WEBINAR 23.06.2020 COVID-19 - Aktueller Konjunkturausblick und das Risiko der Insolvenzanfechtung - Euler Hermes

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WEBINAR 23.06.2020
COVID-19 – Aktueller Konjunkturausblick
und das Risiko der Insolvenzanfechtung

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AGENDA

    Economic   Insolvenzanfechtung:   Risikomanagement:
     Update     Aktuelle Rechtslage    Produktlösungen
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IHRE REFERENTEN

   Björn Albert                            Patrick Krizan     Dr. Stefan Schumacher
   Head of Direct & Partner Distribution   Senior Economist   Fachanwalt für Handels- und
   Euler Hermes Deutschland                Allianz SE         Gesellschaftsrecht

                                                                                            3
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VERSCHIEDENE
WEGE AUS DER
COVID-19 KRISE

Allianz Research

Wirtschaftlicher Ausblick
Juni 2020
                            © Ekaterina Pokrovsky - stock.adobe.com

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DIE WELT ÖFFNET SICH – ABER LANGSAM

              Deutschland: Noch langer Weg zur „Normalität“                                        Europa: Stand der Lieferkettenunterbrechungen
       Google Mobility Daten zum Aufenthalt der Nutzer im Vergleich vor der Krise*                         LKW-Transporte zu Lagehäusern und Fabriken
       20                                                                                   120

       10
                                                                                            100
        0
      -10                                                                                    80

      -20
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      -50
                                                                                             20
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        02/2020          03/2020         04/2020          05/2020          06/2020                KW 11    KW 13       KW 15   KW 17     KW 19    KW 21     KW 23
                                                                                                      Nahrungsmittel                         Automobil
              Detailhandel                            Arbeitsplatz                                    Maschinenbau                           Bauwesen + Baumaterial
              ÖPNV                                    Lebensmittelhandel & Apotheken                  Detailhandel

    *Unterschied in % der verbrachten Zeit im Vergleich zum Vorkrisenwert (langfristiger   *Shippeo Transport Index, KW 11 (Anfang März) = 100
    Median = 0), Daten sind arbeitstagbereinigt und geglättet (Kalman-Filter)              Quellen: Shippeo, Euler Hermes Allianz Research
    Quellen: Google Mobility Data, Euler Hermes Allianz Research

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DIE WELT ÖFFNET SICH – ABER LANGSAM

               Europa: Kapazitätsauslastung der Lieferketten                       Europa: Kapazitätsauslastung der Lieferketten
         LKW-Transporte zu Lagehäusern und Fabriken vs. langfristiger Mittelwert

                                                                                                                                     Quellen: Shippeo, Euler Hermes Allianz Research
      100%               92%
       90%                                                      86%
                                             81%
       80%                                                                71%
       70%                                             63%
                                   58%
       60%
                  50%
       50%
       40%
       30%
       20%
       10%
         0%

    Quellen: Shippeo, Euler Hermes Allianz Research

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MASSIVE ANTWORT VON GELD- U. FISKALPOLITIK

                         Bilanz der Notenbanken                                                                                             Fiskalpolitik: Stimulus vs. Staatsgarantien
                               (in % des nom. BIP)                                                                                                                (in % des nom. BIP)
70                                                                                                                           30

                                                                                                                                               Belgium

                                                                                  Staatsgarantien und Liquiditätsmaßnahmen
60                                                                                                                                                               Italy
                                                                                                                             25
                                                                                                                                                                                           Germany
50                                                     PBoC                                                                                                                                              Japan
                                                                                                                             20
                                                                                                                                                                     Eurozone
40
                                                                                                                             15                                           UK
30                                                   ECB                   FED                                                                                     France
                                                                                                                                        Netherlands

                                                                                                                             10
20                                                                                                                                      Denmark
                                                                                                                                                         Spain
                                                            BoE

10                                                                                                                            5
                                                                                                                                                                                                         Canada
                                                                                                                                             Greece                                                            USA
 0                                                                                                                                                                                       Australia
                                                                                                                              0
  2005      2006      2008   2010   2011   2013      2015    2016   2018   2020                                                   0,0         2,0         4,0            6,0         8,0          10,0      12,0     14,0
                                                                                                                                                                  Fiskalischer Stimulus
                                                                                                                                                         (Steuererleichterungen, zusätzliche Ausgaben)

