Samtgemeinde Bote - Elbe-Jeetzel-Zeitung

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Samtgemeinde Bote - Elbe-Jeetzel-Zeitung
Samtgemeinde
        Bote
        Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Gartow mit den Mitgliedsgemeinden
        Gemeinde Gartow | Gemeinde Gorleben | Gemeinde Höhbeck
        Gemeinde Prezelle | Stadt Schnackenburg | gemeindefreies Gebiet Forstgut Gartow

                                                                                          Ausgabe 1/2022

www.gartow.de | www.gartow-erleben.de | samtgemeinde@gartow.de
Samtgemeinde Gartow Verwaltung: Telefon 05846/82-0
Samtgemeinde Bote - Elbe-Jeetzel-Zeitung
2    | Samtgemeinde Bote                 Verwaltung und einrichtungen der Samtgemeinde gartow

Verwaltung und Einrichtungen
der Samtgemeinde Gartow
Samtgemeinde Gartow           Frau Aumann                   Wasserverband Höhbeck            Schiedsmann
Springstraße 14               Sachgebiet:
29471 Gartow                  Samtgemeindekasse             Frau Busse                       Johannes Schulze
Telefon 05846 / 82-0          Zi.: OG 4                     info@wv-hoehbeck.de              schulzejohannes@yahoo.de
Telefax 05846 / 82-55         K.Aumann@gartow.de            Telefon 05841/9796-22            Telefon 0173/6396736
samtgemeinde@gartow.de        Telefon 05846/82-20           Notdienst Tel. 0151/52222579
                                                                                             Gleichstellungsbeauftragte
Öffnungszeiten:               Frau Lange                    Rentenberatung
Montag bis Freitag:           Sachgebiet:                                                    Das Amt der Gleichstel-
8.00 bis 12.30 Uhr            Steuern und Abgaben           Wilfried Gehling                 lungsbeauftragten ist zur-
Dienstag zusätzlich:          Zi.: OG 4                     Sprechzeit:                      zeit nicht besetzt
14.00 bis 17.00 Uhr           M.Lange@gartow.de             mittwochs von 9.00 bis
Termine außerhalb dieser      Telefon 05846/82-21           12.00 Uhr – nach                 Einrichtungen
Zeiten: nach Vereinbarung                                   Terminvereinbarung
                              Bürgeramt                     Zi.: EG 1                        Wendland-Therme Gartow
Wegen der Corona-Pande-                                     Telefon 0175/5020286             Wendlandtherme@gartow.de
mie kann es zu Abweichun-     Herr Haas                                                      Telefon 05846/444
gen bei den Öffnungszeiten    Sachgebiet:                   Wegen der Corona-Pande-
kommen, ggf. wird das Rat-    Amtsleiter, Bauverwaltung     mie kann es zu Abweichun-        Kur- und See GmbH Gartow
haus komplett geschlossen !   Zi.: EG 3                     gen bei den Sprechzeiten         Frau Hahlbohm
                              L.Haas@gartow.de              kommen, ggf. findet keine        Zi.: EG 2
                              Telefon 05846/82-25           Rentenberatung statt !           E.Hahlbohm@gartow.de
SG-Bürgermeister                                                                             Telefon 05846/82-16
                              Frau Ahrends
Herr Järnecke                 Sachgebiet: Jugend, Sport,    Beratung für Senioren,           Öffnungszeiten der Tourist-
Zi.: EG 2                     Kultur, Schulen, Märkte,      Pflegebedürftige und             Information Gartow
sg-buergermeister@gartow.de   Friedhofswesen, Öffentliche   Angehörige
Telefon 05846/82-15           Sicherheit und Ordnung                                         Ostern bis Ende September:
                              Zi.: Bürgerservice            durch Senioren- und Pflege-      Mo. - Do.: 9.00 bis 12.30 Uhr,
Sekretariat                   D.Ahrends@gartow.de           stützpunkt (Landkreis Lüchow-    14.00 bis 17.00 Uhr
                              Telefon 05846/82-37           Dannenberg) Sprechzeit im        Fr.: 9.00 bis 12.30 Uhr
Frau Hahlbohm                                               Rathaus der Samtgemeinde         Sa.: 10.00 bis 12.30 Uhr
Sachgebiet:                   Frau Holm                     Gartow: jeden 3. Dienstag im     (Himmelfahrt und
Sekretariat, Liegenschaften   Sachgebiet:                   Monat, 14.00 - 15.00 Uhr         Pfingstsonntag:
Zi.: EG 2                     Einwohnermeldeamt,            Telefon 05841/120-212            10.00 bis 12.30 Uhr)
E.Hahlbohm@gartow.de          Ausweise und Pässe,           seniorenbuero@luechow-dan-
Telefon 05846/82-16           Gewerberegister               nenberg.de                       Oktober bis Ostern:
                              Zi.: Bürgerservice                                             Mo. - Fr.: 9.00 bis 12.30 Uhr
Stabsstelle                   C.Holm@gartow.de              Seniorenberatung
                              Telefon 05846/82-11
Herr Nogens                                                 Das Amt der Seniorenbera-
Sachgebiet: Zentrale          Herr Behn                     tung ist zurzeit nicht besetzt
Verwaltung, Wahlen            Sachgebiet: Öffentliche
Zi.: EG 5                     Sicherheit und Ordnung,
Nogens@gartow.de              Feuer- und Zivilschutz,
Telefon 05846/82-27           Liegenschaftskataster,
                              Abwasserabgabe
Kämmereiamt                   Zi.: EG 4
                              J.Behn@gartow.de
Frau Petersen                 Telefon 05846/82-13
Amtsleiterin und
Allgemeine Vertreterin des    Tourist-Information
Samtgemeindebürgermeisters
Zi.: OG 3                     Frau Hardorp / Frau Müller
S.Petersen@gartow.de          Touristinfo@gartow.de
Telefon 05846/82-19           Telefon 05846/333                                                                    Foto: D. Uhlendorf
Samtgemeinde Bote - Elbe-Jeetzel-Zeitung
gruSSwort                                                                                           Samtgemeinde Bote |             3

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
liebe Leserinnen und Leser,
jetzt ist schon der Monat März angebrochen, obwohl gefühlt erst
Weihnachten und der Jahreswechsel waren. Ich habe das Gefühl,
dass die Zeit immer schneller vergeht. Diesen Spruch habe ich frü-
her von den „Alten“ belächelt und nicht wirklich nachvollziehen
können. Jetzt erlebe ich es selbst und denke, dass es einigen von
Ihnen auch so ergeht.

Gefühl der Ungerechtigkeit unverändert
Seit knapp 2 Jahren hat uns die Pandemie fest im Griff. Und ich
bleibe bei meinen schon damals geäußerten Gedanken, dass ich
Corona und die dazu von den Regierungen verfassten Regeln als
ungerecht empfinde. Ich erlebe tagtäglich, dass sich Menschen
abschirmen, Kontakte reduziert halten und Angst um ihre Ge-
sundheit haben, auf der anderen Seite aber auch die Sehnsucht,
wieder ohne Masken und Abstand Freunde zu treffen, das Oster-
feuer, einen Geburtstag oder eine Hochzeit ohne Einschränkun-
gen zu feiern oder für das Vereinsleben Versammlungen und Zu-
sammenkünfte zuzulassen.
Auch im privaten Bereich merke ich es deutlich, was Corona mit       Aktuelle Friedhofsordnung veröffentlichen
unseren Kindern macht: das morgendliche Testen, keine Klassen-
ausflüge, plötzlich kurzfristige Tage im „Homeschooling“, Unter-     In dieser Ausgabe ist die neue Friedhofsordnung für den Nienwal-
richt und die täglichen Busfahrten nur mit Mundschutz oder das       der Friedhof abgedruckt. Ich rufe in Erinnerung, dass die Samtge-
übersichtliche Treffen in deren Freundeskreis. Ich kann unseren      meinde Gartow im Jahr 2020 beschlossen hatte, die Betriebsfüh-
Kinder nur zustimmen, „Sch… Corona!“. Meine Tochter hat sich zu      rung des Friedhofes Nienwalde auszugliedern. Nach der erfolgten
ihrem Geburtstag einfach nur gewünscht, dass Corona aufhört.         Ausschreibung ist dann die Fa. ALBIS GmbH Vertragspartner für
Ich glaube, diesen Wunsch tragen wir alle mit uns. Möge er in die-   die Samtgemeinde geworden. Im November 2021 hat es dann
sem Jahr auch in Erfüllung gehen!                                    einen öffentlichen Termin gegeben, wo die Firma ihre Vorstellun-
                                                                     gen zur zukünftigen Gestaltung des Friedhofes hauptsächlich den
Rückblick und Ausblick zugleich                                      Nienwalder Einwohnern vorgestellt hat. Bei diesem Treffen ist der
                                                                     Wunsch geäußert worden, dass die aktuelle Friedhofsordnung
Neu ist in diesem Samtgemeinde-Boten, dass ich zukünftig im-         im Samtgemeinde-Boten veröffentlicht werden sollte. Diesem
mer einen Rückblick über die politischen Beschlüsse der Samtge-      Wunsch komme ich gerne auf diesem Wege nach.
meinde-Gremien darstellen werde. Sofern es sich um Beschlüsse        Lust aufs Lesen?
des nicht öffentlich tagenden Samtgemeindeausschusses han-           Werben möchte ich an dieser Stelle für die Möglichkeit, dass man
delt, werde ich aus Datenschutzgründen dort sowohl das Ab-           bei unserer Tourist-Information im Rathaus Bücher jeglicher Art
stimmungsergebnis als auch personenbezogene Daten nicht              bestellen kann. Seien es Schulbücher, Romane, Krimis, Heimatli-
mit veröffentlichen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die        teratur oder auch ganz spezielle Wünsche. Nehmen Sie einfach
Elbe-Jeetzel-Zeitung oder das „Wendland-net“ längst nicht über       Kontakt mit meinen Mitarbeiterinnen auf, gerne wird man Ihnen
alle Themen berichtet. Ich möchte mit der Veröffentlichung das       helfen.
Interesse an der politischen Arbeit wecken und weitere Transpa-
renz herstellen. Aufgrund des Umfanges kann ich lediglich die Be-
schlüsse abdrucken. Wir haben die politischen Beschlüsse gefasst,    Ich wünsche Ihnen alles Gute, bleiben Sie gesund!
dass wir zukünftig ein Rats- und Bürgerinformationssystem etab-
lieren werden. Nach dieser Einführung wird es dann auch möglich      Ihr
sein, zu öffentlichen Sitzungen die Beschlussvorlagen und Anträ-
ge, aber auch im Nachgang die Protokolle dieser Sitzung im Inter-
net einzusehen.

