SITZUNG DER 7. SATZUNGSVERSAMMLUNG - FACHANWALTSCHAFTEN, INTERESSENKOLLISION UND FORTBILDUNG
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
FEBRUAR 2022 · AUSGABE 1/2022 2. SITZUNG DER 7. SATZUNGSVERSAMMLUNG FACHANWALTSCHAFTEN, INTERESSENKOLLISION UND FORTBILDUNG Digitalisierung der Justiz: das Legislativpaket der EU-Kommission Elektronischer Rechtsverkehr: Signieren und Einreichen Schlichtungsstelle: Wie Schlichtung Anwält:innen hilft Bild: Stella_E/shutterstock.com
Aus allen Perspektiven Neuauflage topaktuell mit SanInsFoG/StaRUG Runkel/Schmidt Der Runkel/Schmidt vermittelt dem Praktiker stets beide Perspektiven im Insol- Anwalts-Handbuch Insolvenzrecht venzrecht: die des Beraters auf Schuldner- oder Gläubigerseite sowie die des In- Herausgegeben von RA Dr. Jens Schmidt und RA Hans-Peter Runkel. 4. neu bearbeitete und erwei- solvenzverwalters. Deutliche Hinweise helfen, Haftungsrisiken und typische terte Auflage 2022, ca. 1.900 Seiten, Lexikonformat, Fehler zu vermeiden. Tipps zu Strategie und Taktik im Insolvenzfall erweitern das gbd., ca. 170 €. Know-How. Beispiele, Checklisten, Übersichten und Musterformulierungen er- ISBN 978-3-504-18081-2 Erscheint im Februar möglichen es, dass entscheidende Aspekte optimal berücksichtigt werden können. Das Werk online Zusätzlich haben die Corona-Pandemie und die überfällige Umsetzung der EU- otto-schmidt.de/bmins Richtlinie über einen präventiven Restrukturierungsrahmen den Gesetzgeber juris.de/pminsor zu umfangreichen Aktivitäten gezwungen: Eingearbeitet sind alle Neuregelun- gen, vor allem das SanInsFoG/StaRUG, das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie. Gratis-Leseprobe und Bestellung www.otto-schmidt.de
EDITORIAL ANWÄLTIN UND ANWALT OHNE LEBEN? Rechtsanwältin Dr. Kati Lang, Dresden Mitglied des BRAK-Ausschusses Migrationsrecht Familie, gesellschaftliches Engagement, Urlaub setze, seinen beruflichen Verpflichtungen nachzu- oder Lehrverpflichtungen gelten bei einigen Gerich- kommen – er müsse für Vertretung sorgen. ten wenig bis nichts. Der Anwalt oder die Anwältin Mandantinnen und Mandanten, die wohlge- hat Zeit zu haben, wer keine Zeit hat, verletze Be- merkt nicht Sozietäten, sondern Einzelanwältinnen rufspflichten bzw. habe eine Vertretung zu beauf- oder -anwälte beauftragt haben, wird – obwohl ihre tragen. Es ist geradezu ein Hohn, wenn Gerichte, Verfahren häufig jahrelang bei den Gerichten an- bei denen Asylsachen häufig über Jahre liegen, hängig waren – zugemutet, dass eine ihnen völlig Anwältinnen und Anwälten eine Verfahrensver- unbekannte Vertretung die mündliche Verhandlung zögerung unterstellen. Das mag keine Spezifik im wahrnimmt. Das stellt das besondere Vertrauens- Asylrecht sein, setzt jedoch die ohnehin im Migrati- verhältnis zwischen Anwält:in und Mandant:in fun- onsrecht schon unterbesetzte Anwaltschaft weiter damental in Frage und missachtet, dass anwaltli- unter Druck. che Interessenvertretung vor Gericht nicht einfach So entschied das Sächsische OVG über einen austauschbar ist. Antrag auf Unterbrechung wegen fehlender Kin- Ganz zu schweigen davon, dass die vielgerühm- derbetreuung nach 18.30 Uhr, was ein Verlassen te „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ damit für des auswärtigen Gerichts um spätestens 17.15 Anwältinnen und Anwälte de facto unerreichbar Uhr bedeutet hätte: „Es oblag der Prozessbevoll- ist. Sie wäre – und so sind wohl die entscheiden- mächtigten, ihre ungehinderte Teilnahme an einer den Richter:innen sozialisiert – nur möglich, wenn Sitzung, die hier innerhalb der üblichen Büro- und ein Elternteil – zumeist die Frau – keiner Vollzeit- Geschäftszeiten stattfand, zu organisieren.” Dass beschäftigung und der andere – meist männliche die für das Bautzner Gericht „üblichen Büro- und – Teil seiner anwaltlichen Verpflichtung bis abends Geschäftszeiten“ nicht mit den Betreuungszeiten ohne Verantwortung für Kinder, Einkauf, Vorsorge- von Kindertageseinrichtungen übereinstimmen, termine, Kindergeburtstagsfeiern, Elternabende war dort nicht bekannt bzw. spielte keine Rolle. nachginge. Denn es falle von vornherein in die anwaltliche Selbstverständlich stimmen viele Richterinnen Verantwortung, die Betreuung der Kinder „abzusi- und Richter Termine ab und entscheiden maßvoll chern oder eine andere Rechtsanwältin oder einen und lebensnah über Verlegungsanträge. Wenn aber anderen Rechtsanwalt in Untervollmacht mit der unter rechtlich fragwürdigen Begründungen qua- Wahrnehmung der mündlichen Verhandlung zu be- lifizierte anwaltliche Vertretung massiv erschwert auftragen“. wird und aktuelle Lebensrealitäten hartnäckig aus- Ähnliche Unzumutbarkeiten sind vom VG Cott- geblendet werden, dann ist Einhalt geboten. Erfolgt bus zu hören. Ein Kollege, nicht in Besitz eines Autos dies nicht durch die Gerichte selbst, bleibt wohl nur und im Übrigen überzeugter Nutzer des ÖPNV, be- ein Eingreifen des Gesetzgebers zur Klärung, was antragte Terminverlegung, da er bei Verhandlungs- „erhebliche Gründe“ sind, beispielsweise durch die beginn um 8.30 Uhr in Berlin 5.45 Uhr aufbrechen Schaffung von Regelbeispielen. müsse. (Klimapolitisches) Verständnis durfte er vom Dass der Gesetzgeber durchaus lebensnahe Richter nicht erwarten, via Ablehnungsbeschluss Veränderungen für die Anwaltschaft bereit ist vor- wurde er darauf verwiesen, dass nach Cottbus eine zunehmen, zeigt sich an der jüngsten Novellierung Bundesautobahn führe und dies schneller sei. Das von § 53 BRAO. Anwältinen und Anwälte können VG Würzburg verglich die regelmäßig stattfinden- sich seit August 2021 nunmehr zwei statt wie vor- de Lehrveranstaltung eines anderen Kollegen mit her eine Woche von der Kanzlei entfernen, ohne einer chronischen Erkrankung, die ihn außerstande eine Vertretung bestellen zu müssen. IMPRESSUM BR AK MAGA ZIN 04/2020 Bundesrechtsanwaltskammer – Körperschaft des öffentlichen Rechts, Littenstraße 9, 10179 Berlin Redaktion: Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ. (verantwortlich) Verlag: Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln 3 (ausführliches Impressum unter www.brak.de/zeitschriften)
