ZNSZNS - Zahnärztliche Nachrichten Schwaben

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ZNSZNS - Zahnärztliche Nachrichten Schwaben
ZNS
Ausgabe 5-15
    Mai 2015   Zahnärztliche Nachrichten Schwaben
                n 3    Editorial: Auslaufmodell Freie Berufe?
                n 4    Leitartikel: Widerruf der Approbation
                n 8    Freie Berufe: Einfluss berufsfremder Interessen vermeiden
                n 10   Voller Durchblick bei der Abrechnung
                n 11   Whitepaper über Bewertungsportale
                n 12   Interview zum Niederlassungstool der ABZ eG für Kieferorthopäden
                n 14   Frühkindliche Karies bekämpfen
                n 14   Prozessieren hat bei der AOK Bayern Methode
                n 15   Aktion „Stoppt die e-Card” zur elektronischen Gesundheitskarte
                n 16   Mitteilungen des ZBV Schwaben
                n 17   Referat Fortbildung
                n 22   Referat Zahnärztliches Personal

                Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Schwaben, Körperschaft des öffentlichen Rechts
ZNSZNS - Zahnärztliche Nachrichten Schwaben
EDITORIAL
                        Auslaufmodell Freie Berufe?
Europa will mehr Wettbewerb. Das                                                        schutz und die anerkannt hohe Qualität
klingt zunächst gut – und so gar nicht                                                  der deutschen freiberuflichen Dienstleis-
nach Bürokratismus, den man den Gre-                                                    tungen dürfen im europäischen Binnen-
mien in Brüssel und Straßburg so gerne                                                  markt nicht auf der Strecke bleiben. Die
unterstellt. Allerdings schießt die EU-                                                 Durchlässigkeit der Grenzen darf nicht
Kommission mit ihrem Ansinnen, den                                                      zu einem Abbau von Qualitätsstandards
Wettbewerb im Dienstleistungssektor                                                     und einem Verlust des Vertrauens der
beleben zu wollen, leider weit über das                                                 Verbraucherinnen und Verbraucher
Ziel hinaus. Mehr Wettbewerb soll zu                                                    führen. Leistungs- und Qualitätswettbe-
Lasten der Freien Berufe erfolgen. Dabei                                                werb sind zu fördern.
denkt sich die EU-Kommission gar nichts                                                 In Bayern weisen die ärztlichen und
Böses, denn außer in Deutschland gibt es                                                zahnärztlichen Selbstverwaltungen so-
die Freien Berufe gar nicht – und im                                                    wie die politischen Arme von Zahnärzten
Sinne von „gleiches Recht und gleiche                                                   und Ärzten schon seit Langem auf die
Privilegien für alle“ glaubt die EU-                                                    Gefahr aus Brüssel hin. Bislang ist noch
Kommission „alte Zöpfe“ abschneiden                                                     wenig passiert. Hinzu kommt, dass aus-
zu müssen. Dass dies auf Kosten von                                                     gerechnet in einer Zeit, in der Wider-
länderspezifischen etablieren Strukturen                                                stand des Bundesverbandes der Freien
erfolgen wird, stört Brüssel nicht.                                                     Berufe (BFB) notwendig gewesen wäre,
                                                                                        dieser von Auflösung bedroht war, weil
Anfang Juni 2014 hat die Europäische                                                    Ärzte, Architekten und Anwälte sich hier
Kommission im Rahmen des vierten                                                        nicht mehr vertreten sahen. Inzwischen
Europäischen Semesters – dessen Ziel es                                                 scheint diese Gefahr gebannt, und der
ist, die Wirtschaftspolitiken der EU-Mitgliedstaaten besser zu   Verband arbeitet wieder mit voller Stärke. Aber auch Bundes-
koordinieren – die diesjährigen länderspezifischen Empfehlun-    regierung und die Länderregierungen müssen – schon aus
gen für alle EU-Mitgliedstaaten vorgelegt, die zuvor vom Euro-   Eigennutz – heftige Gegenwehr leisten. Denn der Staat
päischen Rat beschlossen wurden. Bewertet wurden die von         profitiert von der Arbeit der Selbstverwaltungen.
den Mitgliedstaaten eingereichten Pläne zur Haushaltskonsoli-    Der Landtag von Nordrhein-Westfalen ist indes beispielhaft
dierung sowie die vorgelegten nationalen Reformprogramme.        vorangegangen und fordert mit der Zustimmung aller Fraktio-
In den Empfehlungen für Deutschland wird auch explizit auf       nen das europäische Semester kritisch zu begleiten und die
die Freien Berufe Bezug genommen. Die Europäische Kommis-        Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen. Das
sion ist demnach der Auffassung, dass die politischen Maß-       stünde auch dem bayerischen Landtag gut zu Gesicht, gerade
nahmen zur stärkeren Belebung des Wettbewerbs im Dienst-         nachdem man sich dort in Bezug auf das Antikorruptionsge-
leistungssektor in den zurückliegenden Monaten begrenzt          setz im Gesundheitswesen besonders hervorgetan hat. Alle
waren. Das Produktivitätswachstum sei in manchen Dienstleis-     zahnärztlichen Gremien – ob Selbstverwaltungen oder politi-
tungsbranchen besonders gering, insbesondere bei den freibe-     sche Verbände – sollten an einem Strang ziehen und den Land-
ruflichen Dienstleistungen. Nach wie vor bestünden „Markt-       tag in die Pflicht nehmen, sich für seine Freien Berufe einzuset-
eintrittshindernisse und Hürden, die der Erbringung freiberuf-   zen, um auf Bundesregierung und die Europäische Kommis-
licher Dienstleistungen im Wege" stünden. Dazu gehörten          sion einzuwirken, das Fremdkapitalverbot für die Freien Berufe
Anforderungen an die Rechtsform, spezifische Vorschriften in     nicht in Frage zu stellen. Das Verbot der Fremdkapitalbeteili-
Bezug auf die Gesellschafter sowie Vorgaben an die berufliche    gung wurde 2012 vom Bundesfinanzhof als europarechtskon-
Qualifikation. In dem ergänzenden Begleitdokument wird in        form anerkannt. Der Einfluss berufsfremder Interessen muss
diesem Zusammenhang direkt auf den aktuellen OECD-Bericht        vermieden werden, damit die Unabhängigkeit der Tätigkeiten
2014 verwiesen, wonach „freiberufliche Dienstleistungen in       gewährleistet wird.
Deutschland, insbesondere von Architekten, Ingenieuren und       Das bestehende System der Kosten- und Honorarordnungen
Anwälten, im Vergleich zu anderen OECD-Ländern stark regu-       der Freien Berufe darf nicht zu Gunsten von mehr Wettbewerb
liert" seien. Der Preiswettbewerb sei zudem in einigen Freien    und Gleichmacherei in Frage gestellt werden.
Berufen auf Grund der Existenz teilweise verbindlicher Gebüh-
renordnungen eingeschränkt.                                      Schließlich tragen die Freien Berufe zur Entwicklung und Siche-
Ferner sollen nach Auffassung der OECD die Pflichtmitglied-      rung des Gemeinwesens bei und versorgen die Bevölkerung
schaft und Selbstverwaltung der Kammern in den Berufsver-        mit notwendigen Dienstleistungen hoher Qualität – und sie
bänden (und Handwerkskammern) im Hinblick auf die Zutritts-      entlasten den Staat über ihre Selbstverwaltungen, was die
schranken hinterfragt und die Zulassungsvoraussetzungen          Qualitätskontrolle, den Verbraucherschutz, die Fort- und
gelockert werden.                                                Weiterbildung betrifft. Schon aus diesem Grund sollte die
Die Diskussion um das richtige Verhältnis zwischen Regulie-      Politik Einsatz zeigen.
rung und Liberalisierung hat vor dem Hintergrund der Wirt-
schaftskrise eine neue Dimension bekommen. Verbraucher-          Ihr Christian Berger

ZNS 5-15
                                                                                                                                     3
LEITARTIKEL

                                              Widerruf der Approbation
                                  Problematische Tendenzen in einigen Bundesländern
                  Dem Thema Widerruf der (zahn)ärztlichen Approbation (beim Zahnarzt früher Bestallung genannt) widmet sich der
                  Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Ratajczak. Der Grund: In der Rechtsprechung der vergangenen Jahre haben sich in
                  manchen Bundesländern Tendenzen herausbilden, die man als ausgesprochen problematisch, um nicht zu sagen
                  deletär bezeichnen muss. Der Widerruf der Approbation ist heute unter Umständen schneller durchzusetzen als die
                  Rücknahme der Zulassung zur vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung.

