SUCHTPRÄVENTION IN UNTERNEHMEN - FACHTAG TAGESREHA IN FRANKFURT AM MAIN SUCHT UND ARBEITSWELT 11.05.2016
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
5. FACHTAG TAGESREHA IN FRANKFURT AM MAIN SUCHT UND ARBEITSWELT 11.05.2016 SUCHTPRÄVENTION IN UNTERNEHMEN JULIA VOIGT IAS GRUPPE PSYCHOSOZIALE BERATUNG UND TRAININGS © 2016 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de |1
INHALTE Daten und Fakten zum Thema Sucht in der Arbeitswelt Warum ist es so schwer mit Suchtkranken am Arbeitsplatz umzugehen? Bausteine einer Suchtprävention im Unternehmen © 2016 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de |2
ALKOHOLKONSUMENTEN Erwerbstätige Bevölkerung: Abstinente risikoarmer ... riskanter... abhängiger... 5% 80% 10% 5% ... Konsum von Alkohol Quelle: nach Wienemann, E., Universität Hannover (WA). © 2016 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de |3
SUCHTKRANKE IN DEUTSCHLAND (Erwachsene Allgemeinbevölkerung von 18 bis 64 Jahren) Alkoholabhängigkeit (Schätzungen 1.540.000-2.040.000) Medikamentenabhängigkeit (Schätzungen 2.030.000-2.620.000) Pathologisches Glücksspiel (BzgA 2012) Nikotin (Schätzungen 5.100.000-6.110.000) Internetabhängigkeit (14- bis 64 -jährige, Pinta-Studie 2013) Illegale Drogen (Schätzungen 224.000-453.000) Quelle: Suchtsurvey 2012 soweit nicht anders benannt © 2016 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de |4
CO – ABHÄNGIGKEIT IM BETRIEB Suchtprobleme „übersehen“ nicht ansprechen verharmlosen zudecken ... hilft dem Suchtkranken nicht, sondern wirkt sich suchtverlängernd aus. … schafft „Schonraum“ im Betrieb. © 2016 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de |5
PHASEN DER ABHÄNGIGKEIT UND CO-ABHÄNGIGKEIT Abhängigkeit Co-Abhängigkeit 1. Abwehr-Phase 1. Abwehr-Phase („Ich habe kein Problem“) („Wir haben/sehen kein Problem“) 2. Rechtfertigungs-Phase 2. Beschützer-Phase („Ich habe ein Problem, aber („Wir haben ein Problem, aber wir ich habe gute Gründe…) verstehen und helfen.“) 3. Kampf-Phase 3. Kontroll-Phase („Ich habe ein Problem, aber („Wir haben ein Problem, aber wir ich schaffe es alleine...“) kriegen das in den Griff.“) 4. Kapitulations-Phase 4. Anklage-Phase („Ich habe ein Problem und ich („Wir haben ein unlösbares Problem. schaffe es nicht allein. Es hat Wir können/wollen nicht mehr.“) keinen Sinn mehr.“) Quelle: Institut für Betriebliche Suchtprävention Berlin e.V., Alkohol am Arbeitsplatz © 2016 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de |6
HINDERUNGSGRÜNDE FÜR INTERVENTION Was hindert Vorgesetzte/Kollegen am meisten, Mitarbeiter mit Alkoholproblemen anzusprechen? Unsicherheit in der Einschätzung 74% Mangel an Beweisen 44% Hemmungen, Peinlichkeit 36% Angst vor Reaktion des Mitarbeiters 34% Mangelnde Information über Alkohol 28% Zeitmangel 22% Gleichgültigkeit 16% Befürchtung, dem Mitarbeiter zu schaden 13% eigener Alkoholkonsum 9% Angst sich unbeliebt zu machen 8% Wenig Unterstützung durch eigene 8% Vorgesetzte Quelle: Führungskräftebefragung Landesbank Berlin 1995 © 2016 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de |7
DILEMMA DES VORGESETZTEN Der ist ein Risiko, Aber wenn der Mitarbeiter so betrunken wie der ist! nüchtern ist, macht er seine Arbeit perfekt! Da nutzt nur noch eine Kündigung! Die Arbeit muss erledigt werden! Ich mache das nicht Ich will mich nicht mehr mit! unbeliebt machen! Irgendwie kriegen wir das Wenn das herauskommt, schon hin! dass er alkoholkrank ist…! © 2016 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de |8 Bildquelle: Shutterstock.com Arek Malan
BAUSTEINE EINER BETRIEBLICHEN SUCHTPRÄVENTION Information und Aufklärung Suchtkrankenhelfer Beratung für Führung und Mitarbeiter Schulungen für betriebliche Funktionsträger Betriebliche Regelung – Betriebsvereinbarungen - Stufenplan Betriebliches Gesundheitsmanagement Sensibilität für das Thema auf breiter Unternehmensebene / Enttabuisierung / Kultur / Akzeptanz © 2016 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de |9
RECHTLICHER RAHMEN Arbeitsschutzgesetz §§ 15 Abs. 1 und 16 Die Beschäftigen sind verpflichtet, für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen,… Unfallverhütungsvorschriften „Grundsätze der Prävention“ Pflichten des Unternehmers [der Führungskraft] § 7 Befähigung für Tätigkeiten (2) Der Unternehmer [Führungskraft] darf Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich und andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen. Pflichten der Versicherten [des Arbeitnehmers] § 15 Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten (2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in den Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. (3) Absatz 2 gilt auch für die Einnahme von Medikamenten. Quelle: Gesetzliche Unfallversicherung GUV-V A 1 Unfall © 2016 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de | 10
