Zukunftsmodell gesetzliche Krankenversicherung - Positionen des GKV-Spitzenverbandes für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung in der ...

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Zukunftsmodell gesetzliche Krankenversicherung - Positionen des GKV-Spitzenverbandes für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung in der ...
Zukunftsmodell
gesetzliche Krankenversicherung
               Positionen des GKV-Spitzenverbandes
für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
                in der kommenden Legislaturperiode
                                    Berlin, den 27. Juni 2013
Zukunftsmodell gesetzliche Krankenversicherung - Positionen des GKV-Spitzenverbandes für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung in der ...
Impressum

Herausgeber:
GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 30
10117 Berlin

Verantwortlich:
Michael Weller, Stabsbereich Politik
Stabsbereich Kommunikation

Gestaltung:
BBGK Berliner Botschaft
Gesellschaft für Kommunikation mbH

Fotonachweis:
Medizinfotografie Hamburg, Sebastian Schupfner, www.schupfner.com (Titelbilder);
Andrea Katheder | fotografie www.andreakatheder.de (Vorwort)

Druck: Pinguin Druck GmbH, Berlin

Auflage: 3.000

Stand: Juli 2013

Alle Rechte, auch die des auszugsweisen Nachdrucks, vorbehalten.

Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 217a des Fünften
Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Er ist zugleich der Spitzenverband Bund der Pflegekassen nach § 53
SGB XI. Der GKV-Spitzenverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Name, Logo und Reflexstreifen sind geschützte Markenzeichen des GKV-Spitzenverbandes.
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Zukunftsmodell
gesetzliche Krankenversicherung
               Positionen des GKV-Spitzenverbandes
für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
                in der kommenden Legislaturperiode
                                    Berlin, den 27. Juni 2013
Zukunftsmodell gesetzliche Krankenversicherung - Positionen des GKV-Spitzenverbandes für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung in der ...
Inhalt

              Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6

         1    Herausforderungen annehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
              Tragfähiges Fundament . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8
              Entwicklungen vorantreiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8

         2    Stärkung der Selbstverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10
              Gesetzgeber: Klares Bekenntnis zur Selbstverwaltung erforderlich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
              Selbstverwaltung: Bereit, Verantwortung zu übernehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
              G-BA wichtigstes Entscheidungsgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung . . . . . . . . . . . . . 10

         3    Rahmenbedingungen für Wettbewerb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12
              Wettbewerbsordnung im Sozialgesetzbuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
              Mehr Vertragswettbewerb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

         4    Qualität und Innovationen mit Patientennutzen fördern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13
              Innovationen zum Nutzen der Patientinnen und Patienten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

         5    Ärztliche Versorgung und Honorierung reformieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15
              Modernisierung der ambulanten Versorgungsstrukturen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
              Neues Honorierungssystem für Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
              Sachleistungsprinzip als Grundlage auch in der zahnmedizinischen Versorgung . . . . . . . . . . . . 16
              Neuen ambulanten spezialfachärztlichen Leistungsbereich weiterentwickeln . . . . . . . . . . . . . . 17

         6    Die Finanzierung der Krankenhäuser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18

         7    Effizienzreserven des Arzneimittelmarktes weiter erschließen und Qualität der
              Heilmittelversorgung verbessern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21
              Vorhandene Steuerungsinstrumente des Arzneimittelmarktes wirken lassen . . . . . . . . . . . . . . . 21
              Mehr Leistungsqualität und Wirtschaftlichkeit in der Heilmittelversorgung . . . . . . . . . . . . . . . . 21

         8    Bessere Ergebnisse notwendig: Hilfsmittelversorgung und Medizinprodukte . . . . . . . . . . 23
              Hilfsmittelversorgung – Ergebnisqualität in den Mittelpunkt stellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
              Höchste Priorität für Patientensicherheit bei Medizinprodukten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

         9    Weichenstellungen in Prävention und Rehabilitation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
              Prävention und Gesundheitsförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
              Teilhabeorientierung in der Rehabilitation fortsetzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

         10   Infrastruktur für eine bessere Patientenversorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
              Elektronische Gesundheitskarte – Für mehr Transparenz und Wirtschaftlichkeit . . . . . . . . . . . . 27
              Mehr Transparenz in der Gesundheitsversorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28
              Telemedizin – großes Potenzial bei noch unklarem Nutzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28
              Personalisierte Medizin – Nutzen erfassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28

4
Inhalt

11       Patientenrechte weiter verbessern – Schutz vor Fehlverhalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
         Patientenrechtegesetz ausbauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30
         Fehlverhalten im Gesundheitswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30

12       Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
         Strukturelle Einnahmelücke schließen – Nachhaltige Finanzierungsreform überfällig . . . . . . . . 32
         Finanzlage der Krankenkassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
         Finanzlage Gesundheitsfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
         Bundesbeteiligung für versicherungsfremde Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

Die soziale Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
       1      Versorgung weiterentwickeln: Qualität in der Pflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
       2      Bessere Transparenz über die Pflegequalität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
       3      Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
       4      Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK) –
              ein unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . .36
       5      Gute Pflege braucht qualifizierte Fachkräfte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .36

                                                                                                                                                  5
Vorwort

          Sehr geehrte Damen und Herren,

          70 Mio. gesetzlich Versicherte können im Krank-        ausforderungen wie den technischen Fortschritt
          heitsfall darauf vertrauen, dass sie eine qualitativ   und die Alterung der Bevölkerung angemessen zu
          hochwertige und wirtschaftliche Versorgung erhal-      reagieren. Die notwendigen Veränderungsprozes-
          ten und am medizinisch-technischen Fortschritt         se müssen in der nächsten Legislaturperiode ein-
          unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Leistungs-       geleitet und fortgeführt werden. Das gilt gleicher-
          fähigkeit partizipieren. Zu Recht zählt die gesetz-    maßen für die Weiterentwicklung der gesetzlichen
          liche Krankenversicherung deshalb zu einem der         Pflegeversicherung.
          leistungsfähigsten Gesundheitssysteme der Welt.
                                                                 Nicht zuletzt die Neuordnung des Arzneimittel-
          Es wird Aufgabe und Pflicht der kommenden              marktes hat gezeigt, dass grundlegende Reformen
          Gesundheitspolitik sein – gemeinsam und in             möglich sind. Dieser reformpolitische Meilenstein
          vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Selbst-        hat zudem bewiesen, dass sich die Interessen der
          verwaltung – das Gesundheitssystem weiterzu-           Patienten, der Beitragszahler und der Industrie
          entwickeln. Dabei gilt es, auf drängende Her-          in Einklang bringen lassen. Den positiven Ansatz,

6
Vorwort

die gesundheitliche und pflegerische Versorgung
stärker am Patientennutzen auszurichten, gilt es
fortzuführen und zu verstetigen.

Der GKV-Spitzenverband beteiligt sich mit dem
vorliegenden Positionspapier aktiv an der Weiter-
entwicklung des deutschen Gesundheitswesens
und der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die
gesundheitspolitischen Positionen mit dem Titel
„Zukunftsmodell gesetzliche Krankenversicherung“
stützen sich dabei auf einen breiten Konsens aller
134 Krankenkassen. Wir freuen uns, mit Ihnen auf
dieser Basis in einen gemeinsamen Dialog zu treten
und wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Zahn                  Dr. Volker Hansen