  Quelle: Nationale Notenbanken, Euler Hermes, Allianz Research                                                                    Quelle: Nationale Quellen, Euler Hermes, Allianz Research

© Copyright Allianz                                                                                                                                                                                                     7
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REZESSION: STRENGE UND LÄNGE DES
LOCKDOWNS ZÄHLEN
                                                            BIP Wachstum vs. Strenge des Lockdowns

                       BIP Wachstum pro Quartal (in %)

                                                         Q1 2020

                                                                                                              Q2 2020

                                                                   Strenge des Lockdowns (Stringency Index)

                      Quellen: Oxford University, Euler Hermes, Allianz Research

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WELTWIRTSCHAFT: ERHOLT SICH NUR GRADUELL

                             Reales BIP-Wachsum (in %)                                                      BIP bleibt 2021 noch unter Vorkrisenniveau
                                                                                                                             (BIP real, Q4 2019 = 100)
                                       2017      2018         2019       2020        2021        105

World GDP growth                         3.3     3.1           2.5        -4.7        4.8
United States                            2.4     2.9           2.3        -5.3        3.7
                                                                                                 100
Latin America                            1.0     1.0           0.1        -6.8        3.1
Brazil                                   1.3     1.3           1.1        -7.0        3.0

United Kingdom                           1.8     1.3           1.4       -13.3        5.0
                                                                                                  95
Eurozone members                         2.7     1.9           1.3        -9.2        5.8
Germany                                  2.8     1.5           0.6        -7.5        4.5
France                                   2.4     1.8           1.5       -10.8        7.4
Italy                                    1.7     0.7           0.3       -11.2        6.6
Spain                                    2.9     2.4           2.0       -11.0        7.0         90

Russia                                   1.8     2.5           1.3        -5.2        3.0
Turkey                                   7.5     2.8           0.9        -4.7        4.2
                                                                                                  85
Asia-Pacific                             5.2     4.7           4.2        -1.2        5.9
China                                    6.9     6.7           6.1        1.5         7.6                   United States
Japan                                    2.2     0.3           0.7        -5.7        2.2
India                                    7.0     6.1           4.7        -3.6        7.5                   Eurozone
                                                                                                  80
Middle East                             1.4      0.9           0.3        -6.3        2.2
                                                                                                            Japan
Saudi Arabia                            -0.7     2.4           0.3        -4.0        2.0
Africa                                   3.1     2.7           1.9        -3.1        4.0                   United Kingdom
South Africa                             1.4     0.8           0.3        -7.8        5.4         75
                                                                                                  2019-01    2019-07         2020-01      2020-07        2021-01    2021-07
* Weights in glob al GDP at market price, 2019
NB: fiscal year for India                               Quelle: Euler Hermes, Allianz Research                                           Quelle: Euler Hermes, Allianz Research
© Copyright Allianz 24-Jun-20                                                                                                                                                     9
WEBINAR 23.06.2020 COVID-19 - Aktueller Konjunkturausblick und das Risiko der Insolvenzanfechtung - Euler Hermes
LIQUIDITÄTSSCHOCK: UNTERSTÜTZUNG FÜR
UNTERNEHMEN
            Europa: Aufteilung der Staatshilfe nach Sektoren*                                         Finanzierungsstruktur des Unternehmenssektors
                        1,1%       0,7%   0,6%
                1,8%                             0,2%       0,1%                               100%
                                 1,0%                                                                           4%                        2%
                                                                   Transportwesen                                                           2%
                      2,2%
             2,3%                                                                                                                         8%
                                                                   Automobil                                   10%
            3,3%
                                                                                                                                          8%
                                                                   Tourismus                   80%             11%
        6,8%                                                                                                                                       Private Loans
                                                                   Industriegüter

                                                                   Konsumgüter                                                                     Leveraged Loans
                                                    43,6%                                      60%             28%
                                                                   Bauwesen
                                                                                                                                                   High Yield
                                                                   Dienstleistungen (divers)

                                                                   Nahrungsmitteö                                                                  IG Bonds (BBB)
                                                                                               40%                                       80%
                         36,3%                                     Elektronik
                                                                                                               28%                                 IG Bonds (A and
                                                                   Energie                                                                         higher)
                                                                                                                                                   Bank Loans
                                                                   Finanzwesen                 20%

