Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 13. Juni 2020 - Amt Sternberger Seenlandschaft

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Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 13. Juni 2020 - Amt Sternberger Seenlandschaft
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    Sternberger
    Seenlandschaft
Jahrgang 17                          Samstag, den 9. Mai 2020                   Nr. 05/2020

              Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 13. Juni 2020.
Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 13. Juni 2020 - Amt Sternberger Seenlandschaft
Sternberger Seenlandschaft                                    –2–                                                  Nr. 05/2020
Inhaltsverzeichnis                                                     Martin Bouvier                                   4445 35
                                                                       Kathrin Radloff                                  4445 25
Aktuelles aus den Städten und Gemeinden                           1.6. Amtsblatt, Internet,
•  Eingeschränkte Erreichbarkeit der Verwaltung             5         EDV
•  Vereinsräume stehen zur Vermietung in Brüel              5         Michael Schwertner                               4445 36
•  Steine zu verkaufen                                      6    2. Finanzverwaltung                              Fax: 4445 13
•  Das Ordnungsamt informiert                               6         Leiter:                 Hannelore Toparkus       4445 40
•  Der Bürgermeister der Gemeinde Dabel informiert          6    2.1 Haushaltsplanung
•  Krach aus Nachbars Garten                                7         Jessica Ohms                                     4445 27
Öffentliche Bekanntmachungen                                           Christin Nordhaus                                4445 26
                                                                  2.2 Stadtkasse;
•   1. Änderung zur Friedhofsordnung vom 23.03.2017 Dabel 9
                                                                       Vollstreckung
•   1. Änderung zur Friedhofsgebührenordnung vom
                                                                       Cornelia Köpcke                                  4445 45
    27.03.2017 Dabel                                     10           Bärbel Beyer                                     4445 46
•   Öffentliche Bekanntmachung des Wasser- und                         Brigitte Merseburger                             4445 43
    Bodenverbandes10                                                  Beate Schwarz                                    4445 74
Vereine und Verbände                                              2.3 Steuern und Abgaben
•  Die Witziner Weltentdecker                          10             Gudrun Pankow                                    4445 41
•  Auch Extra-Wünsche werden erfüllt                   10             Judith Schulz                                    4445 47
•  Landfrauen nähen Masken                             10        2.4 Geschäftsbuchhaltung
•  Osterüberraschung10                                                Cindy Kollodzey                                  4445 32
•  Die Werkstattgalerie öffnet wieder                  10             Carmen Rossow                                    4445 33
•  Behindertenverband Sternberger Seenlandschaft e. V. 12        3. Bürgeramt                                     Fax: 4445 69
                                                                       Leiter:                 Eckardt Meyer            4445 90
•  Kita St. Martin in Dabel                            12
                                                                  3.1 Öffentliche Sicherheit
•  Das Mehrgenerationenhaus informiert                 12
                                                                       und Ordnung,
•  Neues von der Kita Sonnenschein Sternberg           12             Feuerwehr,
•  Der Osterhase mal anders!!!                         13             Gewerbeamt, Bußgeld
Kultur, Tourismus und Freizeitangebote                                 Eric Frank                                       4445 64
•   Konzert in der Kirche zu Gägelow abgesagt              13         Martina Meyer                                    4445 68
•   DRK Sommerfest                                         13         Angelika Dreßler                                 4445 85
Geburtstage des Monats                                            3.2 Kooperatives                                 Fax: 4445 34
•   Der Vorstand der Ortsgruppe der VS Brüel gratuliert    13         Bürgerbüro                                       4445 73
                                                                       Stephanie Nixdorf                                4445 61
•   Geburtstage des Monats                                 13
                                                                       Anica Laube                                      4445 62
Kirchliche Nachrichten                                                 Sabine Kropp                                     4445 63
•   Katholische Kirchengemeinde St. Pius Sternberg         14         Anja Loscher                                     4445 79
•   Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten Brüel        14    3.3 Wohngeld
•   Ev.-Luth. Kirchengemeinde Dabel                        14         Liane Blaschkowski                               4445 60
•   Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sternberg                    15    3.4 Friedhofsverwaltung
•   Ev.-Luth. Kirchgemeinde Brüel                          15         Manuela Reimer                                   4445 71
•   Ev.-Luth. Kirchengemeinde Witzin                       16    3.5 Bürgerbüro Brüel                                  Vorwahl
                                                                                                                     038483 ...
Verschiedenes                                                          (nur Montag)                                Fax: 2766 31
•  Neue Mildenitzbrücke          16                                   Einwohnermeldeamt                                2968 22
•  Erinnerung an Ingeborg Stolte 17                                   Wohngeldstelle          Liane                    2968 23
•  Worte17                                                                                    Blaschkowski
•  Im Archiv gekramt             17                              4. Amt für Bau- und                              Fax: 4445 82
                                                                       Liegenschaften
Telefonliste der Stadtverwaltung Sternberg                             Leiter:                 Jörg Rußbült             4445 78
                                                                  4.1 Tiefbau
                                             Vorwahl 03847 ...        Edwin Junghans                                   4445 77
Bürgermeister:      Armin Taubenheim                   4445 11    4.2 Hochbau
Vorzimmer:          Heike Lohse                       4445 12          Horst Köbernick                                  4445 88
                                                 Fax: 4445 13     4.3 Bauleitplanung
Vergabestelle:      Jan Karrasch                      4445 80          Rolf Brümmer                                     4445 83
                                                                  4.4 Allgemeine
1.    Zentrale Dienste                            Fax: 4445 13         Bauverwaltung
      Leiter:                Olaf Steinberg            4445 30         Grundstücks- und
1.1   Personal                                                         Gebäudemanagement
      Inge-Lore Damaschke                              4445 28         Annett Ohde                                      4445 81
1.2   Amtsangelegenheiten,                                        4.5 Liegenschaften
      Sitzungsdienst,                                                  Dorothea Behrens                                 4445 75
      Satzungen, Recht,                                                Susanne Balzer                                   4445 84
      Versicherungen                                              5. Stadtwerke                                    Fax: 4445 54
      Evelin Schmitz                                   4445 15         Kaufmännischer Bereich: Ilona Windolph           4445 50
      Katja Fregien                                    4445 86                                 Liane Dupke              4445 52
1.3   Schulen, Kita, Jugend,                                           Technischer Bereich:    Kerstin Pohl             4445 51
      Sport                                                       6. Bauhof
      Margret Weihs/                                   4445 24         Dietmar Merseburger     Sternberg                   2182
      Rebekka Kinetz                                                                                                  oder 0171
      Brit Käker                                       4445 48                                                         6055295
1.4   Standesamt                                                       Norbert Krienke         Brüel                    038483
      Brigitte Berkau                                  4445 18                                                     296824 oder
1.5   Touristinfo                                 Fax: 4445 70                                                    0172 3216545
Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 13. Juni 2020 - Amt Sternberger Seenlandschaft
Nr. 05/2020                                                   –3–                                   Sternberger Seenlandschaft
Sprechzeiten der Bürgermeister                                  Grundschule Brüel                   038483 293010
                                                                Grundschule Dabel                   038485 20242
Amt Sternberger Seenlandschaft                                  Regionale Schule Brüel              038483 293030
Gemeinde                 Sprechzeiten                           Sporthalle Sternberg                03847 2713
Bürgermeisterin/                                                Sporthalle Brüel                    038483 20040
Bürgermeister                                                   Sportlerheim Sternberg              03847 2806
Blankenberg              Sprechzeiten immer am Donnerstag       Stadtwerke (Kläranlage)             03847 312071
Herr Ralf Kähler         von 18:00 bis 19:00 Uhr oder nach      Stadtwerke (Wasserwerk)             03847 2393
                         telefonischer Absprache unter 0172     Stadtwerke (Bereitschaft)           0171 7119336 und
                         3942964, ralf.kaehler1@freenet.de                                          0171 7119337
Borkow                   01578 1897104 nach tel. Absprache
Herr Martin Wagner
                                                                Öffnungszeiten der Verwaltung
Stadt Brüel           Montag, 17:00 - 19:00 Uhr
Herr Burkhard Liese   Rathaus Brüel                             des Amtes Sternberger Seenlandschaft und
                      Tel.: 0172 3842042                        des Bürgerbüros in Brüel
Dabel                 Sprechzeiten nach Voranmeldung
Herr Jörg Neumann     unter 0172 7362473                        Stadtverwaltung Sternberg, Zentrale Dienste,
                      Mo. - Do. ab 18:00 Uhr                    Finanzverwaltung
                      Fr. ab 16:00 Uhr                          Montag        kein Sprechtag
                      am Wochenende nach Vereinbarung           Dienstag      09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
Hohen Pritz           Sprechzeiten: Jeden 1. und 3. Freitag     Mittwoch      09:00 bis 12:00 Uhr
Herr Jan Kessel       von 16:30 bis 17:30 Uhr im                Donnerstag    09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr
                      Gemeindehaus                              Freitag       09:00 bis 12:00 Uhr
                      Mobil: 0176 48101120
                      E-Mail: kessel@hohen-pritz.de
                                                                Bürgeramt
                                                                Allgemeines Ordnungsrecht, Gewerbeamt, Wohngeldbehörde,
Kloster Tempzin       Sprechzeiten: nach Absprache              Verkehrsüberwachung, Bußgeldstelle, Brand- und KatSchutz,
Herr Sieghard Dörge   Tel.: 0170 8328060                        Friedhofsverwaltung
Kobrow                Sprechzeiten: jeden 1. Montag
                                                                Montag        kein Sprechtag
Herr Olaf Schröder    des Monats im Gemeinderaum der
                                                                Dienstag      09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
                      Mehrzweckhalle Kobrow in der Zeit
                                                                Mittwoch      09:00 bis 12:00 Uhr
                      von 18:00 bis 19:00 Uhr
                                                                Donnerstag    09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr
                      Tel.: 0179 2198511
                                                                Freitag       09:00 bis 12:00 Uhr
Kuhlen-Wendorf        nach Absprache
Herr Ralf Toparkus    Tel.: 038486 20520                        kooperatives Bürgerbüro Sternberg
Mustin                nach Absprache                            Pass- und Personalausweise, Melderecht/Kfz-Zulassung,
Herr Berthold Löbel   Tel.: 038481 20725 oder                   Führerscheinangelegenheiten, Schüler- und Meister-BaFöG,
                      0172 3137080                              Kita-Förderung, Katasterauszüge
Sternberg             nach Absprache                            Montag        kein Sprechtag
Herr Armin Taubenheim Tel.: 03847 444512                        Dienstag      09:00 bis 12:00 Uhr und
Weitendorf            Mo. - Fr. nach Absprache                                13:30 bis 18:00 Uhr
Frau Andrea Sielaff   Tel.: 03847 312585                        Mittwoch      09:00 bis 12:00 Uhr
                                                                Donnerstag    09:00 bis 12:00 Uhr und
Witzin                Jeden Mittwoch
                                                                              13:30 bis 17:00 Uhr
Herr Hans Hüller      (sofern nicht dienstlich verhindert)
                                                                Freitag       09:00 bis 12:00 Uhr
                      von 18:00 bis 19:00 Uhr im
                      Gemeindezentrum Alternativ
                      erreichbar                                Bürgerbüro im Rathaus Brüel
                      über: Mobil: 01515 0964504                Das Bürgerbüro Brüel ist seit dem 01.04.2020 dauerhaft ge-
                                                                schlossen.
Sprechzeiten der      nach telefonischer Absprache
Gleichstellungs-      0172 9647267                              Touristinformation Sternberg
beauftragten
Frau Antje Kühl                                                 Mai bis September:
Amtsvorsteher         Sprechzeiten:                             Montag bis Freitag     09:00 - 12:00 Uhr und
Herr Olaf Schröder    nach telefonischer Absprache                                     13:00 - 17:00 Uhr
                      Tel.: 0179 2198511                        Juli und August
                                                                zusätzlich Sonnabend 10:00 - 16:00 Uhr
                                                                Oktober bis April:
                                                                Montag bis Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und
Telefonliste der öffentlichen Einrichtungen                                           13:00 - 16:00 Uhr
im Amt Sternberger Seenlandschaft                               Freitag               09:00 - 12:00 Uhr

