PFAD AKTUELL - Schulbegleitung - PFAD Bayern

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PFAD AKTUELL - Schulbegleitung - PFAD Bayern
3/2019

 PFAD
AKTUELL

 Schulbegleitung
    PFAD AKTUELL in Bayern 04 / 2016      Seite
PFAD AKTUELL - Schulbegleitung - PFAD Bayern
Inhaltsverzeichnis

  Liebe Leserin, lieber Leser                                            3

  Fachbeiträge „Schulbegleitung“
  Schulbegleitung - Individuelle Hilfe und Unterstützung beim Schul-     4
  besuch - Ein Beitrag zur Inklusion!?
  Schulbegleitung (Integrationsassistenz) - Fachinfo 2019                8
  Sophia* findet es cool, eine Schulbegleitung zu haben!                 12
  Neue Ideen zum Thema Schulbegleitung sind gefragt Schulbegleiter im 14
  Pool?
  Aktuelles
  Anlaufstelle des Deutschen FASD Kompetenzzentrum München               13
  Situation der Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter in Bayern         16
  Jahreshauptversammlung DER PARITÄTER Bayern in Fürth am              23
  16.07.2019 Positionspapier zum Rechtsextremismus und Politik der AfD
  Aus der Arbeit des Landesverbandes
  PFAD FÜR KINDER Landesverband Bayern e.V. an Schulen!                  11
  Wir haben das Angebot erweitert … (Beratungssprechstunden)             24
  Vorstellung der am 06.04.2019 in Ingolstadt gewählten Rechnungsprü- 24
  fer und Mitglieder des Schilichtungsausschusses
  Adoption
  Adoption Vermittlungsakten - Aufbewahrungsfrist                        25
  Adoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren                             28
  Adoptionstag am 26. Oktober 2019 in Augsburg                           29

  Rechtliches
  Vollmachten für Reisen                                                 29
  Buchtipp
  Schwierige Lebensthemen für Kinder in leicht verständliche Worte ...   30
  Forum für Gruppen                                                      31

  Termine                                                                35

  Dokumentationen zum Titelthema                                         36

 Redaktionsschluss für die nächste             Beachten Sie bitte
        Ausgabe 04 / 2019                          die Beilage
                                           „Seminarprogramm 2020“
      - sie erscheint im Dezember -                    der
                                            Stiftung zum Wohl des
     ist der 01. November 2019                    Pflegekindes

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PFAD AKTUELL - Schulbegleitung - PFAD Bayern
Liebe Leserin, liebe Leser,

Die großen Ferien liegen hinter uns. Das neue Schuljahr hat begonnen und die tägliche
Routine hält in den Familien wieder Einzug! Das Redaktionsteam hat sich für dieses Heft
mit dem Thema Schule beschäftigt und die Schulbegleitung näher beleuchtet.

Der neugewählte Vorstand ist seit April im Amt und hat sich bei seiner Klausursitzung im
Mai intensiv über die Ziele der Arbeit des Landesverbandes Gedanken gemacht.

Die Homepage wird derzeit um einen Online-Shop erweitert, in dem nach und nach die Do-
kumentationen zum Herunterladen und in der bisher bekannten Druckausgabe zum Verkauf
bereitgestellt werden.

Unser erweitertes Dienstleistungsangebot für eine qualifizierte rechtliche und sozialpädago-
gische Beratung im Bereich des Pflegekinderwesens und der Adoption ist gut angenommen
worden.

Die Teilnahme von Elisabeth Nuspl an der Podiumsdiskussion „Regenbogenfamilien –
gleichgeschlechtliche Paare als Pflegeeltern“ bringt uns ins Gespräch mit Regenbogenel-
tern. Wir sind sehr gespannt auf einen im September stattfindenden Austausch und hoffen
auf eine positive Zusammenarbeit, um zukünftig auch diesen Familien und ihren Bedürfnis-
sen ein Dach bieten zu können.

Auch die Ausbildung von PflegeelternbewerberInnen und die Fortbildung von Pflegeeltern
war und ist uns ein Anliegen und soll von unserer Seite aus stärker betrieben werden. Un-
sere Pläne von einer Pflegeelternschule sollen nicht länger in der Schublade liegen, son-
dern aktiv umgesetzt werden.

Auch die Arbeit auf der politischen Ebene hat ihren Platz.

Viele Ideen und Vorstellungen wollen umgesetzt werden. Im Moment ist auch im Landes-
verband die Ferienzeit zu spüren, viele Vorstandskolleg*innen sind im Urlaub. Aber wie bei
den Schulkindern gehen wir nach den Ferien mit neuem Schwung an unsere Aufgaben.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien einen schönen Herbst, erholen Sie sich gut!

Herzliche Grüße

             Foto: privat                                                           Foto: privat

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Schulbegleitung

                                Schulbegleitung
     Individuelle Hilfe und Unterstützung beim Schulbesuch - Ein Beitrag zur Inklusion!?

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen kön-      Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter in
nen ggf. eine Schulbegleitung beantragen, die      Bayern unterstützt Kinder und Jugendliche
sie beim Schulbesuch unterstützt. Für viele Kin-
der mit so genanntem sonderpädagogischen           mit sonderpädagogischem Förderbedarf an
Förderbedarf ermöglicht erst die Schulbeglei-      der Förderschule.
tung den Besuch einer allgemeinen Schule und
somit einen Schritt in Richtung Inklusion. Die
Schulbegleitung ist dabei eine Maßnahme der        Wo werden Schulbegleitungen be-
Eingliederungshilfe bzw. der Kinder- und Ju-       antragt?
gendhilfe und ergänzt die sächlichen und perso-
nellen Ressourcen der Schule. Dieses parallele     Bei Kindern und Jugendlichen mit geistiger
Nebeneinander – lässt neben den Stärken der        und/oder      körperlicher    Behinderung
Maßnahme – auch kritische Aspekte deutlich
werden.                                            (Förderschwerpunkte geistige Entwicklung,
                                                   körperlich und motorische Entwicklung, Hö-
                                                   ren, Sehen) wird die Schulbegleitung auf
Mittlerweile herrscht weitgehend Einigkeit         Grundlage von § 54 SGB XII finanziert.
darüber, dass die gemeinsame Unterrich-            Dementsprechend liegt die Beantragung
tung von Kindern mit und ohne Behinderun-          bei den überörtlichen Sozialhilfeträgern,
gen den Einsatz von Assistenzpersonal not-         den bayerischen Bezirken. Bei Kindern und
wendig macht, das die Lehrkräfte bei dieser        Jugendlichen mit seelischer Behinderung
herausfordernden Aufgabe unterstützt. In           (Förderschwerpunkt emotionale und soziale
Bayern sind dies bisher v.a. die so genann-        Entwicklung, Autismus-Spektrum-Störung)
ten Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter,        bezieht sich die Maßnahme auf § 35 SGB
die auf der Grundlage der Eingliederungs-          VIII. Die Beantragung erfolgt bei den örtli-
hilfe (Sozialgesetzbuch (SGB XII)) bzw. der        chen Sozialhilfeträgern, den Städten oder
Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) bean-           Landkreisen.
tragt werden können. Neben der Bezeich-
nung Schulbegleitung finden sich auch die          Die Schulbegleitung ist eine Einzelfallmaß-
Begriffe Integrationshilfe, Schulassistenz         nahme, d.h. jedes Kind erhält in der Regel
oder Individualbegleitung.                         seine „eigene“ Schulbegleitung. Mit dem
                                                   Bundesteilhabegesetz (§ 112) wird es ab
                                                   1.1.2020 möglich sein, dass Leistungen der
Wo werden Schulbegleiterinnen
                                                   Eingliederungshilfe an mehrere Kinder ge-
und Schulbegleiter eingesetzt?                     meinsam erbracht werden, soweit dies zu-
Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter             mutbar ist. Im Rahmen dieser so genannten
werden häufig als Unterstützung beim Be-           Pool-Lösungen ist es also möglich, dass
such der allgemeinen Schule eingesetzt. So         eine Schulbegleitung den Bedarf von meh-
erhalten z. B. nahezu alle Kinder mit geisti-      reren Schülerinnen und Schülern abdeckt
ger Behinderung eine Schulbegleitung,              und sich somit die Zahl der Erwachsenen in
wenn sie die allgemeine Schule besuchen            der Klasse reduziert. Die Pool-Lösung stellt
möchten. Schulbegleitungen werden aber             eine positive Weiterentwicklung der Maß-
nicht nur zur Unterstützung der Inklusion          nahme Schulbegleitung dar (siehe unten
eingesetzt. Ein beträchtlicher Teil der            bei ‚kritische Aspekte‘).

