Wegweiser für Hilfen im Sozialbereich - Lokales Bündnis für Familie

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Wegweiser für Hilfen im Sozialbereich - Lokales Bündnis für Familie
Wegweiser für Hilfen im Sozialbereich

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                              Ausgabe 2018 - 2019
Wegweiser für Hilfen im Sozialbereich - Lokales Bündnis für Familie
Wegweiser für Hilfen im Sozialbereich - Lokales Bündnis für Familie
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

Deutschland findet weltweit Anerkennung und Bewunderung für das über Jahre sorgsam aufgebaute soziale Netz. Oftmals dient das deut-
sche Sozialsystem als Vorbild für andere Länder.

So gut und erfolgreich unser System auch funktioniert, ernüchtert man sehr schnell bei der Betrachtung der anfallenden Kosten, die kaum
mehr bezahlbar sind und uns alle in Zukunft über Versicherungsbeiträge und Steuern sehr stark belasten werden. Doch als verantwortungs-
volle Bürgerinnen und Bürger haben wir die Pflicht, in unserer Solidargemeinschaft diese Aufgabe zu bewältigen.

Unser heute vorhandenes engmaschiges soziales Netz möchte jedem ein menschenwürdiges Leben und eine gesicherte Zukunft
garantieren. Dennoch muss Missbrauch ausgeschlossen werden und der Anreiz zur Selbsthilfe weiterhin bestehen bleiben.

Die verschiedenen Möglichkeiten zur Hilfe sollen aber auch bei den Betroffenen ankommen. Niemand darf in Not geraten oder in Unkenntnis
der bestehenden Hilfemöglichkeiten, aus falscher Scham oder gar Angst vor dem Behördengang in ausweglose Situationen kommen.

Um nun alle Hilfemöglichkeiten in der breiten Bevölkerung bekannt zu machen, ist mit diesem Wegweiser für Hilfen im Sozialbereich eine
aktualisierte Auflage erschienen. Er versorgt Sie in einer Notlage mit wichtigen Informationen und bietet einen Überblick über das umfang-
reiche und vielfältige soziale Angebot im Landkreis Südwestpfalz. Die Broschüre enthält in Kurzform eine übersichtliche Darstellung aller in
Frage kommenden Leistungen. Die dafür zuständigen Behörden sind ebenso aufgeführt wie die ambulanten und stationären Einrichtungen
in unserer Region.

Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen im Bedarfsfall eine wertvolle Hilfe sind. Selbstverständlich stehen Ihnen auch die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in der Kreisverwaltung jederzeit mit Auskünften zur Verfügung.

Nutzen Sie den „Wegweiser für Hilfen im Sozialbereich“ und empfehlen Sie ihn an Bekannte weiter!

Landrätin Frau Dr: Ganster				                              Erster Kreisbeigeordneter Herr Spitzer

                                                                                                                                                 3
Wegweiser für Hilfen im Sozialbereich - Lokales Bündnis für Familie
INHALTSVERZEICHNIS
Vorwort...................................................................3   Compass private Pflegeberatung.......................38
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld.......................6                    Landesberatungsstelle
                                                                              „barrierefrei Bauen und Wohnen“.......................39
Bildungs- und Teilhabepaket................................7
                                                                              Landesberatungsstelle neues Wohnen
Wohngeld...............................................................8      - Pflegewohnen....................................................39
BAFÖG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)..9                                  Informations- und Beschwerdetelefon:
„Aufstiegs-BAFÖG“...............................................9             Pflege und Wohnen.............................................41

Sozialhilfe nach dem SGB XII.............................10                   Unabhängige Patientenberatung Deutschland
                                                                              UPD......................................................................41
Landespflegegeldgesetz (LPflGG)......................16
                                                                              Ansprechpartner für ältere Menschen
Landesblindengeldgesetz (LBlindenGG)............16                            im Landkreis.........................................................42
Kriegsopferfürsorge.............................................16
Vergünstigungen für hilfebedürftige Personen...18
Die Pflegeversicherung nach dem SGB XI.........19
Hilfe zur Pflege in einem Heim............................24
Seniorenpflegeheime...........................................25
Begleitung auf dem letzten Lebensweg.............26
Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege............28
Wohngemeinschaften..........................................28
Ambulante Dienste..............................................29
Osteuropäische Pflege- und Betreuungskräfte..32
Hausnotrufsysteme..............................................35
Beratungsstellen für Pflegebedürftige................35

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Mehrgenerationenhäuser....................................44           Vorsorgevollmacht...............................................53
Selbsthilfegruppen..............................................46     Betreuungsverfügung..........................................53
Kommunaler Behindertenbeauftragter...............46                    Patientenverfügung.............................................54
Sozialpsychiatrischer Dienst...............................47          Vorsorge für den Todesfall..................................55
Broschüre Barrierefreier Tourismus                                     Organspende.......................................................56
„Südwestpfalz“....................................................48
                                                                       Sozialportal Rheinland-Pfalz...............................56
Vergünstigungen
für schwerbehinderte Menschen........................49                Weitere Broschüren.............................................57

Schuldnerberatung..............................................51      Anschriftenverzeichnis........................................58

Das Betreuungsgesetz (BTG).............................52              Impressum...........................................................62

