Aktuell 22 07 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - IT-Sicherheit im Schreiben zur - dhpg

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Aktuell 22 07 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - IT-Sicherheit im Schreiben zur - dhpg
Neues aus Wirtschaft,
Steuern und Recht

aktuell
07 22
IT-Sicherheit im        Schreiben zur        NRW-Zuschuss für
Homeoffice:             ertragsteuerlichen   Anschaffung von
FRITZ!Box-              Behandlung von       Wohneigentum
Konfiguration           Kryptowährungen
aktuell halten          veröffentlicht
Aktuell 22 07 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - IT-Sicherheit im Schreiben zur - dhpg
Inhalt

Editorial

Interview

04 New Work im Unternehmen: Rechtssicher im Homeoffice – auch nach Corona

Top News

06 IT-Sicherheit im Homeoffice: FRITZ!Box-Konfiguration aktuell halten
06 Schreiben zur ertragsteuer­lichen Behandlung von Kryptowährungen veröffentlicht
07 NRW-Zuschuss für Anschaffung von Wohneigentum bis zu 10.000 €

Praxistipp

08 Moderne Daten- und Systemarchitektur – Digitalisierung richtig anpacken

News für Ihr Geschäft

09   Grunderwerbsteuer bei Share Deals: Oberste Finanzbehörden veröffentlichen gleichlautende Ländererlasse
10   Ertragsteuerliche Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten abgeschafft
10   Beschränkte Abfindung beim Ausscheiden aus einer gemeinnützigen GmbH?
11   Steuerfreiheit bei verspäteter Abgabe der Zusammenfassenden Meldung
12   Entscheidungen für Arbeitnehmer: Arbeitszimmer, zusammengeballte Überstundenvergütung und Preisgeld
13   Neues zur Steuerbefreiung für Sportvereine

Kurz notiert

14 dhpg Berlin erweitert Geschäftsführung um Johannes Laser
15 dhpg intern, Presse, Veröffentlichungen, Veranstaltungen, Zahlungstermine

Impressum

Herausgeber                       Redaktion                Konzeption, Layout        Eine Haftung für den Inhalt kann
dhpg Dr. Harzem & Partner mbB     Dr. Andreas Rohde        www.2erpack.com           trotz sorgfältiger Bearbeitung
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft   (verantwortlich),        Herstellung               nicht übernommen werden.
Steuerberatungsgesellschaft       Dr. Lutz Engelsing,      Köllen Druck+Verlag       dhpg aktuell erscheint monatlich
Marie-Kahle-Allee 2               Brigitte Schultes        GmbH                      und kann auch als PDF-Datei
53113 Bonn                        info@dhpg.de             53117 Bonn                bezogen werden.

                                                           Fotos                     Stand: 25.6.2022
                                                           Bernd Roselieb            Änderungen vorbehalten.
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Editorial

                                                                           Gereon Gemeinhardt
                                                                           ist Rechtsanwalt und Steuerberater
                                                                           bei der dhpg. Sein fachlicher Fokus als
                                                                           Fachanwalt für Erbrecht liegt auf der
                                                                           Vermögens- und Nachfolgegestaltung
                                                                           für mittelständische Unternehmen,
                                                                           Land- und Forstwirte und Privatper­
                                                                           sonen sowie im nationalen wie
                                                                           internationalen Erb- und Erbschaft-
                                                                           steuerrecht und in der Testaments­
                                                                           gestaltung und -vollstreckung.

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

trotz Ende der Homeoffice-Pflicht arbeitet rund ein      Der Umgang mit Kryptowährungen ist längst kein
Viertel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin   ­ ußenseiterthema mehr. Jetzt ist das im Jahr 2021
                                                         A
im Homeoffice. Das mobile Arbeiten hat sich als ein       als Entwurf erschienene Schreiben des Bundesminis-
Modell entwickelt, mit dem Unternehmen auch lang-         teriums der Finanzen zur ertragsteuerlichen Behand-
fristig lernen müssen, arbeits- und datenschutzrecht-     lung von Kryptowährungen nun final veröffentlicht
lich umzugehen. Eine besondere Herausforderung           ­worden. Auf der Zielgeraden hat das Schreiben – ent-
stellen immer noch Arbeitszeit und Arbeitsschutz dar.     gegen den Erwartungen – noch entscheidende An-
                                                          passungen erfahren, über die wir ebenfalls berichten.
In diesen Themenkomplex passt eine aktuelle Recht-
sprechung des Bundesarbeitsgerichts. Das BAG be-         Für viele von Ihnen haben die Sommerferien begon-
stätigte zuletzt noch einmal, unter welchen Voraus-      nen. Vonseiten der dhpg-Berater wünsche ich Ihnen
setzungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer             eine erholsame und schöne Zeit im Kreis lieber Men-
eine Überstundenvergütung erhalten. Da uns viele         schen.
Fragen zum mobilen Arbeiten und auch zu deren
Zeiterfassung erreichen, finden Sie in dieser Ausgabe
viele Anregungen dazu.
                                                         Ihr
Anfang Mai hat der Gesetzgeber das Vierte Coro-
na-Steuerhilfegesetz verabschiedet und hiermit die
steuerliche Abzinsung unverzinslicher Verbindlich-
keiten für Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2022 ab-
geschafft. Wir geben Ihnen einen Überblick, welche
Unterstützungsleistungen der Gesetzgeber für Un-         Gereon Gemeinhardt
ternehmen bereithält.
Aktuell 22 07 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - IT-Sicherheit im Schreiben zur - dhpg
Interview

    New Work im Unternehmen:
    Rechtssicher im Homeoffice –
    auch nach Corona
    Am 20.3.2022 wurde die Homeoffice-Pflicht in Deutschland abgeschafft. Das ifo-Institut hatte ein
    nachhaltiges Homeoffice-Potenzial von 56 % ermittelt. Tatsächlich arbeiten, so der Stand Anfang
    Mai, knapp 25 % der Deutschen zumindest teilweise noch mobil, also vor allem im Homeoffice.
    Das ist ein weit höherer Prozentsatz als vor der Pandemie und lässt die Annahme zu, dass sich viele
    Unternehmen auf nachhaltig flexible Arbeitsmodelle eingestellt haben. Doch wie kann man diese,
    gerade im laufenden Arbeitsverhältnis, rechtssicher gestalten? Unser Experte klärt auf.

    Interview: Michael Huth

    Auf welcher Grundlage können Beschäftigte aktuell                spruchsvolle Aufgabe sein. Das muss man sich im Einzelfall
    im Homeoffice arbeiten?                                          ansehen. Ungeklärt ist leider noch, wie der Arbeitsschutz
    Zunächst bedarf es immer einer Vereinbarung: entweder            bei mobiler Arbeit sichergestellt werden kann. Vieles lässt
    individuell für den einzelnen Beschäftigten oder auf kol-        sich nur schlecht, zum Teil auch gar nicht vom Arbeitsplatz
    lektiver Ebene per Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag.       im Büro auf das Homeoffice übertragen. Es wird einen Un-
    Manche Arbeitgeber unterbreiten statt einer Vereinbarung         terschied machen, ob die Beschäftigten das bloße Recht
    einseitige Angebote an ihre Belegschaft – auch das kann          haben, auch einmal mobil zu arbeiten, oder ob der Arbeit-
    ein guter Weg sein. So oder so darf man das Mitbestim-           geber feste heimische Arbeitsplätze vollständig einrichtet,
    mungsrecht des Betriebsrats, wenn es einen gibt, nicht           wie es ein enges Verständnis des Begriffs „Homeoffice“
    vergessen. Übrigens möchte ich lieber von mobiler Arbeit         nahelegen würde. Zurzeit rate ich dazu, die Beschäftigten
    als vom Homeoffice sprechen. Denn in den meisten Unter-          ganz allgemein auf die Richtlinien zur Bildschirmarbeit oder
    nehmen geht es nicht um einen festen Schreibtisch in der         Pausen- und Ruhezeiten hinzuweisen und sie mit Blick auf
    Wohnung, sondern einfach darum, die Beschäftigten nicht          die Überlastungsgefahren, die aus der fehlenden Abgren-
    durchgängig zur Präsenz im Büro zu verpflichten. Von wo          zung zwischen Arbeit und Privatem resultieren, ergänzend
    aus sie dann arbeiten, ist meist gar nicht so wichtig.           zu schulen.

