Thema Korruption, Amtsmissbrauch, Whistleblowing 3

 
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Thema Korruption, Amtsmissbrauch, Whistleblowing 3
3 | 2020
    DAS MAGAZIN DER SCHWEIZERISCHEN KRIMINALPRÄVENTION
SKP INFO
   Thema
   Korruption,

    ­Whistleblowing
   ­Amtsmissbrauch,
Thema Korruption, Amtsmissbrauch, Whistleblowing 3
EDITORIAL

      Liebe Leserin, lieber Leser

                              Eine Hand wäscht die andere. Vor allem zu Corona-­
                              Zeiten, das fordert ja auch das Bundesamt für
                              ­Gesundheit. Doch wenn die zwei Hände zu zwei
                               verschiedenen Menschen gehören, geht es um
                               ­etwas ganz anderes: um Vetterliwirtschaft, Amts-
                                missbrauch und Korruption! Solche Hände ­waschen
                                dann nicht nur sich gegenseitig, sondern auch
                                Geld … Und das ist das Thema unserer aktuellen
SKP

                                Ausgabe des SKP INFO: «der Missbrauch von
      ­anvertrauter Macht zu privatem Vorteil», wie es als allgemeine Defini­
       tion des Begriffs Korruption in einem der nachfolgenden Artikel be-
       schrieben wird.
             In sechs Beiträgen plus unsere Kolumne geht es u.a. um Massnah-
       men von Bund und Kantonen zur Verhinderung von Korruption und
       Amtsmissbrauch, um den «Stand der Dinge» in der Schweiz und in der
       Welt, um das Problem des Whistleblowing. Die Ausführungen verdeut­
       lichen, dass es bei Korruption und Amtsmissbrauch immer um bedeu-
       tend mehr geht als um fehlgeleitete und deshalb fehlende Gelder; es
       geht um das Vertrauen in die Behörden und Institutionen als Fundament
       für die Demokratie und einen funktionierenden Rechtsstaat. Nicht wenig
       steht also auf dem Spiel, wenn nichts oder zu wenig gegen Korruption
       unternommen wird.
             Was kann denn sinnvollerweise getan werden? Auch darauf finden
       Sie einige Antworten in dieser Ausgabe. Vorneweg: Die Schwachstelle
       ist und bleibt der Mensch! Treffend formuliert der Experte von fedpol
       dazu: «Es stellt sich die Frage, ob überhaupt organisatorische Rahmen-
       bedingungen geschaffen werden können, welche auch mit einem hohen
       Mass an krimineller Energie nicht zu überlisten sind.» Und ebenso tref-
       fend die Expertin der Kapo Waadt: «Als Teil des öffent­lichen Dienstes
       ­müssen wir allgemein Rechenschaft über unser Handeln ablegen. Das
        ist eine Frage der Legiti­mität, der Glaubwürdigkeit, des Ver­trauens und
        des Images.»                                                                  IMPRESSUM
             Es können also noch so viele Kontrollmechanismen eingebaut oder
                                                                                      Herausgeberin und Bezugsquelle
        Hilfsangebote für Whistleblowing eingerichtet werden (nicht falsch            Schweizerische Kriminalprävention
        ­verstehen, diese Mechanismen sind und bleiben wichtig und wertvoll!) –       Haus der Kantone
                                                                                      Speichergasse 6
         der beste Schutz vor Amtsmissbrauch und Korruption ist und bleibt
                                                                                      Postfach
         das Vertrauen und die Loyalität zwischen Arbeitgeber(inne)n und              3001 Bern
         -nehmer­ (inne)n und zwischen Bürger(inne)n und Behörden. Dafür              info@skppsc.ch
         braucht es faire und transparente Rahmenbedingungen, Aufklärung              Tel. 031 511 00 09

         und möglichst wenige Machtkonzentrationen. Gerade bei den Strafver-          Das SKP INFO 3 | 2020 ist als PDF-Datei zu finden unter:
         folgungsbehörden, bei denen per se ein Machtmonopol herrscht, ist der        www.skppsc.ch/skpinfo. Es erscheint auch
                                                                                      in ­französischer und italienischer Sprache.
         sorgfältige und transparente Umgang damit zentral wichtig.
             Es wäre also erfreulich, wenn die Hände nicht gegenseitig ge­            Verantwortlich		         Chantal Billaud,
                                                                                      		                       Geschäftsleiterin SKP
         waschen, sondern sich – wann immer möglich zwischen den genannten
                                                                                      Redaktion, Interviews Volker Wienecke, Bern
         Gruppen – immer wieder symbolisch und auch ganz konkret gereicht
                                                                                      Übersetzungen        F   ADC, Vevey
         werden.
                                                                                                           I   Annie Schirrmeister, ­Massagno
                                                                                      Layout		                 Weber & Partner, Bern
      Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre!                                       Druck		                  Länggass Druck AG, Bern
                                                                 Chantal Billaud      Auflage		                D: 1350 Ex. | F: 300 Ex. | I: 250 Ex.
                                Geschäftsleiterin Schweizerische Kriminalprävention   Erscheinungsdatum        Ausgabe 3 | 2020, November 2020
                                                                                      © Schweizerische Kriminalprävention, Bern

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Thema Korruption, Amtsmissbrauch, Whistleblowing 3
KORRUPTION, AMTSMISSBRAUCH, WHISTLEBLOWING

Begriffliches zur Sachlichkeit                                                               per se ist somit ein Oberbegriff, der
                                                                                             kompromittierende Verhaltensweisen

und Objektivität staatlichen
                                                                                             umfasst, die allenfalls strafwürdig wä-
                                                                                             ren, aber nicht strafbar sind, weil sie
                                                                                             keinen Straftatbestand erfüllen. Das
Handelns                                                                                     allgemeine Vertrauen in die Objektivität
                                                                                             und Sachlichkeit des staatlichen Han-
                                                                                             delns steht im Korruptionsstrafrecht
Im Strafrecht versteht man unter dem Oberbegriff                                             im Vordergrund der zu schützenden
Korruption den Missbrauch einer Vertrauensstel-                                              Rechtsgüter. Lässt sich ein Amtsträger
                                                                                             für seine amtliche Tätigkeit Vorteile
lung mit dem Ziel, in den Genuss eines materiellen                                           versprechen oder nimmt er solche an,
oder immateriellen Vorteils zu kommen, auf                                                   so besteht die erhebliche Gefahr, dass
den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht.                                             er sich in seiner Tätigkeit nicht mehr

Die Unabhängigkeit und Objektivität staatlichen                                              an sachlichen und objektiven Gesichts-
                                                                                             punkten, sondern an persönlichen Vor­
Handelns bildet das geschützte Rechtsgut. Man                                                teilen orientiert. Das Vertrauen der
kann nicht über Korruption schreiben, ohne auch                                              Allgemeinheit in die Unparteilichkeit
                                                                                             ­
Geldwäscherei zu erwähnen.                                                                   und Sachlichkeit staatlicher Auf­gaben­
                                                                                             er­fül­
                                                                                                   lung wird dadurch erheblich be-
                                                                                             einträchtigt.
                                                                                                 Das Bundesamt für Polizei (fedpol)
                                                                                             verwendet die in der Sozialwissenschaft
                                                                                             und der Politikforschung übliche Defi-
                                                                                             nition: «Korruption bezeichnet miss­
                                                                                             bräuch­liche Handlungsweisen durch Per­­
                                                                                             sonen in Vertrauensstellungen in der
                                                                                             öffentlichen Verwaltung, der Politik, der
                                                                                             Justiz, der national und international
                                                                                             tätigen Unternehmen oder in nicht wirt­
                                                                                             schaftlich orientierten Organisationen
                                                                                             (Vereine, Stiftungen), um einen unge­
                                                                                             rechtfertigten materiellen oder imma­
                                                                                             teriellen Vorteil zu erlangen.»
                                                                                       gvi

Die berühmte Installation «Protect me from what I want» (Behüte mich vor dem, was                Der alltagsgebräuchliche Begriff der
ich will) der Künstlerin Jenny Holzer am Times Square in New York (1982): Wenn das           Korruption ist viel älter als die in den
nicht klappt, droht oftmals Korruption …                                                     vergangenen zwei Jahrzehnten erst
                                                                                             erfolgte strafrechtliche Definition und
                                                                                             ­
                                                                                             Erfassung des Begriffs. Der übliche
                                                                                             ­

