Aktuell 22 07 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - IT-Sicherheit im Schreiben zur - dhpg
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Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht aktuell 07 22 IT-Sicherheit im Schreiben zur NRW-Zuschuss für Homeoffice: ertragsteuerlichen Anschaffung von FRITZ!Box- Behandlung von Wohneigentum Konfiguration Kryptowährungen aktuell halten veröffentlicht
Inhalt Editorial Interview 04 New Work im Unternehmen: Rechtssicher im Homeoffice – auch nach Corona Top News 06 IT-Sicherheit im Homeoffice: FRITZ!Box-Konfiguration aktuell halten 06 Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen veröffentlicht 07 NRW-Zuschuss für Anschaffung von Wohneigentum bis zu 10.000 € Praxistipp 08 Moderne Daten- und Systemarchitektur – Digitalisierung richtig anpacken News für Ihr Geschäft 09 Grunderwerbsteuer bei Share Deals: Oberste Finanzbehörden veröffentlichen gleichlautende Ländererlasse 10 Ertragsteuerliche Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten abgeschafft 10 Beschränkte Abfindung beim Ausscheiden aus einer gemeinnützigen GmbH? 11 Steuerfreiheit bei verspäteter Abgabe der Zusammenfassenden Meldung 12 Entscheidungen für Arbeitnehmer: Arbeitszimmer, zusammengeballte Überstundenvergütung und Preisgeld 13 Neues zur Steuerbefreiung für Sportvereine Kurz notiert 14 dhpg Berlin erweitert Geschäftsführung um Johannes Laser 15 dhpg intern, Presse, Veröffentlichungen, Veranstaltungen, Zahlungstermine Impressum Herausgeber Redaktion Konzeption, Layout Eine Haftung für den Inhalt kann dhpg Dr. Harzem & Partner mbB Dr. Andreas Rohde www.2erpack.com trotz sorgfältiger Bearbeitung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (verantwortlich), Herstellung nicht übernommen werden. Steuerberatungsgesellschaft Dr. Lutz Engelsing, Köllen Druck+Verlag dhpg aktuell erscheint monatlich Marie-Kahle-Allee 2 Brigitte Schultes GmbH und kann auch als PDF-Datei 53113 Bonn info@dhpg.de 53117 Bonn bezogen werden. Fotos Stand: 25.6.2022 Bernd Roselieb Änderungen vorbehalten.
Editorial Gereon Gemeinhardt ist Rechtsanwalt und Steuerberater bei der dhpg. Sein fachlicher Fokus als Fachanwalt für Erbrecht liegt auf der Vermögens- und Nachfolgegestaltung für mittelständische Unternehmen, Land- und Forstwirte und Privatper sonen sowie im nationalen wie internationalen Erb- und Erbschaft- steuerrecht und in der Testaments gestaltung und -vollstreckung. Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, trotz Ende der Homeoffice-Pflicht arbeitet rund ein Der Umgang mit Kryptowährungen ist längst kein Viertel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin ußenseiterthema mehr. Jetzt ist das im Jahr 2021 A im Homeoffice. Das mobile Arbeiten hat sich als ein als Entwurf erschienene Schreiben des Bundesminis- Modell entwickelt, mit dem Unternehmen auch lang- teriums der Finanzen zur ertragsteuerlichen Behand- fristig lernen müssen, arbeits- und datenschutzrecht- lung von Kryptowährungen nun final veröffentlicht lich umzugehen. Eine besondere Herausforderung worden. Auf der Zielgeraden hat das Schreiben – ent- stellen immer noch Arbeitszeit und Arbeitsschutz dar. gegen den Erwartungen – noch entscheidende An- passungen erfahren, über die wir ebenfalls berichten. In diesen Themenkomplex passt eine aktuelle Recht- sprechung des Bundesarbeitsgerichts. Das BAG be- Für viele von Ihnen haben die Sommerferien begon- stätigte zuletzt noch einmal, unter welchen Voraus- nen. Vonseiten der dhpg-Berater wünsche ich Ihnen setzungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine erholsame und schöne Zeit im Kreis lieber Men- eine Überstundenvergütung erhalten. Da uns viele schen. Fragen zum mobilen Arbeiten und auch zu deren Zeiterfassung erreichen, finden Sie in dieser Ausgabe viele Anregungen dazu. Ihr Anfang Mai hat der Gesetzgeber das Vierte Coro- na-Steuerhilfegesetz verabschiedet und hiermit die steuerliche Abzinsung unverzinslicher Verbindlich- keiten für Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2022 ab- geschafft. Wir geben Ihnen einen Überblick, welche Unterstützungsleistungen der Gesetzgeber für Un- Gereon Gemeinhardt ternehmen bereithält.
Interview New Work im Unternehmen: Rechtssicher im Homeoffice – auch nach Corona Am 20.3.2022 wurde die Homeoffice-Pflicht in Deutschland abgeschafft. Das ifo-Institut hatte ein nachhaltiges Homeoffice-Potenzial von 56 % ermittelt. Tatsächlich arbeiten, so der Stand Anfang Mai, knapp 25 % der Deutschen zumindest teilweise noch mobil, also vor allem im Homeoffice. Das ist ein weit höherer Prozentsatz als vor der Pandemie und lässt die Annahme zu, dass sich viele Unternehmen auf nachhaltig flexible Arbeitsmodelle eingestellt haben. Doch wie kann man diese, gerade im laufenden Arbeitsverhältnis, rechtssicher gestalten? Unser Experte klärt auf. Interview: Michael Huth Auf welcher Grundlage können Beschäftigte aktuell spruchsvolle Aufgabe sein. Das muss man sich im Einzelfall im Homeoffice arbeiten? ansehen. Ungeklärt ist leider noch, wie der Arbeitsschutz Zunächst bedarf es immer einer Vereinbarung: entweder bei mobiler Arbeit sichergestellt werden kann. Vieles lässt individuell für den einzelnen Beschäftigten oder auf kol- sich nur schlecht, zum Teil auch gar nicht vom Arbeitsplatz lektiver Ebene per Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag. im Büro auf das Homeoffice übertragen. Es wird einen Un- Manche Arbeitgeber unterbreiten statt einer Vereinbarung terschied machen, ob die Beschäftigten das bloße Recht einseitige Angebote an ihre Belegschaft – auch das kann haben, auch einmal mobil zu arbeiten, oder ob der Arbeit- ein guter Weg sein. So oder so darf man das Mitbestim- geber feste heimische Arbeitsplätze vollständig einrichtet, mungsrecht des Betriebsrats, wenn es einen gibt, nicht wie es ein enges Verständnis des Begriffs „Homeoffice“ vergessen. Übrigens möchte ich lieber von mobiler Arbeit nahelegen würde. Zurzeit rate ich dazu, die Beschäftigten als vom Homeoffice sprechen. Denn in den meisten Unter- ganz allgemein auf die Richtlinien zur Bildschirmarbeit oder nehmen geht es nicht um einen festen Schreibtisch in der Pausen- und Ruhezeiten hinzuweisen und sie mit Blick auf Wohnung, sondern einfach darum, die Beschäftigten nicht die Überlastungsgefahren, die aus der fehlenden Abgren- durchgängig zur Präsenz im Büro zu verpflichten. Von wo zung zwischen Arbeit und Privatem resultieren, ergänzend aus sie dann arbeiten, ist meist gar nicht so wichtig. zu schulen. Was ist mit mobiler Arbeit konkret gemeint? Was ist Worauf sonst müssen Geschäftsführer achten, das