Stargarder - Burg Stargard
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Stargarder Zeitung Jahrgang 83 Samstag, den 31. Oktober 2020 Ausgabe 10 Postwurfsendung sämtliche Haushalte Mitteilungsblatt mit amtlichen Bekanntmachungen für das Amt Stargarder Land und die Stadt Burg Stargard mit den Gemeinden Cölpin, Groß Nemerow, Holldorf, Lindetal, Prags- dorf sowie des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee und des Zweckver- bandes für Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg
Stargarder Zeitung –2– Nr. 10/2020 Rathausinformationen Wir gratulieren zum Geburtstag 13 • Mit einem Klick zum Bürgermeister 4 Kultur und Veranstaltungen im Stargarder Land • Besuch der Verwaltung des Amtes Stargarder Land • Veranstaltungen im Stargarder Land 13 nur nach telefonischer Terminvergabe 4 • Umstellung von Gelber Sack auf Gelbe Tonne 4 • Aus dem Tagebuch der Gerda Steenherd, Folge 9 14 • Neue Insektenhotels in Pragsdorf 4 • Ein Stein des Anstoßes? 15 • Ausbau der Seestraße in Groß Nemerow 5 • Kleine Geschichten auf Plattdeutsch 15 • Marie-Hager-Kunstverein: Die Gärtnerei Blanck - Amtliche Bekanntmachungen Ein Bild kehrt zurück 16KulturHerbst 2020 • Burg Stargard: 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 5 der Burg Stargard Initiative 16 • Burg Stargard: Beschluss der Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Feuerwehrnachrichten Nr. 14 Sondergebiet Museum und Freizeitangebote • Innenminister Caffier bei der Freiwilligen Feuerwehr „Kreuzbruchhof“6 Burg Stargard 18 • Burg Stargard: Burg Stargard: Bekanntmachung der • Jahreshauptversammlung des öffentlichen Auslegung des Entwurfs über den Kreisfeuerwehrverbandes 18 vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 Sondergebiet Polizeinachrichten Ferienhäuser „Birkenallee Cammin“ zur Beteiligung • Die Polizei informiert 19 der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB 6 Neues aus Schulen, Kitas und bei Tagesmüttern • Holldorf: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung • Ein Ausflug in die Steinzeit in der Regionalen Schule 19 der 9. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 „Rowa West“ • Projekttag in der Regionalen Schule 20 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB 8 • Keine Langeweile in der Grundschule Kletterrose 20 • Groß Nemerow: Bekanntmachung der öffentlichen • Die 7-Berge-Hortkinder im Herbst 20 Auslegung des Bebauungsplan Nr. 10 „Am Friedhofsweg“ • Erntedankfest in der Johannes-Kita 21 Klein Nemerow im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB 9 Aktuelles aus den Vereinen • Groß Nemerow: Satzung über die Erhebung von Gebühren • Der Heimatchor mit vielen Erlebnissen trotz Krise 21 zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser - und • Tanzen mal anders beim VfL Burg Stargard e. V. 22 Bodenverbandes9 Aktuelles aus den Kirchengemeinden • Verbandsversammlung des Zweckverbands für • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Alt Käbelich-Warlin 22 Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg 10 • Bekanntmachung über die Durchführung von Kartierungen Jagdangelegenheiten für den Bau der B 96 Ausbau Neubrandenburg - Neustrelitz10 • Einladung zur Mitgliederversammlung • Öffentliche Bekanntmachung der vorzeitigen der Jagdgenossenschaft Pragsdorf 22 Ausführungsanordnung im Bodenordnungsverfahren • Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Woldegk-Rehberg11 Burg Stargard 23 Informationen vom Bürgermeister Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, seit einigen Monaten nun schon, hat uns schlimmer sein, wie es Beispiele aus anderen Ländern zeigen. das Corona-Virus fest im Griff und be- Für uns alle sollten die nun auftretenden Fälle jedenfalls Anlass stimmt unser alltägliches Leben maßgeb- sein, die jeweils angeordneten Maßnahmen weiterhin zu beach- lich mit. Zwar war es in der Sommerzeit so, ten, auch wenn das Ein- oder Andere mitunter etwas fragwürdig dass sich die Infektionszahlen auf sehr erscheint. Dies zu tun, darum möchte ich Sie an dieser Stelle geringem Stand bewegten, in den letzten nochmal eindringlich bitten! Tagen und Wochen mussten wir allerdings Natürlich weiß ich, dass es schwer fällt, mit seinen Mitmenschen feststellen, dass die Fallzahlen wieder nicht so umgehen zu können, wie man es sonst gewohnt war. deutlich zunehmen und die „Einschläge“ Andererseits kann man - glaubt man den Informationen über die tatsächlich näher kommen. Entwicklung passender Impfstoffe – zumindest vorsichtig opti- mistisch sein, dass hoffentlich bald ein wirksames Mittel gegen Die nachgewiesenen Infektionen innerhalb von Verwaltungen, bei das Coronavirus zur Verfügung steht. Es wird wahrscheinlich nur Mitarbeitern von Krankenhäusern oder aktuell auch in einem Kin- leider noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. dergarten in unserer Stadt, sollten uns wieder etwas wachrütteln. Bis dahin wünsche ich uns allen noch etwas Geduld und vor allen Kürzlich wurden auf Anordnung des Gesundheitsamtes zwei Dingen natürlich, dass Sie alle gesund bleiben. Gruppen vorsorglich aus der Kita „abgesondert“, die dann jeweils getestet wurden. Damit wird natürlich das Ziel verfolgt, dass sich Ihr das Virus nicht noch weiter ausbreitet und dann ggf. die gesamte Tilo Lorenz Kita geschlossen werden müsste. Bürgermeister Denn ganz abgesehen davon, dass mit dieser Erkrankung ohnehin nicht zu spaßen ist, stellen die Folgen, dass etwa durch nicht ein- PS: gehaltene Abstands- und Hygieneregeln eventuell wieder ganze Für die Betroffenen entstehen neben den Sorgen über die Gesund- Betriebe oder Schulen geschlossen werden müssen, gravierende heit, natürlich auch Fragen, welche Folgen die Anordnung einer Einschnitte für unsere Gesellschaft insgesamt dar. Quarantäne für einen persönlich bzw. für den Arbeitgeber hat. Umso mehr kommt es natürlich auch auf jeden Einzelnen an, für Hierzu erhalten Sie alle nötigen Informationen unter folgendem sich und natürlich auch für sein Umfeld verantwortungsvoll zu Link: agieren. Eigentlich sind nur die AHA-Regeln bestmöglich einzu- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_ halten. Das ist sicherlich manchmal lästig, es könnte aber auch Downloads/C/Coronavirus/FAQs_zu_56_IfSG_BMG.pdf
