VERBANDSNACHRICHTEN - Steuerberaterverband Thüringen
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| 3 Editorial Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Coronakrise hält uns weiterhin in Atem. Unsere diesjährige Mitgliederversammlung fand das erste Mal online statt. An dieser Stelle möchte ich mich herzlich für lhre überwältigende Teilnahme an der diesjährigen Briefwahl des Vorstandes des Steuerberaterverbandes Thüringen bedanken und gebe lhnen das Versprechen, mich auch in der nächsten Legislaturperio- de für Ihre Belange als Steuerberaterinnen und Steuerberater einzusetzen. Es liegen anstrengende Zeiten hinter uns und ein Ende ist nicht in Sicht. Die Jahresplanung für 2020 ist durch die ständig neu- en Herausforderungen der Krisenbewältigung kräftig durchei- nandergebracht worden. Die Absenkung der Umsatzsteuer ist steuerpolitisch eine Katastrophe und konnte leider trotz größter Anstren- gungen auf Landes- und Bundesebene nicht verhindert werden. Gerade hat mich der ,,Brandbrief“ unse- res DStV-Präsidenten Harald Elster erreicht. Er mahnt die Bundesregierung, zügig zu reagieren und fordert nachdrücklich unter anderem eine Verlängerung der Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis zum 31.05.2021. Die Frist zur Beantragung der Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen wurde erfolgreich, auch durch unsere lntervention, bis zum 30.09.2020 verlängert. Ebenso konnte die Übergangsfrist für die Umrüstung auf betrugssichere Registrierkassen verlängert werden. Unser Veto zeigte Erfolg; die Thü- ringer Finanzministerin Taubert entsprach der Verlängerung bis Ende März 2021. Diese Krise wird uns noch lange begleiten und viele Unternehmen hoffen auf unsere Unterstützung. Wir sind gefordert wie noch nie und unsere Mitarbeiter kommen an ihre Grenzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, den- ken Sie trotz der besonderen Umstände an eine ,,Auszeit“, erholen Sie sich im Sommer und gehen Sie mit neuer Kraft an Ihre Aufgaben. Die Feierlichkeiten zum 30-jährigen Bestehen des Steuerberaterverbandes und der Steuerakademie Thürin- gen wurden auch durch die Coronakrise durchkreuzt ... aber wir holen das gebührend nach. 2021 wird es einen neuen Anlauf zum Jubiläum geben. Merken Sie sich den 2. Juli 2021 in Blankenhain vor – ich freue mich schon jetzt auf Sie! Bleiben Sie, lhre Mitarbeiter und natürlich lhre Familie gesund. lhre Andrea Recknagel
4 | 2 2020 | Verband intern Inhalt VERBAND INTERN 06 Mitgliederversammlung am 16.06.2020 08 Konstituierung des Vorstandes 10 Stammtisch goes online 10 Fünf Sterne! 12 Der Verband nimmt Stellung 14 Einladung zur Beratung des Arbeitskreises Unternehmensnachfolge 14 Rückschau Termine 15 Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 2021 AKADEMIE 17 Mitgliederversammlung am 29.05.2020 17 Bildungsprämie bei Weiterbildungen 18 Youngsters - Qualifikation 2020 und 2021 19 Aufstiegs-BAföG SERVICE 20 Rahmenverträge INFORMATIONEN 28 Öffentliche Hand muss elektronische Rechnungen akzeptieren 28 Übersetzungstool in 27 Sprachen 29 Die Aussetzung der Insolventzantragspflicht als Haftungsfalle für Geschäftsleiter und steuerliche Berater 34 Neues Netzwerk, exklusiv für Steuerberater 35 Online-Finanzprozesse - in Krisenzeiten erfolgsentscheidend 37 bAV und Kurzarbeit 39 Betriebsschließung durch Corona DSTV 41 Land unter wegen Corona-Pandemie: DStV fordert Entlastungen für Berufsangehörige 42 Whistleblower-Richtlinie vor der Umsetzung 43 „NACHDIGAL“ fängt an zu fliegen! 45 Corona-Liquiditätshilfen als Drittdaten nicht zu Lasten der Kanzleiabläufe
Verband intern | 5 Herzlich willkommen im Verband Alexander Bourquin Steuerberater in Sassnitz Max Dotzki Steuerberater in Weimar Daniel Fritz Steuerberater in Meiningen Peggy Heyer Steuerberaterin in Langenwetzendorf Julia Kindleb Steuerberaterin in Gotha
6 | 2 2020 | Verband intern Vorbereitung der ersten Online-Mitgliederversammlung Die Resonanz der Briefwahl zur ersten Online-Mitgliederver- sammlung hat selbst die positivsten Prognosen übertroffen. Steuerberaterin Gabriele Linsel als Vertreterin des Wahlaus- schusses zur Vorstandswahl hatte am 15.06.2020 gemeinsam mit Berit Lütz, Kerstin Poppe und Martin Wiederhold aus dem Team der Geschäftsstelle alle Hände voll zu tun, rund 850 Briefe zu öffnen, die Wahlscheine zu prüfen und schließlich die Stimmzettel auszuzählen. Im Ergebnis entfielen auf Präsidentin Andrea Recknagel 212 Stimmen. Vorstandsmitglied Anett Böringer erreichte 162 Stimmen, für Silvio Lieber votierten 156 Mitglieder. Yvonne Reich erhielt 173 Stimmen, für Karsten Schmidt stimmten 172 Mitglieder und für Sebastian Zeng gaben 159 Mitglieder ihre Stimme ab. Der Dank geht an alle Mitglieder, die sich aktiv in die demo- kratische Willensbildung ihres Berufsverbandes eingebracht haben sowie an alle Ehrenamtlichen, die in Funktionen Ver- antwortung für die Entwicklung des Steuerberaterverbandes Thüringen übernehmen.
Verband intern | 7 Mitgliederversammlung online am 16.06.2020 Der Steuerberaterverband Thüringen steht auch in den nächs- ten vier Jahren unter der Führung von Steuerberaterin Andrea Recknagel. Mit einem klaren Votum der Mitglieder wurde die in Steinbach-Hallenberg ansässige Steuerberaterin am 16.06.2020 im Amt bestätigt. Andrea Recknagel bedankte sich in der ersten Online- Mitgliederversammlung des Verbandes für das Vertrauen der Mitglieder und machte deutlich, dass die erfolgreiche Verbandsarbeit fortgesetzt werde. Der Verband unterstütze seine Mitglieder, so dass auch im Sinne ihrer Mandanten eine größtmögliche Steuergerechtigkeit erreicht werde. Den Vorstand des Berufsverbandes komplettieren die Steu- erberaterinnen Anett Böringer aus Erfurt, Yvonne Reich aus Bad Liebenstein sowie die Steuerberater Silvio Lieber aus Bad Salzungen, Karsten Schmidt aus Kerspleben und Sebastian Zeng aus Mühlhausen. Ausgeschieden aus dem Vorstand sind die Steuerberater Klaus-Peter Weidt (Vizepräsident) und Frank Mohr. Beide wa- ren seit 2008 im Vorstand ehrenamtlich engagiert und hatten nicht noch einmal für eine weitere Amtszeit kandidiert. An- drea Recknagel bedankte sich für das langjährige Wirken der beiden ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder und freute sich, dass sie dem Verband in ihren Funktionen als stellvertretende Leiter der Bezirksgruppen Nord und Ost erhalten bleiben. Im Vorfeld der Mitgliederversammlung waren die Mitglie- der aufgerufen, per Briefwahl über den Vorstand sowie die Rechnungsprüfer abzustimmen. Mehr als 1/4 aller Mitglieder beteiligte sich an der Wahl. Alle Beschlüsse, die laut Satzung offen zu fassen sind, konnten während der Online-Mitglie- derversammlung live abgestimmt werden. Dadurch hatten die Mitglieder nach erfolgter Berichterstattung zum Geschäfts- jahr 2019 die Möglichkeit, in der Aussprache Fragen zu stellen, bevor Vorstand und Geschäftsführung für 2019 entlastet wurden. Zu hoffen bleibt, dass bei aller Effektivität einer Onlinever- sammlung 2021 wieder eine reguläre Mitgliederversammlung durchgeführt werden kann. Der persönliche Austausch, die Gespräche mit liebgewonnenen Kolleginnen und Kollegen, die Geselligkeit sowie das Miteinander und damit wichtige Fakto- ren im Steuerberaterverband Thüringen fehlten spürbar.
