Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden
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Ausgabe 01/2021 AUSGABE 12/2021 27.11.2021 JAHRGANG 36 Amts- und Mitteilungsblatt der Marktgemeinde Flachslanden Die Jagdhütte in der Lockenmühle – Bild: Hubert Bodächtel Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 12/2021 1
Praxis Rettig Markersbacher Str. 7 91619 Obernzenn Dr. med. Markus Raster Die Praxis bleibt wegen Urlaub vom 01.01.22 bis 09.01.22 geschlossen. Am Montag, 10.01.22 ist die INTERNISTISCHE HAUSARZTPRAXIS Praxis wie gewohnt besetzt. Marktplatz 2 91604 Flachslanden Vertretung: Praxis Möller/Netal Obernzenn: 09844-355 Tel. 09829/ 93 27 99 - 7 Dr. Raster Flachslanden: 09829-9327997 und alle anwesenden Ärzte der Region. Liebe Patientinnen und Patienten, Wir wünschen Allen ein Gesundes Neues Jahr 2022 leider hat uns, wie schon prognostiziert, aber nicht wahrgenommen, die vierte Pandemie-Welle mit vol- ler Wucht erfasst. Trotz allen Unmutes bzgl. der schon seit 2 Jahren bestehenden Einschränkungen, Zahnärzte müssen wir wieder achtsam auf die schon bekannten Den allgemeinen Zahnnotdienst finden Sie im Inter- und effektiven Sicherheitsvorkehrungen (Abstand- net unter www.zahnnotdienst.de bzw. unter Hygienemaßnahmen-Mund-/Naseschutz) zurück- www.zahnnotdienst.info. greifen, um uns gegenseitig vor Ansteckungen zu schützen und vor allem die medizinischen Versorgun- geinheiten vor einem Kollaps zu bewahren. Zahnarztpraxis Dr. Gerd-Klaus Zoellner "Dies ist keine Pandemie der Ungeimpften, sondern Wiesenstraße 2 es tragen alle dazu bei - auch die Geimpften, wenn 91604 Flachslanden auch etwas weniger" (Christian Drosten, Leiter der Vi- Tel. 09829/555 oder 09824/92770 rologie an der Berliner Charité). Dieser Aussage kann ich nur beipflichten. Sprechzeiten in Flachslanden: Mittwoch und Freitag Somit bitte ich Sie, sowohl die Ungeimpften (zur 8:00 – 12:00 Uhr Grundimmunisierung), als auch Geimpften (zur Nachmittags nur nach Vereinbarung Drittimpfung bzw. Zweitimpfung nach Johnson & Johnson) sich zeitnah an das Impfzentrum oder die Sprechzeiten in Dietenhofen: Praxis zu wenden, um einen Termin zur Schutzimp- Montag, Dienstag und Donnerstag fung gegen COVID-19 zu vereinbaren. Hierzu wird ab 8:00 -12:00 Uhr und 14:00 – 19:00 Uhr 01.12.2021 die Impfkapazität der Praxis erhöht, wo- bei immer mittwochs, zeitgleich zur laufenden Sprechstunde, in einem Bauwagen am Parkplatz ge- genüber der Arztpraxis die Impfungen erfolgen wer- Bereitschaftsdienste den. Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Zusammenhalt. Erkrankungen, derentwegen ich meinen Hausarzt Dr. med. Markus Raster anrufen würde, dieser jedoch nicht erreichbar ist: Öffnungszeiten Notruf für Rettungsdienst Montag 08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr und Feuerwehr Dienstag 08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr 112 Mittwoch 08:00 – 13:00 Uhr Für alle medizinischen Notfälle und alle Feuer- Donnerstag 08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr Freitag 08:00 – 13:00 Uhr wehreinsätze, vorwahlfrei aus Festnetz und Handy. 24 h-Rezept-Telefon: 09829/ 93 27 99 – 8 Nutzen Sie auch unseren besonderen Service der durchgehenden telefonischen Erreichbarkeit und Ärztlicher Bereitschaftsdienst Anwesenheit einer Arzthelferin auch zwischen der 116 117 regulären Sprechstundenzeiten. Sie erreichen un- außerhalb der üblichen Sprechzeiten. sere Praxis also telefonisch immer Mo./Di./Do. von 08.00 – 18.00 h und Mi./Fr. von 08.00 – 13.00 h. www.arztpraxis-raster.de 2 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 12/2021
Tierärzte Die Entsorgung größerer Mengen Bauschutt muss über private Entsorger erfolgen: Der tierärztliche Notdienstring Mittelfranken gilt an Wochenenden und Feiertagen. Unter www.tierarzt- Fa. Tremel, Waizendorf, Tel. 09822/83530 notdienst-mittelfranken.de kann die jeweilige Fa. Schneider Sohn, Leutershausen, Tel. diensthabende Tierarztpraxis abgerufen werden. 09823/437 Fa. FNB, Unterheßbach, Tel. 09820/918-560 Fa. Herz, Feuchtwangen, Tel. 09852/6789-0 Gründeponie Ab 01.02.2022 können Gartenabfälle jeden Samstag Papiertonne von 15.00 bis 16.00 Uhr in das Fahrsilo an der Hoch- Freitag, 03.12.2021 straße gebracht werden. Im Dezember und Januar Freitag, 07.01.2022 bleibt die Deponie geschlossen. Gelber Sack Gebühren: 1 cbm 9,50 € Montag, 13.12.2021 ½ cbm 5,00 € Montag, 03.01.2022 Kleinstmenge 2,50 € Restmüll Montag, 06.12.2021 Montag, 20.12.2021 Montag, 03.01.2022 Biomüll Dienstag, 07.12.2021 Wichtig!!! Dienstag, 21.12.2021 Wasserzählerablesung Dienstag, 04.01.2022 Sie lesen selbst ab. Mitteilung ist online, schriftlich Gelbe Säcke oder telefonisch möglich. Aufgrund der allgemeinen Rohstoffknappheit kommt Wir bevorzugen Ihre Meldung online. es bei der Auslieferung der Gelben Säcken zu erheb- Sehr geehrte Kunden unserer Wasserversorgung, lichen Lieferverzögerungen. Deshalb möchten wir Sie daraufhin weisen, dass maximal eine Rolle je Haus- in Kürze werden wir die Jahresabrechnung für Was- halt ausgegeben werden darf. Wir bitten um Ihr Ver- ser- und Abwassergebühren erstellen. Dazu ist die ständnis. Ablesung der Wasserzähler erforderlich. Die Gemeindeverwaltung Sie haben folgende Möglichkeiten: Schriftlich per Ablesemitteilung. Dazu haben Sie in Wertstoffhof den vergangenen Tagen unseren Ablesebrief mit Jeden Freitag von 15:30 bis 17 Uhr und jeden Sams- allen nötigen Informationen erhalten. Das ausge- tag von 09:30 bis 11:30 Uhr. füllte Formular geben Sie bitte bis zum angegebe- nen Datum zur Post oder im Rathaus (Briefkasten) Bauschuttannahme am Wertstoffhof ab. Bauschutt in Kleinmengen bis 1 cbm („normaler“ Online über unsere Homepage www.flachslan- oder gipshaltiger Bauschutt) kann im Wertstoffhof, den.de im Bürgerserviceportal über den Link „Zäh- zu den üblichen Öffnungszeiten (Freitag von 15.30 lerstand-Mitteilung 2021“. Wir würden uns freu- Uhr bis 17.00 Uhr und Samstag von 09.30 Uhr bis en, wenn Sie diesen einfachen, kostengünstigen 11.30 Uhr), abgegeben werden. und modernen Weg kräftig nutzen würden. Gebühren: Telefonisch oder per E-Mail Normaler Bauschutt: 1 cbm 25,00 € Bitte beachten Sie unbedingt den Termin zur Mel- ½ cbm 12,50 € dung des Zählerstands, da wir sonst den Verbrauch Kleinstmenge 5,00 € für die Jahresabrechnung nur schätzen können. Vie- Gipshaltiger Bauschutt: 1 cbm 60,00 € len Dank für Ihre Mitwirkung. ½ cbm 30,00 € Kleinstmenge 10,00 € Ihre Gemeindekasse Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 12/2021 3