DIE 2. SITZUNG DER 7. SATZUNGSVERSAMMLUNG Fachanwaltschaften, Interessenkollision und Fortbildung in der Diskussion Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin Mit Folgeregelungen zur „großen BRAO-Reform“ ihre Qualifikation und Expertise in Sachen Sanie- befasste sich die Satzungsversammlung in ihrer rung zum Ausdruck zu bringen. Sitzung am 6.12.2021. Kontrovers diskutiert wurde Angepasst werden sollen die Anforderungen ein Konzept zum Verbot der Interessenkollision in für den Erwerb der Fachanwaltschaft für Bau- und § 3 BORA. Auf der Agenda standen zudem The- Architektenrecht. Statt der bisherigen sechs sollen men wie die allgemeine Fortbildungspflicht, die künftig nur noch drei der nachzuweisenden prak- neue Pflicht, Berufsrechtskenntnisse zu erwerben, tischen Fälle selbstständige Beweisverfahren sein. und Fragen des Fachanwaltsrechts. Die entsprechende Änderung von § 5 I lit. l FAO trägt dem Umstand Rechnung, dass weniger SITZUNG UNTER PANDEMIE-BEDINGUNGEN selbstständige Beweisverfahren stattfinden. Nachdem die vorherigen Sitzungen wegen der Co- Vertagt wurde die Beratung über die Einfüh- rona-Pandemie abgesagt werden mussten, kam rung eines Fachanwalts für Opferrechte. Sie war die Satzungsversammlung am 6.12.2021 (erst) zur im Jahr 2018 sehr lebhaft und kontrovers disku- zweiten Sitzung der 7. Legislaturperiode zusam- tiert worden, aber letztlich knapp gescheitert. men. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation Nun soll das Thema in der nächsten Sitzung noch- war nur eine Online-Sitzung möglich. Sämtliche mals angegangen werden. Beschlüsse wurden deshalb nochmals schriftlich nachgeholt, die Stimmabgabe erfolgte über das STREITPUNKT INTERESSENKOLLISION besondere elektronische Anwaltspostfach der Für Kontroversen sorgten die vorgeschlagenen Mitglieder (§ 3 II Covid-19-Gesetz zur Funktionsfä- Änderungen in § 3 BORA. Sie wurden notwendig, higkeit der Kammern; § 37 BRAO). Alle Beschlüsse weil durch die „große BRAO-Reform“ das Verbot wurden innerhalb der am 17.12.2021 endenden der Vertretung widerstreitender Interessen in Frist bestätigt. § 43a IV BRAO zum 1.8.2022 umfassend neu ge- regelt wird. Dadurch wird die bisherige Regelung AKTUELLE FACHANWALTS-FRAGEN in § 3 BORA zum Teil obsolet, zum Teil widerspricht Auf der Agenda der Satzungsversammlung stand sie der neuen bundesgesetzlichen Regelung (aus- eine ganze Reihe aktueller Fragen, die zum Teil führlich dazu Deckenbrock, BRAK-Mitt. 2022, 6). Folgen der berufsrechtlichen Reformen der ver- Dies soll nun glattgezogen werden. Erstmals soll gangenen Legislaturperiode sind, zum Teil aus der dabei im neuen § 3 IV BORA die Situation geregelt Anwaltschaft selbst kommen. werden, dass mehrere Anwältinnen und Anwälte Aus der Fachanwaltschaft für Insolvenzrecht einer Kanzlei auf zwei Seiten eines Rechtsstreits soll künftig die Fachanwaltschaft für Insolvenz- tätig sind; das lässt § 43a IV 4 BRAO n.F. mit Zu- und Sanierungsrecht werden. Fachanwältinnen stimmung der Mandantschaft künftig zu. Das Ple- Bild: Stella_E/shutterstock.com und -anwälte, die den bisherigen Titel führen, sol- num definierte hierfür nun die Anforderungen an len die Wahl haben, ob sie diesen behalten oder die erforderliche Chinese Wall. den neuen Titel führen möchten. Die §§ 1, 5 I lit. g Nicht einigen konnte man sich auf eine Rege- und 14 FAO werden entsprechend angepasst. Die lung, die ein Tätigkeitsverbot über im Rahmen ei- Satzungsversammlung entspricht mit der Umbe- ner Ausbildungsstation tätige Rechtsreferendarin- nennung dem aus der bestehenden Fachanwalt- nen und -referendare (§ 43a V 2 BRAO n.F.) hinaus schaft oft geäußerten Wunsch, mit dem Titel auch auch auf in Nebentätigkeit beschäftigte Referen- BR AK MAGA ZIN 01/2022 4
darinnen und Referendare sowie auf wissenschaft- tenz dafür geschaffen, diese Pflicht konkret auszu- liche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne An- gestalten. Es bestand Konsens, dass der zuständi- waltszulassung erstrecken soll. Für sie wollte der ge Ausschuss 5 der Satzungsversammlung einen Ausschuss 2 der Satzungsversammlung, der den Themenkatalog hierzu erarbeiten soll. Das Thema Regelungsvorschlag erarbeitet hatte, in gleicher wird das Plenum also auch in seiner kommenden Weise wie für Stationsreferendar:innen klarstel- Sitzung beschäftigen. len, dass bei ihrer Vorbefassung nicht die Sozietät infiziert wird. Damit soll ein potenzielles Einstel- WEITERE THEMEN lungshindernis für junge Kolleginnen und Kollegen Das Plenum befasste sich außerdem mit Berichten ausgeräumt werden. Sowohl das Plenum als auch aus den übrigen Ausschüssen, insbesondere zu das Bundesjustizministerium sehen hier noch wei- aus berufsrechtlicher Sicht neuralgischen Punkten teren Beratungsbedarf. beim Arbeiten im Homeoffice bzw. beim mobilen Arbeiten sowie zur Aufbewahrung von Kryptowäh- KANZLEIPFLICHT WIRD MODERNER rungen. § 5 BORA soll eine redaktionelle Anpassung er- Ausführlich berichtete zudem der Ausschuss 7 fahren: Die Verpflichtung, die zur Berufsausübung – Legal Tech, der zu verschiedenen Aspekten von erforderlichen sachlichen, personellen und or- Legal Tech und künstlicher Intelligenz Handlungs- ganisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, bedarf bezüglich der BORA eruiert hat. soll nicht nur für Kanzlei und Zweigstelle gelten, Gewählt wurde außerdem, wie üblich in einer sondern auch für die weitere Kanzlei, deren Ein- der ersten Sitzungen einer Legislaturperiode, ein richtung bereits 2017 ermöglicht wurde. In der Versammlungsrat. Ihm gehören Edith Kinder- Begründung zu dem Regelungsvorschlag wird mann, Prof. Dr. Thomas Gasteyer, Dr. Kai Greve, betont, dass nicht das tradierte Bild der Berufs- Prof. Dr. Martin Diller und Prof. Dr. Wolfgang Ewer ausübung festgeschrieben werden solle, sondern an. dass es im eigenen Ermessen des Anwalts stehe, auch moderne Möglichkeiten zu nutzen und insbe- VOM BESCHLUSS ZUM GELTENDEN sondere auch ohne feste Büroräume tätig zu sein. SATZUNGSRECHT Die schriftlich bestätigten Beschlüsse des Ple- NEUER ANLAUF: SANKTIONIERTE nums wurden, wie in § 191e BRAO vorgesehen, ALLGEMEINE FORTBILDUNGSPFLICHT dem Bundesministerium für Justiz zur Prüfung zu- Wieder auf der Agenda stand die bereits in der geleitet. Sofern von dort innerhalb von drei Mo- vorangegangenen Legislatur kontrovers diskutier- naten keine Beanstandung erfolgt, werden die Be- te Konkretisierung der allgemeinen Fortbildungs- schlüsse durch die BRAK veröffentlicht und treten pflicht sowie ihrer Sanktionierung. Eine Ermäch- am ersten Tag des dritten auf die Veröffentlichung tigungsgrundlage für die Satzungsversammlung folgenden Monats in Kraft. hatte der Gesetzgeber im Rahmen der „kleinen BRAO-Reform“ 2017 letztendlich nicht schaffen wollen. Auch nunmehr gingen die Meinungen über die Die Satzungsversammlung (§§ 191a ff. BRAO) Fortbildungspflicht auseinander. Betont wurde je- ist ein unabhängiges Beschlussorgan, das doch, dass Deutschland europaweit das nahezu organisatorisch bei der BRAK angesiedelt ist. einzige Land ohne eine konkretisierte und sank- Sie beschließt die Regeln der Berufsordnung tionierte Fortbildungspflicht für die Anwaltschaft sei. Letztlich fand die bereits 2017 verabschiedete der Rechtsanwälte (BORA) und der Fachan- Resolution, mit der das Bundesjustizministerium waltsordnung (FAO). Ihre rund 120 Mitglieder um die Schaffung einer entsprechenden Pflicht umfassen direkt gewählte Delegierte der nebst Satzungsermächtigung für die konkrete regionalen Rechtsanwaltskammern, die Prä- Ausgestaltung ersucht werden soll, eine deutliche sidenten der regionalen Rechtsanwaltskam- Mehrheit. mern und den Präsidenten der BRAK. Stimm- berechtigt sind jedoch nur die Delegierten der PFLICHT ZU BERUFSRECHTSKENNTNISSEN Rechtsanwaltskammern. WIRD AUSGESTALTET Mit der in § 43f BRAO n.F. neu eingeführten Pflicht, innerhalb des ersten Jahres ab Zulassung Die nächste Sitzung der Satzungsversamm- Kenntnisse im Berufsrecht nachzuweisen, wurde lung findet am 29./30.4.2022 in Berlin statt. in § 59a I h BRAO n.F. auch die Satzungskompe- BR AK MAGA ZIN 01/2022 5