8 | 2 2020 | Verband intern Konstituierung des Verbandsvorstandes am 20.07.2020 Am 20.07.2020 kamen die neugewähl- ten Vorstandsmitglieder zur konstitu- ierenden Beratung des Vorstandes zu- sammen. Präsidentin Andrea Recknagel äußerte ihre Freude über die Neuwahl von Yvonne Reich und Sebastian Zeng in den Vorstand und die Wiederwahl von Anett Böringer, Silvio Lieber und Karsten Schmidt. Die Auswertung der ersten online durchgeführten Mitglie- derversammlung fiel positiv aus. Die Vorteile der durchgeführten Briefwahl mit einer breiten Legitimation des neu- gewählten Vorstandes sollten Anlass sein, die Satzung auf Alternativen zur Präsenzwahl zu prüfen. Einen zentralen Punkt in der Bera- tung nahm die Aufgabenverteilung in der Legislaturperiode 2020 bis 2024 innerhalb des Vorstandes ein. Dazu wurden in einem Workshop persönliche Interessen mit zu besetzenden Aufga- bengebieten abgeglichen und zu einem Organigramm weiterentwickelt. So soll sichergestellt sein, dass Mitgliederan- liegen und Fragen aus dem Hauptamt schnell und kompetent bearbeitet werden können. Zur Vizepräsidentin wurde Frau Steuer- beraterin Anett Böringer, zum Vize- präsidenten Herr Steuerberater Karsten Schmidt bestellt. Karsten Schmidt übt zudem weiterhin die Funktion des Schatzmeisters des Vereins aus. Den zweiten umfangreichen Themen- block nahmen die aktuellen berufs- politischen Fragen ein, u. a. die Bean- tragung von Überbrückungshilfen, die Verlängerung der Nichtbeanstandung von Kassen ohne zertifizierte tech- nische Sicherheitseinrichtung, die tem- poräre Senkung der Umsatzsteuersätze, die Rückforderung von Soforthilfen und der Rückblick auf die Entscheidung zur Versagung der Systemrelevanz der steuerberatenden Berufe im Zusam- menhang mit der Kindernotbetreuung. Sebastian Zeng, Karsten Schmidt,
10 | 2 2020 | Verband intern Stammtisch goes online Die Bezirksgruppen des Steuerberaterverbandes Thü- konferenz oder Fernbetreuung sowie die Umstellung ringen gehen mit der Zeit und lassen sich auch von vom Saperion-DMS auf DATEV-DMS. Die alternative Kontaktbeschränkungen und Abstandsgeboten nicht Durchführung der Stammtische ist gut angekommen. abhalten, den kollegialen Austausch sicherzustellen. Den Bezirksgruppenleitungen und Gästen wie auch Wenn man nicht physisch zusammenkommen kann, den teilnehmenden Mitgliedern gilt unser Dank, trifft man sich im virtuellen Raum. Den Auftakt denn sie haben sich in der Krise die rare Zeit genom- machte am 19.05.2020 die Bezirksgruppe Mitte. Zuge- men, das kollegiale Miteinander zu fördern. schaltet aus dem Bundestag in Berlin war MdB Antje Tillmann, die über Corona-Hilfsmaßnahmen der Aber auch ein persönliches Wiedersehen ist schön :-) Bundesregierung berichtete. Die nächsten Stammtische finden in Präsenz statt: Der zweite Online-Stammtisch wurde von der Be- ▪ Bezirksgruppe Ost l Stammtisch am 01.09.2020 zur zirksgruppe West am 27.05.2020 durchgeführt. Jürgen Vorbereitung des Klimagesprächs Reinhardt von der DATEV referierte als Gast u. a. über ▪ Bezirksgruppe Mitte l Stammtisch am 03.09.2020 kontaktlose Mandantenbesprechungen per Video- mit der DATEV eG Fünf Sterne! Am 8. Juli 2020 begrüßten wir in Präsenz unseren nalmanagement als auch die Anpassungen der Unter- Auditor Tino Wolf, Geschäftsführer der Expert People nehmensstrategie sowie der Unternehmensziele und Management GmbH und Auditleiter der DQS, zum nicht zuletzt die unterjährige Aktualisisierung der nunmehr 14. Audit seit der ersten Zertifizierung Arbeitssicherheit mit den Anforderungen der neuen 2006. Auch in diesem Jahr wurden der Geschäftstel- gesetzlichen Vorgaben geprüft. Auch die Stichprobe le des Steuerberaterverbandes und Steuerakademie im Rahmen der Akkreditierungs- und Zulassungs- Thüringen die Wirksamkeit ihres Qualitätsmanage- verordnung Arbeitsförderung (AZAV) für die Teilneh- mentsystems und die Erfüllung der Anforderungen mer unserer Lehrgänge mit Bildungsgutschein von der ISO 9001:2015 ohne Haupt- und Nebenabweichun- der Arbeitsagentur verlief ohne Beanstandungen. gen bescheinigt. Wir freuen uns über die positive Bewertung und Zentraler Bestandteil des Audits war wie zu Erwarten danken Herrn Wolf für das angenehme Audit und die die Coronakrise und deren Auswirkungen auf den wertvollen Tipps rund um unser Qualitätsmanage- Geschäftsbetrieb. Dabei wurden sowohl das Perso- mentsystem.
Verband intern | 11 Datenschutz nach Ihrem Geschmack Das individuelle DSGVO-Baukastensystem: von Do-It-Yourself bis All-Inclusive, optimal für Ihre Kanzlei! Sonderkonditionen für Mitglieder des StBV Thüringen: jetzt unter datenschutz@munker.info oder 08807/24 44 70 anfragen! www.munker.info
12 | 2 2020 | Verband intern Der Verband nimmt Stellung Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung Druck entsprechend ausgestattet werden können. für digitale Kassen ohne zertifizierte technische Anfang 2020 bis zum Beginn der Corona-Krise An- Sicherheitseinrichtung fang März liefen die Implementierungen der TSE un- serer Kenntnis nach zunächst planmäßig an. Ad hoc Der Steuerberaterverband Thüringen hat sich Mitte trafen die Auswirkungen der Pandemie eine Vielzahl Juli 2020 mit einer Anregung zur Verlängerung der von Betrieben aus den bargeldintensiven Branchen Übergangsfrist für die Umrüstung auf betrugssichere hart - wie der Shutdown, die Befassung mit Hilfen Registrierkassen in Handel und Gastronomie an die zur Existenzsicherung, Umstrukturierungen in den Thüringer Finanzministerin Heike Taubert gewandt: Betriebsabläufen zur Reduzierung der Infektionsge- fahr oder die Inanspruchnahme von Kurzarbeit sowie Seit 01.01.2020 gilt die gesetzliche Pflicht, elektroni- die Umstellung der Umsatzsteuersätze. Normalität sche Aufzeichnungssysteme (im Folgenden: digitale im Sinne des Tagesgeschäfts wird in den Unterneh- Kassen) durch den Einsatz einer sogenannten zerti- men und bei deren steuerlichen Beratern auch in den fizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) nächsten Monaten kaum eintreten. vor Manipulationen zu schützen. Das BMF-Schreiben vom 06.11.2019 sieht eine Nichtbeanstandungsrege- Der Steuerberaterverband Thüringen hat erfreut zur lung vor. Danach wird es nicht beanstandet, wenn die Kenntnis genommen, dass die Landesfinanzministe- digitalen Kassen längstens bis zum 30.09.2020 noch rien Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, nicht über eine TSE verfügen. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig- Holstein einen zeitlichen Aufschub mit eigenen Der Steuerberaterverband Thüringen hat die unterge- Erlassen ermöglicht haben. Nach den Verlautba- setzliche Fristverlängerung seinerzeit sehr begrüßt. rungen „… werden die Finanzverwaltungen dieser Serienreife TSE zu angemessenen Preisen waren Länder nach Maßgabe der jeweiligen Ländererlasse bis zum Jahreswechsel 2019/20 nicht verfügbar. Die Kassensysteme bis zum 31.03.2021 auch weiterhin schätzungsweise über zwei Millionen betroffenen nicht beanstanden.“ Aus diesem Grund regen wir an, Geräte bundesweit hätten zum gesetzlichen Zeit- eine vergleichbare Regelung auch für den Freistaat punkt nicht ohne erhebliche Kosten und zeitlichen Thüringen zu erlassen und damit eine pragmati-