 Autorin                                        Korruption                                   Begriff hat überdauert, und er ist der-
                                                Korruption ist Missbrauch von anver-         jenige, der auch in der öffentlichen
 Monika Roth                                    trauter öffentlicher Macht für private       Wahrnehmung mit folgenden Inhalten
 ist Professorin und                            Interessen und zum privaten Vorteil;         verwendet wird: Es geht namentlich
 war Studienleiterin
                                                sie beinhaltet oft die Veruntreuung          um Vetternwirtschaft (Nepotismus,
 am Institut für
                                                öffentlicher Gelder. Korruption ist ein
                                                ­                                            Filz, Günstlingswirtschaft), den sozia-
 Finanzdienst­
                                                Vorwurf, der bis vor nicht allzu langer      len Handel mit Einfluss, um Formen
                                          zvg

 leistungen Zug (IFZ)
 der Hochschule                                 Zeit keine strafrechtlichen Konsequen-       von Patronage, um Kick-backs. Das
 ­Luzern – Wirtschaft, wo sie 20 Jahre lang     zen hatte, weil es an den entsprechen-       alles ist oftmals nicht strafbar, aber
                                                                                             ­
  den Studiengang DAS Compliance                den Tatbeständen im Strafgesetzbuch          trotzdem ein korrumpierendes Verhal-
  ­Management leitete. Sie ist unabhängige
                                                fehlte. Heute noch fallen unter diesen       ten. Es geht zusammenfassend hier
   Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei
   roth schwarz roth in Binningen sowie         Begriff des Missbrauchs auch Situatio-       somit nicht um illegale Verhaltens­
                                                                                             ­
   ­V izepräsidentin des Strafgerichts BL.      nen bzw. Verhaltensweisen, die straf-        weisen, sondern es steht die Frage
                                                rechtlich nicht erfasst sind. Korruption     der Illegitimität der Bereicherung im

                                                                                             SKP INFO 3 | 2020                      3
Thema Korruption, Amtsmissbrauch, Whistleblowing 3
KORRUPTION, AMTSMISSBRAUCH, WHISTLEBLOWING

­ordergrund. Das heisst nichts ande-
V                                            und ebenso unabhängig davon, ob sie          Und die Schweiz?
res, als dass unter Korruption im All­       öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich    Die Situation in der Schweiz bezüglich
gemeinen «der Missbrauch von an­             organisiert ist.                             Korruption und auch Amtsmissbrauch
vertrauter Macht zu privatem Vorteil»              Bei Privatpersonen gilt: Wer einem     lässt sich in keiner Weise vergleichen
­verstanden wird, unabhängig von einer       Arbeitnehmer, einem Gesellschafter,          mit solchen Staaten, die eigentliche
 allfälligen strafrechtlichen Bewertung      einem Beauftragten oder einer anderen        Systeme der Grand Corruption bilden.
 dieses Handelns.                            Hilfsperson eines Dritten im privaten        Eine Verschmelzung von öffentlichem
                                             Sektor im Zusammenhang mit dessen            Amt und reinen privaten Interessen
Im Sinne des Gesetzgebers sind beson-        dienstlicher oder geschäftlicher Tätig-      ­findet in solchen Staaten statt. Die Lage
ders schutzbedürftig:                        keit für eine pflichtwidrige oder eine im     ist geprägt durch Günstlings- und Vet-
• staatliche Institutionen,                  Ermessen stehende Handlung oder               ternwirtschaft, Bestechung, Geldunter-
• der staatliche Grundversorgungs­           ­Unterlassung zu dessen Gunsten oder          schlagung, Rentenaneignung, fiktiven
  auftrag.                                   zu Gunsten eines Dritten einen nicht          Verträgen, Bedrohung und Ausschal-
                                             gebührenden Vorteil anbietet, ver-            tung politischer und wirtschaftlicher
Im Zusammenhang mit dem staatlichen          spricht oder gewährt, wird mit einer          Konkurrenten, Menschenrechtsverlet-
Vergabewesen wird in neuerer Zeit als        Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren        zungen. Die massgebenden Politiker
zusätzliches Rechtsgut genannt:              oder mit einer Geldstrafe bestraft. In        und weitere Akteure sind gegenseitig
• der Schutz des Wettbewerbs bzw. der        leichten Fällen wird die Tat nur auf          verbunden und schwer angreifbar.
  Wirtschaftsordnung.                         ­A ntrag verfolgt (Art. 322octies StGB).     ­Damit gibt es auch keine «Checks and
                                                                                            Balances» und keine unabhängige
Amtsträger                                   Amtsmissbrauch, ungetreue                      Justiz, die zwingend zu einer Demo­
                                                                                            ­
 Im Strafgesetzbuch (StGB) ist die Be-       Amtsführung und Korruption                     kratie gehören.
 stechung in den Art. 322 ter ff. StGB ge-   Von Amtsmissbrauch gemäss Art. 312                 Was indessen in der Schweiz nebst
regelt. Amtsträger stehen im Zentrum.        StGB spricht man, wenn Mitglieder              der intransparenten Parteienfinanzie-
Als Amtsträger gilt eine Person, die         einer Behörde oder Beamte Macht­
                                             ­                                              rung Sorge bereitet, ist, dass das
in einem Staat oder einem sonstigen          befugnisse (verstanden als das Recht,          «Gschmäckle» der Vetternwirtschaft
Gemeinwesen durch Ernennung oder
­                                            Zwang auszuüben), die sie aufgrund             selbstverständlich auch hierzulande in
 Wahl, befristet oder unbefristet, be-       ­ihres Amtes haben, unrechtmässig an-          die Nase steigen kann und dass der
 zahlt oder unbezahlt und unabhängig         wenden, um sich oder einem anderen             Umgang mit Interessenkonflikten teil-
 von ihrem Dienstrang oder Titel ein         einen unrechtmässigen Vorteil zu ver-          weise sehr mangelhaft ist, weil es an
 Amt im Bereich der Gesetzgebung, der        schaffen oder um einem andern einen            der entsprechenden Sensibilisierung
 Regierung, der Verwaltung oder der          Nachteil zuzufügen. Die ungetreue              fehlt. Dass es die US-Justiz gebraucht
 Justiz innehat.                             Amts­­  führung (Art. 314 StGB) handelt        hat, damit die Bundesanwaltschaft
     Als Amtsträger wird zudem jede           davon, dass Mitglieder einer Behörde          endlich den FIFA-Sumpf näher an-
 andere Person bezeichnet, die eine           oder B ­ eamte die von ihnen zu wahren-       schaute (und ihm auch zu nahe kam,
­öffentliche Aufgabe, auch für eine Be-       den ö ­ffentlichen Interessen beim Ab-        leider), ist ebenfalls bedenklich und
hörde oder ein öffentliches Unterneh-         schluss eines privatrechtlichen Rechts­       sollte eine Schrift an der Wand sein: Es
men, wahrnimmt oder eine öffentliche          geschäfts schädigen, um sich oder             braucht immer Wachsamkeit, und es
Dienstleistung erbringt.                      ­einem anderen einen unrechtmässigen          wäre falsch, die Schweiz als «Insel der
     Amtsträger sind also Personen, die        Vorteil zu verschaffen. Das Unrecht be-      Glückseligen» zu sehen, wo es kein
ein öffentliches Amt ausüben, Perso-           steht darin, dass private Interessen auf     korrumpierendes Verhalten gebe.
nen, die im Rahmen eines Arbeitsver-           Kosten der öffentlichen Interessen be-
trages staatliche Aufgaben in der Ver-         vorzugt ­werden.                           Geldwäscherei
waltung oder Justiz wahrnehmen und                 Einen politischen Zusammenhang         Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) ist in
auch Personen, die im Auftrag des              zwischen Korruption sowie Amtsmiss-        der Schweiz ein grosses Thema, weil
Staates tätig sind. Massgeblich für die        brauch und ungetreuer Amtsführung          insbesondere die Banken als Institutio-
Frage, ob es sich beim Angestellten um         gibt es insbesondere in eigentlichen       nen des Finanzplatzes immer wieder
einen Beamten handelt, ist somit die           Kleptokratien (=Plündererstaaten), wo      dazu gebraucht werden, deliktisches
Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch          es aufgrund von Beeinflussung und          Geld zu «beheimaten». Der Zusammen-
die Organisation, bei der er angestellt        Einschüchterung keine parlamenta­          hang mit Korruption ergibt sich dies­
ist, unabhängig davon, ob der betreffen­       rischen Kontrollen und keine funktio-      bezüglich häufig, weil Korruption eine
 de Mitarbeiter selber in seiner Funktion      nierende Justiz gibt. Man spricht hier     Vortat der Geldwäscherei bildet und
solche Aufgaben ausführt oder nicht            von Grand Corruption.                      darüber hinaus korrupte Potentaten die

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Thema Korruption, Amtsmissbrauch, Whistleblowing 3
KORRUPTION, AMTSMISSBRAUCH, WHISTLEBLOWING

Schweiz gerne nutzen, um ihr illegal        Herkunft des Vermögenswertes zu ver-         ziehung von deliktischen Geldern er-
erworbenes Geld hier zu transferieren       heimlichen oder zu verschleiern. Das         schweren oder verhindern; ökono-
und anzulegen. Vortaten für Geldwä-         Geld soll als rechtmässiges Einkom-          misch/kriminologisch geht es für die
scherei sind in der Schweiz Verbrechen,     men erscheinen. Täter der Geldwäsche­        Täter letztlich um das Verschaffen/
Delikte also, deren Begehung mit einer      rei kann Jedermann sein, auch derje­         Erfinden einer Legende für kriminell
Freiheitsstrafe von mehr als 3 Jahren       nige, der die Vortat begangen hat.           erworbene Gelder (story telling), damit
bedroht ist. Tatobjekt sind Vermögens-          Das geschützte Rechtsgut ist primär      sie dieses in den normalen Wirtschafts­
werte, die aus Delikt herrühren. Die        die Rechtspflege. Juristisch ist es so,      kreislauf einfliessen lassen und dort
Tathandlung zielt darauf, kriminelle        dass Täter der Geldwäscherei die Ein-        frei nutzen können.

