Anzeiger - Gemeinde Gerbrunn

 
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Anzeiger - Gemeinde Gerbrunn
66. Jahrgang

                                 anzeiger
                                                der kleine
                                                                                                             Ausgabe Nr. 3
                                                                                                             29. März 2021

                                 Mitteilungsblatt der Gemeinde Gerbrunn

   www.gerbrunn.de • Telefon 09 31/ 70 28 00 • Telefax 09 31/ 70 28 01 99 • E-mail: info@gerbrunn.de

                          Das erfolgreiche Gerbrunner Turmfalkenprojekt
Im Vorfeld der Gerbrunner Kirchturm-      Vogelfreunde unterstützten das Vor-       Auch in den folgenden 4 Jahren nistete
renovierung 2015 hatte Herr Bemhard       haben.                                    hier ein Turmfalkenpaar erfolgreich mit
Neckermann von den „Umweltfreun-          Die Finanzierung der Nistkästen wurde     Nachwuchs.
den Würzburg-Ochsenfurt und Um-           durch die Spende einer Landkreisbe-       Wahrscheinlich von den Nachkommen
gebung“ ein Gespräch mit Gerbrunns        wohnerin ermöglicht.                      der Kirchturmfalken konnten im letzten
Bürgermeister Stefan Wolfshörndl.         Anfang Juli besprachen sich alle Betei-   Jahr an zwei anderen Stellen auf hohen
Dieser war von der Idee begeistert, ei-   ligten vor Ort, wo genau die Nistkästen   Kiefern im Dorf und einer Scheune auf
nen Nistkasten für Turmfalken in den      angelegt werden und die Zimmerleute       Gieshügel erfolgreich brütende Turm-
Kirchturm einzubauen und Nistkästen       setzten den Kasten ein.                   falkenpaare beobachtet werden.
für Mauersegler dort anzubringen.         Im folgenden Frühjahr 2016 bezog zur      Seit etwa 3 Wochen zeigt sich erneut
Der Verantwortliche der katholischen      großen Freude aller ein Turmfalken-       ein Paar am Kirchturm in Gerbrunn.
Pfarrgemeinde Georg Stirnweiß und         paar die neue Wohnung, und bald da-       Mehr Einzelheiten und weitere Fotos
der zuständige Architekt Stephan van      nach sonnten sich zwei Jungvögel vor      findet man unter: https://www.lbv-
Aaken machten mit. Auch Gerbrunner        dem Nistkasten.                           wue.de/kontakt/Iokales_17.php
2                                                   der kleine anzeiger                                                      Nr. 3 / 2021

                                                                        Notdienste
                 ÖFFNUNGSZEITEN                                         ◆   Feuerwehr                                          ☎ 112
                                                                        ◆   Überfall, Verkehrsunfall                           ☎ 110
   Gemeindeverwaltung Gerbrunn                                          ◆   Polizei Würzburg-Land, Weißenburgstr. 2          ☎ 4 57-0
   Montag - Dienstag     8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr         ◆   Rettungsdienst                                     ☎ 112
   Mittwoch                                    7.30 - 12.00 Uhr         ◆   Ärztlicher Bereitschaftsdienst                  ☎ 116 117
   Donnerstag            8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr         ◆   Stadtwerke Würzburg Gas/Wasser                 ☎ 36-12 60
   Freitag                                     8.00 - 12.00 Uhr         ◆   Stadtwerke Würzburg Strom                      ☎ 36-12 31
   Aufgrund der aktuellen Infektionslage kann die Gemeinde-
                                                                        ◆   Schlüsseldienst - 24-Std.-Notruf          ☎ (0931) 13 444
   verwaltung nur noch in dringenden Angelegenheiten nach               ◆   Bürgertelefon Coronavirus              ☎ (0931) 8003-5100
   vorheriger Terminvereinbarung besucht werden.
   Hierzu wenden Sie sich bitte telefonisch unter den                   Ärztliche Dienste in Gerbrunn
   nachfolgend aufgeführten Durchwahlnummern oder per                   Fachärzte für Allgemeinmedizin
   E-Mail: info@gerbrunn.de an uns.
                                                                        ◆ Dr. Liane Preu-Maiwald,
   Bitte nutzen Sie auch das Bürgerserviceportal auf unserer                Allgemeinarzt, Würzburger Straße 9, Tel. 70 11 17
   Internetseite www.gerbrunn.de, über das viele Dienstleis-            ◆ Dr. Sebastian Sauer, Allgemeinarzt, Urologe u.
   tungen der Gemeinde online abgewickelt werden können.                    Dr. Thomas Lohmann, Internist, Eichendorffstr. 4, Tel. 70 90 90
                                                                        ◆ Gemeinschaftspraxis Dr. med. A. Schnapp/L. Weigel, Fachärzte für
            DURCHWAHLNUMMERN                                                Allgemeinmedizin, Gregor-Mendel-Str. 9, Tel. 70 77 70; weiterer Arzt
                                                                            in der Praxis: Dr. med. W. Stier, Facharzt für Allgemeinmedizin
   Vermittlung Rathaus                               70 280 - 0
                                                                        Weitere Fachärzte
   Vorzimmer Bürgermeister, „Kleiner Anzeiger“ 70 280 - 103            ◆ Dr. M. Kababgi, Internist, Unterer Sandbühlweg 3 a, Tel. 70 10 24
   Geschäftsleitung                               70 280 - 111         ◆ Dr. Thomas Lohmann, Internist und Dr. Sebastian Sauer, Allgemein-
                                                                            arzt, Urologe, Eichendorffstr. 4, Tel. 70 90 90
   Verkehrsüberwachung                            70 280 - 112         ◆ Dr. Annette Hein und Dr. Martin Herbst, Kinderärzte,
   Schankgenehmigungen, Liegenschaften            70 280 - 114             Kinder-Pneumologie, Hauptstraße 32, Tel. 70 70 01
   Bauverwaltung, Technik                                 - 113        ◆ Dr. Lutz Piscalar, Orthopäde, St. Nepomuk-Straße 13, Tel. 8 80 59 98
                                                                        ◆ Dr. Achim Zentner, Hautarzt, Alte Gasse 1, Tel. 4 04 77 11
   Bauverwaltung, Verkehrsanordnungen,            70 280 - 115         ◆ Praxis am Happach, Regina Rapaport,
   Erlaubnis zum Fällen von Bäumen                                         Psychiatrie-Psychotherapie, Am Happach 27, Tel. 46 08 72 60
   Bürgerbüro:                                    70 280 - 120         Zahnärzte
   An-/Abmeldungen, Führungszeugnisse,                    - 121        ◆ Dr. Holger Czenskowski, Zahnarzt, Casteller Platz 2, Tel. 70 10 84
   Ausweise/Pässe, Fundsachen,                            - 122        ◆ Adam Korinek, Zahnarzt, Gieshügeler Straße 9, Tel. 70 08 70
   Kfz-Ab-/Ummeldungen                                    - 123        ◆ Gemeinschaftspraxis Susanne Semmler und Ralf Rothe, Zahnärzte,
                                                                            Otto-Hahn-Straße 40, Tel. 70 90 77
   Standesamt, Eheschließungen                    70 280 - 123
   Friedhofswesen, Rentenangelegenheiten          70 280 - 120         Psychologische Dienste
                                                                        ◆ Dipl. Psych. Sibylle Braune, Psych. Psychotherapeutin,
   Gewerbeamt                                     70 280 - 121             Edith-Stein-Str. 17, 97218 Gerbrunn, Tel. 70 13 92
   EDV                                            70 280 - 130         ◆ Angelika Susewind, Psychotherapeutin, Hauptstr. 16, Tel. 3 04 96 12,
                                                                            Angela Baumeister, Psychotherapeutin, Hauptstr. 16, Tel. 3 04 96 12,
   Personalwesen                                  70 280 - 131             Elke Dorothea Millauer, Psychotherapeutin, Hauptstr. 16, Tel. 20 08 09 52
   Kasse, Mahn- und Vollstreckungswesen           70 280 - 135             Celine von Garßen, Psychotherapeutin, Hauptstr. 16, Tel. 46 07 00 00
   Steuern und Gebühren                           70 280 - 133         Sonstige Heilberufe
   Finanzverwaltung, Beitragswesen                70 280 - 136         ◆ Anja Boller, Heilpraktikerin-Homöopathie, Tel. 0152 06652128
                                                                        ◆ Elke Schäffner, Heilpraktikerin, Schulweg 2a, Tel. 2 22 0 6
   Bauhof (bei Notfällen: 0171 - 2 87 30 03)      70 280 - 150         ◆ Praxis für Akupunkt-Massage und Craniosacrale Therapie,
   Jugendarbeit         30 48 97 04 od. mobil 0175 - 2 90 49 50           Beate Hümmert, Heilpraktikerin, Schulweg 2a, Tel. 46 55 99 05
                                                                        ◆ Praxis für Physiotherapie, Osteopathie und Naturheilkunde,
   Kulturarbeit (Dr. Christiane Konrad)       0151-52 75 54 87            Nadine Fischer und Birger Lohr, Eichendorffstr. 1a, Tel. 70 80 33
   Schwerbehindertenbeauftragte                                          ◆ Privatpraxis für Physiotherapie und alternative Heilmethoden,
   (Frau Mechthild Schwierczek)                        70 73 77           Bertha-von-Suttner-Str. 35, Tel. 7 05 96 93
                                                                         ◆ Gesundheitszentrum Gerbrunn · Physiotherapie, Logopädie, Ergothera-
   Wertstoffhof Wöllrieder Hof                                             pie; Thamm, Gerber, Rapps, Schwald, St. Nepomuk-Str. 13, Tel. 70 80 55
   Dienstag, Donnerstag + Freitag              9.00 - 18.00 Uhr          ◆ TCH Praxis für traditionelle chinesische Heilkunde,
                                                                           Bertha-von-Suttner-Straße 16, Tel. 70 19 00
   Mittwoch                                    7.00 - 12.00 Uhr
                                                                         ◆ Praxis für Physiotherapie Bader, Kopernikusstraße 2, Tel. 70 77 08
   Samstag                                     9.00 - 14.00 Uhr          ◆ Privatpraxis für Physiotherapie und Neuromuskuläre Therapie
                                                                           (NMT), Carolina Demetriou, Sandbühlstraße 19, Tel. 26 06 45 98
   GESCHLOSSENE EINRICHTUNGEN:                                           ◆ Privatpraxis für Physiotherapie Danny Jörgensen,
   Das Schwimmbad und die Bücherei sind bis auf Weiteres                   Otto-Hahn-Straße 73, Tel. 01 78 / 1 45 09 09
   geschlossen.                                                          ◆ Physio GranFondo, Privatpraxis für Physiotherapie,
                                                                           Kai Weisenberger, Zehntweg 18, Tel. 01 76 / 22 72 06 11
                                                                         ◆ Mobile Massage Masur, Edmund Masur, Heilmassage bei Ihnen
Apotheken - Notdienstbereitschaft                                          zu Hause, Tel. 4 67 73 78, Handy 01 77 / 2 01 69 50
                                                                         ◆ Hebamme Bettina Birn, Wochenbettbetreuung, Geburtsvorberei-
St. Nepomuk-Apotheke                                                       tungskurse, Säuglingspflegekurse und Schwangerschaftsbegleitung,
Gerbrunn, Gregor-Mendel-Straße 7, Telefon 70 74 05 und 70 84 05            Tel. 01 78 – 8 64 22 46
Bereitschaftstage: Sonntag, 11.04.                                       ◆ Hebamme Carolin Grimmer, Schwangerenvorsorge, Wochenbettbe-
                                                                           treuung, Rückbildungskurse und Babymassage, Tel. 01 60 - 3 50 46 10
Rats-Apotheke                                                            ◆ Sozialstation Mobiler Therapie- und Pflegedienst, Uta Knobloch,
Gerbrunn, Hauptstr. 36, Tel. 70 24 65                                      Hauptstraße 7a, Tel. 3 04 04 80
Bereitschaftstage: Freitag, 02.04. und Samstag, 24.04.
                                                                        Betreutes Wohnen Casteller Platz
Die Notdienstbereitschaft beginnt jeweils um 8.00 Uhr                   ◆ AWO		 - Betreutes Wohnen Casteller Platz, Tel. 45 27 16 91
und endet am nächsten Morgen um 8.00 Uhr.                               			 - Sozialstation, Tel. 45 27 16 91
Nr. 3 / 2021                                                 der kleine anzeiger                                                      3

