Feuerwehr der VG Monsheim stellt Kommunikationstechnik für Corona-Teststelle in Osthofen
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Der Verbandsgemeinde Monsheim Mit den Ortsgemeinden: Flörsheim-Dalsheim, Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Monsheim, Offstein und Wachenheim 47. Jahrgang / Ausgabe Nr. 13 Freitag, den 27. März 2020 Feuerwehr der VG Monsheim stellt Kommunikationstechnik für Corona-Teststelle in Osthofen Pro Tag werden 72 Tests in zwei Schichten über den ELW organisiert OSTHOFEN / MONSHEIM – Seit vergangenem Samstag hat das Gesundheitsamt Alzey-Worms auf dem Parkplatz vor der Osthofener Wonnegauhalle eine zentrale Test- Station für Patienten mit Verdacht auf eine Corona-Infektion als „Drive-in“ eingerichtet. Die Perso- nen fahren mit ihrem Pkw in das Zelt ein, wo Mitarbeiter des medizi- nischen Personals von DRK und ASB einen Abstrich nehmen, der dann in einem Labor in Ingelheim untersucht wird. Die Testergebnisse liegen nach etwa zwei bis drei Tagen vor. Doch bevor es zu der eigentlichen Untersuchung kommen kann, ist eine detaillierte Vorbereitung und Organisation und Logistik erfor- derlich, um einen geordneten und effizienten Ablauf sicherzustellen. Insbesondere ist die Kommunika In dem zur Zeit in Osthofen stationierten Einsatzleitwagen der VG Monsheim stellen die Einsatzkräfte die tion zwischen den überweisenden Kommunikation zwischen den Hausarztpraxen und dem „Corona-Test-Center“ an der Wonnegauhalle sicher. Hausärzten und dem Fachpersonal im Test-Center zu gewährleisten. Von dort erfolgt die Weiterleitung Bereits nach dem Probedurchgang meraden überzeugen. Bei einem Hierfür ist auf Anforderung durch an zwei Büro-Arbeitsplätze im am vergangenen Freitag lobte der Besuch in Osthofen dankten so- Kreisfeuerwehrinspekteur Michael Drive-in-Center. Die hier einge- Teamleiter des Gesundheitsamtes, wohl VG-Bürgermeister Ralph Matthes die Feuerwehr der Ver- setzten Verwaltungskräfte verein- Dr. Bernd Stauf, die hervorragende Bothe, als auch Kreisfeuerwehrins- bandsgemeinde Monsheim zustän- baren mit den Patienten dann tele- Unterstützung durch die hochqua- pekteur Michael Matthes den Ein- dig, welche in dem Einsatzleitwa- fonisch individuelle Test-Termine. lifizierten Einsatzkräfte der Mons- satzkräften für ihre engagierte und gen (ELW-1) über die erforderlichen Auf diese Weise können pro Tag heimer Feuerwehr. Auch Landrat kompetente Arbeit, die einen wich- technischen Voraussetzungen ver- innerhalb sechs Stunden zur Zeit 72 Heiko Sippel und der Wormser tigen Beitrag darstellt, um einer fügt. Tests durchgeführt werden. Oberbürgermeister Adolf Kessel weiteren Ausbreitung des Corona- In enger Abstimmung mit Bürger- Die erforderliche Kommunikati- konnten sich vor Ort von der Leis- Virus durch gezielte Maßnahmen meister Ralph Bothe und VG- onstechnik wurde von Alexander tungsfähigkeit der Feuerwehrka- entgegenzuwirken. Wehrleiter Eike Milch wurde ein Bayerer eingerichtet und läuft bis- Einsatzplan erstellt, wonach jeweils her absolut störungsfrei. Gemein- zwei Einsatzkräfte aus der VG in sam mit den Feuerwehrkameraden zwei Schichten am Tag den ELW in Janik Klingenmeyer und Mathias Die Verkehrsbehörde informiert: Osthofen besetzen und die Infor- mations- und Kommunikations- Philipps stellt Bayerer in der ersten Woche auch den Dienst in Ostho- Einstellung der Ruftaxilinien technik sicherstellen. Alle Hausärz- te im Landkreis und in der Stadt fen sicher. Da inzwischen bereits Termine bis in die kommende Wo- sowie des Bürgerbusses Auf Grund der aktuellen Problematik werden nach Anweisung des Ver- Worms senden Überweisungen che hinein vergeben wurden, geht kehrsverbundes Rhein-Neckar alle Ruftaxilinien innerhalb der Verbands- zentral an die Funkeinsatzzentrale die Einsatzleitung derzeit von einer gemeindeverwaltung Monsheim bis auf Weiteres eingestellt. im Monsheimer Feuerwehrhaus. mehrwöchigen Einsatzdauer aus, Deshalb haben wir uns dazu entschlossen den Bürgerbus der Verbandsge- Die dort eingehenden Daten wer- sodass in der kommenden Woche meinde wegen der erhöhten Ansteckungsgefahr ebenfalls außer Betrieb den automatisch geroutet und digi- weitere Kräfte der Feuerwehrein- zu nehmen. Wir informieren sobald die Linien wieder bedient werden. tal an die EDV-Ausstattung im Ein- heiten aus der VG Monsheim zum Um Verständnis wird gebeten. Ihre Verkehrsbehörde satzleitwagen in Osthofen gesendet. Einsatz kommen werden.
