ISHARES EB.REXX GOVERNMENT GERMANY 1.5- 2.5YR UCITS ETF (DE) ISHARES EB.REXX GOVERNMENT GERMANY 2.5- 5.5YR UCITS ETF (DE) ISHARES EB.REXX ...
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iShares eb.rexx® Government Germany 1.5- 2.5yr UCITS ETF (DE) iShares eb.rexx® Government Germany 2.5- 5.5yr UCITS ETF (DE) iShares eb.rexx® Government Germany 5.5- 10.5yr UCITS ETF (DE) iShares eb.rexx® Government Germany 10.5+yr UCITS ETF (DE) Renten-ETF Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen BlackRock Asset Management Deutschland AG Juli 2021
Namen und Adressen Kapitalverwaltungsgesellschaft BlackRock Asset Management Deutschland AG Lenbachplatz 1 80333 München Deutschland Tel: +49 (0) 89 42729 – 5858 Fax: +49 (0) 89 42729 – 5958 info@iShares.de www.iShares.de AG München, HRB 134 527 Gesetzliche Vertreter Dirk Schmitz Harald Klug Peter Scharl Verwahrstelle (Zahl- und Hinterlegungsstelle) State Street Bank International GmbH Brienner Straße 59 80333 München Tel.: +49 (0) 89 55 878 100 Abschlussprüfer Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Niederlassung München Rosenheimer Platz. 4 81620 München, Deutschland Tel: +49 (0) 89 29036 – 0 Designated Sponsor(s) bzgl. Listing an der Frankfurter Wertpapierbörse. abrufbar unter www.boerse-frankfurt.de 2
Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen Wertpapierkennnummer: Der Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen er- Bezeichnung WKN folgt auf der Basis des Verkaufsprospekts, der iShares eb.rexx ® Government 628 947 wesentlichen Anlegerinformationen und der Germany 1.5-2.5yr UCITS ETF „Allgemeinen Anlagebedingungen“ in Verbin- (DE) dung mit den „Besonderen Anlagebedingun- gen“ in der jeweils gültigen Fassung. Die An- iShares eb.rexx ® Government 628 948 lagebedingungen sind im Anschluss an diesen Germany 2.5-5.5yr UCITS ETF Verkaufsprospekt abgedruckt. (DE) Dieser Verkaufsprospekt ist eine gesetzlich iShares eb.rexx ® Government 628 949 vorgeschriebene Verkaufsunterlage und ist Germany 5.5-10.5yr UCITS ETF dem am Erwerb eines Fondsanteils Interes- (DE) sierten zusammen mit dem letzten veröffent- iShares eb.rexx ® Government A0D 8Q3 lichten Jahresbericht sowie dem gegebenen- Germany 10.5+yr UCITS ETF falls nach dem Jahresbericht veröffentlichten (DE) Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben sind ihm die wesentlichen Anlegerinformationen recht- zeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Ver- fügung zu stellen. Von diesem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht ab- gegeben werden. Jeder Kauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in diesem Verkaufsprospekt bzw. in den wesentlichen Anlegerinformatio- nen enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers. Dieser Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten Jah- resbericht und dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbe- richt. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis zwischen der Kapitalverwaltungsgesellschaft und dem Anleger sowie die vorvertraglichen Beziehun- gen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der Gesellschaft ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen die Kapitalverwaltungsgesellschaft. Anleger, die Verbraucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die Kapitalverwal- tungsgesellschaft inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung. 3
Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Die Verbreitung der in diesem Verkaufsprospekt Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- enthaltenen Informationen und das Angebot von in schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Anteilen steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbei- im Rahmen eines öffentlichen Vertriebs sind nur in legung anstrengen. solchen Ländern zulässig, in denen eine Vertriebs- Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat sich zur zulassung besteht. Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Insbesondere sind die Anteile nicht für den Vertrieb Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombuds- US-Bürger bestimmt. Die Kapitalverwaltungsgesell- stelle für Investment-fonds“ des BVI Bundesver- schaft und/oder der bzw. die in diesem Verkaufs- band Investment und Asset Management e.V. als prospekt beschriebene(n) Fonds sind und werden zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. nicht gemäß dem United States Investment Com- Die BlackRock Asset Management Deutschland AG pany Act von 1940 in seiner gültigen Fassung re- nimmt mit ihren Fonds an Streitbeilegungsverfah- gistriert. Die Anteile des/der Fonds sind und wer- ren vor dieser Schlichtungsstelle teil. den nicht gemäß dem United States Securities Act Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Invest- von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den mentfonds“ lauten: Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Ver- einigten Staaten von Amerika registriert. Anteile Büro der Ombudsstelle des/der Fonds dürfen weder in den Vereinigten BVI Bundesverband Investment und Asset Staaten noch einer US-Person oder auf deren Management e.V. Rechnung angeboten oder verkauft werden. Am Unter den Linden 42 Erwerb von Anteilen Interessierte müssen ggf. 10117 Berlin darlegen, dass sie keine US-Person sind und Antei- Telefon: (030) 6449046-0 le weder im Auftrag von US-Personen erwerben Telefax: (030) 6449046-29 noch an US-Personen weiterveräußern. Zu den US- E-Mail: info@ombudsstelle- Personen zählen natürliche Personen, wenn sie investmentfonds.de ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben. www.ombudsstelle-investmentfonds.de US-Personen können auch Personen- oder Kapital- Verbraucher sind natürliche Personen, die in den gesellschaften sein, wenn sie etwa gemäß den Fonds zu einem Zweck investieren, der überwie- Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundesstaats, gend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selb- Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet ständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden werden. kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung des Bürgerli- chen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können sich die Betei- ligten auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32 in 60047 Frankfurt, Tel.: 069/2388-1907 oder -1906, Fax: 069/2388- 1919, schlichtung@bundesbank.de wenden. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufver- trägen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elek- tronischem Wege zustande gekommen sind, kön- nen sich Verbraucher auch an die Online-Streit- beilegungsplattform der EU wenden (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontakt- adresse der Kapitalverwaltungsgesellschaft kann dabei folgende E-Mail angegeben werden: in- fo@ishares.de. Die Plattform ist selbst keine Streit- beilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationa- len Schlichtungsstelle. Die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren berührt nicht das Recht, die Gerichte anzurufen. Der in deutscher Sprache erstellte Verkaufspros- pekt wurde in eine oder mehrere Sprachen über- setzt. Rechtlich bindend ist allein die deutsche Fassung. Soweit nicht im Einzelfall etwas anders geregelt ist, entsprechen sämtliche Begriffe, die in diesem Ver- kaufsprospekt verwendet werden, denen des Kapi- talanlagegesetzbuchs (KAGB). Beschränkungen der Ausgabe von Anteilen: 4
