Tax & Legal News - Deloitte

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Tax & Legal News - Deloitte
Tax & Legal News
                                                                                    Ausgabe 8/2020

Payroll und Expatriates     Allgemeines                Payroll und Expatriates      Payroll und Expatriates
Gastronomie-Hilfspaket:     und neue Gesetze           Neuerungen bei der Berech-   Steuerfreie COVID-19-
Erhöhung des steuerfreien   Zuschüsse nach dem NPO-    nung von Kfz-Sachbezügen     Prämie für alle?
Essenszuschusses            Fonds: Antragstellung ab   Seite 14                     Seite 24
Seite 4                     8.7.2020 möglich
                            Seite 6
Tax & Legal News - Deloitte
Editorial

                                                      Patrick Weninger                             Bruno Knechtsberger
                                                      Partner, Steuerberatung                      Senior Assistant, Steuerberatung

                                                      Liebe Leserinnen und Leser!

                                                      Auch in der vorliegenden Ausgabe unserer     Weiters finden Sie in diesem Heft Berichte
                                                      Tax & Legal News berichten wir wieder aus-   zu Neuigkeiten aus den Bereichen Lohn-
                                                      führlich über aktuelle abgabenrechtliche     abgabenrecht, Arbeitsrecht, Verrechnungs-
                                                      Entwicklungen iZm den COVID-19-Sonder-       preise und internationales Steuerrecht
                                                      maßnahmen.                                   sowie eine Zusammenfassung der Tätig-
                                                                                                   keitsberichte von Verwaltungsgerichtshof
                                                      Folgende Themen erwarten Sie:                und Bundesfinanzgericht für den Zeitraum
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           IT                  R                      • Steuer- und Beitragsstundungen nach
               National
    LO

                                                        dem KonStG 2020 und dem 2. FORG
                               EI

               Tax Firm
                                                                                                   Einen weiterhin erholsamen Sommer und
                                   CH
    DE

           of the Year 2020
                                                      • BMF-Information betreffend Auslegung       eine interessante Lektüre wünscht
               National
         Transfer Pricing Firm                          von Doppelbesteuerungsabkommen iZm
 Int

                                   ew

           of the Year 2020                             der COVID-19-Pandemie                      Ihr Redaktionsteam
                                   vi
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                                                                                                   Patrick Weninger (Redaktionsleitung)
                                                        steuerfreien Essenszuschusses
                                                                                                   Bruno Knechtsberger
                                                      • Lohnabgabenrechtliche Konsequenzen
Redaktion                                               bei Arbeitnehmerinnen und
Patrick Weninger                                        Arbeitnehmern der COVID-19-
Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH
                                                        Risikogruppe
Renngasse 1/ Freyung |1010 Wien
Tel: +43 1 537 00                                     • Zuschüsse nach dem NPO-Fonds:
E-Mail: office@deloitte.at
                                                        Antragstellung ab 8.7.2020 möglich
www.deloitte.at
                                                      • Steuerfreie COVID-19-Prämie für alle
Geschäftsführer
Karin Andorfer, Harald Breit, Christian Bürgler,        Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
Barbara Edelmann, Martin Freudhofmeier, Wolfgang
Fritsch, Verena Gabler, Bernhard Geiger, Gerhard
Gratzl, Peter-Michael Grau, Andreas Grave,
Bernhard Gröhs, Peter Haunold, Andreas Hlavenka,
Gabriele Holzinger, Stefan Hübner, Edgar Huemer,
Andrea Kopecek, Herbert Kovar, Alexander Lang,
Sieglinde Moser, Robert Rzeszut, Josef Schuch,
Gernot Schuster, Gottfried Spitzer, Alfons Stimpf-
Abele, Gerald Vlk, Claudia Wehinger-Malang, Michael
Weismann, Patrick Weninger, Christian Wilplinger

Blattlinie
Informationsmedium für Kundinnen und Kunden

Grafik und Layout
Julia Holer

2
Tax & Legal News - Deloitte
Inhalt
04                                06                           08                               10
Payroll und Expatriates           Allgemeines                  Verfahrensrecht                  Verrechnungspreise
Gastronomie-Hilfspaket: Er-       und neue Gesetze             Die Tätigkeitsberichte des BFG   Finanztransaktionen: Konzern-
höhung des steuerfreien Essens-   Zuschüsse nach dem           und VwGH 2016 bis 2018: Wie      interne Darlehen
zuschusses                        NPO-Fonds: Antragstellung    wahrscheinlich ist es
                                  ab 8.7.2020 möglich          zu obsiegen?

12                                14                           16                               17
Steuern International             Payroll und Expatriates      Allgemeines                      Fristen und Verfahren
EAS 3421: Betriebsstättenvor-     Neuerungen bei der Berech-   und neue Gesetze                 Steuer- und Beitragsstundun-
behalt bei einer ungarischen      nung von Kfz-Sachbezügen     EU-Meldepflichtgesetz –          gen nach dem KonStG 2020
Landwirtschaft                                                 Faktische Verlängerung der       und dem 2. FORG
                                                               DAC 6 Meldepflicht bis Ende
                                                               Oktober 2020

18                                20                           22                               24
Payroll und Expatriates           Payroll und Expatriates      Verrechnungspreise               Payroll und Expatriates
Lohnabgabenrechtliche Kon-        BMF-Information betreffend   Anpassung des Verrechnungs-      Steuerfreie COVID-19-
sequenzen bei Arbeitnehmer-       die Auslegung von Doppel-    preismodells nach Unterneh-      Prämie für alle?
innen und Arbeitnehmern der       besteuerungsabkommen (DBA)   mensrecharakterisierung
COVID-19-Risikogruppe             iZm der COVID-19 Pandemie

25                                26
Legal News                        Kurz News
Erlass des BMASGK betreffend
die Durchrechnung der
Wochenarbeitszeit

                                                                                                                                3
Tax & Legal News - Deloitte
Tax & Legal News | Payroll und Expatriates

Gastronomie-Hilfspaket:
Erhöhung des steuerfreien
Essenszuschusses
Der Nationalrat hat im Rahmen der            Die hierfür relevante einkommensteuer-          unter Beachtung der Betragsgrenzen wohl
COVID-19-Gesetze ein Hilfspaket er-          rechtliche Befreiungsbestimmung lautet:         auch an Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
lassen, welches Erleichterungen für          „Freie oder verbilligte Mahlzeiten, die der     nehmer im Home-Office steuerfrei abgege-
die Gastronomie bringen soll. Die Ge-        Arbeitgeber an nicht in seinen Haushalt         ben werden dürfen.
setzesänderungen wurden Ende Mai             aufgenommene Arbeitnehmer zur Verkös-
bereits im Nationalrat beschlossen, die      tigung am Arbeitsplatz freiwillig gewährt.      Besteht ein Anspruch auf Gewährung
Veröffentlichung im BGBl bleibt aber         Gutscheine für Mahlzeiten bleiben bis zu        von Essenszuschüssen im Home-
noch abzuwarten.                             einem Wert von 4,40 Euro pro Arbeitstag         Office?
                                             steuerfrei, wenn die Gutscheine nur am          Anhand der jüngsten Rechtsprechung
Wer ist anspruchsberechtigt?                 Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte zur       des OGH (Vgl. OGH 9ObA137/18i) könnte
Essens- der Lebensmittelgutscheine kön-      dortigen Konsumation eingelöst werden.“         argumentiert werden, dass kein Rechts-
nen Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-         Demnach muss die Einnahme der Mahl-             anspruch iSd Gewohnheitsrechtes besteht,
mern von ihren Arbeitgeberinnen bzw Ar-      zeiten entweder im Betrieb erfolgen oder        die freiwillig gewährten Essensbons an
beitgebern zur Verfügung gestellt werden.    in einer Gaststätte, wobei hier ausdrücklich    die im Büro arbeitenden Arbeitnehmer/-
Bisher gab es dafür eine Steuerfreigrenze    verlangt wird, dass die Mahlzeiten auch         innen weiterhin aufrechtzuerhalten, wenn
iHv EUR 4,40/Tag für Essensgutscheine        dort konsumiert werden. Bei einer Home-         der/die Arbeitnehmer/-in im Home-Office
und iHv EUR 1,10/Tag für Lebensmittelgut-    Office-Tätigkeit wird die Mahlzeit jedenfalls   arbeitet. Der Zweck der Gewährung dieser
scheine.                                     nicht im Betrieb eingenommen und die Es-        Essensbons liege laut OGH primär in der
                                             senseinnahme in Gaststätten war aufgrund        arbeitsökonomischen Essensversorgung
Anhebung der Höchstgrenze für steu-          der verordneten Betretungsverbote bzw           der Mitarbeiter und der Verringerung ihres
erfreie Essensgutscheine und steuer-         Schließungen von Kundenbereichen zeit-          typischerweise höheren finanziellen Auf-
freie Lebensmittelgutscheine.                weise nicht möglich (sondern lediglich die      wands für arbeitsbedingt außer Haus zu
Im Zuge des Gastronomie-Hilfspakets          Zustellung und weiters dann die Selbstab-       konsumierende Mahlzeiten.
wird der steuerfreie Betrag für Essensgut-   holung). Folglich sind die Voraussetzungen
scheine von EUR 4,40/Tag auf EUR 8,00/       für die Abgabenfreiheit bei Konsumation im
Tag angehoben. Der steuerfreie Betrag für    Home-Office nach überwiegender Meinung          Michaela Morgenbesser
Lebensmittelgutscheine wird von EUR 1,10/    nicht erfüllt. Da die Regierung jedoch be-      mmorgenbesser@deloitte.at
Tag auf EUR 2,00/Tag angehoben. Die Erhö-    reits in verschiedenen Bereichen steuerli-
hung soll ab 1.7.2020 unbefristet gelten.    che Erleichterung iZm COVID-19 geschaffen
                                             hat, bleibt abzuwarten, ob es noch Klarstel-
Essenszuschüsse auch im Home-Office          lungen bzw Nachbesserungen hinsichtlich
abgabenfrei?                                 einer Gleichstellung des Home-Office und
Strittig ist, ob Essenzuschüsse auch abga-   des Arbeitsplatzes im Unternehmen gibt.
benfrei sind, wenn Arbeitnehmerinnen und     Bezüglich der Lebensmittelgutscheine gibt
Arbeitnehmer im Home-Office arbeiten.        es keine explizite Regelung, weshalb diese