Verband intern | 13 sche Lösung zu schaffen, die dem Handel sowie der wird, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind und Gastronomiebranche in ohnehin schwierigen Zeiten das dem Finanzamt angezeigt wird: der Corona-Pandemie ohne weitere bürokratische Hürden Luft verschafft. a) Der Steuerpflichtige hat die erforderliche Anzahl an TSE bis spätestens zum 30. September 2020 bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller Finanzministerin Heike Taubert oder einem anderen Dienstleister im Kassenbereich hat die Forderung des Steuer- verbindlich bestellt oder den fristgerechten Einbau beraterverbandes Thüringen der TSE verbindlich beauftragt. vom 16.07.2020 umgesetzt, die Nichtbeanstandungsregelung für oder Kassen ohne zertifizierte techni- sche Sicherheitseinrichtung (TSE) b) Der Steuerpflichtige hat den Einbau einer cloudba- über den 30.09.2020 hinaus zu sierten TSE vorgesehen. verlängern. Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht erforderlich, das Vorliegen einer dieser Voraussetzungen ist ledig- Im Antwortschreiben hießt es dazu unter anderem: lich gegenüber dem Finanzamt zu erklären. Das kann formlos geschehen oder mithilfe eines Vordrucks, „Finanzministerin Heike Taubert: Mehr Zeit für die der auf der Internetseite des Thüringer Finanzminis- Umrüstung auf betrugssichere Registrierkassen/ teriums heruntergeladen werden kann. „Wir heben Verlängerung der Übergangsfrist bis Ende März die gesetzlichen Fristen nicht allgemein auf, aber wir 2021/Handel, Handwerk und Gastronomie in der verschaffen allen betroffenen Unternehmen etwas aktuellen Corona-Situation weiter entlastet mehr Zeit für deren Umsetzung. Das Ziel, manipu- lationssichere Systeme zu schaffen, wird durch den Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) sechsmonatigen Aufschub in diesen Fällen nicht hat für die im Freistaat ansässigen Unternehmen Er- gefährdet“, so Heike Taubert.“ leichterungen bei der technischen Umstellung ihrer Kassensysteme angekündigt. Nach der geltenden Re- gelung wäre es erforderlich, dass bis Ende September 2020 manipulationssichere technische Sicherheits- einrichtungen (TSE) in alle Registrierkassen einge- baut werden. Inzwischen hat sich aber gezeigt, dass nicht alle Unternehmen diese Frist einhalten können. „Gerade im Einzelhandel, Handwerk und in der Gas- tronomie kämpfen aufgrund der Corona-Pandemie viele ums Überleben. Dazu kam die erforderliche Umstellung auf die geänderten Mehrwertsteuersät- ze, die viele Kapazitäten gebunden hat. Das muss einfach berücksichtigt werden“, sagte Heike Taubert. Zudem wies sie darauf hin, dass es bislang noch keine zertifizierten Lösungen für cloudbasierte Kassensysteme gibt. Die Thüringer Finanzminis- terin betonte: „Ein bundeseinheitliches Vorgehen wäre die beste Lösung gewesen. Das war leider nicht möglich. Deshalb habe ich die Finanzämter angewiesen, die erforderlichen Regelungen im Wege von Allgemeinverfügungen zu schaffen.“ Aufgrund dieser einheitlichen Allgemeinverfü- gungen der Finanzämter reicht es aus, dass ein elektronisches Aufzeichnungssystem bis spä- testens 31. März 2021 mit einer TSE ausgerüstet
14 | 2 2020 | Verband intern Einladung zur Beratung des Arbeitskreises Unternehmensnachfolge am 06.10.2020 Zum zweiten Jahrestreffen des Arbeitskreises lädt der Steuerberaterverband am 06.10.2020 um 16:00 Uhr Fachberaterinnen und Fachbe- rater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) sowie schwerpunktmäßig mit der Unterneh- mensnachfolge befasste Berufsangehörige in den Seminarraum der Geschäftsstelle ein. Zum The- ma „Scheidungsfolgevereinbarungen im Zivil- und Steuerrecht“ soll nach einem Impulsvortrag wieder ein praxisnaher Austausch mit den Nota- rinnen und Notaren erfolgen. Ihre verbindliche Anmeldung senden Sie bitte bis 29.09.2020 an info@stbverband-thueringen.de. Rückschau der Termine von Vorstand und Geschäftsführung 20.03.2020 Vorstandsberatung Steuerakademie 31.03.2020 Vorstandsberatung Steuerberaterverband 20.04.2020 Gemeinsame Vorstandsberatung Steuerakademie und Steuerberaterverband 23.04.2020 Rechnungsprüfung Steuerakademie 24.04.2020 Verwaltungsausschuss Agentur für Arbeit Jena 08.05.2020 Rechnungsprüfung Steuerberaterverband 13.05.2020 Geschäftsführerberatung der Landesverbände im DStV 19.05.2020 BDA-Geschäftsführerkonferenz 19.05.2020 Stammtisch Bezirksgruppe Mitte 27.05.2020 Stammtisch Bezirksgruppe West 29.05.2020 Mitgliederversammlung Steuerakademie 04.06.2020 Internes Audit Geschäftsstelle 11.06.2020 Informationsveranstaltung zum Steuerberaterlehrgang 2020/21 15.06.2020 Vorbereitung der Mitgliederversammlung/Stimmenauszählung 16.06.2020 Mitgliederversammlung Steuerberaterverband 17.06.2020 Beiratssitzung der Steuerakademie 19.06.2020 Mitgliederversammlung Deutscher Steuerberaterverband 19.06.2020 Mitgliederversammlung Deutscher Steuerberaterinstitut 29.06.2020 Jahresgespräch mit HDI 30.06.2020 Kontaktgespräch Bund der Steuerzahler Thüringen 02.07.2020 Kontaktgespräch Agenda Software 08.07.2020 Überwachungsaudit durch die DQS
Verband intern | 15 Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 2021 Kombinationslehrgang Plus in Erfurt und Berlin vom 19.09.2020 bis 08.08.2021 Zeitliche Verteilung (416 Unterrichtsstunden inklusive 6 Präsenzklausuren): 35 Unterrichtstage an jedem zweiten Samstag in Erfurt/teilweise Sonntag und 15 Unterrichtstage in Vollzeit in Berlin 09.11. – 13.11.2020 19.04. – 23.04.2021 05.07. – 09.07.2021 6 Präsenzklausuren freitags ab 17:30 Uhr Zusätzlich erhalten Sie 15 Klausuren à 6 Stunden zur Bearbeitung zu Hause. Ihnen bleibt jede zweite Woche ein freier Samstag zur Nacharbeit. Den Abschluss bildet ein Klausurenkurs mit 12 Klausuren inklusive Nachbesprechungen in Erfurt (optional buchbar l Kursgebür 940 €). Weitere Optionen finden Sie unter www.bannas.com. Gebühren 3.950 € l Ratenzahlung l 10 % Rabatt für MA von Mitgliedern des Steuerberaterverbandes Thüringen e. V. Kursorte Berliner Seminar für Steuerrecht, Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin *Hohe Erfolg Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg, Littenstr. 10, 10179 Berlin squoten *Bei Nichtbes Steuerberaterverband Thüringen, Kartäuserstraße 27a, 99084 Erfurt tehen fast ko Wiederholun stenfreie g (350 Euro) Ansprechpartner *Top Dozente nteam Andreas Wellmann l Telefon 0221 98655581 *Gasthörerbes uch möglich E-Mail a.wellmann@steuerlehrgaenge.de *Webbasiert 70 Examensf er Service m www.bannas.com it ällen und 33 Klausuren *Kursskripte vorab