Bauhof Sternberg                  03847 2182 oder               Stadtarchiv der Stadt Sternberg
                                  0171 6055295
                                                                Frau Petra Rauchfuß
Bauhof Brüel                      038483 296824 oder
                                                                Finkenkamp 24
                                  0172 3216545
                                                                19406 Sternberg
Bibliothek Sternberg              03847 2712
                                                                Telefon: 03847 4367797
Bibliothek Brüel                  038483 298752                 E-Mail: archiv@stadt-sternberg.de
Heimatmuseum                      03847 2162
Kindergarten Sternberg            03847 2465                    Sprechzeiten:
Hort Sternberg                    03847 311945                  Dienstag:     09:00 - 12:00 Uhr
Grundschule Sternberg             03847 2622                    Donnerstag:   12:00 - 16:00 Uhr
Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 13. Juni 2020 - Amt Sternberger Seenlandschaft
Sternberger Seenlandschaft                                 –4–                                                   Nr. 05/2020
                                                               Das Mehrgenerationenhaus informiert:
                                                               E.-Thälman-Str. 3
                                                               Tel.: 279378
                                                               Öffnungszeiten:
                                                               montags - donnerstags      11:00 - 18:00 Uhr
                                                               freitags                   10:00 - 17:00 Uhr
                                                               Der Kinder- u. Jugendclub hat auch zu diesen Zeiten geöffnet.
                                                               Im Mgh gibt für alle Bürger auch die gelben Säcke.
                                                               Anke Zelas
                                                               Jugendsozialarbeiterin

                                                               Sprechzeiten des Jugendamtes
                                                               Jugendamt Bereich Sternberg/Brüel
                                                               Frau Neumann
                                                               Mecklenburgring 32
                                                               19406 Sternberg
Öffnungszeiten der Bibliotheken                                03871 722-5169
im Amtsbereich                                                 Termine bzw. Sprechzeiten nach Vereinbarung!

Stadtbibliothek Sternberg
                                                               Außensprechstunde des Jugendamtes
Finkenkamp 24
Tel.-Nr.: 03847 2712                                           Ab dem 03.06.2019 gibt es wieder eine Außensprechstunde des
Montag               von 08:00 bis 11:00 Uhr                   Jugendamtes LWL-PCH für den Bereich Stadt Sternberg und
Donnerstag           von 08:00 bis 10:30 Uhr                   Umgebung (nicht Stadt Brüel und Umland) Beginnend mit dem
                     von 16:30 bis 17:30 Uhr                   03.06.2019, findet diese immer 14-täglich, montags, in der
                                                               Zeit zwischen 08:00 - 16:00 Uhr, in den Räumlichkeiten der
Stadtbibliothek Brüel                                          Erziehungsberatungsstelle des DRK Sternberg, Finken-
August-Bebel-Straße 1                                          kamp 5, statt.
Tel.-Nr.: 038483 298752                                        Eine vorherige Terminabsprache wird aufgrund von vielen Au-
                                                               ßenterminen unter der Telefonnummer 03871 7225169 empfoh-
Montag              geschlossen
                                                               len.
Dienstag            von 10:00 bis 12:00 Uhr und
                                                               Bitte beachten Sie, dass ich im Falle von Umgangs-, Trennungs-
                    von 13:00 bis 18:00 Uhr
                                                               und Scheidungsproblematiken lediglich die Erstberatung über-
Mittwoch            von 14:00 bis 17:00 Uhr
                                                               nehmen kann. Der hierfür zuständige Kollege, Herr Parlow, ist
Donnerstag          von 13:00 bis 16:00 Uhr
                                                               unter 03871 7225105 ausschließlich in Parchim erreichbar.
Freitag             von 10:00 bis 12:00 Uhr und
                    von 13:00 bis 16:00 Uhr                    M. Neumann
                                                               Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin
Gemeindebibliothek Dabel                                       Tel: +49 3871 722-5169
Wilhelm-Pieck-Straße 20                                        Fax: +49 3871 72277-5169
Montag, Dienstag                                               E-Mail: mneumann@kreis-lup.de
und Donnerstag     von 15:00 bis 17:00 Uhr
Gemeindebibliothek Witzin                                      Schiedsstelle in Sternberg
Gemeindezentrum                                                Antje Kühl
Mittwoch              von 18:00 bis 19:00 Uhr                  Tel.:               0172 9647267
                                                               E-Mail:             schiedsstelle@stadt-sternberg.de
Heimatstube Brüel                                              Sprechzeiten:       nach telefonischer Vereinbarung