Wie korrupt ist die Schweiz,                                                             Polizist Bussen in bar eingezogen und
                                                                                         sie dann in die eigene Tasche gesteckt,

Herr Hilti?
                                                                                         und es wurde ein kantonaler Kripo­    -
                                                                                         chef der Bestechung angeklagt, weil er
                                                                                         einem Zigarettenschmuggler geheime
                                                                                         ­
                                                                                         Informationen über Polizeioperationen
Ein Interview mit Dr. Martin Hilti, dem                                                  verraten haben soll.
Geschäftsführer der Schweizer Sektion von                                                    Korruption findet stets im Gehei-
                                                                                         men statt. Deshalb ist sie sehr schwer
Transparency International in Bern                                                       zu erkennen und aufzudecken. Die auf-
                                                                                         geflogenen Fälle bilden demnach bloss
Wie korrupt ist die Schweiz, Herr Hilti?                                                 die Spitze des Eisbergs; die Dunkel­
Wie wird Korruption überhaupt erfasst                                                    ziffer ist enorm. Zahlen zur effektiven
bzw. gemessen?                                                                           Korruption existieren daher nicht, son-
Bei der Korruption schneidet die                                                         dern höchstens Schätzungen, wie im
Schweiz im Ländervergleich oftmals                                                       Fall des Corruption Perceptions Index
gut ab, so etwa beim jährlich erschei-                                                   von Transparency International.
nenden Corruption Perceptions ­     Index
von Transparency International, der die                                                   Gibt es Branchen, die mehr betroffen
Wahrnehmung der Korruption im öffent-                                                     sind als andere, und wenn ja, warum?
lichen Sektor misst. Die Schweiz figu-                                                    Untersuchungen zufolge besticht ein
riert dort im weltweiten Vergleich kon­                                                   beträchtlicher Anteil der international
stant unter den Top-Ten-Ländern. Wir                                                     tätigen Schweizer Unternehmen in i­hrem
sind in der Schweiz in der glücklichen                                                   Auslandgeschäft und zwar branchen-
Lage, Korruption nicht d    ­irekt über                                                  übergreifend und von Gross bis Klein.
Menschenrechtsverletzungen im Alltag                                                     Gewisse Branchen weisen aber natur-
zu spüren, wie dies in hochkorrupten                                                     gemäss besondere Risiken auf, wie
Staaten der Fall ist. Auch wären wir er-                                                 etwa die Rohstoff- und die Pharma­
staunt, wenn wir für die Erneuerung                                                      branche. Ferner haben von wenigen
unseres Passes Schmiergelder leisten                                                     Ausnahmen abgesehen alle internatio-
müssten, was andernorts aber an der                                                      nalen Sportverbände ihren Sitz in der
                                                                                   zvg

Tagesordnung ist.                            Martin Hilti, Geschäftsführer von           Schweiz. Bekanntlich ist bei ihnen
    Auch bei uns ist Korruption aber        ­Transparency Schweiz                        ­Korruptionsbekämpfung weiterhin eine
verbreitet, sogar im öffentlichen Sek-                                                    grosse Herausforderung. Eine be­
tor. Besonders anfällig dafür ist bei-                                                    sonders grosse Baustelle haben wir
spielsweise das öffentliche Beschaf-        der letzten zwei Jahre mehrfach über          seit Jahren auch im Finanzsektor. Es
fungswesen. Ferner werden immer             derartige Vorfälle, nicht nur in Genf.        gibt kaum einen grossen Korruptions-
wieder ungebührliche Einladungen und        Letztlich dürfte Korruption aber in je-       oder Geldwäschereiskandal, ohne dass
Geschenke ausgerichtet und angenom-         dem Verwaltungszweig vorkommen. So            Schweizer Finanzintermediäre mit in-
men; die Medien berichteten während         hat beispielsweise kürzlich offenbar ein      volviert wären. Zunehmend weichen

                                                                                         SKP INFO 3 | 2020                     5
Thema Korruption, Amtsmissbrauch, Whistleblowing 3
KORRUPTION, AMTSMISSBRAUCH, WHISTLEBLOWING

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                                                                                                                      sind. Sie haben während der letzten
                                                                                                                      rund 15 Jahre in enormem Ausmass
                                                                                                                      Nebenmandate von Unternehmen und
                                                                                                                      Organisationen angenommen, die nicht
                                                                                                                      selten noch sehr gut bezahlt sind. Da-
                                                                                                                      durch besteht die Gefahr, dass sie zum
                                                                                                                      verlängerten Arm dieser Unternehmen
                                                                                                                      und Organisationen werden und ganz
                                                                                                                      direkt deren Interessen vertreten an-
                                                                                                                      stelle derjenigen des Volkes. Es fehlt
                                                                                                                      uns bislang fast gänzlich an Regeln für

                                                                                         Transparency International
                                                                                                                      den Umgang mit dieser neuen Situation.
                                                                                                                      Im Mindesten müsste Transparenz ge-
                                                                                                                      schaffen werden, indem die Ratsmit-
                                                                                                                      glieder verpflichtet würden, alle rele-
                                                                                                                      vanten Nebenmandate offenzulegen, ein-
«Die Politik in der Schweiz schafft es nicht, die Whistleblowerinnen und Whistleblower                                schliesslich der Entschädigung daraus.
besser gesetzlich zu schützen. Oftmals gelingt die Aufdeckung von Korruption und                                      Eine Stelle müsste sodann die gemach-
­anderen Unregelmässigkeiten nur dank ihnen.»                                                                         ten Angaben auf ihre Richtigkeit prüfen
                                                                                                                      und bei Verletzung der Offenlegungs-
                                                                                                                      pflicht Sanktionen aussprechen können.
Geldwäscher aber auch auf andere             Unternehmen die Voraussetzung bildet                                     Als weitere Minimalmassnahme für
Sektoren aus, die noch weniger regu-         für die Behebung der Unregelmässig-                                      die Verbesserung der Situation müsste
liert sind. So nehmen sie etwa gewisse       keiten.                                                                  gewährleistet werden, dass allfällige
                                                                                                                      ­
Dienstleistungen von Anwälten in An-                                                                                  Sonderinteressen (über die Nebenman-
spruch, wie insbesondere die Gründung        Wie steht es um die Politik?                                             date) einigermassen ausgewogen im
und Verwaltung von Sitzgesellschaften,       Auch in der Politik finden ungebührli-                                   Parlament vertreten sind, insbesondere
ferner Dienstleistungen im Zusammen-         che Einflussnahmen und damit verbun-                                     in den vorberatenden Kommissionen.
hang mit dem Kauf und Verkauf von            den ein Machtmissbrauch zu privatem                                      Bei der Kommissionszusammensetzung
Liegenschaften sowie von Kunst- und          Nutzen statt. In der Schweiz ist dies                                    müssten deshalb allfällige Nebenman-
Luxusgütern. Der Geltungsbereich des         sogar sehr leicht möglich, weil das
                                             ­                                                                        date mitberücksichtigt werden.
Geldwäschereigesetzes sollte deshalb         Lobbying, also die gezielte Einfluss­
dringend auf all diese Dienstleistungen      nahme auf politische Entscheide, weit-                                   Welche Gegenmassnahmen
ausgeweitet werden, wie dies in ande-        gehend ungeregelt ist und weitest­                                       (strukturell/personell) erweisen
ren Ländern Standard ist.                    gehend intransparent stattfindet. Die                                    sich als erfolgreich?
      Es gilt zu bedenken, dass korrup­      Öffentlichkeit sollte aber, wie dies in                                  Die effektivste Gegenmassnahme ist
tionsfreies Geschäften im Interesse von      anderen Ländern Standard ist, den legis­                                 die tatsächliche Überzeugung von uns
jedem Unternehmen und jeder Organi-          lativen Fussabdruck einer Gesetzes-                                      ­allen, dass anvertraute Macht niemals
sation ist. Es schützt vor Strafbarkeit,     vorlage kennen, müsste also wissen,                                       zu persönlichem Nutzen missbraucht
stärkt die Wettbewerbsposition und           wer, wann, bei wem, für welches In­                                       werden darf, dass bei der Korruption
­bildet die Grundvoraussetzung für den       teresse inwieweit Einfluss genommen                                       eine Kultur der Nulltoleranz herrschen
 guten Ruf des Unternehmens, macht           hat auf eine Vorlage. Auch mangelt es                                     muss. Verantwortungsvoller Umgang
 dieses attraktiver für Mitarbeitende,       uns an Regeln, die gewährleisten, dass                                    mit Macht ist aber anspruchsvoll, und
 Kunden und Geschäftspartner. Umso           Sonder­ interessen chancengleich Zu-                                      solange der Mensch mitunter auch
 erstaunlicher mutet es deshalb an,          gang erhalten zum Gesetzgebungspro-                                       selbstsüchtig veranlagt ist, wird Macht-
 dass es die Politik in der Schweiz nicht    zess, dass also etwa Arbeitsgruppen                                       missbrauch immer wieder vorkommen.
 schafft, die Whistleblowerinnen und         der Bundesverwaltung einigermassen                                        Wichtig sind deshalb strukturelle und
 Whistleblower besser gesetzlich zu          ausgewogen zusammengesetzt sind.                                          organisatorische Massnahmen zur Ver-
 schützen. Oftmals gelingt die Auf­              Schliesslich ist noch immer zu we-                                    hinderung einer zu grossen Macht­
 deckung von Korruption und anderen          nig erkannt, dass während der letzten                                     konzentration und zur Begrenzung der
 Unregelmässigkeiten nur dank ihnen,         Jahre die Parlamentarierinnen und                                         ­Risiken des Machtmissbrauchs. Ferner
 was für das betroffene (geschädigte)        Parlamentarier selbst zu den grössten                                      sind Aufsicht und Kontrollen unver-