Amtsblatt VG Monsheim –2– Freitag, 27. März 2020 BÜRGERSERVICE Öffnungs- und Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Polizei Mo. – Fr. von 8.15 bis 12 Uhr, Mo. 14 bis 18 Uhr, Do. 14 bis 16 Uhr, Tel. (0 62 43)18 09-0 Bezirks- und Ermittlungsdienst, Außenstelle Worms-Pfeddersheim Um unnötige Risiken für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden soll- Polizeikommissar Frank Wagner te die Verwaltung durch die Bürgerinnen und Bürger ab sofort nur in dringenden Schloßstraße 48, 67551 Worms-Pfeddersheim................................................ 0 62 47 / 870 Fällen und möglichst nach telefonischer Anmeldung aufgesucht werden. Es ist da- Fax: 0 62 47 / 89 0 mit zu rechnen, dass es bei unangemeldeten Besuchen zu längeren Wartezeiten vor Bürgertelefon der Kreisverwaltung zum Corona-Virus................. 0 67 31 / 4 08-55 55 der Eingangstür kommen kann, da Besucher nur noch einzeln in das Verwaltungs- Montag – Freitag 8.00 – 17.00 Uhr, E-Mail: info@alzey-worms.de gebäude eingelassen werden. Bitte nutzen Sie – wenn möglich – andere Kommunikationswege wie Telefon, E-Mail oder die Internet-Angebote. Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Monsheim Frau Andrea Möws................................................................................................. 0 62 43 / 87 04 Telefon-Sprechzeiten der Ortsbürgermeister Flörsheim-Dalsheim – Ortsbürgermeister: Tobias Rohrwick, Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr Pflegestützpunkt – Beratungsbereich: 0170 - 8 01 02 16, tobias.rohrwick@floersheimdalsheim.de Verbandsgemeinde Eich, Wonnegau, VG Monsheim Hohen-Sülzen – Ortsbürgermeister: Andreas Thon, Montag, 18.00 – 19.00 Uhr Kostenlose und trägerneutrale Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen 0151 - 70 86 51 99, thon.a@gmx.de und deren Angehörige – derzeit nur telefonisch, Fax 0 62 42 / 9 90 76 32 Mölsheim – Ortsbürgermeister: Sascha Wötzel, täglich bei Bedarf Pflegestützpunkt Osthofen 0176 / 23 17 08 25 oder per E-Mail: Sascha.Woetzel@gmail.com Katharina Wegener������������������������������������������������������������������������������ Tel. 0 62 42 / 9 90 76 31 Irena Markheim������������������������������������������������������������������������������������ Tel. 0 62 42 / 9 90 76 30 Mörstadt – Ortsbürgermeister: Stephan Hammer, Donnerstag, 18.30 – 20.00 Uhr 0177 - 2 43 86 27, hammer.moerstadt@myquix.de Jugendscout Dipl.-Sozialpädagoge Bernhard Leopoldt ������� Mobil 0172 / 74 86 828 Monsheim – Ortsbürgermeister: Kevin Zakostelny, Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr Telefonische Beratung dienstag nach Vereinbarung, 0176 - 84 55 58 11, kevin.zakostelny@monsheim.de �������������������������������������������������������������������������������������� E-Mail: jugendscouts@alzey-worms.de Offstein – Ortsbürgermeister: Andreas Böll, Montag, 18.00 – 19.00 Uhr Lebenshilfe (Hilfe für Menschen mit Behinderung).............................. 0 67 31 / 49 63 01 0171 - 4 93 64 08, andreas@boell.tv Wachenheim – Ortsbürgermeister: Dieter Heinz, Montag, 18.30 – 19.30 Uhr Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms 06243 - 74 38, weinbau-heinz@t-online.de Beratung und Betreuung von psychisch kranken Menschen und deren Kontaktpersonen ����������������������������������������������������������� Tel. 0 67 31 / 4 08-70 38 und -70 39 Feuerwehren Wehrleiter Eike Milch...................................................................................... 0177 / 5 92 95 16 Weißer Ring Außenstelle Worms / Landkreis Alzey – Worms���� Tel. 0151 / 5127 8604 Flörsheim-Dalsheim: Wehrführer, Alexander Schäfer............................ 0163 / 48 28 84 3 oder Bundesweites Opfer-Telefon ................................................................................116 006 Hohen-Sülzen: Wehrführer, Daniel Obenauer.......................................... 0 62 43 / 90 05 51 Wertstoffhof Monsheim, An den Mühlen Mölsheim: Wehrführer, Sascha Wötzel....................................................... 0 62 43 / 90 05 69 Öffnungszeiten: Di. u. Do. von 16.00 bis 18.00 Uhr; Sa. von 8.00 bis 12.00 Uhr Mörstadt: Wehrführer, Andreas Boicenco ................................................. 0173 / 1 57 17 57 Monsheim: Wehrführer, Karl Hermann Milch................................................... 0 62 43 / 3 37 Wertstoffhof Framersheim (ehemalige Kreismülldeponie), An der K 30 Offstein: Wehrführer, Mathias Schmitt............................................................. 0 62 43 / 54 43 Öffnungszeiten: M o. – Fr. 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr; Wachenheim: Wehrführer, Florian Berger................................................... 0160 / 80 80 702 Sa. 8.30 – 12.30 Uhr Notrufnummern Störungs- und Bereitschaftsdienste Polizei...................................................................................................................1 10 Wasserversorgung für alle Ortsgemeinden Feuer, Unfall, Notarzt/Rettungsdienst..................................................................... 112 Wasserwerk Zweckverband für das Seebachgebiet, Osthofen Krankentransporte.................................................................................................. 19 222 Störungsdienst...................................................................................... 0 62 42 / 50 05-40 Allgemeine Hotline der Landesregierung bei medizinischen Fragen Abwasserbeseitigung (außerhalb der Ortslagen) zum Corona-Virus (Mo. – Fr. 8 – 18 Uhr, Sa. + So. 10 – 15 Uhr)��������� 0800 575 81 00 Kläranlage Monsheim (Rufbereitschaft)......................................... 0 62 43 / 90 62-40 Ärztlicher Bereitschaftspraxis Worms........... 116 117 (ohne Vorwahl, kostenfrei) am Klinikum Worms (Haupteingang), 67550 Worms, Gabriel-v.-Seidel-Str. 81 Abwasserbeseitigung (innerhalb der Ortslagen) Öffnungszeiten: Mo. 19 Uhr – Di. 7 Uhr | Di. 19 Uhr – Mi. 7 Uhr | Verbandsgemeindewerke Monsheim............................................. 01 72 / 3 52 16 45 Mi. 14 Uhr – Do. 7 Uhr | Do. 19 Uhr – Fr. 7 Uhr | Fr. 16 Uhr – Mo. 7 Uhr | an Feiertagen: vom Vorabend 18 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden, Elektro-Notdienst................................................................................. 01 72 / 741 55 74 Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der Täglich von 18 bis 6 Uhr (Wochenende von Freitag, 18 bis Montag, 6 Uhr) Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst................................................0 18 05 / 66 68 76 Erdgasversorgung / Stromversorgung EWR Netz GmbH, Alzey Krankenhaus (während der üblichen Geschäftszeiten):�������������������������������������������06241 848-300 Klinikum Worms, 67550 Worms, Gabriel-von-Seidl-Str. 81.............. 0 62 41 / 50 10 bei Störfällen (rund um die Uhr)........................................................... 0800 184 8800 Giftinformationszentrale.................................................................... 0 61 31 / 1 92 40 Telefon Apotheken Notdienst DSL/Telefonie über INEXIO (Geschäftskunden): ..........................................................................E-Mail: info@inexio.net, 0 68 31 / 50 30-0 Notdienstnummern aus allen Netzen für die Ortsgemeinden DSL/Telefonie über QUIX (Privatkunden): Flörsheim-Dalsheim................................................................ 0 18 05 / 25 88 25-6 75 92 ........................................................................ E-Mail: info@myquix.de, 0800 / 78 49 375 Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Offstein, Wachenheim ........................................................... 0 18 05 / 25 88 25-6 75 91 Monsheim................................................................................. 0 18 05 / 25 88 25-6 75 90 Deutsche Telekom Informationen über Notdienste auch auf der Internetseite der Kundenservice.......................................................................................... 0800 / 33 01 000 Landesapothekerkammer unter www.lak-rlp.de Bauherren-Beratung................................................................................ 0800 / 33 01 903 Impressum Herausgeber: Redaktionelle Beiträge sind mit Namen des Verfassers gezeichnet und stellen nicht Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Nicht gezeichnete Berichte und Mitteilun- Alzeyer Str. 15 (Anhäuser Mühle), 67590 Monsheim gen können nicht veröffentlicht werden. Längere Berichte, Leserbriefe, Kommentare Tel. 0 62 43 / 18 09 - 0, Fax: 0 62 43 / 18 09 - 66 und weltanschauliche Darlegungen sind ebenso unzulässig wie das Austragen politi- E-Mail: amtsblatt@vg-monsheim.de scher Meinungsverschiedenheiten. Hierbei unterscheidet sich das Amtsblatt als amtl. Verantwortlich für den amtlichen und den nicht amtlichen Teil: Bekanntmachungsorgan von der Tagespresse und anderen Zeitungen. Verbandsgemeindeverwaltungsrat Stephan Beer Redaktionsschluss ist montags um 17 Uhr. Verantwortlich für Anzeigen gem. § 9. Abs. 4 Landesmediengesetz: Anzeigenschluss ist dienstags um 17 Uhr. Simone Scheurer, ScheurerMedien Werbeagentur und Verlag Am Heckel 3, 67591 Mölsheim. Tel. 0 62 43 / 903 143, Fax 0 62 43 / 903 144 Später eingehende Vorlagen müssen nicht berücksichtigt werden. E-Mail: info@vg-amtsblatt.de Redaktionelle Beiträge bitte an: amtsblatt@vg-monsheim.de Druck: reiff Print GmbH & Co. KG, Offenburg Vertrieb: Kostenpflichtige Inserate bitte an: Anzeigen@vg-amtsblatt.de - Erscheinung wöchentlich freitags. Tel. 0 62 43 / 90 31 43 - Kostenlose Zustellung an alle Haushaltungen im Verbandsgemeindegebiet. Fax 0 62 43 / 90 31 44 - Einzelausgaben gegen Portokostenersatz bei der Verbandsgemeindeverwaltung. Es gilt die Preisliste 2019.
