Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 13. Juni 2020 - Amt Sternberger Seenlandschaft
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mts blat t A Sternberger Seenlandschaft Jahrgang 17 Samstag, den 9. Mai 2020 Nr. 05/2020 Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 13. Juni 2020.
Sternberger Seenlandschaft –2– Nr. 05/2020 Inhaltsverzeichnis Martin Bouvier 4445 35 Kathrin Radloff 4445 25 Aktuelles aus den Städten und Gemeinden 1.6. Amtsblatt, Internet, • Eingeschränkte Erreichbarkeit der Verwaltung 5 EDV • Vereinsräume stehen zur Vermietung in Brüel 5 Michael Schwertner 4445 36 • Steine zu verkaufen 6 2. Finanzverwaltung Fax: 4445 13 • Das Ordnungsamt informiert 6 Leiter: Hannelore Toparkus 4445 40 • Der Bürgermeister der Gemeinde Dabel informiert 6 2.1 Haushaltsplanung • Krach aus Nachbars Garten 7 Jessica Ohms 4445 27 Öffentliche Bekanntmachungen Christin Nordhaus 4445 26 2.2 Stadtkasse; • 1. Änderung zur Friedhofsordnung vom 23.03.2017 Dabel 9 Vollstreckung • 1. Änderung zur Friedhofsgebührenordnung vom Cornelia Köpcke 4445 45 27.03.2017 Dabel 10 Bärbel Beyer 4445 46 • Öffentliche Bekanntmachung des Wasser- und Brigitte Merseburger 4445 43 Bodenverbandes10 Beate Schwarz 4445 74 Vereine und Verbände 2.3 Steuern und Abgaben • Die Witziner Weltentdecker 10 Gudrun Pankow 4445 41 • Auch Extra-Wünsche werden erfüllt 10 Judith Schulz 4445 47 • Landfrauen nähen Masken 10 2.4 Geschäftsbuchhaltung • Osterüberraschung10 Cindy Kollodzey 4445 32 • Die Werkstattgalerie öffnet wieder 10 Carmen Rossow 4445 33 • Behindertenverband Sternberger Seenlandschaft e. V. 12 3. Bürgeramt Fax: 4445 69 Leiter: Eckardt Meyer 4445 90 • Kita St. Martin in Dabel 12 3.1 Öffentliche Sicherheit • Das Mehrgenerationenhaus informiert 12 und Ordnung, • Neues von der Kita Sonnenschein Sternberg 12 Feuerwehr, • Der Osterhase mal anders!!! 13 Gewerbeamt, Bußgeld Kultur, Tourismus und Freizeitangebote Eric Frank 4445 64 • Konzert in der Kirche zu Gägelow abgesagt 13 Martina Meyer 4445 68 • DRK Sommerfest 13 Angelika Dreßler 4445 85 Geburtstage des Monats 3.2 Kooperatives Fax: 4445 34 • Der Vorstand der Ortsgruppe der VS Brüel gratuliert 13 Bürgerbüro 4445 73 Stephanie Nixdorf 4445 61 • Geburtstage des Monats 13 Anica Laube 4445 62 Kirchliche Nachrichten Sabine Kropp 4445 63 • Katholische Kirchengemeinde St. Pius Sternberg 14 Anja Loscher 4445 79 • Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten Brüel 14 3.3 Wohngeld • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Dabel 14 Liane Blaschkowski 4445 60 • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sternberg 15 3.4 Friedhofsverwaltung • Ev.-Luth. Kirchgemeinde Brüel 15 Manuela Reimer 4445 71 • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Witzin 16 3.5 Bürgerbüro Brüel Vorwahl 038483 ... Verschiedenes (nur Montag) Fax: 2766 31 • Neue Mildenitzbrücke 16 Einwohnermeldeamt 2968 22 • Erinnerung an Ingeborg Stolte 17 Wohngeldstelle Liane 2968 23 • Worte17 Blaschkowski • Im Archiv gekramt 17 4. Amt für Bau- und Fax: 4445 82 Liegenschaften Telefonliste der Stadtverwaltung Sternberg Leiter: Jörg Rußbült 4445 78 4.1 Tiefbau Vorwahl 03847 ... Edwin Junghans 4445 77 Bürgermeister: Armin Taubenheim 4445 11 4.2 Hochbau Vorzimmer: Heike Lohse 4445 12 Horst Köbernick 4445 88 Fax: 4445 13 4.3 Bauleitplanung Vergabestelle: Jan Karrasch 4445 80 Rolf Brümmer 4445 83 4.4 Allgemeine 1. Zentrale Dienste Fax: 4445 13 Bauverwaltung Leiter: Olaf Steinberg 4445 30 Grundstücks- und 1.1 Personal Gebäudemanagement Inge-Lore Damaschke 4445 28 Annett Ohde 4445 81 1.2 Amtsangelegenheiten, 4.5 Liegenschaften Sitzungsdienst, Dorothea Behrens 4445 75 Satzungen, Recht, Susanne Balzer 4445 84 Versicherungen 5. Stadtwerke Fax: 4445 54 Evelin Schmitz 4445 15 Kaufmännischer Bereich: Ilona Windolph 4445 50 Katja Fregien 4445 86 Liane Dupke 4445 52 1.3 Schulen, Kita, Jugend, Technischer Bereich: Kerstin Pohl 4445 51 Sport 6. Bauhof Margret Weihs/ 4445 24 Dietmar Merseburger Sternberg 2182 Rebekka Kinetz oder 0171 Brit Käker 4445 48 6055295 1.4 Standesamt Norbert Krienke Brüel 038483 Brigitte Berkau 4445 18 296824 oder 1.5 Touristinfo Fax: 4445 70 0172 3216545
Nr. 05/2020 –3– Sternberger Seenlandschaft Sprechzeiten der Bürgermeister Grundschule Brüel 038483 293010 Grundschule Dabel 038485 20242 Amt Sternberger Seenlandschaft Regionale Schule Brüel 038483 293030 Gemeinde Sprechzeiten Sporthalle Sternberg 03847 2713 Bürgermeisterin/ Sporthalle Brüel 038483 20040 Bürgermeister Sportlerheim Sternberg 03847 2806 Blankenberg Sprechzeiten immer am Donnerstag Stadtwerke (Kläranlage) 03847 312071 Herr Ralf Kähler von 18:00 bis 19:00 Uhr oder nach Stadtwerke (Wasserwerk) 03847 2393 telefonischer Absprache unter 0172 Stadtwerke (Bereitschaft) 0171 7119336 und 3942964, ralf.kaehler1@freenet.de 0171 7119337 Borkow 01578 1897104 nach tel. Absprache Herr Martin Wagner Öffnungszeiten der Verwaltung Stadt Brüel Montag, 17:00 - 19:00 Uhr Herr Burkhard Liese Rathaus Brüel des Amtes Sternberger Seenlandschaft und Tel.: 0172 3842042 des Bürgerbüros in Brüel Dabel Sprechzeiten nach Voranmeldung Herr Jörg Neumann unter 0172 7362473 Stadtverwaltung Sternberg, Zentrale Dienste, Mo. - Do. ab 18:00 Uhr Finanzverwaltung Fr. ab 16:00 Uhr Montag kein Sprechtag am Wochenende nach Vereinbarung Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr Hohen Pritz Sprechzeiten: Jeden 1. und 3. Freitag Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr Herr Jan Kessel von 16:30 bis 17:30 Uhr im Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr Gemeindehaus Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Mobil: 0176 48101120 E-Mail: kessel@hohen-pritz.de Bürgeramt Allgemeines Ordnungsrecht, Gewerbeamt, Wohngeldbehörde, Kloster Tempzin Sprechzeiten: nach Absprache Verkehrsüberwachung, Bußgeldstelle, Brand- und KatSchutz, Herr Sieghard Dörge Tel.: 0170 8328060 Friedhofsverwaltung Kobrow Sprechzeiten: jeden 1. Montag Montag kein Sprechtag Herr Olaf Schröder des Monats im Gemeinderaum der Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr Mehrzweckhalle Kobrow in der Zeit Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr von 18:00 bis 19:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr Tel.: 0179 2198511 Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Kuhlen-Wendorf nach Absprache Herr Ralf Toparkus Tel.: 038486 20520 kooperatives Bürgerbüro Sternberg Mustin nach Absprache Pass- und Personalausweise, Melderecht/Kfz-Zulassung, Herr Berthold Löbel Tel.: 038481 20725 oder Führerscheinangelegenheiten, Schüler- und Meister-BaFöG, 0172 3137080 Kita-Förderung, Katasterauszüge Sternberg nach Absprache Montag kein Sprechtag Herr Armin Taubenheim Tel.: 03847 444512 Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und Weitendorf Mo. - Fr. nach Absprache 13:30 bis 18:00 Uhr Frau Andrea Sielaff Tel.: 03847 312585 Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und Witzin Jeden Mittwoch 