Traditionelle Feldrundfahrt - Stadt Rutesheim

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Traditionelle Feldrundfahrt - Stadt Rutesheim
Donnerstag, 12. Juli 2018
Nr. 28 · 63. Jahrgang

                 Traditionelle Feldrundfahrt
  Bei der Feldrundfahrt des Bau-
  ernverbands am 4. Juli 2018
  kurz vor der Ernte stand der
  Erfahrungsaustausch unter und
  mit den Landwirten im Mittel-
  punkt. Ortsobmann Rolf Schüle
  begrüßte bei idealem Wetter die
  rd. 50 Teilnehmer/innen: Bür-
  germeisterin Susanne Widmai-
  er, Ersten Beigeordneten Martin
  Killinger, Stadtkämmerer Rainer
  Fahrner, 8 Stadträte/innen, Bau-
  hofleiter Siegfried Kappus, Vor-
  standsvorsitzenden Jürgen Held
  und Herrn Klaus Kohler, Volks-
  bank Leonberg-Strohgäu, Pfarrer
  Harald Rockel, Jagdpächter Ger-
  hard Scheeff und Thomas Bes-
  ser, vom Landratsamt Böblingen
  – Landwirtschaftsamt – Herrn
  Helmut Kaiser und Frau Marian-
  ne Häfner, von der Firma BayWa
  Herrn Frank Kogel sowie den
  Vorsitzenden des Kreisbauern-
  verbandes Andreas Kindler sowie
  zahlreiche Landwirte.
  Mit Traktoren und auf mit Stroh-
  ballen gepolsterten Anhängern
  sitzend wurden die Markungen
  Rutesheim und Perouse mit Exklave durchfahren. Hier             Oktober bis zur Ernte im August muss das Feld zirka 5 Mal
  werden hauptsächlich Getreide, Mais, Raps, Zuckerrüben,         befahren werden. Die Kosten für Saatgut, Dünger, Fungizide
  Kraut und Kartoffeln, neuerdings auch Soja angebaut. Die        (Pflanzenschutzmittel) und Herbizide (Unkrautbekämpfungs-
  Kulturen stehen dieses Jahr relativ gut.                        mittel) können dabei den Erlös von rd. 1.000 € bei ca.
  Viele Informationen wurden vor Ort gegeben: Pflanzen-           7 Tonnen Weizenertrag pro Hektar nicht decken. Nur mit
  schutz gegen Pilzkrankheiten ist z.B. unverzichtbar. Er dient   den staatlichen Zuschüssen und der weiteren Fruchtfolge in
  nicht der Ertragssteigerung, sondern der Ertragssicherung.      den Folgejahren ist es möglich, einen Gewinn zu erzielen.
  Ohne Pflanzenschutz würde es wie früher Missernten oder         Dafür sind gute und faire Preise für die Früchte der Arbeit
  Totalausfälle geben. Ohne Unkrautbekämpfung würde ein           unabdingbar. Die Realität ist leider eine andere.
  nicht mehr beherrschbares riesiges Potential an Unkräu-         Zum Abschluss der rund zweistündigen Rundfahrt saß man
  tern in den Kulturen entstehen, das später bzw. in den          gemütlich in der neuen Feldscheune von Martin Schwarz
  Folgejahren nur mit einem weitaus größeren Einsatz von
                                                                  im Pfaffengrund zusammen. Dabei wurde noch vieles mehr
  Mitteln wieder beseitigt werden könnte. Dabei werden aus
  Kostengründen und im Sinne des Umweltschutzes ohnehin           wie Schädlingsbefall, Pflanzenschutz, Unkrautbekämpfung
  nur zugelassene, gezielt wirkende Mittel in geringer Menge      und Sortenempfehlungen, Ertrag- und Preiserwartungen an-
  eingesetzt, die vollständig abgebaut werden. Es gilt: So viel   gesprochen. Bürgermeisterin Widmaier bedankte sich bei
  wie notwendig, so wenig wie möglich. Wichtig ist dabei,         allen Beteiligten für das gute Miteinander und den sehr
  den optimalen Zeitpunkt im Frühstadium der Keimblattbil-        konstruktiven Dialog.
  dung der Pflanzen bei leicht feuchter Witterung zu erwi-        Bitte beachten Sie: In der Zeit der Bestellung und Ernte
  schen. Dann erreicht man mit kleinsten Mengen mehr als          der Felder muss wieder mit den großen landwirtschaftlichen
  man später mit einem Vielfachen davon bewirken könnte.          Fahrzeugen nicht nur auf Feldwegen gerechnet werden.
  Eine Kunst, zum richtigen Zeitpunkt das Richtige zu tun,        Feld- und Waldwege sind keine Parkplätze. Sie dürfen
  die offensichtlich viele Landwirte gut beherrschen.             nicht blockiert werden. Wie immer kann auch im Sommer
  Der große Aufwand für die Bestellung und Ernte sei an-          nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme die notwendige
  schaulich am Beispiel „Weizen“ erklärt: Von der Aussaat im      Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet werden.
Traditionelle Feldrundfahrt - Stadt Rutesheim
2    Nummer 28
     Donnerstag, 12. Juli 2018
                                                                                               Stadtnachrichten
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                                             Stadtradeln 2018
                   Gelebte Radkultur – Radlerinnen und Radler aus Rutesheim
                            wollen den Äquator mehrmals umrunden
            Herzliche Einladung, im Aktionszeitraum bis 16.07.2018 mitzumachen
Das Stadtradeln in Rutesheim geht in die letzte Etappe. Nur      Folgende besonderen Termine sind im Aktionszeitraum
noch 4 Tage haben die Radlerinnen und Radler Zeit, im Alltag,    noch geplant und wir laden herzlich dazu ein (eine Anmel-
Freizeit oder Urlaub möglichst viele Kilometer mit dem Rad       dung ist nicht notwendig):
zurückzulegen. Mit rd. 21.500 Kilometern, die täglich weiter
                                                                 Samstag, 14.07.2018, 9.00 Uhr, startet an der Sporthalle Bühl
zunehmen, kann sich das Ergebnis schon jetzt sehen lassen.
                                                                 ProRad zu einer Tagesfahrt zu den 7 Tannen – Althengstett,
Für die derzeit 17 Teams und ihre Mitglieder ist das Zwischen-   ca. 65 km. Tourenleiter: Werner Hefner.
ergebnis jedoch kein Grund, einen Gang zurückzuschalten.
                                                                 Montag, 16.07.2018, 17.00 Uhr, startet an der Sporthalle Bühl
Denn neben einem hervorragenden Ergebnis im Vergleich der
                                                                 die SKV-RAD Abteilung zu einer Rundfahrt Heimerdingen-
teilnehmenden Kommunen winkt ihnen auch die Chance, bei
                                                                 Hochdorf, 36 km. Tourenleiter: Hermann Bauer.
der abschließenden Prämierung und Verteilung der von unseren
Sponsoren hagebaucentrum Bolay und eldorado gestifteten          Wir wünschen beim Radeln stets viel Vergnügen und eine
Preise ausgezeichnet zu werden.                                  unfallfreie Fahrt!
Sie können sich persönlich jederzeit selbst unter dem Link       Ihre Stadtverwaltung Rutesheim
www.stadtradeln.de (Für RadlerInnen / Re-
gistrieren) einfach unter Stadt „Rutesheim“
beim „Team Ihrer Wahl“ registrieren und
Ihre im Aktionszeitraum vom 26.06.2018
bis 16.07.2018 geradelten Kilometer selbst
eintragen.
Das Ziel ist, möglichst oft das Kfz stehen
zu lassen und auf das Rad umzusteigen.
Radeln Sie in diesen 3 Wochen möglichst
viel, egal ob auf dem Weg zur Arbeit,
zur Schule, im Urlaub, beruflich oder pri-
vat, Hauptsache CO²-frei unterwegs. Un-
ser Ziel ist allerdings nicht, dass wenige
Teilnehmer/innen möglichst viele Kilometer
radeln, sondern, dass möglichst viele mit-
machen und Spaß am Radeln haben bzw.
gewinnen.
Teilnehmen können alle, natürlich auch Fa-
milien. Machen Sie mit beim Stadtradeln
und treten Sie für unser Klima in die
Pedale. Radeln ist umweltfreundlich, kos-
tengünstig und obendrein gesund.
Fragen beantworten gerne Erster Beige-
ordneter Martin Killinger und Frau Simone
Scheeff, Tel. 07152/5002-1031, E-Mail:
s.scheeff@rutesheim.de.
Traditionelle Feldrundfahrt - Stadt Rutesheim
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          Rutesheim
                                                                                                                                                   Nummer 28
                                                                                                                                      Donnerstag, 12. Juli 2018   3
                                            Sommerferienprogramm 2018
                                                               - Es gibt noch freie Plätze-
Viele Rutesheimer Mitbürger/innen, Vereine und Institutionen möchten den Kindern und Jugendlichen interessante und
abwechslungsreiche Tage in der schulfreien Zeit bieten.
Das komplette Programm ist auf unserer Homepage www.rutesheim.de/Infos aus der Stadt zu finden.
Das Anmeldeblatt, möglichst bald, in den Rathaus-Briefkasten einwerfen oder an stadt@rutesheim.de mailen.
Wir danken allen Mitwirkenden, Helfern und Betreuern für Ihr Engagement und für ihren Einsatz und wünschen allen schon
heute das passende Sommerwetter und gute Erholung.