                                                                          Standesamt und Einwohnermeldekartei
               Mitteilungen                                               Anmeldungen HWS und NWS                             33   Personen
               aus dem Rathaus                                            Abmeldungen HWS und NWS                             79   Personen
                                                                          Geburten                                             6   Kinder
                                                                          Eheschließungen                                      2   Paare
Müllabfuhrtermine                                                         Sterbefälle                                          3   Personen
im April 2021                                                             Einwohnerzahl zum 28.02.2021                     7.174   Einwohner
Restmüll: 06.04. 19.04.                                                   Geburten
Bioabfall: 12.04. 26.04.                                                  (mit Einverständnis der Eltern zur Veröffentlichung frei gegeben)
LVP (DSD): 08.04.                                                         Lorena Maria Pfarr, geb. am 16. Januar 2021 in Würzburg,
Blaue Papiertonne: 23.04.                                                 wohnhaft in Gerbrunn, Randersackerer Straße 5
                                                                          Amelie Königstein, geb. am 02. Februar 2021 in Würzburg,
Bei Problemen mit der Müllabfuhr wenden Sie sich bitte                    wohnhaft in Gerbrunn, Am Berglein 3
direkt an den jeweiligen Entsorger:
                                                                          Paulina Daniela Höpp, geb. 12. Februar 2021 in Würzburg,
Restmüll, Biotonne, Blaue Papiertonne: Team Orange, Tel.                  wohnhaft in Gerbrunn
0931 6156400, E-Mail: info@team-orange.info
                                                                          Eheschließung
Gelbe Tonne: Knettenbrech + Gurdulic Franken GmbH & Co. KG,               (mit Einverständnis der Beteiligten zur Veröffentlichung frei gegeben)
Tel. 09321 939411,
E-Mail: abfuhr-kt@knettenbrech-gurdulic.de                                Margarita Mykolajiwna Reißig geb. Papirova und Heinz Al-
                                                                          win Lothar Reißig, am 12. Februar 2021 in Gerbrunn
Die Mülltonnen müssen an den Abfuhrtagen im gesamten
Ortsbereich bereits ab 6.00 Uhr bereit gestellt sein.                     Sterbefälle
                                                                          (mit Einverständnis der Angehörigen zur Veröffentlichung frei gegeben)
Termine der Straßenreinigung:                                             Rosa Louise Kunigunda Fasel geb. Mangold, am 18. Januar
Donnerstag, 01.04.; Donnerstag, 15.04.; Donnerstag, 29.04.                2021 in Gerbrunn
Wir bitten Sie, an den vg. Tagen den Fahrbahnrand im Rahmen               Edgar Josef Beck, Casteller Platz 1, am 20. Januar 2021 in
Ihrer Möglichkeiten von parkenden Fahrzeugen freizuhalten.                Würzburg
                                                                          Bianca Katharina Prokopy, Gieshügeler Straße 39, am 25.
  Fundsachen                                                              Februar 2021 in Würzburg
  Sie finden die Fundsachen auch auf der Homepage                         Helga Maria Ballhaus geb. Lippok, In der Ebene 4, am 27.
  der Gemeinde Gerbrunn unter „Amtliches – Fundamt“.                      Februar 2021 in Gerbrunn
  ◆ Einzelner Schlüssel mit Bändchen
  ◆ Einzelner kleiner Schlüssel
                                                                              Bei Fragen oder Anregungen rund um die Buslinien
  ◆ Rote Strickmütze
                                                                                in Gerbrunn wenden Sie sich bitte direkt an die
  ◆ Mobiltelefon IPhone                                                              OVF Omnibusverkehr Franken GmbH,
  ◆ Damenrad                                                                                 Tel. (0 93 51) 9 75 70
  ◆ Ring silbern
  Fundbüro: Tel. 702 80-120
                                                                          Bürgermeistersprechstunde
  ■ IMPRESSUM                                                             Gerne auch telefonisch oder virtuell als
                                                                          Video-Konferenz
  Herausgeber: Gemeinde Gerbrunn, Rathausplatz 3, 97218 Gerbrunn
  Telefon 0931 / 7 02 80 - 0, Telefax 7 02 80 - 199                       Sie haben Fragen und Wünsche zur Kom-
  e-mail: info @ gerbrunn.de                                              munalpolitik in Gerbrunn? Aufgrund
  Verantwortlich für den Inhalt:                                          der Corona-Pandemie ist ein
  Erster Bürgermeister Stefan Wolfshörndl                                 persönlicher Kontakt nicht im-
  Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am:                              mer möglich oder gewünscht.
  Montag, 26. April 2021                                                  Gerne erreichen Sie mich auch
  Redaktions- und Anzeigenschluss:                                        zu einem Telefontermin oder
  Donnerstag, 08. April 2021                                              einem Video-Termin.
  Technische Herstellung:                                                 Bei Interesse wenden Sie sich
  Druckerei Fleckenstein • Mühlweg 34 • 97218 Gerbrunn                    bitte zwecks Terminverein-
  Telefon 09 31/ 70 70 33 • Telefax 09 31/ 70 10 83                       barung an Frau Liza Schraud,
  e-mail: druckerei-fleckenstein@arcor.de                                 Liza.Schraud@gerbrunn.de,
  ©    Nachdruck/Vervielfältigung der von uns erstellten Anzeigen,        Tel. 70280-0
       Grafiken etc. ist nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet!
                                                                          Stefan Wolfshörndl, 1. Bürgermeister
4                                                   der kleine anzeiger                                                                             Nr. 3 / 2021

