BVI Magazin - BVI-Magazin

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BVI Magazin - BVI-Magazin
Ausgabe 06 - 2019 | 11. Jahrgang

BVI Magazin
Die Zeitschrift des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.   www.bvi-magazin.de

Schwerpunktthema

DATENSTANDARDS
IN DER IMMOBILIEN-
WIRTSCHAFT
Eine Kooperation von BVI und gif

Politik & Aktuelles

AKTUELLER STAND
DER WEG-REFORM
Barrierefreiheit, Elektromobilität
und Einbruchschutz

WEG– & Mietrecht

LEITUNGSWASSER-
SCHADEN IN DER WEG
Die Pflichten des Verwalters bei Schäden

Management & Führung

SIEBEN BREMSKLÖTZE
AUF DEM WEG ZU
VERÄNDERUNGEN
Fehler beim Changemanagement

So viel mehr Wert.
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Ausgabe 05 - 2019 | 11. Jahrgang

BVI Magazin
                                                        Kreation, Design
                                                     und Anzeigenschaltung

DAS NEUE BVI-MAGAZIN                                    deptagency.com

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ZEITSCHRIFT
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Die nächste Ausgabe erscheint am 17. Februar 2020.
Anzeigenschluss ist der 17. Januar 2020.

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                                                              So viel mehr Wert.
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EDITORIAL

                                                                                                   3
Mit Tatkraft ins neue Jahr
Ein Ausblick auf 2020

Liebe BVI-Mitglieder,

Erstaunliches ist passiert im ausklingenden Jahr:
Nach Jahren beharrlichen Einforderns von unserer
Seite scheint die WEG-Reform tatsächlich auf der
Zielgeraden. Auch wenn wir Optimierungsbedarf an
der einen oder anderen Stelle sehen, stimmt uns das
Gesamtergebnis doch zuversichtlich. Die Novelle
dürfte die Arbeit von Immobilienverwaltern erleich-
tern und rechtssicherer gestalten.

Wir hoffen natürlich, dass die Politik mit ähnlicher
Tatkraft ins neue Jahr startet. Denn die neuen Heraus-
forderungen warten bereits: Die Vorbereitungen zum
Zensus sind in vollem Gange. Auch hier wird der BVI
darauf dringen, die Belastungen für Immobilienver-
walter so gering wie möglich zu halten. Vom Gesetz-
geber erwarten wir, die Anforderungen so konkret zu
beschreiben, dass wir den Zensus konstruktiv beglei-
ten können.

Erinnern Sie sich an Erfahrungen mit dem letzten Zensus   Ob also digital oder analog, bleiben Sie mit uns in
oder – vielleicht noch entscheidender – können Sie von    Kontakt! Ihre Stimme zählt, und wir zählen auf Ihre
Lücken bei der Anwendung der seit einiger Zeit gelten-    Stimme – im alten wie im neuen Jahr.
den Datenschutzregeln berichten? Dann melden Sie
sich bei uns. Ihre Praxiserlebnisse sind der Schlüssel    Mit den besten Wünschen für erholsame Feiertage,
für den BVI, um an der passenden Stelle mit Kritik
und Verbesserungsvorschlägen anzusetzen!                  Ihr

Damit Sie noch unkomplizierter mit uns kommunizieren
können, werden wir die interne Struktur weiter optimie-
ren. Künftig wird eine neue Software Abläufe etwa bei
Anmeldungen oder im Nachrichtenfluss zusätzlich ver-
einfachen; unsere Dienstleistungen konnten wir bereits    Thomas Meier
jetzt beispielsweise um einen neuen Verwaltervertrag      Präsident des BVI Bundesfachverbands
und neue Werbemittel erweitern.                           der Immobilienverwalter e.V.
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INHALT

   4                                                                     Inhalt
6-7                Schwerpunktthema                                      Bisheriger Parlamentarischer Staats-
                                                                         sekretär Oliver Wittke wird Hauptge-
                   Datenstandards in der                                 schäftsführer des ZIA
                   Immobilienwirtschaft                                  Klaus-Peter Hesse kehrt nach elf Jahren
                   Eine Kooperation von BVI und gif                      nach Hamburg zurück
                   BVI e.V.                                              BVI e.V.

8 - 17             Politik & Aktuelles                         18 - 25   WEG- & Mietrecht
                   Kolumne des Vorstands                                 Vertretungswahl
                   Integrierte Facility Services                         Nicht jeder darf eine juristische Person in
                   Dr. Klaus Nahlenz                                     der Eigentümerversammlung vertreten
                                                                         Dr. Olaf Riecke

                   Aktueller Stand der WEG-Reform
                   Barrierefreiheit, Elektromobilität                    Leitungswasserschaden in der WEG
                   und Einbruchschutz                                    Die Pflichten des Verwalters bei Schäden
                   BVI e.V.                                              RA Ingo Kolms

                   Reform der Grundsteuer                                Übersendung der Betriebskostenbelege
                   Es bleibt ein Hoffen auf die Vernunft                 Original oder Kopie?
                   der Länder                                            Katharina Gündel
                   BVI e.V.

                                                                         Das Zurückbehaltungsrecht des Mieters
                   Bundeskabinett beschließt                             Mangel oder Miete
                   Gebäudeenergiegesetz                                  Karsten Schöneck
                   Keine Verschärfung der EnEV
                   BVI e.V.

                                                               26 - 29   Management & Führung
                   Mieter müssen künftig über Verbrauchs-
                   werte informiert werden                               Verwalterpraxis A-Z
                   Die Umsetzung der EED in nationales Recht             U wie Umzugskostenpauschalen
                   BVI e.V.                                              in der WEG-Verwaltung
                                                                         Massimo Füllbeck

4 |‌ BVI ◆ Magazin ‌| ‌Inhalt ‌| Ausgabe 06/19
BVI Magazin - BVI-Magazin
Sieben Bremsklötze auf dem Weg               37        Technik & Bauen
          zu Veränderungen
          Fehler beim Changemanagement                           Digitaler Aufzugwärter
          www.impulse.de                                         KONE 24/7 Connect erübrigt tägliche Vor-
                                                                 Ort-Kontrollen für Anlagen aller Hersteller
                                                                 Nicole Köster

30 - 33   Dienstleistungen
                                                       38 - 41   BVI für Sie
          Virtuelle Eigentümerversammlungen
          Fehlende Rechtsgrundlage trotz                         Neue Mitglieder im BVI e.V.
          großer Nachfrage                                       Nora Theisinger
          Susanne Vieker

                                                                 Auf der Suche nach guter Lektüre?
          Software für die Wohnungsübergabe                      Hier sind unsere Buchtipps
          Fusion zweier Anbieter bietet Verwaltungen             Nora Theisinger
          Komplettlösung bei Mieterwechsel
          Dietrich Bruckmann
                                                                 Neue Führungsriege im
                                                                 Landesverband Bayern
          Reparaturkostenversicherung                            Emotionaler Abschied
          für Energietechnik
          Neues BVI-Mitglied wappnet Sie
          für den Schadensfalll                                  Neue Stelle der Büroleiterin
          Esat Gezginci                                          in der BVI-Geschäftsstelle
                                                                 Prozessoptimierung im Fokus

34 - 36   Energie & Umwelt                             42 - 57   BVI-Veranstaltungen
          Ein kleiner Schritt in die
          richtige Richtung
          Mieterstrommodelle                           58        Partner
          Cornelia Hopf-Lonzen

          Partner für Energiekostenoptimierung         59        Impressum
          Das neue BVI-Mitglied Sparprimus GmbH
          Bojan Petrovic

                                                                              ‌Ausgabe 06/19 ‌| Inhalt ‌| ‌BVI ◆ Magazin |‌ 5
BVI Magazin - BVI-Magazin
SCHWERPUNKTTHEMA

   6
                            Datenstandards in der
                            Immobilienwirtschaft
                                               Eine Kooperation von BVI und gif

Mit den Richtlinien zu Daten- und Dokumentenaustausch hat die Kompe-
tenzgruppe Datenmanagement der gif e.V. die Basis für ein standardisier-
tes Datenmanagement gelegt. Nun sollen die gif-Richtlinien hinsichtlich
der Anforderungen der Immobilienverwaltung weiterentwickelt werden.