DAS PAKET ZUR DIGITALISIERUNG DER JUSTIZ Rafael Javier Weiske und Rechtsanwältin Astrid Gamisch, LL.M., BRAK, Brüssel Sollen Gerichtsakten in grenzüberschreitenden Verordnung zur Einrichtung einer Plattform für Verfahren per LKW oder Flugzeug durch halb die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungs- Europa transportiert werden? Mit dieser und wei- gruppen. teren Fragen beschäftigt sich das von der Kom- mission am 1.12.2021 veröffentlichte Legislativ DIGITALISIERUNG DER JUSTIZIELLEN paket zur Digitalisierung der Justiz. Ziel ist es, die ZUSAMMENARBEIT Möglichkeiten, die sich durch die Digitalisierung Mit dem Verordnungsentwurf zur Digitalisierung ergeben, zukünftig verstärkt auch im Justizwesen der justiziellen Zusammenarbeit und dem Richt- zu nutzen. Die Zugänglichkeit der Justiz in den linienentwurf zur Anpassung der Richtlinien zur EU-Mitgliedstaaten soll erhöht und der grenzüber- Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit schreitende Austausch sowie die grenzüberschrei- sollen Probleme und Hindernisse beseitigt wer- tende Zusammenarbeit verbessert werden. den, welche die grenzüberschreitende justizielle Die Förderung der Digitalisierung spielt eine Zusammenarbeit beeinträchtigen. Der Zugang zentrale Rolle im Wirken der aktuellen Kommissi- zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Han- on unter dem Vorsitz der deutschen Kommissions- dels- und Strafsachen soll verbessert werden. präsidentin Ursula von der Leyen. Die Kommission Die Kommissionsvorschläge legen den Rechts- möchte die Digitalisierung in Europa stärken und rahmen für die elektronische Kommunikation voranbringen, so dass die EU weltweit eine Vorrei- zwischen natürlichen und juristischen Personen terrolle einnehmen kann. Dazu verfolgt die Kom- und zuständigen Behörden fest. Darüber hinaus mission eine Reihe an Initiativen zur Förderung sind Regularien zur digitalen Übermittlung von von technischen Innovationen, Schaffung von Ersuchen, Dokumenten und Daten zwischen nati- rechtlichen Rahmenbedingungen, Verbesserung onalen Behörden und Gerichten, zur Nutzung von des wirtschaftlichen Umfelds und zur Durchset- Videokonferenzen, zu elektronischen Vertrauens- zung der Interoperabilität. diensten (trust services) und der Rechtsgültigkeit von elektronischen Dokumenten und der elektroni- DAS LEGISLATIVPAKET ZUR schen Zahlung von Gebühren vorgesehen. DIGITALISIERUNG DER JUSTIZ Zwischen Behörden soll die Kommunikation Das Legislativpaket zur Digitalisierung der Justiz zukünftig in elektronischer Form über eine sichere setzt sich zusammen aus mehreren Vorschlägen: Umgebung stattfinden. Sofern dies aufgrund des für eine Verordnung für die Digitalisierung der Ausfalls der IT-Systeme nicht möglich ist, sollen grenzüberschreitenden justiziellen Zusammen- auch andere Kommunikationsmittel nutzbar sein. arbeit in der EU und den Zugang zur Justiz in Zi- Für die Kommunikation zwischen natürlichen vil-, Handels- und Strafsachen, eine Richtlinie zur und juristischen Personen und zuständigen Be- Bild: Mmaxer/shutterstock.com Anpassung der Richtlinien zur Digitalisierung der hörden soll ein elektronischer Zugangspunkt auf justiziellen Zusammenarbeit, eine Verordnung dem europäischen Justizportal eingerichtet wer- zum digitalen Informationsaustausch im Bereich den. Über diesen Zugangspunkt soll man Rechts- des Terrorismus, eine Richtlinie zur Anpassung ansprüche einreichen, Anfragen stellen, mit den des Ratsbeschlusses 2005/671/JHA im Hinblick zuständigen Behörden kommunizieren und ver- auf die Angleichung der Unionsvorschriften zum fahrensrelevante Informationen erhalten können. Schutz von personenbezogenen Daten und eine Durch implementierte Rechtsakte soll die Kom- BR AK MAGA ZIN 01/2022 6
Hybrid-Veranstaltungen Jetzt die Teilnahme vor Ort oder den Live-Stream buchen! Jahresarbeitstagungen Die Jahresarbeitstagungen geben einen fundierten Überblick über aktuelle Entwicklungen im jeweiligen Rechtsgebiet. Prominen- te Vertreter aus Anwaltschaft, Gerichtsbarkeit und Hochschule erörtern aktuellste Probleme und Änderungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung für die Praxis. FA C H I N S T I T U T E F Ü R ST E U E R R EC H T / ST R A F R EC H T F AC H I N S T I T U T F Ü R S OZ I A L R EC H T 3. Jahresarbeitstagung Steuerstrafrecht 34. Sozialrechtliche Jahresarbeitstagung Beratung und Verteidigung in Steuerstrafsachen 13. – 14.05.2022 · Köln (Nr. 042344)/Live-Stream (Nr. 044194) 17. – 18.03.2022 · Berlin (Nr. 052651)/Live-Stream (Nr. 054184) 10 Zeitstunden – § 15 FAO 10 Zeitstunden – § 15 FAO Kostenbeitrag: 525,– € (USt.-befreit) Kostenbeitrag: 795,– € (USt.-befreit) Paketpreis: 695,– € (USt.-befreit) mit dem Fortbildungsplus „Psychische Leiden und ihre sozialmedizinische Begutachtung im Sozialrecht“ (12.05.2022) FA C H I N S T I T U T F Ü R H A N D E L S - U N D G E S E L L S C H A F T SR EC H T 20. Gesellschaftsrechtliche Jahresarbeitstagung F AC H I N S T I T U T F Ü R E R B R EC H T 01. – 02.04.2022 · Hamburg (Nr. 192367)/Live-Stream (Nr. 194203) 14. Jahresarbeitstagung Erbrecht 10 Zeitstunden – § 15 FAO 20. – 21.05.2022 · Hamburg (Nr. 144037)/Live-Stream (Nr. 144137) Kostenbeitrag: 675,– € (USt.-befreit) 10 Zeitstunden – § 15 FAO Paketpreis: 925,– € (USt.-befreit) mit dem Fortbildungsplus Kostenbeitrag: 695,– € (USt.-befreit) „Ausgewählte Probleme des Personen- und Paketpreis: 875,– € (USt.-befreit) mit dem „Fortbildungsplus Kapitalgesellschaftsrechts“ (31.03.2022) zur 14. Jahresarbeitstagung Erbrecht“ (19.05.2022) FA C H I N S T I T U T F Ü R F A M I L I E N R EC H T F AC H I N S T I T U T F Ü R S T R A F R EC H T 25. Jahresarbeitstagung Familienrecht 8. Jahresarbeitstagung Strafrecht 29. – 30.04.2022 · Köln (Nr. 092799)/Live-Stream (Nr. 094331) 24. – 25.06.2022 · Bochum (Nr. 074066)/Live-Stream (Nr. 074116) 12 Zeitstunden – § 15 FAO 10 Zeitstunden – § 15 FAO Kostenbeitrag: 525,– € (USt.-befreit) Kostenbeitrag: 575,– € (USt.-befreit) Paketpreis: 645,– € (USt.-befreit) mit dem „Fortbildungsplus Paketpreis: 745,– € (USt.-befreit) mit dem Fortbildungsplus zur 25. Jahresarbeitstagung Familienrecht“ (28.04.2022) „Aktuelle Entwicklungen im Straf- und Strafverfahrensrecht“ (23.06.2022) +++ Live-Stream und Präsenz +++ Sie haben die Wahl +++ Live-Stream und Präsenz +++ Diese Fortbildungen finden jeweils als Hybrid-Veranstaltungen statt. Nehmen Sie online im DAI eLearning Center oder, wenn es die Pandemielage zulässt, vor Ort teil. Auch online können Sie die Veranstaltungen für die Pflichtfortbildung nach § 15 Abs. 2 FAO nutzen. Natürlich haben Sie als Online-Teilnehmer/in ebenso die Möglichkeit, Ihre Fragen an die Referenten zu stellen. Unser/e Moderator/ in vor Ort im Saal wird Sie in einem Textchat durch die Veranstaltung begleiten und Ihre Fragen in die Veranstaltung einbringen. Während der Vorträge verfolgen Sie in Ihrem Browser die Referenten im Video, die Präsentationsfolien sowie die Interaktion im Chat. Alle Angebote und Anmeldung auf www.anwaltsinstitut.de
