SITZUNG DER 7. SATZUNGSVERSAMMLUNG - FACHANWALTSCHAFTEN, INTERESSENKOLLISION UND FORTBILDUNG

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SITZUNG DER 7. SATZUNGSVERSAMMLUNG - FACHANWALTSCHAFTEN, INTERESSENKOLLISION UND FORTBILDUNG
FEBRUAR 2022 · AUSGABE 1/2022

2. SITZUNG DER 7. SATZUNGSVERSAMMLUNG
    FACHANWALTSCHAFTEN, INTERESSENKOLLISION UND FORTBILDUNG

        Digitalisierung der Justiz: das Legislativpaket der EU-Kommission
                    Elektronischer Rechtsverkehr: Signieren und Einreichen
                     Schlichtungsstelle: Wie Schlichtung Anwält:innen hilft

                                                                          Bild: Stella_E/shutterstock.com
SITZUNG DER 7. SATZUNGSVERSAMMLUNG - FACHANWALTSCHAFTEN, INTERESSENKOLLISION UND FORTBILDUNG
Aus allen Perspektiven

                                                                     Neuauflage topaktuell
                                                                     mit SanInsFoG/StaRUG
Runkel/Schmidt                                         Der Runkel/Schmidt vermittelt dem Praktiker stets beide Perspektiven im Insol-
Anwalts-Handbuch Insolvenzrecht                        venzrecht: die des Beraters auf Schuldner- oder Gläubigerseite sowie die des In-
Herausgegeben von RA Dr. Jens Schmidt und RA
Hans-Peter Runkel. 4. neu bearbeitete und erwei-       solvenzverwalters. Deutliche Hinweise helfen, Haftungsrisiken und typische
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Erscheint im Februar                                   möglichen es, dass entscheidende Aspekte optimal berücksichtigt werden können.

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    otto-schmidt.de/bmins                              Richtlinie über einen präventiven Restrukturierungsrahmen den Gesetzgeber
    juris.de/pminsor                                   zu umfangreichen Aktivitäten gezwungen: Eingearbeitet sind alle Neuregelun-
                                                       gen, vor allem das SanInsFoG/StaRUG, das Gesetz zur weiteren Verkürzung des
                                                       Restschuldbefreiungsverfahrens und das Gesetz zur Abmilderung der Folgen
                                                       der Corona-Pandemie.
                                                       Gratis-Leseprobe und Bestellung www.otto-schmidt.de
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EDITORIAL

                                                                             ANWÄLTIN UND ANWALT
                                                                             OHNE LEBEN?

                                                                             Rechtsanwältin Dr. Kati Lang, Dresden
                                                                             Mitglied des BRAK-Ausschusses Migrationsrecht

          Familie, gesellschaftliches Engagement, Urlaub                     setze, seinen beruflichen Verpflichtungen nachzu-
          oder Lehrverpflichtungen gelten bei einigen Gerich-                kommen – er müsse für Vertretung sorgen.
          ten wenig bis nichts. Der Anwalt oder die Anwältin                      Mandantinnen und Mandanten, die wohlge-
          hat Zeit zu haben, wer keine Zeit hat, verletze Be-                merkt nicht Sozietäten, sondern Einzelanwältinnen
          rufspflichten bzw. habe eine Vertretung zu beauf-                  oder -anwälte beauftragt haben, wird – obwohl ihre
          tragen. Es ist geradezu ein Hohn, wenn Gerichte,                   Verfahren häufig jahrelang bei den Gerichten an-
          bei denen Asylsachen häufig über Jahre liegen,                     hängig waren – zugemutet, dass eine ihnen völlig
          Anwältinnen und Anwälten eine Verfahrensver-                       unbekannte Vertretung die mündliche Verhandlung
          zögerung unterstellen. Das mag keine Spezifik im                   wahrnimmt. Das stellt das besondere Vertrauens-
          Asylrecht sein, setzt jedoch die ohnehin im Migrati-               verhältnis zwischen Anwält:in und Mandant:in fun-
          onsrecht schon unterbesetzte Anwaltschaft weiter                   damental in Frage und missachtet, dass anwaltli-
          unter Druck.                                                       che Interessenvertretung vor Gericht nicht einfach
              So entschied das Sächsische OVG über einen                     austauschbar ist.
          Antrag auf Unterbrechung wegen fehlender Kin-                           Ganz zu schweigen davon, dass die vielgerühm-
          derbetreuung nach 18.30 Uhr, was ein Verlassen                     te „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ damit für
          des auswärtigen Gerichts um spätestens 17.15                       Anwältinnen und Anwälte de facto unerreichbar
          Uhr bedeutet hätte: „Es oblag der Prozessbevoll-                   ist. Sie wäre – und so sind wohl die entscheiden-
          mächtigten, ihre ungehinderte Teilnahme an einer                   den Richter:innen sozialisiert – nur möglich, wenn
          Sitzung, die hier innerhalb der üblichen Büro- und                 ein Elternteil – zumeist die Frau – keiner Vollzeit-
          Geschäftszeiten stattfand, zu organisieren.” Dass                  beschäftigung und der andere – meist männliche
          die für das Bautzner Gericht „üblichen Büro- und                   – Teil seiner anwaltlichen Verpflichtung bis abends
          Geschäftszeiten“ nicht mit den Betreuungszeiten                    ohne Verantwortung für Kinder, Einkauf, Vorsorge-
          von Kindertageseinrichtungen übereinstimmen,                       termine, Kindergeburtstagsfeiern, Elternabende
          war dort nicht bekannt bzw. spielte keine Rolle.                   nachginge.
          Denn es falle von vornherein in die anwaltliche                         Selbstverständlich stimmen viele Richterinnen
          Verantwortung, die Betreuung der Kinder „abzusi-                   und Richter Termine ab und entscheiden maßvoll
          chern oder eine andere Rechtsanwältin oder einen                   und lebensnah über Verlegungsanträge. Wenn aber
          anderen Rechtsanwalt in Untervollmacht mit der                     unter rechtlich fragwürdigen Begründungen qua-
          Wahrnehmung der mündlichen Verhandlung zu be-                      lifizierte anwaltliche Vertretung massiv erschwert
          auftragen“.                                                        wird und aktuelle Lebensrealitäten hartnäckig aus-
              Ähnliche Unzumutbarkeiten sind vom VG Cott-                    geblendet werden, dann ist Einhalt geboten. Erfolgt
          bus zu hören. Ein Kollege, nicht in Besitz eines Autos             dies nicht durch die Gerichte selbst, bleibt wohl nur
          und im Übrigen überzeugter Nutzer des ÖPNV, be-                    ein Eingreifen des Gesetzgebers zur Klärung, was
          antragte Terminverlegung, da er bei Verhandlungs-                  „erhebliche Gründe“ sind, beispielsweise durch die
          beginn um 8.30 Uhr in Berlin 5.45 Uhr aufbrechen                   Schaffung von Regelbeispielen.
          müsse. (Klimapolitisches) Verständnis durfte er vom                     Dass der Gesetzgeber durchaus lebensnahe
          Richter nicht erwarten, via Ablehnungsbeschluss                    Veränderungen für die Anwaltschaft bereit ist vor-
          wurde er darauf verwiesen, dass nach Cottbus eine                  zunehmen, zeigt sich an der jüngsten Novellierung
          Bundesautobahn führe und dies schneller sei. Das                   von § 53 BRAO. Anwältinen und Anwälte können
          VG Würzburg verglich die regelmäßig stattfinden-                   sich seit August 2021 nunmehr zwei statt wie vor-
          de Lehrveranstaltung eines anderen Kollegen mit                    her eine Woche von der Kanzlei entfernen, ohne
          einer chronischen Erkrankung, die ihn außerstande                  eine Vertretung bestellen zu müssen.

