Samtgemeinde Bote - Elbe-Jeetzel-Zeitung
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Samtgemeinde Bote Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Gartow mit den Mitgliedsgemeinden Gemeinde Gartow | Gemeinde Gorleben | Gemeinde Höhbeck Gemeinde Prezelle | Stadt Schnackenburg | gemeindefreies Gebiet Forstgut Gartow Ausgabe 1/2022 www.gartow.de | www.gartow-erleben.de | samtgemeinde@gartow.de Samtgemeinde Gartow Verwaltung: Telefon 05846/82-0
2 | Samtgemeinde Bote Verwaltung und einrichtungen der Samtgemeinde gartow Verwaltung und Einrichtungen der Samtgemeinde Gartow Samtgemeinde Gartow Frau Aumann Wasserverband Höhbeck Schiedsmann Springstraße 14 Sachgebiet: 29471 Gartow Samtgemeindekasse Frau Busse Johannes Schulze Telefon 05846 / 82-0 Zi.: OG 4 info@wv-hoehbeck.de schulzejohannes@yahoo.de Telefax 05846 / 82-55 K.Aumann@gartow.de Telefon 05841/9796-22 Telefon 0173/6396736 samtgemeinde@gartow.de Telefon 05846/82-20 Notdienst Tel. 0151/52222579 Gleichstellungsbeauftragte Öffnungszeiten: Frau Lange Rentenberatung Montag bis Freitag: Sachgebiet: Das Amt der Gleichstel- 8.00 bis 12.30 Uhr Steuern und Abgaben Wilfried Gehling lungsbeauftragten ist zur- Dienstag zusätzlich: Zi.: OG 4 Sprechzeit: zeit nicht besetzt 14.00 bis 17.00 Uhr M.Lange@gartow.de mittwochs von 9.00 bis Termine außerhalb dieser Telefon 05846/82-21 12.00 Uhr – nach Einrichtungen Zeiten: nach Vereinbarung Terminvereinbarung Bürgeramt Zi.: EG 1 Wendland-Therme Gartow Wegen der Corona-Pande- Telefon 0175/5020286 Wendlandtherme@gartow.de mie kann es zu Abweichun- Herr Haas Telefon 05846/444 gen bei den Öffnungszeiten Sachgebiet: Wegen der Corona-Pande- kommen, ggf. wird das Rat- Amtsleiter, Bauverwaltung mie kann es zu Abweichun- Kur- und See GmbH Gartow haus komplett geschlossen ! Zi.: EG 3 gen bei den Sprechzeiten Frau Hahlbohm L.Haas@gartow.de kommen, ggf. findet keine Zi.: EG 2 Telefon 05846/82-25 Rentenberatung statt ! E.Hahlbohm@gartow.de SG-Bürgermeister Telefon 05846/82-16 Frau Ahrends Herr Järnecke Sachgebiet: Jugend, Sport, Beratung für Senioren, Öffnungszeiten der Tourist- Zi.: EG 2 Kultur, Schulen, Märkte, Pflegebedürftige und Information Gartow sg-buergermeister@gartow.de Friedhofswesen, Öffentliche Angehörige Telefon 05846/82-15 Sicherheit und Ordnung Ostern bis Ende September: Zi.: Bürgerservice durch Senioren- und Pflege- Mo. - Do.: 9.00 bis 12.30 Uhr, Sekretariat D.Ahrends@gartow.de stützpunkt (Landkreis Lüchow- 14.00 bis 17.00 Uhr Telefon 05846/82-37 Dannenberg) Sprechzeit im Fr.: 9.00 bis 12.30 Uhr Frau Hahlbohm Rathaus der Samtgemeinde Sa.: 10.00 bis 12.30 Uhr Sachgebiet: Frau Holm Gartow: jeden 3. Dienstag im (Himmelfahrt und Sekretariat, Liegenschaften Sachgebiet: Monat, 14.00 - 15.00 Uhr Pfingstsonntag: Zi.: EG 2 Einwohnermeldeamt, Telefon 05841/120-212 10.00 bis 12.30 Uhr) E.Hahlbohm@gartow.de Ausweise und Pässe, seniorenbuero@luechow-dan- Telefon 05846/82-16 Gewerberegister nenberg.de Oktober bis Ostern: Zi.: Bürgerservice Mo. - Fr.: 9.00 bis 12.30 Uhr Stabsstelle C.Holm@gartow.de Seniorenberatung Telefon 05846/82-11 Herr Nogens Das Amt der Seniorenbera- Sachgebiet: Zentrale Herr Behn tung ist zurzeit nicht besetzt Verwaltung, Wahlen Sachgebiet: Öffentliche Zi.: EG 5 Sicherheit und Ordnung, Nogens@gartow.de Feuer- und Zivilschutz, Telefon 05846/82-27 Liegenschaftskataster, Abwasserabgabe Kämmereiamt Zi.: EG 4 J.Behn@gartow.de Frau Petersen Telefon 05846/82-13 Amtsleiterin und Allgemeine Vertreterin des Tourist-Information Samtgemeindebürgermeisters Zi.: OG 3 Frau Hardorp / Frau Müller S.Petersen@gartow.de Touristinfo@gartow.de Telefon 05846/82-19 Telefon 05846/333 Foto: D. Uhlendorf
gruSSwort Samtgemeinde Bote | 3 Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, liebe Leserinnen und Leser, jetzt ist schon der Monat März angebrochen, obwohl gefühlt erst Weihnachten und der Jahreswechsel waren. Ich habe das Gefühl, dass die Zeit immer schneller vergeht. Diesen Spruch habe ich frü- her von den „Alten“ belächelt und nicht wirklich nachvollziehen können. Jetzt erlebe ich es selbst und denke, dass es einigen von Ihnen auch so ergeht. Gefühl der Ungerechtigkeit unverändert Seit knapp 2 Jahren hat uns die Pandemie fest im Griff. Und ich bleibe bei meinen schon damals geäußerten Gedanken, dass ich Corona und die dazu von den Regierungen verfassten Regeln als ungerecht empfinde. Ich erlebe tagtäglich, dass sich Menschen abschirmen, Kontakte reduziert halten und Angst um ihre Ge- sundheit haben, auf der anderen Seite aber auch die Sehnsucht, wieder ohne Masken und Abstand Freunde zu treffen, das Oster- feuer, einen Geburtstag oder eine Hochzeit ohne Einschränkun- gen zu feiern oder für das Vereinsleben Versammlungen und Zu- sammenkünfte zuzulassen. Auch im privaten Bereich merke ich es deutlich, was Corona mit Aktuelle Friedhofsordnung veröffentlichen unseren Kindern macht: das morgendliche Testen, keine Klassen- ausflüge, plötzlich kurzfristige Tage im „Homeschooling“, Unter- In dieser Ausgabe ist die neue Friedhofsordnung für den Nienwal- richt und die täglichen Busfahrten nur mit Mundschutz oder das der Friedhof abgedruckt. Ich rufe in Erinnerung, dass die Samtge- übersichtliche Treffen in deren Freundeskreis. Ich kann unseren meinde Gartow im Jahr 2020 beschlossen hatte, die Betriebsfüh- Kinder nur zustimmen, „Sch… Corona!“. Meine Tochter hat sich zu rung des Friedhofes Nienwalde auszugliedern. Nach der erfolgten ihrem Geburtstag einfach nur gewünscht, dass Corona aufhört. Ausschreibung ist dann die Fa. ALBIS GmbH Vertragspartner für Ich glaube, diesen Wunsch tragen wir alle mit uns. Möge er in die- die Samtgemeinde geworden. Im November 2021 hat es dann sem Jahr auch in Erfüllung gehen! einen öffentlichen Termin gegeben, wo die Firma ihre Vorstellun- gen zur zukünftigen Gestaltung des Friedhofes hauptsächlich den Rückblick und Ausblick zugleich Nienwalder Einwohnern vorgestellt hat. Bei diesem Treffen ist der Wunsch geäußert worden, dass die aktuelle Friedhofsordnung Neu ist in diesem Samtgemeinde-Boten, dass ich zukünftig im- im Samtgemeinde-Boten veröffentlicht werden sollte. Diesem mer einen Rückblick über die politischen Beschlüsse der Samtge- Wunsch komme ich gerne auf diesem Wege nach. meinde-Gremien darstellen werde. Sofern es sich um Beschlüsse Lust aufs Lesen? des nicht öffentlich tagenden Samtgemeindeausschusses han- Werben möchte ich an dieser Stelle für die Möglichkeit, dass man delt, werde ich aus Datenschutzgründen dort sowohl das Ab- bei unserer Tourist-Information im Rathaus Bücher jeglicher Art stimmungsergebnis als auch personenbezogene Daten nicht bestellen kann. Seien es Schulbücher, Romane, Krimis, Heimatli- mit veröffentlichen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die teratur oder auch ganz spezielle Wünsche. Nehmen Sie einfach Elbe-Jeetzel-Zeitung oder das „Wendland-net“ längst nicht über Kontakt mit meinen Mitarbeiterinnen auf, gerne wird man Ihnen alle Themen berichtet. Ich möchte mit der Veröffentlichung das helfen. Interesse an der politischen Arbeit wecken und weitere Transpa- renz herstellen. Aufgrund des Umfanges kann ich lediglich die Be- schlüsse abdrucken. Wir haben die politischen Beschlüsse gefasst, Ich wünsche Ihnen alles Gute, bleiben Sie gesund! dass wir zukünftig ein Rats- und Bürgerinformationssystem etab- lieren werden. Nach dieser Einführung wird es dann auch möglich Ihr sein, zu öffentlichen Sitzungen die Beschlussvorlagen und Anträ- ge, aber auch im Nachgang die Protokolle dieser Sitzung im Inter- net einzusehen. Inhalt Aus der Samtgemeinde-Verwaltung 2 Vereine und Verbände 30 Grußwort 3 Feuerwehren 31 Aus der Verwaltung / Aus den Mitgliedsgemeinden 4 Kunst und Kultur / Geschichte 32 Tourismus und Freizeit 20 Veranstaltungen 37
