SUCHTPRÄVENTION IN UNTERNEHMEN - FACHTAG TAGESREHA IN FRANKFURT AM MAIN SUCHT UND ARBEITSWELT 11.05.2016

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SUCHTPRÄVENTION IN UNTERNEHMEN - FACHTAG TAGESREHA IN FRANKFURT AM MAIN SUCHT UND ARBEITSWELT 11.05.2016
5. FACHTAG
TAGESREHA IN FRANKFURT AM MAIN
SUCHT UND ARBEITSWELT
11.05.2016

SUCHTPRÄVENTION IN UNTERNEHMEN

JULIA VOIGT
IAS GRUPPE
PSYCHOSOZIALE BERATUNG UND TRAININGS

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SUCHTPRÄVENTION IN UNTERNEHMEN - FACHTAG TAGESREHA IN FRANKFURT AM MAIN SUCHT UND ARBEITSWELT 11.05.2016
INHALTE

    Daten und Fakten zum Thema Sucht in der Arbeitswelt

    Warum ist es so schwer mit Suchtkranken am Arbeitsplatz umzugehen?

    Bausteine einer Suchtprävention im Unternehmen

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ALKOHOLKONSUMENTEN

   Erwerbstätige
   Bevölkerung:

     Abstinente                                          risikoarmer ...    riskanter...   abhängiger...
           5%                                                 80%              10%               5%

                                                   ... Konsum von Alkohol

Quelle: nach Wienemann, E., Universität Hannover (WA).
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SUCHTKRANKE IN DEUTSCHLAND                                                        (Erwachsene Allgemeinbevölkerung von 18 bis 64 Jahren)

                                                        Alkoholabhängigkeit (Schätzungen 1.540.000-2.040.000)

                                                        Medikamentenabhängigkeit (Schätzungen 2.030.000-2.620.000)

                                                        Pathologisches Glücksspiel (BzgA 2012)

                                                        Nikotin (Schätzungen 5.100.000-6.110.000)

                                                        Internetabhängigkeit (14- bis 64 -jährige, Pinta-Studie 2013)

                                                        Illegale Drogen (Schätzungen 224.000-453.000)
 Quelle: Suchtsurvey 2012 soweit nicht anders benannt
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CO – ABHÄNGIGKEIT IM BETRIEB

                                        Suchtprobleme

    „übersehen“                   nicht ansprechen   verharmlosen               zudecken

   ... hilft dem Suchtkranken nicht, sondern wirkt sich suchtverlängernd aus.

   … schafft „Schonraum“ im Betrieb.

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PHASEN DER ABHÄNGIGKEIT UND CO-ABHÄNGIGKEIT

  Abhängigkeit                                                                    Co-Abhängigkeit
  1. Abwehr-Phase                                                                  1. Abwehr-Phase
  („Ich habe kein Problem“)                                                        („Wir haben/sehen kein Problem“)

  2. Rechtfertigungs-Phase                                                         2. Beschützer-Phase
  („Ich habe ein Problem, aber                                                     („Wir haben ein Problem, aber wir
  ich habe gute Gründe…)                                                             verstehen und helfen.“)
  3. Kampf-Phase                                                                   3. Kontroll-Phase
  („Ich habe ein Problem, aber                                                     („Wir haben ein Problem, aber wir
  ich schaffe es alleine...“)                                                       kriegen das in den Griff.“)
  4. Kapitulations-Phase                                                           4. Anklage-Phase
  („Ich habe ein Problem und ich                                                   („Wir haben ein unlösbares Problem.
  schaffe es nicht allein. Es hat                                                   Wir können/wollen nicht mehr.“)
  keinen Sinn mehr.“)
 Quelle: Institut für Betriebliche Suchtprävention Berlin e.V., Alkohol am Arbeitsplatz

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HINDERUNGSGRÜNDE FÜR INTERVENTION

     Was hindert Vorgesetzte/Kollegen am meisten, Mitarbeiter mit Alkoholproblemen
     anzusprechen?