Daten gelten als das Wirtschaftsgut des 21. Jahrhunderts,         Datenübermittlung leidet und manuelle Prüfungen er-
doch um ihren reibungslosen Fluss auf der Datenauto-              fordern einen hohen Arbeitsaufwand. Die Verwaltung
bahn sicherzustellen, braucht es anerkannte Standards.            von Dokumenten erfolgte meist in Verzeichnisstruktu-
Branchenvertreter und ihre Dienstleister können dabei             ren oder in Doku-mentenmanagement-Systemen nach
auf das Fundament bauen, das die gif Gesellschaft für             unterschiedlichen Kriterien. Bei einem Eigentümer-
Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. mit ihrer Kom-          wechsel mussten die elektronischen Dokumente meist
petenzgruppe Datenmanagement gelegt hat.                          manuell zwischen den Systemen des alten und neuen
                                                                  Eigentümers migriert werden. Bereits vorhandene
Deutschland im internationalen Vergleich zurück                   Metadaten zu den Dokumenten gingen oft verloren.
Im Gegensatz zu anderen Ländern wie den USA, Frank-
reich oder den Niederlanden existierten in Deutschland            Die gif-Richtlinien
bis vor wenigen Jahren keine Standards, nach denen                Die in der gif vertretenen Wissenschaftler und Vertreter
Daten strukturiert und prozessbezogen zwischen den                der immobilienwirtschaftlichen Praxis haben mittlerweile
unterschiedlichen Partnern entlang der Immobilien-                zwei Richtlinien zum Datenaustausch und Dokumenten-
Wertschöpfungskette ausgetauscht oder Dokumente                   management in der Immobilienwirtschaft veröffentlicht:
strukturiert verwaltet werden.
                                                                                                                             Foto: © pixelparticle / shutterstock.com

                                                                      ie gif-Richtlinie zum Immobilien-Daten-Aus-
                                                                     D
Stattdessen erfolgte der Datenaustausch zwischen den                 tausch („gif-IDA“, V2.0) definiert den prozess-
unterschiedlichen Beteiligten wie etwa Eigentümern,                  bezogenen Daten-Austausch zwischen einzelnen
Asset-Managern und Property-Managern in der Praxis                   Dienstleistern, wie z. B. Hausverwalter, Wertgut-
meist anhand von Excel-Dateien oder unternehmensspe-                 achter und Eigentümer. Die verwendeten Daten-
zifischen Schnittstellen. Die Wartung dieser Schnitt-                felder wurden umfassend definiert und unter
stellen ist teuer und ineffizient. Die Qualität der                  www.zgif.org veröffentlicht.

6 |‌ BVI ◆ Magazin ‌| Schwerpunktthema |‌ Ausgabe 06/19
BVI Magazin - BVI-Magazin
 ie gif-Richtlinie „Standard zum Aufbau eines
   D                                                       Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V haben
   Immobiliendatenraums und Dokumentenmana-                führende Branchenvertreter begonnen, die Datenstan-
   gement-Systems, („gif-DMS“, V2.0) definiert, wie        dards unter besonderer Berücksichtigung der Bedürf-
   Dokumente klassifiziert und strukturiert abgelegt       nisse aus der Verwaltersicht weiterzuentwickeln.
   werden und welche Meta-Daten pro Dokumenten-
   klasse erfasst und gespeichert werden. Die Richtlinie   „Entlang der immobilienwirtschaftlichen Wertschöp-
   ermöglicht damit eine eindeutige Zuordnung von          fungskette gibt es zahlreiche Prozesse, bei denen
   Dokumenten bei der elektronischen Ersterfassung         Datenstrukturen über Systeme und beteiligte Dienst-
   etwa durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz      leister hinweg interoperabel sein müssen,“, erklärt
   und einen automatisierten Dokumentenaustausch           BVI-Geschäftsführerin Sandra Lenzenhuber. „Etab-
   zwischen unterschiedlichen DMS- und Datenraum-          lierte immobilienwirtschaftliche Systeme, Prozesse
   anbietern z. B. nach einer Immobilientransaktion.       und Standards werden durch neue technologische
                                                           Entwicklungen neu gedacht, aber Normierungen für
Kooperation statt Konkurrenz                               die hierfür erforderlichen neuen Prozessschnittstellen
„Beim Erarbeiten der Datenstandards setzt die gif auf      und interoperablen Datenstrukturen sollen auf Basis
zahlreiche Branchenpartner. Hier zählt Kooperation         bestehender Standards auch für die Verwalterbranche
anstatt Konkurrenz“, betont der stellvertretende           entwickelt werden.“
Leiter der Kompetenzgruppe Datenmanagement,
Dominik Brunner FRICS. Es hat sich die Erkenntnis          Maßstäbe für die Branche setzen
durchgesetzt, dass die Standards dadurch eine mög-         Bei den beiden Auftaktsitzung der gif-Projektgruppe
lichst breite Akzeptanz und Anwendung finden. So           Prozessmanagement diskutierten Vertreter von Soft-
wurden die gif-Datenstandards gemeinsam mit dem            ware-Unternehmen, wissenschaftlicher Forschung und
Bundesverband der Immobilien-Investment-Sachver-           Verbänden mit Dienstleistern der Wohnungswirtschaft
ständigen (BIIS), dem BVI Bundesfachverband der            über die Bandbreite der Herausforderung, die bestehen-
Immobilienverwalter e.V., dem BVI Bundesverband            den gif-Datenstandards hinsichtlich der Anforderungen
Investment und Asset Management e.V. und dem ZIA           der Immobilienverwalter weiterzuentwickeln.
Zentraler Immobilien Ausschuss sowie international mit
dem französischen Partnerverband FIDJI, der INREV und      „Wichtig erscheint uns, die gesamte Wertschöp-
der RICS in Form einzelner Kooperationen entwickelt.       fungskette bei Immobilien zu repräsentieren“, erklärt
                                                           Lenzenhuber. Die Projektgruppe wird sich in den nächs-
Kleine und mittlere Unternehmen                            ten Monaten intensiv mit den Prozessen der Immobi-
noch zurückhaltend                                         lienwirtschaft beschäftigen und Lösungen zu konkre-
Während die Immobilien-Datenstandards bei den Kon-         ten Fragestellungen zur Organisation sowie Transport,
zernen der institutionalisierten Immobilienwirtschaft      Austausch und Vergleichbarkeit von Datenmengen
umfassend erprobt wurden und sich im Einsatz befinden,     erarbeiten. „Es geht darum, langfristig Maßstäbe zu
schrecken kleinere Unternehmen gerade im Bereich der       setzen.“, sagt die BVI-Geschäftsführerin. Entscheidend
Immobilienverwaltung bei der Implementierung der           sei, dass künftig alle Marktteilnehmer mit einer einheit-
Datenstandards zurück. „Dabei sind die gif-Datenstan-      lichen „digitalen Sprache“ sprechen.
dards theoretisch ebenso für den Klein- und Mittelstand
anwendbar“, stellt Dr. Stephan Seilheimer MRICS,
welcher die KG Datenmanagement leitet klar. Dass dies      DOMINIK BRUNNER
bisher nur vereinzelt geschehe, sei auch der Struktur      FRICS
und dem Fokus der beteiligten Verbände samt ihrer
darin organisierten Firmen geschuldet.                     DR. STEPHAN SEILHEIMER
                                                           MRICS
Fokus auf die Immobilienverwaltung
Dieser speziellen Herausforderung nimmt sich eine in
Gründung befindliche gif-Projektgruppe „Prozessma-
nagement“ an. Angestoßen von gif e.V. und dem BVI

                                                                            ‌Ausgabe 06/19 ‌| Schwerpunktthema ‌| ‌BVI ◆ Magazin |‌ 7
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POLITIK & AKTUELLES

    8

                                                                                            e des
                                                                                      Kolumn
                                                                                              ds
                                                                                       Vorstan
                                                               DR. KLAUS NAHLENZ
                                                                BVI-Vizepräsident

                 Integrierte Facility Services
                                                        Herausforderungen meistern!

Während einige Facility-Management-Dienstleister mit breiter Brust und
ihrem technischem Know-how einfach blindlings loslegen und dann in die
falsche Richtung laufen, setzt BVI-Vizepräsident Dr. Klaus Nahlenz von der
                                                                                                    Foto: © Natali_ Mis / shutterstock.com

Nahlenz Immobiliengesellschaft Saarpfalz mbH auf eine ebenso klassische
wie bewährte Tugend: Er hört zu und entwickelt ganzheitliche Lösungen –
ein sogenanntes integriertes Facility Management. Dominick Yonik hat zu
diesem Thema ein Experteninterview mit ihm geführt.