4 | Samtgemeinde Bote auS der Verwaltung/auS den mitgliedSgemeinden Aktuelle Informationen aus der Gemeinde Höhbeck Stand der dinge (31.01.2022) 1. Der Deichbau in Vietze den Zeitplan zu halten. Ein vor- Antrages auf Waldumwand- Gallei können unter der Tele- geht jetzt in die nächste Phase zeitiger Maßnahmenbeginn lung beigelegt werden. Eine fonnummer 05846 2354 oder mit dem 3.Planungsabschnitt wurde durch den Bürgermeis- Ersatzfläche konnte gefunden über die Email gemeinde@ in intensiver Abstimmung mit ter beantragt und genehmigt. werden und mit einem spezi- hoehbeck.de vereinbart wer- der Deichbaubehörde des Lan- Im Auftrag der Gemeinde hat fischen Konzept des Planungs- den. Als Stellvertreter sind Jan des (NLWKN). Ein für Dezember bereits ein Fledermausbeauf- büros Lindemann aus Küsten Purwing unter 05846-1351 und 2021 geplanter Erörterungs- tragter die Gehölze untersucht. konnte Einigung mit der Na- Walter Fintelmann unter 05846 termin in Vietze musste coro- Als Ausgleichsfläche für Neu- turschutzbehörde hergestellt 5080178 erreichbar. nabedingt durch eine Online- anpflanzungen ist das Gelände werden. Die Anpflanzungen 5. Der Gemeinderat hat ei- konsultation im Zeitraum vom des ehemaligen Fußballplatzes auf der Ausgleichsfläche wer- nen Beschluss aus dem Jahr 13.12.-03.01.22 ersetzt werden. vor der Kurve an der Verbin- den zeitnah erfolgen, vorab 2013 zur Bezuschussung von Für die Planung haben sich dungsstraße nach Meetschow wird zur Sicherung der Gehöl- Fahrten zu Kinderbetreuungs- dadurch keine neuen Aspek- vorgesehen. ze ein Sicherungszaun errich- einrichtungen konkretisiert te ergeben. Somit ist der Pla- Die Gemeinde arbeitet ge- tet. Der Gemeinderat hat seine und erweitert. Bisher waren die nungsverlauf über den Pappel- meinsam mit der NLWKN an Absicht bekräftigt für die ver- Zuschüsse auf den Besuch des weg bis zur Kapellenstraße und der Umsetzung, um keine wei- bleibenden vier Grundstücke Kindergartens beschränkt. Nun weiter entlang der Kreisstraße tere Zeit zu verlieren im Jahr bevorzugt junge Familien zu können auch Fahrten zu Be- bis zur Einbiegung Reitweg 9 nach dem schweren Hoch- berücksichtigen und eine kli- treuungseinrichtungen für Kin- unverändert. Mit den Eigentü- wasser in Vietze. Optimistische maschonende Bauweise in der der unter 3 Jahren auf Antrag mern der benötigten Flächen Planungen sehen eine Fertig- Ausschreibung zu fixieren. der Erziehungsberechtigten wird in vertiefte Gespräche stellung des Projektes für das 3. Die Avacon plant in Viet- und unter Vorlage einer Bestä- eingestiegen, um die bereits Frühjahr 2023 vor, vorsichtige- ze die Erneuerung der Trafosta- tigung der vorschulischen Ein- eingeholten grundsätzlichen re Stimmen rechnen mit einem tion im Steinkamp auf dem Ge- richtung bezuschusst werden. Zustimmungen zum Verkauf Bauabschluss im Herbst 2023. lände der Grüngutentsorgung. Der Gemeinderat möchte den zu konkretisieren. Eine einzelne 2. Im neuen Baugebiet Das neue Gebäude wird etwas Bürgerdialog fördern, was in grundsätzliche Zustimmung Mühlenweg in Brünkendorf kleiner sein als sein Vorgän- Coronazeiten nicht ganz ein- eines Eigentümers steht zum waren bis zur konstituierenden ger und diagonal gegenüber fach ist. Rückmeldungen und aktuellen Zeitpunkt noch aus, Sitzung des Gemeinderates im dem bisherigen Standort auf Anregungen sind willkommen, an einer Einigung wird mit November 2021 vier der neun gleicher Fläche errichtet. Das gerne über oben genannte Hochdruck gearbeitet. Grundstücke verkauft, aktuell alte Gebäude wird abgerissen Email oder auch einen Besuch Der Planfeststellungsbeschluss steht ein 5. Verkauf erfolgt und entsorgt. Die Maßnahme in der Sprechstunde. der Genehmigungsbehörde Die bis November 2021 noch ist notwendig zur Modernisie- Ab Sommer 2022 werden im wird zeitnah erwartet. Notwen- nicht erfolgte Abstimmung rung und Digitalisierung des Bürgerinformationssystem dige Baumfällungen müssen mit den Versorgern wurde Objektes und ist für den Zeit- sowohl Einladungen als auch bis zum 28.02.22 erfolgen, um durch Bürgermeister Gallei raum Mai/Juni 2022 geplant. Protokolle der Gemeinderat- umgehend nachgeholt. Er ist 4. Mit dem Jahreswechsel sitzung digital verfügbar sein. nach Amtsantritt mit dem fe- wurde die Sprechstunde der Weitere Informationen dazu derführenden Wasserverband Gemeinde im Gemeindebüro folgen. in Kontakt getreten, um die in Vietze auf den Donnerstag, Details zu klären für Wasser, jeweils von 17.00 bis 18.00 Gerne informiere ich Sie über Abwasser, Strom und Breit- Uhr verlegt. Somit können wichtige Angelegenheiten in bandversorgung. Der Konflikt Bürgeranliegen zeitnah am unserer Gemeinde und ver- mit der Naturschutzbehörde Folgetag auch im Rathaus der bleibe mit besten Grüßen als wegen der nicht abgestimm- Samtgemeinde platziert und Ihr Bürgermeister ten Abholzung der Baumbe- abgestimmt werden. Individu- stände konnte im Rahmen des elle Termine mit Bürgermeister Matthias Gallei Fritz Walther Hausgerätekundendienst Reparatur & Verkauf von allen Hausgeräten & Marken Springstraße 38, 29471 Gartow, Tel. 0 58 46/98 09 79 Am Schützenplatz 9 Funk 0172/513 6711, E-Mail: denniskruppa@t-online.de 29471 Gartow Telefon 05846/979093 mail@spwalther.de
