Steuerreform 2015 Die wichtigsten eckpunkte - AHS-Gewerkschaft

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Steuerreform 2015 Die wichtigsten eckpunkte - AHS-Gewerkschaft
gymnasium
                        Steuerreform 2015
                        Die wichtigsten Eckpunkte

  Die Zeitschrift der
  AHS-Gewerkschaft

     64. jahrgang
 november/dezember
      2015 nr. 6

    Gewerkschaft
 Öffentlicher Dienst
                                                    Foto: iStock
Steuerreform 2015 Die wichtigsten eckpunkte - AHS-Gewerkschaft
zugespitzt                                                     inhalt
                                                                                                                              4
         Ideale                                                                  top thema
                                                                         steuerreform 2015
                                                                                                   4
                                                                                                       13
         Beim Erscheinen dieser Zeilen wird die Regierung        die wichtigsten eckpunkte
         ihre „Bildungsreform“ schon präsentiert haben.            Von Mag. Dr. Eckehard Quin
         Da das ganze Prozedere aber höchst geheim
         gehalten wurde, spekulierten im Vorfeld Jour-               bundesleitung aktiv           9
         nalisten, was denn das Ergebnis sein könnte. So         Kontaktmöglichkeiten der
         überlegte z. B. die „Presse“ vom 1. November,           Bundesleitungsmitglieder
         wie eine „ideale Schule“ aussehen könnte.                                    2015
         Mit einer weit reichenden Autonomie sollte die
         „ideale“ Schule den Fächerkanon nach Bedarf                                im fokus      10
         erweitern oder reduzieren können, und auch die                 Was können wir von
         Dotierung der einzelnen Fächer mit Wochenstun-             finnland lernen? (TEIL 2)
         den sollte im Ermessen der Schule liegen. Und                 Von Mag. Gerhard Riegler

                                                                                                       15
         dazu darf natürlich auch die Forderung nach
         totaler Individualisierung des Unterrichts nicht feh-
         len, am besten durch Erstellen eines jeweils indivi-
                                                                 Dr. Hans Riegel-Fachpreise       13
                                                                           für Nachwuchs-
         duellen Lehrplans für jeden einzelnen Lernenden.
                                                                     Wissenschafter/Innen
         Man fragt sich, abgesehen von der technischen
                                                                        Von Mag. Verena Hofer
         Durchführbarkeit, wie sich eine solche Idee mit
         der immer wieder geforderten Vergleichbarkeit
         der Schulen vereinbaren lassen soll; ganz zu
                                                                            gut zu wissen         15
         schweigen vom Problem eines dann in der Praxis
                                                                    mehrdienstleistungen
         nur mit enormen Schwierigkeiten verbundenen
                                                                                      (TEIL 1)
         möglichen Schulwechsels.                                 Von OStR Mag. Herbert Weiß
         Und Lerninhalte sollten sich daran orientieren,
         was die Lernenden später einmal brauchen                lehrer/in im krankenstand        18
         werden. Diese Frage ist vermutlich so alt wie die           – was ist zu beachten?
         Institution Schule an sich. Das Problem ist bloß,           Von Mag. Georg Stockinger
         dass niemand genau voraussagen kann, was
         die Lernenden einmal brauchen werden. Und                              menschen          20
         selbst wenn manche Erwachsene in fortgeschrit-                    Auszeichnungen
         tenerem Alter konstatieren, sie hätten manches                   und ernennungen
         Gelernte im Leben nicht „gebraucht“, ist das
         bloß eine im Nachhinein getroffene subjektive                    facts statt fakes       21
         Einschätzung und nicht als Prognose für Kinder
         und Jugendliche geeignet. Recht verstanden
                                                                      Von Mag. Gerhard Riegler
                                                                                                       18
         ist doch Bildung, vor allem Allgemeinbildung,                               service      22
         wesentlich mehr als unmittelbar Verwertbares.
         Da Ideale es an sich haben, bloß gedachte                           aktuelle seite       23   Redaktions-
         Muster der Vollkommenheit zu sein, denen man
                                                                       selbstbefriedigung              schluss
         sich vielleicht annähern, die man aber nicht
                                                                   Von Mag. Dr. Eckehard Quin          Redaktionsschluss für die
         erreichen kann, könnte man die Vorschläge zur
                                                                                                       Nr. 1/2016: 1. Jänner 2016
         „idealen“ Schule als eben solche abtun. Doch
         manche als Experten herumgereichte Selbstdar-
                                                                           nachgeschlagen         24   Beiträge bitte per E-Mail
         steller propagieren derartige Ideen ernsthaft! Sie                                            an office.ahs@goed.at
         sind vom Ideal des Experten aber ebenso weit
         entfernt wie von der Realität.                   MP

2     gymnasium
Steuerreform 2015 Die wichtigsten eckpunkte - AHS-Gewerkschaft
Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege!
                                                                                                                                                editorial
               „Wir brauchen eine Bildungsoffensive, dass unsere Schulen im PISA-Rating in der Mitte, dass sie wie-
               derum nach vorne kommen.“ So formulierte es Anfang Oktober der WIFO-Chef Prof. Mag. Dr. Karl
               Aiginger in der ORF-Pressestunde.
               Ich erlaube mir, diese Aussage einem „Faktencheck“ zu unterziehen. Bei PISA 2012, dem letzten
               PISA-Durchgang, stand Mathematik im Fokus der Überprüfung. Österreich belegte dabei
               ➤ unter allen 65 an PISA 2012 teilnehmenden Staaten und Volkswirtschaften den 18. Rang,
               ➤ unter allen 34 OECD-Staaten den 11. Rang,
               ➤ unter den 27 an PISA teilnehmenden EU-Staaten den 7. Rang.
               Als Wirtschaftswissenschafter wird Aiginger wohl nicht behaupten wollen, dass diese Platzierungen
               „in der Mitte“ oder gar unter der Mitte liegen. Ich vermute vielmehr, dass er einfach das nachplap-
               pert, was viele PolitikerInnen und JournalistInnen seit Jahren gebetsmühlenartig von sich geben.
               Richtiger wird es deshalb allerdings nicht.
               Ähnlich hartnäckig halten sich auch zwei weitere Legenden: Die Gesamtschule könnte Leistungs-
               unterschiede (ohne Niveauverlust) ausgleichen, und Österreichs Schulwesen wäre im internationa-
               len Vergleich furchtbar teuer. Und wie sieht es wirklich aus?
               11 der 28 EU-Staaten haben an PIRLS 2006, TIMSS 2007 und PISA 2012 teilgenommen. Annähernd
               derselbe Geburtsjahrgang wurde im Alter von zehn (PIRLS, TIMSS) und fünfzehn Jahren (PISA) in
               denselben Kompetenzbereichen (Lesen, Mathematik, Naturwissenschaften) getestet. Während
               der Unterstufe kommt es zu markanten Verschiebungen zwischen diesen 11 EU-Staaten: Österreich
               rückt von den Plätzen 6, 8 und 8 nach der Primarstufe auf die Plätze 3, 4 und 4 nach der Sekundar-
               stufe I vor. Der Leistungsrückstand auf andere EU-Staaten nach der Gesamtschule Volksschule wird
               in der differenzierten Unterstufe deutlich reduziert – nicht gerade ein Argument für die Gesamt-
               schule.
               Österreich liegt mit seinen Ausgaben für das Schulwesen von 3,6 % des BIP unter dem OECD-Mittel
               (3,9 %) und weit hinter skandinavischen Staaten (Norwegen 4,9 %, Dänemark 4,4 %, Finnland ­4,1 %).
               Würden wir in dieser Hinsicht nur OECD-Mittelmaß erreichen wollen, müsste jährlich rund eine Milli-
               arde Euro zusätzlich ins österreichische Schulwesen investiert werden.
               Aber schon Alfred Polgar wusste: „Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge, die sie schon
               hundertmal gehört haben, als eine Wahrheit, die ihnen völlig neu ist.“

               Mag. Dr. Eckehard Quin,
               Vorsitzender der AHS-Gewerkschaft
                                                               Die Redaktion wünscht
                                                         besinnliche Weihnachten und einen
                                                             guten Rutsch ins Jahr 2016!
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                  impressum
               gymnasium. Zeitschrift der AHS-Gewerkschaft in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. He­raus­ge­ber: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Fritz
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Steuerreform 2015 Die wichtigsten eckpunkte - AHS-Gewerkschaft
top thema

                                         Steuerreform 2015
                                         Die wichtigsten Eckpunkte
    Mag. Dr. Eckehard Quin,               Die Steuerreform ist zwar schon vor einiger Zeit beschlossen worden, ihre
          Vorsitzender der
        AHS-Gewerkschaft                  Wirkung wird sie allerdings erst entfalten. Ich möchte in diesem Artikel die
      eckehard.quin@goed.at
                                          wichtigsten Eckpunkte darstellen. Ein Eingehen auf alle Details würde den
                                          Rahmen jedoch bei Weitem sprengen.