Öffnungszeiten Postfiliale Flachslanden Die Einheiten sind generell angewiesen, Manöver- schäden möglichst zu vermeiden. Es wird gebeten, Montag – Freitag 08.00 – 12.00 Uhr Einwendungen gem. Ziff. III Nr. 3 der obengenannten Dienstags zusätzlich 13.00 – 16.00 Uhr Bekanntmachung unverzüglich mitzuteilen. Hinsicht- Donnerstags zusätzlich 14.00 – 18.00 Uhr lich des Verfahrens bei der Anmeldung von Ersatzan- Samstag 08.00 – 09.00 Uhr sprüchen bei Manöverschäden wird auf das Hand- blatt der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schadensregulierungsstelle, Regionalbüro Süd Nürn- Amts- und Mitteilungsblatt Januar 2022 berg, Rudolphstraße 28 - 30, 90489 Nürnberg, Tel: Redaktionsschluss: 16.12.2021 0911/99261-0, Fax: 0911/99261-185, hingewiesen. Erscheinungstermin: 23.12.2021 Die Handblätter können dort angefordert werden. Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Erste Satzung Flachslanden zur Änderung der Satzung des Marktes Herausgeber: Markt Flachslanden, 1. Bürgermeister Flachslanden über die öffentliche Be- Hans Henninger, Schulstraße 2, 91604 Flachslanden, Tel. 09829/9111-11, Mobil: 0172/1741704, stattungseinrichtung des Markts Flachs- E-Mail: hans.henninger@flachslanden.de landen für den Friedhof Rosenbacher Anzeigenannahme: Markt Flachslanden, Schulstr. 2, Straße 91604 Flachslanden, Tel.: 09829/9111-0, Fax: 09829/9111-21, (Friedhofs- und Bestattungssatzung) E-Mail: poststelle@flachslanden.de Vom 09.11.2021 katharina.naus@flachslanden.de karin.zink@flachslanden.de Die Satzung des Marktes Flachslanden über die öf- gabriele.kuhn@flachslanden.de fentliche Bestattungseinrichtung des Markts Flachs- landen für den Friedhof an der Rosenbacher Straße Druck: Druckerei Feuerlein, Hauptstraße 29, 91459 Markt Erlbach (Friedhofs- und Bestattungssatzung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.09.2013 (Amts- und Auflage: 1 100 pro Ausgabe Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 10/2013) wird Verteilungsgebiet: Alle Haushalte in der Gemeinde wie folgt geändert: Das Mitteilungsblatt für den Markt Flachslanden §1 erscheint am letzten Samstag des vorhergehenden § 15 Abs. 4 wird neu in die Satzung aufgenommen Monats und wie folgt gefasst: Die Verpflichtung nach den Absätzen 1-3 gilt für die Zeit von 10 Jahren. § 28 gilt insofern nicht. Sollte die ordnungsgemäße Pflege und Instandhaltung der Grabstätte nach dieser Zeit nicht mehr möglich sein, ist diese vollständig durch den Nutzungsberechtigten Fundsachen oder durch die in § 14 Abs. 2 genannten Personen ab- zuräumen. Zur vollständigen Abräumung gehört die graue Krücke, Bürgerbus Entfernung aller Gegenstände, sowie nachträglich bereitgestellten Pflanzen oder sonstigen Anlagen auf der Grabstätte. Manöver und Übungen der US-Streit- §2 kräfte; Anmeldung gem. der Bekanntma- chung vom 04.12.2008 (StAnz Nr. 51/52 § 15 Abs. 5 wird neu in die Satzung aufgenommen und wie folgt gefasst: vom 19.12.2008) Wird die Grabstätte im Sinne des § 15 Abs. 4 abge- Folgende Übung wurde angemeldet: räumt, ist dies dem Markt Flachslanden mindestens Art der Übung: Tag- und Nachtübungen mit drei Monate vorher anzuzeigen. § 15 Abs. 4 gilt nicht Außenlandungen für das Grabmal auf der Grabstätte. § 20 der Satzung Zeitraum: 01.12.2021 - 31.12.2021 bleibt unberührt. Besonderheiten: keine §3 4 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 12/2021
Auf Grund der neu aufgenommenen Absätze wird der Auf Grund der neu aufgenommenen Absätze wird Inhalt aus § 15 Abs. 4 in § 15 Abs. 6 geändert. der Inhalt aus § 14 Abs. 5 und 6 in § 14 Abs. 7 und 8 geändert. §4 §4 Inkrafttreten Inkrafttreten Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekannt- Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekannt- machung in Kraft. machung in Kraft. Flachslanden, 09.11.2021 Flachslanden, 09.11.2021 Hans Henninger Hans Henninger Erster Bürgermeister Erster Bürgermeister Zweite Satzung Haushaltssatzung des Gewässerzweck- zur Änderung der Satzung des Marktes verbands „F r a n k e n h ö h e“ (Landkreis Flachslanden über die öffentliche Be- Ansbach) für das Haushaltsjahr 2021 stattungseinrichtung des Markts Flachs- §1 landen für den Ortsteil Virnsberg Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung und (Friedhofs- und Bestattungssatzung) Art. 40 des Gesetzes über die kommunale Zusam- menarbeit (KommZG) i.V.m. § 12 Abs. 1 und § 24 der Vom 09.11.2021 Satzung des Gewässerzweckverbands „Franken- Die Satzung des Marktes Flachslanden über die öf- hohe“ erlasst der Zweckverband folgende Haushalts- fentliche Bestattungseinrichtung des Markts Flachs- satzung: landen für den Ortsteil Virnsberg (Friedhofs- und Be- Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird stattungssatzung) in der Fassung der Bekanntma- festgesetzt chung vom 07.12.2002 (Amts- und Mitteilungsblatt im Verwaltungshaushalt Markt Flachslanden 12/2002), zuerst geändert am in den Einnahmen und Ausgaben auf 3.200 € 20.12.2016 (Amts- und Mitteilungsblatt Markt im Vermögenshaushalt Flachslanden 02/2017), wird wie folgt geändert: in den Einnahmen und Ausgaben auf 50.900 € §1 §2 § 14 Abs. 5 wird neu in die Satzung aufgenommen Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermö- und wie folgt gefasst: genshaushalt werden nicht aufgenommen. Die Verpflichtung nach den Absätzen 1-4 gilt für die §3 Zeit von 10 Jahren. § 25 gilt insofern nicht. Sollte die Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaus- ordnungsgemäße Pflege und Instandhaltung der halt werden nicht festgesetzt. Grabstätte nach dieser Zeit nicht mehr möglich sein, §4 ist diese vollständig durch den Nutzungsberechtigten 1. Der durch Zuschüsse, Darlehen und sonstige Ein- oder durch die in § 14 Abs. 3 genannten Personen ab- nahmen nicht gedeckte Finanzbedarf wird gemäß zuräumen. Zur vollständigen Abräumung gehört die § 25 der Satzung des Gewässerzweckverbands Entfernung aller Gegenstände sowie nachträglich be- auf die Mitglieder umgelegt. reitgestellten Pflanzen oder sonstigen Anlagen auf 2. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Fi- der Grabstätte. nanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von §2 Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird festge- § 14 Abs. 6 wird neu in die Satzung aufgenommen setzt auf (Verwaltungsumlage): 3.100 € und wie folgt gefasst: 3. Die Verwaltungsumlage wird je Anteil festgesetzt auf: 105,00 € Wird die Grabstätte im Sinne des § 14 Abs. 5 abge- 4. Der ungedeckte Finanzbedarf für den Unterhalt räumt, ist dies dem Markt Flachslanden mindestens von Gewässern (§ 4 Abs. 1 Buchst. a der Satzung drei Monate vorher anzuzeigen. § 14 Abs. 5 gilt nicht des Zweckverbands) und für den Ausbau von Ge- für das Grabmal auf der Grabstätte. § 19 der Satzung wässern (§ 4 Abs. 1 Buchst. b der o.a. Satzung) ist bleibt unberührt. von den Mitgliedern zu tragen, in deren Gebiet §3 die Unterhaltungs- oder Ausbaumaßnahme Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 12/2021 5
