Schaufling Rund um unsere Dorflinde Das Informationsblatt für die Gemeinde
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Rund um unsere Dorflinde Das Informationsblatt für die Gemeinde Schaufling Kostenlose Verteilung · erscheint vierteljährlich Ausgabe 14/56 · Jahrgang 18 · Juli–September 2018 Bachgedanken Vo weitem hörst des rauschen scho. Wos is`n lous, wos is`n do? Du gehst wia g`fanga darauf zua. Es klingt so sche aus da Natur. Af oamoi geht des Herz dir auf, a Bacherl lauft vom Woid heraus. A Boch! So frisch, so stoiz, so klar. De Welt is einfach wundabar ... ! Der Boch lauft scho an Ewigkeit. Duad`s a no lang noch uns`rer Zeit. Und du Mensch glaubst das`d wichtig bist? Schau o den Boch, obs`d richtig bist...? Titelbild: Stefan Greil
Persönliche Worte des Bürgermeisters Liebe Schauflingerinnen, liebe Schauflinger, verehrte Gäste, liebe Freunde! allen ein herzliches „Grüß begleitet uns über die Jahreshälfte hinaus. Die dementspre- Gott“ zur Juli-Ausgabe des chenden Work-Shops waren bisher alle gut besucht und erste gemeindlichen Infoblattes Ideen kristallisieren sich bereits heraus. Ich hoffe, dass wir in der „Rund um unsere Dorflin Dorflin- nächsten Ausgabe bereits konkretere Informationen veröffent- de“. Mit dem Erscheinen der lichen können. Über alle weiteren laufenden Maßnahmen, Ak- Sommerausgabe unseres tivitäten sowie Geschehnisse aus Gemeinde und Region gibt`s „Gemeindeblattes“ haben auch dieses Mal wieder wie gewohnt ausführlichst Lesestoff wir die Hälfte des Jahres hier in der aktuellen Ausgabe. Hinweisen darf ich in diesem bereits hinter uns. Kaum Zusammenhang auch noch auf die gemeindliche Homepage zu glauben, möchte man www.schaufling.de wo ebenfalls stets topaktuell alles Neue doch meinen es hätte ge ge- rund um Schaufling zu finden ist. rade erst begonnen. Witte Witte- Ein Dank ergeht von dieser Seite noch an den CSU-Ortsverband, rungsbedingt für viele von welcher vor kurzem im Gemeindegebiet wieder neue und kos- uns sicherlich ein bisher tenlos überlassene Ruhebänke aufgestellt hat. Sie dienen Ein- erfreulicher Jahresverlauf, heimischen und Gästen an schönen Plätzen unserer Heimat zur haben doch die sonnigen Tage seit Winterende eindeutig die Rast und tragen zur Aufwertung unseres Wanderwegenetzes Oberhand behalten. Heiße Temperaturen bereits im Frühjahr, bei. Herzlichen Dank für das Engagement. wenig Niederschläge... Des einen Freud, des anderen Leid. So Abschließend ergeht noch herzliche Gratulation an den SV werden vor allem für Forst- und Landwirtschaft die daraus re- Schaufling zum Erreichen der A-Klassen-Meisterschaft der Her- sultierenden Folgen bereits jetzt merklich spürbar. Die Trocken- renmannschaft und dem daraus resultierenden Aufstieg in die heit begünstigt die ohnehin schon brenzlige Situation rund um Kreisklasse. Ein sportlicher Erfolg, welcher uns stolz macht! den Borkenkäfer. Die mit der Hitze einhergehenden ständigen Gewitterfronten sowie begleitenden unwetterartigen Starkre- gen- und Hagelereignisse der letzten Wochen gefährden Ernte und Ertrag. Auch die Gemeinde ist davon permanent betroffen. Andauernde Einsätze für unsere Feuerwehrleute. Immer wie- der auftretende Schäden durch Ausschwemmungen an Wegen sowie Überschwemmungen von Straßen und Verstopfung von Durchlässen erfordern ständiges Handeln des gemeindlichen Bauhof durch anhaltende Reinigungs- und Reparaturarbeiten, was ein vernünftiges abarbeiten der ohnehin anstehenden Auf- gaben nicht einfacher macht. Durch die Trockenheit ist auch ein deutlich merkbarer Anstieg beim Wasserverbrauch zu spü- ren... Hoffen wir also auf eine zwar „schöne“ zweite Jahreshälfte, gerne aber mit etwas „ausgewogeneren“ Wetterperioden und bestenfalls wenigen „normalen“ Unwettern. Dennoch soll nicht unerwähnt bleiben, dass wir uns ob der genannten „Ärgernis- se“ dennoch glücklicherweise dankbar schätzen können von tragischen Begleiterscheinungen der oben erwähnten Wetter- kapriolen bisher gänzlichst verschont geblieben zu sein. Bilder und Nachrichten rund um uns zeigen immer wieder auf, welche unglaubliche Gewalt, einhergehend mit tragischen Ereignissen, Für die Sommer- und Urlaubswochen wünsche ich allen Ge- hier zu Tage treten kann – was uns stets demütig stimmen soll. meindebürgern sowie Gästen gute Erholung und eine schöne Für die Gemeinde beginnt in der zweiten Jahreshälfte, genau- Zeit bis zum Erscheinen der Herbstausgabe. Ich persönlich be- er gesagt im Juli, als eine der großen Maßnahmen im Haushalt finde mich in der KW 32 bis KW 34 im Urlaub. Vertreten wird 2018 der Anschluss von Ensmannsberg an die gemeindliche mich wie gewohnt Richard Anzenberger in seiner Position als Wasserleitung. Mit der letzten noch förderfähigen Baumaßnah- 2. Bürgermeister. Ich würde darum bitten ihm das gleiche Ver- me des Bauabschnitts 12 der gemeindlichen Wasserversorgung trauen wie auch mir zu schenken. Dafür ein herzliches „Vergelt`s kann damit der Wasserleitungsbau der Gemeinde Schaufling, Gott“. welcher in den 80er Jahren startete, mit einer Gemeindeflä- chenabdeckung von 99 % abgeschlossen werden. Hierbei er- Herzlichst, geht mein Dank an die Einwohner des Dorfes sowie die jeweils betroffenen Grundstückseigentümer für die Kooperation zur Realisierung der notwendigen Maßnahme. Auch die Erstellung des ISEK´s zur Vorbereitung weiterer Maßnahmen die Dorfmitte betreffend, u. a. was auch das ehemalige List-Anwesen angeht, Robert Bauer, 1. Bürgermeister 2
Unsere Info-Seite Gemeindekanzlei Schaufling Recyclinghof Lalling Hauptstraße 8 | 94571 Schaufling | Tel. 09904/385 Waldstraße 1 | 94551 Lalling | Tel. 09904/469 poststelle@vgem-lalling.bayern.de | www.schaufling.de Öffnungszeiten: Öffnungszeiten: Dienstag, Freitag 13.00 Uhr–17.00 Uhr Dienstag Samstag 09.00 Uhr–14.00 Uhr 08.00 Uhr–11.30 Uhr Kanzlei für Parteiverkehr geöffnet Winteröffnungszeiten: 08.00 Uhr–10.00 Uhr Bürgermeistersprechstunde Dienstag, Freitag 13.00 Uhr–16.00 Uhr Mittwoch Samstag 09.00 Uhr–12.00 Uhr 08.00 Uhr–11.30 Uhr Bürgermeistersprechstunde Verwaltungsgemeinschaft Lalling Gemeindebücherei Schaufling Hauptstraße 28 | 94551 Lalling im Pfarrzentrum Tel. 0 99 04 / 8312-0 | Fax 0 99 04 / 8312-128 Kirchenweg 1 | 94571 Schaufling poststelle@vgem-lalling.bayern.de | www.vg-lalling.de Tel. 09904/7180 | Fax 09904/7244 Öffnungszeiten: Öffnungszeiten: Montag 08.15 Uhr–12.00 Uhr Mittwoch und Donnerstag 08.00 Uhr–12.00 Uhr 13.15 Uhr–16.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 16.00 Uhr–18.00 Uhr Dienstag 08.15 Uhr–12.00 Uhr Wochenende: nach den Gottesdiensten Mittwoch 08.15 Uhr–12.00 Uhr Auch für Urlauber u. Gäste steht die Gemeindebücherei zur Verfügung. 