August-Bebel-Str. 1
19412 Brüel
(im Bürgerhaus)
ist geöffnet jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 14:00 bis
17:00 Uhr
außerhalb der Öffnungszeiten nach tel. Voranmeldung bei:
J. Goldberg:   038483 20357                                    Die Außensprechtage sind immer an jedem 1. Mittwoch im
R. Bründel:    038483 20404 oder 0152 51082834                 Monat!
H. Gröger:     038483 20551 oder 0152 24413357                 Der Außensprechtag findet im alten Postgebäude nebenan
                                                               statt, Am Markt 3, Seiteneingang links.
Der Freundeskreis der Heimatstube Brüel
                                                               Kontaktdaten:
                                                               Pflegestützpunkt Parchim
Heimatstube Dabel                                              Putlitzer Straße 25
W.-Pieck-Str. 20                                               19370 Parchim
19406 Dabel                                                    Telefon:       03871 722-5091
Tel.: 038485 20420                                             Fax:           03871 72277-5091
Mittwoch:        14:00 - 16:00 Uhr                             Internet:      www.pflegestuetzpunkteMV.de
Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 13. Juni 2020 - Amt Sternberger Seenlandschaft
Nr. 05/2020                                                      –5–                                      Sternberger Seenlandschaft
Schuldnerberatung in Sternberg                                       Information der Stadtwerke Sternberg
Ansprechpartner: Anette Zimmermann                                   zur Abfuhr der Inhaltsstoffe aus Kleinkläranlagen
Sprechzeiten:                                                        und abflusslosen Gruben
Mittwoch:           09:00 - 12:00 Uhr                                Die Entleerung Ihrer Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben
Donnerstag:         09:00 - 12:00 Uhr und                            fordern Sie bitte direkt bei der nachfolgenden Firma an:
                    13:00 - 15:00 Uhr                                NWL
Freitag:            09:00 - 12:00 Uhr                                Norddeutsche Wasser Logistik GmbH
und nach vorheriger Absprache                                        Vielbecker Weg
                                                                     23936 Grevesmühlen
Suchtberatung
                                                                     Sie erreichen diese Firma unter
Ansprechpartner: Marcus Müller                                       Tel.: 03881 756490, Fax: 03881 757484
Sprechzeiten:                                                        oder über E-Mail-Adresse: info@nwl-gvm.de
Dienstag:           09:00 - 12:00 Uhr und                            Stadtwerke (Bereitschaft) 0171 7119337
                    13:00 - 16:00 Uhr                                Ihre Stadtwerke
Adresse:
Schuldner/Suchtberatungsstelle Parchim
Außenstelle Sternberg
Luckower Str. 29 a
19406 Sternberg
Telefon: 03847 451399
E-Mail: schuldnerberatung.sternberg@kloster-dobbertin.de
                                                                     Eingeschränkte Erreichbarkeit
 Zur Information                                                     der Verwaltung ab 4. Mai 2020
 Alle hier aufgeführten Sprech- und Öffnungszeiten entspre-          Alle Ämter der Stadt Sternberg sind von Montag, 04.05.2020, an
 chen aufgrund der derzeitigen Umstände in Bezug auf die             eingeschränkt für den Publikumsverkehr geöffnet.
 Corona Pandemie und der Einschränkung nicht dem tat-                Für Dienstleistungen, die ein persönliches Erscheinen erfor-
                                                                     dern, können von nun an Termine telefonisch oder per Mail mit
 sächlichen Stand. Bitte entnehmen Sie aktuelle Änderungen
                                                                     den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verabredet wer-
 auf der Internetseite:
                                                                     den. Die Kontaktdaten werden vor dem Termin aufgenommen,
 https://amt-ssl.de/informationen-zum-corona-virus.html              um bei einer möglichen Feststellung einer Infektion die Nach-
                                                                     verfolgung und Kontaktaufnahme von sogenannten Kontaktper-
                                                                     sonen zu ermöglichen. Diese Daten werden nach einem Monat
WEMAG-BAE Brüeler                                                    vernichtet.
Abwasserentsorgungsgesellschaft mbH                                  Das Betreten des Rathauses (Am Markt 1), des Bürgerbüros
                                                                     (Am Markt 2) und des Verwaltungsgebäudes in der ehemaligen
Information für unsere Kunden in der Stadt Brüel                     Post (Am Markt 3) und des Archivs im Finkenkamp ist ohne vor-
                                                                     herige Anmeldung vorerst noch nicht möglich.
1. Unsere Dienststelle in Brüel erreichen Sie an Werktagen           Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, eine Mund-Nasen-Be-
   tagsüber unter:                                                   deckung zu tragen, wenn sie städtische Gebäude, das Archiv
   • für den Bereich Trinkwasser und Fernwärme, 038483 3130          oder die Bibliothek betreten, und sich an die allgemein gebote-
   • für den Bereich Abwasserentsorgung, 0385 755-2281               nen Hygiene- und Abstandsregeln zu halten.
2. für die Annahme von Störungsmeldungen in der Versorgung           Die Zeiten, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den
   mit Strom, Wasser, Fernwärme und in der Abwasserentsor-           Bürgerinnen und Bürgern nach erfolgter Terminvergabe in den
   gung außerhalb der Arbeitszeit erreichen Sie uns unter: 0385      Dienststellen zur Verfügung stehen, lauten:
   755-111.                                                          Dienstag 09.00 bis 12.00 und 13.30 bis 18.00 Uhr
3. Zu allen Fragen zur Verbrauchsabrechnung Strom, Wasser,           Mittwoch 09.00 bis 12.00 Uhr
   Abwasser haben wir folgende Service-Nr. eingerichtet: 0385        Donnerstag 09.00 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
   755-2755.                                                         Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr
4. Die Entleerung Ihrer Kleinkläranlage und abflusslosen Gru-
   ben fordern Sie bitte direkt bei der Firma Heck-Humus Kom-        Vereinsräume stehen zur Vermietung
   postierungsgesellschaft mbH, Ludwigsluster Chaussee 55,
   19061 Schwerin an. Sie erreichen die Firma unter Tel.: 0385       in Brüel
   3924510, Telefax: 0385 3924513.
5. Zu Fragen der Abwasserentsorgung beraten wir Sie gern im
   persönlichen Gespräch zu unseren Sprechzeiten, die wir je-
   den Dienstag für Sie in der Zeit von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr in
   der Netzdienststelle Brüel, Sternberger Str. 91, durchführen.
   Termine außerhalb dieser Sprechzeit können Sie telefonisch
   vereinbaren unter: 0385 755-2281.

WEMAG AG
BAE GmbH

Information der EURAWASSER Nord GmbH                                 Ein Vereinsgebäude in der Nähe des Wasserwerks in Brüel steht
Für die Störungsbeseitigung in der Trinkwasserversorgung und         zur Vermietung. Es handelt sich um mehrere Räume und Abstell-
in der Abwasserentsorgung erreichen Sie uns:                         möglichkeiten sowie eine Garage. Vorhanden sind alle Anschlüs-
EURAWASSER Nord GmbH                                                 se Strom, Wasser, Abwasser sowie ein paar Stühle, Tische und
Am Augraben 2                                                        eine Pentry Küche. Die Gebäude können gern nach Besichtigung
18273 Güstrow/Glasewitzer Burg                                       an einen Verein oder eine Institution vermietet werden.
Tel.: 03843 77600
Homepage: http://www.eurawasser-nord.de                              Interessenten melden sich bitte bei Fr. Behrens unter 03847 / 444575
E-Mail: info@eurawasser-nord.de                                      oder Bürgermeister Burkhard Liese unter 0172 / 3842042
Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 13. Juni 2020 - Amt Sternberger Seenlandschaft
Sternberger Seenlandschaft                                     –6–                                                    Nr. 05/2020
Steine zu verkaufen                                                Tabelle: Auszug von Verstößen gegen Halt- und Parkvorschriften.

Der Bauhof der Stadt Brüel hat einige kleine Mengen an Feld-         Tatbestand                                           Regel-
steinen sowie gehauene Granitsteine zum Verkauf. Diese kön-                                                             satz in €
nen über den Bürgermeister Burkhard Liese angefragt und              Vorschriftswidrige Gehwegbenutzung                        55
besichtigt werden. Ausserdem sind noch gefällte Bäume vom            Allgemeiner Parkverstoß                                   25
Waldstück am Roten See erhältlich. Telefonisch auch beim Bür-        mit Behinderung oder länger als eine Stunde               40
germeister zu erfragen unter 01522 2685813
                                                                     Allgemeiner Haltverstoß                                   20
                                                                     mit Behinderung                                           35
                                                                     An einer engen oder unübersichtlichen
                                                                     Straßenstelle oder im Bereich einer Kurve ge-
                                                                     parkt                                                    35
                                                                     mit Behinderung oder länger als eine Stunde              55
                                                                     mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im
                                                                     Einsatz                                                 100
                                                                     Unzulässig auf einem Geh- und Radweg geparkt             55
                                                                     mit Behinderung, länger als eine Stunde und
                                                                     dabei mit Behinderung, Gefährdung oder
                                                                     Sachbeschädigung → bis zu                               100
                                                                     Vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt               55
                                                                     mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs
                                                                     im Einsatz                                              100
                                                                     Unberechtigt auf einem
                                                                     Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt                      55
                                                                     Unberechtigt auf einem Parkplatz für
                                                                     elektrisch betriebene Fahrzeuge geparkt                  55

