Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Owingen
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49. Jahrgang • Nr. 51/52/53 Samstag, 19. Dezember 2020 Mit etwas Geschick kann man sich aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen. Robert Lembke Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir blicken auf ein Jahr mit noch nie dagewesenen Veränderungen und Einschränkungen zurück. Umso mehr wün- sche ich Ihnen, dass Sie Weihnachten und den Jahreswechsel heiter und vor allem gesund im Kreise Ihrer Familie feiern können. Dank Ihrer Unterstützung und Bereitwilligkeit, sich an die derzeit geltenden Regeln zu halten, sind wir bisher ganz gut durch diese Krise gekommen. Vielleicht ergreifen wir aber auch die Chance, Weihnachten tatsächlich einmal in der besinnlichen Weise zu feiern, von der wir sonst meist nur sprechen. Wenn wir ehrlich sind, dann ist doch gerade die Zeit bis Heiligabend sehr oft von Hektik und Betriebsamkeit geprägt. Trotz dessen – viel Positives gibt es der Corona-Pandemie nicht abzuge- winnen. Aber bei allen Einschränkungen bleibt letztlich auch gar nichts anderes übrig, als sich auf unseren engeren Umkreis und das Wesentliche zu konzentrieren. So wünsche ich uns allen, dass wir weiterhin – im Sinne des Zitates von Robert Lembke - gut durch diese Zeit kom- men, damit wir uns nächstes Jahr wieder beim Adventsglühwein auf dem Rathausplatz, bei einem schönen Konzert oder beim Bazar der Katholischen Frauengemeinschaft persönlich treffen können. Gesundheit, Glück, Zufriedenheit und viele schöne Momente sollen Sie im neuen Jahr begleiten. Fröhliche Weih- nachten! Ihr Henrik Wengert Bürgermeister mit Gemeinderat und Verwaltung
2 | SAMSTAG, 19. DEZEMBER 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen GEMEINDEVERWALTUNG VERGIFTUNGSNOTDIENST Abteilung Hohenbodman: Volker Feiler Tel.: 07557/929803, mobil: 0170/9393632 Hauptstr. 35, 88696 Owingen Giftnotruf München - Abteilung für Klinische Abteilung Taisersdorf: Roland Kohler Bürgermeister Toxikologie Klinikum rechts der Isar - Techni- Tel.: 0175 2079990 Henrik Wengert 07551 8094-21 sche Universität München Sekretariat 07551 8094-21 www.toxinfo.med.turn.de 089 19240 Meldeamt 07551 8094-42 Vergiftungs-Informations-Zentrale Freiburg SONSTIGE RUFNUMMERN Standesamt 07551 8094-28 (VIZ) Universitätsklinikum Freiburg Bevollm. Bezirksschornsteinfeger Hauptamt 07551 8094-27 www.uniklinik-freiburg.de/giftberatung.html Laurent Brielmaier, mobil: 0178/9823697 Grundbucheinsichtsstelle 07551 8094-36 0761 2704361 Ortsbauamt 07551 8094-35 Thüga Energienetze GmbH Gemeindekasse 07551 8094-24 ÄRZTE UND SOZIALES Störungsrufnummer 0800 7750007 Finanzverwaltung 07551 8094-22 EnBW Energie Baden-Württemberg AG Zentrale: Ärztl. und zahnärztl. Notdienst Störungsrufnummer 0800 3629477 Tel.: 07551 8094-0 / Fax: 07551 8094-29 Kann rund um die Uhr unter der 116117 E-Mail: info@owingen.de, www.owingen.de erfragt werden. Wasserversorgung 24-Stunden Störungs- und Bereitschaftsdienst Service Büro im Rathaus Owingen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: Stadtwerk am See 0800/5053333 Nachbarschaftshilfeverein Mo, Di, Mi u. Fr jeweils von 8.00 - 12.00 Uhr Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich bitte „GEMEINSAM STATT EINSAM“ Mo 14.00 - 18.00 Uhr zu den üblichen Dienstzeiten an das Ortsbau- mobil: 0151/52320276 Do durchgehend von 8.00 - 16.00 Uhr amt 07551/8094-35 – donnerstags von 9.30 – 11.30 Uhr und nach Vereinbarung Pflegeberatung Ganal Bauhof 07551/8094-35 – dienstags von 10 – 12 Uhr SONSTIGES Hausmeister Pflegeberatung Sozialstation Bodensee e.V. – donnerstags von 14 – 16 Uhr Altglas, Kunststoffannahme, Grünmüll (Klaus Waldbüßer) 0160 1820278 Recyclinghof in der Kreuzstraße Tel.: 07551/8094-11 Auentalschule Öffnungszeiten: Sekretariat 07551 8094-39 Freitag 15.00 bis 17.00 Uhr Kindergärten Soziales Sozialstation Bodensee 07551 95320 Samstag 09.00 bis 12.00 Uhr St. Nikolaus 07551 8094 -70 Am Guggenbühl 07551 60494 Containerstandorte: Billafingen 07557 3 49 Dorfhelferinnenstation Owingen: EV. Kirche, Parkplatz Sporthalle Frau Ursula Nutz 07557 8674 Billafingen: Sportplatz Hohenbodman: altes Feuerwehrhaus ORTSVERWALTUNGEN Hospizgruppe Überlingen 07551/60863 Taisersdorf: Feuerwehrhaus BILLAFINGEN: Psychosoziale Beratungs- und ambulante Behandlungsstelle für Altbatterien Ortsvorsteher Markus Veit Behälter im Rathaus Owingen Rathaus: 07557 929264 Suchtkranke (PSB) 07541 950180 Privat: 07557/929797 Diakonisches Werk Fax: 07541 9501820 E-Mail: mveit@billafingen.de AWO Frauen- und Kinderschutzhaus Sprechstunden: Mo. 19.30 - 21.00 Uhr Beschützendes Haus Bodenseekreis 07541 4893626 HOHENBODMAN: Allgemeiner Sozialer Dienst: Ortsvorsteher (im Jugendamt Bodenseekreis) 07541 204 5627 Jörg Nesensohn 07557 820399 Vathana.Thavendrandathan@bodenseekreis.de Sprechstunden: nach Vereinbarung Malteser Hilfsdienst e.V 07551-970970 Samstag, 19.12.2020 Familientreff Owingen 07551 9485259 Apotheke in der St.-Johann-Straße 16, TAISERSDORF: Überlingen, Tel.: 07551/1012 Ortsvorsteherin Tagespflegevermittlung Bodenseekreis Tal-Apotheke, Roggenbeurer Straße 1, Ruth Steindl 07557 929569 Heike Langer, Tel.: 015904204243 Deggenhausertal (Wittenhofen), Sprechstunden: nach Vereinbarung Tel.: 07555/5366 FREIWILLIGE FEUERWEHR Sonntag, 20.12.2020 NOTRUFNUMMERN Apotheke Dr. Vetter, Tuttlinger Straße 7, Gesamtkommandant und Stockach, Tel.: 07771/6900 Notruf 1 10 Abteilung Owingen: Markus Endres Feuerwehr 1 12 Tel.: 0151 61422371 Neue Apotheke, Kirchstraße 6, Polizeirevier Überlingen 07551 80 40 Abteilung Billafingen: Michael Dreher Meersburg, Tel.: 07532/6193 Tel.: 07557/820778, mobil: 0162/7306362 Fortsetzung siehe Seite 3 Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt KW 01/2021 ist am Dienstag, 05.01.2021 um 12:00 Uhr im Rathaus Owingen. Bitte senden Sie alle Texte in digitaler Form im word-Format (docx) an blaettle@owingen.de und die Fotos bzw. Graphiken als separaten Anhang im jpg-Format (nicht in die Textdatei integrieren). IMPRESSUM: Veröffentlichung von Vereins- und anderen Mitteilungen wird keine Gewähr Herausgeber: Bürgermeisteramt 88696 Owingen, Bodenseekreis übernommen. Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil: Für den Anzeigenteil/ Druck: Bürgermeister Henrik Wengert oder der/die von ihm Beauftragte/n Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, Meßkircher Straße 45, 78333 Verantwortlich für die Kirchen- und Vereinsmitteilungen: Stockach, Telefon: 07771 9317-11, Telefax: 9317-40 Die jeweilige Kirche bzw. die/der Vorsitzende des jeweiligen Vereins. Für die E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de, Homepage: www.primo-stockach.de
Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen SAMSTAG, 19. DEZEMBER 2020 | 3 sonntaGsdIenst aktueLLes der aPotheken aus dem rathaus Donnerstag, 24.12.2020 Apotheke Dr. Braun, Hauptstraße 6, Stockach, Tel.: 07771/93490 Apotheke am Obertor, Friedhofstraße 4, Pfullendorf, Tel.: 07552/9368177 Freitag, 25.12.2020 Löwen-Apotheke, Maurus-Betz-Straße 2, Überlingen, Tel.: 07551/944777 Panda-Apotheke, Hauptstraße 28, Markdorf, Tel.: 07544/9523230 Samstag, 26.12.2020 Apotheke in der St.-Johann-Straße 16, Überlingen, Tel.: 07551/1012 Tal-Apotheke, Roggenbeurer Straße 1, Deggenhausertal (Wittenhofen), Tel.: 07555/5366 Sonntag, 27.12.2020 Löwen-Apotheke, Maurus-Betz-Straße 2, Überlingen, Tel.: 07551/944777 Panda-Apotheke, Hauptstraße 28, Markdorf, Tel.: 07544/9523230 Freitag, 01.01.2021 VITA-Apotheke, Nußdorfer Straße 101, Überlingen-Nußdorf, Tel.: 07551/308129 Einschränkungen im Besucherverkehr Schlosssee-Apotheke, Schlossseeallee 32, Salem (Mimmenhausen), Tel.: 07553/8285600 des Rathauses Owingen Samstag, 02.01.2021 - Ab dem 16. Dezember 2020 ist eine Terminvereinbarung Apotheke Dr. Braun, Hauptstraße 6, Stockach, Tel.: 07771/93490 erforderlich - Apotheke am Obertor, Friedhofstraße 4, Pfullendorf, Tel.: 07552/9368177 Sonntag, 03.01.2021 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Owingen, Billafin- Apotheke in der St.-Johann-Straße 16, gen, Hohenbodman und Taisersdorf, Überlingen, Tel.: 07551/1012 Tal-Apotheke, Roggenbeurer Straße 1, um der weiterhin sehr dynamischen Entwicklung der Coro- Deggenhausertal (Wittenhofen), Tel.: 07555/5366 na-Pandemie und dem anstehenden harten Lockdown Rech- Mittwoch, 06.01.2021 nung zu tragen, haben wir beschlossen, den Besucherver- Apotheke im La Piazza, Lippertsreuter Straße 60, kehr vorerst in der Zeit vom Überlingen, Tel.: 07551/916492 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 im Rathaus Owingen einzuschränken. Denn sehr oft können unsere Anliegen auch telefonisch und per E-Mail vorgebracht und er- ledigt werden. Falls eine persönliche Vorsprache erforderlich ist, melden Sie sich bitte per vorheriger Terminabsprache bei jubILare uns an. Hierzu stehen Ihnen folgende Kontakte zur Verfügung. Am Samstag, 26. Dezember 2020 können Zentrale Rathaus: 07551/8094-0 – info@owingen.de die Eheleute Anna und Johann Stoll aus Bürgerbüro: 07551/8094-42 und 07551/8094-28 Owingen das seltene Fest der Goldenen Bauamt: 07551/8094-35 Hochzeit feiern. Finanzverwaltung: 07551/8094-24 Dazu gratulieren wir ganz herzlich und wün- schen noch viele gemeinsame Jahre bei guter Gesundheit! Sofern Sie ein dringendes, unaufschiebbares Anliegen ha- ben, das eine vorherige Terminabsprache unmöglich macht, verwenden Sie bitte die Hausklingel am Eingangsportal. Der jeweilige Sachbearbeiter kann dann die Lage einschätzen und Ihnen gegebenenfalls Zutritt verschaffen. In diesem Fall Folgende Jubilare können im Dezember und Januar ihre Ge- sind die Abstandsregeln und die Hygienevorgaben selbstver- burtstage feiern: ständlich einzuhalten. Herr Günter Graf, Taisersdorf, Besten Dank für Ihr Verständnis. 75 Jahre am 23.12.2020, Herzlichst Herr Herbert Nock, Owingen, Ihr Henrik Wengert 75 Jahre am 23.12.2020, Bürgermeister Herr Manfred Oechsler, Owingen, 80 Jahre am 25.12.2020 und Herr Peter Sergel, Owingen, 80 Jahre am 02.01.2021. Zu diesen runden Geburtstagen gratulieren wir ganz herzlich und wünschen alles Gute, vor allem Gesundheit!
4 | SAMSTAG, 19. DEZEMBER 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen hat aber nicht funktioniert, die Infektionszahlen wie gewünscht Änderung der Gültigkeit von Kinderreisepässen drastisch zu senken. Deshalb hat die Landesregierung jetzt ein- Das Passgesetz ändert sich ab dem 01.01.2021 und somit die schneidende Maßnahmen ergriffen. Das öffentliche Leben wur- Gültigkeit der Kinderreisepässe: de deutlich heruntergefahren, um die Zahl der Neuinfektionen zu reduzieren. Kinderreisepass Neuausstellung: 1 Jahr Gültigkeit (bisher 6 Jahre Gültigkeit) Um dies zu erreichen, hat die Landesregierung von Baden-Würt- temberg am 15. Dezember 2020 die 2. Änderung der Coro- Kinderreisepass Verlängerung: na-Verordnung erlassen. Die Änderungen gelten seit dem 16. 1 Jahr Gültigkeit (bisher 6 Jahre Gültigkeit) Dezember 2020. Neu gefasst wurden insbesondere die §§ 1 a – 1 h, welche bis einschließlich 10. Januar 2021 den übrigen Jeweils maximal bis zum 12. Lebensjahr möglich. Regelungen der Corona-Verordnung und den aufgrund dieser Verordnung erlassenen Rechtsverordnungen vorgehen. Gebühr für die Neuausstellung: 13,00 Euro Gebühr für die Verlängerung: 6,00 Euro Nachfolgend die wesentlichsten Änderungen: Bei Reisen außerhalb Deutschlands benötigen Kinder und Ju- Weitergehende Untersagungen und Einschränkungen von An- gendliche unter 16 Jahren ein gültiges Ausweisdokument (Kin- sammlungen, Veranstaltungen und Versammlungen (§ 1 b) derreisepass, Personalausweis oder Reisepass). • Ansammlungen, private Zusammenkünfte und private Ver- Für die Beantragung benötigen Sie: anstaltungen sind abweichend von § 9 Abs. 1 ausschließlich • ein aktuelles Lichtbild (biometrisch) im nicht-öffentlichen-Raum erlaubt. Sport und Bewegung im • die Vorlage einer Urkunde (Abstammungs oder Geburtsurkunde) Freien, hierunter fällt auch Spazierengehen, ist mit einer wei- • bisheriger Kinderreisepass (falls vorhanden) teren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder Ange- hörigen des eigenen Haushalts erlaubt. Kinder bis einschließ- Die Ausstellung eines Kinderreisepasses dauert längstens lich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. 1 Arbeitstag. • Sonstige Veranstaltungen im Sinne von § 10 Abs. 3 Nr. 2 sind Bei Antragstellung für Kinder und Jugendliche von einem Rei- untersagt, außer: sepass unter 18 Jahren, Personalausweis unter 16 Jahren oder eines Kinderreisepasses ist: 1. notwendige Gremiensitzungen von u.a. juristischen Per- sonen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Nomi- - persönliches Erscheinen der Kinder und Jugendlichen nierungsveranstaltungen und für die Parlamentswahlen zusammen mit den gesetzlichen Vertretern (Eltern) erforderliche Sammlung von Unterstützungsunterschrif- - die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter ten für Wahlvorschläge von Parteien und Wählerverei- (Eltern), nigungen und Einzelpersonen sowie für Volksbegehren Volksanträge, Bürgerbegehren, Einwohneranträge und erforderlich. Einwohnerversammlungen, 2. Eheschließungen unter Teilnahme von nicht mehr als 5 Bitte prüfen Sie die noch gültigen Kinderreisepässe ob für Sie Personen, eine Neuausstellung noch im Jahr 2020 sinnvoll ist. 3. Veranstaltungen nach § 10 Abs. 4 (Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung etc.), Bei weiteren Fragen und zur Terminabsprache erreichen Sie mich im Rathaus Owingen, Bürgerbüro, Telefon- Nummer: 4. im Präsenzbetrieb durchzuführende Prüfungen und Prü- 07551-8094-42, Luzia Nothhelfer. fungsvorbereitungen in Schulen, 5. Veranstaltungen des Studienbetriebs im Sinne des § 13 Abs. 4 (Präsenz-Studienbetrieb), 6. bestimmte Veranstaltungen im Bereich der Kinder- und Achtung! Jugendhilfe nach dem SGB VIII, 7. zwingend erforderliche und unaufschiebbare Veranstal- Die nächste Lieferung von „Gelben Säcken“ tungen, die der Aufrechterhalten des Arbeits-, Dienst- bekommen wir ab 07. Januar 2021. oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge die- nen. Bis dahin sind leider keine “Gelben Säcke“ im Rathaus vorrätig. Ausgangsbeschränkungen (§ 1 c) • Tagsüber, also von 5:00 Uhr bis 20:00 Uhr, ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung nur aus folgenden triftigen Gründen CORONA NEWS OWINGEN – HARTER LOCKDOWN gestattet (nachfolgend die abschließende Aufzählung): 1. Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und MIT WEITREICHENDEN EINSCHRÄNKUNGEN VOR- Eigentum, ERST BIS EINSCHLIESSLICH 10. JANUAR 2021 2. Besuch von nicht explizit untersagten Veranstaltungen, Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Owingen, Billafin- 3. Versammlungen im Sinne des § 11 (Versammlungen nach gen, Hohenbodman und Taisersdorf, Art. 8 GG), 4. Veranstaltungen im Sinne des § 12 Abs. 1 und 2 (Veran- aufgrund der wieder exponentiell steigenden Infektionszahlen staltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschau- und der zunehmend höchst kritischen Situation in den Kranken- ungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfäl- häusern haben sich Bund und Länder auf weitgehende Maßnah- len), men verständigt, um eine weitere Eskalation der Infektionen zu verhindern. 5. Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, ein- Mit dem sanften Lockdown seit Anfang November ist es zwar schließlich der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen gelungen, das exponentielle Wachstum zunächst zu stoppen, es an Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophen- schutz und Rettungsdienst,
Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen SAMSTAG, 19. DEZEMBER 2020 | 5 6. Besuch von Einrichtungen, deren Betrieb nicht untersagt 1. Beherbergungsbetriebe soweit für Übernachtungen aus ist, geschäftlichen und dienstlichen Gründen oder in beson- 7. Besuch von erlaubten Ansammlungen, privaten Zusam- deren Härtefällen genutzt, menkünften und privaten Veranstaltungen, 2. Außer-Haus-Verkauf sowie Abhol- und Lieferdienste des 8. Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeu- Gastgewerbes, insbesondere von Schank- und Speise- tischer und veterinärmedizinischer Leistungen, wirtschaften, 9. Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen 3. Ausgabe von Getränken und Speisen ausschließlich zum Personen und minderjährigen Personen, insbesondere Mitnehmen und im Rahmen des Außer-Haus-Verkaufs in die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im je- Mensen und Cafeterien an Hochschulen und Akademien, weiligen privaten Bereich, 4. Sportanlagen, Sportstätten, Schwimm-, Hallen-, Thermal-, 10. Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und Spaßbäder und sonstige Bäder sowie Badeseen mit kon- von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen, trolliertem Zugang soweit die Nutzung ausschließlich für den Reha-Sport, Spitzen- oder Profisport erfolgt und 11. Handlungen zur Versorgung von Tieren sowie Maßnah- men der Tierseuchenprävention und zur Vermeidung von 5. Einrichtungen zur Erbringung medizinisch notwendiger Wildschäden, körpernaher Dienstleistungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und medizinischer 12. Besuch von Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kin- Fußpflege. dertagespflege zur Notbetreuung, 13. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien 14. Besuch von Veranstaltungen des Studienbetriebs im Sin- ist für den Freizeit- und Amateurindividualsport allein, zu ne des § 13 Abs. 4, zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands 15. Sport und Bewegung im Freien, zulässig, soweit es sich um weitläufige Außenanlagen han- delt und keine Nutzung von Umkleiden und anderen Auf- 16. Notwendige Pflege und Erhaltung von nicht der Woh- enthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt. nung angeschlossenen Gartenanlagen, Grünflächen oder Grundstücken sowie Brennholzaufbereitung in Waldflä- • Der Betrieb von Sonnenstudios sowie Hundesalons, Hunde- chen und friseuren und ähnlichen Einrichtungen der Tierpflege wird 17. sonstiger vergleichbar gewichtigen Gründen. untersagt. • Nachts, also von 20:00 Uhr bis 5:00 Uhr, gilt eine erweiterte • Der Betrieb von Einzelhandel, Ladengeschäften und Märkten, Ausgangsbeschränkung. Außerhalb der Wohnung ist der Auf- mit Ausnahme von Lieferdiensten einschließlich solcher des enthalt nur bei Vorliegen folgender triftiger Gründe gestattet: Online-Handels (kein Abholdienst!), wird untersagt. Von der 1. Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Untersagung ausgenommen sind: Eigentum, 1. Der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke ein- 2. Besuch von nicht explizit untersagten Veranstaltungen, schließlich Direktvermarktern, Metzgereien, Bäckereien 3. Versammlungen im Sinne des § 11 (Versammlungen nach und Konditoreien, Art. 8 GG), 2. Wochenmärkte im Sinne des § 67 GewO, 4. Veranstaltungen im Sinne des § 12 Abs. 1 und 2 (Veran- 3. Ausgabestellen der Tafeln, staltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschau- ungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfäl- 4. Apotheken, Reformhäuser, Drogerien, Sanitätshäuser, Or- len), thopädieschuhtechniker, Hörgeräteakustiker, Optiker, Ba- byfachmärkte, 5. Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, ein- schließlich der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen 5. Tankstellen, an Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophen- 6. Poststellen und Paketdienste, Banken und Sparkassen so- schutz und Rettungsdienst, wie Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im 6. Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern Öffentlichen Verkehr, einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Woh- 7. Reinigungen und Waschsalons, nung oder sonstigen Unterkunft, 8. der Zeitschriften- und Zeitungsverkauf, 7. Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeu- 9. Verkaufsstätten für Tierbedarf- und Futtermittelmärkte, tischer und veterinärmedizinischer Leistungen, 10. der Großhandel, 8. Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und minderjährigen Personen, insbesondere 11. der Verkauf von Weihnachtsbäumen und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im je- 12. Kraftfahrzeug-, Landmaschinen- und Fahrradwerkstätten weiligen privaten Bereich, sowie entsprechende Ersatzteilverkaufsstellen. 9. Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen, Falls Mischsortimente angeboten werden, dürfen Sorti- 10. unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren mentsteile, deren Verkauf nicht gestattet ist, verkauft wer- sowie Maßnahmen der Tierseuchenprävention und zur den, wenn der erlaubte Sortimentsteil überwiegt; diese Vermeidung von Wildschäden, Stellen dürfen dann alle Sortimente vertreiben, die sie gewöhnlich auch verkaufen. Wenn bei einer Stelle der 11. in der Zeit vom 24. bis 26. Dezember 2020 der Besuch von verbotene Teil des Sortiments überwiegt, darf der erlaub- Ansammlungen, privaten Zusammenkünften und privaten te Teil allein weiter verkauft werden, wenn eine räumliche Veranstaltungen, soweit diese zulässig sind (§ 9 Abs. 1 in Abtrennung möglich ist. Verbindung mit § 1 b Abs. 1) und Die Einrichtung eines Abholservice ist den genannten Be- 12. sonstige vergleichbar gewichtige Gründe. trieben untersagt; die Lieferung von Waren bleibt zulässig. Die Öffnung von Einkaufszentren und Kaufhäusern ist nur Weitergehende Betriebsuntersagungen und Einschränkun- für die genannten Ausnahmen erlaubt. gen von Einrichtungen (§ 1 d) • Der Betrieb aller Einrichtungen nach § 13 Abs. 2 wird für den • Baumärkte, Verkaufsstätten für Baustoffe und Gartenbaube- Publikumsverkehr untersagt, hiervon ausgenommen sind: darf sowie Verkaufsstätten des Landhandels bleiben für den
6 | SAMSTAG, 19. DEZEMBER 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen Publikumsverkehr geschlossen. Zulässig sind ausschließlich • Die Teilnahme an Veranstaltungen von Kirchen sowie Reli- Lieferdienste, einschließlich solcher des Online-Handels, Ver- gions- und Glaubensgemeinschaften ist nur nach vorheriger kauf von Weihnachtsbäumen in nichtgeschlossenen Räumen Anmeldung zulässig, sofern die erwarteten Besucherzahlen und Abholservice für gewerbliche Kunden und Landwirte, so- zur Auslastung der räumlichen Kapazitäten führen wird. fern für deren ausgeübte Tätigkeit erforderlich. Einschränkungen für Krankenhäuser, Einrichtungen für • In einer Poststelle oder ein Paketdienst, die mit einem unter- Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und ambu- sagten Einzelhandelsbetrieb oder Ladengeschäft betrieben lante Pflegedienste (§ 1 h) wird, darf der Einzelhandelsbetrieb oder das Ladengeschäft, mit Ausnahme von für den Brief- und Paketversand erforder- • Der Besuch in diesen Einrichtungen ist nur nach vorherigem lichen Nebenleistungen, nicht betrieben werden, wenn die negativem Antigentest oder einem Atemschutz (FFP2) zuläs- Umsätze aus der Poststelle oder dem Paketdienst keine un- sig. tergeordnete Rolle spielen. • Das Personal von Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pfle- • Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken ist aus- gediensten hat einen Atemschutz (FFP2) zu tragen und wer- schließlich zur Mitnahme gestattet, Bereiche zum Verzehr vor den zwei Mal die Woche mit einem Antigentest getestet. Ort sind zu schließen. • Die Durchführung besonderer Verkaufsaktionen ist den Ein- Private Zusammenkünfte (§ 9 Abs. 1 Nr. 3) zelhandelsbetrieben und Märkten untersagt. In der Zeit vom 24. bis 26. Dezember 2020 sind alternativ auch Alkohol- und Pyrotechnikverbot (§ 1 e) private Zusammenkünfte mit vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis zum eigenen Haushalt möglich. Kinder Der Ausschank und Konsum von Alkohol sowie das Abbrennen der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen da- pyrotechnischer Gegenständen ist im öffentlichen Raum verbo- bei nicht mit. ten. Der engste Familienkreis bedeutet: Einstellung des Betriebs an Schulen, Kindertageseinrichtun- • Angehörige desselben Haushaltes, gen und Kindertagespflegestellen (§ 1 f) • Ehegatten, • unverheiratete Lebenspartner*innen und Partner*innen, • Bis einschließlich 10. Januar 2021 sind • Verwandte gerader Linie sowie Geschwister, Geschwisterkin- der und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen. 1. Präsenzunterricht sowie die Durchführung außerunter- richtlicher und anderer schulischer Veranstaltungen In privaten Härtefällen darf eine der oben genannten vier weite- 2. der Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie Kinderta- ren Personen von außerhalb des engsten Familienkreises stam- gespflege und men. 3. der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässlichen Für Besuche bei engen Freunden und Bekannten an Weihnach- Grundschule, flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte so- ten gilt weiter die Regelung von maximal fünf Personen aus nicht wie Horte an der Schule untersagt. mehr als zwei Haushalten. • Die Untersagung gilt nicht für Schulen an bestimmten Hei- Bei Unsicherheiten können Sie sich mit Ihren Fragestellungen men. gerne an die Ortspolizeibehörde der Gemeindeverwaltung Owingen (Frau Regina Holzhofer, Tel.: 07551/8094-27, E-Mail: • Für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen findet rholzhofer@owingen.de) wenden. Fernunterricht statt. Bitte beachten Sie jederzeit, dass diese Ausführungen aufgrund • Für Kinder und Schülerinnen und Schüler bis Klassenstufe 7 der durchaus dynamischen Entwicklung bereits bei Veröffent- wird eine Notbetreuung eingerichtet. Berechtigt zur Teilnah- lichung des Mitteilungsblattes nicht mehr aktuell sein können. me sind Kinder, Insofern wird ein Abgleich mit den ausführlichen Informationen auf unserer Homepage unter 1. deren Teilnahme zur Gewährleistung des Kindeswohl er- forderlich ist, https://www.owingen.de/rathaus-service/coronanews-owingen 2. deren Erziehungsberechtigte bei der beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind und dadurch an der Betreuung gehin- empfohlen. Die dortigen Hinweise werden möglichst tagesaktuell dert sind, aufbereitet. 3. deren Erziehungsberechtigte aus sonstigen schwerwie- genden Gründen auf eine Notbetreuung angewiesen sind. Achten Sie bitte auf die aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln, nutzen Sie Alltagsmasken sowie die Corona-App und lüften Sie regelmäßig Ihre Aufenthaltsräume. • Die Notbetreuung findet grundsätzlich in der bisher besuch- ten Einrichtung im Rahmen der bisherigen Betreuungszeiten Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund, statt. Ihr Henrik Wengert • Der gemeinsame Verzehr von Speisen im Rahmen der Not- Bürgermeister betreuung ist in möglichst konstanten Gruppen und unter Ein- haltung des Mindestabstandes zulässig. Beschränkungen von Veranstaltungen Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltun- gen bei Todesfällen (§ 1 g) • In geschlossenen Räumen ist der Gemeindegesang unter- sagt; es besteht eine Maskenpflicht für die Besucher.