Amts- und Mitteilungsblatt - der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten
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Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 6 ׀2021
der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten
Erscheinungsdatum: 28. Mai 2021 – Redaktionsschluss für Nr. 07/2021: Freitag, 11. Juni 2021
50. Geburtstag von Bürgermeister Sven Ruhl
Anlässlich des 50. Geburtstages von Bürgermeister Sven Ruhl ließen es sich die Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft
Mistelgau nicht nehmen, den Jubilar vor dem Rathaus in Mistelgau zu überraschen. Ein altes Kinderfahrrad diente dabei
symbolisch als äußeres Zeichen eines Geldgeschenkes für die Anschaffung eines neuen Fahrrads durch den Bürgermeister.
Im Bild die VG-Mitarbeiter mit dem Mistelgauer Bürgermeister Karl Lappe. Seit 1. Mai 2020 steht Sven Ruhl an der Spitze
der knapp 1.400 Einwohner zählenden Gemeinde Glashütten, nachdem er bei der Kommunalwahl 2020 bei der Stichwahl
als Gewinner hervorging. Der Jubilar ist verheiratet und hat drei Kinder. Er ist in Bayreuth aufgewachsen und lebt seit
2000 in Glashütten. Beweis für sein ehrenamtliches Engagement ist sein Einsatz als erster Vorsitzender des TSV Glashüt-
ten. Dieses Amt übt er seit 2011 aus. Das kommunalpolitische Wirken von Sven Ruhl begann mit dem erstmaligen Einzug
in den Gemeinderat bei der Kommunalwahl 2014. Im September 2017 wurde er zum zweiten Bürgermeister gewählt.
Seine politische Heimat hat er bei der Allgemeinen Freien Wählergruppe (AFW) Glashütten gefunden. Dort übernahm er
im Juni 2017 das Amt des ersten Vorsitzenden. Text/Foto: Dieter Jenß
Rathaus Mistelgau Rathaus Glashütten Verein für Regionalentwicklung
Bahnhofstraße 35 Schloßstraße 2 „Rund um die Neubürg – Fränkische
95490 Mistelgau 95496 Glashütten Schweiz e. V.‟
Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag: Bahnhofstraße 35
Mittwoch: 14.00 – 18.00 Uhr 15.30 – 18.30 Uhr 95490 Mistelgau
Telefon 0 92 79/ 9 99-0 Telefon 0 92 79/4 67 Telefon 0 92 79 / 92 32 41
Fax 0 9279/ 9 99-33 Fax 0 92 79/92 33 77 Fax 0 92 79 / 92 32 44
www.mistelgau.de www.glashuetten.de www.neubuerg.de
poststelle@vg-mistelgau.bayern.de gemeinde@glashuetten.de info@neubuerg.de=> Silbermann, Thomas
Gemeinde Mistelgau Bauamt, Straßenverkehr
Gemeinde Glashütten
Die Rufnummern: Tel.: 0 92 79 /9 99-15 und
=> Lappe Karl, 1. Bürgermeister Fax: 0 92 79 /9 99-315
Privat: 0 92 79 /2 20 thomas.silbermann@vg-mistelgau.bayern.de
Dienstlich: 0 92 79 /9 99-0 => Wagner, Winfried
Handy: 01 60/ 8 42 73 16 Kämmerer
Tel.: 0 92 79 /9 99-13
=> Amschler, Dietmar
EDV-Betreuung, Fischereischeine,
Fax: 0 92 79 /9 99 313 Ihr direkter Kontakt
winfried.wagner@vg-mistelgau.bayern.de
Rentenangelegenheiten => ins Rathaus:
Tel.: 0 92 79 /9 99-11 => Waldmann, Monika
Fax: 0 92 79 /9 99-311 Ausweise, Pässe, Grund-, Gewerbe- Tel.: 0 92 79/4 67
dietmar.amschler@vg-mistelgau.bayern.de und Hundesteuer Fax: 0 92 79/92 33 77
Tel.: 0 92 79 /9 99-22 E-Mail: gemeinde@glashuetten.de
=> Amschler, Melissa
Fax: 0 92 79 /9 99-322 Internet: www.glashuetten.de
Webseiten Mistelgau + Glashütten
monika.waldmann@vg-mistelgau.bayern.de
Wasser- und Kanalgebühren Mistelgau => in den Bauhof:
Tel.: 0 92 79 /9 99-29 Bauhof Mistelgau: Tel.: 0 92 79/82 48
Fax: 0 92 79 /9 99-329
melissa.amschler@vg-mistelgau.bayern.de
Tel.: 0 92 79/5 84 Fax: 0 92 79/97 12 30
In dringenden Fällen: E-Mail: bauhof@glashuetten.de
=> Bärnreuther, Wolfgang
=> Bär, Arno
Amts- und Mitteilungsblatt => Grundschule Glashütten:
Handy: 01 51 / 18 05 64 41
Tel.: 0 92 79 /9 99-18 Tel.: 0 92 79 /2 41
=> Teufel, Reiner
Fax: 0 92 79 /9 99-318
wolfgang.baernreuther@vg-mistelgau.bayern.de
Handy: 01 51 / 18 05 64 43
=> Zick, Michael
Störungsannahme
=> Bayerlein, Katja Handy: 01 51 / 18 05 64 48 für Wasser
Bürgeramt, Wahlamt, Poststelle,
Standesamt Kläranlage Truppachtal: Tel.: 0 92 83/ 8 61 22 43
Tel.: 0 92 06 / 2 30
Tel.: 0 92 79 /9 99-27
Fax: 0 92 79 /9 99-327 E-Mail: info@ka-truppachtal.de für Strom
katja.bayerlein@vg-mistelgau.bayern.de In dringenden Fällen: Tel.: 0941/28003366
=> Huber, Mathias => Schelenz, Thomas
Standesamt, Personalangelegenheiten => Ruckriegel, Florian
rund um die Uhr!
Tel.: 0 92 79 /9 99-16 Tel.: 0 92 06 / 2 30 Bei allen weiteren Fragen
Fax: 0 92 79 /9 99-316 Anrufe werden weitergeleitet. zum Wasser Tel.-Nr:
mathias.huber@vg-mistelgau.bayern.de
Kindergarten Mistelgau: 0 92 83 / 86 10
=> Kaniewski, Karin Tel.: 0 92 79 / 13 22
Kindergarten, Schule, Finanzver in der Zeit von Mo. - Do.