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Tax & Legal News - Deloitte
Tax & Legal News | Payroll und Expatriates

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Tax & Legal News - Deloitte
Tax & Legal News | Allgemeines und neue Gesetze

Zuschüsse nach dem NPO-Fonds:
Antragstellung ab 8.7.2020 möglich
Die COVID-19 Krise stellt auch die                • über die förderbare Organisation dürfen          COVID-19-Krise mindestens 50% des
rd 125.000 österreichischen Vereine                 in den letzten fünf Jahren keine rechts-         Wertes verloren haben
und Non Profit-Organisationen (NPO)                 kräftigen Finanzstrafen (ausgenommen
                                                                                                  9. Personalkosten von gemäß Behinder-
vor erhebliche Herausforderungen.                   Finanzordnungswidrigkeiten) oder Ver-
                                                                                                     teneinstellungsgesetz nicht kündbaren
Der Nationalrat hat bereits im Mai                  bandsgeldbußen verhängt worden sein
                                                                                                     und nicht für die Kurzarbeit bestimm-
die Errichtung eines mit EUR 700 Mio
                                                  • die förderbare Organisation hat zumut-           baren Dienstnehmern und Dienstneh-
dotierten NPO-Fonds beschlossen, der
                                                    bare Maßnahmen gesetzt, um die durch             merinnen, soweit sie nicht durch direkte
die Zahlungsfähigkeit von NPOs durch
                                                    die Förderung zu deckenden Kosten zu             Zahlungen von Gebietskörperschaften
nicht rückzahlbare Zuschüsse sicher-
                                                    reduzieren (Schadensminderungspflicht)           abgedeckt werden
stellen soll. Die lang erwartete Richt-
linienverordnung (NPO-FondsRLV) des                                                               10. nicht das Personal betreffende unmittel-
                                                  Ausgeschlossen vom NPO-Fonds sind
Bundesministeriums für Kunst, Kultur,                                                                 bar durch COVID-19 notwendig gewor-
                                                  politische Parteien, Rechtsträger, an denen
öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS)                                                                 dene betriebliche Aufwendungen (zB
                                                  Bund, Länder oder Gemeinden mittelbar
über die Förderabwicklung und Förder-                                                                 Aufwendungen für Desinfektionsmittel,
                                                  oder unmittelbar zu mehr als 50% beteiligt
voraussetzungen wurde nunmehr am                                                                      zusätzliche Reinigungsarbeiten). Diese
                                                  sind sowie Rechtsträger des Finanzsektors
3.7.2020 im Bundesgesetzblatt ver-                                                                    Aufwendungen sind bereits förderfähig,
                                                  (Kreditinstitute, Versicherungen und Wert-
öffentlicht. Eine Antragstellung ist ab                                                               wenn sie ab 10.3.2020 angefallen sind
                                                  papierdienstleistungsunternehmen).
Mittwoch, den 8.7. 2020, möglich.
                                                                                                  11. frustrierte Aufwendungen, die einer Ver-
                                                  Wie ermittelt sich die Bemessungs-                  anstaltung zugerechnet werden, die auf
Der NPO-Fonds gewährt auf Basis einer
                                                  grundlage für den Zuschuss?                         Grund von COVID-19 nicht stattfinden
privatrechtlichen Vereinbarung nicht rück-
                                                  Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus             konnte. Diese sind jedoch nur dann
zahlbare Zuschüsse an:
                                                  11 Kategorien von förderbaren Kosten,               förderfähig, wenn sie bereits vor dem
• steuerlich gemeinnützige Organisationen         die im Zeitraum 1.4.2020 bis 30.9.2020              10.3.2020 entstanden sind
                                                  angefallen sind:
• freiwillige Feuerwehren                                                                         In der NPO-FondsRLV werden die Begriffe
                                                  1. notwendige Zahlungsverpflichtungen           Kosten, Aufwendungen, Zahlungsver-
• gesetzlich anerkannte Kirchen und
                                                     für Miete und Pacht                          pflichtungen und Einnahmen verwendet.
  Religionsgemeinschaften
                                                                                                  Bei Einnahmen-Ausgabenrechnern und bei
                                                  2. betriebsnotwendige Versicherungs-
• Beteiligungsorganisationen: Das sind                                                            kleinen Vereinen können die förderbaren
                                                     prämien
  Rechtsträger, an denen die zuvor genann-                                                        Kosten nach dem Zu- und Abfluss-Prinzip
  ten Einrichtungen, mittelbar oder unmit-        3. Zinsaufwendungen für Kredite und Dar-        ermittelt werden (Wahlrecht). Im Um-
  telbar zu mehr als 50% beteiligt sind              lehen und Finanzierungskostenanteile         kehrschluss muss in allen anderen Fällen
                                                     von Leasingraten aus Verträgen, die vor      – analog zum Fixkostenzuschuss – die Auf-
Zuschüsse dürfen nur zu Gunsten
                                                     dem 10.3.2020 geschlossen wurden             wands- und Ertragslogik (periodengerechte
von NPOs gewährt werden, bei denen
                                                                                                  Ermittlung der Aufwendungen und Erträge)
nachstehende Voraussetzungen                      4. nicht das Personal betreffende be-
                                                                                                  zur Anwendung gelangen.
kumulativ erfüllt sind:                              triebsnotwendige vertragliche Zah-
                                                     lungsverpflichtungen insbesondere
• die Tätigkeiten der Organisation werden                                                         Struktursicherungsbeitrag.
                                                     Buchhaltungskosten, Kosten für Lohn-
  mit Ausnahme von Entwicklungshilfe in                                                           Zur Abgeltung von Kosten, welche nicht
                                                     verrechnung, Jahresabschlusskosten
  Österreich gesetzt                                                                              unter die oben aufgezählten 11 Katego-
                                                  5. Kosten für die Bestätigung der förderfähi-   rien der förderbaren Kosten fallen, kann
• die Organisation besteht zumindest
                                                     gen Kosten durch Wirtschaftstreuhänder       pauschal ein Struktursicherungsbeitrag in
  seit 10.3.2020
                                                                                                  Höhe von 7% der Einnahmen des Jahres
                                                  6. betriebsnotwendige Lizenzkosten, die
• der Sitz liegt in Österreich                                                                    2019 oder alternativ des Durschnitts der
                                                     nicht an ein verbundenes Unternehmen
                                                                                                  Einnahmen 2018 und 2019 herangezogen
• die förderbare Organisation ist durch              bezahlt werden
                                                                                                  werden. Der Struktursicherungsbetrag ist
  einen durch die Ausbreitung von
                                                  7. Zahlungen für Strom, Gas und Tele-           mit maximal EUR 120.000 beschränkt.
  COVID-19 verursachten Einnahmenausfall
                                                     kommunikation, Reinigungskosten und
  beeinträchtigt
                                                     Betriebskosten von Liegenschaften            Beschränkung der Höhe der Förderung.
• die förderbare Organisation darf zum                                                            Die maximale Höhe der Förderung beläuft
                                                  8. Wertverlust bei verderblicher oder sai-
  10.3.2020 nicht materiell insolvent                                                             sich auf EUR 2,4 Mio je förderwerbender
                                                     sonaler Ware, sofern diese aufgrund der
  gewesen sein                                                                                    Organisation. Beantragen sowohl eine NPO

