Steuerreform 2015 Die wichtigsten eckpunkte - AHS-Gewerkschaft
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gymnasium Steuerreform 2015 Die wichtigsten Eckpunkte Die Zeitschrift der AHS-Gewerkschaft 64. jahrgang november/dezember 2015 nr. 6 Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Foto: iStock
zugespitzt inhalt 4 Ideale top thema steuerreform 2015 4 13 Beim Erscheinen dieser Zeilen wird die Regierung die wichtigsten eckpunkte ihre „Bildungsreform“ schon präsentiert haben. Von Mag. Dr. Eckehard Quin Da das ganze Prozedere aber höchst geheim gehalten wurde, spekulierten im Vorfeld Jour- bundesleitung aktiv 9 nalisten, was denn das Ergebnis sein könnte. So Kontaktmöglichkeiten der überlegte z. B. die „Presse“ vom 1. November, Bundesleitungsmitglieder wie eine „ideale Schule“ aussehen könnte. 2015 Mit einer weit reichenden Autonomie sollte die „ideale“ Schule den Fächerkanon nach Bedarf im fokus 10 erweitern oder reduzieren können, und auch die Was können wir von Dotierung der einzelnen Fächer mit Wochenstun- finnland lernen? (TEIL 2) den sollte im Ermessen der Schule liegen. Und Von Mag. Gerhard Riegler 15 dazu darf natürlich auch die Forderung nach totaler Individualisierung des Unterrichts nicht feh- len, am besten durch Erstellen eines jeweils indivi- Dr. Hans Riegel-Fachpreise 13 für Nachwuchs- duellen Lehrplans für jeden einzelnen Lernenden. Wissenschafter/Innen Man fragt sich, abgesehen von der technischen Von Mag. Verena Hofer Durchführbarkeit, wie sich eine solche Idee mit der immer wieder geforderten Vergleichbarkeit der Schulen vereinbaren lassen soll; ganz zu gut zu wissen 15 schweigen vom Problem eines dann in der Praxis mehrdienstleistungen nur mit enormen Schwierigkeiten verbundenen (TEIL 1) möglichen Schulwechsels. Von OStR Mag. Herbert Weiß Und Lerninhalte sollten sich daran orientieren, was die Lernenden später einmal brauchen lehrer/in im krankenstand 18 werden. Diese Frage ist vermutlich so alt wie die – was ist zu beachten? Institution Schule an sich. Das Problem ist bloß, Von Mag. Georg Stockinger dass niemand genau voraussagen kann, was die Lernenden einmal brauchen werden. Und menschen 20 selbst wenn manche Erwachsene in fortgeschrit- Auszeichnungen tenerem Alter konstatieren, sie hätten manches und ernennungen Gelernte im Leben nicht „gebraucht“, ist das bloß eine im Nachhinein getroffene subjektive facts statt fakes 21 Einschätzung und nicht als Prognose für Kinder und Jugendliche geeignet. Recht verstanden Von Mag. Gerhard Riegler 18 ist doch Bildung, vor allem Allgemeinbildung, service 22 wesentlich mehr als unmittelbar Verwertbares. Da Ideale es an sich haben, bloß gedachte aktuelle seite 23 Redaktions- Muster der Vollkommenheit zu sein, denen man selbstbefriedigung schluss sich vielleicht annähern, die man aber nicht Von Mag. Dr. Eckehard Quin Redaktionsschluss für die erreichen kann, könnte man die Vorschläge zur Nr. 1/2016: 1. Jänner 2016 „idealen“ Schule als eben solche abtun. Doch manche als Experten herumgereichte Selbstdar- nachgeschlagen 24 Beiträge bitte per E-Mail steller propagieren derartige Ideen ernsthaft! Sie an office.ahs@goed.at sind vom Ideal des Experten aber ebenso weit entfernt wie von der Realität. MP 2 gymnasium
Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! editorial „Wir brauchen eine Bildungsoffensive, dass unsere Schulen im PISA-Rating in der Mitte, dass sie wie- derum nach vorne kommen.“ So formulierte es Anfang Oktober der WIFO-Chef Prof. Mag. Dr. Karl Aiginger in der ORF-Pressestunde. Ich erlaube mir, diese Aussage einem „Faktencheck“ zu unterziehen. Bei PISA 2012, dem letzten PISA-Durchgang, stand Mathematik im Fokus der Überprüfung. Österreich belegte dabei ➤ unter allen 65 an PISA 2012 teilnehmenden Staaten und Volkswirtschaften den 18. Rang, ➤ unter allen 34 OECD-Staaten den 11. Rang, ➤ unter den 27 an PISA teilnehmenden EU-Staaten den 7. Rang. Als Wirtschaftswissenschafter wird Aiginger wohl nicht behaupten wollen, dass diese Platzierungen „in der Mitte“ oder gar unter der Mitte liegen. Ich vermute vielmehr, dass er einfach das nachplap- pert, was viele PolitikerInnen und JournalistInnen seit Jahren gebetsmühlenartig von sich geben. Richtiger wird es deshalb allerdings nicht. Ähnlich hartnäckig halten sich auch zwei weitere Legenden: Die Gesamtschule könnte Leistungs- unterschiede (ohne Niveauverlust) ausgleichen, und Österreichs Schulwesen wäre im internationa- len Vergleich furchtbar teuer. Und wie sieht es wirklich aus? 11 der 28 EU-Staaten haben an PIRLS 2006, TIMSS 2007 und PISA 2012 teilgenommen. Annähernd derselbe Geburtsjahrgang wurde im Alter von zehn (PIRLS, TIMSS) und fünfzehn Jahren (PISA) in denselben Kompetenzbereichen (Lesen, Mathematik, Naturwissenschaften) getestet. Während der Unterstufe kommt es zu markanten Verschiebungen zwischen diesen 11 EU-Staaten: Österreich rückt von den Plätzen 6, 8 und 8 nach der Primarstufe auf die Plätze 3, 4 und 4 nach der Sekundar- stufe I vor. Der Leistungsrückstand auf andere EU-Staaten nach der Gesamtschule Volksschule wird in der differenzierten Unterstufe deutlich reduziert – nicht gerade ein Argument für die Gesamt- schule. Österreich liegt mit seinen Ausgaben für das Schulwesen von 3,6 % des BIP unter dem OECD-Mittel (3,9 %) und weit hinter skandinavischen Staaten (Norwegen 4,9 %, Dänemark 4,4 %, Finnland 4,1 %). Würden wir in dieser Hinsicht nur OECD-Mittelmaß erreichen wollen, müsste jährlich rund eine Milli- arde Euro zusätzlich ins österreichische Schulwesen investiert werden. Aber schon Alfred Polgar wusste: „Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge, die sie schon hundertmal gehört haben, als eine Wahrheit, die ihnen völlig neu ist.“ Mag. Dr. Eckehard Quin, Vorsitzender der AHS-Gewerkschaft Die Redaktion wünscht besinnliche Weihnachten und einen guten Rutsch ins Jahr 2016! Foto: iStock impressum gymnasium. Zeitschrift der AHS-Gewerkschaft in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Herausgeber: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Fritz Neugebauer. Medieninhaber: Die GÖD Wirtschaftsbetriebe Ges. m. b. H., A-1010 Wien, Teinfaltstraße 7. Chefredaktion und für den Inhalt verantwortlich: Mag. Verena Hofer, 1090 Wien, Lackierergasse 7, Tel.: 01/405 61 48, Fax: 01/403 94 88, E-Mail: office.ahs@goed.at. Redaktion, Produktion, Konzeption und Anzeigenverwaltung: Modern Times Media Verlagsges. m. b. H., 4020 Linz, Büro Wien: 1030 Wien, Lagergasse 6/35, Tel.: 01/513 15 50. Hersteller: Niederösterreichisches Pressehaus Druck- und Verlagsges. m. b. H., A-3100 St. Pölten, Gutenbergstraße 12. Verlagsort: Wien. Herstellungsort: St. Pölten. DVR-Nr.: 0046655. Autorenfotos: J. Glaser. Namentlich gekennzeichnete Beiträge unterliegen der Verantwortung des Autors. Die Redaktion behält sich das Recht der Kürzung vor. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben in dieser Zeitschrift trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Herausgebers und Medieninhabers, der Redaktion oder der Autor/innen ausgeschlossen ist. Die Redaktion behält sich das ausschließliche Recht der Vervielfältigung in jedem technischen Ver- fahren und der Verbreitung sowie der Verwertung durch Datenbanken oder ähnliche Einrichtungen der zum Abdruck gelangenden Beiträge sowie ihre Verwendung für andere Ausgaben vor. 3