   Anmeldung zum Sommerferienprogramm 2018
   Name                ............................................................................................................................

   Vorname/n ......................                       ......................           .......................    ....................……..
                       (1. Kind)                          (2. Kind)                        (3. Kind)                  (4. Kind)

   Alter:              ............. Jahre        ............. Jahre         ............. Jahre       ............. Jahre
                       (1. Kind)                  (2. Kind)                   (3. Kind)                 (4. Kind)

   Anschrift:          .............................................................................................................................

   Telefon:            ........................           Handy der Eltern: ...............................................................

   Ich / Wir möchte/n an folgenden Veranstaltungen teilnehmen:

   O     26.07.2018            Schnuppertag im Schützenhaus                                        Schützengilde DIANA Rutesheim e.V.
   O     27.07.2018            Flugmodelle bauen                                                   Modell-Flug-Club Perouse e.V.
   O     01.08.2018            Führung Flughafen Stuttgart                                         Musikschule Rutesheim – 1. HHS e.V.
   O     13.08.2018            Lernort Natur: Mit Jägern in den Wald                               Kreisjägervereinigung Leonberg e.V.
   O     14.08.2018            Abenteuer bei den Royal Rangers                                     Royal Rangers Rutesheim
   O     14.08.2018            Piraten auf Seefahrt                                                Kreis Junger Christen Rutesheim e.V.
   O     16.08.2018            Judo-Workshop                                                       TSV Flacht, Judoabteilung
   O     17.08.2018            Ein Tag im Waldhochseilgarten Rutesheim                             Musikverein Rutesheim e.V.
   O     20.08.2018            Bunter-runder Nachmittag auf der Apfelwiese                         Heckengäu-Naturführer e.V.
   O     21.08.2018            Sport, Spaß und Spiel beim SV Perouse                               Sportverein Perouse e.V.
   O     24.08.2018            Ausflug zum Schwabenpark                                            CDU-Stadtverband Rutesheim
   O     27.08.2018            Salve – sei gegrüßt!                                                Ev.-meth. Kirche Rutesheim - Markuskirche
   O     31.08.2018            Schnuppertag beim TCR                                               Tennisclub Ruteheim e.V.
   O     07.09.2018            Kinderkunsttag                                                      Stadtjugendreferat Rutesheim
   O     08.09.2018            Abrocken in einer Band                                              Hortus Musicus, Freie Musikschule GbR

   Als Personensorgeberechtigte/r stimme/n ich/wir der Teilnahme des/r o.g. Kindes/r an den genannten Veranstaltungen und der Veröf-
   fentlichung eines Berichts mit Fotos über die Veranstaltungen im Amtsblatt, Tageszeitung, Homepage der Vereine und
   www.rutesheim.de zu. Mir ist bekannt, dass die Teilnahme am Sommerferienprogramm auf eigene Gefahr geschieht. Insbesondere
   kann eine Aufsicht und eine haftungsrechtliche Absicherung für den Hin- und Rückweg der Kinder zu den einzelnen Veranstaltungen
   durch die Stadt Rutesheim und die beteiligten Vereine/Organisationen nicht übernommen werden.
   Datenschutzinformation: Behördliche Datenschutzbeauftragte Simone Scheeff, Leonberger Straße 12, 71277 Rutesheim, Tel. 07152-
   5002-1031, s.scheeff@rutesheim.de. Die personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Durchführung des Sommerferienpro-
   gramms erhoben und verarbeitet. Die Daten werden ab sofort gespeichert und nach Ablauf von 2 Jahren nach der letzten Veranstal-
   tung im Sommerferienprogramm gelöscht. Die Daten werden an die mitwirkenden Vereine zur Einhaltung ihrer Aufsichtspflicht
   weitergeleitet. Sollte ein Schadensfall eintreten, werden die Daten an die WGV-Versicherung zur weiteren Bearbeitung weitergeg-
   eben. Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadtverwaltung Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten
   (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Ein-
   schränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können
   verlangen, die bereitgestellten personenbezogenen gemäß Art. 20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln. Sie können nach Art. 21
   DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer
   Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025
   Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren. Sie sind nicht verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbe-
   zogenen Daten bereitzustellen. Sind Sie damit nicht einverstanden, kann eine Anmeldung nicht entgegengenommen werden und das
   Kind nicht am Sommerferienprogramm teilnehmen.

   Die Anmeldung ist nur gültig, wenn sie von mindestens einem Erziehungsberechtigten unterschrieben ist.