13:30 bis 17:00 Uhr Herr Hans Hüller (sofern nicht dienstlich verhindert) Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr von 18:00 bis 19:00 Uhr im Gemeindezentrum Alternativ erreichbar Bürgerbüro im Rathaus Brüel über: Mobil: 01515 0964504 Das Bürgerbüro Brüel ist seit dem 01.04.2020 dauerhaft ge- schlossen. Sprechzeiten der nach telefonischer Absprache Gleichstellungs- 0172 9647267 Touristinformation Sternberg beauftragten Frau Antje Kühl Mai bis September: Amtsvorsteher Sprechzeiten: Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr und Herr Olaf Schröder nach telefonischer Absprache 13:00 - 17:00 Uhr Tel.: 0179 2198511 Juli und August zusätzlich Sonnabend 10:00 - 16:00 Uhr Oktober bis April: Montag bis Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und Telefonliste der öffentlichen Einrichtungen 13:00 - 16:00 Uhr im Amt Sternberger Seenlandschaft Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Bauhof Sternberg 03847 2182 oder Stadtarchiv der Stadt Sternberg 0171 6055295 Frau Petra Rauchfuß Bauhof Brüel 038483 296824 oder Finkenkamp 24 0172 3216545 19406 Sternberg Bibliothek Sternberg 03847 2712 Telefon: 03847 4367797 Bibliothek Brüel 038483 298752 E-Mail: archiv@stadt-sternberg.de Heimatmuseum 03847 2162 Kindergarten Sternberg 03847 2465 Sprechzeiten: Hort Sternberg 03847 311945 Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr Grundschule Sternberg 03847 2622 Donnerstag: 12:00 - 16:00 Uhr
Sternberger Seenlandschaft –4– Nr. 05/2020 Das Mehrgenerationenhaus informiert: E.-Thälman-Str. 3 Tel.: 279378 Öffnungszeiten: montags - donnerstags 11:00 - 18:00 Uhr freitags 10:00 - 17:00 Uhr Der Kinder- u. Jugendclub hat auch zu diesen Zeiten geöffnet. Im Mgh gibt für alle Bürger auch die gelben Säcke. Anke Zelas Jugendsozialarbeiterin Sprechzeiten des Jugendamtes Jugendamt Bereich Sternberg/Brüel Frau Neumann Mecklenburgring 32 19406 Sternberg Öffnungszeiten der Bibliotheken 03871 722-5169 im Amtsbereich Termine bzw. Sprechzeiten nach Vereinbarung! Stadtbibliothek Sternberg Außensprechstunde des Jugendamtes Finkenkamp 24 Tel.-Nr.: 03847 2712 Ab dem 03.06.2019 gibt es wieder eine Außensprechstunde des Montag von 08:00 bis 11:00 Uhr Jugendamtes LWL-PCH für den Bereich Stadt Sternberg und Donnerstag von 08:00 bis 10:30 Uhr Umgebung (nicht Stadt Brüel und Umland) Beginnend mit dem von 16:30 bis 17:30 Uhr 03.06.2019, findet diese immer 14-täglich, montags, in der Zeit zwischen 08:00 - 16:00 Uhr, in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Brüel Erziehungsberatungsstelle des DRK Sternberg, Finken- August-Bebel-Straße 1 kamp 5, statt. Tel.-Nr.: 038483 298752 Eine vorherige Terminabsprache wird aufgrund von vielen Au- ßenterminen unter der Telefonnummer 03871 7225169 empfoh- Montag geschlossen len. Dienstag von 10:00 bis 12:00 Uhr und Bitte beachten Sie, dass ich im Falle von Umgangs-, Trennungs- von 13:00 bis 18:00 Uhr und Scheidungsproblematiken lediglich die Erstberatung über- Mittwoch von 14:00 bis 17:00 Uhr nehmen kann. Der hierfür zuständige Kollege, Herr Parlow, ist Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr unter 03871 7225105 ausschließlich in Parchim erreichbar. Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr M. Neumann Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin Gemeindebibliothek Dabel Tel: +49 3871 722-5169 Wilhelm-Pieck-Straße 20 Fax: +49 3871 72277-5169 Montag, Dienstag E-Mail: mneumann@kreis-lup.de und Donnerstag von 15:00 bis 17:00 Uhr Gemeindebibliothek Witzin Schiedsstelle in Sternberg Gemeindezentrum Antje Kühl Mittwoch von 18:00 bis 19:00 Uhr Tel.: 0172 9647267 E-Mail: schiedsstelle@stadt-sternberg.de Heimatstube Brüel Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung August-Bebel-Str. 1 19412 Brüel (im Bürgerhaus) ist geöffnet jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 14:00 bis 17:00 Uhr außerhalb der Öffnungszeiten nach tel. Voranmeldung bei: J. Goldberg: 038483 20357 Die Außensprechtage sind immer an jedem 1. Mittwoch im R. Bründel: 038483 20404 oder 0152 51082834 Monat! H. Gröger: 038483 20551 oder 0152 24413357 Der Außensprechtag findet im alten Postgebäude nebenan statt, Am Markt 3, Seiteneingang links. Der Freundeskreis der Heimatstube Brüel Kontaktdaten: Pflegestützpunkt Parchim Heimatstube Dabel Putlitzer Straße 25 W.-Pieck-Str. 20 19370 Parchim 19406 Dabel Telefon: 03871 722-5091 Tel.: 038485 20420 Fax: 03871 72277-5091 Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr Internet: www.pflegestuetzpunkteMV.de
Nr. 05/2020 –5– Sternberger Seenlandschaft Schuldnerberatung in Sternberg Information der Stadtwerke Sternberg Ansprechpartner: Anette Zimmermann zur Abfuhr der Inhaltsstoffe aus Kleinkläranlagen Sprechzeiten: und abflusslosen Gruben Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Die Entleerung Ihrer Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und fordern Sie bitte direkt bei der nachfolgenden Firma an: 13:00 - 15:00 Uhr NWL Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Norddeutsche Wasser Logistik GmbH und nach vorheriger Absprache Vielbecker Weg 23936 Grevesmühlen Suchtberatung Sie erreichen diese Firma unter Ansprechpartner: Marcus Müller Tel.: 03881 756490, Fax: 03881 757484 Sprechzeiten: oder über E-Mail-Adresse: info@nwl-gvm.de Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und Stadtwerke (Bereitschaft) 0171 7119337 13:00 - 16:00 Uhr Ihre Stadtwerke Adresse: Schuldner/Suchtberatungsstelle Parchim Außenstelle Sternberg Luckower Str. 29 a 19406 Sternberg Telefon: 03847 451399 E-Mail: schuldnerberatung.sternberg@kloster-dobbertin.de Eingeschränkte Erreichbarkeit Zur Information der Verwaltung ab 4. Mai 2020 Alle hier aufgeführten Sprech- und Öffnungszeiten entspre- Alle Ämter der Stadt Sternberg sind von Montag, 04.05.2020, an chen aufgrund der derzeitigen Umstände in Bezug auf die eingeschränkt für den Publikumsverkehr geöffnet. Corona Pandemie und der Einschränkung nicht dem tat- Für Dienstleistungen, die ein persönliches Erscheinen erfor- dern, können von nun an Termine telefonisch oder per Mail mit sächlichen Stand. Bitte entnehmen Sie aktuelle Änderungen den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verabredet wer- auf der Internetseite: den. Die Kontaktdaten werden vor dem Termin aufgenommen, https://amt-ssl.de/informationen-zum-corona-virus.html um bei einer möglichen Feststellung einer Infektion die Nach- verfolgung und Kontaktaufnahme von sogenannten Kontaktper- sonen zu ermöglichen. Diese Daten werden nach einem Monat WEMAG-BAE Brüeler vernichtet. Abwasserentsorgungsgesellschaft mbH Das Betreten des Rathauses (Am Markt 1), des Bürgerbüros (Am Markt 2) und des Verwaltungsgebäudes in der ehemaligen Information für unsere Kunden in der Stadt Brüel Post (Am Markt 3) und des Archivs im Finkenkamp ist ohne vor- herige Anmeldung vorerst noch nicht möglich. 