Traditionelle Feldrundfahrt - Stadt Rutesheim
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Donnerstag, 12. Juli 2018 Nr. 28 · 63. Jahrgang Traditionelle Feldrundfahrt Bei der Feldrundfahrt des Bau- ernverbands am 4. Juli 2018 kurz vor der Ernte stand der Erfahrungsaustausch unter und mit den Landwirten im Mittel- punkt. Ortsobmann Rolf Schüle begrüßte bei idealem Wetter die rd. 50 Teilnehmer/innen: Bür- germeisterin Susanne Widmai- er, Ersten Beigeordneten Martin Killinger, Stadtkämmerer Rainer Fahrner, 8 Stadträte/innen, Bau- hofleiter Siegfried Kappus, Vor- standsvorsitzenden Jürgen Held und Herrn Klaus Kohler, Volks- bank Leonberg-Strohgäu, Pfarrer Harald Rockel, Jagdpächter Ger- hard Scheeff und Thomas Bes- ser, vom Landratsamt Böblingen – Landwirtschaftsamt – Herrn Helmut Kaiser und Frau Marian- ne Häfner, von der Firma BayWa Herrn Frank Kogel sowie den Vorsitzenden des Kreisbauern- verbandes Andreas Kindler sowie zahlreiche Landwirte. Mit Traktoren und auf mit Stroh- ballen gepolsterten Anhängern sitzend wurden die Markungen Rutesheim und Perouse mit Exklave durchfahren. Hier Oktober bis zur Ernte im August muss das Feld zirka 5 Mal werden hauptsächlich Getreide, Mais, Raps, Zuckerrüben, befahren werden. Die Kosten für Saatgut, Dünger, Fungizide Kraut und Kartoffeln, neuerdings auch Soja angebaut. Die (Pflanzenschutzmittel) und Herbizide (Unkrautbekämpfungs- Kulturen stehen dieses Jahr relativ gut. mittel) können dabei den Erlös von rd. 1.000 € bei ca. Viele Informationen wurden vor Ort gegeben: Pflanzen- 7 Tonnen Weizenertrag pro Hektar nicht decken. Nur mit schutz gegen Pilzkrankheiten ist z.B. unverzichtbar. Er dient den staatlichen Zuschüssen und der weiteren Fruchtfolge in nicht der Ertragssteigerung, sondern der Ertragssicherung. den Folgejahren ist es möglich, einen Gewinn zu erzielen. Ohne Pflanzenschutz würde es wie früher Missernten oder Dafür sind gute und faire Preise für die Früchte der Arbeit Totalausfälle geben. Ohne Unkrautbekämpfung würde ein unabdingbar. Die Realität ist leider eine andere. nicht mehr beherrschbares riesiges Potential an Unkräu- Zum Abschluss der rund zweistündigen Rundfahrt saß man tern in den Kulturen entstehen, das später bzw. in den gemütlich in der neuen Feldscheune von Martin Schwarz Folgejahren nur mit einem weitaus größeren Einsatz von im Pfaffengrund zusammen. Dabei wurde noch vieles mehr Mitteln wieder beseitigt werden könnte. Dabei werden aus Kostengründen und im Sinne des Umweltschutzes ohnehin wie Schädlingsbefall, Pflanzenschutz, Unkrautbekämpfung nur zugelassene, gezielt wirkende Mittel in geringer Menge und Sortenempfehlungen, Ertrag- und Preiserwartungen an- eingesetzt, die vollständig abgebaut werden. Es gilt: So viel gesprochen. Bürgermeisterin Widmaier bedankte sich bei wie notwendig, so wenig wie möglich. Wichtig ist dabei, allen Beteiligten für das gute Miteinander und den sehr den optimalen Zeitpunkt im Frühstadium der Keimblattbil- konstruktiven Dialog. dung der Pflanzen bei leicht feuchter Witterung zu erwi- Bitte beachten Sie: In der Zeit der Bestellung und Ernte schen. Dann erreicht man mit kleinsten Mengen mehr als der Felder muss wieder mit den großen landwirtschaftlichen man später mit einem Vielfachen davon bewirken könnte. Fahrzeugen nicht nur auf Feldwegen gerechnet werden. Eine Kunst, zum richtigen Zeitpunkt das Richtige zu tun, Feld- und Waldwege sind keine Parkplätze. Sie dürfen die offensichtlich viele Landwirte gut beherrschen. nicht blockiert werden. Wie immer kann auch im Sommer Der große Aufwand für die Bestellung und Ernte sei an- nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme die notwendige schaulich am Beispiel „Weizen“ erklärt: Von der Aussaat im Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet werden.
2 Nummer 28 Donnerstag, 12. Juli 2018 Stadtnachrichten Rutesheim Stadtradeln 2018 Gelebte Radkultur – Radlerinnen und Radler aus Rutesheim wollen den Äquator mehrmals umrunden Herzliche Einladung, im Aktionszeitraum bis 16.07.2018 mitzumachen Das Stadtradeln in Rutesheim geht in die letzte Etappe. Nur Folgende besonderen Termine sind im Aktionszeitraum noch 4 Tage haben die Radlerinnen und Radler Zeit, im Alltag, noch geplant und wir laden herzlich dazu ein (eine Anmel- Freizeit oder Urlaub möglichst viele Kilometer mit dem Rad dung ist nicht notwendig): zurückzulegen. Mit rd. 21.500 Kilometern, die täglich weiter Samstag, 14.07.2018, 9.00 Uhr, startet an der Sporthalle Bühl zunehmen, kann sich das Ergebnis schon jetzt sehen lassen. ProRad zu einer Tagesfahrt zu den 7 Tannen – Althengstett, Für die derzeit 17 Teams und ihre Mitglieder ist das Zwischen- ca. 65 km. Tourenleiter: Werner Hefner. ergebnis jedoch kein Grund, einen Gang zurückzuschalten. Montag, 16.07.2018, 17.00 Uhr, startet an der Sporthalle Bühl Denn neben einem hervorragenden Ergebnis im Vergleich der die SKV-RAD Abteilung zu einer Rundfahrt Heimerdingen- teilnehmenden Kommunen winkt ihnen auch die Chance, bei Hochdorf, 36 km. Tourenleiter: Hermann Bauer. der abschließenden Prämierung und Verteilung der von unseren Sponsoren hagebaucentrum Bolay und eldorado gestifteten Wir wünschen beim Radeln stets viel Vergnügen und eine Preise ausgezeichnet zu werden. unfallfreie Fahrt! Sie können sich persönlich jederzeit selbst unter dem Link Ihre Stadtverwaltung Rutesheim www.stadtradeln.de (Für RadlerInnen / Re- gistrieren) einfach unter Stadt „Rutesheim“ beim „Team Ihrer Wahl“ registrieren und Ihre im Aktionszeitraum vom 26.06.2018 bis 16.07.2018 geradelten Kilometer selbst eintragen. Das Ziel ist, möglichst oft das Kfz stehen zu lassen und auf das Rad umzusteigen. Radeln Sie in diesen 3 Wochen möglichst viel, egal ob auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, im Urlaub, beruflich oder pri- vat, Hauptsache CO²-frei unterwegs. Un- ser Ziel ist allerdings nicht, dass wenige Teilnehmer/innen möglichst viele Kilometer radeln, sondern, dass möglichst viele mit- machen und Spaß am Radeln haben bzw. gewinnen. Teilnehmen können alle, natürlich auch Fa- milien. Machen Sie mit beim Stadtradeln und treten Sie für unser Klima in die Pedale. Radeln ist umweltfreundlich, kos- tengünstig und obendrein gesund. Fragen beantworten gerne Erster Beige- ordneter Martin Killinger und Frau Simone Scheeff, Tel. 07152/5002-1031, E-Mail: s.scheeff@rutesheim.de.
