Validierung informell und non-formal erworbener beruflicher Handlungskompetenz in der Altenpflege - HeurekaNet
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HeurekaNet - Freies Institut für Bildung, Forschung und Innovation e. V. „Ich habe ja nichts in der Hand. Ich weiß zwar, was ich kann und was ich jeden Tag leiste. Aber ich möchte auch, dass es irgendwo steht.” * Validierung informell und non-formal erworbener beruflicher Handlungskompetenz in der Altenpflege Eine Handreichung für Leitungskräfte von Ausbildungsstätten für Altenpflegeberufe Marcus Flachmeyer Andreas Schulte-Hemming Reihe: Handreichungen
HeurekaNet – Freies Institut für Bildung, Forschung und Innovation e.V. Marcus Flachmeyer Andreas Schulte-Hemming „Ich habe ja nichts in der Hand. Ich weiß zwar, was ich kann und was ich jeden Tag leiste. Aber ich möchte es auch, dass es irgendwo steht.”* Validierung informell und non-formal erworbener beruflicher Handlungskompetenz in der Altenpflege Eine Handreichung für Leitungskräfte von Ausbildungsstätten für Altenpflegeberufe Reihe: Handreichungen 3
Schriftenreihe: Handreichungen Herausgegeben von: HeurekaNet – Freies Institut für Bildung, Forschung und Innovation e.V. Windthorststr. 32, 48143 Münster/Deutschland http://www.heurekanet.de Flachmeyer, M. & Schulte-Hemming, A. (Dezember 2018). „Ich habe ja nichts in der Hand. Ich weiß zwar, was ich kann und was ich jeden Tag leiste. Aber ich möchte es auch, dass es irgendwo steht.” Validierung informell und non-formal erworbener beruflicher Handlungskompetenz in der Altenpflege. Eine Handreichung für Leitungskräfte von Ausbildungsstätten für Altenpfle- geberufe. (Schriftenreihe Handreichungen). Münster: HeurekaNet - Freies Institut für Bildung, Forschung und Innovation e.V. Titelfoto: Monkey Business 2/Shotshop.com Satz: Nina Eckes, Illustration & Design, www.nina-eckes.de Umschlaggestaltung: Nina Eckes, Illustration & Design, www.nina-eckes.de Münster, Dezember 2018 Dieses Werk ist unter einer Creative Commons Lizenz vom Typ Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0) zugänglich. Um eine Kopie dieser Lizenz einzusehen, konsultieren Sie http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Die Broschüre ist im Rahmen des BMBF-Projekts „KomBiA” (Förderkennzeichen 21IAWB013A) entstanden. Projektpartner: 4
Inhalt 1. Einleitung Seite 6 2. Im Fokus: Altenpflegekräfte ohne Abschluss als Seite 7 staatlich anerkannter Altenpfleger/ Altenpflegerin 3. Erwartbarer Nutzen des Validierungsverfahren Seite 7 4. Anforderungen an ein Validierungsverfahren (CEDEFOP 2016) Seite 8 5. Das Validierungsverfahren in der Altenpflege in der Übersicht Seite 10 6. Phase 1: Information Seite 12 7. Phase 2: Beratung Seite 14 8. Phase 3: Identifizierung und Dokumentation Seite 16 9. Phase 4: Individualisierte Lern- und Entwicklungsphase (ILEP) Seite 21 10. Phase 5: Bewertung Seite 24 11. Phase 6: Zertifizierung Seite 28 Literatur Seite 29 Verfasser Seite 30 5
1. Einleitung mit ihren nationalen Gegebenheiten und Besonderheiten und nach eigenem Ermessen — bis spätestens 2018” (2012) ein- Dass im Leben gelernt wird – dies bedarf eigentlich keiner zuführen, haben die Koalitionsparteien dies aufgegriffen: „Für besonderen Erwähnung. Gleichwohl wurde und wird das so- Menschen, die sogenannte informelle Kompetenzen erworben genannte informelle Lernen in den Bildungsinstitutionen und haben, die sie nicht durch Zertifikate belegen können, wollen Bildungssystemen negiert, kaum wahrgenommen oder wenig wir neue Verfahren entwickeln und erproben, die zu Trans- bis gar nicht genutzt. Das „Memorandum über Lebenslanges parenz und Anerkennung führen.” (Bundesregierung, 2013, Lernen” (Kommission, 2000) führte die heute den Bildungs- S. 32). fachleuten vertrauten Begriffe des formalen, non-formalen und informellen Lernen als Bestandteile des Lebenslangen Das Projekt KomBiA, eines der Forschungs- und Entwicklungs- Lernens ein und setzte die Anerkennung der im nicht-institu- projekte BMBF-Förderrichtlinie „Innovative Ansätze zukunfts- tionellen Kontext erworbenen Wissensbestände, Fähigkeiten orientierter beruflicher Weiterbildung”, die die Entwicklung und Fertigkeiten als Entwicklungsaufgabe für die Bildungssys- von konzeptionellen Ansätzen und Strategien für die Ge- teme auf die politische Agenda. In der Folge wurden auf euro- staltung eine zeitgemäße berufliche Weiterbildung verfolgt päischer Ebene Prinzipien (2003) und Leitlinien (2009, 2016) (BMBF, 2015), hat in den Jahren 2015 bis 2018 ein Validie- der Validierung formuliert und der Fortschritt der nationalen rungsverfahren in der Altenpflege entwickelt, das in dieser Bildungssysteme durch das Europäische Zentrum für Berufs- Handreichung vorgestellt wird. Beide Verfasser dieser Bro- bildung (Cedefop) fortlaufend dokumentiert. schüre waren in diesem Projekt tätig, mit dem sie auf ihre Erfahrungen in nationalen und internationalen Projekten zu Die Umsetzung in Deutschland lässt sich für eine Zeit von informellen Lernprozessen und zur Identifizierung, Bewertung zehn Jahren mindestens als verhalten bezeichnen, oder: und Anerkennung informell und non-formal erworbenen Kom- „Die Anerkennung non-formalen und informellen Lernens in petenzen aufbauen konnten. Deutschland stellt sich anders dar als in den meisten euro- päischen und außereuropäischen OECD-Ländern” (Seidel, Die Broschüre geht zuerst auf die Zielgruppe des Validie- Bretschneider, Kimmich, Neß & Noerres, 2008, S. 9). Die rungsverfahrens ein und will so die Bedeutung dieser im Situation war geprägt durch eine Vielzahl von Initiativen und Professionalisierungsdiskurs der Pflege vernachlässigten Be- Verfahrens- und Instrumentenentwicklungen in Form von schäftigtengruppe in quantitativer und qualitativer Hinsicht Bildungspässen, Kompetenzbilanzen, Kompetenznachweisen hervorheben. Es schließt sich eine kurze Darstellung des er- zur Identifizierung und Bewertung non-formal und informell wartbaren Nutzens eines Validierungsverfahrens in der Alten- erworbener Kompetenzen im Kontext von Beruf und bürger- pflege an, bevor auf die grundsätzlichen Anforderungen an schaftlichem Engagement (vgl. Flachmeyer, Harhues, Honau- ein Validierunsgverfahren eingegangen wird, so wie sie vom er, Schulte Hemming, 2010; Flachmeyer & Schulte Hemming, Europäischen Zentrum für Berufsbildung formuliert wurden. 2013), die sich aber unterhalb der ordnungspolitischen Ebene bewegten. Den Kern der Broschüre bildet eine detaillierte Darstellung des Validierungsverfahrens in der Altenpflege. Uns ist es ein An- Erst nach dem Beschluss des Rates der Europäischen Union liegen, Strukturen und Prozesse eines Validierungsverfahrens (2012) und dem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien im so konkret und fassbar zu machen, das ein solches Verfahren 18. Bundestag (Bundesregierung, 2013) ist eine ordnungs- die Aura des Besonderen verliert und in der operativen Um- politische Perspektive greifbar. Nachdem der Rat die Emp- setzung nachvollziehbar ist. Validierung ist kein Hexenwerk … fehlung erlassen hatte, „Regelungen für die Validierung des und das hier vorgestellte Verfahren ist geeignet, die Quali- nicht-formalen und des informellen Lernens — im Einklang tätsanforderungen in der Altenpflege zu befriedigen und für 6