9. Emittentengrenzen und Inhalt. Anlagegrenzen 19 9.1. Emittentengrenzen 19 9.2. Spezielle Anlagegrenze f ür Wertpapiere 19 9.3. Spezielle Anlagegrenzen f ür Bankguthaben 19 Namen und Adressen 2 10. Sicherheitenstrategie 19 Wertpapierkennnummer: 3 10.1. Arten der zulässigen Sicherheiten 19 1. Grundlagen 8 10.2. Umfang der Besicherung 20 1.1. Verkaufsunterlagen und 10.3. Strategie f ür Abschläge der Offenlegung von Informationen 8 Bewertung (Haircut-Strategie) 20 1.2. Anlagebedingungen und deren 10.4. Anlage von Barsicherheiten 20 Änderungen 9 10.5. Verwahrung von Wertpapieren als Sicherheit 20 2. Verwaltungsgesellschaft 9 2.1. Firma, Rechtsform und Sitz 9 11. Leverage 20 2.2. Eigenkapital, Auf sichtsrat und Vorstand 10 12. Kreditaufnahme 20 3. Lizenzgeber und Lizenzvertrag 10 13. Bewertung 20 3.1. Lizenzgeber und Lizenzvertrag 10 13.1. Allgemeine Regeln f ür die 3.2. Haf tungsausschluss des Vermögensbewertung 20 Lizenzgebers 10 13.2. Besondere Bewertungsregelungen f ür 4. Verwahrstelle 11 einzelne Vermögensgegenstände 21 4.1. Allgemeines 11 4.2. Firma, Rechtsform, Sitz und 14. Wertentwicklung 21 Haupttätigkeit der Verwahrstelle 11 4.3. Unterverwahrung 11 15. Risikohinweise 22 4.4. Haf tung der Verwahrstelle 11 15.1. Allgemeine Risiken einer 4.5. Währungsabsicherung 12 Fondsanlage 22 4.6. Zusätzliche Inf ormationen 12 15.2. Risiko der negativen Wertentwicklung (Marktrisiko) 24 5. Auflagedatum, Laufzeit und 15.3. Risiken der eingeschränkten Anlageziel des Fonds 12 oder erhöhten Liquidität des 5.1. Auf lagedatum und Laufzeit 12 Fonds (Liquiditätsrisiko) 26 5.2. Anlageziel 12 15.4. Kontrahentenrisiken inklusive 5.3. Erreichbarkeit des Anlageziels 12 Kredit- und Forderungsrisiko 26 15.5. Operationelle und sonstige 6. Anlagegrundsätze 12 Risiken des Fonds 27 6.1. Allgemeines 12 6.2. Indexbeschreibung 13 16. Erläuterung des Risikoprofils 6.3. Auswirkungen von des Fonds 30 Indexanpassungen 13 6.4. Voraussichtlicher Tracking Error 13 17. Profil des typischen Anlegers 31 7. Faire Behandlung der Anleger 18. Anteile 31 und Anteilklassen 14 19. Ausgabe und Rücknahme von 8. Anlageinstrumente im Anteilen 31 Einzelnen 15 19.1. Ausgabe von Anteilen 31 8.1. Geldmarktinstrumente 15 19.2. Rücknahme von Anteilen 31 8.2. Bankguthaben 17 19.3. Abrechnung bei Anteilausgabe 8.3. Wertpapiere 17 und -rücknahme 31 8.4. Derivate 18 5
19.4. Aussetzung der 28.3. Übertragung des Fonds 37 Anteilrücknahme 32 28.4. Verschmelzung 37 28.5. Rechte der Anleger im Falle 20. Liquiditätsmanagement 32 einer Verschmelzung 37 21. Börsen und Märkte 32 29. Kurzangaben über für die 21.1. Allgemeines 32 Anleger bedeutsame 21.2. Die Funktion der Designated Steuervorschriften 37 Sponsors 32 29.1. Anteile im Privatvermögen 21.3. Beschreibung der zugelassenen (Steuerinländer) 38 Teilnehmer 33 29.2. Anteile im Betriebsvermögen 21.4. Die Risiken des Börsenhandels 33 (Steuerinländer) 39 21.5. Handel von Anteilen am 29.3. Steuerausländer 41 Sekundärmarkt 33 29.4. Solidaritätszuschlag 42 29.5. Kirchensteuer 42 22. Portfoliotransparenzstrategie 29.6. Ausländische Quellensteuer 42 und indikativer Net Asset 29.7. Folgen der Verschmelzung von Value 33 Investmentvermögen 42 22.1. Portfoliotransparenzstrategie 33 29.8. Automatischer 22.2. Indikativer Net Asset Value 33 Inf ormationsaustausch in Steuersachen 42 23. Ausgabe- und 29.9. FATCA und andere Rücknahmepreise und Kosten 34 grenzüberschreitende 23.1. Ausgabe- und Rücknahmepreis 34 Meldesysteme 42 23.2. Aussetzung der Errechnung des 29.10. Hinweis 43 Ausgabe-/Rücknahmepreises 34 23.3. Ausgabeaufschlag 34 30. Auslagerung 43 23.4. Rücknahmeabschlag 34 23.5. Veröffentlichung der Ausgabe- 31. Jahres- / Halbjahresberichte und Rücknahmepreise 34 / Abschlussprüfer 43 23.6. Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile 34 32. Zahlungen an die Anteilinhaber/Verbreitung der 24. Verwaltungs- und sonstige Berichte und sonstige Kosten 34 Informationen 43 24.1. Kostenpauschale 34 24.2. Sonstige Aufwendungen 35 33. Weitere 24.3. Zusammensetzung der Total Investmentvermögen, die von Expense Ratio 35 der Gesellschaft verwaltet 24.4. Abweichender Kostenausweis werden 44 durch Dritte 35 24.5. Vergütungspolitik 35 34. Belehrung über das Recht des Käufers zum Widerruf nach 25. Teilfonds 35 § 305 KAGB (Haustürgeschäfte) 44 26. Regeln für die Ermittlung und Verwendung der Erträge 36 35. Interessenskonflikte 44 27. Geschäftsjahr und Überblick über die bestehenden Ertragsverwendung 36 Anteilklassen 47 27.1. Geschäftsjahr 36 27.2. Ertragsverwendung 36 36. Überblick über die bestehenden Anteilklassen 28. Auflösung, Übertragung und des Sondervermögens iShares Verschmelzung des Fonds 36 eb.rexx® Government 28.1. Allgemeines 36 Germany 1.5-2.5yr UCITS ETF 28.2. Verf ahren bei Auf lösung des (DE) 47 Fonds 36 6
37. Überblick über die bestehenden Anteilklassen des Sondervermögens iShares eb.rexx® Government Germany 2.5-5.5yr UCITS ETF (DE) 48 38. Überblick über die bestehenden Anteilklassen des Sondervermögens iShares eb.rexx® Government Germany 5.5-10.5yr UCITS ETF (DE) 48 39. Überblick über die bestehenden Anteilklassen des Sondervermögens iShares eb.rexx® Government Germany 10.5+yr UCITS ETF (DE) 48 Allgemeine Anlagebedingungen. 49 Besondere Anlagebedingungen für das OGAW-Sondervermögen iShares eb.rexx® Government Germany 1.5-2.5yr UCITS ETF (DE). 56 Besondere Anlagebedingungen für das OGAW-Sondervermögen iShares eb.rexx® Government Germany 2.5-5.5yr UCITS ETF (DE). 59 Besondere Anlagebedingungen für das OGAW-Sondervermögen iShares eb.rexx® Government Germany 5.5-10.5yr UCITS ETF (DE). 62 Besondere Anlagebedingungen für das OGAW-Sondervermögen iShares eb.rexx® Government Germany 10.5+yr UCITS ETF (DE). 65 7
der BlackRock Asset Management Deutschland AG, Verkaufsprospekt Lenbachplatz 1, 80333 München, kostenlos erhält- lich. Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen dieses Fonds, die Risikomanagementmethoden und die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermö- gensgegenständen sind in elektronischer Form bei 1. Grundlagen der Gesellschaft erhältlich. Die Sondervermögen iShares eb.rexx® Government Darüber hinaus sind weitere Informationen über die Zusammensetzung des Fondsportfolios oder Germany 1.5-2.5yr UCITS ETF (DE), iShares eb.rexx® Government Germany 2.5-5.5yr UCITS dessen Wertentwicklung auf der Webseite der Ge- ETF (DE), iShares eb.rexx® Government Germany sellschaft unter www.ishares.com einsehbar. 