                                                  die Trägerbeteiligung nach § 4 Abs.                     - Industriegebiet „Am Kirschberg“
            Aus den                               1 BauGB und Beteiligung der Nach-                          (inkl. Erweiterungen I - III)
                                                  bargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB                      - Am Westrand von Gerbrunn (Hellä-
            Sitzungen                             durchzuführen.                                             cker)
                                               3. Die Verwaltung wird beauftragt, die                     - Teilbereiche der Sieboldstraße (insb.
                                                  öffentliche Auslegung nach entspre-                        Feuerwehr u. Bauhof)
- kein Protokollauszug –
                                                  chender ortsüblicher Bekanntma-
                                                                                                          Im Rahmen der neuen Bayerischen Gi-
Gemeinderatssitzung                               chung durchzuführen.
                                                                                                          gabitrichtlinie entstehen für Gemein-
am 1. März 2021                                4. Mit der Durchführung der frühzeiti-                     den bei interkommunaler Zusammenar-
                                                  gen Beteiligung der Behörden und                        beit zusätzliche Vorteile. Neben einem
12. Änderung des Flächen-                         sonstiger Träger öffentlicher Belan-                    Bonus von 1.000 € pro Adresse besteht
nutzungsplans der Gemeinde                        ge sowie der Nachbargemeinden                           der Vorteil der interkommunalen Zu-
Gerbrunn                                          wird das Büro Wegner Stadtplanung                       sammenarbeit darin, dass ein größeres
                                                  aus Veitshöchheim beauftragt.“                          Projekt-/ bzw. Ausbaugebiet mit mehr
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am
2. März 2020 die 12. Änderung des Flä-                                                                    Adressen entsteht. Je mehr förderfähi-
chennutzungsplans der Gemeinde Ger-            Einstieg in die Bayerische Giga-                           ge Adressen sich im Ausbaugebiet be-
brunn beschlossen.                             bitrichtlinie                                              finden, desto attraktiver ist das Projekt
                                                                                                          für einen Netzbetreiber und dement-
Das Büro Wegner Stadtplanung hat               hier: Interkommunale Zusammenar-                           sprechend attraktiver auch die Kalkula-
hierzu einen Vorentwurf der 12. Än-            beit                                                       tion für die jeweilige Einzelgemeinde.
derung des Flächennutzungsplans der            Der Bau- und Umweltausschuss hat am
Gemeinde Gerbrunn einschließlich Be-                                                                      Es erging deshalb folgender
                                               18. Januar 2021 den Beschluss zum Ein-
gründung mit Umweltbericht erstellt.           stieg in die Bayerische Gigabitrichtlinie                  Beschluss (20:0):
Weitere Informationen zu Anlass, Ziel          gefasst.                                                   „Die Gemeinde Gerbrunn arbeitet
und Erforderlichkeit der Planung, den          Die neue Bayerische Gigabitrichtlinie                      hinsichtlich der Bayerischen Gigabit-
Geltungsbereich und die planungs-              ermöglicht eine flächendeckende För-                       richtlinie interkommunal mit den um-
rechtliche Situation kann der Bekannt-         derung von gigabitfähigen Anschlüs-                        liegenden Gemeinden Rottendorf und
machung auf Seite 10 dieser Ausgabe            sen. Von der Förderung profitieren                         Theilheim sowie dem Markt Randersa-
des Kleinen Anzeigers entnommen                private und gewerbliche Nutzer. Der                        cker zusammen. Hierzu ist die vorlie-
werden.                                        Freistaat fördert hierzu Glasfaseran-                      gende Zweckvereinbarung mit den vg.
Nach Aussprache erging folgender               schlüsse bis in die Gebäude.                               Nachbargemeinden abzuschließen.“
Beschluss (16:4):                              Zum Start in das Förderprogramm wur-
„1. Der Vorentwurf der 12. Änderung            de eine Markterkundung durchgeführt.                       Antrag der FWG zur Errichtung
    des Flächennutzungsplans der Ge-           Daraus ergaben sich die förderfähigen                      eines Jugend-(gemeinde)-rats
    meinde Gerbrunn einschließlich Be-         Adressen, welche dann in Ausbauge-                         in Gerbrunn bzw. Antrag auf
    gründung mit Umweltbericht, Stand:         bieten zusammengefasst werden. Die-                        Durchführung einer Umfrage,
    12. Januar 2021 wird gebilligt.            se Ausbaugebiete können dann in die
                                               Förderung aufgenommen werden. Die                          ob eine solche Einrichtung von
2. Auf der Grundlage des gebilligten                                                                      der Gerbrunner Jugend ge-
                                               Anträge müssen bis Ende 2025 einge-
    Vorentwurfs, Planstand: 12. Januar
    2021 ist die frühzeitige Beteiligung
                                               reicht werden.                                             wünscht ist
    der Öffentlichkeit / öffentliche           Für einen Ausbau kommen folgende                           Am 11. Januar 2021 ging folgender An-
    Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB           Gebiete Gerbrunns in Frage:                                trag der Fraktion der Freien Wähler bei
    durchzuführen. Parallel hierzu ist         - Teilbereich Roßsteige                                    der Gemeindeverwaltung ein:

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                                                                                           io           hn                          rg                                   n
                                                                                        atll
                                                                                                      c
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                                                                                                                                               h
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                                                                                        a         s                u                    i t       k        - /     n
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 Die trendige SB-Waschanlage                                                   o -In enh etz ohe erat ude ech                                               n                   S T UN GS Q

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 in Gerbrunn –                                                            ek                                                                                            ISO
                                                                                                                                                                 D IE NS

                                                                                                         e
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                                                                        l          r                   l       e          e        i                  m
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 Käthe-Kollwitz-Str. 2                                                E          K           E       E        R         G        L                  E                  9001
                                                                                                                                                                                              N
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                                                                                                                                                                                          DE

                                                                                                                                                                           UN
                                                                                                                                                                     R

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                                                                                                                                                                                S E RE K U

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Nr. 3 / 2021                                              der kleine anzeiger                                                   5

