Göllheim - Verbandsgemeinde Göllheim

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Göllheim - Verbandsgemeinde Göllheim
Göllheim ak t u e l l
                                             A mts blA tt d e r V e r bAn d s ge me i n d e gö l l h ei m
               und der Ortsgemeinden: Albisheim • Biedesheim • Bubenheim • Dreisen • Einselthum • Göllheim
               • Immesheim • Lautersheim • Ottersheim • Rüssingen • Standenbühl • Weitersweiler • Zellertal
23. Jahrgang                             Donnerstag, 31. Oktober 2019                            Nr. 44/2019

                                        www.vg-goellheim.de
Göllheim - Verbandsgemeinde Göllheim
Göllheim Aktuell                                                      -2-                                                    Ausgabe 44/2019

                       AMT L I CHE R T E I L

                                                          Aus der Verbandsgemeinde

              'Sag's uns-Kanal' im DorfFunk startet
              in der VG Göllheim
                                             Über die App DorfFunk kannst Du ab jetzt
                                             direkten Kontakt zur Verwaltung aufnehmen.
                                             Melde uns deinen Fall direkt in die                                          Jetzt DorfFunk
                                             Verwaltung.                                                                 runterladen und
                                                                                                                            mitfunken!
                                             So kommuniziert die Verwaltung zukünftig
                                             transparenter und direkter über DorfFunk mit
                                             Bürgerinnen und Bürgern vor Ort.

                   Info des Bürgerbüros                                   Absetzung der Schmutzwassergebühren für
Ferienzeit - Reisezeit - Überprüfen Sie ihre Dokumen-                     Pflanzenschutzspritzungen und Viehhaltung
te rechtzeitig!                                                                       für das Jahr 2019
Oft bemerkt man erst kurz vor Reiseantritt, dass der Personalausweis      Die Anträge zur Absetzung vom Frischwasser für Pflanzenschutzsprit-
oder Reisepass bereits abgelaufen ist.                                    zungen bei der Berechnung der Abwassergebühren liegen bei den Ver-
Um Probleme bei der Einreise in andere Länder zu vermeiden, erkun-        bandsgemeindewerken Göllheim, Gutenbergstraße 4, zu den üblichen
digen Sie sich rechtzeitig über alle erforderlichen Dokumente. Die Vor-   Geschäftszeiten bereit.
schriften sind in verschiedenen Ländern ganz unterschiedlich. Genaue      Landwirtschaftliche Betriebe und Privatpersonen, die für die Viehhaltung
Einreiseinformationen erhält man im Reisebüro oder im Internet (www.      eine Reduzierung der Abwassergebühren für das Abrechnungsjahr 2019
auswaertiges-amt.de)                                                      erhalten wollen, müssen dies ebenfalls beantragen. Maßgebend ist das
Auch Kinder benötigen für Reisen, sowohl ins europäische, als auch ins    am 30. Juni des Abrechnungsjahres gehaltene Vieh (§ 21 Abs. 5 der Ent-
außereuropäische Ausland ein gültiges Reisedokument (Kinderreise-         geltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Göllheim vom
pass, bzw. Reisepass).                                                    01.07.2005). Auch diese Anträge liegen ebenfalls bei den Verbandsge-
Nach der Beantragung dauert die Ausstellung eines Personalausweises       meindewerken bereit.
ca. 2-3 Wochen, für einen Reisepass (auch für Kinder) müssen 4-5 Wo-      Die Beantragung der Absetzung für Wein-, Obst-, Gemüse- und Acker-
chen eingeplant werden.                                                   bau bzw. für Viehhaltung muss spätestens bis zum 15. Dezember 2019
Vorläufige Ausweise und Kinderreisepässe (bis zum 12. Lebensjahr) wer-    erfolgen (Ausschlussfrist nach § 21 Abs. 7 der Entgeltsatzung Abwas-
den in der Regel sofort ausgestellt.                                      serbeseitigung der Verbandsgemeinde Göllheim vom 01.07.2005). An-
Zur Beantragung ist immer ein persönliches Erscheinen erforder-           träge, die nach diesem Datum bei den VG-Werken eingehen, werden
lich.                                                                     nicht mehr berücksichtigt!
Benötigt wird neben dem abgelaufenen Ausweisdokument ein ak-              Bei Fragen steht Ihnen Frau Zimmermann unter der Telefon-Nr. 06351
tuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 2 Jahre) und die Ge-     / 1300-15 während der üblichen Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.
burtsurkunde, bzw. die Eheurkunde.
                                                                          Göllheim im Oktober,
Bei der Ausstellung von Personalausweisen bis zum 16. Lebensjahr,         gez. Werner Radetz, Werkleiter
bei Reispässen bis zum 18. Lebensjahr, müssen beide Elternteile unter-
schreiben, bzw. eine Vollmacht des nicht anwesenden Elternteils muss
vorgelegt werden.                                                         Abschlagszahlung für Wasser und Abwasser
Die folgenden Gebühren sind bei Beantragung zu entrichten:
Personalausweis: bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro, ab dem 24. Le-
                                                                                   für das 4. Quartal 2019
bensjahr 28,80 Euro                                                       Die Verbandsgemeindewerke Göllheim weisen darauf hin, dass die Ab-
                                                                          schlagszahlung für Wasser und Abwasser für das 4. Quartal 2019
Reisepass: bis zum 24. Lebensjahr 37,50 Euro, ab dem 24. Lebensjahr
60,00 Euro                                                                (Oktober - Dezember 2019) am 01. November 2019 fällig ist.
                                                                          Alle Barzahler werden gebeten, den fälligen Abschlag rechtzeitig vor
Express Reisepass: (Ausstellung nach 3-5 Werktagen): bis zum 24. Le-
                                                                          dem Fälligkeitstermin unter Angabe der Kundennummer auf das Konto
bensjahr 69,50 Euro, ab dem 24. Lebensjahr: 92,00 Euro
                                                                          der Verbandsgemeindewerke Göllheim bei der
Kinderreisepass (maximal bis zum 12. Lebensjahr): 13,00 Euro, bei Ver-
                                                                          Volksbank Alzey-Worms,
längerung oder Aktualisierung wenn das Dokument noch gültig ist 6,00
Euro                                                                      IBAN: DE39 5509 1200 0010 1354 51, BIC: GENODE61AZY
                                                                          zu überweisen, damit der Zahlungseingang zum Fälligkeitsdatum frist-
Sollten noch weitere Fragen zu Ausweisen oder Reisepässen bestehen,
                                                                          gerecht auf ihrem Kundenkonto gebucht werden kann. Durch pünktli-
so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Informationen über die vor-
zulegenden Unterlagen finden Sie auch auf unserer Homepage www.           che Überweisung der Werksgebühren vermeiden Sie, sollte der Geld-
vg-goellheim.de                                                           eingang verspätet bei uns eingehen, unnötige Kosten (Mahn- und
                                                                          Sperrgebühren).
Ihr Team vom Bürgerbüro ist zu erreichen unter folgenden Nummern:
06351/4909 23, 24, 28 und 29                                              Einfacher und bequemer ist jedoch die Teilnahme am Lastschriftver-
                                                                          fahren.
Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
                                                                          Der Abschlag wird dann am jeweiligen Fälligkeitstermin (bzw. am darauf
Montag und Dienstag 8:30 - 16:30 Uhr                                      folgenden Arbeitstag) von Ihrem angegebenen Konto abgebucht.
Mittwoch 8:30 - 12:00 Uhr                                                 Alle Kunden die bereits am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir
Donnerstag 8:30 - 18:00 Uhr                                               für ausreichende Deckung auf ihrem Konto zu sorgen, um Rückbu-
Freitag 8:30 - 12:00 Uhr                                                  chungen und die damit verbundenen Bankgebühren zu vermeiden. Kun-
Zwischen den Feiertagen am Jahresende ist die Verbandsgemeindever-        den die Werksgebühren per Dauerauftrag überweisen, werden gebeten
waltung geschlossen.                                                      im Verwendungszweck die aktuelle Kundennummer anzugeben.
