PrivateFinancePraktiker - PFP 04/2020 - bacon Pension Trust AG

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PrivateFinancePraktiker - PFP 04/2020 - bacon Pension Trust AG
PFP 04/2020

PrivateFinancePraktiker
                                                     Family Office leicht gemacht!
                                                     Jörg Plesse, NORD/LB

                                                     Die Demokratisierung des Wealth ­Managements
                                                     Karl im Brahm, Avaloq Sourcing (Europe) AG

Geschäftsführender Herausgeber:                      Neues zum Transparenzregister
                                                     Prof. Dr. Maximilian A. Werkmüller, SSP-LAW (Of Counsel), Rechtsanwaltsgesellschaft, Düsseldorf
Prof. Dr. Maximilian A. Werkmüller,
Rechtsanwalt, SSP-LAW (Of Counsel),
Rechtsanwaltsgesellschaft, Düsseldorf

Herausgeber:
Peter Brock,                                         Die pauschaldotierte ­Unternehmenskasse
Family Office Services, Mettmann                     Frank Strehlau, bacon pension trust AG, Berlin
                                                     Maximilian B
                                                                ­ aginsky, MB Wirtschaftstreuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH,
Jörg Eigelshoven,                                    Markt Schwaben
Warth & Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Daniel Oyen,
von Plettenberg, Conradt & Cie. Family Office GmbH

Dr. Patrick Peters,
Klare Botschaften. Beratung für Unternehmens­
kommunikation, Strategie und Redaktion,
Mönchengladbach

Mit freundlicher Unterstützung von:
PrivateFinancePraktiker - PFP 04/2020 - bacon Pension Trust AG
IT/Orga                            Revision

                           Handbuch
                           Datenmanagement
                                                                                                                                                 Weitere Bücher finden Sie auf
                                                                                                                                               www.fc-heidelberg.de/buecher

                                                                                                       Herausgeber:
                                                                                                       Dr. Manfred Hein, Leiter Projekte, emagixx GmbH

                                                                                   Finanz Colloquium   Dr. Stefan Scheve, Sachgebietsleiter Sparkassen, Hauptverwaltung
                                                                                       Heidelberg      Hannover, Deutsche Bundesbank

                               PRAKTIKERHANDBUCH
                                                      IT/Orga           Revision
                                                                                                       Durch MaRisk-Novelle und BAIT sind das Thema Datenmanagement
                                                                                                       sowie der Umgang mit Risikodaten in den engeren Fokus der Aufsicht
                                                                                                       gerückt. Die MaRisk fordern im neuen AT 4.3.4 sogar explizit ein zuneh-
                                                                                                       mend verzahnteres Risikomanagement zur Sicherstellung der Risikotrag-
Handbuch Datenmanagement

                                                                                                       fähigkeit und haben mit der Übernahme wesentlicher Elemente der
                                                                                                       Grundsätze zur Aggregation und Berichterstattung von Risikodaten
                                                                                                       (BCBS 239) des Basler Ausschusses erhöhte Anforderungen an die Daten-
                                                                                                       qualität der Institute gestellt.

                                                                                                       Die Sicherstellung aktueller, korrekter und qualitativ hochwertiger Basis-
                                                                                                       daten sowie transparenter und zeitnaher Datenverdichtung sind daher
                                                                                                       eine hohe prozessuale Herausforderung. Im Fokus stehen die einheitliche
                                                                                                       Klassifizierung valider Daten aus diversen IT-Systemen und die möglichst
                                                                                                       automatisierte Bereitstellung eines zentralen Reportings. Auch das
                                                                                                       (neue) Prüffeld Datenqualität ist erklärtermaßen künftig ein zentraler
    Hein/Scheve (Hrsg.)

                                Hein/Scheve (Hrsg.)                                                    Prüfungsschwerpunkt der Aufsicht und damit auch von externen Prüfern
                                                                                                       und der Internen Revision stärker und strukturierter in den Fokus zu
                                Handbuch Datenmanagement                                               nehmen. Allerdings ist es schwer zu greifen und ausgesprochen schnitt-
                                                                                                       stellenbehaftet.
                                Qualität, Verarbeitung und Prüfung von (Risiko-)Daten in
                                Banken & Sparkassen
                                                                                                       Die Interne Revision ist in besonderem Maße gefordert, dieses wesentli-
                                                                                                       che Risiko in quasi allen Prüffeldern und Berichten stets mit zu prüfen und
FCH                                                                                                    zu beurteilen (!). Daraus entstehende Fehleinschätzungen zur Risikositu-
                                                                                                       ation und Risikodeckung der Bank werden zunehmend bankaufsichtlich
                                                                                                       sanktioniert (Bußgelder bzw. erhöhte Eigenmittelanforderungen). Fest-
                                                                                                       stellungen auch gegenüber der Internen Revision sind dann nahelieg-
                                                                                                       end. Das Buch gibt wertvolle Praxistipps für die Prozessverantwortlichen

                           ERSCHIENEN!
                                                                                                       und die betroffenen Bereiche für den Umgang mit Bankdaten, für eine
                                                                                                       sichere Dokumentation und zur bestmöglichen Vermeidung von Risiken
                                                                                                       und Fehleinschätzungen (z. B. aus Auslagerungen).

                                                probe finden
                           Eine kostenlose Lese
                                               eidelberg.de
                           Sie unter: www.FC-H

                           Umfang:                              230 Seiten
                           Preis:                                  € 119,–
                           ISBN:                       978-3-95725-036-0
PrivateFinancePraktiker - PFP 04/2020 - bacon Pension Trust AG
Editorial
GESCHÄFTSFÜHRENDER HERAUSGEBER
Prof. Dr. Maximilian A. Werkmüller, Rechtsanwalt, SSP-LAW (Of Counsel), Rechts-     Liebe Leserinnen
anwaltsgesellschaft, Düsseldorf
                                                                                    und Leser,
HERAUSGEBER
Peter Brock, Family Office Services, Mettmann
                                                                                    die Welt, wie wir sie kannten, gibt es nicht mehr.
Jörg Eigelshoven, Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft   Während ich diese Zeilen schreibe, wandert mein
Daniel Oyen, von Plettenberg, Conradt & Cie. Family Office GmbH                     Auge über den frisch gemähten Rasen meines Gar-
Dr. Patrick Peters, Klare Botschaften. Beratung für Unternehmens­kommunikation,     tens und die blühenden Magnolienbäume in den Prof. Dr. Werkmüller
Strategie und Redaktion, Mönchengladbach                                            Gärten der Nachbarschaft. Die ersten Sonnenstrahlen fluten durch zar-
                                                                                    tes Grün – und dennoch gibt es keinen Grund zur Freude. Kein blaues
REDAKTION                                                                           Band, kein Harfenton erfreuen unser Herz, sondern die Posaunen von
Thomas Ackermann, Chefredakteur und ViSdP                                           Jericho lassen Mauern und Bauwerke um uns herum einstürzen. Der
Prof. Dr. Patrick Rösler                                                            fast aussichtslose Kampf um eine Eindämmung der Ausbreitung des
                                                                                    Corona-Virus hat die Welt im Würgegriff und stellt alles bislang Dage-
SCHRIFTLEITUNG                                                                      wesene und Erlebte in den Schatten. Billionen und Aberbillionen
Björn Wehling                                                                       an Kapital wurden in nur wenigen Tagen an den Börsen vernichtet.
Claudia Merklinger
                                                                                    Der fast vollständige Lock-down und Stillstand des Handels und des
                                                                                    öffentlichen Lebens versetzen uns und unsere Umwelt in Schrecken
VERLEGER
                                                                                    und Sprachlosigkeit. Berufliche Existenzen werden vernichtet, sicher
Prof. Dr. Patrick Rösler
                                                                                    geglaubte Zukunftspläne werden zu Makulatur. Endzeitstimmung.
                                                                                    Stillstand. Ich hoffe für uns alle, dass zum Zeitpunkt des Erscheinens
                                                                                    dieser Ausgabe dies alles als dunkelste Stunde bereits hinter uns liegt.

                                                                                    Ob die politisch Handelnden die richtigen Entscheidungen zum rich-
                                                                                    tigen Zeitpunkt getroffen haben und ob die eingeleiteten Maßnah-
                                                                                    men letztendlich den erhofften Erfolg brachten, wird man erst ex post
                                                                                    beurteilen können. Derzeit verbietet sich hierzu jede Prognose. Auf
                                                                                    welch tönernen Füßen unsere Zivilisation ruht, wird so manchem in
                                                                                    diesen Tagen gewahr. Hieran müsste man einmal arbeiten.

