Schaufling Rund um unsere Dorflinde Das Informationsblatt für die Gemeinde

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Schaufling Rund um unsere Dorflinde Das Informationsblatt für die Gemeinde
Rund um unsere Dorflinde
                                   Das Informationsblatt
                                   für die Gemeinde

                                                Schaufling
                                                          Kostenlose Verteilung · erscheint vierteljährlich
                                                       Ausgabe 14/56 · Jahrgang 18 · Juli–September 2018

      Bachgedanken
Vo weitem hörst des rauschen scho. Wos is`n lous, wos is`n do?
   Du gehst wia g`fanga darauf zua. Es klingt so sche aus da Natur.

        Af oamoi geht des Herz dir auf, a Bacherl lauft vom Woid heraus.
 A Boch! So frisch, so stoiz, so klar. De Welt is einfach wundabar ... !

  Der Boch lauft scho an Ewigkeit. Duad`s a no lang noch uns`rer Zeit.
     Und du Mensch glaubst das`d wichtig bist? Schau o den Boch, obs`d richtig bist...?

                                                                           Titelbild: Stefan Greil
Schaufling Rund um unsere Dorflinde Das Informationsblatt für die Gemeinde
Persönliche Worte des Bürgermeisters
Liebe Schauflingerinnen, liebe Schauflinger,
verehrte Gäste, liebe Freunde!
                                      allen ein herzliches „Grüß     begleitet uns über die Jahreshälfte hinaus. Die dementspre-
                                      Gott“ zur Juli-Ausgabe des     chenden Work-Shops waren bisher alle gut besucht und erste
                                      gemeindlichen Infoblattes      Ideen kristallisieren sich bereits heraus. Ich hoffe, dass wir in der
                                      „Rund um unsere Dorflin
                                                          Dorflin-   nächsten Ausgabe bereits konkretere Informationen veröffent-
                                      de“. Mit dem Erscheinen der    lichen können. Über alle weiteren laufenden Maßnahmen, Ak-
                                      Sommerausgabe unseres          tivitäten sowie Geschehnisse aus Gemeinde und Region gibt`s
                                      „Gemeindeblattes“ haben        auch dieses Mal wieder wie gewohnt ausführlichst Lesestoff
                                      wir die Hälfte des Jahres      hier in der aktuellen Ausgabe. Hinweisen darf ich in diesem
                                      bereits hinter uns. Kaum       Zusammenhang auch noch auf die gemeindliche Homepage
                                      zu glauben, möchte man         www.schaufling.de wo ebenfalls stets topaktuell alles Neue
                                      doch meinen es hätte ge ge-    rund um Schaufling zu finden ist.
                                      rade erst begonnen. Witte
                                                           Witte-    Ein Dank ergeht von dieser Seite noch an den CSU-Ortsverband,
                                      rungsbedingt für viele von     welcher vor kurzem im Gemeindegebiet wieder neue und kos-
                                      uns sicherlich ein bisher      tenlos überlassene Ruhebänke aufgestellt hat. Sie dienen Ein-
                                      erfreulicher Jahresverlauf,    heimischen und Gästen an schönen Plätzen unserer Heimat zur
haben doch die sonnigen Tage seit Winterende eindeutig die           Rast und tragen zur Aufwertung unseres Wanderwegenetzes
Oberhand behalten. Heiße Temperaturen bereits im Frühjahr,           bei. Herzlichen Dank für das Engagement.
wenig Niederschläge... Des einen Freud, des anderen Leid. So
                                                                     Abschließend ergeht noch herzliche Gratulation an den SV
werden vor allem für Forst- und Landwirtschaft die daraus re-
                                                                     Schaufling zum Erreichen der A-Klassen-Meisterschaft der Her-
sultierenden Folgen bereits jetzt merklich spürbar. Die Trocken-
                                                                     renmannschaft und dem daraus resultierenden Aufstieg in die
heit begünstigt die ohnehin schon brenzlige Situation rund um
                                                                     Kreisklasse. Ein sportlicher Erfolg, welcher uns stolz macht!
den Borkenkäfer. Die mit der Hitze einhergehenden ständigen
Gewitterfronten sowie begleitenden unwetterartigen Starkre-
gen- und Hagelereignisse der letzten Wochen gefährden Ernte
und Ertrag. Auch die Gemeinde ist davon permanent betroffen.
Andauernde Einsätze für unsere Feuerwehrleute. Immer wie-
der auftretende Schäden durch Ausschwemmungen an Wegen
sowie Überschwemmungen von Straßen und Verstopfung von
Durchlässen erfordern ständiges Handeln des gemeindlichen
Bauhof durch anhaltende Reinigungs- und Reparaturarbeiten,
was ein vernünftiges abarbeiten der ohnehin anstehenden Auf-
gaben nicht einfacher macht. Durch die Trockenheit ist auch
ein deutlich merkbarer Anstieg beim Wasserverbrauch zu spü-
ren... Hoffen wir also auf eine zwar „schöne“ zweite Jahreshälfte,
gerne aber mit etwas „ausgewogeneren“ Wetterperioden und
bestenfalls wenigen „normalen“ Unwettern. Dennoch soll nicht
unerwähnt bleiben, dass wir uns ob der genannten „Ärgernis-
se“ dennoch glücklicherweise dankbar schätzen können von
tragischen Begleiterscheinungen der oben erwähnten Wetter-
kapriolen bisher gänzlichst verschont geblieben zu sein. Bilder
und Nachrichten rund um uns zeigen immer wieder auf, welche
unglaubliche Gewalt, einhergehend mit tragischen Ereignissen,        Für die Sommer- und Urlaubswochen wünsche ich allen Ge-
hier zu Tage treten kann – was uns stets demütig stimmen soll.       meindebürgern sowie Gästen gute Erholung und eine schöne
Für die Gemeinde beginnt in der zweiten Jahreshälfte, genau-         Zeit bis zum Erscheinen der Herbstausgabe. Ich persönlich be-
er gesagt im Juli, als eine der großen Maßnahmen im Haushalt         finde mich in der KW 32 bis KW 34 im Urlaub. Vertreten wird
2018 der Anschluss von Ensmannsberg an die gemeindliche              mich wie gewohnt Richard Anzenberger in seiner Position als
Wasserleitung. Mit der letzten noch förderfähigen Baumaßnah-         2. Bürgermeister. Ich würde darum bitten ihm das gleiche Ver-
me des Bauabschnitts 12 der gemeindlichen Wasserversorgung           trauen wie auch mir zu schenken. Dafür ein herzliches „Vergelt`s
kann damit der Wasserleitungsbau der Gemeinde Schaufling,            Gott“.
welcher in den 80er Jahren startete, mit einer Gemeindeflä-
chenabdeckung von 99 % abgeschlossen werden. Hierbei er-             Herzlichst,
geht mein Dank an die Einwohner des Dorfes sowie die jeweils
betroffenen Grundstückseigentümer für die Kooperation zur
Realisierung der notwendigen Maßnahme. Auch die Erstellung
des ISEK´s zur Vorbereitung weiterer Maßnahmen die Dorfmitte
betreffend, u. a. was auch das ehemalige List-Anwesen angeht,        Robert Bauer, 1. Bürgermeister