    Was ist mit mobiler Arbeit konkret gemeint? Was ist              Worauf sonst müssen Geschäftsführer achten,
    das Besondere daran?                                             wenn sie das mobile Arbeiten verbindlich regeln
    Zu den Definitionsmerkmalen des Arbeitsverhältnisses ge-         möchten?
    hört, dass ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten Weisun-          Die erforderlichen Vereinbarungen wollen gut durchdacht
    gen erteilen kann, auch zum Arbeitsort. Gesteht nun der          sein. Denn es stellt sich eine Vielzahl von Fragen: Welche
    Arbeitgeber seinen Beschäftigten das Recht zu, zumindest         Tätigkeiten kommen für die mobile Arbeit infrage? Wird
    teilweise von einem Ort ihrer Wahl aus zu arbeiten, verzich-     eine Regelung allen Beschäftigten gerecht – auch denen,
    tet dieser Arbeitgeber auf Teile seines Direktionsrechts. Mit    die sich im Büro vielleicht wohler fühlen? Wie stelle ich
    der örtlichen Mobilität ist meistens eine ausgeweitete Ar-       künftig die sozialen Kontakte in der Belegschaft sicher? Wie
    beitszeitflexibilität verknüpft. Feste Arbeitszeiten sind zwar   gelingt das Onboarding? Wie frei soll der einzelne Beschäf-
    theoretisch auch bei mobiler Arbeit denkbar, kommen aber         tigte über die Homeofficetage selbst entscheiden können?
    in der Praxis kaum vor. Ganz wichtig ist: Die gesetzlichen       Welche Rechte will und muss ich mir als Arbeitgeber vor-
    Regeln zur Arbeitszeit gelten auch bei mobiler Arbeit. Dazu      behalten, zum Beispiel feste Präsenzzeiten im Büro? Wen
    zählen das Einhalten der Höchstarbeitszeit ebenso wie            müssen Beschäftigte über Mobilarbeit informieren? Wie
    Pausen- und Ruhezeiten sowie das Verbot der Sonntags­            lange im Voraus? Ist es überhaupt notwendig? Soll der Vor-
    arbeit. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, die Einhaltung die-     gesetzte zustimmen? Welche Anpassungen zur Arbeitszeit
    ser Schutzvorschriften sicherzustellen.                          sind sinnvoll? Die meisten Arbeitgeber wissen, wie schwie-
                                                                     rig es ist, großzügige Regelungen für die Belegschaft später
    Was muss ein Unternehmen in Sachen Daten-                        wieder einzuschränken. So sehr ich die Euphorie für die
    schutz, IT-Sicherheit und Arbeitsschutz beachten?                flexiblen Möglichkeiten der mobilen Arbeit teile, so weiß
    Datenschutz und IT-Sicherheit gelten uneingeschränkt.            ich aus der Beratung auch um die Diskussionspunkte. Den-
    Beides zu gewährleisten, kann je nach Sicherheitsbedürf-         noch glaube ich, dass es gute Praxis ist, das Thema offen
    nissen der Branche oder der konkreten Tätigkeit eine an-         anzugehen und nicht allzu ängstlich zu sein. Nicht zuletzt

4   dhpg aktuell 07/22
Aktuell 22 07 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - IT-Sicherheit im Schreiben zur - dhpg
hat der Umgang mit der Flexibilität von Arbeitszeit und
Arbeitsort Auswirkungen auf die Zufriedenheit der Beleg-
schaft mit dem Arbeitgeber und damit zwangsläufig auf die
Arbeitgebermarke. Es kann sich anbieten, mit einer Erpro-
bungsphase oder erst einmal klein zu starten, zum Beispiel
nur einen Tag mobiler Arbeit pro Woche zuzulassen, und
das Modell erst später auszuweiten.

Kann die mobile Tätigkeit eigentlich auch im Aus-
land ausgeübt werden?
Im Prinzip schon. Nur sollte man damit vorsichtig sein.
Denn das Lohnsteuerrecht und vor allem das Sozialversi-
cherungsrecht stellen die Arbeitgeber beim Homeoffice
im Ausland vor neue Herausforderungen. Der allgemeine
Sozialversicherungsschutz der Beschäftigten endet nun
einmal an der Grenze. Wie stellt man also sicher, dass
man als Arbeitgeber keinen steuerlichen und sozialversi-
cherungsrechtlichen Pflichten im Ausland unterliegt? Viele
Arbeit­geber wissen gar nicht, dass sie für etwaige Kran-
kenbehandlungskosten ihrer Arbeitnehmer im Ausland               Michael Huth
eintrittspflichtig sein können. Vor allem aber darf der Versi-   Als Fachanwalt für Arbeitsrecht
cherungsschutz der Beschäftigten nicht gefährdet werden.         berät er vorrangig mittelständische
Besonders wichtig ist das für die Unfall- und die Kranken-       Unternehmen in allen Fragen
versicherung, zumal daran in vielen Fällen auch die Versi-       des individuellen und kollektiven
cherung der Familienangehörigen hängt. Natürlich gibt es         Arbeitsrechts und vertritt deren
von diesem Grundsatz Ausnahmen, etwa für Dienstreisen.           Interessen im Bedarfsfall vor den
Ob der Schutz gewährleistet ist, lässt sich aber nur für den     Gerichten. Seine Tätigkeit umfasst
Einzelfall sagen. Dies gilt schon für die Nachbarländer, erst    daneben auch das Dienstvertrags-
recht außerhalb der EU. Wir helfen gerne bei der Klärung,        und das Handelsvertreterrecht
empfehlen jedoch, die allgemeinen betrieblichen Rege-            sowie das Sozialversicherungsrecht,
lungen zur mobilen Arbeit zunächst auf das Inland zu be-         insbesondere auch bei
schränken. Das ist für international organisierte Arbeitgeber    grenzüberschreitenden
oder international vernetzte Beschäftigte leider eine bittere    Mitarbeitereinsätzen.
Wahrheit.

  Auf den Seiten 6 und 12 lesen Sie weitere interessante
  Artikel aus dem Bereich der mobilen Arbeit.

                                                                                                       5
Aktuell 22 07 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - IT-Sicherheit im Schreiben zur - dhpg
Top News                                                               / Regelmäßige Aktualisierung der Antivirenrogramme und
                                                                              Scans auf dem eingesetzten PC
    GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen, Privat                              / Verwenden von stets starken und komplexen Passwörtern
                                                                           / Implementieren von Mehr-Faktor-Authentisierung, um un­
    IT-Sicherheit im Homeoffice:                                              erlaubten Zugriff auf die Systeme zu verhindern
                                                                           / Installation einer sicheren sowie verschlüsselten Daten-
    FRITZ!Box-Konfiguration                                                   übertragung mittels eines VPN-Clients auf jedem Rechner.
                                                                             Zudem wird der Einsatz von VPN-Boxen (Virtual Private Net-
    aktuell halten                                                           work) empfohlen.

    Laut einer aktuellen Studie des ifo-Instituts ist der An-
    teil der Mitarbeiter, die trotz der Abschaffung der Ho-
    meofficepflicht von zu Hause arbeiten, immer noch                      Privat
    sehr hoch. In Deutschland dominiert die FRITZ!Box
    den DSL-Endgerätemarkt. Umso wichtiger ist es,                         Schreiben zur ertragsteuer­
    die Teams für die regelmäßigen Updates zu sensi-
    bilisieren. Denn aktuell sind diese von sogenannten                    lichen Behandlung von Kryp-
    Brute-Force-Angriffen betroffen.
                                                                           towährungen veröffentlicht
    Was ist ein Brute-Force-Angriff?
    „Darunter versteht man einen sogenannten Wörterbuch­                   Nach rund einem Jahr ist das im Juni 2021 als Entwurf
      angriff“, erklärt Joerg Lammerich aus der Leitstelle des Certified   erschienene Schreiben des Bundesministeriums der
     ­Security Operations Center, das die dhpg gemeinsam mit der           Finanzen (BMF) zur ertragsteuerlichen Behandlung
    TÜV TRUST IT Unternehmensgruppe TÜV Austria betreibt. „Bei             von Kryptowährungen nun final veröffentlicht worden.
      einem Wörterbuchangriff wird in einen mit einem Passwort             Auf der Zielgeraden hat das Schreiben – entgegen
      geschützten Computer oder Server eingebrochen, indem je-             den Erwartungen – noch entscheidende Anpassun-
      des Wort in einer Wörterliste systematisch durchprobiert wird.“      gen erfahren.