auS der Verwaltung/auS den mitgliedSgemeinden Samtgemeinde Bote | 5 Informationen zum Thema Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern Ein fast tägliches Ärgernis für die Besatzungen der Abfallsam- Daher ergeht die eindringliche Bitte der Abfallwirtschaft des melfahrzeuge und auch anderer Großfahrzeuge sind zuge- Landkreises an die Bürger, an den eigenen Grundstücken dar- wucherte Straßen und Wege. Häufig wird an privaten und auf zu achten, dass Zweige und Äste nicht in den Straßenraum öffentlichen Grundstücken der Pflicht zum Ausschneiden der hineinragen. Ein Abfallsammelfahrzeug benötigt eine lichte Bäume und Sträucher nicht nachgekommen. Dabei ist die Ver- Breite von mindestens 3,5 Metern und eine lichte Höhe von letzungsgefahr gerade für die Lader auf dem Abfallsammelfahr- mindestens 4 Metern. Bitte helfen Sie mit, das Verletzungs- und zeug groß. Durch das Fahrzeug umgebogene Äste und dickere Unfallrisiko für die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft gering zu Zweige schnellen am Ende des Fahrzeugs nach vorne und kön- halten. nen den Lader im Gesicht zum Teil erheblich verletzen. Dies ist in den letzten Jahren Gott sei Dank nicht vorgekommen, ging Gez. Martin Unterste-Wilms aber schon manches Mal haarscharf daneben. Fachdienstleitung 70 (Abfallwirtschaft) Beratung für Ihre Anregungen sind gefragt: Ideen- und Beschwerdemanagement • Senioren, • Einwohnerinnen und Einwoh- ner sowie Gäste haben folgen- • per E-Mail an ideen- beschwerden@gartow.de • Mündliche Vorsprache bei Frau Hahlbohm im Rathaus • Vordruck ausfüllen (Auslage im Rathaus sowie Abdruck Pflegebedürftige • • de Möglichkeiten, ihre Ideen, Anregungen und Beschwerden • Eingabe ins Onlineformular auf der kommunalen Inter- • Telefonische Mitteilung bei Frau Hahlbohm unter der in jeder Ausgabe des Samtgemeinde-Botens) und Angehörige • beratendes Mitglied an die Samtgemeinde Gartow heranzutragen: netseite www.gartow.de Rufnummer 05846/82-16 •Derberatendes Senioren- Mitglied und Pflege- Ihre Meinung ist uns wichtig! Anschrift: stützpunkt des Landkreises Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, liebe Gäste, •Lüchow-Dannenberg beratendes Mitgliedbietet mit diesem Vordruck können Sie uns Ihre Anregungen, Telefon: Mobil: kostenlose Beratung für Senio- Wünsche, Lob, aber auch Ihre Kritik und Ihre Beschwerden direkt mitteilen. Damit helfen Sie uns, Schwachstellen und E-Mail: •ren, beratendes Mitgliedund Pflegebedürftige Probleme unserer Leistungen zu erkennen und sie abzu- Angehörige – stellen. Ihre Meinung bringen wir gerne in unsere Arbeit Mein Anliegen: ein, um unsere Dienstleistungen stetig zu verbessern. •vorberatendes Mitglied Ort in Gartow. Ihre Samtgemeindeverwaltung Sprechzeit im Rathaus der Samtgemeinde Gartow: Ich habe folgendes Anliegen: Ich bin damit einverstanden, dass meine Eingabe sowie mein Name in der Internetpräsenz der Samtgemeinde Gartow veröffentlicht werden (freiwillige jeden 3. Dienstag im Monat, - Anregung Kritik Idee Angabe). Bitte ausgefüllt an die Samtgemeinde Gartow per Post senden (Springstraße 14, 29471 Gartow), per E-Mail (ideen-beschwerden@ 14.00–15.00 Uhr, Beschwerde Lob/ Dank Sonstiges gartow.de) oder einfach im Rathaus abgeben (Briefkasten oder Servicebereich). Zuständig für Telefon 05841/120-212, Name, Vorname: Vielen Dank. Feuerwehrangelegenheiten seniorenbuero Datum, Unterschrift @luechow-dannenberg.de • • Grundschule In die Verbandsversammlung • angelegenheiten: Kreisschulbaukasse des Wasserverbandes Höhbeck • - Wendland-Therme Gartow Kindergarten wurden entsendet: • - Campingplatz Sportplätze • • beratendes Mitglied - Kur- und See GmbH Partnerschaft mit Polen (Vertretung Gebäude und Wohnungen Unterbringung von Asylbe • • beratendes Mitglied Tourismus werbern (Vertretung - Tourist-Information Jugendförderung in Vereinen • (Vertretung HOFInfrastruktur - touristische und Verbänden • Beratendes Mitglied J IRJAHLKE - touristische Kooperation Seniorenangelegenheiten • (Vertretung 46 Ha 24 - Marketing der Samtgemein upt 588 Großes Frischeangebot, stra ße 41 · 29475 Gorleben · T el. 0 • Beratendes Mitglied Naturkosmetik, Postkarten, deFrische GartowProdukte • (Vertretung Wein, Schokolade Klimaschutzmaßnahmen • direkt vom Bauernhof! und vieles mehr ... Finanzen Öffnungszeiten: Eier aus dem Hühnermobil • In die Verbandsversammlung Mo. – Sa. 8.30 –12.30 Uhr Geflügel · Rindfleisch • des Wasserverbandes Wend Di. & Do. 14.30 – 18.00 Uhr • Wurst vom Rind · Gemüse und Obst • land wurden entsendet: Brot · Kuchen · Torten · Nudeln Fr. durchgehend geöffnet. • Den Termin Fruchtaufstriche und Ort • für die Beisetzung · Liköre • Zuständig für Hauptstr. 15 · 29471 Gartow • • beratendes Mitglied selbst und ohne Zeitdruck bestimmen. (Vertretung • regional. lecker. frisch 05846/980330 Diese Möglichkeit . bietet das erste • • beratendes Mitglied • (Vertretung Kurzzeit-Kolumbarium • beratendes HOFLADEN Mitglied in der Region. Hauptstr. 41 · 29475 Gorleben Telefon 05882 446 • beratendes Mitglied DAN kauft hier! • beratendes Mitglied Öffnungszeiten: In die Gesellschafterversamm Wir leben hier, wir kaufen hier! Fr. 14–18 Uhr · Sa. 9–12 + 14–16 Uhr • beratendes▪ Mitglied ▪ lung der Kur- und See GmbH • beratendes Mitglied (Jugendbeirat) wurden entsendet: • beratendes Mitglied • • (Netzwerkgruppe Asyl) •
6 | Samtgemeinde Bote auS der Verwaltung/auS den mitgliedSgemeinden Mobilität in der Samtgemeinde Gartow nichts wird hier im ostkreis so heiß diskutiert wie die fehlende mobilität und der dünne ÖPnV. Seit Ende des vergangenen als Carsharing- und als Bür- germobil und für wen ist es germobilverein konnte das Jahres ist wieder Bewegung in germobil genutzt wird. gedacht? Bürgerforum viele gute Tipps diese Frage gekommen. Das Das Bürgerforum Gartow Bürger, die eine Bedürftigkeit und Informationen mitneh- Bürgerforum hatte im Dezem- möchte diesem Beispiel fol- nachweisen können, infor- men, welche Fehler zu vermei- ber 2021 einen Termin mit der gen und auch für Gartow und mieren ehrenamtliche Fahrer*- den sind und wie es gut laufen Mobilitätsagentur und ein Zu- umliegende Gemeinden (von innen über Telefon, wann sie kann. Es gibt mittlerweile in sammentreffen mit dem Bür- Kapern/Schnackenburg/Nien- wo abgeholt werden und wie- Zernien, Bergen, Schnega, Neu germobilverein. Die Mobilitäts- walde bis Prezelle) ein Bür- der zurückwollen. Diese Fahrt Darchau und eben im Höh- agentur hat dem Bürgerforum germobil anschaffen. sollte so früh wie möglich an- beck ein Bürgermobil, und das alle Unterstützung zugesagt, Hier werden dann auch wieder gemeldet werden, aber auch nächste werden hoffentlich wir um das Vorhaben Bürgermobil die Mitfahrbänke integriert, die eine spontane Mitnahme ist, hier in Gartow haben! auch hier im Ostkreis realisieren nach langem Corona-Schlaf sofern noch Platz im Auto ist, Am Dienstag, dem 1. März 2022, zu können. Die Gemeinde Höh- wieder zum Leben erweckt möglich. Genauso geht es zu- wird das Bürgermobil um 14 beck hat Anfang des Jahres ein werden sollen. rück. Uhr zusammen mit dem Samt- Bürgermobil erhalten, das jetzt Wie funktioniert ein Bür- Aus dem Treffen mit dem Bür- gemeindebürgermeister und der Mobilitätsagentur Lüchow der Öffentlichkeit vorgestellt. Wir freuen uns, wenn viele In- teressierte kommen und sich am besten gleich als mögliche/ er Fahrer*in anmelden würden. Gemeinsam könnte es dann vielleicht noch in diesem Som- mer losgehen … Nein, natür- lich losfahren … Dr. Jürgen Lorenz, Grüner Weg 27, 29471 Gartow Rosemarie Knist, Dorfstraße 65, 29491 Prezelle Erster Austausch zum Thema Bürgermobil in Gartow: (von rechts) Vanessa Weidner, Mina Ringel, Ma- reike Harlfinger-Düpow, Jürgen Lorenz, Wilhem Schulte und Rosi Knist. Bürgerforum Gartow GENIEßEN AM GARTOWER SEE Mediterranes Flair am Nordufer RESTAURANT BAR GRILL Veranstaltungen Familienfeiern + Veranstaltungen bis 250 Personen möglich Deutsche und internationale Küche Pasta, Pizza + andere italienische Köstlichkeiten täglich ab 17 Uhr (Küche bis 22 Uhr) geöffnet Ostern bis Oktober täglich geöffnet Am Schützenplatz 4 29471 Gartow Inhaber: Wolfram Kumpert Quarnstedt 9 29471 Gartow Tel. 05846-980 20 16 / 0160-572 54 17 Kontakt: Tel. 05846 - 980 12 55 oder 0172 - 318 43 75 www.gastronomie-gartow.de www.gastronomie-gartow.de