Inhalt
         Aus der Samtgemeinde-Verwaltung                  2                   Vereine und Verbände                                 30
         Grußwort                                         3                   Feuerwehren                                          31
         Aus der Verwaltung / Aus den Mitgliedsgemeinden 4                    Kunst und Kultur / Geschichte                        32
         Tourismus und Freizeit                          20                   Veranstaltungen                                      37
Samtgemeinde Bote - Elbe-Jeetzel-Zeitung
4    | Samtgemeinde Bote                                     auS der Verwaltung/auS den mitgliedSgemeinden

 Aktuelle Informationen aus der Gemeinde Höhbeck
Stand der dinge (31.01.2022)
1. Der Deichbau in Vietze          den Zeitplan zu halten. Ein vor-   Antrages auf Waldumwand-          Gallei können unter der Tele-
geht jetzt in die nächste Phase    zeitiger Maßnahmenbeginn           lung beigelegt werden. Eine       fonnummer 05846 2354 oder
mit dem 3.Planungsabschnitt        wurde durch den Bürgermeis-        Ersatzfläche konnte gefunden      über die Email gemeinde@
in intensiver Abstimmung mit       ter beantragt und genehmigt.       werden und mit einem spezi-       hoehbeck.de vereinbart wer-
der Deichbaubehörde des Lan-       Im Auftrag der Gemeinde hat        fischen Konzept des Planungs-     den. Als Stellvertreter sind Jan
des (NLWKN). Ein für Dezember      bereits ein Fledermausbeauf-       büros Lindemann aus Küsten        Purwing unter 05846-1351 und
2021 geplanter Erörterungs-        tragter die Gehölze untersucht.    konnte Einigung mit der Na-       Walter Fintelmann unter 05846
termin in Vietze musste coro-      Als Ausgleichsfläche für Neu-      turschutzbehörde hergestellt      5080178 erreichbar.
nabedingt durch eine Online-       anpflanzungen ist das Gelände      werden. Die Anpflanzungen         5. Der Gemeinderat hat ei-
konsultation im Zeitraum vom       des ehemaligen Fußballplatzes      auf der Ausgleichsfläche wer-     nen Beschluss aus dem Jahr
13.12.-03.01.22 ersetzt werden.    vor der Kurve an der Verbin-       den zeitnah erfolgen, vorab       2013 zur Bezuschussung von
Für die Planung haben sich         dungsstraße nach Meetschow         wird zur Sicherung der Gehöl-     Fahrten zu Kinderbetreuungs-
dadurch keine neuen Aspek-         vorgesehen.                        ze ein Sicherungszaun errich-     einrichtungen       konkretisiert
te ergeben. Somit ist der Pla-     Die Gemeinde arbeitet ge-          tet. Der Gemeinderat hat seine    und erweitert. Bisher waren die
nungsverlauf über den Pappel-      meinsam mit der NLWKN an           Absicht bekräftigt für die ver-   Zuschüsse auf den Besuch des
weg bis zur Kapellenstraße und     der Umsetzung, um keine wei-       bleibenden vier Grundstücke       Kindergartens beschränkt. Nun
weiter entlang der Kreisstraße     tere Zeit zu verlieren im Jahr     bevorzugt junge Familien zu       können auch Fahrten zu Be-
bis zur Einbiegung Reitweg         9 nach dem schweren Hoch-          berücksichtigen und eine kli-     treuungseinrichtungen für Kin-
unverändert. Mit den Eigentü-      wasser in Vietze. Optimistische    maschonende Bauweise in der       der unter 3 Jahren auf Antrag
mern der benötigten Flächen        Planungen sehen eine Fertig-       Ausschreibung zu fixieren.        der Erziehungsberechtigten
wird in vertiefte Gespräche        stellung des Projektes für das     3. Die Avacon plant in Viet-      und unter Vorlage einer Bestä-
eingestiegen, um die bereits       Frühjahr 2023 vor, vorsichtige-    ze die Erneuerung der Trafosta-   tigung der vorschulischen Ein-
eingeholten grundsätzlichen        re Stimmen rechnen mit einem       tion im Steinkamp auf dem Ge-     richtung bezuschusst werden.
Zustimmungen zum Verkauf           Bauabschluss im Herbst 2023.       lände der Grüngutentsorgung.      Der Gemeinderat möchte den
zu konkretisieren. Eine einzelne   2. Im neuen Baugebiet              Das neue Gebäude wird etwas       Bürgerdialog fördern, was in
grundsätzliche Zustimmung          Mühlenweg in Brünkendorf           kleiner sein als sein Vorgän-     Coronazeiten nicht ganz ein-
eines Eigentümers steht zum        waren bis zur konstituierenden     ger und diagonal gegenüber        fach ist. Rückmeldungen und
aktuellen Zeitpunkt noch aus,      Sitzung des Gemeinderates im       dem bisherigen Standort auf       Anregungen sind willkommen,
an einer Einigung wird mit         November 2021 vier der neun        gleicher Fläche errichtet. Das    gerne über oben genannte
Hochdruck gearbeitet.              Grundstücke verkauft, aktuell      alte Gebäude wird abgerissen      Email oder auch einen Besuch
Der Planfeststellungsbeschluss     steht ein 5. Verkauf erfolgt       und entsorgt. Die Maßnahme        in der Sprechstunde.
der Genehmigungsbehörde            Die bis November 2021 noch         ist notwendig zur Modernisie-     Ab Sommer 2022 werden im
wird zeitnah erwartet. Notwen-     nicht erfolgte Abstimmung          rung und Digitalisierung des      Bürgerinformationssystem
dige Baumfällungen müssen          mit den Versorgern wurde           Objektes und ist für den Zeit-    sowohl Einladungen als auch
bis zum 28.02.22 erfolgen, um      durch Bürgermeister Gallei         raum Mai/Juni 2022 geplant.       Protokolle der Gemeinderat-
                                   umgehend nachgeholt. Er ist        4. Mit dem Jahreswechsel          sitzung digital verfügbar sein.
                                   nach Amtsantritt mit dem fe-       wurde die Sprechstunde der        Weitere Informationen dazu
                                   derführenden Wasserverband         Gemeinde im Gemeindebüro          folgen.
                                   in Kontakt getreten, um die        in Vietze auf den Donnerstag,
                                   Details zu klären für Wasser,      jeweils von 17.00 bis 18.00       Gerne informiere ich Sie über
                                   Abwasser, Strom und Breit-         Uhr verlegt. Somit können         wichtige Angelegenheiten in
                                   bandversorgung. Der Konflikt       Bürgeranliegen zeitnah am         unserer Gemeinde und ver-
                                   mit der Naturschutzbehörde         Folgetag auch im Rathaus der      bleibe mit besten Grüßen als
                                   wegen der nicht abgestimm-         Samtgemeinde platziert und        Ihr Bürgermeister
                                   ten Abholzung der Baumbe-          abgestimmt werden. Individu-
                                   stände konnte im Rahmen des        elle Termine mit Bürgermeister                     Matthias Gallei

                                                                                                         Fritz Walther
                                                                                                         Hausgerätekundendienst
                                                                                                          Reparatur & Verkauf
                                                                                                        von allen Hausgeräten & Marken
                                       Springstraße 38, 29471 Gartow, Tel. 0 58 46/98 09 79                  Am Schützenplatz 9
                                       Funk 0172/513 6711, E-Mail: denniskruppa@t-online.de                      29471 Gartow
                                                                                                            Telefon 05846/979093
                                                                                                             mail@spwalther.de
Samtgemeinde Bote - Elbe-Jeetzel-Zeitung
auS der Verwaltung/auS den mitgliedSgemeinden                                                                                                            Samtgemeinde Bote |                                     5

   Informationen zum Thema Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern
   Ein fast tägliches Ärgernis für die Besatzungen der Abfallsam-                                               Daher ergeht die eindringliche Bitte der Abfallwirtschaft des
   melfahrzeuge und auch anderer Großfahrzeuge sind zuge-                                                       Landkreises an die Bürger, an den eigenen Grundstücken dar-
   wucherte Straßen und Wege. Häufig wird an privaten und                                                       auf zu achten, dass Zweige und Äste nicht in den Straßenraum
   öffentlichen Grundstücken der Pflicht zum Ausschneiden der                                                   hineinragen. Ein Abfallsammelfahrzeug benötigt eine lichte
   Bäume und Sträucher nicht nachgekommen. Dabei ist die Ver-                                                   Breite von mindestens 3,5 Metern und eine lichte Höhe von
   letzungsgefahr gerade für die Lader auf dem Abfallsammelfahr-                                                mindestens 4 Metern. Bitte helfen Sie mit, das Verletzungs- und
   zeug groß. Durch das Fahrzeug umgebogene Äste und dickere                                                    Unfallrisiko für die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft gering zu
   Zweige schnellen am Ende des Fahrzeugs nach vorne und kön-                                                   halten.
   nen den Lader im Gesicht zum Teil erheblich verletzen. Dies ist
   in den letzten Jahren Gott sei Dank nicht vorgekommen, ging                                                                                              Gez. Martin Unterste-Wilms
   aber schon manches Mal haarscharf daneben.                                                                                                    Fachdienstleitung 70 (Abfallwirtschaft)

