Amts- und Mitteilungsblatt - der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten
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Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 6 ׀2021 der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten Erscheinungsdatum: 28. Mai 2021 – Redaktionsschluss für Nr. 07/2021: Freitag, 11. Juni 2021 50. Geburtstag von Bürgermeister Sven Ruhl Anlässlich des 50. Geburtstages von Bürgermeister Sven Ruhl ließen es sich die Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau nicht nehmen, den Jubilar vor dem Rathaus in Mistelgau zu überraschen. Ein altes Kinderfahrrad diente dabei symbolisch als äußeres Zeichen eines Geldgeschenkes für die Anschaffung eines neuen Fahrrads durch den Bürgermeister. Im Bild die VG-Mitarbeiter mit dem Mistelgauer Bürgermeister Karl Lappe. Seit 1. Mai 2020 steht Sven Ruhl an der Spitze der knapp 1.400 Einwohner zählenden Gemeinde Glashütten, nachdem er bei der Kommunalwahl 2020 bei der Stichwahl als Gewinner hervorging. Der Jubilar ist verheiratet und hat drei Kinder. Er ist in Bayreuth aufgewachsen und lebt seit 2000 in Glashütten. Beweis für sein ehrenamtliches Engagement ist sein Einsatz als erster Vorsitzender des TSV Glashüt- ten. Dieses Amt übt er seit 2011 aus. Das kommunalpolitische Wirken von Sven Ruhl begann mit dem erstmaligen Einzug in den Gemeinderat bei der Kommunalwahl 2014. Im September 2017 wurde er zum zweiten Bürgermeister gewählt. Seine politische Heimat hat er bei der Allgemeinen Freien Wählergruppe (AFW) Glashütten gefunden. Dort übernahm er im Juni 2017 das Amt des ersten Vorsitzenden. Text/Foto: Dieter Jenß Rathaus Mistelgau Rathaus Glashütten Verein für Regionalentwicklung Bahnhofstraße 35 Schloßstraße 2 „Rund um die Neubürg – Fränkische 95490 Mistelgau 95496 Glashütten Schweiz e. V.‟ Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag: Bahnhofstraße 35 Mittwoch: 14.00 – 18.00 Uhr 15.30 – 18.30 Uhr 95490 Mistelgau Telefon 0 92 79/ 9 99-0 Telefon 0 92 79/4 67 Telefon 0 92 79 / 92 32 41 Fax 0 9279/ 9 99-33 Fax 0 92 79/92 33 77 Fax 0 92 79 / 92 32 44 www.mistelgau.de www.glashuetten.de www.neubuerg.de poststelle@vg-mistelgau.bayern.de gemeinde@glashuetten.de info@neubuerg.de
=> Silbermann, Thomas Gemeinde Mistelgau Bauamt, Straßenverkehr Gemeinde Glashütten Die Rufnummern: Tel.: 0 92 79 /9 99-15 und => Lappe Karl, 1. Bürgermeister Fax: 0 92 79 /9 99-315 Privat: 0 92 79 /2 20 thomas.silbermann@vg-mistelgau.bayern.de Dienstlich: 0 92 79 /9 99-0 => Wagner, Winfried Handy: 01 60/ 8 42 73 16 Kämmerer Tel.: 0 92 79 /9 99-13 => Amschler, Dietmar EDV-Betreuung, Fischereischeine, Fax: 0 92 79 /9 99 313 Ihr direkter Kontakt winfried.wagner@vg-mistelgau.bayern.de Rentenangelegenheiten => ins Rathaus: Tel.: 0 92 79 /9 99-11 => Waldmann, Monika Fax: 0 92 79 /9 99-311 Ausweise, Pässe, Grund-, Gewerbe- Tel.: 0 92 79/4 67 dietmar.amschler@vg-mistelgau.bayern.de und Hundesteuer Fax: 0 92 79/92 33 77 Tel.: 0 92 79 /9 99-22 E-Mail: gemeinde@glashuetten.de => Amschler, Melissa Fax: 0 92 79 /9 99-322 Internet: www.glashuetten.de Webseiten Mistelgau + Glashütten monika.waldmann@vg-mistelgau.bayern.de Wasser- und Kanalgebühren Mistelgau => in den Bauhof: Tel.: 0 92 79 /9 99-29 Bauhof Mistelgau: Tel.: 0 92 79/82 48 Fax: 0 92 79 /9 99-329 melissa.amschler@vg-mistelgau.bayern.de Tel.: 0 92 79/5 84 Fax: 0 92 79/97 12 30 In dringenden Fällen: E-Mail: bauhof@glashuetten.de => Bärnreuther, Wolfgang => Bär, Arno Amts- und Mitteilungsblatt => Grundschule Glashütten: Handy: 01 51 / 18 05 64 41 Tel.: 0 92 79 /9 99-18 Tel.: 0 92 79 /2 41 => Teufel, Reiner Fax: 0 92 79 /9 99-318 wolfgang.baernreuther@vg-mistelgau.bayern.de Handy: 01 51 / 18 05 64 43 => Zick, Michael Störungsannahme => Bayerlein, Katja Handy: 01 51 / 18 05 64 48 für Wasser Bürgeramt, Wahlamt, Poststelle, Standesamt Kläranlage Truppachtal: Tel.: 0 92 83/ 8 61 22 43 Tel.: 0 92 06 / 2 30 Tel.: 0 92 79 /9 99-27 Fax: 0 92 79 /9 99-327 E-Mail: info@ka-truppachtal.de für Strom katja.bayerlein@vg-mistelgau.bayern.de In dringenden Fällen: Tel.: 0941/28003366 => Huber, Mathias => Schelenz, Thomas Standesamt, Personalangelegenheiten => Ruckriegel, Florian rund um die Uhr! Tel.: 0 92 79 /9 99-16 Tel.: 0 92 06 / 2 30 Bei allen weiteren Fragen Fax: 0 92 79 /9 99-316 Anrufe werden weitergeleitet. zum Wasser Tel.-Nr: mathias.huber@vg-mistelgau.bayern.de Kindergarten Mistelgau: 0 92 83 / 86 10 => Kaniewski, Karin Tel.: 0 92 79 / 13 22 Kindergarten, Schule, Finanzver in der Zeit von Mo. - Do. Kindergarten Obernsees: von 08.00 - 16.00 Uhr und waltung, Breitbandangelegenheit Tel.: 0 92 06 / 7 50 Tel.: 0 92 79 /9 99-24 Grundschule Mistelgau: Fr. von 08.00 - 13.00 Uhr Fax: 0 92 79 /9 99-324 karin.kaniewski@vg-mistelgau.bayern.de Tel.: 0 92 79 / 3 46 => in die AWO-Kindertagesstätte => Hausmeister: Küffner, Roland Tel.: 0 92 79 / 18 19, => Küffner, Brigitte Sekretariat, Öffentlichkeitsarbeit Handy: 01 70 / 9 93 77 52 E-Mail: Tel.: 0 92 79 /9 99-17 Mittagsbetreuung Mistelgau: awo.kita.glashuetten@awo-ofr-mfr.de Fax: 0 92 79 /9 99-317 Tel.: 0 92 79 / 92 31 73 brigitte.kueffner@vg-mistelgau.bayern.de => Wagner, Gislinde => zu der Seniorenbeauftragten => Krug, Tanja Handy: 0171/4182778 Frau Ursel Sloniowski, Finanzverwaltung Seniorenbeauftragte: Waldstr. 3, Tel.: 0 92 79 / 97 60 00 Tel.: 0 92 79 /9 99-21 => Seyferth, Angelika => zu dem Jugendbeauftragten Fax: 0 92 79 /9 99-321 Tel.: 0 92 79 / 14 68 tanja.krug@vg-mistelgau.bayern.de Herr Tobias Heidenreich, Jugendbeauftragte: Waldstr. 1, Tel.: 01 74 / 9 51 78 75 => Roder, Ute => Maisel, Bernd E-mail: heidenreich.tobias@gmail.com Kassenverwaltung Handy: 01 71 / 9 51 22 41 Tel.: 0 92 79 /9 99-19 => Standorte Defibrillatoren Fax: 0 92 79 /9 99-319 => Westermann, Thomas ute.roder@vg-mistelgau.bayern.de Handy: 01 72 / 3 47 50 03 an der Schule Glashütten, Schulstraße 21, Glashütten => Schaarschmidt, Klaus Schul- u. Kindergärtenbeauftragter: Geschäftsleiter => Küffner, Roland am Feuerwehrgerätehaus Glashütten, Tel.: 0 92 79 /9 99-12 Handy: 01 70 / 9 93 77 52 Altenhimmelstraße 4, Glashütten Fax: 0 92 79 /9 99-312 am Rathaus Glashütten, Schloßstr. 2 Beauftragter für Frauen- und klaus.schaarschmidt@vg-mistelgau.bayern.de Familienangelegenheiten: => Schmitt, Irene Verkehrsamt an der Therme => Seyferth, Jochen Glashütten Tel.: 0172/84 21 561 weltoffen und heimatverbunden Tourist Info Mistelgau – Obernsees – Glashütten Störungsannahme Strom Notruf-Nummern: Tel.: 0 92 06/99 23 75 "Stadtwerke Bayreuth" Polizei 1 10 Fax: 0 92 06/99 35 45 info@tourismus-obernsees.de Tel.: 0921-600-750 Feuerwehr 1 12