                                                           7
1 Herausforderungen annehmen

                        Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung          Diese Leitplanken der gesetzlichen Krankenversi-
                        braucht derzeit keinen Vergleich mit anderen          cherung sind für ein patientenorientiertes Gesund-
                        Gesundheitssystemen der Welt zu scheuen.              heitswesen unentbehrlich und stellen gleichzeitig
                        Die ökonomischen, sozialen, demografischen,           einen entscheidenden Standortfaktor für die
                        technologischen und epidemiologischen Rahmen-         deutsche Gesundheitswirtschaft und die deutsche
                        bedingungen ändern sich allerdings laufend. In        Wirtschaft insgesamt dar. Eine auf diesen Säulen
                        der neuen Legislaturperiode müssen daher zügig        stabilisierte und weiterentwickelte gesetzliche
                        notwendige Veränderungsprozesse eingeleitet           Krankenversicherung ist auch vor dem Hinter-
                        oder konsequent weitergeführt werden. Das Ge-         grund neuer Technologien und Geschäftsmodelle
                        sundheitswesen ist dabei vor allem an die sozio-      zukunftsfähig.
                        demografischen Veränderungen anzupassen. Die
                        gesundheitliche Versorgung muss sich zukünftig        Entwicklungen vorantreiben
                        viel stärker an ihren Ergebnissen und damit am        Die gesetzlichen Krankenkassen werden sich aktiv
                        Nutzen der Intervention messen lassen. Vernetzte      für eine Gesetzgebung einsetzen, die bereits ein-
                        Versorgungsmodelle, aus denen Patientinnen und        geleitete richtige und wichtige Entwicklungen im
                                                     Patienten die für sie    Gesundheitswesen vorantreibt und verstetigt:
Die gesundheitliche Versorgung muss sich             am besten geeignete
zukünftig viel stärker an ihren Ergebnissen          Versorgung wählen        • Förderung des informierten,
messen lassen.                                       können, müssen             selbstbestimmten Patienten
                                                     die fragmentierten         Die Patientinnen und Patienten haben einen
                        Formen der Behandlung ersetzen. Prävention              Anspruch auf alle verfügbaren Informationen
                        und Gesundheitsförderung, Krankenbehandlung,            rund um ihre gesundheitliche Versorgung.
                        Rehabilitation, Pflege und soziale Dienste müssen       Insbesondere Instrumente der Patientenbera-
                        besser vernetzt werden, um die Qualität, Effek-         tung und des Gesundheitscoachings helfen den
                        tivität und Effizienz der gesundheitlichen und          Patientinnen und Patienten und unterstützen
                        pflegerischen Versorgung spürbar zu steigern. Vor       damit auch die Therapietreue.
                        allem die immer älter werdenden Patientinnen          • Mehr Transparenz
                        und Patienten benötigen geeignete Versorgungs-          Die Transparenz des gesamten Versorgungs-
                        modelle, die darauf abzielen, die Gesundheit im         geschehens ist aus Sicht der Patientinnen und
                        Alter zu stützen und das Selbstmanagement zu            Patienten sowie der Beitragszahler durch einen
                        fördern. Die Infrastruktur des Gesundheitswesens        besseren Informationsaustausch und transpa-
                        muss sich in den nächsten Jahren besser auf das         rentes Management zu erhöhen.
                        veränderte Morbiditätsspektrum einstellen.            • Kooperation verbessern
                                                                                Die gesundheitliche und pflegerische Versor-
                          Tragfähiges Fundament                                 gung muss viel stärker aus der Patientenper-
                          Garanten für ein leistungsfähiges Gesundheitssys-     spektive gestaltet werden. Notwendig ist ein
                          tem und damit zugleich Leitplanken für Refor-         durchgängiges Schnittstellenmanagement
                          men in der nächsten Legislaturperiode sind die        zwischen den einzelnen Versorgungsbereichen
                          Strukturprinzipien der gesetzlichen Krankenversi-     und Sozialversicherungsträgern.
                          cherung:                                            • Stärkung der Kosten-Nutzen-Bewertung
                          • die am medizinischen Bedarf orientierte             Um alle Patientinnen und Patienten auch in
                             gesundheitliche Versorgung,                        Zukunft am medizinischen und medizinisch-
                          • das Solidaritätsprinzip,                            technischen Fortschritt teilhaben zu lassen,
                          • das Sachleistungsprinzip und                        bedarf es einer konsequenten Bewertung des
                          • die Steuerung durch Selbstverwaltung.

8
Herausforderungen annehmen

  Nutzens neuer Diagnostik und Therapien –
  auch im Verhältnis zu den Kosten.
• Entbürokratisierung vorantreiben
  Um die begrenzten Ressourcen möglichst
  wirtschaftlich zum Wohle der Patientinnen und
  Patienten einzusetzen, sind die notwendigen
  bürokratischen Verfahren der Leistungsge-
  währung, Dokumentation und Abrechnung im
  Sinne einer wirtschaftlich gebotenen Ent-
  bürokratisierung auf den Prüfstand zu stellen.
  Hier müssen die technischen Möglichkeiten
  elektronischer Verfahren (Telematik) und
  die Potenziale moderner Arbeitsorganisation
  stärker genutzt werden, um die unmittelbar
  mit der Behandlung und Pflege der Menschen
  befassten Gesundheitsberufe bei Verwal-
  tungstätigkeiten zu entlasten und zugleich die
  Kranken- und Pflegekassen noch effizienter
  aufstellen zu können.

Neben den notwendigen Reformmaßnahmen zur
Gestaltung der Versorgung mit besseren und/
oder wirtschaftlicheren Konzepten muss es in der
neuen Legislaturperiode außerdem gelingen, das
fiskalische Dilemma zwischen Wachstumsschwä-
che der Finanzierungsbasis und Dynamik der
Gesundheitsausgaben zu überwinden. Aktuelle
Überschüsse in der gesetzlichen Krankenversiche-
rung dürfen hierüber nicht hinwegtäuschen.

                                                                           9
2 Stärkung der Selbstverwaltung

                          Gesetzgeber: Klares Bekenntnis zur                   ist nicht in der Lage, die meist hochkomplexen
                          Selbstverwaltung erforderlich                        und in ihren Wirkungen für die gesundheitliche
                         Selbstverwaltung im umfassenden Sinne bedeutet        Versorgung der Patientinnen und Patienten oft
                         die Regelung und Steuerung im Gesundheits-            gravierenden Entscheidungen so praxisnah zu
                         wesen in eigener Verantwortung. Sie steht damit       treffen und gleichzeitig die vielfältigen, teilweise
                         für einen leistungsfähigen Weg, der sich von rein     kleinteiligen Wirkungen zu berücksichtigen. Die
                         staatlicher Steuerung oder rein privatwirtschaft-     Selbstverwaltung als Steuerungsprinzip ist dabei
                         licher Allokation abgrenzt. Die Selbstverwaltung      keineswegs Selbstzweck: Sie muss vielmehr ihre
                         steht für Solidarität und bildet die Grundlage für    herausgehobene und zentrale Stellung in der ge-
                         die institutionelle Mitbestimmung der Beteiligten     setzlichen Krankenversicherung tagtäglich durch
                         durch Versicherte und Arbeitgeber bei den Kran-       die Fähigkeit zur adäquaten Lösung und Erfüllung
                         kenkassen und ihren Verbänden. Diese Form der         der ihr übertragenen Aufgaben legitimieren.
                         Steuerung ergänzt und stärkt das demokratische
                                                      Prinzip des Grundge-     G-BA wichtigstes Entscheidungsgremium
Die Selbstverwaltung steht für                        setzes. Im internatio-   der gemeinsamen Selbstverwaltung
Solidarität und bildet die Grundlage                  nalen Vergleich zeigen   Der Gesetzgeber hat den Krankenkassen, den Ärz-
für die institutionelle Mitbestimmung                 sich die Stärken von     ten, Zahnärzten und Krankenhäusern im Rahmen
der Beteiligten durch Versicherte und                 selbstverwalteten        des SGB V das Recht zur Selbstverwaltung und
Arbeitgeber bei den Krankenkassen und                 Gesundheitssystemen,     Gestaltung durch Vereinbarungen eingeräumt.
ihren Verbänden.                                      in denen Beteiligte      Die Vertreter dieser Selbstverwaltungseinrichtun-
                                                      verantwortlich an        gen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft
                         Entscheidungsprozessen teilhaben, besonders           wirken im Gemeinsamen Bundesausschuss
                         deutlich: Während in einem staatlichen Gesund-        (G-BA) als Selbstverwaltungsgremium zusammen.
                         heitssystem die Versorgung darunter leidet, dass      Während der Gesetzgeber den Rahmen vorgibt,
                         nicht die beteiligten Akteure Entscheidungen im       ist es die Aufgabe dieser gemeinsamen Selbst-
                         Verhandlungsprozess treffen und die gesundheitli-     verwaltung, den Rahmen auszufüllen und für
                         che Versorgung vom Staatshaushalt abhängig ist,       die alltagstaugliche Umsetzung der gesetzlichen
                         kann ein rein marktwirtschaftliches System eine       Vorgaben zu sorgen. Soweit die mit dem Ver-
                         bedarfsgerechte und bezahlbare Versorgung nicht       sorgungsstrukturgesetz vorgenommenen Ände-
                         für alle Versicherten sicherstellen. Die Rechte der   rungen einer Verbesserung der Transparenz und
                         Selbstverwaltung müssen deshalb gestärkt und          der Arbeitsfähigkeit des G-BA dienen, sind diese
                         weiter ausgebaut werden.                              umzusetzen und auszubauen. Gestoppt und um-
                                                                               gekehrt werden muss die stärkere Abhängigkeit
                          Selbstverwaltung: Bereit,                            von der Politik, insbesondere bei der Entschei-
                          Verantwortung zu übernehmen                          dung über die Unparteiischen Vorsitzenden des
                          In der nächsten Legislaturperiode braucht es         G-BA. Für die patientenorientierte Gestaltung der
                          gesetzgeberische Klarstellungen für eine Steue-      gesundheitlichen Versorgung ist die Überführung
                          rung des Gesundheitswesens durch die soziale         des G-BA in sektorbegrenzende Strukturen und
                          Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenver-     Vetorechte nicht zielführend. Es ist sicherzustel-
                          sicherung einerseits und die gemeinsame Selbst-      len, dass sich die Beteiligten im G-BA der gemein-
                          verwaltung im Gesundheitswesen andererseits. In      samen Verantwortung für das Versorgungssystem
                          einem permanenten Veränderungsprozess kann           stellen und gemeinsam nach am Patientenwohl
                          nur die Selbstverwaltung Versorgungsqualität,        orientierten Lösungen suchen. Wenn Vernetzung
                          die am Patientenwohl orientiert ist, sachgerecht     und mehr integrierte Versorgung keine leeren
                          und praxisnah fortentwickeln. Der Gesetzgeber        politischen Worthülsen bleiben sollen, müssen