Kindergarten Obernsees: von 08.00 - 16.00 Uhr und
waltung, Breitbandangelegenheit
Tel.: 0 92 06 / 7 50
Tel.: 0 92 79 /9 99-24
Grundschule Mistelgau:
Fr. von 08.00 - 13.00 Uhr
Fax: 0 92 79 /9 99-324
karin.kaniewski@vg-mistelgau.bayern.de Tel.: 0 92 79 / 3 46 => in die AWO-Kindertagesstätte
=> Hausmeister: Küffner, Roland Tel.: 0 92 79 / 18 19,
=> Küffner, Brigitte
Sekretariat, Öffentlichkeitsarbeit Handy: 01 70 / 9 93 77 52 E-Mail:
Tel.: 0 92 79 /9 99-17 Mittagsbetreuung Mistelgau: awo.kita.glashuetten@awo-ofr-mfr.de
Fax: 0 92 79 /9 99-317 Tel.: 0 92 79 / 92 31 73
brigitte.kueffner@vg-mistelgau.bayern.de => Wagner, Gislinde => zu der Seniorenbeauftragten
=> Krug, Tanja Handy: 0171/4182778 Frau Ursel Sloniowski,
Finanzverwaltung Seniorenbeauftragte: Waldstr. 3, Tel.: 0 92 79 / 97 60 00
Tel.: 0 92 79 /9 99-21 => Seyferth, Angelika => zu dem Jugendbeauftragten
Fax: 0 92 79 /9 99-321 Tel.: 0 92 79 / 14 68
tanja.krug@vg-mistelgau.bayern.de Herr Tobias Heidenreich,
Jugendbeauftragte: Waldstr. 1, Tel.: 01 74 / 9 51 78 75
=> Roder, Ute
=> Maisel, Bernd E-mail: heidenreich.tobias@gmail.com
Kassenverwaltung
Handy: 01 71 / 9 51 22 41
Tel.: 0 92 79 /9 99-19 => Standorte Defibrillatoren
Fax: 0 92 79 /9 99-319 => Westermann, Thomas
ute.roder@vg-mistelgau.bayern.de Handy: 01 72 / 3 47 50 03 an der Schule Glashütten,
Schulstraße 21, Glashütten
=> Schaarschmidt, Klaus Schul- u. Kindergärtenbeauftragter:
Geschäftsleiter => Küffner, Roland am Feuerwehrgerätehaus Glashütten,
Tel.: 0 92 79 /9 99-12 Handy: 01 70 / 9 93 77 52 Altenhimmelstraße 4, Glashütten
Fax: 0 92 79 /9 99-312 am Rathaus Glashütten, Schloßstr. 2
Beauftragter für Frauen- und
klaus.schaarschmidt@vg-mistelgau.bayern.de
Familienangelegenheiten:
=> Schmitt, Irene
Verkehrsamt an der Therme
=> Seyferth, Jochen Glashütten
Tel.: 0172/84 21 561 weltoffen und heimatverbunden
Tourist Info Mistelgau – Obernsees
– Glashütten Störungsannahme Strom Notruf-Nummern:
Tel.: 0 92 06/99 23 75 "Stadtwerke Bayreuth" Polizei 1 10
Fax: 0 92 06/99 35 45
info@tourismus-obernsees.de Tel.: 0921-600-750 Feuerwehr 1 12Amtliche Bekanntmachungen
Inhaltsverzeichnis
Bankverbindungen
Amtl. Bekanntmachungen S. 3 – 9
–B ekanntmachung des Landkreis Bayreuth über die beantragte
Liniengenehmigung für den „Bürgerbus 2.0‟
– Bekanntmachung der Gemeinde Mistelgau zur 7. Änderung Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
des Bebauungsplanes „Feriendorf Obernsees‟ – Sparkasse Bayreuth
– Bekanntmachung der Regierung von Oberfranken zum IBAN: DE87 7735 0110 0570 0904 98
Lehrgang zum/r Geprüften Natur- und Landschaftspfleger/in
BIC: BYLADEM1SBT
2021/2022
– Informationen zum hausärztlichen Notdienst
Gemeinde Mistelgau
Die Gemeinden informieren S. 10 – 27
– Sparkasse Bayreuth
– Informationen aus den Gemeinderäten Glashütten und
Mistelgau IBAN: DE23 7735 0110 0570 0900 01
– Informationen der Gemeinden Mistelgau und Glashütten zur BIC: BYLADEM1SBT
Problemmüll-Sammlung mit dem Umweltmobil des Landkreises
Bayreuth
– VR-Bank Bayreuth-Hof eG
–N eues aus der Kindertagesstätte „Altes Schloss‟, Glashütten IBAN: DE56 7806 0896 0009 6107 15
– Nachrichten aus den Kirchengemeinden BIC: GENODEF1HO1
Nachrichten der Vereine u. Verbände S. 28 – 33 Gemeinde Glashütten
Veranstaltungen und Termine der Vereine und Verbände
– Sparkasse Bayreuth
Anzeigen S. 34 – 56 IBAN: DE76 7735 0110 0570 1000 08
BIC: BYLADEM1SBT
Impressum: – VR-Bank Bayreuth-Hof eG
IBAN: DE76 7806 0896 0009 6738 90
Offizielles Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungs-
BIC: GENODEF1HO1
gemeinschaft Mistelgau. Herausgeber und verantwortlich
für den Inhalt im amtlichen Teil des Mitteilungsblattes ist
die Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau.
Abwasserzweckverband Truppachtal
– Sparkasse Bayreuth
Gemeinschaftsvorsitzender: Karl Lappe
IBAN: DE75 7735 0110 0570 0908 11
Das Mitteilungsblatt erhält jeder Haus halt in der BIC: BYLADEM1SBT
Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau kostenlos zugestellt.
Es kann auch im Rathaus Mistelgau und Glashütten wäh- – VR-Bank Bayreuth-Hof eG
rend der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. IBAN: DE28 7806 0896 0009 6169 42
BIC: GENODEF1HO1
Stückzahl: 2.500
Druck:
Schulverband Mistelgau-Glashütten
Hofmann – Druck. Werbung. Medien.
Bayreuther Straße 25, 95490 Mistelgau, – VR-Bank Bayreuth-Hof eG
Tel. 09279/995 0, Fax 09279/995 23 IBAN: DE59 7806 0896 0009 6108 55
E-Mail: kontakt@hofmann-medien.net BIC: GENODEF1HO1
Untersuchungsergebnis des Untersuchungsergebnis des
Trinkwassers der Trinkwassers der
Gemeinde Mistelgau Gemeinde Glashütten
Am 20.11.2020 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) Am 16.02.2021 wurde das Reinwasser (Trinkwasser)
der Gemeinde Mistelgau durch das Labor Analab Taub- der Gemeinde Glashütten durch das Labor Analab Taub-
mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent- mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent-
spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige
vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis: vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis:
Gesamthärte: 6,35°dH Gesamthärte: 6,38°dH
Nitrat: < 1 mg/l Nitrat: < 1 mg/l
ph-Wert: 8,00 (Prüfung: 19.04.2021) ph-Wert: 8,01
Härtebereich: weich (1) Härtebereich: weich (1)
3Amtliche Bekanntmachungen
wo der Landkreis Bayreuth als Modelllandkreis zukunfts
weisende Verkehrsprojekte initiiert.
Der Landkreis Bayreuth informiert „Bürgerbus 2.0“ erfüllt unverändert Schwerpunktfunktionen
im klein-, unter- und mittelzentralen Nachbarortsverkehr
(
Erschließung der Verflechtungsbereiche von Hollfeld,
Der Landkreis Bayreuth hat bei der Regierung von
Waischenfeld, Kirchahorn, Mistelgau/Glashütten, Potten
Oberfranken die Liniengenehmigung für den
stein, Betzenstein/Plech), jetzt aber auch interkommunale
„Bürgerbus 2.0“ beantragt.
Verbindungsfunktion auf der Nord-Süd-Achse im westlichen
Textauszug aus dem Antragschreiben: Landkreis Bayreuth (wesentliche Bereiche der Fränkischen
Schweiz). Eine Konkurrenzierung von bestehenden Nahver
Antrag auf Liniengenehmigung nach 5 42 PeBeFG kehrsangeboten ist nicht gegeben. Die Planung wurde de
für das Projekt „Bürgerbus 2.0“ (räumliche und ange- tailliert den Kreisgremien mit dem Ergebnis eines einstimmi
botsseitige Erweiterung des seit 1989 bestehenden gen Durchführungsbeschlusses sowie dem Netzwerk
Bürgerbusses „Jurahochfläche“) „Mobilität 2030“ vorgestellt.
... Als Konzessionsinhaber fungiert wie bisher auch der Land
der Landkreis Bayreuth beantragt mit anliegendem Fahrplan kreis Bayreuth. Auch weiterhin kommt für den Bürgerbus ein
die konzessionsrechtliche Liniengenehmigung für das VGN-unabhängiger Sonder- bzw. Haustarif zum Tragen:
Projekt „Bürgerbus 2.0“ als Nachfolgeprojekt des bis dato Hin- und Rückfahrt Vollzahler 2,50 € (ermäßigt: 1,50 €), ein
bestehenden Bürgerbusses „Jurahochfläche“. fache Fahrt 1,50 € (ermäßigt: 1,00 €)
Es ist beabsichtigt, das Bürgerbusprojekt 2.0 mit 01.07.2021
Das Projekt „Bürgerbus 2.0“ ist ein Schwerpunktprojekt im
zu starten.
Rahmen des Programmes „Mobilität 2030“ (Bayerischer
Bauindustrieverband mit Bayerischem Verkehrsministerium), ...