Nr. 10/2020 –3– Stargarder Zeitung Telefonverzeichnis des Amtes Stargarder Land Stadtverwaltung Burg Stargard | Mühlenstraße 30 | 17094 Burg Stargard Verwaltung für das Amt Stargarder Land mit den Mitgliedsgemeinden: Burg Stargard, Cölpin, Groß Nemerow, Holldorf, Lindetal und Pragsdorf Fax-Nr. 039603 25342 Ansprechpartner Telefon E-Mail-Adresse Bürgermeister Herr Tilo Lorenz 039603 25310 buergermeister@burg-stargard.de Büro des Bürgermeisters Frau Janett Segeth 039603 25310 j.segeth@stargarder-land.de Fördermittel Frau Jennifer Klink 039603 25337 j.klink@stargarder-land.de Zentrale Vergabestelle Frau Monique Diekow 039603 25339 m.diekow@stargarder-land.de Bereich Hauptamt Leiterin Hauptamt Frau Marion Franke 039603 25311 m.franke@stargarder-land.de Personalangelegenheiten/EDV Frau Sylvia Voß 039603 25312 s.voss@stargarder-land.de Standesamt Herr Christian Walter 039603 25313 c.walter@stargarder-land.dew Wohngeld/Schulen Frau Anja Dielenberg 039603 25314 a.dielenberg@stargarder-land.de Einwohnermeldeamt Frau Margrit Vollendorf 039603 25315 m.vollendorf@stargarder-land.de Einwohnermeldeamt/Kita Frau Veronika Strohrmann 039603 25316 v.strohrmann@stargarder-land.de Zentrale Verwaltung/Sitzungsdienst Frau Carmen Jungerberg 039603 25317 c.jungerberg@stargarder-land.de Bereich Finanzen Leiterin Finanzen Frau Jana Linscheidt 039603 25321 j.linscheidt@stargarder-land.de Kassenverwaltung Frau Martina Matner 039603 25322 m.matner@stargarder-land.de Vollstreckung Frau Stefanie Srock 039603 25323 s.srock@stargarder-land.de Steuern/Gewerbeanmeldung Frau Bianca Rothe 039603 25324 b.rothe@stargarder-land.de Gewerbe Frau Katja Lau 039603 25326 k.lau@stargarder-land.de Kasse Frau Ute Retter 039603 25327 u.retter@stargarder-land.de Liegenschaften/Kaufverträge/Pachten Frau Mandy Arnarson 039603 25328 m.arnarson@stargarder-land.de Geschäftsbuchhaltung Frau Margitta Jacobs 039603 25329 m.jacobs@stargarder-land.de Bereich Bau- und Ordnungsamt Leiter Bau- und Ordnungsamt Herr Tilo Granzow 039603 25331 t.granzow@stargarder-land.de Stadtsanierung/Abwasser/ Herr Andy Marquardt 039603 25332 a.marquardt@stargarder-land.de baul. Investitionen Bauordnung/Baurecht/Abfall/ Frau Doris Dallmann 039603 25333 d.dallmann@stargarder-land.de Wasserrecht/Lagerfeuer Bauleitplanung, Investitionen Frau Martina Dörbandt 039603 25335 m.doerbandt@stargarder-land.de Ordnung/Sicherheit/Brandschutz Herr Christoph Ruchay 039603 25336 c.ruchay@stargarder-land.de Winterdienst/Straßenbeleuchtung/ Herr Thomas Schröder 039603 25338 t.schroeder@stargarder-land.de Grünanlagen Friedhofsangelegenheiten Frau Monique Diekow 039603 25339 m.diekow@stargarder-land.de Bereich Kultur und Tourismus Kultur und Tourismus/Burganlage Frau Ilona Bauermeister 039603 25351 i.bauermeister@stargarder-land.de Museum Herr Frank Saß 039603 25353 museum@stargarder-land.de Besucherinformation Frau Bärbel Bartsch 039603 25355 ti@burg-stargard.de Bibliothek/Marie-Hager-Haus Frau Silke Schlüter 039603 25358 s.schlueter@stargarder-land.de weitere städtische Einrichtungen Schulsachbearbeiterin Regionale Schule Frau Katja Pingel 039603 20312 schule@RegS-Burg-Stargard.de Schulsachbearbeiterin Grundschule Frau Anne Spietz 039603 20300 willkommen@grundschule-kletterrose.de Öffnungszeiten: Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 11:00 Uhr IMPRESSUM: Mitteilungsblatt mit amtlichen Bekanntmachungen für das Amt Stargarder Land, die Stadt Burg Stargard mit den Gemeinden Cölpin, Groß Nemerow, Holldorf, Lindetal und Pragsdorf sowie den Abwasserbeseitigungszweckverband Tollensesee und den Zweckverband für Wasserver- und Abwasserent- sorgung Strasburg Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG beilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30 Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer E-Mail: info@wittich-sietow.de, www.wittich.de Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich aus- Verantwortlich für den amtlichen Teil: Stadt Burg Stargard, geschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, Internet: www.burg-stargard.de, uns aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso E-Mail: a.witzmann@stargarder-land.de, Telefon: 039603/25 310 wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen ver- Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) pflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim unter Anschrift des Verlages. Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de Auflage: 5.000 Exemplare, Erscheinung: monatlich Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremd-
Stargarder Zeitung –4– Nr. 10/2020 Wichtige Termine Die Verteilung der Gelben Tonnen findet in den nächsten Wo- chen statt. Die Gelben Tonnen werden im Auftrag von REMON- Mo., 02.11.2020, Sitzung des Finanzausschusses der Stadt- DIS durch ein beauftragtes Logistikunternehmen ausgeliefert 19:00 Uhr vertretung Burg Stargard, FFw-Gerätehaus, und an dem jeweiligen Grundstück bereitgestellt. Alle Behälter Marner Straße 106 sind mit einem Barcode und der entsprechenden Adresse ver- Die., 03.11.2020, Sitzung des Ausschusses Wirtschaft, Kultur sehen. So kann jedes Grundstück seinen Behälter zweifelsfrei 19:00 Uhr und Soziales der Stadtvertretung Burg Star- zuordnen. Die Behälter werden nicht persönlich übergeben. gard, FFw-Gerätehaus, Marner Straße 106 Folgende Behältergrößen werden bereitgestellt: Do., 05.11.2020, Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses • 120 Liter - ausschließlich für Grundstücke mit einer 28-tä- 18:00 Uhr der Stadtvertretung Burg Stargard, FFw- gigen Hausmüllabfuhr Gerätehaus, Marner Straße 106 • 240 Liter - für alle Grundstücke mit einer 14-tägigen Haus- Do., 12.11.2020 Sitzung der Gemeindevertretung der Ge- müllabfuhr 18:00 Uhr meinde Cölpin • 1.100 Liter - für Sammelplätze an Großwohnanlagen Gemeindezentrum Cölpin, Woldegker Bei der Zuteilung werden nicht einzelne Haushalte, sondern Chaussee 31a das einem Grundstück zugeordnete Restmüllbehältervolumen Do.,19.11.2020, Sitzung der Gemeindevertretung der Ge- zugrunde gelegt. Daher kann es sein, dass ein Grundstück mit 19:00 Uhr meinde Pragsdorf mehreren Hausmüllbehältern nur eine Gelbe Tonne erhält. Gemeindezentrum Pragsdorf, Pragsdorf Die Gelben Tonnen sind ab dem 01.01.2021 entsprechend des Hauptstraße 17a Abfuhrkalenders bereitzustellen. Dieser kann wie gewohnt dem Die., 24.11.2020, Amtsausschuss des Amtes Stargarder Land Abfallratgeber oder der Internetseite des Landkreises entnom- 18:30 Uhr Burg Stargard, FFw-Gerätehaus, Marner men werden. Gelbe Tonnen, die vor dem 01.01.2021 zur Entlee- Str.106 rung an der Straße bereitgestellt werden, werden nicht entleert. Alle Bürgerinnen und Bürger nutzen daher bis zum 31.12.2020 ausschließlich die Gelben Säcke. Mit einem Klick zum Bürgermeister Bei Rückfragen und dringenden Anliegen können sich Bürgerin- Alle Bürger können sich direkt per E-Mail an die Bürgermeiste- nen und Bürger per E-Mail an gelbe-tonne-mse@remondis.de rin/den Bürgermeister oder an die Mitglieder der Gemeindever- oder telefonisch an 0800 1223255 wenden. tretung Ihrer Gemeinde wenden. Um Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten zu können sind folgende Angaben zwingend erforderlich: Nachfolgend aufgeführte E-Mail-Kontakte für Ihre Anfragen, 1. Name Anregungen oder auch Meinungsäußerungen stehen zur 2. Adresse Verfügung: 3. Mailadresse Burg Stargard: buergermeister@burg-stargard.de 4. Telefonnummer Cölpin: bgm.coelpin@stargarder-land.de 5. Konkrete Schilderung des Anliegens Groß Nemerow: bgm.gross-nemerow@stargarder-land.de Holldorf: bgm.holldorf@stargarder-land.de Sachdienliche Informationen zur Befüllung der Gelben Tonne