     Haus Gräfenstein

                                                 Die Seniorenanlage                                         Seniorenanlage
                                                 mit dem familiären Charakter                               Haus Gräfenstein
                                                 • Vollstationäre Pflege                                    Marie-Juchacz-Straße 46-48
                                                                                                            66976 Rodalben-Neuhof
                                                 • Kurzzeitpflege
                                                                                                            Tel.: 06331/231 60
                                                 • Verhinderungspflege                                      info@haus-graefenstein.de
                                                 • Tages- und Nachtpflege                                   www.haus-graefenstein.de
                                                                                                                                           5
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ARBEITSLOSENGELD II UND SOZIALGELD
Seit 01.01.2005 hat der Gesetzgeber die beiden parallelen Fürsorge-      Die Leistungen umfassen den Regelbedarf, Mehrbedarfe (z. B. wg.
leistungen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im Zweiten Buch Sozialge-   Alleinerziehung) und den Bedarf für Unterkunft und Heizung.
setzbuch (SGB II) zur Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammen-
gelegt. Im Landkreis Südwestpfalz ist die Kreisverwaltung Südwest-       Seit 01. Januar 2017 beträgt der Regelbedarf für alleinstehende
pfalz (Abteilung Kommunales Jobcenter) zuständige Behörde für die        Erwachsene und Alleinerziehende 409 Euro. Für volljährige Part-
Umsetzung des SGB II.                                                    ner der Bedarfsgemeinschaft beträgt dieser 368 Euro. Für sonstige
                                                                         erwerbsfähige     Angehörige    der   Bedarfsgemeinschaft      zwi-
Anspruchsberechtigt auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II        schen 18 Jahren und 25 Jahren wird ein Regelbedarf von 327
sind neben den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das             Euro anerkannt. Die Regelbedarfe für Kinder von 0 bis un-
15. Lebensjahr vollendet und das Rentenalter (vergleiche konkret:        ter 6 Jahren beziffern sich auf 237 Euro, von 7 bis unter 14 Jah-
Altersgrenze nach § 7a SGB II) noch nicht erreicht haben, auch           ren auf 291 Euro und von 14 bis unter 18 Jahren auf 311 Euro.
Personen, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer      Die Regelbedarfe werden jeweils zum 01.01. eines Jahres fort-
sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben und hilfebedürftig sind.           geschrieben und gegebenenfalls angepasst. Neben der Sicher-
Dies sind beispielsweise der Ehe- oder Lebenspartner sowie haus-         stellung des sogenannten soziokulturellen Existenzminimums durch
haltsangehörige, unverheiratete bedürftige Kinder bis zur Vollendung     die Lebensunterhaltshilfe werden zudem möglichst passgenaue
des 25. Lebensjahres. Erwerbsfähig sind diejenigen, die unter den        Eingliederungsleistungen erbracht, um eine schnellstmögliche
üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens           Wiedereingliederung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
drei Stunden täglich arbeiten können. Erwerbsfähige Leistungs-           in Arbeit zu erreichen. Hierfür steht eigens ein persönlicher An-
berechtigte erhalten Arbeitslosengeld II; nichterwerbsfähige Familien-   sprechpartner (Fallmanager) zur Verfügung, der sich dieser Aufgabe
mitglieder der Bedarfsgemeinschaft Sozialgeld, soweit sie keinen         annimmt und die Hilfesuchenden berät und unterstützt.
Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem vierten Kapitel
des SGB XII haben.                                                       Die Hauptstelle des Kommunalen Jobcenters in Pirma-
                                                                         sens, Delaware Avenue 12-18 (Eingang Pestalozzistraße, 66953
Keine Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende                   Pirmasens, Telefon: 06331/809-0), ist zuständig für die erwerbsfähi-
werden erbracht                                                          gen Leistungsberechtigen der Ortsgemeinden Höheischweiler, Höh-
• bei Vorliegen ausländerrechtlicher Sondertatbestände                   fröschen, Maßweiler, Nünschweiler, Petersberg, Reifenberg,
   (§ 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II),                                           Rieschweiler-Mühlbach, Thaleischweiler-Fröschen sowie für die
• bei voraussichtlicher Unterbringung in einer stationären Einrichtung   Verbandsgemeinden Waldfischbach-Burgalben, Pirmasens-Land
  für die Dauer von länger als sechs Monaten / bei Unterbringung in      und Rodalben.
  einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheits-
  entziehung,                                                            Die Außenstelle Dahn, Pirmasenser Straße 61, 66994 Dahn;
• bei Bezug von Rente wegen Alters, Knappschaftsausgleichs-              (Telefon: 06391/924-110), betreut die erwerbsfähigen Leistungsbe-
  leistung oder ähnlicher Leistungen öffentlich-rechtlicher Art,         rechtigten der Verbandsgemeinden Dahner Felsenland und Hauen-
• bei fehlender Erreichbarkeit / unerlaubter Ortsabwesenheit,            stein.
• für Auszubildende nach § 7 Abs. 5 SGB II.
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sind im Gegensatz zum Arbeitslosen-   Die Außenstelle Zweibrücken, Maxstraße 1, 66482 Zwei-
geld I keine beitragsfinanzierten, sondern steuerfinanzierte Sozial-     brücken; (Telefon: 06332/569-90) ist zuständig für die erwerbs-
leistungen. Daher bekommen nur Personen Leistungen nach dem              fähigen Leistungsberechtigten der Ortsgemeinden Biedershausen,
SGB II, die hilfebedürftig sind. Als hilfebedürftig gilt man, wenn man   Herschberg, Hettenhausen, Knopp-Labach, Krähenberg, Obernheim-
den eigenen Lebensunterhalt (Bedarf) und den seiner in Bedarfs-          Kirchenarnbach, Saalstadt, Schauerberg, Schmitshausen, Wallhalben,
gemeinschaft lebenden Angehörigen und Partner nicht aus zu berück-       Weselberg und Winterbach sowie für die Verbandsgemeinde Zwei-
sichtigendem Einkommen und Vermögen bestreiten kann.                     brücken-Land.

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BILDUNGS- UND TEILHABEPAKET
Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch
aufs Mitmachen – bei Schulausflügen und dem Mittagessen in Schule
und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das
Bildungspaket unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren
Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB
XII, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen und eröffnet ihnen
so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.

Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden neben
ihrem monatlichen Regelbedarf auch zusätzlich Bedarfe für Bildung
und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
berücksichtigt:

• Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schüler-
  innen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung
  besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird,
• Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
• Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler,
• Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,
• Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und
  für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die
  Kindertagespflege geleistet wird, und
• Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und
  Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe ist für jedes Kind ein
gesonderter Antrag erforderlich (bei Leistungen nach dem SGB
II und SGB XII entfällt ein gesonderter Antrag für den Schulbedarf).
Ausführliche Informationen über die einzelnen Leistungen für Bildung
und Teilhabe erhalten Sie in Form von Flyern:
• Flyer „Schulausflüge“
                                                                         Leistungsstark mit Leidenschaft
• Flyer „Schulbedarf“
• Flyer „Schülerbeförderung“
                                                                         für unsere Region.
• Flyer „Lernförderung“
• Flyer „Mittagsverpflegung“
• Flyer „Soziale und kulturelle Teilhabe“

Antragsformulare sowie Flyer erhalten Sie im Kommunalen
Jobcenter des Landkreises Südwestpfalz sowie bei der
Abteilung Soziales.

                                                                                                      7
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WOHNGELD
Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss zu den Unterkunftskosten für    ßig ab dem Ersten des Antragsmonats. Nach Ablauf eines Bewilli-
Menschen, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.       gungsabschnitts ist jeweils ein neuer Antrag erforderlich. Wenn also
Wohngeld kann an Mieter (Mietzuschuss) oder an Wohnungseigentü-        beispielsweise Ihr Bewilligungsabschnitt am 31.07. endet, sollte Ihr
mer (Lastenzuschuss) gewährt werden.                                   neuer Antrag spätestens am 31.08. der Wohngeldstelle vorliegen,
                                                                       damit die Weiterbewilligung nahtlos ab 01.08. erfolgen kann.
Die Gewährung von Wohngeld ist abhängig vom Familieneinkommen
(maßgeblich ist hier das Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglie-       Folgende Personengruppen können grundsätzlich
der), von der Anzahl der Haushaltsangehörigen sowie von der Höhe       kein Wohngeld erhalten:
der zuschussfähigen Unterkunftsaufwendungen. Für die zuschuss-
fähigen Unterkunftsaufwendungen (Miete oder Belastung) gelten          Empfänger von:
nach § 8 WoGG bestimmte Höchstbeträge, die abhängig sind von           • Leistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes nach
der Mietstufe (der Landkreis Südwestpfalz hat die Mietstufe I), von      dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
der Bezugsfertigkeit des Wohnraums sowie von der Anzahl der Fami-      • Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-
lienmitglieder. Liegen also die tatsächlichen Unterkunftskosten über     minderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,
dem gültigen Höchstbetrag, so wird der Höchstbetrag zur Berech-        • Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften
nung des Wohngeldes herangezogen. Das Jahreseinkommen der                Buch Sozialgesetzbuch,
Haushaltsmitglieder wird für die Wohngeldberechnung bereinigt um       • Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem
bestimmte Frei- und Abzugsbeträge. Die Höhe des Wohngeldes               Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für
ergibt sich schließlich aus entsprechenden Wohngeldtabellen              anwendbar erklärt,
(Anlagen zum Wohngeldgesetz), aus denen man in Abhängigkeit vom        • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem
bereinigten Einkommen, von der Zahl der Familienmitglieder und von       Asylbewerberleistungsgesetz und
der Höhe der zuschussfähigen Unterkunftsaufwendungen den jeweils       • Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch in
gültigen Wohngeldbetrag ablesen kann. Wohngeld wird grundsätzlich        Haushalten, zu denen ausschließlich Empfänger dieser
für einen Zeitraum von 12 Monaten gewährt. Es beginnt regelmä-           Leistungen gehören.