durchgeführt wurde. Die Integrationslotsin für Ehrenamtliche in der Asyl- arbeit, Frau Diana Jones bittet Vermieter und Vermie- §5 terinnen freien Wohnraum für Geflüchtete und Be- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeiti- dürftige mitzuteilen. Unter www.landkreis-ans- gen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan bach.de – Leben im Landkreis – Asyl – Wohnraum- wird auf 20.000,-- € festgesetzt. börse sind Informationen und ein Formblatt hinter- §6 legt, mit dem Vermieter und Vermieterinnen Anga- Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. ben zu Ihrem Wohnobjekt ausfüllen und direkt an die §7 Lotsin zusenden können. Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 Die Integrationslotsin stellt die anonymisierten in Kraft. Wohnraumangebote den Kommunen und den Asyl- Lehrberg, den 17. November 2021t helferkreisen im Landkreis Ansbach zur Verfügung. Der Fachbereich Integrationslotse im Landratsamt Gewässerzweckverband Frankenhöhe Ansbach verwaltet die personenbezogenen Daten. Renate Hans, Zweckverbandvorsitzende Diese können im Einzelfall von den Gemeinden und Gemäß Art. 65 Abs. 3 GO liegt die Haushaltssatzung, Helferkreisen dort erfragt werden. Die Integrations- samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Be- lotsin des Landkreises Ansbach fungiert dabei als Bin- kanntmachung einer Haushaltssatzung, im Rathaus deglied zwischen Kommune und ehrenamtlichen Hel- ferkreisen. Markt Lehrberg, Sonnenstraße 14, 91611 Lehrberg, zur Einsichtnahme aus. Bei Fragen steht Frau Jones Ihnen gerne als Ansprech- partnerin unter der Nummer 0981 468-5123 oder E- Mail integrationslotse@landratsamt-ansbach.de o- der per Post an Landratsamt Ansbach, z.H. Integrati- Beratungsstelle Inklusion im Landkreis onslotsin, Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach zur und in der Stadt Ansbach Verfügung. Im Zeitalter der Inklusion (gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Förderbedarf oder Behinde- rung) ist es nicht immer einfach, einen Weg durch den schulischen „Dschungel“ zu finden. Regelschule - Grundschule/Mittelschule - oder doch lieber ein son- derpädagogisches Förderzentrum? Was sind unsere Rechte? Was ist eine Schulbegleitung? Die Bera- tungsstelle Inklusion am staatlichen Schulamt Ans- bach bietet betroffenen Eltern, aber auch Lehrkräf- ten, Hilfe bei der Entscheidungsfindung. Ratsuchende können sich hier im geschützten Rah- men kostenfrei über mögliche Lernorte und alle da- mit zusammenhängenden Fragen informieren. Lehr- Werden Sie Interviewer/-in beim Zensus kräfte aus Regel- und Förderschule beraten im Team. 2022 Auch im weiteren Verlauf unterstützt die Beratungs- 2022 findet in Deutschland der Zensus – auch be- stelle bei der Umsetzung der inklusiven Beschulung, kannt als Volkszählung – statt. Für die Befragungen wenn dies gewünscht wird. von Haushalten und an Wohnheimen suchen wir ak- Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle Inklusion, tuell Interviewerinnen und Interviewer. Ihre ehren- Frau Rohmer und Frau Chorbacher (erfahrene Fach- amtliche Tätigkeit erstreckt sich über wenige Wo- kräfte aus der Regel- und Förderschule), sind per E- chen und startet Anfang Mai 2022. Sie können sich – Mail: inklusion@landratsamt-ansbach.de oder tele- abgesehen von wenigen Regelungen – Ihre Zeit frei fonisch (montags von 11.00 Uhr-14.30 Uhr) einteilen und werden wohnortnah eingesetzt. Für 0981/4689033 für Ratsuchende erreichbar Ihre Tätigkeit erhalten Sie eine attraktive, steuerfreie Aufwandsentschädigung. Gesucht werden Personen, die Wohnraumbörse auf der Homepage des zum Zensusstichtag (15. Mai 2022) volljährig sind Landkreises Ansbach - Unser Landrats- und ihren Wohnsitz in Deutschland haben, amt bittet erneut um Unterstützung telefonisch und schriftlich (E-Mail) erreichbar sind, 6 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 12/2021
gute Deutschkenntnisse und ggf. weitere Fremd- tung von Kommunen, Kirchengemeinden und Privat- sprachenkenntnisse haben, personen bei der Renovierung bzw. Restaurierung verschwiegen sind, von denkmalgeschützten Objekten umfasst das Auf- gewissenhaft mit vertraulichen Informationen um- gabengebiet des Kreisheimatpflegers/der Kreishei- gehen, matpflegerin auch Führungen für Besuchergruppen durch Städte, Kirchen und Burgen. zuverlässig und verantwortungsbewusst sind, ein sympathisches und sicheres Auftreten sowie Weitere Aspekte der Tätigkeit des Kreisheimatpfle- eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit haben gers/der Kreisheimatpflegerin für Baudenkmal- und pflege sind u.a.: zeitlich flexibel sowie mobil sind und eine gute Ar- Unterstützung und Beratung der Denkmalschutz- beitsorganisation besitzen behörden und des Bayer. Landesamtes für Denk- malpflege in Fragen der Denkmalpflege und des Ihre Aufgaben: Denkmalschutzes, insbesondere Beteiligung im Vor Beginn der Erhebung müssen sie an einer Schu- Erlaubnisverfahren nach dem BayDSchG, lung teilnehmen (voraussichtlich im März/April Beteiligung bei der Aufstellung von Bauleitplänen 2022). Es wird ihnen nach Möglichkeit ein wohnort- sowie bei der Erstellung örtlicher Bauvorschriften naher Erhebungsbezirk mit ca. 130 zu befragenden Personen im Landkreis Ansbach zugeteilt. Vor Ort be- Das Tätigkeitsgebiet für den Kreisheimatpfleger/die fragen sie die Menschen selbständig und übergeben Kreisheimatpflegerin für Baudenkmalpflege im Be- ihnen ein Schreiben mit Zugangsdaten zu einem On- reich Rothenburg o.d.Tauber umfasst folgende Be- line-Fragebogen. Zum Teil werden sie auch zusam- reiche des Landkreises Ansbach: men mit den Einwohnerinnen und Einwohnern Pa- Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg o. d. Tau- pierfragebögen ausfüllen. Für die Befragten besteht ber (Gemeinde Adelshofen, Gemeinde Gebsattel, dabei Auskunftspflicht. Anschließend übermitteln sie Gemeinde Geslau, Gemeinde Insingen, Gemeinde ihre Ergebnisse an die Erhebungsstelle. Neusitz, Gemeinde Ohrenbach, Gemeinde Steins- feld und Gemeinde Windelsbach) Wir bieten ihnen: Eine steuer- und sozialversicherungsfreie Auf- Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst (Ge- wandsentschädigung von ca. 800€. Auslagen (Fahrt- meinde Buch a. Wald, Gemeinde Diebach, Markt kosten, Porto) werden zusätzlich erstattet. Dombühl, Stadt Schillingsfürst, Gemeinde Wett- flexible Arbeitszeiten (vor allem nach Feierabend o- ringen und Gemeinde Wörnitz) der am Wochenende) Das Tätigkeitsgebiet für den Kreisheimatpfleger/die eine umfassende Schulung und aktive Betreuung Kreisheimatpflegerin für Baudenkmalpflege im durch die Erhebungsstelle des Landkreises Ansbach. nordöstlichen Bereich umfasst folgende Bereiche des Landkreises Ansbach: Interessiert? Markt Colmberg, Markt Dietenhofen, Markt Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtli- Flachslanden, Stadt Heilsbronn, Markt Lehrberg, chen ZENSUS-Erhebungsstelle: Erhebungsstelle Stadt Leutershausen, Markt Lichtenau, Stadt Mer- Landkreis Ansbach, Telefon: 0981/4683350, zen- kendorf, Gemeinde Neuendettelsau, Gemeinde sus@landratsamt-ansbach.de Oberdachstetten, Gemeinde Petersaurach und Gemeinde Sachsen b. Ansbach, Stadt Windsbach Verwaltungsgemeinschaft Weihenzell (Gemeinde Bruckberg, Gemeinde Rügland und Gemeinde Ausschreibung Weihenzell) Kreisheimatpfleger/in für Baudenkmalpflege Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach für den Bereich Rothenburg o.d.Tauber (Gemeinde Mitteleschenbach und Stadt Wolf- Kreisheimatpfleger/in für Baudenkmalpflege rams-Eschenbach) für den nordöstlichen Bereich des Landkrei- Zusätzlich ist das Tätigkeitsgebiet eines Kreisarchiv- ses Ansbach pflegers/einer Kreisarchivpflegerin ab 01.04.2022 zu Kreisarchivpfleger/in für den nordwestlichen besetzen. Archivpfleger/innen sorgen in besonderer Bereich des Landkreises Ansbach Weise dafür, dass Kulturgüter erhalten bleiben und nachfolgenden Generationen somit jene dinglichen Die Tätigkeitsgebiete zweier Kreisheimatpfleger/in- Überlieferungen und Quellen zur Verfügung stehen, nen für Baudenkmalpflege sollen ab 01.04.2022 neu die sie brauchen, um die Vergangenheit richtig ver- besetzt werden. Neben der Unterstützung und Bera- stehen und beurteilen zu können. Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 12/2021 7