   Rutesheim, den ...................................Unterschrift/en: ........................................................................
Traditionelle Feldrundfahrt - Stadt Rutesheim
4    Nummer 28
     Donnerstag, 12. Juli 2018
                                                                                                  Stadtnachrichten
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            Bereitschaftsdienste                                   Bei akuten Erkrankungen im Bereich der Hals-Nasen-Ohren-
                                                                   Heilkunde, die nicht durch den ärztlichen Notdienst versorgt
                                                                   werden können, ist die HNO-Universitätsklinik Tübingen,
                                                                   Elfriede-Aulhorn-Str. 5, in 72076 Tübingen (Tel. 07071 298-
Ärztliche Notdienste                                               8088), zuständig.
Der ärztliche Notdienst erfolgt durch die Notfallpraxis am Kran-   Öffnungszeiten: Samstag, Sonntag und Feiertag von 8.00
kenhaus Leonberg, Rutesheimer Str. 50, in 71229 Leonberg.                          bis 20.00 Uhr
Der bisherige gynäkologische Notfalldienst der Ärzteschaft Le-                     Zentrale Rufnummer: 01806-070711
onberg wird nicht mehr fortgeführt. Patientinnen mit gynä-
kologischen Notfällen werden über den ärztlichen Notdienst         Augenärztliche Notfallpraxis
und ggf. über die gynäkologischen Ambulanzen der Kran-             Am Katharinenhospital in der Augenklinik, Kriegsbergstr. 60,
kenhäuser versorgt.                                                Haus K, 70174 Stuttgart.
Die Notfallpraxis am Krankenhaus Leonberg ist dienstbereit
                                                                   Öffnungszeiten: Freitag von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr
montags                      18.00 Uhr bis 22.00 Uhr                               Wochenende von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr
dienstags                    18.00 Uhr bis 22.00 Uhr                               Feiertage von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr
mittwochs                    14.00 Uhr bis 00.00 Uhr
donnerstags                  18.00 Uhr bis 22.00 Uhr               Zu den übrigen Zeiten im Notfalldienst ist die Notaufnahme der
freitags                     16.00 Uhr bis 00.00 Uhr               Augenklinik zuständig.
samstags                      8.00 Uhr bis 22.00 Uhr               Zentrale Rufnummer: 0180-6071122
sonntags                      8.00 Uhr bis 22.00 Uhr
feiertags                     8.00 Uhr bis 22.00 Uhr
                                                                   Zahnärztlicher Notdienst
Patienten können ohne telefonische Voranmeldung in die             Zu erfragen unter http://www.kzvbw.de
Notfallpraxis kommen. Nach 22 Uhr bzw. nach 24 Uhr am
Mittwoch und Freitag erfolgt die Versorgung von Notfallpa-         Apotheken-Nachtdienst
tienten durch die Notfallambulanz des Krankenhauses.
                                                                   Der Dienst beginnt morgens ab 8.30 Uhr und endet um 8.30
                                                                   Uhr des Folgetags.
Kostenfreie Rufnummer: 116-117                                     Do., 12.07. Apotheke am Marktplatz, Marktplatz 3,
                                                                                 Weil der Stadt, Tel.: 07033-96 80
Hausbesuche werden weiterhin von der Notfallpraxis                 Fr.,  13.07. Apotheke Warmbronn, Planstr. 3,
durchgeführt                                                                     Leonberg-Warmbronn, Tel.: 07152-94 95 50
ACHTUNG: neue Rufnummer für den ärztlichen Bereit-                 Sa., 14.07. Sonnen-Apotheke Rutesheim, Pforzheimer Str. 4,
schaftsdienst außerhalb der Öffnungszeiten der Notfallpra-                       Rutesheim, Tel.: 07152-5 21 34
xis und für medizinisch notwendige Hausbesuche, kosten-            So., 15.07. Obere Apotheke Magstadt, Maichinger Str. 21,
freie Rufnummer: 116-117                                                         Magstadt, Tel.: 07159-4 11 57
Für lebensbedrohliche Notfälle ist wie bisher der Rettungs-        Mo., 16.07. Bären-Apotheke Leonberg, Eltinger Str. 13,
dienst zuständig, Telefonnummer 112                                              Leonberg, Tel.: 07152-2 57 57
                                                                   Di.,  17.07. Apotheke Weissach, Hauptstr. 23, Weissach,
                                                                                 Tel.: 07044-30 38
Notfalldienst der Kinder- und Jugendärzte                          Mi.,  18.07. Christoph-Apotheke Münchingen, Christophstr. 2,
                                                                                 Korntal-Münchingen-Münchingen,
Kinderärztlicher Notdienst der niedergelassenen Kinder- und                      Tel.: 07150-43 47
Jugendärzte in der Kinderklinik Böblingen, Bunsenstr. 120,         Sa., 14.07. Sonnen-Apotheke Rutesheim, Pforzheimer Str. 4,
71032 Böblingen (Tel. 07031 668-0)                                               Rutesheim, Tel.: 07152-5 21 34
                                                                   So., 15.07 Obere Apotheke Magstadt, Maichinger Str. 21,
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 19.00 bis 22.30 Uhr                       Magstadt, Tel.: 07159-4 11 57
                 Samstag, Sonntag und Feiertag von 8.30                          Stadt-Apotheke Ditzingen, Marktstr. 16,
                 Uhr bis 22.00 Uhr                                               Ditzingen, Tel.: 07156-62 38
                 Zentrale Rufnummer: 01806-070310
Kinder- und jugendärztliche Notfallpraxis am Klinikum
Ludwigsburg, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 18.00 bis 22.00 Uhr                     Notrufe
                Samstag, Sonntag u. Feiertag von 8.00 bis
                22.00 Uhr                                          Polizei                                                    110
                Zentrale Rufnummer: 01805-011230                   Polizeiposten Rutesheim (nicht ständig besetzt)        99910-0
                                                                   Polizeirevier Leonberg (ständig besetzt)                  6050
Herrenberg (Allgemeiner Notfalldienst)                             Rettungsdienst und Feuerwehr                               112
Klinikum Sindelfingen-Böblingen, Krankenhaus Herrenberg,           Krankentransport                                         19222
Marienstr. 25, 71083 Herrenberg                                    Informations- u. Beratungstelefon häusliche
                                                                   Gewalt                                          07031/663-1331
Öffnungszeiten: Freitag von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr
                                                                   EnBW-Bezirksstelle Rutesheim (Störungen)         0800 3629-477
                Samstag, Sonntag u. Feiertag von 8.00 Uhr
                bis 22.00 Uhr                                      EnBW-Bezirksstelle Rutesheim
                                                                   Gasversorgung (Störungen)                        0800 3629-447
Sindelfingen (Allgemeiner Notfalldienst)                           Stadtverwaltung Rutesheim                               5002-0
Klinikum Sindelfingen-Böblingen, Krankenhaus Sindelfingen,         Telefax                                              5002-1033
Arthur-Gruber-Str. 70, 71065 Sindelfingen                          außerhalb der Dienstzeiten (in dringenden Notfällen)
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 18.00 Uhr bis            Feuerwehrkommandant, Herr Jäger                 0157 71560654
                 22.00 Uhr                                         Bauhofleiter, Herr Kappus                         0171 5685378
                 Freitag von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr               Wasserversorgung, Herr Güthler/Herr Weiß          0171 5685380
                 Samstag, Sonntag und Feiertag von 8.00            Straßenbeleuchtung, Herr Schenk                   0170 4962249
                 Uhr bis 22.00 Uhr                                 Kläranlage Rutesheim, Herr Seitter                0171 5685379
Traditionelle Feldrundfahrt - Stadt Rutesheim
Stadtnachrichten
           Rutesheim
                                                                                                             Nummer 28
                                                                                                Donnerstag, 12. Juli 2018   5
            Sprechzeiten                                                      IAV - Stelle
                                                                  Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle
Bürgermeisteramt Rutesheim
                                                                  für hilfe- und pflegebedürftige Menschen
Sprechzeiten                                                      und ihre Angehörigen
Montag bis Freitag 9.30 – 12.30 Uhr
Donnerstag 7.30 – 12.30 Uhr und 16.00 – 18.00 Uhr                 Bürgermeisteramt Rutesheim
und nach Vereinbarung                                             Leonberger Str. 15, Zimmer 213, Tel. 5002-1037, Frau Groth
                                                                  Ehrenamtlicher Besuchsdienst für ältere und kranke Men-
Revierförster Herr Neumann
                                                                  schen
Donnerstag, 12.07.2018 –. Die Sprechstunde entfällt!              Herr Besserer Tel: 07152-7659442
                                                                  Frau Groth Tel: 07152-5002-1037
            Öffnungszeiten öffentlicher
            Einrichtungen                                            Beratungsstelle
                                                                     bei Häuslicher Gewalt
Kleinschwimmhalle
                                                                  „Frauen helfen Frauen e.V. Kreis Böblingen“
in der Theodor-Heuss-Turnhalle                                    Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Freitag, 18.15 – 21.30 Uhr                                        Tel. 08000 116 016
                                                                  Information und Beratung für ein Leben ohne Gewalt.
                                                                  Telefon 07031 632808
Christian-Wagner-Bücherei                                         Zu den Zeiten: Mo., Di., Do.: 10 – 13 Uhr und Mi.: 13 – 16 Uhr
                                                                  E-Mail: beratung@frauenhelfenfrauenbb.de
Pforzheimer Str. 1                                                Notruftelefon 07031 222066:
Tel. 90 57 67                                                     Nachts von 20 – 7 Uhr sowie an
Unsere Öffnungszeiten:                                            Wochenenden und an Feiertagen rund um die Uhr.
Montag                                  17.00   –   20.00   Uhr   Landratsamt Böblingen Soziales
Dienstag           9.00 – 11.00 Uhr und 17.00   –   19.00   Uhr   Sozialer Dienst
Mittwoch                                15.00   –   18.00   Uhr   Frau Felsen, Tel.: 07031/663-1595
Donnerstag         9.00 – 11.00 Uhr und 16.00   –   20.00   Uhr   E-Mail: c.felsen@lrabb.de
Freitag            9.00 – 11.00 Uhr und 15.00   –   19.00   Uhr   Informationen über Sozialleistungen nach SGB XII wie Hilfe
Samstag                                 10.00   –   13.00   Uhr   zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Er-
                                                                  werbsminderung, Hilfe zur Pflege. Orientierungsberatung bei
                                                                  finanziellen und sozialen Schwierigkeiten für Personen ab 18
Bücherei in Perouse in der ehem. Schule                           Jahren.
Waldenserstraße 46
Tel.: 53177                                                                Nachbarschaftshilfe
Mittwoch von 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag von 16.30 – 18.30 Uhr
                                                                           Rutesheim
                                                                  S. Kugler, Salzburger Str. 37, Tel. 58495
Wochenmarkt
                                                                  Vertretung: Tel. 54489 (B. Knoch)
Der Wochenmarkt findet wieder auf dem Platz vor dem Pfle-
geheim „Haus am Marktplatz“ statt.                                Spielstube für Kinder ab ca. 2 Jahren
Samstag von 7.30 bis 12.00 Uhr.                                   im Gemeindehaus der Johanneskirche
                                                                  Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 11.15 Uhr
                                                                  Ansprechpartnerin: U. Felger, Tel. 52199
Wertstoffhof Rutesheim
                                                                  Spielgruppe „Krabbelkäfer“ für Eltern mit Kindern ab ca. 6
Drescherstraße                                                    Monaten
Mittwoch          von 15.00 bis 18.00 Uhr                         Leider fällt diese Spielgruppe derzeit aus!
Freitag           von 15.00 bis 18.00 Uhr                         Bei Änderungen werden die neuen Zeiten und Kontaktdaten
Samstag           von 9.00 bis 15.00 Uhr                          hier bekanntgegeben!
                                                                  Spiel- und Kontaktgruppe in Perouse
                                                                  Für kleine Spielmäuse ab 6 Monate bis 3 Jahre
                                                                  Altes Rathaus Perouse
            Sozialstation Rutesheim                               dienstags 9.45 bis 11.00 Uhr
                                                                  Ansprechpartner: Franziska Herrmann, Tel. 07152/7657053.
Widdumhof, Pforzheimer Straße 31                                  Bestattungsordner
Frau Gampe-Röhrl, Tel. 5 55 69                                    Trauerhilfe GmbH, Schulstraße 30, Tel. 52421
E-Mail:sozialstation@rutesheim.de

