Nummer 43 Freitag, 25. Oktober Jahrgang 2019 - Stadt ...

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Nummer 43
Freitag, 25. Oktober
Jahrgang 2019
Ärztlicher Notdienst für Patienten mit
                                                                         Hals–, Nasen–, Ohrenerkrankungen
                                                                         Samstag, Sonntag und Feiertag von 10 – 20 Uhr in der
                                                                         HNO–Notfallpraxis an der HNO–Klinik im Klinikum am Gesund-
Stadtverwaltung Schwaigern                                               brunnen, Am Gesundbrunnen 20 – 26, Heilbronn, ohne Vor­-
info@schwaigern.de, amtsblatt@schwaigern.de,                             an­meldung.
www.schwaigern.de
                                                                         Renten-Sprechtag im Rathaus Schwaigern
Zentrale                                                          21-0   Immer am 2. Donnerstag im Monat, 14 – 18 Uhr im Bürger-
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung                                       büro. Beratung, Antragstellung und Unterstützung bei Renten-
Montag bis Freitag .................................. 8.00 – 12.00 Uhr   angelegenheiten durch einen Versichertenberater der
Montagnachmittag ..................................14.00 – 16.00 Uhr     Deutschen Rentenversicherung. Anmeldung: Gesa Kress,
Dienstag- und Donnerstagnachmittag .........14.00 – 18.00 Uhr            Tel. 2128, gesa.kress@schwaigern.de
FEUERWEHR                 Notruf                                   112
POLIZEI                   Notruf                                   110
                                                                         Sprechstunde des Kreisjugendamts
                                                                         JuLe Leintal, Stettener Str. 1, 74193 Schwaigern, montags
Polizeiposten Leintal (7.30 – 16.30 Uhr)                       810630    8 – 10 Uhr. Beratung und Unterstützung bei Fragen und
Polizeirevier Lauffen                                      07133/2090    Problemen innerhalb der Familie.
UNFALLRETTUNGSDIENSTE
Notruf                                                             112   JuLe Jugendhilfe im Lebensfeld
Krankentransport (mit Mobiltelefon 07131-19222)                 19222    Mo. – Fr. 11 – 17 Uhr (außer in den Ferien), Stettener Str. 1
BEREITSCHAFTSDIENSTE bei:                                                (im Bahnhof), Tel. 8129561.
Stromausfall: EnBW Regional AG                          0800/3629477
                                                                         Diakoniestation Leintal
Störung der Wasserversorgung:                                            Zeppelinstr. 33, Schwaigern. – Häusliche Krankenpflege rund
Schwaigern, Stetten, Niederhofen                         0172-6330059    um die Uhr, Nachbarschaftshilfe, hauswirtschaftl. Versorgung,
Massenbach                                               0173-3004981    Essen auf Rädern, Tel. 97300,
Störung der Gasversorgung:                                               – IAV–Stelle, Tel. 973011
Stadtwerke Heilbronn                                   07131/56-2562     – Außensprechstunde der Diak. Bezirksstelle jeden Mittwoch
Nach Dienstschluss                                     07131/56-2588     von 10.00 – 12.00 Uhr, Tel. 973019. Kostenlose Beratung in
                                                                         persönlichen, sozialen oder finanziellen Fragen.

                                                                         Häusliche Krankenpflege Kaltenmaier
                                                                         Betreuung in Grund– und Behandlungspflege, Nachbarschafts-
                                                                         hilfe und hauswirtschaftl. Versorgung, Essen auf Rädern;
                                                                         Lindenstraße 7, Schwaigern, Tel. 920100, Fax 920102.

                                                                         Ökumenischer Hospizdienst Leintal
Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                           Ehrenamtlicher Einsatz geschulter Hospizhelfer/-innen für
– Montag bis Freitag 19.00 – 22.00 Uhr                                   – Besuche und Sitzwachen bei schwerkranken und sterbenden
– Samstag, Sonntag, Feiertag 08.00 – 22.00 Uhr                           Menschen – Unterstützung von Angehörigen und Freunden.
                                                                         Kontakt. Petra Flake, Koordinatorin, Zeppelinstr. 33,
Tel. 116 117 (bundeseinheitliche Rufnummer)                              Schwaigern, Hospiz-Tel. 973012, Mo. – Fr. 9 – 12 Uhr und
oder Notfallpraxis Brackenheim im Krankenhaus                            Mi. + Do. 15 – 17 Uhr.
Direktwahl: 07135/9360821
Wendelstraße 11, 74336 Brackenheim
---------------------------------------------------------------------    Suchtberatung
– Montag bis Sonntag ab 22.00 Uhr                                        Sprechstunde bei der Suchtkrankenhilfe immer am 1. Freitag
Notaufnahme Klinik am Gesundbrunnen Heilbronn                            des Monats, 17 – 19 Uhr, im ASB-Haus für Pflege und Gesund-
(keine Voranmeldung möglich)                                             heit, Zeppelinstr. 20 – 22 im 1. OG. Infotelefon 07138/9861068.

Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst                                     Psychologische Beratungsstelle
Montag bis Freitag von 19 bis 22 Uhr in der Kinderklinik                 Sprechstunden für Erziehungsberatung in der Diakoniestation
Heilbronn (keine Voranmeldung möglich).                                  Leintal, Zeppelinstr. 33, Schwaigern. Terminabsprache unter
Außerhalb dieser Öffnungszeiten über die Rettungsleitstelle              Tel. 07131/964420, Kreisdiakonieverband Heilbronn.
Heilbronn, Tel. 19222.
– Am Wochenende und an Feiertagen von 8.00 bis 22.00 Uhr in                Herausgeber: Stadt Schwaigern
der Kinderklinik Heilbronn Am Gesundbrunnen (keine Voran­
meldung möglich). Außerhalb dieser Öffnungszeiten über die                 Verantwortlich für den amtlichen
Rettungsleitstelle Heilbronn, Tel. 19222.                                  ­Inhalt einschließlich der Sitzungs­
                                                                            berichte der Gemeinde­organe und
Kostenfreie Onlinesprechstunde                                              ­anderer Veröffent­lichungen der Stadt-
                                                                             verwaltung Schwaigern ist der/die
von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten (nur für gesetz-
lich Versicherte): 0711-96589700 oder docdirekt.de                           Bürgermeister/in oder sein/ihr Ver-
Montag bis Freitag 9.00 – 19.00 Uhr                                          treter im Amt, für den Teil Kirchliche
                                                                             Nachrichten und Vereinsmit­teilungen die Kirchen und Vereine;
Zahnärztlicher Notfalldienst, Tel. 0711/7877712.                          für die Veröffentlichung der Fraktionen die jeweiligen
                                                                          ­Fraktionssprecher, für den ­Inhalt der Texte der Parteien und
                                                                           Verbände ausschließlich die Parteien und Verbände, für den
Augenärztlicher Notdienst,                                                 Anzeigenteil Verlagsdruck Kubsch GmbH, Stettener Straße 13,
Tel. 0180-6020785                                                          74193 Schwaigern, Tel. 07138/8536, Fax 5633, E-Mail:
                                                                         ­verlagsdruck-kubsch@t-online.de, www.verlagsdruck-kubsch.de
                                                                          Redaktionsschluss in KW 44 (28.10. – 03.11.2019):
                                                                          Dienstag, 29.10.2019, 10.00 Uhr
 Seite 2                     Stadt Schwaigern Nr. 43 · 25. Oktober 2019
25.10.    Gemeinderatssitzung, Rathaus, Sitzungssaal        28.10.    Teilnehmerversammlung „Teilnehmer-
    			       19 Uhr                                            			 gemeinschaft der Flurbereinigung
                                                                			 Schwaigern-Massenbach (HRB M12)“,
    27.10.    6. Ugandatag, Uganda-Hilfe Unterland,             			 Feuerwehrhaus Massenbach 18 Uhr
    			       Frizhalle 15 Uhr, Eintritt frei,
    			       Kaffee und Kuchen, Vorstellung der Projekte       31.10.    Church Night/Reformationstag, ev. Kirchen-
    			       in Uganda mit vielen Infos und Neuigkeiten        			 gemeinde Schwaigern, Jugendgottesdienst,
                                                                			 Stadtkirche 18.45 Uhr
    27.10.    Kirchweih in Stetten
                                                                31.10. – 03.11. Stettener Kinderbibeltage,
                                                                					 ev. Kirchengemeinde Stetten, ChriS,
                                                                					 Gemeindehaus

                                                                Betriebsordnung (EBO) von Karlsruhe Hbf nach Heilbronn Hbf
Notdienst der Apotheken                                         mit weniger Halten, der noch ausgeschrieben wird. Das Land
25.10.     Leintal-Apotheke, Eppinger Str. 20/1,                erwartet hiervon preisliche und qualitative Verbesserungen.