            Allgemeines                                                                 Mit dem Entlastungsvolumen alleine kann man noch
            Das Entlastungsvolumen (brutto, ohne Gegenfinanzie-                         keine Aussage darüber treffen, wer von der Reform
            rung) liegt bei 5,2 Milliarden Euro. Das entspricht rund                    tatsächlich profitiert. Um das beurteilen zu können,
            1,5 % des BIP. Die Steuerreform tritt zum überwiegen-                       muss auch die Gegenfinanzierung betrachtet werden
            den Teil 2016 in Kraft, die volle Wirkung wird ab dem                       (siehe Tabelle 2).2
            Jahr 2017 erreicht.
            Um den Budgetkonsolidierungspfad nicht zu gefähr-                           Gemäß Ministerratsvortrag soll die Selbstfinanzierung
            den, wird eine vollständige Gegenfinanzierung der                           der Steuerreform 850 Millionen Euro pro Jahr betra-
            Steuerreform angestrebt. Die Gegenfinanzierung soll                         gen, womit die Reform dem Budget sogar Einnahmen
            überwiegend einnahmenseitig durch Maßnahmen                                 brächte.
            zur Bekämpfung des Steuer- und Sozialbetrugs, steu-
            erliche Strukturmaßnahmen und ein Solidaritätspaket                         Tarif sen kun g
            erfolgen. Ausgabenseitig sollen Einsparungen in der                         Die Tarifentlastung mit einem Volumen von rund 5 Mil-
            Verwaltung und Kürzungen bei den Förderungen zur                            liarden Euro ist der Kernpunkt der Reform. Unter „Jah-
            Gegenfinanzierung beitragen. Schließlich wird von                           reseinkommen“ versteht man im Folgenden die Jahres-
            einem Selbstfinanzierungseffekt aus dem erhöhten                            steuerbemessungsgrundlage, also das Bruttoeinkom-
            Konsum ausgegangen.                                                         men ohne Sonderzahlungen abzüglich Freibeträge,
            Der überwiegende Teil des Entlastungsvolumens                               steuerfreie Bezüge, Sozialversicherungsbeiträge etc.
            kommt Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen zugu-                            Der jährliche Steuervorteil beträgt über weite Einkom-
            te (fast 5 Milliarden). Für Familien und Wirtschaft sind                    mensbereiche mehr als 40 % eines Brutto-Monats-
            je rund 100 Millionen vorgesehen. Die folgende Dar-                         einkommens. Die absolute Entlastung steigt mit dem
            stellung beruht auf den „Wirkungsorientierten Folgen-                       Einkommen, die relative Entlastung in Prozent des Net-
            abschätzungen“ zu den Begutachtungsentwürfen.                               toeinkommens ist bei den mittleren Einkommen (etwa
            Tatsächlich beschlossen wurden leicht veränderte                            2.000 bis 3.000 Euro brutto monatlich) am höchsten.
            Gesetzestexte, wodurch die Zahlen nicht mehr ganz                           Die Bezieher geringer Einkommen können sich über die
            korrekt sind. Allerdings sind manche Angaben ohne-                          stärkste prozentuelle Senkung der zu zahlenden Lohn-
            hin sehr fraglich, weshalb diese Zahlen nach wie vor                        steuer freuen.
            geeignet sind, sich einen ungefähren Überblick zu                           Zur Abflachung der Progression werden die bisher vier
            verschaffen, wie Tabelle 1 zeigt.1                                          Tarifstufen durch sieben ersetzt. V. a. durch die Absen-
                                                                                        kung des Eingangssteuersatzes von 36,5 auf 25 % steigt
                                                                                        der Durchschnittssteuersatz geringer an als bisher. Die-
                                                                                        ser Effekt kommt besonders im unteren Einkommensbe-
          1 Siehe Budgetdienst des Parlaments (Hrsg.), Analyse Steuerreform 2015/2016   reich zum Tragen.
          (Juni 2015), S. 11 und 13.
          2 a.a.O.                                                                      Die Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei einer Jahres-
          3 Personenbezogene Bezeichnungen umfassen gleichermaßen Personen              steuerbemessungsgrundlage von über 1.000.000 Euro ist
          männlichen und weiblichen Geschlechts.
          4 Quelle: ÖGB und https://mehrnetto.arbeiterkammer.at/.                       zeitlich befristet (bis 2020). Mit den geschätzten Einnah-
          5 Siehe Budgetdienst (Hrsg.), Analyse, S. 14.
          6 Die voraussichtlichen Werte (Höchstbeitragsgrundlage, Geringfügigkeits-     men von 50 Millionen Euro jährlich soll ein Österreich-
          grenze etc.) für 2016 stehen bereits fest, sind aber zum Redaktionsschluss
          noch nicht kundgemacht.
                                                                                        fonds zur Förderung von Forschung und Entwicklung
                                                                                        dotiert werden.

4     gymnasium
Steuerreform 2015 Die wichtigsten eckpunkte - AHS-Gewerkschaft
TA BELLE 1
                Entlastung (in Millionen Euro)                                               2016        2017         2018              2019
                Einkommensteuertarif                                                         3.750       4.400        4.400             4.400
                Fusion & Anhebung Verkehrsabsetzbetrag,
                                                                                              120         160             160            160
                Pendlerausgleichsbetrag & -zuschlag
                Erhöhung Negativsteuer     Arbeitnehmer3                                       55         300             300            300
                Einführung Negativsteuer Pensionisten                                           0          70              70             70
                Einführung Negativsteuer Landwirte                                              0          15              15             15
                Einführung Negativsteuer Selbständige                                           0          45              45             45
                Verdoppelung Kinderfreibetrag (Familien)                                        0         100             100            100
                Erhöhung steuerfreie Mitarbeiterkapitalbeteiligung (Wirtschaft)                25         105             105            105
                Erhöhung der Forschungsprämie (Wirtschaft)                                      0          80              80             80
                Summe                                                                        3.950       5.195        5.195             5.195

                TA BELLE 2
                Gegenfinanzierung (in Millionen Euro)                                                   2016       2017         2018    2019
                Bekämpfung Steuer- und Sozialbetrug                                                    1.924      2.089         2.211   2.142
                Bekämpfung Steuer- und Sozialbetrug (Registrierkasse, Belegpflicht etc.)               1.000      1.260         1.477   1.504
                Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (Mehreinnahmen Bund und SV-Träger)                        225        229          234     238
                Bankenpaket (Kontenregister, erleichterte Konteneinsicht)                                699        600          500     400
                Steuerliche Maßnahmen                                                                    654      1.263         1.324   1.366
                Anpassung Immobilienabschreibung                                                           0        400          396     392
                Einführung 13 %-iger Umsatzsteuersatz                                                    175        220          220     220
                Abschaffung „Topf-Sonderausgaben“                                                          0         40           80     120
                Ökologisierung Dienst-PKW                                                                 50         50           50      50
                Eingeschränkte Verlustberücksichtigung und Neuregelung Einlagenrückzahlung                10         35           55      55
                Auslaufen Bildungsfreibetrag & -prämie                                                     0         25           25      25
                Anhebung KESt                                                                            115        150          150     150
                Außertourliche Erhöhung Höchstbeitragsgrundlage                                          139        141          144     148
                Erhöhung Immobilienertragssteuer                                                          90        115          115     115
                Anhebung Spitzensteuersatz                                                                50         50           50      50
                Änderungen Grunderwerbssteuer                                                             25         37           39      41
                Einsparungen in der Verwaltung und im Förderungsbereich                                1.100      1.100         1.100   1.100
                Summe                                                                                  3.678      4.452         4.635   4.608
                Differenz zur Entlastung                                                                -272       -743         -560    -587

