ISHARES EB.REXX GOVERNMENT GERMANY 1.5- 2.5YR UCITS ETF (DE) ISHARES EB.REXX GOVERNMENT GERMANY 2.5- 5.5YR UCITS ETF (DE) ISHARES EB.REXX ...

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iShares eb.rexx® Government Germany 1.5-
2.5yr UCITS ETF (DE)

iShares eb.rexx® Government Germany 2.5-
5.5yr UCITS ETF (DE)

iShares eb.rexx® Government Germany 5.5-
10.5yr UCITS ETF (DE)

iShares eb.rexx® Government Germany 10.5+yr
UCITS ETF (DE)

Renten-ETF

Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen
BlackRock Asset Management Deutschland AG

Juli 2021
Namen und Adressen

Kapitalverwaltungsgesellschaft
BlackRock Asset Management Deutschland AG
Lenbachplatz 1
80333 München
Deutschland
Tel: +49 (0) 89 42729 – 5858
Fax: +49 (0) 89 42729 – 5958
info@iShares.de
www.iShares.de
AG München, HRB 134 527

Gesetzliche Vertreter
Dirk Schmitz
Harald Klug
Peter Scharl

Verwahrstelle (Zahl- und Hinterlegungsstelle)
State Street Bank International GmbH
Brienner Straße 59
80333 München
Tel.: +49 (0) 89 55 878 100

Abschlussprüfer
Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Niederlassung München
Rosenheimer Platz. 4
81620 München, Deutschland
Tel: +49 (0) 89 29036 – 0

Designated Sponsor(s) bzgl. Listing an der
Frankfurter Wertpapierbörse.

abrufbar unter www.boerse-frankfurt.de

2
Verkaufsprospekt
einschließlich
Anlagebedingungen

Wertpapierkennnummer:
                                         Der Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen er-
Bezeichnung                    WKN       folgt auf der Basis des Verkaufsprospekts, der
iShares eb.rexx ® Government   628 947   wesentlichen Anlegerinformationen und der
Germany 1.5-2.5yr UCITS ETF              „Allgemeinen Anlagebedingungen“ in Verbin-
(DE)                                     dung mit den „Besonderen Anlagebedingun-
                                         gen“ in der jeweils gültigen Fassung. Die An-
iShares eb.rexx ® Government   628 948
                                         lagebedingungen sind im Anschluss an diesen
Germany 2.5-5.5yr UCITS ETF
                                         Verkaufsprospekt abgedruckt.
(DE)
                                         Dieser Verkaufsprospekt ist eine gesetzlich
iShares eb.rexx ® Government   628 949
                                         vorgeschriebene Verkaufsunterlage und ist
Germany 5.5-10.5yr UCITS ETF
                                         dem am Erwerb eines Fondsanteils Interes-
(DE)
                                         sierten zusammen mit dem letzten veröffent-
iShares eb.rexx ® Government   A0D 8Q3   lichten Jahresbericht sowie dem gegebenen-
Germany 10.5+yr UCITS ETF                falls nach dem Jahresbericht veröffentlichten
(DE)                                     Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos
                                         zur Verfügung zu stellen. Daneben sind ihm
                                         die wesentlichen Anlegerinformationen recht-
                                         zeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Ver-
                                         fügung zu stellen.
                                         Von diesem Verkaufsprospekt abweichende
                                         Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht ab-
                                         gegeben werden. Jeder Kauf von Anteilen auf
                                         der Basis von Auskünften oder Erklärungen,
                                         welche nicht in diesem Verkaufsprospekt
                                         bzw. in den wesentlichen Anlegerinformatio-
                                         nen enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf
                                         Risiko des Käufers. Dieser Verkaufsprospekt
                                         wird ergänzt durch den jeweils letzten Jah-
                                         resbericht und dem gegebenenfalls nach dem
                                         Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbe-
                                         richt.

                                         Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften
                                         sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit
                                         einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die
                                         Kapitalverwaltungsgesellschaft wird ferner die
                                         gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in
                                         deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis
                                         zwischen der Kapitalverwaltungsgesellschaft und
                                         dem Anleger sowie die vorvertraglichen Beziehun-
                                         gen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz
                                         der Gesellschaft ist Gerichtsstand für Klagen des
                                         Anlegers gegen die Kapitalverwaltungsgesellschaft.
                                         Anleger, die Verbraucher sind (siehe die folgende
                                         Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen,
                                         können auch vor einem zuständigen Gericht an
                                         ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstreckung
                                         von gerichtlichen Urteilen richtet sich nach der
                                         Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die
                                         Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
                                         bzw. der Insolvenzordnung. Da die Kapitalverwal-
                                         tungsgesellschaft inländischem Recht unterliegt,
                                         bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile
                                         vor deren Vollstreckung.

                                                                                         3
Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den        Die Verbreitung der in diesem Verkaufsprospekt
Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be-            enthaltenen Informationen und das Angebot von in
schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung        diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Anteilen
steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbei-    im Rahmen eines öffentlichen Vertriebs sind nur in
legung anstrengen.                                      solchen Ländern zulässig, in denen eine Vertriebs-
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat sich zur         zulassung besteht.
Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer        Insbesondere sind die Anteile nicht für den Vertrieb
Verbraucherschlichtungsstelle     verpflichtet.  Bei    in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an
Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombuds-          US-Bürger bestimmt. Die Kapitalverwaltungsgesell-
stelle für Investment-fonds“ des BVI Bundesver-         schaft und/oder der bzw. die in diesem Verkaufs-
band Investment und Asset Management e.V. als           prospekt beschriebene(n) Fonds sind und werden
zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen.       nicht gemäß dem United States Investment Com-
Die BlackRock Asset Management Deutschland AG           pany Act von 1940 in seiner gültigen Fassung re-
nimmt mit ihren Fonds an Streitbeilegungsverfah-        gistriert. Die Anteile des/der Fonds sind und wer-
ren vor dieser Schlichtungsstelle teil.                 den nicht gemäß dem United States Securities Act
Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Invest-          von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den
mentfonds“ lauten:                                      Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Ver-
                                                        einigten Staaten von Amerika registriert. Anteile
      Büro der Ombudsstelle
                                                        des/der Fonds dürfen weder in den Vereinigten
      BVI Bundesverband Investment und Asset
                                                        Staaten noch einer US-Person oder auf deren
      Management e.V.
                                                        Rechnung angeboten oder verkauft werden. Am
      Unter den Linden 42
                                                        Erwerb von Anteilen Interessierte müssen ggf.
      10117 Berlin
                                                        darlegen, dass sie keine US-Person sind und Antei-
      Telefon: (030) 6449046-0
                                                        le weder im Auftrag von US-Personen erwerben
      Telefax: (030) 6449046-29
                                                        noch an US-Personen weiterveräußern. Zu den US-
      E-Mail: info@ombudsstelle-
                                                        Personen zählen natürliche Personen, wenn sie
      investmentfonds.de
                                                        ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben.
      www.ombudsstelle-investmentfonds.de
                                                        US-Personen können auch Personen- oder Kapital-
Verbraucher sind natürliche Personen, die in den        gesellschaften sein, wenn sie etwa gemäß den
Fonds zu einem Zweck investieren, der überwie-          Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundesstaats,
gend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selb-          Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet
ständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden      werden.
kann, die also zu Privatzwecken handeln.

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung des Bürgerli-
chen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge
über Finanzdienstleistungen können sich die Betei-
ligten auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen
Bundesbank, Postfach 11 12 32 in 60047 Frankfurt,
Tel.: 069/2388-1907 oder -1906, Fax: 069/2388-
1919, schlichtung@bundesbank.de wenden.

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufver-
trägen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elek-
tronischem Wege zustande gekommen sind, kön-
nen sich Verbraucher auch an die Online-Streit-
beilegungsplattform       der       EU       wenden
(www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontakt-
adresse der Kapitalverwaltungsgesellschaft kann
dabei folgende E-Mail angegeben werden: in-
fo@ishares.de. Die Plattform ist selbst keine Streit-
beilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien
lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationa-
len Schlichtungsstelle.

Die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
berührt nicht das Recht, die Gerichte anzurufen.

Der in deutscher Sprache erstellte Verkaufspros-
pekt wurde in eine oder mehrere Sprachen über-
setzt. Rechtlich bindend ist allein die deutsche
Fassung.
Soweit nicht im Einzelfall etwas anders geregelt ist,
entsprechen sämtliche Begriffe, die in diesem Ver-
kaufsprospekt verwendet werden, denen des Kapi-
talanlagegesetzbuchs (KAGB).