Amtliche Bekanntmachungen Inhaltsverzeichnis Bankverbindungen Amtl. Bekanntmachungen S. 3 – 9 –B ekanntmachung des Landkreis Bayreuth über die beantragte Liniengenehmigung für den „Bürgerbus 2.0‟ – Bekanntmachung der Gemeinde Mistelgau zur 7. Änderung Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau des Bebauungsplanes „Feriendorf Obernsees‟ – Sparkasse Bayreuth – Bekanntmachung der Regierung von Oberfranken zum IBAN: DE87 7735 0110 0570 0904 98 Lehrgang zum/r Geprüften Natur- und Landschaftspfleger/in BIC: BYLADEM1SBT 2021/2022 – Informationen zum hausärztlichen Notdienst Gemeinde Mistelgau Die Gemeinden informieren S. 10 – 27 – Sparkasse Bayreuth – Informationen aus den Gemeinderäten Glashütten und Mistelgau IBAN: DE23 7735 0110 0570 0900 01 – Informationen der Gemeinden Mistelgau und Glashütten zur BIC: BYLADEM1SBT Problemmüll-Sammlung mit dem Umweltmobil des Landkreises Bayreuth – VR-Bank Bayreuth-Hof eG –N eues aus der Kindertagesstätte „Altes Schloss‟, Glashütten IBAN: DE56 7806 0896 0009 6107 15 – Nachrichten aus den Kirchengemeinden BIC: GENODEF1HO1 Nachrichten der Vereine u. Verbände S. 28 – 33 Gemeinde Glashütten Veranstaltungen und Termine der Vereine und Verbände – Sparkasse Bayreuth Anzeigen S. 34 – 56 IBAN: DE76 7735 0110 0570 1000 08 BIC: BYLADEM1SBT Impressum: – VR-Bank Bayreuth-Hof eG IBAN: DE76 7806 0896 0009 6738 90 Offizielles Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungs- BIC: GENODEF1HO1 gemeinschaft Mistelgau. Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt im amtlichen Teil des Mitteilungsblattes ist die Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau. Abwasserzweckverband Truppachtal – Sparkasse Bayreuth Gemeinschaftsvorsitzender: Karl Lappe IBAN: DE75 7735 0110 0570 0908 11 Das Mitteilungsblatt erhält jeder Haus halt in der BIC: BYLADEM1SBT Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau kostenlos zugestellt. Es kann auch im Rathaus Mistelgau und Glashütten wäh- – VR-Bank Bayreuth-Hof eG rend der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. IBAN: DE28 7806 0896 0009 6169 42 BIC: GENODEF1HO1 Stückzahl: 2.500 Druck: Schulverband Mistelgau-Glashütten Hofmann – Druck. Werbung. Medien. Bayreuther Straße 25, 95490 Mistelgau, – VR-Bank Bayreuth-Hof eG Tel. 09279/995 0, Fax 09279/995 23 IBAN: DE59 7806 0896 0009 6108 55 E-Mail: kontakt@hofmann-medien.net BIC: GENODEF1HO1 Untersuchungsergebnis des Untersuchungsergebnis des Trinkwassers der Trinkwassers der Gemeinde Mistelgau Gemeinde Glashütten Am 20.11.2020 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) Am 16.02.2021 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) der Gemeinde Mistelgau durch das Labor Analab Taub- der Gemeinde Glashütten durch das Labor Analab Taub- mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent- mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent- spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis: vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis: Gesamthärte: 6,35°dH Gesamthärte: 6,38°dH Nitrat: < 1 mg/l Nitrat: < 1 mg/l ph-Wert: 8,00 (Prüfung: 19.04.2021) ph-Wert: 8,01 Härtebereich: weich (1) Härtebereich: weich (1) 3
Amtliche Bekanntmachungen wo der Landkreis Bayreuth als Modelllandkreis zukunfts weisende Verkehrsprojekte initiiert. Der Landkreis Bayreuth informiert „Bürgerbus 2.0“ erfüllt unverändert Schwerpunktfunktionen im klein-, unter- und mittelzentralen Nachbarortsverkehr ( Erschließung der Verflechtungsbereiche von Hollfeld, Der Landkreis Bayreuth hat bei der Regierung von Waischenfeld, Kirchahorn, Mistelgau/Glashütten, Potten Oberfranken die Liniengenehmigung für den stein, Betzenstein/Plech), jetzt aber auch interkommunale „Bürgerbus 2.0“ beantragt. Verbindungsfunktion auf der Nord-Süd-Achse im westlichen Textauszug aus dem Antragschreiben: Landkreis Bayreuth (wesentliche Bereiche der Fränkischen Schweiz). Eine Konkurrenzierung von bestehenden Nahver Antrag auf Liniengenehmigung nach 5 42 PeBeFG kehrsangeboten ist nicht gegeben. Die Planung wurde de für das Projekt „Bürgerbus 2.0“ (räumliche und ange- tailliert den Kreisgremien mit dem Ergebnis eines einstimmi botsseitige Erweiterung des seit 1989 bestehenden gen Durchführungsbeschlusses sowie dem Netzwerk Bürgerbusses „Jurahochfläche“) „Mobilität 2030“ vorgestellt. ... Als Konzessionsinhaber fungiert wie bisher auch der Land der Landkreis Bayreuth beantragt mit anliegendem Fahrplan kreis Bayreuth. Auch weiterhin kommt für den Bürgerbus ein die konzessionsrechtliche Liniengenehmigung für das VGN-unabhängiger Sonder- bzw. Haustarif zum Tragen: Projekt „Bürgerbus 2.0“ als Nachfolgeprojekt des bis dato Hin- und Rückfahrt Vollzahler 2,50 € (ermäßigt: 1,50 €), ein bestehenden Bürgerbusses „Jurahochfläche“. fache Fahrt 1,50 € (ermäßigt: 1,00 €) Es ist beabsichtigt, das Bürgerbusprojekt 2.0 mit 01.07.2021 Das Projekt „Bürgerbus 2.0“ ist ein Schwerpunktprojekt im zu starten. Rahmen des Programmes „Mobilität 2030“ (Bayerischer Bauindustrieverband mit Bayerischem Verkehrsministerium), ... Beantragter Fahrplan für Linie 3: Hollfeld – Glashütten – Mistelgau mo/di/mi/do/fr mo/di/mi/do/fr mo/di/mi/do/fr mo/di/mi/do/fr mo/di/mi/do/fr Hollfeld, Spitalplatz 09:05 11:50 14:40 15:40 17:25 Schönfeld 09:08 nzA 14:43 15:35 nzA Braunersberg 09:12 nzA 14:47 15:33 nzA Obernsees, Mitte 09:14 nzA 14:49 15:31 nzA Truppach 09:15 nzA 14:50 nzA Mengersdorf 09:16 nzA 14:51 nzA Wohnsgehaig 09:20 nzA 14:55 nzA Gollenbach 09:23 nzA 14:58 nzA Plösen 09:25 nzA 15:00 nzA Glashütten, Siedlung 09:28 nzA 15:03 nzA Glashütten, Ort 09:29 nzA 15:04 nzA Mistelgau, Rathaus 09:34 nzA 15:09 nzA Mistelgau, Ort 09:35 nzA 15:10 nzA Engelmeß 09:39 nzA 15:14 nzA Seitenbach 09:41 nzA 15:16 nzA Mistelgau, Ort 09:45 11:15 15:20 15:20 16:50 nzA: nur zum Ausstieg An der Station Hollfeld Spitalplatz besteht die Möglichkeit zum Umsteigen in andere Linien des Bürgerbus 2.0 4
Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf Obernsees“ der Gemeinde Mistelgau Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB I. Der Gemeinderat Mistelgau hat in der Sitzung am 09.11.2020 die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf Obern sees“ beschlossen. Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf Obernsees“ betrifft das Sondergebiet SO7 und erstreckt sich über die Fl. Nrn. 131/3, 132/0, 132/2, 136/2 und einer Teilfläche von 139 jeweils der Gemarkung Truppach. Mit der 7. Änderung soll Baurecht für einen Betrieb des Lebensmitteleinzelhandels geschaffen werden. Gleichzeitig wird das Baufenster nach Südosten erweitert, um gastronomische Einrichtungen ansiedeln zu können. Nach erfolgter Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden in der Sitzung am 17.05.2021 die eingegangenen Stellungnahmen gegeneinander abgewogen und behandelt. Ein neuer Planentwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf Obernsees“ samt Begründung, jeweils in der Fassung vom 17.05.2021, wurde vom Ingenieurbüro IVS GmbH, Am Kehlgraben 76, 96317 Kronach ausgefertigt, vom Gemeinderat in der Sitzung am 17.05.2021 gebilligt und eine erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird nach § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen auf zwei Wochen verkürzt. II. Der Planentwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf Obernsees“ samt Begründung kann in der Zeit vom 07.06.2021 bis 21.06.2021 in der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau, Bahnhofstraße 35, 95490 Mistelgau, Zimmer 3.05, während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Folgende umweltrelevante Informationen sind zur Auslegung verfügbar: Ho – Stellungnahme Vorabklärung mit WWA Hof zu Schutzgut Wasser/Boden. lun de rw eg Zudem ist der Planentwurf mit Begründung auf der Homepage der Gemeinde Mistelgau unter www.mistelgau.de im genannten Zeitraum einsehbar. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mit teilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. r Straße 136/1 Truppache 139 Bezugspunkt OK fertige Straße 136/2 136 rme The der An 94 131/3 132 132/2 59 7/1 133 Gemeinde Mistelgau Mistelgau, 28.05.2021 Gez. Karl Lappe, 1. Bürgermeister 5
Amtliche Bekanntmachungen Abfallwirtschaft Wussten Sie schon … … dass Teller und Trinkgläser nicht im Altglascontainer entsorgt werden dürfen? Richtiger Entsorgungsweg bei Einzelstücken Restmülltonne. Entsorgung größerer Mengen folgende Abgabestellen: Gewerbemüllsortieranlage Bindlach: Annahmestelle Pegnitz: Veolia Umweltservice Süd Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG Im Letterer 2, Bindlach Kleiner Johannes 4-6, Pegnitz Mo-Fr: 7-11.30 und 12.30-16:45 Uhr Donnerstag 14-20 Uhr jeden letzten Samstag im Monat 8-12 Uhr Hier können ebenfalls Keramik, Steingut, Tonware, Porzellan, Glasbausteine sowie Flachglas (z.B. Fensterscheiben, Aquarium) abgegeben werden. Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall. Abfallwirtschaft Wussten Sie schon … … dass Sie Altfett bei den Annahmestellen in Bindlach und Pegnitz abgeben können? Ab sofort bekommen Sie Ihr Fett weg! Butter, Margarine, Schmalz, Speiseöle, Frittier- und Bratfette, Pflanzenöle sowie Öle von eingelegten Konserven etc. können kostenlos bei den Annahmestellen in Bindlach und Pegnitz abgegeben werden. Bitte entsorgen Sie Altfett auf keinen Fall über die Kanalisation! Aus dem gesammelten Altfett entsteht Biodiesel mit hoher CO2-Einsparung. Annahmestelle Pegnitz: Annahmestelle Bindlach: Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG Bergler GmbH & Co. KG Kleiner Johannes 4-6, Pegnitz Goldkronacher Str. 32, Bindlach Donnerstag 14-20 Uhr Mo-Fr: 7-16:30 Uhr jeden letzten Samstag im Monat 8-12 Uhr Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall. 6
Amtliche Bekanntmachungen und Monaten wieder auf: Gründlich kontrollieren, ob Fichten wälder befallen sind – und das am besten im Zwei-Wochen- Turnus! Regierung von Oberfranken Besonders anfällig sind besonnte Waldflächen und Waldrän der, Käfernester des Vorjahres und durch Sturm- und Schneebruch geschädigte Bestände. Lehrgang zum Geprüften Natur- und Die Symptome sind gut zu erkennen: Bei bereits länger be Landschaftspfleger/ fallenen Bäumen färben sich die Kronen braun und die Rinde zur Geprüften Natur- und Landschafts- blättert ab. Frischer Befall ist am braunen Bohrmehl zu er kennen, das sich auf Rindenschuppen, am Stammfuß, in pflegerin 2021/2022 Spinnweben sowie auf der Bodenvegetation ansammelt. Be Die Regierung von Oberfranken führt im Auftrag des Bayeri fallene Bäume sind umgehend zu ernten und zu entrinden schen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und oder mindestens 500 m aus dem Wald zu transportieren. Forsten in enger Zusammenarbeit mit der Akademie für Na Zudem ist es notwendig, die Baumkronen zu beseitigen, turschutz und Landschaftspflege Laufen und der Bayeri denn die Käfer nutzen schon Äste ab drei Zentimetern schen Landesanstalt für Landwirtschaft in Freising (LfL) ei Durchmesser als Brutstätte. Aber auch bisher nicht aufgear nen Fortbildungslehrgang 2021/2022 zum Geprüften beitetes Bruch- oder Windwurfholz ist für die Käfer ideales Natur- und Landschaftspfleger/zur Geprüften Natur- und Brutmaterial und sollte daher zügig entfernt werden. Die Landschaftspflegerin durch. „saubere Waldwirtschaft“ ist und bleibt die wirksamste und Die Fortbildung bietet aufbauend auf einen Berufsabschluss bewährteste Methode, um eine weitere Ausbreitung des Bor in einem "grünen" Ausbildungsberuf wie Landwirt, Gärtner kenkäfers zu verhindern. Beratung und Unterstützung bei oder Forstwirt eine Zusatzqualifikation auf Meisterniveau für der Bekämpfung bieten neben den Förstern des AELF Bay alle, die sich im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege reuth auch die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse des weiterbilden möchten. Landkreises. In Theorie und Praxis sowie in vielen Exkursionen lernen die Die Bekämpfung des Borkenkäfers und der Erhalt der Wäl Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter anderem die Grund der liegen im Interesse der gesamten Gesellschaft. Daher lagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Um stehen auch dieses Jahr wieder Fördermittel für die Borken weltbildung und Öffentlichkeitsarbeit, aber auch Grundsätze käferbekämpfung bereit. des Gewerbe- und Steuerrechts oder des Arbeits- und Sozi Noch ein Tipp für Liebhaber von Video-Plattformen. Das alrechts. Schwerpunkte bilden zudem der Einsatz von Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft Maschinen und Geräten in der Landschaftspflege, die fach und Forsten bietet ein Borkenkäfersuche-Tutorial und ein gerechte Pflanzung und Pflege von Hecken und Gehölzen, Borkenkäferbekämpfungs-Tutorial unter anderem auf You naturschutzfachliche Grundlagen sowie Umweltpädagogik. TubeDE an. Klicken Sie doch mal rein. Der Lehrgang erstreckt sich über 17 Wochen, die auf den https://youtu.be/Gwwau898I28 Zeitraum von September 2021 bis Juli 2022 verteilt sind. Be https://youtu.be/7iopG88UIu8 ginn ist Montag, der 27. September 2021. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren betragen 1.000 Euro bzw. 250 Euro. Anmeldungen sind ab sofort bei der Regierung von Ober franken möglich. Anmeldeschluss ist der 30. Juni 2021. Nähere Informationen zum Lehrgang und zur Anmeldung unter: www.reg-ofr.de/gnl Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth Borkenkäfer schwärmen wieder aus Der Borkenkäfer erwacht im Frühling aus seinem „Winter schlaf“. Die Altkäfer, die unter der Rinde von befallenen Bäu men oder in der Bodenstreu überwintert haben, fliegen nun wieder auf der Suche nach neuen Brutbäumen aus. Die Förster des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Fors ten Bayreuth (AELF Bayreuth) fordern deshalb die Wald besitzerinnen und Waldbesitzer in den kommenden Wochen 7
