Nummer 43 Freitag, 25. Oktober Jahrgang 2019 - Stadt ...
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Nummer 43 Freitag, 25. Oktober Jahrgang 2019
Ärztlicher Notdienst für Patienten mit Hals–, Nasen–, Ohrenerkrankungen Samstag, Sonntag und Feiertag von 10 – 20 Uhr in der HNO–Notfallpraxis an der HNO–Klinik im Klinikum am Gesund- Stadtverwaltung Schwaigern brunnen, Am Gesundbrunnen 20 – 26, Heilbronn, ohne Vor- info@schwaigern.de, amtsblatt@schwaigern.de, anmeldung. www.schwaigern.de Renten-Sprechtag im Rathaus Schwaigern Zentrale 21-0 Immer am 2. Donnerstag im Monat, 14 – 18 Uhr im Bürger- Öffnungszeiten der Stadtverwaltung büro. Beratung, Antragstellung und Unterstützung bei Renten- Montag bis Freitag .................................. 8.00 – 12.00 Uhr angelegenheiten durch einen Versichertenberater der Montagnachmittag ..................................14.00 – 16.00 Uhr Deutschen Rentenversicherung. Anmeldung: Gesa Kress, Dienstag- und Donnerstagnachmittag .........14.00 – 18.00 Uhr Tel. 2128, gesa.kress@schwaigern.de FEUERWEHR Notruf 112 POLIZEI Notruf 110 Sprechstunde des Kreisjugendamts JuLe Leintal, Stettener Str. 1, 74193 Schwaigern, montags Polizeiposten Leintal (7.30 – 16.30 Uhr) 810630 8 – 10 Uhr. Beratung und Unterstützung bei Fragen und Polizeirevier Lauffen 07133/2090 Problemen innerhalb der Familie. UNFALLRETTUNGSDIENSTE Notruf 112 JuLe Jugendhilfe im Lebensfeld Krankentransport (mit Mobiltelefon 07131-19222) 19222 Mo. – Fr. 11 – 17 Uhr (außer in den Ferien), Stettener Str. 1 BEREITSCHAFTSDIENSTE bei: (im Bahnhof), Tel. 8129561. Stromausfall: EnBW Regional AG 0800/3629477 Diakoniestation Leintal Störung der Wasserversorgung: Zeppelinstr. 33, Schwaigern. – Häusliche Krankenpflege rund Schwaigern, Stetten, Niederhofen 0172-6330059 um die Uhr, Nachbarschaftshilfe, hauswirtschaftl. Versorgung, Massenbach 0173-3004981 Essen auf Rädern, Tel. 97300, Störung der Gasversorgung: – IAV–Stelle, Tel. 973011 Stadtwerke Heilbronn 07131/56-2562 – Außensprechstunde der Diak. Bezirksstelle jeden Mittwoch Nach Dienstschluss 07131/56-2588 von 10.00 – 12.00 Uhr, Tel. 973019. Kostenlose Beratung in persönlichen, sozialen oder finanziellen Fragen. Häusliche Krankenpflege Kaltenmaier Betreuung in Grund– und Behandlungspflege, Nachbarschafts- hilfe und hauswirtschaftl. Versorgung, Essen auf Rädern; Lindenstraße 7, Schwaigern, Tel. 920100, Fax 920102. Ökumenischer Hospizdienst Leintal Ärztlicher Bereitschaftsdienst Ehrenamtlicher Einsatz geschulter Hospizhelfer/-innen für – Montag bis Freitag 19.00 – 22.00 Uhr – Besuche und Sitzwachen bei schwerkranken und sterbenden – Samstag, Sonntag, Feiertag 08.00 – 22.00 Uhr Menschen – Unterstützung von Angehörigen und Freunden. Kontakt. Petra Flake, Koordinatorin, Zeppelinstr. 33, Tel. 116 117 (bundeseinheitliche Rufnummer) Schwaigern, Hospiz-Tel. 973012, Mo. – Fr. 9 – 12 Uhr und oder Notfallpraxis Brackenheim im Krankenhaus Mi. + Do. 15 – 17 Uhr. Direktwahl: 07135/9360821 Wendelstraße 11, 74336 Brackenheim --------------------------------------------------------------------- Suchtberatung – Montag bis Sonntag ab 22.00 Uhr Sprechstunde bei der Suchtkrankenhilfe immer am 1. Freitag Notaufnahme Klinik am Gesundbrunnen Heilbronn des Monats, 17 – 19 Uhr, im ASB-Haus für Pflege und Gesund- (keine Voranmeldung möglich) heit, Zeppelinstr. 20 – 22 im 1. OG. Infotelefon 07138/9861068. Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst Psychologische Beratungsstelle Montag bis Freitag von 19 bis 22 Uhr in der Kinderklinik Sprechstunden für Erziehungsberatung in der Diakoniestation Heilbronn (keine Voranmeldung möglich). Leintal, Zeppelinstr. 33, Schwaigern. Terminabsprache unter Außerhalb dieser Öffnungszeiten über die Rettungsleitstelle Tel. 07131/964420, Kreisdiakonieverband Heilbronn. Heilbronn, Tel. 19222. – Am Wochenende und an Feiertagen von 8.00 bis 22.00 Uhr in Herausgeber: Stadt Schwaigern der Kinderklinik Heilbronn Am Gesundbrunnen (keine Voran meldung möglich). Außerhalb dieser Öffnungszeiten über die Verantwortlich für den amtlichen Rettungsleitstelle Heilbronn, Tel. 19222. Inhalt einschließlich der Sitzungs berichte der Gemeindeorgane und Kostenfreie Onlinesprechstunde anderer Veröffentlichungen der Stadt- verwaltung Schwaigern ist der/die von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten (nur für gesetz- lich Versicherte): 0711-96589700 oder docdirekt.de Bürgermeister/in oder sein/ihr Ver- Montag bis Freitag 9.00 – 19.00 Uhr treter im Amt, für den Teil Kirchliche Nachrichten und Vereinsmitteilungen die Kirchen und Vereine; Zahnärztlicher Notfalldienst, Tel. 0711/7877712. für die Veröffentlichung der Fraktionen die jeweiligen Fraktionssprecher, für den Inhalt der Texte der Parteien und Verbände ausschließlich die Parteien und Verbände, für den Augenärztlicher Notdienst, Anzeigenteil Verlagsdruck Kubsch GmbH, Stettener Straße 13, Tel. 0180-6020785 74193 Schwaigern, Tel. 07138/8536, Fax 5633, E-Mail: verlagsdruck-kubsch@t-online.de, www.verlagsdruck-kubsch.de Redaktionsschluss in KW 44 (28.10. – 03.11.2019): Dienstag, 29.10.2019, 10.00 Uhr Seite 2 Stadt Schwaigern Nr. 43 · 25. Oktober 2019
25.10. Gemeinderatssitzung, Rathaus, Sitzungssaal 28.10. Teilnehmerversammlung „Teilnehmer- 19 Uhr gemeinschaft der Flurbereinigung Schwaigern-Massenbach (HRB M12)“, 27.10. 6. Ugandatag, Uganda-Hilfe Unterland, Feuerwehrhaus Massenbach 18 Uhr Frizhalle 15 Uhr, Eintritt frei, Kaffee und Kuchen, Vorstellung der Projekte 31.10. Church Night/Reformationstag, ev. Kirchen- in Uganda mit vielen Infos und Neuigkeiten gemeinde Schwaigern, Jugendgottesdienst, Stadtkirche 18.45 Uhr 27.10. Kirchweih in Stetten 31.10. – 03.11. Stettener Kinderbibeltage, ev. Kirchengemeinde Stetten, ChriS, Gemeindehaus Betriebsordnung (EBO) von Karlsruhe Hbf nach Heilbronn Hbf Notdienst der Apotheken mit weniger Halten, der noch ausgeschrieben wird. Das Land 25.10. Leintal-Apotheke, Eppinger Str. 20/1, erwartet hiervon preisliche und qualitative Verbesserungen. 74211 Leingarten, Tel. 07131/902090 Das geplante Konzept setzt allerdings auch zwingend voraus, 26.10. Hubertus-Apotheke, Kronenstr. 7, 75057 Kürnbach, dass die Strecke zwischen Schwaigern und Leingarten zwei- Tel. 07258/92376 gleisig ausgebaut wird (ca. 3,2 km). Hierbei ist zwischen den 27.10. Stromberg-Apotheke, Weilerer Str. 6, Teilprojekten Planung und Bau der Infrastruktur und künftigem 74374 Zaberfeld, Tel. 07046/930123 Betrieb zu unterscheiden. 28.10. Rosen-Apotheke, Brettener Str. 36, – Für die kommunale Seite ergeben sich inkl. der Planungs- 75031 Eppingen, Tel. 07262/1858 kosten und eines Sicherheitsaufschlags von rd. 10 %, Kosten 29.10. Schloss-Apotheke am Marktplatz, Marktplatz 7, i. H. v. insgesamt 8 Mio. € (Anteil der Stadt Schwaigern für die 74193 Schwaigern, Tel. 07138/810620 Streckeninfrastruktur rd. 941.250 € und den Ausbau des Halte- 30.10. Engel-Apotheke, Bismarckstr. 