1. Unsere Dienststelle in Brüel erreichen Sie an Werktagen Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, eine Mund-Nasen-Be- tagsüber unter: deckung zu tragen, wenn sie städtische Gebäude, das Archiv • für den Bereich Trinkwasser und Fernwärme, 038483 3130 oder die Bibliothek betreten, und sich an die allgemein gebote- • für den Bereich Abwasserentsorgung, 0385 755-2281 nen Hygiene- und Abstandsregeln zu halten. 2. für die Annahme von Störungsmeldungen in der Versorgung Die Zeiten, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den mit Strom, Wasser, Fernwärme und in der Abwasserentsor- Bürgerinnen und Bürgern nach erfolgter Terminvergabe in den gung außerhalb der Arbeitszeit erreichen Sie uns unter: 0385 Dienststellen zur Verfügung stehen, lauten: 755-111. Dienstag 09.00 bis 12.00 und 13.30 bis 18.00 Uhr 3. Zu allen Fragen zur Verbrauchsabrechnung Strom, Wasser, Mittwoch 09.00 bis 12.00 Uhr Abwasser haben wir folgende Service-Nr. eingerichtet: 0385 Donnerstag 09.00 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr 755-2755. Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr 4. Die Entleerung Ihrer Kleinkläranlage und abflusslosen Gru- ben fordern Sie bitte direkt bei der Firma Heck-Humus Kom- Vereinsräume stehen zur Vermietung postierungsgesellschaft mbH, Ludwigsluster Chaussee 55, 19061 Schwerin an. Sie erreichen die Firma unter Tel.: 0385 in Brüel 3924510, Telefax: 0385 3924513. 5. Zu Fragen der Abwasserentsorgung beraten wir Sie gern im persönlichen Gespräch zu unseren Sprechzeiten, die wir je- den Dienstag für Sie in der Zeit von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr in der Netzdienststelle Brüel, Sternberger Str. 91, durchführen. Termine außerhalb dieser Sprechzeit können Sie telefonisch vereinbaren unter: 0385 755-2281. WEMAG AG BAE GmbH Information der EURAWASSER Nord GmbH Ein Vereinsgebäude in der Nähe des Wasserwerks in Brüel steht Für die Störungsbeseitigung in der Trinkwasserversorgung und zur Vermietung. Es handelt sich um mehrere Räume und Abstell- in der Abwasserentsorgung erreichen Sie uns: möglichkeiten sowie eine Garage. Vorhanden sind alle Anschlüs- EURAWASSER Nord GmbH se Strom, Wasser, Abwasser sowie ein paar Stühle, Tische und Am Augraben 2 eine Pentry Küche. Die Gebäude können gern nach Besichtigung 18273 Güstrow/Glasewitzer Burg an einen Verein oder eine Institution vermietet werden. Tel.: 03843 77600 Homepage: http://www.eurawasser-nord.de Interessenten melden sich bitte bei Fr. Behrens unter 03847 / 444575 E-Mail: info@eurawasser-nord.de oder Bürgermeister Burkhard Liese unter 0172 / 3842042
Sternberger Seenlandschaft –6– Nr. 05/2020 Steine zu verkaufen Tabelle: Auszug von Verstößen gegen Halt- und Parkvorschriften. Der Bauhof der Stadt Brüel hat einige kleine Mengen an Feld- Tatbestand Regel- steinen sowie gehauene Granitsteine zum Verkauf. Diese kön- satz in € nen über den Bürgermeister Burkhard Liese angefragt und Vorschriftswidrige Gehwegbenutzung 55 besichtigt werden. Ausserdem sind noch gefällte Bäume vom Allgemeiner Parkverstoß 25 Waldstück am Roten See erhältlich. Telefonisch auch beim Bür- mit Behinderung oder länger als eine Stunde 40 germeister zu erfragen unter 01522 2685813 Allgemeiner Haltverstoß 20 mit Behinderung 35 An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer Kurve ge- parkt 35 mit Behinderung oder länger als eine Stunde 55 mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz 100 Unzulässig auf einem Geh- und Radweg geparkt 55 mit Behinderung, länger als eine Stunde und dabei mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung → bis zu 100 Vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt 55 mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz 100 Unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt 55 Unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge geparkt 55 Der Bürgermeister der Gemeinde Dabel informiert Eigentlich wollte ich zu dieser schönen Frühjahrszeit durch unsere Gemeinde schlendern und viele Angelegenheiten direkt mit den Anwohnern be- sprechen. Zudem wollte unse- re Gemeindevertretung sich auch mal vor Ort einen Über- blick über die der Gemeinde gehörenden Grundstücke ver- schaffen. Aber da war ja was …! Ich will das böse Wort nicht benutzen, werde aber wohl später nicht umhinkommen es Das Ordnungsamt informiert zu gebrauchen. Aber erst mal Mit der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtli- zu den aus meiner Sicht po- cher Vorschriften, die am 27.04.2020 im Bundesgesetzblatt (Nr. sitiven Vorgängen in unserer 19) verkündet und am 28.04.2020 in Kraft treten wird, werden Gemeinde. neue bzw. erhöhte Geldbußen einhergehen. Die folgende Aus- Wir haben einen Plan! Ja, tatsächlich! Derzeit sind unsere Ge- führung stellt dabei keine vollständige Auflistung aller angeho- meindearbeiter damit beschäftigt, Freiflächen wie Verkehrsin- benen Regelsätze dar, sondern stellt nur einige der vorgenom- seln oder Randstreifen zu beräumen. Bei den Verkehrsinseln menen Änderungen vor. sieht es manchmal auch aus wie berupfen, aber wenn es die Insbesondere für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Rad- Verkehrssicherheit verlangt, muss auch mal eine Krüppelkiefer wegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen dran glauben, die meinte sie muss unbedingt auf die Fahrbahn und das Parken und Halten in zweiter Reihe wurden die Regel- wachsen. Zweite Stufe von diesem Plan wird sein, diese Flä- sätze angepasst. Bei schwereren Verstößen ist in diesen Fällen chen bienen- und insektenfreundlich zu gestalten. Olle Piecker- darüber hinaus künftig der Eintrag eines Punktes in das Fahr- sträucher sind das nämlich nicht. Nebenbei bemerkt, konnte ich eignungsregister vorgesehen. bei meinen „Kontrollgängen“ auch sehr schön gestaltete Flä- Allgemeine Halt- und Parkverstöße werden nun mit einer Sank- chen vorfinden. Super! tion bis zu 25 Euro geahndet. Darüber hinaus werden auch die Obwohl sie mit ihrer grünen Farbe sehr gut getarnt sind, werden Geldbußen für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbe- vielen die neuen Müllbehälter in unserer Gemeinde aufgefallen hinderten-Parkplatz von 35 auf 55 Euro angehoben. Außerdem sein. Also ab sofort gibt es keine Ausrede mehr, Hundekot oder wird ein neuer Tatbestand für das unberechtigte Parken auf ei- Unrat in irgendeine Hecke zu werfen, der nächste Müllbehäl- nem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge eingeführt ter ist garantiert in der Nähe! Zudem habe ich neulich in einer (55 Euro). Reportage gesehen, dass gelangweilte Kinder und Jugendliche Auch die Geldbuße für das rechtswidrige Parken an engen oder anfingen in ihren Gegenden Müll zu sammeln, wäre ja mal ne unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich einer scharfen Anregung. Soll jetzt aber nicht heißen, dass ihr euern Hausmüll Kurve und vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzu- in die Behälter stopft, nur damit die Erwachsenen denken ihr fahrten wird angehoben. hättet Müll gesammelt!