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Thema Korruption, Amtsmissbrauch, Whistleblowing 3
KORRUPTION, AMTSMISSBRAUCH, WHISTLEBLOWING

   Corruption Perceptions Index 2019

    Die Spitzenreiter
    01 Dänemark         87/100          Die Schlusslichter                Hochkorrupt                    Nicht korrupt

                                                                                                                                    Transparency International
    02 Neuseeland       87/100          176 Venezuela 16/100
    03 Finnland         86/100          177 Jemen          15/100         0                                       100
    04 Singapur         85/100          178 Syrien         13/100
    05 Schweden         85/100          179 Südsudan       12/100         Keine Angaben
    06 Schweiz          85/100          180 Somalia         9/100

Die Schweiz figuriert im weltweiten Vergleich konstant unter den Top-Ten-Ländern.

zichtbar, kombiniert mit Sanktionsinstru-   Welche staatsschädigenden Folgen              Neben dem politischen führt Korruption
menten, sobald Korruption tatsächlich       hat Korruption?                               zu einem wirtschaftlichen Schaden. Sie
vorkommt.                                   Korruption hat weitreichende negative         vermindert das Volksvermögen, weil
     Hier ist die Strafverfolgung ange-     Konsequenzen für das Staatswesen.             sich Einzelne auf Kosten der Gesamt-
sprochen; Korruption muss konsequent        Zunächst verursacht Korruption einen          heit bereichern. Weiter bringt die Kor-
verfolgt und die Täterinnen und Täter       hohen politischen Schaden: Sie gefähr-        ruption einen sozialen Schaden mit
müssen konsequent sanktioniert wer-         det die Grundlagen der Demokratie und         sich. Sie zerfrisst den sozialen Zusam-
den. Leider ist das in der Schweiz noch     untergräbt den Rechtsstaat: Zwischen          menhalt und schädigt das Vertrauen
zu wenig der Fall. Eine erste Hürde bil-    Demokratie und Korruption besteht             untereinander und in die staatlichen
det der Anfangsverdacht. Weil Korrup­       eine enge Korrelation. Je demokrati-          Institutionen. Schliesslich ist Korrup­
                                                                                          ­
tion im Verborgenen stattfindet, erfah-     scher ein Gemeinwesen organisiert ist,        tion oftmals auch mit einem Umwelt-
ren die Strafverfolgungsbehörden meist      umso schwieriger hat es die Korrup­           schaden gekoppelt, weil durch korrup­-
nichts davon. Weiter kommen hohe            tion. Umgekehrt kennzeichnen sich             te Verhaltensweisen rasch natürliche
­A nforderungen beim Beweis hinzu und       hoch korrupte Staaten gerade durch            Ressourcen verschwendet werden.
 bei internationalen Sachverhalten die      schwache demokratische Institutionen.
 Schwie­r igkeiten bei der Rechtshilfe.     Ähnlich eng sind die Verbindungen auch        Welche Rolle spielt Transparency Inter-
 Und schliesslich bestehen auch bei den     mit dem Rechtsstaat. Korruption führt         national? Wie arbeitet Transparency
 Strafverfolgungsbehörden selbst Her-       direkt zu Menschenrechtsverletzungen.         ­International? Was wünschen Sie sich
 ausforderungen. Allein die beschränkten    Umgekehrt trägt die Gewährleistung             für die Zukunft Ihrer Institution?
 Ressourcen setzen der Strafverfolgung,     der Menschenrechte, wie beispiels­            Transparency International ist die welt-
 gerade im Bereich der Korruption, enge     weise die Gewährleistung der Presse-          weit führende NGO bei der Korruptions­
 Grenzen. Die Verfahren sind nämlich        freiheit, entscheidend dazu bei, Korrup­      bekämpfung. Über unsere Zentrale ist
 rasch komplex und dadurch aufwendig.       tion erfolgreich einzudämmen.                 die Organisation weltweit tätig. Kern

                                                                                          SKP INFO 3 | 2020                     7
Thema Korruption, Amtsmissbrauch, Whistleblowing 3
KORRUPTION, AMTSMISSBRAUCH, WHISTLEBLOWING

der Organisation bilden allerdings die           rauf leistet Transparency Schweiz           Für die Zukunft wünsche ich mir, dass
nationalen Sektionen, die derzeit in gut         hauptsächlich Sensibilisierungs- und        sich möglichst viele Schweizerinnen
100 Ländern präsent sind. Transparency           Advocacy-Arbeit im Hinblick auf eine        und Schweizer von der Wichtigkeit der
International Schweiz (Transparency              wirkungsvolle Regulierung und den           Prävention und Bekämpfung der Kor-
Schweiz), die Schweizer Sektion der              korrekten Vollzug derselben. Wir set-       ruption in der Schweiz angesprochen
Organisation, bekämpft Korruption und            zen auf lösungsorientierte Kooperation      fühlen. Sollte dies bei einigen Leserin-
Geldwäscherei in der Schweiz. Die Ar-            mit allen Akteuren in Politik, Verwal-      nen und Lesern der Fall sein, würde
beit von Transparency Schweiz basiert            tung, Wirtschaft, NGOs, Verbänden,          mich freuen, sie bald als Einzelmit­
auf fundierter Expertise, normalerwei-           Stiftungen und Medien, ohne darauf zu       glieder bei uns begrüssen zu dürfen.
se in der Form von eigenen Berichten             verzichten, engagiert und faktenbasiert     Wir finanzieren uns ausschliesslich
und Arbeitsinstrumenten. Gestützt da-            Missstände als solche zu benennen.          über Mitgliederbeiträge und Spenden.

Die Whistleblower-Plattform                                                                  hatte SwissLeaks zunächst eine sehr
                                                                                             grosse Anzahl von Hinweisen erhalten,

«SwissLeaks»
                                                                                             doch dies hat wieder deutlich abge-
                                                                                             nommen. Zur Zeit erhalten wir im
                                                                                             Durchschnitt ein bis drei ernstzuneh-
                                                                                             mende Hinweise pro Monat.
Whistleblower*innen nehmen wegen fehlenden                                                   Art der Fälle bei SwissLeaks
gesetzlichen Schutzes meist sehr grosse Nachteile                                            Bei der Mehrzahl der von uns behan-
in Kauf: Im In- wie im Ausland sind kaum Fälle                                               delten Fälle geht es um Probleme in
bekannt, bei denen Whistleblower*innen ohne                                                  der Wirtschafts- und Arbeitswelt. Be-
                                                                                             troffen sind irreguläre Finanzabläufe
nennenswerte Nachteile geblieben sind. Deshalb                                               bei Unternehmen, wo es mitunter um
wurde die Plattform «SwissLeaks» ins Leben                                                   Summen im mehrstelligen Millionen-
gerufen, die es Hinweisgeber*innen ermöglicht,                                               bereich geht, immer wieder geht es
                                                                                             auch um arbeitsrechtliche Probleme
anonym zu bleiben. Seit zwei Jahren ist sie online.                                          und um Fälle von Fehlverhalten am
Funktioniert sie? Ein Bericht.                                                               ­A rbeitsplatz, insbesondere um sexuelle
                                                                                              Belästigung.
                                                                                                  Bei etlichen Fällen, die bei uns
                                                 Wir setzen uns dafür ein, dass Whistle­      eingehen, handelt sich gar nicht um
                                                                                              ­
    Autor                                        blower*innen besser geschützt wer-           Whistle­blowing im eigentlichen Sinne,
     Andreas                                     den. Denn diese agieren gemäss Stu­          also einen erstmalig geäusserten Hin-
    ­Freimüller                                  dien1 in den allermeisten Fällen in guter    weis. Oft landen auch Schicksale bei
    ist seit 30 Jahren in                        Absicht und nehmen eine wichtige             uns, die bereits einen langen und
    Kampagnen enga-                              Funktion für die Gesellschaft ein. Um        schwierigen Weg durch die Gerichte
    giert, früher bei                            diesen Schutz zu erreichen, bieten wir       oder Amtsstuben hinter sich haben und
    Greenpeace als Akti-
                                           zvg