Weitere Tätigkeiten eines Kreisarchivpflegers/einer wurden am 15. Oktober aus Schleswig-Holstein ge- Kreisarchivpflegerin sind u.a.: meldet. Aktuell sind bereits wieder vier Bundesländer Sammeln, aufbewahren, verzeichnen und doku- betroffen. mentieren von kulturellen Zeugnissen unserer ge- Die Geflügelpest (AI) ist eine für den Menschen voll- schichtlichen und regionalen Identität kommen ungefährliche Erkrankung, die aber bei ei- Unterstützung und Beratung der Kommunen bei ner Einschleppung in Hausgeflügelbestände und der Ablage ihrer Akten in die örtlichen Registratu- Hausgeflügelhaltungen hohe wirtschaftliche Schäden ren oder Archiven auslöst und vor allem bei Hühnervögeln zu qualvol- Das Tätigkeitsgebiet für den Kreisarchivpfleger/die lem Erstickungstod führt. Die Jägerschaft reduziert Kreisarchivpflegerin umfasst folgende Bereiche des aus diesem Grund gerade zum jetzigen Zeitpunkt die Landkreises Ansbach: Wassergeflügelbestände, um vorbeugend die vor- Gemeinde Aurach, Gemeinde Burgoberbach, handenen Tierzahlen zu reduzieren, die Bemühungen Markt Colmberg, Markt Dietenhofen, Markt der Hausgeflügelhalter zu unterstützen aber auch das Flachslanden, Stadt Heilsbronn, Stadt Herrieden, Fleisch gesunder Tiere zu nutzen und zu verwerten. Markt Lehrberg, Stadt Leutershausen, Gemeinde Spaziergänger und Wanderer werden gebeten, auf Oberdachstetten, Gemeinde Petersaurach, Ge- diese wichtigen Vorbeugemaßnahme, die oft in der meinde Sachsen b. Ansbach, Gemeinde Schnell- Morgen- oder der Abenddämmerung erfolgt, Rück- dorf sicht zu nehmen (z.B. auf Wegen bleiben, Schilfgürtel meiden, Beschilderung beachten). Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg o. d. Tau- ber (Gemeinde Adelshofen, Gemeinde Gebsattel, Bisher ist Süddeutschland – und damit auch der Gemeinde Geslau, Gemeinde Insingen, Gemeinde Landkreis Ansbach – noch nicht von der HPAI betrof- Neusitz, Gemeinde Ohrenbach, Gemeinde Steins- fen. feld und Gemeinde Windelsbach) Wir bitten unsere Hausgeflügelhalter, falls noch nicht Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst (Ge- geschehen, folgende vorbeugenden Maßnahmen meinde Buch a. Wald, Gemeinde Diebach, Markt durchzuführen: Dombühl, Stadt Schillingsfürst, Gemeinde Wett- 1) Falls noch nicht erfolgt, melden Sie Ihre Hausge- ringen und Gemeinde Wörnitz) flügelhaltung bei folgenden Stellen an: Verwaltungsgemeinschaft Weihenzell (Gemeinde a. Amt für Landwirtschaft (=> Zuteilung einer Be- Bruckberg, Gemeinde Rügland und Gemeinde triebsnummer) Weihenzell) b. Bayerische Tierseuchenkasse Ansprechpartner: Sieglinde Keitel c. Örtlich zuständiges Veterinäramt, zum Beispiel Landratsamt Ansbach - SG 21, Crailsheimstraße 1, veterinaeramt@landratsamt-ansbach.de (= 91522 Ansbach, Tel. 0981 468-2105, Fax 0981 468- Anmeldung nach Viehverkehrsverordnung). 182105, sieglinde.keitel@landratsamt-ansbach.de 2) Stallen Sie das Hausgeflügel auf oder strukturieren Sie das Gehege, etwa durch eine Abdeckung, so dass kein direkter Kontakt zu Wildvögeln möglich ist. Gefahr der Verbreitung der Geflügelpest 3) Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Ge- im Winterhalbjahr 2021/22 genstände, die mit Geflügel in Berührung kom- Mit dem Vogelzug von Wassergeflügel, der spätes- men können, für Wildvögel und Schadnager unzu- tens nach Kälteeinbruch verstärkt stattfinden wird, gänglich auf. Verfüttern Sie keine Eierschalen oder ist erneut mit der Verbreitung des Geflügelpesterre- Geflügelteile aus anderen Haltungseinrichtungen. gers nach Süddeutschland zu rechnen. Ab dann be- 4) Nutzen Sie kein Oberflächenwasser für Tränke o- steht auch wieder für die hiesigen Hausgeflügelbe- der Badeeinrichtungen, wie zum Beispiel Wasser stände die Gefahr der Einschleppung des Erregers. aus einem Fluss/aus einem Teich. 5) Waschen Sie sich vor dem Betreten und nach dem In den Wildvogelpopulationen an den Küstengebie- Verlassen des Auslaufs/Stalls die Hände, benutzen ten Europas hat sich das Geflügelpestvirus (HPAI-Vi- Sie stalleigene Schutzkleidung (Kittel, Über- rus) über die Sommermonate 2021 gehalten. schuhe, gesonderte Gummistiefel usw.). Seit Anfang September 2021 gibt es verstärkt HPAI- 6) Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen Fälle bei Hausgeflügel in Belgien, Luxemburg, Frank- oder den Standort des Geflügels gegen unbefug- reich und in der Tschechischen Republik sowie bei ten Zutritt von Personen, Wild- und Haustieren (z. Wildvögeln in Frankreich, den Niederlanden und in B. Hunde, Katzen). Skandinavien. Die ersten Nachweise aus Deutschland 7) Führen Sie eine Schadnagerbekämpfung durch. 8 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 12/2021
8) Lassen Sie Ihr Geflügel gegen die Newcastle Krank- Auch im Hammerweg hat sich etwas getan. Hier fin- heit (Paramyxovirus) impfen, um anderen, ver- det sich ab sofort direkt neben dem Beachvolleyball- meidbaren Krankheitsursachen entgegenzuwir- feld ein Fitparcours. Der Markt hat für die Anlage eine ken. Förderung in Höhe von 9.000 € erhalten. An den ins- 9) Reduzieren Sie Ihren Bestand rechtzeitig, um gesamt sechs Stationen kann der ganze Körper trai- Platznot oder Schwierigkeiten im Ernstfall bei ei- niert werden. Ob an der Body Weight Station oder ner möglichen Aufstallungsverpflichtung entge- auf den Sprungkisten, hier trainiert man ausschließ- genzuwirken lich mit und gegen das eigene Körpergewicht. Sicher- heit bieten beim Trainieren die ausgelegen Fall- Informieren Sie unverzüglich Ihren Tierarzt, wenn Sie schutzmatten. bei Ihren Tieren ungewöhnlich hohe Verluste (wenn innerhalb von 24 Stunden drei oder mehr Tiere bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren sterben) haben. Geflügelpest ist oft auch mit neurologischen- Symptomen (Apathie, Kopfdrehen, Gleichgewichts- störungen) oder einem starken Rückgang der Lege- leistung oder der Gewichtszunahme verbunden. Verwendung des Regionalbudgets im Markt Flachslanden Der fertige Fitparcours im Hammerweg Mithilfe des Regionalbudgets, einem Förderpro- Der Parcours ist in erster Linie für Senioren gedacht, gramm des Amtes für Ländliche Entwicklung, konn- kann aber von Groß und Klein genutzt werden. Der ten in diesem Jahr drei tolle Projekte in unserer Ge- Standpunkt wurde zentral am Sportplatz gewählt, da meinde verwirklicht werden. er hier eine gute Ergänzung zum vorhandenen Ange- Nachdem im vergangenen Jahr bereits der Spielplatz bot darstellt. Wir hoffen auf eine rege Nutzung der in der Rosenbacher Straße komplett erneuert wurde, Anlage, sobald auch hier der Rasen betretbar ist. folgte nun der sehr in die Jahre gekommene Spiel- platz in Sondernohe. Die Neuanschaffungen wurden mit rund 8.900 € gefördert. Aufgestellt wurden die Geräte von vielen fleißigen Helfern der Dorfgemein- schaft Sondernohe. Hier nochmal ein herzliches Dan- keschön an alle die mitgeholfen haben. Die Anlage ist mittlerweile fertiggestellt und abgenommen. Wenn in ein paar Wochen der Rasen betretbar ist, können die Spielgeräte von den Kindern ausgiebig getestet werden. Spielplatz in Sondernohe Aufbau der Body Weight Station durch den Bauhof Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 12/2021 9