                                                                   Der Bürgermeister der Gemeinde Dabel
                                                                   informiert
                                                                   Eigentlich wollte ich zu dieser
                                                                   schönen Frühjahrszeit durch
                                                                   unsere Gemeinde schlendern
                                                                   und viele Angelegenheiten
                                                                   direkt mit den Anwohnern be-
                                                                   sprechen. Zudem wollte unse-
                                                                   re Gemeindevertretung sich
                                                                   auch mal vor Ort einen Über-
                                                                   blick über die der Gemeinde
                                                                   gehörenden Grundstücke ver-
                                                                   schaffen. Aber da war ja was
                                                                   …! Ich will das böse Wort nicht
                                                                   benutzen, werde aber wohl
                                                                   später nicht umhinkommen es
Das Ordnungsamt informiert                                         zu gebrauchen. Aber erst mal
Mit der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtli-        zu den aus meiner Sicht po-
cher Vorschriften, die am 27.04.2020 im Bundesgesetzblatt (Nr.     sitiven Vorgängen in unserer
19) verkündet und am 28.04.2020 in Kraft treten wird, werden       Gemeinde.
neue bzw. erhöhte Geldbußen einhergehen. Die folgende Aus-         Wir haben einen Plan! Ja, tatsächlich! Derzeit sind unsere Ge-
führung stellt dabei keine vollständige Auflistung aller angeho-   meindearbeiter damit beschäftigt, Freiflächen wie Verkehrsin-
benen Regelsätze dar, sondern stellt nur einige der vorgenom-      seln oder Randstreifen zu beräumen. Bei den Verkehrsinseln
menen Änderungen vor.                                              sieht es manchmal auch aus wie berupfen, aber wenn es die
Insbesondere für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Rad-       Verkehrssicherheit verlangt, muss auch mal eine Krüppelkiefer
wegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen       dran glauben, die meinte sie muss unbedingt auf die Fahrbahn
und das Parken und Halten in zweiter Reihe wurden die Regel-       wachsen. Zweite Stufe von diesem Plan wird sein, diese Flä-
sätze angepasst. Bei schwereren Verstößen ist in diesen Fällen     chen bienen- und insektenfreundlich zu gestalten. Olle Piecker-
darüber hinaus künftig der Eintrag eines Punktes in das Fahr-      sträucher sind das nämlich nicht. Nebenbei bemerkt, konnte ich
eignungsregister vorgesehen.                                       bei meinen „Kontrollgängen“ auch sehr schön gestaltete Flä-
Allgemeine Halt- und Parkverstöße werden nun mit einer Sank-       chen vorfinden. Super!
tion bis zu 25 Euro geahndet. Darüber hinaus werden auch die       Obwohl sie mit ihrer grünen Farbe sehr gut getarnt sind, werden
Geldbußen für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbe-         vielen die neuen Müllbehälter in unserer Gemeinde aufgefallen
hinderten-Parkplatz von 35 auf 55 Euro angehoben. Außerdem         sein. Also ab sofort gibt es keine Ausrede mehr, Hundekot oder
wird ein neuer Tatbestand für das unberechtigte Parken auf ei-     Unrat in irgendeine Hecke zu werfen, der nächste Müllbehäl-
nem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge eingeführt       ter ist garantiert in der Nähe! Zudem habe ich neulich in einer
(55 Euro).                                                         Reportage gesehen, dass gelangweilte Kinder und Jugendliche
Auch die Geldbuße für das rechtswidrige Parken an engen oder       anfingen in ihren Gegenden Müll zu sammeln, wäre ja mal ne
unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich einer scharfen        Anregung. Soll jetzt aber nicht heißen, dass ihr euern Hausmüll
Kurve und vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzu-        in die Behälter stopft, nur damit die Erwachsenen denken ihr
fahrten wird angehoben.                                            hättet Müll gesammelt!
Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 13. Juni 2020 - Amt Sternberger Seenlandschaft
Nr. 05/2020                                                    –7–                                     Sternberger Seenlandschaft
                                                                   Ratternde Rasenmäher und knatternde Kantenschneider sind
                                                                   in der Gartensaison gefragte Helfer. Doch wenn die motorbetrie-
                                                                   benen Geräte dröhnen, muss die Nachbarschaft einiges aus-
                                                                   halten.

                                                                   Ein Laubsauger kann es dem Bund für Umwelt und Naturschutz
                                                                   Deutschland (BUND) zufolge auf einen Schallpegel von bis zu
                                                                   115 Dezibel bringen, das entspricht dem Krach eines Pressluft-
                                                                   hammers.
                                                                   Doch nicht jede Lärmquelle vom Nachbargrundstück muss
                                                                   akzeptiert werden. „Nach der Geräte- und Maschinenlärm-
                                                                   schutzverordnung gelten Mindestruhezeiten für 57 Gerä-
                                                                   tegruppen. Sie sind in jedem Fall einzuhalten”, teilt das Bür-
                                                                   geramt des Amtes Sternberger Seenlandschaft mit.
                                                                   An Sonn- und Feiertagen sollte keinen Rasen gemäht werden
                                                                   So liest es sich im Sonn- und Feiertagsgesetz M-V: Geräte wie
                                                                   Rasenmäher, -trimmer, Heckenschere, Laubbläser, Schredder
                                                                   oder Vertikutierer müssen abgeschaltet bleiben.
                                                                   An Werktagen - also auch sonnabends - sind Ruhezeiten von
                                                                   20.00 Uhr bis 7:00 Uhr morgens einzuhalten. Für besonders lau-
                                                                   te Gartenhelfer wie Feinschneider, Grastrimmer oder Graskan-
                                                                   tenschneider, Laubbläser und Laubsauger gelten verschärfte
                                                                   Regeln: Sie dürfen nach der Geräte- und Maschinenlärmschutz-
                                                                   verordnung nur von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00
                                                                   Uhr betrieben werden. Lediglich wenn sie das EU-Umweltzei-
                                                                   chen tragen, sind sie von dieser Einschränkung ausgenommen.
Auch Herr de Voss, der niederländische Investor, mit dem wir       Mancherorts ist nicht nur die bundesweit geltende Verordnung
zusammen die ehemalige Straße der DSF wiederbeleben wol-           einzuhalten. Städte, Gemeinden oder auch Kleingartenvereine
len, hat einen Plan. Bemerkenswert, was die Gemeinde, aber         können für ihr jeweiliges Gebiet zusätzliche Ruhezeiten bestim-
vor allem Herr de Voss da geleistet hat. An dieser Stelle kein     men, die über die Verordnung hinausgehen. Informationen gebe
Bild, sondern die Aufforderung sich selbst eins zu machen. Bei     es meist beim kommunalen Verwaltungen.
dem schönen Wetter ist ein Spaziergang dorthin und der zu er-
wartende Anblick eine Freude!                                      Nachtruhe von 22 Uhr bis 7 Uhr in der Frühe
Natürlich nerven auch die Gemeindevertreter und mich die           Nicht nur Gartengeräte können die Nerven der Nachbarschaft
durch (und jetzt kommt das böse Wort) Corona verursach-            auf die Probe stellen. Auch Grillpartys oder Kinderlärm sind
ten Einschränkungen. Man könnte nun behaupten, war doch            häufig Auslöser für Streit. „Von 22:00 bis 7:00 Uhr herrscht
gar nicht so doll, aber ich möchte mir gar nicht vorstellen, wie   Nachtruhe”, sagt Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mie-
schlimm es wäre, hätte es diese Einschränkungen nicht gege-        terbundes. Das heiße aber nicht, dass bis 22:00 Uhr Musik hem-
ben. Ich hätte mir gewünscht, dass es etwas einfacher für unse-    mungslos laut dröhnen dürfe. Mit Blick auf den Lärm gelte auch
re betroffenen Gewerbetreibenden gewesen wäre, an Geld zu          im Garten das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Wird
kommen und ich hoffe, dass das hier auch mal die Chefetage         die gegenseitige Rücksichtnahme über Gebühr strapaziert oder
einer bestimmten Bank liest, denn wenn der Staat schon 80%         werden Ruhezeiten für laute Gartengeräte missachtet, empfiehlt
Bürgschaft (ich glaube jetzt sogar 100%) für Kredite übernimmt,    sich, zunächst das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen. Am
macht es einen äußerst uncoolen Eindruck Kunden, mit deren         besten sollte man den Nachbarn zu sich bitten, damit er nach-
Geld seit 30 Jahren gewirtschaftet wurde, Lösungen mit über        empfinden kann, wie laut die Geräusche von nebenan zu hören
10% Zinsen anzubieten!                                             sind.
Und wenn wir schon beim Geld sind, natürlich behindert die         Krach aus Nachbars Garten?
Krise auch die Arbeit der Gemeindevertretung. Der Hauptaus-        Betriebszeiten für Motorgeräte beachten/Notfalls das Um-
schuss müsste über den Haushalt beraten, der Bauausschuss          weltamt einschalten
Empfehlungen für den Verkauf von Grundstücken abgeben und          Ist der Nachbar nicht einsichtig, kann sich der Betroffene an die
zu beschließen ist auch so einiges.                                Behörden wenden. Die Bußgeldhöhe bei Missachten der Ge-
Hoffen wir, dass die Experten (und damit meine ich nicht die,      räte- und Maschinenlärmschutzverordnung variiert, könne aber
die zweimal am Krankenhaus vorbeigefahren sind und sich für        empfindliche Größenordnungen erreichen. Ist das Ordnungs-
Gesundheitsexperten halten) die Entscheider richtig beraten        amt nicht mehr erreichbar, helfe die Polizei weiter. Wer glaubt,
und diese dann auch die richtigen Entscheidungen treffen. Ein      sich mit einer einfachen Trennwand oder einer Hecke vor dem
wenig weitere Lockerung würde uns allen guttun.                    Lärm des Nachbarn wirkungsvoll schützen zu können, irrt. Eine
Bleiben Sie gesund!                                                dichte Hecke bringt eine Lärmreduzierung von maximal drei De-
Jörg Neumann                                                       zibel, berichten Fachleute für Lärmbekämpfung in Berlin. Eine
                                                                   Lärmschutzwand müsse mindestens zwei Meter hoch sein und
                                                                   von einem Fachmann errichtet werden, um Wirkung zu zeigen.
Krach aus Nachbars Garten?                                         Eine einfache Hecke oder Trennwand habe eher “psychologi-
                                                                   sche Wirkung“. Wer die Nachbarn nicht sehe, empfinde ihre An-
Betriebszeiten für Motorgeräte
                                                                   wesenheit nicht so stark.
beachten/Nicht alles ist erlaubt                                   Zum Verständnis bzw. zum Nachlesen haben wir noch einmal
aber auch nicht verboten                                           den entscheidenden Auszug aus der viel zitierten Maschinen-
„Der alte Winter in seiner Schwäche zieht sich in die rauen Ber-   lärmschutzverordnung aufgeführt. Hier sind insbesondere die
ge zurück ...“ Schon Wolfgang Goethe schrieb es einst auf, die     Gebiete aufgeführt, für welche die Regelungen im Einzelnen
alljährliche Erfahrung. Ein paar Tage Sonne und Wärme und al-      gelten.
les sprießt und wächst. Vor allem wächst aber auch wieder der      In welchem Gebiet man wohnt, kann aus den Flächennutzungs-
Unmut über manchen Nachbarn. Ehe sich ein paar Grashalme           plänen der Gemeinden ersehen werden.
an die Oberfläche verirren, da hört man auch wieder die viel       Diese können auch im Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung
Rasenmäher und anderen Geräte.                                     eingesehen werden.
Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 13. Juni 2020 - Amt Sternberger Seenlandschaft
Sternberger Seenlandschaft                                     –8–                                                        Nr. 05/2020
Auszug aus der Geräte- und                                         Anhang
Maschinenlärmschutzverordnung                                      (Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 3481 - 3482)

Abschnitt 3                                                        Nachstehende Geräte und Maschinen fallen nach § 1 in den An-
Betriebsregelungen für Geräte und Maschinen                        wendungsbereich der Verordnung.