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Unsere Info-Seite
Gemeindekanzlei Schaufling                                  Recyclinghof Lalling
Hauptstraße 8 | 94571 Schaufling | Tel. 09904/385           Waldstraße 1 | 94551 Lalling | Tel. 09904/469
poststelle@vgem-lalling.bayern.de | www.schaufling.de       Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten:                                             Dienstag, Freitag         13.00 Uhr–17.00 Uhr
Dienstag                                                    Samstag                   09.00 Uhr–14.00 Uhr
08.00 Uhr–11.30 Uhr Kanzlei für Parteiverkehr geöffnet      Winteröffnungszeiten:
08.00 Uhr–10.00 Uhr Bürgermeistersprechstunde               Dienstag, Freitag   13.00 Uhr–16.00 Uhr
Mittwoch                                                    Samstag             09.00 Uhr–12.00 Uhr
08.00 Uhr–11.30 Uhr Bürgermeistersprechstunde
Verwaltungsgemeinschaft Lalling                             Gemeindebücherei Schaufling
Hauptstraße 28 | 94551 Lalling                              im Pfarrzentrum
Tel. 0 99 04 / 8312-0 | Fax 0 99 04 / 8312-128              Kirchenweg 1 | 94571 Schaufling
poststelle@vgem-lalling.bayern.de | www.vg-lalling.de       Tel. 09904/7180 | Fax 09904/7244
Öffnungszeiten:                                             Öffnungszeiten:
Montag                   08.15 Uhr–12.00 Uhr                Mittwoch und Donnerstag 08.00 Uhr–12.00 Uhr
                         13.15 Uhr–16.00 Uhr                Donnerstag zusätzlich        16.00 Uhr–18.00 Uhr
Dienstag                 08.15 Uhr–12.00 Uhr                Wochenende:                  nach den Gottesdiensten
Mittwoch                 08.15 Uhr–12.00 Uhr                Auch für Urlauber u. Gäste steht die Gemeindebücherei zur Verfügung.
                         13.15 Uhr–18.00 Uhr
Donnerstag               ganztägig geschlossen              Pfarramt Schaufling im Pfarrzentrum
Freitag                  08.15 Uhr–12.15 Uhr
                                                            Kirchenweg 1 | 94571 Schaufling
Touristinfo Lallinger Winkel                                Tel. 09904/7180 | Fax 09904/7244
                                                            Pfarrer Philipp Höppler Tel. 09904/84122
Hauptstraße 17 | 94551 Lalling | Tel. 09904/374
                                                            pfarramt.schaufling@bistum-passau.de
Fax 09904/8312-128
info@lallingerwinkel.de | www.lallingerwinkel.de            Öffnungszeiten:
                                                            Mittwoch, Donnerstag          08.00 Uhr–12.00 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag                09.00 Uhr–12.00 Uhr
Dienstag              09.00 Uhr–15.00 Uhr
                                                            So erreichen Sie den Bürgermeister:
Mittwoch              geschlossen                           Robert Bauer
Donnerstag            09.00 Uhr–15.00 Uhr                   Böhaming 9 | 94571 Schaufling
Freitag               09.00 Uhr–12.00 Uhr                   Tel. 0171/7527084 | Kanzlei Schaufling Tel. 09904/385
Samstag               09.00 Uhr–12.00 Uhr                   VG Lalling Tel. 09904/8312-113
Sonntag               geschlossen                           robert.bauer@vgem-lalling.bayern.de

                                                            Geburten seit April 2018
         Sterbefälle seit März 2018
                                                            03.05.2018     Martin Reicher, Schaufling
         28.03.2018      Möginger Josef, Klessing                          Eltern: Reicher Julia und Gerald
         15.04.2018      Mittermeier Therese, Nadling       05.05.2018     Greta Maria Obser, Ensmannsberg
                                                                           Eltern: Obser Manuela und Patrick
         28.04.2018      Sütsch Alexander, Schaufling
                                                            Herzlichen Glückwunsch an die Eltern!
         05.05.2018      Berndl Karl, Böhaming
         17.05.2018      Bauer Michael, Böhaming
                                                           Eheschließungen seit März 2018
         17.05.2018      Eiglmeier Josef, Nadling
                                                           20.04.2018 Florian Eckmüller und Daniela Preis
         28.05.2018      Blindhammer Klaus, Sicking        11.05.2018 Erwin Graf und Manuela Süß, Schaufling
                                                           19.05.2018 Josef Eiglmeier und Manuela Kern, Schaufling
       Der Herr gib Ihnen die ewige Ruhe!
                                                           Wir wünschen alles erdenklich Gute für die gemeinsame Zukunft!
       Allen Hinterbliebenen unser aufrichtiges Beileid!
                                                           Unsere runden Hochzeitsjubilare Jun – Sept 2018
                                                           03.08.2018 Sigurd und Margit Wagner, Goldene Hochzeit
Unsere runden Altersjubilare Jul – September 2018          Wir gratulieren herzlichst zu diesem besonderen Feste!
21.07.2018   70 Jahre   Berndl Günther
28.08.2018   85 Jahre   Nachtmann Irmengard                Geburtenstatistik der VG Lalling
01.09.2018   80 Jahre   Seidl Adolf                        Jahr     Grattersdorf        Hunding       Lalling      Schaufling
06.09.2018   95 Jahre   Waiblinger Anna                    2014           9                7             9            12
22.09.2018   80 Jahre   Pichlmaier Michael                 2015           9                7            11            14
24.09.2018   70 Jahre   Spann Christine                    2016          12               14            13            15
                                                           2017          10                7            15            14
Herzlichen Glückwunsch und alles erdenklich Gute!          2018           6                2             5             5

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Schaufling Rund um unsere Dorflinde Das Informationsblatt für die Gemeinde
Sitzungsprotokolle
Niederschrift über die Sitzung                                                         entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Bürgermeister
                                                                                       Bauer sagt eine Klärung zu und stellt des Weiteren fest, dass
des Gemeinderates Schaufling                                                           Befürchtungen zu möglichen Geruchsimmissionen durch
                                                                                       die Kläranlage bei einer späteren Baugebietserweiterung
Sitzungstag: 14.03.2018                                                                nach Rücksprache mit dem Ingenieurbüro nicht zu erwarten
Sitzungsort: Schaufling                                                                seien.
Anwesend:                                                                              Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungs-
1. Bürgermeister u. Vorsitzender: Bauer Robert                                         plans „Bachwiesen II“ in vorgelegter Form.
Gemeinderäte: Schuster Ferdinand
                Berndl Alfons                                                       4. Erlass der Haushaltssatzung mit
                Stangl Josef                                                           Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018
                Zacher Franz
                Sigl Michael                                                          Bürgermeister Bauer erinnert eingangs an die ausführliche
                Schaupp Jürgen                                                        Vorberatung des Haushaltsplanes in der letzten Sitzung.
                Guntkowska Benjamin                                                   Alle im Haushaltsplan aufgeführten Maßnahmen wurden im
                                                                                      Gemeinderat bereits besprochen. Noch offene Fragen des
                Anzenberger Richard
                                                                                      Gremiums zu einzelnen Haushaltsansätzen werden in der
                Streicher Georg
                                                                                      Sitzung beantwortet.
                Bauriedl Karl
                Aufschläger Karl                                                      Der Gemeinderat beschließt, die Haushaltssatzung für das
                                                                                      Jahr 2018 mit Anlagen zu genehmigen und zu erlassen. Der
Abwesend:           Röhrl Friedrich, krank                                            Haushaltssatzung liegen folgende Beträge zugrunde:
Schriftführer:      Eder Patrick
                                                                                    – Verwaltungshaushalt
Der Vorsitzende erklärte die anberaumte Sitzung für eröffnet und stellte die ord-     Einnahmen und Ausgaben von 2.382.300 €
nungsmäßige Ladung sowie die Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderats            – Vermögenshaushalt
fest. Der Vorsitzende stellte weiter fest, dass die Mehrheit des Gemeinderats         Einnahmen und Ausgaben von 1.449.200 €.
anwesend und stimmberechtigt ist. Der Gemeinderat ist daher beschlussfähig
(Art. 47 GO). Die Niederschrift der letzten Sitzung des Gemeinderats wurde den         Die Haushaltssatzung 2018 mit Anlagen ist Bestandteil die-
Mitgliedern zugestellt.                                                                ses Beschlusses.

Bürgermeister Bauer gratuliert den Gemeinderäten Berndl, Auf-
schläger und Bauriedl nachträglich noch offiziell zum Geburts-                      5. Beschlussfassung über das Investitions-
tag. Gemeinderat Bauriedl bedankt sich beim Gemeinderat für                            programm zum Finanzplan 2017 – 2021
die überbrachten Geburtstagsglückwünsche anlässlich seines                             Im Zuge der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2018
50. Geburtstages.                                                                      und der Beschlussfassung der entsprechenden Haushalts-
                                                                                       satzung durch den Gemeinderat ist auch eine fünfjährige
                                                                                       Finanzplanung zu erstellen. Diese Planung umfasst laut der
1. Genehmigung des Protokolls der letzten                                              Gemeindeordnung die Haushaltsjahre 2017 – 2021, wofür
   öffentlichen Sitzung                                                                ein eigener Beschluss erforderlich ist.
    Gegen das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung wer-                          Die Räte stimmen dem Investitionsprogramm für die Haus-
    den keine Einwände erhoben.                                                        haltsjahre 2017 – 2021 in vorgelegter Form zu.