8 |‌ BVI ◆ Magazin ‌| ‌Politik & Aktuelles ‌| Ausgabe 06/19
BVI Magazin - BVI-Magazin
Herr Nahlenz, warum brauchen Wohnungs-                     Vermietungszahlen ablesen: Sie akzeptieren Miet-
unternehmen integrierte Facility Services?                 erhöhungen eher, wenn die Nebenkostensituation
Die Auftraggeber erwarten, dass der Property Mana-         stimmt. Ein Mieter geht von einer Kostenmiete aus,
ger Facility Services entweder am freien Markt ein-        der Eigentümer hingegen von einer Nettomiete. Wenn
kauft oder aber selbst anbietet. Diese Facility Services   auch Eigentümer ihre Erträge steigern können, profi-
sind allerdings so unterschiedlich, dass sie meist nicht   tieren beide Seiten. Da wir als Unternehmen die spe-
standardisiert für alle Immobilien eines Verwalters        ziellen Facility Services separat in Rechnung stellen,
gleich angeboten werden können. Deshalb ist es für         haben wir in diesem Fall auch gewonnen, weil unser
ein Unternehmen, das eine Immobilie verwaltet einfa-       Auftragsvolumen umfangreicher und wertvoller wird.
cher, gleichzeitig besondere Services anzubieten.
                                                           Gibt es denn auch negative Aspekte?
Wie sieht das denn bei Ihnen in der                        Der negative Punkt liegt selten im monetären Bereich,
Immobilienverwaltung aus?                                  sondern in einem emotionalen- und Kommunikations-
Bei uns wird zum Beispiel der Energieeinkauf im Bereich    bereich. Mieter haben grundsätzlich die Einstellung,
Gas, als auch Strom in einem Arbeitsprozess dargestellt.   Vermieter überfordern sie und Vermieter wiederum
Außerdem werden Dienstleistungen wie beispielsweise        denken, dass Mieter ausnutzend sind oder bestimmte
die Abwicklung von Instandhaltungsaufträgen im klei-       Kosten nicht übernehmen wollen. Man muss also die
neren Bereich genauso wie im größeren Stil angeboten,      behandelnden Themen transparent gestalten, damit
bis hinein in Auftragssummen im Millionenbereich.          beide Parteien erkennen, wie gehandelt wird. Dadurch
                                                           wird die ganze Sache für beide emotional erträglich.
Dies wird dann gruppenübergreifend angeboten,
oder nur für bestimmte Firmen?                             Welches weitere Potenzial sehen Sie für Immobilien-
Das ist in den einzelnen Teilunternehmen, je nach vor-     verwaltungen bei der Einführung integrierter Facility
handenem Know-how standardisiert. Meist werden nur         Services?
kleine Bauaufträge in den einzelnen Unternehmen ab-        Ich sehe durchaus Chancen, gerade für Unternehmen
gewickelt, große Aufträge gruppenübergreifend, weil        wie unseres, mit Erfahrung in diesem Bereich. Die
das Know-how nicht an jedem Standort vorhanden ist.        Grundidee dabei ist die Bündelung einer Nachfrage am
Das Thema Energieeinkauf wird bei uns zentral gelöst.      Markt, zur Erzielung von Rationalisierungseffekten und
                                                           Preisvorteilen. Von der Kostensituation ist es im Übrigen
Wie hoch ist die Nachfrage für                             ungleich besser, einen bereits bestehenden Vertrag
integrierte Facility Services?                             zu erweitern, ohne neue Investitionen durchzuführen.
Die Nachfrage ist sehr stark gestiegen und wird heut-      Im Vergleich verursacht jede Akquisition eines neuen
zutage teilweise als selbstverständlich vorausgesetzt.     Auftrags neue Kosten.
Die Resonanz der Mieter lässt sich dabei schon an den

                                                                             Ausgabe 06/19 ‌| ‌Politik & Aktuelles ‌| ‌BVI ◆ Magazin |‌ 9
BVI Magazin - BVI-Magazin
Welche Grundvoraussetzungen müssen bei                         Leistungen wie Sicherheitsdienst oder Postdienst in
der potenziellen Immobilie gegeben sein?                       einem Objekt sorgen aber doch definitiv für Kosten
Jede Serviceleistung ist grundsätzlich für alle Immobi-        und bringen keine Ersparnis mit sich.
liengrößen geeignet. Die Frage, ob es sich tatsächlich         Wenn ich Serviceleistungen wie Sicherheitsdienst
lohnt, hat etwas mit der Mietergröße zu tun. Wenn ich          oder Notrufdienste betrachte, dann werden die Leis-
beispielsweise ein Haus mit drei Mietparteien habe, in         tungen einem besonderen Mieter angeboten, der
dem ein Allgemeinstromzähler vorhanden ist, den wir            eine besondere Bedürfnisstruktur hat. Grund dafür
als WEG-Verwaltung mit unserem zentralen Energie-              kann ein besonderer Risikofaktor oder das Bedürfnis
einkauf versorgen, liegt die Ersparnis erfahrungsge-           nach einem Luxusservice wie beispielsweise einem
mäß bei zwei bis drei Euro im Jahr. Wenn ich natürlich         Concierge sein. Der Preis spielt dann eher eine unter-
300 Wohneinheiten mit unseren günstigen Konditio-              geordnete Rolle. Wichtiger für diese Zielgruppe ist,
nen versorge, dann wird sich diese vervielfachen und           an einem ganz bestimmten Standort eine bestimmte
wir sparen möglicherweise 500 Euro. Grundlegend ist            Ausstattung der Immobilie in einer bestimmten Größe
die Unterscheidung zwischen Gewerbe- und Wohn-                 vorzufinden. Entsprechend möchten Vermieter eine
immobilien. Ein Gewerbetreibender hat eine andere              ganz bestimmte Leistung für ihre Immobilie, weil sie
Bedürfnisstruktur als ein Wohnraummieter. Da wir               damit die Immobilie als Produkt veredeln. Dafür sind
jedoch zentral einkaufen, bekommt das Dreifamilien-            alle beteiligten Parteien dann auch bereit zu zahlen.
haus denselben Preis wie das 300-Parteien-Haus.                Gleiches gilt etwa für Gewerbetreibende, die an einem
                                                               bestimmten Standort ein gewisses Produkt präsentie-
Welche speziellen Services bieten Potenzial?                   ren wollen. Sie sind bereit, Leistungen einzukaufen,
Definitiv der Bereich Messdienst. Das aktuell von der          die sie dann veredelt an den Markt weitergeben.
EU geforderte Information Building ist derzeit noch
nicht umsetzbar. Dies wird sich in den kommenden               Mieter und Vermieter sind also Ihrer Ansicht nach be-
Jahren jedoch entwickeln. Daraus resultieren andere            reit, für eine Sache zu zahlen, wenn sie einen Nutzen
Services in Wohnimmobilien, da dadurch ein neuer               daraus haben, der mit Mehrkosten verbunden ist?
digitaler Stand erreicht wird. Dadurch entsteht die            Ja, oder auch weniger Leerstand. Wenn ich Vermieter
Möglichkeit, Nutzer besser und in Echtzeit zu infor-           bin, bin ich daran interessiert, dass meine Immobilie
mieren und Preise transparent darzustellen.                    möglichst ausgelastet ist. Wenn ich eine Immobilie
                                                                                                                         Foto: © Andy Shell / shutterstock.com

                                                               auslasten kann, dann reduziere ich meine Leerstands-
                                                               kosten erheblich. Dafür bin ich bereit etwas zu zahlen.
Lassen sich die Leistungen noch zu einem Preis an-             Je schlechter die Marktauslastung einer Immobilie ist,
bieten, den Kunden zahlen möchten oder können?                 desto mehr ist der Vermieter bereit zu zahlen, um sei-
Da sich die meisten Serviceleistungen selbst finanzie-         ne Immobilie aufzuwerten und Rendite zukünftig wie-
ren, ja.                                                       der zu steigern.

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POLITIK & AKTUELLES

                                                                                                                                                       11

                                                            Aktueller Stand der
                                                              WEG-Reform
                                                    Barrierefreiheit, Elektromobilität und Einbruchschutz

                                   Im Oktober hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Förderung
                                   der Elektromobilität vorgelegt. Grundlage dieses Gesetzesentwurfes ist
                                   der Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des
                                   Wohnungseigentumsgesetzes. Das Ergebnis aus fünf Sitzungen wurde
                                   nun veröffentlicht. Hier die wichtigsten Ergebnisse.