    So hatte die Leitstelle des Cyber Security Operations Center           13 Jahre Kryptowährungen, erstmals ein BMF-­
    festgestellt, dass auf einem Kunden-Notebook in kürzester Zeit         Schreiben
    insgesamt 4.500 fehlgeschlagene Log-in-Versuche von zwei               13 Jahre nach dem Schürfen des ersten Bitcoin-Blocks und
    externen Systemen stattgefunden hatten. Nach einer Analy-              rund 20.000 Kryptowährungen später hat die Finanzverwal-
    se bestätigte sich der Verdacht und es wurden rasch Gegen-             tung erstmals ein BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Be-
    maßnahmen ergriffen. Im ersten Schritt wurde das betroffene            handlung von Kryptowährungen veröffentlicht.
    Gerät vom Netzwerk entfernt, damit kein weiterer Schaden
    entstehen konnte.                                                      Die ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowährun-
                                                                           gen nach Auffassung der Finanzverwaltung
    Zusätzlich überprüften die Informatiker:innen beim User zu             Die Finanzverwaltung folgt der bislang herrschenden Auffas-
    Hause die Konfiguration der FRITZ!Box. „Dabei wurde festge-            sung und unterwirft den Handel mit Kryptowährungen den
    stellt, dass in der Konfiguration unter dem Punkt ‚Freigaben‘ die      Regelungen für private Veräußerungsgeschäfte. Diese unter-
    Optionen ‚Internetzugriff auf die FRITZ!Box über HTTPS akti-           liegen danach nur dann der Besteuerung, wenn zwischen
    viert‘ und ‚Dieses Gerät komplett für den Internetzugriff über         Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr liegt. An-
    IPV4 freigeben‘ aktiviert waren.“ Zusätzlich war ein fremder           gesichts der jüngsten Kursschwankungen ist insoweit auch
    FRITZ!Box-User angelegt worden. „Somit war die Kommuni-                darauf hinzuweisen, dass Verluste aus der Veräußerung von
    kation in Richtung Internet komplett offen: Von außen konnte           Kryptowährungen nur mit entsprechenden Veräußerungs­
    auf das Gerät zugegriffen und ein Angriff gestartet werden“,           gewinnen verrechnet werden können. Eine Minderung sonsti-
    ­erläutert Joerg Lammerich.                                            ger Einkünfte ist nicht möglich.

    Handlungsempfehlungen des Cyber Security                               Zur Abgrenzung zum gewerblichen „Kryptohändler“ sollen die
    ­Operations Center für ein sicheres Arbeiten von zu                    zum gewerblichen Wertpapier- und Devisenhandel geltenden
    Hause mit der FRITZ!Box:                                               Kriterien herangezogen werden. Die Annahme einer gewerb­
    / Deaktivieren der Optionen „Internetzugriff auf die FRITZ!Box        lichen Betätigung wird hiernach in aller Regel ausscheiden und
       über HTTPS aktiviert“ und „Dieses Gerät komplett für den In-        nur in absoluten Ausnahmefällen zum Tragen kommen.
       ternetzugriff über IPV4 freigeben (Exposed Hosts)“
    / Über eine installierte Firewall die Verbindung des Notebooks        Bislang sollte es insbesondere im Zusammenhang mit Len-
       von außen unterbinden                                               ding- und Stakingaktivitäten sowie Airdrops zu einer Verlänge-
    / Mitarbeiter:innen auffordern, ihre Router regelmäßig zu ak-         rung der Spekulationsfrist von einem auf zehn Jahre kommen.
       tualisieren                                                         Mit dem neuen Schreiben stellt die Finanzverwaltung klar: Eine
    / Aktivieren der Verschlüsselung WPA2 oder WPA3 beim Star-            Verlängerung der Veräußerungsfrist kommt nicht in Betracht!
       ten des Routers                                                     Unglücklich ist die insoweit verwendete Formulierung des
                                                                           Schreibens, die einige Kryptowährungen (insbesondere Utility

6   dhpg aktuell 07/22
Aktuell 22 07 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - IT-Sicherheit im Schreiben zur - dhpg
und Security Token) von dieser Grundsatzaussage ausnehmen         der höchsten Grunderwerbsteuer von 6,5 % in Deutschland.
könnte. Gründe für eine Differenzierung lassen sich jedenfalls    Das Land NRW will nun Bürger:innen mit einem Förderpro-
weder dem BMF-Schreiben noch der hierzu bislang geführten         gramm unter die Arme greifen und die Belastung um 2 %
Diskussion im Schrifttum entnehmen.                               vom Kaufpreis, maximal 10.000 €, reduzieren. Die NRW.BANK
                                                                  unterstützt mit dem Programm „NRW.Zuschuss Wohneigen-
Einkünfte aus Lending, Staking und Airdrops, für die Leistungen   tum“ Bürger:innen bei der Schaffung von selbst genutztem
erbracht werden (dazu gehört auch die Bereitstellung perso-       Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Für die Förderung
nenbezogener Daten), sind als sonstige Einkünfte gemäß § 22       stellt das Land 400 Mio. € bereit; Auszahlungen sollen so lan-
Nr. 3 EStG zu besteuern. Besondere Beachtung gilt auch den        ge erfolgen, wie hierfür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Einkünften aus Mining und dem aktiven Staking (laut Bundes­
finanzministerium „Forging“), das heißt der Teilnahme im Netz-    Fördervoraussetzungen
werk als Blockproduzent (auch „Validator“). Nach Auffassung       / Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an natür-
der Finanzverwaltung werden hierbei im Regelfall gewerbliche         liche Personen, die in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022
Einkünfte im Sinne des § 15 EStG erzielt, sodass die insoweit        selbst genutztes Wohneigentum oder Bauland zur Bebau-
vereinnahmten Kryptowährungen zu Betriebseinnahmen füh-              ung mit einer selbst genutzten Wohnimmobilie erworben
ren und die beim Forging eingesetzten Kryptowährungen zum            haben bzw. erwerben.
steuerlichen Betriebsvermögen gehören.                            / Das Förderprogramm gilt für alle zwischen dem 1.1.2022
                                                                     und dem 31.12.2022 notariell beurkundeten Kaufverträge
Ein erster Grundpfeiler – weitere Entwicklung bleibt                 bzw. erlassenen Zuschlagsbeschlüsse.
abzuwarten                                                        / Es gilt ein fester Fördersatz von 2 % des auf die wohnwirt-
Die bisherige steuerliche Handhabung und Deklaration                 schaftliche Selbstnutzung entfallenden notariell beurkunde-
von Einkünften im Zusammenhang mit Kryptowährun-                     ten Kaufpreises, jedoch maximal 10.000 €.
gen erfolgte stets unter dem Vorbehalt, dass die zustän-          / Die Selbstnutzung als Hauptwohnsitz ist spätestens inner-
dige Finanzbehörde eine abweichende Auffassung ver-                  halb von drei Jahren ab Antragstellung nachzuweisen.
treten könnte. Die nun veröffentlichten Grundsätze des            / Je Erwerbsvertrag kann nur ein Antrag gestellt werden. Der
BMF-Schreibens binden die lokalen Finanzbehörden und                 Antrag ist zwingend von allen Erwerber:innen gemeinschaft-
sorgen so bundesweit für mehr Rechtssicherheit.                      lich zu stellen. Jede Person kann die Förderung nach die-
                                                                     sem Förderprogramm nur einmalig in Anspruch nehmen.
Ein Blick über den Tellerrand des BMF-Schreibens hinaus
offenbart jedoch, dass eine Vielzahl von Krypto-Sachver-          Ausgewählte Antworten aus den FAQ – Stand
halten, insbesondere im Zusammenhang mit sogenannten              25.5.2022
Non-Fungible Token (NFTs) und dem Bereich der Decen­              / Die Zuschüsse können mit einem Förderkredit der NRW.
tralized Finance (DeFi), weiterhin ungeklärt bleibt. Auch in-        BANK oder der Förderbank des Bundes – der KfW – kom-
soweit wären zeitnahe Äußerungen der Finanzverwaltung                biniert werden.
wünschenswert. Die weitere Entwicklung bleibt daher mit           / Anträge für Erwerbsvorgänge im Jahr 2022 können vorbe-
Spannung abzuwarten. Dies betrifft z.B. auch die Frage, ob           haltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bis
die aktuellen Regelungen zur Besteuerung von Kryptowäh-             zum 30.6.2023 gestellt werden.
rungen verfassungsgemäß sind. Diese Rechtsfrage ist seit          / Die Antragstellung wird ausschließlich über ein Online-Por-
Kurzem beim Bundesfinanzhof anhängig; es empfiehlt sich,             tal der NRW.BANK stattfinden (nach Stand vom 25.5.2022
entsprechende Steuerbescheide offenzuhalten.                         wird noch an den technischen Voraussetzungen gearbeitet).
                                                                  / Maßgeblich ist das Datum des notariell beurkundeten Kauf-
                                                                     vertrags (dieses muss im Jahr 2022 liegen).
                                                                  / Voraussetzung für eine Förderung ist ein grunderwerbsteu-
Privat                                                               erpflichtiger Erwerb. Fällt die Grunderwerbsteuer nicht an,
                                                                    z.B. durch eine Veräußerung innerhalb der Familie, kann kein
NRW-Zuschuss für Anschaf-                                           Antrag gestellt werden.
                                                                  / Wenn eine Person Wohneigentum erwirbt und eine andere
fung von Wohneigentum bis                                            Person (z.B. Mutter oder Kind) dieses nutzt, liegt keine Selbst-
                                                                     nutzung vor und eine Antragstellung ist nicht möglich.
zu 10.000 €                                                       / Gefördert wird ausschließlich der Erwerb durch natürliche
                                                                     Personen. Eine Antragstellung durch Personengesellschaf-
Neben Kosten für Makler, Notar und Grundbuch                         ten (z.B. GbR) oder juristische Personen ist nicht möglich.
gehört auch die Grunderwerbsteuer zu den Kauf-                    / Antragsvoraussetzung ist, dass sämtliche erforderlichen Un-
nebenkosten einer Immobilie. Nur wenige Banken                       terlagen vorliegen und mit dem Antrag bei der NRW.BANK
finanzieren die Nebenkosten über einen Immobilien­                   eingereicht werden. Einzig die Meldebescheinigung kann
kredit, was zu einer zusätzlichen Belastung für das                  nachgereicht werden, falls sie noch nicht vorliegt.
Eigenkapital führt. In NRW macht allein die Grund­                / Der Zuschuss unterliegt einer Zweckbindung: der Wohn-
erwerbsteuer 6,5 % aus. Besserung ist in Sicht.                      sitznahme der zur Selbstnutzung vorgesehenen Immobilie
                                                                     als Hauptwohnsitz innerhalb von drei Jahren nach der An-
NRW.Zuschuss Wohneigentum                                            tragstellung. Dies muss gegenüber der NRW.BANK bestätigt
Mit anderen Bundesländern teilt sich NRW den Spitzenplatz            werden.

