ZNSZNS - Zahnärztliche Nachrichten Schwaben
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ZNS Ausgabe 5-15 Mai 2015 Zahnärztliche Nachrichten Schwaben n 3 Editorial: Auslaufmodell Freie Berufe? n 4 Leitartikel: Widerruf der Approbation n 8 Freie Berufe: Einfluss berufsfremder Interessen vermeiden n 10 Voller Durchblick bei der Abrechnung n 11 Whitepaper über Bewertungsportale n 12 Interview zum Niederlassungstool der ABZ eG für Kieferorthopäden n 14 Frühkindliche Karies bekämpfen n 14 Prozessieren hat bei der AOK Bayern Methode n 15 Aktion „Stoppt die e-Card” zur elektronischen Gesundheitskarte n 16 Mitteilungen des ZBV Schwaben n 17 Referat Fortbildung n 22 Referat Zahnärztliches Personal Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Schwaben, Körperschaft des öffentlichen Rechts
EDITORIAL Auslaufmodell Freie Berufe? Europa will mehr Wettbewerb. Das schutz und die anerkannt hohe Qualität klingt zunächst gut – und so gar nicht der deutschen freiberuflichen Dienstleis- nach Bürokratismus, den man den Gre- tungen dürfen im europäischen Binnen- mien in Brüssel und Straßburg so gerne markt nicht auf der Strecke bleiben. Die unterstellt. Allerdings schießt die EU- Durchlässigkeit der Grenzen darf nicht Kommission mit ihrem Ansinnen, den zu einem Abbau von Qualitätsstandards Wettbewerb im Dienstleistungssektor und einem Verlust des Vertrauens der beleben zu wollen, leider weit über das Verbraucherinnen und Verbraucher Ziel hinaus. Mehr Wettbewerb soll zu führen. Leistungs- und Qualitätswettbe- Lasten der Freien Berufe erfolgen. Dabei werb sind zu fördern. denkt sich die EU-Kommission gar nichts In Bayern weisen die ärztlichen und Böses, denn außer in Deutschland gibt es zahnärztlichen Selbstverwaltungen so- die Freien Berufe gar nicht – und im wie die politischen Arme von Zahnärzten Sinne von „gleiches Recht und gleiche und Ärzten schon seit Langem auf die Privilegien für alle“ glaubt die EU- Gefahr aus Brüssel hin. Bislang ist noch Kommission „alte Zöpfe“ abschneiden wenig passiert. Hinzu kommt, dass aus- zu müssen. Dass dies auf Kosten von gerechnet in einer Zeit, in der Wider- länderspezifischen etablieren Strukturen stand des Bundesverbandes der Freien erfolgen wird, stört Brüssel nicht. Berufe (BFB) notwendig gewesen wäre, dieser von Auflösung bedroht war, weil Anfang Juni 2014 hat die Europäische Ärzte, Architekten und Anwälte sich hier Kommission im Rahmen des vierten nicht mehr vertreten sahen. Inzwischen Europäischen Semesters – dessen Ziel es scheint diese Gefahr gebannt, und der ist, die Wirtschaftspolitiken der EU-Mitgliedstaaten besser zu Verband arbeitet wieder mit voller Stärke. Aber auch Bundes- koordinieren – die diesjährigen länderspezifischen Empfehlun- regierung und die Länderregierungen müssen – schon aus gen für alle EU-Mitgliedstaaten vorgelegt, die zuvor vom Euro- Eigennutz – heftige Gegenwehr leisten. Denn der Staat päischen Rat beschlossen wurden. Bewertet wurden die von profitiert von der Arbeit der Selbstverwaltungen. den Mitgliedstaaten eingereichten Pläne zur Haushaltskonsoli- Der Landtag von Nordrhein-Westfalen ist indes beispielhaft dierung sowie die vorgelegten nationalen Reformprogramme. vorangegangen und fordert mit der Zustimmung aller Fraktio- In den Empfehlungen für Deutschland wird auch explizit auf nen das europäische Semester kritisch zu begleiten und die die Freien Berufe Bezug genommen. Die Europäische Kommis- Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen. Das sion ist demnach der Auffassung, dass die politischen Maß- stünde auch dem bayerischen Landtag gut zu Gesicht, gerade nahmen zur stärkeren Belebung des Wettbewerbs im Dienst- nachdem man sich dort in Bezug auf das Antikorruptionsge- leistungssektor in den zurückliegenden Monaten begrenzt setz im Gesundheitswesen besonders hervorgetan hat. Alle waren. Das Produktivitätswachstum sei in manchen Dienstleis- zahnärztlichen Gremien – ob Selbstverwaltungen oder politi- tungsbranchen besonders gering, insbesondere bei den freibe- sche Verbände – sollten an einem Strang ziehen und den Land- ruflichen Dienstleistungen. Nach wie vor bestünden „Markt- tag in die Pflicht nehmen, sich für seine Freien Berufe einzuset- eintrittshindernisse und Hürden, die der Erbringung freiberuf- zen, um auf Bundesregierung und die Europäische Kommis- licher Dienstleistungen im Wege" stünden. Dazu gehörten sion einzuwirken, das Fremdkapitalverbot für die Freien Berufe Anforderungen an die Rechtsform, spezifische Vorschriften in nicht in Frage zu stellen. Das Verbot der Fremdkapitalbeteili- Bezug auf die Gesellschafter sowie Vorgaben an die berufliche gung wurde 2012 vom Bundesfinanzhof als europarechtskon- Qualifikation. In dem ergänzenden Begleitdokument wird in form anerkannt. Der Einfluss berufsfremder Interessen muss diesem Zusammenhang direkt auf den aktuellen OECD-Bericht vermieden werden, damit die Unabhängigkeit der Tätigkeiten 2014 verwiesen, wonach „freiberufliche Dienstleistungen in gewährleistet wird. Deutschland, insbesondere von Architekten, Ingenieuren und Das bestehende System der Kosten- und Honorarordnungen Anwälten, im Vergleich zu anderen OECD-Ländern stark regu- der Freien Berufe darf nicht zu Gunsten von mehr Wettbewerb liert" seien. Der Preiswettbewerb sei zudem in einigen Freien und Gleichmacherei in Frage gestellt werden. Berufen auf Grund der Existenz teilweise verbindlicher Gebüh- renordnungen eingeschränkt. Schließlich tragen die Freien Berufe zur Entwicklung und Siche- Ferner sollen nach Auffassung der OECD die Pflichtmitglied- rung des Gemeinwesens bei und versorgen die Bevölkerung schaft und Selbstverwaltung der Kammern in den Berufsver- mit notwendigen Dienstleistungen hoher Qualität – und sie bänden (und Handwerkskammern) im Hinblick auf die Zutritts- entlasten den Staat über ihre Selbstverwaltungen, was die schranken hinterfragt und die Zulassungsvoraussetzungen Qualitätskontrolle, den Verbraucherschutz, die Fort- und gelockert werden. Weiterbildung betrifft. Schon aus diesem Grund sollte die Die Diskussion um das richtige Verhältnis zwischen Regulie- Politik Einsatz zeigen. rung und Liberalisierung hat vor dem Hintergrund der Wirt- schaftskrise eine neue Dimension bekommen. Verbraucher- Ihr Christian Berger ZNS 5-15 3