4, 75031 Eppingen, punktes Schwaigern-Ost 250.000 €, demnach gesamt Tel. 07262/1888 rd. 1.191.250 €). 31.10. Rathaus-Apotheke, Heilbronner Str. 41, – Diese Kostenbeteiligung an den jährlich anfallenden Be- 74252 Massenbachhausen, Tel. 07138/7666 triebskosten beträgt rd. 480.000 €/a. Im Durchschnitt betrug die kommunale Kostenbeteiligung bei der S4 in den letzten Jahren 2009 bis 2015 rd. 460.000 €/a. Der Anteil der Stadt Schwaigern beträgt jährlich rd. 42.000 €. Das Gremium fasste mit 21 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen und 1 Enthaltung folgende Beschlüsse: 1. Der Gemeinderat der Stadt Schwaigern nimmt von dem Fahrplankonzept zu den „Neuen Verkehren ab Ende 2022“ auf der S 4 Kenntnis und stimmt dem zweigleisigen Aus- Zeitumstellung nicht bau auf der Stadtbahnstrecke S 4 zwischen Schwaigern und Leingarten zu. Die anteiligen Kosten für die Stadt vergessen! Schwaigern belaufen sich hierfür auf rd. 1.191.250 €. Die Am Sonntag, 27.10., um 3.00 Uhr, erforderlichen Haushaltsmittel werden in den Finanz wird die Uhr um 1 Stunde planungen und zu gegebener Zeit in den Haushaltsplänen zurückgestellt, die Nacht ist also veranschlagt. 1 Stunde länger. 2. Der Gemeinderat der Stadt Schwaigern beauftragt die Ver- Dabei findet der Wechsel von der waltung, eine Vereinbarung über Planung, Bau und Finan- Sommerzeit in die Winterzeit zierung des 2-gleisigen Ausbaus zwischen Schwaigern und (Normalzeit) statt. Leingarten mit der AVG, dem Landkreis Heilbronn, der Stadt Heilbronn und den betroffenen Gemeinden abzu- schließen. Aus der Arbeit des Gemeinderates 3. Der Gemeinderat der Stadt Schwaigern beauftragt die Am Montag. 14. Oktober 2019, fand eine öffentliche Gemein- Verwaltung, auf Basis der unter Anlage 3 mit dem Land deratssitzung im Sitzungssaal des Rathauses Schwaigern statt. verhandelten Betriebskosten entsprechende Verträge abzu- Anwesend waren Bürgermeisterin Sabine Rotermund als Vor- schließen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden ab sitzende und 21 Stadträtinnen und Stadträte. Der Gemeinderat dem Haushaltsjahr 2022 veranschlagt. befasste sich unter anderem mit folgenden Tagesordnungs- punkten. Überplanung des Friedhofs auf der Gemarkung Stetten, Die ausführlichen Unterlagen finden Sie im Ratsinformations- Zustimmung zur Entwurfsplanung system des Gemeinderats der Stadt Schwaigern unter Rathaus/ Im Friedhof in Schwaigern-Stetten wurden zuletzt im Jahre Gemeinderat/Infoportal/Ratsinformationssystem. 2017 Baumaßnahmen zur Neugestaltung durchgeführt. Bei den Erdgräbern stellt sich die aktuelle Situation so dar, dass noch Neues Fahrplankonzept auf der S 4 und Ausbau der Bahn- 4 Erdwahlgräber und 8 Erdreihenerdgräber zur Verfügung ste- strecke zwischen Schwaigern und Leingarten hen. Bei den Urnenerdgräbern stehen insgesamt 4 Wahlgräber Aktuell hat das Land Baden-Württemberg der Landkreisver und 5 Reihengräber zur Verfügung. Aus diesem Grund wurde waltung Heilbronn im Jahr 2017 mitgeteilt, dass es im das Landschaftsarchitekturbüro H+H Hörner mit der Planung Hinblick auf die Neuvergabe des AVG-Netzes ab Ende 2022 zur Erweiterung der Erdreihengräber auf dem Friedhof in plant, das derzeitige Stadtbahnsystem S 4 zwischen Karlsruhe Stetten beauftragt. Es ist nun vorgesehen, im Haushaltsjahr und Heilbronn aufzuteilen in 1) einen Regionalstadtbahn 2019 die Arbeiten auszuschreiben und zu vergeben. Die betrieb (mit Innenstadtdurchfahrung in KA und HN), der von Baumaßnahme erfolgt dann im Frühjahr 2020. der AVG mit Stadtbahnfahrzeugen betrieben wird und 2) einen In Abstimmung mit der Verwaltung stellte Frau Hörner unter Betrieb mit Expresszügen nach der Eisenbahn-Bau- und den Punkten A – B dem Gremium die geplante Erweiterung des Stadt Schwaigern Nr. 43 · 25. Oktober 2019· Seite 3
Friedhofes in Stetten inkl. Kostenermittlung und einer sinn- Bericht aus dem gemeinderätlichen Haupt- vollen Ergänzung vor. Um auch alternative Bestattungsformen ausschuss anzubieten, wurden unter den Punkten C – D mögliche Er Am Montag, 14. Oktober 2019, fand eine öffentliche Sitzung weiterungen der Planung inkl. jeweiliger Kostenberechnung des gemeinderätlichen Hauptausschusses im Sitzungssaal des vorgestellt und erläutert. Rathauses Schwaigern statt. Anwesend waren Bürgermeisterin Das Gremium fasste folgende Beschlüsse: Sabine Rotermund als Vorsitzende und 12 Stadträtinnen und 1. Punkt A: Der Entwurfsplanung zur benötigten Überplanung Stadträte. Der gemeinderätliche Hauptausschuss befasste sich des Friedhofes 2019/2020 in Stetten wird zugestimmt. unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten. Abstimmungsergebnis: einstimmig Die ausführlichen Unterlagen finden Sie im Ratsinformations- 2. Punkt B: Der Erweiterung der Entwurfsplanung um zusätz- system des Gemeinderats der Stadt Schwaigern unter Rathaus/ lich 20 Erdgräber, 16 Urnenerdgräber und Wasserstelle mit Gemeinderat/Infoportal/Ratsinformationssystem. Trog inkl. der lt. Kostenermittlung des Planungsbüros be- Antrag auf Errichtung einer Terrassenüberdachung, nötigter Mehrkosten wird zugestimmt. Leonhardstraße 10, Flst. Nr. 144 auf der Gemarkung Abstimmungsergebnis: einstimmig Niederhofen 3. Punkt C: Der Erweiterung der Entwurfsplanung um eine Geplant ist die Errichtung einer Terrassenüberdachung, Leon- zusätzliche Bestattungsform mit Erdrasengräbern inkl. der hardstraße 10, Flst. Nr. 144 auf der Gemarkung Niederhofen. lt. Kostenermittlung des Planungsbüros benötigter Mehr- Die Überdachung weist eine Grundfläche von 7,60 m x 4,20 m kosten wird zugestimmt. auf. Diese Maße entsprechen der bestehenden Terrasse. Das Abstimmungsergebnis: einstimmig Grundstück befindet sich bauplanungsrechtlich im unbeplan- 4. Punkt D: Der Erweiterung der Entwurfsplanung um eine ten Innenbereich. Die Zulässigkeit des geplanten Vorhabens ist zusätzliche Bestattungsform mit Baumbestattungen inkl. daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Innerhalb der im der lt. Kostenermittlung des Planungsbüros benötigter Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben dann zu- Mehrkosten wird zugestimmt lässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimme, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden 1 Enthaltung soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die 5. Der aktuelle Planansatz (Investitionsmaßnahme Erschließung gesichert ist. Vorliegend handelt es sich um die 7.55300000.345 ist im Nachtragshaushalt 2019 um Überdachung einer bestehenden Terrasse, welche sich auf der 75.000 € zu reduzieren, sodass der Planungskostenanteil von der Leonhardstraße abgewandten Gebäudeseite befindet. veranschlagt ist. Die anteiligen Ausgaben in Höhe von Durch das geplante Vorhaben wird das Straßenbild nicht beein- weiteren 175.000 € werden im Vorgriff auf den Beschluss trächtigt. Bei einer Zustimmung ist jedoch