           74211 Leingarten, Tel. 07131/902090                  Das geplante Konzept setzt allerdings auch zwingend voraus,
26.10.     Hubertus-Apotheke, Kronenstr. 7, 75057 Kürnbach,     dass die Strecke zwischen Schwaigern und Leingarten zwei-
           Tel. 07258/92376                                     gleisig ausgebaut wird (ca. 3,2 km). Hierbei ist zwischen den
27.10.     Stromberg-Apotheke, Weilerer Str. 6,                 Teilprojekten Planung und Bau der Infrastruktur und künftigem
           74374 Zaberfeld, Tel. 07046/930123                   Betrieb zu unterscheiden.
28.10.     Rosen-Apotheke, Brettener Str. 36,                   – Für die kommunale Seite ergeben sich inkl. der Planungs-
           75031 Eppingen, Tel. 07262/1858                      kosten und eines Sicherheitsaufschlags von rd. 10 %, Kosten
29.10.     Schloss-Apotheke am Marktplatz, Marktplatz 7,        i. H. v. insgesamt 8 Mio. € (Anteil der Stadt Schwaigern für die
           74193 Schwaigern, Tel. 07138/810620                  Streckeninfrastruktur rd. 941.250 € und den Ausbau des Halte-
30.10.     Engel-Apotheke, Bismarckstr. 4, 75031 Eppingen,      punktes Schwaigern-Ost 250.000 €, demnach gesamt
           Tel. 07262/1888                                      rd. 1.191.250 €).
31.10.     Rathaus-Apotheke, Heilbronner Str. 41,               – Diese Kostenbeteiligung an den jährlich anfallenden Be-
           74252 Massenbachhausen, Tel. 07138/7666              triebskosten beträgt rd. 480.000 €/a. Im Durchschnitt betrug
                                                                die kommunale Kostenbeteiligung bei der S4 in den letzten
                                                                Jahren 2009 bis 2015 rd. 460.000 €/a. Der Anteil der Stadt
                                                                Schwaigern beträgt jährlich rd. 42.000 €.
                                                                Das Gremium fasste mit 21 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen und
                                                                1 Enthaltung folgende Beschlüsse:
                                                                1. 		 Der Gemeinderat der Stadt Schwaigern nimmt von dem
                                                                      Fahrplankonzept zu den „Neuen Verkehren ab Ende 2022“
                                                                      auf der S 4 Kenntnis und stimmt dem zweigleisigen Aus-
                           Zeitumstellung nicht                       bau auf der Stadtbahnstrecke S 4 zwischen Schwaigern
                                                                      und Leingarten zu. Die anteiligen Kosten für die Stadt
                           vergessen!                                 Schwaigern belaufen sich hierfür auf rd. 1.191.250 €. Die
                           Am Sonntag, 27.10., um 3.00 Uhr,           erforderlichen Haushaltsmittel werden in den Finanz­
                           wird die Uhr um 1 Stunde                   planungen und zu gegebener Zeit in den Haushaltsplänen
                           zurückgestellt, die Nacht ist also         veranschlagt.
                           1 Stunde länger.                     2. 		 Der Gemeinderat der Stadt Schwaigern beauftragt die Ver-
                           Dabei findet der Wechsel von der           waltung, eine Vereinbarung über Planung, Bau und Finan-
                           Sommerzeit in die Winterzeit               zierung des 2-gleisigen Ausbaus zwischen Schwaigern und
                           (Normalzeit) statt.                        Leingarten mit der AVG, dem Landkreis Heilbronn, der
                                                                      Stadt Heilbronn und den betroffenen Gemeinden abzu-
                                                                      schließen.
Aus der Arbeit des Gemeinderates                                3. 		 Der Gemeinderat der Stadt Schwaigern beauftragt die
Am Montag. 14. Oktober 2019, fand eine öffentliche Gemein-            Verwaltung, auf Basis der unter Anlage 3 mit dem Land
deratssitzung im Sitzungssaal des Rathauses Schwaigern statt.         verhandelten Betriebskosten entsprechende Verträge abzu-
Anwesend waren Bürgermeisterin Sabine Rotermund als Vor-              schließen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden ab
sitzende und 21 Stadträtinnen und Stadträte. Der Gemeinderat          dem Haushaltsjahr 2022 veranschlagt.
befasste sich unter anderem mit folgenden Tagesordnungs-
punkten.                                                        Überplanung des Friedhofs auf der Gemarkung Stetten,
Die ausführlichen Unterlagen finden Sie im Ratsinformations-    Zustimmung zur Entwurfsplanung
system des Gemeinderats der Stadt Schwaigern unter Rathaus/     Im Friedhof in Schwaigern-Stetten wurden zuletzt im Jahre
Gemeinderat/Infoportal/Ratsinformationssystem.                  2017 Baumaßnahmen zur Neugestaltung durchgeführt. Bei den
                                                                Erdgräbern stellt sich die aktuelle Situation so dar, dass noch
Neues Fahrplankonzept auf der S 4 und Ausbau der Bahn-          4 Erdwahlgräber und 8 Erdreihenerdgräber zur Verfügung ste-
strecke zwischen Schwaigern und Leingarten                      hen. Bei den Urnenerdgräbern stehen insgesamt 4 Wahlgräber
Aktuell hat das Land Baden-Württemberg der Landkreisver­        und 5 Reihengräber zur Verfügung. Aus diesem Grund wurde
waltung Heilbronn im Jahr 2017 mitgeteilt, dass es im           das Landschaftsarchitekturbüro H+H Hörner mit der Planung
Hinblick auf die Neuvergabe des AVG-Netzes ab Ende 2022         zur Erweiterung der Erdreihengräber auf dem Friedhof in
plant, das derzeitige Stadtbahnsystem S 4 zwischen Karlsruhe    Stetten beauftragt. Es ist nun vorgesehen, im Haushaltsjahr
und Heilbronn aufzuteilen in 1) einen Regionalstadtbahn­        2019 die Arbeiten auszuschreiben und zu vergeben. Die
betrieb (mit Innenstadtdurchfahrung in KA und HN), der von      Baumaßnahme erfolgt dann im Frühjahr 2020.
der AVG mit Stadtbahnfahrzeugen betrieben wird und 2) einen     In Abstimmung mit der Verwaltung stellte Frau Hörner unter
Betrieb mit Expresszügen nach der Eisenbahn-Bau- und            den Punkten A – B dem Gremium die geplante Erweiterung des

                                                                  Stadt Schwaigern Nr. 43 · 25. Oktober 2019· Seite 3
Friedhofes in Stetten inkl. Kostenermittlung und einer sinn-      Bericht aus dem gemeinderätlichen Haupt-
vollen Ergänzung vor. Um auch alternative Bestattungsformen       ausschuss
anzubieten, wurden unter den Punkten C – D mögliche Er­           Am Montag, 14. Oktober 2019, fand eine öffentliche Sitzung
weiterungen der Planung inkl. jeweiliger Kostenberechnung         des gemeinderätlichen Hauptausschusses im Sitzungssaal des
vorgestellt und erläutert.                                        Rathauses Schwaigern statt. Anwesend waren Bürgermeisterin
Das Gremium fasste folgende Beschlüsse:                           Sabine Rotermund als Vorsitzende und 12 Stadträtinnen und
1.		 Punkt A: Der Entwurfsplanung zur benötigten Überplanung      Stadträte. Der gemeinderätliche Hauptausschuss befasste sich
     des Friedhofes 2019/2020 in Stetten wird zugestimmt.         unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten.