Besondere daran? wenn sie das mobile Arbeiten verbindlich regeln Zu den Definitionsmerkmalen des Arbeitsverhältnisses ge- möchten? hört, dass ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten Weisun- Die erforderlichen Vereinbarungen wollen gut durchdacht gen erteilen kann, auch zum Arbeitsort. Gesteht nun der sein. Denn es stellt sich eine Vielzahl von Fragen: Welche Arbeitgeber seinen Beschäftigten das Recht zu, zumindest Tätigkeiten kommen für die mobile Arbeit infrage? Wird teilweise von einem Ort ihrer Wahl aus zu arbeiten, verzich- eine Regelung allen Beschäftigten gerecht – auch denen, tet dieser Arbeitgeber auf Teile seines Direktionsrechts. Mit die sich im Büro vielleicht wohler fühlen? Wie stelle ich der örtlichen Mobilität ist meistens eine ausgeweitete Ar- künftig die sozialen Kontakte in der Belegschaft sicher? Wie beitszeitflexibilität verknüpft. Feste Arbeitszeiten sind zwar gelingt das Onboarding? Wie frei soll der einzelne Beschäf- theoretisch auch bei mobiler Arbeit denkbar, kommen aber tigte über die Homeofficetage selbst entscheiden können? in der Praxis kaum vor. Ganz wichtig ist: Die gesetzlichen Welche Rechte will und muss ich mir als Arbeitgeber vor- Regeln zur Arbeitszeit gelten auch bei mobiler Arbeit. Dazu behalten, zum Beispiel feste Präsenzzeiten im Büro? Wen zählen das Einhalten der Höchstarbeitszeit ebenso wie müssen Beschäftigte über Mobilarbeit informieren? Wie Pausen- und Ruhezeiten sowie das Verbot der Sonntags lange im Voraus? Ist es überhaupt notwendig? Soll der Vor- arbeit. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, die Einhaltung die- gesetzte zustimmen? Welche Anpassungen zur Arbeitszeit ser Schutzvorschriften sicherzustellen. sind sinnvoll? Die meisten Arbeitgeber wissen, wie schwie- rig es ist, großzügige Regelungen für die Belegschaft später Was muss ein Unternehmen in Sachen Daten- wieder einzuschränken. So sehr ich die Euphorie für die schutz, IT-Sicherheit und Arbeitsschutz beachten? flexiblen Möglichkeiten der mobilen Arbeit teile, so weiß Datenschutz und IT-Sicherheit gelten uneingeschränkt. ich aus der Beratung auch um die Diskussionspunkte. Den- Beides zu gewährleisten, kann je nach Sicherheitsbedürf- noch glaube ich, dass es gute Praxis ist, das Thema offen nissen der Branche oder der konkreten Tätigkeit eine an- anzugehen und nicht allzu ängstlich zu sein. Nicht zuletzt 4 dhpg aktuell 07/22
hat der Umgang mit der Flexibilität von Arbeitszeit und Arbeitsort Auswirkungen auf die Zufriedenheit der Beleg- schaft mit dem Arbeitgeber und damit zwangsläufig auf die Arbeitgebermarke. Es kann sich anbieten, mit einer Erpro- bungsphase oder erst einmal klein zu starten, zum Beispiel nur einen Tag mobiler Arbeit pro Woche zuzulassen, und das Modell erst später auszuweiten. Kann die mobile Tätigkeit eigentlich auch im Aus- land ausgeübt werden? Im Prinzip schon. Nur sollte man damit vorsichtig sein. Denn das Lohnsteuerrecht und vor allem das Sozialversi- cherungsrecht stellen die Arbeitgeber beim Homeoffice im Ausland vor neue Herausforderungen. Der allgemeine Sozialversicherungsschutz der Beschäftigten endet nun einmal an der Grenze. Wie stellt man also sicher, dass man als Arbeitgeber keinen steuerlichen und sozialversi- cherungsrechtlichen Pflichten im Ausland unterliegt? Viele Arbeitgeber wissen gar nicht, dass sie für etwaige Kran- kenbehandlungskosten ihrer Arbeitnehmer im Ausland Michael Huth eintrittspflichtig sein können. Vor allem aber darf der Versi- Als Fachanwalt für Arbeitsrecht cherungsschutz der Beschäftigten nicht gefährdet werden. berät er vorrangig mittelständische Besonders wichtig ist das für die Unfall- und die Kranken- Unternehmen in allen Fragen versicherung, zumal daran in vielen Fällen auch die Versi- des individuellen und kollektiven cherung der Familienangehörigen hängt. Natürlich gibt es Arbeitsrechts und vertritt deren von diesem Grundsatz Ausnahmen, etwa für Dienstreisen. Interessen im Bedarfsfall vor den Ob der Schutz gewährleistet ist, lässt sich aber nur für den Gerichten. Seine Tätigkeit umfasst Einzelfall sagen. Dies gilt schon für die Nachbarländer, erst daneben auch das Dienstvertrags- recht außerhalb der EU. Wir helfen gerne bei der Klärung, und das Handelsvertreterrecht empfehlen jedoch, die allgemeinen betrieblichen Rege- sowie das Sozialversicherungsrecht, lungen zur mobilen Arbeit zunächst auf das Inland zu be- insbesondere auch bei schränken. Das ist für international organisierte Arbeitgeber grenzüberschreitenden oder international vernetzte Beschäftigte leider eine bittere Mitarbeitereinsätzen. Wahrheit. Auf den Seiten 6 und 12 lesen Sie weitere interessante Artikel aus dem Bereich der mobilen Arbeit. 5
Top News / Regelmäßige Aktualisierung der Antivirenrogramme und Scans auf dem eingesetzten PC GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen, Privat / Verwenden von stets starken und komplexen Passwörtern / Implementieren von Mehr-Faktor-Authentisierung, um un IT-Sicherheit im Homeoffice: erlaubten Zugriff auf die Systeme zu verhindern / Installation einer sicheren sowie verschlüsselten Daten- FRITZ!Box-Konfiguration übertragung mittels eines VPN-Clients auf jedem Rechner. Zudem wird der Einsatz von VPN-Boxen (Virtual Private Net- aktuell halten work) empfohlen. Laut einer aktuellen Studie des ifo-Instituts ist der An- teil der Mitarbeiter, die trotz der Abschaffung der Ho- meofficepflicht von zu Hause arbeiten, immer noch Privat sehr hoch. In Deutschland dominiert die FRITZ!Box den DSL-Endgerätemarkt. Umso wichtiger ist es, Schreiben zur ertragsteuer die Teams für die regelmäßigen Updates zu sensi- bilisieren. Denn aktuell sind diese von sogenannten lichen Behandlung von Kryp- Brute-Force-Angriffen betroffen. towährungen veröffentlicht Was ist ein Brute-Force-Angriff? „Darunter versteht man einen sogenannten Wörterbuch Nach rund einem Jahr ist das im Juni 2021 als Entwurf angriff“, erklärt Joerg Lammerich aus der Leitstelle des Certified erschienene Schreiben des Bundesministeriums der Security Operations Center, das die dhpg gemeinsam mit der Finanzen (BMF) zur ertragsteuerlichen Behandlung TÜV TRUST IT Unternehmensgruppe TÜV Austria betreibt. „Bei von Kryptowährungen nun final veröffentlicht worden. einem Wörterbuchangriff wird in einen mit einem Passwort Auf der Zielgeraden hat das Schreiben – entgegen geschützten Computer oder Server eingebrochen, indem je- den Erwartungen – noch entscheidende Anpassun- des Wort in einer Wörterliste systematisch durchprobiert wird.