                                                                                112 ist
                                                                        Neben der
            Tagespflege Rutesheim
                                                                        Ihre Hausnummer die wichtigste
Rathausplatz 5,
Frau Nitsche, Tel. 5002-3700                                            Nummer bei einem Notfall!
E-Mail: tagespflege@rutesheim.de
Traditionelle Feldrundfahrt - Stadt Rutesheim
6   Nummer 28
    Donnerstag, 12. Juli 2018
                                                               Stadtnachrichten
                                                                     Rutesheim

                                            Amtliche
          Altersjubilare                    Bekanntmachungen

                                Eine Stunde kostenlose Beratung durch die Senioren der
                                Wirtschaft für Rutesheimer Firmen und Firmengründer/innen.
                                Aktuelle Termine:
                                Mittwoch 25. Juli 2018 ab 14:00 Uhr
                                Terminvereinbarung unter
                                Telefon: 07152 5002 1051
                                E-Mail : stadt@rutesheim.de
                                Informationen über die Senioren der Wirtschaft findet man
                                unter:
                                www.senioren-de r-wirtschaft.de

                                Pro Rad Rutesheim
                                Tourenangebot im Jahr 2018
                                Eingeladen sind alle, die Freude am Rad fahren haben. Die
                                Touren sind besonders auch für Frauen geeignet. Das Tempo
                                wird auf die Teilnehmer/innen abgestimmt, z.B. gemütliche
                                oder flotte Fahrweise. Auf den untrainierten Teilnehmer wird
                                Rücksicht genommen. Ein gesunder Kreislauf wird allerdings
                                vorausgesetzt. Jede/r Teilnehmer/in ist für die Einhaltung der
                                StVO, für die eigene Sicherheit und seine Unfall- bzw. Kran-
                                kenversicherung selbst verantwortlich. Der ehrenamtlich tätige
                                Tourenleiter kann keine Haftung übernehmen. Bitte den Fahr-
                                radhelm nicht vergessen (zur eigenen Sicherheit).
                                Touren-Treffpunkt:
                                Sporthalle Bühl, Robert-Bosch-Straße 51
                                Tagestouren
                                Samstag, 14. Juli
                                Start: 9.00 Uhr, Dauer ca. 7-8 h
                                Ziel: 7-Tannen, Althengstett, ca. 65 km
                                TL: Werner Hefner, Tel. 59885
                                Einkehr: unterwegs
                                Genaue Tourenroute oder individuelle
                                Touren-Anfrage telefonisch beim Tourenleiter.

                                Öffentliche Bekanntmachung am 12.07.2018
                                             Umlegung „Gebersheimer Weg“
                                                    Bekanntmachung
                                               des Umlegungsbeschlusses
                                           und der Auslegung der Bestandskarte
                                             und des Bestandsverzeichnisses
                                I.    Umlegungsbeschluss
                                Der Umlegungsausschuss hat am 09.07.2018 nach Anhörung
                                der Eigentümer gemäß § 47 Baugesetzbuch (BauGB) in der
                                gegenwärtigen Fassung für das Gebiet des Bebauungsplans
                                „Gebersheimer Weg“ im Bereich der Gemarkung Rutesheim,
                                nördlich der Gebersheimer Straße im Bereich der Bebauung
                                Scheibbser Straße 121 bis Siemensstraße 14, östlich des
                                Friedhofs im Abstand von ca. 65 m, südlich der Feldwege
                                Flurstück Nr. 7741 im Gewann Heimerdinger Weg und Nr.
                                8817 im Gewann Gebersheimer Weg und westlich des Feld-
                                wegs Flurstück Nr. 8848 im Gewann Hummelberg die Durch-
                                führung einer
                                                        Umlegung
                                beschlossen.
                                In das Verfahren sind folgende Flurstücke der Gemarkung
                                Rutesheim einbezogen:
                                7703 (hiervon eine östliche Teilfläche mit ca. 760 m² einbezo-
                                gen), 7704, 7705, 7706, 7707, 7708 (hiervon eine östliche Teil-
                                fläche mit ca. 245 m² einbezogen), 7713, 7714, 7715, 7716,
                                7717, 7718, 7719, 7722, 7723, 7724, 7725, 7726, 7727,
                                7728, 7729, 7730, 7731, 7733, 7734, 7735, 7736, 7737,
                                7738, 7739, 7740, 8849, 8850, 8851, 8852, 8853, 8854,
                                8855, 8856, 8857, 8858, 8859, 8860, 8861 und 8861/1.
Traditionelle Feldrundfahrt - Stadt Rutesheim
Stadtnachrichten
            Rutesheim
                                                                                                                Nummer 28
                                                                                                   Donnerstag, 12. Juli 2018      7
Auf die Bestandskarte zur Umlegung wird verwiesen.                  reitung der von ihnen nach diesem Gesetzbuch zu treffenden
Die Umlegung trägt die Bezeichnung „Gebersheimer Weg“.              Maßnahmen Grundstücke betreten und Vermessungen oder
Der Gemeinderat hat am 06.11.2017 beschlossen, für das              ähnliche Arbeiten ausführen.
Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen.                            VI. Bekanntgabe des Umlegungsbeschlusses
Durch die Umlegung sollen die im Umlegungsgebiet liegenden          Der Umlegungsbeschluss gilt mit dem auf die ortsübliche Be-
Grundstücke in der Weise neu geordnet werden, dass nach             kanntmachung folgenden Tag als bekanntgegeben.
Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung
zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.                        VII. Rechtsbehelfsbelehrung
                                                                    Der Beschluss über die Einleitung der Umlegung (Umlegungs-
II. Durchführung                                                    beschluss) kann nach § 217 BauGB durch Antrag auf gericht-
Die Durchführung der Umlegung obliegt gemäß § 3 Abs. 1 der          liche Entscheidung angefochten werden.
Verordnung der Landesregierung, des Innenministeriums und           Der Antrag ist binnen 6 Wochen seit der Bekanntmachung bei
des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Baugesetz-         der Umlegungsstelle der Stadt Rutesheim, Rathaus, Leonber-
buchs (BauGB-DVO) in der gegenwärtigen Fassung dem vom              ger Straße 15, 71277 Rutesheim, einzureichen.
Gemeinderat am 07.05.2018 gebildeten Umlegungsausschuss             Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den
„Gebersheimer Weg“.                                                 er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Verwaltungs-
                                                                    akt angefochten wird und einen bestimmten Antrag enthalten.
III. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten                         Es wird empfohlen, den Antrag zu begründen sowie Tatsachen
Die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts           und Beweismittel anzugeben.
an einem Grundstück oder an einem das Grundstück belasten-          Über den Antrag entscheidet die Baulandkammer des Land-
den Recht, eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung           gerichts Stuttgart.
aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechts, das zum
Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks be-             Hinweis:
rechtigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grund-        Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf gerichtliche
stücks beschränkt, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb       Entscheidung von den Beteiligten selbst gestellt werden kann.
eines Monats von dieser Bekanntgabe (siehe Nr.VI) an bei der        Jedoch muss sich der Antragsteller für die weiteren prozessu-
Umlegungsstelle der Stadt anzumelden.                               alen Erklärungen in der Hauptsache eines vertretungsberechtig-
Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder         ten Anwalts bedienen (§ 222 Abs. 3 S. 2 BauGB).
nach Ablauf einer von der Umlegungsstelle gesetzten Frist           Nach § 224 Satz 1 Nr. 1 BauGB hat der Antrag auf ge-
glaubhaft gemacht, so muss der Berechtigte die bisherigen           richtliche Entscheidung gegen den Umlegungsbeschluss keine
Verhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen,           aufschiebende Wirkung.
wenn der Umlegungsausschuss dies bestimmt.                          VIII. Öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Be-
Der Inhaber eines in Absatz 1 bezeichneten Rechts muss die                 standsverzeichnisses
Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs          Für die Flurstücke des Umlegungsgebiets wurden eine Bestands-
ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem ge-         karte und ein Bestandsverzeichnis nach § 53 BauGB gefertigt.
genüber die Frist durch Bekanntmachung des Verwaltungsakts          Bestandskarte und Bestandsverzeichnis I (Angaben aus dem Lie-
zuerst in Lauf gesetzt worden ist.                                  genschaftskataster und Eigentümer laut Grundbuch) werden auf
Die Eigentümer werden darauf hingewiesen, bestehende Pacht-         die Dauer eines Monats in der Gemeinde öffentlich ausgelegt.
verhältnisse rechtzeitig zu kündigen. Eventuelle Kosten für         Einsicht in das Bestandsverzeichnis II (eingetragene Lasten
Entschädigungen im Zusammenhang mit den aufzulösenden               und Beschränkungen laut Grundbuch) kann jedem gestattet
Pachtverhältnissen trägt der Eigentümer.                            werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
                                                                    Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis I liegen in der Zeit
IV.    Verfügungs- und Veränderungssperre sowie                     vom 23.07.2018
       Vorkaufsrecht der Gemeinde                                   bis 23.08.2018 (einschließlich)
Von dieser Bekanntmachung an bis zur Bekanntmachung                 im Rathaus in 71277 Rutesheim, Bauamt, Zimmer 301 öffent-
der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans dürfen nach § 51            lich aus und können während der üblichen Dienststunden dort
BauGB im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung          eingesehen werden.
des Umlegungsausschusses                                            Auskünfte erteilt das Bauamt, Zimmer 301, Herrn Kohm, Tel.
1. ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück      07152/5002-1041.
    und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Verein-
    barungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen          Rutesheim, den 12.07.2018
    ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines           Umlegungsausschuss Rutesheim
    Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird, oder         Vorsitzende
    Baulasten neu begründet, geändert oder aufgehoben werden;       Susanne Widmaier
2. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich       Bürgermeisterin
    wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke
    vorgenommen werden;
3. nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige,
    aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertstei-
    gernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden;
4. genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige bauli-
    che Anlagen errichtet oder geändert werden.
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre
baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die
Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis
erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der
Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen sowie Un-
terhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeüb-
ten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
Nach § 24 Abs.1 Nr. 2 BauGB steht der Gemeinde beim Kauf
von Grundstücken, die in dieses Verfahren einbezogen sind,
von dieser Bekanntmachung an bis zur Bekanntmachung der
Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans das gesetzliche allge-
meine Vorkaufsrecht zu.
V.   Vorarbeiten auf Grundstücken
Eigentümer und Besitzer haben nach § 209 Abs.1 BauGB zu
dulden, dass Beauftragte der zuständigen Behörden zur Vorbe-
Traditionelle Feldrundfahrt - Stadt Rutesheim
8    Nummer 28
     Donnerstag, 12. Juli 2018
                                                                                                    Stadtnachrichten
                                                                                                          Rutesheim