zu beachten, dass der Haushaltssatzung 2020 genehmigt. bereits das gesamte Gebäude auf der Grenze steht und diese Abstimmungsergebnis: einstimmig Grenzbebauung somit noch verlängert wird. Überplanung des Friedhofs auf der Gemarkung Nieder- Der gemeinderätliche Hauptausschuss beschloss einstimmig, hofen, Zustimmung zur Entwurfsplanung das städtische Einvernehmen zur Errichtung einer Terrassen- Der Friedhof in Schwaigern-Niederhofen wurde zuletzt im überdachung, Leonhardstraße 10, Flst. Nr. 144 auf der Gemar- Jahre 2017 am nördlichen Bereich erweitert. Bei den Erd kung Niederhofen zu erteilen. gräbern stellt sich die aktuelle Situation auf dem Friedhof so Antrag auf Erdauffüllung, Gewann „Vor der Hart“, Flst. dar, dass noch 1 Erdwahlgrab zur Verfügung steht. Bei den Nr. 1709 auf der Gemarkung Stetten Urnenerdgräbern stehen insgesamt 6 Wahlgräber bzw. Reihen- Auf dem Ackergrundstück Flst. Nr. 1709, Gewann „Vor der Hart“ gräber zur Verfügung. Aus diesem Grund wurde das Land- auf der Gemarkung Stetten, soll die Fläche zur Bodenverbesse- schaftsarchitekturbüro H+H Hörner mit der Planung zur Um- rung und damit das Niederschlagswasser besser versickert mit gestaltung und Neuanlegung von Erd- und Urnengräber auf steinfreiem Oberboden aufgefüllt werden. Das schadstofffreie dem Friedhof in Niederhofen beauftragt. Es soll dabei auch die Auffüllmaterial kommt von einem Bauplatz in Bönnigheim. Der Begehbarkeit und Verkehrssicherheit auf dem Friedhof verbes- Zufahrtsweg erfolgt über die L 1107 und einen Feldweg. sert werden. Es ist nun vorgesehen, im Haushaltsjahr 2019 die Bedenken gegen diese Maßnahme liegen nicht vor. Arbeiten auszuschreiben und zu vergeben. Die Bauarbeiten Der gemeinderätliche Hauptausschuss beschloss einstimmig, sollen dann im Jahr 2020 durchgeführt werden. Aus diesem das städtische Einvernehmen zum Antrag auf Erdauffüllung, Grund sind die veranschlagten Haushaltsmittel im Haushalts- Gewann „Vor der Hart“, Flst. Nr. 1709 auf der Gemarkung jahr 2019 entsprechend zu reduzieren und anschließend im Stetten nach §§ 34, 35 BauGB unter den aufgeführten Auf Haushaltsjahr 2020 bereitzustellen. Die entsprechenden lagen zu erteilen. Korrekturen werden im Nachtragshaushaltsplan 2019 einge- 1. Durch die Geländeauffüllung darf kein zusätzliches Ober- arbeitet. flächenwasser auf umgebende Grundstücke oder Wege ab- Das Gremium fasste folgende Beschlüsse einstimmig: fließen. 1. Punkt A: Der Entwurfsplanung zur Umgestaltung und Neu- 2. Ein Anstau in den oberhalb liegenden Grundstücken ist anlage des Friedhofes 2019/2020 in Niederhofen wird zu- auszuschließen. gestimmt. 3. Bei der Materialanfuhr darf es zu keiner Beeinträchtigung 2. Punkt B: Der Erweiterung der Entwurfsplanung zur Erneue- öffentlicher Wege kommen. Im Schadensfall ist Ersatz zu rung der Wege inkl. der lt. Kostenermittlung des Planungs- leisten. büros benötigter Mehrkosten wird zugestimmt. 4. Es ist ein fließender Übergang von der Auffüllung zu den 3. Der aktuelle Planansatz (Investitionsmaßnahme Feldwegen herzustellen. 7.55300000.405) ist im Nachtragshaushaltsplan 2019 um Bauvoranfrage: Neubau eines Wohnhauses mit Garagen im 115.000 € zu reduzieren, sodass der Planungskostenanteil EG und Terrasse, Husarenweg 26, Flst. Nr. 4321 auf der veranschlagt ist. Die anteiligen Ausgaben in Höhe von Gemarkung Niederhofen weiteren 207.000,00 € werden im Vorgriff auf den Geplant ist die Errichtung eines Wohnhauses mit Garagen im Beschluss des Haushaltssatzung 2020 genehmigt. EG und Terrasse auf dem Grundstück Husarenweg 26, Flst. Bekanntgaben Nr. 4321 auf der Gemarkung Niederhofen. Das Grundstück liegt a) allgemeiner Art im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Es erfolgten keine Bekanntgaben. „Änderung und Erweiterung Mischgebiet Dornweg“ vom b) in nichtöffentlichen Sitzungen gefasster Beschlüsse 08.06.2012. Dieser setzt die überbaubaren Grundstücksflächen Die Vorsitzende gab bekannt, dass in der nichtöffentlichen durch Baugrenzen fest (§ 23 BauNVO). Das geplante Wohnhaus Sitzung des Gemeinderates vom 27.09.2019 folgender überschreitet die südwestliche Baugrenze über die gesamte Beschluss gefasst worden ist: Die Personalstelle „Sachgebiets- Gebäudelänge mit etwa 1,75 m bis 2,0 m. Auch die geplante leiter/-in für den Bereich Ordnungsverwaltung“ wird zum Terrasse (Grundfläche 4,0 m x 5,0 m) überschreitet nahezu 01.03.2020 mit Herrn Julian Bahm besetzt. Der Beschäfti- vollständig die festgesetzte südliche Baugrenze. gungsumfang beträgt 100 %. Seite 4 Stadt Schwaigern Nr. 43 · 25. Oktober 2019
Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen des Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Bebauungsplans befreit werden, wenn die Grundzüge der Schwaigern mit Abteilungen Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung (Feuerwehrsatzung – FwSAbt) nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen ver- Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit einbar ist. § 6 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 8 Abs. 2 Nach Aussage des Bauherrn sollen durch die Versetzung des Satz 2 HS. 2, § 10 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 18 Hauses über die Baugrenze hinaus die aus Brandschutzgründen Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat der erforderlichen Abstandsflächen zwischen der bestehenden Gemeinderat am 27.09.2019 folgende Satzung beschlossen: Halle und dem geplanten Wohnhaus eingehalten werden. Da § 1 Name und Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr durch die Baugrenzenüberschreitung jedoch nicht die südlich (1) Die Freiwillige Feuerwehr Schwaigern in dieser Satzung festgesetzten Pflanzgebote verletzt werden und auch die mit Feuerwehr genannt, ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe Genehmigung vom 02.08.2018 festgesetzte Ausgleichsfläche dienende Einrichtung der Stadt Schwaigern ohne eigene von 20 m² für die Überbauung des Planzgebots 2 durch die Rechtspersönlichkeit. Halle berücksichtigt wurde, wird eine Befreiung als städtebau- (2) Die Feuerwehr besteht als Gemeindefeuerwehr aus lich vertretbar erachtet. Die Terrasse greift ebenfalls nicht in 1. den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr in die festgesetzten Pflanzgebote ein, sodass auch dieser Schwaigern-Stadt Planung keine städtebaulichen Bedenken entgegenstehen. Da in Schwaigern-Massenbach sich an die südliche Grundstücksgrenze eine öffentliche Grün- in Schwaigern-Stetten a. H. fläche anschließt und danach der Außenbereich beginnt, wer- in Schwaigern-Niederhofen den nachbarliche Belange nicht beeinträchtigt. 