                                   Bauliche Maßnahmen erleichtern                            Vorschlag nicht übernommen. Nach dem Willen des
                                                                                             Gremiums soll ein einfacher Mehrheitsbeschluss den
                                   Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe möchte die Umset-           Einbau einer Lademöglichkeit für Elektromobilität er-
                                   zung von „gesellschaftlich privilegierte Maßnahmen“       möglichen. Jedoch solle jeder Mieter zusätzlich zum
                                   vereinfachen. Namentlich nennt sie in ihrem Ab-           Anspruch auf Barrierefreiheit ein Anrecht auf eine
                                   schlussbericht: Barrierefreiheit, Lademöglichkeiten für   Ladestation zukommen. Vermieter können die Erlaub-
                                   Elektromobilität sowie Einbruchschutz. Auf Umbauten       nis verweigern, wenn ihr Interesse am unveränderten
                                   in diesem Sinn solle jeder Eigentümer Anspruch haben      Erhalt des Gebäudes größer ist oder er sich verpflichtet,
Foto: © PH888 / shutterstock.com

                                   und sämtliche Kosten übernehmen. Dieser Anspruch          entsprechende Lademöglichkeiten zu schaffen. Die
                                   kann dann verloren gehen, wenn eine grundlegende          Kosten werden dementsprechend von dem Eigentümer
                                   Umgestaltung der Wohnanlage die Folge wäre oder           getragen oder auf die Miete umverteilt. Dafür sieht der
                                   ein Wohnungseigentümer extrem beeinträchtigt wird.        Bundesrat eine Ergänzung im Bürgerlichen Gesetzbuch
                                   Im Gesetzesentwurf des Bundesrates wurde dieser           sowie dem Wohnungseigentumsgesetz vor.

                                                                                                               Ausgabe 06/19 ‌| Politik & Aktuelles |‌ ‌BVI ◆ Magazin |‌ 11
Rechte und Pflichten des Verwalters                            geben. Für Verwalter soll jedoch keine Hinweispflicht
                                                               eingeführt werden. Sowohl die Einberufung als auch
Verwalter sollen die Vertretung der Eigentümerge-              das Verlangen nach einer Versammlung soll weiterhin
meinschaft übernehmen. Ihnen soll nach der Bund-               in Textform geschehen. Die Bund-Länder-Arbeitsgrup-
Länder-Arbeitsgruppe eine Entscheidungsbefugnis für            pe hat sich entschieden, keine Online-Versammlungen
Maßnahmen, für die eine Einberufung der Wohnungs-              per Gesetz einzuführen, eine Teilnahme auf virtuellem
eigentümerversammlung nicht sinnvoll erscheint, zu-            Weg soll jedoch möglich gemacht werden. Anzahl und
stehen. Die WEG soll diese per Beschluss beschränken           Personen des Verwaltungsbeirats sollen per Beschluss
oder erweitern können. Verwalter können zudem Haus-            bestimmt werden. Zudem soll die Haftung eines ehren-
geldforderungen in eigener Verantwortung gerichtlich           amtlichen Mitglieds beschränkt werden.
geltend machen. Darüber hinaus sollen sie verpflichtet
sein, Geldvermögen auf einem Konto anzulegen, des-             Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter
sen Inhaberin die WEG ist. Die Jahresabrechnung soll           begrüßt, dass in das jahrelang stockende Verfahren Be-
aus der Gesamtabrechnung und der Einzelabrechnung              wegung gekommen ist und fordert die Bundesregie-
sowie der gesetzlichen Regelung zur Zulässigkeit ge-           rung zu einem zügigen Abschluss eines WEG-Gesetzes
willkürter Abgrenzungsposten bestehen. Zudem soll sie          auf, das als umfassende, transparente und verständliche
die Höhe der tatsächlich verfügbaren Instandhaltungs-          Grundlage für die jetzigen und anstehenden Herausfor-
rücklagen und eine Vermögensübersicht beinhalten.              derungen von Immobilienverwaltern dienen kann.

                                                                                                                         Foto: © KPG_Payless / shutterstock.com
                                                               Der gesamte Abschlussbericht der Bund-Länder-
Neugestaltung der Wohnungs-                                    Arbeitsgruppe ist hier einsehbar:
eigentümerversammlung
                                                               www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/
Die Einberufungsfrist der Wohnungseigentümerver-               News/PM/082719_Abschlussbericht_Reform_
sammlung soll auf vier Wochen verlängert werden.               WEG.html?nn=6705022
Ein Quorum zur Beschlussfähigkeit soll es nicht mehr

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POLITIK & AKTUELLES

                                                                                                                                                             13
                                                       Reform der Grundsteuer
                                                             Es bleibt ein Hoffen auf die Vernunft der Länder

                                       Der Bundestag hat die Reform der Grundsteuer be-             Bundesfinanzministerium hat an die Kommunen appel-
                                       schlossen. Demnach ist für die Erhebung der Steuer bei       liert, ihre Hebesätze so zu gestalten, dass im Schnitt für
                                       Wohngrundstücken zukünftig der Ertragswert maß-              die Bürger keine stärkeren Belastungen entstehen. Der
                                       geblich. Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel       Bund kann Kommunen allerdings nicht verpflichten, die
                                       vorgesehen, damit sie die Grundsteuer nach anderen           Hebesätze zu senken und auf Einnahmen zu verzichten.
                                       Bewertungsverfahren erheben können.                          Für Kommunen ist die Grundsteuer mit einem jährlichen
                                                                                                    Aufkommen von mehr als 14 Milliarden Euro eine der
                                       Die bisherige Bemessungsgrundlage der Grundsteuer, die       wichtigsten Einnahmequellen.
                                       an die Einheitswerte anknüpfte, war vom Bundesverfas-
                                       sungsgericht verworfen worden. In Zukunft soll für die Be-
                                       rechnung der Steuer der Wert eines unbebauten Grund-         BVI drängt auf Vereinfachungen und
                                       stücks anhand der Bodenrichtwerte ermittelt werden, die      mehr Transparenz
                                       regelmäßig von unabhängigen Gutachterausschüssen er-
                                       mittelt werden. Ist das Grundstück bebaut, werden außer-     Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter
                                       dem Erträge wie Mieten zur Berechnung der Steuer heran-      appelliert nun wie andere Verbände, die Regelungen so
                                       gezogen. Damit bleibt die Grundsteuer wertabhängig.          einfach und transparent wie möglich zu gestalten – ein
                                       Weil Bayern dieses Modell mit Verweis auf den bürokrati-     Flickenteppich an Regelungen würde zu Verwirrungen
                                       schen Aufwand abgelehnt hatte, enthält das Gesetz nun        und unnötigem bürokratischen Aufwand führen, der
                                       eine Öffnungsklausel. Demnach können die Bundesländer        letztlich auch auf Immobilienverwaltungen zurückfällt,
                                       auch eigene Regeln für die Berechnung aufstellen, wofür      sagt BVI-Präsident Thomas Meier. Überregional tätige
                                       das Grundgesetz geändert werden musste. Eine Geset-          Unternehmen würden sich von einer Vielzahl unter-
                                       zespassage stellt sicher, dass sich Mindereinnahmen ein-     schiedlicher Ansätze bedroht sehen. Eingeführt wurde
                                       zelner Bundesländer bei der Grundsteuer nicht auf den        auch eine Grundsteuer C für baureife Grundstücke, die
                                       Länderfinanzausgleich auswirken können.                      der Spekulation entgegenwirken soll.
Foto: © Tanoy1412 / shutterstock.com

                                                                                                    BVI e.V.
                                       Wichtige Einnahmequelle                                      www.bvi-verwalter.de
                                       für Kommunen
                                       Wie hoch die Grundsteuer künftig ausfällt, hängt haupt-
                                       sächlich von den Hebesätzen der Kommunen ab. Das

                                                                                                                     Ausgabe 06 /19 ‌| ‌Politik & Aktuelles ‌| ‌BVI ◆ Magazin |‌ 13
POLITIK & AKTUELLES

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                    Bundeskabinett beschließt
                     Gebäudeenergiegesetz
                                                        Keine Verschärfung der EnEV