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BAFÖG (BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNGSGESETZ)
Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Jede Aus-        Beantragt werden die Leistungen nach dem BAföG bei dem für Sie
bildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich. Ziel des         zuständigen Amt für Ausbildungsförderung:
BAföG ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben,               • In der Regel ist zuständig für Studierende das Studentenwerk der
unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine            Hochschule, an der der Studierende immatrikuliert ist.
Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen            • Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fach-
entspricht.                                                                   schulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung, in
                                                                              dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet.
Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen          • Für alle anderen Auszubildenden ist grundsätzlich das Amt für
Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten               Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk die Eltern des
scheitern.                                                                    Auszubildenden wohnen.
                                                                            • Das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk der Auszubil-
Ob die von Ihnen angestrebte Ausbildung nach dem BAföG gefördert              dende seinen ständigen Wohnsitz hat ist dann zuständig, wenn:
werden kann, ist im Wesentlichen von der Beantwortung folgender              1. der Auszubildende verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft
Fragen abhängig:                                                                 verbunden ist oder war,
• Ist Ihre Ausbildung förderungsfähig?                                       2. seine Eltern nicht mehr leben,
• Erfüllen Sie die persönlichen Förderungsvoraussetzungen?                   3. dem überlebenden Elternteil die elterliche Sorge nicht zusteht
• Ist der Ausbildungsbedarf nicht durch Ihr eigenes Einkommen und                bzw. bei Erreichen der Volljährigkeit nicht zustand,
  Vermögen sowie das Einkommen Ihres Ehegatten und Ihrer Eltern              4. nicht beide Elternteile ihren ständigen Wohnsitz in dem Bezirk
  gedeckt?                                                                       desselben Amtes für Ausbildungsförderung haben,
                                                                             5. kein Elternteil einen Wohnsitz im Inland hat,
Für konkrete Auskünfte steht Ihnen das Amt für Ausbildungsför-               6. der Auszubildende Ausbildungsförderung für die Teilnahme an
derung der Kreisverwaltung Südwestpfalz gerne zur Verfügung.                      Fernunterrichtslehrgängen erhält.

„AUFSTIEGS-BAFÖG“
Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in der                Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss
Fassung vom 15.06.2016 ist das altersunabhängige Förderangebot              mindestens gleichwertig ist. Gefördert werden einkommens- und
für alle, die ihre Chancen mit der Aufstiegsfortbildung nutzen wollen.      vermögensunabhängig die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie
                                                                            die Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts bei Vollzeit- und
Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an            Teilzeitfortbildungen. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis
einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungs-           zu 15.000 € mit einem Zuschussanteil von 40 % gefördert, Darlehens-
prüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht    erlass bei Prüfungserfolg 40 %, Darlehenserlass bei Unternehmens-
mehr zurückgezahlt werden muss und teils als Angebot der Kredit-            gründung bis zu 66 %.
anstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.
                                                                            Bei Vollzeitfortbildungen wird einkommens- und vermögensabhängig
Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche          zusätzlich der Unterhaltsbedarf gefördert. Der Beitrag zum Lebens-
Fortbildung - grundsätzlich in allen Berufsbereichen, einschließlich        unterhalt für Teilnehmende beträgt bis zu 768 €, Zuschussanteil
der Gesundheits- und Pflegeberufe, und zwar unabhängig davon, in            davon bis zu 333 €. Für Verheiratete/ Verpartnerte und Kinder gibt
welcher Form sie durchgeführt wird. Sei es Vollzeit, Teilzeit, schulisch,   es Aufschläge, für Alleinerziehende werden pauschale Kinderbetreu-
außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht. Die Antrag-         ungskosten gezahlt. Individuelle Beratung erhalten Sie beim Amt für
stellerinnen und Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche       Ausbildungsförderung bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz.