                                                                                                                                        7
Aktuell 22 07 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - IT-Sicherheit im Schreiben zur - dhpg
Praxistipp

    Moderne Daten- und Systemarchitektur –
    Digitalisierung richtig anpacken
    Unter dem Titel „Modern Finance“ hat die dhpg zu Beginn des Jahres eine Online-Seminarreihe aufgesetzt. Ziel ist es,
    die Eckpfeiler eines modernen Finanzbereichs zu betrachten und Interessierten Handlungsempfehlungen zu geben. Der
    dritte Teil beleuchtet die moderne Daten- und Systemarchitektur.

    In vielen Unternehmen ist die IT-Anwendungsstruktur in          ten bildet eine Datenvorratshaltung. Dies ist im Grunde die
    den letzten Jahren der Digitalisierung stark gewachsen.         Basis für künstliche Intelligenz; hieraus kann sie schöpfen.
    Um keine unnötige Zeit zu verlieren, werden dabei häufig        Dazu sind folgende Schritte notwendig:
    Lösungen implementiert, die zwar kurzfristig helfen, mit-       / Daten sammeln
    telfristig aber zu Herausforderungen hinsichtlich der Da-       / Daten transformieren
    tenkonsistenz zwischen den verschiedenen Anwendungen            / Daten in Beziehung zueinander bringen
    und der Durchgängigkeit von Prozessen führen. Ganz zu           / aus Daten lernen
    schweigen von der Tatsache, dass die vielfach „gestrickten      / Daten auswerten (manuell/automatisiert)
    Lösungen“ Auswirkungen auf die Stabilität und Sicherheit
    der gesamten Informationstechnologie haben.                     Cloud oder on premise?
                                                                    Wenn Sie eine Anwendung gefunden haben, die Sie gerne
    Eine moderne IT-Infrastruktur – on premise oder cloud­          in Ihrem Unternehmen einsetzen möchten, stellt sich häufig
    basiert – hebt kaufmännische Bereiche und deren Anwen-          noch die Frage, ob Sie in die Cloud gehen oder die Anwendung
    dungen auf ein ganz neues Qualitätsniveau. Unsere IT-Spe-       on premise, also auf dem eigenen Server, einsetzen möchten.
    zialisten skizzieren am Beispiel von Microsoft Dynamics,
    wie moderne Technologieplattformen eine ganze Reihe             Die Vorteile der Cloud sind, dass Sie keine eigene IT-Infrastruk-
    an Geschäftsapplikationen in Finanzen, Personalmanage-          tur und kein eigenes Fachpersonal vorhalten müssen und die
    ment, Logistik, Marketing, Verkauf und Kundenservice für        monatliche Pauschale für die Betriebskosten genau planbar ist.
    Unternehmen integriert bereitstellen. Dabei entscheidet         Außerdem fallen keine Leerkosten, etwa für das Vorhalten von
    das Unternehmen selbst, welche dieser Applikationen es-         Arbeitskapazität bei Lastspitzen an. Schließlich ist der Aufwand
    auswählt und ob sie im Standard oder als individuell ange-      für die Inbetriebnahme und die Umsetzung von Anpassungen
    passte Komponente genutzt werden. Der große Vorteil liegt       auf Ihrer Seite sehr überschaubar. Andererseits geben Sie Ihre
    nicht nur in der zentralen Datenhaltung unterschiedlichster     Daten natürlich ein Stück weit aus der Hand und begeben sich
    Bereiche, sondern auch in der Möglichkeit, viele unterneh-      damit in eine Abhängigkeit von einem externen Cloud-Provi-
    mensspezifische Anpassungen einfach und schnell ohne            der. Zudem ist der Zugriff auf Ihre Daten nur möglich, wenn
    ausgeprägtes IT-Fachwissen vornehmen zu können.                 die Internetleitung stabil läuft, und Sie verpflichten sich zu au-
                                                                    tomatisch eingespielten Updates der Lösungskomponenten
    Was zeichnet eine moderne Infrastruktur aus? Hier ein paar      sowie vorgegebenen Kosten- und Preisstrukturen. Der Vorteil
    Schlagworte, die Ihnen bei der Auswahl einer geeigneten         bei der On-premise-Lösung: Die Daten und Systeme liegen
    Plattform helfen können:                                        bei Ihnen und Sie sind für alles selbst verantwortlich. Zudem
                                                                    erwerben Sie eigenständig die Softwarelizenzen und diese lie-
    Composable                                                      gen nicht beim Cloud-Provider. Die Frage ist also individuell
    Zwar gibt es fertige Standardanwendungen, die Sie nutzen        nach der jeweiligen Anforderung zu klären.
    können, darüber hinaus aber haben Sie auch vielfältige In-
    dividualisierungsmöglichkeiten. Die von Ihnen benötigten
    Komponenten lassen sich miteinander kombinieren und               Modern Finance: Folgende Online-Seminare sind als
    interagieren in einheitlichem Design. Sie können unter-           Aufzeichnung verfügbar:
    schiedliche Anwendungen und Applikationstypen definie-
    ren, wie z.B. die Verwaltung von Verträgen.                       / Management-Informationssysteme – Reporting ohne
                                                                         Excel
    Democratizing                                                     / Revisionssicher archivieren – papierlos in die Zukunft
    Die Applikationen sind auch von Personen ohne ausge-              / Prozesse standardisieren – effizient arbeiten und Kos-
    prägtes IT-Wissen nutzbar, weil kein Codierungs-Wissen               ten sparen
    notwendig ist. Alles ist intuitiv zu bedienen. Man entwickelt     / Moderne Daten- und Systemarchitektur – Digitalisie-
    sein System mit einer grafischen Anwenderoberfläche (so-             rung richtig anpacken
    genannter No-Code) oder einer einfachen Formel- bzw.              / Compliance – der Organisation Rechtssicherheit geben
    Ausdruckssprache (sogenannter. Low-Code).
                                                                      Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie die Inhalte
    Data-driven                                                       interessieren oder Sie Einladungen zu unseren Online-
    Die Grundlage für eine moderne Daten- und Systemarchi-            Seminaren erhalten möchten.
    tektur und den Abruf von daten- bzw. faktenbasierten Da-