                Negat i v st e u e r                                              zusammen insgesamt 345 Euro pro Jahr zu, die bei der
                Von einer Senkung der Steuersätze kann a priori natür-            Lohnverrechnung automatisch berücksichtigt wer-
                lich nur jemand profitieren, der auch Steuern bezahlt.            den. Die beiden Beträge werden nun zu einem neuen
                Das ist ab einem Bruttomonatseinkommen von etwa                   Verkehrsabsetzbetrag vereint und auf 400 Euro jährlich
                1.200 Euro der Fall. Zur Entlastung von Niedrigverdie-            erhöht.
                nern, die schon derzeit keine Steuern bezahlen, gibt              Diese Maßnahmen (neuer Tarif, Negativsteuer, Ver-
                es eine sogenannte Negativsteuer. De facto han-                   kehrsabsetzbetrag) führen zu folgenden Entlastungen,
                delt es sich um einen Sozialversicherungsrabatt für               die in Tabelle 3 ersichtlich sind.4
                Niedrigverdiener. Durch die deutliche Erhöhung der
                Negativsteuer (z. B. für Arbeitnehmer von derzeit 10 %            Än derun gen f ür Pen dl er
                der SV-Beiträge, max. 110 Euro pro Jahr, auf 50 % der             Pendler, die keine Steuern zahlen, bekommen der-
                SV-Beiträge, max. 400 Euro pro Jahr) werden auch                  zeit 18 % der SV-Beiträge, max. 400 Euro jährlich, als
                Niedrigverdiener deutlich entlastet.                              Negativsteuer erstattet. In einer Übergangsregelung
                                                                                  werden es 2015 36 % (max. 450 Euro) sein. Ab 2016 sind
                Verke h r sa b se t z b e t r a g                                 es dann 50 % (max. 500 Euro).
                Ein Absetzbetrag ist ein Betrag, der von der errech-              Pendler mit einem Einkommen, das knapp über der
Fotos: iStock

                neten Steuer subtrahiert wird, also in voller Höhe die            Steuergrenze liegt, und die daher keine Negativsteuer
                Abgaben reduziert. Bisher stehen Arbeitnehmern ein                erhalten, kommen in den Genuss eines erhöhten Ver-
                Arbeitnehmer- und ein Verkehrsabsetzbetrag von                    kehrsabsetzbetrags (690 Euro). Die 290 Euro Differenz

                                                                                                                                                5
Steuerreform 2015 Die wichtigsten eckpunkte - AHS-Gewerkschaft
TAB ELLE 3
                Brutto monatlich              Jährliche Steuerentlastung (in Euro)               Steuerentlastung
                                                                                           (in % der bisherigen Steuer)
                      500                                     296                                      283
                     1.000                                    290                                      264
                     1.500                                    485                                      43
                     2.000                                    882                                      30
                     3.000                                   1.318                                     19
                     4.000                                   1.557                                     14
                     5.000                                   1.527                                     10

     zum neuen Verkehrsabsetzbetrag in der Höhe von 400              gungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres keine
     Euro jährlich sinkt allerdings linear von 12.200 bis 13.000     Arbeitnehmerveranlagung ein, hat das Finanzamt die
     Euro Jahressteuerbemessungsgrundlage auf Null ab.               automatische Arbeitnehmerveranlagung durchzufüh-
                                                                     ren, sofern sich eine Gutschrift ergibt.
     Kinderfreibetrag
     Ein Freibetrag wird nicht wie ein Absetzbetrag von der          MaSSn ahmen gegen Steuerbetrug
     errechneten Steuer subtrahiert, sondern er verringert           Der mit Abstand größte Teil der Gegenfinanzierung soll
     die Steuerbemessungsgrundlage. Derzeit steht pro                durch Maßnahmen zur Bekämpfung des Steuerbetrugs
     Kind, für das mehr als sechs Monate im Kalenderjahr             erzielt werden. Dabei am heftigsten diskutiert ist die
     Familienbeihilfe bezogen wird, ein Kinderfreibetrag             Registrierkassenpflicht, die – abgesehen von einigen
     von 220 Euro jährlich zu. Wenn beide Elternteile den            Ausnahmen – für Unternehmen mit einem Barumsatz
     Freibetrag beanspruchen, stehen 132 Euro pro Eltern-            von mehr als 7.500 Euro und einem Gesamtumsatz von
     teil und Kind zu. Diese Beträge werden ab 2016 auf              mehr als 15.000 Euro jährlich gilt. Als Ergänzung dazu
     440 bzw. 300 Euro erhöht. Die Maßnahmen sind auf                wird auch eine Belegerteilungs- und -annahmepflicht
     der folgenden Seite (Tabelle 4) ersichtlich.5                   eingeführt. Dem Käufer muss bei jeder Zahlung ein
                                                                     Beleg ausgestellt werden. Dieser muss ihn entgegen-
     A u t o m at i sc h e Arb e it ne h m e rve r a nl agun g       nehmen und ihn bis zum Verlassen der Geschäfts-
     Viele Arbeitnehmer und Pensionisten verzichten derzeit          räumlichkeiten aufbewahren. Ob diese Verpflichtung
     auf die Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung,             die gewünschten Effekte bringt, bleibt abzuwarten,
     womit ein dreistelliger Millionenbetrag im Staatsbudget         da keine finanzstrafrechtlichen Sanktionen vorgesehen
     verbleibt und den Steuerzahlern entgeht. Ab 2017 (für           sind, wenn ein Konsument gegen die Annahmever-
     das Veranlagungsjahr 2016) soll erstmals vom Finanz-            pflichtung verstößt.
     amt eine automatische Arbeitnehmerveranlagung
     durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist:                   Kon ten register un d Ein schaurecht
     • Der Steuerpflichtige hat im ersten Halbjahr keine            Das Bankgeheimnis bleibt bestehen. Allerdings wird das
        Arbeitnehmerveranlagung für das vorangegangene               Finanzamt Bankkonten leichter prüfen können als in der
        Jahr eingereicht.                                            Vergangenheit, wenn ein begründeter Verdacht auf
     • Aufgrund der Aktenlage ist anzunehmen, dass der              Steuerhinterziehung vorliegt. Um Missbrauchsfälle aus-
        Arbeitnehmer im Veranlagungszeitraum ausschließ-             zuschließen, gilt das Vier-Augen-Prinzip. Der prüfende
        lich unselbständig erwerbstätig gewesen ist.                 Finanzbedienstete und der Leiter der Abgabenbehör-
     • Aus den dem Finanzamt bekannten Daten resultiert             de haben das Auskunftsverlangen zu unterzeichnen.
        eine Steuergutschrift.                                       Es ist aktenkundig zu begründen. Zudem ist eine rich-
     • Aufgrund der Aktenlage (Lohnzettel, Spenden, Kir-            terliche Bewilligung erforderlich, wobei das Bundesfi-
        chenbeiträge) ist anzunehmen, dass die antragslos            nanzgericht in der Angelegenheit tunlichst innerhalb
        ermittelte Steuergutschrift nicht niedriger ist als die      von drei Tagen zu entscheiden hat. Im Falle einer Bewil-
        dem Steuerpflichtigen tatsächlich zustehende.                ligung werden die Abfragen elektronisch rückführbar
     Der letzte Punkt bedeutet Folgendes: Kann das Finanz-           protokolliert.
     amt aufgrund der vorliegenden Daten davon ausge-                Gegen die richterliche Entscheidung ist ein Rekurs mög-
     hen, dass der Steuerpflichtige noch Werbungskosten,             lich, wobei ein solcher jedoch keine aufschiebende
     Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen,                   Wirkung hat. Über den Rekurs entscheidet ein dreiköp-
     Absetzbeträge oder antragsgebundene Freibeträ-                  figer Senat am Bundesfinanzgericht. Wird dem Rekurs
     ge geltend machen wird und seine Steuergutschrift               stattgegeben, dürfen die durch die Konteneinschau
     daher höher wäre, hat die automatische Arbeitneh-               gewonnenen Beweise im betreffenden Abgabever-
     merveranlagung zunächst zu unterbleiben. Reicht der             fahren nicht verwendet werden.
     Steuerpflichtige jedoch bis Ende des dem Veranla-               Eine Konteneinschau ist natürlich nur dann möglich,

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Steuerreform 2015 Die wichtigsten eckpunkte - AHS-Gewerkschaft
TA BELLE 4