Lindetal: bgm.lindetal@stargarder-land.de sind unter www.mülltrennung-wirkt.de zu finden. Pragsdorf: bgm.pragsdorf@stargarder-land.de Neue Insektenhotels in Pragsdorf Besuch der Verwaltung des Ende August wurden in Pragsdorf sowie im Ortsteil Georgen- Amtes Stargarder Land dorf insgesamt drei Insektenhotels aufgestellt. Diese dienen nur nach Terminvereinbarung Bienen wie auch anderen Insekten als Unterschlupf im Winter sowie als sichere Niststelle. Aufgrund der steigenden Corona-Virus-Fallzahlen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist das Betreten des Rathauses in Burg Stargard bis auf Widerruf nur nach telefonischer An- meldung und mit Termin möglich. Im Zuge dessen weisen wir nochmals auf die strikte Einhal- tung der „AHA-Regeln“ (Abstand - Hygiene - Alltagsmaske) beim Aufsuchen der Stadtverwaltung hin. Terminabsprachen sind zu folgenden Zeiten möglich: Montag: 8:30 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:30 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:30 - 12:00 und 12:30 - 16:00 Uhr Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Umstellung von Gelber Sack auf Gelbe Tonne Im Zuge der Umsetzung des Abfallwirtschaftskonzeptes unse- res Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wird das Sam- melsystem der Leichtverpackungen von gelben Säcken auf Be- hältersammlung umgestellt. Die Sammlung ist nicht kommunal Die Insektenhotels wurden fast vollumfänglich von der Nord- sondern wird von den dualen Systemen getragen und ist für den deutschen Stiftung für Natur und Entwicklung (NUE) finanziert, der ein gebührender Dank gilt. Ein besonderes Dankeschön Verbraucher nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. richtet sich zudem an Herrn Wegner aus Neu Käbelich, der die Die Einsammlung von gebrauchten Leichtverpackungen aus „Behausungen“ in mühevoller Handarbeit errichtet hat. privaten Haushalten erfolgt ab dem 01.01.2021 nicht mehr über den Gelben Sack, sondern ausschließlich über die Gemeinde Pragsdorf Gelbe Tonne. Danilo Mohwinkel
Nr. 10/2020 –5– Stargarder Zeitung Ausbau der Seestraße in Groß Nemerow Die Gemeinde Groß Nemerow wird in der Zeit vom 26.10.2020 bis voraussichtlich 31.05.2021 die „Seestraße“ in Klein Neme- row grundhaft und einschließlich einer Straßenentwässerungs- leitung ausbauen. Das ausführende Unternehmen ist die STRA- Burg Stargard BAG AG. 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777) wird nach Beschlussfassung der Stadt Burg Stargard am 16.09.2020 und nach A1Jzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte die Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard vom 30.04.2019 wie folgt durch die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung geändert. Artikel 1 Änderung der Hauptsatzung Die Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard (Bekanntmachung in der „Stargarder Zeitung“ vom 18.05.2019) wird wie folgt ge- Baubereich ändert: Auf Grund der begrenzten Breite des öffentlichen Raumes ist Der § 9 (Entschädigung) wird wie folgt geändert: die Umgestaltung der „Seestraße“ zu einer Mischverkehrsfläche a. Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: mit einer Gesamtbreite von 5,0 m geplant. Die Stadt Burg Stargard gewährt Aufwandsentschädigun- Davon entfallen auf den in Pflasterbauweise geplanten Gehbe- gen für ehrenamtliche Tätigkeiten nach der Entschädigungs- reich 1,50 m und 3,50 m auf den asphaltierten Fahrbereich. verordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 06. Juni 2019 Rechts in Stationierungsrichtung neben der Verkehrsfläche werden im zur Verfügung stehenden öffentlichen Bereich ins- b. Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: gesamt 12 Längsparkflächen mit 2,0 m Regelbreite angeordnet. Eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung erhalten Um auch nach dem Ausbau der „Seestraße“ weiterhin die Müll- monatlich: versorgung für die Anlieger sicherstellen zu können, wird im 1. der Stadtvertretervorsteher 350 Euro angrenzenden Waldareal die vorhandene Wendemöglichkeit (§ 5 Entsch VO M-V) fachtechnisch und regelkonform erweitert. 2. die Fraktionsvorsitzenden 150 Euro Der Ausbau erfolgt vorwiegend unter der Vollsperrung des Ver- (§ 10 Entsch VO M-V) kehrsraumes. c. Nach Abs. 4 wird ein neuer Absatz 5 eingefügt: Alle Anlieger müssen mit starken Beeinträchtigungen bei der Die Mitglieder der Stadtvertretung, die keine funktionsbezo- Erreichbarkeit ihrer Grundstücke rechnen. gene Aufwandsentschädigung empfangen, erhalten zusätz- Ebenfalls ist der Rad- und Wanderweg „Tollensesee“ vom Vor- lich zur sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung einen haben betroffen und kann im Bereich der „Seestraße“ Klein Ne- monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 40,00 Euro. merow von Radtouristen nur eingeschränkt genutzt werden. d. Der bisherige Absatz 5 wird zum Absatz 6 und wird wie folgt Martina Dörbandt neu gefasst: Bauamt Stargarder Land Die sachkundigen Einwohner und die stellvertretenden sachkundigen Einwohner erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 40 Euro für die Teilnahme an Ausschusssitzungen und Spendenaufruf für den Spielplatz Fraktionssitzungen. in Klein Nemerow e. Die bisherigen Absätze 6 und 7 werden zu den Absätzen 7 Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, liebe Kinder aus und 8. Klein Nemerow, f. Der Absatz 8 wird ersatzlos gestrichen. für die Erneuerung des Spielplatzes in Klein Nemerow Artikel 2 wurden in diesem Jahr Fördermittel beantragt und erfreu- Inkrafttreten licherweise auch bewilligt. Im August ist der Zuwendungs- bescheid mit einer Fördersumme in Höhe von 20.000,00 € Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. eingetroffen. Zurzeit läuft das Vergabeverfahren für die Neu- Burg Stargard, den 13.10.2020 gestaltung des Spielplatzes, für das bei der Gemeindever- tretersitzung am 03.12.2020 der Auftrag vergeben werden gez. Lorenz Dienstsiegel soll. Die Maßnahme soll spätestens Ende April 2021 abge- Bürgermeister schlossen sein. Auf diesem Spielplatz sind eine Zweierschaukel, eine Turm- Hinweis: kombination, ein Federtier und ein Balancierbalken sowie Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg- eine Sitzgelegenheit geplant. Die Gemeinde Groß Nemerow Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Form- bittet um Spenden, um die Gemeinde bei dem Eigenanteil vorschriften nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Be- von ca. 4.500€ zu unterstützen. kanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei Spenden können unter der folgenden Bankverbindung ein- der Bekanntmachung auf die Regelung dieses Absatzes hinge- gehen: IBAN: DE48 1505 1732 0030 0140 82, BIC NOLA- wiesen wird. DE21MST Die Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahres- Verwendungszweck: Spielplatz Klein Nemerow frist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und Bau- und Ordnungsamt der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.