5.5-10.5yr UCITS ETF (DE), iShares eb.rexx® Kapitalanlagen mit Umwelt-, Sozial- und Gover- Government Germany 10.5+yr UCITS ETF (DE) (im nance-Kriterien (ESG) werden oft mit dem Begriff Folgenden „der Fonds" genannt) sind Investmen- "nachhaltiges Investieren" verwechselt oder aus- tvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des tauschbar verwendet. Die BlackRock-Gruppe hat Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. nachhaltiges Investieren als übergeordnetes Ziel Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Ver- und ESG als Datengrundlage zur Identifizierung waltungsvorschriften betreffend bestimmte Orga- und Information von Lösungen definiert. Die Ge- nismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren sellschaft hat ESG-Integration als die Praxis defi- (OGAW) (nachfolgend „OGAW-Richtlinie") im Sinne niert, wesentliche ESG-Informationen und Nachhal- des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Sie werden tigkeitsrisiken in Anlageentscheidungen einzube- von der BlackRock Asset Management Deutschland ziehen, um risikobereinigte Renditen zu steigern. AG (im Folgenden „Gesellschaft" genannt) verwal- Die BlackRock-Gruppe erkennt die Relevanz we- tet. 1 sentlicher ESG-Informationen über alle Anlageklas- sen und Arten der Fondsverwaltung hinweg an. Die Die Verwaltung des Fonds besteht vor allem darin, das von den Anlegern bei der Gesellschaft einge- Gesellschaft kann Nachhaltigkeitsüberlegungen in ihre Anlageprozesse über alle Anlageplattformen legte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftli- che Rechnung der Anleger unter Beachtung des hinweg einbeziehen. ESG-Informationen und Nach- haltigkeitsrisiken werden bei der Indexauswahl, der Grundsatzes der Risikomischung in verschiedenen, nach dem KAGB zugelassenen Vermögensgegen- Portfolioprüfung und den Investment-Stewardship- Prozessen (Abstimmungsverhalten) als Überlegung ständen gesondert vom Vermögen der Gesellschaft in Form von Sondervermögen anzulegen. Der Ge- einbezogen. schäftszweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage Der Fonds wird mit dem Ziel verwaltet, die Abwei- gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rah- chung zwischen der Wertentwicklung des Fonds im men einer kollektiven Vermögensverwaltung mit- Vergleich zur Wertentwicklung seines zugrunde tels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine liegenden Index so gering wie möglich zu halten operative Tätigkeit und eine aktive unternehmeri- (Minimierung der Performance-Tracking-Differenz). sche Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögens- Die Gesellschaft bietet Indexfonds mit Nachhaltig- gegenstände ist ausgeschlossen. Der Fonds gehört keitszielen an, die entweder das Ziel haben, be- nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. stimmte Emittenten zu meiden oder ein Engage- In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft ment in Emittenten mit besseren ESG-Ratings, die Gelder der Anleger anlegen darf und welche einem ESG-Thema oder einer positiven ökologi- Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt schen oder sozialen Wirkung zu erreichen sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verord- (Sustainable Suite). Die Gesellschaft berücksicht i gt nungen, dem Investmentsteuergesetz („InvStG“) die Eignungsmerkmale und Risikobewertungen des und den Anlagebedingungen, die das Rechtsver- Indexanbieters und kann ihren Anlageansatz in hältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft Übereinstimmung mit dem Anlageziel und der An- regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen lagepolitik des Fonds entsprechend anpassen. Die allgemeinen und einen besonderen Teil („Allge- Gesellschaft verwaltet auch Fonds, die nicht über meine Anlagebedingungen“ und „Besondere diese expliziten Nachhaltigkeitsziele verfügen. Übe r Anlagebedingungen“). Die Verwendung der An- alle Indexfonds hinweg umfasst die ESG- lagebedingungen für ein Sondervermögen unter- Integration: liegt der vorherigen Genehmigungspflicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht • Zusammenarbeit mit Indexanbietern in Fra- („BaFin“). gen der Indexgestaltung und breitere Beteili- gung der Branche an ESG-Überlegungen 1.1. Verkaufsunterlagen und Offen- • Transparenz und Berichterstattung, ein- legung von Informationen schließlich Kriterien für die Methodik und Be- Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerin- richterstattung über nachhaltigkeitsbezogene formationen, die Anlagebedingungen sowie die Informationen aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind bei • Investment Stewardship-Aktivitäten, die über alle Anlagestrategien, welche in Aktien inves- tieren, angewandt werden, um solide Unter- 1 Die Sondervermögen werden zur besseren Lesbarkeit im nehmensführung und Geschäftspraktiken in Verkaufsprospekt nicht in der Mehrzahl genannt, sondern als Bezug auf die wesentlichen ESG-Faktoren zu „der Fonds“ bezeichnet. Dadurch wird auch klargestellt, dass die inhaltlichen Ausführungen des Verkaufsprospektes für jedes fördern, bei denen eine Auswirkung auf die Sondervermögen gleichermaßen einschlägig sind. langfristige finanzielle Wertentwicklung erwar- tet wird. 8
www.blackrock.com/corporate/sustainability und Sofern in der Fondsdokumentation nicht anders https://www.blackrock.com/corporate/about- angegeben und in den Anlagezielen und der Anla- us/investment-stewardship#our-responsibility. gepolitik des Fonds enthalten, ändert die ESG- BlackRock beabsichtigt derzeit, die Transparenzan- Integration das Anlageziel des Fonds nicht und forderungen in Bezug auf die wichtigsten negativen schränkt das Anlageuniversum der Gesellschaft Nachhaltigkeitsauswirkungen des Fonds innerhalb nicht ein, und es gibt keine Anzeichen dafür, dass des in der Verordnung (EU) 2019/2088 des Euro- ein Fonds eine ESG- oder wirkungsorientierte (Im- päischen Parlaments und des Rates über nachhal- pact) Anlagestrategie oder Ausschlussfilter tigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanz- (Screens) anwenden wird. Impact-Investitionen dienstleistungssektor festgelegten Zeitrahmens zu sind Investitionen, die mit der Absicht getätigt erfüllen. werden, neben einer finanziellen Rendite positive, messbare soziale und/oder ökologische Auswirkun- 1.2. Anlagebedingungen und deren gen zu erzielen. Gleichfalls bestimmt die ESG- Änderungen Integration nicht das Ausmaß, in dem ein Fonds Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an die- von Nachhaltigkeitsrisiken betroffen sein kann. sen Verkaufsprospekt abgedruckt. Näheres ist beschrieben unter "Nachhaltigkeits- risiken" im Abschnitt "Risikohinweise" in diesem Die Anlagebedingungen können von der Gesell- Verkaufsprospekt. Liegt dem Fonds ein Index zu- schaft geändert werden. Änderungen der Anlage- grunde, der explizit Nachhaltigkeitsziele beinhaltet, bedingungen bedürfen der Genehmigung durch die führt die Gruppe Risk and Quantitative Analysis BaFin. Änderungen der Anlagegrundsätze des (RQA) regelmäßige Überprüfungen mit den Portfo- Fonds bedürfen zusätzlich der Genehmigung durch liomanagern durch, um sicherzustellen, dass so- den Aufsichtsrat der Gesellschaft. wohl die Abbildung der Wertentwicklung des zu- Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundes- grunde liegenden Index als auch die Einhaltung der anzeiger und darüber hinaus unter www.iShares.de in der Methodik des zugrunde liegenden Index bekannt gemacht. Wenn die Änderungen Vergü- eingebetteten Nachhaltigkeitsziele angemessen tungen und Aufwandserstattungen, die aus dem verfolgt werden. Fonds entnommen werden dürfen, oder die Anla- Die Gesellschaft legt auf Portfolioebene ESG- und gegrundsätze des Fonds oder wesentliche Anleger- nachhaltigkeitsbezogene Daten offen, die auf den rechte betreffen, werden die Anleger außerdem Produktseiten für Publikumsfonds öffentlich zu- über ihre depotführenden Stellen mittels eines gänglich sind, sofern dies gesetzlich/regulatorisch