Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden

 
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Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden
Ausgabe 01/2021                                               AUSGABE 12/2021
                                                                   27.11.2021
                                                                  JAHRGANG 36

                                       Amts- und
                                 Mitteilungsblatt
                der Marktgemeinde Flachslanden

Die Jagdhütte in der Lockenmühle – Bild: Hubert Bodächtel

      Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 12/2021                     1
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden
Praxis Rettig Markersbacher Str. 7
                                                                        91619 Obernzenn
          Dr. med. Markus Raster                             Die Praxis bleibt wegen Urlaub vom 01.01.22 bis
                                                            09.01.22 geschlossen. Am Montag, 10.01.22 ist die
     INTERNISTISCHE HAUSARZTPRAXIS
                                                                        Praxis wie gewohnt besetzt.
                Marktplatz 2
            91604 Flachslanden                                                  Vertretung:
                                                                Praxis Möller/Netal Obernzenn: 09844-355
          Tel. 09829/ 93 27 99 - 7                               Dr. Raster Flachslanden: 09829-9327997
                                                                  und alle anwesenden Ärzte der Region.
Liebe Patientinnen und Patienten,
                                                            Wir wünschen Allen ein Gesundes Neues Jahr 2022
leider hat uns, wie schon prognostiziert, aber nicht
wahrgenommen, die vierte Pandemie-Welle mit vol-
ler Wucht erfasst. Trotz allen Unmutes bzgl. der
schon seit 2 Jahren bestehenden Einschränkungen,           Zahnärzte
müssen wir wieder achtsam auf die schon bekannten          Den allgemeinen Zahnnotdienst finden Sie im Inter-
und effektiven Sicherheitsvorkehrungen (Abstand-           net unter www.zahnnotdienst.de bzw. unter
Hygienemaßnahmen-Mund-/Naseschutz)           zurück-       www.zahnnotdienst.info.
greifen, um uns gegenseitig vor Ansteckungen zu
schützen und vor allem die medizinischen Versorgun-
geinheiten vor einem Kollaps zu bewahren.                                      Zahnarztpraxis
                                                                           Dr. Gerd-Klaus Zoellner
"Dies ist keine Pandemie der Ungeimpften, sondern
                                                                               Wiesenstraße 2
es tragen alle dazu bei - auch die Geimpften, wenn
                                                                            91604 Flachslanden
auch etwas weniger" (Christian Drosten, Leiter der Vi-
                                                                     Tel. 09829/555 oder 09824/92770
rologie an der Berliner Charité). Dieser Aussage kann
ich nur beipflichten.                                                  Sprechzeiten in Flachslanden:
                                                                           Mittwoch und Freitag
Somit bitte ich Sie, sowohl die Ungeimpften (zur
                                                                             8:00 – 12:00 Uhr
Grundimmunisierung), als auch Geimpften (zur
                                                                    Nachmittags nur nach Vereinbarung
Drittimpfung bzw. Zweitimpfung nach Johnson &
Johnson) sich zeitnah an das Impfzentrum oder die                       Sprechzeiten in Dietenhofen:
Praxis zu wenden, um einen Termin zur Schutzimp-                      Montag, Dienstag und Donnerstag
fung gegen COVID-19 zu vereinbaren. Hierzu wird ab                  8:00 -12:00 Uhr und 14:00 – 19:00 Uhr
01.12.2021 die Impfkapazität der Praxis erhöht, wo-
bei immer mittwochs, zeitgleich zur laufenden
Sprechstunde, in einem Bauwagen am Parkplatz ge-
genüber der Arztpraxis die Impfungen erfolgen wer-         Bereitschaftsdienste
den. Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Zusammenhalt.        Erkrankungen, derentwegen ich meinen Hausarzt
Dr. med. Markus Raster                                     anrufen würde, dieser jedoch nicht erreichbar ist:

Öffnungszeiten                                                          Notruf für Rettungsdienst
Montag         08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr                            und Feuerwehr
Dienstag       08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr                                     112
Mittwoch       08:00 – 13:00 Uhr
                                                            Für alle medizinischen Notfälle und alle Feuer-
Donnerstag     08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr
Freitag        08:00 – 13:00 Uhr                             wehreinsätze, vorwahlfrei aus Festnetz und
                                                                                Handy.
     24 h-Rezept-Telefon: 09829/ 93 27 99 – 8
Nutzen Sie auch unseren besonderen Service der
durchgehenden telefonischen Erreichbarkeit und                        Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Anwesenheit einer Arzthelferin auch zwischen der                                  116 117
regulären Sprechstundenzeiten. Sie erreichen un-                  außerhalb der üblichen Sprechzeiten.
sere Praxis also telefonisch immer Mo./Di./Do. von
08.00 – 18.00 h und Mi./Fr. von 08.00 – 13.00 h.
             www.arztpraxis-raster.de