Durch die Förderung konnten auch ingesamt 28 neue Ruhebänke, sowie zwei Tische für Rund 14.000 € für das gesamte Gemeindegebiet beschafft werden. Die Maßnahme wurde mit ca. 8.400 € bezuschusst. Ingesamt erhielt der Markt Flachslanden eine Förde- rung in Höhe von 26.326,11 € aus dem Regional- budget. Wir hoffen, auch im nächsten Jahr wieder einige Projekte in unserer Gemeinde mit Hilfe des Regionalbudgets umsetzen zu können. Gemeinderatssitzung vom 28.09.2021 – öffentlicher Teil 1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Be- schlussfähigkeit Alle Mitglieder sind ordnungsgemäß geladen wor- den. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Verschiedene Geräte ermöglichen ein abwechslungsreiches Trai- ning Das Gremium ist daher beschlussfähig. Der Vorsit- zende erklärt die Sitzung für eröffnet. Die Bericht- Einige Bürger und Bürgerinnen haben sich an erstattung erfolgt grundsätzlich durch den Vorsit- verschiedenen Stellen neue Sitzgelegenheiten zenden, sollte in der Niederschrift kein anderer o- gewünscht. der zusätzlicher Berichterstatter benannt sein. 2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 24.08.2021 – öffentlicher Teil Erster Bürgermeister Henninger bittet um Geneh- migung der Niederschrift der Sitzung vom 24.08.2021– öffentlicher Teil. Der Marktgemein- derat erhebt keine Einwände. Beschluss: einstimmig Die Niederschrift der Sitzung vom 24.08.2021 – öf- fentlicher Teil wird genehmigt. 3. Baupläne 3.1. Bauvorhaben Waldhier – Errichtung eines Büro- gebäudes mit Betriebsleiterwohnung; Kellerfeld 16 Die Bauherrin beabsichtigt den Bau eines Büroge- bäudes (Architekturbüro) mit Betriebsleiterwoh- nung. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des rechtsgültigen Bebauungsplans „Kellerfeld, 2. Änderung“. Das Gebiet ist als Gewerbegebiet aus- gewiesen. Nach Prüfung der Bauunterlagen hält das Bauvorhaben sämtliche Vorgaben des Bebau- ungsplans ein. Es handelt sich auch nicht um einen Sonderbau, so dass gemäß Art. 58 BayBO der An- trag im Genehmigungsfreistellungsverfahren be- handelt werden kann. Die Erschließung des Bau- Die neubeschafften Bänke und Tischen laden zum verweilen ein 10 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 12/2021
vorhabens ist gesichert. Die Nachbarunterschrif- Das Ergebnis des Bodengutachtens und der Än- ten sind nicht vollständig in den Bauunterlagen derungen im Bebauungsplan wird dann dem vorhanden. Die Bauherrin hat zugesichert die Marktgemeinderat bekanntgegeben. Nachbarunterschriften nach der Entscheidung im Beschluss zur Beteiligung Träger Öffentlicher Gemeinderat nachzuholen. Belange Nummer 5: einstimmig Beschluss: einstimmig Beschluss zur Beteiligung Träger Öffentlicher Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Belange Nummer 6 + 7: 13 Ja-Stimmen / 1 Nein- Einvernehmen zum Bauantrag. Der Antrag wird im Stimme Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt. Hierzu wurde der Sicherheitsabstand der Solar- module zu den angrenzenden Wald/Bäumen 4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark thematisiert. Der Abstand beträgt teilweise 10 m Borsbach-Rosenbach“ und 3. Änderung des Flä- (ein Solarmodul). Es wird seitens des Marktge- chennutzungsplans meinderats angefragt, ob ein größerer Sicher- 4.1. Beratung, Abwägung und Beschlussfassung zu heitsabstand sinnvoll wäre. Das wirtschaftliche den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlich- Risiko wird aufgrund einer möglichen Versiche- keit sowie der Behörden und sonstigen Träger rung als sehr gering eingeschätzt. Der Abstand öffentlicher Belange eingegangenen Stellung- wurde so gewählt um möglichst eine hohe Nutz- nahmen fläche zu generieren und auch, weil ein Risiko für Zusätzliche Berichterstatter: Frau Grabner (Inge- Leib und Leben nicht besteht. Die Solarmodule nieurbüro Heller), Herr Zeilinger (Naturenergie werden per Fernwartung bedient. Ein Aufenthalt Zeilinger UG) von Menschen ist in diesem Bereich nicht zu er- warten. Alternativ könnte man noch überlegen, Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ob das Solarmodul mit den geringsten Abstand „Solarpark Borsbach-Rosenbach“ wurden die zum angrenzenden Wald an eine andere Stelle Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behör- (Damm am Weiher) versetzt wird. Dies wird im den und sonstigen Träger öffentlicher Belange Planungsprozess geprüft. durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be- Beschluss zur Beteiligung Träger Öffentlicher lange gingen Stellungnahmen ein, über deren In- Belange Nummer 8: einstimmig halt eine Beratung und Abwägung erforderlich Beschluss zur Beteiligung Träger Öffentlicher ist. Die Abwägungstabelle wurde mit der Sit- Belange Nummer 10-12: einstimmig zungseinladung übersandt. Für die erforderli- chen Abwägungen sind entsprechende Be- 4.2. Beschlussfassung über die erneute Auslegung schlüsse zu fassen. Die erforderliche Abstim- gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Be- mung erfolgt jeweils als Einzelbeschluss im An- hörden und sonstigen Träger öffentlichen Be- schluss an den jeweiligen Sachvortrag mit Erör- lange gem. § 4 Abs. 2 BauGB terung. Die Abwägungstabelle in der Fassung vom 28.09.2021 ist Bestandteil der Nieder- Beschluss: einstimmig schrift. Die Beschlüsse werden einzeln zu den je- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solar- weiligen Randnummern in der Abwägungsta- park Borsbach-Rosenbach“ mit seinen Anlagen belle gefasst. und die 3. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 28.09.2021 sind gem. § 3 Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung Num- Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteili- mer 1 + 2: einstimmig gung der Behörden und sonstigen Träger öffent- Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung Num- licher Belange gem. §4 Abs. 2 BauGB ist durch- mer 3: 13 Ja-Stimmen / 1 Nein-Stimme zuführen. Die Auslegung und Beteiligung erfol- gen nach Vorlage des Blendgutachtens und evtl. Beschluss zur Beteiligung Träger Öffentlicher Änderungen im Bebauungsplan. Belange Nummer 1: einstimmig Beschluss zur Beteiligung Träger Öffentlicher 5. Radwegebau – Beschluss über die Vereinbarung Belange Nummer 2 + 3: einstimmig zum Bau des Radweges Ansbach – Rügland so- Beschluss zur Beteiligung Träger Öffentlicher wie der Kostenbeteiligung des Marktes Flachs- Belange Nummer 4: einstimmig landen Hierzu wird aktuell ein Blendgutachten erstellt, Die Planung für den Radweg Ansbach-Rügland welches dann in den Bebauungsplan mit den läuft schon seit vielen Jahren. Neben der Klärung entsprechenden Auflagen aufgenommen wird. der Zuständigkeit mussten auch viele weitere Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 12/2021 11
