Stargarder - Burg Stargard

Die Seite wird erstellt Anja Sauter
 
WEITER LESEN
Stargarder - Burg Stargard
Stargarder
                                      					 Zeitung
                                      Jahrgang 83                  Samstag, den 31. Oktober 2020                 Ausgabe 10
Postwurfsendung sämtliche Haushalte

                                      Mitteilungsblatt mit amtlichen Bekanntmachungen für das Amt Stargarder Land und die
                                      Stadt Burg Stargard mit den Gemeinden Cölpin, Groß Nemerow, Holldorf, Lindetal, Prags-
                                      dorf sowie des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee und des Zweckver-
                                      bandes für Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg
Stargarder - Burg Stargard
Stargarder Zeitung                                               –2–                                                      Nr. 10/2020

Rathausinformationen                                                  Wir gratulieren zum Geburtstag                               13
• Mit einem Klick zum Bürgermeister                             4
                                                                      Kultur und Veranstaltungen im Stargarder Land
• Besuch der Verwaltung des Amtes Stargarder Land
                                                                      • Veranstaltungen im Stargarder Land                     13
  nur nach telefonischer Terminvergabe                          4
• Umstellung von Gelber Sack auf Gelbe Tonne                    4    • Aus dem Tagebuch der Gerda Steenherd, Folge 9          14
• Neue Insektenhotels in Pragsdorf                              4    • Ein Stein des Anstoßes?                                15
• Ausbau der Seestraße in Groß Nemerow                          5    • Kleine Geschichten auf Plattdeutsch                    15
                                                                      • Marie-Hager-Kunstverein: Die Gärtnerei Blanck -
Amtliche Bekanntmachungen                                               Ein Bild kehrt zurück                 16KulturHerbst 2020
• Burg Stargard: 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 5            der Burg Stargard Initiative                           16
• Burg Stargard: Beschluss der Satzung über die
  1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes                   Feuerwehrnachrichten
  Nr. 14 Sondergebiet Museum und Freizeitangebote                     • Innenminister Caffier bei der Freiwilligen Feuerwehr
  „Kreuzbruchhof“6                                                     Burg Stargard                                              18
• Burg Stargard: Burg Stargard: Bekanntmachung der                    • Jahreshauptversammlung des
  öffentlichen Auslegung des Entwurfs über den                          Kreisfeuerwehrverbandes                                    18
  vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 Sondergebiet
                                                                      Polizeinachrichten
  Ferienhäuser „Birkenallee Cammin“ zur Beteiligung
                                                                      • Die Polizei informiert                                     19
  der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
  in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB                       6         Neues aus Schulen, Kitas und bei Tagesmüttern
• Holldorf: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung                 • Ein Ausflug in die Steinzeit in der Regionalen Schule      19
  der 9. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 „Rowa West“                 • Projekttag in der Regionalen Schule                        20
  im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB             8         • Keine Langeweile in der Grundschule Kletterrose            20
• Groß Nemerow: Bekanntmachung der öffentlichen                       • Die 7-Berge-Hortkinder im Herbst                           20
  Auslegung des Bebauungsplan Nr. 10 „Am Friedhofsweg“                • Erntedankfest in der Johannes-Kita                         21
  Klein Nemerow im beschleunigten Verfahren nach
  § 13a BauGB                                              9         Aktuelles aus den Vereinen
• Groß Nemerow: Satzung über die Erhebung von Gebühren                • Der Heimatchor mit vielen Erlebnissen trotz Krise          21
  zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser - und               • Tanzen mal anders beim VfL Burg Stargard e. V.             22
  Bodenverbandes9                                                    Aktuelles aus den Kirchengemeinden
• Verbandsversammlung des Zweckverbands für                           • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Alt Käbelich-Warlin              22
  Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg             10
• Bekanntmachung über die Durchführung von Kartierungen               Jagdangelegenheiten
  für den Bau der B 96 Ausbau Neubrandenburg - Neustrelitz10         • Einladung zur Mitgliederversammlung
• Öffentliche Bekanntmachung der vorzeitigen                            der Jagdgenossenschaft Pragsdorf                           22
  Ausführungsanordnung im Bodenordnungsverfahren                      • Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft
  Woldegk-Rehberg11                                                    Burg Stargard                                              23

Informationen vom Bürgermeister
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
                       seit einigen Monaten nun schon, hat uns        schlimmer sein, wie es Beispiele aus anderen Ländern zeigen.
                       das Corona-Virus fest im Griff und be-         Für uns alle sollten die nun auftretenden Fälle jedenfalls Anlass
                       stimmt unser alltägliches Leben maßgeb-        sein, die jeweils angeordneten Maßnahmen weiterhin zu beach-
                       lich mit. Zwar war es in der Sommerzeit so,    ten, auch wenn das Ein- oder Andere mitunter etwas fragwürdig
                       dass sich die Infektionszahlen auf sehr        erscheint. Dies zu tun, darum möchte ich Sie an dieser Stelle
                       geringem Stand bewegten, in den letzten        nochmal eindringlich bitten!
                       Tagen und Wochen mussten wir allerdings        Natürlich weiß ich, dass es schwer fällt, mit seinen Mitmenschen
                       feststellen, dass die Fallzahlen wieder        nicht so umgehen zu können, wie man es sonst gewohnt war.
                       deutlich zunehmen und die „Einschläge“         Andererseits kann man - glaubt man den Informationen über die
                       tatsächlich näher kommen.                      Entwicklung passender Impfstoffe – zumindest vorsichtig opti-
                                                                      mistisch sein, dass hoffentlich bald ein wirksames Mittel gegen
Die nachgewiesenen Infektionen innerhalb von Verwaltungen, bei
                                                                      das Coronavirus zur Verfügung steht. Es wird wahrscheinlich nur
Mitarbeitern von Krankenhäusern oder aktuell auch in einem Kin-
                                                                      leider noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.
dergarten in unserer Stadt, sollten uns wieder etwas wachrütteln.
                                                                      Bis dahin wünsche ich uns allen noch etwas Geduld und vor allen
Kürzlich wurden auf Anordnung des Gesundheitsamtes zwei
                                                                      Dingen natürlich, dass Sie alle gesund bleiben.
Gruppen vorsorglich aus der Kita „abgesondert“, die dann jeweils
getestet wurden. Damit wird natürlich das Ziel verfolgt, dass sich    Ihr
das Virus nicht noch weiter ausbreitet und dann ggf. die gesamte      Tilo Lorenz
Kita geschlossen werden müsste.                                       Bürgermeister
Denn ganz abgesehen davon, dass mit dieser Erkrankung ohnehin
nicht zu spaßen ist, stellen die Folgen, dass etwa durch nicht ein-   PS:
gehaltene Abstands- und Hygieneregeln eventuell wieder ganze          Für die Betroffenen entstehen neben den Sorgen über die Gesund-
Betriebe oder Schulen geschlossen werden müssen, gravierende          heit, natürlich auch Fragen, welche Folgen die Anordnung einer
Einschnitte für unsere Gesellschaft insgesamt dar.                    Quarantäne für einen persönlich bzw. für den Arbeitgeber hat.
Umso mehr kommt es natürlich auch auf jeden Einzelnen an, für         Hierzu erhalten Sie alle nötigen Informationen unter folgendem
sich und natürlich auch für sein Umfeld verantwortungsvoll zu         Link:
agieren. Eigentlich sind nur die AHA-Regeln bestmöglich einzu-        https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_
halten. Das ist sicherlich manchmal lästig, es könnte aber auch       Downloads/C/Coronavirus/FAQs_zu_56_IfSG_BMG.pdf
Stargarder - Burg Stargard
Nr. 10/2020                                                                      –3–                                                          Stargarder Zeitung
Telefonverzeichnis des Amtes Stargarder Land
Stadtverwaltung Burg Stargard | Mühlenstraße 30 | 17094 Burg Stargard
Verwaltung für das Amt Stargarder Land mit den Mitgliedsgemeinden:
Burg Stargard, Cölpin, Groß Nemerow, Holldorf, Lindetal und Pragsdorf Fax-Nr. 039603 25342