„Einrichtung eines Jugend-(gemeinde)-            nächsten Sitzung des Jugend-, Kultur-       und dann in der ersten Sitzung des
rats in Gerbrunn bzw. Durchführung ei-           und Familienausschusses, der über den       Jahres 2021 eine erneute Behandlung
ner Umfrage, ob eine solche Einrichtung          Aufbau, die Arbeit und die Aufgaben         stattfinden soll.
von der Gerbrunner Jugend erwünscht              von Jugendräten informieren kann.“          Mit E-Mail vom 12. Februar 2021 wurde
ist.                                           Der Gemeindejugendarbeiter, Herr Ni-          durch die Fraktion Bündnis 90/ Grünen-
Begründung:                                    ckel-Hopfengart hat sich u.a. mit dem         Fraktion mitgeteilt, dass diese das The-
- Die Heranführung der Jugendlichen an         Gemeindejugendarbeiter aus Waldbüt-           ma gerne weiterverfolgen bzw. neu be-
   politische und soziale Arbeit / Verant-     telbrunn zu dem Thema ausgetauscht.           leben möchte.
   wortung wird auch in Anbetracht der         Der Bericht über das Ergebnis des             Beschluss (20:0):
   Macht der sogenannten „sozialen Me-         Erfahrungsaustauschs wurde zustim-
                                               mend zur Kenntnis genommen.                   „a) Der Gemeinderat stimmt einer Fort-
   dien“ immer dringender.                                                                       führung / Wiederbelebung der Be-
- Das Interesse der Kinder und Jugendli-       Nachdem alle Fraktionen den Antrag                werbung der Gemeinde Gerbrunn
   chen an die Politik und Gesellschaft hin    begrüßten erging folgender                        als „Fair-Trade Gemeinde“ zu.
   in den letzten Jahren erfreulicherwei-      Beschluss (20:0):                             b) Frau Radke wird beauftragt, eine
   se wieder stark zugenommen („Fridays        „Der Antrag der FWG zur Errichtung                Steuerungsgruppe für die Koordi-
   for Future“). Die Stimme der Jugend         eines Jugend-(gemeinde)-rats in Ger-              nation lokaler Aktivitäten zu bilden
   sollte nicht ungehört bleiben.              brunn bzw. Antrag auf Durchführung                und die Bewerbung der Gemeinde
- Das Engagement der Kinder und Ju-            einer Umfrage, ob eine solche Einrich-            aktiv weiter zu betreiben.“
   gendlichen in Vereinen, kirchlichen         tung von der Gerbrunner Jugend ge-
   Einrichtungen und Jugendtreffs ist in       wünscht ist wird zur Kenntnis genom-
   Gerbrunn recht hoch. Eine Vernetzung        men. Der Antrag wird weiterverfolgt.          Antrag der Fraktion Bündnis
   und Austausch mit der politischen Ge-                                                     90/Die Grünen - Gekennzeich-
                                               Herr Junghans vom Landratsamt Würz-
   meinde ist wünschenswert.
                                               burg und der Gemeindejugendarbeiter,          neter Fußweg zur Erhöhung
- Die Eichendorffschule ist ein wichtiger
   Standort der Gemeinde. Schülervertre-
                                               Herr Nickel-Hopfengart werden zur             der Fußgängersicherheit
                                               nächsten Sitzung des Kultur-, Jugend-
   ter könnten mit Hilfe eines Jugendrats                                                    Sachvortrag:
                                               und Familienausschusses eingeladen,
   eine Stimme in der politischen Gemein-      um über den Aufbau, die Arbeit und            Die Fraktion Bündins 90 / Die Grünen
   de finden.                                  mögliche Aufgaben von Jugendräten             hat mit Schreiben vom 12. Februar 2021
- Die Arbeit des Gemeinderats wird für         zu informieren.“                              folgenden Antrag gestellt:
   die Jugendlichen transparenter. So                                                        „Die Fraktion beantragt die Einrichtung
   wird hoffentlich in den nächsten Jah-
                                               Teilnahme der Gemeinde                        eines „gekennzeichneten Fußweges“
   ren auch in den politischen Gruppierun-                                                   zwischen der „Alten Landstraße“ (Was-
   gen Nachwuchs generiert.                    Gerbrunn an der Kampagne
                                                                                             serpumpenhaus) und dem bestehenden
Vorschlag:                                     „Fairtrade-Town“                              Fußweg „Judenpfad“.
- Jugendräte gibt es bereits in den Ge-        hier: Weitere Vorgehensweise
                                                                                             Spätestens seit dem hochwertigen Aus-
   meinden Rottendorf und Waldbüttel-          Der Haupt- und Finanzausschuss hat            bau des Judenpfads/ Sandhügelwegs
   brunn. In Estenfeld befindet sich der       am 16. November 2020 über die weite-          wird die Verbindung „am UPS vorbei“
   Jugendrat im Aufbau. Hier bietet sich       re Vorgehensweise zur Teilnahme der           von vielen Anwohnern genutzt. Spazier-
   an, um einen Erfahrungsbericht zu bit-      Gemeinde Gerbrunn an der Kampagne             gänger und Sporttreibende nutzen die
   ten.                                        „Fairtrade-Town“ beraten.                     Verbindung um „ins Grüne“ zu gelangen.
- Einladung von Stephan Junghans (Amt          Im Ergebnis wurde vereinbart, dass            Kinder (oft mit Eltern) nutzen den Weg
   für Jugend und Familie Kommuna-             die Fraktionen die offenen Themen zu-         regelmäßig um in den Kindergarten,
   le Jugendarbeit – Jugendschutz) zur         nächst noch einmal intern besprechen          an den Spielplatz oder zu Freunden zu

                                                                                                                                ANZEIGEN

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6                                                   der kleine anzeiger                                                   Nr. 3 / 2021

kommen. Dabei kann das Auto stehen             Daher der Antrag, einen gekennzeich-           Vorgeschlagen wurde, die Situation
bleiben. Leider ist der weiterführende         neten Fußweg auf der (vom Judenpfad            vor Ort unter Beteiligung der angren-
Fußweg durch die ständig frequentie-           kommend) rechten Seite einzurichten, die       zenden Firmen, der betroffenen Fach-
renden Fahrzeuge des Paketversenders           teils massiven Schlaglöcher zu schließen,      dienststellen und der Polizei zu prüfen
und anderen schweren Lastkraftwagen            sowie in dem neu geschaffenen Bereich          und im Bau- und Umweltausschuss über
komplett ungeeignet und häufig sogar           ein Halteverbot auszuweisen. Mit dem           geeignete Maßnahmen zu beraten.
gefährlich.                                    Weg wäre auch die Durchgängigkeit an           Beschluss (20:0):
Der „sichere“ Fußweg endet abrupt kurz         die Fußwege zum Haslachtal, der Roß-
                                                                                              „Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/
nach dem zusammenführen des Juden-             steige und nach Rottendorf gewährleis-
                                                                                              Die Grünen auf Einrichtung eines „ge-
pfads und des Sandhügelwegs (hier soll-        tet. Der Fußweg sollte insb. Anfangs re-
                                                                                              kennzeichneten Fußweges“ zwischen
te ggf. auch auf das Ende des Radweges         gelmäßig überwacht werden (heute sind
                                                                                              der „Alten Landstraße (Wasserpum-
hingewiesen werden). Plötzlich sind die        die mit Zickzacklinien gekennzeichneten
                                                                                              penhaus) und dem bestehenden Fuß-
Fußgänger gezwungen den Weg mit-               Flächen regelmäßig überparkt).
                                                                                              weg „Judenpfad“ wird zur Kenntnis
ten auf der engen Straße fortzusetzen.         Die bisher „wild“ parkenden Fahrzeuge
                                                                                              genommen. Der Antrag wird weiter-
Beide Ränder der Straße sind für Fuß-          könnten wahrscheinlich problemlos hin-
                                                                                              verfolgt.
gänger unbenutzbar, da diese entweder          ter den Werkshallen bzw. auch teilweise
mit parkenden Pkws vollstehen oder für         direkt vor den Werkshallen stehen, wenn        Die Situation ist durch den Bau- und
die Einfahrt in die Werkshallen benötigt       dort „effizient“ geparkt würde. Beispiels-     Umweltausschuss im Rahmen einer
werden. Bei Fahrverkehr auf der Straße         weise könnten hierzu geordnete und             Ortseinsicht mit einem Vertreter der
bleibt den Fußgängern häufig nichts            platzsparend Parkplätze eingezeichnet          Fa. UPS zu prüfen.“
anderes übrig (bes. problematisch mit          werden. Eine weitere Idee wäre es eine
Kind) in die Lücken zwischen den parken-       öffentliche Busanbindung, insb. im Be-         Antrag der SPD-Fraktion –
den Autos zu „springen“. Dort steht das        rufsverkehr zu schaffen. Diese ist bisher      Schaffung eines Bürgergartens
Wasser oft Zentimeterhoch. Bei Regen           quasi nicht vorhanden.“
                                                                                              auf dem Grundstück
oder Schnee spritzt zudem das aufsprit-        Im Zuge der Beratungen bestand Ein-
zende Wasser bzw. der Schneematsch an          vernehmen, dass Maßnahmen zur                  Fl.Nr. 686/2
die Fußgänger, die keine Ausweichflä-          Verbesserung der Verkehrssicherheit            Die SPD Fraktion stellt mit Schreiben
che zwischen fahrenden und parkenden           insbesondere von Fußgängern grund-             vom 12. Februar 2021 folgenden An-
Fahrzeugen haben.                              sätzlich zu begrüßen sind.                     trag:

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Nr. 3 / 2021                                           der kleine anzeiger                                               7