Beantragter Fahrplan für Linie 3: Hollfeld – Glashütten – Mistelgau
mo/di/mi/do/fr mo/di/mi/do/fr mo/di/mi/do/fr mo/di/mi/do/fr mo/di/mi/do/fr
Hollfeld, Spitalplatz 09:05 11:50 14:40 15:40 17:25
Schönfeld 09:08 nzA 14:43 15:35 nzA
Braunersberg 09:12 nzA 14:47 15:33 nzA
Obernsees, Mitte 09:14 nzA 14:49 15:31 nzA
Truppach 09:15 nzA 14:50 nzA
Mengersdorf 09:16 nzA 14:51 nzA
Wohnsgehaig 09:20 nzA 14:55 nzA
Gollenbach 09:23 nzA 14:58 nzA
Plösen 09:25 nzA 15:00 nzA
Glashütten, Siedlung 09:28 nzA 15:03 nzA
Glashütten, Ort 09:29 nzA 15:04 nzA
Mistelgau, Rathaus 09:34 nzA 15:09 nzA
Mistelgau, Ort 09:35 nzA 15:10 nzA
Engelmeß 09:39 nzA 15:14 nzA
Seitenbach 09:41 nzA 15:16 nzA
Mistelgau, Ort 09:45 11:15 15:20 15:20 16:50
nzA: nur zum Ausstieg
An der Station Hollfeld Spitalplatz besteht die Möglichkeit zum Umsteigen in andere Linien des Bürgerbus 2.0
4Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung
zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf Obernsees“ der Gemeinde Mistelgau
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
I.
Der Gemeinderat Mistelgau hat in der Sitzung am 09.11.2020 die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf Obern
sees“ beschlossen.
Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf Obernsees“ betrifft das Sondergebiet SO7 und
erstreckt sich über die Fl. Nrn. 131/3, 132/0, 132/2, 136/2 und einer Teilfläche von 139 jeweils der Gemarkung Truppach.
Mit der 7. Änderung soll Baurecht für einen Betrieb des Lebensmitteleinzelhandels geschaffen werden. Gleichzeitig wird
das Baufenster nach Südosten erweitert, um gastronomische Einrichtungen ansiedeln zu können.
Nach erfolgter Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden in der Sitzung am 17.05.2021 die eingegangenen
Stellungnahmen gegeneinander abgewogen und behandelt.
Ein neuer Planentwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf Obernsees“ samt Begründung, jeweils in der
Fassung vom 17.05.2021, wurde vom Ingenieurbüro IVS GmbH, Am Kehlgraben 76, 96317 Kronach ausgefertigt, vom
Gemeinderat in der Sitzung am 17.05.2021 gebilligt und eine erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 4a
Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB i. V. m. § 3
Abs. 2 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung und die
Frist zur Stellungnahme wird nach § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen auf zwei Wochen verkürzt.
II.
Der Planentwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf Obernsees“ samt Begründung kann in der Zeit vom
07.06.2021 bis 21.06.2021 in der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau, Bahnhofstraße 35, 95490 Mistelgau, Zimmer
3.05, während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder
während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können
bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte
und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind zur Auslegung verfügbar:
Ho
– Stellungnahme Vorabklärung mit WWA Hof zu Schutzgut Wasser/Boden.
lun
de
rw
eg
Zudem ist der Planentwurf mit Begründung auf der Homepage der Gemeinde Mistelgau unter www.mistelgau.de im
genannten Zeitraum einsehbar.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit
§ 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mit
teilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche
Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
r Straße
136/1 Truppache
139
Bezugspunkt OK
fertige Straße
136/2
136
rme
The
der
An
94
131/3
132
132/2
59
7/1 133
Gemeinde Mistelgau Mistelgau, 28.05.2021
Gez. Karl Lappe, 1. Bürgermeister
5Amtliche Bekanntmachungen
Abfallwirtschaft
Wussten Sie schon …
… dass Teller und Trinkgläser nicht im Altglascontainer entsorgt werden dürfen?
Richtiger Entsorgungsweg bei Einzelstücken Restmülltonne.
Entsorgung größerer Mengen folgende Abgabestellen:
Gewerbemüllsortieranlage Bindlach: Annahmestelle Pegnitz:
Veolia Umweltservice Süd Veolia Umweltservice Süd
GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG
Im Letterer 2, Bindlach Kleiner Johannes 4-6, Pegnitz
Mo-Fr: 7-11.30 und 12.30-16:45 Uhr Donnerstag 14-20 Uhr
jeden letzten Samstag im Monat 8-12 Uhr
Hier können ebenfalls Keramik, Steingut, Tonware, Porzellan, Glasbausteine sowie
Flachglas (z.B. Fensterscheiben, Aquarium) abgegeben werden.
Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall.
Abfallwirtschaft
Wussten Sie schon …
… dass Sie Altfett bei den Annahmestellen in Bindlach und Pegnitz abgeben können?
Ab sofort bekommen Sie Ihr Fett weg!
Butter, Margarine, Schmalz, Speiseöle, Frittier- und Bratfette, Pflanzenöle sowie Öle von
eingelegten Konserven etc. können kostenlos bei den Annahmestellen in Bindlach und
Pegnitz abgegeben werden. Bitte entsorgen Sie Altfett auf keinen Fall über die
Kanalisation! Aus dem gesammelten Altfett entsteht Biodiesel mit hoher CO2-Einsparung.
Annahmestelle Pegnitz:
Annahmestelle Bindlach:
Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG
Bergler GmbH & Co. KG
Kleiner Johannes 4-6, Pegnitz
Goldkronacher Str. 32, Bindlach
Donnerstag 14-20 Uhr
Mo-Fr: 7-16:30 Uhr
jeden letzten Samstag im Monat 8-12 Uhr
Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall.
6Amtliche Bekanntmachungen
und Monaten wieder auf: Gründlich kontrollieren, ob Fichten
wälder befallen sind – und das am besten im Zwei-Wochen-
Turnus!
Regierung von Oberfranken Besonders anfällig sind besonnte Waldflächen und Waldrän
der, Käfernester des Vorjahres und durch Sturm- und
Schneebruch geschädigte Bestände.
Lehrgang zum Geprüften Natur- und Die Symptome sind gut zu erkennen: Bei bereits länger be
Landschaftspfleger/ fallenen Bäumen färben sich die Kronen braun und die Rinde
zur Geprüften Natur- und Landschafts- blättert ab. Frischer Befall ist am braunen Bohrmehl zu er
kennen, das sich auf Rindenschuppen, am Stammfuß, in
pflegerin 2021/2022 Spinnweben sowie auf der Bodenvegetation ansammelt. Be
Die Regierung von Oberfranken führt im Auftrag des Bayeri fallene Bäume sind umgehend zu ernten und zu entrinden
schen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und oder mindestens 500 m aus dem Wald zu transportieren.
Forsten in enger Zusammenarbeit mit der Akademie für Na Zudem ist es notwendig, die Baumkronen zu beseitigen,
turschutz und Landschaftspflege Laufen und der Bayeri denn die Käfer nutzen schon Äste ab drei Zentimetern
schen Landesanstalt für Landwirtschaft in Freising (LfL) ei Durchmesser als Brutstätte. Aber auch bisher nicht aufgear
nen Fortbildungslehrgang 2021/2022 zum Geprüften beitetes Bruch- oder Windwurfholz ist für die Käfer ideales
Natur- und Landschaftspfleger/zur Geprüften Natur- und Brutmaterial und sollte daher zügig entfernt werden. Die
Landschaftspflegerin durch. „saubere Waldwirtschaft“ ist und bleibt die wirksamste und
Die Fortbildung bietet aufbauend auf einen Berufsabschluss bewährteste Methode, um eine weitere Ausbreitung des Bor
in einem "grünen" Ausbildungsberuf wie Landwirt, Gärtner kenkäfers zu verhindern. Beratung und Unterstützung bei
oder Forstwirt eine Zusatzqualifikation auf Meisterniveau für der Bekämpfung bieten neben den Förstern des AELF Bay
alle, die sich im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege reuth auch die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse des
weiterbilden möchten. Landkreises.
In Theorie und Praxis sowie in vielen Exkursionen lernen die Die Bekämpfung des Borkenkäfers und der Erhalt der Wäl
Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter anderem die Grund der liegen im Interesse der gesamten Gesellschaft. Daher
lagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Um stehen auch dieses Jahr wieder Fördermittel für die Borken
weltbildung und Öffentlichkeitsarbeit, aber auch Grundsätze käferbekämpfung bereit.
des Gewerbe- und Steuerrechts oder des Arbeits- und Sozi Noch ein Tipp für Liebhaber von Video-Plattformen. Das
alrechts. Schwerpunkte bilden zudem der Einsatz von Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft
Maschinen und Geräten in der Landschaftspflege, die fach und Forsten bietet ein Borkenkäfersuche-Tutorial und ein
gerechte Pflanzung und Pflege von Hecken und Gehölzen, Borkenkäferbekämpfungs-Tutorial unter anderem auf You
naturschutzfachliche Grundlagen sowie Umweltpädagogik. TubeDE an. Klicken Sie doch mal rein.