                                                                                    Gleichzeitig finden Familien zusammen, wird Deutschland nach dieser
                                                                                    Krise digitaler aufgestellt sein als es in zehn Jahren ohne sie der Fall
                                                                                    gewesen wäre, werden Beruf und Arbeit vielleicht viel besser mitein-
                                                                                    ander in Einklang zu bringen sein und hat das Virus und seine Folgen
                                                                                    dem Klimaschutz einen größeren Dienst erwiesen als die Menschheit
                                                                                    es selbst mit besten Absichten nicht in zwanzig Jahren hätte tun kön-
                                                                                    nen. Auch diese Seite der Ereignisse muss gesehen werden.

                                                                                    Ob das Virus wirklich so gefährlich ist, wie die Experten behaupten,
                                                                                    kann ich nicht beurteilen. Jeder Versuch wäre eine Anmaßung. Jetzt
                                                                                    hilft nur solidarisches Handeln. Ein kühler Kopf ist gefragt, um die
                                                                                    Themen, die anstehen, zu priorisieren. Die Beiträge dieser Ausgabe
                                                                                    des PFP, dessen Fahne wir hochhalten, mag zur Zerstreuung beitra-
                                                                                    gen und vielleicht sogar Anregungen geben. Mehr kann man im
                                                                                    Moment nicht tun.

                                                                                    Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre. Bleiben Sie gesund!

                                                                                    Herzlich,

                                                                                    Ihr

                                                                                    Prof. Dr. Maximilian A. Werkmüller

            Finanz Colloquium Heidelberg, 2020    www.FCH-Gruppe.de                                                                 PFP 04 / 2020       25
PrivateFinancePraktiker - PFP 04/2020 - bacon Pension Trust AG
Inhalt
     28   Family Office leicht gemacht!                                         44    Die pauschaldotierte ­Unternehmenskasse
          Jörg Plesse, NORD/LB                                                        Frank Strehlau, bacon pension trust AG, Berlin | Maximilian
           w Der Beitrag zeigt auf, was grundsätzlich vor der Gründung                ­Baginsky, MB Wirtschaftstreuhand Steuerberatungsgesell-
           eines Family Office zu berücksichtigen ist. In dem Zusam-                   schaft mbH, Markt Schwaben
           menhang werden auch die typischen Merkmale eines Family                    w In der betrieblichen Altersversorgung stellt die Unterneh-
          ­Office vorgestellt.                                                        menskasse einen bedeutenden Baustein dar. Die pauschaldo-
                                                                                      tierte Unternehmenskasse bietet dabei eine attraktive Kom-
     34   Die Demokratisierung des Wealth                                             bination aus Haftungsbegrenzung, steuerlichen Gestaltungs-
          ­Managements                                                                möglichkeiten und wirtschaftlichen Optimierungspotenzia-
          Karl im Brahm, Avaloq Sourcing (Europe) AG                                  len hinsichtlich der Liquiditätsgewinnung und dem freien un-
          w Mit der Digitalisierung rücken für Privatbanken und Ver-                  ternehmerischen Einsatz der steuerbegünstigten Dotierun-
          mögensverwalter auch Kundensegmente in den Fokus, die                       gen. Der Beitrag stellt dieses (Anlage-)Konzept dar, welches
          bislang wenig attraktiv schienen: Klienten mit mittleren Ver-               gleichzeitig vielfältige Unternehmensziele in den Bereichen
          mögen – die Mass Affluent Clients. Der Begriff der Demokra-                 Bilanzen und Steuern, Personal und Finanzen erfüllt.
          tisierung des Wealth Managements beschreibt diesen Trend.

     38   Neues zum Transparenzregister                                         48    PrivateFinancePartner
          Prof. Dr. Maximilian A. Werkmüller, SSP-LAW (Of Counsel),
          Rechtsanwaltsgesellschaft, Düsseldorf
          w Bereits seit dem Jahr 2017 besteht die geldwäscherechtli-
          che Verpflichtung, die hinter sämtlichen Kapital- und einge-
          tragenen Personengesellschaften, Stiftungen, Trusts und ver-
          gleichbaren Gestaltungen stehenden natürlichen Personen
          als sog. wirtschaftlich Berechtigte im Transparenzregister zu
          erfassen. Jedoch führt die Bestimmung des wirtschaftlich Be-
          rechtigten in der Praxis häufig zu Problemen, insbesondere
          bei Stiftungen. Der Beitrag gibt Hilfestellungen, welche ein-
          tragungspflichtige Tatsachen bei Stiftungen, auch unter ste-
          tiger Berücksichtigung der sich ändernden Verwaltungsauf-
          fassung ins Transparenzregister einzutragen sind.

Impressum
PrivateFinancePraktiker                           Redaktion                                    Koordination/Korrektorat
                                                  Thomas Ackermann, Chefredakteur und ViSdP    Claudia.Merklinger@FCH-Gruppe.de
Redaktion@FCH-Gruppe.de                           Prof. Dr. Patrick Rösler                     Leiterin Vertrieb
Titelfoto                                         Schriftleitung                               Heidi.Bois@FCH-Gruppe.de
Alex Block/unsplash.com                           Björn Wehling                                Aboservice
                                                  Claudia Merklinger                           Beate.Kaltschmitt@FCH-Gruppe.de
                                                                                               Rezensionen
                                                  Verleger                                     Miriam.Luell@FCH-Gruppe.de
                                                  Prof. Dr. Patrick Rösler
                                                                                               Produktionsleitung
                                                                                               Claudia.Merklinger@FCH-Gruppe.de

26        PFP 04 / 2020
PrivateFinancePraktiker - PFP 04/2020 - bacon Pension Trust AG
AUS DEN FCH THEMENWELTEN:                                                    AUS UNSEREN ANDEREN FACHZEITSCHRIFTEN
WWW.FCH-GRUPPE.DE

     Rubrik Einlagen- und Wertpapierrecht                                       CompRechtsPraktiker 03–04/2020 S. 62
    Kurzfristige Erinnerung: Beschwerdebericht                                 Das Know-Your-Customer-Prinzip
    zum 01.03.2020                                                             Asli Akay, Isbank AG
    Wertpapier(neben)dienstleistungen und Beschwerdegrün-                      w Aufgrund der Verschärfungen durch die 4. EU-Geldwä-
    de erstmals im Beschwerdebericht nach Art. 26. Abs. 6 der                  scherichtlinie sind auch die Anforderungen an das Know-
    Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 zum 01.03.2020 für                    Your-Customer-Prinzip weiter gestiegen. Zur Konkretisie-
    das Kalenderjahr 2019                                                      rung der erhöhten Anforderungen hat die BaFin Auslegungs-
    Manuel Regent, Internationales Bankhaus Bodensee AG                        und Anwendungshinweise im Dezember 2018 erlassen.
    w Am 19.04.2018 wurde das Rundschreiben 05/2018 (WA)
    – MaComp veröffentlicht, welches in BT 12 Beschwerdema-
    nagement und Beschwerdebericht nach Art. 26 DV weitere                      BankPraktiker 03/2020 S. 54
    Pflichten bzw. eine zusätzliche Berichtspflicht im Zusam-
    menhang mit Beschwerden zu Wertpapierdienstleistungen                      CRR II: Ausgewählte Einzelfragen und
    und Wertpapiernebendienstleistungen enthält.                               ­Umsetzungsprobleme im Meldewesen
                                                                               Stefan Röth | Dr. Marius Schulte-Mattler, beide
                                                                               ­PricewaterhouseCoopers GmbH
     Rubrik Compliance                                                         w Die CRR II führt zu neuen Herausforderungen im Bereich
                                                                               des Meldewesens und der Offenlegung. Durch verschie-
    Optimierung der Compliance-Funktion                                        dene Verordnungsentwürfe wird derzeit die Überführung
    ­beginnt im Fachbereich                                                    der fachlichen Neuerungen in entsprechende Melde- und
    Aufgabenzuordnung im Internen Kontrollsystem als Aus-                      Offenlegungsanforderungendiskutiert. Nicht zuletzt führt
    gangspunkt für die Ausrichtung der MaRisk-Compliance                       dies aufgrundvon neuen Meldebögen für das Kontrahen-
    Dr. Guido Drewes, GC&C Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsge-                   tenrisikooder deutlich veränderte Anforderungen an die
    sellschaft                                                                 Meldungder NSFR zu einer erhöhten Komplexität im Mel-
    w Die steigende Bedeutung von Governance und Compli-                       dewesen.
    ance für Banken und Sparkassen führt laufend zu zusätzli-
    chen Aufgabenstellungen, die gerne auch in der MaRisk-
    Compliance angesiedelt werden. Damit der Personalbe-
    darf und die Kosten nicht ausufern, ist die Optimierung
    von Effektivität und Effizienz der Compliance-Funktion eine
    Daueraufgabe für die Führungskräfte.

