Feuerwehr der VG Monsheim stellt Kommunikationstechnik für Corona-Teststelle in Osthofen

 
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Feuerwehr der VG Monsheim stellt Kommunikationstechnik für Corona-Teststelle in Osthofen
Der Verbandsgemeinde Monsheim
         Mit den Ortsgemeinden: Flörsheim-Dalsheim, Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Monsheim, Offstein und Wachenheim

         47. Jahrgang / Ausgabe Nr. 13                                                                                           Freitag, den 27. März 2020

Feuerwehr der VG Monsheim
stellt Kommunikationstechnik für
Corona-Teststelle in Osthofen
Pro Tag werden 72 Tests in zwei Schichten über den ELW organisiert
OSTHOFEN / MONSHEIM – Seit
vergangenem Samstag hat das
­Gesundheitsamt Alzey-Worms auf
 dem Parkplatz vor der Osthofener
 Wonnegauhalle eine zentrale Test-
 Station für Patienten mit Verdacht
 auf eine Corona-Infektion als
 „Drive-in“ eingerichtet. Die Perso-
 nen fahren mit ihrem Pkw in das
 Zelt ein, wo Mitarbeiter des medizi-
 nischen Personals von DRK und
 ASB einen Abstrich nehmen, der
 dann in einem Labor in Ingelheim
 untersucht wird. Die Testergebnisse
 liegen nach etwa zwei bis drei Tagen
 vor.
 Doch bevor es zu der eigentlichen
 Untersuchung kommen kann, ist
 eine detaillierte Vorbereitung und
 Organisation und Logistik erfor-
 derlich, um einen geordneten und
 effizienten Ablauf sicherzustellen.
 Insbesondere ist die Kommunika­         In dem zur Zeit in Osthofen stationierten Einsatzleitwagen der VG Monsheim stellen die Einsatzkräfte die
 tion zwischen den überweisenden         ­Kommunikation zwischen den Hausarztpraxen und dem „Corona-Test-Center“ an der Wonnegauhalle sicher.
 Hausärzten und dem Fachpersonal
 im Test-Center zu gewährleisten.        Von dort erfolgt die Weiterleitung      Bereits nach dem Probedurchgang       meraden überzeugen. Bei einem
 Hierfür ist auf Anforderung durch       an zwei Büro-Arbeitsplätze im           am vergangenen Freitag lobte der      Besuch in Osthofen dankten so-
 Kreisfeuerwehrinspekteur Michael        Drive-in-Center. Die hier einge-        Teamleiter des Gesundheitsamtes,      wohl VG-Bürgermeister Ralph
 Matthes die Feuerwehr der Ver-          setzten Verwaltungskräfte verein-       Dr. Bernd Stauf, die hervorragende    ­Bothe, als auch Kreisfeuerwehrins-
 bandsgemeinde Monsheim zustän-          baren mit den Patienten dann tele-      Unterstützung durch die hochqua-       pekteur Michael Matthes den Ein-
 dig, welche in dem Einsatzleitwa-       fonisch individuelle Test-Termine.      lifizierten Einsatzkräfte der Mons-    satzkräften für ihre engagierte und
 gen (ELW-1) über die erforderlichen     Auf diese Weise können pro Tag          heimer Feuerwehr. Auch Landrat         kompetente Arbeit, die einen wich-
 technischen Voraussetzungen ver-        innerhalb sechs Stunden zur Zeit 72     Heiko Sippel und der Wormser           tigen Beitrag darstellt, um einer
 fügt.                                   Tests durchgeführt werden.              Oberbürgermeister Adolf Kessel         weiteren Ausbreitung des Corona-
 In enger Abstimmung mit Bürger-         Die erforderliche Kommunikati-          konnten sich vor Ort von der Leis-     Virus durch gezielte Maßnahmen
 meister Ralph Bothe und VG-             onstechnik wurde von Alexander          tungsfähigkeit der Feuerwehrka-        entgegenzuwirken.
 Wehrleiter Eike Milch wurde ein         Bayerer eingerichtet und läuft bis-
 Einsatzplan erstellt, wonach jeweils    her absolut störungsfrei. Gemein-
 zwei Einsatzkräfte aus der VG in        sam mit den Feuerwehrkameraden
 zwei Schichten am Tag den ELW in        Janik Klingenmeyer und Mathias                             Die Verkehrsbehörde informiert:
 Osthofen besetzen und die Infor-
 mations- und Kommunikations-
                                         Philipps stellt Bayerer in der ersten
                                         Woche auch den Dienst in Ostho-                       Einstellung der Ruftaxilinien
 technik sicherstellen. Alle Hausärz-
 te im Landkreis und in der Stadt
                                         fen sicher. Da inzwischen bereits
                                         Termine bis in die kommende Wo-
                                                                                                  sowie des Bürgerbusses
                                                                                  Auf Grund der aktuellen Problematik werden nach Anweisung des Ver-
 Worms senden Überweisungen              che hinein vergeben wurden, geht
                                                                                  kehrsverbundes Rhein-Neckar alle Ruftaxilinien innerhalb der Verbands-
 zentral an die Funkeinsatzzentrale      die Einsatzleitung derzeit von einer
                                                                                  gemeindeverwaltung Monsheim bis auf Weiteres eingestellt.
 im Monsheimer Feuerwehrhaus.            mehrwöchigen Einsatzdauer aus,           Deshalb haben wir uns dazu entschlossen den Bürgerbus der Verbandsge-
 Die dort eingehenden Daten wer-         sodass in der kommenden Woche            meinde wegen der erhöhten Ansteckungsgefahr ebenfalls außer Betrieb
 den automatisch geroutet und digi-      weitere Kräfte der Feuerwehrein-         zu nehmen. Wir informieren sobald die Linien wieder bedient werden.
 tal an die EDV-Ausstattung im Ein-      heiten aus der VG Monsheim zum           Um Verständnis wird gebeten.                     Ihre Verkehrsbehörde
 satzleitwagen in Osthofen gesendet.     Einsatz kommen werden.
Feuerwehr der VG Monsheim stellt Kommunikationstechnik für Corona-Teststelle in Osthofen
Amtsblatt VG Monsheim                                                                                                             –2–                                                                                                 Freitag, 27. März 2020