Göllheim - Verbandsgemeinde Göllheim
Göllheim Aktuell                                                       -3-                                                    Ausgabe 44/2019

Bitte beachten Sie, dass sie bei einem Dauerauftrag die Quartalsraten      A. Öffentlicher Teil:
immer so takten, dass sie zum angegebenen Fälligkeitsdatum laut Be-        1. Verabschiedung ehemaliger Ratsmitglieder
scheid vollständig überwiesen werden.                                      Ortsbürgermeister Lebkücher verabschiedete die beiden ehemaligen
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen während unserer Öffnungszeiten        Ratsmitglieder Frau Miriam Stahlheber Dilg und Herrn Karl-Jürgen Oßwalt
unter der Telefon-Nr. 06351/1300-15 (Frau Zimmermann) gerne zur Ver-       und überreichte jeweils eine Dankurkunde, sowie ein Präsent. Zusätzlich
fügung.                                                                    wurde Herrn Oßwalt eine Ehrenurkunde für seine 25-jährige Mitgliedschaft
                                                                           im Gemeinderat überreicht.
Göllheim im Oktober 2019                                                   2. Beschlussfassung über die Geschäftsordnung
gez. Werner Radetz, Werkleiter                                             Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Mustergeschäftsordnung.
                                                                           3. Dorfmoderation - Sachstand
      Nächste Sprechstunde Förster Kern                                    Ortsbürgermeister Lebkücher informierte über den aktuellen Sachstand
Die nächste Sprechstunde findet Donnerstag, den 07.11.2019 von 14          der Dorfmoderation.
bis 15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim (Telefondurch-       4. Seniorenfahrt 2019
wahl 06351 4909 81) statt.                                                 Ortsbürgermeister Lebkücher informierte den Rat über den am
                                                                           12.09.2019 ab 12.00 Uhr geplanten Seniorenausflug, der in diesem Jahr
                                                                           durch die Ortsgemeinde Ottersheim durchgeführt wird.
                        Aus den Gemeinden                                  5. Informationen des Ortsbürgermeisters
                                                                           Ortsbürgermeister Lebkücher informierte den Gemeinderat, dass der
                                                                           Sitzungsbeirat der Bürgerstiftung Bubenheim für eine 5-jährige Amtszeit
                                                                           gewählt werden muss. Hierfür sind sieben Mitglieder nötig, davon vier
                                                                           Ratsmitglieder. Am 16.11.2019 ist eine Veranstaltung der Bürgerstiftung
                       Albisheim                                           für „Groß und Klein“ mit Zaubershow und freiem Eintritt geplant. Ein-
                                                                           lass ist um 16.30 Uhr, Beginn um 17.00 Uhr. Weiterhin informiert Orts-
                                                                           bürgermeister Lebkücher, dass die Haushaltsplanung für den Haushalt
                                                                           2020/2021 anstehen. Zwecks Prüfung der Umsetzung eines Parkplatzes
                                                                           wurde eine Begutachtung des Ordnungsamtes durchgeführt. Bis spä-
    Sprechstunde Ortsgemeinde Albisheim                                    testens Oktober soll entschieden werden, ob eine Nordmanntanne vor
Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat, 16 - 18 Uhr, Rathaus Albisheim        der Gemeindehalle gepflanzt oder geliefert werden soll. Es wird weiter-
- 1. Obergeschoss.                                                         hin über eine künstliche Alternative nachgedacht.
                                                                           6. Wahl eines Mitgliedes sowie eines Stellvertreters/einer Stellver-
                                                                           treterin für den Verwaltungsrat der Energie- und technische Infra-
         3. Sitzung des Gemeinderates                                      strukturprojekte Verbandsgemeinde Göllheim (EITG)
     der Ortsgemeinde Albisheim (Pfrimm)                                   Vor Abstimmung entschied sich der Rat einstimmig für Abstimmung per
Am Mittwoch, den 6. November 2019, um 19:00 Uhr, findet die öf-            Handzeichen. Vorgeschlagen wurde eine Wiederwahl von OB Lebkücher
fentliche und nichtöffentliche 3. Sitzung des Gemeinderates der Orts-      als Mitglied und Herrn Sprenger als Stellvertretung. Die Wahl erfolgte
gemeinde Albisheim (Pfrimm) in der Legislaturperiode 2019/2024 im          einstimmig.
Sitzungssaal des Rathauses, Hauptstr. 40 in Albisheim statt.               B. Nichtöffentlicher Teil:
                                                                           7. Grundstücksangelegenheiten
                                                                           Ortbürgermeister Lebkücher informierte den Rat über eine Pachtanfra-
Tagesordnung:
                                                                           ge, die verneint werden musste, einen Bauantrag für ein Wohnhaus so-
A. Öffentlicher Teil:                                                      wie den Verkauf des letzten Bauplatzes der Ortgemeinde
1. Einwohnerfragestunde                                                    8. Bauangelegenheiten
2. Bebauungsplan „Steinmühle, Änderung II, Erweiterung II“                 Der Gemeinderat berät Änderungsvorschläge für das geplante Bauge-
    a) Vergabe der Planungsleistungen zur Erstellung des Bebauungs-        biet „Obere Wiesen“. Weiterhin wird über die Offenlegung des Bebau-
    planesinklusive Umweltbericht und Fachbeitrag Naturschutz              ungsplanes „Alter Ortskern II“ informiert.
    b) Zustimmung zum Abschluss eines Vertrages mit denVerbands-           9. Informationen des Ortsbürgermeisters
    gemeindewerken                                                         Ortsbürgermeister Lebkücher gab Information zum Sitzungsgeld und
3. Bebauungsplan „Süd IV“                                                  Arbeitseinsätzen in der Gemeindehalle an die Ratsmitglieder weiter und
    a) Planannahme                                                         nannte einige Termin, die in der Gemeinde anstehen.
    b) Änderung des Aufstellungsbeschlusses                                Göllheim, 08. Oktober 2019
4. Kindergartenangelegenheiten                                             Verbandsgemeindeverwaltung
    a) Erlass einer Benutzungssatzung                                      Im Auftrag
    b) Erlass einer allgemeinen Dienstordnungc) Erlass einer Dienstord-    gez. Lea Jeltsch, Sitzungsdienst
    nung Gleitzeit
5. Yvonne-Vogt-Gümbel-Stiftung
    hier: Wahl der Mitglieder des Stiftungsbeirates
6. Wahl der Ausschussmitglieder                                                                    Dreisen
7. Zustimmung zur Annahme von Spenden
    gem. § 94 Abs. 3 GemO
8. Informationen des Ortsbürgermeisters
B. Nichtöffentlicher Teil:
                                                                                 Sprechstunde Ortsgemeinde Dreisen
                                                                           Immer montags, 18.30 - 19.30 Uhr, Rathaus Dreisen.
9. Steuerangelegenheiten
10. Grundstücksangelegenheiten
11. Informationen des Ortsbürgermeisters                                                         Bekanntmachung
Albisheim, 25. Oktober 2019                                                Am Montag, den 4. November 2019, um 19:30 Uhr, findet die öffent-
gez. Ronald Zelt, Ortsbürgermeister                                        liche und nichtöffentliche 2. Sitzung des Kindergartenzweckverbandes
                                                                           Dreisen in der Legislaturperiode 2019/2024 im Sitzungszimmer des Rat-
                                                                           hauses, Rathausstr. 7 in Dreisen statt.