		 Abstimmungsergebnis: einstimmig                                Die ausführlichen Unterlagen finden Sie im Ratsinformations-
2.		 Punkt B: Der Erweiterung der Entwurfsplanung um zusätz-      system des Gemeinderats der Stadt Schwaigern unter Rathaus/
     lich 20 Erdgräber, 16 Urnenerdgräber und Wasserstelle mit    Gemeinderat/Infoportal/Ratsinformationssystem.
     Trog inkl. der lt. Kostenermittlung des Planungsbüros be-    Antrag auf Errichtung einer Terrassenüberdachung,
     nötigter Mehrkosten wird zugestimmt.                         Leonhardstraße 10, Flst. Nr. 144 auf der Gemarkung
		 Abstimmungsergebnis: einstimmig                                Niederhofen
3.		 Punkt C: Der Erweiterung der Entwurfsplanung um eine         Geplant ist die Errichtung einer Terrassenüberdachung, Leon-
     zusätzliche Bestattungsform mit Erdrasengräbern inkl. der    hardstraße 10, Flst. Nr. 144 auf der Gemarkung Niederhofen.
     lt. Kostenermittlung des Planungsbüros benötigter Mehr-      Die Überdachung weist eine Grundfläche von 7,60 m x 4,20 m
     kosten wird zugestimmt.                                      auf. Diese Maße entsprechen der bestehenden Terrasse. Das
		 Abstimmungsergebnis: einstimmig                                Grundstück befindet sich bauplanungsrechtlich im unbeplan-
4.		 Punkt D: Der Erweiterung der Entwurfsplanung um eine         ten Innenbereich. Die Zulässigkeit des geplanten Vorhabens ist
     zusätzliche Bestattungsform mit Baumbestattungen inkl.       daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Innerhalb der im
     der lt. Kostenermittlung des Planungsbüros benötigter        Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben dann zu-
     Mehrkosten wird zugestimmt                                   lässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung,
		 Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimme,             der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden
     1 Enthaltung                                                 soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die
5.		 Der aktuelle Planansatz (Investitionsmaßnahme                Erschließung gesichert ist. Vorliegend handelt es sich um die
     7.55300000.345 ist im Nachtragshaushalt 2019 um              Überdachung einer bestehenden Terrasse, welche sich auf der
     75.000 € zu reduzieren, sodass der Planungskostenanteil      von der Leonhardstraße abgewandten Gebäudeseite befindet.
     veranschlagt ist. Die anteiligen Ausgaben in Höhe von        Durch das geplante Vorhaben wird das Straßenbild nicht beein-
     weiteren 175.000 € werden im Vorgriff auf den Beschluss      trächtigt. Bei einer Zustimmung ist jedoch zu beachten, dass
     der Haushaltssatzung 2020 genehmigt.                         bereits das gesamte Gebäude auf der Grenze steht und diese
			Abstimmungsergebnis: einstimmig                                Grenzbebauung somit noch verlängert wird.
Überplanung des Friedhofs auf der Gemarkung Nieder-               Der gemeinderätliche Hauptausschuss beschloss einstimmig,
hofen, Zustimmung zur Entwurfsplanung                             das städtische Einvernehmen zur Errichtung einer Terrassen-
Der Friedhof in Schwaigern-Niederhofen wurde zuletzt im           überdachung, Leonhardstraße 10, Flst. Nr. 144 auf der Gemar-
Jahre 2017 am nördlichen Bereich erweitert. Bei den Erd­          kung Niederhofen zu erteilen.
gräbern stellt sich die aktuelle Situation auf dem Friedhof so    Antrag auf Erdauffüllung, Gewann „Vor der Hart“, Flst.
dar, dass noch 1 Erdwahlgrab zur Verfügung steht. Bei den         Nr. 1709 auf der Gemarkung Stetten
Urnenerdgräbern stehen insgesamt 6 Wahlgräber bzw. Reihen-        Auf dem Ackergrundstück Flst. Nr. 1709, Gewann „Vor der Hart“
gräber zur Verfügung. Aus diesem Grund wurde das Land-            auf der Gemarkung Stetten, soll die Fläche zur Bodenverbesse-
schaftsarchitekturbüro H+H Hörner mit der Planung zur Um-         rung und damit das Niederschlagswasser besser versickert mit
gestaltung und Neuanlegung von Erd- und Urnengräber auf           steinfreiem Oberboden aufgefüllt werden. Das schadstofffreie
dem Friedhof in Niederhofen beauftragt. Es soll dabei auch die    Auffüllmaterial kommt von einem Bauplatz in Bönnigheim. Der
Begehbarkeit und Verkehrssicherheit auf dem Friedhof verbes-      Zufahrtsweg erfolgt über die L 1107 und einen Feldweg.
sert werden. Es ist nun vorgesehen, im Haushaltsjahr 2019 die     Bedenken gegen diese Maßnahme liegen nicht vor.
Arbeiten auszuschreiben und zu vergeben. Die Bauarbeiten          Der gemeinderätliche Hauptausschuss beschloss einstimmig,
sollen dann im Jahr 2020 durchgeführt werden. Aus diesem          das städtische Einvernehmen zum Antrag auf Erdauffüllung,
Grund sind die veranschlagten Haushaltsmittel im Haushalts-       Gewann „Vor der Hart“, Flst. Nr. 1709 auf der Gemarkung
jahr 2019 entsprechend zu reduzieren und anschließend im          Stetten nach §§ 34, 35 BauGB unter den aufgeführten Auf­
Haushaltsjahr 2020 bereitzustellen. Die entsprechenden            lagen zu erteilen.
Korrekturen werden im Nachtragshaushaltsplan 2019 einge-          1.		 Durch die Geländeauffüllung darf kein zusätzliches Ober-
arbeitet.                                                              flächenwasser auf umgebende Grundstücke oder Wege ab-
Das Gremium fasste folgende Beschlüsse einstimmig:                     fließen.
1.		 Punkt A: Der Entwurfsplanung zur Umgestaltung und Neu-       2.		 Ein Anstau in den oberhalb liegenden Grundstücken ist
     anlage des Friedhofes 2019/2020 in Niederhofen wird zu-           auszuschließen.
     gestimmt.                                                    3.		 Bei der Materialanfuhr darf es zu keiner Beeinträchtigung
2.		 Punkt B: Der Erweiterung der Entwurfsplanung zur Erneue-          öffentlicher Wege kommen. Im Schadensfall ist Ersatz zu
     rung der Wege inkl. der lt. Kostenermittlung des Planungs-        leisten.
     büros benötigter Mehrkosten wird zugestimmt.                 4.		 Es ist ein fließender Übergang von der Auffüllung zu den
3.		 Der aktuelle Planansatz (Investitionsmaßnahme                     Feldwegen herzustellen.
     7.55300000.405) ist im Nachtragshaushaltsplan 2019 um        Bauvoranfrage: Neubau eines Wohnhauses mit Garagen im
     115.000 € zu reduzieren, sodass der Planungskostenanteil     EG und Terrasse, Husarenweg 26, Flst. Nr. 4321 auf der
     veranschlagt ist. Die anteiligen Ausgaben in Höhe von        Gemarkung Niederhofen
     weiteren 207.000,00 € werden im Vorgriff auf den             Geplant ist die Errichtung eines Wohnhauses mit Garagen im
     Beschluss des Haushaltssatzung 2020 genehmigt.               EG und Terrasse auf dem Grundstück Husarenweg 26, Flst.