                  Ein besonders prägnantes Beispiel dafür       Feststellungen, die er bisher nicht ent-     1. sich nicht eines Verhaltens schuldig
                  spielte sich vor einiger Zeit in Bayern ab.   kräftet habe, so dass seine Sorg- und           gemacht hat, aus dem sich seine
                  Gegen einen Vertragsarzt wurde vom            Bedenkenlosigkeit im Umgang mit                 Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit
                  Amtsgericht Regensburg am 05.11.2002          Berufspflichten sich in allen Zusammen-         zur Ausübung des zahnärztlichen
                  ein Strafbefehl wegen 16 tatmehrheitli-       hängen auszuwirken drohe, die mit den           Berufs ergibt,
                  chen Fällen des Betrugs erlassen. Er wur-     Berufsbildern von Ärzten verbunden sei-      2. nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur
                  de zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12      en. Die betrügerischen Manipulationen           Ausübung des Berufs ungeeignet ist,
                  Monaten auf Bewährung (3 Jahre                bei den Abrechnungen würden sich             3. nach einem mindestens fünfjährigen
                  Bewährungszeit) und einer Geldbuße            negativ auf die Höhe der Kassenbeiträge         Studium der Zahnheilkunde an einer
                  von 15.000,– € verurteilt. Er habe im         der Patienten auswirken. Dieses Verhal-         wissenschaftlichen Hochschule die
                  Zeitraum von 1996 bis 1999 in 197 Fällen      ten beeinträchtige daher das Vertrauen          zahnärztliche Prüfung im Geltungsbe-
                  vertragsärztliche Leistungen über Kran-       der Patienten und der Öffentlichkeit zu         reich dieses Gesetzes bestanden hat,
                  kenschein abgerechnet, obwohl er ge-          einem Arzt.                                  4. über die für die Ausübung der Berufs-
                  wusst habe, dass diese gegenüber den                                                          tätigkeit erforderlichen Kenntnisse der
                  gesetzlichen Krankenkassen nicht ab-          Die Klage des Arztes gegen den Widerruf         deutschen Sprache verfügt.
                  rechnungsfähig gewesen seien. Außer-          der Approbation hatte nur vor dem
                  dem habe er im Zeitraum von 1/96 bis          Verwaltungsgericht (VG) Regensburg,          Nach § 4 Abs. 2 Satz 1 ZHG ist die Appro-
                  2/97 in einer Vielzahl von Fällen die         04.10.2004 – RO 5 K 03.2148 – Erfolg.        bation zu widerrufen, wenn nachträglich
                  Gebührenordnungspositionen Nr. 19 EBM         Dagegen wies auf die Berufung der            die Voraussetzung nach § 2 Abs. 1 Satz 1
                  (Erhebung der Fremdanamnese bei kom-          Regierung von Oberbayern hin der Ver-        Nr. 2 weggefallen ist, d.h. der Zahnarzt
                  munikationsgestörten Patienten) und Nr.       waltungsgerichtshof (VGH) Bayern mit         sich eines Verhaltens schuldig gemacht
                  3 (Verwaltungsgebühr) zu Unrecht abge-        Urteil vom 28.03.2007 – 21 B 04.3153 –       hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit
                  rechnet. Im Strafbefehl wurde von einem       die Klage ab. Das dagegen angerufene         oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des
                  Schaden zu Lasten der Kassenärztlichen        Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ließ       zahnärztlichen Berufs ergibt. Die Appro-
                  Vereinigung (KV) Bayerns in Höhe von          die Revision mit Beschluss vom               bation kann widerrufen werden, wenn
                  23.042,43 € ausgegangen.                      25.02.2008 – 3 B 85/07 – nicht zu.           der Zahnarzt in gesundheitlicher Hinsicht
                                                                                                             zur Ausübung des Berufs nicht mehr
                  Der Zulassungsausschuss entzog ihm            Mit dem Widerruf der Approbation erle-       geeignet ist (§ 4 Abs. 2 Satz 2 ZHG).
                  daraufhin die Zulassung zur vertragsärzt-     digte sich auch die Zulassung des Arztes
                  lichen Versorgung. Der Berufungsaus-          (s. § 95 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 95 Abs. 2    Die Begriffe Unwürdigkeit und Unzuver-
                  schuss wies seinen Widerspruch zurück.        Satz 1 SGB V i.V.m. § 3 Abs. 2 lit. a Ärz-   lässigkeit sind zwei separate Widerruf-
                  Das Sozialgericht München hob die             te-ZV; für Zahnärzte ergibt sich diese       statbestände. Liegt einer von beiden vor,
                  Zulassungsentziehung dagegen mit              Konsequenz aus § 95 Abs. 6 Satz 1 i.V.m.     ist der Widerruf der Approbation zwin-
                  Urteil vom 11.05.2004 – S 28 KA               § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB V i.V.m. § 3 Abs.     gende Folge. § 4 Abs. 2 Satz 1 ZHG gibt
                  1144/02 – als unverhältnismäßig auf. Die      2 lit. a Zahnärzte-ZV).                      dies – ebenso wie § 5 Abs. 2 Satz 1 Bun-
                  KV Bayerns legte dagegen Berufung ein.                                                     desärzteordnung (BÄO) – durch die Ver-
                  Über die Berufung wurde nicht mehr ent-       Die Approbation wird mittlerweile schon      wendung des Wortes „ist“ vor.
                  schieden.                                     bei wesentlich geringeren Schadensum-
                                                                men widerrufen.                              Der Widerruf der Approbation ist keine
                  Die Regierung der Oberpfalz widerrief                                                      Strafe oder Nebenstrafe, sondern eine
                  stattdessen bereits mit Bescheid vom          n Rechtliche Grundlagen der                  Sicherungsmaßnahme, um die Gesund-
                  09.09.2003 seine Approbation als Arzt           Approbation                                heit des einzelnen Patienten und der
                  und forderte ihn zur Rückgabe der                                                          Bevölkerung zu schützen, indem unzu-
                  Approbationsurkunde auf. Der Arzt sei         Die Voraussetzungen für die Erteilung        verlässige wie auch unwürdige (Zahn)Ärz-
                  zur Ausübung des ärztlichen Berufs            der Approbation sind in § 2 Zahnheilkun-     te von der Ausübung ihres Berufs fernge-
                  sowohl unzuverlässig als auch unwürdig.       degesetz (ZHG) geregelt. Danach ist die      halten werden. Der Widerruf wie auch
                  Das beruhe im Wesentlichen auf den in         Approbation als Zahnarzt ist auf Antrag      die (Wieder)- Erteilung der Approbation
                  dem rechtskräftigen Strafbefehl des           zu erteilen, wenn der Antragsteller          stehen nicht im Ermessen der Behörde;
                  Amtsgerichts enthaltenen tatsächlichen                                                     sie müssen vielmehr ausgesprochen

              4                                                                                                                             ZNS 5-15
LEITARTIKEL
beziehungsweise versagt werden, wenn
ihre Voraussetzungen vorliegen (BVerwG,
23.07.1996 – 3 PKH 4/96 –).

Der Begriff der „Unzuverlässigkeit” wird
durch die Prognose gekennzeichnet, ob
der Betroffene in Zukunft seine beruf-
lichen Pflichten zuverlässig erfüllen wird.
„Unwürdigkeit” liegt dann vor, wenn der
(Zahn)Arzt durch sein Verhalten nicht
mehr das zur Ausübung des (zahn)ärzt-
lichen Berufs erforderliche Ansehen und
Vertrauen besitzt (s. z.B. BVerwG,
09.01.1991 – 3 B 75/90 –).