Stadtnachrichten Rutesheim Nummer 28 Donnerstag, 12. Juli 2018 3 Sommerferienprogramm 2018 - Es gibt noch freie Plätze- Viele Rutesheimer Mitbürger/innen, Vereine und Institutionen möchten den Kindern und Jugendlichen interessante und abwechslungsreiche Tage in der schulfreien Zeit bieten. Das komplette Programm ist auf unserer Homepage www.rutesheim.de/Infos aus der Stadt zu finden. Das Anmeldeblatt, möglichst bald, in den Rathaus-Briefkasten einwerfen oder an stadt@rutesheim.de mailen. Wir danken allen Mitwirkenden, Helfern und Betreuern für Ihr Engagement und für ihren Einsatz und wünschen allen schon heute das passende Sommerwetter und gute Erholung. Anmeldung zum Sommerferienprogramm 2018 Name ............................................................................................................................ Vorname/n ...................... ...................... ....................... ....................…….. (1. Kind) (2. Kind) (3. Kind) (4. Kind) Alter: ............. Jahre ............. Jahre ............. Jahre ............. Jahre (1. Kind) (2. Kind) (3. Kind) (4. Kind) Anschrift: ............................................................................................................................. Telefon: ........................ Handy der Eltern: ............................................................... Ich / Wir möchte/n an folgenden Veranstaltungen teilnehmen: O 26.07.2018 Schnuppertag im Schützenhaus Schützengilde DIANA Rutesheim e.V. O 27.07.2018 Flugmodelle bauen Modell-Flug-Club Perouse e.V. O 01.08.2018 Führung Flughafen Stuttgart Musikschule Rutesheim – 1. HHS e.V. O 13.08.2018 Lernort Natur: Mit Jägern in den Wald Kreisjägervereinigung Leonberg e.V. O 14.08.2018 Abenteuer bei den Royal Rangers Royal Rangers Rutesheim O 14.08.2018 Piraten auf Seefahrt Kreis Junger Christen Rutesheim e.V. O 16.08.2018 Judo-Workshop TSV Flacht, Judoabteilung O 17.08.2018 Ein Tag im Waldhochseilgarten Rutesheim Musikverein Rutesheim e.V. O 20.08.2018 Bunter-runder Nachmittag auf der Apfelwiese Heckengäu-Naturführer e.V. O 21.08.2018 Sport, Spaß und Spiel beim SV Perouse Sportverein Perouse e.V. O 24.08.2018 Ausflug zum Schwabenpark CDU-Stadtverband Rutesheim O 27.08.2018 Salve – sei gegrüßt! Ev.-meth. Kirche Rutesheim - Markuskirche O 31.08.2018 Schnuppertag beim TCR Tennisclub Ruteheim e.V. O 07.09.2018 Kinderkunsttag Stadtjugendreferat Rutesheim O 08.09.2018 Abrocken in einer Band Hortus Musicus, Freie Musikschule GbR Als Personensorgeberechtigte/r stimme/n ich/wir der Teilnahme des/r o.g. Kindes/r an den genannten Veranstaltungen und der Veröf- fentlichung eines Berichts mit Fotos über die Veranstaltungen im Amtsblatt, Tageszeitung, Homepage der Vereine und www.rutesheim.de zu. Mir ist bekannt, dass die Teilnahme am Sommerferienprogramm auf eigene Gefahr geschieht. Insbesondere kann eine Aufsicht und eine haftungsrechtliche Absicherung für den Hin- und Rückweg der Kinder zu den einzelnen Veranstaltungen durch die Stadt Rutesheim und die beteiligten Vereine/Organisationen nicht übernommen werden. Datenschutzinformation: Behördliche Datenschutzbeauftragte Simone Scheeff, Leonberger Straße 12, 71277 Rutesheim, Tel. 07152- 5002-1031, s.scheeff@rutesheim.de. Die personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Durchführung des Sommerferienpro- gramms erhoben und verarbeitet. Die Daten werden ab sofort gespeichert und nach Ablauf von 2 Jahren nach der letzten Veranstal- tung im Sommerferienprogramm gelöscht. Die Daten werden an die mitwirkenden Vereine zur Einhaltung ihrer Aufsichtspflicht weitergeleitet. Sollte ein Schadensfall eintreten, werden die Daten an die WGV-Versicherung zur weiteren Bearbeitung weitergeg- eben. Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadtverwaltung Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Ein- schränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können verlangen, die bereitgestellten personenbezogenen gemäß Art. 20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren. Sie sind nicht verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbe- zogenen Daten bereitzustellen. Sind Sie damit nicht einverstanden, kann eine Anmeldung nicht entgegengenommen werden und das Kind nicht am Sommerferienprogramm teilnehmen. Die Anmeldung ist nur gültig, wenn sie von mindestens einem Erziehungsberechtigten unterschrieben ist. Rutesheim, den ...................................Unterschrift/en: ........................................................................
4 Nummer 28 Donnerstag, 12. Juli 2018 Stadtnachrichten Rutesheim Notfalldienst der HNO-Ärzte und Augenärzte Bereitschaftsdienste Bei akuten Erkrankungen im Bereich der Hals-Nasen-Ohren- Heilkunde, die nicht durch den ärztlichen Notdienst versorgt werden können, ist die HNO-Universitätsklinik Tübingen, Elfriede-Aulhorn-Str. 5, in 72076 Tübingen (Tel. 07071 298- Ärztliche Notdienste 8088), zuständig. Der ärztliche Notdienst erfolgt durch die Notfallpraxis am Kran- Öffnungszeiten: Samstag, Sonntag und Feiertag von 8.00 kenhaus Leonberg, Rutesheimer Str. 50, in 71229 Leonberg. bis 20.00 Uhr Der bisherige gynäkologische Notfalldienst der Ärzteschaft Le- Zentrale Rufnummer: 01806-070711 onberg wird nicht mehr fortgeführt. Patientinnen mit gynä- kologischen Notfällen werden über den ärztlichen Notdienst Augenärztliche Notfallpraxis und ggf. über die gynäkologischen Ambulanzen der Kran- Am Katharinenhospital in der Augenklinik, Kriegsbergstr. 60, kenhäuser versorgt. Haus K, 70174 Stuttgart. Die Notfallpraxis am Krankenhaus Leonberg ist dienstbereit Öffnungszeiten: Freitag von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr montags 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr Wochenende von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr dienstags 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr Feiertage von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr mittwochs 14.00 Uhr bis 00.00 Uhr donnerstags 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr Zu den übrigen Zeiten im Notfalldienst ist die Notaufnahme der freitags 16.00 Uhr bis 00.00 Uhr Augenklinik zuständig. samstags 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr Zentrale Rufnummer: 0180-6071122 sonntags 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr feiertags 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr Zahnärztlicher Notdienst Patienten können ohne telefonische Voranmeldung in die Zu erfragen unter http://www.kzvbw.de Notfallpraxis kommen. Nach 22 Uhr bzw. nach 24 Uhr am Mittwoch und Freitag erfolgt die Versorgung von Notfallpa- Apotheken-Nachtdienst tienten durch die Notfallambulanz des Krankenhauses. Der Dienst beginnt morgens ab 8.30 Uhr und endet um 8.30 Uhr des Folgetags. Kostenfreie Rufnummer: 116-117 Do., 12.07. Apotheke am Marktplatz, Marktplatz 3, Weil der Stadt, Tel.: 07033-96 80 Hausbesuche werden weiterhin von der Notfallpraxis Fr., 13.07. Apotheke Warmbronn, Planstr. 