                                                 mit SwissLeaks eine sichere Infra-           die in SwissLeaks eine letzte Möglich-
    vist, später als Bera-
    ter. Um die Schweiz                          struktur für Hinweisgeber*innen an.          keit sehen, endlich Gehör zu finden. In
    ökologischer und sozialer zu machen,         Darüber hinaus arbeiten wir darauf hin,      solchen Fällen müssen wir klarstellen,
    hat er Campax mitgegründet, war bis          dass der Gesetzgeber zeitnah einen           dass es sich beim jeweiligen Fall nicht
    2019 Präsident des Vereins, ist seither      neuen Anlauf für einen gesetzlichen          um Whistleblowing handelt, und an an-
    Geschäftsführer und einfaches Vor-
                                                 Schutz von Hinweisgeber*innen nimmt.         dere geeignete Stellen verweisen. Da-
    standsmitglied. 2018 war er Mitbegründer
                                                 Nach der Lancierung und der damit zu-        bei kommt es dann auch immer wieder
    der unabhängigen Schweizer Whistle­
    blower-Plattform SwissLeaks.                 sammenhängenden Berichterstattung            vor, dass wir uns den Unmut solcher
    campax.org, swiss-leaks.net                                                               Hinweisgeber*innen zuziehen, weil wir
                                                 1 https://whistleblowingreport.eqs.com       eben nicht das von uns Verlangte tun.

8                      SKP INFO 3 | 2020
Thema Korruption, Amtsmissbrauch, Whistleblowing 3
KORRUPTION, AMTSMISSBRAUCH, WHISTLEBLOWING

                                                                                                                                  zvg
«Der prominente Fall von sexueller Belästigung bei Ernst & Young Switzerland aus dem Jahr 2018 illustriert das Beispiel eines
­inzwischen erfolgreich abgeschlossenen und öffentlich darstellbaren Falles.»

Schwierige Beweisfindung                     über die Funktion der Schlichtungsstel-       tät schützt Hinweisgeber*innen, doch
Die Erhärtung von Hinweisen stellt für       len bei missbräuchlichen oder diskri-         auch dies nur bedingt. Sobald die Zahl
die Arbeit von SwissLeaks die grösste        minierenden Kündigungen.                      der Personen, die über die inkrimi­
Herausforderung dar. Auch bei sehr               Zur Zusammenarbeit mit den Medi-          nierten Vorgänge Bescheid wissen,
glaubhaften und schwerwiegenden Vor-         en kommt es am häufigsten bei Fällen          hin­reichend klein ist, können Hinweis­
würfen ist es bereits mehrfach vorge-        von sexueller Belästigung. Da der             geber*innen auch bei anonymisierten
kommen, dass sie nicht ausreichend zu        Schutzbedarf der Betroffenen für uns          Verfahren häufig eingegrenzt werden.
belegen waren. Eine Strategie, die wir       stets Priorität hat und unser Handeln         Auf der anderen Seite hat eine Ge-
immer wieder anwenden, ist es, die Be-       leitet, kommt es letztendlich nicht im-       schichte, bei der eine Person mit
schuldigten mit den Vorwürfen zu kon-        mer zu einer Publikation des Falles.          ­Namen und/oder Gesicht dahinter steht,
frontieren. Doch wenn Beschuldigte die       Deshalb kann es sein, dass wir zuerst          grundsätzlich eine grössere Glaubwür-
Vorwürfe zurückweisen, ist bei mangel­       den Kontakt mit dem beschuldigten              digkeit als eine, die auf anonymen Hin-
hafter Beweislage oft nichts zu machen.      Unternehmen suchen, obwohl es eigent­          weisen beruht.
Medienhäuser, mit denen wir in solchen       lich auch ein öffentliches Interesse am           Der prominente Fall von sexueller
Fällen häufig korrespondieren, können        Fall geben würde. Im Licht der Öffent-         Belästigung bei Ernst & Young Switzer-
dann aus rechtlichen Gründen genauso         lichkeit zu stehen, ist für die meisten        land aus dem Jahr 2018 illustriert das
wenig publizieren wie wir.                   Betroffenen eine grosse Belastung und        Beispiel eines inzwischen erfolgreich ab­
    Die Finanzfälle haben uns in der         wird deshalb nach Möglichkeit ver­           geschlossenen und öffentlich darstell-
Vergangenheit die grössten Knacknüs-         mieden. Wenn man sich den Verlauf            baren Falles. Nachdem verschiedene
se auferlegt. Denn selbst wenn die für       der Geschichten bekannter Whistler-          anonyme Quellen uns zu dem heiss
solche Fälle vorgesehenen Meldestel-         blower*innen anschaut, dann wird             ­debattierten Fall weitere Informationen
len die Hinweise erhalten haben, geben       schnell klar, dass sie einen hohen Preis      haben zukommen lassen, haben wir EY
sie meistens keine Auskunft über das         zahlen, sobald sie den Schutz der Ano-        direkt und öffentlich sichtbar mit den
weitere Vorgehen oder den Status des         nymität verlassen.                            Vorwürfen konfrontiert und gleichzeitig
Falles, so dass wir oft weiterhin im                                                       eine Petition an den globalen CEO von
Dunkeln tappen. Bei arbeitsrechtlichen       Zielkonflikte                                 EY gestartet, um eine Aufarbeitung in
Fällen tragen wir oft beratend zum           Hier zeigt sich auch ein zentraler Ziel-      Gang zu bringen. In der Folge wurde
weiteren Vorgehen bei; so zum Beispiel       konflikt des Whistleblowing: Anonymi-         der angeschuldigte Manager per sofort

                                                                                          SKP INFO 3 | 2020                      9
Thema Korruption, Amtsmissbrauch, Whistleblowing 3
KORRUPTION, AMTSMISSBRAUCH, WHISTLEBLOWING

freigestellt und verliess das Unterneh-      Zeit erkannt und den Schutz von Hin-       bereit liegt, wenn die Zeit reif ist für
men, etwas später trat auch der CEO          weisgeber*innen mit einer moderneren       einen nächsten Anlauf im Parlament.
                                                                                        ­
von EY Switzerland von seinem Posten         Gesetzgebung ernst genommen.               Wir sind überzeugt, dass es nicht sehr
zurück.                                                                                 lange dauern wird, bis ein neuer, spek-
                                             Schritte für ein neues Gesetz              takulärer Fall wieder die Gemüter der
Ein neuer Anlauf für                         Campax hat deshalb im Sommer 2020          Schweizer Öffentlichkeit und Politik er-
mehr Schutz für Whistle­                     begonnen, eine Koalition zu bilden, die    regt und die Notwendigkeit von mehr
blower*innen                                 einen neuen legislativen Anlauf für        Schutz für Hinweisgeber*innen einmal
Nachdem sich vier Justizminister*innen       einen besseren Whistleblower*innen-
                                             ­                                          mehr klar zu Tage tritt. Unsere Kam­
über 12 Jahre die Zähne an einem bes-        schutz vorbereitet. Damit leisten wir      pagne für mehr Whistleblower*innen-
seren Schutz für Whistleblower*innen         die Vorarbeit dafür, dass ein neuer,       schutz und die Plattform SwissLeaks
ausgebissen hatten, hat der Nationalrat      breiter abgestützter Gesetzesvorschlag     (swiss-leaks.net) sind bereit dafür.
im Frühling diesen Jahres den vorlie-
genden Gesetzesentwurf endgültig ver-
senkt. Dies gelang, weil Rechte und
Linke gemeinsam gegen das Gesetz
opponiert hatten. Den Rechten ging das
Gesetz zu weit, den Linken, insbeson-
                                             Korruption in der Bundes­
dere den Gewerkschaften, ging es zu
wenig weit. Dies reichte aus, um den         verwaltung – Erkenntnisse
                                             aus der Praxis und Ansätze
Entwurf zu beerdigen. Campax, die
Mutterorganisation von «Swissleaks»,
hat sich für den Gesetzesentwurf ein-
gesetzt, weil er unserer Meinung nach
immerhin eine kleine Verbesserung ge-
                                             für die Prävention
bracht hätte. Doch nachdem sich die
eidgenössischen Räte so lange erfolg-
los mit dem Gesetzesentwurf beschäf-         Zur Entstehung von Korruption tragen sowohl
tigt haben, ist nun verständlicherweise      ­individuelles Verhalten als auch organisatorische
die Motivation allgemein eher klein,          Rahmenbedingungen bei. Da es keine Patent­
dies gleich noch einmal zu tun. Trotz-
dem sind wir der Überzeugung, dass
                                              lösung für Korruptionsprävention gibt, sollen
dies dringend notwendig ist.                  ­Präventionsmassnahmen auf beiden Ebenen
    Durch solche Untätigkeit fällt die         ­individuell auf die jeweiligen Korruptionsrisiken
Schweiz bezüglich Whistleblower*in-
nenschutz immer weiter hinter andere
                                                abzielen und den Verantwortlichen ermöglichen,
Länder zurück und wird sich bald als            diese Risiken zu erkennen und entsprechend
«schwarzes Schaf» in Europa wieder-             zu agieren.
finden. Die EU-Direktive zum Whistle­
blowerschutz2 ist derzeit in der Phase
der Transposition. Das heisst, jedes         Zur Erarbeitung erfolgreicher Mass-        Beispiel 1: Eigenhändige
Mitgliedsland muss Schritte unterneh-        nahmen gegen Korruption lässt sich         ­Vergabe von Aufträgen
men, die neue Direktive in nationales        viel aus der Praxis lernen. Deshalb        K. L., Chef Haustechnik eines Bundes-
Recht zu überführen. In Kürze wird also      zwei Beispiele zur Einleitung:             gebäudes, hielt über Jahre hinweg ein
jedes europäische Land über einen                                                       Bestechungssystem aufrecht, in dem
fortschrittlichen Whistleblower*innen-                                                  er eigenhändig Aufträge an knapp ein
schutz verfügen, und die Schweiz wird
                                              Autor                                     Dutzend Handwerker aus der Region
in der «Steinzeit» zurückgelassen. Auch       Martin Boess                              vergab. Dafür kassierte er Schmier­
Länder ausserhalb der EU, wie zum             Chef Nationale poli-                      gelder in der Gesamthöhe von rund
Beispiel Serbien, haben die Zeichen der       zeiliche Kriminalprä-                     CHF 300 000, welche unter anderem
                                              vention, Bundesamt
                                                                                        dazu dienten, eine private Liegenschaft
2 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/    für Polizei fedpol
                                                                                        zu renovieren. Die Zuwendungen be­
                                                                                  zvg

  DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019L1937
  &from=en                                                                              trugen üblicherweise zehn Prozent der

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KORRUPTION, AMTSMISSBRAUCH, WHISTLEBLOWING

                                                                                                                   nen, berief sich der Cheffunktionär auf
                                                                                                                   die gesetzlich vorgesehene Ausnahme
                                                                                                                   der Dringlichkeit wegen unvorhergese-
                                                                                                                   hener Ereignisse. Unter anderem tat er
                                                                                                                   dies, um das Gesamtprojekt nicht zum
                                                                                                                   Erliegen zu bringen. Dies war, Inspek­
                                                                                                                   tionsberichten zufolge, teils der inad-
                                                                                                                   äquaten Planung geschuldet. Dadurch
                                                                                                                   konnten mit denselben Firmen erneut

                                                                                         123RF/ Vadim Guzhva
                                                                                                                   Verträge abgeschlossen werden. Insge­
                                                                                                                   samt betraf dies 21 Informatik-­Dienst­
                                                                                                                  leistungsverträge mit einem Auftrags-
                                                                                                                  volumen von über CHF 4 Millionen.
«Dafür kassierte er Schmiergelder in der Gesamthöhe von bis zu CHF 300 000, welche                                     Dabei wurden insbesondere zwei
unter anderem dazu dienten, eine private Liegenschaft zu renovieren.» (Symbolbild)                                Firmen berücksichtigt, zu deren Verant­
                                                                                                                  wortungsträgern der Hauptangeklagte
                                                                                                                  auch in der Freizeit persönliche Bezie-
Auftragssumme. Der Bundesbediens-           schaffung von Ressourcen und damit                                    hungen pflegte. In einer der Firmen
tete hatte eine Kompetenzsumme von          für die Vergabe von Dienstleistungs­                                  hatte sein Sohn während seiner Marke-
CHF 10 000. Da er das Vertrauen seiner      aufträgen an Dritte verantwortlich. In                                tingausbildung das Praktikum absol-
Vorgesetzten genoss, liessen sie ihm        dieser Funktion hielt er die Vorschriften                             viert, in der anderen arbeitete jener
einen Vergabespielraum bis CHF 50 000.      des ö ­ffentlichen Beschaffungsrechts                                 später. Der Kaderfunktionär hatte sich
    Alle involvierten Personen profitier-   nicht ein. Insbesondere hatte er im                                   zudem während eines Zeitraums von
ten von dem Arrangement, was dazu           Rahmen des Gesamtprojekts bei Nach-                                   mehreren Jahren von den Geschäfts-
führte, dass das System zwei Jahr-          folgeverträgen bewusst sachlich nicht                                 partnern der bevorzugten Firmen zu
zehnte problemlos funktionierte. Die        zu rechtfertigende Teilprojekte gesplit-                              rund 40 Essen, teils mit Hotelüber-
Anzeige einer Drittperson im nahen          tet, damit die jeweiligen Kosten unter                                nachtung, und zu einem Sportanlass im
Umfeld eines Handwerkers brachte            dem Schwellenwert von CHF 230 000                                     Ausland einladen lassen. Die nach­
schliesslich Licht in das Bestechungs-      blieben und keine WTO-Ausschreibun-                                   gewiesene Deliktssumme belief sich
geflecht und setzte die Ermittlungen        gen durchgeführt werden mussten. Um                                   auf rund CHF 5000. Das Gericht stufte
der Strafverfolgungsbehörden des Bun-       auf das unter diesem Wert liegende                                    ­dieses Verhalten als strafbar und nicht
des in Gang. Es wurden mehrere Haus-        Einladungsverfahren verzichten zu kön­                                 bloss disziplinarisch relevant ein. Er
durchsuchungen durchgeführt. Der                                                                                   wurde wegen ungetreuer Amtsführung
Haupt­ beschuldigte befand sich rund                                                                               und mehrfacher Vorteilsnahme schul-
vierzehn Tage in Untersuchungshaft. Er                                                                             dig gesprochen und zu einer bedingten
wurde wegen Sich-Bestechen-Lassens,                                                                                Freiheitsstrafe von 16 Monaten sowie
Vorteilsnahme, mehrfacher ungetreuer                                                                              einer bedingten Geldstrafe von 60 Tages­
Amtsführung und Urkundenfälschung                                                                                 sätzen à CHF 450 verurteilt. Zwei mit-
zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jah-                                                                            angeklagte Geschäftspartner wurden
ren, einer Busse von CHF 10 000, einer                                                                            wegen mehrfacher Vorteilsgewährung
Entschädigungszahlung an den Bund in                                                                              zu bedingten Geldstrafen von 150 Tages­
Höhe von CHF 156 000 sowie zur Über-                                                                              sätzen à CHF 100 respektive 100 Tages­
nahme der Verfahrenskosten von CHF                                                                                sätzen à CHF 400 verurteilt.
                                                                                         123RF/ Maryna Pleshkun

45 000 verurteilt. Von den mitangeklag-
ten zehn Handwerkern wurden drei mit                                                                              Korruption begünstigende
bedingten Haftstrafen und weitere mit                                                                             Faktoren
Geldbussen und Kostenbeteiligungen                                                                                Feststellungen aus der Ermittlungs-
bestraft.                                                                                                         praxis bei fedpol zeigen, dass Bezie-
                                            «Der Kaderfunktionär hatte sich von den                               hungsnähe ein erhebliches Korrup­
Beispiel 2: Missachten von                  Geschäftspartnern der bevorzugten                                     tionsrisiko darstellt. Einerseits betrifft
Vorschriften                                ­Firmen zu rund 40 Essen, teils mit Hotel­                            dies die Nähe der Amtsträger*innen
R. S., Chef Leistungsbezug Informatik        übernachtung, einladen lassen.»                                      zu Vorgesetzten, andererseits diejenige
eines Bundesbetriebs, auch für die Be-       (Symbolbild)                                                         der Amtsträger*in zu wiederkehrenden