                Unsicherheit in der Einschätzung                                           74%

                                    Mangel an Beweisen                               44%
                            Hemmungen, Peinlichkeit                                 36%

           Angst vor Reaktion des Mitarbeiters                                     34%

          Mangelnde Information über Alkohol                                 28%
                                                   Zeitmangel          22%
                                            Gleichgültigkeit         16%
  Befürchtung, dem Mitarbeiter zu schaden                        13%
                               eigener Alkoholkonsum            9%
                  Angst sich unbeliebt zu machen                8%
            Wenig Unterstützung durch eigene                    8%
                                 Vorgesetzte

Quelle: Führungskräftebefragung Landesbank Berlin 1995
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DILEMMA DES VORGESETZTEN

     Der ist ein Risiko,                           Aber wenn der Mitarbeiter
     so betrunken wie der ist!                     nüchtern ist, macht er seine
                                                   Arbeit perfekt!

Da nutzt nur noch
eine Kündigung!                                                       Die Arbeit muss erledigt
                                                                      werden!

Ich mache das nicht                                                    Ich will mich nicht
mehr mit!                                                              unbeliebt machen!

                       Irgendwie kriegen wir das        Wenn das herauskommt,
                       schon hin!                       dass er alkoholkrank ist…!

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Bildquelle: Shutterstock.com Arek Malan
BAUSTEINE EINER BETRIEBLICHEN SUCHTPRÄVENTION

                                                       Information
                                                      und Aufklärung

                                                  Suchtkrankenhelfer

                                                Beratung für Führung und
                                                      Mitarbeiter

                                              Schulungen für betriebliche
                                                   Funktionsträger

                                              Betriebliche Regelung –
                                        Betriebsvereinbarungen - Stufenplan

                                  Betriebliches Gesundheitsmanagement

                       Sensibilität für das Thema auf breiter Unternehmensebene /
                                          Enttabuisierung / Kultur / Akzeptanz

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RECHTLICHER RAHMEN

Arbeitsschutzgesetz §§ 15 Abs. 1 und 16
Die Beschäftigen sind verpflichtet, für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Sorge zu tragen,…

Unfallverhütungsvorschriften „Grundsätze der Prävention“ Pflichten des
Unternehmers [der Führungskraft] § 7 Befähigung für Tätigkeiten
(2) Der Unternehmer [Führungskraft] darf Versicherte, die erkennbar nicht in der
Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich und andere auszuführen, mit dieser
Arbeit nicht beschäftigen.

Pflichten der Versicherten [des Arbeitnehmers] § 15 Allgemeine
Unterstützungspflichten und Verhalten
(2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen
berauschenden Mitteln nicht in den Zustand versetzen, durch den sie sich selbst
oder andere gefährden können.
(3) Absatz 2 gilt auch für die Einnahme von Medikamenten.
Quelle: Gesetzliche Unfallversicherung GUV-V A 1 Unfall

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INTERVENTIONSLEITFADEN

 Fürsorgegespräch                       Klärungsgespräch           Stufengespräch

 Persönliche, soziale,                  Verletzung o.              Verletzung o.
 gesundheitliche                        Vernachlässigung           Vernachlässigung
 Auffälligkeiten werden                 arbeitsvertraglicher       arbeitsvertraglicher
 sichtbar                               Verpflichtungen,           Pflichten in
                                        Zusammenhang mit           Zusammenhang mit
                                        Substanzgebrauch nicht     Substanzgebrauch
                                        sicher
 Sorge um weitere                       Rückmeldung, Erwartung     5 Stufen mit
 Entwicklung,                           aufzeigen, Hilfsangebote   Hilfsangeboten und
 Hilfsangebote                                                     Sanktionen
 Kein Disziplinarcharakter              Konkrete Vereinbarung      Konkrete Vereinbarungen
 Reines                                 weiterer Schritte          Rückmeldegespräche
 Unterstützungsangebot                  Gesprächsnotiz             Gesprächsnotizen
                                        Rückmeldegespräch
 Quelle: Prof. Dr. Wienemann und DHS

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HISTORISCHER ÜBERBLICK SUCHTPRÄVENTION DB

        vor 1998                                1998                     2002/2003             …             2012
   -   K