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen SAMSTAG, 19. DEZEMBER 2020 | 7 aus dem aLLGemeInes GemeInderat Information zu Minifahrplänen 2021 Bericht aus der letzten Gemeinderatssitzung BODO Fahrplanauskunft Am 15.12.2020 fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Bürgerhaus kultur|o in Owingen mit nachfolgender Tagesord- Alle Jahre wieder...ändern sich Fahrpläne, Bus und Bahnverbin- nung statt: dungen. Bisher hatten wir immer einen Vorrat an MINI-Fahrplänen im Fo- TOP Thema yer des Rathauses für Sie vorrätig. Das ändert sich ab 2021, da es die gedruckten, handlichen Pläne nicht mehr geben wird. Im 1. Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Be- digitalen Zeitalter sind Fahrplanauskünfte, Fahrinfos und Verbin- schlüsse dungen nur noch online und als Download unter www.bodo.de. 2. Aktuelle Informationen möglich. 3. Einwohnerfragestunde Als Druckversion ist aktuell nur noch der MINI Fahrplan für die 4. Verabschiedung des langjährigen Kämmerers der Ge- Linie 500, gültig ab 13.12.2020, bei uns ausgelegt. meinde Owingen, Herrn Klaus Knecht, in den Ruhestand 5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvor- schriften „Tankstelle Henkerberg VIII“ in Owingen - Be- handlung der eingegangenen Stellungnahmen, Billigung Gäste- und des Planentwurfs sowie Beschluss über die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden kuLturamt 6. Bauantrag auf Abbruch und Wiederaufbau eines Schup- pens auf dem Grundstück Flst. Nr. 564/17, Schulstraße 4, Owinger Wanderfreunde Owingen 7. Bauantrag auf Erstellung eines Abstellraums in Verlänge- Nun ist das leider „kurze Wanderjahr“ schon zu Ende. rung zur bestehenden Garage auf dem Grundstück Flst. Auf Grund der Pandemie konnten wir dieses Jahr nur 3 schöne Nr. 946, Birkenweg 2, Owingen Touren unternehmen. 8. Bauantrag auf Errichtung eines eingeschossigen Mehr- Unsere erste Wanderung nach der 1. Lockerung ging am 8. Au- zweckgebäudes sowie Errichtung einer mobilen WC-An- gust ins Hegau. lage auf dem Grundstück Flst. Nr. 518/15, Gottlieb-Daim- Entlang dem alten Postweg bei Watterdingen wanderten wir zum ler-Straße 17, Owingen Napoleonseck. Den Abschluss begingen wir im Rasthaus Hegau 9. Bauantrag auf Abbruch und Neuaufbau des landwirt- an der A81, mit wunderbarem Blick auf Engen und die Hegau schaftlichen Nebengebäudes auf dem Grundstück Flst. Berge. Nr. 455, Neuhauserhof 65, Billafingen Die zweite am 21. August verlief direkt von Owingen über Nes- 10. Bauantrag der Gemeinde Owingen auf Anbau eines La- selwangen und dem Haldenhof bis nach Sipplingen. Die Tour gerraums an das ehemalige Feuerwehrgerätehaus auf fand im Gasthof Krone beim Vesper ihr Ende. Anschließend ging dem Grundstück Flst. Nr. 15, Lindenstraße 12, Hohenbod- es dann mit Bahn und Bus zurück. Diese wurde von unserem man neuen Wanderführer „Albert Unger“ durchgeführt. 11. Haushaltsplan der Gemeinde Owingen für das Haushalts- Danke Albert für deine sehr schöne 1. Tour. jahr 2021 - Beschluss der Haushaltssatzung 2021 und Be- Die dritte und leider letzte am 11. September ging auch wieder schluss über die Finanzplanung direkt vom Rathaus los. 12. Bewirtschaftungsplan 2021 für den Gemeindewald von Ein Stück auf dem Lyrikweg und dann weiter über Hedertsweiler Owingen - Beschlussfassung bis zum Bascheshof der Fam. Schechter. Hier fanden wir mittags 13. Verschiedenes unter einer ca. 120 Jahre alten Linde ein schattiges Plätzchen mit Sitzgelegenheiten für unser Vesper. Nochmals ein Danke- schön an Fam. Schechter für die nette Aufnahme und Versor- 1. Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Be- gung mit Getränken. Unseren obligatorischen Wanderabschluss schlüsse durften wir bei Schindler‘s feines in Owingen bei Kaffee und Ku- Es gab keine Beschlüsse bekanntzugeben. chen verbringen. Auf Grund von Corona ist es diesmal leider nicht möglich sich zu 2. Aktuelle Informationen unserem obligatorischen Jahresrückblick zu treffen. Dafür freu- Herr Bürgermeister Henrik Wengert informierte über die aktuel- en wir uns aber auf eine hoffentlich mögliche neue Wandersai- len Entwicklungen in Sachen Corona-Pandemie. Zuletzt trat am son im Jahr 2021. Samstag, den 12. Dezember 2020 die Verordnung der Landesre- gierung zur Änderung der Corona-Verordnung in Kraft. Der neu Die Wanderführer in die Corona-Verordnung eingefügte § 1a setzt Ausgangsbe- Fanny Luft, Hans Löffelhardt, schränkungen fest und regelt u.a., dass der Aufenthalt außerhalb Hans-Jörg Bussmann, Albert Unger und der Wohnung in der Zeit zwischen 20:00 Uhr abends und 5:00 Bernhard Landes Uhr morgens nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet ist. Herr Wünschen allen ein frohes, gesundes und besinnliches Weih- Bürgermeister Wengert zählt einige der Ausnahmetatbestände nachtsfest im Kreise der Familie. Ebenso einen guten Rutsch ins auf und verweist ansonsten auf die Homepage der Gemeinde, neue Jahr 2021. wo die aktuell gültigen Regelungen unter https://www.owingen.de/ Ein weiterer Dank geht an rathaus-service/coronanews-owingen meist tagesaktuell veröffent- die Gemeinde und das Rat- licht werden. hausteam, für ihre Unter- stützung der Owinger Wan- Eine weitere Änderung der Corona-Verordnung, die am 16. De- derfreunde. Auch ihnen zember 2020 in Kraft treten soll, sehe darüber hinaus die Ein- alles Gute und weiterhin auf stellung des Betriebs an Schulen und Kindertageseinrichtungen gute Zusammenarbeit. zunächst einmal bis zum Ablauf des 10. Januar 2021 vor. Wie Der Wanderführer bereits im Frühjahr gebe es allerdings die Möglichkeit einer Not- Bernhard betreuung, sofern die Voraussetzungen - beispielsweise die Un-