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PFAD AKTUELL - Schulbegleitung - PFAD Bayern
Schulbegleitung

Wann bekommt ein Kind eine                         ums wird dementsprechend darauf hinge-
                                                   wiesen, dass die Schulbegleitung keine
Schulbegleitung?
                                                   Zweitlehrkraft, Nachhilfelehrkraft, Hausauf-
Allgemein kann man sagen, dass ein Kind            gabenbetreuung oder Assistenz der Lehr-
eine Schulbegleitung dann erhält, wenn die         kraft bei der Vermittlung der Unterrichtsin-
Schule dem besonderen Betreuungsbedarf             halte ist. Stattdessen darf bzw. soll sie ggf.
des Kindes im Rahmen ihrer Möglichkeiten           lebenspraktische Hilfestellungen und einfa-
nicht mehr gerecht werden kann. Dieser be-         che pflegerische Tätigkeiten übernehmen.
sondere Betreuungsbedarf begründet dann            Darüber hinaus werden Hilfe zur Mobilität,
den Eingliederungshilfebedarf. In der so ge-       Unterstützung bei Kommunikation sowie
nannten       Eingliederungshilfeverordnung        beim Umgang mit Aggressionen, Stärkung
(EinglHVO), in § 12, wird dazu genauer aus-        des Sozialverhaltens oder Teilnahmefähig-
geführt, dass die Maßnahme erforderlich            keit am Unterricht genannt. Mit Blick auf
und geeignet sein muss, um der Schülerin           Schülerinnen und Schüler mit Verhaltensstö-
bzw. dem Schüler den Schulbesuch zu er-            rungen wird zudem disziplinierendes Einwir-
möglichen bzw. zu erleichtern. Dabei wird          ken aufgeführt.
die Einschätzung, ob die Maßnahme erfor-
                                                   In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die
derlich bzw. geeignet ist, jeweils im Einzelfall
                                                   Schulbegleitungen in der Regel nicht nur in
entschieden.
                                                   den „erlaubten“ Tätigkeitsfeldern aktiv wer-
                                                   den, sondern darüber hinaus auch häufig in
Welche Aufgaben               erfüllt     eine     pädagogisch-unterrichtlichen        Zusammen-
Schulbegleitung?                                   hängen. So helfen sie häufig bei der Umset-
                                                   zung von Übungssequenzen oder leiten und
Welche Aufgaben eine Schulbegleitung
                                                   beaufsichtigen Kleingruppen. Darüber hin-
ganz konkret zu erfüllen hat, lässt sich nur
                                                   aus ist häufig zu beobachten, dass sie Lern-
mit Blick auf den individuellen Hilfe- und Un-
                                                   angebote je nach Unterstützungsbedarf der
terstützungsbedarf des Kindes beantworten.
                                                   Schülerinnen und Schüler mit Behinderung
Dabei können die Aufgaben ganz unter-
                                                   reduzieren oder erweitern. Da in vielen Fäl-
schiedlich ausfallen. So kann man sich un-
                                                   len eine genaue Abgrenzung zwischen
schwer vorstellen, dass ein Kind mit körperli-
                                                   „erlaubter“ alltagspraktisch-pflegerischer Tä-
cher Behinderung, das sich auf dem Weg
                                                   tigkeit und „unerlaubter“ pädagogisch-
zum Abitur befindet, eine andere Hilfestel-
                                                   unterrichtlicher Tätigkeit in der Praxis nicht
lung benötigt als ein Kind mit geistiger Be-
                                                   möglich ist und sich die beiden Tätigkeitsbe-
hinderung und hohem Pflegebedarf oder ein
                                                   reiche vermischen (so zum Beispiel beim
Kind mit Verhaltensstörungen.
                                                   disziplinierenden Einwirken oder beim Lob)
Unabhängig vom individuellen Hilfe- und Un-        muss zusammenfassend festgestellt wer-
terstützungsbedarf des einzelnen Kindes            den, dass die formale Abgrenzung, die der
wird derzeit intensiv darüber diskutiert, für      Bayerische Bezirkstag und das Bayerische
welche Aufgabenfelder Schulbegleiterinnen          Kultusministerium vornehmen, in der Praxis
und Schulbegleiter zuständig sein sollen. Da       nicht standhält. Wenngleich die Notwendig-
die Schulbegleitung rechtlich nicht zum            keit einer Abgrenzung aus formaler Sicht
Schulbereich zählt, erscheint es offensicht-       offensichtlich ist, entspricht sie zumeist nicht
lich, dass die Schulbegleiterinnen und             dem Alltag in den Schulen.
Schulbegleiter keine pädagogisch-unterricht-
lichen Aufgaben im engeren Sinne überneh-          Welche Qualifikation benötigt eine
men dürfen bzw. sollen. In den gemeinsa-
men Empfehlungen des Bayerischen Bezirk-
                                                   Schulbegleitung?
stages und des Bayerischen Kultusministeri-        Diese Frage ist nur eingeschränkt pauschal

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PFAD AKTUELL - Schulbegleitung - PFAD Bayern
Schulbegleitung

zu beantworten. Der Bayerische Bezirkstag          es ganz individuell unterstützt. Diese Tatsa-
und das Bayerische Kultusministerium ge-           che ist für viele Schulen das ausschlagge-
hen davon aus, dass die Schulbegleiterin-          bende Argument, Schülerinnen und Schüler
nen und Schulbegleiter in der Regel keine          mit Behinderungen bei sich aufzunehmen.
berufliche Vorbildung im erzieherischen, pä-       Aber genau in diesem Punkt liegt auch ein
dagogischen oder pflegerischen Bereich be-         bedeutendes Risiko der Maßnahme.
nötigen. In diesen Fällen werden die Schul-
begleiterinnen und Schulbegleiter als              Welche kritischen Aspekte birgt die
(unqualifizierte) Hilfskräfte eingestuft. In be-
                                                   Maßnahme der Schulbegleitung?
gründeten Fällen können aber auch qualifi-
zierte Hilfskräfte (z. B. Heilerziehungspflege-    Inklusion fordert von der Schule eigentlich
helfer) oder Fachkräfte (z. B. Heilerzie-          ein grundlegendes Umdenken. Es soll nicht
hungspfleger) genehmigt werden. Beim Be-           mehr die Frage gestellt werden, ob ein Kind
zirk Oberbayern bspw. verteilen sich die           sich an das bestehende System anpassen
Qualifikationen folgendermaßen: 5% Fach-           kann, sondern das System hat sich dem
kräfte, 16% qualifizierte Hilfskräfte und 79%      Kind mit seinem individuellen Hilfe- und Un-
(unqualifizierte) Hilfskräfte (diese Zahlen be-    terstützungsbedarf anzupassen. Vor diesem
ziehen sich auf Schulbegleitung an allgemei-       Hintergrund ist zu beobachten, dass die
nen Schulen und Förderschulen gleicherma-          Maßnahme der Schulbegleitung den Verän-
ßen). Hier zeigt sich ganz deutlich eine           derungsdruck, der auf der Schule lastet, in-
Problematik, die in der „Konstruktion“ der         sofern abmildert, als dass die Schulbeglei-
Schulbegleitung begründet liegt. Da die            tung dem Kind hilft, sich an das bestehende
Schulbegleitung durch das Sozialrecht finan-       System anzupassen. Die Notwendigkeit,
ziert wird, soll sie nur „einfache“ Assistenztä-   dass sich die Schule verändern muss, wird
tigkeiten leisten. Dementsprechend werden          durch die Schulbegleitung abgemildert. Da-
in der Regel keine fachlichen Qualifikationen      her darf die Schulbegleitung auch keinesfalls
vorausgesetzt. In der Praxis zeigt sich aller-     als die ideale Lösung für die Entwicklung
dings, dass die Schulbegleiterinnen und            eines inklusiven Bildungssystems angese-
Schulbegleiter ein sehr breites Tätigkeitsfeld     hen werden. Sie sollte lediglich als kurz-
haben, das zumeist auch eindeutig in den           bzw. mittelfristige Unterstützung gesehen
pädagogisch-unterrichtlichen Bereich hinein-       werden, bis die allgemeinen Schulen in der
reicht. Vor diesem Hintergrund erscheint ei-       Lage sind, Kinder mit Behinderungen ange-
ne Grundqualifikation dringend angeraten!          messen aufzunehmen und zu unterrichten.
                                                   In diesem Zusammenhang wird ein weiterer
Welche Stärken hat die Maßnah-                     Problembereich bedeutsam. Häufig wird die
me der Schulbegleitung?                            Schulbegleitung als Expertin/e für das Kind
                                                   mit sonderpädagogischem Förderbedarf an-
Die größte Stärke der Maßnahme liegt, un-
                                                   gesehen. Dies erscheint angesichts der
schwer erkennbar, in der zusätzlichen Hilfe,
                                                   noch jungen Bemühungen um inklusiven
die ein Kind mit Behinderung beim Besuch
                                                   Unterricht aus Sicht der Regelschullehrer
der Schule erhält. Besonders im Hinblick auf
                                                   zwar nachvollziehbar, angesichts der Anstel-
den Besuch der allgemeinen Schule ist es
                                                   lungsbedingungen der Schulbegleitungen
für viele Schulen, die noch nicht viel Erfah-
                                                   (überwiegend keine fachliche Qualifikation)
rung mit Kindern mit Behinderungen gesam-
                                                   jedoch als nicht vertretbar. Die Regelschul-
melt haben, eine große Entlastung bzw. Er-
                                                   lehrkraft muss die Verantwortung für das
leichterung zu wissen, dass das Kind mit
                                                   Kind mit sonderpädagogischem Förderbe-
Behinderung nicht alleine in die Schule
                                                   darf übernehmen und darf sie nicht den zu-
kommt, sondern eine Person mitbringt, die