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als auch deren Beteiligungsorganisation        • die Einnahmen im Jahr 2019 lagen über          verzüglich auf der Homepage informieren,
eine Förderung, kommt es zu einer gemein-        EUR 120.000                                    sobald die Vereinbarkeit dieser Beihilfe mit
samen Betrachtung, sodass der Maximal-                                                          dem Binnenmarkt festgestellt wurde.
                                               • die beantragte Förderung übersteigt
betrag nur einmal gemeinsam zusteht. Die                                                        Nach der NPO-FondsRLV können Beteili-
                                                 EUR 12.000
Förderung ist weiters beschränkt durch:                                                         gungsorganisation nur dann Zuschüsse aus
                                               • die NPO ist an einer Beteiligungsorgani-       dem NPO-Fonds beantragen, wenn von der
• die Höhe der förderbaren Kosten zuzüg-
                                                 sation beteiligt                               NPO bestätigt wird, dass das Beteiligungs-
  lich des Struktursicherungsbeitrags und
                                                                                                unternehmen dazu beiträgt, den gemein-
                                               • eine Beteiligungsorganisation stellt den
• die Höhe des Einnahmenausfalls in den                                                         nützigen Zweck der NPO zu erfüllen. In wel-
                                                 Antrag auf Förderung
  ersten drei Quartalen 2020                                                                    cher Form dieser Beitrag geleistet werden
                                               • eine gesetzlich anerkannte Kirche oder         muss (zB durch regelmäßige Gewinnaus-
Der Einnahmenentfall wird durch Gegen-           Religionsgemeinschaft stellt den Antrag        schüttungen an die NPO) bleibt offen.
überstellung der Einnahmen der ersten
drei Quartale 2020 mit jenen der ersten        Was ist noch zu beachten?                        Des Weiteren muss darauf hingewiesen
drei Quartale 2019 oder alternativ des         Die förderwerbende Organisation hat im           werden, dass Tochtergesellschaften von
Durchschnitts der ersten drei Quartale         Förderansuchen folgende Verpflichtungen          NPOs teilweise hunderte Mitarbeiter be-
2018 und 2019 ermittelt. Das BMKÖS             zu übernehmen:                                   schäftigen, die höchstmögliche Förderung
hat auf der Homepage übersichtliche                                                             nach dem NPO-Fonds jedoch mit EUR 2,4
                                               • sämtliche zumutbare Maßnahmen zu
Berechnungsbeispiele bereitgestellt.                                                            Mio beschränkt ist. Unternehmen ohne ge-
                                                 setzen um Arbeitsplätze zu erhalten (zum
                                                                                                meinnützigen Eigentümer können hingegen
                                                 Beispiel mittels Kurzarbeit)
Wo ist der Antrag einzubringen und                                                              Fixkostenzuschüsse bis zu EUR 90 Mio
wie erfolgt die Abwicklung?                    • im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten        über die COVID-19 Finanzierungsagentur
Die Beantragung der Förderung ist ab dem         sicherzustellen, dass keine unange-            des Bundes (COFAG) beantragen.
8.7.2020 über eine elektronische Plattform       messenen Entgelte oder Zuwendungen
der AWS – http://www.npo-fonds.at – mög-         geleistet werden; insb dürfen für das          Zusammenfassung.
lich und kann bis zum 31.12.2020 erfolgen.       Jahr 2020 keine Bonuszahlungen an              Durch den NPO-Fonds profitieren gemein-
Werden Anträge vor dem 30.9.2020ein-             Vorstände oder Geschäftsführer in Höhe         nützige Rechtsträger und deren Tochter-
gebracht, sind die förderbaren Kosten und        von mehr als 50% des Vorjahreswertes           gesellschaften, die durch die COVID-19
Einnahmenausfälle bis 30.9.2020 zu schät-        ausbezahlt werden                              Krise Einnahmeneinbußen hinnehmen
zen. In diesem Fall werden 50% der Förde-                                                       mussten. Kosten bis zu EUR 3.000 werden
                                               • keine Rücklagen zu Gunsten des Bilanz-
rung sofort und die anderen 50% im Zuge                                                         auch ohne Einnahmenausfall ersetzt. Die
                                                 gewinns aufzulösen und die Förderung
der Endabrechnung nach dem 30.9.2020                                                            in der NPO-FondsRLV genannten 11 Kate-
                                                 nicht zum Rückkauf eigener Aktien oder
ausbezahlt. Bei Förderanträgen bis zu                                                           gorien von förderbaren Kosten lassen
                                                 zur Zahlung von Boni an Geschäftsführer
EUR 6.000 werden jedenfalls als Akonto-                                                         einen weiten Interpretationsspielraum zu,
                                                 oder Vorstände zu verwenden
zahlung sofort EUR 3.000 ausbezahlt. Bei                                                        weshalb sich eine zielgerichtete Analyse im
Förderungen bis zu EUR 3.000 entfällt          • die Ansprüche aus dem zugesagten Zu-           Einzelfall empfiehlt. Als Wermutstropfen
der Nachweis des Einnahmenausfalls.              schuss weder abzutreten noch zu                muss angemerkt werden, dass die betrag-
Liegen die förderbaren Kosten zuzüglich          verpfänden                                     liche Obergrenze für marktwirtschaftlich
des Struktursicherungsbeitrags unter                                                            agierende Beteiligungsorganisationen nicht
EUR 500 wird keine Förderung gewährt.          Beteiligungsorganisation –                       ausreichend hoch erscheint. Jedenfalls ist
Werden Anträge erst nach dem 30.9.2020         ausgegliederte Rechtsträger.                     eine rasche Antragsstellung empfehlens-
auf Basis der tatsächlich eingetretenen Ein-   Auf Grund abgabenrechtlicher Vorschriften        wert, da der derzeit vorgesehene budge-
nahmenausfälle und förderbaren Kosten          haben viele gemeinnützige Rechtsträger           täre Rahmen mit EUR 700 Mio beschränkt
eingebracht, erfolgt die Förderung im Wege     wirtschaftliche Tätigkeiten, welche für die      ist. Marktwirtschaftlich agierende Beteili-
einer Einmalzahlung.                           steuerliche Gemeinnützigkeit schädlich           gungsorganisationen müssen dennoch mit
                                               wären (begünstigungsschädliche Betriebe)         der Beantragung auf die Zustimmung der
Die Vollständigkeit und Richtigkeit der För-   in Tochterkapitalgesellschaften ausgeglie-       EU-Kommission warten.
deranträge ist in folgenden Fällen durch       dert. Die Förderung nach dem NPO-Fonds
einen Wirtschaftstreuhänder zu bestätigen:     stellt für diese Unternehmen eine durch die
                                               Europäische Kommission genehmigungs-             Wilfried Krammer
• es wurden im letzten Geschäftsjahr mehr
                                               pflichtige Beihilfe dar, welche derzeit jedoch   wkrammer@deloitte.at
  als 10 Dienstnehmer beschäftigt
                                               noch nicht vorliegt. Das BMKÖS wird un-

                                                                                                                                             7
Tax & Legal News - Deloitte
Tax & Legal News | Verfahrensrecht

Die Tätigkeitsberichte des
BFG und VwGH 2016 bis 2018:
Wie wahrscheinlich ist es
zu obsiegen?
Die Tätigkeitsberichte der letzten             Tätigkeitsberichte des VwGH.                   Dies ist insbesondere auf die steigende
Jahre geben unter anderem Aufschluss           Die nachfolgenden statistischen Werte          Anzahl von Asylverfahren zurückzuführen.
über die Erfolgsaussichten, im Instan-         beziehen sich auf alle Verfahren beim          Sehr hohe Anfallszahlen konnte im Jahr
zenzug Recht zu bekommen.                      VwGH, zumal eine auf Abgabensachen             2018 auch der Bereich des Glücksspiel-
                                               beschränkte Veröffentlichung von Verfah-       rechts verzeichnen.
Tätigkeitsberichte des BFG.                    rensdaten nicht erfolgt. Die mit der Verwal-
Die Anzahl der Erledigungen des BFG im         tungsgerichtsbarkeits-Novelle verfolgten       Die Formalhürden, beim VwGH eine Ent-
Bereich Steuern und Beihilfen hielt sich       Ziele, 'eine Entlastung des VwGH und eine      scheidung in der Sache zu erwirken, sind
zwischen 2016 und 2018 konstant bei über       Verfahrensbeschleunigung herbeizuführen,       sehr hoch. Dies zeigt sich an der Zahl der
11.000 mit einer leicht steigenden Tendenz,    konnten zwar hinsichtlich der Verfahrens-      Zurückweisungen, die durchgehend bei
wobei davon nur in ca. 7.000 Verfahren         dauer erreicht werden. Zwischen dem Tag        ca 40% lagen. Diese umfassen auch Fälle,
eine Entscheidung in der Sache (materielle     des Einlangens des Rechtsmittels und dem       in denen der VwGH die Behandlung einer
Erledigung, dh Stattgabe, teilweise Stattga-   Tag der Entscheidung lagen im Jahr 2018        Revision ablehnt, weil dieser keine Rechts-
be/Abänderung oder Abweisung) erfolgte.        durchschnittlich 4,1 Monate; dieser Wert       frage grundsätzlicher Bedeutung zugrunde
Kommt es zu einer materiellen Erledigung,      lag im Jahr 2016 noch bei 6,9 Monaten.         liegt. Dieses Recht kommt dem VwGH
lag die Wahrscheinlichkeit einer (zumindest    Generell zeichnete sich beim VwGH jedoch       – anders als dem BFG – aufgrund seiner
teilweisen) Stattgabe durchgehend bei          ein Verfahrenszuwachs ab. Vor allem im         Stellung als Höchstgericht zu, welches nur
knapp über 40%, jene einer vollen Statt-       Jahr 2017 nahm die Zahl neuer Verfahren        für Grundsatzrechtsprechung zuständig
gabe bei 16-20%.                               besonders stark, nämlich um 43%, zu.           ist. Lässt bereits das Verwaltungsgericht
                                                                                              eine ordentliche Revision an den VwGH zu,
                                                                                              ist die Wahrscheinlichkeit einer Stattgabe
                                                                                              deutlich höher als jene einer Abweisung.
                                                                                              So wurde in den drei Jahren – statistisch
                                                                                              betrachtet – ca jeder dritten ordentlichen
                                                                                              Revision stattgegeben, gleichzeitig werden
                                                                                              jedoch über ein Drittel der ordentlichen
                                                                                              Revisionen zurückgewiesen. Ein Abwärts-
                                                                                              trend ist jedoch erkennbar. Stattgaben
                                                                                              von außerordentlichen Revisionen (wenn