10
Stärkung der Selbstverwaltung

die Grundlagen hierfür auch im G-BA geschaffen
werden. Die sektoren- und einrichtungsübergrei-
fende Struktur und Aufgabenstellung des G-BA ist
deshalb wieder herzustellen. In sich widersprüch-
liche gesetzliche Rahmenbedingungen, die es
dem G-BA schwer machen, seine Gestaltungsauf-
gaben zu meistern, sind zu verändern. Hier sind
insbesondere der Bereich der Steuerung von nicht
medikamentösen Innovationen und die ambulante
spezialfachärztliche Versorgung zu nennen.

                                                                               11
3 Rahmenbedingungen für Wettbewerb

                          Wettbewerbsordnung im Sozialgesetzbuch              Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversi-
                      Die wettbewerbliche Weiterentwicklung der               cherung muss bei den Sozialgerichten liegen.
                      gesetzlichen Krankenversicherung erfordert
                      einen einheitlichen Ordnungsrahmen für alle             Mehr Vertragswettbewerb
                      wettbewerblichen Rechtsbeziehungen. Dies gilt           Für den Wettbewerb in der gesetzlichen Kran-
                      auch für das Wettbewerbsverhältnis der Kranken-         kenversicherung sollte in Zukunft neben dem
                      kassen untereinander. Es sind klare Spielregeln         Preis vor allem die Qualität der gesundheitlichen
                      notwendig, die den Wettbewerb zwischen den              Versorgung das Unterscheidungsmerkmal sein.
                      Krankenkassen in einer Weise regulieren, die dem        Selektivverträge sind daher als wettbewerbliche
                      besonderen Charakter der sozialen Krankenver-           Versorgungsform zu fördern. Dadurch wird die
                      sicherung gerecht wird. Der Wettbewerbsrahmen           Innovationskraft für neue Versorgungsangebote
                      muss den Besonderheiten des sozialversiche-             freigesetzt, und die hinsichtlich ihrer Ergebnisqua-
                      rungsrechtlichen Gesundheitsmarktes Rechnung            lität besten Anbieter(netze) können sich durch-
                      tragen, zu denen der gesetzlich vorgegebene             setzen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Se-
                      Leistungskatalog, der Kontrahierungszwang, das          lektivverträge verbindliche Vereinbarungen über
                      gesetzliche Zusammenarbeitsgebot sowie der                                                     Qualitätsver-
                      gesetzliche Versorgungsauftrag der Krankenkas-          In Zukunft sollte neben dem besserungen
                      sen zählen. Deshalb dürfen zentrale Normen des          Preis vor allem die Qualität           und deren
                      Kartellrechts nicht als neuer Ordnungsrahmen            der gesundheitlichen                   Evaluierung
                      für den Wettbewerb der Krankenkassen unterein-          Versorgung das                         enthalten.
                      ander für anwendbar erklärt werden. Das würde           Unterscheidungsmerkmal                 Informati-
                      keinen adäquaten Ordnungsrahmen schaffen,               sein.                                  onen über
                      sondern unvereinbare Wertungswidersprüche                                                      die Qualität,
                      erzeugen. Während in der gesetzlichen Kranken-          insbesondere bei der sektorenübergreifenden ge-
                      versicherung das sozialgesetzliche Zusammenar-          sundheitlichen Versorgung, fehlen bisher. Rechts-
                      beitsgebot die erste Maxime des Kassenhandelns          sichere Grundlagen sind deshalb zu schaffen.
                      darstellt, gilt im privatwirtschaftlich ausgerichte-    Selektive Verträge müssen in den ordnungspoliti-
                      ten Wettbewerbsrecht als Grundsatz das Kon-             schen Rahmen zur flächendeckenden Sicherstel-
                                               kurrenzprinzip. Was in der     lung der medizinischen Versorgung eingebunden
Der Wettbewerbsrahmen                          Krankenversicherung die        und Qualitätssicherungsdaten allgemein zur
muss den Besonderheiten des                    Regel ist, stellt im Wettbe-   Verfügung gestellt werden.
sozialversicherungsrechtlichen                 werbsrecht die Ausnahme
Gesundheitsmarktes Rechnung tragen.            dar. Eine angemessene          In Zukunft ist auch der stationäre Sektor in die
                                               Wettbewerbsordnung,            wettbewerbliche Vertragssteuerung einzube-
                                               mit der das Verhältnis der     ziehen, um Qualitäts- und Effizienzpotenziale
                      Krankenkassen untereinander und im Verhältnis           zu heben. Das bedeutet konkret: Für elektive
                      zu den Versicherten geregelt wird, sollte daher         Leistungen, z. B. planbare Operationen, und die
                      konsequenterweise unmittelbar im Sozialgesetz-          ambulante spezialfachärztliche Versorgung sind
                      buch verankert werden. Die undifferenzierten            der Kontrahierungszwang zu lockern und ein Ver-
                      Verweisungen in das Kartellrecht werden der dem         tragsspielraum zu eröffnen. Außerdem gehören
                      Solidarprinzip verpflichteten Krankenversicherung       die Vorschriften des Krankenhausrechts, des Apo-
                      nicht gerecht. Zudem sollte die staatliche Auf-         theken- und Arzneimittelrechts auf den Prüfstand.
                      sicht allein von den sozialrechtlichen Behörden         Auch hier ist mehr Wettbewerb zu ermöglichen:
                      wahrgenommen werden. Der Rechtsweg für die              Selektivvertragliche Regelungen dürfen nicht
                                                                              unnötig behindert werden.