2. Baugesuche                                                                       6. Bekanntgaben des Bürgermeisters
    Folgendem Baugesuch stimmt der Gemeinderat zu:                                  – Information über genehmigte Bauvorhaben
    Schober Josef – Neubau eines Wohnhauses mit Garage in                           – Die Polizei hat in der Ortsmitte Schaufling kürzlich eine La-
    Hainstetten                                                                       sermessung vorgenommen. Um auf die neue Tempo-30-Re-
                                                                                      gelung aufmerksam zu machen, wird demnächst auch noch
3. Billigung des Vorentwurfs                                                          das Geschwindigkeitsanzeigensystem der VG aufgestellt.
   Bebauungsplan „Bachwiesen II“                                                    – 2. Ausbauabschnitt Breitbandausbau;
                                                                                       Die Telekom führt im Gemeindegebiet aktuell die Stand-
    Der Gemeinderat wird mittels Lageplan über den Vorent-
                                                                                       ortsicherungen für die Multifunktionsgehäuse sowie die
    wurf des Bebauungsplans „Bachwiesen II“ informiert. Des-
                                                                                       Leitungsverlegungen durch. Der Bürgermeister bittet die
    sen Geltungsbereich grenzt westlich an das bestehende
                                                                                       Räte diesbezüglich bei der Bürgerschaft auf die notwendige
    Baugebiet „Bachwiesen I“ an und sieht die Möglichkeit zur
                                                                                       Kooperationsbereitschaft hinzuweisen.
    Bebauung von zwei Wohngebäuden einschl. Nebengebäu-
    den vor.                                                                        – Für die in diesem Jahr stattfindende Schöffenwahl wurden
    Hinsichtlich der textlichen Festsetzungen des Bebauungs-                          aus der Gemeinde Schaufling Herr Oswald Zöller und Frau
    plans wird von Seiten des Gemeinderates angeregt, diese                           Jutta Steininger vorgeschlagen.
    vorab nochmals mit dem Bauwerber zu besprechen. Falls                           – Information über den gut verlaufenen 1. Workshop zur Er-
    notwendig, sind im Rahmen des Satzungsverfahrens noch                             stellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungs-

4
Schaufling Rund um unsere Dorflinde Das Informationsblatt für die Gemeinde
konzepts (ISEK) für den Ortsbereich Schaufling sowie Aus-
   händigung einer ersten Ergebniszusammenfassung über
                                                                     Niederschrift über die Sitzung
   die Auftakt-veranstaltung. Der nächste Workshop ist für           des Gemeinderates Schaufling
   Freitag, den 20. April, um 14:00 Uhr terminiert. Interessierte
   können sich weiterhin anschließen.                                Sitzungstag: 11.04.2018
– Wasserversorgung Ensmannsberg;                                     Sitzungsort: Schaufling
  Information über das Besprechungsergebnis mit Vertre-              Anwesend:
  tern der betroffenen Grundstückseigentümer sowie der               1. Bürgermeister u. Vorsitzender: Bauer Robert
  Asklepios Klinik. Demnach könne die Gemeinde das be-               Gemeinderäte: Schuster Ferdinand
  stehende Leitungsnetz der Asklepios Klinik nutzen. Eine                            Berndl Alfons
  grundbuchrechtliche Dienstbarkeit, welche für die staatl.                          Zacher Franz
  Förderung des Wasserleitungsbaus notwendig ist, wurde                              Sigl Michael
  dabei zugesichert. Derzeit laufe die Vorbereitung für die öf-                      Schaupp Jürgen
  fentliche Ausschreibung. Im Frühsommer könne dann aller                            Guntkowska Benjamin
  Voraussicht nach mit dem Wasserleitungsbau begonnen
                                                                                     Anzenberger Richard
  werden.
                                                                                     Bauriedl Karl
– Am 15. April 2018 findet die diesjährige Bürgerversamm-                            Aufschläger Karl
  lung statt.                                                                        Röhrl Friedrich
– Information über die Möglichkeit seitens der Gemeinde,                             Streicher Georg, Anwesend ab TOP 2
  sich für das Prädikat „staatlich anerkannter Erholungsort“ zu
                                                                     Abwesend:           Stangl Josef, entschuldigt
  bewerben. Eine Beschlussfassung hierüber ist für eine der
                                                                     Schriftführer:      Dittrich-Heering Astrid
  nächsten Sitzungen vorgesehen.
– Der Kindergarten Schaufling gestaltet in Zusammenarbeit            Der Vorsitzende erklärte die anberaumte Sitzung für eröffnet und stellte die ord-
  mit der Mutter-Kind-Gruppe den Osterbrunnen. Dieser wird           nungsmäßige Ladung sowie die Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderats
  am Freitagvormittag, den 23. März, im Rahmen einer kleinen         fest. Der Vorsitzende stellte weiter fest, dass die Mehrheit des Gemeinderats
  Osterfeier gesegnet. Hierzu ergeht herzliche Einladung an          anwesend und stimmberechtigt ist. Der Gemeinderat ist daher beschlussfähig
  den Gemeinderat.                                                   (Art. 47 GO). Die Niederschrift der letzten Sitzung des Gemeinderats wurde den
                                                                     Mitgliedern zugestellt.
– Dank an die fleißigen Kegler aus der Mitte des Gemeinde-
  rates bei der diesjährigen Dorfmeisterschaft. Gedankt wird         2. Bürgermeister Richard Anzenberger gratuliert im Namen des
  in diesem Zusammenhang auch dem CSU-Ortsverband                    Gemeinderates Bürgermeister Bauer offiziell nachträglich zum
  Schaufling für das Ausrichten des beliebten Dorfkegelns            Geburtstag. Bürgermeister Bauer lädt das Gremium zu einer
  und deren Engagement.                                              Brotzeit nach der nächsten Sitzung im Mai ein. Bürgermeister
                                                                     Bauer gratuliert in Abwesenheit Gemeinderat Josef Stangl offi-
                                                                     ziell zum Geburtstag.
7. Anfragen
– Gemeinderat Guntkowska fragt nach, wann die gesammel-              1. Genehmigung des Protokolls der letzten
  ten Impulse aus der Auftaktveranstaltung zum ISEK veröf-
  fentlicht werden. Bürgermeister Bauer verweist auf die heu-           öffentlichen Sitzung
  te an den Gemeinderat ausgehändigte Zusammenstellung,                  Gegen das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung werden
  welche nun zeitnah auf der Gemeindehomepage eingestellt                keine Einwände erhoben.
  werde.
– Gemeinderat Schuster erkundigt sich nach dem Betrieb der           2. Baugesuche
  Hackschnitzelheizung in Schaufling. Bauer informiert über              Folgendem Baugesuch stimmt der Gemeinderat zu:
  notwendige Wartungsarbeiten in der aktuellen Heizperiode
                                                                         Brüggen Dr. Wilhelm und Antje – Antrag auf isolierte Befrei-
  und stellt fest, dass die Heizanlage immer wieder Probleme
                                                                         ung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Al-
  bereite.
                                                                         ten Sportplatz 1“ bezüglich der Errichtung einer Einfriedung
– Gemeinderat Schuster erkundigt sich ferner nach dem                    mit einer Höhe von 2 m
  Streusalzverbrauch beim diesjährigen Winterdiensteinsatz.
                                                                         Der Gemeinderat erteilt die beantragte Befreiung.
  Er dankt in diesem Zusammenhang dem gemeindlichen
  Bauhof für den abermals erfolgreich gemeisterten Winter-
  dienst. Bürgermeister Bauer schließt sich dem an und teilt         3. Wasserversorgung Ensmannsberg
  mit, dass der Streusalzverbrauch in dieser Winterperiode               Der Gemeinderat wird informiert, dass der Eigentümer
  weitaus höher lag als noch im Vorjahr.                                 des betroffenen Wegegrundstücks in Ensmannsberg seine
– Gemeinderat Streicher erkundigt sich nach den Abrech-                  u.a. auch gegenüber dem Gemeinderat getätigte münd-
  nungsmodalitäten der Heizanlage zwischen Pfarrei und                   liche Zusage zum Bau einer Wasserleitungstrasse für den
  Gemeinde. Bürgermeister Bauer informiert hierzu über den               Anschluss von 2 benachbarten Anwesen durch sein Wege-
  aktuellen Sachstand.                                                   grundstück zurückgezogen hat.
– Gemeinderat Sigl spricht erforderliche Baumrückschnitte                Im Vorfeld haben diesbezügliche Gespräche mit dem Grund-
  im Bereich des Kindergartenspielplatzes an. Bürgermeister              stückseigentümer stattgefunden, so stand das Thema u.a.
  Bauer sagt eine Erledigung durch den Bauhof zu.                        auf der Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung auch im
                                                                         Beisein des Grundstückeigentümers. Nach der Zusage des
                                        gez. Bauer, Sitzungsleiter       Eigentümers wurde die Trassenführung auf dessen Bitte hin
                                   gez. Eder, Niederschriftsführer       optimiert. Eine Ausschreibung zum Ausbau der Wasserver-