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Gebäu-                       Wer auf neue Heiztechnologien umsteigt, soll eine
deenergiegesetz (GEG) ohne eine Verschärfung der                        „attraktive Austauschprämie“ erhalten, die 40 Pro-
Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen.                            zent der Kosten betragen soll. Zudem ist vorgesehen,
                                                                        dass Selbstnutzer energetische Maßnahmen wie den
Mit dem Niedrigstenergiestandard, der seit Anfang                       Austausch von Heizungen ab 2020 steuerlich abset-
2019 für öffentliche Neubauten und ab 2021 auch für                     zen können.
alle anderen Neubauten gilt, sieht das Kabinett die
geltende EnEV erfüllt. Für verschärfte Anforderun-
gen an Neubauten und Bestandsimmobilien lasse sich
die Wirtschaftlichkeit nicht nachweisen. Die energe-                    Zusammenführung von EEG und
tischen Anforderungen an Neu- und Bestandsbauten                        EEWärmeG
sollen 2023 erstmalig überprüft werden.
                                                                        Mit dem GEG sollen zum einen das Energieeinsparungs-
                                                                        gesetz (mit Energieeinsparverordnung, kurz EnEV)
Verbot für alte Gas- und Ölheizkessel                                   und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWär-
                                                                        meG) zusammengeführt werden. Zum anderen ist die
Der Gesetzesentwurf sieht auch vor, dass vor 1991                       EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen, die für öffentliche
eingebaute Gas- und Ölheizkessel nicht mehr betrie-                     Nichtwohngebäude ab 2019 einen Niedrigstenergies-
                                                                                                                               Foto: © sirastock / shutterstock.com

ben werden dürfen; 1991 und danach installierte Kes-                    tandard fordert, für alle anderen Neubauten ab 2021.
sel dürfen nicht länger als 30 Jahre, also bis 2021, in
Betrieb sein. Ab dem Jahr 2026 soll der Einbau von                      BVI e.V.
Ölheizkesseln nur in Ausnahmefällen zulässig sein.                      www.bvi-verwalter.de

14 |‌ BVI ◆ Magazin ‌| ‌Politik & Aktuelles ‌| Ausgabe 06/19
POLITIK & AKTUELLES

                                                                                                                                                          15

                                                             Mieter müssen künftig
                                                             über Verbrauchswerte
                                                              informiert werden
                                                                 Die Umsetzung der EED in nationales Recht

                                         Die EU-Energieeffizienz-Richtlinie                       Bis zum 1. Januar 2027 …
                                         (EED) – da war doch was?                                 … müssen in allen Liegenschaften fernauslesbare Zähler
                                                                                                     und Heizkostenverteiler installiert sein.
                                         Richtig! Die novellierte EED ist seit dem 25. Dezember
                                         2018 in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum
                                         25. Oktober 2020 Zeit, diese in nationales Recht         Das klingt nach großem Arbeits-
                                         umzusetzen.                                              aufwand. Existieren technische
                                                                                                  Möglichkeiten, um diesen Prozess
                                         Doch was bedeutet das                                    effizient zu gestalten?
                                         genau für Verwalter?                                     Natürlich! Viele Energiedienstleister kennen diese
                                                                                                  Entwicklung und bieten technische Lösungen dafür an.
                                         Ab dem 25. Oktober 2020 …                                Informieren Sie sich bei Ihrem Dienstleister sowie bei
                                         … dürfen nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkos-    den BVI-Partnerunternehmen des Sektors „Energie-
                                            tenverteiler angebracht werden.                       dienstleistung“ über nachhaltige Angebote.
                                         … in Liegenschaften mit fernauslesbarer Technologie
                                            müssen Mieter über ihren Verbrauch unterjährig        Weitere Infos unter: https://bvi-verwalter.de/partner/
Foto: © Maxx-Studio / shutterstock.com

                                            mindestens zweimal informiert werden.
                                         Ab dem 1. Januar 2022 …                                  BVI e.V.
                                         … muss diese Information, falls fernauslesbare Mess-    www.bvi-verwalter.de
                                            techniken genutzt werden, monatlich erfolgen.

                                                                                                                  Ausgabe 06 /19 ‌| ‌Politik & Aktuelles ‌| ‌BVI ◆ Magazin |‌ 15
POLITIK & AKTUELLES

16

      Bisheriger Parlamentarischer
    Staatssekretär Oliver Wittke wird
     Hauptgeschäftsführer des ZIA
                                                    Klaus-Peter Hesse kehrt nach elf
                                                     Jahren nach Hamburg zurück

Der Vorstand des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband
der Immobilienwirtschaft, hat die Berufung des bisherigen Parlament-
arischen Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium Oliver Wittke
zum Hauptgeschäftsführer des Verbandes beschlossen.

16 |‌ BVI ◆ Magazin ‌| ‌Politik & Aktuelles ‌| Ausgabe 06/19
ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner verweist auf Wittkes
Erfahrung als Oberbürgermeister, Landesbauminister
                                                                          „Mit MONTANA
                                                                          bin ich bestens
und seine Tätigkeiten in der Immobilienbranche selbst.
Das derzeitige Regierungsmitglied soll sein Amt beim
ZIA im Herbst 2020 antreten. Mit Datum vom heuti-
gen Tag hat der nordrhein-westfälische Abgeordnete
                                                                          versorgt!“
die Bundeskanzlerin um Entlassung aus dem Amt des
Parlamentarischen Staatssekretärs zum 31. Oktober
gebeten und bleibt bis zu seiner Arbeitsaufnahme in
der Immobilienbranche Abgeordneter.

Klaus-Peter Hesse kehrt nach Hamburg zurück
Gleichzeitig gibt der ZIA bekannt: Der langjährige
Geschäftsführer Klaus-Peter Hesse, derzeit Sprecher
der Geschäftsführung, verlässt den Verband auf eige-
nen Wunsch. Nach elf Jahren Tätigkeit widmet er sich
in seiner Heimatstadt Hamburg neuen beruflichen
Herausforderungen. Er bleibt dem ZIA aber durch ein
Ehrenamt verbunden. Der BVI e.V. bedankt sich für die
vertrauensvolle Zusammenarbeit, die gerade in den        C

letzten Jahren durch die Mitgliedschaft des BVI e.V.     M

im ZIA deutlich gestärkt wurde und maßgeblich durch      Y

den persönlichen Einsatz von Hesse geprägt war.      CM

                                                     MY

BVI e.V.
                                                     CY

www.bvi-verwalter.de
                                                     CMY

                                                         K

                                                                       Heizöl · Erdgas · Strom · Heiztechnik · Schmierstoffe · Kraftstoffe · Solar · Pellets · Heiztechnik · Messdienst

                                                                             Unser Rundum-sorglos-Service für Sie

                                                                              Maßgeschneiderte Tarifmodelle
                                                                              Bündelung von Liegenschaften
                                                                              Elektronischer Rechnungsservice
                          KLAUS-PETER HESSE                                    sowie eine Vielzahl an Online-Services
                                                                              Energieausweise
                                                                              Persönlicher Ansprechpartner
                                                                              Mehrfach ausgezeichnet

                                                                             Vertrauen Sie uns –
                                                                             einem der größten mittelständischen Energie-
                                                                             lieferanten in Deutschland mit über 55 Jahren
                                                                             Markterfahrung. www.montana-energie.de
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WEG- & MIETRECHT

18

                                             Vertretungswahl
                                       Nicht jeder darf eine juristische Person in
                                        der Eigentümerversammlung vertreten
                                                                                     Foto: © Alexandru Nika / shutterstock.com

Grundsätzlich kann sich ein Wohnungseigentümer durch eine oder meh-
rere beliebige andere Person/en gemäß § 164 BGB in der Eigentümerver-
sammlung vertreten lassen. Dazu gibt es rechtliche Neuerungen.