IMPRESSUM                                                                                               BR AK MAGA ZIN 04/2020
Bundesrechtsanwaltskammer – Körperschaft des öffentlichen Rechts, Littenstraße 9, 10179 Berlin
Redaktion: Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ. (verantwortlich)
Verlag: Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
                                                                                                                                3
(ausführliches Impressum unter www.brak.de/zeitschriften)
SITZUNG DER 7. SATZUNGSVERSAMMLUNG - FACHANWALTSCHAFTEN, INTERESSENKOLLISION UND FORTBILDUNG
DIE 2. SITZUNG DER
                                                                                         7. SATZUNGSVERSAMMLUNG
                                                                                         Fachanwaltschaften, Interessenkollision und
                                                                                         Fortbildung in der Diskussion

                                                                                         Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ.,
                                                                                         BRAK, Berlin

                                  Mit Folgeregelungen zur „großen BRAO-Reform“           ihre Qualifikation und Expertise in Sachen Sanie-
                                  befasste sich die Satzungsversammlung in ihrer         rung zum Ausdruck zu bringen.
                                  Sitzung am 6.12.2021. Kontrovers diskutiert wurde          Angepasst werden sollen die Anforderungen
                                  ein Konzept zum Verbot der Interessenkollision in      für den Erwerb der Fachanwaltschaft für Bau- und
                                  § 3 BORA. Auf der Agenda standen zudem The-            Architektenrecht. Statt der bisherigen sechs sollen
                                  men wie die allgemeine Fortbildungspflicht, die        künftig nur noch drei der nachzuweisenden prak-
                                  neue Pflicht, Berufsrechtskenntnisse zu erwerben,      tischen Fälle selbstständige Beweisverfahren sein.
                                  und Fragen des Fachanwaltsrechts.                      Die entsprechende Änderung von § 5 I lit. l FAO
                                                                                         trägt dem Umstand Rechnung, dass weniger
                                  SITZUNG UNTER PANDEMIE-BEDINGUNGEN                     selbstständige Beweisverfahren stattfinden.
                                  Nachdem die vorherigen Sitzungen wegen der Co-             Vertagt wurde die Beratung über die Einfüh-
                                  rona-Pandemie abgesagt werden mussten, kam             rung eines Fachanwalts für Opferrechte. Sie war
                                  die Satzungsversammlung am 6.12.2021 (erst) zur        im Jahr 2018 sehr lebhaft und kontrovers disku-
                                  zweiten Sitzung der 7. Legislaturperiode zusam-        tiert worden, aber letztlich knapp gescheitert.
                                  men. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation         Nun soll das Thema in der nächsten Sitzung noch-
                                  war nur eine Online-Sitzung möglich. Sämtliche         mals angegangen werden.
                                  Beschlüsse wurden deshalb nochmals schriftlich
                                  nachgeholt, die Stimmabgabe erfolgte über das          STREITPUNKT INTERESSENKOLLISION
                                  besondere elektronische Anwaltspostfach der            Für Kontroversen sorgten die vorgeschlagenen
                                  Mitglieder (§ 3 II Covid-19-Gesetz zur Funktionsfä-    Änderungen in § 3 BORA. Sie wurden notwendig,
                                  higkeit der Kammern; § 37 BRAO). Alle Beschlüsse       weil durch die „große BRAO-Reform“ das Verbot
                                  wurden innerhalb der am 17.12.2021 endenden            der Vertretung widerstreitender Interessen in
                                  Frist bestätigt.                                       § 43a IV BRAO zum 1.8.2022 umfassend neu ge-
                                                                                         regelt wird. Dadurch wird die bisherige Regelung
                                  AKTUELLE FACHANWALTS-FRAGEN                            in § 3 BORA zum Teil obsolet, zum Teil widerspricht
                                  Auf der Agenda der Satzungsversammlung stand           sie der neuen bundesgesetzlichen Regelung (aus-
                                  eine ganze Reihe aktueller Fragen, die zum Teil        führlich dazu Deckenbrock, BRAK-Mitt. 2022, 6).
                                  Folgen der berufsrechtlichen Reformen der ver-         Dies soll nun glattgezogen werden. Erstmals soll
                                  gangenen Legislaturperiode sind, zum Teil aus der      dabei im neuen § 3 IV BORA die Situation geregelt
                                  Anwaltschaft selbst kommen.                            werden, dass mehrere Anwältinnen und Anwälte
                                      Aus der Fachanwaltschaft für Insolvenzrecht        einer Kanzlei auf zwei Seiten eines Rechtsstreits
                                  soll künftig die Fachanwaltschaft für Insolvenz-       tätig sind; das lässt § 43a IV 4 BRAO n.F. mit Zu-
                                  und Sanierungsrecht werden. Fachanwältinnen            stimmung der Mandantschaft künftig zu. Das Ple-
Bild: Stella_E/shutterstock.com

                                  und -anwälte, die den bisherigen Titel führen, sol-    num definierte hierfür nun die Anforderungen an
                                  len die Wahl haben, ob sie diesen behalten oder        die erforderliche Chinese Wall.
                                  den neuen Titel führen möchten. Die §§ 1, 5 I lit. g       Nicht einigen konnte man sich auf eine Rege-
                                  und 14 FAO werden entsprechend angepasst. Die          lung, die ein Tätigkeitsverbot über im Rahmen ei-
                                  Satzungsversammlung entspricht mit der Umbe-           ner Ausbildungsstation tätige Rechtsreferendarin-
                                  nennung dem aus der bestehenden Fachanwalt-            nen und -referendare (§ 43a V 2 BRAO n.F.) hinaus
                                  schaft oft geäußerten Wunsch, mit dem Titel auch       auch auf in Nebentätigkeit beschäftigte Referen-

                                  BR AK MAGA ZIN 01/2022

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darinnen und Referendare sowie auf wissenschaft-       tenz dafür geschaffen, diese Pflicht konkret auszu-
liche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne An-        gestalten. Es bestand Konsens, dass der zuständi-
waltszulassung erstrecken soll. Für sie wollte der     ge Ausschuss 5 der Satzungsversammlung einen
Ausschuss 2 der Satzungsversammlung, der den           Themenkatalog hierzu erarbeiten soll. Das Thema
Regelungsvorschlag erarbeitet hatte, in gleicher       wird das Plenum also auch in seiner kommenden
Weise wie für Stationsreferendar:innen klarstel-       Sitzung beschäftigen.
len, dass bei ihrer Vorbefassung nicht die Sozietät
infiziert wird. Damit soll ein potenzielles Einstel-   WEITERE THEMEN
lungshindernis für junge Kolleginnen und Kollegen      Das Plenum befasste sich außerdem mit Berichten
ausgeräumt werden. Sowohl das Plenum als auch          aus den übrigen Ausschüssen, insbesondere zu
das Bundesjustizministerium sehen hier noch wei-       aus berufsrechtlicher Sicht neuralgischen Punkten
teren Beratungsbedarf.                                 beim Arbeiten im Homeoffice bzw. beim mobilen
                                                       Arbeiten sowie zur Aufbewahrung von Kryptowäh-
KANZLEIPFLICHT WIRD MODERNER                           rungen.
§ 5 BORA soll eine redaktionelle Anpassung er-             Ausführlich berichtete zudem der Ausschuss 7
fahren: Die Verpflichtung, die zur Berufsausübung      – Legal Tech, der zu verschiedenen Aspekten von
erforderlichen sachlichen, personellen und or-         Legal Tech und künstlicher Intelligenz Handlungs-
ganisatorischen Voraussetzungen zu schaffen,           bedarf bezüglich der BORA eruiert hat.
soll nicht nur für Kanzlei und Zweigstelle gelten,         Gewählt wurde außerdem, wie üblich in einer
sondern auch für die weitere Kanzlei, deren Ein-       der ersten Sitzungen einer Legislaturperiode, ein
richtung bereits 2017 ermöglicht wurde. In der         Versammlungsrat. Ihm gehören Edith Kinder-
Begründung zu dem Regelungsvorschlag wird              mann, Prof. Dr. Thomas Gasteyer, Dr. Kai Greve,
betont, dass nicht das tradierte Bild der Berufs-      Prof. Dr. Martin Diller und Prof. Dr. Wolfgang Ewer
ausübung festgeschrieben werden solle, sondern         an.
dass es im eigenen Ermessen des Anwalts stehe,
auch moderne Möglichkeiten zu nutzen und insbe-        VOM BESCHLUSS ZUM GELTENDEN
sondere auch ohne feste Büroräume tätig zu sein.       SATZUNGSRECHT
                                                       Die schriftlich bestätigten Beschlüsse des Ple-
NEUER ANLAUF: SANKTIONIERTE                            nums wurden, wie in § 191e BRAO vorgesehen,
ALLGEMEINE FORTBILDUNGSPFLICHT                         dem Bundesministerium für Justiz zur Prüfung zu-
Wieder auf der Agenda stand die bereits in der         geleitet. Sofern von dort innerhalb von drei Mo-
vorangegangenen Legislatur kontrovers diskutier-       naten keine Beanstandung erfolgt, werden die Be-
te Konkretisierung der allgemeinen Fortbildungs-       schlüsse durch die BRAK veröffentlicht und treten
pflicht sowie ihrer Sanktionierung. Eine Ermäch-       am ersten Tag des dritten auf die Veröffentlichung
tigungsgrundlage für die Satzungsversammlung           folgenden Monats in Kraft.
hatte der Gesetzgeber im Rahmen der „kleinen
BRAO-Reform“ 2017 letztendlich nicht schaffen
wollen.
    Auch nunmehr gingen die Meinungen über die          Die Satzungsversammlung (§§ 191a ff. BRAO)
Fortbildungspflicht auseinander. Betont wurde je-       ist ein unabhängiges Beschlussorgan, das
doch, dass Deutschland europaweit das nahezu            organisatorisch bei der BRAK angesiedelt ist.
einzige Land ohne eine konkretisierte und sank-
                                                        Sie beschließt die Regeln der Berufsordnung
tionierte Fortbildungspflicht für die Anwaltschaft
sei. Letztlich fand die bereits 2017 verabschiedete     der Rechtsanwälte (BORA) und der Fachan-
Resolution, mit der das Bundesjustizministerium         waltsordnung (FAO). Ihre rund 120 Mitglieder
um die Schaffung einer entsprechenden Pflicht           umfassen direkt gewählte Delegierte der
nebst Satzungsermächtigung für die konkrete             regionalen Rechtsanwaltskammern, die Prä-
Ausgestaltung ersucht werden soll, eine deutliche       sidenten der regionalen Rechtsanwaltskam-
Mehrheit.                                               mern und den Präsidenten der BRAK. Stimm-
                                                        berechtigt sind jedoch nur die Delegierten der
PFLICHT ZU BERUFSRECHTSKENNTNISSEN
                                                        Rechtsanwaltskammern.
WIRD AUSGESTALTET
Mit der in § 43f BRAO n.F. neu eingeführten
Pflicht, innerhalb des ersten Jahres ab Zulassung       Die nächste Sitzung der Satzungsversamm-
Kenntnisse im Berufsrecht nachzuweisen, wurde           lung findet am 29./30.4.2022 in Berlin statt.
in § 59a I h BRAO n.F. auch die Satzungskompe-