                                                                                                                                 top thema
                                                     Geltende Rechtslage                           Steuerreform
                                              Jahreseinkommen         Steuersatz (%)      Jahreseinkommen       Steuersatz (%)
                                                         ≤ 11.000                0,0                 ≤ 11.000              0,0
                                              11.000 < x ≤ 25.000               36,5      11.000 < x ≤ 18.000             25,0
                                              25.000 < x ≤ 60.000               43,2      18.000 < x ≤ 31.000             35,0
 Einkommensteuertarif                                    > 60.000               50,0      31.000 < x ≤ 60.000             42,0
                                                                                          60.000 < x ≤ 90.000             48,0
                                                                                       90.000 < x ≤ 1.000.000             50,0
                                                                                                  > 1.000.000             55,0
 Fusion und Anhebung von Arbeitneh-
                                                              345                                      400
 mer- und Verkehrsabsetzbetrag
 Kinderfreibetrag
 von einem Elternteil beansprucht                             220                                      440
 von beiden Elternteilen beansprucht                          132                                      300
 Höchstbeitragsgrundlage zur
                                                              4.770                                    4.860
 Sozialversicherung 20166
 Negativsteuer
 Arbeitnehmer                                       10 %, max. 110 Euro p.a.                 50 %, max. 400 Euro p.a
 Pensionisten                                            Kein Anspruch                       50 %, max. 110 Euro p.a
 Selbständige und Landwirte                              Kein Anspruch                       50 %, max. 110 Euro p.a
 Änderungen Pendlerausgleichsbetrag
 und Pendlerzuschlag
 Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag für                            345                                      690
 geringverdienende Pendler
 Erhöhte Erstattung der SV-Beiträge                           400                                      500
 (Negativsteuer) für Pendler

wenn die Finanzbehörde Kenntnis von der Existenz                    nur noch dann abgeschrieben werden, wenn die
des Kontos besitzt. Daher wird ein zentrales Kontenre-              Verträge spätestens 2015 abgeschlossen bzw. die
gister geschaffen, in dem Vor- und Nachname sowie                   Bauausführungen noch 2015 begonnen worden sind.
Geburtsdatum des Kontoinhabers verzeichnet sind,                    Der Erhöhungsbetrag für mindestens drei Kinder ent-
die Bezeichnung der Bank, die Kontonummer und das                   fällt bereits ab 2016.
Datum der Eröffnung und einer allfälligen Schließung
des Kontos. Daten über Ein- und Auszahlungen oder                   Erhöhun g der Umsatzsteuer
Kontostände sind aus dem Kontenregister nicht ersicht-              Die Umsatzsteuer auf Güter des täglichen Bedarfs wie
lich. Eingetragen werden alle Konten, die am 1. März                Lebensmittel oder Wohnen wird nicht erhöht. Die Erhö-
2015 bestanden haben bzw. ab diesem Zeitpunkt eröff-                hung von 10 auf 13 % betrifft z. B. den Kauf von Kunst-
net worden sind oder eröffnet werden.                               gegenständen, Saatgut, Düngemittel, Beherbergung,
Seit 1. März 2015 sind Kreditinstitute außerdem verpflich-          kulturelle Dienstleistungen, Personenbeförderung mit
tet, Kapitalzu- und -abflüsse von mehr als 50.000 Euro              Luftfahrzeugen im Inland, Ab-Hof-Weinverkauf oder
auf bzw. von inländischen privaten Konten dem Finanz-               Futtermittel. Die Mehrbelastung ist verkraftbar, wie ein
ministerium zu melden.                                              einfaches Beispiel zeigt. Gibt jemand bisher 60 Euro
                                                                    monatlich für Hundefutter aus, so sind es zukünftig
Stre i ch u n g d e r „T o p f-S o n d e r a u s g a b e n“         61,64 Euro, also eine Mehrbelastung von 1,64 Euro
Die für Arbeitnehmer wichtigste Streichung ist die                  monatlich.
Abschaffung der „Topf-Sonderausgaben“. Innerhalb
eines Höchstbetrages können derzeit als Sonderaus-                  Vermögen sbezogen e Steuern
gaben geltend gemacht werden                                        Die Erhöhung vermögensbezogener Steuern soll insge-
• Versicherungsprämien für freiwillige Personenversi-              samt ca. 300 Millionen Euro jährlich einbringen. Die KESt
   cherungen,                                                       auf Dividenden, Anleihezinsen und Wertpapiergewinne
• Beiträge zu Pensionskassen und                                   wird von 25 auf 27,5 % angehoben. Bei Sparbüchern
• Kosten für Wohnraumschaffung und -sanierung.                     und Girokonten soll die KESt hingegen bei 25 %­blei-
Der Höchstbetrag für „Topf-Sonderausgaben“ liegt                    ben. Die Immobilienertragssteuer für Zweit- und weitere
derzeit bei 2.920 Euro jährlich. Für Alleinverdiener und            Wohnsitze steigt von 25 auf 30 %.
Alleinerzieher verdoppelt sich dieser Betrag. Ab drei               Die größte systemische Änderung erfolgt zweifellos bei
Kindern erhöht er sich um 1.460 Euro auf 4.380 bzw.                 der Grunderwerbssteuer. Diese wird sowohl beim Kauf
7.300 Euro jährlich.                                                als auch beim unentgeltlichen Erwerb (Erbe, Schen-
Ab 2016 können die „Topf-Sonderausgaben“ bis 2020                   kung) von Immobilien eingehoben. Bei Käufen ändert

                                                                                                                                     7
Steuerreform 2015 Die wichtigsten eckpunkte - AHS-Gewerkschaft
top thema

            sich nichts. Es fallen weiterhin 3,5 % des Kaufpreises als   Än derun gen
            Grunderwerbssteuer an. Bei Erbschaften oder Schen-           im Bereich der Sozialversicherun g
            kungen werden bisher 2 % zwischen nahen Angehö-              Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung werden mit
            rigen, sonst 3,5 % des dreifachen Einheitswertes der         wenigen Ausnahmen nur bis zur Höchstbeitragsgrund-
            Immobilien fällig.                                           lage erhoben. Diese wird jährlich valorisiert. 2016 erfolgt
            Die Einheitswerte stammen aus dem Jahr 1973 und              neben der regulären Anhebung eine außertourliche
            wurden nur einmal 1983 pauschal erhöht. In den               Erhöhung um 90 Euro.
            letzten Jahrzehnten kam es natürlich zu einer sehr           Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird
            unterschiedlichen Entwicklung der Immobilienwerte,           zum Teil vom Arbeitgeber, zum Teil vom Arbeitnehmer
            weshalb die Einheitswerte nichts mehr mit den tat-           getragen. Bisher unterscheidet sich diese Aufteilung bei
            sächlichen Werten zu tun haben und auch die Relati-          Arbeitern und Angestellten. Ab 2016 wird die Aufteilung
            on zwischen den Werten unterschiedlicher Immobilien          angeglichen (auf das Niveau von freien Dienstneh-
            etwa im städtischen und ländlichen Raum nicht mehr           mern). Arbeitnehmer haben dann einheitlich 3,87 und
            der Realität entspricht.                                     Arbeitgeber 3,78 % zu entrichten. Das bedeutet u. a.,
            Die Berechnung des Boden- und Gebäudewertes                  dass Vertragslehrer, die bei der Gebietskrankenkasse
            wird künftig auf Basis einer Verordnung erfolgen. Der        versichert sind, in Zukunft einen um 0,05 Prozentpunk-
            (dreifache) Einheitswert soll dabei je nach Lage der         te höheren Krankenversicherungsbeitrag zu entrichten
            Gemeinde mit einem unterschiedlichen Faktor aufge-           haben.
            wertet werden. Zum Bodenwert kommt der Gebäude-              Die Sozialversicherungsbefreiung für Jubiläumsgelder
            wert. Dieser errechnet sich anhand der Nutzfläche des        wird aufgehoben. Es kommt die jährliche Höchstbei-
            Gebäudes und der mittels Verordnung festgesetzten            tragsgrundlage für Sonderzahlungen (doppelte monat-
            Baukosten, die nach Bundesländern unterschiedlich            liche Höchstbeitragsgrundlage) zur Anwendung, wobei
            bewertet werden. Von diesen Gebäudewerten sind               das in unserem Bereich kaum Auswirkungen hat. Die
            Abschläge zu subtrahieren, wenn es sich nicht um ein         „kleine“ Jubiläumszuwendung fällt zu einem Zeitpunkt
            ganzjährig bewohnbares Gebäude handelt oder die              an, zu dem das Entgelt schon nahe der Höchstbei-
            Errichtung bzw. Sanierung schon längere Zeit zurück-         tragsgrundlage liegt, womit bereits durch die „norma-
            liegt. Die Summe des Bodenwertes und des Gebäu-              len“ Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt) die
            dewertes ergeben den für die Steuerbemessung                 Höchstbeitragsgrundlage fast ausgefüllt ist.
            maßgeblichen Grundstückswert. Alternativ dazu kann
            der Grundstückswert auf Basis der Daten des von der          Ein sparun gen in der Verwaltun g
            Wirtschaftskammer geführten Immobilienpreisspiegels          Im Bereich der Verwaltung und der Förderungen sind
            ermittelt oder durch ein Sachverständigengutachten           bei Bund und Ländern insgesamt jährliche Einsparun-
            nachgewiesen werden.                                         gen von 1,1 Milliarden Euro vorgesehen, wobei der
                                                                         Bund 700 Millionen und die Länder und Gemeinden
            Obwohl die Steuerbemessungsgrundlage durch die               400 Millionen Euro erbringen sollen. Diese Einsparungen
            Neubewertung steigt, wird die Steuerbelastung in             sind bereits im Finanzrahmen des Bundes berücksichtigt,
            manchen Fällen sogar sinken, da die Steuersätze              obwohl noch keine konkreten Maßnahmen feststehen.
            reduziert werden.                                            Der Bund möchte seinen Anteil durch einen Kosten-
                                                                         dämpfungspfad in der Verwaltung (Personal- und Sach-
                                                                         aufwendungen) in der Höhe von 500 Millionen Euro
            Bemessungsgrundlage               Steuersatz (in %)          sowie durch Einsparungen bei Förderungen in der Höhe
            Für die ersten 250.000 Euro                 0,5              von 200 Millionen Euro erreichen. Ein Teil der Einsparun-
            Für die nächsten 150.000 Euro               2,5              gen könnte sich aus der niedrigen Inflationsrate und
            Darüber hinaus                              3,5              entsprechend niedrigen Gehaltsabschlüssen ergeben.