18 |‌ BVI ◆ Magazin ‌| ‌WEG- & Mietrecht ‌| Ausgabe 06/19
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 28.06.2019 –              weitgehend auszuschließen, Rechnung getragen, da
V ZR 250/18) hat nun zu einer in der Praxis häufig          von ihm gemeinschaftsfremde Einwirkungen nicht zu
anzutreffenden einschränkenden „sog. Vertreter-             erwarten sind. Die Vertretungsklausel bedeutet auch,
klausel“ in der Gemeinschaftsordnung entschieden:           dass sich eine juristische Person in der Eigentümerver-
Dürfen danach Wohnungseigentümer sich in der                sammlung nicht nur durch einen unternehmenseige-
Eigentümerversammlung nur durch den Ehegatten,              nen Mitarbeiter vertreten lassen darf.
einen Wohnungseigentümer oder den Verwalter ver-
treten lassen, so ist diese Klausel regelmäßig dahin
ergänzend auszulegen, dass sie auch für juristische         Vertretung greift weiter
Personen gilt. Diese dürfen sich dann nicht nur durch
ihre organschaftlichen Vertreter, sondern auch durch        Es sind nicht nur das berechtigte Interesse der Eigen-
einen ihrer Mitarbeiter vertreten lassen können.            tümergemeinschaft, fremde Einflüsse von der Gemein-
                                                            schaft fernzuhalten, zu berücksichtigen, sondern es
                                                            ist auch der Bedeutung des Stimmrechts, das zu dem
Neue Teilregelungen                                         Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte gehört
                                                            Rechnung zu tragen.
Darüber hinaus wird die Klausel dahin verstanden,
dass sich eine juristische Person in der Eigentümer-        Eine Vertretungsklausel ist daher regelmäßig ergän-
versammlung jedenfalls auch von einem Mitarbeiter           zend dahingehend auszulegen, dass sich eine juristi-
einer zu demselben Konzern gehörenden (weite-               sche Person in der Eigentümerversammlung jedenfalls
ren) Tochtergesellschaft vertreten lassen darf, wenn        auch von einem Mitarbeiter einer zu demselben Kon-
diese für die Verwaltung der Sondereigentumsein-            zern gehörenden (weiteren) Tochtergesellschaft ver-
heiten zuständig ist. Verwalter dürfen also nicht den       treten lassen darf, wenn diese für die Verwaltung der
bevollmächtigten Mitarbeiter der Tochtergesellschaft        Sondereigentumseinheiten zuständig ist.
der Eigentümer-GmbH von der Stimmabgabe in der
Eigentümerversammlung ausschließen.                         Einer natürlichen Person ist nach der Vertreterklausel
                                                            verwehrt, sich durch einen beliebigen Dritten vertreten
Die Vertretungsbeschränkung weist insoweit aber eine        zu lassen, die juristische Person darf sich nicht durch
unbeabsichtigte Regelungslücke auf. An den Fall, dass       einen Mitarbeiter eines beliebigen anderen Unterneh-
eine juristische Person Wohnungseigentümerin ist, wur-      mens vertreten lassen.
de bei Errichtung der Teilungserklärung nicht gedacht.
Zweck von Vertretungsklauseln der vorliegenden Art
ist es, die Versammlungen der Wohnungseigentümer
von gemeinschaftsfremden Einwirkungen freizuhalten;
deshalb sollen sich die Wohnungseigentümer nur durch
bestimmte, dem eigenen Kreis nahestehende Perso-
nen vertreten lassen. Dieser Zweck der Beschränkung
besteht auch gegenüber Wohnungseigentümern, die
juristische Personen sind. Es ist kein Grund ersichtlich,
der die Annahme rechtfertigt, dass sie gegenüber den                                       DR. OLAF RIECKE
anderen Wohnungseigentümern privilegiert sein sollen.                                      www.riecke-hamburg.de

Durch die Teilnahme eines aufgrund seiner Zugehörig-
keit zu dem Unternehmen der juristischen Person mit
den Angelegenheiten der Wohnungseigentümerge-
meinschaft vertrauten Mitarbeiters wird dem mit der
Vertretungsklausel verfolgten Zweck, Einflüsse Dritter

                                                                             Ausgabe 06/19 ‌| ‌WEG- & Mietrecht ‌| ‌BVI ◆ Magazin |‌ 19
WEG- & MIETRECHT

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                               Leitungswasserschaden
                                    in der WEG
                                       Die Pflichten des Verwalters bei Schäden

Vor allem in der kalten Jahreszeit kommt es oft bei unsanierten Altbauten
zu Schäden durch defekte Ver- oder Entsorgungsleitungen. Auch mangel-
haft ausgeführte Wartungs- oder Sanierungsarbeiten an Strängen oder
Zuleitungen oder deren Beschädigung aufgrund von Arbeiten an anderen
                                                                                  Foto: © Monkey Business Images / shutterstock.com

Bauteilen können Wasserschäden verursachen. Vielfach entsteht nach dem
Eintritt eines Schadens Streit über die Frage, wer für die Reparaturkosten
aufzukommen hat.

20 |‌ BVI ◆ Magazin ‌| ‌WEG- & Mietrecht ‌| Ausgabe 06/19
In derartigen Fällen ist es zunächst Aufgabe des Ver-      durch den Wasseraustritt verursachten Schäden auf.
walters, die genaue Örtlichkeit der Schadensursache er-    Sollte sich hingegen herausstellen, dass die Schadens-
mitteln zu lassen: Für die Frage der Haftung kommt es      ursache im Bereich des Sondereigentums liegt, so ist
maßgeblich darauf an, ob die Ursache einem Bauteil des     grundsätzlich der jeweilige Sondereigentümer für
Sonder- oder des Gemeinschaftseigentums zuzuordnen         entstandene Schäden verantwortlich. Unter Umstän-
ist. Daneben hat der Verwalter den Schaden auch kurz-      den kommt dessen Hausratsversicherung und/oder
fristig der Gebäudeversicherung zu melden und erfor-       die Gebäudeversicherung der WEG für die Kosten auf.
derliche Notabdichtungsmaßnahmen zu beauftragen.
                                                           Ansprüche der Sondereigentümer untereinander fol-
Regelungen zur Zuordnung von Wasserleitungen des           gen aus dem wohnungseigentumsrechtlichen Sonder-
Gebäudes zum Sonder- bzw. Gemeinschaftseigentum            verhältnis. Ein Verschulden seiner mit der Ausführung
sind vielfach in der Teilungserklärung enthalten. Fehlen   von Arbeiten beauftragten Handwerker hat sich der
solche Regelungen, kommt es darauf an, ob das betrof-      Sondereigentümer gemäß § 278 BGB anzurechnen.
fene Rohr sich vor (dann Gemeinschaftseigentum) oder       Danach haftet der Eigentümer als Vertragspartner des
nach (dann Sondereigentum) der ersten vom Sonder-          Handwerkers für dessen Fehler gegenüber Dritten wie
eigentümer nutzbaren Absperrmöglichkeit befindet.          für eigenes Verschulden.
Wasserleitungen, die sich im Bereich einer Wohnungs-
eigentumseinheit befinden und diese versorgen, sind
danach nicht von vornherein Sondereigentum dieser
Wohneinheit.

Eventuell zahlt die Versicherung

Befindet sich die Schadstelle im Bereich des Ge-
meinschaftseigentums, so kommt die Gebäudever-
sicherung regelmäßig – abhängig von den jeweiligen         RA INGO KOLMS, LL.M.
Versicherungsbedingungen – für die Beseitigung der         www.fuhrmann-wallenfels.de
WEG- & MIETRECHT

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                                  Übersendung der
                                 Betriebskostenbelege
                                                            Original oder Kopie?

Einwendungen von Mietern gegen die Richtigkeit der Betriebskosten-
abrechnung sind in der Regel nur nach einer Belegprüfung erfolg-
reich. Andererseits brauchen Mieter Nachzahlungen aus Abrechnungen
                                                                                   Foto: © KYNA STUDIO / shutterstock.com

nicht zu leisten, solange der Vermieter ihnen die Einsicht in deren
Belege verweigert. Zum Belegeinsichtsrecht gibt es bislang keine eindeutige
Rechtssprechung.