Nr. 05/2020 –7– Sternberger Seenlandschaft Ratternde Rasenmäher und knatternde Kantenschneider sind in der Gartensaison gefragte Helfer. Doch wenn die motorbetrie- benen Geräte dröhnen, muss die Nachbarschaft einiges aus- halten. Ein Laubsauger kann es dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zufolge auf einen Schallpegel von bis zu 115 Dezibel bringen, das entspricht dem Krach eines Pressluft- hammers. Doch nicht jede Lärmquelle vom Nachbargrundstück muss akzeptiert werden. „Nach der Geräte- und Maschinenlärm- schutzverordnung gelten Mindestruhezeiten für 57 Gerä- tegruppen. Sie sind in jedem Fall einzuhalten”, teilt das Bür- geramt des Amtes Sternberger Seenlandschaft mit. An Sonn- und Feiertagen sollte keinen Rasen gemäht werden So liest es sich im Sonn- und Feiertagsgesetz M-V: Geräte wie Rasenmäher, -trimmer, Heckenschere, Laubbläser, Schredder oder Vertikutierer müssen abgeschaltet bleiben. An Werktagen - also auch sonnabends - sind Ruhezeiten von 20.00 Uhr bis 7:00 Uhr morgens einzuhalten. Für besonders lau- te Gartenhelfer wie Feinschneider, Grastrimmer oder Graskan- tenschneider, Laubbläser und Laubsauger gelten verschärfte Regeln: Sie dürfen nach der Geräte- und Maschinenlärmschutz- verordnung nur von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr betrieben werden. Lediglich wenn sie das EU-Umweltzei- chen tragen, sind sie von dieser Einschränkung ausgenommen. Auch Herr de Voss, der niederländische Investor, mit dem wir Mancherorts ist nicht nur die bundesweit geltende Verordnung zusammen die ehemalige Straße der DSF wiederbeleben wol- einzuhalten. Städte, Gemeinden oder auch Kleingartenvereine len, hat einen Plan. Bemerkenswert, was die Gemeinde, aber können für ihr jeweiliges Gebiet zusätzliche Ruhezeiten bestim- vor allem Herr de Voss da geleistet hat. An dieser Stelle kein men, die über die Verordnung hinausgehen. Informationen gebe Bild, sondern die Aufforderung sich selbst eins zu machen. Bei es meist beim kommunalen Verwaltungen. dem schönen Wetter ist ein Spaziergang dorthin und der zu er- wartende Anblick eine Freude! Nachtruhe von 22 Uhr bis 7 Uhr in der Frühe Natürlich nerven auch die Gemeindevertreter und mich die Nicht nur Gartengeräte können die Nerven der Nachbarschaft durch (und jetzt kommt das böse Wort) Corona verursach- auf die Probe stellen. Auch Grillpartys oder Kinderlärm sind ten Einschränkungen. Man könnte nun behaupten, war doch häufig Auslöser für Streit. „Von 22:00 bis 7:00 Uhr herrscht gar nicht so doll, aber ich möchte mir gar nicht vorstellen, wie Nachtruhe”, sagt Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mie- schlimm es wäre, hätte es diese Einschränkungen nicht gege- terbundes. Das heiße aber nicht, dass bis 22:00 Uhr Musik hem- ben. Ich hätte mir gewünscht, dass es etwas einfacher für unse- mungslos laut dröhnen dürfe. Mit Blick auf den Lärm gelte auch re betroffenen Gewerbetreibenden gewesen wäre, an Geld zu im Garten das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Wird kommen und ich hoffe, dass das hier auch mal die Chefetage die gegenseitige Rücksichtnahme über Gebühr strapaziert oder einer bestimmten Bank liest, denn wenn der Staat schon 80% werden Ruhezeiten für laute Gartengeräte missachtet, empfiehlt Bürgschaft (ich glaube jetzt sogar 100%) für Kredite übernimmt, sich, zunächst das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen. Am macht es einen äußerst uncoolen Eindruck Kunden, mit deren besten sollte man den Nachbarn zu sich bitten, damit er nach- Geld seit 30 Jahren gewirtschaftet wurde, Lösungen mit über empfinden kann, wie laut die Geräusche von nebenan zu hören 10% Zinsen anzubieten! sind. Und wenn wir schon beim Geld sind, natürlich behindert die Krach aus Nachbars Garten? Krise auch die Arbeit der Gemeindevertretung. Der Hauptaus- Betriebszeiten für Motorgeräte beachten/Notfalls das Um- schuss müsste über den Haushalt beraten, der Bauausschuss weltamt einschalten Empfehlungen für den Verkauf von Grundstücken abgeben und Ist der Nachbar nicht einsichtig, kann sich der Betroffene an die zu beschließen ist auch so einiges. Behörden wenden. Die Bußgeldhöhe bei Missachten der Ge- Hoffen wir, dass die Experten (und damit meine ich nicht die, räte- und Maschinenlärmschutzverordnung variiert, könne aber die zweimal am Krankenhaus vorbeigefahren sind und sich für empfindliche Größenordnungen erreichen. Ist das Ordnungs- Gesundheitsexperten halten) die Entscheider richtig beraten amt nicht mehr erreichbar, helfe die Polizei weiter. Wer glaubt, und diese dann auch die richtigen Entscheidungen treffen. Ein sich mit einer einfachen Trennwand oder einer Hecke vor dem wenig weitere Lockerung würde uns allen guttun. Lärm des Nachbarn wirkungsvoll schützen zu können, irrt. Eine Bleiben Sie gesund! dichte Hecke bringt eine Lärmreduzierung von maximal drei De- Jörg Neumann zibel, berichten Fachleute für Lärmbekämpfung in Berlin. Eine Lärmschutzwand müsse mindestens zwei Meter hoch sein und von einem Fachmann errichtet werden, um Wirkung zu zeigen. Krach aus Nachbars Garten? Eine einfache Hecke oder Trennwand habe eher “psychologi- sche Wirkung“. Wer die Nachbarn nicht sehe, empfinde ihre An- Betriebszeiten für Motorgeräte wesenheit nicht so stark. beachten/Nicht alles ist erlaubt Zum Verständnis bzw. zum Nachlesen haben wir noch einmal aber auch nicht verboten den entscheidenden Auszug aus der viel zitierten Maschinen- „Der alte Winter in seiner Schwäche zieht sich in die rauen Ber- lärmschutzverordnung aufgeführt. Hier sind insbesondere die ge zurück ...“ Schon Wolfgang Goethe schrieb es einst auf, die Gebiete aufgeführt, für welche die Regelungen im Einzelnen alljährliche Erfahrung. Ein paar Tage Sonne und Wärme und al- gelten. les sprießt und wächst. Vor allem wächst aber auch wieder der In welchem Gebiet man wohnt, kann aus den Flächennutzungs- Unmut über manchen Nachbarn. Ehe sich ein paar Grashalme plänen der Gemeinden ersehen werden. an die Oberfläche verirren, da hört man auch wieder die viel Diese können auch im Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung Rasenmäher und anderen Geräte. eingesehen werden.