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Tax & Legal News | Verfahrensrecht

das Verwaltungsgericht eine Revision nicht      Robert Rzeszut
zulässt) erfolgten nur in ca 20% der Fälle,     rrzeszut@deloitte.at
wobei die Zahl der Zurückweisungen bei
außerordentlichen Revisionen bei bis zu         Victoria Turpin
zwei Drittel liegt.                             vturpin@deloitte.at

Fazit.
Das BFG gab in den vergangenen Jahren
konstant vier von zehn materiellen Erledi-
gungen im Bereich Steuern und Beihilfen
statt, wobei ein leichter Anstieg zu erken-
nen ist. Der VwGH hingegen gab, statistisch
betrachtet, über den Zeitraffer der drei Jah-
re nur jeder dritten ordentlichen und jeder
fünften außerordentlichen Revision statt.

                                                                                                       9
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Tax & Legal News | Verrechnungspreise

Finanztransaktionen:
Konzerninterne Darlehen
In Weiterführung unserer Serie zu                 auszuwählen. Bei Finanztransaktionen ist        bar sind, wird von der OECD nicht explizit
Finanztransaktionen wird in diesem                dies wohl in den meisten Fällen die Preisver-   ausgeführt. Die OECD hält vielmehr – recht
Artikel näher auf die praktisch wohl              gleichsmethode. Zur Ermittlung vergleich-       allgemein gehalten – fest, dass die Ver-
bedeutendste – von den neuen OECD                 barer Transaktionen, welche zwischen frem-      gleichbarkeitsfaktoren zu prüfen sind und
Leitlinien für Finanztransaktionen um-            den Dritten abgeschlossen wurden, schlägt       eventuell Anpassungen nötig sein könnten.
fasste – Transaktionsart, die konzern-            die OECD in ihren Leitlinien zu Finanztrans-
internen Darlehen, und deren Beprei-              aktionen folgende Vorgehensweisen vor:          Üblicherweise werden zwischen fremden
sung näher eingegangen.                                                                           Dritten auch Gebühren bei der Vergabe von
                                                  Direkte Preisvergleiche mit Anleihen            Krediten verrechnet. Die OECD geht davon
Die OECD stellt in ihren Leitlinien deutlich      und Darlehen.                                   aus, dass diesen Gebühren bei fremden
klar, dass bei der Bepreisung von konzern-        Die OECD hält in ihren Leitlinien fest, dass    Dritten auch Kosten in ähnlicher Höhe
internen Darlehen grundsätzlich sowohl die        der Finanzmarkt eine wertvolle Informa-         gegenüberstehen. Da diese Kosten wohl bei
wirtschaftlichen Gegebenheiten auf Seiten         tionsquelle für Fremdkapitaltransaktionen       konzerninternen Transaktionen üblicher-
des Kreditnehmers als auch auf Seiten des         zwischen fremden Dritten darstellt. Dies        weise geringer sind als bei Transaktionen
Kreditgebers zu berücksichtigen sind. Für         stützt die in der bisherigen Praxis weit        zwischen fremden Dritten, sieht die OECD
beiden Gesellschaften sollte ermittelt wer-       verbreitete Herangehensweise bei der            hier keinen direkten Vergleich der Gebüh-
den, welche anderen Alternativen verfügbar        Bepreisung von konzerninternen Dar-             ren als angebracht; insofern sollten etwaige
sind („options realistically available“) und      lehenstransaktionen nach vergleichbaren         Gebühren eher einer kostenbasierten Er-
ob angesichts der verfügbaren Alternativen        Fremdkapitaltransaktionen zwischen unver-       mittlung folgen.
fremde Dritte die angestrebte konzern-            bundene Dritten in Datenbanken von Infor-
interne Transaktion ebenfalls abschließen         mationsdienstleistern zu suchen.                Credit Default Swaps.
würden. In diesem Zusammenhang ist ins-                                                           Auch Credit Default Swaps können grund-
besondere zu analysieren, ob das Darlehen         Bei der Suche nach vergleichbaren Transak-      sätzlich zur Bepreisung konzerninternen
dem Grunde nach überhaupt Fremdkapital            tionen sind nach Ansicht der OECD – unter       Darlehen herangezogen werden. Die OECD
darstellt. Es ist zu hinterfragen, ob ein frem-   anderem – Faktoren wie die Kreditwürdig-        sieht deren Verwendung jedoch eher kri-
der Dritter basierend auf der Kreditwürdig-       keit des verbundenen Darlehensnehmers           tisch. Dies liegt daran, dass Credit Default
keit überhaupt gewillt gewesen wäre, dem          (siehe hierzu unseren Artikel zu Ratings        Swaps üblicherweise sehr volatil sind und
Darlehensnehmer ein Darlehen zu gewäh-            im Sinne der OECD) und die vertraglich          auch durch andere Faktoren, wie beispiels-
ren (siehe hierzu unseren Artikel zu Ratings      vereinbarten Bedingungen des Kredites           weise deren Volumen, beeinflusst sind.
iSd OECD). Würde ein fremder Dritter in           (bspw Währung, Laufzeit, Besicherung,           Credit Default Swaps sollten daher eher nur
einer konkreten Situation kein Darlehen           etc) zu berücksichtigen. Ist das Risiko des     dann verwendet werden, wenn Informatio-
geben (zB auf Grund der geringen Eigen-           Kreditgebers unter Berücksichtigung dieser      nen zum vergleichbaren Basisinstrument
kapitalquote des Darlehensnehmers), dann          Faktoren eher gering, dann wird auch der        nicht vorliegen.
könnten die zur Verfügung gestellten Mittel       Zinssatz eher gering sein, während ein er-
aus steuerlicher Sicht verdecktes Eigenkapi-      höhtes Risiko regelmäßig zu einem höheren       Ökonomische Modellierung eines Zins-
tal darstellen.                                   Zinssatz führt.                                 satzes (Economic Modelling).
                                                                                                  Die ökonomische Modellierung, dh das
Wie auch bei anderen Transaktionen ist bei        Die Möglichkeit interner Preisvergleiche        Zusammensetzen eines Zinssatzes aus ein-
der Bepreisung von konzerninternen Dar-           sollte laut OECD jedenfalls geprüft werden.     zelnen Komponenten, ist eine Möglichkeit
lehen – aufbauend auf die Funktions- und          Welche Darlehen konkret für interne Preis-      um Zinssätze für sehr spezifische konzern-
Risikoanalyse – in einem nächsten Schritt         vergleiche herangezogen werden können           interne Transaktionen (zB für konzern-
die geeignetste Verrechnungspreismethode          bzw ob Bankkredite ausreichend vergleich-       interne Darlehen in bestimmten Branchen)

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Tax & Legal News | Verrechnungspreise