n Rechtsentwicklung

Die Rechtsentwicklung ist gekennzeich-        Professor Dr. Thomas Ratajczak.
net durch einen immer stärker zu beob-
achtenden Verfall der Anforderungen an
die Gründe, die den Widerruf der Appro-       n Gründe für den Widerruf der                n Speziell: Abrechnungsbetrug
bation rechtfertigen.                           Approbation
                                                                                           Das ändert sich gerade beim Abrech-
Das BVerwG hatte in einer in verschiede-      Für diesen Artikel habe ich die veröffent-   nungsbetrug. Besonders prägnant wird
ner Hinsicht bemerkenswerten Entschei-        lichte Rechtsprechung seit 1960 ausge-       dies in einer Entscheidung des Oberver-
dung vom BVerwG, 27.10.1966 – I C             wertet.                                      waltungsgerichts (OVG) Niedersachsen
99.64 – das Postulat aufgestellt, die         Das Thema Sexualdelikte taucht in den        vom 23.07.2014 – 8 LA 142/13 – erkenn-
Zurücknahme der Bestallung (Approbati-        zur Approbation veröffentlichten Ent-        bar. Das OVG referiert darin seine Recht-
on) sei die „letzte und äußerste Maßnah-      scheidungen an durchaus prominenter          sprechung der letzten Jahre zu den
me, die gegen einen Zahnarzt überhaupt        Stelle auf. Am häufigsten wird die           Approbationswiderruf bzw. bei anderen
verhängt werden“ könne. Schwere und           Approbation aber wegen Abrechnungs-          Heilberufen vergleichbaren Maßnahmen
Ausmaß der vom Zahnarzt begangenen            betruges entzogen. Nach Häufigkeit sor-      rechtfertigenden Anforderungen und
Verfehlungen müssten ihr daher entspre-       tiert ergibt sich folgende „Hitliste“:       meint, „als derart gravierende Verfehlun-
chen. Entschieden wurde dies – bemer-                                                      gen erachtet der Senat in seiner Recht-
kenswert genug – für die damals teils als     1. Abrechnungsbetrug                         sprechung auch bewusst fehlerhaft über-
einfaches Vergehen, teils als Verbrechen      2. Sexualdelikte                             höhte Abrechnungen von Heilberuflern
strafbare homosexuelle Betätigung von         3. Vergehen im Zusammenhang mit              gegenüber Patienten und Krankenkas-
männlichen Zahnärzten. Der mit dem               Betäubungsmitteln (betrifft vor allem     sen, die über einen langen Zeitraum in
Widerruf seiner Approbation belastete            Ärzte)                                    einer Vielzahl von Einzelfällen und/oder
Zahnarzt war in zwei Fällen wegen Ver-        4. Steuerhinterziehung                       mit einem hohen Schadensbetrag vorge-
gehens der Unzucht zwischen Männern,          5. Körperverletzungsdelikte                  nommen worden sind.“ Das OVG ver-
im zweiten Fall in Tateinheit mit einem          (inkl. Falschbehandlung)                  weist dazu auf folgende Entscheidun-
Verbrechen der versuchten schweren            6. Totschlag / Mord bzw. Beihilfe dazu       gen:
Unzucht zwischen Männern, verurteilt          7. Korruptionsdelikte
worden. Beide Delikte waren, wie das             (Zuweisung gegen Entgelt etc.)            • OVG Niedersachsen, 02.09.2009 – 8
BVerwG betont, „außerhalb seines              8. Verkehrsdelikte                             LA 99/09 –: Abrechnungsbetrug eines
Berufskreises begangen worden“, wobei                                                        Arztes über einen Zeitraum von fünf
unklar ist, ob das Gericht das als ver-       und eine Vielzahl anderer Verhaltenswei-       Jahren und einer Schadenssumme von
schlimmernd oder als entlastend werte-        sen von Beihilfe zum Versicherungsbe-          240.000 €;
te. Überhaupt ist der Fall aus heutiger       trug des Patienten, Brandstiftung, Ent-      • OVG Niedersachsen, 25.02.2011 – 8
Sicht skurril. Das BVerwG hatte ersicht-      führung, Spielsucht, unterlassene Hilfe-       LA 330/10 –: Abrechnungsbetrug einer
lich Unbehagen mit der strafrechtlichen       leistung u.a. im Notdienst bis hin zur         freiberuflichen Hebamme über einen
Bewertung des Falles und wertete den          Verwahrlosung. Eben die gesamte Band-          Zeitraum von mehr als einem Jahr und
Sachverhalt ungeachtet der Verurteilung       breite des Menschenlebens, allerdings          einer Schadenssumme von 1.212,44 €
wegen eines versuchten Verbrechens als        meist nur, soweit es strafrechtlich rele-      (das ist kein Schreibfehler!);
nicht so schwerwiegend, dass ein Wider-       vant ist.                                    • OVG Niedersachsen, 18.04.2012 – 8
ruf der Approbation gerechtfertigt sei.                                                      LA 6/11 –: Abrechnungsbetrug eines
                                              Gemeinsam ist den Entscheidungen frü-          Zahnarztes über einen Zeitraum von
Hier hat sich in den letzten Jahren offen-    herer Jahre, dass schon sehr viel zusam-       mehr als zwei Jahren mit einer Scha-
bar in einigen Bundesländern ein Sinnes-      men kommen musste, bis es zum Wider-           denssumme von 144.938 €;
wandel vollzogen.                             ruf der Approbation kam.                     • OVG Niedersachsen, 23.04.2012 – 8

ZNS 5-15
                                                                                                                                       5
LEITARTIKEL
                    LA 45/11 –: Abrechnungsbetrug eines      Derartige Abrechnungsbetrügereien ge-       Das ist schon außergewöhnlich hart
                    Arztes über einen Zeitraum von mehr      genüber Krankenkassen und Patienten         argumentiert.
                    als fünf Jahren und einer Schadens-      seien schwere Straftaten mit unmittelba-
                    summe von 315.558 €;                     rem Bezug zum beruflichen Wirkungs-         Die nachstehende Zusammenstellung
                  • OVG Niedersachsen, 02.05.2012 – 8        kreis des Arztes. Sie seien regelmäßig      gibt eine nicht vollständige Übersicht
                    LA 78/11 –: Abrechnungsbetrug einer      „ohne Weiteres geeignet, das Vertrauen      über die in den letzten Jahrzehnten zum
                    Apothekerin in sechzehn Fällen über      der Öffentlichkeit in den Berufsstand des   Widderruf der Approbation wegen
                    einen Zeitraum von mehr als einem        Arztes nachhaltig zu erschüttern, bliebe    Abrechnungsbetrugs ergangenen Ent-
                    Jahr und einer Schadenssumme von         das Verhalten für den Fortbestand der       scheidungen. Da es sich nur um veröf-
                    22.780 €;                                Approbation folgenlos (vgl. BVerwG,         fentlichte Entscheidungen handelt, kann
                  • OVG Niedersachsen, 04.03.2014 – 8        13.02.2014 – 3 B 68/13 –; die gegen die-    man getrost unterstellen, dass sie die
                    LA 138/13 –: Abrechnungsbetrug einer     se Entscheidung erhobene Verfassungs-       „Spitze“ des Eisbergs darstellen. Außer-
                    freiberuflichen Hebamme über einen       beschwerde       hat     das,     BVerfG,   dem wurden nur Entscheidungen berück-
                    Zeitraum von mehr als drei Jahren mit    28.03.2014 – 1 BvR 795/14 – nicht zur       sichtigt, bei denen die Schadenssumme
                    einer Schadenssumme von 21.798 €.        Entscheidung angenommen).“                  angegeben war. Die Zusammenstellung
                                                                                                         erfolgt chronologisch nach der letzten
                  Entscheidung                                        Schadenssumme Beruf                Entscheidung in den sog. Tatsachenin-
                  VGH Baden-Württemberg, 29.09.1981 – IX 2309/79 –            12.987 € Zahnarzt          stanzen. Bei einigen der dargestellten Fäl-
                                                                                                         le wurde auch noch erfolglos das BVerwG
                  OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.1988 – 5 B 239/88 –          45.964 € Arzt
                                                                                                         und teilweise auch das Bundesverfas-
                  OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.1989 – 6 A 124/88 –             357.904 € Arzt              sungsgericht (BVerfG) angerufen.
                  VGH Bayern, 12.03.1990 – 21 B 89.01871 –                    48.573 € Arzt
                  OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.1991 – 5 A 805/91 –          26.076 € Zahnarzt          Die Approbationsbehörden in manchen
                                                                                                         Bundesländern und die dort angesiedelte
                  OVG Rheinland-Pfalz, 15.06.1994 – 6 A 12413/93 –           163.777 € Arzt
                                                                                                         Rechtsprechung sind offenbar zuneh-
                  VGH Bayern, 15.02.2000 – 21 B 96.1637 –                    102.258 € Apotheker         mend bereit, den Widerruf der Approba-
                  VG Augsburg, 10.10.2001 – Au 4 K 00.1491 –                 165.386 € Arzt              tion als generalpräventives Instrument
                  VG Regensburg, 22.10.2001 – RN 5 S 01.1803 –               108.748 € Arzt              einzusetzen. Das ist nicht sachgerecht
                                                                                                         und hat mit dem eingangs zitierten
                  VG Würzburg, 19.01.2004 – W 8 K 03.235 –                    10.138 € Apotheker
                                                                                                         Postulat des BVerwG in der Entscheidung
                  VG Augsburg, 29.09.2004 – Au 4 K 03.2263 –                 533.143 € Arzt              vom 27.10.1966 – I C 99.64 –, die
                  OVG Sachsen, 20.03.2005 – 4 V 710/04 –                   1.380.488 € Arzt              Zurücknahme der Bestallung sei die
                  VG Lüneburg, 11.05.2005 – 5 A 196/03 –                     156.007 € Arzt              „letzte und äußerste Maßnahme, die
                                                                                                         gegen einen Zahnarzt überhaupt ver-
                  VGH Bayern, 28.03.2007 – 21 B 04.3153 –                     23.042 € Arzt
                                                                                                         hängt werden“ könne, Schwere und
                  VG München, 11.03.2008 – M 16 K 07.2784 –                  200.000 € Zahnarzt
                                                                                                         Ausmaß der vom Zahnarzt begangenen
                  VGH Bayern, 27.07.2009 – 21 ZB 08.2988 –                   164.293 € Arzt              Verfehlungen müssten ihr daher entspre-
                  OVG Niedersachsen, 02.09.2009 – 8 LA 99/09 –               240.000 € Arzt              chen, nichts mehr zu tun.
                                                                                9.152 € Zahnarzt
                                                                                                         n Praxisfalle Strafverteidigung
                  VG München, 20.10.2009 – M 16 K 09.3072 –
                  VGH Bayern, 27.11.2009 – 21 ZB 09.1589 –                 1.005.347 € Arzt
                  VGH Bayern, 28.04.2010 – 21 BV 09.1993 –                    21.559 € Arzt              Fast alle zum Widerruf der Approbation
                  VGH Bayern, 05.05.2010 – 21 ZB 09.3092 –                      9.152 € Zahnarzt         führenden Verwaltungsverfahren sind
                  VG Göttingen, 23.08.2010 – 1 A 65/09 –                     144.631 € Arzt              Folge von Strafverfahren. Es fällt zuneh-
                                                                                                         mend auf, dass in den Approbationswi-
                  OVG Niedersachsen, 25.02.2011 – 8 LA 330/10 –                 1.212 € Hebamme
                                                                                                         derrufsverfahren damit argumentiert
                  VGH Bayern, 18.10.2011 – 21 BV 11.55 –                     150.256 € Arzt              wird, die strafgerichtliche Verurteilung
                  VGH Bayern, 08.11.2011 – 21 B 10.1543 –                     41.058 € Arzt              sei auf eine Absprache zwischen Staats-
                  VGH Hessen, 24.11.2011 – 7 A 37/11.Z –                     108.726 € Arzt              anwalt, Verteidiger und Strafrichter
                                                                                                         zurückzuführen. Man habe damit einen
                  VG Saarlouis, 13.12.2011 – 1 K 2268/10 –                      4.718 € Arzt
                                                                                                         Deal gemacht, sei also gar nicht im straf-
                  OVG Niedersachsen, 18.04.2012 – 8 LA 6/11 –                144.938 € Zahnarzt          rechtlichen Sinne schuldig oder doch
                  OVG Niedersachsen, 23.04.2012 – 8 LA 45/11 –               315.558 € Arzt              nicht in dem vom Strafgericht festgestell-
                  OVG Niedersachsen, 02.05.2012 – 8 LA 78/11 –                22.780 € Apotheker         ten Umfang (s. z.B. BVerwG, 20.09.2012
                                                                                                         – 3 B 7/12 –; VGH Baden-Württemberg,
                  VG München, 28.02.2012 – M 16 K 11.5836 –                     8.372 € Arzt
                                                                                                         16.06.2010 – 9 S 2530/09 –; VGH Bay-
                  OVG Niedersachsen, 19.06.2013 – 8 LA 79/13 –                32.874 € Zahnarzt          ern, 08.11.2011 – 21 B 10.1543 –; VGH
                  OVG Niedersachsen, 04.03.2014 – 8 LA 138/13 –               21.799 € Hebamme           Bayern, 10.05.2012 – 21 ZB 11.1883 –),
                  OVG Niedersachsen, 23.07.2014 – 8 LA 142/13 –              100.000 € Arzt              oder habe gegen den so ausgehandelten
                  OVG Niedersachsen, 28.07.2014 – 8 LA 145/13 –                 2.949 € Arzt             Strafbefehl keinen Einspruch eingelegt,
                                                                                                         weil man sich des Umstandes, dass damit