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Verband intern | 17 Mitgliederversammlung der Steuerakademie Thüringen am 29.05.2020 Die ordentliche Mitgliederversammlung der Steu- tungslehrgänge auf die Prüfungen der Steuerfachwir- erakademie Thüringen ist jährlich der Anlass, te sowie Fachassistenten Lohn und Gehalt konnten gemeinsam mit den Mitgliedern das abgelaufene nach kurzer Unterbrechung multimedial fortgeführt Geschäftsjahr zu analysieren, Bericht zur Entwick- werden. lung zu erstatten und die Zukunft zu planen. In der als Online-Meeting durchgeführten Versammlung Gleichermaßen wurden bereits geplante Seminare konnte 2019 als erfolgreiches Jahr resümiert werden. kurzerhand als Onlineseminare umkonzipiert, Refe- Vorstand und Geschäftsführung wurden erwartungs- renten und Teilnehmer im Umgang mit der Technik gemäß für das Berichtsjahr entlastet. geschult sowie neue Themen in den Fortbildungsplan aufgenommen. Natürlich ist die weitere Planung des Deutlich mehr Gesprächsumfang nahmen jedoch die Geschäftsjahres 2020 abhängig von den Entwicklun- Berichte zur aktuellen Lage ein. Die Steuerakademie gen der Pandemie. Die vorgegebenen Abstands- und musste am 13. März 2020 ad hoc alle Veranstaltungen Hygienebedingungen sind einerseits notwendig, um zunächst bis Ende April, dann bis Mitte Juni absagen. sicher Weiterbildungen durchzuführen, andererseits Dieser nicht nur für die wirtschaftliche Komponente werden nicht alle Seminare im Angebot des zweiten maßgebliche Schritt ging einher mit der Frage, wie Halbjahres bleiben, weil Veranstaltungsflächen in die Kunden weiterhin erreicht werden können. den Tagungshotels fehlen. Die Mitglieder wertschätzten die sofortige Umpla- Die Mitglieder der Steuerakademie, zu denen auch der nung der Präsenzkurse zur Vorbereitung auf die Steuerberaterverband und die Steuerberaterkammer Steuerfachangestelltenprüfung als Onlinekurs, damit Thüringen zählen, sind froh, sich auch in der Kri- das Versprechen eines effektiven Prüfungstrainings se auf die Steuerakademie Thüringen verlassen zu eingehalten werden konnte. Die laufenden Vorberei- können. Mit der Bildungsprämie bei den Weiterbildungen der Steuerakademie flexibel bleiben Über 170 Beratungsstellen haben in den letzten Wo- in den Kanzleien als Grund für einen Umtausch ak- chen das Beratungsverfahren auf Distanz angeboten. zeptiert wird, muss im Einzelnen mit der Beratungs- Das Verfahren ermöglicht eine telefonische Beratung stelle erörtert werden. und das elektronische bzw. postalische Übersenden der notwendigen Unterlagen. Es gibt auch die Möglichkeit des Gutscheinum- tauschs. Sie besteht dann, wenn ein Prämiengut- schein, ausgestellt ab dem 1. Oktober 2019, nicht innerhalb der 6-Monats-Frist genutzt werden kann, weil die geplante Weiterbildung Corona-bedingt ganz ausfallen muss und auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden kann. Lassen Sie also bereits ausgestellte Prämiengutscheine nicht verfal- Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom len! Sichern Sie sich durch Umtausch Ihre finanzielle Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Unterstützung. Inwieweit die zusätzliche Belastung Europäischen Sozialfonds gefördert.
18 | 2 2020 | Akademie „Die Welt gehört dem, der sie genießt.“ Graf Giacomo Leopardi (1798 – 1837) Ihre neuen Fachkräfte in den Kanzleien genießen hoffentlich ihren erreichten Abschluss zum/-r Steuerfa- changestellten in diesem Jahr, auch ohne die verdiente feierliche Zeugnisübergabe der Steuerberaterkammer Thüringen in Erfurt. Denn die ehemaligen Auszubildenden haben sich erfolgreich im Frühjahr auf die Prüfung vorbereitet, während die ganze Welt Kopf stand, mussten sie einen klaren Kopf zu den schriftlichen Prüfungen am 28.04.2020 und 29.04.2020 behalten, um Ihr Ausbildungsziel zu erreichen. Die neuen Mitarbeiter haben damit ihre Belastbarkeit, ihren Ehrgeiz und ihre Flexibilität in schwierigen Zeiten bewiesen. Darauf können sie stolz sein und sich nun neuen Herausforderungen stellen, beispielsweise der Fachassistentenprüfung Lohn und Gehalt 2021 und anschließend den Abschluss als Steuerfachwirt anstreben, welcher die Zeit bis zum/-r Steuerberater/-in verkürzt. Auf diesen beruflichen Weg begleitet die Steuerakademie als Bildungswerk des Steuerberaterverbandes Thüringen e. V. Ihre Nachwuchskräfte auch weiterhin. „Bildung ist Überblick.“ Anton Kuh (1890 - 1941) Wir verschaffen Ihnen deshalb nachfolgend einen Überblick der Fortbildungen Ihrer Mitarbeiter für das verbleibende aktuelle Jahr und in Vorschau auf das Folgejahr. 2020 30.09.2020 bis 02.10.2020 Fachassistentenprüfung Lohn und Gehalt 2020 l Klausurenkurs 19.10.2020 bis 23.10.2020 Willkommen! Auszubildende 1. Lehrjahr 26.10.2020 bis 30.10.2020 Weiter so! Auszubildende 2. Lehrjahr 02.11.2020 bis 14.11.2020 Steuerfachwirtprüfung 2020 l Wiederholungskurs 16.11.2020 bis 28.11.2020 Steuerfachwirtprüfung 2020 l Klausurenkurs 2021 Steuerfachangestellte in Ausbildung 08.02.2021 bis 12.02.2021 Zwischenprüfung 2021 l Vorbereitungskurs 01. bis 06.03.2021 oder 08. bis 13.03.2021 Abschlussprüfung 2021 l Wiederholungskurse 15. bis 20.03.2021 oder 22. bis 27.03.2021 Abschlussprüfung 2021 l Klausurenkurse 17.06.2021 oder 18.06.2021 Abschlussprüfung 2021 l Vorbereitung mündliche Prüfung 25.10.2021 bis 29.10.2021 Willkommen! Auszubildende 1. Lehrjahr 01.11.2021 bis 05.11.2021 Weiter so! Auszubildende 2. Lehrjahr
Akademie | 19 Fachassistenten Lohn und Gehalt 11.01.2021 Prüfung 2020 l Mündliche Prüfungsvorbereitung 20.02.2021 bis 25.09.2021 Prüfung 2021 l Vorbereitungskurs 29.09.2021 bis 01.10.2021 Prüfung 2021 l Klausurenkurs Steuerfachwirte 17.02.2021 bis 19.02.2021 Prüfung 2020 l Vorbereitung mündliche Prüfung 27.02.2021 bis 26.11.2022 Prüfung 2022 l Modularer Vorbereitungskurs 11.10.2021 bis 23.10.2021 Prüfung 2021 l Wiederholungskurs 15.11.2021 bis 27.11.2021 Prüfung 2021 l Klausurenkurs Ein Online-Überblick der Lehrgänge 2021 steht Ihnen demnächst mit detaillierten Informationen und Anmel- demöglichkeit im Webshop bereit unter www.steuerakademie-thueringen.de/lehrgaenge/. Ihre Ansprechpartnerin Frau Sabine Schulz steht Ihnen gern für Fragen zur Verfügung. Tel. 0361 558330 und sabine.schulz@stbverband-thueringen. Bundesrat stimmt neuem Aufstiegs-BAföG zu Am 13. März 2020 hat der Bundesrat dem neuen Aufstiegs-BAföG zugestimmt. Hierüber werden Fachkräfte, die sich fort- und weiterbilden, verstärkt unterstützt. Die Novelle umfasst höhere Zuschussanteile, Freibeträ- ge und Darlehenserlasse. Insgesamt stehen in der laufenden Wahlperiode zusätzlich 350 Millionen Euro zur Verfügung. Neu ist, dass ein Aufstieg künftig über alle drei Fortbildungsstufen bis auf „Master-Niveau“ unter- stützt wird. Die Förderung umfasst auch die Vorbereitung auf Prüfungen für Abschlüsse nach dem Berufsbil- dungsgesetz und der Handwerksordnung. Einen besonderen Fokus legt die Reform auf die Vereinbarkeit von Familie und Aufstiegsförderung: Sie baut die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte von bisher 50 Prozent zu einem Vollzuschuss aus, der nicht zu- rückzuzahlen ist. Außerdem wird der einkommensabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende von 130 auf 150 Euro angehoben. Auch der Zuschuss auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steigt von 40 auf 50 Prozent. Ein weiterer Anreiz für die Teilnahme an Aufstiegsprüfungen: Bei erfolgreichem Abschluss wird künftig die Hälfte des Darlehens erlassen. Bislang sind es nur 40 Prozent. Von den Neuregelungen profitieren auch Existenzgründer – sie erwartet ein vollständiger Erlass des Restdarle- hens für Fortbildungskosten, damit sie schuldenfrei in die Selbstständigkeit starten können. Für Geringverdie- ner gibt es ebenfalls Erleichterungen: Die Möglichkeiten, die Rückzahlung eines Darlehens zu stunden oder gar zu erlassen, werden erweitert. Mit dem Gesetz sollen die beruflichen Karrierechancen und vor allem die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Ausbildung vorangetrieben werden. Die beschlossenen Leistungserhöhungen sind die umfang- reichsten seit Bestehen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes. Es wurde 1996 unter dem Titel „Meister- BAföG“ eingeführt. Das Gesetz trat am 1. August 2020 in Kraft.