8 | SAMSTAG, 19. DEZEMBER 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen abkömmlichkeit der Erziehungsberechtigten in der beruflichen und Bistro/Backshop mit Sitzgelegenheiten und Außenterrasse, Tätigkeit - dafür erfüllt sind. Büro, Lagerräume, Sozialräume, Stellplätze für die Autoreini- gung sowie eine Portalwaschanlage vorgesehen. Herr Bürgermeister Henrik Wengert schloss seine Ausführun- gen mit dem Hinweis, dass zu den einschneidenden Maßnah- Das Plangebiet befindet sich in Owingen, im Westen des Gewer- men auch die Schließung des Rathauses zählt. Künftig sei daher begebietes „Henkerberg“, im Kreuzungsbereich der L 195, der wieder eine Terminvereinbarung mit der Gemeindeverwaltung Kreuzstraße sowie der Straße „Henkerberg“. Der Geltungsbe- erforderlich. reich umfasst eine Gesamtfläche von rund 3.415 m². 3. Einwohnerfragestunde In der öffentlichen Sitzung am 12. November 2019 hat der Ge- Seitens der anwesenden Bürgerschaft ergab sich keine Wort- meinderat von Owingen den Aufstellungsbeschluss für dieses meldung. Planverfahren gefasst und den damals vorgelegten Planentwurf gebilligt. Darüber hinaus hat das Gremium beschlossen, die früh- 4. Verabschiedung des langjährigen Kämmerers der Ge- zeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durch- meinde Owingen, Herrn Klaus Knecht, in den Ruhestand zuführen. Herr Bürgermeister Henrik Wengert begrüßte den langjährigen Kämmerer der Gemeinde Owingen, Herrn Klaus Knecht, der Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Ende November 2020 in den Ruhestand ging. In seiner Laudatio BauGB erfolgte per E-Mail vom 21. November 2019. Die Abgabe zeichnete Herr Wengert zunächst den schulischen und berufli- einer Stellungnahme war bis zum 2. Januar 2020 möglich. Hier- chen Werdegang von Herrn Knecht auf. Dieser hatte eine Aus- von wurde in normalem Umfang Gebrauch gemacht. bildung im gehobenen Verwaltungsdienst mit dem Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt absolviert und sich daran anschließend Darüber hinaus wurde die Öffentlichkeit im Rahmen der früh- im September 1983 erfolgreich als Kämmerer bei der Gemeinde zeitigen Beteiligung in der Zeit vom 3. Dezember 2019 bis ein- Owingen beworben. Herr Knecht sei 37 Jahre lang Garant da- schließlich 2. Januar 2020 am Verfahren beteiligt. Die Planun- für gewesen, dass die Gemeinde Owingen nie in eine finanzielle terlagen wurden in dieser Zeit im Rathaus Owingen öffentlich Schieflage geraten ist. Herr Knecht habe in annähernd vier Jahr- ausgelegt. Seitens der Bevölkerung wurde hiervon durchaus in zehnten unzählige Maßnahmen im Hoch- und Tiefbau begleitet hohem Maße Gebrauch gemacht und für deren Umsetzung in hohem Maße Zuschüsse an Land gezogen. Letztlich habe Herr Knecht die Finanzverwaltung Owin- Insgesamt sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die gen zu dem gemacht, was sie heute ist und sich dabei große öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unterei- Achtung erworben und Anerkennung genossen. nander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Die letztend- lich eingegangenen Stellungnahmen sind in einer Synopse nach Themen zusammengefasst worden. Zu den jeweiligen Anregun- gen wurde in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Gfrörer aus Owingen ein entsprechender Abwägungsvorschlag erarbei- tet. Herr Bürgermeister Henrik Wengert führte mit folgenden per- sönlichen Anmerkungen in den Tagesordnungspunkt ein: „Als ich im Jahr 2013 vom Gemeinderat beauftragt worden bin eine Tankstelle in Owingen anzusiedeln, trat nach den ersten Gesprächen zunächst eine gewisse Ernüchterung ein. Denn grundsätzlich gab es etliche Vorhabenträger, die ihr Interesse gezeigt hatten, lediglich die Standortfrage war etwas schwierig. Nachdem der Gemeinde Owingen bei der Einfahrt zum neuen Gewer- begebiet „Henkerberg VII“ die für eine Tankstelle in Frage kommenden Grundstücke nicht gehört haben und die Vorhabenträger beispielswei- se Grundstücke zwischen der L 195 und der Überlinger Straße allesamt Im Namen der Gemeinde Owingen und im Namen des Gemein- ausgeschlagen haben, konnte seitens der Gemeinde Owingen kein derats dankte Herr Bürgermeister Henrik Wengert Herrn Knecht Grundstück mehr angeboten werden. für die in 37 Jahren geleistete Arbeit und wünschte ihm alles erdenklich Gute für den wohlverdienten Ruhestand. Als sich dann die Möglichkeit auftat, das Vorhaben auf einer nicht ge- meindeeigenen Fläche zu entwickeln, die bereits seit Jahrzehnten im Nach Überreichung eines Geschenkkorbs der Gemeinde ergriff Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Überlingen-Owin- Herr Knecht selbst noch das Wort und bedankte sich dafür, dass gen-Sipplingen als Gewerbefläche ausgewiesen ist, war ich zugege- ihm trotz strenger Corona-Regeln der Abschied im Gemeinderat benermaßen durchaus euphorisch und dachte für mich, dass sich die ermöglicht wurde. Er habe sich in Owingen stets wohlgefühlt. Er 4-jährige Hartnäckigkeit an diesem Vorhaben festzuhalten, endlich bedankte sich außerdem für die stets konstruktive und vertrau- gelohnt habe. ensvolle Zusammenarbeit mit den Ortsvorstehern, dem Gemein- derat und der Verwaltung. Tatsächlich kam es mir damals zu keinem Zeitpunkt in den Sinn, dass Teile der Bevölkerung diese Tankstelle offensichtlich für sinnlos oder zu- 5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvor- mindest an diesem Standort für schwierig empfinden könnten. Deshalb schriften „Tankstelle Henkerberg VIII“ in Owingen - Behand- war ich und bin ich nach wie vor etwas überrascht, mit welcher Vehe- lung der eingegangenen Stellungnahmen, Billigung des Pla- menz gegen dieses Vorhaben vorgegangen wird. Denn schließlich ist es nentwurfs sowie Beschluss über die öffentliche Auslegung ein Gewerbebetrieb, der von uns allen fast täglich, wo auch immer, in und Beteilgung der Behörden Anspruch genommen wird. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Tankstelle Henkerberg VIII“ in Owingen sollen Letztlich kam es aber so und es sind eine Vielzahl von Einwendungen bei die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer Tank- der Gemeinde eingegangen, die sich nicht mit dem konkreten Vorhaben stelle auf dem Grundstück Flst.-Nr. 481/1 der Gemarkung Owin- als solches beschäftigt haben, sondern mit allgemeinen und teilweise gen geschaffen werden. Konkret sind im Plangebiet ein Tank- ideologischen Argumentationen, dass diese Tankstelle nicht gebraucht bereich, ein Tankstellen-Hauptgebäude mit integriertem Shop würde.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen SAMSTAG, 19. DEZEMBER 2020 | 9 Natürlich kann man für eine Tankstelle oder auch gegen eine Tankstel- 6. Bauantrag auf Abbruch und Wiederaufbau eines Schup- le sein. Über die Wertigkeit der jeweiligen Argumentationen kann auch pens auf dem Grundstück Flst. Nr. 564/17, Schulstraße 4, trefflich gestritten werden und vermutlich würden wir diesbezüglich Owingen auch wenig Schnittmengen finden. Letztlich ist die Entscheidung eine Das Bauvorhaben ist bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB Tankstelle anzusiedeln aber eine politische Willensbildung und keine (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang be- Entscheidung, die im Rahmen des Abwägungsvorgangs nochmals be- bauten Ortsteile) zu beurteilen. Demnach ist ein Bauvorhaben handelt wird. zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden Es sei denn, die Bedenkenträger hätten innerhalb der vorgegebenen soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Er- Frist in Folge des Aufstellungsbeschlusses einen Bürgerentscheid her- schließung gesichert ist. beigeführt. Dies war nicht der Fall, weshalb der damals einstimmige Grundsatzbeschluss bzw. der