sogenannten dauerhaften Datenträgers (z.B. in zulässig ist, damit aktuelle und potenzielle Anleger Papierform oder in elektronischer Form) informiert . und Anlageberater nachhaltigkeitsbezogene Infor- Diese Information umfasst die wesentlichen Inhalt e mationen für einen Fonds einsehen können. der geplanten Änderungen, ihre Hintergründe, die Rechte der Anleger in Zusammenhang mit der Die BlackRock-Gruppe führt Investment Stewards- Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie hip-Engagements und Stimmrechtsausübung mit weitere Informationen erlangt werden können. dem Ziel durch, den langfristigen Wert der Vermö- genswerte des Fonds in relevanten Anlageklassen Die Änderungen treten frühestens am Tage nach zu schützen und zu steigern. Die Erfahrung zeigt, ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. dass eine nachhaltige finanzielle Performance und Änderungen von Regelungen zu den Vergütungen Wertschöpfung durch solide Governance-Praktiken, und Aufwendungserstattungen treten frühestens einschließlich Kontrollen im Risikomanagement, der drei Monate nach ihrer Bekanntmachung im Bun- Verantwortung der Geschäftsführung und der Ein- desanzeiger in Kraft, wenn nicht mit Zustimmung haltung von Vorschriften, verbessert wird. Der der BaFin ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde. Fokus liegt dabei mit oberster Priorität auf der Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze des Zusammensetzung, Effektivität und Verantwortung Fonds treten ebenfalls frühestens drei Monate nach der Geschäftsführung. Die Erfahrung zeigt, dass der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft hohe Standards der Corporate Governance die und sind nur unter der Bedingung zulässig, dass Grundlage für die Führung und Überwachung durch die Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre Anteil e die Geschäftsführung sind. Die BlackRock-Gruppe in Anteile eines anderen Investmentvermögens mit setzt sich dafür ein, besser zu verstehen, wie Füh- vergleichbaren Anlagegrundsätzen kostenlos umzu- rungsgremien ihre Effektivität und Leistung ein- tauschen, sofern ein derartiges Investmentvermö- schätzen, sowie ihre Position zu den Verantwort- gen von der Gesellschaft oder einem anderen Un- lichkeiten und Verpflichtungen von Vorständen, ternehmen aus ihrem Konzern verwaltet wird, oder Fluktuation und Nachfolgeplanung, Krisenmanage- ihnen anbietet, ihre Anteile ohne weitere Kosten ment und Diversität. vor dem Inkrafttreten der Änderungen zurückzu- nehmen. Die BlackRock-Gruppe nimmt bei ihrer Investment Stewardship-Arbeit eine langfristige Perspektive ein, die auf zwei wesentlichen Merkmalen ihres 2. Verwaltungsgesellschaft Geschäfts beruht: Die Mehrheit ihrer Anleger spart für langfristige Ziele, daher geht sie davon aus, 2.1. Firma, Rechtsform und Sitz dass sie langfristige Anleger sind; und es werden Der Fonds wird von der am 23.10.2000 gegründe- Strategien mit unterschiedlichen Anlagehorizonten ten BlackRock Asset Management Deutschland AG angeboten, was bedeutet, dass die Gesellschaft mit Sitz in München verwaltet. und BlackRock insgesamt langfristige Beziehungen Die BaFin hat der BlackRock Asset Management zu den Unternehmen hat, in die investiert wurde. Deutschland AG eine Erlaubnis als Kapitalanlagege- Weitere Einzelheiten zum Ansatz betreffend Nach- sellschaft im Sinne des Investmentgesetzes haltiges Investieren und Investment Stewardship („InvG“) erteilt. Insofern gilt die Erlaubnis als sind erhältlich unter OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des 9
KAGB als erteilt. Die BlackRock Asset Management 3. Lizenzgeber und Lizenzver- Deutschland AG wurde in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) gegründet. trag Die BlackRock Asset Management Deutschland AG darf seit dem 22. Dezember 2000 Wertpapierindex- 3.1. Lizenzgeber und Lizenzvertrag Sondervermögen verwalten. Nach der Anpassung Der eb.rexx® Government Germany 1.5 - 2.5, an das Investmentgesetz durfte die Gesellschaft eb.rexx® Government Germany 2.5 - 5.5, eb.rexx® seit dem 30. Juli 2004 Richtlinienkonforme Sonder- Government Germany 5.5 - 10.5 und der eb.rexx® vermögen sowie Gemischte Sondervermögen Government Germany 10.5+ (im Folgenden „zu- (Nichtrichtlinienkonforme Wertpapierindex-Sonder- grunde liegender Index" genannt) sind als Marken- vermögen) sowie fremdverwaltete Investmentakti- zeichen der Deutsche Börse AG (im Folgenden engesellschaften gemäß § 94 Abs. 4 InvG verwal- „Lizenzgeber" genannt) eingetragen und dadurch ten. gegen unzulässige Verwendung geschützt. Der Lizenzgeber vergibt Lizenzen zur Nutzung des Seit dem Inkrafttreten des KAGB darf die Gesell- zugrunde liegenden Index als Basiswert für schaft demnach Investmentvermögen, einschließ- Kapitalmarktprodukte. 2 lich extern verwalteter Investmentaktiengesell- schaften gemäß der OGAW-Richtlinie verwalten. Die Gesellschaft hat das Recht zur Nutzung des Die Gesellschaft hat keine Erlaubnis als AIF-Kapi- dem Fonds zugrunde liegenden Index erhalten. talverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB bean- tragt. 3.2. Haftungsausschluss des Li- zenzgebers 2.2. Eigenkapital, Aufsichtsrat und Der Fonds wird vom Lizenzgeber weder gesponsert, Vorstand gefördert, verkauft oder vermarktet. Der Lizenzge- Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt ber ist mit der Gesellschaft abgesehen von der EUR 5 Mio. Dieser Betrag wurde vollständig einge- Lizenzierung des zugrunde liegenden Index und der zahlt. gestatteten Verwendung der Marke in Zusammen- hang mit der Namensnennung des Fonds in keiner Das haftende Eigenkapital beträgt EUR 46,9 Mio. Weise verbunden. Es stehen keine Einlagen auf das gezeichnete Kapi- tal aus. Der Lizenzgeber garantiert weder für die Richtigkeit noch die Vollständigkeit des zugrunde liegenden Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern: Index und der darin enthaltenen Daten. Er lehnt – Stephen Cohen, jede Haftung für Fehler, Auslassungen oder BlackRock, Managing Director, Head of EMEA Unterbrechungen, die den zugrunde liegenden iShares, Index betreffen, ab. Der Lizenzgeber garantiert – Stacey Mullin, weder direkt noch indirekt die Ergebnisse, welche BlackRock, Managing Director, Chief Operating die Gesellschaft durch Verwendung des zugrunde Officer (COO) EMEA und liegenden Index oder der darin enthaltenen Daten als unabhängiges Aufsichtsratsmitglieds gemäß erzielt. Er übernimmt keine direkte oder indirekte § 18 Abs. 3 Satz 1 KAGB, Garantie bzw. keine Haftung bezüglich der Vermarktbarkeit, Eignung oder Nutzung des – Michael Rüdiger (Vorsitzender), zugrunde liegenden Index oder der darin Unabhängiger Aufsichtsrat und Stiftungsrat, Ut- enthaltenen Daten zu bestimmten Zwecken. ting am Ammersee. Unbeschadet der vorstehenden Ausführungen haf- Der Aufsichtsrat hat durch einstimmigen Beschluss tet der Lizenzgeber, soweit gesetzlich zulässig, die folgenden Personen als Mitglieder des Vor- nicht für etwaige Schäden, die aufgrund des zu- stands ernannt: grunde liegenden Index oder des darauf beru- – Dirk Schmitz, geb. 1971, Vorsitzender des henden Fonds oder im Zusammenhang hiermit Vorstands der BlackRock Asset Management entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Deutschland AG, Vorsitzender des Vorstands indirekte Verluste, außerordentliche