13.15 Uhr–18.00 Uhr Donnerstag ganztägig geschlossen Pfarramt Schaufling im Pfarrzentrum Freitag 08.15 Uhr–12.15 Uhr Kirchenweg 1 | 94571 Schaufling Touristinfo Lallinger Winkel Tel. 09904/7180 | Fax 09904/7244 Pfarrer Philipp Höppler Tel. 09904/84122 Hauptstraße 17 | 94551 Lalling | Tel. 09904/374 pfarramt.schaufling@bistum-passau.de Fax 09904/8312-128 info@lallingerwinkel.de | www.lallingerwinkel.de Öffnungszeiten: Mittwoch, Donnerstag 08.00 Uhr–12.00 Uhr Öffnungszeiten: Montag 09.00 Uhr–12.00 Uhr Dienstag 09.00 Uhr–15.00 Uhr So erreichen Sie den Bürgermeister: Mittwoch geschlossen Robert Bauer Donnerstag 09.00 Uhr–15.00 Uhr Böhaming 9 | 94571 Schaufling Freitag 09.00 Uhr–12.00 Uhr Tel. 0171/7527084 | Kanzlei Schaufling Tel. 09904/385 Samstag 09.00 Uhr–12.00 Uhr VG Lalling Tel. 09904/8312-113 Sonntag geschlossen robert.bauer@vgem-lalling.bayern.de Geburten seit April 2018 Sterbefälle seit März 2018 03.05.2018 Martin Reicher, Schaufling 28.03.2018 Möginger Josef, Klessing Eltern: Reicher Julia und Gerald 15.04.2018 Mittermeier Therese, Nadling 05.05.2018 Greta Maria Obser, Ensmannsberg Eltern: Obser Manuela und Patrick 28.04.2018 Sütsch Alexander, Schaufling Herzlichen Glückwunsch an die Eltern! 05.05.2018 Berndl Karl, Böhaming 17.05.2018 Bauer Michael, Böhaming Eheschließungen seit März 2018 17.05.2018 Eiglmeier Josef, Nadling 20.04.2018 Florian Eckmüller und Daniela Preis 28.05.2018 Blindhammer Klaus, Sicking 11.05.2018 Erwin Graf und Manuela Süß, Schaufling 19.05.2018 Josef Eiglmeier und Manuela Kern, Schaufling Der Herr gib Ihnen die ewige Ruhe! Wir wünschen alles erdenklich Gute für die gemeinsame Zukunft! Allen Hinterbliebenen unser aufrichtiges Beileid! Unsere runden Hochzeitsjubilare Jun – Sept 2018 03.08.2018 Sigurd und Margit Wagner, Goldene Hochzeit Unsere runden Altersjubilare Jul – September 2018 Wir gratulieren herzlichst zu diesem besonderen Feste! 21.07.2018 70 Jahre Berndl Günther 28.08.2018 85 Jahre Nachtmann Irmengard Geburtenstatistik der VG Lalling 01.09.2018 80 Jahre Seidl Adolf Jahr Grattersdorf Hunding Lalling Schaufling 06.09.2018 95 Jahre Waiblinger Anna 2014 9 7 9 12 22.09.2018 80 Jahre Pichlmaier Michael 2015 9 7 11 14 24.09.2018 70 Jahre Spann Christine 2016 12 14 13 15 2017 10 7 15 14 Herzlichen Glückwunsch und alles erdenklich Gute! 2018 6 2 5 5 3
Sitzungsprotokolle Niederschrift über die Sitzung entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Bürgermeister Bauer sagt eine Klärung zu und stellt des Weiteren fest, dass des Gemeinderates Schaufling Befürchtungen zu möglichen Geruchsimmissionen durch die Kläranlage bei einer späteren Baugebietserweiterung Sitzungstag: 14.03.2018 nach Rücksprache mit dem Ingenieurbüro nicht zu erwarten Sitzungsort: Schaufling seien. Anwesend: Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungs- 1. Bürgermeister u. Vorsitzender: Bauer Robert plans „Bachwiesen II“ in vorgelegter Form. Gemeinderäte: Schuster Ferdinand Berndl Alfons 4. Erlass der Haushaltssatzung mit Stangl Josef Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 Zacher Franz Sigl Michael Bürgermeister Bauer erinnert eingangs an die ausführliche Schaupp Jürgen Vorberatung des Haushaltsplanes in der letzten Sitzung. Guntkowska Benjamin Alle im Haushaltsplan aufgeführten Maßnahmen wurden im Gemeinderat bereits besprochen. Noch offene Fragen des Anzenberger Richard Gremiums zu einzelnen Haushaltsansätzen werden in der Streicher Georg Sitzung beantwortet. Bauriedl Karl Aufschläger Karl Der Gemeinderat beschließt, die Haushaltssatzung für das Jahr 2018 mit Anlagen zu genehmigen und zu erlassen. Der Abwesend: Röhrl Friedrich, krank Haushaltssatzung liegen folgende Beträge zugrunde: Schriftführer: Eder Patrick – Verwaltungshaushalt Der Vorsitzende erklärte die anberaumte Sitzung für eröffnet und stellte die ord- Einnahmen und Ausgaben von 2.382.300 € nungsmäßige Ladung sowie die Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderats – Vermögenshaushalt fest. Der Vorsitzende stellte weiter fest, dass die Mehrheit des Gemeinderats Einnahmen und Ausgaben von 1.449.200 €. anwesend und stimmberechtigt ist. Der Gemeinderat ist daher beschlussfähig (Art. 47 GO). Die Niederschrift der letzten Sitzung des Gemeinderats wurde den Die Haushaltssatzung 2018 mit Anlagen ist Bestandteil die- Mitgliedern zugestellt. ses Beschlusses. Bürgermeister Bauer gratuliert den Gemeinderäten Berndl, Auf- schläger und Bauriedl nachträglich noch offiziell zum Geburts- 5. Beschlussfassung über das Investitions- tag. Gemeinderat Bauriedl bedankt sich beim Gemeinderat für programm zum Finanzplan 2017 – 2021 die überbrachten Geburtstagsglückwünsche anlässlich seines Im Zuge der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2018 50. Geburtstages. und der Beschlussfassung der entsprechenden Haushalts- satzung durch den Gemeinderat ist auch eine fünfjährige Finanzplanung zu erstellen. Diese Planung umfasst laut der 1. Genehmigung des Protokolls der letzten Gemeindeordnung die Haushaltsjahre 2017 – 2021, wofür öffentlichen Sitzung ein eigener Beschluss erforderlich ist. Gegen das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung wer- Die Räte stimmen dem Investitionsprogramm für die Haus- den keine Einwände erhoben. haltsjahre 2017 – 2021 in vorgelegter Form zu. 2. Baugesuche 6. Bekanntgaben des Bürgermeisters Folgendem Baugesuch stimmt der Gemeinderat zu: – Information über genehmigte Bauvorhaben Schober Josef – Neubau eines Wohnhauses mit Garage in – Die Polizei hat in der Ortsmitte Schaufling kürzlich eine La- Hainstetten sermessung vorgenommen. Um auf die neue Tempo-30-Re- gelung aufmerksam zu machen, wird demnächst auch noch 3. Billigung des Vorentwurfs das Geschwindigkeitsanzeigensystem der VG aufgestellt. Bebauungsplan „Bachwiesen II“ – 2. Ausbauabschnitt Breitbandausbau; Die Telekom führt im Gemeindegebiet aktuell die Stand- Der Gemeinderat wird mittels Lageplan über den Vorent- ortsicherungen für die Multifunktionsgehäuse sowie die wurf des Bebauungsplans „Bachwiesen II“ informiert. Des- Leitungsverlegungen durch. Der Bürgermeister bittet die sen Geltungsbereich grenzt westlich an das bestehende Räte diesbezüglich bei der Bürgerschaft auf die notwendige Baugebiet „Bachwiesen I“ an und sieht die Möglichkeit zur Kooperationsbereitschaft hinzuweisen. Bebauung von zwei Wohngebäuden einschl. Nebengebäu- den vor. – Für die in diesem Jahr stattfindende Schöffenwahl wurden Hinsichtlich der textlichen Festsetzungen des Bebauungs- aus der Gemeinde Schaufling Herr Oswald Zöller und Frau plans wird von Seiten des Gemeinderates angeregt, diese Jutta Steininger vorgeschlagen. vorab nochmals mit dem Bauwerber zu besprechen. Falls – Information über den gut verlaufenen 1. Workshop zur Er- notwendig, sind im Rahmen des Satzungsverfahrens noch stellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungs- 4