planungsrechtliche Aufstellungsbeschluss Die zulässige Grenzbebauung ist in diesem Fall nicht überschrit- weiterhin Gültigkeit entfaltet. Und auch dieser Beschluss wurde seitens ten, weil die Abstandsflächen gemäß § 5 Abs. 2 Landesbauord- des Gemeinderates aus der Überzeugung heraus getroffen, dass eine nung bis zur Mitte in öffentlichen Verkehrsflächen liegen dürfen. Tankstelle einen Mehrwert für unsere Bevölkerung darstellen wird. Die Höhe entspricht der Höhe des abzubrechenden Gebäudes, lediglich der Grundriss wird ein wenig größer. Lassen Sie mich noch kurz auf den vermeintlichen Mainstream einge- hen, der uns suggeriert, dass wir in Kürze alle ohne Verbrennungsmotor Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken, weshalb unterwegs sein werden. Die Wirklichkeit ist tatsächlich eine andere und der Gemeinderat dem Bauantrag zustimmte. um ehrlich zu sein weiß ich persönlich nicht, wie die Mobilität von mor- gen tatsächlich aussehen wird. 7. Bauantrag auf Erstellung eines Abstellraums in Verlänge- rung zur bestehenden Garage auf dem Grundstück Flst. Nr. Was ich aber weiß, ist die Anzahl aller angemeldeten Fahrzeuge in 946, Birkenweg 2, Owingen Owingen. Tatsächlich haben wir mit 3983 angemeldeten Fahrzeugen Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans fast so viele Automobile wie Einwohner. Davon sind 99,35 % Fahrzeuge „Mehnewang, 3. Bauabschnitt“. mit Verbrennungsmotoren. Sie sehen, von der tatsächlichen Nutzung alternativer Antriebsarten sind wir noch ziemlich weit entfernt und be- Für das Bauvorhaben ist eine Befreiung erforderlich, weil Neben- nötigen insofern auch weiterhin unsere Tankstellen. anlagen gemäß Punkt 7.0 der planungsrechtlichen Festsetzun- gen des Bebauungsplans einen Grenzabstand von mindestens Und was ich noch weiß - wegen einer Tankstelle sollten wir uns nicht 1,50 m einhalten müssen. Diese Vorschrift soll insbesondere ver- gegenseitig argumentativ die Köpfe einschlagen. Es handelt sich we- hindern, dass einzelne Nebenanlagen an verschiedenen Stellen der um einen gesundheitsschädlichen Betrieb, noch um ein sonstiges des Grundstücks direkt auf der Grenze gebaut werden. schädliches Vorhaben. Lassen wir die Meinung der anderen einfach gelten, ohne dass dies persönliche zwischenmenschliche Auswirkungen Im vorliegenden Fall wird der Abstellraum in direkter Verlänge- hat. Das würde ich mir für 2021 wünschen.“ rung zur Garage geplant. Die Einhaltung des geforderten Gren- zabstandes wäre in diesem Fall optisch als auch städtebaulich Anschließend stellte Herr Andreas Gorgol vom Planungsbüro nicht zu befürworten. Die zulässige Grenzbebauung von 9,00 m Gfrörer nochmals den aktuellsten Planentwurf des vorhaben- wird durch den Anbau nicht überschritten, somit sind auch kei- bezogenen Bebauungsplans sowie die Abwägung im Detail ne nachbarrechtlichen Belange betroffen. Es entsteht ein in sich vor. Was die zahlreich eingegangenen Bedenken und Einwen- stimmiger Baukörper. dungen aus der Bürgerschaft betrifft kam die Abwägung zum Ergebnis, dass die gesetzlichen Vorgaben für die vorgezogene Nachdem aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken bestehen, Bürgerbeteiligung durch die Gemeinde vollumfänglich erfüllt stimmte der Gemeinderat dem Bauantrag zu und erteilte die er- wurden. Die vorgetragenen Einwendungen, Anregungen und forderliche Befreiung für die Unterschreitung des Grenzabstan- Hinweise stehen in keinem erkennbaren Zusammenhang mit des. dem Bebauungsplanverfahren bzw. sind nicht relevant, weil sie nicht Gegenstand der Bauleitplanung sind. Herr Gorgol 8. Bauantrag auf Errichtung eines eingeschossigen Mehr- stellte auch klar, dass das Grundstück, auf dem die Tankstelle zweckgebäudes sowie Errichtung einer mobilen WC-Anlage gebaut werden soll, im Flächennutzungsplan als Gewerbeflä- auf dem Grundstück Flst. Nr. 518/15, Gottlieb-Daimler-Stra- che ausgewiesen ist und dass eine Tankstelle eine typische ße 17, Owingen Nutzungsart in einem Gewerbegebiet ist. Abschließend zeigte Der Antragsteller plant die Errichtung eines eingeschossigen Herr Gorgol auf, dass gemäß Umweltbericht für die Maßnah- Mehrzweckgebäudes in Holzbauweise für Schulung, Seminar me ein Ausgleichsbedarf von 73990 Biotopwertpunkten be- und Ausstellung sowie die Errichtung einer mobilen WC-Anlage steht. Dies erfordere Ausgleichsmaßnahmen, die außerhalb als Stahlcontainer-Fertigbau mit Holzverkleidung. Das Bauvorha- von Owingen im gültigen Landschaftsraum zur Umsetzung ben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Henkerberg kommen sollen. Artenschutzrechtlich bestehen keine Beden- VII“. ken gegen die Planung. Aus dem Gemeinderat kam Zuspruch für die Errichtung einer Für das Bauvorhaben ist eine Befreiung für die Überschreitung Tankstelle, deren Vorteile die etwaigen Nachteile überwiegen. der Grundflächenzahl erforderlich, weil diese im Bereich der ver- So seien es vor allem die Owinger Gewerbebetriebe, die von der siegelten Flächen um 3,9 % überschritten wird. Ähnliche Befrei- Möglichkeit, ihre Fahrzeuge ortsnah betanken zu können, pro- ungen dieser Art wurden im Plangebiet schon erteilt. Aus städte- fitieren, aber auch die Bewohner der Owinger Teilorte müssen baulicher Sicht bestehen keine Bedenken. nicht mehr so weit fahren, um ihre Autos betanken zu können. Die Nachbaranhörung wird momentan durchgeführt. Bedenken Abschließend kam seitens einer Gemeinderätin noch der und Einwendungen wurden bislang nicht vorgetragen. Wunsch, dass man für das große Tankstellendach die Installati- on von Photovoltaikanlagen vorsehen möge. Herr Bürgermeister Aus dem Gemeinderat kam die Frage, wieso der Bauherr eine Henrik Wengert sagte zu, dies bei den noch anstehenden weite- mobile WC-Anlage errichten möchte, obwohl im eigentlichen ren Gesprächen mit dem Investor zu besprechen. Geschäftsgebäude schon sanitäre Anlagen vorhanden sind. Es wurden Bedenken geäußert, dass das Gebäude zu Partyzwe- Letztlich stimmte der Gemeinderat der vorgeschlagenen Abwä- cken genutzt werden könnte. Ortsbaumeister Bernhard Widen- gung und dem Planentwurf einstimmig zu und beschloss außer- horn zeigte auf, dass die mobile WC-Anlage den Vorgaben aus dem die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens. dem Bebauungsplan entspricht und deren Errichtung daher nicht verhindert werden kann. Herr Bürgermeister Henrik Wen-