eine bestimmte Gruppe berufserfahrener Pflegekräfte einen Von den 670.195 Beschäftigten, die Ende des Jahres 2015 in alternativen Weg zum staatlich anerkannten Berufsabschluss erster Linie in der Pflege arbeiteten, verfügten 49,3 % über „Altenpfleger/Altenpflegerin” zu eröffnen. einen Berufsabschluss entweder als Altenpfleger/-in (ambu- lant: 22,0 % bzw. stationär: 34,2 %) , Gesundheits- und Kran- kenpfleger/-in (ambulant: 23,1 % bzw. stationär: 10,2 %) 2. Im Fokus: Altenpflegekräfte ohne Ab- (16,7 %) oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in schluss als staatlich anerkannter Alten- (ambulant: 2,3 % bzw. stationär: 0,6 %) (Statistisches Bun- pfleger/ Altenpflegerin desamt 2017, Schroeder, 2017). 50,7 % der Beschäftigten in der Pflege (339.789 Beschäftigte) haben also andere Berufs- Die Arbeitskräftestruktur in der Altenpflege wurde in den abschlüsse oder keinen Berufsabschluss und gelten nicht als letzten Jahren besonders in Prognosen zur Entwicklung des Pflegefachkräfte. zukünftigen Personalbedarfs thematisiert. Deren z.T. sehr Diese Zahlen werden ungefähr von anderen Untersuchun- unterschiedliche Einschätzungen waren Gegenstand der Dis- gen gestützt. So ermittelt eine Studie des Instituts für Arbeits- kussion, wobei nach Simon (2012) diese Differenzen auch markt- und Berufsforschung einen Hilfskräfteanteil von 45,2 % dadurch begründet sind, dass es an einer fundierten und für die Altenpflege, im Vergleich zu 10,7 % für das gesamten differenzierten Datengrundlage mangelt. Für den Bereich Gesundheitswesen (Bogai, Carstensen, Seibert et al., 2015). des Arbeitsmarktes der Altenpflege scheint die verlässlichste Datenquelle in der Pflegestatistik des Statistischen Bundes- Zusammenfassend: Die Altenpflege in stationären Einrichtun- amtes zu liegen (Schroeder, 2017). Sie erhebt auf gesetzlicher gen und ambulanten Diensten ist ganz überwiegend weiblich Grundlage Daten über alle Einrichtungen, die Leistungen im und wird mehrheitlich in Teilzeit geleistet. Rund die Hälfte der Rahmen der Pflegeversicherung erbringen. Pflegekräfte hat keinen Abschluss als staatlich anerkannter Altenpfleger/ Altenpflegerin (bzw. Gesundheits- und Kranken- Diese Pflegestatistik weist die Anzahl aller Beschäftigten auf pfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in), da- dem Arbeitsmarkt der Altenpflege für Ende des Jahres 2015 bei sprechen wir von über 300 Tsd. Beschäftigten in Deutsch- mit 1.086.758 Personen aus (Statistisches Bundesamt 2017), land. von denen eine deutliche Mehrheit weiblich (85,3 %) und teil- zeitbeschäftigt (65,4 %) ist (Statistisches Bundesamt, 2017; Schroeder, 2017). 3. Erwartbarer Nutzen des Validierungs- verfahrens Die Gesamtzahl der Beschäftigten verteilt sich 2017 zu 32,8 % auf ambulante Dienste und zu 67,2 % auf stationäre Einrich- Ein Nutzen des Validierungsverfahrens in der Altenpflege ist tungen (Statistisches Bundesamt, 2017; Schroeder, 2017). auf Mikro-, Meso- und Makroebene zu erwarten. Sowohl der Frauenanteil (86,9 % zu 84,9 %) als auch die Teil- Auf der Mikroebene ist anzunehmen, dass mit der Verände- zeit- (69,4 % zu 63,3 %) und die Fachkräftequote (47,3 % rung der betrieblichen Position und mit der Übernahme einer zu 30,7 %) sind im ambulanten Bereich höher. (Statistisches neuen Berufsrolle die Arbeitszufriedenheit der nun staatlich Bundesamt, 2017; Schroeder, 2017). Bei der Bewertung die- anerkannten Altenpflegefachkraft steigt. Hackmann (2009) ser Angabe zur Fachkräftequote ist allerdings zu berücksichti- konnte zeigen, dass die betriebliche Verweildauer bei aus- gen, die Grundmenge, die Gesamtzahl der Beschäftigten also, gebildeten Altenpflegefachkräften mit 12,7 Jahren deutlich vor allem im stationären Bereich etliche Beschäftigte beinhal- länger ist als bei Hilfskräften mit 7,9 Jahren. Zugleich dürfte tet, die nicht unmittelbar in der Pflege, sondern z.B. in der die Option steigen, die bei weniger qualifizierten Pflegekräften Wäscherei oder in der Küche tätig sind. häufiger anzutreffende marginale Teilzeitzeitbeschäftigung zu 7
verändern und die Lebensgrundlage damit zu verbessern (vgl. Auf diesem Hintergrund hat das Europäische Zentrum für die Theobald, Szebehely & Preuß, 2013). Vermutlich wirkt sich Förderung der Berufsbildung (Cedefop) einen europaweiten allein schon die Teilnahme am Validierungsverfahren positiv Überarbeitungsprozess der „Leitlinien für die Validierung nicht auf die Pflegekraft aus. Triebel (2005) konnte für die Teil- formalen und informellen Lernens” aus dem Jahr 2013 an- nahme an einer Kompetenzbilanz positive Auswirkungen auf gesteuert, dessen Ergebnisse 2016 vorgelegt wurden. Die ak- das Selbstkonzept eigener Fähigkeiten/Selbstkenntnis, Proak- tuellen Leitlinien treffen grundlegende Aussagen zur „Philoso- tivität, Internale Kontrollüberzeugungen und Selbstwirksam- phie” der Validierung, beschreiben Phasen und Instrumente, keitsüberzeugungen nachweisen. zeigen mögliche Validierungskontexte auf und gehen auf not- wendige Voraussetzungen für die Entwicklung und Einführung Auf der Makroebene werden der Betrieb und das Team durch einer Validierung ein. (Europäische Zentrum für die Förderung den Zuwachs durch eine anerkannte Altenpflegefachkraft in der Berufsbildung, 2016). ihrer Professionalität gestärkt. Angesichts des Mangels an examinierten Altenpflegerinnen und Altenpflegern bedeutet der Zuwachs zugleich eine Entspannung der Personalsituation Allgemeine Grundsätze und sichert unter Umständen einen ordentlichen Betrieb. „Das Individuum steht im Mittelpunkt” – dieser bereits im Auf Makrobene trägt das Validierungsverfahren zu einer Ent- Jahr 2004 in den „Principles” formulierte Grundsatz (European spannung auf dem Fachkräftearbeitsmarkt bei, sobald das Commission, 2004) normiert auch die Leitlinien aus dem Jahr Verfahren Eingang in den Arbeitsmarkt gefunden und sich 2016 (Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbil- etabliert hat. Die Bundesagentur stellt in ihren Arbeitsmarkt- dung, 2016, S. 22-24). Das Validierungsverfahren muss dem- berichten Pflege regelmäßig einen Mangel an Pflegefachkräf- nach den Interessen des Individuum dienen und ist in jeder ten fest, während es bei der Besetzung von Hilfstätigkeiten in Phase des Verfahrens freiwillig. Zur Stärkung der beruflichen der Pflege keine Engpässe gibt. Insofern