Stargarder Zeitung –6– Nr. 10/2020 Burg Stargard Beschluss der Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 Sondergebiet Museum und Freizeitangebote „Kreuzbruchhof“ Die von der Stadtvertretung Burg Stargard in der Sitzung Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht vom 16.09.2020 als beschlossene Satzung über die mehr geltend gemacht werden. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Burg Stargard, den 30.09.2020 Nr. 14 Sondergebiet Museum und Freizeitangebote „Kreuz- bruchhof“ der Stadt Burg Stargard wird hiermit entspre- gez. Lorenz (Dienstsiegel) chend §§ 2 und 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bürgermeister Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) Verfahrensvermerk: in der gültigen Fassung und nach § 86 Absatz 4 Landes- Diese Bekanntmachung erscheint am 31.10.2020 im amtlichen bauordnung (LBauO M-V) vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet un- 2015 S. 344) in der gültigen Fassung bekannt gemacht. ter www. burg-stargard.de. Die Satzung tritt mit Ablauf des 31.10.2020 in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung dazu ab diesem Tag in der Stadt Burg Stargard im Bau- und Ordnungsamt, Mühlenstraße 30 in 17094 Burg Stargard während folgender Zeiten: Montag 8:30 - 12:00 Uhr Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch 8:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag 8:30 - 12:00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Form- vorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Burg Stargard unter Darlegung des Sachverhaltes geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 BauGB über die fristgemäße Gel- tendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen sowie auf § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpom- mern (KV M-V) wird hingewiesen. Nach § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfah- rens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder auf Grund dieses Gesetztes erlassen worden sind, nach Burg Stargard Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee Cammin“ zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in der Sitzung Die Grenzen des Geltungsbereichs sind: am 16.09.2020 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. • im Norden: Die nördliche Grenze verläuft im Abstand von 21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee mit dem Entwurf 10,70 m parallel zur südlichen Bauflucht des angrenzenden der Begründung und dem Umweltbericht gebilligt und gemäß § Wohnhauses über das Flurstück 76 der Flur 2 der Gemar- 2 Absatz 2, § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch zur kung Cammin, Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öf- • im Westen: die östlichen Grundstücksgrenzen der Flurstü- fentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger cke 165/1 und 165/3 der Flur 2 der Gemarkung Cammin - öffentlicher Belange und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Straßenbegleitgrün und die Ackergrenze, Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- plan Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee“ liegt • im Osten: die westliche Flurstücksgrenze des Flur- im Süden des Ortsteils Cammin der Stadt Burg Stargard west- stückes 77/1 der Flur 2 der Gemarkung Cammin - die Wald- lich des Camminer Sees. Es umfasst Teile des Flurstückes 76 grenze, und Teile des Wegeflurstückes 88 der Flur 2 der Gemarkung • im Süden: die nördliche Grenze des Flurstückes 77/1 der Cammin. Das Plangebiet hat eine Größe von 5.396 m². Flur 2 der Gemarkung Cammin - die Waldgrenze.
Nr. 10/2020 –7– Stargarder Zeitung Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser “Birkenallee Cammin“ Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 Während dieser Auslegungsfrist wird die Gelegenheit zur Stel- Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee Cammin“ bestehend lungnahme zum Entwurf schriftlich oder während der Dienst- aus stunden zur Niederschrift gegeben. • der Planzeichnung- Teil A, Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene • den textlichen Festsetzungen- Teil B, Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können und dass ein • den örtlichen Bauvorschriften, Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, • der Begründung, soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht wurden, die vom • dem Umweltbericht, Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet • dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden • sowie folgender nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, können. bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen: Diese Bekanntmachung und die Planungsunterlagen sind zu- • Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Ost vom sätzlich auf der Internetseite der Stadt Burg Stargard www.burg- 06.02.2020 stargard.de unter der Rubrik Wirtschaft/Auslegungsunterlagen • Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt/ eingestellt. Kreisplanung Bauleitplanung vom 02.03.2020 Hierbei sind nachfolgende Arten umweltbezogener Informatio- • zwei Stellungnahmen aus der Bürgerbeteiligung vom nen verfügbar: 30.03.2020 und 10.04.2020 liegt Umweltbericht vom 09.11.2020 bis 10.12.2020 Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch in der Stadtverwaltung Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Erhebliche Beeinträchtigungen insbesondere auf die menschli- Burg Stargard während folgender Zeiten: che Gesundheit sind nicht zu erwarten. Montag: 8:30 - 12:00 Uhr Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen und Tie- Dienstag: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr re Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr Mit der Durchführung der Planungsinhalte ist keine erhebliche Donnerstag: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Beeinträchtigung des Schutzgutes Pflanzen und Tiere verbun- Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr den. zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Standortbedingungen werden aufgrund der starken anthro-