top thema Steuerreform 2015 Die wichtigsten Eckpunkte Mag. Dr. Eckehard Quin, Die Steuerreform ist zwar schon vor einiger Zeit beschlossen worden, ihre Vorsitzender der AHS-Gewerkschaft Wirkung wird sie allerdings erst entfalten. Ich möchte in diesem Artikel die eckehard.quin@goed.at wichtigsten Eckpunkte darstellen. Ein Eingehen auf alle Details würde den Rahmen jedoch bei Weitem sprengen. Allgemeines Mit dem Entlastungsvolumen alleine kann man noch Das Entlastungsvolumen (brutto, ohne Gegenfinanzie- keine Aussage darüber treffen, wer von der Reform rung) liegt bei 5,2 Milliarden Euro. Das entspricht rund tatsächlich profitiert. Um das beurteilen zu können, 1,5 % des BIP. Die Steuerreform tritt zum überwiegen- muss auch die Gegenfinanzierung betrachtet werden den Teil 2016 in Kraft, die volle Wirkung wird ab dem (siehe Tabelle 2).2 Jahr 2017 erreicht. Um den Budgetkonsolidierungspfad nicht zu gefähr- Gemäß Ministerratsvortrag soll die Selbstfinanzierung den, wird eine vollständige Gegenfinanzierung der der Steuerreform 850 Millionen Euro pro Jahr betra- Steuerreform angestrebt. Die Gegenfinanzierung soll gen, womit die Reform dem Budget sogar Einnahmen überwiegend einnahmenseitig durch Maßnahmen brächte. zur Bekämpfung des Steuer- und Sozialbetrugs, steu- erliche Strukturmaßnahmen und ein Solidaritätspaket Tarif sen kun g erfolgen. Ausgabenseitig sollen Einsparungen in der Die Tarifentlastung mit einem Volumen von rund 5 Mil- Verwaltung und Kürzungen bei den Förderungen zur liarden Euro ist der Kernpunkt der Reform. Unter „Jah- Gegenfinanzierung beitragen. Schließlich wird von reseinkommen“ versteht man im Folgenden die Jahres- einem Selbstfinanzierungseffekt aus dem erhöhten steuerbemessungsgrundlage, also das Bruttoeinkom- Konsum ausgegangen. men ohne Sonderzahlungen abzüglich Freibeträge, Der überwiegende Teil des Entlastungsvolumens steuerfreie Bezüge, Sozialversicherungsbeiträge etc. kommt Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen zugu- Der jährliche Steuervorteil beträgt über weite Einkom- te (fast 5 Milliarden). Für Familien und Wirtschaft sind mensbereiche mehr als 40 % eines Brutto-Monats- je rund 100 Millionen vorgesehen. Die folgende Dar- einkommens. Die absolute Entlastung steigt mit dem stellung beruht auf den „Wirkungsorientierten Folgen- Einkommen, die relative Entlastung in Prozent des Net- abschätzungen“ zu den Begutachtungsentwürfen. toeinkommens ist bei den mittleren Einkommen (etwa Tatsächlich beschlossen wurden leicht veränderte 2.000 bis 3.000 Euro brutto monatlich) am höchsten. Gesetzestexte, wodurch die Zahlen nicht mehr ganz Die Bezieher geringer Einkommen können sich über die korrekt sind. Allerdings sind manche Angaben ohne- stärkste prozentuelle Senkung der zu zahlenden Lohn- hin sehr fraglich, weshalb diese Zahlen nach wie vor steuer freuen. geeignet sind, sich einen ungefähren Überblick zu Zur Abflachung der Progression werden die bisher vier verschaffen, wie Tabelle 1 zeigt.1 Tarifstufen durch sieben ersetzt. V. a. durch die Absen- kung des Eingangssteuersatzes von 36,5 auf 25 % steigt der Durchschnittssteuersatz geringer an als bisher. Die- ser Effekt kommt besonders im unteren Einkommensbe- 1 Siehe Budgetdienst des Parlaments (Hrsg.), Analyse Steuerreform 2015/2016 reich zum Tragen. (Juni 2015), S. 11 und 13. 2 a.a.O. Die Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei einer Jahres- 3 Personenbezogene Bezeichnungen umfassen gleichermaßen Personen steuerbemessungsgrundlage von über 1.000.000 Euro ist männlichen und weiblichen Geschlechts. 4 Quelle: ÖGB und https://mehrnetto.arbeiterkammer.at/. zeitlich befristet (bis 2020). Mit den geschätzten Einnah- 5 Siehe Budgetdienst (Hrsg.), Analyse, S. 14. 6 Die voraussichtlichen Werte (Höchstbeitragsgrundlage, Geringfügigkeits- men von 50 Millionen Euro jährlich soll ein Österreich- grenze etc.) für 2016 stehen bereits fest, sind aber zum Redaktionsschluss noch nicht kundgemacht. fonds zur Förderung von Forschung und Entwicklung dotiert werden. 4 gymnasium
TA BELLE 1 Entlastung (in Millionen Euro) 2016 2017 2018 2019 Einkommensteuertarif 3.750 4.400 4.400 4.400 Fusion & Anhebung Verkehrsabsetzbetrag, 120 160 160 160 Pendlerausgleichsbetrag & -zuschlag Erhöhung Negativsteuer Arbeitnehmer3 55 300 300 300 Einführung Negativsteuer Pensionisten 0 70 70 70 Einführung Negativsteuer Landwirte 0 15 15 15 Einführung Negativsteuer Selbständige 0 45 45 45 Verdoppelung Kinderfreibetrag (Familien) 0 100 100 100 Erhöhung steuerfreie Mitarbeiterkapitalbeteiligung (Wirtschaft) 25 105 105 105 Erhöhung der Forschungsprämie (Wirtschaft) 0 80 80 80 Summe 3.950 5.195 5.195 5.195 TA BELLE 2 Gegenfinanzierung (in Millionen Euro) 2016 2017 2018 2019 Bekämpfung Steuer- und Sozialbetrug 1.924 2.089 2.211 2.142 Bekämpfung Steuer- und Sozialbetrug (Registrierkasse, Belegpflicht etc.) 1.000 1.260 1.477 1.504 Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (Mehreinnahmen Bund und SV-Träger) 225 229 234 238 Bankenpaket (Kontenregister, erleichterte Konteneinsicht) 699 600 500 400 Steuerliche Maßnahmen 654 1.263 1.324 1.366 Anpassung Immobilienabschreibung 0 400 396 392 Einführung 13 %-iger Umsatzsteuersatz 175 220 220 220 Abschaffung „Topf-Sonderausgaben“ 0 40 80 120 Ökologisierung Dienst-PKW 50 50 50 50 Eingeschränkte Verlustberücksichtigung und Neuregelung Einlagenrückzahlung 10 35 55 55 Auslaufen Bildungsfreibetrag & -prämie 0 25 25 25 Anhebung KESt 115 150 150 150 Außertourliche Erhöhung Höchstbeitragsgrundlage 139 141 144 148 Erhöhung Immobilienertragssteuer 90 115 115 115 Anhebung Spitzensteuersatz 50 50 50 50 Änderungen Grunderwerbssteuer 25 37 39 41 