mission zum Aufbau eines dezentralen IT-Systems meinsamen Ermittlungsgruppen erleichtern soll, bestehend aus nationalen IT-Systemen beitragen, Informationen und Beweismittel auszutauschen die mit interoperablen Lösungen (z.B. e-CODEX) und sicherer miteinander zu kommunizieren, so- verbunden sind. dass sie ihre Einsätze gemeinsam verwalten kön- Videoanhörungen in mündlichen Verhandlun- nen. Die technische Umsetzung und Verwaltung gen in grenzüberschreitenden Zivil- und Handels- soll die Europäische Agentur für das Betriebsma- sachen sollen gestattet sein, sofern eine solche nagement von IT-Großsystemen im Raum der Frei- Technik zur Verfügung steht und die beteiligten heit, der Sicherheit und des Recht (eu-LISA) leiten. Verfahrensparteien die Möglichkeit erhalten, eine Stellungnahme hierzu abzugeben. In mündlichen JA ZUR DIGITALISIERUNG… Verhandlungen in grenzüberschreitenden Straf Die BRAK verfolgt das Thema Digitalisierung der sachen soll die Anhörung eines Beschuldigten per Justiz und die aktuellen Pläne der Kommission ge- Videokonferenz auf Antrag der Behörden eines nau. Dabei steht sie für ein „Ja zur Digitalisierung, Mitgliedstaates u.a. voraussetzen, und dass die aber keine Abstriche bei rechtsstaatlichen Grund- betroffene Person dem Einsatz einer Videokonfe- sätzen.“ Die allgemeinen Forderungen der BRAK renz zustimmt. in dem Bereich der Digitalisierung der Justiz sind Gegenstand vieler Stellungnahmen. Bereits im DIGITALER INFORMATIONSAUSTAUSCH Vorfeld der aktuellen Veröffentlichung der Kom- IM BEREICH DES TERRORISMUS mission hatte die BRAK auf den von der Kommissi- Mit dem Verordnungsentwurf zum digitalen In- on im Jahr 2020 veröffentlichten Fahrplan und die formationsaustausch im Bereich des Terrorismus Konsultation zur Digitalisierung der Justiz reagiert und dem Richtlinienentwurf zur Anpassung des und dabei u.a. auf die Besonderheiten des elekt- Ratsbeschlusses 2005/671/JHA soll der grenz- ronischen Rechtsverkehrs in Deutschland und das überschreitende digitale Datenaustausch im Be- beA hingewiesen (Stellungnahmen Nr. 38/2021 reich des Terrorismus oder der schweren grenz- und Nr. 54/2020). überschreitenden Kriminalität verbessert und modernisiert werden. Inhaltlich sieht der Verord- …, ABER KEINE ABSTRICHE BEI RECHTS- nungsentwurf vor, die Kommunikation zwischen STAATLICHEN GRUNDSÄTZEN der Agentur der Europäischen Union für justizielle Ein besonderes Augenmerk der BRAK liegt auf Zusammenarbeit in Strafsachen (EUROJUST) zu den grundrechtlich besonders sensiblen straf- digitalisieren und entsprechende sichere Kommu- rechtlichen Aspekten des Gesetzespakets. Tragen nikationskanäle zur Verfügung zu stellen. die Vorschläge zur vereinfachten anwaltlichen EUROJUST soll darüber hinaus zur Verbesse- Beratung in zwischenstaatlichen Fällen, umfas- rung des digitalen Informationsaustausches ein sendem Zugang zu Informationen im Verfahren digitales Fallbearbeitungssystem aufbauen. Die- und einer gesteigerten Verwirklichung des Rechts ses soll die Verwaltung und Koordinierung von auf ein faires Verfahren Verdächtiger, Beschuldig- Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen ter und Angeklagter bei? Oder gefährden sie Be- unterstützen, bei denen EUROJUST mitwirkt. Au- schuldigtenrechte, wirksame Rechtsbehelfe und ßerdem soll das System die Extraktion von Daten die Waffengleichheit? Besonders kritisch sieht die für operative und statistische Zwecke ermöglichen BRAK die Regelung zu Videoanhörungen im Straf- und eine entsprechende Überwachung erleich- prozess. tern, die sicherstellt, dass die Verarbeitung ope- Das mit der der Digitalisierung der Justiz ver- rativer personenbezogener Daten rechtmäßig ist bundene Potenzial zur Verbesserung des Zugangs und im Einklang den geltenden Datenschutzvor- zum Recht in Europa kann nur voll ausgeschöpft schriften der EU steht. werden, wenn die Anwaltschaft von Anfang an in allen Bereichen vollumfänglich einbezogen und GEMEINSAME ERMITTLUNGSGRUPPEN berücksichtigt wird. Die BRAK wird mit ihren Ex- Mit dem Verordnungsentwurf zur Einrichtung pertinnen und Experten dem europäischen Ge- einer Plattform für die Zusammenarbeit gemein- setzgeber bei der Implementierung des Pakets zur samer Ermittlungsgruppen soll die Grundlage für Digitalisierung der Justiz zur Seite stehen. eine IT-Plattform geschaffen werden, die es ge- BR AK MAGA ZIN 01/2022 8
Wer muss was wie signieren? Die digitale Unterschrift im elektronischen Rechtsverkehr Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK, Berlin Mit dem Inkrafttreten der Pflicht, im Rechtsverkehr Do- Der sichere Übermittlungsweg kumente ausschließlich elektronisch einzureichen, taucht Alternativ zur qeS kann die verantwortende Person immer wieder die Frage auf, in welcher Form signiert das elektronische Dokument über den sicheren werden muss, um die eigenhändige Unterschrift wirk- Übermittlungsweg einreichen. Das beA ist gem. sam ersetzen zu können. Die Antwort lautet: „Kommt § 130a IV ZPO ein sicherer Übermittlungsweg. Bei darauf an!