2                                                        Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 12/2021
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden
Tierärzte                                                    Die Entsorgung größerer Mengen Bauschutt muss
                                                             über private Entsorger erfolgen:
Der tierärztliche Notdienstring Mittelfranken gilt an
Wochenenden und Feiertagen. Unter www.tierarzt-                Fa. Tremel, Waizendorf, Tel. 09822/83530
notdienst-mittelfranken.de kann die jeweilige                  Fa. Schneider Sohn, Leutershausen, Tel.
diensthabende Tierarztpraxis abgerufen werden.                  09823/437
                                                               Fa. FNB, Unterheßbach, Tel. 09820/918-560
                                                               Fa. Herz, Feuchtwangen, Tel. 09852/6789-0

                                                             Gründeponie
                                                             Ab 01.02.2022 können Gartenabfälle jeden Samstag
Papiertonne                                                  von 15.00 bis 16.00 Uhr in das Fahrsilo an der Hoch-
Freitag, 03.12.2021                                          straße gebracht werden. Im Dezember und Januar
Freitag, 07.01.2022                                          bleibt die Deponie geschlossen.
Gelber Sack                                                  Gebühren:      1 cbm                   9,50 €
Montag, 13.12.2021                                                          ½ cbm                   5,00 €
Montag, 03.01.2022                                                          Kleinstmenge            2,50 €
Restmüll
Montag, 06.12.2021
Montag, 20.12.2021
Montag, 03.01.2022
Biomüll
Dienstag, 07.12.2021                                         Wichtig!!!
Dienstag, 21.12.2021                                         Wasserzählerablesung
Dienstag, 04.01.2022                                         Sie lesen selbst ab.
                                                             Mitteilung ist online, schriftlich
Gelbe Säcke                                                  oder telefonisch möglich.
Aufgrund der allgemeinen Rohstoffknappheit kommt             Wir bevorzugen Ihre Meldung online.
es bei der Auslieferung der Gelben Säcken zu erheb-
                                                             Sehr geehrte Kunden unserer Wasserversorgung,
lichen Lieferverzögerungen. Deshalb möchten wir Sie
daraufhin weisen, dass maximal eine Rolle je Haus-           in Kürze werden wir die Jahresabrechnung für Was-
halt ausgegeben werden darf. Wir bitten um Ihr Ver-          ser- und Abwassergebühren erstellen. Dazu ist die
ständnis.                                                    Ablesung der Wasserzähler erforderlich.
Die Gemeindeverwaltung                                       Sie haben folgende Möglichkeiten:
                                                              Schriftlich per Ablesemitteilung. Dazu haben Sie in
Wertstoffhof                                                   den vergangenen Tagen unseren Ablesebrief mit
Jeden Freitag von 15:30 bis 17 Uhr und jeden Sams-             allen nötigen Informationen erhalten. Das ausge-
tag von 09:30 bis 11:30 Uhr.                                   füllte Formular geben Sie bitte bis zum angegebe-
                                                               nen Datum zur Post oder im Rathaus (Briefkasten)
Bauschuttannahme am Wertstoffhof                               ab.
Bauschutt in Kleinmengen bis 1 cbm („normaler“                Online über unsere Homepage www.flachslan-
oder gipshaltiger Bauschutt) kann im Wertstoffhof,             den.de im Bürgerserviceportal über den Link „Zäh-
zu den üblichen Öffnungszeiten (Freitag von 15.30              lerstand-Mitteilung 2021“. Wir würden uns freu-
Uhr bis 17.00 Uhr und Samstag von 09.30 Uhr bis                en, wenn Sie diesen einfachen, kostengünstigen
11.30 Uhr), abgegeben werden.                                  und modernen Weg kräftig nutzen würden.
Gebühren:                                                     Telefonisch oder per E-Mail
Normaler Bauschutt:    1 cbm             25,00 €             Bitte beachten Sie unbedingt den Termin zur Mel-
                       ½ cbm             12,50 €             dung des Zählerstands, da wir sonst den Verbrauch
                       Kleinstmenge       5,00 €             für die Jahresabrechnung nur schätzen können. Vie-
Gipshaltiger Bauschutt: 1 cbm            60,00 €             len Dank für Ihre Mitwirkung.
                       ½ cbm             30,00 €
                       Kleinstmenge      10,00 €             Ihre Gemeindekasse

     Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 12/2021                                                     3
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden
Öffnungszeiten Postfiliale Flachslanden                Die Einheiten sind generell angewiesen, Manöver-
                                                       schäden möglichst zu vermeiden. Es wird gebeten,
Montag – Freitag          08.00 – 12.00 Uhr
                                                       Einwendungen gem. Ziff. III Nr. 3 der obengenannten
Dienstags zusätzlich      13.00 – 16.00 Uhr
                                                       Bekanntmachung unverzüglich mitzuteilen. Hinsicht-
Donnerstags zusätzlich    14.00 – 18.00 Uhr
                                                       lich des Verfahrens bei der Anmeldung von Ersatzan-
Samstag                   08.00 – 09.00 Uhr
                                                       sprüchen bei Manöverschäden wird auf das Hand-
                                                       blatt der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben,
                                                       Schadensregulierungsstelle, Regionalbüro Süd Nürn-
    Amts- und Mitteilungsblatt Januar 2022             berg, Rudolphstraße 28 - 30, 90489 Nürnberg, Tel:
       Redaktionsschluss: 16.12.2021                   0911/99261-0, Fax: 0911/99261-185, hingewiesen.
      Erscheinungstermin: 23.12.2021                   Die Handblätter können dort angefordert werden.

Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes                                Erste Satzung
Flachslanden
                                                         zur Änderung der Satzung des Marktes
Herausgeber: Markt Flachslanden, 1. Bürgermeister         Flachslanden über die öffentliche Be-
Hans Henninger, Schulstraße 2, 91604 Flachslanden,
Tel. 09829/9111-11, Mobil: 0172/1741704,                stattungseinrichtung des Markts Flachs-
E-Mail: hans.henninger@flachslanden.de                    landen für den Friedhof Rosenbacher
Anzeigenannahme: Markt Flachslanden, Schulstr. 2,                         Straße
91604 Flachslanden, Tel.: 09829/9111-0, Fax:
09829/9111-21,                                                  (Friedhofs- und Bestattungssatzung)
E-Mail: poststelle@flachslanden.de                                        Vom 09.11.2021
        katharina.naus@flachslanden.de
        karin.zink@flachslanden.de                     Die Satzung des Marktes Flachslanden über die öf-
        gabriele.kuhn@flachslanden.de                  fentliche Bestattungseinrichtung des Markts Flachs-
                                                       landen für den Friedhof an der Rosenbacher Straße
Druck: Druckerei Feuerlein, Hauptstraße 29,
91459 Markt Erlbach
                                                       (Friedhofs- und Bestattungssatzung) in der Fassung
                                                       der Bekanntmachung vom 17.09.2013 (Amts- und
Auflage: 1 100 pro Ausgabe                             Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 10/2013) wird
Verteilungsgebiet: Alle Haushalte in der Gemeinde      wie folgt geändert:
Das Mitteilungsblatt für den Markt Flachslanden                                   §1
erscheint am letzten Samstag des vorhergehenden        § 15 Abs. 4 wird neu in die Satzung aufgenommen
Monats                                                 und wie folgt gefasst:
                                                       Die Verpflichtung nach den Absätzen 1-3 gilt für die
                                                       Zeit von 10 Jahren. § 28 gilt insofern nicht. Sollte die
                                                       ordnungsgemäße Pflege und Instandhaltung der
                                                       Grabstätte nach dieser Zeit nicht mehr möglich sein,
                                                       ist diese vollständig durch den Nutzungsberechtigten
Fundsachen                                             oder durch die in § 14 Abs. 2 genannten Personen ab-
                                                       zuräumen. Zur vollständigen Abräumung gehört die
       graue Krücke, Bürgerbus
                                                       Entfernung aller Gegenstände, sowie nachträglich
                                                       bereitgestellten Pflanzen oder sonstigen Anlagen auf
                                                       der Grabstätte.
Manöver und Übungen der US-Streit-
                                                                                  §2
kräfte; Anmeldung gem. der Bekanntma-
chung vom 04.12.2008 (StAnz Nr. 51/52                  § 15 Abs. 5 wird neu in die Satzung aufgenommen
                                                       und wie folgt gefasst:
vom 19.12.2008)
                                                       Wird die Grabstätte im Sinne des § 15 Abs. 4 abge-
Folgende Übung wurde angemeldet:                       räumt, ist dies dem Markt Flachslanden mindestens
Art der Übung:           Tag- und Nachtübungen mit     drei Monate vorher anzuzeigen. § 15 Abs. 4 gilt nicht
                         Außenlandungen                für das Grabmal auf der Grabstätte. § 20 der Satzung
Zeitraum:                01.12.2021 - 31.12.2021       bleibt unberührt.
Besonderheiten:          keine                                                    §3

4                                                    Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 12/2021
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden
Auf Grund der neu aufgenommenen Absätze wird der             Auf Grund der neu aufgenommenen Absätze wird
Inhalt aus § 15 Abs. 4 in § 15 Abs. 6 geändert.              der Inhalt aus § 14 Abs. 5 und 6 in § 14 Abs. 7 und 8
                                                             geändert.
                          §4
                                                                                       §4
Inkrafttreten
                                                             Inkrafttreten
Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekannt-
                                                             Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekannt-
machung in Kraft.
                                                             machung in Kraft.
Flachslanden, 09.11.2021
                                                             Flachslanden, 09.11.2021
Hans Henninger
                                                             Hans Henninger
Erster Bürgermeister
                                                             Erster Bürgermeister