Stargarder Zeitung –8– Nr. 10/2020 pogenen Vorbelastung nicht wesentlich verändern, so dass sich Stellungnahmen der Bürger mit folgenden umweltbezoge- bei der Durchführung der Planung kein anderes Artenspektrum nen Themen: einstellen wird als bei einer Nichtdurchführung. • Berücksichtigung des Gewässerschutzes des Camminer Durch eine rund 1.000 m² große Maßnahmefläche innerhalb Sees bei der geplanten Bebauung des Plangebietes wird die Entwicklung der Artenvielfalt erhöht. • Entstehung von erheblicher Lärmbelästigung auf die be- Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche nachbarte Bebauung durch Verkehrslärm Es werden Informationen zur Beeinträchtigung des Schutzgu- • Artenschutzbelange durch Hinweise auf das Vorkommen tes Fläche durch zusätzliche Versiegelungen und auf Minimie- von geschützten Arten rungs- und Ausgleichsmaßnahmen gegeben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnah- Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden men der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Durch das Vorhaben wird Boden beansprucht, der bereits Bau- statt. land ist. Die zu erwartenden Eingriffe auf das Schutzgut Boden Burg Stargard, den 29.09.2020 sind nach gegenwärtigen anthropogenen Vorbelastungen ins- gesamt als gering einzustufen. gez. Tilo Lorenz (-Siegel-) Bürgermeister Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser Es werden Informationen zu den Auswirkungen auf das Schutz- gut Wasser gegeben. Von den Planungsinhalten gehen keine Holldorf gravierenden zusätzlichen Versiegelungen aus, die das Schutz- gut Wasser gefährden. Die Umsetzung der Planungsinhalte Bekanntmachung der verursacht geringe zusätzliche Versiegelungen und damit keine öffentlichen Auslegung der 9. Änderung erhebliche Verminderung der Grundwasserneubildung. Die entstehenden Abwässer werden zentral über ein Pumpwerk, des Bebauungsplan Nr. 1 „Rowa West“ im das auf dem nordöstlichen Teil des Flurstückes 76 außerhalb beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB des Plangebiets steht, in Richtung Kläranlage Neubrandenburg entsorgt. Das anfallende Regenwasser wird zur Versickerung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holldorf hat in der und Verdunstung auf den Grundstücken freigegeben oder Sitzung vom 12.10.2020 den Entwurf zur 9. Änderung des schadlos aufgefangen. Beeinträchtigungen durch erhebliche Bebauungsplanes Nr. 1 „Rowa West“ der Gemeinde Holldorf, Veränderungen des Wasserhaushaltes (Änderung des Grund- bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie dem wasserstandes) durch das Vorhaben sind nicht zu erwarten. Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, gemäß § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zur Beteiligung der Öf- Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft fentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Es werden Informationen zur Beeinträchtigung des Land- Belange sowie zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden schaftsbildes gegeben. Der mit der Umsetzung des Planes zu bestimmt. erwartende Eingriff in die Landschaft und in das Landschafts- Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlich- bild ist von geringer Bedeutung. keit mittels öffentlicher Auslegung. Eine optische Störwirkung zum Landschaftsbild, zur angrenzen- Der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Rowa den Waldfläche und dem benachbartem Camminer See entsteht West“ bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung so- nicht, da mit der Planung eine bestehende straßenbegleitende wie dem Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag liegen in der Zeit Bebauung gesichert wird und nur eine geringfügig bauliche Er- vom 09. November bis einschließlich 11. Dezember 2020 weiterung planerisch vorbereitet wird. im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30 in 17094 Wesentliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Luft /Klima Burg Stargard zu folgenden Zeiten: Es werden Informationen zur Verringerung der Kaltluftprodukti- Montag 8:30 - 12:00 Uhr on durch Versiegelung und zum Art von Ausgleichsmaßnahmen zum Erhalt des lokalen Klimas gegeben. Es bestehen keine er- Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr heblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Luft/Klima. Mittwoch 8:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Wesentliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Kultur- und Freitag 8:30 - 12:00 Uhr Sachgüter Das Vorhaben stellt keinen Eingriff in Boden- und Baudenkmä- zur Einsichtnahme öffentlich aus. lern dar. Im beschleunigten Verfahren gelten gemäß § 13a Abs. 2 Nr. Es werden Informationen zur Vorgehensweise bei Funden von 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach bislang unbekannter Kultur- und Sachgüter gegeben. § 13 BauGB. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Durch- Umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und Trä- führung einer Umweltprüfung abgesehen wird (§ 13 Abs. 3 ger öffentlicher Belange BauGB). • Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Ost vom Während dieser Auslegungsfrist wird die Gelegenheit zur Stel- 06.02.2020 lungnahme zum Entwurf schriftlich oder während der Dienst- Die Deutsche Bahn AG weist auf die Nähe der Bahnanlagen stunden zur Niederschrift gegeben. der DB zu benachbarter Bebauung hin. Durch den Bahnbetrieb Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene entstehen Emissionen, die zu Immissionen an benachbarter Be- Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können und dass ein bauung führen können. Aktive und passive Schallschutzmaß- Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, nahmen sind zu prüfen. soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht wurden, die vom • Landkreis Mecklenburgische Seenplatte -Bauamt/Kreis- Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet planung Bauleitplanung vom 02.03.2020 geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden In der Stellungnahme des Landkreises wird auf die Notwendig- können. keit einer Überarbeitung der Eingriffsausgleichsbilanzierung Gleichzeitig kann der Entwurf der Textsatzung über folgenden und den Umgang mit möglichen Vorkommen von Fledermäusen Link eingesehen werden: https://www.burg-stargard.de/wirt- und wildlebenden Vogelarten hingewiesen. schaft/auslegungsunterlagen Weitere Hinweise betreffen: den Umgang mit Abwasser, den Rowa, den 15.10.2020 Schutz des Bodens und des Grundwassers (Hinweis, dass sich das Vorhaben in einem Gebiet mit artesischem Grundwasser gez. M. Borchardt befindet). Bürgermeister
Nr. 10/2020 –9– Stargarder Zeitung Groß Nemerow S. 166, 179) wird nach Beschlussfassung durch die Gemein- devertretung Groß Nemerow vom 15.10.2020 folgende Satzung Bekanntmachung der erlassen öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan §1 Nr. 10 „Am Friedhofsweg“ Klein Nemerow im Allgemeines beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB 1. Die Gemeinde Groß Nemerow ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 GUVG für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flä- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Nemerow hat in chen gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverban- der Sitzung vom 15.10.2020 den Entwurf zum Bebauungsplan des “Obere Havel/Obere Tollense“, der entsprechend § 63 Nr. 10 „Am Friedhofsweg“ Klein Nemerow in der Gemeinde Abs. 1 Nr. 2 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg- Groß Nemerow bestehend aus der Planzeichnung, der Begrün- Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V dung, dem Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie der FFH- S. 669), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 05. Vorprüfung gemäß § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 1 und Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228), die Unterhaltung der 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Gewässer zweiter Ordnung wahrnimmt. sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie zur Abstimmung 2. Die Gemeinde Groß Nemerow hat dem Verband aufgrund mit den Nachbargemeinden bestimmt. des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Was- Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlich- serverbandsgesetz - WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. keit mittels öffentlicher Auslegung. I S. 405), das durch Art. 