22 |‌ BVI ◆ Magazin ‌| ‌WEG- & Mietrecht ‌| Ausgabe 06/19
Nach herrschender Meinung haben Mieter das Recht,          tität der Kopien mit den Originalen bezweifelt (vgl.
die Originalbelege der Abrechnung beim Vermieter           Lützenkirchen, NZM 2018, 266). Wie ein Gericht die
einzusehen. Es handelt sich hier um diejenigen Un-         Frage „Original oder Kopie?“ im Einzelfall entscheidet,
terlagen, aus denen sich die Kostenansätze der Be-         ist derzeit offen.
triebskostenabrechnung ergeben, also insbesondere
Rechnungen, Verträge und Leistungsverzeichnisse;
Versicherungspolicen, Messprotokolle (auch die der         Mögliche Lösung des Problems
anderen Mieter der Wirtschaftseinheit), Unterlagen
zur Berechnung beziehungsweise Ermittlung des Ver-         Wie kann dieses Dilemma gelöst werden? Denkbar
teilerschlüssels und Bescheide über Grundsteuer oder       ist eine Regelung in den Mietverträgen, wonach die
andere Abgaben.                                            Belegeinsicht durch Übersendung von Belegkopien
                                                           beziehungsweise durch Ausdrucke elektronischer Be-
Die Einsichtnahme in den Räumen des Vermieters             lege oder durch Einsicht in diese elektronischen Bele-
oder der Verwaltung kann allerdings für Mieter un-         ge gewährt wird. Die Grenze einer solchen Klausel ist
zumutbar sein. So müssen Mieter zur Belegeinsicht          immer § 307 BGB: Mieter dürfen nicht unangemessen
keine Reise in eine andere Gemeinde antreten. Die Un-      benachteiligt werden.
zumutbarkeit kann auch aus einer eingeschränkten
Mobilität der Mieter oder aus anderen Umständen
folgen. In diesen Fällen haben Mieter Anspruch auf
Übersendung der Belege.

Im Zweifel zum Vermieter reisen

In der Regel einigen sich Mieter und Vermieter da-
rauf, dass Kopien der Belege zur Verfügung gestellt
werden. Nach der Rechtsprechung des Landgerichts
Kempten brauchen Mieter dies aber nicht zu akzep-
tieren. Im amtlichen Leitsatz des Urteils vom 16.11.2016   KATHARINA GÜNDEL
zum Az. 53 S 740/16 heißt es: „Bei der Nebenkosten-        www.gross.team
abrechnung erstreckt sich das Einsichtsrecht des Mie-
ters im Rahmen der Belegeinsicht (§ 259 BGB) grund-
sätzlich auf die Originalunterlagen. Ein Anspruch auf
Einsicht in die Originalunterlagen besteht auch dann,
wenn der Mieter aufgrund der großen Entfernung zwi-
schen Sitz des Vermieters und dem Ort der Mietsache
die Vorlage der Unterlagen am Mietobjekt verlangen
kann.“ Nach dieser Rechtsprechung müssen Vermie-
ter oder Verwalter, die die papiernen Originalbelege
nicht aus der Hand geben wollen, tatsächlich mit den
Belegen zum Mieter reisen, damit dieser die Belege
prüfen kann.

Richtig dürfte indes sein, mit dem OLG Düsseldorf
(Urteil vom 21.05.2015, AZ. I-10 U 29/15) zu argumen-
tieren, dass ein Bestehen auf Einsichtnahme in die
Originalbelege möglich ist, wenn der Mieter die Iden-

                                                                           Ausgabe 06/19 ‌| ‌WEG- & Mietrecht ‌| ‌BVI ◆ Magazin |‌ 23
WEG- & MIETRECHT

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               Das Zurückbehaltungsrecht
                      des Mieters
                                                            Mangel oder Miete

Gemäß § 536 Abs. 1 BGB ist die Miete gemindert, sofern die Mietsache zur
Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel hat. Darüber hinaus steht
dem Mieter ein weitergehendes Zurückbehaltungsrecht an der zu zahlenden
Miete nach § 320 Abs. 1 BGB zu. Es soll dazu dienen, Druck auf den Ver-
mieter auszuüben, damit dieser seiner Pflicht zur Mangelbeseitigung und
zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache nachkommt.

Der vom Mieter bei Geltendmachung des Zurückbehal-                     Kündigung wegen Zahlungs-
tungsrechts einbehaltene Betrag muss in einem ange-                    rückständen
messenen Verhältnis zur Schwere des Mangels liegen.
Ob und in welcher Höhe dem Mieter ein entsprechen-                     Im konkreten Fall hatte ein Vermieter ein Mietverhält-
des Zurückbehaltungsrecht zusteht, muss jeweils nach                   nis fristlos, hilfsweise ordentlich, wegen Zahlungsrück-
den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden. Wurde                  ständen gekündigt. In dem darauffolgenden auf Räumung
                                                                                                                                     Foto: © Jat306 / shutterstock.com

der Mangel vom Vermieter endgültig beseitigt, so ent-                  geführten Rechtsstreit hat der Vermieter sechs weitere
fällt mit der Wiederherstellung des vertragsgemäßen                    Male das Mietverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich ge-
Zustands das Zurückbehaltungsrecht des Mieters und                     kündigt. Den jeweiligen Kündigungen werden behaup-
der Mieter ist verpflichtet, die einbehaltenen Beträge an              tete Mängel und damit eine einhergehende Mietminde-
den Vermieter zurückzuzahlen.                                          rung sowie ein weitergehendes Zurückbehaltungsrecht

24 |‌ BVI ◆ Magazin ‌| ‌WEG- & Mietrecht ‌| Ausgabe 06/19
entgegengehalten. Die Mangelbeseitigung wurde vom            des Mieters einerseits und dem Interesse des Vermie-
Vermieter nachweislich angeboten. Die Mieter vertreten       ters andererseits, den Mangel so schnell wie möglich
jedoch die Auffassung, aufgrund der laufenden Beweis-        beseitigen zu können. Der Entscheidung des Bundes-
erhebung und einer möglichen Beweisvereitelung durch         gerichtshofs ist zuzustimmen. Anderenfalls wäre der
die vorherige Mangelbeseitigung seien sie nicht verpflich-   Mieter berechtigt, ein über die Mietminderung hinaus-
tet, die vom Vermieter angebotene Mangelbeseitigung          gehendes Zurückbehaltungsrecht bis zur Einholung
zu dulden. Hernach könnten sie die behaupteten Mängel        eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens gel-
nämlich nicht mehr ausreichend beweisen.                     tend zu machen. Die Rechte des Vermieters würden
                                                             hierdurch unverhältnismäßig eingeschränkt werden,
Der Bundesgerichtshof hat dem Räumungs- und Heraus-          zumal der Vermieter die kraft Gesetzes eintretende
gabeanspruch des Vermieters stattgegeben. Es habe ein        Mietminderung auch dann hinnehmen müsste, wenn
kündigungsrelevanter Rückstand bestanden. Die Mieter         er den Mangel tatsächlich beseitigen will. Der Mieter
könnten sich nicht auf ein Ihnen zustehendes Zurück-         ist auch ausreichend geschützt. Er könnte auch den
behaltungsrecht berufen. Denn mit der Weigerung den          mangelhaften Zustand fotografieren oder Dritte Per-
Zutritt zur Mietwohnung zur Mangelbeseitigung zu ge-         sonen (zum Beispiel Handwerker) als Zeugen benen-
währen, haben die Mieter die vom Vermieter angebo-           nen. Ferner könnte der Mieter selbst ein Privatgutach-
tenen Mangelbeseitigungsmaßnahmen abgelehnt, was             ten zu den behaupteten Mängeln einholen. Bei dem
dazu geführt habe, dass das Zurückbehaltungsrecht mit        Einbehaltenen der Miete nach § 320 Abs. 1 BGB we-
der erklärten Verweigerung entfallen sei. Das dem Mieter     gen vorhandener Mängel ist also große Vorsicht gebo-
einer mangelbehafteten Wohnung zustehende Recht,             ten. Denn der Mieter muss sich darüber im Klaren sein,
neben der Mietminderung die Zahlung der geminderten          dass schnell kündigungsrelevante Rückstände auflau-
Miete zu verweigern, könne redlicherweise nur so lange       fen können, die bei einer Verweigerung der Mangelbe-
ausgeübt werden, als es noch seinen Zweck erfülle, näm-      seitigung oder nach erfolgter Mangelbeseitigung zur
lich den Vermieter durch den dadurch ausgeübten Druck        fristlosen beziehungsweise ordentlichen Kündigung
zur Mangelbeseitigung anzuhalten. Das Zurückbehal-           berechtigen.
tungsrecht entfällt demgemäß zu dem Zeitpunkt, in dem
der Mieter die Mangelbeseitigung ablehnt. Dann seien
die gesamten einbehaltenen Beträge sofort zur Rück-
zahlung fällig. Dies war im Zeitpunkt der Kündigung der
Fall, sodass die fristlose Kündigung zur Beendigung des
Mietverhältnisses geführt habe.