                                                                                                                                             9
Wegweiser für Hilfen im Sozialbereich - Lokales Bündnis für Familie
SOZIALHILFE NACH DEM SGB XII
Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung, auf die in Not geratene            und Sachbearbeiter der wirtschaftlichen Sozialhilfe auch auf solche
Menschen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch                     Ansprüche aufmerksam machen, die der Hilfesuchende - vielleicht
haben. Die Ursachen derartiger Notlagen (z.B. Krankheit, Pflege-             aus Unkenntnis - zunächst gar nicht geltend macht.
bedürftigkeit, zu geringes Renteneinkommen etc.) können vielfältig
sein. Im Prinzip kann es jeden treffen, vorübergehend oder auch länger-      Nachrang der Sozialhilfe
fristig Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Die         Sozialhilfe erhält nicht, wer sich aus eigenen Kräften (z.B. Arbeits-
Aufgabe der Sozialhilfe besteht darin, dem Empfänger der Hilfe die           kraft) oder mit eigenen Mitteln (Einkommen, Vermögen) selbst helfen
Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen. Dabei                  kann oder wer die erforderliche Hilfe von anderen, insbesondere von
verfolgt die Sozialhilfe das Ziel, den hilfebedürftigen Menschen alsbald     Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.
wieder unabhängig von der staatlichen Unterstützung zu machen. Es            Insofern schützt die Sozialhilfe als letztes soziales „Auffangnetz“ vor
gilt hier das grundlegende Prinzip der „Hilfe zur Selbsthilfe“. Sozialhil-   Armut und sozialer Ausgrenzung.
fe wird als Dienstleistung, Geldleistung oder Sachleistung erbracht.
Soweit ein Hilfesuchender sich weder aus eigener Kraft bzw. mit              Als Einkommen sind (fast) alle anderen denkbaren Einkünfte zu
eigenen finanziellen Mitteln, noch mit Hilfe Dritter aus seiner Notlage      berücksichtigen, z.B. Erwerbseinkommen, Renten, Mieteinnahmen,
befreien kann, ist ihm die für seine persönliche Situation geeignete         Unterhaltsansprüche, Steuererstattungen und vieles mehr. Wir in-
Leistung der Sozialhilfe zu gewähren. Dabei ist (außer im Rahmen             formieren Sie gern im persönlichen Beratungsgespräch über weite-
der Grundsicherung) kein Antrag erforderlich, denn die Sozialhilfe           re Details und Besonderheiten (z.B. nicht anrechenbare Einkünfte,
setzt ein, sobald der zuständigen Behörde die Notlage bekannt wird.          Bereinigung des Einkommens usw.).
In der täglichen Praxis erfolgt allerdings zweckmäßigerweise eine
Antragstellung beim örtlichen Sozialamt, da mit dem sogenannten              Neben der Selbsthilfe aus eigenen Kräften und der Ausschöp-
Sozialhilfe-Grundantrag all jene Informationen abgefragt werden              fung aller in Betracht kommenden (legalen) Einnahmemög-
können, welche die Behörde zur Entscheidung über die Sozialhilfe-            lichkeiten ist schließlich vorhandenes Vermögen (Barvermögen oder
bewilligung benötigt.                                                        Sachvermögen) vorrangig für den Lebensunterhalt einzusetzen.
                                                                             Hier gelten jedoch großzügige Schutzvorschriften, die den Leistungs-
Die Sozialhilfe umfasst nach § 8 SGB XII folgende Hilfen:                    berechtigten vor besonderen Härten bewahren sollen.
1. Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40 SGB XII),
2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung                          Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
   (§§ 41 bis 46 b SGB XII),                                                 Hilfe zum Lebensunterhalt deckt den notwendigen Lebensunterhalt
3. Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52 SGB XII),                             von Menschen, deren wirtschaftliche und soziokulturelle Existenz
4. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen                               auf andere Weise nicht gesichert werden kann. Der notwendige Le-
   (§§ 53 bis 60 SGB XII),                                                   bensunterhalt umfasst nach § 27a SGB XII „insbesondere Ernährung,
5. Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66a SGB XII),                                 Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönli-
6. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten                 che Bedürfnisse des täglichen Lebens“. Zu letzteren gehören „in ver-
   (§§ 67 bis 69 SGB XII),                                                   tretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme
7. Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74 SGB XII)                       am kulturellen Leben.“
   sowie die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung.
                                                                             Diese gesetzliche Definition verdeutlicht, dass die Hilfe zum
Jeder Ratsuchende oder Antragsteller wird von den Mitarbeiterinnen           Lebensunterhalt nicht nur ein physisches Existenzminimum
und Mitarbeitern der Kreisverwaltung Südwestpfalz umfassend                  leistet, sondern einen soziokulturellen Mindeststandard, der eine
beraten. Dabei gilt das Prinzip der Gesamtprüfung aller in Betracht          angemessene Teilnahme am gesellschaftlichen Leben einschließt.
kommenden Ansprüche (auch Ansprüche gegen andere Behör-                      Wie alle Hilfen im Leistungskatalog der Sozialhilfe nach dem SGB XII
den) von Amts wegen. Das bedeutet, dass die Sachbearbeiterinnen              soll auch die Hilfe zum Lebensunterhalt den Leistungsberechtigten

10
die Führung eines menschenwürdigen Lebens ermöglichen. Hilfe zum          Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Lebensunterhalt wird vorrangig als Geldleistung erbracht. Zunächst        nach dem SGB XII
wird der Bedarf ermittelt, dann werden Einkommen und Vermögen             Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine
(eigene Mittel) diesem Bedarf rechnerisch gegenüber gestellt. Über-       bedarfsdeckende Leistung zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
steigt der Bedarf die eigenen Mittel, besteht insoweit (Fehlbedarf) ein   für Personen, die die Altersgrenze erreicht haben sowie für volljäh-
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt.                                   rige, dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen. Ein Anspruch auf
                                                                          Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht nur
Grundsätzlich ausgeschlossen von laufender Hilfe zum Lebensunter-         insoweit, als der ermittelte Bedarf das vorhandene Einkommen und
halt sind - trotz Bedürftigkeit - folgende Personengruppen:               Vermögen übersteigt.
• Personen, die leistungsberechtigt sind nach dem Sozialgesetzbuch
  II (SGB II), d.h. erwerbsfähige Personen, die das 15. Lebensjahr        Wesentliche Unterschiede zur Hilfe zum Lebensunterhalt sind insbe-
  vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben                sondere die Antragsabhängigkeit, die Bewilligung für einen Zeitraum
 (Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosengeld II)                          von in der Regel einem Jahr, die nur sehr eingeschränkte Berück-
• sowie deren nicht erwerbsfähige Angehörige (Anspruchs-                  sichtigung gesetzlicher Unterhaltspflichten sowie die Tatsache, dass
  berechtigung auf Sozialgeld),                                           die Grundsicherung ihrem Wesen nach eine Dauerleistung darstellt,
• Ausländer, soweit eine Leistungsberechtigung nach dem Asyl-             während die Hilfe zum Lebensunterhalt grundsätzlich nur als vorüber-
  bewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besteht                               gehende Nothilfe gedacht ist.
• Personen, die einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung
  im Alter und bei Erwerbsminderung haben.

                                                                               Einlagen (computergefräst,               Gang- und Laufanalyse-Labor
                                                                               Sport, Diabetiker)
                                                                                                                        Individuelle Lauf-/Walkingschuh-
                                                                               Kompressionsstrumpfversorgung            Anpassung
                                                                               Bandagen                                 Brustprothesenversorgung
                                                                               Orthopädische Maßschuhe                  Reha- und Medizin-Technik
                                                                               Biomechanische                           Moderner Prothesenbau
                                                                               Fußvermessungsanalyse
                                                                                                                        Krankenpflegeartikel

                                                                          67655 Kaiserslautern   66849 Landstuhl    66869 Kusel        55743 Idar-Oberstein
                                                                          Königstr. 125          Lindenstr. 15      Bahnhofstr. 52     Hauptstr. 126
                                                                          Tel. 0631/201033       ab Herbst 2017:    Tel. 06381/99099   Tel. 06781/5632-33
                                                                          Pirmasenser Str. 7-9   Kaiserstr. 36
                                                                          Tel. 0631/8929201      Tel. 06371/9187-10
                                                                                                                        www.ank-sanitaetshaus.de

                                                                                                                                                          11
Hilfen zur Gesundheit nach dem SGB XII                                      rehabilitativ und integrativ. Es ist ihre Aufgabe, „eine drohende
Hilfen zur Gesundheit sind verschiedene Leistungen der Sozial-              Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen
hilfe nach dem SGB XII, die bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit und          zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die
bei Vorliegen weiterer (gesundheitlicher/persönlicher) Voraussetzun-        Gesellschaft einzugliedern“ (§ 53 Abs. 3 SGB XII).
gen gewährt werden. Als Hilfen zur Gesundheit kommen - je nach
vorhandenem Hilfebedarf - in Betracht:                                      Leistungsberechtigt sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend
• Vorbeugende Gesundheitshilfe,                                             körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer
• Hilfe bei Krankheit,                                                      Behinderung bedroht sind.
• Hilfe zur Familienplanung,
• Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft,                               Die Regelungen zur Verbesserung der Situation behinderter Men-
• Hilfe bei Sterilisation.                                                  schen sind sehr komplex und können im Rahmen dieser Broschüre
Die Hilfen zur Gesundheit sind nachrangig gegenüber möglichen Leis-         nicht im Einzelnen vorgestellt werden.
tungsansprüchen bei anderen Sozialleistungsträgern, insbesondere
gegenüber dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversiche-            Diesbezüglich möchten wir Sie auf die Broschüre Südwestpfalz
rung. Qualität und Umfang der Hilfen zur Gesundheit orientieren sich        Barrierefrei, das Psychosoziale Kursbuch der Versorgungsregion
exakt am Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung.              sowie den Beratungskompass des Netzwerks Demenz hinweisen.
                                                                            Außerdem können Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen                                 Kreisverwaltung Südwestpfalz nähere und weitergehende Infor-
nach dem SGB XII                                                            mationen erteilen.
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine spezielle Hilfe im
Leistungskatalog der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Die wirtschaftliche      Im Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen stehen
Hilfebedürftigkeit ist eine der Anspruchsvoraussetzungen. Nur in            durch das Bundesteilhabegesetz einige gravierende Änderungen an.
wenigen Ausnahmefällen wird auf den Einsatz von Einkommen und               Diesbezüglich verweisen wir auf den „Ausblick zum Bundesteilhabe-
Vermögen (teilweise) verzichtet. Die Eingliederungshilfe wirkt präventiv,   gesetz“.

