Amts- u. Mitteilungsblatt - des Marktes Kipfenberg

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Amts- u. Mitteilungsblatt - des Marktes Kipfenberg
Amts- u. Mitteilungsblatt
des Marktes Kipfenberg
Nr. 02 / 2023                                                                       Kipfenberg, 1. Februar 2023

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                  Kipfenberger Faschingsumzug
                  18. Februar 2023 ab 14.30 Uhr
                         Ort: Aufstellung für alle Gruppen ab 14.00 Uhr am neuen Festplatz

Herausgeber:                             Parteiverkehr:
Markt Kipfenberg,                        Montag – Freitag:
Marktplatz 2, 85110 Kipfenberg           8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Postfach 27, 85108 Kipfenberg            Donnerstag:
Telefon (08465) 94 10-0                  14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Telefax (08465) 94 10-23                 Einwohnermeldeamt nur mit Termin
Internet: www.kipfenberg.de              Erscheinungsweise:                        www.kipfenberg.de
                                                                                    www.kipfenberg.de
e-mail: poststelle@markt-kipfenberg.de   Jeden 1. eines Monats – kostenlos
Amts- u. Mitteilungsblatt - des Marktes Kipfenberg
2                                                                        Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg

                    Informationstafel                                             Telefonverzeichnis Verwaltung
    Amtsleiter: Erster Bürgermeister Christian Wagner                           Zentrale:................................................................08465 / 94 10 -0
    Geschäftsleitung: Thomas Nagler                                             Vorzimmer/Friedhofsverwaltung                    Frau Obermeier................. -11
                                                                                Vorzimmer		                                      Frau Thimm....................... -49
    Tourist-Information:                                                        Fax Vorzimmer.......................................................................... -23

    Marktplatz 19/20, 85110 Kipfenberg, Tel. 08465/9410-40                      1. Bürgermeister                                 Herr Wagner..................... -24
    Öffnungszeiten (ganzjährig): Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr,                    Bauamt		                                         Herr Heiderscheid.............. -46
    Do. 14.00 – 18.00 Uhr.
    Sa., So., und an Feiertagen geschlossen.                                    Bauamt Verwaltung                                Frau Binder....................... -30
                                                                                Bauamt/Hausmeister                               Herr Hiemer...................... -31
    Römer und Bajuwaren Museum Burg Kipfenberg:                                 Bauamt/Liegenschaften                            Frau Hennig...................... -32
    Markt Kipfenberg, Marktplatz 2, 85110 Kipfenberg,                           Bauamt		                                         Frau Winkler..................... -39
    Tel. 08465/905707, E-Mail: museum@markt-kipfenberg.de                       Kämmerei (Leitung)                               Herr Finster....................... -33
                                                                                Kämmerei		                                       Frau Böndl........................ -26
    Freibad „Am Limes“:
                                                                                Kämmerei		                                       Frau Regler........................ -34
    Das Freibad ist geschlossen.
                                                                                Geschäftsleitung                                 Herr Nagler....................... -35
                                                                                Kasse/Buchhaltung                                Frau Neubauer.................. -36
    Standesamt Beilngries:
                                                                                Kassenverwaltung                                 Frau Buckl......................... -37
    Hauptstraße 24, 92339 Beilngries
    Tel. (08461) 7070                                                           Kasse/Steueramt                                  Frau Polak......................... -38
                                                                                Kasse/Müllabfuhr                                 Frau Mayer........................ -38
    Notrufnummern:                                                              Tourist Information                              Frau Miehling.................... -40
    Polizei 1 10, Feuerwehr / Notarzt / Rettungsdienst 1 12                     		                                               Frau Stöckl........................ -41

    Giftnotruf   0 89/19 240                                                    		                                               Frau Weber....................... -42
                                                                                Gewerbe-/Renten-/Fundamt                         Fr. Rizzo/Fr. Schneider...........-44
    Störungsnummern der N-ERGIE Netz GmbH:                                      Einwohnermelde- u. Ordnungsamt                   Fr. Sohmen/Fr. Schneider.... -45
    Strom: 0800/234-2500                                                        Klärwerk              90 69 21                   Bauhof.......................90 69 23
    Wasser und Erdgas: 0800/234-3600                                            Freibad..............90 69 24                    Übergabestation........90 69 22
    Fernwärme: 0800/234-4500                                                    Feuerwehrkommandant Forster...............................0174/3433458
                                                                                Grund- u. Mittelschule „Am Limes“
    Wasserzweckverband: 08465/905033                                            Kipfenberg      .................................................................... 32 80

    Verantwortlich für den amtlichen Teil: Markt Kipfenberg, Marktplatz 2, 85110 Kipfenberg
    Druck und Anzeigenverwaltung: Druckerei Fuchs GmbH, Gutenbergstr. 1, 92334 Pollanten, Tel. (0 84 62) 9 40 60,
    Fax (0 84 62) 94 06 20, Internet: www.fuchsdruck.de, email: mtb@fuchsdruck.de
    Abgabetermine: Abgabetermin für Texte ist jeweils der 15. und für Anzeigen der 20. des Monats – Auflage: 2.100 Exemplare

                                                        Wertstoffhof/Deponie
     Wertstoffhof, Eichstätter Str. 24, Tel. 08465/1737001                      Angenommen wird nur reiner Bauschutt, keine Erde o. Humus.
     Mi. 14 – 17 Uhr / Sa. 8 – 12 Uhr.                                          Folgender Bauschutt darf über den Container entsorgt werden:
                                                                                Beton, Pflaster, Kalksandsteine, Zementsteine, Estrich (ohne Anhaftungen),
     Sperrmüll, Glas, Dosen, Schrott, Flachglas, Korken, Holz, Elektrogeräte,   Ziegel, Ziegelmauersteine, Fliesen, Putz, Mörtel, Keramik, Porzellan, Bims
     CD's u. DVD's (kein Datenschutz), Neonröhren, Batterien, Tonerpatronen,
                                                                                Folgende Materialien dürfen über den Container
     PU-Schaumdosen, Kartonagen, Bauschutt, Grüngut, Lithium-Ionen-
                                                                                nicht entsorgt werden:
     Akkus (bitte Pole mit Klebeband abkleben und in einer Plastiktüte ab-
                                                                                Belasteter Bauschutt: Bauschutt mit Anhaftungen, Bauschutt mit
     geben). Der Grüngutbehälter ist bis Ende Februar 2023 geschlossen;
                                                                                Schwarzanstrich, Bauschutt aus Verdachtsbereichen, z. B. Werkstatt-
     s. Rubrik „Müllentsorgung“.
                                                                                boden, Kaminsteine, Rigips, Ytong, Heraklit (Holzwolle-Leichtbauplat-
     Anlieferung nur während der Öffnungszeiten.
                                                                                ten), Holz, Kunststoffe, Asphalt, Dämmungen (z.B. Styrodur, Styropor),
     Zuwiderhandlungen (Ablagerung des Mülls außerhalb des Zaunes)
                                                                                Gartenabfälle, Glas oder Glasbausteine, Nicht-mineralische Abfälle
     werden zur Anzeige gebracht.
                                                                                Ein Nachsortieren bei der Annahmestelle ist nicht möglich.
                                                                                Das Entgelt ist bei der Anlieferung zu entrichten.
     Bauschutt-Entsorgung von Kleinmengen                                       Erdaushubdeponie Pfahldorf
     Es können nur auf dem Wertstoffhof in Kipfenberg Kleinmengen von           Die Deponie ist von April bis Oktober und nur bei guter Witterung
     Bauschutt (max. 1m3) zur Containerentsorgung während der allgemei-         jeweils am 1. Samstag im Monat von 08.00 – 12.00 Uhr geöffnet.
     nen Öffnungszeiten angenommen werden.                                      Nähere Informationen: s. Rubrik „Müllentsorgung“
Amts- u. Mitteilungsblatt - des Marktes Kipfenberg
Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg                                                                         3