                                                                                                               19%

                                                                                                0%
                                                                                                               USA                     Eurozone

    * Für Unternehmen mit Rating BBB oder niedriger oder ohne Rating                           Quelle: Bloomberg, Euler Hermes, Allianz Research
    Quelle: Debtwire, Euler Hermes, Allianz Research

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WELTHANDEL: 15% RÜCKGANG IN 2020 -
 PROTEKTIONISMUS FEIERT COMEBACK
                              Wachstum des Welthandels                                                                              Protektionismus als Merkmal der Post-Covid-19 Ära
                                 (real und nominal, Jahresvergleich in %)
        15%
                              Volume                   Price            Value
                                                                    10,0%                                       12,0%
        10%                                                                      9,6%

         5%
                 3,3%     4,0%
                                         3,0%                                                                    8,0%
                                                                                                                                                   Verkürzung der Lieferketten (reshoring)
                                                 2,4%
                                                               5,6%                     1,4%
                                  1,9%                                  4,0%
         0%
                 2,7%                                   -2,0%
         -5%
                                                                            -1,5%                                                                  Verschärfte Regulierung für ausländische
                                                                                                                                                              Direktinvestitionen
                                                                                                      -15,0%
        -10%
                                              -10,8%

        -15%                                                                                                                                     Verstaatlichungen wenn nötig (Fluglinien,
                                                                                                                                                                Banken…)
        -20%
                                                                                               -20,0%

        -25%
                  13        14           15       16           17           18          19e     20f       21f

Quelle: IHS Markit, Euler Hermes, Allianz Research                                                                      Quelle: Euler Hermes, Allianz Research

 Das Volumen des Welthandels dürfte 15% zurückgehen (-20%                                                                UNCTAD prognostiziert einen Rückgang der Ausländischen Direktinvestitionen
 nominal). Das betrifft nicht nur Güter, sondern um ersten Mnal auch                                                     von weltweit -40% im Zeitraum 2020-2021. Darüber hinaus dürften sich
 Dienstlesitungen. Starke Erholung in in 2021. Ende 2021 wird der                                                        mehrere Freihandelsabkommen (u.a. USA – UK) verzögern.
 Wlethandel aber nur 80-90% des Vorkrisenniveaus erreicht haben.
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TROTZ BEISPIELOSER HILFEN, INSOLVENZEN
WERDEN BIS 2021 UM +30% STEIGEN
                            Euler Hermes Insolvenz-Index                                         Insolvenz-Prognose 2020-2021
                                   (Veränderung zum Vorjahr in %)                                              Ausgewählte Länder

                                                                            60%
                                                                                                        2020     2021      TOTAL (2021 vs 2019)

                                                                            50%

                                                                            40%

                                                                            30%

                                                                            20%

                                                                            10%

                                                                            0%
                                                                                    USA      Deutschland Frankreich          UK          Italien   Niederlande   Spanien

                                                                                  Quelle: Nationale Statistiken, Euler Hermes, Allianz Research
       Quelle: Euler Hermes, Allianz Research

    Starker Anstieg der Insolvenzen in Westeuropa und USA. Dort ist vor           Das tatsächliche Ausmaß wird abhängen vom (i) Timing und Umfang
    allem der Energiesektor betroffen In Westeuropa sind Dienstleistungen         weiterer staatlicher Maßnahmen und (ii) der Aufnahmefähigkeit der
    und Bauwesen besonders exponiert..                                            Handelsgerichte (mögliche Verzögerungen). Zeitliche Unterschiede in
                                                                                  den einzelnen Ländern, je nach Ausgestaltung der Hilfsmaßnahmen.
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TROTZ BEISPIELOSER HILFEN, INSOLVENZEN
WERDEN BIS 2021 UM +30% STEIGEN
                       Anteil der insolvenzgefährdeten KMUs                                      Anteil der insolvenzgefährdeten KMUs nach Sektor
                                          (in % Gesamtanzahl)                                                             Westeuropa TOP 5 Sektoren

                                                                                           Germany                           France                   Italy
                                                                                           Construction            15%       Services        20%      Construction   16%