3, durchgeführt Leonberg-Warmbronn, Tel.: 07152-94 95 50 ACHTUNG: neue Rufnummer für den ärztlichen Bereit- Sa., 14.07. Sonnen-Apotheke Rutesheim, Pforzheimer Str. 4, schaftsdienst außerhalb der Öffnungszeiten der Notfallpra- Rutesheim, Tel.: 07152-5 21 34 xis und für medizinisch notwendige Hausbesuche, kosten- So., 15.07. Obere Apotheke Magstadt, Maichinger Str. 21, freie Rufnummer: 116-117 Magstadt, Tel.: 07159-4 11 57 Für lebensbedrohliche Notfälle ist wie bisher der Rettungs- Mo., 16.07. Bären-Apotheke Leonberg, Eltinger Str. 13, dienst zuständig, Telefonnummer 112 Leonberg, Tel.: 07152-2 57 57 Di., 17.07. Apotheke Weissach, Hauptstr. 23, Weissach, Tel.: 07044-30 38 Notfalldienst der Kinder- und Jugendärzte Mi., 18.07. Christoph-Apotheke Münchingen, Christophstr. 2, Korntal-Münchingen-Münchingen, Kinderärztlicher Notdienst der niedergelassenen Kinder- und Tel.: 07150-43 47 Jugendärzte in der Kinderklinik Böblingen, Bunsenstr. 120, Sa., 14.07. Sonnen-Apotheke Rutesheim, Pforzheimer Str. 4, 71032 Böblingen (Tel. 07031 668-0) Rutesheim, Tel.: 07152-5 21 34 So., 15.07 Obere Apotheke Magstadt, Maichinger Str. 21, Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 19.00 bis 22.30 Uhr Magstadt, Tel.: 07159-4 11 57 Samstag, Sonntag und Feiertag von 8.30 Stadt-Apotheke Ditzingen, Marktstr. 16, Uhr bis 22.00 Uhr Ditzingen, Tel.: 07156-62 38 Zentrale Rufnummer: 01806-070310 Kinder- und jugendärztliche Notfallpraxis am Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 18.00 bis 22.00 Uhr Notrufe Samstag, Sonntag u. Feiertag von 8.00 bis 22.00 Uhr Polizei 110 Zentrale Rufnummer: 01805-011230 Polizeiposten Rutesheim (nicht ständig besetzt) 99910-0 Polizeirevier Leonberg (ständig besetzt) 6050 Herrenberg (Allgemeiner Notfalldienst) Rettungsdienst und Feuerwehr 112 Klinikum Sindelfingen-Böblingen, Krankenhaus Herrenberg, Krankentransport 19222 Marienstr. 25, 71083 Herrenberg Informations- u. Beratungstelefon häusliche Gewalt 07031/663-1331 Öffnungszeiten: Freitag von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr EnBW-Bezirksstelle Rutesheim (Störungen) 0800 3629-477 Samstag, Sonntag u. Feiertag von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr EnBW-Bezirksstelle Rutesheim Gasversorgung (Störungen) 0800 3629-447 Sindelfingen (Allgemeiner Notfalldienst) Stadtverwaltung Rutesheim 5002-0 Klinikum Sindelfingen-Böblingen, Krankenhaus Sindelfingen, Telefax 5002-1033 Arthur-Gruber-Str. 70, 71065 Sindelfingen außerhalb der Dienstzeiten (in dringenden Notfällen) Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 18.00 Uhr bis Feuerwehrkommandant, Herr Jäger 0157 71560654 22.00 Uhr Bauhofleiter, Herr Kappus 0171 5685378 Freitag von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr Wasserversorgung, Herr Güthler/Herr Weiß 0171 5685380 Samstag, Sonntag und Feiertag von 8.00 Straßenbeleuchtung, Herr Schenk 0170 4962249 Uhr bis 22.00 Uhr Kläranlage Rutesheim, Herr Seitter 0171 5685379
Stadtnachrichten Rutesheim Nummer 28 Donnerstag, 12. Juli 2018 5 Sprechzeiten IAV - Stelle Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle Bürgermeisteramt Rutesheim für hilfe- und pflegebedürftige Menschen Sprechzeiten und ihre Angehörigen Montag bis Freitag 9.30 – 12.30 Uhr Donnerstag 7.30 – 12.30 Uhr und 16.00 – 18.00 Uhr Bürgermeisteramt Rutesheim und nach Vereinbarung Leonberger Str. 15, Zimmer 213, Tel. 5002-1037, Frau Groth Ehrenamtlicher Besuchsdienst für ältere und kranke Men- Revierförster Herr Neumann schen Donnerstag, 12.07.2018 –. Die Sprechstunde entfällt! Herr Besserer Tel: 07152-7659442 Frau Groth Tel: 07152-5002-1037 Öffnungszeiten öffentlicher Einrichtungen Beratungsstelle bei Häuslicher Gewalt Kleinschwimmhalle „Frauen helfen Frauen e.V. Kreis Böblingen“ in der Theodor-Heuss-Turnhalle Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Freitag, 18.15 – 21.30 Uhr Tel. 08000 116 016 Information und Beratung für ein Leben ohne Gewalt. Telefon 07031 632808 Christian-Wagner-Bücherei Zu den Zeiten: Mo., Di., Do.: 10 – 13 Uhr und Mi.: 13 – 16 Uhr E-Mail: beratung@frauenhelfenfrauenbb.de Pforzheimer Str. 1 Notruftelefon 07031 222066: Tel. 90 57 67 Nachts von 20 – 7 Uhr sowie an Unsere Öffnungszeiten: Wochenenden und an Feiertagen rund um die Uhr. Montag 17.00 – 20.00 Uhr Landratsamt Böblingen Soziales Dienstag 9.00 – 11.00 Uhr und 17.00 – 19.00 Uhr Sozialer Dienst Mittwoch 15.00 – 18.00 Uhr Frau Felsen, Tel.: 07031/663-1595 Donnerstag 9.00 – 11.00 Uhr und 16.00 – 20.00 Uhr E-Mail: c.felsen@lrabb.de Freitag 9.00 – 11.00 Uhr und 15.00 – 19.00 Uhr Informationen über Sozialleistungen nach SGB XII wie Hilfe Samstag 10.00 – 13.00 Uhr zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Er- werbsminderung, Hilfe zur Pflege. Orientierungsberatung bei finanziellen und sozialen Schwierigkeiten für Personen ab 18 Bücherei in Perouse in der ehem. Schule Jahren. Waldenserstraße 46 Tel.: 53177 Nachbarschaftshilfe Mittwoch von 15.00 – 17.00 Uhr Freitag von 16.30 – 18.30 Uhr Rutesheim S. Kugler, Salzburger Str. 37, Tel. 58495 Wochenmarkt Vertretung: Tel. 54489 (B. Knoch) Der Wochenmarkt findet wieder auf dem Platz vor dem Pfle- geheim „Haus am Marktplatz“ statt. Spielstube für Kinder ab ca. 2 Jahren Samstag von 7.30 bis 12.00 Uhr. im Gemeindehaus der Johanneskirche Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 11.15 Uhr Ansprechpartnerin: U. Felger, Tel. 52199 Wertstoffhof Rutesheim Spielgruppe „Krabbelkäfer“ für Eltern mit Kindern ab ca. 6 Drescherstraße Monaten Mittwoch von 15.00 bis 18.00 Uhr Leider fällt diese Spielgruppe derzeit aus! Freitag von 15.00 bis 18.00 Uhr Bei Änderungen werden die neuen Zeiten und Kontaktdaten Samstag von 9.00 bis 15.00 Uhr hier bekanntgegeben! Spiel- und Kontaktgruppe in Perouse Für kleine Spielmäuse ab 6 Monate bis 3 Jahre Altes Rathaus Perouse Sozialstation Rutesheim dienstags 9.45 bis 11.00 Uhr Ansprechpartner: Franziska Herrmann, Tel. 07152/7657053. Widdumhof, Pforzheimer Straße 31 Bestattungsordner Frau Gampe-Röhrl, Tel. 5 55 69 Trauerhilfe GmbH, Schulstraße 30, Tel. 52421 E-Mail:sozialstation@rutesheim.de 112 ist Neben der Tagespflege Rutesheim Ihre Hausnummer die wichtigste Rathausplatz 5, Frau Nitsche, Tel. 5002-3700 Nummer bei einem Notfall! E-Mail: tagespflege@rutesheim.de
