Amts- und Mitteilungsblatt - der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten

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Amts- und Mitteilungsblatt                                                                       Nr. 6 ‫ ׀‬2021
der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten
        Erscheinungsdatum: 28. Mai 2021 – Redaktionsschluss für Nr. 07/2021: Freitag, 11. Juni 2021

50. Geburtstag von Bürgermeister Sven Ruhl

Anlässlich des 50. Geburtstages von Bürgermeister Sven Ruhl ließen es sich die Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft
Mistelgau nicht nehmen, den Jubilar vor dem Rathaus in Mistelgau zu überraschen. Ein altes Kinderfahrrad diente dabei
symbolisch als äußeres Zeichen eines Geldgeschenkes für die Anschaffung eines neuen Fahrrads durch den Bürgermeister.
Im Bild die VG-Mitarbeiter mit dem Mistelgauer Bürgermeister Karl Lappe. Seit 1. Mai 2020 steht Sven Ruhl an der Spitze
der knapp 1.400 Einwohner zählenden Gemeinde Glashütten, nachdem er bei der Kommunalwahl 2020 bei der Stichwahl
als Gewinner hervorging. Der Jubilar ist verheiratet und hat drei Kinder. Er ist in Bayreuth aufgewachsen und lebt seit
2000 in Glashütten. Beweis für sein ehrenamtliches Engagement ist sein Einsatz als erster Vorsitzender des TSV Glashüt-
ten. Dieses Amt übt er seit 2011 aus. Das kommunalpolitische Wirken von Sven Ruhl begann mit dem erstmaligen Einzug
in den Gemeinderat bei der Kommunalwahl 2014. Im September 2017 wurde er zum zweiten Bürgermeister gewählt.
Seine politische Heimat hat er bei der Allgemeinen Freien Wählergruppe (AFW) Glashütten gefunden. Dort übernahm er
im Juni 2017 das Amt des ersten Vorsitzenden.                                                    Text/Foto: Dieter Jenß

Rathaus Mistelgau                        Rathaus Glashütten                        Verein für Regionalentwicklung
Bahnhofstraße 35                         Schloßstraße 2                            „Rund um die Neubürg – Fränkische
95490 Mistelgau                          95496 Glashütten                          Schweiz e. V.‟
Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr       Donnerstag:                              Bahnhofstraße 35
Mittwoch: 14.00 – 18.00 Uhr              15.30 – 18.30 Uhr                         95490 Mistelgau
Telefon 0 92 79/ 9 99-0                  Telefon 0 92 79/4 67                      Telefon 0 92 79 / 92 32 41
Fax      0 9279/ 9 99-33                 Fax     0 92 79/92 33 77                  Fax     0 92 79 / 92 32 44
www.mistelgau.de                         www.glashuetten.de                        www.neubuerg.de
poststelle@vg-mistelgau.bayern.de        gemeinde@glashuetten.de                   info@neubuerg.de
=> Silbermann, Thomas
   Gemeinde Mistelgau                          Bauamt, Straßenverkehr
                                                                                          Gemeinde Glashütten
   Die Rufnummern:                             Tel.: 0 92 79 /9 99-15                                     und
=> Lappe Karl, 1. Bürgermeister                Fax: 0 92 79 /9 99-315
Privat: 0 92 79 /2 20                          thomas.silbermann@vg-mistelgau.bayern.de
Dienstlich: 0 92 79 /9 99-0                    => Wagner, Winfried
Handy: 01 60/ 8 42 73 16                       Kämmerer
                                               Tel.: 0 92 79 /9 99-13
=> Amschler, Dietmar
EDV-Betreuung, Fischereischeine,
                                               Fax: 0 92 79 /9 99 313                     Ihr direkter Kontakt
                                               winfried.wagner@vg-mistelgau.bayern.de
Rentenangelegenheiten                                                                     => ins Rathaus:
Tel.: 0 92 79 /9 99-11                         => Waldmann, Monika
Fax: 0 92 79 /9 99-311                         Ausweise, Pässe, Grund-, Gewerbe-          Tel.: 0 92 79/4 67
dietmar.amschler@vg-mistelgau.bayern.de        und Hundesteuer                            Fax: 0 92 79/92 33 77
                                               Tel.: 0 92 79 /9 99-22                     E-Mail: gemeinde@glashuetten.de
=> Amschler, Melissa
                                               Fax: 0 92 79 /9 99-322                     Internet: www.glashuetten.de
Webseiten Mistelgau + Glashütten
                                               monika.waldmann@vg-mistelgau.bayern.de
Wasser- und Kanalgebühren Mistelgau                                                       => in den Bauhof:
Tel.: 0 92 79 /9 99-29                         Bauhof Mistelgau:                          Tel.: 0 92 79/82 48
Fax: 0 92 79 /9 99-329
melissa.amschler@vg-mistelgau.bayern.de
                                               Tel.: 0 92 79/5 84                         Fax: 0 92 79/97 12 30
                                               In dringenden Fällen:                      E-Mail: bauhof@glashuetten.de
=> Bärnreuther, Wolfgang
                                               => Bär, Arno
Amts- und Mitteilungsblatt                                                                => Grundschule Glashütten:
                                               Handy: 01 51 / 18 05 64 41
Tel.: 0 92 79 /9 99-18                                                                          Tel.: 0 92 79 /2 41
                                               => Teufel, Reiner
Fax: 0 92 79 /9 99-318
wolfgang.baernreuther@vg-mistelgau.bayern.de
                                               Handy: 01 51 / 18 05 64 43
                                               => Zick, Michael
                                                                                          Störungsannahme
=> Bayerlein, Katja                            Handy: 01 51 / 18 05 64 48                     für Wasser
Bürgeramt, Wahlamt, Poststelle,
Standesamt                                     Kläranlage Truppachtal:                    Tel.: 0 92 83/ 8 61 22 43
                                               Tel.: 0 92 06 / 2 30
Tel.: 0 92 79 /9 99-27
Fax: 0 92 79 /9 99-327                         E-Mail: info@ka-truppachtal.de                     für Strom
katja.bayerlein@vg-mistelgau.bayern.de          In dringenden Fällen:                     Tel.: 0941/28003366
=> Huber, Mathias                              => Schelenz, Thomas
Standesamt, Personalangelegenheiten            => Ruckriegel, Florian
                                                                                                rund um die Uhr!
Tel.: 0 92 79 /9 99-16                         Tel.: 0 92 06 / 2 30                       Bei allen weiteren Fragen
Fax: 0 92 79 /9 99-316                         Anrufe werden weitergeleitet.              zum Wasser Tel.-Nr:
mathias.huber@vg-mistelgau.bayern.de
                                               Kindergarten Mistelgau:                    0 92 83 / 86 10
=> Kaniewski, Karin                            Tel.: 0 92 79 / 13 22
Kindergarten, Schule, Finanz­ver­                                                         in der Zeit von Mo. - Do.
                                               Kindergarten Obernsees:                    von 08.00 - 16.00 Uhr und
waltung, Breitbandangelegenheit
                                               Tel.: 0 92 06 / 7 50
Tel.: 0 92 79 /9 99-24
                                               Grundschule Mistelgau:
                                                                                          Fr. von 08.00 - 13.00 Uhr
Fax: 0 92 79 /9 99-324
karin.kaniewski@vg-mistelgau.bayern.de         Tel.: 0 92 79 / 3 46                       => in die AWO-Kindertagesstätte
                                               => Hausmeister: Küffner, Roland            Tel.: 0 92 79 / 18 19,
=> Küffner, Brigitte
Sekretariat, Öffentlichkeitsarbeit             Handy: 01 70 / 9 93 77 52                  E-Mail:
Tel.: 0 92 79 /9 99-17                         Mittagsbetreuung Mistelgau:                awo.kita.glashuetten@awo-ofr-mfr.de
Fax: 0 92 79 /9 99-317                         Tel.: 0 92 79 / 92 31 73
brigitte.kueffner@vg-mistelgau.bayern.de       => Wagner, Gislinde                        => zu der Seniorenbeauftragten
=> Krug, Tanja                                 Handy: 0171/4182778                        Frau Ursel Sloniowski,
Finanzverwaltung                               Seniorenbeauftragte:                       Waldstr. 3, Tel.: 0 92 79 / 97 60 00
Tel.: 0 92 79 /9 99-21                         => Seyferth, Angelika                      => zu dem Jugendbeauftragten
Fax: 0 92 79 /9 99-321                         Tel.: 0 92 79 / 14 68
tanja.krug@vg-mistelgau.bayern.de                                                         Herr Tobias Heidenreich,
                                               Jugendbeauftragte:                         Waldstr. 1, Tel.: 01 74 / 9 51 78 75
=> Roder, Ute
                                               => Maisel, Bernd                           E-mail: heidenreich.tobias@gmail.com
Kassenverwaltung
                                               Handy: 01 71 / 9 51 22 41
Tel.: 0 92 79 /9 99-19                                                                    => Standorte Defibrillatoren
Fax: 0 92 79 /9 99-319                         => Westermann, Thomas
ute.roder@vg-mistelgau.bayern.de               Handy: 01 72 / 3 47 50 03                  an der Schule Glashütten,
                                                                                           Schulstraße 21, Glashütten
=> Schaarschmidt, Klaus                        Schul- u. Kindergärtenbeauftragter:
Geschäftsleiter                                => Küffner, Roland                         am Feuerwehrgerätehaus Glashütten,
Tel.: 0 92 79 /9 99-12                         Handy: 01 70 / 9 93 77 52                   Altenhimmelstraße 4, Glashütten
Fax: 0 92 79 /9 99-312                                                                    am Rathaus Glashütten, Schloßstr. 2
                                               Beauftragter für Frauen- und
klaus.schaarschmidt@vg-mistelgau.bayern.de
                                               Familienangelegenheiten:
=> Schmitt, Irene
Verkehrsamt an der Therme
                                               => Seyferth, Jochen                               Glashütten
                                               Tel.: 0172/84 21 561                       weltoffen und heimatverbunden
Tourist Info Mistelgau – Obernsees
– Glashütten                                      Störungsannahme Strom                   Notruf-Nummern:
Tel.: 0 92 06/99 23 75                             "Stadtwerke Bayreuth"                  Polizei 			  1 10
Fax: 0 92 06/99 35 45
info@tourismus-obernsees.de                          Tel.: 0921-600-750                   Feuerwehr    1 12
Amtliche Bekanntmachungen
Inhaltsverzeichnis
                                                                                Bankverbindungen
Amtl. Bekanntmachungen                              S. 3 – 9
–B ekanntmachung des Landkreis Bayreuth über die beantragte
  Liniengenehmigung für den „Bürgerbus 2.0‟
– Bekanntmachung der Gemeinde Mistelgau zur 7. Änderung              Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
   des Bebauungsplanes „Feriendorf Obernsees‟                         – Sparkasse Bayreuth
– Bekanntmachung der Regierung von Oberfranken zum                     IBAN: DE87 7735 0110 0570 0904 98
   Lehrgang zum/r Geprüften Natur- und Landschaftspfleger/in
                                                                        BIC:   BYLADEM1SBT
   2021/2022
– Informationen zum hausärztlichen Notdienst
                                                                      Gemeinde Mistelgau
Die Gemeinden informieren                       S. 10 – 27
                                                                      – Sparkasse Bayreuth
– Informationen aus den Gemeinderäten Glashütten und
   Mistelgau                                                            IBAN: DE23 7735 0110 0570 0900 01
– Informationen der Gemeinden Mistelgau und Glashütten zur             BIC:   BYLADEM1SBT
   Problemmüll-Sammlung mit dem Umweltmobil des Landkreises
   Bayreuth
                                                                      – VR-Bank Bayreuth-Hof eG
–N  eues aus der Kindertagesstätte „Altes Schloss‟, Glashütten         IBAN: DE56 7806 0896 0009 6107 15
– Nachrichten aus den Kirchengemeinden                                 BIC:  GENODEF1HO1

