Amts- u. Mitteilungsblatt - des Marktes Kipfenberg
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Amts- u. Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg Nr. 02 / 2023 Kipfenberg, 1. Februar 2023 Mit närrisch em Treiben am Mar ktplatz Kipfenberger Faschingsumzug 18. Februar 2023 ab 14.30 Uhr Ort: Aufstellung für alle Gruppen ab 14.00 Uhr am neuen Festplatz Herausgeber: Parteiverkehr: Markt Kipfenberg, Montag – Freitag: Marktplatz 2, 85110 Kipfenberg 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Postfach 27, 85108 Kipfenberg Donnerstag: Telefon (08465) 94 10-0 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Telefax (08465) 94 10-23 Einwohnermeldeamt nur mit Termin Internet: www.kipfenberg.de Erscheinungsweise: www.kipfenberg.de www.kipfenberg.de e-mail: poststelle@markt-kipfenberg.de Jeden 1. eines Monats – kostenlos
2 Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg Informationstafel Telefonverzeichnis Verwaltung Amtsleiter: Erster Bürgermeister Christian Wagner Zentrale:................................................................08465 / 94 10 -0 Geschäftsleitung: Thomas Nagler Vorzimmer/Friedhofsverwaltung Frau Obermeier................. -11 Vorzimmer Frau Thimm....................... -49 Tourist-Information: Fax Vorzimmer.......................................................................... -23 Marktplatz 19/20, 85110 Kipfenberg, Tel. 08465/9410-40 1. Bürgermeister Herr Wagner..................... -24 Öffnungszeiten (ganzjährig): Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr, Bauamt Herr Heiderscheid.............. -46 Do. 14.00 – 18.00 Uhr. Sa., So., und an Feiertagen geschlossen. Bauamt Verwaltung Frau Binder....................... -30 Bauamt/Hausmeister Herr Hiemer...................... -31 Römer und Bajuwaren Museum Burg Kipfenberg: Bauamt/Liegenschaften Frau Hennig...................... -32 Markt Kipfenberg, Marktplatz 2, 85110 Kipfenberg, Bauamt Frau Winkler..................... -39 Tel. 08465/905707, E-Mail: museum@markt-kipfenberg.de Kämmerei (Leitung) Herr Finster....................... -33 Kämmerei Frau Böndl........................ -26 Freibad „Am Limes“: Kämmerei Frau Regler........................ -34 Das Freibad ist geschlossen. Geschäftsleitung Herr Nagler....................... -35 Kasse/Buchhaltung Frau Neubauer.................. -36 Standesamt Beilngries: Kassenverwaltung Frau Buckl......................... -37 Hauptstraße 24, 92339 Beilngries Tel. (08461) 7070 Kasse/Steueramt Frau Polak......................... -38 Kasse/Müllabfuhr Frau Mayer........................ -38 Notrufnummern: Tourist Information Frau Miehling.................... -40 Polizei 1 10, Feuerwehr / Notarzt / Rettungsdienst 1 12 Frau Stöckl........................ -41 Giftnotruf 0 89/19 240 Frau Weber....................... -42 Gewerbe-/Renten-/Fundamt Fr. Rizzo/Fr. Schneider...........-44 Störungsnummern der N-ERGIE Netz GmbH: Einwohnermelde- u. Ordnungsamt Fr. Sohmen/Fr. Schneider.... -45 Strom: 0800/234-2500 Klärwerk 90 69 21 Bauhof.......................90 69 23 Wasser und Erdgas: 0800/234-3600 Freibad..............90 69 24 Übergabestation........90 69 22 Fernwärme: 0800/234-4500 Feuerwehrkommandant Forster...............................0174/3433458 Grund- u. Mittelschule „Am Limes“ Wasserzweckverband: 08465/905033 Kipfenberg .................................................................... 32 80 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Markt Kipfenberg, Marktplatz 2, 85110 Kipfenberg Druck und Anzeigenverwaltung: Druckerei Fuchs GmbH, Gutenbergstr. 1, 92334 Pollanten, Tel. (0 84 62) 9 40 60, Fax (0 84 62) 94 06 20, Internet: www.fuchsdruck.de, email: mtb@fuchsdruck.de Abgabetermine: Abgabetermin für Texte ist jeweils der 15. und für Anzeigen der 20. des Monats – Auflage: 2.100 Exemplare Wertstoffhof/Deponie Wertstoffhof, Eichstätter Str. 24, Tel. 08465/1737001 Angenommen wird nur reiner Bauschutt, keine Erde o. Humus. Mi. 14 – 17 Uhr / Sa. 8 – 12 Uhr. Folgender Bauschutt darf über den Container entsorgt werden: Beton, Pflaster, Kalksandsteine, Zementsteine, Estrich (ohne Anhaftungen), Sperrmüll, Glas, Dosen, Schrott, Flachglas, Korken, Holz, Elektrogeräte, Ziegel, Ziegelmauersteine, Fliesen, Putz, Mörtel, Keramik, Porzellan, Bims CD's u. DVD's (kein Datenschutz), Neonröhren, Batterien, Tonerpatronen, Folgende Materialien dürfen über den Container PU-Schaumdosen, Kartonagen, Bauschutt, Grüngut, Lithium-Ionen- nicht entsorgt werden: Akkus (bitte Pole mit Klebeband abkleben und in einer Plastiktüte ab- Belasteter Bauschutt: Bauschutt mit Anhaftungen, Bauschutt mit geben). Der Grüngutbehälter ist bis Ende Februar 2023 geschlossen; Schwarzanstrich, Bauschutt aus Verdachtsbereichen, z. B. Werkstatt- s. Rubrik „Müllentsorgung“. boden, Kaminsteine, Rigips, Ytong, Heraklit (Holzwolle-Leichtbauplat- Anlieferung nur während der Öffnungszeiten. ten), Holz, Kunststoffe, Asphalt, Dämmungen (z.B. Styrodur, Styropor), Zuwiderhandlungen (Ablagerung des Mülls außerhalb des Zaunes) Gartenabfälle, Glas oder Glasbausteine, Nicht-mineralische Abfälle werden zur Anzeige gebracht. Ein Nachsortieren bei der Annahmestelle ist nicht möglich. Das Entgelt ist bei der Anlieferung zu entrichten. Bauschutt-Entsorgung von Kleinmengen Erdaushubdeponie Pfahldorf Es können nur auf dem Wertstoffhof in Kipfenberg Kleinmengen von Die Deponie ist von April bis Oktober und nur bei guter Witterung Bauschutt (max. 1m3) zur Containerentsorgung während der allgemei- jeweils am 1. Samstag im Monat von 08.00 – 12.00 Uhr geöffnet. nen Öffnungszeiten angenommen werden. Nähere Informationen: s. Rubrik „Müllentsorgung“
Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg 3 3.2 Über die Zuweisung von Sachleistungen wird von Fall Amtlicher Teil – Bekannt- zu Fall entschieden. machungen/Ausschreibungen 3.3. Für vereinseigene, bespielte Fußballplätze wird jährlich ein Zuschuss von 600,– Euro pro Norm-Spielfeld, bzw. von 400,– Euro je Kleinspielfeld gewährt. Pro Verein Freiwillige Leistungen des Marktes Kipfen- und Jahr wird ein Zuschuss für bespielte Fußballplätze von höchstens 2.000,– Euro gewährt. berg: Zuschussrichtlinien für Vereine und Verbände Art. 4 Stand 01.01.2023 4. Vereinsjubiläen Art. 1 4.1. Vereinen wird bei Vereinsjubiläen die durch 25 teilbar sind, auf Antrag folgender gestaffelter Zuschuss ge- 1. Allgemeine Voraussetzungen währt: 1.1. Der Markt Kipfenberg gewährt den Vereinen mit Für 25 Jahre ein Betrag von 125,– Euro Hauptsitz im Gemeindegebiet freiwillige Leistungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushalts- Für 50 Jahre ein Betrag von 250,– Euro mittel. Ein Anspruch auf diese Leistungen besteht Für 75 Jahre ein Betrag von 375,– Euro nicht. Verpflichtungen für den Markt Kipfenberg kön- Für 100 Jahre und mehr ein Betrag von 500,– Euro nen daraus nicht abgeleitet werden. 4.2. Bei Fahnenweihen werden die Kosten des Toten- 1.2. Alle Anträge der Vereine sind schriftlich beim Markt bandes übernommen. Kipfenberg einzureichen. Als Stichtag für die Antrag- stellung bei Investitionsmaßnahmen für das kommen- Art. 5 de Haushaltsjahr wird der 31.10. des Antragsjahres 5. Seniorenehrungen festgelegt. 5.1. Zur Ehrung der älteren Mitbürger ab dem 65. Lebens- Spätere Eingänge werden im kommenden Haushalts- jahr gewährt der Markt Kipfenberg bei der Durchfüh- jahr nicht mehr berücksichtigt. Eine Behandlung im rung eines bis zu zwei Mal im Jahr stattfindenden Al- Gemeinderat ist somit ausgeschlossen. tennachmittages einen Zuschuss von 2,– Euro pro 1.3. Dem Markt Kipfenberg sind alle zur Prüfung der Zu- anwesend gewesener Person ab dem 65. Lebensjahr. schussanträge notwendigen Unterlagen auszuhändi- 5.2. Kosten für die Programmgestaltung durch Kinder-, gen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Ins- Schul- und Jugendgruppen werden jährlich mit 5,– besondere sind vor Auszahlung der Zuschüsse die Euro pro Mitwirkenden max. höchstens 50,– Euro be- Originalbelege vorzulegen. zuschusst. 1.4. Die Zuschüsse dürfen nur für den jeweiligen Förder- 5.3. Für die Abrechnung ist eine Unterschriftenliste mit zweck verwendet werden. Name, Anschrift und Geburtsdatum der Teilnehmer 1.5. Der Markt Kipfenberg ist berechtigt, sich von der richtigen vorzulegen, sowie die Originalrechnungen. Mittelverwendung an Ort und Stelle zu überzeugen. 5.4. Anlässlich des Limesfestes erhalten die anwesenden Art. 2 Personen ab dem 65. Lebensjahr am Seniorennachmit- 2. Fördervoraussetzungen tag einen Gutschein für ½ Hähnchen und zwei Gut- scheine für ein Getränk zu je 0,5 Liter. Gefördert werden nur eingetragene Vereine und son- stige Personenvereinigungen, deren Ziel die Förderung Art. 6 von sportlichen, kulturellem bodenständigen Brauch- tum, heimatpflegerischen, erzieherischen, caritativen 6. Jugendförderung oder kirchlichen Zwecken ist. 6.1. Alle in der Förderliste anerkannten Vereine erhalten Voraussetzung ist in jedem Falle, dass der Verein durch für Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendeten den Gemeinderat als zuschussfähig anerkannt wurde. 3. und 18. Lebensjahr für geleistete und zu leistende Jugendarbeit 5,– Euro pro Kalenderjahr und Kind bzw. 2.1. Der Verein muss zum Stichtag der Antragstellung min- Jugendlichen. Voraussetzung ist, dass diese Jugend- destens ein Jahr bestehen und eine gültige Satzung lichen ihren Erstwohnsitz im Markt Kipfenberg haben. vorweisen können. 6.2. Im Rahmen der Talentförderung können keine Zu- 2.2. Der Verein muss einen Mitgliedsbeitrag erheben. schüsse gegeben werden. 2.3. Gefördert wird jeweils der Verein als solcher; eine För- 6.3. Jedem Verein wird für seine geprüften und aner- derung von einzelnen Abteilungen ist nicht möglich. kannten Übungsleiter bzw. Übungsleiter mit entspre- 2.4. Bezahlter Sport (Berufssport) scheidet aus der Förde- chendem Qualifikationsnachweis je nachgewiesener rung aus. Übungsstunde und je teilnehmendem Jugendlichen 2.5. Alle Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt werden. ein Zuschuss gewährt. Die Zuschusshöhe je Übungslei- terstunde und je Jugendlichem errechnet sich aus der Art. 3 Aufteilung der zur Verfügung gestellten Gesamtsum- 3. Zuschüsse für Baumaßnahmen me von 6.000 E auf die anerkannten Übungsleiter- 3.1. Finanzielle Zuschüsse zu Baumaßnahmen, Renovie- stunden und Jugendlichen nach dem bisher vom Land- rungen und Anschaffungen werden nicht gewährt. kreis angewandten Aufteilungsschlüssel.