Ansprechpartner                                                                          Telefon                 E-Mail-Adresse
Bürgermeister                                         Herr Tilo Lorenz                   039603      25310       buergermeister@burg-stargard.de
Büro des Bürgermeisters                               Frau Janett Segeth                 039603      25310       j.segeth@stargarder-land.de
Fördermittel                                          Frau Jennifer Klink                039603      25337       j.klink@stargarder-land.de
Zentrale Vergabestelle                                Frau Monique Diekow                039603      25339       m.diekow@stargarder-land.de

Bereich Hauptamt
Leiterin Hauptamt                                     Frau Marion Franke                 039603      25311       m.franke@stargarder-land.de
Personalangelegenheiten/EDV                           Frau Sylvia Voß                    039603      25312       s.voss@stargarder-land.de
Standesamt                                            Herr Christian Walter              039603      25313       c.walter@stargarder-land.dew
Wohngeld/Schulen                                      Frau Anja Dielenberg               039603      25314       a.dielenberg@stargarder-land.de
Einwohnermeldeamt                                     Frau Margrit Vollendorf            039603      25315       m.vollendorf@stargarder-land.de
Einwohnermeldeamt/Kita                                Frau Veronika Strohrmann           039603      25316       v.strohrmann@stargarder-land.de
Zentrale Verwaltung/Sitzungsdienst                    Frau Carmen Jungerberg             039603      25317       c.jungerberg@stargarder-land.de

Bereich Finanzen
Leiterin Finanzen                                     Frau Jana Linscheidt               039603      25321       j.linscheidt@stargarder-land.de
Kassenverwaltung                                      Frau Martina Matner                039603      25322       m.matner@stargarder-land.de
Vollstreckung                                         Frau Stefanie Srock                039603      25323       s.srock@stargarder-land.de
Steuern/Gewerbeanmeldung                              Frau Bianca Rothe                  039603      25324       b.rothe@stargarder-land.de
Gewerbe                                               Frau Katja Lau                     039603      25326       k.lau@stargarder-land.de
Kasse                                                 Frau Ute Retter                    039603      25327       u.retter@stargarder-land.de
Liegenschaften/Kaufverträge/Pachten                   Frau Mandy Arnarson                039603      25328       m.arnarson@stargarder-land.de
Geschäftsbuchhaltung                                  Frau Margitta Jacobs               039603      25329       m.jacobs@stargarder-land.de

Bereich Bau- und Ordnungsamt
Leiter Bau- und Ordnungsamt                           Herr Tilo Granzow                  039603 25331            t.granzow@stargarder-land.de
Stadtsanierung/Abwasser/                              Herr Andy Marquardt                039603 25332            a.marquardt@stargarder-land.de
baul. Investitionen
Bauordnung/Baurecht/Abfall/                           Frau Doris Dallmann                039603 25333            d.dallmann@stargarder-land.de
Wasserrecht/Lagerfeuer
Bauleitplanung, Investitionen                         Frau Martina Dörbandt              039603 25335            m.doerbandt@stargarder-land.de
Ordnung/Sicherheit/Brandschutz                        Herr Christoph Ruchay              039603 25336            c.ruchay@stargarder-land.de
Winterdienst/Straßenbeleuchtung/                      Herr Thomas Schröder               039603 25338            t.schroeder@stargarder-land.de
Grünanlagen
Friedhofsangelegenheiten                              Frau Monique Diekow                039603 25339            m.diekow@stargarder-land.de

Bereich Kultur und Tourismus
Kultur und Tourismus/Burganlage                       Frau Ilona Bauermeister            039603      25351       i.bauermeister@stargarder-land.de
Museum                                                Herr Frank Saß                     039603      25353       museum@stargarder-land.de
Besucherinformation                                   Frau Bärbel Bartsch                039603      25355       ti@burg-stargard.de
Bibliothek/Marie-Hager-Haus                           Frau Silke Schlüter                039603      25358       s.schlueter@stargarder-land.de

weitere städtische Einrichtungen
Schulsachbearbeiterin Regionale Schule Frau Katja Pingel                                 039603 20312            schule@RegS-Burg-Stargard.de
Schulsachbearbeiterin Grundschule      Frau Anne Spietz                                  039603 20300            willkommen@grundschule-kletterrose.de

Öffnungszeiten:
Di.    08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Do.    08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Fr.    08:30 - 11:00 Uhr

 IMPRESSUM:
 Mitteilungsblatt mit amtlichen Bekanntmachungen für das Amt Stargarder Land, die Stadt Burg Stargard mit den Gemeinden Cölpin, Groß Nemerow,
 Holldorf, Lindetal und Pragsdorf sowie den Abwasserbeseitigungszweckverband Tollensesee und den Zweckverband für Wasserver- und Abwasserent-
 sorgung Strasburg
 Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG                   beilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige
 Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30 Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer
 E-Mail: info@wittich-sietow.de, www.wittich.de                           Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden.
                                                                               Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich aus-
 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Stadt Burg Stargard,                   geschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von
 Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, Internet: www.burg-stargard.de,         uns aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso
 E-Mail: a.witzmann@stargarder-land.de, Telefon: 039603/25 310                 wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue
                                                                               Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen ver-
 Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.)        pflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der
 unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim
 unter Anschrift des Verlages.                                                 Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers.

 Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de
 Auflage: 5.000 Exemplare, Erscheinung: monatlich
 Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder,
 der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremd-
Stargarder - Burg Stargard
Stargarder Zeitung                                           –4–                                                    Nr. 10/2020
Wichtige Termine                                                 Die Verteilung der Gelben Tonnen findet in den nächsten Wo-
                                                                 chen statt. Die Gelben Tonnen werden im Auftrag von REMON-
Mo., 02.11.2020, Sitzung des Finanzausschusses der Stadt-        DIS durch ein beauftragtes Logistikunternehmen ausgeliefert
19:00 Uhr         vertretung Burg Stargard, FFw-Gerätehaus,      und an dem jeweiligen Grundstück bereitgestellt. Alle Behälter
                  Marner Straße 106                              sind mit einem Barcode und der entsprechenden Adresse ver-
Die., 03.11.2020, Sitzung des Ausschusses Wirtschaft, Kultur     sehen. So kann jedes Grundstück seinen Behälter zweifelsfrei
19:00 Uhr         und Soziales der Stadtvertretung Burg Star-    zuordnen. Die Behälter werden nicht persönlich übergeben.
                  gard, FFw-Gerätehaus, Marner Straße 106        Folgende Behältergrößen werden bereitgestellt:
Do., 05.11.2020, Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses        •   120 Liter - ausschließlich für Grundstücke mit einer 28-tä-
18:00 Uhr         der Stadtvertretung Burg Stargard, FFw-            gigen Hausmüllabfuhr
                  Gerätehaus, Marner Straße 106                  •   240 Liter - für alle Grundstücke mit einer 14-tägigen Haus-
Do., 12.11.2020 Sitzung der Gemeindevertretung der Ge-               müllabfuhr
18:00 Uhr         meinde Cölpin                                  •   1.100 Liter - für Sammelplätze an Großwohnanlagen
                  Gemeindezentrum Cölpin, Woldegker              Bei der Zuteilung werden nicht einzelne Haushalte, sondern
                  Chaussee 31a                                   das einem Grundstück zugeordnete Restmüllbehältervolumen
Do.,19.11.2020,   Sitzung der Gemeindevertretung der Ge-         zugrunde gelegt. Daher kann es sein, dass ein Grundstück mit
19:00 Uhr         meinde Pragsdorf                               mehreren Hausmüllbehältern nur eine Gelbe Tonne erhält.
                  Gemeindezentrum Pragsdorf, Pragsdorf           Die Gelben Tonnen sind ab dem 01.01.2021 entsprechend des
                  Hauptstraße 17a                                Abfuhrkalenders bereitzustellen. Dieser kann wie gewohnt dem
Die., 24.11.2020, Amtsausschuss des Amtes Stargarder Land        Abfallratgeber oder der Internetseite des Landkreises entnom-
18:30 Uhr         Burg Stargard, FFw-Gerätehaus, Marner          men werden. Gelbe Tonnen, die vor dem 01.01.2021 zur Entlee-
                  Str.106                                        rung an der Straße bereitgestellt werden, werden nicht entleert.
                                                                 Alle Bürgerinnen und Bürger nutzen daher bis zum 31.12.2020
                                                                 ausschließlich die Gelben Säcke.
Mit einem Klick zum Bürgermeister                                Bei Rückfragen und dringenden Anliegen können sich Bürgerin-
Alle Bürger können sich direkt per E-Mail an die Bürgermeiste-   nen und Bürger per E-Mail an gelbe-tonne-mse@remondis.de
rin/den Bürgermeister oder an die Mitglieder der Gemeindever-    oder telefonisch an 0800 1223255 wenden.
tretung Ihrer Gemeinde wenden.                                   Um Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten zu können sind
                                                                 folgende Angaben zwingend erforderlich:
Nachfolgend aufgeführte E-Mail-Kontakte für Ihre Anfragen,
                                                                 1.     Name
Anregungen oder auch Meinungsäußerungen stehen zur
                                                                 2.     Adresse
Verfügung:
                                                                 3.     Mailadresse
Burg Stargard:   buergermeister@burg-stargard.de
                                                                 4.     Telefonnummer
Cölpin:          bgm.coelpin@stargarder-land.de
                                                                 5.     Konkrete Schilderung des Anliegens
Groß Nemerow: bgm.gross-nemerow@stargarder-land.de
Holldorf:        bgm.holldorf@stargarder-land.de                 Sachdienliche Informationen zur Befüllung der Gelben Tonne
Lindetal:        bgm.lindetal@stargarder-land.de                 sind unter www.mülltrennung-wirkt.de zu finden.
Pragsdorf:       bgm.pragsdorf@stargarder-land.de
                                                                 Neue Insektenhotels in Pragsdorf
Besuch der Verwaltung des                                        Ende August wurden in Pragsdorf sowie im Ortsteil Georgen-
Amtes Stargarder Land                                            dorf insgesamt drei Insektenhotels aufgestellt. Diese dienen
nur nach Terminvereinbarung                                      Bienen wie auch anderen Insekten als Unterschlupf im Winter
                                                                 sowie als sichere Niststelle.
Aufgrund der steigenden Corona-Virus-Fallzahlen im Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte ist das Betreten des Rathauses
in Burg Stargard bis auf Widerruf nur nach telefonischer An-
meldung und mit Termin möglich.
Im Zuge dessen weisen wir nochmals auf die strikte Einhal-
tung der „AHA-Regeln“ (Abstand - Hygiene - Alltagsmaske)
beim Aufsuchen der Stadtverwaltung hin.
Terminabsprachen sind zu folgenden Zeiten möglich:
Montag:        8:30 - 12:00 Uhr
Dienstag:      8:30 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr
Mittwoch:      8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:    8:30 - 12:00 und 12:30 - 16:00 Uhr
Freitag:       8:30 - 12:00 Uhr

Umstellung von
Gelber Sack auf Gelbe Tonne
Im Zuge der Umsetzung des Abfallwirtschaftskonzeptes unse-
res Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wird das Sam-
melsystem der Leichtverpackungen von gelben Säcken auf Be-
hältersammlung umgestellt. Die Sammlung ist nicht kommunal       Die Insektenhotels wurden fast vollumfänglich von der Nord-
sondern wird von den dualen Systemen getragen und ist für den    deutschen Stiftung für Natur und Entwicklung (NUE) finanziert,
                                                                 der ein gebührender Dank gilt. Ein besonderes Dankeschön
Verbraucher nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden.
                                                                 richtet sich zudem an Herrn Wegner aus Neu Käbelich, der die
Die Einsammlung von gebrauchten Leichtverpackungen aus
                                                                 „Behausungen“ in mühevoller Handarbeit errichtet hat.
privaten Haushalten erfolgt ab dem 01.01.2021 nicht mehr
über den Gelben Sack, sondern ausschließlich über die            Gemeinde Pragsdorf
Gelbe Tonne.                                                     Danilo Mohwinkel
Stargarder - Burg Stargard
Nr. 10/2020                                                      –5–                                              Stargarder Zeitung
Ausbau der Seestraße in Groß Nemerow
Die Gemeinde Groß Nemerow wird in der Zeit vom 26.10.2020
bis voraussichtlich 31.05.2021 die „Seestraße“ in Klein Neme-
row grundhaft und einschließlich einer Straßenentwässerungs-
leitung ausbauen. Das ausführende Unternehmen ist die STRA-        Burg Stargard
BAG AG.
                                                                   1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
                                                                   Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung
                                                                   für das Land Mecklenburg Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli
                                                                   2011 (GVOBI. M-V S. 777) wird nach Beschlussfassung der
                                                                   Stadt Burg Stargard am 16.09.2020 und nach A1Jzeige bei der
                                                                   Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische
                                                                   Seenplatte die Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard vom
                                                                   30.04.2019 wie folgt durch die 1. Satzung zur Änderung der
                                                                   Hauptsatzung geändert.
                                                                   Artikel 1
                                                                   Änderung der Hauptsatzung
                                                                   Die Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard (Bekanntmachung
                                                                   in der „Stargarder Zeitung“ vom 18.05.2019) wird wie folgt ge-
Baubereich                                                         ändert:
Auf Grund der begrenzten Breite des öffentlichen Raumes ist        Der § 9 (Entschädigung) wird wie folgt geändert:
die Umgestaltung der „Seestraße“ zu einer Mischverkehrsfläche
                                                                   a. Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
mit einer Gesamtbreite von 5,0 m geplant.
                                                                      Die Stadt Burg Stargard gewährt Aufwandsentschädigun-
Davon entfallen auf den in Pflasterbauweise geplanten Gehbe-
                                                                      gen für ehrenamtliche Tätigkeiten nach der Entschädigungs-
reich 1,50 m und 3,50 m auf den asphaltierten Fahrbereich.
                                                                      verordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 06. Juni 2019
Rechts in Stationierungsrichtung neben der Verkehrsfläche
werden im zur Verfügung stehenden öffentlichen Bereich ins-        b. Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
gesamt 12 Längsparkflächen mit 2,0 m Regelbreite angeordnet.          Eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung erhalten
Um auch nach dem Ausbau der „Seestraße“ weiterhin die Müll-           monatlich:
versorgung für die Anlieger sicherstellen zu können, wird im          1. der Stadtvertretervorsteher 350 Euro
angrenzenden Waldareal die vorhandene Wendemöglichkeit                                                   (§ 5 Entsch VO M-V)
fachtechnisch und regelkonform erweitert.                             2. die Fraktionsvorsitzenden       150 Euro
Der Ausbau erfolgt vorwiegend unter der Vollsperrung des Ver-                                            (§ 10 Entsch VO M-V)
kehrsraumes.                                                       c. Nach Abs. 4 wird ein neuer Absatz 5 eingefügt:
Alle Anlieger müssen mit starken Beeinträchtigungen bei der
                                                                      Die Mitglieder der Stadtvertretung, die keine funktionsbezo-
Erreichbarkeit ihrer Grundstücke rechnen.
                                                                      gene Aufwandsentschädigung empfangen, erhalten zusätz-
Ebenfalls ist der Rad- und Wanderweg „Tollensesee“ vom Vor-
                                                                      lich zur sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung einen
haben betroffen und kann im Bereich der „Seestraße“ Klein Ne-         monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 40,00 Euro.
merow von Radtouristen nur eingeschränkt genutzt werden.
                                                                   d. Der bisherige Absatz 5 wird zum Absatz 6 und wird wie folgt
Martina Dörbandt                                                      neu gefasst:
Bauamt Stargarder Land                                                Die sachkundigen Einwohner und die stellvertretenden
                                                                      sachkundigen Einwohner erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe
                                                                      von 40 Euro für die Teilnahme an Ausschusssitzungen und
 Spendenaufruf für den Spielplatz                                     Fraktionssitzungen.
 in Klein Nemerow                                                  e. Die bisherigen Absätze 6 und 7 werden zu den Absätzen 7
 Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, liebe Kinder aus                 und 8.
 Klein Nemerow,                                                    f. Der Absatz 8 wird ersatzlos gestrichen.
 für die Erneuerung des Spielplatzes in Klein Nemerow
                                                                   Artikel 2
 wurden in diesem Jahr Fördermittel beantragt und erfreu-
                                                                   Inkrafttreten
 licherweise auch bewilligt. Im August ist der Zuwendungs-
 bescheid mit einer Fördersumme in Höhe von 20.000,00 €            Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
 eingetroffen. Zurzeit läuft das Vergabeverfahren für die Neu-     Burg Stargard, den 13.10.2020
 gestaltung des Spielplatzes, für das bei der Gemeindever-
 tretersitzung am 03.12.2020 der Auftrag vergeben werden           gez. Lorenz                     Dienstsiegel
 soll. Die Maßnahme soll spätestens Ende April 2021 abge-          Bürgermeister
 schlossen sein.
 Auf diesem Spielplatz sind eine Zweierschaukel, eine Turm-        Hinweis:
 kombination, ein Federtier und ein Balancierbalken sowie          Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-
 eine Sitzgelegenheit geplant. Die Gemeinde Groß Nemerow           Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Form-
 bittet um Spenden, um die Gemeinde bei dem Eigenanteil            vorschriften nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Be-
 von ca. 4.500€ zu unterstützen.                                   kanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei
 Spenden können unter der folgenden Bankverbindung ein-            der Bekanntmachung auf die Regelung dieses Absatzes hinge-
 gehen: IBAN: DE48 1505 1732 0030 0140 82, BIC NOLA-               wiesen wird.
 DE21MST                                                           Die Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahres-
 Verwendungszweck: Spielplatz Klein Nemerow                        frist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und
 Bau- und Ordnungsamt                                              der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der
                                                                   Gemeinde geltend gemacht wird.
Stargarder - Burg Stargard
Stargarder Zeitung                                           –6–                                                   Nr. 10/2020
Burg Stargard
Beschluss der Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14
Sondergebiet Museum und Freizeitangebote „Kreuzbruchhof“
Die von der Stadtvertretung Burg Stargard in der Sitzung         Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht
vom 16.09.2020 als beschlossene Satzung über die                 mehr geltend gemacht werden.
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes                Burg Stargard, den 30.09.2020
Nr. 14 Sondergebiet Museum und Freizeitangebote „Kreuz-
bruchhof“ der Stadt Burg Stargard wird hiermit entspre-          gez. Lorenz                  (Dienstsiegel)
chend §§ 2 und 10 Baugesetzbuch in der Fassung der               Bürgermeister
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)            Verfahrensvermerk:
in der gültigen Fassung und nach § 86 Absatz 4 Landes-           Diese Bekanntmachung erscheint am 31.10.2020 im amtlichen
bauordnung (LBauO M-V) vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V          Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet un-
2015 S. 344) in der gültigen Fassung bekannt gemacht.            ter www. burg-stargard.de.
Die Satzung tritt mit Ablauf des 31.10.2020 in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung
dazu ab diesem Tag in der Stadt Burg Stargard im Bau- und
Ordnungsamt, Mühlenstraße 30 in 17094 Burg Stargard
während folgender Zeiten:
Montag        8:30 - 12:00 Uhr
Dienstag      8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
Mittwoch      8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag    8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag       8:30 - 12:00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2
und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Form-
vorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind unbeachtlich,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung
schriftlich gegenüber der Stadt Burg Stargard unter Darlegung
des Sachverhaltes geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1
BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 BauGB über die fristgemäße Gel-
tendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe
in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über
das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen sowie auf § 5
der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpom-
mern (KV M-V) wird hingewiesen.
Nach § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg- Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfah-
rens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten
oder auf Grund dieses Gesetztes erlassen worden sind, nach