Sanierung der Pforzheimer Straße                                   3. Kassenkreditermächtigung
                                                                      Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr
Der Landkreis Böblingen saniert in diesem Jahr die Pforzheimer        2018 zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Verbands-
Straße zwischen der Einmündung der Renninger Straße und               kasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
der Einmündung der Drescherstraße im Gewerbegebiet. Zudem             2.000.000 € festgesetzt. In diesem Betrag sind keine Kas-
werden in Abschnitten die Gas- und Wasserversorgungen er-             senkredite enthalten, die aufgrund früherer Ermächtigungen
neuert sowie die Bushaltestellen barrierefrei umgebaut, soweit        aufgenommen und noch nicht zurückbezahlt wurden.
dies möglich ist.
Ab Montag, 30. Juli 2018 wird die Pforzheimer Straße zwi-          4. Kreditaufnahmen
schen dem Pirolweg und der Einmündung in die Renninger                Im Wirtschaftsjahr 2018 ist eine Kreditaufnahme in Höhe
Straße sowie die Renninger Straße selbst bis zum Pflegeheim           von 152.000 € vorgesehen.
Widdumhof voll gesperrt werden.                                    5. Verpflichtungsermächtigung
Die Umleitung des überörtlichen Verkehrs erfolgt über die             Der Gesamtbetrag an Verpflichtungsermächtigungen wird
Nordumfahrung sowie über die Robert-Bosch-Straße und                  auf 0 € festgesetzt.
Bahnhofstraße.
                                                                   Der Wirtschaftsplan liegt beim Bürgermeisteramt Renningen,
                                                                   Hauptstr. 1 – Zimmer 212 – vom 13.07. bis 24.07.2018 zur
Bekanntmachung des                                                 Einsichtnahme aus.
Wirtschaftsplans 2018 des Zweckverbands
Renninger Wasserversorgungsgruppe                                   Einladung
Die Gesetzmäßigkeit des von der Verbandsversammlung am              zu einer
20.03.2018 beschlossenen Wirtschaftsplans 2018 wurde vom            Sitzung des Gemeinderats am Montag, 16. Juli 2018
Landratsamt Böblingen mit Erlass vom 04.05.2018 bestätigt           Rathaus – Sitzungssaal
und der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme so-
wie der Höchstbetrag der Kassenkredite genehmigt.                   Tagesordnung:
Der Wirtschaftsplan 2018 wird hiermit öffentlich bekannt            19.00 Uhr Öffentlich
gemacht.                                                            1. Verleihung der Schulsozialpreise 2018
Der Wirtschaftsplan des Zweckverbands Renninger Wasserver-          2. Bekanntgaben
sorgungsgruppe für das Wirtschaftsjahr 2018 wird festgesetzt:       3. Beigeordneten-Wahl 2018
1. a) im Erfolgsplan                                                   - Festlegung des Wahltermins und der
      in den Erträgen (Einnahmen)                                        Stellenausschreibung
      und Aufwendungen (Ausgaben)           auf je 1.333.000 €      4. Feststellung der Jahresrechnung
    b) im Vermögensplan                                                für das Haushaltsjahr 2017
       in den Einnahmen (Deckungsmittel)                            5. Jahresabschluss 2017
       und den Ausgaben                      auf je 928.000 €          des Eigenbetriebs Wasserversorgung Rutesheim
2. Die Umlagen gemäß § 11 Abs. 2 der Verbandssatzung                6. Gewerbegebiet „Gebersheimer Weg“
   werden vorläufig festgesetzt:                                       - Vorplanung Tief- und Straßenbau
                                                                         mit Kostenschätzung
    a) Betriebskostenumlage vorläufig              735.000 €
       zuzgl. Der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe                 7. Entsorgung des Klärschlamms
                                                                       - Vergabe der Leistungen
    b) Festkostenumlage vorläufig                  568.000 €        8. Verschiedenes, Anfragen und Anregungen
       nach dem ab 1.01.2018 gültigen
       Schlüssel der Bezugsrechte mit 63,03 %                       Die Bevölkerung ist zu der Sitzung herzlich eingeladen.
       für Renningen und 36,97 % für Rutesheim,
       zuzgl. der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe
    c) Eigenvermögensumlage vorläufig                      0 €
       nach dem Schlüssel wie bei Buchstabe b)
                                                                    Susanne Widmaier
    Diese Beträge sind Planansätze; die endgültige Höhe richtet     Bürgermeisterin
    sich nach dem Rechnungsergebnis.

Geschwindigkeitskontrollen
Für die Verkehrssicherheit und für den Lärmschutz wurden die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge überprüft.