                                                                    3.2	Über die Zuweisung von Sachleistungen wird von Fall
  Amtlicher Teil – Bekannt-                                               zu Fall entschieden.

 machungen/Ausschreibungen                                          3.3.	Für vereinseigene, bespielte Fußballplätze wird jährlich
                                                                          ein Zuschuss von 600,– Euro pro Norm-Spielfeld, bzw.
                                                                          von 400,– Euro je Kleinspielfeld gewährt. Pro Verein
Freiwillige Leistungen des Marktes Kipfen-                                und Jahr wird ein Zuschuss für bespielte Fußballplätze
                                                                          von höchstens 2.000,– Euro gewährt.
berg: Zuschussrichtlinien für Vereine und
Verbände                                                                                       Art. 4
                      Stand 01.01.2023                              4.    Vereinsjubiläen
                             Art. 1                                 4.1.	Vereinen wird bei Vereinsjubiläen die durch 25 teilbar
                                                                          sind, auf Antrag folgender gestaffelter Zuschuss ge-
1.    Allgemeine Voraussetzungen
                                                                          währt:
1.1.	Der Markt Kipfenberg gewährt den Vereinen mit
                                                                          Für 25 Jahre ein Betrag von 125,– Euro
      Hauptsitz im Gemeindegebiet freiwillige Leistungen
      im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushalts-                    Für 50 Jahre ein Betrag von 250,– Euro
      mittel. Ein Anspruch auf diese Leistungen besteht                   Für 75 Jahre ein Betrag von 375,– Euro
      nicht. Verpflichtungen für den Markt Kipfenberg kön-                Für 100 Jahre und mehr ein Betrag von 500,– Euro
      nen daraus nicht abgeleitet werden.
                                                                    4.2.	Bei Fahnenweihen werden die Kosten des Toten-
1.2.	Alle Anträge der Vereine sind schriftlich beim Markt                bandes übernommen.
      Kipfenberg einzureichen. Als Stichtag für die Antrag-
      stellung bei Investitionsmaßnahmen für das kommen-                                       Art. 5
      de Haushaltsjahr wird der 31.10. des Antragsjahres            5.    Seniorenehrungen
      festgelegt.
                                                                    5.1.	Zur Ehrung der älteren Mitbürger ab dem 65. Lebens-
	Spätere Eingänge werden im kommenden Haushalts-                         jahr gewährt der Markt Kipfenberg bei der Durchfüh-
      jahr nicht mehr berücksichtigt. Eine Behandlung im                  rung eines bis zu zwei Mal im Jahr stattfindenden Al-
      Gemeinderat ist somit ausgeschlossen.                               tennachmittages einen Zuschuss von 2,– Euro pro
1.3.	Dem Markt Kipfenberg sind alle zur Prüfung der Zu-                  anwesend gewesener Person ab dem 65. Lebensjahr.
      schussanträge notwendigen Unterlagen auszuhändi-              5.2.	Kosten für die Programmgestaltung durch Kinder-,
      gen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Ins-              Schul- und Jugendgruppen werden jährlich mit 5,–
      besondere sind vor Auszahlung der Zuschüsse die                     Euro pro Mitwirkenden max. höchstens 50,– Euro be-
      Originalbelege vorzulegen.                                          zuschusst.
1.4.	Die Zuschüsse dürfen nur für den jeweiligen Förder-           5.3.	Für die Abrechnung ist eine Unterschriftenliste mit
      zweck verwendet werden.                                             Name, Anschrift und Geburtsdatum der Teilnehmer
1.5.	Der Markt Kipfenberg ist berechtigt, sich von der richtigen         vorzulegen, sowie die Originalrechnungen.
      Mittelverwendung an Ort und Stelle zu überzeugen.             5.4.	Anlässlich des Limesfestes erhalten die anwesenden
                            Art. 2                                        Personen ab dem 65. Lebensjahr am Seniorennachmit-
2.     Fördervoraussetzungen                                              tag einen Gutschein für ½ Hähnchen und zwei Gut-
                                                                          scheine für ein Getränk zu je 0,5 Liter.
	Gefördert werden nur eingetragene Vereine und son-
       stige Personenvereinigungen, deren Ziel die Förderung                                    Art. 6
       von sportlichen, kulturellem bodenständigen Brauch-
       tum, heimatpflegerischen, erzieherischen, caritativen        6.    Jugendförderung
       oder kirchlichen Zwecken ist.                                6.1.	Alle in der Förderliste anerkannten Vereine erhalten
	Voraussetzung ist in jedem Falle, dass der Verein durch                 für Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendeten
       den Gemeinderat als zuschussfähig anerkannt wurde.                 3. und 18. Lebensjahr für geleistete und zu leistende
                                                                          Jugendarbeit 5,– Euro pro Kalenderjahr und Kind bzw.
2.1. 	Der Verein muss zum Stichtag der Antragstellung min-               Jugendlichen. Voraussetzung ist, dass diese Jugend-
       destens ein Jahr bestehen und eine gültige Satzung                 lichen ihren Erstwohnsitz im Markt Kipfenberg haben.
       vorweisen können.
                                                                    6.2.	Im Rahmen der Talentförderung können keine Zu-
2.2. Der Verein muss einen Mitgliedsbeitrag erheben.
                                                                          schüsse gegeben werden.
2.3.	Gefördert wird jeweils der Verein als solcher; eine För-      6.3.	Jedem Verein wird für seine geprüften und aner-
       derung von einzelnen Abteilungen ist nicht möglich.
                                                                          kannten Übungsleiter bzw. Übungsleiter mit entspre-
2.4.	Bezahlter Sport (Berufssport) scheidet aus der Förde-               chendem Qualifikationsnachweis je nachgewiesener
       rung aus.                                                          Übungsstunde und je teilnehmendem Jugendlichen
2.5.	Alle Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt werden.            ein Zuschuss gewährt. Die Zuschusshöhe je Übungslei-
                                                                          terstunde und je Jugendlichem errechnet sich aus der
                          Art. 3
                                                                          Aufteilung der zur Verfügung gestellten Gesamtsum-
3.    Zuschüsse für Baumaßnahmen                                          me von 6.000 E auf die anerkannten Übungsleiter-
3.1.	Finanzielle Zuschüsse zu Baumaßnahmen, Renovie-                     stunden und Jugendlichen nach dem bisher vom Land-
      rungen und Anschaffungen werden nicht gewährt.                      kreis angewandten Aufteilungsschlüssel.
Amts- u. Mitteilungsblatt - des Marktes Kipfenberg
4                                                      Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg

6.4.	Förderberechtigt sind alle aktiven, eigenständigen Ju-   9.2.	Ein Bestandverzeichnis über alle vom Markt Kipfen-
      gendgruppen, die ihren Sitz im Gemeindebereich ha-              berg bezuschussten Uniformen und deren derzeitige
      ben und die von kompetenten Jugendleitern (-innen)              Eigentümer ist zu führen und auf Verlangen dem
      betreute Jugend-arbeit im Sinne der §§ 11, 12, 13               Markt Kipfenberg vorzulegen.
      SGB VIII leisten. Der Gruppe müssen kontinuierlich       9.3.	Nach erfolgreich durchgeführten Leistungsprüfungen
      mindestens 7 Personen im Alter bis 27 Jahren angehö-            sowie nach amtlich festgesetzten Feuerwehrinspekti-
      ren. Die Gruppenmitglieder sollen mehrheitlich im Ge-           onen gewährt der Markt Kipfenberg pro Teilnehmer
      meindegebiet wohnen. Zielgruppen sind nicht nur die             einen Verpflegungszuschuss von 12,00 Euro. Über die
      verbandlichen Gruppierungen, sondern auch nichtver-             Teilnahme sind Anwesenheitslisten mit Unterschrift
      bandliche organisierte Gruppen und Jugendinitiativen.           der Teilnehmer vorzulegen. Feuerwehrkommandanten
      Die Aktivitäten der Gruppe müssen allgemein jugend-             und deren Stellvertreter erhalten 10,00 Euro bei Teil-
      fördernd sein, also über verbandsspezifische Inhalte            nahme an der gemeindlichen Kommandantenver-
      hinausgehen.                                                    sammlung, sowie bei der Kommandantentagung auf
6.5.	Zur Unterstützung der laufenden Gruppenarbeit (Bü-              Kreisebene als Verpflegungszuschuss. Damit ist auch
      romaterial, Fahrtkosten, Porti, Informationsmaterial,           die Wegstreckenentschädigung abgegolten.
      usw.) erhalten Jugendgruppen eine Grundförderung.        9.4 	Bei Lehrgängen auf Kreisebene und Lehrgängen an
      Die Grundförderung beträgt 50,– Euro jährlich, bei              staatlichen Feuerwehrschulen wird eine Wegstrecken-
      über 15 Mitgliedern wird die Förderung ab dem 15.               entschädigung von 0,35 Euro pro gefahrenem Kilome-
      Mitglied um 1,50 Euro pro Mitglied erhöht. Material-            ter bezahlt bzw. die Kosten für die vorgelegten, güns-
      kosten werden mit 50 %, max. 200,– E bezuschusst.               tigsten Fahrtickets der öffentlichen Verkehrsmittel
      Zu den Materialkosten zählen: Werkmaterial, Spiele,             erstattet. Des Weiteren gewährt der Markt Kipfenberg
      Liederbücher, Mitarbeiterliteratur, Renovierungsmate-           eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,50 Euro
      rial, Stifte, Farben, Klebstoff                                 pro Stunde, soweit keine Lohnkosten zu erstatten
6.6.	Antragsteller müssen folgende Nachweise erbringen               sind.
      – für die Grundförderung der Jugendarbeit: Mitglie-     9.5.	Für die Grundausbildung wird ein Verpflegungszu-
         derlisten und Nachweis der Gruppentreffen.                   schuss in Höhe von 12,00 Euro pro Tag gewährt. Da-
                                                                      mit ist auch die Wegstreckenentschädigung abgegol-
                           Art. 7                                     ten.
7.    Zuschüsse für Kirchen                                    9.6. 	Feuerwehrstiefel werden bei Selbstbeschaffung mit
7.1	Baumaßnahmen, Renovierungen und Instandset-                      80,00 Euro pro Paar bezuschusst. Diese müssen im
      zungen von Kirchen, Pfarrheimen, Heizanlagen der                Rahmen der Jahresbedarfsplanung angemeldet wer-
      Kirchen und Pfarrheime, Friedhöfen, Kunstwerken,                den. Über die Anzahl an bestellten bzw. bezuschuss-
      Orgeln sowie Innen- und Außenanlagen werden nicht               ten Stiefeln wird im Rahmen der Jahresbedarfsplanung
      mehr bezuschusst.                                               jährlich entschieden.
7.2.	Kosten der Läutmechanik der Kirchenglocken werden        9.7.	Der Unkostenbeitrag zur Abnahme von Feuerwehr-
      zur Hälfte übernommen.                                          führerscheinprüfungen und die Gebühr für die Eintra-
7.3.	Fördert auch die Bischöfliche Finanzkammer das Pro-             gung im Führerschein beim Landratsamt wird vom
      jekt, gelten die von der Bischöflichen Finanzkammer             Markt Kipfenberg komplett getragen.
      als zuschussfähig anerkannten Kosten als Berech-         9.8.	Für Renovierungs- und Instandsetzungsarbeiten, die
      nungsgrundlage für den Zuschuss.                                von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren an ge-
7.4.	Allen auf dem Gebiet des Marktes Kipfenberg vorhan-             meindlichen Feuerwehrhäusern unentgeltlich durch-
      denen Kirchen bzw. den sie tragenden Kirchenstif-               geführt werden, erhält die Freiwillige Feuerwehr einen
      tungen bzw. den ihnen zugehörigen Kirchengemein-                Zuschuss von 4,– Euro pro geleisteter Arbeitsstunde.
      den wird eine jährliche Mesnerentschädigung von
      100,– Euro gewährt.                                                                  Art. 10
                                                               10. Ortsbildpflege
                        Art. 8                                 10.1.	Die Träger der Ortsbildpflege erhalten auf Antrag all-
8. Kindergartenbeförderung                                            jährlich einen Zuschuss. Für die Zuschusshöhe sind fol-
	Der Markt Kipfenberg übernimmt bis auf weiteres alle                gende Kriterien maßgeblich:
   mit der Kindergartenbeförderung anfallenden Kosten,         	Bolzplätze und besonders zu pflegende Großflächen
   jedoch nur für die aus dem Gemeindebereich Kipfen-                 mit ihren Umgriffsflächen        300,00 Euro pauschal
   berg kommenden Kinder. Die vertraglich eingesetzte          	Streuobstwiesen und Wiesenflächen, die einmal im
   Omnibuslinie ist zu benutzen. Fahrten mit privaten                 Jahr gemäht werden                  0,04 Euro pro qm
   Kraftfahrzeugen, auch zu den Haltestellen, werden
   nicht übernommen.                                           	Straßenbegleitgrün, Rabatten- und Rasenflächen, die
                                                                      zweimal pro Jahr gemäht werden 0,08 Euro pro qm
                          Art. 9                               	Flächen, die mindestens viermal im Jahr gemäht wer-
9.    Feuerlöschwesen                                                 den, wie Friedhöfe, Kinderspielplätze, Rabatten- und
9.1.	Die Ausgeh-Uniform für den 1. und 2. Feuerwehrkom-              Rasenflächen um Anpflanzungen 0,20 Euro pro qm
      mandanten bezahlt der Markt Kipfenberg voll. Dies        	mit Blumen bepflanzte
      gilt für jeweils 2 Wahlperioden.                                öffentliche Flächen                 2,00 Euro pro qm
Amts- u. Mitteilungsblatt - des Marktes Kipfenberg
Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg                                                                                   5

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                                              Renate Gürtner
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                          Tel. gesch. 0 84 65 / 2 81 - Fax: 13 02