konzepts (ISEK) für den Ortsbereich Schaufling sowie Aus- händigung einer ersten Ergebniszusammenfassung über Niederschrift über die Sitzung die Auftakt-veranstaltung. Der nächste Workshop ist für des Gemeinderates Schaufling Freitag, den 20. April, um 14:00 Uhr terminiert. Interessierte können sich weiterhin anschließen. Sitzungstag: 11.04.2018 – Wasserversorgung Ensmannsberg; Sitzungsort: Schaufling Information über das Besprechungsergebnis mit Vertre- Anwesend: tern der betroffenen Grundstückseigentümer sowie der 1. Bürgermeister u. Vorsitzender: Bauer Robert Asklepios Klinik. Demnach könne die Gemeinde das be- Gemeinderäte: Schuster Ferdinand stehende Leitungsnetz der Asklepios Klinik nutzen. Eine Berndl Alfons grundbuchrechtliche Dienstbarkeit, welche für die staatl. Zacher Franz Förderung des Wasserleitungsbaus notwendig ist, wurde Sigl Michael dabei zugesichert. Derzeit laufe die Vorbereitung für die öf- Schaupp Jürgen fentliche Ausschreibung. Im Frühsommer könne dann aller Guntkowska Benjamin Voraussicht nach mit dem Wasserleitungsbau begonnen Anzenberger Richard werden. Bauriedl Karl – Am 15. April 2018 findet die diesjährige Bürgerversamm- Aufschläger Karl lung statt. Röhrl Friedrich – Information über die Möglichkeit seitens der Gemeinde, Streicher Georg, Anwesend ab TOP 2 sich für das Prädikat „staatlich anerkannter Erholungsort“ zu Abwesend: Stangl Josef, entschuldigt bewerben. Eine Beschlussfassung hierüber ist für eine der Schriftführer: Dittrich-Heering Astrid nächsten Sitzungen vorgesehen. – Der Kindergarten Schaufling gestaltet in Zusammenarbeit Der Vorsitzende erklärte die anberaumte Sitzung für eröffnet und stellte die ord- mit der Mutter-Kind-Gruppe den Osterbrunnen. Dieser wird nungsmäßige Ladung sowie die Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderats am Freitagvormittag, den 23. März, im Rahmen einer kleinen fest. Der Vorsitzende stellte weiter fest, dass die Mehrheit des Gemeinderats Osterfeier gesegnet. Hierzu ergeht herzliche Einladung an anwesend und stimmberechtigt ist. Der Gemeinderat ist daher beschlussfähig den Gemeinderat. (Art. 47 GO). Die Niederschrift der letzten Sitzung des Gemeinderats wurde den Mitgliedern zugestellt. – Dank an die fleißigen Kegler aus der Mitte des Gemeinde- rates bei der diesjährigen Dorfmeisterschaft. Gedankt wird 2. Bürgermeister Richard Anzenberger gratuliert im Namen des in diesem Zusammenhang auch dem CSU-Ortsverband Gemeinderates Bürgermeister Bauer offiziell nachträglich zum Schaufling für das Ausrichten des beliebten Dorfkegelns Geburtstag. Bürgermeister Bauer lädt das Gremium zu einer und deren Engagement. Brotzeit nach der nächsten Sitzung im Mai ein. Bürgermeister Bauer gratuliert in Abwesenheit Gemeinderat Josef Stangl offi- ziell zum Geburtstag. 7. Anfragen – Gemeinderat Guntkowska fragt nach, wann die gesammel- 1. Genehmigung des Protokolls der letzten ten Impulse aus der Auftaktveranstaltung zum ISEK veröf- fentlicht werden. Bürgermeister Bauer verweist auf die heu- öffentlichen Sitzung te an den Gemeinderat ausgehändigte Zusammenstellung, Gegen das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung werden welche nun zeitnah auf der Gemeindehomepage eingestellt keine Einwände erhoben. werde. – Gemeinderat Schuster erkundigt sich nach dem Betrieb der 2. Baugesuche Hackschnitzelheizung in Schaufling. Bauer informiert über Folgendem Baugesuch stimmt der Gemeinderat zu: notwendige Wartungsarbeiten in der aktuellen Heizperiode Brüggen Dr. Wilhelm und Antje – Antrag auf isolierte Befrei- und stellt fest, dass die Heizanlage immer wieder Probleme ung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Al- bereite. ten Sportplatz 1“ bezüglich der Errichtung einer Einfriedung – Gemeinderat Schuster erkundigt sich ferner nach dem mit einer Höhe von 2 m Streusalzverbrauch beim diesjährigen Winterdiensteinsatz. Der Gemeinderat erteilt die beantragte Befreiung. Er dankt in diesem Zusammenhang dem gemeindlichen Bauhof für den abermals erfolgreich gemeisterten Winter- dienst. Bürgermeister Bauer schließt sich dem an und teilt 3. Wasserversorgung Ensmannsberg mit, dass der Streusalzverbrauch in dieser Winterperiode Der Gemeinderat wird informiert, dass der Eigentümer weitaus höher lag als noch im Vorjahr. des betroffenen Wegegrundstücks in Ensmannsberg seine – Gemeinderat Streicher erkundigt sich nach den Abrech- u.a. auch gegenüber dem Gemeinderat getätigte münd- nungsmodalitäten der Heizanlage zwischen Pfarrei und liche Zusage zum Bau einer Wasserleitungstrasse für den Gemeinde. Bürgermeister Bauer informiert hierzu über den Anschluss von 2 benachbarten Anwesen durch sein Wege- aktuellen Sachstand. grundstück zurückgezogen hat. – Gemeinderat Sigl spricht erforderliche Baumrückschnitte Im Vorfeld haben diesbezügliche Gespräche mit dem Grund- im Bereich des Kindergartenspielplatzes an. Bürgermeister stückseigentümer stattgefunden, so stand das Thema u.a. Bauer sagt eine Erledigung durch den Bauhof zu. auf der Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung auch im Beisein des Grundstückeigentümers. Nach der Zusage des gez. Bauer, Sitzungsleiter Eigentümers wurde die Trassenführung auf dessen Bitte hin gez. Eder, Niederschriftsführer optimiert. Eine Ausschreibung zum Ausbau der Wasserver- 5
sorgung in Ensmannsberg wurde eröffnet und Fördergelder soll alle potenziell in Frage kommenden Ortschaften einbe- bei der staatlichen Wasserwirtschaft sind beantragt worden. ziehen. Der Grundstückseigentümer begründet seine Absage nun Der Bürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen An- mit dem Hinweis, dass er einen Rechtsstreit mit der „öffent- träge zu stellen. Inwieweit das Verfahren erfolgreich been- lichen Hand“ (Freistaat Bayern) wegen eines privaten Bau- det werden kann, ist mit Gewissheit nicht vorherzusagen. vorhabens hat und das Ergebnis abwarten möchte bevor er eine Entscheidung bzgl. der Wasserleitung treffen könne. 6. Vorschläge für die Schöffenwahl 2018 Bürgermeister Bauer zitiert die Absage des Grundstücks- eigentümers mit den Worten: „Ich kann den Vorfall aktuell Das Landgericht Deggendorf teilt mit, dass die Gemeinde nicht bearbeiten.“ für die Wahlperiode 2019 – 2023 wieder eine Person zum Haupt- und Hilfsschöffen vorschlagen soll. Aufgrund der Absage der ursprünglich zugesicherten Ko- operationsbereitschaft entsteht als weiteres Problem die Der Gemeinderat beschließt, Frau Jutta Steininger, Martins- Gefährdung der Förderung durch das Wasserwirtschaftsamt tetten und Frau Maria Grafenauer, Schaufling, für die neue für die Maßnahme, da die Bewilligungsfrist nach aktuellem Wahlperiode vorzuschlagen. Sachstand heuer abläuft. Ein Antrag auf Verlängerung wur- de gestellt. 