                                                                           Tagesordnung:
                       Bubenheim                                           A. Öffentlicher Teil (ab 19:30 Uhr):
                                                                           1. Wahl einer/eines Vorsitzenden sowie eines Stellvertreters/einer Stell-
                                                                           vertreterin für die Rechnungsprüfung gem. § 110 Abs. 1 GemO für die
                                                                           Legislaturperiode 2019/2024
                                                                           B. Nichtöffentlicher Teil (ab 19:35 Uhr):
                     Bürgerinformation                                     2. Belegprüfung des Jahresabschlusses 2018
                                                                           C. Öffentlicher Teil (ab 20:00 Uhr):
über die 2. Sitzung in der Legislaturperiode                               3. Prüfung des Jahresabschlusses 2018
2019/2024 des Gemeinderates Bubenheim vom 03.                              4. Jahresabschluss 2018 des Kindergartenzweckverbandes Dreisena)
                                                                           Feststellung des Jahresabschlussesb) Entlastung
September 2019                                                             5. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit doppischem
Ortsbürgermeister Lebkücher begrüßte alle Anwesenden und stellte die       Haushaltsplan 2020/2021 des Kindergartenzweckverbandes Dreisen
Ordnungsmäßigkeit der Einladung, sowie die Beschlussfähigkeit des          6. Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO
Gemeinderates fest. Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese ein-      D. Nichtöffentlicher Teil:
stimmig im öffentlichen Teil um Top 6: Wahl eines Mitgliedes sowie eines   7. Mitteilungen und Anfragen
Stellvertreters/einer Stellvertreterin für den Verwaltungsrat der Ener-    Dreisen, 23. Oktober 2019
gie- und technische Infrastrukturprojekte Verbandsgemeinde Göllheim        gez. Kathrin Molter
(EITG), erweitert.                                                         Verbandsvorsteherin
Göllheim - Verbandsgemeinde Göllheim
Göllheim Aktuell                                                      -4-                                                    Ausgabe 44/2019

                                                                                                                §5
                                                                               Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Gemeinderates
                       Einselthum                                         (1) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen
                                                                          persönlichen Aufwendungen erhalten die Ratsmitglieder für die Teilnah-
                                                                          me an Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse eine Ent-
                                                                          schädigung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7.
                                                                          (2) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen
                        Hauptsatzung                                      persönlichen Aufwendungen erhalten die Gemeinderatsmitglieder für
                                                                          die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse
der Gemeinde Einselthum vom 22. Oktober 2019                              eine Aufwandsentschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von
Der Gemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung            15,00 EUR pro Sitzung.
(GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der          (3) Neben der Entschädigung nach Absatz 2 werden keine Fahrkosten
Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über              für Fahrten zwischen Wohnung und Sitzungsort erstattet.
die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die             (4) Neben der Entschädigung nach Absatz 2 wird nachgewiesener Lohn-
folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:      ausfall in voller Höhe ersetzt; er umfasst bei Arbeitnehmern auch die
                                                                          entgangenen tarifvertraglichen und freiwilligen Arbeitgeberleistungen
Inhaltsverzeichnis                                                        sowie den Arbeitgeberanteil zu den gesetzlichen Sozialversicherungs-
1. Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben                             beiträgen. Verdienstausfall wird nur auf Antrag gewährt.
2. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid                                     Selbstständig tätige Personen erhalten auf Antrag Verdienstausfall in
                                                                          Höhe eines Durch-schnittssatzes von 60,00 € pro Sitzung.
3. Bildung der Ausschüsse
                                                                          Personen, die weder einen Lohn- noch einen Verdienstausfall geltend
4. Beigeordnete                                                           machen können, denen aber im beruflichen oder häuslichen Bereich ein
5. Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Gemeinderates                 Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter
6. Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters                           Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden
7. Aufwandsentschädigung für Beigeordnete                                 kann, erhalten auf Antrag einen Ausgleich
8. Aufwandsentschädigung für Feldgeschworene                              a) in Höhe von 40,00 € pro Sitzung, wenn sie mindestens ein in ihrem
                                                                          Haushalt wohnendes Kind unter 14 Jahren tatsächlich betreuen oder
9. Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenämter
                                                                          b) in Höhe von 40,00 € pro Sitzung, wenn sie einen nach ärztlichem Gut-
10. Ton- und Bildaufzeichnungen sowie Ton- und Bildübertragungen          achten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreuen
     von Rats- und Ausschusssitzungen                                     oder pflegen.
11. Inkrafttreten                                                         (5) Neben der Aufwandsentschädigung erhalten die Gemeinderatsmit-
                                   §1                                     glieder für Dienstreisen Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen
            Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben                    des Landesreisekostengesetzes.
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde Einselthum erfol-       (6) Bei Teilnahme an mehreren Sitzungen oder Besprechungen an einem
gen in der Wochenzeitung „Verbandsgemeinde Göllheim aktuell“, Her-        Tag wird nur insgesamt einmal Sitzungsgeld gewährt.
ausgeber „Linus Wittich Medien KG“, 54343 Föhren, Europa-Allee 2. Sie     (7) Die Ratsmitglieder haben über elektronische Medien Zugriff auf Ein-
enthält die öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde und        ladungen, Sitzungsunterlagen und Niederschriften. Sofern sie auf die
ihrer Ortsgemeinden und wird kostenlos in alle Haushalte im Gebiet der    Zustellung dieser Dokumente in Papierform verzichten, erhalten sie zur
Verbandsgemeinde verteilt.                                                Abgeltung ihrer zusätzlichen Auslagen für elektronische Einrichtungen,
Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet     Datenübertragungen und Ausdrucke eine Pauschale zum Sitzungsgeld
unter der Adresse „https://www.vg-goellheim.de“.                          i.H.v. 300,00 € pro Legislaturperiode. Die Auszahlung erfolgt einmalig
Die Zeit, Ort und Tagesordnungen der Sitzungen des Gemeinderates          am Anfang der Wahlperiode zum Stichtag 30.06. Bei Amtsniederlegung
oder der Ausschüsse sind zusätzlich durch Aushang an der Bekannt-         eines Ratsmitgliedes wird für jedes noch nicht angefangene Jahr nach
machungstafel am Anwesen „Bürgerhaus“ Hauptstraße 15 bekannt zu           der Wahlperiode (Stichtag 30.06.) eine Rückerstattung i.H.v. 60,00 € ge-
machen.                                                                   fordert. Dies gilt nicht, falls das Ratsmitglied durch Tod ausscheidet.
(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder        (8) Zwischen der Gemeinde Einselthum und dem jeweiligen Ratsmitglied
Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in ei-       wird Näheres in einer Vereinbarung geregelt.
nem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns            (9) Ausschussmitglieder, die keine gewählten Ratsmitglieder sind (ge-
Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In die-        mischte Ausschüsse), erhalten auf Antrag ebenfalls Zugang über elekt-
sem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der   ronische Medien, Zugriff auf Einladungen, Sitzungsunterlagen und Nie-
Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch           derschriften. Sie erhalten keine Pauschale nach Abs. 7 Satz 2. Zwischen
öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen.        der Gemeinde Einselthum und dem Ausschussmitglied wird Näheres in
Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht     einer Vereinbarung geregelt. Die Absätze 2 - 6 gelten entsprechend.
an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist                                           §6
die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens sieben Tagen                  Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters
Einsicht genommen werden kann.                                            (1) Dem Ortsbürgermeister wird eine Aufwandsentschädigung gemäß §
(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorge-       12 Absatz 1 Satz 1 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädi-
schrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt      gung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) gewährt.
Absatz 2 entsprechend.                                                    (2) Solange und soweit keine Beigeordneten mit Geschäftsbereich be-
                                                                          stellt sind, erhält der Ortsbürgermeister wegen des besonderen Umfan-
(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO
                                                                          ges und der Schwierigkeit der Beanspruchung eine Erhöhung der Auf-
des Gemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von
                                                                          wandsentschädigung um 10 % (§ 12 Abs. 1 KomAEVO).
Absatz 1 zusätzlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am
                                                                                                                §7
Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung, Freiherr-vom-Stein-Straße
                                                                                          Aufwandsentschädigung für Beigeordnete
3, bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß
                                                                          (1) Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall der Vertretung
Absatz 1 nicht mehr möglich ist.                                          des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Auf-
(5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonde-         wandsentschädigung des Ortsbürgermeisters nach § 6. Erfolgt die Ver-
rer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht an-            tretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats,
gewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche     so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monats-
Bekanntmachung nur durch Aushang an der Bekanntmachungstafel              betrages der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädi-
Anwesen „Bürgerhaus“ Hauptstraße 15 in der Gemeinde.                      gung.
Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernis-       (2) § 5 gilt entsprechend.
ses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt                                           §8
der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.                       Aufwandsentschädigung für Feldgeschworene
(6) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine      Die Feldgeschworenen erhalten für ihre Mitwirkung bei Abmarkungen
andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist.                            sowie für die Grenzbegänge eine Entschädigung, die nach Stunden
                                   §2                                     bemessen wird; die Zeiten für die Wegstrecken vom Wohnsitz bis zum
                 Bürgerbegehren und Bürgerentscheid                       Tätigkeitsort und zurück werden berücksichtigt. Die Entschädigung be-
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid bestimmen sich nach § 17a der          trägt 15,00 EUR je Stunde. Angefangene halbe Stunden sind mit der
Gemeindeordnung.                                                          Hälfte des Stundensatzes zu entschädigen.
                                   §3                                                                           §9
                        Bildung der Ausschüsse                                        Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenämter
Die Bildung der Ausschüsse und ihre personelle Zusammensetzung            (1) Die Beisitzer des Wahlausschusses erhalten ein Sitzungsgeld nach
werden durch Beschlussfassung im Gemeinderat gemäß Abschnitt 3            § 5 Abs. 2. Finden gleichzeitig Wahlausschusssitzungen verschiedener
der Gemeindeordnung festgelegt.                                           Wahlen und Abstimmungen statt, wird die Aufwandsentschädigung nur
                                   §4                                     einmal gewährt.
                             Beigeordnete                                 (2) Die Mitglieder und Hilfskräfte der Wahl- und Abstimmungsvorstän-
Die Gemeinde Einselthum hat bis zu drei Beigeordnete.                     de erhalten eine pauschalierte Abgeltung ihres baren Aufwandes in der
Göllheim - Verbandsgemeinde Göllheim
Göllheim Aktuell                                                     -5-                                                       Ausgabe 44/2019

Form eines Erfrischungsgeldes. Das Erfrischungsgeld beträgt 35,00 €      2. Ernennung der Ortsbürgermeisterin, Vereidigung und Einführung
für den Wahlvorsteher/die Wahlvorsteherin und deren Stellvertretung;     in das Amt
sowie 25,00 € für die Beisitzer, Schriftführer und die verpflichteten    Die geschäftsführende Ortsbürgermeisterin Baumrucker ernannte, ver-
Hilfskräfte am Wahl- oder Abstimmungstag. Finden an einem Wahltag        eidigte und führte die bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 als Orts-
mehrere Wahlen und Abstimmungen gleichzeitig statt, so wird das Erfri-   bürgermeisterin gewählte Simone Rühl-Pfeiffer in ihr Amt ein und über-
schungsgeld nur einmal gewährt.                                          gab ihr die entsprechende Ernennungsurkunde.
                                     § 10                                3. Verpflichtung der neugewählten Ratsmitglieder
  Ton- und Bildaufzeichnungen sowie Ton- und Bildübertragungen           Ortsbürgermeisterin Rühl-Pfeiffer wies die neugewählten Ratsmitglieder
                   von Rats- und Ausschusssitzungen                      auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung hin und verlas die Ver-
(1) Ton- und Bildaufzeichnungen sowie Ton- und Bildübertragungen von     pflichtungsformel. Anschließend verpflichtete sie die Ratsmitglieder na-
Rats- bzw. Ausschussmitgliedern in öffentlicher Sitzung des Rates (und   mens der Gemeinde per Handschlag.
seiner Ausschüsse) sind zulässig, sofern Sie von Vertretern der Pres-    4. Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes
se und des Rundfunks mit dem Ziel der Berichterstattung erfolgen. Die    Ortsbürgermeisterin Rühl-Pfeiffer scheidet gem. § 5 KWG aufgrund der
Anfertigung der Aufzeichnungen ist der Vorsitzenden oder dem Vorsit-     Unvereinbarkeit von Amt und Mandat mit Ernennung zur Ortsbürger-
zenden vor dem Beginn der Sitzung anzuzeigen. Sie oder er hat die An-    meisterin aus dem Gemeinderat aus. Nach dem Ergebnis der Kommu-
wesenden zu Beginn der Sitzung darüber zu informieren, dass Aufzeich-    nalwahl ist ihr Nachrücker Herr Stefan Awenius, SPD.
nungen von den Rats- bzw. Ausschussmitgliedern erfolgen. Im Übrigen      Ortsbürgermeisterin Rühl-Pfeiffer wies Herrn Stefan Awenius auf die Be-
ist die Anfertigung von Bild- und Tonaufzeichnungen bzw. Bild- oder      stimmungen der Gemeindeordnung hin, verlas die Verpflichtungsformel
Tonübertragungen durch Rats- oder Ausschussmitglieder oder anderen       und verpflichtete ihn per Handschlag.
Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Sitzungen untersagt.                 5. 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde
(2) Ausschuss- und Gemeinderatsmitglieder können verlangen, dass die     Einselthum
Aufnahme oder Übertragung ihres Redebeitrages unterbleibt. Das Ver-      Der Gemeinderat beschloss einstimmig die 3. Änderungssatzung zur
langen ist gegenüber der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden geltend      Hauptsatzung.Die Gemeinde hat wieder bis zu drei Beigeordnete.
zu machen und im Protokoll zu dokumentieren. Die Vorsitzende oder der    Der Gemeinderat beschloss einstimmig die 3. Änderungssatzung zur
Vorsitzende hat im Rahmen seiner Ordnungsgewalt (§ 36 GemO) dafür        Hauptsatzung.Die Gemeinde hat wieder bis zu drei Beigeordnete.
Sorge zu tragen, dass die Aufnahmen unterbleiben.                        Der Gemeinderat beschloss einstimmig die 3. Änderungssatzung zur
(3) Film- und Tonaufzeichnungen von anderen Personen als den Mit-        Hauptsatzung.Die Gemeinde hat wieder bis zu drei Beigeordnete.
gliedern des Rates bzw. der Ausschüsse, insbesondere von Einwoh-         6. Wahl des/der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Ein-
nerinnen und Einwohnern sowie von Beschäftigten der Gemeinde oder        führung in das Amt
Verbandsgemeinde, sind nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt    Laut der 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde
haben. Die Personen sind darauf hinzuweisen, dass die Einwilligung       Einselthum vom 06.08.2019 zur Hauptsatzung vom 19.07.2004 kann der
jederzeit widerrufen werden kann. Die Einwilligung ist im Protokoll zu   Gemeinderat bis zu drei Beigeordnete wählen.
dokumentieren.                                                           Als Kandidat für den 1. Beigeordneten wurde Ratsmitglied Günter We-
(4) Die Zulässigkeit von Tonaufnahmen zum Zwecke der Erstellung des      ber vorgeschlagen. Er wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
Protokolls bleibt davon unberührt.                                       1 Enthaltung gewählt und nahm die Wahl zum 1. Beigeordneten an. Die
                                     § 11                                Ortsbürgermeisterin ernannte, vereidigte und führte den 1. Beigeordne-
                                Inkrafttreten                            ten Günter Weber in sein Amt ein.
(1) Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntma-     Als Kandidaten für einen weiteren Beigeordneten wurde Ratsmitglied
chung in Kraft.                                                          Hans-Jürgen Didier vorgeschlagen. Er wurde mit 12 JA-Stimmen ein-
(2) Gleichzeitig tritt die bisherige Hauptsatzung vom 19.07.2004 sowie   stimmig gewählt und nahm die Wahl zum Beigeordneten an. Die Orts-
die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Einselt-       bürgermeisterin ernannte, vereidigte und führte den Beigeordneten
hum vom 21.09.2006, die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der         Hans-Jürgen Didier in sein Amt ein.