             BÜRGERSERVICE
  Öffnungs- und Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung                                                                             Polizei
  Mo. – Fr. von 8.15 bis 12 Uhr, Mo. 14 bis 18 Uhr, Do. 14 bis 16 Uhr, Tel. (0 62 43)18 09-0                                            Bezirks- und Ermittlungsdienst, Außenstelle Worms-Pfeddersheim
 Um unnötige Risiken für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden soll-                                                        Polizeikommissar Frank Wagner
 te die Verwaltung durch die Bürgerinnen und Bürger ab sofort nur in dringenden                                                         Schloßstraße 48, 67551 Worms-Pfeddersheim................................................ 0 62 47 / 870
 ­Fällen und möglichst nach telefonischer Anmeldung aufgesucht werden. Es ist da-                                                       Fax: 0 62 47 / 89 0
  mit zu rechnen, dass es bei unangemeldeten Besuchen zu längeren Wartezeiten vor                                                       Bürgertelefon der Kreisverwaltung zum Corona-Virus................. 0 67 31 / 4 08-55 55
  der Eingangstür kommen kann, da Besucher nur noch einzeln in das Verwaltungs­-                                                        Montag – Freitag 8.00 – 17.00 Uhr, E-Mail: info@alzey-worms.de
  ge­bäude eingelassen werden. Bitte nutzen Sie – wenn möglich – andere
  Kommunika­tionswege wie Telefon, E-Mail oder die Internet-Angebote.                                                                   Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Monsheim
                                                                                                                                        Frau Andrea Möws................................................................................................. 0 62 43 / 87 04
 Telefon-Sprechzeiten der Ortsbürgermeister
 Flörsheim-Dalsheim – Ortsbürgermeister: Tobias Rohrwick, Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr                                                   Pflegestützpunkt – Beratungsbereich:
 0170 - 8 01 02 16, tobias.rohrwick@floersheimdalsheim.de                                                                               Verbandsgemeinde Eich, Wonnegau, VG Monsheim
 Hohen-Sülzen – Ortsbürgermeister: Andreas Thon, Montag, 18.00 – 19.00 Uhr                                                              Kostenlose und trägerneutrale Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen
 0151 - 70 86 51 99, thon.a@gmx.de                                                                                                      und deren Angehörige – derzeit nur telefonisch, Fax 0 62 42 / 9 90 76 32
 Mölsheim – Ortsbürgermeister: Sascha Wötzel, täglich bei Bedarf                                                                        Pflegestützpunkt Osthofen
 0176 / 23 17 08 25 oder per E-Mail: Sascha.Woetzel@gmail.com                                                                           Katharina Wegener������������������������������������������������������������������������������ Tel. 0 62 42 / 9 90 76 31
                                                                                                                                        Irena Markheim������������������������������������������������������������������������������������ Tel. 0 62 42 / 9 90 76 30
 Mörstadt – Ortsbürgermeister: Stephan Hammer, Donnerstag, 18.30 – 20.00 Uhr
 0177 - 2 43 86 27, hammer.moerstadt@myquix.de                                                                                          Jugendscout Dipl.-Sozialpädagoge Bernhard Leopoldt ������� Mobil 0172 / 74 86 828
 Monsheim – Ortsbürgermeister: Kevin Zakostelny, Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr                                                            Telefonische Beratung dienstag nach Vereinbarung,
 0176 - 84 55 58 11, kevin.zakostelny@monsheim.de                                                                                       �������������������������������������������������������������������������������������� E-Mail: jugendscouts@alzey-worms.de
 Offstein – Ortsbürgermeister: Andreas Böll, Montag, 18.00 – 19.00 Uhr
                                                                                                                                        Lebenshilfe (Hilfe für Menschen mit Behinderung).............................. 0 67 31 / 49 63 01
 0171 - 4 93 64 08, andreas@boell.tv
 Wachenheim – Ortsbürgermeister: Dieter Heinz, Montag, 18.30 – 19.30 Uhr                                                                Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms
 06243 - 74 38, weinbau-heinz@t-online.de                                                                                               Beratung und Betreuung von psychisch kranken Menschen und deren
                                                                                                                                        Kontakt­personen ����������������������������������������������������������� Tel. 0 67 31 / 4 08-70 38 und -70 39
 Feuerwehren
 Wehrleiter Eike Milch...................................................................................... 0177 / 5 92 95 16          Weißer Ring Außenstelle Worms / Landkreis Alzey – Worms���� Tel. 0151 / 5127 8604
 Flörsheim-Dalsheim: Wehrführer, Alexander Schäfer............................ 0163 / 48 28 84 3                                        oder Bundesweites Opfer-Telefon ................................................................................116 006
 Hohen-Sülzen: Wehrführer, Daniel Obenauer.......................................... 0 62 43 / 90 05 51                                 Wertstoffhof Monsheim, An den Mühlen
 Mölsheim: Wehrführer, Sascha Wötzel....................................................... 0 62 43 / 90 05 69                          Öffnungszeiten: Di. u. Do. von 16.00 bis 18.00 Uhr; Sa. von 8.00 bis 12.00 Uhr
 Mörstadt: Wehrführer, Andreas Boicenco ................................................. 0173 / 1 57 17 57
 Monsheim: Wehrführer, Karl Hermann Milch................................................... 0 62 43 / 3 37                             Wertstoffhof Framersheim (ehemalige Kreismülldeponie), An der K 30
 Offstein: Wehrführer, Mathias Schmitt............................................................. 0 62 43 / 54 43                     Öffnungszeiten: M
                                                                                                                                                         o. – Fr. 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr;
 Wachenheim: Wehrführer, Florian Berger................................................... 0160 / 80 80 702                                             Sa. 8.30 – 12.30 Uhr

           Notrufnummern                                                                                                                Störungs- und Bereitschaftsdienste
 Polizei...................................................................................................................1 10         Wasserversorgung für alle Ortsgemeinden
 Feuer, Unfall, Notarzt/Rettungsdienst..................................................................... 112                         Wasserwerk Zweckverband für das Seebachgebiet, Osthofen
 Krankentransporte.................................................................................................. 19 222             Störungsdienst...................................................................................... 0 62 42 / 50 05-40
 Allgemeine Hotline der Landesregierung bei medizinischen Fragen                                                                        Abwasserbeseitigung (außerhalb der Ortslagen)
 zum Corona-Virus (Mo. – Fr. 8 – 18 Uhr, Sa. + So. 10 – 15 Uhr)��������� 0800 575 81 00
                                                                                                                                        Kläranlage Monsheim (Rufbereitschaft)......................................... 0 62 43 / 90 62-40
 Ärztlicher Bereitschaftspraxis Worms........... 116 117 (ohne Vorwahl, kostenfrei)
 am Klinikum Worms (Haupteingang), 67550 Worms, Gabriel-v.-Seidel-Str. 81                                                               Abwasserbeseitigung (innerhalb der Ortslagen)
 Öffnungszeiten: Mo. 19 Uhr – Di. 7 Uhr | Di. 19 Uhr – Mi. 7 Uhr |
                                                                                                                                        Verbandsgemeindewerke Monsheim............................................. 01 72 / 3 52 16 45
 Mi. 14 Uhr – Do. 7 Uhr | Do. 19 Uhr – Fr. 7 Uhr | Fr. 16 Uhr – Mo. 7 Uhr |
 an Feiertagen: vom Vorabend 18 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr
 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden,                                                                  Elektro-Notdienst................................................................................. 01 72 / 741 55 74
 Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der                                                                          Täglich von 18 bis 6 Uhr (Wochenende von Freitag, 18 bis Montag, 6 Uhr)
 Rettungs­dienst unter der Nummer 112 angefordert werden.
 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst................................................0 18 05 / 66 68 76                                   Erdgasversorgung / Stromversorgung
                                                                                                                                        EWR Netz GmbH, Alzey
 Krankenhaus
                                                                                                                                        (während der üblichen Geschäftszeiten):�������������������������������������������06241 848-300
 Klinikum Worms, 67550 Worms, Gabriel-von-Seidl-Str. 81.............. 0 62 41 / 50 10
                                                                                                                                        bei Störfällen (rund um die Uhr)........................................................... 0800 184 8800
 Giftinformationszentrale.................................................................... 0 61 31 / 1 92 40
                                                                                                                                        Telefon
           Apotheken Notdienst                                                                                                          DSL/Telefonie über INEXIO (Geschäftskunden):
                                                                                                                                        ..........................................................................E-Mail: info@inexio.net, 0 68 31 / 50 30-0
 Notdienstnummern aus allen Netzen für die Ortsgemeinden
                                                                                                                                        DSL/Telefonie über QUIX (Privatkunden):
 Flörsheim-Dalsheim................................................................ 0 18 05 / 25 88 25-6 75 92                          ........................................................................ E-Mail: info@myquix.de, 0800 / 78 49 375
 Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt,
 Offstein, Wachenheim ........................................................... 0 18 05 / 25 88 25-6 75 91
 Monsheim................................................................................. 0 18 05 / 25 88 25-6 75 90                   Deutsche Telekom
 Informationen über Notdienste auch auf der Internetseite der                                                                           Kundenservice.......................................................................................... 0800 / 33 01 000
 Landesapothekerkammer unter www.lak-rlp.de                                                                                             Bauherren-Beratung................................................................................ 0800 / 33 01 903