ist der Zuwachs an oder gesellschaftlichen Handlungskompetenz zeigt ein Vali- examinierten Altenpflegekräften auch zu Lasten der Hilfskräf- dierungsverfahren ihm selbst (und auch anderen) auf, über te auf dem Arbeitsmarkt positiv einzuordnen. welche Kompetenzen es verfügt. Wenn gewünscht, kann das Verfahren zu einer beruflichen Teilqualifikation oder Qualifika- tion führen. In jedem Fall ist das Individuum bestimmend für 4. Anforderungen an ein Validierungs- das Verfahren und entscheidet, welche Daten mit wem geteilt verfahren (CEDEFOP 2016) werden und welche nicht. Eine externe Begleitung soll das Individuum darin stärken, diese Verantwortung zu überneh- In der Empfehlung des Rates zur Validierung non-formal und men. Der Validierungsprozess, das Validierungsverfahren und informell erworbener Lernergebnisse (Rat 2012) wird nicht nur die Kriterien der Validierung müssen fair und transparent sein. die Bedeutung der Sichtbarkeit der Lernprozesse und Lern- ergebnisse außerhalb formaler Bildungseinrichtungen betont, Bei der Gestaltung oder Entwicklung eines Validierungssys- sondern auch die Bedeutung eines EU-weit abgestimmten tems sind die Stakeholder, also verschiedene Interessengrup- Regelwerks der Validierung. Ziel der Empfehlung ist die Zu- pen wie Sozialpartner, Organisationen des Berufsbildungssys- sammenarbeit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, tems, Berufsverbände u.a. zu beteiligen. Es sind die legitimen um bis 2018 nationale Regelungen für die Validierung einzu- Interessen der Zielgruppe wie auch der Stakeholder zu achten führen, die es allen Bürgern ermöglichen, ihre nicht-formalen und es ist für eine ausgewogene Beteiligung zu sorgen. und informellen Lernerfahrungen ermitteln, dokumentieren, sowie auf Wunsch bewerten und zertifizieren zu lassen. 8
Phasen und Instrumente Validierungskontexte Die Leitlinien sehen mit Bezug auf die Empfehlungen des Ra- Die Leitlinien führen zu vier Validierungskontexten aus tes (2012) vier Phasen vor: Identifizierung, Dokumentierung, (S. 46-58): Bewertung und Zertifizierung. Die Gewichtung und Kombina- tion der einzelnen Phasen hängt vom Kontext und von der • Validierung in Bildung und Berufsbildung inkl. Validierung Zielstellung ab, hier lassen die Leitlinien ausdrücklich Spiel- und offene Bildungsressourcen raum und verdeutlichen das hinsichtlich einer Validierung in der Freiwilligenarbeit und im Hinblick auf Beruf, Arbeitsmarkt • Validierung in Unternehmen oder Bildungsweg. (S. 16). Auch hinsichtlich Instrumentie- rung des Validierungsverfahrens eröffnen die Leitlinien ein • Überprüfung von Fähigkeiten durch Kompetenzbilanzen breites Spektrum von Möglichkeiten, aus denen unter Maß- (skills audits) und Arbeitsmarkt gabe bestimmter Anforderungen ein Set von Instrumenten zusammengestellt werden muss. Die Leitlinien unterscheiden • Validierung im Freiwilligensektor. dabei Instrumente zur Gewinnung von Nachweisen wie Tests und Prüfungen, gesprächsbasierte Methoden, Beobachtung, In dieser Aufzählung wird der Validierung im Unternehmen Simulation u.a.m. und Instrumente zur Präsentation von ein deutlicher Platz eingeräumt. Die Leitlinien sehen hier eine Nachweisen wie Lebenslauf, individuelle Beschreibungen der wachsende Bedeutung und nennen als Vorteile: Kompetenzen, Berichte Dritter u.a.m. Bei der Auswahl und Zusammenstellung sind folgende Kriterien zu berücksichtigen: • „Die Motivation und das Interesse des Mitarbeiters/Lernen- den an den am Arbeitsplatz eingesetzten Methoden erhöht „(a) Validität: Das Instrument muss messen, was es messen sich. soll; • Der Zeitaufwand für den Erwerb einer Qualifikation ver- (b) Reliabilität: der Grad, in dem jedes Mal, wenn ein Kandidat ringert sich und damit auch Fehlzeiten am Arbeitsplatz. unter denselben Bedingungen bewertet wird, identische Er- gebnisse erzielt werden; • Durch den Reflexionsprozess über die am Arbeitsplatz eingesetzten Methoden werden Mitarbeiter/Lernende auf (c) Fairness: der Grad, in dem eine Bewertungsentscheidung neue Ideen gebracht und Entwicklungen angestoßen. frei von Verzerrungen ist (Kontextabhängigkeit, Kultur- und Bewerterabhängigkeit); • Der Verbleib der Mitarbeiter im Unternehmen wird ge- fördert, Personalbeschaffungs- und Weiterbildungskosten (d) kognitive Bandbreite: Ermöglicht das Instrument dem Be- verringern sich.” (S. 51) werter, die Breite und Tiefe des Lernens des Kandidaten zu beurteilen? Die Leitlinien gehen auch auf die Voraussetzungen für die Ent- wicklung und Einführung der Validierung ein. Dabei führen sie (e) Zweckdienlichkeit der Beurteilung: Es muss sichergestellt zu folgenden Aspekten aus: sein, dass der Zweck des Bewertungsinstruments seinem vor- gesehenen Verwendungszweck entspricht.” (S. 60). • Information, Beratung und Orientierung (3.1) • Koordinierung der Akteure (3.2) 9
• Verbindungen zu nationalen Qualifikationssystemen und • es definiert Verfahrensweisen und Instrumente sorgt so -rahmen (3.3) für die Sicherung von Struktur- und Prozessqualität; • Standards und Lernergebnisse (3.4) • es arbeitet multiperspektivisch mit Selbst- und Fremdein- schätzungen, gewinnt die Daten biografisch und situativ, • Qualitätssicherung (3.5) indirekt und direkt; • Berufliche Kompetenzen von Fachkräften (3.6) • es stellt die vorhandenen Kompetenzen erwachsenenge- recht und berücksichtigt so die besondere Kompetenzsitu- Diese Ausführungen spiegeln wider, dass die Validierung kein ation auch älterer Pflegekräfte; „Selbstläufer” ist. Sowohl in Hinblick auf das Individuum, das möglicherweise ein Validierungsverfahren durchläuft, als auch • es greift die vier in den europäischen Leitlinien vorgesehe- auf die Implementierung und Verankerung eines Validierungs- nen Phasen der Identifizierung, Dokumentierung, Bewer- systems werden erhebliche Vorarbeiten und begleitende Leis- tung und Zertifizierung auf, schiebt vor diese Phasen einen tungen für erforderlich gehalten. Dazu zählt auch der Aufbau, intensiven Vorlauf mit Information und Beratung und baut die Sicherung und die Entwicklung von Struktur- und Prozess- die Möglichkeit einer individualisierten Lern- und Entwick- qualität. lungsphase ein; • es bietet mit der individualisierten Lern- und Entwicklungs- 5. Das Validierungsverfahren in der Alten- phase eine integrierte Option des begleiteten beruflichen pflege in der Übersicht Lernens, die den Bedürfnissen der Zielgruppe in besonde- rer Weise gerecht wird und modulare Elemente mit Prä- Merkmale des Validierungsverfahrens senzlernens in der Ausbildungsstätte, mit betrieblichen Lernaufgaben sowie mit E-Learning und Blended learning Das im Rahmen des KomBiA-Projekts entstandene Validie- enthält. rungsverfahren basiert auf den in einer Feldstudie deutlich gewordenen Anforderungen von Altenpflegekräfte, Führungs- Das Validierungsverfahren