zu ermitteln, für die keine oder nur wenige       keine tatsächlich abgeschlossenen Trans-      Auch bei dieser Methode sind die options
Daten zu vergleichbaren Transaktionen zwi-        aktionen handelt. Da die Verwendung von       realistically available des Darlehensneh-
schen fremden Dritten vorliegen. Auch die         Bankauskünften mit dem Verweis, dass es       mers zu berücksichtigen, da es Fälle geben
OECD sieht diese Vorgehensweise grund-            sich eben nicht um Bankangebote handelt,      kann, in denen der Darlehensnehmer nicht
sätzlich als angemessen, sofern keine oder        abgelehnt wird, könnten die neuen OECD        das Darlehen auf Basis der Refinanzierungs-
nur wenige vergleichbare Transaktionen zu         Leitlinien zu Finanztransaktionen darauf      kosten des Darlehensgebers abschließen
beobachten sind.                                  hindeuten, dass Bankangebote durchaus         würde, wenn er sich über andere Kanäle
                                                  als Fremdvergleiche herangezogen werden       günstiger finanzieren kann.
Üblicherweise wird bei dieser Methode ein         können. Zu prüfen sind jedoch auch in die-
risikoloser Zinssatz als Basis verwendet und      sem Fall die Vergleichbarkeitsfaktoren.       Conclusio.
mittels verschiedener Aufschläge an die                                                         Zusammenfassend kann festgehalten wer-
Spezifika eines intendierten konzerninter-        Refinanzierungskosten.                        den, dass die OECD viele in der Praxis als
nen Darlehens angepasst. Wie zuverlässig          Sofern für einen internen oder externen       „state of the art“ gelebte Vorgehensweisen
diese Methode ist, hängt grundsätzlich von        Fremdvergleich keine zuverlässigen Daten      zur Bepreisung von konzerninternen Dar-
den zu den einzelnen Komponenten, aus             zur Verfügung stehen, sieht die OECD als      lehen nun in ihren Leitlinien zu Finanztrans-
denen sich der Zinssatz zusammensetzt,            Alternative eine kostenbasierte Bepreisung    aktionen verschriftlicht hat. Unerwartet
verfügbaren Daten ab.                             von Darlehenstransaktionen vor. Diese Kos-    erscheint, dass Bankangebote nicht unbe-
                                                  ten setzen sich im Wesentlichen aus den       dingt abgelehnt werden. In der Praxis wird
Bankauskünfte.                                    eigenen Fremdkapitalkosten, Kosten für die    bei deren Verwendung wohl aber die Ver-
In der Vergangenheit haben Steuerpflichtige       Vergabe des Darlehens, laufenden Kosten       gleichbarkeit dieser Angebote genau nach-
oftmals auch Auskünfte von Banken ein-            und einen Aufschlag zusammen. Dieser          zuweisen sein.
geholt in welchen diese bestätigten, dass         Aufschlag sollte die Eigenkapitalkosten des
konzernintern verrechnete Zinssätze dem           Darlehensgebers im Zusammenhang mit           Abzuwarten bleibt, wie sich die derzeitige
entsprechen, was auch die jeweilige Bank          den konkreten Darlehen abdecken.              COVID-19 Krise sich auf Finanztransaktio-
für einen vergleichbaren Kredit berechnen                                                       nen auswirken wird. Derzeit ist zu beob-
würde.                                            Nicht weiterverrechnet werden können          achten, dass sich die Kreditwürdigkeit vieler
                                                  überhöhte Kosten, da nach Ansicht der         Unternehmen auf Grund der gegenständ-
Zu diesen Bankauskünften stellt die OECD          OECD auch unter fremden Dritten der Dar-      lichen Krise verschlechtert hat. Auch ist seit
klar, dass es sich hierbei weder um tat-          lehensgeber versuchen würde die eigenen       Beginn der Krise ein deutlicher Anstieg der
sächliche Transaktionen, noch um Kredit-          Kosten möglichst gering zu halten um wett-    Marktzinssätze, insbesondere in schlechte-
angebote handelt. Üblicherweise startet ein       bewerbsfähig zu bleiben.                      ren Ratingklassen zu beobachten.
Darlehensgeber noch vor einer Angebotsle-
gung gewisse interne Prozesse zur Risikoab-       Leitet der Darlehensgeber den Kredit ledig-
schätzung sowie zur internen Freigabe. Im         lich durch und übernimmt daher wirtschaft-    Daniel Gloser
Falle von Bankauskünften sind diese jedoch        lich betrachtet nur die Vermittlungsfunk-     dgloser@deloitte.at
meist nicht nötig. Die Verwendung dieser          tion, dann sollte in Übereinstimmung mit
Auskünfte sieht die OECD daher als ein Ab-        den bereits bisher bestehenden Teilen der     Raphael Holzinger
weichen vom Fremdvergleichsgrundsatz.             OECD Verrechnungspreisleitlinien lediglich    rholzinger@deloitte.at
In der Praxis ebenfalls verbreitet ist die Ver-   ein Aufschlag auf die eigenen Kosten des
wendung von Bankangeboten. Diese Vor-             Darlehensgebers, nicht jedoch auf die als
gehensweise war bisher eher umstritten,           Durchlaufposten zu behandelnden Kosten,
da es sich bei den Angeboten ebenfalls um         verrechnet werden.

                                                                                                                                            11
Tax & Legal News | Steuern International

EAS 3421: Betriebsstättenvorbehalt
bei einer ungarischen Landwirtschaft
In der EAS 3421 vom 25.3.2020 wird             nehmerischen Tätigkeit). Eine bloß ver-        Grundsätze des AOA gleichermaßen für
vom BMF die Frage behandelt, unter             mögensverwaltende Tätigkeit reicht für die     die Anwendbarkeit des Betriebsstätten-
welchen Voraussetzungen eine Betei-            Begründung einer Betriebsstätte nicht aus.     vorbehaltes von Relevanz. Nicht gesondert
ligung an einer landwirtschaftlich tä-         Der im Sachverhalt dargelegte Zweck des        thematisiert wurde hierbei seitens des
tigen ungarischen Kapitalgesellschaft          eingetragenen Betriebes (Liegenschafts-        BMF die Frage der Relevanz der geschäfts-
(Kft) einer Betriebsstätte in Ungarn           erwerb) dürfte dem BMF zu Zweifel Anlass       führenden Funktion des Gesellschafters.
zuzurechnen ist.                               gegeben haben. Liegt aber doch eine be-        Eine Klärung der Zurechnungsfrage konnte
                                               triebliche Tätigkeit vor, so ist im nächsten   letztlich im EAS-Verfahren nicht vorge-
Sachverhalt.                                   Schritt zu prüfen, ob die Beteiligung tat-     nommen werden, da diese im Einzelfall der
Ein in Österreich ansässiger Steuerpflich-     sächlich dem Betriebsvermögen einer            Sachverhaltswürdigung des zuständigen
tiger betreibt in Ungarn als Mehrheitsge-      Betriebsstätte des Einzelunternehmers          Finanzamts obliegen würde. Abschließend
sellschafter-Geschäftsführer umfassende        zugerechnet werden kann.                       wurde seitens des BMF angemerkt, dass
landwirtschaftliche Tätigkeiten aus einer                                                     bei tatsächlicher Zurechnung der Beteili-
ungarischen Kapitalgesellschaft (Kft)          Notwendiges Betriebsvermögen.                  gung zur Auslandsbetriebsstätte auch die
heraus. Zusätzlich eröffnete der Steuer-       Nach Verwaltungspraxis ist eine Zuordnung      Regelungen zur Wegzugsbesteuerung (Exit
pflichtige einen in Ungarn eingetragenen       der Beteiligung zur Betriebsstätte grund-      Tax) beachtlich sind.
landwirtschaftlichen Betrieb in Form eines     sätzlich nur dann möglich, wenn diese als
Einzelunternehmens. Der Betrieb beschäf-       notwendiges Betriebsvermögen einzuord-
tigt keine Mitarbeiter und wurde vielmehr      nen ist.                                       Veronika John
für Zwecke des Ankaufs von Grundstücken                                                       vjohn@deloitte.at
in Ungarn geschaffen. In weiterer Folge        Funktionaler Zusammenhang.
bewirtschaftet die ungarische Kapitalgesell-   Aus abkommensrechtlicher Sicht wäre            Viktoria Lemmerer
schaft den landwirtschaftlichen Betrieb        zuletzt nach den Grundsätzen des AOA           vlemmerer@deloitte.at
unter Einsatz von Anlagen, Maschinen und       (Authorised OECD Approach) zu beurteilen,
Mitarbeitern.                                  ob die Beteiligung in einem funktionalen
                                               Zusammenhang mit der ungarischen Be-
Rechtsfrage.                                   triebsstätte des Einzelunternehmers steht.
Bei Gewinnausschüttungen der Kft oder          Maßgeblich wäre hierfür nach Ansicht des
einer späteren Veräußerung der Gesell-         BMF im Sinner einer Prüfung des wirt-
schaftsanteile ist zu analysieren, ob die      schaftlichen Eigentums an der Kft-Betei-
Beteiligung einer ungarischen Betriebs-        ligung das Dividendenbezugsrecht und das
stätte des Einzelunternehmens des Ge-          potentielle wirtschaftliche Risiko aus der
sellschafters zuzurechnen ist. Wäre dies       Kft-Beteiligung (zB Verlust aufgrund einer
der Fall, würde das Besteuerungsrecht          Beteiligungsabschreibung).
sowohl für Dividendenerträge als auch für
Veräußerungsgewinne Ungarn zugewiesen          Fazit.
(Betriebsstättenvorbehalt gem DBA Öster-       Die Zuordnung der Beteiligung zu einer
reich – Ungarn).                               Auslandsbetriebsstätte bedingt nach An-
                                               sicht des BMF die Auseinandersetzung mit
Betriebliche Tätigkeit.                        den Kriterien der betrieblichen Aktivität,
Grundsätzlich kann eine Landwirtschaft         nämlich des Vorliegens von notwendigem
eine Betriebsstätte begründen, wenn die        Betriebsvermögen einer Betriebsstätte
allgemeinen Voraussetzungen zur Be-            und des funktionalen Zusammenhangs mit
gründung einer Betriebsstätte erfüllt sind     dieser Betriebsstätte (kumulative Voraus-
(insbesondere das Vorliegen einer unter-       setzungen). Das BMF erachtet hierbei die

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Tax & Legal News | Steuern International