                                                                                           Metal                   11%       Construction    19%      Agrifood       11%

                                                                                           Agrifood                11%       Retail          12%      Services       11%

                                                                                           Machinery               10%       Automotive       8%      Retail         9%

                                                                                           Services                10%       Agrifood         8%      Machinery      9%

                                                                                           Spain                             Belgium                  Netherlands
                                                                                           Agrifood                18%       Construction    20%      Services       26%

                                                                                           Construction            16%       Services        15%      Construction   12%

                                                                                           Services                15%       Agrifood        10%      Agrifood       11%

                                                                                           Transport                9%       Retail           9%      Automotive     9%
       Quelle: Euler Hermes, Allianz Research
                                                                                           Automotive               6%       Transport        9%      Machinery      9%

                                                                                         Quelle: Euler Hermes, Allianz Research
    Mehr als 13,000 KMUs & MidCaps (7% des Gesamtanzahl) in den
    größten           Euroländern      sind     insolvenzgefährdet   wegen   anhaltend
    niedriger Profitabilität und Umsatzwachstum. Mehr als                    €500 Mrd.
    Umsatz (4% des BIP der Eurozone) sind gefährdet.
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ZWEI SZENARIEN FÜR DIE POST-COVID ERHOLUNG
                                            U-förmige Erholung                                           Verschleppte Krise
                      •     Drastischer Lockdown versetzt Realwirtschaft und       •   Anhaltende Gesundheitskrise verursacht erneuten
                            Finanzmarkt schweren Schlag                                Finanzmarktkollaps
                      •     Scharfe weltweite Rezession in H1 20 gefolgt von       •   Systemischer Ausfall führt zu Liquiditätskrise
                            verhaltener Erholung                                   •   Politik & Zentralbanken können Wachstum nicht mehr
                                                                                       anfachen
  GESUNDHEIT          •     Verspätete & unkoordinierte Maßnahmen                  •   Neuinfektionen mit erneuten zeitweisen Lockdowns
                      •     Aggressiver Lockdown, inkl. Grenzschließungen in der   •   Grenzen werden erneut geschlossen und öffnen erst
                            EU                                                         wieder 2021

  WIRTSCHAFTS-        •     Massive fiskal- und geldpolitische Stützungs-          •   Noch aggressivere fiskal- und geldpolitische
  POLITIK                   maßnahmen                                                  Maßnahmen, aber nicht mehr effektiv

                          Reales BIP ( %)    2020    2021                              Reales BIP ( %)      2020    2021
   AUSWIRKUNG                                                             2020                                                            2020
   AUF DIE                Welt                -4.7   +4.8                              Welt                  -9.4    -0.5
                                                            Welthandel    -15%                                              Welthandel    -30%
   WIRTSCHAFT             USA                 -5.3   +3.7
                                                            Insolvenzen   +20%         USA                  -12.0    -2.0   Insolvenzen   +40%
                          China              +1.5    +7.6                              China                 -6.6   +1.8
                          Eurozone            -9.2   +5.8                              Eurozone             -20.0    -2.5

                      Steigende Schulden, sinkende Produktivität und größere Rolle des Staates in der Wirtschaft.
                      Dauerhafte Beeinträchtigung des Wachstumspotenzials.
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WAS KANN SCHIEF GEHEN? SIEBEN FALLEN

                                                       Andauernde Unsicherheit
                      Ein zweiter (noch heftigerer)
                                                          und Vertrauenskrise         Risiken im Banken- und
                          Ausbruch des Virus
                                                      verzögert Investitionen und    Immobiliensektor , Risiko
                        verschleppt die Krise um
                                                        erhöht die Sparneigung        von Zahlungsausfällen.
                            weitere Quartale
                                                              dauerhaft.

                      Politik-Fehler: ungenügende                                     Kürzere Lieferketten
                                                       Steigende Ungleichheiten
                            Unterstützung von                                          verstärken weltweit
                                                            führt zu sozialen
                            Notenbanken oder                                            protektionistische
                                                      Spannungen und politischer
                      ungenügende europäische                                       Maßnahmen und sorgen für
                                                          Unsicherheit, v.a. in
                       Lastenverteilung (zweite                                       strukturell niedrigere
                                                           Schwellenländern.
                               Eurokrise).                                           Unternehmensmargen.

                                                        Erhöhter Inflation durch
                                                      übermäßige Monetisierung
                                                          der Notenbanken,
                                                       Schuldenrestrukturierung
                                                        und Steuererhöhungen.