                                                                                                                                                     5
Schaufling Rund um unsere Dorflinde Das Informationsblatt für die Gemeinde
sorgung in Ensmannsberg wurde eröffnet und Fördergelder            soll alle potenziell in Frage kommenden Ortschaften einbe-
    bei der staatlichen Wasserwirtschaft sind beantragt worden.        ziehen.
    Der Grundstückseigentümer begründet seine Absage nun               Der Bürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen An-
    mit dem Hinweis, dass er einen Rechtsstreit mit der „öffent-       träge zu stellen. Inwieweit das Verfahren erfolgreich been-
    lichen Hand“ (Freistaat Bayern) wegen eines privaten Bau-          det werden kann, ist mit Gewissheit nicht vorherzusagen.
    vorhabens hat und das Ergebnis abwarten möchte bevor er
    eine Entscheidung bzgl. der Wasserleitung treffen könne.        6. Vorschläge für die Schöffenwahl 2018
    Bürgermeister Bauer zitiert die Absage des Grundstücks-
    eigentümers mit den Worten: „Ich kann den Vorfall aktuell          Das Landgericht Deggendorf teilt mit, dass die Gemeinde
    nicht bearbeiten.“                                                 für die Wahlperiode 2019 – 2023 wieder eine Person zum
                                                                       Haupt- und Hilfsschöffen vorschlagen soll.
    Aufgrund der Absage der ursprünglich zugesicherten Ko-
    operationsbereitschaft entsteht als weiteres Problem die           Der Gemeinderat beschließt, Frau Jutta Steininger, Martins-
    Gefährdung der Förderung durch das Wasserwirtschaftsamt            tetten und Frau Maria Grafenauer, Schaufling, für die neue
    für die Maßnahme, da die Bewilligungsfrist nach aktuellem          Wahlperiode vorzuschlagen.
    Sachstand heuer abläuft. Ein Antrag auf Verlängerung wur-
    de gestellt.                                                    7. Bekanntgaben des Bürgermeisters
    Zum Sachverhalt fand eine Besprechung mit der Kommu-            – Information über Veranstaltungen und Termine
    nalaufsicht und dem Gesundheitsamt statt. Um auf recht-
    lichem Wege eine zwangsweise Leitungsverlegung im               – Bekanntgabe über genehmigte Bauvorhaben seit der letz-
    Bereich der Privatstraße zu ermöglichen, gibt es zwei Vari-       ten Sitzung
    anten. Variante A ist die Grundstücksbenutzung nach § 14        – Information über die ILE-Informationsfahrt nach Furth bei
    Wasserabgabesatzung, hier ist die Gemeinde der Kläger. Va-        Landshut am 3. Mai 2018
    riante B ist die Durchleitung nach § 93 Wasserhaushaltungs-     – Information über die Bauhöfe-Fahrt zum „Karpfhamer Volks-
    gesetz, hier klagt der Landkreis.                                 fest“ am 31.08.2018
    Nach ausführlicher Information durch Bürgermeister Bauer        – Bekanntgabe über Abrufgenehmigung und Kreditauszah-
    und Diskussion im Gemeinderat entscheidet sich das Gremi-         lungsmitteilung der LfA Förderbank Bayern über den Infra-
    um zu weiterer Vorgehensweise:                                    kredit Breitband in Höhe von 149.000,00 EUR
    – Es wird nochmals versucht, mit dem Grundstückseigen-
                                                                    – Information über Termin Goldsteigfest mit Christophorus-
        tümer eine Einigung zu erzielen. Sollte eine Einigung er-
                                                                      Markt am 22. Juli 2018 und Bitte um Beteiligung bei der Or-
        zielt werden, wird diese sofort notariell beglaubigt.
                                                                      ganisation und Abwicklung
    – Die Entscheidung des WWA zur Verlängerung der För-
        derfrist wird abgewartet.
        Sollte die Förderfrist nicht verlängert und auch keine
                                                                    8. Anfragen
        Einigung mit dem Grundstückseigentümer erzielt wer-         – Gemeinderat Sigl erkundigt sich zur Sachlage bezüglich der
        den, überlegt man sich, das Projekt einzustellen.             Sanierung des Nadlinger Bergweges;
    – Als weiteren Schritt wird eine Klage nach Variante B            Bürgermeister Bauer informiert zum aktuellen Stand;
        überlegt.                                                   – Des weiteren bittet GR Sigl um Rücksprache mit der WBV
    – Das Landratsamt prüft anhand der Unterlagen ein wei-            wegen Flurschäden im vergangen Jahr am Nadlinger Berg-
        teres Vorgehen und entscheidet dann, ob die Vorausset-        weg;
        zungen für eine Klage nach Variante B gegeben sind.           Bürgermeister Bauer sichert zu, dass er sich mit den zustän-
                                                                      digen Stellen wiederholt in Verbindung setzt;
    Der Gemeinderat beschließt ferner, sofern keine Einigung
                                                                    – Gemeinderat Berndl regt auf Bitten von Eltern an, am Bolz-
    erzielt werden kann und die Förderfrist verlängert wird:
                                                                      platz eine kleinkindgerechte Schaukel zu installieren;
    Sollten die Bedingungen gegeben sein, dass das Landrat-           Bürgermeister Bauer wird sich darum kümmern;
    samt eine Durchleitung nach § 93 Wasserhaushaltsgesetz
    (Duldung) für durchsetzbar erachtet, stellt die Gemeinde                                               gez. Bauer, Sitzungsleiter
    den diesbezüglichen Antrag.                                                           gez. Dittrich-Heering, Niederschriftsführer

4. Beauftragung einer Person
   für das Maibaumaufstellen
    Aus versicherungstechnischen Gründen muss die Gemein-
    de eine zuständige Person beauftragen. Der Gemeinderat
    beschließt, Herrn Meiler Fabian von der KLJB Schaufling die-
    sen Auftrag zu erteilen.

5. Grundsatzbeschluss für Antrag
   auf Anerkennung als Erholungsort
    Bürgermeister Bauer informiert den Gemeinderat über die
    Möglichkeit, einen Antrag auf Anerkennung als Erholungs-
    ort zu stellen.
    Der Gemeinderat beschließt, beim Innenministerium die
    Anerkennung als Erholungsort zu beantragen. Der Antrag