Amtsblatt VG Monsheim –3– Freitag, 27. März 2020 Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden Verbandsgemeinde Monsheim 7. Zeitungs- und Zeitschriften verkauf, 8. Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, 9. Großhandel. Eine Öffnung der in Satz 1 genannten Einrichtungen erfolgt unter Auf Kein Dienstleistungssamstag im April! lagen zur Hygiene (beispielsweise durch Bereitstellung von Desinfek tionsmittel, Schutzscheiben für Kassenpersonal) und zur Steuerung des Im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona- Zutritts (beispielsweise durch Einlasskontrollen), um Ansammlungen virus SARS-CoV-2 findet bei der Verbandsgemeinde Monsheim im Monat von Personen vor oder in den Einrichtungen zu vermeiden. Darüber hin- April kein Dienstleistungssamstag statt. In dringenden Fällen können aus ist zu gewährleisten, dass der Mindestabstand zwischen Personen Termine telefonisch auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten ver- 1,5 Metern beträgt und sich in der Einrichtung insgesamt höchstens einbart werden. eine Person pro 10 qm Einrichtungsfläche befindet. Für Einrichtungen Ich bitte um Ihr Verständnis. Ralph Bothe, Bürgermeister nach Satz 1 Nr. 1, 3, 5, 7, 8 und 9 ist ab Inkrafttreten dieser Verordnung bis zum Ablauf des 19. April 2020 die Öffnung an allen Sonn- und Feier tagen in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr für den Verkauf von Waren zulässig. Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (3) Dienstleister und Handwerker sind befugt, ihre Tätigkeit weiterhin aus- (3. CoBeLVO) 23.03.2020 zuüben, sofern die Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen Vom 23. März 2020 gewährleistet ist; dies gilt auch für Dienstleistungen, bei denen der Min- Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 des destabstand zwischen Personen kurzfristig unterschritten wird (bei- Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert spielsweise zur Anlieferung, Aushändigung oder Überbringung von Wa- durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148), in Verbin- ren). Für Dienstleistungen, die für die Versorgung der Bevölkerung dung mit § 1 Nr. 1 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektions- notwendig sind (beispielsweise Optiker, Hörgeräteakustiker, medizini- schutzgesetzes vom 10. März 2010 (GVBI. S. 55), zuletzt geändert durch § 7 sche Fußpflege, Integrationshelfer, Physiotherapeuten), wird ein Unter- des Gesetzes vom 15. Oktober 2012 (GVBI. S. 341), BS 2126-10, wird verord- schreiten des Mindestabstands zwischen Personen zugelassen. net: (4) Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der notwendigen hygienischen Anforderungen geöffnet. Teil 1 (5) Bietet eine Einrichtung neben den in Absatz 2 Satz 1 genannten Waren Schließung von Einrichtungen, Durchführung von Veranstaltungen, oder Dienstleistungen weitere Waren oder Dienstleistungen an, ist dies Ansammlung von Personen und Aufenthalt im öffentlichen Raum zulässig, soweit das weitere Waren- oder Dienstleistungsangebot nicht den Schwerpunkt des Verkaufs oder Angebots bildet. §1 (6) Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt. Dies (1) Es sind geschlossen: gilt auch für den Betrieb von Wohnmobilstell- und Campingplätzen. Im 1. Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, Übrigen sind die notwendigen hygienischen Anforderungen zu beach- 2. Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Kantinen, Cafes und ähnli- ten. che Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie), 3. Eisdielen, Eiscafes und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und §2 Außengastronomie), Untersagt sind 4. Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Museen, Bibliotheken und 1. Zusammenkünfte von Religions- und Glaubensgemeinschaften, insbe- ähnliche Einrichtungen, sondere in Kirchen, Moscheen und Synagogen, 5. Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Angebote 2. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrich- von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spiel- tungen, hallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen, Internetcafes und 3. die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen ähnliche Einrichtungen, und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im au- 6. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen, ßerschulischen Bereich sowie 7. der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportan- 4. Reisebusreisen. lagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen, Thermen, Solarien, Wellnessanlagen, Sportboothäfen und ähnliche Einrich- §3 tungen, Die Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art ist untersagt. 8. Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center und ähnliche Einrichtungen, §4 9. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, bei denen der (1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weite- Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht einge- ren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen halten werden kann, insbesondere Friseure, Tattoostudios, Piercing- des eigenen Hausstands zulässig. Zu anderen als den in Satz 1 genann- studios, Nagelstudios, Kosmetiksalons, Massagesalons und ähn ten Personen ist in der Öffentlichkeit, wo immer möglich, ein Mindestab- liche Einrichtungen, stand von 1,5 Metern einzuhalten. Dem nicht in häuslicher Gemein- 10. Fahrschulen (einschließlich Fahrschulprüfungen in Räumlichkeiten schaft lebenden Elternteil ist es erlaubt, sein Umgangsrecht weiterhin des Technischen Überwachungsvereins - TÜV -) und ähnliche Ein- auszuüben richtungen, (2) Jede übrige, über Absatz 1 Satz 1 hinausgehende Ansammlung von Per- 11. Spielplätze und ähnliche Einrichtungen. sonen (Ansammlung) ist vorbehaltlich des Selbstorganisationsrechts Abhol-, Liefer- und Bringdienste sind weiterhin zulässig; in Einrichtun- des Landtags und der Gebietskörperschaften untersagt. Ausgenommen gen des Satzes 1 Nr. 2 sind der Straßenverkauf und der Verkauf zur Mit- sind Ansammlungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicher- nahme verzehrfertiger Speisen und Getränke zulässig. In Einrichtungen, heit und Ordnung oder Daseinsvorsorge zu dienen bestimmt sind. die nach den Bestimmungen dieser Verordnung nicht geschlossen sind, (3) Ansammlungen aus geschäftlichen, beruflichen oder dienstlichen An- sind Angebote für einen Verzehr vor Ort nicht zulässig. lässen, bei denen Personen unmittelbar Zusammenarbeiten müssen, einschließlich der erforderlichen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher (2) Absatz 1 gilt nicht für und forstwirtschaftlicher Flächen, sowie aus prüfungs- oder betreu- 1. Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Getränkemärkte, Drogerien, ungsrelevanten Gründen sind unter Beachtung der notwendigen hygie- 2. Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zuläs- nischen Anforderungen zulässig. Gleiches gilt für Ansammlungen, bei sigen Einzelhandelsbetrieben entspricht, denen Personen bestimmungsgemäß zumindest kurzfristig Zusammen- 3. Apotheken, Sanitätshäuser, kommen müssen (beispielsweise im öffentlichen Personennahverkehr, 4. Tankstellen, Fahrten im Gelegenheitsverkehr zwischen Wohn- und Arbeitsstätte 5. Banken und Sparkassen, Poststellen, oder in Fahrgemeinschaften) sowie ehrenamtliches Engagement zur 6. Reinigungen, Waschsalons, Versorgung der Bevölkerung.