LEITARTIKEL Widerruf der Approbation Problematische Tendenzen in einigen Bundesländern Dem Thema Widerruf der (zahn)ärztlichen Approbation (beim Zahnarzt früher Bestallung genannt) widmet sich der Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Ratajczak. Der Grund: In der Rechtsprechung der vergangenen Jahre haben sich in manchen Bundesländern Tendenzen herausbilden, die man als ausgesprochen problematisch, um nicht zu sagen deletär bezeichnen muss. Der Widerruf der Approbation ist heute unter Umständen schneller durchzusetzen als die Rücknahme der Zulassung zur vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung. Ein besonders prägnantes Beispiel dafür Feststellungen, die er bisher nicht ent- 1. sich nicht eines Verhaltens schuldig spielte sich vor einiger Zeit in Bayern ab. kräftet habe, so dass seine Sorg- und gemacht hat, aus dem sich seine Gegen einen Vertragsarzt wurde vom Bedenkenlosigkeit im Umgang mit Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit Amtsgericht Regensburg am 05.11.2002 Berufspflichten sich in allen Zusammen- zur Ausübung des zahnärztlichen ein Strafbefehl wegen 16 tatmehrheitli- hängen auszuwirken drohe, die mit den Berufs ergibt, chen Fällen des Betrugs erlassen. Er wur- Berufsbildern von Ärzten verbunden sei- 2. nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur de zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 en. Die betrügerischen Manipulationen Ausübung des Berufs ungeeignet ist, Monaten auf Bewährung (3 Jahre bei den Abrechnungen würden sich 3. nach einem mindestens fünfjährigen Bewährungszeit) und einer Geldbuße negativ auf die Höhe der Kassenbeiträge Studium der Zahnheilkunde an einer von 15.000,– € verurteilt. Er habe im der Patienten auswirken. Dieses Verhal- wissenschaftlichen Hochschule die Zeitraum von 1996 bis 1999 in 197 Fällen ten beeinträchtige daher das Vertrauen zahnärztliche Prüfung im Geltungsbe- vertragsärztliche Leistungen über Kran- der Patienten und der Öffentlichkeit zu reich dieses Gesetzes bestanden hat, kenschein abgerechnet, obwohl er ge- einem Arzt. 4. über die für die Ausübung der Berufs- wusst habe, dass diese gegenüber den tätigkeit erforderlichen Kenntnisse der gesetzlichen Krankenkassen nicht ab- Die Klage des Arztes gegen den Widerruf deutschen Sprache verfügt. rechnungsfähig gewesen seien. Außer- der Approbation hatte nur vor dem dem habe er im Zeitraum von 1/96 bis Verwaltungsgericht (VG) Regensburg, Nach § 4 Abs. 2 Satz 1 ZHG ist die Appro- 2/97 in einer Vielzahl von Fällen die 04.10.2004 – RO 5 K 03.2148 – Erfolg. bation zu widerrufen, wenn nachträglich Gebührenordnungspositionen Nr. 19 EBM Dagegen wies auf die Berufung der die Voraussetzung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 (Erhebung der Fremdanamnese bei kom- Regierung von Oberbayern hin der Ver- Nr. 2 weggefallen ist, d.h. der Zahnarzt munikationsgestörten Patienten) und Nr. waltungsgerichtshof (VGH) Bayern mit sich eines Verhaltens schuldig gemacht 3 (Verwaltungsgebühr) zu Unrecht abge- Urteil vom 28.03.2007 – 21 B 04.3153 – hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit rechnet. Im Strafbefehl wurde von einem die Klage ab. Das dagegen angerufene oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Schaden zu Lasten der Kassenärztlichen Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ließ zahnärztlichen Berufs ergibt. Die Appro- Vereinigung (KV) Bayerns in Höhe von die Revision mit Beschluss vom bation kann widerrufen werden, wenn 23.042,43 € ausgegangen. 25.02.2008 – 3 B 85/07 – nicht zu. der Zahnarzt in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs nicht mehr Der Zulassungsausschuss entzog ihm Mit dem Widerruf der Approbation erle- geeignet ist (§ 4 Abs. 2 Satz 2 ZHG). daraufhin die Zulassung zur vertragsärzt- digte sich auch die Zulassung des Arztes lichen Versorgung. Der Berufungsaus- (s. § 95 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 95 Abs. 2 Die Begriffe Unwürdigkeit und Unzuver- schuss wies seinen Widerspruch zurück. Satz 1 SGB V i.V.m. § 3 Abs. 2 lit. a Ärz- lässigkeit sind zwei separate Widerruf- Das Sozialgericht München hob die te-ZV; für Zahnärzte ergibt sich diese statbestände. Liegt einer von beiden vor, Zulassungsentziehung dagegen mit Konsequenz aus § 95 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. ist der Widerruf der Approbation zwin- Urteil vom 11.05.2004 – S 28 KA § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB V i.V.m. § 3 Abs. gende Folge. § 4 Abs. 2 Satz 1 ZHG gibt 1144/02 – als unverhältnismäßig auf. Die 2 lit. a Zahnärzte-ZV). dies – ebenso wie § 5 Abs. 2 Satz 1 Bun- KV Bayerns legte dagegen Berufung ein. desärzteordnung (BÄO) – durch die Ver- Über die Berufung wurde nicht mehr ent- Die Approbation wird mittlerweile schon wendung des Wortes „ist“ vor. schieden. bei wesentlich geringeren Schadensum- men widerrufen. Der Widerruf der Approbation ist keine Die Regierung der Oberpfalz widerrief Strafe oder Nebenstrafe, sondern eine stattdessen bereits mit Bescheid vom n Rechtliche Grundlagen der Sicherungsmaßnahme, um die Gesund- 09.09.2003 seine Approbation als Arzt Approbation heit des einzelnen Patienten und der und forderte ihn zur Rückgabe der Bevölkerung zu schützen, indem unzu- Approbationsurkunde auf. Der Arzt sei Die Voraussetzungen für die Erteilung verlässige wie auch unwürdige (Zahn)Ärz- zur Ausübung des ärztlichen Berufs der Approbation sind in § 2 Zahnheilkun- te von der Ausübung ihres Berufs fernge- sowohl unzuverlässig als auch unwürdig. degesetz (ZHG) geregelt. Danach ist die halten werden. Der Widerruf wie auch Das beruhe im Wesentlichen auf den in Approbation als Zahnarzt ist auf Antrag die (Wieder)- Erteilung der Approbation dem rechtskräftigen Strafbefehl des zu erteilen, wenn der Antragsteller stehen nicht im Ermessen der Behörde; Amtsgerichts enthaltenen tatsächlichen sie müssen vielmehr ausgesprochen 4 ZNS 5-15
LEITARTIKEL beziehungsweise versagt werden, wenn ihre Voraussetzungen vorliegen (BVerwG, 23.07.1996 – 3 PKH 4/96 –). Der Begriff der „Unzuverlässigkeit” wird durch die Prognose gekennzeichnet, ob der Betroffene in Zukunft seine beruf- lichen Pflichten zuverlässig erfüllen wird. „Unwürdigkeit” liegt dann vor, wenn der (Zahn)Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das zur Ausübung des (zahn)ärzt- lichen Berufs erforderliche Ansehen und Vertrauen besitzt (s. z.B. BVerwG, 09.01.1991 – 3 B 75/90 –). n Rechtsentwicklung Die Rechtsentwicklung ist gekennzeich- Professor Dr. Thomas Ratajczak. net durch einen immer stärker zu beob- achtenden Verfall der Anforderungen an die Gründe, die den Widerruf der Appro- n Gründe für den Widerruf der n Speziell: Abrechnungsbetrug bation rechtfertigen. Approbation Das ändert sich gerade beim Abrech- Das BVerwG hatte in einer in verschiede- Für diesen Artikel habe ich die veröffent- nungsbetrug. Besonders prägnant wird ner Hinsicht bemerkenswerten Entschei- lichte Rechtsprechung seit 1960 ausge- dies in einer Entscheidung des Oberver- dung vom BVerwG, 27.10.1966 – I C wertet. waltungsgerichts (OVG) Niedersachsen 99.64 – das Postulat aufgestellt, die Das Thema Sexualdelikte taucht in den vom 23.07.2014 – 8 LA 142/13 – erkenn- Zurücknahme der Bestallung (Approbati- zur Approbation veröffentlichten Ent- bar. Das OVG referiert darin seine Recht- on) sei die „letzte und äußerste Maßnah- scheidungen an durchaus prominenter sprechung der letzten Jahre zu den me, die gegen einen Zahnarzt überhaupt Stelle auf. Am häufigsten wird die