7. Bekanntgaben des Bürgermeisters Zum Sachverhalt fand eine Besprechung mit der Kommu- – Information über Veranstaltungen und Termine nalaufsicht und dem Gesundheitsamt statt. Um auf recht- lichem Wege eine zwangsweise Leitungsverlegung im – Bekanntgabe über genehmigte Bauvorhaben seit der letz- Bereich der Privatstraße zu ermöglichen, gibt es zwei Vari- ten Sitzung anten. Variante A ist die Grundstücksbenutzung nach § 14 – Information über die ILE-Informationsfahrt nach Furth bei Wasserabgabesatzung, hier ist die Gemeinde der Kläger. Va- Landshut am 3. Mai 2018 riante B ist die Durchleitung nach § 93 Wasserhaushaltungs- – Information über die Bauhöfe-Fahrt zum „Karpfhamer Volks- gesetz, hier klagt der Landkreis. fest“ am 31.08.2018 Nach ausführlicher Information durch Bürgermeister Bauer – Bekanntgabe über Abrufgenehmigung und Kreditauszah- und Diskussion im Gemeinderat entscheidet sich das Gremi- lungsmitteilung der LfA Förderbank Bayern über den Infra- um zu weiterer Vorgehensweise: kredit Breitband in Höhe von 149.000,00 EUR – Es wird nochmals versucht, mit dem Grundstückseigen- – Information über Termin Goldsteigfest mit Christophorus- tümer eine Einigung zu erzielen. Sollte eine Einigung er- Markt am 22. Juli 2018 und Bitte um Beteiligung bei der Or- zielt werden, wird diese sofort notariell beglaubigt. ganisation und Abwicklung – Die Entscheidung des WWA zur Verlängerung der För- derfrist wird abgewartet. Sollte die Förderfrist nicht verlängert und auch keine 8. Anfragen Einigung mit dem Grundstückseigentümer erzielt wer- – Gemeinderat Sigl erkundigt sich zur Sachlage bezüglich der den, überlegt man sich, das Projekt einzustellen. Sanierung des Nadlinger Bergweges; – Als weiteren Schritt wird eine Klage nach Variante B Bürgermeister Bauer informiert zum aktuellen Stand; überlegt. – Des weiteren bittet GR Sigl um Rücksprache mit der WBV – Das Landratsamt prüft anhand der Unterlagen ein wei- wegen Flurschäden im vergangen Jahr am Nadlinger Berg- teres Vorgehen und entscheidet dann, ob die Vorausset- weg; zungen für eine Klage nach Variante B gegeben sind. Bürgermeister Bauer sichert zu, dass er sich mit den zustän- digen Stellen wiederholt in Verbindung setzt; Der Gemeinderat beschließt ferner, sofern keine Einigung – Gemeinderat Berndl regt auf Bitten von Eltern an, am Bolz- erzielt werden kann und die Förderfrist verlängert wird: platz eine kleinkindgerechte Schaukel zu installieren; Sollten die Bedingungen gegeben sein, dass das Landrat- Bürgermeister Bauer wird sich darum kümmern; samt eine Durchleitung nach § 93 Wasserhaushaltsgesetz (Duldung) für durchsetzbar erachtet, stellt die Gemeinde gez. Bauer, Sitzungsleiter den diesbezüglichen Antrag. gez. Dittrich-Heering, Niederschriftsführer 4. Beauftragung einer Person für das Maibaumaufstellen Aus versicherungstechnischen Gründen muss die Gemein- de eine zuständige Person beauftragen. Der Gemeinderat beschließt, Herrn Meiler Fabian von der KLJB Schaufling die- sen Auftrag zu erteilen. 5. Grundsatzbeschluss für Antrag auf Anerkennung als Erholungsort Bürgermeister Bauer informiert den Gemeinderat über die Möglichkeit, einen Antrag auf Anerkennung als Erholungs- ort zu stellen. Der Gemeinderat beschließt, beim Innenministerium die Anerkennung als Erholungsort zu beantragen. Der Antrag „Wir wünschen allen Kunden und Freunden ein gesegnetes Weihnachtsfest 6 sowie alles Gute im Neuen Jahr 2018"
Niederschrift über die Sitzung allen seinen Teilen. Gleichzeitig soll die bisherige Satzung vom 06.12.2002 außer Kraft treten. des Gemeinderates Schaufling Sitzungstag: 16.05.2018 5. Erlass einer neuen Friedhofs- und Sitzungsort: Schaufling Bestattungssatzung Der Erlass einer neuen Satzung wurde angestrebt, weil ver- Anwesend: mehrt Anfragen zu einer sog. „Baumbestattung“ bei der Ver- 1. Bürgermeister u. Vorsitzender: Bauer Robert waltung eingehen. Des Weiteren wolle man diesbezüglich Gemeinderäte: Schuster Ferdinand die Attraktivität des gemeindlichen Friedhofs ausbauen. Berndl Alfons (Anwesend ab 2c) Aus diesem Grund wurde der Passus „Baumbestattung“ in Stangl Josef die neue Satzung aufgenommen. Ebenfalls aufgenommen Zacher Franz wurde in § 13 a das Verbot zur Aufstellung von Grabsteinen, Sigl Michael die aus „ausbeuterischer Kinderarbeit“ stammen. Schaupp Jürgen Vom Bürgermeister auch erläutert wurde die gestalterische Guntkowska Benjamin Umstellung in Sachen Baumbestattung. Anzenberger Richard Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis Streicher Georg und stimmt der neuen Satzung in vollem Umfang zu. Bauriedl Karl Gleichzeitig soll die bisherige Satzung vom 14.12.2009 au- Röhrl Friedrich ßer Kraft treten. Abwesend: Aufschläger Karl, entschuldigt Schriftführer: Richard Weber 6. Erlass einer neuen Friedhofsgebührensatzung Der Vorsitzende erklärte die anberaumte Sitzung für eröffnet und stellte die ord- nungsmäßige Ladung sowie die Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderats Die Änderung zur alten Satzung besteht darin, dass in § 3 fest. Der Vorsitzende stellte weiter fest, dass die Mehrheit des Gemeinderats „Grabgebühr“ zusätzlich der Betrag für eine Baumgrabstätte anwesend und stimmberechtigt ist. Der Gemeinderat ist daher beschlussfähig aufgenommen wurde. (Art. 47 GO). Die Niederschrift der letzten Sitzung des Gemeinderats wurde den Diese neue Gebühr wird auf 350,00 € festgesetzt und be- Mitgliedern zugestellt. zieht sich auf eine „Laufzeit“ von 10 Jahren. Zu Beginn der Sitzung gratulierte Bürgermeister Bauer den Ge- Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis meinderäten Schaupp und Sigl nachträglich zum Geburtstag. und stimmt der neuen Satzung in vollem Umfang zu. Gleichzeitig soll die bisherige Satzung vom 06.03.1980 au- 1. Genehmigung des Protokolls der letzten ßer Kraft treten. öffentlichen Sitzung Gegen das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung wur- 7. Fortführung des Breitbandausbaues den keine Einwände erhoben. Nach Mitteilung des Bürgermeisters könnten lt. Ergebnis der Markterkundung durch Fortführung des Breitbandaus- 2. Baugesuche baues (Fördertopf Höfebonus) nun 6 weitere Anwesen der Der Gemeinderat stimmt folgenden Baugesuchen zu: Gemeinde wegen Unterschreitung der Mindestversorgung (16 Mbit/s) mit angemessenen Mbit/s versorgt werden. Al- a) Michael Sigl – Antrag auf Verlängerung der Baugenehmi- lerdings kann es durchaus sein, dass aufgrund des geringen gung zur Errichtung einer überdachten Unterstellhalle mit Endnutzerpotenzials im Vergleich zum Bauaufwand keine Lagererweiterung. Ausführungsangebote eingehen werden. Dies war in der Michael Sigl nahm an der Abstimmung nicht teil Vergangenheit bei derartigen Ausschreibungen bereits der b) Josef Schober – Antrag auf