Ortsgemeinde Einselthum vom 28.10.2009 und die 3. Änderungssat-          Als Kandidaten für einen weiteren Beigeordneten wurde Maik Weber vor-
zung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Einselthum vom 06.08.2019         geschlagen. Er wurde mit 12 JA-Stimmen einstimmig gewählt. Herr Maik
außer Kraft.                                                             Weber war nicht anwesend, hat aber im Falle einer Wahl eine schriftliche Er-
Einselthum, den 22.10.2019                                               klärung abgegeben, dass er die Wahl zum Beigeordneten annehmen wer-
gez. Simone Rühl-Pfeiffer, Ortsbürgermeisterin                           de. Die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung werden nachgeholt.
(Siegel)                                                                 7. Informationen der Ortsbürgermeisterin
Allgemeine Hinweise:                                                     Ortsbürgermeisterin Rühl-Pfeiffer informierte, dass die diesjährige
Gemäß § 24 Abs. 6 Satz 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz         Alarmübung der Feuerwehren Albisheim, Immesheim und Einselthum in
(GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung     Albisheim stattfindet. Frau Jaqueline Rauschkolb bat als Landtagsab-
von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf       geordnete die Gemeinde Einselthum um einen Termin im Rahmen ihres
Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach          neuen Formats „Montagstreff-Rauschkolb hört zu“. Die Veranstaltung
der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande ge-    findet am 26.08.19 statt, Treffpunkt ist das Haus der Vereine.
kommen gelten. Dies gilt nicht, wenn                                     Weiterhin informierte Frau Rühl-Pfeiffer über bevorstehende Termine.
                                                                         Göllheim, 21. Oktober 2019
1.  die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-     Verbandsgemeindeverwaltung
    migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung         Im Auftrag
    verletzt worden sind,                                                gez. Lea Jeltsch, Sitzungsdienst
oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
    Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-
    oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter                                  Göllheim
    Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
    schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann
auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet-                             Hauptsatzung
zung geltend machen.
                                                                         der Gemeinde Göllheim vom 14. August 2019
                                                                         Der Gemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung
Bürgerinformation über die 1. Sitzung in der                             (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der
Legislaturperiode 2019/2024 des Gemeinde-                                Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über
                                                                         die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die
   rates Einselthum vom 6. August 2019                                   folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Die geschäftsführende Ortsbürgermeisterin Baumrucker stellte die Ord-    Inhaltsverzeichnis
nungsmäßigkeit der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ge-        1. Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben
meinderates fest und eröffnete die Sitzung.                              2. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Tagesordnung:                                                            3. Ausschüsse des Gemeinderates
Öffentliche Sitzung:                                                     4. Beigeordnete
1. Verabschiedung ehemaliger Ratsmitglieder                              5. Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Gemeinderates
Die geschäftsführende Ortsbürgermeisterin Baumrucker bedankte sich       6. Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeister
bei den ausscheidenden Ratsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit       7. Aufwandsentschädigung für Beigeordnete
und überreichte ihnen eine entsprechende Dankurkunde sowie ein klei-     8. Aufwandsentschädigung für Feldgeschworene
nes Präsent. Frau Lore Bühler wurde eine Urkunde des Gemeinde- und       9. Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenämter
Städtebundes Rheinland-Pfalz für ihre 25-jährige ehrenamtliche kom-      10. Ton- und Bildaufzeichnungen sowie Ton- und Bildübertragungen
munalpolitische Tätigkeit und Herrn Heinz-Joachim Hartmann für seine          von Rats- und Ausschusssitzungen
20-jährige ehrenamtliche kommunalpolitische Tätigkeit überreicht.        11. Inkrafttreten
Göllheim - Verbandsgemeinde Göllheim
Göllheim Aktuell                                                      -6-                                                    Ausgabe 44/2019

                                   §1                                     Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter
            Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben                    Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen in der Wo-         kann, erhalten auf Antrag einen Ausgleich
chenzeitung „Verbandsgemeinde Göllheim aktuell“, Herausgeber „Li-         a) in Höhe von 40,00 € pro Sitzung, wenn sie mindestens ein in ihrem
nus Wittich Medien KG“, 54343 Foehren, Europa-Allee 2. Sie enthält        Haushalt wohnendes Kind unter 14 Jahren tatsächlich betreuen oder
die öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde und ihrer          b) in Höhe von 40,00 € pro Sitzung, wenn sie einen nach ärztlichem Gut-
Ortsgemeinden und wird kostenlos in alle Haushalte im Gebiet der Ver-     achten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreuen
bandsgemeinde verteilt.                                                   oder pflegen.
Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet     (5) Neben der Aufwandsentschädigung erhalten die Gemeinderatsmit-
unter der Adresse „https://www.vg-goellheim.de“.                          glieder für Dienstreisen Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen
(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder        des Landesreisekostengesetzes.
Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in ei-       (6) Bei Teilnahme an mehreren Sitzungen oder Besprechungen an einem
nem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns            Tag wird nur insgesamt ein Sitzungsgeld gewährt. Die Zahl der Frak-
Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In die-        tionssitzungen, für die ein Sitzungsgeld gewährt wird, darf jährlich die
sem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der   Zahl der Gemeinderatssitzungen nicht übersteigen.
Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch           (7) Die Ratsmitglieder haben über elektronische Medien Zugriff auf Ein-
öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen.        ladungen, Sitzungsunterlagen und Niederschriften. Sofern sie auf die
Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht     Zustellung dieser Dokumente in Papierform verzichten, erhalten sie zur
an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist     Abgeltung ihrer zusätzlichen Auslagen für elektronische Einrichtungen,
die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens sieben Tagen      Datenübertragungen und Ausdrucke eine Pauschale zum Sitzungsgeld
Einsicht genommen werden kann.                                            i.H.v. 300,00 € pro Legislaturperiode. Die Auszahlung erfolgt einmalig
(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorge-       am Anfang der Wahlperiode zum Stichtag 30.06. Bei Amtsniederlegung
schrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt      eines Ratsmitgliedes wird für jedes noch nicht angefangene Jahr nach
Absatz 2 entsprechend.                                                    der Wahlperiode (Stichtag 30.06.) eine Rückerstattung i.H.v. 60,00 € ge-
(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO         fordert. Dies gilt nicht, falls das Ratsmitglied durch Tod ausscheidet.
des Gemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von            (8) Zwischen der Gemeinde Göllheim und dem jeweiligen Ratsmitglied
Absatz 1 durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus             wird Näheres in einer Vereinbarung geregelt.
der Verbandsgemeindeverwaltung, Freiherr-vom-Stein-Str. 1-3, 67307                                              §6
Göllheim, bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung                    Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters
in dem in Absatz 1 Satz 1 bestimmten Bekanntmachungsorgan nicht           Dem Ortsbürgermeister wird eine Aufwandsentschädigung gemäß § 12
möglich ist.                                                              Absatz 1 Satz 1 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädi-
(5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonde-         gung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) gewährt.
rer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht an-            Solange und soweit keine Beigeordneten mit Geschäftsbereich bestellt
gewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche     sind, erhält der Ortsbürgermeister wegen des besonderen Umfanges
Bekanntmachung durch öffentlichen Ausruf.                                 und der Schwierigkeit der Beanspruchung eine Erhöhung der Auf-
Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernis-       wandsentschädigung um 20 % (§ 12 Abs. 2 KomEVO).
ses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt                                           §7
der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.                          Aufwandsentschädigung für Beigeordnete
                                   §2                                     (1) Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall der Vertretung
                 Bürgerbegehren und Bürgerentscheid                       des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Auf-
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid bestimmen sich nach § 17a der          wandsentschädigung des Ortsbürgermeisters nach § 12. Erfolgt die Ver-
Gemeindeordnung.                                                          tretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats,
                                   §3                                     so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monats-
                    Ausschüsse des Gemeinderates                          betrages der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädi-
(1) Der Gemeinderat bildet folgende Ausschüsse:                           gung.