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Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII                                            Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Pflegebedürftige Personen können unter bestimmten Voraus-                    Schwierigkeiten nach dem SGB XII
setzungen Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII erhalten. Hilfe zur        Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten richtet
Pflege ist eine Hilfe im Leistungskatalog der Sozialhilfe. Daher ist neben   sich an Personen, bei denen besonders belastende Lebensverhält-
den medizinischen Voraussetzungen insbesondere die wirtschaftliche           nisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Insbesondere
Situation (Einkommen und Vermögen) für einen möglichen Anspruch              Menschen, die von Obdachlosigkeit und in Verbindung damit von
von entscheidender Bedeutung.                                                weiteren existenziellen Problemlagen betroffen sind, gehören zu
                                                                             diesem Adressatenkreis.
Die Sozialhilfe ist vor allem zuständig in Fällen kostenintensiver
Pflege, für welche die nach oben hin begrenzten Leistungen der               Je nach Problemstellung sind die erforderlichen Hilfen zu gewähren,
Pflegeversicherung nicht ausreichend sind, für die Finanzierung der          soweit die Betroffenen nicht aus eigener Kraft fähig sind, die Schwierig-
nicht von der Pflegeversicherung übernommenen Kosten für Unter-              keiten zu überwinden und soweit nicht Leistungen nach anderen
kunft, Verpflegung und Investitionskosten bei der Pflege in Einrichtun-      Vorschriften des Sozialgesetzbuchs vorrangig beansprucht werden
gen sowie für nicht pflegeversicherte Personen.                              können.

Unterschieden wird allgemein zwischen Leistungen bei häuslicher              Hilfe in anderen Lebenslagen nach dem SGB XII
Pflege sowie Hilfe zur Pflege in stationären oder teilstationären Ein-       Unter dem Begriff „Hilfe in anderen Lebenslagen“ finden sich im
richtungen.                                                                  Leistungskatalog der Sozialhilfe nach dem SGB XII folgende Hilfen:

Im Rahmen der Pflegereform und der Einführung der Pflege-                    Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
stärkungsgesetze I bis III haben sich zum 01.01.2017 einige wichtige         Aufgabe der Hilfe ist die Aufrechterhaltung eines bestehenden Haus-
Änderungen ergeben. So kommt nach aktueller Rechtslage die Hilfe             halts, wenn die haushaltsführende Person vorübergehend hierzu
zur Pflege für Personen ohne Pflegegrad nicht, und für Personen mit          nicht in der Lage ist (z.B. Nachbarschaftshilfe, Haushaltshilfe).
Pflegegrad 1 nur eingeschränkt, in Betracht.

                                                                                                                                                   13
Altenhilfe                                                                Bestattungskosten
Die Altenhilfe soll dazu beitragen, durch das Alter bedingte Schwierig-   Die Bestattungskosten können gemäß § 74 SGB XII auf Antrag
keiten zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und den alten           vom Sozialhilfeträger übernommen werden. § 74 SGB XII findet nur
Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemeinschaft        Anwendung bei Verstorbenen, deren bestattungspflichtige Angehö-
teilzunehmen. Bei dieser Hilfe steht die persönliche Beratung im Vor-     rige für die Bestattung sorgen wollen oder bereits gesorgt haben.
dergrund. Die Kreisverwaltung Südwestpfalz hat hierzu die „Leitstelle     Der zur Kostentragung Verpflichtete soll durch die Übernahme der
Älterwerden“ eingerichtet.                                                Bestattungskosten in die Lage versetzt werden, eine schlichte aber
                                                                          würdevolle Bestattung des Verstorbenen in Auftrag zu geben, obwohl
Hilfe und Rat bezüglich aller Altersfragen werden unter der Telefon-      der Nachlass nicht ausreicht und ihm selbst die Kostentragung nicht
nummer 06331/809-333 erteilt. Bezüglich der Beschaffung und               bzw. nicht in voller Höhe zuzumuten ist. Es handelt es sich um einen
Erhaltung einer Wohnung, die den Bedürfnissen des alten Menschen          sozialhilferechtlichen Anspruch eigener Art, der auch noch bis zu 3
entspricht, wird man bei der Landesberatungsstelle „Barrierefrei Bauen    Monaten nach der Bestattung geltend gemacht werden kann. Örtlich
und Wohnen“ persönlich beraten.                                           zuständig für die Übernahme der Bestattungskosten ist der Sozialhilfe-
                                                                          träger, der bis zum Tod des Hilfeempfängers Sozialhilfe gewährt hat.
Blindenhilfe                                                              Wurde dem Verstorbenen vor dem Tod keine Sozialhilfe gewährt, ist
Es wird ein Blindengeld zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten   der Sozialhilfeträger, in dessen Bereich der Sterbeort liegt, zuständig.
Mehraufwendungen gewährt. Die Leistungen nach dem Landesblinden-
geldgesetz (LBlindenGG) sind jedoch vorrangig.                            Ausblick auf das Bundesteilhabegesetz
                                                                          Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) werden zahlreiche Geset-
Hilfe in sonstigen Lebenslagen                                            ze geändert, das Sozialgesetzbuch (SGB) IX sogar vollständig neu
Leistungen, die keiner anderen Leistungskategorie zugeordnet              gefasst. Die Änderungen treten schrittweise, großteils zum 01.01.2018
werden können, können durch den Sozialhilfeträger im Rahmen               und 01.01.2020, in Kraft. Aufgrund der Vielzahl der anstehenden
seines Ermessens gewährt werden, wenn der Einsatz öffentlicher Mittel     Veränderungen können wir Ihnen nachfolgend lediglich einen kurzen
 hierfür gerechtfertigt ist.                                              Überblick geben.

14
Der Tod ist der Grenzstein
01.01.2017
                                                                                des Lebens,
• Regelungen über den Einsatz von Einkommen und Vermögen: Der
  Freibetrag für Erwerbseinkommen wird erhöht. Ein zusätzlicher
  Vermögensfreibetrag in Höhe von 25.000 Euro wird eingeführt.
                                                                           aber nicht der Liebe.
• Erhöhung des Arbeitsförderungsgeldes für Werkstattbeschäftigte
  auf 52 Euro.