8   dhpg aktuell 07/22
News für Ihr Geschäft

GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen, Privat                      die Finanzverwaltung klar, dass zwar grundsätzlich zwei
                                                               Steuerfestsetzungen vorgenommen werden können, die
Grunderwerbsteuer bei                                          Steuerfestsetzung des Signings bei Closing jedoch aufzu-
                                                               heben ist. In Fällen, in denen das Closing innerhalb einer
Share Deals: Oberste Finanz-                                   Frist von einem Jahr nach Kenntnis des Finanzamts vom
                                                               Signing zu erwarten ist, kann die Finanzbehörde auch von
behörden veröffentlichen                                       vornherein von der Steuerfestsetzung im Hinblick auf das
                                                               Signing absehen.
gleichlautende Ländererlasse
                                                              /
                                                               Abweichend von der herrschenden Auffassung vertrat
Rund ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Grund­                die Finanzbehörde in der Vergangenheit den Standpunkt,
erwerbsteuerreform veröffentlichen die obersten                dass die dem Grunde nach geltende Zehnjahresfrist bei
Finanzbehörden der Länder nun einheitliche An-                 der Ermittlung relevanter Anteilseignerwechsel nicht auf
wendungsschreiben zu Anteilseignerwechseln bei                 Ebene mittelbar beteiligter Kapitalgesellschaften gelte.
Personen- und Kapitalgesellschaften und klären so              Diese sogenannte Ewigkeitsklausel sorgte bislang dafür,
eine Vielzahl von bislang offenen Anwendungsfra-               dass mittelbar beteiligte Kapitalgesellschaften auch nach
gen.                                                           Ablauf von zehn Jahren nicht zu Altgesellschaftern wer-
                                                               den konnten. Zu begrüßen ist, dass diese Sichtweise nun
Grunderwerbsteuer bei Share Deals                              zugunsten der Steuerpflichtigen aufgegeben und ent-
Das Grunderwerbsteuerrecht unterwirft grundsätzlich            sprechend auch nicht in die neuen Erlasse übernommen
den Erwerb von inländischen Grundstücken der Grund­            wurde.
erwerbsteuer. In der Vergangenheit ließ sich der Anfall von
Grunderwerbsteuer vermeiden, indem anstelle unmittel-         /E
                                                                ine Neuerung zulasten der Steuerpflichtigen ergibt sich
barer Grundstücksveräußerungen schlicht Anteile an einer       in Bezug auf den Formwechsel der grundbesitzenden
grundbesitzenden Gesellschaft veräußert wurden (soge-          Gesellschaften (z.B. einer Kommanditgesellschaft in eine
nannte Share Deals). Der Gesetzgeber hat hierauf im Laufe      GmbH). Hierbei wurden bislang Zählerwerbe (Übertra-
der Jahre durch mehrere verschärfende Gesetzesände-            gungen auf Neugesellschafter:innen) nicht mitgerechnet,
rungen reagiert, die auch den Erwerb von Anteilen grund­       die vor dem Formwechsel stattgefunden haben. Dieser
besitzender Gesellschaften unter gewissen Voraussetzun-        Umstand ermöglichte im Ergebnis die vollständige Über-
gen der Grunderwerbsteuer unterwerfen. Zuletzt erfuhr          tragung auf neue Gesellschafter:innen, ohne dass hier-
das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) durch die im Juli         bei Grunderwerbsteuer ausgelöst wurde (sogenanntes
2021 in Kraft getretene Grunderwerbsteuerreform erheb-         Formwechselmodell). Fortan ist dies nicht mehr möglich,
liche Verschärfungen. In diesem Zuge wurde insbesondere        da unter bestimmten Voraussetzungen auch vor dem
ein dem Tatbestand für Anteilseignerwechsel an grundbe-        Formwechsel erfolgte Zählerwerbe für die Ermittlung der
sitzenden Personengesellschaften (§ 1 Abs. 2a GrEStG) ent-     90 %-Quote berücksichtigt werden sollen.
sprechender Tatbestand für Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs.
2b GrEStG) eingeführt. Sowohl bei Personengesellschaften      /B
                                                               ei der Verkürzung mehrstufiger Beteiligungsketten
als auch bei Kapitalgesellschaften löst nun die Übertragung    vertritt die Finanzverwaltung weiterhin eine restriktive
von mindestens 90 % der Anteile auf neue Gesellschaf-          Auffassung. Der Erhalt der Altgesellschafterstellung soll
ter:innen innerhalb von zehn Jahren Grund­erwerbsteuer         hier nach wie vor nur bei Verkürzungen auf mittelbarer
aus.                                                           Ebene möglich sein. Rückt hingegen ein mittelbarer Ge-
                                                               sellschafter in eine unmittelbare Gesellschafterstellung
Neuerungen durch gleichlautende Ländererlasse                  ein, gilt dieser in vollem Umfang als Neugesellschafter,
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben im Hinblick       sodass ein entsprechender Zählerwerb zu berücksichti-
auf die Neuregelung für grundbesitzende Kapitalgesell-         gen ist.
schaften nun erstmals gleichlautende Anwendungsschrei-
ben veröffentlicht und in diesem Zuge auch die bestehen-      Fazit und Ausblick
den Anwendungsschreiben für Anteilseignerwechsel an            Die Klarstellungen durch die neuen Anwendungsschrei-
Personengesellschaften aktualisiert. Hierdurch haben sich      ben sind weitestgehend zu begrüßen. Dies gilt insbeson-
insbesondere folgende Neuerungen ergeben:                      dere im Hinblick auf die Vermeidung einer Doppelbesteu-
                                                               erung von Signing und Closing sowie die Abschaffung der
/F
  raglich war bislang, ob sowohl das Signing (schuld­        „Ewigkeitsklausel“. Keinen Aufschluss geben die neuen An-
 rechtliches Geschäft) als auch das Closing (dingliche         wendungsschreiben hingegen im Hinblick auf die Zurech-
 Anteilsübertragung) bei zeitlichem Auseinanderfallen          nung von Grundstücken in mehrstufigen Konzernstruktu-
 jeweils zur Auslösung von Grunderwerbsteuer führen            ren und die sich hieraus ergebende Konkurrenz zwischen
 können. Hierdurch wäre es beim Erwerb von Anteilen            verschiedenen Grunderwerbsteuertatbeständen. In diesem
 an einer Kapitalgesellschaft zur doppelten Belastung mit     Zusammenhang bleiben die derzeit beim Bundesfinanzhof
 Grunderwerbsteuer gekommen. Im Ländererlass stellt            anhängigen Urteile mit Spannung abzuwarten.