Der Lehrgang erstreckt sich über 17 Wochen, die auf den https://youtu.be/Gwwau898I28
Zeitraum von September 2021 bis Juli 2022 verteilt sind. Be https://youtu.be/7iopG88UIu8
ginn ist Montag, der 27. September 2021. Die Lehrgangs-
und Prüfungsgebühren betragen 1.000 Euro bzw. 250 Euro.
Anmeldungen sind ab sofort bei der Regierung von Ober
franken möglich. Anmeldeschluss ist der 30. Juni 2021.
Nähere Informationen zum Lehrgang und zur Anmeldung
unter: www.reg-ofr.de/gnl
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayreuth
Borkenkäfer schwärmen wieder aus
Der Borkenkäfer erwacht im Frühling aus seinem „Winter
schlaf“. Die Altkäfer, die unter der Rinde von befallenen Bäu
men oder in der Bodenstreu überwintert haben, fliegen nun
wieder auf der Suche nach neuen Brutbäumen aus. Die
Förster des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Fors
ten Bayreuth (AELF Bayreuth) fordern deshalb die Wald
besitzerinnen und Waldbesitzer in den kommenden Wochen
7Amtliche Bekanntmachungen
Informationen zum hausärztlichen Not- und Bereitschaftsdienst:
Es bestehen für mobile Patienten drei Bereitschaftspraxen in Bayreuth, Pegnitz und Kulmbach.
Zudem können für nicht-mobile Patienten Hausbesuche über die Bereitschaftsdienstzentrale Tel. 116 117 organisiert
werden.
Es gelten folgende Regelungen, Öffnungszeiten und Bereitschaftsdienstzeiten:
1) Bei hochakuten und lebensbedrohlichen Erkrankungen wenden Sie sich bitte sofort an die
Integrierte Leitstelle unter der Tel.-Nummer 112 !
2) obile Patienten, die eine Praxis aufsuchen können, wenden sich bitte an eine der Ärztlichen
M
Bereitschaftspraxen:
– Bereitschaftspraxis Bayreuth, Carl-Schüller-Str. 10, 95444 Bayreuth mit folgenden
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 21:00 Uhr
Mittwoch, Freitag: 16:00 – 21:00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 – 21:00 Uhr
– Bereitschaftspraxis Pegnitz in der SanaKlinik PEG, Langer Berg 12, 91257 Pegnitz
oder
– Bereitschaftspraxis Kulmbach am Klinikum Kulmbach, Albert-Schweitzer-Straße 10,
95326 Kulmbach,
beide mit folgenden Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 21:00 Uhr
Mittwoch, Freitag: 17:00 – 21:00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 – 21:00 Uhr
3) Für immobile Patienten können über die Bereitschaftsdienstzentrale Tel. 116 117 Hausbesuche
angefragt und vermittelt werden.
Der Abwasserzweckverband Truppachtal informiert:
Feuchte Toilettentücher gehören nicht in die Toilettenspülung
Große Mengen von gebrauchten Feuchttüchern landen jedes Jahr in den Kläranlagen und verstopfen
die Pumpen. Anders als übliches Toilettenpapier sind feuchte Tücher in Wasser sehr stabil, und so ge
langen sie fast unversehrt, ohne sich vorher zu zersetzen, ins Klärwerk.
Das führt dazu, dass dort ein erhöhter Wartungsbedarf durch mit den Feuchttüchern verstopfte Pumpen
entsteht. Die auf diese Weise verursachten Kosten werden letztlich auf die Verbraucher abgewälzt.
Feuchtes Toilettenpapier soll aus den erwähnten Gründen möglichst nicht die Toilette hinunter
gespült, sondern über den Hausmüll entsorgt werden.
So bleiben nicht nur den Haus- und Wohnungsbesitzern Unannehmlichkeiten durch verstopfte Ab
wasserleitungen, sondern auch den Kläranlagenbetreibern aufwendige Wartungsarbeiten und damit
letztendlich den Verbrauchern hohe Abwassergebühren erspart.
Oder Sie verzichten aus den oben angegebenen Gründen ganz auf die Verwendung von feuchten
Toilettentüchern.
8Amtliche Bekanntmachungen
Die Deutsche Hochdruckliga ist eine bundesweite Selbst
Pressedienst hilfeorganisation, die seit Jahren von den Verbänden der
der Sozialversicherung für gesetzlichen Krankenversicherung finanziell unterstützt wird.
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Informationen über alle ihre Selbsthilfeförderungen stellt die
SVLFG auf ihrer Internetseite unter folgendem Link bereit:
Welt-Hypertonie-Tag am 17. Mai www.svlfg.de/selbsthilfefoerderung.
Laut Weltgesundheitsorganisation leiden über 1,5 Milliarden
SVLFG fördert Selbsthilfe bei Menschen an zu hohem Blutdruck – größter Risikofaktor für
Bluthochdruck Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Schlaganfall und Herz
infarkt.
Die Folgen zu hohen Blutdrucks fordern jährlich zehn
Diese sind in Deutschland der Grund für jeden zweiten
Millionen Menschenleben. Um diese Erkrankung einzu-
Todesfall und damit die häufigste Todesursache.
dämmen, unterstützt die Sozialversicherung für Land-
wirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unter ande- Weitere Informationen zum Thema Bluthochdruck gibt die
rem die Deutsche Hochdruckliga im Rahmen ihrer Deutsche Hochdruckliga auf ihrer Internetseite:
Selbsthilfeförderung. www.hochdruckliga.de
Testmöglichkeit für ALLE:
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COVID-19
Schnelltest Center Mistelgau
BRK Bereitschaft, Seitenbacher Straße 1, 95490 Mistelgau, am Sportplatz beim Feuerwehrhaus
Mit freundlicher Unterstützung des Bayerischen
Roten Kreuzes – Kreisverband Bayreuth
Öffnungszeiten Bayerisches
Montag bis Freitag: Samstag und Sonntag: Rotes
Kreuz
7:00 - 11:00 und 16.00 - 20:00 Uhr 11.00 - 17:00 Uhr Kreisverband Bayreuth
9Die Gemeinden informieren
Anlagen:
• Haushaltssatzung
• Stellenplan – Stellenübersicht
• Rücklagenübersicht
• Schuldenübersicht
• Verpflichtungsermächtigungen
• Angaben zu den finanziellen Verhältnissen
• Investitionsplan
• Anlage kalkulatorische Kosten für das Vorjahr
Information über die Sitzung des Gemeinde • Vorbericht
rates der Gemeinde Glashütten am Mittwoch, • Haushaltsrechnung 2020
21.04.2021, im Veranstaltungsraum der • kassenmäßiger Abschluss 2020
Mehrzweckhalle Glashütten • Finanzplan
• Pro-Kopf-Verschuldung
• Haushaltsplan Verwaltungshaushalt 2021
Beginn der Sitzung: 19.00 Uhr
• Haushaltsplan Vermögenshaushalt 2021
Ende der Sitzung: 19.40 Uhr
Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat die
Anwesend waren: 1. Bürgermeister Sven Ruhl Haushaltssatzung und den Finanzplan für das Haushalts
und 10 Gemeinderatsmitglieder jahr 2021 samt ihren Anlagen. Der Haushaltsplan ist in Ein
Entschuldigte Gemeinderatsmitglieder: nahmen und Ausgaben ausgeglichen:
Herr Lars Hammer, Herr Andreas Opel im Verwaltungshaushalt mit 2.177.600,00 €
Von der Verwaltungsgemeinschaft: im Vermögenshaushalt mit 3.272.900,00 €
Kämmerer Winfried Wagner Der beiliegende Satzungstext ist Bestandteil dieses Be
Von der Presse: Herr Dieter Jenß schlusses (11 : 0)
Zuhörer: –
4. Stromlieferungsvertag mit den Stadtwerken Bay-
Alle Teilnehmer wurden im Vorfeld der Gemeinderatssit reuth; Lieferjahre 2023 bis 2025
zung gebeten, den von der Gemeinde ausgehändigten, Unser bisheriger Stromlieferungsvertrag mit der „eins
COVID-19 Antigen-Rapid-Schnelltest durchzuführen, um energie in sachsen GmbH & Co KG“ läuft für den Zeitraum
die Anwesenden vor gegenseitiger Ansteckung zu schüt 2020 – 2022 (100 % Ökostrom).
zen und damit eine Gesamtquarantäne zu vermeiden. In der Sitzung am 24.02.2021 hat der Gemeinderat be
Vor Beginn der Sitzung gratuliert 1. Bürgermeister Sven schlossen, nicht mehr an der Bündelausschreibung der
Ruhl noch den Gemeinderatsmitgliedern Gerald Soballa Fa. KUBUS teilzunehmen und stattdessen zu gegebener
und Gertrud Langhirt herzlich zum Geburtstag. Zeit z. B. mit den Stadtwerken Bayreuth einen Vertrag ab
zuschließen.