                                                                                 BR AK MAGA ZIN 01/2022

                                                                                                         5
SITZUNG DER 7. SATZUNGSVERSAMMLUNG - FACHANWALTSCHAFTEN, INTERESSENKOLLISION UND FORTBILDUNG
DAS PAKET ZUR
                                                                                         DIGITALISIERUNG
                                                                                         DER JUSTIZ
                                                                                         Rafael Javier Weiske und Rechtsanwältin
                                                                                         Astrid Gamisch, LL.M., BRAK, Brüssel

                                Sollen Gerichtsakten in grenzüberschreitenden            Verordnung zur Einrichtung einer Plattform für
                                Verfahren per LKW oder Flugzeug durch halb               die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungs-
                                Europa transportiert werden? Mit dieser und wei-         gruppen.
                                teren Fragen beschäftigt sich das von der Kom-
                                mission am 1.12.2021 veröffentlichte Legislativ­         DIGITALISIERUNG DER JUSTIZIELLEN
                                paket zur Digitalisierung der Justiz. Ziel ist es, die   ZUSAMMENARBEIT
                                Möglichkeiten, die sich durch die Digitalisierung        Mit dem Verordnungsentwurf zur Digitalisierung
                                ergeben, zukünftig verstärkt auch im Justizwesen         der justiziellen Zusammenarbeit und dem Richt-
                                zu nutzen. Die Zugänglichkeit der Justiz in den          linienentwurf zur Anpassung der Richtlinien zur
                                EU-Mitgliedstaaten soll erhöht und der grenzüber-        Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit
                                schreitende Austausch sowie die grenzüberschrei-         sollen Probleme und Hindernisse beseitigt wer-
                                tende Zusammenarbeit verbessert werden.                  den, welche die grenzüberschreitende justizielle
                                    Die Förderung der Digitalisierung spielt eine        Zusammenarbeit beeinträchtigen. Der Zugang
                                zentrale Rolle im Wirken der aktuellen Kommissi-         zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Han-
                                on unter dem Vorsitz der deutschen Kommissions-          dels- und Strafsachen soll verbessert werden.
                                präsidentin Ursula von der Leyen. Die Kommission             Die Kommissionsvorschläge legen den Rechts-
                                möchte die Digitalisierung in Europa stärken und         rahmen für die elektronische Kommunikation
                                voranbringen, so dass die EU weltweit eine Vorrei-       zwischen natürlichen und juristischen Personen
                                terrolle einnehmen kann. Dazu verfolgt die Kom-          und zuständigen Behörden fest. Darüber hinaus
                                mission eine Reihe an Initiativen zur Förderung          sind Regularien zur digitalen Übermittlung von
                                von technischen Innovationen, Schaffung von              Ersuchen, Dokumenten und Daten zwischen nati-
                                rechtlichen Rahmenbedingungen, Verbesserung              onalen Behörden und Gerichten, zur Nutzung von
                                des wirtschaftlichen Umfelds und zur Durchset-           Videokonferenzen, zu elektronischen Vertrauens-
                                zung der Interoperabilität.                              diensten (trust services) und der Rechtsgültigkeit
                                                                                         von elektronischen Dokumenten und der elektroni-
                                DAS LEGISLATIVPAKET ZUR                                  schen Zahlung von Gebühren vorgesehen.
                                DIGITALISIERUNG DER JUSTIZ                                   Zwischen Behörden soll die Kommunikation
                                Das Legislativpaket zur Digitalisierung der Justiz       zukünftig in elektronischer Form über eine sichere
                                setzt sich zusammen aus mehreren Vorschlägen:            Umgebung stattfinden. Sofern dies aufgrund des
                                für eine Verordnung für die Digitalisierung der          Ausfalls der IT-Systeme nicht möglich ist, sollen
                                grenzüberschreitenden justiziellen Zusammen-             auch andere Kommunikationsmittel nutzbar sein.
                                arbeit in der EU und den Zugang zur Justiz in Zi-            Für die Kommunikation zwischen natürlichen
                                vil-, Handels- und Strafsachen, eine Richtlinie zur      und juristischen Personen und zuständigen Be-
Bild: Mmaxer/shutterstock.com

                                Anpassung der Richtlinien zur Digitalisierung der        hörden soll ein elektronischer Zugangspunkt auf
                                justiziellen Zusammenarbeit, eine Verordnung             dem europäischen Justizportal eingerichtet wer-
                                zum digitalen Informationsaustausch im Bereich           den. Über diesen Zugangspunkt soll man Rechts-
                                des Terrorismus, eine Richtlinie zur Anpassung           ansprüche einreichen, Anfragen stellen, mit den
                                des Ratsbeschlusses 2005/671/JHA im Hinblick             zuständigen Behörden kommunizieren und ver-
                                auf die Angleichung der Unionsvorschriften zum           fahrensrelevante Informationen erhalten können.
                                Schutz von personenbezogenen Daten und eine              Durch implementierte Rechtsakte soll die Kom-

                                BR AK MAGA ZIN 01/2022

                                6
SITZUNG DER 7. SATZUNGSVERSAMMLUNG - FACHANWALTSCHAFTEN, INTERESSENKOLLISION UND FORTBILDUNG
Hybrid-Veranstaltungen
                                                                         Jetzt die Teilnahme vor Ort
                                                                         oder den Live-Stream buchen!

Jahresarbeitstagungen
Die Jahresarbeitstagungen geben einen fundierten Überblick über aktuelle Entwicklungen im jeweiligen Rechtsgebiet. Prominen-
te Vertreter aus Anwaltschaft, Gerichtsbarkeit und Hochschule erörtern aktuellste Probleme und Änderungen in Rechtsprechung
und Gesetzgebung für die Praxis.

FA C H I N S T I T U T E F Ü R ST E U E R R EC H T / ST R A F R EC H T   F AC H I N S T I T U T F Ü R S OZ I A L R EC H T
3. Jahresarbeitstagung Steuerstrafrecht                                  34. Sozialrechtliche Jahresarbeitstagung
Beratung und Verteidigung in Steuerstrafsachen                           13. – 14.05.2022 · Köln (Nr. 042344)/Live-Stream (Nr. 044194)
17. – 18.03.2022 · Berlin (Nr. 052651)/Live-Stream (Nr. 054184)          10 Zeitstunden – § 15 FAO
10 Zeitstunden – § 15 FAO                                                Kostenbeitrag: 525,– € (USt.-befreit)
Kostenbeitrag: 795,– € (USt.-befreit)                                    Paketpreis: 695,– € (USt.-befreit) mit dem Fortbildungsplus
                                                                         „Psychische Leiden und ihre sozialmedizinische
                                                                         Begutachtung im Sozialrecht“ (12.05.2022)
FA C H I N S T I T U T F Ü R H A N D E L S - U N D
G E S E L L S C H A F T SR EC H T
20. Gesellschaftsrechtliche Jahresarbeitstagung                          F AC H I N S T I T U T F Ü R E R B R EC H T
01. – 02.04.2022 · Hamburg (Nr. 192367)/Live-Stream (Nr. 194203)         14. Jahresarbeitstagung Erbrecht
10 Zeitstunden – § 15 FAO                                                20. – 21.05.2022 · Hamburg (Nr. 144037)/Live-Stream (Nr. 144137)
Kostenbeitrag: 675,– € (USt.-befreit)                                    10 Zeitstunden – § 15 FAO
Paketpreis: 925,– € (USt.-befreit) mit dem Fortbildungsplus              Kostenbeitrag: 695,– € (USt.-befreit)
„Ausgewählte Probleme des Personen- und                                  Paketpreis: 875,– € (USt.-befreit) mit dem „Fortbildungsplus
Kapitalgesellschaftsrechts“ (31.03.2022)                                 zur 14. Jahresarbeitstagung Erbrecht“ (19.05.2022)