1. Hauptausschuss                                                         (2) § 5 gilt entsprechend.
2. Rechnungsprüfungsausschuss                                                                                   §8
3. Kulturausschuss                                                                     Aufwandsentschädigung für Feldgeschworene
4. Bau-, Dorferneuerung-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss            Die Feldgeschworenen erhalten für ihre Mitwirkung bei Abmarkungen
Darüber hinaus können bei Bedarf weitere Ausschüsse gebildet werden.      sowie für die Grenzbegänge eine Entschädigung, die nach Stunden be-
Die Ausschüsse haben jeweils 8 Mitglieder; für jedes Mitglied wird ein    messen wird; die Zeiten für die Wegstrecken vom Wohnsitz bis zum Tä-
Stellvertreter benannt.                                                   tigkeitsort und zurück werden berücksichtigt.
(2) Die Bildung der Ausschüsse und ihre personelle Zusammensetzung        Die Entschädigung beträgt 15,00 € je Stunde. Angefangene halbe Stun-
werden durch Beschluss des Gemeinderates gemäß 2. Kapitel; 3. Ab-         den sind mit der Hälfte des Stundensatzes zu entschädigen.
schnitt (Ausschüsse des Gemeinderates) der Gemeindeordnung festge-                                             § 10
legt.                                                                                 Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenämter
(3) Die Mitglieder des Hauptausschusses und des Rechnungsprüfungs-        (1) Die Beisitzer des Wahlausschusses erhalten ein Sitzungsgeld nach
ausschusses werden aus der Mitte des Gemeinderates gewählt. Die           § 6 Abs. 2. Fin-den gleichzeitig Wahlausschusssitzungen verschiedener
sonstigen Ausschüsse werden aus Mitgliedern des Gemeinderates und         Wahlen und Abstimmungen statt, wird die Aufwandsentschädigung nur
sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde ge-          einmal gewährt.
bildet. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll Mitglied des   (2) Die Mitglieder und Hilfskräfte der Wahl- und Abstimmungsvorstän-
Gemeinderates sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Aus-   de erhalten eine pauschalierte Abgeltung ihres baren Aufwandes in der
schussmitglieder.                                                         Form eines Erfrischungsgeldes. Das Erfrischungsgeld beträgt 35,00 €
                                   §4                                     für den Wahlvorsteher/die Wahlvorsteherin und deren Stellvertretung;
                             Beigeordnete                                 sowie 25,00 € für die Beisitzer, Schriftführer und die verpflichteten
Die Gemeinde Göllheim hat bis zu drei Beigeordnete.                       Hilfskräfte am Wahl- oder Abstimmungstag. Finden an einem Wahltag
                                   §5                                     mehrere Wahlen und Abstimmungen gleichzeitig statt, so wird das Erfri-
      Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Gemeinderates              schungsgeld nur einmal gewährt.
(1) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen                                             § 11
persönlichen Aufwendungen erhalten die Gemeinderatsmitglieder für           Ton- und Bildaufzeichnungen sowie Ton- und Bildübertragungen
die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse                           von Rats- und Ausschusssitzungen
eine Entschädigung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7. Für die Teilnah-     (1) Ton- und Bildaufzeichnungen sowie Ton- und Bildübertragungen von
me an Sitzungen der Fraktionen, die der Vorbereitung der Sitzungen des    Rats- bzw. Ausschussmitgliedern in öffentlicher Sitzung des Rates (und
Gemeinderates dienen, erhalten die Gemeinderatsmitglieder eine Ent-       seiner Ausschüsse) sind zulässig, sofern Sie von Vertretern der Pres-
schädigung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7.                              se und des Rundfunks mit dem Ziel der Berichterstattung erfolgen. Die
(2) Die Entschädigung wird gewährt in Form eines Sitzungsgeldes in        Anfertigung der Aufzeichnungen ist der Vorsitzenden oder dem Vorsit-
Höhe von 15,00 € pro Sitzung.                                             zenden vor dem Beginn der Sitzung anzuzeigen. Sie oder er hat die An-
(3) Neben der Entschädigung nach Absatz 2 werden keine Fahrkosten         wesenden zu Beginn der Sitzung darüber zu informieren, dass Aufzeich-
für Fahrten zwischen Wohnung und Sitzungsort erstattet.                   nungen von den Rats- bzw. Ausschussmitgliedern erfolgen. Im Übrigen
(4) Neben der Entschädigung nach Absatz 2 wird nachgewiesener Lohn-       ist die Anfertigung von Bild- und Tonaufzeichnungen bzw. Bild- oder
ausfall in voller Höhe ersetzt; er umfasst bei Arbeitnehmern auch die     Tonübertragungen durch Rats- oder Ausschussmitglieder oder anderen
entgangenen tarifvertraglichen und freiwilligen Arbeitgeberleistungen     Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Sitzungen untersagt.
sowie den Arbeitgeberanteil zu den gesetzlichen Sozialversicherungs-      (2) Ausschuss- und Gemeinderatsmitglieder können verlangen, dass die
beiträgen.                                                                Aufnahme oder Übertragung ihres Redebeitrages unterbleibt. Das Ver-
Selbständig tätige Personen erhalten auf Antrag Verdienstausfall in       langen ist gegenüber der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden geltend
Höhe eines Durchschnittssatzes von 60,00 € pro Sitzung.                   zu machen und im Protokoll zu dokumentieren. Die Vorsitzende oder der
Personen, die weder einen Lohn- noch einen Verdienstausfall geltend       Vorsitzende hat im Rahmen seiner Ordnungsgewalt (§ 36 GemO) dafür
machen können, denen aber im beruflichen oder häuslichen Bereich ein      Sorge zu tragen, dass die Aufnahmen unterbleiben.
Göllheim - Verbandsgemeinde Göllheim
Göllheim Aktuell                                                        -7-                                                    Ausgabe 44/2019

(3) Film- und Tonaufzeichnungen von anderen Personen als den Mitglie-
dern des Rates bzw. der Ausschüsse, insbesondere von Einwohnerin-
nen und Einwohnern sowie von Beschäftigten der Stadt / Gemeinde /
Verbandsgemeinde, sind nur zulässig, wenn diese Personen eingewil-
                                                                                                    Immesheim
ligt haben. Die Personen sind darauf hinzuweisen, dass die Einwilligung
jederzeit widerrufen werden kann. Die Einwilligung ist im Protokoll zu
dokumentieren.                                                                   Bürgerinformation über die 1. Sitzung
(4) Die Zulässigkeit von Tonaufnahmen zum Zwecke der Erstellung des
Protokolls bleibt davon unberührt.                                              in der Legislaturperiode 2019/2014 des
                                     § 12                                     Gemeinderates Immesheim vom 03.07.2019
                                Inkrafttreten                               Ortsbürgermeister Kauk stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einladung
(1) Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntma-        sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die
chung in Kraft.                                                             Sitzung.
(2) Gleichzeitig tritt die bisherige Hauptsatzung vom 16.09.2004 sowie      Ort und Beginn der Sitzung sowie die Tagesordnung wurden am 27. Juni
deren Erste Änderungssatzung vom 05.11.2011, deren zweiten Ände-            2019 öffentlich bekannt gemacht.
rungssatzung vom 23.05.2012 und deren dritte Änderungssatzung vom           Tagesordnung:
21.12.2015 außer Kraft.                                                     Öffentliche Sitzung:
Göllheim, den 25.10.2019                                                    1. Verpflichtung der neugewählten Ratsmitglieder
Verbandsgemeindeverwaltung                                                  Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Kurt Kauk wies die Ratsmit-
                                                                            glieder auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben hin und verpflich-
gez. Dieter Hartmüller, Ortsbürgermeister                                   tete die neu gewählten Ratsmitglieder gem. § 30 GemO per Handschlag.