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PFAD AKTUELL - Schulbegleitung - PFAD Bayern
Schulbegleitung

meist nicht pädagogisch qualifizierten Schul-     Ausblick
begleiterinnen und Schulbegleitern überant-
worten. Vor diesem Hintergrund ist es auch        Die Maßnahme der Schulbegleitung ermög-
problematisch, dass die Kinder mit Behinde-       licht derzeit vielen Kindern und Jugendli-
rung, während die Schulbegleitung anwe-           chen mit Behinderungen den Besuch einer
send ist, zum Teil nicht unerhebliche Zeit        allgemeinen Schule. Dies ist grundsätzlich
außerhalb der Klassengemeinschaft verbrin-        positiv zu sehen. Der Beitrag hat versucht
gen, in der die Schulbegleitung mit dem           aufzuzeigen, dass die Maßnahme der
Kind in Einzelförderung arbeitet. Auch dies       Schulbegleitung jedoch die notwendige Ver-
ist nicht die richtige Antwort auf einen inklu-   änderung der allgemeinen Schule hin zu
siven Unterricht!                                 einer inklusiven Schule nicht ersetzen kann.
                                                  Die Maßnahme kann nur eine kurz- bzw.
Abschließend soll auf ein weiteres, grund-        maximal mittelfristige Möglichkeit sein, um
sätzliches Risiko hingewiesen werden, das         die Entwicklung zu einer inklusiven Schule
mit der derzeitigen Konstruktion der Schul-       anzustoßen. Am Ende der Entwicklung soll-
begleitung als Einzelfallmaßnahme verbun-         te eine inklusive Schule stehen, in der ne-
den ist. Der Grundidee folgend wird das           ben den Lehrkräften verschiedene Professi-
Kind mit Behinderung stundenweise bzw.            onen (z. B. Assistenzpersonal, Schulsozial-
über den gesamten Schultag hinweg von             arbeit, Jugendsozialarbeit an Schulen) zu-
einer/m Erwachsenen begleitet, die/der die-       sammen in einem multiprofessionellen
sem Kind mehr oder weniger nicht von der          Team arbeiten.
Seite weicht. Diese enge Beziehung zwi-
schen Kind und Schulbegleitung stellt für
das Kind sowie die Mitschülerinnen und Mit-       Kontakt

schüler keine normale Situation im Umgang         Dr. Wolfgang Dworschak
                                                  LMU München
innerhalb der Peergroup dar. Auf die Frage,       Department Pädagogik und Rehabilitation
                                                  Leopoldstraße 13
was sich durch die Schülerin mit sonderpä-        80802 München
                                                  dworschak@lmu.de
dagogischem Förderbedarf in der Klasse
verändert habe, antwortete ein Schüler:
„Eigentlich haben wir mit ihr wenig zu tun –
neben ihr sitzt immer ein Erwachsener“. Die-
                                                  Dieser Beitrag erschien in der Zeitschrift des Sozialverban-
se Schüleraussage macht das Problem sehr
gut deutlich: Die Schulbegleitung kann unter      des VdK Deutschland e.V. VdK-Zeitung "Leben mit Behin-
Umständen ein Hemmnis für die soziale In-         derung", Ausgabe 1/2016 und wird hier mit freundlicher
tegration des Kindes in die Klasse darstellen     Genehmigung übernommen.
und das obwohl die soziale Integration ja ein     eingestellt am 06. Oktober 2017
zentrales Anliegen von Schulbegleitung ist.
Eine Möglichkeit, diesem exkludierenden
                                                  Abdruck mit freundlicher Genehmigung Sozialver-
Potenzial von Schulbegleitung zu begegnen,        band VdK Bayern e.V. und des Verfassers Dr. Wolf-
stellen so genannte Pool-Lösungen dar, d.h.       gang Dworschak, welcher den Artikel freundlicher-
dass eine Schulbegleitung für 2-3 begleitete      weise für uns aktualisiert per E-Mail am 19.08.2019
                                                  zur Verfügung gestellt hat.
Kinder in der Klasse zuständig ist. Somit
wird die enge Beziehung ‚Kind – Schulbe-
gleitung‘ ein wenig aufgebrochen und es
entstehen mehr Möglichkeiten zu Interaktio-
nen zwischen begleitetem Kind und Mitschü-
lerinnen und Mitschülern.

                            PFAD AKTUELL in Bayern 03 / 2019                                   Seite 7
PFAD AKTUELL - Schulbegleitung - PFAD Bayern
Schulbegleitung

                           Schulbegleitung
                        (Integrationsassistenz)

                                         Fachinfo 2019

1. Rechtsgrundlagen                               persönlichen Erfordernissen des Schülers.
                                                  Bei körperbehinderten Kindern besteht die
Eine Integrationsassistenz (früher genannt        Aufgabe der Integrationsassistenz häufig
Schulbegleiter oder auch Integrationshelfer)      darin, einfache Handreichungen während
ist eine Person, die während eines Teiles         des Unterrichtes vorzunehmen und in der
oder auch während der gesamten Schulzeit          persönlichen Betreuung, wie z. B. den Roll-
(einschließlich des Schulweges) den Schü-         stuhl zu schieben oder beim Besuch der Toi-
ler begleitet, um dessen behinderungsbe-          lette oder beim Essen und Trinken behilflich
dingte Defizite zu kompensieren und Hilfe-        zu sein. Bei Kindern und Jugendlichen mit
stellungen zu geben.                              Autismus kann die Integrationsassistenz die
Die Integrationsassistenz stellt für den Be-      autistischen Verhaltensweisen verbessern
troffenen ein Hilfs- und Kommunikationsmit-       und insbesondere über die sog. gestützte
tel dar und unterstützt ihn, die klassenbezo-     Kommunikation die Teilnahme am Unterricht
genen Angebote des Lehrers anzunehmen             überhaupt erst ermöglichen.
und zu verarbeiten. Sie hilft bei lebensprakti-   Für die Frage, ob die Kosten einer Integrati-
schen Verrichtungen, erledigt die anfallen-       onsassistenz im Rahmen der Eingliede-
den Pflegetätigkeiten während der Schulzeit       rungshilfe übernommen werden können,
und unterstützt ganz allgemein bei der Ori-       kommt es neben der behinderungsbeding-
entierung im Schulalltag.                         ten Erforderlichkeit der Integrationsassistenz
Die rechtlichen Grundlagen für die Integrati-     nach der Rechtsprechung darauf an, dass
onsassistenz als Teilbereich der Eingliede-       der Schulbegleiter keine Aufgaben des Leh-
rungshilfe sind in §§ 53, 54 SGB XII gere-        rers wahrnimmt.
gelt. In § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII ist     Die Integrationsassistenz darf daher nicht
bestimmt, dass zu den Leistungen der Ein-         Aufgaben übernehmen, die in weitem Um-
gliederungshilfe auch „Hilfen zu einer ange-      fang in den Kernbereich der pädagogischen
messenen Schulbildung, vor allem im Rah-          Arbeit des Lehrers, gehören wie die Anpas-
men der allgemeinen Schulpflicht“ zählen.         sung und Modifizierung des Unterrichtsstof-
Nach ständiger Rechtsprechung ist auch die        fes, die Wiederholung und Vertiefung des
Finanzierung einer Integrationsassistenz          Unterrichtsstoffes oder das Herstellen der
eine mögliche Hilfe, dem behinderten Men-         Klassenordnung.
schen den Schulbesuch zu ermöglichen und
zu erleichtern.                    BVerwG, Urteile vom 18.10.2012, Az.: 5
                                   C 21.11, und vom 09.12.2016, Az.: B 8
2. Aufgaben der Integrationsassis- SO 8/15 R:
   tenz
                                                  Der Kernbereich der pädagogischen Arbeit
Die konkreten Aufgaben der Integrationsas-        ist nicht betroffen, wenn die als Leistung der
sistenz bestimmen sich nach den jeweiligen        Eingliederungshilfe begehrte Maßnahme