“ Der Beitrag erläutert, worauf es genau der Nutzung des sicheren Übermittlungswegs muss ankommt und welche Regelungen zu beachten sind. der Postfachinhaber sich selbst mit seiner beA- Karte an seinem Postfach anmelden und dann das Grundsätzlich gilt: Die Signatur eines elektronischen Dokument eigenhändig versenden. Zusätzlich ist eine Dokuments ist immer dann erforderlich, wenn ein einfache elektronische Signatur (eeS) erforderlich. Schriftformerfordernis besteht. Dieses kann sich aus materiell-rechtlichen oder verfahrensrechtlichen Dies bedeutet, dass die verantwortende Person ihren Vorschriften ergeben. Namen unter das elektronische Dokument setzt. Das System bringt beim Versand einen sog. vertrau- Die Wahrung der Schriftform im enswürdigen Herkunftsnachweis (VHN) an, dem der elektronischen Rechtsverkehr Empfänger des Dokuments entnehmen kann, dass Die Schriftform im elektronischen Rechtsverkehr wird der verantwortende Rechtsanwalt oder die verant- nach § 130a III ZPO und den Parallelvorschriften in wortende Rechtsanwältin es bei eigener Anmeldung den anderen Verfahrensordnungen gewahrt, wenn am Postfach selbst versandt hat. Eine zusätzliche entweder das Dokument mit einer qualifizierten qeS ist in diesem Fall nicht erforderlich. elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist oder es von ihr signiert und auf einem Vorsicht bei materiell-rechtlichen sicheren Übermittlungsweg eingereicht wird. Erklärungen! Mit der Nutzung des sicheren Übermittlungswegs Die verantwortende Person ist die Person, die für wird nur die prozessuale, nicht indes die materiell- den Inhalt des Schriftsatzes einsteht, die ihn also rechtliche Schriftform ersetzt. Enthält der Schrift- unterschreibt. Sie hat zwei Möglichkeiten, ihre satz zusätzlich zu den prozessrechtlichen Anträgen Unterschrift in elektronischer Form anzubringen: materiell-rechtliche Erklärungen, z.B. die Kündigung eines Mietvertrags, so ist für diese nicht § 130a III Die qualifizierte elektronische Signatur ZPO als verfahrensrechtliche Norm, sondern § 126a Die verantwortende Person kann das Dokument mit BGB anwendbar: Das Dokument bedarf des hinzu- einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) gefügten Namens und einer qeS! versehen. Dies kann entweder außerhalb des beA- Systems mit einer speziellen Software geschehen Der Vertretungsfall oder innerhalb der beA-Webanwendung überall dort, Vertretungen haben mehrere Möglichkeiten des wo die Funktionalität „signieren“ angeboten wird. wirksamen Einreichens: Entweder nutzen sie das Für das Anbringen einer qeS ist eine Signaturkarte Postfach des Vertretenen. Dann können Sie nicht mit einem Signaturzertifikat erforderlich. Wer bereits über den sicheren Übermittlungsweg versenden, im Besitz einer beA-Karte Basis ist, kann das Signa- da Postfachinhaber und verantwortende Person turzertifikat auch nachladen. auseinanderfallen. Das Dokument muss mit einer qeS versehen werden. Oder sie nutzen ihr eigenes Die Nutzung der qeS Bestellung von Postfach. Dann stehen der sichere Übermittlungweg ermöglicht arbeitsteiliges Signaturzertifikaten oder der Versand mit qeS zur Verfügung. In jedem Arbeiten. Mit qeS verse- https://bea.bnotk.de/ Fall sollte aber ein Hinweis auf den Vertretungsfall hene Schriftsätze können bestellung/#/products erfolgen, so dass klargestellt ist, wer die verantwor- durch Kanzleiangestellte tende Person ist. versandt werden. Die jeweiligen Produktdetails informieren über Einzelheiten. BE A – DAS BESONDERE ELEK TRONISCHE ANWALTSPOSTFACH
Anforderungen an die Übermittlung elektronischer Dokumente Welche technischen Rahmenbedingungen und Standards müssen und sollen Dokumente für eine elektronische Übermittlung an die Gerichte erfüllen? Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK, Berlin In der Vergangenheit sorgten detaillierte Anforde- Welche Versionen dieser Formate zur Verarbeitung rungen in der Bekanntmachung zu § 5 der Elektro- durch das Gericht geeignet sind, bestimmt die Be- nischer-Rechtsverkehr-Verordnung vom 20.12.2018 kanntmachung zu § 5 I Nr. 1 ERVV in der ab dem (ERVB 2019) für Irritationen in der Anwaltschaft. 1.1.2022 geltenden Fassung (ERVB 2022). Danach Durch die Änderung der §§ 2, 5 ERVV und der darauf müssen die Dateiformate PDF und TIFF den nach basierenden Bekanntmachung zu § 5 ERVV hat der § 5 ERVV bekanntgemachten Versionen entsprechen. Verordnungsgeber die Einreichung elektronischer Diese sind nach Nr. 1 lit. a und lit. b ERVB 2022 die Dokumente ab dem 1.1.2022 deutlich erleichtert. Formate PDF einschließlich PDF 2.0, PDF/A-1, PDF/A-2 Wesentliches Merkmal der Neufassung ist die Diffe- und PDF/UA sowie TIFF Version 6. renzierung zwischen verpflichtenden Anforderungen und Soll-Vorschriften zur Einhaltung der technischen Verbindlich sind auch die Vorgaben für qualifizierte Standards. elektronische Signaturen nach Nr. 5 ERVB 2022. Bei Verwendung der vom beA-System unterstützten Eignung zur Bearbeitung durch das Gericht Signaturkarten werden die Vorgaben eingehalten. Das Gesetz formuliert als Vorgabe für die Einrei- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen keine chung elektronischer Dokumente in § 130a II 1 weiteren Prüfungen vornehmen. ZPO und den Parallelvorschriften in den übrigen Verfahrensordnungen nur, dass das elektronische Technische Standards als Soll-Vorgaben Dokument für die Bearbeitung durch das Gericht Weitere zwingende Formatvorgaben enthalten die geeignet sein muss. Hinsichtlich der technischen ERVV sowie die ERVB 2022 nicht mehr. Nach § 2 Rahmenbedingungen für die Übermittlung und die II ERVV soll das elektronische Dokument aber den Eignung zur Bearbeitung durch das Gericht verwei- nach § 5 I Nr. 1 und 6 ERVV bekanntgemachten sen § 130a II 2 ZPO und die übrigen Verfahrens- technischen Standards entsprechen. Diese in der vorschriften auf die Elektronischer-Rechtsverkehr- ERVB 2022 festgehaltenen Standards sollten bei der Verordnung (ERVV). Einreichung elektronischer Dokumente auch beach- tet werden, damit eine Bearbeitung durch die Justiz Verbindliche technische ohne Verzögerungen möglich ist. Rahmenbedingungen Elektronische Dokumente müssen weiterhin im Nr. 1 lit. a ERVB 2022 enthält Formatvorgaben, bei Dateiformat PDF eingereicht werden (§ 2 I 1 ERVV). deren Einhaltung der Einreicher davon ausgehen Falls bildliche Darstellungen im PDF-Format nicht kann, dass die elektronischen Dokumente durch die verlustfrei wiedergegeben werden können, darf das Justiz verarbeitbar sind: Der Dokumenteninhalt soll elektronische Dokument zusätzlich im TIFF-Format orts- und systemunabhängig darstellbar sein. Ein übermittelt werden (§ 2 I 2 ERVV). Zu beachten ist Rendering für spezifische Ausgabegeräte soll vermie- das Wort „zusätzlich“. Nach dem Verordnungstext den werden. Die Datei soll kein eingebundenes Ob- reicht es nicht aus, das Dokument ausschließlich im jekt enthalten, da für die Darstellung der Inhalte kein Format TIFF zu übersenden, sondern es muss sowohl externes Anwendungsprogramm oder eine weitere als PDF als auch als TIFF übermittelt werden. Instanz des PDF-Darstellungsprogramms verwendet BE A – DAS BESONDERE ELEK TRONISCHE ANWALTSPOSTFACH