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2002 Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 10 „Am Friedhofsweg“ Klein (BGBl. I S. 1578) geändert worden ist und der Verbandssat- Nemerow in der Gemeinde Groß Nemerow bestehend aus der zung Verbandsbeiträge zu leisten, soweit dies zur Erfüllung Planzeichnung, der Begründung, dem Artenschutzrechtlichem seiner Aufgaben erforderlich ist. Fachbeitrag sowie der FFH-Vorprüfung liegen in der Zeit vom §2 09. November bis einschließlich 11. Dezember 2020 Gebührengegenstand im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30 in 17094 1. Die von der Gemeinde Groß Nemerow nach § 1 Abs.2 zu Burg Stargard zu folgenden Zeiten leistenden Verbandsbeiträge werden nach den Grundsät- Montag 8:30 - 12:00 Uhr zen des § 6 Abs. 1 bis 4 des Kommunalabgabengesetzes Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr (KAG) durch Gebühren denjenigen auferlegt, welche Ein- Mittwoch 8:30 - 12:00 Uhr richtungen und Anlagen des Verbandes in Anspruch neh- Donnerstag 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr men oder denen der Verband durch seine Einrichtungen, Freitag 8:30 - 12:00 Uhr Anlagen und Maßnahmen Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 GUVG zur Einsichtnahme öffentlich aus. die Eigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nut- Im beschleunigten Verfahren gelten gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 zungsberechtigten der grundsteuerpflichtigen Grundstücke BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § im Gebiet der Gemeinde Groß Nemerow, die im Einzugsbe- 13 BauGB. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Durchfüh- reich des Verbandes liegen. rung einer Umweltprüfung abgesehen wird (§ 13 Abs. 3 BauGB). 2. Grundstück im Sinne dieser Satzung ist grundsätzlich das Während dieser Auslegungsfrist wird die Gelegenheit zur Stel- Grundstück im grundbuchrechtlichen Sinne. lungnahme zum Entwurf schriftlich oder während der Dienst- 3. Zum gebührenfähigen Aufwand gehören neben den Ver- stunden zur Niederschrift gegeben. bandsbeiträgen auch die der Gemeinde Groß Nemerow Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene durch die Gebührenerhebung entstehenden Verwaltungs- Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können und dass ein kosten. Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, 4. Zu Gebühren nach dieser Satzung werden Gebührenpflich- soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht wurden, die vom tige nicht herangezogen, soweit sie für das jeweilige Grund- Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet stück an den Verband selbst Verbandsbeiträge zu leisten geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden haben. können. §3 Gleichzeitig kann der Entwurf der Textsatzung über folgenden Gebührenmaßstab Link eingesehen werden: https://www.burg-stargard.de/wirt- 1. Die Gebühr bemisst sich nach Größe und Nutzungsart der schaft/auslegungsunterlagen Grundstücke gemäß Anlage 8 der Verwaltungsvorschrift Groß Nemerow, den 15.10.2020 zur Führung des Liegenschaftskatasters im Amtlichen Lie- genschaftskataster - Informationssystem „ALKIS“. gez. W. Stegemann 2. Grundlage für die Berechnung des Gebührensatzes (§ 4 Bürgermeister Abs.1) ist das Beitragsbuch des Wasser- und Bodenverban- des „Obere Havel/Obere Tollense“ für die Gemeinde Groß Groß Nemerow Nemerow. Darüber führt die Gemeinde Groß Nemerow ein Verzeichnis, welches jährlich fortzuschreiben ist. Satzung über die Erhebung von Gebühren §4 zur Deckung der Beiträge und Umlagen Gebührensatz des Wasser - und Bodenverbandes 1. Es gelten folgende Gebührensätze: Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Meck- Nr. Nutzungsart Gebühr Einheit lenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntma- (Euro) chung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), geändert durch 1 Gebäude u. Freiflächen 3,19 1000 m² Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. MV S. 467), 2 Freifläche 1,60 1000 m² des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhal- 3 Betriebsfl., Abbauland/Halde 1,60 1000 m² tungsverbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 4 Betriebsfl., Lagerpl./Ver-/ 3,19 1000 m² 458) zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. August 2018 Entsorg.anl. (GVOBl. M-V S. 338) sowie der §§ 1, 2, 6, 7 und 17 des Kommu- 5 Betriebsfl. Unbenutzbar 1,60 1000 m² nalabgabengesetzes M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, S. 146), zuletzt geändert 6 Sportfläche/Grünanlage/ 1,60 1000 m² durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. April 2020 (GVOBl. M-V Campingplatz
Stargarder Zeitung – 10 – Nr. 10/2020 7 Straße/Weg/Platz/Bahngel./ 3,19 1000 m² ZVB Straßburg Flugplatz Verbandsversammlung des Zweckverbands 8 Schiffsv./Verkehrsfl, unge- 1,60 1000 m² für Wasserver- und Abwasserentsorgung nutz/ Verk.begleitfläche 9 Acker-/Grün-/ Gartenland/ 1,60 1000 m² Strasburg Weingarten Zu ihrer jährlichen öffentlichen Verbandsversammlung kommen 10 Moor/Heide 2,39 1000 m² die Mitglieder des Zweckverbandes für Wasserver- und Abwas- 11 Obstanbaufl./ Lawi Betriebs- 0,80 1000 m² serentsorgung Strasburg am 07. Dezember 2020 um 18:00 Uhr fl./ Brachland im Saal des ehem. Hotel Woldegk, August-Bebel-Straße 15 in Woldegk zusammen. 12 Laub-/Nadel-/ Mischwald/ 0,80 1000 m² Im Rahmen dieser Verbandsversammlung werden die Ver- Gehölz bandsmitglieder das zu Ende gehende Wirtschaftsjahr auswer- 13 Forstw. Betriebsfl. 1,60 1000 m² ten, den Wirtschaftsplan 2021 und notwendige Änderungen der 14 Fluss/Kanal/Hafen/Bach/ 0,00 1000 m² Satzungen und Vertragsbedingungen beschließen. Graben Die Einladung, die auf der Verbandsversammlung zu fassenden 15 See/Küstenwasser/ Teich, 0,80 1000 m² Beschlüsse und Änderungen der Satzungen und Vertragsbedin- Weiher/Sumpf gungen können Sie dann jeweils auf der Internetseite des Zweck- 16 Übungsfl./ Schutzfl./Histor. 1,60 1000 m² verbandes (http://www.zvb-strasburg.de) oder in der Betriebs- Anlage/ Friedhof stelle der GKU mbH, Wismarer Weg 7 in Strasburg einsehen. 