 Datum         Uhrzeit                   Straße                        zulässige         Gesamt-      beanstandete     %   max
                                                                    Geschwindigkeit     fahrzeuge      Fahrzeuge           km/h
               von            bis
 19.06.2018    10:00                     Leonberger Straße,        30                 35.459          27             0,1   45
 26.06.2018                   08:00      Fahrtrichtung Leonberg
 19.06.2018    10:00                     Leonberger Straße,        30                 27.720          18             0,1   45
 26.06.2018                   08:00      Fahrtrichtung Pforzheim
 26.06.2018    08:00                     Leonberger Straße,        30                 44.672          30             0,1   43
 03.07.2018                   14:00      Fahrtrichtung Leonberg
 26.06.2018    08:00                     Leonberger Straße,        30                 41.347          26             0,1   45
 03.07.2018                   14:00      Fahrtrichtung Pforzheim
Traditionelle Feldrundfahrt - Stadt Rutesheim
Stadtnachrichten
           Rutesheim
                                                                                                                Nummer 28
                                                                                                   Donnerstag, 12. Juli 2018     9
 Veröffentlichung                                                               Bekanntmachungen
 von Geburtstagen und Jubiläen                                                  anderer Ämter
 Wir bitten alle Einwohner, die 2018 eine Veröffentlichung
 ihres Geburtstages (ab 70.), Goldene Hochzeit usw. im              Landkreis Böblingen
 Mitteilungsblatt und Leonberger Kreiszeitung nicht wün-
 schen, uns dies rechtzeitig mitzuteilen (Zimmer 204, Tel.          Glasfaserausbau im Landkreis Böblingen
 5002-1051).
                                                                    Breitbandveranstaltung am 16. Juli 2018
 Personen, die bereits früher mitgeteilt haben, dass sie eine       im Herman-Hollerith-Zentrum in Böblingen
 Veröffentlichung nicht wünschen, brauchen dies nicht noch          Vertragsunterzeichnung des Pakts für Digitalisierung
 einmal tun.                                                        Das Landratsamt Böblingen informiert in einer Breitbandveran-
                                                                    staltung am Montag, den 16. Juli 2018 von 17:00 bis 19:00
                                                                    Uhr im Foyer des Herman-Hollerith-Zentrums der Hochschule
                                                                    Reutlingen, in der Danziger Straße 6, 71034 Böblingen über
 Telefon:                                                           den aktuellen Stand der Entwicklungen des Breitbandausbaus
 Durchwahl-Rufnummern der Stadtverwaltung                           im Landkreis Böblingen und in der Region Stuttgart sowie über
                                                                    die Fördermöglichkeiten des Bundes für Kommunen, Unterneh-
 Bitte beachten Sie, dass die bisherigen 2-stelligen Durch-         men und Gewerbegebiete. Hierzu sind auch alle interessierten
 wahl-Rufnummern durch 4-stellige Rufnummern, die für das           Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen eingeladen.
 Rathaus alle mit „10“ beginnen, ersetzt worden sind. Wäh-          Nach einer Einführung durch Landrat Roland Bernhard und
 len Sie deshalb bitte:                                             einem Grußwort von Bürgermeister Bernd Dürr, Vorsitzender
 5002-10xx. „xx“ steht für die bekannte bisherige 2-stellige        Kreisverband Gemeindetag. spricht Prof. Dieter Hertweck, Her-
 Durchwahl-Rufnummer.                                               man-Hollerith-Zentrum der Hochschule Reutlingen über Digita-
 In unserer Homepage www.rutesheim.de finden Sie alle               lisierung in Unternehmen. Im Anschluss referiert Hans-Jürgen
 Durchwahl-Rufnummern gleich auf der Startseite.                    Bahde, Breitbandkoordinator der Wirtschaftsförderung Region
 Neue Rufnummern haben zudem erhalten:                              Stuttgart, über die Entwicklungen im Breitbandausbau in der
 Schulen                                                            Region Stuttgart. Im Anschluss informiert die ateneKOM über
 Gymnasium Rutesheim                             5002-2500          Fördermöglichkeiten für Kommunen und Unternehmen. Am
 Realschule Rutesheim                            5002-2800          Ende erfolgt die Unterzeichnung des Pakts für Digitalisierung.
 Theodor-Heuss-Schule Rutesheim                  5002-2900          Moderiert wird die Veranstaltung vom Journalisten Otto Kühnle.
 Mensa Frau Elke Wagner                          5002-3500          Im September 2017 hat das Landratsamt Böblingen eine Be-
 Kernzeit Schulzentrum                           5002-3103          darfsumfrage zum Thema Glasfaserausbau im Landkreis durch-
 Hort Schulzentrum                               5002-2909          geführt. Die Ergebnisse dieser Umfrage wurden den Kommu-
 Kernzeit / Hort Hindenburgstraße                5002-2912          nen zur Verfügung gestellt. Primäres Ziel dieser Erhebung war
                                                                    es, die unterversorgten Bereiche bzw. die weiße Flecken im
 Bauhof                                              5002-1400      Landkreis, vor allem in den Gewerbegebieten, zu identifizieren.
                                                                    Der Landkreis ist fast flächendeckend mit 30 Mbit/s versorgt.
 Bauhof Elektriker                                   5002-1401
                                                                    Die Versorgung wird vor allem mit der Vectoring-Technologie
 Bauhof Wassermeister                                5002-1402
                                                                    sichergestellt. Vectoring kann jedoch eine Datenübertragungsra-
 Hinweis: Leider sind in der neuen Ausgabe 2018/2019 des            te im Gigabitbereich nicht sicherstellen. Dies ermöglicht nur die
 Telefonbuches „Das Örtliche“ die alten Telefonnumern noch-         reine Glasfasertechnologie. Besonders für Unternehmen ist die
 mals gedruckt worden. Wir bitten um Beachtung!                     Anbindung an ein gigabitfähiges Höchstgeschwindigkeitsnetz
                                                                    essentiell und zukunftsweisend. Ziel des Landkreises Böblingen
                                                                    und seiner Städte und Gemeinden ist es, allen Unternehmen
                                                                    und Bürgern im Landkreis den Anschluss an eine gigabitfähige
Fundsachen                                                          Infrastruktur zu garantieren und somit in den nächsten Jahren
                                                                    beim Breitbandausbau einen großen Schritt voranzukommen.
Beim Fundamt Rutesheim wurde abgegeben:
1 Schlüssel, 1 Geldbeutel.
                                                                    Allgemeine Bekanntmachungen
Eigentumsansprüche sind auf dem Rathaus – Zi. 101 – geltend
zu machen.

                                                                    Der Zweckverband Restmüll-
                                                                    heizkraftwerk Böblingen informiert:

 Impressum                                                          Werksbesichtigung im Restmüllheizkraftwerk Böblingen
 Herausgeber: Stadt Rutesheim
 Druck und Verlag: NUSSBAUM Medien Weil der Stadt GmbH              Böblingen: In unserem Müllheizkraftwerk begrüßen wir jedes
 & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Telefon        Jahr etliche Fachbesucher aus aller Welt, die sich vor Ort ein
 07033 525-0, Telefax 07033 2048, www.nussbaum-medien.de            Bild von der Anlage machen. Lernen auch Sie das Kraftwerk
 Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautba-   im Rahmen einer kostenlosen Werksbesichtigung näher ken-
 rungen und Mitteilungen: Bürgermeisterin Susanne Widmaier,         nen. Erfahren Sie alles über die Funktionsweise eines hoch-
 Leonberger Straße 15, 71277 Rutesheim – für „Was sonst noch        modernen Restmüll- und Biomasseheizkraftwerkes. Wir zeigen
 interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger     Ihnen im Detail, wie wir durch die Verbrennung von Restmüll
 Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Bezugspreis halbjährlich € 14,70.   aus dem überwiegenden Umland Strom und Fernwärme wirt-
 Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de.                           schaftlich und verantwortungsbewusst gewinnen.
 Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu ent-      Melden Sie sich an und sichern Sie sich erlebnisreiche Stun-
 richtenden Abonnementgebühr.                                       den beim Zweckverband Restmüllheizkraftwerk Böblingen,
 Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH,         Musberger Sträßle 11, 71032 Böblingen am Donnerstag, den
 Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0,   26.7.2018 um 16.00 Uhr bei einer Werksbesichtigung.
 E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de            Anmeldung unbedingt erforderlich: Telefon 07031/2118-0 oder
                                                                    Email an fuehrung@rbb.info
Traditionelle Feldrundfahrt - Stadt Rutesheim
10      Nummer 28
        Donnerstag, 12. Juli 2018
                                                                                                    Stadtnachrichten
                                                                                                          Rutesheim