    Seite 8                 PFAD AKTUELL in Bayern 03 / 2019
PFAD AKTUELL - Schulbegleitung - PFAD Bayern
Schulbegleitung

lediglich dazu dienen soll, die eigentliche    dingt entsprechende Bestätigungen der
Arbeit der Lehrer abzusichern und damit die    Schule und ärztliche Atteste zur Vorlage
Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, den       beim Kostenträger eingeholt werden.
erfolgreichen Schulbesuch zu ermöglichen.
                                               Über die Kostenübernahme entscheidet der
Alle integrierenden, beaufsichtigenden und     Sozialhilfeträger mit förmlichem Bescheid.
fördernden Assistenzdienste, die flankierend   Es besteht die Möglichkeit, gegen einen ab-
zum Unterricht erforderlich sind, damit das    lehnenden Bescheid mit Widerspruch bzw.
behinderte Kind das pädagogische Angebot       Klage vorzugehen.
überhaupt wahrnehmen kann, berühren den
                                               Die Integrationsassistenz sollte meist bereits
Kernbereich der pädagogischen Tätigkeit
                                               zum Einschulungstermin bzw. bei Beginn
nicht.
                                               des Schuljahres zur Verfügung stehen. We-
Rein „pflegerische“ Tätigkeiten, wie Hilfen    gen der hieraus in der Regel resultierenden
beim An- und Ausziehen, beim An- und Ab-       Eilbedürftigkeit der Kostenübernahme emp-
legen von Hilfsmitteln, beim Raumwechsel,      fiehlt es sich im Falle der Ablehnung, unver-
beim Toilettengang, bei der Hygiene, beim      züglich einen entsprechenden Antrag auf
Essen/bei der Ernährung, bei der Orientie-     Erlass einer einstweiligen Anordnung beim
rung im Schulgebäude/auf dem Schulgelän-       Sozialgericht bzw. Verwaltungsgericht, wenn
de, zur Verhinderung von Eigen- und            das Jugendamt zuständig sein sollte, zu
Fremdgefährdung, berühren nicht den Kern-      stellen.
bereich der pädagogischen Arbeit und sind
                                               Seit einigen Jahren werden vermehrt Anträ-
von den Hilfen zur angemessenen Schulbil-
                                               ge auf Integrationsassistenz von Sozialhilfe-
dung umfasst.
                                               trägern rechtswidrig, ohne stichhaltige Be-
                                               gründung abgelehnt. Davon sollten sich Be-
3. Antrag auf Übernahme der Kos-               troffene jedoch nicht abschrecken lassen.
  ten an den Sozialhilfeträger                 Nach meinen Erfahrungen aus vielen Klage-
                                               und Eilverfahren bestehen häufig gute Aus-
Zuständig für die Übernahme der Kosten der
                                               sichten, einen Anspruch auf eine Integrati-
Integrationsassistenz sind die Sozialämter
                                               onsassistenz vor Gericht durchzusetzen.
oder die Jugendämter. Für Kinder und Ju-
gendliche, die körperlich oder geistig bzw.
mehrfachbehindert sind, sind die Sozialäm-     4. Kostenbeitrag des Kindes und
ter (in Bayern die Bezirke als überörtliche       der Eltern für Integrationsassis-
Sozialhilfeträger) nach dem SGB XII zustän-       tenz
dig. Sofern es sich um seelisch behinderte
Kinder und Jugendliche (häufig bei Kindern     Der Sozialhilfeträger kann keine Eigenbetei-
mit Autismus, einer Lernbehinderung oder       ligung an den Kosten der Integrationsassis-
Aufmerksamkeitsstörung) handelt, ist das       tenz verlangen.
örtliche Jugendamt gemäß § 35 a SGB VIII
zuständig.                                     5. Aktuelle Streitigkeiten
Empfehlenswert ist es, den Antrag möglichst    Vermehrt versuchen die Sozialhilfeträger
frühzeitig vor der Einschulung bzw. vor Be-    die Kostenübernahme für eine Integrations-
ginn des Schuljahres zu stellen und bereits    assistenz rechtswidrig mit vorgeschobenen
im Antragsschreiben den besonderen Hilfe-      Argumenten zu verweigern, um Kosten zu
bedarf und die von der Integrationsassistenz   sparen.
konkret zu übernehmenden Aufgaben dar-
                                               − Teilweise wird der Besuch einer anderen
zulegen. Zur Begründung der Erforderlich-
                                                 Schule, insbesondere einer Förderschu-
keit des Schulbegleiters sollten vorab unbe-

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PFAD AKTUELL - Schulbegleitung - PFAD Bayern
Schulbegleitung

  le, empfohlen, an der angeblich keine           auch von aggressiven Verhaltensweisen,
  Schulbegleitung erforderlich sei. Da            erfordert jedoch unter Umständen die
  grundsätzlich ein Anspruch auf eine in-         Integrationsassistenz durch eine Fach-
  klusive Beschulung an der Regelschule           kraft. Grundsätzlich ist festzustellen,
  besteht, kann der Kostenträger das Kind         dass aufgrund der Geltung des Bedarfs-
  nicht auf den Besuch einer Förderschule         deckungsgrundsatzes (§ 9 Abs.1 SGB
  verweisen.                                      XII) ein Anspruch auf eine Fachkraft im-
                                                  mer dann besteht, wenn diese erforder-
− Schwierigkeiten können sich auch bei
                                                  lich ist.
  der Beantragung einer Integrationsassis-
  tenz zum Besuch einer Förderschule er-        − Problematisch ist Integrationsassistenz
  geben. Ein Anspruch besteht dann, wenn          an einer offenen Ganztagsschule (OGS)
  eine zusätzliche Betreuung des behin-           Negativ: LSG NRW, Beschluss vom
  derten Schülers erforderlich ist, die die       15.01.2014 - L 20 SO 477/13 B ER, OGS
  Förderschule selbst nicht leisten kann.         gehöre nicht zum verpflichtenden Um-
                                                  fang des Schulbesuchs, sondern sei ein
− Teilweise wird eine Integrationsassistenz
                                                  schulisches Angebot, welches freiwillig
  pauschal ohne nähere Begründung nur
                                                  wahrgenommen werden könne.
  für einen Laienhelfer, nur für einzelne
                                                  Positiv: SG Duisburg, Urteil vom
  wenige Stunden während des Unterrichts
                                                  23.06.2015 – S 48 SO 589/12 (ähnlich
  oder es wird nur ein „halber“ Schulbeglei-
                                                  auch SG Gießen, Beschluss vom
  ter bewilligt, da dieser mit einem anderen
                                                  02.09.2015 – S 18 SO 131/15 ER und
  Kind aus der Klasse geteilt werden kön-
                                                  LSG Hessen, Beschluss vom 25.04.2016
  ne. Dieses Vorgehen ist rechtswidrig. Es
                                                  – L 4 SO 227/15 B ER): Erforderlich kön-
  kommt immer auf den konkreten, indivi-
                                                  nen auch außerunterrichtliche Angebote
  duellen Hilfebedarf des einzelnen Kindes
                                                  sein; entscheidend ist, ob OGS objektiv
  an, da der Bedarfsdeckungsgrundsatz
                                                  auf Bildungsziel ausgerichtet ist; Einzel-
  und Individualisierungsgrundsatz des § 9
                                                  fallprüfung; pädagogisches Gesamtkon-
  Abs.1 SGB XII gilt.
                                                  zept wichtig
− Im Streit ist häufig die Höhe des Stun-         Gesetzliche Klarstellung ab 01.01.2020:
  densatzes der Integrationsassistenz.            Nach § 112 Abs. 1 Satz 2 SGB IX um-
  Verbindliche Regelungen hierzu fehlen.          fasst eine erforderliche Integrationsassis-
  Das VG Würzburg hat mit Urteil vom              tenz auch die Unterstützung schulischer
  28.07.2011, Az. W 3 K 11.76, diesbezüg-         Ganztagsangebote in der offenen Form,
  lich entschieden, dass der Anspruch auf         die im Einklang mit dem Bildungs- und
  Schulbegleitung zwangsläufig auch die           Erziehungsauftrag der Schule stehen
  Gewährung einer angemessenen Vergü-             und unter deren Aufsicht und Verantwor-
  tungshöhe mitumfasse.                           tung ausgeführt werden, an den stunden-
− In der Praxis bestehen besonders für El-
                                                  planmäßigen Unterricht anknüpfen und in
  tern von Kindern mit Autismus Schwierig-        der Regel in den Räumlichkeiten der
  keiten, eine geeignete und ausreichend          Schule oder in deren Umfeld durchge-
  qualifizierte Integrationsassistenz zu fin-     führt werden.
  den. Die Kostenträger sind häufig nur         − Schwierigkeiten können bei der Schulbe-
  bereit, die Kosten für eine „ungelernte“        gleitung während einer Klassenfahrt ent-
  Integrationsassistenz zu übernommen.            stehen. Das OVG Schleswig-Holstein hat
  Die besondere Situation von autistischen        mit Urteil vom 14.08.2014 – 3 LB 15/12
  Kindern, die geprägt ist von Interaktions-      hierzu entschieden: Eingliederungshilfe
  und Kommunikationsstörungen oder                umfasst auch Schulveranstaltungen au-