4 Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg 6.4. Förderberechtigt sind alle aktiven, eigenständigen Ju- 9.2. Ein Bestandverzeichnis über alle vom Markt Kipfen- gendgruppen, die ihren Sitz im Gemeindebereich ha- berg bezuschussten Uniformen und deren derzeitige ben und die von kompetenten Jugendleitern (-innen) Eigentümer ist zu führen und auf Verlangen dem betreute Jugend-arbeit im Sinne der §§ 11, 12, 13 Markt Kipfenberg vorzulegen. SGB VIII leisten. Der Gruppe müssen kontinuierlich 9.3. Nach erfolgreich durchgeführten Leistungsprüfungen mindestens 7 Personen im Alter bis 27 Jahren angehö- sowie nach amtlich festgesetzten Feuerwehrinspekti- ren. Die Gruppenmitglieder sollen mehrheitlich im Ge- onen gewährt der Markt Kipfenberg pro Teilnehmer meindegebiet wohnen. Zielgruppen sind nicht nur die einen Verpflegungszuschuss von 12,00 Euro. Über die verbandlichen Gruppierungen, sondern auch nichtver- Teilnahme sind Anwesenheitslisten mit Unterschrift bandliche organisierte Gruppen und Jugendinitiativen. der Teilnehmer vorzulegen. Feuerwehrkommandanten Die Aktivitäten der Gruppe müssen allgemein jugend- und deren Stellvertreter erhalten 10,00 Euro bei Teil- fördernd sein, also über verbandsspezifische Inhalte nahme an der gemeindlichen Kommandantenver- hinausgehen. sammlung, sowie bei der Kommandantentagung auf 6.5. Zur Unterstützung der laufenden Gruppenarbeit (Bü- Kreisebene als Verpflegungszuschuss. Damit ist auch romaterial, Fahrtkosten, Porti, Informationsmaterial, die Wegstreckenentschädigung abgegolten. usw.) erhalten Jugendgruppen eine Grundförderung. 9.4 Bei Lehrgängen auf Kreisebene und Lehrgängen an Die Grundförderung beträgt 50,– Euro jährlich, bei staatlichen Feuerwehrschulen wird eine Wegstrecken- über 15 Mitgliedern wird die Förderung ab dem 15. entschädigung von 0,35 Euro pro gefahrenem Kilome- Mitglied um 1,50 Euro pro Mitglied erhöht. Material- ter bezahlt bzw. die Kosten für die vorgelegten, güns- kosten werden mit 50 %, max. 200,– E bezuschusst. tigsten Fahrtickets der öffentlichen Verkehrsmittel Zu den Materialkosten zählen: Werkmaterial, Spiele, erstattet. Des Weiteren gewährt der Markt Kipfenberg Liederbücher, Mitarbeiterliteratur, Renovierungsmate- eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,50 Euro rial, Stifte, Farben, Klebstoff pro Stunde, soweit keine Lohnkosten zu erstatten 6.6. Antragsteller müssen folgende Nachweise erbringen sind. – für die Grundförderung der Jugendarbeit: Mitglie- 9.5. Für die Grundausbildung wird ein Verpflegungszu- derlisten und Nachweis der Gruppentreffen. schuss in Höhe von 12,00 Euro pro Tag gewährt. Da- mit ist auch die Wegstreckenentschädigung abgegol- Art. 7 ten. 7. Zuschüsse für Kirchen 9.6. Feuerwehrstiefel werden bei Selbstbeschaffung mit 7.1 Baumaßnahmen, Renovierungen und Instandset- 80,00 Euro pro Paar bezuschusst. Diese müssen im zungen von Kirchen, Pfarrheimen, Heizanlagen der Rahmen der Jahresbedarfsplanung angemeldet wer- Kirchen und Pfarrheime, Friedhöfen, Kunstwerken, den. Über die Anzahl an bestellten bzw. bezuschuss- Orgeln sowie Innen- und Außenanlagen werden nicht ten Stiefeln wird im Rahmen der Jahresbedarfsplanung mehr bezuschusst. jährlich entschieden. 7.2. Kosten der Läutmechanik der Kirchenglocken werden 9.7. Der Unkostenbeitrag zur Abnahme von Feuerwehr- zur Hälfte übernommen. führerscheinprüfungen und die Gebühr für die Eintra- 7.3. Fördert auch die Bischöfliche Finanzkammer das Pro- gung im Führerschein beim Landratsamt wird vom jekt, gelten die von der Bischöflichen Finanzkammer Markt Kipfenberg komplett getragen. als zuschussfähig anerkannten Kosten als Berech- 9.8. Für Renovierungs- und Instandsetzungsarbeiten, die nungsgrundlage für den Zuschuss. von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren an ge- 7.4. Allen auf dem Gebiet des Marktes Kipfenberg vorhan- meindlichen Feuerwehrhäusern unentgeltlich durch- denen Kirchen bzw. den sie tragenden Kirchenstif- geführt werden, erhält die Freiwillige Feuerwehr einen tungen bzw. den ihnen zugehörigen Kirchengemein- Zuschuss von 4,– Euro pro geleisteter Arbeitsstunde. den wird eine jährliche Mesnerentschädigung von 100,– Euro gewährt. Art. 10 10. Ortsbildpflege Art. 8 10.1. Die Träger der Ortsbildpflege erhalten auf Antrag all- 8. Kindergartenbeförderung jährlich einen Zuschuss. Für die Zuschusshöhe sind fol- Der Markt Kipfenberg übernimmt bis auf weiteres alle gende Kriterien maßgeblich: mit der Kindergartenbeförderung anfallenden Kosten, Bolzplätze und besonders zu pflegende Großflächen jedoch nur für die aus dem Gemeindebereich Kipfen- mit ihren Umgriffsflächen 300,00 Euro pauschal berg kommenden Kinder. Die vertraglich eingesetzte Streuobstwiesen und Wiesenflächen, die einmal im Omnibuslinie ist zu benutzen. Fahrten mit privaten Jahr gemäht werden 0,04 Euro pro qm Kraftfahrzeugen, auch zu den Haltestellen, werden nicht übernommen. Straßenbegleitgrün, Rabatten- und Rasenflächen, die zweimal pro Jahr gemäht werden 0,08 Euro pro qm Art. 9 Flächen, die mindestens viermal im Jahr gemäht wer- 9. Feuerlöschwesen den, wie Friedhöfe, Kinderspielplätze, Rabatten- und 9.1. Die Ausgeh-Uniform für den 1. und 2. Feuerwehrkom- Rasenflächen um Anpflanzungen 0,20 Euro pro qm mandanten bezahlt der Markt Kipfenberg voll. Dies mit Blumen bepflanzte gilt für jeweils 2 Wahlperioden. öffentliche Flächen 2,00 Euro pro qm
Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg 5 Berletzhausen 25 85125 Kinding Tel. 0 84 67 / 80 14 72 Fax 0 84 67 / 8 01 62 30 Profitieren auch Sie von den info@heizungsbau-mayer.de historisch niedrigen Zinsen Ihr Meisterbetrieb für Wir beraten Sie zu den Themen: Heizung Sanitär Solartechnik • Neubau Wasseraufbereitung Beratung Planung • Kauf Ihr Meisterbetrieb für • Umschuldung IhrAusführung Reparatur Meisterbetrieb für Wartung • Renovierung und Sanierung Heizung Heizung Sanitär Solartechnik Sanitär Solartechnik Wasseraufbereitung Beratung Planung • Fördermittel Berletzhausen Wasseraufbereitung 25 · 85125 BeratungKinding Planung Ausführung Reparatur Wartung Tel. 0 84 67/8014 72 · Fax 0 84 67/8016 230 Daniel Stenzel Ausführung Reparatur Wartung info@heizungsbau-mayer.de Bankkaufmann Levelingstr. 