Probleme und Unwägbarkeiten aus dem Weg ge- Bürgermeister Henninger erläutert noch einmal räumt werden. Auch Landrat Dr. Ludwig schal- den langwierigen und schwierigen Weg bis zu tete sich ein, als die Planung über Jahre nicht vo- dieser Vereinbarung und bittet um Zustimmung. rankam. Letztendlich wurde eine Vereinbarung Beschluss: 13 Ja-Stimmen / 1 Nein-Stimme zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch Der Marktgemeinderat stimmt der aktuell vorge- das Staatliche Bauamt, sowie den Kommunen, stellten Planung des Radweges Ansbach-Rügland die v.a. vom Radweg profitieren und diesen for- sowie der Vereinbarung dazu zwischen dem Frei- derten, erarbeitet. staat Bayern, der Stadt Ansbach, dem Markt Dem Markt Flachslanden liegen nun die Unterla- Lehrberg, dem Markt Flachslanden, der Ge- gen über die Planung und den Bau des Radweges meinde Rügland sowie der Gemeinde Weihenzell sowie die Vereinbarung vor. Die aktuelle Planung zu. Die Kostenbeteiligung in Höhe von maximal wird der Sitzung vorgestellt. Der Radweg verläuft 55.000 € wird zugesichert. an der Ostseite des Birkenfelser Forstes auf der östlichen Seite der St 2255 und somit knapp nicht 6. Bauleitplanung – Beteiligung der Träger öffent- über das Gebiet des Marktes Flachslanden. Trotz- licher Belange – Markt Obernzenn zum vorha- dem profitiert der Markt Flachslanden, genauso benbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 „PV Es- wie die Gemeinden Rügland und Weihenzell, so- bach Himmelreich“ und 8. Änderung des Flä- wie der Markt Lehrberg vom Bau des Radwegs. chennutzungsplans – 2. Auslegung mit Abwä- Durch ihn werden die Ortsteile Birkenfels. Ket- gungen tenhöfstetten und Ruppersdorf an Ansbach an- Der Marktgemeinderat hat sich mit der Sache be- gebunden. reits in seiner Sitzung am 22.06.2021 beschäftigt Die Kosten des Geh- und Radweges stellen sich und Beschluss gefasst. Der Markt Obernzenn hat wie folgt dar: die eingegangen Stellungnahmen abgewogen Gesamtkosten des Geh- und Radweges und führt nunmehr die Beteiligung nach § 4 Abs. 3.055.000 € brutto 2 BauGB durch. Der Markt Flachslanden hat im Davon Baunebenkosten 225.000 € brutto Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Ein- Davon Grunderwerb 158.000 € brutto wände gegen die Aufstellung des vorhabenbezo- Davon Mehrbreite für Wirtschaftsweg 341.664 € genen Bebauungsplans erhoben. Änderungen, brutto die den Markt Flachslanden betreffen, wurden Davon Kostenanteil Stadt Ansbach 230.000 € nicht durchgeführt. Es wird daher empfohlen brutto entsprechend dem Beschluss vom 22.06.2021 zu Davon Kostenanteil NorA-Gemeinden 615.000 € verfahren. brutto Beschluss: einstimmig Die restlichen Kosten übernimmt der Freistaat Der Marktgemeinderat nimmt die Aufstellung Bayern. Vom Kostenanteil der NorA-Gemeinden des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV Es- entfallen auf den Markt Lehrberg 450.000 €, da bach Himmelreich“ und die Abwägung der einge- die Kosten für den Grunderwerb und die Mehr- gangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und er- breite für den Wirtschaftsweg komplett vom hebt keine Einwände. Markt Lehrberg getragen werden. Die restlichen 165.000 € sind in gleichen Teilen auf die Ge- 7. Bodenschutzrecht – Frühere Hausmülldeponie meinde Weihenzell, die Gemeinde Rügland und Wippenau – Vertrag zum Rückbau der Grund- den Markt Flachslanden aufzuteilen. Somit ver- wassermessstellen bleibt beim Markt Flachslanden ein Kostenanteil Der Zuschussvertrag betrifft die Detailuntersu- in Höhe von maximal 55.000 €. chung Teil B – Rückbau von Grundwassermess- Der Marktgemeinderat sieht den Radweg grund- stellen der stillgelegten Hausmülldeponie am sätzlich als erforderlich und positiv an. Es wird je- Hagweiher. Die veranschlagten Gesamtkosten doch angefragt, ob andere Möglichkeiten erwägt betragen auf Grundlage der Kostenschätzung ins- wurden, als den Radweg an der Straßenmündung gesamt bis zu 50.000 Euro brutto. Diese Kosten nach Egloffswinden enden zu lassen. Ursprüng- sind vollständig (zu 100 %) förderfähig. Die Höhe lich war angedacht, den Radweg bis zum Klinikum des zu leistenden Eigenanteils der Gemeinde be- Ansbach auszubauen. Über Egloffswinden müs- trägt 23.477,68 Euro. Im Rahmen der Detailun- ste man einen Umwege fahren, um nach Ansbach tersuchung Teil A wurde dieser von der Ge- zu kommen. Weiterhin wäre fraglich, ob Flachs- meinde bereits vollständig erbracht, somit be- landen tatsächlich in diesem Ausmaß vom Rad- trägt der Eigenanteil der Gemeinde bis zur max. weg profitiert, um die Kosten zu rechtfertigen. Förderhöhe 0 €. Die Vergabe des Auftrags hat bis 12 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 12/2021
spätestens 30.11.2021 zu erfolgen. Die Maß- Beschluss: einstimmig nahme muss bis spätestens zum 30.09.2022 be- Der Marktgemeinderat stimmt der Antragstel- endet und vollständig abgerechnet sein. lung zur Förderung eines Kanalkatasters im Sinne des Art. 54 BayWG nach RZWas2018 zu. Die Ent- Beschluss: 13 Ja-Stimmen / 1 Nein-Stimme scheidung über die Erstellung eines Kanalkatas- Der Marktgemeinderat stimmt dem Vertragsent- ters erfolgt nach Bewilligung der Förderung. wurf der GAB Nr. 2-541-Detailuntersuchung Teil B – Rückbau von Grundwassermessstellen- zu. 9. Bekanntgaben/Sonstiges Die Verwaltung wird beauftragt, den Rückbau der Grundwassermessstellen entsprechend den Ver- Treffen zur LAG-Gründung auf NorA-Ebene am tragsbedingungen durchzuführen. Mittwoch, 20.10. um 14.00 Uhr in Weihenzell Im Allianzrat wurde besprochen, dass aus jeder 8. Abwasserbeseitigung – Erstellung eines Kanal- Gemeinde drei Personen teilnehmen können. katasters für die gemeindlichen Abwasserlei- Vom Markt Flachslanden werden Erster Bürger- tungen; Einreichung des Förderantrags meister Henninger, Zweite Bürgermeisterin Gug- Die Betreiber von öffentlichen Abwasserbehand- genberger und Dritter Bürgermeister Hein teil- lungsanlagen haben ein Abwasserkataster nach nehmen. Art. 54 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) Schreiben von Anwohnern aus Rosenbach/Kel- zu führen, in dem die Informationen über die Ein- lern wg. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen leiter in die Abwasseranlagen in jeweils aktuali- Es soll zunächst das Geschwindigkeitsmessgerät sierter Form enthalten sind. Das Abwasserkatas- im Bereich des Bushäuschens angebracht wer- ter besteht mindestens aus dem Kanalkataster, in den, um eine Messung vornehmen zu können dem und dann das Gespräch mit den Antragstellern - der Kanalbestand, gesucht werden. - die Sonderbauwerke, - die maschinellen Einrichtungen, Künftige Gestaltung der gemeindlichen Grünflä- - die Messeinrichtungen, chen - und die die wesentlichen Einleitungen in die Ka- Es gab hierzu immer wieder Vorstöße von Markt- nalisation, das sind die nach § 58 WHG genehmi- gemeinderat Meßlinger und Marktgemeinderat gungspflichtigen Einleitungen und die nach den Kirschbaum. Mehrere Broschüren des Bayer. Um- Einleitungsbedingungen vorbehandlungspflichti- weltministeriums und des Bundesamts für Natur- gen oder besonders überwachungspflichtigen schutz liegen vor, die Beispiele und praktische Einleitungen, und die Einleitungsstellen in die Ge- Umsetzungen aufzeigen. Die Stadt Herrieden und wässer sowie der Zustand der Anlagen zu be- die Gemeinde Röckingen sind in diesem Bereich schreiben und in Übersichtsplänen darzustellen schon aktiv. Es wird vorgeschlagen, eine Arbeits- sind (Art. 54 Abs. 3 BayWG). gruppe zu gründen und bis zum kommenden Jahr Vorschläge zu erarbeiten. Der Markt Flachslanden hat aktuell kein Abwas- serkataster und wird deshalb laufend bei der Dies wird grundsätzlich befürwortet. Das erste Überprüfung der Kläranlagen vom WWA Ansbach Treffen zur konzeptionellen Orientierung und beanstandet. Nach der RZWas2018 ist die Erstel- Festlegung der Maßnahmen sollte im Rahmen lung eines Katasters im Sinn des Art. 54 BayWG des Bau- und Umweltausschusses stattfinden. mit 1 € pro laufendem Kanalmeter förderfähig. Der Bau- und Umweltausschuss wird hierzu ein- Der Förderantrag muss jedoch bis Ende des Jah- geladen. res gestellt werden, da die RZWas2018 zum Ende Weitere Bekanntgaben/Anfragen/Anregungen 2021 ausläuft und durch die RZWas2021 ersetzt aus dem Marktgemeinderat wird (in der RZWas2021 besteht diese Förder- möglichkeit nicht mehr). Die Kostenschätzung für Es wird angefragt, ob die Möglichkeit besteht, die die Erstellung eines Kanalkatasters beläuft sich Friedhofssatzung dahingehend anzupassen, dass aktuell auf 200.000 €. Die Förderung würde sich nicht mehr gepflegte Gräber begrünt/eingesät auf insgesamt 29.417 € belaufen. In welcher Art werden können. Es gibt einige Gräber auf dem und Weise ein Kanalkataster für den Markt Neuen Friedhof in Flachslanden, die nicht mehr Flachslanden erstellt wird, muss noch wegen der durch Angehörige gepflegt werden können. Eine hohen Kosten entschieden werden. Auf Grund entsprechende Änderung wird geprüft und in ei- der Förderfrist zum Jahresende muss jedoch der ner der nächsten Sitzungen vorgestellt. Förderantrag zumindest gestellt werden. Es sollte über die Öffnungszeiten der Grüngutan- nahme gesprochen werden. Der Verwaltung liegt Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 12/2021 13
hierzu bereits ein Antrag vor, die Grüngutan- öffnet. Die Berichterstattung erfolgt grundsätz- nahme zukünftig im Wertstoffhof zu betreiben. lich durch den Vorsitzenden, sollte in der Nieder- Der Antrag wird in der nächsten Sitzung behan- schrift kein anderer oder zusätzlicher Berichter- delt. statter benannt sein. 2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 28.09.2021 – öffentlicher Teil Erster Bürgermeister Henninger bittet um Ge- nehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 28.09.2021– öffentlicher Teil. Der Marktgemein- derat erhebt keine Einwände. Beschluss: einstimmig Die Niederschrift der Sitzung vom 28.09.2021 – öffentlicher Teil wird genehmigt. 3. Baupläne 3.1. Bauvorhaben Bodächtel GmbH – Neubau eines Ausstellungspavillons; Industriestraße, Flachs- landen Die Bauherrin beabsichtigt den Bau eines Aus- stellungspavillons an der Ecke Industriestraße in Richtung Fa. Buck. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des rechtsgültigen Bebauungs- plans Nr. 7 „Gründlein“. Das Gebiet ist als Ge- werbegebiet ausgewiesen. Nach Prüfung der Bauunterlagen hält das Bauvorhaben sämtliche Vorgaben des Bebauungsplans ein. Es handelt sich auch nicht um einen Sonderbau, so dass nach Art. 58 BayBO der Antrag im Genehmi- gungsfreistellungsverfahren behandelt werden kann. Die Erschließung des Bauvorhabens ist ge- sichert. Die Nachbarunterschriften sind vollstän- dig in den Bauunterlagen vorhanden. Beschluss: einstimmig Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag. Der Antrag wird im Genehmigungsfreistellungsverfahren behan- delt. Marktgemeinderat Bodächtel nimmt an der Ab- stimmung nicht teil. 3.2. Bauvorhaben Hecht – Neubau von zwei Gau- Gemeinderatssitzung vom 19.10.2021 – ben; Neustetten, Hauptstraße öffentlicher Teil Der Bauherr beabsichtigt den Bau von zwei Dachgauben an einem Satteldach. Die Gauben 1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Be- sind in der Größe baugenehmigungspflichtig. schlussfähigkeit Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich Alle Mitglieder sind ordnungsgemäß geladen nach § 34 BauGB und fügt sich in die nähere Um- worden. Der Vorsitzende stellt fest, dass die gebung ein. Rechtliche Bedenken gegen das Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimm- Bauvorhaben bestehen nicht. Die Nachbarunter- berechtigt ist. Das Gremium ist daher beschluss- schriften sind vollständig auf den Bauunterlagen fähig. Der Vorsitzende erklärt die Sitzung für er- vorhanden. Die Erschließung ist gesichert. Beschluss: einstimmig 14 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 12/2021
Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Der Markt Flachslanden beschließt die Verfah- Einvernehmen zum Bauantrag. renseröffnung für das Projekt boden:ständig. Grundlage ist der vorgestellte Maßnahmenplan Marktgemeinderat Hecht nimmt an der Abstim- vom 19.10.2021 mit möglichen Ergänzungen. mung nicht teil. TOP 8 wird vor TOP 5 behandelt. 3.3. Bauvorhaben Weihmann – Errichtung einer Ter- rassenüberdachung an ein bestehendes Wohn- 5. Sonderprogramm Trinkbrunnen – Anschaffung haus; Bergleiner Weg, Flachslanden von zwei Trinkbrunnen #Der Bauherr beabsichtigt den Bau einer Terras- senüberdachung an das bestehende Wohnhaus. Der Gemeinderat hat beschlossen, zwei Trink- Die Terrassenüberdachung ist in der geplanten brunnen im Rahmen des Förderprogramms des Größe baugenehmigungspflichtig. Das Bauvor- bay. Staatsministeriums für Umwelt und Verbrau- haben befindet sich im Innenbereich nach § 34 cherschutz anzuschaffen. Die Verwaltung hat da- BauGB und fügt sich in die nähere Umgebung raufhin Angebote von verschiedenen Anbietern ein. Rechtliche Bedenken gegen das Bauvorha- eingeholt. Das Angebot der Firma AVR Anlagen & ben bestehen nicht. Die Nachbarunterschriften Verschleißtechnik Rettenmeier e. K. beträgt sind vollständig auf den Bauunterlagen vorhan- 3.451,00 Euro brutto und ist das günstigste Ange- den. Die Erschließung ist gesichert. bot. Es gibt sechs weitere Anbieter mit unter- schiedlichen Ausführungen von Trinkbrunnen. Be- Beschluss: einstimmig dingung für die Förderung ist das Anbringen einer Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Infotafel. Für diese Tafel wurden ebenfalls Ange- Einvernehmen zum Bauantrag. bote eingeholt. Das günstigste Angebot beträgt 59,50 Euro für eine Tafel in der Stärke 3,0 mm von 4. Hochwasserschutz – boden:ständig – Vorstellung der Firma Eckart GmbH. Es liegen weitere Ange- der Maßnahmen für die nächsten Jahre bote vor. Die Zuwendung beträgt 90 % der förder- Peter Böhm von Baader Konzept stellt die Maß- fähigen Kosten, maximal 15.000 Euro je Trink- nahmen für das Projekt boden:ständig für die brunnen. Gefördert werden max. zwei Trinkbrun- nächsten Jahre vor. Das Förderverfahren wurde nen pro Gemeinde. bereits angestoßen. Die Maßnahmen müssen ab- Der Marktgemeinderat möchte mehr Wert auf die gestimmt sein und ins Verfahren beim ALE einge- Gestaltung des Brunnens legen und nicht unbe- bracht werden. Änderungen sind im Anschluss nur dingt den günstigsten Brunnen beschaffen. Es sol- noch bedingt möglich. Es wird nochmal klarge- len noch weitere Angebote eingeholt werden, da stellt, dass es einen höheren Fördersatz durch das es auch günstigere Steinbrunnen gibt. Die Ange- ALE gibt, wenn die Maßnahmen eine ökologische bote sollen in der nächsten Sitzung vorgestellt Aufwertung aufweisen. Es ist z.B. angedacht bei werden. Ruppersdorf einige Tümpel herzustellen, sodass diese auch als Brutstätte für Amphibien genutzt Der Beschluss zu diesem TOP wird vertagt. werden können. Die Pflege dieser Maßnahmen ist weiterhin möglich. 