FA C H I N S T I T U T F Ü R F A M I L I E N R EC H T                    F AC H I N S T I T U T F Ü R S T R A F R EC H T
25. Jahresarbeitstagung Familienrecht                                    8. Jahresarbeitstagung Strafrecht
29. – 30.04.2022 · Köln (Nr. 092799)/Live-Stream (Nr. 094331)            24. – 25.06.2022 · Bochum (Nr. 074066)/Live-Stream (Nr. 074116)
12 Zeitstunden – § 15 FAO                                                10 Zeitstunden – § 15 FAO
Kostenbeitrag: 525,– € (USt.-befreit)                                    Kostenbeitrag: 575,– € (USt.-befreit)
Paketpreis: 645,– € (USt.-befreit) mit dem „Fortbildungsplus             Paketpreis: 745,– € (USt.-befreit) mit dem Fortbildungsplus
zur 25. Jahresarbeitstagung Familienrecht“ (28.04.2022)                  „Aktuelle Entwicklungen im Straf- und Strafverfahrensrecht“
                                                                         (23.06.2022)

 +++        Live-Stream und Präsenz                     +++   Sie haben die Wahl       +++       Live-Stream und Präsenz       +++

  Diese Fortbildungen finden jeweils als Hybrid-Veranstaltungen statt. Nehmen Sie online im DAI eLearning Center oder, wenn es
  die Pandemielage zulässt, vor Ort teil. Auch online können Sie die Veranstaltungen für die Pflichtfortbildung nach § 15 Abs. 2 FAO
  nutzen.
  Natürlich haben Sie als Online-Teilnehmer/in ebenso die Möglichkeit, Ihre Fragen an die Referenten zu stellen. Unser/e Moderator/
  in vor Ort im Saal wird Sie in einem Textchat durch die Veranstaltung begleiten und Ihre Fragen in die Veranstaltung einbringen.
  Während der Vorträge verfolgen Sie in Ihrem Browser die Referenten im Video, die Präsentationsfolien sowie die Interaktion im
  Chat.

Alle Angebote und Anmeldung auf www.anwaltsinstitut.de
SITZUNG DER 7. SATZUNGSVERSAMMLUNG - FACHANWALTSCHAFTEN, INTERESSENKOLLISION UND FORTBILDUNG
mission zum Aufbau eines dezentralen IT-Systems      meinsamen Ermittlungsgruppen erleichtern soll,
bestehend aus nationalen IT-Systemen beitragen,      Informationen und Beweismittel auszutauschen
die mit interoperablen Lösungen (z.B. e-CODEX)       und sicherer miteinander zu kommunizieren, so-
verbunden sind.                                      dass sie ihre Einsätze gemeinsam verwalten kön-
   Videoanhörungen in mündlichen Verhandlun-         nen. Die technische Umsetzung und Verwaltung
gen in grenzüberschreitenden Zivil- und Handels-     soll die Europäische Agentur für das Betriebsma-
sachen sollen gestattet sein, sofern eine solche     nagement von IT-Großsystemen im Raum der Frei-
Technik zur Verfügung steht und die beteiligten      heit, der Sicherheit und des Recht (eu-LISA) leiten.
Verfahrensparteien die Möglichkeit erhalten, eine
Stellungnahme hierzu abzugeben. In mündlichen        JA ZUR DIGITALISIERUNG…
Verhandlungen in grenzüberschreitenden Straf­        Die BRAK verfolgt das Thema Digitalisierung der
sachen soll die Anhörung eines Beschuldigten per     Justiz und die aktuellen Pläne der Kommission ge-
Videokonferenz auf Antrag der Behörden eines         nau. Dabei steht sie für ein „Ja zur Digitalisierung,
Mitgliedstaates u.a. voraussetzen, und dass die      aber keine Abstriche bei rechtsstaatlichen Grund-
betroffene Person dem Einsatz einer Videokonfe-      sätzen.“ Die allgemeinen Forderungen der BRAK
renz zustimmt.                                       in dem Bereich der Digitalisierung der Justiz sind
                                                     Gegenstand vieler Stellungnahmen. Bereits im
DIGITALER INFORMATIONSAUSTAUSCH                      Vorfeld der aktuellen Veröffentlichung der Kom-
IM BEREICH DES TERRORISMUS                           mission hatte die BRAK auf den von der Kommissi-
Mit dem Verordnungsentwurf zum digitalen In-         on im Jahr 2020 veröffentlichten Fahrplan und die
formationsaustausch im Bereich des Terrorismus       Konsultation zur Digitalisierung der Justiz reagiert
und dem Richtlinienentwurf zur Anpassung des         und dabei u.a. auf die Besonderheiten des elekt-
Ratsbeschlusses 2005/671/JHA soll der grenz-         ronischen Rechtsverkehrs in Deutschland und das
überschreitende digitale Datenaustausch im Be-       beA hingewiesen (Stellungnahmen Nr. 38/2021
reich des Terrorismus oder der schweren grenz-       und Nr. 54/2020).
überschreitenden Kriminalität verbessert und
modernisiert werden. Inhaltlich sieht der Verord-    …, ABER KEINE ABSTRICHE BEI RECHTS-
nungsentwurf vor, die Kommunikation zwischen         STAATLICHEN GRUNDSÄTZEN
der Agentur der Europäischen Union für justizielle   Ein besonderes Augenmerk der BRAK liegt auf
Zusammenarbeit in Strafsachen (EUROJUST) zu          den grundrechtlich besonders sensiblen straf-
digitalisieren und entsprechende sichere Kommu-      rechtlichen Aspekten des Gesetzespakets. Tragen
nikationskanäle zur Verfügung zu stellen.            die Vorschläge zur vereinfachten anwaltlichen
    EUROJUST soll darüber hinaus zur Verbesse-       Beratung in zwischenstaatlichen Fällen, umfas-
rung des digitalen Informationsaustausches ein       sendem Zugang zu Informationen im Verfahren
digitales Fallbearbeitungssystem aufbauen. Die-      und einer gesteigerten Verwirklichung des Rechts
ses soll die Verwaltung und Koordinierung von        auf ein faires Verfahren Verdächtiger, Beschuldig-
Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen           ter und Angeklagter bei? Oder gefährden sie Be-
unterstützen, bei denen EUROJUST mitwirkt. Au-       schuldigtenrechte, wirksame Rechtsbehelfe und
ßerdem soll das System die Extraktion von Daten      die Waffengleichheit? Besonders kritisch sieht die
für operative und statistische Zwecke ermöglichen    BRAK die Regelung zu Videoanhörungen im Straf-
und eine entsprechende Überwachung erleich-          prozess.
tern, die sicherstellt, dass die Verarbeitung ope-       Das mit der der Digitalisierung der Justiz ver-
rativer personenbezogener Daten rechtmäßig ist       bundene Potenzial zur Verbesserung des Zugangs
und im Einklang den geltenden Datenschutzvor-        zum Recht in Europa kann nur voll ausgeschöpft
schriften der EU steht.                              werden, wenn die Anwaltschaft von Anfang an in
                                                     allen Bereichen vollumfänglich einbezogen und
GEMEINSAME ERMITTLUNGSGRUPPEN                        berücksichtigt wird. Die BRAK wird mit ihren Ex-
Mit dem Verordnungsentwurf zur Einrichtung           pertinnen und Experten dem europäischen Ge-
einer Plattform für die Zusammenarbeit gemein-       setzgeber bei der Implementierung des Pakets zur
samer Ermittlungsgruppen soll die Grundlage für      Digitalisierung der Justiz zur Seite stehen.
eine IT-Plattform geschaffen werden, die es ge-

BR AK MAGA ZIN 01/2022

8
SITZUNG DER 7. SATZUNGSVERSAMMLUNG - FACHANWALTSCHAFTEN, INTERESSENKOLLISION UND FORTBILDUNG
Wer muss was wie signieren?
Die digitale Unterschrift
im elektronischen Rechtsverkehr
Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK, Berlin