Nachrichten der Vereine u. Verbände S. 28 – 33                       Gemeinde Glashütten
Veranstaltungen und Termine der Vereine und Verbände
                                                                      – Sparkasse Bayreuth
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                                                                        BIC:   BYLADEM1SBT

Impressum:                                                            – VR-Bank Bayreuth-Hof eG
                                                                        IBAN: DE76 7806 0896 0009 6738 90
Offizielles Amts- und Mitteilungs­blatt der Verwaltungs-
                                                                        BIC:  GENODEF1HO1
gemeinschaft Mistelgau. Herausgeber und verantwortlich
für den Inhalt im amtlichen Teil des Mitteilungs­blattes ist
die Ver­wal­tungsgemeinschaft Mistelgau.
                                                                      Abwasserzweckverband Truppachtal
                                                                      – Sparkasse Bayreuth
Gemeinschaftsvorsitzender: Karl Lappe
                                                                        IBAN: DE75 7735 0110 0570 0908 11
Das Mitteilungsblatt erhält jeder Haus­     halt in der                 BIC:   BYLADEM1SBT
Verwaltungsge­mein­schaft Mistel­gau kostenlos zugestellt.
Es kann auch im Rathaus Mistelgau und Glashütten wäh-                 – VR-Bank Bayreuth-Hof eG
rend der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.                  IBAN: DE28 7806 0896 0009 6169 42
                                                                        BIC:  GENODEF1HO1
Stückzahl: 2.500
Druck:
                                                                      Schulverband Mistelgau-Glashütten
Hofmann – Druck. Werbung. Medien.
Bayreuther Straße 25, 95490 Mistelgau,                                – VR-Bank Bayreuth-Hof eG
Tel. 09279/995 0, Fax 09279/995 23                                      IBAN: DE59 7806 0896 0009 6108 55
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   Untersuchungsergebnis des                                            Untersuchungsergebnis des
        Trinkwassers der                                                     Trinkwassers der
      Gemeinde Mistelgau                                                  Gemeinde Glashütten
Am 20.11.2020 wurde das Reinwasser (Trinkwasser)                      Am 16.02.2021 wurde das Reinwasser (Trinkwasser)
der Gemeinde Mistelgau durch das Labor Analab Taub-                   der Gemeinde Glashütten durch das Labor Analab Taub-
mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent-                     mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent-
spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige                  spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige
vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis:                            vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis:
    Gesamthärte:           6,35°dH                                       Gesamthärte:       6,38°dH
    Nitrat:		              < 1 mg/l                                      Nitrat:		          < 1 mg/l
    ph-Wert:		             8,00 (Prüfung: 19.04.2021)                    ph-Wert:		         8,01
    Härtebereich:          weich (1)                                     Härtebereich:      weich (1)
                                                                  3
Amtliche Bekanntmachungen
                                                                 wo der Landkreis Bayreuth als Modelllandkreis zukunfts­
                                                                 weisende Verkehrsprojekte initiiert.

Der Landkreis Bayreuth informiert                                „Bürgerbus 2.0“ erfüllt unverändert Schwerpunktfunktionen
                                                                 im klein-, unter- und mittelzentralen Nachbarortsverkehr
                                                                 (­
                                                                  Erschließung der Verflechtungsbereiche von Hollfeld,
Der Landkreis Bayreuth hat bei der Regierung von
                                                                 Waischenfeld, Kirchahorn, Mistelgau/Glashütten, Potten­
                                                                 ­
­Oberfranken die Liniengenehmigung für den
                                                                 stein, Betzenstein/Plech), jetzt aber auch interkommunale
 „Bürgerbus 2.0“ beantragt.
                                                                 Verbindungsfunktion auf der Nord-Süd-Achse im westlichen
Textauszug aus dem Antragschreiben:                              Landkreis Bayreuth (wesentliche Bereiche der Fränkischen
                                                                 Schweiz). Eine Konkurrenzierung von bestehenden Nahver­
Antrag auf Liniengenehmigung nach 5 42 PeBeFG                    kehrsangeboten ist nicht gegeben. Die Planung wurde de­
für das Projekt „Bürgerbus 2.0“ (räumliche und ange-             tailliert den Kreisgremien mit dem Ergebnis eines einstimmi­
botsseitige Erweiterung des seit 1989 bestehenden                gen Durchführungsbeschlusses sowie dem Netzwerk
Bürgerbusses „Jurahochfläche“)                                   „Mobilität 2030“ vorgestellt.
...                                                              Als Konzessionsinhaber fungiert wie bisher auch der Land­
der Landkreis Bayreuth beantragt mit anliegendem Fahrplan        kreis Bayreuth. Auch weiterhin kommt für den Bürgerbus ein
die konzessionsrechtliche Liniengenehmigung für das              VGN-unabhängiger Sonder- bzw. Haustarif zum Tragen:
­Projekt „Bürgerbus 2.0“ als Nachfolgeprojekt des bis dato       Hin- und Rückfahrt Vollzahler 2,50 € (ermäßigt: 1,50 €), ein­
 bestehenden Bürgerbusses „Jurahochfläche“.                      fache Fahrt 1,50 € (ermäßigt: 1,00 €)
                                                                 Es ist beabsichtigt, das Bürgerbusprojekt 2.0 mit 01.07.2021
Das Projekt „Bürgerbus 2.0“ ist ein Schwerpunktprojekt im
                                                                 zu starten.
Rahmen des Programmes „Mobilität 2030“ (Bayerischer
Bauindustrieverband mit Bayerischem Verkehrsminis­terium),       ...