Einsparungen in der Verwaltung und im Förderungsbereich 1.100 1.100 1.100 1.100 Summe 3.678 4.452 4.635 4.608 Differenz zur Entlastung -272 -743 -560 -587 Negat i v st e u e r zusammen insgesamt 345 Euro pro Jahr zu, die bei der Von einer Senkung der Steuersätze kann a priori natür- Lohnverrechnung automatisch berücksichtigt wer- lich nur jemand profitieren, der auch Steuern bezahlt. den. Die beiden Beträge werden nun zu einem neuen Das ist ab einem Bruttomonatseinkommen von etwa Verkehrsabsetzbetrag vereint und auf 400 Euro jährlich 1.200 Euro der Fall. Zur Entlastung von Niedrigverdie- erhöht. nern, die schon derzeit keine Steuern bezahlen, gibt Diese Maßnahmen (neuer Tarif, Negativsteuer, Ver- es eine sogenannte Negativsteuer. De facto han- kehrsabsetzbetrag) führen zu folgenden Entlastungen, delt es sich um einen Sozialversicherungsrabatt für die in Tabelle 3 ersichtlich sind.4 Niedrigverdiener. Durch die deutliche Erhöhung der Negativsteuer (z. B. für Arbeitnehmer von derzeit 10 % Än derun gen f ür Pen dl er der SV-Beiträge, max. 110 Euro pro Jahr, auf 50 % der Pendler, die keine Steuern zahlen, bekommen der- SV-Beiträge, max. 400 Euro pro Jahr) werden auch zeit 18 % der SV-Beiträge, max. 400 Euro jährlich, als Niedrigverdiener deutlich entlastet. Negativsteuer erstattet. In einer Übergangsregelung werden es 2015 36 % (max. 450 Euro) sein. Ab 2016 sind Verke h r sa b se t z b e t r a g es dann 50 % (max. 500 Euro). Ein Absetzbetrag ist ein Betrag, der von der errech- Pendler mit einem Einkommen, das knapp über der Fotos: iStock neten Steuer subtrahiert wird, also in voller Höhe die Steuergrenze liegt, und die daher keine Negativsteuer Abgaben reduziert. Bisher stehen Arbeitnehmern ein erhalten, kommen in den Genuss eines erhöhten Ver- Arbeitnehmer- und ein Verkehrsabsetzbetrag von kehrsabsetzbetrags (690 Euro). Die 290 Euro Differenz 5
TAB ELLE 3 Brutto monatlich Jährliche Steuerentlastung (in Euro) Steuerentlastung (in % der bisherigen Steuer) 500 296 283 1.000 290 264 1.500 485 43 2.000 882 30 3.000 1.318 19 4.000 1.557 14 5.000 1.527 10 zum neuen Verkehrsabsetzbetrag in der Höhe von 400 gungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres keine Euro jährlich sinkt allerdings linear von 12.200 bis 13.000 Arbeitnehmerveranlagung ein, hat das Finanzamt die Euro Jahressteuerbemessungsgrundlage auf Null ab. automatische Arbeitnehmerveranlagung durchzufüh- ren, sofern sich eine Gutschrift ergibt. Kinderfreibetrag Ein Freibetrag wird nicht wie ein Absetzbetrag von der MaSSn ahmen gegen Steuerbetrug errechneten Steuer subtrahiert, sondern er verringert Der mit Abstand größte Teil der Gegenfinanzierung soll die Steuerbemessungsgrundlage. Derzeit steht pro durch Maßnahmen zur Bekämpfung des Steuerbetrugs Kind, für das mehr als sechs Monate im Kalenderjahr erzielt werden. Dabei am heftigsten diskutiert ist die Familienbeihilfe bezogen wird, ein Kinderfreibetrag Registrierkassenpflicht, die – abgesehen von einigen von 220 Euro jährlich zu. Wenn beide Elternteile den Ausnahmen – für Unternehmen mit einem Barumsatz Freibetrag beanspruchen, stehen 132 Euro pro Eltern- von mehr als 7.500 Euro und einem Gesamtumsatz von teil und Kind zu. Diese Beträge werden ab 2016 auf mehr als 15.000 Euro jährlich gilt. Als Ergänzung dazu 440 bzw. 300 Euro erhöht. Die Maßnahmen sind auf wird auch eine Belegerteilungs- und -annahmepflicht der folgenden Seite (Tabelle 4) ersichtlich.5 eingeführt. Dem Käufer muss bei jeder Zahlung ein Beleg ausgestellt werden. Dieser muss ihn entgegen- A u t o m at i sc h e Arb e it ne h m e rve r a nl agun g nehmen und ihn bis zum Verlassen der Geschäfts- Viele Arbeitnehmer und Pensionisten verzichten derzeit räumlichkeiten aufbewahren. Ob diese Verpflichtung auf die Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung, die gewünschten Effekte bringt, bleibt abzuwarten, womit ein dreistelliger Millionenbetrag im Staatsbudget da keine finanzstrafrechtlichen Sanktionen vorgesehen verbleibt und den Steuerzahlern entgeht. Ab 2017 (für sind, wenn ein Konsument gegen die Annahmever- das Veranlagungsjahr 2016) soll erstmals vom Finanz- pflichtung verstößt. amt eine automatische Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist: Kon ten register un d Ein schaurecht • Der Steuerpflichtige hat im ersten Halbjahr keine Das Bankgeheimnis bleibt bestehen. Allerdings wird das Arbeitnehmerveranlagung für das vorangegangene Finanzamt Bankkonten leichter prüfen können als in der Jahr eingereicht. Vergangenheit, wenn ein begründeter Verdacht auf • Aufgrund der Aktenlage ist anzunehmen, dass der Steuerhinterziehung vorliegt. Um Missbrauchsfälle aus- Arbeitnehmer im Veranlagungszeitraum ausschließ- zuschließen, gilt das Vier-Augen-Prinzip. Der prüfende lich unselbständig erwerbstätig gewesen ist. Finanzbedienstete und der Leiter der Abgabenbehör- • Aus den dem Finanzamt bekannten Daten resultiert de haben das Auskunftsverlangen zu unterzeichnen. eine Steuergutschrift. Es ist aktenkundig zu begründen. Zudem ist eine rich- • Aufgrund der Aktenlage (Lohnzettel, Spenden, Kir- terliche Bewilligung erforderlich, wobei das Bundesfi- chenbeiträge) ist anzunehmen, dass die antragslos nanzgericht in der Angelegenheit tunlichst innerhalb ermittelte Steuergutschrift nicht niedriger ist als die von drei Tagen zu entscheiden hat. Im Falle einer Bewil- dem Steuerpflichtigen tatsächlich zustehende. ligung werden die Abfragen elektronisch rückführbar Der letzte Punkt bedeutet Folgendes: Kann das Finanz- protokolliert. amt aufgrund der vorliegenden Daten davon ausge- Gegen die richterliche Entscheidung ist ein Rekurs mög- hen, dass der Steuerpflichtige noch Werbungskosten, lich, wobei ein solcher jedoch keine aufschiebende Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Wirkung hat. Über den Rekurs entscheidet ein dreiköp- Absetzbeträge oder antragsgebundene Freibeträ- figer Senat am Bundesfinanzgericht. Wird dem Rekurs ge geltend machen wird und seine Steuergutschrift stattgegeben, dürfen die durch die Konteneinschau daher höher wäre, hat die automatische Arbeitneh- gewonnenen Beweise im betreffenden Abgabever- merveranlagung zunächst zu unterbleiben. Reicht der fahren nicht verwendet werden. Steuerpflichtige jedoch bis Ende des dem Veranla- Eine Konteneinschau ist natürlich nur dann möglich, 66