Bekanntgaben                                                      Nr. 4321 auf der Gemarkung Niederhofen. Das Grundstück liegt
a) allgemeiner Art                                                im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans
Es erfolgten keine Bekanntgaben.                                  „Änderung und Erweiterung Mischgebiet Dornweg“ vom
b) in nichtöffentlichen Sitzungen gefasster Beschlüsse            08.06.2012. Dieser setzt die überbaubaren Grundstücksflächen
Die Vorsitzende gab bekannt, dass in der nichtöffentlichen        durch Baugrenzen fest (§ 23 BauNVO). Das geplante Wohnhaus
Sitzung des Gemeinderates vom 27.09.2019 folgender                überschreitet die südwestliche Baugrenze über die gesamte
Beschluss gefasst worden ist: Die Personalstelle „Sachgebiets-    Gebäudelänge mit etwa 1,75 m bis 2,0 m. Auch die geplante
leiter/-in für den Bereich Ordnungsverwaltung“ wird zum           Terrasse (Grundfläche 4,0 m x 5,0 m) überschreitet nahezu
01.03.2020 mit Herrn Julian Bahm besetzt. Der Beschäfti-          vollständig die festgesetzte südliche Baugrenze.
gungsumfang beträgt 100 %.

 Seite 4                 Stadt Schwaigern Nr. 43 · 25. Oktober 2019
Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen des                     Satzung für die Freiwillige Feuerwehr
Bebauungsplans befreit werden, wenn die Grundzüge der                          Schwaigern mit Abteilungen
Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich
vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung                   (Feuerwehrsatzung – FwSAbt)
nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen ver-        Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit
einbar ist.                                                        § 6 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 8 Abs. 2
Nach Aussage des Bauherrn sollen durch die Versetzung des          Satz 2 HS. 2, § 10 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 18
Hauses über die Baugrenze hinaus die aus Brandschutzgründen        Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat der
erforderlichen Abstandsflächen zwischen der bestehenden            Gemeinderat am 27.09.2019 folgende Satzung beschlossen:
Halle und dem geplanten Wohnhaus eingehalten werden. Da            § 1 Name und Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr
durch die Baugrenzenüberschreitung jedoch nicht die südlich        (1) Die Freiwillige Feuerwehr Schwaigern in dieser Satzung
festgesetzten Pflanzgebote verletzt werden und auch die mit        Feuerwehr genannt, ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe
Genehmigung vom 02.08.2018 festgesetzte Ausgleichsfläche           dienende Einrichtung der Stadt Schwaigern ohne eigene
von 20 m² für die Überbauung des Planzgebots 2 durch die           Rechtspersönlichkeit.
Halle berücksichtigt wurde, wird eine Befreiung als städtebau-     (2) Die Feuerwehr besteht als Gemeindefeuerwehr aus
lich vertretbar erachtet. Die Terrasse greift ebenfalls nicht in   1. den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr in
die festgesetzten Pflanzgebote ein, sodass auch dieser             Schwaigern-Stadt
Planung keine städtebaulichen Bedenken entgegenstehen. Da          in Schwaigern-Massenbach
sich an die südliche Grundstücksgrenze eine öffentliche Grün-      in Schwaigern-Stetten a. H.
fläche anschließt und danach der Außenbereich beginnt, wer-        in Schwaigern-Niederhofen
den nachbarliche Belange nicht beeinträchtigt.                     2. den Altersabteilungen
Der gemeinderätliche Hauptausschuss beschloss mit                  in Schwaigern-Stadt
12 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen und 1 Enthaltung, das                in Schwaigern-Massenbach
städtische Einvernehmen zur Bauvoranfrage „Neubau eines            in Schwaigern-Stetten a.H.
Wohnhauses mit Garagen im EG und Terrasse, Husarenweg 26,          in Schwaigern-Niederhofen
Flst. Nr. 4321 auf der Gemarkung Niederhofen“ gem. §§ 36, 31       3. der Jugendfeuerwehr mit Kinderfeuerwehr
Abs. 2 BauGB zu erteilen.                                          § 2 Aufgaben
Bekanngaben                                                        (1) Die Feuerwehr hat
a)		 allgemeiner Art                                               1.		 bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notstän-
		 Es erfolgten keine Bekanntgaben.                                     den Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das
b)		 in nichtöffentlichen Sitzungen gefasster Beschlüsse                Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen
		 Es erfolgten keine Bekanntgaben.                                     und
                                                                   2.		 zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedroh-
Herzliche Glückwünsche                                                  lichen Lagen technische Hilfe zu leisten.
                                Am 22. Oktober feierte Frau        Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen
                                Meta Schilling in Schwaigern,      Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu
                                ihren 98. Geburtstag.              einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr
                                Frau Bürgermeisterin Sabine        für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren
                                Rotermund gratulierte bei          oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die
                                ihrem Besuch im Namen der          Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare
                                Stadt Schwaigern ganz herzlich     Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem
                                und wünschte Frau Schilling        der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außerge-
                                für das neue Lebensjahr und        wöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden
                                die Zukunft alles Gute und viel    kann.
                                Gesundheit.                        (2) Der Bürgermeister kann die Feuerwehr beauftragen
                                                                   (vgl. § 10 Abs. 2, 2.14 der Hauptsatzung der Stadt
                                                                   Schwaigern).
                                                                   1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für
Gehwegreinigung und Laubbeseitigung                                     Menschen, Tiere und Schiffe und
Der beginnende Laubfall an Bäumen und Büschen deutet es            2.		 mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der
bereits an: Der Herbst hält hierzulande Einzug. Nach den Be-            Brandschutzaufklärung und -erziehung sowie der Brand­
stimmungen der Satzung der Stadt Schwaigern über die Räum-              sicherheitswache.
und Streupflicht gehört es zu den üblichen Pflichten für An-       § 3 Aufnahme in die Feuerwehr
lieger, den Gehweg selbst zu reinigen. Außergewöhnliche Ver-       (1) In die Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr können
unreinigungen – dazu gehört auch starker Laubfall – sind           auf Grund freiwilliger Meldung
möglichst umgehend zu beseitigen. Dort, wo es keinen Gehweg        Personen als ehrenamtlich Tätige aufgenommen werden, die
gibt, zählt ein 2 Meter breiter Streifen der Straße entlang der    1.		 das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst
Grundstücksgrenze als Gehweg. Dieser Teil ist dann anstelle             nach Vollendung des 18. Lebensjahres an Einsätzen teil-
des Gehweges zu reinigen.                                               nehmen,
Natürlich hat das Laub in der freien Landschaft nichts zu          2.		 den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdiens-
suchen. Es ist übrigens auch ein Zeichen guter Nachbarschaft,           tes gewachsen sind,
das vor dem eigenen Grundstück liegende Laub rechtzeitig auf-      3.		 geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeig-
zusammeln, bevor der Wind die Laubmengen zum Nachbarn                   net sind,
hinüber weht. Wer sehr viel Laub hat, sollte es zunächst auf       4.		 sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären,
seinem Grundstück zwischenlagern. Nach und nach kann es            5.		 nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetz-
dann unter Verwendung der Biotonne ohne Zusatzkosten ent-               buchs (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher
sorgt werden. Das Laub darf auf keinen Fall auf die Straße bzw.         Ämter verloren haben,
die Fahrbahn oder in die Straßenrinne gefegt werden. Gefähr-       6.		 keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach
dungen des Straßenverkehrs oder Verstopfungen der Straßen-              § 61 StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der
entwässerung könnten die Folge sein.                                    Fahrerlaubnis) unterworfen sind und
                                                                   7.			nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB ver-
                                                                        urteilt wurden. Die Dienstzeit nach Nummer 4 soll mindes-
                                                                        tens 10 Jahre betragen.