(Siegel)                                                                    2. Wahl der Ortsbürgermeisterin bzw. des Ortsbürgermeisters
Allgemeine Hinweise:                                                        Der anwesende Bürgermeister Steffen Antweiler übernahm die Auf-
Gemäß § 24 Abs. 6 Satz 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz            gabe des Wahlleiters. Als Beisitzer wurden Stephan Vollet und Georg
(GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung        Dauscher gewählt. Schriftführerin war Sabine Held von der Verbands-
von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf          gemeindeverwaltung. Seitens des Gemeinderates wurde Kurt Kauk als
Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach             einziger Kandidat für die Wahl des Ortsbürgermeisters vorgeschlagen.
der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande ge-       Herr Kauk wurde zum Ortsbürgermeister gewählt. Er nahm die Wahl an.
kommen gelten. Dies gilt nicht, wenn                                        Abstimmung: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
                                                                            3. Ernennung der Ortsbürgermeisterin des Ortsbürgermeisters, Ver-
1.  die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-        eidigung und Einführung in das Amt
    migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung            Die geschäftsführende bisherige Beigeordnete Christina Klein führte
    verletzt worden sind,                                                   übergab dem alten und neuen Ortsbürgermeister Kauk die Ernennungs-
                                                                            urkunde.
oder
                                                                            4. Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den        Der wiedergewählte Ortsbürgermeister Kurt Kauk übernahm den Vorsitz
    Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-        und verpflichtete das nach dem Ergebnis der Kommunalwahl nachrü-
    oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter            ckende Ratsmitglied Lothar Klag gem. § 30 GemO.
    Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,        5. Wahl des/der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Ein-
    schriftlich geltend gemacht hat.                                        führung in das Amt
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann       Laut Hauptsatzung des Gemeinderates Immesheim vom 02.07.2004
auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet-      wählt der Gemeinderat eine/n Erste/n Beigeordnete/n.
zung geltend machen.                                                        Für die Wahl zum/zur Ersten Beigeordneten wurden Frau Christina Klein
                                                                            und Herr Frank Lanninger vorgeschlagen. Anschließend erfolgte die
                      Bekanntmachung                                        Wahl des/der Ersten Beigeordneten gem. der beigefügten Niederschrift
Am Mittwoch, den 6. November 2019, um 19:00 Uhr, findet die öf-             (siehe Anlage).
fentliche Sitzung des erweiterten Kulturausschusses der Ortsgemeinde        Abstimmung: 4 Stimmen entfielen auf Frau Christina Klein
Göllheim in der Legislaturperiode 2019/2024 im Sitzungssaal des Rat-        2 Stimmen entfielen auf Herrn Frank Lanninger
hauses der Verbandsgemeinde Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Str. 1-3 in        Somit wurde Frau Christina Klein zur Ersten Beigeordneten gewählt. Sie
                                                                            nahm die Wahl an. Ortsbürgermeister Kauk ernannte Frau Klein zu Ers-
Göllheim statt.
                                                                            ten Beigeordneten, beglückwünschte sie und überreichte ihr die Ernen-
Tagesordnung:                                                               nungsurkunde.
Öffentliche Sitzung:                                                        6. Beschlussfassung über die Geschäftsordnung
1. Rückblick Göllheimer Herbstmarkt                                         Der Gemeinderat beschloss eine Geschäftsordnung angelehnt an die
2. Vorbereitung Göllheimer Vorweihnacht                                     Mustergeschäftsordnung des Gemeinde- und Städtebundes.
3. Zukünftige Gestaltung des Frühjahrs- und Herbstmarktes                   Abstimmung: 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
4. Veranstaltungstermine 2020                                               7. Wahl eines Mitgliedes sowie eines Stellvertreters/einer Stellver-
5. Sonstige aktuelle Themen                                                 treterin für den Verwaltungsrat der Energie- und technische Infra-
Göllheim, 24. Oktober 2019                                                  strukturprojekte Verbandsgemeinde Göllheim (EITG)
gez. Dieter Hartmüller                                                      Ortsbürgermeister Kurt Kauk wurde als Mitglied für den Verwaltungsrat
Ortsbürgermeister                                                           der Energie- und technischen Infrastrukturprojekte Verbandsgemeinde
                                                                            Göllheim (EITG) und die Erste Beigeordnete Christina Klein als seine
     Lesetipp der Gemeindebücherei Göllheim                                 Stellvertreterin vorgeschlagen und gewählt.
                                                                            Abstimmung: 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
„Fische, die auf Bäume klettern“ von Sebastian Fitzek                       8. Informationen des Ortsbürgermeisters
In diesem Buch erklärt Sebastian Fitzek seine Lebensphilosophie. Was        Ortsbürgermeister Kauk informierte, dass die Renovierungsarbeiten am
zählt im Leben wirklich? Wie wird man glücklich? Welche großen Ziele        Feuerwehrgerätehaus abgeschlossen sind.
sind wichtig und richtig? Wie geht man mit Niederlagen um und was           Göllheim, 25.10.2019
lernt man aus ihnen? Wie verhält man sich zu seinen Mitmenschen?            Verbandsgemeindeverwaltung
Fitzek fragt sich, was er heute mit seinen Kindern besprechen würde,        Im Auftrag
wenn er morgen dazu keine Gelegenheit mehr hätte. Er möchte sich            gez. Lea Jeltsch, Sitzungsdienst
festlegen und will, dass seine Kinder ihn an etwas Greifbarem messen
können. Er erzählt heiter und nachdenklich in spannenden persönlichen
Episoden, wie ein glücklicher, sinnvoller Lebensweg gelingen kann.
Dieses Buch ist das ganz eigene Vermächtnis des Vaters Fitzek für seine                             Ottersheim
noch jungen Kinder und ein Buch für alle, die Unterstützung suchen und
sich der Werte, die ihnen bedeutsam sind, sicher sein wollen.
Warum wählt Fitzek diesen Buchtitel? Einstein sagte einmal: „Jeder ist
ein Genie! Aber wenn du einen Fisch danach beurteilst, ob er auf einen                           Bürgerinformation
Baum klettern kann, wird er sein ganzes Leben lang glauben, dass er
dumm ist.“
                                                                            über die 1. Sitzung in der Legislaturperiode
Die Gemeindebücherei Göllheim ist dienstags und donnerstags von             2019/2024 des Gemeinderates Ottersheim
16:00 bis 18:00 Uhr und mittwochs und samstags von 9:00 bis 11:00           vom 13. August 2019
Uhr geöffnet. In dieser Zeit ist das Team unter 06351/490988 telefonisch,   Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Demmerle stellte die Ord-
sonst unter buecherei@vg-goellheim.de zu erreichen. Immer geöffnet ist      nungsmäßigkeit der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ge-
die Bücherei im Netz www.goellheim.de/buch und www.onleihe-rlp.de.          meinderates fest und eröffnete die Sitzung.
Göllheim - Verbandsgemeinde Göllheim
Göllheim Aktuell                                                         -8-                                                   Ausgabe 44/2019

Tagesordnung:                                                                4. Wahl eines Vertreters/ Vertreterin sowie eines Stellvertreters/
1. Einwohnerfragestunde                                                      Stellvertreterin in den Kindergartenzweckverband Biedesheim
Kein Anfall.                                                                 KatJa Weiland wurde einstimmig mit 8 Ja-Stimmen als Vertreterin in ei-
2. Verabschiedung ehemaliger Ratsmitglieder                                  ner offenen Wahl gewählt. Markus Hauck wurde einstimmig als Stellver-
Der bisherige Ortsbürgermeister Demmerle verabschiedete die ehema-           treter in einer offenen Wahl gewählt. Das Stimmrecht von Ortsbürger-
ligen Ratsmitglieder und bedankte sich für die gute Zusammenarbeit in        meister Kragl ruhte gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO.