Verluste oder der iShares (DE) I Investmentaktiengesellschaft Folgeverluste (einschließlich entgangener Gewin- mit Teilgesellschaftsvermögen, zuvor Leiter ne), die sich auf den zugrunde liegenden Index Global Markets für Deutschland bei der Deut- oder den darauf beruhenden Fonds beziehen, schen Bank AG, selbst wenn der Lizenzgeber über die Geltend- – Harald Klug, geb. 1977, BlackRock Managing machung eines solchen Schadensersatzanspruches Director, Vorstand der iShares (DE) I Invest- in Kenntnis gesetzt worden ist. mentaktiengesellschaft mit Teilgesellschafts- Etwaige Vereinbarungen oder Absprachen zwischen vermögen, Leiter des institutionellen Kunden- dem Lizenzgeber und der Gesellschaft kommen geschäfts für Deutschland, Österreich & Osteu- keiner Drittpartei zugute. ropa, zuvor Senior Vice President, Executive Office, PIMCO LLC, Newport Beach, CA, USA, und – Peter Scharl (CFA), geb. 1977, BlackRock Ma- naging Director, Vorstand der iShares (DE) I Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesell- schaftsvermögen, Leiter des Geschäftsbereichs 2 Die Indizes werden zur besseren Lesbarkeit im Indexprodukte und Privatkundengeschäft für Verkaufsprospekt nicht in der Mehrzahl genannt, sondern als Deutschland, Österreich & Osteuropa, zuvor „der Index“ bezeichnet. Dadurch wird auch klargestellt, dass die inhaltlichen Ausführungen des Verkaufsprospektes, die sich auf Strategy Consultant bei UniCredit und Allianz den zugrunde liegenden Index beziehen, für jeden Index Global Investors. gleichermaßen einschlägig sind. 10
4. Verwahrstelle Staaten von Amerika Company, Boston Finnland SEB Merchant Banking, 4.1. Allgemeines Helsinki Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von Sondervermögen vor. Mit der Frankreich/Niederlan- Deutsche Bank, Amster- Verwahrung der Vermögensgegenstände des Fonds de/Belgien/Portugal dam hat die Gesellschaft ein Kreditinstitut als Verwahr- Griechenland BNP Paribas Securities stelle beauftragt. Services, S.C.A., Athen Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegen- stände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei Hong Kong Standard Chartered Bank (Hong Kong) Ltd., Hong Vermögensgegenständen, die nicht verwahrt wer- Kong den können, prüft die Verwahrstelle, ob die Gesell- schaft Eigentum an diesen Vermögensgegenstän- Israel Bank Hapoalim B.M., Tel den erworben hat. Sie überwacht, ob die Verfügun- Aviv gen der Gesellschaft über die Vermögensgegen- stände den Vorschriften des KAGB und den Anlage- Italien Deutsche Bank S.p.A., bedingungen entsprechen. Die Anlage in Bankgut- Mailand haben bei einem anderen Kreditinstitut ist nur mit Japan HSBC Corporation, Tokio Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Ver- wahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, wenn Kanada State Street Bank & Trust die Anlage mit den Anlagebedingungen und den Company, Toronto Vorschriften des KAGB vereinbar ist. Die Verwahr- stelle übernimmt insbesondere die Ausgabe und Neuseeland HSBC Bank, Auckland Rücknahme der Anteile des Fonds, sie stellt sicher, Norwegen SEB Merchant Banking, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile so- Oslo wie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen des Fonds ent- Österreich UniCredit Bank Austria AG, sprechen, sie stellt sicher, dass bei den für ge- Wien meinschaftliche Rechnung der Anleger getätigten Bank Handlowy w Warsza- Polen Geschäften der Gegenwert innerhalb der üblichen wie S.A., Warschau Fristen in ihre Verwahrung gelangt, sie stellt sicher, dass die Erträge des Fonds nach den Vorschriften Rumänien Citibank Europe plc, Buka- des KAGB und nach den Anlagebedingungen ver- rest wendet werden, sie überwacht bzw. erteilt ihre Schweden Skandinaviska Enskilda Zustimmung zur Aufnahme von Krediten für Rech- Banken, Stockholm nung des Fonds durch die Gesellschaft. Schweiz Credit Suisse AG, Zürich 4.2. Firma, Rechtsform, Sitz und Haupttätigkeit der Verwahr- Singapur Citibank N.A., Singapore stelle Slowenien UniCredit Banka Slovenija, Für den Fonds hat die State Street Bank Internati- Ljubljana onal GmbH mit Sitz in München, Brienner Straße Spanien Deutsche Bank S.A.E., 59, 80333 München, die Funktion der Verwahrstelle Madrid übernommen. Die Verwahrstelle ist ein Kreditinsti- tut nach deutschem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist Tschechien Československá Obchodní das Einlagengeschäft sowie das Wertpapierge- Banka, A.S., Prag schäft. Ungarn UniCredit Bank Hungary Die Gesellschaft ist mit der Verwahrstelle weder Zrt., Budapest direkt noch indirekt gesellschaftsrechtlich verbun- den. Aus Sicht der Gesellschaft bestehen daher Vereinigtes König- State Street Bank & Trust keine Interessenkonflikte zwischen der Verwahr- reich Company, London stelle und der Gesellschaft. Weitere Unterverwahrer in anderen Ländern kön- 4.3. Unterverwahrung nen kostenlos bei der Gesellschaft oder der Ver- Die Verwahrstelle hat die Verwahraufgaben in ein- wahrstelle erfragt werden. zelnen Ländern auf ein anderes Unternehmen (Un- Aufgrund ihrer Verwaltungstätigkeit für den Fonds terverwahrer) übertragen. Die Unterverwahrer für kann es für Rechnung des Fonds zu einer Beteili- die verschiedenen Länder lauten derzeit wie folgt: gung an einem oder mehreren Unterverwahrern kommen. Die Gesellschaft selbst ist mit den Unt e r- Land Name des Unterverwah- verwahrstellen gesellschaftsrechtlich nicht verbun- rers den. Es bestehen keine Interessenkonflikte zwi- schen der Verwahrstelle und den oben genannten Australien HSBC Bank, Sydney Unterverwahrern. Dänemark Skandinaviska Enskilda Banken AB, Kopenhagen 4.4. Haftung der Verwahrstelle Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermö- Deutschland (CBF) State Street Bank Interna- gensgegenstände, die von ihr oder mit ihrer Zu- tional GmbH, München stimmung von einer anderen Stelle verwahrt wer- Euroclear/Vereinigte State Street Bank & Trust den, verantwortlich. Im Falle des Verlustes eines 11
solchen Vermögensgegenstandes haftet die Ver- eine exakte und vollständige Nachbildung des wahrstelle dem Fonds und dessen Anlegern, es sei zugrunde liegenden Index angestrebt. denn der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des Grundlage hierfür ist der passive Management- Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen. ansatz. Er beinhaltet im Gegensatz zum aktiven Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermö- Managementansatz das Prinzip, dass die Entscheid- gensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahr- ungen über den Erwerb oder die Veräußerung von stelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre Verpflich- Vermögenswerten und die jeweilige Gewichtung tungen nach den Vorschriften des KAGB mindes- dieser Vermögenswerte im Fonds durch den tens fahrlässig nicht erfüllt hat. zugrunde liegenden Index vorgegeben werden. Der passive Managementansatz und der Handel der 4.5. Währungsabsicherung Anteile über die Börse führen zu einer Begrenzung Die State Street Bank International GmbH wurde der Verwaltungskosten sowie der Transaktions- von der Gesellschaft mit der Erbringung von Wäh- kosten, die dem Fonds belastet werden. rungsabsicherungsleistungen für alle währungsab- Die Beschreibung von Anlageziel, Anlagepolitik und gesicherten Anteilklassen gemäß einem