 Impressum
 Herausgeber:                                                                                                                       Redaktionelle Beiträge sind mit Namen des Verfassers gezeichnet und stellen nicht
 Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim,                                                                                               ­unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Nicht gezeichnete Berichte und Mitteilun-
 Alzeyer Str. 15 (Anhäuser Mühle), 67590 Monsheim                                                                                    gen können nicht veröffentlicht werden. Längere Berichte, Leserbriefe, Kommentare
 Tel. 0 62 43 / 18 09 - 0, Fax: 0 62 43 / 18 09 - 66                                                                                 und weltanschauliche Darlegungen sind ebenso unzulässig wie das Austragen politi-
 E-Mail: amtsblatt@vg-monsheim.de                                                                                                    scher Meinungsverschiedenheiten. Hierbei unterscheidet sich das Amtsblatt als amtl.
 Verantwortlich für den amtlichen und den nicht amtlichen Teil:                                                                      Bekanntmachungsorgan von der Tagespresse und anderen Zeitungen.
 Verbandsgemeindeverwaltungsrat Stephan Beer
                                                                                                                                    Redaktionsschluss ist montags um 17 Uhr.
 Verantwortlich für Anzeigen gem. § 9. Abs. 4 Landesmediengesetz:
                                                                                                                                    Anzeigenschluss ist dienstags um 17 Uhr.
 Simone Scheurer, ScheurerMedien Werbeagentur und Verlag
 Am Heckel 3, 67591 Mölsheim. Tel. 0 62 43 / 903 143, Fax 0 62 43 / 903 144                                                         Später eingehende Vorlagen müssen nicht berücksichtigt werden.
 E-Mail: info@vg-amtsblatt.de                                                                                                       Redaktionelle Beiträge bitte an:                                          amtsblatt@vg-monsheim.de
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 Vertrieb:                                                                                                                          Kostenpflichtige Inserate bitte an: Anzeigen@vg-amtsblatt.de
 - Erscheinung wöchentlich freitags.                                                                                                				                                Tel. 0 62 43 / 90 31 43
 - Kostenlose Zustellung an alle Haushaltungen im Verbandsgemeindegebiet.                                                           				                                Fax 0 62 43 / 90 31 44
 - Einzelausgaben gegen Portokostenersatz bei der Verbandsgemeindeverwaltung.                                                       				Es gilt die Preisliste 2019.
Feuerwehr der VG Monsheim stellt Kommunikationstechnik für Corona-Teststelle in Osthofen
Amtsblatt VG Monsheim                                                        –3–                                                             Freitag, 27. März 2020

 Amtlicher Teil                         Öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden

         Verbandsgemeinde Monsheim                                                    7. Zeitungs- und Zeitschriften verkauf,
                                                                                      8. Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte,
                                                                                      9. Großhandel.
                                                                                 	Eine Öffnung der in Satz 1 genannten Einrichtungen erfolgt unter Auf­
       Kein Dienstleistungssamstag im April!                                          lagen zur Hygiene (beispielsweise durch Bereitstellung von Desinfek­
                                                                                      tionsmittel, Schutzscheiben für Kassenpersonal) und zur Steuerung des
 Im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-                     Zutritts (beispielsweise durch Einlasskontrollen), um Ansammlungen
 virus SARS-CoV-2 findet bei der Verbandsgemeinde Monsheim im Monat                   von Personen vor oder in den Einrichtungen zu vermeiden. Darüber hin-
 April kein Dienstleistungssamstag statt. In dringenden Fällen können                 aus ist zu gewährleisten, dass der Mindestabstand zwischen Personen
 Termine telefonisch auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten ver-                 1,5 Metern beträgt und sich in der Einrichtung insgesamt höchstens
 einbart werden.                                                                      eine Person pro 10 qm Einrichtungsfläche befindet. Für Einrichtungen
 Ich bitte um Ihr Verständnis.              Ralph Bothe, Bürgermeister               nach Satz 1 Nr. 1, 3, 5, 7, 8 und 9 ist ab Inkrafttreten dieser Verordnung bis
                                                                                      zum Ablauf des 19. April 2020 die Öffnung an allen Sonn- und Feier­
                                                                                      tagen in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr für den Verkauf von Waren
                                                                                      zulässig.
Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz                              (3)	Dienstleister und Handwerker sind befugt, ihre Tätigkeit weiterhin aus-
(3. CoBeLVO) 23.03.2020                                                               zuüben, sofern die Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen
Vom 23. März 2020                                                                     gewährleistet ist; dies gilt auch für Dienstleistungen, bei denen der Min-
Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 des             destabstand zwischen Personen kurzfristig unterschritten wird (bei-
Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert        spielsweise zur Anlieferung, Aushändigung oder Überbringung von Wa-
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148), in Verbin-        ren). Für Dienstleistungen, die für die Versorgung der Bevölkerung
dung mit § 1 Nr. 1 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektions-              notwendig sind (beispielsweise Optiker, Hörgeräteakustiker, medizini-
schutzgesetzes vom 10. März 2010 (GVBI. S. 55), zuletzt geändert durch § 7            sche Fußpflege, Integrationshelfer, Physiotherapeuten), wird ein Unter-
des Gesetzes vom 15. Oktober 2012 (GVBI. S. 341), BS 2126-10, wird verord-            schreiten des Mindestabstands zwischen Personen zugelassen.
net:                                                                             (4)	Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung
                                                                                      der notwendigen hygienischen Anforderungen geöffnet.
                               Teil 1                                            (5)	Bietet eine Einrichtung neben den in Absatz 2 Satz 1 genannten Waren
 Schließung von Einrichtungen, Durchführung von Veranstaltungen,                      oder Dienstleistungen weitere Waren oder Dienstleistungen an, ist dies
  Ansammlung von Personen und Aufenthalt im öffentlichen Raum                         zulässig, soweit das weitere Waren- oder Dienstleistungsangebot nicht
                                                                                      den Schwerpunkt des Verkaufs oder Angebots bildet.
                                       §1                                        (6)	Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt. Dies
(1) Es sind geschlossen:                                                              gilt auch für den Betrieb von Wohnmobilstell- und Campingplätzen. Im
    1. Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen,                  Übrigen sind die notwendigen hygienischen Anforderungen zu beach-
    2. 	Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Kantinen, Cafes und ähnli-           ten.
          che Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie),
    3. 	Eisdielen, Eiscafes und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und                                         §2
          Außengastronomie),                                                     Untersagt sind
    4. 	Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Museen, Bibliotheken und          1. Zusammenkünfte von Religions- und Glaubensgemeinschaften, insbe-
          ähnliche Einrichtungen,                                                    sondere in Kirchen, Moscheen und Synagogen,
    5. 	Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Angebote     2. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrich-
          von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spiel-       tungen,
          hallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen, Internetcafes und        3. die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen
          ähnliche Einrichtungen,                                                    und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im au-
    6. 	Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,                 ßerschulischen Bereich sowie
    7. 	der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportan-   4. Reisebusreisen.
          lagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen, Thermen,
          Solarien, Wellnessanlagen, Sportboothäfen und ähnliche Einrich-                                         §3
          tungen,                                                                Die Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art ist untersagt.
    8. 	Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center und
          ähnliche Einrichtungen,                                                                                       §4
    9. 	Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, bei denen der     (1)	Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weite-
          Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht einge-             ren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen
          halten werden kann, insbesondere Friseure, Tattoostudios, Piercing-         des eigenen Hausstands zulässig. Zu anderen als den in Satz 1 genann-
          studios, Nagelstudios, Kosmetiksalons, Massagesalons und ähn­               ten Personen ist in der Öffentlichkeit, wo immer möglich, ein Mindestab-
          liche Einrichtungen,                                                        stand von 1,5 Metern einzuhalten. Dem nicht in häuslicher Gemein-
    10.	Fahrschulen (einschließlich Fahrschulprüfungen in Räumlichkeiten             schaft lebenden Elternteil ist es erlaubt, sein Umgangsrecht weiterhin
          des Technischen Überwachungsvereins - TÜV -) und ähnliche Ein-              auszuüben
          richtungen,                                                            (2)	Jede übrige, über Absatz 1 Satz 1 hinausgehende Ansammlung von Per-
    11. Spielplätze und ähnliche Einrichtungen.                                       sonen (Ansammlung) ist vorbehaltlich des Selbstorganisationsrechts
	Abhol-, Liefer- und Bringdienste sind weiterhin zulässig; in Einrichtun-            des Landtags und der Gebietskörperschaften untersagt. Ausgenommen
    gen des Satzes 1 Nr. 2 sind der Straßenverkauf und der Verkauf zur Mit-           sind Ansammlungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicher-
    nahme verzehrfertiger Speisen und Getränke zulässig. In Einrichtungen,            heit und Ordnung oder Daseinsvorsorge zu dienen bestimmt sind.
    die nach den Bestimmungen dieser Verordnung nicht geschlossen sind,          (3)	Ansammlungen aus geschäftlichen, beruflichen oder dienstlichen An-
    sind Angebote für einen Verzehr vor Ort nicht zulässig.                           lässen, bei denen Personen unmittelbar Zusammenarbeiten müssen,
                                                                                      einschließlich der erforderlichen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher
(2) Absatz 1 gilt nicht für                                                           und forstwirtschaftlicher Flächen, sowie aus prüfungs- oder betreu-
    1. Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Getränkemärkte, Drogerien,             ungsrelevanten Gründen sind unter Beachtung der notwendigen hygie-
    2. Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zuläs-               nischen Anforderungen zulässig. Gleiches gilt für Ansammlungen, bei
        sigen Einzelhandelsbetrieben entspricht,                                      denen Personen bestimmungsgemäß zumindest kurzfristig Zusammen-
    3. Apotheken, Sanitätshäuser,                                                     kommen müssen (beispielsweise im öffentlichen Personennahverkehr,
    4. Tankstellen,                                                                   Fahrten im Gelegenheitsverkehr zwischen Wohn- und Arbeitsstätte
    5. Banken und Sparkassen, Poststellen,                                            oder in Fahrgemeinschaften) sowie ehrenamtliches Engagement zur
    6. Reinigungen, Waschsalons,                                                      Versorgung der Bevölkerung.
Feuerwehr der VG Monsheim stellt Kommunikationstechnik für Corona-Teststelle in Osthofen
Amtsblatt VG Monsheim                                                          –4–                                                          Freitag, 27. März 2020