Beantragter Fahrplan für Linie 3: Hollfeld – Glashütten – Mistelgau
                              mo/di/mi/do/fr   mo/di/mi/do/fr          mo/di/mi/do/fr   mo/di/mi/do/fr      mo/di/mi/do/fr
Hollfeld, Spitalplatz            09:05            11:50                   14:40            15:40               17:25
Schönfeld                        09:08             nzA                    14:43            15:35                nzA
Braunersberg                     09:12             nzA                    14:47            15:33                nzA
Obernsees, Mitte                 09:14             nzA                    14:49            15:31                nzA
Truppach                         09:15             nzA                    14:50                                 nzA
Mengersdorf                      09:16             nzA                    14:51                                 nzA
Wohnsgehaig                      09:20             nzA                    14:55                                 nzA
Gollenbach                       09:23             nzA                    14:58                                 nzA
Plösen                           09:25             nzA                    15:00                                 nzA
Glashütten, Siedlung             09:28             nzA                    15:03                                 nzA
Glashütten, Ort                  09:29             nzA                    15:04                                 nzA
Mistelgau, Rathaus               09:34             nzA                    15:09                                 nzA
Mistelgau, Ort                   09:35             nzA                    15:10                                 nzA
Engelmeß                         09:39             nzA                    15:14                                 nzA
Seitenbach                       09:41             nzA                    15:16                                 nzA
Mistelgau, Ort                   09:45            11:15                   15:20             15:20              16:50
 nzA: nur zum Ausstieg

An der Station Hollfeld Spitalplatz besteht die Möglichkeit zum Umsteigen in andere Linien des Bürgerbus 2.0

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Amtliche Bekanntmachungen

                                               Bekanntmachung
    zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf Obernsees“ der Gemeinde Mistelgau
    Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
I.
Der Gemeinderat Mistelgau hat in der Sitzung am 09.11.2020 die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf Obern­
sees“ beschlossen.
Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf Obernsees“ betrifft das Sondergebiet SO7 und
erstreckt sich über die Fl. Nrn. 131/3, 132/0, 132/2, 136/2 und einer Teilfläche von 139 jeweils der Gemarkung Truppach.
Mit der 7. Änderung soll Baurecht für einen Betrieb des Lebensmitteleinzelhandels geschaffen werden. Gleichzeitig wird
das Baufenster nach Südosten erweitert, um gastronomische Einrichtungen ansiedeln zu können.
Nach erfolgter Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden in der Sitzung am 17.05.2021 die eingegangenen
Stellungnahmen gegeneinander abgewogen und behandelt.
Ein neuer Planentwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf Obernsees“ samt Begründung, jeweils in der
Fassung vom 17.05.2021, wurde vom Ingenieurbüro IVS GmbH, Am Kehlgraben 76, 96317 Kronach ausgefertigt, vom
Gemeinderat in der Sitzung am 17.05.2021 gebilligt und eine erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 4a
Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB i. V. m. § 3
Abs. 2 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung und die
Frist zur Stellungnahme wird nach § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen auf zwei Wochen verkürzt.

II.
Der Planentwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf Obernsees“ samt Begründung kann in der Zeit vom
07.06.2021 bis 21.06.2021 in der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau, Bahnhofstraße 35, 95490 Mistelgau, Zimmer
3.05, während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder
während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können
bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte
und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind zur Auslegung verfügbar:
               Ho

– Stellungnahme Vorabklärung mit WWA Hof zu Schutzgut Wasser/Boden.
                 lun
                    de
                       rw
                          eg

Zudem ist der Planentwurf mit Begründung auf der Homepage der Gemeinde Mistelgau unter www.mistelgau.de im
­genannten Zeitraum einsehbar.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit
§ 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mit­
teilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche
Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

                                                                            r Straße
                                       136/1                       Truppache
                                                             139

                                                                                                                  Bezugspunkt OK
                                                                                                                   fertige Straße
                                                     136/2

                                 136

                                                                                                                                        rme
                                                                                                                                     The
                                                                                                                               der
                                                                                                                          An
                                                                                                                                              94

                                                                                                          131/3

                                                                                            132

                                                                                                  132/2

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                                               7/1                           133

Gemeinde Mistelgau                                                                                                                                Mistelgau, 28.05.2021
Gez. Karl Lappe, 1. Bürgermeister
                                                                                       5
Amtliche Bekanntmachungen

Abfallwirtschaft

            Wussten Sie schon …
… dass Teller und Trinkgläser nicht im Altglascontainer entsorgt werden dürfen?

 Richtiger Entsorgungsweg bei Einzelstücken             Restmülltonne.
 Entsorgung größerer Mengen            folgende Abgabestellen:
 Gewerbemüllsortieranlage Bindlach:   Annahmestelle Pegnitz:
 Veolia Umweltservice Süd             Veolia Umweltservice Süd
 GmbH & Co. KG                        GmbH & Co. KG
 Im Letterer 2, Bindlach              Kleiner Johannes 4-6, Pegnitz
 Mo-Fr: 7-11.30 und 12.30-16:45 Uhr   Donnerstag 14-20 Uhr
                                      jeden letzten Samstag im Monat 8-12 Uhr

 Hier können ebenfalls Keramik, Steingut, Tonware, Porzellan, Glasbausteine sowie
 Flachglas (z.B. Fensterscheiben, Aquarium) abgegeben werden.

Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall.

Abfallwirtschaft

            Wussten Sie schon …
… dass Sie Altfett bei den Annahmestellen in Bindlach und Pegnitz abgeben können?
                   Ab sofort bekommen Sie Ihr Fett weg!

                   Butter, Margarine, Schmalz, Speiseöle, Frittier- und Bratfette, Pflanzenöle sowie Öle von
                   eingelegten Konserven etc. können kostenlos bei den Annahmestellen in Bindlach und
                   Pegnitz abgegeben werden. Bitte entsorgen Sie Altfett auf keinen Fall über die
                   Kanalisation! Aus dem gesammelten Altfett entsteht Biodiesel mit hoher CO2-Einsparung.

                                                                     Annahmestelle Pegnitz:
                      Annahmestelle Bindlach:
                                                                     Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG
                      Bergler GmbH & Co. KG
                                                                     Kleiner Johannes 4-6, Pegnitz
                      Goldkronacher Str. 32, Bindlach
                                                                     Donnerstag 14-20 Uhr
                      Mo-Fr: 7-16:30 Uhr
                                                                     jeden letzten Samstag im Monat 8-12 Uhr

Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall.

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Amtliche Bekanntmachungen
                                                                     und Monaten wieder auf: Gründlich kontrollieren, ob Fichten­
                                                                     wälder befallen sind – und das am besten im Zwei-Wochen-
                                                                     Turnus!
Regierung von Oberfranken                                           Besonders anfällig sind besonnte Waldflächen und Waldrän­
                                                                     der, Käfernester des Vorjahres und durch Sturm- und
                                                                     Schneebruch geschädigte Bestände.
Lehrgang zum Geprüften Natur- und                                    Die Symptome sind gut zu erkennen: Bei bereits länger be­
Landschaftspfleger/                                                  fallenen Bäumen färben sich die Kronen braun und die Rinde
zur Geprüften Natur- und Landschafts-                                blättert ab. Frischer Befall ist am braunen Bohrmehl zu er­
                                                                     kennen, das sich auf Rindenschuppen, am Stammfuß, in
pflegerin 2021/2022                                                  Spinnweben sowie auf der Bodenvegetation ansammelt. Be­
Die Regierung von Oberfranken führt im Auftrag des Bayeri­           fallene Bäume sind umgehend zu ernten und zu entrinden
schen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und           oder mindestens 500 m aus dem Wald zu transportieren.
Forsten in enger Zusammenarbeit mit der Akademie für Na­             Zudem ist es notwendig, die Baumkronen zu beseitigen,
turschutz und Landschaftspflege Laufen und der Bayeri­               denn die Käfer nutzen schon Äste ab drei Zentimetern
schen Landesanstalt für Landwirtschaft in Freising (LfL) ei­         Durchmesser als Brutstätte. Aber auch bisher nicht aufgear­
nen Fortbildungslehrgang 2021/2022 zum Geprüften                     beitetes Bruch- oder Windwurfholz ist für die Käfer ideales
Natur- und Landschaftspfleger/zur Geprüften Natur- und               Brutmaterial und sollte daher zügig entfernt werden. Die
Landschaftspflegerin durch.                                          „saubere Waldwirtschaft“ ist und bleibt die wirksamste und
Die Fortbildung bietet aufbauend auf einen Berufsabschluss           bewährteste Methode, um eine weitere Ausbreitung des Bor­
in einem "grünen" Ausbildungsberuf wie Landwirt, Gärtner             kenkäfers zu verhindern. Beratung und Unterstützung bei
oder Forstwirt eine Zusatzqualifikation auf Meisterniveau für        der Bekämpfung bieten neben den Förstern des AELF Bay­
alle, die sich im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege          reuth auch die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse des
weiterbilden möchten.                                                Landkreises.
In Theorie und Praxis sowie in vielen Exkursionen lernen die         Die Bekämpfung des Borkenkäfers und der Erhalt der Wäl­
Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter anderem die Grund­              der liegen im Interesse der gesamten Gesellschaft. Daher
lagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Um­               stehen auch dieses Jahr wieder Fördermittel für die Borken­
weltbildung und Öffentlichkeitsarbeit, aber auch Grundsätze          käferbekämpfung bereit.
des Gewerbe- und Steuerrechts oder des Arbeits- und Sozi­            Noch ein Tipp für Liebhaber von Video-Plattformen. Das
alrechts. Schwerpunkte bilden zudem der Einsatz von                  Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft
­Maschinen und Geräten in der Landschaftspflege, die fach­           und Forsten bietet ein Borkenkäfersuche-Tutorial und ein
 gerechte Pflanzung und Pflege von Hecken und Gehölzen,              Borkenkäferbekämpfungs-Tutorial unter anderem auf You­
 naturschutzfachliche Grundlagen sowie Umweltpädagogik.              TubeDE an. Klicken Sie doch mal rein.
 Der Lehrgang erstreckt sich über 17 Wochen, die auf den             https://youtu.be/Gwwau898I28
 Zeitraum von September 2021 bis Juli 2022 verteilt sind. Be­        https://youtu.be/7iopG88UIu8
 ginn ist Montag, der 27. September 2021. Die Lehrgangs-
 und Prüfungsgebühren betragen 1.000 Euro bzw. 250 Euro.
 Anmeldungen sind ab sofort bei der Regierung von Ober­
 franken möglich. Anmeldeschluss ist der 30. Juni 2021.
 Nähere Informationen zum Lehrgang und zur Anmeldung
 ­unter: www.reg-ofr.de/gnl