TA BELLE 4 top thema Geltende Rechtslage Steuerreform Jahreseinkommen Steuersatz (%) Jahreseinkommen Steuersatz (%) ≤ 11.000 0,0 ≤ 11.000 0,0 11.000 < x ≤ 25.000 36,5 11.000 < x ≤ 18.000 25,0 25.000 < x ≤ 60.000 43,2 18.000 < x ≤ 31.000 35,0 Einkommensteuertarif > 60.000 50,0 31.000 < x ≤ 60.000 42,0 60.000 < x ≤ 90.000 48,0 90.000 < x ≤ 1.000.000 50,0 > 1.000.000 55,0 Fusion und Anhebung von Arbeitneh- 345 400 mer- und Verkehrsabsetzbetrag Kinderfreibetrag von einem Elternteil beansprucht 220 440 von beiden Elternteilen beansprucht 132 300 Höchstbeitragsgrundlage zur 4.770 4.860 Sozialversicherung 20166 Negativsteuer Arbeitnehmer 10 %, max. 110 Euro p.a. 50 %, max. 400 Euro p.a Pensionisten Kein Anspruch 50 %, max. 110 Euro p.a Selbständige und Landwirte Kein Anspruch 50 %, max. 110 Euro p.a Änderungen Pendlerausgleichsbetrag und Pendlerzuschlag Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag für 345 690 geringverdienende Pendler Erhöhte Erstattung der SV-Beiträge 400 500 (Negativsteuer) für Pendler wenn die Finanzbehörde Kenntnis von der Existenz nur noch dann abgeschrieben werden, wenn die des Kontos besitzt. Daher wird ein zentrales Kontenre- Verträge spätestens 2015 abgeschlossen bzw. die gister geschaffen, in dem Vor- und Nachname sowie Bauausführungen noch 2015 begonnen worden sind. Geburtsdatum des Kontoinhabers verzeichnet sind, Der Erhöhungsbetrag für mindestens drei Kinder ent- die Bezeichnung der Bank, die Kontonummer und das fällt bereits ab 2016. Datum der Eröffnung und einer allfälligen Schließung des Kontos. Daten über Ein- und Auszahlungen oder Erhöhun g der Umsatzsteuer Kontostände sind aus dem Kontenregister nicht ersicht- Die Umsatzsteuer auf Güter des täglichen Bedarfs wie lich. Eingetragen werden alle Konten, die am 1. März Lebensmittel oder Wohnen wird nicht erhöht. Die Erhö- 2015 bestanden haben bzw. ab diesem Zeitpunkt eröff- hung von 10 auf 13 % betrifft z. B. den Kauf von Kunst- net worden sind oder eröffnet werden. gegenständen, Saatgut, Düngemittel, Beherbergung, Seit 1. März 2015 sind Kreditinstitute außerdem verpflich- kulturelle Dienstleistungen, Personenbeförderung mit tet, Kapitalzu- und -abflüsse von mehr als 50.000 Euro Luftfahrzeugen im Inland, Ab-Hof-Weinverkauf oder auf bzw. von inländischen privaten Konten dem Finanz- Futtermittel. Die Mehrbelastung ist verkraftbar, wie ein ministerium zu melden. einfaches Beispiel zeigt. Gibt jemand bisher 60 Euro monatlich für Hundefutter aus, so sind es zukünftig Stre i ch u n g d e r „T o p f-S o n d e r a u s g a b e n“ 61,64 Euro, also eine Mehrbelastung von 1,64 Euro Die für Arbeitnehmer wichtigste Streichung ist die monatlich. Abschaffung der „Topf-Sonderausgaben“. Innerhalb eines Höchstbetrages können derzeit als Sonderaus- Vermögen sbezogen e Steuern gaben geltend gemacht werden Die Erhöhung vermögensbezogener Steuern soll insge- • Versicherungsprämien für freiwillige Personenversi- samt ca. 300 Millionen Euro jährlich einbringen. Die KESt cherungen, auf Dividenden, Anleihezinsen und Wertpapiergewinne • Beiträge zu Pensionskassen und wird von 25 auf 27,5 % angehoben. Bei Sparbüchern • Kosten für Wohnraumschaffung und -sanierung. und Girokonten soll die KESt hingegen bei 25 %blei- Der Höchstbetrag für „Topf-Sonderausgaben“ liegt ben. Die Immobilienertragssteuer für Zweit- und weitere derzeit bei 2.920 Euro jährlich. Für Alleinverdiener und Wohnsitze steigt von 25 auf 30 %. Alleinerzieher verdoppelt sich dieser Betrag. Ab drei Die größte systemische Änderung erfolgt zweifellos bei Kindern erhöht er sich um 1.460 Euro auf 4.380 bzw. der Grunderwerbssteuer. Diese wird sowohl beim Kauf 7.300 Euro jährlich. als auch beim unentgeltlichen Erwerb (Erbe, Schen- Ab 2016 können die „Topf-Sonderausgaben“ bis 2020 kung) von Immobilien eingehoben. Bei Käufen ändert 7
top thema sich nichts. Es fallen weiterhin 3,5 % des Kaufpreises als Än derun gen Grunderwerbssteuer an. Bei Erbschaften oder Schen- im Bereich der Sozialversicherun g kungen werden bisher 2 % zwischen nahen Angehö- Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung werden mit rigen, sonst 3,5 % des dreifachen Einheitswertes der wenigen Ausnahmen nur bis zur Höchstbeitragsgrund- Immobilien fällig. lage erhoben. Diese wird jährlich valorisiert. 2016 erfolgt Die Einheitswerte stammen aus dem Jahr 1973 und neben der regulären Anhebung eine außertourliche wurden nur einmal 1983 pauschal erhöht. In den Erhöhung um 90 Euro. letzten Jahrzehnten kam es natürlich zu einer sehr Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird unterschiedlichen Entwicklung der Immobilienwerte, zum Teil vom Arbeitgeber, zum Teil vom Arbeitnehmer weshalb die Einheitswerte nichts mehr mit den tat- getragen. Bisher unterscheidet sich diese Aufteilung bei sächlichen Werten zu tun haben und auch die Relati- Arbeitern und Angestellten. Ab 2016 wird die Aufteilung on zwischen den Werten unterschiedlicher Immobilien angeglichen (auf das Niveau von freien Dienstneh- etwa im städtischen und ländlichen Raum nicht mehr mern). Arbeitnehmer haben dann einheitlich 3,87 und der Realität entspricht. Arbeitgeber 3,78 % zu entrichten. Das bedeutet u. a., Die Berechnung des Boden- und Gebäudewertes dass Vertragslehrer, die bei der Gebietskrankenkasse wird künftig auf Basis einer Verordnung erfolgen. Der versichert sind, in Zukunft einen um 0,05 Prozentpunk- (dreifache) Einheitswert soll dabei je nach Lage der te höheren Krankenversicherungsbeitrag zu entrichten Gemeinde mit einem unterschiedlichen Faktor aufge- haben. wertet werden. Zum Bodenwert kommt der Gebäude- Die Sozialversicherungsbefreiung für Jubiläumsgelder wert. Dieser errechnet sich anhand der Nutzfläche des wird aufgehoben. Es kommt die jährliche Höchstbei- Gebäudes und der mittels Verordnung festgesetzten tragsgrundlage für Sonderzahlungen (doppelte monat- Baukosten, die nach Bundesländern unterschiedlich liche Höchstbeitragsgrundlage) zur Anwendung, wobei bewertet werden. Von diesen Gebäudewerten sind das in unserem Bereich kaum Auswirkungen hat. Die Abschläge zu subtrahieren, wenn es sich nicht um ein „kleine“ Jubiläumszuwendung fällt zu einem Zeitpunkt ganzjährig bewohnbares Gebäude handelt oder die an, zu dem das Entgelt schon nahe der Höchstbei- Errichtung bzw. Sanierung schon längere Zeit zurück- tragsgrundlage liegt, womit bereits durch die „norma- liegt. Die Summe des Bodenwertes und des Gebäu- len“ Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt) die dewertes ergeben den für die Steuerbemessung Höchstbeitragsgrundlage fast ausgefüllt ist. maßgeblichen Grundstückswert. Alternativ dazu kann der Grundstückswert auf Basis der Daten des von der