12
4 Qualität und Innovationen
  mit Patientennutzen fördern

Alle Versicherten haben Anspruch auf eine qua-      bewusst Leistungserbringer auswählen können.
litativ hochwertige gesundheitliche Versorgung.     Auch im ambulanten Bereich sollte es künftig
Insgesamt bedarf das Gesundheitssystem daher        mehr Transparenz über Qualitätsdaten geben. Die
einer stärkeren Fokussierung auf patientenre-       Berichterstattung über Ergebnisse der Qualitäts-
levante Ergebnisse. Medizinische Innovationen       sicherung muss für die Versicherten verständlich
                                    mit nachge-     und für ihre Entscheidungen nutzbar sein. Auch
Qualitätssicherung über             wiesenem        den Ärzten sind diese Qualitätsergebnisse zur Ver-
Ergebnisindikatoren ist             Zusatznutzen    fügung zu stellen, damit sie ihre eigene Leistung
eine Voraussetzung für              müssen allen    im Vergleich mit anderen Leistungserbringern be-
gezielte Innovationen in            Versicherten    werten und zielgerichtet weiterentwickeln können
den Versorgungsstrukturen. zur Verfügung            (Benchmark). Für den anzustrebenden Qualitäts-
                                    stehen. Qua-    wettbewerb in der Gesundheitsversorgung sind
litätssicherung über Ergebnisindikatoren ist eine   transparente, zuverlässige Informationen eine
Voraussetzung für gezielte Innovationen in den      Grundvoraussetzung.
Versorgungsstrukturen.
                                                    Qualitätssicherung benötigt einheitliche
Qualitätsmessung schließt auch die                  Standards in der Dokumentation
Verlaufsbeobachtung ein                             Qualitativ hochwertige Versorgung muss von
Die meisten Fragestellungen in der Qualitätssi-     schlechter Versorgung unterscheidbar gemacht
cherung der medizinischen Versorgung lassen         werden. Als Grundlage für solche Bewertungen
sich sinnvoll nur mit einer sektorenübergreifen-    sind verlässliche und überprüfbare Daten über die
den Qualitätssicherung abbilden. Heute beruhen      Versorgungsrealität erforderlich. Die Dokumen-
die meisten Qualitätssicherungsverfahren auf        tationsanforderungen haben sich am Prinzip der
einmaligen und punktuellen Datenerhebungen.         Datensparsamkeit unter Beachtung des Informati-
Tritt nach der Entlassung aus dem Krankenhaus       onsnutzens auszurichten. So können Schwachstel-
eine Komplikation auf oder muss die Patientin       len identifiziert und Versorgungsabläufe effektiv
oder der Patient nach einiger Zeit erneut im        verbessert werden. Zurzeit gibt es jedoch große
Krankenhaus behandelt werden, werden diese Er-      Unterschiede zwischen den Dokumentationsan-
eignisse bisher nicht zusammenhängend erfasst.      forderungen in den verschiedenen Versorgungsbe-
Damit gehen wesentliche Informationen über die      reichen. Um Qualitätsdaten sinnvoll vergleichen
Qualität des Versorgungsgeschehens verloren.        zu können, muss sichergestellt werden, dass die
Deshalb ist es notwendig, die Qualitätssicherung    grundlegenden Regeln zur Kodierung und Doku-
auf Längsschnittbetrachtungen auszudehnen. Die      mentation von Behandlungsfällen sektorenüber-
dafür notwendigen, zum Teil auch gesetzlichen,      greifend und vertragsunabhängig gelten.
Voraussetzungen sind so schnell wie möglich zu
schaffen.                                           Innovationen zum Nutzen der
                                                    Patientinnen und Patienten
Ergebnisse der Qualitätssicherung sind              Prozessinnovationen fördern
öffentlich zu machen                                Innovationen im Gesundheitswesen ergeben sich
Patientinnen und Patienten, Versicherte und Kran-   nicht nur durch die Entwicklung und Einführung
kenkassen haben Anspruch auf Informationen          neuer Produkte und Behandlungsmethoden,
über die Prozesse und Ergebnisse der Qualitäts-     sondern auch durch die Verbesserung von
sicherung. Wir brauchen Offenheit über aktuelle     Behandlungsprozessen und Versorgungsstruktu-
Ergebnisse zu allen verfügbaren Qualitätsdaten,     ren sowie durch Transparenz über tatsächliche
damit sich die Betroffenen informieren und          Leistungsqualität. Damit können sowohl bessere

                                                                                                         13
Qualität und Innovationen mit Patientennutzen fördern

                         Ergebnisse in der gesundheitlichen Versorgung        perspektiven für Krankenkassen, die schrittweise
                         der Patientinnen und Patienten als auch finan-       Überwindung des Kontrahierungszwanges bei
                         zielle Einsparungen erzielt werden. Deshalb ist      elektiven Leistungen im Krankenhaus und die
                         eine der wichtigsten Herausforderungen in der        Weiterentwicklung und Implementierung funktio-
                         neuen Legislaturperiode, Organisationsstruktu-       nierender Bereinigungsverfahren zur Vermeidung
                         ren (z. B. durch integrierte Versorgungsverträge)    der Doppelfinanzierung von Leistungen.
                         im Gesundheitswesen zu fördern, in denen eine
                         gemeinsame Verantwortung für die Gesundheits-
                         ergebnisse übernommen wird.

                        Patientenrelevanter Nutzen entscheidend
                        Bei der flächendeckenden Einführung medizi-
                        nischer Innovationen muss die Sicherheit der
                        Patientinnen und Patienten Vorrang haben.
                        Medizinische Innovationen müssen in Zukunft den
                        patientenrelevanten Nutzen vor ihrer flächen-
                        deckenden Einführung belegen. Dabei sind vor
                                            allem folgende Fragen zu
Bei der flächendeckenden Einführung beantworten: Ist die neu-
medizinischer Innovationen muss             este Methode wirklich die
die Sicherheit der Patientinnen und         beste? Was wissen wir über
Patienten Vorrang haben.                    den tatsächlichen Nutzen?
                                            Wie wirkt die Innovation im
                        Vergleich zur Standardtherapie – auch im Hinblick
                        auf Nebenwirkungen und das Risiko von Folge-
                        erkrankungen? Reformziel muss es sein, neue
                        Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, über
                        deren Nutzen und Schaden wir noch nicht genug
                        wissen, künftig nur noch in klinischen Studien
                        einzusetzen. Damit werden wissenschaftliche
                        Erkenntnisse zum Wohle der Patientinnen und
                        Patienten gewonnen, bevor sie flächendeckend
                        zur Anwendung kommen.

                         Abbau von Innovationshindernissen
                         Zur Förderung der Innovationsbereitschaft im Ge-
                         sundheitswesen sind Anreize und Instrumente für
                         einen innovationsfördernden Vertragswettbewerb
                         kontinuierlich und konsequent auszubauen. Heute
                         werden Krankenkassen und andere potenzielle
                         Investoren durch eine Reihe von Hindernissen
                         oder durch sprunghafte Gesetzgebung behindert.
                         Hier ist deutlich mehr Planungssicherheit für alle
                         Beteiligten erforderlich. Zu Anreizen und Instru-
                         menten gehören u. a. nachhaltige Finanzierungs-