isolierte Befreiung von der In- Fall. nenbereichssatzung Hainstetten bezüglich notwendiger Es gibt nun 2 Möglichkeiten: Abgrabung und Aufschüttung in Hainstetten. a) Die Maßnahme wird momentan ausgesetzt bis neue För- c) Seidl Johanna und Abertshauser Dennis – Antrag auf Ertei- derrichtlinien für die Mindestversorgungsrate von 30 Mbit/s lung der denkmalrechtlichen Erlaubnis zur Renovierung ei- geschaffen werden. Dann bestünde evtl. die Möglichkeit, nes Einfamilienhauses in Wulreichung. die verbliebenen Einzelanwesen in eine neue großflächige d) Manuel Niebauer – Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung Ausschreibung (mehrere Anwesen unter der Mindestversor- eines Wohnhauses in Schaufling. gung) aufzunehmen. Bei mehreren potentiellen Anschluss- nehmern wäre eine Angebotsabgabe für Netzbetreiber si- 3. Bebauungsplan „Bachwiesen II“ – cherlich attraktiver. Behandlung der Stellungnahmen b) Die Gemeinde schreibt die Maßnahme aus und wartet auf und Billigung des Entwurfs Angebote. Um unverhältnismäßig hohe Angebote zu um- gehen empfiehlt es sich jedoch, den Ausschreibungsbetrag Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des Bürgermeis- auf Grund praxisorientierter Kostenschätzungen zu deckeln. ters zur Kenntnis und billigt den Entwurf in der vorgetrage- Ohne diese Vorgabe müsste der Zuschlag einem evtl. über- nen Form. teuerten Angebot erteilt werden (gesetzl. vorgeschriebene Bindefrist). 4. Erlass einer Außenbereichssatzung für Klessing Auf Vorschlag des Bürgermeisters entscheidet sich der Ge- Der Gemeinderat nimmt den Inhalt der neuen Außenbe- meinderat für die Möglichkeit b und beschließt, den Decke- reichssatzung Klessing zur Kenntnis und billigt diesen in lungsbetrag auf 200.000,00 € festzusetzen. 7
8. Bekanntgaben des Bürgermeisters l) Austausch/Abfrage Beteiligung GR am diesjährigen Gold- steigfest. a) Information bzgl. Nacharbeiten in Sachen Wasserleitungs- bau Muckenthal b) Information über erhöhten durchschnittlichen Trinkwasser- 9. Anfragen verbrauch und diesbezügliche weitere Herangehensweise. c) Der Gemeinderat wird darüber informiert, dass aus gegebe- a) Gemeinderat Guntkowska erkundigte sich nach dem zeitli- nem Anlass bei der nächsten Sitzung ein Gemeinschaftsfoto chen Ablauf der Erneuerungsarbeiten auf der St 2133. gemacht werden soll. Die Hauptarbeiten sollen während der Schulferien und in 2 Abschnitten durchgeführt werden, nämlich von Hainstetten d) Hinweis auf anstehende Termine. bis Schaufling und vom Kreisverkehr bis Gerholling. e) Die Haushaltsatzung 2018 wurde vom Landratsamt genehmigt. b) GR Schuster erkundigte sich über eine Möglichkeit zur Auf- f ) Information zu genehmigten Bauvorhaben. stellung des Geschwindigkeitsmessgerätes im Bereich Wul- g) Die Info über die erfolgte Verkehrsmessung in Schaufling reiching. Der Bürgermeister wird dies veranlassen. wurde zur Kenntnis genommen. c) GR Bauriedl berichtet über auftretende Verkehrsbehinde- h) Über die geplante Vorplatzteerung, Salzsiloaufstellung und rungen durch anhaltende Fahrzeuge im Bereich Metzgerei Büroerrichtung im Bauhofbereich wurde informiert. List und Dorfladen. Hier müsse man grundsätzlich an die Vernunft der jeweiligen Verkehrsteilnehmer appellieren, so i) Information zur ILE: ILEK ist kurz vor der Fertigstellung. Ge- Bürgermeister Bauer. meinschaftsversammlung aller ILE-Gemeinderäte mit Bür- d) GR Anzenberger fragte über die Errichtung möglicher „bar- germeistern findet zur Vorstellung im Zeitraum Juni/Juli rierefreier Zugänge“ zum Leichenhaus nach. Nach Auskunft statt. Sollte als Pflichtveranstaltung wahrgenommen wer- des Bürgermeisters wurden bisher mehrere Ideen vor Ort den. Einladung ergeht zeitnah. besprochen, jedoch hat sich noch keine baulich geeigne- j) Schaufling beteiligt sich an der Aktion „Bayerns schönster te Lösung nach Vorschrift der Barrierefreiheit gefunden. Er Maibaum“ sei aber weiterhin bestrebt, hier zu einem befriedigenden Der GR sollte dafür Werbung machen und sich selber auch Ergebnis zu kommen. Man kam überein, dass sich Bürger- an der Abstimmung beteiligen. meister Bauer und GR Sigl vor Ort noch einmal der Situation k) Information über die rege Beteiligung – auch auswärtiger annehmen werden. Personen – an den diesjährigen Frühjahrs-Wander-Etappen des Wanderstammtisches. Lob an alle Beteiligten für Ausar- gez. Bauer, Sitzungsleiter beitung, Organisation usw. gez. Weber, Niederschriftsführer 8
Hinweise und Bekanntmachungen Zusammen mit den Ämtern wirken sie bei der Abmarkung der Schülerlotsen gesucht! Grundstücke mit. Auf Anordnung des Bürgermeisters nehmen sie Grenzbegehungen vor und informieren die Gemeinde über Auch für das kommende Schuljahr 2018/2019 sucht die Mängel an Grenzzeichen. Gemeinde Schaufling zur Unterstützung unseres vor- bildlichen Teams wieder zuverlässige und engagierte Das Siebenergeheimnis ist ein geheimes Zeichen zur Kennzeich- Schülerlotsen. Daher bitten wir die Gesamtbevölkerung nung von Grenzpunkten. Dieses wird den Feldgeschworenen um Unterstützung zum Wohle und zur Sicherheit unse- bei Einführung in die Tätigkeit unter Eid genannt. Feldgeschwo- rer Kinder! rene arbeiten sowohl selbständig als auch auf Anordnung. Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen für ein Gebiet Für die Kleinen ist der Weg durch den Straßenverkehr fest. Das Zuständigkeitsgebiet umfasst maximal die Größe der nicht ungefährlich. Besonders wenn im Herbst wieder Gemeinde, eine Unterteilung nach Gemarkung ist aber möglich die dunkle Jahreszeit beginnt häufen sich die potentiel- bzw. üblich. Für ihre Tätigkeit erhalten Feldgeschworene eine len Gefahrenquellen. Um die Mädchen und Buben sicher Aufwandsentschädigung. über die Straße zu bringen suchen wir zuverlässige und engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger. Einsatzzei- Kleine geschichtliche Exkursion: ten sind jeweils morgens und mittags bzw. nachmittags Die Wurzeln des Feldgeschworenenamtes liegen im 13. und 14. nach Schulschluss und werden mit den zwei derzeit ak- Jahrhundert. Es hat seine Wurzeln in den damaligen Feld- und tiven Lotsen im Vorfeld geplant. Die Schülerlotsen sor- Untergangsgerichten, die wiederum aus den Dorfgerichten gen an den Übergängen in Schaufling für Sicherheit und hervorgingen. Im damaligen Dorfrecht vereinheitlichten die so- bringen die Schüler so gefahrenfrei über die stark befah- genannte Feldgeschworenen-, Feldgerichts-, Siebener-, Stein- rene Straße. Je mehr Lotsen sich einbringen umso ge- setzer oder Marker-Ordnungen das Territorialrecht. Anfang des ringer wird durch Arbeitsteilung der zeitliche Aufwand 19. Jahrhunderts kam es zu grundlegenden Reformierungen für den Einzelnen. Kinder und aktive Lotsen wären ihnen der kommunalen Organisation. In diesem