Approbationswiderruf bzw. bei anderen verhängt werden“ könne. Schwere und Approbation aber wegen Abrechnungs- Heilberufen vergleichbaren Maßnahmen Ausmaß der vom Zahnarzt begangenen betruges entzogen. Nach Häufigkeit sor- rechtfertigenden Anforderungen und Verfehlungen müssten ihr daher entspre- tiert ergibt sich folgende „Hitliste“: meint, „als derart gravierende Verfehlun- chen. Entschieden wurde dies – bemer- gen erachtet der Senat in seiner Recht- kenswert genug – für die damals teils als 1. Abrechnungsbetrug sprechung auch bewusst fehlerhaft über- einfaches Vergehen, teils als Verbrechen 2. Sexualdelikte höhte Abrechnungen von Heilberuflern strafbare homosexuelle Betätigung von 3. Vergehen im Zusammenhang mit gegenüber Patienten und Krankenkas- männlichen Zahnärzten. Der mit dem Betäubungsmitteln (betrifft vor allem sen, die über einen langen Zeitraum in Widerruf seiner Approbation belastete Ärzte) einer Vielzahl von Einzelfällen und/oder Zahnarzt war in zwei Fällen wegen Ver- 4. Steuerhinterziehung mit einem hohen Schadensbetrag vorge- gehens der Unzucht zwischen Männern, 5. Körperverletzungsdelikte nommen worden sind.“ Das OVG ver- im zweiten Fall in Tateinheit mit einem (inkl. Falschbehandlung) weist dazu auf folgende Entscheidun- Verbrechen der versuchten schweren 6. Totschlag / Mord bzw. Beihilfe dazu gen: Unzucht zwischen Männern, verurteilt 7. Korruptionsdelikte worden. Beide Delikte waren, wie das (Zuweisung gegen Entgelt etc.) • OVG Niedersachsen, 02.09.2009 – 8 BVerwG betont, „außerhalb seines 8. Verkehrsdelikte LA 99/09 –: Abrechnungsbetrug eines Berufskreises begangen worden“, wobei Arztes über einen Zeitraum von fünf unklar ist, ob das Gericht das als ver- und eine Vielzahl anderer Verhaltenswei- Jahren und einer Schadenssumme von schlimmernd oder als entlastend werte- sen von Beihilfe zum Versicherungsbe- 240.000 €; te. Überhaupt ist der Fall aus heutiger trug des Patienten, Brandstiftung, Ent- • OVG Niedersachsen, 25.02.2011 – 8 Sicht skurril. Das BVerwG hatte ersicht- führung, Spielsucht, unterlassene Hilfe- LA 330/10 –: Abrechnungsbetrug einer lich Unbehagen mit der strafrechtlichen leistung u.a. im Notdienst bis hin zur freiberuflichen Hebamme über einen Bewertung des Falles und wertete den Verwahrlosung. Eben die gesamte Band- Zeitraum von mehr als einem Jahr und Sachverhalt ungeachtet der Verurteilung breite des Menschenlebens, allerdings einer Schadenssumme von 1.212,44 € wegen eines versuchten Verbrechens als meist nur, soweit es strafrechtlich rele- (das ist kein Schreibfehler!); nicht so schwerwiegend, dass ein Wider- vant ist. • OVG Niedersachsen, 18.04.2012 – 8 ruf der Approbation gerechtfertigt sei. LA 6/11 –: Abrechnungsbetrug eines Gemeinsam ist den Entscheidungen frü- Zahnarztes über einen Zeitraum von Hier hat sich in den letzten Jahren offen- herer Jahre, dass schon sehr viel zusam- mehr als zwei Jahren mit einer Scha- bar in einigen Bundesländern ein Sinnes- men kommen musste, bis es zum Wider- denssumme von 144.938 €; wandel vollzogen. ruf der Approbation kam. • OVG Niedersachsen, 23.04.2012 – 8 ZNS 5-15 5
LEITARTIKEL LA 45/11 –: Abrechnungsbetrug eines Derartige Abrechnungsbetrügereien ge- Das ist schon außergewöhnlich hart Arztes über einen Zeitraum von mehr genüber Krankenkassen und Patienten argumentiert. als fünf Jahren und einer Schadens- seien schwere Straftaten mit unmittelba- summe von 315.558 €; rem Bezug zum beruflichen Wirkungs- Die nachstehende Zusammenstellung • OVG Niedersachsen, 02.05.2012 – 8 kreis des Arztes. Sie seien regelmäßig gibt eine nicht vollständige Übersicht LA 78/11 –: Abrechnungsbetrug einer „ohne Weiteres geeignet, das Vertrauen über die in den letzten Jahrzehnten zum Apothekerin in sechzehn Fällen über der Öffentlichkeit in den Berufsstand des Widderruf der Approbation wegen einen Zeitraum von mehr als einem Arztes nachhaltig zu erschüttern, bliebe Abrechnungsbetrugs ergangenen Ent- Jahr und einer Schadenssumme von das Verhalten für den Fortbestand der scheidungen. Da es sich nur um veröf- 22.780 €; Approbation folgenlos (vgl. BVerwG, fentlichte Entscheidungen handelt, kann • OVG Niedersachsen, 04.03.2014 – 8 13.02.2014 – 3 B 68/13 –; die gegen die- man getrost unterstellen, dass sie die LA 138/13 –: Abrechnungsbetrug einer se Entscheidung erhobene Verfassungs- „Spitze“ des Eisbergs darstellen. Außer- freiberuflichen Hebamme über einen beschwerde hat das, BVerfG, dem wurden nur Entscheidungen berück- Zeitraum von mehr als drei Jahren mit 28.03.2014 – 1 BvR 795/14 – nicht zur sichtigt, bei denen die Schadenssumme einer Schadenssumme von 21.798 €. Entscheidung angenommen).“ angegeben war. Die Zusammenstellung erfolgt chronologisch nach der letzten Entscheidung Schadenssumme Beruf Entscheidung in den sog. Tatsachenin- VGH Baden-Württemberg, 29.09.1981 – IX 2309/79 – 12.987 € Zahnarzt stanzen. Bei einigen der dargestellten Fäl- le wurde auch noch erfolglos das BVerwG OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.1988 – 5 B 239/88 – 45.964 € Arzt und teilweise auch das Bundesverfas- OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.1989 – 6 A 124/88 – 357.904 € Arzt sungsgericht (BVerfG) angerufen. VGH Bayern, 12.03.1990 – 21 B 89.01871 – 48.573 € Arzt OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.1991 – 5 A 805/91 – 26.076 € Zahnarzt Die Approbationsbehörden in manchen Bundesländern und die dort angesiedelte OVG Rheinland-Pfalz, 15.06.1994 – 6 A 12413/93 – 163.777 € Arzt Rechtsprechung sind offenbar zuneh- VGH Bayern, 15.02.2000 – 21 B 96.1637 – 102.258 € Apotheker mend bereit, den Widerruf der Approba- VG Augsburg, 10.10.2001 – Au 4 K 00.1491 – 165.386 € Arzt tion als generalpräventives Instrument VG Regensburg, 22.10.2001 – RN 5 S 01.1803 – 108.748 € Arzt einzusetzen. Das ist nicht sachgerecht und hat mit dem eingangs zitierten VG Würzburg, 19.01.2004 – W 8 K 03.235 – 10.138 € Apotheker Postulat des BVerwG in der Entscheidung VG Augsburg, 29.09.2004 – Au 4 K 03.2263 – 533.143 € Arzt vom 27.10.1966 – I C 99.64 –, die OVG Sachsen, 20.03.2005 – 4 V 710/04 – 1.380.488 € Arzt Zurücknahme der Bestallung sei die VG Lüneburg, 11.05.2005 – 5 A 196/03 – 156.007 € Arzt „letzte und äußerste Maßnahme, die gegen einen Zahnarzt überhaupt ver- VGH Bayern, 28.03.2007 – 21 B 04.3153 – 23.042 € Arzt hängt werden“ könne, Schwere und VG München, 11.03.2008 – M 16 K 07.2784 – 200.000 € Zahnarzt Ausmaß der vom Zahnarzt begangenen VGH Bayern, 27.07.2009 – 21 ZB 08.2988 – 164.293 € Arzt Verfehlungen müssten ihr daher entspre- OVG Niedersachsen, 02.09.2009 – 8 LA 99/09 – 240.000 € Arzt chen, nichts mehr zu tun. 9.152 € Zahnarzt n Praxisfalle Strafverteidigung VG München, 20.10.2009 – M 16 K 09.3072 – VGH Bayern, 27.11.2009 – 21 ZB 09.1589 – 1.005.347 € Arzt VGH Bayern, 28.04.2010 – 21 BV 09.1993 – 21.559 € Arzt Fast alle zum Widerruf der Approbation VGH Bayern, 05.05.2010 – 21 ZB 