Göllheim - Verbandsgemeinde Göllheim
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Göllheim ak t u e l l A mts blA tt d e r V e r bAn d s ge me i n d e gö l l h ei m und der Ortsgemeinden: Albisheim • Biedesheim • Bubenheim • Dreisen • Einselthum • Göllheim • Immesheim • Lautersheim • Ottersheim • Rüssingen • Standenbühl • Weitersweiler • Zellertal 23. Jahrgang Donnerstag, 31. Oktober 2019 Nr. 44/2019 www.vg-goellheim.de
Göllheim Aktuell -2- Ausgabe 44/2019 AMT L I CHE R T E I L Aus der Verbandsgemeinde 'Sag's uns-Kanal' im DorfFunk startet in der VG Göllheim Über die App DorfFunk kannst Du ab jetzt direkten Kontakt zur Verwaltung aufnehmen. Melde uns deinen Fall direkt in die Jetzt DorfFunk Verwaltung. runterladen und mitfunken! So kommuniziert die Verwaltung zukünftig transparenter und direkter über DorfFunk mit Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Info des Bürgerbüros Absetzung der Schmutzwassergebühren für Ferienzeit - Reisezeit - Überprüfen Sie ihre Dokumen- Pflanzenschutzspritzungen und Viehhaltung te rechtzeitig! für das Jahr 2019 Oft bemerkt man erst kurz vor Reiseantritt, dass der Personalausweis Die Anträge zur Absetzung vom Frischwasser für Pflanzenschutzsprit- oder Reisepass bereits abgelaufen ist. zungen bei der Berechnung der Abwassergebühren liegen bei den Ver- Um Probleme bei der Einreise in andere Länder zu vermeiden, erkun- bandsgemeindewerken Göllheim, Gutenbergstraße 4, zu den üblichen digen Sie sich rechtzeitig über alle erforderlichen Dokumente. Die Vor- Geschäftszeiten bereit. schriften sind in verschiedenen Ländern ganz unterschiedlich. Genaue Landwirtschaftliche Betriebe und Privatpersonen, die für die Viehhaltung Einreiseinformationen erhält man im Reisebüro oder im Internet (www. eine Reduzierung der Abwassergebühren für das Abrechnungsjahr 2019 auswaertiges-amt.de) erhalten wollen, müssen dies ebenfalls beantragen. Maßgebend ist das Auch Kinder benötigen für Reisen, sowohl ins europäische, als auch ins am 30. Juni des Abrechnungsjahres gehaltene Vieh (§ 21 Abs. 5 der Ent- außereuropäische Ausland ein gültiges Reisedokument (Kinderreise- geltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Göllheim vom pass, bzw. Reisepass). 01.07.2005). Auch diese Anträge liegen ebenfalls bei den Verbandsge- Nach der Beantragung dauert die Ausstellung eines Personalausweises meindewerken bereit. ca. 2-3 Wochen, für einen Reisepass (auch für Kinder) müssen 4-5 Wo- Die Beantragung der Absetzung für Wein-, Obst-, Gemüse- und Acker- chen eingeplant werden. bau bzw. für Viehhaltung muss spätestens bis zum 15. Dezember 2019 Vorläufige Ausweise und Kinderreisepässe (bis zum 12. Lebensjahr) wer- erfolgen (Ausschlussfrist nach § 21 Abs. 7 der Entgeltsatzung Abwas- den in der Regel sofort ausgestellt. serbeseitigung der Verbandsgemeinde Göllheim vom 01.07.2005). An- Zur Beantragung ist immer ein persönliches Erscheinen erforder- träge, die nach diesem Datum bei den VG-Werken eingehen, werden lich. nicht mehr berücksichtigt! Benötigt wird neben dem abgelaufenen Ausweisdokument ein ak- Bei Fragen steht Ihnen Frau Zimmermann unter der Telefon-Nr. 06351 tuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 2 Jahre) und die Ge- / 1300-15 während der üblichen Öffnungszeiten gerne zur Verfügung. burtsurkunde, bzw. die Eheurkunde. Göllheim im Oktober, Bei der Ausstellung von Personalausweisen bis zum 16. Lebensjahr, gez. Werner Radetz, Werkleiter bei Reispässen bis zum 18. Lebensjahr, müssen beide Elternteile unter- schreiben, bzw. eine Vollmacht des nicht anwesenden Elternteils muss vorgelegt werden. Abschlagszahlung für Wasser und Abwasser Die folgenden Gebühren sind bei Beantragung zu entrichten: Personalausweis: bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro, ab dem 24. Le- für das 4. Quartal 2019 bensjahr 28,80 Euro Die Verbandsgemeindewerke Göllheim weisen darauf hin, dass die Ab- schlagszahlung für Wasser und Abwasser für das 4. Quartal 2019 Reisepass: bis zum 24. Lebensjahr 37,50 Euro, ab dem 24. Lebensjahr 60,00 Euro (Oktober - Dezember 2019) am 01. November 2019 fällig ist. Alle Barzahler werden gebeten, den fälligen Abschlag rechtzeitig vor Express Reisepass: (Ausstellung nach 3-5 Werktagen): bis zum 24. Le- dem Fälligkeitstermin unter Angabe der Kundennummer auf das Konto bensjahr 69,50 Euro, ab dem 24. Lebensjahr: 92,00 Euro der Verbandsgemeindewerke Göllheim bei der Kinderreisepass (maximal bis zum 12. Lebensjahr): 13,00 Euro, bei Ver- Volksbank Alzey-Worms, längerung oder Aktualisierung wenn das Dokument noch gültig ist 6,00 Euro IBAN: DE39 5509 1200 0010 1354 51, BIC: GENODE61AZY zu überweisen, damit der Zahlungseingang zum Fälligkeitsdatum frist- Sollten noch weitere Fragen zu Ausweisen oder Reisepässen bestehen, gerecht auf ihrem Kundenkonto gebucht werden kann. Durch pünktli- so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Informationen über die vor- zulegenden Unterlagen finden Sie auch auf unserer Homepage www. che Überweisung der Werksgebühren vermeiden Sie, sollte der Geld- vg-goellheim.de eingang verspätet bei uns eingehen, unnötige Kosten (Mahn- und Sperrgebühren). Ihr Team vom Bürgerbüro ist zu erreichen unter folgenden Nummern: 06351/4909 23, 24, 28 und 29 Einfacher und bequemer ist jedoch die Teilnahme am Lastschriftver- fahren. Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Der Abschlag wird dann am jeweiligen Fälligkeitstermin (bzw. am darauf Montag und Dienstag 8:30 - 16:30 Uhr folgenden Arbeitstag) von Ihrem angegebenen Konto abgebucht. Mittwoch 8:30 - 12:00 Uhr Alle Kunden die bereits am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir Donnerstag 8:30 - 18:00 Uhr für ausreichende Deckung auf ihrem Konto zu sorgen, um Rückbu- Freitag 8:30 - 12:00 Uhr chungen und die damit verbundenen Bankgebühren zu vermeiden. Kun- Zwischen den Feiertagen am Jahresende ist die Verbandsgemeindever- den die Werksgebühren per Dauerauftrag überweisen, werden gebeten waltung geschlossen. im Verwendungszweck die aktuelle Kundennummer anzugeben.