                                     13
Tax & Legal News | Payroll und Expatriates

Neuerungen bei der
Berechnung von Kfz-
Sachbezügen
Ende 2019 sowie in der ersten Jahres-        terhin die bis dahin bestehenden Rege-       Neue Bemessungsgrundlage bei Vor-
hälfte 2020 traten zahlreiche neue           lungen betreffend Sachbezugsbewertung.       führkraftfahrzeugen bei Kfz-Händler.
Regelungen zur Besteuerung der Pri-          Eine Neubewertung des Sachbezugs             Stellt ein Kfz-Händler die in seinem Unter-
vatnutzung von Firmen-Kfz in Kraft.          hat nicht zu erfolgen. Außerdem finden       nehmen vorhandenen Vorführfahrzeuge
Nachstehend informieren wir über die         entsprechend der EU-Verordnung Nr.           seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
wesentlichsten Neuerungen.                   692/2008 bei auslaufenden Modellen, die      zur Privatnutzung zur Verfügung, so gibt es
                                             nach dem 1.4.2020 zugelassen werden,         für alle Erstzulassungen ab dem 1.1.2020
Neues CO2-Messverfahren und dessen           ebenfalls noch die „alten“ Werte der Sach-   eine neue Methode zur Berechnung der
Auswirkung auf die Kfz-Sachbezugs-           bezugswerteverordnung Anwendung.             Bemessungsgrundlage für den Sachbe-
bewertung.                                                                                zugswert. Dafür werden die tatsächlichen
Für Kraftfahrzeuge, die ab dem 1.4.2020      Entscheidend beim Ansatz des Sachbe-         Anschaffungskosten zunächst um 15% er-
erstmals zugelassen werden, gilt das neue    zuges ist jener Zeitpunkt, zu dem das Kfz    höht, anschließend werden die (fiktive) Um-
WLTP-Messverfahren (WLTP = worldwide         erstmals zugelassen wurde. Dies bedeutet,    satzsteuer in Höhe von 20% und die (fiktive)
harmonized light vehicles test procedure =   dass der Sachbezug beim Kauf eines ge-       NoVa (Normverbrauchsabgabe), die jeweils
weltweit harmonisiertes Prüfverfahren für    brauchten Kfz stets von jenem Datum be-      vom 15% erhöhten Anschaffungswert aus-
leichte Nutzfahrzeuge). Daher kommt es in    rechnet wird, an dem dieses zum ersten       gehend ermittelt werden, hinzugerechnet.
Bezug auf diese Kraftfahrzeuge auch zu an-   Mal zum Verkehr zugelassen wurde.
gepassten Kfz-Sachbezugsbewertungen.                                                      Für Erstzulassungen vor dem 1.1.2020 be-
                                             Welche Fahrzeuge fallen nunmehr              rechnet sich die Bemessungsgrundlage wie
Das neue CO2-Messverfahren führt dazu,       offiziell unter die Sachbezugswertever-      bisher durch Erhöhung der Anschaffungs-
dass höhere CO2-Messwerte bei einzelnen      ordnung?                                     kosten um 20 % sowie um die Umsatz-
Kfz, die ab dem oben genannten Stich-        Die bisher gültige Rechtsansicht, dass die   steuer (ebenfalls 20 %).
tag zugelassen werden, zu erwarten sind.     Sachbezugswerteverordnung auf sämt-
Gleichzeitig soll es dadurch jedoch nach     liche Kraftfahrzeuge anzuwenden ist, ist     Einmalige Arbeitnehmerkostenbei-
Möglichkeit nicht zu steuerlichen Mehr-      nun explizit auch darin festgeschrieben      träge zu den Anschaffungskosten von
belastungen für die betroffenen Arbeit-      worden. Der Begriff „Kraftfahrzeuge“ um-     Luxus-Kfz.
nehmerinnen und Arbeitnehmer kommen,         fasst demnach sämtliche, „zur Verwendung     Die gängige Verwaltungspraxis, bei der
weshalb die Tabelle der Grenzwerte für den   auf Straßen bestimmte oder auf Straßen       im Zuge der Sachbezugsberechnung bei
CO2-Ausstoß für die Einordnung des Sach-     verwendete Fahrzeuge, die durch technisch    Kfz-Anschaffungskosten über EUR 48.000
bezugs angepasst wurde. Damit soll ua        freigemachte Energie angetrieben werden      ein Anschaffungskostenbeitrag von den
auch weiterhin ein Anreiz geschaffen wer-    und nicht an Gleise gebunden sind“. Auch     tatsächlichen Anschaffungskosten in Abzug
den, Fahrzeuge mit niedrigem CO2-Ausstoß     Motorräder, Motorfahrräder, Krafträder,      gebracht wurde, wurde nun explizit in der
zum Einsatz kommen zu lassen. Weiters gilt   Mopeds und Quads fallen somit unter die      Verordnung festgehalten. Sämtliche Kraft-
es zu beachten, dass die Grenzwerte jähr-    Sachbezugswerteverordnung. Der Sach-         fahrzeuge, deren Anschaffungskosten EUR
lich um drei Gramm pro Kilometer gesenkt     bezug berechnet sich gleich wie im Falle     48.000 übersteigen, werden fortan als
werden, um dem technologischen Fort-         eines Pkw.                                   Luxus-Kfz bezeichnet. Außerdem wird nun-
schritt und die damit voraussichtlich ein-                                                mehr ausdrücklich klargestellt, dass einma-
hergehenden sinkenden CO2-Emissionen         Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert        lige Kostenbeiträge seitens der betroffenen
zu berücksichtigen.                          von 0 Gramm pro Kilometer sind, wie nun-     Arbeitnehmerin bzw Arbeitnehmern, die zu
                                             mehr explizit in der Sachbezugswertever-     den Anschaffungskosten geleistet werden,
Für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1.4.2020     ordnung festgehalten, vom Ansatz eines       bei der Berechnung der tatsächlichen An-
erstmalig zugelassen wurden, gelten wei-     Sachbezuges befreit.                         schaffungskosten in Abzug zu bringen sind.

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Tax & Legal News | Payroll und Expatriates

Zur Veranschaulichung der Berechnung          Laufende Arbeitnehmerkostenbei-             Der Sachbezug berechnet sich beispiels-
dient folgendes Beispiel: Der Anschaf-        träge bei Luxus-Kfz.                        weise wie folgt: Der Anschaffungswert
fungswert eines Kfz beträgt EUR 58.000,       Weiters wird in der Sachbezugswertever-     eines Kfz beträgt EUR 58.000, der Emis-
der betroffene Arbeitnehmer leistet einen     ordnung neuerdings festgehalten, dass       sionsgrenzwert von 141 Gramm pro Kilo-
einmaligen Anschaffungskostenbeitrag          im Falle monatlicher Kostenbeiträge, die    meter ist nicht überschritten (das heißt
in Höhe von EUR 15.000. Vom Kostenbei-        seitens Arbeitnehmerinnen und Arbeit-       der Sachbezug berechnet sich mit dem
trag des Arbeitnehmers in Höhe von EUR        nehmer zu Luxus-Kfz geleistet werden, der   reduzierten Prozentsatz von 1,5%) und der
15.000 werden zunächst EUR 10.000 auf         Sachbezug in einem ersten Schritt von den   Arbeitnehmer leistet einen monatlichen
den „unangemessenen“ Teil angerechnet         gesamten Anschaffungskosten ermittelt       Beitrag in Höhe von EUR 300. Der monat-
(das ist der Bereich zwischen EUR 48.000      wird (auch dann, wenn die Anschaffungs-     liche Sachbezugswert beträgt EUR 870 pro
und EUR 58.000). Dieser Anteil wirkt sich     kosten die Luxus-Grenze von EUR 48.000      Monat (EUR 58.000 * 1,5%), abzüglich Kos-
nicht mindernd auf den Kfz-Sachbezug aus.     übersteigen), anschließend wird der Kos-    tenbeitrag ergibt sich im Ergebnis ein ver-
Eine sachbezugsmindernde Wirkung hat          tenbeitrag abgezogen. Der „Maximalsach-     bleibender, vom Arbeitnehmer zu tragen-
lediglich der übrige Teil des Kostenbeitra-   bezugswert“ (in Höhe von EUR 960 bzw        der Kfz-Sachbezug in Höhe von EUR 570.
ges in Höhe von EUR 5.000, sodass bei der     EUR 720) wird erst nach Abzug des Kosten-
Ermittlung des Kfz Sachbezugs letztendlich    beitrages berücksichtigt.
von einem fiktiven Anschaffungswert von                                                   Stefanie Neumeister
EUR 43.000 auszugehen ist.                                                                stneumeister@deloitte.at