20 | 2 2020 | Service Cooperation beherrscht alle Welt. Hannes Meyer, 1926 Cooperation beherrscht alle Welt ist ein Zitat des zweiten Direktors des Bauhauses. Die Aussage von Meyer hat bis heute nicht an Bedeutung verloren. Kooperation ist Netzwerken, führt zu weiteren Partnerschaften, kann Kosten minimieren und trägt damit wesentlich zum Geschäftserfolg bei. Wir stellen Ihnen auf den nächsten Seiten die Kooperationspartner Ihres Berufsverbandes vor.
Service | 21 n Agenda it Software vo ler. Arbeiten m nehmer. Rentab Einfacher. Ange , ltsabrechnung es en , de r Lo hn- und Geha en da nungsw agement: Ag Ob beim Rech m Office-Man eu er be re ch nung oder de nz zu mehr Effizien z. der St ze fü r St eu erka nzleien die Li fg ab en ei nf ach, Soft ware ist der ihre täglic hen Au ickeln Anwen n einen Mit Agenda w rb an dsm itg lieder erhalte si g ab . Ve sten schnell und zu verläs Prozent im er So ft w ar e in Höhe von 30 die Nachlass auf t im zweiten. und 20 Prozen Vertragsjahr uerberater.de n un te r w w w.agenda-ste atione Mehr Inform Munker Privacy Consulting GmbH Die berät seit 2012 Unternehmen und Freiberufler in Sachen Datenschutz und IT-Sicherheit. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei in der Beratung von Steuerkanzleien mit ihren berufsrechtlichen, datenschutzrecht- lichen und branchenbezogenen Besonderheiten. Um den Anforderungen in der Steuerberatung optimal gerecht zu werden, hat die Munker Privacy Consulting spezielle Beratungspakete für Kanzleien entwickelt. Kanzleien, die einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen (oder wollen), sind mit den Paketen DS.Classic und DS.Premium bestens beraten. Speziell im Paket DS.Premium sind bereits zahlreiche Leistungen enthal- ten, wie z.B. die Gestellung des Externen Datenschutzbeauftragten, die Unterstützung bei der Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten und der Datenschutzhinweise sowie die Beratung zur daten- schutzkonformen Gestaltung der Webseite. Hinzu kommen die Organisation der vertraglichen Regelungen mit Auftragsverarbeitern und die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter. Kanzleien, die nur zu bestimmten Themen einen externen Berater hinzuziehen möchten, erhalten auf Anfrage ein individuelles Beratungsan- gebot. Als Start in das Thema Datenschutz oder zur Überprüfung des Datenschutzmanagements der Kanzlei eignet sich besonders der DSGVO-Workshop. Ihr Vorteil als Verbandsmitglied: Sie erhalten Sonderkonditionen auf DS.Basic, DS.Premium, DSGVO-Workshops und individuelle Beratungspakete. IT Check up Der IT-Ch eck Up de V. analysi r A llian z ert die dig für Siche itale und rheit in d vor Ort. Ih physik ali er Wirtsch re K an zle sche IT-S aft Mitte ein zelnen i e rh ält eine a icherheit ldeutschla Bereiche usf ührlic der Steue nd e. Im Auswe und einen he Dokum rberaterk rtungsge k laren Ü b entation an zlei spräch w erblick üb mit Bewe Schwach erden Ihn er den Zu rtung der stellen un en Empfe stand der d Hinweis hlungen IT-Sicherh e für dere zur Beseit eit. n Verbess ig ung der Je nach K erung geg an zleigrö e b e n. Verbandsm ß e u nd A itglieder n z a h l der erhalten A rbeitsplä 10 % Rabat tze sind P t auf Basi reisstaffe s der aktu lungen vo ell g ültig rgesehen en Preisli . ste.
22 | 2 2020 | Service Spendit AG Die SPENDIT AG ist ein mehrfach ausgezeichnetes, dynamisches HR FinTech Unternehmen, das sich seit 2014 der digitalen Revolution von Mitarbeiter-Benefits verschrieben hat. Seither zählt die SPENDIT AG 5.500 Firmenkunden und arbeitet unter anderem mit der ETL Steuerberatungsgesellschaft, Wolters Kluwer und verschiedenen deutschen Steuerberaterverbänden aus der Branche zusammen. Eine Lösung der SPENDIT AG ist Lunchit, die digitale Essensmarke. Lunchit ist die digitale Antwort auf die altbekannte Papier-Essensmarke und eine Innovation der SPENDIT AG. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern das Mittagessen mit bis zu 6,50 Euro täglich bezuschussen. Das Besondere dabei: Lunchit gilt in jedem Restaurant, Supermarkt, Imbiss oder Lieferdienst. Lunchit ist für Mitglieder im Steuerberaterverband Thüringen zunächst zwei Monate kostenfrei, danach wird ein Nachlass von 30 % auf die Gebühren gewährt. Neben Lunchit bietet die SPENDIT AG die SpenditCard an: Eine Prepaid Kreditkarte zur Gewährung von Sachbezügen, die an allen Mastercard Akzeptanzstellen eingesetzt werden kann. Die Jahresgebühr pro MasterCard reduziert sich von 40 Euro auf 30 Euro und auch bei den optionalen Modulen sparen Verbandsmitglieder. Haufe lexoffice tze n, do ch die hohe Auslastung , liebgewonne Pr ozesse und it dem lexoffice rung für sich nu lexoffice, hat m ch ten die Ch an cen der Digitalisie Sie ? Un se r Ko op erationspartner ein es Sie mö nderung hindern rbeit: Im Rahmen an ten m it we ni g Willen zur Verä sti eg in die dig itale Zusammena Au fsc halten Mand gebot zum Ein Kanzlei beim r Pa ke t de sh alb ein besonderes An Ih re Mi tar be ite r geschult und die un d jed erzeit Starte iduell analysiert, partner, der Ihre Kanzlei betreut tu fen -P lan wi rd Ihr Bedarf indiv nl ich en An sp re ch Dreis alten einen persö begleitet. Sie erh erster Mandanten . r Verfügung steht lei- und für Rück fragen zu derungen im Kanz uc hh alt er ke nn e ich die Herausfor ite n zu er und Bilan zb drei Phasen be gle sg eb ild ete r Ste uerfachangestellt Ih r Ka nz lei betreuer durch die „A ls au als e mich freuen, Sie bestens. Ich würd Mandantenalltag leibetreuer er, lexoffice Kanz ei statt für dürfen.“ Olaf Clüv rter-Paket kostenfr ing en erh alt en Sie das lexoff ice Sta s Th ür rberaterverbande Mitglied des Steue Und das Beste: Als St. 159,00 € zzgl. Mw VMT-Jobticket für Ihr Kanzleiteam Mit einem Fahrschein, dem VMT-Ticket, können die Mitarbeiter von Verbandsmitgliedern Bus, Bahn und Straßenbahn in Gotha, Erfurt, Weimar, Jena und Gera nutzen. Einfach Umsteigen: Von der Straßenbahn in die Eisenbahn, dann in den Bus oder vielleicht noch eine Station mit der Straßenbahn - das VMT-Ticket gilt weiter! Häufiges Anstehen für unterschiedliche Tickets bei mehreren Unternehmen gehört damit der Vergangenheit an! Der Rahmenvertrag des Steuerberaterverbandes für Thüringer Verbandsmitglieder mit dem Verbundtarif Thüringen ermöglicht den Mitarbeitern von Mitgliedern das Nutzen der öffentlichen Verkehrsmittel in bestimmten Zonen Thüringens zum vergünstigten Tarif.