“ gen erfahren. So hatte die Leitstelle des Cyber Security Operations Center 13 Jahre Kryptowährungen, erstmals ein BMF- festgestellt, dass auf einem Kunden-Notebook in kürzester Zeit Schreiben insgesamt 4.500 fehlgeschlagene Log-in-Versuche von zwei 13 Jahre nach dem Schürfen des ersten Bitcoin-Blocks und externen Systemen stattgefunden hatten. Nach einer Analy- rund 20.000 Kryptowährungen später hat die Finanzverwal- se bestätigte sich der Verdacht und es wurden rasch Gegen- tung erstmals ein BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Be- maßnahmen ergriffen. Im ersten Schritt wurde das betroffene handlung von Kryptowährungen veröffentlicht. Gerät vom Netzwerk entfernt, damit kein weiterer Schaden entstehen konnte. Die ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowährun- gen nach Auffassung der Finanzverwaltung Zusätzlich überprüften die Informatiker:innen beim User zu Die Finanzverwaltung folgt der bislang herrschenden Auffas- Hause die Konfiguration der FRITZ!Box. „Dabei wurde festge- sung und unterwirft den Handel mit Kryptowährungen den stellt, dass in der Konfiguration unter dem Punkt ‚Freigaben‘ die Regelungen für private Veräußerungsgeschäfte. Diese unter- Optionen ‚Internetzugriff auf die FRITZ!Box über HTTPS akti- liegen danach nur dann der Besteuerung, wenn zwischen viert‘ und ‚Dieses Gerät komplett für den Internetzugriff über Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr liegt. An- IPV4 freigeben‘ aktiviert waren.“ Zusätzlich war ein fremder gesichts der jüngsten Kursschwankungen ist insoweit auch FRITZ!Box-User angelegt worden. „Somit war die Kommuni- darauf hinzuweisen, dass Verluste aus der Veräußerung von kation in Richtung Internet komplett offen: Von außen konnte Kryptowährungen nur mit entsprechenden Veräußerungs auf das Gerät zugegriffen und ein Angriff gestartet werden“, gewinnen verrechnet werden können. Eine Minderung sonsti- erläutert Joerg Lammerich. ger Einkünfte ist nicht möglich. Handlungsempfehlungen des Cyber Security Zur Abgrenzung zum gewerblichen „Kryptohändler“ sollen die Operations Center für ein sicheres Arbeiten von zu zum gewerblichen Wertpapier- und Devisenhandel geltenden Hause mit der FRITZ!Box: Kriterien herangezogen werden. Die Annahme einer gewerb / Deaktivieren der Optionen „Internetzugriff auf die FRITZ!Box lichen Betätigung wird hiernach in aller Regel ausscheiden und über HTTPS aktiviert“ und „Dieses Gerät komplett für den In- nur in absoluten Ausnahmefällen zum Tragen kommen. ternetzugriff über IPV4 freigeben (Exposed Hosts)“ / Über eine installierte Firewall die Verbindung des Notebooks Bislang sollte es insbesondere im Zusammenhang mit Len- von außen unterbinden ding- und Stakingaktivitäten sowie Airdrops zu einer Verlänge- / Mitarbeiter:innen auffordern, ihre Router regelmäßig zu ak- rung der Spekulationsfrist von einem auf zehn Jahre kommen. tualisieren Mit dem neuen Schreiben stellt die Finanzverwaltung klar: Eine / Aktivieren der Verschlüsselung WPA2 oder WPA3 beim Star- Verlängerung der Veräußerungsfrist kommt nicht in Betracht! ten des Routers Unglücklich ist die insoweit verwendete Formulierung des Schreibens, die einige Kryptowährungen (insbesondere Utility 6 dhpg aktuell 07/22
und Security Token) von dieser Grundsatzaussage ausnehmen der höchsten Grunderwerbsteuer von 6,5 % in Deutschland. könnte. Gründe für eine Differenzierung lassen sich jedenfalls Das Land NRW will nun Bürger:innen mit einem Förderpro- weder dem BMF-Schreiben noch der hierzu bislang geführten gramm unter die Arme greifen und die Belastung um 2 % Diskussion im Schrifttum entnehmen. vom Kaufpreis, maximal 10.000 €, reduzieren. Die NRW.BANK unterstützt mit dem Programm „NRW.Zuschuss Wohneigen- Einkünfte aus Lending, Staking und Airdrops, für die Leistungen tum“ Bürger:innen bei der Schaffung von selbst genutztem erbracht werden (dazu gehört auch die Bereitstellung perso- Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Für die Förderung nenbezogener Daten), sind als sonstige Einkünfte gemäß § 22 stellt das Land 400 Mio. € bereit; Auszahlungen sollen so lan- Nr. 3 EStG zu besteuern. Besondere Beachtung gilt auch den ge erfolgen, wie hierfür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Einkünften aus Mining und dem aktiven Staking (laut Bundes finanzministerium „Forging“), das heißt der Teilnahme im Netz- Fördervoraussetzungen werk als Blockproduzent (auch „Validator“). Nach Auffassung / Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an natür- der Finanzverwaltung werden hierbei im Regelfall gewerbliche liche Personen, die in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 Einkünfte im Sinne des § 15 EStG erzielt, sodass die insoweit selbst genutztes Wohneigentum oder Bauland zur Bebau- vereinnahmten Kryptowährungen zu Betriebseinnahmen füh- ung mit einer selbst genutzten Wohnimmobilie erworben ren und die beim Forging eingesetzten Kryptowährungen zum haben bzw. erwerben. steuerlichen Betriebsvermögen gehören. / Das Förderprogramm gilt für alle zwischen dem 1.1.2022 und dem 31.12.2022 notariell beurkundeten Kaufverträge Ein erster Grundpfeiler – weitere Entwicklung bleibt bzw. erlassenen Zuschlagsbeschlüsse. abzuwarten / Es gilt ein fester Fördersatz von 2 % des auf die wohnwirt- Die bisherige steuerliche Handhabung und Deklaration schaftliche Selbstnutzung entfallenden notariell beurkunde- von Einkünften im Zusammenhang mit Kryptowährun- ten Kaufpreises, jedoch maximal 10.000 €. gen erfolgte stets unter dem Vorbehalt, dass die zustän- / Die Selbstnutzung als Hauptwohnsitz ist spätestens inner- dige Finanzbehörde eine abweichende Auffassung ver- halb von drei Jahren ab Antragstellung nachzuweisen. treten könnte. Die nun veröffentlichten Grundsätze des / Je Erwerbsvertrag kann nur ein Antrag gestellt werden. Der BMF-Schreibens binden die lokalen Finanzbehörden und Antrag ist zwingend von allen Erwerber:innen gemeinschaft- sorgen so bundesweit für mehr Rechtssicherheit. lich zu stellen. Jede Person kann die Förderung nach die- sem Förderprogramm nur einmalig in Anspruch nehmen. Ein Blick über den Tellerrand des BMF-Schreibens hinaus offenbart jedoch, dass eine Vielzahl von Krypto-Sachver- Ausgewählte Antworten aus den FAQ – Stand halten, insbesondere im Zusammenhang mit sogenannten 25.5.2022 Non-Fungible Token (NFTs) und dem Bereich der Decen / Die Zuschüsse können mit einem Förderkredit der NRW. tralized Finance (DeFi), weiterhin ungeklärt bleibt. Auch in- BANK oder der Förderbank des Bundes – der KfW – kom- soweit wären zeitnahe Äußerungen der Finanzverwaltung biniert werden. wünschenswert. Die weitere Entwicklung bleibt daher mit / Anträge für Erwerbsvorgänge im Jahr 2022 können vorbe- Spannung