Göllheim Aktuell -3- Ausgabe 44/2019 Bitte beachten Sie, dass sie bei einem Dauerauftrag die Quartalsraten A. Öffentlicher Teil: immer so takten, dass sie zum angegebenen Fälligkeitsdatum laut Be- 1. Verabschiedung ehemaliger Ratsmitglieder scheid vollständig überwiesen werden. Ortsbürgermeister Lebkücher verabschiedete die beiden ehemaligen Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen während unserer Öffnungszeiten Ratsmitglieder Frau Miriam Stahlheber Dilg und Herrn Karl-Jürgen Oßwalt unter der Telefon-Nr. 06351/1300-15 (Frau Zimmermann) gerne zur Ver- und überreichte jeweils eine Dankurkunde, sowie ein Präsent. Zusätzlich fügung. wurde Herrn Oßwalt eine Ehrenurkunde für seine 25-jährige Mitgliedschaft im Gemeinderat überreicht. Göllheim im Oktober 2019 2. Beschlussfassung über die Geschäftsordnung gez. Werner Radetz, Werkleiter Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Mustergeschäftsordnung. 3. Dorfmoderation - Sachstand Nächste Sprechstunde Förster Kern Ortsbürgermeister Lebkücher informierte über den aktuellen Sachstand Die nächste Sprechstunde findet Donnerstag, den 07.11.2019 von 14 der Dorfmoderation. bis 15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim (Telefondurch- 4. Seniorenfahrt 2019 wahl 06351 4909 81) statt. Ortsbürgermeister Lebkücher informierte den Rat über den am 12.09.2019 ab 12.00 Uhr geplanten Seniorenausflug, der in diesem Jahr durch die Ortsgemeinde Ottersheim durchgeführt wird. Aus den Gemeinden 5. Informationen des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Lebkücher informierte den Gemeinderat, dass der Sitzungsbeirat der Bürgerstiftung Bubenheim für eine 5-jährige Amtszeit gewählt werden muss. Hierfür sind sieben Mitglieder nötig, davon vier Ratsmitglieder. Am 16.11.2019 ist eine Veranstaltung der Bürgerstiftung Albisheim für „Groß und Klein“ mit Zaubershow und freiem Eintritt geplant. Ein- lass ist um 16.30 Uhr, Beginn um 17.00 Uhr. Weiterhin informiert Orts- bürgermeister Lebkücher, dass die Haushaltsplanung für den Haushalt 2020/2021 anstehen. Zwecks Prüfung der Umsetzung eines Parkplatzes wurde eine Begutachtung des Ordnungsamtes durchgeführt. Bis spä- Sprechstunde Ortsgemeinde Albisheim testens Oktober soll entschieden werden, ob eine Nordmanntanne vor Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat, 16 - 18 Uhr, Rathaus Albisheim der Gemeindehalle gepflanzt oder geliefert werden soll. Es wird weiter- - 1. Obergeschoss. hin über eine künstliche Alternative nachgedacht. 6. Wahl eines Mitgliedes sowie eines Stellvertreters/einer Stellver- treterin für den Verwaltungsrat der Energie- und technische Infra- 3. Sitzung des Gemeinderates strukturprojekte Verbandsgemeinde Göllheim (EITG) der Ortsgemeinde Albisheim (Pfrimm) Vor Abstimmung entschied sich der Rat einstimmig für Abstimmung per Am Mittwoch, den 6. November 2019, um 19:00 Uhr, findet die öf- Handzeichen. Vorgeschlagen wurde eine Wiederwahl von OB Lebkücher fentliche und nichtöffentliche 3. Sitzung des Gemeinderates der Orts- als Mitglied und Herrn Sprenger als Stellvertretung. Die Wahl erfolgte gemeinde Albisheim (Pfrimm) in der Legislaturperiode 2019/2024 im einstimmig. Sitzungssaal des Rathauses, Hauptstr. 40 in Albisheim statt. B. Nichtöffentlicher Teil: 7. Grundstücksangelegenheiten Ortbürgermeister Lebkücher informierte den Rat über eine Pachtanfra- Tagesordnung: ge, die verneint werden musste, einen Bauantrag für ein Wohnhaus so- A. Öffentlicher Teil: wie den Verkauf des letzten Bauplatzes der Ortgemeinde 1. Einwohnerfragestunde 8. Bauangelegenheiten 2. Bebauungsplan „Steinmühle, Änderung II, Erweiterung II“ Der Gemeinderat berät Änderungsvorschläge für das geplante Bauge- a) Vergabe der Planungsleistungen zur Erstellung des Bebauungs- biet „Obere Wiesen“. Weiterhin wird über die Offenlegung des Bebau- planesinklusive Umweltbericht und Fachbeitrag Naturschutz ungsplanes „Alter Ortskern II“ informiert. b) Zustimmung zum Abschluss eines Vertrages mit denVerbands- 9. Informationen des Ortsbürgermeisters gemeindewerken Ortsbürgermeister Lebkücher gab Information zum Sitzungsgeld und 3. Bebauungsplan „Süd IV“ Arbeitseinsätzen in der Gemeindehalle an die Ratsmitglieder weiter und a) Planannahme nannte einige Termin, die in der Gemeinde anstehen. b) Änderung des Aufstellungsbeschlusses Göllheim, 08. Oktober 2019 4. Kindergartenangelegenheiten Verbandsgemeindeverwaltung a) Erlass einer Benutzungssatzung Im Auftrag b) Erlass einer allgemeinen Dienstordnungc) Erlass einer Dienstord- gez. Lea Jeltsch, Sitzungsdienst nung Gleitzeit 5. Yvonne-Vogt-Gümbel-Stiftung hier: Wahl der Mitglieder des Stiftungsbeirates 6. Wahl der Ausschussmitglieder Dreisen 7. Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO 8. Informationen des Ortsbürgermeisters B. Nichtöffentlicher Teil: Sprechstunde Ortsgemeinde Dreisen Immer montags, 18.30 - 19.30 Uhr, Rathaus Dreisen. 9. Steuerangelegenheiten 10. Grundstücksangelegenheiten 11. Informationen des Ortsbürgermeisters Bekanntmachung Albisheim, 25. Oktober 2019 Am Montag, den 4. November 2019, um 19:30 Uhr, findet die öffent- gez. Ronald Zelt, Ortsbürgermeister liche und nichtöffentliche 2. Sitzung des Kindergartenzweckverbandes Dreisen in der Legislaturperiode 2019/2024 im Sitzungszimmer des Rat- hauses, Rathausstr. 7 in Dreisen statt. Tagesordnung: Bubenheim A. Öffentlicher Teil (ab 19:30 Uhr): 1. Wahl einer/eines Vorsitzenden sowie eines Stellvertreters/einer Stell- vertreterin für die Rechnungsprüfung gem. § 110 Abs. 1 GemO für die Legislaturperiode 2019/2024 B. Nichtöffentlicher Teil (ab 19:35 Uhr): Bürgerinformation 2. Belegprüfung des Jahresabschlusses 2018 C. Öffentlicher Teil (ab 20:00 Uhr): über die 2. Sitzung in der Legislaturperiode 3. Prüfung des Jahresabschlusses 2018 2019/2024 des Gemeinderates Bubenheim vom 03. 4. Jahresabschluss 2018 des Kindergartenzweckverbandes Dreisena) Feststellung des Jahresabschlussesb) Entlastung September 2019 5. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit doppischem Ortsbürgermeister Lebkücher begrüßte alle Anwesenden und stellte die Haushaltsplan 2020/2021 des Kindergartenzweckverbandes Dreisen Ordnungsmäßigkeit der Einladung, sowie die Beschlussfähigkeit des 6. Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO Gemeinderates fest. Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese ein- D. Nichtöffentlicher Teil: stimmig im öffentlichen Teil um Top 6: Wahl eines Mitgliedes sowie eines 7. Mitteilungen und Anfragen Stellvertreters/einer Stellvertreterin für den Verwaltungsrat der Ener- Dreisen, 23. Oktober 2019 gie- und technische Infrastrukturprojekte Verbandsgemeinde Göllheim gez. Kathrin Molter (EITG), erweitert. Verbandsvorsteherin