6. Beschaffungswesen – Ausstattung des Rathauses mit neuer IT-Hardware; Angebotsvorlage und Es wird weiter über eine Maßnahme bei Borsbach Vergleich mit dem Outsourcingangebot der gesprochen. Hier gäbe es je nach Möglichkeit des AKDB „Next Go“ Grundstückskaufs mehrere Alternativen. Es geht um den Sedimentfang eines großen Ackers. Bes- Der Verwaltung liegt ein aktuelles Angebot der tenfalls soll die Erde bei einem Starkregenereignis AKDB bzw. der LivingData für den Austausch der auf dem Acker verbleiben. Der Marktgemeinderat gesamten Rathaus-Hardware vor. Die Hardware möchte noch weitere Maßnahmen ins Verfahren am Arbeitsplatz und die Serverhardware sind einbringen. Der Weiher zwischen Flachslanden mittlerweile 5 Jahre alt und sind zu erneuern, zu- und Wippenau (1. Weiher) soll auch ins Verfahren mal wichtige Updates und Garantien für die Hard- aufgenommen werden, da dort mit kleinen Maß- ware auslaufen, bzw. bereits abgelaufen sind. Die nahmen viel Wasservolumen zurückgehalten wer- Verwaltung hat dabei zwei Möglichkeiten geprüft. den kann. Ebenfalls solle die darunter liegenden Erstens, die klassische Beschaffung neuer Hard- Fläche (sog. Krampferli) mit aufgenommen wer- ware und damit den „1:1“ Austausch der vorhan- den. denen Hardware, und zweitens die Möglichkeit die Serverinfrastruktur teilweise an die AKDB ab- Beschluss: einstimmig zugeben (Outsourcing). Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 12/2021 15
Erste Alternative (reiner Hardwareaustausch): In der letzten Marktgemeinderatsitzung wurde Hardware Arbeitsplätze: 16.256,59 € brutto die Pflicht zur Grabpflege, welche sich aus den §§ Enthalten ist hier auch ein neuer Bildschirm für die 15 und 20 der Friedhofsatzung ergeben, themati- Präsentationen im Bürgerbüro und ein PC-Arbeits- siert. Die Pflicht zur Pflege der Grabstätten gilt platz für den Bauhof mit Netzanschluss. Geplant grundsätzlich für die gesamte Dauer der Ruhefrist ist eine E-Mail-Erreichbarkeit des Bauhofes unter nach § 28 der Friedhofssatzung (20 Jahre). Auf einer Funktionsadresse, z.B. bauhof@flachslan- Grund von geänderten Lebensumständen kommt den.de es immer häufiger vor, dass die Gräber über diese Hardware Server: 23.792,86 € brutto relativ lange Zeit nicht dauerhaft gepflegt und ord- Austausch des gesamten Servers mit Server-Rack, nungsgemäß durch die Angehörigen unterhalten NAS und Softwarelizenzen. werden können. Systembetreuungsvertrag (auf 5 Jahre): 21.134,40 Auf dem Friedhof an der Rosenbacher Straße hat € brutto man zwar die Wahl zwischen klassischen Gräbern Gesamt: 61.183,85 € brutto mit Bepflanzung und Gräbern mit einer Grab- Zweite Alternative (Outsourcing Next Go): platte bzw. Urnengräbern ohne Bepflanzung (Ei- Hardwarebeschaffung:20.236,78 € brutto (oder chenhain). Wenn man sich jedoch für ein klassi- monatlich 439,03 €) sches Grab oder Urnengrab entschieden hat, bie- tet die bisherige Satzung über die gesamte Ruhe- Auch für die Next Go-Variante muss neue Hard- zeit keine Erleichterung. Die Satzung soll nun da- ware für das Rathaus beschafft werden. Hier wer- hingehend geändert werden, dass bereits nach 10 den teilweise sogar höhere Anforderungen ge- Jahren Ruhezeit die Gräber durch die Angehörigen stellt, bzw. es müssen andere Komponenten (Tab- abgeräumt werden können. Die Ruhezeit soll wei- lets für Ausweisarbeitsplatz) beschafft werden, terhin bei 20 Jahren verbleiben. was sich im höheren Preis niederschlägt. Dafür entfällt die Beschaffung der neuen Serverinfra- Die Satzung soll wie folgt geändert werden (die struktur. MDM (Mobile Device Management) Ver- neuen Satzungsteile sind fett und kursiv markiert): trag: 378,42 € brutto § 15 Abs. 1: Einmalige Systemumstellung: 10.353,00 € brutto Jede Grabstätte ist spätestens sechs Monate nach Monatlicher Bereitstellungspreis: 1.403,69 € Beisetzung würdig herzurichten, gärtnerisch anzu- brutto (ohne Hardware) legen und in diesem Zustand zu erhalten. Gesamt: 30.968,20 € + 1.403,69 € (monatl.) § 15 Abs. 2: brutto Bei allen Grabstätten sind der Nutzungsberech- Auf fünf Jahre gerechnet würde die Next Go-Alter- tigte oder – sofern dieser verstorben ist – die in § native insgesamt 115.189,60 € kosten und damit 14 Abs. 2 genannten Personen zur ordnungsgemä- erheblich teurer sein, als der reine Hardwareaus- ßen Anlage, Pflege und Instandhaltung des Grabes tausch. verpflichtet. § 15 Abs. 3: Der Marktgemeinderat empfiehlt ein zweites An- Kommen der Nutzungsberechtigte oder die sonst gebot für einen Vergleich einzuholen. Weiterhin Verpflichteten im Sinne von § 14 Abs. 2 ihrer Ver- soll die Beschaffung von Tablets für die Marktge- pflichtung nicht nach, kann sie der Markt Flachs- meinderatsmitglieder geprüft werden. Es sollen landen unter Fristsetzung auffordern, den ord- nach Möglichkeit alle Marktgemeinderatsmitglie- nungsgemäßen Zustand herzustellen. Nach Ablauf der mit einem Tablet ausgestattet werden. Hierzu der Frist können zur Herbeiführung des ordnungs- wird ein gesondertes Angebot, unabhängig vom gemäßen Zustandes erforderliche Maßnahmen Hardwarekauf eingeholt. auf Kosten der Verpflichteten getroffen werden. Beschluss: 13 Ja-Stimmen / 1 Nein-Stimme § 15 Abs. 4: Der Markt Flachslanden beschafft für das Rathaus Die Verpflichtung nach den Absätzen 1-3 gilt für neue Hardware als reinen Hardwareaustausch die Zeit von 10 Jahren. § 28 gilt insofern nicht. (Erste Alternative) bei der Firma LivingData zu ei- Sollte die ordnungsgemäße Pflege und Instand- nem Gesamtpreis von 40.049,45 € brutto. haltung der Grabstätte nach dieser Zeit nicht mehr möglich sein, ist diese vollständig durch 7. Ortsrecht – Änderung der Satzung über die Be- den Nutzungsberechtigten oder durch die in § 14 nutzung des Friedhofs an der Rosenbacher Abs. 2 genannten Personen abzuräumen. Zur Straße und der Bestattungseinrichtungen (Fried- vollständigen Abräumung gehört die Entfernung hofssatzung) aller Gegenstände, sowie nachträglich bereitge- stellten Pflanzen oder sonstigen Anlagen auf der 16 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 12/2021
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