Rahmen entstanden sehr dankbar für die Unterstützung! damit auch einheitliche „Siebenerordnungen“. Protokollbücher Ein großes Dankeschön in diesem Zusammenhang an von Feldgeschworenen, die bis in 16. Jahrhundert zurückrei- unser bestehendes Lotsenteam Helmut Leitl und Mar- chen, sind ein wahrer Fundus an Informationen über die Aufga- tina Hackl, welche zuverlässig seit mittlerweile bereits ben der Feldgeschworenen. Der Begriff „Siebener(-geheimnis) zwei Jahren für die Sicherheit unserer Kleinen sorgen. ist auf die Anzahl der Feldgeschwornen zurückzuführen, da früher meist eine Gruppe von 7 Personen von der Gemeinde Als „Einsatzkräfte“ können sich alle interessierten Väter, benannt war. Diese Tätigkeit gibt es übrigens nur im süddeut- Mütter, Großeltern oder MitbürgerInnen bei Bürger- schen Raum. meister Robert Bauer oder in der VG Lalling melden. Eine dementsprechende Schutzkleidung wird selbst- Wer sich für das Ehrenamt des Feldgeschworenen interessiert verständlich kostenlos gestellt. Auch Schulung und Ein- oder für eine Entscheidungsfindung weiter Informationen weisung Seitens Verkehrswacht und Polizei ist selbstver- möchte, kann sich bei der VG Lalling oder Bürgermeister Robert ständlich kostenlos und unkompliziert. Bauer melden. Fassen sie sich ein Herz und denken sie an unseren Nach- Robert Bauer, Bgm. wuchs! Dankeschön! Nähere Informationen und Details erteilt Bürgermeister Aufruf – Fotos gesucht Robert Bauer (Telefon 09904/385) oder die VG Lalling (Telefon 09904/8312-121). Mehrere Autoren arbeiten derzeit an einem Buch über die Ge- schichte und Entwicklung der Gemeinde Schaufling. Es soll eine Robert Bauer, Bgm. ausführliche Chronik über unsere Heimat entstehen. Dazu be- nötigen wir aber darüber hinaus auch die Unterstützung unse- rer Mitbürger. – Wer hat Fotos speziell zum legendären Ruselbergrennen? Die Gemeinde Schaufling – Wer hat generell alte Fotos aus der Gemeinde Schaufling? sucht Feldgeschworene – Wer hat Fotos speziell von Baumaßnahmen (Straßen- Die Gemeinde Schaufling ist auf der Suche nach bau, Wasserleitungsbau, Kanalbau) aus den letzten Feldgeschworenen. Diese wachen über die Jahrzehnten und evtl. auch aktuell? (Grundstücks-) Grenzen, unterstützen Gemeinde – Wer hat Winterfotos aus der Gemeinde (Ortschaften, und Vermessungsbehörden. Dabei handelt es Landschaften usw.), sowohl aktuell als auch schön älte- sich um das älteste Ehrenamt, dass es bayern- ren Datums? weit gibt. Voraussetzung für die Berufung zu die- ser Tätigkeit sind ein tadelloser Leumund, der Bewerber muss Wir wären sehr dankbar, wenn sie diese Bilder der Gemeinde für gewissenhaft, unparteiisch und verschwiegen sein. Ein Feld- kurze Zeit zum Digitalisieren ausleihen bzw. in digitaler Form geschworener wird zur Bewahrung des Siebenergeheimnisses zukommen lassen würden. Selbstverständlich bekommen Sie mittels Vereidigung auf Lebenszeit verpflichtet. Darüber hinaus etwaige Originale wieder zurück. Einfach kurz beim 1. Bürger- muss der- oder diejenige ortsansässig sein. meister Robert Bauer oder in der VG Lalling (09904/8312-110) Bescheid geben. Vielen Dank für die Unterstützung! Die Aufgaben der Feldgeschworenen sind die Zusammenar- beit mit den Vermessungsbehörden sowie Grenzbegehungen. Robert Bauer, Bgm. 9
Hinweis von der Kreisbrandinspektion Landkreis Deggendorf Kontrolliertes Abbrennen von Ästen und Zweigen wird immer wieder durchgeführt. Das Feuer muss bei den Behörden geneh- migt und angemeldet werden. Ebenso wird geraten, das Feuer bei der zuständigen ILS unter 112 telefonisch zu melden um Fehlalarme zu vermeiden. Auch bei der kontrollierten Verbren- Spielplätze und Spielgeräte – nung ist auf den Brandschutz zu achten. Glutnester müssen Scherben- und schadenfrei spielen auch abgelöscht werden. Spielplätze haben jetzt wieder Saison. Winter und Vandalen ha- ben aber manchmal Spuren hinterlassen. Scherben oder rostige Schrauben können Kinder gefährden. Dokumentieren Sie Schä- Rasen mähen und sonstige Arbeiten den (z. B. mit der Smartphone-Kamera) und leiten Sie sie dem am Feierabend und am Wochenende Betreiber bzw. der Gemeinde/Bauhof zu. Um 20:00 Uhr ist spätestens Schluss – damit es in der Nachbar- Scherben können Sie selbst beseitigen. Nicht mit den bloßen schaft friedlich bleibt. Händen, sondern mit der Sandschaufel. Werfen Sie die Glasreste Weil der späte Sonnenuntergang und die warme Witterung nicht einfach in den nächsten Abfallbehälter. Verpacken Sie sie dazu verleitet, seine Freizeit-Aktivitäten bis in die Nacht auszu- sicher. dehnen, verweist die Gemeinde in diesem Zusammenhang auf Besonders gefährlich sind Spritzen. Hier besteht Infektions- die aktuelle Rechtslage. Nach bundesweiter Verordnung dürfen risiko. im Einzelnen an Sonn- und Feiertagen und werktags zwischen Meiden Sie mit Ihren Kindern/Enkelkindern grundsätzlich etwa- 20:00 Uhr und 7:00 Uhr folgende Geräte nicht betrieben werden: ige Spielplätze, die häufig verunreinigt werden. Stets gilt: Der Heckenscheren, tragbare Motor-Heckensägen, Beton- und Mör- prüfende Blick schützt Kinder vor Schaden und Scherben. telmischer, Rasentrimmer/Rasenkantenschneider, Vertikutierer, Obwohl die Spielplätze und Spielgeräte in regelmäßigen Ab- Schredder/Zerkleinerer und Rasenmäher. Dabei spielt es keine ständen durch die Gemeinde kontrolliert werden, können Schä- Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder mit Elekt- den bzw. Verunreinigungen nie vollständig ausgeschlossen romotor betrieben wird. So genannte lärmarme Rasenmäher werden. Wir bitten deshalb nachdringlich, entsprechende Miss- und Maschinen mit dem Umweltzeichen dürfen ebenfalls nicht stände an unseren Bauhof zu melden. länger betrieben werden. Bei Freischneidern, Verbrennungs- motorbetriebene Grastrimmer/Graskantenschneider, Laub- Robert Bauer, Bgm. bläser und Laubsammler spielt es eine Rolle, ob sie ein EG-Um- weltzeichen haben: Mit EG-Umweltzeichen – Betrieb an Werkta- gen zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr erlaubt. Ohne EG-Umweltzeichen – Betrieb an Werktagen nur von 9:00 Verbrennen pflanzlicher Abfälle Uhr bis 13:00 Uhr sowie von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr erlaubt. Zur Info: Bei Beschwerden ist nicht die Gemeinde zuständig! Im Die staatliche „Verordnung über die Beseitigung von pflanzli- Sinne einer guten Nachbarschaft bitte um gegenseitige Rück- chen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen“ sichtnahme, auch sie könnten einmal der Betroffene sein. regelt die Verbrennung holziger Abfälle. Voraussetzungen: VG Lalling – Die holzigen Abfälle stammen aus Gärten – Verbrennung außerhalb im Zusammenhang bebauter Hinweise zur Durchführung Ortsteile (nicht innerhalb geschlossener Ortschaften) von öffentlichen