01.01.2018
• Die Regelungen zum Antragsverfahren und zur Feststellung der
  Leistung werden geändert. Ziel ist die Leistungserbringung aus
  einer Hand, wofür die Rehabilitationsträger enger zusammen-
  arbeiten müssen. Es ist ausreichend, wenn Betroffene einen
  Antrag für alle benötigten Leistungen der verschiedenen Reha-
  bilitationsträger stellen.
• Einführung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung.

01.01.2020
• Das Recht der Eingliederungshilfe wird aus dem SGB XII heraus-
  gelöst und in das SGB IX aufgenommen, wodurch die Eingliede-             Wir sind für Sie da:
  rungshilfe nicht mehr Teil der Sozialhilfe ist.                          � Bestattungen aller Art
• Regelungen über den Einsatz von Einkommen und Vermögen:
  Beim Einkommen gibt es unterschiedliche Freibeträge in Höhe              � Persönliche, fachkundige Beratung
  eines je nach Einkommensart festgelegten Prozentsatzes der               � Überführungen im In- und Ausland
  jährlichen Bezugsgröße nach dem SGB IV. Von dem Einkommen,               � Erledigung sämtlicher Formalitäten
  welches diese Freibeträge übersteigt, sind 2 % als monatlicher
  Beitrag einzusetzen. Bei dem Einsatz von Vermögen gilt zusätzlich        � Organisation, Begleitung der Trauerfeier
  zu den Regelungen des SGB XII ein Freibarbetrag in Höhe von              � Gestaltung von Traueranzeigen
  150 % der Bezugsgröße nach dem SGB IV. Das Einkommen und
  Vermögen der Ehe- und Lebenspartner/-innen wird nicht mehr               � Dekoration für Friedhofs- und Trauerhallen
  herangezogen.                                                            � Bestelllung von Blumenschmuck und Kränzen
• Im Mittelpunkt steht die personenzentrierte Hilfe. Die Unterstützung     � Sterbegeld-/Pflegezusatzversicherungen
  für Menschen mit Behinderung wird nicht mehr an einer bestimm-
  ten Wohnform, sondern ausschließlich am notwendigen individuel-          � Bestattungsvorsorge und -Nachsorge
  len Bedarf ausgerichtet. Die Unterscheidung zwischen ambulanten,         � 24 Stunden Dienstbereitschaft
  teilstationären und stationären Leistungen wird deshalb aufgege-
  ben. Inhalt der Eingliederungshilfe ist nur noch die Fachleistung,       � auf Wunsch Hausbesuche
  wohingegen die existenzsichernden Leistungen über andere
  Sozialleistungen (z.B. die Sozialhilfe) abgedeckt werden.
• Änderungen in der Zuordnung zu den Regelbedarfsstufen sowie
  Einführung eines Mehrbedarfes für das gemeinschaftliche Mittag-
                                                                            Zweibrücker Tradition seit 1919
  essen in einer Werkstatt für behinderte Menschen.                            BESTATTUNGSHAUS WALTER WEBER e.K.
                                                                               Inhaber: Thomas Fauser
01.01.2023
• Die Neuregelung des leistungsberechtigten Personenkreises                    Hilgardstraße 15 • 66482 Zweibrücken
  soll in Kraft treten.                                                        Tel. 0 63 32/752 95 • Fax 0 63 32/730 94
                                                                               www.bestattungen-zweibruecken.de
                                                                                                                          15
LANDESPFLEGEGELDGESETZ (LPflGG)
Das Landespflegegeldgesetz blieb trotz der Einführung der Pflege-         dieser Leistung. Auf das Landespflegegeld sind Leistungen, die
versicherung erhalten, um denjenigen Schwerbehinderten eine Leis-         Schwerbehinderte nach anderen Rechtsvorschriften für den gleichen
tung zu sichern, die keine oder keine entsprechend hohen Leistungen       Zweck wie das Pflegegeld erhalten, anzurechnen.
der sozialen Pflegeversicherung erhalten. Dies kann sich z.B. dann
ergeben, wenn Schwerbehinderte aufgrund umfassender Rehabilitation        Leistungen bei häuslicher Pflege nach §§ 36 bis 38 des Sozialgesetz-
weniger auf die Pflege als auf eine soziale Betreuung im täglichen        buch XI (SGB XI) werden, auch soweit es sich um Sachleistungen
Leben angewiesen sind. Anspruchsberechtigte Schwerbehinder-               handelt, auf das Pflegegeld angerechnet. Das Blindengeld nach dem
te erhalten nach wie vor eine monatliche Leistung von 384 Euro,           Landesblindengeldgesetz wird mit 40 Prozent auf das Landespflege-
Anspruchsberechtigte vor Vollendung des 18. Lebensjahres die Hälfte       geld angerechnet.

LANDESBLINDENGELDGESETZ (LBlindenGG)
Das Landesblindengeldgesetz wurde zum 01.05.2003 geändert.                die Blinde für den gleichen Zweck nach anderen Rechtsvorschriften
Danach erhalten Zivilblinde mit gewöhnlichem Aufenthalt in Rhein-         erhalten, anzurechnen. Leistungen bei häuslicher Pflege nach den
land-Pfalz bei Neuanträgen ab diesem Zeitpunkt ein monatliches,           §§ 36 bis 38 SGB XI werden, auch soweit es sich um Sachleistungen
einkommens- und vermögensunabhängiges Blindengeld in Höhe von             handelt, prozentual angerechnet. Der Anspruch auf Blindengeld ruht
410 Euro. Bei blinden Menschen, die im April 2003 bereits Blinden-        während eines stationären Aufenthaltes.
geld erhalten haben, beträgt das Blindengeld weiterhin 529,50 Euro.
                                                                          Es ist erforderlich, dass das rheinland-pfälzische Landesblindengeld-
Wenn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde, wird die Hälfte der   gesetz geändert wird. Ein Gesetzentwurf für die Neufassung befindet
o.g. Beträge ausgezahlt. Auf das Landesblindengeld sind Leistungen,       sich bereits auf dem Weg.

KRIEGSOPFERFÜRSORGE
Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene haben die Möglich-             tracht. In der Kriegsopferfürsorge gelten höhere Einkommensgren-
keit, Hilfe nach dem Bundesversorgungsgesetz zu beantragen.               zen und Vermögensfreigrenzen als in der Sozialhilfe. Seit 01.01.2011
Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz sollen die Folgen             bearbeitet der Landkreis Mainz-Bingen die Kriegsopferfürsorge für
der Schädigung oder den Verlust des Ehegatten, Elternteils oder           das gesamte südliche Rheinland-Pfalz. Im Zuge des Zweiten Landes-
Kindes angemessen ausgleichen oder mildern.                               gesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform hat der Kreis
                                                                          Mainz-Bingen diese Aufgabe auch für die kreisfreien Städte Mainz,
Angesichts des fortgeschrittenen Alters der Kriegsopfer und Hin-          Kaiserslautern, Ludwigshafen, Frankenthal, Landau, Neustadt an
terbliebenen erlangt die Altenhilfe in der Kriegsopferfürsorge eine       der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Worms und Zweibrücken so-
zunehmende Bedeutung. Aufgabe dieser Altenhilfe ist es, Schwie-           wie für die Landkreise Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Germersheim,
rigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu überwinden oder zu mil-      Kaiserslautern, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz, Kusel, Rhein-
dern und älteren Kriegsopfern beispielsweise die weitere Führung          Pfalz-Kreis und Donnersbergkreis übernommen. Während Mainz-
eines eigenen Haushaltes zu ermöglichen oder bei der Aufrechter-          Bingen somit für den Süden zuständig ist, bearbeitet der Kreis Mayen-
haltung sozialer Kontakte zu helfen. Bedeutung haben in erster Linie      Koblenz das Aufgabenfeld aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz.
die Leistungsbereiche der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt
und Hilfe in besonderen Lebenslagen. Bei der Berücksichtigung des         Anträge gibt es bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Fachbereich
anzurechnenden Einkommens bleibt die Grundrente außer Be-                 Soziales, Postfach 1355, 55206 Ingelheim am Rhein.