   Seite 10                PFAD AKTUELL in Bayern 03 / 2019
Schulbegleitung

  ßerhalb des Unterrichts. Schulpflicht um-            ches die Begleitung in Form kontinuierli-
  fasst grundsätzlich auch Teilnahme an                cher Beobachtung und Intervention beim
  Wandertagen und Klassenfahrten. Vo-                  Blutzuckerverlauf und zur Vermeidung
  raussetzung: Schüler(in) benötigt auf-               sowie zur Behandlung von Hypoglykä-
  grund seiner Behinderung eine über die               mien.
  ansonsten altersgemäß notwendige Be-
  aufsichtigung hinausgehende Betreuung
  (hier: Schwierigkeiten beim An- und Aus-                           © Rechtsanwalt Jürgen Greß
  ziehen, Probleme bei der Integration in                              Fachanwalt für Sozialrecht
                                                        Hoffmann & Greß Rechtsanwälte PartGmbB
  das soziale Gefüge der Klasse)                                                       München
− Schulbegleitung kann auch eine Leistung
  der Krankenversicherung sein, wenn die            Quelle:
  Schulbegleitung    aus     medizinischen          Schulbegleitung (Integrationsassistent)
  Gründen erforderlich ist. Dann kann ein           5. Auflage 2016
  vorrangiger Anspruch gegen die Kran-              (https: //www.hoffmann-gress.de/Download/
  kenversicherung auf häusliche Kranken-            Fachinfo_Schulbegleitung_2016.pdf)
  pflege gemäß § 37 SGB V bestehen
  (Thüringer    LSG,    Beschluss      vom
  16.05.2017 - L 6 KR 1571/15 B ER). Im             Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Verfas-
  vom LSG entschiedenen Fall benötigte              sers Jürgen Greß in aktualisierter Form per E-Mail
  die Schülerin während des Schulbesu-              vom 19.08.2019

                            PFAD FÜR KINDER
                         Landesverband Bayern e.V.
                               an Schulen!
 Mehrfach erhielt der PFAD FÜR KINDER Landesverband Bayern Anfragen von Schulen. Mit der
 meist siebten Jahrgangsstufe werden die Themen „Pflege- und Adoptivfamilien“ im Rahmen des
 Sozialkundeunterrichts behandelt. Dabei wurde von den Schulen angeregt, Pflegemütter
 bzw. -väter einzuladen, die im Unterricht aus ihrem Alltag berichten und Fragen beantworten
 könnten.

 Mit einer PowerPoint-Präsentation und den Fragenkatalogen aus vorhergehenden Besuchen aus-
 gestattet, und somit gut vorbereitet, wurden wir immer sehr freundlich empfangen, so dass sich
 unsere Nervosität und auch die der Klasse schnell legten.
 Dann ging es los! Eineinhalb Stunden sind i.d.R. eingeplant, um den Schüler*innen zu vermitteln,
 was es bedeutet, „Pflegeeltern zu werden und zu sein“. Es kristallisiert sich heraus, dass die Klas-
 sen immer gut vorbereitet sind, und die Schüler*innen sich mit diesem Thema vorab beschäftigt
 haben und auch viele Fragen dazu stellen. Die zur Verfügung stehende Zeit ist i.d.R. immer zu
 kurz!

                                                                       Alwine Höckmair, LV Bayern

 Bei Interesse Kontaktaufnahme unter info@pfad-bayern.de !

                             PFAD AKTUELL in Bayern 03 / 2019                            Seite 11
Schulbegleitung

                   „Sophia* findet es cool,
              eine Schulbegleitung zu haben!“

Seit 5 Jahren betreuen Regina Stubbe und        Regina Stubbe:
ihr Mann aus Hamburg-Wansbek ihre heute         Als Sophia neu in der Schule war, gab es
8-jährige Enkelin Sophia in Verwandtenpfle-     immer wieder Schwierigkeiten mit ihr und
ge. Da das Mädchen in der Klasse immer          ihre Klassenlehrerin hat häufig abends bei
wieder aneckte, beantragten die Pflegeel-       uns angerufen. Sie hat dann auch deutlich
tern Schulbegleitung. Ob und wenn ja, wie       gemacht, dass unsere Pflegetochter Hilfe
es geholfen hat, berichtet Regina Stubbe im     braucht. Nach einiger Zeit hat die Schule
Gespräch mit dem Blickpunkt Pflegekinder.       eine Begleitung beim REBBZ beantragt. Da-
                                                raufhin hat das REBBZ eine Mitarbeiterin
Blickpunkt:
                                                geschickt, die mehrfach am Unterricht teilge-
Welche Schwierigkeiten haben denn dazu          nommen und Sophias Verhalten beobachtet
geführt, dass Sie eine Schulbegleitung für      hat. Anschließend haben sich Schule,
Ihr Pflegekind beantragt haben?                 REBBZ und wir zusammengesetzt und be-
                                                schlossen, eine Schulbegleitung zu beantra-
Regina Stubbe:
                                                gen. Diese wurde dann auch bewilligt.
Sophia ist ein schwer traumatisiertes und
bindungsgestörtes Kind. Schon im Kinder-        Blickpunkt:
garten gab es das Problem, dass sie andere      Wie sieht denn die Schulbegleitung genau
Kinder geschlagen und geschubst hat – im-       aus?
mer wenn es ihr zu eng wurde. Das hat sich
dann in der Schule fortgesetzt: z.B. wenn sie   Regina Stubbe:
aus der Klasse gegangen ist, um sich anzu-      Sophia hat 20 Stunden Schulbegleitung pro
ziehen und ihr andere Kinder zu nahe ka-        Woche. Das bedeutet: In der ersten Stunde
men, oder wenn sich ein anderes Kind auf        ist sie ohne Begleitung, die folgenden vier
ihren Platz gesetzt hat, dann hat sie sofort    Stunden sitzt die Begleiterin in der Klasse.
gehauen und getreten. Im Unterricht hat sie     Die Zeit in der Schule ist gut abgedeckt.
häufig gestört und dazwischen gequatscht
und nicht das getan, was der Lehrer von ihr     Blickpunkt:
erwartet hat. Schon in der Kita wurde So-       Hat denn die Schulbegleitung geholfen?
phia von einer Psychologin betreut. Sie hat
uns dann geraten, beim REBBZ eine Schul-        Regina Stubbe:
begleitung zu beantragen.                       Auf jeden Fall! Die Lehrer sagen, dass es
                                                mit Sophia nun viel besser läuft, dass sie gut
Blickpunkt:                                     mitmacht und ihre Aufgaben erledigt. Die
Wie war denn dann der Ablauf?                   Schulbegleitung sitzt hinten in der Klasse,
                                                Sophia ganz vorn. Wenn die Schulbeglei-

   Seite 12                PFAD AKTUELL in Bayern 03 / 2019
Schulbegleitung

tung den Eindruck hat, dass Sophia unruhig        Blickpunkt:
wird, kann es schon mal passieren, dass sie       Wie sieht dann die Perspektive aus? Ist ab-
mit ihr rausgeht.                                 sehbar, dass Sophia irgendwann keine
                                                  Schulbegleitung mehr braucht?
Blickpunkt:
Wie findet denn Sophia, dass sie eine Schul-      Regina Stubbe:
begleitung hat?                                   Aus heutiger Sicht kann man noch nichts
                                                  dazu sagen. Es soll Schritt für Schritt redu-
Regina Stubbe:
                                                  ziert werden, so dass Sophia am Ende ihrer
Das findet sie cool! Sie findet es immer toll,    Grundschulzeit ohne Begleitung auskommt,
wenn sich Leute um sie kümmern.                   aber da bin ich noch unsicher, ob wir das
                                                  hinbekommen.
Blickpunkt:
Wie wirkt sich die Schulbegleitung auf So-
phias Position in der Klasse aus?                 Das Interview führte Ralf Portugall.