                                                                                                                  SKP INFO 3 | 2020                      11
KORRUPTION, AMTSMISSBRAUCH, WHISTLEBLOWING

Vertragspartner*innen. Das rechtzei­           und das Vorhaben weniger kritisch zu            Die wiederkehrende Zusammenarbeit
tige Erkennen solcher Abhängigkeiten           hinterfragen, sich mit zusätzlichen Er-         der beschaffenden Amtsträger*innen
kann Korruption verhindern.1                   klärungen von Amtsträger*innen zu-              mit denselben Lieferant*innen schafft
    Sind Mitarbeiter*innen langjährig in       frieden zu geben oder in die Irre führen        Risikofaktoren für korruptes Verhalten
gleichbleibender Funktion unter dem-           zu lassen. Für Vorgesetzte kann die             bei beiden Beteiligten. Die vertrauens-
bzw. derselben Vorgesetzten angestellt,        Einhaltung des Budgets, also «was»              volle Zusammenarbeit kann dazu füh-
kann eine vertrauensvolle Beziehungs-          beschafft wird, mehr Gewicht haben,             ren, dass Aufträge geteilt und so nicht
nähe entstehen, die mit weniger Kon­           als das «wie», beziehungsweise die              dem Wettbewerb ausgesetzt werden.
trolle einhergeht. Selbst bei funktionie-      Einhaltung des Beschaffungsrechts.              Kleinere Firmen sind mit der Zeit in
rendem Mehr-Augen-Prinzip können               Faktisch wird damit die Entscheidungs-          ­hohem Masse abhängig von den Auf­
Vorgesetzte dazu neigen, dem Erst-             kompetenz auf untergebene Amtsträ-               trägen des oder der betreffenden
oder Vorunterzeichnenden zu vertrauen          ger*innen übertragen.                            Amtsträger*in, weil sie – gerade im
                                                                                                Bereich der Dienstleistungen – aus
                                                                                                ­K apazitätsgründen kaum andere Kun-
                                                                                                 den akquirieren können. Erkennbar
 Weiterführende ­Informationen
                                                                                                 sind solche Abhängigkeiten beispiels-
 Die Eidgenossenschaft verstärkt lau-          hat dazu verschiedene internationale              weise daran, dass Firmen erst im
 fend ihre Massnahmen zur Korrup­              Über­einkommen ratifiziert und eine               Zusammenhang mit der Vergabe des
                                                                                                 ­
 tions­
      prävention. Das Eidg. Personal­          breit abgestützte interdepartementale             Auftrags neu gegründet werden. Die
 amt informiert und sensibilisiert seine       Arbeitsgruppe, IDAG Korruptionsbe-                wirtschaftlich Berechtigten dahinter
 Mitarbeitenden zur Zeit mit einer Bro-        kämpfung, eingesetzt. Informationen               sind aber langjährig bekannte Auf­
 schüre, die allen Mitarbeitenden über-        dazu finden sich auf der Webseite des             tragnehmer*innen. Ein weiterer Indika-
 geben wurde:                                  Eidg. Departemente für auswärtige                 tor für diese zu vertrauensvolle Nähe
 Eidg. Personalamt EPA: Flyer                  Angelegenheiten EDA:                              ist der Umstand, dass Beziehungen
 ­Korruptionsprävention und Whistle­           www.eda.admin.ch > Aussenpolitik >                auch über das Geschäftliche hinaus ge-
  blowing                                      Finanzplatz und Wirtschaft > Korruption           pflegt werden. Trotz dieser Nähe tritt
 www.eda.admin.ch > Aussenpolitik >                                                              der oder die Amtsträger*in nicht in
 Finanzplatz und Wirtschaft > Korruption       Der Bundesrat will das schweizeri-              den Ausstand. Dies kann auch dazu
 > Interdepartementale Arbeitsgruppe zur
 Korruptionsbekämpfung > Dokumente
                                               sche Antikorruptionsdispositiv punk-            führen, dass der bzw. die Auftragsver-
                                               tuell weiterentwickeln. Zu diesem               geber*in es unterlässt, die Integritäts-
 Seit dem 15. August 2012 verfügt die          Zweck hat er die «Strategie des Bun-            klausel a ­ n­zuwenden, welche den Liefe-
 Bundesverwaltung zudem über einen             desrates gegen die Korruption (2021–            ranten bei Korruptionshandlungen zu
 Verhaltenskodex für das Personal zur          2024)» in Auftrag gegeben. Sie setzt            Entschädigungszahlungen verpflichten
 Vermeidung von Interessenskonflikten          Ziele und zeigt Massnahmen zu deren             würde.
 und zum Umgang mit nicht öffentlich           Erreichung, beschränkt sich jedoch
 bekannten Informationen:                      auf den Zuständigkeitsbereich des               Ansätze für Ermittlungen
 Eidg. Personalamt EPA: Verhaltens-            Bundesrats. Die Massnahmen richten              und Prävention
 kodex Bundesverwaltung                        sich deshalb direkt an die Bundes­              Es zeigt sich, dass Mitarbeiter*innen
 www.epa.admin.ch > Suche: Verhaltens­         verwaltung; der Bundesrat verspricht            aller Stufen grundsätzlich Handlungen
 kodex > Dokumente                             sich aber eine indirekte Wirkung auf            vornehmen können, die korruptem Ver-
 Zudem stellt der Bund seinen Mit­             weitere Kreise, sei es durch die Steue-         halten zugerechnet werden können.
 arbeitenden E-Learning Module zum             rung der bundesnahen Betriebe, sei              Weil es den Täter*innen offensichtlich
 Thema Korruptionsprävention und               es durch eine Vorbildwirkung auf die            gelingt, ihre Vorgehensweisen über
 Whistle­blowing zur Verfügung.                Kantone, sei es durch den Einsatz für           längere Zeit aufrechtzuerhalten, kön-
                                               die Korruptionsbekämpfung auf inter-            nen auch Ausgabekompetenzen für
 Die Schweiz engagiert sich auf natio-         nationaler Ebene. Die Strategie be­             ­relativ kleine Beträge über die Zeit hin-
 naler und internationaler Ebene aktiv         findet sich in der Ämterkonsultation             weg einen lukrativen privaten Vorteil
 in der Korruptionsbekämpfung. Sie             (Stand Oktober 2020).                            generieren. Korruptionsanfälligkeit ist
                                                                                                deshalb nicht auf jene Personen in der

1 Es gilt zu beachten, dass die nachfolgenden Ausführungen auf Erkenntnissen aus Strafverfahren beruhen. Sie zeigen Konstellationen zwischen
  Vorgesetzten, Arbeitnehmer*innen und Vertragspartner*innen auf, die in Ermittlungen wiederholt als Faktoren, die korruptes Verhalten be­
  günstigen, festgestellt wurden. Diese Faktoren erhöhen das Korruptionsrisiko. Dies bedeutet nicht im Gegenzug, dass solche Konstellationen
  zwang­släufig zu korruptem Verhalten führen.

12                   SKP INFO 3 | 2020
KORRUPTION, AMTSMISSBRAUCH, WHISTLEBLOWING

Bundesverwaltung beschränkt, die in         krimineller Energie nicht zu überlisten     schlossenen Verfahren nur ein Teil der
Projekten involviert sind, in denen hohe    sind. Auch wenn in den beschriebenen        aus Präventionssicht relevanten Infor-
Volumina vergeben werden.                   Fällen zum Teil erhebliche Verfehlun-       mationen gewinnen lassen. So können
    Das Ausmass des erwirtschafteten        gen begangen wurden und die Lücken          aus abgeschlossenen Verfahren keine
privaten Vorteils und die aufgrund von      in den organisatorischen Rahmenbe-          Hinweise darauf abgeleitet werden, ob
Korruption entstandene Wettbewerbs-         dingungen, die diese ermöglichten, ge-      Korruptionsrisiken früher hätten er-
verzerrung müssen nicht in einem be-        schlossen werden konnten, muss da­      -   kannt werden können.
stimmten Verhältnis stehen. Auch die        von ausgegangen werden, dass Ausfüh-            Diese Erkenntnisse verweisen dar-
Annahme eines vergleichsweise kleinen       rende in einem Delegationsverhältnis        auf, dass auf allen Stufen der Verwal-
Vorteils kann zur Vergabe erheblicher       immer einen Wissensvorsprung haben,         tung Präventionsmassnahmen ergriffen
Beträge an eine Firma führen bzw.           den sie ausnützen können, um ihren          werden sollen. Dort wo hohe Korrup­
Amtsträger*innen in eine Position brin-     privaten Nutzen zu fördern.                 tionsrisiken vermutet werden oder be-
gen, in denen sie ihre Macht anderwei-          Korruption ist kein linearer Prozess,   reits festgestellt wurden, sollten diese
tig zum Vorteil einer Drittpartei einset-   der von einer Stufe zur nächsten führt      Massnahmen intensiver ausfallen. Eine
zen müssen. Je nach Motiv und persön-       und in dem es eine einigermassen klar       «one-size-fits-all»-Lösung für die Prä-
licher Disposition von Täter*innen muss     identifizierbare aktive (korrumpierende)    vention von Korruption scheint es an­
Gewinnmaximierung aus dem privaten          und eine passive (korrumpierte) Seite       gesichts der unterschiedlichen modi
Vorteil auch nicht zwingend das Haupt-      gibt. Das greift aus Präventionssicht zu    operandi nicht zu geben. Sensibilisie-
interesse korrupten Verhaltens sein.        kurz. In einigen Fällen scheint sich der    rungsmassnahmen und Mechanismen
    Es stellt sich die Frage, ob über-      Prozess der Schaffung privaten Nut-         zu Risikoabschätzungen sollten ent-
haupt organisatorische Rahmenbedin-         zens dynamischer abgespielt zu haben.       sprechend so weit wie möglich auf das
gungen geschaffen werden können,            Ausserdem lässt sich feststellen, dass      spezifische Arbeitsumfeld angepasst
welche auch mit einem hohen Mass an         sich aus Daten und Wissen aus abge-         werden.