Göllheim Aktuell -4- Ausgabe 44/2019 §5 Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Gemeinderates Einselthum (1) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen persönlichen Aufwendungen erhalten die Ratsmitglieder für die Teilnah- me an Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse eine Ent- schädigung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7. (2) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen Hauptsatzung persönlichen Aufwendungen erhalten die Gemeinderatsmitglieder für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse der Gemeinde Einselthum vom 22. Oktober 2019 eine Aufwandsentschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von Der Gemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung 15,00 EUR pro Sitzung. (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der (3) Neben der Entschädigung nach Absatz 2 werden keine Fahrkosten Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über für Fahrten zwischen Wohnung und Sitzungsort erstattet. die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die (4) Neben der Entschädigung nach Absatz 2 wird nachgewiesener Lohn- folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: ausfall in voller Höhe ersetzt; er umfasst bei Arbeitnehmern auch die entgangenen tarifvertraglichen und freiwilligen Arbeitgeberleistungen Inhaltsverzeichnis sowie den Arbeitgeberanteil zu den gesetzlichen Sozialversicherungs- 1. Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben beiträgen. Verdienstausfall wird nur auf Antrag gewährt. 2. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid Selbstständig tätige Personen erhalten auf Antrag Verdienstausfall in Höhe eines Durch-schnittssatzes von 60,00 € pro Sitzung. 3. Bildung der Ausschüsse Personen, die weder einen Lohn- noch einen Verdienstausfall geltend 4. Beigeordnete machen können, denen aber im beruflichen oder häuslichen Bereich ein 5. Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Gemeinderates Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter 6. Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden 7. Aufwandsentschädigung für Beigeordnete kann, erhalten auf Antrag einen Ausgleich 8. Aufwandsentschädigung für Feldgeschworene a) in Höhe von 40,00 € pro Sitzung, wenn sie mindestens ein in ihrem Haushalt wohnendes Kind unter 14 Jahren tatsächlich betreuen oder 9. Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenämter b) in Höhe von 40,00 € pro Sitzung, wenn sie einen nach ärztlichem Gut- 10. Ton- und Bildaufzeichnungen sowie Ton- und Bildübertragungen achten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreuen von Rats- und Ausschusssitzungen oder pflegen. 11. Inkrafttreten (5) Neben der Aufwandsentschädigung erhalten die Gemeinderatsmit- §1 glieder für Dienstreisen Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben des Landesreisekostengesetzes. (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde Einselthum erfol- (6) Bei Teilnahme an mehreren Sitzungen oder Besprechungen an einem gen in der Wochenzeitung „Verbandsgemeinde Göllheim aktuell“, Her- Tag wird nur insgesamt einmal Sitzungsgeld gewährt. ausgeber „Linus Wittich Medien KG“, 54343 Föhren, Europa-Allee 2. Sie (7) Die Ratsmitglieder haben über elektronische Medien Zugriff auf Ein- enthält die öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde und ladungen, Sitzungsunterlagen und Niederschriften. Sofern sie auf die ihrer Ortsgemeinden und wird kostenlos in alle Haushalte im Gebiet der Zustellung dieser Dokumente in Papierform verzichten, erhalten sie zur Verbandsgemeinde verteilt. Abgeltung ihrer zusätzlichen Auslagen für elektronische Einrichtungen, Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet Datenübertragungen und Ausdrucke eine Pauschale zum Sitzungsgeld unter der Adresse „https://www.vg-goellheim.de“. i.H.v. 300,00 € pro Legislaturperiode. Die Auszahlung erfolgt einmalig Die Zeit, Ort und Tagesordnungen der Sitzungen des Gemeinderates am Anfang der Wahlperiode zum Stichtag 30.06. Bei Amtsniederlegung oder der Ausschüsse sind zusätzlich durch Aushang an der Bekannt- eines Ratsmitgliedes wird für jedes noch nicht angefangene Jahr nach machungstafel am Anwesen „Bürgerhaus“ Hauptstraße 15 bekannt zu der Wahlperiode (Stichtag 30.06.) eine Rückerstattung i.H.v. 60,00 € ge- machen. fordert. Dies gilt nicht, falls das Ratsmitglied durch Tod ausscheidet. (2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder (8) Zwischen der Gemeinde Einselthum und dem jeweiligen Ratsmitglied Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in ei- wird Näheres in einer Vereinbarung geregelt. nem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns (9) Ausschussmitglieder, die keine gewählten Ratsmitglieder sind (ge- Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In die- mischte Ausschüsse), erhalten auf Antrag ebenfalls Zugang über elekt- sem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der ronische Medien, Zugriff auf Einladungen, Sitzungsunterlagen und Nie- Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch derschriften. Sie erhalten keine Pauschale nach Abs. 7 Satz 2. Zwischen öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. der Gemeinde Einselthum und dem Ausschussmitglied wird Näheres in Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht einer Vereinbarung geregelt. Die Absätze 2 - 6 gelten entsprechend. an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist §6 die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens sieben Tagen Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters Einsicht genommen werden kann. (1) Dem Ortsbürgermeister wird eine Aufwandsentschädigung gemäß § (3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorge- 12 Absatz 1 Satz 1 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädi- schrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt gung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) gewährt. Absatz 2 entsprechend. (2) Solange und soweit keine Beigeordneten mit Geschäftsbereich be- stellt sind, erhält der Ortsbürgermeister wegen des besonderen Umfan- (4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO ges und der Schwierigkeit der Beanspruchung eine Erhöhung der Auf- des Gemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von wandsentschädigung um 10 % (§ 12 Abs. 1 KomAEVO). Absatz 1 zusätzlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am §7 Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung, Freiherr-vom-Stein-Straße Aufwandsentschädigung für Beigeordnete 3, bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß (1) Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall der Vertretung Absatz 1 nicht mehr möglich ist. des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Auf- (5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonde- wandsentschädigung des Ortsbürgermeisters nach § 6. Erfolgt die Ver- rer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht an- tretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, gewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monats- Bekanntmachung nur durch Aushang an der Bekanntmachungstafel betrages der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädi- Anwesen „Bürgerhaus“ Hauptstraße 15 in der Gemeinde. gung. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernis- (2) § 5 gilt entsprechend. ses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt §8 der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. Aufwandsentschädigung für Feldgeschworene (6) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine Die Feldgeschworenen erhalten für ihre Mitwirkung bei Abmarkungen andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist. sowie für die Grenzbegänge eine Entschädigung, die nach Stunden §2 bemessen wird; die Zeiten für die Wegstrecken vom Wohnsitz bis zum Bürgerbegehren und Bürgerentscheid Tätigkeitsort und zurück werden berücksichtigt. Die Entschädigung be- Bürgerbegehren und Bürgerentscheid bestimmen sich nach § 17a der trägt 15,00 EUR je Stunde. Angefangene halbe Stunden sind mit der Gemeindeordnung. Hälfte des Stundensatzes zu entschädigen. §3 §9 Bildung der Ausschüsse Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenämter Die Bildung der Ausschüsse und ihre personelle Zusammensetzung (1) Die Beisitzer des Wahlausschusses erhalten ein Sitzungsgeld nach werden durch Beschlussfassung im Gemeinderat gemäß Abschnitt 3 § 5 Abs. 2. Finden gleichzeitig Wahlausschusssitzungen verschiedener der Gemeindeordnung festgelegt. Wahlen und Abstimmungen statt, wird die Aufwandsentschädigung nur §4 einmal gewährt. Beigeordnete (2) Die Mitglieder und Hilfskräfte der Wahl- und Abstimmungsvorstän- Die Gemeinde Einselthum hat bis zu drei Beigeordnete. de erhalten eine pauschalierte Abgeltung ihres baren Aufwandes in der
Göllheim Aktuell -5- Ausgabe 44/2019 Form eines Erfrischungsgeldes. Das Erfrischungsgeld beträgt 35,00 € 2. Ernennung der Ortsbürgermeisterin, Vereidigung und Einführung für den Wahlvorsteher/die Wahlvorsteherin und deren Stellvertretung; in das Amt sowie 25,00 € für die Beisitzer, Schriftführer und die verpflichteten Die geschäftsführende Ortsbürgermeisterin Baumrucker ernannte, ver- Hilfskräfte am Wahl- oder Abstimmungstag. Finden an einem Wahltag eidigte und führte die bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 als Orts- mehrere Wahlen und Abstimmungen gleichzeitig statt, so wird das Erfri- bürgermeisterin gewählte Simone Rühl-Pfeiffer in ihr Amt ein und über- schungsgeld nur einmal gewährt. gab ihr die entsprechende Ernennungsurkunde. § 10 3. Verpflichtung der neugewählten Ratsmitglieder Ton- und Bildaufzeichnungen sowie Ton- und Bildübertragungen Ortsbürgermeisterin Rühl-Pfeiffer wies die neugewählten Ratsmitglieder von Rats- und Ausschusssitzungen auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung hin und verlas die Ver- (1) Ton- und Bildaufzeichnungen sowie Ton- und Bildübertragungen von pflichtungsformel. Anschließend verpflichtete sie die Ratsmitglieder na- Rats- bzw. Ausschussmitgliedern in öffentlicher Sitzung des Rates (und mens der Gemeinde per Handschlag. seiner Ausschüsse) sind zulässig, sofern Sie von Vertretern der Pres- 4. Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes se und des Rundfunks mit dem Ziel der Berichterstattung erfolgen. Die Ortsbürgermeisterin Rühl-Pfeiffer scheidet gem. § 5 KWG aufgrund der Anfertigung der Aufzeichnungen ist der Vorsitzenden oder dem Vorsit- Unvereinbarkeit von Amt und Mandat mit Ernennung zur Ortsbürger- zenden vor dem Beginn der Sitzung anzuzeigen. Sie oder er hat die An- meisterin aus dem Gemeinderat aus. Nach dem Ergebnis der Kommu- wesenden zu Beginn der Sitzung darüber zu informieren, dass Aufzeich- nalwahl ist ihr Nachrücker Herr Stefan Awenius, SPD. nungen von den Rats- bzw. Ausschussmitgliedern erfolgen. Im Übrigen Ortsbürgermeisterin Rühl-Pfeiffer wies Herrn Stefan Awenius auf die Be- ist die Anfertigung von Bild- und Tonaufzeichnungen bzw. Bild- oder stimmungen der Gemeindeordnung hin, verlas die Verpflichtungsformel Tonübertragungen durch Rats- oder Ausschussmitglieder oder anderen und verpflichtete ihn per Handschlag. Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Sitzungen untersagt. 5. 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde (2) Ausschuss- und Gemeinderatsmitglieder können verlangen, dass die Einselthum Aufnahme oder Übertragung ihres Redebeitrages unterbleibt. Das Ver- Der Gemeinderat beschloss einstimmig die 3. Änderungssatzung zur langen ist gegenüber der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden geltend Hauptsatzung.Die Gemeinde hat wieder bis zu drei Beigeordnete. zu machen und im Protokoll zu dokumentieren. Die Vorsitzende oder der Der Gemeinderat beschloss einstimmig die 3. Änderungssatzung zur Vorsitzende hat im Rahmen seiner Ordnungsgewalt (§ 36 GemO) dafür Hauptsatzung.Die Gemeinde hat wieder bis zu drei Beigeordnete. Sorge zu tragen, dass die Aufnahmen unterbleiben. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die 3. Änderungssatzung zur (3) Film- und Tonaufzeichnungen von anderen Personen als den Mit- Hauptsatzung.Die Gemeinde hat wieder bis zu drei Beigeordnete. gliedern des Rates bzw. der Ausschüsse, insbesondere von Einwoh- 6. Wahl des/der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Ein- nerinnen und Einwohnern sowie von Beschäftigten der Gemeinde oder führung in das Amt Verbandsgemeinde, sind nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt Laut der 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde haben. Die Personen sind darauf hinzuweisen, dass die Einwilligung Einselthum vom 06.08.2019 zur Hauptsatzung vom 19.07.2004 kann der jederzeit widerrufen werden kann. Die Einwilligung ist im Protokoll zu Gemeinderat bis zu drei Beigeordnete wählen. dokumentieren. Als Kandidat für den 1. Beigeordneten wurde Ratsmitglied Günter We- (4) Die Zulässigkeit von Tonaufnahmen zum Zwecke der Erstellung des ber vorgeschlagen. Er wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und Protokolls bleibt davon unberührt. 