Service | 23 Vimcar - Digitales Fahrt enbuch & Fuhrpark verwa Das Berliner Unter nehmen Vimcar ist der Fahr tenbu ltung dische Unter nehm ch und Fuhr pa rk en. Das Vimcar Fa -E xper te für klein On-Boa rd-Diag no hr tenbuch erleich e und m ittelstän- se-Stec ker im Fa ter t die Fir menwa hr zeug zeichnet genversteuerung automatisch auf. die Fahr ten gemäß de : Ein kleiner Anschl ieß end we n Vorg aben des Fin ne-App oder We rden die Fahr ten an zamts bversion. So entst in der Softw are nu eht endl ich ein fin r noch verw altet management-Sof an zamt konfor mes - pe r Smar tpho- tw are Vimcar Fle Fahr tenbuch. Mi optim ieren. et hi lft das Unter t der Fuhr pa rk- nehmen KMUs da bei, die Fahr zeug verw alt ung zu Da rüber hinaus bietet Vimca r St Unter vimca r.de/m euerberatern we itere Mehr werte andanten erha lte : gen, auch In form n Sie neben der Ma ationsmateria lie ndanten in fo zur n zu der Versteu Versteuer ung vo len Sie jet zt die ko er ung von Fir men n E-Dienstw a- stenlosen Brosch wagen und Poolf mationen erha lte ür en , entweder per Po ah rz eugen. Beste n Sie auf vimca r.d st in Ih re Kanz lei l- e/steuerberater. oder dig ita l. Weite Thür ingen e. V. sin Ste ue rberater, die Mitg re In fo r- d, können Vimcar lied im Steuerber für sich und von kostenlos testen aterverband 15% für ih re Mand . Sie profitieren anten. zudem von einem Rabatt von 25% DKV AG Die zwischen den Steuerberaterverbänden und der DKV Deutsche Krankenversicherung AG geschlossenen Gruppenversicherungsverträge beinhalten erhebliche Beitragsnachlässe und Leistungsvorteile in den speziell für Steuerberater eingeführten Tarifen. So sind zum Beispiel Beiträge für Krankentagegeldversicherungen im Gruppenversicherungsvertrag wesentlich günstiger als in der Einzelversicherung. Mit dem Krankentagegeld in der Gruppenversicherung kann nicht nur das Nettoeinkommen aus der steuerberatenden Tätigkeit, sondern auch die laufenden Kosten der Kanzlei abgesichert werden. Ein Krankentagegeld kann auch ohne einen anderen Versicherungsschutz bei der DKV abgeschlossen werden. Außerdem beinhaltet das umfangreiche Tarifangebot der DKV: Die Krankheitskostenvollversicherung (für ambulante, zahnärztliche und stationäre Behandlungen), die Ergänzungsversicherung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (auch in Bezug auf die Pflegeversicherung) und die Krankenhaustage geldversicherung. Vorteile der Gruppenversicherungsverträge sind u.a.: ▪ Attraktive Beiträge, insbesondere in den Krankentagegeldtarifen für StB und WP ▪ Annahmegarantie für versicherungsfähige Personen ▪ Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeiten bei Tarifen mit Gesundheitsfragen ▪ Gleiche Konditionen für Familienangehörige und Lebenspartner
24 | 2 2020 | Service B&DT Bürofachhandel & Datentechnik GmbH Die Rahmenvereinbarung mit B&DT Bürofachhandel & Datentechnik GmbH Als kompetenter Partner rund um das Thema Büro, bietet Ihnen B & DT eine breite und qualitativ hochwertige Produktpalette für Ihren Bürobedarf – vom Aktenvernichter bis zur Zettelbox und von individuellen, zukunftsorientierten Lösungen für die Druck- und Kopiertechnik über modernste Präsentationstechnik, bis hin zu bedarfsgerechten Büromöbelsystemen für effizientes Arbeiten. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet einen Rabatt auf alle Produkte des aktuellen Bürobedarfskatalogs. Computer Bauer GmbH bietet Computer Bauer Erfahrung im Steuerberaterumfeld Als IT-Spezialist mit lang jähriger anzl eien zugeschnitten rfnisse von Steuerberatungsk IT-Lösungen, die exakt auf die Bedü (ASP ) das komplette als Application Serv ice Prov ider sind. Computer Bauer übernimmt Qual ität an einen en. Mit dem Anspruch an eine hohe Management der EDV seiner Kund r ein kom petenter der IT und EDV ist Compute r Baue Rundum-Serv ice in allen Belangen biete t den Mitg liedern des and. Die Computer Bauer Gmb H Partner für den Steuerberater verb rbau erAS P zu den üblichen n seine Dienstleistung compute Steuerberater verbandes Thüringe Konditionen an. zwei Jahre lang kostenfrei die dass Thür inger Verbandsmitglieder Die Rahmenvereinbarung sieht vor, , unabhängig von der Anzahl ierung und E-Mail-Verschlüsse lung optionalen Leistungen E-Mail-Archiv der Postfächer, erhalten. EuroPrice Consulting Kauf und Leasing von Neufahrzeugen. EuroPrice® Consulting ist der spezielle Einkaufsdienstleister, wenn es um Einsparungen beim Kauf von Neufahrzeugen geht. Im Rahmen einer Kooperation mit dem Verband bietet EuroPrice Consulting den Mitgliedern die Möglichkeit, Neufahrzeuge zu attraktiven Sonderkonditionen zu beziehen. Durch die langjährige Zusammenarbeit mit der Automobilindustrie, als auch mit zahlreichen großen Autohäusern, Finanzierungs- und Leasinggesellschaften, liegen die Preisnachlässe bei Pkws bis zu 30,00%. In Ausnahmefällen sogar bis 40,00%. Verfügbar sind 36 verschiedene Marken mit allen gängigen Modellen und freier Konfiguration der Fahrzeuge. Sowohl bei privater als auch bei gewerblicher Zulassung sind Barkauf, Leasing oder Finanzierung möglich. Das Angebot gilt übrigens nicht nur für die Mitglieder und Mitarbeiter/innen des Verbandes. Auch die Familienangehörigen können von diesem Service profitieren. Vermittlung von Datenschutzleistungen. Ende Mai tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Die euerungen sind komplex und die Umsetzung der Änderungen gestaltet sich oft schwierig. EuroPrice Consulting verfügt über Verbundpartner mit langjährigen Erfahrungen in der Steuerberatungsbranche, die Ihnen bei der Umsetzung und dauerhaften Einhaltung der DS-GVO zur Seite stehen können und vermittelt Ihnen kostenoptimierte Leistungen rund um das Thema Datenschutz. Dieses Angebot gilt auch für Ihre Mandanten, welche einen externen Datenschutzbeauftragten benötigen.