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Willen ihrer Abrechnungshelferinnen

                                                                                                                                                LEITARTIKEL
berufsrechtliche Folgen bis hin zum Ent-
zug der Approbation verbunden sein              angewiesen, und auch darauf, dass diese
könnten, gar nicht bewusst gewesen sei          sich warum auch immer an sie gestellten
(s. VGH Bayern, 29.10.2014 – 21 ZB              Optimierungswünschen widersetzen.
14.1953 –).
                                                Nicht jede fehlerhafte Abrechnung ist
Dieses Thema sehe ich immer wieder,             auch strafrechtlich Abrechnungsbetrug.
wenn ein aus Sicht des Strafverteidigers        Schlimm werden die Fälle nach meiner
vermeintlich günstiger Deal dem (Zahn)          Erfahrung erst dann, wenn zum Fehler
Arzt beruflich durch Entziehung der             auch eine verfehlte, meist auch noch sehr
Zulassung oder gar Widerruf der Appro-          aggressiv vorgetragene Verteidigungs-
bation seine Existenz kosten kann. Das          haltung /-strategie hinzukommt.
passiert nach meiner Erfahrung nur Straf-
verteidigern, die sich im sonstigen Bereich     Abrechnungsfehler sind Abrechnungs-
des Medizinrechts nicht wirklich ausken-        fehler. Sie sind zu korrigieren. Das objek-
nen und die Dimension der außerstraf-           tiv zu Unrecht erhaltene Honorar ist
rechtlichen Gefährdung nicht kennen.            zurückzuzahlen. Vertragszahnärzte sind
                                                dabei wegen der anders gearteten Bud-
Wenn man sich gegen solche negativen            getierung gegenüber Vertragsärzten im         Die Alternative dazu besteht darin, sich
Folgen absichern will, dann muss man            Nachteil, weil sie kaum je darauf verwei-     im Strafverfahren auf keinen Deal einzu-
sich rechtzeitig mit der Approbationsbe-        sen können, dass sich der Fehler in der       lassen und es wissen zu wollen. Das kann
hörde in Verbindung setzen. Erteilt diese       Gesamtabrechnung nicht ausgewirkt             durchaus ebenso gut funktionieren, ist
in Kenntnis des Sachverhaltes – also nicht      hätte, weil die entsprechende Leistung        aber idR mit sehr hohen Aufwendungen
nur einer geschönten Version – schriftlich      ohnehin dem Budgetcut zum Opfer               für die Strafverteidigung verbunden (die
die verbindliche Zusage, approbations-          gefallen ist.                                 von einem Rechtsschutzversicherer nicht
rechtliche Verwaltungsakte (Ruhen oder                                                        abgedeckt sind, wenn es um den Vor-
Widerruf der Approbation) gegenüber             Man kann durchaus versuchen, den              wurf des Abrechnungsbetruges geht!),
dem (Zahn)Arzt zu unterlassen, kann sie         Nachweis zu führen, dass man bei kor-         und einem jahrelangen Tauziehen mit der
davon später nicht mehr abrücken (s. VG         rektem Verhalten mehr verdient hätte als      Staatsanwaltschaft. Auch hierbei hilft es
Würzburg, 25.11.2002 – W 8 S 02.1133            bei dem strafgerichtlich geahndeten Ver-      allerdings sehr, wenn man seinen Frieden
–). Das ist zwar bisher eine – soweit           halten, aber muss das auch tun, und           mit der KZV und den Krankenkassen und
ersichtlich – erst vereinzelt gebliebene        zwar nicht erst im Approbationswider-         evtl. sonstigen Geschädigten macht.
Entscheidung. Aber die in Bayern gelten-        rufsverfahren, sondern schon im Straf-
den Grundsätze gelten auch in anderen           verfahren (s. dazu VGH Bayern,                n Aufgaben für die
Bundesländern. Nur sollte man daran             29.10.2014 – 21 ZB 14.1953 –).                  Zahnärztekammern
denken, dass es im Einzelfall nicht unbe-
dingt einfach sein wird, die Approbati-         Aber der in der Praxis erfolgreichste Weg     Es kann nicht sein, dass das Risiko, die
onsbehörde zu einer solchen Festlegung          besteht darin, die Fehler, wenn sie ent-      Approbation als Zahnarzt zu verlieren, in
zu bewegen.                                     deckt sind,                                   einigen Bundesländern bereits höher ist
n Vermeidungsstrategien                         • zu prüfen,                                  als das Risiko, die Zulassung zur vertrags-
                                                • einzuräumen,                                zahnärztlichen Versorgung zu verlieren!
Natürlich ist es am einfachsten, das Pro-       • tabula rasa mit der KZV zu machen,          Hier sind in erster Linie die Zahnärzte-
blem erst gar nicht entstehen zu lassen.        • den Schaden zu begleichen,                  kammern gefragt, für einen Bewusst-
Das ist bei Vorwürfen, die Juristen als         • die Schadensursache zu finden und der       seinswandel hin zur Zurücknahme der
Abrechnungsbetrug werten, aber leich-           • KZV glaubwürdig zu versichern und           Approbation nur als „letzte und äußerste
ter gesagt als getan. Der (Zahn)Arzt haf-         ggf. nachzuweisen, dass man alles           Maßnahme, die gegen einen Zahnarzt
tet strafrechtlich für die Fehler seiner Mit-     unternommen habe, dass sich solche          überhaupt verhängt werden“ darf, zu
arbeiter. Wenn er die Abrechnung                  Fehler nicht wiederholen werden.            sorgen. Der BDIZ EDI wird sich dafür bei
abzeichnet, dann erklärt er, er habe sie                                                      den Kammern einsetzen, aber auch eige-
geprüft und für richtig befunden. Ist er        Es geht viel, wenn man sich vernünftig        ne Maßnahmen ergreifen.
im Zweifel, ob eine bestimmte Leistung          anstellt. Auch die Abrechnung von Luft-
so abrechenbar ist, dann darf er sie nach       behandlungen mit einem Schaden von
der Rechtsprechung des Bundesgerichts-          wenigstens 90.000 € muss trotz Strafbe-       Prof. Dr. Thomas Ratajczak
hofs erst gar nicht abrechnen (BGH,             fehl über 12 Monate Freiheitsstrafe, aus-     Sindelfingen
10.03.1993 – 3 StR 461/92 –).                   gesetzt zur Bewährung, weder zwangs-
                                                läufig zum Verlust der Zulassung noch
Das ist aber eine sehr theoretisierende         zum Widerruf der Approbation führen.
Betrachtungsweise und hat mit der               Aber dafür muss man sich anständig und
Abrechnungsrealität wenig gemeinsam.            reumütig verhalten (und braucht Anwäl-        Nachdruck mit freundlicher Genehmi-
Die meisten Praxen sind „auf Gedeih und         te, die einen dabei auch wirklich unter-      gung der Redaktion des BDIZ EDI
Verderb“ auf das Können und den guten           stützen).                                     konkret, Ausgabe 1/2015