102a Berletzhausen 25 · 85125 Kinding 85049 Ingolstadt Tel. 0 84 67/8014 72 · Fax 0 84 67/8016 230 0841 / 12 94 81 83 Berletzhausen www.heizungsbau-mayer.de25 · 85125 Kinding info@heizungsbau-mayer.de daniel.stenzel@fp-finanzpartner.de www.fp-finanzpartner.de Tel. 0 84 67/8014 72 · Fax 0 84 67/8016 230 www.heizungsbau-mayer.de info@heizungsbau-mayer.de WEEng GmbH WEEng GmbH An der Laende 1c www.heizungsbau-mayer.de 92360 Mühlhausen www.weeng.net Öffnungszeiten: Seit mehr als 10 Jahren ist die Technik unsere Leidenschaft! Mi.: 8.00 - 16.00 Uhr Altmühlring 7 Do.: 8.00 - 14.00 Uhr 85110 Arnsberg Fr.: 8.00 - 18.00 Uhr Wir suchen engagierte und begeisterte Mitarbeiter Tel. 08465/3907 Sa.: 7.30 - 12.00 Uhr für die elektronische Fertigung. Wenn Sie mit anpacken möchten, bewerben Sie sich! Maschinenführer/in SMD-Bestückung Vollzeit Interessiert? Rufen Sie uns an: 09185 500 4488 Schicken Sie uns eine Email: cw@weeng.net Kommen Sie einfach vorbei! Schreibwaren - Büroartikel Zeitschriften - Geschenkartikel Renate Gürtner Försterstraße 1 - 85110 Kipfenberg Tel. gesch. 0 84 65 / 2 81 - Fax: 13 02 Kaufe Pelze, Porzellan, Bleikristall … … alte Näh- und Schreibmaschinen, Bilder, Zinn, Klein- kunst, Münzen, Schmuck, Silber, Ledertaschen, Pokale, Schallplatten, Fotoapparate, Holzfiguren. Wir kaufen Wohnmobile + Wohnwagen Kostenlose Wertermittlung und Hausbesuch. Tel.: 03944-36160, Web: www.wm-aw.de Telefon: 01 76 / 64 77 71 37, Herr Fröhlich Wohnmobilcenter am Wasserturm
6 Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg intensiv bepflanzte Blumenbeete Mulchen und Zurückschneiden von Hecken und Ge- und Blumentröge 6,00 Euro pro qm hölz, die von öffentlichen Flächen in die Wege hinein- für die Bewirtung bei der Aktion wachsen. Dies gilt nicht für den Überwuchs von Pflan- saubere Landschaft 5,– Euro zen von privaten Flächen. 2,50 Euro pro Erwachsener 13.5 Für Wegebaumaßnahmen, die eine Verbesserung der Oberflächeneigenschaft darstellen (z.B. Asphaltieren pro Kind eines geschotterten Weges, Aufschottern eines Wie- nach detailliertem Arbeitsbeschrieb bei der Wander- senweges) besteht kein Anspruch auf einen Zuschuss. wegepflege, Pflege und Kehren von Gehsteigen und Über diese Maßnahmen fasst der Marktgemeinderat Bordsteinen vor öffentlichen Flächen, Baum- und He- auf Antrag einen Beschluss, ob der Maßnahme zuge- ckenschnitt und sonstige Arbeiten (Pflege Ruhebänke/ stimmt wird. Bushäuschen) 4,– Euro pro Stunde 13.6 Die Jagdgenossenschaften haben für die geplanten 10.2. Die Marktgemeinde übernimmt die Kosten der Pflan- Wegebaumaßnahmen gemäß Art. 1 rechtzeitig bis zen für die Bepflanzung gemeindeeigener Grund- 31.10. des Vorjahres einen schriftlichen Antrag zu stel- stücke und die Kosten von Rasenmähern für die Ge- len. Der Antrag muss mindestens folgende Aussagen meindeflächen vollständig, die Kosten für andere über die beabsichtigten Wegebaumaßnahmen bein- Mähgeräte und für Heckenscheren zur Pflege ge- halten: Art der Maßnahme, Ort der Maßnahme mit meindlicher Grundstücke zu 30 %. Voraussetzung für Lageplan, Kostenschätzung mit evtl. Kostenvoran- die Kostenübernahme ist ein schriftlicher Antrag an schlägen. die Marktgemeinde, über den der Gemeinderat indivi- 13.7 Für die zuwendungsfähigen Wegebaumaßnahmen duell entscheidet, ebenso sind größere Gehölzpflan- gewährt der Markt Kipfenberg einen Zuschuss in Höhe zungen vorher zu beantragen. von 40 % der Gesamtkosten gemäß beantragter 10.3. Der Zuschuss zur vereinsmäßigen Ortsbildpflege wird Kostenschätzung. Sollten sich die tatsächlichen Kosten gewährt, sofern folgende Voraussetzungen als erfüllt gegenüber der Kostenschätzung erhöhen, so besteht nachgewiesen werden: nur Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe des Anteils – der Verein legt einen Jahresbericht vor, dessen for- aus der Kostenschätzung. Zusätzlich erhält die jewei- meller Rahmen vom Markt Kipfenberg vorgegeben lige Jagdgenossenschaft 60 % der vom Markt Kipfen- wird; berg vereinnahmten Pachten für landwirtschaftliche – der Verein versichert, dass die angegebenen Orts- gemeindliche Flächen. bild-Pflegemaßnahmen tatsächlich durchgeführt 13.8 Nach Abschluss der Wegebaumaßnahme ist dem wurden; der zuständige Ortsbeauftragte bzw. Orts- Markt Kipfenberg bis spätestens 15.12 des Jahres der sprecher bestätigt daher die im Jahresbericht ge- Durchführung der Wegebaumaßnahme ein Auszah- machten Angaben durch Unterschrift. lungsantrag mindestens mit den Rechnungsnachwei- sen und sonstigen Nachweisen (Lieferscheine, Bilddo- Art. 11 kumentationen) zum Wegebau vorzulegen. Später 11. Primizgeschenke eingegangene Abrechnungen können nicht mehr be- Für die in der Marktgemeinde abgehaltenen Primizfei- rücksichtigt werden. ern gewährt der Markt Kipfenberg als Primizgeschenk 13.9 Die Auszahlung des eingegangenen Auszahlungsan- 250,– Euro für den Primizianten. trages erfolgt, sofern alle Rechnungen und Nachweise Art. 12 vorliegen, bis spätestens 31.12. des Jahres der Durch- führung der Wegebaumaßnahme. 12. Wasserwacht Die Wasserwacht Kipfenberg erhält für jede geleistete Art. 14 Wachstunde im Kipfenberger Freibad einen Zuschuss 14. Faschingsaktivitäten von 1,– Euro pro Wachstunde. 14.1 Der Kulturverein „Die Fasenickl“ e.V. erhält jährlich auf Art. 13 Antrag für die Faschingsaktivitäten im Gemeindege- biet, inklusive der Ausgaben am Unsinnigen Donners- 13. Flurwegebau tag für Schulen und Kindergräten sowie die Kosten für 13.1 Entgegen Art. 2 werden alle Jagdgenossenschaften im max. 50 Faschingsorden, einen Zuschuss in Höhe von Markt Kipfenberg, die Körperschaften des öffentli- 2.500,00 Euro. chen Rechts im Sinne des § 9 Bundesjagdgesetz sind, 14.2 Die am Faschingsumzug Teilnehmenden erhalten fol- bezuschusst. gende Zuschüsse: 13.2 Bezuschusst werden Wegebaumaßnahmen auf öf- pro Gruppe mit Wagen 100,00 Euro fentlich gewidmeten Feld- und Waldwegen im Ge- meindegebiet Kipfenberg. pro Fußgruppe 40,00 Euro 13.3 Die Wegebaumaßnahmen werden durch die Jagdge- Diese Richtlinien treten am 01.01.2023 in Kraft. nossenschaften selbst durchgeführt und erfolgen auf Gleichzeitig treten die Richtlinien Stand 01.10.2021 außer deren Rechnung. Kraft. 13.4 Als Wegebaumaßnahmen gelten alle Ausbau-, Unter- halts- und Pflegearbeiten. Dies betrifft unter anderem Kipfenberg, 22.12.2022 das Asphaltieren, Aufschottern, Abgrädern, Mähen, gez. Christian Wagner, Erster Bürgermeister
Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg 7 Unsere Pflegeleistungen: Vollstätionäre Pflege Kurzzeitpflege Tagespflege Ambulanter Dienst Seniorenzentrum Begegnungsstätte KIPFENBERG 08465 1720-0 www.renafan.de Taxiunternehmen Seitz 01 79/9 48 71 70 Birkenweg 16 · 85095 Denkendorf • Personenbeförderung • Chemo-/Strahlen-/Dialyse-/ Rehafahrten (alle Kassen) • • • ... gerne auch • als Bauhelfe r! Wir suchen dich als: Dachdecker, Spengler Zimmerer & Azubi (m/w/d) • Tarifliche Bezahlung und zusätzlich weitere tolle Wir suchen eine Reinigungskraft (m/w/d) Zuwendungen Zimmerdame • Zukunftssichere, moderne und vielfältige Arbeit 14,– Netto/St. • Fahrtgeld und fester Betriebsurlaub • Bewerbungen an info@eckstein-bedachungen.de auf Mini-Job-Basis ohne Zeitdruck, nur Vormittag. eckstein Bedachungen GmbH Gästehaus Biedermann Kipfenberger Straße 9, 85110 Pfahldorf 85125 Kinding · Tel. 0 84 67 / 2 82 Tel: 08465 9407-0, info@eckstein-bedachungen.de info@gaestehaus-biedermann.de www.eckstein-bedachungen.de
8 Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg Neue Nutzungs- und Entgeltordnungen: Das gemeinsame Projekt haben wir unserem Forstoberin- Der Marktgemeinderat hat die folgenden neuen Nutzungs- spektor, Herrn Christoph Gabler, zu verdanken. Herr Dr. Joa- und Entgeltordnungen erlassen: chim Wloka, welcher dem Team der Audi Stiftung für Um- welt angehört, hat bereits schon einmal mit Herrn Gabler – Anmietung von Marktständen und Markthütten zusammengearbeitet und hat nun erneut Kontakt mit ihm – Standesamtliche Trauungen am Grünen Topf Grösdorf aufgenommen. Hier wurde der Vorschlag für ein weiteres – Veranstaltungen im Römer und Bajuwaren Museum Burg gemeinsames Projekt unterbreitet. Kipfenberg Die Fläche wurde zuvor vorbereitet, Klee ausgesät und das Diese können auf der Homepage des Marktes Kipfenberg Erdreich wurde gewalzt. unter: https://www.kipfenberg.de/verwaltung/satzungen/ An insgesamt 5 Aktionstagen haben sich 5 Teams aus den eingesehen werden. verschiedensten Bereichen der Audi AG bereit erklärt, den Schreibtisch gegen Handschuhe und Spaten einzutauschen. Bauprojekt: Umbau, Sanierung und Erwei- Der erste Tag startete mit der Errichtung eines Zauns, wel- cher um die Ausgleichsfläche gesetzt werden musste, um terung Rathaus Kipfenberg Schäden durch Tierverbiss bei den Neuanpflanzungen zu Der Markt Kipfenberg informiert über die bevorstehenden vermeiden. In den nächsten Aktionstagen ging es dann ans Bauarbeiten im Bereich des Marktplatzes. Für den Umbau große Pflanzen. Insgesamt stehen 5500 Pflanzen für die ge- wird der Marktplatz zum Teil zur Aufstellung des Krans und samte Fläche von 2,3 ha bereit und sollen eingepflanzt wer- der Baucontainer beansprucht. Im Zeitraum der Bauarbeiten den. Die Setzlinge stammen von der Pflanzenschule Schauer ist der Marktplatz ausschließlich als Einbahnstraße zu benut- und Lindner aus Irlahüll. Die neuen Pflanzen dienen als wert- zen (siehe Bild unten). Die Parkplätze innerhalb des Markt- voller CO2-Speicher. platzes bleiben erhalten. Ein großer Teil der Bepflanzung ist bereits noch vor Einbruch Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihr Verständnis und ste- des Winters erfolgt. Dies wäre nicht ohne die Hilfe von Herrn hen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Christoph Gabler, Herrn Anton Schmidt sowie Herrn Tobias Lindner möglich gewesen. Die restlichen Baumsetzlinge wer- den dann im Frühjahr eingepflanzt. Vorwiegend werden Eichen, dazwischen vereinzelt Buchen und Linden gepflanzt. Diese können dem Klimawandel trot- zen und sind besonders robust. Der Randbereich wird mit Wildapfel, Wildbirne, Vogelkirsche, Feldahorn und Mehlbee- re gestaltet. Diese Pflanzen sind besonders bienen- und in- sektenfreundlich. Eine schädliche Monokultur soll durch eine solche Artenvielfalt vermieden werden. Der Markt Kipfen- berg möchte sich recht herzlich bei allen Mitwirkenden be- danken. Fällung der Linde auf dem Kirchenvorplatz in Biberg Schon seit ein paar Jahren wird der Zustand der ortsbildprä- genden Linde auf dem Kirchenvorplatz leider immer schlech- ter. Der Lindenbaum ist von einem Schwamm befallen und stellt nun für die Fußgänger oder spielende Kinder eine ver- kehrsgefährdende Situation da. Deshalb muss der Lindenbaum in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde leider gefällt werden. Als Auflage der unteren Naturschutzbehörde findet nach der vollständigen Entfernung des Reststammes eine zeitnahe Er- satzpflanzung einer neuen gesunden Linde statt. Ausgleichsfläche in Böhming mit der Audi Stiftung für Umwelt AG bepflanzt Mit einer „PflanzMIT!“-Aktion der Audi Stiftung für Umwelt AG wurde eine riesige Pflanzaktion in Böhming gestartet. Fotos: Anja Hennig
Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg 9 UMWELTHELDEN z. B. als Fettkutscher (m/w/d) machen früher Attraktives Gehaltspaket Feierabend! 4- oder 5- Tage-Woche Sie suchen eine und lieben den Umgang und die Arbeit mit Dann sind Sie in unserem Team genau richtig! Wir vom an der Schule suchen ab sofort und/oder ab September 2023 • Erzieher*innen • Kinderpfleger*innen • Pädagogische Assistenzkräfte in Teilzeit mit ca. 20-30 Wochenstunden in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Weitere Informationen zum pädagogischen Konzept und zu unserer Einrichtung finden Sie unter www.kinderhort-kipfenberg.de oder dem QR-Code. Online-Bewerbung und Ihre Bewerbung richten Sie bitte an: weitere Stellenangebote: Hort an der Schule Kipfenberg www.altfett-lesch.de/ stellenangebote Tel. 09173 - 874 z. Hd. Frau Kriwet www.altfett-lesch.de Pfahldorfer Str. 11, 85110 Kipfenberg oder per E-Mail an verwaltung@kinderhort-kipfenberg.de DIE 4-TAGE-WOCHE + EIN COOLES TEAM warten auf dich. Im Hüttental 7 85125 Kinding/Haunstetten info@elektro-seber.de www.elektro-seber.de Fax: 08467 8010820 Tel.: 08467 801080