„Die Nutzung des Grundstücks mit der         erarbeiten, die ein Veränderungsverbot          werden kann, welche Auskunfts- und
Fl.Nr. 686/2 in der Randersackerer Straße    an bestehendem Wohnraum regelt, und             Betretungsrechte die Gemeinde-
stand zur Diskussion als Standort für eine   somit die Umwidmung von bestehendem             mitarbeiterinnen und -mitarbeiter
kleine Anzahl sogenannter Tiny Häuser.       Wohnungen in Ferienwohnungen auf                haben und welche Anordnungen
Leider hat der Gerbrunner Gemeinderat        Dauer verhindert.“                              sie erlassen dürfen. So kann z. B.
weiterführende Planungen in diese Rich-      Die Unterbindung der Zweckentfrem-              der Abriss eines Wohnhauses davon
tung in seiner Dezembersitzung 2020 per      dung von Wohnraum unterstützt in-               abhängig gemacht werden, dass Er-
Beschluss beendet. Die SPD Fraktion ist      haltlich die Zielsetzungen, die der Ge-         satzwohnraum geschaffen wird.
jedoch der Meinung, dass das genannte        meinderat mit dem Handlungskonzept            2) Gebietsbezogene Festsetzungen in
Grundstück einer sinnvollen, möglichst       zur Innenentwicklung der Gemeinde                den Bebauungsplänen
ökologischen Nutzung zugeführt werden        Gerbrunn anstrebt.                               In den Geltungsbereichen der Be-
muss.                                        Zur Umsetzung bestehen insbesondere              bauungspläne sind in der Regel Ge-
Sie stellt deshalb den Antrag auf Pla-       folgende Möglichkeiten:                          bietstypen auf der Grundlage der
nung eines Bürgergartens an dieser                                                            Baunutzungsverordnung (BauNVO)
                                             1) Erlass einer Zweckentfremdungssat-
Stelle. Konkret sollen hier interessierten                                                    festgesetzt.
                                                zung
Gerbrunnern entsprechende Flächen
                                                Die Gemeinde kann eine Zweckent-              Je nach Gebietstyp sind Beherber-
zur Verfügung gestellt werden um diese
                                                fremdungssatzung erlassen, wenn               gungsbetriebe allgemein oder aus-
unter möglichst ökologischen Gesichts-
                                                in ihrem Gebiet die ausreichende              nahmsweise zulässig.
punkten gärtnerisch zu gestalten. Wie
genau diese Gestaltung aussehen soll            Versorgung der Bevölkerung mit                Nach § 1 Abs. 5 und 6 BauNVO kön-
wäre in den entsprechenden Gremien zu           Mietwohnungen zu angemessenen                 nen durch Festsetzung im Bebau-
diskutieren.“                                   Bedingungen besonders stark ge-               ungsplan einzelne allgemein zuläs-
                                                fährdet ist. Ein starkes Indiz dafür ist      sige Nutzungen und Ausnahmen
Im Grundsatz begrüßte man die Idee
                                                u.a., dass die Gemeinde zu den Gebie-         hiervon ausgeschlossen werden.
eines Bürgergartens übergreifend.
                                                ten mit erhöhtem Wohnungsbedarf               Voraussetzung ist jeweils, dass die
Diskutiert wurde vor allem über den
                                                nach der Durchführungs¬ordnung                allgemeine Zweckbestimmung des
Standort und die Organisationsform.
                                                Wohnungsrecht gehört. Dies ist für            Baugebiets gewahrt bleibt.
Im Ergebnis erging folgender
                                                Gerbrunn der Fall.                            So sind z.B. in allgemeinen Wohnge-
Beschluss (20:0):                               Mit Erlass der Satzung legt die Ge-           bieten nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO
„Der Antrag der SPD-Fraktion zur                meinde fest, dass verschiedene Nut-           Ferienwohnungen als sonstige nicht-
Schaffung eines Bürgergartens auf               zungen zu anderen als Wohnzwecken             störende Gewerbebetriebe zulässig
dem Grundstück Fl.Nr. 686/2 wird zur            grundsätzlich verboten sind und dass          bzw. Beherbergungsbetriebe aus-
Kenntnis genommen. Der Antrag wird              sie nur mit einer Genehmigung der             nahmsweise zulässig. Hier könnte in
weiterverfolgt.                                 Gemeinde zugelassen werden. Da-               den betreffenden Bebauungsplänen
Die Verwaltung wird beauftragt, stand-          mit sorgt die Gemeinde dafür, dass            eine Festsetzung mit aufgenommen
ortunabhängig das grundsätzliche In-            Mietwohnungen dem Wohnungs-                   werden, dass die ausnahmsweise Zu-
teresse an einem Bürgergarten in der            markt nicht entzogen werden bzw.              lässigkeit nicht für das betreffende
Bevölkerung abzufragen.“                        dass sie wieder für Wohnzwecke                Bebauungsplangebiet gilt.
                                                und gewöhnliche Dauervermietun-              Der Ausschluss einzelner Nutzungen
Antrag der SPD-Fraktion –                       gen zur Verfügung gestellt werden.           bzw. der Ausschluss einzelner Aus-
Veränderungsverbot für beste-                   Sie schützt damit den Wohnungsbe-            nahmen gilt unbefristet (außer der
                                                stand für die Menschen, die auf eine         Bebauungsplan wird erneut geän-
henden Wohnraum                                 Mietwohnung angewiesen sind.                 dert).
Die SPD-Fraktion stellt mit Schreiben           Grundlage für den Erlass der Sat-
vom 12. Februar 2021 folgenden An-                                                         Nach eingehender Diskussion über
                                                zung sind die Regelungen im Zweck-         das Für und Wider der Umnutzung von
trag:                                           entfremdungsgesetz. Danach ist             Wohnraum zu Ferienwohnungen, die
„Wie in zahlreichen Gemeinden ist auch          unter anderem die Geltungsdauer            Wichtigkeit von Wohnraum für die Ge-
in Gerbrunn geeigneter Wohnraum ein             der      Zweckentfremdungssatzung          meinde, aber auch die Notwendigkeit
knappes Gut. In letzter Zeit ist zu beob-       auf höchstens fünf Jahre zu befris-        ortsnaher Unterbringungsmöglichkei-
achten, dass, um höhere Mieterträge zu          ten. Ein neuer Erlass der Satzung ist      ten für Besucherinnen und Besucher
erzielen, Wohnungseigentümer versu-             zulässig; die Gemeinde muss aber           erging folgender
chen, Ihre Immobilien als Feriendomizile        zuvor überprüfen, ob insbesondere
zu vermieten.                                   der Wohnungsmarkt noch immer an-           Beschluss:
Durch dieses Vorgehen wird Menschen,            gespannt ist.                              „a) Der Antrag der SPD-Fraktion be-
die auf der Suche nach Wohnungen sind,          In die Satzung können die wesent-              züglich eines Veränderungsverbots
der Zugang zu verfügbarem Wohnraum              lichen gesetzlichen Regelungen                 für bestehenden Wohnraum wird
zunehmend erschwert, gleichzeitig wirkt         übernommen werden, z. B. in wel-               zur Kenntnis genommen. Der An-
sich die kurzfristige Vermietung nachtei-       chen Fällen eine Zweckentfremdung              trag wird weiterverfolgt (11:9).
lig auf die Ortsentwicklung aus.                von Wohnraum vorliegt, wann die            b) Die Verwaltung wird beauftragt,
Für die SPD Fraktion stelle ich daher den       Genehmigung einer zweckfremden                 den Entwurf einer Zweckentfrem-
Antrag, eine entsprechende Satzung zu           Nutzung zu erteilen ist bzw. erteilt           dungssatzung zu erarbeiten (11:9).“
8                                            der kleine anzeiger                                         Nr. 3 / 2021