Regina Stubbe:
Also sie hat keinen Sonderstatus, weil die        Quelle:
Schulbegleitung sich auch um andere Kinder        Blickpunkt Pflegekinder 2/2017
                                                  vom Juni 2017 S. 28 + 29
in der Klasse kümmert. Allerdings wird So-
                                                  Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Verfas-
phia dann eifersüchtig, aber sie muss ler-        sers Ralf Portugall und PFIFF gGmbH, Hamburg
nen, damit umzugehen. Und auf jeden Fall
hat sich für sie verbessert, dass sie mehr
Kontakt zu den anderen Kindern in der Klas-
se hat. Vorher hatte sie keine Freunde und
hat sich nie verabredet, jetzt ist sie deutlich
besser in die Klasse integriert.

                               AKTU E LLE S
                                       Neu in München!

 Am integrierten sozialpädiatrischen Zentrum im Dr. von Haunerschen Kinderspital - LMU
 Zentrum für Entwicklung und komplex chronisch kranke Kinder in München wurde am
 15. Juli 2019 die Anlaufstelle im Deutschen FASD Kompetenzzentrum Bayern für Fach-
 kräfte und Familien, die Kinder und Jugendliche mit FASD betreuen, eröffnet.

 Unter dem Link:

 http://www.klinikum.uni-muenchen.de/Integriertes-Sozialpaediatrisches-Zentrum-im-Dr-
 von-Haunerschen-Kinderspital/de/projekte/fasd/anlaufstelle/index.html

 finden Sie Informationen über das Angebot der Anlaufstelle und die entsprechenden
 Kontaktmöglichkeiten.

                            PFAD AKTUELL in Bayern 03 / 2019                         Seite 13
Schulbegleitung

    Neue Ideen zum Thema Schulbegleitung
                 sind gefragt

                       Schulbegleiter im Pool?

Ein Kind mit einer psychischen oder seelischen Beeinträchtigung kann in normalen Schulen oft nicht
richtig betreut werden. Schulbegleiter können helfen. O-Ton Polizei, die beide den Landesverband
bereits seit seiner Gründung in den verschiedensten Funktionen unterstützt hatten. Der Landesver-
band hat ihnen allen viel zu verdanken.

„Die Maßnahme Schulbegleiter ist zum              Förderzentrums, auf die die Eltern weitaus
größten Teil von Erfolg geprägt". Stefanie        unvoreingenommener reagieren. Denn das
Maier ist bei der Lebenshilfe Landsberg Ko-       Kind geht ja auf eine ,normale' Schule.
ordinatorin für Schul- und Individualbeglei-
                                                  Für die Steigerung der Schulbegleiteranzahl
tungen und war früher selbst Schulbegleite-
                                                  spiele auch die Mund-zu-Mund-Propaganda
rin für Kinder mit Autismus. Auch ADHS o-
                                                  eine große Rolle, ist Maier überzeugt. Bean-
der Traumata fallen in den Bereich der psy-
                                                  tragen Eltern einen Schulbegleiter, müssen
chisch seelischen Beeinträchtigungen. Aber
                                                  sie ein kinderpsychiatrisches Gutachten vor-
während körperliche oder geistige Beein-
                                                  weisen. Zudem muss die Schule zustim-
trächtigungen vom Bezirk finanziert werden,
                                                  men. Ist das Gutachten da und die Schule
ist für die seelisch psychische Kategorie das
                                                  einverstanden, steht den Eltern der Schul-
Jugendamt zuständig. Und die Ausgaben
                                                  begleiter rechtlich zu. Die Kostenübernah-
steigen: Für die Schulbegleiter — derzeit
                                                  men werden schuljahresweise genehmigt.
25, 2019 werden es 46 sein — sind Ausga-
ben von über einer Million Euro geplant —         Nachdem sich Schulbegleiter und Kind ge-
600.000 Euro mehr als 2018 (der KREIS-            genseitig akzeptiert haben, ist der Schulbe-
BOTE berichtete).                                 gleiter anfangs oft ständig anwesend. „Dann
                                                  ist es seine Aufgabe, sich selbst wegzuratio-
Diese Trennung der Finanzen liegt daran,
                                                  nalisieren", lacht Maier. Gerade für Schüler
dass die Schulbegleitung nur für Kinder mit
                                                  mit Autismus-Spektrum sei die Schulbeglei-
körperlicher Beeinträchtigung geplant war.
                                                  tung ein Segen. Autistische Kinder filtern
Die psychisch-seelische Seite kam erst spä-
                                                  weniger und stellen deshalb einiges, was
ter dazu, wird aber immer mehr in Anspruch
                                                  anderen normal erscheint, infrage. Die not-
genommen. „Der Alltag in den Familien
                                                  wendigen Erklärungen kann der Lehrer
nimmt ab, da beide Elternteile arbeiten", be-
                                                  nicht leisten — und da greift der Schulbe-
gründet Maier. „Und die Möglichkeit, einen
                                                  gleiter. Kurz rausgehen, das Problem be-
Schulbegleiter zu beantragen, ist ja da. An-
                                                  sprechen, dem Schüler erklären, warum et-
gebot steigert Nachfrage." Zudem ist ein
                                                  was so gemacht wird und nicht anders.
Kind mit Schulbegleiter an einer normalen
                                                  Auch den anderen Schülern versucht er
Schule nicht mit dem Stigma „Sonder-
                                                  plausibel zu machen, warum der eine
schule" behaftet. So gibt es an der Plata-
                                                  „anders“ reagiert. „Inklusion kann nur gelin-
nenschule eine ausgelagerte Klasse des

   Seite 14                  PFAD AKTUELL in Bayern 03 / 2019
Schulbegleitung

gen, wenn der Schulbegleiter Teil der Klas-      sengrößen steigen an, und „inzwischen gibt
se ist", betont Maier. „Er ist auch Übersetzer   es in jeder Grundschulklasse Kinder, die
zwischen beeinträchtigtem Kind und seinen        einen Förderbedarf haben". Die Lehrer wer-
Mitschülern." Dabei müssen die anderen           den nicht speziell geschult, um den geän-
Kinder nicht wissen, dass er speziell für ei-    derten Umständen gerecht werden zu kön-
nen Schüler zuständig ist. „Manche Lehrer        nen. Ideal sei natürlich, pro Klasse noch ei-
sagen auch, er sei Praktikant", berichtet        ne zusätzliche pädagogische Fachkraft zu
Maier.                                           haben, wobei die Aufgaben konkret verteilt
                                                 seien müssten, „um keine Heizkörperlehrer"
In manch anderen Fällen hält sie eine För-
                                                 zu produzieren. „Wer dann der Träger ist,
derschule für sinnvoller. Mit Klassen, in de-
                                                 kann man besprechen." Eventuell ja auch
nen ein Lehrer nur maximal zehn Schüler
                                                 das Kultusministerium.
hat. Zum Beispiel bei Kindern mit starker
geistiger Beeinträchtigung. Denn in einer        Noch eine andere Idee schwebt Maier vor:
Förderschule sei die Förderung eben opti-        ein Poolmodell, bei dem Schulbegleiter fest
mal — eine Leistung, die die normale Schu-       an einer Schule sind und den entsprechen-
le nicht erbringen könne. Hier müsse man         den Anforderungen variabel zugeteilt wer-
immer das Wohl des Kindes an vorderster          den können, wobei ein Begleiter in einer
Stelle sehen. „Es ist ein schwieriges Thema,     Klasse auch für zwei Kinder zuständig sein
die Gemüter schlagen hoch." Einerseits ha-       könnte — ein Modell, das Maier in Köln ken-
be inzwischen einer der von der Lebenshilfe      nengelernt hat. Die Begleiter seien Teil der
begleiteten Schüler Abitur gemacht, was          Schule, kämen nicht mehr von außen. Sie
ohne Schulbegleitung nicht möglich gewe-         seien flexibler einsetzbar und könnten somit
sen wäre. Andererseits störe ein Kind mit        auch kostengünstiger arbeiten.
beispielsweise ADHS natürlich auch den
„normalen“ Unterricht und somit die anderen
Schüler. Dennoch sieht Maier das Konzept
Schulbegleitung generell als erfolgreich an.     Quelle:
                                                 Susanne      Greiner,    Kreisbote   Landsberg,
Doch wie sollen die Kommunen die Kosten          15.11.2018 , S. 35-36
tragen, wenn der Anstieg weiterhin so ra-        Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Lebens-
sant ist? „Seitens des Bildungssystems ist       hilfe Landsberg gGmbH und der Verfasserin Frau
nicht viel passiert", urteilt Maier. Die Klas-   Susanne Greiner vom Kreisboten Landsberg