in der Altenpflege ist damit eine kräfte, Ausbildungsstättenleiterinnen sowie Vertreter/-innen branchen- und zielgruppenspezifische Lösung, die als Perso- von Sozialpartnern und Berufsverbänden. Es zeichnet sich im nalentwicklungsmaßnahme angelegt ist, die die Validierung wesentlichen durch folgende Merkmale aus: und Lernen integriert. Wir gehen davon aus, dass ein ”reines” Validierungsverfahren für die Zielgruppe der berufserfahrenen • Das Validierungsverfahren berücksichtigt die Standards Beschäftigten in der Altenpflege wenig geeignet ist. Inter- der europäischen Leitlinien zu Kompetenzvalidierung (Eu- views mit berufserfahrenen Pflegekräften zeigten, dass sie in ropäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, ihrer Selbstwahrnehmung ambivalent sind. Zum einen können 2016) und dort insbesondere den Grundsatz „Das Indivi- sie ganz überwiegend den Stellenwert ihrer Erfahrung für die duum steht an erster Stelle”; Pflege älterer Menschen richtig einschätzen, zum anderen ist der staatlich anerkannte Berufsabschluss aber so stark an die • es bewertet die zu validierenden Kompetenzen bezogen reguläre Ausbildung und die entsprechenden Institutionen ge- auf ein Berufs- und Qualifikationsprofil, konkret dem des/ bunden, dass eine Anerkennung ihrer informell erworbenen der staatlich anerkannten Altenpflegers/-in (DQR Niveau- Kompetenzen losgelöst von den mit der Ausbildung betrauten stufe 4); Institutionen sie eher verunsichern und die Gleichwertigkeit in 10
ihrer und auch vermutlich in der Wahrnehmung ihrer Kollegin- tenpflegeseminare haben sowohl eine Beratungs-/ Bildungs- nen und Kollegen nicht gegeben wäre. Ein für diese Zielgrup- funktion als auch eine Prüfungsfunktion, so wie sie auch in pe und Branche geeignetes Validierungsverfahren kann dies der regulären Ausbildung eine Ausbildungsfunktion und eine nicht ignorieren. Erfolgversprechend scheint uns ein Modell zu Prüfungsfunktion haben. Die Beratung ist Prozessbegleitung sein, dass Validierung und Lernen in einer Personalentwick- und – in der Phase des individuellen Lern- und Entwicklungs- lungsmaßnahme integriert und den Ausbildungsstätten eine programms – als Lernbegleitung angelegt. Die Prüffunktion tragende Rolle zuweist. beinhaltet die Durchführungsverantwortung für die Zusam- menstellung des Bewertungsausschusses und das Bewer- tungsverfahren. Das Bewertungsverfahren findet im Praxis- Verfahrensbeteiligte feld statt, also da, wo die kompetente Leistung erbracht wird. Sie erstreckt sich auf die berufliche Handlungskompetenz, die An dem Validierungsverfahren sind die (1) Pflegeeinrichtun- immer Aspekte von Wissen, Fertigkeiten, Haltung, Motivation gen/-diensten, die (2) Ausbildungsstätten und die für die u. a. m. enthält (Weinert, 2001). Insofern deckt sie das ab, Ausbildung zuständigen (3) Aufsichtsbehörden beteiligt, also was auch in der kompetenzorientierten Altenpflegeausbildung folglich die Stellen, die auch in die reguläre Ausbildung invol- und deren Prüfung immer noch mit den Begriffen von Theorie viert sind. Dies entspricht der Empfehlung, dass eine ”Aner- und Praxis künstlich getrennt wird. kennung informell erworbener Kompetenzen” am besten von den Institutionen vorgenommen werden solle, ”die auch für (3) Aufsichtsbehörde nach der jeweiligen Landesge- die Anerkennung formeller Kompetenzen zuständig sind und setzgebung: Die für die reguläre Altenpflegeausbildung zu- darin Erfahrungen besitzen.” (Weiß, 2014, S. 3). ständige Aufsichtsbehörde führt in diesem Modell auch die Aufsicht über das Validierungsverfahren. Sie ist Teil des Be- (1) Pflegeeinrichtungen/-dienste: Sie nehmen in dem wertungsausschusses und spricht die staatliche Anerkennung Validierungsverfahren in der Altenpflege eine herausragende aus. Damit erfüllt das Verfahren eine doppelte Funktion: Es Funktion ein, adressiert das Verfahren doch Menschen, die erfüllt sowohl die Standards des formalen Ausbildungssys- bereits seit Jahren im Beschäftigungssystem sind. Es liegt also tems und geht auf die Besonderheiten derer ein, die aufgrund nahe, die potentiellen Teilnehmerinnen und Teilnehmer am von Erfahrungen und sonstiger Lernleistungen altenpflegeri- Validierungsverfahren in den Pflegeeinrichtungen/-diensten sche Berufskompetenzen erworben haben. anzusprechen und sie dort zu gewinnen. Mehr noch: Ohne die aktive Mitwirkung von Pflegeeinrichtungen/-diensten wird die Zielgruppe auf absehbare Zeit nicht für ein Validierungsver- Phasen des Validierungsverfahrens fahren gewonnen werden können. Die aktive Rolle erstreckt sich über nahezu das ganze Validierungsverfahren, beginnend Das von uns entwickelte Validierungsverfahren in der Alten- mit einer ersten Ansprache potentieller Kandidaten/-innen pflege gliedert sich in sechs Phasen, wobei die Phase 4, die und dem dann folgenden strukturierten Informationsgespräch der individualisierten Lern- und Entwicklungsaufgaben, ab- in der Pflegeeinrichtung bzw. dem Pflegedienst über die Un- hängig vom Ergebnis der Phase 3 der Identifizierung und Do- terstützung der Teilnehmer/in im Rahmen einer Personalent- kumentation durchlaufen wird. wicklungsmaßnahme bis hin zur Mitwirkung an dem finalen Bewertungsschritt, der kompetenzbasiert in der Einrichtung In den folgenden Kapiteln werden die Phasen hinsichtlich absolviert wird und der zu einem anerkannten Zertifikat ihrer Ziele, Beteiligten, Prozeduren, Instrumente und Ergeb- führen soll. nisse detailliert im Sinne einer Handreichung beschrieben. (2) Ausbildungsstätten: Die Altenpflegeschulen oder Al- 11
6. Phase 1: Information Ziele der Informationsphase Altenpflegeeinrichtungen bzw. -dienste als Schlüssel In dieser ersten Phase des Validierungsverfahrens geht es da- zur Zielgruppenansprache rum, berufserfahrene Altenpflegekräfte ohne anerkannten Be- rufsabschluss als Altenpflegerin bzw. Altenpfleger persönlich Potentielle Teilnehmerinnen und Teilnehmer für das Validie- zum Validierungsverfahren zu informieren, das Vorliegen der rungsverfahren da ansprechen, wo sie bereits beruflich tätig Teilnahmevoraussetzungen abzuklären und eine individuelle sind – das ist unser Ansatz. Insofern spielen die Altenpflegeein- Auseinandersetzung der Altenpflegekraft mit ihrer möglichen richtungen bzw. -dienste die zentrale Rolle in der ersten Phase Teilnahme am Validierungsverfahren anzustoßen. des Validierungsverfahrens in der Altenpflege, der Phase der Information. In den Altenpflegeeinrichtungen bzw. -dienste liegt die Kompetenz, Informationen zu dem im Moment ja Informationsmaterial nutzen weitgehend unbekannten Verfahren an diejenigen Beschäf- tigten zu bringen, die für die Teilnahme geeignet erscheinen. Für die Ansprache und Erstinformation der potentiellen Teil- Die Führungskräfte, seien es die Pflegedienstleitungen oder nehmer/-innen stehen in