1 Enthaltung gewählt und nahm die Wahl zum 1. Beigeordneten an. Die § 11 Ortsbürgermeisterin ernannte, vereidigte und führte den 1. Beigeordne- Inkrafttreten ten Günter Weber in sein Amt ein. (1) Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntma- Als Kandidaten für einen weiteren Beigeordneten wurde Ratsmitglied chung in Kraft. Hans-Jürgen Didier vorgeschlagen. Er wurde mit 12 JA-Stimmen ein- (2) Gleichzeitig tritt die bisherige Hauptsatzung vom 19.07.2004 sowie stimmig gewählt und nahm die Wahl zum Beigeordneten an. Die Orts- die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Einselt- bürgermeisterin ernannte, vereidigte und führte den Beigeordneten hum vom 21.09.2006, die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Hans-Jürgen Didier in sein Amt ein. Ortsgemeinde Einselthum vom 28.10.2009 und die 3. Änderungssat- Als Kandidaten für einen weiteren Beigeordneten wurde Maik Weber vor- zung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Einselthum vom 06.08.2019 geschlagen. Er wurde mit 12 JA-Stimmen einstimmig gewählt. Herr Maik außer Kraft. Weber war nicht anwesend, hat aber im Falle einer Wahl eine schriftliche Er- Einselthum, den 22.10.2019 klärung abgegeben, dass er die Wahl zum Beigeordneten annehmen wer- gez. Simone Rühl-Pfeiffer, Ortsbürgermeisterin de. Die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung werden nachgeholt. (Siegel) 7. Informationen der Ortsbürgermeisterin Allgemeine Hinweise: Ortsbürgermeisterin Rühl-Pfeiffer informierte, dass die diesjährige Gemäß § 24 Abs. 6 Satz 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz Alarmübung der Feuerwehren Albisheim, Immesheim und Einselthum in (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung Albisheim stattfindet. Frau Jaqueline Rauschkolb bat als Landtagsab- von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf geordnete die Gemeinde Einselthum um einen Termin im Rahmen ihres Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach neuen Formats „Montagstreff-Rauschkolb hört zu“. Die Veranstaltung der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande ge- findet am 26.08.19 statt, Treffpunkt ist das Haus der Vereine. kommen gelten. Dies gilt nicht, wenn Weiterhin informierte Frau Rühl-Pfeiffer über bevorstehende Termine. Göllheim, 21. Oktober 2019 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- Verbandsgemeindeverwaltung migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung Im Auftrag verletzt worden sind, gez. Lea Jeltsch, Sitzungsdienst oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Göllheim Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet- Hauptsatzung zung geltend machen. der Gemeinde Göllheim vom 14. August 2019 Der Gemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung Bürgerinformation über die 1. Sitzung in der (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Legislaturperiode 2019/2024 des Gemeinde- Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die rates Einselthum vom 6. August 2019 folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Die geschäftsführende Ortsbürgermeisterin Baumrucker stellte die Ord- Inhaltsverzeichnis nungsmäßigkeit der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ge- 1. Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben meinderates fest und eröffnete die Sitzung. 2. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid Tagesordnung: 3. Ausschüsse des Gemeinderates Öffentliche Sitzung: 4. Beigeordnete 1. Verabschiedung ehemaliger Ratsmitglieder 5. Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Gemeinderates Die geschäftsführende Ortsbürgermeisterin Baumrucker bedankte sich 6. Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeister bei den ausscheidenden Ratsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit 7. Aufwandsentschädigung für Beigeordnete und überreichte ihnen eine entsprechende Dankurkunde sowie ein klei- 8. Aufwandsentschädigung für Feldgeschworene nes Präsent. Frau Lore Bühler wurde eine Urkunde des Gemeinde- und 9. Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenämter Städtebundes Rheinland-Pfalz für ihre 25-jährige ehrenamtliche kom- 10. Ton- und Bildaufzeichnungen sowie Ton- und Bildübertragungen munalpolitische Tätigkeit und Herrn Heinz-Joachim Hartmann für seine von Rats- und Ausschusssitzungen 20-jährige ehrenamtliche kommunalpolitische Tätigkeit überreicht. 11. Inkrafttreten
Göllheim Aktuell -6- Ausgabe 44/2019 §1 Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen in der Wo- kann, erhalten auf Antrag einen Ausgleich chenzeitung „Verbandsgemeinde Göllheim aktuell“, Herausgeber „Li- a) in Höhe von 40,00 € pro Sitzung, wenn sie mindestens ein in ihrem nus Wittich Medien KG“, 54343 Foehren, Europa-Allee 2. Sie enthält Haushalt wohnendes Kind unter 14 Jahren tatsächlich betreuen oder die öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde und ihrer b) in Höhe von 40,00 € pro Sitzung, wenn sie einen nach ärztlichem Gut- Ortsgemeinden und wird kostenlos in alle Haushalte im Gebiet der Ver- achten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreuen bandsgemeinde verteilt. oder pflegen. Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet (5) Neben der Aufwandsentschädigung erhalten die Gemeinderatsmit- unter der Adresse „https://www.vg-goellheim.de“. glieder für Dienstreisen Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen (2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder des Landesreisekostengesetzes. Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in ei- (6) Bei Teilnahme an mehreren Sitzungen oder Besprechungen an einem nem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns Tag wird nur insgesamt ein Sitzungsgeld gewährt. Die Zahl der Frak- Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In die- tionssitzungen, für die ein Sitzungsgeld gewährt wird, darf jährlich die sem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Zahl der Gemeinderatssitzungen nicht übersteigen. Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch (7) Die Ratsmitglieder haben über elektronische Medien Zugriff auf Ein- öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. ladungen, Sitzungsunterlagen und Niederschriften. Sofern sie auf die Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht Zustellung dieser Dokumente in Papierform verzichten, erhalten sie zur an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist Abgeltung ihrer zusätzlichen Auslagen für elektronische Einrichtungen, die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens sieben Tagen Datenübertragungen und Ausdrucke eine Pauschale zum Sitzungsgeld Einsicht genommen werden kann. i.H.v. 300,00 € pro Legislaturperiode. Die Auszahlung erfolgt einmalig (3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorge- am Anfang der Wahlperiode zum Stichtag 30.06. Bei Amtsniederlegung schrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt eines Ratsmitgliedes wird für jedes noch nicht angefangene Jahr nach Absatz 2 entsprechend. der Wahlperiode (Stichtag 30.06.) eine Rückerstattung i.H.v. 60,00 € ge- (4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO fordert. Dies gilt nicht, falls das Ratsmitglied durch Tod ausscheidet. des Gemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von (8) Zwischen der Gemeinde Göllheim und dem jeweiligen Ratsmitglied Absatz 1 durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus wird Näheres in einer Vereinbarung geregelt. der Verbandsgemeindeverwaltung, Freiherr-vom-Stein-Str. 1-3, 67307 §6 Göllheim, bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters in dem in Absatz 1 Satz 1 bestimmten Bekanntmachungsorgan nicht Dem Ortsbürgermeister wird eine Aufwandsentschädigung gemäß § 12 möglich ist. Absatz 1 Satz 1 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädi- (5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonde- gung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) gewährt. rer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht an- Solange und soweit keine Beigeordneten mit Geschäftsbereich bestellt gewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche sind, erhält der Ortsbürgermeister wegen des besonderen Umfanges Bekanntmachung durch öffentlichen Ausruf. und der Schwierigkeit der Beanspruchung eine Erhöhung der Auf- Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernis- wandsentschädigung um 20 % (§ 12 Abs. 2 KomEVO). ses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt §7 der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. Aufwandsentschädigung für Beigeordnete §2 (1) Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall der Vertretung Bürgerbegehren und Bürgerentscheid des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Auf- Bürgerbegehren und Bürgerentscheid bestimmen sich nach § 17a der wandsentschädigung des Ortsbürgermeisters nach § 12. Erfolgt die Ver- Gemeindeordnung. tretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, §3 so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monats- Ausschüsse des Gemeinderates betrages der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädi- (1) Der Gemeinderat bildet folgende Ausschüsse: gung. 1. Hauptausschuss (2) § 5 gilt entsprechend. 2. Rechnungsprüfungsausschuss §8 3. Kulturausschuss Aufwandsentschädigung für Feldgeschworene 4. Bau-, Dorferneuerung-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss Die Feldgeschworenen erhalten für ihre Mitwirkung bei Abmarkungen Darüber hinaus können bei Bedarf weitere Ausschüsse gebildet werden. sowie für die Grenzbegänge eine Entschädigung, die nach Stunden be- Die Ausschüsse haben jeweils 8 Mitglieder; für jedes Mitglied wird ein messen wird; die Zeiten für die Wegstrecken vom Wohnsitz bis zum Tä- Stellvertreter benannt. tigkeitsort und zurück werden berücksichtigt. (2) Die Bildung der Ausschüsse und ihre personelle Zusammensetzung Die Entschädigung beträgt 15,00 € je Stunde. Angefangene halbe Stun- werden durch Beschluss des Gemeinderates gemäß 2. Kapitel; 3. Ab- den sind mit der Hälfte des Stundensatzes zu entschädigen. schnitt (Ausschüsse des Gemeinderates) der Gemeindeordnung festge- § 10 legt. Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenämter (3) Die Mitglieder des Hauptausschusses und des Rechnungsprüfungs- (1) Die Beisitzer des Wahlausschusses erhalten ein Sitzungsgeld nach ausschusses werden aus der Mitte des Gemeinderates gewählt. Die § 6 Abs. 2. Fin-den gleichzeitig Wahlausschusssitzungen verschiedener sonstigen Ausschüsse werden aus Mitgliedern des Gemeinderates und Wahlen und Abstimmungen statt, wird die Aufwandsentschädigung nur sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde ge- einmal gewährt. bildet. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll Mitglied des (2) Die Mitglieder und Hilfskräfte der Wahl- und Abstimmungsvorstän- Gemeinderates sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Aus- de erhalten eine pauschalierte Abgeltung ihres baren Aufwandes in der schussmitglieder. Form eines Erfrischungsgeldes. Das Erfrischungsgeld beträgt 35,00 € §4 für den Wahlvorsteher/die Wahlvorsteherin und deren Stellvertretung; Beigeordnete sowie 25,00 € für die Beisitzer, Schriftführer und die verpflichteten Die Gemeinde Göllheim hat bis zu drei Beigeordnete. Hilfskräfte am Wahl- oder Abstimmungstag. Finden an einem Wahltag §5 mehrere Wahlen und Abstimmungen gleichzeitig statt, so wird das Erfri- Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Gemeinderates schungsgeld nur einmal gewährt. (1) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen § 11 persönlichen Aufwendungen erhalten die Gemeinderatsmitglieder für Ton- und Bildaufzeichnungen sowie Ton- und Bildübertragungen die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse von Rats- und Ausschusssitzungen eine Entschädigung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7. Für die Teilnah- (1) Ton- und Bildaufzeichnungen sowie Ton- und Bildübertragungen von me an Sitzungen der Fraktionen, die der Vorbereitung der Sitzungen des Rats- bzw. Ausschussmitgliedern in öffentlicher Sitzung des Rates (und Gemeinderates dienen, erhalten die Gemeinderatsmitglieder eine Ent- seiner Ausschüsse) sind zulässig, sofern Sie von Vertretern der Pres- schädigung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7. se und des Rundfunks mit dem Ziel der Berichterstattung erfolgen. Die (2) Die Entschädigung wird gewährt in Form eines Sitzungsgeldes in Anfertigung der Aufzeichnungen ist der Vorsitzenden oder dem Vorsit- Höhe von 15,00 € pro Sitzung. zenden vor dem Beginn der Sitzung anzuzeigen. Sie oder er hat die An- (3) Neben der Entschädigung nach Absatz 2 werden keine Fahrkosten wesenden zu Beginn der Sitzung darüber zu informieren, dass Aufzeich- für Fahrten zwischen Wohnung und Sitzungsort erstattet. nungen von den Rats- bzw. Ausschussmitgliedern erfolgen. Im Übrigen (4) Neben der Entschädigung nach Absatz 2 wird nachgewiesener Lohn- ist die Anfertigung von Bild- und Tonaufzeichnungen bzw. Bild- oder ausfall in voller Höhe ersetzt; er umfasst bei Arbeitnehmern auch die Tonübertragungen durch Rats- oder Ausschussmitglieder oder anderen entgangenen tarifvertraglichen und freiwilligen Arbeitgeberleistungen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Sitzungen untersagt. sowie den Arbeitgeberanteil zu den gesetzlichen Sozialversicherungs- (2) Ausschuss- und Gemeinderatsmitglieder können verlangen, dass die beiträgen. Aufnahme oder Übertragung ihres Redebeitrages unterbleibt. Das Ver- Selbständig tätige Personen erhalten auf Antrag Verdienstausfall in langen ist gegenüber der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden geltend Höhe eines Durchschnittssatzes von 60,00 € pro Sitzung. zu machen und im Protokoll zu dokumentieren. Die Vorsitzende oder der Personen, die weder einen Lohn- noch einen Verdienstausfall geltend Vorsitzende hat im Rahmen seiner Ordnungsgewalt (§ 36 GemO) dafür machen können, denen aber im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Sorge zu tragen, dass die Aufnahmen unterbleiben.