Antrag der SPD-Fraktion –                 Neuerlass der Reinigungs- und              de/rathaus-und-politik/buergerser-
Verbot von Steingärten                    Sicherungsverordnung                       vice-verwaltung/ortsrecht/ eingesehen
                                                                                     werden (siehe auch Bekanntmachung
Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben        Aufgrund eines Urteils des Bayerischen
                                                                                     auf Seite 12 dieser Ausgabe des Kleinen
vom 12. Februar 2021 folgenden An-        Verwaltungsgerichtshofs vom Februar
                                                                                     Anzeigers).
trag gestellt:                            2020 hat der Bayerische Landtag am 2.
                                          Dezember 2020 die Rechtsgrundlage
„Leider nimmt auch in Gerbrunn die        zum Erlass von Reinigungs- und Siche-      Neuerlass der Friedhofs- und
„Gestaltung“ von Gartenflächen und        rungsverordnungen angepasst.               Bestattungsgebührensatzung
Außenanlagen in Form so genannter
                                          Wegen der geänderten und damit neu-        Der Bayerische Kommunale Prüfungs-
Steingärten stetig zu. Dieses Vorgehen
                                          en Rechtslage empfiehlt der Bayeri-        verband (BKPV) hat in TZ 6 a - c sei-
ist bezüglich des Ortsbildes, vor allem
                                          sche Gemeindetag seinen Mitgliedern        nes Berichtes über die überörtliche
aber aus Ökologischer Sicht nicht ak-
                                          dringend, die Winterdienstverordnung       Prüfung der Jahresrechnung 2010
zeptabel. Ich stelle daher den Antrag
                                          bzw. Sicherungs- und Reinigungsver-        bis 2012 auf die Angemessenheit und
die Verwaltung zur Ausarbeitung eines
                                          ordnung neu zu erlassen.                   den Deckungsgrad der Friedhofs- und
entsprechenden Verbotes, z. B. in Form
                                          Dies wurde zum Anlass genommen, um         Bestattungs¬gebühren hingewiesen.
einer Satzung bzw. unter Ergänzung der
bestehenden Gestaltungssatzung zu be-     die bestehende Verordnung aus dem          Der Gemeinderat hat zuletzt am 11.
auftragen.“                               Jahr 2010 an das aktuelle Muster des       März 2019 im Rahmen der Beratung
                                          Bayerischen Gemeindetags anzupas-          über den Neuerlass der Friedhofssat-
Im Rahmen der Beratung über die Be-
                                          sen. Neben redaktionellen Änderungen       zung über die Friedhofs- und Bestat-
darfsmitteilung 2021 ff. zur Städte-
                                          entfällt insbesondere die Festlegung ei-   tungsgebühren diskutiert. Im Ergebnis
bauförderung hat der Gemeinderat am
                                          nes regelmäßigen Reinigungsrhythmus.       bestand Einvernehmen, zunächst das
5. Oktober 2020 die Erarbeitung eines
                                          Dementsprechend können die Anlagen         Einsparpotential zu ermitteln. Auf der
Leitfadens zur Freiflächengestaltung
                                          1 und 2 zur Straßenreinigungsverord-       Grundlage reduzierter Kosten soll dann
in Verbindung mit einer Freiflächen-
                                          nung zu einer Anlage (Straßenreini-        über den zu erreichenden Kostende-
gestaltungssatzung beschlossen. Die
                                          gungsverzeichnis) zusammengefasst          ckungsgrad beraten werden.
erforderlichen Mittel sind im Haushalt
                                          werden. Im Verzeichnis wurden außer-       Mit Schreiben vom 17. August 2020 kam
2021 auf HHSt. 0.6100.1710 einge-
                                          dem die bisher nicht aufgeführten          das Landratsamt Würzburg in Zusam-
plant.
                                          Straßen „Apostelweg“, „Elisabeth-Sel-      menhang mit der Bearbeitung eines Wi-
Der Leitfaden zur Freiflächengestal-      bert-Weg“, „Friedericke-Nadig-Straße“,     derspruchs auf den Prüfbericht des BKPV
tung bzw. die Freiflächengestaltungs-     „Helene-Weber-Weg“, „Helene-Wessel-        zurück. Im Hinblick auf das laufende Wi-
satzung soll neben positiven Anreizen     Weg“, „Helläcker“ und „Oberer Kirsch-      derspruchsverfahren und ein sich ggf.
zur Gartengestaltung auch eine Rege-      berg“ ergänzt und der „Obere Sandbühl-     anschließendes Gerichtsverfahren wies
lung zur Unterbindung von Schotter-       weg“ durch die aktuelle Bezeichnung        es auf die festgestellte Gebührenüber-
gärten enthalten.                         „Sandbühlstraße“ ersetzt.                  deckung im Bereich der Urnengräber hin
Beschluss (20:0):                         Die „Verordnung über die Reinhaltung       und empfahl in diesem Zusammenhang
„Der Antrag der SPD-Fraktion bezüg-       und Reinigung der öffentlichen Straßen     die Gebührenhöhe an die kalkulierte
lich eines Verbots von Steingärten wird   und die Sicherung der Gehbahnen im         Höhe anzupassen und die Friedhofsge-
zur Kenntnis genommen. Der Antrag         Winter (Reinigungs- und Sicherungs-        bührensatzung neu zu erlassen.
wird im Rahmen der Erarbeitung eines      verordnung) der Gemeinde Gerbrunn“         Zum 1. Januar 2021 erfolgte außerdem
Leitfadens zur Freiflächengestaltung      wurde mit 20:0 Stimmen neu erlassen.       die Vergabe der gemeindlichen Aufga-
in Verbindung mit einer Freiflächenge-    Die Verordnung kann in der Gemein-         ben in den Friedhöfen an ein anderes
staltungssatzung für das Gemeindege-      deverwaltung oder auf der Homepage         Bestattungsinstitut zu veränderten
biet berücksichtigt.“                     der Gemeinde unter https://gerbrunn.       Kostensätzen.

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Nr. 3 / 2021                                          der kleine anzeiger                                            9

Die vg. Punkte wurden zum Anlass             bührensatzung mit 19:1 Stimmen neu        so dass nur noch eine Eigenbeteiligung
genommen, die Friedhofs- und Be-             erlassen.                                 von 165 Euro pro Person zu tragen ist.
stattungsgebühren insgesamt neu zu           Die Satzung kann in der Gemeindever-      Das Ziel der Maßnahme besteht laut KU
kalkulieren. Die Kalkulation war dem         waltung oder auf der Homepage der         darin, die ÖPNV-Nutzerquote im Selbst-
Beschlussvorschlag als Anlage beige-         Gemeinde unter https://gerbrunn.de/       zahlerbereich der Schüler und Auszubil-
fügt. Um die Gebühren in einem ange-         rathaus-und-politik/buergerservice-       denden dauerhaft zu steigern und so-
messenen Rahmen zu halten, wurden in         verwaltung/ortsrecht/       eingesehen    mit gerade die Jugendlichen langfristig
der Kalkulation die Kosten auf alle vor-     werden (siehe auch Bekanntmachung         an den ÖPNV zu binden. Zusätzlich wir
handenen Grabstätten bzw. Grabstel-          auf Seite 14 dieser Ausgabe des Kleinen   die preisliche Differenz zwischen Se-
len umgelegt. Weiterhin wurde eine           Anzeigers).                               mesterticket (aktuell: 156 Euro / Jahr)
angemessene Nutzung der Friedhöfe                                                      und 365-Euro-Ticket VVM (geplant: 165
als öffentliche Grünfläche berücksich-                                                 Euro / Jahr) minimiert. Die ÖPNV-Kos-
tigt. Die Gemeinde übernimmt dadurch         365-Euro-Ticket VVM für
                                                                                       ten für Studenten, Schüler und Auszu-
einen entsprechend hohen Anteil an           Schüler und Auszubildende                 bildende sind dadurch nahezu identisch
der Unterhaltslast. Die Kosten für die       Mit Schreiben vom 9. Februar 2021 hat     und die derzeit bestehende Ungleich-
hoheitlichen Arbeiten des beauftrag-         das Kommunalunternehmen des Land-         behandlung wird eliminiert.
ten Bestattungsinstituts werden im           kreises Würzburg einen Vertragsent-       Der jährliche Gesamtaufwand für die
Bereich der Bestattungsgebühren 1:1          wurf für das „APG-365-Euro-Ticket“        Gemeinde beträgt laut Kommunalun-
weitergegeben.                               vorgelegt.                                ternehmen rund 16.000 Euro / Jahr.
Im Rahmen der weiteren Aussprache            In der Verwaltungsratssitzung des KU      Es erging der Vorschlag, dass Schüler
wurde insbesondere darüber beraten,          am 11. Januar 2021 wurde hierzu aus-      und Auszubildende grundsätzlich gra-
die Gebührensätze für die Benutzung          geführt, dass aufgrund der Einführung     tis fahren sollten. Die Gemeinde sollte
des Leichenhauses bzw. der Leichen-          des 365-Euro-Tickets VVM (Netzkarte)      deshalb auch die Eigenbeteiligung von
kühltruhen auf ein vertretbares Maß zu       das Sachgebiet Schulwegkostenfreiheit     165 Euro übernehmen. Teilweise wurde
reduzieren.                                  nicht nur Schulfahrten, sondern auch      jedoch auch die Auffassung vertreten,
In diesem Zusammenhang wurde zu-             Fahrten in der Freizeit übernimmt.        dass mit Blick auf eine entsprechende
nächst beschlossen, den Gebührensatz         Deshalb sollen mit dem vorgelegten        Wertschätzung des Angebots eine an-
für die Benutzung des Aufbahrungs-           Vertrag Schüler und Auszubildende un-     gemessene Eigenbeteiligung bei den
raumes (§ 5 Abs. 1) abweichend von           terstützt werden, die gemäß dem Tarif     Fahrgästen verbleiben sollte.
der Kalkulation von 110 /Euro / Tag auf      des Verkehrsverbundes Mainfranken         Es bestand Einvernehmen, die Möglich-
80 Euro / Tag und den Gebührensatz           berechtigt sind, das 365-Euro-Ticket zu   keit der zusätzlichen Übernahme des
für die Benutzung des Leichenkühlrau-        erwerben, aber nicht unter das Gesetz     Eigenanteils durch die Gemeinde zu-
mes (§ 5 Abs. 2) von 114 Euro / Tag auf      über die Kostenfreiheit des Schulweges    nächst mit dem KU zu erörtern und den
85 Euro / Tag zu reduzieren (12:9 Stim-      (SchKfrG) fallen (Selbstzahler). Dabei    Tagesordnungspunkt in der nächsten
men).                                        bezuschusst die Wohnortgemeinde und       Gemeinderatssitzung abschließend zu
Anschließende wurde die Friedhofsge-         das KU das Ticket mit jeweils 100 Euro,   behandeln.