auS der Verwaltung/auS den mitgliedSgemeinden Samtgemeinde Bote | 7 Einwohnerzahlen der Samtgemeinde Gartow Einmal jährlich stelle ich hier waltungssicht unterscheiden Hauptwohnsitz gemeldet sind, haben. In unserer Samtge- im Samtgemeinde-Boten die wir immer zwischen Men- und denjenigen, die einen sog. meinde sehen die Zahlen wie Einwohnerzahlen dar. Aus Ver- schen, die mit alleinigem oder Nebenwohnsitz angemeldet folgt aus: Ort Haupt- Haupt- Haupt- Haupt- Haupt- Neben wohnsitz wohnsitz wohnsitz wohnsitz wohnsitz wohnsitz 1.1.2018 1.1.2019 1.1.2020 1.1.2021 1.1.2022 1.1.2021 gartow 1.166 1.174 1.186 1.203 1224 254 nienwalde 188 201 207 205 204 76 laasche 22 21 21 21 22 4 Gemeinde Gartow 1.376 1.396 1.414 1.429 1.450 334 gorleben 506 501 507 514 501 61 meetschow 122 124 123 122 126 9 Gemeinde Gorleben 628 625 630 636 627 70 Vietze 313 314 321 324 311 65 Brünkendorf 140 139 145 141 149 41 Pevestorf 125 122 123 105 109 27 restorf 69 64 64 63 68 18 Gemeinde Höhbeck 647 639 653 633 637 151 Prezelle 238 234 243 243 230 36 lomitz 108 108 110 113 114 25 lanze 83 78 80 81 78 9 Gemeinde Prezelle 429 420 433 437 422 70 Schnackenburg 304 304 299 281 266 47 gummern 26 29 31 32 32 6 Kapern 129 129 126 130 129 12 holtorf 111 112 108 104 106 5 Stadt Schnackenburg 570 574 564 547 533 70 Samtgemeinde Gartow 3.650 3.654 3.694 3.682 3.669 695 Von den 3.669 Einwohnerinnen nen männlich und 1.929 Personen Personen erthalten, die eine auslän- Christian Järnecke und Einwohnern sind 1.740 Perso- weiblich. In diesen Zahlen sind 140 dische Staatsangehörigkeit haben. Samtgemeindebürgermeister von April bis Oktober Bootsterrasse OB MIT ODER OHNE BAD AM GARTOWER SEE DAS BISTRO MACHT SPAß Elektro-, Tret- + Ruderboote Kanus DER PERFEKTE ORT für den Hunger zwischendurch, für kleine Feiern, Kaffeerunden oder Wellnesstreffs Bewährte Kuchen- und Tortenspezialitäten frische Salate, Snacks und herzhafte Hauptgerichte täglich wechselnde kleine Speisen hausgemachter Kuchen und Süßigkeiten Werktags von 11.30 bis 13.30 Uhr Mittagstisch Wir freuen uns auf Ihren Besuch Samstags + sonntags Frühstück ab 8.30 Uhr in gastlicher und idyllischer Atmosphäre! Aktuelle Öffnungszeiten unter: www.gastronomie-gartow.de Quarnstedt 7 29471 Gartow Tel. 0 172 - 31 84 375 In der Wendlandtherme Am Helk 1 29471 Gartow Tel. 05846-22 21 0172-318 43 75 www.gastronomie-gartow.de
8 | Samtgemeinde Bote auS der Verwaltung/auS den mitgliedSgemeinden Höhbeck-Mobil geht mit Carsharing-Auto an den Start! Kreisweiter Verein lüda-mobil e. V. unterstützt erste gemeinde beim aufbau eines Fahrdienstes Der initiierte kreisweite Verein sind, helfen soll, einen solchen für Bürger Mobile „LüDa-Mobil“, Fahrdienst zu etablieren. der von der Mobilitätsagen- Meist stehen diesem Wunsch tur ins Leben gerufen wurde, aufwendige Behördengänge vereinfacht die bürokratischen oder Vereinsgründungen im Wege und nimmt Hürden der Weg. Hier kommt LüDa ins Vereinsgründung für interes- Spiel, denn interessierte Ge- sierte Gemeinden, die einen meinden können sich dem eigenen Fahrdienst etablieren Verein als eine Art Sparte an- möchten. schließen und müssen sich Nun geht mit dem Höhbeck- anschließend lediglich um Mobil die erste Gemeinde mit ehrenamtliche Fahrer*innen diesem Angebot des LüDa- und natürlich Nutzer*innen Mobils an den Start, und das aus dem Ort kümmern. Bei der in Kombination mit dem frisch Suche nach einem geeigneten dazugekommenen Carsharing- Voraussetzung hierfür war zu- Fahrzeug unterstützt die Mobi- Fahrzeug, einem VW T5 Bus, nächst ein passendes Fahrzeug, litätsagentur gerne, wie auch am Standort Vietze. Sobald die ehrenamtliche Fahrer*innen in im Fall von Höhbeck-Mobil. Pandemielage es zulässt, soll der Gemeinde sowie natürlich Um das Angebot nutzen es ein Treffen der potentiellen interessierte Bürger*innen, die zu können, melden sich die Fahrer*innen geben, die sich das Angebot nutzen würden. Bürger*innen als Mitglied beim bereiterklärt haben, dieses Aus der Gemeinde Höhbeck LüDa-Mobil an. Eine Mitglied- Projekt zu unterstützen. Wenn war das Interesse sofort groß. schaft kostet 24 Euro pro Jahr. Karpfen, Aal, Forelle, alle praktischen Fragen geklärt Mit dem vorhandenen Carsha- Mitnahmeberechtigt sind alle Saibling, Lachsforelle sind, wird das Höhbeck mobil ring-Auto und der einstimmi- Menschen, die Fisch immer frisch vom Fischer an zunächst zwei Tagen in der gen, positiven Entscheidung • mindestens 65 Jahre alt sind, Geräuchert oder Woche verfügbar sein. Details des Gemeinderats wurden • sozial bedürftig sind, direkt aus dem Wasser zur Bestellung und Inanspruch- schließlich die letzten Hürden • körperlich beeinträchtigt nahme werden wir rechtzeitig für den Start genommen. sind. Christian Köthke veröffentlichen. Für die Mitfahrt selbst fallen kei- Hauptstr. 50 · 29475 Gorleben Telefon (0 58 82) 2 27 Bereits in der Vergangenheit So funktioniert ne weiteren Kosten an. Es steht wurde das Thema „Vernetzung „LüDa-Mobil“ der Gemeinde jedoch frei, eine Di.–Fr. 8–12.30 Uhr + 14–18 Uhr Sbd. 8–12.30 Uhr + 14–17 Uhr von Mobilitätsangeboten“ mit kleine Spendenbox bei den wechselseitiger, positiver Wir- LüDa-Mobil e. V. ist ein neuer Fahrten mitzuführen. kung von der Mobilitätsagen- Verein, der Gemeinden in Lü- Die Anmeldung kann über die tur betont, nun geht das erste chow-Dannenberg, die an ei- Mobilitätsagentur Wendland. IHR KFZ-MEISTERBETRIEB Praxisbeispiel an den Start. nem Bürger-Mobil interessiert Elbe erfolgen oder aber über UND SB-TANKSTELLE die jeweilige Gemeinde. Außer- dem gibt es einen Flyer mit bei- gefügtem Anmeldeformular. Autoservice Törber Hans Luginbühl Kontakt Mobilitätsagentur: Tel. 05841/120 678 Eichenweg 1 E-Mail: mobilitaet@luechow- Hahnenberger Str. 8 29471 Nienwalde dannenberg.de 29471 Gartow T. (0 58 46) 16 39 Alle Infos zu den aktuellen Tel. 05846/320 M.(0175) 71 33 626 Bürger-Mobilen sind auch auf hans.luginbuehl@web.de der Website der Mobilitäts- agentur unter www.mobil-im- wendland.de/buerger-mobile Bau- und zu finden. Möbeltischler Matthias Gallei Bürgermeister Gemeinde Höhbeck