Ein sparun gen in der Verwaltun g Wirtschaftskammer geführten Immobilienpreisspiegels Im Bereich der Verwaltung und der Förderungen sind ermittelt oder durch ein Sachverständigengutachten bei Bund und Ländern insgesamt jährliche Einsparun- nachgewiesen werden. gen von 1,1 Milliarden Euro vorgesehen, wobei der Bund 700 Millionen und die Länder und Gemeinden Obwohl die Steuerbemessungsgrundlage durch die 400 Millionen Euro erbringen sollen. Diese Einsparungen Neubewertung steigt, wird die Steuerbelastung in sind bereits im Finanzrahmen des Bundes berücksichtigt, manchen Fällen sogar sinken, da die Steuersätze obwohl noch keine konkreten Maßnahmen feststehen. reduziert werden. Der Bund möchte seinen Anteil durch einen Kosten- dämpfungspfad in der Verwaltung (Personal- und Sach- aufwendungen) in der Höhe von 500 Millionen Euro Bemessungsgrundlage Steuersatz (in %) sowie durch Einsparungen bei Förderungen in der Höhe Für die ersten 250.000 Euro 0,5 von 200 Millionen Euro erreichen. Ein Teil der Einsparun- Für die nächsten 150.000 Euro 2,5 gen könnte sich aus der niedrigen Inflationsrate und Darüber hinaus 3,5 entsprechend niedrigen Gehaltsabschlüssen ergeben. Fazit Die Steuerreform führt zu einer spürbaren Entlastung der Lohn- und Einkommensteuerzahler, indem sie die kalte Wird eine Immobilie dem Ehepartner geschenkt oder Progression seit der letzten Steuerreform 2009 mehr als vererbt, bleibt die Übertragung nun sogar gänzlich rückgängig macht. Die Gegenfinanzierung steht aller- steuerfrei, wenn der Empfänger den Hauptwohnsitz in dings auf tönernen Beinen. Eine wesentliche Änderung der Immobilie hat und die Wohnfläche 150 m² nicht der Steuerstruktur wurde ebenso wenig erreicht wie die überschreitet. Bei der Übertragung von betrieblichen beabsichtigte Vereinfachung des Steuerrechts, weil Har- Grundstücken gibt es zusätzlich großzügige Ausnah- monisierungen und Vereinfachungen neue komplexe meregelungen. Ausnahmen und Begünstigungen gegenüberstehen. n 8
bundesleitung aktiv Kontaktmöglichkeiten der Bundesleitungsmitglieder 2015 Mag. Dr. Eckehard Quin (FCG) Sekretariat der AHS Gewerkschaft 0650/2380888 Vorsitzender 01/4056148 eckehard.quin@oepu.at BG/BRG Perchtoldsdorf, Roseggergasse 2-4, 01/8694728 OStR Mag. Herbert Weiß (FCG) BG/BRG Oeverseegasse 28 0650/4001245 Vorsitzender-Stellvertreter und 8020 Graz herbert.weiss@oepu.at Besoldungsreferent Mag. Michael Zahradnik (FSG) BRG/BORG Wien XX, Karajangasse 14 0676/5414235 Vorsitzender-Stellvertreter michael.zahradnik@inode.at Mag. Franz Andexlinger (FCG) BRG Rohrbach, Hopfengasse 20 0699/14160160 oder 07289/8633 franz.andexlinger@oepu.at Mag. Uschi Hafner (FCG) BG/BRG Wien XXI, Franklinstraße 26 0664/4638288 uschi.hafner@oepu.at Mag. Matthias Hofer (FCG) BRG Imst, Meraner Straße 13 0664/4604153 6460 Imst matthias.hofer@oepu.at Mag. Verena Hofer (FCG) BG/BRG Telfs, Weißenbachgasse 37 0664/4805032 Pressereferentin 6410 Telfs verena.hofer@oepu.at Mag. Manfred Jantscher (FCG) BG/BRG Mössingerstraße 25 0664/5056283 9020 Klagenfurt manfred.jantscher@oepu.at Mag. Alexander Keil (FCG) BG/BRG Wien XVII, Parhamerplatz 18 0680/1282255 Organisationsreferent alexander.keil@oepu.at Mag. Andrea Meiser (FCG) Georg v. Peuerbach Gymnasium, 0664/9925844 Frauenreferentin Peuerbachstraße 35, 4040 Linz andrea.meiser@oepu.at Mag. Elfi Paleta (FCG) BG/BRG Wien XIII, Wenzgasse 7 01/8771032, FAX: 01/8765507 Finanzreferentin elfi.paleta@oepu.at Mag. Heidemarie Petermichl (FSG) BG/WRG Körnerstraße 9 0732/774252 4020 Linz h.petermichl@eduhi.at Mag. Gerhard Riegler (FCG) ZA-AHS Strozzigasse 2, 1080 Wien 01/513203210 gerhard.riegler@oepu.at Mag. Susanne Rosza (FCG) G11 Geringergasse 2, 1110 Wien 0699/81869590 susanne.rosza@oepu.at Mag. Christian Schwaiger (ÖLI-UG) BRG in der Au, Bachlechnerstraße 35 0650/3779360 6020 Innsbruck Mag. Reinhart Sellner (ÖLI-UG) im Ruhestand 0676/3437521 reinhart.sellner@gmx.at Mag. Georg Stockinger (FCG) BORG Nonntal, Josef Preis Allee 7, 0699/14137571 Dienstrechtsreferent 5020 Salzburg georg.stockinger@oepu.at Das Sekretariat der AHS-Gewerkschaft ist Montag – Donnerstag von 8.00 – 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr besetzt. Zu allen übrigen Zeiten können Sie eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen. Telefonnummer: 01/4056148 FAX: 01/4039488 E-Mail: office.ahs@goed.at 9
im fokus Mag. Gerhard Riegler, Mitglied der Bundesleitung gerhard.riegler@goed.at Was können wir von Finnland lernen? Teil 2: Es ist nicht alles Gold, was glänzt. Dass nicht alles Gold ist, was glänzt, gilt meines Erach- Repetieren von Schulstufen gibt, kommt es im finni- tens für Finnlands Schulwesen, dessen 10-Jährige mit schen Kurssystem zu wesentlich mehr Verzögerungen ihren Leistungen bei PIRLS und TIMSS brillieren, im inter- bis zum erfolgreichen Abschluss der Sekundarstufe. nationalen Vergleich – und insbesondere im Vergleich mit Österreich ganz besonders, wie ich in diesem zwei- Anteil an 20-Jährigen, die sich noch in der Sekundar- ten Teil meiner Artikelserie darlegen möchte. stufe befinden (Stand 2012):2 In Finnland fallen deutlich mehr junge Menschen 20 18,6 % ohne Abschluss der Sekundarstufe II aus dem Schul- wesen als in Österreich. 15 18- bis 24-Jährige, die ihre Schullaufbahn ohne einen 8,0 % OECD-Mittelwert 10 13,2 % über den Pflichtschulabschluss hinausgehenden Schulabschluss beendet haben (Stand 2014):1 5 0 9,5 % EU-Mittelwert Österreich Finnland 10 11,2 % 8 7,0 % 6 4 En tw ertun g des Reif eprüf un gszeugn isses Wer in Finnland eine Matura erwirbt, hat damit noch 2 lange keinen Platz an einer finnischen Universität. Denn in Finnland gibt es für alle Studienrichtungen 0 eine knapp bemessene Anzahl von Studienplätzen, Österreich Finnland die nur eine Minderheit der finnischen MaturantInnen das Studium beginnen lässt, für das sie sich bewor- ben haben.3 „Graduates from upper secondary general educati- Finnland gehört zu den zehn OECD-Staaten mit dem on may have to take a break of two to three years höchsten Anteil an 20-Jährigen, die sich noch in der before obtaining a place in a university or polytech- Sekundarstufe befinden. Auch wenn es kaum ein nic institution.“4 10 gymnasium