einem Modellprojektkontext einige Wohnbereichsleitungen, kennen ihre Mitarbeiterinnen und Informationsmittel und -medien zur Verfügung, und zwar ein Mitarbeiter, und zwar hinsichtlich ihrer altenpflegerischen Be- Flyer, ein Informations-Clip und eine Projekt-Website. rufskompetenz, sie kennen sie aber häufig auch hinsichtlich Der Flyer kann in einem Modellprojektkontext als Druck bezo- ihrer sozialen Lebenslage und Ressourcen und ihrer berufsbe- gen und auch von der Projekt-Website heruntergeladen wer- zogenen Motivation. Sie sind also strukturell die kompetente den. Er adressiert in Sprache und Inhalt die Beschäftigten, die Instanz, um Beschäftigte gezielt zu informieren. Aus Inter- über profunde Berufserfahrung in der Altenpflege, aber über views mit Beschäftigten aus der Zielgruppe wissen wir zudem, keinen Abschluss als Pflegefachkraft verfügen. Er soll neugie- dass die direkte und gezielte Ansprache durch die Führungs- rig machen und einige Basisinformationen geben. Der Flyer kraft als wertschätzend und motivierend erlebt wird. kann per E-Mail verschickt, auf der eigenen Website zur Ver- fügung gestellt oder als Druck weitergegeben werden. Mit dem Validierungsverfahren steht den Altenpflegeeinrich- tungen bzw. -dienste ein besonderes Instrument der Perso- Der Clip zum Validierungsverfahren in der Altenpflege ist als nalentwicklung zur Verfügung, das bei Vorliegen entsprechen- Informations-Clip aufgebaut und gibt in wenigen Minuten die der Rahmenbedingungen und entsprechender Kompetenzen wesentlichen Informationen zu Zugangsvoraussetzungen, Ab- zum anerkannten Berufsabschluss als Altenpfleger/-in führt lauf und Benefit des Validierungsverfahrens. Er lässt sich gut und so die teilnehmende Altenpflegekraft zur Wahrnehmung zusammen mit der potentiellen Teilnehmerin oder Teilnehmer höherwertiger Aufgaben und zur Einnahme einer höheren be- anschauen, im Einzelgespräch oder auch in der kleinen Grup- trieblichen Position berechtigt. Dies ist angesichts der qualifi- pe, um dann anschließend auf Informationsfragen einzuge- katorischen Ausstattung vieler Altenpflegeeinrichtungen bzw. hen und das Interesse abzuklären. -dienste und mit Blick auf die langfristige Bindung leistungs- fähiger Altenpflegekräfte ein starkes Motiv, die Initiative zu Die Projektwebsite wird vor allem wichtig, wenn es um den ergreifen und gezielt das Gespräch mit geeigneten Altenpfle- Kontext des Validierungsverfahrens geht. Für die Ansprache gekräften zu suchen. der Mitarbeiter/-innen eignen sich gut einige für die Zielgrup- pe typischen Berufsverläufe, die dort aufbereitet sind. 12
Prozessbegleitende Beratung und Unterstützung der Kandidatinnen und Kandidaten Anerkennung Phase 1: Phase 2: Phase 3: Phase 5: Phase 6: Information Eingangsberatung Identifizierung Bewertung Zertifizierung und Dokumen- tation Phase 4: Lern- und Entwicklungsaufgaben Qualitätssicherung und Orientierung an den Anforderungen des Altenpflegeexamens als Validierungsstandard Abbildung 5: Modell des KomBiA Validierungsverfahrens für die Altenpflege Erste Abklärung der Zugangsvoraussetzungen und mit einer ein- oder zweijährigen Ausbildung in der Pflege, Ressourcen angelernte Kräften mit fachfremder Ausbildung, Pflegekräfte mit einem in der Vergangenheit nicht anerkannten ausländi- Das Validierungsverfahren richtet sich an berufserfahrene schen Berufsabschluss oder auch Menschen, die aus welchen Pflegekräfte, die in verschiedenen Felder der Altenpflege Gründen auch immer überhaupt keine Berufsausbildung auf- kompetent sind, aber über keine staatliche Anerkennung als weisen. Altenpflegerin bzw. Altenpfleger verfügen. Anders als in vielen anderen Branchen arbeiten in der Altenpflege neben den über Um am Verfahren teilnehmen zu können, müssen folgende drei Jahre ausgebildeten Fachkräften eine Vielzahl von Men- Voraussetzungen erfüllt sein: schen, die nicht als Fachkräfte gelten. Dies sind Menschen 13
• Umfangreiche Berufserfahrung in der Alten-/Krankenpfle- Dieses Dokument hält insbesondere fest, ob sich im Infor- ge, die stundenmäßig insgesamt mindestens 4 ½ Jahren mationsgespräch die Zugangsvoraussetzungen individuell als Vollzeittätigkeit entspricht; erfüllt gezeigt haben und ob das Interesse, die Motivation, • Aktuelles Anstellungsverhältnis zu mindestens 50 % in die altenpflegerische Berufskompetenz und die unterstützen- einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung; den Ressourcen für die Teilnahme am Validierungsverfahren • Muttersprache Deutsch oder gute Deutschkenntnisse, soweit gegeben sind, dass eine vertiefende individuelle Be- mündlich und schriftlich (Mindestens Niveau B2 gemäß ratung sinnvoll ist. dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen). Ist dies der Fall, dient dieses von Arbeitnehmer/-in und Ar- Ob diese Voraussetzungen vorliegen, kann eine Führungskraft beitgeber gemeinsam unterzeichnete Dokument zugleich als in einer Praxiseinrichtungen vermutlich in etlichen Fällen in Gutschein für eine Beratung bei einer am Modellprojekt mit- etwa überblicken, ohne in die Personalakte zu schauen. In wirkenden Ausbildungsstätte. den für die Zielgruppe nicht untypischen Fällen der Berufs- tätigkeit mit Unterbrechungen oder/ und in unterschiedlichen Ist dies nicht der Fall, enthält das Dokument anderweitige Teilzeitmodellen hilft bei der Berechnung der Berufserfahrung Empfehlungen zur beruflichen Entwicklung. Dies kann zum ein Tool auf der Projekt-Website, das die Führungskraft auch Beispiel die Teilnahme an einer bestimmten beruflichen Fort- gut zusammen mit den potentiellen Teilnehmern im Informa- bildung sein, ein Wechsel in ein anderes Feld der Altenpflege tionsgespräch ausfüllen kann. oder der Einsatz in einem anderen Arbeitsbereich mit anderen Neben den Zugangsvoraussetzungen sind für eine mögliche Bewohner/-innen bzw. Kunden/-innen. Teilnahme am Validierungsverfahren auch „weiche” Faktoren zu berücksichtigen. Bereits das Informationsgespräch kann abklären, ob die Altenpflegekraft überhaupt Interesse und die 7. Phase 2: Beratung zeitlichen und sozialen Ressourcen für die Teilnahme am Vali- dierungsverfahren hat. Beratung durch die Ausbildungsstätten für Altenpfle- geberufe als Träger des Validierungsverfahrens Abschluss der Informationsphase mit Beratungsgut- Das obligatorische Beratungsgespräch zu einer evtl. Teil- schein bzw. Empfehlung zum weiteren Vorgehen. nahme am Validierungsverfahren in der Altenpflege setzt die Ausstellung eines Beratungsgutscheins durch eine am Modell- Das Informationsgespräch hat also zwei Teile: zum einen die projekt teilnehmende Praxiseinrichtung voraus. Der Gutschein Erstinformation zum Validierungsverfahren, zum anderen eine wird ausgestellt, wenn die formalen Anforderungen an eine erste Abklärung der individuellen ”harten” und ”weichen” Zu- Teilnahme