Der 1. Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt fest,
Nun bieten uns die Stadtwerke Bayreuth infolge immer wei
dass alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und
ter steigender Strompreise an, bereits jetzt einen Stromlie
dass ein ausreichendes Hygienekonzept vorhanden ist.
fervertrag für den Zeitraum ab 01.01.2023 zu den derzeit
Die Mehrheit der Mitglieder ist anwesend, so dass Be
aktuellen Preisen abzuschließen, um somit bereits jetzt den
schlussfähigkeit gegeben ist.
derzeitigen Preis für die Zukunft zu sichern. Dies könnte ggf.
auch in Anlehnung an den noch abzuschließenden Strom
lieferungsvertrag der Gemeinde Mistelgau mit den Stadt
werken Bayreuth geschehen.
A. Öffentliche Sitzung Da es sich hier um tagesaktuelle Preise handelt, müsste
hier eine sofortige Entscheidung getroffen werden.
1. Genehmigung der Niederschriften vom 31.03.
Um dies zu ermöglichen, wäre es zweckmäßig, den Bürger
2021 und 07.04.2021
meister zu ermächtigen, einen Stromlieferungsvertrag zu
Die Niederschriften über die Sitzungen vom 31.03.2021 dem tagesaktuellen Preis mit den Stadtwerken Bayreuth ab
und 07.04.2021 werden vom Gemeinderat vollinhaltlich zuschließen.
genehmigt. (11 : 0)
Der Gemeinderat nimmt den geschilderten Sachverhalt zur
Kenntnis und ermächtigt hiermit den Bürgermeister, einen
2. Bauanträge
Stromlieferungsvertrag zu dem tagesaktuellen Preis mit den
Zum Zeitpunkt der Sitzung lagen keine Bauanträge vor. Stadtwerken Bayreuth abzuschließen. (11 : 0)
3. Haushalt 2021 5. Erweiterung der Kindertagesstätte Glashütten
Kämmerer Winfried Wagner erläutert nochmals kurz den um drei Gruppen (1 Krippen-, 1 Kindergarten-
Haushalt und seine Anlagen. Der Gemeinderat nimmt den und 1 Mischgruppe); Anerkennung von 57 neuen
vorliegenden Haushaltsplan samt Anlagen zur Kenntnis. Plätzen (insgesamt 94 Plätze)
10Die Gemeinden informieren
In der Gemeinderatssitzung vom 11.11.2020 wurde im Möglichkeit, (vorhandene) Räume sehr variabel für Krippen-
Rahmen der Bedarfsplanung für das Jahr 2021 auf den und Kindergartenkinder, je nach Bedarf, zu nutzen.
gestiegenen Bedarf an Plätzen der Kita Glashütten hinge Der Gemeinderat stimmt einer Erweiterung der
wiesen und dem Gemeinderat detailliert dargestellt. Kindertagesstätte Glashütten am bestehenden Gebäude
Die aktuelle Betriebserlaubnis vom 01.09.2016 beläuft sich zu.
auf 35 Kindergartenplätze (2 Gruppen) und 12 Krippenplätze Architekt Harald Bauer stimmt die Pläne mit den entspre
(1 Gruppe). chenden Stellen ab.
Der Bedarf von weiteren, neuen Gruppen beruht auf der In einer der nächsten Sitzungen werden die optimierten
gestiegenen Inanspruchnahme, sowie durch die Erweiterung Pläne dem Gemeinderat erneut vorgelegt und es kann über
des Baugebietes Hofäcker II mit aktuell 41 Bauparzellen. die genaue Anzahl an neu zu schaffenden Kita-Plätzen
In der Sitzung am 24.02.2021 stellten die beiden Architekten abgestimmt werden. (11 : 0)
ihre Entwürfe dem Gemeinderat vor.
Dem Vorschlag von Architekt Harald Bauer aus 6. Anfragen und Informationen
Kirchenthumbach stimmte der Gemeinderat in der Sitzung Gemeinderatsmitglied Michael Neuner ärgert sich über die
am 10.03.2021 zu und vergab die Planungsleistung zu Hundekotsituation in der Gemeinde. Die Beseitigung durch
diesem Vorhaben. die Hundebesitzer lässt zu wünschen übrig. Er regt an, im
Angedacht waren vorerst eine weitere Krippengruppe (12 Mitteilungsblatt der Gemeinde nochmals darauf hinzu
Plätze), eine weitere Kindergartengruppe (25 Plätze) und weisen.
evtl. eine sehr variable Mischgruppe für Krippen- und 1. Bürgermeister Sven Ruhl antwortet hierzu, dass bereits
Kindergartenkinder, bzw. Kindergarten- und Schulkinder. im nächsten Mitteilungsblatt ein Hinweis veröffentlicht wird.
Der Neubau am Bestandsgebäude soll für die Gemeinde Gemeinderatsmitglied Herbert Zeilmann schlägt vor, auch
Glashütten die bestmögliche Flexibilität mit der maximalen wenn sich die Situation seiner Meinung nach verbessert hat,
Förderung vereinen, da mit Fertigstellung des Anbaues drei weitere Hundetoiletten an zentralen Stellen aufzustel
Ende 2023, je nach Baufortschritt in „Hofäcker II“, nicht len. Gemeinderatsmitglied Martin Zeilmann ergänzt hierzu,
sofort alle neuen Plätze benötigt werden. dass die Hundetoiletten in der Gemeinde gut angenommen
Es wird z. Zt. mit den in die Planungen mit einzubeziehen werden.
den Stellen geprüft, ob es sinnvoll wäre, mit einer
Krippengruppe (12 Krippenplätze), mit zwei Kinder Der Gemeinderat stellt ohne Einwendungen die Nicht
gartengruppen (50 Kindergartenplätze) und einer öffentlichkeit zur Behandlung nachfolgender Tagesord-
Mischgruppe (6 Krippen- und 12 Kindergartenplätze), also nungspunkte her.
mit insgesamt 80 Plätzen (33 neuen Plätzen) zu planen.
Die Fördergelder könnten so bestmöglich ausgenutzt wer
den und gleichzeitig besteht mit einer Mischgruppe die B. Nichtöffentliche Sitzung
Problemmüll-Sammlung
mit dem Umweltmobil des Landkreises Bayreuth
Sammeltermine 2021
Gemeinde Glashütten 26.06.2021 11.50 Uhr – 12.30 Uhr Schulparkplatz (Schulstraße)
Gemeinde Mistelgau 05.06.2021 10.40 Uhr – 11.40 Uhr Mistelgau (Festplatz am FFW-Haus)
26.06.2021 11.00 Uhr – 11.30 Uhr Wohnsgehaig (Parkplatz Ortsausgang)
17.07.2021 10.15 Uhr – 10.35 Uhr Obernsees (Am Sportplatz)
09.10.2021 10.40 Uhr – 11.40 Uhr Mistelgau (Festplatz am FFW-Haus)
11Die Gemeinden informieren
1.3 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohn-
hauses mit Garagen auf Fl. Nr. 175/2, Gemar-
kung Plösen, Plösen 55
Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (17 : 0)
1.4 Bauantrag auf Umnutzung des Kellerraumes
im Nordwesten des Mehrfamilienhauses zu
einer Wohnung auf Fl. Nr. 319/1, Gemarkung
Mistelgau, Bayreuther Str. 24
Dem Bauantrag auf Nutzungsänderung stimmt der
Gemeinderat unter der Voraussetzung, dass pro Wohnein
heit zwei Parkplätze ausgewiesen werden, zu. (17 : 0)
1.5 Bauantrag auf Umnutzung eines bestehenden
NAC H R I C H TE N Nebengebäudes zu einem Heizgebäude auf
aus dem Mistelgauer Gemeinderat Fl. Nr. 12/0, Gemarkung Frankenhaag, Fran-
kenhaag 5
Sitzung vom Montag, 19.04.2021,
im Feuerwehrgerätehaus Mistelgau Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (17 : 0)
Beginn der Sitzung: 19:30 Uhr 1.6
Bauantrag auf Wohnhausanbau auf Fl. Nr.