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MITTELFRISTIGER AUSBLICK: DAS ERBE DER KRISE

            Rückkehr des “starken Staat”                    De-Globalisierung                            Soziale Risiken
            Starke Rolle des Staates ggü. Märkten:          Verflechtung der Staaten in Frage gestellt   Ungleichheit von Einkommen ,Vermögen
            • interventionsfreudigere und energischere      • Reduzierung der Auslandsabhängigkeit       und Chancen wird verschärft durch
               Regierungen                                     bei strategischen Gütern (Gesundheit,     Ungleichheit bei Gesundheitsleistungen und
            • mehr Grundgüter und Grundbedürfnisse             Energie etc.)                             Zugang zu Digitalisierung
               – von (grüner) Infrastruktur zu              • Kürzere, resilientere Lieferketten der     •   soziale Spannungen
               Gesundheit – werden vom Staat gestellt          Unternehmen                               •   steigende Nachfrage nach sozialer
               werden.                                                                                       Sicherheit

            Geopolitische Spannungen                        Risiko Aversion                              Digitalisierungsschub
            Autoritäre vs. demokratische Staaten: : Wer     Vertrauen in Stabilität und Effizienz der    Arbeitsweisen haben sich verändert
            schützt besser vor Pandemie/Schocks?            Finanzmärkte auf die Probe gestellt          •   flexiblere Teams und Home Office mit
            •    Testen der “checks and balances” und       • defensivere Strategien von Investoren          einem Produktivitätsanstieg von ca. 5%
                 Politisierung der wirtschaftlichen Krise   • mehr Nachfrage nach Risikoabdeckung            (mehrere Studien)
            •    mehr Rivalitäten (USA/China/Europa)                                                     •   weniger Geschäftsreisen

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Die Insolvenzanfechtung
   DAS unterschätzte Risiko aus rechtlicher Sicht !

Was manche Menschen auf die leichte Schulter nehmen,
             geht oft auf keine Kuhhaut.
                     (Werner Mitsch)
Insolvenzanfechtung - allgemein

Allgemeine Voraussetzungen und Anforderungen der Anfechtung

• Vermögensverschiebungen werden korrigiert, die für die übrigen Gläubiger des Schuldners von Nachteil sind
• Anfechtungsvorschriften der InsO: §§ 129 ff. nur für die Zeit vor der Eröffnung des Verfahrens
• Für die Zeit nach der Eröffnung greift die Anfechtung nicht, derartige Verfügungen sind nach
  § 81 InsO (i.d.R.) unwirksam.
• Zur Anfechtung berechtigt ist grundsätzlich nur der Insolvenzverwalter, §129 InsO.
• Die Anfechtung bezieht sich auf eine Rechtshandlung des Schuldners
• es wird ein Rückgewähranspruch in natura zur Masse begründet, § 143 InsO
     ‒ bei Unmöglichkeit der Rückgewähr ist Wertersatz zu leisten

• Gegner einer Anfechtung ist immer ein Gläubiger des Insolvenzschuldners oder eine ihm nahestehende Person
  (Ehegatte, Verwandte, in häuslicher Gemeinschaft Lebende etc. )
• Die Anfechtungsfrist beginnt mit der Insolvenzeröffnung für den Verwalter zu laufen, § 139 InsO und beträgt - wie
  die regelmäßige Verjährungsfrist - drei Jahre, § 146 InsO.
Ziel der Insolvenzanfechtung

Mittel der Anreicherung der Insolvenzmasse

• Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung , welcher das deutsche Insolvenzrecht im Kern bestimmt, greift bereits
  in der Zeit vor Insolvenzeröffnungsantrag und verschafft diesem Grundsatz somit sehr frühe Geltung.
• Anfechtungsrisiko steigt mit zunehmender zeitlicher Nähe der Vermögensdisposition und Insolvenzantragstellung
  und gleichzeitig abnehmender Schutzwürdigkeit des Anfechtungsgegners.
    ‒ Nähe zum Insolvenzschuldner
    ‒ Kenntnis der Umstände
    ‒ unentgeltliche Leistungen