§7                                                                 Legende:
Betrieb in Wohngebieten                                            Nr.      = Ordnungsnummer des Gerätes oder der Maschine,
(1) In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten,                     entsprechend der Auflistung in Anhang I der Richtlinie
Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung                    2000/14/EG
dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten für die Fremden-      Gerät/   = Art des Gerätes und der Maschine, ggf. mit Leis-
beherbergung nach den §§ 2, 3, 4, 4a, 10 und 11 Abs. 2 der         Maschine tungswerten
Baunutzungsverordnung sowie auf dem Gelände von Kranken-           Sp. 1    = Spalte 1, entsprechend dem Anwendungsbereich
häusern und Pflegeanstalten dürfen im Freien                                von Artikel 12 der Richtlinie 2000/14/EG
1. Geräte und Maschinen nach dem Anhang an Sonn- und               Sp. 2    = Spalte 2, entsprechend dem Anwendungsbereich
     Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von                von Artikel 13 der Richtlinie 2000/14/EG
                                                                   X in der = Gerät oder Maschine fällt in den Anwendungsbereich
     20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden,
                                                                   Spalte 1 der Spalte 1 bzw. der Spalte 2
2. Geräte und Maschinen nach dem Anhang Nr. 02, 24, 34
                                                                   bzw. 2
     und 35 an Werktagen auch in der Zeit von 07.00 Uhr bis
     09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr
                                                                   Nr.        Gerät/Maschine                              Sp.   Sp. 2
     bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden, es sei denn, dass
                                                                                                                          1
     für die Geräte und Maschinen das gemeinschaftliche Um-        01         Hubarbeitsbühne mit                               X
     weltzeichen nach den Artikeln 7 und 9 der Verordnung                     Verbrennungsmotor
     Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments und des             02         Freischneider                                     X
     Rates vom 17. Juli 2000 zur Revision des gemeinschaftli-      03         Bauaufzug für den Materialtransport mit
     chen Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens (ABl. EG        03.1       Verbrennungsmotor                           X
     Nr. L 237 S. 1) vergeben worden ist und sie mit dem Umwelt-   03.2       Elektromotor                                      X
     zeichen nach Artikel 8 der Verordnung Nr. 1980/2000/EG        04         Baustellenbandsägemaschine                        X
     gekennzeichnet sind. Satz 1 gilt nicht für Bundesfernstra-    05         Baustellenkreissägemaschine                       X
     ßen und Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes, die          06         Tragbare Motorkettensäge                          X
     durch Gebiete nach Satz 1 führen. Die Länder können für       07         Kombiniertes Hochdruckspül- und Saug-             X
     Landesstraßen und nichtbundeseigene Schienenwege, die                    fahrzeug
     durch Gebiete nach Satz 1 führen, die Geltung des Satzes      08         Verdichtungsmaschine in der Bauart von
     1 einschränken.                                               08.1       Vibrationswalzen und nichtvibrierende       X
(2) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann im Einzel-                   Walzen, Rüttelplatten und Vibrations-
fall Ausnahmen von den Einschränkungen des Absatzes 1 zu-                     stampfer
lassen.                                                            08.2       Explosionsstampfer                                X
Der Zulassung bedarf es nicht, wenn der Betrieb der Gerä-          09         Kompressor (< 350 kW)                       X
te und Maschinen im Einzelfall zur Abwendung einer Gefahr          10         Handgeführter Betonbrecher und              X
bei Unwetter oder Schneefall oder zur Abwendung einer                         Abbau-, Aufbruch- und Spatenhammer          X
sonstigen Gefahr für Mensch, Umwelt oder Sachgüter erforder-       11         Beton- und Mörtelmischer                          X
lich ist.                                                          12         Bauwinde mit
Der Betreiber hat die zuständige Behörde auf Verlangen über        12.1       Verbrennungsmotor                           X
den Betrieb nach Satz 2 zu unterrichten.                           12.2       Elektromotor                                      X
Von Amts wegen können im Einzelfall Ausnahmen von den Ein-         13         Förder- und Spritzmaschine für Beton              X
schränkungen des Absatzes 1 zugelassen werden, wenn der                       und Mörtel
                                                                   14         Förderband                                        X
Betrieb der Geräte und Maschinen zur Abwendung einer Gefahr
                                                                   15         Fahrzeugkühlaggregat                              X
für die Allgemeinheit oder im sonstigen öffentlichen Interesse
                                                                   16         Planiermaschine (< 500 kW)                  X
erforderlich ist.
                                                                   17         Bohrgerät                                         X
(3) Weitergehende landesrechtliche Vorschriften zum Schutz
                                                                   18         Muldenfahrzeug (< 500 kW)                   X
von Wohn- und sonstiger lärmempfindlicher Nutzung und
                                                                   19         Be- und Entladeaggregat von Silo- oder            X
allgemeine Vorschriften des Lärmschutzes, insbesondere                        Tankfahrzeugen
zur Sonn- und Feiertagsruhe und zur Nachtruhe, bleiben unbe-       20         Hydraulik- und Seilbagger (< 500 kW)        X
rührt.                                                             21         Baggerlader (< 500 kW)                      X
§8                                                                 22         Altglassammelbehälter                             X
                                                                   23         Grader (< 500 kW)                           X
Betrieb in empfindlichen Gebieten
                                                                   24         Grastrimmer/Graskantenschneider                   X
Die Länder können
                                                                   25         Heckenschere                                      X
1. unter Beachtung des Artikels 17 der Richtlinie 2000/14/EG       26         Hochdruckspülfahrzeug                             X
    weitergehende Regelungen für Einschränkungen des Be-           27         Hochdruckwasserstrahlmaschine                     X
    triebs von Geräten und Maschinen nach dem Anhang in von        28         Hydraulikhammer                                   X
    ihnen als empfindlich eingestuften Gebieten treffen,           29         Hydraulikaggregat                           X
2. unter Beachtung der allgemeinen Vorschriften des Lärm-          30         Fugenschneider                                    X
    schutzes Regelungen zu weitergehenden Ausnahmen von            31         Müllverdichter, der Bauart nach ein         X
    Einschränkungen des Betriebs von Geräten und Maschinen                    Lader mit Schaufel (< 500 kw)
    nach dem Anhang treffen, soweit                                32         Rasenmäher (mit Ausnahme von                X
    a) lärmarme Geräte und Maschinen eingesetzt werden,                       - land- und forstwirtschaftlichen Geräten
         deren Betrieb nicht erheblich stört oder unter Abwä-                 - Mehrzweckgeräten, deren Hauptan-
         gung öffentlicher und privater Belange sowie unter Be-               trieb eine installierte Leistung vom mehr
         rücksichtigung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten                    als 20 kW aufweist)
         Vorrang hat, oder                                         33         Rasentrimmer/Rasenkantenschneider           X
    b) der Betrieb im öffentlichen Interesse erforderlich ist.     34         Laubbläser                                        X
Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 13. Juni 2020 - Amt Sternberger Seenlandschaft
Nr. 05/2020                                                   –9–                                     Sternberger Seenlandschaft
35         Laubsammler                                   X        Straßenverkehr zu errichten.
36         Gegengewichtsstapler mit Verbren-                      Am Ende der Baumaßnahme werden auch die Widerlager der
           nungsmotor                                             vorhandenen Radwegbrücke zurückgebaut und die Flächen
36.1       geländegängiger Gabelstapler              X            werden renaturiert.
           (Gegengewichtsstapler auf Rädern, der                  Nahezu über die gesamte Bauzeit (ab August 2020 bis Jah-
           in erster Linie für naturbelassenes                    resende 2021) wird der Verkehr einspurig (mit Ampelregelung)
           gewachsenes und aufgewühltes Gelän-                    durch die Baustelle oder örtlich an der Baustelle vorbeigeführt.
           de, z. B. auf Baustellen, bestimmt ist)                Während der Bauzeit ist es notwendig, die Bundesstraße B 104
36.2       sonstiger Gegengewichtsstapler mit            X        zwei Mal für ca. eine Woche voll zu sperren. Dies ist für die Mon-
           einer Tragfähigkeit von höchstens                      tage bzw. Demontage der Behelfsbrücke notwendig.
           10 Tonnen, ausgenommen                                 Die Vollsperrungen werden voraussichtlich in den Herbstferien
           Gegengewichtsstapler, die speziell für                 2020 und 2021 stattfinden.
           die Containerbeförderung gebaut sind                   Während der Zeiträume der Vollsperrungen wird der Verkehr
37         Lader (< 500 kW)                          X            großräumig über hierfür geeignete Landes- und Bundesstraßen
38         Mobilkran                                 X            (südlich von Sternberg über die Bundesstraße 192 und weiter
39         Rollbarer Müllbehälter                        X        über Landesstraßen L 16, L 091 und L 09 zur B 104) umgeleitet.
40         Motorhacke (< 3 kW)                       X
41         Straßenfertiger                                        Hinweis für Wassertouristen auf der Warnow
41.1       ohne Hochverdichtungsbohle                X            Die Durchfahrt unter der Straßenbrücke B 104 in Weitendorf ist
41.2       mit Hochverdichtungsbohle                     X        infolge des Brückenersatzneubaues von August 2020 bis De-
42         Rammausrüstung                                X        zember 2021 nicht möglich.
43         Rohrleger                                     X        Es ist ein Umsetzen der Kanus/Boote erforderlich. Der Ausstieg
44         Pistenraupe                                   X        befindet sich vor der Fischtreppe. Die Bundesstraße B 104 ist
45         Kraftstromerzeuger                                     zu queren. Der Wiedereinstieg ist am Kanucamp in Weitendorf
45.1       < 400 kW                                  X            möglich.
45.2       >= 400 kW                                     X
46         Kehrmaschine                                  X
47         Müllsammelfahrzeug                            X        1. Änderung zur Friedhofsordnung
48         Straßenfräse                                  X        vom 23.03.2017
49         Vertikutierer                                 X
50         Schredder/Zerkleinerer                        X        Gemäß Artikel 25 Absatz 3 Nummer 4 der Verfassung der Evan-
51         Schneefräse (selbstfahrend, ausgenom-         X        gelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland erlässt der Kir-
           men Anbaugeräte)                                       chengemeinderat die nachstehende zu veröffentlichende 1. Än-
52         Saugfahrzeug                                  X        derung zur Friedhofsordnung vom 23.03.2017 für den Friedhof
53         Turmdrehkran                              X            der örtlichen Kirchen zu Dabel/Kirchengemeinde Dabel.
54         Grabenfräse                                   X        Dieser Beschluss bedarf der kirchenaufsichtlichen Genehmi-
55         Transportbetonmischer                         X        gung gemäß Artikel 26 Absatz 1 Nummer 1 der Verfassung der
56         Wasserpumpe (nicht für Unterwasser-           X        Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland.
           betrieb)                                               §1
57         Schweißstromerzeuger                      X            Inhalt der Änderung
                                                                  ergänzt wird § 20 (Urnengrabstätten) Abs.6 (Urnengemein-
                                                                  schaftsanlage)
                                                                  Der Beisetzung von Urnen dient auch die Urnengemeinschafts-
                                                                  anlage. Diese besteht aus einem Rasenfeld, welches in Raster
                                                                  von 60 x 60 cm aufgeteilt ist und pro Raster den Platz für eine
                                                                  Urne vorsieht.
                                                                  Nach der Bestattung wird das zuvor entfernte Rasenstück wie-
 Hinweis: Satzungen und öffentliche Bekanntmachungen              der eingesetzt.
 der Stadt Sternberg und der Stadt Brüel werden auf den           Eine Bepflanzung durch den Nutzungsberechtigten ist nicht
 jeweiligen Internetseiten unter www.stadt-sternberg.de und       erlaubt. Der Erwerb eines Platzes in der Urnengemeinschafts-
 www.stadt-brueel.de veröffentlicht.                              anlage zu der laut Gebührenordnung festgelegten Gebühr, be-
                                                                  inhaltet den Grabplatz, die Pflege und die Friedhofsunterhal-
                                                                  tungsgebühr und die zentrale Namensnennung auf einer Stele.
                                                                  Die Namen werden 1x im Jahr vor dem Totensonntag durch ei-
Ersatzneubau der Brücke über die Warnow                           nen Steinmetz eingebracht. Der Friedhofträger verpflichtet sich
in Weitendorf                                                     für die Dauer der Ruhefrist die Urnengemeinschaftsanlage zu
                                                                  pflegen und in Stand zu halten.
Das Straßenbauamt Schwerin plant die vorhandenen Brücke
                                                                  Die exakte Lage der Urnen ist in der Friedhofverwaltung doku-
über die Warnow in Weitendorf im Zuge der Bundesstraße B
                                                                  mentiert.
104 durch eine neue Brücke zu ersetzen.
                                                                  Es gilt die Ruhezeit für die Urnengrabstätten. Zum Ablegen von
In Vorbereitung hierzu wird neben der vorhandenen Brücke eine
                                                                  Blumen oder Kränzen ist ein zentraler Platz in der Urnenge-
einspurige Behelfsbrücke errichtet, über die der Verkehr wäh-
                                                                  meinschaftsanlage ausgewiesen.
rend der Bauzeit der Straßenbrücke örtlich umgeleitet wird.
                                                                  Des Weiteren besteht die Möglichkeit die Namen Verstorbener,
Fußgänger und Radfahrer können die Behelfsbrücke nutzen.
                                                                  die vor 2020 auf der Urnengemeinschaftsanlage bestattet wor-
Ein separater Geh- Radweg ist vorgesehen.
                                                                  den sind auf der Stele zu benennen.Die Anmeldefrist für eine
Die vorhandene Straßenbrücke wird im Anschluss an die Her-
                                                                  nachträgliche Namensnennung endet am 31.07.2020.
stellung der örtlichen Umfahrung abgebrochen.
                                                                  Zwecks nachträglicher Namensnennung muss im Vorfeld ein
Die neue Brücke wird an gleicher Stelle errichtet. Im Anschluss
an die Verkehrsfreigabe der neuen Brücke wird die einspurige      Vertrag mit der Kirchengemeinde geschlossen und die vertrag-
Behelfsbrücke sowie die örtliche Umfahrung zurückgebaut.          lich festgelegten Kosten beglichen worden sein.
Der Radweg wird zukünftig über die neue Brücke überführt.         Inkrafttreten
Während der Baumaßnahme werden die Widerlager der Rad-            (1) Diese 1. Änderung der Friedhofsordnung tritt am Tage nach
wegbrücke genutzt, um auf diesen die Behelfsbrücke für den        ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 13. Juni 2020 - Amt Sternberger Seenlandschaft
Sternberger Seenlandschaft                                     – 10 –                                                    Nr. 05/2020
Sie kann jederzeit ergänzt und abgeändert werden.                   Allen Grundstückseigentümern, Nutzern und Fischereiberech-
(2) Mit Inkrafttreten dieser 1. Änderung behalten die nicht ge-     tigten wird hiermit die Möglichkeit auf Anhörung zur mündli-
änderten Bestimmungen der gültigen Friedhofsordnung vom             chen und schriftlichen Äußerung bzw. zur Niederschrift in un-
23.03.2017 ihre Rechtskraft.                                        seren Diensträumen in 19417 Warin, Wald-Eck 7 (GTZ), Tel.
                                                                    038482/22216, Fax 038482/22245 gewährt.
                                                                    gez. Ohlendorf
                                                                    Verbandsvorsteher