Beschränkungen der Ausgabe von Anteilen:

4
9. Emittentengrenzen und
Inhalt.                                         Anlagegrenzen                     19
                                            9.1. Emittentengrenzen                19
                                            9.2. Spezielle Anlagegrenze f ür
                                                Wertpapiere                       19
                                            9.3. Spezielle Anlagegrenzen f ür
                                                Bankguthaben                      19
Namen und Adressen                     2
                                            10. Sicherheitenstrategie             19
Wertpapierkennnummer:                  3    10.1. Arten der zulässigen
                                                Sicherheiten                      19
1. Grundlagen                          8    10.2. Umfang der Besicherung          20
1.1. Verkaufsunterlagen und                 10.3. Strategie f ür Abschläge der
    Offenlegung von Informationen       8       Bewertung (Haircut-Strategie)     20
1.2. Anlagebedingungen und deren            10.4. Anlage von Barsicherheiten      20
    Änderungen                          9   10.5. Verwahrung von Wertpapieren
                                                als Sicherheit                    20
2. Verwaltungsgesellschaft             9
2.1. Firma, Rechtsform und Sitz        9    11. Leverage                          20
2.2. Eigenkapital, Auf sichtsrat und
    Vorstand                           10   12. Kreditaufnahme                    20

3. Lizenzgeber und Lizenzvertrag 10         13. Bewertung                     20
3.1. Lizenzgeber und Lizenzvertrag 10       13.1. Allgemeine Regeln f ür die
3.2. Haf tungsausschluss des                    Vermögensbewertung            20
    Lizenzgebers                   10       13.2. Besondere
                                                Bewertungsregelungen f ür
4. Verwahrstelle                     11         einzelne Vermögensgegenstände 21
4.1. Allgemeines                     11
4.2. Firma, Rechtsform, Sitz und            14. Wertentwicklung                   21
    Haupttätigkeit der Verwahrstelle 11
4.3. Unterverwahrung                 11     15. Risikohinweise                    22
4.4. Haf tung der Verwahrstelle      11     15.1. Allgemeine Risiken einer
4.5. Währungsabsicherung             12         Fondsanlage                       22
4.6. Zusätzliche Inf ormationen      12     15.2. Risiko der negativen
                                                Wertentwicklung (Marktrisiko)     24
5. Auflagedatum, Laufzeit und               15.3. Risiken der eingeschränkten
   Anlageziel des Fonds                12       oder erhöhten Liquidität des
5.1. Auf lagedatum und Laufzeit        12       Fonds (Liquiditätsrisiko)         26
5.2. Anlageziel                        12   15.4. Kontrahentenrisiken inklusive
5.3. Erreichbarkeit des Anlageziels    12       Kredit- und Forderungsrisiko      26
                                            15.5. Operationelle und sonstige
6. Anlagegrundsätze                   12        Risiken des Fonds                 27
6.1. Allgemeines                      12
6.2. Indexbeschreibung                13    16. Erläuterung des Risikoprofils
6.3. Auswirkungen von                          des Fonds                      30
    Indexanpassungen                  13
6.4. Voraussichtlicher Tracking Error 13    17. Profil des typischen Anlegers 31

7. Faire Behandlung der Anleger             18. Anteile                           31
    und Anteilklassen           14
                                            19. Ausgabe und Rücknahme von
8. Anlageinstrumente im                        Anteilen                           31
   Einzelnen                           15   19.1. Ausgabe von Anteilen            31
8.1. Geldmarktinstrumente              15   19.2. Rücknahme von Anteilen          31
8.2. Bankguthaben                      17   19.3. Abrechnung bei Anteilausgabe
8.3. Wertpapiere                       17       und -rücknahme                    31
8.4. Derivate                          18

                                                                                   5
19.4. Aussetzung der                       28.3. Übertragung des Fonds          37
    Anteilrücknahme                   32   28.4. Verschmelzung                  37
                                           28.5. Rechte der Anleger im Falle
20. Liquiditätsmanagement             32       einer Verschmelzung              37

21. Börsen und Märkte               32     29. Kurzangaben über für die
21.1. Allgemeines                   32        Anleger bedeutsame
21.2. Die Funktion der Designated             Steuervorschriften                37
    Sponsors                        32     29.1. Anteile im Privatvermögen
21.3. Beschreibung der zugelassenen            (Steuerinländer)                 38
    Teilnehmer                      33     29.2. Anteile im Betriebsvermögen
21.4. Die Risiken des Börsenhandels 33         (Steuerinländer)                 39
21.5. Handel von Anteilen am               29.3. Steuerausländer                41
    Sekundärmarkt                   33     29.4. Solidaritätszuschlag           42
                                           29.5. Kirchensteuer                  42
22. Portfoliotransparenzstrategie          29.6. Ausländische Quellensteuer     42
   und indikativer Net Asset               29.7. Folgen der Verschmelzung von
   Value                            33         Investmentvermögen               42
22.1. Portfoliotransparenzstrategie 33     29.8. Automatischer
22.2. Indikativer Net Asset Value   33         Inf ormationsaustausch in
                                               Steuersachen                     42
23. Ausgabe- und                           29.9. FATCA und andere
   Rücknahmepreise und Kosten         34       grenzüberschreitende
23.1. Ausgabe- und Rücknahmepreis     34       Meldesysteme                     42
23.2. Aussetzung der Errechnung des        29.10. Hinweis                       43
    Ausgabe-/Rücknahmepreises         34
23.3. Ausgabeaufschlag                34   30. Auslagerung                      43
23.4. Rücknahmeabschlag               34
23.5. Veröffentlichung der Ausgabe-        31. Jahres- / Halbjahresberichte
    und Rücknahmepreise               34      / Abschlussprüfer             43
23.6. Kosten bei Ausgabe und
    Rücknahme der Anteile             34   32. Zahlungen an die
                                              Anteilinhaber/Verbreitung der
24. Verwaltungs- und sonstige                 Berichte und sonstige
   Kosten                             34      Informationen                 43
24.1. Kostenpauschale                 34
24.2. Sonstige Aufwendungen           35   33. Weitere
24.3. Zusammensetzung der Total               Investmentvermögen, die von
    Expense Ratio                     35      der Gesellschaft verwaltet
24.4. Abweichender Kostenausweis              werden                      44
    durch Dritte                      35
24.5. Vergütungspolitik               35   34. Belehrung über das Recht des
                                              Käufers zum Widerruf nach
25. Teilfonds                         35      § 305 KAGB
                                              (Haustürgeschäfte)            44
26. Regeln für die Ermittlung und
   Verwendung der Erträge         36       35. Interessenskonflikte             44

27. Geschäftsjahr und                      Überblick über die bestehenden
   Ertragsverwendung                  36     Anteilklassen                      47
27.1. Geschäftsjahr                   36
27.2. Ertragsverwendung               36   36. Überblick über die
                                              bestehenden Anteilklassen
28. Auflösung, Übertragung und                des Sondervermögens iShares
   Verschmelzung des Fonds            36      eb.rexx® Government
28.1. Allgemeines                     36      Germany 1.5-2.5yr UCITS ETF
28.2. Verf ahren bei Auf lösung des           (DE)                        47
    Fonds                             36

6
37. Überblick über die
   bestehenden Anteilklassen
   des Sondervermögens iShares
   eb.rexx® Government
   Germany 2.5-5.5yr UCITS ETF
   (DE)                        48

38. Überblick über die
   bestehenden Anteilklassen
   des Sondervermögens iShares
   eb.rexx® Government
   Germany 5.5-10.5yr UCITS
   ETF (DE)                    48

39. Überblick über die
   bestehenden Anteilklassen
   des Sondervermögens iShares
   eb.rexx® Government
   Germany 10.5+yr UCITS ETF
   (DE)                        48

Allgemeine Anlagebedingungen.   49

Besondere Anlagebedingungen
für das OGAW-Sondervermögen
iShares eb.rexx® Government
Germany 1.5-2.5yr UCITS ETF
(DE).                           56

Besondere Anlagebedingungen
für das OGAW-Sondervermögen
iShares eb.rexx® Government
Germany 2.5-5.5yr UCITS ETF
(DE).                           59

Besondere Anlagebedingungen
für das OGAW-Sondervermögen
iShares eb.rexx® Government
Germany 5.5-10.5yr UCITS ETF
(DE).                           62

Besondere Anlagebedingungen
für das OGAW-Sondervermögen
iShares eb.rexx® Government
Germany 10.5+yr UCITS ETF
(DE).                           65