10 | SAMSTAG, 19. DEZEMBER 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen gert konnte die Bedenken nachvollziehen und Steuerschätzung, deren Zahlen nun vorliegen. Für die Städte und Gemeinden in sagte zu, die Nutzung des Gebäudes im Auge zu Baden-Württemberg ergab sich, dass sich die Entwicklung der Steuereinnahmen behalten und bei Bedarf tätig werden. für 2020 etwas besser entwickelt hat. Hingegen bleiben die geschätzten Annah- men für die Jahre 2021 ff hinter der Schätzung vom September zurück. Vor allem Der Gemeinderat stimmte dem vorliegenden der Einkommensteueranteil fällt nun doch deutlich geringer aus. Bauantrag schließlich mehrheitlich zu und erteilt die erforderliche Befreiung für die Überschrei- Der Haushaltsplanentwurf musste deswegen nochmals angepasst werden. tung der Grundflächenzahl. Abgesehen von den Veränderungen im Finanzausgleich und bei den Steuer- 9. Bauantrag auf Abbruch und Neuaufbau anteilen wurde bei der Feuerwehr noch zusätzlich berücksichtigt, dass im Jahr des landwirtschaftlichen Nebengebäudes auf 2021 ein neuer Feuerwehrbedarfsplan zu erstellen ist (der letzte stammt aus dem dem Grundstück Flst. Nr. 455, Neuhauserhof Jahr 2016). Es wird von Kosten in Höhe von 6.000 Euro ausgegangen. 65, Billafingen Im Einzelnen sind folgende Veränderungen eingepflegt worden: Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen. Planansatz bislang Planansatz neu Verbesserung (+) / Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn öffent- Verschlechterung (-) liche Belange nicht entgegenstehen, die ausrei- chende Erschließung gesichert ist und es einem Schlüsselzuweisungen 1.535.000 Euro 1.528.000 Euro - 7.000 Euro land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsflä- Investitionspauschale 400.000 Euro 403.000 Euro + 3.000 Euro che einnimmt. Nach Rücksprache mit dem Bau- Einkommensteueranteil 2.549.000 Euro 2.468.000 Euro - 81.000 Euro rechtsamt handelt es sich um ein privilegiertes Kindergartenförderung 710.000 Euro 726.000 Euro + 16.000 Euro Vorhaben im Außenbereich. Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken. FAG-Umlage 1.320.000 Euro 1.316.000 Euro + 4.000 Euro Feuerwehrbedarfsplan 0 Euro 6.000 Euro - 6.000 Euro Der Ortschaftsrat hat in seiner Sitzung am 18. November 2020 über den Bauantrag beraten und diesem zugestimmt. Dem schloss sich der Summe 71.000 Euro Gemeinderat einstimmig an. Das Ergebnis im Ergebnishaushalt verschlechtert sich also von bislang von ei- 10. Bauantrag der Gemeinde Owingen auf An- nem Plus von 29.022 Euro um 71.000 Euro auf ein Minus (Fehlbetrag) von 41.978 bau eines Lagerraums an das ehemalige Feu- Euro. Diese Unterdeckung kann aus der Ergebnisrücklage gedeckt werden. Die- erwehrgerätehaus auf dem Grundstück Flst. se wird Ende 2020 voraussichtlich bei rund 2,2 Millionen Euro liegen. Nr. 15, Lindenstraße 12, Hohenbodman Das Bauvorhaben ist bauplanungsrechtlich nach Der Gemeinde Owingen gelingt es im Jahr 2021 also nicht, den Ergebnishaushalt § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben inner- auszugleichen und die Abschreibungen in voller Höhe zu erwirtschaften. Das halb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) Verfehlen des Ausgleichs ist Corona-bedingt: alleine bei der Gewerbesteuer hät- zu beurteilen. Demnach ist ein Bauvorhaben zu- te der Planansatz in Anlehnung an das Gewerbesteueraufkommen des Jahres lässig, wenn es sich nach Art und Maß der bau- 2020 in Höhe von bis zu 1,9 Mio. Euro angesetzt werden können. Tatsächlich lichen Nutzung, der Bauweise und der Grund- werden aber nur 1,6 Mio. Euro veranschlagt. Trotzdem ist es gelungen, einen stücksfläche, die überbaut werden soll, in die Haushaltsplan aufzustellen, der mit einem Minus von „nur“ knapp 42.000 Euro Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die nicht dramatisch schlecht ausfällt. Erschließung gesichert ist. In der Annahme, dass die Corona-Pandemie im Laufe des kommenden Jahres Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Be- 2021 weitestgehend überwunden werden wird und in der Folge die Steuerein- denken. Für das Bauvorhaben ist die Übernahme nahmen wie prognostiziert weiter ansteigen, dürfte es der Gemeinde Owingen einer Baulast durch die südlich gelegene Grund- in den kommenden Jahren – abgesehen vom Jahr 2022, wo sich das sehr gute stückseigentümerin erforderlich. Hier wurde im Jahr 2020 negativ auswirkt – nicht nur gelingen, ihren Haushalt auszugleichen, Vorfeld Zustimmung signalisiert. sondern sogar gute Ergebnisse zu erzielen. Der Ortschaftsrat Hohenbodman wurde im Um- Gemeindekämmerer Udo Widenhorn erläuterte anhand einer Präsentation noch- laufverfahren über den Bauantrag informiert. mals die wichtigsten Entwicklungen und Eckdaten des vorgelegten Haushalts- Bedenken der Ortschaftsräte gab es keine. Der plans für das Jahr 2021. Er zeigte auf, wie sich im Vergleich zum Jahr 2020 die Gemeinderat stimmte dem vorliegenden Bauan- ordentlichen Aufwendungen einerseits und die ordentlichen Erträge andererseits trag zu. entwickeln. Geringeren Aufwendungen stehe ein noch deutlicherer Rückgang auf der Einnahmeseite gegenüber, so dass der Ergebnishaushalt nicht ausge- 11. Haushaltsplan der Gemeinde Owingen für glichen werden kann, sondern mit einem Minus in Höhe von knapp 42.000 Euro das Haushaltsjahr 2021 - Beschluss der Haus- schließt. Was die Liquidität angeht, habe die Gemeinde Owingen unter Berück- haltssatzung 2021 und Beschluss über die Fi- sichtigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 1,45 Mio. Euro im Jahr 2020 nanzplanung einen Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von rund 2,5 Mio. Euro. Entsprechend Der Entwurf des Haushaltsplans 2021 wurde verringere sich der Bestand der liquiden Mittel von rund 5,4 Mio. Euro zu Beginn am 23. November 2020 durch den Finanz- und des Jahres 2021 auf dann noch 2,9 Mio. Euro zum Ende des Jahres 2021. Verwaltungsausschuss und am 24. November 2020 durch den Gemeinderat vorberaten. Dem Auf die angesprochene Neuverschuldung zu sprechen kommend zeigte Herr Wi- gegenüber dem Erstentwurf an fünf Positionen denhorn auf, dass der Schuldenstand der Gemeinde sich zum Ende des Jahres geänderten Entwurf hatte der Gemeinderat zu- 2021 auf rund 1,7 Mio. Euro erhöhen werde, was einer Pro-Kopf-Verschuldung gestimmt. in Höhe von 382 Euro entspricht. Damit liege Owingen aber immer noch deut- lich unter dem Landesdurchschnitt. Außerdem wird die Kreditaufnahme für den Dem Haushaltsplanentwurf lagen noch die Ori- Grunderwerb und die Erschließung von zwei Wohngebieten benötigt, welche entierungsdaten des Finanzministeriums zur durch den Verkauf vermutlich recht schnell getilgt werden kann. kommunalen Haushalts- und Finanzplanung vom 14. Oktober 2020 zugrunde, die wiederum Zwei weitere Graphiken zeigten auf, wie sich der so wichtige Einkommensteu- auf der September-Steuerschätzung basierten. eranteil in den letzten Jahren genauso stetig nach oben entwickelt hat wie das Bekanntlich gab es im November eine weitere Gewerbesteueraufkommen. Die Corona-Pandemie bremse diese Entwicklung
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