• Kein Schuld- oder Rechtswidrigkeitsvorwurf
• Für die Vertragspartner von insolvenzgefährdeten Unternehmen führt das Risiko der Insolvenzanfechtung nicht nur
  zu erheblicher Rechtsunsicherheit, sondern kann durchaus existenzgefährdende Ausmaße für den
  Vertragspartner selbst annehmen.
Anwendungsbereich des § 133 InsO bei
Zahlungseinstellung (widerlegbare Vermutung
der Zahlungsunfähigkeit).
Der BGH hilft (den Verwaltern….).
• Nichterfüllung nur einer Forderung reicht aus, wenn es sich dabei um eine Forderung von nicht unbeträchtlicher
  Höhe handelt (BGH 17.11.2016- IX ZR 65/15)
• Schleppende Zahlung von Löhnen und Gehältern ist Zeichen für Zahlungseinstellung (BGH 14.2.2008 – IX ZR
  38/04)
• Wer über mehrere Wochen hinweg keine Lieferantenschulden oder andere Verbindlichkeiten mehr begleicht, hat in
  der Regel seine Zahlungen eingestellt (BGH 21.1.2016 – IX ZR 32/14
• Häufung von Pfändungen, Arresten, fruchtlosen Pfändungen durch den Gerichtsvollzieher ist Anzeichen für
  Zahlungseinstellung (BGH 18.7.2013 – IX ZR 143/12)
• Nichtzahlung von Steuern, Telefon- oder Stromkosten deutet auf Zahlungseinstellung hin (BGH 21.1.2016 – IX ZR
  32/14)
• Schließlich sind Erklärungen des Schuldners, zur Begleichung von fälligen Verbindlichkeiten nicht in der Lage zu
  sein, als Zahlungseinstellung zu behandeln, auch wenn damit eine Bitte um Stundung verbunden ist (BGH
  6.7.2017 – IX ZR 178/16
Ist die Insolvenzanfechtung vom Tisch ?
Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und
Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020
§ 1 Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags nach § 15a der Insolvenzordnung und nach § 42 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
ist bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Dies gilt nicht, wenn die Insolvenzreife nicht auf den Folgen der Ausbreitung des SARSCoV-
2-Virus (COVID-19-Pandemie) beruht oder wenn keine Aussichten darauf bestehen, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen.
War der Schuldner am 31. Dezember 2019 nicht zahlungsunfähig, wird vermutet, dass die Insolvenzreife auf den Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie beruht und Aussichten darauf bestehen, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen.

§ 2 Folgen der Aussetzung
(1) Soweit nach § 1 die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags ausgesetzt ist,….
Nr. 4 sind Rechtshandlungen, die dem anderen Teil eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht haben, die dieser in der
Art und zu der Zeit beanspruchen konnte, in einem späteren Insolvenzverfahren nicht anfechtbar; dies gilt nicht, wenn dem anderen Teil
bekannt war, dass die Sanierungs- und Finanzierungsbemühungen des Schuldners nicht zur Beseitigung einer eingetretenen
Zahlungsunfähigkeit geeignet gewesen sind. Entsprechendes gilt für a) Leistungen an Erfüllungs statt oder erfüllungshalber; b)
Zahlungen durch einen Dritten auf Anweisung des Schuldners; c) die Bestellung einer anderen als der ursprünglich vereinbarten
Sicherheit, wenn diese nicht werthaltiger ist; d) die Verkürzung von Zahlungszielen und e) die Gewährung von Zahlungserleichterungen.
..und was passiert real?

Das wird die Zukunft zeigen…

Es steht zu vermuten, dass die obergerichtliche Rechtsprechung, wie auch bisher, Fallgruppen und
Beweisanzeichen entwickeln wird, die die Kenntnis von der Erfolglosigkeit von Sanierungsbemühungen belegen
können.

Und: Für „Altfälle“ – also Insolvenzreife schon vor dem 31.12.2019 gelten diese Regeln ohnehin nicht.