? Diese Engstelle zwischen einem Schulabschluss, der Zur hohen Jugendarbeitslosigkeit Finnlands kommt eine prinzipielle Hochschulberechtigung erteilt, und hinzu, dass in Finnland besonders viele junge Men- dem Beginn des Studiums ist übrigens auch ein Cha- schen, die einen Beruf gefunden haben, diesen nur rakteristikum der südostasiatischen PISA-Siegerländer. teilzeitbeschäftigt ausüben (können). „The incidence Sie wird die Arbeitshaltung von SchülerInnen wohl of part-time employment is very relevant in some nicht wenig beeinflussen. Junge Menschen wissen countries: it affects at least 40 % of young workers in dort nämlich, dass das Maturazeugnis per se wertlos the Netherlands, Denmark, Sweden, Ireland, the UK ist, wenn sie nicht zu den Besten der Besten ihres and Finland.“7 Jahrgangs zählen. Matura für fast alle, aber keine Höchst berechtigt erscheint mir angesichts dieser Garantie für einen sicheren Studienplatz ist eine Daten die Frage: „When assessing and comparing späte, aber äußerst brutale Form der Selektion. educational systems, should we prioritize those stu- dents who perform best or those who are best pre- Finnlands UniversitätsabsolventInnen sind, auch infol- pared for entering the job market and experiencing gedessen, um über zwei Jahre älter als die Öster- adult life?“8 reichs. Un d w ie geht’ s den Schül er/-In n en ? Durchschnittliches Alter beim Abschluss eines ISCED Die Qualität eines Schulwesens ist insbesondere daran 5A-Studiums (Stand 2012):5 zu messen, wie es jungen Menschen einerseits wäh- rend ihrer Schulzeit und andererseits nach deren OECD-Mittelwert 26,4 Jahre Abschluss geht. Nachdem ich oben Fakten dargelegt Österreich 26,8 Jahre habe, die in erster Linie das Danach beleuchten, rich- Finnland 29,0 Jahre te ich nun den Blick darauf, wie es den jungen Men- schen während der Schulzeit geht. Und da zeigen seit vielen Jahren Studien verschiedenster Herkunft, dass Finnlands Jugend mit ihrer Schule extrem unzufrieden In Finnland schaffen es sehr viele junge Menschen ist. Es ist verblüffend, wie kaltschnäuzig diese Tatsache nach Verlassen ihres Bildungsweges nicht, einen in den Lobgesängen auf das finnische Schulwesen Arbeitsplatz zu finden – mehr als doppelt so viele wie totgeschwiegen wird. in Österreich. Jugendarbeitslosenquote (Stand September 2015):6 1 Eurostat-Datenbank, Abfrage vom 24. Oktober 2015 2 OECD (Hrsg.), Education at a Glance 2014: OECD Indicators (2014), Table C1.1b 23,7 % 3 Dr. Eduardo Andere, Are Teachers Crucial for Academic Achievement? 25 Finland Educational Success in a Comparative Perspective. In: Education Policy Analysis Archives, Vol. 23, No. 39 (2015), S. 10 20 4 OECD, Education at a Glance 2013: OECD Indicators (2013), S. 48 EU-Mittelwert 5 OECD (Hrsg.), Education at a Glance 2014: OECD Indicators (2014), 20,4% Chart A3.1. Die International Standard Classification of Education (ISCED) 15 versucht, Bildungsniveaus international vergleichbar zu machen. Level 10,8 % 5 ist die erste Stufe der tertiären Bildung, dauert mindestens zwei Jahre und setzt einen Abschluss der Sekundarbildung voraus. Level 5B umfasst 10 dabei praxisbezogene Studiengänge an Fachschulen, Berufsakademi- en und ähnliche Abschlüsse, Level 5A die übrige Hochschulausbildung unterhalb der Promotion. 5 6 Eurostat, Abfrage vom 30. September 2015 7 Eurofound (Hrsg.), Mapping youth transitions in Europe (2014), S. 10 8 Univ.-Prof. Dr. Marie Duru-Bellat, From the Appealing Power of PISA 0 Data to the Delusions of Benchmarking. In: Miguel A. Pereyra u. a. (Hrsg.), PISA Under Examination (2011), S. 162 Österreich Finnland 11
In der HBSC-Studie 2008/09 wies die Weltgesundheits- est proportions of young people feeling pressured by organisation aus, dass Österreich beim Anteil der school work and one of the lowest proportions of liking 11-Jährigen, „who like school a lot”, unter den 39 school a lot.“11 teilnehmenden Staaten den 8., Finnland aber nur den Beim Zugehörigkeitsgefühl der 15-Jährigen zu ihrer 37. und damit drittletzten Rang belegt.9 Schule belegte Österreich bei PISA 2012 unter allen Anders als von einigen PolitikerInnen und etlichen OECD-Staaten sogar den ersten Rang, Finnland den Medien dargestellt fühlen sich Österreichs SchülerIn- sechstletzten (siehe Grafik oben).12 nen im internationalen Vergleich von der Schule sehr wenig belastet. Finnlands SchülerInnen landen am Im April 2015 kam die OECD in einer Analyse zum anderen Ende der 39 Staaten, die von der Weltge- Ergebnis, dass Finnland im Vergleich der 64 Staaten, sundheitsbehörde WHO verglichen wurden: die an PISA 2012 teilgenommen haben, den fünft- größten Anteil an 15-Jährigen aufweist, die in ihrer Anteil der SchülerInnen, die sich von der Schule Schule unglücklich sind.13 belastet fühlen:10 Matti Rautiainen spricht von einer Janusköpfigkeit des 11-Jährige 13-Jährige 15-Jährige finnischen Schulwesens: „The Finnish school, however, Österreich 12 % 21 % 27 % has two faces. In the shadow of those good learning intern. Mittelwert 23 % 33 % 41 % outcomes there lurks a democratic deficit in school and a lack of school wellbeing amongst children.“14 Finnland 27 % 45 % 61 % Abschließend zum Wohlbefinden junger Menschen Ein UNICEF-Bericht des Jahres 2013 bilanzierte: „In ein Faktum, das sicher nur zum Teil auf die Schule Austria, France, Hungary and the Netherlands child- zurückzuführen sein wird: Finnland rangiert hinter Litau- ren are at least pressured by school work and are en auf Platz 2 der EU-Länder mit der höchsten Selbst- also in the best performing group in liking school a lot. mordrate 15- bis 19-Jähriger. Finnlands Rate ist mehr Contrast this with Finland which has one of the high- als drei Mal so hoch wie die Österreichs.15 9 WHO (Hrsg.), HBSC-Studie 2008/09 (2012), S. 46 Menschen, die Finnlands Schulsystem uneingeschränkt 10 WHO (Hrsg.), HBSC-Studie 2008/09 (2012), S. 54f 11 UNICEF (Hrsg.), Children’s Subjective Well-being in Rich Countries (2013), S. 13 bewundern, sollten ihre Position mit Blick auf all diese 12 Bis auf farbliche Hervorhebung OECD (Hrsg.), How’s Life? 2015 (2015), S. 170 13 OECD (Hrsg.), PISA in Focus 50 (April 2015), S. 2 Daten im Interesse der Jugend gründlich reflektieren. 14 Matti Rautiainen u. a., Education for Democracy: A Paper Promise? The Demo- n cratic Deficit in Finnish Educational Culture (2012), S. 8 15 Eurostat-Datenbank, Abfrage vom 24. Oktober 2015 (Fortsetzung folgt.) 12 gymnasium