wird. Zulässig ist indes die Einbindung von Inline- Es ist empfehlenswert, diese Anforderung zu beach- Signaturen und Transfervermerken. ten, da so die Aktenführung erheblich erleichtert wird. Die Datei soll auch keine Aufrufe von ausführba- ren Anweisungsfolgen, wie z.B. Scripts, enthalten, § 2 III ERVV sieht vor, dass bestimmte in den Num- insbesondere sollen weder innerhalb von Feldern mern 1–5 genannte Strukturdaten übermittelt wer- in Formularen noch an anderer Stelle JavaScript den sollen. Die Konkretisierung erfolgt in Nr. 2 ERVB eingebunden sein, da diese Aufrufe nicht ausgeführt 2022. Um diese Daten müssen sich Nutzerinnen werden. Zulässig sind hingegen Formularfelder ohne und Nutzer der beA-Webanwendung ebenfalls nicht JavaScript. Außerdem sind Hyperlinks zulässig, auch weiter kümmern. Sie werden automatisch aus den wenn sie auf externe Ziele verweisen. Pflichtangaben im Nachrichtenkopf generiert, wenn der Anwender es bei der Voreinstellung belässt, dass Um diesen Standards gerecht zu werden, empfiehlt ein Strukturdatensatz beigefügt wird. Es handelt es sich, bei der Erstellung des PDF die Option „PDF/A sich zwar um eine Sollvorschrift, die Anforderungen erstellen“ zu wählen. Dafür wählen Sie den Befehl der Justiz an Drittprodukte geben aber vor, dass „Speichern unter“ und bei Dateityp „PDF“. Unter Strukturdaten beizufügen sind. Deshalb wird es „Optionen“ muss das Kästchen bei „PDF/A-kompati- künftig nicht mehr möglich sein, die Voreinstellung bel“ aktiviert werden. zu ändern. Nr. 6 ERVB 2022 zählt die technischen Eigenschaf ten Zu beachten ist ferner die Einhaltung der Mengen- auf, die elektronische Dokumente enthalten sollen. gerüste nach Nr. 3 lit. a und b ERVB 2022. Danach Nach Nr. 6 lit. a ERVB 2022 soll das Dokument werden Anzahl und Volumen elektronischer Doku- druckbar sein. Ein PDF-Dokument ist regelmäßig mente in einer Nachricht auf höchstens 100 Dateien problemlos druckbar, wenn nicht einschränkende und auf höchstens 60 Megabyte begrenzt. Diese Einstellungen vorgenommen wurden. Begrenzung gilt bis zum 31.3.2022. Ab dem 1.4.2022 bis zum 31.12.2022 werden die Mengenbeschränkun- Die Anforderungen an die Wahl des Dateinamens gen auf höchstens 200 Dateien und höchstens 100 sind ebenfalls in der ERVB 2022 veröffentlicht. Wie Megabyte angehoben. Ab dem 1.1.2023 erfolgt dann schon in den Anforderungen an die Teilnahme von eine weitere Anhebung auf höchstens 1000 Dateien Drittanwendungen am OSCI-gestützten elektroni- und 200 Megabyte, die zunächst bis zum 31.12.2023 schen Rechtsverkehr (Version 1.4) vom 30.9.2021 gelten wird. unter Punkt A16 ausgeführt, darf die Länge von Dateinamen gem. Nr. 6b ERVB 2022 einschließlich Die beA-Webanwendung unterstützt auch hier: Es der Dateiendungen maximal 90 Zeichen betragen. erscheint eine Fehlermeldung, wenn die zugelasse- Gemäß Nr. 6c ERVB 2022 dürfen alle Buchstaben nen Höchstgrenzen überschritten werden. des deutschen Alphabets einschließlich der Umlaute ä, ö, ü sowie ß, alle Ziffern und die Zeichen Unter- Können diese Mengenbeschränkungen nicht einge- strich und Minus verwendet werden. Punkte sind halten werden, ist gem. § 3 ERVV eine Ersatzeinrei- allein zulässig für die Trennung von Dateinamen und chung nach den allgemeinen Vorschriften möglich. Dateiendung. Der Schriftsatz und die Anlagen sollen möglichst als elektronische Dokumente auf einem physischen Da- Die beA-Webanwendung ist den Nutzerinnen und tenträger beigefügt werden. Zulässige Datenträger Nutzern bei der Einhaltung dieser Vorgaben an sind nach Nr. 4 ERVB 2022 DVD und CD. Dateinamen behilflich und generiert eine Fehlermel- dung, falls der Nachricht Anhänge mit Dateinamen, Fazit die unzulässige Zeichen enthalten, beigefügt werden Auch wenn diese Vorschriften, die auf Gesetz, sollen. Verordnung und Bekanntmachung aufgeteilt sind, zunächst kompliziert anmuten, so ist doch festzustel- Bei der Übermittlung von Nachrichten mit mehreren len, dass die Anforderungen mit dem Inkrafttreten Dateien sollen die Dateinamen eine logische Num- der Pflicht zur Einreichung elektronischer Dokumente merierung enthalten, also z.B. „01_Klageschrift.pdf“ für Rechtanwältinnen und Rechtsanwälte deutlich oder „04_Mietvertrag.pdf“. Damit wird vermieden, entschärft wurden. Die versehentlich unwirksame dass die Nachrichtenanhänge durch die vom Gericht Einreichung dürfte somit nicht mehr vorkommen, genutzte Software in eine andere als die vorgesehe- zumal die beA-Webanwendung bei der Einhaltung ne Reihenfolge gebracht werden. der Vorschriften unterstützt. BE A – DAS BESONDERE ELEK TRONISCHE ANWALTSPOSTFACH
AUSSAGE GEGEN AUSSAGE: WIE WEIT REICHT DER AUFTRAG? Exemplarisches aus der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft – Folge 1 Schlichterin Elisabeth Mette, Berlin DER STREITFALL SCHLICHTUNG – KOSTENRISIKOFREI UND Der Antragsteller wurde von seiner von ihm ge- LÖSUNGSORIENTIERT trennt lebenden Ehefrau auf Zahlung von Neben- Die Schlichtungsstelle kam zu dem Ergebnis, dass Bild: Shawn Hempel/shutterstock.com kosten für das von ihm allein genutzte Haus der der Antragsgegner dem vorherrschenden Anliegen Ehefrau verklagt. In einer ersten Besprechung wur- des Antragstellers zumindest hilfsweise mit einem de nach Angaben des Antragstellers vereinbart, Antrag auf Fristverlängerung für weiteren Vortrag dass der Rechtsanwalt (Antragsgegner) zunächst hätte entsprechen müssen. Allerdings sei dem versuchen sollte, bei Gericht eine Fristverlänge- Antragsteller durch das Handeln des Antragsgeg- rung aus gesundheitlichen Gründen zu erreichen. ners kein Schaden entstanden. Denn er hätte den Die nachgereichten Unterlagen veranlassten den Antrag auf Fristverlängerung nach höchstrichter- Antragsgegner dazu, den Antragsteller darauf hin- licher Rechtsprechung nicht selbst stellen können, zuweisen, dass die von ihm dargelegten Gründe sondern anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen für eine Fristverlängerung möglicherweise nicht müssen. Für diese Einzeltätigkeit hätte der Antrags- ausreichen würden. Da sich der Antragsteller hier- gegner aber eine Gebühr verdient, nämlich eine 0,8 zu nicht weiter äußerte, übersandte der Antrags- Gebühr aus Nr. 3403 VV-RVG. Ausgehend vom ge- gegner dem Gericht eine Klageerwiderung ohne richtlich festgesetzten Wert des Verfahrens wären Antrag auf Fristverlängerung. Zudem machte er für den Antrag auf Fristverlängerung Gebühren in außergerichtlich einen Anspruch auf Verfahrens Höhe von 506,46 Euro entstanden. kostenvorschuss geltend. In Anbetracht der bestehenden Differenzen Daraufhin beschwerte sich der Antragsteller über den Umfang des Auftrags schlug die Schlich- und warf dem Antragsgegner vor, dass er eine tungsstelle im Sinne eines gegenseitigen Nachge- gerichtliche Entscheidung über die Fristverlän- bens vor, dass der Antragsgegner nur seine ge- gerung unmöglich gemacht habe und er in der richtlichen Tätigkeiten in Rechnung stellt und zwar Fortführung des Mandates keinen Nutzen für sich in der Höhe, in der sie im Fall eines Fristverlänge- erkenne. Der Antragsgegner legte das Mandat rungsantrags entstanden wären. anschließend nieder und rechnete seine Tätigkeit Sowohl Antragsteller als auch