                                                                         Fazit
                                                                         Die Steuerreform führt zu einer spürbaren Entlastung der
                                                                         Lohn- und Einkommensteuerzahler, indem sie die kalte
            Wird eine Immobilie dem Ehepartner geschenkt oder            Progression seit der letzten Steuerreform 2009 mehr als
            vererbt, bleibt die Übertragung nun sogar gänzlich           rückgängig macht. Die Gegenfinanzierung steht aller-
            steuerfrei, wenn der Empfänger den Hauptwohnsitz in          dings auf tönernen Beinen. Eine wesentliche Änderung
            der Immobilie hat und die Wohnfläche 150 m² nicht            der Steuerstruktur wurde ebenso wenig erreicht wie die
            überschreitet. Bei der Übertragung von betrieblichen         beabsichtigte Vereinfachung des Steuerrechts, weil Har-
            Grundstücken gibt es zusätzlich großzügige Ausnah-           monisierungen und Vereinfachungen neue komplexe
            meregelungen.                                                Ausnahmen und Begünstigungen gegenüberstehen. n

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Steuerreform 2015 Die wichtigsten eckpunkte - AHS-Gewerkschaft
bundesleitung
    aktiv
                                    Kontaktmöglichkeiten der
                                    Bundesleitungsmitglieder 2015

   Mag. Dr. Eckehard Quin (FCG)               Sekretariat der AHS Gewerkschaft             0650/2380888
   Vorsitzender                               01/4056148                                   eckehard.quin@oepu.at
                                              BG/BRG Perchtoldsdorf,
                                              Roseggergasse 2-4, 01/8694728
   OStR Mag. Herbert Weiß (FCG)               BG/BRG Oeverseegasse 28                      0650/4001245
   Vorsitzender-Stellvertreter und            8020 Graz                                    herbert.weiss@oepu.at
   Besoldungsreferent
   Mag. Michael Zahradnik (FSG)               BRG/BORG Wien XX, Karajangasse 14            0676/5414235
   Vorsitzender-Stellvertreter                                                             michael.zahradnik@inode.at
   Mag. Franz Andexlinger (FCG)               BRG Rohrbach, Hopfengasse 20                 0699/14160160 oder
                                                                                           07289/8633
                                                                                           franz.andexlinger@oepu.at
   Mag. Uschi Hafner (FCG)                    BG/BRG Wien XXI, Franklinstraße 26           0664/4638288
                                                                                           uschi.hafner@oepu.at
   Mag. Matthias Hofer (FCG)                  BRG Imst, Meraner Straße 13                  0664/4604153
                                              6460 Imst                                    matthias.hofer@oepu.at
   Mag. Verena Hofer (FCG)                    BG/BRG Telfs, Weißenbachgasse 37             0664/4805032
   Pressereferentin                           6410 Telfs                                   verena.hofer@oepu.at
   Mag. Manfred Jantscher (FCG)              BG/BRG Mössingerstraße 25                     0664/5056283
                                             9020 Klagenfurt                               manfred.jantscher@oepu.at
   Mag. Alexander Keil (FCG)                 BG/BRG Wien XVII, Parhamerplatz 18            0680/1282255
   Organisationsreferent                                                                   alexander.keil@oepu.at
   Mag. Andrea Meiser (FCG)                  Georg v. Peuerbach Gymnasium,                 0664/9925844
   Frauenreferentin                          Peuerbachstraße 35, 4040 Linz                 andrea.meiser@oepu.at
   Mag. Elfi Paleta (FCG)                    BG/BRG Wien XIII, Wenzgasse 7                 01/8771032, FAX: 01/8765507
   Finanzreferentin                                                                        elfi.paleta@oepu.at
   Mag. Heidemarie Petermichl (FSG)          BG/WRG Körnerstraße 9                         0732/774252
                                             4020 Linz                                     h.petermichl@eduhi.at
   Mag. Gerhard Riegler (FCG)                ZA-AHS Strozzigasse 2, 1080 Wien              01/513203210
                                                                                           gerhard.riegler@oepu.at
   Mag. Susanne Rosza (FCG)                  G11 Geringergasse 2, 1110 Wien                0699/81869590
                                                                                           susanne.rosza@oepu.at
   Mag. Christian Schwaiger (ÖLI-UG)         BRG in der Au, Bachlechnerstraße 35           0650/3779360
                                             6020 Innsbruck
   Mag. Reinhart Sellner (ÖLI-UG)            im Ruhestand                                  0676/3437521
                                                                                           reinhart.sellner@gmx.at
   Mag. Georg Stockinger (FCG)               BORG Nonntal, Josef Preis Allee 7,            0699/14137571
   Dienstrechtsreferent                      5020 Salzburg                                 georg.stockinger@oepu.at

  Das Sekretariat der AHS-Gewerkschaft ist Montag – Donnerstag von 8.00 – 16.00 Uhr und Freitag von
  8.00 – 12.00 Uhr besetzt. Zu allen übrigen Zeiten können Sie eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen.
  Telefonnummer: 01/4056148 FAX: 01/4039488 E-Mail: office.ahs@goed.at

                                                                                                                           9
Steuerreform 2015 Die wichtigsten eckpunkte - AHS-Gewerkschaft
im fokus

           Mag. Gerhard Riegler,
     Mitglied der Bundesleitung
            gerhard.riegler@goed.at

                                            Was können wir
                                            von Finnland lernen?
                                            Teil 2: Es ist nicht alles Gold, was glänzt.

                  Dass nicht alles Gold ist, was glänzt, gilt meines Erach-    Repetieren von Schulstufen gibt, kommt es im finni-
                  tens für Finnlands Schulwesen, dessen 10-Jährige mit         schen Kurssystem zu wesentlich mehr Verzögerungen
                  ihren Leistungen bei PIRLS und TIMSS brillieren, im inter-   bis zum erfolgreichen Abschluss der Sekundarstufe.
                  nationalen Vergleich – und insbesondere im Vergleich
                  mit Österreich ganz besonders, wie ich in diesem zwei-       Anteil an 20-Jährigen, die sich noch in der Sekundar-
                  ten Teil meiner Artikelserie darlegen möchte.                stufe befinden (Stand 2012):2

                  In Finnland fallen deutlich mehr junge Menschen
                                                                                 20                        18,6 %
                  ohne Abschluss der Sekundarstufe II aus dem Schul-
                  wesen als in Österreich.
                                                                                 15

                  18- bis 24-Jährige, die ihre Schullaufbahn ohne einen                       8,0 %                  OECD-Mittelwert
                                                                                 10                                  13,2 %
                  über den Pflichtschulabschluss hinausgehenden
                  Schulabschluss beendet haben (Stand 2014):1                     5

                                                                                  0
                                                   9,5 %     EU-Mittelwert                 Österreich     Finnland
                     10
                                                             11,2 %

                      8           7,0 %

                      6

                      4                                                        En tw ertun g des Reif eprüf un gszeugn isses
                                                                               Wer in Finnland eine Matura erwirbt, hat damit noch
                      2                                                        lange keinen Platz an einer finnischen Universität.
                                                                               Denn in Finnland gibt es für alle Studienrichtungen
                      0                                                        eine knapp bemessene Anzahl von Studienplätzen,
                               Österreich        Finnland                      die nur eine Minderheit der finnischen MaturantInnen
                                                                               das Studium beginnen lässt, für das sie sich bewor-
                                                                               ben haben.3
                                                                               „Graduates from upper secondary general educati-
                  Finnland gehört zu den zehn OECD-Staaten mit dem             on may have to take a break of two to three years
                  höchsten Anteil an 20-Jährigen, die sich noch in der         before obtaining a place in a university or polytech-
                  Sekundarstufe befinden. Auch wenn es kaum ein                nic institution.“4