2. den Altersabteilungen Der gemeinderätliche Hauptausschuss beschloss mit in Schwaigern-Stadt 12 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen und 1 Enthaltung, das in Schwaigern-Massenbach städtische Einvernehmen zur Bauvoranfrage „Neubau eines in Schwaigern-Stetten a.H. Wohnhauses mit Garagen im EG und Terrasse, Husarenweg 26, in Schwaigern-Niederhofen Flst. Nr. 4321 auf der Gemarkung Niederhofen“ gem. §§ 36, 31 3. der Jugendfeuerwehr mit Kinderfeuerwehr Abs. 2 BauGB zu erteilen. § 2 Aufgaben Bekanngaben (1) Die Feuerwehr hat a) allgemeiner Art 1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notstän- Es erfolgten keine Bekanntgaben. den Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das b) in nichtöffentlichen Sitzungen gefasster Beschlüsse Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen Es erfolgten keine Bekanntgaben. und 2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedroh- Herzliche Glückwünsche lichen Lagen technische Hilfe zu leisten. Am 22. Oktober feierte Frau Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Meta Schilling in Schwaigern, Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu ihren 98. Geburtstag. einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr Frau Bürgermeisterin Sabine für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren Rotermund gratulierte bei oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die ihrem Besuch im Namen der Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Stadt Schwaigern ganz herzlich Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem und wünschte Frau Schilling der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außerge- für das neue Lebensjahr und wöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden die Zukunft alles Gute und viel kann. Gesundheit. (2) Der Bürgermeister kann die Feuerwehr beauftragen (vgl. § 10 Abs. 2, 2.14 der Hauptsatzung der Stadt Schwaigern). 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Gehwegreinigung und Laubbeseitigung Menschen, Tiere und Schiffe und Der beginnende Laubfall an Bäumen und Büschen deutet es 2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der bereits an: Der Herbst hält hierzulande Einzug. Nach den Be- Brandschutzaufklärung und -erziehung sowie der Brand stimmungen der Satzung der Stadt Schwaigern über die Räum- sicherheitswache. und Streupflicht gehört es zu den üblichen Pflichten für An- § 3 Aufnahme in die Feuerwehr lieger, den Gehweg selbst zu reinigen. Außergewöhnliche Ver- (1) In die Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr können unreinigungen – dazu gehört auch starker Laubfall – sind auf Grund freiwilliger Meldung möglichst umgehend zu beseitigen. Dort, wo es keinen Gehweg Personen als ehrenamtlich Tätige aufgenommen werden, die gibt, zählt ein 2 Meter breiter Streifen der Straße entlang der 1. das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst Grundstücksgrenze als Gehweg. Dieser Teil ist dann anstelle nach Vollendung des 18. Lebensjahres an Einsätzen teil- des Gehweges zu reinigen. nehmen, Natürlich hat das Laub in der freien Landschaft nichts zu 2. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdiens- suchen. Es ist übrigens auch ein Zeichen guter Nachbarschaft, tes gewachsen sind, das vor dem eigenen Grundstück liegende Laub rechtzeitig auf- 3. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeig- zusammeln, bevor der Wind die Laubmengen zum Nachbarn net sind, hinüber weht. Wer sehr viel Laub hat, sollte es zunächst auf 4. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären, seinem Grundstück zwischenlagern. Nach und nach kann es 5. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetz- dann unter Verwendung der Biotonne ohne Zusatzkosten ent- buchs (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher sorgt werden. Das Laub darf auf keinen Fall auf die Straße bzw. Ämter verloren haben, die Fahrbahn oder in die Straßenrinne gefegt werden. Gefähr- 6. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach dungen des Straßenverkehrs oder Verstopfungen der Straßen- § 61 StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der entwässerung könnten die Folge sein. Fahrerlaubnis) unterworfen sind und 7. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB ver- urteilt wurden. Die Dienstzeit nach Nummer 4 soll mindes- tens 10 Jahre betragen. Stadt Schwaigern Nr. 43 · 25. Oktober 2019· Seite 5
(2) Die Aufnahme in die Einsatzabteilungen der Freiwilligen (5) Der Gemeinderat kann nach Anhörung des Feuerwehraus- Feuerwehr erfolgt für die ersten zwölf Monate auf Probe. In- schusses den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines Feuer- nerhalb der Probezeit soll der Feuerwehrangehörige erfolgreich wehrangehörigen aus wichtigem Grund beenden. Dies gilt ins- an einem Grundausbildungslehrgang teilnehmen. Aus begrün- besondere detem Anlass kann die Probezeit verlängert werden. Auf eine 1. bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst, Probezeit kann verzichtet oder sie kann abgekürzt werden, 2. bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflichten, wenn Angehörige einer Jugendfeuerwehr in eine Einsatzab- 3. bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der teilung übertreten oder eine Person eintritt, die bereits einer Feuerwehr oder anderen Gemeindefeuerwehr oder einer Werkfeuerwehr ange- 4. wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde hört oder angehört hat. Störung des Zusammenlebens in der Gemeindefeuerwehr (3) Bei Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen verursacht hat oder befürchten lässt. (§ 11 Abs. 4 FwG) kann der Feuerwehrausschuss im Einzelfall Der Betroffene ist vorher anzuhören. Der Bürgermeister hat die die Aufnahme abweichend von den Absätzen 1 und 2 regeln Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes durch sowie Ausnahmen von der Beendigung des ehrenamtlichen schriftlichen Bescheid festzustellen. Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 und den Dienstpflich- (6) Angehörige der Gemeindefeuerwehr, die ausgeschieden ten nach § 5 Abs. 5 und 6 zulassen. sind, erhalten auf Antrag eine Bescheinigung über die Zu (4) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Abteilungskom- gehörigkeit zur Feuerwehr. mandanten zu richten. Vor Vollendung des 18. Lebensjahrs ist § 5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Gemeinde- die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfor- feuerwehr derlich. Über die Aufnahme auf Probe, die Verkürzung oder (1) Die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Verlängerung der Probezeit und die endgültige Aufnahme Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr haben das Recht, den entscheidet der Feuerwehrausschuss. Der Abteilungsaus- ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten, seinen Stell- schuss der Einsatzabteilung, der der Bewerber angehören soll, vertreter und die Mitglieder des Feuerwehrausschusses zu ist zu hören. Neu aufgenommene Angehörige der Gemeinde- wählen. Sie haben außerdem das Recht, ihren Abteilungs- feuerwehr werden vom Feuerwehrkommandanten durch Hand- kommandanten, seinen Stellvertreter und die Mitglieder schlag verpflichtet. ihres Abteilungsausschusses zu wählen. (5) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ab- (2) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuer- lehnung ist dem Gesuchsteller vom Bürgermeister schriftlich wehr erhalten nach Maßgabe des § 16 FwG und der örtlichen mitzuteilen. Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen An- (6) Jeder Angehörige der Gemeindefeuerwehr erhält einen vom gehörigen der Gemeindefeuerwehr eine Entschädigung. Bürgermeister ausgestellten Dienstausweis. (3) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeinde- § 4 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes feuerwehr erhalten bei Sachschäden, die sie in Ausübung (1) Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst in einer Einsatzab oder infolge des Feuerwehrdienstes erleiden einen Ersatz nach teilung der Freiwilligen Feuerwehr endet, wenn der ehren Maßgabe des § 17 FwG. amtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr (4) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuer- 1. die Probezeit nicht besteht, wehr sind für die Dauer der Teilnahme an Einsätzen oder an der 2. während oder mit Ablauf der Probezeit seinen Austritt er- Aus- und Fortbildung nach Maßgabe des § 15 FwG von der klärt, Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt. 3. seine Dienstverpflichtung nach § 12 Abs. 2 FwG erfüllt hat, (5) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuer- 4. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehr wehr sind verpflichtet (§ 14 Abs. 1 FwG) dienstes nicht mehr gewachsen ist, 1. am Dienst- und an Aus- und Fortbildungslehrgängen regel- 5. das 65. Lebensjahr vollendet hat, mäßig und pünktlich teilzunehmen, 6. infolge Richterspruchs nach § 45 StGB die Fähigkeit zur 2. bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst einzufinden, Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat, 3. den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachzu 7. Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB kommen, mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaub- 4. im Dienst ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich nis) unterworfen wird oder den anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber kame- 8. wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt radschaftlich zu verhalten, wurde. 5. die Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften für den (2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ist auf Feuerwehrdienst zu beachten, seinen Antrag vom Bürgermeister aus dem Feuerwehrdienst in 6. die ihnen anvertrauten Ausrüstungsstücke, Geräte und Ein- einer Einsatzabteilung zu entlassen, wenn richtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienst- 1. er nach § 6 Abs. 2 Satz 1 in die Altersabteilung überwech- lichen Zwecken zu benutzen, und seln möchte, 7. über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren, 2. der Dienst in der Einsatzabteilung aus persönlichen oder von denen sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kenntnis beruflichen Gründen nicht mehr möglich ist, erlangen und deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrie- 3. er seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt oder ben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforder- 4. er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte lich ist. in eine andere Gemeinde verlegt. (6) Die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen In den Fällen der Nummern 3 und 4 kann der Feuerwehrange- Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr haben eine Abwesenheit hörige nach Anhörung des Feuerwehrausschusses auch ohne von länger als zwei Wochen dem Feuerwehrkommandanten seinen Antrag entlassen werden. Der Betroffene ist vorher oder dem von ihm Beauftragten rechtzeitig vorher anzuzeigen anzuhören. und eine Dienstverhinderung bei ihrem Vorgesetzten vor dem (3) Der Antrag auf Entlassung ist unter Angabe der Dienstbeginn zu melden, spätestens jedoch am folgenden Tage Gründe schriftlich über den Abteilungskommandanten beim die Gründe hierfür zu nennen. Feuerwehrkommandanten einzureichen. (7) Aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären oder (4) Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger, der seine persönlichen Gründen kann ein ehrenamtlich tätiger Angehöri- Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt, hat dies binnen ger der Gemeindefeuerwehr auf Antrag vom Feuerwehrkom- einer Woche dem Feuerwehrkommandanten anzuzeigen. Das mandanten vorübergehend von seinen Dienstpflichten nach gleiche gilt, wenn er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Absatz 5 Nr. 1 und 2 befreit werden. Unter den gleichen Vor- Arbeitsstätte in eine andere Gemeinde verlegt. aussetzungen kann der Feuerwehrkommandant nach Anhörung des Feuerwehr- und des Abteilungsausschusses auf Antrag Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2 dauerhaft beschrän- ken. Seite 6 Stadt Schwaigern Nr. 43 · 25. Oktober 2019
(8) Ist ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeinde- (3) Die Zugehörigkeit des Angehörigen der Jugendfeuerwehr feuerwehr gleichzeitig Mitglied einer Berufsfeuerwehr, einer zur Jugendfeuerwehr endet, wenn Werkfeuerwehr oder hauptamtlicher Feuerwehrangehöriger, 1. er in eine Einsatzabteilung der Feuerwehr aufgenommen haben die sich hieraus ergebenden Pflichten Vorrang vor den wird, Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2. 2. er aus der Jugendfeuerwehr austritt, (9) Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemein- 3. die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung schriftlich defeuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, zurücknehmen, kann ihm der Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen. 4. er den gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr ge- Grobe Verstöße kann der Bürgermeister auf Antrag des Feuer- wachsen ist, wehrkommandanten mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro ahn- 5. er das 18. Lebensjahr vollendet oder den. Der Bürgermeister kann zur Vorbereitung eines Beschlus- 6. der Feuerwehrausschuss den Dienst in der Jugend- ses des Gemeinderats auf Beendigung des Feuerwehrdienstes feuerwehr aus wichtigem Grund beendet. § 4 Abs. 5 gilt nach § 4 Abs. 5 den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehöri- entsprechend. gen auch vorläufig des Dienstes entheben, wenn andernfalls (4) Der Leiter der Jugendabteilung (Jugendfeuerwehrwart) und der Dienstbetrieb oder die Ermittlungen beeinträchtigt würden. seine Stellvertreter werden nach Zustimmung des Feuerwehr- Der Betroffene ist vor einer Entscheidung nach den Sätzen 1 ausschusses durch den Feuerwehrkommandanten auf die Dauer bis 3 anzuhören. von 5 Jahren bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum § 6 