09.3092 – 9.152 € Zahnarzt führenden Verwaltungsverfahren sind VG Göttingen, 23.08.2010 – 1 A 65/09 – 144.631 € Arzt Folge von Strafverfahren. Es fällt zuneh- mend auf, dass in den Approbationswi- OVG Niedersachsen, 25.02.2011 – 8 LA 330/10 – 1.212 € Hebamme derrufsverfahren damit argumentiert VGH Bayern, 18.10.2011 – 21 BV 11.55 – 150.256 € Arzt wird, die strafgerichtliche Verurteilung VGH Bayern, 08.11.2011 – 21 B 10.1543 – 41.058 € Arzt sei auf eine Absprache zwischen Staats- VGH Hessen, 24.11.2011 – 7 A 37/11.Z – 108.726 € Arzt anwalt, Verteidiger und Strafrichter zurückzuführen. Man habe damit einen VG Saarlouis, 13.12.2011 – 1 K 2268/10 – 4.718 € Arzt Deal gemacht, sei also gar nicht im straf- OVG Niedersachsen, 18.04.2012 – 8 LA 6/11 – 144.938 € Zahnarzt rechtlichen Sinne schuldig oder doch OVG Niedersachsen, 23.04.2012 – 8 LA 45/11 – 315.558 € Arzt nicht in dem vom Strafgericht festgestell- OVG Niedersachsen, 02.05.2012 – 8 LA 78/11 – 22.780 € Apotheker ten Umfang (s. z.B. BVerwG, 20.09.2012 – 3 B 7/12 –; VGH Baden-Württemberg, VG München, 28.02.2012 – M 16 K 11.5836 – 8.372 € Arzt 16.06.2010 – 9 S 2530/09 –; VGH Bay- OVG Niedersachsen, 19.06.2013 – 8 LA 79/13 – 32.874 € Zahnarzt ern, 08.11.2011 – 21 B 10.1543 –; VGH OVG Niedersachsen, 04.03.2014 – 8 LA 138/13 – 21.799 € Hebamme Bayern, 10.05.2012 – 21 ZB 11.1883 –), OVG Niedersachsen, 23.07.2014 – 8 LA 142/13 – 100.000 € Arzt oder habe gegen den so ausgehandelten OVG Niedersachsen, 28.07.2014 – 8 LA 145/13 – 2.949 € Arzt Strafbefehl keinen Einspruch eingelegt, weil man sich des Umstandes, dass damit 6 ZNS 5-15
Willen ihrer Abrechnungshelferinnen LEITARTIKEL berufsrechtliche Folgen bis hin zum Ent- zug der Approbation verbunden sein angewiesen, und auch darauf, dass diese könnten, gar nicht bewusst gewesen sei sich warum auch immer an sie gestellten (s. VGH Bayern, 29.10.2014 – 21 ZB Optimierungswünschen widersetzen. 14.1953 –). Nicht jede fehlerhafte Abrechnung ist Dieses Thema sehe ich immer wieder, auch strafrechtlich Abrechnungsbetrug. wenn ein aus Sicht des Strafverteidigers Schlimm werden die Fälle nach meiner vermeintlich günstiger Deal dem (Zahn) Erfahrung erst dann, wenn zum Fehler Arzt beruflich durch Entziehung der auch eine verfehlte, meist auch noch sehr Zulassung oder gar Widerruf der Appro- aggressiv vorgetragene Verteidigungs- bation seine Existenz kosten kann. Das haltung /-strategie hinzukommt. passiert nach meiner Erfahrung nur Straf- verteidigern, die sich im sonstigen Bereich Abrechnungsfehler sind Abrechnungs- des Medizinrechts nicht wirklich ausken- fehler. Sie sind zu korrigieren. Das objek- nen und die Dimension der außerstraf- tiv zu Unrecht erhaltene Honorar ist rechtlichen Gefährdung nicht kennen. zurückzuzahlen. Vertragszahnärzte sind dabei wegen der anders gearteten Bud- Wenn man sich gegen solche negativen getierung gegenüber Vertragsärzten im Die Alternative dazu besteht darin, sich Folgen absichern will, dann muss man Nachteil, weil sie kaum je darauf verwei- im Strafverfahren auf keinen Deal einzu- sich rechtzeitig mit der Approbationsbe- sen können, dass sich der Fehler in der lassen und es wissen zu wollen. Das kann hörde in Verbindung setzen. Erteilt diese Gesamtabrechnung nicht ausgewirkt durchaus ebenso gut funktionieren, ist in Kenntnis des Sachverhaltes – also nicht hätte, weil die entsprechende Leistung aber idR mit sehr hohen Aufwendungen nur einer geschönten Version – schriftlich ohnehin dem Budgetcut zum Opfer für die Strafverteidigung verbunden (die die verbindliche Zusage, approbations- gefallen ist. von einem Rechtsschutzversicherer nicht rechtliche Verwaltungsakte (Ruhen oder abgedeckt sind, wenn es um den Vor- Widerruf der Approbation) gegenüber Man kann durchaus versuchen, den wurf des Abrechnungsbetruges geht!), dem (Zahn)Arzt zu unterlassen, kann sie Nachweis zu führen, dass man bei kor- und einem jahrelangen Tauziehen mit der davon später nicht mehr abrücken (s. VG rektem Verhalten mehr verdient hätte als Staatsanwaltschaft. Auch hierbei hilft es Würzburg, 25.11.2002 – W 8 S 02.1133 bei dem strafgerichtlich geahndeten Ver- allerdings sehr, wenn man seinen Frieden –). Das ist zwar bisher eine – soweit halten, aber muss das auch tun, und mit der KZV und den Krankenkassen und ersichtlich – erst vereinzelt gebliebene zwar nicht erst im Approbationswider- evtl. sonstigen Geschädigten macht. Entscheidung. Aber die in Bayern gelten- rufsverfahren, sondern schon im Straf- den Grundsätze gelten auch in anderen verfahren (s. dazu VGH Bayern, n Aufgaben für die Bundesländern. Nur sollte man daran 29.10.2014 – 21 ZB 14.1953 –). Zahnärztekammern denken, dass es im Einzelfall nicht unbe- dingt einfach sein wird, die Approbati- Aber der in der Praxis erfolgreichste Weg Es kann nicht sein, dass das Risiko, die onsbehörde zu einer solchen Festlegung besteht darin, die Fehler, wenn sie ent- Approbation als Zahnarzt zu verlieren, in zu bewegen. deckt sind, einigen Bundesländern bereits höher ist n Vermeidungsstrategien • zu prüfen, als das Risiko, die Zulassung zur vertrags- • einzuräumen, zahnärztlichen Versorgung zu verlieren! Natürlich ist es am einfachsten, das Pro- • tabula rasa mit der KZV zu machen, Hier sind in erster Linie die Zahnärzte- blem erst gar nicht entstehen zu lassen. • den Schaden zu begleichen, kammern gefragt, für einen Bewusst- Das ist bei Vorwürfen, die Juristen als • die Schadensursache zu finden und der seinswandel hin zur Zurücknahme der Abrechnungsbetrug werten, aber leich- • KZV glaubwürdig zu versichern und Approbation nur als „letzte und äußerste ter gesagt als getan. Der (Zahn)Arzt haf- ggf. nachzuweisen, dass man alles Maßnahme, die gegen einen Zahnarzt tet strafrechtlich für die Fehler seiner Mit- unternommen habe, dass sich solche überhaupt verhängt werden“ darf, zu arbeiter. Wenn er die Abrechnung Fehler nicht wiederholen werden. sorgen. Der BDIZ EDI wird sich dafür bei abzeichnet, dann erklärt er, er habe sie den Kammern einsetzen, aber auch eige- geprüft und für richtig befunden. Ist er Es geht viel, wenn man sich vernünftig ne Maßnahmen ergreifen. im Zweifel, ob eine bestimmte Leistung anstellt. Auch die Abrechnung von Luft- so abrechenbar ist, dann darf er sie nach behandlungen mit einem Schaden von der Rechtsprechung des Bundesgerichts- wenigstens 90.000 € muss trotz Strafbe- Prof. Dr. Thomas Ratajczak hofs erst gar nicht abrechnen (BGH, fehl über 12 Monate Freiheitsstrafe, aus- Sindelfingen 10.03.1993 – 3 StR 461/92 –). gesetzt zur Bewährung, weder zwangs- läufig zum Verlust der Zulassung noch Das ist aber eine sehr theoretisierende zum Widerruf der Approbation führen. Betrachtungsweise und hat mit der Aber dafür muss man sich anständig und Abrechnungsrealität wenig gemeinsam. reumütig verhalten (und braucht Anwäl- Nachdruck mit freundlicher Genehmi- Die meisten Praxen sind „auf Gedeih und te, die einen dabei auch wirklich unter- gung der Redaktion des BDIZ EDI Verderb“ auf das Können und den guten stützen). konkret, Ausgabe 1/2015 ZNS 5-15 7