                                                                                                                            9
GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen                             Die Abzinsungspflicht für Verbindlichkeiten entfällt für Wirt-
                                                                   schaftsjahre, die nach dem 31.12.2022 beginnen. Eine Ab-
     Ertragsteuerliche Abzinsung                                   zinsung neuer unverzinslicher Verbindlichkeiten ist dadurch
                                                                   in der Zukunft nicht mehr vorzunehmen; der Bilanzansatz
     unverzinslicher Verbindlich-                                  erfolgt schlicht zum Nennwert. Für Wirtschaftsjahre, die be-
                                                                   reits vor dem 1.1.2023 enden und deren Steuer­bescheide
     keiten abgeschafft                                            noch nicht bestandskräftig sind, kann eine bereits vor-
                                                                   genommene Abzinsung nun durch formlosen Antrag
     Der Gesetzgeber hat am 19.5.2022 das Vierte­­                 unterbleiben bzw. wieder rückgängig gemacht werden.
     ­Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet und
      damit die steuerliche Abzinsung unverzinslicher              Zu beachten ist, dass die Verpflichtung zur Abzinsung von
     Verbindlichkeiten für Wirtschaftsjahre nach dem               Rückstellungen weiterhin uneingeschränkt bestehen bleibt.
     31.12.2022 abgeschafft.                                       Diese sind auch zukünftig mit einem Zinssatz von 5,5 % ab-
                                                                   zuzinsen.
     Steuerpflichtige Gewinnerhöhung durch Abzinsung
     von Verbindlichkeiten                                         Fazit
     Bislang sah das Einkommensteuergesetz vor, dass bi-           Die Gesetzesänderung ist zu begrüßen. Der Wegfall der Ab-
     lanzierende Unternehmen unverzinsliche Verbindlich-           zinsungspflicht vereinfacht in vielen Fällen die Bilanzierung
     keiten mit einem Zinssatz von 5,5 % pro Jahr abzuzin-         und vermeidet die Besteuerung von fiktiven Abzinsungs­
     sen haben. Ausnahmen bestanden ausschließlich für             erträgen. Die Möglichkeit, vorgenommene Abzinsungen
     kurzfristige Verbindlichkeiten, deren Restlaufzeit am         in noch nicht bestandskräftigen Vorjahren wieder rückgän-
     Bilanzstichtag weniger als zwölf Monate beträgt, und          gig zu machen, wird voraussichtlich zahlreiche Änderun-
     für Verbindlichkeiten, die auf einer Anzahlung beruhen.       gen nach sich ziehen. Da der Gesetzgeber den Zeitraum
                                                                   der Vorjahre nicht fest umrissen hat, ist es grundsätzlich
     Hintergrund der Regelung war, dass betroffene Unter-          möglich, die Abzinsung in Altjahren rückgängig zu ma-
     nehmen durch unverzinsliche Verbindlichkeiten, de-            chen, in denen die Bestandskraft beispielsweise durch eine
     ren Rückzahlung erst in mehreren Jahren fällig wird, an       Betriebs­prüfung gehemmt ist. Für neu erlassene Steuerbe-
     den davor liegenden Bilanzstichtagen noch nicht in            scheide, denen Abzinsungserträge zugrunde liegen, sollte
     Höhe des tatsächlichen Rückzahlungsbetrags belas-             unter Berufung auf die Gesetzesänderung Einspruch ein-
     tet wurden. Durch Abzinsung mit dem typisierten Zins-         gelegt werden.
     satz von 5,5 % wollte der Gesetzgeber den Abzug einer
     noch nicht gegebenen Belastung steuerlich vermeiden.

     Kritisch war aus Sicht der Steuerpflichtigen hierbei insbe-   GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen
     sondere, dass der Abzinsungsbetrag, der sich aus der Diffe-
     renz zwischen Rückzahlungsbetrag und Bilanzansatz ergibt,     Beschränkte Abfindung
     im Jahr der erstmaligen Bilanzierung als steuerpflichtiger
     Ertrag zu berücksichtigen war. Obwohl dieser Zinsertrag in    beim Ausscheiden aus einer
     den Folgejahren durch steuermindernde Aufzinsung suk-
     zessive ausgeglichen wurde, konnte dies die Steuerbelas-      gemeinnützigen GmbH?
     tung im ersten Jahr und die damit verbundenen Liquiditäts-
     nachteile in der Regel wirtschaftlich nicht kompensieren.     Das Oberlandesgericht Hamm entschied in einem
     Von der Vereinbarung unverzinslicher Verbindlichkeiten        aktuellen rechtskräftigen Urteil, dass im Fall des Aus-
     war daher stets abzuraten.                                    scheidens eines Gesellschafters einer gemeinnüt-
                                                                   zigen GmbH (gGmbH) eine Abfindung nur in Höhe
     Abschaffung für Wirtschaftsjahre nach dem                     des Nennbetrags seiner Stammeinlage zu leisten ist,
     31.12.2022 und auf Antrag für Vorjahre                        wenn der Gesellschaftsvertrag dies festlegt.
     Der Gesetzgeber hat am 19.5.2022 das Vierte Corona-
     Steuerhilfegesetz verabschiedet und hiermit die Verpflich-    Wenn der Gesellschaftsvertrag nur eine Abfindung
     tung zur steuerlichen Abzinsung unverzinslicher Verbind-      in Höhe des Nennbetrags der Einlage vorsieht ...
     lichkeiten abgeschafft.                                       Bestimmt der Gesellschaftsvertrag einer gemeinnützigen
                                                                   GmbH (gGmbH), dass im Fall des Ausscheidens eines Ge-
     Nach Auffassung des Gesetzgebers bedarf es der Regelung       sellschafters eine Abfindung nur in Höhe des Nennbetrags
     u.a. aufgrund des schon länger andauernden Niedrigzins-       seiner Stammeinlage zu leisten ist, ist dies nicht sittenwid-
     niveaus nicht mehr. Ferner soll das Steuerrecht durch die     rig; auch dann nicht, wenn ein grobes Missverhältnis zwi-
     Abschaffung weiter entbürokratisiert und vereinfacht wer-     schen dem Nennwert und dem nach allgemeinen gesetz-
     den. Insbesondere erschienen dem Gesetzgeber auch Fäl-        lichen Regeln zu bestimmenden Abfindungsbetrag besteht.
     le unbillig, in denen im Rahmen der Pandemie ausgegebe-       Wenn die GmbH steuerbegünstigte Zwecke nach der Ab-
     ne unverzinsliche Soforthilfe-Darlehen abgezinst werden       gabenordnung verfolgt, ist die Regelung nicht nichtig, son-
     mussten mit der Folge einer zusätzlichen Steuerbelastung.     dern zulässig und geboten. Dies entschied das Oberlandes­
                                                                   gericht Hamm in einem aktuellen rechtskräftigen Urteil.

10   dhpg aktuell 07/22
... ist das – zumindest bei einer gemeinnützigen                GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen
 GmbH – wirksam
Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen einer       Steuerfreiheit bei verspä­teter
gemeinnützigen Pflegedienst-GmbH; diese wiederum war
Gesellschafterin einer weiteren gemeinnützigen GmbH –           Abgabe der Zusammenfas-
der Beklagten – mit einer Stammeinlage von 1.000 €. Das
Stammkapital der beklagten gGmbH beträgt insgesamt              senden Meldung
63.000 €. 2017 schlossen die Gesellschafter:innen die Pfle-
gedienst gGmbH aus der beklagten gGmbH aus und be-              Seit dem 1.1.2020 sind die Verwendung der Umsatz-
stimmten ihr Abfindungsguthaben auf den Nennwert ihrer          steuer-Identifikationsnummer (USt-IDNr.) durch den
Stammeinlage von 1.000 €. Sie beriefen sich dabei auf die       Abnehmer und die korrekte Abgabe der Zusammen-
Regelung im Gesellschaftsvertrag der Beklagten, wonach          fassenden Meldung (ZM) materiell-rechtliche Vor-
sich die Abfindung nach dem Nennwert des Anteils des            aussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuer-
ausscheidenden Gesellschafters berechnet. Der klagende          befreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen.
Insolvenzverwalter war anderer Meinung. Wegen der gro-          Bisher reichte nach Ansicht der Finanzverwaltung
ßen Differenz zwischen dem Nennwert und dem Verkehrs-           für eine Versagung der Steuerbefreiung schon die
wert des Geschäftsanteils und der damit einhergehenden          verspätete Abgabe der ZM aus. Diese Auffassung hat
grob unbilligen Benachteiligung sei die Regelung sitten-        das Bundes­finanzministerium (BMF) nun revidiert. Ein
widrig und damit unwirksam. Als Abfindung zu zahlen sei         Grund zur Entwarnung ist dies jedoch nicht.
der volle wirtschaftliche Wert des Anteils, den er auf 21.000
€ bezifferte. Recht bekam er vor dem Oberlandesgericht          Erleichternde Punkte im BMF-Schreiben
Hamm jedoch nicht.                                              Die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Liefe-
                                                                rungen wird versagt, wenn man die ZM nicht, unrichtig
Oberlandesgericht: Verkehrswert zählt nicht bei                 oder unvollständig abgibt. Die bisher im Hinblick auf die
Abfindung in einer gemeinnützigen GmbH                          Steuerbefreiung geforderte fristgerechte Abgabe streicht
Die Richter:innen stellten klar, dass der Kläger für die ge-    das BMF. Reicht man eine zunächst nicht abgegebene
meinnützige Pflegedienst-GmbH keine höhere Abfindung            ZM innerhalb der Festsetzungsfrist richtig und vollständig
als 1.000 €, also den Nennwert seiner Beteiligung, bean-        nach, so wird die Steuerbefreiung rückwirkend gewährt.
spruchen kann. Denn die Regelung über die Beschränkung
der Abfindung auf den Nennbetrag im Fall der Einziehung         Ebenso streicht das BMF im Hinblick auf die Steuerbefrei-
war wirksam und mit Blick auf den unstreitigen sachlichen       ung den Hinweis, dass die Berichtigung einer ZM innerhalb
Grund für diese Regelung, nämlich den ideellen Gesell-          eines Monats erfolgen muss. Die Monatsfrist hat damit nur
schaftszweck der Beklagten, nicht nur ausnahmsweise zu-         noch Bedeutung für das innergemeinschaftliche Kontroll-
lässig, sondern sogar rechtlich geboten.                        sowie das Bußgeldverfahren.