auS der Verwaltung/auS den mitgliedSgemeinden Samtgemeinde Bote | 9 Gartow 2034 „Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ein Fortschritt, Zusammenarbeiten ein erfolg.“ Dieses Motto, welches über der Aufwand /Mittel zu realisieren- „Frage nicht, was dein Land für dich tun Klausurtagung 2019 des Samt- den Projekten etc. … gemeinderates stand, wo das • langfristig, mit erheblichem kann, sondern frage, was du für dein Projekt Gartow 2034 entwickelt finanziellem Aufwand verbun- Land tun kannst.“ (John F. Kennedy) wurde, kann weiterhin ein klei- denen Projekten, wo Förder- ner Impulsgeber sein. mittel beantragt werden müs- Coronabedingt kam, wie so vie- sen. Rosemarie Knist, Ratsfrau in der Samtgemeinde Gartow les, auch dieses Projekt ins Sto- Alles lässt sich nur realisieren, cken. Aber die gute Nachricht wenn es viele Bürgerinnen und ist, dass es wieder weitergeht. Bürger in der Samtgemeinde Von den Bürgerinnen und Bür- gibt, die gewillt sind, diesen gern der Samtgemeinde Gar- Prozess in Handeln umzuset- tow kam sehr oft die Frage, was zen. Dies gilt für die ganze denn aus diesem so enthusias- Samtgemeinde, also ist jede tisch gestarteten Projekt gewor- Gliedgemeinde mit ihren Ein- den ist. Hier nun der Stand der wohnerinnen und Einwohnern Dinge Ende Januar 2022: aufgerufen, sich anzuschließen. (0 58 46) 12 84 In einer interfraktionellen Sit- Die politischen Mandatsträger Mail: home-huebner@t-online.de zung mit dem Samtgemeinde- sind sich in dieser Frage einig, bürgermeister Järnecke kamen dass es nur gemeinsam geht. die Vertreter*innen aller Parteien Das bedeutet Engagement, akti- zum Schluss, dass es unbedingt ve Beteiligung und Interesse an weitergeführt werden muss. der Sache! Die vielen Ideen, Vorschläge Nach einer weiteren Beratung und Standpunkte, die zusam- Mitte März 2022 werden die Er- mengetragen wurden, müssen gebnisse veröffentlicht und die Hauptstraße 18 · 29471 Gartow analysiert und weiter entwickelt weiteren Schritte vorgestellt. Tel. 05846 1224 · Fax 05846 1357 werden. Dazu wird ein Cluster Als Ziel soll es eine lebendige Rosen-Apotheke.Gartow@t-online.de angelegt und viele sich über- Samtgemeinde geben, in der schneidende Ideen zu sinnvol- die Bürger gerne leben und len Gruppen zusammengeführt. arbeiten, in der sich die Gäste Öffnungszeiten: Die Hauptausrichtung geht zu wohlfühlen und in der sich viel Mo - Sa von 8.00 - 12.30 Uhr • kurzfristig, leicht zu finanzieren- Nachwuchs tummelt. Mo, Di, Do, Fr von 14.30 - 18.00 Uhr den Zielen/Projekten/Aktionen Alle sind eingeladen, mitzuwir- • mittelfristig, mit finanziellem ken!
10 | Samtgemeinde Bote auS der Verwaltung/auS den mitgliedSgemeinden Friedhofsordnung für die Aussegnungshallen in Brünkendorf, Gartow, Nienwalde und Schnackenburg sowie für den Friedhof Nienwalde I. Allgemeine Bestimmungen Betreten des Friedhofes oder eines Friedhofsteiles vorüberge- §1 hend untersagen. Geltungsbereich (1) Diese Friedhofsordnung gilt für den Friedhof Nienwalde und §4 die Friedhofskapellen Brünkendorf, Gartow, Nienwalde und Verhalten auf dem Friedhof Schnackenburg. (1) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Or- (2) Die Samtgemeinde Gartow ist Trägerin dieser kommunalen tes entsprechend zu verhalten. Die Anweisungen des Fried- Einrichtungen. Die Bewirtschaftung hat die Samtgemeinde hofspersonals sind zu befolgen. Gartow an die Fa. ALBIS GmbH (Gartow) übertragen. (2) Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten. §2 (3) Hunde sind an der Leine zu führen. Friedhofszweck (4) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet: (1) Der Friedhof dient der Beisetzung aller Personen, die ihr Inter- a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenom- esse dazu bekundet haben. Die Beisetzung tierischer Asche in men Kinderwagen, Rollstühle sowie Fahrzeuge der Fried- ausgewiesenen Flächen ist zulässig. hofsverwaltung und der für den Friedhof zugelassenen (2) Die Beaufsichtigung des Friedhofes und des Bestattungswe- Gewerbetreibenden, sens obliegt der Samtgemeinde Gartow. Die Verwaltung des b) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubieten oder Friedhofes obliegt dem jeweiligen Bewirtschafter (Friedhofs- diesbezüglich zu werben, verwaltung). c) Druckschriften zu verteilen, ausgenommen Drucksachen, (3) Auf dem Friedhof steht bei Bestattungen und Trauerfeiern al- die im Rahmen der Bestattungsfeier notwendig und üblich len Glaubensbekenntnissen die Ausübung ihrer Bekenntnis- sind, bräuche frei, sofern sie nicht gegen geltendes Recht versto- d) ohne schriftlichen Antrag eines Berechtigten bzw. ohne ßen. Zustimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig zu fotografieren, II. Ordnungsvorschriften e) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung §3 störende Arbeiten auszuführen, Öffnungszeiten f ) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grab- (1) Der Friedhof ist von Tagesanbruch bis Eintritt der Dunkelheit stätten zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Ra- geöffnet. senflächen und Grabstätten unberechtigt zu betreten, (2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das g) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stel- len abzulagern, h) das Bewässern der Grabbepflanzungen mittels Wasser- schläuchen, Planung · Beratung i) die Verwendung von chemischen Pflanzenbehandlungs- mitteln. Bauanträge (5) Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm – alles aus einer Hand – vereinbar sind. Paul Thiede §5 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof Holz- und Hochbau GmbH · Gebäudeenergieberater (HWK) (1) Steinmetze, Bildhauer, Gärtner, Bestatter und sonstige Gewer- Zimmerarbeiten · Bauklempnerei · Fachwerk- und Holzrahmenbau Maurer-, Beton- und Fliesenarbeiten betreibende bedürfen zur Ausübung ihrer gewerblichen Tä- Bedachung/Neu- und Altbau · Restaurierung · Sägewerk tigkeiten auf dem Friedhof der vorherigen Zustimmung durch die Friedhofsverwaltung. Gartower Straße 6 · 29475 Meetschow-Gorleben Telefon (0 58 82) 98 87-0 · Telefax 98 87 77 paul-thiede@t-online.de (2) Gewerbetreibende können für diesen Zweck eine Jahresbe- rechtigung erhalten. Die Berechtigung kann entzogen und