                                     7
der BlackRock Asset Management Deutschland AG,
Verkaufsprospekt                                                      Lenbachplatz 1, 80333 München, kostenlos erhält-
                                                                      lich.
                                                                      Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen
                                                                      dieses Fonds, die Risikomanagementmethoden und
                                                                      die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und
                                                                      Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermö-
                                                                      gensgegenständen sind in elektronischer Form bei
1.         Grundlagen                                                 der Gesellschaft erhältlich.
Die Sondervermögen iShares eb.rexx® Government                        Darüber hinaus sind weitere Informationen über
                                                                      die Zusammensetzung des Fondsportfolios oder
Germany 1.5-2.5yr UCITS ETF (DE), iShares
eb.rexx® Government Germany 2.5-5.5yr UCITS                           dessen Wertentwicklung auf der Webseite der Ge-
ETF (DE), iShares eb.rexx® Government Germany                         sellschaft unter www.ishares.com einsehbar.
5.5-10.5yr UCITS ETF (DE), iShares eb.rexx®                           Kapitalanlagen mit Umwelt-, Sozial- und Gover-
Government Germany 10.5+yr UCITS ETF (DE) (im                         nance-Kriterien (ESG) werden oft mit dem Begriff
Folgenden „der Fonds" genannt) sind Investmen-                        "nachhaltiges Investieren" verwechselt oder aus-
tvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des                         tauschbar verwendet. Die BlackRock-Gruppe hat
Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.                         nachhaltiges Investieren als übergeordnetes Ziel
Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Ver-                      und ESG als Datengrundlage zur Identifizierung
waltungsvorschriften betreffend bestimmte Orga-                       und Information von Lösungen definiert. Die Ge-
nismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren                         sellschaft hat ESG-Integration als die Praxis defi-
(OGAW) (nachfolgend „OGAW-Richtlinie") im Sinne                       niert, wesentliche ESG-Informationen und Nachhal-
des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Sie werden                       tigkeitsrisiken in Anlageentscheidungen einzube-
von der BlackRock Asset Management Deutschland                        ziehen, um risikobereinigte Renditen zu steigern.
AG (im Folgenden „Gesellschaft" genannt) verwal-                      Die BlackRock-Gruppe erkennt die Relevanz we-
tet. 1                                                                sentlicher ESG-Informationen über alle Anlageklas-
                                                                      sen und Arten der Fondsverwaltung hinweg an. Die
Die Verwaltung des Fonds besteht vor allem darin,
das von den Anlegern bei der Gesellschaft einge-                      Gesellschaft kann Nachhaltigkeitsüberlegungen in
                                                                      ihre Anlageprozesse über alle Anlageplattformen
legte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftli-
che Rechnung der Anleger unter Beachtung des                          hinweg einbeziehen. ESG-Informationen und Nach-
                                                                      haltigkeitsrisiken werden bei der Indexauswahl, der
Grundsatzes der Risikomischung in verschiedenen,
nach dem KAGB zugelassenen Vermögensgegen-                            Portfolioprüfung und den Investment-Stewardship-
                                                                      Prozessen (Abstimmungsverhalten) als Überlegung
ständen gesondert vom Vermögen der Gesellschaft
in Form von Sondervermögen anzulegen. Der Ge-                         einbezogen.
schäftszweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage                      Der Fonds wird mit dem Ziel verwaltet, die Abwei-
gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rah-                      chung zwischen der Wertentwicklung des Fonds im
men einer kollektiven Vermögensverwaltung mit-                        Vergleich zur Wertentwicklung seines zugrunde
tels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine                  liegenden Index so gering wie möglich zu halten
operative Tätigkeit und eine aktive unternehmeri-                     (Minimierung der Performance-Tracking-Differenz).
sche Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögens-                        Die Gesellschaft bietet Indexfonds mit Nachhaltig-
gegenstände ist ausgeschlossen. Der Fonds gehört                      keitszielen an, die entweder das Ziel haben, be-
nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.                            stimmte Emittenten zu meiden oder ein Engage-
In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft                       ment in Emittenten mit besseren ESG-Ratings,
die Gelder der Anleger anlegen darf und welche                        einem ESG-Thema oder einer positiven ökologi-
Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt                        schen oder sozialen Wirkung zu erreichen
sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verord-                          (Sustainable Suite). Die Gesellschaft berücksicht i gt
nungen, dem Investmentsteuergesetz („InvStG“)                         die Eignungsmerkmale und Risikobewertungen des
und den Anlagebedingungen, die das Rechtsver-                         Indexanbieters und kann ihren Anlageansatz in
hältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft                    Übereinstimmung mit dem Anlageziel und der An-
regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen                          lagepolitik des Fonds entsprechend anpassen. Die
allgemeinen und einen besonderen Teil („Allge-                        Gesellschaft verwaltet auch Fonds, die nicht über
meine Anlagebedingungen“ und „Besondere                               diese expliziten Nachhaltigkeitsziele verfügen. Übe r
Anlagebedingungen“). Die Verwendung der An-                           alle   Indexfonds hinweg umfasst die ESG-
lagebedingungen für ein Sondervermögen unter-                         Integration:
liegt der vorherigen Genehmigungspflicht durch die
Bundesanstalt     für   Finanzdienstleistungsaufsicht                 •    Zusammenarbeit mit Indexanbietern in Fra-
(„BaFin“).                                                                 gen der Indexgestaltung und breitere Beteili-
                                                                           gung der Branche an ESG-Überlegungen
1.1.       Verkaufsunterlagen und Offen-                              •    Transparenz      und Berichterstattung,    ein-
           legung von Informationen                                        schließlich Kriterien für die Methodik und Be-
Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerin-                          richterstattung über nachhaltigkeitsbezogene
formationen, die Anlagebedingungen sowie die                               Informationen
aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind bei                     •    Investment Stewardship-Aktivitäten, die über
                                                                           alle Anlagestrategien, welche in Aktien inves-
                                                                           tieren, angewandt werden, um solide Unter-
1
     Die Sondervermögen werden zur besseren Lesbarkeit im                  nehmensführung und Geschäftspraktiken in
     Verkaufsprospekt nicht in der Mehrzahl genannt, sondern als           Bezug auf die wesentlichen ESG-Faktoren zu
     „der Fonds“ bezeichnet. Dadurch wird auch klargestellt, dass
     die inhaltlichen Ausführungen des Verkaufsprospektes für jedes        fördern, bei denen eine Auswirkung auf die
     Sondervermögen gleichermaßen einschlägig sind.                        langfristige finanzielle Wertentwicklung erwar-
                                                                           tet wird.