Sternberger Seenlandschaft –8– Nr. 05/2020 Auszug aus der Geräte- und Anhang Maschinenlärmschutzverordnung (Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 3481 - 3482) Abschnitt 3 Nachstehende Geräte und Maschinen fallen nach § 1 in den An- Betriebsregelungen für Geräte und Maschinen wendungsbereich der Verordnung. §7 Legende: Betrieb in Wohngebieten Nr. = Ordnungsnummer des Gerätes oder der Maschine, (1) In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, entsprechend der Auflistung in Anhang I der Richtlinie Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung 2000/14/EG dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten für die Fremden- Gerät/ = Art des Gerätes und der Maschine, ggf. mit Leis- beherbergung nach den §§ 2, 3, 4, 4a, 10 und 11 Abs. 2 der Maschine tungswerten Baunutzungsverordnung sowie auf dem Gelände von Kranken- Sp. 1 = Spalte 1, entsprechend dem Anwendungsbereich häusern und Pflegeanstalten dürfen im Freien von Artikel 12 der Richtlinie 2000/14/EG 1. Geräte und Maschinen nach dem Anhang an Sonn- und Sp. 2 = Spalte 2, entsprechend dem Anwendungsbereich Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von von Artikel 13 der Richtlinie 2000/14/EG X in der = Gerät oder Maschine fällt in den Anwendungsbereich 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden, Spalte 1 der Spalte 1 bzw. der Spalte 2 2. Geräte und Maschinen nach dem Anhang Nr. 02, 24, 34 bzw. 2 und 35 an Werktagen auch in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr Nr. Gerät/Maschine Sp. Sp. 2 bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden, es sei denn, dass 1 für die Geräte und Maschinen das gemeinschaftliche Um- 01 Hubarbeitsbühne mit X weltzeichen nach den Artikeln 7 und 9 der Verordnung Verbrennungsmotor Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments und des 02 Freischneider X Rates vom 17. Juli 2000 zur Revision des gemeinschaftli- 03 Bauaufzug für den Materialtransport mit chen Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens (ABl. EG 03.1 Verbrennungsmotor X Nr. L 237 S. 1) vergeben worden ist und sie mit dem Umwelt- 03.2 Elektromotor X zeichen nach Artikel 8 der Verordnung Nr. 1980/2000/EG 04 Baustellenbandsägemaschine X gekennzeichnet sind. Satz 1 gilt nicht für Bundesfernstra- 05 Baustellenkreissägemaschine X ßen und Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes, die 06 Tragbare Motorkettensäge X durch Gebiete nach Satz 1 führen. Die Länder können für 07 Kombiniertes Hochdruckspül- und Saug- X Landesstraßen und nichtbundeseigene Schienenwege, die fahrzeug durch Gebiete nach Satz 1 führen, die Geltung des Satzes 08 Verdichtungsmaschine in der Bauart von 1 einschränken. 08.1 Vibrationswalzen und nichtvibrierende X (2) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann im Einzel- Walzen, Rüttelplatten und Vibrations- fall Ausnahmen von den Einschränkungen des Absatzes 1 zu- stampfer lassen. 08.2 Explosionsstampfer X Der Zulassung bedarf es nicht, wenn der Betrieb der Gerä- 09 Kompressor (< 350 kW) X te und Maschinen im Einzelfall zur Abwendung einer Gefahr 10 Handgeführter Betonbrecher und X bei Unwetter oder Schneefall oder zur Abwendung einer Abbau-, Aufbruch- und Spatenhammer X sonstigen Gefahr für Mensch, Umwelt oder Sachgüter erforder- 11 Beton- und Mörtelmischer X lich ist. 12 Bauwinde mit Der Betreiber hat die zuständige Behörde auf Verlangen über 12.1 Verbrennungsmotor X den Betrieb nach Satz 2 zu unterrichten. 12.2 Elektromotor X Von Amts wegen können im Einzelfall Ausnahmen von den Ein- 13 Förder- und Spritzmaschine für Beton X schränkungen des Absatzes 1 zugelassen werden, wenn der und Mörtel 14 Förderband X Betrieb der Geräte und Maschinen zur Abwendung einer Gefahr 15 Fahrzeugkühlaggregat X für die Allgemeinheit oder im sonstigen öffentlichen Interesse 16 Planiermaschine (< 500 kW) X erforderlich ist. 17 Bohrgerät X (3) Weitergehende landesrechtliche Vorschriften zum Schutz 18 Muldenfahrzeug (< 500 kW) X von Wohn- und sonstiger lärmempfindlicher Nutzung und 19 Be- und Entladeaggregat von Silo- oder X allgemeine Vorschriften des Lärmschutzes, insbesondere Tankfahrzeugen zur Sonn- und Feiertagsruhe und zur Nachtruhe, bleiben unbe- 20 Hydraulik- und Seilbagger (< 500 kW) X rührt. 21 Baggerlader (< 500 kW) X §8 22 Altglassammelbehälter X 23 Grader (< 500 kW) X Betrieb in empfindlichen Gebieten 24 Grastrimmer/Graskantenschneider X Die Länder können 25 Heckenschere X 1. unter Beachtung des Artikels 17 der Richtlinie 2000/14/EG 26 Hochdruckspülfahrzeug X weitergehende Regelungen für Einschränkungen des Be- 27 Hochdruckwasserstrahlmaschine X triebs von Geräten und Maschinen nach dem Anhang in von 28 Hydraulikhammer X ihnen als empfindlich eingestuften Gebieten treffen, 29 Hydraulikaggregat X 2. unter Beachtung der allgemeinen Vorschriften des Lärm- 30 Fugenschneider X schutzes Regelungen zu weitergehenden Ausnahmen von 31 Müllverdichter, der Bauart nach ein X Einschränkungen des Betriebs von Geräten und Maschinen Lader mit Schaufel (< 500 kw) nach dem Anhang treffen, soweit 32 Rasenmäher (mit Ausnahme von X a) lärmarme Geräte und Maschinen eingesetzt werden, - land- und forstwirtschaftlichen Geräten deren Betrieb nicht erheblich stört oder unter Abwä- - Mehrzweckgeräten, deren Hauptan- gung öffentlicher und privater Belange sowie unter Be- trieb eine installierte Leistung vom mehr rücksichtigung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten als 20 kW aufweist) Vorrang hat, oder 33 Rasentrimmer/Rasenkantenschneider X b) der Betrieb im öffentlichen Interesse erforderlich ist. 34 Laubbläser X