Burg Stargard
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser
„Birkenallee Cammin“ zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB
Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in der Sitzung   Die Grenzen des Geltungsbereichs sind:
am 16.09.2020 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.            •   im Norden: Die nördliche Grenze verläuft im Abstand von
21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee mit dem Entwurf            10,70 m parallel zur südlichen Bauflucht des angrenzenden
der Begründung und dem Umweltbericht gebilligt und gemäß §           Wohnhauses über das Flurstück 76 der Flur 2 der Gemar-
2 Absatz 2, § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch zur          kung Cammin,
Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öf-
                                                                 •   im Westen: die östlichen Grundstücksgrenzen der Flurstü-
fentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
                                                                     cke 165/1 und 165/3 der Flur 2 der Gemarkung Cammin -
öffentlicher Belange und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
                                                                     Straßenbegleitgrün und die Ackergrenze,
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs-
plan Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee“ liegt        •   im Osten: die westliche Flurstücksgrenze des Flur-
im Süden des Ortsteils Cammin der Stadt Burg Stargard west-          stückes 77/1 der Flur 2 der Gemarkung Cammin - die Wald-
lich des Camminer Sees. Es umfasst Teile des Flurstückes 76          grenze,
und Teile des Wegeflurstückes 88 der Flur 2 der Gemarkung        •   im Süden: die nördliche Grenze des Flurstückes 77/1 der
Cammin. Das Plangebiet hat eine Größe von 5.396 m².                  Flur 2 der Gemarkung Cammin - die Waldgrenze.
Stargarder - Burg Stargard
Nr. 10/2020                                                   –7–                                             Stargarder Zeitung

        Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser “Birkenallee Cammin“

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21          Während dieser Auslegungsfrist wird die Gelegenheit zur Stel-
Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee Cammin“ bestehend          lungnahme zum Entwurf schriftlich oder während der Dienst-
aus                                                               stunden zur Niederschrift gegeben.
•     der Planzeichnung- Teil A,                                  Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene
•     den textlichen Festsetzungen- Teil B,                       Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können und dass ein
•     den örtlichen Bauvorschriften,                              Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist,
•     der Begründung,                                             soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht wurden, die vom
•     dem Umweltbericht,                                          Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet
•     dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag                      geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
•     sowie folgender nach Einschätzung der Stadt wesentlichen,   können.
      bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:        Diese Bekanntmachung und die Planungsunterlagen sind zu-
      •   Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Ost vom          sätzlich auf der Internetseite der Stadt Burg Stargard www.burg-
          06.02.2020                                              stargard.de unter der Rubrik Wirtschaft/Auslegungsunterlagen
      •   Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt/          eingestellt.
          Kreisplanung Bauleitplanung vom 02.03.2020              Hierbei sind nachfolgende Arten umweltbezogener Informatio-
      •   zwei Stellungnahmen aus der Bürgerbeteiligung vom       nen verfügbar:
          30.03.2020 und 10.04.2020
liegt                                                             Umweltbericht
vom 09.11.2020 bis 10.12.2020                                     Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch
in der Stadtverwaltung Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094      Erhebliche Beeinträchtigungen insbesondere auf die menschli-
Burg Stargard während folgender Zeiten:                           che Gesundheit sind nicht zu erwarten.
Montag:             8:30 - 12:00 Uhr                              Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen und Tie-
Dienstag:           8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr        re
Mittwoch:           8:30 - 12:00 Uhr                              Mit der Durchführung der Planungsinhalte ist keine erhebliche
Donnerstag:         8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr        Beeinträchtigung des Schutzgutes Pflanzen und Tiere verbun-
Freitag:            8:30 - 12:00 Uhr                              den.
zur Einsichtnahme öffentlich aus.                                 Die Standortbedingungen werden aufgrund der starken anthro-
Stargarder - Burg Stargard
Stargarder Zeitung                                            –8–                                                     Nr. 10/2020
pogenen Vorbelastung nicht wesentlich verändern, so dass sich     Stellungnahmen der Bürger mit folgenden umweltbezoge-
bei der Durchführung der Planung kein anderes Artenspektrum       nen Themen:
einstellen wird als bei einer Nichtdurchführung.                  •   Berücksichtigung des Gewässerschutzes des Camminer
Durch eine rund 1.000 m² große Maßnahmefläche innerhalb               Sees bei der geplanten Bebauung
des Plangebietes wird die Entwicklung der Artenvielfalt erhöht.   •   Entstehung von erheblicher Lärmbelästigung auf die be-
Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche                     nachbarte Bebauung durch Verkehrslärm
Es werden Informationen zur Beeinträchtigung des Schutzgu-        •   Artenschutzbelange durch Hinweise auf das Vorkommen
tes Fläche durch zusätzliche Versiegelungen und auf Minimie-          von geschützten Arten
rungs- und Ausgleichsmaßnahmen gegeben.                           Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnah-
Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden                  men der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Durch das Vorhaben wird Boden beansprucht, der bereits Bau-       statt.
land ist. Die zu erwartenden Eingriffe auf das Schutzgut Boden
                                                                  Burg Stargard, den 29.09.2020
sind nach gegenwärtigen anthropogenen Vorbelastungen ins-
gesamt als gering einzustufen.                                    gez. Tilo Lorenz                       (-Siegel-)
                                                                  Bürgermeister
Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
Es werden Informationen zu den Auswirkungen auf das Schutz-
gut Wasser gegeben. Von den Planungsinhalten gehen keine          Holldorf
gravierenden zusätzlichen Versiegelungen aus, die das Schutz-
gut Wasser gefährden. Die Umsetzung der Planungsinhalte           Bekanntmachung der
verursacht geringe zusätzliche Versiegelungen und damit keine     öffentlichen Auslegung der 9. Änderung
erhebliche Verminderung der Grundwasserneubildung.
Die entstehenden Abwässer werden zentral über ein Pumpwerk,       des Bebauungsplan Nr. 1 „Rowa West“ im
das auf dem nordöstlichen Teil des Flurstückes 76 außerhalb       beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
des Plangebiets steht, in Richtung Kläranlage Neubrandenburg
entsorgt. Das anfallende Regenwasser wird zur Versickerung        Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holldorf hat in der
und Verdunstung auf den Grundstücken freigegeben oder             Sitzung vom 12.10.2020 den Entwurf zur 9. Änderung des
schadlos aufgefangen. Beeinträchtigungen durch erhebliche         Bebauungsplanes Nr. 1 „Rowa West“ der Gemeinde Holldorf,
Veränderungen des Wasserhaushaltes (Änderung des Grund-           bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie dem
wasserstandes) durch das Vorhaben sind nicht zu erwarten.         Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, gemäß § 2 Abs. 2, § 3
                                                                  Abs. 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zur Beteiligung der Öf-
Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft
                                                                  fentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Es werden Informationen zur Beeinträchtigung des Land-
                                                                  Belange sowie zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden
schaftsbildes gegeben. Der mit der Umsetzung des Planes zu
                                                                  bestimmt.
erwartende Eingriff in die Landschaft und in das Landschafts-
                                                                  Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlich-
bild ist von geringer Bedeutung.
                                                                  keit mittels öffentlicher Auslegung.
Eine optische Störwirkung zum Landschaftsbild, zur angrenzen-
                                                                  Der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Rowa
den Waldfläche und dem benachbartem Camminer See entsteht
                                                                  West“ bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung so-
nicht, da mit der Planung eine bestehende straßenbegleitende
                                                                  wie dem Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag liegen in der Zeit
Bebauung gesichert wird und nur eine geringfügig bauliche Er-
                                                                  vom 09. November bis einschließlich 11. Dezember 2020
weiterung planerisch vorbereitet wird.
                                                                  im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30 in 17094
Wesentliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Luft /Klima          Burg Stargard zu folgenden Zeiten:
Es werden Informationen zur Verringerung der Kaltluftprodukti-
                                                                  Montag          8:30 - 12:00 Uhr
on durch Versiegelung und zum Art von Ausgleichsmaßnahmen
zum Erhalt des lokalen Klimas gegeben. Es bestehen keine er-      Dienstag        8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
heblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Luft/Klima.            Mittwoch        8:30 - 12:00 Uhr
                                                                  Donnerstag      8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Wesentliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Kultur- und
                                                                  Freitag         8:30 - 12:00 Uhr
Sachgüter
Das Vorhaben stellt keinen Eingriff in Boden- und Baudenkmä-      zur Einsichtnahme öffentlich aus.
lern dar.                                                         Im beschleunigten Verfahren gelten gemäß § 13a Abs. 2 Nr.
Es werden Informationen zur Vorgehensweise bei Funden von         1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach
bislang unbekannter Kultur- und Sachgüter gegeben.                § 13 BauGB. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Durch-
Umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und Trä-              führung einer Umweltprüfung abgesehen wird (§ 13 Abs. 3
ger öffentlicher Belange                                          BauGB).
•   Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Ost vom                Während dieser Auslegungsfrist wird die Gelegenheit zur Stel-
    06.02.2020                                                    lungnahme zum Entwurf schriftlich oder während der Dienst-
Die Deutsche Bahn AG weist auf die Nähe der Bahnanlagen           stunden zur Niederschrift gegeben.
der DB zu benachbarter Bebauung hin. Durch den Bahnbetrieb        Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene
entstehen Emissionen, die zu Immissionen an benachbarter Be-      Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können und dass ein
bauung führen können. Aktive und passive Schallschutzmaß-         Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist,
nahmen sind zu prüfen.                                            soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht wurden, die vom
•   Landkreis Mecklenburgische Seenplatte -Bauamt/Kreis-          Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet
    planung Bauleitplanung vom 02.03.2020                         geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
In der Stellungnahme des Landkreises wird auf die Notwendig-      können.
keit einer Überarbeitung der Eingriffsausgleichsbilanzierung      Gleichzeitig kann der Entwurf der Textsatzung über folgenden
und den Umgang mit möglichen Vorkommen von Fledermäusen           Link eingesehen werden: https://www.burg-stargard.de/wirt-
und wildlebenden Vogelarten hingewiesen.                          schaft/auslegungsunterlagen
Weitere Hinweise betreffen: den Umgang mit Abwasser, den          Rowa, den 15.10.2020
Schutz des Bodens und des Grundwassers (Hinweis, dass sich
das Vorhaben in einem Gebiet mit artesischem Grundwasser          gez. M. Borchardt
befindet).                                                        Bürgermeister
Stargarder - Burg Stargard
Nr. 10/2020                                                  –9–                                             Stargarder Zeitung
Groß Nemerow                                                     S. 166, 179) wird nach Beschlussfassung durch die Gemein-
                                                                 devertretung Groß Nemerow vom 15.10.2020 folgende Satzung
Bekanntmachung der                                               erlassen
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan                         §1
Nr. 10 „Am Friedhofsweg“ Klein Nemerow im                        Allgemeines
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB                        1. Die Gemeinde Groß Nemerow ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2
                                                                     GUVG für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flä-
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Nemerow hat in              chen gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverban-
der Sitzung vom 15.10.2020 den Entwurf zum Bebauungsplan             des “Obere Havel/Obere Tollense“, der entsprechend § 63
Nr. 10 „Am Friedhofsweg“ Klein Nemerow in der Gemeinde               Abs. 1 Nr. 2 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-
Groß Nemerow bestehend aus der Planzeichnung, der Begrün-            Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V
dung, dem Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie der FFH-          S. 669), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 05.
Vorprüfung gemäß § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 1 und         Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228), die Unterhaltung der
2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und         Gewässer zweiter Ordnung wahrnimmt.
sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie zur Abstimmung      2. Die Gemeinde Groß Nemerow hat dem Verband aufgrund
mit den Nachbargemeinden bestimmt.                                   des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Was-
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlich-       serverbandsgesetz - WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl.
keit mittels öffentlicher Auslegung.                                 I S. 405), das durch Art. 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2002
Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 10 „Am Friedhofsweg“ Klein         (BGBl. I S. 1578) geändert worden ist und der Verbandssat-
Nemerow in der Gemeinde Groß Nemerow bestehend aus der               zung Verbandsbeiträge zu leisten, soweit dies zur Erfüllung
Planzeichnung, der Begründung, dem Artenschutzrechtlichem            seiner Aufgaben erforderlich ist.
Fachbeitrag sowie der FFH-Vorprüfung liegen in der Zeit vom
                                                                 §2
09. November bis einschließlich 11. Dezember 2020
                                                                 Gebührengegenstand
im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30 in 17094     1. Die von der Gemeinde Groß Nemerow nach § 1 Abs.2 zu
Burg Stargard zu folgenden Zeiten                                   leistenden Verbandsbeiträge werden nach den Grundsät-
Montag          8:30 - 12:00 Uhr                                    zen des § 6 Abs. 1 bis 4 des Kommunalabgabengesetzes
Dienstag        8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr              (KAG) durch Gebühren denjenigen auferlegt, welche Ein-
Mittwoch        8:30 - 12:00 Uhr                                    richtungen und Anlagen des Verbandes in Anspruch neh-
Donnerstag      8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr              men oder denen der Verband durch seine Einrichtungen,
Freitag         8:30 - 12:00 Uhr                                    Anlagen und Maßnahmen Vorteile gewährt. Als bevorteilt
                                                                    in diesem Sinne gelten gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 GUVG
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
                                                                    die Eigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nut-
Im beschleunigten Verfahren gelten gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1         zungsberechtigten der grundsteuerpflichtigen Grundstücke
BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach §          im Gebiet der Gemeinde Groß Nemerow, die im Einzugsbe-
13 BauGB. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Durchfüh-        reich des Verbandes liegen.
rung einer Umweltprüfung abgesehen wird (§ 13 Abs. 3 BauGB).     2. Grundstück im Sinne dieser Satzung ist grundsätzlich das
Während dieser Auslegungsfrist wird die Gelegenheit zur Stel-       Grundstück im grundbuchrechtlichen Sinne.
lungnahme zum Entwurf schriftlich oder während der Dienst-       3. Zum gebührenfähigen Aufwand gehören neben den Ver-
stunden zur Niederschrift gegeben.                                  bandsbeiträgen auch die der Gemeinde Groß Nemerow
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene        durch die Gebührenerhebung entstehenden Verwaltungs-
Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können und dass ein         kosten.
Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist,      4. Zu Gebühren nach dieser Satzung werden Gebührenpflich-
soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht wurden, die vom          tige nicht herangezogen, soweit sie für das jeweilige Grund-
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet          stück an den Verband selbst Verbandsbeiträge zu leisten
geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden          haben.
können.                                                          §3
Gleichzeitig kann der Entwurf der Textsatzung über folgenden     Gebührenmaßstab
Link eingesehen werden: https://www.burg-stargard.de/wirt-       1. Die Gebühr bemisst sich nach Größe und Nutzungsart der
schaft/auslegungsunterlagen                                         Grundstücke gemäß Anlage 8 der Verwaltungsvorschrift
Groß Nemerow, den 15.10.2020                                        zur Führung des Liegenschaftskatasters im Amtlichen Lie-
                                                                    genschaftskataster - Informationssystem „ALKIS“.
gez. W. Stegemann
                                                                 2. Grundlage für die Berechnung des Gebührensatzes (§ 4
Bürgermeister
                                                                    Abs.1) ist das Beitragsbuch des Wasser- und Bodenverban-
                                                                    des „Obere Havel/Obere Tollense“ für die Gemeinde Groß
Groß Nemerow                                                        Nemerow. Darüber führt die Gemeinde Groß Nemerow ein
                                                                    Verzeichnis, welches jährlich fortzuschreiben ist.
Satzung über die Erhebung von Gebühren
                                                                 §4
zur Deckung der Beiträge und Umlagen                             Gebührensatz
des Wasser - und Bodenverbandes                                  1.   Es gelten folgende Gebührensätze:
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Meck-              Nr. Nutzungsart                      Gebühr Einheit
lenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntma-                                                   (Euro)
chung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), geändert durch           1   Gebäude u. Freiflächen              3,19   1000 m²
Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. MV S. 467),          2   Freifläche                          1,60   1000 m²
des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhal-           3   Betriebsfl., Abbauland/Halde        1,60   1000 m²
tungsverbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S.
                                                                      4   Betriebsfl., Lagerpl./Ver-/         3,19   1000 m²
458) zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. August 2018
                                                                          Entsorg.anl.
(GVOBl. M-V S. 338) sowie der §§ 1, 2, 6, 7 und 17 des Kommu-
                                                                      5   Betriebsfl. Unbenutzbar              1,60    1000 m²
nalabgabengesetzes M-V in der Fassung der Bekanntmachung
vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, S. 146), zuletzt geändert        6   Sportfläche/Grünanlage/              1,60    1000 m²
durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. April 2020 (GVOBl. M-V                Campingplatz
Stargarder - Burg Stargard