erfüllt sind und der Arbeitgeber den Eindruck hat, gangsvoraussetzungen, beide Teile dem Ziel folgend, der Mit- dass das Interesse, die Motivation und die unterstützenden arbeiterin bzw. dem Mitarbeiter eine realistische Perspektive Ressourcen für die Teilnahme am Validierungsverfahren ge- zu eröffnen und ggf. eine individuelle Auseinandersetzung mit geben sind. Die potentielle Teilnehmerin oder der potentielle der möglichen Teilnahme am Validierungsverfahren anzusto- Teilnehmer hat dann zeitnah die Möglichkeit, in einem Bera- ßen. Dieses Gespräch kann eine erhebliche persönliche Be- tungsgespräch an einer im Modellprojekt teilnehmenden Aus- deutung haben. Es wird daher hinsichtlich seiner Ausgestal- bildungsstätte für Altenpflege noch offen gebliebene, tiefer tung und seiner Ergebnisse in einem von uns vorbereiteten gehende Fragen zum Validierungsverfahren zu klären und sich Format festgehalten, von den Beteiligten unterzeichnet und so Unterstützung bei der definitiven Entscheidung zu holen. zu den Personalakten genommen. 14
Zuerst Information, dann noch mal eine Beratung? Dieses Ist dieser Fall gegeben, hat sich die Interessentin oder der so gestufte Verfahren ist der Erkenntnis geschuldet, dass es Interessent selbständig zum Validierungsverfahren zu infor- einiger Anstrengung bedarf, seine berufliche Position im be- mieren und muss mit dem Antrag auf ein kostenfreies Bera- trieblichen Gefüge zu verändern, sich dazu noch einer Be- tungsgespräch das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen wertung der eigenen altenpflegerischen Berufskompetenz zu aufzeigen. stellen und und bei diesem anspruchsvollen Validierungsver- fahren dann auch noch „am Ball zu bleiben”. Dazu braucht es Risikobereitschaft, Engagement für die eigene professio- Ziel der Beratungsphase nelle Entwicklung und Durchhalte- und Durchsetzungsver- mögen, aber auch die Zuversicht, es mit Unterstützung des Ziel der der Beratungsphase ist es, der an einer Teilnahme betrieblichen und privaten Umfelds und mit professioneller interessierten Pflegekraft dabei zu helfen, sich ein konkretes Begleitung schaffen zu können. Nicht zuletzt diese Zuversicht Bild von dem Verfahren zu machen und sich zum Verfahren kann am besten die Instanz vermitteln, in deren Händen das und zu der Teilnahme in Beziehung zu setzen. Diese geschieht Validierungsverfahren liegt, nämlich die in dem Modellpro- in einem persönlichen Beratungsgespräch in der Ausbildungs- jekt beteiligten Ausbildungsstätten für Altenpflegeberufe. Sie stätte für Pflegeberufe, bei dem die Beraterin bzw. der Berater übersehen am besten die Anforderungen des Validierungsver- auch die betrieblichen und sozialen Ressourcen im Sinne von fahrens und die damit einhergehenden Beanspruchungen der Gelingensfaktoren abklopfen und ausloten und so die Ent- Teilnehmer/-innen und können so kompetent Hilfe bei einer scheidungsgrundlage für die Beratende bzw. den Beratenden fundierten Entscheidung geben. verbreitern wird. Das Beratungsgespräch wird von der potentiellen Teilneh- Ein weiteres, eher informelles Ziel ist es, der Interessentin merin bzw. dem potentiellen Teilnehmer am Validierungsver- bzw. dem Interessenten die Bekanntschaft mit der Ausbil- fahren mit der zuständigen Ausbildungsstätte vereinbart und dungsstätte zu ermöglichen, die später auch mit der Durch- findet in deren Räumlichkeit statt. Wenn sie bzw. er es für führung des Validierungsverfahrens betraut ist. Zuversicht sinnvoll erachtet, führt sie bzw. er dieses Gespräch allein oder kann so mit einer konkreten Erfahrung von Institution, Ört- auch zusammen mit der zuständigen Führungskraft aus der lichkeit und Person verbunden werden. Praxiseinrichtung. Das Beratungsgespräch ist zwar obligatorisch, es stellt aber Kann eine Interessentin oder ein Interessent am Validierungs- keine Hürde dar. Es endet nicht in einer Empfehlung zum verfahren keinen Beratungsgutschein von einer Altenpflege- weiteren Vorgehen, sondern in einem von den Beteiligten zu einrichtung oder -dienst vorweisen, hat sie oder er die Mög- unterzeichnendem Beratungsprotokoll und einer Beratungs- lichkeit, sich direkt an eine im Modellprojekt teilnehmende bescheinigung. Ausbildungsstätte für Altenpflege zu wenden und ein Bera- tungsgespräch zu beantragen. Auch wenn davon auszugehen ist, dass das betriebliche Interesse am Validierungsverfahren Beratung gestalten als aufstiegsorientierter Personalentwicklungsmaßnahme sehr groß ist und interessierte Altenpflegekräfte seitens der Alten- Auch wenn die Beratung der Pflegekraft aus Ressourcengrün- pflegeeinrichtungen oder -dienste Zustimmung und Unter- den auf eine Stunde begrenzt werden sollte, so lässt sich doch stützung für eine Teilnahme erhalten, so ist doch im Einzel- von einem Beratungsprozess sprechen, der klar strukturiert fall nicht auszuschließen, dass aus gewichtigen Gründen eine werden sollte. Eine denkbare Struktur kann z.B. die Phasen- Teilnahme ohne Kenntnis des Arbeitgebers angestrebt wird. abfolge von Orientierung, Klärung. Entwicklung und Ausblick 15
(Cuvry, Kossack & Zeuner, 2009). Diese Struktur aus der Bil- trieblichen und soziale Unterstützungsstrukturen verbunden. dungsberatung ist auch auf die Beratung in dieser Phase des Hier kann die Beratung helfen, Klarheit innerhalb und außer- Validierungsverfahrens übertragbar, geht es doch auch hier halb der Beratungssituation zu erlangen. um einen Mix von Information und Unterstützung bei der Ent- scheidung zwischen vielen Optionen. Beratungsphase: Ausblick: Beratungsphase: Orientierung Am Ende der Beratung werden die Ergebnisse rekapituliert, der Beratungsprozess selbst wird reflektiert. Die Beraterin Nachdem das Gespräch durch die potentielle Teilnehmerin bzw. der Berater schließt die Sitzung. bzw. den potentiellen Teilnehmer am Validierungsverfahren initiiert worden ist, wird sie bzw. er nun in der Ausbildungs- stätte begrüßt. Die Beraterin bzw. der Berater eröffnet und Inhalt und Ergebnis festhalten leitet das Gespräch. Sie bzw. er steckt den Kontext ab, hin- sichtlich des zeitlichen Rahmens, der Art der Beratung und Inhalt und Ergebnisse des Beratungsgesprächs werden stich- des Ablaufs, und holt sich hierzu die Zustimmung ein. wortartig in einem vorbereiteten Format festgehalten und von den Gesprächsbeteiligten an Ort und Stelle unterzeichnet. Beratungsphase: Klärung Beratungsbescheinigung als Teilnahmeberechtigung Die Phase der Klärung wird in der Regel mit Informations- fragen zum Validierungsverfahren eröffnet, bevor dann der Neben dem Beratungsprotokoll wird zugleich auch eine Bera- Fokus auf den Beratungsgegenstand gerichtet wird: die Teil- tungsbescheinigung durch die Ausbildungsstätte ausgefertigt. nahme am Validierungsverfahren, und diese in der Berufs- und Diese Bescheinigung berechtigt die potentielle Teilnehmerin Lebenssituation der Ratsuchenden bzw. des Ratsuchenden bzw. den potentiellen Teilnehmer, sich nun im internen Teil- einzuschätzen. „Schaff‘ ich das?”, „Was ist, wenn ich durch- nahmebereich des Validierungsverfahrens mit Nutzername falle?”, „Was halten meine Kolleginnen davon?”, „Will ich das und Passwort anzumelden, um so die folgende Phase der überhaupt oder bleibe ich nicht doch lieber ein Pflegehelfer?”, Identifizierung und Dokumentation starten zu können. „Bin ich der neuen Verantwortung gewachsen?” - diese und viele andere Fragen können eine Entscheidung blockieren. 