                                                                    Stadt Schwaigern Nr. 43 · 25. Oktober 2019· Seite 5
(2) Die Aufnahme in die Einsatzabteilungen der Freiwilligen        (5) Der Gemeinderat kann nach Anhörung des Feuerwehraus-
Feuerwehr erfolgt für die ersten zwölf Monate auf Probe. In-       schusses den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines Feuer-
nerhalb der Probezeit soll der Feuerwehrangehörige erfolgreich     wehrangehörigen aus wichtigem Grund beenden. Dies gilt ins-
an einem Grundausbildungslehrgang teilnehmen. Aus begrün-          besondere
detem Anlass kann die Probezeit verlängert werden. Auf eine        1.		 bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst,
Probezeit kann verzichtet oder sie kann abgekürzt werden,          2.		 bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflichten,
wenn Angehörige einer Jugendfeuerwehr in eine Einsatzab-           3.		 bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der
teilung übertreten oder eine Person eintritt, die bereits einer         Feuerwehr oder
anderen Gemeindefeuerwehr oder einer Werkfeuerwehr ange-           4.		 wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde
hört oder angehört hat.                                                 Störung des Zusammenlebens in der Gemeindefeuerwehr
(3) Bei Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen             verursacht hat oder befürchten lässt.
(§ 11 Abs. 4 FwG) kann der Feuerwehrausschuss im Einzelfall        Der Betroffene ist vorher anzuhören. Der Bürgermeister hat die
die Aufnahme abweichend von den Absätzen 1 und 2 regeln            Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes durch
sowie Ausnahmen von der Beendigung des ehrenamtlichen              schriftlichen Bescheid festzustellen.
Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 und den Dienstpflich-      (6) Angehörige der Gemeindefeuerwehr, die ausgeschieden
ten nach § 5 Abs. 5 und 6 zulassen.                                sind, erhalten auf Antrag eine Bescheinigung über die Zu­
(4) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Abteilungskom-         gehörigkeit zur Feuerwehr.
mandanten zu richten. Vor Vollendung des 18. Lebensjahrs ist       § 5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Gemeinde-
die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfor-      feuerwehr
derlich. Über die Aufnahme auf Probe, die Verkürzung oder          (1) Die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen
Verlängerung der Probezeit und die endgültige Aufnahme             Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr haben das Recht, den
entscheidet der Feuerwehrausschuss. Der Abteilungsaus-             ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten, seinen Stell-
schuss der Einsatzabteilung, der der Bewerber angehören soll,      vertreter und die Mitglieder des Feuerwehrausschusses zu
ist zu hören. Neu aufgenommene Angehörige der Gemeinde-            wählen. Sie haben außerdem das Recht, ihren Abteilungs-
feuerwehr werden vom Feuerwehrkommandanten durch Hand-             kommandanten, seinen Stellvertreter und die Mitglieder
schlag verpflichtet.                                               ihres Abteilungsausschusses zu wählen.
(5) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ab-        (2) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuer-
lehnung ist dem Gesuchsteller vom Bürgermeister schriftlich        wehr erhalten nach Maßgabe des § 16 FwG und der örtlichen
mitzuteilen.                                                       Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen An-
(6) Jeder Angehörige der Gemeindefeuerwehr erhält einen vom        gehörigen der Gemeindefeuerwehr eine Entschädigung.
Bürgermeister ausgestellten Dienstausweis.                         (3) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeinde-
§ 4 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes                feuerwehr erhalten bei Sachschäden, die sie in Ausübung
(1) Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst in einer Einsatzab­          oder infolge des Feuerwehrdienstes erleiden einen Ersatz nach
teilung der Freiwilligen Feuerwehr endet, wenn der ehren­          Maßgabe des § 17 FwG.
amtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr                    (4) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuer-
1.		 die Probezeit nicht besteht,                                  wehr sind für die Dauer der Teilnahme an Einsätzen oder an der
2.		 während oder mit Ablauf der Probezeit seinen Austritt er-     Aus- und Fortbildung nach Maßgabe des § 15 FwG von der
     klärt,                                                        Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt.
3.		 seine Dienstverpflichtung nach § 12 Abs. 2 FwG erfüllt hat,   (5) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuer-
4.		 den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehr­             wehr sind verpflichtet (§ 14 Abs. 1 FwG)
     dienstes nicht mehr gewachsen ist,                            1.		 am Dienst- und an Aus- und Fortbildungslehrgängen regel-
5.		 das 65. Lebensjahr vollendet hat,                                  mäßig und pünktlich teilzunehmen,
6. infolge Richterspruchs nach § 45 StGB die Fähigkeit zur         2.		 bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst einzufinden,
     Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat,                   3.		 den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachzu­
7.		 Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB               kommen,
     mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaub-         4.		 im Dienst ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich
     nis) unterworfen wird oder                                         den anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber kame-
8.		 wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt           radschaftlich zu verhalten,
     wurde.                                                        5.		 die Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften für den
(2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ist auf                 Feuerwehrdienst zu beachten,
seinen Antrag vom Bürgermeister aus dem Feuerwehrdienst in         6.		 die ihnen anvertrauten Ausrüstungsstücke, Geräte und Ein-
einer Einsatzabteilung zu entlassen, wenn                               richtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienst-
1.		 er nach § 6 Abs. 2 Satz 1 in die Altersabteilung überwech-         lichen Zwecken zu benutzen, und
     seln möchte,                                                  7.		 über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren,
2.		 der Dienst in der Einsatzabteilung aus persönlichen oder           von denen sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kenntnis
     beruflichen Gründen nicht mehr möglich ist,                        erlangen und deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrie-
3.		 er seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt oder              ben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforder-
4.		 er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte          lich ist.
     in eine andere Gemeinde verlegt.                              (6) Die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen
In den Fällen der Nummern 3 und 4 kann der Feuerwehrange-          Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr haben eine Abwesenheit
hörige nach Anhörung des Feuerwehrausschusses auch ohne            von länger als zwei Wochen dem Feuerwehrkommandanten
seinen Antrag entlassen werden. Der Betroffene ist vorher          oder dem von ihm Beauftragten rechtzeitig vorher anzuzeigen
anzuhören.                                                         und eine Dienstverhinderung bei ihrem Vorgesetzten vor dem
(3) Der Antrag auf Entlassung ist unter Angabe der                 Dienstbeginn zu melden, spätestens jedoch am folgenden Tage
Gründe schriftlich über den Abteilungskommandanten beim            die Gründe hierfür zu nennen.
Feuerwehrkommandanten einzureichen.                                (7) Aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären oder
(4) Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger, der seine       persönlichen Gründen kann ein ehrenamtlich tätiger Angehöri-
Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt, hat dies binnen           ger der Gemeindefeuerwehr auf Antrag vom Feuerwehrkom-
einer Woche dem Feuerwehrkommandanten anzuzeigen. Das              mandanten vorübergehend von seinen Dienstpflichten nach
gleiche gilt, wenn er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine     Absatz 5 Nr. 1 und 2 befreit werden. Unter den gleichen Vor-
Arbeitsstätte in eine andere Gemeinde verlegt.                     aussetzungen kann der Feuerwehrkommandant nach Anhörung
                                                                   des Feuerwehr- und des Abteilungsausschusses auf Antrag
                                                                   Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2 dauerhaft beschrän-
                                                                   ken.