Service | 25 DIGI-BEL - Belegübermit tlung & Digitalisierung Mit DIGI-BEL könn en Steuerberater die im Bereich der Beleg Zusammenarbeit mi digitalisierung optim t ihren Mandanten werden Belege digita ieren. Mit einfachs lisiert und zum Ste ten Hilfsmitteln online übertragen. uerberater nach DA TEV Unternehmen ▪ Fünf verschiedene Wege zur Belegdigita E-Mail-Weiterleitun lisierung (Scan-App g, Rechnungsdown , Web-Scan, cheranbindung wie loa d von Onlineportale DropBox) n, Cloudspei- ▪ Keine komplizier ten Installationen no ▪ Keine komplizier twendig ten Authentifizierun dung gsv erfahren bei der Ma ndantenanmel- ▪ Mehrmandanten- und Multiuser fähig Mehr Informationen finden Sie unter: ww w.digi-bel.de. Verbandsmitglieder erhalten 15 % Preisn und die Einrichtung achlass auf die Kanzl des Programms. eilizenz HDI AG Ein starker Partner für Ihren individuellen Schutz. HDI pflegt seit vielen Jahren eine enge Partnerschaft zum DStV und seinen Mitgliedsverbänden. Daher weiß HDI, worauf es dem Berufsstand ankommt. Und steht Ihnen so – ganz wie Ihr Verband – ein Leben lang zur Seite. Ob es um Ihre Kanzleiwerte, Ihre Arbeitskraft oder Ihre Privatrisiken geht: HDI entwickelt passende Lösungen für Ihren Bedarf. Als Mitglied eines regionalen Steuerberaterverbands profitieren Sie bei HDI von einer umfassenden Analyse Ihrer Haftpflichtrisiken. Auf dieser Basis werden Sie individuell abgewickelt. Zusätzlich erhalten Sie weitere exklusive Verbandsvorteile, beispielsweise: ▪ Attraktive Sonderkonditionen ▪ Vor-Ort-Betreuung ▪ Günstige Existenzgründerprämie schon ab 85 Euro p. a. (zuzüglich Steuer) ▪ Hohe Nachlässe für Ihre Teilnahme an ausgewählten Qualifizierungs- und Zertifizierungsmaßnahmen – 10 % für den anerkannten Fachberater (DStV e. V.) – 10 % für den Fortbildungspass – 25 % Nachlass für Kanzleien mit DStV-Qualitätssiegel
26 | 2 2020 | Service DKB AG Die Deutsche Kreditbank ist vernetzt mit Vordenkern, Meinungsbildnern, Mitbewerbern und Geschäftspartnern - regional und in ganz Deutschland. Als #geldverbesserer steht die DKB im Austausch mit Partnern, um Kompetenzen zu bündeln und so Mehrwerte für ihre Kunden zu schaffen. Die DKB unterstützt Sie als Verbandsmitglied mit folgenden Vorteilen: Kauf oder Verkauf von Kanzleien eine kostenfreie Unternehmensbewertung über das hauseigene Prüfungstool der DKB ein persönlicher und telefonischer Austausch mit dem Antragsteller Vorteil für den Verkäufer: Finanzierbarkeit wurde geprüft, Beurteilung Kanzleiwert Vorteil für den Käufer: kompetenter Finanzierungspartner, Beurteilung Kanzleiwert Finanzierung des Kaufpreises der Kanzlei bei der DKB AG eine Kreditentscheidung innerhalb von 10 Arbeitstagen die Bereitstellung eines Betriebsmittelrahmens über 10 % vom Jahresumsatz die Bereitstellung einer Mietbürgschaft für die anzumietenden Räumlichkeiten Gegebenenfalls die Bereitstellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft Kontoeröffnung bei der DKB AG die Bereitstellung eines Betriebsmittelrahmens über 10 % vom Jahresumsatz eine kostenfreie DKB-VISA-Business-Card mit Wunschmotiv (Picturecard, Ersparnis von 20 €) auf Wunsch: eine kostenfreie Unternehmensbewertung Finanzierung einer eigen- oder fremdgenutzten Immobilie Übernahme der Kosten für eine Grundschuldbestellung/-abtretung bis zu einem Betrag von 500 € Mietkautionsbürgschaft für angemietete Kanzleiräume erleichterte Abschluss- bzw. Rahmenbedingungen für den Abschluss einer Kautionsversicherung zur Stellung einer Mietkautionsbürgschaft Rhenus Office Systems Die Rhenus Data Office GmbH steht für Sicherheit während aller Phasen der Erfassung, Beförderung und Vernichtung von Akten. Das datenschutzwürdige Material wird nach der Abholung beim Kunden taggleich in modernen und durchsatzstarken Anlagen vernichtet. Europaweit arbeitet Rhenus Data Office mit einem Sicherheitsanspruch, der in der Branche schon seit Jahrzehnten Maßstäbe setzt. Das System der gesetzeskonformen Informationsträgervernichtung wird von einem Datenschutzbeauftragten regelmäßig kontrolliert. Thüringer Verbandsmitglieder erhalten 50 % Rabatt pro Behälter auf die Position Transport und Vernichtung.
Service | 27 progressorg Steuerberatungskanzleien sind im aktuellen Umfeld einer immer dynamischer und komplexer werdenden Markt- und Wettbewerbssituation ausgesetzt. In diesem Zusammenhang wird eine Entwicklung bzw. eine Fortentwicklung eines strategischen Kanzleikonzeptes zur Erkennung von Stärken, Potenzialen, aber auch Risiken immer wichtiger. Besonders im Hinblick auf die zunehmenden Verwaltungsaufgaben wie die Anforderungen an die Verfahrensdokumentationen etc. gibt es in Steuerberatungskanzleien viele Prozesse und Aufgaben, die umgesetzt und angewendet werden müssen. Hier schafft die fortschreitende Digitalisierung keine Mehrarbeit, sondern bietet langfristig viele neue Möglichkeiten, Vereinfachungen und vor allem Einsparungen. Hierbei spielen Softwarelösungen wie Dokumentenmanagementsysteme (DMS), Zeiterfassungssystem, Online- Shops, Personaleinsatz- und Auftragsplanungstools und auch die E-Mail und Belegarchivierung eine wesentliche Rolle. Mit den Kernkompetenzen des eigenen Unternehmens und der eigenen Mitarbeiter werden gemeinsam mit der progressorg GmbH - im Rahmen der angebotenen Dienstleistung - Organisations- und Prozesspotenziale aufgedeckt, so dass zukünftig ein messbarer Fortschritt (progress) erzielt werden kann. Bei der Digitalisierungsberatung steht die individuelle Beratung im Vordergrund, es besteht keinerlei Verkaufsabsicht von Softwarelösungen. Die progressorg GmbH bietet den Mitgliedern des Verbandes folgende Leistungen an: ▪ Digitalisierungsberatung für Kanzleien im Rahmen individualisierter „In house-Schulungen“ ▪ Dienstleistungen rund um den Datenschutz ▪ Verfahrensdokumentation ▪ „Majorel-Scan-Truck“: Digitalisierung von Kanzleiarchiven Mitglieder des Steuerberaterverbandes Thüringen erhalten einen Rabatt von 10 % auf die oben genannten Leistungen.