             Zweite Satzung
                                                             Haushaltssatzung des Gewässerzweck-
 zur Änderung der Satzung des Marktes
                                                             verbands „F r a n k e n h ö h e“ (Landkreis
  Flachslanden über die öffentliche Be-
                                                             Ansbach) für das Haushaltsjahr 2021
stattungseinrichtung des Markts Flachs-
                                                                                     §1
    landen für den Ortsteil Virnsberg                        Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung und
        (Friedhofs- und Bestattungssatzung)                  Art. 40 des Gesetzes über die kommunale Zusam-
                                                             menarbeit (KommZG) i.V.m. § 12 Abs. 1 und § 24 der
                   Vom 09.11.2021
                                                             Satzung des Gewässerzweckverbands „Franken-
Die Satzung des Marktes Flachslanden über die öf-            hohe“ erlasst der Zweckverband folgende Haushalts-
fentliche Bestattungseinrichtung des Markts Flachs-          satzung:
landen für den Ortsteil Virnsberg (Friedhofs- und Be-
                                                             Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
stattungssatzung) in der Fassung der Bekanntma-
                                                             festgesetzt
chung vom 07.12.2002 (Amts- und Mitteilungsblatt
                                                             im Verwaltungshaushalt
Markt Flachslanden 12/2002), zuerst geändert am
                                                             in den Einnahmen und Ausgaben auf         3.200 €
20.12.2016 (Amts- und Mitteilungsblatt Markt
                                                             im Vermögenshaushalt
Flachslanden 02/2017), wird wie folgt geändert:
                                                             in den Einnahmen und Ausgaben auf        50.900 €
                          §1
                                                                                     §2
§ 14 Abs. 5 wird neu in die Satzung aufgenommen              Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermö-
und wie folgt gefasst:                                       genshaushalt werden nicht aufgenommen.
Die Verpflichtung nach den Absätzen 1-4 gilt für die                                  §3
Zeit von 10 Jahren. § 25 gilt insofern nicht. Sollte die     Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaus-
ordnungsgemäße Pflege und Instandhaltung der                 halt werden nicht festgesetzt.
Grabstätte nach dieser Zeit nicht mehr möglich sein,
                                                                                     §4
ist diese vollständig durch den Nutzungsberechtigten
                                                             1. Der durch Zuschüsse, Darlehen und sonstige Ein-
oder durch die in § 14 Abs. 3 genannten Personen ab-
                                                                nahmen nicht gedeckte Finanzbedarf wird gemäß
zuräumen. Zur vollständigen Abräumung gehört die
                                                                § 25 der Satzung des Gewässerzweckverbands
Entfernung aller Gegenstände sowie nachträglich be-
                                                                auf die Mitglieder umgelegt.
reitgestellten Pflanzen oder sonstigen Anlagen auf
                                                             2. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Fi-
der Grabstätte.
                                                                nanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von
                          §2                                    Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird festge-
§ 14 Abs. 6 wird neu in die Satzung aufgenommen                 setzt auf (Verwaltungsumlage): 3.100 €
und wie folgt gefasst:                                       3. Die Verwaltungsumlage wird je Anteil festgesetzt
                                                                auf: 105,00 €
Wird die Grabstätte im Sinne des § 14 Abs. 5 abge-           4. Der ungedeckte Finanzbedarf für den Unterhalt
räumt, ist dies dem Markt Flachslanden mindestens               von Gewässern (§ 4 Abs. 1 Buchst. a der Satzung
drei Monate vorher anzuzeigen. § 14 Abs. 5 gilt nicht           des Zweckverbands) und für den Ausbau von Ge-
für das Grabmal auf der Grabstätte. § 19 der Satzung            wässern (§ 4 Abs. 1 Buchst. b der o.a. Satzung) ist
bleibt unberührt.                                               von den Mitgliedern zu tragen, in deren Gebiet
                          §3                                    die Unterhaltungs- oder Ausbaumaßnahme

     Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 12/2021                                                      5
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden
durchgeführt wurde.                                  Die Integrationslotsin für Ehrenamtliche in der Asyl-
                                                         arbeit, Frau Diana Jones bittet Vermieter und Vermie-
                          §5
                                                         terinnen freien Wohnraum für Geflüchtete und Be-
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeiti-
                                                         dürftige mitzuteilen. Unter www.landkreis-ans-
gen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
                                                         bach.de – Leben im Landkreis – Asyl – Wohnraum-
wird auf 20.000,-- € festgesetzt.
                                                         börse sind Informationen und ein Formblatt hinter-
                       §6                                legt, mit dem Vermieter und Vermieterinnen Anga-
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.          ben zu Ihrem Wohnobjekt ausfüllen und direkt an die
                        §7                               Lotsin zusenden können.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021     Die Integrationslotsin stellt die anonymisierten
in Kraft.                                                Wohnraumangebote den Kommunen und den Asyl-
Lehrberg, den 17. November 2021t                         helferkreisen im Landkreis Ansbach zur Verfügung.
                                                         Der Fachbereich Integrationslotse im Landratsamt
Gewässerzweckverband Frankenhöhe                         Ansbach verwaltet die personenbezogenen Daten.
Renate Hans, Zweckverbandvorsitzende                     Diese können im Einzelfall von den Gemeinden und
Gemäß Art. 65 Abs. 3 GO liegt die Haushaltssatzung,      Helferkreisen dort erfragt werden. Die Integrations-
samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Be-        lotsin des Landkreises Ansbach fungiert dabei als Bin-
kanntmachung einer Haushaltssatzung, im Rathaus          deglied zwischen Kommune und ehrenamtlichen Hel-
                                                         ferkreisen.
Markt Lehrberg, Sonnenstraße 14, 91611 Lehrberg,
zur Einsichtnahme aus.                                   Bei Fragen steht Frau Jones Ihnen gerne als Ansprech-
                                                         partnerin unter der Nummer 0981 468-5123 oder E-
                                                         Mail integrationslotse@landratsamt-ansbach.de o-
                                                         der per Post an Landratsamt Ansbach, z.H. Integrati-
Beratungsstelle Inklusion im Landkreis                   onslotsin, Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach zur
und in der Stadt Ansbach                                 Verfügung.
Im Zeitalter der Inklusion (gemeinsames Lernen von
Kindern mit und ohne Förderbedarf oder Behinde-
rung) ist es nicht immer einfach, einen Weg durch
den schulischen „Dschungel“ zu finden. Regelschule -
Grundschule/Mittelschule - oder doch lieber ein son-
derpädagogisches Förderzentrum? Was sind unsere
Rechte? Was ist eine Schulbegleitung? Die Bera-
tungsstelle Inklusion am staatlichen Schulamt Ans-
bach bietet betroffenen Eltern, aber auch Lehrkräf-
ten, Hilfe bei der Entscheidungsfindung.
Ratsuchende können sich hier im geschützten Rah-
men kostenfrei über mögliche Lernorte und alle da-
mit zusammenhängenden Fragen informieren. Lehr-
                                                         Werden Sie Interviewer/-in beim Zensus
kräfte aus Regel- und Förderschule beraten im Team.      2022
Auch im weiteren Verlauf unterstützt die Beratungs-      2022 findet in Deutschland der Zensus – auch be-
stelle bei der Umsetzung der inklusiven Beschulung,      kannt als Volkszählung – statt. Für die Befragungen
wenn dies gewünscht wird.                                von Haushalten und an Wohnheimen suchen wir ak-
Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle Inklusion,      tuell Interviewerinnen und Interviewer. Ihre ehren-
Frau Rohmer und Frau Chorbacher (erfahrene Fach-         amtliche Tätigkeit erstreckt sich über wenige Wo-
kräfte aus der Regel- und Förderschule), sind per E-     chen und startet Anfang Mai 2022. Sie können sich –
Mail: inklusion@landratsamt-ansbach.de oder tele-        abgesehen von wenigen Regelungen – Ihre Zeit frei
fonisch (montags von 11.00 Uhr-14.30 Uhr)                einteilen und werden wohnortnah eingesetzt. Für
0981/4689033 für Ratsuchende erreichbar                  Ihre Tätigkeit erhalten Sie eine attraktive, steuerfreie
                                                         Aufwandsentschädigung.
                                                         Gesucht werden Personen, die
Wohnraumbörse auf der Homepage des                        zum Zensusstichtag (15. Mai 2022) volljährig sind
Landkreises Ansbach - Unser Landrats-                      und ihren Wohnsitz in Deutschland haben,
amt bittet erneut um Unterstützung                        telefonisch und schriftlich (E-Mail) erreichbar sind,