Nr. 05/2020 –9– Sternberger Seenlandschaft 35 Laubsammler X Straßenverkehr zu errichten. 36 Gegengewichtsstapler mit Verbren- Am Ende der Baumaßnahme werden auch die Widerlager der nungsmotor vorhandenen Radwegbrücke zurückgebaut und die Flächen 36.1 geländegängiger Gabelstapler X werden renaturiert. (Gegengewichtsstapler auf Rädern, der Nahezu über die gesamte Bauzeit (ab August 2020 bis Jah- in erster Linie für naturbelassenes resende 2021) wird der Verkehr einspurig (mit Ampelregelung) gewachsenes und aufgewühltes Gelän- durch die Baustelle oder örtlich an der Baustelle vorbeigeführt. de, z. B. auf Baustellen, bestimmt ist) Während der Bauzeit ist es notwendig, die Bundesstraße B 104 36.2 sonstiger Gegengewichtsstapler mit X zwei Mal für ca. eine Woche voll zu sperren. Dies ist für die Mon- einer Tragfähigkeit von höchstens tage bzw. Demontage der Behelfsbrücke notwendig. 10 Tonnen, ausgenommen Die Vollsperrungen werden voraussichtlich in den Herbstferien Gegengewichtsstapler, die speziell für 2020 und 2021 stattfinden. die Containerbeförderung gebaut sind Während der Zeiträume der Vollsperrungen wird der Verkehr 37 Lader (< 500 kW) X großräumig über hierfür geeignete Landes- und Bundesstraßen 38 Mobilkran X (südlich von Sternberg über die Bundesstraße 192 und weiter 39 Rollbarer Müllbehälter X über Landesstraßen L 16, L 091 und L 09 zur B 104) umgeleitet. 40 Motorhacke (< 3 kW) X 41 Straßenfertiger Hinweis für Wassertouristen auf der Warnow 41.1 ohne Hochverdichtungsbohle X Die Durchfahrt unter der Straßenbrücke B 104 in Weitendorf ist 41.2 mit Hochverdichtungsbohle X infolge des Brückenersatzneubaues von August 2020 bis De- 42 Rammausrüstung X zember 2021 nicht möglich. 43 Rohrleger X Es ist ein Umsetzen der Kanus/Boote erforderlich. Der Ausstieg 44 Pistenraupe X befindet sich vor der Fischtreppe. Die Bundesstraße B 104 ist 45 Kraftstromerzeuger zu queren. Der Wiedereinstieg ist am Kanucamp in Weitendorf 45.1 < 400 kW X möglich. 45.2 >= 400 kW X 46 Kehrmaschine X 47 Müllsammelfahrzeug X 1. Änderung zur Friedhofsordnung 48 Straßenfräse X vom 23.03.2017 49 Vertikutierer X 50 Schredder/Zerkleinerer X Gemäß Artikel 25 Absatz 3 Nummer 4 der Verfassung der Evan- 51 Schneefräse (selbstfahrend, ausgenom- X gelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland erlässt der Kir- men Anbaugeräte) chengemeinderat die nachstehende zu veröffentlichende 1. Än- 52 Saugfahrzeug X derung zur Friedhofsordnung vom 23.03.2017 für den Friedhof 53 Turmdrehkran X der örtlichen Kirchen zu Dabel/Kirchengemeinde Dabel. 54 Grabenfräse X Dieser Beschluss bedarf der kirchenaufsichtlichen Genehmi- 55 Transportbetonmischer X gung gemäß Artikel 26 Absatz 1 Nummer 1 der Verfassung der 56 Wasserpumpe (nicht für Unterwasser- X Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland. betrieb) §1 57 Schweißstromerzeuger X Inhalt der Änderung ergänzt wird § 20 (Urnengrabstätten) Abs.6 (Urnengemein- schaftsanlage) Der Beisetzung von Urnen dient auch die Urnengemeinschafts- anlage. Diese besteht aus einem Rasenfeld, welches in Raster von 60 x 60 cm aufgeteilt ist und pro Raster den Platz für eine Urne vorsieht. Nach der Bestattung wird das zuvor entfernte Rasenstück wie- Hinweis: Satzungen und öffentliche Bekanntmachungen der eingesetzt. der Stadt Sternberg und der Stadt Brüel werden auf den Eine Bepflanzung durch den Nutzungsberechtigten ist nicht jeweiligen Internetseiten unter www.stadt-sternberg.de und erlaubt. Der Erwerb eines Platzes in der Urnengemeinschafts- www.stadt-brueel.de veröffentlicht. anlage zu der laut Gebührenordnung festgelegten Gebühr, be- inhaltet den Grabplatz, die Pflege und die Friedhofsunterhal- tungsgebühr und die zentrale Namensnennung auf einer Stele. Die Namen werden 1x im Jahr vor dem Totensonntag durch ei- Ersatzneubau der Brücke über die Warnow nen Steinmetz eingebracht. Der Friedhofträger verpflichtet sich in Weitendorf für die Dauer der Ruhefrist die Urnengemeinschaftsanlage zu pflegen und in Stand zu halten. Das Straßenbauamt Schwerin plant die vorhandenen Brücke Die exakte Lage der Urnen ist in der Friedhofverwaltung doku- über die Warnow in Weitendorf im Zuge der Bundesstraße B mentiert. 104 durch eine neue Brücke zu ersetzen. Es gilt die Ruhezeit für die Urnengrabstätten. Zum Ablegen von In Vorbereitung hierzu wird neben der vorhandenen Brücke eine Blumen oder Kränzen ist ein zentraler Platz in der Urnenge- einspurige Behelfsbrücke errichtet, über die der Verkehr wäh- meinschaftsanlage ausgewiesen. rend der Bauzeit der Straßenbrücke örtlich umgeleitet wird. Des Weiteren besteht die Möglichkeit die Namen Verstorbener, Fußgänger und Radfahrer können die Behelfsbrücke nutzen. die vor 2020 auf der Urnengemeinschaftsanlage bestattet wor- Ein separater Geh- Radweg ist vorgesehen. den sind auf der Stele zu benennen.Die Anmeldefrist für eine Die vorhandene Straßenbrücke wird im Anschluss an die Her- nachträgliche Namensnennung endet am 31.07.2020. stellung der örtlichen Umfahrung abgebrochen. Zwecks nachträglicher Namensnennung muss im Vorfeld ein Die neue Brücke wird an gleicher Stelle errichtet. Im Anschluss an die Verkehrsfreigabe der neuen Brücke wird die einspurige Vertrag mit der Kirchengemeinde geschlossen und die vertrag- Behelfsbrücke sowie die örtliche Umfahrung zurückgebaut. lich festgelegten Kosten beglichen worden sein. Der Radweg wird zukünftig über die neue Brücke überführt. Inkrafttreten Während der Baumaßnahme werden die Widerlager der Rad- (1) Diese 1. Änderung der Friedhofsordnung tritt am Tage nach wegbrücke genutzt, um auf diesen die Behelfsbrücke für den ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Sternberger Seenlandschaft – 10 – Nr. 05/2020 Sie kann jederzeit ergänzt und abgeändert werden. Allen Grundstückseigentümern, Nutzern und Fischereiberech- (2) Mit Inkrafttreten dieser 1. Änderung behalten die nicht ge- tigten wird hiermit die Möglichkeit auf Anhörung zur mündli- änderten Bestimmungen der gültigen Friedhofsordnung vom chen und schriftlichen Äußerung bzw. zur Niederschrift in un- 23.03.2017 ihre Rechtskraft. seren Diensträumen in 19417 Warin, Wald-Eck 7 (GTZ), Tel. 038482/22216, Fax 038482/22245 gewährt. gez. Ohlendorf Verbandsvorsteher Der Beschluss über die 1. Änderung wurde vom Evange- lisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg genehmigt am 26.03.2020. Die Witziner Weltentdecker Ostern 2020 1. Änderung zur Friedhofsgebührenordnung Eine nette Idee hatten die Erzieherinnen der ASB-Kita „Witziner vom 27.03.2017 Weltentdecker“. Da in dieser besonderen Zeit nur einige Kin- der die Kita besuchen durften und das Osterhäschen ein paar Gemäß Artikel 25 Absatz 3 Nummer 4 der Verfassung der Evan- Tage vor Ostern ratlos auf dem Spielplatz nach den Kindern gelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland erlässt der suchte, weil es das Lachen und das Fröhlichsein der Witziner Kirchengemeinderat die nachstehende zu veröffentlichende 1. Kita-Kinder vermisste, da hatten die Erzieherinnen schon längst Änderung der Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe der eine Idee. Sie „packten“ für jedes ihrer Kinder einen Osterbrief, örtlichen Kirche zu Dabel/Kirchengemeinde Dabel. Dieser Be- mit einem kleinen Gedicht, Bildern zum Ausmalen und einem schluss bedarf der kirchenaufsichtlichen