INTERVENTIONSLEITFADEN Fürsorgegespräch Klärungsgespräch Stufengespräch Persönliche, soziale, Verletzung o. Verletzung o. gesundheitliche Vernachlässigung Vernachlässigung Auffälligkeiten werden arbeitsvertraglicher arbeitsvertraglicher sichtbar Verpflichtungen, Pflichten in Zusammenhang mit Zusammenhang mit Substanzgebrauch nicht Substanzgebrauch sicher Sorge um weitere Rückmeldung, Erwartung 5 Stufen mit Entwicklung, aufzeigen, Hilfsangebote Hilfsangeboten und Hilfsangebote Sanktionen Kein Disziplinarcharakter Konkrete Vereinbarung Konkrete Vereinbarungen Reines weiterer Schritte Rückmeldegespräche Unterstützungsangebot Gesprächsnotiz Gesprächsnotizen Rückmeldegespräch Quelle: Prof. Dr. Wienemann und DHS © 2016 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de | 11
HISTORISCHER ÜBERBLICK SUCHTPRÄVENTION DB vor 1998 1998 2002/2003 … 2012 - K - Kein DB-weites - Abschluss der - Personalorganisation - Einführung des Alkoholverbot „Konzernbetriebs- der Deutschen Bahn Mitarbeiter- - Keine DB-weite vereinbarung zum benennt das Thema Unterstützungsteams Regelung zum Suchtmittelverbot, Sucht am Arbeitsplatz MUT Umgang mit zum Umgang mit als Priorität der - Telefonische auffälligen und Suchtmittelgefähr- betrieblichen Erreichbarkeit an erkrankten dung und – Gesundheitsförderung. Werktagen 8.00 – Mitarbeitern abhängigkeit im - Das Projekt „Sucht am 20.00 Uhr • ABER: regelmäßige Unternehmen“(KBV Arbeitsplatz wird Tauglichkeits- S)(KBV Sucht) initiiert. untersuchungen der - Die Umsetzung der - Schwerpunkte: MA mit KBV wird in einer Prävention, Beratung sicherheitsrelevan- Konzernrichtlinie und Hilfestellung für ten Tätigkeiten geregelt bereits erkrankte bzw. • UND: Beratungs- gefährdete Mitarbeiter. angebot Stiftung Bahn-Sozialwerk © 2016 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de | 12
PROJEKT „SUCHT AM ARBEITSPLATZ“ 2002/2003… …und was sich daraus entwickelt hat: A) Informationskampagne • Broschüre „Sucht am Arbeitsplatz – Praxishilfe für Führungskräfte“ • Hotline und Postkartenserie • erste Anfänge in der Etablierung einer Hotline • begrenzt auf das Thema Sucht • sehr geringe Nutzung und daher wieder eingestellt 10 Jahre später erfolgreiche Einführung der MUT-Beratung, die sich dem gesamten psychosozialen Beratungsspektrum widmet © 2016 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de | 13
PROJEKT „SUCHT AM ARBEITSPLATZ“ 2002/2003… … und was sich daraus entwickelt hat : B) Theater und Film • Theaterstück „Morgen hör´ ich auf“ zu finden hier: • wurde an mehreren Standorten für http://www.blaukreuz-verlag.de/Morgen- Führungskräfte der Deutschen Bahn hoer-ich-auf-DVD aufgeführt, mit anschließender Podiumsdiskussion • Mehrere Filme der Stiftung zu finden hier: Bahn-Sozialwerk / BZAL*) http://www.bsw24.de/Medien.140.0.html • Theaterstück und Film „Gustav trinkt“ • wurde erstellt von Betrieblichen Suchtkrankenhelfern der DB und der Sozialberatung der ias AG, die ebenfalls die Darsteller der einzelnen Rollen sind. *) Bahn-Zentralstelle gegen die Alkoholgefahren © 2016 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de | 14
PROJEKT „SUCHT AM ARBEITSPLATZ“ 2002/2003… … und was sich daraus entwickelt hat : B) Schulungen und Seminare • Seminar „Umgang mit auffälligen Mitarbeitern“ für Führungskräfte • ist inzwischen fester Bestandteil des Schulungsangebots von DB Training, dem internen Bildungsdienstleister der Deutsche Bahn, in Zusammenarbeit mit der Sozialberatung der ias Gruppe und den Betrieblichen Suchtkrankenhelfern • Ausbildung von betrieblichen Suchtkrankenhelfern (SKH) • Der Großteil der betrieblichen Suchtkrankenhelfer wurde 2002/2003 ausgebildet. • Seitdem finden regelmäßig weitere Basis- und Aufbauschulungen statt. • Derzeit sind bei der Bahn über 200 betriebliche Suchtkrankenhelfer im Einsatz. © 2016 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de | 15
BETRIEBLICHE SUCHTKRANKENHELFER Betriebliche Suchtkrankenhelfer • sind DB-Mitarbeiter, die selbst von einer Suchterkrankung betroffen sind, aber bereits mindestens ein Jahr abstinent leben. • beraten und unterstützen freiwillig andere Beschäftigte bei Suchtmittelgefährdung und –abhängigkeit. • motivieren zur Verhaltensänderung und Beratungsbereitschaft • vermitteln zur betrieblichen Sozialberatung / zu MUT, begleiten bei der Einleitung von Maßnahmen und Therapien, beraten und begleiten bei der Wiedereingliederung an den Arbeitsplatz. • Sie werden in speziellen Seminaren durch die ias Gruppe aus- und fortgebildet. © 2016 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de | 16
© 2016 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de 17
Sie können auch lesen