6                                                      Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 12/2021
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden
 gute Deutschkenntnisse und ggf. weitere Fremd-             tung von Kommunen, Kirchengemeinden und Privat-
  sprachenkenntnisse haben,                                  personen bei der Renovierung bzw. Restaurierung
 verschwiegen sind,                                         von denkmalgeschützten Objekten umfasst das Auf-
 gewissenhaft mit vertraulichen Informationen um-           gabengebiet des Kreisheimatpflegers/der Kreishei-
  gehen,                                                     matpflegerin auch Führungen für Besuchergruppen
                                                             durch Städte, Kirchen und Burgen.
 zuverlässig und verantwortungsbewusst sind,
 ein sympathisches und sicheres Auftreten sowie             Weitere Aspekte der Tätigkeit des Kreisheimatpfle-
  eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit haben             gers/der Kreisheimatpflegerin für Baudenkmal-
  und                                                        pflege sind u.a.:
 zeitlich flexibel sowie mobil sind und eine gute Ar-        Unterstützung und Beratung der Denkmalschutz-
  beitsorganisation besitzen                                    behörden und des Bayer. Landesamtes für Denk-
                                                                malpflege in Fragen der Denkmalpflege und des
Ihre Aufgaben:                                                  Denkmalschutzes, insbesondere Beteiligung im
Vor Beginn der Erhebung müssen sie an einer Schu-               Erlaubnisverfahren nach dem BayDSchG,
lung teilnehmen (voraussichtlich im März/April
                                                              Beteiligung bei der Aufstellung von Bauleitplänen
2022). Es wird ihnen nach Möglichkeit ein wohnort-
                                                               sowie bei der Erstellung örtlicher Bauvorschriften
naher Erhebungsbezirk mit ca. 130 zu befragenden
Personen im Landkreis Ansbach zugeteilt. Vor Ort be-         Das Tätigkeitsgebiet für den Kreisheimatpfleger/die
fragen sie die Menschen selbständig und übergeben            Kreisheimatpflegerin für Baudenkmalpflege im Be-
ihnen ein Schreiben mit Zugangsdaten zu einem On-            reich Rothenburg o.d.Tauber umfasst folgende Be-
line-Fragebogen. Zum Teil werden sie auch zusam-             reiche des Landkreises Ansbach:
men mit den Einwohnerinnen und Einwohnern Pa-                 Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg o. d. Tau-
pierfragebögen ausfüllen. Für die Befragten besteht             ber (Gemeinde Adelshofen, Gemeinde Gebsattel,
dabei Auskunftspflicht. Anschließend übermitteln sie            Gemeinde Geslau, Gemeinde Insingen, Gemeinde
ihre Ergebnisse an die Erhebungsstelle.                         Neusitz, Gemeinde Ohrenbach, Gemeinde Steins-
                                                                feld und Gemeinde Windelsbach)
Wir bieten ihnen:
 Eine steuer- und sozialversicherungsfreie Auf-              Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst (Ge-
  wandsentschädigung von ca. 800€. Auslagen (Fahrt-            meinde Buch a. Wald, Gemeinde Diebach, Markt
  kosten, Porto) werden zusätzlich erstattet.                  Dombühl, Stadt Schillingsfürst, Gemeinde Wett-
 flexible Arbeitszeiten (vor allem nach Feierabend o-         ringen und Gemeinde Wörnitz)
  der am Wochenende)                                         Das Tätigkeitsgebiet für den Kreisheimatpfleger/die
 eine umfassende Schulung und aktive Betreuung              Kreisheimatpflegerin für Baudenkmalpflege im
  durch die Erhebungsstelle des Landkreises Ansbach.         nordöstlichen Bereich umfasst folgende Bereiche
                                                             des Landkreises Ansbach:
Interessiert?                                                 Markt Colmberg, Markt Dietenhofen, Markt
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtli-             Flachslanden, Stadt Heilsbronn, Markt Lehrberg,
chen ZENSUS-Erhebungsstelle: Erhebungsstelle                    Stadt Leutershausen, Markt Lichtenau, Stadt Mer-
Landkreis Ansbach, Telefon: 0981/4683350, zen-                  kendorf, Gemeinde Neuendettelsau, Gemeinde
sus@landratsamt-ansbach.de                                      Oberdachstetten, Gemeinde Petersaurach und
                                                                Gemeinde Sachsen b. Ansbach, Stadt Windsbach
                                                              Verwaltungsgemeinschaft Weihenzell (Gemeinde
                                                               Bruckberg, Gemeinde Rügland und Gemeinde
                 Ausschreibung                                 Weihenzell)
 Kreisheimatpfleger/in für Baudenkmalpflege                  Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach
  für den Bereich Rothenburg o.d.Tauber                        (Gemeinde Mitteleschenbach und Stadt Wolf-
 Kreisheimatpfleger/in für Baudenkmalpflege                   rams-Eschenbach)
  für den nordöstlichen Bereich des Landkrei-                Zusätzlich ist das Tätigkeitsgebiet eines Kreisarchiv-
  ses Ansbach                                                pflegers/einer Kreisarchivpflegerin ab 01.04.2022 zu
 Kreisarchivpfleger/in für den nordwestlichen               besetzen. Archivpfleger/innen sorgen in besonderer
  Bereich des Landkreises Ansbach                            Weise dafür, dass Kulturgüter erhalten bleiben und
                                                             nachfolgenden Generationen somit jene dinglichen
Die Tätigkeitsgebiete zweier Kreisheimatpfleger/in-
                                                             Überlieferungen und Quellen zur Verfügung stehen,
nen für Baudenkmalpflege sollen ab 01.04.2022 neu
                                                             die sie brauchen, um die Vergangenheit richtig ver-
besetzt werden. Neben der Unterstützung und Bera-
                                                             stehen und beurteilen zu können.

     Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 12/2021                                                      7
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden
Weitere Tätigkeiten eines Kreisarchivpflegers/einer       wurden am 15. Oktober aus Schleswig-Holstein ge-
Kreisarchivpflegerin sind u.a.:                           meldet. Aktuell sind bereits wieder vier Bundesländer
 Sammeln, aufbewahren, verzeichnen und doku-             betroffen.
   mentieren von kulturellen Zeugnissen unserer ge-
                                                          Die Geflügelpest (AI) ist eine für den Menschen voll-
   schichtlichen und regionalen Identität                 kommen ungefährliche Erkrankung, die aber bei ei-
 Unterstützung und Beratung der Kommunen bei             ner Einschleppung in Hausgeflügelbestände und
  der Ablage ihrer Akten in die örtlichen Registratu-     Hausgeflügelhaltungen hohe wirtschaftliche Schäden
  ren oder Archiven                                       auslöst und vor allem bei Hühnervögeln zu qualvol-
Das Tätigkeitsgebiet für den Kreisarchivpfleger/die       lem Erstickungstod führt. Die Jägerschaft reduziert
Kreisarchivpflegerin umfasst folgende Bereiche des        aus diesem Grund gerade zum jetzigen Zeitpunkt die
Landkreises Ansbach:                                      Wassergeflügelbestände, um vorbeugend die vor-
 Gemeinde Aurach, Gemeinde Burgoberbach,                 handenen Tierzahlen zu reduzieren, die Bemühungen
   Markt Colmberg, Markt Dietenhofen, Markt               der Hausgeflügelhalter zu unterstützen aber auch das
   Flachslanden, Stadt Heilsbronn, Stadt Herrieden,       Fleisch gesunder Tiere zu nutzen und zu verwerten.
   Markt Lehrberg, Stadt Leutershausen, Gemeinde          Spaziergänger und Wanderer werden gebeten, auf
   Oberdachstetten, Gemeinde Petersaurach, Ge-            diese wichtigen Vorbeugemaßnahme, die oft in der
   meinde Sachsen b. Ansbach, Gemeinde Schnell-           Morgen- oder der Abenddämmerung erfolgt, Rück-
   dorf                                                   sicht zu nehmen (z.B. auf Wegen bleiben, Schilfgürtel
                                                          meiden, Beschilderung beachten).
 Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg o. d. Tau-
  ber (Gemeinde Adelshofen, Gemeinde Gebsattel,           Bisher ist Süddeutschland – und damit auch der
  Gemeinde Geslau, Gemeinde Insingen, Gemeinde            Landkreis Ansbach – noch nicht von der HPAI betrof-
  Neusitz, Gemeinde Ohrenbach, Gemeinde Steins-           fen.
  feld und Gemeinde Windelsbach)                          Wir bitten unsere Hausgeflügelhalter, falls noch nicht
 Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst (Ge-            geschehen, folgende vorbeugenden Maßnahmen
  meinde Buch a. Wald, Gemeinde Diebach, Markt            durchzuführen:
  Dombühl, Stadt Schillingsfürst, Gemeinde Wett-          1) Falls noch nicht erfolgt, melden Sie Ihre Hausge-
  ringen und Gemeinde Wörnitz)                               flügelhaltung bei folgenden Stellen an:
 Verwaltungsgemeinschaft Weihenzell (Gemeinde               a. Amt für Landwirtschaft (=> Zuteilung einer Be-
  Bruckberg, Gemeinde Rügland und Gemeinde                        triebsnummer)
  Weihenzell)                                                b. Bayerische Tierseuchenkasse
Ansprechpartner: Sieglinde Keitel                            c. Örtlich zuständiges Veterinäramt, zum Beispiel
Landratsamt Ansbach - SG 21, Crailsheimstraße 1,                  veterinaeramt@landratsamt-ansbach.de        (=
91522 Ansbach, Tel. 0981 468-2105, Fax 0981 468-                  Anmeldung nach Viehverkehrsverordnung).
182105, sieglinde.keitel@landratsamt-ansbach.de           2) Stallen Sie das Hausgeflügel auf oder strukturieren
                                                             Sie das Gehege, etwa durch eine Abdeckung, so
                                                             dass kein direkter Kontakt zu Wildvögeln möglich
                                                             ist.
Gefahr der Verbreitung der Geflügelpest                   3) Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Ge-
im Winterhalbjahr 2021/22                                    genstände, die mit Geflügel in Berührung kom-
Mit dem Vogelzug von Wassergeflügel, der spätes-             men können, für Wildvögel und Schadnager unzu-
tens nach Kälteeinbruch verstärkt stattfinden wird,          gänglich auf. Verfüttern Sie keine Eierschalen oder
ist erneut mit der Verbreitung des Geflügelpesterre-         Geflügelteile aus anderen Haltungseinrichtungen.
gers nach Süddeutschland zu rechnen. Ab dann be-          4) Nutzen Sie kein Oberflächenwasser für Tränke o-
steht auch wieder für die hiesigen Hausgeflügelbe-           der Badeeinrichtungen, wie zum Beispiel Wasser
stände die Gefahr der Einschleppung des Erregers.            aus einem Fluss/aus einem Teich.
                                                          5) Waschen Sie sich vor dem Betreten und nach dem
In den Wildvogelpopulationen an den Küstengebie-             Verlassen des Auslaufs/Stalls die Hände, benutzen
ten Europas hat sich das Geflügelpestvirus (HPAI-Vi-         Sie stalleigene Schutzkleidung (Kittel, Über-
rus) über die Sommermonate 2021 gehalten.                    schuhe, gesonderte Gummistiefel usw.).
Seit Anfang September 2021 gibt es verstärkt HPAI-        6) Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen
Fälle bei Hausgeflügel in Belgien, Luxemburg, Frank-         oder den Standort des Geflügels gegen unbefug-
reich und in der Tschechischen Republik sowie bei            ten Zutritt von Personen, Wild- und Haustieren (z.
Wildvögeln in Frankreich, den Niederlanden und in            B. Hunde, Katzen).
Skandinavien. Die ersten Nachweise aus Deutschland        7) Führen Sie eine Schadnagerbekämpfung durch.