Korruptionsbekämpfung                                                                   Das kann einerseits kleine Geschenke
                                                                                        betreffen, die an Amtsträger (Zoll- und

durch das SECO
                                                                                        Verwaltungsbeamte, Polizisten etc.) ver­
                                                                                        geben werden, es kann sich aber auch
                                                                                        um bedeutende Geldsummen handeln,
                                                                                        die skrupellose Machthaber zu Unrecht
Im Kampf gegen die Korruption gehört die Schweiz                                        annehmen. Mehrere gross angelegte

international zu den Spitzenreitern. Als aktives                                        internationale Korruptionsfälle haben
                                                                                        hierzulande Schlagzeilen gemacht: der
Mitglied einer interdepartementalen Arbeits­                                            malaysische Staatsfonds 1MDB, die
gruppe sensibilisiert das Staatssekretariat für
Wirtschaft SECO kleine und mittlere Schweizer                                            Autorin/Autor
Unternehmen (KMU) für Gefahren und Praktiken                                             Simone Lerch
im Zusammenhang mit Korruption – vor allem                                                Risk and Compliance
                                                                                          Manager, Staats­
auf ausländischen Märkten. Ein Überblick.                                                 sekretariat für
                                                                                         ­Wirtschaft SECO
                                                                                                                              zvg

Es gibt keine allgemein anerkannte          ­ eamtin oder einer Person im privaten
                                            B
                                                                                         Olivier Bovet
­Definition von Korruption. Laut Trans-     Sektor für eine pflichtwidrige oder in
                                                                                          Senior Advisor,
 parency International ist Korruption       ihrem Ermessen stehende Handlung/             Staats­sekretariat für
 der Missbrauch von Macht zum priva-        Unterlassung versprochen oder von            ­Wirtschaft SECO
 ten Vorteil. Das Schweizerische Straf­     ihr gefordert oder angenommen wird.
 gesetzbuch (Art. 322 ter ff.) definiert    Diese Definition umfasst private und
                                            ­
 Korruption als einen nicht gebühren-
 ­                                          öffentliche sowie auch aktive und pas-
                                                                                                                              zvg

 den Vorteil, der einem Beamten/einer       sive Korruption.

                                                                                        SKP INFO 3 | 2020                    13
KORRUPTION, AMTSMISSBRAUCH, WHISTLEBLOWING

Firma Siemens oder der brasilianische
Konzern Odebrecht («Fall Petrobras»)          Wie das SECO mit seinen Projekten zur Korruptions­
sind nur einige Beispiele.                    bekämpfung beiträgt – zwei Projektbeispiele:
    Die Folgen von Korruption sind viel-
fältig und betreffen die Gesellschaft als     Stärkung von subnationalen Finanz-          Anti-Korruptions-Wettbewerb des
Ganzes: Unternehmen sehen sich mit            verwaltungen in Peru, Projektbudget         Internationalen Währungsfonds
unlauterem Wettbewerb konfrontiert,           (2015–2023): 12 Millionen USD               (IWF), Projektbudget (2019–2020):
und Regierungen beklagen teuer be-            Das Hauptziel dieses Projekts besteht       500 000 USD
zahlte Investitionen sowie die manipu-        darin, die Verwaltung der öffentlichen      Mit diesem Projekt werden innovative
lierte Zuweisung von öffentlichen Mit-        Finanzen auf regionaler und lokaler         technische Lösungen zur Bekämpfung
teln. Darunter leiden Menschen, indem         Ebene in Peru zu verbessern und             der Korruption in öffentlichen Verwal-
sie immer höhere Preise für grundle-          öffentliche Ressourcen strategischer
                                              ­                                           tungen unterstützt. Beim Wettbewerb
gende Dienstleistungen wie Wasser-,           zuzuweisen. Konkret verfolgt das Pro-       des IWF konnten Ideen zur Förderung
Gesundheits- und Bildungsversorgung           jekt folgende Ziele:                        von Transparenz, guter Regierungs-
bezahlen. Korruption ist weit verbreitet:     • Ausbau der internen Kontrolle, Trans­­    führung und Korruptionsbekämpfung
Schätzungen zufolge belaufen sich die           parenz und Rechenschaftspflicht in        im öffentlichen Sektor eingereicht
durch Korruption verursachten Verluste          allen Phasen des Haushaltszyklus.         werden. Von den 120 eingegangenen
weltweit auf 10 Milliarden Dollar pro Tag.      Dazu gehören Beschaffung, Cash-­          Vorschlägen wurden acht ausgewählt,
                                                Management und Aufsicht.                  die mit Support des IWF weiterent­
Gibt es Korruption in                         • Stärkung der staatsanwaltschaft­          wickelt wurden. Sie betreffen u.a.
der Schweiz?                                    lichen Praxis zur Untersuchung von        Blockchain-­ Lösungen zur Verbesse-
Die Schweiz gehört zu den Spitzenrei-           Korruptionsfällen und zur Rückfor-        rung der Finanz­planung und -prognose,
tern im Kampf gegen die Korruption; im          derung unrechtmässig erworbener           Risikoanalysen basierend auf Kreuz-
Corruption Perception Index von Trans-          Vermögenswerte. Im Rahmen des             vergleichen von verschiedenen Daten
parency International belegt sie stets          Projekts wurden eine Einheit zur          (öffentliche Beschaffungen, Besitzver-
einen der ersten Plätze. Dennoch ist            Einziehung von Vermögenswerten            hältnisse bei Unternehmen, Parteien-
auch sie von der Problematik betroffen.         aufgebaut, 500 Justizmitarbeitende        finanzierung, Offenlegung von Finan-
Die enge Verflechtung von Wirtschaft            für die Untersuchung von Korrup­          zen), Verhaltensforschungen durch
und Politik ist eine Herausforderung,           tionsfällen ausgebildet und Ver­          Szenario-Spiele und Online-Daten­
ebenso die dezentrale Verwaltung, da            mögenswerte in der Höhe von mehr          banken von Gesetzestexten.
Tausende von gewählten Gemeindever-             als 40 Millionen US-Dollar aus dem
tretern jedes Jahr öffentliche Mittel           Ausland zurückerlangt.
vergeben.
    Die Schweiz beheimatet mehrere
besonders korruptionsanfällige Wirt-         behörden zusammen und stimmt ihre            SECO im Rahmen der wichtigsten Über­
schaftssektoren wie die Pharmaindu­          Strategie und Kommunikation regel-           einkommen sowie durch ihre Aktivi­
strie, internationale Sportverbände und      mässig mit den Kantonen, der Wirt-           täten im Bereich der Entwicklungszu-
den Rohstoffhandel. Der internationale       schaft und der Zivilgesellschaft ab.         sammenarbeit gegen Korruption ein.
Finanzplatz wurde zudem wiederholt              Das SECO ist aktives Mitglied dieser
für Korruptionsgelder missbraucht. Dies      Arbeitsgruppe. Sein Hauptauftrag be-         Anti-Korruptionskonventionen
hat dazu geführt, dass die Schweiz bei       steht darin, kleine und mittlere Schwei-     Die Schweiz ist aktives Mitglied von drei
der Rückgabe unrechtmässig erworbe-          zer Unternehmen (KMU) für Gefahren           internationalen Konventionen zur Kor-
ner Vermögenswerte international eine        und Praktiken im Zusammenhang mit            ruptionsbekämpfung:
Vorreiterrolle eingenommen hat.              Korruption – vor allem auf ausländi-         • Das OECD-Übereinkommen über die
                                             schen Märkten – zu sensibilisieren. Die        Bekämpfung der Bestechung aus-
Was macht das SECO gegen                     entsprechenden Instrumente werden              ländischer Amtsträger im interna­
Korruption?                                  auf der Webseite des SECO detailliert          tionalen Geschäftsverkehr krimina-
In der Schweiz sind die politischen und      dargestellt, und den Unternehmen wird          lisiert die internationale Bestechung
strafrechtlichen Behörden sowohl auf         konkrete Unterstützung angeboten1.             in den 44 Mitgliedsstaaten (alle OECD-­
kantonaler als auch auf Bundesebene          Auf internationaler Ebene setzt sich das       Staaten sowie 8 weitere Länder).
im Kampf gegen Korruption aktiv.
Eine interdepartementale Arbeits­            1 www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft & Wirtschaftliche Zusammenarbeit > Wirtschafts­
gruppe führt die betroffenen Bundes-           beziehungen > Korruptionsbekämpfung

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