8
www.blackrock.com/corporate/sustainability     und
Sofern in der Fondsdokumentation nicht anders           https://www.blackrock.com/corporate/about-
angegeben und in den Anlagezielen und der Anla-         us/investment-stewardship#our-responsibility.
gepolitik des Fonds enthalten, ändert die ESG-          BlackRock beabsichtigt derzeit, die Transparenzan-
Integration das Anlageziel des Fonds nicht und          forderungen in Bezug auf die wichtigsten negativen
schränkt das Anlageuniversum der Gesellschaft           Nachhaltigkeitsauswirkungen des Fonds innerhalb
nicht ein, und es gibt keine Anzeichen dafür, dass      des in der Verordnung (EU) 2019/2088 des Euro-
ein Fonds eine ESG- oder wirkungsorientierte (Im-       päischen Parlaments und des Rates über nachhal-
pact)     Anlagestrategie    oder    Ausschlussfilter   tigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanz-
(Screens) anwenden wird. Impact-Investitionen           dienstleistungssektor festgelegten Zeitrahmens zu
sind Investitionen, die mit der Absicht getätigt        erfüllen.
werden, neben einer finanziellen Rendite positive,
messbare soziale und/oder ökologische Auswirkun-        1.2.    Anlagebedingungen und deren
gen zu erzielen. Gleichfalls bestimmt die ESG-                  Änderungen
Integration nicht das Ausmaß, in dem ein Fonds
                                                        Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an die-
von Nachhaltigkeitsrisiken betroffen sein kann.
                                                        sen Verkaufsprospekt abgedruckt.
Näheres ist beschrieben unter "Nachhaltigkeits-
risiken" im Abschnitt "Risikohinweise" in diesem        Die Anlagebedingungen können von der Gesell-
Verkaufsprospekt. Liegt dem Fonds ein Index zu-         schaft geändert werden. Änderungen der Anlage-
grunde, der explizit Nachhaltigkeitsziele beinhaltet,   bedingungen bedürfen der Genehmigung durch die
führt die Gruppe Risk and Quantitative Analysis         BaFin. Änderungen der Anlagegrundsätze des
(RQA) regelmäßige Überprüfungen mit den Portfo-         Fonds bedürfen zusätzlich der Genehmigung durch
liomanagern durch, um sicherzustellen, dass so-         den Aufsichtsrat der Gesellschaft.
wohl die Abbildung der Wertentwicklung des zu-          Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundes-
grunde liegenden Index als auch die Einhaltung der      anzeiger und darüber hinaus unter www.iShares.de
in der Methodik des zugrunde liegenden Index            bekannt gemacht. Wenn die Änderungen Vergü-
eingebetteten Nachhaltigkeitsziele      angemessen      tungen und Aufwandserstattungen, die aus dem
verfolgt werden.                                        Fonds entnommen werden dürfen, oder die Anla-
Die Gesellschaft legt auf Portfolioebene ESG- und       gegrundsätze des Fonds oder wesentliche Anleger-
nachhaltigkeitsbezogene Daten offen, die auf den        rechte betreffen, werden die Anleger außerdem
Produktseiten für Publikumsfonds öffentlich zu-         über ihre depotführenden Stellen mittels eines
gänglich sind, sofern dies gesetzlich/regulatorisch     sogenannten dauerhaften Datenträgers (z.B. in
zulässig ist, damit aktuelle und potenzielle Anleger    Papierform oder in elektronischer Form) informiert .
und Anlageberater nachhaltigkeitsbezogene Infor-        Diese Information umfasst die wesentlichen Inhalt e
mationen für einen Fonds einsehen können.               der geplanten Änderungen, ihre Hintergründe, die
                                                        Rechte der Anleger in Zusammenhang mit der
Die BlackRock-Gruppe führt Investment Stewards-
                                                        Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie
hip-Engagements und Stimmrechtsausübung mit
                                                        weitere Informationen erlangt werden können.
dem Ziel durch, den langfristigen Wert der Vermö-
genswerte des Fonds in relevanten Anlageklassen         Die Änderungen treten frühestens am Tage nach
zu schützen und zu steigern. Die Erfahrung zeigt,       ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
dass eine nachhaltige finanzielle Performance und       Änderungen von Regelungen zu den Vergütungen
Wertschöpfung durch solide Governance-Praktiken,        und Aufwendungserstattungen treten frühestens
einschließlich Kontrollen im Risikomanagement, der      drei Monate nach ihrer Bekanntmachung im Bun-
Verantwortung der Geschäftsführung und der Ein-         desanzeiger in Kraft, wenn nicht mit Zustimmung
haltung von Vorschriften, verbessert wird. Der          der BaFin ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde.
Fokus liegt dabei mit oberster Priorität auf der        Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze des
Zusammensetzung, Effektivität und Verantwortung         Fonds treten ebenfalls frühestens drei Monate nach
der Geschäftsführung. Die Erfahrung zeigt, dass         der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft
hohe Standards der Corporate Governance die             und sind nur unter der Bedingung zulässig, dass
Grundlage für die Führung und Überwachung durch         die Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre Anteil e
die Geschäftsführung sind. Die BlackRock-Gruppe         in Anteile eines anderen Investmentvermögens mit
setzt sich dafür ein, besser zu verstehen, wie Füh-     vergleichbaren Anlagegrundsätzen kostenlos umzu-
rungsgremien ihre Effektivität und Leistung ein-        tauschen, sofern ein derartiges Investmentvermö-
schätzen, sowie ihre Position zu den Verantwort-        gen von der Gesellschaft oder einem anderen Un-
lichkeiten und Verpflichtungen von Vorständen,          ternehmen aus ihrem Konzern verwaltet wird, oder
Fluktuation und Nachfolgeplanung, Krisenmanage-         ihnen anbietet, ihre Anteile ohne weitere Kosten
ment und Diversität.                                    vor dem Inkrafttreten der Änderungen zurückzu-
                                                        nehmen.
Die BlackRock-Gruppe nimmt bei ihrer Investment
Stewardship-Arbeit eine langfristige Perspektive
ein, die auf zwei wesentlichen Merkmalen ihres          2.      Verwaltungsgesellschaft
Geschäfts beruht: Die Mehrheit ihrer Anleger spart
für langfristige Ziele, daher geht sie davon aus,       2.1.    Firma, Rechtsform und Sitz
dass sie langfristige Anleger sind; und es werden       Der Fonds wird von der am 23.10.2000 gegründe-
Strategien mit unterschiedlichen Anlagehorizonten       ten BlackRock Asset Management Deutschland AG
angeboten, was bedeutet, dass die Gesellschaft          mit Sitz in München verwaltet.
und BlackRock insgesamt langfristige Beziehungen        Die BaFin hat der BlackRock Asset Management
zu den Unternehmen hat, in die investiert wurde.        Deutschland AG eine Erlaubnis als Kapitalanlagege-
Weitere Einzelheiten zum Ansatz betreffend Nach-        sellschaft im Sinne des Investmentgesetzes
haltiges Investieren und Investment Stewardship         („InvG“) erteilt. Insofern gilt die Erlaubnis als
sind                  erhältlich              unter     OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des

                                                                                                           9
KAGB als erteilt. Die BlackRock Asset Management       3.         Lizenzgeber und Lizenzver-
Deutschland AG wurde in der Rechtsform einer
Aktiengesellschaft (AG) gegründet.                                trag
Die BlackRock Asset Management Deutschland AG
darf seit dem 22. Dezember 2000 Wertpapierindex-       3.1.       Lizenzgeber und Lizenzvertrag
Sondervermögen verwalten. Nach der Anpassung           Der eb.rexx® Government Germany 1.5 - 2.5,
an das Investmentgesetz durfte die Gesellschaft        eb.rexx® Government Germany 2.5 - 5.5, eb.rexx®
seit dem 30. Juli 2004 Richtlinienkonforme Sonder-     Government Germany 5.5 - 10.5 und der eb.rexx®
vermögen sowie        Gemischte     Sondervermögen     Government Germany 10.5+ (im Folgenden „zu-
(Nichtrichtlinienkonforme Wertpapierindex-Sonder-      grunde liegender Index" genannt) sind als Marken-
vermögen) sowie fremdverwaltete Investmentakti-        zeichen der Deutsche Börse AG (im Folgenden
engesellschaften gemäß § 94 Abs. 4 InvG verwal-        „Lizenzgeber" genannt) eingetragen und dadurch
ten.                                                   gegen unzulässige Verwendung geschützt. Der
                                                       Lizenzgeber vergibt Lizenzen zur Nutzung des
Seit dem Inkrafttreten des KAGB darf die Gesell-
                                                       zugrunde liegenden Index als Basiswert für
schaft demnach Investmentvermögen, einschließ-
                                                       Kapitalmarktprodukte. 2
lich extern verwalteter Investmentaktiengesell-
schaften gemäß der OGAW-Richtlinie verwalten.          Die Gesellschaft hat das Recht zur Nutzung des
Die Gesellschaft hat keine Erlaubnis als AIF-Kapi-     dem Fonds zugrunde liegenden Index erhalten.
talverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB bean-
tragt.
                                                       3.2.       Haftungsausschluss des Li-
                                                                  zenzgebers
2.2.     Eigenkapital, Aufsichtsrat und                Der Fonds wird vom Lizenzgeber weder gesponsert,
         Vorstand                                      gefördert, verkauft oder vermarktet. Der Lizenzge-
Das     Grundkapital   der   Gesellschaft    beträgt   ber ist mit der Gesellschaft abgesehen von der
EUR 5 Mio. Dieser Betrag wurde vollständig einge-      Lizenzierung des zugrunde liegenden Index und der
zahlt.                                                 gestatteten Verwendung der Marke in Zusammen-
                                                       hang mit der Namensnennung des Fonds in keiner
Das haftende Eigenkapital beträgt EUR 46,9 Mio.
                                                       Weise verbunden.
Es stehen keine Einlagen auf das gezeichnete Kapi-
tal aus.                                               Der Lizenzgeber garantiert weder für die Richtigkeit
                                                       noch die Vollständigkeit des zugrunde liegenden
Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern:
                                                       Index und der darin enthaltenen Daten. Er lehnt
– Stephen Cohen,                                       jede Haftung für Fehler, Auslassungen oder
    BlackRock, Managing Director, Head of EMEA         Unterbrechungen, die den zugrunde liegenden
    iShares,                                           Index betreffen, ab. Der Lizenzgeber garantiert
– Stacey Mullin,                                       weder direkt noch indirekt die Ergebnisse, welche
    BlackRock, Managing Director, Chief Operating      die Gesellschaft durch Verwendung des zugrunde
    Officer (COO) EMEA und                             liegenden Index oder der darin enthaltenen Daten
    als unabhängiges Aufsichtsratsmitglieds gemäß      erzielt. Er übernimmt keine direkte oder indirekte
    § 18 Abs. 3 Satz 1 KAGB,                           Garantie bzw. keine Haftung bezüglich der
                                                       Vermarktbarkeit, Eignung oder Nutzung des
– Michael Rüdiger (Vorsitzender),
                                                       zugrunde     liegenden    Index  oder der darin
    Unabhängiger Aufsichtsrat und Stiftungsrat, Ut-
                                                       enthaltenen Daten zu bestimmten Zwecken.
    ting am Ammersee.
                                                       Unbeschadet der vorstehenden Ausführungen haf-
Der Aufsichtsrat hat durch einstimmigen Beschluss
                                                       tet der Lizenzgeber, soweit gesetzlich zulässig,
die folgenden Personen als Mitglieder des Vor-
                                                       nicht für etwaige Schäden, die aufgrund des zu-
stands ernannt:
                                                       grunde liegenden Index oder des darauf beru-
– Dirk Schmitz, geb. 1971, Vorsitzender des            henden Fonds oder im Zusammenhang hiermit
    Vorstands der BlackRock Asset Management           entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für
    Deutschland AG, Vorsitzender des Vorstands         indirekte Verluste, außerordentliche Verluste oder
    der iShares (DE) I Investmentaktiengesellschaft    Folgeverluste (einschließlich entgangener Gewin-
    mit Teilgesellschaftsvermögen, zuvor Leiter        ne), die sich auf den zugrunde liegenden Index
    Global Markets für Deutschland bei der Deut-       oder den darauf beruhenden Fonds beziehen,
    schen Bank AG,                                     selbst wenn der Lizenzgeber über die Geltend-
–    Harald Klug, geb. 1977, BlackRock Managing        machung eines solchen Schadensersatzanspruches
     Director, Vorstand der iShares (DE) I Invest-     in Kenntnis gesetzt worden ist.
     mentaktiengesellschaft mit Teilgesellschafts-     Etwaige Vereinbarungen oder Absprachen zwischen
     vermögen, Leiter des institutionellen Kunden-     dem Lizenzgeber und der Gesellschaft kommen
     geschäfts für Deutschland, Österreich & Osteu-    keiner Drittpartei zugute.
     ropa, zuvor Senior Vice President, Executive
     Office, PIMCO LLC, Newport Beach, CA, USA,
     und
–    Peter Scharl (CFA), geb. 1977, BlackRock Ma-
     naging Director, Vorstand der iShares (DE) I
     Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesell-
     schaftsvermögen, Leiter des Geschäftsbereichs     2
                                                            Die Indizes werden zur besseren Lesbarkeit im
     Indexprodukte und Privatkundengeschäft für             Verkaufsprospekt nicht in der Mehrzahl genannt, sondern als
     Deutschland, Österreich & Osteuropa, zuvor             „der Index“ bezeichnet. Dadurch wird auch klargestellt, dass die
                                                            inhaltlichen Ausführungen des Verkaufsprospektes, die sich auf
     Strategy Consultant bei UniCredit und Allianz          den zugrunde liegenden Index beziehen, für jeden Index
     Global Investors.                                      gleichermaßen einschlägig sind.