6 Nummer 28 Donnerstag, 12. Juli 2018 Stadtnachrichten Rutesheim Amtliche Altersjubilare Bekanntmachungen Eine Stunde kostenlose Beratung durch die Senioren der Wirtschaft für Rutesheimer Firmen und Firmengründer/innen. Aktuelle Termine: Mittwoch 25. Juli 2018 ab 14:00 Uhr Terminvereinbarung unter Telefon: 07152 5002 1051 E-Mail : stadt@rutesheim.de Informationen über die Senioren der Wirtschaft findet man unter: www.senioren-de r-wirtschaft.de Pro Rad Rutesheim Tourenangebot im Jahr 2018 Eingeladen sind alle, die Freude am Rad fahren haben. Die Touren sind besonders auch für Frauen geeignet. Das Tempo wird auf die Teilnehmer/innen abgestimmt, z.B. gemütliche oder flotte Fahrweise. Auf den untrainierten Teilnehmer wird Rücksicht genommen. Ein gesunder Kreislauf wird allerdings vorausgesetzt. Jede/r Teilnehmer/in ist für die Einhaltung der StVO, für die eigene Sicherheit und seine Unfall- bzw. Kran- kenversicherung selbst verantwortlich. Der ehrenamtlich tätige Tourenleiter kann keine Haftung übernehmen. Bitte den Fahr- radhelm nicht vergessen (zur eigenen Sicherheit). Touren-Treffpunkt: Sporthalle Bühl, Robert-Bosch-Straße 51 Tagestouren Samstag, 14. Juli Start: 9.00 Uhr, Dauer ca. 7-8 h Ziel: 7-Tannen, Althengstett, ca. 65 km TL: Werner Hefner, Tel. 59885 Einkehr: unterwegs Genaue Tourenroute oder individuelle Touren-Anfrage telefonisch beim Tourenleiter. Öffentliche Bekanntmachung am 12.07.2018 Umlegung „Gebersheimer Weg“ Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses und der Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses I. Umlegungsbeschluss Der Umlegungsausschuss hat am 09.07.2018 nach Anhörung der Eigentümer gemäß § 47 Baugesetzbuch (BauGB) in der gegenwärtigen Fassung für das Gebiet des Bebauungsplans „Gebersheimer Weg“ im Bereich der Gemarkung Rutesheim, nördlich der Gebersheimer Straße im Bereich der Bebauung Scheibbser Straße 121 bis Siemensstraße 14, östlich des Friedhofs im Abstand von ca. 65 m, südlich der Feldwege Flurstück Nr. 7741 im Gewann Heimerdinger Weg und Nr. 8817 im Gewann Gebersheimer Weg und westlich des Feld- wegs Flurstück Nr. 8848 im Gewann Hummelberg die Durch- führung einer Umlegung beschlossen. In das Verfahren sind folgende Flurstücke der Gemarkung Rutesheim einbezogen: 7703 (hiervon eine östliche Teilfläche mit ca. 760 m² einbezo- gen), 7704, 7705, 7706, 7707, 7708 (hiervon eine östliche Teil- fläche mit ca. 245 m² einbezogen), 7713, 7714, 7715, 7716, 7717, 7718, 7719, 7722, 7723, 7724, 7725, 7726, 7727, 7728, 7729, 7730, 7731, 7733, 7734, 7735, 7736, 7737, 7738, 7739, 7740, 8849, 8850, 8851, 8852, 8853, 8854, 8855, 8856, 8857, 8858, 8859, 8860, 8861 und 8861/1.
Stadtnachrichten Rutesheim Nummer 28 Donnerstag, 12. Juli 2018 7 Auf die Bestandskarte zur Umlegung wird verwiesen. reitung der von ihnen nach diesem Gesetzbuch zu treffenden Die Umlegung trägt die Bezeichnung „Gebersheimer Weg“. Maßnahmen Grundstücke betreten und Vermessungen oder Der Gemeinderat hat am 06.11.2017 beschlossen, für das ähnliche Arbeiten ausführen. Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. VI. Bekanntgabe des Umlegungsbeschlusses Durch die Umlegung sollen die im Umlegungsgebiet liegenden Der Umlegungsbeschluss gilt mit dem auf die ortsübliche Be- Grundstücke in der Weise neu geordnet werden, dass nach kanntmachung folgenden Tag als bekanntgegeben. Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. VII. Rechtsbehelfsbelehrung Der Beschluss über die Einleitung der Umlegung (Umlegungs- II. Durchführung beschluss) kann nach § 217 BauGB durch Antrag auf gericht- Die Durchführung der Umlegung obliegt gemäß § 3 Abs. 1 der liche Entscheidung angefochten werden. Verordnung der Landesregierung, des Innenministeriums und Der Antrag ist binnen 6 Wochen seit der Bekanntmachung bei des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Baugesetz- der Umlegungsstelle der Stadt Rutesheim, Rathaus, Leonber- buchs (BauGB-DVO) in der gegenwärtigen Fassung dem vom ger Straße 15, 71277 Rutesheim, einzureichen. Gemeinderat am 07.05.2018 gebildeten Umlegungsausschuss Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den „Gebersheimer Weg“. er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Verwaltungs- akt angefochten wird und einen bestimmten Antrag enthalten. III. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten Es wird empfohlen, den Antrag zu begründen sowie Tatsachen Die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts und Beweismittel anzugeben. an einem Grundstück oder an einem das Grundstück belasten- Über den Antrag entscheidet die Baulandkammer des Land- den Recht, eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung gerichts Stuttgart. aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechts, das zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks be- Hinweis: rechtigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grund- Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf gerichtliche stücks beschränkt, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb Entscheidung von den Beteiligten selbst gestellt werden kann. eines Monats von dieser Bekanntgabe (siehe Nr.VI) an bei der Jedoch muss sich der Antragsteller für die weiteren prozessu- Umlegungsstelle der Stadt anzumelden. alen Erklärungen in der Hauptsache eines vertretungsberechtig- Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder ten Anwalts bedienen (§ 222 Abs. 3 S. 2 BauGB). nach Ablauf einer von der Umlegungsstelle gesetzten Frist Nach § 224 Satz 1 Nr. 1 BauGB hat der Antrag auf ge- glaubhaft gemacht, so muss der Berechtigte die bisherigen richtliche Entscheidung gegen den Umlegungsbeschluss keine Verhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen, aufschiebende Wirkung. wenn der Umlegungsausschuss dies bestimmt. VIII. Öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Be- Der Inhaber eines in Absatz 1 bezeichneten Rechts muss die standsverzeichnisses Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs Für die Flurstücke des Umlegungsgebiets wurden eine Bestands- ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem ge- karte und ein Bestandsverzeichnis nach § 53 BauGB gefertigt. genüber die Frist durch Bekanntmachung des Verwaltungsakts Bestandskarte und Bestandsverzeichnis I (Angaben aus dem Lie- zuerst in Lauf gesetzt worden ist. genschaftskataster und Eigentümer laut Grundbuch) werden auf Die Eigentümer werden darauf hingewiesen, bestehende Pacht- die Dauer eines Monats in der Gemeinde öffentlich ausgelegt. verhältnisse rechtzeitig zu kündigen. Eventuelle Kosten für Einsicht in das Bestandsverzeichnis II (eingetragene Lasten Entschädigungen im Zusammenhang mit den aufzulösenden und Beschränkungen laut Grundbuch) kann jedem gestattet Pachtverhältnissen trägt der Eigentümer. werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis I liegen in der Zeit IV. Verfügungs- und Veränderungssperre sowie vom 23.07.2018 Vorkaufsrecht der Gemeinde bis 23.08.2018 (einschließlich) Von dieser Bekanntmachung an bis zur Bekanntmachung im Rathaus in 71277 Rutesheim, Bauamt, Zimmer 301 öffent- der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans dürfen nach § 51 lich aus und können während der üblichen Dienststunden dort BauGB im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung eingesehen werden. des Umlegungsausschusses Auskünfte erteilt das Bauamt, Zimmer 301, Herrn Kohm, Tel. 1. ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück 07152/5002-1041. und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Verein- barungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen Rutesheim, den 12.07.2018 ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Umlegungsausschuss Rutesheim Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird, oder Vorsitzende Baulasten neu begründet, geändert oder aufgehoben werden; Susanne Widmaier 2. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich Bürgermeisterin wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden; 3. nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertstei- gernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden; 4. genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige bauli- che Anlagen errichtet oder geändert werden. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen sowie Un- terhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeüb- ten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. Nach § 24 Abs.1 Nr. 2 BauGB steht der Gemeinde beim Kauf von Grundstücken, die in dieses Verfahren einbezogen sind, von dieser Bekanntmachung an bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans das gesetzliche allge- meine Vorkaufsrecht zu. V. Vorarbeiten auf Grundstücken Eigentümer und Besitzer haben nach § 209 Abs.1 BauGB zu dulden, dass Beauftragte der zuständigen Behörden zur Vorbe-
8 Nummer 28 Donnerstag, 12. Juli 2018 Stadtnachrichten Rutesheim Sanierung der Pforzheimer Straße 3. Kassenkreditermächtigung Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr Der Landkreis Böblingen saniert in diesem Jahr die Pforzheimer 2018 zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Verbands- Straße zwischen der Einmündung der Renninger Straße und kasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf der Einmündung der Drescherstraße im Gewerbegebiet. Zudem 2.000.000 € festgesetzt. In diesem Betrag sind keine Kas- werden in Abschnitten die Gas- und Wasserversorgungen er- senkredite enthalten, die aufgrund früherer Ermächtigungen neuert sowie die Bushaltestellen barrierefrei umgebaut, soweit aufgenommen und noch nicht zurückbezahlt wurden. dies möglich ist. Ab Montag, 30. Juli 2018 wird die Pforzheimer Straße zwi- 4. Kreditaufnahmen schen dem Pirolweg und der Einmündung in die Renninger Im Wirtschaftsjahr 2018 ist eine Kreditaufnahme in Höhe Straße sowie die Renninger Straße selbst bis zum Pflegeheim von 152.000 € vorgesehen. Widdumhof voll gesperrt werden. 5. Verpflichtungsermächtigung Die Umleitung des überörtlichen Verkehrs erfolgt über die Der Gesamtbetrag an Verpflichtungsermächtigungen wird Nordumfahrung sowie über die Robert-Bosch-Straße und auf 0 € festgesetzt. Bahnhofstraße. Der Wirtschaftsplan liegt beim Bürgermeisteramt Renningen, Hauptstr. 1 – Zimmer 212 – vom 13.07. bis 24.07.2018 zur Bekanntmachung des Einsichtnahme aus. Wirtschaftsplans 2018 des Zweckverbands Renninger Wasserversorgungsgruppe Einladung Die Gesetzmäßigkeit des von der Verbandsversammlung am zu einer 20.03.2018 beschlossenen Wirtschaftsplans 2018 wurde vom Sitzung des Gemeinderats am Montag, 16. Juli 2018 Landratsamt Böblingen mit Erlass vom 04.05.2018 bestätigt Rathaus – Sitzungssaal und der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme so- wie der Höchstbetrag der Kassenkredite genehmigt. Tagesordnung: Der Wirtschaftsplan 2018 wird hiermit öffentlich bekannt 19.00 Uhr Öffentlich gemacht. 1. Verleihung der Schulsozialpreise 2018 Der Wirtschaftsplan des Zweckverbands Renninger Wasserver- 2. Bekanntgaben sorgungsgruppe für das Wirtschaftsjahr 2018 wird festgesetzt: 3. Beigeordneten-Wahl 2018 1. a) im Erfolgsplan - Festlegung des Wahltermins und der in den Erträgen (Einnahmen) Stellenausschreibung und Aufwendungen (Ausgaben) auf je 1.333.000 € 4. Feststellung der Jahresrechnung b) im Vermögensplan für das Haushaltsjahr 2017 in den Einnahmen (Deckungsmittel) 5. Jahresabschluss 2017 und den Ausgaben auf je 928.000 € des Eigenbetriebs Wasserversorgung Rutesheim 2. Die Umlagen gemäß § 11 Abs. 2 der Verbandssatzung 6. Gewerbegebiet „Gebersheimer Weg“ werden vorläufig festgesetzt: - Vorplanung Tief- und Straßenbau mit Kostenschätzung a) Betriebskostenumlage vorläufig 735.000 € zuzgl. Der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe 7. Entsorgung des Klärschlamms - Vergabe der Leistungen b) Festkostenumlage vorläufig 568.000 € 8. Verschiedenes, Anfragen und Anregungen nach dem ab 1.01.2018 gültigen Schlüssel der Bezugsrechte mit 63,03 % Die Bevölkerung ist zu der Sitzung herzlich eingeladen. für Renningen und 36,97 % für Rutesheim, zuzgl. der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe c) Eigenvermögensumlage vorläufig 0 € nach dem Schlüssel wie bei Buchstabe b) Susanne Widmaier Diese Beträge sind Planansätze; die endgültige Höhe richtet Bürgermeisterin sich nach dem Rechnungsergebnis. Geschwindigkeitskontrollen Für die Verkehrssicherheit und für den Lärmschutz wurden die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge überprüft. Datum Uhrzeit Straße zulässige Gesamt- beanstandete % max Geschwindigkeit fahrzeuge Fahrzeuge km/h von bis 19.06.2018 10:00 Leonberger Straße, 30 35.459 27 0,1 45 26.06.2018 08:00 Fahrtrichtung Leonberg 19.06.2018 10:00 Leonberger Straße, 30 27.720 18 0,1 45 26.06.2018 08:00 Fahrtrichtung Pforzheim 26.06.2018 08:00 Leonberger Straße, 30 44.672 30 0,1 43 03.07.2018 14:00 Fahrtrichtung Leonberg 26.06.2018 08:00 Leonberger Straße, 30 41.347 26 0,1 45 03.07.2018 14:00 Fahrtrichtung Pforzheim