abzuwarten. Dies betrifft z.B. auch die Frage, ob haltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bis die aktuellen Regelungen zur Besteuerung von Kryptowäh- zum 30.6.2023 gestellt werden. rungen verfassungsgemäß sind. Diese Rechtsfrage ist seit / Die Antragstellung wird ausschließlich über ein Online-Por- Kurzem beim Bundesfinanzhof anhängig; es empfiehlt sich, tal der NRW.BANK stattfinden (nach Stand vom 25.5.2022 entsprechende Steuerbescheide offenzuhalten. wird noch an den technischen Voraussetzungen gearbeitet). / Maßgeblich ist das Datum des notariell beurkundeten Kauf- vertrags (dieses muss im Jahr 2022 liegen). / Voraussetzung für eine Förderung ist ein grunderwerbsteu- Privat erpflichtiger Erwerb. Fällt die Grunderwerbsteuer nicht an, z.B. durch eine Veräußerung innerhalb der Familie, kann kein NRW-Zuschuss für Anschaf- Antrag gestellt werden. / Wenn eine Person Wohneigentum erwirbt und eine andere fung von Wohneigentum bis Person (z.B. Mutter oder Kind) dieses nutzt, liegt keine Selbst- nutzung vor und eine Antragstellung ist nicht möglich. zu 10.000 € / Gefördert wird ausschließlich der Erwerb durch natürliche Personen. Eine Antragstellung durch Personengesellschaf- Neben Kosten für Makler, Notar und Grundbuch ten (z.B. GbR) oder juristische Personen ist nicht möglich. gehört auch die Grunderwerbsteuer zu den Kauf- / Antragsvoraussetzung ist, dass sämtliche erforderlichen Un- nebenkosten einer Immobilie. Nur wenige Banken terlagen vorliegen und mit dem Antrag bei der NRW.BANK finanzieren die Nebenkosten über einen Immobilien eingereicht werden. Einzig die Meldebescheinigung kann kredit, was zu einer zusätzlichen Belastung für das nachgereicht werden, falls sie noch nicht vorliegt. Eigenkapital führt. In NRW macht allein die Grund / Der Zuschuss unterliegt einer Zweckbindung: der Wohn- erwerbsteuer 6,5 % aus. Besserung ist in Sicht. sitznahme der zur Selbstnutzung vorgesehenen Immobilie als Hauptwohnsitz innerhalb von drei Jahren nach der An- NRW.Zuschuss Wohneigentum tragstellung. Dies muss gegenüber der NRW.BANK bestätigt Mit anderen Bundesländern teilt sich NRW den Spitzenplatz werden. 7
Praxistipp Moderne Daten- und Systemarchitektur – Digitalisierung richtig anpacken Unter dem Titel „Modern Finance“ hat die dhpg zu Beginn des Jahres eine Online-Seminarreihe aufgesetzt. Ziel ist es, die Eckpfeiler eines modernen Finanzbereichs zu betrachten und Interessierten Handlungsempfehlungen zu geben. Der dritte Teil beleuchtet die moderne Daten- und Systemarchitektur. In vielen Unternehmen ist die IT-Anwendungsstruktur in ten bildet eine Datenvorratshaltung. Dies ist im Grunde die den letzten Jahren der Digitalisierung stark gewachsen. Basis für künstliche Intelligenz; hieraus kann sie schöpfen. Um keine unnötige Zeit zu verlieren, werden dabei häufig Dazu sind folgende Schritte notwendig: Lösungen implementiert, die zwar kurzfristig helfen, mit- / Daten sammeln telfristig aber zu Herausforderungen hinsichtlich der Da- / Daten transformieren tenkonsistenz zwischen den verschiedenen Anwendungen / Daten in Beziehung zueinander bringen und der Durchgängigkeit von Prozessen führen. Ganz zu / aus Daten lernen schweigen von der Tatsache, dass die vielfach „gestrickten / Daten auswerten (manuell/automatisiert) Lösungen“ Auswirkungen auf die Stabilität und Sicherheit der gesamten Informationstechnologie haben. Cloud oder on premise? Wenn Sie eine Anwendung gefunden haben, die Sie gerne Eine moderne IT-Infrastruktur – on premise oder cloud in Ihrem Unternehmen einsetzen möchten, stellt sich häufig basiert – hebt kaufmännische Bereiche und deren Anwen- noch die Frage, ob Sie in die Cloud gehen oder die Anwendung dungen auf ein ganz neues Qualitätsniveau. Unsere IT-Spe- on premise, also auf dem eigenen Server, einsetzen möchten. zialisten skizzieren am Beispiel von Microsoft Dynamics, wie moderne Technologieplattformen eine ganze Reihe Die Vorteile der Cloud sind, dass Sie keine eigene IT-Infrastruk- an Geschäftsapplikationen in Finanzen, Personalmanage- tur und kein eigenes Fachpersonal vorhalten müssen und die ment, Logistik, Marketing, Verkauf und Kundenservice für monatliche Pauschale für die Betriebskosten genau planbar ist. Unternehmen integriert bereitstellen. Dabei entscheidet Außerdem fallen keine Leerkosten, etwa für das Vorhalten von das Unternehmen selbst, welche dieser Applikationen es- Arbeitskapazität bei Lastspitzen an. Schließlich ist der Aufwand auswählt und ob sie im Standard oder als individuell ange- für die Inbetriebnahme und die Umsetzung von Anpassungen passte Komponente genutzt werden. Der große Vorteil liegt auf Ihrer Seite sehr überschaubar. Andererseits geben Sie Ihre nicht nur in der zentralen Datenhaltung unterschiedlichster Daten natürlich ein Stück weit aus der Hand und begeben sich Bereiche, sondern auch in der Möglichkeit, viele unterneh- damit in eine Abhängigkeit von einem externen Cloud-Provi- mensspezifische Anpassungen einfach und schnell ohne der. Zudem ist der Zugriff auf Ihre Daten nur möglich, wenn ausgeprägtes IT-Fachwissen vornehmen zu können. die Internetleitung stabil läuft, und Sie verpflichten sich zu au- tomatisch eingespielten Updates der Lösungskomponenten Was zeichnet eine moderne Infrastruktur aus? Hier ein paar sowie vorgegebenen Kosten- und Preisstrukturen. Der Vorteil Schlagworte, die Ihnen bei der Auswahl einer geeigneten bei der On-premise-Lösung: Die Daten und Systeme liegen Plattform helfen können: bei Ihnen und Sie sind für alles selbst verantwortlich. Zudem erwerben Sie eigenständig die Softwarelizenzen und diese lie- Composable gen nicht beim Cloud-Provider. Die Frage ist also individuell Zwar gibt es fertige Standardanwendungen, die Sie nutzen nach der jeweiligen Anforderung zu klären. können, darüber hinaus aber haben Sie auch vielfältige In- dividualisierungsmöglichkeiten. Die von Ihnen benötigten Komponenten lassen sich miteinander kombinieren und Modern Finance: Folgende Online-Seminare sind als interagieren in einheitlichem Design. Sie können unter- Aufzeichnung verfügbar: schiedliche Anwendungen und Applikationstypen definie- ren, wie z.B. die Verwaltung von Verträgen. / Management-Informationssysteme – Reporting ohne Excel Democratizing / Revisionssicher archivieren – papierlos in die Zukunft Die Applikationen sind auch von Personen ohne ausge- / Prozesse standardisieren – effizient arbeiten und Kos- prägtes IT-Wissen nutzbar, weil kein Codierungs-Wissen ten sparen notwendig ist. Alles ist intuitiv zu bedienen. Man entwickelt / Moderne Daten- und Systemarchitektur – Digitalisie- sein System mit einer grafischen Anwenderoberfläche (so- rung richtig anpacken genannter No-Code) oder einer einfachen Formel- bzw. / Compliance – der Organisation Rechtssicherheit geben Ausdruckssprache (sogenannter. Low-Code). Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie die Inhalte Data-driven interessieren oder Sie Einladungen zu unseren Online- Die Grundlage für eine moderne Daten- und Systemarchi- Seminaren erhalten möchten. tektur und den Abruf von daten- bzw. faktenbasierten Da- 8 dhpg aktuell 07/22