17 Unland 0,80 1000 m² Conrad Verbandsvorsteher 2. Weisen Teilflächen eines Grundstückes unterschiedliche Nutzungsarten auf, so ist für jede Teilfläche mit einer ande- Straßenbauamt Schwerin ren Nutzungsart die darauf nach § 4 Abs. 1 entfallene Ge- Projektgruppe Großprojekte bühr getrennt zu ermitteln. Dies gilt nicht für Bauland nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, wenn Teile des Grundstückes nicht baulich Bekanntmachung über die Durchführung genutzt werden (z. B. Hof- und Gartenflächen). von Kartierungen für den Bau der B 96 3. Flächen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 17 unter 1000 m² werden auf volle 1000 m² aufgerundet. Ausbau Neubrandenburg - Neustrelitz Die Bundesrepublik Deutschland und Straßenbauverwaltung §5 Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Straßenbauamt Gebührenpflichtige Schwerin, Projektgruppe Großprojekte, Pampower Straße 68, 1. Gebührenpflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Entstehung 19061 Schwerin, beabsichtigt in den Amtsbereichen Stargarder der Gebührenschuld Eigentümer bzw. Erbbauberechtigter Land, Neustrelitz-Land sowie der Städte Neubrandenburg und des Grundstückes ist. Sollte der Eigentümer nicht auffind- Neustrelitz zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Er- bar sein, tritt an seine Stelle der Nutzungs- bzw. Verfü- höhung der Verkehrssicherheit die B 96 zwischen Neubranden- gungsberechtigte. burg und Neustrelitz auszubauen. 2. Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die Wohnungs- und Zur Vorbereitung der Entwurfsplanung für den Ausbau werden Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil ge- im Bereich der Stadt Burg Stargard, der Gemeinden Groß Ne- bührenpflichtig. merow, Holldorf und Blumenholz sowie der Städte Neubranden- 3. Mehrere Grundstückseigentümer haften als Gesamtschuldner. burg und Neustrelitz folgende Vorarbeiten erforderlich: 4. Die Gebührenpflichtigen sind verpflichtet, die zur Gebüh- renveranlagung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung x Kartierarbeiten im Gelände zu stellen und Auskünfte zu erteilen. Es ist notwendig, diese Vorarbeiten im Untersuchungsgebiet §6 zum Ausbau der B 96 Neubrandenburg - Neustrelitz Entstehen der Gebührenschuld, Erhebungszeitraum, Fest- ab Tag der Veröffentlichung zunächst bis zum 31.12.2021 setzung und Fälligkeit auf den unten angeführten Grundstücken des Untersuchungs- 1. Die Gebührenschuld entsteht am 01. Januar des jeweiligen raumes durchzuführen. Jahres. Erhebungszeitraum für die Gebühr ist das Kalen- Die Grundstücke folgender Gemarkungen können betroffen sein: derjahr. • Stadt Neubrandenburg: Gemarkung Neubrandenburg 2. Die Gebühr ist zum 15. Juli jeden Jahres fällig und wird • Stadt Burg Stargard: Gemarkung Bargensdorf durch einen Gebührenbescheid festgesetzt. Bei erstmaliger • Gemeinde Groß Nemerow: Gemarkungen Klein Nemerow, Festsetzung nach dem 1. Juli ist die Gebühr einen Monat Groß Nemerow, Krickow, Zachow nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. • Gemeinde Holldorf: Gemarkung Rowa • Gemeinde Blumenholz: Gemarkungen Usadel, Blumenholz §7 • Stadt Neustrelitz: Gemarkung Neustrelitz Ordnungswidrigkeiten 1. Ordnungswidrig im Sinne von § 17 KAG handelt, wer den Eine Karte des Untersuchungsraums ist als Anlage beigefügt. Bestimmungen des § 5 Abs. 4 dieser Satzung zuwider han- Nach dem § 16a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) bzw./ delt und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder § 47 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg- nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen. Vorpommern (StrWG MV) haben die Grundstückseigentümer 2. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu bzw. Nutzungsberechtigten die Durchführung der erforderlichen 5.000 Euro geahndet werden. Vorarbeiten zu dulden. Dies gilt auch, soweit die Arbeiten durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. §8 Die Vorarbeiten werden im Interesse der Allgemeinheit zur sorg- Inkrafttreten fältigen Vorbereitung von Planungsentscheidungen durchge- Diese Satzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt führt. Sie sind nicht Gegenstand der Bauausführung. die Satzung vom 07.12.2017 außer Kraft. Etwaige durch die o. g. Vorarbeiten entstehende unmittelbare Groß Nemerow, 15.10.2020 Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Die Feststel- lung von Art und Umfang der Flurschäden wird, in Abstimmung gez. Stegemann Siegel mit den Bewirtschaftern, durch die Straßenbauverwaltung oder Bürgermeister das vor Ort tätige Planungsbüro durchgeführt.
Nr. 10/2020 – 11 – Stargarder Zeitung Bei Rückfragen bitte ich die Grundstückseigentümer und sonsti- Rechtsbehelfsbelehrung: ge Nutzungsberechtigte, sich direkt mit den vor Ort tätigen Pla- Gegen diese Bekanntmachung kann Widerspruch erhoben wer- nungsbüros oder bei Detailfragen mit dem den. Straßenbauamt Schwerin Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats beim Straßenbau- Projektgruppe Großprojekte amt Schwerin, Pampower Straße 68, 19061 Schwerin, schrift- 19061 Schwerin, Pampower Straße 68 lich oder zur Niederschrift zu erheben. Fax: 0385 588 81800 Die Monatsfrist beginnt mit dem Tag der Bekanntgabe. Die öf- E-Mail: B96-NB-NZ@sbv.mv-regierung.de fentliche Bekanntgabe ist mit dem auf die Veröffentlichung der Straßenbauamt Schwerin Bekanntmachung folgenden Tag bewirkt (Beginn der Wider- spruchsfrist gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V) Projektgruppe Großprojekte in Verbindung zu setzen. Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das Innenministerium Mecklen- burg-Vorpommern auf Antrag des/der Betroffenen die Entschä- digung fest. Staatl. Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte - Flurneuordnungsbehörde - Öffentliche Bekanntmachung der vorzeitigen Ausführungsanordnung im Bodenordnungsverfahren Woldegk-Rehberg I. Im Bodenordnungsverfahren Woldegk-Rehberg, Landkreis Das Gleiche gilt auch für die Pachtverhältnisse soweit in Mecklenburgische Seenplatte, Stadt Woldegk, wird hier- den Überleitungsbestimmungen nicht abweichend geregelt. mit gemäß § 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz III. Der Übergang des Besitzes und der Nutzung der landwirt- (LwAnpG) i. V. m. § 63 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) die schaftlich genutzten Grundstücke wird durch die Überlei- Ausführung des Bodenordnungsplanes angeordnet. tungsbestimmungen geregelt, die Bestandteil dieser Anord- II. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszu- nung sind. standes und damit der rechtlichen Wirkungen des IV. Gem. § 71 FlurbG können spätestens binnen einer Frist von Bodenordnungsplanes wird der 01. November 2020 fest- 3 Monaten nach öffentlicher Bekanntmachung dieser An- gesetzt. ordnung bei Nießbrauchs- und Pachtverhältnissen Anträge III. Mit diesem Tage werden die neuen Grundstücke an- bei der Flurneuordnungsbehörde auf: stelle der alten Grundstücke Eigentum der Teilnehmer. a. Veränderung des Pachtzinses bei einem Wertunter- Hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken schied zwischen altem und neuem Pachtbesitz (§ 70 treten die neuen Grundstücke an die Stelle der alten. Abs.1 FlurbG),