                                                                                                                      ANZEIGE

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10                                           der kleine anzeiger                                        Nr. 3 / 2021

                      Am 4. März 2021 erfolgte durch Aushang an der Amtstafel folgende:

                                  AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
 gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. V. m. § 35 Abs. 1 der Geschäftsordnung des
                                   Gemeinderates der Gemeinde Gerbrunn

                                                 Bauleitplanverfahren

                     Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
                        gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

                                     12. Änderung des Flächennutzungsplanes
                                             der Gemeinde Gerbrunn

Der Gemeinderat Gerbrunn hat in der Sitzung am 2. März 2020 die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Gerbrunn beschlossen.

In der Gemeinderatssitzung am 1. März 2021 wurde der Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Be-
gründung und Umweltbericht in der Fassung vom 12. Januar 2021 gebilligt und der Beschluss gefasst, die frühzeitige Beteili-
gung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen

Anlass, Ziel und Erforderlichkeit der Planung
Im gemeindlichen Bauhof in der Sieboldstraße 23 in Gerbrunn stehen nur begrenzt Flächen für die Zwischenlagerung von
Baumaterialien zur Verfügung.
Die Gemeinde beabsichtigt deshalb im Bereich der Sauleite eine rund 1.600 m² große externe Zwischen¬lager¬fläche für den
gemeindlichen Bauhof zu errichten und zu betreiben.
Ziel der Bauleitplanung ist es daher, die bauplanungsrechtlichen Grundlagen zur Genehmigung einer Zwischenlagerfläche für
den Bauhof zu schaffen.

Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt im nördlichen Gemeindegebiet und erstreckt sich auf eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1638 der
Gemarkung Gerbrunn (siehe auch Lageplan).
Der Geltungsbereich umfasst insgesamt rund 2.200 m² (1.600 m² Zwischenlager und 600 m² Zuwegung) und wird abge-
grenzt:
-       im Norden durch landwirtschaftliche Flächen und die Gemarkungsgrenze zu Würzburg,
-       im Osten und Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und Biotopflächen,
-       im Westen durch den angrenzenden Würzburger Stadtteil Am Hubland.

Planungsrechtliche Situation
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Gerbrunn in der Fassung der 9. Änderung vom 19. November 2015
stellt den betreffenden Teilbereich des Grundstücks Fl.Nr. 1683 der Gemarkung Gerbrunn wie folgt dar:
-        Ödland / Unland
-        Biotop mit Biotopnummer lt. Biotopkartierung Bayern

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung liegt in der Zeit

                                               von Montag, 15. März 2021
                                        bis einschließlich Freitag, 16. April 2021

im Rathaus der Gemeinde Gerbrunn, Rathausplatz 3, 97218 Gerbrunn an der Auslegungstafel vor Zimmer Nr. 1.7 im 1. Stock
während der allgemeinen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Auf Grund der aktuellen Situation ist derzeit die Eingangstür ins Rathaus verschlossen. Bitte klingeln Sie an der Ein-
gangstür. Wir werden Ihnen umgehend Zugang gewähren. Bitte beachten Sie das allgemeine Abstandsgebot von der-
zeit mind. 1,50 m und die Pflicht, einen Mund-Nasenschutz zu tragen.
Nr. 3 / 2021                                         der kleine anzeiger                                             11

Geplante Neudarstellung:
Fläche für Ablagerung

  Lageplan

                                                                                                                 ohne Maßstab

Über den Inhalt der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, die mit der Änderung verfolgten Ziele und Zwecke sowie die
wesentlichen Auswirkungen der Planung kann Auskunft verlangt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an Herrn Meyer, Zim-
mer Nr. 1.6 (Tel. 09 31 / 70 280-111) oder an die Bauverwaltung, Zimmer Nr. 1.9 (Tel. 09 31 / 70 280-113). Bitte melden Sie sich
vorher unter den vg. Telefonnummern oder per E-Mail unter: info@gerbrunn.de an. Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch
für Auskünfte zur Verfügung.

Äußerungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder nach telefonischer Vereinbarung auch zur Niederschrift
bei den o.g. Kontakten abgegeben werden. Die Äußerungen werden geprüft und fließen in das weitere Bauleitplanverfahren
ein. Eine abschließende Entscheidung zu den Äußerungen wird durch den Gemeinderat Gerbrunn getroffen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und
Umweltbericht sind auch im Internet unter https://gerbrunn.de/wirtschaft-und-standort/wohnungsbau-ortsentwicklung/
bauleitplanverfahren veröffentlicht.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO i.V.m. § 3 BauGB
und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender¬angaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das
Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informations-
pflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gerbrunn, 3. März 2021
Gemeinde Gerbrunn

gez.
Stefan Wolfshörndl, Erster Bürgermeister
12                                           der kleine anzeiger                                      Nr. 3 / 2021

                       Am 4. März 2021 erfolgte durch Aushang an der Amtstafel folgende:

                                  AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
gemäß den Bestimmungen des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes, der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. V.
                 m. § 35 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Gerbrunn

Die Gemeinde Gerbrunn hat den Neuerlass der

                   Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen
                                und die Sicherung der Gehbahnen im Winter
                                 (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)
                                          der Gemeinde Gerbrunn

beschlossen.

Die Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt 20 Jahre.

Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Reinhaltung, Reinigung und Sicherung der öffentlichen Straßen vom 6. September
2010 außer Kraft.

Die Verordnung mit Anlage liegt in der Gemeindeverwaltung Gerbrunn, Rathausplatz 3 in 97218 Gerbrunn an der Auslegungs-
tafel vor Zimmer Nr. 1.7 (1. Stock) während der allgemeinen Dienststunden für jedermann zur Einsicht aus.

Auf Grund der aktuellen Situation ist derzeit die Eingangstür ins Rathaus verschlossen. Bitte klingeln Sie an der Ein-
gangstür. Wir werden Ihnen umgehend Zugang gewähren. Bitte beachten Sie das allgemeine Abstandsgebot von der-
zeit mind. 1,50 m und die Pflicht, einen Mund-Nasenschutz zu tragen.

Die Verordnung kann außerdem im Internet auf folgender Seite eingesehen werden: https://gerbrunn.de/rathaus-und-poli-
tik/buergerservice-verwaltung/ortsrecht/

Gerbrunn, den 4. März 2021
Gemeinde Gerbrunn

gez.
Stefan Wolfshörndl,
Erster Bürgermeister

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Nr. 3 / 2021                                              der kleine anzeiger                                            13

               Dr. Herzog & Kollegen Rechtsanwälte

                           Karl Schwägerl                                        Dr. Claus Bohnenberger
                           auch Fachanwalt für                                   Recht der Kapitalanlage
                           Verkehrsrecht                                         Bankrecht
                           Verkehrsunfallrecht                                   Privates Baurecht
                           Verkehrsstraf- und OWI-Recht                          Architektenrecht
                           Versicherungsrecht                                    Grundstücks- und Immobilienrecht
                           Führerscheinrecht

                           Dr. Alexander Grün                                    Dr. Rüdiger Herzog
                           auch Fachanwalt für                                   auch Fachanwalt für
                           Erbrecht, für Familienrecht                           Arbeitsrecht, für Handels-
                           Erbrecht                                              und Gesellschaftsrecht
                           Vermögensnachfolge                                    Arbeitsrecht
                           Familienrecht                                         Handels- und Gesellschaftsrecht
                           Jagd- und Waffenrecht                                 Wirtschaftsrecht
                                                                                 Unternehmensbetreuung & -beratung

                           Mario Aulbach                                         Nikolaus Hantke
                           auch Fachanwalt für                                   auch Fachanwalt für Miet-
                           Arbeitsrecht                                          und Wohnungseigentumsrecht,
                           Arbeitsrecht                                          für Bau- und Architektenrecht
                           Recht der Kapitalanlage                               Mietrecht
                           Bankrecht                                             Wohnungseigentumsrecht
                           Verkehrsrecht                                         Grundstücks- und Immobilienrecht
                                                                                 Privates Baurecht

                           Thomas Lenzen                                         Julia Scheuermann
                           auch Fachanwalt für                                   auch Fachanwältin für
                           Verkehrsrecht                                         Versicherungsrecht
                           Verkehrsunfallrecht                                   Versicherungsrecht
                           Verkehrsstraf- und OWI-Recht                          Personenversicherung
                           Versicherungsrecht                                    Sachversicherung
                           Führerscheinrecht                                     Allgemeines Zivilrecht
                           PKW-Vertragsrecht

                           Dr. Stephan Wilms                                     Julia Wander
                           auch Fachanwalt für                                   Recht der Kapitalanlage
                           Familienrecht                                         Bankrecht
                           Familienrecht                                         Schufa-Recht
                           Erbrecht                                              Allgemeines Zivilrecht
                           Allgemeines Zivilrecht                                PKW-Vertragsrecht
                           Arbeitsrecht

                           Philipp Schäflein                                     Kathrin Krappmann
                           Privates Baurecht                                     Vertragsrecht
                           Öffentliches Baurecht                                 Vertriebsrecht
                           Steuerrecht                                           Handelsrecht
                                                                                                                     www.jus-plus.de