Amtliche Bekanntmachungen Informationen zum hausärztlichen Not- und Bereitschaftsdienst: Es bestehen für mobile Patienten drei Bereitschaftspraxen in Bayreuth, Pegnitz und Kulmbach. Zudem können für nicht-mobile Patienten Hausbesuche über die Bereitschaftsdienstzentrale Tel. 116 117 organisiert werden. Es gelten folgende Regelungen, Öffnungszeiten und Bereitschaftsdienstzeiten: 1) Bei hochakuten und lebensbedrohlichen Erkrankungen wenden Sie sich bitte sofort an die Integrierte Leitstelle unter der Tel.-Nummer 112 ! 2) obile Patienten, die eine Praxis aufsuchen können, wenden sich bitte an eine der Ärztlichen M Bereitschaftspraxen: – Bereitschaftspraxis Bayreuth, Carl-Schüller-Str. 10, 95444 Bayreuth mit folgenden Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 21:00 Uhr Mittwoch, Freitag: 16:00 – 21:00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 – 21:00 Uhr – Bereitschaftspraxis Pegnitz in der SanaKlinik PEG, Langer Berg 12, 91257 Pegnitz oder – Bereitschaftspraxis Kulmbach am Klinikum Kulmbach, Albert-Schweitzer-Straße 10, 95326 Kulmbach, beide mit folgenden Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 21:00 Uhr Mittwoch, Freitag: 17:00 – 21:00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 – 21:00 Uhr 3) Für immobile Patienten können über die Bereitschaftsdienstzentrale Tel. 116 117 Hausbesuche angefragt und vermittelt werden. Der Abwasserzweckverband Truppachtal informiert: Feuchte Toilettentücher gehören nicht in die Toilettenspülung Große Mengen von gebrauchten Feuchttüchern landen jedes Jahr in den Kläranlagen und verstopfen die Pumpen. Anders als übliches Toilettenpapier sind feuchte Tücher in Wasser sehr stabil, und so ge langen sie fast unversehrt, ohne sich vorher zu zersetzen, ins Klärwerk. Das führt dazu, dass dort ein erhöhter Wartungsbedarf durch mit den Feuchttüchern verstopfte Pumpen entsteht. Die auf diese Weise verursachten Kosten werden letztlich auf die Verbraucher abgewälzt. Feuchtes Toilettenpapier soll aus den erwähnten Gründen möglichst nicht die Toilette hinunter gespült, sondern über den Hausmüll entsorgt werden. So bleiben nicht nur den Haus- und Wohnungsbesitzern Unannehmlichkeiten durch verstopfte Ab wasserleitungen, sondern auch den Kläranlagenbetreibern aufwendige Wartungsarbeiten und damit letztendlich den Verbrauchern hohe Abwassergebühren erspart. Oder Sie verzichten aus den oben angegebenen Gründen ganz auf die Verwendung von feuchten Toilettentüchern. 8
Amtliche Bekanntmachungen Die Deutsche Hochdruckliga ist eine bundesweite Selbst Pressedienst hilfeorganisation, die seit Jahren von den Verbänden der der Sozialversicherung für gesetzlichen Krankenversicherung finanziell unterstützt wird. Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Informationen über alle ihre Selbsthilfeförderungen stellt die SVLFG auf ihrer Internetseite unter folgendem Link bereit: Welt-Hypertonie-Tag am 17. Mai www.svlfg.de/selbsthilfefoerderung. Laut Weltgesundheitsorganisation leiden über 1,5 Milliarden SVLFG fördert Selbsthilfe bei Menschen an zu hohem Blutdruck – größter Risikofaktor für Bluthochdruck Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Schlaganfall und Herz infarkt. Die Folgen zu hohen Blutdrucks fordern jährlich zehn Diese sind in Deutschland der Grund für jeden zweiten Millionen Menschenleben. Um diese Erkrankung einzu- Todesfall und damit die häufigste Todesursache. dämmen, unterstützt die Sozialversicherung für Land- wirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unter ande- Weitere Informationen zum Thema Bluthochdruck gibt die rem die Deutsche Hochdruckliga im Rahmen ihrer Deutsche Hochdruckliga auf ihrer Internetseite: Selbsthilfeförderung. www.hochdruckliga.de Testmöglichkeit für ALLE: Ko oh stenl ne o Ter s - mi n COVID-19 Schnelltest Center Mistelgau BRK Bereitschaft, Seitenbacher Straße 1, 95490 Mistelgau, am Sportplatz beim Feuerwehrhaus Mit freundlicher Unterstützung des Bayerischen Roten Kreuzes – Kreisverband Bayreuth Öffnungszeiten Bayerisches Montag bis Freitag: Samstag und Sonntag: Rotes Kreuz 7:00 - 11:00 und 16.00 - 20:00 Uhr 11.00 - 17:00 Uhr Kreisverband Bayreuth 9
Die Gemeinden informieren Anlagen: • Haushaltssatzung • Stellenplan – Stellenübersicht • Rücklagenübersicht • Schuldenübersicht • Verpflichtungsermächtigungen • Angaben zu den finanziellen Verhältnissen • Investitionsplan • Anlage kalkulatorische Kosten für das Vorjahr Information über die Sitzung des Gemeinde • Vorbericht rates der Gemeinde Glashütten am Mittwoch, • Haushaltsrechnung 2020 21.04.2021, im Veranstaltungsraum der • kassenmäßiger Abschluss 2020 Mehrzweckhalle Glashütten • Finanzplan • Pro-Kopf-Verschuldung • Haushaltsplan Verwaltungshaushalt 2021 Beginn der Sitzung: 19.00 Uhr • Haushaltsplan Vermögenshaushalt 2021 Ende der Sitzung: 19.40 Uhr Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat die Anwesend waren: 1. Bürgermeister Sven Ruhl Haushaltssatzung und den Finanzplan für das Haushalts und 10 Gemeinderatsmitglieder jahr 2021 samt ihren Anlagen. Der Haushaltsplan ist in Ein Entschuldigte Gemeinderatsmitglieder: nahmen und Ausgaben ausgeglichen: Herr Lars Hammer, Herr Andreas Opel im Verwaltungshaushalt mit 2.177.600,00 € Von der Verwaltungsgemeinschaft: im Vermögenshaushalt mit 3.272.900,00 € Kämmerer Winfried Wagner Der beiliegende Satzungstext ist Bestandteil dieses Be Von der Presse: Herr Dieter Jenß schlusses (11 : 0) Zuhörer: – 4. Stromlieferungsvertag mit den Stadtwerken Bay- Alle Teilnehmer wurden im Vorfeld der Gemeinderatssit reuth; Lieferjahre 2023 bis 2025 zung gebeten, den von der Gemeinde ausgehändigten, Unser bisheriger Stromlieferungsvertrag mit der „eins COVID-19 Antigen-Rapid-Schnelltest durchzuführen, um energie in sachsen GmbH & Co KG“ läuft für den Zeitraum die Anwesenden vor gegenseitiger Ansteckung zu schüt 2020 – 2022 (100 % Ökostrom). zen und damit eine Gesamtquarantäne zu vermeiden. In der Sitzung am 24.02.2021 hat der Gemeinderat be Vor Beginn der Sitzung gratuliert 1. Bürgermeister Sven schlossen, nicht mehr an der Bündelausschreibung der Ruhl noch den Gemeinderatsmitgliedern Gerald Soballa Fa. KUBUS teilzunehmen und stattdessen zu gegebener und Gertrud Langhirt herzlich zum Geburtstag. Zeit z. B. mit den Stadtwerken Bayreuth einen Vertrag ab zuschließen. Der 1. Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt fest, Nun bieten uns die Stadtwerke Bayreuth infolge immer wei dass alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und ter steigender Strompreise an, bereits jetzt einen Stromlie dass ein ausreichendes Hygienekonzept vorhanden ist. fervertrag für den Zeitraum ab 01.01.2023 zu den derzeit Die Mehrheit der Mitglieder ist anwesend, so dass Be aktuellen Preisen abzuschließen, um somit bereits jetzt den schlussfähigkeit gegeben ist. derzeitigen Preis für die Zukunft zu sichern. Dies könnte ggf. auch in Anlehnung an den noch abzuschließenden Strom lieferungsvertrag der Gemeinde Mistelgau mit den Stadt werken Bayreuth geschehen. A. Öffentliche Sitzung Da es sich hier um tagesaktuelle Preise handelt, müsste hier eine sofortige Entscheidung getroffen werden. 1. Genehmigung der Niederschriften vom 31.03. Um dies zu ermöglichen, wäre es zweckmäßig, den Bürger 2021 und 07.04.2021 meister zu ermächtigen, einen Stromlieferungsvertrag zu Die Niederschriften über die Sitzungen vom 31.03.2021 dem tagesaktuellen Preis mit den Stadtwerken Bayreuth ab und 07.04.2021 werden vom Gemeinderat vollinhaltlich zuschließen. genehmigt. (11 : 0) Der Gemeinderat nimmt den geschilderten Sachverhalt zur Kenntnis und ermächtigt hiermit den Bürgermeister, einen 2. Bauanträge Stromlieferungsvertrag zu dem tagesaktuellen Preis mit den Zum Zeitpunkt der Sitzung lagen keine Bauanträge vor. Stadtwerken Bayreuth abzuschließen. (11 : 0) 3. Haushalt 2021 5. Erweiterung der Kindertagesstätte Glashütten Kämmerer Winfried Wagner erläutert nochmals kurz den um drei Gruppen (1 Krippen-, 1 Kindergarten- Haushalt und seine Anlagen. Der Gemeinderat nimmt den und 1 Mischgruppe); Anerkennung von 57 neuen vorliegenden Haushaltsplan samt Anlagen zur Kenntnis. Plätzen (insgesamt 94 Plätze) 10
Die Gemeinden informieren In der Gemeinderatssitzung vom 11.11.2020 wurde im Möglichkeit, (vorhandene) Räume sehr variabel für Krippen- Rahmen der Bedarfsplanung für das Jahr 2021 auf den und Kindergartenkinder, je nach Bedarf, zu nutzen. gestiegenen Bedarf an Plätzen der Kita Glashütten hinge Der Gemeinderat stimmt einer Erweiterung der wiesen und dem Gemeinderat detailliert dargestellt. Kindertagesstätte Glashütten am bestehenden Gebäude Die aktuelle Betriebserlaubnis vom 01.09.2016 beläuft sich zu. auf 35 Kindergartenplätze (2 Gruppen) und 12 Krippenplätze Architekt Harald Bauer stimmt die Pläne mit den entspre (1 Gruppe). chenden Stellen ab. Der Bedarf von weiteren, neuen Gruppen beruht auf der In einer der nächsten Sitzungen werden die optimierten gestiegenen Inanspruchnahme, sowie durch die Erweiterung Pläne dem Gemeinderat erneut vorgelegt und es kann über des Baugebietes Hofäcker II mit aktuell 41 Bauparzellen. die genaue Anzahl an neu zu schaffenden Kita-Plätzen In der Sitzung am 24.02.2021 stellten die beiden Architekten abgestimmt werden. (11 : 0) ihre Entwürfe dem Gemeinderat vor. Dem Vorschlag von Architekt Harald Bauer aus 6. Anfragen und Informationen Kirchenthumbach stimmte der Gemeinderat in der Sitzung Gemeinderatsmitglied Michael Neuner ärgert sich über die am 10.03.2021 zu und vergab die Planungsleistung zu Hundekotsituation in der Gemeinde. Die Beseitigung durch diesem Vorhaben. die Hundebesitzer lässt zu wünschen übrig. Er regt an, im Angedacht waren vorerst eine weitere Krippengruppe (12 Mitteilungsblatt der Gemeinde nochmals darauf hinzu Plätze), eine weitere Kindergartengruppe (25 Plätze) und weisen. evtl. eine sehr variable Mischgruppe für Krippen- und 1. Bürgermeister Sven Ruhl antwortet hierzu, dass bereits Kindergartenkinder, bzw. Kindergarten- und Schulkinder. im nächsten Mitteilungsblatt ein Hinweis veröffentlicht wird. Der Neubau am Bestandsgebäude soll für die Gemeinde Gemeinderatsmitglied Herbert Zeilmann schlägt vor, auch Glashütten die bestmögliche Flexibilität mit der maximalen wenn sich die Situation seiner Meinung nach verbessert hat, Förderung vereinen, da mit Fertigstellung des Anbaues drei weitere Hundetoiletten an zentralen Stellen aufzustel Ende 2023, je nach Baufortschritt in „Hofäcker II“, nicht len. Gemeinderatsmitglied Martin Zeilmann ergänzt hierzu, sofort alle neuen Plätze benötigt werden. dass die Hundetoiletten in der Gemeinde gut angenommen Es wird z. Zt. mit den in die Planungen mit einzubeziehen werden. den Stellen geprüft, ob es sinnvoll wäre, mit einer Krippengruppe (12 Krippenplätze), mit zwei Kinder Der Gemeinderat stellt ohne Einwendungen die Nicht gartengruppen (50 Kindergartenplätze) und einer öffentlichkeit zur Behandlung nachfolgender Tagesord- Mischgruppe (6 Krippen- und 12 Kindergartenplätze), also nungspunkte her. mit insgesamt 80 Plätzen (33 neuen Plätzen) zu planen. Die Fördergelder könnten so bestmöglich ausgenutzt wer den und gleichzeitig besteht mit einer Mischgruppe die B. Nichtöffentliche Sitzung Problemmüll-Sammlung mit dem Umweltmobil des Landkreises Bayreuth Sammeltermine 2021 Gemeinde Glashütten 26.06.2021 11.50 Uhr – 12.30 Uhr Schulparkplatz (Schulstraße) Gemeinde Mistelgau 05.06.2021 10.40 Uhr – 11.40 Uhr Mistelgau (Festplatz am FFW-Haus) 26.06.2021 11.00 Uhr – 11.30 Uhr Wohnsgehaig (Parkplatz Ortsausgang) 17.07.2021 10.15 Uhr – 10.35 Uhr Obernsees (Am Sportplatz) 09.10.2021 10.40 Uhr – 11.40 Uhr Mistelgau (Festplatz am FFW-Haus) 11
Die Gemeinden informieren 1.3 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohn- hauses mit Garagen auf Fl. Nr. 175/2, Gemar- kung Plösen, Plösen 55 Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (17 : 0) 1.4 Bauantrag auf Umnutzung des Kellerraumes im Nordwesten des Mehrfamilienhauses zu einer Wohnung auf Fl. Nr. 319/1, Gemarkung Mistelgau, Bayreuther Str. 24 Dem Bauantrag auf Nutzungsänderung stimmt der Gemeinderat unter der Voraussetzung, dass pro Wohnein heit zwei Parkplätze ausgewiesen werden, zu. (17 : 0) 1.5 Bauantrag auf Umnutzung eines bestehenden NAC H R I C H TE N Nebengebäudes zu einem Heizgebäude auf aus dem Mistelgauer Gemeinderat Fl. Nr. 12/0, Gemarkung Frankenhaag, Fran- kenhaag 5 Sitzung vom Montag, 19.04.2021, im Feuerwehrgerätehaus Mistelgau Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (17 : 0) Beginn der Sitzung: 19:30 Uhr 1.6 Bauantrag auf Wohnhausanbau auf Fl. Nr. Ende der Sitzung: 23:50 Uhr 443/1, Gemarkung Plösen, Harloth 11 Anwesend waren: 1. Bürgermeister Karl Lappe Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (17 : 0) und 16 Gemeinderatsmitglieder 1.7 Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Von der Presse: Herr Dieter Jenß Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr. Zuhörer: – 274/0, Gemarkung Frankenhaag, Streit 13 Weitere Anwesende: Dem Antrag auf Vorbescheid stimmt der Gemeinderat zu. Herr Winfried Wagner, Kämmerer der VG Mistelgau, (17 : 0) von 19:30 Uhr bis 20:25 Uhr Herr Oliver Heinekamp (von 19:30 Uhr bis 21:55 Uhr) 2. Minderung der Darlehenstilgungsleistung für und Herr Wolf-Heinrich Frhr. von und zu Aufseß (von das Darlehen Nr. 6067 142 205 19:45 Uhr bis 21:55 Uhr), beide zu TOP B.1 „Urnenwald Mengersdorf“ Bei dem Darlehen bei der Sparkasse Bayreuth, Darl.Nr. 6067 142 205 (interne Nr. 72) soll die Tilgungsleistung für Alle Anwesenden versicherten, vor Beginn der Sitzung das Jahr 2021 von bisher 50.000,00 € pro Jahr auf nunmehr einen SARS-CoV-2-Schnelltest gemacht zu haben. 