10         gymnasium
?
Diese Engstelle zwischen einem Schulabschluss, der       Zur hohen Jugendarbeitslosigkeit Finnlands kommt
eine prinzipielle Hochschulberechtigung erteilt, und     hinzu, dass in Finnland besonders viele junge Men-
dem Beginn des Studiums ist übrigens auch ein Cha-       schen, die einen Beruf gefunden haben, diesen nur
rakteristikum der südostasiatischen PISA-Siegerländer.   teilzeitbeschäftigt ausüben (können). „The incidence
Sie wird die Arbeitshaltung von SchülerInnen wohl        of part-time employment is very relevant in some
nicht wenig beeinflussen. Junge Menschen wissen          countries: it affects at least 40 % of young workers in
dort nämlich, dass das Maturazeugnis per se wertlos      the Netherlands, Denmark, Sweden, Ireland, the UK
ist, wenn sie nicht zu den Besten der Besten ihres       and Finland.“7
Jahrgangs zählen. Matura für fast alle, aber keine       Höchst berechtigt erscheint mir angesichts dieser
Garantie für einen sicheren Studienplatz ist eine        Daten die Frage: „When assessing and comparing
späte, aber äußerst brutale Form der Selektion.          educational systems, should we prioritize those stu-
                                                         dents who perform best or those who are best pre-
Finnlands UniversitätsabsolventInnen sind, auch infol-   pared for entering the job market and experiencing
gedessen, um über zwei Jahre älter als die Öster-        adult life?“8
reichs.
                                                         Un d w ie geht’ s den Schül er/-In n en ?
Durchschnittliches Alter beim Abschluss eines ISCED      Die Qualität eines Schulwesens ist insbesondere daran
5A-Studiums (Stand 2012):5                               zu messen, wie es jungen Menschen einerseits wäh-
                                                         rend ihrer Schulzeit und andererseits nach deren
 OECD-Mittelwert                      26,4 Jahre         Abschluss geht. Nachdem ich oben Fakten dargelegt
 Österreich                           26,8 Jahre         habe, die in erster Linie das Danach beleuchten, rich-
 Finnland                             29,0 Jahre         te ich nun den Blick darauf, wie es den jungen Men-
                                                         schen während der Schulzeit geht. Und da zeigen seit
                                                         vielen Jahren Studien verschiedenster Herkunft, dass
                                                         Finnlands Jugend mit ihrer Schule extrem unzufrieden
In Finnland schaffen es sehr viele junge Menschen        ist. Es ist verblüffend, wie kaltschnäuzig diese Tatsache
nach Verlassen ihres Bildungsweges nicht, einen          in den Lobgesängen auf das finnische Schulwesen
Arbeitsplatz zu finden – mehr als doppelt so viele wie   totgeschwiegen wird.
in Österreich.

Jugendarbeitslosenquote (Stand September 2015):6          1 Eurostat-Datenbank, Abfrage vom 24. Oktober 2015
                                                          2 OECD (Hrsg.), Education at a Glance 2014: OECD Indicators (2014),
                                                          Table C1.1b
                            23,7 %                        3 Dr. Eduardo Andere, Are Teachers Crucial for Academic Achievement?
  25                                                      Finland Educational Success in a Comparative Perspective. In: Education
                                                          Policy Analysis Archives, Vol. 23, No. 39 (2015), S. 10
  20                                                      4 OECD, Education at a Glance 2013: OECD Indicators (2013), S. 48
                                       EU-Mittelwert      5 OECD (Hrsg.), Education at a Glance 2014: OECD Indicators (2014),
                                       20,4%              Chart A3.1. Die International Standard Classification of Education (ISCED)
  15                                                      versucht, Bildungsniveaus international vergleichbar zu machen. Level
                10,8 %                                    5 ist die erste Stufe der tertiären Bildung, dauert mindestens zwei Jahre
                                                          und setzt einen Abschluss der Sekundarbildung voraus. Level 5B umfasst
  10                                                      dabei praxisbezogene Studiengänge an Fachschulen, Berufsakademi-
                                                          en und ähnliche Abschlüsse, Level 5A die übrige Hochschulausbildung
                                                          unterhalb der Promotion.
   5                                                      6 Eurostat, Abfrage vom 30. September 2015
                                                          7 Eurofound (Hrsg.), Mapping youth transitions in Europe (2014), S. 10
                                                          8 Univ.-Prof. Dr. Marie Duru-Bellat, From the Appealing Power of PISA
   0                                                      Data to the Delusions of Benchmarking. In: Miguel A. Pereyra u. a. (Hrsg.),
                                                          PISA Under Examination (2011), S. 162
              Österreich   Finnland

                                                                                                                                        11
In der HBSC-Studie 2008/09 wies die Weltgesundheits-                         est proportions of young people feeling pressured by
              organisation aus, dass Österreich beim Anteil der                            school work and one of the lowest proportions of liking
              11-Jährigen, „who like school a lot”, unter den 39                           school a lot.“11
              teilnehmenden Staaten den 8., Finnland aber nur den                          Beim Zugehörigkeitsgefühl der 15-Jährigen zu ihrer
              37. und damit drittletzten Rang belegt.9                                     Schule belegte Österreich bei PISA 2012 unter allen
              Anders als von einigen PolitikerInnen und etlichen                           OECD-Staaten sogar den ersten Rang, Finnland den
              Medien dargestellt fühlen sich Österreichs SchülerIn-                        sechstletzten (siehe Grafik oben).12
              nen im internationalen Vergleich von der Schule sehr
              wenig belastet. Finnlands SchülerInnen landen am                             Im April 2015 kam die OECD in einer Analyse zum
              anderen Ende der 39 Staaten, die von der Weltge-                             Ergebnis, dass Finnland im Vergleich der 64 Staaten,
              sundheitsbehörde WHO verglichen wurden:                                      die an PISA 2012 teilgenommen haben, den fünft-
                                                                                           größten Anteil an 15-Jährigen aufweist, die in ihrer
              Anteil der SchülerInnen, die sich von der Schule                             Schule unglücklich sind.13
              belas­tet fühlen:10
                                                                                           Matti Rautiainen spricht von einer Janusköpfigkeit des
                                         11-Jährige      13-Jährige      15-Jährige        finnischen Schulwesens: „The Finnish school, however,
               Österreich                    12 %            21 %             27 %         has two faces. In the shadow of those good learning
               intern. Mittelwert            23 %            33 %             41 %         outcomes there lurks a democratic deficit in school
                                                                                           and a lack of school wellbeing amongst children.“14
               Finnland                      27 %            45 %             61 %

                                                                                           Abschließend zum Wohlbefinden junger Menschen
              Ein UNICEF-Bericht des Jahres 2013 bilanzierte: „In                          ein Faktum, das sicher nur zum Teil auf die Schule
              Austria, France, Hungary and the Netherlands child-                          zurückzuführen sein wird: Finnland rangiert hinter Litau-
              ren are at least pressured by school work and are                            en auf Platz 2 der EU-Länder mit der höchsten Selbst-
              also in the best performing group in liking school a lot.                    mordrate 15- bis 19-Jähriger. Finnlands Rate ist mehr
              Contrast this with Finland which has one of the high-                        als drei Mal so hoch wie die Österreichs.15

     9 WHO (Hrsg.), HBSC-Studie 2008/09 (2012), S. 46                                      Menschen, die Finnlands Schulsystem uneingeschränkt
     10 WHO (Hrsg.), HBSC-Studie 2008/09 (2012), S. 54f
     11 UNICEF (Hrsg.), Children’s Subjective Well-being in Rich Countries (2013), S. 13   bewundern, sollten ihre Position mit Blick auf all diese
     12 Bis auf farbliche Hervorhebung OECD (Hrsg.), How’s Life? 2015 (2015), S. 170
     13 OECD (Hrsg.), PISA in Focus 50 (April 2015), S. 2                                  Daten im Interesse der Jugend gründlich reflektieren.
     14 Matti Rautiainen u. a., Education for Democracy: A Paper Promise? The Demo-                                                              n
     cratic Deficit in Finnish Educational Culture (2012), S. 8
     15 Eurostat-Datenbank, Abfrage vom 24. Oktober 2015                                   (Fortsetzung folgt.)

12    gymnasium
im fokus

   Mag. Verena hofer,
 Pressereferentin der
                                  Dr. Hans Riegel-Fachpreise
    AHS Gewerkschaft
    verena.hofer@goed.at          für Nachwuchs-
                                  WissenschafterInnen
                                  Im September wurden auch in Graz, Salzburg und Wien die Dr. Hans
                                  Riegel-Fachpreise für herausragende Schülerarbeiten verliehen.

In Ausgabe 4 des „gymnasium“ wurden die mit dem
Dr. Hans Riegel-Fachpreis ausgezeichneten Schüle-
rInnenarbeiten (Vorwissenschaftliche Arbeiten) der
Kaiserschild-Stiftung in Kooperation mit der Universität
Linz veröffentlicht. Zu dem Zeitpunkt standen die Preis-
trägerInnen der Universitäten Graz, Salzburg und Wien
noch nicht fest, da die Preisverleihung erst im Septem-
ber erfolgte. Deshalb werden sie in dieser Ausgabe
vorgestellt.