Ende der Sitzung: 23:50 Uhr 443/1, Gemarkung Plösen, Harloth 11
Anwesend waren: 1. Bürgermeister Karl Lappe Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (17 : 0)
und 16 Gemeinderatsmitglieder
1.7
Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines
Von der Presse: Herr Dieter Jenß Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr.
Zuhörer: – 274/0, Gemarkung Frankenhaag, Streit 13
Weitere Anwesende: Dem Antrag auf Vorbescheid stimmt der Gemeinderat zu.
Herr Winfried Wagner, Kämmerer der VG Mistelgau, (17 : 0)
von 19:30 Uhr bis 20:25 Uhr
Herr Oliver Heinekamp (von 19:30 Uhr bis 21:55 Uhr) 2.
Minderung der Darlehenstilgungsleistung für
und Herr Wolf-Heinrich Frhr. von und zu Aufseß (von das Darlehen Nr. 6067 142 205
19:45 Uhr bis 21:55 Uhr), beide zu TOP B.1 „Urnenwald
Mengersdorf“ Bei dem Darlehen bei der Sparkasse Bayreuth, Darl.Nr.
6067 142 205 (interne Nr. 72) soll die Tilgungsleistung für
Alle Anwesenden versicherten, vor Beginn der Sitzung das Jahr 2021 von bisher 50.000,00 € pro Jahr auf nunmehr
einen SARS-CoV-2-Schnelltest gemacht zu haben. 27.500,00 € für das Jahr 2021 gemindert werden.
Erster Bürgermeister Karl Lappe eröffnet die Sitzung und Das sind: zum 30.03.2021 12.500,00 €
stellt fest, dass alle Mitglieder des Gemeinderates zum 30.06.2021 5.000,00 €
Mistelgau ordnungsgemäß geladen wurden. Der zum 30.09.2021 5.000,00 €
Gemeinderat ist mit 17 Mitgliedern anwesend, so dass zum 30.12.2021 5.000,00 €
Beschlussfähigkeit gegeben ist. Im Anschluss begrüßt er
Die eingesparte Tilgung in Höhe von 22.500,00 € soll dann
alle Gemeinderatsmitglieder.
im kommenden Jahr 2022 zusätzlich getilgt werden.
Zur Niederschrift vom 08.03.2021 merkt Gemeinderätin Die Jahrestilgung im Jahr 2022 beträgt somit insgesamt
Lahdo an, dass im öffentlichen Teil unter TOP 1 im zwei 72.500,00 €.
ten Satz das Wort „ebenfalls“ gestrichen und 5.1 in 5.2 Der Gemeinderat nimmt diesen Vorschlag zur Kenntnis
geändert werden muss. und stimmt dieser Regelung zu. (17 : 0)
3. Minderung der Darlehenstilgungsleistung für
A) ÖFFENTLICHE SITZUNG
vier Darlehen bei der VR-Bank Bayreuth-Hof
1. Bauanträge Bei den folgenden Darlehen bei der VR-Bank Bayreuth-Hof
1.1 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses sollen die Tilgungsleistungen ab dem 01.04.2021 bis auf
mit Doppelgarage in Mistelgau – OT Engelmeß Weiteres auch für die Folgejahre wie nachstehend auf
auf Fl. Nr. 52/5, Gemarkung Seitenbach geführt gesenkt werden.
Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (17 : 0) Darl.Nr. 29 610 715 (intern 77)
bisherige Tilgung: ca. 12.162,– € / Quartal
Bauantrag auf Dachgeschossausbau mit Einbau
1.2 künftige Tilgung: 5.000,– € / Quartal
von Dachgauben und einer Dachterrasse auf Darl.Nr. 229 610 715 (intern 82)
Fl. Nr. 14, Gemarkung Truppach, Truppach 5 bisherige Tilgung: 2.500,– € / Monat
Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (17 : 0) künftige Tilgung: 1.000,– € / Monat
12Die Gemeinden informieren
Darl.Nr. 329 610 715 (intern 83) 6. Informationen und Sonstiges
bisherige Tilgung: 11.100,– € / Quartal a) Gemeinderat Ebert erkundigt sich, warum der Weg
künftige Tilgung: 5.000,– € / Quartal hinter der Schule immer noch abgesperrt ist. Der
Darl.Nr. 429 610 715 (intern 84) Bgm. und Gemeinderat Küffner erklären, dass zwar
bisherige Tilgung: 22.000,– € / Quartal der Zaunbau bereits in Auftrag gegeben, bisher aber
künftige Tilgung: 10.000,– € / Quartal noch kein Geländer angebracht und zur Sicherheit
Der Gemeinderat nimmt diesen Vorschlag zur Kenntnis der Kinder deshalb der Weg noch gesperrt ist.
und stimmt dieser Regelung zu. (17 : 0) b) Gemeinderätin Lahdo fragt an, ob auch in der Ge
meinde Mistelgau, ähnlich wie in der Gemeinde
4. Haushalt 2021; Glashütten, eine sogenannte „Müllsammelaktion“, bei
Beratung und Beschlussfassung zum Haushalt 2021 der die Gemeinde Abfallsäcke und Handschuhe zur
sowie Erlass der Haushaltssatzung 2021 samt ihren Verfügung stellt und Privatleute dann den Müll im
Anlagen Gemeindegebiet einsammeln, durchgeführt werden
Der Haushaltsplanentwurf mit allen nachfolgend aufge könnte. Der Bgm. antwortet, dass derartige Aktionen
führten Anlagen ist dem Gemeinderat mit der Einladung bereits in früheren Jahren durchgeführt wurden.
zur Gemeinderatssitzung zugestellt worden. Wenn Bedarf bestehe, können so eine Aktion jeder
zeit bei der VG Mistelgau angezeigt werden.
Anlagen:
• Haushaltssatzung 2021 c) Weiter möchte Gemeinderätin Lahdo wissen, ob man
• Stellenplan 2021 die Bäume im Hortgarten dahingehend prüfen könne,
• Rücklagenübersicht zum HH-Plan 2021 ob sie geeignet sind, Hängematten aufzuhängen.
• Schuldenübersicht zum HH-Plan 2021 Gemeinderat Küffner erwidert, dass diese Prüfung
• Fiktiver Schuldenanteil und Schuldendienst bei Schul bereits erfolgt ist.
verbänden 2020 d) Eine weitere Frage hat Gemeinderätin Lahdo zu dem
• Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen „Baumpflanzgebot“ im Baugebiet „Mashalder“, und
• Beurteilung dauernde Leistungsfähigkeit zwar innerhalb welchen Zeitraums dies geschehen
• Investitionsplan 2021 muss. Der Bgm. denkt, dass dies innerhalb von fünf
• Anlage kalkulatorischer Kosten vom Vorjahr 2020 Jahren erfolgen muss.
• Beiblatt kreditähnlicher Rechtsgeschäfte e) In diesem Zusammenhang erkundigt sich Gemeinde
• Vorbericht 2021 rätin Lahdo, ob das Auffangbecken im Baugebiet
• Haushaltsrechnung 2020 „Mashalder“ begrünt werden kann. Bgm. Lappe teilt
• kassenmäßiger Abschluss 2020 mit, dass noch eine Erweiterung des Auffangbeckens
• Finanzplan 2021 anstehe und danach über die Eingrünungsform ge-
• Haushaltsplan; Verwaltungshaushalt 2021 und Ver sprochen werden kann.
mögenshaushalt 2021 f) Gemeinderätin Lahdo fragt nach, wie weit der Plan
Bgm. Lappe erläutert die wichtigsten Ansätze des Haus bezüglich der Punktevergabe bei den Baugrundstü
haltsplanes 2021. Nach kurzer Beratung beschließt der cken ausgearbeitet ist. Der Bgm. wird in einer der
Gemeinderat die Haushaltssatzung, den Stellenplan und nächsten Sitzungen dieses Thema auf die Tagesord
den Finanzplan für das Haushaltsjahr 2021 samt oben nung setzen.
genannten Anlagen. Der Haushaltsplan ist in Einnahmen g) An Gemeinderätin Lahdo wurde ein Brief des Eltern
und Ausgaben ausgeglichen: beirats bezüglich der Kinderbetreuung weitergeleitet.
im Verwaltungshaushalt mit 6.827.100,– € Bgm. Lappe verweist auf den nichtöffentlichen Teil
im Vermögenshaushalt mit 6.363.700,– € dieser Sitzung.