Stargarder Zeitung                                              – 10 –                                                  Nr. 10/2020
     7    Straße/Weg/Platz/Bahngel./            3,19    1000 m²      ZVB Straßburg
          Flugplatz                                                  Verbandsversammlung des Zweckverbands
     8    Schiffsv./Verkehrsfl, unge-           1,60    1000 m²      für Wasserver- und Abwasserentsorgung
          nutz/ Verk.begleitfläche
     9    Acker-/Grün-/ Gartenland/             1,60    1000 m²
                                                                     Strasburg
          Weingarten                                                 Zu ihrer jährlichen öffentlichen Verbandsversammlung kommen
     10   Moor/Heide                            2,39    1000 m²      die Mitglieder des Zweckverbandes für Wasserver- und Abwas-
     11   Obstanbaufl./ Lawi Betriebs-          0,80    1000 m²      serentsorgung Strasburg am 07. Dezember 2020 um 18:00 Uhr
          fl./ Brachland                                             im Saal des ehem. Hotel Woldegk, August-Bebel-Straße 15 in
                                                                     Woldegk zusammen.
     12   Laub-/Nadel-/ Mischwald/              0,80    1000 m²
                                                                     Im Rahmen dieser Verbandsversammlung werden die Ver-
          Gehölz
                                                                     bandsmitglieder das zu Ende gehende Wirtschaftsjahr auswer-
     13   Forstw. Betriebsfl.                   1,60    1000 m²      ten, den Wirtschaftsplan 2021 und notwendige Änderungen der
     14   Fluss/Kanal/Hafen/Bach/               0,00    1000 m²      Satzungen und Vertragsbedingungen beschließen.
          Graben                                                     Die Einladung, die auf der Verbandsversammlung zu fassenden
     15   See/Küstenwasser/ Teich,              0,80    1000 m²      Beschlüsse und Änderungen der Satzungen und Vertragsbedin-
          Weiher/Sumpf                                               gungen können Sie dann jeweils auf der Internetseite des Zweck-
     16   Übungsfl./ Schutzfl./Histor.          1,60    1000 m²      verbandes (http://www.zvb-strasburg.de) oder in der Betriebs-
          Anlage/ Friedhof                                           stelle der GKU mbH, Wismarer Weg 7 in Strasburg einsehen.
     17   Unland                                0,80    1000 m²      Conrad
                                                                     Verbandsvorsteher
2.   Weisen Teilflächen eines Grundstückes unterschiedliche
     Nutzungsarten auf, so ist für jede Teilfläche mit einer ande-   Straßenbauamt Schwerin
     ren Nutzungsart die darauf nach § 4 Abs. 1 entfallene Ge-       Projektgruppe Großprojekte
     bühr getrennt zu ermitteln. Dies gilt nicht für Bauland nach
     § 4 Abs. 1 Nr. 1, wenn Teile des Grundstückes nicht baulich     Bekanntmachung über die Durchführung
     genutzt werden (z. B. Hof- und Gartenflächen).                  von Kartierungen für den Bau der B 96
3.   Flächen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 17 unter 1000 m² werden
     auf volle 1000 m² aufgerundet.
                                                                     Ausbau Neubrandenburg - Neustrelitz
                                                                     Die Bundesrepublik Deutschland und Straßenbauverwaltung
§5                                                                   Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Straßenbauamt
Gebührenpflichtige                                                   Schwerin, Projektgruppe Großprojekte, Pampower Straße 68,
1. Gebührenpflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Entstehung           19061 Schwerin, beabsichtigt in den Amtsbereichen Stargarder
   der Gebührenschuld Eigentümer bzw. Erbbauberechtigter             Land, Neustrelitz-Land sowie der Städte Neubrandenburg und
   des Grundstückes ist. Sollte der Eigentümer nicht auffind-        Neustrelitz zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Er-
   bar sein, tritt an seine Stelle der Nutzungs- bzw. Verfü-         höhung der Verkehrssicherheit die B 96 zwischen Neubranden-
   gungsberechtigte.                                                 burg und Neustrelitz auszubauen.
2. Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die Wohnungs- und
                                                                     Zur Vorbereitung der Entwurfsplanung für den Ausbau werden
   Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil ge-
                                                                     im Bereich der Stadt Burg Stargard, der Gemeinden Groß Ne-
   bührenpflichtig.
                                                                     merow, Holldorf und Blumenholz sowie der Städte Neubranden-
3. Mehrere Grundstückseigentümer haften als Gesamtschuldner.
                                                                     burg und Neustrelitz folgende Vorarbeiten erforderlich:
4. Die Gebührenpflichtigen sind verpflichtet, die zur Gebüh-
   renveranlagung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung             x Kartierarbeiten im Gelände
   zu stellen und Auskünfte zu erteilen.                             Es ist notwendig, diese Vorarbeiten im Untersuchungsgebiet
§6                                                                   zum Ausbau der B 96 Neubrandenburg - Neustrelitz
Entstehen der Gebührenschuld, Erhebungszeitraum, Fest-               ab Tag der Veröffentlichung zunächst bis zum 31.12.2021
setzung und Fälligkeit                                               auf den unten angeführten Grundstücken des Untersuchungs-
1. Die Gebührenschuld entsteht am 01. Januar des jeweiligen          raumes durchzuführen.
    Jahres. Erhebungszeitraum für die Gebühr ist das Kalen-          Die Grundstücke folgender Gemarkungen können betroffen sein:
    derjahr.                                                         •   Stadt Neubrandenburg: Gemarkung Neubrandenburg
2. Die Gebühr ist zum 15. Juli jeden Jahres fällig und wird          •   Stadt Burg Stargard: Gemarkung Bargensdorf
    durch einen Gebührenbescheid festgesetzt. Bei erstmaliger        •   Gemeinde Groß Nemerow: Gemarkungen Klein Nemerow,
    Festsetzung nach dem 1. Juli ist die Gebühr einen Monat              Groß Nemerow, Krickow, Zachow
    nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.                          •   Gemeinde Holldorf: Gemarkung Rowa
                                                                     •   Gemeinde Blumenholz: Gemarkungen Usadel, Blumenholz
§7
                                                                     •   Stadt Neustrelitz: Gemarkung Neustrelitz
Ordnungswidrigkeiten
1. Ordnungswidrig im Sinne von § 17 KAG handelt, wer den             Eine Karte des Untersuchungsraums ist als Anlage beigefügt.
   Bestimmungen des § 5 Abs. 4 dieser Satzung zuwider han-           Nach dem § 16a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) bzw./
   delt und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder         § 47 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-
   nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen.                Vorpommern (StrWG MV) haben die Grundstückseigentümer
2. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu             bzw. Nutzungsberechtigten die Durchführung der erforderlichen
   5.000 Euro geahndet werden.                                       Vorarbeiten zu dulden. Dies gilt auch, soweit die Arbeiten durch
                                                                     Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden.
§8
                                                                     Die Vorarbeiten werden im Interesse der Allgemeinheit zur sorg-
Inkrafttreten                                                        fältigen Vorbereitung von Planungsentscheidungen durchge-
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt   führt. Sie sind nicht Gegenstand der Bauausführung.
die Satzung vom 07.12.2017 außer Kraft.                              Etwaige durch die o. g. Vorarbeiten entstehende unmittelbare
Groß Nemerow, 15.10.2020                                             Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Die Feststel-
                                                                     lung von Art und Umfang der Flurschäden wird, in Abstimmung
gez. Stegemann                               Siegel                  mit den Bewirtschaftern, durch die Straßenbauverwaltung oder
Bürgermeister                                                        das vor Ort tätige Planungsbüro durchgeführt.
Nr. 10/2020                                                   – 11 –                                          Stargarder Zeitung
Bei Rückfragen bitte ich die Grundstückseigentümer und sonsti-     Rechtsbehelfsbelehrung:
ge Nutzungsberechtigte, sich direkt mit den vor Ort tätigen Pla-   Gegen diese Bekanntmachung kann Widerspruch erhoben wer-
nungsbüros oder bei Detailfragen mit dem                           den.
         Straßenbauamt Schwerin                                    Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats beim Straßenbau-
         Projektgruppe Großprojekte                                amt Schwerin, Pampower Straße 68, 19061 Schwerin, schrift-
         19061 Schwerin, Pampower Straße 68                        lich oder zur Niederschrift zu erheben.
         Fax: 0385 588 81800                                       Die Monatsfrist beginnt mit dem Tag der Bekanntgabe. Die öf-
         E-Mail: B96-NB-NZ@sbv.mv-regierung.de                     fentliche Bekanntgabe ist mit dem auf die Veröffentlichung der
         Straßenbauamt Schwerin                                    Bekanntmachung folgenden Tag bewirkt (Beginn der Wider-
                                                                   spruchsfrist gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V)
Projektgruppe Großprojekte in Verbindung zu setzen.
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht
erreicht werden können, setzt das Innenministerium Mecklen-
burg-Vorpommern auf Antrag des/der Betroffenen die Entschä-
digung fest.