Der Beschluss über die 1. Änderung wurde vom Evange-
lisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg genehmigt am
26.03.2020.                                                         Die Witziner Weltentdecker
                                                                    Ostern 2020
1. Änderung zur Friedhofsgebührenordnung                            Eine nette Idee hatten die Erzieherinnen der ASB-Kita „Witziner
vom 27.03.2017                                                      Weltentdecker“. Da in dieser besonderen Zeit nur einige Kin-
                                                                    der die Kita besuchen durften und das Osterhäschen ein paar
Gemäß Artikel 25 Absatz 3 Nummer 4 der Verfassung der Evan-         Tage vor Ostern ratlos auf dem Spielplatz nach den Kindern
gelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland erlässt der          suchte, weil es das Lachen und das Fröhlichsein der Witziner
Kirchengemeinderat die nachstehende zu veröffentlichende 1.         Kita-Kinder vermisste, da hatten die Erzieherinnen schon längst
Änderung der Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe der         eine Idee. Sie „packten“ für jedes ihrer Kinder einen Osterbrief,
örtlichen Kirche zu Dabel/Kirchengemeinde Dabel. Dieser Be-         mit einem kleinen Gedicht, Bildern zum Ausmalen und einem
schluss bedarf der kirchenaufsichtlichen Genehmigung gemäß          kleinen Schokoladenosterhasen. Der Brief wurde dann von den
Artikel 26 Absatz 1 Nummer 1 der Verfassung der Evangelisch-        Erziehrinnen in den Briefkästen der Kinder „versteckt“.
Lutherischen Kirche in Norddeutschland.                             Stolz zeigte uns unsere kleine Enkeltochter Lilly den Brief. Dafür
§1                                                                  möchten wir als Oma und Opa den Erzieherinnen der Witziner
Inhalt der Änderung                                                 Kita danken!
geändert wird in § 5 Gebührenhöhe                                   Heiner und Rosi Grabbert
- Urnengemeinschaftsanlage mit zentraler
   Namensnennung auf einer Stele                       1100,00 €
- nachträgliche Namensnennung für Verstor-
                                                                    Auch Extra-Wünsche werden erfüllt
   bene die auf der Urnengemeinschaftsanlage
   vor 2020 bestattet worden sind                      235,00 €     DRK-Sozialstation übernimmt zusätzliche Aufgaben
                                                                    für ältere und kranke Menschen
§2
                                                                    Parchim/Banzkow. Die Kontaktsperre bleibt vorerst bestehen.
Inkrafttreten
                                                                    Der Alltag wird auf absehbare Zeit nicht einfacher. Jede Nor-
(1) Diese 1. Änderung der Friedhofsgebührenordnung tritt am
                                                                    malität fehlt. Vor allem ältere und kranke Menschen leiden in
Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie kann
                                                                    besonderem Maß unter den Auswirkungen der Corona-Pan-
jederzeit ergänzt und abgeändert werden.
                                                                    demie. Damit sie trotzdem zurechtkommen und gut versorgt
(2) Mit Inkrafttreten dieser 1. Änderung behalten die nicht geän-
                                                                    sind, haben die Mitarbeiter des DRK Kreisverbandes Parchim
derten Bestimmungen der gültigen Friedhofsgebührenordnung           kurzerhand das Portfolio der Sozialstationen um den Fahrdienst
vom 27.03.2017
          g
                   ihreg Rechtskraft.                               erweitert und erbringen zusätzliche Aufgaben. „Wir, verstärkt
                                                                    durch Unterstützung der Mitarbeiter aus unserem Fahrdienst,
                                                                    übernehmen jetzt Einkäufe und hauswirtschaftliche Dienstleis-
                                                                    tungen, bereiten Frühstück, besorgen Mittagessen und nehmen
                                                                    uns alle Zeit, die möglich ist, um Ablenkung und auch ein La-
                                                                    chen in den Tag zu bringen. Beim Spaziergang, beim Spielen
                                                                    und Basteln, beim Reden. Das alles mit dem notwendigen Ab-
                                                                    stand, mit Mundschutz und Handschuhen. Und dennoch mit
                                                                    größtmöglicher menschlicher Nähe, damit sich niemand allein
                                                                    gelassen oder vergessen fühlt“, sagt Pflegedienstleiterin Caro-
Der Beschluss über die 1. Änderung wurde vom Evange-                lin Fritzsche.
lisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg genehmigt am            Ihr Team hat alle Hände voll zu tun mit dem täglichen Versor-
26.03.2020.                                                         gen ihrer pflegebedürftiger Klienten. „Alle waren sofort bereit,
                                                                    zusätzliche Aufgaben zu übernehmen für die, die eigentlich
                                                                    noch relativ eigenständig sind, jetzt aber Unterstützung benöti-
Öffentliche Bekanntmachung                                          gen. Das ist großartig. Unser Gemeinschaftsgefühl wächst mit
des Wasser- und Bodenverbandes                                      jedem Tag. Wir helfen einander, um anderen helfen zu können“,
„Obere Warnow“ Warin                                                sagt Carolin Fritzsche. „Es ist wirklich ein gutes Gefühl, so sehr
                                                                    gebraucht zu werden“, findet Schwester Julia. Die junge Pflege-
Entsprechend der gesetzlichen Unterhaltungspflicht für Ge-          fachkraft ist gerade von ihrer Tour zurück. Sie war unter anderem
wässer II. Ordnung veranlasst der Wasser- und Bodenverband          mit einem 82-Jährigen und seinem Hund in der Weststadt spa-
„Obere Warnow“ in seinem Verbandsgebiet folgende Maßnah-            zieren. „Der Mann ist an Demenz erkrankt, er braucht dringend
men:                                                                Strukturen. Eine davon war immer das selbstständige Abholen
1. Böschungs- und Sohlkrautung vom 15. Juli 2020 bis 31. De-        seines Mittagessens aus der Cafetéria des nahe gelegenen
zember 2020,                                                        Pflegeheims. Das kann er jetzt nicht mehr allein. Also gehen
2. erforderliche Grundräumung und Holzung vom 1. Oktober            wir gemeinsam: mit Kochtopf im Beutel und dem Vierbeiner an
2020 bis 28. Februar 2021.                                          der Leine…“ Am Ostring wartete eine ältere Dame schon darauf,
Nr. 05/2020                                                    – 11 –                                 Sternberger Seenlandschaft
dass für sie eingekauft wird. Sie hat alles gut vorbereitet: Ein-
kaufszettel, Portmonee und Beutel lagen auf dem Tisch bereit.
„Erdbeeren. Ich möchte so gern noch Erdbeeren haben“, ruft die
Seniorin Schwester Julia in den Flur hinterher. Eine Viertelstun-
de später kehrt die vom Supermarkt zurück, mit prall gefülltem
Einkaufsbeutel. Und mit Erdbeeren. Die gehbehinderte Seniorin
hält das Schälchen wie einen Schatz. „Sie sind ein Engel“, sagt
sie noch, bevor sie den Kühlschrank auffüllt.
„Hier in Parchim und auch im Betreuten Wohnen in Banzkow
werden unsere zusätzlichen Angebote rege genutzt. Die Klien-
ten reagieren mit großer Dankbarkeit. Auch die Angehörigen
freuen sich. Viele können sich nicht so kümmern wie sonst.
Ängste sind da, Tagesabläufe völlig anders. Wir machen ge-
meinsam das Beste daraus und fühlen uns bestätigt“, so Carolin
Fritzsche.