Veranstaltungen – an Werktagen zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr dürfen auf Aus Sicherheitsgründen müssen öffentliche Veranstaltun- den Grundstücken auf denen sie angefallen sind verbrannt gen bei der Gemeinde angezeigt werden! werden. Dabei sind Gefahren und erhebliche Belästigungen Auszug aus Artikel 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz: Ver- durch Rauchentwicklung zu verhindern. anstaltung von Vergnügungen: Eine zusätzliche Verordnung der Gemeinde zur Zulassung der 1) Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat dies Verbrennung holziger Gartenabfälle innerhalb geschlossener der Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit Ortschaften ist rechtlich nicht mehr möglich. Das heißt aber der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilneh- auch, innerhalb geschlossener Ortschaften ist jegliches Ver- mer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. brennen von brennbaren Materialien grundsätzlich verboten. Sobald bei einer öffentlichen Veranstaltung auch alkoholische Auf Grund des Bayer. Abfallwirtschafts- und Altlastengesetzes Getränke abgegeben werden, ist zusätzlich eine vorüberge- sind kompostierbare Stoffe weitestgehend in den Stoffkreislauf hende Gaststättenerlaubnis erforderlich. Diese muss eben- zurückzuführen, d.h. in einem Recyclinghof oder -zentrum ab- falls bei der Gemeinde beantragt werden. zuliefern. Formulare sind auf der Homepage der VG Lalling / Gemeinde Die Gemeinden sind daher verpflichtet Bringsysteme zur stoffli- Schaufling abrufbar und können gerne per E-Mail übersandt wer- chen Verwertung pflanzlicher Abfälle einzuführen. Ausreichend den. Die Anzeige kann aber auch im Rathaus, Zimmer 2, erfolgen. ist die Aufstellung von Grüngutcontainern auf den jeweiligen Wertstoffhöfen. VG Lalling 10
Hundesteuer 2018 Hundehalter, die einen über vier Monate alten Hund halten, sind verpflichtet, ihn unverzüglich bei der Wohnsitzgemeinde Schaufling oder bei der Verwaltungsgemeinschaft Lalling anzu- melden. Ebenfalls sind Veränderungen, die auf die Steuerpflicht Einfluss haben können bei den genannten Behörden anzuzei- gen. Bei Veräußerung oder Verenden des Hundes sind Nachwei- se vorzulegen. Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Jahres oder während des Jahres an dem Tag an dem der Steuertatbe- stand (z. B. Kauf eines Hundes) verwirklicht wird. Die Gemeinde weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass jeder Hundebesitzer für die Sauberkeit im öffentlichen Bereich (z. B. auf Straßen oder Bürgersteigen) verantwortlich ist, und dies nicht mit der Hundesteuer abgegolten ist. Ebenso hat jeder Hundehalter dafür zu sorgen, dass kein Hund unbeaufsichtigt frei herumläuft. VG Lalling Mit uns fahren Sie Ausbau eines Dachgeschosses – sicher in die neue Saison. Anbau eines Wintergartens Jede Vergrößerung der Geschossfläche eines Gebäudes ist der Gemeinde zu melden, auch wenn es sich um eine nach der Bay- erischen Bauordnung genehmigungsfreie Baumaßnahme han- Bauer Fahrzeugtechnik deln sollte. Diese Flächen unterliegen trotzdem der Beitrags- Hauptstraße 2 • 94571 Schaufling pflicht für die Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage! Tel. 09904 - 84 63 21 • Fax 09904 - 84 63 14 bauer-fahrzeugtechnik@t-online.de VG Lalling www.bauer-schaufling.de Frühlingszeit ist Urlaubszeit Jetzt Camping-Urlaub planen – eine Woche schon ab 510,- €* *zzgl. Servicepauschale 11
Zurückschneiden von Hecken, Bäumen und Sträuchern Aus gegebenem Anlass möchten wir an alle Mitbürgerinnen Bürgerenergiepreis Niederbayern – und Mitbürger appellieren, dass sie Hecken, Bäume und Sträu- cher auf Ihrem Grundstück, die in öffentliche Verkehrsflächen Bewerbungsstart 2018 (Gehwege, Fahrbahnen, Plätze) hineinragen, regelmäßig zu- Den mit insgesamt 10.000 EUR dotierten Bürgerenergiepreis rückschneiden, so dass die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs lobt das BAYERNWERK zum sechsten Mal in Folge aus. Ange- nicht behindert wird. sprochen sind BürgerInnen, die sich mit lokalem Engagement, Es ist besonders darauf zu achten, dass die Sicht auf Verkehrszei- Ideen und Projekten einen Impuls für die Zukunft setzen. Teil- chen, Straßenlaternen, Hausnummernschilder und Straßenbe- nehmen können Privatpersonen genauso wie Vereine, Schule zeichnungen auch aus großer Entfernung nicht verdeckt sein darf. oder andere Gruppierungen. Außerdem weisen wir darauf hin, dass die Bepflanzungen an Gefördert werden pfiffige, außergewöhnliche Ideen und Maß- Kreuzungen und Einmündungen stets so zu halten sind, dass nahmen, die einen Energiebezug haben und sich mit den The- ein ausreichender Sichtwinkel für einbiegende Fahrzeuge vor- men Energieeffizienz und Ökologie befassen. handen ist. Ausgeschlossen sind Projekte von Gewerbebetrieben, die deren Das Verbot nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG, in der Zeit vom Geschäftszweck unterstützen. 1. März bis 30. September keine Hecken und Bäume zu entfer- Ausführliche Beschreibungen sowie Unterlagen zum Mit- nen, gilt hier nicht! machen finden Interessenten unter www.bayernwerk.de/ Pflegemaßnahmen sind ganzjährig möglich! buergerenergiepreis Bitte schneiden Sie die Hecken und sonstigen Anpflanzungen Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren gibt Frau Annette auf Ihrem Grundstück zum Schutz der Verkehrsteilnehmer auf Seidel unter Telefon 0921/285-2085 oder per E-Mail buer- Straßen und Gehwegen baldmöglichst zurück. gerenergiepreis@bayernwerk.de Auskunft. Damit vermeiden Sie vor allem Schadenersatzansprüche bei z. B. einer Beschädigung von Fahrzeugen oder sogar Unfällen! VG Lalling Bayernwerk informiert – Aktualisierte Kontaktdaten Bürgerservice Störung Kontakt Kundenservice Kontakt & Online- Service Störungs- 0941 Kundenservice 0871 meldung 2800 3366 Einspeiser 9656 0120 Ein Stück Sicherheit. Strom Störungs- 0941 Online Service www.bayernwerk.de meldung 2800 3355 Kunden Registerkarte „Für Wir sind Ihr Partner Gas Zuhause“ für das nötige Stück Sicherheit Technischer 0941 Online Service www.bayernwerk.de Kundenser- 2800 3311 Energie-Einspei- Registerkarte „Für vice Strom ser Unternehmen“ und Erdgas Förderung für regionale Lebensmittel Wer in die Verarbeitung und Vermarktung regionaler Produkte investieren will, kann ab sofort wieder staatliche Fördermittel beantragen. Im Rahmen des Programms „VuVregio“ können Investitionen wie Kühlräume, Verarbeitungsgeräte sowie be- Generalagentur Manfred Behammer gleitende Maßnahmen wie z. B. Werbeaktionen oder Tage der Hauptbüro offenen Tür unterstützt werden. Die Förderung beträgt bis zu Pfarrerfeld 3 (am Sportplatz) · 94530 Auerbach 20% der Kosten, maximal 50.000 €. Bei Premiumprodukten liegt Tel. (0 99 01) 200 650-0 · Fax (0 99 01) 200 650-9 der Fördersatz bis zu 25%, bei Investitionen im Öko-Bereich sind E-Mail info@behammer.vkb.de · www.behammer.vkb.de bis zu 30% Zuschuss möglich. Mit dem Programm sollen gezielt Büro Senninger kleinere Projekte zur Verarbeitung und Vermarktung regionaler Eschbügelweg 17 · 94551 Hunding Produkte angestoßen werden. Förderanträge und detaillierte Tel. (0 99 04) 84 050 · Fax (0 99 04) 84 051 Informationen gibt es unter http://www.stmelf.bayern.de/ag- E-Mail johann_senninger@behammer.vkb.de rarpolitik/foerderung/009714/index.php 12 Behammer_Image_90x130.indd 1 19.12.17 15:51