Amtsblatt VG Monsheim –4– Freitag, 27. März 2020 (4) Bestattungen im engsten Familienkreis sind zulässig. ches ausgewiesen worden ist und die sich nicht bereits mindestens 14 (5) Die Durchführung von Blutspendeterminen und das Betreiben von Tage außerhalb eines Risikogebietes aufgehalten haben, dürfen folgen- Blutspendediensten ist weiterhin zulässig. Dabei sind die unter Beach- de Einrichtungen nicht betreten: tung der Pandemielage angepassten besonderen hygienischen Vorkeh- 1. Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 und 3 bis 7 sowie § 36 Abs. 1 Nr. rungen zu treffen und es ist sicherzustellen, dass Spender, die einen An- 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG); dies gilt insbesondere für Hos- halt für einen Infekt bieten, bereits zu Beginn erkannt werden und pize, keinen Termin erhalten oder die Einrichtung umgehend verlassen. 2. Einrichtungen der Pflege nach § 71 Abs. 2 des Elften Buches Sozial- gesetzbuch, Teil 2 3. Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Entfall von Unterricht und Betreuungsangeboten Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden, §5 4. betreute Wohngruppen für pflegebedürftige volljährige Menschen (1) An allen Schulen von Rheinland-Pfalz entfallen sämtliche regulären nach § 5 Satz 1 Nr. 1 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teil- Schulveranstaltungen, insbesondere der Unterricht sowie die regulären habe (LWTG) vom 22. Dezember 2009 (GVBI. S. 399, BS 217-1) in der Betreuungsangebote. jeweils geltenden Fassung, (2) An allen Kindertageseinrichtungen entfallen die regulären Betreuungs- 5. betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen und mit angebote. Vorerkrankungen nach § 5 Satz 1 Nr. 1 LWTG, 6. Einrichtungen nach § 5 Satz 1 Nr. 2 für volljährige Menschen mit In- §6 tensivpflegebedarf oder schweren kognitiven Einschränkungen, (1) In den Fällen, in denen eine häusliche Betreuung nicht oder nur teilwei- 7. Einrichtungen des betreuten Wohnens nach § 5 Satz 1 Nr. 3 LWTG für se möglich ist, können Eltern und andere sorgeberechtigte Personen volljährige Menschen mit Behinderungen und mit Vorerkrankungen, eine Notfallbetreuung in Kindertagesstätten in Anspruch nehmen. Ein- 8. Wohneinrichtungen für ältere Menschen nach § 5 Satz 1 Nr. 4 LWTG, richtungen nach § 5 haben im Sinne einer Notversorgung Kinder zu be- 9. Einrichtungen der Kurzzeitpflege nach § 5 Satz 1 Nr. 6 LWTG und treuen (Notfallbetreuung), es sei denn, sie wurden durch Einzelverfü- 10. Einrichtungen nach § 5 Satz 1 Nr. 7 LWTG, die einem unter Nummer gung geschlossen. Die Notfallbetreuung kommt vor allem für folgende 4 bis 9 beschriebenen Personenkreis entsprechen. Personen infrage: (2) Eine kurzzeitige Anwesenheit in einem Risikogebiet, beispielsweise im 1. Kinder in Förderschulen und Kindertagesstätten mit heilpädagogi- Rahmen einer Durchreise, gilt nicht als Aufenthalt nach Absatz 1, selbst schem Angebot, soweit deren Betrieb für die Betreuung und Versor- wenn es dabei etwa bei einem Tankvorgang, einer Kaffeepause oder gung besonders beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher unver- einem Toilettengang zu einem kurzzeitigen Kontakt mit der dortigen zichtbar ist, Bevölkerung gekommen ist. 2. Kinder, deren Eltern zu Berufsgruppen gehören, deren Tätigkeiten zur (3) Jede Patientin, jeder Patient, jede Bewohnerin, jeder Bewohner, jede Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staa- oder jeder Betreute einer Einrichtung darf nur eine Besucherin oder ei- tes und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind, und nen Besucher, die nicht zu dem in Absatz 1 genannten Personenkreis zwar derzeit unabhängig davon, ob ein oder beide Elternteile diesen zählen, pro Tag für je eine Stunde empfangen. Dies gilt nicht für Kinder Berufsgruppen angehören. Zu diesen Gruppen zählen zum Beispiel unter 16 Jahren sowie für Menschen mit erkennbaren Atemwegsinfekti- Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen, Polizei, Rettungs- onen. dienste, Justiz und Justizvollzugsanstalten, Feuerwehr, Lehrkräfte, Er- (4) Die Einrichtungen können, im Einzelfall auch unter Auflagen, Ausnah- zieherinnen und Erzieher oder Angestellte von Energie- und Wasser- men zulassen, wenn ein besonderes berechtigtes Interesse vorliegt. So- versorgung. Dieser Katalog ist nicht abschließend. Für die Versorgung fern Ausnahmen zugelassen werden, muss dennoch durch entspre- der Bevölkerung wichtig können auch andere Berufsgruppen sein, chende Maßnahmen sichergestellt werden, dass Mitarbeiterinnen und zum Beispiel Angestellte in der Lebensmittelbranche, Landwirte oder Mitarbeiter sowie andere Personen in den jeweiligen Einrichtungen Erntehelfer, Mitarbeiter von Banken und Sparkassen oder bei Medien- nicht gefährdet werden. unternehmen. 3. berufstätige Alleinerziehende und andere Sorgeberechtigte, die auf §8 eine Betreuung angewiesen sind und keinerlei andere Betreuungs (1) Den anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 Abs. lösung finden (Härtefälle). Dabei ist darauf zu achten, dass der Zweck 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ist die Beschäftigung und Be- der Verordnung nicht beeinträchtigt wird. treuung von Menschen mit Behinderungen, die Leistungen der Einglie- (2) Soweit Schülerinnen und Schüler in der Notfallbetreuung in den Schu- derungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder ver- len sind, wird dort ein an die Situation angepasstes pädagogisches An- gleichbaren Leistungsgesetzen erhalten, untersagt. Den Nutzerinnen gebot stattfinden. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler muss eine und Nutzern ist das Betreten der Einrichtung untersagt. Diese Regelun- Versorgung mit Lernmaterialien zum häuslichen Studium organisiert gen gelten auch für Zuverdienstprojekte und andere Leistungsanbieter. werden. Diese kann über digitale oder analoge Unterstützungsangebo- (2) Absatz 1 gilt auch für Tagesförderstätten und Tagesstätten für psychisch te erfolgen. kranke Menschen. (3) Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher, die in diesen Einrichtun- (3) Absatz 1 gilt ebenso in den Sozialpädiatrischen Zentren, den ange- gen arbeiten und für die aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Ri- schlossenen Frühförderstellen sowie Autismus-Therapiezentren. Medizi- siko einer COVID-19-Infektion besteht, sollen, nach Rücksprache mit nisch unabweisbar notwendige Behandlungen dürfen durchgeführt ihren Ärztinnen und Ärzten sowie der Aufsichts- und Dienstleistungsdi- werden. In diesen Fällen gilt das in Absatz 1 geregelte Betretungsverbot rektion, in dieser Zeit nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz erscheinen. Sie nicht. können ihre Dienstpflicht am häuslichen Arbeitsplatz verrichten. (4) Wenn der individuell notwendige Unterstützungsbedarf der Nutzerin- (4) Personen, die bereits infiziert sind oder die sich in einem Gebiet aufge- nen und Nutzer von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen halten haben, das vom Robert Koch-Institut im Zeitpunkt des Aufent- nach § 219 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, Tagesförder- halts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen stätten oder Tagesstätten für psychisch kranke Menschen nicht ander- danach als solches ausgewiesen worden ist und die sich nicht bereits weitig gewährleistet werden kann, ist ein Notdienst einzurichten. In die- mindestens 14 Tage außerhalb eines Risikogebiets aufgehalten haben sen Fällen