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FORUM

            Einfluss berufsfremder Interessen vermeiden
                     FVDZ Bayern setzt sich für die Stärkung der Freien Berufe ein
            Der FVDZ Bayern sieht sich nach eigenen Angaben als stärkste politische Kraft der Zahnärzte in Bayern in der Pflicht,
            auf negative Entwicklungen im Gesundheitswesen und für den Berufsstand hinzuweisen und auf die entsprechenden
            Schaltstellen in der Politik einzuwirken. Vor diesem Hintergrund habe die Landesversammlung 2015 in München ihre
            Forderungen an Gesetzgeber, Politik und Selbstverwaltungen gestellt. Ihr besonderes Augenmerk richteten die
            bayerischen Delegierten auf die Situation der Freien Berufe in Deutschland vor dem Hintergrund der Deregulierungs-
            tendenzen aus Brüssel. Entsprechende Leitanträge wurden an den bayerischen Landtag und an die Bundesregierung
            adressiert.

            Der Blick über den Tellerrand ist den             talverbot für die Freien Berufe nicht in          gen. Der FVDZ Bayern nehme darüber
            bayerischen Delegierten laut FVDZ-Pres-           Frage zu stellen. Das Verbot der Fremd-           hinaus die Bundesregierung in die Pflicht,
            semeldung dabei wichtig. Geht es bei der          kapitalbeteiligung wurde 2012 vom Bun-            die Rahmenbedingungen zu verändern,
            Zukunft der Freien Berufe doch auch um            desfinanzhof als europarechtskonform              damit der Zahnarztberuf wieder attrakti-
            die Auswirkungen auf eine künftige                anerkannt. Die Landesversammlung                  ver wird. Die Punkte:
            Berufsausübung als Zahnarzt in Deutsch-           unterstützt diese Entscheidung. Der Ein-
            land und Bayern. Aus diesem Grund for-            fluss berufsfremder Interessen muss ver-          • Weiterentwicklung der Gebührenord-
            derte die 70-köpfige Landesversamm-               mieden werden, damit die Unabhängig-                nungen BEMA & GOZ und Anhebung
            lung den bayerischen Landtag auf, einen           keit der Tätigkeiten gewährleistet wird.            des Punktwerts in der GOZ, sodass eine
            gleichgerichteten Antrag auf den Weg zu           Die Landesversammlung fordert die Bun-              Zahnarztpraxis in Zukunft wirtschaft-
            bringen, wie es der nordrhein-westfäli-           desregierung und die Europäische Kom-               lich erfolgreich zu führen ist.
            sche Landtag mit den Fraktionen von               mission auf, das bestehende System der            • Reduzierung der bürokratischen Aufla-
            CDU, SPD, BÜNDNIS 90/die Grünen und               Kosten- und Honorarordnungen der Frei-              gen auf das Notwendigste und Stär-
            FDP im März getan hat, mit dem sie die            en Berufe nicht in Frage zu stellen.                kung der Selbstverwaltung in der
            Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen vor          Kosten- und Honorarordnungen sichern                Umsetzung und Überwachung der
            dem Hintergrund einer Deregulierung               eine qualitativ hochwertige Leistungser-            Auflagen
            durch die EU-Kommission unterstützen.             bringung zu bezahlbaren Preisen.“                 • Bekenntnis des Gesetzgebers zur Frei-
                                                                                                                  beruflichkeit
            Im Leitantrag des FVDZ Bayern heißt es            Der Landesvorstand will seine Forderun-           • Stärkung der Attraktivität des Berufs-
            wörtlich: „Die Landesversammlung for-             gen nach diesem einstimmigen Votum                  wunsches Zahnarzt
            dert die Bundesregierung und die Euro-            aus der Landesversammlung nun schrift-
            päische Kommission auf, das Fremdkapi-            lich in den bayerischen Landtag einbrin-          Entsprechend richtet sich ein weiterer

            Die Landesversammlung des FVDZ Bayern tagte am 18. April 2015 im Münchner Zahnärztehaus. Auch Bundesvorsitzende Dr. Kerstin Blaschke war an diesem
            Tag dabei und verfolgte aufmerksam den konstruktiven Verlauf der Versammlung.

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FORUM
Gute Vorbereitung: Landesvorsitzender Christian   Diskutierte mit: Bundesvorsitzende Dr. Kerstin   Sprach ein Grußwort: Vizepräsident der Bundes-
Berger                                            Blaschke                                         zahnärztekammer Prof. Dr. Christoph Benz

Beschluss der Landesversammlung an die            Situation. So werden die Behörden ange-          chen Körperschaften sieht der FVDZ Bay-
Hauptversammlung des FVDZ sowie Bun-              sichts der aktuellen Praxisbegehungen            ern in der Pflicht, die Selbstverwaltung
deszahnärztekammer und die KZBV, sich             durch die Gewerbeaufsichtsämter aufge-           durch fraktionsübergreifende Zusam-
mit den Folgen der sich ändernden Ein-            fordert, Transparenz und Evidenz hin-            menarbeit zu stärken. Dabei soll die Sat-
stellung zur Berufsausübung für die zahn-         sichtlich eines Kriterienkatalogs zu den         zung der Kassenzahnärztlichen Vereini-
medizinische Versorgung auseinanderzu-            Praxisbegehungen zu schaffen. Gleich-            gung Bayerns überarbeitet werden und
setzen und Konzepte zu entwickeln.                zeitig begrüßt der FVDZ die Bemühun-             mehr direkte und indirekte Demokratie
                                                  gen aus dem Vorstand der Bayerischen             gefördert werden. Dies ist ein Auftrag an
Neben Kritik am Antikorruptionsgesetz             Landeszahnärztekammer, den Praxen                die im Mai stattfindende Vertreterver-
und Ablehnung des Entwurfs zum Ver-               Hilfestellung bei der Abwehr ungerecht-          sammlung der KZVB.
sorgungsstrukturgesetz blickte die Lan-           fertigter Prüfmaßnahmen und bescheide
desversammlung auch auf die bayerische            zu geben. Die bayerischen zahnärztli-            Pressemeldung des FVDZ Bayern

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FORUM

                         Voller Durchblick bei der Abrechnung
                         Der FVDZ Bayern gibt auch 2015 Vergleichstabelle heraus
             Der FVDZ Bayern hat seine Tabelle für die Vergütung zahnärztlicher Leistungen aktualisiert. Die FVDZ Bayern-Tabelle
             2015 ermöglicht einer Pressemeldung des Verbandes zufolge den raschen Vergleich von GOZ 2012, BEMA, GOZ 1988,
             GOÄ und HOZ. Die Tabelle soll kostenfrei an alle Zahnarztpraxen in Bayern ausgeliefert. Dies verkündete der Landes-
             verband des FVDZ im Vorfeld der diesjährigen Landesversammlung in München.

             Die Tabelle zeigte anschaulich, dass           Farbbereich der GOZ 2012 an, wie viel      220 Euro auskommen“, erklärt FVDZ-
             Zahnarztpraxen heute bei vielen Leistun-       Zeit der Behandler maximal in Minuten      Landesvorsitzender Christian Berger. Für
             gen den 3,5-fachen Steigerungssatz der         aufwenden darf, wenn er dafür 2,3-         solche Praxen wurde die bei durch-
             GOZ 2012 verlangen müssen, um für ver-         fach- bzw. 3,5-fach liquidiert.“           schnittlichen      betriebswirtschaftlichen
             gleichbare Leistungen eine Vergütung zu                                                   Kalkulationen für die Leistungen zur Ver-
             erhalten, wie sie gesetzliche Krankenkas-      n Betriebswirtschaftlich arbeiten          fügung stehende Zeit beim 2,3-fachen
             sen im BEMA bezahlen. Mit der Leporel-                                                    und 3,5-fachen GOZ-Satz angegeben.
             lo-Tabelle lasse sich auf einen Blick erfas-   Die Zahnärzte müssten ihre Praxen heute    Eigene Praxiskalkulationen können so
             sen, ob bei den zahnärztlichen Leistungs-      streng betriebswirtschaftlich führen, um   leicht erstellt werden.
             positionen der 2,3-fache GOZ-Satz oder         am Markt bestehen zu können. Die
             der BEMA höher bzw. niedriger bewertet         Kosten für Dienstleistungen sind in den    Besonders ins Auge springt nach wie vor
             ist. Zugrunde liegt der aktuelle Punkt-        vergangenen acht Jahren allgemein          die unzureichende Honorierung bei GOZ
             wert des 1. Quartals 2015 AOK/vdek             gestiegen. Den 2008 im Referentenent-      0010, der eingehenden Untersuchung.
             Bayern. „Überall dort, wo es sich um           wurf genannten Stundensatz von 194         In der GOZ 2012 fehlt eine Zeitvorgabe
             identische Leistungen handelt, wurde die       Euro hat der FVDZ Bayern nach eigenen      und es sind nur 12,94 € (im 2,3-fachen
             höher dotierte Vergütung fett grün, die        Angaben in dieser Tabelle deshalb maß-     Satz) vorgesehen – anders als im Referen-
             niedriger dotierte Vergütung rot               voll auf 220 Euro angepasst. „Allenfalls   tenentwurf 2008. Hier war eine Zeitdau-
             gedruckt. Gleichzeitig gibt die Tabelle in     kleine Praxen können mit einem Min-        er von mind. 10 Minuten und eine Hono-
             den beiden helleren Spalten im braunen         desthonorarumsatzbedarf/Stunde von         rierung von 19,49 Euro (im 2,3-fachen
                                                                                                       Satz) angesetzt. Gleichzeitig wurde
                                                                                                       schon damals ein Mindesthonorarum-
                                                                                                       satz pro Stunde von 194 Euro vom Bun-
                                                                                                       desgesundheitsministerium als angemes-
                                                                                                       sen bezeichnet. Die Stunde hatte aber
                                                                                                       auch 2008 nur 60 Minuten.