                                                                    Eine Osterüberraschung
                                                                    in dieser tristen Zeit
                                                                    Ein Dank an den Vorstand der Rheumaliga Brüel und deren
                                                                    Helfern, die als lebende Osterhasen allen Mitgliedern mit lieb
                                                                    geschriebenen Worten auf einem gebastelten Osterhasen als
                                                                    persönliche Überraschung einen herzlichen Ostergruß in den
                                                                    Brieflasten steckten.
                                                                    Dankeschön im Namen aller
                                                                    B. Gerth und D. Meier
Schwester Julia kümmert sich jetzt auch um die Einkäufe von
Christiane Francke. Und um Extra-Wünsche wie ein Schälchen
Erdbeeren.

Landfrauen nähen Masken
Seit dem Sommer 2018 gibt es den Verein „Landfrauen Kloster
Tempzin“ e. V. Der Verein organisiert sehr viele Veranstaltun-
gen, Kuchenbasare und belebt und prägt das Dorfgeschehen
in der Gemeinde Kloster Tempzin. Nachdem nun aber das ge-
sellschaftliche Leben aufgrund der Corona Pandemie so gut wie
stillsteht, treffen sich unter Einhaltung der derzeit notwendigen
Vorgaben einige Mitglieder im Vereinshaus, um Mundschutz-
masken herzustellen. So fertigen die Frauen mit ihren Nähma-
schinen und viel Geschick Masken, die der Verein dann gegen
eine Spende gern zur Verfügung stellt. Neben den Frauen der
Landfrauen engagieren sich auch Mitglieder des Verein „Land-
jugend 3 Seen Zahrensdorf“ bei dieser Aktion. So z. B. auch
Lena, die ebenfalls mithilft, um die Masken herzustellen. „Es
macht Spaß und ist eine willkommene Abwechslung“, sagt sie
in unserem Gespräch. Wir, von der Redaktion sagen natürlich         Die Werkstattgalerie öffnet wieder am 1. Mai
Danke.
                                                                    Vom 1. Mai bis zum
                                                                    30. August zeigen 12
                                                                    Künstler und Kunst-
                                                                    handwerker Ihre Arbei-
                                                                    ten in unserer grünen
                                                                    Oase und möchten Sie
                                                                    damit inspirieren und
                                                                    erfreuen. Aufgrund der
                                                                    aktuellen Lage dürfen
                                                                    nur 8 Menschen gleich-
                                                                    zeitig in der Galerie
                                                                    sein, natürlich beachten
                                                                    wir Abstandsregeln und
                                                                    Hygienevorschriften.
                                                                    Wir freuen uns sehr auf
                                                                    Ihren Besuch.
Sternberger Seenlandschaft                                    – 12 –                                                      Nr. 05/2020
Behindertenverband Sternberger                                     wieder startet. Liebe Eltern, bleibt weiter so stark, wir wissen, es
                                                                   ist derzeit nicht einfach. Liebe Kinder, fühlt euch alle ganz lieb
Seenlandschaft e. V.                                               gedrückt von uns und vor allem, bleibt alle weiterhin gesund.
Werte Mitglieder                                                   Eurer Philipp und eure Daisy, Dagmar, Gitta, Anna, Melli,
Wir hoffen, Sie haben die Zeit der bisherigen Corona Krise gut     Isi, Ela, Becci, Bianka, sowie Rona und Kerstin
überstanden. Leider können wir auf Grund der momentaner
Lage noch keine weiteren Termine bekanntgeben. Sollte sich         Das Mehrgenerationenhaus informiert
die Situation ändern, werden wir Sie auf diesem Wege benach-
richtigen. Wenn Sie Fragen oder Probleme haben, bei denen
wir Ihnen helfen können, können Sie sich gerne bei uns melden.
Bleiben Sie Gesund!
Der Vorstand

Kita St. Martin in Dabel

                                                                   Aufgrund der momentanen Lage bleibt auch das Mehrgenerati-
                                                                   onenhaus bis auf weiteres leider geschlossen. Bleiben Sie alle
                                                                   schön gesund.
                                                                   Anke Zelas