Der Entscheidung ist zuzustimmen

Die Thematik befindet sich im Spannungsfeld zwi-             KARSTEN SCHÖNECK
schen einer drohenden Beweisvereitelung zulasten             www.brunner-law.de

                                                                             Ausgabe 06/19 ‌| ‌WEG- & Mietrecht ‌| ‌BVI ◆ Magazin |‌ 25
MANAGEMENT & FÜHRUNG

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                                                 Verwalter
                                                 PraxisA-Z
                                                               U
                                               U wie Umzugskostenpauschalen
                                                   in der WEG-Verwaltung

WEGs könnten durch Mehrheitsbeschlüsse Umzugs-                 Rechtlicher Hintergrund
kostenpauschalen festlegen. Wie rechtssicher sie sind,
hängt vom Zeitpunkt ihres Abschlusses ab.                      Bis zum 30.6.2007 gab es im Wohnungseigentums-
                                                               gesetz für die Einführung einer Umzugskostenpau-
Im konkreten Fall hatte eine WEG bei der Gründung              schale keine Beschlusskompetenz. Alle Beschlüsse,
2005 durch Mehrheitsbeschluss eine Umzugskosten-               die vor dem 1.7.2007 gefasst wurden, sind mangels
pauschale in Höhe von 150 Euro für jeden Umzug fest-           Beschlusskompetenz nichtig. Erst mit der WEG-No-
gelegt. In dem Beschluss wird weiterhin geregelt, dass         velle (Änderung des WEG zum 1.7.2007) wurde der
die Umzugskostenpauschale vom jeweiligen Eigen-                Wohnungseigentümergemeinschaft die Beschluss-
tümer (auch wenn der Mieter umzieht) zu tragen ist             kompetenz eingeräumt, auch Umzugskostenpau-
und die Einnahmen der Instandhaltungsrückstellung              schalen durch Beschluss festzulegen (BGH, Urteil vom
zugeführt werden sollen. Im Jahre 2019 bekam ein Ei-           01.10.2010, V ZR 220/09; ZWE 2011, 31).
gentümer eine Rechnung vom Verwalter, da er einen
                                                                                                                      Foto: © ArTono / shutterstock.com

Mieterwechsel hatte. Er ist der Meinung, dass die Um-          Im vorliegenden Fall muss der Wohnungseigentümer
zugskostenpauschale sittenwidrig ist und daher nicht           folglich nichts bezahlen, da der ursprüngliche Be-
bezahlt werden muss.                                           schluss vor dem 1.7.2007 gefasst wurde und zu diesem

26 |‌ BVI ◆ Magazin ‌| Management & Führung ‌| Ausgabe 06/19
Zeitpunkt mangels Beschlusskompetenz nichtig war.        Interessant hierzu auch
Verwalter sollten prüfen, ob Beschlüsse zur Umzugs-
kostenpauschale vor der WEG-Novelle (also vor dem
1.7.2007) gefasst worden sind. Mangels Beschluss-
kompetenz sind diese nichtig und sollten für eine
ordnungsgemäße Anspruchsgrundlage durch einen              Eine Umzugspauschale für das
Zweitbeschluss erneuert werden.
                                                          Wechseln der Namensschilder und
                                                            zum Ausgleich geringfügiger
Maß angemahnt                                               Beschädigungen in Höhe von
Die Einführung der Umzugskostenpauschale ent-               500 Euro entspricht nicht den
spricht allerdings nur dann ordnungsgemäßer Ver-           Grundsätzen ordnungsgemäßer
waltung, wenn die Pauschale maßvoll bemessen ist
und nicht zu einer ungerechtfertigten Ungleichbe-         Verwaltung. (Hier ging es wohl um
handlung der Wohnungseigentümer führt. Es können              eine „Luxuswohnanlage“).
folglich nicht nur Vermieter herangezogen werden,
während Selbstnutzer bei einem Umzug nicht bezah-           AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 29.5.2015 – 980 b C 1/15; ZMR 2015, 968

len müssen.

Was die Höhe der Umzugskostenpauschale anbe-
langt – so der BGH - ist die Grenze der Angemes-
senheit nach den derzeitigen Verhältnissen zwar bei
einem Betrag von 50 Euro erreicht, aber noch nicht
überschritten. In der Praxis haben sich in den letzten
                                                                 Ein Beschluss über eine
Jahren verschiedene Gerichte mit der Frage der Höhe           Umzugskostenpauschale von
einer Umzugskostenpauschale beschäftigt. Diese Ent-
                                                                100 Euro entspricht nicht
scheidungen sollten nach hier vertretener Ansicht be-
achtet werden, damit ein Beschluss aufgrund einer             ordnungsmäßiger Verwaltung
zu hoch bemessenen Umzugskostenpauschale nicht
                                                              LG Frankfurt/Main, Urteil vom 01.11.2017 - 2-13 S 69/16; IMR 2018, 1022
„kassiert“ werden kann:

                                                              Eine alle Sondereigentümer
                                                            treffende Kostenpauschale von
                                                          50 EUR für einen Bewohnerwechsel
                                                               ist nicht zu beanstanden.
                          MASSIMO FÜLLBECK
                          mfuellbeck@hotmail.com                   LG Hamburg, Urt. v. 22.11.2017 – 318 S 116/16; ZWE 2018, 270

                                                                         Ausgabe 06/19 ‌| ‌Management & Führung ‌| ‌BVI ◆ Magazin |‌ 27
MANAGEMENT & FÜHRUNG

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                Sieben Bremsklötze auf
              dem Weg zu Veränderungen
                                               Fehler beim Changemanagement

Ohne Veränderung geht es nicht: Unternehmen, die am Markt bestehen
wollen, müssen offen für Neues sein. Doch beim Changemanagement ma-
chen sie oft eklatante Fehler.

Die Märkte und Kundenwünsche verändern sich immer               1. Fehlende Zeit für echte Führungs-
rasanter. Unternehmen, die erfolgreich sein wollen, müs-        aufgaben
sen zwangsläufig Schritt halten. Sie müssen offen für
Veränderungen sein – soweit die Theorie in den Füh-             Unternehmen, in denen Führungskräfte tief im opera-
rungsetagen. Doch viele Entscheider vergessen dabei             tiven Geschäft stecken und jede noch so kleine Ent-
eins: die vorherrschende Kultur in ihrem Unternehmen.           scheidung selbst treffen, haben heute keine Chance
„Culture eats strategy for breakfast“, sagte der US-Öko-        mehr: Sie können nicht schnell genug auf Veränderun-
nom Peter Drucker. Zu Deutsch: Die Unternehmenskultur           gen am Markt reagieren. Warum? Weil sie zu wenig
isst Strategie zum Frühstück. Eine Unternehmenskultur           Entscheidungsfreiraum für Mitarbeiter lassen und sich
entsteht nicht über Nacht, sondern entwickelt sich über         selbst überlasten, anstatt zu strategischen Gestaltern,
Jahre. Sie ist oft tief in den Köpfen von Führungskräf-         Moderatoren und Coaches für ihre Leute zu werden.
ten und Mitarbeitern verankert. Unternehmenskultur ist          Nur Mitarbeiter, die eigenständig Entscheidungen
keine Festplatte, die einfach umformatiert und neu be-          treffen dürfen, können flexibel und kundenorientiert
schrieben wird.                                                 handeln. Wenn sie bei jeder Kleinigkeit erst das Okay
                                                                vom Chef einholen müssen, verkürzt das die Reakti-
Das ist per se nicht schlecht – kann jedoch zum Bremsklotz      onsgeschwindigkeit.
für Veränderung werden. Führungskräfte wie Mitarbeiter
sind darum gleichermaßen gefragt, Change-Hindernisse
zu erkennen, um auf Kunden- und Marktanforderungen              2. Festhalten am Silodenken
                                                                                                                          Foto: © TomornP / shutterstock.com

angemessen und schnell reagieren zu können. Für das
„Gewohnheitstier“ Mensch eine Herausforderung.                  Problematisch ist es, wenn im Unternehmen Silos beste-
Doch welche „Bremsklötze“ sind das, die oft in der              hen, wenn also Abteilungen oder Teams nicht übergrei-
Unternehmenskultur verankert sind? Diese sieben ge-             fend zusammenarbeiten. Müssen Ideen und Absprachen
hören zu den größten:                                           erst sämtliche Hierarchien durchlaufen und die Einbin-

28 |‌ BVI ◆ Magazin ‌| ‌Management & Führung ‌| Ausgabe 06/19
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