                                                                                                       Der FVDZ Bayern kritisiert erneut, dass
                                                                                                       bei der GOZ 2012 keine Beschreibung
                                                                                                       der modernen präven-tionsorientierten
                                                                                                       Zahnheilkunde zugrunde gelegt und die
                                                                                                       Relationierung der bisherigen Leistungs-
                                                                                                       ziffern zueinander weitgehend beibehal-
                                                                                                       ten wurde. „Dadurch sind Leistungen,
                                                                                                       die in der GOZ 1988 schlecht honoriert
                                                                                                       waren, meist auch in der GOZ 2012
                                                                                                       unterbewertet“, sagt Christian Berger.

                                                                                                       Die FVDZ Bayern-Tabelle 2015 (DIN-lang-
                                                                                                       Format, Leporello) wird einer Aussen-
                                                                                                       dung der eazf GmbH an alle bayerischen
                                                                                                       Zahnarztpraxen beiliegen.

                                                                                                       Pressemeldung des FVDZ Bayern

        10                                                                                                                             ZNS 5-15
Whitepaper über Bewertungsportale

                                                                                                                                               FORUM
 Wie Ärzte und Zahnärzte auf Online-Bewertungen reagieren können
„Jameda“, das Ärzte-Empfehlungsporta,l bietet inzwischen einen Ratgeber an, der sich mit den Möglichkeiten
beschäftigt, die Ärzte und Zahnärzte haben, um auf kritische Bewertungen reagieren zu können.

Vielen Medizinern sei gar nicht bewusst,       setz (TMG), welches eine Weitergabe         Der Ratgeber liefert zudem eine Checkli-
welche Möglichkeiten sie hätten, um auf        der gespeicherten Daten ohne Einwilli-      ste für den „Praxisalltag“. In sechs Schrit-
(kritische) Bewertungen zu reagieren.          gung des Nutzers nicht gestattet. § 14      ten zum guten Bewertungsmanagement
Aus diesem Grund hat Jameda gemein-            Abs. 2 TMG sieht zwar eine Auskunfts-       – heißt es bei Jameda. Dass dieses White-
sam mit Juristen und Coaches das White-        erteilung an zuständige Stellen bei-        paper natürlich Werbung in eigener
paper „Bewertungsmanagement opti-              spielsweise zum Zwecke der Strafver-        Sache für Jameda ist, steht außer Frage.
mieren, neue Patienten gewinnen“               folgung vor, berücksichtigt dabei           Wer sich den Ratgeber ansehen möchte,
erstellt, um Ärzten und Zahnärzten Mög-        jedoch keine Persönlichkeitsrechtsver-      dass dies unter folgendem Link kostenlos
lichkeiten aufzuzeigen, wie sie auf            letzungen. Der Gesetzgeber müsste           tun:
Bewertungen reagieren können, und              eine entsprechende Regelung in das          http://www.jameda.de/praxismarketing/
ihnen die rechtliche Ausgangslage zu           TMG aufnehmen, um einen Auskunfts-          jameda-Whitepaper-Bewertungsmana-
schildern.                                     anspruch bei Bewertungen, die das Per-      gement.pdf
                                               sönlichkeitsrecht verletzen, zu begrün-
Wer bei einer Bewertung einen Verstoß          den (vgl. BGH, Urteil vom 01.07.2014,
gegen rechtliche Vorgaben vermutet,            Az. VI ZR 345/13).
dem wird im Whitepaper der Rat erteilt,
sich mit dem Portalbetreiber in Verbin-       • Wird ein Portalbetreiber auf mögliche
dung zu setzen und die Zweifel zu schil-        unwahre Tatsachenbehauptungen in
dern. So könne dieser einen Prüfprozess         einer Bewertung hingewiesen, muss er
veranlassen. So heißt es weiter: „jameda        die betroffene Bewertung im Rahmen
wägt bei strittigen Bewertungen die             eines Verfahrens prüfen, wie vom
Interessen der Nutzer (v.a. das Recht auf       Gericht vorgesehen (vgl. LG Nürnberg
freie Meinungsäußerung) und die Inter-          Fürth, Urteil vom 08.05.2012, Az. 11 O
essen der Ärzte (v.a. Schutz der Persön-        2608/12).
lichkeitsrechte) ab. Ist ein Arzt der Auf-
fassung, dass eine Bewertung falsche          • Ein niedergelassener Arzt hatte gegen
Tatsachenbehauptungen oder beleidi-             jameda auf Löschung seiner Daten
gende Äußerungen enthält, überprüft             sowie der Bewertungen geklagt,
jameda die Bewertung dahingehend…“              unterlag damit aber in letzter Instanz
                                                vor dem BGH. Das Gericht urteilte,
Jameda liefert einige Urteile, die die ZNS-     dass das Recht des Arztes auf infor-
Redaktion zum Teil ebenfalls in der Aus-        mationelle Selbstbestimmung nicht
gabe 4/2015 vorgestellt hat.                    das Recht der Beklagten auf Kommuni-
                                                kationsfreiheit überwiege (vgl. BGH,
• So wird unter „Anonyme Bewertungs-            Urteil vom 23.09.2014, Az. VI ZR
  funktion“ ein Urteil des BGH vom              358/13).
  23.09.2014 (Az. VI ZR 358/13) zitiert:
  Ein niedergelassener Arzt hatte gegen       • Die Meinungskultur im Internet – und
  jameda auf Löschung seiner Daten und          somit auch hitzige Debatten – sind          Öffnungszeiten
  Unterlassung zukünftiger Veröffentli-         geschützt. Auch wenn das Ansehen            Geschäftsstelle
  chungen geklagt, unterlag damit aber          eines Beteiligten darunter leiden kann
  in letzter Instanz vor dem BGH. Das           (vgl. BVerfG, Urteil vom 17.09.2012, 1      Die Geschäftsstelle des Zahnärzt-
  Interesse der Öffentlichkeit an Informa-      BvR 2979/10). Um diese Prüfung einzu-       lichen Bezirksverbandes Schwa-
  tionen über ärztliche Leistungen sei vor      leiten, reicht ein abstrakter Hinweis       ben bleibt am
  dem Hintergrund der freien Arztwahl           nicht aus. Der Host-Provider, also der
  ganz erheblich.                               Portalbetreiber, benötigt substantiierte    Freitag, 15. Mai 2015 sowie am
                                                Hinweise auf die strittigen Inhalte. Auf    Freitag, 5. Juni 2015
• Der Bundesgerichtshof hat das Aus-            Basis dieser Hinweise kann der Host-        geschlossen.
  kunftsbegehren eines Arztes gegen-            Provider den Wahrheitsgehalt der
  über einem Arztbewertungsportal               Bewertung genauer überprüfen. (vgl.         Wir bitten um Beachtung und
  abgelehnt. Das Gericht bezog sich             Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil           danken für Ihr Verständnis.
  dabei auf § 12 Abs. 2 Telemedienge-           vom 02.03.2010, Az. 7 U 70/0)

ZNS 5-15
                                                                                                                                          11
FORUM

             Niederlassungstool ist kein Businessplan „light”
             Die ABZ eG hat ein neues Niederlassungstool vorgestellt, das Kieferorthopäden bei der Praxisgründung unterstützt.
             Dr. Markus Madlener, Projektmanager und Abteilungsleiter für betriebswirtschaftliche Beratung und Dr. Hartmut Ohm,
             Vorstandsvorsitzender der ABZ eG im Interview.