                                             Beachten Sie bitte
                                             die Hinweise des
                                       PFAD FÜR KINDER LV Bayern
                                              auf den Seiten
                                             11, 24, 29 und 35

                           PFAD AKTUELL in Bayern 03 / 2019                         Seite 15
Aktuelles

     Situation der Schulbegleiterinnen und
            Schulbegleiter in Bayern

                            Schriftliche Anfrage der Abgeordneten
       Thomas Gehring, Gabriele Triebel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 25.03.2019

Wir fragen die Staatsregierung:                      ständig, wenn es sich um Kinder mit
                                                     multiplen Beeinträchtigungen handelt?
1. a) Wie hat sich das Instrument der Schul-
      begleitung nach dem neuen Bundes-           c) Erachtet die Staatsregierung, dass eine
      teilhabegesetz im Selbstverständnis            Abstimmung und Vergleichbarkeit der
      der sozialpolitischen Einordnung ver-          Bezirke bei der Bezahlung für Schulbe-
      ändert?                                        gleiterinnen und Schulbegleiter ange-
                                                     bracht ist?
  b) Wie hat sich die Zahl der Schulbeglei-
     terinnen und Schulbegleiter für Schüle-    3. a) Gibt es für jeden bayerischen Bezirk
     rinnen und Schüler mit körperlicher              auf dem Arbeitsmarkt genügend ver-
     und geistiger Behinderung als Leistung           fügbare     Schulbegleiterinnen und
     der Eingliederungshilfe gemäß § 54               Schulbegleiter, die im Bedarfsfall
     Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölf-             schnell einsetzbar sind?
     tes Buch (XII) seit dem 01.01.2012 dif-
                                                  b) Welche Zeitspanne ergibt sich derzeit
     ferenziert nach Regel- und Förder-
                                                     im Durchschnitt von der Stellung eines
     schulen entwickelt?
                                                     Antrages für eine Schulbegleitung bis
  c) Wie hat sich die Zahl der Schulbeglei-          zum Einsatz derselben?
     terinnen und Schulbegleiter für Schüle-
                                                  c) Gibt es für Eltern, die sehr kurzfristig
     rinnen und Schüler mit einer psychi-
                                                     eine Schulbegleitung für ihr Kind benö-
     schen Erkrankung als Leistung der Ju-
                                                     tigen (z. B. bei Behinderung infolge
     gendhilfe gemäß § 35a SGB VIII seit
                                                     eines Unfalls) spezielle Möglichkeiten
     dem 01.01.2012 differenziert nach Re-
                                                     der Beantragung bzw. der Verfahrens-
     gel- und Förderschulen entwickelt?
                                                     beschleunigung?
2. a) Wie haben sich seit dem 01.01.2012
                                                4. a) Welche Anforderungen der pflegepä-
     die Kosten für den Einsatz von Schul-
                                                     dagogischen, heilpädagogischen und
     begleiterinnen und Schulbegleitern in
                                                     pädagogischen Kompetenzen werden
     den Bereichen der Eingliederungshilfe
                                                     an Schulbegleiterinnen und Schulbe-
     und der Jugendhilfe für die zuständi-
                                                     gleiter gestellt?
     gen örtlichen und überörtlichen Träger
     der Sozialhilfe entwickelt?                  b) Welche Anforderungen werden an
                                                    Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter
  b) Wer ist für die Bezahlung von Schulbe-
                                                    gestellt, die an weiterführenden Schu-
     gleiterinnen und Schulbegleitern zu-
                                                    len arbeiten?

   Seite 16                PFAD AKTUELL in Bayern 03 / 2019
Aktuelles

  c) Wie wirken sich diese jeweiligen Kom-      Antwort
     petenzen bei der Bezahlung aus?
                                                des Staatsministeriums für Familie, Arbeit
5. a) In welchen Bundesländern gibt es Ein-     und Soziales in Abstimmung mit dem
     führungsveranstaltungen oder Erstver-      Staatsministerium für Unterricht und Kultus
     anstaltungen für Schulbegleiterinnen       vom 09.05.2019
     und Schulbegleiter?
                                                1. a) Wie hat sich das Instrument der Schul-
  b) Wie viele Schulbegleiterinnen und                begleitung nach dem neuen Bundes-
    Schulbegleiter aus Bayern besuchen                teilhabegesetz im Selbstverständnis
    diese Veranstaltungen?                            der sozialpolitischen Einordnung ver-
  c) Hält die Staatsregierung eine dement-            ändert?
    sprechende Qualifizierung für sinnvoll?     Mit dem Bundesteilhabegesetz wird bezüg-
6. a) Welche Aus- und Fortbildungen gibt es     lich der Einordnung der Schulbegleitung als
      für Lehrkräfte, damit diese die Notwen-   eingliederungshilferechtliche Leistung keine
      digkeit des Einsatzes von Schulbeglei-    Änderung eintreten. Rechtsgrundlage der
      terinnen und Schulbegleitern in ihrer     Schulbegleitung ist aktuell § 54 Abs. 1 Satz
      Klasse erkennen und adäquat befriedi-     1 Nr. 1 SGB XII (für Kinder und Jugendliche
      gen können?                               mit geistiger oder körperlicher bzw. mehrfa-
                                                cher Behinderung) bzw. § 35a SGB VIII in
  b) Welche Angebote gibt es für Mitschüle-     Verbindung mit § 54 SGB XII (für seelisch
     rinnen und Mitschüler zur Sensibilisie-    behinderte Kinder und Jugendliche). Für die
     rung der Bedürfnisse der Schülerinnen      eingliederungshilferechtlichen     Leistungen
     und Schüler mit Schulbegleitung?           der Teilhabe an Bildung ist ab 2020 § 112
  c) Inwieweit werden Lehrkräfte für den        SGB IX maßgeblich. In § 112 Abs. 1 Satz 1
     Unterricht in Klassen, in denen Schul-     Nr. 1 SGB IX sind die Hilfen zu einer Schul-
     begleiterinnen und Schulbegleiter ein-     bildung, zu denen die Schulbegleitung ge-
     gesetzt sind, fortgebildet?                hört, geregelt. Die Vorschrift des § 112 Abs.
                                                1 Satz 1 Nr. 1 SGB IX übernimmt im Kern
7. a) Wie gestaltet sich der vom Staatsmi-
                                                die bisherige Regelung in § 54 Abs. 1 Satz
     nisterium für Unterricht und Kultus ge-
                                                1 Nr. 1 SGB XII.
     plante Modellversuch im Bezirk Mittel-
     franken zur Optimierung der Situation      Von Bedeutung für die Schulbegleitung sind
     mehrerer Schulbegleiterinnen und           die in § 112 Abs. 1 Satz 2 SGB IX und
     Schulbegleiter in einer Schule und in      § 112 Abs. 4 SGB IX enthaltenen Vorgaben.
     einer Klasse im zeitlichen Verlauf?        In § 112 Abs. 1 Satz 2 SGB IX wird festge-
                                                stellt, dass die Hilfen zu einer Schulbildung
  b) Welche Gründe gibt die Staatsregie-
                                                auch Leistungen zur Unterstützung schuli-
     rung für die späte Konkretisierung des
                                                scher Ganztagsangebote in der offenen
     Modellversuchs an?
                                                Form einschließen. Mit § 112 Abs. 4 SGB IX
8. a) Welche ersten Erfahrungsberichte gibt     wird zum 01.01.2020 die Möglichkeit des
      es aus dem Modellversuch im Bezirk        sog. Poolens von Leistungen in der Schule
      Mittelfranken?                            gesetzlich ausdrücklich geregelt. Für die
  b) Bis wann kann mit ersten Ergebnissen       Schulbegleitung bedeutet dies, dass eine
     gerechnet werden?                          Schulbegleiterin/ein Schulbegleiter mehrere
                                                Kinder mit Behinderung betreut. Das Instru-
  c) Wie wird der Modellversuch wissen-         ment des „Poolens“ kommt nur dann in Be-
     schaftlich begleitet?                      tracht, wenn dadurch der eingliederungshil-
                                                ferechtliche Bedarf des einzelnen Kindes