                                                                                                                                       15
Tax & Legal News | Allgemeines und neue Gesetze

EU-Meldepflichtgesetz – Faktische
Verlängerung der DAC 6 Meldepflicht
bis Ende Oktober 2020
Gemäß dem EU-Meldepflichtgesetz                   verlautbart. Die gesetzlichen Meldefristen    Mehr dazu lesen Sie hier.
sind ab dem 1.7.2020 DAC 6 melde-                 sollen daher formell unverändert bestehen
pflichtige Gestaltungen binnen 30                 bleiben.                                      Der Entwurf des Informationsschreibens
Tagen an das Finanzamt zu melden.                                                               enthält darüber hinaus auch Aussagen
Darüber hinaus müssen für die                     Laut dem Entwurf soll jedoch die elekt-       zum Anwendungsbereich und zur Ausle-
Rückwirkungsperiode (25.6.2018 bis                ronische Übermittlung der Erstmeldung         gung des EU-Meldepflichtgesetzes,
30.6.2020) bis zum 31.8.2020                      aufgrund technischer Verzögerungen bei        über die wir nach der Begutachtung
sogenannte Altfälle im Rahmen einer               der Erstellung des Zentralverzeichnisses      informieren werden.
Erstmeldung gemeldet werden.                      auf Unionsebene bis zum 31.10.2020 ohne
                                                  finanzstrafrechtliche Sanktionen möglich
Auf EU Ebene wurde in einer Änderungs-            sein, was einer faktischen Verschiebung bis   Claudia Wehinger-Malang
richtlinie (Richtlinie (EU) 2020/876) die         Ende Oktober 2020 gleichkommen würde.         cwehinger@deloitte.at
Möglichkeit einer Verschiebung der Melde-         Auch wenn sich die Meldepflicht damit in
pflichten um sechs Monate eingeräumt.             den Herbst verschieben könnte, sollte mit     Christian Wilplinger
Von Seiten Österreichs dürfte diese Option        der Implementierung eines adäquaten DAC       cwilplinger@deloitte.at
jedoch nicht ausgeübt werden, wie das             6 Prozesses nicht länger gewartet werden.
BMF im zur Begutachtung veröffentlichten          Gerne unterstützen wir Sie bei der Beurtei-
Entwurf eines Informationsschreibens zur          lung und Umsetzung der EU-Meldever-
Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes             pflichtungen.

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Tax & Legal News | Fristen und Verfahren

Steuer- und Beitragsstundungen nach
dem KonStG 2020 und dem 2. FORG
Zur Unterstützung von Unternehmen             Als alternative Möglichkeit kann auch die          Sozialversicherungsbeiträgen, welche ur-
hat die Regierung großzügige Steuer-          Ratenzahlung in 12 monatlich zu entrich-           sprünglich bis Mai 2020 vorgesehen war.
und SV-Beitragsstundungen ange-               tenden Raten bis zum Ende der Stundungs-           Nunmehr sind die gestundeten Sozialversi-
kündigt, die den Auswirkungen der             frist, spätestens jedoch bis zum 30.9.2020,        cherungsbeiträge für die Beitragszeiträume
COVID-19-Krise entgegenwirken sollen.         beantragt werden. Sofern die Vorausset-            Februar bis April 2020 bis spätestens
Das Konjunkturstärkungsgesetz 2020            zungen (wie in etwa die rechtzeitige Antrag-       15.1.2021 verzugszinsenfrei zu entrichten.
(KonStG 2020) und das 2. Finanz-Orga-         stellung und der bisher nicht eingetretene         Kann der Dienstgeber glaubhaft machen,
nisationsreformgesetz (2. FORG) sehen         Terminverlust) vorliegen, hat der Steuer-          dass diese Beiträge teilweise oder zur
wichtige Neuerungen vor, die nachfol-         pflichtige einen Anspruch auf die Gewäh-           Gänze wegen der COVID-19-Pandemie und
gend im Detail erläutert werden.              rung der Bewilligung der Ratenzahlung.             aus Gründen der Unternehmensliquidität
                                              Die Ratenhöhe kann der Steuerpflichtige            bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingezahlt
KonStG 2020.                                  selbst festlegen; diese muss jedoch in             werden können, so kann der Dienstgeber
Nach dem KonStG 2020 sollen Steuer-           Bezug auf seine wirtschaftliche Lage an-           einen Antrag stellen, wonach diese Beiträge
stundungen, die nach dem 15.3.2020            gemessen sein. Ist die sofortige und volle         in elf gleichen Teilen jeweils zum 15. eines
bewilligt wurden und deren Stundungs-         Entrichtung des verbleibenden Abgaben-             Monats (beginnend mit Februar 2021)
frist am 30.9.2020 oder 1.10.2020 endet,      betrages für den Abgabepflichtigen mit             verzugszinsenfrei zu entrichten sind. Bei
– automatisch – bis zum 15.1.2021 weiter      erheblichen Härten verbunden, so hat das           andauerndem Liquiditätsengpass können
gestundet werden. Für die Ausdehnung          Finanzamt auf Antrag die Ratenzahlung              die Beiträge für den Zeitraum Mai bis De-
des Stundungszeitraums ist somit kein         für weitere 6 Monate zu gewähren. Ins-             zember 2020 auf Antrag ebenfalls bis zu
zusätzlicher Antrag erforderlich. Von der     gesamt können auf diese Weise COVID-19             drei Monaten verzugszinsenfrei gestundet
Maßnahme sind alle Abgaben umfasst, die       bedingte Zahlungserleichterungen bis zum           werden. Im Anschluss daran kann eine Ra-
bis zum 25.9.2020 am Abgabenkonto des         31.3.2022 erwirkt werden.                          tenzahlung bis Dezember 2021 beantragt
Steuerpflichtigen verbucht werden, wobei                                                         werden. Bei Ratenzahlungen sind jedoch
für ESt- und KöSt-Vorauszahlungen ein spä-    Für Abgaben mit Fälligkeit zwischen                die darauf anfallenden Verzugszinsen zu
terer Stichtag zum 27.11.2020 gilt. Zudem     15.3.2020 und 31.10.2020 sind bei Zah-             beachten.
sind die Finanzämter angehalten, keine        lungsverzug keine Säumniszuschläge zu
Anspruchs- sowie Stundungszinsen bis          entrichten. Die vom KonStG 2020 getrof-
zum 15.1.2021 vorzuschreiben. Nach dem        fenen Maßnahmen zur Zahlungserleichte-             Robert Rzeszut
15.1.2021 gilt ein reduzierter – in Etappen   rung gelten nicht für Landes- und Gemein-          rrzeszut@deloitte.at
steigender – Stundungszinssatz. So betra-     deabgaben.
gen die Stundungszinsen zunächst
2% über dem Basiszinssatz, wobei sich der     2. FORG.
Zinssatz im 2-Monats-Rhythmus um einen        Das 2. FORG enthält ua auch Regelungen
halben Prozentpunkt erhöht.                   zur COVID-19 bedingten Stundung von

16.1.2021 – 28.2.2021               Basiszinssatz +2,0 %    →         1,38 %*

1.3.2021 – 30.4.2021                Basiszinssatz +2,5 %    →         1,88 %*

1.5.2021 – 30.6.2021                Basiszinssatz +3,0 %     →        2,38 %*

1.7.2021 – 31.8.2021                Basiszinssatz +3,5 %     →        2,88 %*

1.9.2021 – 31.10.2021               Basiszinssatz +4,0 %     →        3,38 %*
                                                                                             *Berechnung erfolgte unter Bezugnahme auf den
ab 1.11.2021                        Basiszinssatz +4,5 %     →        3,88 %*                derzeit gültigen Basiszinssatz in Höhe von -0,62 %.
                                                                                                                                                   17
Tax & Legal News | Payroll und Expatriates