             Mit Seminaren und Beratungen im
             Bereich der zahnärztlichen Praxis-
             gründung stellen sich heute viele
             Anbieter im Markt vor. Sie, Herr Dr.
             Madlener, haben für die ABZ eG ein
             Tool entwickelt, das jungen und
             /oder niederlassungswilligen Kiefer-
             orthopäden helfen soll, die richtige
             Entscheidung zu treffen. Was ist
             anders an Ihrem Tool?

             Dr. Madlener: Zunächst machen wir eine
             sehr tiefgehende Analyse der geplanten
             Niederlassung und berücksichtigen dabei
             eine große Vielzahl unterschiedlichster
             Variablen. Letztlich ist es damit natürlich
             auch ein Coaching für den Gründer/die
             Gründerin, das ihn oder sie für die ver-
             schiedensten Wirkungsweisen der unter-
                                                              Dr. Hartmut Ohm (li.) und Dr. Markus Madlener im Interview.
             nehmerischen Entscheidungen sensibili-
             sieren soll.
             Leider erhalten angehende Existenzgrün-          reich geplant haben und uns jetzt mit der          rer Sicht immer wichtiger. Die Entschei-
             der nicht immer die aussagekräftigsten           Nachfolgeplanung und Unterstützung                 dung für einen Standort bindet einen
             Prognosen an die Hand. Was hilft bei-            beim Verkauf ihrer Praxis zu Rate ziehen.          Gründer ja nicht nur für wenige Jahre an
             spielsweise die Aussage: „Im Bundes-             Selbstverständlich steht unsere Tür allen          diesen Ort, sondern führt in der Regel zu
             durchschnitt macht ein Kieferorthopäde           interessierten Zahnmedizinern offen,               einer über Jahrzehnte andauernden Bin-
             X-tausend Euro Umsatz. Im ersten Jahr            egal in welchem Stadium ihrer berufli-             dung an diese Lage. Dies sehe ich nicht
             erreichen Sie davon 30 Prozent, im zwei-         chen Laufbahn sie sich gerade befinden.            nur aufgrund der eingegangenen Ver-
             ten Jahr 70 Prozent und nach drei Jahren                                                            pflichtungen, wie sie durch einen lang-
             sollten Sie daher X-tausend Euro Umsatz          Was macht das Konzept der ABZ eG                   fristigen Mietvertrag entsteht oder die
             erreicht haben“? Ähnliche Prognosen              aus?                                               Zahlungsverpflichtungen auf Grund der
             werden dann für die Praxisausgaben                                                                  hohen Gründungsinvestitionen. Ich den-
             angestellt und der Businessplan „light“ ist      Dr. Ohm: Wir sind ein neutraler Begleiter          ke auch an die persönliche Bindung an
             fertig. Das ist uns zu einfach bzw. trifft die   durch die hektische Phase der Existenz-            die Region, die durch den Aufbau eines
             Realität auch nur in den seltensten Fällen.      gründung. Unsere starke Basis – mit über           Freundeskreises oder Verwurzelung der
                                                              3.500 Mitgliedern – und unser Förder-              Familie entstehen wird und natürlich
             In welchem Stadium kommen die                    auftrag verpflichten uns zur Neutralität.          auch soll.
             Kieferorthopäden zu Ihnen? Haben                 Die angehenden Praxisgründer, aber
             sie dann bereits eine Entscheidung               auch die bereits erfolgreichen Unterneh-           Also ist der Standortfaktor wichtig?
             für die Niederlassung getroffen oder             mer wissen diese produktunabhängige
             sondieren sie noch den Markt?                    Beratung zu schätzen und kommen                    Dr. Madlener: Definitiv! Der Standort
                                                              daher gerne zu uns.                                muss eine positive Prognose für die näch-
             Dr. Ohm: Das ist sehr unterschiedlich, vie-                                                         sten Jahrzehnte aufweisen. Selbstver-
             le Anfragen kommen von jungen Zahn-              Wer sich niederlassen will, erfährt                ständlich steht am Anfang der Betrach-
             ärzten, die gerade noch ihre Weiterbil-          von Ihnen, so wie ich, dass es auf                 tung die Definition des Einzugsgebietes,
             dung zum Kieferorthopäden machen                 zahlreiche Faktoren ankommt, die                   wie weit die Patienten also voraussicht-
             und bereits erste Ideen mit uns bespre-          miteinander korrelieren. Welche sind               lich bereit sind, in die Praxis anzureisen.
             chen wollen. Diese Existenzgründer in            die Wichtigsten?                                   In ländlichen Regionen ist dieses Einzugs-
             spe begleiten wir dann über einen länge-         Dr. Madlener: Wir leben in einer Zeit, die         gebiet in der Regel weitaus größer als
             ren Zeitraum, oft bis weit über die Exi-         von starken gesellschaftlichen Umbrü-              dies bei städtischen Niederlassungen der
             stenzgründung hinaus. Es gibt Mitglieder         chen geprägt ist. Die Demografie sowie             Fall ist.
             der ABZ eG, die bereits vor über 20 Jah-         die mikro- und makroökonomische Ent-               Sie würden sich auch wundern, wie
             ren mit uns ihre Niederlassung erfolg-           wicklung einer Region werden aus unse-             unterschiedlich die Bevölkerungszusam-

        12                                                                                                                                       ZNS 5-15
mensetzung selbst innerhalb einer Stadt       der Regel ein bis zwei Jahre, wir ermitteln     überwiegend an der Übernahme einer