Satz                                              Geschäftsführung                                Firmenanschrift & inhaltliche Verantwortung
MetaLexis, Niedernhausen                          Marcus Michel                                   Finanz Colloquium Heidelberg GmbH
                                                  Prof. Dr. Patrick Rösler                        Im Bosseldorn 30 ● 69126 Heidelberg
Druck/Versand                                     Frank Sator
best response GmbH, Ubstadt-Weiher                                                                Telefon: +49 6221 99898-0
                                                  Björn Wehling                                   E-Mail:   info@FCH-Gruppe.de
Preise                                                                                            Internet: www.FCH-Gruppe.de
Jahresabonnement Inland: € 229,00 zzgl. MwSt.     Sitz der Gesellschaft ist Heidelberg
und € 16,03 Versand zzgl. MwSt., 10x jährlich.    Amtsgericht Mannheim HRB Nr. 335598             Der PrivateFinancePraktiker wird auf FSC-zer­
Einzelheft € 26,50 zzgl. MwSt. und € 1,85 zzgl.   Umsatz-Identifikationsnummer gemäß § 27a        tifiziertem Papier produziert.
MwSt.                                             Umsatzsteuergesetz: DE 184391372
Abonnementkündigung nur mit Frist von 4 Wo-
chen vor Ende des Bezugszeitraums möglich.

                                                                                                                           PFP 04 / 2020    27
PrivateFinancePraktiker - PFP 04/2020 - bacon Pension Trust AG
Beitrag                                          Vorstand & Aufsichtsrat   Personal & Führung        Kreditgeschäft & Immobilienfinanzierung   SaniInso
                                                          Bankrecht    Compliance     Revision   Controlling       IT & Orga   Einlagen- & Wertpapiergeschäft

                       Family Office leicht gemacht!
                       Was ist bei der Gründung eines Family Office zu beachten?

                                                          I. Konzept und Definition eines                        ƒ Optimierung und Beratung des Gesamtver-
                                        Autor:
                                                             Family Office                                         mögens inklusive aller Assetklassen
                        Jörg Plesse,                                                                             ƒ Im Idealfall interessenunabhängig mit einer
        Unternehmerberater sowie                          w In den letzten Jahren sind immer mehr                  Ausnahme: im Interesse seines Mandanten
        Erb- und Stiftungsmanager                         Family Offices gegründet worden. Dieser Trend          ƒ Kein Verkauf von Produkten, sondern Aus-
  im Private Banking der NORD/LB,
                                                          scheint ungebrochen. Nach wie vor liebäugeln             wahl der besten Produkte, Manager und
           Tätigkeitsschwerpunkt:
Beratung von Unternehmerfamilien                          viele Berater, Banken, Vermögensverwalter und            Berater am Markt und Entwicklung indi-
                in der privaten und                       Vermögende mit der Gründung eines eige-                  vidueller Lösungen
    unternehmerischen Nachfolge.                          nen Family Offices. In diesem Zusammenhang             ƒ Koordinator der Vermögenssteuerung
                                                          stellt sich die Frage, wie man diesbezüglich am        ƒ Maßgeschneidertes Controlling und
                                                          besten vorgeht. Zunächst muss jedoch geklärt             Reporting
                                                          werden, was ein Family Office überhaupt ist.           ƒ Generationenübergreifende Planung und
                                                                                                                   Beratung, inklusive Estate Planning und
                                                          Es gibt keine einheitliche Definition eines              Generationenmanagement
                                                          Family Office. Da das Family Office jedoch einen       ƒ Schutz des Vermögens vor allen denkba-
                                                          gewissen Nimbus hat und den Anbieter auf-                ren Risiken (Asset Protection)
                                                          wertet, sind auch aus diesem Grunde immer              ƒ Hält als Gate Keeper den Rücken frei
                                                          mehr Multi Family Offices entstanden. Häufig             („Abschirmungsfunktion“)
                                                          handelt es sich dabei um Gründungen von                ƒ Conciergeservice und andere persönliche
                                                          Banken. Bei genauerer Betrachtung stellt man             Dienstleistungen
           BuchTIPP                                       jedoch fest, dass ein Großteil der Family Offices
            Werkmüller (Hrsg.):                           nichts anderes als Private Banking oder besten-        Diese typischen Merkmale kann man auch als
            Family Office                                 falls Wealth Management anbieten, lediglich            Mindestanforderungen an ein Family Office be-
            Management,                                   mit einem schickeren Etikett. Sieht man sich die       zeichnen. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede
            4. Aufl. 2019.                                Family Offices einiger Banken genauer an, stellt       dieser Dienstleistungen auch im eigenen Haus
                                                          man sogar fest, dass sie nicht einen einzigen          erbracht werden muss.
            www.FCH-Gruppe.de
                                                          „echten“ Family Office-Mandanten betreuen.
                                                          Es drängt sich in solchen Fällen der Eindruck          Ein Großteil der Leistungen kann und sollte
                                                          auf, als würde die eine oder andere Bank Family        auch extern über Kooperationspartner erbracht
                                                          Office nur pro forma anbieten, um ihre Image-          werden. So könnte z. B. das Reporting an
                                                          broschüre und den Internetauftritt aufzuwer-           einen externen Wirtschaftsprüfer ausgelagert
                                                          ten. Deshalb ist es wichtig, den Begriff Family        werden. Diesbezüglich sollten jedoch sowohl
                                                          Office so zu definieren, dass er sich eindeutig        jede hausinterne Leistung als auch die Arbeit
                                                          vom Private Banking oder Wealth Management             der externen Kooperationspartner regelmäßig
                                                          abgrenzt1.                                             kritisch überprüft werden.

                                                          1. Merkmale eines Family Office                        2. Definition eines Family Office

                                                          In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage,          Das Family Office ist demnach eine Dienstleis-
                                                          was die typischen Merkmale eines richtigen             tung bzw. eine Organisation, die alle finanziel-
                                                          Family Office sind. Diesbezüglich sind u. a. fol-      len und nichtfinanziellen Aspekte des Vermö-
                                                          gende Punkte zu nennen:                                gens einer Familie organisiert und strategisch
                                                                                                                 ausrichtet. Dabei beschränkt es sich nicht auf
                                                          ƒ Überblick über die Gesamtsituation und               das liquide Vermögen, sondern bezieht alle
                                                            Schaffung von Transparenz, insbesondere              Vermögensklassen inklusive unternehmeri-
    1   Vgl. Plesse, Family Office, in: Seibert, Holger     im Hinblick auf Vermögensstruktur, Liqui-            scher Beteiligungen, Immobilien und Auslands-
        (Hrsg.), Praktikerhandbuch Private Banking, Fi-
        nanz Colloquium Heidelberg, 2013, S. 158–159.       ditätsströme, Erträge und Renditen                   vermögen mit ein. Ein richtiges Family Office

    28              PFP 04 / 2020                                                                 Finanz Colloquium Heidelberg, 2020    www.FCH-Gruppe.de
PrivateFinancePraktiker - PFP 04/2020 - bacon Pension Trust AG
Beitrag

muss zwingend auch eine Generationen- und            b) Definition der Markt- und
Nachfolgeberatung beinhalten. Da der Begriff            ­Kundensegmente                                                    FilmTIPP
Familie ohnehin generationenübergreifend                                                                                    Family Office
ist, bildet die Generationen- und Nachfolge-         Hier geht es um die Identifizierung, Definition                        Management.
beratung einen Grundstein des Family Office          und Abgrenzung der Zielgruppe. In dieser
und die deutlichste Erweiterung gegenüber            Phase sind u. a. folgende Punkte zu klären:                            www.FCH-Gruppe.de
dem Wealth Management. Neutralität und die
Möglichkeit, alle Produkte und Dienstleistun-        ƒ Welche Kundengruppen und Marktseg-
gen vom Markt einkaufen zu können, sollten             mente sollen angesprochen werden?
höchste Priorität haben2. Damit ist das Family       ƒ Wie lässt sich die Zielgruppe abgrenzen?
Office ein verstetigtes Financial Planning und       ƒ Wie groß ist die relevante Zielgruppe?
eine echte ganzheitliche Beratung.                   ƒ Welche Wettbewerber sind in diesem Markt
                                                       aktiv?
                                                     ƒ Werden vorrangig Kunden oder Nichtkun-
II.		Aufbau, organisatorische                          den angesprochen?
     Umsetzung und Implemen­
     tierung eines Family Office                     Bei der Definition der Zielgruppe ist zu beach-
                                                     ten, dass es keine eindeutige Abgrenzung einer
Zunächst muss geklärt werden, wie man das            Zielgruppe ausschließlich nach monetären
Family Office aufbaut, organisatorisch umsetzt       Größen wie, z. B. der Vermögensgröße, gibt.
und implementiert.
                                                     Entscheidend sind vielmehr die konkrete
1. Umsetzungsschritte                                Bedarfssituation der Mandanten und die Bereit-
                                                     schaft, das für Family Office-Dienstleistungen
Folgende Schritte sind zur systematischen            nötige Honorar zu zahlen. Typische Merkmale
Umsetzung empfehlenswert:                            der Zielgruppen sind4:

a)   Single oder Multi Family Office                 ƒ Unternehmer/Freiberufler
b)   Definition der Markt- und Kundensegmente        ƒ Privatpersonen/Privatiers
c)   Entwicklung des Angebots                        ƒ Stiftungen
d)   Anpassung und richtige Nutzung der eige-        ƒ Gesamtvermögen von mindestens 20 Mio. €
     nen Fähigkeiten                                   (für Teilleistungen auch weniger). Diese
                                                       Grenze ist jedoch nicht fix. Entscheidend
a) Single oder Multi Family Office                     sind einerseits der Beratungsbedarf und
                                                       andererseits die Bereitschaft, für diesen
Zunächst muss geklärt werden, ob das Family            angemessen zu bezahlen
Office nur für eine Familie (Single Family Office)   ƒ besonders komplexe Vermögens- oder
oder für mehrere Familien (Multi Family Office)        Lebenssituation
aufgebaut werden soll. Als echte Grundsatz-          ƒ starker Auslandsbezug durch z. B. auslän-
frage stellt sie sich nur, wenn eine sehr vermö-       dische Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder
gende Familie beschließt, ein eigenes familien-        Auslandsvermögen
nahes Family Office aufzubauen.                      ƒ vorhandene Unternehmensbeteiligungen

Aus Sicht einer einzelnen Familie würde ins-         c) Entwicklung des Angebots
besondere die Diskretion für ein Single Family
Office sprechen. Für Multi Family Office könn-       Bei der Entwicklung des Angebots muss geklärt
ten die Teilung der Kosten sowie die Nutzung         werden, wie das Family Office ausgestaltet und
von Kontakten und Erfahrungen anderer Fami-          wie es bepreist sowie in welcher Form es ange-
lien sprechen. Beabsichtigt dagegen ein Ver-         boten werden soll. Dabei sind u. a. folgende
mögensverwalter oder eine Bank, ein Family           Fragen zu klären:
Office zu gründen, so kommt grundsätzlich nur
ein Multi Family Office in Frage, da es in einem     ƒ Welche Aspekte und Themen sind für die          2   Vgl. ebenda, S. 159–160.
solchen Fall ja um den Aufbau eines neuen              jeweiligen Zielgruppen besonders wichtig        3   Vgl. ebenda, S. 162.
Geschäftsfeldes geht3.                                 und wie soll das berücksichtigt werden?         4   Vgl. ebenda, S. 161.

Finanz Colloquium Heidelberg, 2020    www.FCH-Gruppe.de                                                                PFP 04 / 2020        29
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Beitrag

                                 ƒ Wo kann die spezielle Expertise des eige-       ƒ   Beteiligungsmanagement
       Inhouse-TIPP                nen Hauses besonders gut genutzt werden?        ƒ   Fondsmanagement
        Analyse von              ƒ Welche Vertriebswege sollen genutzt             ƒ   Artmanagement (Kunstberatung)
        „Immobiliensammlern“.      werden?                                         ƒ   Beratung im Zielfindungsprozess/Famili-
                                 ƒ Wie sollen Kundenansprache und Werbung              engespräch
        www.FCH-Gruppe.de          erfolgen?                                       ƒ   Conciergeservice, wie z. B. Reise- und Hotel-
                                 ƒ Wie soll das Honorarmodell aussehen?                buchungen, Ticketservice etc.
                                 ƒ Welche Dienstleistungen kann und soll das       ƒ   Intergenerative Planung
                                   Family Office intern erbringen und wofür        ƒ   Ausbildung der Kinder begleiten
                                   sollen externe Partner genutzt werden?          ƒ   Management von Objekt- und Personen-
                                                                                       schutz
                                 Das Angebot sollte sich natürlich an der          ƒ   Social Media, inklusive der Pflege von Web-
                                 Bedarfssituation der Mandanten orientieren.           seiten, Onlineprofilen und sozialen Netz-
                                 Als Anforderungen an die Steuerung großer             werken
                                 Vermögen sind u. a. zu nennen5:                   ƒ   Öffentlichkeitsarbeit

                                 ƒ Risikoreduzierung bzw. -optimierung             d) Anpassung und richtige Nutzung der
                                 ƒ Renditeberechnung, -analyse u. -optimie-           eigenen Fähigkeiten
                                   rung
                                 ƒ Liquiditätssteuerung                            Die Schaffung der organisatorischen, personel-
                                 ƒ auf die Familie zugeschnittene Ausrichtung      len und technischen Voraussetzungen ist eine
                                   der Vermögensstruktur                           der größten Herausforderungen bei der Imple-
                                 ƒ Entwicklung und Kontrolle einer Invest-         mentierung eines Family Office. Dabei sind u. a.
                                   mentstrategie für das Gesamtvermögen            folgende Fragen zu klären:
                                   inklusive Asset Allocation
                                 ƒ Vermögensverwalterauswahl und die Aus-          ƒ Welche Kernkompetenzen sind für das
                                   wahl anderer Berater inklusive Beauty Con-        Family Office notwendig?
                                   test                                            ƒ Welche Kernkompetenzen sind im eige-
                                 ƒ regelmäßige Information und Beratung              nen Hause vorhanden?
                                 ƒ laufendes Reporting u. Controlling              ƒ Wie können und sollen fehlende Fähigkei-
                                 ƒ Nachfolgeberatung und -begleitung                 ten aufgebaut werden (Zukauf, Einstellung
                                 ƒ Finanzierungsberatung und -optimierung            neuer Mitarbeiter, Ausbildung, Koopera-
                                 ƒ Asset Protection (Vermögenssicherung)             tion)?
                                 ƒ Kostenoptimierung                               ƒ Welche Kapazitäten gibt es und wie können
                                 ƒ steuerliche Optimierung auf nationaler und        diese ggf. erweitert werden?
                                   internationaler Ebene                           ƒ Welche Software soll genutzt werden?
                                 ƒ juristische Beratung inkl. Vertragsgestaltung   ƒ Welche sonstigen technischen und orga-
                                 ƒ Vermögensbezogene Ausbildung                      nisatorischen Maßnahmen müssen umge-
                                                                                     setzt werden?
                                 Aus der Bedarfssituation lassen sich direkt die   ƒ Welche Kommunikationsmaßnahmen sind
                                 möglichen Dienstleistungen und damit die            notwendig?
                                 Angebotspalette des Family Office ableiten:       ƒ Welche Kosten sind zu erwarten?

                                 ƒ   Reporting und Controlling                     Nachdem die Entscheidung gefällt worden ist,
                                 ƒ   Financial Planning                            welche Leistungen angeboten werden, sollte
                                 ƒ   Estate Planning (Nachfolgeberatung)           auch geprüft werden, welche davon besser
                                 ƒ   Investmentauswahl und -beratung               im eigenen Hause und welche besser durch
                                 ƒ   Vermögensverwalterauswahl und die Aus-        externe Partner erbracht werden sollen (make
                                     wahl anderer Berater inklusive Beauty Con-    or buy). Dabei sollten sowohl die eigenen Res-
                                     test                                          sourcen als auch das eigene Know-how des
                                 ƒ   Vermögensberatung und -verwaltung             Family Office richtig eingeschätzt werden.
                                 ƒ   Finanzierungsberatung                         Immer wenn Detailkenntnisse und Erfahrun-
                                 ƒ   Vorsorge- und Versicherungsmanagement         gen nicht in ausreichendem Maße im Family
5   Vgl. ebenda, S. 160–161.     ƒ   Immobilienmanagement                          Office vorliegen, Interessenkonflikte unlösbar