gilt das in Absatz 1 geregelte Betretungsverbot nicht. oder geheilt sind, dürfen keine Notfallbetreuung nach Absatz 1 in An- (5) Den Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken nach § 51 des Neun- spruch nehmen. ten Buches Sozialgesetzbuch ist die Durchführung aller beruflichen Maßnahmen untersagt. Teil 3 Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Teil 4 Pflege- und Behinderteneinrichtungen Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen §7 §9 (1) Besucherinnen und Besucher, die Kontaktpersonen der Kategorien I und (1) Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz II entsprechend der Definition durch das Robert Koch-Institut sind oder 2019-2025 aufgenommen sind, die Universitätsmedizin der Johannes die bereits infiziert sind oder die sich in einem Gebiet aufgehalten ha- Gutenberg-Universität Mainz und Krankenhäuser mit Versorgungsver- ben, das vom Robert Koch-Institut im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risi- trag nach § 109 SGB V, Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation kogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als sol- der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversiche-
Amtsblatt VG Monsheim –5– Freitag, 27. März 2020 rung und solche mit Versorgungsvertrag nach § 111 und § 111 a SGB V 5. die Zweite Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 20. sowie Privatkliniken mit Zulassung nach § 30 der Gewerbeordnung März 2020 (GVBL. S. 78). (GewO) haben, soweit medizinisch vertretbar, alle planbaren Behand- lungen zurückzustellen oder zu unterbrechen, um möglichst umfangrei- § 14 che Kapazitäten für die Versorgung von Patientinnen und Patienten im Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf Zusammenhang mit dem Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19) vorzuhal- des 19. April 2020 außer Kraft. ten. Die Behandlung von Notfällen ist zu gewährleisten. Es gilt die Defi- Mainz, den 23. März 2020 nition von Krankenhausstandorten gemäß der Vereinbarung nach § 2a Die Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Abs. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG). (2) Ausgenommen von der Verpflichtung nach Absatz 1 sind Kranken häuser und Einrichtungen, die ausschließlich ein psychiatrisch-psycho- Präsident der SGD Süd therapeutisches oder psychosomatisch-psychotherapeutisches Versor- gungsangebot Vorhalten. Soweit medizinisch vertretbar sollen diese Einrichtungen ihr Angebot zum Schutz der Patientinnen und Patienten, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Allgemeinheit ebenfalls reduzieren. (3) Der Betrieb von Einrichtungen nach § 111a SGB V ist in der gesetzlich zu Gast in Monsheim vorgesehenen Funktion einzustellen. Die Kapazitäten sind für die statio- Prof. Dr. Hannes Kopf informiert sich näre Behandlung von Krankenhauspatientinnen und -patienten vorzu- halten. über innovative Projekte Teil 5 Einreise aus Risikogebieten § 10 (1) Fahrten und Reisen aus einem durch das Robert-Koch-Institut für CO- VID-19 erklärten Internationalen Risikogebiet oder besonders betroffe- nen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (RKI-Risikogebiet) in das Gebiet oder Transit durch das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz sind mit Ausnahme der Fahrten zum Ort einer Beschäftigung oder zum Wohnsitz untersagt. (2) Bei Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäftigungsort ist die ausgefüllte und unterschriebene Pendlerbescheinigung der Bun- despolizei mitzuführen, bei Fahrten mit einem Kraftfahrzeug ist die Pendlerkarte gut sichtbar hinter der Frontscheibe auszulegen. Es sind nur solche Fahrten gestattet, die bei vernünftiger Betrachtung geeignet sind, die Arbeitsstelle oder die Wohnung möglichst schnell und sicher zu erreichen. Unterbrechungen der Fahrten, insbesondere zu Einkaufs- oder Freizeitzwecken, sind untersagt. Teil 6 Allgemeinverfügungen § 11 Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltungen, in kreisfreien Städten der Stadtverwaltungen als Kreisordnungsbehörden, die nach dem 13. März VG-Bürgermeister Ralph Bothe empfing den Präsidenten der SGD Süd, 2020 zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 nach dem Infektions- Prof. Dr. Hannes Kopf in der Anhäuser Mühle in Monsheim schutzgesetz erlassen worden sind, werden durch diese Verordnung ersetzt und sind zurückzunehmen. Nach Inkrafttreten dieser Verordnung sind Alige- VG MONSHEIM – Zu einem um- es neben der zukünftigen raumpla- meinverfügungen der Kreisverwaltungen, in kreisfreien Städten der Stadt- fassenden Meinungsaustausch hat nerischen Entwicklung im Hinblick verwaltungen als Kreisordnungsbehörden, im Einvernehmen mit dem Mi- VG-Bürgermeister Ralph Bothe in auf die Ausweisung von Wohn- und nisterium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie zu erlassen. der vergangenen Woche den Präsi- Gewerbeflächen auch um den Na- denten der Struktur- und Geneh- tur- und Artenschutz sowie eine Teil 7 migungsdirektion (SGD) Süd, Verbesserung der Gewässerstruk- Schlussbestimmungen Herrn Prof. Dr. Hannes Kopf in turgüte in der Region. Bothe erläu- Monsheim empfangen. Prof. Dr. terte die bisherigen Maßnahmen § 12 Kopf, der die Verbandsgemeinde der Verbandsgemeinde zur Renatu- Auf die Straf- und Bußgeldvorschriften des 15. Abschnitts des Infektions- Monsheim im Rahmen seiner Tour rierung von Gewässern und Ge- schutzgesetzes wird hingewiesen. durch verschiedene Gebietskörper- wässerrandstreifen und stellte die schaften seines Zuständigkeitsbe- geplanten Maßnahmen am Eisbach § 13 reiches besuchte, informierte sich in Offstein vor. Er bat den SGD- Es werden aufgehoben: in Monsheim unter anderem über Präsidenten in diesem Zusammen- 1. der Erlass des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demo- grafie vom 13. März 2020 zum Erlass von Allgemeinverfügungen zum die Entwicklung des kommunalen hang um Unterstützung beim Entfall von Unterricht und Betreuungsangeboten im Zuge der Ausbrei- Windparks – auch in Anbetracht Grunderwerb und der Bodenord- tung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19), der aktuellen bundesweiten Diskus- nung im Zusammenhang mit der 2. der Erlass des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demo- sionen über Abstandsregelungen. Erweiterung von Gewässerrand- grafie vom 16. März 2020 zum Erlass von Allgemeinverfügungen zur Ein- Weiterhin erläuterte Bürgermeister streifen sowie bei der Umsetzung schränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behin- Bothe das Vorhaben der Verbands- der Hochwasserschutzmaßnahmen derteneinrichtungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus gemeinde, über eine kommunale in Monsheim. SARSCoV-2 (COVID-19), Wohnungsbaugesellschaft bezahl- Prof. Dr. Kopf zeigte sich beein- 3. der Erlass des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demo- baren Wohnraum zu schaffen und druckt von den vielfältigen Aktivitä- grafie vom 17. März 2020 zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnah- ein Ärztehaus zu errichten – Pro- ten und Projekten der relativ „klei- men aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rhein- jekte, die der SGD-Präsident als nen“ Verbandsgemeinde Monsheim land-Pfalz, beispielhaft und vorbildlich be- und bot an, auch zukünftig bei kon- 4. die Erste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 19. zeichnete. kreten Anliegen gerne für Gesprä- März 2020 (GVBI. S. 73) und Bei dem Meinungsaustausch ging che zur Verfügung zu stehen.