                                                                Beispiel
                                                                Sie führen im März 2022 eine innergemeinschaftliche
                                                                Lieferung aus, eine ZM geben Sie zunächst nicht ab. Fol-
                                                                ge: Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die
                                                                Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung
                                                                liegen nicht vor, die Steuerbefreiung ist zu versagen.

                                                                Sie geben die ZM für März 2022 nun verspätet, aber richtig
                                                                und vollständig ab. Im Zeitpunkt der verspäteten Abgabe
                                                                liegen damit die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung
                                                                vor, die rückwirkend zu gewähren ist, sofern die betreffen-
                                                                de Steuerfestsetzung noch änderbar ist.

                                                                Konsequenzen
                                                                Das BMF bessert den Umsatzsteuer-Anwendungserlass
                                                                (UStAE) im Sinne der Unternehmen nach. Die verspätete
                                                                Abgabe einer ZM führt damit nicht zum Verlust der Steuer-
                                                                befreiung, sofern die Festsetzungsfrist nicht abgelaufen ist.
                                                                Dies ist jedoch kein Grund, nun die fristgerechte Abgabe
                                                                der ZM zu vernachlässigen. Denn unverändert kann die ver-
                                                                spätete Abgabe der ZM unnötige Bußgelder oder Prüfun-
                                                                gen der Finanzverwaltung nach sich ziehen.

                                                                                                                                11
Privat                                                           dessteuerblatt vorgesehen hat. Das bedeutet nichts ande-
                                                                      res, als dass sich vergleichbare Fälle hierauf berufen und auf
     Entscheidungen für Arbeit-                                       positive Entscheidungen hoffen dürfen. Es bleibt aber das
                                                                      Problem, das Finanzamt im Rahmen der Beweislast davon
     nehmer: Arbeitszimmer, zu-                                       zu überzeugen, dass allerhöchstens ein unerheblicher Anteil
                                                                      der Nutzung des Arbeitszimmers auf andere private Tätigkei-
     sammengeballte Überstun-                                         ten entfällt.

     denvergütung und Preisgeld                                       Steuerermäßigung für zusammengeballte Über-
                                                                      stundenvergütungen
     Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung                     Mit Pressemitteilung vom 24.3.2022 hat der Bundesfinanz-
     zum Arbeitszimmer erweitert und entschieden,                     hof auf sein Urteil vom 2.12.2021 hingewiesen, in dem er für
     dass dieses für die Tätigkeit nicht erforderlich sein            nachgezahlte Überstundenvergütungen den ermäßigten
     muss. Zudem kann eine Entscheidung des obers-                    Steuersatz zugelassen hat. Diese betrafen einen Zeitraum
     ten Steuergerichts den Anwendungsbereich des                     von mehr als zwölf Monaten, das heißt, sie waren veran-
     ermäßigten Steuersatzes erweitern. Um die Steuer­                lagungszeitraumübergreifend. Der Entscheidung liegt der
     pflicht eines Forschungspreisgelds geht es beim                  Gedanke zugrunde, dass der Gesetzgeber nicht gewollte
     dritten Fall in erster Instanz; die Entscheidung des             Steuermehrbelastungen durch den Progressionseffekt ver-
     Bundesfinanzhofs steht noch aus.                                 meiden möchte, wenn Vergütungen für eine mehrjährige
                                                                      Tätigkeit nicht laufend, sondern in einer Summe ausgezahlt
     Häusliches Arbeitszimmer muss für die Tätigkeit                  werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht das Gesetz die
     nicht erforderlich sein                                          Besteuerung der Nachzahlungen mit einem ermäßigten
     Bereits mit Urteil vom 3.4.2019 hat der Bundesfinanzhof          Steuer­satz vor. Das setzt allerdings voraus, dass sich die
     entschieden, dass ein Abzug von Aufwendungen für ein             Nachzahlung auf die Vergütung für eine Tätigkeit bezieht, die
     häusliches Arbeitszimmer nicht die Erforderlichkeit des          sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstreckt
     Arbeitszimmers für die Tätigkeit des Steuerpflichtigen vo-       und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfasst.
     raussetzt. Es genügt für den Abzug als Werbungskosten,
     dass der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließ-             Im Streitfall hatte ein Arbeitnehmer über einen Zeitraum
     lich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird.            von drei Jahren etwa 330 Überstunden geleistet. Erst im
                                                                      vierten Jahr wurden ihm die Überstunden in einer Summe
     Das kam im Streitfall einer Flugbegleiterin zugute, die ein      vergütet. In der Anlage N der Einkommensteuer­erklärung
     13,5 m2 großes Arbeitszimmer in ihrem Einfamilienhaus mit        beantragte der Arbeitnehmer die Ermäßigung durch Ein-
     148 m2 Wohnfläche nutzte. Für die dort verrichteten Arbeiten     trag unter „Entschädigungen/Arbeitslohn für mehrere Jah-
     stand unstreitig kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, denn   re“. Dennoch unterwarf das Finanzamt die Überstunden­
     sie verbrachte ihre Arbeitszeit an 134 Reisetagen ausschließ-    vergütung dem normalen Einkommensteuertarif. Wie
     lich „in der Luft“, was zum Abzug von 1.250 € als Werbungs-      bereits zuvor das Finanzgericht folgte auch der Bundes­
     kosten berechtigte. Das Finanzgericht war im Klage­verfahren     finanzhof dem Antrag des Arbeitnehmers und wandte auf
     nach der Nichtanerkennung durch das Finanzamt der Ansicht,       den Nachzahlungsbetrag den ermäßigten Steuertarif an. In
     angesichts des sehr geringen Anteils der Arbeiten im Verhält-    seiner Entscheidung hat der Bundesfinanzhof klargestellt,
     nis zur Gesamtarbeitszeit sei das Vorhalten des Arbeitszim-      dass die Tarifermäßigung nicht nur auf die Nachzahlung
     mers nicht erforderlich, da diese Arbeiten auch andernorts       von Festlohnbestandteilen, sondern auch auf Nachzahlun-
     (z.B. am Küchentisch) hätten ausgeführt werden können.           gen von variablen Lohnbestandteilen – wie Überstunden-
                                                                      vergütungen – Anwendung findet. Es sei allein entschei-
     Dem aber folgte der Bundesfinanzhof nicht, denn das Ge-          dend, ob die nachgezahlte Vergütung für einen Zeitraum
     setz regele, unter welchen Voraussetzungen und in welcher        von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumüber-
     Höhe Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ab-           greifend geleistet worden ist. In anderen Entscheidungen
     ziehbar seien. Insoweit typisiere das Gesetz die Erforder-       hat der Bundesfinanzhof zudem einen wirtschaftlich ver-
     lichkeit der beruflichen oder betrieblichen Nutzung des          nünftigen Grund für die Zusammenballung gefordert. Im
     Arbeitszimmers für die Fälle, dass kein anderer Arbeitsplatz     Streitfall war das unproblematisch, weil die Abgeltung der
     zur Verfügung stehe oder das Arbeitszimmer den Mittel-           Überstunden aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhält-
     punkt der gesamten Betätigung bilde, ohne den Begriff der        nisses erfolgte.
     Erforderlichkeit zu einer zu überprüfenden Voraussetzung
     für den Abzug zu machen. Ob der Steuerpflichtige die             Forschungspreisgeld als Arbeitslohn eines Hoch-
     Arbeiten, für die ihm kein anderer Arbeitsplatz zur Verfü-       schulprofessors
     gung steht, leicht an einem anderen Ort in der Wohnung –         Die Steuerermäßigung für mehrjährige Tätigkeit wur-
     am Küchentisch, im Esszimmer oder in einem anderen               de auch einem Hochschulprofessor gewährt, der ein
     Raum – hätte erledigen können, sei deshalb unerheblich.          Forschungspreisgeld für bestimmte wissenschaftliche
                                                                      Leistungen erhielt. Das war jedoch­ nicht Streitgegen-
     Den Urteilsfall macht aktuell, dass die Finanzverwaltung         stand, sondern die Steuerpflicht an sich, die das Finanz-
     diesen nach drei Jahren „Bedenkzeit“ am 9.5.2022 für allge-      gericht Münster in einem Urteil vom 16.3.2022 bejahte
     mein anwendbar erklärt und zur Veröffentlichung im Bun-          und das Preisgeld als steuerpflichtigen Arbeitslohn ansah.