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Amts- u. Mitteilungsblatt - des Marktes Kipfenberg
6                                                        Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg

	intensiv bepflanzte Blumenbeete                                       Mulchen und Zurückschneiden von Hecken und Ge-
       und Blumentröge                     6,00 Euro pro qm            hölz, die von öffentlichen Flächen in die Wege hinein-
	für die Bewirtung bei der Aktion                                      wachsen. Dies gilt nicht für den Überwuchs von Pflan-
       saubere Landschaft                           5,– Euro           zen von privaten Flächen.
	                                 2,50 Euro pro Erwachsener     13.5	Für Wegebaumaßnahmen, die eine Verbesserung der
                                                                        Oberflächeneigenschaft darstellen (z.B. Asphaltieren
                                                    pro Kind
                                                                        eines geschotterten Weges, Aufschottern eines Wie-
	nach detailliertem Arbeitsbeschrieb bei der Wander-                   senweges) besteht kein Anspruch auf einen Zuschuss.
       wegepflege, Pflege und Kehren von Gehsteigen und                 Über diese Maßnahmen fasst der Marktgemeinderat
       Bordsteinen vor öffentlichen Flächen, Baum- und He-              auf Antrag einen Beschluss, ob der Maßnahme zuge-
       ckenschnitt und sonstige Arbeiten (Pflege Ruhebänke/             stimmt wird.
       Bushäuschen)                      4,– Euro pro Stunde
                                                                 13.6	Die Jagdgenossenschaften haben für die geplanten
10.2.	Die Marktgemeinde übernimmt die Kosten der Pflan-                Wegebaumaßnahmen gemäß Art. 1 rechtzeitig bis
       zen für die Bepflanzung gemeindeeigener Grund-                   31.10. des Vorjahres einen schriftlichen Antrag zu stel-
       stücke und die Kosten von Rasenmähern für die Ge-                len. Der Antrag muss mindestens folgende Aussagen
       meindeflächen vollständig, die Kosten für andere                 über die beabsichtigten Wegebaumaßnahmen bein-
       Mähgeräte und für Heckenscheren zur Pflege ge-                   halten: Art der Maßnahme, Ort der Maßnahme mit
       meindlicher Grundstücke zu 30 %. Voraussetzung für               Lageplan, Kostenschätzung mit evtl. Kostenvoran-
       die Kostenübernahme ist ein schriftlicher Antrag an              schlägen.
       die Marktgemeinde, über den der Gemeinderat indivi-
                                                                 13.7	Für die zuwendungsfähigen Wegebaumaßnahmen
       duell entscheidet, ebenso sind größere Gehölzpflan-
                                                                        gewährt der Markt Kipfenberg einen Zuschuss in Höhe
       zungen vorher zu beantragen.
                                                                        von 40 % der Gesamtkosten gemäß beantragter
10.3.	Der Zuschuss zur vereinsmäßigen Ortsbildpflege wird              Kostenschätzung. Sollten sich die tatsächlichen Kosten
       gewährt, sofern folgende Voraussetzungen als erfüllt             gegenüber der Kostenschätzung erhöhen, so besteht
       nachgewiesen werden:                                             nur Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe des Anteils
       – der Verein legt einen Jahresbericht vor, dessen for-          aus der Kostenschätzung. Zusätzlich erhält die jewei-
          meller Rahmen vom Markt Kipfenberg vorgegeben                 lige Jagdgenossenschaft 60 % der vom Markt Kipfen-
          wird;                                                         berg vereinnahmten Pachten für landwirtschaftliche
       – der Verein versichert, dass die angegebenen Orts-             gemeindliche Flächen.
          bild-Pflegemaßnahmen tatsächlich durchgeführt          13.8	Nach Abschluss der Wegebaumaßnahme ist dem
          wurden; der zuständige Ortsbeauftragte bzw. Orts-             Markt Kipfenberg bis spätestens 15.12 des Jahres der
          sprecher bestätigt daher die im Jahresbericht ge-             Durchführung der Wegebaumaßnahme ein Auszah-
          machten Angaben durch Unterschrift.                           lungsantrag mindestens mit den Rechnungsnachwei-
                                                                        sen und sonstigen Nachweisen (Lieferscheine, Bilddo-
                           Art. 11
                                                                        kumentationen) zum Wegebau vorzulegen. Später
11. Primizgeschenke                                                     eingegangene Abrechnungen können nicht mehr be-
	Für die in der Marktgemeinde abgehaltenen Primizfei-                  rücksichtigt werden.
    ern gewährt der Markt Kipfenberg als Primizgeschenk          13.9 	Die Auszahlung des eingegangenen Auszahlungsan-
    250,– Euro für den Primizianten.                                    trages erfolgt, sofern alle Rechnungen und Nachweise
                       Art. 12                                          vorliegen, bis spätestens 31.12. des Jahres der Durch-
                                                                        führung der Wegebaumaßnahme.
12. Wasserwacht
	Die Wasserwacht Kipfenberg erhält für jede geleistete                                      Art. 14
    Wachstunde im Kipfenberger Freibad einen Zuschuss            14. Faschingsaktivitäten
    von 1,– Euro pro Wachstunde.                                 14.1 	Der Kulturverein „Die Fasenickl“ e.V. erhält jährlich auf
                           Art. 13                                      Antrag für die Faschingsaktivitäten im Gemeindege-
                                                                        biet, inklusive der Ausgaben am Unsinnigen Donners-
13. Flurwegebau
                                                                        tag für Schulen und Kindergräten sowie die Kosten für
13.1 	Entgegen Art. 2 werden alle Jagdgenossenschaften im              max. 50 Faschingsorden, einen Zuschuss in Höhe von
       Markt Kipfenberg, die Körperschaften des öffentli-               2.500,00 Euro.
       chen Rechts im Sinne des § 9 Bundesjagdgesetz sind,
                                                                 14.2	Die am Faschingsumzug Teilnehmenden erhalten fol-
       bezuschusst.
                                                                        gende Zuschüsse:
13.2	Bezuschusst werden Wegebaumaßnahmen auf öf-
                                                                        pro Gruppe mit Wagen                      100,00 Euro
       fentlich gewidmeten Feld- und Waldwegen im Ge-
       meindegebiet Kipfenberg.                                         pro Fußgruppe                               40,00 Euro
13.3	Die Wegebaumaßnahmen werden durch die Jagdge-              Diese Richtlinien treten am 01.01.2023 in Kraft.
       nossenschaften selbst durchgeführt und erfolgen auf
                                                                 Gleichzeitig treten die Richtlinien Stand 01.10.2021 außer
       deren Rechnung.
                                                                 Kraft.
13.4	Als Wegebaumaßnahmen gelten alle Ausbau-, Unter-
       halts- und Pflegearbeiten. Dies betrifft unter anderem    Kipfenberg, 22.12.2022
       das Asphaltieren, Aufschottern, Abgrädern, Mähen,         gez. Christian Wagner, Erster Bürgermeister
Amts- u. Mitteilungsblatt - des Marktes Kipfenberg
Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg                                                                7

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                                                                                                        r!