FORUM Einfluss berufsfremder Interessen vermeiden FVDZ Bayern setzt sich für die Stärkung der Freien Berufe ein Der FVDZ Bayern sieht sich nach eigenen Angaben als stärkste politische Kraft der Zahnärzte in Bayern in der Pflicht, auf negative Entwicklungen im Gesundheitswesen und für den Berufsstand hinzuweisen und auf die entsprechenden Schaltstellen in der Politik einzuwirken. Vor diesem Hintergrund habe die Landesversammlung 2015 in München ihre Forderungen an Gesetzgeber, Politik und Selbstverwaltungen gestellt. Ihr besonderes Augenmerk richteten die bayerischen Delegierten auf die Situation der Freien Berufe in Deutschland vor dem Hintergrund der Deregulierungs- tendenzen aus Brüssel. Entsprechende Leitanträge wurden an den bayerischen Landtag und an die Bundesregierung adressiert. Der Blick über den Tellerrand ist den talverbot für die Freien Berufe nicht in gen. Der FVDZ Bayern nehme darüber bayerischen Delegierten laut FVDZ-Pres- Frage zu stellen. Das Verbot der Fremd- hinaus die Bundesregierung in die Pflicht, semeldung dabei wichtig. Geht es bei der kapitalbeteiligung wurde 2012 vom Bun- die Rahmenbedingungen zu verändern, Zukunft der Freien Berufe doch auch um desfinanzhof als europarechtskonform damit der Zahnarztberuf wieder attrakti- die Auswirkungen auf eine künftige anerkannt. Die Landesversammlung ver wird. Die Punkte: Berufsausübung als Zahnarzt in Deutsch- unterstützt diese Entscheidung. Der Ein- land und Bayern. Aus diesem Grund for- fluss berufsfremder Interessen muss ver- • Weiterentwicklung der Gebührenord- derte die 70-köpfige Landesversamm- mieden werden, damit die Unabhängig- nungen BEMA & GOZ und Anhebung lung den bayerischen Landtag auf, einen keit der Tätigkeiten gewährleistet wird. des Punktwerts in der GOZ, sodass eine gleichgerichteten Antrag auf den Weg zu Die Landesversammlung fordert die Bun- Zahnarztpraxis in Zukunft wirtschaft- bringen, wie es der nordrhein-westfäli- desregierung und die Europäische Kom- lich erfolgreich zu führen ist. sche Landtag mit den Fraktionen von mission auf, das bestehende System der • Reduzierung der bürokratischen Aufla- CDU, SPD, BÜNDNIS 90/die Grünen und Kosten- und Honorarordnungen der Frei- gen auf das Notwendigste und Stär- FDP im März getan hat, mit dem sie die en Berufe nicht in Frage zu stellen. kung der Selbstverwaltung in der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen vor Kosten- und Honorarordnungen sichern Umsetzung und Überwachung der dem Hintergrund einer Deregulierung eine qualitativ hochwertige Leistungser- Auflagen durch die EU-Kommission unterstützen. bringung zu bezahlbaren Preisen.“ • Bekenntnis des Gesetzgebers zur Frei- beruflichkeit Im Leitantrag des FVDZ Bayern heißt es Der Landesvorstand will seine Forderun- • Stärkung der Attraktivität des Berufs- wörtlich: „Die Landesversammlung for- gen nach diesem einstimmigen Votum wunsches Zahnarzt dert die Bundesregierung und die Euro- aus der Landesversammlung nun schrift- päische Kommission auf, das Fremdkapi- lich in den bayerischen Landtag einbrin- Entsprechend richtet sich ein weiterer Die Landesversammlung des FVDZ Bayern tagte am 18. April 2015 im Münchner Zahnärztehaus. Auch Bundesvorsitzende Dr. Kerstin Blaschke war an diesem Tag dabei und verfolgte aufmerksam den konstruktiven Verlauf der Versammlung. 8 ZNS 5-15
FORUM Gute Vorbereitung: Landesvorsitzender Christian Diskutierte mit: Bundesvorsitzende Dr. Kerstin Sprach ein Grußwort: Vizepräsident der Bundes- Berger Blaschke zahnärztekammer Prof. Dr. Christoph Benz Beschluss der Landesversammlung an die Situation. So werden die Behörden ange- chen Körperschaften sieht der FVDZ Bay- Hauptversammlung des FVDZ sowie Bun- sichts der aktuellen Praxisbegehungen ern in der Pflicht, die Selbstverwaltung deszahnärztekammer und die KZBV, sich durch die Gewerbeaufsichtsämter aufge- durch fraktionsübergreifende Zusam- mit den Folgen der sich ändernden Ein- fordert, Transparenz und Evidenz hin- menarbeit zu stärken. Dabei soll die Sat- stellung zur Berufsausübung für die zahn- sichtlich eines Kriterienkatalogs zu den zung der Kassenzahnärztlichen Vereini- medizinische Versorgung auseinanderzu- Praxisbegehungen zu schaffen. Gleich- gung Bayerns überarbeitet werden und setzen und Konzepte zu entwickeln. zeitig begrüßt der FVDZ die Bemühun- mehr direkte und indirekte Demokratie gen aus dem Vorstand der Bayerischen gefördert werden. Dies ist ein Auftrag an Neben Kritik am Antikorruptionsgesetz Landeszahnärztekammer, den Praxen die im Mai stattfindende Vertreterver- und Ablehnung des Entwurfs zum Ver- Hilfestellung bei der Abwehr ungerecht- sammlung der KZVB. sorgungsstrukturgesetz blickte die Lan- fertigter Prüfmaßnahmen und bescheide desversammlung auch auf die bayerische zu geben. Die bayerischen zahnärztli- Pressemeldung des FVDZ Bayern ZNS 5-15 9
FORUM Voller Durchblick bei der Abrechnung Der FVDZ Bayern gibt auch 2015 Vergleichstabelle heraus Der FVDZ Bayern hat seine Tabelle für die Vergütung zahnärztlicher Leistungen aktualisiert. Die FVDZ Bayern-Tabelle 2015 ermöglicht einer Pressemeldung des Verbandes zufolge den raschen Vergleich von GOZ 2012, BEMA, GOZ 1988, GOÄ und HOZ. Die Tabelle soll kostenfrei an alle Zahnarztpraxen in Bayern ausgeliefert. Dies verkündete der Landes- verband des FVDZ im Vorfeld der diesjährigen Landesversammlung in München. Die Tabelle zeigte anschaulich, dass Farbbereich der GOZ 2012 an, wie viel 220 Euro auskommen“, erklärt FVDZ- Zahnarztpraxen heute bei vielen Leistun- Zeit der Behandler maximal in Minuten Landesvorsitzender Christian Berger. Für gen den 3,5-fachen Steigerungssatz der aufwenden darf, wenn er dafür 2,3- solche Praxen wurde die bei durch- GOZ 2012 verlangen müssen, um für ver- fach- bzw. 3,5-fach liquidiert.