12   dhpg aktuell 07/22
Im Rahmen eines Habilitationsvorhabens in den Jahren             weis auf das Umsatzsteuergesetz (UStG) ab. Denn dies
2006 bis 2016 veröffentlichte der Akademiker insgesamt           befreit lediglich sportliche Veranstaltungen, sofern sie
acht Publikationen zu seinem Forschungsfeld. Bereits im          von Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken die-
Jahr 2014 wurde er zum Professor an eine (Fach-)Hoch-            nen, erbracht werden. Der Golfclub war aber weder ge-
schule berufen, für die eine Habilitation keine Vorausset-       meinnützig, noch handelte es sich um eine Veranstaltung.
zung war. Für seine im Jahr 2016 durch eine Universität
anerkannte Habilitation erhielt er im Streitjahr 2018 einen       Der Golfclub berief sich nun auf die weiter gefasste Steuer­
mit einem Geldbetrag dotierten Forschungspreis, den               befreiung nach der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie
das Finanzamt im Einkommensteuerbescheid 2018 den                 (MwStSystRL). Diese befreit laut Art. 132 Abs. 1 Buchst. m)
nicht selbstständigen Einkünften zuordnete. Das im Hin-          „bestimmte, in engem Zusammenhang mit Sport und Kör-
weisfeld der Steuererklärung angegebene Preisgeld war             perertüchtigung stehende Dienstleistungen, die Einrich-
nach Auffassung des Professors nicht steuerbar, da der            tungen ohne Gewinnstreben an Personen erbringen“. Der
Erhalt des Forschungspreises nicht an sein Dienstverhält-         Streit ging bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die-
nis gekoppelt gewesen sei und sich auch nicht als Ge-             ser hält eine unmittelbare Berufung auf die MwStSystRL für
genleistung für seine Arbeit als Professor darstelle, da die      nicht zulässig, da diese Richtlinie den Mitgliedstaaten einen
Erlangung des Forschungspreises keine Dienstaufgabe sei.          Spielraum diesbezüglich zugesteht. Zudem weist der EuGH
                                                                  darauf hin, das Fehlen eines Gewinnstrebens setze voraus,
Die Finanzrichter:innen wiesen die Klage ab, weil auch            dass die Einrichtung während ihres gesamten Bestehens
Preise und die damit verbundene Dotation zu Erwerbs-              und auch bei ihrer Auflösung keine Gewinne für ihre Mit-
einnahmen und damit zu Arbeitslohn führten, wenn die              glieder erwirtschaftet.
Zuwendung wirtschaftlich den Charakter eines leistungs­
bezogenen Entgelts habe. Als privat veranlasst seien dage-       „Einrichtung ohne Gewinnstreben“ lässt auch für
gen Preise zu beurteilen, die für das Lebenswerk, die Per-        Bundesfinanzhof kein anderes Urteil zu
sönlichkeit oder das Gesamtschaffen verliehen würden. Im         Der Bundesfinanzhof folgt erwartungsgemäß dem EuGH.
Streitfall stelle sich der Erhalt des Preisgeldes im weitesten   Demnach hat Deutschland zutreffend von seinem Ermes-
Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der          sensspielraum Gebrauch gemacht, indem nur Umsätze
individuellen Arbeitskraft des Klägers als Professor bei der     im Zusammenhang mit sportlichen Veranstaltungen von
(Fach-)Hochschule dar, da Forschung und die Publikation          der Umsatzsteuer befreit werden. Eine unmittelbare Beru-
von Forschungsergebnissen zu den Dienstaufgaben als              fung auf die MwStSystRL kommt daher nicht in Betracht.
Hochschullehrer gehörten. Damit bestehe ein unmittel­
barer Zusammenhang zwischen der Habilitation als wissen-         Zudem ist der Golfclub, aufgrund der seinerzeit gültigen
schaftlicher Forschungsleistung und dem Dienstverhältnis.        Satzung, keine Einrichtung ohne Gewinnstreben. Denn
Dem stehe die zeitlich vor der Zuerkennung der Habilitati-       die Satzung sah vor, dass bei Auflösung des Vereins das
on liegende Berufung an die (Fach-)Hochschule nicht ent-         Vereinsvermögen an eine von der Mitgliederversammlung
gegen, denn die Habilitation habe die berufliche Tätigkeit       zu bestimmende Person oder Institution übergehen sollte.
als Professor gefördert. Das letzte Wort scheint aber noch
nicht gesprochen, denn wegen grundsätzlicher Bedeutung           Die Leistungen des Golfclubs in den Bereichen Greenfee,
wurde die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen.              Ballautomat, Startgelder etc. unterliegen daher der Um-
                                                                 satzsteuer.

                                                                 Steuerbefreiung nicht nur für Sportvereine ein­
Privat                                                           geschränkt
                                                                 Der Bundesfinanzhof hält ausdrücklich nicht mehr an sei-
Neues zur Steuerbefreiung                                        ner bisherigen Rechtsprechung fest. Er schränkt damit die
                                                                 Möglichkeit der Inanspruchnahme der Steuerbefreiung
für Sportvereine                                                 nicht nur für Sportvereine ein, sondern z.B. auch für die
                                                                 Pferdepensionshaltung. Dagegen ist die Beschränkung der
Sportvereine und Umsatzsteuer sind ein Thema                     Steuerbefreiung auf gemeinnützige Einrichtungen nach
für sich. Die einen möchten steuerbefreit agieren,               dem UStG nicht mit der MwStSystRL vereinbar. Erforder-
die anderen nicht, da sie den Vorsteuerabzug aus                 lich ist lediglich, dass die Einrichtung ohne Gewinnstreben
getätigten Investitionen geltend machen möch-                    agiert. Hierbei kommt der Satzung eine entscheidende Be-
ten. Der Bundesfinanzhof hat nun seine Recht-                    deutung zu, wie der Fall zeigt.
sprechung hinsichtlich der Inanspruchnahme der
Steuerbefreiung geändert. Wir zeigen Ihnen, was
dies für Sportvereine bedeutet.

Umsatzsteuerbefreiung für Golfclub?
Strittig war, ob die Umsätze eines Golfclubs u.a. aus der          Pflegebonus gilt auch für Arzt- und Zahnarztpraxen.
Greenfee (Gebühr für die Nutzung des Golfplatzes) so-
wie der Überlassung von Golfbällen von der Umsatz-                 Details dazu lesen Sie im Web.
steuer befreit sind. Das Finanzamt lehnte dies unter Ver-

                                                                                                                                  13
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