Lohnabgabenrechtliche Konsequenzen
bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
der COVID-19-Risikogruppe
Seit Beginn der COVID-19-Krise wird            Erhält eine Person ein derartiges Attest,      den Person gebührenden Entgelts sowie
wiederkehrend auf die besonderen               so hat sie dies der Arbeitgeberin bzw dem      der für diesen Zeitraum abzuführenden
Vorsichtsmaßnahmen und Verhaltens-             Arbeitgeber umgehend vorzulegen, wor-          Lohnabgaben und Beiträge zur Sozialver-
weisen zum Schutz der Risikogruppe             aufhin eine der drei folgenden Schutzmaß-      sicherung. Der Antrag auf Erstattung ist
hingewiesen. Nachfolgend dürfen wir            nahmen erfolgen muss:                          spätestens sechs Wochen nach Ende der
Ihnen einen Überblick darüber geben,                                                          Freistellung mit den entsprechenden Nach-
                                               • die betroffene Person kann ihre Arbeits-
wer zur Risikogruppe zählt und welche                                                         weisen bei der ÖGK vorzulegen. Die Kosten
                                                 leistung von zu Hause aus erbringen
Konsequenzen sich für die Betroffenen                                                         werden aus dem Krisenbewältigungsfonds
                                                 (Home-Office),
aus lohnabgabenrechtlicher Sicht er-                                                          des Bundes ersetzt.
geben.                                         • die Arbeitsbedingungen in der Arbeits-
                                                 stätte sowie der Arbeitsweg können           In diesem Zusammenhang ist abschlie-
Wer zählt zur Risikogruppe?                      durch geeignete Maßnahmen so ge-             ßend zu erwähnen, dass Kündigungen, die
Am 6.5.2020 trat die COVID-19-Risikog-           staltet werden, dass eine Ansteckung mit     anstelle oder aufgrund einer Inanspruch-
ruppe-Verordnung des Bundesministe-              COVID-19 mit größtmöglicher Sicherheit       nahme einer Dienstfreistellung ausgespro-
riums für Soziales, Gesundheit, Pflege           ausgeschlossen werden kann, oder             chen werden, jedenfalls vor Gericht ange-
und Konsumentenschutz zur allgemeinen                                                         fochten werden können.
                                               • die betroffene Person ist unter Entgelt-
Definition der COVID-19-Risikogruppe in
                                                 fortzahlung vom Dienst freizustellen,
Kraft. In dieser Verordnung findet sich eine
                                                 sofern die beiden oben genannten
taxative Aufzählung von medizinischen                                                         Stefanie Neumeister
                                                 Maßnahmen nicht ergriffen werden
Indikationen, die maßgeblich für die Zu-                                                      stneumeister@deloitte.at
                                                 können. Eine derartige Dienstfreistellung
ordnung zur Risikogruppe sind. Demnach
                                                 erfolgt vorerst bis zum 31.7.2020, wobei
zählen bspw jene Menschen, die an einer
                                                 die Bundesministerin für Arbeit, Familie
chronischen Herz-, Lungen-, Nieren- oder
                                                 und Jugend im Einvernehmen mit dem
Krebserkrankung leiden, zum erhöht ge-
                                                 Bundesminister für Soziales, Gesundheit,
fährdeten Personenkreis.
                                                 Pflege und Konsumentenschutz im Falle
                                                 einer längeren Dauer der Pandemie
COVID-19-Risiko-Attest.
                                                 durch Verordnung den Zeitraum, in dem
Entsprechend der oben genannten Ver-
                                                 eine Freistellung möglich ist, verlängern
ordnung dürfen COVID-19-Atteste über die
                                                 kann, längstens jedoch bis zum 31.12.
Zuordnung zur Risikogruppe nur aufgrund
                                                 2020. Eine über den 31.12.2020 hinausge-
der darin aufgezählten medizinischen In-
                                                 hende Dienstfreistellung ist derzeit nicht
dikationen von der Österreichischen Ge-
                                                 vorgesehen.
sundheitskasse (ÖGK) ausgestellt werden.
Auch eine Ärztin bzw ein Arzt darf nur dann    Rechte von Arbeitgeberinnen
ein derartiges Attest ausstellen, wenn eine    und Arbeitgebern im Falle einer
sonstige schwere Erkrankung, die einen         Dienstfreistellung.
schweren Verlauf von COVID-19 annehmen         Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben
lässt, vorliegt.                               Anspruch auf Erstattung des der betreffen-

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Tax & Legal News | Payroll und Expatriates

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Tax & Legal News | Payroll und Expatriates

BMF-Information betreffend die Auslegung
von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
iZm der COVID-19 Pandemie
Das Bundesministerium für Finanzen             der in den jeweiligen Staaten ausgeübten       tationsvereinbarung mit der italienischen
(BMF) äußert sich im Zuge der BMF-In-          Arbeitstage aufzuteilen.                       Finanzverwaltung abgeschlossen.
formation vom 22.5.2020 zu folgenden
Fragestellungen bezüglich der Aus-             Ausschließlich bei Vorliegen einer bilatera-   2. Die Behandlung von Entgelt-
legung und Anwendung von DBA iZm               len Konsultationsvereinbarung hinsichtlich     entschädigungen bei Kurzarbeit.
COVID-19:                                      der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie         Nach dem österreichischen Kurzarbeitsmo-
                                               oder Anwendbarkeit einer im maßgeb-            dell wird eine quasi teilweise Verdienstent-
1. die Behandlung des Arbeitslohns iZm im
                                               lichen DBA vorgesehenen Grenzgängerre-         gangsentschädigung von staatlicher Seite
  Home-Office geleisteten Tätigkeiten
                                               gelung darf von den vorstehenden Grund-        im Ausmaß der wegen Kurzarbeit ausgefal-
2.die Behandlung von                           sätzen abgewichen werden. Wie in unseren       lenen Arbeitsstunden von der Arbeitgebe-
  Entgeltentschädigungen bei Kurzarbeit        Tax & Legal News vom 24.4.2020 berichtet,      rin bzw vom Arbeitgeber an die Arbeitneh-
                                               wurde eine diesbezügliche Konsultations-       merin bzw den Arbeitnehmer ausbezahlt.
3.Home-Office-Tätigkeiten als
                                               vereinbarung derzeit nur mit Deutschland       Eine solche Kurzarbeitsunterstützung ist
  Betriebsstätten für ausländische
                                               abgeschlossen. Nach dieser Konsulta-           im Anwendungsbereich eines dem OECD-
  Unternehmen
                                               tionsvereinbarung können COVID-19 ge-          Musterabkommens entsprechenden DBA
4.COVID-19-bedingte Unterbrechungen bei        schuldete Home-Office-Arbeitstage als in       aufgrund des Kausalitätsprinzips in jenem
  Bauausführungen und Montagen                 dem Vertragsstaat verbrachte Arbeitstage       Staat zu besteuern, in dem die Tätigkeit, auf
                                               behandelt werden, in dem die Arbeitneh-        welche sich die Kurzarbeitsunterstützung
1. Die Behandlung des Arbeitslohns             merinnen bzw Arbeitnehmer ihre Tätigkeit       bezieht, ausgeübt worden wäre.
iZm im Home-Office geleisteten                 ohne die Maßnahmen zur Bekämpfung der
Tätigkeiten.                                   COVID-19 Pandemie verbracht hätten.            Enthält ein DBA eine gesonderte Regelung
Zunächst ist festzuhalten, dass in Hinblick                                                   für Einkünfte aus der gesetzlichen Sozial-
auf durch COVID-19 bedingtes Home-Office       Gemäß der im DBA mit Liechtenstein             versicherung oder ähnliche Einkünfte, ist
grundsätzlich nach wie vor die allgemeinen     vereinbarten Grenzgängerregelung darf          eine Entgeltentschädigung für Kurzarbeit
Aufteilungsregeln gem OECD-Muster-             grundsätzlich der Ansässigkeitsstaat die       jedoch grundsätzlich unter dieser Sonder-
abkommen Anwendung finden. Hiernach            Einkünfte der Grenzgängerin bzw des            regelung des DBA zu erfassen, welche das
sind Vergütungen der in einem Vertrags-        Grenzgängers besteuern und der Tätig-          Besteuerungsrecht idR dem Kassenstaat
staat ansässigen Arbeitnehmerinnen und         keitsstaat eine Quellensteuer erheben,         zuteilt.
Arbeitnehmer, die bei einer Arbeitgeberin      welche im Ansässigkeitsstaat unter Berück-
bzw einem Arbeitgeber im anderen Ver-          sichtigung des Anrechnungshöchstbetrags        Bspw enthält das DBA mit Deutschland
tragsstaat tätig werden, grundsätzlich im      anzurechnen ist. Als Grenzgängerinnen          eine Sonderregelung betreffend Bezüge
Tätigkeitsstaat zu besteuern. Der Ansäs-       bzw Grenzgänger gelten jene Personen,          aus der gesetzlichen Sozialversicherung,
sigkeitsstaat der Arbeitnehmerin bzw des       die in einem Vertragsstaat in der Nähe der     welche ausschließlich im Kassenstaat zu
Arbeitnehmers hat die Vergütung – abhän-       Grenze ansässig sind, im anderen Staat         besteuern sind.
gig vom jeweiligen Methodenartikel – unter     in der Nähe der Grenze ihren Arbeitsort
Progressionsvorbehalt freizustellen oder       haben und sich „in der Regel an jedem          Das würde für in Deutschland ansässige
die Steuer des Tätigkeitsstaates bis zum       Arbeitstag“ von ihrem Wohnort dorthin          Steuerpflichtige mit einer österreichischen
jeweiligen Anrechnungshöchstbetrag auf         begeben. Das BMF hat nun klargestellt,         Arbeitgeberin bzw einem österreichischen
die eigene Steuer anzurechnen. Wird eine       dass COVID-19 bedingtes Home-Office            Arbeitgeber, die grundsätzlich in den An-
solche Arbeitnehmerin bzw ein solcher Ar-      und der damit einhergehende Wegfall des        wendungsbereich der Grenzgängerrege-
beitnehmer – bspw aufgrund der Arbeits-        „täglichen Pendelns“ nicht zum Verlust der     lung des DBA Österreich-Deutschland fal-
ausübung im Home-Office – auch in ihrem        Grenzgängereigenschaft führt. In Bezug auf     len, und für welche aufgrund COVID-19 die
bzw seinem Ansässigkeitsstaat tätig, ist die   die Anwendung und Auslegung der Grenz-         Arbeitszeit herabgesetzt wurde, bedeuten,
Vergütung grundsätzlich zwischen diesem        gängerregelung im Verhältnis zu Italien        dass jener Anteil der Einkünfte, der auf die
und dem Tätigkeitsstaat entsprechend           hat das BMF eine entsprechende Konsul-         tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung ent

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