10
4.       Verwahrstelle                                   Staaten von Amerika     Company, Boston

                                                         Finnland                SEB Merchant Banking,
4.1.    Allgemeines                                                              Helsinki
Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und
der Verwahrung von Sondervermögen vor. Mit der           Frankreich/Niederlan-   Deutsche Bank, Amster-
Verwahrung der Vermögensgegenstände des Fonds            de/Belgien/Portugal     dam
hat die Gesellschaft ein Kreditinstitut als Verwahr-     Griechenland            BNP Paribas Securities
stelle beauftragt.                                                               Services, S.C.A., Athen
Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegen-
stände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei          Hong Kong               Standard Chartered Bank
                                                                                 (Hong Kong) Ltd., Hong
Vermögensgegenständen, die nicht verwahrt wer-
                                                                                 Kong
den können, prüft die Verwahrstelle, ob die Gesell-
schaft Eigentum an diesen Vermögensgegenstän-            Israel                  Bank Hapoalim B.M., Tel
den erworben hat. Sie überwacht, ob die Verfügun-                                Aviv
gen der Gesellschaft über die Vermögensgegen-
stände den Vorschriften des KAGB und den Anlage-         Italien                 Deutsche Bank S.p.A.,
bedingungen entsprechen. Die Anlage in Bankgut-                                  Mailand
haben bei einem anderen Kreditinstitut ist nur mit
                                                         Japan                   HSBC Corporation, Tokio
Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Ver-
wahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, wenn           Kanada                  State Street Bank & Trust
die Anlage mit den Anlagebedingungen und den                                     Company, Toronto
Vorschriften des KAGB vereinbar ist. Die Verwahr-
stelle übernimmt insbesondere die Ausgabe und            Neuseeland              HSBC Bank, Auckland
Rücknahme der Anteile des Fonds, sie stellt sicher,      Norwegen                SEB Merchant Banking,
dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile so-                                   Oslo
wie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des
KAGB und den Anlagebedingungen des Fonds ent-            Österreich              UniCredit Bank Austria AG,
sprechen, sie stellt sicher, dass bei den für ge-                                Wien
meinschaftliche Rechnung der Anleger getätigten                                  Bank Handlowy w Warsza-
                                                         Polen
Geschäften der Gegenwert innerhalb der üblichen
                                                                                 wie S.A., Warschau
Fristen in ihre Verwahrung gelangt, sie stellt sicher,
dass die Erträge des Fonds nach den Vorschriften         Rumänien                Citibank Europe plc, Buka-
des KAGB und nach den Anlagebedingungen ver-                                     rest
wendet werden, sie überwacht bzw. erteilt ihre
                                                         Schweden                Skandinaviska Enskilda
Zustimmung zur Aufnahme von Krediten für Rech-
                                                                                 Banken, Stockholm
nung des Fonds durch die Gesellschaft.
                                                         Schweiz                 Credit Suisse AG, Zürich
4.2.    Firma, Rechtsform, Sitz und
        Haupttätigkeit der Verwahr-                      Singapur                Citibank N.A., Singapore
        stelle                                           Slowenien               UniCredit Banka Slovenija,
Für den Fonds hat die State Street Bank Internati-                               Ljubljana
onal GmbH mit Sitz in München, Brienner Straße
                                                         Spanien                 Deutsche Bank S.A.E.,
59, 80333 München, die Funktion der Verwahrstelle
                                                                                 Madrid
übernommen. Die Verwahrstelle ist ein Kreditinsti-
tut nach deutschem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist        Tschechien              Československá Obchodní
das Einlagengeschäft sowie das Wertpapierge-                                     Banka, A.S., Prag
schäft.
                                                         Ungarn                  UniCredit Bank Hungary
Die Gesellschaft ist mit der Verwahrstelle weder                                 Zrt., Budapest
direkt noch indirekt gesellschaftsrechtlich verbun-
den. Aus Sicht der Gesellschaft bestehen daher           Vereinigtes König-      State Street Bank & Trust
keine Interessenkonflikte zwischen der Verwahr-          reich                   Company, London
stelle und der Gesellschaft.
                                                         Weitere Unterverwahrer in anderen Ländern kön-
4.3.    Unterverwahrung                                  nen kostenlos bei der Gesellschaft oder der Ver-
Die Verwahrstelle hat die Verwahraufgaben in ein-        wahrstelle erfragt werden.
zelnen Ländern auf ein anderes Unternehmen (Un-          Aufgrund ihrer Verwaltungstätigkeit für den Fonds
terverwahrer) übertragen. Die Unterverwahrer für         kann es für Rechnung des Fonds zu einer Beteili-
die verschiedenen Länder lauten derzeit wie folgt:       gung an einem oder mehreren Unterverwahrern
                                                         kommen. Die Gesellschaft selbst ist mit den Unt e r-
Land                     Name des Unterverwah-           verwahrstellen gesellschaftsrechtlich nicht verbun-
                         rers                            den. Es bestehen keine Interessenkonflikte zwi-
                                                         schen der Verwahrstelle und den oben genannten
Australien               HSBC Bank, Sydney
                                                         Unterverwahrern.
Dänemark                 Skandinaviska Enskilda
                         Banken AB, Kopenhagen           4.4.       Haftung der Verwahrstelle
                                                         Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermö-
Deutschland (CBF)        State Street Bank Interna-
                                                         gensgegenstände, die von ihr oder mit ihrer Zu-
                         tional GmbH, München
                                                         stimmung von einer anderen Stelle verwahrt wer-
Euroclear/Vereinigte     State Street Bank & Trust       den, verantwortlich. Im Falle des Verlustes eines