“ schnittlichen betriebswirtschaftlichen gleichbare Leistungen eine Vergütung zu Kalkulationen für die Leistungen zur Ver- erhalten, wie sie gesetzliche Krankenkas- n Betriebswirtschaftlich arbeiten fügung stehende Zeit beim 2,3-fachen sen im BEMA bezahlen. Mit der Leporel- und 3,5-fachen GOZ-Satz angegeben. lo-Tabelle lasse sich auf einen Blick erfas- Die Zahnärzte müssten ihre Praxen heute Eigene Praxiskalkulationen können so sen, ob bei den zahnärztlichen Leistungs- streng betriebswirtschaftlich führen, um leicht erstellt werden. positionen der 2,3-fache GOZ-Satz oder am Markt bestehen zu können. Die der BEMA höher bzw. niedriger bewertet Kosten für Dienstleistungen sind in den Besonders ins Auge springt nach wie vor ist. Zugrunde liegt der aktuelle Punkt- vergangenen acht Jahren allgemein die unzureichende Honorierung bei GOZ wert des 1. Quartals 2015 AOK/vdek gestiegen. Den 2008 im Referentenent- 0010, der eingehenden Untersuchung. Bayern. „Überall dort, wo es sich um wurf genannten Stundensatz von 194 In der GOZ 2012 fehlt eine Zeitvorgabe identische Leistungen handelt, wurde die Euro hat der FVDZ Bayern nach eigenen und es sind nur 12,94 € (im 2,3-fachen höher dotierte Vergütung fett grün, die Angaben in dieser Tabelle deshalb maß- Satz) vorgesehen – anders als im Referen- niedriger dotierte Vergütung rot voll auf 220 Euro angepasst. „Allenfalls tenentwurf 2008. Hier war eine Zeitdau- gedruckt. Gleichzeitig gibt die Tabelle in kleine Praxen können mit einem Min- er von mind. 10 Minuten und eine Hono- den beiden helleren Spalten im braunen desthonorarumsatzbedarf/Stunde von rierung von 19,49 Euro (im 2,3-fachen Satz) angesetzt. Gleichzeitig wurde schon damals ein Mindesthonorarum- satz pro Stunde von 194 Euro vom Bun- desgesundheitsministerium als angemes- sen bezeichnet. Die Stunde hatte aber auch 2008 nur 60 Minuten. Der FVDZ Bayern kritisiert erneut, dass bei der GOZ 2012 keine Beschreibung der modernen präven-tionsorientierten Zahnheilkunde zugrunde gelegt und die Relationierung der bisherigen Leistungs- ziffern zueinander weitgehend beibehal- ten wurde. „Dadurch sind Leistungen, die in der GOZ 1988 schlecht honoriert waren, meist auch in der GOZ 2012 unterbewertet“, sagt Christian Berger. Die FVDZ Bayern-Tabelle 2015 (DIN-lang- Format, Leporello) wird einer Aussen- dung der eazf GmbH an alle bayerischen Zahnarztpraxen beiliegen. Pressemeldung des FVDZ Bayern 10 ZNS 5-15
Whitepaper über Bewertungsportale FORUM Wie Ärzte und Zahnärzte auf Online-Bewertungen reagieren können „Jameda“, das Ärzte-Empfehlungsporta,l bietet inzwischen einen Ratgeber an, der sich mit den Möglichkeiten beschäftigt, die Ärzte und Zahnärzte haben, um auf kritische Bewertungen reagieren zu können. Vielen Medizinern sei gar nicht bewusst, setz (TMG), welches eine Weitergabe Der Ratgeber liefert zudem eine Checkli- welche Möglichkeiten sie hätten, um auf der gespeicherten Daten ohne Einwilli- ste für den „Praxisalltag“. In sechs Schrit- (kritische) Bewertungen zu reagieren. gung des Nutzers nicht gestattet. § 14 ten zum guten Bewertungsmanagement Aus diesem Grund hat Jameda gemein- Abs. 2 TMG sieht zwar eine Auskunfts- – heißt es bei Jameda. Dass dieses White- sam mit Juristen und Coaches das White- erteilung an zuständige Stellen bei- paper natürlich Werbung in eigener paper „Bewertungsmanagement opti- spielsweise zum Zwecke der Strafver- Sache für Jameda ist, steht außer Frage. mieren, neue Patienten gewinnen“ folgung vor, berücksichtigt dabei Wer sich den Ratgeber ansehen möchte, erstellt, um Ärzten und Zahnärzten Mög- jedoch keine Persönlichkeitsrechtsver- dass dies unter folgendem Link kostenlos lichkeiten aufzuzeigen, wie sie auf letzungen. Der Gesetzgeber müsste tun: Bewertungen reagieren können, und eine entsprechende Regelung in das http://www.jameda.de/praxismarketing/ ihnen die rechtliche Ausgangslage zu TMG aufnehmen, um einen Auskunfts- jameda-Whitepaper-Bewertungsmana- schildern. anspruch bei Bewertungen, die das Per- gement.pdf sönlichkeitsrecht verletzen, zu begrün- Wer bei einer Bewertung einen Verstoß den (vgl. BGH, Urteil vom 01.07.2014, gegen rechtliche Vorgaben vermutet, Az. VI ZR 345/13). dem wird im Whitepaper der Rat erteilt, sich mit dem Portalbetreiber in Verbin- • Wird ein Portalbetreiber auf mögliche dung zu setzen und die Zweifel zu schil- unwahre Tatsachenbehauptungen in dern. So könne dieser einen Prüfprozess einer Bewertung hingewiesen, muss er veranlassen. So heißt es weiter: „jameda die betroffene Bewertung im Rahmen wägt bei strittigen Bewertungen die eines Verfahrens prüfen, wie vom Interessen der Nutzer (v.a. das Recht auf Gericht vorgesehen (vgl. LG Nürnberg freie Meinungsäußerung) und die Inter- Fürth, Urteil vom 08.05.2012, Az. 11 O essen der Ärzte (v.a. Schutz der Persön- 2608/12). lichkeitsrechte) ab. Ist ein Arzt der Auf- fassung, dass eine Bewertung falsche • Ein niedergelassener Arzt hatte gegen Tatsachenbehauptungen oder beleidi- jameda auf Löschung seiner Daten gende Äußerungen enthält, überprüft sowie der Bewertungen geklagt, jameda die Bewertung dahingehend…“ unterlag damit aber in letzter Instanz vor dem BGH. Das Gericht urteilte, Jameda liefert einige Urteile, die die ZNS- dass das Recht des Arztes auf infor- Redaktion zum Teil ebenfalls in der Aus- mationelle Selbstbestimmung nicht gabe 4/2015 vorgestellt hat. das Recht der Beklagten auf Kommuni- kationsfreiheit überwiege (vgl. BGH, • So wird unter „Anonyme Bewertungs- Urteil vom 23.09.2014, Az. VI ZR funktion“ ein Urteil des BGH vom 358/13). 23.09.2014 (Az. VI ZR 358/13) zitiert: Ein niedergelassener Arzt hatte gegen • Die Meinungskultur im Internet – und jameda auf Löschung seiner Daten und somit auch hitzige Debatten – sind Öffnungszeiten Unterlassung zukünftiger Veröffentli- geschützt. Auch wenn das Ansehen Geschäftsstelle chungen geklagt, unterlag damit aber eines Beteiligten darunter leiden kann in letzter Instanz vor dem BGH. Das (vgl. BVerfG, Urteil vom 17.09.2012, 1 Die Geschäftsstelle des Zahnärzt- Interesse der Öffentlichkeit an Informa- BvR 2979/10). Um diese Prüfung einzu- lichen Bezirksverbandes Schwa- tionen über ärztliche Leistungen sei vor leiten, reicht ein abstrakter Hinweis ben bleibt am dem Hintergrund der freien Arztwahl nicht aus. Der Host-Provider, also der ganz erheblich. Portalbetreiber, benötigt substantiierte Freitag, 15. Mai 2015 sowie am Hinweise auf die strittigen Inhalte. Auf Freitag, 5. Juni 2015 • Der Bundesgerichtshof hat das Aus- Basis dieser Hinweise kann der Host- geschlossen. kunftsbegehren eines Arztes gegen- Provider den Wahrheitsgehalt der über einem Arztbewertungsportal Bewertung genauer überprüfen. (vgl. Wir bitten um Beachtung und abgelehnt. Das Gericht bezog sich Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil danken für Ihr Verständnis. dabei auf § 12 Abs. 2 Telemedienge- vom 02.03.2010, Az. 7 U 70/0) ZNS 5-15 11