Der beiliegende Satzungstext ist Bestandteil dieses h) Um diese langen Gemeinderatssitzungen zu vermei
Beschlusses und dieser Niederschrift. (17 : 0) den, schlägt Gemeinderätin Lahdo vor, diese Sitzun
gen häufiger abzuhalten. Der Bgm. erklärt, dass in
Gemeinderat Richter bedankt sich im Namen des Gremi Coronazeiten grundsätzlich nur absolut notwendige
ums bei Herrn Wagner für seine Arbeit als Kämmerer. Dem Gemeinderatssitzungen, einmal monatlich, abgehal
schließt sich der Bürgermeister an. ten werden, aber bei Bedarf eine zusätzliche Sitzung
Herr Wagner verlässt um 20:25 Uhr die Sitzung. einberufen werden kann. Zurzeit gebe es eben mehr
abzuklären, so dass die Tagesordnung etwas umfas
5. Wappengenehmigung für eine Wanderkarte sender sei.
Mistelgau – Glashütten – Obernsees durch den i) Gemeinderat Westermann informiert, dass die Hütte
Fremdenverkehrsverein Obernsees und Um auf dem Spielplatz in Truppach repariert werden
gebung e. V. müsse und ob dies im Zuge der Spielplatzüberprü
Der Gemeinderat stimmt der kostenfreien Nutzung des fungen erfolgen könne. Ebenso müsse auf dem Er
Wappens der Gemeinde Mistelgau für die Wanderkarte lebnisweg in Mengersdorf einiges ausgetauscht wer
Mistelgau – Glashütten – Obernsees durch den Fremden den. Bgm. Lappe teilt mit, dass die Bauhofmitarbeiter
verkehrsverein Obernsees und Umgebung e. V. zu. die Spielplätze regelmäßig überprüfen und bei Bedarf
(17 : 0) Reparaturen vornehmen. Gemeinderat Richter er
13Die Gemeinden informieren
gänzt, dass dies zur Zeit bereits erfolge. Gemeinderat um ein Gewässer zweiter Ordnung, wofür der Bezirk
Ebert weist noch auf die regelmäßig durchzufüh- zuständig ist. Bei der Instandsetzung der Uferbö
rende Überprüfung durch Sachverständige hin. schung müssen sowohl naturschutzökologische Be
j) Des Weiteren weist Gemeinderat Westermann auf die lange als auch Fischschonzeiten beachtet werden,
Hochwassersituation, insbesondere bei der Brücke außerdem brauche man entsprechende Witterungs
Truppach – Mengersdorf, und die ausgespülten Ufer verhältnisse, da mit „schwerem Gerät“ gearbeitet
böschungen hin, und möchte wissen, wer dafür zu werde.
ständig ist. Zufällig habe er Mitarbeiter des Wasser k) Gemeinderat Rühr weist auf die notwendige Glas
amtes in der Nähe arbeiten sehen und habe diese reinigung der Buswartehäuschen hin. Der Bgm. wird
daraufhin angesprochen. Diese meinten, der Durch dies an den Bauhofvorarbeiter Arno Bär weitergeben.
lauf unter der Brücke wäre zu gering und wollten noch
eine genauere Empfehlung abgeben. Der Bgm. er
klärt, dass die Gemeinde für die Gewässer dritter
Ordnung zuständig sei, allerdings handelt es sich hier B) NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
2. Bauanträge
2.1
Antrag auf Vorbescheid auf Neubau eines
Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr.
269 Tlf, Gemarkung Frankenhaag
Dem Antrag auf Vorbescheid stimmt der Gemeinderat zu.
(16 : 0)
2.2
Bauantrag auf Neubau eines Einfamilien
wohnhauses und zweier Doppelhäuser mit
Garagen auf Fl. Nrn. 1560/10 u. 1561/11,
Untere Hut 12 u. 14, Gemarkung Mistelgau
Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (16 : 0)
NAC H R I C H TEN
Von den Festsetzungen des Vorhabenbezogenen Bebau
aus dem Mistelgauer Gemeinderat ungsplanes „1. Änderung Äußere Hut – Mistelgau“ wird
Sitzung vom Montag, 17.05.2021, Befreiung erteilt für:
im Feuerwehrgerätehaus Mistelgau – Dachneigung 23 ° statt 25 °
Beginn der Sitzung: 19:30 Uhr – Aufschüttung 1,46 m statt 0,80 m
Ende der Sitzung: 22:30 Uhr – Überschreitung der GRZ
Anwesend waren: 1. Bürgermeister Karl Lappe
und 1 Gemeinderatsmitglieder 2.3
Bauantrag auf Neubau einer Lagerhalle auf
Entschuldigte Gemeinderatsmitglieder Fl. Nr. 388/2, Gemarkung Plösen.
: Frau Angelika Seyferth Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (16 : 0)
Von der Presse: –
Die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme gem.
Zuhörer: 1 Art. 6 Abs. 2 BayBO wurde durch die Nachbarn der Fl. Nr.
Alle Anwesenden versicherten, vor Beginn der Sitzung 388/3, Gem. Plösen erteilt.
einen SARS-CoV-2-Schnelltest gemacht zu haben.
Erster Bürgermeister Karl Lappe eröffnet die Sitzung und
stellt fest, dass alle Mitglieder des Gemeinderates 3. Bauleitplanung der Gemeinde Mistelgau /
Mistelgau ordnungsgemäß geladen wurden. Der Landkreis Bayreuth
Gemeinderat ist mit 16 Mitgliedern anwesend, so dass 3.1
11. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Beschlussfähigkeit gegeben ist. Im Anschluss begrüßt er Gemeinde Mistelgau im Bereich „Urnenwald
alle Gemeinderatsmitglieder, die Schriftführerin und die Mengersdorf“ in Mengersdorf und Aufstellung des
weiteren Anwesenden. Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Urnenwald
Mengersdorf“ in Mengersdorf im Parallelverfahren
A) ÖFFENTLICHE SITZUNG gem. § 8 Abs. 3 BauGB – Behandlung der Bedenken
und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlich
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift über
keit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der
die Gemeinderatssitzung vom 19.04.2021.
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung nach § 4 Abs. 2 BauGB; Feststellungsbeschluss
vom 19.04.2021. (16 : 0)
14Die Gemeinden informieren
1. Auslegung und öffentliche Beteiligung 1.2.4 Regierung von Oberfranken, Sachgebiet Berg-
Zum Planentwurf der 11. Änderung des Flächennutzungs amt Nordbayern, Schreiben vom 26.03.2021
planes der Gemeinde Mistelgau im Bereich „Urnenwald Nach den hier vorliegenden Unterlagen werden durch o.g.
Mengersdorf“ in Mengersdorf von Horstmann + Partner Vorhaben keine derzeit von der Regierung von Oberfran-
PartGmbB, Bayreuth, wurden gem. § 3 Abs. 2 BauGB die ken – Bergamt Nordbayern – wahrzunehmenden Aufgaben
Öffentlichkeit im Zeitraum vom 08.03.2021 bis 07.04.2021 berührt.
und gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen
Wird zur Kenntnis genommen.
Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 02.03.2021
bis 07.04.2021 beteiligt.
1.2.5 Landratsamt Bayreuth, Mail vom 07.04.2021
1.1 Auslegung und öffentliche Beteiligung a) Stellungnahme Bauleitplanung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB das Landratsamt Bayreuth nimmt im Rahmen der förmli-
Aus der öffentlichen Beteiligung wurden keine Bedenken chen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 11.
oder Anregungen vorgebracht. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: 08.02.2021)
Eine beschlussmäßige Behandlung erübrigt sich dadurch. sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Urnenwald
Mengersdorf“ (Stand: 08.02.2021) wie folgt Stellung:
Kenntnisnahme.