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       info@gaestehaus-biedermann.de                                www.eckstein-bedachungen.de
Amts- u. Mitteilungsblatt - des Marktes Kipfenberg
8                                                       Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg

Neue Nutzungs- und Entgeltordnungen:                            Das gemeinsame Projekt haben wir unserem Forstoberin-
Der Marktgemeinderat hat die folgenden neuen Nutzungs-          spektor, Herrn Christoph Gabler, zu verdanken. Herr Dr. Joa-
und Entgeltordnungen erlassen:                                  chim Wloka, welcher dem Team der Audi Stiftung für Um-
                                                                welt angehört, hat bereits schon einmal mit Herrn Gabler
– Anmietung von Marktständen und Markthütten                    zusammengearbeitet und hat nun erneut Kontakt mit ihm
– Standesamtliche Trauungen am Grünen Topf Grösdorf             aufgenommen. Hier wurde der Vorschlag für ein weiteres
– Veranstaltungen im Römer und Bajuwaren Museum Burg           gemeinsames Projekt unterbreitet.
   Kipfenberg                                                   Die Fläche wurde zuvor vorbereitet, Klee ausgesät und das
Diese können auf der Homepage des Marktes Kipfenberg            Erdreich wurde gewalzt.
unter:    https://www.kipfenberg.de/verwaltung/satzungen/       An insgesamt 5 Aktionstagen haben sich 5 Teams aus den
eingesehen werden.                                              verschiedensten Bereichen der Audi AG bereit erklärt, den
                                                                Schreibtisch gegen Handschuhe und Spaten einzutauschen.
Bauprojekt: Umbau, Sanierung und Erwei-                         Der erste Tag startete mit der Errichtung eines Zauns, wel-
                                                                cher um die Ausgleichsfläche gesetzt werden musste, um
terung Rathaus Kipfenberg                                       Schäden durch Tierverbiss bei den Neuanpflanzungen zu
Der Markt Kipfenberg informiert über die bevorstehenden         vermeiden. In den nächsten Aktionstagen ging es dann ans
Bauarbeiten im Bereich des Marktplatzes. Für den Umbau          große Pflanzen. Insgesamt stehen 5500 Pflanzen für die ge-
wird der Marktplatz zum Teil zur Aufstellung des Krans und      samte Fläche von 2,3 ha bereit und sollen eingepflanzt wer-
der Baucontainer beansprucht. Im Zeitraum der Bauarbeiten       den. Die Setzlinge stammen von der Pflanzenschule Schauer
ist der Marktplatz ausschließlich als Einbahnstraße zu benut-   und Lindner aus Irlahüll. Die neuen Pflanzen dienen als wert-
zen (siehe Bild unten). Die Parkplätze innerhalb des Markt-     voller CO2-Speicher.
platzes bleiben erhalten.                                       Ein großer Teil der Bepflanzung ist bereits noch vor Einbruch
Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihr Verständnis und ste-     des Winters erfolgt. Dies wäre nicht ohne die Hilfe von Herrn
hen für Rückfragen gerne zur Verfügung.                         Christoph Gabler, Herrn Anton Schmidt sowie Herrn Tobias
                                                                Lindner möglich gewesen. Die restlichen Baumsetzlinge wer-
                                                                den dann im Frühjahr eingepflanzt.
                                                                Vorwiegend werden Eichen, dazwischen vereinzelt Buchen
                                                                und Linden gepflanzt. Diese können dem Klimawandel trot-
                                                                zen und sind besonders robust. Der Randbereich wird mit
                                                                Wildapfel, Wildbirne, Vogelkirsche, Feldahorn und Mehlbee-
                                                                re gestaltet. Diese Pflanzen sind besonders bienen- und in-
                                                                sektenfreundlich. Eine schädliche Monokultur soll durch eine
                                                                solche Artenvielfalt vermieden werden. Der Markt Kipfen-
                                                                berg möchte sich recht herzlich bei allen Mitwirkenden be-
                                                                danken.

Fällung der Linde auf dem Kirchenvorplatz
in Biberg
Schon seit ein paar Jahren wird der Zustand der ortsbildprä-
genden Linde auf dem Kirchenvorplatz leider immer schlech-
ter. Der Lindenbaum ist von einem Schwamm befallen und
stellt nun für die Fußgänger oder spielende Kinder eine ver-
kehrsgefährdende Situation da.
Deshalb muss der Lindenbaum in Absprache mit der unteren
Naturschutzbehörde leider gefällt werden.
Als Auflage der unteren Naturschutzbehörde findet nach der
vollständigen Entfernung des Reststammes eine zeitnahe Er-
satzpflanzung einer neuen gesunden Linde statt.

Ausgleichsfläche in Böhming mit der Audi
Stiftung für Umwelt AG bepflanzt
Mit einer „PflanzMIT!“-Aktion der Audi Stiftung für Umwelt
AG wurde eine riesige Pflanzaktion in Böhming gestartet.        Fotos: Anja Hennig
Amts- u. Mitteilungsblatt - des Marktes Kipfenberg
Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg                                                                                                9

                                                                                    UMWELTHELDEN                  z. B. als Fettkutscher (m/w/d)
                                                                                     machen früher              Attraktives Gehaltspaket
                                                                                      Feierabend!                4- oder 5- Tage-Woche
                                Sie suchen eine

                und lieben den Umgang und die Arbeit mit

    Dann sind Sie in unserem Team genau richtig!

    Wir vom                  an der Schule

    suchen ab sofort und/oder ab September 2023
       • Erzieher*innen
       • Kinderpfleger*innen
       • Pädagogische Assistenzkräfte
    in Teilzeit mit ca. 20-30 Wochenstunden in einem unbefristeten
    Arbeitsverhältnis.

Weitere Informationen zum pädagogischen Konzept und zu unserer Einrichtung finden
Sie unter www.kinderhort-kipfenberg.de oder dem QR-Code.                                    Online-Bewerbung und
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:
                                                                                            weitere Stellenangebote:
Hort an der Schule Kipfenberg                                                               www.altfett-lesch.de/
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z. Hd. Frau Kriwet                                                                                                             www.altfett-lesch.de
Pfahldorfer Str. 11, 85110 Kipfenberg oder
per E-Mail an verwaltung@kinderhort-kipfenberg.de

                                                                                          DIE 4-TAGE-WOCHE
                                                                                          + EIN COOLES TEAM

                                                                                                      warten auf dich.

                                                                                                                   Im Hüttental 7
                                                                                                       85125 Kinding/Haunstetten

                                                                                                               info@elektro-seber.de
                                                                                                                www.elektro-seber.de

                                                                                                                  Fax: 08467 8010820
                                                                                                                   Tel.: 08467 801080
Amts- u. Mitteilungsblatt - des Marktes Kipfenberg
10                                                   Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg

                                                             • Brillen
     Amtlicher Teil – Sonstige                               • Malblock