Amtsblatt VG Monsheim –6– Freitag, 27. März 2020 Flörsheim-Dalsheim bleibt dabei in kommunaler Trägerschaft. Diese Vereinbarung umfasst mindestens: · eine präzise Auflistung und Beschreibung der übertragenen Geschäfte, Die Verkehrsbehörde informiert: · Regelungen zur Kostenerstattung, · Regelungen zur Haftung des Dritten bzw. der Ortsgemeinde Monsheim Parkplatzmarkierungsarbeiten in der sowie · die Benennung der verantwortlichen Person im Fall der Vereinbarung Moorgasse, Ortsteil Dalsheim mit Personenvereinigungen. Nach dem die Moorgasse im Zuge des Straßenausbaus als verkehrs (2) Die Ortsgemeinde Monsheim gibt die übertragenen Geschäfte die sowie beruhigter Bereich ausgewiesen wurde, ist es rechtlich erforderlich ent- bei Personenvereinigungen die verantwortliche Person gemäß § 2 Abs. 3 sprechend Parkflächen vorzuhalten. öffentlich bekannt. Parken wird zukünftig daher nur noch in den speziell vorgesehenen Parkbuchten möglich sein. Nur so ist nachhaltig sichergestellt, dass ins- § 4 Ermittlung der Beiträge, Beitragsmaßstab, Abrundung besondere Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes und der Feuerwehr (2) Der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages werden die tatsächlichen ungehindert die Straße nutzen können. Aus diesem Grund wurde durch jährlichen Investitionsaufwendungen und Unterhaltungskosten zugrun- den Bauhof der Verbandsgemeinde Monsheim eine provisorische Mar- de gelegt (Jährlichkeitsprinzip). kierung der Parkbuchten vorgenommen. Nach einer entsprechenden (2) Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche. Probephase werden die Parkplätze mittels aufgebrannter Fahrbahnmar- kierung abschließend hergestellt. § 5 Beitragsschuldner und Fälligkeit Wenn sich während der Probephase vor Ort Probleme bei der Grund- (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrags stückserreichbarkeit der Anwohner herauskristallisieren oder gar Durch- bescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter eines bei- fahrtsprobleme von größeren Fahrzeugen entstehen, wird durch die tragspflichtigen Grundstücks ist. Ordnungsbehörde vor Ort über eine evtl. Wegnahme oder Verlegung (2) Die Beiträge werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und am von Parkplätzen entschieden. Die Anwohner werden gebeten sich in die- 15. November des jeweiligen Jahres nach Bekanntgabe des Beitragsbe- ser Probephase diesbezüglich bei konkreten Problemen direkt mit der scheides fällig. Ordnungsbehörde unter Tel. 06243 – 180911 (Hr. Hetzel) oder 180931 (Hr. Göpfert) in Verbindung zu setzen. Die Verkehrsteilnehmer werden § 6 In-Kraft-Treten gebeten, unabhängig von der rechtlichen Wirkung der provisorisch ge- (1) Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft. klebten Parkflächen, nur noch ausschließlich diese in Anspruch zu neh- (2) Gleichzeitig tritt Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge men. für Weinbergsschutz der Ortsgemeinde Monsheim vom 03.02.2014 au- Ihre Verkehrsbehörde ßer Kraft. (3) Soweit Beitragsansprüche nach der auf Grund von Absatz 2 aufgehobe- nen Satzung entstanden sind, gelten die bisherigen Regelungen weiter. Monsheim, den 18. März 2020 Kevin Zakostelny, Ortsbürgermeister Monsheim Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung: Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande ge- Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge kommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an für Weinbergsschutz der Ortsgemeinde Monsheim gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn vom 18. März 2020 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmi- Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) so- gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wie des § 2 Abs. 1 und der §§ 7, 8, 9 und 11 des Kommunalabgabengesetzes worden sind, (KAG) in seiner Sitzung am 09.03.2020 folgende Satzung beschlossen, die oder hiermit bekannt gemacht wird: 2. vor Ablauf der Einjahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean- standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrif- § 1 Beitragsgegenstand ten gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung (1) Die Ortsgemeinde Monsheim erhebt wiederkehrende Beiträge für die des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend jährlichen Kosten des gemäß § 2 durchzuführenden Weinbergsschutzes. gemacht wird. (2) Der Beitragspflicht unterliegen alle weinwirtschaftlich nutzbaren Grund- Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach stücke in dem in der Anlage bezeichneten Geltungsbereich (Karte als Ablauf der Einjahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. Anlage). Die Geltungsbereiche sind jeweils die Gemarkung Kriegsheim 3. Die Karte nach § 1 der Satzung liegt in der Zeit vom 30.03.2020 bis ein- und die Gemarkung Monsheim, da es sich um zwei getrennte technische schließlich 07.04.2020 während der Dienststunden montags – freitags Systeme zur Durchführung der Weinbergshut handelt. von 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich montags von 14.00 – 18.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr bei der Verbandsgemeinde- § 2 Zweck und Umfang des Weinbergsschutzes verwaltung Monsheim, Zimmer 2.32, Alzeyer Straße 15 in 67590 Mons- (1) Zweck des Feld- und Weinbergschutzes ist es, die Weinberge vor Staren- heim zur Einsichtnahme aus. fraß zu schützen (Starenabwehr, Starenhut). Zusätzlich wird die Satzung unter Bekanntmachungen auf der Website (2) Der Feld- und Weinbergsschutz erstreckt sich auf den Bereich der www.vg-monsheim.de ebenfalls zur Einsichtnahme in der Zeit vom beitragspflichtigen Grundstücke. 30.03.2020 bis einschließlich 07.04.2020 ausgelegt. (3) Die Ortsgemeinde Monsheim gibt alljährlich den Beginn und das Ende Monsheim, den 18. März 2020 Kevin Zakostelny, Ortsbürgermeister des Feld- und Weinbergschutzes, jeweils spätestens eine Woche vor dem beabsichtigten Termin, ortsüblich öffentlich bekannt. (4) Die Ortsgemeinde Monsheim legt Art und Weise sowie Intensität der Durchführung des Feld- und Weinbergsschutzes, insbesondere die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Monsheim Anzahl der einzusetzenden Weinbergschützen bzw. die Anzahl und Art für das Jahr 2020 der Schallgeber jährlich fest und gibt dies alljährlich ortsüblich öffentlich Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Monsheim hat auf Grund des §§ 95 ff. bekannt. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (5) Für Schutzmaßnahmen, die über den Umfang gemäß dieser Satzung (GVBl. S. 153), in der heute gültigen Fassung hat am 09.03.2020 folgende 1. hinausgehen, sind die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtig- Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: ten selbst verantwortlich. § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt § 3 Beauftragung Dritter Der Ergebnis- und Finanzhaushalt wird nicht geändert. (1) Die Ortsgemeinde Monsheim ist berechtigt, eine schriftliche Vereinba- rung mit dafür geeigneten Personen oder Personenvereinigungen über § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite die Durchführung des Weinbergsschutzes zu treffen. Die Aufgabe selbst Der Gesamtbetrag der Kredite wird nicht geändert.