14
5 Ärztliche Versorgung und Honorierung reformieren

Modernisierung der ambulanten                        • Zulassung von Ärzten und Psychotherapeuten
Versorgungsstrukturen                                  in Zukunft zeitlich befristet ermöglichen. Mit
Wohnortnahe hausärztliche Versorgung                   dem bisherigen starren Bedarfsplanungssystem
sichern                                                und dem nicht mehr zeitgemäßen Zulassungs-
Der mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz              verfahren können Arztsitze in der Regel nur
eingeschlagene Weg einer Differenzierung des           dauerhaft neu geschaffen werden. Die zzt.
Raumbezugs nach hausärztlichem, allgemein              bestehende Beschränkung einer befristeten Zu-
fachärztlichem und spezialisiertem fachärztlichen      lassung nur in Planungsgebieten, die einen Ver-
Bereich ist richtig und muss konsequent weiter         sorgungsgrad von 100 bis 110 Prozent aufwei-
beschritten werden. Der Schwerpunkt muss               sen, ist nicht ausreichend wirksam und muss
                                    hierbei auf        deshalb verschärft werden. Dies ist dringend
Unter- und Überversorgung die Ausge-                   erforderlich, da sich die Versorgungsbedarfe
sind zwei Seiten einer              staltung einer     angesichts der demografischen Entwicklung in
Medaille, deshalb wird              wohnortnahen       Zukunft deutlich verändern werden.
das zukünftige Problem              hausärztlichen   • Stärkung der Steuerung durch Preise mit der
der Sicherstellung                  Versorgung         Wiedereinführung von Abschlägen auf den
einer wohnortnahen                  im ländlichen      Orientierungswert in überversorgten Regionen.
hausärztlichen                      Raum gelegt
Versorgung nur gelöst               werden. Ins-     Klare Regelungskompetenzen für Landes-
werden können, wenn                 besondere in     und Bundesebene
ärztliche Überversorgung            dünn besiedel-   Die mit dem Versorgungsstrukturgesetz neu
stringenter als bisher              ten Regionen     geschaffene Möglichkeit, auf Landesebene wegen
ausgeschlossen wird.                muss durch       regionaler Besonderheiten bei der Bedarfsplanung
                                    eine neue Ar-    von Vorgaben des Gemeinsamen Bundesaus-
beitsteilung zwischen qualifizierten Gesundheits-    schusses abzuweichen, führt zu Überschnei-
berufen die hausärztliche Versorgung ergänzt und     dungen bei den Regelungskompetenzen von
gestärkt werden. Hier sind populationsbezogene       Bundes- und Landesebene. Als Lösung bietet sich
Angebotsstrukturen zu schaffen, z. B. durch den      eine Makrosteuerung der Arztzahlen durch den
Aufbau von regionalen Versorgungszentren.            Gemeinsamen Bundesausschuss und eine Fein-
                                                     steuerung der Verteilung auf der regionalen Ebene
Überversorgung abbauen                               an; eine entsprechende rechtliche Verankerung
Da Unterversorgung und Überversorgung zwei           muss hierfür implementiert werden.
Seiten einer Medaille sind, wird das zukünftige
Problem der Sicherstellung einer wohnortnahen        Kooperation verbessern –
hausärztlichen Versorgung nur gelöst werden          Vorfahrt für integrierte Versorgung
können, wenn ärztliche Überversorgung strin-         Die Entwicklung der Medizin erfordert aus
genter als bisher ausgeschlossen wird. Es gilt       fachlichen wie aus wirtschaftlichen Gründen
daher, bestehende Anreize für eine Niederlassung     integrierte Versorgungsformen, seien es Medizini-
in bereits überversorgten Gebieten abzubauen.        sche Versorgungszentren oder Versorgungsnetze
In der nächsten Legislaturperiode sind weitere       von Arztpraxen und Krankenhäusern. Ein aktives
gesetzgeberische Schritte erforderlich:              Versorgungsmanagement mit der bewussten
                                                     Förderung von Kommunikation, Koordination
• Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigun-     und Kooperation zwischen den Beteiligten ist zu
  gen zum Aufkauf und zur Stilllegung von Arztsit-   entwickeln. Ziele sind nicht nur die Verbesserung
  zen, die in überversorgten Regionen frei werden.   und Standardisierung der Versorgungsqualität

                                                                                                         15
Ärztliche Versorgung und Honorierung reformieren

                         sowie die Optimierung der Ressourcenallokation      len Risiken verbunden. Mehrfachverhandlungen
                         im Gesundheitswesen, sondern auch die Stärkung      auf Bundes- und Landesebene über ähnliche oder
                         der Position der Patientinnen und Patienten.        sogar gleiche Sachverhalte machen das System
                         Dieser Ansatz muss gesetzgeberisch konsequent       intransparent und nur noch schwer kalkulier-
                         weiter verfolgt und ausgebaut werden.               bar. Eine Vergütungsreform muss sich daher auf
                                                                             wenige Anpassungsfaktoren konzentrieren, die
                         Für den Versorgungsalltag sind bessere Voraus-      Mehrfachfinanzierungen ausschließen, einheitli-
                         setzungen für indikationsbezogene Strukturen        che Rahmenbedingungen für die Fortentwicklung
                         zur gesundheitlichen Versorgung chronisch und       der Vergütungen schaffen und auf Landesebene
                         psychisch Kranker zu schaffen. In der psychia-      in diesem Rahmen Gestaltungsspielräume für
                         trischen Versorgung sowie bei der Versorgung        die Ausgestaltung der ambulanten medizinischen
                         multimorbider und chronisch Kranker müssen          Versorgung eröffnen. Die gegenwärtige morbi-
                         Versorgungsnetze gemeindenahe und stationäre        ditätsorientierte Vergütungsordnung auf Basis
                         Angebote einbeziehen. In beiden Versorgungs-        einer Diagnosekodierung weist darüber hinaus
                         strukturen ist die Einbindung der Rehabilitation    erhebliche Mängel auf, die nur zum Teil auf eine
                         zu gewährleisten. Das Prinzip „Reha vor Pflege“     fehlende ambulante Kodierrichtlinie zurückzufüh-
                         muss gestärkt werden.                               ren sind. Die Messung der Morbidität muss daher
                                                                             künftig auf der Grundlage besser geeigneter und
                         Neues Honorierungssystem für Ärzte                  objektivierbarer Kriterien erfolgen.
                       Ziel der Honorarreform:
                       Mehr Patientenorientierung                            Stärkung der hausärztlichen Versorgung
                       Wesentliche Zielsetzung eines Vergütungssys-          Die neue Honorarordnung soll die hausärztliche
                       tems ist es, Anreize zu einem effektiven und          Versorgung durch eine bessere Justierung der Ge-
                       effizienten Ressourceneinsatz für einen bestehen-     samtvergütungen stärken. Grundlage hierfür sind
                       den medizinischen Bedarf im entsprechenden            die auch bisher vorgesehenen Pauschalen, die im
                                                   Versorgungssystem         Hinblick auf die Versorgungsrelevanz geprüft und
Die dem Vergütungssystem zugrunde                  zu schaffen. Dazu         mit Qualitätssicherungsmaßnahmen und qua-
liegende Gebührenordnung muss                      muss die dem Vergü-       litätsbezogenen Vergütungsanteilen kombiniert
grundsätzlich patientenorientiert gestaltet        tungssystem zugrunde      werden müssen.
werden.                                            liegende Gebühren-
                                                   ordnung grundsätzlich     Sachleistungsprinzip als Grundlage auch in
                       patientenorientiert gestaltet werden. Hierzu          der zahnmedizinischen Versorgung
                       gehört auch, das bestehende Missverhältnis in         Patientinnen und Patienten vor finanzieller
                       der Honorierung zwischen „sprechender Medi-           Überforderung schützen
                       zin“ und „apparativer Diagnostik“ ohne zusätz-        Die Mundgesundheit hat sich in Deutschland in
                       liche finanzielle Belastung der Beitragszahler        den letzten Jahrzehnten kontinuierlich verbessert.
                       abzubauen. Schließlich muss die Komplexität des       Damit wird nicht zuletzt das hohe Qualitätsniveau
                       bestehenden Honorierungssystems reduziert wer-        der zahnmedizinischen präventiven und kon-
                       den. Ein neues Honorarsystem muss im Ergebnis         servierend-chirurgischen Versorgung belegt, zu
                       Vergütungsstrukturen schaffen, die eine qualitativ    der die gesetzliche Krankenversicherung sowohl
                       hochwertige Versorgung fördern.                       mit der Finanzierung als auch mit der Leistungs-
                                                                             definition den entscheidenden Beitrag leistet. Die
                         Stabiles, konsistentes Vergütungssystem             Ausweitung privat zu finanzierender Leistungen,
                         Das ärztliche Vergütungssystem ist in seiner der-   insbesondere infolge des Festzuschuss-Systems
                         zeitigen Ausgestaltung mit erheblichen finanziel-   beim Zahnersatz, gefährdet jedoch zunehmend