Altersabteilung Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Der Feuer- (1) In die Altersabteilung wird unter Überlassung der Dienst- wehrkommandant kann geeignet erscheinende Angehörige der kleidung übernommen, wer nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 und Gemeindefeuerwehr mit der vorläufigen Leitung der Jugend- Abs. 2 Nr. 2 bis 4 aus dem ehrenamtlichen Feuerwehrdienst in feuerwehr beauftragen. Der Jugendfeuerwehrwart muss einer einer Einsatzabteilung ausscheidet und keine gegenteilige Er- Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr angehören und soll klärung abgibt. den Lehrgang Jugendfeuerwehrwart besucht haben. Der (2) Der Feuerwehrausschuss kann auf ihren Antrag Angehörige Jugendfeuerwehrwart und seine Stellvertreter können vom der Feuerwehr, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, unter Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses ab Belassung der Dienstkleidung aus der Einsatzabteilung in die berufen werden. Altersabteilung übernehmen (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1). (5) Der Jugendfeuerwehrwart ist für die ordnungsgemäße Er- (3) Der Leiter der Altersabteilung und sein Stellvertreter wer- füllung der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er den von den Angehörigen ihrer Abteilung auf die Dauer von unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stell- fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung vertretenden Leiter der Jugendfeuerwehr unterstützt des Feuerwehrausschusses zu der Wahl durch den Feuerwehr- und von ihnen in seiner Abwesenheit mit allen Rechten kommandanten bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer und Pflichten vertreten. Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum (6) Für die Leiter der Jugendgruppen (Absatz 1) gilt Absatz 4 Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Sie können entsprechend. vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses (7) Die Betreuer müssen einer Einsatzabteilung der Gemeinde- abberufen werden. feuerwehr angehören und sollen den Lehrgang Jugend (4) Der Leiter der Altersabteilung ist für die ordnungsgemäße gruppenleiter besucht haben. Erfüllung der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stell- § 8 Ehrenmitglieder vertretenden Leiter der Altersabteilung unterstützt und von Der Gemeinderat kann auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses ihm in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten 1. Personen, die sich um das örtliche Feuerwehrwesen be- vertreten. sondere Verdienste erworben oder zur Förderung des (5) Die Angehörigen der Altersabteilung, die hierfür die er- Brandschutzes wesentlich beigetragen haben, die Eigen- forderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen schaft als Ehrenmitglied und erfüllen, können vom Feuerwehrkommandanten im Einverneh- 2. bewährten Feuerwehr- und Abteilungskommandanten men mit dem Leiter der Altersabteilung zu Übungen und Ein- nach Beendigung ihrer aktiven Dienstzeit die Eigen- sätzen herangezogen werden. schaft als Ehrenkommandant verleihen. § 7 Jugendfeuerwehr mit Kindergruppe § 9 Organe der Feuerwehr (1) Die Jugendfeuerwehr besteht aus den Jugendgruppen Organe der Feuerwehr sind und Kindergruppe, die auf Beschluss des Feuerwehrausschusses 1. Feuerwehrkommandant, bei den Einsatzabteilungen gebildet werden. 2. Abteilungskommandant, (2) In die Jugendfeuerwehr können Personen bis zum 3. Leiter der Altersabteilung und der Jugendfeuerwehr, vollendeten 17. Lebensjahr aufgenommen werden, wenn sie 4. Feuerwehrausschuss, 1. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdiens- 5. Abteilungsausschüsse, tes gewachsen sind, 6. Hauptversammlung, 2. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeig- 7. Abteilungsversammlungen. net sind, § 10 Feuerwehrkommandant, Abteilungskommandant und 3. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären, Stellvertreter 4. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetz- (1) Der Leiter der Feuerwehr ist der Feuerwehrkommandant. buchs (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher (2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine Ämter verloren haben, Stellvertreter werden von den Angehörigen der Einsatzabtei- 5. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 7 lungen der Gemeindefeuerwehr aus deren Mitte in geheimer des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) mit Ausnahme der Ent- Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Es können bis ziehung der Fahrerlaubnis unterworfen sind und zu zwei Stellvertreter gewählt werden. Bei der Wahl der Stell- 6. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB ver- vertreter wird auch die Reihenfolge der Stellvertretung be- urteilt wurden. stimmt. Die Aufnahme muss mit schriftlicher Zustimmung der Erzie- (3) Die Wahlen des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkomman- hungsberechtigten beantragt werden. Über die Aufnahme und danten und seiner Stellvertreter werden in der Hauptversamm- das dafür maßgebende Mindestalter entscheidet der Feuer- lung durchgeführt. wehrausschuss. (4) Zum ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seinen Stellvertretern kann nur gewählt werden, wer 1. einer Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr angehört, Stadt Schwaigern Nr. 43 · 25. Oktober 2019· Seite 7
2. über die für dieses Amt erforderlichen Kenntnisse und Er- werden. Bei der Wahl der Stellvertreter wird auch die Reihen- fahrungen verfügt und folge der Stellvertretung bestimmt. Für die ehrenamtlich täti- 3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministe- gen Abteilungskommandanten gelten im Übrigen die Absätze riums erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraus- 4 bis 6 entsprechend. Die Abteilungskommandanten sind für setzungen erfüllt. die Einsatzbereitschaft ihrer Einsatzabteilung verantwortlich (5) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine und unterstützen den Feuerwehrkommandanten bei seinen Stellvertreter werden nach der Wahl und nach Zustimmung Aufgaben nach Absatz 9. Für die stellvertretenden Abteilungs- durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt. kommandanten gelten die Absätze 4 bis 6 sowie 10 und 11 (6) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine entsprechend. Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder § 11 Unterführer im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt (1) Die Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen nur be- eines Nachfolgers weiterzuführen. Kommt binnen drei Monaten stellt werden, wenn sie nach Freiwerden der Stelle oder nach Versagung der Zustim- 1. einer Einsatzabteilung der Feuerwehr angehören, mung keine Neuwahl zustande, bestellt der Bürgermeister den 2. über die für ihr Amt erforderlichen, Kenntnisse und Erfah- vom Gemeinderat gewählten Feuerwehrangehörigen zum rungen verfügen und Feuerwehrkommandanten oder seinem Stellvertreter (§ 8 3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministe- Abs. 2 Satz 3 FwG). Diese Bestellung endet mit der riums erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraus- Bestellung eines Nachfolgers nach Absatz 5. setzungen erfüllen. (7) Gegen eine Wahl des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkom- (2) Die Unterführer werden vom Abteilungskommandanten mandanten, des Abteilungskommandanten und ihrer Stellver- im Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten auf Vor- treter kann binnen einer Woche nach der Wahl von jedem schlag des Abteilungsausschusses auf die Dauer von 5 Jahren Wahlberechtigten Einspruch bei der Gemeinde erhoben werden. bestellt. Der Feuerwehrkommandant kann die Bestellung nach Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchs- Anhörung des Feuerwehrausschusses widerrufen. Die Unter- gründe nicht mehr geltend gemacht werden. Gegen die führer haben ihre Dienststellung nach Ablauf ihrer Amtszeit Entscheidung über den Einspruch können der Wahlberechtigte, oder im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens bis zur Bestellung der Einspruch erhoben hat, und der durch die Entscheidung des Nachfolgers wahrzunehmen. betroffene Bewerber unmittelbar Anfechtungs- oder Verpflich- (3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach den Weisungen tungsklage erheben. der Vorgesetzten aus. (8) Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehr- kommandanten oder eines hauptberuflich tätigen Stellvertre- § 12 Schriftführer, Kassenverwalter, Pressesprecher, ters des Feuerwehrkommandanten ist der Feuerwehrausschuss Gerätewart zu hören. (1) Der Schriftführer, der Kassenverwalter und der Presse (9) Der Feuerwehrkommandant ist für die Leistungsfähigkeit sprecher werden vom Feuerwehrausschuss auf fünf Jahre der Feuerwehr verantwortlich (§ 9 Abs. 1 Satz 1 FwG) und führt gewählt. Der Gerätewart wird vom Feuerwehrkommandanten die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen Auf nach Anhörung des Feuerwehrausschusses im Einvernehmen gaben durch. mit dem Bürgermeister eingesetzt und abberufen. Vor der Er hat insbesondere Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehrgerätewarts 1. eine Alarm- und Ausrückeordnung für die Aufgaben oder der Übertragung der Aufgaben des Feuerwehrgerätewarts nach § 2 aufzustellen und fortzuschreiben und sie dem auf einen Gemeindebediensteten ist der Feuerwehrausschuss Bürgermeister mitzuteilen, zu hören. 2. auf die ordnungsgemäße feuerwehrtechnische Ausstattung (2) Der Schriftführer hat über die Sitzungen des Feuerwehraus- hinzuwirken, schusses und über die Hauptversammlung jeweils eine Nieder- 3. für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Gemein- schrift zu fertigen und in der Regel die schriftlichen Arbeiten defeuerwehr und der Feuerwehr zu erledigen. 4. für die Instandhaltung der Feuerwehrausrüstungen und (3) Der Kassenverwalter hat die Kameradschaftskasse (§ 17) zu -einrichtungen zu sorgen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 FwG), verwalten und sämtliche Einnahmen und Ausgaben nach der 5. die Zusammenarbeit der Einsatzabteilungen bei Übungen Ordnung des Wirtschaftsplans zu verbuchen. Zahlungen darf er und Einsätzen zu regeln, nur aufgrund von Belegen und schriftlichen Anweisungen des 6. die Tätigkeit der Abteilungskommandanten, der Leiter Feuerwehrkommandanten annehmen und leisten. Die Gegen- der Altersabteilung, der Jugendfeuerwehr sowie des stände des Sondervermögens sind ab einem Wert von 500 € in Kassenverwalters und des Gerätewarts zu überwachen, einem Bestandsverzeichnis nachzuweisen. 7. dem Bürgermeister über Dienstbesprechungen zu berich- (4) Der Gerätewart hat die Feuerwehreinrichtungen und die ten, Ausrüstung zu verwahren und zu pflegen. Mängel sind unver- 8. Beanstandungen in der Löschwasserversorgung dem züglich dem Feuerwehrkommandanten zu melden. Bürgermeister mitzuteilen. (5) Der Pressesprecher hat in Abstimmung mit dem Komman- Die Gemeinde hat ihn bei der Durchführung seiner Aufgaben danten die Öffentlichkeit über die Belange der Feuerwehr zu angemessen zu unterstützen. informieren. (10) Der Feuerwehrkommandant hat den Bürgermeister und (6) Für Schriftführer, Kassenverwalter und Gerätewart in den den Gemeinderat in allen feuerwehrtechnischen Angelegen- Einsatzabteilungen gelten die heiten von sich aus zu beraten. Er soll zu den Beratungen der Absätze 1 bis 4 sinngemäß. Gemeindeorgane über Angelegenheiten der Feuerwehr mit be- § 13 Feuerwehrausschuss, Abteilungsausschüsse ratender Stimme zugezogen werden. (1) Der Feuerwehrausschuss besteht aus dem Feuer- (11) Die stellvertretenden Feuerwehrkommandanten haben wehrkommandanten als dem Vorsitzenden und aus 8 (je den Feuerwehrkommandanten zu unterstützen und ihn in sei- Einsatzabteilung 2) auf fünf Jahre in den jeweiligen Ab ner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten. teilungsversammlungen gewählten Mitgliedern der Einsatzab- (12) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine teilungen der Freiwilligen Feuerwehr. Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung (2) Dem Feuerwehrausschuss gehören als Mitglied außerdem des Feuerwehrausschusses abberufen werden (§ 8 Abs. 2 an Satz 5 FwG). – der/die Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten, (13) Die ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten – die Kommandanten der Einsatzabteilungen (Abteilungs- (§ 10 Nr. 2) und ihre Stellvertreter werden von den Angehöri- kommandanten), gen der jeweiligen Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr – der Leiter der Altersabteilung, aus deren Mitte in geheimer Wahl auf die Dauer von fünf – der Jugendfeuerwehrwart, Jahren gewählt; die Wahlen finden in der Abteilungsversamm- – der Schriftführer, lung statt. Es können bis zu zwei Stellvertreter gewählt Seite 8 Stadt Schwaigern Nr. 43 · 25. Oktober 2019