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
                                       Bayreuth

Borkenkäfer schwärmen wieder aus
Der Borkenkäfer erwacht im Frühling aus seinem „Winter­
schlaf“. Die Altkäfer, die unter der Rinde von befallenen Bäu­
men oder in der Bodenstreu überwintert haben, fliegen nun
wieder auf der Suche nach neuen Brutbäumen aus. Die
Förster des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Fors­
ten Bayreuth (AELF Bayreuth) fordern deshalb die Wald­
besitzerinnen und Waldbesitzer in den kommenden Wochen
                                                                 7
Amtliche Bekanntmachungen

            Informationen zum hausärztlichen Not- und Bereitschaftsdienst:
Es bestehen für mobile Patienten drei Bereitschaftspraxen in Bayreuth, Pegnitz und Kulmbach.
Zudem können für nicht-mobile Patienten Hausbesuche über die Bereitschaftsdienstzentrale Tel. 116 117 organisiert
werden.
Es gelten folgende Regelungen, Öffnungszeiten und Bereitschaftsdienstzeiten:
1) 	Bei hochakuten und lebensbedrohlichen Erkrankungen wenden Sie sich bitte sofort an die
     Integrierte Leitstelle unter der Tel.-Nummer 112 !
2)    obile Patienten, die eine Praxis aufsuchen können, wenden sich bitte an eine der Ärztlichen
     M
     Bereitschaftspraxen:
     – 	Bereitschaftspraxis Bayreuth, Carl-Schüller-Str. 10, 95444 Bayreuth mit folgenden
          Öffnungszeiten:
          Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 21:00 Uhr
          Mittwoch, Freitag: 16:00 – 21:00 Uhr
          Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 – 21:00 Uhr
     – 	Bereitschaftspraxis Pegnitz in der SanaKlinik PEG, Langer Berg 12, 91257 Pegnitz
         oder
     – 	Bereitschaftspraxis Kulmbach am Klinikum Kulmbach, Albert-Schweitzer-Straße 10,
         95326 Kulmbach,
         beide mit folgenden Öffnungszeiten:
         Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 21:00 Uhr
         Mittwoch, Freitag: 17:00 – 21:00 Uhr
         Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 – 21:00 Uhr
3) 	Für immobile Patienten können über die Bereitschaftsdienstzentrale Tel. 116 117 Hausbesuche
     angefragt und vermittelt werden.

 Der Abwasserzweckverband Truppachtal informiert:

 Feuchte Toilettentücher gehören nicht in die Toilettenspülung
 Große Mengen von gebrauchten Feuchttüchern landen jedes Jahr in den Kläranlagen und ver­stopfen
 die Pumpen. Anders als übliches Toilettenpapier sind feuchte Tücher in Wasser sehr stabil, und so ge­
 langen sie fast unversehrt, ohne sich ­vorher zu zersetzen, ins Klärwerk.
 Das führt dazu, dass dort ein erhöhter Wartungsbedarf durch mit den Feuchttüchern verstopfte Pumpen
 entsteht. Die auf diese Weise verursachten Kosten werden letztlich auf die Verbraucher abgewälzt.
 Feuchtes Toilettenpapier soll aus den erwähnten Gründen möglichst nicht die Toilette hinunter
 gespült, sondern über den Hausmüll entsorgt werden.
 So bleiben nicht nur den Haus- und Wohnungsbesitzern Unannehmlichkeiten durch verstopfte Ab­
 wasserleitungen, sondern auch den Kläranlagenbetreibern aufwendige Wartungsarbeiten und damit
 letztendlich den Verbrauchern hohe Abwassergebühren erspart.
 Oder Sie verzichten aus den oben angegebenen Gründen ganz auf die Verwendung von feuchten
 Toilettentüchern.

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Amtliche Bekanntmachungen

                                                            Die Deutsche Hochdruckliga ist eine bundesweite Selbst­
Pressedienst                                                hilfeorganisation, die seit Jahren von den Verbänden der
der Sozialversicherung für                                  ­gesetzlichen Krankenversicherung finanziell unterstützt wird.
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau                        Informationen über alle ihre Selbsthilfeförderungen stellt die
                                                             SVLFG auf ihrer Internetseite unter folgendem Link bereit:
Welt-Hypertonie-Tag am 17. Mai                               www.svlfg.de/selbsthilfefoerderung.
                                                            Laut Weltgesundheitsorganisation leiden über 1,5 Milliarden
SVLFG fördert Selbsthilfe bei                               Menschen an zu hohem Blutdruck – größter Risikofaktor für
Bluthochdruck                                               Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Schlaganfall und Herz­
                                                            infarkt.
Die Folgen zu hohen Blutdrucks fordern jährlich zehn
                                                            Diese sind in Deutschland der Grund für jeden zweiten
Millionen Menschenleben. Um diese Erkrankung einzu-
                                                            ­Todesfall und damit die häufigste Todesursache.
dämmen, unterstützt die Sozialversicherung für Land-
wirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unter ande-       Weitere Informationen zum Thema Bluthochdruck gibt die
rem die Deutsche Hochdruckliga im Rahmen ihrer              Deutsche Hochdruckliga auf ihrer Internetseite:
Selbsthilfeförderung.                                       www.hochdruckliga.de

Testmöglichkeit für ALLE:
                                                                                               Ko
                                                                                             oh stenl
                                                                                               ne     o
                                                                                                  Ter s -
                                                                                                     mi
                                                                                                        n
         COVID-19
         Schnelltest Center Mistelgau
         BRK Bereitschaft, Seitenbacher Straße 1, 95490 Mistelgau, am Sportplatz beim Feuerwehrhaus

                                                                                      Mit freundlicher Unterstützung des Bayerischen
                                                                                      Roten Kreuzes – Kreisverband Bayreuth
         Öffnungszeiten                                                                                 Bayerisches
         Montag bis Freitag:                    Samstag und Sonntag:                                    Rotes
                                                                                                        Kreuz
         7:00 - 11:00 und 16.00 - 20:00 Uhr     11.00 - 17:00 Uhr                                       Kreisverband Bayreuth