                                                                          „Wir wünschen allen Kunden und Freunden
                                                                                ein gesegnetes Weihnachtsfest
6                                                                            sowie alles Gute im Neuen Jahr 2018"
Schaufling Rund um unsere Dorflinde Das Informationsblatt für die Gemeinde
Niederschrift über die Sitzung                                                         allen seinen Teilen. Gleichzeitig soll die bisherige Satzung
                                                                                       vom 06.12.2002 außer Kraft treten.
des Gemeinderates Schaufling
Sitzungstag: 16.05.2018                                                             5. Erlass einer neuen Friedhofs- und
Sitzungsort: Schaufling                                                                Bestattungssatzung
                                                                                       Der Erlass einer neuen Satzung wurde angestrebt, weil ver-
Anwesend:
                                                                                       mehrt Anfragen zu einer sog. „Baumbestattung“ bei der Ver-
1. Bürgermeister u. Vorsitzender: Bauer Robert                                         waltung eingehen. Des Weiteren wolle man diesbezüglich
Gemeinderäte: Schuster Ferdinand                                                       die Attraktivität des gemeindlichen Friedhofs ausbauen.
                Berndl Alfons (Anwesend ab 2c)                                         Aus diesem Grund wurde der Passus „Baumbestattung“ in
                Stangl Josef                                                           die neue Satzung aufgenommen. Ebenfalls aufgenommen
                Zacher Franz                                                           wurde in § 13 a das Verbot zur Aufstellung von Grabsteinen,
                Sigl Michael                                                           die aus „ausbeuterischer Kinderarbeit“ stammen.
                Schaupp Jürgen                                                         Vom Bürgermeister auch erläutert wurde die gestalterische
                Guntkowska Benjamin                                                    Umstellung in Sachen Baumbestattung.
                Anzenberger Richard                                                    Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis
                Streicher Georg                                                        und stimmt der neuen Satzung in vollem Umfang zu.
                Bauriedl Karl
                                                                                       Gleichzeitig soll die bisherige Satzung vom 14.12.2009 au-
                Röhrl Friedrich
                                                                                       ßer Kraft treten.
Abwesend:       Aufschläger Karl, entschuldigt
Schriftführer: Richard Weber
                                                                                    6. Erlass einer neuen Friedhofsgebührensatzung
Der Vorsitzende erklärte die anberaumte Sitzung für eröffnet und stellte die ord-
nungsmäßige Ladung sowie die Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderats               Die Änderung zur alten Satzung besteht darin, dass in § 3
fest. Der Vorsitzende stellte weiter fest, dass die Mehrheit des Gemeinderats          „Grabgebühr“ zusätzlich der Betrag für eine Baumgrabstätte
anwesend und stimmberechtigt ist. Der Gemeinderat ist daher beschlussfähig             aufgenommen wurde.
(Art. 47 GO). Die Niederschrift der letzten Sitzung des Gemeinderats wurde den         Diese neue Gebühr wird auf 350,00 € festgesetzt und be-
Mitgliedern zugestellt.                                                                zieht sich auf eine „Laufzeit“ von 10 Jahren.
Zu Beginn der Sitzung gratulierte Bürgermeister Bauer den Ge-                          Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis
meinderäten Schaupp und Sigl nachträglich zum Geburtstag.                              und stimmt der neuen Satzung in vollem Umfang zu.
                                                                                       Gleichzeitig soll die bisherige Satzung vom 06.03.1980 au-
1. Genehmigung des Protokolls der letzten                                              ßer Kraft treten.
   öffentlichen Sitzung
    Gegen das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung wur-                       7. Fortführung des Breitbandausbaues
    den keine Einwände erhoben.                                                        Nach Mitteilung des Bürgermeisters könnten lt. Ergebnis
                                                                                       der Markterkundung durch Fortführung des Breitbandaus-
2. Baugesuche                                                                          baues (Fördertopf Höfebonus) nun 6 weitere Anwesen der
   Der Gemeinderat stimmt folgenden Baugesuchen zu:                                    Gemeinde wegen Unterschreitung der Mindestversorgung
                                                                                       (16 Mbit/s) mit angemessenen Mbit/s versorgt werden. Al-
a) Michael Sigl – Antrag auf Verlängerung der Baugenehmi-
                                                                                       lerdings kann es durchaus sein, dass aufgrund des geringen
   gung zur Errichtung einer überdachten Unterstellhalle mit
                                                                                       Endnutzerpotenzials im Vergleich zum Bauaufwand keine
   Lagererweiterung.
                                                                                       Ausführungsangebote eingehen werden. Dies war in der
   Michael Sigl nahm an der Abstimmung nicht teil
                                                                                       Vergangenheit bei derartigen Ausschreibungen bereits der
b) Josef Schober – Antrag auf isolierte Befreiung von der In-                          Fall.
   nenbereichssatzung Hainstetten bezüglich notwendiger
                                                                                       Es gibt nun 2 Möglichkeiten:
   Abgrabung und Aufschüttung in Hainstetten.
                                                                                    a) Die Maßnahme wird momentan ausgesetzt bis neue För-
c) Seidl Johanna und Abertshauser Dennis – Antrag auf Ertei-
                                                                                       derrichtlinien für die Mindestversorgungsrate von 30 Mbit/s
   lung der denkmalrechtlichen Erlaubnis zur Renovierung ei-
                                                                                       geschaffen werden. Dann bestünde evtl. die Möglichkeit,
   nes Einfamilienhauses in Wulreichung.
                                                                                       die verbliebenen Einzelanwesen in eine neue großflächige
d) Manuel Niebauer – Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung                             Ausschreibung (mehrere Anwesen unter der Mindestversor-
   eines Wohnhauses in Schaufling.                                                     gung) aufzunehmen. Bei mehreren potentiellen Anschluss-
                                                                                       nehmern wäre eine Angebotsabgabe für Netzbetreiber si-
3. Bebauungsplan „Bachwiesen II“ –                                                     cherlich attraktiver.
   Behandlung der Stellungnahmen                                                    b) Die Gemeinde schreibt die Maßnahme aus und wartet auf
   und Billigung des Entwurfs                                                          Angebote. Um unverhältnismäßig hohe Angebote zu um-
                                                                                       gehen empfiehlt es sich jedoch, den Ausschreibungsbetrag
    Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des Bürgermeis-                             auf Grund praxisorientierter Kostenschätzungen zu deckeln.
    ters zur Kenntnis und billigt den Entwurf in der vorgetrage-                       Ohne diese Vorgabe müsste der Zuschlag einem evtl. über-
    nen Form.                                                                          teuerten Angebot erteilt werden (gesetzl. vorgeschriebene
                                                                                       Bindefrist).
4. Erlass einer Außenbereichssatzung für Klessing                                      Auf Vorschlag des Bürgermeisters entscheidet sich der Ge-
    Der Gemeinderat nimmt den Inhalt der neuen Außenbe-                                meinderat für die Möglichkeit b und beschließt, den Decke-
    reichssatzung Klessing zur Kenntnis und billigt diesen in                          lungsbetrag auf 200.000,00 € festzusetzen.

                                                                                                                                                      7
Schaufling Rund um unsere Dorflinde Das Informationsblatt für die Gemeinde
8. Bekanntgaben des Bürgermeisters                                  l) Austausch/Abfrage Beteiligung GR am diesjährigen Gold-
                                                                       steigfest.
a) Information bzgl. Nacharbeiten in Sachen Wasserleitungs-
   bau Muckenthal
b) Information über erhöhten durchschnittlichen Trinkwasser-        9. Anfragen
   verbrauch und diesbezügliche weitere Herangehensweise.
c) Der Gemeinderat wird darüber informiert, dass aus gegebe-        a) Gemeinderat Guntkowska erkundigte sich nach dem zeitli-
   nem Anlass bei der nächsten Sitzung ein Gemeinschaftsfoto           chen Ablauf der Erneuerungsarbeiten auf der St 2133.
   gemacht werden soll.                                                Die Hauptarbeiten sollen während der Schulferien und in 2
                                                                       Abschnitten durchgeführt werden, nämlich von Hainstetten
d) Hinweis auf anstehende Termine.                                     bis Schaufling und vom Kreisverkehr bis Gerholling.
e) Die Haushaltsatzung 2018 wurde vom Landratsamt genehmigt.        b) GR Schuster erkundigte sich über eine Möglichkeit zur Auf-
f ) Information zu genehmigten Bauvorhaben.                            stellung des Geschwindigkeitsmessgerätes im Bereich Wul-
g) Die Info über die erfolgte Verkehrsmessung in Schaufling            reiching. Der Bürgermeister wird dies veranlassen.
   wurde zur Kenntnis genommen.                                     c) GR Bauriedl berichtet über auftretende Verkehrsbehinde-
h) Über die geplante Vorplatzteerung, Salzsiloaufstellung und          rungen durch anhaltende Fahrzeuge im Bereich Metzgerei
   Büroerrichtung im Bauhofbereich wurde informiert.                   List und Dorfladen. Hier müsse man grundsätzlich an die
                                                                       Vernunft der jeweiligen Verkehrsteilnehmer appellieren, so
i) Information zur ILE: ILEK ist kurz vor der Fertigstellung. Ge-      Bürgermeister Bauer.
   meinschaftsversammlung aller ILE-Gemeinderäte mit Bür-
                                                                    d) GR Anzenberger fragte über die Errichtung möglicher „bar-
   germeistern findet zur Vorstellung im Zeitraum Juni/Juli
                                                                       rierefreier Zugänge“ zum Leichenhaus nach. Nach Auskunft
   statt. Sollte als Pflichtveranstaltung wahrgenommen wer-
                                                                       des Bürgermeisters wurden bisher mehrere Ideen vor Ort
   den. Einladung ergeht zeitnah.
                                                                       besprochen, jedoch hat sich noch keine baulich geeigne-
j) Schaufling beteiligt sich an der Aktion „Bayerns schönster          te Lösung nach Vorschrift der Barrierefreiheit gefunden. Er
   Maibaum“                                                            sei aber weiterhin bestrebt, hier zu einem befriedigenden
    Der GR sollte dafür Werbung machen und sich selber auch            Ergebnis zu kommen. Man kam überein, dass sich Bürger-
    an der Abstimmung beteiligen.                                      meister Bauer und GR Sigl vor Ort noch einmal der Situation
k) Information über die rege Beteiligung – auch auswärtiger            annehmen werden.
   Personen – an den diesjährigen Frühjahrs-Wander-Etappen
   des Wanderstammtisches. Lob an alle Beteiligten für Ausar-                                              gez. Bauer, Sitzungsleiter
   beitung, Organisation usw.                                                                        gez. Weber, Niederschriftsführer