27.500,00 € für das Jahr 2021 gemindert werden. Erster Bürgermeister Karl Lappe eröffnet die Sitzung und Das sind: zum 30.03.2021 12.500,00 € stellt fest, dass alle Mitglieder des Gemeinderates zum 30.06.2021 5.000,00 € Mistelgau ordnungsgemäß geladen wurden. Der zum 30.09.2021 5.000,00 € Gemeinderat ist mit 17 Mitgliedern anwesend, so dass zum 30.12.2021 5.000,00 € Beschlussfähigkeit gegeben ist. Im Anschluss begrüßt er Die eingesparte Tilgung in Höhe von 22.500,00 € soll dann alle Gemeinderatsmitglieder. im kommenden Jahr 2022 zusätzlich getilgt werden. Zur Niederschrift vom 08.03.2021 merkt Gemeinderätin Die Jahrestilgung im Jahr 2022 beträgt somit insgesamt Lahdo an, dass im öffentlichen Teil unter TOP 1 im zwei 72.500,00 €. ten Satz das Wort „ebenfalls“ gestrichen und 5.1 in 5.2 Der Gemeinderat nimmt diesen Vorschlag zur Kenntnis geändert werden muss. und stimmt dieser Regelung zu. (17 : 0) 3. Minderung der Darlehenstilgungsleistung für A) ÖFFENTLICHE SITZUNG vier Darlehen bei der VR-Bank Bayreuth-Hof 1. Bauanträge Bei den folgenden Darlehen bei der VR-Bank Bayreuth-Hof 1.1 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses sollen die Tilgungsleistungen ab dem 01.04.2021 bis auf mit Doppelgarage in Mistelgau – OT Engelmeß Weiteres auch für die Folgejahre wie nachstehend auf auf Fl. Nr. 52/5, Gemarkung Seitenbach geführt gesenkt werden. Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (17 : 0) Darl.Nr. 29 610 715 (intern 77) bisherige Tilgung: ca. 12.162,– € / Quartal Bauantrag auf Dachgeschossausbau mit Einbau 1.2 künftige Tilgung: 5.000,– € / Quartal von Dachgauben und einer Dachterrasse auf Darl.Nr. 229 610 715 (intern 82) Fl. Nr. 14, Gemarkung Truppach, Truppach 5 bisherige Tilgung: 2.500,– € / Monat Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (17 : 0) künftige Tilgung: 1.000,– € / Monat 12
Die Gemeinden informieren Darl.Nr. 329 610 715 (intern 83) 6. Informationen und Sonstiges bisherige Tilgung: 11.100,– € / Quartal a) Gemeinderat Ebert erkundigt sich, warum der Weg künftige Tilgung: 5.000,– € / Quartal hinter der Schule immer noch abgesperrt ist. Der Darl.Nr. 429 610 715 (intern 84) Bgm. und Gemeinderat Küffner erklären, dass zwar bisherige Tilgung: 22.000,– € / Quartal der Zaunbau bereits in Auftrag gegeben, bisher aber künftige Tilgung: 10.000,– € / Quartal noch kein Geländer angebracht und zur Sicherheit Der Gemeinderat nimmt diesen Vorschlag zur Kenntnis der Kinder deshalb der Weg noch gesperrt ist. und stimmt dieser Regelung zu. (17 : 0) b) Gemeinderätin Lahdo fragt an, ob auch in der Ge meinde Mistelgau, ähnlich wie in der Gemeinde 4. Haushalt 2021; Glashütten, eine sogenannte „Müllsammelaktion“, bei Beratung und Beschlussfassung zum Haushalt 2021 der die Gemeinde Abfallsäcke und Handschuhe zur sowie Erlass der Haushaltssatzung 2021 samt ihren Verfügung stellt und Privatleute dann den Müll im Anlagen Gemeindegebiet einsammeln, durchgeführt werden Der Haushaltsplanentwurf mit allen nachfolgend aufge könnte. Der Bgm. antwortet, dass derartige Aktionen führten Anlagen ist dem Gemeinderat mit der Einladung bereits in früheren Jahren durchgeführt wurden. zur Gemeinderatssitzung zugestellt worden. Wenn Bedarf bestehe, können so eine Aktion jeder zeit bei der VG Mistelgau angezeigt werden. Anlagen: • Haushaltssatzung 2021 c) Weiter möchte Gemeinderätin Lahdo wissen, ob man • Stellenplan 2021 die Bäume im Hortgarten dahingehend prüfen könne, • Rücklagenübersicht zum HH-Plan 2021 ob sie geeignet sind, Hängematten aufzuhängen. • Schuldenübersicht zum HH-Plan 2021 Gemeinderat Küffner erwidert, dass diese Prüfung • Fiktiver Schuldenanteil und Schuldendienst bei Schul bereits erfolgt ist. verbänden 2020 d) Eine weitere Frage hat Gemeinderätin Lahdo zu dem • Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen „Baumpflanzgebot“ im Baugebiet „Mashalder“, und • Beurteilung dauernde Leistungsfähigkeit zwar innerhalb welchen Zeitraums dies geschehen • Investitionsplan 2021 muss. Der Bgm. denkt, dass dies innerhalb von fünf • Anlage kalkulatorischer Kosten vom Vorjahr 2020 Jahren erfolgen muss. • Beiblatt kreditähnlicher Rechtsgeschäfte e) In diesem Zusammenhang erkundigt sich Gemeinde • Vorbericht 2021 rätin Lahdo, ob das Auffangbecken im Baugebiet • Haushaltsrechnung 2020 „Mashalder“ begrünt werden kann. Bgm. Lappe teilt • kassenmäßiger Abschluss 2020 mit, dass noch eine Erweiterung des Auffangbeckens • Finanzplan 2021 anstehe und danach über die Eingrünungsform ge- • Haushaltsplan; Verwaltungshaushalt 2021 und Ver sprochen werden kann. mögenshaushalt 2021 f) Gemeinderätin Lahdo fragt nach, wie weit der Plan Bgm. Lappe erläutert die wichtigsten Ansätze des Haus bezüglich der Punktevergabe bei den Baugrundstü haltsplanes 2021. Nach kurzer Beratung beschließt der cken ausgearbeitet ist. Der Bgm. wird in einer der Gemeinderat die Haushaltssatzung, den Stellenplan und nächsten Sitzungen dieses Thema auf die Tagesord den Finanzplan für das Haushaltsjahr 2021 samt oben nung setzen. genannten Anlagen. Der Haushaltsplan ist in Einnahmen g) An Gemeinderätin Lahdo wurde ein Brief des Eltern und Ausgaben ausgeglichen: beirats bezüglich der Kinderbetreuung weitergeleitet. im Verwaltungshaushalt mit 6.827.100,– € Bgm. Lappe verweist auf den nichtöffentlichen Teil im Vermögenshaushalt mit 6.363.700,– € dieser Sitzung. Der beiliegende Satzungstext ist Bestandteil dieses h) Um diese langen Gemeinderatssitzungen zu vermei Beschlusses und dieser Niederschrift. (17 : 0) den, schlägt Gemeinderätin Lahdo vor, diese Sitzun gen häufiger abzuhalten. Der Bgm. erklärt, dass in Gemeinderat Richter bedankt sich im Namen des Gremi Coronazeiten grundsätzlich nur absolut notwendige ums bei Herrn Wagner für seine Arbeit als Kämmerer. Dem Gemeinderatssitzungen, einmal monatlich, abgehal schließt sich der Bürgermeister an. ten werden, aber bei Bedarf eine zusätzliche Sitzung Herr Wagner verlässt um 20:25 Uhr die Sitzung. einberufen werden kann. Zurzeit gebe es eben mehr abzuklären, so dass die Tagesordnung etwas umfas 5. Wappengenehmigung für eine Wanderkarte sender sei. Mistelgau – Glashütten – Obernsees durch den i) Gemeinderat Westermann informiert, dass die Hütte Fremdenverkehrsverein Obernsees und Um auf dem Spielplatz in Truppach repariert werden gebung e. V. müsse und ob dies im Zuge der Spielplatzüberprü Der Gemeinderat stimmt der kostenfreien Nutzung des fungen erfolgen könne. Ebenso müsse auf dem Er Wappens der Gemeinde Mistelgau für die Wanderkarte lebnisweg in Mengersdorf einiges ausgetauscht wer Mistelgau – Glashütten – Obernsees durch den Fremden den. Bgm. Lappe teilt mit, dass die Bauhofmitarbeiter verkehrsverein Obernsees und Umgebung e. V. zu. die Spielplätze regelmäßig überprüfen und bei Bedarf (17 : 0) Reparaturen vornehmen. Gemeinderat Richter er 13