(4) Bestattungen im engsten Familienkreis sind zulässig.                                ches ausgewiesen worden ist und die sich nicht bereits mindestens 14
(5)	Die Durchführung von Blutspendeterminen und das Betreiben von                      Tage außerhalb eines Risikogebietes aufgehalten haben, dürfen folgen-
     Blutspendediensten ist weiterhin zulässig. Dabei sind die unter Beach-             de Einrichtungen nicht betreten:
     tung der Pandemielage angepassten besonderen hygienischen Vorkeh-                  1.	Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 und 3 bis 7 sowie § 36 Abs. 1 Nr.
     rungen zu treffen und es ist sicherzustellen, dass Spender, die einen An-               2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG); dies gilt insbesondere für Hos-
     halt für einen Infekt bieten, bereits zu Beginn erkannt werden und                      pize,
     keinen Termin erhalten oder die Einrichtung umgehend verlassen.                    2.	Einrichtungen der Pflege nach § 71 Abs. 2 des Elften Buches Sozial-
                                                                                             gesetzbuch,
                                   Teil 2                                               3.	Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2
            Entfall von Unterricht und Betreuungsangeboten                                   Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, in denen Leistungen
                                                                                             der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden,
                                    §5                                                  4.	betreute Wohngruppen für pflegebedürftige volljährige Menschen
(1)	An allen Schulen von Rheinland-Pfalz entfallen sämtliche regulären                      nach § 5 Satz 1 Nr. 1 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teil-
     Schulveranstaltungen, insbesondere der Unterricht sowie die regulären                   habe (LWTG) vom 22. Dezember 2009 (GVBI. S. 399, BS 217-1) in der
     Betreuungsangebote.                                                                     jeweils geltenden Fassung,
(2)	An allen Kindertageseinrichtungen entfallen die regulären Betreuungs-              5.	betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen und mit
     angebote.                                                                               Vorerkrankungen nach § 5 Satz 1 Nr. 1 LWTG,
                                                                                        6.	Einrichtungen nach § 5 Satz 1 Nr. 2 für volljährige Menschen mit In-
                                        §6                                                   tensivpflegebedarf oder schweren kognitiven Einschränkungen,
(1)	In den Fällen, in denen eine häusliche Betreuung nicht oder nur teilwei-           7.	Einrichtungen des betreuten Wohnens nach § 5 Satz 1 Nr. 3 LWTG für
     se möglich ist, können Eltern und andere sorgeberechtigte Personen                      volljährige Menschen mit Behinderungen und mit Vorerkrankungen,
     eine Notfallbetreuung in Kindertagesstätten in Anspruch nehmen. Ein-               8. Wohneinrichtungen für ältere Menschen nach § 5 Satz 1 Nr. 4 LWTG,
     richtungen nach § 5 haben im Sinne einer Notversorgung Kinder zu be-               9. Einrichtungen der Kurzzeitpflege nach § 5 Satz 1 Nr. 6 LWTG und
     treuen (Notfallbetreuung), es sei denn, sie wurden durch Einzelverfü-              10. Einrichtungen nach § 5 Satz 1 Nr. 7 LWTG, die einem unter Nummer
     gung geschlossen. Die Notfallbetreuung kommt vor allem für folgende                     4 bis 9 beschriebenen Personenkreis entsprechen.
     Personen infrage:                                                             (2)	Eine kurzzeitige Anwesenheit in einem Risikogebiet, beispielsweise im
     1. Kinder in Förderschulen und Kindertagesstätten mit heilpädagogi-               Rahmen einer Durchreise, gilt nicht als Aufenthalt nach Absatz 1, selbst
         schem Angebot, soweit deren Betrieb für die Betreuung und Versor-              wenn es dabei etwa bei einem Tankvorgang, einer Kaffeepause oder
        gung besonders beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher unver-                  einem Toilettengang zu einem kurzzeitigen Kontakt mit der dortigen
        zichtbar ist,                                                                   Bevölkerung gekommen ist.
     2. Kinder, deren Eltern zu Berufsgruppen gehören, deren Tätigkeiten zur      (3)	Jede Patientin, jeder Patient, jede Bewohnerin, jeder Bewohner, jede
         Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staa-            oder jeder Betreute einer Einrichtung darf nur eine Besucherin oder ei-
         tes und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind, und                nen Besucher, die nicht zu dem in Absatz 1 genannten Personenkreis
         zwar derzeit unabhängig davon, ob ein oder beide Elternteile diesen            zählen, pro Tag für je eine Stunde empfangen. Dies gilt nicht für Kinder
         Berufsgruppen angehören. Zu diesen Gruppen zählen zum Beispiel                 unter 16 Jahren sowie für Menschen mit erkennbaren Atemwegsinfekti-
         Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen, Polizei, Rettungs-              onen.
         dienste, Justiz und Justizvollzugsanstalten, Feuerwehr, Lehrkräfte, Er-   (4)	Die Einrichtungen können, im Einzelfall auch unter Auflagen, Ausnah-
        zieherinnen und Erzieher oder Angestellte von Energie- und Wasser-              men zulassen, wenn ein besonderes berechtigtes Interesse vorliegt. So-
        versorgung. Dieser Katalog ist nicht abschließend. Für die Versorgung           fern Ausnahmen zugelassen werden, muss dennoch durch entspre-
        der Bevölkerung wichtig können auch andere Berufsgruppen sein,                  chende Maßnahmen sichergestellt werden, dass Mitarbeiterinnen und
        zum Beispiel Angestellte in der Lebensmittelbranche, Landwirte oder             Mitarbeiter sowie andere Personen in den jeweiligen Einrichtungen
        Erntehelfer, Mitarbeiter von Banken und Sparkassen oder bei Medien-             nicht gefährdet werden.
        unternehmen.
     3. berufstätige Alleinerziehende und andere Sorgeberechtigte, die auf                                               §8
         eine Betreuung angewiesen sind und keinerlei andere Betreuungs­           (1)	Den anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 Abs.
         lösung finden (Härtefälle). Dabei ist darauf zu achten, dass der Zweck         1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ist die Beschäftigung und Be-
         der Verordnung nicht beeinträchtigt wird.                                      treuung von Menschen mit Behinderungen, die Leistungen der Einglie-
(2)	Soweit Schülerinnen und Schüler in der Notfallbetreuung in den Schu-               derungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder ver-
     len sind, wird dort ein an die Situation angepasstes pädagogisches An-             gleichbaren Leistungsgesetzen erhalten, untersagt. Den Nutzerinnen
     gebot stattfinden. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler muss eine             und Nutzern ist das Betreten der Einrichtung untersagt. Diese Regelun-
     Versorgung mit Lernmaterialien zum häuslichen Studium organisiert                  gen gelten auch für Zuverdienstprojekte und andere Leistungsanbieter.
     werden. Diese kann über digitale oder analoge Unterstützungsangebo-           (2)	Absatz 1 gilt auch für Tagesförderstätten und Tagesstätten für psychisch
     te erfolgen.                                                                       kranke Menschen.
(3)	Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher, die in diesen Einrichtun-        (3)	Absatz 1 gilt ebenso in den Sozialpädiatrischen Zentren, den ange-
     gen arbeiten und für die aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Ri-             schlossenen Frühförderstellen sowie Autismus-Therapiezentren. Medizi-
     siko einer COVID-19-Infektion besteht, sollen, nach Rücksprache mit                nisch unabweisbar notwendige Behandlungen dürfen durchgeführt
     ­ihren Ärztinnen und Ärzten sowie der Aufsichts- und Dienstleistungsdi-            werden. In diesen Fällen gilt das in Absatz 1 geregelte Betretungsverbot
      rektion, in dieser Zeit nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz erscheinen. Sie          nicht.
      können ihre Dienstpflicht am häuslichen Arbeitsplatz verrichten.             (4)	Wenn der individuell notwendige Unterstützungsbedarf der Nutzerin-
(4)	Personen, die bereits infiziert sind oder die sich in einem Gebiet aufge-          nen und Nutzer von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen
      halten haben, das vom Robert Koch-Institut im Zeitpunkt des Aufent-               nach § 219 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, Tagesförder-
      halts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen                stätten oder Tagesstätten für psychisch kranke Menschen nicht ander-
      danach als solches ausgewiesen worden ist und die sich nicht bereits              weitig gewährleistet werden kann, ist ein Notdienst einzurichten. In die-
      mindestens 14 Tage außerhalb eines Risikogebiets aufgehalten haben                sen Fällen gilt das in Absatz 1 geregelte Betretungsverbot nicht.
      oder geheilt sind, dürfen keine Notfallbetreuung nach Absatz 1 in An-        (5)	Den Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken nach § 51 des Neun-
      spruch nehmen.                                                                    ten Buches Sozialgesetzbuch ist die Durchführung aller beruflichen
                                                                                        Maßnahmen untersagt.
                                Teil 3
         Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser,                                                        Teil 4
                Pflege- und Behinderteneinrichtungen                                              Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen

                                       §7                                                                              §9
(1)	Besucherinnen und Besucher, die Kontaktpersonen der Kategorien I und          (1)	Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz
     II entsprechend der Definition durch das Robert Koch-Institut sind oder            2019-2025 aufgenommen sind, die Universitätsmedizin der Johannes
     die bereits infiziert sind oder die sich in einem Gebiet aufgehalten ha-           Gutenberg-Universität Mainz und Krankenhäuser mit Versorgungsver-
     ben, das vom Robert Koch-Institut im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risi-           trag nach § 109 SGB V, Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation
     kogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als sol-               der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversiche-
Feuerwehr der VG Monsheim stellt Kommunikationstechnik für Corona-Teststelle in Osthofen
Amtsblatt VG Monsheim                                                        –5–                                                       Freitag, 27. März 2020

     rung und solche mit Versorgungsvertrag nach § 111 und § 111 a SGB V         5. 
                                                                                    die Zweite Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 20.
     sowie Privatkliniken mit Zulassung nach § 30 der Gewerbeordnung                März 2020 (GVBL. S. 78).
     (GewO) haben, soweit medizinisch vertretbar, alle planbaren Behand-
     lungen zurückzustellen oder zu unterbrechen, um möglichst umfangrei-                                             § 14
     che Kapazitäten für die Versorgung von Patientinnen und Patienten im        Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf
     Zusammenhang mit dem Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19) vorzuhal-             des 19. April 2020 außer Kraft.
     ten. Die Behandlung von Notfällen ist zu gewährleisten. Es gilt die Defi-   Mainz, den 23. März 2020 
     nition von Krankenhausstandorten gemäß der Vereinbarung nach § 2a                        Die Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
     Abs. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG).
(2)	Ausgenommen von der Verpflichtung nach Absatz 1 sind Kranken­
     häuser und Einrichtungen, die ausschließlich ein psychiatrisch-psycho-

                                                                                 Präsident der SGD Süd
     therapeutisches oder psychosomatisch-psychotherapeutisches Versor-
     gungsangebot Vorhalten. Soweit medizinisch vertretbar sollen diese
     Einrichtungen ihr Angebot zum Schutz der Patientinnen und Patienten,
     der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Allgemeinheit ebenfalls
     reduzieren.
(3)	Der Betrieb von Einrichtungen nach § 111a SGB V ist in der gesetzlich
                                                                                 zu Gast in Monsheim
     vorgesehenen Funktion einzustellen. Die Kapazitäten sind für die statio-    Prof. Dr. Hannes Kopf informiert sich
     näre Behandlung von Krankenhauspatientinnen und -patienten vorzu-
     halten.
                                                                                 über innovative Projekte
                                  Teil 5
                       Einreise aus Risikogebieten

                                       § 10
(1)	Fahrten und Reisen aus einem durch das Robert-Koch-Institut für CO-
     VID-19 erklärten Internationalen Risikogebiet oder besonders betroffe-
     nen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (RKI-Risikogebiet) in das
     Gebiet oder Transit durch das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz sind
     mit Ausnahme der Fahrten zum Ort einer Beschäftigung oder zum
     Wohnsitz untersagt.
(2)	Bei Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäftigungsort ist
     die ausgefüllte und unterschriebene Pendlerbescheinigung der Bun-
     despolizei mitzuführen, bei Fahrten mit einem Kraftfahrzeug ist die
     Pendlerkarte gut sichtbar hinter der Frontscheibe auszulegen. Es sind
     nur solche Fahrten gestattet, die bei vernünftiger Betrachtung geeignet
     sind, die Arbeitsstelle oder die Wohnung möglichst schnell und sicher zu
     erreichen. Unterbrechungen der Fahrten, insbesondere zu Einkaufs-
     oder Freizeitzwecken, sind untersagt.

                                  Teil 6
                          Allgemeinverfügungen

                                     § 11
Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltungen, in kreisfreien Städten der
Stadtverwaltungen als Kreisordnungsbehörden, die nach dem 13. März               VG-Bürgermeister Ralph Bothe empfing den Präsidenten der SGD Süd, ­
2020 zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 nach dem Infektions-              Prof. Dr. Hannes Kopf in der Anhäuser Mühle in Monsheim
schutzgesetz erlassen worden sind, werden durch diese Verordnung ersetzt
und sind zurückzunehmen. Nach Inkrafttreten dieser Verordnung sind Alige-        VG MONSHEIM – Zu einem um-             es neben der zukünftigen raumpla-
meinverfügungen der Kreisverwaltungen, in kreisfreien Städten der Stadt-         fassenden Meinungsaustausch hat        nerischen Entwicklung im Hinblick
verwaltungen als Kreisordnungsbehörden, im Einvernehmen mit dem Mi-              VG-Bürgermeister Ralph Bothe in        auf die Ausweisung von Wohn- und
nisterium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie zu erlassen.           der vergangenen Woche den Präsi-       Gewerbeflächen auch um den Na-
                                                                                 denten der Struktur- und Geneh-        tur- und Artenschutz sowie eine
                                  Teil 7                                         migungsdirektion (SGD) Süd,            Verbesserung der Gewässerstruk-
                          Schlussbestimmungen                                    Herrn Prof. Dr. Hannes Kopf in         turgüte in der Region. Bothe erläu-
                                                                                 Monsheim empfangen. Prof. Dr.          terte die bisherigen Maßnahmen
                                  § 12                                           Kopf, der die Verbandsgemeinde         der Verbandsgemeinde zur Renatu-
Auf die Straf- und Bußgeldvorschriften des 15. Abschnitts des Infektions-
                                                                                 Monsheim im Rahmen seiner Tour         rierung von Gewässern und Ge-
schutzgesetzes wird hingewiesen.
                                                                                 durch verschiedene Gebietskörper-      wässerrandstreifen und stellte die
                                                                                 schaften seines Zuständigkeitsbe-      geplanten Maßnahmen am Eisbach
                                    § 13
                                                                                 reiches besuchte, informierte sich     in Offstein vor. Er bat den SGD-
Es werden aufgehoben:
                                                                                 in Monsheim unter anderem über         Präsidenten in diesem Zusammen-
1.	der Erlass des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demo-
    grafie vom 13. März 2020 zum Erlass von Allgemeinverfügungen zum             die Entwicklung des kommunalen         hang um Unterstützung beim
    Entfall von Unterricht und Betreuungsangeboten im Zuge der Ausbrei-          Windparks – auch in Anbetracht         Grunderwerb und der Bodenord-
    tung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19),                                   der aktuellen bundesweiten Diskus-     nung im Zusammenhang mit der
2.	der Erlass des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demo-       sionen über Abstandsregelungen.        Erweiterung von Gewässerrand-
    grafie vom 16. März 2020 zum Erlass von Allgemeinverfügungen zur Ein-        Weiterhin erläuterte Bürgermeister     streifen sowie bei der Umsetzung
    schränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behin-           Bothe das Vorhaben der Verbands-       der Hochwasserschutzmaßnahmen
    derteneinrichtungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus                  gemeinde, über eine kommunale          in Monsheim.
    SARSCoV-2 (COVID-19),                                                        Wohnungsbaugesellschaft bezahl-        Prof. Dr. Kopf zeigte sich beein-
3.	der Erlass des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demo-       baren Wohnraum zu schaffen und         druckt von den vielfältigen Aktivitä-
    grafie vom 17. März 2020 zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnah-            ein Ärztehaus zu errichten – Pro-      ten und Projekten der relativ „klei-
    men aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rhein-            jekte, die der SGD-Präsident als       nen“ Verbandsgemeinde Monsheim
    land-Pfalz,                                                                  beispielhaft und vorbildlich be-       und bot an, auch zukünftig bei kon-
4.	die Erste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 19.               zeichnete.                             kreten Anliegen gerne für Gesprä-
    März 2020 (GVBI. S. 73) und                                                  Bei dem Meinungsaustausch ging         che zur Verfügung zu stehen.
Feuerwehr der VG Monsheim stellt Kommunikationstechnik für Corona-Teststelle in Osthofen
Amtsblatt VG Monsheim                                                            –6–                                                        Freitag, 27. März 2020