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Schaufling Rund um unsere Dorflinde Das Informationsblatt für die Gemeinde
Hinweise und Bekanntmachungen
                                                                    Zusammen mit den Ämtern wirken sie bei der Abmarkung der
   Schülerlotsen gesucht!                                           Grundstücke mit. Auf Anordnung des Bürgermeisters nehmen
                                                                    sie Grenzbegehungen vor und informieren die Gemeinde über
   Auch für das kommende Schuljahr 2018/2019 sucht die              Mängel an Grenzzeichen.
   Gemeinde Schaufling zur Unterstützung unseres vor-
   bildlichen Teams wieder zuverlässige und engagierte              Das Siebenergeheimnis ist ein geheimes Zeichen zur Kennzeich-
   Schülerlotsen. Daher bitten wir die Gesamtbevölkerung            nung von Grenzpunkten. Dieses wird den Feldgeschworenen
   um Unterstützung zum Wohle und zur Sicherheit unse-              bei Einführung in die Tätigkeit unter Eid genannt. Feldgeschwo-
   rer Kinder!                                                      rene arbeiten sowohl selbständig als auch auf Anordnung. Die
                                                                    Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen für ein Gebiet
   Für die Kleinen ist der Weg durch den Straßenverkehr             fest. Das Zuständigkeitsgebiet umfasst maximal die Größe der
   nicht ungefährlich. Besonders wenn im Herbst wieder              Gemeinde, eine Unterteilung nach Gemarkung ist aber möglich
   die dunkle Jahreszeit beginnt häufen sich die potentiel-         bzw. üblich. Für ihre Tätigkeit erhalten Feldgeschworene eine
   len Gefahrenquellen. Um die Mädchen und Buben sicher             Aufwandsentschädigung.
   über die Straße zu bringen suchen wir zuverlässige und
   engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger. Einsatzzei-             Kleine geschichtliche Exkursion:
   ten sind jeweils morgens und mittags bzw. nachmittags            Die Wurzeln des Feldgeschworenenamtes liegen im 13. und 14.
   nach Schulschluss und werden mit den zwei derzeit ak-            Jahrhundert. Es hat seine Wurzeln in den damaligen Feld- und
   tiven Lotsen im Vorfeld geplant. Die Schülerlotsen sor-          Untergangsgerichten, die wiederum aus den Dorfgerichten
   gen an den Übergängen in Schaufling für Sicherheit und           hervorgingen. Im damaligen Dorfrecht vereinheitlichten die so-
   bringen die Schüler so gefahrenfrei über die stark befah-        genannte Feldgeschworenen-, Feldgerichts-, Siebener-, Stein-
   rene Straße. Je mehr Lotsen sich einbringen umso ge-             setzer oder Marker-Ordnungen das Territorialrecht. Anfang des
   ringer wird durch Arbeitsteilung der zeitliche Aufwand           19. Jahrhunderts kam es zu grundlegenden Reformierungen
   für den Einzelnen. Kinder und aktive Lotsen wären ihnen          der kommunalen Organisation. In diesem Rahmen entstanden
   sehr dankbar für die Unterstützung!                              damit auch einheitliche „Siebenerordnungen“. Protokollbücher
   Ein großes Dankeschön in diesem Zusammenhang an                  von Feldgeschworenen, die bis in 16. Jahrhundert zurückrei-
   unser bestehendes Lotsenteam Helmut Leitl und Mar-               chen, sind ein wahrer Fundus an Informationen über die Aufga-
   tina Hackl, welche zuverlässig seit mittlerweile bereits         ben der Feldgeschworenen. Der Begriff „Siebener(-geheimnis)
   zwei Jahren für die Sicherheit unserer Kleinen sorgen.           ist auf die Anzahl der Feldgeschwornen zurückzuführen, da
                                                                    früher meist eine Gruppe von 7 Personen von der Gemeinde
   Als „Einsatzkräfte“ können sich alle interessierten Väter,       benannt war. Diese Tätigkeit gibt es übrigens nur im süddeut-
   Mütter, Großeltern oder MitbürgerInnen bei Bürger-               schen Raum.
   meister Robert Bauer oder in der VG Lalling melden.
   Eine dementsprechende Schutzkleidung wird selbst-                Wer sich für das Ehrenamt des Feldgeschworenen interessiert
   verständlich kostenlos gestellt. Auch Schulung und Ein-          oder für eine Entscheidungsfindung weiter Informationen
   weisung Seitens Verkehrswacht und Polizei ist selbstver-         möchte, kann sich bei der VG Lalling oder Bürgermeister Robert
   ständlich kostenlos und unkompliziert.                           Bauer melden.
   Fassen sie sich ein Herz und denken sie an unseren Nach-                                                       Robert Bauer, Bgm.
   wuchs! Dankeschön!
   Nähere Informationen und Details erteilt Bürgermeister           Aufruf – Fotos gesucht
   Robert Bauer (Telefon 09904/385) oder die VG Lalling
   (Telefon 09904/8312-121).                                        Mehrere Autoren arbeiten derzeit an einem Buch über die Ge-
                                                                    schichte und Entwicklung der Gemeinde Schaufling. Es soll eine
                                           Robert Bauer, Bgm.
                                                                    ausführliche Chronik über unsere Heimat entstehen. Dazu be-
                                                                    nötigen wir aber darüber hinaus auch die Unterstützung unse-
                                                                    rer Mitbürger.
                                                                    – Wer hat Fotos speziell zum legendären Ruselbergrennen?
               Die Gemeinde Schaufling                              – Wer hat generell alte Fotos aus der Gemeinde Schaufling?
               sucht Feldgeschworene                                – Wer hat Fotos speziell von Baumaßnahmen (Straßen-
                Die Gemeinde Schaufling ist auf der Suche nach        bau, Wasserleitungsbau, Kanalbau) aus den letzten
                Feldgeschworenen. Diese wachen über die               Jahrzehnten und evtl. auch aktuell?
                (Grundstücks-) Grenzen, unterstützen Gemeinde       – Wer hat Winterfotos aus der Gemeinde (Ortschaften,
                und Vermessungsbehörden. Dabei handelt es             Landschaften usw.), sowohl aktuell als auch schön älte-
                sich um das älteste Ehrenamt, dass es bayern-         ren Datums?
                weit gibt. Voraussetzung für die Berufung zu die-
ser Tätigkeit sind ein tadelloser Leumund, der Bewerber muss        Wir wären sehr dankbar, wenn sie diese Bilder der Gemeinde für
gewissenhaft, unparteiisch und verschwiegen sein. Ein Feld-         kurze Zeit zum Digitalisieren ausleihen bzw. in digitaler Form
geschworener wird zur Bewahrung des Siebenergeheimnisses            zukommen lassen würden. Selbstverständlich bekommen Sie
mittels Vereidigung auf Lebenszeit verpflichtet. Darüber hinaus     etwaige Originale wieder zurück. Einfach kurz beim 1. Bürger-
muss der- oder diejenige ortsansässig sein.                         meister Robert Bauer oder in der VG Lalling (09904/8312-110)
                                                                    Bescheid geben. Vielen Dank für die Unterstützung!
Die Aufgaben der Feldgeschworenen sind die Zusammenar-
beit mit den Vermessungsbehörden sowie Grenzbegehungen.                                                           Robert Bauer, Bgm.