                           Allgemeines Zivilrecht                                Arbeitsrecht
                           PKW-Vertragsrecht                                     Allgemeines Vertragsrecht

           Kanzlei Würzburg
           Domstraße 1 · 97070 Würzburg · Telefon 0931 / 322 08 - 0 · Telefax 0931 / 322 08 - 80
           Zweigstelle Kitzingen
           Wörthstraße 12/14 · 97318 Kitzingen · Telefon 09321 / 267 299- 0 · Telefax 09321 / 267 299- 6
           Zweigstelle Schweinfurt
           Spitalstraße 15 · 97421 Schweinfurt · Telefon 09721 / 387 0930 · Telefax 09721 / 53 35 88 17
           in Kooperation mit Dr. Herzog & Kollegen Marktheidenfeld
           Echterstraße 8 · 97828 Marktheidenfeld · Telefon 09391/ 90 888 -77 · Telefax 09391/ 90 888 -79
14                                            der kleine anzeiger                                         Nr. 3 / 2021

                       Am 4. März 2021 erfolgte durch Aushang an der Amtstafel folgende:

                                   AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
  gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. V. m. § 35 Abs. 1 der Geschäftsordnung des
                                    Gemeinderates der Gemeinde Gerbrunn

Die Gemeinde Gerbrunn hat den Neuerlass der

                                           Friedhofsgebührensatzung (FGS)

                                                der Gemeinde Gerbrunn
                                                   vom 3. März 2021

beschlossen.

Die Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung über Gebühren und Kosten für die Benutzung und Inanspruchnahme von Anlagen (Friedhö-
fen) und Einrichtungen der Bestattung (Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung) der Gemeinde Gerbrunn vom 22. März
1988, zuletzt geändert am 1. Januar 2013 außer Kraft.

Die Satzung liegt in der Gemeindeverwaltung Gerbrunn, Rathausplatz 3 in 97218 Gerbrunn an der Auslegungstafel vor Zim-
mer Nr. 1.7 (1. Stock) während der allgemeinen Dienststunden für jedermann zur Einsicht aus.

Auf Grund der aktuellen Situation ist derzeit die Eingangstür ins Rathaus verschlossen. Bitte klingeln Sie an der Eingangstür.
Wir werden Ihnen umgehend Zugang gewähren. Bitte beachten Sie das allgemeine Abstandsgebot von derzeit mind. 1,50 m
und die Pflicht, einen Mund-Nasenschutz zu tragen.

Die Satzung kann außerdem im Internet auf folgender Seite eingesehen werden: https://gerbrunn.de/rathaus-und-politik/
buergerservice-verwaltung/ortsrecht/

Gerbrunn, den 4. März 2021
Gemeinde Gerbrunn

gez.
Stefan Wolfshörndl, Erster Bürgermeister

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Nr. 3 / 2021                                                  der kleine anzeiger                                     15

                                        CORONA Schnelltest in Gerbrunn
  Gemeinsam mit der DLRG Gerbrunn sowie der Freiwilligen Feuerwehr Gerbrunn bietet die Gemeinde ab Samstag, 27.
  März 2021 in der Mehrzweckhalle, 1. Stock Versammlungsraum, einen CORONA Schnelltest an.

  Jeweils am Mittwoch von 18.00 – 20.00 Uhr sowie am Samstag von 10.00 – 12.00 Uhr werden geschulte freiwillige Hel-
  fer die Abstriche nehmen.

  Das Testergebnis wird Ihnen unmittelbar nach einer Wartezeit von 15 Minuten mitgeteilt. Eine Anmeldung ist zwingend
  erforderlich und erfolgt unter der Telefonnummer 70 280 0 (Rathaus, Bürgerbüro).

  Das Testangebot ist eine Ergänzung der bereits vorhandenen Teststrecken und wird auf Anregung des Landratsamtes
  freiwillig durch die Gemeinde und Dank der ehrenamtlichen Unterstützung von DLRG und Feuerwehr ermöglicht.

  -     Bitte bringen Sie zwingend Ihren Personalausweis mit
  -     Der Zutritt ist nur mit FFP-2 Maske erlaubt
  -     Eine Anmeldung ist unbedingt notwendig, Telefon 70 280 – 0, Rathaus
  -     Ein Test ist ab dem Lebensalter von 12 Jahren möglich
  -     Personen mit Krankheitssymptomen werden nicht zugelassen, bitte wenden Sie
        sich dann unmittelbar an die offiziellen Teststrecken des Gesundheitsamtes
  -     Ein Schnelltest gibt tagesaktuell Sicherheit, z.B. bei einem geplanten Besuch
        eines Angehörigen in einem Seniorenheim, ersetzt aber nicht die Einhaltung
        der geltenden Hygienevorschriften

  Wolfshörndl, 1. Bürgermeister

                                                                                                                        ANZEIGE

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16                                                 der kleine anzeiger                                       Nr. 3 / 2021

Biotopflächen
Im Gemeindegebiet von Gerbrunn gibt es zahlreiche Bio-                  Wer hat Interesse an einem Bürger-
topflächen. Als „Biotop“ bezeichnet man einen „Lebens-                  garten in Gerbrunn?
raum einer Lebensgemeinschaft wild lebender Tiere und
Pflanzen“ (§ 7 Abs. 2 Nr. 4 BNatSchG). Dieser Lebensraum                Die Gemeinde Gerbrunn überlegt, eine gemeindliche
und die dazugehörige Lebensgemeinschaft sind gesetzlich                 Flächen als Bürgergarten zur Verfügung zu stellen.
geschützt.                                                              Bevor konkrete Überlegungen zu Standort, Gestal-
Biotopflächen können sich auf öffentlichen Flächen, aber                tung und Organisation des Bürgergartens möchten
auch auf privaten (Bau-)Grundstücken befinden. Die amt-                 wir das Interesse in der Gemeinde abfragen.
lich kartierten Biotopflächen sind im Flächennutzungsplan               Alle Bürger*innen, die Interesse an der Mitgestaltung
der Gemeinde Gerbrunn dargestellt.                                      und dem Betrieb eines Bürgergartens haben, melden
Den Flächennutzungsplan können Sie in der Bauverwal-                    sich bitte bis Freitag, 16. April 2021 telefonisch un-
tung der Gemeinde Gerbrunn oder auf unserer Homepage                    ter der Tel. Nr. 09 31 / 70 280-103 oder per E-Mail an
unter                                                                   info@gerbrunn.de.
https://gerbrunn.de/wirtschaft-und-standort/wohnungs-                   Die Interessensbekundung ist völlig unverbindlich.
bau-ortsentwicklung/flaechennutzungsplan/                               Um besser planen zu können, würden wir uns dennoch
einsehen.                                                               freuen, wenn Sie uns im Rahmen Ihrer Interessensbe-
Weitere Informationen zu Biotopflächen und deren Kartie-                kundung mitteilen, welche Form des Bürgergartens
rung finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landes-                Sie sich vorstellen könnten und ob Sie grundsätzlich
amts für Umwelt unter                                                   bereit wären, sich beim Betrieb des Bürgergartens eh-
https://www.lfu.bayern.de/natur/biotopkartierung/index.                 renamtlich einzubringen.
htm

                                                         Internet Cafe
  Wer weiss, wie lange uns Corona noch in Schach halten wird, auf jeden Fall hatten wir die Idee, ein Internet Cafe zu
  gründen, damit man sich wenigstens virtuell treffen kann. Wir werden das im Rahmen einer Zoomkonferenz machen,
  die über das Rathaus organisiert wird. Dafür müssen Sie sich vorher Zoom herunterladen, damit sie sich mit dem Link,
  den Sie bei der Anmeldung im Rathaus bekommen, einloggen können. Es klingt jetzt vielleicht komplizierter als es ist...
  Zoom kann auch ohne App verwendet warden (Browser).
  Wenn jemand Unterstützung dazu braucht, können wir das sicher organisieren. In dem Zusammenhang wäre es auch
  schön, wenn jemand, der noch ein älteres Laptop o.ä. zu Hause hat und nicht mehr braucht, es im Rathaus abgibt, damit
  wir es ausleihen können.
  Als Termin schlage ich den 12. April vor um 15 Uhr vor. Bitte melden Sie sich vorher im Rathaus bei Frau Schraud über
  E-Mail an (liza.schraud@gerbrunn.de), damit Sie den Link für die Zoomkonferenz bekommen. An unserem Termin
  klicken Sie diesen Link nur an und werden dann zu dem Treffen geleitet. Bei Fragen können Sie mich gerne anrufen:
  015152755487.                                                                                       Christiane Konrad

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                 (0931) 40415-0 • www.ruettger-dach.de

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