Mit dem Inkrafttreten der Pflicht, im Rechtsverkehr Do-      Der sichere Übermittlungsweg
kumente ausschließlich elektronisch einzureichen, taucht     Alternativ zur qeS kann die verantwortende Person
immer wieder die Frage auf, in welcher Form signiert         das elektronische Dokument über den sicheren
werden muss, um die eigenhändige Unterschrift wirk-          Übermittlungsweg einreichen. Das beA ist gem.
sam ersetzen zu können. Die Antwort lautet: „Kommt           § 130a IV ZPO ein sicherer Übermittlungsweg. Bei
darauf an!“ Der Beitrag erläutert, worauf es genau           der Nutzung des sicheren Übermittlungswegs muss
ankommt und welche Regelungen zu beachten sind.              der Postfachinhaber sich selbst mit seiner beA-
                                                             Karte an seinem Postfach anmelden und dann das
Grundsätzlich gilt: Die Signatur eines elektronischen        Dokument eigenhändig versenden. Zusätzlich ist eine
Dokuments ist immer dann erforderlich, wenn ein              einfache elektronische Signatur (eeS) erforderlich.
Schriftformerfordernis besteht. Dieses kann sich
aus materiell-rechtlichen oder verfahrensrechtlichen         Dies bedeutet, dass die verantwortende Person ihren
Vorschriften ergeben.                                        Namen unter das elektronische Dokument setzt.
                                                             Das System bringt beim Versand einen sog. vertrau-
Die Wahrung der Schriftform im                               enswürdigen Herkunftsnachweis (VHN) an, dem der
elektronischen Rechtsverkehr                                 Empfänger des Dokuments entnehmen kann, dass
Die Schriftform im elektronischen Rechtsverkehr wird         der verantwortende Rechtsanwalt oder die verant-
nach § 130a III ZPO und den Parallelvorschriften in          wortende Rechtsanwältin es bei eigener Anmeldung
den anderen Verfahrensordnungen gewahrt, wenn                am Postfach selbst versandt hat. Eine zusätzliche
entweder das Dokument mit einer qualifizierten               qeS ist in diesem Fall nicht erforderlich.
elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen ist oder es von ihr signiert und auf einem          Vorsicht bei materiell-rechtlichen
sicheren Übermittlungsweg eingereicht wird.                  Erklärungen!
                                                             Mit der Nutzung des sicheren Übermittlungswegs
Die verantwortende Person ist die Person, die für            wird nur die prozessuale, nicht indes die materiell-
den Inhalt des Schriftsatzes einsteht, die ihn also          rechtliche Schriftform ersetzt. Enthält der Schrift-
unterschreibt. Sie hat zwei Möglichkeiten, ihre              satz zusätzlich zu den prozessrechtlichen Anträgen
Unterschrift in elektronischer Form anzubringen:             materiell-rechtliche Erklärungen, z.B. die Kündigung
                                                             eines Mietvertrags, so ist für diese nicht § 130a III
Die qualifizierte elektronische Signatur                     ZPO als verfahrensrechtliche Norm, sondern § 126a
Die verantwortende Person kann das Dokument mit              BGB anwendbar: Das Dokument bedarf des hinzu-
einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS)           gefügten Namens und einer qeS!
versehen. Dies kann entweder außerhalb des beA-
Systems mit einer speziellen Software geschehen              Der Vertretungsfall
oder innerhalb der beA-Webanwendung überall dort,            Vertretungen haben mehrere Möglichkeiten des
wo die Funktionalität „signieren“ angeboten wird.            wirksamen Einreichens: Entweder nutzen sie das
Für das Anbringen einer qeS ist eine Signaturkarte           Postfach des Vertretenen. Dann können Sie nicht
mit einem Signaturzertifikat erforderlich. Wer bereits       über den sicheren Übermittlungsweg versenden,
im Besitz einer beA-Karte Basis ist, kann das Signa-         da Postfachinhaber und verantwortende Person
turzertifikat auch nachladen.                                auseinanderfallen. Das Dokument muss mit einer
                                                             qeS versehen werden. Oder sie nutzen ihr eigenes
Die Nutzung der qeS                  Bestellung von          Postfach. Dann stehen der sichere Übermittlungweg
ermöglicht arbeitsteiliges        Signaturzertifikaten       oder der Versand mit qeS zur Verfügung. In jedem
Arbeiten. Mit qeS verse-          https://bea.bnotk.de/      Fall sollte aber ein Hinweis auf den Vertretungsfall
hene Schriftsätze können          bestellung/#/products      erfolgen, so dass klargestellt ist, wer die verantwor-
durch Kanzleiangestellte                                     tende Person ist.
versandt werden.                     Die jeweiligen
                                Produktdetails informieren
                                    über Einzelheiten.

BE A – DAS BESONDERE ELEK TRONISCHE ANWALTSPOSTFACH
SITZUNG DER 7. SATZUNGSVERSAMMLUNG - FACHANWALTSCHAFTEN, INTERESSENKOLLISION UND FORTBILDUNG
Anforderungen an die
Übermittlung elektronischer
Dokumente
Welche technischen Rahmenbedingungen und Standards
müssen und sollen Dokumente für eine elektronische
Übermittlung an die Gerichte erfüllen?
Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK, Berlin

In der Vergangenheit sorgten detaillierte Anforde-     Welche Versionen dieser Formate zur Verarbeitung
rungen in der Bekanntmachung zu § 5 der Elektro-       durch das Gericht geeignet sind, bestimmt die Be-
nischer-Rechtsverkehr-Verordnung vom 20.12.2018        kanntmachung zu § 5 I Nr. 1 ERVV in der ab dem
(ERVB 2019) für Irritationen in der Anwaltschaft.      1.1.2022 geltenden Fassung (ERVB 2022). Danach
Durch die Änderung der §§ 2, 5 ERVV und der darauf     müssen die Dateiformate PDF und TIFF den nach
basierenden Bekanntmachung zu § 5 ERVV hat der         § 5 ERVV bekanntgemachten Versionen entsprechen.
Verordnungsgeber die Einreichung elektronischer        Diese sind nach Nr. 1 lit. a und lit. b ERVB 2022 die
Dokumente ab dem 1.1.2022 deutlich erleichtert.        Formate PDF einschließlich PDF 2.0, PDF/A-1, PDF/A-2
Wesentliches Merkmal der Neufassung ist die Diffe-     und PDF/UA sowie TIFF Version 6.
renzierung zwischen verpflichtenden Anforderungen
und Soll-Vorschriften zur Einhaltung der technischen   Verbindlich sind auch die Vorgaben für qualifizierte
Standards.                                             elektronische Signaturen nach Nr. 5 ERVB 2022.
                                                       Bei Verwendung der vom beA-System unterstützten
Eignung zur Bearbeitung durch das Gericht              Signaturkarten werden die Vorgaben eingehalten.
Das Gesetz formuliert als Vorgabe für die Einrei-      Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen keine
chung elektronischer Dokumente in § 130a II 1          weiteren Prüfungen vornehmen.
ZPO und den Parallelvorschriften in den übrigen
Verfahrensordnungen nur, dass das elektronische        Technische Standards als Soll-Vorgaben
Dokument für die Bearbeitung durch das Gericht         Weitere zwingende Formatvorgaben enthalten die
geeignet sein muss. Hinsichtlich der technischen       ERVV sowie die ERVB 2022 nicht mehr. Nach § 2
Rahmenbedingungen für die Übermittlung und die         II ERVV soll das elektronische Dokument aber den
Eignung zur Bearbeitung durch das Gericht verwei-      nach § 5 I Nr. 1 und 6 ERVV bekanntgemachten
sen § 130a II 2 ZPO und die übrigen Verfahrens-        technischen Standards entsprechen. Diese in der
vorschriften auf die Elektronischer-Rechtsverkehr-     ERVB 2022 festgehaltenen Standards sollten bei der
Verordnung (ERVV).                                     Einreichung elektronischer Dokumente auch beach-
                                                       tet werden, damit eine Bearbeitung durch die Justiz
Verbindliche technische                                ohne Verzögerungen möglich ist.
Rahmenbedingungen
Elektronische Dokumente müssen weiterhin im            Nr. 1 lit. a ERVB 2022 enthält Formatvorgaben, bei
Dateiformat PDF eingereicht werden (§ 2 I 1 ERVV).     deren Einhaltung der Einreicher davon ausgehen
Falls bildliche Darstellungen im PDF-Format nicht      kann, dass die elektronischen Dokumente durch die
verlustfrei wiedergegeben werden können, darf das      Justiz verarbeitbar sind: Der Dokumenteninhalt soll
elektronische Dokument zusätzlich im TIFF-Format       orts- und systemunabhängig darstellbar sein. Ein
übermittelt werden (§ 2 I 2 ERVV). Zu beachten ist     Rendering für spezifische Ausgabegeräte soll vermie-
das Wort „zusätzlich“. Nach dem Verordnungstext        den werden. Die Datei soll kein eingebundenes Ob-
reicht es nicht aus, das Dokument ausschließlich im    jekt enthalten, da für die Darstellung der Inhalte kein
Format TIFF zu übersenden, sondern es muss sowohl      externes Anwendungsprogramm oder eine weitere
als PDF als auch als TIFF übermittelt werden.          Instanz des PDF-Darstellungsprogramms verwendet