28 | 2 2020 | Information Öffentliche Hand muss elektronische Rechnungen akzeptieren Am 18.04.2020 trat in Deutschland eine weitere Stufe desländer wie Bayern verzichten sogar komplett auf der (europaweiten) E-Rechnungs-Pflicht in Kraft. einen zentralen Rechnungseingang.“ Zudem machen Denn nachdem die Auftraggeber des Bundes bereits einige Bundesländer künftig auch von der Möglich- seit November 2019 elektronische Eingangsrechnun- keit Gebrauch, die Rechnungssteller zum Einreichen gen akzeptieren müssen, gilt diese Verpflichtung ab von elektronischen Rechnungen zu verpflichten sofort auch für alle öffentlichen Rechnungsempfän- – oder sie haben es den einzelnen Behörden freige- ger auf Landes- und kommunaler Ebene. Betroffen stellt, selbst eine entsprechende Verpflichtung für sind neben Behörden und Verwaltungen auch (fast) ihre Lieferanten auszusprechen, etwa in Nordrhein- alle öffentlichen Unternehmen. Je nach Umsetzung Westfalen. „Ohne einen versierten E-Invoicing-Pro- der EU-Richtlinie 2014/55 auf Landesebene müssen vider oder Berater, der die verschiedenen Vorgaben alle öffentlichen Auftraggeber in Deutschland elekt- in rechtlicher wie technischer Hinsicht auf Bundes-, ronische Rechnungen akzeptieren und können diese Landes- und kommunaler Ebene im Blick hat, ha- nicht mehr ablehnen. Wie die elektronischen Rech- ben es die betroffenen Rechnungssteller zukünftig nungen an die Verwaltung übermittelt werden sollen, schwer“, führt Stefan Groß aus und ergänzt: „Das gilt ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gerade dann, wenn es um hohe Rechnungsvolumina geregelt. Teilweise stellen die Länder zentrale Platt- und Kundenbeziehungen zu mehr als einem staatli- formen für die Übermittlung der Rechnungen bereit, chen Rechnungsempfänger geht – womöglich sogar teilweise bieten öffentliche Auftraggeber Individual- noch in unterschiedlichen Bundesländern.“ lösungen hierfür an. Für Lieferanten des Bundes (und Bremens) folgt übri- Hier sieht Stefan Groß, Vorsitzender des Verbands gens schon in wenigen Monaten die ausschließliche elektronische Rechnung (VeR), eine große Her- Verpflichtung zur rein elektronischen Rechnungs- ausforderung – gerade für überregional agierende stellung. Ab dem 27.11.2020 dürfen die rechnungs- Lieferanten: „Zwar haben sich einige Länder dafür empfangenden Stellen des Bundes nämlich alle pa- ausgesprochen, die Onlinezugangsgesetzkonforme pierbasierten Rechnungen oder Rechnungen, die als Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) des Bundes „einfaches“ PDF übermittelt werden, zurückweisen. zu nutzen. Doch daneben gibt es nun auch eine ganze Reihe an individuellen Plattformlösungen, die von Verband elektronische Rechnung e. V. (VeR) den Lieferanten bedient werden müssen. Einige Bun- Meldung vom 17.04.2020 Übersetzungstool in 27 Sprachen K leine un d mittlere (K MU) kö Unterneh nnen ab so men Maschinen fort das übersetzu eTranslat ngstool ion der Eu Kommissi ropäischen on kosten führt die los nutzen EU-Komm . Hierzu aus: Das si ission am chere Too 20.04.202 l hilft den 0 der Ü bers K MU, bei etzung vo Texten in n U nterlagen u 27 Sprach nd zu sparen en Zeit un . Es deckt d Geld Sprachen alle 24 offi sowie Islä ziellen und Russ ndisch, N isch ab. orwegisch Vertraulich keit und S übersetzte icherheit n Daten si aller Das Tool w nd dabei g ird von öff arantiert. tungen der entlichen EU und der Einrich- bereits in Mitgliedst breitem U aaten als zuverlä mfang gen ssiges Inst utzt und Eine kost rument g enlose An eschätzt. lation“ is meldung t auf der H zu „eTran omepage s- Kommissi der EU- on möglich .
Information | 29 Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht als Haftungsfalle für Geschäftsleiter und steuerliche Berater Worauf der steuerliche Berater im Zusammenhang mit dem COVInsAG achten sollte von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Marcello Di Stefano, Erfurt Einführung fahrens zu führen und dies durch geeignete Maßnah- men (etwa die Verlängerung des Insolvenzgeldzeit- Mit dem rückwirkend am 01.03.2020 in Kraft getre- raumes auf sechs Monate und die Aussetzung des § 55 tenen „Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Abs. 4 InsO, wonach Umsatzsteuern aus dem vorläu- Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Or- figen Insolvenzverfahren Masseverbindlichkeiten ganhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie darstellen) zu fördern, haben offenbar der Weitblick bedingten Insolvenz (COVID-19-Insolvenzausset- oder die Zeit2 gefehlt, möglicherweise aber auch der zungsgesetz – COVInsAG)“ hat der Bundesgesetzge- politische Mut. ber auf die im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu erwartende Insolvenzwelle Geschäftsleiter und deren steuerliche Berater, die reagiert und die Insolvenzantragspflicht vorüberge- sich angesichts der auf den ersten Blick großzügig hend ausgesetzt. Auch wenn eine derartige Maß- und einfach anmutenden Regelungen des COVInsAG nahme zur Vermeidung einer unkontrollierten Flut in Sicherheit wiegen, leben in dieser Gemengelage von kurzfristigen Insolvenzanträgen wohl erfor- allerdings höchst gefährlich. Wie nachfolgend noch derlich war, liegt es auf der Hand, dass die Proble- näher zu beleuchten sein wird, gilt die Aussetzung matik in den meisten Fällen nur auf das Ende des der Insolvenzantragspflicht für viele Unternehmen Aussetzungszeitraums verschoben wurde. Das Ziel bei genauer Betrachtung nämlich gar nicht. Gerade des Gesetzes, „die Fortführung von Unternehmen auch (aber nicht nur) vor dem Hintergrund der Recht- zu ermöglichen und zu erleichtern, die infolge der sprechung des Bundesgerichtshofs (BGH)3 und der COVID-19-Pandemie insolvent geworden sind oder Obergerichte4 zur Beraterhaftung für Insolvenzver- wirtschaftliche Schwierigkeiten haben“ 1, erscheint, schleppungsschäden, ist dieses Thema auch für den angesichts der weitgehend auf Stundungen und Kre- Steuerberater brisant. diten beruhenden staatlichen Hilfen, mit der letztlich allein auf Zeitgewinn ausgelegten Aussetzung von Abweichend von seiner früheren Rechtsprechung Ordnungsvorschriften kaum erreichbar. Im Zentrum ist der BGH jetzt der Ansicht, dass eine Haftung des des Interesses einer sachgerechten Wirtschafts- und Steuerberaters für Insolvenzverschleppungsschäden Ordnungspolitik muss die nachhaltige Sanierung von gem. §§ 280 Abs. 1, 675 Abs. 1 BGB wegen der Ver- Betrieben und die Rettung von Arbeitsplätzen stehen; letzung einer Hinweis- und Warnpflicht in Betracht dem werden die Regelungen des COVInsAG nicht kommt, wenn der Steuerberater das Vorliegen eines gerecht. Insolvenzgrundes erkennt oder für ihn ernsthafte Anhaltspunkte bestehen, dass ein Insolvenzgrund Nicht außer Kraft gesetzt wurden jedenfalls die vorliegen könnte. Zudem muss er davon ausgehen, Insolvenzgründe selbst, welche ohnehin nur ein In- dass seinem Mandanten die mögliche Insolvenzreife dikator dafür sind, dass ein Unternehmen am Markt nicht bekannt ist. Der BGH stützt sich dabei auf § nicht mehr bestehen kann. Ist es zahlungsunfähig 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Danach hat der Steuerberater zu oder überschuldet, ist es materiell insolvenzreif und prüfen, ob die Bilanzierung zu Fortführungswerten nur noch durch eine erfolgreiche Sanierung zu retten. im Einzelfall noch vertretbar ist. Für die Umsetzung der naheliegenden Erkenntnis, dass es sinnvoll gewesen wäre, jedenfalls überle- bensfähige Krisenunternehmen frühzeitig in eine geordnete Sanierung im Rahmen eines Insolvenzver- 2 Bitter in ZIP 2020, 685: “Eilgesetz“ 3 BGH v. 26. Januar 2017 – IX ZR 285/14, WM 2017, 383 4 OLG Frankfurt v. 17. Januar 2018 – 4 U 4/17, DB 2018, 1 S. Begründung des Entwurfs, BT 19/18110 S. 3 373-380 und v. 29. März 2019 – 8 U 218/17, ZIP 2019, 1178- 1182
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