16
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VERGÜNSTIGUNGEN FÜR HILFEBEDÜRFTIGE PERSONEN
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht                                • wählen Sie nun den auf Sie zutreffenden Befreiungs-/
Seit dem 1. Januar 2013 heißt die ehemalige GEZ nun Beitrags-              Ermäßigungsgrund aus und tragen Sie die Nummer auf
service (ARD-ZDF-Deutschland Radio-Beitragsservice) und die ehe-           dem Antrag unter „Grund für die Befreiung oder Ermäßigung“ ein.
malige GEZ Gebühr nennt sich jetzt Rundfunkbeitrag. Bei dem neuen        • drucken Sie den Antrag aus und senden Sie den unterschriebenen
Rundfunkbeitrag ist es egal, wie viele Geräte Sie in einem Haushalt        Antrag mit den erforderlichen Nachweisen in einem frankierten
nutzen, Sie zahlen monatlich immer denselben Betrag von 17,50 €.           Briefumschlag an:
Dieser Betrag wird entweder quartalsweise, halbjährlich oder jährlich
eingezogen. Der neue Rundfunkbeitrag ist zunächst für alle verpflich-    ARD ZDF Deutschlandradio
tend. Sie können sich aber vom Rundfunkbeitrag befreien lassen,          Beitragsservice
indem Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine       50656 Köln
Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen, was in folgenden
Fällen möglich ist.                                                      Sozialtarif der Telekom
                                                                         Wer erfolgreich eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Die Befreiung können folgende Personen beantragen:                       beantragt und bewilligt bekommen hat, kann darüber hinaus die
• Studenten/Auszubildende, die Bafög erhalten und nicht bei den          Vergünstigung des sogenannten Sozialtarifs der Telekom beantragen.
  Eltern leben
• Arbeitslosengeld II- oder Sozialgeldempfänger                          Diese Möglichkeit besteht daneben auch für Personen, die Förderung
• Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-                 nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten
  minderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt                               und für Personen, die blind, gehörlos oder sprachbehindert sind,
• taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe                     sofern der Grad der Behinderung mindestens 90 beträgt.
• Sonderfürsorgeberechtigte, Asylbewerber oder Empfänger
  von Kriegsopferfürsorge                                                Der Sozialtarif der Telekom besteht aus einer Gutschrift in Höhe von
• Pflegebedürftige oder Erwachsene in einer                              6,94 EURO (8,72 EURO für blinde, gehörlose und sprachbehinderte
  stationären Einrichtung                                                Personen), die auf die Gebühren für selbstgewählte Standardverbin-
Um Ihre Rundfunkbeitrag Befreiung geltend machen zu können,              dungen des Abrechnungszeitraums ins In- und Ausland angerech-
benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis, den Sie als Bescheini-      net werden. Liegen die zu entrichtenden Verbindungsgebühren im
gung zur Vorlage beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutsch-          Abrechnungszeitraum unter der Höhe der Gutschrift, verfällt der über-
land Radio nutzen. Das kann ein aktueller Bafög- oder BAB Bescheid,      schüssige Betrag. Eine Anrechnung der Gutschrift des Sozialtarifs
ein Schwerbehindertenausweis mit „RF-Merkzeichen“ oder ein               auf die Grundgebühr erfolgt nicht.
entsprechender       Bewilligungsbescheid     einer   Behörde     sein
(z. B. Agentur für Arbeit, Ämter für Ausbildungsförderung, Stadt- oder   Der Sozialtarif der Telekom gilt nur für Privatkunden, die Inhaber eines
Gemeindeverwaltungen).                                                   Festnetzanschlusses der Telekom sind. Die Anrechnung erfolgt direkt
                                                                         im Rahmen der Telefonrechnung.
Wenn Sie berechtigt sind sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu las-
sen, können Sie online das Antragsformular ausfüllen und anschlie-       Beantragt werden kann der Sozialtarif bei der Telekom unter Vorlage
ßend ausdrucken. Das Rundfunkbeitrag Befreiungsformular gibt es          des Belegs für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen, also
außerdem bei Städten und Gemeinden und ist bei Ihren zuständigen         dem Befreiungsbescheid vom Rundfunkbeitrag, dem BAföG-
Behörden erhältlich.                                                     Bescheid oder einem Nachweis über eine der oben genannten
• geben Sie auf dem Antrag Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Ge-       Behinderungen.
  burtsdatum an. Sind Sie bisher noch nicht bei dem Beitragsservice
  von ARD, ZDF und Deutschlandradio angemeldet, gilt Ihr Antrag
  gleichzeitig als Anmeldung der Wohnung.

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DIE PFLEGEVERSICHERUNG NACH DEM SGB XI
Die letzten und weitreichendsten Änderungen der Pflegestärkungs-       Problemlagen, Bewältigung und Umgang mit krankheits- oder the-
gesetze I bis III sind zum 01.01.2017 in Kraft getreten.               rapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung
                                                                       des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Der MDK vergibt für jeden
Das neue Begutachtungsverfahren wurde eingeführt, der Pflege-          Bereich Punkte, deren Summe über die Einstufung in einen der fünf
bedürftigkeitsbegriff neu definiert und die Regelungen der Hilfe zur   Pflegegrade entscheidet.
Pflege im SGB XII an diese Neudefinition angepasst.
                                                                       Einrichtungseinheitliche Eigenanteile
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungs-             Die Kosten für die Heimunterbringung, die Pflegebedürftige als
verfahren                                                              Eigenanteil zahlen müssen, weil sie nicht durch die Leistungen der
Bis zum 31.12.2016 wurden nur die körperlichen Gebrechen von           Pflegeversicherung gedeckt sind, sind in den einzelnen Einrichtungen
Menschen berücksichtigt und die daraus resultierende Hilfebedürftig-   für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch.
keit in drei Pflegestufen eingeordnet.                                 Damit wird erreicht, dass der Eigenanteil nicht mehr mit der Schwere
                                                                       der Pflegebedürftigkeit steigt, sondern alle Bewohner den gleichen
Seit dem 01.01.2017 werden gleichermaßen körperliche, geistige         Eigenanteil zahlen. Dieser bezieht sich nur auf den reinen Pflege-
und psychische Einschränkungen erfasst und in die Einstufung in        bedarf, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung kommen
fünf Pflegegrade einbezogen. Bei der Begutachtung durch den Medi-      noch dazu.
zinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der Umfang der
individuellen Fähigkeiten und der Selbstständigkeit ausschlaggebend.   Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Je geringer er ist, desto höher ist der Pflegegrad. Entscheidend       Ab 01.01.2017 wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegever-
für die Einstufung sind sechs Bereiche: Mobilität, kognitive und       sicherung um 0,2 Prozent auf 2,55 Prozent (2,8 Prozent für Kinder-
kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische             lose) erhöht.