Die Gemeinden informieren gänzt, dass dies zur Zeit bereits erfolge. Gemeinderat um ein Gewässer zweiter Ordnung, wofür der Bezirk Ebert weist noch auf die regelmäßig durchzufüh- zuständig ist. Bei der Instandsetzung der Uferbö rende Überprüfung durch Sachverständige hin. schung müssen sowohl naturschutzökologische Be j) Des Weiteren weist Gemeinderat Westermann auf die lange als auch Fischschonzeiten beachtet werden, Hochwassersituation, insbesondere bei der Brücke außerdem brauche man entsprechende Witterungs Truppach – Mengersdorf, und die ausgespülten Ufer verhältnisse, da mit „schwerem Gerät“ gearbeitet böschungen hin, und möchte wissen, wer dafür zu werde. ständig ist. Zufällig habe er Mitarbeiter des Wasser k) Gemeinderat Rühr weist auf die notwendige Glas amtes in der Nähe arbeiten sehen und habe diese reinigung der Buswartehäuschen hin. Der Bgm. wird daraufhin angesprochen. Diese meinten, der Durch dies an den Bauhofvorarbeiter Arno Bär weitergeben. lauf unter der Brücke wäre zu gering und wollten noch eine genauere Empfehlung abgeben. Der Bgm. er klärt, dass die Gemeinde für die Gewässer dritter Ordnung zuständig sei, allerdings handelt es sich hier B) NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG 2. Bauanträge 2.1 Antrag auf Vorbescheid auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr. 269 Tlf, Gemarkung Frankenhaag Dem Antrag auf Vorbescheid stimmt der Gemeinderat zu. (16 : 0) 2.2 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilien wohnhauses und zweier Doppelhäuser mit Garagen auf Fl. Nrn. 1560/10 u. 1561/11, Untere Hut 12 u. 14, Gemarkung Mistelgau Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (16 : 0) NAC H R I C H TEN Von den Festsetzungen des Vorhabenbezogenen Bebau aus dem Mistelgauer Gemeinderat ungsplanes „1. Änderung Äußere Hut – Mistelgau“ wird Sitzung vom Montag, 17.05.2021, Befreiung erteilt für: im Feuerwehrgerätehaus Mistelgau – Dachneigung 23 ° statt 25 ° Beginn der Sitzung: 19:30 Uhr – Aufschüttung 1,46 m statt 0,80 m Ende der Sitzung: 22:30 Uhr – Überschreitung der GRZ Anwesend waren: 1. Bürgermeister Karl Lappe und 1 Gemeinderatsmitglieder 2.3 Bauantrag auf Neubau einer Lagerhalle auf Entschuldigte Gemeinderatsmitglieder Fl. Nr. 388/2, Gemarkung Plösen. : Frau Angelika Seyferth Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (16 : 0) Von der Presse: – Die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme gem. Zuhörer: 1 Art. 6 Abs. 2 BayBO wurde durch die Nachbarn der Fl. Nr. Alle Anwesenden versicherten, vor Beginn der Sitzung 388/3, Gem. Plösen erteilt. einen SARS-CoV-2-Schnelltest gemacht zu haben. Erster Bürgermeister Karl Lappe eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass alle Mitglieder des Gemeinderates 3. Bauleitplanung der Gemeinde Mistelgau / Mistelgau ordnungsgemäß geladen wurden. Der Landkreis Bayreuth Gemeinderat ist mit 16 Mitgliedern anwesend, so dass 3.1 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Beschlussfähigkeit gegeben ist. Im Anschluss begrüßt er Gemeinde Mistelgau im Bereich „Urnenwald alle Gemeinderatsmitglieder, die Schriftführerin und die Mengersdorf“ in Mengersdorf und Aufstellung des weiteren Anwesenden. Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Urnenwald Mengersdorf“ in Mengersdorf im Parallelverfahren A) ÖFFENTLICHE SITZUNG gem. § 8 Abs. 3 BauGB – Behandlung der Bedenken und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlich 1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift über keit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der die Gemeinderatssitzung vom 19.04.2021. Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung nach § 4 Abs. 2 BauGB; Feststellungsbeschluss vom 19.04.2021. (16 : 0) 14
Die Gemeinden informieren 1. Auslegung und öffentliche Beteiligung 1.2.4 Regierung von Oberfranken, Sachgebiet Berg- Zum Planentwurf der 11. Änderung des Flächennutzungs amt Nordbayern, Schreiben vom 26.03.2021 planes der Gemeinde Mistelgau im Bereich „Urnenwald Nach den hier vorliegenden Unterlagen werden durch o.g. Mengersdorf“ in Mengersdorf von Horstmann + Partner Vorhaben keine derzeit von der Regierung von Oberfran- PartGmbB, Bayreuth, wurden gem. § 3 Abs. 2 BauGB die ken – Bergamt Nordbayern – wahrzunehmenden Aufgaben Öffentlichkeit im Zeitraum vom 08.03.2021 bis 07.04.2021 berührt. und gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Wird zur Kenntnis genommen. Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 02.03.2021 bis 07.04.2021 beteiligt. 1.2.5 Landratsamt Bayreuth, Mail vom 07.04.2021 1.1 Auslegung und öffentliche Beteiligung a) Stellungnahme Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 2 BauGB das Landratsamt Bayreuth nimmt im Rahmen der förmli- Aus der öffentlichen Beteiligung wurden keine Bedenken chen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 11. oder Anregungen vorgebracht. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: 08.02.2021) Eine beschlussmäßige Behandlung erübrigt sich dadurch. sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Urnenwald Mengersdorf“ (Stand: 08.02.2021) wie folgt Stellung: Kenntnisnahme. Baurecht: 1.2 B eteiligung der Behörden und sonstigen Träger Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen die öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Planungen keine grundsätzlichen Bedenken (mehr). Die Hinweise und Informationen aus unserer ersten Stellung- Folgende Anregungen und Bedenken sind einge nahme vom 09.12.2020, im Rahmen der frühzeitigen Be- gangen: hördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB, wurden weitest- gehend eingearbeitet und ergänzt. So wurde die Begründung 1.2.1 k eine Antwort haben abgegeben: angepasst bzw. erweitert als auch die naturschutzrechtliche Regierung von Oberfranken – Höhere Landesplanungs Ausgleichsfläche in die Planungen eingepflegt. behörde Wir weisen jedoch daraufhin, dass die Änderung des Flä- Bayer. Landesamt f. Denkmalpflege chennutzungsplanes gem. § 6 BauGB genehmigungs- Stadtwerke Bayreuth pflichtig ist. Diesbezüglich bitten wir um Antragstellung und Evang.