   -   Kein DB-weites
                                        -   Abschluss der        -   Personalorganisation          -   Einführung des
       Alkoholverbot
                                            „Konzernbetriebs-        der Deutschen Bahn                Mitarbeiter-
   -   Keine DB-weite
                                            vereinbarung zum         benennt das Thema                 Unterstützungsteams
       Regelung zum
                                            Suchtmittelverbot,       Sucht am Arbeitsplatz             MUT
       Umgang mit
                                            zum Umgang mit           als Priorität der             -   Telefonische
       auffälligen und
                                            Suchtmittelgefähr-       betrieblichen                     Erreichbarkeit an
       erkrankten
                                            dung und –               Gesundheitsförderung.             Werktagen 8.00 –
       Mitarbeitern
                                            abhängigkeit im      -   Das Projekt „Sucht am             20.00 Uhr
   •   ABER: regelmäßige
                                            Unternehmen“(KBV         Arbeitsplatz wird
       Tauglichkeits-
                                            S)(KBV Sucht)            initiiert.
       untersuchungen der
                                        -   Die Umsetzung der    -   Schwerpunkte:
       MA mit
                                            KBV wird in einer        Prävention, Beratung
       sicherheitsrelevan-
                                            Konzernrichtlinie        und Hilfestellung für
       ten Tätigkeiten
                                            geregelt                 bereits erkrankte bzw.
   •   UND: Beratungs-
                                                                     gefährdete Mitarbeiter.
       angebot Stiftung
       Bahn-Sozialwerk

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PROJEKT „SUCHT AM ARBEITSPLATZ“ 2002/2003…

 …und was sich daraus entwickelt hat:

 A) Informationskampagne

 • Broschüre „Sucht am Arbeitsplatz – Praxishilfe für Führungskräfte“

 • Hotline und Postkartenserie

        • erste Anfänge in der Etablierung einer Hotline
        • begrenzt auf das Thema Sucht
        • sehr geringe Nutzung und daher wieder eingestellt

               10 Jahre später erfolgreiche Einführung der
               MUT-Beratung, die sich dem gesamten psychosozialen
               Beratungsspektrum widmet

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PROJEKT „SUCHT AM ARBEITSPLATZ“ 2002/2003…

  … und was sich daraus entwickelt hat :

  B) Theater und Film

  • Theaterstück „Morgen hör´ ich auf“                  zu finden hier:
     • wurde an mehreren Standorten für                 http://www.blaukreuz-verlag.de/Morgen-
        Führungskräfte der Deutschen Bahn               hoer-ich-auf-DVD
        aufgeführt, mit anschließender
        Podiumsdiskussion

  • Mehrere Filme der Stiftung                    zu finden hier:
    Bahn-Sozialwerk / BZAL*)                      http://www.bsw24.de/Medien.140.0.html

  • Theaterstück und Film „Gustav trinkt“
     • wurde erstellt von Betrieblichen Suchtkrankenhelfern der DB und der
        Sozialberatung der ias AG, die ebenfalls die Darsteller der einzelnen
        Rollen sind.

*) Bahn-Zentralstelle gegen die Alkoholgefahren
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PROJEKT „SUCHT AM ARBEITSPLATZ“ 2002/2003…

 … und was sich daraus entwickelt hat :

 B) Schulungen und Seminare

 • Seminar „Umgang mit auffälligen Mitarbeitern“ für Führungskräfte
     • ist inzwischen fester Bestandteil des Schulungsangebots von DB Training, dem
       internen Bildungsdienstleister der Deutsche Bahn, in Zusammenarbeit mit der
       Sozialberatung der ias Gruppe und den Betrieblichen Suchtkrankenhelfern

 • Ausbildung von betrieblichen Suchtkrankenhelfern (SKH)
    • Der Großteil der betrieblichen Suchtkrankenhelfer wurde 2002/2003 ausgebildet.
    • Seitdem finden regelmäßig weitere Basis- und Aufbauschulungen statt.
    • Derzeit sind bei der Bahn über 200 betriebliche Suchtkrankenhelfer im Einsatz.

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BETRIEBLICHE SUCHTKRANKENHELFER

 Betriebliche Suchtkrankenhelfer

 • sind DB-Mitarbeiter, die selbst von einer Suchterkrankung betroffen sind, aber bereits
   mindestens ein Jahr abstinent leben.

 • beraten und unterstützen freiwillig andere Beschäftigte bei Suchtmittelgefährdung und
   –abhängigkeit.

 • motivieren zur Verhaltensänderung und Beratungsbereitschaft

 • vermitteln zur betrieblichen Sozialberatung / zu MUT, begleiten bei der Einleitung von
   Maßnahmen und Therapien, beraten und begleiten bei der Wiedereingliederung an
   den Arbeitsplatz.

 • Sie werden in speziellen Seminaren durch die ias Gruppe aus- und fortgebildet.

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