Währungs- zugrunde liegendem Index gilt für alle angebotenen absicherungsvertrag beauftragt. Dieser Vertrag, in Anteilklassen (sofern zutreffend). Währungsabgesi- seiner ggf. gemäß den Anforderungen des KAGB cherte Anteilklassen zielen darauf ab, die Auswir- bzw. der Bundesanstalt geänderten Fassung, regelt kungen von Wechselkursschwankungen zwischen die Erbringung von Währungsabsicherungsleistun- den zugrunde liegenden Portfolio-Währungspositio- gen für alle währungsabgesicherten Anteilklassen. nen des Fonds und der Bewertungswährung der Die State Street Bank International GmbH ist für jeweiligen währungsabgesicherten Anteilklassen die Vornahme von Devisentransaktionen für die auf Renditen des zugrunde liegenden Index für währungsabgesicherten Anteilklassen entsprechend Anleger der jeweiligen Anteilklasse zu reduzieren, den von der Gesellschaft festgelegten Richtlinien indem sie Devisengeschäfte zur Währungsabsiche- verantwortlich. Die State Street Bank International rung eingehen. GmbH wird eine Absicherungsmethodik anwenden, die der Methodik der Anteilklassen entspricht (sie- 5.3. Erreichbarkeit des Anlageziels he „Methodik der Währungsabsicherung“ im Ab- Es kann keine Zusicherung gemacht werden, schnitt Faire Behandlung der Anleger und Anteil- dass das Anlageziel erreicht wird. klassen). Der vollständigen Nachbildung der Wertentwicklung Die State Street Bank International GmbH ist eine des zugrunde liegenden Index steht entgegen, dass 1970 in Deutschland gegründete Gesellschaft mit es sich bei dem zugrunde liegenden Index um ein beschränkter Haftung und letztlich eine hundert- mathematisches Konstrukt handelt, bei dessen prozentige Tochtergesellschaft der State Street Berechnung bestimmte Annahmen unterstellt Corporation. werden. So wird unter anderem unterstellt, dass Die State Street Corporation ist ein weltweit füh- beim Erwerb und bei der Veräußerung von render Spezialist im Bereich Anlagedienstleistungen Wertpapieren keinerlei Transaktionskosten und Anlageverwaltung für anspruchsvolle internati- anfallen. Außerdem bleiben bei der Berechnung des onale Anleger. Die State Street Corporation hat zugrunde liegenden Index Verwaltungskosten und ihren Sitz in Boston, Massachusetts, USA, und wird teilweise Steuerzahlungen, die sich wertmindernd an der New Yorker Börse unter dem Kürzel „STT“ auf den Anteilpreis des Fonds auswirken, gänzlich gehandelt. unberücksichtigt. 4.6. Zusätzliche Informationen Detaillierte Informationen über den zugrunde liegenden Index sind bei der Gesellschaft oder bei Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den dem Lizenzgeber in schriftlicher oder elektronischer Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand Form erhältlich. zur Verwahrstelle und deren Pflichten, zu den Un- terverwahrern sowie zu möglichen Interessenkon- flikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der 6. Anlagegrundsätze Verwahrstelle oder der Unterverwahrer. 6.1. Allgemeines 5. Auflagedatum, Laufzeit und 1. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds nur folgende Vermögensgegenstände erwerben: Anlageziel des Fonds a) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, 5.1. Auflagedatum und Laufzeit b) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, Die Fonds wurden am 28.09.2005 für unbestimmte c) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, Dauer aufgelegt. d) Derivate gemäß § 197 KAGB, Die Anleger sind an den Vermögensgegenständen Etwaige Einschränkungen der Erwerbbarkeit er- des Fonds entsprechend der Anzahl ihrer Anteile geben sich aus den „Allgemeinen Anlagebedin- als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt. Die gungen“ und den „Besonderen Anlagebedin- Anleger können über die Vermögensgegenstände gungen“. nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimm- 2. Der Erwerb von Investmentanteilen gemäß rechte verbunden. § 196 und sonstigen Anlageinstrumenten ge- mäß § 198 KAGB ist ausgeschlossen. 5.2. Anlageziel 3. Die oben genannten Vermögensgegenstände Der Fonds strebt als Anlageziel die Erzielung einer dürfen für Rechnung des Fonds erworben Wertentwicklung an, die der Wertentwicklung des werden, wenn diese darauf gerichtet sind, unter zugrunde liegenden Index entspricht. Hierzu wird Wahrung einer angemessenen Risikomischung den zugrunde liegenden Index nachzubilden. 12
4. Daneben darf die Gesellschaft bis zu 10 Prozent den Index aufgenommen. Die Gewichtung der des Wertes des Fonds in nicht im Index ent- Anleihen ergibt sich gemäß Ihres Marktwertes mit haltene Wertpapiere und Bankguthaben inves- einer Obergrenze von 30 Prozent pro Anleihe. Die tieren. Hierfür sind die für den Fonds gehaltene Zusammensetzung des Index wird monatlich über- Wertpapiere und Bankguthaben sowie die prüft und am letzten Handelstag im Monat ange- Beträge, die die Gesellschaft als Pensionsneh- passt. Weitere Einzelheiten zum Index (einschließ- mer gezahlt hat, zusammen zu rechnen. lich seiner Bestandteile) sind auf der Website des 5. Der zugrunde liegende Index ist von der BaFin Indexanbieters unter http://www.dax-indices.com anerkannt und erfüllt die im Folgenden genann- verfügbar. ten Voraussetzungen des KAGB: Der eb.rexx® Government Germany 5.5-10.5 Inde x – Die Zusammensetzung des Index ist hinrei- misst die Wertentwicklung von deutschen Staats- chend diversifiziert, anleihen die an der Eurex Bonds® Plattform ge- handelt werden und eine Restlaufzeit zwischen 5,5 – Der Index stellt eine adäquate Bezugs- und 10,5 Jahren aufweisen. Auschliesslich in Euro grundlage für den Markt, auf den er sich be- denominierte Anleihen mit einem ausstehenden zieht, dar, Volumen von mindestens EUR 4 Mrd. werden in – Der Index wird in angemessener Weise ver- den Index aufgenommen. Die Gewichtung der öffentlicht. Anleihen ergibt sich gemäß Ihres Marktwertes mit Daneben und in Übereinstimmung mit der Verord- einer Obergrenze von 30 Prozent pro Anleihe. Die nung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parla- Zusammensetzung des Index wird monatlich über- ments und des Rates, ist der Lizenzgeber bei der prüft und am letzten Handelstag im Monat ange- europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA in passt. Weitere Einzelheiten zum Index (einschließ- ein öffentliches Register von Administratoren von lich seiner Bestandteile) sind auf der Website des Referenzwerten und von Referenzwerten eingetra- Indexanbieters unter http://www.dax-indices.com gen. verfügbar. Das öffentliche Register von Administratoren von Der eb.rexx® Government Germany 10.5+ Index Referenzwerten und von Referenzwerten des euro- misst die Wertentwicklung von deutschen Staats- päischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA kann anleihen die an der Eurex Bonds® Plattform ge- unter www.esma.europa.eu eingesehen werden. handelt werden und eine Restlaufzeit von mindes- Daneben hat die Gesellschaft einen Notfallplan tens 10,5 Jahren aufweisen. Auschliesslich in Euro aufgestellt, in dem sie Maßnahmen niedergelegt denominierte Anleihen mit einem ausstehenden hat, die sie ergreifen würde, wenn der zugrunde Volumen von mindestens EUR 4 Mrd. werden in liegende Index sich wesentlich ändert oder nicht den Index aufgenommen. Die Gewichtung der mehr bereitgestellt wird. Anleihen ergibt sich gemäß Ihres Marktwertes