Göllheim Aktuell -7- Ausgabe 44/2019 (3) Film- und Tonaufzeichnungen von anderen Personen als den Mitglie- dern des Rates bzw. der Ausschüsse, insbesondere von Einwohnerin- nen und Einwohnern sowie von Beschäftigten der Stadt / Gemeinde / Verbandsgemeinde, sind nur zulässig, wenn diese Personen eingewil- Immesheim ligt haben. Die Personen sind darauf hinzuweisen, dass die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann. Die Einwilligung ist im Protokoll zu dokumentieren. Bürgerinformation über die 1. Sitzung (4) Die Zulässigkeit von Tonaufnahmen zum Zwecke der Erstellung des Protokolls bleibt davon unberührt. in der Legislaturperiode 2019/2014 des § 12 Gemeinderates Immesheim vom 03.07.2019 Inkrafttreten Ortsbürgermeister Kauk stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einladung (1) Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntma- sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die chung in Kraft. Sitzung. (2) Gleichzeitig tritt die bisherige Hauptsatzung vom 16.09.2004 sowie Ort und Beginn der Sitzung sowie die Tagesordnung wurden am 27. Juni deren Erste Änderungssatzung vom 05.11.2011, deren zweiten Ände- 2019 öffentlich bekannt gemacht. rungssatzung vom 23.05.2012 und deren dritte Änderungssatzung vom Tagesordnung: 21.12.2015 außer Kraft. Öffentliche Sitzung: Göllheim, den 25.10.2019 1. Verpflichtung der neugewählten Ratsmitglieder Verbandsgemeindeverwaltung Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Kurt Kauk wies die Ratsmit- glieder auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben hin und verpflich- gez. Dieter Hartmüller, Ortsbürgermeister tete die neu gewählten Ratsmitglieder gem. § 30 GemO per Handschlag. (Siegel) 2. Wahl der Ortsbürgermeisterin bzw. des Ortsbürgermeisters Allgemeine Hinweise: Der anwesende Bürgermeister Steffen Antweiler übernahm die Auf- Gemäß § 24 Abs. 6 Satz 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gabe des Wahlleiters. Als Beisitzer wurden Stephan Vollet und Georg (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung Dauscher gewählt. Schriftführerin war Sabine Held von der Verbands- von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf gemeindeverwaltung. Seitens des Gemeinderates wurde Kurt Kauk als Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach einziger Kandidat für die Wahl des Ortsbürgermeisters vorgeschlagen. der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande ge- Herr Kauk wurde zum Ortsbürgermeister gewählt. Er nahm die Wahl an. kommen gelten. Dies gilt nicht, wenn Abstimmung: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen 3. Ernennung der Ortsbürgermeisterin des Ortsbürgermeisters, Ver- 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- eidigung und Einführung in das Amt migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung Die geschäftsführende bisherige Beigeordnete Christina Klein führte verletzt worden sind, übergab dem alten und neuen Ortsbürgermeister Kauk die Ernennungs- urkunde. oder 4. Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Der wiedergewählte Ortsbürgermeister Kurt Kauk übernahm den Vorsitz Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und verpflichtete das nach dem Ergebnis der Kommunalwahl nachrü- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter ckende Ratsmitglied Lothar Klag gem. § 30 GemO. Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, 5. Wahl des/der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Ein- schriftlich geltend gemacht hat. führung in das Amt Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann Laut Hauptsatzung des Gemeinderates Immesheim vom 02.07.2004 auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet- wählt der Gemeinderat eine/n Erste/n Beigeordnete/n. zung geltend machen. Für die Wahl zum/zur Ersten Beigeordneten wurden Frau Christina Klein und Herr Frank Lanninger vorgeschlagen. Anschließend erfolgte die Bekanntmachung Wahl des/der Ersten Beigeordneten gem. der beigefügten Niederschrift Am Mittwoch, den 6. November 2019, um 19:00 Uhr, findet die öf- (siehe Anlage). fentliche Sitzung des erweiterten Kulturausschusses der Ortsgemeinde Abstimmung: 4 Stimmen entfielen auf Frau Christina Klein Göllheim in der Legislaturperiode 2019/2024 im Sitzungssaal des Rat- 2 Stimmen entfielen auf Herrn Frank Lanninger hauses der Verbandsgemeinde Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Str. 1-3 in Somit wurde Frau Christina Klein zur Ersten Beigeordneten gewählt. Sie nahm die Wahl an. Ortsbürgermeister Kauk ernannte Frau Klein zu Ers- Göllheim statt. ten Beigeordneten, beglückwünschte sie und überreichte ihr die Ernen- Tagesordnung: nungsurkunde. Öffentliche Sitzung: 6. Beschlussfassung über die Geschäftsordnung 1. Rückblick Göllheimer Herbstmarkt Der Gemeinderat beschloss eine Geschäftsordnung angelehnt an die 2. Vorbereitung Göllheimer Vorweihnacht Mustergeschäftsordnung des Gemeinde- und Städtebundes. 3. Zukünftige Gestaltung des Frühjahrs- und Herbstmarktes Abstimmung: 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen 4. Veranstaltungstermine 2020 7. Wahl eines Mitgliedes sowie eines Stellvertreters/einer Stellver- 5. Sonstige aktuelle Themen treterin für den Verwaltungsrat der Energie- und technische Infra- Göllheim, 24. Oktober 2019 strukturprojekte Verbandsgemeinde Göllheim (EITG) gez. Dieter Hartmüller Ortsbürgermeister Kurt Kauk wurde als Mitglied für den Verwaltungsrat Ortsbürgermeister der Energie- und technischen Infrastrukturprojekte Verbandsgemeinde Göllheim (EITG) und die Erste Beigeordnete Christina Klein als seine Lesetipp der Gemeindebücherei Göllheim Stellvertreterin vorgeschlagen und gewählt. Abstimmung: 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen „Fische, die auf Bäume klettern“ von Sebastian Fitzek 8. Informationen des Ortsbürgermeisters In diesem Buch erklärt Sebastian Fitzek seine Lebensphilosophie. Was Ortsbürgermeister Kauk informierte, dass die Renovierungsarbeiten am zählt im Leben wirklich? Wie wird man glücklich? Welche großen Ziele Feuerwehrgerätehaus abgeschlossen sind. sind wichtig und richtig? Wie geht man mit Niederlagen um und was Göllheim, 25.10.2019 lernt man aus ihnen? Wie verhält man sich zu seinen Mitmenschen? Verbandsgemeindeverwaltung Fitzek fragt sich, was er heute mit seinen Kindern besprechen würde, Im Auftrag wenn er morgen dazu keine Gelegenheit mehr hätte. Er möchte sich gez. Lea Jeltsch, Sitzungsdienst festlegen und will, dass seine Kinder ihn an etwas Greifbarem messen können. Er erzählt heiter und nachdenklich in spannenden persönlichen Episoden, wie ein glücklicher, sinnvoller Lebensweg gelingen kann. Dieses Buch ist das ganz eigene Vermächtnis des Vaters Fitzek für seine Ottersheim noch jungen Kinder und ein Buch für alle, die Unterstützung suchen und sich der Werte, die ihnen bedeutsam sind, sicher sein wollen. Warum wählt Fitzek diesen Buchtitel? Einstein sagte einmal: „Jeder ist ein Genie! Aber wenn du einen Fisch danach beurteilst, ob er auf einen Bürgerinformation Baum klettern kann, wird er sein ganzes Leben lang glauben, dass er dumm ist.“ über die 1. Sitzung in der Legislaturperiode Die Gemeindebücherei Göllheim ist dienstags und donnerstags von 2019/2024 des Gemeinderates Ottersheim 16:00 bis 18:00 Uhr und mittwochs und samstags von 9:00 bis 11:00 vom 13. August 2019 Uhr geöffnet. In dieser Zeit ist das Team unter 06351/490988 telefonisch, Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Demmerle stellte die Ord- sonst unter buecherei@vg-goellheim.de zu erreichen. Immer geöffnet ist nungsmäßigkeit der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ge- die Bücherei im Netz www.goellheim.de/buch und www.onleihe-rlp.de. meinderates fest und eröffnete die Sitzung.