       Veröffentlichungen                                    • Kinderbuch
                                                             • Kabelreceiver
                                                             Die Fundsachen können nach Terminvereinbarung abgeholt
Öffnungszeiten der Verwaltung und der                        werden (08465/9410-44 oder -45).
Tourist-Information
• Montag bis Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr                   Kontakt für redaktionelle Beiträge und Ter-
• zusätzlich donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr               minhinweise
	Einwohnermelde-, Renten- und Gewerbeamt NUR                Alle Meldungen für das Amts- und Mitteilungsblatt
  mit Termin!                                                des Marktes Kipfenberg können per E-Mail an
                                                             amtsblatt@markt-kipfenberg.de geschickt werden. Ko-
Folgendes ist beim Besuch zu beachten:                       stenlos gedruckt werden Textbeiträge und Terminhinweise
•	Personen mit grippeähnlichen Symptomen bitten wir, das    als Word – Dokument sowie Bildbeiträge je nach verfügbarer
   Rathaus nicht zu betreten.                                Platzkapazität. Bitte nennen Sie bei Bildeinsendungen stets
• Halten Sie die allgemein geltenden Hygiene-Regeln ein.     den Fotografen, um das Urheberrecht zu wahren.
• Das Tragen einer FFP2-Maske wird empfohlen.                Der Abgabetermin für alle Meldungen ist der 15. des Vormo-
                                                             nats, 12.00 Uhr. Sollte dieser Termin auf ein Wochenende
                                                             oder einen Feiertag fallen, so können Zusendungen jeweils
Rathaus geschlossen                                          bis zum letzten Wochentag davor angenommen werden.
Am Donnerstag, 16.02.2023 ist das Rathaus am Nachmittag
für den gesamten Parteiverkehr geschlossen. Wir bitten um
Verständnis. Vielen Dank.
                                                             Bürger- und Sportlerehrung
                                                             für das Jahr 2021
                                                             Die Bürger- und Sportlerehrung wurde mit Gemeinderatsbe-
Sitzungstermine
                                                             schluss 16/2019 vom 17.01.2019 neu gestaltet und gilt als
Marktgemeinderatssitzung                                     Element der Anerkennung herausragender Leistungen und
am Mittwoch, 15. Februar 2023, 19.00 Uhr, im Feuerwehr-      langjähriger Dienste im bürgerschaftlichen Engagement und
haus Kipfenberg, Kindinger Straße 39.                        Ehrenamt.
                                                             Im festlichen Rahmen fand die Ehrung, mit Verzögerung
Ausschuss für Bau- und Grundstücksangelegen-                 durch die Auswirkungen der Pandemie, für das Jahr 2021
heiten, Landschafts- und Umweltschutz                        am 21.12.2022 im Gasthaus „Zum Blauen Hecht“ in Grös-
am Montag, 06. Februar 2023 und Montag, 27. Februar          dorf statt.
2023, jeweils 18.00 Uhr, im Feuerwehrhaus Kipfenberg, Kin-   Für den 2. Platz bei den Bayerischen Meisterschaften in der
dinger Straße 39.                                            Disziplin Rennrad Straße wurde Frau Maria Marb vom VfB
Das Tragen einer FFP2-Maske wird empfohlen.                  Kipfenberg die Urkunde in Anerkennung für herausragende
                                                             Verdienste und Erfolge im Rennradfahren sowie die silberne
Bürgersprechstunde                                           Ehrennadel überreicht.
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Samstag, den        Die silberne Bürgermedaille mit Urkunde in Anerkennung
11.02.2023 statt. Der Erste Bürgermeister steht Ihnen an     und Würdigung für besondere Verdienste und jahrzehnte-
diesem Tag von 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr in seinem Dienst-     langes ehrenamtliches Engagement für die Allgemeinheit
zimmer zur Verfügung.                                        wurde jeweils an Anna Kammerbauer, Franz Janich, Christi-
                                                             na Nißl sowie Thomas Straus für ihr vorbildliches ehrenamt-
                                                             liches Engagement überreicht.
Rentenangelegenheiten                                        Auch durften Sabine Biberger, Elisabeth Lauterkorn, Klaus
Derzeit keine Rentenberatung in der Gemeinde. Die Renten-    Bauernfeind und Josef Heinz Urkunden im Namen vom Ba-
versicherung bietet ein kostenloses Servicetelefon mit der   yerischen Staatsminister des Innern, für Sport und Integrati-
Rufnummer 0800/1000 480 15 an. Bitte halten Sie hier Ihre
Versicherungsunterlagen bereit.

Fundsachenbekanntmachung
Folgende Fundsachen wurden in letzter Zeit im Fundamt ab-
gegeben:
• iPhone
• Schlüsselanhänger mit Magnetchip
• Geldbeutel
• diverse Schlüssel
• Bargeld                                                    Foto: Markt Kipfenberg
Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg                                                                      11

on als Anerkennung für Ihre besonderen Verdienste um die
kommunale Selbstverwaltung übergeben werden.                    Bekanntmachungen anderer
Die Nominierungen für die Bürger- und Sportlerehrung sind
jeweils bis zum 01. Oktober des Jahres schriftlich beim Markt      Ämter und Behörden
Kipfenberg einzureichen. Weitere Informationen sowie die
Richtlinien und Orientierungshilfe sind auf der Homepage
des Marktes Kipfenberg unter www.kipfenberg.de/verwal-
                                                                Sperrung der Birktalbrücke aufgrund
tung/satzungen veröffentlicht.                                  erheblicher Mängel
                                                                Der Forstbetrieb Kipfenberg der Bayerischen Staatsforsten
Kipfenberger Faschingsumzug am                                  AÖR meldet Folgendes:
                                                                Aufgrund von erheblichen Mängeln an der Birktalbrücke
Faschingssamstag, 18. Februar 2023
                                                                muss diese vollständig gesperrt werden.
Der Markt Kipfenberg lädt Vereine, Gruppen und Narren der
                                                                Die Sperrung wird länger andauern. Der Wanderparkplatz ist
Umgebung ganz herzlich ein zur Teilnahme am traditionellen
                                                                über eine zweite Zufahrt ca. 600 Meter in Richtung Krut er-
Faschingsumzug am Faschingssamstag, 18. Februar 2023.
                                                                reichbar. Informationen: Tel. 08465 9417-15
Im Anschluss an den Umzug präsentieren die Garden ihr
Showprogramm. Danach ist ausgelassenes Faschingstreiben
in den Gaststätten bis zum Kehraus angesagt.                    Regionalbudget 2023
Laut knallen die Goaßln (Peitschen) durch die Luft, wilde Ge-   in der ILE LimesGemeinden
stalten in bunten Kostümen und mit Holzmasken necken die
                                                                Was kann gefördert werden?
Besucher und verteilen Brezln und „Guatln“ (Süßigkeiten)
unter den Zuschauern! Die Spitze des bunten Gaudiwurms          Das beantragte Regionalbudget dient der Durchführung von
bilden das Prinzenpaar, Prinzessin Petra I. und Prinz Manuel    Kleinprojekten, die der Umsetzung der Handlungsfelder der
I. mit dem gesamten Hofstaat und den Fasenickln. Natürlich      ILE LimesGemeinden dienen und die im Gebiet der ILE Limes-
werden die Kipfenberger Garde sowie die Kinder- und Ju-         Gemeinden liegen. Mit den Fördermitteln sollen in den sechs
gendgarde zu sehen sein.                                        LimesGemeinden Altmannstein, Denkendorf, Kinding, Kip-
                                                                fenberg, Titting und Walting die Lebens-, Arbeits-, Erholungs-,
Die Aufstellung erfolgt um 14:00 Uhr am neuen Festplatz,
                                                                und Naturräume gesichert und weiterentwickelt werden.
der Abmarsch des Zuges ist um 14:30 Uhr.
Für alle teilnehmenden Fußgruppen und Wägen gibt es wie-        Die zu beantragenden Maßnahmen dienen den
der einen kleinen „Zuschuss“ – 40,00 EUR für Fußgruppen         Handlungsfeldern, die im ILEK 2004/2005 sowie in
(unabhängig von der Gruppengröße) und 100,00 EUR für            den Workshops 2017 und 2022 erarbeitet wurden:
Wägen.                                                          • HF 1: Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung
Es wird darum gebeten, die Jugendschutzbestimmungen             	Innentwicklung und Bewältigung des demographischen
einzuhalten und im Marktplatzbereich auf das Verschießen          Wandels
von Konfetti zu verzichten.
                                                                  Wasser in Siedlung und Landschaft
Liebe Umzugsteilnehmer,                                         • HF 2: Versorgung und Infrastruktur
bitte unbedingt beachten!                                         Daseinsvorsorge
Während des Faschingsumzuges ist das Abgeben von Alko-            Verbesserung der ländlichen Infrastruktur
hol durch am Umzug Beteiligte an unbekannte und offen-
                                                                  Regionale Wertschöpfung und Wertschätzung
sichtlich minderjährige Zuschauer untersagt.
                                                                • HF 3: Dorf- und Ortsteilentwicklung
An minderjährige Mitwirkende des Umzuges (Faschingswa-
gen, Fußgruppen, oder ähnliches) dürfen gem. § 9 Abs. 1 Nr.     	Stärkung des Dorflebens und der Dorfgemeinschaft: Lo-
1 JuSchG Branntwein, branntweinhaltige Getränke etc. we-          kaler Zusammenhalt und Generationennetze
der abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet wer-        	Kultur, Brauchtum, Tourismus (u. a. UNESCO Welterbe Li-
den.                                                              mes)
Andere alkoholische Getränke (z. B. Bier, Wein, Sekt) dürfen    	Wertschätzung unseres Lebensraumes – für Einheimische
gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 JuSchG an Kinder und Jugendliche            und Gäste
unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Ver-        • HF 4: Landschaft und Landnutzung
zehr gestattet werden.
                                                                  Hochwasser-, Trinkwasser- und Gewässerschutz
Das Jugendamt Eichstätt fordert die strenge Einhaltung die-
                                                                  Naherholung
ser Vorschriften.
                                                                	Beiträge zur Anpassungen an den Klimawandel, zum Res-
Wir danken für Ihre Mithilfe!
                                                                  sourcenschutz und zum
Markt Kipfenberg
                                                                  Erhalt der Artenvielfalt / Biodiversität
                                                                Gefördert werden können Kleinprojekte, die un-
 Alle aktuellen Gemeinde-                                       ter Berücksichtigung
 blätter finden Sie auch                                        •	der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der
 auf unserer Homepage
                                                                   erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger
 zum Download.                 www.fuchsdruck.de                   Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
12                                                     Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg

•	der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landes-     ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 EUR zur Verfü-
   planung,                                                    gung. Die Förderung erfolgt nach den Bestimmungen der
•	der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,          Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Inte-
                                                               grierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der
•	der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
                                                               Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur
•	der demografischen Entwicklung sowie                        und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fas-
•	der Digitalisierung                                         sung.
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Ar-     Der ILE-Zusammenschluss LimesGemeinden ruft unter Be-
beits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzu-     rücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen
entwickeln.                                                    zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im
                                                               Rahmen des Regionalbudgets auf.
Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets
z. B. Kleinprojekte zur                                        Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förde-
                                                               rung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung
•	Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
                                                               • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich
•	Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebe-        der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und leben-
   ne,                                                            diger Ortskeme und der Behebung von Gebäudeleerstän-
•	Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,                       den,
•	Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevöl-   • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landes-
   kerung,                                                        planung,
•	Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten          • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
   Infrastrukturmaßnahmen,                                     • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
•	Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der          • der demografischen Entwicklung sowie
   ländlichen Bevölkerung.
                                                               • der Digitalisierung
Eine zusätzliche Förderung von Kleinprojekten über die Fi-
nanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) oder    den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Ar-
die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen     beits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzu-
Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.           entwickeln.
                                                               Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamt-
Eckdaten:                                                      ausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt
•	Projektkosten netto mindestens 500 E, max. 20.000 E         es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den
•	Förderhöhe max. 10.000 E                                    Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausga-
                                                               ben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten
•	Eigenanteil des Trägers des Projektes 20% – Vorfinanzie-
                                                               dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Klein-
   rung der gesamten Kosten nötig!
                                                               projekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt
•	Fertigstellung und Abrechnung des Projektes bis späte-      nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Pro-
   stens 20.09.2023                                            jekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausga-
•	Projekt darf noch nicht begonnen sein                       ben ist nicht zulässig.
•	Die Projekte sollen der Umsetzung der Handlungsfelder
   des ILEKs der LimesGemeinden dienen                         Voraussetzungen:
•	Es ist keine wiederholte Beantragung eines Projektes mög-   Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchfüh-
   lich                                                        rung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn
                                                               ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Wil-
•	Es gilt das Merkblatt zur Förderung von Kleinprojekten
                                                               lenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzu-
   2023
                                                               rechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch
Den ausgefüllten Projektantrag 2023 bitte bis spätestens       der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten.
Donnerstag, den 02.März 2023 bis 17 Uhr an sabine.lund@
                                                               Eine Maßnahme gilt nicht als begonnen, wenn der Vertrag
kinding.de oder postalisch an den Markt Kinding, Kipfenber-
                                                               ein eindeutiges und ohne finanzielle Folgen bleibendes
gerstr. 4, 85125 Kinding senden.
                                                               Rücktrittsrecht für den Fall der Nichtgewährung der bean-
Bei Fragen können Sie sich gerne an Sabine Lund, Tel. 08467-   tragten Zuwendung enthält oder unter einer aufschiebenden
8401-15 oder per E-Mail an sabine.lund@kinding.de in der       oder auflösenden Bedingung hinsichtlich der Nichtgewäh-
Gemeinde Kinding wenden.                                       rung der beantragten Zuwendung geschlossen wird.
Kinding, den 17.01.2023                                        Nicht als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss von Ver-
                                                               trägen, die der Vorbereitung oder Planung des Projekts (ein-
ILE-Zusammenschluss LimesGemeinden                             schließlich der Antragvorbereitung und -erstellung) dienen.
                                                               Bei Baumaßnahmen gelten dementsprechend Planungsauf-
Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für                  träge bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI, Baugrundun-
Kleinprojekte 2023                                             tersuchungen und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorha-
Auf Grundlage des Bescheids des Amts für Ländliche Ent-        bens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung.
wicklung Oberbayern vom 10.01.2023 und den Finanzie-           Auch das Herrichten des Grundstücks (z.B. Planieren) gilt
rungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) steht dem     nicht als Beginn des Vorhabens, wenn die Auftragsvergabe
ILE-Zusammenschluss LimesGemeinden für das Jahr 2023           hierfür von den weiteren Vergaben getrennt werden kann.
Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg                                                                   13

 Neues
  Neuesvon
         vonder
              der
 Tourist-Information
 Tourist-Information
 ERÖFFNUNGSBALL DER GEMEINDE:                                    anderen Ballbesuchern auszutauschen, hatte man
 PRINZESSIN PETRA I. UND PRINZ MANUEL I.                         in der Bar. Für ein ausgezeichnetes Speisen- und
 FEIERLICH INTHRONISIERT                                         Getränkeangebot sorgte das Team vom Gasthof
                                                                 „Zum Blauen Hecht“.