10 Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg • Brillen Amtlicher Teil – Sonstige • Malblock Veröffentlichungen • Kinderbuch • Kabelreceiver Die Fundsachen können nach Terminvereinbarung abgeholt Öffnungszeiten der Verwaltung und der werden (08465/9410-44 oder -45). Tourist-Information • Montag bis Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr Kontakt für redaktionelle Beiträge und Ter- • zusätzlich donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr minhinweise Einwohnermelde-, Renten- und Gewerbeamt NUR Alle Meldungen für das Amts- und Mitteilungsblatt mit Termin! des Marktes Kipfenberg können per E-Mail an amtsblatt@markt-kipfenberg.de geschickt werden. Ko- Folgendes ist beim Besuch zu beachten: stenlos gedruckt werden Textbeiträge und Terminhinweise • Personen mit grippeähnlichen Symptomen bitten wir, das als Word – Dokument sowie Bildbeiträge je nach verfügbarer Rathaus nicht zu betreten. Platzkapazität. Bitte nennen Sie bei Bildeinsendungen stets • Halten Sie die allgemein geltenden Hygiene-Regeln ein. den Fotografen, um das Urheberrecht zu wahren. • Das Tragen einer FFP2-Maske wird empfohlen. Der Abgabetermin für alle Meldungen ist der 15. des Vormo- nats, 12.00 Uhr. Sollte dieser Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, so können Zusendungen jeweils Rathaus geschlossen bis zum letzten Wochentag davor angenommen werden. Am Donnerstag, 16.02.2023 ist das Rathaus am Nachmittag für den gesamten Parteiverkehr geschlossen. Wir bitten um Verständnis. Vielen Dank. Bürger- und Sportlerehrung für das Jahr 2021 Die Bürger- und Sportlerehrung wurde mit Gemeinderatsbe- Sitzungstermine schluss 16/2019 vom 17.01.2019 neu gestaltet und gilt als Marktgemeinderatssitzung Element der Anerkennung herausragender Leistungen und am Mittwoch, 15. Februar 2023, 19.00 Uhr, im Feuerwehr- langjähriger Dienste im bürgerschaftlichen Engagement und haus Kipfenberg, Kindinger Straße 39. Ehrenamt. Im festlichen Rahmen fand die Ehrung, mit Verzögerung Ausschuss für Bau- und Grundstücksangelegen- durch die Auswirkungen der Pandemie, für das Jahr 2021 heiten, Landschafts- und Umweltschutz am 21.12.2022 im Gasthaus „Zum Blauen Hecht“ in Grös- am Montag, 06. Februar 2023 und Montag, 27. Februar dorf statt. 2023, jeweils 18.00 Uhr, im Feuerwehrhaus Kipfenberg, Kin- Für den 2. Platz bei den Bayerischen Meisterschaften in der dinger Straße 39. Disziplin Rennrad Straße wurde Frau Maria Marb vom VfB Das Tragen einer FFP2-Maske wird empfohlen. Kipfenberg die Urkunde in Anerkennung für herausragende Verdienste und Erfolge im Rennradfahren sowie die silberne Bürgersprechstunde Ehrennadel überreicht. Die nächste Bürgersprechstunde findet am Samstag, den Die silberne Bürgermedaille mit Urkunde in Anerkennung 11.02.2023 statt. Der Erste Bürgermeister steht Ihnen an und Würdigung für besondere Verdienste und jahrzehnte- diesem Tag von 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr in seinem Dienst- langes ehrenamtliches Engagement für die Allgemeinheit zimmer zur Verfügung. wurde jeweils an Anna Kammerbauer, Franz Janich, Christi- na Nißl sowie Thomas Straus für ihr vorbildliches ehrenamt- liches Engagement überreicht. Rentenangelegenheiten Auch durften Sabine Biberger, Elisabeth Lauterkorn, Klaus Derzeit keine Rentenberatung in der Gemeinde. Die Renten- Bauernfeind und Josef Heinz Urkunden im Namen vom Ba- versicherung bietet ein kostenloses Servicetelefon mit der yerischen Staatsminister des Innern, für Sport und Integrati- Rufnummer 0800/1000 480 15 an. Bitte halten Sie hier Ihre Versicherungsunterlagen bereit. Fundsachenbekanntmachung Folgende Fundsachen wurden in letzter Zeit im Fundamt ab- gegeben: • iPhone • Schlüsselanhänger mit Magnetchip • Geldbeutel • diverse Schlüssel • Bargeld Foto: Markt Kipfenberg
Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg 11 on als Anerkennung für Ihre besonderen Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung übergeben werden. Bekanntmachungen anderer Die Nominierungen für die Bürger- und Sportlerehrung sind jeweils bis zum 01. Oktober des Jahres schriftlich beim Markt Ämter und Behörden Kipfenberg einzureichen. Weitere Informationen sowie die Richtlinien und Orientierungshilfe sind auf der Homepage des Marktes Kipfenberg unter www.kipfenberg.de/verwal- Sperrung der Birktalbrücke aufgrund tung/satzungen veröffentlicht. erheblicher Mängel Der Forstbetrieb Kipfenberg der Bayerischen Staatsforsten Kipfenberger Faschingsumzug am AÖR meldet Folgendes: Aufgrund von erheblichen Mängeln an der Birktalbrücke Faschingssamstag, 18. Februar 2023 muss diese vollständig gesperrt werden. Der Markt Kipfenberg lädt Vereine, Gruppen und Narren der Die Sperrung wird länger andauern. Der Wanderparkplatz ist Umgebung ganz herzlich ein zur Teilnahme am traditionellen über eine zweite Zufahrt ca. 600 Meter in Richtung Krut er- Faschingsumzug am Faschingssamstag, 18. Februar 2023. reichbar. Informationen: Tel. 08465 9417-15 Im Anschluss an den Umzug präsentieren die Garden ihr Showprogramm. Danach ist ausgelassenes Faschingstreiben in den Gaststätten bis zum Kehraus angesagt. Regionalbudget 2023 Laut knallen die Goaßln (Peitschen) durch die Luft, wilde Ge- in der ILE LimesGemeinden stalten in bunten Kostümen und mit Holzmasken necken die Was kann gefördert werden? Besucher und verteilen Brezln und „Guatln“ (Süßigkeiten) unter den Zuschauern! Die Spitze des bunten Gaudiwurms Das beantragte Regionalbudget dient der Durchführung von bilden das Prinzenpaar, Prinzessin Petra I. und Prinz Manuel Kleinprojekten, die der Umsetzung der Handlungsfelder der I. mit dem gesamten Hofstaat und den Fasenickln. Natürlich ILE LimesGemeinden dienen und die im Gebiet der ILE Limes- werden die Kipfenberger Garde sowie die Kinder- und Ju- Gemeinden liegen. Mit den Fördermitteln sollen in den sechs gendgarde zu sehen sein. LimesGemeinden Altmannstein, Denkendorf, Kinding, Kip- fenberg, Titting und Walting die Lebens-, Arbeits-, Erholungs-, Die Aufstellung erfolgt um 14:00 Uhr am neuen Festplatz, und Naturräume gesichert und weiterentwickelt werden. der Abmarsch des Zuges ist um 14:30 Uhr. Für alle teilnehmenden Fußgruppen und Wägen gibt es wie- Die zu beantragenden Maßnahmen dienen den der einen kleinen „Zuschuss“ – 40,00 EUR für Fußgruppen Handlungsfeldern, die im ILEK 2004/2005 sowie in (unabhängig von der Gruppengröße) und 100,00 EUR für den Workshops 2017 und 2022 erarbeitet wurden: Wägen. • HF 1: Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung Es wird darum gebeten, die Jugendschutzbestimmungen Innentwicklung und Bewältigung des demographischen einzuhalten und im Marktplatzbereich auf das Verschießen Wandels von Konfetti zu verzichten. Wasser in Siedlung und Landschaft Liebe Umzugsteilnehmer, • HF 2: Versorgung und Infrastruktur bitte unbedingt beachten! Daseinsvorsorge Während des Faschingsumzuges ist das Abgeben von Alko- Verbesserung der ländlichen Infrastruktur hol durch am Umzug Beteiligte an unbekannte und offen- Regionale Wertschöpfung und Wertschätzung sichtlich minderjährige Zuschauer untersagt. • HF 3: Dorf- und Ortsteilentwicklung