Göllheim Aktuell -8- Ausgabe 44/2019 Tagesordnung: 4. Wahl eines Vertreters/ Vertreterin sowie eines Stellvertreters/ 1. Einwohnerfragestunde Stellvertreterin in den Kindergartenzweckverband Biedesheim Kein Anfall. KatJa Weiland wurde einstimmig mit 8 Ja-Stimmen als Vertreterin in ei- 2. Verabschiedung ehemaliger Ratsmitglieder ner offenen Wahl gewählt. Markus Hauck wurde einstimmig als Stellver- Der bisherige Ortsbürgermeister Demmerle verabschiedete die ehema- treter in einer offenen Wahl gewählt. Das Stimmrecht von Ortsbürger- ligen Ratsmitglieder und bedankte sich für die gute Zusammenarbeit in meister Kragl ruhte gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO. den vergangenen Jahren. 5. Informationen des Ortsbürgermeisters 3. Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung Ortsbürgermeister Kragl informierte über den vergangenen Senioren- in das Amt ausflug, die Ottersheimer Kerwe und eine geplante Einwohnerversamm- Ortsbürgermeister Demmerle, noch geschäftsführend, ernannte und lung. Weiterhin berichtete er über die Anschaffung eines Defibrillators vereidigte Herrn Rüdiger Kragl als neuen Ortsbürgermeister und führte ihn durch den Feuerwehrförderverein und die geplante Rissesanierung in sein Amt ein. Ortsbürgermeister Kragl dankte dem scheidenden Ortsbür- an Gemeindestraßen, welche über die Verbandsgemeinde in Auftrag germeister Demmerle, für seinen jahrelangen Einsatz für die Ortsgemeinde. gegeben wird. Es wurden weiterhin 2 zusätzliche Router für den Frei- 4. Verpflichtung der neugewählten Ratsmitglieder funk Westpfalz im Dorfgemeinschaftshaus aufgestellt, diese sind seit Ortbürgermeister Kragl verpflichtete die neu gewählten Ratsmitglieder 03.09.2019 in Betrieb. per Handschlag auf eine gewissenhafte Mandatsausübung. B. Nichtöffentlicher Teil: 5. Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes 6. Einberufung einer Einwohnerversammlunghier: Termin- und In- Ortsbürgermeister Kragl verpflichtete Herrn Moritz Kress als nachrü- haltsplanung der Bürgerversammlung ckendes Ratsmitglied per Handschlag. Herr Kress rückt für Ortsbürger- Ortsbürgermeister Kragl möchte dieses Jahr noch eine Einwohnerver- meister Kragl nach, da dieser mit Annahme der Ortsbürgermeisterwahl sammlung durchführen. sein Ratsmandat gemäß § 5 KWG verliert. 6. Wahl des/der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Ein- Es wurden mögliche Inhalte/ Themen einer Einwohnerversammlung an- führung in das Amt gesprochen. Claudia Liebscher wurde einstimmig zur ersten Beigeordneten gewählt. Sie Als Termin wurde der 20.11.2019 vorgeschlagen. nahm die Wahl an. Anschließend wurde sie von Ortsbürgermeister Kragl zur 7. Platzierungs- und Sicherungsmöglichkeiten eines Defibrillators ersten Beigeordneten ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt. Für die Der Gemeinderat fasste einstimmig den Grundbeschluss, dass ein De- Wahl des Beigeordneten wurden drei Wahlvorschläge abgegeben. fibrillator, welcher vom Feuerwehrverein gespendet wird und öffentlich Dr. Karl-Heinz Büchner, Ansgar Mayer, Katja Weiland. zugänglich ist, in der Ortsgemeinde platziert werden kann. Der genaue Wahlergebnis: Dr. Karl-Heinz Büchner 2 Stimmen Standpunkt wird noch gesucht, soll aber in der Nähe des Dorfgemein- Ansgar Mayer 5 Stimmen schaftshauses liegen. Katja Weiland 1 Stimme 8. Zukünftige Nutzung des Sportplatzhäuschen Damit wurde Ansgar Mayer mit 5 Stimmen zum Beigeordneten gewählt. Ortsbürgermeister Kragl informierte den Gemeinderat über den aktuellen Er nahm die Wahl an. Anschließend wurde er von Ortsbürgermeister Zustand des Sportplatzhäuschens. Es wurde ein Ortstermin vereinbart. Kragl zum Beigeordneten ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt. 9. Personalangelegenheiten 7. Wahl eines Mitgliedes sowie eines Stellvertreters/einer Stellver- Ortsbürgermeister Kragl informiert über Personalangelegenheiten. treterin für den Verwaltungsrat der Energie- und technische Infra- 10. Informationen des Ortsbürgermeisters strukturprojekte Verbandsgemeinde Göllheim (EITG) Ortsbürgermeister Kragl informiert über Bauplanungsangelegenheiten, Für die Wahl des Mitglieds für den Verwaltungsrat der Energie- und tech- Grundstücksangelegenheiten, Termine für Gemeinderatssitzungen und nische Infrastrukturprojekte Verbandsgemeinde Göllheim wurden zwei Seminare. Wahlvorschläge gemacht. Die Wahl wurde geheim durchgeführt. Kandi- Göllheim, 21. Oktober 2019 daten: Rüdiger Kragl und Claudia Liebscher. Verbandsgemeindeverwaltung Abstimmung: Rüdiger Kragl 3 Stimmen Im Auftrag Claudia Liebscher 5 Stimmen gez. Lea Jeltsch, Sitzungsdienst Claudia Liebscher wurde mit 5 Stimmen zum Mitglied für den Verwal- tungsrat der Energie- und technische Infrastrukturprojekte Verbandsge- meinde Göllheim gewählt. Sie nahm die Wahl an. Für die Wahl des Vertreters wurde Rüdiger Kragl vorgeschlagen. Er wurde mit 7 JA-Stimmen und einer Enthaltung gewählt und nahm die Wahl an. 8. Beschlussfassung über die Geschäftsordnung Der TOP wurde einstimmig auf die nächste Sitzung verschoben. 9. Informationen des Ortsbürgermeisters Herr Kragl informierte über anstehende Termine und dass die Sprech- stunde des Ortsbürgermeisters immer dienstags ganztägig statt. Göllheim, 21. Oktober 2019 Impressum Verbandsgemeindeverwaltung Im Auftrag Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG gez. Lea Jeltsch, Sitzungsdienst Druck: Druckhaus Wittich KG Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Bürgerinformation Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 über die 2. Sitzung in der Legislaturperiode (Industriepark Region Trier, IRT) 2019/2024 des Gemeinderates Ottersheim Verantwortlich: vom 4. September 2019 amtlicher Teil: Steffen Antweiler, Bürgermeister Ortsbürgermeister Kragl stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einladung Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3, sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die Sitzung. 67307 Göllheim, Tel. 06351/4909-0 Tagesordnung: übriger Teil: Dietmar Kaupp, Verlagsleiter A. Öffentlicher Teil: Anzeigen: Melina Franklin, Produktionsleiterin 1. Einwohnerfragestunde Es wurden von Bürgern folgende Themen/Beobachtungen angesprochen: Erscheinungsweise: wöchentlich Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle · Entstehen einer „Wilden Müllkippe“ zwischen Ottersheim und Immesheim Haushalte, Einzelbezug über · Schilfentfernung an der Ammelbach den Verlag · Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Ecke Kirchstraße Reklamationen Tel. 06502 9147-800 Ortsbürgermeister Kragl gab zu den Punkten Antwort und wird sich im Zustellung: E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Übrigen mit der Verwaltung kurzschließen. 2. Beschlussfassung über die Geschäftsordnung Die Geschäftsordnung wurde von Ortsbürgermeister Kragl verlesen und Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere lag den Ratsmitgliedern vor. Sie wurde einstimmig mit 9 Ja-Stimmen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzei- vom Gemeinderat beschlossen. genpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere All- 3. Bildung einer Arbeitsgruppe für Digitales gemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekenn- Auf Vorschlag von Ortsbürgermeister Kragl soll eine örtliche Arbeits- zeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der gruppe für Digitales gebildet werden. Sie soll u.a. das digitale Angebot Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden der Verbandsgemeinde und die Präsentation der Ortsgemeinde sichten des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, und Vorschläge erarbeiten. Der Gemeinderat beschloss einstimmig mit 9 Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprü- Ja-Stimmen die Gründung der Arbeitsgruppe mit den folgenden Mitgliedern: che gegen den Verlag. Kress, Moritz Reibel, Tizian Kragl, Rüdiger Müssig, Patrick
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