Genehmigung gemäß kleinen Schokoladenosterhasen. Der Brief wurde dann von den Artikel 26 Absatz 1 Nummer 1 der Verfassung der Evangelisch- Erziehrinnen in den Briefkästen der Kinder „versteckt“. Lutherischen Kirche in Norddeutschland. Stolz zeigte uns unsere kleine Enkeltochter Lilly den Brief. Dafür §1 möchten wir als Oma und Opa den Erzieherinnen der Witziner Inhalt der Änderung Kita danken! geändert wird in § 5 Gebührenhöhe Heiner und Rosi Grabbert - Urnengemeinschaftsanlage mit zentraler Namensnennung auf einer Stele 1100,00 € - nachträgliche Namensnennung für Verstor- Auch Extra-Wünsche werden erfüllt bene die auf der Urnengemeinschaftsanlage vor 2020 bestattet worden sind 235,00 € DRK-Sozialstation übernimmt zusätzliche Aufgaben für ältere und kranke Menschen §2 Parchim/Banzkow. Die Kontaktsperre bleibt vorerst bestehen. Inkrafttreten Der Alltag wird auf absehbare Zeit nicht einfacher. Jede Nor- (1) Diese 1. Änderung der Friedhofsgebührenordnung tritt am malität fehlt. Vor allem ältere und kranke Menschen leiden in Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie kann besonderem Maß unter den Auswirkungen der Corona-Pan- jederzeit ergänzt und abgeändert werden. demie. Damit sie trotzdem zurechtkommen und gut versorgt (2) Mit Inkrafttreten dieser 1. Änderung behalten die nicht geän- sind, haben die Mitarbeiter des DRK Kreisverbandes Parchim derten Bestimmungen der gültigen Friedhofsgebührenordnung kurzerhand das Portfolio der Sozialstationen um den Fahrdienst vom 27.03.2017 g ihreg Rechtskraft. erweitert und erbringen zusätzliche Aufgaben. „Wir, verstärkt durch Unterstützung der Mitarbeiter aus unserem Fahrdienst, übernehmen jetzt Einkäufe und hauswirtschaftliche Dienstleis- tungen, bereiten Frühstück, besorgen Mittagessen und nehmen uns alle Zeit, die möglich ist, um Ablenkung und auch ein La- chen in den Tag zu bringen. Beim Spaziergang, beim Spielen und Basteln, beim Reden. Das alles mit dem notwendigen Ab- stand, mit Mundschutz und Handschuhen. Und dennoch mit größtmöglicher menschlicher Nähe, damit sich niemand allein gelassen oder vergessen fühlt“, sagt Pflegedienstleiterin Caro- Der Beschluss über die 1. Änderung wurde vom Evange- lin Fritzsche. lisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg genehmigt am Ihr Team hat alle Hände voll zu tun mit dem täglichen Versor- 26.03.2020. gen ihrer pflegebedürftiger Klienten. „Alle waren sofort bereit, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen für die, die eigentlich noch relativ eigenständig sind, jetzt aber Unterstützung benöti- Öffentliche Bekanntmachung gen. Das ist großartig. Unser Gemeinschaftsgefühl wächst mit des Wasser- und Bodenverbandes jedem Tag. Wir helfen einander, um anderen helfen zu können“, „Obere Warnow“ Warin sagt Carolin Fritzsche. „Es ist wirklich ein gutes Gefühl, so sehr gebraucht zu werden“, findet Schwester Julia. Die junge Pflege- Entsprechend der gesetzlichen Unterhaltungspflicht für Ge- fachkraft ist gerade von ihrer Tour zurück. Sie war unter anderem wässer II. Ordnung veranlasst der Wasser- und Bodenverband mit einem 82-Jährigen und seinem Hund in der Weststadt spa- „Obere Warnow“ in seinem Verbandsgebiet folgende Maßnah- zieren. „Der Mann ist an Demenz erkrankt, er braucht dringend men: Strukturen. Eine davon war immer das selbstständige Abholen 1. Böschungs- und Sohlkrautung vom 15. Juli 2020 bis 31. De- seines Mittagessens aus der Cafetéria des nahe gelegenen zember 2020, Pflegeheims. Das kann er jetzt nicht mehr allein. Also gehen 2. erforderliche Grundräumung und Holzung vom 1. Oktober wir gemeinsam: mit Kochtopf im Beutel und dem Vierbeiner an 2020 bis 28. Februar 2021. der Leine…“ Am Ostring wartete eine ältere Dame schon darauf,
Nr. 05/2020 – 11 – Sternberger Seenlandschaft dass für sie eingekauft wird. Sie hat alles gut vorbereitet: Ein- kaufszettel, Portmonee und Beutel lagen auf dem Tisch bereit. „Erdbeeren. Ich möchte so gern noch Erdbeeren haben“, ruft die Seniorin Schwester Julia in den Flur hinterher. Eine Viertelstun- de später kehrt die vom Supermarkt zurück, mit prall gefülltem Einkaufsbeutel. Und mit Erdbeeren. Die gehbehinderte Seniorin hält das Schälchen wie einen Schatz. „Sie sind ein Engel“, sagt sie noch, bevor sie den Kühlschrank auffüllt. „Hier in Parchim und auch im Betreuten Wohnen in Banzkow werden unsere zusätzlichen Angebote rege genutzt. Die Klien- ten reagieren mit großer Dankbarkeit. Auch die Angehörigen freuen sich. Viele können sich nicht so kümmern wie sonst. Ängste sind da, Tagesabläufe völlig anders. Wir machen ge- meinsam das Beste daraus und fühlen uns bestätigt“, so Carolin Fritzsche. Eine Osterüberraschung in dieser tristen Zeit Ein Dank an den Vorstand der Rheumaliga Brüel und deren Helfern, die als lebende Osterhasen allen Mitgliedern mit lieb geschriebenen Worten auf einem gebastelten Osterhasen als persönliche Überraschung einen herzlichen Ostergruß in den Brieflasten steckten. Dankeschön im Namen aller B. Gerth und D. Meier Schwester Julia kümmert sich jetzt auch um die Einkäufe von Christiane Francke. Und um Extra-Wünsche wie ein Schälchen Erdbeeren. Landfrauen nähen Masken Seit dem Sommer 2018 gibt es den Verein „Landfrauen Kloster Tempzin“ e. V. Der Verein organisiert sehr viele Veranstaltun- gen, Kuchenbasare und belebt und prägt das Dorfgeschehen in der Gemeinde Kloster Tempzin. Nachdem nun aber das ge- sellschaftliche Leben aufgrund der Corona Pandemie so gut wie stillsteht, treffen sich unter Einhaltung der derzeit notwendigen Vorgaben einige Mitglieder im Vereinshaus, um Mundschutz- masken herzustellen. So fertigen die Frauen mit ihren Nähma- schinen und viel Geschick Masken, die der Verein dann gegen eine Spende gern zur Verfügung stellt. Neben den Frauen der Landfrauen engagieren sich auch Mitglieder des Verein „Land- jugend 3 Seen Zahrensdorf“ bei dieser Aktion. So z. B. auch Lena, die ebenfalls mithilft, um die Masken herzustellen. „Es macht Spaß und ist eine willkommene Abwechslung“, sagt sie in unserem Gespräch. Wir, von der Redaktion sagen natürlich Die Werkstattgalerie öffnet wieder am 1. Mai Danke. Vom 1. Mai bis zum 30. August zeigen 12 Künstler und Kunst- handwerker Ihre Arbei- ten in unserer grünen Oase und möchten Sie damit inspirieren und erfreuen. Aufgrund der aktuellen Lage dürfen nur 8 Menschen gleich- zeitig in der Galerie sein, natürlich beachten wir Abstandsregeln und Hygienevorschriften. Wir freuen uns sehr auf Ihren Besuch.