Beratung für                              Ihre Anregungen sind gefragt: Ideen- und Beschwerdemanagement
•
Senioren,
•
                                          Einwohnerinnen und Einwoh-
                                          ner sowie Gäste haben folgen-
                                                                                                  • per E-Mail an ideen-
                                                                                                    beschwerden@gartow.de
                                                                                                                                 • Mündliche Vorsprache bei
                                                                                                                                   Frau Hahlbohm im Rathaus
                                                                                                                                                                          • Vordruck ausfüllen (Auslage
                                                                                                                                                                            im Rathaus sowie Abdruck
Pflegebedürftige
•
•
                                          de Möglichkeiten, ihre Ideen,
                                          Anregungen und Beschwerden
                                                                                                  • Eingabe ins Onlineformular
                                                                                                    auf der kommunalen Inter-
                                                                                                                                 • Telefonische Mitteilung bei
                                                                                                                                   Frau Hahlbohm unter der
                                                                                                                                                                            in jeder Ausgabe des
                                                                                                                                                                            Samtgemeinde-Botens)

und Angehörige
• beratendes Mitglied
                                          an die Samtgemeinde Gartow
                                          heranzutragen:
                                                                                                    netseite www.gartow.de         Rufnummer 05846/82-16

•Derberatendes
      Senioren- Mitglied
                 und Pflege-                Ihre Meinung ist uns wichtig!                                                        Anschrift:
 stützpunkt des Landkreises                 Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, liebe Gäste,
•Lüchow-Dannenberg
   beratendes Mitgliedbietet                mit diesem Vordruck können Sie uns Ihre Anregungen,                                  Telefon:                              Mobil:
 kostenlose Beratung für Senio-             Wünsche, Lob, aber auch Ihre Kritik und Ihre Beschwerden
                                            direkt mitteilen. Damit helfen Sie uns, Schwachstellen und                           E-Mail:
•ren,
   beratendes    Mitgliedund
      Pflegebedürftige                      Probleme unserer Leistungen zu erkennen und sie abzu-
 Angehörige –                               stellen. Ihre Meinung bringen wir gerne in unsere Arbeit                             Mein Anliegen:
                                            ein, um unsere Dienstleistungen stetig zu verbessern.
•vorberatendes   Mitglied
      Ort in Gartow.                                                          Ihre Samtgemeindeverwaltung
 Sprechzeit im Rathaus der
 Samtgemeinde Gartow:                       Ich habe folgendes Anliegen:                                                          Ich bin damit einverstanden, dass meine Eingabe sowie mein Name in der
                                                                                                                                 Internetpräsenz der Samtgemeinde Gartow veröffentlicht werden (freiwillige
 jeden 3. Dienstag im Monat, -               Anregung                               Kritik            Idee                    Angabe). Bitte ausgefüllt an die Samtgemeinde Gartow per Post
                                                                                                                                 senden (Springstraße 14, 29471 Gartow), per E-Mail (ideen-beschwerden@
 14.00–15.00 Uhr,                            Beschwerde                             Lob/ Dank         Sonstiges               gartow.de) oder einfach im Rathaus abgeben (Briefkasten oder Servicebereich).
Zuständig    für
 Telefon 05841/120-212,                     Name, Vorname:
                                                                                                                                 Vielen Dank.

Feuerwehrangelegenheiten
 seniorenbuero                                                                                                                   Datum, Unterschrift
 @luechow-dannenberg.de
•
•                                                                                                           Grundschule                                      In die Verbandsversammlung
•                                         angelegenheiten:                                                  Kreisschulbaukasse                               des Wasserverbandes Höhbeck
•                                         - Wendland-Therme Gartow                                          Kindergarten                                     wurden entsendet:
•                                         - Campingplatz                                                    Sportplätze                                      •
• beratendes Mitglied                     - Kur- und See GmbH                                               Partnerschaft mit Polen                             (Vertretung
                                          Gebäude und Wohnungen                                             Unterbringung von Asylbe                         •
• beratendes Mitglied                     Tourismus                                                         werbern                                             (Vertretung
                                          - Tourist-Information                                             Jugendförderung in Vereinen                      •                (Vertretung
                                                     HOFInfrastruktur
                                          - touristische                                                    und Verbänden
• Beratendes Mitglied
                                                 J IRJAHLKE
                                          - touristische Kooperation                                        Seniorenangelegenheiten                          •                        (Vertretung
                                                                                            46

                                                Ha
                                                                                             24
                                          - Marketing der Samtgemein
                                                  upt
                                                                                          588
   Großes Frischeangebot,                            stra
                                                         ße 41
                                                               ·   29475 Gorleben · T
                                                                                     el. 0

• Beratendes Mitglied
  Naturkosmetik, Postkarten,                 deFrische
                                                 GartowProdukte
                                                                                                                                                             •                              (Vertretung
      Wein, Schokolade                    Klimaschutzmaßnahmen                                              •
                                            direkt vom Bauernhof!
      und vieles mehr ...                 Finanzen
   Öffnungszeiten:                             Eier aus dem Hühnermobil
                                                                               •                                                                             In die Verbandsversammlung
     Mo. – Sa. 8.30 –12.30 Uhr                     Geflügel · Rindfleisch      •                                                                             des Wasserverbandes Wend
     Di. & Do. 14.30 – 18.00 Uhr          • Wurst vom Rind · Gemüse und Obst   •                                                                             land wurden entsendet:
                                             Brot · Kuchen · Torten · Nudeln
    Fr. durchgehend geöffnet.             •      Den Termin
                                                 Fruchtaufstriche       und Ort
                                                                               •
                                                                      für die Beisetzung
                                                                   · Liköre
                                                                                                                                                             •
Zuständig für
   Hauptstr. 15 · 29471 Gartow
                                          •                                    • beratendes Mitglied
                                                  selbst und ohne Zeitdruck bestimmen.
                                                                                                                                                                (Vertretung
                                          • regional. lecker. frisch
     05846/980330                                 Diese Möglichkeit          . bietet das erste
                                          •                                                • beratendes Mitglied                                             •                        (Vertretung
                                                   Kurzzeit-Kolumbarium
                                          • beratendes   HOFLADEN  Mitglied          in der Region.
                                                Hauptstr. 41 · 29475 Gorleben
                                                     Telefon 05882 446                     • beratendes Mitglied
       DAN kauft hier!                    • beratendes             Mitglied
                                                      Öffnungszeiten:                                                                                        In die Gesellschafterversamm
       Wir leben hier, wir kaufen hier!
                                            Fr. 14–18 Uhr · Sa. 9–12 + 14–16 Uhr           • beratendes▪ Mitglied                             ▪             lung der Kur-
                                                                                                                                                                        und See GmbH
                                          • beratendes Mitglied                                    (Jugendbeirat)                                            wurden entsendet:
                                                                                           • beratendes Mitglied                                             •
                                                                                                                                                             •
                                                                                                                  (Netzwerkgruppe Asyl)                      •
Samtgemeinde Bote - Elbe-Jeetzel-Zeitung
6    | Samtgemeinde Bote                                                   auS der Verwaltung/auS den mitgliedSgemeinden

Mobilität in der
Samtgemeinde Gartow
nichts wird hier im ostkreis so heiß diskutiert wie die
fehlende mobilität und der dünne ÖPnV.
Seit Ende des vergangenen                als Carsharing- und als Bür-           germobil und für wen ist es        germobilverein konnte das
Jahres ist wieder Bewegung in            germobil genutzt wird.                 gedacht?                           Bürgerforum viele gute Tipps
diese Frage gekommen. Das                Das Bürgerforum Gartow                 Bürger, die eine Bedürftigkeit     und Informationen mitneh-
Bürgerforum hatte im Dezem-              möchte diesem Beispiel fol-            nachweisen können, infor-          men, welche Fehler zu vermei-
ber 2021 einen Termin mit der            gen und auch für Gartow und            mieren ehrenamtliche Fahrer*-      den sind und wie es gut laufen
Mobilitätsagentur und ein Zu-            umliegende Gemeinden (von              innen über Telefon, wann sie       kann. Es gibt mittlerweile in
sammentreffen mit dem Bür-               Kapern/Schnackenburg/Nien-             wo abgeholt werden und wie-        Zernien, Bergen, Schnega, Neu
germobilverein. Die Mobilitäts-          walde bis Prezelle) ein Bür-           der zurückwollen. Diese Fahrt      Darchau und eben im Höh-
agentur hat dem Bürgerforum              germobil anschaffen.                   sollte so früh wie möglich an-     beck ein Bürgermobil, und das
alle Unterstützung zugesagt,             Hier werden dann auch wieder           gemeldet werden, aber auch         nächste werden hoffentlich wir
um das Vorhaben Bürgermobil              die Mitfahrbänke integriert, die       eine spontane Mitnahme ist,        hier in Gartow haben!
auch hier im Ostkreis realisieren        nach langem Corona-Schlaf              sofern noch Platz im Auto ist,     Am Dienstag, dem 1. März 2022,
zu können. Die Gemeinde Höh-             wieder zum Leben erweckt               möglich. Genauso geht es zu-       wird das Bürgermobil um 14
beck hat Anfang des Jahres ein           werden sollen.                         rück.                              Uhr zusammen mit dem Samt-
Bürgermobil erhalten, das jetzt          Wie funktioniert ein Bür-              Aus dem Treffen mit dem Bür-       gemeindebürgermeister und
                                                                                                                   der Mobilitätsagentur Lüchow
                                                                                                                   der Öffentlichkeit vorgestellt.
                                                                                                                   Wir freuen uns, wenn viele In-
                                                                                                                   teressierte kommen und sich
                                                                                                                   am besten gleich als mögliche/
                                                                                                                   er Fahrer*in anmelden würden.
                                                                                                                   Gemeinsam könnte es dann
                                                                                                                   vielleicht noch in diesem Som-
                                                                                                                   mer losgehen … Nein, natür-
                                                                                                                   lich losfahren …