                  Flörsheim-Dalsheim                                                    bleibt dabei in kommunaler Trägerschaft. Diese Vereinbarung umfasst
                                                                                        mindestens:
                                                                                        · eine präzise Auflistung und Beschreibung der übertragenen Geschäfte,
                      Die Verkehrsbehörde informiert:                                   · Regelungen zur Kostenerstattung,
                                                                                        · Regelungen zur Haftung des Dritten bzw. der Ortsgemeinde Monsheim
        Parkplatzmarkierungsarbeiten in der                                                sowie
                                                                                        · die Benennung der verantwortlichen Person im Fall der Vereinbarung
           Moorgasse, Ortsteil Dalsheim                                                    mit Personenvereinigungen.

  Nach dem die Moorgasse im Zuge des Straßenausbaus als verkehrs­                    (2) Die Ortsgemeinde Monsheim gibt die übertragenen Geschäfte die sowie
  beruhigter Bereich ausgewiesen wurde, ist es rechtlich erforderlich ent-                bei Personenvereinigungen die verantwortliche Person gemäß § 2 Abs. 3
  sprechend Parkflächen vorzuhalten.                                                      öffentlich bekannt.
  Parken wird zukünftig daher nur noch in den speziell vorgesehenen
  Parkbuchten möglich sein. Nur so ist nachhaltig sichergestellt, dass ins-                   § 4 Ermittlung der Beiträge, Beitragsmaßstab, Abrundung
  besondere Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes und der Feuerwehr                  (2) Der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages werden die tatsächlichen
  ungehindert die Straße nutzen können. Aus diesem Grund wurde durch                      jährlichen Investitionsaufwendungen und Unterhaltungskosten zugrun-
  den Bauhof der Verbandsgemeinde Monsheim eine provisorische Mar-                        de gelegt (Jährlichkeitsprinzip).
  kierung der Parkbuchten vorgenommen. Nach einer entsprechenden                     (2) Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche.
  Probephase werden die Parkplätze mittels aufgebrannter Fahrbahnmar-
  kierung abschließend hergestellt.                                                                        § 5 Beitragsschuldner und Fälligkeit
  Wenn sich während der Probephase vor Ort Probleme bei der Grund-                   (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrags­
  stückserreichbarkeit der Anwohner herauskristallisieren oder gar Durch-                 bescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter eines bei-
  fahrtsprobleme von größeren Fahrzeugen entstehen, wird durch die                        tragspflichtigen Grundstücks ist.
  Ordnungsbehörde vor Ort über eine evtl. Wegnahme oder Verlegung                    (2) Die Beiträge werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und am
  von Parkplätzen entschieden. Die Anwohner werden gebeten sich in die-                   15. November des jeweiligen Jahres nach Bekanntgabe des Beitragsbe-
  ser Probephase diesbezüglich bei konkreten Problemen direkt mit der                     scheides fällig.
  Ordnungsbehörde unter Tel. 06243 – 180911 (Hr. Hetzel) oder 180931
  (Hr. Göpfert) in Verbindung zu setzen. Die Verkehrsteilnehmer werden                                              § 6 In-Kraft-Treten
  gebeten, unabhängig von der rechtlichen Wirkung der provisorisch ge-               (1) Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft.
  klebten Parkflächen, nur noch ausschließlich diese in Anspruch zu neh-             (2) Gleichzeitig tritt Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge
  men.                                                                                    für Weinbergsschutz der Ortsgemeinde Monsheim vom 03.02.2014 au-
                                                   Ihre Verkehrsbehörde                  ßer Kraft.
                                                                                     (3) Soweit Beitragsansprüche nach der auf Grund von Absatz 2 aufgehobe-
                                                                                          nen Satzung entstanden sind, gelten die bisherigen Regelungen weiter.
                                                                                     Monsheim, den 18. März 2020	             Kevin Zakostelny, Ortsbürgermeister

                              Monsheim                                               Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung:
                                                                                     Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
                                                                                     Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande ge-
Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge                                   kommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an
für Weinbergsschutz der Ortsgemeinde Monsheim                                        gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
vom 18. März 2020                                                                    1.	die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmi-
Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) so-                     gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
wie des § 2 Abs. 1 und der §§ 7, 8, 9 und 11 des Kommunalabgabengesetzes                  worden sind,
(KAG) in seiner Sitzung am 09.03.2020 folgende Satzung beschlossen, die              oder
hiermit bekannt gemacht wird:                                                        2.	vor Ablauf der Einjahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean-
                                                                                         standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrif-
                           § 1 Beitragsgegenstand                                        ten gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung
(1) Die Ortsgemeinde Monsheim erhebt wiederkehrende Beiträge für die                    des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
     jährlichen Kosten des gemäß § 2 durchzuführenden Weinbergsschutzes.                 gemacht wird.
(2) Der Beitragspflicht unterliegen alle weinwirtschaftlich nutzbaren Grund-        Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach
     stücke in dem in der Anlage bezeichneten Geltungsbereich (Karte als             Ablauf der Einjahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
    Anlage). Die Geltungsbereiche sind jeweils die Gemarkung Kriegsheim              3.	Die Karte nach § 1 der Satzung liegt in der Zeit vom 30.03.2020 bis ein-
    und die Gemarkung Monsheim, da es sich um zwei getrennte technische                  schließlich 07.04.2020 während der Dienststunden montags – freitags
    Systeme zur Durchführung der Weinbergshut handelt.                                   von 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich montags von 14.00 – 18.00 Uhr
                                                                                         sowie donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr bei der Verbandsgemeinde-
               § 2 Zweck und Umfang des Weinbergsschutzes                                verwaltung Monsheim, Zimmer 2.32, Alzeyer Straße 15 in 67590 Mons-
(1) Zweck des Feld- und Weinbergschutzes ist es, die Weinberge vor Staren-              heim zur Einsichtnahme aus.
     fraß zu schützen (Starenabwehr, Starenhut).                                     Zusätzlich wird die Satzung unter Bekanntmachungen auf der Website
(2) Der Feld- und Weinbergsschutz erstreckt sich auf den Bereich der                www.vg-monsheim.de ebenfalls zur Einsichtnahme in der Zeit vom
     beitragspflichtigen Grundstücke.                                                30.03.2020 bis einschließlich 07.04.2020 ausgelegt.
(3) Die Ortsgemeinde Monsheim gibt alljährlich den Beginn und das Ende              Monsheim, den 18. März 2020             Kevin Zakostelny, Ortsbürgermeister
     des Feld- und Weinbergschutzes, jeweils spätestens eine Woche vor dem
     beabsichtigten Termin, ortsüblich öffentlich bekannt.
(4) Die Ortsgemeinde Monsheim legt Art und Weise sowie Intensität der
     Durchführung des Feld- und Weinbergsschutzes, insbesondere die                  1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Monsheim
     Anzahl der einzusetzenden Weinbergschützen bzw. die Anzahl und Art              für das Jahr 2020
     der Schallgeber jährlich fest und gibt dies alljährlich ortsüblich öffentlich   Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Monsheim hat auf Grund des §§ 95 ff.
     bekannt.                                                                        der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994
(5) Für Schutzmaßnahmen, die über den Umfang gemäß dieser Satzung                   (GVBl. S. 153), in der heute gültigen Fassung hat am 09.03.2020 folgende 1.
     hinausgehen, sind die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtig-             Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
     ten selbst verantwortlich.
                                                                                                        § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
                         § 3 Beauftragung Dritter                                    Der Ergebnis- und Finanzhaushalt wird nicht geändert.
(1) Die Ortsgemeinde Monsheim ist berechtigt, eine schriftliche Vereinba-
     rung mit dafür geeigneten Personen oder Personenvereinigungen über                          § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
     die Durchführung des Weinbergsschutzes zu treffen. Die Aufgabe selbst           Der Gesamtbetrag der Kredite wird nicht geändert.
Feuerwehr der VG Monsheim stellt Kommunikationstechnik für Corona-Teststelle in Osthofen
Amtsblatt VG Monsheim                                                      –7–                                                       Freitag, 27. März 2020

          § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlun-
gen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, wer-
den nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren
voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden
nicht veranschlagt.

                            § 4 Steuersätze
Die Steuersätze werden nicht geändert.

        § 5 Beiträge nach § 11 Kommunalabgabengesetz (KAG)
Der Beitragssatz gem. § 15 KAG wird für 2020 von bisher 30 €/ha auf 0,00 €/
ha geändert.

                             § 6 Eigenkapital
Das Eigenkapital wird nicht geändert.

                        § 7 Deckungsfähigkeit                                  Der neue Wachenheimer Wehrführer Florian Berger (m.) mit seinem Stell-
Die Deckungsfähigkeit wird nicht geändert.                                     vertreter Matteo Stabel (l.) und seinem Vorgänger Hans Lösch (r.).

                            § 8 Inkrafttreten                                  Der 35-jährige Florian Berger hat seinen Dienst 2001 bei der Freiwilligen
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.            Feuerwehr in Dernbach (Verbandsgemeinde Annweiler) begonnen und ist
Monsheim, den 18.03.2020                    Zakostelny, Ortsbürgermeister     seit seinem Umzug nach Wachenheim in der hiesigen Einheit im Range ei-
                                                                               nes Brandmeisters aktiv. Er verfügt über die Qualifikation als Gruppenführer
Hinweis:                                                                       und konnte im vergangenen Jahr bereits erste Erfahrungen als Führungs-
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020        kraft sammeln.
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung      Zu seinem Stellvertreter wurde ebenfalls einstimmig der 27-jährige Haupt-
wurde von der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms am          feuerwehrmann Matteo Stabel gewählt, der im Februar 2001 in die damals
12.03.2020 genehmigt.                                                          noch aktive Jugendfeuerwehr eintrat und seit 2010 zur aktiven Mannschaft
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme von Montag den        gehört.
30.03.2020 bis Dienstag den 07.04.2020 von 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr und zu-
sätzlich montags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, sowie Donnerstag von 14.00
bis 16.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer             Danke
Straße 15 in 67590 Monsheim, Zimmer 2.32 öffentlich aus. Zusätzlich wird       Drei weitere Mitbürger haben sich bereiterklärt im Rahmen der Nachbar-
die Nachtragshaussatzung unter Bekanntmachungen auf der Website                schaftshilfe Einkäufe, Botengänge usw. für Betagte oder sonst eingeschränkt
www.vg-monsheim.de ebenfalls zur Einsichtnahme ausgelegt.                      bewegungsfähige Mitbürger zu erledigen.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der      Nehmen Sie dieses Angebot bitte an.
Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Be-
kanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt             Unser neuer Mitbürger Hans Joachim Hanbuch hat für seinen „Einstand“ in
nicht, wenn                                                                    Wachenheim einen Baum gespendet. Es handelt sich um einen Hochstamm
1.	die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi-         Birnenbaum, welcher neben der B47 Richtung Monsheim auf einer Fläche
    gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt        der Gemeinde von Ihm selbst und Hans Lösch gepflanzt wurde. Der Be-
    worden ist,                                                                schreibung nach soll er viele, saftige Birnen bringen, welche sich auch sehr
oder                                                                           gut zur Saftgewinnung eignen würden. Vielleicht können wir in Zukunft ne-
2.	vor Ablauf der Einjahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean-     ben unserem Apfelsaft, dann auch noch Birnensaft keltern, da er sich der
    standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrif-     Beschreibung nach zu einem sehr mächtigen Baum entwickeln soll.           
    ten gegenüber der Ortsgemeinde Wachenheim oder der Verbandsge-
    meinde Monsheim unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die
    Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch
nach Ablauf der in Satz 1 genannten der Einjahresfrist jedermann diese Ver-
letzung geltend machen.
Monsheim, den 18.03.2020                Kevin Zakostelny, Ortsbürgermeister

                         Wachenheim
Neue Wehrführung in Wachenheim gewählt
Hans Lösch gibt nach 28 Jahren das Kommando an Florian Berger ab
Im Rahmen einer außerordentlichen Wehrversammlung unter Leitung von
VG-Bürgermeister Ralph Bothe haben die aktiven Einsatzkräfte der Feuer-
wehreinheit Wachenheim in geheimer Abstimmung eine neue Wehrfüh-
rung gewählt. Dabei wurde der bisherige stellvertretende Wehrführer Flori-
an Berger einstimmig zum Nachfolger von Hans Lösch gewählt, der das Amt
seit Dezember 1991 innehatte.
Hans Lösch scheidet mit Erreichen des 60. Lebensjahres aus dem aktiven
Feuerwehrdienst aus. Sein jahrzehntelanges Wirken zum Wohl der Allge-
meinheit wurde bei der Versammlung sowohl von Bürgermeister Bothe, als
auch von Ortsbürgermeister Dieter Heinz gewürdigt. Seine offizielle Verab-
schiedung erfolgt im Rahmen der nächsten Jahreshauptversammlung aller
Feuerwehreinheiten der Verbandsgemeinde, deren Termin noch nicht fest-
steht, da der ursprünglich geplante Termin wegen der aktuellen Situation
ausfallen musste.
Feuerwehr der VG Monsheim stellt Kommunikationstechnik für Corona-Teststelle in Osthofen
Amtsblatt VG Monsheim                                                        –8–                                                        Freitag, 27. März 2020

                                                                                 waltung, der Stadtverwaltung Worms, des DRK-Kreisverbandes Alzey und
                                                                                 der Feuerwehr sowie der Ordnungsbehörden und der Polizei haben sich auf
                                                                                 Aufruf der Kreisverwaltung mittlerweile mehr als 90 Bürgerinnen und Bür-
                                                                                 ger, die meisten aus medizinischen Berufen, bereit erklärt, ehrenamtlich mit-
                                                                                 zuhelfen. „Wir sind überwältigt von der großen Hilfsbereitschaft aus der Be-
                                                                                 völkerung und danken herzlich dafür. Jede helfende Hand wird benötigt
                                                                                 und trägt dazu bei, die Situation bestmöglich zu meistern“, so Heiko Sippel.