                                                        9
Die Gemeinden                               informieren

                                                                  Anlagen:
                                                                  • Haushaltssatzung
                                                                  • Stellenplan – Stellenübersicht
                                                                  • Rücklagenübersicht
                                                                  • Schuldenübersicht
                                                                  • Verpflichtungsermächtigungen
                                                                  • Angaben zu den finanziellen Verhältnissen
                                                                  • Investitionsplan
                                                                  • Anlage kalkulatorische Kosten für das Vorjahr
Information über die Sitzung des Gemein­de­                       • Vorbericht
rates der Gemeinde Glashütten am Mitt­woch,                       • Haushaltsrechnung 2020
21.04.2021, im Veranstaltungsraum der                             • kassenmäßiger Abschluss 2020
Mehrzweckhalle Glashütten                                         • Finanzplan
                                                                  • Pro-Kopf-Verschuldung
                                                                  • Haushaltsplan Verwaltungshaushalt 2021
Beginn der Sitzung:     19.00 Uhr
                                                                  • Haushaltsplan Vermögenshaushalt 2021
Ende der Sitzung:       19.40 Uhr
                                                                  Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat die
Anwesend waren: 1. Bürgermeister Sven Ruhl                        Haushaltssatzung und den Finanzplan für das Haushalts­
		und 10 Gemeinderatsmitglieder                                   jahr 2021 samt ihren Anlagen. Der Haushaltsplan ist in Ein­
Entschuldigte Gemeinderatsmitglieder:                             nahmen und Ausgaben ausgeglichen:
Herr Lars Hammer, Herr Andreas Opel                               im Verwaltungshaushalt mit       2.177.600,00 €
Von der Verwaltungsgemeinschaft:                                  im Vermögenshaushalt mit         3.272.900,00 €
	                    Kämmerer Winfried Wagner                    Der beiliegende Satzungstext ist Bestandteil dieses Be­
Von der Presse:         Herr Dieter Jenß                          schlusses                                          (11 : 0)
Zuhörer:                –
                                                                  4. Stromlieferungsvertag mit den Stadtwerken Bay-
Alle Teilnehmer wurden im Vorfeld der Gemeinderatssit­                 reuth; Lieferjahre 2023 bis 2025
zung gebeten, den von der Gemeinde ausgehändigten,                Unser bisheriger Stromlieferungsvertrag mit der „eins
COVID-19 Antigen-Rapid-Schnelltest durchzuführen, um              ­energie in sachsen GmbH & Co KG“ läuft für den Zeitraum
die Anwesenden vor gegenseitiger Ansteckung zu schüt­              2020 – 2022 (100 % Ökostrom).
zen und damit eine Gesamtquarantäne zu vermeiden.                  In der Sitzung am 24.02.2021 hat der Gemeinderat be­
Vor Beginn der Sitzung gratuliert 1. Bürgermeister Sven           schlossen, nicht mehr an der Bündelausschreibung der
Ruhl noch den Gemeinderatsmitgliedern Gerald Soballa              Fa. KUBUS teilzunehmen und stattdessen zu gegebener
und Gertrud Langhirt herzlich zum Geburtstag.                     Zeit z. B. mit den Stadtwerken Bayreuth einen Vertrag ab­
                                                                  zuschließen.
Der 1. Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt fest,
                                                                  Nun bieten uns die Stadtwerke Bayreuth infolge immer wei­
dass alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und
                                                                  ter steigender Strompreise an, bereits jetzt einen Stromlie­
dass ein ausreichendes Hygienekonzept vorhanden ist.
                                                                  fervertrag für den Zeitraum ab 01.01.2023 zu den derzeit
Die Mehrheit der Mitglieder ist anwesend, so dass Be­
                                                                  aktuellen Preisen abzuschließen, um somit bereits jetzt den
schlussfähigkeit gegeben ist.
                                                                  derzeitigen Preis für die Zukunft zu sichern. Dies könnte ggf.
                                                                  auch in Anlehnung an den noch abzuschließenden Strom­
                                                                  lieferungsvertrag der Gemeinde Mistelgau mit den Stadt­
                                                                  werken Bayreuth geschehen.
A. Öffentliche Sitzung                                            Da es sich hier um tagesaktuelle Preise handelt, müsste
                                                                  hier eine sofortige Entscheidung getroffen werden.
1. Genehmigung der Niederschriften vom 31.03.
                                                                  Um dies zu ermöglichen, wäre es zweckmäßig, den Bürger­
   2021 und 07.04.2021
                                                                  meister zu ermächtigen, einen Stromlieferungsvertrag zu
Die Niederschriften über die Sitzungen vom 31.03.2021             dem tagesaktuellen Preis mit den Stadtwerken Bayreuth ab­
und 07.04.2021 werden vom Gemeinderat vollinhaltlich              zuschließen.
genehmigt.                                    (11 : 0)
                                                                  Der Gemeinderat nimmt den geschilderten Sachverhalt zur
                                                                  Kenntnis und ermächtigt hiermit den Bürgermeister, einen
2. Bauanträge
                                                                  Stromlieferungsvertrag zu dem tagesaktuellen Preis mit den
Zum Zeitpunkt der Sitzung lagen keine Bauanträge vor.             Stadtwerken Bayreuth abzuschließen.                   (11 : 0)
3. Haushalt 2021                                                  5. Erweiterung der Kindertagesstätte Glashütten
Kämmerer Winfried Wagner erläutert nochmals kurz den                 um drei Gruppen (1 Krippen-, 1 Kindergarten-
Haushalt und seine Anlagen. Der Gemeinderat nimmt den                und 1 Mischgruppe); Anerkennung von 57 neuen
vorliegenden Haushaltsplan samt Anlagen zur Kenntnis.                Plätzen (insgesamt 94 Plätze)
                                                             10
Die Gemeinden                                informieren

In der Gemeinderatssitzung vom 11.11.2020 wurde im                  Möglichkeit, (vorhandene) Räume sehr variabel für Krippen-
Rahmen der Bedarfsplanung für das Jahr 2021 auf den                 und Kindergartenkinder, je nach Bedarf, zu nutzen.
gestiegenen Bedarf an Plätzen der Kita Glashütten hinge­            Der Gemeinderat stimmt einer Erweiterung der
wiesen und dem Gemeinderat detailliert dargestellt.                 Kindertagesstätte Glashütten am bestehenden Gebäude
Die aktuelle Betriebserlaubnis vom 01.09.2016 beläuft sich          zu.
auf 35 Kindergartenplätze (2 Gruppen) und 12 Krippenplätze          Architekt Harald Bauer stimmt die Pläne mit den entspre­
(1 Gruppe).                                                         chenden Stellen ab.
Der Bedarf von weiteren, neuen Gruppen beruht auf der               In einer der nächsten Sitzungen werden die optimierten
gestiegenen Inanspruchnahme, sowie durch die Erweiterung            Pläne dem Gemeinderat erneut vorgelegt und es kann über
des Baugebietes Hofäcker II mit aktuell 41 Bauparzellen.            die genaue Anzahl an neu zu schaffenden Kita-Plätzen
In der Sitzung am 24.02.2021 stellten die beiden Architekten        abgestimmt werden.                                (11 : 0)
ihre Entwürfe dem Gemeinderat vor.
Dem Vorschlag von Architekt Harald Bauer aus                        6. Anfragen und Informationen
Kirchenthumbach stimmte der Gemeinderat in der Sitzung              Gemeinderatsmitglied Michael Neuner ärgert sich über die
am 10.03.2021 zu und vergab die Planungsleistung zu                 Hundekotsituation in der Gemeinde. Die Beseitigung durch
­diesem Vorhaben.                                                   die Hundebesitzer lässt zu wünschen übrig. Er regt an, im
 Angedacht waren vorerst eine weitere Krippengruppe (12             Mitteilungsblatt der Gemeinde nochmals darauf hinzu­
 Plätze), eine weitere Kindergartengruppe (25 Plätze) und           weisen.
 evtl. eine sehr variable Mischgruppe für Krippen- und              1. Bürgermeister Sven Ruhl antwortet hierzu, dass bereits
 Kindergartenkinder, bzw. Kindergarten- und Schulkinder.            im nächsten Mitteilungsblatt ein Hinweis veröffentlicht wird.
 Der Neubau am Bestandsgebäude soll für die Gemeinde                Gemeinderatsmitglied Herbert Zeilmann schlägt vor, auch
 Glashütten die bestmögliche Flexibilität mit der maximalen         wenn sich die Situation seiner Meinung nach verbessert hat,
 Förderung vereinen, da mit Fertigstellung des Anbaues              drei weitere Hundetoiletten an zentralen Stellen aufzustel­
 Ende 2023, je nach Baufortschritt in „Hofäcker II“, nicht          len. Gemeinderatsmitglied Martin Zeilmann ergänzt hierzu,
 sofort alle neuen Plätze benötigt werden.                          dass die Hundetoiletten in der Gemeinde gut angenommen
 Es wird z. Zt. mit den in die Planungen mit einzubeziehen­         werden.
 den Stellen geprüft, ob es sinnvoll wäre, mit einer
 Krippengruppe (12 Krippenplätze), mit zwei Kinder­                 Der Gemeinderat stellt ohne Einwendungen die Nicht­
 gartengruppen (50 Kindergartenplätze) und einer                    öffentlichkeit zur Behandlung nachfolgender Tagesord-
 Mischgruppe (6 Krippen- und 12 Kindergartenplätze), also           nungspunkte her.
 mit insgesamt 80 Plätzen (33 neuen Plätzen) zu planen.
 Die Fördergelder könnten so bestmöglich ausgenutzt wer­
 den und gleichzeitig besteht mit einer Mischgruppe die             B. Nichtöffentliche Sitzung

                      Problemmüll-Sammlung
            mit dem Umweltmobil des Landkreises Bayreuth

                                  Sammeltermine 2021
   Gemeinde Glashütten         26.06.2021        11.50 Uhr – 12.30 Uhr            Schulparkplatz (Schulstraße)

   Gemeinde Mistelgau          05.06.2021        10.40 Uhr – 11.40 Uhr            Mistelgau (Festplatz am FFW-Haus)
                               26.06.2021        11.00 Uhr – 11.30 Uhr            Wohnsgehaig (Parkplatz Ortsausgang)
                               17.07.2021        10.15 Uhr – 10.35 Uhr            Obernsees (Am Sportplatz)
                               09.10.2021        10.40 Uhr – 11.40 Uhr            Mistelgau (Festplatz am FFW-Haus)

                                                               11
Die Gemeinden                              informieren

                                                                1.3	Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohn-
                                                                     hauses mit ­Garagen auf Fl. Nr. 175/2, Gemar-
                                                                     kung Plösen, Plösen 55
                                                                Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu.    (17 : 0)

                                                                1.4	 Bauantrag auf Umnutzung des Kellerraumes
                                                                      im Nordwesten des Mehrfamilienhauses zu
                                                                      einer Wohnung auf Fl. Nr. 319/1, Gemarkung
                                                                      Mistelgau, Bayreuther Str. 24
                                                                Dem Bauantrag auf Nutzungsänderung stimmt der
                                                                Gemeinde­rat unter der Voraussetzung, dass pro Wohnein­
                                                                heit zwei Parkplätze ausgewiesen werden, zu.    (17 : 0)