                                                                                                                                 Dr. Jürgen Lorenz,
                                                                                                                      Grüner Weg 27, 29471 Gartow

                                                                                                                                    Rosemarie Knist,
                                                                                                                        Dorfstraße 65, 29491 Prezelle
Erster Austausch zum Thema Bürgermobil in Gartow: (von rechts) Vanessa Weidner, Mina Ringel, Ma-
reike Harlfinger-Düpow, Jürgen Lorenz, Wilhem Schulte und Rosi Knist.                                                           Bürgerforum Gartow

       GENIEßEN AM GARTOWER SEE
        Mediterranes Flair am Nordufer

                                                                                 RESTAURANT BAR GRILL Veranstaltungen
                                                                                              Familienfeiern + Veranstaltungen
                                                                                                 bis 250 Personen möglich
                                                                                          Deutsche und internationale Küche
           Pasta, Pizza + andere italienische Köstlichkeiten                           täglich ab 17 Uhr (Küche bis 22 Uhr) geöffnet
                Ostern bis Oktober täglich geöffnet
                                                                                      Am Schützenplatz 4 29471 Gartow Inhaber: Wolfram Kumpert
         Quarnstedt 9 29471 Gartow Tel. 05846-980 20 16 / 0160-572 54 17                  Kontakt: Tel. 05846 - 980 12 55 oder 0172 - 318 43 75
                        www.gastronomie-gartow.de                                                    www.gastronomie-gartow.de
Samtgemeinde Bote - Elbe-Jeetzel-Zeitung
auS der Verwaltung/auS den mitgliedSgemeinden                                                                   Samtgemeinde Bote |            7

Einwohnerzahlen der
Samtgemeinde Gartow
Einmal jährlich stelle ich hier    waltungssicht unterscheiden           Hauptwohnsitz gemeldet sind,            haben. In unserer Samtge-
im Samtgemeinde-Boten die          wir immer zwischen Men-               und denjenigen, die einen sog.          meinde sehen die Zahlen wie
Einwohnerzahlen dar. Aus Ver-      schen, die mit alleinigem oder        Nebenwohnsitz angemeldet                folgt aus:

  Ort                               Haupt-             Haupt-             Haupt-              Haupt-               Haupt-            Neben
                                   wohnsitz           wohnsitz           wohnsitz            wohnsitz             wohnsitz          wohnsitz
                                   1.1.2018           1.1.2019           1.1.2020            1.1.2021             1.1.2022          1.1.2021
  gartow                             1.166              1.174              1.186               1.203               1224               254
  nienwalde                           188                201                207                 205                 204                76
  laasche                              22                 21                 21                  21                  22                 4
  Gemeinde Gartow                    1.376              1.396              1.414               1.429               1.450              334
  gorleben                            506                501                507                 514                 501                61
  meetschow                           122                124                123                 122                 126                 9
  Gemeinde Gorleben                   628                625                630                 636                 627                70
  Vietze                              313                314                321                 324                 311                65
  Brünkendorf                         140                139                145                 141                 149                41
  Pevestorf                           125                122                123                 105                 109                27
  restorf                              69                 64                 64                  63                  68                18
  Gemeinde Höhbeck                    647                639                653                 633                 637               151
  Prezelle                            238                234                243                 243                 230                36
  lomitz                              108                108                110                 113                 114                25
  lanze                                83                 78                 80                  81                  78                 9
  Gemeinde Prezelle                   429                420                433                 437                 422                70
  Schnackenburg                       304                304                299                 281                 266                47
  gummern                              26                 29                 31                  32                  32                 6
  Kapern                              129                129                126                 130                 129                12
  holtorf                             111                112                108                 104                 106                 5
  Stadt Schnackenburg                 570                574                564                 547                 533                70
  Samtgemeinde Gartow                3.650              3.654              3.694               3.682               3.669              695

Von den 3.669 Einwohnerinnen       nen männlich und 1.929 Personen       Personen erthalten, die eine auslän-    Christian Järnecke
und Einwohnern sind 1.740 Perso-   weiblich. In diesen Zahlen sind 140   dische Staatsangehörigkeit haben.       Samtgemeindebürgermeister

                            von April bis Oktober

                         Bootsterrasse                                                                OB MIT ODER OHNE BAD
                         AM GARTOWER SEE
                                                                                                      DAS BISTRO MACHT SPAß
    Elektro-, Tret- + Ruderboote Kanus                                         DER PERFEKTE ORT für den Hunger zwischendurch,
                                                                               für kleine Feiern, Kaffeerunden oder Wellnesstreffs
        Bewährte Kuchen- und Tortenspezialitäten                               frische Salate, Snacks und herzhafte Hauptgerichte
           täglich wechselnde kleine Speisen                                   hausgemachter Kuchen und Süßigkeiten
                                                                               Werktags von 11.30 bis 13.30 Uhr Mittagstisch
        Wir freuen uns auf Ihren Besuch                                        Samstags + sonntags Frühstück ab 8.30 Uhr
    in gastlicher und idyllischer Atmosphäre!                                Aktuelle Öffnungszeiten unter: www.gastronomie-gartow.de

        Quarnstedt 7 29471 Gartow Tel. 0 172 - 31 84 375                       In der Wendlandtherme Am Helk 1 29471 Gartow
                                                                               Tel. 05846-22 21 0172-318 43 75
                 www.gastronomie-gartow.de
Samtgemeinde Bote - Elbe-Jeetzel-Zeitung
8     | Samtgemeinde Bote                                   auS der Verwaltung/auS den mitgliedSgemeinden

Höhbeck-Mobil geht mit
Carsharing-Auto an den Start!
Kreisweiter Verein lüda-mobil e. V. unterstützt erste gemeinde beim
aufbau eines Fahrdienstes
Der initiierte kreisweite Verein                                                                       sind, helfen soll, einen solchen
für Bürger Mobile „LüDa-Mobil“,                                                                        Fahrdienst zu etablieren.
der von der Mobilitätsagen-                                                                            Meist stehen diesem Wunsch
tur ins Leben gerufen wurde,                                                                           aufwendige Behördengänge
vereinfacht die bürokratischen                                                                         oder Vereinsgründungen im
Wege und nimmt Hürden der                                                                              Weg. Hier kommt LüDa ins
Vereinsgründung für interes-                                                                           Spiel, denn interessierte Ge-
sierte Gemeinden, die einen                                                                            meinden können sich dem
eigenen Fahrdienst etablieren                                                                          Verein als eine Art Sparte an-
möchten.                                                                                               schließen und müssen sich
Nun geht mit dem Höhbeck-                                                                              anschließend lediglich um
Mobil die erste Gemeinde mit                                                                           ehrenamtliche Fahrer*innen
diesem Angebot des LüDa-                                                                               und natürlich Nutzer*innen
Mobils an den Start, und das                                                                           aus dem Ort kümmern. Bei der
in Kombination mit dem frisch                                                                          Suche nach einem geeigneten
                                   dazugekommenen Carsharing-        Voraussetzung hierfür war zu-     Fahrzeug unterstützt die Mobi-
                                   Fahrzeug, einem VW T5 Bus,        nächst ein passendes Fahrzeug,    litätsagentur gerne, wie auch
                                   am Standort Vietze. Sobald die    ehrenamtliche Fahrer*innen in     im Fall von Höhbeck-Mobil.
                                   Pandemielage es zulässt, soll     der Gemeinde sowie natürlich      Um das Angebot nutzen
                                   es ein Treffen der potentiellen   interessierte Bürger*innen, die   zu können, melden sich die
                                   Fahrer*innen geben, die sich      das Angebot nutzen würden.        Bürger*innen als Mitglied beim
                                   bereiterklärt haben, dieses       Aus der Gemeinde Höhbeck          LüDa-Mobil an. Eine Mitglied-
                                   Projekt zu unterstützen. Wenn     war das Interesse sofort groß.    schaft kostet 24 Euro pro Jahr.
   Karpfen, Aal, Forelle,          alle praktischen Fragen geklärt   Mit dem vorhandenen Carsha-       Mitnahmeberechtigt sind alle
   Saibling, Lachsforelle          sind, wird das Höhbeck mobil      ring-Auto und der einstimmi-      Menschen, die
Fisch immer frisch vom Fischer     an zunächst zwei Tagen in der     gen, positiven Entscheidung       • mindestens 65 Jahre alt sind,
       Geräuchert oder
                                   Woche verfügbar sein. Details     des Gemeinderats wurden           • sozial bedürftig sind,
    direkt aus dem Wasser          zur Bestellung und Inanspruch-    schließlich die letzten Hürden    • körperlich beeinträchtigt
                                   nahme werden wir rechtzeitig      für den Start genommen.               sind.
      Christian Köthke             veröffentlichen.                                                    Für die Mitfahrt selbst fallen kei-
  Hauptstr. 50 · 29475 Gorleben
      Telefon (0 58 82) 2 27       Bereits in der Vergangenheit      So funktioniert                   ne weiteren Kosten an. Es steht
                                   wurde das Thema „Vernetzung       „LüDa-Mobil“                      der Gemeinde jedoch frei, eine
 Di.–Fr. 8–12.30 Uhr + 14–18 Uhr
  Sbd. 8–12.30 Uhr + 14–17 Uhr     von Mobilitätsangeboten“ mit                                        kleine Spendenbox bei den
                                   wechselseitiger, positiver Wir-   LüDa-Mobil e. V. ist ein neuer    Fahrten mitzuführen.
                                   kung von der Mobilitätsagen-      Verein, der Gemeinden in Lü-      Die Anmeldung kann über die
                                   tur betont, nun geht das erste    chow-Dannenberg, die an ei-       Mobilitätsagentur Wendland.
    IHR KFZ-MEISTERBETRIEB         Praxisbeispiel an den Start.      nem Bürger-Mobil interessiert     Elbe erfolgen oder aber über
         UND SB-TANKSTELLE                                                                             die jeweilige Gemeinde. Außer-
                                                                                                       dem gibt es einen Flyer mit bei-
                                                                                                       gefügtem Anmeldeformular.
      Autoservice
        Törber                                                  Hans Luginbühl                         Kontakt Mobilitätsagentur:
                                                                                                       Tel. 05841/120 678
                                                                Eichenweg 1                            E-Mail: mobilitaet@luechow-
     Hahnenberger Str. 8                                        29471 Nienwalde                        dannenberg.de
        29471 Gartow                                            T. (0 58 46) 16 39                     Alle Infos zu den aktuellen
       Tel. 05846/320                                           M.(0175) 71 33 626                     Bürger-Mobilen sind auch auf
                                                                hans.luginbuehl@web.de                 der Website der Mobilitäts-
                                                                                                       agentur unter www.mobil-im-
                                                                                                       wendland.de/buerger-mobile
                                       Bau- und                                                        zu finden.
                                      Möbeltischler                                                    Matthias Gallei
                                                                                                       Bürgermeister
                                                                                                       Gemeinde Höhbeck
Samtgemeinde Bote - Elbe-Jeetzel-Zeitung
auS der Verwaltung/auS den mitgliedSgemeinden                                                                       Samtgemeinde Bote |            9