                                                                                 Weitere Maßnahmen erforderlich:
                                                                                 Wertstoffhöfe seit 20. März geschlossen
                                                                                 Die Verhinderung der schnellen Ausbreitung des Corona-Virus erfordert
                                                                                 weitere Maßnahmen. Appelle zur Minimierung von sozialen Kontakten kom-
                                                                                 men nur in Teilen der Bevölkerung an.
                                                                                 Seit Freitag, 20.03., sind die Wertstoffhöfe im Kreisgebiet geschlossen. Der
                                                                                 Andrang war so groß, dass die Abstandsregelungen nicht mehr eingehalten
                                                                                 werden konnten und der Infektionsschutz sowie der Schutz unserer Mitar-
                                                                                 beiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet war.
                                                                                 Durch die massiv gestiegenen Anlieferungsmengen sind darüber hinaus
                                                                                 auch die Kapazitäten weitgehend erschöpft.
                                                                                 Wir haben versucht, das Angebot für die Bürgerinnen und Bürger mit Zu-
Die ersten Frühblüher, welche im Herbst gepflanzt wurden verschönern, wie        stimmung des Gesundheitsamtes – solange es geht – aufrecht zu erhalten,
hier am Jüdischen Ehrenmal unseren Ort und Umgebung. Der große Ar-               können es nun aber nicht mehr verantworten.
beitseinsatz (16000 Blumenzwiebeln!!) hat sich wirklich gelohnt.                 Wir müssen leider handeln. Im Interesse von uns allen.
                                          Dieter Heinz, Ortsbürgermeister       Mit freundlichen Grüßen,                              Heiko Sippel, Landrat

                                                                                 Problemabfallsammlung fällt aus
        Sonstige öffentliche                                                     Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Alzey-Worms teilt mit, dass ne-
                                                                                 ben der Schließung der Wertstoffhöfe auch die geplanten Touren des Schad-
 Bekanntmachungen und Mitteilungen                                               stoff-Mobils ab dem 28. März abgesagt werden müssen. Betroffen hiervon
                                                                                 sind folgende Touren: 28. März (Eich, Monsheim, Osthofen und Westhofen),
                                                                                 30. März (Bermersheim, Eppelsheim, Esselborn, Gundersheim, Gundheim,
                                                                                 Hangen-Weisheim, Hochborn, Mörstadt und Wahlheim); 31. März (Eckels-
                                                                                 heim, Flonheim/Uffhofen, Gau-Bickelheim, Gumbsheim, Siefersheim, Stein-
Kreisverwaltung Alzey-Worms
                                                                                 Bockenheim und Wonsheim). Die Verhinderung der schnellen Ausbreitung
                                                                                 des Corona-Virus erfordere diese Maßnahmen, da die Abstandsregelungen
Auf Homepage der Kreisverwaltung über Öffnungszeiten                             bei der Sammlung nicht eingehalten werden können und der Infektions-
informieren                                                                      schutz somit nicht gewährleistet ist.
Die Kreisverwaltung Alzey-Worms bittet, Informationen zu aktuell gültigen
Öffnungszeiten der Verwaltung und der dazu gehörigen Institutionen und           Busverkehr wird angepasst
Einrichtungen ausschließlich der Internetseite der Verwaltung unter              Sonderfahrplan im Landkreis Alzey-Worms seit Samstag, 21. März
www.kreis-alzey-worms.de zu entnehmen, um Missverständnisse zu ver-              Der Landkreis hat in Abstimmung mit den Verkehrsverbünden VRN und RNN
meiden. Auch auf der Facebookseite der Verwaltung werden die aktuellen           sowie mit den Busunternehmen ORN und DRM seit Samstag, 21. März, das
Informationen eingestellt.                                                       Angebot im Buslinienverkehr im Landkreis Alzey-Worms der aktuellen Situa-
Die Kreisverwaltung weist erneut darauf hin, dass seit Freitag, 20. März, alle   tion angepasst. Vergangenen Samstag ist daher ein Sonderfahrplan in Kraft
Wertstoffhöfe im Kreisgebiet bis auf Weiteres geschlossen sind.                  getreten.
                                                                                 Durch diese Maßnahme möchten die handelten Akteure gewährleisten,
                                                                                 dass trotz massiver Einschränkungen ein verlässliches, wenn auch ausge-
Corona: Abstrich-Teststelle öffnet in Osthofen /                                 dünntes Grundangebot an ÖPNV-Leistungen bestehen bleibt.
Abstrich nur mit Termin                                                          Bitte informieren Sie sich vor Fahrtantritt über die elektronischen Fahrplan-
Um möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Alzey-               medien (z. B. DB Navigator App, VRN oder RNN Fahrplan App), ob auch Ihre
Worms und der Stadt Worms wohnortnah eine Möglichkeit zu geben, sich             Linie vor Ort betroffen ist. Bei Rückfragen steht Ihnen auch das VRN Service-
an einer zentralen Stelle auf das Coronavirus testen zu lassen und damit         telefon unter 0621 1077 077 oder das RNN Servicetelefon unter 06132 – 78
gleichzeitig die niedergelassenen Ärzte und Kliniken zu entlasten, bauen der     96 22 zur Verfügung.
Landkreis Alzey-Worms und die Stadt Worms in Zusammenarbeit mit dem
DRK Kreisverband Alzey und der Feuerwehr derzeit eine „Drive-In“ Abstrich-
Teststelle in einem Zelt in Osthofen, auf dem Parkplatz der Wonnegauhalle,
auf.                                                                             Kundeninformation der DB
Seit Samstag können hier Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Alzey-         Vorübergehende Einschränkung des Busverkehrs
Worms und der Stadt Worms ausschließlich nach vorheriger Terminverein-           Zeitraum der Beeinträchtigung: 21.03.2020 bis auf weiteres
barung, einen Testabstrich durchführen lassen.                                   Sehr geehrte Fahrgäste,
Wer Krankheitssymptome zeigt, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus         aufgrund der aktuellen Situation, bedingt durch das Covid19-Virus, wird der
hindeuten, nimmt möglichst telefonisch Kontakt mit dem Hausarzt aus. Die-        Busverkehr vorübergehend wie folgt eingeschränkt: Montag – Freitag gilt
ser stellt die Indikation und faxt eine Überweisung zur Osthofener Teststelle.   der Samstagsfahrplan, Samstag regulärer Verkehr, Sonntag kein Busverkehr.
Die dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rufen dann den           Folgendes ist zu beachten:
Patienten an und vereinbaren einen Termin zur Testung in Osthofen. Das Ge-       Linie 428:	Zusätzliche Fahrten um 06:40 und 07:16 Uhr von Weinheim
sundheitsamt der Kreisverwaltung Alzey-Worms weist ausdrücklich darauf                       nach Flörsheim-Dalsheim
hin, dass ein Test nur dann durchgeführt werden kann, wenn zuvor die Über-       Linie 429: Letzte Fahrt von Westhofen nach Alzey entfällt.
weisung des Arztes eingetroffen und ein Termin vereinbart wurde. Bürgerin-       Linie 430:	Zusätzliche Fahrt um 06:03 Uhr von Alzey nach Worms, Verkehr
nen und Bürger, die ohne Termin anreisen, müssen aus organisatorischen                       bis 20:30 Uhr
Gründen und aus Gründen der Sicherheit abgewiesen werden.                        Linie 431:	Zusätzliche Fahrt um 05:51 und 06:19 Uhr von Osthofen nach
Die Öffnungszeiten sind Montag bis Samstag, 14 bis 17 Uhr und 17 bis 20                      Worms, Verkehr bis 19 Uhr
Uhr, immer nur nach vorheriger Terminvereinbarung. „Mit der Abstrich-Test-       Linie 432: Verkehr bis 20:30 Uhr
stelle in Osthofen haben jetzt wesentlich mehr Bürgerinnen und Bürger die        Linie 434: Zusätzliche Fahrt um 06:19 Uhr von Worms nach Osthofen
Möglichkeit, sich zeitnah auf eine Infektion mit dem Corona-Virus testen zu      Linie 435: Letzte Fahrt von Gau-Odernheim nach Worms entfällt.
lassen“, betonen Landrat Heiko Sippel und Oberbürgermeister Adolf Kessel.        Wir bitten um Verständnis für die unvermeidbaren Erschwernisse.
Neben den Amtsärzten des Gesundheitsamtes, Mitarbeitern der Kreisver-            Worms, 20.03.2020
Feuerwehr der VG Monsheim stellt Kommunikationstechnik für Corona-Teststelle in Osthofen Feuerwehr der VG Monsheim stellt Kommunikationstechnik für Corona-Teststelle in Osthofen
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