Amtsblatt VG Monsheim –7– Freitag, 27. März 2020 § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlun- gen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, wer- den nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt. § 4 Steuersätze Die Steuersätze werden nicht geändert. § 5 Beiträge nach § 11 Kommunalabgabengesetz (KAG) Der Beitragssatz gem. § 15 KAG wird für 2020 von bisher 30 €/ha auf 0,00 €/ ha geändert. § 6 Eigenkapital Das Eigenkapital wird nicht geändert. § 7 Deckungsfähigkeit Der neue Wachenheimer Wehrführer Florian Berger (m.) mit seinem Stell- Die Deckungsfähigkeit wird nicht geändert. vertreter Matteo Stabel (l.) und seinem Vorgänger Hans Lösch (r.). § 8 Inkrafttreten Der 35-jährige Florian Berger hat seinen Dienst 2001 bei der Freiwilligen Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft. Feuerwehr in Dernbach (Verbandsgemeinde Annweiler) begonnen und ist Monsheim, den 18.03.2020 Zakostelny, Ortsbürgermeister seit seinem Umzug nach Wachenheim in der hiesigen Einheit im Range ei- nes Brandmeisters aktiv. Er verfügt über die Qualifikation als Gruppenführer Hinweis: und konnte im vergangenen Jahr bereits erste Erfahrungen als Führungs- Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 kraft sammeln. wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung Zu seinem Stellvertreter wurde ebenfalls einstimmig der 27-jährige Haupt- wurde von der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms am feuerwehrmann Matteo Stabel gewählt, der im Februar 2001 in die damals 12.03.2020 genehmigt. noch aktive Jugendfeuerwehr eintrat und seit 2010 zur aktiven Mannschaft Die 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme von Montag den gehört. 30.03.2020 bis Dienstag den 07.04.2020 von 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr und zu- sätzlich montags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, sowie Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer Danke Straße 15 in 67590 Monsheim, Zimmer 2.32 öffentlich aus. Zusätzlich wird Drei weitere Mitbürger haben sich bereiterklärt im Rahmen der Nachbar- die Nachtragshaussatzung unter Bekanntmachungen auf der Website schaftshilfe Einkäufe, Botengänge usw. für Betagte oder sonst eingeschränkt www.vg-monsheim.de ebenfalls zur Einsichtnahme ausgelegt. bewegungsfähige Mitbürger zu erledigen. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Nehmen Sie dieses Angebot bitte an. Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Be- kanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt Unser neuer Mitbürger Hans Joachim Hanbuch hat für seinen „Einstand“ in nicht, wenn Wachenheim einen Baum gespendet. Es handelt sich um einen Hochstamm 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi- Birnenbaum, welcher neben der B47 Richtung Monsheim auf einer Fläche gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt der Gemeinde von Ihm selbst und Hans Lösch gepflanzt wurde. Der Be- worden ist, schreibung nach soll er viele, saftige Birnen bringen, welche sich auch sehr oder gut zur Saftgewinnung eignen würden. Vielleicht können wir in Zukunft ne- 2. vor Ablauf der Einjahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean- ben unserem Apfelsaft, dann auch noch Birnensaft keltern, da er sich der standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrif- Beschreibung nach zu einem sehr mächtigen Baum entwickeln soll. ten gegenüber der Ortsgemeinde Wachenheim oder der Verbandsge- meinde Monsheim unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten der Einjahresfrist jedermann diese Ver- letzung geltend machen. Monsheim, den 18.03.2020 Kevin Zakostelny, Ortsbürgermeister Wachenheim Neue Wehrführung in Wachenheim gewählt Hans Lösch gibt nach 28 Jahren das Kommando an Florian Berger ab Im Rahmen einer außerordentlichen Wehrversammlung unter Leitung von VG-Bürgermeister Ralph Bothe haben die aktiven Einsatzkräfte der Feuer- wehreinheit Wachenheim in geheimer Abstimmung eine neue Wehrfüh- rung gewählt. Dabei wurde der bisherige stellvertretende Wehrführer Flori- an Berger einstimmig zum Nachfolger von Hans Lösch gewählt, der das Amt seit Dezember 1991 innehatte. Hans Lösch scheidet mit Erreichen des 60. Lebensjahres aus dem aktiven Feuerwehrdienst aus. Sein jahrzehntelanges Wirken zum Wohl der Allge- meinheit wurde bei der Versammlung sowohl von Bürgermeister Bothe, als auch von Ortsbürgermeister Dieter Heinz gewürdigt. Seine offizielle Verab- schiedung erfolgt im Rahmen der nächsten Jahreshauptversammlung aller Feuerwehreinheiten der Verbandsgemeinde, deren Termin noch nicht fest- steht, da der ursprünglich geplante Termin wegen der aktuellen Situation ausfallen musste.