                                                                 ROTER-RUCKSACK-ENTDECKER-TOUREN

 Am Samstag, 07. Januar konnte der Eröffnungsball
 wieder nach zweijähriger, coronabedingter Pause
 in Kipfenberg stattfinden. Im Hopfnersaal vom                  Ein Folder mit einer Übersicht der Roter-
 Gasthof „Zum Blauen Hecht“ in Grösdorf wurde bis               Rucksack-Entdeckertouren     2023 ist ab diesem
 in die frühen Morgenstunden    ausgelassen                     Monat    in der  Tourist-Information
                                             getanzt zu den einzelnen www.unwww.face                   kostenlos
                        Ausführliche Informationen              erhältlich. Ausführliche  Informationen  zu den
 und gefeiert.
 Auf die Begrüßung des Ersten Bürgermeisters                    Roter-Rucksack-Entdeckertouren,       Führungen
 Christian Wagner folgte die traditionelle Fächer-              und Wanderungen gibt es außerdem auf
 polonäse und schon war die Tanzfläche eröffnet.                unserer     Homepage (www.kipfenberg.de/
 Zu den Klängen des Schneewalzers schnalzten die                roter-rucksack-entdeckertouren).
 Fasenickl traditionell den Fasching ein und trieben
 den ein oder anderen Scherz. Durchs Programm                   MESSEBESUCHE IN STUTTGART UND
 führte Hofmarschall Jürgen Köppel. Begeistert                   BERLIN
 wurden die Auftritte der Kindergarde unter dem                 Am 17.01.2023 waren wir als Vertreter der
 Motto „Weltall“ aufgenommen. Auch die Jugend-                  Limesgemeinden nach einer coronabedingten
 garde konnte zu einem Medley das Publikum voll-                                                   Zwangspause
 ends überzeugen. Mit ihrem traditionellen Marsch                                                wieder       im
 sorgte auch die Garde für große Begeisterung.                                                    Messeeinsatz.
 Nach den Auftritten ging es mit der Inthronisation                                              Am Stand des
 des Prinzenpaares weiter. Feierlich übergab der                                                     Naturparks
 Bürgermeister das Zepter und den Schlüssel an                                                        Altmühltal
 Prinzessin Petra I. und Prinz Manuel I. Mit ihrem                                               rührten wir auf
 Prinzenwalzer – „Second Waltz“ von Dmitri Shosta-                                               der CMT in
 kovich, tanzten sich die beiden in die Herzen der                                               Stuttgart (der
 Zuschauer. Im Anschluss wurde der Goaßhenker-                                                   weltweit größ-
 orden an den Ersten Bürgermeister Christian                                                     ten Publikums-
 Wagner, die Zweite Bürgermeisterin Sabine                                                       messe für Tou-
 Biberger sowie Marktgemeinderäte und Ehren-                                                     rismus) kräftig
 gäste verliehen. Höhepunkt des Abends war die                                                               die
 Mitternachtsshow. Die Garde sowie das Prinzen-                 Werbetrommel für Kipfenberg und die Region
 paar entführten in den Orient und präsentierten                und freuten uns über viele, sehr interessierte
 spektakuläre Moves, Tanz- und Hebefiguren zu                   Besucher. Vom 23. bis 25.01.2023 schließlich
 Songs aus dem Film „Aladin und die Wunder-                     führte unser Weg in die Bundeshauptstadt. Auf
 lampe“. Für eine stets volle Tanzfläche sorgte die             der „Grünen Woche“ in Berlin brachten wir am
 Neustädter Partyband "EasyX". Gelegenheit, sich                Stand von Altmühl-Jura unsere schöne Region
 bei einem Longdrink oder einem Glas Sekt mit                   an den Mann oder die Frau.
14                                                      Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg

Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten     Kriterien zur Projektauswahl:
sind die Bestimmungen der EU zu De-minimis-Beihilfen (z. B.
                                                                 Kriterium   Bewertungsinhalt                                Punkte
Gewerbe-De-minimis-Beihilfen) zu beachten. Nähere Infor-
mationen zur Abwicklung von De-minimis-Beihilfen wie Ver-        1           Bedeutung für die ILE: Übereinstimmung            4
                                                                             mit den Hand lungsfeldern des ILEK der Limes-
ordnungen, Merkblätter, De-minimis-Erklärungen sind auf                      Gemeinden
der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Er-
                                                                 2           Übereinstimmung mit den Zielen des                4
nährung, Landwirtschaft und Forsten zu finden.                               Regionalbudgets (Zielorientierung)
Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Klein-         3           Nachhaltigkeit                                    4
projekte zur
                                                                 4           Örtliche/Überörtliche Ausstrahlung                4
a) Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
                                                                 5           Bürgerschaftliches Engagement/                    2
b) Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebe-                  Partizipation
    ne,
                                                                 6           Schwerpunkt Barrierefreiheit                      2
c) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
                                                                 7           Intensivierung der interkommunalen                2
d)	Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Be-                   Zusammenarbeit
    völkerung,
                                                                 8           Kooperation mit externen Partnern                 2
e)	Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten
                                                                             Maximale Punktzahl                                24
    Infrastrukturmaßnahmen,
f)	Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der          Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der
    ländlichen Bevölkerung.                                     Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten
                                                                Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte
Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt wer-
                                                                entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im
den, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens
                                                                Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.
01.10.2023 vorgelegt werden kann.
                                                                Nähere Erläuterungen zur Vorgehensweise:
Zuwendungs- und Antragsberechtigte:
                                                                Die verantwortliche Stelle erarbeitet anhand der Auswahlkri-
a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
                                                                terien für jede eingereichte Förderanfrage für ein Kleinpro-
b) natürliche Personen und Personengesellschaften.              jekt einen Bewertungsvorschlag, über den bei der Sitzung
                                                                des Entscheidungsgremiums beraten und beschlossen wird.
Art und Umfang der Förderung:                                   Anhand der erreichten Punktezahl wird ein Ranking der ein-
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinan-        gereichten Förderanfragen erstellt. Sind so viele Förderanfra-
zierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausga-       gen eingegangen, dass die budgetierten Mittel nicht ausrei-
ben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni        chen, entscheidet die Position im Ranking über die
und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal        Mittelzuteilung einer Förderanfrage. Bei Punktegleichstand
jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im         von Förderanfragen wird die Anfrage im Ranking höher ge-
privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maxima-    setzt, die mehr Ziele entsprechend des ILEK tangiert. Besteht
len Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbe-            auch dann noch Gleichstand, wird die Anfrage im Ranking
darf unter 500 EUR werden nicht gefördert.                      höher gesetzt, die eine höhere Anzahl an ehrenamtlich be-
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus           teiligten Personen aufweist. Der Fördersatz wird ergänzend
anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort         zu den Bestimmungen des STMELF auf 80 % festgelegt, ge-
nicht ausgeschlossen ist. Die Summe der Zuwendungen (Zu-        deckelt bei einer maximalen Fördersumme von 10.000 E.
schüsse und Förderdarlehen) darf jedoch bei öffentlichen        Die maximal förderfähigen Kosten betragen 20.000 Euro.
und gemeinschaftlichen Maßnahmen 90 %, bei privaten             Die Durchführung des Projektes muss bis zum 20.09.2023
Maßnahmen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht             abgeschlossen sein. Eine Förderanfrage muss eine Min-
überschreiten. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE      destpunktezahl von 10 Punkten erreichen und darf
oder die Dorfemeuerungsrichtlinien zum Vollzug der Baye-        beim Auswahlkriterium „Bedeutung für die ILE“ nicht
rischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht er-         0 Punkte aufweisen.
laubt.                                                          Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privat-
Eine Kombination der Fördermöglichkeiten des Regional-          rechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss der
budgets und des "Verfügungsrahmens Ökoprojekte" ist             LimesGemeinden bzw. dem Markt Kinding als durchführen-
nicht möglich.                                                  de Stelle und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht              geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt
nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.          werden.
                                                                Termine:
Antrags- und Auswahlverfahren
                                                                •	Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 02.03.2023
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchge-
                                                                   um 17 Uhr
führt werden, die der Umsetzung des Integrierten Länd-
lichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-       •	Zahlungen im Zusammenhang mit dem Projekt müssen bis
Zusammenschlusses der LimesGemeinden liegen. Die                   spätestens 20.09.2023 erfolgt sein
Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungs-      •	Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwort-
gremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusam-         lichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des
mensetzt.                                                          Durchführungsnachweises): 01.10.2023
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