mit einer Obergrenze von 30 Prozent pro Anleihe. Die Die Angaben über die Zusammensetzung des Zusammensetzung des Index wird monatlich über- zugrunde liegenden Index sind ferner für den prüft und am letzten Handelstag im Monat ange- Schluss oder für die Mitte des jeweiligen Geschäfts- passt. Weitere Einzelheiten zum Index (einschließ- jahres im letzten bekannt gemachten Jahres- oder lich seiner Bestandteile) sind auf der Website des Halbjahresbericht des Fonds enthalten. Indexanbieters unter http://www.dax-indices.com Aufgrund der Bindung an den zugrunde lie- verfügbar. genden Index und der dadurch möglichen Überschreitung bestimmter Aussteller- und 6.3. Auswirkungen von Indexan- Anlagegrenzen gilt der Grundsatz der Risiko- passungen mischung für diesen Fonds nur eingeschränkt. Zur möglichst exakten Nachbildung des zugrunde 6.2. Indexbeschreibung liegenden Index wird angestrebt, dass das Fondsmanagement sämtliche Änderungen in der Der eb.rexx® Government Germany 1.5-2.5 Index Zusammensetzung und Gewichtung des zugrunde misst die Wertentwicklung von deutschen Staats- liegenden Index nachvollzieht. anleihen die an der Eurex Bonds® Plattform gehan- delt werden und eine Restlaufzeit zwischen 1,5 und Es liegt im Ermessen des Fondsmanagements, zu 2,5 Jahren aufweisen. Auschliesslich in Euro deno- beurteilen, in welchem Zeitrahmen der Fonds minierte Anleihen mit einem ausstehenden Volu- angepasst werden soll und ob eine Anpassung men von mindestens EUR 4 Mrd. werden in den unter Beachtung des Anlageziels angemessen ist. Index aufgenommen. Die Gewichtung der Anleihen 6.4. Voraussichtlicher Tracking Er- ergibt sich gemäß Ihres Marktwertes mit einer Obergrenze von 30 Prozent pro Anleihe. Die ror Zusammensetzung des Index wird monatlich über- Der Tracking Error wird definiert als die annuali- prüft und am letzten Handelstag im Monat ange- sierte Standardabweichung der Differenz zwischen passt. Weitere Einzelheiten zum Index (einschließ- den Renditen eines Fonds und des zugrunde lie- lich seiner Bestandteile) sind auf der Website des genden Index. Der erwartete Tracking Error des Indexanbieters unter http://www.dax-indices.com Fonds bezieht sich auf die monatlichen Netto- verfügbar. gesamtrenditen des Fonds und des zugrunde lie- Der eb.rexx® Government Germany 2.5-5.5 Index genden Index über einen Zeitraum von 3 Jahren. misst die Wertentwicklung von deutschen Staats- Anleger, die regelmäßig mit Index-Investment- anleihen die an der Eurex Bonds® Plattform ge- vermögen handeln und Anteile an solchen Invest- handelt werden und eine Restlaufzeit zwischen 2,5 mentvermögen nur wenige Tage oder Wochen und 5,5 Jahren aufweisen. Auschliesslich in Euro halten, haben häufig ein besonderes Interesse an denominierte Anleihen mit einem ausstehenden dieser Kennzahl. Für langfristige Anleger mit eine m Volumen von mindestens EUR 4 Mrd. werden in längeren Anlagehorizont ist meist die Trackingdiffe- 13
renz zwischen dem Fonds und dem zugrunde lie- 7. Faire Behandlung der Anle- genden Index über den angestrebten Anlagezeit- raum wichtiger. Die Trackingdifferenz misst die ger und Anteilklassen tatsächliche Differenz zwischen den Renditen eines Der Fonds kann aus verschiedenen Anteilklassen Fonds und den Renditen des Index (d.h., wie exakt bestehen, das heißt die ausgegebenen Anteile ein Fonds seinen zugrunde liegenden Index nach- haben unterschiedliche Ausgestaltungsmerkmale, bildet). Der Tracking Error misst hingegen die Zu- je nachdem zu welcher Klasse sie gehören. Die und Abnahme der Trackingdifferenz (d. h. die Vola- bestehenden Anteilklassen sind in dem „Überblick tilität der Trackingdifferenz). Anleger sollten bei der über die bestehenden Anteilklassen" vor den Bewertung eines Index-Investmentvermögens „Allgemeinen Anlagebedingungen" in diesem beide Kennzahlen in Erwägung zu ziehen. Verkaufsprospekt zu finden. Der Tracking Error kann von der vom Index-Invest- Die Anteilklassen können sich insbesondere hin- mentvermögen gewählten Nachbildungsmethode sichtlich der Ertragsverwendung, des Ausgabeauf- abhängen. Generell liefern historische Daten Hin- schlags, des Rücknahmeabschlags, der Verwalt- weise darauf, dass eine synthetische Nachbildung ungsvergütung, der Mindestanlagesumme, der einen niedrigeren Tracking Error erzeugt als eine Währung des Anteilswerts oder einer Kombination physische Nachbildung; dieselben Daten deuten dieser Merkmale unterscheiden. jedoch oft auch darauf hin, dass eine physische Aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung kann Nachbildung eine geringere Trackingdifferenz ergibt das wirtschaftliche Ergebnis, das der Anleger mit als eine synthetische Nachbildung. seinem Investment in den Fonds erzielt, variieren, Der voraussichtliche Tracking Error basiert auf der je nachdem, zu welcher Anteilklasse die von ihm voraussichtlichen Volatilität der Abweichungen erworbenen Anteile gehören. zwischen den Renditen des Fonds und den Rendi- Das gilt sowohl für die Rendite, die der Anleger v or ten des zugrunde liegenden Index. Das Liquidi- einer Besteuerung der Erträge erzielt, als auch für tätsmanagement, die Transaktionskosten bei In- die Rendite nach einer Besteuerung der Erträge. dexanpassungen sowie Unterschiede hinsichtlich Der Erwerb von Vermögensgegenständen ist nur der Bewertungsmethodik und des Bewertungszeit- einheitlich für den ganzen Fonds zulässig, er kann punkts zwischen Fonds und zugrunde liegendem nicht für eine einzelne Anteilklasse oder Gruppen Index können sich ebenfalls auf den Tracking Error von Anteilklassen erfolgen. sowie auf die Differenz zwischen den Renditen des Fonds und des zugrunde liegenden Index auswir- Werden weitere Anteilklassen gebildet, bleiben die ken. Die Auswirkungen können abhängig von den Rechte der Anleger, die Anteile aus bestehenden zugrunde liegenden Umständen positiv oder nega- Anteilklassen erworben haben davon jedoch unbe- tiv sein. rührt. Mit den Kosten, die anlässlich der Einführung einer Anteilklasse anfallen, dürfen ausschließlich Ferner kann der Fonds auch aufgrund von Quellen- die Anleger dieser neuen Anteilklasse belastet steuern, die vom Fonds auf Anlageerträge zu zah- werden. len sind, einen Tracking Error aufweisen. Das Aus- maß des aufgrund von Quellensteuern entstehen- Die Gesellschaft hat die Anleger des Fonds fair zu den Tracking Errors hängt von verschiedenen Fak- behandeln. Sie darf im Rahmen der Steuerung toren ab wie z. B. vom Fonds bei verschiedenen ihres Liquiditätsrisikos und der Rücknahme von Steuerbehörden gestellten Rückerstattungsanträ- Anteilen die Interessen eines Anlegers oder einer gen oder Steuererleichterungen des Fonds im Gruppe von Anlegern nicht über die Interessen Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens. eines anderen Anlegers oder einer anderen Anle- gergruppe stellen. Zu den Verfahren, mit denen die Gesellschaft die Der voraussichtliche Tracking Error für den Fonds faire Behandlung der Anleger sicherstellt, siehe beträgt: Abschnitt „Abrechnung bei Anteilausgabe und - iShares eb.rexx® Government Germany 1.5-2.5yr rücknahme“ sowie „Liquiditätsmanagement“. UCITS ETF (DE): 0,05% Währungsabgesicherte Anteilklassen iShares eb.rexx® Government Germany 2.5-5.5yr Die Gesellschaft kann währungsabgesicherte An- UCITS ETF (DE): 0,05% teilklassen im Fonds