                                                                                                                                   9
Schaufling Rund um unsere Dorflinde Das Informationsblatt für die Gemeinde
Hinweis von der
                                                                                 Kreisbrandinspektion
                                                                                 Landkreis Deggendorf
                                                                    Kontrolliertes Abbrennen von Ästen und Zweigen wird immer
                                                                    wieder durchgeführt. Das Feuer muss bei den Behörden geneh-
                                                                    migt und angemeldet werden. Ebenso wird geraten, das Feuer
                                                                    bei der zuständigen ILS unter 112 telefonisch zu melden um
                                                                    Fehlalarme zu vermeiden. Auch bei der kontrollierten Verbren-
 Spielplätze und Spielgeräte –                                      nung ist auf den Brandschutz zu achten. Glutnester müssen
 Scherben- und schadenfrei spielen                                  auch abgelöscht werden.
 Spielplätze haben jetzt wieder Saison. Winter und Vandalen ha-
 ben aber manchmal Spuren hinterlassen. Scherben oder rostige
 Schrauben können Kinder gefährden. Dokumentieren Sie Schä-         Rasen mähen und sonstige Arbeiten
 den (z. B. mit der Smartphone-Kamera) und leiten Sie sie dem       am Feierabend und am Wochenende
 Betreiber bzw. der Gemeinde/Bauhof zu.
                                                                    Um 20:00 Uhr ist spätestens Schluss – damit es in der Nachbar-
 Scherben können Sie selbst beseitigen. Nicht mit den bloßen        schaft friedlich bleibt.
 Händen, sondern mit der Sandschaufel. Werfen Sie die Glasreste
                                                                    Weil der späte Sonnenuntergang und die warme Witterung
 nicht einfach in den nächsten Abfallbehälter. Verpacken Sie sie
                                                                    dazu verleitet, seine Freizeit-Aktivitäten bis in die Nacht auszu-
 sicher.
                                                                    dehnen, verweist die Gemeinde in diesem Zusammenhang auf
 Besonders gefährlich sind Spritzen. Hier besteht Infektions-       die aktuelle Rechtslage. Nach bundesweiter Verordnung dürfen
 risiko.                                                            im Einzelnen an Sonn- und Feiertagen und werktags zwischen
 Meiden Sie mit Ihren Kindern/Enkelkindern grundsätzlich etwa-      20:00 Uhr und 7:00 Uhr folgende Geräte nicht betrieben werden:
 ige Spielplätze, die häufig verunreinigt werden. Stets gilt: Der   Heckenscheren, tragbare Motor-Heckensägen, Beton- und Mör-
 prüfende Blick schützt Kinder vor Schaden und Scherben.            telmischer, Rasentrimmer/Rasenkantenschneider, Vertikutierer,
 Obwohl die Spielplätze und Spielgeräte in regelmäßigen Ab-         Schredder/Zerkleinerer und Rasenmäher. Dabei spielt es keine
 ständen durch die Gemeinde kontrolliert werden, können Schä-       Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder mit Elekt-
 den bzw. Verunreinigungen nie vollständig ausgeschlossen           romotor betrieben wird. So genannte lärmarme Rasenmäher
 werden. Wir bitten deshalb nachdringlich, entsprechende Miss-      und Maschinen mit dem Umweltzeichen dürfen ebenfalls nicht
 stände an unseren Bauhof zu melden.                                länger betrieben werden. Bei Freischneidern, Verbrennungs-
                                                                    motorbetriebene Grastrimmer/Graskantenschneider, Laub-
                                               Robert Bauer, Bgm.   bläser und Laubsammler spielt es eine Rolle, ob sie ein EG-Um-
                                                                    weltzeichen haben: Mit EG-Umweltzeichen – Betrieb an Werkta-
                                                                    gen zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr erlaubt.
                                                                    Ohne EG-Umweltzeichen – Betrieb an Werktagen nur von 9:00
 Verbrennen pflanzlicher Abfälle                                    Uhr bis 13:00 Uhr sowie von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr erlaubt.
                                                                    Zur Info: Bei Beschwerden ist nicht die Gemeinde zuständig! Im
 Die staatliche „Verordnung über die Beseitigung von pflanzli-
                                                                    Sinne einer guten Nachbarschaft bitte um gegenseitige Rück-
 chen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen“
                                                                    sichtnahme, auch sie könnten einmal der Betroffene sein.
 regelt die Verbrennung holziger Abfälle.
 Voraussetzungen:                                                                                                           VG Lalling
 – Die holzigen Abfälle stammen aus Gärten
 – Verbrennung außerhalb im Zusammenhang bebauter
                                                                    Hinweise zur Durchführung
   Ortsteile (nicht innerhalb geschlossener Ortschaften)            von öffentlichen Veranstaltungen
 – an Werktagen zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr dürfen auf          Aus Sicherheitsgründen müssen öffentliche Veranstaltun-
   den Grundstücken auf denen sie angefallen sind verbrannt         gen bei der Gemeinde angezeigt werden!
   werden. Dabei sind Gefahren und erhebliche Belästigungen         Auszug aus Artikel 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz: Ver-
   durch Rauchentwicklung zu verhindern.                            anstaltung von Vergnügungen:
 Eine zusätzliche Verordnung der Gemeinde zur Zulassung der         1) Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat dies
 Verbrennung holziger Gartenabfälle innerhalb geschlossener            der Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit
 Ortschaften ist rechtlich nicht mehr möglich. Das heißt aber          der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilneh-
 auch, innerhalb geschlossener Ortschaften ist jegliches Ver-          mer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen.
 brennen von brennbaren Materialien grundsätzlich verboten.         Sobald bei einer öffentlichen Veranstaltung auch alkoholische
 Auf Grund des Bayer. Abfallwirtschafts- und Altlastengesetzes      Getränke abgegeben werden, ist zusätzlich eine vorüberge-
 sind kompostierbare Stoffe weitestgehend in den Stoffkreislauf     hende Gaststättenerlaubnis erforderlich. Diese muss eben-
 zurückzuführen, d.h. in einem Recyclinghof oder -zentrum ab-       falls bei der Gemeinde beantragt werden.
 zuliefern.
                                                                    Formulare sind auf der Homepage der VG Lalling / Gemeinde
 Die Gemeinden sind daher verpflichtet Bringsysteme zur stoffli-
                                                                    Schaufling abrufbar und können gerne per E-Mail übersandt wer-
 chen Verwertung pflanzlicher Abfälle einzuführen. Ausreichend
                                                                    den. Die Anzeige kann aber auch im Rathaus, Zimmer 2, erfolgen.
 ist die Aufstellung von Grüngutcontainern auf den jeweiligen
 Wertstoffhöfen.                                                                                                            VG Lalling

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Hundesteuer 2018
Hundehalter, die einen über vier Monate alten Hund halten,
sind verpflichtet, ihn unverzüglich bei der Wohnsitzgemeinde
Schaufling oder bei der Verwaltungsgemeinschaft Lalling anzu-
melden. Ebenfalls sind Veränderungen, die auf die Steuerpflicht
Einfluss haben können bei den genannten Behörden anzuzei-
gen. Bei Veräußerung oder Verenden des Hundes sind Nachwei-
se vorzulegen. Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Jahres
oder während des Jahres an dem Tag an dem der Steuertatbe-
stand (z. B. Kauf eines Hundes) verwirklicht wird. Die Gemeinde
weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass
jeder Hundebesitzer für die Sauberkeit im öffentlichen Bereich
(z. B. auf Straßen oder Bürgersteigen) verantwortlich ist, und
dies nicht mit der Hundesteuer abgegolten ist. Ebenso hat jeder
Hundehalter dafür zu sorgen, dass kein Hund unbeaufsichtigt
frei herumläuft.
                                                        VG Lalling

                                                                     Mit uns fahren Sie
Ausbau eines Dachgeschosses –                                        sicher in die neue Saison.
Anbau eines Wintergartens
Jede Vergrößerung der Geschossfläche eines Gebäudes ist der
Gemeinde zu melden, auch wenn es sich um eine nach der Bay-
erischen Bauordnung genehmigungsfreie Baumaßnahme han-               Bauer Fahrzeugtechnik
deln sollte. Diese Flächen unterliegen trotzdem der Beitrags-        Hauptstraße 2 • 94571 Schaufling
pflicht für die Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage!          Tel. 09904 - 84 63 21 • Fax 09904 - 84 63 14
                                                                     bauer-fahrzeugtechnik@t-online.de
                                                        VG Lalling   www.bauer-schaufling.de

              Frühlingszeit ist
                 Urlaubszeit

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                                                                                                                    11
Zurückschneiden von
        Hecken, Bäumen und Sträuchern
        Aus gegebenem Anlass möchten wir an alle Mitbürgerinnen                     Bürgerenergiepreis Niederbayern –
        und Mitbürger appellieren, dass sie Hecken, Bäume und Sträu-
        cher auf Ihrem Grundstück, die in öffentliche Verkehrsflächen               Bewerbungsstart 2018
        (Gehwege, Fahrbahnen, Plätze) hineinragen, regelmäßig zu-                   Den mit insgesamt 10.000 EUR dotierten Bürgerenergiepreis
        rückschneiden, so dass die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs             lobt das BAYERNWERK zum sechsten Mal in Folge aus. Ange-
        nicht behindert wird.                                                       sprochen sind BürgerInnen, die sich mit lokalem Engagement,
        Es ist besonders darauf zu achten, dass die Sicht auf Verkehrszei-          Ideen und Projekten einen Impuls für die Zukunft setzen. Teil-
        chen, Straßenlaternen, Hausnummernschilder und Straßenbe-                   nehmen können Privatpersonen genauso wie Vereine, Schule
        zeichnungen auch aus großer Entfernung nicht verdeckt sein darf.            oder andere Gruppierungen.
        Außerdem weisen wir darauf hin, dass die Bepflanzungen an                   Gefördert werden pfiffige, außergewöhnliche Ideen und Maß-
        Kreuzungen und Einmündungen stets so zu halten sind, dass                   nahmen, die einen Energiebezug haben und sich mit den The-
        ein ausreichender Sichtwinkel für einbiegende Fahrzeuge vor-                men Energieeffizienz und Ökologie befassen.
        handen ist.                                                                 Ausgeschlossen sind Projekte von Gewerbebetrieben, die deren
        Das Verbot nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG, in der Zeit vom                 Geschäftszweck unterstützen.
        1. März bis 30. September keine Hecken und Bäume zu entfer-                 Ausführliche Beschreibungen sowie Unterlagen zum Mit-
        nen, gilt hier nicht!                                                       machen finden Interessenten unter www.bayernwerk.de/
        Pflegemaßnahmen sind ganzjährig möglich!                                    buergerenergiepreis
        Bitte schneiden Sie die Hecken und sonstigen Anpflanzungen                  Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren gibt Frau Annette
        auf Ihrem Grundstück zum Schutz der Verkehrsteilnehmer auf                  Seidel unter Telefon 0921/285-2085 oder per E-Mail buer-
        Straßen und Gehwegen baldmöglichst zurück.                                  gerenergiepreis@bayernwerk.de Auskunft.
        Damit vermeiden Sie vor allem Schadenersatzansprüche
        bei z. B. einer Beschädigung von Fahrzeugen oder sogar
        Unfällen!
                                                                      VG Lalling