16
Ärztliche Versorgung und Honorierung reformieren

das Leistungsangebot der gesetzlichen Kranken-      und Patienten sowie Kostenträger zunehmend
versicherung und droht, die Versicherten finanzi-   auf Angebote verschiedener Akteure zurückgrei-
ell zu überfordern. Zum Schutz der Versicherten     fen. Diese Entwicklung ist auch mit Blick auf die
sind daher eine gesetzliche Begrenzung der          Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung
Steigerungssätze im Rahmen der Gebührenord-         positiv zu bewerten.
nung für Zahnärzte (GOZ) oder aber erweiterte
Vertragsmöglichkeiten der Krankenkassen durch       Medizinisch ungerechtfertigte
Öffnungsklauseln notwendig. Eine weitere Aus-       Mengenentwicklung vermeiden
dehnung des Festzuschuss-Systems ist abzuleh-       Der Gesetzgeber hat in der 17. Wahlperiode in
nen. Der Leistungskatalog muss aktuell und das      einem ersten Schritt den intersektoralen Leis-
Sachleistungsprinzip muss auch zukünftig die        tungsbereich der ambulanten spezialfachärztli-
Grundlage der zahnmedizinischen Versorgung          chen Versorgung definiert. Weiterhin bedarf es
sein.                                               jedoch einer Vereinheitlichung der gesetzlichen
                                                    Vorgaben für ambulante Krankenhausleistungen.
Qualitätssicherungsverfahren in der                 Eine medizinisch nicht gerechtfertigte, unkontrol-
zahnmedizinischen Versorgung                        lierte Mengenausweitung und eine Doppelfinan-
Für eine weitere Verbesserung der zahnmedizini-     zierung müssen vermieden werden, indem die
schen Versorgung ist es unerlässlich, in diesem     Vergütung auf die tatsächlich versorgte Morbidität
Bereich rasch eine Qualitätssicherung einzufüh-     beschränkt wird. Hierzu sind geeignete Rahmen-
ren. Dabei sind ausdrücklich auch Privatleistun-    bedingungen für eine Bereinigung der morbiditäts-
gen in die Qualitätssicherung einzubeziehen,        bedingten Gesamtvergütung um die ambulante
für die die Krankenkassen einen Teil der Kosten     spezialfachärztliche Versorgung zu schaffen.
übernehmen. Grundlage für mehr Qualität ist         Nachgewiesene Leistungsverlagerungen von der
mehr Transparenz. Dies kann durch die Einfüh-       vertragsärztlichen Versorgung in den ambulanten
rung einer einrichtungsübergreifenden Qualitäts-    spezialfachärztlichen Bereich müssen aus den
sicherung sowie durch die Übermittlung unkodier-    morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen heraus-
ter Zahnarztdaten im Rahmen der Abrechnung          gelöst werden können.
erreicht werden.

Neuen ambulanten spezialfachärztlichen
Leistungsbereich weiterentwickeln
Vorfahrt für ambulante Leistungserbringung
Immer mehr medizinische Leistungen, die früher
stationär erfolgten, können heute ambulant
erbracht werden. Das ist in der Regel patienten-
gerechter und zugleich wirtschaftlicher. Diese
                                  Leistungen
Immer mehr medizinische werden sowohl
Leistungen, die früher            von niederge-
stationär erfolgten,              lassenen Ärzten
können heute ambulant             als auch von
erbracht werden.                  Krankenhäusern
Das ist in der Regel              angeboten.
patientengerechter und            Damit können
zugleich wirtschaftlicher.        Patientinnen

                                                                                                                        17
6 Die Finanzierung der Krankenhäuser

          Zielgerichtet Krankenhausleistungen                   Krankenkassen, die Finanzierung der Investi-
          finanzieren                                           tionen der Krankenhäuser hingegen durch die
          Die wirtschaftliche Situation der Kliniken ist        Bundesländer vor. Die Bundesländer kommen
          insgesamt gut. Unabhängige Veröffentlichungen         ihrer Finanzierungsverpflichtung kaum noch
          wie der Krankenhaus Rating Report oder die            nach. Im Jahr 1991 betrug der Finanzierungsanteil
          Branchenreporte von Banken belegen diesen             der Bundesländer an den Gesamtausgaben der
          Umstand eindrucksvoll. Unabhängig davon kann          Krankenhäuser noch 8,9 Prozent. Heute ist der
          die Gewinnsituation der Krankenhäuser kein            Beitrag der Länder auf eine Restgröße von unter
          Kriterium für die Notwendigkeit zusätzlicher          3,6 Prozent geschrumpft. Insgesamt wurden im
          finanzieller Mittel sein, solange die Frage der Be-   Jahr 2011 lediglich ca. 2,7 Mrd. Euro Investitions-
          darfsnotwendigkeit der Krankenhauskapazitäten         mittel bereitgestellt. Im gleichen Zeitraum sind
          und –strukturen nicht zufriedenstellend geklärt       die Krankenhausausgaben der Krankenkassen um
          ist. Mit zusätzlichen Investitions- und Betriebs-     15,4 Mrd. Euro gestiegen. Betriebsmittel, die die
          mitteln nicht bedarfsnotwendige Strukturen zu         gesetzliche Krankenversicherung für die Kranken-
          finanzieren, muss im Interesse der Beitragszahler     versorgung bereitstellt, werden zunehmend für
          vermieden werden.                                     notwendige Investitionen zweckentfremdet. Die
                                                                duale Finanzierung ist unter den heute geltenden
          Orientierungswert – Produktivität der                 Rahmenbedingungen gescheitert. Am Ende dieses
          Krankenhäuser einbeziehen                             Jahrzehnts ist nicht mehr mit einem nennenswer-
          Die Veränderung der Krankenhauspreise wird            ten Beitrag der Länder zur Krankenhausfinanzie-
          gesetzlich nach oben begrenzt. Diese Art der          rung zu rechnen. Die Bundesländer agieren im
          Preissetzung ist sinnvoll, um den größten Ausga-      Bereich der Krankenhausplanung zunehmend
          benbereich der gesetzlichen Krankenversicherung       ohne finanzielle Rücksichtnahme gegenüber
          steuern zu können. Die langjährige Bindung der        der gesetzlichen Krankenversicherung. Das von
          Ausgabenobergrenze an die Grundlohnrate wurde         den Bundesländern geplante Niveau der Ge-
          durch den Veränderungswert ab 2013 abgelöst.          sundheitsversorgung zementiert alte und schafft
          Die Grundlohnrate war das geeignetere Instru-         neue Überkapazitäten. Die Rolle der gesetzlichen
          ment zur Umsetzung einer einnahmeorientierten         Krankenversicherung darf nicht zu Zwecken
          Ausgabenpolitik. Basis des neuen „Veränderungs-       der Struktur- und Arbeitsmarktförderung in den
          wertes“ ist der durch das Statistische Bundesamt      Bundesländern missbraucht werden. An die Stelle
          ermittelte sogenannte „Orientierungswert“. Die        der klassischen bettenorientierten Kapazitätspla-
          neutrale Ermittlung des Wertes ist richtig, da sich   nung müssen andere Steuerungsmechanismen
          so die Entwicklung der Kosten der Krankenhäuser       treten. Sofern weiterhin Kapazitätssteuerung mit
          quantifizieren lässt. Problematisch ist allerdings,                                      den Landeskran-
          dass bei der Ermittlung des Orientierungswertes       In Ballungsgebieten                kenhausplänen
          die Entwicklung der Produktivität der Kranken-        sollte den Krankenkassen erfolgen soll,
          häuser nicht einbezogen wird. Eine künftige Ober-     die Auswahl effizienter            dürfen diese
          grenze sollte deshalb die Entwicklung der Kosten      und qualitativ guter               nicht mehr
          je Fall abbilden.                                     Häuser erlaubt werden.             uneingeschränkt
                                                                                                   einen Kontrahie-
          Investitionsfinanzierung der Länder                   rungszwang nach sich ziehen. In Ballungsgebieten
          gescheitert – neue Steuerungsmechanismen              sollte den Krankenkassen die Auswahl effizienter
          gefordert                                             und qualitativ guter Häuser erlaubt werden.
          Die duale Finanzierung sieht die Finanzierung
          der Betriebsmittel der Krankenhäuser durch die