FORUM Niederlassungstool ist kein Businessplan „light” Die ABZ eG hat ein neues Niederlassungstool vorgestellt, das Kieferorthopäden bei der Praxisgründung unterstützt. Dr. Markus Madlener, Projektmanager und Abteilungsleiter für betriebswirtschaftliche Beratung und Dr. Hartmut Ohm, Vorstandsvorsitzender der ABZ eG im Interview. Mit Seminaren und Beratungen im Bereich der zahnärztlichen Praxis- gründung stellen sich heute viele Anbieter im Markt vor. Sie, Herr Dr. Madlener, haben für die ABZ eG ein Tool entwickelt, das jungen und /oder niederlassungswilligen Kiefer- orthopäden helfen soll, die richtige Entscheidung zu treffen. Was ist anders an Ihrem Tool? Dr. Madlener: Zunächst machen wir eine sehr tiefgehende Analyse der geplanten Niederlassung und berücksichtigen dabei eine große Vielzahl unterschiedlichster Variablen. Letztlich ist es damit natürlich auch ein Coaching für den Gründer/die Gründerin, das ihn oder sie für die ver- schiedensten Wirkungsweisen der unter- Dr. Hartmut Ohm (li.) und Dr. Markus Madlener im Interview. nehmerischen Entscheidungen sensibili- sieren soll. Leider erhalten angehende Existenzgrün- reich geplant haben und uns jetzt mit der rer Sicht immer wichtiger. Die Entschei- der nicht immer die aussagekräftigsten Nachfolgeplanung und Unterstützung dung für einen Standort bindet einen Prognosen an die Hand. Was hilft bei- beim Verkauf ihrer Praxis zu Rate ziehen. Gründer ja nicht nur für wenige Jahre an spielsweise die Aussage: „Im Bundes- Selbstverständlich steht unsere Tür allen diesen Ort, sondern führt in der Regel zu durchschnitt macht ein Kieferorthopäde interessierten Zahnmedizinern offen, einer über Jahrzehnte andauernden Bin- X-tausend Euro Umsatz. Im ersten Jahr egal in welchem Stadium ihrer berufli- dung an diese Lage. Dies sehe ich nicht erreichen Sie davon 30 Prozent, im zwei- chen Laufbahn sie sich gerade befinden. nur aufgrund der eingegangenen Ver- ten Jahr 70 Prozent und nach drei Jahren pflichtungen, wie sie durch einen lang- sollten Sie daher X-tausend Euro Umsatz Was macht das Konzept der ABZ eG fristigen Mietvertrag entsteht oder die erreicht haben“? Ähnliche Prognosen aus? Zahlungsverpflichtungen auf Grund der werden dann für die Praxisausgaben hohen Gründungsinvestitionen. Ich den- angestellt und der Businessplan „light“ ist Dr. Ohm: Wir sind ein neutraler Begleiter ke auch an die persönliche Bindung an fertig. Das ist uns zu einfach bzw. trifft die durch die hektische Phase der Existenz- die Region, die durch den Aufbau eines Realität auch nur in den seltensten Fällen. gründung. Unsere starke Basis – mit über Freundeskreises oder Verwurzelung der 3.500 Mitgliedern – und unser Förder- Familie entstehen wird und natürlich In welchem Stadium kommen die auftrag verpflichten uns zur Neutralität. auch soll. Kieferorthopäden zu Ihnen? Haben Die angehenden Praxisgründer, aber sie dann bereits eine Entscheidung auch die bereits erfolgreichen Unterneh- Also ist der Standortfaktor wichtig? für die Niederlassung getroffen oder mer wissen diese produktunabhängige sondieren sie noch den Markt? Beratung zu schätzen und kommen Dr. Madlener: Definitiv! Der Standort daher gerne zu uns. muss eine positive Prognose für die näch- Dr. Ohm: Das ist sehr unterschiedlich, vie- sten Jahrzehnte aufweisen. Selbstver- le Anfragen kommen von jungen Zahn- Wer sich niederlassen will, erfährt ständlich steht am Anfang der Betrach- ärzten, die gerade noch ihre Weiterbil- von Ihnen, so wie ich, dass es auf tung die Definition des Einzugsgebietes, dung zum Kieferorthopäden machen zahlreiche Faktoren ankommt, die wie weit die Patienten also voraussicht- und bereits erste Ideen mit uns bespre- miteinander korrelieren. Welche sind lich bereit sind, in die Praxis anzureisen. chen wollen. Diese Existenzgründer in die Wichtigsten? In ländlichen Regionen ist dieses Einzugs- spe begleiten wir dann über einen länge- Dr. Madlener: Wir leben in einer Zeit, die gebiet in der Regel weitaus größer als ren Zeitraum, oft bis weit über die Exi- von starken gesellschaftlichen Umbrü- dies bei städtischen Niederlassungen der stenzgründung hinaus. Es gibt Mitglieder chen geprägt ist. Die Demografie sowie Fall ist. der ABZ eG, die bereits vor über 20 Jah- die mikro- und makroökonomische Ent- Sie würden sich auch wundern, wie ren mit uns ihre Niederlassung erfolg- wicklung einer Region werden aus unse- unterschiedlich die Bevölkerungszusam- 12 ZNS 5-15
mensetzung selbst innerhalb einer Stadt der Regel ein bis zwei Jahre, wir ermitteln überwiegend an der Übernahme einer FORUM sein kann. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: also das erforderliche Kreditvolumen für bestehenden Praxis interessiert und es Wir haben in München Stadtteile mit diesen Zeitraum. Ist die prognostizierte besteht ein großes Angebot an zum Ver- einer Jugendquote von deutlich über 30 Anlaufzeit zu lange oder der benötigte kauf stehenden, gut eingeführten Betrie- Prozent in der Spitze und andere Stadt- Kontokorrentkredit zu hoch, versuchen ben. Eine komplette Neugründung, teile, in denen Sie gerade einmal etwas wir im ersten Schritt Maßnahmen zu zumindesten gilt dies in den großen über 10 Prozent Kinder und Jugendliche definieren, die die Entwicklung der Praxis Städten, ist eher die Ausnahme. Hier antreffen. Für einen Kieferorthopäden, beschleunigen können. haben wir andere Herausforderungen, der hauptsächlich von der Behandlung die wir mit den Existenzgründern bewäl- junger Patienten lebt, ist das ein ent- Wie gut sind Ihre „Planspiele“? tigen müssen. Im Übernahmefall einer scheidendes Standortkriterium. eingeführten Praxis kann der Käufer auf Selbstverständlich prüfen wir, wie viele Dr. Madlener: Nach meiner Erfahrung die Umsätze der Vergangenheit zurück- andere tätige Kieferorthopäden sich in treffen wir die Wirklichkeit sehr gut. blicken und daraus eine Prognose für die dem Einzugsgebiet befinden und raten Dabei lege ich Wert darauf, dass wir eher Zukunft bilden. Es kommt also darauf an, dem Gründer auch an, sich mit den Kol- ein konservatives Bild zeichnen und uns welchen Umsatzrückgang er für die erste legen am Ort zu beschäftigen. Welche dann von einer besseren Entwicklung Phase seiner Existenzgründung kalkulie- Behandlungsschwerpunkte setzen die positiv „überraschen“ lassen, ganz im ren muss und wie lange es dauert, bis er anderen Praxen und in welchem Umfang Sinne des vorsichtigen Kaufmannes. die Zahlen des Vorgängers erreicht oder werden Behandlungszeiten angeboten? Gute Planung ersetzt den Zufall und übertrifft. Genauso verhält es sich mit der Richtig konkret wird es dann bei der macht die eigene Entwicklung messbar Ausgabenseite, die ist im Falle einer Beurteilung des Mikrostandortes der und zum Teil vorhersehbar. Ich bin über- Übernahme relativ leicht zu kalkulieren, neuen Praxis. Also wie ist die Erreichbar- zeugt davon und unsere Beratungserfah- da man auf bestehende Strukturen auf- keit, gibt es Schulen in der nahen Umge- rung hat es auch bewiesen, dass wir mit setzt und damit die Verpflichtungen zu bung, auf welches persönliche Netzwerk hoher Wahrscheinlichkeit in einer Band- einem großen Teil klar sind. kann der Gründer bereits zugreifen? Last breite von +/-15% die tatsächliche Ent- Wir setzen das Gründungstool daher but not least, wie schätzt der Gründer wicklung treffen können. hauptsächlich für die Beratung von Spe- selbst seine unternehmerischen Fähigkei- zialpraxen ein, deren Entwicklung ten ein, ist er kontaktfreudig und kann Wie lange hat die Entwicklung des bereits läuft. Da wir jedoch auf die indivi- zukünftige Überweiser und Patienten für Tools gedauert? duellen Eigenarten einzelner Fachrich- sich und sein Behandlungskonzept tungen eingehen wollen, sind hier meh- begeistern? Dr. Madlener: Die Entwicklung dieses rere Programmierungen in der Pipeline. Prognosetools ist bereits seit mehreren Als nächstes