News für Ihr Geschäft GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen, Privat die Finanzverwaltung klar, dass zwar grundsätzlich zwei Steuerfestsetzungen vorgenommen werden können, die Grunderwerbsteuer bei Steuerfestsetzung des Signings bei Closing jedoch aufzu- heben ist. In Fällen, in denen das Closing innerhalb einer Share Deals: Oberste Finanz- Frist von einem Jahr nach Kenntnis des Finanzamts vom Signing zu erwarten ist, kann die Finanzbehörde auch von behörden veröffentlichen vornherein von der Steuerfestsetzung im Hinblick auf das Signing absehen. gleichlautende Ländererlasse / Abweichend von der herrschenden Auffassung vertrat Rund ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Grund die Finanzbehörde in der Vergangenheit den Standpunkt, erwerbsteuerreform veröffentlichen die obersten dass die dem Grunde nach geltende Zehnjahresfrist bei Finanzbehörden der Länder nun einheitliche An- der Ermittlung relevanter Anteilseignerwechsel nicht auf wendungsschreiben zu Anteilseignerwechseln bei Ebene mittelbar beteiligter Kapitalgesellschaften gelte. Personen- und Kapitalgesellschaften und klären so Diese sogenannte Ewigkeitsklausel sorgte bislang dafür, eine Vielzahl von bislang offenen Anwendungsfra- dass mittelbar beteiligte Kapitalgesellschaften auch nach gen. Ablauf von zehn Jahren nicht zu Altgesellschaftern wer- den konnten. Zu begrüßen ist, dass diese Sichtweise nun Grunderwerbsteuer bei Share Deals zugunsten der Steuerpflichtigen aufgegeben und ent- Das Grunderwerbsteuerrecht unterwirft grundsätzlich sprechend auch nicht in die neuen Erlasse übernommen den Erwerb von inländischen Grundstücken der Grund wurde. erwerbsteuer. In der Vergangenheit ließ sich der Anfall von Grunderwerbsteuer vermeiden, indem anstelle unmittel- /E ine Neuerung zulasten der Steuerpflichtigen ergibt sich barer Grundstücksveräußerungen schlicht Anteile an einer in Bezug auf den Formwechsel der grundbesitzenden grundbesitzenden Gesellschaft veräußert wurden (soge- Gesellschaften (z.B. einer Kommanditgesellschaft in eine nannte Share Deals). Der Gesetzgeber hat hierauf im Laufe GmbH). Hierbei wurden bislang Zählerwerbe (Übertra- der Jahre durch mehrere verschärfende Gesetzesände- gungen auf Neugesellschafter:innen) nicht mitgerechnet, rungen reagiert, die auch den Erwerb von Anteilen grund die vor dem Formwechsel stattgefunden haben. Dieser besitzender Gesellschaften unter gewissen Voraussetzun- Umstand ermöglichte im Ergebnis die vollständige Über- gen der Grunderwerbsteuer unterwerfen. Zuletzt erfuhr tragung auf neue Gesellschafter:innen, ohne dass hier- das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) durch die im Juli bei Grunderwerbsteuer ausgelöst wurde (sogenanntes 2021 in Kraft getretene Grunderwerbsteuerreform erheb- Formwechselmodell). Fortan ist dies nicht mehr möglich, liche Verschärfungen. In diesem Zuge wurde insbesondere da unter bestimmten Voraussetzungen auch vor dem ein dem Tatbestand für Anteilseignerwechsel an grundbe- Formwechsel erfolgte Zählerwerbe für die Ermittlung der sitzenden Personengesellschaften (§ 1 Abs. 2a GrEStG) ent- 90 %-Quote berücksichtigt werden sollen. sprechender Tatbestand für Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 2b GrEStG) eingeführt. Sowohl bei Personengesellschaften /B ei der Verkürzung mehrstufiger Beteiligungsketten als auch bei Kapitalgesellschaften löst nun die Übertragung vertritt die Finanzverwaltung weiterhin eine restriktive von mindestens 90 % der Anteile auf neue Gesellschaf- Auffassung. Der Erhalt der Altgesellschafterstellung soll ter:innen innerhalb von zehn Jahren Grunderwerbsteuer hier nach wie vor nur bei Verkürzungen auf mittelbarer aus. Ebene möglich sein. Rückt hingegen ein mittelbarer Ge- sellschafter in eine unmittelbare Gesellschafterstellung Neuerungen durch gleichlautende Ländererlasse ein, gilt dieser in vollem Umfang als Neugesellschafter, Die obersten Finanzbehörden der Länder haben im Hinblick sodass ein entsprechender Zählerwerb zu berücksichti- auf die Neuregelung für grundbesitzende Kapitalgesell- gen ist. schaften nun erstmals gleichlautende Anwendungsschrei- ben veröffentlicht und in diesem Zuge auch die bestehen- Fazit und Ausblick den Anwendungsschreiben für Anteilseignerwechsel an Die Klarstellungen durch die neuen Anwendungsschrei- Personengesellschaften aktualisiert. Hierdurch haben sich ben sind weitestgehend zu begrüßen. Dies gilt insbeson- insbesondere folgende Neuerungen ergeben: dere im Hinblick auf die Vermeidung einer Doppelbesteu- erung von Signing und Closing sowie die Abschaffung der /F raglich war bislang, ob sowohl das Signing (schuld „Ewigkeitsklausel“. Keinen Aufschluss geben die neuen An- rechtliches Geschäft) als auch das Closing (dingliche wendungsschreiben hingegen im Hinblick auf die Zurech- Anteilsübertragung) bei zeitlichem Auseinanderfallen nung von Grundstücken in mehrstufigen Konzernstruktu- jeweils zur Auslösung von Grunderwerbsteuer führen ren und die sich hieraus ergebende Konkurrenz zwischen können. Hierdurch wäre es beim Erwerb von Anteilen verschiedenen Grunderwerbsteuertatbeständen. In diesem an einer Kapitalgesellschaft zur doppelten Belastung mit Zusammenhang bleiben die derzeit beim Bundesfinanzhof Grunderwerbsteuer gekommen. Im Ländererlass stellt anhängigen Urteile mit Spannung abzuwarten. 9
GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen Die Abzinsungspflicht für Verbindlichkeiten entfällt für Wirt- schaftsjahre, die nach dem 31.12.2022 beginnen. Eine Ab- Ertragsteuerliche Abzinsung zinsung neuer unverzinslicher Verbindlichkeiten ist dadurch in der Zukunft nicht mehr vorzunehmen; der Bilanzansatz unverzinslicher Verbindlich- erfolgt schlicht zum Nennwert. Für Wirtschaftsjahre, die be- reits vor dem 1.1.2023 enden und deren Steuerbescheide keiten abgeschafft noch nicht bestandskräftig sind, kann eine bereits vor- genommene Abzinsung nun durch formlosen Antrag Der Gesetzgeber hat am 19.5.2022 das Vierte unterbleiben bzw. wieder rückgängig gemacht werden. Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet und damit die steuerliche Abzinsung unverzinslicher Zu beachten ist, dass die Verpflichtung zur Abzinsung von Verbindlichkeiten für Wirtschaftsjahre nach dem Rückstellungen weiterhin uneingeschränkt bestehen bleibt. 31.12.2022 abgeschafft. Diese sind auch zukünftig mit einem Zinssatz von 5,5 % ab- zuzinsen. Steuerpflichtige Gewinnerhöhung durch Abzinsung von Verbindlichkeiten Fazit Bislang sah das Einkommensteuergesetz vor, dass bi- Die Gesetzesänderung ist zu begrüßen. Der Wegfall der Ab- lanzierende Unternehmen unverzinsliche Verbindlich- zinsungspflicht vereinfacht in vielen Fällen die Bilanzierung keiten mit einem Zinssatz von 5,5 % pro Jahr abzuzin- und vermeidet die Besteuerung von fiktiven Abzinsungs sen haben. Ausnahmen bestanden ausschließlich für erträgen. Die Möglichkeit, vorgenommene Abzinsungen kurzfristige Verbindlichkeiten, deren Restlaufzeit am in noch nicht bestandskräftigen Vorjahren wieder rückgän- Bilanzstichtag weniger als zwölf Monate beträgt, und gig zu machen, wird voraussichtlich zahlreiche Änderun- für Verbindlichkeiten, die auf einer Anzahlung beruhen. gen nach sich ziehen. Da der Gesetzgeber den Zeitraum der Vorjahre nicht fest umrissen hat, ist es grundsätzlich Hintergrund der Regelung war, dass betroffene Unter- möglich, die Abzinsung in Altjahren rückgängig zu ma- nehmen durch unverzinsliche Verbindlichkeiten, de- chen, in denen die Bestandskraft beispielsweise durch eine ren Rückzahlung erst in mehreren Jahren fällig wird, an Betriebsprüfung gehemmt ist. Für neu erlassene Steuerbe- den davor liegenden Bilanzstichtagen noch nicht in scheide, denen Abzinsungserträge zugrunde liegen, sollte Höhe des tatsächlichen Rückzahlungsbetrags belas- unter Berufung auf die Gesetzesänderung Einspruch ein- tet wurden. Durch Abzinsung mit dem typisierten Zins- gelegt werden. satz von 5,5 % wollte der Gesetzgeber den Abzug einer noch nicht gegebenen Belastung steuerlich vermeiden. Kritisch war aus Sicht der Steuerpflichtigen hierbei insbe- GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen sondere, dass der Abzinsungsbetrag, der sich aus der Diffe- renz zwischen Rückzahlungsbetrag und Bilanzansatz ergibt, Beschränkte Abfindung im Jahr der erstmaligen Bilanzierung als steuerpflichtiger Ertrag zu berücksichtigen war. Obwohl dieser Zinsertrag in beim Ausscheiden aus einer den Folgejahren durch steuermindernde Aufzinsung suk- zessive ausgeglichen wurde, konnte dies die Steuerbelas- gemeinnützigen GmbH? tung im ersten Jahr und die damit verbundenen Liquiditäts- nachteile in der Regel wirtschaftlich nicht kompensieren. Das Oberlandesgericht Hamm entschied in einem Von der Vereinbarung unverzinslicher Verbindlichkeiten aktuellen rechtskräftigen Urteil, dass im Fall des Aus- war daher stets abzuraten. scheidens eines Gesellschafters einer gemeinnüt- zigen GmbH (gGmbH) eine Abfindung nur in Höhe Abschaffung für Wirtschaftsjahre nach dem des Nennbetrags seiner Stammeinlage zu leisten ist, 31.12.2022 und auf Antrag für Vorjahre wenn der Gesellschaftsvertrag dies festlegt. Der Gesetzgeber hat am 19.5.2022 das Vierte Corona- Steuerhilfegesetz verabschiedet und hiermit die Verpflich- Wenn der Gesellschaftsvertrag nur eine Abfindung tung zur steuerlichen Abzinsung unverzinslicher Verbind- in Höhe des Nennbetrags der Einlage vorsieht ... lichkeiten abgeschafft. Bestimmt der Gesellschaftsvertrag einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH), dass im Fall des Ausscheidens eines Ge- Nach Auffassung des Gesetzgebers bedarf es der Regelung sellschafters eine Abfindung nur in Höhe des Nennbetrags u.a. aufgrund des schon länger andauernden Niedrigzins- seiner Stammeinlage zu leisten ist, ist dies nicht sittenwid- niveaus nicht mehr. Ferner soll das Steuerrecht durch die rig; auch dann nicht, wenn ein grobes Missverhältnis zwi- Abschaffung weiter entbürokratisiert und vereinfacht wer- schen dem Nennwert und dem nach allgemeinen gesetz- den. Insbesondere erschienen dem Gesetzgeber auch Fäl- lichen Regeln zu bestimmenden Abfindungsbetrag besteht. le unbillig, in denen im Rahmen der Pandemie ausgegebe- Wenn die GmbH steuerbegünstigte Zwecke nach der Ab- ne unverzinsliche Soforthilfe-Darlehen abgezinst werden gabenordnung verfolgt, ist die Regelung nicht nichtig, son- mussten mit der Folge einer zusätzlichen Steuerbelastung. dern zulässig und geboten. Dies entschied das Oberlandes gericht Hamm in einem aktuellen rechtskräftigen Urteil. 10 dhpg aktuell 07/22
... ist das – zumindest bei einer gemeinnützigen GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen GmbH – wirksam Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen einer Steuerfreiheit bei verspäteter gemeinnützigen Pflegedienst-GmbH; diese wiederum war Gesellschafterin einer weiteren gemeinnützigen GmbH – Abgabe der Zusammenfas- der Beklagten – mit einer Stammeinlage von 1.000 €. Das Stammkapital der beklagten gGmbH beträgt insgesamt senden Meldung 63.000 €. 2017 schlossen die Gesellschafter:innen die Pfle- gedienst gGmbH aus der beklagten gGmbH aus und be- Seit dem 1.1.2020 sind die Verwendung der Umsatz- stimmten ihr Abfindungsguthaben auf den Nennwert ihrer steuer-Identifikationsnummer (USt-IDNr.) durch den Stammeinlage von 1.000 €. Sie beriefen sich dabei auf die Abnehmer und die korrekte Abgabe der Zusammen- Regelung im Gesellschaftsvertrag der Beklagten, wonach fassenden Meldung (ZM) materiell-rechtliche Vor- sich die Abfindung nach dem Nennwert des Anteils des aussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuer- ausscheidenden Gesellschafters berechnet. Der klagende befreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen. Insolvenzverwalter war anderer Meinung. Wegen der gro- Bisher reichte nach Ansicht der Finanzverwaltung ßen Differenz zwischen dem Nennwert und dem Verkehrs- für eine Versagung der Steuerbefreiung schon die wert des Geschäftsanteils und der damit einhergehenden verspätete Abgabe der ZM aus. Diese Auffassung hat grob unbilligen Benachteiligung sei die Regelung sitten- das Bundesfinanzministerium (BMF) nun revidiert. Ein widrig und damit unwirksam. Als Abfindung zu zahlen sei Grund zur Entwarnung ist dies jedoch nicht. der volle wirtschaftliche Wert des Anteils, den er auf 21.000 € bezifferte. Recht bekam er vor dem Oberlandesgericht Erleichternde Punkte im BMF-Schreiben Hamm jedoch nicht. Die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Liefe- rungen wird versagt, wenn man die ZM nicht, unrichtig Oberlandesgericht: Verkehrswert zählt nicht bei oder unvollständig abgibt. Die bisher im Hinblick auf die Abfindung in einer gemeinnützigen GmbH Steuerbefreiung geforderte fristgerechte