Gemeinsam aktiv gegen Ambrosia                                     ren. Beim Umstieg auf erneuerbare Energien gelten bereits
                                                                   seit Jahresbeginn neue Regelungen: Wer staatliche Förder-
LUBW bittet um Meldung von Ambrosiafundorten                       mittel für seine Ökoheizung in Anspruch nehmen will, muss
Im Juli beginnt die hochallergene Beifuß-Ambrosie wieder zu        die Antragstellung noch vor Erwerb der Heizung abwickeln.
blühen. Die Blütenansätze sind vereinzelt bereits gut zu er-
                                                                   Die Förderhöhe bleibt gleich. Bei der Förderung von So-
kennen. Es lohnt sich also bereits jetzt auf die Suche zu
                                                                   larstromspeichern gibt es dagegen seit Januar weniger
gehen. Die lange Blütezeit der Beifuß-Ambrosie von Juli bis
Ende Oktober verlängert hierzulande das Leid vieler Allergiker.    Zuschuss. Darauf weist Zukunft Altbau hin, das vom Um-
Schon geringe Mengen können bei Allergikern Reaktionen wie         weltministerium Baden-Württemberg geförderte Informa-
Heuschnupfen, Bindehautreizungen und Asthma auslösen. In           tionsprogramm. „Gerade bei der Förderung lohnt es sich,
warmen Wintern und Regionen verbreitet sie sogar bis in den        Bescheid zu wissen“, sagt Frank Hettler von Zukunft Alt-
späten November ihre Pollen.                                       bau. „So sparen Hauseigentümer bares Geld.“ Detaillierte
„Die Bevölkerung ist der wichtigste Verbündete beim Kampf ge-      Auskunft zu allen Änderungen geben Gebäudeenergiebera-
gen die Beifuß-Ambrosie“, so Eva Bell, Präsidentin der LUBW.       ter vor Ort.
„Nur mit Hilfe von engagierten Bürgerinnen und Bürgern kön-        Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei über das Bera-
nen wir Bestände der Ambrosia möglichst flächendeckend             tungstelefon von Zukunft Altbau unter 08000 12 33 33 oder
erfassen. Deswegen bitten wir wieder um rege Beteiligung bei       unter www.zukunftaltbau.de
der diesjährigen Meldeaktion.“                                     Nicht sanierte Wohnhäuser verbrauchen hierzulande im Schnitt
Die Meldestelle für Baden-Württemberg ist bei der LUBW             150 bis 250 Kilowattstunden Endenergie pro Quadratmeter und
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg angesiedelt. Die        Jahr. Das ist nicht nur klimaschädlich und kostet Hauseigentü-
LUBW erhebt die Bestände, um das aktuelle Verbreitungsge-          mer viel Geld. Undichte Fenster und kalte Wände vermindern
biet zu bestimmen und gibt diese Informationen an die unteren      außerdem den Wohnkomfort. Bei der Wahl der richtigen Sanie-
Verwaltungsbehörden in Kommunen und Landkreisen für eine           rungsmöglichkeiten für das eigene Gebäude helfen qualifizierte
gezielte Bekämpfung weiter.                                        Energieberater. Sie wissen auch, welche Neuerungen rund um
Wie kann man Ambrosiafunde melden?                                 den energetischen Zustand von Gebäuden es zu beachten gilt.
Auf der Webseite „Ambrosia-Bestände melden“ der LUBW sind
die Merkmale der Pflanze gut beschrieben und die verschie-         Neuregelungen zu Förderanträgen
denen Meldemöglichkeiten übersichtlich erläutert. Diese reichen    Wollen Eigentümer die Wärmeversorgung ihres Gebäudes auf
von einem Formular zur manuellen Eingabe über Meldung per          erneuerbare Energien umstellen, können sie auch in diesem
E-Mail bis hin zur App „Meine-Umwelt“, mit deren Hilfe man         Jahr Förderzuschüsse des Bundes erhalten. Bei der Antrag-
Bestände von unterwegs melden kann. Wichtig ist, ein Foto          stellung für Ökoheizungen gilt allerdings seit diesem Jahr eine
der Pflanze zu machen, da die Beifuß-Ambrosie oft mit an-          neue Frist. So müssen Hauseigentümer bereits vor dem Kauf
deren Pflanzen verwechselt wird. Die Meldung sollte genaue         ihrer Erneuerbaren-Energien-Heizung den Förderantrag beim
Angaben zum Fundort, zu Größe und Anzahl der Pflanzen              Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein-
enthalten.                                                         reichen. Bisher reichte es aus, die Fördermittel innerhalb von
                                                                   neun Monaten nach dem Kauf der neuen Heizung zu beantra-
Ambrosia im Garten                                                 gen. Dr. Klaus Keßler von der KliBA Klimaschutz- und Energie-
Auch Gartenbesitzer können die allergene Pflanze in ihrem
                                                                   Beratungsagentur Heidelberg-Rhein-Neckar-Kreis rät deshalb
Garten antreffen. Ambrosiasamen können als Verunreinigun-
                                                                   Interessenten von Pelletheizungen, Solarthermieanlagen oder
gen in Vogelfutter enthalten sein und rund um die Futterstelle
auskeimen. Damit die Beifuß-Ambrosie auf Dauer erfolgreich         Wärmepumpen dazu, sich bereits vor dem Kauf mit dem
bekämpft wird, sollten Gartenbesitzer die hochallergene Pflanze    Förderantrag zu befassen. „Die BAFA-Anträge zu stellen, lohnt
noch vor der Blüte mit Handschuhen, am besten mit Schutz-          sich in jedem Fall. Die Höhe der Fördergelder hat sich nicht
anzug, ausreißen und in der Restmülltonne entsorgen. Bereits       geändert“, so Keßler.
die Berührung mit den behaarten Stielen der Pflanzen kann          Finanzielle Fördermittel vom Bund gibt es auch beim Kauf von
eine Kontaktallergie auslösen. Bitte die Pflanze nicht in die      Solarstromspeichern. Eigentümer kleinerer und mittlerer Solar-
Biotonne werfen. Blüht sie bereits, sollte man diese Arbeit nur    anlagen können beim Erwerb eines entsprechenden Stromspei-
mit Mund- und Nasenschutz durchführen.                             chers die zinsverbilligten Kredite der staatlichen KfW Banken-
Verbreitungsweg der Ambrosia                                       gruppe in Anspruch nehmen. Das Förderprogramm läuft jedoch
Durch den globalen Warenverkehr und begünstigt durch den           Ende des Jahres aus. Bis dahin können Privatpersonen und
Klimawandel mit einer verlängerten Vegetationsperiode breitet      Unternehmen den Kredit mit einem zehnprozentigen Tilgungs-
sich Ambrosia aus. In Regionen von Süd- und Südost-Europa          zuschuss beantragen. Der Zuschuss sank um drei Prozent im
ist sie bereits weit verbreitet.                                   Vergleich zum Vorjahr. Interessierte sollten sich bei der Antrag-
Am häufigsten ist die aus Nordamerika stammende Ambrosia           stellung beeilen. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsminis-
auf Ruderalflächen und Agrarflächen sowie an Straßen und           teriums ist die Nachfrage meist hoch, die Fördermittel jedoch
Grünflächen vertreten. Entlang von Straßen breiten sich die        begrenzt. Alternativ gibt es Förderprogramme der Länder (siehe
Ambrosia-Samen besonders gut aus, da sie durch die Luft-           Infokasten).
wirbel der Kraftfahrzeuge leicht verfrachtet werden. Deshalb ist
                                                                   Erste Pflicht-Energieausweise laufen ab
es hier besonders wichtig, die erste Mahd noch vor der Blüte
vorzunehmen.                                                       2018 ist auch das Jahr, in dem die ersten Pflicht-Energie-
Weiterführende Informationen finden Sie auf den folgenden          ausweise ihre Gültigkeit verloren haben. Hauseigentümer soll-
Webseiten:                                                         ten daher prüfen, ob sie noch in diesem Jahr einen neuen
LUBW: Medienübergreifende Umweltbeobachtung/Klimawandel            Ausweis beantragen müssen. Betroffen sind alle vor 1966
– Biologische Folgen/Neobiota/Ambrosia.                            gebauten Häuser, die neu vermietet, verkauft oder verpachtet
Broschüre zum Herunterladen: Ambrosia-Pflanzen – Ursache           werden. Sie benötigen seit Juli 2008 einen Energieausweis
für die Zunahme von Allergien?                                     mit zehnjähriger Laufzeit. Seit 1. Juli 2018 müssen die ersten
                                                                   obligatorischen Ausweise also erneuert werden. Für Hauseigen-
                                                                   tümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, sind die Ausweise nicht
                                                                   verpflichtend. Steht jedoch ein Nutzerwechsel bevor, muss
Energetische Sanierung:                                            neuen Miet- oder Kaufinteressenten bereits bei der Besichti-
Die wichtigsten Gesetzesänderungen 2018                            gung ein Energieausweis vorgelegt werden.
Worauf Hauseigentümer in diesem Jahr achten sollten                Energieausweise für Gebäude, die nach 1966 errichtet wurden,
Energieberater helfen bei allen Neuregelungen zu Förder-           verfallen ab nächstem Jahr Schritt für Schritt. „Wann und wo
mitteln und Energieausweisen.                                      ein neuer Ausweis beantragt werden muss, beantworten qua-
Auch in diesem Jahr müssen Hauseigentümer gesetzliche              lifizierte Energieberater“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau.
Änderungen beachten. So haben am 1. Juli 2018 die ersten           „Sie beraten Hauseigentümer auch bei der Wahl des richtigen
Pflicht-Energieausweise für Altbauten ihre Gültigkeit verlo-       Ausweises und klären über noch kommende Änderungen auf.“
Stadtnachrichten
           Rutesheim
                                                                                                         Nummer 28
                                                                                            Donnerstag, 12. Juli 2018   11
 Solarstromspeicher: Welche Bundesländer fördern?
 Baden-Württemberg
 Seit 1. März 2018 fördert das Land Baden-Württemberg
 Solarstromspeicher. Wer im Südwesten künftig eine Pho-
 tovoltaikanlage mit einem netzdienlichen Speicher errichtet,
 erhält für die Batterie einen Zuschuss von bis zu 30 Prozent
 der Nettoinvestitionskosten. Pro Vorhaben sind 7.500 Euro
 Förderung möglich, mindestens jedoch 600 Euro. Das Pro-
 gramm in Anspruch nehmen können sowohl Privatpersonen
 als auch Kommunen und Unternehmen. Der ab 2019 sin-
 kende Landeszuschuss kann mit der Bundesförderung ku-
 muliert werden – eine höhere Förderung ist damit möglich.
 Länder mit weiteren Förderprogrammen:
 Bayern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Thüringen.      Thomas Philippin (Jäger)
 Mehr Infos unter www.energie-experten.org/erneuerbare-
 energien/photovoltaik/stromspeicher/foerderung.html#c16728