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(8) Ist ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeinde-        (3) Die Zugehörigkeit des Angehörigen der Jugendfeuerwehr
feuerwehr gleichzeitig Mitglied einer Berufsfeuerwehr, einer      zur Jugendfeuerwehr endet, wenn
Werkfeuerwehr oder hauptamtlicher Feuerwehrangehöriger,           1.		 er in eine Einsatzabteilung der Feuerwehr aufgenommen
haben die sich hieraus ergebenden Pflichten Vorrang vor den            wird,
Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2.                        2.		 er aus der Jugendfeuerwehr austritt,
(9) Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemein-     3.		 die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung schriftlich
defeuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten,            zurücknehmen,
kann ihm der Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen.          4.		 er den gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr ge-
Grobe Verstöße kann der Bürgermeister auf Antrag des Feuer-            wachsen ist,
wehrkommandanten mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro ahn-         5.		 er das 18. Lebensjahr vollendet oder
den. Der Bürgermeister kann zur Vorbereitung eines Beschlus-      6.		 der Feuerwehrausschuss den Dienst in der Jugend-
ses des Gemeinderats auf Beendigung des Feuerwehrdienstes              feuerwehr aus wichtigem Grund beendet. § 4 Abs. 5 gilt
nach § 4 Abs. 5 den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehöri-            entsprechend.
gen auch vorläufig des Dienstes entheben, wenn andernfalls        (4) Der Leiter der Jugendabteilung (Jugendfeuerwehrwart) und
der Dienstbetrieb oder die Ermittlungen beeinträchtigt würden.    seine Stellvertreter werden nach Zustimmung des Feuerwehr-
Der Betroffene ist vor einer Entscheidung nach den Sätzen 1       ausschusses durch den Feuerwehrkommandanten auf die Dauer
bis 3 anzuhören.                                                  von 5 Jahren bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer
                                                                  Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum
§ 6 Altersabteilung                                               Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Der Feuer-
(1) In die Altersabteilung wird unter Überlassung der Dienst-     wehrkommandant kann geeignet erscheinende Angehörige der
kleidung übernommen, wer nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 und          Gemeindefeuerwehr mit der vorläufigen Leitung der Jugend-
Abs. 2 Nr. 2 bis 4 aus dem ehrenamtlichen Feuerwehrdienst in      feuerwehr beauftragen. Der Jugendfeuerwehrwart muss einer
einer Einsatzabteilung ausscheidet und keine gegenteilige Er-     Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr angehören und soll
klärung abgibt.                                                   den Lehrgang Jugendfeuerwehrwart besucht haben. Der
(2) Der Feuerwehrausschuss kann auf ihren Antrag Angehörige       Jugendfeuerwehrwart und seine Stellvertreter können vom
der Feuerwehr, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, unter      Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses ab­
Belassung der Dienstkleidung aus der Einsatzabteilung in die      berufen werden.
Altersabteilung übernehmen (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1).             (5) Der Jugendfeuerwehrwart ist für die ordnungsgemäße Er-
(3) Der Leiter der Altersabteilung und sein Stellvertreter wer-   füllung der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er
den von den Angehörigen ihrer Abteilung auf die Dauer von         unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stell-
fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung          vertretenden Leiter der Jugendfeuerwehr unterstützt
des Feuerwehrausschusses zu der Wahl durch den Feuerwehr-         und von ihnen in seiner Abwesenheit mit allen Rechten
kommandanten bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer        und Pflichten vertreten.
Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum     (6) Für die Leiter der Jugendgruppen (Absatz 1) gilt Absatz 4
Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Sie können        entsprechend.
vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses            (7) Die Betreuer müssen einer Einsatzabteilung der Gemeinde-
abberufen werden.                                                 feuerwehr angehören und sollen den Lehrgang Jugend­
(4) Der Leiter der Altersabteilung ist für die ordnungsgemäße     gruppenleiter besucht haben.
Erfüllung der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er
unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stell-         § 8 Ehrenmitglieder
vertretenden Leiter der Altersabteilung unterstützt und von       Der Gemeinderat kann auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses
ihm in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten         1.		 Personen, die sich um das örtliche Feuerwehrwesen be-
vertreten.                                                             sondere Verdienste erworben oder zur Förderung des
(5) Die Angehörigen der Altersabteilung, die hierfür die er-           Brandschutzes wesentlich beigetragen haben, die Eigen-
forderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen             schaft als Ehrenmitglied und
erfüllen, können vom Feuerwehrkommandanten im Einverneh-          2.		 bewährten Feuerwehr- und Abteilungskommandanten
men mit dem Leiter der Altersabteilung zu Übungen und Ein-             nach Beendigung ihrer aktiven Dienstzeit die Eigen-
sätzen herangezogen werden.                                            schaft als Ehrenkommandant verleihen.
§ 7 Jugendfeuerwehr mit Kindergruppe                              § 9 Organe der Feuerwehr
(1) Die Jugendfeuerwehr besteht aus den Jugendgruppen             Organe der Feuerwehr sind
und Kindergruppe, die auf Beschluss des Feuerwehrausschusses      1.		 Feuerwehrkommandant,
bei den Einsatzabteilungen gebildet werden.                       2.		 Abteilungskommandant,
(2) In die Jugendfeuerwehr können Personen bis zum                3.		 Leiter der Altersabteilung und der Jugendfeuerwehr,
vollendeten 17. Lebensjahr aufgenommen werden, wenn sie           4.		 Feuerwehrausschuss,
1.		 den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdiens-       5.		 Abteilungsausschüsse,
     tes gewachsen sind,                                          6.		 Hauptversammlung,
2.		 geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeig-     7.		 Abteilungsversammlungen.
     net sind,                                                    § 10 Feuerwehrkommandant, Abteilungskommandant und
3.		 sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären,           Stellvertreter
4.		 nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetz-      (1) Der Leiter der Feuerwehr ist der Feuerwehrkommandant.
     buchs (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher       (2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine
     Ämter verloren haben,                                        Stellvertreter werden von den Angehörigen der Einsatzabtei-
5. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 7          lungen der Gemeindefeuerwehr aus deren Mitte in geheimer
     des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) mit Ausnahme der Ent-       Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Es können bis
     ziehung der Fahrerlaubnis unterworfen sind und               zu zwei Stellvertreter gewählt werden. Bei der Wahl der Stell-
6.		 nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB ver-     vertreter wird auch die Reihenfolge der Stellvertretung be-
     urteilt wurden.                                              stimmt.
Die Aufnahme muss mit schriftlicher Zustimmung der Erzie-         (3) Die Wahlen des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkomman-
hungsberechtigten beantragt werden. Über die Aufnahme und         danten und seiner Stellvertreter werden in der Hauptversamm-
das dafür maßgebende Mindestalter entscheidet der Feuer-          lung durchgeführt.
wehrausschuss.                                                    (4) Zum ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und
                                                                  seinen Stellvertretern kann nur gewählt werden, wer
                                                                  1.		 einer Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr angehört,

                                                                   Stadt Schwaigern Nr. 43 · 25. Oktober 2019· Seite 7
2.		 über die für dieses Amt erforderlichen Kenntnisse und Er-   werden. Bei der Wahl der Stellvertreter wird auch die Reihen-
     fahrungen verfügt und                                       folge der Stellvertretung bestimmt. Für die ehrenamtlich täti-
3.		 die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministe-      gen Abteilungskommandanten gelten im Übrigen die Absätze
     riums erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraus-    4 bis 6 entsprechend. Die Abteilungskommandanten sind für
     setzungen erfüllt.                                          die Einsatzbereitschaft ihrer Einsatzabteilung verantwortlich
(5) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine        und unterstützen den Feuerwehrkommandanten bei seinen
Stellvertreter werden nach der Wahl und nach Zustimmung          Aufgaben nach Absatz 9. Für die stellvertretenden Abteilungs-
durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt.                kommandanten gelten die Absätze 4 bis 6 sowie 10 und 11
(6) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine        entsprechend.
Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder     § 11 Unterführer
im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt    (1) Die Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen nur be-
eines Nachfolgers weiterzuführen. Kommt binnen drei Monaten      stellt werden, wenn sie
nach Freiwerden der Stelle oder nach Versagung der Zustim-       1.		 einer Einsatzabteilung der Feuerwehr angehören,
mung keine Neuwahl zustande, bestellt der Bürgermeister den      2.		 über die für ihr Amt erforderlichen, Kenntnisse und Erfah-
vom Gemeinderat gewählten Feuerwehrangehörigen zum                    rungen verfügen und
Feuerwehrkommandanten oder seinem Stellvertreter (§ 8            3.		 die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministe-
Abs. 2 Satz 3 FwG). Diese Bestellung endet mit der                    riums erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraus-
Bestellung eines Nachfolgers nach Absatz 5.                           setzungen erfüllen.
(7) Gegen eine Wahl des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkom-       (2) Die Unterführer werden vom Abteilungskommandanten
mandanten, des Abteilungskommandanten und ihrer Stellver-        im Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten auf Vor-
treter kann binnen einer Woche nach der Wahl von jedem           schlag des Abteilungsausschusses auf die Dauer von 5 Jahren
Wahlberechtigten Einspruch bei der Gemeinde erhoben werden.      bestellt. Der Feuerwehrkommandant kann die Bestellung nach
Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchs-       Anhörung des Feuerwehrausschusses widerrufen. Die Unter-
gründe nicht mehr geltend gemacht werden. Gegen die              führer haben ihre Dienststellung nach Ablauf ihrer Amtszeit
Entscheidung über den Einspruch können der Wahlberechtigte,      oder im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens bis zur Bestellung
der Einspruch erhoben hat, und der durch die Entscheidung        des Nachfolgers wahrzunehmen.
betroffene Bewerber unmittelbar Anfechtungs- oder Verpflich-     (3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach den Weisungen
tungsklage erheben.                                              der Vorgesetzten aus.
(8) Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehr-
kommandanten oder eines hauptberuflich tätigen Stellvertre-      § 12 Schriftführer, Kassenverwalter, Pressesprecher,
ters des Feuerwehrkommandanten ist der Feuerwehrausschuss        Gerätewart
zu hören.                                                        (1) Der Schriftführer, der Kassenverwalter und der Presse­
(9) Der Feuerwehrkommandant ist für die Leistungsfähigkeit       sprecher werden vom Feuerwehrausschuss auf fünf Jahre
der Feuerwehr verantwortlich (§ 9 Abs. 1 Satz 1 FwG) und führt   gewählt. Der Gerätewart wird vom Feuerwehrkommandanten
die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen Auf­         nach Anhörung des Feuerwehrausschusses im Einvernehmen
gaben durch.                                                     mit dem Bürgermeister eingesetzt und abberufen. Vor der
Er hat insbesondere                                              Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehrgerätewarts
1.		 eine Alarm- und Ausrückeordnung für die Aufgaben            oder der Übertragung der Aufgaben des Feuerwehrgerätewarts
     nach § 2 aufzustellen und fortzuschreiben und sie dem       auf einen Gemeindebediensteten ist der Feuerwehrausschuss
     Bürgermeister mitzuteilen,                                  zu hören.
2.		 auf die ordnungsgemäße feuerwehrtechnische Ausstattung      (2) Der Schriftführer hat über die Sitzungen des Feuerwehraus-
     hinzuwirken,                                                schusses und über die Hauptversammlung jeweils eine Nieder-
3.		 für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Gemein-    schrift zu fertigen und in der Regel die schriftlichen Arbeiten
     defeuerwehr und                                             der Feuerwehr zu erledigen.
4.		 für die Instandhaltung der Feuerwehrausrüstungen und        (3) Der Kassenverwalter hat die Kameradschaftskasse (§ 17) zu
     -einrichtungen zu sorgen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 FwG),           verwalten und sämtliche Einnahmen und Ausgaben nach der
5.		 die Zusammenarbeit der Einsatzabteilungen bei Übungen       Ordnung des Wirtschaftsplans zu verbuchen. Zahlungen darf er
     und Einsätzen zu regeln,                                    nur aufgrund von Belegen und schriftlichen Anweisungen des
6.		 die Tätigkeit der Abteilungskommandanten, der Leiter        Feuerwehrkommandanten annehmen und leisten. Die Gegen-
     der Altersabteilung, der Jugendfeuerwehr sowie des          stände des Sondervermögens sind ab einem Wert von 500 € in
     Kassenverwalters und des Gerätewarts zu überwachen,         einem Bestandsverzeichnis nachzuweisen.
7.		 dem Bürgermeister über Dienstbesprechungen zu berich-       (4) Der Gerätewart hat die Feuerwehreinrichtungen und die
     ten,                                                        Ausrüstung zu verwahren und zu pflegen. Mängel sind unver-
8.		 Beanstandungen in der Löschwasserversorgung dem             züglich dem Feuerwehrkommandanten zu melden.
     Bürgermeister mitzuteilen.                                  (5) Der Pressesprecher hat in Abstimmung mit dem Komman-
Die Gemeinde hat ihn bei der Durchführung seiner Aufgaben        danten die Öffentlichkeit über die Belange der Feuerwehr zu
angemessen zu unterstützen.                                      informieren.
(10) Der Feuerwehrkommandant hat den Bürgermeister und           (6) Für Schriftführer, Kassenverwalter und Gerätewart in den
den Gemeinderat in allen feuerwehrtechnischen Angelegen-         Einsatzabteilungen gelten die
heiten von sich aus zu beraten. Er soll zu den Beratungen der    Absätze 1 bis 4 sinngemäß.
Gemeindeorgane über Angelegenheiten der Feuerwehr mit be-        § 13 Feuerwehrausschuss, Abteilungsausschüsse
ratender Stimme zugezogen werden.                                (1) Der Feuerwehrausschuss besteht aus dem Feuer-
(11) Die stellvertretenden Feuerwehrkommandanten haben           wehrkommandanten als dem Vorsitzenden und aus 8 (je
den Feuerwehrkommandanten zu unterstützen und ihn in sei-        Einsatzabteilung 2) auf fünf Jahre in den jeweiligen Ab­
ner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten.    teilungsversammlungen gewählten Mitgliedern der Einsatzab-
(12) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine       teilungen der Freiwilligen Feuerwehr.
Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung              (2) Dem Feuerwehrausschuss gehören als Mitglied außerdem
des Feuerwehrausschusses ab­berufen werden (§ 8 Abs. 2           an
Satz 5 FwG).                                                     –		 der/die Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten,
(13) Die ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten             –		 die Kommandanten der Einsatzabteilungen (Abteilungs-
(§ 10 Nr. 2) und ihre Stellvertreter werden von den Angehöri-         kommandanten),
gen der jeweiligen Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr      –		 der Leiter der Altersabteilung,
aus deren Mitte in geheimer Wahl auf die Dauer von fünf          –		 der Jugendfeuerwehrwart,
Jahren gewählt; die Wahlen finden in der Abteilungsversamm-      –		 der Schriftführer,
lung statt. Es können bis zu zwei Stellvertreter gewählt

 Seite 8                 Stadt Schwaigern Nr. 43 · 25. Oktober 2019
– der Kassenverwalter und                                            (3) Für die Ausschüsse nach Absatz 1 gelten § 14 Abs. 4 bis 8
– der Pressesprecher.                                                entsprechend. Der Feuerwehrkommandant ist zu den Sitzungen
Der Leiter der Altersabteilung, der Schriftführer, der               einzuladen; er kann sich an den Beratungen jederzeit beteili-
Kassenverwalter und der Pressesprecher nehmen an den                 gen.