auS der Verwaltung/auS den mitgliedSgemeinden Samtgemeinde Bote | 11 das Arbeiten untersagt werden, wenn Gewerbetreibende wie- fen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge derholt gegen Anordnungen der Friedhofsverwaltung versto- auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten ßen. mit deren Zustimmung über: (3) Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben die a) auf den überlebenden Ehepartner, Friedhofsordnung und die dazu ergangenen Regeln zu be- b) auf die Kinder, achten. Sie haften für alle Schäden, die sie oder ihre Verrich- c) auf die Stiefkinder, tungsgehilfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem d) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Vä- Friedhof verursachen. ter oder Mütter, e) auf die Eltern, III. Allgemeine Bestattungsvorschriften f ) auf die vollbürtigen Geschwister, §6 g) auf die Stiefgeschwister, Anzeigepflicht und Bestattungszeit h) auf die nicht unter a) bis g) fallenden Erben, (1) Die Bestattungen sind unverzüglich unter Vorlage der erfor- i) auf den Lebensgefährten/die Lebensgefährtin. derlichen Unterlagen nach gesetzlichem Recht bei der Fried- Innerhalb der einzelnen Gruppen b) bis d) und f ) bis h) wird der/ hofsverwaltung anzuzeigen. die Älteste Nutzungsberechtigter. Wird über die Nutzungsbe- (2) Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Wahlgrab- rechtigung nach a) bis i) keine Zustimmung erreicht, werden die stätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. Erben vor dem Unterhaltspflichtigen zur Nutzungsberechtigung (3) Soll eine Aschenbestattung erfolgen, so ist eine Bescheini- verpflichtet. gung über die Einäscherung der Friedhofsverwaltung vorzu- (4 Das Nutzungsrecht kann auf andere Personen übertragen legen. werden. Hierzu bedarf es der vorherigen Zustimmung der (4) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung Friedhofsverwaltung. fest. Hierbei sind die Wünsche Angehöriger bzw. der Bestat- (5) Jeder Rechtsnachfolger hat das Nutzungsrecht unverzüglich tungspflichtigen soweit wie möglich unter Beachtung des auf sich umschreiben zu lassen. Nds. Bestattungsgesetzes (Zeitpunkt der Bestattung/Bestat- (6) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, tungsdokumente) zu berücksichtigen. Die Bestattungen erfol- an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ru- gen regelmäßig an Werktagen. In besonderen Fällen können hezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die Ausnahmen für andere Tage zugelassen werden. gesamte Grabstätte möglich. Eine Rückgabe erfolgt ohne Ent- schädigung. §7 (7) Die Nutzungszeit für alle Grabstätten wird festgesetzt auf 25 Ausheben der Gräber Jahre. (1) Die Aushebung und Wiederverfüllung der Gräber erfolgt (8) Nach Ablauf der Nutzungszeit kann diese auf Antrag durch durch die Friedhofsverwaltung. besondere Genehmigung verlängert werden, wenn dadurch (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche die vorgesehene Nutzung des Grabfeldes nicht beeinträchtigt (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. Seniorentagespflege (3) Die Gräber für Erdbeisetzungen müssen voneinander durch mindestens 0,50 m starke Erdwände getrennt sein. §8 bietet Ihnen in Waldbadstraße 6 Gartow Särge und Urnen (1) Der Sarg muss den Vorschriften des Niedersächsischen Bestat- 29471 Gartow tungsgesetzes entsprechen. Telefon 0 58 46 - 50 80 250 (2) Urnen, die in der Erde beigesetzt werden, müssen aus um- weltverträglichem Material bestehen und im Laufe der Ruhe- - Betreuung, Pflege und medizinische zeit vollständig verrotten. Versorgung, montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr §9 - Fahrdienst von Tür zu Tür Ruhezeit Die Ruhezeit für die auf dem Friedhof Nienwalde beigesetzten - Mahlzeiten frisch gekocht Leichen und Aschen beträgt 25 Jahre. - Behagliche Gemeinschafts- und Foto: A. Zelck, DRK Ruheräume § 10 Erwerb des Nutzungsrechtes Auch zu Corona-Zeiten laden wir Sie unter Beachtung der (1) Der Erwerb des Nutzungsrechtes an Grabstätten berechtigt besonderen Hygienevorschriften zu einem Beratungsgespräch und zur Bestattung von Toten, zu Aschenbeisetzungen und zur einem unverbindlichen Schnuppertag ein, um die Pflege der Grabstätten bis zum Ablauf der Nutzungszeit. Die DRK-Seniorentagespflege in Gartow kennenzulernen. Anstatt allein Nutzungsberechtigung umfasst auch die Pflicht zur Herstel- zu Hause, können Sie mit anderen Gästen die lung und Unterhaltung der Grabstätten gemäß der Friedhofs- ordnung. abwechslungsreiche Tagesgestaltung und die schmackhaften (2) Das Nutzungsrecht entsteht mit der Aushändigung des Grab- Speisenangebote in Anspruch nehmen. Wir bieten unseren Gästen stellennachweises. auf Wunsch regelmäßige, kostenlose Corona-Testungen an. (3) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechtes soll der Erwer- ber für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nut- zungsrecht bestimmen und eine schriftliche Zustimmungser- klärung des Übernehmers der Friedhofsverwaltung vorlegen. Kreisverband Lüchow-Dannenberg Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getrof-
12 | Samtgemeinde Bote auS der Verwaltung/auS den mitgliedSgemeinden wird. Die Genehmigung berechtigt an unbelegten Gräbern § 13 zur Ausübung der im Absatz 1 genannten Rechte, ansonsten Reihengrabstätten jedoch nur zur Pflege der Gräber, soweit dies nicht ausge- (1) Reihengrabstätten sind Gräber für Erdbestattungen, die der schlossen ist. Die Verlängerung wird nur auf volle Jahre ausge- Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit sprochen. Die Gesamtzeit, für die eine Verlängerung der Nut- der zu Bestattenden zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des zungszeit zulässig ist, richtet sich nach der im Zeitpunkt der Nutzungsrechtes an der Reihengrabstätte ist nicht möglich. Antragstellung durch die Friedhofsverwaltung vorgesehenen (2) Es werden eingerichtet: künftigen Nutzung der Grabfelder und nach den sonstigen a) Reihengräber zur Pflege Belangen des Friedhofes. Die Verlängerung wird auf mindes- 1. für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr mit tens 3 Jahre ausgesprochen. den Maßen Länge: 1,50 m, Breite: 0,90 m, Abstand unterein- ander: 0,50 m; 2. für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebens- § 11 jahr mit den Maßen Länge: 2,50 m, Breite: 1,20 m, Abstand Umbettungen untereinander: 0,50 m. (1) Zur Wahrung der Ruhe der Toten werden Umbettungen nur in b) Reihengräber unter Rasen wie Buchstabe a) Nr. 1 und 2 und besonders begründeten Fällen zugelassen. Der Antragsteller gemäß § 17. hat auf Grundlage des Niedersächsischen Bestattungsgeset- zes nachzuweisen, dass er berechtigt ist, die Umbettung vor- § 14 nehmen zu lassen. Wahlgrabstätten (2) Der Ablauf der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung (1) Wahlgrabstätten sind Gräber, die einzeln oder zu mehreren nicht unterbrochen oder gehemmt. aus den hierfür vorgesehenen Grabfeldern von den Erwerbern (3) Die Umbettung von einem Reihengrab in ein anderes Reihen- ausgewählt werden können und für Erd- und Urnenbestattun- grab auf dem Friedhof ist nicht zulässig. Für Urnen gelten die gen dienen. Wahlgrabstätten werden im Allgemeinen nur bei Absätze 1, 2 und 3 Satz 1 sinngemäß. Todesfällen überlassen. Ausnahmen können bewilligt werden. (4) Für alle Schäden, die durch eine Umbettung an benachbarten (2) In Wahlgräbern können die Erwerberin/ der Erwerber und die Grabstätten oder Anlagen entstehen, haftet der Antragsteller. durch die Erwerberin/ den Erwerber bestimmten Person be- (5) Die Umbettung von Bestattungen aus dem anonymen Urnen- stattet werden. feld, Baumgräbern und Urnengemeinschaftsanlagen sind aus- (3) Die Wahlgräber zur Pflege haben die Maße entsprechend den geschlossen. Reihengräbern § 13 Absatz 2. (4) Wahlgräber unter Rasen wie Absatz 3 und gemäß § 17. IV. Grabstätten (5) Es dürfen maximal 2 Urnen in einem Wahlgrab beigesetzt wer- § 12 den. Arten der Grabstätten (6) In einer