                                                                                    Bayernwerk informiert –
                                                                                    Aktualisierte Kontaktdaten Bürgerservice
                                                                                      Störung       Kontakt     Kundenservice      Kontakt
                                                                                                                & Online-
                                                                                                                Service
                                                                                      Störungs-     0941        Kundenservice      0871
                                                                                      meldung       2800 3366   Einspeiser         9656 0120
                                                       Ein Stück Sicherheit.          Strom
                                                                                      Störungs-     0941        Online Service     www.bayernwerk.de
                                                                                      meldung       2800 3355   Kunden             Registerkarte „Für
            Wir sind Ihr Partner                                                      Gas                                          Zuhause“

            für das nötige Stück Sicherheit
                                                                                      Technischer   0941        Online Service     www.bayernwerk.de
                                                                                      Kundenser-    2800 3311   Energie-Einspei-   Registerkarte „Für
                                                                                      vice Strom                ser                Unternehmen“
                                                                                      und Erdgas

                                                                                    Förderung für regionale Lebensmittel
                                                                                    Wer in die Verarbeitung und Vermarktung regionaler Produkte
                                                                                    investieren will, kann ab sofort wieder staatliche Fördermittel
                                                                                    beantragen. Im Rahmen des Programms „VuVregio“ können
                                                                                    Investitionen wie Kühlräume, Verarbeitungsgeräte sowie be-
            Generalagentur Manfred Behammer                                         gleitende Maßnahmen wie z. B. Werbeaktionen oder Tage der
            Hauptbüro                                                               offenen Tür unterstützt werden. Die Förderung beträgt bis zu
            Pfarrerfeld 3 (am Sportplatz) · 94530 Auerbach                          20% der Kosten, maximal 50.000 €. Bei Premiumprodukten liegt
            Tel. (0 99 01) 200 650-0 · Fax (0 99 01) 200 650-9                      der Fördersatz bis zu 25%, bei Investitionen im Öko-Bereich sind
            E-Mail info@behammer.vkb.de · www.behammer.vkb.de                       bis zu 30% Zuschuss möglich. Mit dem Programm sollen gezielt
            Büro Senninger                                                          kleinere Projekte zur Verarbeitung und Vermarktung regionaler
            Eschbügelweg 17 · 94551 Hunding                                         Produkte angestoßen werden. Förderanträge und detaillierte
            Tel. (0 99 04) 84 050 · Fax (0 99 04) 84 051                            Informationen gibt es unter http://www.stmelf.bayern.de/ag-
            E-Mail johann_senninger@behammer.vkb.de
                                                                                    rarpolitik/foerderung/009714/index.php

    12
Behammer_Image_90x130.indd 1                                               19.12.17 15:51
An alle Vereine und deren Vorstände!
Sollten sich in ihrem Verein, Organisation, Einrichtung usw. Än-
derungen in der Vorstandschaft ergeben, beispielsweise durch
Neuwahlen oder aus sonstigen Gründen, würden wir bitten die-
se Informationen bitte zeitnah und selbständig jeweils an die
Verwaltung in Lalling weiterzugeben. Nur so ist es möglich stets
ein aktuelles Vereinsregister führen zu können. Dies ist notwen-
dig um wichtige Informationen jeweils auch an die zuständigen
Personen weiterleiten zu können! Wir bitten daher herzlichst         Netzwerk Nachbarschaft – Auszeichnung
um die Mithilfe seitens der Verantwortlichen. Vielen Dank!
                                                                     für die schönsten Gemeinschaftsaktionen
                                                                     Netzwerk Nachbarschaft zeichnet in diesem Jahr zum 15. Mal
Bayern zahlt                                                         die schönsten Gemeinschaftsaktionen von Nachbarn für Nach-
ab September 1.000 Euro Pflegegeld                                   barn aus. Alle „MacherInnen“ vor Ort sind herzlich eingeladen,
Sich selbst und den nächsten etwas Gutes tun, auch wenn es ei-       sich mit ihren Projekten zu bewerben. Gefragt sind originelle
nem gesundheitlich nicht gut geht: Das soll das neue Landespfle-     und kreative Aktionen, die das multikulturelle, familienfreundli-
gegeld ermöglichen, das der Freistaat nach einem Beschluss des       che und Mehrgenerationen-Miteinander im Wohnumfeld nach-
Kabinetts in München ab September auszahlen wird. Jeweils 1000       haltig fördern und beleben.
steuerfreie Euro pro Jahr kommen ab dann Pflegebedürftigen zu-       Gesucht: „Die schönsten Nachbarschaftsaktionen 2018“
gute. „Ein wichtiges Signal“ nennt der Passauer VdK-Geschäftsfüh-    Jetzt krempeln Deutschlands NachbarInnen wieder die Ärmel
rer Klaus Ortner diesen Entschluss des Kabinetts in seiner Presse-   hoch! Netzwerk Nachbarschaft ruft Anwohnergemeinschaften
mitteilung, in der er über das neue Pflegegeld informiert.           in diesem Jahr erneut dazu auf, sich mit ihren Aktionen für den
Anspruch auf diese staatliche Fürsorgeleistung haben alle Pfle-      Nachbar-Oskar zu bewerben. Die einen nehmen den Spaten
gebedürftigen mit einem Pflegegrad von 2 oder höher. Der             zur Hand und errichten öffentliche Mitmachgärten, die ande-
Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Antragstellung in Bay-          ren schaffen Begegnungsorte für Jung und Alt, organisieren
ern liegen. Anträge können ab sofort gestellt werden, die Frist      gemeinsam Theatergruppen und Poetry Slams oder gründen
endet am 31. Dezember 2018. Benötigt werden dafür eine Kopie         Selbsthilfe-Netzwerke in ihrem Viertel. Wieder andere engagie-
des Personalausweises beziehungsweise Reisepasses sowie eine         ren sich mit Geflüchteten für ein buntes Miteinander im Quar-
Kopie des Pflegekassenbescheids. Für Anträge von Bevollmäch-         tier. Allen gemein ist der Gedanke: Lebendige Nachbarschaft ist
tigten oder Betreuern ist auch eine Kopie der Vollmacht nötig.       pure Lebensqualität!
Ein einmal erfolgreicher Antrag wirkt für die folgenden Pflege-      Auszeichnungen für nachhaltiges Engagement
jahre fort und muss nicht erneuert werden.                           In diesem Jahr prämiert Netzwerk Nachbarschaft die kreativs-
Antragsformulare gibt es in allen Finanzämtern, Landratsäm-          ten Aktionen und Projekte mit sechs von Janosch gestalteten
tern und im Zentrum Bayern Familie und Soziales. Weitere Infor-      Nachbar-Oskars sowie der Plakette „Ort der guten Nachbar-
mationen unter www.landespflegegeld.bayern.de.                       schaft“. Die Geld- und Sachprämien im Wert von 10.000 Euro
                                                                     fördern den weiteren Ausbau der Siegerprojekte. 2017 wurden
                                                                     über 70 Nachbarschaften und Begegnungsstätten ausgezeich-
Bekanntmachung über das                                              net. Zahlreiche Bürgermeister unterstützten die Aktion.
Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten                               Sonderpreis für schöne Bilder
hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten                              Erstmalig vergibt das Netzwerk einen Sonderpreis für die
                                                                     schönsten Nachbarschaftsbilder. Eingereicht werden kön-
Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den           nen Fotos, Filme oder gemalte Bilder, die das bunte Leben im
Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wähler-         Wohnumfeld zeigen. Der Preis richtet sich an Akteure aller Al-
gruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusam-            tersgruppen.
menhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder
kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vor-          Seit 14 Jahren aktiv
ausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor-         Bereits 2004 organisierte Erdtrud Mühlens mit Unterstützung
und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen           des Künstlers Janosch einen Wettbewerb für gute Nachbar-
von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung        schaft und gründete die erste bundesweite Plattform zur Förde-
das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1   rung aktiver Nachbarn. „Wir wollen, dass sich engagierte Nach-
i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtig-   barn untereinander austauschen können und mehr Rückhalt für
ten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).   ihre Projekte erhalten“, so Mühlens. 2.800 Nachbarschaften ha-
                                                                     ben sich dem Aktionsbündnis seit seiner Gründung angeschlos-
Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten
                                                                     sen. Mitglieder können sich kostenlos Checklisten downloaden
durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widerspre-
                                                                     und sich von Experten beraten lassen.
chen (§ 50 Abs. 5 BMG). Wer bereits früher einer entsprechen-
den Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu          Alle Informationen sind auf www.netzwerk-nachbarschaft.net
widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem           hinterlegt. Teilnehmen können alle Nachbargemeinschaften
schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab so-      aus Deutschland und Österreich, die bis zum Oktober eine ge-
fort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich           meinsame Aktion erfolgreich umgesetzt haben.
dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Ver-      Kontakt
bindung setzen:                                                      Netzwerk Nachbarschaft
Anschrift: Verwaltungsgemeinschaft Lalling · Hauptstr. 28 ·          Melanie Fiergolla
             94551 Lalling · Zimmer 1 · Telefon 09904/8312-0 ·       Eppendorfer Landstraße 102a
             E-Mail: poststelle@vgem-lalling.bayern.de               20249 Hamburg

                                                                                                                                     13
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