                                                                1.5	Bauantrag auf Umnutzung eines bestehenden
        NAC H R I C H TE N                                           Nebengebäudes zu einem Heizgebäude auf
 aus dem Mistelgauer Gemeinderat                                     Fl. Nr. 12/0, Gemarkung Frankenhaag, Fran-
                                                                     kenhaag 5
Sitzung vom Montag, 19.04.2021,
im Feuerwehrgerätehaus Mistelgau                                Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (17 : 0)

Beginn der Sitzung: 19:30 Uhr                                   1.6	
                                                                    Bauantrag auf Wohnhausanbau auf Fl. Nr.
Ende der Sitzung:   23:50 Uhr                                       443/1, Gemarkung Plösen, Harloth 11
Anwesend waren:  1. Bürgermeister Karl Lappe                    Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (17 : 0)
		               und 16 Gemeinderatsmitglieder
                                                                1.7	
                                                                    Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines
Von der Presse:	Herr Dieter Jenß                                   Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr.
Zuhörer:		       –                                                  274/0, Gemarkung Frankenhaag, Streit 13
Weitere Anwesende:                                              Dem Antrag auf Vorbescheid stimmt der Gemeinderat zu.
Herr Winfried Wagner, Kämmerer der VG Mistelgau,                                                            (17 : 0)
von 19:30 Uhr bis 20:25 Uhr
Herr Oliver Heinekamp (von 19:30 Uhr bis 21:55 Uhr)             2.	
                                                                   Minderung der Darlehenstilgungsleistung für
und Herr Wolf-Heinrich Frhr. von und zu Aufseß (von                das Darlehen Nr. 6067 142 205
19:45 Uhr bis 21:55 Uhr), beide zu TOP B.1 „Urnenwald
Mengersdorf“                                                    Bei dem Darlehen bei der Sparkasse Bayreuth, Darl.Nr.
                                                                6067 142 205 (interne Nr. 72) soll die Tilgungsleistung für
Alle Anwesenden versicherten, vor Beginn der Sitzung            das Jahr 2021 von bisher 50.000,00 € pro Jahr auf nunmehr
einen SARS-CoV-2-Schnelltest gemacht zu haben.                  27.500,00 € für das Jahr 2021 gemindert werden.
Erster Bürgermeister Karl Lappe eröffnet die Sitzung und        Das sind:   zum 30.03.2021        12.500,00 €
stellt fest, dass alle Mitglieder des Gemeinderates             		          zum 30.06.2021         5.000,00 €
Mistelgau ordnungsgemäß geladen wurden. Der                     		          zum 30.09.2021         5.000,00 €
Gemeinde­rat ist mit 17 Mitgliedern anwesend, so dass           		          zum 30.12.2021         5.000,00 €
Beschlussfähigkeit gegeben ist. Im Anschluss begrüßt er
                                                                Die eingesparte Tilgung in Höhe von 22.500,00 € soll dann
alle Gemeinderatsmitglieder.
                                                                im kommenden Jahr 2022 zusätzlich getilgt werden.
Zur Niederschrift vom 08.03.2021 merkt Gemeinderätin            Die Jahrestilgung im Jahr 2022 beträgt somit insgesamt
Lahdo an, dass im öffentlichen Teil unter TOP 1 im zwei­        72.500,00 €.
ten Satz das Wort „ebenfalls“ gestrichen und 5.1 in 5.2         Der Gemeinderat nimmt diesen Vorschlag zur Kenntnis
geändert werden muss.                                           und stimmt dieser Regelung zu.                   (17 : 0)

                                                                3.	  Minderung der Darlehenstilgungsleistung für
A) ÖFFENTLICHE SITZUNG
                                                                      vier Darlehen bei der VR-Bank Bayreuth-Hof
1.   Bauanträge                                                 Bei den folgenden Darlehen bei der VR-Bank Bayreuth-Hof
1.1	Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses               sollen die Tilgungsleistungen ab dem 01.04.2021 bis auf
     mit Doppelgarage in Mistelgau – OT Engelmeß                Weiteres auch für die Folgejahre wie nachstehend auf­
     auf Fl. Nr. 52/5, Gemarkung Seitenbach                     geführt gesenkt werden.
Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu.   (17 : 0)            Darl.Nr. 29 610 715 (intern 77)
                                                                bisherige Tilgung: ca. 12.162,– € / Quartal
    Bauantrag auf Dachgeschossausbau mit Einbau
1.2	                                                           künftige Tilgung:		        5.000,– € / Quartal
    von Dachgauben und einer Dachterrasse auf                   Darl.Nr. 229 610 715 (intern 82)
    Fl. Nr. 14, Gemarkung Truppach, Truppach 5                  bisherige Tilgung:		       2.500,– € / Monat
Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu.  (17 : 0)             künftige Tilgung:		        1.000,– € / Monat
                                                           12
Die Gemeinden                               informieren

Darl.Nr. 329 610 715 (intern 83)                                   6.	Informationen und Sonstiges
bisherige Tilgung:		      11.100,– € / Quartal                     a)	Gemeinderat Ebert erkundigt sich, warum der Weg
künftige Tilgung:		        5.000,– € / Quartal                         hinter der Schule immer noch abgesperrt ist. Der
Darl.Nr. 429 610 715 (intern 84)                                       Bgm. und Gemeinderat Küffner erklären, dass zwar
bisherige Tilgung:		      22.000,– € / Quartal                         der Zaunbau bereits in Auftrag gegeben, bisher aber
künftige Tilgung:		       10.000,– € / Quartal                         noch kein Geländer angebracht und zur Sicherheit
Der Gemeinderat nimmt diesen Vorschlag zur Kenntnis                    der Kinder deshalb der Weg noch gesperrt ist.
und stimmt dieser Regelung zu.                (17 : 0)            b)	Gemeinderätin Lahdo fragt an, ob auch in der Ge­
                                                                       meinde Mistelgau, ähnlich wie in der Gemeinde
4.	Haushalt 2021;                                                     Glashütten, eine sogenannte „Müllsammelaktion“, bei
Beratung und Beschlussfassung zum Haushalt 2021                       der die Gemeinde Abfallsäcke und Handschuhe zur
 sowie Erlass der Haushaltssatzung 2021 samt ihren                     Verfügung stellt und Privatleute dann den Müll im
 Anlagen                                                               Gemeindegebiet einsammeln, durchgeführt werden
 Der Haushaltsplanentwurf mit allen nachfolgend aufge­                 könnte. Der Bgm. antwortet, dass derartige Aktionen
 führten Anlagen ist dem Gemeinderat mit der Einladung                 bereits in früheren Jahren durchgeführt wurden.
 zur Gemeinderatssitzung zugestellt worden.                            Wenn Bedarf bestehe, können so eine Aktion jeder­
                                                                       zeit bei der VG Mistelgau angezeigt werden.
 Anlagen:
 • Haushaltssatzung 2021                                           c)	Weiter möchte Gemeinderätin Lahdo wissen, ob man
 • Stellenplan 2021                                                    die Bäume im Hortgarten dahingehend prüfen könne,
 • Rücklagenübersicht zum HH-Plan 2021                                 ob sie geeignet sind, Hängematten aufzuhängen.
 • Schuldenübersicht zum HH-Plan 2021                                  Gemeinderat Küffner erwidert, dass diese Prüfung
 •	Fiktiver Schuldenanteil und Schuldendienst bei Schul­              bereits erfolgt ist.
    verbänden 2020                                                 d)	Eine weitere Frage hat Gemeinderätin Lahdo zu dem
 • Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen                     „Baumpflanzgebot“ im Baugebiet „Mashalder“, und
 • Beurteilung dauernde Leistungsfähigkeit                             zwar innerhalb welchen Zeitraums dies geschehen
 • Investitionsplan 2021                                               muss. Der Bgm. denkt, dass dies innerhalb von fünf
 • Anlage kalkulatorischer Kosten vom Vorjahr 2020                     Jahren erfolgen muss.
 • Beiblatt kreditähnlicher Rechtsgeschäfte                        e)	In diesem Zusammenhang erkundigt sich Gemeinde­
 • Vorbericht 2021                                                     rätin Lahdo, ob das Auffangbecken im Baugebiet
 • Haushaltsrechnung 2020                                              „Mashalder“ begrünt werden kann. Bgm. Lappe teilt
 • kassenmäßiger Abschluss 2020                                        mit, dass noch eine Erweiterung des Auffangbeckens
 • Finanzplan 2021                                                     anstehe und danach über die Eingrünungsform ge-
 •	Haushaltsplan; Verwaltungshaushalt 2021 und Ver­                   sprochen werden kann.
    mögenshaushalt 2021                                            f)	Gemeinderätin Lahdo fragt nach, wie weit der Plan
 Bgm. Lappe erläutert die wichtigsten Ansätze des Haus­                bezüglich der Punktevergabe bei den Baugrundstü­
 haltsplanes 2021. Nach kurzer Beratung beschließt der                 cken ausgearbeitet ist. Der Bgm. wird in einer der
 Gemeinderat die Haushaltssatzung, den Stellenplan und                 nächsten Sitzungen dieses Thema auf die Tagesord­
 den Finanzplan für das Haushaltsjahr 2021 samt oben                   nung setzen.
 genannten Anlagen. Der Haushaltsplan ist in Einnahmen             g)	An Gemeinderätin Lahdo wurde ein Brief des Eltern­
 und Ausgaben ausgeglichen:                                            beirats bezüglich der Kinderbetreuung weitergeleitet.
      im Verwaltungshaushalt mit 6.827.100,– €                         Bgm. Lappe verweist auf den nichtöffentlichen Teil
      im Vermögenshaushalt mit      6.363.700,– €                      dieser Sitzung.
 Der beiliegende Satzungstext ist Bestandteil dieses               h)	Um diese langen Gemeinderatssitzungen zu vermei­
 ­Beschlusses und dieser Niederschrift.           (17 : 0)            den, schlägt Gemeinderätin Lahdo vor, diese Sitzun­
                                                                       gen häufiger abzuhalten. Der Bgm. erklärt, dass in
Gemeinderat Richter bedankt sich im Namen des Gremi­                   Coronazeiten grundsätzlich nur absolut notwendige
ums bei Herrn Wagner für seine Arbeit als Kämmerer. Dem                Gemeinderatssitzungen, einmal monatlich, abgehal­
schließt sich der Bürgermeister an.                                    ten werden, aber bei Bedarf eine zusätzliche Sitzung
Herr Wagner verlässt um 20:25 Uhr die Sitzung.                         einberufen werden kann. Zurzeit gebe es eben mehr
                                                                       abzuklären, so dass die Tagesordnung etwas umfas­
5.	 Wappengenehmigung für eine Wanderkarte                            sender sei.
     Mistelgau – Glashütten – Obernsees durch den                  i)	Gemeinderat Westermann informiert, dass die Hütte
     Fremdenverkehrsverein Obernsees und Um­                           auf dem Spielplatz in Truppach repariert werden
     gebung e. V.                                                      müsse und ob dies im Zuge der Spielplatzüberprü­
Der Gemeinderat stimmt der kostenfreien Nutzung des                    fungen erfolgen könne. Ebenso müsse auf dem Er­
Wappens der Gemeinde Mistelgau für die Wanderkarte                     lebnisweg in Mengersdorf einiges ausgetauscht wer­
Mistelgau – Glashütten – Obernsees durch den Fremden­                  den. Bgm. Lappe teilt mit, dass die Bauhofmitarbeiter
verkehrsverein Obernsees und Umgebung e. V. zu.                       die Spielplätze regelmäßig überprüfen und bei Bedarf
                                               (17 : 0)               Reparaturen vornehmen. Gemeinderat Richter er­
                                                              13
Die Gemeinden                                  informieren