Antragsgeg- im gerichtlichen Verfahren und für den beantrag- ner erklärten sich mit dem Schlichtungsvorschlag ten Verfahrenskostenvorschuss über insgesamt einverstanden. So konnte der Gebührenstreit mit 561,20 Euro ab. unserer Hilfe kostenrisikofrei und schnell beendet Der Antragsteller wehrte sich gegen die Ge- werden. Die Gesamtverfahrensdauer betrug keine bührenforderung mit der Begründung, bei richti- vier Monate. ger Beratung hätte er den gewünschten Antrag selbst stellen können. Zudem habe der Antrags- gegner die ausschließlich verabredete Fristverlän- gerung nicht beantragt, stattdessen in der Sache Stellung genommen, um in seinem Interesse Hono- rargründe zu erzeugen. Dem entgegnete der An- Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft vermittelt tragsgegner, einen solchen Auftrag hätte er nicht unbürokratisch und schnell bei vermögensrechtlichen Streitig- angenommen. Darüber hinaus sei er verpflichtet keiten zwischen Mandant:innen und Rechtsanwält:innen, d.h. gewesen, für den Antragsteller den sichersten bei Gebühren- und/oder Schadensersatzforderungen. Wie es Weg zu gehen und das sei die Klageerwiderung in dem ausschließlich schriftlichen Verfahren gelingen kann, gewesen. auf der Grundlage des Gesetzes einvernehmliche Lösungen zwischen den Streitenden zu erzielen, soll in sechs Folgen anhand kurzer Beispiele aus der Praxis dargestellt werden. BR AK MAGA ZIN 01/2022 12
EINE DENKFABRIK ALS LÖSUNGSANSATZ FÜR AFGHANISTAN Rechtsanwältin und Menschenrechts-Aktivistin Jacqueline Ahmadi, Hamburg Instagram: @die.strafverteidiger Innerlich völlig aufgelöst versuche ich mich Anfang wandt. Ich habe für viele einen Antrag auf Zusage August 2021 mit der Arbeit abzulenken, als mich einer Aufnahme nach § 22 S. 2 AufenthG gestellt. mein Bruder Hamid Rahimi, der ehemalige Boxwelt- Die Aufnahmelisten sind anscheinend seit dem meister, mit angespannter Stimme anrief: Er glau- 26.8.2021 geschlossen; für Ausnahmen wird je- be, dass die Taliban die Macht ergreifen werden, doch gekämpft, notfalls gerichtlich. Die Listen müs- sobald die westlichen Truppen aus Afghanistan ab- sen weitergeführt werden. Eine Aufnahme nach ziehen. Seitdem haben wir keine Ruhe mehr, ständig § 22 S. 2 AufenthG muss auch Menschen offenste- klingelt das Telefon, Presseanfragen, TV-Auftritte. hen, die es bisher nicht geschafft haben, sich beim Wir sind auf diversen Veranstaltungen, schreiben Auswärtigen Amt registrieren zu lassen. Die Frist- Politiker:innen und Aktivist:innen an, halten zahlrei- setzung ist willkürlich; die Gefährdung muss zäh- che Reden auf Demos. Wir weisen auf die massiven len. Die Lage der Richter:innen, Staatsanwält:innen Gefahren hin, die von den Taliban nicht nur für die und Anwält:innen ist wegen der Freilassung von Afghan:innen ausgehen, sondern auch für die gan- Taliban-Gefangenen bedrohlich. Sie haben Angst ze Welt. Die Taliban werden mit ihrer Ideologie die um ihr Leben. Viele sind geflüchtet oder halten sich Welt verseuchen. Wir gründen die Denkfabrik „Fu- versteckt. Die Zulassung der Anwält:innen wurde ture4Afghanistan“. annulliert. Mit Hilfe der BRAK habe ich versucht, Als ich mit meinem Jurastudium 1997 in Ham- eine Zusage für zwei Anwältinnen zu erhalten. Die burg begann, wurde Afghanistan von den Taliban Evakuierung gestaltet sich äußerst schwierig. regiert. Obwohl ich zu der Zeit für eine ehemalige Mehr als die Hälfte der Afghan:innen sind nach Asylbewerberin ein relativ bescheidenes Leben UN-Schätzungen von Hungersnot bedroht, so dass führte, hat mich, wie viele Afghan:innen, diese ter- sie sogar ihre Kinder verkaufen. Die Propaganda- roristische Gruppierung immer wieder in unserem maschinerie der Taliban läuft jedoch auf Hochtou- Alltag verfolgt. Jedes Mal, wenn jemand mich neu- ren. Nach außen hin zeigen sie sich moderat und gierig nach meiner Heimat fragte, hat diese Person versprechen, Frauenrechte nach Scharia-Regeln mit tiefem Bedauern und Unverständnis das Wort einzuhalten. Weiterführende Schulen für Mäd- Taliban mit Afghanistan assoziiert. In den letzten chen, Universitäten und fast alle Arbeitsstätten für Jahren wurde ich sehr oft durch die Bombenan- Frauen bleiben geschlossen. Sie betreiben Gender- schläge in Afghanistan aus meinem Alltag geris- Apartheid. Minderheiten und Aktivist:innen werden sen. Nunmehr wiederholt sich die Geschichte und verfolgt und exekutiert. Keine Frau und kein Angehö- Afghanistan wurde wieder in das Mittelalter kata- riger der Hazara oder Andersdenkende sind an der pultiert. Regierungsbildung beteiligt. Die Taliban sind stark Seit der Machtergrei- um internationale Anerken- fung der Taliban, dem nung bemüht, damit sie menschenverachtenden so schnell wie möglich die Chaos infolge des plötzli- eingefrorenen Milliarden- chen Abzugs des Westens gelder der afghanischen und dessen gescheiterten Zentralbank erhalten. Sie Evakuierungsversuchen haben sich nicht geändert. vergeht kein Tag, an dem Deshalb sollten westli- wir nicht unsere Köpfe über che Staaten eng mit den die friedlichen Lösungen Diaspora - Afghan:innen für das afghanische Volk, zusammenarbeiten, um insbesondere für die Einhal- langfristig eine Strategie zu tung der Rechte der Frau- entwickeln, damit das Land en, Mädchen und Minder- nicht im Chaos versinkt heiten, zerbrechen. Viele und ein rechtsfreier Raum akut gefährdete Menschen geschaffen wird, in dem aus Afghanistan haben Terrorismus und Rausch- sich in ihrer Not an uns ge- gifthandel gedeiht. BR AK MAGA ZIN 01/2022 13
DER DIGITALE NACHLASS – die reinen Daten, etwa auf einem USB-Stick, zur Verfügung zu stellen (BGH, Beschl. v. 27.8.2020 – EIN ÜBERBLICK III ZB 30/20). Die Ansicht des BGH zum digitalen Nachlass Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Armin wurde jüngst mit dem am 1.12.2021 in Kraft ge- Abele, Mitglied des BRAK-Ausschusses Familien- tretenen § 4 TTDSG bestätigt. Danach hindert das und Erbrecht, und Rechtsanwalt Paul Knorr, Fernmeldegeheimnis den Erben des Nutzers nicht Reutlingen an der Wahrnehmung von dessen Rechten gegen- über dem Anbieter. WELCHE VORSORGEMASSNAHMEN KÖN- NEN UND SOLLTEN GETROFFEN WERDEN? In Vollmachten sollten ausdrückliche Regelungen Die Digitalisierung des Lebens ist im Alltag nicht zum Umgang mit dem digitalen Vermögen auf- mehr wegzudenken, sei es in der beruflichen oder genommen werden. Bei der Nachfolgeplanung privaten Kommunikation. Fast alles geschieht ist mit dem Testator zu klären, ob er bestimmte heutzutage nur noch digital über E-Mails, Messen- Vorstellungen zu seinem digitalen Nachlass hat. ger-Dienste und soziale Netzwerke. Überall wer- Wer soll Zugang zu den Daten bekommen? Dem- den persönliche Daten hinterlegt. Der „digitale entsprechend sind entweder letztwillige Gestal- Fußabdruck“ und dessen Schutz