BE A – DAS BESONDERE ELEK TRONISCHE ANWALTSPOSTFACH
wird. Zulässig ist indes die Einbindung von Inline-     Es ist empfehlenswert, diese Anforderung zu beach-
Signaturen und Transfervermerken.                       ten, da so die Aktenführung erheblich erleichtert
                                                        wird.
Die Datei soll auch keine Aufrufe von ausführba-
ren Anweisungsfolgen, wie z.B. Scripts, enthalten,      § 2 III ERVV sieht vor, dass bestimmte in den Num-
insbesondere sollen weder innerhalb von Feldern         mern 1–5 genannte Strukturdaten übermittelt wer-
in Formularen noch an anderer Stelle JavaScript         den sollen. Die Konkretisierung erfolgt in Nr. 2 ERVB
eingebunden sein, da diese Aufrufe nicht ausgeführt     2022. Um diese Daten müssen sich Nutzerinnen
werden. Zulässig sind hingegen Formularfelder ohne      und Nutzer der beA-Webanwendung ebenfalls nicht
JavaScript. Außerdem sind Hyperlinks zulässig, auch     weiter kümmern. Sie werden automatisch aus den
wenn sie auf externe Ziele verweisen.                   Pflichtangaben im Nachrichtenkopf generiert, wenn
                                                        der Anwender es bei der Voreinstellung belässt, dass
Um diesen Standards gerecht zu werden, empfiehlt        ein Strukturdatensatz beigefügt wird. Es handelt
es sich, bei der Erstellung des PDF die Option „PDF/A   sich zwar um eine Sollvorschrift, die Anforderungen
erstellen“ zu wählen. Dafür wählen Sie den Befehl       der Justiz an Drittprodukte geben aber vor, dass
„Speichern unter“ und bei Dateityp „PDF“. Unter         Strukturdaten beizufügen sind. Deshalb wird es
„Optionen“ muss das Kästchen bei „PDF/A-kompati-        künftig nicht mehr möglich sein, die Voreinstellung
bel“ aktiviert werden.                                  zu ändern.

Nr. 6 ERVB 2022 zählt die technischen Eigenschaf ten    Zu beachten ist ferner die Einhaltung der Mengen-
auf, die elektronische Dokumente enthalten sollen.      gerüste nach Nr. 3 lit. a und b ERVB 2022. Danach
Nach Nr. 6 lit. a ERVB 2022 soll das Dokument           werden Anzahl und Volumen elektronischer Doku-
druckbar sein. Ein PDF-Dokument ist regelmäßig          mente in einer Nachricht auf höchstens 100 Dateien
problemlos druckbar, wenn nicht einschränkende          und auf höchstens 60 Megabyte begrenzt. Diese
Einstellungen vorgenommen wurden.                       Begrenzung gilt bis zum 31.3.2022. Ab dem 1.4.2022
                                                        bis zum 31.12.2022 werden die Mengenbeschränkun-
Die Anforderungen an die Wahl des Dateinamens           gen auf höchstens 200 Dateien und höchstens 100
sind ebenfalls in der ERVB 2022 veröffentlicht. Wie     Megabyte angehoben. Ab dem 1.1.2023 erfolgt dann
schon in den Anforderungen an die Teilnahme von         eine weitere Anhebung auf höchstens 1000 Dateien
Drittanwendungen am OSCI-gestützten elektroni-          und 200 Megabyte, die zunächst bis zum 31.12.2023
schen Rechtsverkehr (Version 1.4) vom 30.9.2021         gelten wird.
unter Punkt A16 ausgeführt, darf die Länge von
Dateinamen gem. Nr. 6b ERVB 2022 einschließlich         Die beA-Webanwendung unterstützt auch hier: Es
der Dateiendungen maximal 90 Zeichen betragen.          erscheint eine Fehlermeldung, wenn die zugelasse-
Gemäß Nr. 6c ERVB 2022 dürfen alle Buchstaben           nen Höchstgrenzen überschritten werden.
des deutschen Alphabets einschließlich der Umlaute
ä, ö, ü sowie ß, alle Ziffern und die Zeichen Unter-    Können diese Mengenbeschränkungen nicht einge-
strich und Minus verwendet werden. Punkte sind          halten werden, ist gem. § 3 ERVV eine Ersatzeinrei-
allein zulässig für die Trennung von Dateinamen und     chung nach den allgemeinen Vorschriften möglich.
Dateiendung.                                            Der Schriftsatz und die Anlagen sollen möglichst als
                                                        elektronische Dokumente auf einem physischen Da-
Die beA-Webanwendung ist den Nutzerinnen und            tenträger beigefügt werden. Zulässige Datenträger
Nutzern bei der Einhaltung dieser Vorgaben an           sind nach Nr. 4 ERVB 2022 DVD und CD.
Dateinamen behilflich und generiert eine Fehlermel-
dung, falls der Nachricht Anhänge mit Dateinamen,       Fazit
die unzulässige Zeichen enthalten, beigefügt werden     Auch wenn diese Vorschriften, die auf Gesetz,
sollen.                                                 Verordnung und Bekanntmachung aufgeteilt sind,
                                                        zunächst kompliziert anmuten, so ist doch festzustel-
Bei der Übermittlung von Nachrichten mit mehreren       len, dass die Anforderungen mit dem Inkrafttreten
Dateien sollen die Dateinamen eine logische Num-        der Pflicht zur Einreichung elektronischer Dokumente
merierung enthalten, also z.B. „01_Klageschrift.pdf“    für Rechtanwältinnen und Rechtsanwälte deutlich
oder „04_Mietvertrag.pdf“. Damit wird vermieden,        entschärft wurden. Die versehentlich unwirksame
dass die Nachrichtenanhänge durch die vom Gericht       Einreichung dürfte somit nicht mehr vorkommen,
genutzte Software in eine andere als die vorgesehe-     zumal die beA-Webanwendung bei der Einhaltung
ne Reihenfolge gebracht werden.                         der Vorschriften unterstützt.

BE A – DAS BESONDERE ELEK TRONISCHE ANWALTSPOSTFACH
AUSSAGE GEGEN ­AUSSAGE:
 WIE WEIT REICHT DER
­AUFTRAG?

Exemplarisches aus der Schlichtungsstelle
der Rechtsanwaltschaft – Folge 1

Schlichterin Elisabeth Mette, Berlin

DER STREITFALL                                       SCHLICHTUNG – KOSTENRISIKOFREI UND
Der Antragsteller wurde von seiner von ihm ge-       LÖSUNGSORIENTIERT
trennt lebenden Ehefrau auf Zahlung von Neben-       Die Schlichtungsstelle kam zu dem Ergebnis, dass

                                                                                                            Bild: Shawn Hempel/shutterstock.com
kosten für das von ihm allein genutzte Haus der      der Antragsgegner dem vorherrschenden Anliegen
Ehefrau verklagt. In einer ersten Besprechung wur-   des Antragstellers zumindest hilfsweise mit einem
de nach Angaben des Antragstellers vereinbart,       Antrag auf Fristverlängerung für weiteren Vortrag
dass der Rechtsanwalt (Antragsgegner) zunächst       hätte entsprechen müssen. Allerdings sei dem
versuchen sollte, bei Gericht eine Fristverlänge-    Antragsteller durch das Handeln des Antragsgeg-
rung aus gesundheitlichen Gründen zu erreichen.      ners kein Schaden entstanden. Denn er hätte den
Die nachgereichten Unterlagen veranlassten den       Antrag auf Fristverlängerung nach höchstrichter-
Antragsgegner dazu, den Antragsteller darauf hin-    licher Rechtsprechung nicht selbst stellen können,
zuweisen, dass die von ihm dargelegten Gründe        sondern anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen
für eine Fristverlängerung möglicherweise nicht      müssen. Für diese Einzeltätigkeit hätte der Antrags-
ausreichen würden. Da sich der Antragsteller hier-   gegner aber eine Gebühr verdient, nämlich eine 0,8
zu nicht weiter äußerte, übersandte der Antrags-     Gebühr aus Nr. 3403 VV-RVG. Ausgehend vom ge-
gegner dem Gericht eine Klageerwiderung ohne         richtlich festgesetzten Wert des Verfahrens wären
Antrag auf Fristverlängerung. Zudem machte er        für den Antrag auf Fristverlängerung Gebühren in
außergerichtlich einen Anspruch auf Verfahrens­      Höhe von 506,46 Euro entstanden.
kostenvorschuss geltend.                                 In Anbetracht der bestehenden Differenzen
   Daraufhin beschwerte sich der Antragsteller       über den Umfang des Auftrags schlug die Schlich-
und warf dem Antragsgegner vor, dass er eine         tungsstelle im Sinne eines gegenseitigen Nachge-
gerichtliche Entscheidung über die Fristverlän-      bens vor, dass der Antragsgegner nur seine ge-
gerung unmöglich gemacht habe und er in der          richtlichen Tätigkeiten in Rechnung stellt und zwar
Fortführung des Mandates keinen Nutzen für sich      in der Höhe, in der sie im Fall eines Fristverlänge-
erkenne. Der Antragsgegner legte das Mandat          rungsantrags entstanden wären.
anschließend nieder und rechnete seine Tätigkeit         Sowohl Antragsteller als auch Antragsgeg-
im gerichtlichen Verfahren und für den beantrag-     ner erklärten sich mit dem Schlichtungsvorschlag
ten Verfahrenskostenvorschuss über insgesamt         einverstanden. So konnte der Gebührenstreit mit
561,20 Euro ab.                                      unserer Hilfe kostenrisikofrei und schnell beendet
   Der Antragsteller wehrte sich gegen die Ge-       werden. Die Gesamtverfahrensdauer betrug keine
bührenforderung mit der Begründung, bei richti-      vier Monate.
ger Beratung hätte er den gewünschten Antrag
selbst stellen können. Zudem habe der Antrags-
gegner die ausschließlich verabredete Fristverlän-
gerung nicht beantragt, stattdessen in der Sache
Stellung genommen, um in seinem Interesse Hono-
rargründe zu erzeugen. Dem entgegnete der An-          Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft vermittelt
tragsgegner, einen solchen Auftrag hätte er nicht      unbürokratisch und schnell bei vermögensrechtlichen Streitig-
angenommen. Darüber hinaus sei er verpflichtet         keiten zwischen Mandant:innen und Rechtsanwält:innen, d.h.
gewesen, für den Antragsteller den sichersten          bei Gebühren- und/oder Schadensersatzforderungen. Wie es
Weg zu gehen und das sei die Klageerwiderung           in dem ausschließlich schriftlichen Verfahren gelingen kann,
gewesen.                                               auf der Grundlage des Gesetzes einvernehmliche Lösungen
                                                       zwischen den Streitenden zu erzielen, soll in sechs Folgen
                                                       anhand kurzer Beispiele aus der Praxis dargestellt werden.
BR AK MAGA ZIN 01/2022