    gänzt, dass dies zur Zeit bereits erfolge. Gemeinderat            um ein Gewässer zweiter Ordnung, wofür der Bezirk
    Ebert weist noch auf die regelmäßig durchzufüh-                   zuständig ist. Bei der Instandsetzung der Uferbö­
    rende Überprüfung durch Sachverständige hin.                      schung müssen sowohl naturschutzökologische Be­
j)	Des Weiteren weist Gemeinderat Westermann auf die                 lange als auch Fischschonzeiten beachtet werden,
    Hochwassersituation, insbesondere bei der Brücke                  außerdem brauche man entsprechende Witterungs­
    Truppach – Mengersdorf, und die ausgespülten Ufer­                verhältnisse, da mit „schwerem Gerät“ gearbeitet
    böschungen hin, und möchte wissen, wer dafür zu­                  werde.
    ständig ist. Zufällig habe er Mitarbeiter des Wasser­         k)	Gemeinderat Rühr weist auf die notwendige Glas­
    amtes in der Nähe arbeiten sehen und habe diese                   reinigung der Buswartehäuschen hin. Der Bgm. wird
    daraufhin angesprochen. Diese meinten, der Durch­                 dies an den Bauhofvorarbeiter Arno Bär weitergeben.
    lauf unter der Brücke wäre zu gering und wollten noch
    eine genauere Empfehlung abgeben. Der Bgm. er­
    klärt, dass die Gemeinde für die Gewässer dritter
    Ordnung zuständig sei, allerdings handelt es sich hier        B)    NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

                                                                  2.    Bauanträge
                                                                  2.1	
                                                                      Antrag auf Vorbescheid auf Neubau eines
                                                                      ­Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr.
                                                                       269 Tlf, Gemarkung Frankenhaag
                                                                  Dem Antrag auf Vorbescheid stimmt der Gemeinderat zu.
                                                                                                               (16 : 0)

                                                                  2.2	
                                                                      Bauantrag auf Neubau eines Einfamilien­
                                                                      wohnhauses und zweier Doppelhäuser mit
                                                                      Garagen auf Fl. Nrn. 1560/10 u. 1561/11,
                                                                      ­
                                                                      ­Untere Hut 12 u. 14, Gemarkung Mistelgau
                                                                  Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu.  (16 : 0)
        NAC H R I C H TEN
                                                                  Von den Festsetzungen des Vorhabenbezogenen Bebau­
 aus dem Mistelgauer Gemeinderat                                  ungsplanes „1. Änderung Äußere Hut – Mistelgau“ wird
Sitzung vom Montag, 17.05.2021,                                   Befreiung erteilt für:
im Feuerwehrgerätehaus Mistelgau                                       – Dachneigung 23 ° statt 25 °
Beginn der Sitzung: 19:30 Uhr                                          – Aufschüttung 1,46 m statt 0,80 m
Ende der Sitzung:   22:30 Uhr                                          – Überschreitung der GRZ
Anwesend waren:     1. Bürgermeister Karl Lappe
		                  und 1 Gemeinderatsmitglieder                  2.3	
                                                                      Bauantrag auf Neubau einer Lagerhalle auf
Entschuldigte Gemeinderatsmitglieder	                                Fl. Nr. 388/2, Gemarkung Plösen.
            :	Frau Angelika Seyferth                             Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (16 : 0)
Von der Presse:	–
                                                                  Die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme gem.
Zuhörer:		          1                                             Art. 6 Abs. 2 BayBO wurde durch die Nachbarn der Fl. Nr.
Alle Anwesenden versicherten, vor Beginn der Sitzung              388/3, Gem. Plösen erteilt.
einen SARS-CoV-2-Schnelltest gemacht zu haben.
Erster Bürgermeister Karl Lappe eröffnet die Sitzung und
stellt fest, dass alle Mitglieder des Gemeinderates               3.	Bauleitplanung der Gemeinde Mistelgau /
Mistelgau ordnungsgemäß geladen wurden. Der                           Landkreis Bayreuth
Gemeinderat ist mit 16 Mitgliedern anwesend, so dass              3.1	
                                                                      11. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Beschlussfähigkeit gegeben ist. Im Anschluss begrüßt er               Gemeinde Mistelgau im Bereich „Urnenwald
                                                                      ­
alle Gemeinderatsmitglieder, die Schriftführerin und die              Mengersdorf“ in Mengersdorf und Aufstellung des
                                                                      ­
weiteren Anwesenden.                                                  Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Urnenwald
                                                                      Mengersdorf“ in Mengersdorf im Parallelverfahren
A) ÖFFENTLICHE SITZUNG                                                gem. § 8 Abs. 3 BauGB – Behandlung der Bedenken
                                                                      und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlich­
1.	Genehmigung der Sitzungsniederschrift über
                                                                      keit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der
    die Gemeinderatssitzung vom 19.04.2021.
                                                                      Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung               nach § 4 Abs. 2 BauGB; Feststellungsbeschluss
vom 19.04.2021.                                 (16 : 0)
                                                             14
Die Gemeinden                              informieren