                                                                                                            11
solchen Vermögensgegenstandes haftet die Ver-         eine exakte und vollständige Nachbildung des
wahrstelle dem Fonds und dessen Anlegern, es sei      zugrunde liegenden Index angestrebt.
denn der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des     Grundlage hierfür ist der passive Management-
Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen.    ansatz. Er beinhaltet im Gegensatz zum aktiven
Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermö-        Managementansatz das Prinzip, dass die Entscheid-
gensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahr-        ungen über den Erwerb oder die Veräußerung von
stelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre Verpflich-    Vermögenswerten und die jeweilige Gewichtung
tungen nach den Vorschriften des KAGB mindes-         dieser Vermögenswerte im Fonds durch den
tens fahrlässig nicht erfüllt hat.                    zugrunde liegenden Index vorgegeben werden. Der
                                                      passive Managementansatz und der Handel der
4.5.    Währungsabsicherung                           Anteile über die Börse führen zu einer Begrenzung
Die State Street Bank International GmbH wurde        der Verwaltungskosten sowie der Transaktions-
von der Gesellschaft mit der Erbringung von Wäh-      kosten, die dem Fonds belastet werden.
rungsabsicherungsleistungen für alle währungsab-
                                                      Die Beschreibung von Anlageziel, Anlagepolitik und
gesicherten Anteilklassen gemäß einem Währungs-       zugrunde liegendem Index gilt für alle angebotenen
absicherungsvertrag beauftragt. Dieser Vertrag, in
                                                      Anteilklassen (sofern zutreffend). Währungsabgesi-
seiner ggf. gemäß den Anforderungen des KAGB          cherte Anteilklassen zielen darauf ab, die Auswir-
bzw. der Bundesanstalt geänderten Fassung, regelt
                                                      kungen von Wechselkursschwankungen zwischen
die Erbringung von Währungsabsicherungsleistun-       den zugrunde liegenden Portfolio-Währungspositio-
gen für alle währungsabgesicherten Anteilklassen.
                                                      nen des Fonds und der Bewertungswährung der
Die State Street Bank International GmbH ist für      jeweiligen währungsabgesicherten Anteilklassen
die Vornahme von Devisentransaktionen für die
                                                      auf Renditen des zugrunde liegenden Index für
währungsabgesicherten Anteilklassen entsprechend      Anleger der jeweiligen Anteilklasse zu reduzieren,
den von der Gesellschaft festgelegten Richtlinien
                                                      indem sie Devisengeschäfte zur Währungsabsiche-
verantwortlich. Die State Street Bank International
                                                      rung eingehen.
GmbH wird eine Absicherungsmethodik anwenden,
die der Methodik der Anteilklassen entspricht (sie-   5.3.     Erreichbarkeit des Anlageziels
he „Methodik der Währungsabsicherung“ im Ab-
                                                      Es kann keine Zusicherung gemacht werden,
schnitt Faire Behandlung der Anleger und Anteil-
                                                      dass das Anlageziel erreicht wird.
klassen).
                                                      Der vollständigen Nachbildung der Wertentwicklung
Die State Street Bank International GmbH ist eine
                                                      des zugrunde liegenden Index steht entgegen, dass
1970 in Deutschland gegründete Gesellschaft mit
                                                      es sich bei dem zugrunde liegenden Index um ein
beschränkter Haftung und letztlich eine hundert-
                                                      mathematisches Konstrukt handelt, bei dessen
prozentige Tochtergesellschaft der State Street
                                                      Berechnung bestimmte        Annahmen unterstellt
Corporation.                                          werden. So wird unter anderem unterstellt, dass
Die State Street Corporation ist ein weltweit füh-    beim Erwerb und bei der Veräußerung von
render Spezialist im Bereich Anlagedienstleistungen   Wertpapieren      keinerlei      Transaktionskosten
und Anlageverwaltung für anspruchsvolle internati-    anfallen. Außerdem bleiben bei der Berechnung des
onale Anleger. Die State Street Corporation hat       zugrunde liegenden Index Verwaltungskosten und
ihren Sitz in Boston, Massachusetts, USA, und wird    teilweise Steuerzahlungen, die sich wertmindernd
an der New Yorker Börse unter dem Kürzel „STT“        auf den Anteilpreis des Fonds auswirken, gänzlich
gehandelt.                                            unberücksichtigt.
4.6.    Zusätzliche Informationen                     Detaillierte Informationen über den zugrunde
                                                      liegenden Index sind bei der Gesellschaft oder bei
Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den
                                                      dem Lizenzgeber in schriftlicher oder elektronischer
Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand         Form erhältlich.
zur Verwahrstelle und deren Pflichten, zu den Un-
terverwahrern sowie zu möglichen Interessenkon-
flikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der         6.       Anlagegrundsätze
Verwahrstelle oder der Unterverwahrer.
                                                      6.1.     Allgemeines
5.      Auflagedatum, Laufzeit und                    1. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds
                                                         nur folgende Vermögensgegenstände erwerben:
        Anlageziel des Fonds                               a) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
5.1.    Auflagedatum und Laufzeit                          b) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB,
Die Fonds wurden am 28.09.2005 für unbestimmte             c) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
Dauer aufgelegt.                                         d) Derivate gemäß § 197 KAGB,
Die Anleger sind an den Vermögensgegenständen            Etwaige Einschränkungen der Erwerbbarkeit er-
des Fonds entsprechend der Anzahl ihrer Anteile          geben sich aus den „Allgemeinen Anlagebedin-
als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt. Die        gungen“ und den „Besonderen Anlagebedin-
Anleger können über die Vermögensgegenstände             gungen“.
nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimm-    2. Der Erwerb von Investmentanteilen gemäß
rechte verbunden.                                        § 196 und sonstigen Anlageinstrumenten ge-
                                                         mäß § 198 KAGB ist ausgeschlossen.
5.2.    Anlageziel
                                                      3. Die oben genannten Vermögensgegenstände
Der Fonds strebt als Anlageziel die Erzielung einer
                                                         dürfen für Rechnung des Fonds erworben
Wertentwicklung an, die der Wertentwicklung des
                                                         werden, wenn diese darauf gerichtet sind, unter
zugrunde liegenden Index entspricht. Hierzu wird
                                                         Wahrung einer angemessenen Risikomischung
                                                         den zugrunde liegenden Index nachzubilden.

12
4. Daneben darf die Gesellschaft bis zu 10 Prozent     den Index aufgenommen. Die Gewichtung der
    des Wertes des Fonds in nicht im Index ent-        Anleihen ergibt sich gemäß Ihres Marktwertes mit
    haltene Wertpapiere und Bankguthaben inves-        einer Obergrenze von 30 Prozent pro Anleihe. Die
    tieren. Hierfür sind die für den Fonds gehaltene   Zusammensetzung des Index wird monatlich über-
    Wertpapiere und Bankguthaben sowie die             prüft und am letzten Handelstag im Monat ange-
    Beträge, die die Gesellschaft als Pensionsneh-     passt. Weitere Einzelheiten zum Index (einschließ-
    mer gezahlt hat, zusammen zu rechnen.              lich seiner Bestandteile) sind auf der Website des
5. Der zugrunde liegende Index ist von der BaFin       Indexanbieters unter http://www.dax-indices.com
    anerkannt und erfüllt die im Folgenden genann-     verfügbar.
    ten Voraussetzungen des KAGB:                      Der eb.rexx® Government Germany 5.5-10.5 Inde x
    – Die Zusammensetzung des Index ist hinrei-        misst die Wertentwicklung von deutschen Staats-
        chend diversifiziert,                          anleihen die an der Eurex Bonds® Plattform ge-
                                                       handelt werden und eine Restlaufzeit zwischen 5,5
    – Der Index stellt eine adäquate Bezugs-
                                                       und 10,5 Jahren aufweisen. Auschliesslich in Euro
        grundlage für den Markt, auf den er sich be-
                                                       denominierte Anleihen mit einem ausstehenden
        zieht, dar,
                                                       Volumen von mindestens EUR 4 Mrd. werden in
    – Der Index wird in angemessener Weise ver-        den Index aufgenommen. Die Gewichtung der
        öffentlicht.                                   Anleihen ergibt sich gemäß Ihres Marktwertes mit
Daneben und in Übereinstimmung mit der Verord-         einer Obergrenze von 30 Prozent pro Anleihe. Die
nung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parla-            Zusammensetzung des Index wird monatlich über-
ments und des Rates, ist der Lizenzgeber bei der       prüft und am letzten Handelstag im Monat ange-
europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA in        passt. Weitere Einzelheiten zum Index (einschließ-
ein öffentliches Register von Administratoren von      lich seiner Bestandteile) sind auf der Website des
Referenzwerten und von Referenzwerten eingetra-        Indexanbieters unter http://www.dax-indices.com
gen.                                                   verfügbar.
Das öffentliche Register von Administratoren von       Der eb.rexx® Government Germany 10.5+ Index
Referenzwerten und von Referenzwerten des euro-        misst die Wertentwicklung von deutschen Staats-
päischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA kann          anleihen die an der Eurex Bonds® Plattform ge-
unter www.esma.europa.eu eingesehen werden.            handelt werden und eine Restlaufzeit von mindes-
Daneben hat die Gesellschaft einen Notfallplan         tens 10,5 Jahren aufweisen. Auschliesslich in Euro
aufgestellt, in dem sie Maßnahmen niedergelegt         denominierte Anleihen mit einem ausstehenden
hat, die sie ergreifen würde, wenn der zugrunde        Volumen von mindestens EUR 4 Mrd. werden in
liegende Index sich wesentlich ändert oder nicht       den Index aufgenommen. Die Gewichtung der
mehr bereitgestellt wird.                              Anleihen ergibt sich gemäß Ihres Marktwertes mit
                                                       einer Obergrenze von 30 Prozent pro Anleihe. Die
 Die Angaben über die Zusammensetzung des
                                                       Zusammensetzung des Index wird monatlich über-
zugrunde liegenden Index sind ferner für den
                                                       prüft und am letzten Handelstag im Monat ange-
Schluss oder für die Mitte des jeweiligen Geschäfts-
                                                       passt. Weitere Einzelheiten zum Index (einschließ-
jahres im letzten bekannt gemachten Jahres- oder
                                                       lich seiner Bestandteile) sind auf der Website des
Halbjahresbericht des Fonds enthalten.
                                                       Indexanbieters unter http://www.dax-indices.com
Aufgrund der Bindung an den zugrunde lie-              verfügbar.
genden Index und der dadurch möglichen
Überschreitung bestimmter Aussteller- und              6.3.    Auswirkungen von Indexan-
Anlagegrenzen gilt der Grundsatz der Risiko-                   passungen
mischung für diesen Fonds nur eingeschränkt.
                                                       Zur möglichst exakten Nachbildung des zugrunde
6.2.    Indexbeschreibung                              liegenden Index wird angestrebt, dass das
                                                       Fondsmanagement sämtliche Änderungen in der
Der eb.rexx® Government Germany 1.5-2.5 Index          Zusammensetzung und Gewichtung des zugrunde
misst die Wertentwicklung von deutschen Staats-
                                                       liegenden Index nachvollzieht.
anleihen die an der Eurex Bonds® Plattform gehan-
delt werden und eine Restlaufzeit zwischen 1,5 und     Es liegt im Ermessen des Fondsmanagements, zu
2,5 Jahren aufweisen. Auschliesslich in Euro deno-     beurteilen, in welchem Zeitrahmen der Fonds
minierte Anleihen mit einem ausstehenden Volu-         angepasst werden soll und ob eine Anpassung
men von mindestens EUR 4 Mrd. werden in den            unter Beachtung des Anlageziels angemessen ist.
Index aufgenommen. Die Gewichtung der Anleihen
                                                       6.4.    Voraussichtlicher Tracking Er-
ergibt sich gemäß Ihres Marktwertes mit einer
Obergrenze von 30 Prozent pro Anleihe. Die                     ror
Zusammensetzung des Index wird monatlich über-         Der Tracking Error wird definiert als die annuali-
prüft und am letzten Handelstag im Monat ange-         sierte Standardabweichung der Differenz zwischen
passt. Weitere Einzelheiten zum Index (einschließ-     den Renditen eines Fonds und des zugrunde lie-
lich seiner Bestandteile) sind auf der Website des     genden Index. Der erwartete Tracking Error des
Indexanbieters unter http://www.dax-indices.com        Fonds bezieht sich auf die monatlichen Netto-
verfügbar.                                             gesamtrenditen des Fonds und des zugrunde lie-
Der eb.rexx® Government Germany 2.5-5.5 Index          genden Index über einen Zeitraum von 3 Jahren.
misst die Wertentwicklung von deutschen Staats-        Anleger, die regelmäßig mit Index-Investment-
anleihen die an der Eurex Bonds® Plattform ge-         vermögen handeln und Anteile an solchen Invest-
handelt werden und eine Restlaufzeit zwischen 2,5      mentvermögen nur wenige Tage oder Wochen
und 5,5 Jahren aufweisen. Auschliesslich in Euro       halten, haben häufig ein besonderes Interesse an
denominierte Anleihen mit einem ausstehenden           dieser Kennzahl. Für langfristige Anleger mit eine m
Volumen von mindestens EUR 4 Mrd. werden in            längeren Anlagehorizont ist meist die Trackingdiffe-