Forsch e n i n d e r S c h u le
Ziel der Fachpreise ist es, junge Talente im mathema-
tisch-naturwissenschaftlichen Bereich zu fördern und                                                       Foto: Kastrun
frühzeitig den Kontakt zur Hochschule und entspre-         Die Sieger in der Steiermark
chenden Fördermöglichkeiten herzustellen. Außerdem
wird durch diesen Wettbewerb der Austausch zwischen        Mathematik
den Bildungsträgern Schule und Universität unterstützt     1. Platz: Alexander Prutsch, BG/BRG Leibnitz ("Industrie-
und so eine bessere Begabtenförderung erreicht.                       roboter-Vorwärtskoordinatentransformation")
Die Fachpreise sind in jedem Fach mit jeweils 600 Euro     2. Platz: Thomas Albert Maierhofer, Herta Reich Gymna-
für den ersten Platz, 400 Euro für den zweiten Platz und              sium und Realgymnasium Mürzzuschlag ("Con-
200 Euro für den dritten Platz dotiert. Zudem erhielten               formal Mapping")
die Schulen der Erstplatzierten einen Sachpreis in Höhe    3. Platz: Valentin Havlovec, Akademisches Gymnasium
von rund 250 Euro als Anerkennung der Betreuung der                   Graz ("Die Eulersche Formel und ihre Anwen-
Arbeiten durch die jeweiligen FachlehrerInnen.                        dung bei einer Lösung des Basler Problems")

Pr eis v e r l e i h u n g in Gra z                        Biol ogie
Am 15. September verlieh die KinderUniGraz, eine           1. Platz: Maria Fernanda Hutter, BG/BORG HIB Liebenau
Kooperation aller acht Grazer Unis und Hochschulen,                   ("Veränderung der Leistung des menschlichen
mit der Kaiserschild-Stiftung nun schon zum sechsten                  Kurzzeitgedächtnisses im Laufe des Lebens")
Mal die Preise für herausragende SchülerInnenar-           2. Platz: Elisabeth Wenzl, BG/BRG Kirchengasse Graz
beiten aus der ganzen Steiermark. Die Zahl der                        ("Gastroösophagealer Reflux und Ernährung ")
Einreichungen (heuer Arbeiten der Fächer Biologie,         3. Platz: Sarah Schlagenhaufen, BG/BRG Seebacher
Mathematik, Chemie und Physik) ist um mehr als ein                    Graz ("Entschlackungskuren - Fluch oder
Drittel gestiegen.                                                    Segen?")

                                                                                                                           13
P h ysi k			                                                     Mathematik
        1. Platz: Matthias Diez, Bischöfliches Gymnasium Graz           1. Platz: Michael Kässmann, Akademisches Gymnasium
                   ("2D-Gravitationssystem")                                        Salzburg ("Welche Spieler waren durch welche
        2. Platz: Markus Wallner, BRG Petersgasse Graz ("Insassen-                 Qualitäten Leistungsträger des FC Red Bull Salz-
                   und Passantensicherheit bei PKWs unter beson-                    burg in der Saison 2013/14?")
                   derer Berücksichtigung der Knautschzone")             2. Platz: Nadia Benmoussa, Sport-RG/Mus. RG SSM Salz-
        3. Platz: Lisa-Marie Weniger, BG/BRG Leoben neu ("Eine                     burg ("Mathematische Grundkompetenzen im
                   Welt in zwei Dimensionen")                                       Bereich der Trigonometrie")
                                                                         3. Platz: Johannes Brötzner, BG Zaunergasse Salzburg
        C h e m i e 				                                                            ("Fermats letzter Satz")
        1. Platz: Stefanie Paller, BRG Petersgasse Graz ("Assem-
                   bly and Function of Polymer Fullerene Solar           Physik
                   Cells")                                               1. Platz: Florian Gefahrt, PG Borromäum Salzburg
        2. Platz: Isabel Pirker, BG/BRG Leibnitz ("Freie Radikale                  ("Gesetzmäßigkeiten der Speziellen Relativi-
                   durch Ernährung reduzieren und somit den                         tätstheorie - mathematisch und geometrisch
                   Alterungsprozess verlangsamen")                                  betrachtet")
        3. Platz: Thomas Hochegger, BG/BRG Seebacher Graz               2. Platz: Joseph Raderbauer, PG Borromäum Salzburg
                   ("Quecksilber in Fischen")                                       ("Die 'Neue Österreichische Tunnelbauweise' -
                                                                                    wie sie zu ihrem weltweiten Prestige gelangte
        Pr e i sv e r l e i h u ng in S a lz b u r g                                und was sie von den anderen Tunnelbaume-
        Am 23. September wurden in Salzburg von Universität                         thoden unterscheidet")
        und Kaiserschild-Stiftung zum vierten Mal die Dr. Hans           3. Platz: Leonie Einfalt, BORG St. Johann im Pg. ("Dunkle
        Riegel-Fachpreise für hervorragende Salzburger Schü-                        Materie. Die fehlende Masse des Universums")
        lerarbeiten verliehen, und zwar in den Fächern Biologie,
        Mathematik und Physik.                                           Preisverl eihun g in Wien
                                                                         Die Universität Wien hat zusammen mit der Kaiserschild-
                                                                         Stiftung am 14. September zum vierten Mal die Fach-
                                                                         preise verliehen. Auch in Wien hat sich die Zahl der
                                                                         Einreichungen um ein Drittel vervielfacht. Eingereicht
                                                                         wurde in den Fächern Biologie, Chemie, Geografie,
                                                                         Mathematik, Informatik und Physik.

                                                       Foto: Namberger
        Die Sieger in Salzburg

        Biologie
        1. Platz: Francesca Christ, BRG Akademiestraße Salz-
                   burg ("Bedeutung von Streuwiesen für den
                   Artenschutz am Beispiel der Illinger-Streuwiese
                   am Fuß des Untersbergs")
        2. Platz: Sonja Galler, BORG Radstadt ("Welche Aus-             Die Sieger in Wien
                   wirkung hat Lachen auf die Physiologie des
                   menschlichen Körpers und welchen Stellenwert          Biol ogie
                   hat Lachen als Therapieform am Beispiel der           1. Platz: Magdalena Schindler, pG/ORG St. Ursula („Der
                   Clowndoktoren?")                                                 Nachweis der Koch'schen Postulate mit einfa-
        3. Platz: Bianca Forstner, PG St. Ursula Salzburg ("Erhe-                  chen Mitteln - Ein Experiment mit Äpfeln“)
                   bung der Stressbelastung der Schülerinnen der         2. Platz: Patrick Craig Fegerl, G/RG 2 („Methods and
                   Abschlussklassen im Schuljahr 2014/15 am Pri-                    applications of genetic engineering including
                   vatgymnasium St. Ursula-Salzburg")                               an example of use in applied science“)

14   gymnasium
3. Platz: Franziska Peterstorfer, G/RG 23 („Neuropsy-
           chological and Neurobiological Aspects of
                                                                gut zu wissen
           Learning and Memory“)

Chemi e
1. Platz: Harsha Pooveli, pG Sacré Coeur („Alumini-
           um im menschlichen Organismus“)
2. Platz: Thomas Benedikt Rojahn, pG Sacré Coeur
           („Migrationsprodukte aus Kunststoffen [zum             OSTR Mag. Herbert Weiss,
                                                               Vorsitzender-Stellvertreter
           Beispiel Phthalate] in Lebensmitteln und Kos-          und Besoldungsreferent
           metika“)                                                     herbert.weiss@goed.at
3. Platz: Johanna Lena Steininger, Sir Karl Popper
           Gymnasium („Redox Flow Batteries“)

Geog r a f i e
1. Platz: Maria Angerler, BG/BRG WISKU 11 („Konsum-
           verhalten anhand des Bio-Booms“)
2. Platz: Anne Sauke, pG/ORG St. Ursula („Die Einflüs-
           se von Einwanderung auf die Gesellschaft
           und Kultur in Kanada“)
3. Platz: Sara Tkaczyk, G/RG 3 („[Geplante] Obso-
           leszenz und die damit verbundene Entwick-
           lung unseres Konsumverhaltens“)

Math e m at i k
1. Platz: Valentin Hübner, Sir Karl Popper Gymnasium
           („Kombinatorische Untersuchung mehrdi-
           mensionaler Entsprechungen platonischer
           Körper“)
2. Platz: 

3. Platz: 
           Klaudia Nickel, RG 4 („Kurt Gödel - Die
           Unvollständigkeitssätze“)
           Josef Greilhuber, G/RG 3 („Zahlentheore-
                                                            Mehrdienst-
           tische Aufgabenstellungen mit figurierten
           Zahlen“)                                         leistungen
Info r m at i k
                                                            Teil 1: Der erste Teil des Artikels befasst sich
1. Platz: 
          Johannes Felber, Piaristengymnasium G 8
          („Barrierefreiheit im Internet für Sehbehin-      mit den Regelungen für Einzelmehrdienst-
          derte“)
                                                            leistungen und der Abgrenzung zu Dauer-
2. Platz: 
          Andreas Mochty, RG 4 („Privatspähre im
          Internet“)                                        mehrdienstleistungen.