Gartow 2034
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ein Fortschritt,
Zusammenarbeiten ein erfolg.“
Dieses Motto, welches über der            Aufwand /Mittel zu realisieren-     „Frage nicht, was dein Land für dich tun
Klausurtagung 2019 des Samt-              den Projekten etc. …
gemeinderates stand, wo das             • langfristig, mit erheblichem
                                                                              kann, sondern frage, was du für dein
Projekt Gartow 2034 entwickelt            finanziellem Aufwand verbun-        Land tun kannst.“         (John F. Kennedy)
wurde, kann weiterhin ein klei-           denen Projekten, wo Förder-
ner Impulsgeber sein.                     mittel beantragt werden müs-
Coronabedingt kam, wie so vie-            sen.                              Rosemarie Knist, Ratsfrau in der Samtgemeinde Gartow
les, auch dieses Projekt ins Sto-       Alles lässt sich nur realisieren,
cken. Aber die gute Nachricht           wenn es viele Bürgerinnen und
ist, dass es wieder weitergeht.         Bürger in der Samtgemeinde
Von den Bürgerinnen und Bür-            gibt, die gewillt sind, diesen
gern der Samtgemeinde Gar-              Prozess in Handeln umzuset-
tow kam sehr oft die Frage, was         zen. Dies gilt für die ganze
denn aus diesem so enthusias-           Samtgemeinde, also ist jede
tisch gestarteten Projekt gewor-        Gliedgemeinde mit ihren Ein-
den ist. Hier nun der Stand der         wohnerinnen und Einwohnern
Dinge Ende Januar 2022:                 aufgerufen, sich anzuschließen.                                                       (0 58 46) 12 84
In einer interfraktionellen Sit-        Die politischen Mandatsträger
                                                                                                                      Mail: home-huebner@t-online.de
zung mit dem Samtgemeinde-              sind sich in dieser Frage einig,
bürgermeister Järnecke kamen            dass es nur gemeinsam geht.
die Vertreter*innen aller Parteien      Das bedeutet Engagement, akti-
zum Schluss, dass es unbedingt          ve Beteiligung und Interesse an
weitergeführt werden muss.              der Sache!
Die vielen Ideen, Vorschläge            Nach einer weiteren Beratung
und Standpunkte, die zusam-             Mitte März 2022 werden die Er-
mengetragen wurden, müssen              gebnisse veröffentlicht und die        Hauptstraße 18 · 29471 Gartow
analysiert und weiter entwickelt        weiteren Schritte vorgestellt.        Tel. 05846 1224 · Fax 05846 1357
werden. Dazu wird ein Cluster           Als Ziel soll es eine lebendige     Rosen-Apotheke.Gartow@t-online.de
angelegt und viele sich über-           Samtgemeinde geben, in der
schneidende Ideen zu sinnvol-           die Bürger gerne leben und
len Gruppen zusammengeführt.            arbeiten, in der sich die Gäste
                                                                                      Öffnungszeiten:
Die Hauptausrichtung geht zu            wohlfühlen und in der sich viel
                                                                                Mo - Sa von 8.00 - 12.30 Uhr
• kurzfristig, leicht zu finanzieren-   Nachwuchs tummelt.                   Mo, Di, Do, Fr von 14.30 - 18.00 Uhr
  den Zielen/Projekten/Aktionen         Alle sind eingeladen, mitzuwir-
• mittelfristig, mit finanziellem       ken!
Samtgemeinde Bote - Elbe-Jeetzel-Zeitung
10 | Samtgemeinde Bote                                        auS der Verwaltung/auS den mitgliedSgemeinden

Friedhofsordnung
für die Aussegnungshallen in
Brünkendorf, Gartow, Nienwalde
und Schnackenburg sowie
für den Friedhof Nienwalde
                 I. Allgemeine Bestimmungen                                  Betreten des Friedhofes oder eines Friedhofsteiles vorüberge-
                               §1                                            hend untersagen.
                         Geltungsbereich
(1) Diese Friedhofsordnung gilt für den Friedhof Nienwalde und                                            §4
    die Friedhofskapellen Brünkendorf, Gartow, Nienwalde und                                  Verhalten auf dem Friedhof
    Schnackenburg.                                                     (1)   Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Or-
(2) Die Samtgemeinde Gartow ist Trägerin dieser kommunalen                   tes entsprechend zu verhalten. Die Anweisungen des Fried-
    Einrichtungen. Die Bewirtschaftung hat die Samtgemeinde                  hofspersonals sind zu befolgen.
    Gartow an die Fa. ALBIS GmbH (Gartow) übertragen.                  (2)   Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung
                                                                             Erwachsener betreten.
                                §2                                     (3)   Hunde sind an der Leine zu führen.
                          Friedhofszweck                               (4)   Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet:
(1) Der Friedhof dient der Beisetzung aller Personen, die ihr Inter-         a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenom-
    esse dazu bekundet haben. Die Beisetzung tierischer Asche in                 men Kinderwagen, Rollstühle sowie Fahrzeuge der Fried-
    ausgewiesenen Flächen ist zulässig.                                          hofsverwaltung und der für den Friedhof zugelassenen
(2) Die Beaufsichtigung des Friedhofes und des Bestattungswe-                    Gewerbetreibenden,
    sens obliegt der Samtgemeinde Gartow. Die Verwaltung des                 b) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubieten oder
    Friedhofes obliegt dem jeweiligen Bewirtschafter (Friedhofs-                 diesbezüglich zu werben,
    verwaltung).                                                             c) Druckschriften zu verteilen, ausgenommen Drucksachen,
(3) Auf dem Friedhof steht bei Bestattungen und Trauerfeiern al-                 die im Rahmen der Bestattungsfeier notwendig und üblich
    len Glaubensbekenntnissen die Ausübung ihrer Bekenntnis-                     sind,
    bräuche frei, sofern sie nicht gegen geltendes Recht versto-             d) ohne schriftlichen Antrag eines Berechtigten bzw. ohne
    ßen.                                                                         Zustimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig zu
                                                                                 fotografieren,
                    II. Ordnungsvorschriften                                 e) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung
                               §3                                                störende Arbeiten auszuführen,
                          Öffnungszeiten                                     f ) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grab-
(1) Der Friedhof ist von Tagesanbruch bis Eintritt der Dunkelheit                stätten zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Ra-
    geöffnet.                                                                    senflächen und Grabstätten unberechtigt zu betreten,
(2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das                   g) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stel-
                                                                                 len abzulagern,
                                                                             h) das Bewässern der Grabbepflanzungen mittels Wasser-
                                                                                 schläuchen,
                            Planung · Beratung                               i) die Verwendung von chemischen Pflanzenbehandlungs-
                                                                                 mitteln.
                                Bauanträge                             (5)   Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit
                                                                             sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm
                                – alles aus einer Hand –                     vereinbar sind.