30              PFP 04 / 2020                                          Finanz Colloquium Heidelberg, 2020    www.FCH-Gruppe.de
PrivateFinancePraktiker - PFP 04/2020 - bacon Pension Trust AG
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sind oder es unter dem Aspekt der Ressour-            mögensverwaltern und Beratern aus. Dieser
censchonung sinnvoll ist, sollten externe Spe-        Interessenkonflikt muss offengelegt und dem                             SeminarTIPP
zialisten hinzugezogen werden. Beispielhaft           Mandanten deutlich gemacht werden. Für eine                              Analyse von
wird im Folgenden auf einige Dienstleistun-           objektivere und neutralere Verwalterauswahl                              „Immobiliensammlern“,
gen eingegangen6.                                     ist ein Verzicht auf eine eigene Vermögensver-                           05.11.2020,
                                                      waltung zu erwägen.                                                      Frankfurt/M.
Insbesondere der Aufwand und die Ressour-
cen, die für das Controlling und Reporting            2. Weitere Erfolgsfaktoren                                               www.FCH-Gruppe.de
aufgewendet werden müssen, werden häufig
unterschätzt. Irrtümlich wird von vielen im           a) Wichtigste Assetklassen im
Controlling und Reporting die Kernleistung               Family Office
des Family Office gesehen. Im Grunde handelt
es sich dabei jedoch nur um ein Rechen- und           Viele Family Offices kümmern sich nur um
Analyseinstrument, das die nötigen Informati-         einen kleinen Teil des Familienvermögens und
onen liefern sollte, um die komplexe Situation        ignorieren die Gestaltung einer Nachfolgerege-
des Kunden jederzeit richtig einschätzen und          lung. So fällt bei den klassischen Family Office-
daraus die richtigen Empfehlungen ableiten zu         Kunden mit mehr als 20 Mio. € Vermögen auf,
können. Gleichzeitig wird das Know-how für            dass tendenziell der Anteil des liquiden Vermö-
eine korrekte Darstellung des Controllings und        gens immer kleiner wird, je größer das Gesamt-
Reportings häufig unterschätzt. Als Beispiel sei      vermögen ist. Die wichtigsten Assetklassen
hier die richtige steuerliche und liquiditätsmä-      dieser Kunden stellen i. d. R. direkte Unter-
ßige Abbildung von verschiedenen Erträgen             nehmensbeteiligungen und/oder Immobili-
aus dem Ausland genannt. Deshalb und aus              envermögen dar. Meist ist der liquide Vermö-
Gründen der regelmäßigen Auslastung emp-              gensanteil bei Kunden dieser Größenordnung
fiehlt sich für die meisten Family Offices, das       kleiner als 20 %, nicht selten sogar geringer
Controlling und Reporting durch eine darauf           als zehn Prozent. In deutlichem Missverhält-
spezialisierte und erfahrene Wirtschaftsprü-          nis dazu steht, dass sich offenbar der größte
fungsgesellschaft oder einen anderen Dienst-          Teil der Multi Family Offices ausschließlich um
leister erstellen zu lassen. Diese liefert dann die   das Management, die Beratung und Optimie-
entsprechenden Auswertungen an das jewei-             rung des liquiden Vermögens sowie die klas-
lige Family Office. Auf diese Weise ließe sich        sische Vermögensverwaltung kümmert. Viele
diese Auswertung gleichzeitig als Vorbereitung        Multi Family Office-Berater sind reine Wertpa-
für spätere Steuererklärungen nutzen.                 pierspezialisten und mit Fragen bezüglich der
                                                      Unternehmensbeteiligungen, des Immobili-
Viele Family Offices sehen als wesentliche Auf-       enmanagements oder der Nachfolgeregelung
gabe die Vermögensberatung und insbeson-              häufig überfordert7.
dere -verwaltung an. In solchen Fällen ergibt
sich jedoch ein großer Interessenkonflikt, der        Das Ergebnis ist, dass in vielen Fällen vom soge-
entsprechend berücksichtigt werden muss.              nannten „Family Office“ 80 bis 90 % des Fami-
Für einen Family Office-Mandanten ist es              lienvermögens weder beraten, geschweige
i. d. R. sinnvoll, mehrere Vermögensverwal-           denn strategisch gemanagt werden. Stattdes-
tungsmandate zu vergeben, um einerseits               sen versucht man, die Gesamtrendite zu erhö-
Risiken zu minimieren und andererseits unter-         hen und das Risiko zu reduzieren, in dem man
schiedliche Expertisen zu nutzen. Je nach Aus-        nur zehn bis 20 % des Vermögens optimiert.
gangssituation, Risikoneigung, Zielsetzung            Das ist wirklich „ganzheitliche Beratung“!
und Vorgabe des Mandanten müssten dabei
jeweils verschiedene Vermögensverwalter               b) Mitarbeiterauswahl und -entwicklung
ausgewählt werden. Sofern das Family Office
jedoch selbst als Vermögensverwalter auftritt,        Die richtige Mitarbeiterauswahl und -entwick-
dürfte es immer eine gewisse Tendenz geben,           lung ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren.
einen möglichst großen Teil des Vermögens             Im Family Office gibt es nicht den einen richti-
in die eigene Vermögensverwaltung fließen             gen Mitarbeitertypen, sondern verschiedene,
zu lassen. Das schließt in den meisten Fällen         die sich optimal ergänzen müssen. Es muss ver-      6   Vgl. ebenda, S. 163–164.
eine neutrale und objektive Auswahl von Ver-          mieden werden, dass ein zu hoher Überhang           7   Vgl. ebenda, S. 165.

Finanz Colloquium Heidelberg, 2020    www.FCH-Gruppe.de                                                                   PFP 04 / 2020        31
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                                    an Wertpapierspezialisten vorhanden ist. Auf-     werden. Üblich sind sowohl Festhonorare, Stun-
                                    grund der typischen Immobilien- und Unter-        densätze als auch Promillesätze vom betreu-
                                    nehmenslastigkeit dieser Kundenklientel sind      ten Vermögen.
                                    erfahrene Finanzplaner, Estate Planner, Immo-
                                    bilienexperten und Unternehmensfachleute
                                    mindestens genauso wichtig. Die entspre-          III. Fazit
                                    chenden Beratungsleistungen können selbst-
                                    verständlich teilweise auch extern eingekauft     Das Family Office stellt eine besonders inter-
                                    werden, um Ressourcen zu schonen oder spe-        essante Herausforderung dar. Es muss jedoch
                                    zielles Know-how zu nutzen. Dann müssen           berücksichtigt werden, dass die Implementie-
                                    jedoch die extern erbrachten Leistungen und       rung eines echten Family Office eine besonders
                                    der Leistungsprozess durch das Family Office      anspruchsvolle Aufgabe darstellt, die beson-
                                    begleitet und laufend geprüft werden. Eine ein-   ders hohe Ansprüche an die Organisation und
                                    fache Delegation, z. B. an einen Notar, damit     vor allem die Mitarbeiter stellt.
                                    dieser sich um die Regelung der Nachfolge
                                    kümmert, reicht nicht aus8!                       Vorab sollte man ehrlich die eigenen Fähig-
                                                                                      keiten prüfen und sich fragen, welche Leistun-
                                    c) Honorierung, Transparenz und                   gen aus eigener Kraft qualitativ hochwertig
                                       Interessenkonflikte                            erbracht werden können und welche nicht. Im
                                                                                      Zweifel ist es besser, etwas von einem Exter-
                                    Der Umgang mit Drittanbietern, Provisionen        nen gut machen zu lassen, als es selbst schlecht
                                    und Interessenskonflikten muss geklärt und        zu machen. Man sollte seine Grenzen kennen.
                                    gegenüber dem Kunden offengelegt werden.
                                    So sollten Provisionen gegenüber dem Kunden       In den meisten Fällen dürfte es sinnvoll sein,
                                    genau ausgewiesen werden oder ein Provisi-        beim Start eines Family Offices möglichst viele
                                    onsverzicht ausgeübt werden. Zu guter Letzt       Leistungen extern von Experten einzukaufen
                                    muss natürlich auch noch über die Art der         und die eigenen Fähigkeiten nach und nach
8   Vgl. ebenda, S. 165–166.        Honorierung dieser Dienstleistung entschieden     auszubauen. £

    PRAXISTIPPS

    ‡ Die Bedürfnisse der Mandanten sollten in den Mittelpunkt gestellt werden. Damit sollte das Angebot am Bedarf orien-
         tiert werden.

    ‡ Die eigenen Fähigkeiten richtig einschätzen und nutzen.

    ‡ Expertennetzwerke sollten zur Unterstützung genutzt werden. Man sollte nur das selbst machen, was man wirklich gut
         beherrscht.

32              PFP 04 / 2020                                             Finanz Colloquium Heidelberg, 2020    www.FCH-Gruppe.de
Grundlagenschulung Datenschutz-E-Learning
Unser Datenschutz-E-Learning bietet Ihnen Grundlagenwissen zum Datenschutz. Sandra Leicht, Geschäftsführerin der
FCH Compliance GmbH und TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte, behandelt folgende Themen:

    •    Bedeutung von Datenschutz und aktuellen Rechtsgrundlagen.
    •    Welche Pflichten haben Sie als Unternehmen und welche Maßnahmen müssen Sie umsetzen?
    •    Was bedeutet Beschäftigtendatenschutz für Unternehmen?
    •    Welches sind die geforderten technisch-organisatorischen Maßnahmen und wie können Sie diese umsetzen?
    •    Welche sind aktuelle Datenschutzverstöße, die von den Behörden geahndet wurden?
    •    Wie erstellen Sie ein Löschkonzept und was bedeutet Löschen überhaupt?
    •    Worauf müssen Sie im Unternehmen bei Werbung und Vertrieb achten?

Wir haben Ihr Interesse geweckt?