Stargarder Zeitung – 12 – Nr. 10/2020 b. Auflösung des Pachtverhältnisses bei wesentlicher Er- III. Beiträge zu Wasser-, Boden- und Unterhaltsverbänden schwerung in der Bewirtschaftung des Pachtbesitzes Die Beiträge zu Wasser- und Bodenverbänden sowie anderen aufgrund der Änderungen durch die Bodenordnung (§ Unterhaltungsverbänden sind ab dem Beitragsjahr 2021 von 70 Abs. 2 FlurbG) den Empfängern zu leisten. gestellt werden. Anderweitige Vereinbarungen zu den Ziffern I. und II. zwischen Im Falle zu b) ist nur der Pächter antragsberechtigt. einzelnen Beteiligten sind zulässig. Gründe: Anordnung der sofortigen Vollziehung Grundlage der Ausführungsanordnung ist der Bodenordnungs- Die sofortige Vollziehung der vorstehenden Ausführungsanord- plan. Seine Ausführung ist gemäß § 63 Abs. 2 LwAnpG i. V. nung sowie der Überleitungsbestimmungen wird hiermit ange- m. § 63 FlurbG anzuordnen, da gegen den Bodenordnungsplan ordnet. lediglich ein Widerspruch zur Bescheidung bei der oberen Flur- bereinigungsbehörde vorliegt. Gründe: Der ohne vorzeitige Ausführungsanordnung mit diesem Wider- Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt gemäß § 80 Abs. spruch verbundene Zeitverzug bis zum Eintritt der rechtlichen 2 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen sowie Wirkungen des Bodenordnungsplanes würde für die Mehrzahl im überwiegenden Interesse der Eigentümer und der Bewirt- der Teilnehmer erhebliche Nachteile mit sich bringen. schafter der landwirtschaftlichen Flächen. Dies ist u.a. deshalb der Fall, weil vielfach die Eigentumsgren- Die Hemmung des Rechtsübergangs durch etwa eingelegte zen unklar sind bzw. Widersprüche zwischen alten Grenzen und Rechtsbehelfe gegen die Ausführungsanordnung würde die der Örtlichkeit existieren. rechtliche Umsetzung des Verfahrens verhindern. Weiterhin sind die Grundstücke in der Feldlage zersplittert und Zudem sollen bereits auf dem Konto der Teilnehmergemein- vielfach nicht erschlossen bzw. durch öffentliche Wege über- schaft eingegangene Geldausgleichszahlungen für Mehraus- baut, wobei der Grunderwerb durch den Straßenbaulastträger weisungen in Land zeitnah zum Eintritt des neuen Rechtszu- noch nicht erfolgt ist. standes den anspruchsberechtigten Teilnehmern mit einer Der Gesetzgeber definiert die Feststellung und Neuordnung Minderausweisung in Land ausgezahlt werden. Dies ist nur der Eigentumsverhältnisse als eine vordringlich zu betreiben- möglich, wenn der in der vorzeitigen Ausführungsanordnung de Maßnahme, um nach der Wiedervereinigung Deutschlands genannte Stichtag für den Rechtsübergang durch mögliche Rechtssicherheit und einheitliche Rechtsverhältnisse zu schaf- Rechtsbehelfe nicht in Frage gestellt werden kann. fen. Erst durch das Inkrafttreten der rechtlichen Wirkungen des Der Gesetzgeber definiert die Feststellung und Neuordnung Bodenordnungsplans können diese Ziele erreicht und die o.g. der Eigentumsverhältnisse als eine vordringlich zu betreiben- Probleme gelöst werden. de Maßnahme, um nach der Wiedervereinigung Deutschlands Dem gegenüber werden die rechtlichen Belange des Wider- Rechtssicherheit und einheitliche Rechtsverhältnisse zu schaf- spruchsführers dadurch gewahrt, dass die Ihm, mit dem an- fen. gefochtenen Bodenordnungsplan, zugewiesene Abfindung bis Erst durch das Inkrafttreten der rechtlichen Wirkungen des Bo- zum Ende des Rechtsbehelfsverfahrens unter Änderungsvorbe- denordnungsplans können diese Ziele erreicht und die o.g. Pro- halt steht. bleme gelöst werden. Im Übrigen wird auf die allgemeine Zielstellung des Bodenord- Überleitungsbestimmungen für die Bewirtschaftung nungsverfahrens verwiesen. der als Acker und Grünland genutzten Flächen Die Hemmung des Besitzübergangs durch etwa eingelegte I. Zeitpunkt der Besitznahme Rechtsbehelfe gegen die Überleitungsbestimmungen würde Abweichend vom in der vorstehenden Ausführungsanordnung den nach Eintritt des neuen Rechtszustandes möglichen und zum Bodenordnungsverfahren Woldegk-Rehberg festgesetzten notwendigen geordneten Bewirtschaftungswechsel im Jahr Zeitpunkt des Eigentumsübergangs gehen Besitz und Nutzung 2021 undurchführbar machen. der Grundstücke wie folgt auf den neuen Besitzer über: Eine alternativ mögliche Verschiebung des Bewirtschaftungs- Für alle Flächen, die weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden: wechsels auf einen späteren Zeitpunkt ist mit der agrarstruktu- • für Raps, Getreideflächen (außer Mais) sowie Acker- rellen Bedeutung des Bodenordnungsverfahrens nicht verein- gras nach Aberntung, spätestens zum 01. September bar. 2021 Die wesentliche Zielstellung der Bodenordnung ist die Verbes- • für Grünland und Sonderkulturflächen zum 01. Dezem- serung der Agrarstruktur durch Arrondierung und Regelung der ber 2020 Erschließung der landwirtschaftlich genutzten Flächen. Diese • Mais nach Aberntung, spätestens zum 01. Dezember Verbesserung wird erst mit der tatsächlichen Inbesitznahme der 2020 Flächen wirksam. • für Hackfruchtflächen nach Aberntung, spätestens zum Somit ist auch das objektive Interesse der Bewirtschafter an 01. Dezember 2020 einem schnellst möglichen Bewirtschaftungswechsel gegeben. • Blühwiesen ab dem 01. April 2021. Rechtsbehelfsbelehrung: Mit dem als Termin angegebenen Tag muss die Abräumung Gegen die vorzeitige Ausführungsanordnung und die Überlei- der Flächen erfolgt sein. Spätestens von diesem Zeitpunkt an tungsbestimmungen ist gem. § 141 FlurbG als Rechtsbehelf der kann der neue Besitzer mit der Bestellung der ihm zugewiese- Widerspruch gegeben. nen neuen Grundstücke beginnen. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklen- II. Bestimmungen über Bäume, Hecken und Sträucher burgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120 (Behördenzent- sowie Einfriedungen, Stroh- bzw. Rübenmieten, Wind- rum, Block G), 17033 Neubrandenburg, einzulegen. schutzanlagen, Pumpen und Brunnen Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist gemäß § Bäume, Hecken, Sträucher gehen in den Besitz des Empfän- 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung der Antrag auf Wie- gers über. Tote Einfriedungen kann der Eigentümer bis zum derherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs 01. Dezember 2020 fortschaffen. Künstliche Windschutzanla- beim Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vor- gen sowie Pumpen sind bis zum 01. Dezember 2020 zu ent- pommern - Senat für Flurbereinigung - Domstraße. 7, 17463 fernen. Greifswald, zulässig. Brunnen gehen entschädigungslos in den Besitz des Emp- fängers über. Grundsätzlich sind Stroh- und Rübenmieten auf Neubrandenburg, den 09.10.2020 den abzugebenden Flächen von den alten Besitzern nicht an- Im Auftrag zulegen. Schwenn
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