        Paul Thiede                                                                                   §5
                                                                                    Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof
     Holz- und Hochbau GmbH · Gebäudeenergieberater (HWK)
                                                                       (1) Steinmetze, Bildhauer, Gärtner, Bestatter und sonstige Gewer-
  Zimmerarbeiten · Bauklempnerei · Fachwerk- und Holzrahmenbau
                Maurer-, Beton- und Fliesenarbeiten                        betreibende bedürfen zur Ausübung ihrer gewerblichen Tä-
      Bedachung/Neu- und Altbau · Restaurierung · Sägewerk                 tigkeiten auf dem Friedhof der vorherigen Zustimmung durch
                                                                           die Friedhofsverwaltung.
        Gartower Straße 6 · 29475 Meetschow-Gorleben
          Telefon (0 58 82) 98 87-0 · Telefax 98 87 77
                   paul-thiede@t-online.de
                                                                       (2) Gewerbetreibende können für diesen Zweck eine Jahresbe-
                                                                           rechtigung erhalten. Die Berechtigung kann entzogen und
auS der Verwaltung/auS den mitgliedSgemeinden                                                        Samtgemeinde Bote | 11

    das Arbeiten untersagt werden, wenn Gewerbetreibende wie-             fen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge
    derholt gegen Anordnungen der Friedhofsverwaltung versto-             auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten
    ßen.                                                                  mit deren Zustimmung über:
(3) Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben die                 a) auf den überlebenden Ehepartner,
    Friedhofsordnung und die dazu ergangenen Regeln zu be-                b) auf die Kinder,
    achten. Sie haften für alle Schäden, die sie oder ihre Verrich-       c) auf die Stiefkinder,
    tungsgehilfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem             d) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Vä-
    Friedhof verursachen.                                                     ter oder Mütter,
                                                                          e) auf die Eltern,
               III. Allgemeine Bestattungsvorschriften                    f ) auf die vollbürtigen Geschwister,
                                    §6                                    g) auf die Stiefgeschwister,
                    Anzeigepflicht und Bestattungszeit                    h) auf die nicht unter a) bis g) fallenden Erben,
(1)   Die Bestattungen sind unverzüglich unter Vorlage der erfor-         i) auf den Lebensgefährten/die Lebensgefährtin.
      derlichen Unterlagen nach gesetzlichem Recht bei der Fried-     Innerhalb der einzelnen Gruppen b) bis d) und f ) bis h) wird der/
      hofsverwaltung anzuzeigen.                                      die Älteste Nutzungsberechtigter. Wird über die Nutzungsbe-
(2)   Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Wahlgrab-       rechtigung nach a) bis i) keine Zustimmung erreicht, werden die
      stätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen.      Erben vor dem Unterhaltspflichtigen zur Nutzungsberechtigung
(3)   Soll eine Aschenbestattung erfolgen, so ist eine Bescheini-     verpflichtet.
      gung über die Einäscherung der Friedhofsverwaltung vorzu-       (4 Das Nutzungsrecht kann auf andere Personen übertragen
      legen.                                                              werden. Hierzu bedarf es der vorherigen Zustimmung der
(4)   Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung           Friedhofsverwaltung.
      fest. Hierbei sind die Wünsche Angehöriger bzw. der Bestat-     (5) Jeder Rechtsnachfolger hat das Nutzungsrecht unverzüglich
      tungspflichtigen soweit wie möglich unter Beachtung des             auf sich umschreiben zu lassen.
      Nds. Bestattungsgesetzes (Zeitpunkt der Bestattung/Bestat-      (6) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit,
      tungsdokumente) zu berücksichtigen. Die Bestattungen erfol-         an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ru-
      gen regelmäßig an Werktagen. In besonderen Fällen können            hezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die
      Ausnahmen für andere Tage zugelassen werden.                        gesamte Grabstätte möglich. Eine Rückgabe erfolgt ohne Ent-
                                                                          schädigung.
                               §7                                     (7) Die Nutzungszeit für alle Grabstätten wird festgesetzt auf 25
                       Ausheben der Gräber                                Jahre.
(1) Die Aushebung und Wiederverfüllung der Gräber erfolgt             (8) Nach Ablauf der Nutzungszeit kann diese auf Antrag durch
    durch die Friedhofsverwaltung.                                        besondere Genehmigung verlängert werden, wenn dadurch
(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche          die vorgesehene Nutzung des Grabfeldes nicht beeinträchtigt
    (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m,
    bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.

                                                                       Seniorentagespflege
(3) Die Gräber für Erdbeisetzungen müssen voneinander durch
    mindestens 0,50 m starke Erdwände getrennt sein.

                                 §8                                    bietet Ihnen in                   Waldbadstraße 6
                                                                       Gartow
                          Särge und Urnen
(1) Der Sarg muss den Vorschriften des Niedersächsischen Bestat-                                          29471 Gartow
    tungsgesetzes entsprechen.                                                                      Telefon 0 58 46 - 50 80 250
(2) Urnen, die in der Erde beigesetzt werden, müssen aus um-
    weltverträglichem Material bestehen und im Laufe der Ruhe-                                       - Betreuung, Pflege und medizinische
    zeit vollständig verrotten.                                                                        Versorgung, montags bis freitags
                                                                                                       von 8 bis 16 Uhr
                             §9
                                                                                                     - Fahrdienst von Tür zu Tür
                           Ruhezeit
Die Ruhezeit für die auf dem Friedhof Nienwalde beigesetzten                                         - Mahlzeiten frisch gekocht
Leichen und Aschen beträgt 25 Jahre.                                                                 - Behagliche Gemeinschafts- und
                                                                      Foto: A. Zelck, DRK              Ruheräume
                              § 10
                   Erwerb des Nutzungsrechtes                              Auch zu Corona-Zeiten laden wir Sie unter Beachtung der
(1) Der Erwerb des Nutzungsrechtes an Grabstätten berechtigt           besonderen Hygienevorschriften zu einem Beratungsgespräch und
    zur Bestattung von Toten, zu Aschenbeisetzungen und zur                    einem unverbindlichen Schnuppertag ein, um die
    Pflege der Grabstätten bis zum Ablauf der Nutzungszeit. Die
                                                                       DRK-Seniorentagespflege in Gartow kennenzulernen. Anstatt allein
    Nutzungsberechtigung umfasst auch die Pflicht zur Herstel-
                                                                                zu Hause, können Sie mit anderen Gästen die
    lung und Unterhaltung der Grabstätten gemäß der Friedhofs-
    ordnung.                                                             abwechslungsreiche Tagesgestaltung und die schmackhaften
(2) Das Nutzungsrecht entsteht mit der Aushändigung des Grab-          Speisenangebote in Anspruch nehmen. Wir bieten unseren Gästen
    stellennachweises.                                                    auf Wunsch regelmäßige, kostenlose Corona-Testungen an.
(3) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechtes soll der Erwer-
    ber für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nut-
    zungsrecht bestimmen und eine schriftliche Zustimmungser-
    klärung des Übernehmers der Friedhofsverwaltung vorlegen.                      Kreisverband Lüchow-Dannenberg
    Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getrof-
12 | Samtgemeinde Bote                                                              auS der Verwaltung/auS den mitgliedSgemeinden

      wird. Die Genehmigung berechtigt an unbelegten Gräbern                                                               § 13
      zur Ausübung der im Absatz 1 genannten Rechte, ansonsten                                                     Reihengrabstätten
      jedoch nur zur Pflege der Gräber, soweit dies nicht ausge-                          (1) Reihengrabstätten sind Gräber für Erdbestattungen, die der
      schlossen ist. Die Verlängerung wird nur auf volle Jahre ausge-                         Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit
      sprochen. Die Gesamtzeit, für die eine Verlängerung der Nut-                            der zu Bestattenden zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des
      zungszeit zulässig ist, richtet sich nach der im Zeitpunkt der                          Nutzungsrechtes an der Reihengrabstätte ist nicht möglich.
      Antragstellung durch die Friedhofsverwaltung vorgesehenen                           (2) Es werden eingerichtet:
      künftigen Nutzung der Grabfelder und nach den sonstigen                                 a) Reihengräber zur Pflege
      Belangen des Friedhofes. Die Verlängerung wird auf mindes-                                 1. für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr mit
      tens 3 Jahre ausgesprochen.                                                                den Maßen Länge: 1,50 m, Breite: 0,90 m, Abstand unterein-
                                                                                                 ander: 0,50 m; 2. für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebens-
                                  § 11                                                           jahr mit den Maßen Länge: 2,50 m, Breite: 1,20 m, Abstand
                             Umbettungen                                                         untereinander: 0,50 m.
(1)   Zur Wahrung der Ruhe der Toten werden Umbettungen nur in                                b) Reihengräber unter Rasen wie Buchstabe a) Nr. 1 und 2 und
      besonders begründeten Fällen zugelassen. Der Antragsteller                                 gemäß § 17.
      hat auf Grundlage des Niedersächsischen Bestattungsgeset-
      zes nachzuweisen, dass er berechtigt ist, die Umbettung vor-                                                          § 14
      nehmen zu lassen.                                                                                              Wahlgrabstätten
(2)   Der Ablauf der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung                               (1)   Wahlgrabstätten sind Gräber, die einzeln oder zu mehreren
      nicht unterbrochen oder gehemmt.                                                          aus den hierfür vorgesehenen Grabfeldern von den Erwerbern
(3)   Die Umbettung von einem Reihengrab in ein anderes Reihen-                                 ausgewählt werden können und für Erd- und Urnenbestattun-
      grab auf dem Friedhof ist nicht zulässig. Für Urnen gelten die                            gen dienen. Wahlgrabstätten werden im Allgemeinen nur bei
      Absätze 1, 2 und 3 Satz 1 sinngemäß.                                                      Todesfällen überlassen. Ausnahmen können bewilligt werden.
(4)   Für alle Schäden, die durch eine Umbettung an benachbarten                          (2)   In Wahlgräbern können die Erwerberin/ der Erwerber und die
      Grabstätten oder Anlagen entstehen, haftet der Antragsteller.                             durch die Erwerberin/ den Erwerber bestimmten Person be-
(5)   Die Umbettung von Bestattungen aus dem anonymen Urnen-                                    stattet werden.
      feld, Baumgräbern und Urnengemeinschaftsanlagen sind aus-                           (3)   Die Wahlgräber zur Pflege haben die Maße entsprechend den
      geschlossen.                                                                              Reihengräbern § 13 Absatz 2.
                                                                                          (4)   Wahlgräber unter Rasen wie Absatz 3 und gemäß § 17.
                           IV. Grabstätten                                                (5)   Es dürfen maximal 2 Urnen in einem Wahlgrab beigesetzt wer-
                                 § 12                                                           den.
                        Arten der Grabstätten                                             (6)   In einer Wahlgrabstelle, die zuvor durch eine Erdbestattung
(1)   Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers.                                belegt wurde, können zusätzlich maximal 2 Urnenbeisetzun-
      An ihnen können Rechte nur nach dieser Friedhofsordnung                                   gen unter Inanspruchnahme innerhalb der im § 10 festge-
      erworben werden.                                                                          legten Nutzungszeit für die vorhandene Grabstätte erfolgen.
(2)   Die Grabstätten werden unterschieden in:                                                  Gegebenenfalls ist die Nutzungszeit der Grabstelle, bei mehr-
a)    Reihengrabstätten                                                                         teiligen Grabstätten aller dazugehörigen Grabstellen, ab dem
b)    Wahlgrabstätten                                                                           Zeitpunkt der Beisetzung bis zum Ablauf der Ruhezeit zu ver-
c)    Urnengrabstätten                                                                          längern.
d)    Anonyme Urnengrabstätten                                                            (7)   Eine Kombination von Wahlgräbern zur Pflege und unter
e)    Grabstätten unter Rasen                                                                   Rasen innerhalb eines Grabfeldes ist nicht zulässig.
f)    Urnengemeinschaftsanlagen
g)    Baumgräber                                                                                                        § 15
h)    Kolumbarien                                                                                                Urnengrabstätten
(3)   Ein Anspruch auf Erwerb des Nutzungsrechtes an einer der                            (1) Urnengrabstätten dienen ausschließlich der Beisetzung von
      Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlich-                                Aschen. Aschen dürfen beigesetzt werden in
      keit der Umgebung besteht nicht.                                                        a) Urnengrabstätten zur Pflege,