Sitzungen beratend ohne Stimmrecht teil.                             § 15 Hauptversammlung und Abteilungsversammlungen
(3) Werden der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten              (1) Unter dem Vorsitz des Feuerwehrkommandanten findet
oder die Abteilungskommandanten nach Absatz 1 in den                 jährlich mindestens eine ordentliche Hauptversammlung der
Feuerwehrausschuss gewählt, erhöht sich die Zahl der zu              Angehörigen der Gemeindefeuerwehr statt. Der Hauptver-
wählenden Mitglieder entsprechend.                                   sammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr,
(4) Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Feuerwehraus-           soweit für deren Behandlung nicht andere Organe zuständig
schusses ein. Er ist hierzu verpflichtet, wenn dies mindestens       sind, zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
ein Drittel der Mitglieder verlangt. Die Einladung mit der           (2) In der Hauptversammlung hat der Feuerwehrkommandant
Tagesordnung soll den Mitgliedern spätestens drei Tage vor der       einen Bericht über das vergangene Jahr und der Kassenver-
Sitzung zugehen. Der Feuerwehrausschuss ist beschlussfähig,          walter einen Bericht über den Rechnungsabschluss des Sonder-
wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder          vermögens für die Kameradschaftspflege (§ 17) zu erstatten.
anwesend ist.                                                        Die Hauptversammlung beschließt über den Rechnungs­
(5) Der Bürgermeister ist von den Sitzungen des Feuerwehraus-        abschluss.
schusses durch Übersenden einer Einladung mit Tagesordnung           (3) Die Hauptversammlung wird vom Feuerwehrkommandanten
rechtzeitig zu benachrichtigen. Er kann an den Sitzungen             einberufen. Sie ist binnen eines Monats einzuberufen, wenn
jederzeit teilnehmen oder sich durch Beauftragte vertreten           mindestens ein Drittel der Angehörigen der Einsatzabteilungen
lassen.                                                              der Gemeindefeuerwehr dies schriftlich unter Angaben von
(6) Beschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit ein­              Gründen verlangt. Zeitpunkt und Tagesordnung der Haupt­
facher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist            versammlung sind den Mitgliedern sowie dem Bürgermeister
der Antrag abgelehnt.                                                vierzehn Tage vor der Versammlung bekannt zu geben.
(7) Die Sitzungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öffent-        (4) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindes-
lich. Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt; sie ist   tens die Hälfte der Angehörigen der Einsatzabteilungen der
dem Bürgermeister sowie den Ausschussmitgliedern zuzustel-           Gemeindefeuerwehr anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit
len. Die Niederschriften sind den Angehörigen der Einsatz­           kann eine zweite Hauptversammlung einberufen werden, die
abteilungen auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen.                   ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Angehörigen der
(8) Der Feuerwehrkommandant kann zu den Sitzungen                    Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr beschlussfähig ist.
auch andere Angehörige der Gemeindefeuerwehr beratend                Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher
zuziehen.                                                            Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag ist geheim abzu­stimmen.
(9) Bei den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr            (5) Über die Hauptversammlung wird eine Niederschrift
werden Abteilungsausschüsse gebildet. Sie bestehen aus dem           gefertigt. Dem Bürgermeister ist die Niederschrift auf Ver­
Abteilungskommandanten als den Vorsitzenden und bei der              langen vorzulegen.
–		 Einsatzabteilung in Schwaigern-Stadt                             (6) Für die Abteilungsversammlung der Einsatzabteilungen der
		 aus 7 gewählten Mitgliedern.                                      Freiwilligen Feuerwehr sowie die Abteilungsversammlungen bei
–		 Einsatzabteilung in Schwaigern-Massenbach                        den Altersabteilungen und der Jugendfeuerwehr gelten die
		 aus 7 gewählten Mitgliedern.                                      Absätze 1 bis 5 entsprechend.
–		 Einsatzabteilung in Schwaigern-Stetten a. H.
		 aus 7 gewählten Mitgliedern.                                      § 16 Wahlen
–		 Einsatzabteilung in Schwaigern-Niederhofen                       (1) Die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durch-
		 aus 7 gewählten Mitgliedern.                                      zuführenden Wahlen werden vom Feuerwehrkommandanten
Die Mitglieder werden in der Abteilungsversammlung für die           geleitet. Steht er selbst zur Wahl, bestellen die Wahlberechtig-
Dauer von fünf Jahren gewählt. Den Abteilungsausschüssen             ten einen Wahlleiter.
gehören als Mitglieder außerdem der/die Stellvertreter des           (2) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln durchgeführt.
Abteilungskommandanten sowie als beratende Mitglieder der            (3) Bei der Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines
Schriftführer und der Kassenverwalter an.                            Stellvertreters ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stim-
Die Absätze 4 bis 8 gelten für die Abteilungsausschüsse ent-         men der anwesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Wird
sprechend. Der Feuerwehrkommandant ist zu den Sitzungen              diese Stimmenzahl nicht erreicht, findet eine Stichwahl
einzuladen; er kann sich an den Beratungen jederzeit be­             zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen
teiligen. Die Niederschrift über die Sitzungen des Abteilungs­       statt, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmen-
ausschusses sind auch dem Feuerwehrkommandanten zu­                  gleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur
zustellen.                                                           Wahl und erreicht dieser im ersten Wahlgang die erforder-
                                                                     liche Mehrheit nicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem
§ 14 Ausschüsse bei den Altersabteilungen, der Jugend-               der Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesen-
feuerwehr                                                            den Wahlberechtigten erhalten muss.
(1) Bei den Altersabteilungen, der Jugendfeuerwehr können            (4) Die Wahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses wird als
Ausschüsse gebildet werden. Sie bestehen aus den Leitern der         Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung durchge-
Abteilungen als den Vorsitzenden und                                 führt. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Aus-
–		 bei der Altersabteilung in Schwaigern-Stadt                      schussmitglieder zu wählen sind. In den Feuerwehrausschuss
		 aus 3 gewählten Mitgliedern.                                      sind diejenigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr gewählt,
–		 bei der Altersabteilung in Schwaigern-Massenbach                 die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleich-
		 aus 3 gewählten Mitgliedern.                                      heit entscheidet das Los. Die nicht gewählten Mitglieder sind
–		 bei der Altersabteilung in Schwaigern-Stetten a. H.              in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen Ersatzmitglieder.
		 aus 3 gewählten Mitgliedern.                                      Scheidet ein gewähltes Ausschussmitglied aus, so rückt für den
–		 bei der Altersabteilung in Schwaigern-Niederhofen                Rest der Amtszeit das Ersatzmitglied nach, das bei der Wahl
		 aus 3 gewählten Mitgliedern.                                      die höchste Stimmenanzahl erzielt hat.
–		 bei der Jugendfeuerwehr Schwaigern aus 3 gewählten Mit-          (5) Die Niederschrift über die Wahl des Feuerwehrkommandan-
     gliedern.                                                       ten und seines Stellvertreters ist innerhalb einer Woche
Die Mitglieder werden in der Abteilungsversammlung für die           nach der Wahl dem Bürgermeister zur Vorlage an den
Dauer von fünf Jahren gewählt.                                       Gemeinderat zu übergeben. Stimmt der Gemeinderat der Wahl
(2) Den Ausschüssen gehören als Mitglied außerdem der Stell-         nicht zu, findet innerhalb von drei Monaten eine Neuwahl
vertreter des Leiters der Abteilung, der Schriftführer, und der      statt.
Kassenverwalter an.

                                                                      Stadt Schwaigern Nr. 43 · 25. Oktober 2019· Seite 9
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