Abgabe streicht Die Richter:innen stellten klar, dass der Kläger für die ge- das BMF. Reicht man eine zunächst nicht abgegebene meinnützige Pflegedienst-GmbH keine höhere Abfindung ZM innerhalb der Festsetzungsfrist richtig und vollständig als 1.000 €, also den Nennwert seiner Beteiligung, bean- nach, so wird die Steuerbefreiung rückwirkend gewährt. spruchen kann. Denn die Regelung über die Beschränkung der Abfindung auf den Nennbetrag im Fall der Einziehung Ebenso streicht das BMF im Hinblick auf die Steuerbefrei- war wirksam und mit Blick auf den unstreitigen sachlichen ung den Hinweis, dass die Berichtigung einer ZM innerhalb Grund für diese Regelung, nämlich den ideellen Gesell- eines Monats erfolgen muss. Die Monatsfrist hat damit nur schaftszweck der Beklagten, nicht nur ausnahmsweise zu- noch Bedeutung für das innergemeinschaftliche Kontroll- lässig, sondern sogar rechtlich geboten. sowie das Bußgeldverfahren. Beispiel Sie führen im März 2022 eine innergemeinschaftliche Lieferung aus, eine ZM geben Sie zunächst nicht ab. Fol- ge: Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung liegen nicht vor, die Steuerbefreiung ist zu versagen. Sie geben die ZM für März 2022 nun verspätet, aber richtig und vollständig ab. Im Zeitpunkt der verspäteten Abgabe liegen damit die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung vor, die rückwirkend zu gewähren ist, sofern die betreffen- de Steuerfestsetzung noch änderbar ist. Konsequenzen Das BMF bessert den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) im Sinne der Unternehmen nach. Die verspätete Abgabe einer ZM führt damit nicht zum Verlust der Steuer- befreiung, sofern die Festsetzungsfrist nicht abgelaufen ist. Dies ist jedoch kein Grund, nun die fristgerechte Abgabe der ZM zu vernachlässigen. Denn unverändert kann die ver- spätete Abgabe der ZM unnötige Bußgelder oder Prüfun- gen der Finanzverwaltung nach sich ziehen. 11
Privat dessteuerblatt vorgesehen hat. Das bedeutet nichts ande- res, als dass sich vergleichbare Fälle hierauf berufen und auf Entscheidungen für Arbeit- positive Entscheidungen hoffen dürfen. Es bleibt aber das Problem, das Finanzamt im Rahmen der Beweislast davon nehmer: Arbeitszimmer, zu- zu überzeugen, dass allerhöchstens ein unerheblicher Anteil der Nutzung des Arbeitszimmers auf andere private Tätigkei- sammengeballte Überstun- ten entfällt. denvergütung und Preisgeld Steuerermäßigung für zusammengeballte Über- stundenvergütungen Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung Mit Pressemitteilung vom 24.3.2022 hat der Bundesfinanz- zum Arbeitszimmer erweitert und entschieden, hof auf sein Urteil vom 2.12.2021 hingewiesen, in dem er für dass dieses für die Tätigkeit nicht erforderlich sein nachgezahlte Überstundenvergütungen den ermäßigten muss. Zudem kann eine Entscheidung des obers- Steuersatz zugelassen hat. Diese betrafen einen Zeitraum ten Steuergerichts den Anwendungsbereich des von mehr als zwölf Monaten, das heißt, sie waren veran- ermäßigten Steuersatzes erweitern. Um die Steuer lagungszeitraumübergreifend. Der Entscheidung liegt der pflicht eines Forschungspreisgelds geht es beim Gedanke zugrunde, dass der Gesetzgeber nicht gewollte dritten Fall in erster Instanz; die Entscheidung des Steuermehrbelastungen durch den Progressionseffekt ver- Bundesfinanzhofs steht noch aus. meiden möchte, wenn Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit nicht laufend, sondern in einer Summe ausgezahlt Häusliches Arbeitszimmer muss für die Tätigkeit werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht das Gesetz die nicht erforderlich sein Besteuerung der Nachzahlungen mit einem ermäßigten Bereits mit Urteil vom 3.4.2019 hat der Bundesfinanzhof Steuersatz vor. Das setzt allerdings voraus, dass sich die entschieden, dass ein Abzug von Aufwendungen für ein Nachzahlung auf die Vergütung für eine Tätigkeit bezieht, die häusliches Arbeitszimmer nicht die Erforderlichkeit des sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstreckt Arbeitszimmers für die Tätigkeit des Steuerpflichtigen vo- und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfasst. raussetzt. Es genügt für den Abzug als Werbungskosten, dass der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließ- Im Streitfall hatte ein Arbeitnehmer über einen Zeitraum lich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. von drei Jahren etwa 330 Überstunden geleistet. Erst im vierten Jahr wurden ihm die Überstunden in einer Summe Das kam im Streitfall einer Flugbegleiterin zugute, die ein vergütet. In der Anlage N der Einkommensteuererklärung 13,5 m2 großes Arbeitszimmer in ihrem Einfamilienhaus mit beantragte der Arbeitnehmer die Ermäßigung durch Ein- 148 m2 Wohnfläche nutzte. Für die dort verrichteten Arbeiten trag unter „Entschädigungen/Arbeitslohn für mehrere Jah- stand unstreitig kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, denn re“. Dennoch unterwarf das Finanzamt die Überstunden sie verbrachte ihre Arbeitszeit an 134 Reisetagen ausschließ- vergütung dem normalen Einkommensteuertarif. Wie lich „in der Luft“, was zum Abzug von 1.250 € als Werbungs- bereits zuvor das Finanzgericht folgte auch der Bundes kosten berechtigte. Das Finanzgericht war im Klageverfahren finanzhof dem Antrag des Arbeitnehmers und wandte auf nach der Nichtanerkennung durch das Finanzamt der Ansicht, den Nachzahlungsbetrag den ermäßigten Steuertarif an. In angesichts des sehr geringen Anteils der Arbeiten im Verhält- seiner Entscheidung hat der Bundesfinanzhof klargestellt, nis zur Gesamtarbeitszeit sei das Vorhalten des Arbeitszim- dass die Tarifermäßigung nicht nur auf die Nachzahlung mers nicht erforderlich, da diese Arbeiten auch andernorts von Festlohnbestandteilen, sondern auch auf Nachzahlun- (z.B. am Küchentisch) hätten ausgeführt werden können. gen von variablen Lohnbestandteilen – wie Überstunden- vergütungen – Anwendung findet. Es sei allein entschei- Dem aber folgte der Bundesfinanzhof nicht, denn das Ge- dend, ob die nachgezahlte Vergütung für einen Zeitraum setz regele, unter welchen Voraussetzungen und in welcher von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumüber- Höhe Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ab- greifend geleistet worden ist. In anderen Entscheidungen ziehbar seien. Insoweit typisiere das Gesetz die Erforder- hat der Bundesfinanzhof zudem einen wirtschaftlich ver- lichkeit der beruflichen oder betrieblichen Nutzung des nünftigen Grund für die Zusammenballung gefordert. Im Arbeitszimmers für die Fälle, dass kein anderer Arbeitsplatz Streitfall war das