                                                                                                          Hildebrandt    .
                                                                                                          Springstraße 33 294
                                                                                                                                       .
                                                                                                                              71 Gartow Tel. 05846/
                                                                                                                                                   980910  4

                                                                                                                                 bd. 7.30–20.00 Uhr
                                                                                                          Öffnungszeiten Mo.–S
                                                                                                                                mittelmarkt
                                                                                                           Der moderne Lebens nterrasse!
                                                                                                                           d Au ße
                                                                                                           mit Bäckerei un

         Ab 1. April täglich 10 bis 16 Uhr (außer Montag) geöffnet.                       In diesen Häusern bekommen Sie fast alles für den täglichen Bedarf!

                                                                                                       Hildebrandt‘s BASAR
           Mai – Ende Oktober täglich 10 bis 17 Uhr geöffnet,
                     auch an allen Sonn- und Feiertagen.

                                                                                                                            nd
                                                                                                                           än  lerr Idee & Spiel
                                                                                                                             dle
      Für Gruppen ab 10 Personen sind jederzeit individuelle Terminabsprachen möglich –
                                                                                                                 hein
                                                                                                              Fach
                                                                                                              F        elh
                                                                                                                   inzzel hä
                           auch mit Führung durch die Ausstellung.                                                      .     Gartow . Tel. 05846/321
                                                                                                              Hauptstraße 7 . 294     71          .     05846/321
      www.grenzland-museum-schnackenburg.de                                                                   Hau  ptstd.raß
                                                                                                              Di. -Sb      10-1    294geö
                                                                                                                             e 73 Uhr     ffnettow Tel.
                                                                                                                                      71 Gar
auS der Verwaltung/auS den mitgliedSgemeinden                                                              Samtgemeinde Bote | 13

      b) Urnengräber unter Rasen,                                           Grabstätte zu sorgen. Näheres regelt § 23 dieser Satzung.
      c) in Urnengemeinschaftsanlagen                                   (3) Sofern der Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder nicht
      d) in Baumgräbern                                                     ohne besonderen Zeitaufwand zu ermitteln ist, trifft die Fried-
      e) in Kolumbarien                                                     hofsverwaltung im Benehmen mit der Samtgemeinde Gartow
(2)   In einem Urnengrab nach Absatz 1 Buchstabe d) dürfen maxi-            eine Entscheidung über das weitere Verfahren.
      mal 12 Urnen je Baum beigesetzt werden.                           (4) Eine schriftliche Mitteilung über den Ablauf von Nutzungszei-
(3)   In einem Kolumbarium nach Absatz 1 Buchstabe e) dürfen                ten an Reihengräbern entfällt.
      maximal 2 Urnen je Fach beigesetzt werden.
(4)   Die Urnengräber nach (1) Buchstabe a) und b) haben folgende
      Maße: Länge: 1,20 m, Breite: 0,70 m, Abstand untereinander:                V. Grabmale, bauliche Anlagen und Einfriedungen
      0,30 m.                                                                                             § 20
(5)   Wird nach Erlöschen des Nutzungsrechtes die Nutzungszeit                       Errichtung von Grabmalen und Einfriedungen
      nicht verlängert, so hat die Friedhofsverwaltung das Recht, die   (1)   Die Errichtung von Grabmalen, Einfriedungen (auch Hecken)
      beigesetzten Aschenbehälter – sofern diese nicht vollständig            und sonstigen baulichen Anlagen oder deren Änderung ist
      verrottet sind – zu entfernen. Die Asche wird an geeigneter             nur mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung gestattet.
      Stelle des Friedhofs in würdiger Weise der Erde übergeben.              Ohne Genehmigung aufgestellte Grabmale können auf Kos-
                                                                              ten des für die Unterhaltung der Grabstätte Verpflichteten von
                               § 16                                           der Friedhofsverwaltung entfernt werden.
                    Anonyme Urnengrabstätten                            (2)   Die Genehmigung ist rechtzeitig unter Vorlage von doppelten
In der Gemeinschaftsanlage „Anonymes Urnenfeld“ werden die                    Zeichnungen im Maßstab von mindestens 1:10 einzuholen.
Aschenbehälter der Reihe nach unter Rasen bei folgenden Ma-                   Aus den Zeichnungen müssen alle Einzelheiten der Anlage er-
ßen beigesetzt: Länge: 0,60 m, Breite: 0,60 m, Abstand untereinan-            sichtlich sein. Die Maße der Anlage, das verwendete Material
der: 0,30 m. Die Nutzungszeit kann nicht verlängert werden. Eine              und seine Farbe müssen beschrieben sein.
Kennzeichnung der Grabstelle ist in keiner Form zugelassen. Im          (3)   Die Genehmigung kann versagt werden, wenn die Anlagen
Weiteren gilt § 17.                                                           nicht den Vorschriften dieser Friedhofsordnung entsprechen
                                                                              oder das Gesamtbild des Friedhofes gestört wird.
                               § 17                                     (4)   Firmenbezeichnungen dürfen nur in unauffälliger Weise seit-
                     Grabstätten unter Rasen                                  lich an den Grabmalen angebracht werden.
(1) Nach erfolgter Bestattung führt die Friedhofsverwaltung die         (5)   Entspricht ein aufgestelltes Grabmal nicht den genehmigten
    erste Herrichtung und die Raseneinsaat durch. Die weitere                 Unterlagen, kann es auf Kosten der für die Unterhaltung der
    Pflege übernimmt die Friedhofsverwaltung. Eine Bepflanzung                Grabstätte Verpflichteten entfernt werden.
    der Grabstelle oder das Aufstellen von Pflanzschalen oder
    anderen Gegenständen auf der Rasenfläche durch die Nut-                                                § 21
    zungsberechtigten ist unzulässig.                                                    Gestaltungsvorschriften von Grabmalen
    Auf der Grasfläche der Rasengräber dürfen keinerlei Pflanzen        (1)   Grabmale sollen in Form und Werkstoff künstlerisch gut ge-
    oder Gegenstände abgestellt oder gepflanzt werden. Zuwi-                  staltet sein und sich in das Gesamtbild des Friedhofes einord-
    derhandlungen werden auf Kosten des Nutzungsberechtig-                    nen. Der zur Herstellung von Grabmalen verwendete Werk-
    ten durch die Friedhofsverwaltung ohne vorherige Ankündi-                 stoff muss wetterbeständig sein.
    gung beseitigt.                                                     (2)   Jedes Grabmal ist nach den anerkannten Regeln des Hand-
                                                                              werks und Technik zu fundamentieren und so zu befestigen,
                                § 18                                          dass es dauerhaft standsicher ist. Der Sockel eines Grabmales
                        Wiederbelegungen                                      darf grundsätzlich nicht höher als 20 cm und das Grabmal
(1) Die Wiederbelegung eines Wahlgrabes nach Ablauf der Nut-                  nicht höher als 1,20 m sein.
    zungszeit (§ 10 Absatz 7) ist nur nach Erteilung einer Ausnah-      (3)   Bei Urnengrabstätten sind Steinkissen in einer Größe von 0,35
    megenehmigung durch die Friedhofsverwaltung möglich. Sie                  x 0,45 m und Grabmale in einer Größe von höchstens 0,70 m
    wird nur erteilt, wenn dadurch die vorhandene Nutzung des                 Höhe und 0,50 m Breite zugelassen.
    Grabfeldes nicht beeinträchtigt wird. Weitere Voraussetzun-         (4)   Die Nutzungsberechtigten an den Grabstätten haben sich
    gen sind:                                                                 mehrmals innerhalb eines Jahres von der Standsicherheit der
    a) der Ablauf der Ruhezeit,                                               Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen zu überzeugen.
    b) die Inanspruchnahme innerhalb der im § 10 (7) festgeleg-               Sie sind für alle Schäden haftbar, die infolge ihres Verschuldens
       ten Nutzungszeit für die vorhandene Grabstätte,                        durch Umfallen der Grabmale bzw. Abstürzen von Teilen der-
    c) die Verlängerung der Nutzungszeit ab dem Zeitpunkt der                 selben oder durch unterlassene Überprüfung verursacht wer-
       Beisetzung mindestens bis zum Ablauf der Ruhezeit,                     den.
    d) die Verlängerung der Nutzungszeit an den übrigen Grä-            (5)   Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, Grabmale, deren
       bern einer mehrteiligen Grabstätte bis zum Ablauf der Nut-             Standsicherheit nicht gegeben ist, umzulegen oder auf Kos-
       zungsdauer für das wiederbelegte Grab.                                 ten der Nutzungsberechtigten zu entfernen, wenn nach
                                                                              schriftlicher Aufforderung und Setzen einer angemessenen
                              § 19                                            Frist die Standsicherheit der Grabmale nicht hergestellt wird.
                          Einebnungen                                         Diese Maßnahmen können ohne schriftliche Aufforderung
(1) Über die Einebnung und anderweitige Verwendung von                        und ohne Setzen einer Frist ergriffen werden, wenn eine Ge-
    Gräbern, deren Nutzungszeit abgelaufen ist, entscheidet die               fährdung der Friedhofsbesucher zu erkennen ist.
    Friedhofsverwaltung.                                                (6)   Nicht gestattet sind:
(2) Der Ablauf der Nutzungszeit an Grabstätten wird dem jewei-                a) Grabmale und Sockel aus gegossener Zementmasse oder
    ligen Nutzungsberechtigten schriftlich mitgeteilt. Sofern eine                Terrazzo,
    Verlängerung der Nutzungszeit nicht beantragt und geneh-                  b) die Verwendung von grellweißen Werkstoffen, Glas, Porzel-
    migt ist, hat der Nutzungsberechtigte für die Einebnung der                   lan und ähnlichem Material,
14 | Samtgemeinde Bote                                            auS der Verwaltung/auS den mitgliedSgemeinden