An minderjährige Mitwirkende des Umzuges (Faschingswa- gen, Fußgruppen, oder ähnliches) dürfen gem. § 9 Abs. 1 Nr. Stärkung des Dorflebens und der Dorfgemeinschaft: Lo- 1 JuSchG Branntwein, branntweinhaltige Getränke etc. we- kaler Zusammenhalt und Generationennetze der abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet wer- Kultur, Brauchtum, Tourismus (u. a. UNESCO Welterbe Li- den. mes) Andere alkoholische Getränke (z. B. Bier, Wein, Sekt) dürfen Wertschätzung unseres Lebensraumes – für Einheimische gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 JuSchG an Kinder und Jugendliche und Gäste unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Ver- • HF 4: Landschaft und Landnutzung zehr gestattet werden. Hochwasser-, Trinkwasser- und Gewässerschutz Das Jugendamt Eichstätt fordert die strenge Einhaltung die- Naherholung ser Vorschriften. Beiträge zur Anpassungen an den Klimawandel, zum Res- Wir danken für Ihre Mithilfe! sourcenschutz und zum Markt Kipfenberg Erhalt der Artenvielfalt / Biodiversität Gefördert werden können Kleinprojekte, die un- Alle aktuellen Gemeinde- ter Berücksichtigung blätter finden Sie auch • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der auf unserer Homepage erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger zum Download. www.fuchsdruck.de Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
12 Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landes- ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 EUR zur Verfü- planung, gung. Die Förderung erfolgt nach den Bestimmungen der • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes, Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Inte- grierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur • der demografischen Entwicklung sowie und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fas- • der Digitalisierung sung. den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Ar- Der ILE-Zusammenschluss LimesGemeinden ruft unter Be- beits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzu- rücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen entwickeln. zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf. Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets z. B. Kleinprojekte zur Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förde- rung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebe- der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und leben- ne, diger Ortskeme und der Behebung von Gebäudeleerstän- • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, den, • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevöl- • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landes- kerung, planung, • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes, Infrastrukturmaßnahmen, • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der • der demografischen Entwicklung sowie ländlichen Bevölkerung. • der Digitalisierung Eine zusätzliche Förderung von Kleinprojekten über die Fi- nanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) oder den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Ar- die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen beits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzu- Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. entwickeln. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamt- Eckdaten: ausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt • Projektkosten netto mindestens 500 E, max. 20.000 E es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den • Förderhöhe max. 10.000 E Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausga- ben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten • Eigenanteil des Trägers des Projektes 20% – Vorfinanzie- dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Klein- rung der gesamten Kosten nötig! projekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt • Fertigstellung und Abrechnung des Projektes bis späte- nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Pro- stens 20.09.2023 jekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausga- • Projekt darf noch nicht begonnen sein ben ist nicht zulässig. • Die Projekte sollen der Umsetzung der Handlungsfelder des ILEKs der LimesGemeinden dienen Voraussetzungen: • Es ist keine wiederholte Beantragung eines Projektes mög- Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchfüh- lich rung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Wil- • Es gilt das Merkblatt zur Förderung von Kleinprojekten lenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzu- 2023 rechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch Den ausgefüllten Projektantrag 2023 bitte bis spätestens der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten. Donnerstag, den 02.März 2023 bis 17 Uhr an sabine.lund@ Eine Maßnahme gilt nicht als begonnen, wenn der Vertrag kinding.de oder postalisch an den Markt Kinding, Kipfenber- ein eindeutiges und ohne finanzielle Folgen bleibendes gerstr. 4, 85125 Kinding senden. Rücktrittsrecht für den Fall der Nichtgewährung der bean- Bei Fragen können Sie sich gerne an Sabine Lund, Tel. 08467- tragten Zuwendung enthält oder unter einer aufschiebenden 8401-15 oder per E-Mail an sabine.lund@kinding.de in der oder auflösenden Bedingung hinsichtlich der Nichtgewäh- Gemeinde Kinding wenden. rung der beantragten Zuwendung geschlossen wird. Kinding, den 17.01.2023 Nicht als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss von Ver- trägen, die der Vorbereitung oder Planung des Projekts (ein- ILE-Zusammenschluss LimesGemeinden schließlich der Antragvorbereitung und -erstellung) dienen. Bei Baumaßnahmen gelten dementsprechend Planungsauf- Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für träge bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI, Baugrundun- Kleinprojekte 2023 tersuchungen und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorha- Auf Grundlage des Bescheids des Amts für Ländliche Ent- bens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung. wicklung Oberbayern vom 10.01.2023 und den Finanzie- Auch das Herrichten des Grundstücks (z.B. Planieren) gilt rungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) steht dem nicht als Beginn des Vorhabens, wenn die Auftragsvergabe ILE-Zusammenschluss LimesGemeinden für das Jahr 2023 hierfür von den weiteren Vergaben getrennt werden kann.
Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg 13 Neues Neuesvon vonder der Tourist-Information Tourist-Information ERÖFFNUNGSBALL DER GEMEINDE: anderen Ballbesuchern auszutauschen, hatte man PRINZESSIN PETRA I. UND PRINZ MANUEL I. in der Bar. Für ein ausgezeichnetes Speisen- und FEIERLICH INTHRONISIERT Getränkeangebot sorgte das Team vom Gasthof „Zum Blauen Hecht“. ROTER-RUCKSACK-ENTDECKER-TOUREN Am Samstag, 07. Januar konnte der Eröffnungsball wieder nach zweijähriger, coronabedingter Pause in Kipfenberg stattfinden. Im Hopfnersaal vom Ein Folder mit einer Übersicht der Roter- Gasthof „Zum Blauen Hecht“ in Grösdorf wurde bis Rucksack-Entdeckertouren 2023 ist ab diesem in die frühen Morgenstunden ausgelassen Monat in der Tourist-Information getanzt zu den einzelnen www.unwww.face kostenlos Ausführliche Informationen erhältlich. Ausführliche Informationen zu den und gefeiert. Auf die Begrüßung des Ersten Bürgermeisters Roter-Rucksack-Entdeckertouren, Führungen Christian Wagner folgte die traditionelle Fächer- und Wanderungen gibt es außerdem auf polonäse und schon war die Tanzfläche eröffnet. unserer Homepage (www.kipfenberg.de/ Zu den Klängen des Schneewalzers schnalzten die roter-rucksack-entdeckertouren). Fasenickl traditionell den Fasching ein und trieben den ein oder anderen Scherz. Durchs Programm MESSEBESUCHE IN STUTTGART UND führte Hofmarschall Jürgen Köppel. Begeistert BERLIN wurden die Auftritte der Kindergarde unter dem Am 17.01.2023 waren wir als Vertreter der Motto „Weltall“ aufgenommen. Auch die Jugend- Limesgemeinden nach einer coronabedingten garde konnte zu einem Medley das Publikum voll- Zwangspause ends überzeugen. Mit ihrem traditionellen Marsch wieder im sorgte auch die Garde für große Begeisterung. Messeeinsatz. Nach den Auftritten ging es mit der Inthronisation Am Stand des des Prinzenpaares weiter. Feierlich übergab der Naturparks Bürgermeister das Zepter und den Schlüssel an Altmühltal Prinzessin Petra I. und Prinz Manuel I. Mit ihrem rührten wir auf Prinzenwalzer – „Second Waltz“ von Dmitri Shosta- der CMT in kovich, tanzten sich die beiden in die Herzen der Stuttgart (der Zuschauer. Im Anschluss wurde der Goaßhenker- weltweit größ- orden an den Ersten Bürgermeister Christian ten Publikums- Wagner, die Zweite Bürgermeisterin Sabine messe für Tou- Biberger sowie Marktgemeinderäte und Ehren- rismus) kräftig gäste verliehen. Höhepunkt des Abends war die die Mitternachtsshow. Die Garde sowie das Prinzen- Werbetrommel für Kipfenberg und die Region paar entführten in den Orient und präsentierten und freuten uns über viele, sehr interessierte spektakuläre Moves, Tanz- und Hebefiguren zu Besucher. Vom 23. bis 25.01.2023 schließlich Songs aus dem Film „Aladin und die Wunder- führte unser Weg in die Bundeshauptstadt. Auf lampe“. Für eine stets volle Tanzfläche sorgte die der „Grünen Woche“ in Berlin brachten wir am Neustädter Partyband "EasyX". Gelegenheit, sich Stand von Altmühl-Jura unsere schöne Region bei einem Longdrink oder einem Glas Sekt mit an den Mann oder die Frau.
14 Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten Kriterien zur Projektauswahl: sind die Bestimmungen der EU zu De-minimis-Beihilfen (z. B. Kriterium Bewertungsinhalt Punkte Gewerbe-De-minimis-Beihilfen) zu beachten. Nähere Infor- mationen zur Abwicklung von De-minimis-Beihilfen wie Ver- 1 Bedeutung für die ILE: Übereinstimmung 4 mit den Hand lungsfeldern des ILEK der Limes- ordnungen, Merkblätter, De-minimis-Erklärungen sind auf Gemeinden der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Er- 2 Übereinstimmung mit den Zielen des 4 nährung, Landwirtschaft und Forsten zu finden. Regionalbudgets (Zielorientierung) Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Klein- 3 Nachhaltigkeit 4 projekte zur 4 Örtliche/Überörtliche Ausstrahlung 4 a) Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, 5 Bürgerschaftliches Engagement/ 2 b) Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebe- Partizipation ne, 6 Schwerpunkt Barrierefreiheit 2 c) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, 7 Intensivierung der interkommunalen 2 d) Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Be- Zusammenarbeit völkerung, 8 Kooperation mit externen Partnern 2 e) Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Maximale Punktzahl 24 Infrastrukturmaßnahmen, f) Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der ländlichen Bevölkerung. Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt wer- entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im den, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets. 01.10.2023 vorgelegt werden kann. Nähere Erläuterungen zur Vorgehensweise: Zuwendungs- und Antragsberechtigte: Die verantwortliche Stelle erarbeitet anhand der Auswahlkri- a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, terien für jede eingereichte Förderanfrage für ein Kleinpro- b) natürliche Personen und Personengesellschaften. jekt einen Bewertungsvorschlag, über den bei der Sitzung des Entscheidungsgremiums beraten und beschlossen wird. Art und Umfang der Förderung: Anhand der erreichten Punktezahl wird ein Ranking der ein- Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinan- gereichten Förderanfragen erstellt. Sind so viele Förderanfra- zierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausga- gen eingegangen, dass die budgetierten Mittel nicht ausrei- ben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni chen, entscheidet die Position im Ranking über die und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal Mittelzuteilung einer Förderanfrage. Bei Punktegleichstand jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im von Förderanfragen wird die Anfrage im Ranking höher ge- privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maxima- setzt, die mehr Ziele entsprechend des ILEK tangiert. Besteht len Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbe- auch dann noch Gleichstand, wird die Anfrage im Ranking darf unter 500 EUR werden nicht gefördert. höher gesetzt, die eine höhere Anzahl an ehrenamtlich be- Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus teiligten Personen aufweist. Der Fördersatz wird ergänzend anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort zu den Bestimmungen des STMELF auf 80 % festgelegt, ge- nicht ausgeschlossen ist. Die Summe der Zuwendungen (Zu- deckelt bei einer maximalen Fördersumme von 10.000 E. schüsse und Förderdarlehen) darf jedoch bei öffentlichen Die maximal förderfähigen Kosten betragen 20.000 Euro. und gemeinschaftlichen Maßnahmen 90 %, bei privaten Die Durchführung des Projektes muss bis zum 20.09.2023 Maßnahmen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht abgeschlossen sein. Eine Förderanfrage muss eine Min- überschreiten. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE destpunktezahl von 10 Punkten erreichen und darf oder die Dorfemeuerungsrichtlinien zum Vollzug der Baye- beim Auswahlkriterium „Bedeutung für die ILE“ nicht rischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht er- 0 Punkte aufweisen. laubt. Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privat- Eine Kombination der Fördermöglichkeiten des Regional- rechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss der budgets und des "Verfügungsrahmens Ökoprojekte" ist LimesGemeinden bzw. dem Markt Kinding als durchführen- nicht möglich. de Stelle und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar. werden. Termine: Antrags- und Auswahlverfahren • Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 02.03.2023 Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchge- um 17 Uhr führt werden, die der Umsetzung des Integrierten Länd- lichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE- • Zahlungen im Zusammenhang mit dem Projekt müssen bis Zusammenschlusses der LimesGemeinden liegen. Die spätestens 20.09.2023 erfolgt sein Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungs- • Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwort- gremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusam- lichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des mensetzt. Durchführungsnachweises): 01.10.2023
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