Wahlgrabstelle, die zuvor durch eine Erdbestattung (1) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. belegt wurde, können zusätzlich maximal 2 Urnenbeisetzun- An ihnen können Rechte nur nach dieser Friedhofsordnung gen unter Inanspruchnahme innerhalb der im § 10 festge- erworben werden. legten Nutzungszeit für die vorhandene Grabstätte erfolgen. (2) Die Grabstätten werden unterschieden in: Gegebenenfalls ist die Nutzungszeit der Grabstelle, bei mehr- a) Reihengrabstätten teiligen Grabstätten aller dazugehörigen Grabstellen, ab dem b) Wahlgrabstätten Zeitpunkt der Beisetzung bis zum Ablauf der Ruhezeit zu ver- c) Urnengrabstätten längern. d) Anonyme Urnengrabstätten (7) Eine Kombination von Wahlgräbern zur Pflege und unter e) Grabstätten unter Rasen Rasen innerhalb eines Grabfeldes ist nicht zulässig. f) Urnengemeinschaftsanlagen g) Baumgräber § 15 h) Kolumbarien Urnengrabstätten (3) Ein Anspruch auf Erwerb des Nutzungsrechtes an einer der (1) Urnengrabstätten dienen ausschließlich der Beisetzung von Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlich- Aschen. Aschen dürfen beigesetzt werden in keit der Umgebung besteht nicht. a) Urnengrabstätten zur Pflege, Hildebrandt . Springstraße 33 294 . 71 Gartow Tel. 05846/ 980910 4 bd. 7.30–20.00 Uhr Öffnungszeiten Mo.–S mittelmarkt Der moderne Lebens nterrasse! d Au ße mit Bäckerei un Ab 1. April täglich 10 bis 16 Uhr (außer Montag) geöffnet. In diesen Häusern bekommen Sie fast alles für den täglichen Bedarf! Hildebrandt‘s BASAR Mai – Ende Oktober täglich 10 bis 17 Uhr geöffnet, auch an allen Sonn- und Feiertagen. nd än lerr Idee & Spiel dle Für Gruppen ab 10 Personen sind jederzeit individuelle Terminabsprachen möglich – hein Fach F elh inzzel hä auch mit Führung durch die Ausstellung. . Gartow . Tel. 05846/321 Hauptstraße 7 . 294 71 . 05846/321 www.grenzland-museum-schnackenburg.de Hau ptstd.raß Di. -Sb 10-1 294geö e 73 Uhr ffnettow Tel. 71 Gar
auS der Verwaltung/auS den mitgliedSgemeinden Samtgemeinde Bote | 13 b) Urnengräber unter Rasen, Grabstätte zu sorgen. Näheres regelt § 23 dieser Satzung. c) in Urnengemeinschaftsanlagen (3) Sofern der Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder nicht d) in Baumgräbern ohne besonderen Zeitaufwand zu ermitteln ist, trifft die Fried- e) in Kolumbarien hofsverwaltung im Benehmen mit der Samtgemeinde Gartow (2) In einem Urnengrab nach Absatz 1 Buchstabe d) dürfen maxi- eine Entscheidung über das weitere Verfahren. mal 12 Urnen je Baum beigesetzt werden. (4) Eine schriftliche Mitteilung über den Ablauf von Nutzungszei- (3) In einem Kolumbarium nach Absatz 1 Buchstabe e) dürfen ten an Reihengräbern entfällt. maximal 2 Urnen je Fach beigesetzt werden. (4) Die Urnengräber nach (1) Buchstabe a) und b) haben folgende Maße: Länge: 1,20 m, Breite: 0,70 m, Abstand untereinander: V. Grabmale, bauliche Anlagen und Einfriedungen 0,30 m. § 20 (5) Wird nach Erlöschen des Nutzungsrechtes die Nutzungszeit Errichtung von Grabmalen und Einfriedungen nicht verlängert, so hat die Friedhofsverwaltung das Recht, die (1) Die Errichtung von Grabmalen, Einfriedungen (auch Hecken) beigesetzten Aschenbehälter – sofern diese nicht vollständig und sonstigen baulichen Anlagen oder deren Änderung ist verrottet sind – zu entfernen. Die Asche wird an geeigneter nur mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung gestattet. Stelle des Friedhofs in würdiger Weise der Erde übergeben. Ohne Genehmigung aufgestellte Grabmale können auf Kos- ten des für die Unterhaltung der Grabstätte Verpflichteten von § 16 der Friedhofsverwaltung entfernt werden. Anonyme Urnengrabstätten (2) Die Genehmigung ist rechtzeitig unter Vorlage von doppelten In der Gemeinschaftsanlage „Anonymes Urnenfeld“ werden die Zeichnungen im Maßstab von mindestens 1:10 einzuholen. Aschenbehälter der Reihe nach unter Rasen bei folgenden Ma- Aus den Zeichnungen müssen alle Einzelheiten der Anlage er- ßen beigesetzt: Länge: 0,60 m, Breite: 0,60 m, Abstand untereinan- sichtlich sein. Die Maße der Anlage, das verwendete Material der: 0,30 m. Die Nutzungszeit kann nicht verlängert werden. Eine und seine Farbe müssen beschrieben sein. Kennzeichnung der Grabstelle ist in keiner Form zugelassen. Im (3) Die Genehmigung kann versagt werden, wenn die Anlagen Weiteren gilt § 17. nicht den Vorschriften dieser Friedhofsordnung entsprechen oder das Gesamtbild des Friedhofes gestört wird. § 17 (4) Firmenbezeichnungen dürfen nur in unauffälliger Weise seit- Grabstätten unter Rasen lich an den Grabmalen angebracht werden. (1) Nach erfolgter Bestattung führt die Friedhofsverwaltung die (5) Entspricht ein aufgestelltes Grabmal nicht den genehmigten erste Herrichtung und die Raseneinsaat durch. Die weitere Unterlagen, kann es auf Kosten der für die Unterhaltung der Pflege übernimmt die Friedhofsverwaltung. Eine Bepflanzung Grabstätte Verpflichteten entfernt werden. der Grabstelle oder das Aufstellen von Pflanzschalen oder anderen Gegenständen auf der Rasenfläche durch die Nut- § 21 zungsberechtigten ist unzulässig. Gestaltungsvorschriften von Grabmalen Auf der Grasfläche der Rasengräber dürfen keinerlei Pflanzen (1) Grabmale sollen in Form und Werkstoff künstlerisch gut ge- oder Gegenstände abgestellt oder gepflanzt werden. Zuwi- staltet sein und sich in das Gesamtbild des Friedhofes einord- derhandlungen werden auf Kosten des Nutzungsberechtig- nen. Der zur Herstellung von Grabmalen verwendete Werk- ten durch die Friedhofsverwaltung ohne vorherige Ankündi- stoff muss wetterbeständig sein. gung beseitigt. (2) Jedes Grabmal ist nach den anerkannten Regeln des Hand- werks und Technik zu fundamentieren und so zu befestigen, § 18 dass es dauerhaft standsicher ist. Der Sockel eines Grabmales Wiederbelegungen darf grundsätzlich nicht höher als 20 cm und das Grabmal (1) Die Wiederbelegung eines Wahlgrabes nach Ablauf der Nut- nicht höher als 1,20 m sein. zungszeit (§ 10 Absatz 7) ist nur nach Erteilung einer Ausnah- (3) Bei Urnengrabstätten sind Steinkissen in einer Größe von 0,35 megenehmigung durch die Friedhofsverwaltung möglich. Sie x 0,45 m und Grabmale in einer Größe von höchstens 0,70 m wird nur erteilt, wenn dadurch die vorhandene Nutzung des Höhe und 0,50 m Breite zugelassen. Grabfeldes nicht beeinträchtigt wird. Weitere Voraussetzun- (4) Die Nutzungsberechtigten an den Grabstätten haben sich gen sind: mehrmals innerhalb eines Jahres von der Standsicherheit der a) der Ablauf der Ruhezeit, Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen zu überzeugen. b) die Inanspruchnahme innerhalb der im § 10 (7) festgeleg- Sie sind für alle Schäden haftbar, die infolge ihres Verschuldens ten Nutzungszeit für die vorhandene Grabstätte, durch Umfallen der Grabmale bzw. Abstürzen von Teilen der- c) die Verlängerung der Nutzungszeit ab dem Zeitpunkt der selben oder durch unterlassene Überprüfung verursacht wer- Beisetzung mindestens bis zum