Physi k                                                     Den ersten Teil meines Artikels möchte ich den
1. Platz: Roland Misic, G/RG 23 („Kosmische Strah-         Regelungen für Einzelmehrdienstleistungen widmen.
           lung“)                                           Ich zitiere jene Absätze des § 61 GehG, die sich auf
2. Platz: Martin Peev, Sir Karl Popper Gymnasium           diese beziehen.
           („Mutually unbiase bases in quantum infor-       Nach § 91 Abs. 1 VBG sind diese Regelungen auch
           mation theory“)                                  auf Vertragslehrer1 im alten Dienstrecht anzuwen-
3. Platz: Kayran Schmidt, GRG 16 Maroltingergasse          den. Auf die Regelungen für Vertragslehrer im neuen
           („Die Epizykeltheorie des Ptolemäus“)            Dienstrecht werde ich später eingehen.
                                                            An dieser Stelle muss besonders darauf hingewiesen
                                                                                                                              Foto: iStock

Weitere Informationen zu den                                werden, dass im September 2011 im § 61 GehG nur
Dr. Hans Riegel-Fachpreisen finden Sie unter                im Absatz 8 eine zusätzliche Zeile eingefügt wurde,
http://www.hans-riegel-fachpreise.com n

                                                           1 Personenbezogene Bezeichnungen umfassen gleichermaßen Personen
                                                           männlichen und weiblichen Geschlechts.

                                                                                                                                             15
die sich auf den Supplierpool bezieht. Überall dort,                8b GehG) Das heißt im Klartext, dass diese Stunden
        wo die unvergütet zu leistenden Vertretungsstunden                  als Dauermehrdienstleistungen abzugelten sind.
        erwähnt werden, muss der Leser selbst die entspre-             4.) „Ist der Lehrer nach den dienstrechtlichen Bestim-
        chende Zahl einsetzen. Dieser Supplierpool wird seit                mungen zu nicht gesondert zu vergütenden Sup-
        September 2011 nach der Höhe des Beschäftigungs-                    plierungen verpflichtet (Supplierverpflichtung), sind
        ausmaßes berechnet. Für Vollbeschäftigte beträgt                    die in einer Woche geleisteten Vertretungsstun-
        der Supplierpool zehn Supplierstunden. Für Teilbe-                  den der Reihe nach wie folgt zu berücksichtigen:
        schäftigte wird er aliquot zum Beschäftigungsausmaß                 1. Zunächst ist die gemäß Abs. 8 von einer Ver-
        zunächst auf zwei Dezimalstellen berechnet und dann                 gütung      ausgenommene        Vertretungsstunde
        auf volle Supplierstunden abgerundet2. Die Höhe                     der betreffenden Kalenderwoche zu erfüllen.
        des Supplierpools ist ausschließlich vom jeweiligen                 2. Darüber hinaus geleistete Vertretungsstunden
        Beschäftigungsausmaß abhängig, auch wenn dieses                     zählen auf die sich aus Leitungsfunktionen erge-
        im Laufe des Schuljahres wechseln sollte.                           bende Supplierverpflichtung so lange, bis diese
        1.) „Einem Lehrer, der außerhalb seiner laut Dienstein-            hinsichtlich der betreffenden Woche erfüllt ist.
             teilung zu haltenden Unterrichtsstunden zur Ver-               3. Darüber hinaus geleistete Vertretungsstunden
             tretung eines vorübergehend an der Erfüllung                   zählen auf die zehn im jeweiligen Unterrichts-
             seiner lehramtlichen Pflichten gehinderten Lehrers             jahr unvergütet zu leistenden Vertretungsstunden.
             herangezogen wird, gebührt für jede Vertretungs-               4. Darüber hinaus geleistete Vertretungs-
             stunde, die in der jeweiligen Woche über eine                  stunden sind nach Abs. 8 zu vergüten.“
             Vertretungsstunde und im jeweiligen Unterrichts-               (§ 61 Abs. 9 GehG)
             jahr über zehn Vertretungsstunden hinausgeht,             5.) Stunden einer Aufsichtsführung während der Klau-
             eine Vergütung. Diese Vergütung beträgt EUR                    surprüfung im Rahmen einer Reifeprüfung, einer
             35,0 für Lehrer der Verwendungsgruppen L 1 und                 Reife- und Diplomprüfung, einer Diplomprüfung
             L PH bzw. EUR 30,0 für Lehrer anderer Verwen-                  gemäß dem Schulorganisationsgesetz und einer
             dungsgruppen. […] Auf Lehrpersonen, auf die                    Abschlussprüfung gelten laut § 61 Abs. 11 GehG
             Abs. 12 anzuwenden ist [Anm.: Dieser bezieht                   als Vertretungsstunden. Sie unterliegen aber auch
             sich auf teilbeschäftigte Lehrer], tritt an die Stelle         den im Absatz 8 genannten Einschränkungen für
             von zehn Vertretungsstunden die ihrem Beschäf-                 die Vergütung.
             tigungsausmaß entsprechende anteilige Zahl
             von Vertretungsstunden.“ (§ 61 Abs. 8 GehG)               Im Detail
             Aus der Formulierung „Vertretung eines vorüberge-         Nun möchte ich einige Punkte noch genauer erläu-
             hend an der Erfüllung seiner lehramtlichen Pflich-        tern. Der Fixbetrag für die Vergütung der Einzelmehr-
             ten gehinderten Lehrers“ ergibt sich auch, dass           dienstleistungen gebührt unabhängig davon, welcher
             die betreffenden Stunden in der Lehrverpflichtung         Lehrverpflichtungsgruppe der jeweils unterrichtete
             dieses Kollegen aufscheinen. Für Stunden, die es in       Gegenstand gemäß Bundeslehrer-Lehrverpflichtungs-
             der LFV gar nicht gibt, kann auch niemand zur Ver-        gesetz zugeordnet ist. Eine als Einzelmehrdienstleis­
             tretung eingeteilt werden. Auch Religionsaufsich-         tung abzugeltende Stunde der gegenstandsbezoge-
             ten sind in die Lehrfächerverteilung aufzunehmen.         nen Lernzeit steht einer Unterrichtsstunde gleich. Die
        2.) § 61 Abs. 8a GehG bezieht sich auf Vertretungen           Aufwertung bei Unterrichtserteilung an Schulen für
             für einen Lehrer, der an der Erfüllung seiner Erzieher-   Berufstätige bezieht sich ausschließlich auf in Wertein-
             tätigkeit oder Aufsichtsführung bzw. im Bereich der       heiten bemessene Unterrichtsleistungen und ist daher
             ganztägigen Schulformen an der Betreuung der              auf die Suppliervergütung nicht anzuwenden.
             individuellen Lernzeit oder der Freizeit gehindert        Für die Tätigkeiten der Erzieher sowie die Betreuung
             ist. Für diese Vertretungsstunden gebührt die im­         der individuellen Lernzeit sowie des Freizeitbereiches
             § 61 Abs. 8 GehG festgelegte Abgeltung im Aus-            gebührt der für eine Unterrichtsstunde vorgesehene
             maß von bestimmten Prozentsätzen.                         Fixbetrag im halben Ausmaß (§ 61 Abs. 8a GehG). Für
        3.) „Abweichend von Abs. 8 gebührt in Fällen, in              diese im § 61 Abs. 8a GehG angeführten Tätigkeiten
             denen pro Tag mehr als drei Vertretungsstun-              ist bereits die erste Vertretungsstunde als Einzelmehr-
             den in Form eines Blockunterrichts (einschließlich        dienstleistung zu vergüten.
             der dafür notwendigen Vor- und Nachbereitung)
             durch einen für den betreffenden Unterrichtsge-           Abgren zun g von
             genstand unterrichtsberechtigten Lehrer gehalten          Ein zel - un d Dauermehrdien stl eistun gen
             werden, nicht die Vergütung gemäß Abs. 8, son-            Die Einordnung einer zusätzlich gehaltenen Unter-
             dern die Vergütung gemäß Abs. 1 bis 4.“ (§ 61 Abs.        richtsstunde als Einzel- oder Dauermehrdienstleistung

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