18
Die Finanzierung der Krankenhäuser

Mehr Vertragswettbewerb im                             Forschungsauftrag zu vergeben und gemeinsame
Krankenhausbereich                                     Lösungsvorschläge zu der Problematik bis Mitte
Für ein definiertes Spektrum von planbaren Kran-       2013 für die Umsetzung im Jahr 2015 zu erarbei-
kenhausleistungen sollte für Krankenkassen die         ten. Dieser Forschungsauftrag ist zu begrüßen,
Möglichkeit geschaffen werden, Direktverträge mit      er ändert aber nichts an der Tatsache, dass „der
zugelassenen Krankenhäusern abzuschließen. Da-         Preis die Menge macht“: Je höher die Preise für
mit soll ein Einstieg in das selektive Kontrahieren    Krankenhausleistungen sind, desto eher werden
auf freiwilliger Basis auch im stationären Bereich     Krankenhäuser aus ökonomischen Gründen Mehr-
ermöglicht werden. In definierten Versorgungsre-       leistungen erbringen. Die gegenwärtige Verhand-
gionen, insbesondere in Ballungsräumen, könnten        lung des Preises für Krankenhausleistungen auf
Krankenhausleistungen ausgeschrieben werden.           der Landesebene unter Berücksichtigung der Men-
Qualität, Menge und Preis wären dann verpflich-        genentwicklung muss daher bestehen bleiben.
tender Bestandteil der Ausschreibung. Ein Katalog
geeigneter DRGs existiert bereits seit 2007. Direkt-   Bessere Rahmenbedingungen bei
verträge ermöglichen den Ausschluss schlechter         Rechnungsprüfung
Qualität vom Markt, erschließen Effizienzreserven      Rechnungsprüfungen sind immanenter Bestandteil
und ermöglichen eine Kompensation der Mengen-          jeglicher Abrechnungsverfahren und dienen der
steigerung durch Versorgungssteuerung.                 Vermeidung fehlerhafter Abrechnungen. Das gilt
                                                       insbesondere auch für Krankenhausleistungen,
Mengensteuerung: Mengenexplosion und                   die im Jahr 2013 etwa 64 Mrd. Euro der GKV-
struktureller Erstarrung entgegentreten                Ausgaben verursachen werden. Die Kranken-
Die Summe der Krankenhausleistungen wächst             kassen sind gesetzlich zur Prüfung verpflichtet.
seit Jahren deutlich stärker, als dies die Demo-       Dabei müssen sie in bestimmten Fällen eine
grafie erwarten lässt. Lediglich ein Drittel der       gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen
zusätzlichen Leistungen lässt sich so erklären. Um     Dienstes der Krankenkassen einholen, was bei
den wahrscheinlich primär ökonomisch moti-             etwa zwölf Prozent der Fälle geschieht. Entgegen
vierten Anteil am Leistungsmengenzuwachs der           aller im sonstigen Prüfrecht üblichen Gepflogen-
Krankenhäuser mit Risiken für die Patientinnen         heiten werden die Krankenkassen jedoch mit
und Patienten durch unnötige Operationen zu            einer Aufwandspauschale in Höhe von 300 Euro
beschränken, sieht das Gesetz derzeit Mehrleis-        je Fall belastet, wenn die Rechnungsprüfung eines
                                  tungsabschläge       Krankenhausfalles nicht zur Minderung des Rech-
Die Summe der                     vor. Diese Maß-      nungsbetrages führt. In der Hälfte der geprüften
Krankenhausleistungen             nahme senkt den      Fälle stellten die Krankenkassen im Jahr 2011
wächst seit Jahren                Preis für zusätz-    notwendige Rechnungskorrekturen fest. In diesen
deutlich stärker, als             lich erbrachte       Fällen zahlen die Krankenhäuser lediglich die zu
dies die Demografie               Leistungen und       viel erlösten Beträge zurück, müssen darüber hi-
erwarten lässt.                   trifft so gezielt    naus jedoch keine Sanktionen befürchten. Damit
                                  Krankenhäuser        schützen die bestehenden Rahmenbedingungen
mit besonders starken Mengensteigerungen. Der          Falschabrechner und
Mehrleistungsabschlag setzt aber auch ungewollte       reglementieren Kran-        In der Hälfte der geprüften Fälle
Anreize, da er nicht ausreichend zwischen der          kenkassen. Mangels          stellten die Krankenkassen im Jahr 2011
Vermeidung ökonomisch motivierter Mengenstei-          drohender Sanktionen        notwendige Rechnungskorrekturen fest.
gerungen und gewollten Mengensteigerungen,             haben die Kranken-
z. B. im Wettbewerb, unterscheidet. Die gemein-        häuser kaum Anlass, ihr Abrechnungsverhalten
same Selbstverwaltung ist beauftragt, einen            zu ändern. Dies zeigt die wachsende Zahl der als

                                                                                                                             19
Die Finanzierung der Krankenhäuser

                       fehlerhaft bewerteten Krankenhausrechnungen.
                       Abrechnungsfehler werden bei mehr als jeder
                       zweiten geprüften Rechnung festgestellt. Der
                       aktuelle wirtschaftliche Gesamtschaden durch
                       fehlerhafte Krankenhausabrechnungen beläuft
                       sich mittlerweile auf ca. 2 Mrd. Euro jährlich. Ein
                       Anreiz für Krankenhäuser zur korrekten Abrech-
                       nung ist längst überfällig und würde die Zahl
                       der fehlerhaften Abrechnungen und damit auch
                       die Prüfungen deutlich reduzieren. Die Politik ist
                       aufgefordert, hierfür die Rahmenbedingungen zu
                       schaffen. Ein erster Schritt in diese Richtung ist
                       die symmetrische Ausgestaltung der Aufwands-
                       pauschale, damit ein Anreiz zur sachgerechten
                       Abrechnung besteht. Die Krankenhäuser zahlen
                       dann bei fehlerhafter Abrechnung die Aufwands-
                       pauschale an die Krankenkassen.

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7 Effizienzreserven des Arzneimittelmarktes
  weiter erschließen und Qualität der
  Heilmittelversorgung verbessern

Vorhandene Steuerungsinstrumente des                  Leistungsgerechte Finanzierung der Apotheken
Arzneimittelmarktes wirken lassen                     Ein „Apothekensterben“ in Deutschland gibt es
Positiver Meilenstein:                                nicht. Vielmehr dürfen unwirtschaftliche Struktu-
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz                    ren, etwa durch eine Konzentration auf Ballungs-
In der vergangenen Legislaturperiode wurde            räume, den Beitragszahlern nicht durch übermä-
mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz            ßige Erhöhungen der
(AMNOG) eine wichtige Weichenstellung getätigt:       Apothekenvergütung           Der Charakter des Apothekenabschlages
Die frühe Nutzenbewertung und die Verhandlung         aufgebürdet werden.          als „Großkundenrabatt“ zugunsten der
von Erstattungsbeträgen für patentgeschützte          Die bisher parallelen        gesetzlichen Krankenversicherung muss
Arzneimittel sind ein Meilenstein für eine quali-     Wege zur Anpassung           erhalten bleiben.
tätsorientierte und wirtschaftliche Arzneimittel-     der Apothekenvergü-
versorgung. Nach dem ersten Verhandlungsjahr          tung – einerseits über die Arzneimittelpreisverord-
ist festzustellen, dass das Verfahren funktioniert.   nung, andererseits über den Apothekenabschlag
Ein „Aufweichen“ der AMNOG-Regelungen ist             der Krankenkassen – sind deshalb zukünftig über
daher abzulehnen. Perspektivisch ist eine Weiter-     die Preisvorschrift festzulegen. Der Charakter des
entwicklung zu prüfen, die die Nutzenbewertung        Apothekenabschlages als „Großkundenrabatt“
neuer Arzneimittel zeitlich vor den Markteintritt     zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung
stellt. Von besonderer Bedeutung und Umset-           muss erhalten bleiben. Zur nachhaltigen Dämp-
zungsrelevanz ist die eindeutige gesetzliche          fung der Preisentwicklung muss außerdem die
Festlegung des Erstattungsbetrags als Bezugs-         prozentuale Apothekenvergütung – wie beim phar-
größe für Handelsstufen und Zuzahlungen sowie         mazeutischen Großhandel – auf einen Höchst-
die Schaffung einer validen Datengrundlage für        betrag begrenzt werden.
alle Beteiligten.
                                                      Apothekenmarkt liberalisieren
Festbeträge und Rabattverträge weiterhin              Die deutsche Apothekenlandschaft ist noch immer
unverzichtbar                                         eine weitgehend wettbewerbsfreie Zone. Weil
Arzneimittel sind mit rd. 29,4 Mrd. Euro der          markt- und wettbewerbswidrig, ist insbesondere
zweitgrößte Ausgabenbereich der gesetzlichen          das Mehr- und Fremdbesitzverbot bei Apotheken
                                Krankenversiche-      abzuschaffen. Neue Vertriebswege geben den
Die frühe Nutzen-               rung. Nachhaltige     Versicherten die Chance auf flexiblere Angebots-
bewertung und die               Preispolitik bleibt   strukturen. Für ein Verbot von Pick-up-Stellen
Verhandlung von                 das Gebot der         besteht keine Notwendigkeit, der Versandhandel
Erstattungsbeträgen             Stunde. Unver-        ist zu stärken, soweit für alle Vertriebswege die
für patentgeschützte            zichtbar zur          Sicherheit der Versorgung gewährleistet ist.
Arzneimittel sind ein           Erschließung von
Meilenstein für eine            Effizienzreserven     Mehr Leistungsqualität und
qualitätsorientierte            sind die bewähr-      Wirtschaftlichkeit in der
und wirtschaftliche             ten Steuerungs-       Heilmittelversorgung
Arzneimittelversorgung. instrumente der               Anbieter- und Mengenstruktur in der
                                Festbeträge sowie     Heilmittelversorgung steuern
der Rabattverträge zwischen Krankenkassen und         Der Ausgabenanstieg im Heilmittelbereich lag in
Pharmaunternehmen.                                    den vergangenen Jahren mit jeweils über 6 Pro-
                                                      zent deutlich über den durchschnittlichen Stei-
                                                      gerungsraten der gesetzlichen Krankenversiche-
                                                      rung. Die vorhandenen Steuerungsinstrumente,