An alle Vereine und deren Vorstände! Sollten sich in ihrem Verein, Organisation, Einrichtung usw. Än- derungen in der Vorstandschaft ergeben, beispielsweise durch Neuwahlen oder aus sonstigen Gründen, würden wir bitten die- se Informationen bitte zeitnah und selbständig jeweils an die Verwaltung in Lalling weiterzugeben. Nur so ist es möglich stets ein aktuelles Vereinsregister führen zu können. Dies ist notwen- dig um wichtige Informationen jeweils auch an die zuständigen Personen weiterleiten zu können! Wir bitten daher herzlichst Netzwerk Nachbarschaft – Auszeichnung um die Mithilfe seitens der Verantwortlichen. Vielen Dank! für die schönsten Gemeinschaftsaktionen Netzwerk Nachbarschaft zeichnet in diesem Jahr zum 15. Mal Bayern zahlt die schönsten Gemeinschaftsaktionen von Nachbarn für Nach- ab September 1.000 Euro Pflegegeld barn aus. Alle „MacherInnen“ vor Ort sind herzlich eingeladen, Sich selbst und den nächsten etwas Gutes tun, auch wenn es ei- sich mit ihren Projekten zu bewerben. Gefragt sind originelle nem gesundheitlich nicht gut geht: Das soll das neue Landespfle- und kreative Aktionen, die das multikulturelle, familienfreundli- gegeld ermöglichen, das der Freistaat nach einem Beschluss des che und Mehrgenerationen-Miteinander im Wohnumfeld nach- Kabinetts in München ab September auszahlen wird. Jeweils 1000 haltig fördern und beleben. steuerfreie Euro pro Jahr kommen ab dann Pflegebedürftigen zu- Gesucht: „Die schönsten Nachbarschaftsaktionen 2018“ gute. „Ein wichtiges Signal“ nennt der Passauer VdK-Geschäftsfüh- Jetzt krempeln Deutschlands NachbarInnen wieder die Ärmel rer Klaus Ortner diesen Entschluss des Kabinetts in seiner Presse- hoch! Netzwerk Nachbarschaft ruft Anwohnergemeinschaften mitteilung, in der er über das neue Pflegegeld informiert. in diesem Jahr erneut dazu auf, sich mit ihren Aktionen für den Anspruch auf diese staatliche Fürsorgeleistung haben alle Pfle- Nachbar-Oskar zu bewerben. Die einen nehmen den Spaten gebedürftigen mit einem Pflegegrad von 2 oder höher. Der zur Hand und errichten öffentliche Mitmachgärten, die ande- Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Antragstellung in Bay- ren schaffen Begegnungsorte für Jung und Alt, organisieren ern liegen. Anträge können ab sofort gestellt werden, die Frist gemeinsam Theatergruppen und Poetry Slams oder gründen endet am 31. Dezember 2018. Benötigt werden dafür eine Kopie Selbsthilfe-Netzwerke in ihrem Viertel. Wieder andere engagie- des Personalausweises beziehungsweise Reisepasses sowie eine ren sich mit Geflüchteten für ein buntes Miteinander im Quar- Kopie des Pflegekassenbescheids. Für Anträge von Bevollmäch- tier. Allen gemein ist der Gedanke: Lebendige Nachbarschaft ist tigten oder Betreuern ist auch eine Kopie der Vollmacht nötig. pure Lebensqualität! Ein einmal erfolgreicher Antrag wirkt für die folgenden Pflege- Auszeichnungen für nachhaltiges Engagement jahre fort und muss nicht erneuert werden. In diesem Jahr prämiert Netzwerk Nachbarschaft die kreativs- Antragsformulare gibt es in allen Finanzämtern, Landratsäm- ten Aktionen und Projekte mit sechs von Janosch gestalteten tern und im Zentrum Bayern Familie und Soziales. Weitere Infor- Nachbar-Oskars sowie der Plakette „Ort der guten Nachbar- mationen unter www.landespflegegeld.bayern.de. schaft“. Die Geld- und Sachprämien im Wert von 10.000 Euro fördern den weiteren Ausbau der Siegerprojekte. 2017 wurden über 70 Nachbarschaften und Begegnungsstätten ausgezeich- Bekanntmachung über das net. Zahlreiche Bürgermeister unterstützten die Aktion. Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten Sonderpreis für schöne Bilder hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten Erstmalig vergibt das Netzwerk einen Sonderpreis für die schönsten Nachbarschaftsbilder. Eingereicht werden kön- Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den nen Fotos, Filme oder gemalte Bilder, die das bunte Leben im Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wähler- Wohnumfeld zeigen. Der Preis richtet sich an Akteure aller Al- gruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusam- tersgruppen. menhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vor- Seit 14 Jahren aktiv ausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- Bereits 2004 organisierte Erdtrud Mühlens mit Unterstützung und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen des Künstlers Janosch einen Wettbewerb für gute Nachbar- von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung schaft und gründete die erste bundesweite Plattform zur Förde- das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 rung aktiver Nachbarn. „Wir wollen, dass sich engagierte Nach- i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtig- barn untereinander austauschen können und mehr Rückhalt für ten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG). ihre Projekte erhalten“, so Mühlens. 2.800 Nachbarschaften ha- ben sich dem Aktionsbündnis seit seiner Gründung angeschlos- Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten sen. Mitglieder können sich kostenlos Checklisten downloaden durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widerspre- und sich von Experten beraten lassen. chen (§ 50 Abs. 5 BMG). Wer bereits früher einer entsprechen- den Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu Alle Informationen sind auf www.netzwerk-nachbarschaft.net widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem hinterlegt. Teilnehmen können alle Nachbargemeinschaften schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab so- aus Deutschland und Österreich, die bis zum Oktober eine ge- fort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich meinsame Aktion erfolgreich umgesetzt haben. dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Ver- Kontakt bindung setzen: Netzwerk Nachbarschaft Anschrift: Verwaltungsgemeinschaft Lalling · Hauptstr. 28 · Melanie Fiergolla 94551 Lalling · Zimmer 1 · Telefon 09904/8312-0 · Eppendorfer Landstraße 102a E-Mail: poststelle@vgem-lalling.bayern.de 20249 Hamburg 13
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