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Aktuelles
weiterhin gedeckt werden kann, dies für die              sen und kreisfreien Städten bewilligten Schulbe-
einzelnen Kinder zumutbar ist und mit den                gleitungen
Leistungserbringern entsprechende Verein-                Tabelle 2 (siehe nächste Seite 22)
barungen bestehen. Wenngleich das
„Poolen“ jetzt schon möglich ist, ist zu er-                b) Wer ist für die Bezahlung von Schul-
warten, dass das „Poolen“ durch seine ex-                     begleiterinnen und Schulbegleitern zu-
plizite gesetzliche Verankerung eine neue                     ständig, wenn es sich um Kinder mit
Dynamik erfahren und künftig vermehrt in                      multiplen Beeinträchtigungen handelt?
Anspruch genommen werden wird.                           Für Kinder und Jugendliche mit Mehrfach-
  b) Wie hat sich die Zahl der Schulbeglei-              behinderung wird Eingliederungshilfe nach
     terinnen und Schulbegleiter für Schü-               dem SGB XII durch die Bezirke erbracht
     lerinnen und Schüler mit körperlicher               (vgl. dazu auch Antwort zu Frage 1 a).
     und geistiger Behinderung als Leis-                    c) Erachtet die Staatsregierung, dass ei-
     tung der Eingliederungshilfe gemäß                        ne Abstimmung und Vergleichbarkeit
     § 54 Abs. 1 SGB XII seit dem                              der Bezirke bei der Bezahlung für
     01.01.2012 differenziert nach Regel-                      Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter
     und Förderschulen entwickelt?                             angebracht ist?
  c) Wie hat sich die Zahl der Schulbeglei-              Jeder Bezirk ist berechtigt, die Höhe der
     terinnen und Schulbegleiter für Schü-               Vergütungssätze für die Schulbegleitung für
     lerinnen und Schüler mit einer psychi-              seinen Zuständigkeitsbereich selbst festzu-
     schen Erkrankung als Leistung der                   setzen. Da bei der Höhe der Vergütung die
     Jugendhilfe gemäß § 35a SGB VIII                    regionalen Gegebenheiten zu berücksichti-
     seit dem 01.01.2012 differenziert nach              gen sind, wie beispielsweise das unter-
     Regel- und Förderschulen entwickelt?                schiedliche Lohn-, Miet- und allgemeine
2. a) Wie haben sich seit dem 01.01.2012                 Preisniveau sowie Angebot und Nachfrage
      die Kosten für den Einsatz von Schul-              bezüglich Schulbegleitungen, sind unter-
      begleiterinnen und Schulbegleitern in              schiedliche Vergütungssätze nachvollzieh-
      den Bereichen der Eingliederungshilfe              bar. Die Notwendigkeit für eine Vereinheitli-
      und der Jugendhilfe für die zuständi-              chung der Vergütung wird nicht gesehen.
      gen örtlichen und überörtlichen Träger             3. a) Gibt es für jeden bayerischen Bezirk
      der Sozialhilfe entwickelt?                              auf dem Arbeitsmarkt genügend ver-
Zur Beantwortung der Fragen wird auf Erhe-                     fügbare     Schulbegleiterinnen und
bungen des Bayerischen Bezirkstages, Bay-                      Schulbegleiter, die im Bedarfsfall
erischen Landkreistages und Bayerischen                        schnell einsetzbar sind?
Städtetages zurückgegriffen.                             Nach Darstellung des Bayerischen Bezirks-
Erhebungen des Bayerischen Bezirkstages                  tages ist es – aufgrund des bekannten
zu den von den Bezirken nach §§ 53 ff SGB                Fachkräftemangels – bayernweit zuneh-
XII bewilligten Schulbegleitungen:                       mend schwierig, Schulbegleitungen in Form
                                                         von Fach- und qualifizierten Hilfskräften zu
Tabelle 1 (siehe Seite 22)                               finden. Tendenziell etwas leichter ist nach
           * Die Erhebung erfolgte zum Stichtag 01.03.   Auskunft des Bayerischen Bezirkstages die
                                                         Gewinnung von bloßen Hilfskräften.
Erhebungen (diese umfassen nur die aufgeführ-
ten Zeiträume) des Bayerischen Städtetages                  b) Welche Zeitspanne ergibt sich derzeit
und Bayerischen Landeskreistages zu den im                     im Durchschnitt von der Stellung eines
Rahmen des § 35a SGB VIII von den Landkrei-                    Antrages für eine Schulbegleitung bis
                                                               zum Einsatz derselben?

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Aktuelles

  c) Gibt es für Eltern, die sehr kurzfristig    können auch heilpädagogische Maßnahmen
     eine Schulbegleitung für ihr Kind benö-     als Unterstützung im sozialen und emotio-
     tigen (z. B. bei Behinderung infolge        nalen Bereich von Bedeutung sein. Die
     eines Unfalls) spezielle Möglichkeiten      Bandbreite der Aufgaben reicht von der Be-
     der Beantragung bzw. der Verfahrens-        gleitung auf dem Schulweg und gelegentli-
     beschleunigung?                             chen Unterstützungsleistungen während
                                                 des Unterrichts bis hin zu einer intensiven
Die durchschnittliche Zeitdauer von der An-
                                                 Betreuung während der gesamten Unter-
tragstellung bis zum Beginn der Schulbe-
                                                 richtszeit. Schulbegleiter sind jedoch keine
gleitung ist nicht bekannt.
                                                 Zweitlehrer, Nachhilfelehrkräfte, Hausaufga-
Grundsätzlich benötigt die Verwaltung, ge-       benbetreuer oder Assistenten der Lehrkräfte
rade für die erstmalige Bewilligung einer        bei der Vermittlung der Unterrichtsinhalte.
Schulbegleitung, eine gewisse Vorlaufzeit.       Die schulpädagogische und didaktische
Die Verfahrensdauer hängt auch davon ab,         Verantwortung für die Vermittlung des Lehr-
wie schnell die Eltern die notwendigen Un-       stoffs ist alleinige Aufgabe der Lehrkräfte
terlagen, die für die Bedarfsermittlung erfor-   bzw. des Mobilen Sonderpädagogischen
derlich sind, beibringen können. Sofern die      Dienstes (MSD).
Unterlagen vollständig sind, kann die Bewil-
                                                 Welche Qualifikation der Schulbegleiter mit-
ligung einer Schulbegleitung innerhalb weni-
                                                 bringen muss, hängt vom individuellen Un-
ger Wochen erfolgen.
                                                 terstützungsbedarf der Kinder und Jugendli-
In besonders gelagerten Fällen kann sicher-      chen ab. Darüber hat der jeweilige Kosten-
lich auch kurzfristig eine auf den Einzelfall    träger (Bezirk, Landkreis, kreisfreie Stadt)
abgestimmte Lösung gefunden werden.              zu entscheiden. In der Regel benötigen
4. a) Welche Anforderungen der pflegepä-         Schulbegleiter keine besondere Ausbildung.
     dagogischen, heilpädagogischen und          Zum Einsatz kommen Hilfskräfte, qualifizier-
     pädagogischen Kompetenzen werden            te Hilfskräfte sowie Fachkräfte.
     an Schulbegleiterinnen und Schulbe-         Die Vergütungssätze sind gestaffelt und
     gleiter gestellt?                           richten sich nach der im Einzelfall erforderli-
  b) Welche Anforderungen werden an              chen Qualifikation der Schulbegleitung. Die
    Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter       Festsetzung der Vergütungssätze obliegt
    gestellt, die an weiterführenden Schu-       dem jeweiligen Kostenträger.
    len arbeiten?                                5. a) In welchen Bundesländern gibt es Ein-
  c) Wie wirken sich diese jeweiligen Kom-             führungsveranstaltungen oder Erstver-
     petenzen bei der Bezahlung aus?                   anstaltungen für Schulbegleiterinnen
                                                       und Schulbegleiter?
Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter un-
terstützen Kinder und Jugendliche, die auf-        b) Wie viele Schulbegleiterinnen und
grund ihrer Behinderung beim Schulbesuch             Schulbegleiter aus Bayern besuchen
auf individuelle Hilfen angewiesen sind, um          diese Veranstaltungen?
Defizite im pflegerischen, motorischen, sozi-      c) Hält die Staatsregierung eine dement-
alen, emotionalen und kommunikativen Be-              sprechende Qualifizierung für sinnvoll?
reich auszugleichen. Sie helfen u. a. bei le-
                                                 Zu Fragen, die sich auf andere Länder be-
benspraktischen Verrichtungen, erledigen
                                                 ziehen, können keine Angaben gemacht
anfallende einfache pflegerische Tätigkeiten
                                                 werden, da diese Angelegenheiten nicht der
während der Schulzeit und unterstützen
                                                 Verantwortung der Staatsregierung unterlie-
ganz allgemein bei der Orientierung im
                                                 gen. Es besteht keine Kenntnis, ob und in
Schulalltag. Im Bereich der Schulbegleitung

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