                                                                                                                                                  FORUM
sein kann. Ich gebe Ihnen ein Beispiel:       also das erforderliche Kreditvolumen für        bestehenden Praxis interessiert und es
Wir haben in München Stadtteile mit           diesen Zeitraum. Ist die prognostizierte        besteht ein großes Angebot an zum Ver-
einer Jugendquote von deutlich über 30        Anlaufzeit zu lange oder der benötigte          kauf stehenden, gut eingeführten Betrie-
Prozent in der Spitze und andere Stadt-       Kontokorrentkredit zu hoch, versuchen           ben. Eine komplette Neugründung,
teile, in denen Sie gerade einmal etwas       wir im ersten Schritt Maßnahmen zu              zumindesten gilt dies in den großen
über 10 Prozent Kinder und Jugendliche        definieren, die die Entwicklung der Praxis      Städten, ist eher die Ausnahme. Hier
antreffen. Für einen Kieferorthopäden,        beschleunigen können.                           haben wir andere Herausforderungen,
der hauptsächlich von der Behandlung                                                          die wir mit den Existenzgründern bewäl-
junger Patienten lebt, ist das ein ent-       Wie gut sind Ihre „Planspiele“?                 tigen müssen. Im Übernahmefall einer
scheidendes Standortkriterium.                                                                eingeführten Praxis kann der Käufer auf
Selbstverständlich prüfen wir, wie viele      Dr. Madlener: Nach meiner Erfahrung             die Umsätze der Vergangenheit zurück-
andere tätige Kieferorthopäden sich in        treffen wir die Wirklichkeit sehr gut.          blicken und daraus eine Prognose für die
dem Einzugsgebiet befinden und raten          Dabei lege ich Wert darauf, dass wir eher       Zukunft bilden. Es kommt also darauf an,
dem Gründer auch an, sich mit den Kol-        ein konservatives Bild zeichnen und uns         welchen Umsatzrückgang er für die erste
legen am Ort zu beschäftigen. Welche          dann von einer besseren Entwicklung             Phase seiner Existenzgründung kalkulie-
Behandlungsschwerpunkte setzen die            positiv „überraschen“ lassen, ganz im           ren muss und wie lange es dauert, bis er
anderen Praxen und in welchem Umfang          Sinne des vorsichtigen Kaufmannes.              die Zahlen des Vorgängers erreicht oder
werden Behandlungszeiten angeboten?           Gute Planung ersetzt den Zufall und             übertrifft. Genauso verhält es sich mit der
Richtig konkret wird es dann bei der          macht die eigene Entwicklung messbar            Ausgabenseite, die ist im Falle einer
Beurteilung des Mikrostandortes der           und zum Teil vorhersehbar. Ich bin über-        Übernahme relativ leicht zu kalkulieren,
neuen Praxis. Also wie ist die Erreichbar-    zeugt davon und unsere Beratungserfah-          da man auf bestehende Strukturen auf-
keit, gibt es Schulen in der nahen Umge-      rung hat es auch bewiesen, dass wir mit         setzt und damit die Verpflichtungen zu
bung, auf welches persönliche Netzwerk        hoher Wahrscheinlichkeit in einer Band-         einem großen Teil klar sind.
kann der Gründer bereits zugreifen? Last      breite von +/-15% die tatsächliche Ent-         Wir setzen das Gründungstool daher
but not least, wie schätzt der Gründer        wicklung treffen können.                        hauptsächlich für die Beratung von Spe-
selbst seine unternehmerischen Fähigkei-                                                      zialpraxen ein,        deren Entwicklung
ten ein, ist er kontaktfreudig und kann       Wie lange hat die Entwicklung des               bereits läuft. Da wir jedoch auf die indivi-
zukünftige Überweiser und Patienten für       Tools gedauert?                                 duellen Eigenarten einzelner Fachrich-
sich und sein Behandlungskonzept                                                              tungen eingehen wollen, sind hier meh-
begeistern?                                   Dr. Madlener: Die Entwicklung dieses            rere Programmierungen in der Pipeline.
                                              Prognosetools ist bereits seit mehreren         Als nächstes werden wir ein Prognose-
Am Ende der Beratung liefern Sie              Jahren ein Thema für die ABZ eG. Im End-        tool für Kinderzahnärzte und Oralchirur-
einen mathematisch ermittelten                effekt steckt in diesem Werkzeug die            gen vorstellen.
Wert, der dann über ein Ja oder Nein          Erfahrung aus unzähligen Niederlassun-
zur Niederlassung in einem bestimm-           gen der vergangenen 20 Jahre. Da wir            Vielen Dank für das Gespräch.
ten Umfeld rät. Wie verlässlich, glau-        mit unseren Mitgliedern über die Jahre          Das Interview führte Anita Wuttke
ben Sie, ist diese „Hochrechnung“?            verbunden bleiben, konnten wir auf eine
                                              breite Basis zurückgreifen. Das, was bis-
Dr. Madlener: Ganz so einfach ist es lei-     her nur als Wissen bei einzelnen Beratern
der nicht. Natürlich gibt es Standorte, für   individuell zugänglich war, ist jetzt in die-
die wir relativ schnell ein klar positives    sem Kalkulationsprogramm hinterlegt
                                                                                               Generalversamm-
oder klar negatives Ergebnis erhalten,        und bündelt sozusagen die Erfahrungen            lung der ABZ eG
aber in der Regel ist die Aussage nicht so    der letzten Jahrzehnte.
einfach, die am Ende unserer Beratung         Die eigentliche Erfassung und Program-           Die diesjährige Generalversammlung
steht. Nachdem wir gemeinsam die              mierung der dazugehörigen Verknüp-               der ABZ eG wird am Freitag, 12. Juni
geplante Niederlassung analysiert haben,      fungen und Formeln hat etwa drei                 2015 um 15 Uhr im Hotel Eden Wolff
sehen wir eine erste Prognose, wie sich       Monate Arbeit in Anspruch genommen.              in der Arnulfstr. 4 in München stattfin-
die Praxis in den ersten fünf Jahren ent-     Ich würde das Projekt aber nicht als abge-       den. Nach dem derzeitigen Stand der
wickeln wird, welcher Personalbedarf          schlossen bezeichnen. Sie müssen auch            Jahresabschlussarbeiten wird die ABZ
voraussichtlich abgedeckt werden muss         sehen, dass der Gesundheitsmarkt stän-           eG für das Geschäftsjahr 2014 der
und selbstverständlich mit welchen Zah-       digen Umweltveränderungen ausgesetzt             Generalversammlung wieder eine Divi-
lungsströmen kalkuliert werden sollte.        ist und wir unser Tool dem neuen Umfeld          dende in Höhe von 5 Prozent vorschla-
Wir berechnen also, wann die Praxis           anpassen müssen. Bei der Vielzahl der            gen. Bei den Wahlen zum Aufsichtsrat
ihren Break-Even erreicht, also den           Multivariablen besteht hier ein laufender        ist über das Mandat von Dr. Hans A.
Punkt, wo erstmals die Einnahmen über         Anpassungsbedarf.                                Huber zu entscheiden. Weiterhin steht
den Ausgaben liegen und der Kieferor-                                                          eine Beschlussfassung über die Fusion
thopäde somit Geld verdient. Ab diesem        Wann gibt es diese Niederlassungs-               mit der ABZ Qualitäts- und Servicenetz
Punkt baut sich dann der benötigte Kon-       tool auch für alle Zahnärzte, die eine           der Zahnärzteschaft in Würzburg eG
tokorrentkredit wieder ab. Bis zur Errei-     Praxis gründen wollen?                           auf der Tagesordnung.
chung dieses Wendepunktes vergehen in         Dr. Madlener: Allgemeinzahnärzte sind

ZNS 5-15
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FORUM

                                 Frühkindliche Karies bekämpfen
                                        KZBV bringt Beratungsantrag in G-BA ein
             Frühkindliche Karies soll künftig flächen-
             deckend auch im Rahmen des Leistungs-
             kataloges der Gesetzlichen Krankenversi-
             cherung (GKV) bekämpft werden. Für
             dieses versorgungspolitisch wichtige Ziel,
             hat die Kassenzahnärztliche Bundesverei-
             nigung (KZBV) zwei entsprechende
             Anträge in den Gemeinsamen Bundes-
             ausschuss (G-BA) eingebracht, die vom
             Plenum des G-BA zur weiteren Beratung
             angenommen wurden.

             Das wichtigste Gremium der gemeinsa-
             men Selbstverwaltung könne damit nach
             Abschluss der Beratungen formal ent-
                                                                                                                              Foto: proDente
             scheiden, ob Früherkennungsuntersu-
             chungen auf Zahn-, Mund- und Kieferer-
             krankungen für Kinder bereits ab dem         formuliert, dass im Jahr 2020 80 Prozent     Kinder kariöse Zähne auf, wenn sie die
             6. Lebensmonat sowie Maßnahmen zur           der 6- bis 7-Jährigen kariesfrei sein sol-   bereits bestehende Gruppen- und Indivi-
             Schmelzhärtung ab dem 12. Lebensmo-          len. Diese Vorgabe gilt es nun auch mit      dualprophylaxe erreichen. Annähernd
             nat bei Vorliegen einer Kariesläsion künf-   den Partnern der Selbstverwaltung            die Hälfte aller kariösen Defekte, die bei
             tig von allen gesetzlichen Krankenkassen     gemeinsam zu erreichen“, sagte Dr.           der Einschulung festgestellt werden, ent-
             übernommen werden müssen, heißt es           Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vor-         stehen in den ersten drei Lebensjahren.
             in einer Pressemeldung der KZBV.             standes der KZBV.
                                                                                                       Das Konzept für die zahnmedizinische
             „Mit ihrem wissenschaftlichen Konzept        Die in den Anträgen beschriebenen            Prävention bei Kleinkindern „Frühkindli-
             zur Vermeidung frühkindlicher Karies hat     Methoden werden zunächst durch das           che Karies vermeiden“ soll dazu beitra-
             die Zahnärzteschaft bereits im Jahr 2014     Institut für Qualität und Wirtschaftlich-    gen, ein optimales Gesundheitsverhalten
             einen wichtigen Vorstoß unternommen,         keit im Gesundheitswesen (IQWiG)             und die bestmöglichen Voraussetzungen
             um eine Lücke bei der Vermeidung und         bewertet. Durch den G-BA soll dann im        für eine dauerhafte Zahn- und Mundge-
             Behandlung von sogenannter Nuckelfla-        Anschluss ein formaler Rechtsrahmen          sundheit bei dieser besonders vulnerab-
             schenkaries zu schließen. Die Beratungs-     geschaffen werden, der die zahnärztliche     len Patientengruppe zu etablieren sowie
             anträge im G-BA sind ein weiterer Impuls     Vorsorge für Säuglinge und Kleinkinder       Karies, Zahnfleischentzündungen, Zahn-
             für die umfassende Umsetzung der in          zu Lasten der GKV ermöglicht.                verlust und daraus resultierende Folgeer-
             diesem Konzept aufgezeigten Empfeh-                                                       krankungen zu vermeiden. Das Konzept
             lungen. Auf der Grundlage einer Experti-     Frühkindliche Karies gilt als häufigste      kann auf der Internetseite der KZBV
             se der Weltgesundheitsorganisation und       chronische Erkrankung bei Kindern im         unter www.kzbv.de abgerufen werden.
             des Weltzahnärzteverbandes haben wir         Vorschulalter (Englisch: Early childhood
             für Deutschland unter anderem das Ziel       caries (ECC)). Immer häufiger weisen         Pressemeldung der KZBV

             Prozessieren hat bei der AOK Bayern Methode
                          KZVB meldet: Zahnärzte solidarisch mit den Hausärzten
             Die AOK Bayern entwickelt sich aus Sicht     Wie bei den Hausärzten hätten auch die       durch die KZVB nachgewiesenen Kosten-
             der Kassenzahnärztlichen Vereinigung         Vergütungsverhandlungen zwischen der         steigerungen in den Praxen verweigert.
             Bayerns (KZVB) immer mehr zu einer Pro-      KZVB und der AOK Bayern für das Jahr         Auch eine ausreichende Erhöhung des
             blemkasse. „Nicht nur die Haus- sondern      2014 durch ein Landesschiedsamt zu           Budgets für zahnärztliche Leistungen
             auch die Zahnärzte haben unter dem Ver-      Ende geführt werden müssen, heißt es in      habe die AOK Bayern abgelehnt. Das
             halten der größten Kasse im Freistaat zu     einer Pressemeldung der KZVB. Die AOK        Landesschiedsamt gab den Zahnärzten
             leiden“, sagt KZVB-Chef Dr. Janusz Rat.      Bayern hätte zuvor einen Ausgleich der       Recht. In der Folge reichte die AOK Bay-

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