8. Phase 3: Identifizierung und Dokumen- tation Beratungsphase: Entwicklung Kompetenzen erschließen und dokumentieren mit Bezogen auf den Beratungsgegenstand werden nun Hand- Hilfe der Ausbildungsstätte lungsperspektiven und -optionen entwickelt. Einige Fragen können mit Hilfe der Beratung möglicherweise direkt durch Die Identifizierung und Dokumentation der altenpflegerischen die Ratsuchende bzw. den Ratsuchenden beantwortet wer- Berufskompetenz geschieht in dieser Phase des Validierungs- den, für andere Fragen wird nach Wegen gesucht, sie da zu verfahrens mit Hilfe von drei Instrumenten: (1) Lebenslauf, beantworten, wo sie beantwortet werden können. Realisti- (2) Portfolio mit Professioneller Entwicklungsplanung (PEP) sche Handlungsoptionen sind immer eng mit Volität und be- und (3) dem Kompetenz-Check in der Altenpflege. 16
Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer findet für diese Phase abzugrenzen und auf die Identifizierung und Dokumentation eine Reihe von Anweisungen und Formaten, mit deren Hilfe ihrer Kompetenzen zu fokussieren. systematisch die eigene altenpflegerische Berufskompetenz identifiziert und dokumentiert werden kann. Das Material ist Abhängig von der konkreten Gruppenzusammensetzung soll- so umfassend und detailliert, dass sich dieser Prozess vom te eine solche Gruppe 10 bis 12 Teilnehmer/-innen haben Grundsatz her autonom von der Teilnehmerin bzw. dem Teil- und eine oder zwei Personen in der Prozessbegleitung. Eine nehmer selbst steuern und umsetzen lässt. In der Praxis er- Szenario in einem Modellprojektkontext könnte drei Abschnit- weist sich gleichwohl eine Begleitung und Beratung als er- te mit 5X5 Stunden, mit 3X5 Stunden und mit 2X5 Stunden forderlich, individuell oder auch in einer Gruppe, die von der umfassen, wobei der letzte Abschnitt die Abschlussgespräche mitwirkenden Ausbildungsstätte geleistet wird. dieser Phase beinhaltet. Begonnen wird mit den Arbeiten am Lebenslauf und am Portfolio. In relativ kurzem Abstand kann dann der zweite Abschnitt mit 3 X 5 Stunden folgen, in denen Ziel der Phase der Identifizierung und Dokumentation die Arbeiten am Lebenslauf und am Portfolio abgeschlossen und am Kompetenz-Check mit der Selbsteinschätzung und der Ziel dieser Phase ist, die altenpflegerische Berufskompetenz Einladung von Führungskraft und Kollegen/-innen zur Fremd- der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers transparent zu ma- bewertung begonnen begonnen werden. Relativ schnell, also chen und auf dieser Basis eine erste Einschätzung vorzuneh- nach vier bis sechs Wochen dürfte der dritte Abschnitt mit den men, in welchem Maße die Teilnehmerin bzw. Teilnehmer über Abschlussgesprächen folgen. die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen (im Sinne von Verantwortung und Selbständigkeit) verfügt, die typischerwei- se von Altenpflegefachkräften mit staatlicher Anerkennung zu Lebenslauf erwarten sind. Abhängig von dieser ersten Einschätzung wird am Ende der Phase eine Empfehlung zum weiteren Vorge- Als erstes wird die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer mit Hil- hen ausgesprochen, ggf. die Empfehlung, sich direkt der Be- fe eines am Europäischen Lebenslauf orientierten Formates wertung der altenpflegerischen Berufskompetenz durch einen ihren bzw. seinen Lebenslauf erstellen. Die Angaben zur Be- Ausschuss der Ausbildungsstätte zu unterziehen. rufstätigkeit, zur Schul- und Berufsbildung, zu sprachlichen Fähigkeiten und zu sonstigen Fähigkeiten strukturieren einen ersten Blick auf die eigene Kompetenzbiografie und bereiten Prozessbegleitung und Einbettung der Arbeiten in ein so den Boden für die Erarbeitung des Portfolios. Gruppensetting Jeder Teilnehmerin bzw. jedem Teilnehmer wird in dieser Portfolio mit professioneller Entwicklungsplanung Phase eine Prozessbegleitung zur Verfügung gestellt. Der Diskussionsstand geht im Moment dahin, dass es bei dieser Das Instrument des Portfolios ist im Bildungsbereich eng mit Zielgruppe auch bei der auf die einzelne Kompetenzbiogra- der Idee des selbstgesteuerten Lernens verbunden. Orien- fie ausgerichteten Aufgabenstellung sehr sinnvoll sein kann, tiert an beruflichen Zielvorstellungen und basierend auf den zusätzlich die Ressourcen einer Gruppe zu nutzen und die bereits vorhandenen Kompetenzen werden von der Auszubil- Arbeiten am Lebenslauf, am Portfolio und auch am Kompe- denden oder Studierenden Lernziele unterschiedlicher Reich- tenz-Check Altenpflege in ein formales Gruppensetting ein- weite aufgestellt und dazu Lernaktivitäten formuliert. zubetten. Dies entlastet die Teilnehmer/-innen bei ihren Be- Im Kontext eines Validierungsverfahrens kommt ein Portfolio mühungen, sich von Berufstätigkeit und Familienaufgaben seiner ursprünglichen Bedeutung sehr viel näher, ist es doch 17
als eine Art Sammelmappe zu verstehen, in der die Kompe- Ausmaß Sie selbst Entscheidungen treffen, sich Rat oder tenzen, die in der Vergangenheit erworben wurden, nachvoll- Rückdeckung bei Kollegen/-innen holen, oder auch Arbeiten ziehbar beschrieben und belegt werden. Das Erstellen eines zusammen erledigen.” Die Antwort auf diese Leitfrage lässt solchen Portfolios ist ein reflexiver und in Teilen auch kreativer Rückschlüsse auf den Grad der Selbstständigkeit und Verant- Akt. Reflexiv insofern, als dass es darum geht, das Selbstver- wortung zu, ein wichtiges Kriterium der Bewertung der Tätig- ständliche und Alltägliche zu erfassen, und kreativ, insofern es keit und der Kompetenzen. auch darum geht, das Selbstverständliche und Alltägliche zu belegen. Die eigene Kompetenzbiografie lässt sich nicht nur mit Zeugnissen, Diplomen, Zertifikaten, Teilnahmebeschei- Portfolio: Potential und Chancen in der Altenpflege nigungen usw. verdeutlichen, sondern auch durch Berichte, Protokolle, Arbeitsproben, Fotos etc. oder Feedbacks von Füh- b) In der Altenpflege bedarf es zur Wahrnehmung bestimm- rungskräften, Kolleginnen und Kollegen, Kunden, Bewohne- ter Aufgaben einer Berechtigung, bestimmte Aufgaben sind rinnen und Bewohner oder deren Angehörige. bestimmten Berufsgruppen vorbehalten. Die Validierung al- tenpflegerischer Berufskompetenz geht davon aus, dass es In diese „Sammelmappe” sind