Dann besuchen Sie unsere Seite unter
www.fch-gruppe.de/film/grundlagenschulung-datenschutz

Ihre Ansprechpartnerin:                                                                        sandra.leicht@fch-gruppe.de
Sandra Leicht, Geschäftsführerin FCH Compliance GmbH                                              Tel.: +49 6221 99 89 8-32
Beitrag                                        Vorstand & Aufsichtsrat   Personal & Führung   Kreditgeschäft & Immobilienfinanzierung    SaniInso
                                                      Bankrecht    Compliance     Revision   Controlling    IT & Orga   Einlagen- & Wertpapiergeschäft

                    Die Demokratisierung des
                    Wealth Managements
                    Digitalisierung und Automatisierung verändern die Vermögensverwaltung.

                                    Autor:
                                                       I. Auf dem Weg zu neuen                             ten mittlerer Größe sind durchaus anspruchs-
                                                          ­Kundensegmenten                                 voll. Sie erwarten, dass ihnen die Bank eine
                 Karl im Brahm,                                                                            gewisse Wertschätzung entgegenbringt und
CEO Avaloq Sourcing (Europe) AG                        w Seit jeher sind sie die beiden Pole des Bank-     einen hochgradigen Service leistet. Sie möch-
und Head of Germany bei Avaloq.                        geschäfts: vermögende Kunden einerseits und         ten schnelle Antworten auf ihre Fragen, sie
                                                       das margenschwache Massengeschäft ande-             wollen eine persönliche Beratung durch einen
                                                       rerseits. Bislang erlaubte der Fokus auf eines      Vermögensverwalter, und sie wünschen sich
                                                       dieser zwei Segmente einer Bank auch, sich          ebenfalls Zugang zu komplexen Anlagefor-
                                                       strategisch ganz klar auszurichten: entweder        men. Beides zugleich zu tun – die Kosten gering
                                                       als Kosten- oder als Qualitätsführer. Die Digi-     zu halten und eine individualisierte Anlagebe-
                                                       talisierung verändert den Wealth Management-        ratung zu erbringen – war für Banken bislang
                                                       Markt und weicht die Konzentration auf diese        eine beträchtliche Herausforderung. Die Digi-
                                                       beiden Extreme auf. Durch neue Technologien         talisierung eröffnet für Privatbanken und Ver-
                                                       wie etwa Robo-Advisory wird auch das bislang        mögensverwalter dank neuer Technologien
         SeminarTIPP                                   von Privatbanken und Vermögensverwaltern            heute aber die Option, diese Herausforderung
                                                       meist ignorierte Marktsegment der mittleren         zu meistern und beides zu erreichen. Einem
         Hamburger
                                                       Vermögen interessant. Digitalisierung, Automa-      aktuellen Report der Boston Consulting Group
         Wertpapier-Tage:
                                                       tisierung, die durch MiFID 2 geforderte Klien-      zufolge1 besteht der Klientenstamm von Ver-
         Aufsichtsrecht &
                                                       ten-Kategorisierung und Product-Governance          mögensverwaltern weltweit sogar ganz über-
         Verbraucherschutz,
                                                       sowie eine höhere Effizienz im Backoffice durch     wiegend – zu ungefähr 65 % – aus Klienten mit
         04.–05.05.2020,
                                                       eine Industrialisierung des Bankings: sie alle      Portfolios von weniger als einer Mio. US-Dollar.
         Hamburg.
                                                       sind Treiber für eine Demokratisierung des          Auch die BCG kommt darum zu dem Schluss,
         www.FCH-Gruppe.de                             Wealth Managements.                                 dass es nur gelingen könne, diese Klienten zu
                                                                                                           binden, wenn Banken oder Vermögensverwal-
                                                       2. Mass Affluent Clients werden                     ter in der Lage sind, das wachsende Segment
                                                          interessant­                                     der Affluent Clients zu verstehen und deren
                                                                                                           Bedürfnisse zu erfüllen. Die BCG prognosti-
                                                       Traditionell war das mittlere Vermögensseg-         ziert sehr positive Umsatzeffekte durch diese
                                                       ment für Privatbanken wenig attraktiv. Die          Strategie: Dank besserer Margen, überlegener
                                                       exakte Definition, wer zu diesem mittleren          Produktinnovationen und personalisierter Ser-
                                                       Segment zählt, variiert natürlich von Region        vices könne es den besten Vermögensverwal-
                                                       zu Region und sogar von Bank zu Bank. Den-          tern gelingen, ihre Assets under Management
                                                       noch gilt: Die Mehrzahl der Finanzinstitute         (AuM) um zehn bis 20 % zu steigern.
                                                       versteht unter diesen „mass affluent clients“
                                                       Kunden mit Portfolios zwischen 100.000              3. Robo-Advisory in hybriden
                                                       und einer Mio. €. Aufgrund ihrer Menge                 ­Beratungsmodellen
                                                       tragen diese mittelgroßen Kunden nicht son-
                                                       derlich stark zur Kostendegression bei. Zugleich    Robo-Advisory, der automatisierte Beratungs-
                                                       generieren sie aber auch nicht die Ertragsvolu-     prozess auf Basis mathematischer Algorithmen,
                                                       mina, die eine intensivere persönliche Betreu-      impliziert, dass diese KI-gestützte Beratung für
                                                       ung lohnen würden. Dennoch existiert auch bei       den Kunden über mobile oder Online-Kanäle
  1
                                                       Kunden aus diesem mittleren Segment typi-           erfolgt. Abhängig davon, wie ausgeprägt die
      Boston Consulting Group (2019), Global Wealth
      2019: Reigniting Radical Growth, unter: www.     scherweise der Wunsch nach maßgeschnei-             technologische Unterstützung im Beratungs-
      bcg.com/en-ch/publications/2019/global-          derten Lösungen, die auf ihre individuellen         prozess ist, sind für unterschiedliche Kunden-
      wealth-reigniting-radical-growth.aspx, abge-
      rufen am 24.01.2020.                             Bedürfnisse ausgerichtet sind. Auch die Klien-      segmente auch Mischformen denkbar. Das

  34              PFP 04 / 2020                                                               Finanz Colloquium Heidelberg, 2020    www.FCH-Gruppe.de
Beitrag