                                                                                                                           21
Effizienzreserven des Arzneimittelmarktes weiter erschließen und Qualität der Heilmittelversorgung verbessern

                        wie Heilmittel-Richtlinien, Vereinbarungen zu
                        Heilmittel-Ausgabenvolumina je Kassenärztlicher
                        Vereinigung sowie die getroffenen Vereinbarun-
                        gen zu Richtgrößen, wirken offensichtlich nicht
                        ausreichend. Ein Reformziel muss es daher
                        sein, stringentere gesetzliche Rahmenbedingun-
                        gen zu schaffen, die zu einem sachgerechteren
                        Verordnungsverhalten der Vertragsärzte, zu
                        einer deutlich höheren Ergebnisqualität und zu
                        einer besseren Vernetzung der einzelnen Ver-
                        sorgungsbereiche beitragen. Zudem sind derzeit
                        Heilmittelerbringer zwingend zuzulassen, wenn
                        sie die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen
                        erfüllen. Dabei ist es unerheblich, ob für eine
                        weitere Praxis tatsächlich Bedarf besteht. Das
                        Zulassungsverfahren in der jetzigen Form ist
                        daher umzugestalten. Geeignete Instrumente zur
                        Steuerung der Anbieter- und Mengenstruktur in
                        der Heilmittelversorgung sind zu entwickeln. Um
                        Qualitätspotenziale auszuschöpfen und Wirt-
                        schaftlichkeitsreserven zu heben, benötigen die
                        Krankenkassen bessere einzelvertragliche Gestal-
                        tungsmöglichkeiten.

22
8 Bessere Ergebnisse notwendig:
  Hilfsmittelversorgung und Medizinprodukte

Hilfsmittelversorgung – Ergebnisqualität in            dynamischen und innovativen Märkten müssen
den Mittelpunkt stellen                                nicht mehr zeitgemäße gesetzliche Bestimmungen
Den Versicherten steht ein umfassendes Leis-           zugunsten der Patientensicherheit weiterentwickelt
tungsspektrum an medizinisch-technischen bzw.          werden. Das Medizinprodukterecht weist gerade in
therapeutischen Produkten zur Verfügung, von           Bezug auf das Zulassungsverfahren, die klinischen
denen mehr als 20.000 im Hilfsmittelverzeichnis        Prüfungen und die Überwachung bereits auf dem
gelistet sind. Durch die Veränderung der Alters-       Markt befindlicher Medizinprodukte Defizite auf.
und Morbiditätsstruktur der Bevölkerung, der
steigenden Versorgungsansprüche aufgrund des           Unabhängige behördliche Zulassung statt
medizinisch-technischen Fortschritts sowie durch       Selbsterklärung der Hersteller
die Ausdehnung des Leistungsrahmens durch die          Medizinprodukte werden von den Herstellern
Rechtsprechung wird der Bedarf an Hilfsmitteln         eigenverantwortlich auf den Markt gebracht und
kontinuierlich wachsen. Der Gesetzgeber hat im         mit einer Selbsterklärung versehen. Bei Medi-
Zuge mehrerer Reformen das Ziel verfolgt, den          zinprodukten höherer Risikoklassen überprüfen
Vertragswettbewerb im Hilfsmittelbereich zu stär-      sogenannte „Benannte Stellen“ die Verkehrsfähig-
ken. Gleichzeitig ist aber festzustellen, dass sich    keit. Problematisch sind hier die Intransparenz
systemische Fehlanreize, zum Teil divergierende        des Prüfvorgangs, der erhebliche Ermessens-
Interessenlagen, eine zu geringe Patientensou-         spielraum sowie die wirtschaftliche Abhängigkeit
veränität, aber auch mangelnde Kontrollmecha-          dieser Zertifizierungsstellen. Außerdem haben
nismen negativ auf das Qualitätsniveau und die         „Benannte Stellen“ keine Möglichkeit, Überwa-
Ausgabenentwicklung auswirken. Darüber hinaus          chungsstudien nach Markteinführung anzuordnen.
ist ein Trend zu immer aufwendigerer Versorgung        Für Medizinprodukte mit hohem Anwendungs-
festzustellen, ohne dass eine entsprechende Nut-       risiko ist daher ein klar geregeltes zentrales und
zenmehrung für die Versicherten erkennbar wäre.        einheitliches behördliches Zulassungsverfahren
Ein wichtiges Reformziel muss es daher sein,           vorzusehen, wie es beispielsweise bei Arzneimit-
die Hilfsmittelversorgung unter wirtschaftlichen       teln gesetzlich vorgeschrieben ist.
Aspekten qualitätsorientiert weiterzuentwickeln.
Dazu bedarf es gesetzlicher Regeln, die den Ver-       Klinische Prüfung von Hochrisiko-
tragswettbewerb weiter vorantreiben. Die Auswei-       Medizinprodukten qualitativ verbessern und
tung der Festzuschüsse auf weitere Hilfsmittel ist     transparent gestalten
nicht zielführend, die Qualitätsprobleme würden        Grundsätzlich müssen die Hersteller die Eignung
hiermit nicht gelöst: Die Problematik der finanziel-   ihres Medizinproduktes anhand klinischer Daten
len Eigenbeteiligungen würde weiter verschärft.        nachweisen, wobei sie sich auf Fremdstudien
                                                       berufen können. Wenn eigene klinische Prüfun-
Höchste Priorität für Patientensicherheit bei          gen durchgeführt werden, sind diese häufig nicht
Medizinprodukten                                       geeignet, um das Nutzen- oder Schadenspotenzial
Medizinprodukterecht anpassen                          gegenüber der Standardbehandlung zu evaluieren.
Angesichts der rasant fortschreitenden technologi-     Sofern jedoch Daten aus klinischen Studien zu
schen Entwicklung von Medizinprodukten in hoch-        ähnlichen Produkten bereits vorliegen, besteht die
                                                       Möglichkeit, das eigene Produkt aufgrund seiner
Das Medizinprodukterecht weist gerade                  „Gleichartigkeit“ ohne weitere Studie auf den
in Bezug auf das Zulassungsverfahren,                  Markt zu bringen. Gerade vor dem Hintergrund
die klinischen Prüfungen und die                       des technologischen Fortschritts ist die derzeitige
Überwachung bereits auf dem Markt                      Prüfpraxis unzureichend und inakzeptabel. Im
befindlicher Medizinprodukte Defizite auf.             Sinne der Patientensicherheit sind daher obliga-

                                                                                                             23
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