Ablauf der Ruhezeit, den. d) die Verlängerung der Nutzungszeit an den übrigen Grä- (5) Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, Grabmale, deren bern einer mehrteiligen Grabstätte bis zum Ablauf der Nut- Standsicherheit nicht gegeben ist, umzulegen oder auf Kos- zungsdauer für das wiederbelegte Grab. ten der Nutzungsberechtigten zu entfernen, wenn nach schriftlicher Aufforderung und Setzen einer angemessenen § 19 Frist die Standsicherheit der Grabmale nicht hergestellt wird. Einebnungen Diese Maßnahmen können ohne schriftliche Aufforderung (1) Über die Einebnung und anderweitige Verwendung von und ohne Setzen einer Frist ergriffen werden, wenn eine Ge- Gräbern, deren Nutzungszeit abgelaufen ist, entscheidet die fährdung der Friedhofsbesucher zu erkennen ist. Friedhofsverwaltung. (6) Nicht gestattet sind: (2) Der Ablauf der Nutzungszeit an Grabstätten wird dem jewei- a) Grabmale und Sockel aus gegossener Zementmasse oder ligen Nutzungsberechtigten schriftlich mitgeteilt. Sofern eine Terrazzo, Verlängerung der Nutzungszeit nicht beantragt und geneh- b) die Verwendung von grellweißen Werkstoffen, Glas, Porzel- migt ist, hat der Nutzungsberechtigte für die Einebnung der lan und ähnlichem Material,
14 | Samtgemeinde Bote auS der Verwaltung/auS den mitgliedSgemeinden c) in Zement aufgetragener ornamentaler oder figürlicher Gebiet des Übereinkommens über das Verbot und unver- Schmuck, zügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten d) Farbanstrich auf Steingrabdenkmalen und das Anstreichen Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. der Steine, 1291, Bekanntmachung vom 28. Juni 2002, BGBl. II S. 2352) e) Buchstaben in Blech oder anderem ungeeigneten Material, verfügt, f ) Inschriften und Sinnbilder, die im Gegensatz zur Würde des 2. weder unmittelbar noch mittelbar an der Herstellung oder Ortes stehen, am Handel mit Steinen beteiligt ist, g) die Abdeckungen der Grabstätten mit Gruftplatten, 3. ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit der Abgabe der h) das Bestreuen der Grabstätten mit Kies oder Marmorkies. gleichwertigen Erklärung dokumentiert und die Dokumen- (7) Soweit es nach dem Gesamtbild des Friedhofes zweckmäßig tation auf Anforderung des Friedhofsträgers zur Einsicht- ist, kann die Friedhofsverwaltung Ausnahmen zulassen. nahme bereitstellt, 4. erklärt, dass sie sich über das Fehlen schlimmster Formen § 22 von Kinderarbeit durch unangekündigte Kontrollen im Her- Verwendung von Natursteinen stellungsstaat vergewissert hat. (1) Natursteine dürfen auf dem Friedhof Nienwalde nur verwen- (4) Für die Glaubhaftmachung und das Vorlegen von Nachweisen det werden, wenn können die in § 26 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwV- 1. glaubhaft gemacht wird, dass sie in einem Staat oder Gebiet fG) genannten Beweismittel verwendet werden. Die Glaub- gewonnen oder hergestellt wurden, in dem das Überein- haftmachung ist auch durch eine in § 27 VwVfG geregelte Ver- kommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen sicherung an Eides statt möglich; verlangt werden darf deren zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit Vorlage mangels einer gesetzlichen Regelung nicht. vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II s. 1291, Bekanntmachung (5) Für die abzugebende Erklärung ist das als Anlage beigefügte vom 28. Juni 2002, BGBl. II S. 2352) eingehalten wird, Muster „Erklärung über die Vorlage von Nachweisen nach § 13 oder a BestattG“ zu verwenden. 2. ein Nachweis nach Absatz 3 vorliegt. (2) Welche Staaten und Gebiete die satzungsgemäßen Vorausset- § 23 zungen nach Absatz 1 Nummer 1 erfüllen, ist durch Auslegung Entfernen von Grabmalen zu ermitteln. Derzeit erfüllen folgende Staaten diese Voraus- (1) Vor Ablauf des Nutzungsrechtes dürfen Grabmale nur mit setzung: Australien, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, vorheriger schriftlicher Zustimmung der Friedhofsverwaltung Bulgarien, Dänemark, Estland, Deutschland, Finnland, Frank- entfernt werden. reich, Griechenland, Irland, Israel, Island, Italien, Japan, Kanada, (2) Nach Ablauf des Nutzungsrechtes oder nach Entziehung von Kosovo, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstigen baulichen Malta, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Anlagen zu entfernen. Das Entfernen der baulichen Anlagen Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Slowakei, erfolgt durch die Friedhofsverwaltung auf Kosten der/ des Slowenien, Spanien, Türkei, Tschechien, Ukraine, Ungarn, Ver- Nutzungsberechtigten. einigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern. (3) Künstlerisch oder geschichtlich wertvolle Grabmale oder sol- Um zu verhindern, dass Natursteine verwendet werden, die in che, die als besondere Eigenart des Friedhofes aus früheren einen der in Satz 2 genannten Staat oder das Gebiet zuvor aus Zeiten zu gelten haben, unterstehen dem besonderen Schutz einem Drittland importiert worden sind, in dem das in Absatz der Samtgemeinde Gartow. Sie werden in einem besonderen 1 Nr. 1 genannte Übereinkommen nicht eingehalten wird, ist Verzeichnis geführt und dürfen nicht ohne besondere Geneh- eine dahingehende Erklärung abzugeben. migung entfernt oder abgeändert werden. (3) Als Nachweis nach Absatz 1 Nummer 2 gilt ein Zertifikat einer der nachfolgenden Organisationen: 1. Fair Stone VI. Gestaltung, Herrichtung und Pflege der Grabstätten 2. IGEP § 24 3. Werkgroep Duurzame Natursteen – WGDN Einfriedung von Grabstätten 4. Xertifix (1) Einfassungen und Einfriedungen der Grabstätten sind den Eine gleichwertige Erklärung einer geeigneten Stelle oder Ver- Grabfeldern anzupassen, in denen sie liegen. Sie sind wetter- einigung im Sinne des § 13 a Abs. 3 Satz 4 des Gesetzes über beständig herzurichten. Einfassungen und Einfriedungen aus das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) Holz, Metall oder Kunststoff sind unzulässig. Die Grabeinfas- setzt voraus, dass die erklärende Stelle sungen dürfen nicht höher als 0,20 m und Hecken nicht höher 1. über einschlägige Erfahrungen und Kenntnisse auf dem als 0,60 m sein. (2) Einfassungen und Einfrie- dungen von Grabstätten Landschaftspflege & Gartenbau unter Rasen mit oder ohne Stein sind nicht gestattet. Schenk U. G. (3) Die Friedhofsverwaltung kann die Einfriedung der Gartenplanung – Gartenneuanlagen Grabstätten gänzlich unter- Mühlenweg 28 Gartengestaltung – Gartenpflege sagen oder mit bestimmten 29478 Höhbeck Teichplanung – Teichanlagen Pflanzenarten verlangen K. Schenk: 0160–94 94 62 93 Pflasterarbeiten – Zaunbau bzw. gestatten. B. Sobieranski: 0170–57 80 483 Baumpflege – Baumfällung (4) Soweit es nach der Gestal- Mo.–Fr.: 05846-1453 Walddurchforstung – Gatterbau tung des Friedhofes zweck- E-Mail: h-j.schenk@t-online.de Neuanpflanzungen mäßig ist, können Ausnah- Winterdienst men zugelassen werden.
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