Spektrum reicht von der vollautomatisierten
Beratung durch den Robo-Advisor über ein
                                                     len – wenn sie ihnen ein Tool anbietet, das den
                                                     Datenhaushalt der Bank nutzt, um bestimmte
                                                                                                        » Eine Bank, der es
hybrides Beratungsmodell bis hin zu einer vor        Felder der Erklärung vorzubefüllen. Reicht          ernst damit ist, neue
allem persönlichen Beratungsbeziehung, die           der Kunde seine Steuererklärung dann online
nur digital unterstützt wird. Die drei Beratungs-    ein, weiß die Bank bereits, ob und in welcher
                                                                                                        ­Kundensegmente zu
modelle unterscheiden sich nicht nur durch           Höhe eine Steuergutschrift zu erwarten ist. Das     erschließen und zu
den Grad der Automatisierung, sondern – und          Resultat: Die Bank kann sofort eine automati-
dies macht die Differenz strategisch relevant –      sierte, KI-basierte Empfehlung aussprechen –        bedienen; die von den
durch die adressierte Zielgruppe. Während die        und die Conversion Rate wird steigen. Für eine
Vollautomatisierung vor allem den Retailmarkt        intelligente Segmentierung und passgenaue           ­Möglichkeiten der
und eher junge Kunden fokussiert, steht bei der
nach wie vor persönlichen Beratung von High
                                                     Ansprache dieser neuen Kunden ist natürlich
                                                     auch eine aussagefähige, automatisierte Daten-
                                                                                                          ­Demokratisierung im
Net Worth- und Ultra High Net Worth-Klienten         analyse erforderlich. Wenn langjährige Kunden         Wealth ­Management
die digitale Unterstützung der Beratungsleis-        beispielsweise nicht mehr weit vor einem Ver-
tung im Zentrum. In unserem Kontext der Mass         erbungsfall stehen, ist es für die Bank wichtig,      profitieren will,
Affluent Clients mit Portfolios ab circa 100.000 €   die Erbfolge zu kennen, um Assets weiterhin
ist ein hybrides Modell besonders interessant,       betreuen zu können. Und wer jüngere Kunden
                                                                                                           muss ­entscheiden,
das Service Level Agreements in verschiedene         mit kleinen oder mittleren Vermögen früh              wie sie ihre d­ igitalen
Service-Klassen gliedert. Diese Service Levels       gewinnen möchte – um sie schon zu binden,
legen fest, wie intensiv Monitoring und aktives      bevor sie sich zu High Net-Worth Clients ent-         ­A ngebote an den
Management des Portfolios sind – ohne dabei          wickeln –, muss jetzt auf ihre aktuellen Bedürf-
                                                                                                            Kunden ­bringen
                                                                                                                          «
auf regelmäßige persönliche Treffen zu verzich-      nisse eingehen. Im Falle von Millennials bedeu-
ten. Entsprechend unterscheiden sich auch die        tet das eben auch, ihrem selbstverständlichen
Gebühren in jeder Service-Klasse – sie können        Umgang mit digitalen, rund um die Uhr ver-
                                                                                                            möchte.
etwa von 40 bis 80 Basispunkten auf die Assets       fügbaren und oft KI-gestützten Self-Service-
under Management (AuM) reichen. Bei solch            Lösungen Rechnung zu tragen. Eine aktuelle
einem hybriden Beratungsmodell ist ein Klient        Studie von Avaloq2 bestätigt die wachsende
natürlich auch in der Lage, jederzeit online wei-    Relevanz konsequenter Kundenorientierung:
tere Services zu nutzen.                             Von den 210 befragten Fachleuten in Bank-
                                                     wesen und Vermögensverwaltung betrachten
4. Neue Kundenbedürfnisse im Fokus                   46 % verbesserte Kundenerlebnisse als aktu-
                                                     ell wichtige Aufgabe. Nur ein Thema erscheint
Es ist eine Folge der Digitalisierung unseres All-   derzeit noch etwas bedeutsamer: Die Compli-
tags: Die Ansprüche, die moderne Kunden an           ance angesichts sich verändernder regulatori-
digitale Services stellen, gerade jüngere Klien-     scher Vorgaben (Nennung von 48 %). Für die
ten aus den neuen Segmenten, sind dem, was           zukünftige Entwicklung der Branche sieht die
Privatbanken traditionell bieten, weit voraus.       klare Mehrheit der Fachleute (55 %) die Themen
Eine Bank, der es ernst damit ist, neue Kun-         KI, Robots und Automatisierung als die ent-
densegmente zu erschließen und zu bedie-             scheidenden Trends.
nen; die von den Möglichkeiten der Demokra-
tisierung im Wealth Management profitieren           5. Industrialisierung des Bankings für
will, muss entscheiden, wie sie ihre digitalen          höhere Effizienz
Angebote an den Kunden bringen möchte.
Dabei gilt das Prinzip: Wo und wann immer            Den Aufwand bei der Betreuung der Kunden
der Kunde selbst es will. Denn Kundenorien-          mit mittleren Vermögen überschaubar zu
tierung und ‑zentriertheit sind die zentralen        halten und ihnen dennoch individuelle Ser-
Aspekte für digitale Private Banking-Angebote.       vices zu bieten, wird auch durch eine konse-
Es geht darum, genau die Advisory Experience         quente Effizienzsteigerung möglich. Ein wichti-
zu bieten, die der Kunde möchte. Für Banken          ger Ansatzpunkt dafür ist die Industrialisierung
wird es in diesem Kontext wichtig, Alltagsrele-      und Automatisierung des Bankings, die Back-
vanz zu erzeugen, indem sie schlicht im Alltag       office-Prozesse eingeschlossen. Im Zweifels-       2   Avaloq (2020), Avaloq insights report 2019,
                                                                                                            unter: https://info.avaloq.com/global/lp1/in
ihrer Kunden vorkommen. Ihre online-affinen          fall bedeutet das für die Bank den Schritt in          sights_survey_2019?hsCtaTracking=9a53755c-
Kunden kann eine Bank beispielsweise dabei           die Cloud. Wenn eine Bank sich für Software-           e3ed-4278-91c5-fcb1b3ff0fe8%7C1d6b3d75-
                                                                                                            3439-44c7-9e10-0a0e6ef0fe4a, abgerufen am
unterstützen, ihre Steuererklärung zu erstel-        as-a-Service (SaaS)- und Business-Process-             24.01.2020.

Finanz Colloquium Heidelberg, 2020    www.FCH-Gruppe.de                                                                PFP 04 / 2020              35
Beitrag

  » Ihre Innovations­               as-a-Service-Modelle (BPaaS) entscheidet,
                                    überwindet sie damit die hemmende Kom-
                                                                                        ren möchte, beherzigt den Grundsatz: Done is
                                                                                        better than perfect.
         fähigkeit erhöht           plexität individuell gewachsener Legacy-Sys-
                                    teme, erhöht die eigene Innovationsfähigkeit        7. Krypto-Assets und Tokens als
    sich deutlich, wenn             und reduziert ihre Kosten. Gerade die Industri-        ­vielversprechendes Innovationsfeld
    ­Banken dem Open                alisierung des Bankings in Gestalt eines BPaaS-
                                    Modells resultiert in viel höheren Straight-        Aktuell zeichnet sich beispielsweise die Block-
        Banking-Prinzip             through-Processing-Raten (STP) und eröffnet         chain- bzw. Distributed-Ledger-Technologie
                                    der Bank oder dem Vermögensverwalter die            als hochinteressantes Innovationsfeld ab. Die
       ­folgen und bereit           Chance, sich auf seine wirklichen Stärken zu        Tokenisierung, die ja gerade Gegenstand von
      sind, ­interessante           konzentrieren – auf das wettbewerbsdifferen-
                                    zierende Know-how.
                                                                                        Gesetzgebung und Regulierung wird, dürfte
                                                                                        ein weites Spektrum ganz neuer Asset-Klas-
           Lösungen von                                                                 sen für Aufbau und Verwaltung von Vermögen
                                    6. Open Banking-Prinzip und                         eröffnen. So werden nicht nur Vermögenswerte
­Fintech-Partnern über                 ­Ökosysteme erleichtern                          handelbar, die früher zu den non-bankable
                                       ­Innovationen                                    Assets zählten – von Kunstwerken über die
 die API-­Schnittstellen                                                                Oldtimersammlung bis zu Anteilen an einem
      des SaaS-Systems              Neue Kundengruppen zu adressieren, ist für Pri-     Parkhaus –, eine Bank kann Tokens auch in so

      zu integrieren.           «   vatbanken nicht nur eine Frage der geeigneten
                                    neuen Strategie. Die Erfahrung zeigt, dass eine
                                    klare strategische Ausrichtung ebenso wichtig
                                                                                        kleinen Stückelungen herausgeben, dass sie
                                                                                        für kleinere Anleger attraktiv sind. Gegenüber
                                                                                        reinen Krypto-Unternehmen verfügen etab-
                                    ist wie eine IT-Infrastruktur, die die neue Stra-   lierte Privatbanken im wachsenden Krypto-
                                    tegie und die neuen Prozesse flexibel umset-        Asset-Markt ohnehin über wichtige Vorteile:
                                    zen kann. Hier haben Banking- und Wealth            Sie genießen bereits das Vertrauen vieler Anle-
                                    Management-Plattformen mit einer offenen            ger, und sie sind als Banken prinzipiell in der
                                    Architektur grundsätzliche Vorteile. Jede ein-      Lage, ihren Klienten eine Rundum-Verwal-
                                    zelne Technologie ist für ein Finanzinstitut noch   tung all ihrer Assets zu bieten, traditioneller
     BuchTIPP                       beherrschbar, aber die Summe der transforma-        wie digitaler.
                                    tiven Technologien und Ereignisse ist es für das
      Ellenberger/Clouth
                                    einzelne Unternehmen nicht mehr. Im Idealfall       8. Individueller Weg in eine digitale
      (Hrsg.): Praktikerhand-
                                    greifen Privatbanken darum auf das Know-how            Zukunft
      buch Wertpapier- und
                                    von Experten in einem Ökosystem oder einer
      Derivategeschäft,
                                    Community zurück. Ihre Innovationsfähigkeit         Die Demokratisierung des Wealth Manage-
      5. Aufl. 2018.
                                    erhöht sich deutlich, wenn Banken dem Open          ments, neue Kundensegmente zu erschlie-
      www.FCH-Gruppe.de             Banking-Prinzip folgen und bereit sind, inte-       ßen und neue digitale Services zu offerieren
                                    ressante Lösungen von Fintech-Partnern              – für den Weg dorthin gibt es keine Patent-
                                    über die API-Schnittstellen des SaaS-Systems        rezepte. Welche konkreten Digitalisierungs-
                                    zu integrieren. So werden innovative Techno-        schritte sinnvoll sind, hängt von unterschied-
                                    logien für die eigenen Klienten schnell pro-        lichsten Faktoren ab, vom Umfang des Projekts,
                                    duktiv. Und eine hohe Innovationsgeschwin-          vom Zeitrahmen, von zu berücksichtigenden
                                    digkeit kann im sich verändernden Markt und         Legacy-Systemen und davon, an welcher Stelle
                                    bei neuen Kundensegmenten entscheidende             in ihrem Transformationsprozess sich die Bank
                                    Wettbewerbsvorteile verschaffen. Eine Bank          befindet. Eine Strategie der Digitalisierung und
                                    mit offener IT-Architektur hat bei ihren tech-      Demokratisierung des Wealth Managements zu
                                    nologischen Innovationen eine viel kürzere          beschließen, ist das eine. Diese neue Strategie
                                    Time-to-Market. So kann sie auch einen agilen       durch ein geeignetes Change Management in
                                    Fail-fast-Ansatz verfolgen und neue Technolo-       der Unternehmenskultur zu verankern und im
                                    gien und Services ohne hohes Innovationsri-         Alltag mit Leben zu füllen – das ist die andere
                                    siko erproben. Wer den Anschluss nicht verlie-      Aufgabe. £

36         PFP 04 / 2020                                                    Finanz Colloquium Heidelberg, 2020    www.FCH-Gruppe.de
Beitrag

 PRAXISTIPPS

 ‡ Die Digitalisierung beflügelt die Demokratisierung des Wealth Managements: auch Kunden mit Vermögen weit unter
     einer Mio. € werden für Privatbanken attraktiv.