                                                                                                        13
renz zwischen dem Fonds und dem zugrunde lie-             7.      Faire Behandlung der Anle-
genden Index über den angestrebten Anlagezeit-
raum wichtiger. Die Trackingdifferenz misst die                   ger und Anteilklassen
tatsächliche Differenz zwischen den Renditen eines        Der Fonds kann aus verschiedenen Anteilklassen
Fonds und den Renditen des Index (d.h., wie exakt         bestehen, das heißt die ausgegebenen Anteile
ein Fonds seinen zugrunde liegenden Index nach-           haben unterschiedliche Ausgestaltungsmerkmale,
bildet). Der Tracking Error misst hingegen die Zu-        je nachdem zu welcher Klasse sie gehören. Die
und Abnahme der Trackingdifferenz (d. h. die Vola-        bestehenden Anteilklassen sind in dem „Überblick
tilität der Trackingdifferenz). Anleger sollten bei der   über die bestehenden Anteilklassen" vor den
Bewertung       eines    Index-Investmentvermögens        „Allgemeinen     Anlagebedingungen"      in diesem
beide Kennzahlen in Erwägung zu ziehen.                   Verkaufsprospekt zu finden.
Der Tracking Error kann von der vom Index-Invest-         Die Anteilklassen können sich insbesondere hin-
mentvermögen gewählten Nachbildungsmethode                sichtlich der Ertragsverwendung, des Ausgabeauf-
abhängen. Generell liefern historische Daten Hin-         schlags, des Rücknahmeabschlags, der Verwalt-
weise darauf, dass eine synthetische Nachbildung          ungsvergütung, der Mindestanlagesumme, der
einen niedrigeren Tracking Error erzeugt als eine         Währung des Anteilswerts oder einer Kombination
physische Nachbildung; dieselben Daten deuten             dieser Merkmale unterscheiden.
jedoch oft auch darauf hin, dass eine physische           Aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung kann
Nachbildung eine geringere Trackingdifferenz ergibt
                                                          das wirtschaftliche Ergebnis, das der Anleger mit
als eine synthetische Nachbildung.                        seinem Investment in den Fonds erzielt, variieren,
Der voraussichtliche Tracking Error basiert auf der       je nachdem, zu welcher Anteilklasse die von ihm
voraussichtlichen Volatilität der Abweichungen            erworbenen Anteile gehören.
zwischen den Renditen des Fonds und den Rendi-
                                                          Das gilt sowohl für die Rendite, die der Anleger v or
ten des zugrunde liegenden Index. Das Liquidi-            einer Besteuerung der Erträge erzielt, als auch für
tätsmanagement, die Transaktionskosten bei In-
                                                          die Rendite nach einer Besteuerung der Erträge.
dexanpassungen sowie Unterschiede hinsichtlich            Der Erwerb von Vermögensgegenständen ist nur
der Bewertungsmethodik und des Bewertungszeit-
                                                          einheitlich für den ganzen Fonds zulässig, er kann
punkts zwischen Fonds und zugrunde liegendem
                                                          nicht für eine einzelne Anteilklasse oder Gruppen
Index können sich ebenfalls auf den Tracking Error
                                                          von Anteilklassen erfolgen.
sowie auf die Differenz zwischen den Renditen des
Fonds und des zugrunde liegenden Index auswir-            Werden weitere Anteilklassen gebildet, bleiben die
ken. Die Auswirkungen können abhängig von den             Rechte der Anleger, die Anteile aus bestehenden
zugrunde liegenden Umständen positiv oder nega-           Anteilklassen erworben haben davon jedoch unbe-
tiv sein.                                                 rührt. Mit den Kosten, die anlässlich der Einführung
                                                          einer Anteilklasse anfallen, dürfen ausschließlich
Ferner kann der Fonds auch aufgrund von Quellen-
                                                          die Anleger dieser neuen Anteilklasse belastet
steuern, die vom Fonds auf Anlageerträge zu zah-
                                                          werden.
len sind, einen Tracking Error aufweisen. Das Aus-
maß des aufgrund von Quellensteuern entstehen-            Die Gesellschaft hat die Anleger des Fonds fair zu
den Tracking Errors hängt von verschiedenen Fak-          behandeln. Sie darf im Rahmen der Steuerung
toren ab wie z. B. vom Fonds bei verschiedenen            ihres Liquiditätsrisikos und der Rücknahme von
Steuerbehörden gestellten Rückerstattungsanträ-           Anteilen die Interessen eines Anlegers oder einer
gen oder Steuererleichterungen des Fonds im               Gruppe von Anlegern nicht über die Interessen
Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens.                 eines anderen Anlegers oder einer anderen Anle-
                                                          gergruppe stellen.
                                                          Zu den Verfahren, mit denen die Gesellschaft die
Der voraussichtliche Tracking Error für den Fonds
                                                          faire Behandlung der Anleger sicherstellt, siehe
beträgt:                                                  Abschnitt „Abrechnung bei Anteilausgabe und -
iShares eb.rexx® Government Germany 1.5-2.5yr             rücknahme“ sowie „Liquiditätsmanagement“.
UCITS ETF (DE): 0,05%