    c) in Zement aufgetragener ornamentaler oder figürlicher                      Gebiet des Übereinkommens über das Verbot und unver-
        Schmuck,                                                                  zügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten
    d) Farbanstrich auf Steingrabdenkmalen und das Anstreichen                    Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S.
        der Steine,                                                               1291, Bekanntmachung vom 28. Juni 2002, BGBl. II S. 2352)
    e) Buchstaben in Blech oder anderem ungeeigneten Material,                    verfügt,
    f ) Inschriften und Sinnbilder, die im Gegensatz zur Würde des             2. weder unmittelbar noch mittelbar an der Herstellung oder
        Ortes stehen,                                                             am Handel mit Steinen beteiligt ist,
    g) die Abdeckungen der Grabstätten mit Gruftplatten,                       3. ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit der Abgabe der
    h) das Bestreuen der Grabstätten mit Kies oder Marmorkies.                    gleichwertigen Erklärung dokumentiert und die Dokumen-
(7) Soweit es nach dem Gesamtbild des Friedhofes zweckmäßig                       tation auf Anforderung des Friedhofsträgers zur Einsicht-
    ist, kann die Friedhofsverwaltung Ausnahmen zulassen.                         nahme bereitstellt,
                                                                               4. erklärt, dass sie sich über das Fehlen schlimmster Formen
                                 § 22                                             von Kinderarbeit durch unangekündigte Kontrollen im Her-
                   Verwendung von Natursteinen                                    stellungsstaat vergewissert hat.
(1) Natursteine dürfen auf dem Friedhof Nienwalde nur verwen-              (4) Für die Glaubhaftmachung und das Vorlegen von Nachweisen
    det werden, wenn                                                           können die in § 26 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwV-
    1. glaubhaft gemacht wird, dass sie in einem Staat oder Gebiet             fG) genannten Beweismittel verwendet werden. Die Glaub-
       gewonnen oder hergestellt wurden, in dem das Überein-                   haftmachung ist auch durch eine in § 27 VwVfG geregelte Ver-
       kommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen                      sicherung an Eides statt möglich; verlangt werden darf deren
       zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit                 Vorlage mangels einer gesetzlichen Regelung nicht.
       vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II s. 1291, Bekanntmachung            (5) Für die abzugebende Erklärung ist das als Anlage beigefügte
       vom 28. Juni 2002, BGBl. II S. 2352) eingehalten wird,                  Muster „Erklärung über die Vorlage von Nachweisen nach § 13
oder                                                                           a BestattG“ zu verwenden.
    2. ein Nachweis nach Absatz 3 vorliegt.
(2) Welche Staaten und Gebiete die satzungsgemäßen Vorausset-                                              § 23
    zungen nach Absatz 1 Nummer 1 erfüllen, ist durch Auslegung                                 Entfernen von Grabmalen
    zu ermitteln. Derzeit erfüllen folgende Staaten diese Voraus-          (1) Vor Ablauf des Nutzungsrechtes dürfen Grabmale nur mit
    setzung: Australien, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien,              vorheriger schriftlicher Zustimmung der Friedhofsverwaltung
    Bulgarien, Dänemark, Estland, Deutschland, Finnland, Frank-                entfernt werden.
    reich, Griechenland, Irland, Israel, Island, Italien, Japan, Kanada,   (2) Nach Ablauf des Nutzungsrechtes oder nach Entziehung von
    Kosovo, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg,             Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstigen baulichen
    Malta, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen,               Anlagen zu entfernen. Das Entfernen der baulichen Anlagen
    Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Slowakei,                 erfolgt durch die Friedhofsverwaltung auf Kosten der/ des
    Slowenien, Spanien, Türkei, Tschechien, Ukraine, Ungarn, Ver-              Nutzungsberechtigten.
    einigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern.           (3) Künstlerisch oder geschichtlich wertvolle Grabmale oder sol-
    Um zu verhindern, dass Natursteine verwendet werden, die in                che, die als besondere Eigenart des Friedhofes aus früheren
    einen der in Satz 2 genannten Staat oder das Gebiet zuvor aus              Zeiten zu gelten haben, unterstehen dem besonderen Schutz
    einem Drittland importiert worden sind, in dem das in Absatz               der Samtgemeinde Gartow. Sie werden in einem besonderen
    1 Nr. 1 genannte Übereinkommen nicht eingehalten wird, ist                 Verzeichnis geführt und dürfen nicht ohne besondere Geneh-
    eine dahingehende Erklärung abzugeben.                                     migung entfernt oder abgeändert werden.
(3) Als Nachweis nach Absatz 1 Nummer 2 gilt ein Zertifikat einer
    der nachfolgenden Organisationen:
    1. Fair Stone                                                            VI. Gestaltung, Herrichtung und Pflege der Grabstätten
    2. IGEP                                                                                               § 24
    3. Werkgroep Duurzame Natursteen – WGDN                                                   Einfriedung von Grabstätten
    4. Xertifix                                                           (1) Einfassungen und Einfriedungen der Grabstätten sind den
    Eine gleichwertige Erklärung einer geeigneten Stelle oder Ver-            Grabfeldern anzupassen, in denen sie liegen. Sie sind wetter-
    einigung im Sinne des § 13 a Abs. 3 Satz 4 des Gesetzes über              beständig herzurichten. Einfassungen und Einfriedungen aus
    das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG)                  Holz, Metall oder Kunststoff sind unzulässig. Die Grabeinfas-
    setzt voraus, dass die erklärende Stelle                                  sungen dürfen nicht höher als 0,20 m und Hecken nicht höher
    1. über einschlägige Erfahrungen und Kenntnisse auf dem                   als 0,60 m sein.
                                                                                                             (2) Einfassungen und Einfrie-
                                                                                                                 dungen von Grabstätten

 Landschaftspflege & Gartenbau
                                                                                                                 unter Rasen mit oder ohne
                                                                                                                 Stein sind nicht gestattet.

 Schenk U. G.
                                                                                                             (3) Die      Friedhofsverwaltung
                                                                                                                 kann die Einfriedung der
                                                                    Gartenplanung – Gartenneuanlagen             Grabstätten gänzlich unter-
  Mühlenweg 28                                                       Gartengestaltung – Gartenpflege             sagen oder mit bestimmten
  29478 Höhbeck                                                        Teichplanung – Teichanlagen               Pflanzenarten      verlangen
  K. Schenk: 0160–94 94 62 93                                          Pflasterarbeiten – Zaunbau                bzw. gestatten.
  B. Sobieranski: 0170–57 80 483                                     Baumpflege – Baumfällung                (4) Soweit es nach der Gestal-
  Mo.–Fr.: 05846-1453                                               Walddurchforstung – Gatterbau                tung des Friedhofes zweck-
  E-Mail: h-j.schenk@t-online.de                                    Neuanpflanzungen                             mäßig ist, können Ausnah-
                                                                    Winterdienst                                 men zugelassen werden.
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