                                                                                                                                        19
Die Leistungen der Pflegeversicherung im Einzelnen:                      Während einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege wird das Pflege-
Die Leistungen in der häuslichen und stationären Pflege sind nach        geld gekürzt. Für den ersten und letzten Tag erfolgt keine Kürzung, für
dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt und werden den Pflege-       die Tage dazwischen wird das Pflegegeld für die Dauer von 8 Wochen
bedürftigen in Form von Sach- und Geldleistungen gewährt. Auch           (Kurzzeitpflege) bzw. 6 Wochen (Verhinderungspflege) zur Hälfte weiter-
Pflegepersonen, die nicht erwerbsmäßig im häuslichen Bereich             gezahlt.
pflegen, können von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen Leistungen
erhalten.                                                                3. Kombinationsleistung
                                                                         Wird die Sachleistung nicht in voller Höhe ausgeschöpft, kann gleich-
1. Pflegesachleistung                                                    zeitig ein entsprechend gemindertes Pflegegeld beansprucht werden.
Je nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit werden als Sachleistung         Dabei werden prozentuale Anteile der nicht verbrauchten Pflegesach-
Pflegeeinsätze durch ambulante Pflegedienste bis zu folgenden            leistung auf das Pflegegeld angerechnet.
Beträgen monatlich finanziert:
 Pflegegrad                         Leistungshöhe                        Beispiel: Ein Pflegebedürftiger in Pflegegrad 3 hat Anspruch auf Pfle-
                                                                         gesachleistungen in Höhe von 1.298,00 Euro Tatsächlich verbraucht
 1                                  –                                    werden aber nur 75 Prozent, also ein Betrag von 973,50 Euro.
 2                                  689,00 Euro                          Deshalb können vom Pflegegeld in Höhe von 545,00 Euro noch 25
                                                                         Prozent ausgezahlt werden, dies sind 136,25 Euro.
 3                                  1.298,00 Euro
 4                                  1.612,00 Euro                        4. Tages- und Nachtpflege
 5                                  1.995,00 Euro                        Tages-/Nachtpflege können Menschen in Anspruch nehmen, die
                                                                         zu Hause leben, jedoch tagsüber oder nachts in Einrichtungen der
                                                                         Tages- oder Nachtpflege betreut und gepflegt werden möchten.
2. Pflegegeld
Anstelle der Sachleistung kann Pflegegeld beansprucht werden, wenn       Die Pflegekasse zahlt für die pflegebedingten Aufwendungen;
die erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflege-           für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige selbst
rischen Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushalts-              aufkommen. Zur Deckung der anfallenden Kosten kann zusätzlich zu
führung in geeigneter Weise selbst sichergestellt werden. Ob dies der    den nachfolgend genannten Beträgen auch der Entlastungsbetrag
Fall ist, wird nicht nur vom MDK im Rahmen der Erstbegutachtung so-      verwendet werden. Wenn die Tages-/Nachtpflege zeitlich begrenzt in
wie späterer Wiederholungsbegutachtungen geprüft, sondern ist auch       Anspruch genommen wird, kann sie auch über die Verhinderungs-
von den zugelassenen Pflegediensten im Rahmen eines Beratungsein-        pflege finanziert werden. Für Tages-/Nachtpflege zahlt die Pflegekas-
satzes festzustellen, den Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflege-   se monatlich folgende Leistungen:
geld beziehen, in regelmäßigen Abständen verpflichtend abzurufen          Pflegegrad                         Leistungshöhe
haben. Das Pflegegeld ist in der Höhe ebenfalls nach dem Grad der
Pflegebedürftigkeit gestaffelt:                                           1                                  ---

 Pflegegrad                         Leistungshöhe                         2                                  689,00 Euro

 1                                  –                                     3                                  1.298,00 Euro

 2                                  316,00 Euro                           4                                  1.612,00 Euro

 3                                  545,00 Euro                           5                                  1.995,00 Euro

 4                                  728,00 Euro                          Die Tages- und Nachtpflege kann zusätzlich zum Pflegegeld bzw. den
 5                                  901,00 Euro                          Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.

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5. Verhinderungspflege
Ist die Pflegeperson an der Pflege gehindert (z.B. wegen Krankheit       wendungen der Pflegeperson (z.B. Kosten für Verdienstausfall, Fahrt-
oder Urlaub), kann der Pflegebedürftige Ersatzpflege beanspruchen.       kosten) übernommen. Insgesamt dürfen die Kosten den Betrag von
Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige zuvor 6 Monate in seiner    1.612,00 Euro nicht übersteigen.
häuslichen Umgebung gepflegt wurde und zum Zeitpunkt der Verhin-
derung mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist.                        Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld gekürzt,
                                                                         siehe Artikel Pflegegeld. Der Betrag der Verhinderungspflege kann um
Die Leistungen für Verhinderungspflege sind abhängig davon, wer die      bis zu 806,00 Euro aus nicht verbrauchter Kurzzeitpflege aufgestockt
Ersatzpflege leistet. Wenn die Ersatzpflege durch einen ambulanten       werden, sodass ein Maximalbetrag von 2.418,00 Euro für die Verhin-
Pflegedienst geleistet wird bzw. durch private Pflegepersonen, die mit   derungspflege zur Verfügung steht.
dem Pflegebedürftigen weder bis zum zweiten Grade verwandt oder
verschwägert sind noch mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben,         6. Kurzzeitpflege
gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss zu den Kosten der Verhin-         In Fällen, in denen vorübergehend weder häusliche Pflege noch
derungspflege in Höhe von 1.612,00 Euro für längstens 6 Wochen im        teilstationäre Pflege möglich ist, kann der Pflegebedürftige in eine
Kalenderjahr. Bei Ersatzpflegepersonen, die mit dem Pflegebedürfti-      stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung aufgenommen werden. Voraus-
gen bis zum zweiten Grad verwandt sind oder mit ihm in häuslicher        setzung ist, dass mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Leistungen der
Gemeinschaft leben und die Pflege nicht erwerbsmäßig ausüben,            Kurzzeitpflege werden für maximal 8 Wochen im Gesamtwert von bis
wird eine Leistung bis zur Höhe des Pflegegeldes des jeweiligen Pfle-    zu 1.612,00 Euro im Kalenderjahr erbracht. Die Kosten für Unterkunft
gegrades für bis zu 6 Wochen gewährt. Auf Nachweis werden Auf-           und Verpflegung muss der Pflegebedürftige selbst tragen. Während

                                                                          Sparkasse Südwestpfalz.
                                                                          Gut für die Region.
                                                                          www.spk-swp.de
                                                                          06331 542-0

                                                                                                                                          21
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