Stadtnachrichten Rutesheim Nummer 28 Donnerstag, 12. Juli 2018 9 Veröffentlichung Bekanntmachungen von Geburtstagen und Jubiläen anderer Ämter Wir bitten alle Einwohner, die 2018 eine Veröffentlichung ihres Geburtstages (ab 70.), Goldene Hochzeit usw. im Landkreis Böblingen Mitteilungsblatt und Leonberger Kreiszeitung nicht wün- schen, uns dies rechtzeitig mitzuteilen (Zimmer 204, Tel. Glasfaserausbau im Landkreis Böblingen 5002-1051). Breitbandveranstaltung am 16. Juli 2018 Personen, die bereits früher mitgeteilt haben, dass sie eine im Herman-Hollerith-Zentrum in Böblingen Veröffentlichung nicht wünschen, brauchen dies nicht noch Vertragsunterzeichnung des Pakts für Digitalisierung einmal tun. Das Landratsamt Böblingen informiert in einer Breitbandveran- staltung am Montag, den 16. Juli 2018 von 17:00 bis 19:00 Uhr im Foyer des Herman-Hollerith-Zentrums der Hochschule Reutlingen, in der Danziger Straße 6, 71034 Böblingen über Telefon: den aktuellen Stand der Entwicklungen des Breitbandausbaus Durchwahl-Rufnummern der Stadtverwaltung im Landkreis Böblingen und in der Region Stuttgart sowie über die Fördermöglichkeiten des Bundes für Kommunen, Unterneh- Bitte beachten Sie, dass die bisherigen 2-stelligen Durch- men und Gewerbegebiete. Hierzu sind auch alle interessierten wahl-Rufnummern durch 4-stellige Rufnummern, die für das Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen eingeladen. Rathaus alle mit „10“ beginnen, ersetzt worden sind. Wäh- Nach einer Einführung durch Landrat Roland Bernhard und len Sie deshalb bitte: einem Grußwort von Bürgermeister Bernd Dürr, Vorsitzender 5002-10xx. „xx“ steht für die bekannte bisherige 2-stellige Kreisverband Gemeindetag. spricht Prof. Dieter Hertweck, Her- Durchwahl-Rufnummer. man-Hollerith-Zentrum der Hochschule Reutlingen über Digita- In unserer Homepage www.rutesheim.de finden Sie alle lisierung in Unternehmen. Im Anschluss referiert Hans-Jürgen Durchwahl-Rufnummern gleich auf der Startseite. Bahde, Breitbandkoordinator der Wirtschaftsförderung Region Neue Rufnummern haben zudem erhalten: Stuttgart, über die Entwicklungen im Breitbandausbau in der Schulen Region Stuttgart. Im Anschluss informiert die ateneKOM über Gymnasium Rutesheim 5002-2500 Fördermöglichkeiten für Kommunen und Unternehmen. Am Realschule Rutesheim 5002-2800 Ende erfolgt die Unterzeichnung des Pakts für Digitalisierung. Theodor-Heuss-Schule Rutesheim 5002-2900 Moderiert wird die Veranstaltung vom Journalisten Otto Kühnle. Mensa Frau Elke Wagner 5002-3500 Im September 2017 hat das Landratsamt Böblingen eine Be- Kernzeit Schulzentrum 5002-3103 darfsumfrage zum Thema Glasfaserausbau im Landkreis durch- Hort Schulzentrum 5002-2909 geführt. Die Ergebnisse dieser Umfrage wurden den Kommu- Kernzeit / Hort Hindenburgstraße 5002-2912 nen zur Verfügung gestellt. Primäres Ziel dieser Erhebung war es, die unterversorgten Bereiche bzw. die weiße Flecken im Bauhof 5002-1400 Landkreis, vor allem in den Gewerbegebieten, zu identifizieren. Der Landkreis ist fast flächendeckend mit 30 Mbit/s versorgt. Bauhof Elektriker 5002-1401 Die Versorgung wird vor allem mit der Vectoring-Technologie Bauhof Wassermeister 5002-1402 sichergestellt. Vectoring kann jedoch eine Datenübertragungsra- Hinweis: Leider sind in der neuen Ausgabe 2018/2019 des te im Gigabitbereich nicht sicherstellen. Dies ermöglicht nur die Telefonbuches „Das Örtliche“ die alten Telefonnumern noch- reine Glasfasertechnologie. Besonders für Unternehmen ist die mals gedruckt worden. Wir bitten um Beachtung! Anbindung an ein gigabitfähiges Höchstgeschwindigkeitsnetz essentiell und zukunftsweisend. Ziel des Landkreises Böblingen und seiner Städte und Gemeinden ist es, allen Unternehmen und Bürgern im Landkreis den Anschluss an eine gigabitfähige Fundsachen Infrastruktur zu garantieren und somit in den nächsten Jahren beim Breitbandausbau einen großen Schritt voranzukommen. Beim Fundamt Rutesheim wurde abgegeben: 1 Schlüssel, 1 Geldbeutel. Allgemeine Bekanntmachungen Eigentumsansprüche sind auf dem Rathaus – Zi. 101 – geltend zu machen. Der Zweckverband Restmüll- heizkraftwerk Böblingen informiert: Impressum Werksbesichtigung im Restmüllheizkraftwerk Böblingen Herausgeber: Stadt Rutesheim Druck und Verlag: NUSSBAUM Medien Weil der Stadt GmbH Böblingen: In unserem Müllheizkraftwerk begrüßen wir jedes & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Telefon Jahr etliche Fachbesucher aus aller Welt, die sich vor Ort ein 07033 525-0, Telefax 07033 2048, www.nussbaum-medien.de Bild von der Anlage machen. Lernen auch Sie das Kraftwerk Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautba- im Rahmen einer kostenlosen Werksbesichtigung näher ken- rungen und Mitteilungen: Bürgermeisterin Susanne Widmaier, nen. Erfahren Sie alles über die Funktionsweise eines hoch- Leonberger Straße 15, 71277 Rutesheim – für „Was sonst noch modernen Restmüll- und Biomasseheizkraftwerkes. Wir zeigen interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Ihnen im Detail, wie wir durch die Verbrennung von Restmüll Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Bezugspreis halbjährlich € 14,70. aus dem überwiegenden Umland Strom und Fernwärme wirt- Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de. schaftlich und verantwortungsbewusst gewinnen. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu ent- Melden Sie sich an und sichern Sie sich erlebnisreiche Stun- richtenden Abonnementgebühr. den beim Zweckverband Restmüllheizkraftwerk Böblingen, Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Musberger Sträßle 11, 71032 Böblingen am Donnerstag, den Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, 26.7.2018 um 16.00 Uhr bei einer Werksbesichtigung. E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de Anmeldung unbedingt erforderlich: Telefon 07031/2118-0 oder Email an fuehrung@rbb.info