1. Auslegung und öffentliche Beteiligung                        1.2.4 Regierung von Oberfranken, Sachgebiet Berg-
Zum Planentwurf der 11. Änderung des Flächennutzungs­                  amt Nordbayern, Schreiben vom 26.03.2021
planes der Gemeinde Mistelgau im Bereich „Urnenwald             Nach den hier vorliegenden Unterlagen werden durch o.g.
Mengersdorf“ in Mengersdorf von Horstmann + Partner             Vorhaben keine derzeit von der Regierung von Oberfran-
PartGmbB, Bayreuth, wurden gem. § 3 Abs. 2 BauGB die            ken – Bergamt Nordbayern – wahrzunehmenden Aufgaben
Öffentlichkeit im Zeitraum vom 08.03.2021 bis 07.04.2021        berührt.
und gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen
                                                                Wird zur Kenntnis genommen.
Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 02.03.2021
bis 07.04.2021 beteiligt.
                                                                1.2.5 Landratsamt Bayreuth, Mail vom 07.04.2021
1.1 Auslegung und öffentliche Beteiligung                     a) Stellungnahme Bauleitplanung
    gem. § 3 Abs. 2 BauGB                                       das Landratsamt Bayreuth nimmt im Rahmen der förmli-
Aus der öffentlichen Beteiligung wurden keine Bedenken          chen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 11.
oder Anregungen vorgebracht.                                    Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: 08.02.2021)
Eine beschlussmäßige Behandlung erübrigt sich dadurch.          sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Urnenwald
                                                                Mengersdorf“ (Stand: 08.02.2021) wie folgt Stellung:
Kenntnisnahme.
                                                                Baurecht:
1.2 B
     eteiligung der Behörden und sonstigen Träger              Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen die
    öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB                  Planungen keine grundsätzlichen Bedenken (mehr). Die
                                                                Hinweise und Informationen aus unserer ersten Stellung-
Folgende Anregungen und Bedenken sind einge­                    nahme vom 09.12.2020, im Rahmen der frühzeitigen Be-
gangen:                                                         hördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB, wurden weitest-
                                                                gehend eingearbeitet und ergänzt. So wurde die Begründung
1.2.1 k
       eine Antwort haben abgegeben:
                                                                angepasst bzw. erweitert als auch die naturschutzrechtliche
Regierung von Oberfranken – Höhere Landesplanungs­              Ausgleichsfläche in die Planungen eingepflegt.
behörde                                                         Wir weisen jedoch daraufhin, dass die Änderung des Flä-
Bayer. Landesamt f. Denkmalpflege                               chennutzungsplanes gem. § 6 BauGB genehmigungs-
Stadtwerke Bayreuth                                             pflichtig ist. Diesbezüglich bitten wir um Antragstellung und
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Mistelgau-Glashütten               Vorlage der entsprechenden Unterlagen.
Kath. Pfarramt St. Franziskus, Eckersdorf                       Beschluss:
Kath. Pfarramt St. Martin, Nankendorf                           Der Antrag auf Genehmigung der Flächennutzungs-
Kath. Kirchenstiftung Maria Himmelfahrt, Hollfeld               planänderung wird gestellt, die Unterlagen dafür von
Gemeinde Plankenfels                                            der Verwaltung eingereicht.                  (16 : 0)
Wird zur Kenntnis genommen.                                     Wasserrecht:
                                                                Auf die Stellungnahme vom 20.11.2020 wird verwiesen.
1.2.2 k eine Einwendungen, Äußerungen oder                     Diese gilt weiterhin unverändert fort und behält nach wie
      ­Bedenken haben vorgebracht:                              vor ihre Gültigkeit.
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Truppachtal,               Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Stel-
Schreiben vom 18.03.2021                                        lungnahme wurde bereits im Rahmen der Behandlung
Gemeinde Glashütten, Schreiben vom 03.03.2021                   der frühzeitigen Beteiligung vom Gemeinderat abge-
Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost, Schrei­             wogen und behandelt.
ben vom 07.04.2021                                              Sonstiges:
Wird zur Kenntnis genommen.                                     Von Seiten des Kreisbrandrates, Behindertenbeauftragten,
                                                                FB 45 – Immissionsschutz, FB 40 – Bodenschutzrecht, FB
1.2.3 W
       asserwirtschaftsamt Hof, Schreiben vom                  50 – Gesundheitswesen und FB 45 – Naturschutz wurden
      07.04.2021                                                (auch im Rahmen der erneuten, förmlichen Beteiligung
                                                                gem. § 4 Abs. 2 BauGB) keine Bedenken gegen die Pla-
Zu dem o.g. Vorhaben haben wir bereits im Rahmen einer          nungen vorgetragen. Von Seiten des FB 40 – Abfallrecht
vorzeitigen Beteiligung Stellung genommen. Diese Stel-          wurde keine Stellungnahme abgegeben.
lungnahmen gelten grundsätzlich weiterhin.
Gemäß demn derzeitigen Entwurf fällt kein Schmutzwas-           Die Stellungnahme des FB 22 – Öffentliche Sicherheit und
ser an, sodass sich dieser Punkt erledigt hat.                  Ordnung (insbesondere im Hinblick der geltenden, gesetz-
                                                                lichen Grundlagen im Rahmen des Bestattungsrechtes)
Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Stel-              wird nachgereicht und separat bzw. direkt an die Gemein-
lungnahmen wurde bereits im Rahmen der Behand-                  de Mistelgau übermittelt.
lung der frühzeitigen Beteiligung vom Gemeinderat
abgewogen und beschlussmäßig behandelt.                         Wird zur Kenntnis genommen.

                                                           15
Die Gemeinden                               informieren

Nachgereichte Stellungnahme FB 22.1 Öffentliche Sicher-           Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im
heit und Ordnung v. 22.04.2021:                                   Zeitraum vom 02.03.2021 bis 07.04.2021 beteiligt.
Auf die Stellungnahme vom 09.12.2020 aus dem Bereich              1.1 Auslegung und öffentliche Beteiligung
des Friedhofs- und Bestattungsrechts wird verwiesen;                   gem. § 3 Abs. 2 BauGB
diese besitzt unverändert Gültigkeit.
                                                                  Aus der öffentlichen Beteiligung wurden keine Bedenken
Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Stel-                oder Anregungen vorgebracht.
lungnahme wurden bereits im Rahmen der Behand-                    Eine beschlussmäßige Behandlung erübrigt sich dadurch.
lung der frühzeitigen Beteiligung vom Gemeinderat                 Kenntnisnahme.
abgewogen und beschlussmäßig behandelt.

1.2.6 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermes-             1.2 B
                                                                       eteiligung der Behörden und sonstigen Träger
      sung, Schreiben vom 05.03.2021                                  öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Die Stellungnahme vom 09.11.2020 wird aufrechterhalten.           Folgende Anregungen und Bedenken sind einge­
                                                                  gangen:
Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Stel-
lungnahme wurde bereits im Rahmen der Behandlung                  1.2.1 keine Antwort haben abgegeben:
der frühzeitigen Beteiligung vom Gemeinderat abge-                Regierung von Oberfranken – Höhere Landesplanungs­
wogen und beschlussmäßig behandelt.                               behörde
                                                                  Bayer. Landesamt f. Denkmalpflege
1.2.7 E
       vang.-Luth. Kirchengemeinde Obernsees,
                                                                  Stadtwerke Bayreuth
      Mengersdorf, Schreiben vom 31.03.2021
                                                                  Evang.-Luth. Kirchengemeinde Mistelgau-Glashütten
Wir wünschen dem Projekt viel Erfolg!
                                                                  Kath. Pfarramt St. Franziskus, Eckersdorf
Wird zur Kenntnis genommen.                                       Kath. Pfarramt St. Martin, Nankendorf
                                                                  Kath. Kirchenstiftung Maria Himmelfahrt, Hollfeld
Durchführung
                                                                  Gemeinde Plankenfels
Es kann festgestellt werden, dass sich die Flächennut­
zungsplanänderung bei seiner Verwirklichung nicht nach­           Wird zur Kenntnis genommen.
teilig auf die persönlichen Lebensumstände der im dortigen
Bereich Wohnenden auswirken wird, insbesondere in                 1.2.2 keine Einwendungen, Äußerungen oder
wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht.                                  ­Bedenken haben vorgebracht:
2. Feststellungsbeschluss:                                        Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Truppachtal,
Die von Horstmann + Partner PartGmbB, Badstraße 13,               Schreiben vom 18.03.2021
95444 Bayreuth ausgearbeitete 11. Flächennutzungs-                Gemeinde Glashütten, Schreiben vom 03.03.2021
planänderung mit Begründung in der Fassung vom                    Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost,
08.02.2021 wird hiermit vom Gemeinderat festgestellt.             ­Schreiben vom 07.04.2021
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den An-                Wird zur Kenntnis genommen.
trag auf Genehmigung der 11. Flächennutzungsplan­
änderung im Landratsamt Bayreuth zu stellen und die
                                                                  1.2.3 Wasserwirtschaftsamt Hof,
benötigten Unterlagen einzureichen.
                                                                         Schreiben vom 07.04.2021
                                                                  Zu dem o.g. Vorhaben haben wir bereits im Rahmen einer
3.2	
    Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungs­                  vorzeitigen Beteiligung Stellung genommen. Diese Stel-
    planes „Urnenwald Mengersdorf“ in Mengersdorf                 lungnahmen gelten grundsätzlich weiterhin.
    mit 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der                Gemäß dem derzeitigen Entwurf fällt kein Schmutzwasser
    Gemeinde Mistelgau im Bereich „Urnenwald Men­                 an, sodass sich dieser Punkt erledigt hat
    gersdorf“ in Mengersdorf im Parallelverfahren gem.
    § 8 Abs. 3 BauGB – Behandlung der Bedenken und                Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Stel-
    Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit             lungnahmen wurde bereits im Rahmen der Behand-
    gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Be­             lung der frühzeitigen Beteiligung vom Gemeinderat
    hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange              abgewogen und beschlussmäßig behandelt.
    nach § 4 Abs. 2 BauGB; Zustimmung Durchführungs­
    vertrag; Satzungsbeschluss                                    1.2.4 Regierung von Oberfranken, Sachgebiet Berg-
                                                                         amt Nordbayern, Schreiben vom 26.03.2021
1. Auslegung und öffentliche Beteiligung
Zum Planentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungs­                  Nach den hier vorliegenden Unterlagen werden durch o.g.
planes „Urnenwald Mengersdorf“ in Mengersdorf von                 Vorhaben keine derzeit von der Regierung von Oberfran-
Horstmann + Partner PartGmbB, Bayreuth wurden gem.                ken – Bergamt Nordbayern – wahrzunehmenden Aufgaben
§ 3 Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeit im Zeitraum vom               berührt.
08.03.2021 bis 07.04.2021 und gem. § 4 Abs. 2 BauGB die           Wird zur Kenntnis genommen.
                                                             16
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