Baurecht:
1.2 B
eteiligung der Behörden und sonstigen Träger Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen die
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Planungen keine grundsätzlichen Bedenken (mehr). Die
Hinweise und Informationen aus unserer ersten Stellung-
Folgende Anregungen und Bedenken sind einge nahme vom 09.12.2020, im Rahmen der frühzeitigen Be-
gangen: hördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB, wurden weitest-
gehend eingearbeitet und ergänzt. So wurde die Begründung
1.2.1 k
eine Antwort haben abgegeben:
angepasst bzw. erweitert als auch die naturschutzrechtliche
Regierung von Oberfranken – Höhere Landesplanungs Ausgleichsfläche in die Planungen eingepflegt.
behörde Wir weisen jedoch daraufhin, dass die Änderung des Flä-
Bayer. Landesamt f. Denkmalpflege chennutzungsplanes gem. § 6 BauGB genehmigungs-
Stadtwerke Bayreuth pflichtig ist. Diesbezüglich bitten wir um Antragstellung und
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Mistelgau-Glashütten Vorlage der entsprechenden Unterlagen.
Kath. Pfarramt St. Franziskus, Eckersdorf Beschluss:
Kath. Pfarramt St. Martin, Nankendorf Der Antrag auf Genehmigung der Flächennutzungs-
Kath. Kirchenstiftung Maria Himmelfahrt, Hollfeld planänderung wird gestellt, die Unterlagen dafür von
Gemeinde Plankenfels der Verwaltung eingereicht. (16 : 0)
Wird zur Kenntnis genommen. Wasserrecht:
Auf die Stellungnahme vom 20.11.2020 wird verwiesen.
1.2.2 k eine Einwendungen, Äußerungen oder Diese gilt weiterhin unverändert fort und behält nach wie
Bedenken haben vorgebracht: vor ihre Gültigkeit.
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Truppachtal, Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Stel-
Schreiben vom 18.03.2021 lungnahme wurde bereits im Rahmen der Behandlung
Gemeinde Glashütten, Schreiben vom 03.03.2021 der frühzeitigen Beteiligung vom Gemeinderat abge-
Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost, Schrei wogen und behandelt.
ben vom 07.04.2021 Sonstiges:
Wird zur Kenntnis genommen. Von Seiten des Kreisbrandrates, Behindertenbeauftragten,
FB 45 – Immissionsschutz, FB 40 – Bodenschutzrecht, FB
1.2.3 W
asserwirtschaftsamt Hof, Schreiben vom 50 – Gesundheitswesen und FB 45 – Naturschutz wurden
07.04.2021 (auch im Rahmen der erneuten, förmlichen Beteiligung
gem. § 4 Abs. 2 BauGB) keine Bedenken gegen die Pla-
Zu dem o.g. Vorhaben haben wir bereits im Rahmen einer nungen vorgetragen. Von Seiten des FB 40 – Abfallrecht
vorzeitigen Beteiligung Stellung genommen. Diese Stel- wurde keine Stellungnahme abgegeben.
lungnahmen gelten grundsätzlich weiterhin.
Gemäß demn derzeitigen Entwurf fällt kein Schmutzwas- Die Stellungnahme des FB 22 – Öffentliche Sicherheit und
ser an, sodass sich dieser Punkt erledigt hat. Ordnung (insbesondere im Hinblick der geltenden, gesetz-
lichen Grundlagen im Rahmen des Bestattungsrechtes)
Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Stel- wird nachgereicht und separat bzw. direkt an die Gemein-
lungnahmen wurde bereits im Rahmen der Behand- de Mistelgau übermittelt.
lung der frühzeitigen Beteiligung vom Gemeinderat
abgewogen und beschlussmäßig behandelt. Wird zur Kenntnis genommen.
15Die Gemeinden informieren
Nachgereichte Stellungnahme FB 22.1 Öffentliche Sicher- Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im
heit und Ordnung v. 22.04.2021: Zeitraum vom 02.03.2021 bis 07.04.2021 beteiligt.
Auf die Stellungnahme vom 09.12.2020 aus dem Bereich 1.1 Auslegung und öffentliche Beteiligung
des Friedhofs- und Bestattungsrechts wird verwiesen; gem. § 3 Abs. 2 BauGB
diese besitzt unverändert Gültigkeit.
Aus der öffentlichen Beteiligung wurden keine Bedenken
Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Stel- oder Anregungen vorgebracht.
lungnahme wurden bereits im Rahmen der Behand- Eine beschlussmäßige Behandlung erübrigt sich dadurch.
lung der frühzeitigen Beteiligung vom Gemeinderat Kenntnisnahme.
abgewogen und beschlussmäßig behandelt.
1.2.6 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermes- 1.2 B
eteiligung der Behörden und sonstigen Träger
sung, Schreiben vom 05.03.2021 öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Die Stellungnahme vom 09.11.2020 wird aufrechterhalten. Folgende Anregungen und Bedenken sind einge
gangen:
Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Stel-
lungnahme wurde bereits im Rahmen der Behandlung 1.2.1 keine Antwort haben abgegeben:
der frühzeitigen Beteiligung vom Gemeinderat abge- Regierung von Oberfranken – Höhere Landesplanungs
wogen und beschlussmäßig behandelt. behörde
Bayer. Landesamt f. Denkmalpflege
1.2.7 E
vang.-Luth. Kirchengemeinde Obernsees,
Stadtwerke Bayreuth
Mengersdorf, Schreiben vom 31.03.2021
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Mistelgau-Glashütten
Wir wünschen dem Projekt viel Erfolg!
Kath. Pfarramt St. Franziskus, Eckersdorf
Wird zur Kenntnis genommen. Kath. Pfarramt St. Martin, Nankendorf
Kath. Kirchenstiftung Maria Himmelfahrt, Hollfeld
Durchführung
Gemeinde Plankenfels
Es kann festgestellt werden, dass sich die Flächennut
zungsplanänderung bei seiner Verwirklichung nicht nach Wird zur Kenntnis genommen.
teilig auf die persönlichen Lebensumstände der im dortigen
Bereich Wohnenden auswirken wird, insbesondere in 1.2.2 keine Einwendungen, Äußerungen oder
wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht. Bedenken haben vorgebracht:
2. Feststellungsbeschluss: Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Truppachtal,
Die von Horstmann + Partner PartGmbB, Badstraße 13, Schreiben vom 18.03.2021
95444 Bayreuth ausgearbeitete 11. Flächennutzungs- Gemeinde Glashütten, Schreiben vom 03.03.2021
planänderung mit Begründung in der Fassung vom Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost,
08.02.2021 wird hiermit vom Gemeinderat festgestellt. Schreiben vom 07.04.2021
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den An- Wird zur Kenntnis genommen.
trag auf Genehmigung der 11. Flächennutzungsplan
änderung im Landratsamt Bayreuth zu stellen und die
1.2.3 Wasserwirtschaftsamt Hof,
benötigten Unterlagen einzureichen.
Schreiben vom 07.04.2021
Zu dem o.g. Vorhaben haben wir bereits im Rahmen einer
3.2
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungs vorzeitigen Beteiligung Stellung genommen. Diese Stel-
planes „Urnenwald Mengersdorf“ in Mengersdorf lungnahmen gelten grundsätzlich weiterhin.
mit 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemäß dem derzeitigen Entwurf fällt kein Schmutzwasser
Gemeinde Mistelgau im Bereich „Urnenwald Men an, sodass sich dieser Punkt erledigt hat
gersdorf“ in Mengersdorf im Parallelverfahren gem.
§ 8 Abs. 3 BauGB – Behandlung der Bedenken und Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Stel-
Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit lungnahmen wurde bereits im Rahmen der Behand-
gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Be lung der frühzeitigen Beteiligung vom Gemeinderat
hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgewogen und beschlussmäßig behandelt.
nach § 4 Abs. 2 BauGB; Zustimmung Durchführungs
vertrag; Satzungsbeschluss 1.2.4 Regierung von Oberfranken, Sachgebiet Berg-
amt Nordbayern, Schreiben vom 26.03.2021
1. Auslegung und öffentliche Beteiligung
Zum Planentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungs Nach den hier vorliegenden Unterlagen werden durch o.g.
planes „Urnenwald Mengersdorf“ in Mengersdorf von Vorhaben keine derzeit von der Regierung von Oberfran-
Horstmann + Partner PartGmbB, Bayreuth wurden gem. ken – Bergamt Nordbayern – wahrzunehmenden Aufgaben
§ 3 Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeit im Zeitraum vom berührt.
08.03.2021 bis 07.04.2021 und gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Wird zur Kenntnis genommen.
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