12
EINE DENKFABRIK ALS
LÖSUNGSANSATZ FÜR AFGHANISTAN

Rechtsanwältin und Menschenrechts-Aktivistin Jacqueline Ahmadi, Hamburg
Instagram: @die.strafverteidiger

Innerlich völlig aufgelöst versuche ich mich Anfang      wandt. Ich habe für viele einen Antrag auf Zusage
August 2021 mit der Arbeit abzulenken, als mich          einer Aufnahme nach § 22 S. 2 AufenthG gestellt.
mein Bruder Hamid Rahimi, der ehemalige Boxwelt-         Die Aufnahmelisten sind anscheinend seit dem
meister, mit angespannter Stimme anrief: Er glau-        26.8.2021 geschlossen; für Ausnahmen wird je-
be, dass die Taliban die Macht ergreifen werden,         doch gekämpft, notfalls gerichtlich. Die Listen müs-
sobald die westlichen Truppen aus Afghanistan ab-        sen weitergeführt werden. Eine Aufnahme nach
ziehen. Seitdem haben wir keine Ruhe mehr, ständig       § 22 S. 2 AufenthG muss auch Menschen offenste-
klingelt das Telefon, Presseanfragen, TV-Auftritte.      hen, die es bisher nicht geschafft haben, sich beim
Wir sind auf diversen Veranstaltungen, schreiben         Auswärtigen Amt registrieren zu lassen. Die Frist-
Politiker:innen und Aktivist:innen an, halten zahlrei-   setzung ist willkürlich; die Gefährdung muss zäh-
che Reden auf Demos. Wir weisen auf die massiven         len. Die Lage der Richter:innen, Staatsanwält:innen
Gefahren hin, die von den Taliban nicht nur für die      und Anwält:innen ist wegen der Freilassung von
Afghan:innen ausgehen, sondern auch für die gan-         Taliban-Gefangenen bedrohlich. Sie haben Angst
ze Welt. Die Taliban werden mit ihrer Ideologie die      um ihr Leben. Viele sind geflüchtet oder halten sich
Welt verseuchen. Wir gründen die Denkfabrik „Fu-         versteckt. Die Zulassung der Anwält:innen wurde
ture4Afghanistan“.                                       annulliert. Mit Hilfe der BRAK habe ich versucht,
    Als ich mit meinem Jurastudium 1997 in Ham-          eine Zusage für zwei Anwältinnen zu erhalten. Die
burg begann, wurde Afghanistan von den Taliban           Evakuierung gestaltet sich äußerst schwierig.
regiert. Obwohl ich zu der Zeit für eine ehemalige           Mehr als die Hälfte der Afghan:innen sind nach
Asylbewerberin ein relativ bescheidenes Leben            UN-Schätzungen von Hungersnot bedroht, so dass
führte, hat mich, wie viele Afghan:innen, diese ter-     sie sogar ihre Kinder verkaufen. Die Propaganda-
roristische Gruppierung immer wieder in unserem          maschinerie der Taliban läuft jedoch auf Hochtou-
Alltag verfolgt. Jedes Mal, wenn jemand mich neu-        ren. Nach außen hin zeigen sie sich moderat und
gierig nach meiner Heimat fragte, hat diese Person       versprechen, Frauenrechte nach Scharia-Regeln
mit tiefem Bedauern und Unverständnis das Wort           einzuhalten. Weiterführende Schulen für Mäd-
Taliban mit Afghanistan assoziiert. In den letzten       chen, Universitäten und fast alle Arbeitsstätten für
Jahren wurde ich sehr oft durch die Bombenan-            Frauen bleiben geschlossen. Sie betreiben Gender-
schläge in Afghanistan aus meinem Alltag geris-          Apartheid. Minderheiten und Aktivist:innen werden
sen. Nunmehr wiederholt sich die Geschichte und          verfolgt und exekutiert. Keine Frau und kein Angehö-
Afghanistan wurde wieder in das Mittelalter kata-        riger der Hazara oder Andersdenkende sind an der
pultiert.                                                Regierungsbildung beteiligt. Die Taliban sind stark
    Seit der Machtergrei-                                                         um internationale Anerken-
fung der Taliban, dem                                                             nung bemüht, damit sie
menschenverachtenden                                                              so schnell wie möglich die
Chaos infolge des plötzli-                                                        eingefrorenen Milliarden-
chen Abzugs des Westens                                                           gelder der afghanischen
und dessen gescheiterten                                                          Zentralbank erhalten. Sie
Evakuierungsversuchen                                                             haben sich nicht geändert.
vergeht kein Tag, an dem                                                          Deshalb sollten westli-
wir nicht unsere Köpfe über                                                       che Staaten eng mit den
die friedlichen Lösungen                                                          Diaspora - Afghan:innen
für das afghanische Volk,                                                         zusammenarbeiten,         um
insbesondere für die Einhal-                                                      langfristig eine Strategie zu
tung der Rechte der Frau-                                                         entwickeln, damit das Land
en, Mädchen und Minder-                                                           nicht im Chaos versinkt
heiten, zerbrechen. Viele                                                         und ein rechtsfreier Raum
akut gefährdete Menschen                                                          geschaffen wird, in dem
aus Afghanistan haben                                                             Terrorismus und Rausch-
sich in ihrer Not an uns ge-                                                      gifthandel gedeiht.

                                                                                     BR AK MAGA ZIN 01/2022

                                                                                                            13
DER DIGITALE NACHLASS –                                die reinen Daten, etwa auf einem USB-Stick, zur
                                                                                                  Verfügung zu stellen (BGH, Beschl. v. 27.8.2020 –
                                           EIN ÜBERBLICK                                          III ZB 30/20).
                                                                                                       Die Ansicht des BGH zum digitalen Nachlass
                                           Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Armin         wurde jüngst mit dem am 1.12.2021 in Kraft ge-
                                           Abele, Mitglied des BRAK-Ausschusses Familien-         tretenen § 4 TTDSG bestätigt. Danach hindert das
                                           und Erbrecht, und Rechtsanwalt Paul Knorr,             Fernmeldegeheimnis den Erben des Nutzers nicht
                                           Reutlingen                                             an der Wahrnehmung von dessen Rechten gegen-
                                                                                                  über dem Anbieter.