10 Nummer 28 Donnerstag, 12. Juli 2018 Stadtnachrichten Rutesheim Gemeinsam aktiv gegen Ambrosia ren. Beim Umstieg auf erneuerbare Energien gelten bereits seit Jahresbeginn neue Regelungen: Wer staatliche Förder- LUBW bittet um Meldung von Ambrosiafundorten mittel für seine Ökoheizung in Anspruch nehmen will, muss Im Juli beginnt die hochallergene Beifuß-Ambrosie wieder zu die Antragstellung noch vor Erwerb der Heizung abwickeln. blühen. Die Blütenansätze sind vereinzelt bereits gut zu er- Die Förderhöhe bleibt gleich. Bei der Förderung von So- kennen. Es lohnt sich also bereits jetzt auf die Suche zu larstromspeichern gibt es dagegen seit Januar weniger gehen. Die lange Blütezeit der Beifuß-Ambrosie von Juli bis Ende Oktober verlängert hierzulande das Leid vieler Allergiker. Zuschuss. Darauf weist Zukunft Altbau hin, das vom Um- Schon geringe Mengen können bei Allergikern Reaktionen wie weltministerium Baden-Württemberg geförderte Informa- Heuschnupfen, Bindehautreizungen und Asthma auslösen. In tionsprogramm. „Gerade bei der Förderung lohnt es sich, warmen Wintern und Regionen verbreitet sie sogar bis in den Bescheid zu wissen“, sagt Frank Hettler von Zukunft Alt- späten November ihre Pollen. bau. „So sparen Hauseigentümer bares Geld.“ Detaillierte „Die Bevölkerung ist der wichtigste Verbündete beim Kampf ge- Auskunft zu allen Änderungen geben Gebäudeenergiebera- gen die Beifuß-Ambrosie“, so Eva Bell, Präsidentin der LUBW. ter vor Ort. „Nur mit Hilfe von engagierten Bürgerinnen und Bürgern kön- Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei über das Bera- nen wir Bestände der Ambrosia möglichst flächendeckend tungstelefon von Zukunft Altbau unter 08000 12 33 33 oder erfassen. Deswegen bitten wir wieder um rege Beteiligung bei unter www.zukunftaltbau.de der diesjährigen Meldeaktion.“ Nicht sanierte Wohnhäuser verbrauchen hierzulande im Schnitt Die Meldestelle für Baden-Württemberg ist bei der LUBW 150 bis 250 Kilowattstunden Endenergie pro Quadratmeter und Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg angesiedelt. Die Jahr. Das ist nicht nur klimaschädlich und kostet Hauseigentü- LUBW erhebt die Bestände, um das aktuelle Verbreitungsge- mer viel Geld. Undichte Fenster und kalte Wände vermindern biet zu bestimmen und gibt diese Informationen an die unteren außerdem den Wohnkomfort. Bei der Wahl der richtigen Sanie- Verwaltungsbehörden in Kommunen und Landkreisen für eine rungsmöglichkeiten für das eigene Gebäude helfen qualifizierte gezielte Bekämpfung weiter. Energieberater. Sie wissen auch, welche Neuerungen rund um Wie kann man Ambrosiafunde melden? den energetischen Zustand von Gebäuden es zu beachten gilt. Auf der Webseite „Ambrosia-Bestände melden“ der LUBW sind die Merkmale der Pflanze gut beschrieben und die verschie- Neuregelungen zu Förderanträgen denen Meldemöglichkeiten übersichtlich erläutert. Diese reichen Wollen Eigentümer die Wärmeversorgung ihres Gebäudes auf von einem Formular zur manuellen Eingabe über Meldung per erneuerbare Energien umstellen, können sie auch in diesem E-Mail bis hin zur App „Meine-Umwelt“, mit deren Hilfe man Jahr Förderzuschüsse des Bundes erhalten. Bei der Antrag- Bestände von unterwegs melden kann. Wichtig ist, ein Foto stellung für Ökoheizungen gilt allerdings seit diesem Jahr eine der Pflanze zu machen, da die Beifuß-Ambrosie oft mit an- neue Frist. So müssen Hauseigentümer bereits vor dem Kauf deren Pflanzen verwechselt wird. Die Meldung sollte genaue ihrer Erneuerbaren-Energien-Heizung den Förderantrag beim Angaben zum Fundort, zu Größe und Anzahl der Pflanzen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein- enthalten. reichen. Bisher reichte es aus, die Fördermittel innerhalb von neun Monaten nach dem Kauf der neuen Heizung zu beantra- Ambrosia im Garten gen. Dr. Klaus Keßler von der KliBA Klimaschutz- und Energie- Auch Gartenbesitzer können die allergene Pflanze in ihrem Beratungsagentur Heidelberg-Rhein-Neckar-Kreis rät deshalb Garten antreffen. Ambrosiasamen können als Verunreinigun- Interessenten von Pelletheizungen, Solarthermieanlagen oder gen in Vogelfutter enthalten sein und rund um die Futterstelle auskeimen. Damit die Beifuß-Ambrosie auf Dauer erfolgreich Wärmepumpen dazu, sich bereits vor dem Kauf mit dem bekämpft wird, sollten Gartenbesitzer die hochallergene Pflanze Förderantrag zu befassen. „Die BAFA-Anträge zu stellen, lohnt noch vor der Blüte mit Handschuhen, am besten mit Schutz- sich in jedem Fall. Die Höhe der Fördergelder hat sich nicht anzug, ausreißen und in der Restmülltonne entsorgen. Bereits geändert“, so Keßler. die Berührung mit den behaarten Stielen der Pflanzen kann Finanzielle Fördermittel vom Bund gibt es auch beim Kauf von eine Kontaktallergie auslösen. Bitte die Pflanze nicht in die Solarstromspeichern. Eigentümer kleinerer und mittlerer Solar- Biotonne werfen. Blüht sie bereits, sollte man diese Arbeit nur anlagen können beim Erwerb eines entsprechenden Stromspei- mit Mund- und Nasenschutz durchführen. chers die zinsverbilligten Kredite der staatlichen KfW Banken- Verbreitungsweg der Ambrosia gruppe in Anspruch nehmen. Das Förderprogramm läuft jedoch Durch den globalen Warenverkehr und begünstigt durch den Ende des Jahres aus. Bis dahin können Privatpersonen und Klimawandel mit einer verlängerten Vegetationsperiode breitet Unternehmen den Kredit mit einem zehnprozentigen Tilgungs- sich Ambrosia aus. In Regionen von Süd- und Südost-Europa zuschuss beantragen. Der Zuschuss sank um drei Prozent im ist sie bereits weit verbreitet. Vergleich zum Vorjahr. Interessierte sollten sich bei der Antrag- Am häufigsten ist die aus Nordamerika stammende Ambrosia stellung beeilen. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsminis- auf Ruderalflächen und Agrarflächen sowie an Straßen und teriums ist die Nachfrage meist hoch, die Fördermittel jedoch Grünflächen vertreten. Entlang von Straßen breiten sich die begrenzt. Alternativ gibt es Förderprogramme der Länder (siehe Ambrosia-Samen besonders gut aus, da sie durch die Luft- Infokasten). wirbel der Kraftfahrzeuge leicht verfrachtet werden. Deshalb ist Erste Pflicht-Energieausweise laufen ab es hier besonders wichtig, die erste Mahd noch vor der Blüte vorzunehmen. 2018 ist auch das Jahr, in dem die ersten Pflicht-Energie- Weiterführende Informationen finden Sie auf den folgenden ausweise ihre Gültigkeit verloren haben. Hauseigentümer soll- Webseiten: ten daher prüfen, ob sie noch in diesem Jahr einen neuen LUBW: Medienübergreifende Umweltbeobachtung/Klimawandel Ausweis beantragen müssen. Betroffen sind alle vor 1966 – Biologische Folgen/Neobiota/Ambrosia. gebauten Häuser, die neu vermietet, verkauft oder verpachtet Broschüre zum Herunterladen: Ambrosia-Pflanzen – Ursache werden. Sie benötigen seit Juli 2008 einen Energieausweis für die Zunahme von Allergien? mit zehnjähriger Laufzeit. Seit 1. Juli 2018 müssen die ersten obligatorischen Ausweise also erneuert werden. Für Hauseigen- tümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, sind die Ausweise nicht verpflichtend. Steht jedoch ein Nutzerwechsel bevor, muss Energetische Sanierung: neuen Miet- oder Kaufinteressenten bereits bei der Besichti- Die wichtigsten Gesetzesänderungen 2018 gung ein Energieausweis vorgelegt werden. Worauf Hauseigentümer in diesem Jahr achten sollten Energieausweise für Gebäude, die nach 1966 errichtet wurden, Energieberater helfen bei allen Neuregelungen zu Förder- verfallen ab nächstem Jahr Schritt für Schritt. „Wann und wo mitteln und Energieausweisen. ein neuer Ausweis beantragt werden muss, beantworten qua- Auch in diesem Jahr müssen Hauseigentümer gesetzliche lifizierte Energieberater“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Änderungen beachten. So haben am 1. Juli 2018 die ersten „Sie beraten Hauseigentümer auch bei der Wahl des richtigen Pflicht-Energieausweise für Altbauten ihre Gültigkeit verlo- Ausweises und klären über noch kommende Änderungen auf.“