                                                          Währungsabgesicherte Anteilklassen
iShares eb.rexx® Government Germany 2.5-5.5yr             Die Gesellschaft kann währungsabgesicherte An-
UCITS ETF (DE): 0,05%                                     teilklassen im Fonds bilden, die den Einsatz von
                                                          Sicherungsgeschäften erlauben, um die Auswirkun-
iShares eb.rexx® Government Germany 5.5-10.5yr            gen von Wechselkursschwankungen abzumildern.
UCITS ETF (DE): 0,05%                                     Einzelheiten zur Absicherungsmethodik finden Sie
                                                          nachfolgend unter „Methodik zur Währungsabsiche-
                                                          rung“.
iShares eb.rexx® Government Germany 10.5+yr               Die Gesellschaft kann Derivate nutzen (beispiels-
UCITS ETF (DE): 0,10%                                     weise Devisentermingeschäfte, Futures, Optionen
                                                          und Swaps), um den Wechselkurs zwischen der
Anleger sollten beachten, dass es sich dabei nur          Währung aller oder einiger der Währungen, auf die
um Schätzwerte für den Tracking Error unter nor-          die Vermögenswerte eines Fonds lauten (auch
malen Marktbedingungen handelt und diese damit            Barmittel und Erträge), und der Bewertungswäh-
nicht als feste Grenzen zu verstehen sind.                rung der Anteilklasse abzusichern.
                                                          Die Transaktionen, Kosten sowie Verbindlichkeiten
                                                          und Vorteile, die mit den Instrumenten verbunden
                                                          sind, die zum Zwecke der Absicherung des Wäh-
                                                          rungsrisikos für bestimmte währungsabgesicherte
                                                          Anteilklassen eingesetzt werden, werden nur den

14
entsprechenden währungsabgesicherten Anteilklas-        Wenn in Bezug auf die Währungsabsicherungskom-
sen zugerechnet. Währungsrisiken unterschiedli-         ponente der währungsabgesicherten Anteilklassen
cher Anteilklassen können nicht miteinander kom-        aus der Währungsabsicherung ein Gewinn erzielt
biniert oder aufgerechnet werden und Währungsri-        wird, wird durch diesen Gewinn kein Leverage
siken der Vermögenswerte eines Fonds können             erzeugt. Wenn aus der Währungsabsicherung ein
nicht separaten Anteilklassen zugerechnet werden.       Verlust entsteht, führt dieser bei den entsprechen-
                                                        den währungsabgesicherten Anteilklassen zu Le-
                                                        verage. Leverage wird beseitigt oder verringert,
Methodik zur Währungsabsicherung
                                                        wenn die entsprechende Währungsabsicherung
Die Währungsabsicherung wird für jede währungs-
                                                        angepasst oder neu festgelegt wird, wie für die
abgesicherte Anteilklasse durchgeführt, indem die-
                                                        entsprechende währungsabgesicherte Anteilklasse
jenigen zugrunde liegenden Portfolio-Währungspo-
                                                        erforderlich. Die Gesellschaft beabsichtigt kein
sitionen abgesichert werden, die sich von der Be-
                                                        Leverage der währungsabgesicherten Anteilklassen
wertungswährung unterscheiden, um die Kursun-
                                                        über die Toleranzschwelle hinaus. An diesem Punkt
terschiede zwischen diesen zugrunde liegenden
                                                        wird eine Neufestlegung einiger oder aller Wäh-
Portfolio-Währungspositionen und der Bewertungs-
                                                        rungsabsicherungen dieser währungsabgesicherten
währung in einem vorab festgelegten Toleranzbe-
                                                        Anteilklasse ausgelöst. Unter extremen Marktbe-
reich zu halten. Die Gesellschaft überwacht das
                                                        dingungen kann die Toleranzschwelle vorüberge-
Währungsrisiko jeder währungsabgesicherten An-
                                                        hend überschritten werden.
teilklasse im Hinblick auf diese vorab festgelegten
Toleranzbereiche täglich und stellt fest, ob eine       Bei Erhalt eines Zeichnungsantrags in einer wäh-
Währungsabsicherung neu festgelegt und der Ge-          rungsabgesicherten Anteilklasse teilt die Gesell-
winn oder Verlust aus der Währungsabsicherung           schaft die Zeichnungsgelder anteilig entsprechend
wieder angelegt oder realisiert werden sollte. Dabei    den Gewichtungen zwischen den vom Fonds gehal-
berücksichtigt sie die Häufigkeit und die verbunde-     tenen Wertpapieren, die dieser Anteilklasse zuzu-
nen Transaktions- und Wiederanlagekosten der            rechnen sind, und dem Wert der Absicherung die-
Neufestlegung der Währungsabsicherung. Die Wäh-         ser Anteilklasse auf.
rungsabsicherung wird auf der Basis bestmöglicher
Bemühungen durchgeführt, und es gibt keine Ga-          8.      Anlageinstrumente im Ein-
rantie dafür, dass es der Gesellschaft gelingt, die
Währungsrisiken vollständig abzusichern. Daher
                                                                zelnen
können Inkongruenzen zwischen der Währungspo-
                                                        8.1.    Geldmarktinstrumente
sition des betreffenden Fonds und der währungs-
abgesicherten Anteilklasse auftreten.                   1. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds i n
                                                           Geldmarktinstrumente investieren. Geldmarkt-
Wenn die übersicherte oder untersicherte Position
                                                           instrumente sind Instrumente, die üblicherwie-
aus einer einzelnen zugrunde liegenden Portfolio-
                                                           se auf dem Geldmarkt gehandelt werden sowie
Währungsposition     einer    währungsabgesicherten
                                                           verzinsliche Wertpapiere, die zum Zeitpunkt
Anteilklasse den vorab festgelegten Toleranzbe-
                                                           ihres Erwerbs für den Fonds eine Laufzeit bzw.
reich am Ende eines Geschäftstags überschreitet
                                                           Restlaufzeit von höchstens 397 Tagen haben.
(z. B. aufgrund von Marktbewegungen), wird die
                                                           Sofern Ihre Laufzeit länger als 397 Tage ist,
Absicherung für diese zugrunde liegende Währung
                                                           muss ihre Verzinsung regelmäßig, mindestens
am nächsten Geschäftstag (an dem die entspre-
                                                           einmal in 397 Tagen, marktgerecht angepasst
chenden Devisenmärkte geöffnet sind) neu festge-
                                                           werden. Geldmarktinstrumente sind auch In-
legt. Übersicherte Positionen dürfen 105 % des
                                                           strumente, deren Risikoprofil dem Risikoprofil
Nettoinventarwerts der betreffenden währungsab-            solcher Wertpapiere entspricht. Für den Fonds
gesicherten Anteilklasse nicht übersteigen und
                                                           dürfen Geldmarktinstrumente erworben wer-
untersicherte Positionen dürfen 95 % des Anteils           den, wenn sie:
des Nettoinventarwerts der betreffenden wäh-
                                                           a) an einer Börse in einem Mitgliedstaat der
rungsabgesicherten Anteilklasse, die gegen das
Währungsrisiko abgesichert werden soll, nicht                  Europäischen Union („EU“) oder in einem
                                                               anderen Vertragsstaat des Abkommens über
unterschreiten. Wenn darüber hinaus der Gesamt-
gewinn oder -verlust aus den Devisenterminge-                  den Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“)
                                                               zum Handel zugelassen oder dort an einem
schäften zur Absicherung aller zugrunde liegenden
Währungen einer währungsabgesicherten Anteil-                  anderen organisierten Markt zugelassen
klasse den vorab festgelegten Toleranzbereich am               oder in diesen einbezogen sind,
Ende eines Geschäftstags überschreitet, ermittelt          b) ausschließlich an einer Börse außerhalb der
die Gesellschaft am nächsten Geschäftstag (an                  Mitgliedstaaten der EU oder außerhalb der
dem die entsprechenden Devisenmärkte geöffnet                  anderen Vertragsstaaten des Abkommens
sind), ob einige oder alle der von dieser Anteilklas-          über den EWR zum Handel zugelassen oder
se gehaltenen Währungsabsicherungen neu festge-                dort an einem anderen organisierten Markt
legt werden müssen, um den Gewinn oder Verlust                 zugelassen oder in diesen einbezogen sind,
zu reduzieren, wenn dieser außerhalb des Tole-                 sofern die Wahl dieser Börse oder dieses
ranzbereichs liegt. Die Anwendung der oben be-                 organisierten Marktes von der BaFin zuge-
schriebenen Toleranzschwellen ermöglicht der                   lassen ist,
Gesellschaft eine bessere Verwaltung der Häufig-           c) von der EU, dem Bund, einem Sonderver-
keit und der verbundenen Kosten von Devisenge-                 mögen des Bundes, einem Land, einem an-
schäften zur Absicherung von währungsabgesicher-               deren Mitgliedstaat oder einer anderen zen-
ten Anteilklassen. Die vorab festgelegte Toleranz-             tralstaatlichen, regionalen oder lokalen Ge-
schwelle für jede währungsabgesicherte Anteilklas-             bietskörperschaft oder der Zentralbank
se wird vom Risikomanagement überprüft.                        eines Mitgliedstaats der EU, der Europäi-
                                                               schen Zentralbank oder der Europäischen

                                                                                                        15
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