– der Kassenverwalter und (3) Für die Ausschüsse nach Absatz 1 gelten § 14 Abs. 4 bis 8 – der Pressesprecher. entsprechend. Der Feuerwehrkommandant ist zu den Sitzungen Der Leiter der Altersabteilung, der Schriftführer, der einzuladen; er kann sich an den Beratungen jederzeit beteili- Kassenverwalter und der Pressesprecher nehmen an den gen. Sitzungen beratend ohne Stimmrecht teil. § 15 Hauptversammlung und Abteilungsversammlungen (3) Werden der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten (1) Unter dem Vorsitz des Feuerwehrkommandanten findet oder die Abteilungskommandanten nach Absatz 1 in den jährlich mindestens eine ordentliche Hauptversammlung der Feuerwehrausschuss gewählt, erhöht sich die Zahl der zu Angehörigen der Gemeindefeuerwehr statt. Der Hauptver- wählenden Mitglieder entsprechend. sammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr, (4) Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Feuerwehraus- soweit für deren Behandlung nicht andere Organe zuständig schusses ein. Er ist hierzu verpflichtet, wenn dies mindestens sind, zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. ein Drittel der Mitglieder verlangt. Die Einladung mit der (2) In der Hauptversammlung hat der Feuerwehrkommandant Tagesordnung soll den Mitgliedern spätestens drei Tage vor der einen Bericht über das vergangene Jahr und der Kassenver- Sitzung zugehen. Der Feuerwehrausschuss ist beschlussfähig, walter einen Bericht über den Rechnungsabschluss des Sonder- wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder vermögens für die Kameradschaftspflege (§ 17) zu erstatten. anwesend ist. Die Hauptversammlung beschließt über den Rechnungs (5) Der Bürgermeister ist von den Sitzungen des Feuerwehraus- abschluss. schusses durch Übersenden einer Einladung mit Tagesordnung (3) Die Hauptversammlung wird vom Feuerwehrkommandanten rechtzeitig zu benachrichtigen. Er kann an den Sitzungen einberufen. Sie ist binnen eines Monats einzuberufen, wenn jederzeit teilnehmen oder sich durch Beauftragte vertreten mindestens ein Drittel der Angehörigen der Einsatzabteilungen lassen. der Gemeindefeuerwehr dies schriftlich unter Angaben von (6) Beschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit ein Gründen verlangt. Zeitpunkt und Tagesordnung der Haupt facher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist versammlung sind den Mitgliedern sowie dem Bürgermeister der Antrag abgelehnt. vierzehn Tage vor der Versammlung bekannt zu geben. (7) Die Sitzungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öffent- (4) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindes- lich. Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt; sie ist tens die Hälfte der Angehörigen der Einsatzabteilungen der dem Bürgermeister sowie den Ausschussmitgliedern zuzustel- Gemeindefeuerwehr anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit len. Die Niederschriften sind den Angehörigen der Einsatz kann eine zweite Hauptversammlung einberufen werden, die abteilungen auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen. ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Angehörigen der (8) Der Feuerwehrkommandant kann zu den Sitzungen Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr beschlussfähig ist. auch andere Angehörige der Gemeindefeuerwehr beratend Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher zuziehen. Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen. (9) Bei den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr (5) Über die Hauptversammlung wird eine Niederschrift werden Abteilungsausschüsse gebildet. Sie bestehen aus dem gefertigt. Dem Bürgermeister ist die Niederschrift auf Ver Abteilungskommandanten als den Vorsitzenden und bei der langen vorzulegen. – Einsatzabteilung in Schwaigern-Stadt (6) Für die Abteilungsversammlung der Einsatzabteilungen der aus 7 gewählten Mitgliedern. Freiwilligen Feuerwehr sowie die Abteilungsversammlungen bei – Einsatzabteilung in Schwaigern-Massenbach den Altersabteilungen und der Jugendfeuerwehr gelten die aus 7 gewählten Mitgliedern. Absätze 1 bis 5 entsprechend. – Einsatzabteilung in Schwaigern-Stetten a. H. aus 7 gewählten Mitgliedern. § 16 Wahlen – Einsatzabteilung in Schwaigern-Niederhofen (1) Die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durch- aus 7 gewählten Mitgliedern. zuführenden Wahlen werden vom Feuerwehrkommandanten Die Mitglieder werden in der Abteilungsversammlung für die geleitet. Steht er selbst zur Wahl, bestellen die Wahlberechtig- Dauer von fünf Jahren gewählt. Den Abteilungsausschüssen ten einen Wahlleiter. gehören als Mitglieder außerdem der/die Stellvertreter des (2) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln durchgeführt. Abteilungskommandanten sowie als beratende Mitglieder der (3) Bei der Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Schriftführer und der Kassenverwalter an. Stellvertreters ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stim- Die Absätze 4 bis 8 gelten für die Abteilungsausschüsse ent- men der anwesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Wird sprechend. Der Feuerwehrkommandant ist zu den Sitzungen diese Stimmenzahl nicht erreicht, findet eine Stichwahl einzuladen; er kann sich an den Beratungen jederzeit be zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen teiligen. Die Niederschrift über die Sitzungen des Abteilungs statt, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmen- ausschusses sind auch dem Feuerwehrkommandanten zu gleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur zustellen. Wahl und erreicht dieser im ersten Wahlgang die erforder- liche Mehrheit nicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem § 14 Ausschüsse bei den Altersabteilungen, der Jugend- der Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesen- feuerwehr den Wahlberechtigten erhalten muss. (1) Bei den Altersabteilungen, der Jugendfeuerwehr können (4) Die Wahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses wird als Ausschüsse gebildet werden. Sie bestehen aus den Leitern der Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung durchge- Abteilungen als den Vorsitzenden und führt. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Aus- – bei der Altersabteilung in Schwaigern-Stadt schussmitglieder zu wählen sind. In den Feuerwehrausschuss aus 3 gewählten Mitgliedern. sind diejenigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr gewählt, – bei der Altersabteilung in Schwaigern-Massenbach die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleich- aus 3 gewählten Mitgliedern. heit entscheidet das Los. Die nicht gewählten Mitglieder sind – bei der Altersabteilung in Schwaigern-Stetten a. H. in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen Ersatzmitglieder. aus 3 gewählten Mitgliedern. Scheidet ein gewähltes Ausschussmitglied aus, so rückt für den – bei der Altersabteilung in Schwaigern-Niederhofen Rest der Amtszeit das Ersatzmitglied nach, das bei der Wahl aus 3 gewählten Mitgliedern. die höchste Stimmenanzahl erzielt hat. – bei der Jugendfeuerwehr Schwaigern aus 3 gewählten Mit- (5) Die Niederschrift über die Wahl des Feuerwehrkommandan- gliedern. ten und seines Stellvertreters ist innerhalb einer Woche Die Mitglieder werden in der Abteilungsversammlung für die nach der Wahl dem Bürgermeister zur Vorlage an den Dauer von fünf Jahren gewählt. Gemeinderat zu übergeben. Stimmt der Gemeinderat der Wahl (2) Den Ausschüssen gehören als Mitglied außerdem der Stell- nicht zu, findet innerhalb von drei Monaten eine Neuwahl vertreter des Leiters der Abteilung, der Schriftführer, und der statt. Kassenverwalter an. Stadt Schwaigern Nr. 43 · 25. Oktober 2019· Seite 9
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