-Luth. Kirchengemeinde Mistelgau-Glashütten Vorlage der entsprechenden Unterlagen. Kath. Pfarramt St. Franziskus, Eckersdorf Beschluss: Kath. Pfarramt St. Martin, Nankendorf Der Antrag auf Genehmigung der Flächennutzungs- Kath. Kirchenstiftung Maria Himmelfahrt, Hollfeld planänderung wird gestellt, die Unterlagen dafür von Gemeinde Plankenfels der Verwaltung eingereicht. (16 : 0) Wird zur Kenntnis genommen. Wasserrecht: Auf die Stellungnahme vom 20.11.2020 wird verwiesen. 1.2.2 k eine Einwendungen, Äußerungen oder Diese gilt weiterhin unverändert fort und behält nach wie Bedenken haben vorgebracht: vor ihre Gültigkeit. Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Truppachtal, Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Stel- Schreiben vom 18.03.2021 lungnahme wurde bereits im Rahmen der Behandlung Gemeinde Glashütten, Schreiben vom 03.03.2021 der frühzeitigen Beteiligung vom Gemeinderat abge- Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost, Schrei wogen und behandelt. ben vom 07.04.2021 Sonstiges: Wird zur Kenntnis genommen. Von Seiten des Kreisbrandrates, Behindertenbeauftragten, FB 45 – Immissionsschutz, FB 40 – Bodenschutzrecht, FB 1.2.3 W asserwirtschaftsamt Hof, Schreiben vom 50 – Gesundheitswesen und FB 45 – Naturschutz wurden 07.04.2021 (auch im Rahmen der erneuten, förmlichen Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB) keine Bedenken gegen die Pla- Zu dem o.g. Vorhaben haben wir bereits im Rahmen einer nungen vorgetragen. Von Seiten des FB 40 – Abfallrecht vorzeitigen Beteiligung Stellung genommen. Diese Stel- wurde keine Stellungnahme abgegeben. lungnahmen gelten grundsätzlich weiterhin. Gemäß demn derzeitigen Entwurf fällt kein Schmutzwas- Die Stellungnahme des FB 22 – Öffentliche Sicherheit und ser an, sodass sich dieser Punkt erledigt hat. Ordnung (insbesondere im Hinblick der geltenden, gesetz- lichen Grundlagen im Rahmen des Bestattungsrechtes) Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Stel- wird nachgereicht und separat bzw. direkt an die Gemein- lungnahmen wurde bereits im Rahmen der Behand- de Mistelgau übermittelt. lung der frühzeitigen Beteiligung vom Gemeinderat abgewogen und beschlussmäßig behandelt. Wird zur Kenntnis genommen. 15
Die Gemeinden informieren Nachgereichte Stellungnahme FB 22.1 Öffentliche Sicher- Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im heit und Ordnung v. 22.04.2021: Zeitraum vom 02.03.2021 bis 07.04.2021 beteiligt. Auf die Stellungnahme vom 09.12.2020 aus dem Bereich 1.1 Auslegung und öffentliche Beteiligung des Friedhofs- und Bestattungsrechts wird verwiesen; gem. § 3 Abs. 2 BauGB diese besitzt unverändert Gültigkeit. Aus der öffentlichen Beteiligung wurden keine Bedenken Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Stel- oder Anregungen vorgebracht. lungnahme wurden bereits im Rahmen der Behand- Eine beschlussmäßige Behandlung erübrigt sich dadurch. lung der frühzeitigen Beteiligung vom Gemeinderat Kenntnisnahme. abgewogen und beschlussmäßig behandelt. 1.2.6 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermes- 1.2 B eteiligung der Behörden und sonstigen Träger sung, Schreiben vom 05.03.2021 öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Die Stellungnahme vom 09.11.2020 wird aufrechterhalten. Folgende Anregungen und Bedenken sind einge gangen: Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Stel- lungnahme wurde bereits im Rahmen der Behandlung 1.2.1 keine Antwort haben abgegeben: der frühzeitigen Beteiligung vom Gemeinderat abge- Regierung von Oberfranken – Höhere Landesplanungs wogen und beschlussmäßig behandelt. behörde Bayer. Landesamt f. Denkmalpflege 1.2.7 E vang.-Luth. Kirchengemeinde Obernsees, Stadtwerke Bayreuth Mengersdorf, Schreiben vom 31.03.2021 Evang.-Luth. Kirchengemeinde Mistelgau-Glashütten Wir wünschen dem Projekt viel Erfolg! Kath. Pfarramt St. Franziskus, Eckersdorf Wird zur Kenntnis genommen. Kath. Pfarramt St. Martin, Nankendorf Kath. Kirchenstiftung Maria Himmelfahrt, Hollfeld Durchführung Gemeinde Plankenfels Es kann festgestellt werden, dass sich die Flächennut zungsplanänderung bei seiner Verwirklichung nicht nach Wird zur Kenntnis genommen. teilig auf die persönlichen Lebensumstände der im dortigen Bereich Wohnenden auswirken wird, insbesondere in 1.2.2 keine Einwendungen, Äußerungen oder wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht. Bedenken haben vorgebracht: 2. Feststellungsbeschluss: Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Truppachtal, Die von Horstmann + Partner PartGmbB, Badstraße 13, Schreiben vom 18.03.2021 95444 Bayreuth ausgearbeitete 11. Flächennutzungs- Gemeinde Glashütten, Schreiben vom 03.03.2021 planänderung mit Begründung in der Fassung vom Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost, 08.02.2021 wird hiermit vom Gemeinderat festgestellt. Schreiben vom 07.04.2021 Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den An- Wird zur Kenntnis genommen. trag auf Genehmigung der 11. Flächennutzungsplan änderung im Landratsamt Bayreuth zu stellen und die 1.2.3 Wasserwirtschaftsamt Hof, benötigten Unterlagen einzureichen. Schreiben vom 07.04.2021 Zu dem o.g. Vorhaben haben wir bereits im Rahmen einer 3.2 Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungs vorzeitigen Beteiligung Stellung genommen. Diese Stel- planes „Urnenwald Mengersdorf“ in Mengersdorf lungnahmen gelten grundsätzlich weiterhin. mit 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemäß dem derzeitigen Entwurf fällt kein Schmutzwasser Gemeinde Mistelgau im Bereich „Urnenwald Men an, sodass sich dieser Punkt erledigt hat gersdorf“ in Mengersdorf im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB – Behandlung der Bedenken und Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Stel- Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit lungnahmen wurde bereits im Rahmen der Behand- gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Be lung der frühzeitigen Beteiligung vom Gemeinderat hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgewogen und beschlussmäßig behandelt. nach § 4 Abs. 2 BauGB; Zustimmung Durchführungs vertrag; Satzungsbeschluss 1.2.4 Regierung von Oberfranken, Sachgebiet Berg- amt Nordbayern, Schreiben vom 26.03.2021 1. Auslegung und öffentliche Beteiligung Zum Planentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungs Nach den hier vorliegenden Unterlagen werden durch o.g. planes „Urnenwald Mengersdorf“ in Mengersdorf von Vorhaben keine derzeit von der Regierung von Oberfran- Horstmann + Partner PartGmbB, Bayreuth wurden gem. ken – Bergamt Nordbayern – wahrzunehmenden Aufgaben § 3 Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeit im Zeitraum vom berührt. 08.03.2021 bis 07.04.2021 und gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Wird zur Kenntnis genommen. 16
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