werden wir ein Prognose- Am Ende der Beratung liefern Sie Jahren ein Thema für die ABZ eG. Im End- tool für Kinderzahnärzte und Oralchirur- einen mathematisch ermittelten effekt steckt in diesem Werkzeug die gen vorstellen. Wert, der dann über ein Ja oder Nein Erfahrung aus unzähligen Niederlassun- zur Niederlassung in einem bestimm- gen der vergangenen 20 Jahre. Da wir Vielen Dank für das Gespräch. ten Umfeld rät. Wie verlässlich, glau- mit unseren Mitgliedern über die Jahre Das Interview führte Anita Wuttke ben Sie, ist diese „Hochrechnung“? verbunden bleiben, konnten wir auf eine breite Basis zurückgreifen. Das, was bis- Dr. Madlener: Ganz so einfach ist es lei- her nur als Wissen bei einzelnen Beratern der nicht. Natürlich gibt es Standorte, für individuell zugänglich war, ist jetzt in die- die wir relativ schnell ein klar positives sem Kalkulationsprogramm hinterlegt Generalversamm- oder klar negatives Ergebnis erhalten, und bündelt sozusagen die Erfahrungen lung der ABZ eG aber in der Regel ist die Aussage nicht so der letzten Jahrzehnte. einfach, die am Ende unserer Beratung Die eigentliche Erfassung und Program- Die diesjährige Generalversammlung steht. Nachdem wir gemeinsam die mierung der dazugehörigen Verknüp- der ABZ eG wird am Freitag, 12. Juni geplante Niederlassung analysiert haben, fungen und Formeln hat etwa drei 2015 um 15 Uhr im Hotel Eden Wolff sehen wir eine erste Prognose, wie sich Monate Arbeit in Anspruch genommen. in der Arnulfstr. 4 in München stattfin- die Praxis in den ersten fünf Jahren ent- Ich würde das Projekt aber nicht als abge- den. Nach dem derzeitigen Stand der wickeln wird, welcher Personalbedarf schlossen bezeichnen. Sie müssen auch Jahresabschlussarbeiten wird die ABZ voraussichtlich abgedeckt werden muss sehen, dass der Gesundheitsmarkt stän- eG für das Geschäftsjahr 2014 der und selbstverständlich mit welchen Zah- digen Umweltveränderungen ausgesetzt Generalversammlung wieder eine Divi- lungsströmen kalkuliert werden sollte. ist und wir unser Tool dem neuen Umfeld dende in Höhe von 5 Prozent vorschla- Wir berechnen also, wann die Praxis anpassen müssen. Bei der Vielzahl der gen. Bei den Wahlen zum Aufsichtsrat ihren Break-Even erreicht, also den Multivariablen besteht hier ein laufender ist über das Mandat von Dr. Hans A. Punkt, wo erstmals die Einnahmen über Anpassungsbedarf. Huber zu entscheiden. Weiterhin steht den Ausgaben liegen und der Kieferor- eine Beschlussfassung über die Fusion thopäde somit Geld verdient. Ab diesem Wann gibt es diese Niederlassungs- mit der ABZ Qualitäts- und Servicenetz Punkt baut sich dann der benötigte Kon- tool auch für alle Zahnärzte, die eine der Zahnärzteschaft in Würzburg eG tokorrentkredit wieder ab. Bis zur Errei- Praxis gründen wollen? auf der Tagesordnung. chung dieses Wendepunktes vergehen in Dr. Madlener: Allgemeinzahnärzte sind ZNS 5-15 13
FORUM Frühkindliche Karies bekämpfen KZBV bringt Beratungsantrag in G-BA ein Frühkindliche Karies soll künftig flächen- deckend auch im Rahmen des Leistungs- kataloges der Gesetzlichen Krankenversi- cherung (GKV) bekämpft werden. Für dieses versorgungspolitisch wichtige Ziel, hat die Kassenzahnärztliche Bundesverei- nigung (KZBV) zwei entsprechende Anträge in den Gemeinsamen Bundes- ausschuss (G-BA) eingebracht, die vom Plenum des G-BA zur weiteren Beratung angenommen wurden. Das wichtigste Gremium der gemeinsa- men Selbstverwaltung könne damit nach Abschluss der Beratungen formal ent- Foto: proDente scheiden, ob Früherkennungsuntersu- chungen auf Zahn-, Mund- und Kieferer- krankungen für Kinder bereits ab dem formuliert, dass im Jahr 2020 80 Prozent Kinder kariöse Zähne auf, wenn sie die 6. Lebensmonat sowie Maßnahmen zur der 6- bis 7-Jährigen kariesfrei sein sol- bereits bestehende Gruppen- und Indivi- Schmelzhärtung ab dem 12. Lebensmo- len. Diese Vorgabe gilt es nun auch mit dualprophylaxe erreichen. Annähernd nat bei Vorliegen einer Kariesläsion künf- den Partnern der Selbstverwaltung die Hälfte aller kariösen Defekte, die bei tig von allen gesetzlichen Krankenkassen gemeinsam zu erreichen“, sagte Dr. der Einschulung festgestellt werden, ent- übernommen werden müssen, heißt es Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vor- stehen in den ersten drei Lebensjahren. in einer Pressemeldung der KZBV. standes der KZBV. Das Konzept für die zahnmedizinische „Mit ihrem wissenschaftlichen Konzept Die in den Anträgen beschriebenen Prävention bei Kleinkindern „Frühkindli- zur Vermeidung frühkindlicher Karies hat Methoden werden zunächst durch das che Karies vermeiden“ soll dazu beitra- die Zahnärzteschaft bereits im Jahr 2014 Institut für Qualität und Wirtschaftlich- gen, ein optimales Gesundheitsverhalten einen wichtigen Vorstoß unternommen, keit im Gesundheitswesen (IQWiG) und die bestmöglichen Voraussetzungen um eine Lücke bei der Vermeidung und bewertet. Durch den G-BA soll dann im für eine dauerhafte Zahn- und Mundge- Behandlung von sogenannter Nuckelfla- Anschluss ein formaler Rechtsrahmen sundheit bei dieser besonders vulnerab- schenkaries zu schließen. Die Beratungs- geschaffen werden, der die zahnärztliche len Patientengruppe zu etablieren sowie anträge im G-BA sind ein weiterer Impuls Vorsorge für Säuglinge und Kleinkinder Karies, Zahnfleischentzündungen, Zahn- für die umfassende Umsetzung der in zu Lasten der GKV ermöglicht. verlust und daraus resultierende Folgeer- diesem Konzept aufgezeigten Empfeh- krankungen zu vermeiden. Das Konzept lungen. Auf der Grundlage einer Experti- Frühkindliche Karies gilt als häufigste kann auf der Internetseite der KZBV se der Weltgesundheitsorganisation und chronische Erkrankung bei Kindern im unter www.kzbv.de abgerufen werden. des Weltzahnärzteverbandes haben wir Vorschulalter (Englisch: Early childhood für Deutschland unter anderem das Ziel caries (ECC)). Immer häufiger weisen Pressemeldung der KZBV Prozessieren hat bei der AOK Bayern Methode KZVB meldet: Zahnärzte solidarisch mit den Hausärzten Die AOK Bayern entwickelt sich aus Sicht Wie bei den Hausärzten hätten auch die durch die KZVB nachgewiesenen Kosten- der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Vergütungsverhandlungen zwischen der steigerungen in den Praxen verweigert. Bayerns (KZVB) immer mehr zu einer Pro- KZVB und der AOK Bayern für das Jahr Auch eine ausreichende Erhöhung des blemkasse. „Nicht nur die Haus- sondern 2014 durch ein Landesschiedsamt zu Budgets für zahnärztliche Leistungen auch die Zahnärzte haben unter dem Ver- Ende geführt werden müssen, heißt es in habe die AOK Bayern abgelehnt. Das halten der größten Kasse im Freistaat zu einer Pressemeldung der KZVB. Die AOK Landesschiedsamt gab den Zahnärzten leiden“, sagt KZVB-Chef Dr. Janusz Rat. Bayern hätte zuvor einen Ausgleich der Recht. In der Folge reichte die AOK Bay- 14 ZNS 5-15
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