Wohl auch nicht, wenn keine Aussichten bestehen, die Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen. Das wird selbst bei
Vorliegen der sonstigen Erleichterungen des Gesetzes häufig genug der Fall sein.
..und was passiert real?
Daher wird es sehr häufig schon bei den bestehenden Fallgruppen bleiben …. (Beispiel):

Als im Wirtschaftsverkehr allein realistische Schlussfolgerung begründet der mehrmonatige Zahlungsverzug einer
Schuldnerin, die keine Einwendungen gegen die Forderung erhebt, die Annahme unüberwindlicher
Zahlungsschwierigkeiten. Die in dem ständigen Schieben der Forderung zum Ausdruck kommende schlechte
Zahlungsmoral verdeutlicht, dass eine solche Schuldnerin am Rande des finanzwirtschaftlichen Abgrunds operiert.
Werden in einer solchen Situation darüber hinaus zum Zeitpunkt der Mahnung überhaupt noch nicht fällige erhebliche
Forderungen unter Androhung einer Liefersperre angemahnt, spricht dies erst recht dafür, dass der Anfechtungsgegner
von einer bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin ausgegangen ist.
Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger / Johannes Joos

Fundstelle: ZInsO 2019, ZInsO Jahr 2019, 817
…und was ist die Lösung?

Bargeschäft, Kongruenz und Vorkasse…
                                                           § 142

                                                       Bargeschäft

(1) Eine Leistung des Schuldners, für die unmittelbar eine gleichwertige Gegenleistung in sein Vermögen gelangt, ist nur
anfechtbar, wenn die Voraussetzungen des § 133 Absatz 1 bis 3 gegeben sind und der andere Teil erkannt hat, dass der
Schuldner unlauter handelte.

(2) 1Der Austausch von Leistung und Gegenleistung ist unmittelbar, wenn er nach Art der ausgetauschten Leistungen und
unter Berücksichtigung der Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs in einem engen zeitlichen Zusammenhang erfolgt.
2Gewährt der Schuldner seinem Arbeitnehmer Arbeitsentgelt, ist ein enger zeitlicher Zusammenhang gegeben, wenn der
Zeitraum zwischen Arbeitsleistung und Gewährung des Arbeitsentgelts drei Monate nicht übersteigt. 3Der Gewährung des
Arbeitsentgelts durch den Schuldner steht die Gewährung dieses Arbeitsentgelts durch einen Dritten nach § 267 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs gleich, wenn für den Arbeitnehmer nicht erkennbar war, dass ein Dritter die Leistung bewirkt hat.
„Umstellung“ auf Bargeschäft/Vorkasse ??

Umstellung auf Vorkasse ist grundsätzlich möglich und schafft größere Rechtssicherheit.

• Die Umstellung sollte aber „richtig“ kommuniziert werden und auch im Detail durchdacht sein, damit nicht die

  Umstellung selbst Grund für eine Insolvenzanfechtung sein kann.
„Umstellung“ auf Bargeschäft/Vorkasse ??

Beispiel BGH, Urteil vom 12.2.2015 − IX ZR 180/12:
„ RZ 24: Mit Blick auf den in Nr. XIII Abs. 4 der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen vorgesehenen verlängerten und erweiterten
Eigentumsvorbehalt in Form des so genannten Kontokorrentvorbehalts fehlt es für die Annahme einer bargeschäftsähnlichen Lage an
dem für das Bargeschäft erforderlichen unmittelbaren Austausch zwischen Leistung und Gegenleistung (vgl. BT-Drs. 12/2443, 167 zu §
161 RegE; BGHZ 166, 125 = NZI 2006, 287 Rn. 48; BGHZ 167, 190 = NZI 2006, 469 Rn. 31 f.). Bei der Vereinbarung eines erweiterten
Eigentumsvorbehalts in der Form, dass der Schuldner Eigentum an den erstandenen Sachen erst erwerben soll, wenn er nicht nur den
Kaufpreis bezahlt, sondern auch alle anderen oder zumindest bestimmte andere Ansprüche aus der Geschäftsverbindung tilgt, fehlt es
zudem an der Gleichwertigkeit der erbrachten Gegenleistung (vgl. OLG Saarbrücken, ZInsO 2010, 92 [95] = BeckRS
2007, 03198; MüKoInsO/Kirchhof, 3. Aufl., § 142 Rn. 13 d; Zeuner in Leonhardt/Smid/Zeuner, InsO, 3. Aufl., § 142 Rn. 4; Bräuer,
Ausschluss der Insolvenzanfechtung bei Bargeschäften nach Maßgabe des § 142 InsO, 2006, 149 f.). Dasselbe gilt, wenn bei einem
verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalt in Form des Kontokorrentvorbehalts, wie im vorliegenden Fall, sämtliche Forderungen
des Lieferanten gesichert sind.“
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