den vergangenen Jahren.                                                      5. Informationen des Ortsbürgermeisters
3. Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung              Ortsbürgermeister Kragl informierte über den vergangenen Senioren-
in das Amt                                                                   ausflug, die Ottersheimer Kerwe und eine geplante Einwohnerversamm-
Ortsbürgermeister Demmerle, noch geschäftsführend, ernannte und              lung. Weiterhin berichtete er über die Anschaffung eines Defibrillators
vereidigte Herrn Rüdiger Kragl als neuen Ortsbürgermeister und führte ihn    durch den Feuerwehrförderverein und die geplante Rissesanierung
in sein Amt ein. Ortsbürgermeister Kragl dankte dem scheidenden Ortsbür-     an Gemeindestraßen, welche über die Verbandsgemeinde in Auftrag
germeister Demmerle, für seinen jahrelangen Einsatz für die Ortsgemeinde.    gegeben wird. Es wurden weiterhin 2 zusätzliche Router für den Frei-
4. Verpflichtung der neugewählten Ratsmitglieder                             funk Westpfalz im Dorfgemeinschaftshaus aufgestellt, diese sind seit
Ortbürgermeister Kragl verpflichtete die neu gewählten Ratsmitglieder        03.09.2019 in Betrieb.
per Handschlag auf eine gewissenhafte Mandatsausübung.                       B. Nichtöffentlicher Teil:
5. Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes                          6. Einberufung einer Einwohnerversammlunghier: Termin- und In-
Ortsbürgermeister Kragl verpflichtete Herrn Moritz Kress als nachrü-
                                                                             haltsplanung der Bürgerversammlung
ckendes Ratsmitglied per Handschlag. Herr Kress rückt für Ortsbürger-
                                                                             Ortsbürgermeister Kragl möchte dieses Jahr noch eine Einwohnerver-
meister Kragl nach, da dieser mit Annahme der Ortsbürgermeisterwahl
                                                                             sammlung durchführen.
sein Ratsmandat gemäß § 5 KWG verliert.
6. Wahl des/der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Ein-               Es wurden mögliche Inhalte/ Themen einer Einwohnerversammlung an-
führung in das Amt                                                           gesprochen.
Claudia Liebscher wurde einstimmig zur ersten Beigeordneten gewählt. Sie     Als Termin wurde der 20.11.2019 vorgeschlagen.
nahm die Wahl an. Anschließend wurde sie von Ortsbürgermeister Kragl zur     7. Platzierungs- und Sicherungsmöglichkeiten eines Defibrillators
ersten Beigeordneten ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt. Für die   Der Gemeinderat fasste einstimmig den Grundbeschluss, dass ein De-
Wahl des Beigeordneten wurden drei Wahlvorschläge abgegeben.                 fibrillator, welcher vom Feuerwehrverein gespendet wird und öffentlich
Dr. Karl-Heinz Büchner, Ansgar Mayer, Katja Weiland.                         zugänglich ist, in der Ortsgemeinde platziert werden kann. Der genaue
Wahlergebnis: Dr. Karl-Heinz Büchner 2 Stimmen                               Standpunkt wird noch gesucht, soll aber in der Nähe des Dorfgemein-
Ansgar Mayer 5 Stimmen                                                       schaftshauses liegen.
Katja Weiland 1 Stimme                                                       8. Zukünftige Nutzung des Sportplatzhäuschen
Damit wurde Ansgar Mayer mit 5 Stimmen zum Beigeordneten gewählt.            Ortsbürgermeister Kragl informierte den Gemeinderat über den aktuellen
Er nahm die Wahl an. Anschließend wurde er von Ortsbürgermeister             Zustand des Sportplatzhäuschens. Es wurde ein Ortstermin vereinbart.
Kragl zum Beigeordneten ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt.        9. Personalangelegenheiten
7. Wahl eines Mitgliedes sowie eines Stellvertreters/einer Stellver-         Ortsbürgermeister Kragl informiert über Personalangelegenheiten.
treterin für den Verwaltungsrat der Energie- und technische Infra-           10. Informationen des Ortsbürgermeisters
strukturprojekte Verbandsgemeinde Göllheim (EITG)                            Ortsbürgermeister Kragl informiert über Bauplanungsangelegenheiten,
Für die Wahl des Mitglieds für den Verwaltungsrat der Energie- und tech-     Grundstücksangelegenheiten, Termine für Gemeinderatssitzungen und
nische Infrastrukturprojekte Verbandsgemeinde Göllheim wurden zwei           Seminare.
Wahlvorschläge gemacht. Die Wahl wurde geheim durchgeführt. Kandi-           Göllheim, 21. Oktober 2019
daten: Rüdiger Kragl und Claudia Liebscher.                                  Verbandsgemeindeverwaltung
Abstimmung: Rüdiger Kragl 3 Stimmen                                          Im Auftrag
Claudia Liebscher 5 Stimmen
                                                                             gez. Lea Jeltsch, Sitzungsdienst
Claudia Liebscher wurde mit 5 Stimmen zum Mitglied für den Verwal-
tungsrat der Energie- und technische Infrastrukturprojekte Verbandsge-
meinde Göllheim gewählt. Sie nahm die Wahl an.
Für die Wahl des Vertreters wurde Rüdiger Kragl vorgeschlagen. Er wurde
mit 7 JA-Stimmen und einer Enthaltung gewählt und nahm die Wahl an.
8. Beschlussfassung über die Geschäftsordnung
Der TOP wurde einstimmig auf die nächste Sitzung verschoben.
9. Informationen des Ortsbürgermeisters
Herr Kragl informierte über anstehende Termine und dass die Sprech-
stunde des Ortsbürgermeisters immer dienstags ganztägig statt.
Göllheim, 21. Oktober 2019
                                                                                  Impressum
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag                                                                     Herausgeber:              LINUS WITTICH Medien KG
gez. Lea Jeltsch, Sitzungsdienst                                               Druck:                    Druckhaus Wittich KG
                                                                               Verlag:                   LINUS WITTICH Medien KG
                     Bürgerinformation                                         Anschrift:                54343 Föhren, Europa-Allee 2
über die 2. Sitzung in der Legislaturperiode                                                             (Industriepark Region Trier, IRT)
2019/2024 des Gemeinderates Ottersheim
                                                                               Verantwortlich:
vom 4. September 2019                                                          amtlicher Teil:           Steffen Antweiler, Bürgermeister
Ortsbürgermeister Kragl stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einladung
                                                                                                         Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3,
sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die
Sitzung.                                                                                                 67307 Göllheim, Tel. 06351/4909-0
Tagesordnung:                                                                  übriger Teil:             Dietmar Kaupp, Verlagsleiter
A. Öffentlicher Teil:                                                          Anzeigen:                 Melina Franklin, Produktionsleiterin
1. Einwohnerfragestunde
Es wurden von Bürgern folgende Themen/Beobachtungen angesprochen:              Erscheinungsweise:        wöchentlich
                                                                               Zustellung:               Kostenlose Zustellung an alle
·   Entstehen einer „Wilden Müllkippe“ zwischen Ottersheim und Immesheim                                 Haushalte, Einzelbezug über
·   Schilfentfernung an der Ammelbach                                                                    den Verlag
·   Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Ecke Kirchstraße                  Reklamationen             Tel. 06502 9147-800
Ortsbürgermeister Kragl gab zu den Punkten Antwort und wird sich im
                                                                               Zustellung:               E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de
Übrigen mit der Verwaltung kurzschließen.
2. Beschlussfassung über die Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung wurde von Ortsbürgermeister Kragl verlesen und            Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere
lag den Ratsmitgliedern vor. Sie wurde einstimmig mit 9 Ja-Stimmen             Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzei-
vom Gemeinderat beschlossen.                                                   genpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere All-
3. Bildung einer Arbeitsgruppe für Digitales                                   gemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekenn-
Auf Vorschlag von Ortsbürgermeister Kragl soll eine örtliche Arbeits-          zeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der
gruppe für Digitales gebildet werden. Sie soll u.a. das digitale Angebot       Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden
der Verbandsgemeinde und die Präsentation der Ortsgemeinde sichten             des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen,
und Vorschläge erarbeiten. Der Gemeinderat beschloss einstimmig mit 9          Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprü-
Ja-Stimmen die Gründung der Arbeitsgruppe mit den folgenden Mitgliedern:       che gegen den Verlag.
Kress, Moritz Reibel, Tizian Kragl, Rüdiger Müssig, Patrick
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