Staatl. Amt für Landwirtschaft und
Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
- Flurneuordnungsbehörde -

Öffentliche Bekanntmachung der vorzeitigen Ausführungsanordnung
im Bodenordnungsverfahren Woldegk-Rehberg
I.   Im Bodenordnungsverfahren Woldegk-Rehberg, Landkreis               Das Gleiche gilt auch für die Pachtverhältnisse soweit in
     Mecklenburgische Seenplatte, Stadt Woldegk, wird hier-             den Überleitungsbestimmungen nicht abweichend geregelt.
     mit gemäß § 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz         III. Der Übergang des Besitzes und der Nutzung der landwirt-
     (LwAnpG) i. V. m. § 63 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) die         schaftlich genutzten Grundstücke wird durch die Überlei-
     Ausführung des Bodenordnungsplanes angeordnet.                     tungsbestimmungen geregelt, die Bestandteil dieser Anord-
II. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszu-                     nung sind.
     standes und damit der rechtlichen Wirkungen des               IV. Gem. § 71 FlurbG können spätestens binnen einer Frist von
     Bodenordnungsplanes wird der 01. November 2020 fest-               3 Monaten nach öffentlicher Bekanntmachung dieser An-
     gesetzt.                                                           ordnung bei Nießbrauchs- und Pachtverhältnissen Anträge
III. Mit diesem Tage werden die neuen Grundstücke an-                   bei der Flurneuordnungsbehörde auf:
     stelle der alten Grundstücke Eigentum der Teilnehmer.              a. Veränderung des Pachtzinses bei einem Wertunter-
     Hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken                      schied zwischen altem und neuem Pachtbesitz (§ 70
     treten die neuen Grundstücke an die Stelle der alten.                  Abs.1 FlurbG),
Stargarder Zeitung                                              – 12 –                                                  Nr. 10/2020
      b. Auflösung des Pachtverhältnisses bei wesentlicher Er-       III. Beiträge zu Wasser-, Boden- und Unterhaltsverbänden
         schwerung in der Bewirtschaftung des Pachtbesitzes          Die Beiträge zu Wasser- und Bodenverbänden sowie anderen
         aufgrund der Änderungen durch die Bodenordnung (§           Unterhaltungsverbänden sind ab dem Beitragsjahr 2021 von
         70 Abs. 2 FlurbG)                                           den Empfängern zu leisten.
gestellt werden.                                                     Anderweitige Vereinbarungen zu den Ziffern I. und II. zwischen
Im Falle zu b) ist nur der Pächter antragsberechtigt.                einzelnen Beteiligten sind zulässig.
Gründe:                                                              Anordnung der sofortigen Vollziehung
Grundlage der Ausführungsanordnung ist der Bodenordnungs-            Die sofortige Vollziehung der vorstehenden Ausführungsanord-
plan. Seine Ausführung ist gemäß § 63 Abs. 2 LwAnpG i. V.            nung sowie der Überleitungsbestimmungen wird hiermit ange-
m. § 63 FlurbG anzuordnen, da gegen den Bodenordnungsplan            ordnet.
lediglich ein Widerspruch zur Bescheidung bei der oberen Flur-
bereinigungsbehörde vorliegt.                                        Gründe:
Der ohne vorzeitige Ausführungsanordnung mit diesem Wider-           Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt gemäß § 80 Abs.
spruch verbundene Zeitverzug bis zum Eintritt der rechtlichen        2 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen sowie
Wirkungen des Bodenordnungsplanes würde für die Mehrzahl             im überwiegenden Interesse der Eigentümer und der Bewirt-
der Teilnehmer erhebliche Nachteile mit sich bringen.                schafter der landwirtschaftlichen Flächen.
Dies ist u.a. deshalb der Fall, weil vielfach die Eigentumsgren-     Die Hemmung des Rechtsübergangs durch etwa eingelegte
zen unklar sind bzw. Widersprüche zwischen alten Grenzen und         Rechtsbehelfe gegen die Ausführungsanordnung würde die
der Örtlichkeit existieren.                                          rechtliche Umsetzung des Verfahrens verhindern.
Weiterhin sind die Grundstücke in der Feldlage zersplittert und      Zudem sollen bereits auf dem Konto der Teilnehmergemein-
vielfach nicht erschlossen bzw. durch öffentliche Wege über-         schaft eingegangene Geldausgleichszahlungen für Mehraus-
baut, wobei der Grunderwerb durch den Straßenbaulastträger           weisungen in Land zeitnah zum Eintritt des neuen Rechtszu-
noch nicht erfolgt ist.                                              standes den anspruchsberechtigten Teilnehmern mit einer
Der Gesetzgeber definiert die Feststellung und Neuordnung            Minderausweisung in Land ausgezahlt werden. Dies ist nur
der Eigentumsverhältnisse als eine vordringlich zu betreiben-        möglich, wenn der in der vorzeitigen Ausführungsanordnung
de Maßnahme, um nach der Wiedervereinigung Deutschlands              genannte Stichtag für den Rechtsübergang durch mögliche
Rechtssicherheit und einheitliche Rechtsverhältnisse zu schaf-       Rechtsbehelfe nicht in Frage gestellt werden kann.
fen. Erst durch das Inkrafttreten der rechtlichen Wirkungen des      Der Gesetzgeber definiert die Feststellung und Neuordnung
Bodenordnungsplans können diese Ziele erreicht und die o.g.          der Eigentumsverhältnisse als eine vordringlich zu betreiben-
Probleme gelöst werden.                                              de Maßnahme, um nach der Wiedervereinigung Deutschlands
Dem gegenüber werden die rechtlichen Belange des Wider-              Rechtssicherheit und einheitliche Rechtsverhältnisse zu schaf-
spruchsführers dadurch gewahrt, dass die Ihm, mit dem an-            fen.
gefochtenen Bodenordnungsplan, zugewiesene Abfindung bis             Erst durch das Inkrafttreten der rechtlichen Wirkungen des Bo-
zum Ende des Rechtsbehelfsverfahrens unter Änderungsvorbe-           denordnungsplans können diese Ziele erreicht und die o.g. Pro-
halt steht.                                                          bleme gelöst werden.
                                                                     Im Übrigen wird auf die allgemeine Zielstellung des Bodenord-
Überleitungsbestimmungen für die Bewirtschaftung                     nungsverfahrens verwiesen.
der als Acker und Grünland genutzten Flächen                         Die Hemmung des Besitzübergangs durch etwa eingelegte
I.   Zeitpunkt der Besitznahme                                       Rechtsbehelfe gegen die Überleitungsbestimmungen würde
Abweichend vom in der vorstehenden Ausführungsanordnung              den nach Eintritt des neuen Rechtszustandes möglichen und
zum Bodenordnungsverfahren Woldegk-Rehberg festgesetzten             notwendigen geordneten Bewirtschaftungswechsel im Jahr
Zeitpunkt des Eigentumsübergangs gehen Besitz und Nutzung            2021 undurchführbar machen.
der Grundstücke wie folgt auf den neuen Besitzer über:               Eine alternativ mögliche Verschiebung des Bewirtschaftungs-
Für alle Flächen, die weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden:   wechsels auf einen späteren Zeitpunkt ist mit der agrarstruktu-
     • für Raps, Getreideflächen (außer Mais) sowie Acker-           rellen Bedeutung des Bodenordnungsverfahrens nicht verein-
         gras nach Aberntung, spätestens zum 01. September           bar.
         2021                                                        Die wesentliche Zielstellung der Bodenordnung ist die Verbes-
     • für Grünland und Sonderkulturflächen zum 01. Dezem-           serung der Agrarstruktur durch Arrondierung und Regelung der
         ber 2020                                                    Erschließung der landwirtschaftlich genutzten Flächen. Diese
     • Mais nach Aberntung, spätestens zum 01. Dezember              Verbesserung wird erst mit der tatsächlichen Inbesitznahme der
         2020                                                        Flächen wirksam.
     • für Hackfruchtflächen nach Aberntung, spätestens zum          Somit ist auch das objektive Interesse der Bewirtschafter an
         01. Dezember 2020                                           einem schnellst möglichen Bewirtschaftungswechsel gegeben.
     • Blühwiesen ab dem 01. April 2021.                             Rechtsbehelfsbelehrung:
Mit dem als Termin angegebenen Tag muss die Abräumung                Gegen die vorzeitige Ausführungsanordnung und die Überlei-
der Flächen erfolgt sein. Spätestens von diesem Zeitpunkt an         tungsbestimmungen ist gem. § 141 FlurbG als Rechtsbehelf der
kann der neue Besitzer mit der Bestellung der ihm zugewiese-         Widerspruch gegeben.
nen neuen Grundstücke beginnen.                                      Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
                                                                     beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklen-
II.  Bestimmungen über Bäume, Hecken und Sträucher                   burgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120 (Behördenzent-
     sowie Einfriedungen, Stroh- bzw. Rübenmieten, Wind-             rum, Block G), 17033 Neubrandenburg, einzulegen.
     schutzanlagen, Pumpen und Brunnen                               Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist gemäß §
Bäume, Hecken, Sträucher gehen in den Besitz des Empfän-             80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung der Antrag auf Wie-
gers über. Tote Einfriedungen kann der Eigentümer bis zum            derherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs
01. Dezember 2020 fortschaffen. Künstliche Windschutzanla-           beim Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vor-
gen sowie Pumpen sind bis zum 01. Dezember 2020 zu ent-              pommern - Senat für Flurbereinigung - Domstraße. 7, 17463
fernen.                                                              Greifswald, zulässig.
Brunnen gehen entschädigungslos in den Besitz des Emp-
fängers über. Grundsätzlich sind Stroh- und Rübenmieten auf          Neubrandenburg, den 09.10.2020
den abzugebenden Flächen von den alten Besitzern nicht an-           Im Auftrag
zulegen.                                                             Schwenn
Sie können auch lesen