Zukunft Altbau informiert Wohnungs- und Gebäudeeigentümer
neutral über den Nutzen einer energetischen Sanierung und
wirbt dabei für qualifizierte Gebäudeenergieberater. Das vom
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-
Württemberg geförderte Informationsprogramm berät gewer-
keneutral, fachübergreifend und kostenlos. Baufachleute finden
bei ihm Weiterbildungsangebote, Kontaktmöglichkeiten mit Kol-
legen und Informationen für ihre Kunden. Zukunft Altbau hat
seinen Sitz in Stuttgart und wird von der Klimaschutz- und
Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) umgesetzt.

            Kindertagesstätten

Kindergarten Osterwiesenstraße
Seit 19 Jahren ist die Waldwoche ein fester Bestandteil un-
seres Kindergartenjahres und vom 02. – 06.07.2018 war es         Heiko ebel und Tim Binder (Waldarbeiter)
wieder so weit.
Auch Regenwetter hielt uns von unserem Vorhaben nicht ab,
denn in den unendlichen Freiräumen des Waldes können die
Kinder ohne vorgefertigtes Spielzeug wunderbare Abenteuer
erleben.
Herzlichen Dank sagen wir:
Dem Jäger Thomas Philippin für die interessante Führung
durch die Tierwelt.
Den Waldarbeitern Heiko Ebel und Tim Binder, denen wir beim
Fällen eines Baumes zuschauen durften.
Herrn Binder, der uns am letzten Waldtag mit seinem Traktor
abholte.
Die Rundfahrt durch den Wald war ein wunderschöner Ab-
schluss.
Das Team vom Kindergarten Osterwiesen

                                                                 Herr Binder mit Traktor

Waldwoche Montag
12       Nummer 28
         Donnerstag, 12. Juli 2018
                                                                                                     Stadtnachrichten
                                                                                                           Rutesheim

                                                                     das Hexenbuch fehlt. Diese ist natürlich nicht begeistert und
                                                                     fordert von den beiden unter vielen Drohungen das wertvolle
             Schulnachrichten                                        Buch zurück, das die Gauner just an diesem Morgen an die
                                                                     Pechmarie verkauft hatten, die damit ohne es zu wissen ihre
                                                                     Freunde verzaubert. Was also tun, um die Gurkenhexe zu
                                                                     überlisten und gleichzeitig die Freunde zurückzuverwandeln?
                                                                     Anne, Rotkäppchen, Däumling und Co. müssen sich einigen
Gymnasium Rutesheim                                                  Herausforderungen stellen, um die Märchenwelt wieder ins Lot
                                                                     zu bringen. Am Ende aber sind, wie es sich in einem richtigen
                                                                     Märchen gehört, alle glücklich und zufrieden.
Sommerkonzert                                                        In der Fortsetzung von „Notruf aus dem Märchenland“ von
Auch in diesem Jahr treten wieder kurz vor den Sommerfe-             Andreas Diller glänzten die Schüler mit einer tollen schauspiele-
rien, am Montag 16. Juli 2018 um 19.30 Uhr im Foyer des              rischen Leistung und brachten ihr Publikum durch ihre Dialoge
Gymnasium Rutesheim, die musikalischen Formationen mit               immer wieder zum Lachen. Das liebevoll gestaltete Bühnenbild
fast 100 Beteiligten des Gymnasiums Rutesheim mit einem              entführte die Zuschauer in eine märchenhafte Welt voller Magie
breit gefächerten Musikprogramm beim Sommerkonzert an die            und Fantasie – dank frecher Texte und ironischer Passagen ein
Öffentlichkeit. Das herzlich eingeladene Publikum kann sich          Spaß auch für das erwachsene Publikum, das zum Beispiel
auf swingende Rhythmen der Big Band, groovige Songs der              mit einem Schmunzeln erleben durfte, dass die Hexe in ihrem
Schulband Souleggs, gefühlvolle Filmmusik vom Orchester und          Häuschen einen Ofen bis Konfektionsgroße 140 besitzt.
abwechslungsreiche Chorstücke von Gospel bis zu aktuellem            Ein herzlicher Dank für diesen unterhaltsamen Abend geht an
Pop freuen. Für passendes Licht und guten Ton sorgt die              Anne-Kathrin Braun-Hansen und die rund 25 Schauspielerin-
Technik-AG.                                                          nen und Schauspieler, die viel Zeit, Mühe und Herzblut in die
Die AGs und die Musiklehrer freuen sich über zahlreich er-           Realisierung des Stücks gesteckt haben und sich neben dem
scheinendes Publikum. Der Eintritt ist frei.                         Erlernen der Texte gemeinsam mit fleißigen Eltern auch um
Bastian Rochard                                                      Bühnenbild, Requisiten und Kostüme kümmerten sowie an die
Leiter Orchester und Chor                                            Technik-AG unter der Leitung von Bastian Rochard für die
                                                                     perfekte Beleuchtung.
                                                                     Carolin Reichel
                                                                     Rektoratsassistentin Öffentlichkeitsarbeit

                                                                     Abitur 2018 am Gymnasium Rutesheim
                                                                     90 Schülerinnen und Schüler haben dieses Jahr am Gymna-
                                                                     sium Rutesheim ihr Abitur abgelegt. Der gelungene Abiball mit
                                                                     feierlicher Zeugnisübergabe am Freitag, 06.07.2018 liegt bereits
                                                                     hinter ihnen.
                                                                     Wir gratulieren unseren Schülerinnen und Schülern ganz herz-
                                                                     lich zu ihrem Erfolg.
                                                                     Jürgen Schwarz
                                                                     Schulleiter
                                                                     Alles Gute auf dem weiteren Lebensweg wünschen wir:

Sommerkonzert
Rumpel und Stilz – Neues aus dem Märchenland
Die Unterstufentheater-AG brachte am 04. und am 05.07.2018
Leben in die Aula des Schulzentrums und zeigte seinem Pu-
blikum ein buntes Märchen, in dem die Gauner Rumpel und
Stilz ihr Unwesen trieben, dabei in Konflikt mit der furchteinflö-
ßenden Gurkenhexe gerieten und alle Märchenfiguren in Gefahr
brachten:
Rumpel und Stilz, ein zwielichtiges Gaunergespann, kommen
in Schwierigkeiten, weil sie der Gurkenhexe ein verfallenes He-
xenhäuschen im Wald als Villa verkaufen, in dem noch dazu            Abitur 2018 – Unsere Abiturienten
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