im fokus Mag. Verena hofer, Pressereferentin der Dr. Hans Riegel-Fachpreise AHS Gewerkschaft verena.hofer@goed.at für Nachwuchs- WissenschafterInnen Im September wurden auch in Graz, Salzburg und Wien die Dr. Hans Riegel-Fachpreise für herausragende Schülerarbeiten verliehen. In Ausgabe 4 des „gymnasium“ wurden die mit dem Dr. Hans Riegel-Fachpreis ausgezeichneten Schüle- rInnenarbeiten (Vorwissenschaftliche Arbeiten) der Kaiserschild-Stiftung in Kooperation mit der Universität Linz veröffentlicht. Zu dem Zeitpunkt standen die Preis- trägerInnen der Universitäten Graz, Salzburg und Wien noch nicht fest, da die Preisverleihung erst im Septem- ber erfolgte. Deshalb werden sie in dieser Ausgabe vorgestellt. Forsch e n i n d e r S c h u le Ziel der Fachpreise ist es, junge Talente im mathema- tisch-naturwissenschaftlichen Bereich zu fördern und Foto: Kastrun frühzeitig den Kontakt zur Hochschule und entspre- Die Sieger in der Steiermark chenden Fördermöglichkeiten herzustellen. Außerdem wird durch diesen Wettbewerb der Austausch zwischen Mathematik den Bildungsträgern Schule und Universität unterstützt 1. Platz: Alexander Prutsch, BG/BRG Leibnitz ("Industrie- und so eine bessere Begabtenförderung erreicht. roboter-Vorwärtskoordinatentransformation") Die Fachpreise sind in jedem Fach mit jeweils 600 Euro 2. Platz: Thomas Albert Maierhofer, Herta Reich Gymna- für den ersten Platz, 400 Euro für den zweiten Platz und sium und Realgymnasium Mürzzuschlag ("Con- 200 Euro für den dritten Platz dotiert. Zudem erhielten formal Mapping") die Schulen der Erstplatzierten einen Sachpreis in Höhe 3. Platz: Valentin Havlovec, Akademisches Gymnasium von rund 250 Euro als Anerkennung der Betreuung der Graz ("Die Eulersche Formel und ihre Anwen- Arbeiten durch die jeweiligen FachlehrerInnen. dung bei einer Lösung des Basler Problems") Pr eis v e r l e i h u n g in Gra z Biol ogie Am 15. September verlieh die KinderUniGraz, eine 1. Platz: Maria Fernanda Hutter, BG/BORG HIB Liebenau Kooperation aller acht Grazer Unis und Hochschulen, ("Veränderung der Leistung des menschlichen mit der Kaiserschild-Stiftung nun schon zum sechsten Kurzzeitgedächtnisses im Laufe des Lebens") Mal die Preise für herausragende SchülerInnenar- 2. Platz: Elisabeth Wenzl, BG/BRG Kirchengasse Graz beiten aus der ganzen Steiermark. Die Zahl der ("Gastroösophagealer Reflux und Ernährung ") Einreichungen (heuer Arbeiten der Fächer Biologie, 3. Platz: Sarah Schlagenhaufen, BG/BRG Seebacher Mathematik, Chemie und Physik) ist um mehr als ein Graz ("Entschlackungskuren - Fluch oder Drittel gestiegen. Segen?") 13
P h ysi k Mathematik 1. Platz: Matthias Diez, Bischöfliches Gymnasium Graz 1. Platz: Michael Kässmann, Akademisches Gymnasium ("2D-Gravitationssystem") Salzburg ("Welche Spieler waren durch welche 2. Platz: Markus Wallner, BRG Petersgasse Graz ("Insassen- Qualitäten Leistungsträger des FC Red Bull Salz- und Passantensicherheit bei PKWs unter beson- burg in der Saison 2013/14?") derer Berücksichtigung der Knautschzone") 2. Platz: Nadia Benmoussa, Sport-RG/Mus. RG SSM Salz- 3. Platz: Lisa-Marie Weniger, BG/BRG Leoben neu ("Eine burg ("Mathematische Grundkompetenzen im Welt in zwei Dimensionen") Bereich der Trigonometrie") 3. Platz: Johannes Brötzner, BG Zaunergasse Salzburg C h e m i e ("Fermats letzter Satz") 1. Platz: Stefanie Paller, BRG Petersgasse Graz ("Assem- bly and Function of Polymer Fullerene Solar Physik Cells") 1. Platz: Florian Gefahrt, PG Borromäum Salzburg 2. Platz: Isabel Pirker, BG/BRG Leibnitz ("Freie Radikale ("Gesetzmäßigkeiten der Speziellen Relativi- durch Ernährung reduzieren und somit den tätstheorie - mathematisch und geometrisch Alterungsprozess verlangsamen") betrachtet") 3. Platz: Thomas Hochegger, BG/BRG Seebacher Graz 2. Platz: Joseph Raderbauer, PG Borromäum Salzburg ("Quecksilber in Fischen") ("Die 'Neue Österreichische Tunnelbauweise' - wie sie zu ihrem weltweiten Prestige gelangte Pr e i sv e r l e i h u ng in S a lz b u r g und was sie von den anderen Tunnelbaume- Am 23. September wurden in Salzburg von Universität thoden unterscheidet") und Kaiserschild-Stiftung zum vierten Mal die Dr. Hans 3. Platz: Leonie Einfalt, BORG St. Johann im Pg. ("Dunkle Riegel-Fachpreise für hervorragende Salzburger Schü- Materie. Die fehlende Masse des Universums") lerarbeiten verliehen, und zwar in den Fächern Biologie, Mathematik und Physik. Preisverl eihun g in Wien Die Universität Wien hat zusammen mit der Kaiserschild- Stiftung am 14. September zum vierten Mal die Fach- preise verliehen. Auch in Wien hat sich die Zahl der Einreichungen um ein Drittel vervielfacht. Eingereicht wurde in den Fächern Biologie, Chemie, Geografie, Mathematik, Informatik und Physik. Foto: Namberger Die Sieger in Salzburg Biologie 1. Platz: Francesca Christ, BRG Akademiestraße Salz- burg ("Bedeutung von Streuwiesen für den Artenschutz am Beispiel der Illinger-Streuwiese am Fuß des Untersbergs") 2. Platz: Sonja Galler, BORG Radstadt ("Welche Aus- Die Sieger in Wien wirkung hat Lachen auf die Physiologie des menschlichen Körpers und welchen Stellenwert Biol ogie hat Lachen als Therapieform am Beispiel der 1. Platz: Magdalena Schindler, pG/ORG St. Ursula („Der Clowndoktoren?") Nachweis der Koch'schen Postulate mit einfa- 3. Platz: Bianca Forstner, PG St. Ursula Salzburg ("Erhe- chen Mitteln - Ein Experiment mit Äpfeln“) bung der Stressbelastung der Schülerinnen der 2. Platz: Patrick Craig Fegerl, G/RG 2 („Methods and Abschlussklassen im Schuljahr 2014/15 am Pri- applications of genetic engineering including vatgymnasium St. Ursula-Salzburg") an example of use in applied science“) 14 gymnasium
3. Platz: Franziska Peterstorfer, G/RG 23 („Neuropsy- chological and Neurobiological Aspects of gut zu wissen Learning and Memory“) Chemi e 1. Platz: Harsha Pooveli, pG Sacré Coeur („Alumini- um im menschlichen Organismus“) 2. Platz: Thomas Benedikt Rojahn, pG Sacré Coeur („Migrationsprodukte aus Kunststoffen [zum OSTR Mag. Herbert Weiss, Vorsitzender-Stellvertreter Beispiel Phthalate] in Lebensmitteln und Kos- und Besoldungsreferent metika“) herbert.weiss@goed.at 3. Platz: Johanna Lena Steininger, Sir Karl Popper Gymnasium („Redox Flow Batteries“) Geog r a f i e 1. Platz: Maria Angerler, BG/BRG WISKU 11 („Konsum- verhalten anhand des Bio-Booms“) 2. Platz: Anne Sauke, pG/ORG St. Ursula („Die Einflüs- se von Einwanderung auf die Gesellschaft und Kultur in Kanada“) 3. Platz: Sara Tkaczyk, G/RG 3 („[Geplante] Obso- leszenz und die damit verbundene Entwick- lung unseres Konsumverhaltens“) Math e m at i k 1. Platz: Valentin Hübner, Sir Karl Popper Gymnasium („Kombinatorische Untersuchung mehrdi- mensionaler Entsprechungen platonischer Körper“) 2. Platz: 3. Platz: Klaudia Nickel, RG 4 („Kurt Gödel - Die Unvollständigkeitssätze“) Josef Greilhuber, G/RG 3 („Zahlentheore- Mehrdienst- tische Aufgabenstellungen