beschäftigt die tungen und/oder individuelle Vereinbarungen mit Datenschutzbeauftragten bereits seit Langem. dem jeweiligen Dienstleister zu treffen. Kürzlich Weniger Beachtung fand bisher, was nach dem hat der Softwarekonzern Apple sogar in seinem Ableben mit den Daten des Erblassers und dem neuesten Betriebssystem die Möglichkeit geschaf- Zugang dazu geschieht. fen, einen Nachlasskontakt einzupflegen, der sich dann um die Verwaltung der Daten kümmert. Hin- WIE WIRD DER DIGITALE NACHLASS sichtlich der erbrechtlichen Legitimation gegen- RECHTLICH BEHANDELT? über digitalen Dienstleistern bestehen keine Be- Das deutsche Erbrecht folgt dem Grundsatz der sonderheiten. Erbschein oder Eröffnungsprotokoll Universalsukzession. Das Vermögen einer Person mit eindeutiger letztwilliger Verfügung reichen. geht von selbst und als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten auf den Erben über. Dies gilt auch für den digitalen Nachlass, der gesetzlich nicht de- finiert ist und deshalb zunächst Gegenstand kont- roverser Fachdiskussionen war, ehe er erstmals im sog. Facebook-Urteil des BGH vom 12.7.2018 – III ZR 183/17 höchstrichterlich behandelt wurde. Der Ansicht, die nur diejenigen digitalen Inhal- te als vererblich ansah, welche vermögensrecht- lichen, nicht aber höchstpersönlichen Zwecken oder individuellen Bedürfnissen des Erblassers dienten, erteilte der BGH eine Absage. Ebenso wenig stehen das Fernmeldegeheimnis, daten- schutzrechtliche Regelungen oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kommunikationspartner der Vererblichkeit entgegen. Die Problematik des digitalen Nachlasses ist Wie höchstpersönliche analoge Dokumente aber nicht nur dogmatischer Natur. Wie häufig (Tagebücher, Notizen, Briefe) sind auch höchstper- in erbrechtlichen Angelegenheiten sind die Prob- sönliche digitale Inhalte vererbbar. Vererblich sind leme oft tatsächlicher Art. Auf welchen Portalen Bild: Agenturfotografin/shutterstock.com damit alle analogen und digitalen Gegenstände war der Erblasser? Wie lauten die Zugangsdaten und Positionen des Erblassers, wie gespeicherte und Passwörter? Es empfiehlt sich deshalb, eine Fotos, Chatprotokolle, E-Mail-Konten und Konten Übersicht aller Accounts mit diesen Daten an- in den sozialen Netzwerken. Der Erbe tritt in den zufertigen. Diese Liste sollte gesichert – ggf. im Nutzungsvertrag mit dem Anbieter ein. Ihm steht Schließfach – verwahrt und von Zeit zu Zeit aktu- somit ein Zugangsrecht zum Account des Erblas- alisiert werden. sers zu. Der Zugang muss dabei in der Form ge- Das Phänomen des digitalen Nachlasses führt währt werden, wie er auch dem Erblasser zuge- kein Schattendasein mehr, sondern muss in der standen hat. Es reicht nicht aus, dem Erben nur Nachfolgeberatung beachtet werden. BR AK MAGA ZIN 01/2022 14
ANWÄLT:INNEN AUF PROBE Der 9. Soldan Moot für die anwaltliche Berufspraxis Zum neunten Mal fand in diesem Jahr der Soldan 180 Grad gefordert. Man muss die Argumente, von Moot für die anwaltliche Berufspraxis statt, den das denen man letzte Woche noch absolut überzeugt Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Universi- war, hinterfragen und widerlegen. tät Hannover gemeinsam mit BRAK, DAV und Juris- Eggestein: In den mündlichen Verhandlungen muss ten-Fakultätentag durchführt. Bei dem Wettbewerb man versuchen, die Argumente aus den Schrift- traten Jurastudierende aus 16 Universitäten in 30 sätzen mündlich überzeugend zu präsentieren. Teams als Kläger- und Beklagtenvertreter in einem Die Pleading-Partner werden innerhalb des Teams fiktiven Rechtsstreit gegeneinander an, der sich um durchgetauscht, bis man die beste Kombination ge- aktuelle zivil- und berufsrechtliche Probleme dreht. funden hat. In den Vorrunden verhandelt dann je- Was bringt einem die Teilnahme am Soldan Moot des Team vier Mal über drei Tage verteilt. Die acht und wieso ist er auch für Anwält:innen spannend? besten Teams ermitteln dann im KO-System die Sie- Das berichten zwei, die es wissen müssen: Annale- ger. Besonders der Finaltag lebt von seiner ständi- na Eggestein und Tim Nix vom Team Hannover I, gen Spannung, jede Verhandlung könnte die Letzte die sich den ersten Platz bei den mündlichen Ver- sein. Am Ende genießt man aber doch jede Minute, handlungen erkämpften. die man sich mit Studierenden aus ganz Deutsch- land Argumente um die Ohren werfen kann. Was war das Schwierigste am Moot Court-Fall? Nix: Die prozessual zu lösenden Probleme und die Argumentation auf Klägerseite. Da ist man be- sonders in den mündlichen Verhandlungen oft ins Schwimmen geraten. Eggestein: Das anwaltliche Berufsrecht! Damit kommt man im Studium nicht in Berührung, das Einarbeiten hat einige Nerven gekostet. Welche Unterstützung wünschen Sie sich von An- wältinnen und Anwälten? Nix: Für uns war es schwierig, ein praxisnahes Schreiben zu verfassen. Dass es im Prinzip nur um die streitrelevanten Fragen und daraus resultie- renden Rechtsfolgen geht, ist ein wertvoller Tipp. Glücklicherweise hatten wir Coaches, die uns Annalena Eggestein und Tim Nix während einer Verhandlung während des gesamten Moot Court unterstütz- ten. Das war nicht bei jedem Team so. Erst einmal: Herzlichen Glückwunsch zu dieser tol- Hand aufs Herz: Wollen Sie später Anwältin bzw. len Leistung! Was hat Sie an der Teilnahme am Sol- Anwalt werden? dan Moot Court gereizt? Eggestein: Der Soldan Moot Court hat mir ge- Nix: Die Nähe zum anwaltlichen Beruf. Im Studium zeigt, dass ich mich in der Interessenvertretung kommt der Praxisbezug doch etwas kurz. durchaus wohl fühle. Ich möchte aber noch wei- Eggestein: Ich habe mein Studium während Coro- tere Berufsfelder kennenlernen und Erfahrungen na begonnen und kannte ausschließlich Online- sammeln. Wohin es mich am Ende verschlägt, Vorlesungen. Der Soldan Moot war auch eine kann ich jetzt noch nicht sagen. Chance, Universität und Kommilitonen in Präsenz Nix: Nach dem Studium möchte ich auf jeden Fall kennenzulernen. die Erfahrung machen, Anwalt zu sein. Wie aber Wie laufen die einzelnen Phasen des Wettbewerbs? auch der Soldan Moot Court mir jetzt gezeigt hat, Nix: Der Wettbewerb gliedert sich in drei Teile: Kla- fällt es mir nicht so leicht, Meinungen zu vertre- geschriftsatz, Beklagtenschriftsatz und mündliche ten, hinter denen ich nicht auch wirklich stehe. Verhandlungen. In der Klageschrift-Phase hat man Langfristig würde ich mich lieber in der Rolle des den ersten Kontakt mit der Fallakte und ihren Pro- Richters sehen, der nur dem Gesetz und seinem blemen. Sie ist von vielen Diskussionen und intensi- Gewissen unterworfen ist. ven Recherchen geprägt. Während des Erstellens der Beklagtenschrift ist dann ein Umdenken um Interview: Christian Denz und Dr. Tanja Nitschke BR AK MAGA ZIN 01/2022 15
Sie können auch lesen