                                                                   Neues von der Kita Sonnenschein Sternberg
                                                                   „Zu Corona Zeiten - Der etwas andere Maibaum“
                                                                   Schon seit vielen Jahren ist es
Liebe Eltern und besonders Kinder der Kita St. Martin in Da-       Tradition, dass die Mädchen und
bel. Wir alle machen gerade eine schwere Zeit durch, denn die      Jungen unserer Einrichtung den
Coronakrise bestimmt unseren Alltag. Für viele von euch ist        Maibaum schmücken. Dieser
der letzte Kindergartentag schon eine ganze Weile her, doch        wird sonst nach dem Schmü-
ihr sollt wissen, dass wir euch sehr vermissen. Am Oma- und        cken durch die Mitarbeiter des
Opatag im März hat noch keiner von uns damit gerechnet, dass       Bauhofs auf dem Marktplatz
das erstmal unsere letzte Feier miteinander war. An Ostern war     aufgestellt. Auch in diesem Jahr
es in der Kita ganz einsam und unser gemeinsamer Ausflug in        wollten wir mit der Tradition nicht
den Zoo konnte nun leider auch nicht stattfinden. Darüber sind     brechen. Deshalb hatten wir die
wir sehr traurig, aber wir werden ihn nachholen, wenn alles vor-   Idee, den Apfelbaum auf unse-
bei ist. Auch unser Sportfest und unser jährliches Sommerfest      rem Spielplatz mit selbstgebas-
müssen wir schweren Herzens absagen, sowie leider auch die         telten Blumen, Herzen und bun-
Abschlussfahrt unserer Hortkinder. Das ist besonders traurig,      ten Bändern zu behängen. Die
weil einige Kids bald in die weiterführende Schule gehen und       wenigen Kinder, die derzeit un-
wir nicht wissen, ob wir uns vorher noch einmal in der Kita wie-   sere Kindertagesstätte besuchen dürfen, halfen beim Basteln
dersehen. Wie ihr inzwischen bemerkt habt, ist nun der Frühling    und Schmücken tatkräftig mit. Der Apfelbaum ist unser ganz
schon da und hat viele bunte Blumen, Insekten und Sonnen-          persönlicher Maibaum. In diesem Jahr gilt er als Symbol der
strahlen mitgebracht. Die Vögel zwitschern und auch die Stör-      Solidarität für die Berufsgruppen, die unseren Alltag am Leben
che sind wieder in ihrem Nest und brüten. Ganz bestimmt habt       erhalten,besonders aber auch den Menschen, deren Existenz
ihr die vielen Krabbelkäfer schon auf den bunten Blumen und        bedroht ist. Jede Blume, jedes Herz und jedes bunte Band steht
auf den Wiesen entdeckt. Welche Blumen gefallen euch am            für eine Familie, eine Berufsgruppe und einem Selbstständigen
meisten oder habt ihr Lieblingskrabbelkäfer? Malt sie doch ein-    Unternehmen.
mal auf und legt uns die Bilder in den Kitabriefkasten. Wir hän-
                                                                   Heike Möller
gen sie dann an den Fenstern auf, damit es auch bei uns schön
bunt wird und ihr sie bei einem Spaziergang bewundern könnt.
Wir würden uns sehr darüber freuen. Wie ihr ja wisst, nehmen
Ostern, Christi Himmelfahrt und Pfingsten einen großen Stellen-
wert im evangelischen Glauben ein und somit auch in unserer
Kita. Wir finden es sehr schade, dass wir in diesen Zeiten nicht
zusammen sein können und hoffen, dass ihr trotzdem an die
Bedeutung dieser Tage denkt und ein wunderschönes Pfingst-
fest mit euren Liebsten verbringt. Wir möchten euch wissen las-
sen, dass ihr euch gerne an uns wenden könnt, wenn ihr Fragen
habt oder Anregungen für eure Alltagsgestaltung braucht. Die
Kinder in den Notgruppen haben es auch gerade nicht einfach,
sie müssen sich an viele neue Regeln halten und dürfen teil-
weise auch nicht miteinander spielen. Auch sie wollen euch
wissen lassen, dass sie euch wahnsinnig vermissen und sich
schon riesig auf den Tag freuen, an dem der normale Kitaalltag
Nr. 05/2020                                                      – 13 –                                    Sternberger Seenlandschaft
                                                                      sehr, dass die weiteren Konzerte in Woserin, Dabel und Ruchow
                                                                      wie geplannt durchgeführt werden können.
                                                                      Im Namen der Veranstalter von „Musik in alten Mauern“
Volkssolidarität- Seniorenwohnanlage Brüel
                                                                      Christian Lehsten
Der Osterhase mal anders!
Jedes Jahr gibt es für unsere Patienten eine Kleinigkeit zu Os-       DRK Sommerfest findet leider nicht statt
tern. In diesem Jahr wurden wir vor eine Herausforderung ge-          Angesichts der aktuellen Lage und der Aussichten, die wir sehen,
stellt. Unseren Patienten das Gefühl zu geben, dass sie auch in       können wir unser beliebtes DRK-Sommerfest in diesem Jahr lei-
dieser schwierigen Zeit nicht alleine sind, obwohl es leider keinen   der nicht durchführen.
ersehnten Besuch von der Familie gab. Deshalb haben das Team          Das ist bei aller Bitterkeit der Entscheidung vor allem der gemein-
der Sozialstation und ich, den Bewohner eine ganz besondere           samen Verantwortung geschuldet, die wir alle haben, damit die
Freude zu Ostern gemacht. Mit tatkräftiger Unterstützung von          Covid 19-Pandemie weiterhin eingedämmt werden kann
Frau A. Jobst aus Sternberg. Sie machte in liebevoller Handar-
                                                                      und wir unsere in den vollstationären Häusern versorgten Be-
beit für alle 18 Bewohner einen selbstgemachten Eierwärmer und
                                                                      wohner weiterhin schützen. Es herrscht ein Ausnahmezustand
auch der sechsjährige Luca Baustian aus Brüel schrieb für jeden
einen lieben Ostergruß. Es gab Kuchen und natürlich auch ein          auf unbestimmte Zeit. Noch kann oder will niemand sagen, wann
Schokohasen dazu. Die Bewohner waren von der netten Geste             und wie dieser, trotz der geplanten Lockerungen, wieder komplett
sehr gerührt und die Schwestern unseres Pflegedienstes hatten         aufgehoben werden soll. Selbst wenn Ende Mai oder Juni das
einen riesen Spaß daran, den Osterhasen zu spielen.                   Schlimmste überstanden wäre und sich dann das Alltagsleben
Auf diesem Wege möchte ich mich bei all denen, die uns unter-         langsam wieder etwas normalisieren würde, Schule, Kita und die
stützt haben, recht herzlich für die Mühe bedanken. Ihr habt dazu     Arbeit aller wieder erlaubt sind, ist es nicht vertretbar, ein Fest
beigetragen, unseren Senioren einen Moment lang die Sorgen            mit so vielen systemrelevanten Mitarbeitern und zu betreuenden
zu nehmen.                                                            Menschen aus den Risikogruppen auf engem Raum durchzu-
                                                                      führen. Die Bundesregierung bestätigt diese Sichtweise durch
Hausdame Judith Hufnagel                                              das Verbot von Großveranstaltungen bis Ende August. Zudem
                                                                      läuft uns auch die Zeit davon. Wir müssten jetzt schon mit vielen
                                                                      MitstreiterInnen organisieren und verbindlich planen. Das ist mit
                                                                      dieser Ungewissheit einfach unmöglich. Die Gesundheit ist das
                                                                      höchstes Gut dieser Gesellschaft, dem sich auch jegliche Form
                                                                      von selbstbestimmten Leben unterordnen muss.
                                                                      Wir gehen davon aus, dass Sie für unsere Entscheidung Ver-
                                                                      ständnis aufbringen. Schon jetzt freuen wir uns auf ein spektaku-
                                                                      läres oder vielleicht auch besonnenes Sommerfest 2021, wo wir
                                                                      unser 20-jähriges Jubiläum feiern werden!
                                                                      Alexander Plass
                                                                      Geschäftsbereichsleiter Pflege und Senioren
                                                                      Geschäftsführer Betreibergesellschaft Pflegeheim Stern-
                                                                      berg gGmbH

                                                                      Der Vorstand der Ortsgruppe der
                                                                      Volkssolidarität Brüel gratuliert
                                                                      recht herzlich und wünscht alles Gute

                                                                      Geburtstagskinder Monat Mai 2020
                                                                      Möbius Ruth
                                                                      Meyer Johanna
                                                                      Krüger Hannelore
                                                                      Mohr Ramona
                                                                      Berg Elisabeth

                                                                      Geburtstage des Monats Mai
                                                                      Allen Geburtstagskindern im Monat Mai 2020 übermittelt das
                                                                      Amt Sternberger Seenlandschaft die allerherzlichsten Glück-
                                                                      wünsche. Ganz besondere Grüße gehen an:
                                                                      zum 95. Geburtstag
Konzert in der Kirche zu Gägelow                                      Frau Rode, Gisela               in: Sternberg
am 9.5.2020 abgesagt
                                                                      zum 90. Geburtstag
Auf Grund der bestehenden Einschränkungen im Zuge der                 Herrn Brockmann, Günther              in: Dabel
Coronapandemie muss leider das erste Konzert in der Reihe
                                                                      Herrn Volkelt, Josef                  in: Dabel
„Musik in alten Mauern“, das am 9.5. in der Kirche zu Gägelow
stattfinden sollte, abgesagt werden. Wir bedauern sehr, dass          Frau Simon, Lieselotte                in: Langen Jarchow
das Benefizkonzert nicht stattfinden kann. Die Musiker wollten        Herrn Sztob, Dietrich                 in: Dabel
mit ihrem Konzert die Restaurierung der Gägelower Kirche un-          Frau Ratzmann, Elisabeth              in: Sternberg
terstützen. Die Veranstalter von „Musik in alten Mauern“ hoffen       Frau Schröder, Ilse                   in: Sternberg
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