Stadtnachrichten Rutesheim Nummer 28 Donnerstag, 12. Juli 2018 11 Solarstromspeicher: Welche Bundesländer fördern? Baden-Württemberg Seit 1. März 2018 fördert das Land Baden-Württemberg Solarstromspeicher. Wer im Südwesten künftig eine Pho- tovoltaikanlage mit einem netzdienlichen Speicher errichtet, erhält für die Batterie einen Zuschuss von bis zu 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten. Pro Vorhaben sind 7.500 Euro Förderung möglich, mindestens jedoch 600 Euro. Das Pro- gramm in Anspruch nehmen können sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen. Der ab 2019 sin- kende Landeszuschuss kann mit der Bundesförderung ku- muliert werden – eine höhere Förderung ist damit möglich. Länder mit weiteren Förderprogrammen: Bayern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Thüringen. Thomas Philippin (Jäger) Mehr Infos unter www.energie-experten.org/erneuerbare- energien/photovoltaik/stromspeicher/foerderung.html#c16728 Zukunft Altbau informiert Wohnungs- und Gebäudeeigentümer neutral über den Nutzen einer energetischen Sanierung und wirbt dabei für qualifizierte Gebäudeenergieberater. Das vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg geförderte Informationsprogramm berät gewer- keneutral, fachübergreifend und kostenlos. Baufachleute finden bei ihm Weiterbildungsangebote, Kontaktmöglichkeiten mit Kol- legen und Informationen für ihre Kunden. Zukunft Altbau hat seinen Sitz in Stuttgart und wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) umgesetzt. Kindertagesstätten Kindergarten Osterwiesenstraße Seit 19 Jahren ist die Waldwoche ein fester Bestandteil un- seres Kindergartenjahres und vom 02. – 06.07.2018 war es Heiko ebel und Tim Binder (Waldarbeiter) wieder so weit. Auch Regenwetter hielt uns von unserem Vorhaben nicht ab, denn in den unendlichen Freiräumen des Waldes können die Kinder ohne vorgefertigtes Spielzeug wunderbare Abenteuer erleben. Herzlichen Dank sagen wir: Dem Jäger Thomas Philippin für die interessante Führung durch die Tierwelt. Den Waldarbeitern Heiko Ebel und Tim Binder, denen wir beim Fällen eines Baumes zuschauen durften. Herrn Binder, der uns am letzten Waldtag mit seinem Traktor abholte. Die Rundfahrt durch den Wald war ein wunderschöner Ab- schluss. Das Team vom Kindergarten Osterwiesen Herr Binder mit Traktor Waldwoche Montag
12 Nummer 28 Donnerstag, 12. Juli 2018 Stadtnachrichten Rutesheim das Hexenbuch fehlt. Diese ist natürlich nicht begeistert und fordert von den beiden unter vielen Drohungen das wertvolle Schulnachrichten Buch zurück, das die Gauner just an diesem Morgen an die Pechmarie verkauft hatten, die damit ohne es zu wissen ihre Freunde verzaubert. Was also tun, um die Gurkenhexe zu überlisten und gleichzeitig die Freunde zurückzuverwandeln? Anne, Rotkäppchen, Däumling und Co. müssen sich einigen Gymnasium Rutesheim Herausforderungen stellen, um die Märchenwelt wieder ins Lot zu bringen. Am Ende aber sind, wie es sich in einem richtigen Märchen gehört, alle glücklich und zufrieden. Sommerkonzert In der Fortsetzung von „Notruf aus dem Märchenland“ von Auch in diesem Jahr treten wieder kurz vor den Sommerfe- Andreas Diller glänzten die Schüler mit einer tollen schauspiele- rien, am Montag 16. Juli 2018 um 19.30 Uhr im Foyer des rischen Leistung und brachten ihr Publikum durch ihre Dialoge Gymnasium Rutesheim, die musikalischen Formationen mit immer wieder zum Lachen. Das liebevoll gestaltete Bühnenbild fast 100 Beteiligten des Gymnasiums Rutesheim mit einem entführte die Zuschauer in eine märchenhafte Welt voller Magie breit gefächerten Musikprogramm beim Sommerkonzert an die und Fantasie – dank frecher Texte und ironischer Passagen ein Öffentlichkeit. Das herzlich eingeladene Publikum kann sich Spaß auch für das erwachsene Publikum, das zum Beispiel auf swingende Rhythmen der Big Band, groovige Songs der mit einem Schmunzeln erleben durfte, dass die Hexe in ihrem Schulband Souleggs, gefühlvolle Filmmusik vom Orchester und Häuschen einen Ofen bis Konfektionsgroße 140 besitzt. abwechslungsreiche Chorstücke von Gospel bis zu aktuellem Ein herzlicher Dank für diesen unterhaltsamen Abend geht an Pop freuen. Für passendes Licht und guten Ton sorgt die Anne-Kathrin Braun-Hansen und die rund 25 Schauspielerin- Technik-AG. nen und Schauspieler, die viel Zeit, Mühe und Herzblut in die Die AGs und die Musiklehrer freuen sich über zahlreich er- Realisierung des Stücks gesteckt haben und sich neben dem scheinendes Publikum. Der Eintritt ist frei. Erlernen der Texte gemeinsam mit fleißigen Eltern auch um Bastian Rochard Bühnenbild, Requisiten und Kostüme kümmerten sowie an die Leiter Orchester und Chor Technik-AG unter der Leitung von Bastian Rochard für die perfekte Beleuchtung. Carolin Reichel Rektoratsassistentin Öffentlichkeitsarbeit Abitur 2018 am Gymnasium Rutesheim 90 Schülerinnen und Schüler haben dieses Jahr am Gymna- sium Rutesheim ihr Abitur abgelegt. Der gelungene Abiball mit feierlicher Zeugnisübergabe am Freitag, 06.07.2018 liegt bereits hinter ihnen. Wir gratulieren unseren Schülerinnen und Schülern ganz herz- lich zu ihrem Erfolg. Jürgen Schwarz Schulleiter Alles Gute auf dem weiteren Lebensweg wünschen wir: Sommerkonzert Rumpel und Stilz – Neues aus dem Märchenland Die Unterstufentheater-AG brachte am 04. und am 05.07.2018 Leben in die Aula des Schulzentrums und zeigte seinem Pu- blikum ein buntes Märchen, in dem die Gauner Rumpel und Stilz ihr Unwesen trieben, dabei in Konflikt mit der furchteinflö- ßenden Gurkenhexe gerieten und alle Märchenfiguren in Gefahr brachten: Rumpel und Stilz, ein zwielichtiges Gaunergespann, kommen in Schwierigkeiten, weil sie der Gurkenhexe ein verfallenes He- xenhäuschen im Wald als Villa verkaufen, in dem noch dazu Abitur 2018 – Unsere Abiturienten
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