                                                                                                  WELCHE VORSORGEMASSNAHMEN KÖN-
                                                                                                  NEN UND SOLLTEN GETROFFEN WERDEN?
                                                                                                  In Vollmachten sollten ausdrückliche Regelungen
                                           Die Digitalisierung des Lebens ist im Alltag nicht     zum Umgang mit dem digitalen Vermögen auf-
                                           mehr wegzudenken, sei es in der beruflichen oder       genommen werden. Bei der Nachfolgeplanung
                                           privaten Kommunikation. Fast alles geschieht           ist mit dem Testator zu klären, ob er bestimmte
                                           heutzutage nur noch digital über E-Mails, Messen-      Vorstellungen zu seinem digitalen Nachlass hat.
                                           ger-Dienste und soziale Netzwerke. Überall wer-        Wer soll Zugang zu den Daten bekommen? Dem-
                                           den persönliche Daten hinterlegt. Der „digitale        entsprechend sind entweder letztwillige Gestal-
                                           Fußabdruck“ und dessen Schutz beschäftigt die          tungen und/oder individuelle Vereinbarungen mit
                                           Datenschutzbeauftragten bereits seit Langem.           dem jeweiligen Dienstleister zu treffen. Kürzlich
                                           Weniger Beachtung fand bisher, was nach dem            hat der Softwarekonzern Apple sogar in seinem
                                           Ableben mit den Daten des Erblassers und dem           neuesten Betriebssystem die Möglichkeit geschaf-
                                           Zugang dazu geschieht.                                 fen, einen Nachlasskontakt einzupflegen, der sich
                                                                                                  dann um die Verwaltung der Daten kümmert. Hin-
                                           WIE WIRD DER DIGITALE NACHLASS                         sichtlich der erbrechtlichen Legitimation gegen-
                                           RECHTLICH BEHANDELT?                                   über digitalen Dienstleistern bestehen keine Be-
                                           Das deutsche Erbrecht folgt dem Grundsatz der          sonderheiten. Erbschein oder Eröffnungsprotokoll
                                           Universalsukzession. Das Vermögen einer Person         mit eindeutiger letztwilliger Verfügung reichen.
                                           geht von selbst und als Ganzes mit allen Rechten
                                           und Pflichten auf den Erben über. Dies gilt auch
                                           für den digitalen Nachlass, der gesetzlich nicht de-
                                           finiert ist und deshalb zunächst Gegenstand kont-
                                           roverser Fachdiskussionen war, ehe er erstmals im
                                           sog. Facebook-Urteil des BGH vom 12.7.2018 – III
                                           ZR 183/17 höchstrichterlich behandelt wurde.
                                               Der Ansicht, die nur diejenigen digitalen Inhal-
                                           te als vererblich ansah, welche vermögensrecht-
                                           lichen, nicht aber höchstpersönlichen Zwecken
                                           oder individuellen Bedürfnissen des Erblassers
                                           dienten, erteilte der BGH eine Absage. Ebenso
                                           wenig stehen das Fernmeldegeheimnis, daten-
                                           schutzrechtliche Regelungen oder das allgemeine
                                           Persönlichkeitsrecht der Kommunikationspartner
                                           der Vererblichkeit entgegen.                               Die Problematik des digitalen Nachlasses ist
                                               Wie höchstpersönliche analoge Dokumente            aber nicht nur dogmatischer Natur. Wie häufig
                                           (Tagebücher, Notizen, Briefe) sind auch höchstper-     in erbrechtlichen Angelegenheiten sind die Prob-
                                           sönliche digitale Inhalte vererbbar. Vererblich sind   leme oft tatsächlicher Art. Auf welchen Portalen
Bild: Agenturfotografin/shutterstock.com

                                           damit alle analogen und digitalen Gegenstände          war der Erblasser? Wie lauten die Zugangsdaten
                                           und Positionen des Erblassers, wie gespeicherte        und Passwörter? Es empfiehlt sich deshalb, eine
                                           Fotos, Chatprotokolle, E-Mail-Konten und Konten        Übersicht aller Accounts mit diesen Daten an-
                                           in den sozialen Netzwerken. Der Erbe tritt in den      zufertigen. Diese Liste sollte gesichert – ggf. im
                                           Nutzungsvertrag mit dem Anbieter ein. Ihm steht        Schließfach – verwahrt und von Zeit zu Zeit aktu-
                                           somit ein Zugangsrecht zum Account des Erblas-         alisiert werden.
                                           sers zu. Der Zugang muss dabei in der Form ge-             Das Phänomen des digitalen Nachlasses führt
                                           währt werden, wie er auch dem Erblasser zuge-          kein Schattendasein mehr, sondern muss in der
                                           standen hat. Es reicht nicht aus, dem Erben nur        Nachfolgeberatung beachtet werden.

                                           BR AK MAGA ZIN 01/2022

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ANWÄLT:INNEN AUF PROBE
Der 9. Soldan Moot für die anwaltliche Berufspraxis

Zum neunten Mal fand in diesem Jahr der Soldan              180 Grad gefordert. Man muss die Argumente, von
Moot für die anwaltliche Berufspraxis statt, den das        denen man letzte Woche noch absolut überzeugt
Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Universi-        war, hinterfragen und widerlegen.
tät Hannover gemeinsam mit BRAK, DAV und Juris-             Eggestein: In den mündlichen Verhandlungen muss
ten-Fakultätentag durchführt. Bei dem Wettbewerb            man versuchen, die Argumente aus den Schrift-
traten Jurastudierende aus 16 Universitäten in 30           sätzen mündlich überzeugend zu präsentieren.
Teams als Kläger- und Beklagtenvertreter in einem           Die Pleading-Partner werden innerhalb des Teams
fiktiven Rechtsstreit gegeneinander an, der sich um         durchgetauscht, bis man die beste Kombination ge-
aktuelle zivil- und berufsrechtliche Probleme dreht.        funden hat. In den Vorrunden verhandelt dann je-
Was bringt einem die Teilnahme am Soldan Moot               des Team vier Mal über drei Tage verteilt. Die acht
und wieso ist er auch für Anwält:innen spannend?            besten Teams ermitteln dann im KO-System die Sie-
Das berichten zwei, die es wissen müssen: Annale-           ger. Besonders der Finaltag lebt von seiner ständi-
na Eggestein und Tim Nix vom Team Hannover I,               gen Spannung, jede Verhandlung könnte die Letzte
die sich den ersten Platz bei den mündlichen Ver-           sein. Am Ende genießt man aber doch jede Minute,
handlungen erkämpften.                                      die man sich mit Studierenden aus ganz Deutsch-
                                                            land Argumente um die Ohren werfen kann.
                                                            Was war das Schwierigste am Moot Court-Fall?
                                                            Nix: Die prozessual zu lösenden Probleme und die
                                                            Argumentation auf Klägerseite. Da ist man be-
                                                            sonders in den mündlichen Verhandlungen oft ins
                                                            Schwimmen geraten.
                                                            Eggestein: Das anwaltliche Berufsrecht! Damit
                                                            kommt man im Studium nicht in Berührung, das
                                                            Einarbeiten hat einige Nerven gekostet.
                                                            Welche Unterstützung wünschen Sie sich von An-
                                                            wältinnen und Anwälten?
                                                            Nix: Für uns war es schwierig, ein praxisnahes
                                                            Schreiben zu verfassen. Dass es im Prinzip nur um
                                                            die streitrelevanten Fragen und daraus resultie-
                                                            renden Rechtsfolgen geht, ist ein wertvoller Tipp.
                                                            Glücklicherweise hatten wir Coaches, die uns
 Annalena Eggestein und Tim Nix während einer Verhandlung   während des gesamten Moot Court unterstütz-
                                                            ten. Das war nicht bei jedem Team so.
Erst einmal: Herzlichen Glückwunsch zu dieser tol-          Hand aufs Herz: Wollen Sie später Anwältin bzw.
len Leistung! Was hat Sie an der Teilnahme am Sol-          Anwalt werden?
dan Moot Court gereizt?                                     Eggestein: Der Soldan Moot Court hat mir ge-
Nix: Die Nähe zum anwaltlichen Beruf. Im Studium            zeigt, dass ich mich in der Interessenvertretung
kommt der Praxisbezug doch etwas kurz.                      durchaus wohl fühle. Ich möchte aber noch wei-
Eggestein: Ich habe mein Studium während Coro-              tere Berufsfelder kennenlernen und Erfahrungen
na begonnen und kannte ausschließlich Online-               sammeln. Wohin es mich am Ende verschlägt,
Vorlesungen. Der Soldan Moot war auch eine                  kann ich jetzt noch nicht sagen.
Chance, Universität und Kommilitonen in Präsenz             Nix: Nach dem Studium möchte ich auf jeden Fall
kennenzulernen.                                             die Erfahrung machen, Anwalt zu sein. Wie aber
Wie laufen die einzelnen Phasen des Wettbewerbs?            auch der Soldan Moot Court mir jetzt gezeigt hat,
Nix: Der Wettbewerb gliedert sich in drei Teile: Kla-       fällt es mir nicht so leicht, Meinungen zu vertre-
geschriftsatz, Beklagtenschriftsatz und mündliche           ten, hinter denen ich nicht auch wirklich stehe.
Verhandlungen. In der Klageschrift-Phase hat man            Langfristig würde ich mich lieber in der Rolle des
den ersten Kontakt mit der Fallakte und ihren Pro-          Richters sehen, der nur dem Gesetz und seinem
blemen. Sie ist von vielen Diskussionen und intensi-        Gewissen unterworfen ist.
ven Recherchen geprägt. Während des Erstellens
der Beklagtenschrift ist dann ein Umdenken um               Interview: Christian Denz und Dr. Tanja Nitschke

                                                                                      BR AK MAGA ZIN 01/2022

                                                                                                            15
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