bilden, die den Einsatz von Sicherungsgeschäften erlauben, um die Auswirkun- iShares eb.rexx® Government Germany 5.5-10.5yr gen von Wechselkursschwankungen abzumildern. UCITS ETF (DE): 0,05% Einzelheiten zur Absicherungsmethodik finden Sie nachfolgend unter „Methodik zur Währungsabsiche- rung“. iShares eb.rexx® Government Germany 10.5+yr Die Gesellschaft kann Derivate nutzen (beispiels- UCITS ETF (DE): 0,10% weise Devisentermingeschäfte, Futures, Optionen und Swaps), um den Wechselkurs zwischen der Anleger sollten beachten, dass es sich dabei nur Währung aller oder einiger der Währungen, auf die um Schätzwerte für den Tracking Error unter nor- die Vermögenswerte eines Fonds lauten (auch malen Marktbedingungen handelt und diese damit Barmittel und Erträge), und der Bewertungswäh- nicht als feste Grenzen zu verstehen sind. rung der Anteilklasse abzusichern. Die Transaktionen, Kosten sowie Verbindlichkeiten und Vorteile, die mit den Instrumenten verbunden sind, die zum Zwecke der Absicherung des Wäh- rungsrisikos für bestimmte währungsabgesicherte Anteilklassen eingesetzt werden, werden nur den 14
entsprechenden währungsabgesicherten Anteilklas- Wenn in Bezug auf die Währungsabsicherungskom- sen zugerechnet. Währungsrisiken unterschiedli- ponente der währungsabgesicherten Anteilklassen cher Anteilklassen können nicht miteinander kom- aus der Währungsabsicherung ein Gewinn erzielt biniert oder aufgerechnet werden und Währungsri- wird, wird durch diesen Gewinn kein Leverage siken der Vermögenswerte eines Fonds können erzeugt. Wenn aus der Währungsabsicherung ein nicht separaten Anteilklassen zugerechnet werden. Verlust entsteht, führt dieser bei den entsprechen- den währungsabgesicherten Anteilklassen zu Le- verage. Leverage wird beseitigt oder verringert, Methodik zur Währungsabsicherung wenn die entsprechende Währungsabsicherung Die Währungsabsicherung wird für jede währungs- angepasst oder neu festgelegt wird, wie für die abgesicherte Anteilklasse durchgeführt, indem die- entsprechende währungsabgesicherte Anteilklasse jenigen zugrunde liegenden Portfolio-Währungspo- erforderlich. Die Gesellschaft beabsichtigt kein sitionen abgesichert werden, die sich von der Be- Leverage der währungsabgesicherten Anteilklassen wertungswährung unterscheiden, um die Kursun- über die Toleranzschwelle hinaus. An diesem Punkt terschiede zwischen diesen zugrunde liegenden wird eine Neufestlegung einiger oder aller Wäh- Portfolio-Währungspositionen und der Bewertungs- rungsabsicherungen dieser währungsabgesicherten währung in einem vorab festgelegten Toleranzbe- Anteilklasse ausgelöst. Unter extremen Marktbe- reich zu halten. Die Gesellschaft überwacht das dingungen kann die Toleranzschwelle vorüberge- Währungsrisiko jeder währungsabgesicherten An- hend überschritten werden. teilklasse im Hinblick auf diese vorab festgelegten Toleranzbereiche täglich und stellt fest, ob eine Bei Erhalt eines Zeichnungsantrags in einer wäh- Währungsabsicherung neu festgelegt und der Ge- rungsabgesicherten Anteilklasse teilt die Gesell- winn oder Verlust aus der Währungsabsicherung schaft die Zeichnungsgelder anteilig entsprechend wieder angelegt oder realisiert werden sollte. Dabei den Gewichtungen zwischen den vom Fonds gehal- berücksichtigt sie die Häufigkeit und die verbunde- tenen Wertpapieren, die dieser Anteilklasse zuzu- nen Transaktions- und Wiederanlagekosten der rechnen sind, und dem Wert der Absicherung die- Neufestlegung der Währungsabsicherung. Die Wäh- ser Anteilklasse auf. rungsabsicherung wird auf der Basis bestmöglicher Bemühungen durchgeführt, und es gibt keine Ga- 8. Anlageinstrumente im Ein- rantie dafür, dass es der Gesellschaft gelingt, die Währungsrisiken vollständig abzusichern. Daher zelnen können Inkongruenzen zwischen der Währungspo- 8.1. Geldmarktinstrumente sition des betreffenden Fonds und der währungs- abgesicherten Anteilklasse auftreten. 1. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds i n Geldmarktinstrumente investieren. Geldmarkt- Wenn die übersicherte oder untersicherte Position instrumente sind Instrumente, die üblicherwie- aus einer einzelnen zugrunde liegenden Portfolio- se auf dem Geldmarkt gehandelt werden sowie Währungsposition einer währungsabgesicherten verzinsliche Wertpapiere, die zum Zeitpunkt Anteilklasse den vorab festgelegten Toleranzbe- ihres Erwerbs für den Fonds eine Laufzeit bzw. reich am Ende eines Geschäftstags überschreitet Restlaufzeit von höchstens 397 Tagen haben. (z. B. aufgrund von Marktbewegungen), wird die Sofern Ihre Laufzeit länger als 397 Tage ist, Absicherung für diese zugrunde liegende Währung muss ihre Verzinsung regelmäßig, mindestens am nächsten Geschäftstag (an dem die entspre- einmal in 397 Tagen, marktgerecht angepasst chenden Devisenmärkte geöffnet sind) neu festge- werden. Geldmarktinstrumente sind auch In- legt. Übersicherte Positionen dürfen 105 % des strumente, deren Risikoprofil dem Risikoprofil Nettoinventarwerts der betreffenden währungsab- solcher Wertpapiere entspricht. Für den Fonds gesicherten Anteilklasse nicht übersteigen und dürfen Geldmarktinstrumente erworben wer- untersicherte Positionen dürfen 95 % des Anteils den, wenn sie: des Nettoinventarwerts der betreffenden wäh- a) an einer Börse in einem Mitgliedstaat der rungsabgesicherten Anteilklasse, die gegen das Währungsrisiko abgesichert werden soll, nicht Europäischen Union („EU“) oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über unterschreiten. Wenn darüber hinaus der Gesamt- gewinn oder -verlust aus den Devisenterminge- den Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) zum Handel zugelassen oder dort an einem schäften zur Absicherung aller zugrunde liegenden Währungen einer währungsabgesicherten Anteil- anderen organisierten Markt zugelassen klasse den vorab festgelegten Toleranzbereich am oder in diesen einbezogen sind, Ende eines Geschäftstags überschreitet, ermittelt b) ausschließlich an einer Börse außerhalb der die Gesellschaft am nächsten Geschäftstag (an Mitgliedstaaten der EU oder außerhalb der dem die entsprechenden Devisenmärkte geöffnet anderen Vertragsstaaten des Abkommens sind), ob einige oder alle der von dieser Anteilklas- über den EWR zum Handel zugelassen oder se gehaltenen Währungsabsicherungen neu festge- dort an einem anderen organisierten Markt legt werden müssen, um den Gewinn oder Verlust zugelassen oder in diesen einbezogen sind, zu reduzieren, wenn dieser außerhalb des Tole- sofern die Wahl dieser Börse oder dieses ranzbereichs liegt. Die Anwendung der oben be- organisierten Marktes von der BaFin zuge- schriebenen Toleranzschwellen ermöglicht der lassen ist, Gesellschaft eine bessere Verwaltung der Häufig- c) von der EU, dem Bund, einem Sonderver- keit und der verbundenen Kosten von Devisenge- mögen des Bundes, einem Land, einem an- schäften zur Absicherung von währungsabgesicher- deren Mitgliedstaat oder einer anderen zen- ten Anteilklassen. Die vorab festgelegte Toleranz- tralstaatlichen, regionalen oder lokalen Ge- schwelle für jede währungsabgesicherte Anteilklas- bietskörperschaft oder der Zentralbank se wird vom Risikomanagement überprüft. eines Mitgliedstaats der EU, der Europäi- schen Zentralbank oder der Europäischen 15
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