Sternberger Seenlandschaft – 12 – Nr. 05/2020 Behindertenverband Sternberger wieder startet. Liebe Eltern, bleibt weiter so stark, wir wissen, es ist derzeit nicht einfach. Liebe Kinder, fühlt euch alle ganz lieb Seenlandschaft e. V. gedrückt von uns und vor allem, bleibt alle weiterhin gesund. Werte Mitglieder Eurer Philipp und eure Daisy, Dagmar, Gitta, Anna, Melli, Wir hoffen, Sie haben die Zeit der bisherigen Corona Krise gut Isi, Ela, Becci, Bianka, sowie Rona und Kerstin überstanden. Leider können wir auf Grund der momentaner Lage noch keine weiteren Termine bekanntgeben. Sollte sich Das Mehrgenerationenhaus informiert die Situation ändern, werden wir Sie auf diesem Wege benach- richtigen. Wenn Sie Fragen oder Probleme haben, bei denen wir Ihnen helfen können, können Sie sich gerne bei uns melden. Bleiben Sie Gesund! Der Vorstand Kita St. Martin in Dabel Aufgrund der momentanen Lage bleibt auch das Mehrgenerati- onenhaus bis auf weiteres leider geschlossen. Bleiben Sie alle schön gesund. Anke Zelas Neues von der Kita Sonnenschein Sternberg „Zu Corona Zeiten - Der etwas andere Maibaum“ Schon seit vielen Jahren ist es Liebe Eltern und besonders Kinder der Kita St. Martin in Da- Tradition, dass die Mädchen und bel. Wir alle machen gerade eine schwere Zeit durch, denn die Jungen unserer Einrichtung den Coronakrise bestimmt unseren Alltag. Für viele von euch ist Maibaum schmücken. Dieser der letzte Kindergartentag schon eine ganze Weile her, doch wird sonst nach dem Schmü- ihr sollt wissen, dass wir euch sehr vermissen. Am Oma- und cken durch die Mitarbeiter des Opatag im März hat noch keiner von uns damit gerechnet, dass Bauhofs auf dem Marktplatz das erstmal unsere letzte Feier miteinander war. An Ostern war aufgestellt. Auch in diesem Jahr es in der Kita ganz einsam und unser gemeinsamer Ausflug in wollten wir mit der Tradition nicht den Zoo konnte nun leider auch nicht stattfinden. Darüber sind brechen. Deshalb hatten wir die wir sehr traurig, aber wir werden ihn nachholen, wenn alles vor- Idee, den Apfelbaum auf unse- bei ist. Auch unser Sportfest und unser jährliches Sommerfest rem Spielplatz mit selbstgebas- müssen wir schweren Herzens absagen, sowie leider auch die telten Blumen, Herzen und bun- Abschlussfahrt unserer Hortkinder. Das ist besonders traurig, ten Bändern zu behängen. Die weil einige Kids bald in die weiterführende Schule gehen und wenigen Kinder, die derzeit un- wir nicht wissen, ob wir uns vorher noch einmal in der Kita wie- sere Kindertagesstätte besuchen dürfen, halfen beim Basteln dersehen. Wie ihr inzwischen bemerkt habt, ist nun der Frühling und Schmücken tatkräftig mit. Der Apfelbaum ist unser ganz schon da und hat viele bunte Blumen, Insekten und Sonnen- persönlicher Maibaum. In diesem Jahr gilt er als Symbol der strahlen mitgebracht. Die Vögel zwitschern und auch die Stör- Solidarität für die Berufsgruppen, die unseren Alltag am Leben che sind wieder in ihrem Nest und brüten. Ganz bestimmt habt erhalten,besonders aber auch den Menschen, deren Existenz ihr die vielen Krabbelkäfer schon auf den bunten Blumen und bedroht ist. Jede Blume, jedes Herz und jedes bunte Band steht auf den Wiesen entdeckt. Welche Blumen gefallen euch am für eine Familie, eine Berufsgruppe und einem Selbstständigen meisten oder habt ihr Lieblingskrabbelkäfer? Malt sie doch ein- Unternehmen. mal auf und legt uns die Bilder in den Kitabriefkasten. Wir hän- Heike Möller gen sie dann an den Fenstern auf, damit es auch bei uns schön bunt wird und ihr sie bei einem Spaziergang bewundern könnt. Wir würden uns sehr darüber freuen. Wie ihr ja wisst, nehmen Ostern, Christi Himmelfahrt und Pfingsten einen großen Stellen- wert im evangelischen Glauben ein und somit auch in unserer Kita. Wir finden es sehr schade, dass wir in diesen Zeiten nicht zusammen sein können und hoffen, dass ihr trotzdem an die Bedeutung dieser Tage denkt und ein wunderschönes Pfingst- fest mit euren Liebsten verbringt. Wir möchten euch wissen las- sen, dass ihr euch gerne an uns wenden könnt, wenn ihr Fragen habt oder Anregungen für eure Alltagsgestaltung braucht. Die Kinder in den Notgruppen haben es auch gerade nicht einfach, sie müssen sich an viele neue Regeln halten und dürfen teil- weise auch nicht miteinander spielen. Auch sie wollen euch wissen lassen, dass sie euch wahnsinnig vermissen und sich schon riesig auf den Tag freuen, an dem der normale Kitaalltag
Nr. 05/2020 – 13 – Sternberger Seenlandschaft sehr, dass die weiteren Konzerte in Woserin, Dabel und Ruchow wie geplannt durchgeführt werden können. Im Namen der Veranstalter von „Musik in alten Mauern“ Volkssolidarität- Seniorenwohnanlage Brüel Christian Lehsten Der Osterhase mal anders! Jedes Jahr gibt es für unsere Patienten eine Kleinigkeit zu Os- DRK Sommerfest findet leider nicht statt tern. In diesem Jahr wurden wir vor eine Herausforderung ge- Angesichts der aktuellen Lage und der Aussichten, die wir sehen, stellt. Unseren Patienten das Gefühl zu geben, dass sie auch in können wir unser beliebtes DRK-Sommerfest in diesem Jahr lei- dieser schwierigen Zeit nicht alleine sind, obwohl es leider keinen der nicht durchführen. ersehnten Besuch von der Familie gab. Deshalb haben das Team Das ist bei aller Bitterkeit der Entscheidung vor allem der gemein- der Sozialstation und ich, den Bewohner eine ganz besondere samen Verantwortung geschuldet, die wir alle haben, damit die Freude zu Ostern gemacht. Mit tatkräftiger Unterstützung von Covid 19-Pandemie weiterhin eingedämmt werden kann Frau A. Jobst aus Sternberg. Sie machte in liebevoller Handar- und wir unsere in den vollstationären Häusern versorgten Be- beit für alle 18 Bewohner einen selbstgemachten Eierwärmer und wohner weiterhin schützen. Es herrscht ein Ausnahmezustand auch der sechsjährige Luca Baustian aus Brüel schrieb für jeden einen lieben Ostergruß. Es gab Kuchen und natürlich auch ein auf unbestimmte Zeit. Noch kann oder will niemand sagen, wann Schokohasen dazu. Die Bewohner waren von der netten Geste und wie dieser, trotz der geplanten Lockerungen, wieder komplett sehr gerührt und die Schwestern unseres Pflegedienstes hatten aufgehoben werden soll. Selbst wenn Ende Mai oder Juni das einen riesen Spaß daran, den Osterhasen zu spielen. Schlimmste überstanden wäre und sich dann das Alltagsleben Auf diesem Wege möchte ich mich bei all denen, die uns unter- langsam wieder etwas normalisieren würde, Schule, Kita und die stützt haben, recht herzlich für die Mühe bedanken. Ihr habt dazu Arbeit aller wieder erlaubt sind, ist es nicht vertretbar, ein Fest beigetragen, unseren Senioren einen Moment lang die Sorgen mit so vielen systemrelevanten Mitarbeitern und zu betreuenden zu nehmen. Menschen aus den Risikogruppen auf engem Raum durchzu- führen. Die Bundesregierung bestätigt diese Sichtweise durch Hausdame Judith Hufnagel das Verbot von Großveranstaltungen bis Ende August. Zudem läuft uns auch die Zeit davon. Wir müssten jetzt schon mit vielen MitstreiterInnen organisieren und verbindlich planen. Das ist mit dieser Ungewissheit einfach unmöglich. Die Gesundheit ist das höchstes Gut dieser Gesellschaft, dem sich auch jegliche Form von selbstbestimmten Leben unterordnen muss. Wir gehen davon aus, dass Sie für unsere Entscheidung Ver- ständnis aufbringen. Schon jetzt freuen wir uns auf ein spektaku- läres oder vielleicht auch besonnenes Sommerfest 2021, wo wir unser 20-jähriges Jubiläum feiern werden! Alexander Plass Geschäftsbereichsleiter Pflege und Senioren Geschäftsführer Betreibergesellschaft Pflegeheim Stern- berg gGmbH Der Vorstand der Ortsgruppe der Volkssolidarität Brüel gratuliert recht herzlich und wünscht alles Gute Geburtstagskinder Monat Mai 2020 Möbius Ruth Meyer Johanna Krüger Hannelore Mohr Ramona Berg Elisabeth Geburtstage des Monats Mai Allen Geburtstagskindern im Monat Mai 2020 übermittelt das Amt Sternberger Seenlandschaft die allerherzlichsten Glück- wünsche. Ganz besondere Grüße gehen an: zum 95. Geburtstag Konzert in der Kirche zu Gägelow Frau Rode, Gisela in: Sternberg am 9.5.2020 abgesagt zum 90. Geburtstag Auf Grund der bestehenden Einschränkungen im Zuge der Herrn Brockmann, Günther in: Dabel Coronapandemie muss leider das erste Konzert in der Reihe Herrn Volkelt, Josef in: Dabel „Musik in alten Mauern“, das am 9.5. in der Kirche zu Gägelow stattfinden sollte, abgesagt werden. Wir bedauern sehr, dass Frau Simon, Lieselotte in: Langen Jarchow das Benefizkonzert nicht stattfinden kann. Die Musiker wollten Herrn Sztob, Dietrich in: Dabel mit ihrem Konzert die Restaurierung der Gägelower Kirche un- Frau Ratzmann, Elisabeth in: Sternberg terstützen. Die Veranstalter von „Musik in alten Mauern“ hoffen Frau Schröder, Ilse in: Sternberg
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