unproblematisch, weil die Abgeltung der zur Verfügung stehe oder das Arbeitszimmer den Mittel- Überstunden aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhält- punkt der gesamten Betätigung bilde, ohne den Begriff der nisses erfolgte. Erforderlichkeit zu einer zu überprüfenden Voraussetzung für den Abzug zu machen. Ob der Steuerpflichtige die Forschungspreisgeld als Arbeitslohn eines Hoch- Arbeiten, für die ihm kein anderer Arbeitsplatz zur Verfü- schulprofessors gung steht, leicht an einem anderen Ort in der Wohnung – Die Steuerermäßigung für mehrjährige Tätigkeit wur- am Küchentisch, im Esszimmer oder in einem anderen de auch einem Hochschulprofessor gewährt, der ein Raum – hätte erledigen können, sei deshalb unerheblich. Forschungspreisgeld für bestimmte wissenschaftliche Leistungen erhielt. Das war jedoch nicht Streitgegen- Den Urteilsfall macht aktuell, dass die Finanzverwaltung stand, sondern die Steuerpflicht an sich, die das Finanz- diesen nach drei Jahren „Bedenkzeit“ am 9.5.2022 für allge- gericht Münster in einem Urteil vom 16.3.2022 bejahte mein anwendbar erklärt und zur Veröffentlichung im Bun- und das Preisgeld als steuerpflichtigen Arbeitslohn ansah. 12 dhpg aktuell 07/22
Im Rahmen eines Habilitationsvorhabens in den Jahren weis auf das Umsatzsteuergesetz (UStG) ab. Denn dies 2006 bis 2016 veröffentlichte der Akademiker insgesamt befreit lediglich sportliche Veranstaltungen, sofern sie acht Publikationen zu seinem Forschungsfeld. Bereits im von Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken die- Jahr 2014 wurde er zum Professor an eine (Fach-)Hoch- nen, erbracht werden. Der Golfclub war aber weder ge- schule berufen, für die eine Habilitation keine Vorausset- meinnützig, noch handelte es sich um eine Veranstaltung. zung war. Für seine im Jahr 2016 durch eine Universität anerkannte Habilitation erhielt er im Streitjahr 2018 einen Der Golfclub berief sich nun auf die weiter gefasste Steuer mit einem Geldbetrag dotierten Forschungspreis, den befreiung nach der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie das Finanzamt im Einkommensteuerbescheid 2018 den (MwStSystRL). Diese befreit laut Art. 132 Abs. 1 Buchst. m) nicht selbstständigen Einkünften zuordnete. Das im Hin- „bestimmte, in engem Zusammenhang mit Sport und Kör- weisfeld der Steuererklärung angegebene Preisgeld war perertüchtigung stehende Dienstleistungen, die Einrich- nach Auffassung des Professors nicht steuerbar, da der tungen ohne Gewinnstreben an Personen erbringen“. Der Erhalt des Forschungspreises nicht an sein Dienstverhält- Streit ging bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die- nis gekoppelt gewesen sei und sich auch nicht als Ge- ser hält eine unmittelbare Berufung auf die MwStSystRL für genleistung für seine Arbeit als Professor darstelle, da die nicht zulässig, da diese Richtlinie den Mitgliedstaaten einen Erlangung des Forschungspreises keine Dienstaufgabe sei. Spielraum diesbezüglich zugesteht. Zudem weist der EuGH darauf hin, das Fehlen eines Gewinnstrebens setze voraus, Die Finanzrichter:innen wiesen die Klage ab, weil auch dass die Einrichtung während ihres gesamten Bestehens Preise und die damit verbundene Dotation zu Erwerbs- und auch bei ihrer Auflösung keine Gewinne für ihre Mit- einnahmen und damit zu Arbeitslohn führten, wenn die glieder erwirtschaftet. Zuwendung wirtschaftlich den Charakter eines leistungs bezogenen Entgelts habe. Als privat veranlasst seien dage- „Einrichtung ohne Gewinnstreben“ lässt auch für gen Preise zu beurteilen, die für das Lebenswerk, die Per- Bundesfinanzhof kein anderes Urteil zu sönlichkeit oder das Gesamtschaffen verliehen würden. Im Der Bundesfinanzhof folgt erwartungsgemäß dem EuGH. Streitfall stelle sich der Erhalt des Preisgeldes im weitesten Demnach hat Deutschland zutreffend von seinem Ermes- Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der sensspielraum Gebrauch gemacht, indem nur Umsätze individuellen Arbeitskraft des Klägers als Professor bei der im Zusammenhang mit sportlichen Veranstaltungen von (Fach-)Hochschule dar, da Forschung und die Publikation der Umsatzsteuer befreit werden. Eine unmittelbare Beru- von Forschungsergebnissen zu den Dienstaufgaben als fung auf die MwStSystRL kommt daher nicht in Betracht. Hochschullehrer gehörten. Damit bestehe ein unmittel barer Zusammenhang zwischen der Habilitation als wissen- Zudem ist der Golfclub, aufgrund der seinerzeit gültigen schaftlicher Forschungsleistung und dem Dienstverhältnis. Satzung, keine Einrichtung ohne Gewinnstreben. Denn Dem stehe die zeitlich vor der Zuerkennung der Habilitati- die Satzung sah vor, dass bei Auflösung des Vereins das on liegende Berufung an die (Fach-)Hochschule nicht ent- Vereinsvermögen an eine von der Mitgliederversammlung gegen, denn die Habilitation habe die berufliche Tätigkeit zu bestimmende Person oder Institution übergehen sollte. als Professor gefördert. Das letzte Wort scheint aber noch nicht gesprochen, denn wegen grundsätzlicher Bedeutung Die Leistungen des Golfclubs in den Bereichen Greenfee, wurde die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen. Ballautomat, Startgelder etc. unterliegen daher der Um- satzsteuer. Steuerbefreiung nicht nur für Sportvereine ein Privat geschränkt Der Bundesfinanzhof hält ausdrücklich nicht mehr an sei- Neues zur Steuerbefreiung ner bisherigen Rechtsprechung fest. Er schränkt damit die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für Sportvereine nicht nur für Sportvereine ein, sondern z.B. auch für die Pferdepensionshaltung. Dagegen ist die Beschränkung der Sportvereine und Umsatzsteuer sind ein Thema Steuerbefreiung auf gemeinnützige Einrichtungen nach für sich. Die einen möchten steuerbefreit agieren, dem UStG nicht mit der MwStSystRL vereinbar. Erforder- die anderen nicht, da sie den Vorsteuerabzug aus lich ist lediglich, dass die Einrichtung ohne Gewinnstreben getätigten Investitionen geltend machen möch- agiert. Hierbei kommt der Satzung eine entscheidende Be- ten. Der Bundesfinanzhof hat nun seine Recht- deutung zu, wie der Fall zeigt. sprechung hinsichtlich der Inanspruchnahme der Steuerbefreiung geändert. Wir zeigen Ihnen, was dies für Sportvereine bedeutet. Umsatzsteuerbefreiung für Golfclub? Strittig war, ob die Umsätze eines Golfclubs u.a. aus der Pflegebonus gilt auch für Arzt- und Zahnarztpraxen. Greenfee (Gebühr für die Nutzung des Golfplatzes) so- wie der Überlassung von Golfbällen von der Umsatz- Details dazu lesen Sie im Web. steuer befreit sind. Das Finanzamt lehnte dies unter Ver- 13
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