 ‡ Mit hybriden Robo-Advisory-Modellen lässt sich dieses mittlere Kundensegment oft sinnvoll betreuen.

 ‡ Eine offene IT-Architektur, das Open-Banking-Prinzip und Ökosysteme erhöhen die Innovationsfähigkeit: Durch neue
     Lösungen von Fintechs, per API angebunden, sind Banken mit ihren Innovationen schnell am Markt.

 ‡ Die Tokenisierung ermöglicht unterschiedlichste neue Asset-Klassen, durch die eine Bank auch kleinere Anleger adres-
     sieren kann.

 ‡ Weitere Tipps für eine bessere, digitale Advisory Experience gibt auch das Whitepaper „Achieving ‘Value at Scale’ with
     Digital Advice and Enhanced Client Engagement“.

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                                                                Branchennewsletter

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Finanz Colloquium Heidelberg, 2020    www.FCH-Gruppe.de                                              PFP 04 / 2020        37
Beitrag                                           Vorstand & Aufsichtsrat   Personal & Führung     Kreditgeschäft & Immobilienfinanzierung     SaniInso
                                                                  Bankrecht    Compliance      Revision    Controlling    IT & Orga    Einlagen- & Wertpapiergeschäft

                              Neues zum Transparenzregister
                              Änderung der Verwaltungsauffassung zu eintragungspflichtigen Tatsachen bei
                              Stiftungen.

                                               Autor:
                                                                   I. Einleitung                                         Wortlaut hinausgehenden Auslegung der Ein-
                                                                                                                         tragungsvorschriften nicht (zwingend) erforder-
                            Rechtsanwalt                           w Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Vier-              lich gewesen wären. Ob dieser Effekt durch den
Prof. Dr. Maximilian A. Werkmüller, LL.M.,                         ten EU-Geldwäscherichtlinie (RL EU 2015/849)          Gesetzgeber „zwischen den Zeilen“ beabsichtigt
                              Düsseldorf                           vom 26.06.20171 wurde auf nationaler Ebene            war oder zumindest billigend in Kauf genom-
                    SSP-LAW (Of Counsel),
                                                                   das sog. Transparenzregister geschaffen, in wel-      men wurde, bleibt unklar. Zum 01.01.2020 ist
  Rechtsanwaltsgesellschaft, Düsseldorf.
                                                                   chem die hinter sämtlichen Kapital- und ein-          bereits die 5. EU-Geldwäscherichtlinie (RL EU
                                                                   getragenen Personengesellschaften, Stiftun-           2018/843) in Kraft getreten4.
                                                                   gen, Trusts und vergleichbaren Gestaltungen
                                                                   stehenden natürlichen Personen als sog. wirt-         Um den Betroffenen die Orientierung zu
                                                                   schaftlich Berechtigte erfasst werden sollen2.        erleichtern, hatte das Bundesverwaltungsamt
                                                                   Ziel der Richtlinie und damit auch der Neure-         als zuständige Aufsichtsbehörde erstmalig
                                                                   gelungen im Geldwäschegsetz (GwG) ist die             zum 22.09.2017 auf seiner Internetseite (www.
                                                                   Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfi-             bva.bund.de) Auslegungshinweise zu den mit
                                                                   nanzierung und organisierter Kriminalität3. Als       dem Transparenzregister verbundenen strit-
                                                                   „wirtschaftlich Berechtigter“ ist diejenige Person    tigen Rechtsfragen veröffentlicht. Inzwischen
                                                                   anzusehen, in deren Eigentum oder unter deren         sind diese Hinweise mehrfach überarbeitet
                                                                   Kontrolle die mitteilungspflichtige Vereinigung       worden. Die nachfolgenden Ausführungen
                                                                   (das Unternehmen) steht, vgl. § 3 Abs. (1) GwG.       befassen sich mit dieser geänderten Rechts-
                                                                   Das Gesetz regelt, dass hierzu jede natürliche        auffassung der Behörde, soweit sie Stiftungen
                                                                   Person zählt, die unmittelbar oder mittelbar          betreffen. Der besondere Fokus liegt dabei auf
                                                                   mehr als 25 % der Kapitalanteile hält, mehr als       den Familienstiftungen.
                                                                   25 % der Stimmrechte kontrolliert oder auf ver-
                                                                   gleichbare Weise Kontrolle ausübt. Geführt wird
                                                                   das elektronische Register beim Bundesminis-          II.		Eintragungspflichtige Angaben
                                                                   terium der Finanzen, § 18 Abs. (2) und Abs. (4)            bei Stiftungen
                                                                   GwG. Alle zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens
                                                                   des Gesetzes lebende wirtschaftlich Berech-           Das GwG regelt in § 3 Abs. (3), dass bei rechtsfä-
                                                                   tigte mussten bis zum 01.10.2017 im Transpa-          higen Stiftungen zu den wirtschaftlich Berech-
                                                                   renzregister eingetragen werden – § 59 Abs. (1)       tigten jede Person zählt, die Mitglied des Vor-
                                                                   GwG. Verstöße gegen die Eintragungsverpflich-         stands der Stiftung ist (§ 3 Abs. (3) Ziff. 1 GwG)
                                                                   tung sind bußgeldbewehrt, vgl. § 56 Abs. (1)          sowie jede natürliche Person, die als begüns-
                                                                   Ziff. 53 GwG. Ordnungswidrigkeiten können             tigt bestimmt worden ist (§ 3 Abs. (3) Ziff. 3
                                                                   mit einem Bußgeld in Höhe bis zu einer Million        GwG) oder schließlich jede Gruppe von natür-
                                                                   Euro oder bis zur Höhe des Zweifachen des             lichen Personen, zu deren Gunsten das Vermö-
                                                                   aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen            gen verwaltet oder verteilt werden soll. Unstrei-
                                                                   Vorteils belegt werden, vgl. § 56 Abs. (2) GwG.       tig sind mit dieser gesetzlichen Anordnung die
          1   BGBl. I 2017 S. 1.822.                               Diese im Vergleich zu anderen Ordnungswid-            jeweiligen Vorstände einer (steuerbegünstig-
          2   Vgl. hierzu Rieg, BB 2017 S. 2.310 ff.; vgl. auch
              Longerée/Pesch, NZG 28/2017 S. 1.081 ff.
                                                                   rigkeiten horrenden Bußgeldbewehrungen für            ten oder nicht steuerbegünstigten) Stiftung
          3   Vgl. Zimmermann/Raddatz, NJW 2018 S. 516 ff.         Verstöße gegen die Vorgaben des Geldwäsche-           einzutragen5. Die jeweiligen Personen sind im
              (521).                                               gesetzes haben bereits in Jahr 2017 zu erhebli-       Transparenzregister mit Vor- und Nachnamen,
          4   BGBl I 2019 S. 2.602. Vgl. hierzu auch die Nach-
              weise bei Hannes/Reich, ZEV 2019 S. 694 ff.
                                                                   cher Verunsicherung hinsichtlich des Umfangs          ihrem jeweiligen Geburtsdatum, dem Wohnort
          5   Vgl. hierzu Weitemeyer, MünchKomm-BGB, § 80,         eintragungspflichtiger Tatsachen geführt, mit         und hinsichtlich der Art und des Umfangs des
              Rn. 89. Zum Umfang der Eintragungsverpflich-         der Folge, dass teilweise Eintragungen erfolgt        jeweiligen wirtschaftlichen Interesses einzutra-
              tung vgl. auch Kotzenberg/Lorenz, NJW 2017
              S. 2.433 (2.435).                                    sein dürften, welche selbst bei einer über den        gen. Da im Bereich steuerbegünstigter Stiftun-

          38               PFP 04 / 2020                                                                    Finanz Colloquium Heidelberg, 2020    www.FCH-Gruppe.de
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