mit figurierten Zahlen“) leistungen Info r m at i k Teil 1: Der erste Teil des Artikels befasst sich 1. Platz: Johannes Felber, Piaristengymnasium G 8 („Barrierefreiheit im Internet für Sehbehin- mit den Regelungen für Einzelmehrdienst- derte“) leistungen und der Abgrenzung zu Dauer- 2. Platz: Andreas Mochty, RG 4 („Privatspähre im Internet“) mehrdienstleistungen. Physi k Den ersten Teil meines Artikels möchte ich den 1. Platz: Roland Misic, G/RG 23 („Kosmische Strah- Regelungen für Einzelmehrdienstleistungen widmen. lung“) Ich zitiere jene Absätze des § 61 GehG, die sich auf 2. Platz: Martin Peev, Sir Karl Popper Gymnasium diese beziehen. („Mutually unbiase bases in quantum infor- Nach § 91 Abs. 1 VBG sind diese Regelungen auch mation theory“) auf Vertragslehrer1 im alten Dienstrecht anzuwen- 3. Platz: Kayran Schmidt, GRG 16 Maroltingergasse den. Auf die Regelungen für Vertragslehrer im neuen („Die Epizykeltheorie des Ptolemäus“) Dienstrecht werde ich später eingehen. An dieser Stelle muss besonders darauf hingewiesen Foto: iStock Weitere Informationen zu den werden, dass im September 2011 im § 61 GehG nur Dr. Hans Riegel-Fachpreisen finden Sie unter im Absatz 8 eine zusätzliche Zeile eingefügt wurde, http://www.hans-riegel-fachpreise.com n 1 Personenbezogene Bezeichnungen umfassen gleichermaßen Personen männlichen und weiblichen Geschlechts. 15
die sich auf den Supplierpool bezieht. Überall dort, 8b GehG) Das heißt im Klartext, dass diese Stunden wo die unvergütet zu leistenden Vertretungsstunden als Dauermehrdienstleistungen abzugelten sind. erwähnt werden, muss der Leser selbst die entspre- 4.) „Ist der Lehrer nach den dienstrechtlichen Bestim- chende Zahl einsetzen. Dieser Supplierpool wird seit mungen zu nicht gesondert zu vergütenden Sup- September 2011 nach der Höhe des Beschäftigungs- plierungen verpflichtet (Supplierverpflichtung), sind ausmaßes berechnet. Für Vollbeschäftigte beträgt die in einer Woche geleisteten Vertretungsstun- der Supplierpool zehn Supplierstunden. Für Teilbe- den der Reihe nach wie folgt zu berücksichtigen: schäftigte wird er aliquot zum Beschäftigungsausmaß 1. Zunächst ist die gemäß Abs. 8 von einer Ver- zunächst auf zwei Dezimalstellen berechnet und dann gütung ausgenommene Vertretungsstunde auf volle Supplierstunden abgerundet2. Die Höhe der betreffenden Kalenderwoche zu erfüllen. des Supplierpools ist ausschließlich vom jeweiligen 2. Darüber hinaus geleistete Vertretungsstunden Beschäftigungsausmaß abhängig, auch wenn dieses zählen auf die sich aus Leitungsfunktionen erge- im Laufe des Schuljahres wechseln sollte. bende Supplierverpflichtung so lange, bis diese 1.) „Einem Lehrer, der außerhalb seiner laut Dienstein- hinsichtlich der betreffenden Woche erfüllt ist. teilung zu haltenden Unterrichtsstunden zur Ver- 3. Darüber hinaus geleistete Vertretungsstunden tretung eines vorübergehend an der Erfüllung zählen auf die zehn im jeweiligen Unterrichts- seiner lehramtlichen Pflichten gehinderten Lehrers jahr unvergütet zu leistenden Vertretungsstunden. herangezogen wird, gebührt für jede Vertretungs- 4. Darüber hinaus geleistete Vertretungs- stunde, die in der jeweiligen Woche über eine stunden sind nach Abs. 8 zu vergüten.“ Vertretungsstunde und im jeweiligen Unterrichts- (§ 61 Abs. 9 GehG) jahr über zehn Vertretungsstunden hinausgeht, 5.) Stunden einer Aufsichtsführung während der Klau- eine Vergütung. Diese Vergütung beträgt EUR surprüfung im Rahmen einer Reifeprüfung, einer 35,0 für Lehrer der Verwendungsgruppen L 1 und Reife- und Diplomprüfung, einer Diplomprüfung L PH bzw. EUR 30,0 für Lehrer anderer Verwen- gemäß dem Schulorganisationsgesetz und einer dungsgruppen. […] Auf Lehrpersonen, auf die Abschlussprüfung gelten laut § 61 Abs. 11 GehG Abs. 12 anzuwenden ist [Anm.: Dieser bezieht als Vertretungsstunden. Sie unterliegen aber auch sich auf teilbeschäftigte Lehrer], tritt an die Stelle den im Absatz 8 genannten Einschränkungen für von zehn Vertretungsstunden die ihrem Beschäf- die Vergütung. tigungsausmaß entsprechende anteilige Zahl von Vertretungsstunden.“ (§ 61 Abs. 8 GehG) Im Detail Aus der Formulierung „Vertretung eines vorüberge- Nun möchte ich einige Punkte noch genauer erläu- hend an der Erfüllung seiner lehramtlichen Pflich- tern. Der Fixbetrag für die Vergütung der Einzelmehr- ten gehinderten Lehrers“ ergibt sich auch, dass dienstleistungen gebührt unabhängig davon, welcher die betreffenden Stunden in der Lehrverpflichtung Lehrverpflichtungsgruppe der jeweils unterrichtete dieses Kollegen aufscheinen. Für Stunden, die es in Gegenstand gemäß Bundeslehrer-Lehrverpflichtungs- der LFV gar nicht gibt, kann auch niemand zur Ver- gesetz zugeordnet ist. Eine als Einzelmehrdienstleis tretung eingeteilt werden. Auch Religionsaufsich- tung abzugeltende Stunde der gegenstandsbezoge- ten sind in die Lehrfächerverteilung aufzunehmen. nen Lernzeit steht einer Unterrichtsstunde gleich. Die 2.) § 61 Abs. 8a GehG bezieht sich auf Vertretungen Aufwertung bei Unterrichtserteilung an Schulen für für einen Lehrer, der an der Erfüllung seiner Erzieher- Berufstätige bezieht sich ausschließlich auf in Wertein- tätigkeit oder Aufsichtsführung bzw. im Bereich der heiten bemessene Unterrichtsleistungen und ist daher ganztägigen Schulformen an der Betreuung der auf die Suppliervergütung nicht anzuwenden. individuellen Lernzeit oder der Freizeit gehindert Für die Tätigkeiten der Erzieher sowie die Betreuung ist. Für diese Vertretungsstunden gebührt die im der individuellen Lernzeit sowie des Freizeitbereiches § 61 Abs. 8 GehG festgelegte Abgeltung im Aus- gebührt der für eine Unterrichtsstunde vorgesehene maß von bestimmten Prozentsätzen. Fixbetrag im halben Ausmaß (§ 61 Abs. 8a GehG). Für 3.) „Abweichend von Abs. 8 gebührt in Fällen, in diese im § 61 Abs. 8a GehG angeführten Tätigkeiten denen pro Tag mehr als drei Vertretungsstun- ist bereits die erste Vertretungsstunde als Einzelmehr- den in Form eines Blockunterrichts (einschließlich dienstleistung zu vergüten. der dafür notwendigen Vor- und Nachbereitung) durch einen für den betreffenden Unterrichtsge- Abgren zun g von genstand unterrichtsberechtigten Lehrer gehalten Ein zel - un d Dauermehrdien stl eistun gen werden, nicht die Vergütung gemäß Abs. 8, son- Die Einordnung einer zusätzlich gehaltenen Unter- dern die Vergütung gemäß Abs. 1 bis 4.“ (§ 61 Abs. richtsstunde als Einzel- oder Dauermehrdienstleistung 16 gymnasium
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