neben den genannten Belegen trotz dieser strikten Trennung einen non-formal und informell auch Selbstbeschreibungen aufzunehmen, die sich auf a) die erworbenen Kompetenzüberschuss gibt, der betrieblich und aktuelle berufliche Tätigkeit und Rolle in der Altenpflege, b) individuell ein Potential und eine Chance sein kann und inso- das berufliche Potenzial und c) die Anforderungen der an- fern erfasst und anerkannt werden sollte. Eine der Leitfragen gestrebten beruflichen Rolle beziehen. Ergänzend sind die für zur Erschließung des Potential lautet z.B. „In welchem Aus- die Zielgruppe typischen d) „Nebengleise” bzw. Kompetenzen maß entsprechen Ihre jetzigen beruflichen Tätigkeiten den jenseits der Altenpflege in den Blick zu nehmen. Die Beschrei- Tätigkeiten, die auch durch examinierte Altenpflegefachkräfte bungen werden durch Leitfragen so angesteuert, das die Teil- wahrgenommen werden?”, verknüpft mit der Aufforderung nehmerin bzw. der Teilnehmer in ihrer Alltagssprache einen „Beschreiben Sie aus Ihrem Arbeitsalltag, welche Pflegetätig- umfassenden Einblick geben können. Die Beschreibungen keiten sowohl von examinierten Pflegefachkräften als auch sind schriftlich anzufertigen und können durch Tonaufnahmen von Ihnen als Pflegehilfskraft wahrgenommen werden (und ergänzt werden. welche nicht) und wie sicher Sie sich dabei fühlen.” Die Ant- wort auf diese Leitfrage lässt Rückschlüsse darauf zu, wel- che fachlichen Kompetenzen möglicherweise im Prozess der Portfolio: Berufliche Tätigkeit und Rolle in der Alten- Arbeit erworben wurden. Weiteres Material hilft, Rückschlüsse pflege heute auf die Fachkompetenzen zu untermauern, z.B. die Antwort auf die Leitfrage „In welcher Weise ist Ihr berufliches Umfeld Die Beschreibung der aktuellen beruflichen Tätigkeit und Rolle offen für Ihr Potential und unterstützt Sie in Ihrer beruflichen in der Altenpflege erstreckt sich von den strukturellen Merk- Weiterentwicklung?”, verbunden mit der Aufforderung „Be- malen der Einrichtung bzw. Dienstes mit typischen Merkmalen schreiben Sie, welche Fortbildungen Ihre Einrichtung Ihnen in der der dort lebenden Bewohner/-innen bzw. Kunden/-innen den letzten Jahren ermöglicht hat, warum dies vermutlich so über die eigene Tätigkeit bis hin zu den selbst wahrgenom- geschehen ist und wie Ihre Kollegen/-innen zu Ihrer Teilnah- menen Stärken und Schwächen. Eine der Leitfragen lautet me am Validierungsverfahren stehen bzw. vermutlich stehen. zum Beispiel „Wie arbeiten Sie mit den Kollegen/-innen zu- Beschreiben Sie weiter, was Sie alles in der Einrichtung an sammen?” und wird dann mit der Aufforderung verknüpft: Aufgaben übernehmen könnten, wenn Sie es könnten und „Beschreiben Sie, ob und wie Ihre eigene Arbeit mit der Ar- dürften.” beit von Kollegen/-innen in Zusammenhang steht, in welchem 18
Portfolio: Angestrebte berufliche Tätigkeit und Rolle Aussagekraft wird für jeden der vier aufgeführten Bereiche in der Altenpflege separat bewertet, wobei der erste Bereich, die Beschreibung der aktuellen beruflichen Tätigkeit und Rolle in der Altenpfle- In einem dritten Abschnitt verdeutlicht die Teilnehmerin bzw. ge dreifach gewichtet und mit mindestens 12 von 15 bewertet der Teilnehmer, ob und inwieweit sie bzw. er sich mit der an- sein muss. Insgesamt muss die Aussagekraft mit mindestens gestrebten berufliche Tätigkeit und Rolle in der Altenpflege 24 von 40 Punkten bewertet sein. bereits auseinander gesetzt hat. Angesteuert wird dies z.B. durch die Leitfrage „Wie sehen Sie sich nach der Teilnahme Ist die Aussagekraft des Portfolios ausreichend gegeben, wird am Validierungsverfahren im Team der Pflegekräfte positio- der Inhalt dahingehend analysiert, ob und in welchem Aus- niert?”, verbunden mit der Aufforderung „Beschreiben Sie, maß die für eine examinierte Altenpflegefachkraft typische welche neuen Aufgaben im Pflegeteam auf Sie nach der Teil- Berufskompetenz erkennbar ist. Dazu werden zuerst in einem nahme am Validierungsverfahren zukommen, auf was Sie sich holistischen Zugang zum Material der Gesamteindruck festge- besonders freuen, was Ihnen vielleicht nicht so gut gefallen halten, dann in einem analytischen Zugang auf der Folie der wird und vor was Sie sich vielleicht sogar etwas fürchten.” Lernfelder der regulären Ausbildung die Kernkompetenzen eingeschätzt. Die Einzeleinschätzungen werden abschließend erneut zu einem Gesamteindruck verdichtet. Portfolio: „Nebengleise” - Kompetenzen jenseits der Altenpflege Das Feedback schließt mit der Aussage „Das Portfolio lässt die Annahme zu, dass Sie über die Kenntnisse, Fertigkeiten und Die Selbstbeschreibungen in diesen drei Abschnitten fokus- Kompetenzen (im Sinne von Verantwortung und Selbständig- sieren unmittelbar die Tätigkeit in der Altenpflege und das keit) verfügen, die typischerweise von Altenpflegefachkräften Berufsbild der Altenpflegefachkraft. Typisch für die Zielgrup- mit staatlicher Anerkennung zu erwarten sind”, die auf auf pe ist aber eine von Vielfalt geprägte Kompetenzbiografie, einer Skala von „trifft zu” bis zu „trifft nicht zu” bewertet wird. deren potentieller Mehrwert nicht übersehen werden sollte. Die Beschreibung dieser d) „Nebengleise” wird z.B. durch die Leitfrage „Welchen beruflichen Tätigkeiten sind Sie vor Ihrer Kompetenz-Check Altenpflege jetzigen Tätigkeit in der Altenpflege oder parallel dazu nach- gegangen?”, verbunden mit der Aufforderung „Beschreiben Mit dem Kompetenz-Check Altenpflege schließt die Teilneh- Sie diese Tätigkeit und machen Sie dabei auch in etwa deut- merin bzw. der Teilnehmer die Erfassung und Dokumenta- lich, ob und wie bedeutsam diese Tätigkeit für Ihre Berufs- tion der Berufskompetenz in der Altenpflege ab. Mit diesem und Kompetenzbiografie war” angesteuert. online-gestützte Assessment können ohne großen Aufwand die Selbsteinschätzung und die Fremdeinschätzung von Füh- rungskraft und bis zu zwei Kollegen/-innen eingeholt werden. Feedback zum Portfolio Die Daten werden in einem Ergebnisbericht aufbereitet und gemeinsam mit der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer kom- Das fertige Portfolio mit professioneller Entwicklungsplanung munikativ validiert. wird im internen Bereich hochgeladen und von der Ausbil- Der Kompetenz-Check setzt sich aus 115 Items zusammen, dungsstätte mit einem strukturierten Feedback versehen. Das die aus einem Pool von über 400 Items gezogen werden. Die Feedback gliedert sich in die Teile „Aussagekraft” und „In- jeweilige Ziehung deckt das gesamte Kompetenzprofil des haltsanalyse”, wobei eine inhaltliche Analyse nur vorgenom- Ausbildungsberufs „Altenpfleger/-in” ab, gegliedert in vier men wird, wenn eine gewisse Aussagekraft gegeben ist. Die Abschnitten analog zu den vier Lernfeldbereichen der Alten- 19
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