Amtsblatt VG Monsheim –8– Freitag, 27. März 2020 waltung, der Stadtverwaltung Worms, des DRK-Kreisverbandes Alzey und der Feuerwehr sowie der Ordnungsbehörden und der Polizei haben sich auf Aufruf der Kreisverwaltung mittlerweile mehr als 90 Bürgerinnen und Bür- ger, die meisten aus medizinischen Berufen, bereit erklärt, ehrenamtlich mit- zuhelfen. „Wir sind überwältigt von der großen Hilfsbereitschaft aus der Be- völkerung und danken herzlich dafür. Jede helfende Hand wird benötigt und trägt dazu bei, die Situation bestmöglich zu meistern“, so Heiko Sippel. Weitere Maßnahmen erforderlich: Wertstoffhöfe seit 20. März geschlossen Die Verhinderung der schnellen Ausbreitung des Corona-Virus erfordert weitere Maßnahmen. Appelle zur Minimierung von sozialen Kontakten kom- men nur in Teilen der Bevölkerung an. Seit Freitag, 20.03., sind die Wertstoffhöfe im Kreisgebiet geschlossen. Der Andrang war so groß, dass die Abstandsregelungen nicht mehr eingehalten werden konnten und der Infektionsschutz sowie der Schutz unserer Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet war. Durch die massiv gestiegenen Anlieferungsmengen sind darüber hinaus auch die Kapazitäten weitgehend erschöpft. Wir haben versucht, das Angebot für die Bürgerinnen und Bürger mit Zu- Die ersten Frühblüher, welche im Herbst gepflanzt wurden verschönern, wie stimmung des Gesundheitsamtes – solange es geht – aufrecht zu erhalten, hier am Jüdischen Ehrenmal unseren Ort und Umgebung. Der große Ar- können es nun aber nicht mehr verantworten. beitseinsatz (16000 Blumenzwiebeln!!) hat sich wirklich gelohnt. Wir müssen leider handeln. Im Interesse von uns allen. Dieter Heinz, Ortsbürgermeister Mit freundlichen Grüßen, Heiko Sippel, Landrat Problemabfallsammlung fällt aus Sonstige öffentliche Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Alzey-Worms teilt mit, dass ne- ben der Schließung der Wertstoffhöfe auch die geplanten Touren des Schad- Bekanntmachungen und Mitteilungen stoff-Mobils ab dem 28. März abgesagt werden müssen. Betroffen hiervon sind folgende Touren: 28. März (Eich, Monsheim, Osthofen und Westhofen), 30. März (Bermersheim, Eppelsheim, Esselborn, Gundersheim, Gundheim, Hangen-Weisheim, Hochborn, Mörstadt und Wahlheim); 31. März (Eckels- heim, Flonheim/Uffhofen, Gau-Bickelheim, Gumbsheim, Siefersheim, Stein- Kreisverwaltung Alzey-Worms Bockenheim und Wonsheim). Die Verhinderung der schnellen Ausbreitung des Corona-Virus erfordere diese Maßnahmen, da die Abstandsregelungen Auf Homepage der Kreisverwaltung über Öffnungszeiten bei der Sammlung nicht eingehalten werden können und der Infektions- informieren schutz somit nicht gewährleistet ist. Die Kreisverwaltung Alzey-Worms bittet, Informationen zu aktuell gültigen Öffnungszeiten der Verwaltung und der dazu gehörigen Institutionen und Busverkehr wird angepasst Einrichtungen ausschließlich der Internetseite der Verwaltung unter Sonderfahrplan im Landkreis Alzey-Worms seit Samstag, 21. März www.kreis-alzey-worms.de zu entnehmen, um Missverständnisse zu ver- Der Landkreis hat in Abstimmung mit den Verkehrsverbünden VRN und RNN meiden. Auch auf der Facebookseite der Verwaltung werden die aktuellen sowie mit den Busunternehmen ORN und DRM seit Samstag, 21. März, das Informationen eingestellt. Angebot im Buslinienverkehr im Landkreis Alzey-Worms der aktuellen Situa- Die Kreisverwaltung weist erneut darauf hin, dass seit Freitag, 20. März, alle tion angepasst. Vergangenen Samstag ist daher ein Sonderfahrplan in Kraft Wertstoffhöfe im Kreisgebiet bis auf Weiteres geschlossen sind. getreten. Durch diese Maßnahme möchten die handelten Akteure gewährleisten, dass trotz massiver Einschränkungen ein verlässliches, wenn auch ausge- Corona: Abstrich-Teststelle öffnet in Osthofen / dünntes Grundangebot an ÖPNV-Leistungen bestehen bleibt. Abstrich nur mit Termin Bitte informieren Sie sich vor Fahrtantritt über die elektronischen Fahrplan- Um möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Alzey- medien (z. B. DB Navigator App, VRN oder RNN Fahrplan App), ob auch Ihre Worms und der Stadt Worms wohnortnah eine Möglichkeit zu geben, sich Linie vor Ort betroffen ist. Bei Rückfragen steht Ihnen auch das VRN Service- an einer zentralen Stelle auf das Coronavirus testen zu lassen und damit telefon unter 0621 1077 077 oder das RNN Servicetelefon unter 06132 – 78 gleichzeitig die niedergelassenen Ärzte und Kliniken zu entlasten, bauen der 96 22 zur Verfügung. Landkreis Alzey-Worms und die Stadt Worms in Zusammenarbeit mit dem DRK Kreisverband Alzey und der Feuerwehr derzeit eine „Drive-In“ Abstrich- Teststelle in einem Zelt in Osthofen, auf dem Parkplatz der Wonnegauhalle, auf. Kundeninformation der DB Seit Samstag können hier Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Alzey- Vorübergehende Einschränkung des Busverkehrs Worms und der Stadt Worms ausschließlich nach vorheriger Terminverein- Zeitraum der Beeinträchtigung: 21.03.2020 bis auf weiteres barung, einen Testabstrich durchführen lassen. Sehr geehrte Fahrgäste, Wer Krankheitssymptome zeigt, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus aufgrund der aktuellen Situation, bedingt durch das Covid19-Virus, wird der hindeuten, nimmt möglichst telefonisch Kontakt mit dem Hausarzt aus. Die- Busverkehr vorübergehend wie folgt eingeschränkt: Montag – Freitag gilt ser stellt die Indikation und faxt eine Überweisung zur Osthofener Teststelle. der Samstagsfahrplan, Samstag regulärer Verkehr, Sonntag kein Busverkehr. Die dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rufen dann den Folgendes ist zu beachten: Patienten an und vereinbaren einen Termin zur Testung in Osthofen. Das Ge- Linie 428: Zusätzliche Fahrten um 06:40 und 07:16 Uhr von Weinheim sundheitsamt der Kreisverwaltung Alzey-Worms weist ausdrücklich darauf nach Flörsheim-Dalsheim hin, dass ein Test nur dann durchgeführt werden kann, wenn zuvor die Über- Linie 429: Letzte Fahrt von Westhofen nach Alzey entfällt. weisung des Arztes eingetroffen und ein Termin vereinbart wurde. Bürgerin- Linie 430: Zusätzliche Fahrt um 06:03 Uhr von Alzey nach Worms, Verkehr nen und Bürger, die ohne Termin anreisen, müssen aus organisatorischen bis 20:30 Uhr Gründen und aus Gründen der Sicherheit abgewiesen werden. Linie 431: Zusätzliche Fahrt um 05:51 und 06:19 Uhr von Osthofen nach Die Öffnungszeiten sind Montag bis Samstag, 14 bis 17 Uhr und 17 bis 20 Worms, Verkehr bis 19 Uhr Uhr, immer nur nach vorheriger Terminvereinbarung. „Mit der Abstrich-Test- Linie 432: Verkehr bis 20:30 Uhr stelle in Osthofen haben jetzt wesentlich mehr Bürgerinnen und Bürger die Linie 434: Zusätzliche Fahrt um 06:19 Uhr von Worms nach Osthofen Möglichkeit, sich zeitnah auf eine Infektion mit dem Corona-Virus testen zu Linie 435: Letzte Fahrt von Gau-Odernheim nach Worms entfällt. lassen“, betonen Landrat Heiko Sippel und Oberbürgermeister Adolf Kessel. Wir bitten um Verständnis für die unvermeidbaren Erschwernisse. Neben den Amtsärzten des Gesundheitsamtes, Mitarbeitern der Kreisver- Worms, 20.03.2020
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