8                                                       Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 12/2021
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden
8) Lassen Sie Ihr Geflügel gegen die Newcastle Krank-         Auch im Hammerweg hat sich etwas getan. Hier fin-
   heit (Paramyxovirus) impfen, um anderen, ver-              det sich ab sofort direkt neben dem Beachvolleyball-
   meidbaren Krankheitsursachen entgegenzuwir-                feld ein Fitparcours. Der Markt hat für die Anlage eine
   ken.                                                       Förderung in Höhe von 9.000 € erhalten. An den ins-
9) Reduzieren Sie Ihren Bestand rechtzeitig, um               gesamt sechs Stationen kann der ganze Körper trai-
   Platznot oder Schwierigkeiten im Ernstfall bei ei-         niert werden. Ob an der Body Weight Station oder
   ner möglichen Aufstallungsverpflichtung entge-             auf den Sprungkisten, hier trainiert man ausschließ-
   genzuwirken                                                lich mit und gegen das eigene Körpergewicht. Sicher-
                                                              heit bieten beim Trainieren die ausgelegen Fall-
Informieren Sie unverzüglich Ihren Tierarzt, wenn Sie
                                                              schutzmatten.
bei Ihren Tieren ungewöhnlich hohe Verluste (wenn
innerhalb von 24 Stunden drei oder mehr Tiere bei
einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren sterben)
haben. Geflügelpest ist oft auch mit neurologischen-
Symptomen (Apathie, Kopfdrehen, Gleichgewichts-
störungen) oder einem starken Rückgang der Lege-
leistung oder der Gewichtszunahme verbunden.

Verwendung des Regionalbudgets im
Markt Flachslanden
                                                              Der fertige Fitparcours im Hammerweg
Mithilfe des Regionalbudgets, einem Förderpro-
                                                              Der Parcours ist in erster Linie für Senioren gedacht,
gramm des Amtes für Ländliche Entwicklung, konn-
                                                              kann aber von Groß und Klein genutzt werden. Der
ten in diesem Jahr drei tolle Projekte in unserer Ge-
                                                              Standpunkt wurde zentral am Sportplatz gewählt, da
meinde verwirklicht werden.
                                                              er hier eine gute Ergänzung zum vorhandenen Ange-
Nachdem im vergangenen Jahr bereits der Spielplatz            bot darstellt. Wir hoffen auf eine rege Nutzung der
in der Rosenbacher Straße komplett erneuert wurde,            Anlage, sobald auch hier der Rasen betretbar ist.
folgte nun der sehr in die Jahre gekommene Spiel-
platz in Sondernohe. Die Neuanschaffungen wurden
mit rund 8.900 € gefördert. Aufgestellt wurden die
Geräte von vielen fleißigen Helfern der Dorfgemein-
schaft Sondernohe. Hier nochmal ein herzliches Dan-
keschön an alle die mitgeholfen haben. Die Anlage ist
mittlerweile fertiggestellt und abgenommen. Wenn
in ein paar Wochen der Rasen betretbar ist, können
die Spielgeräte von den Kindern ausgiebig getestet
werden.

Spielplatz in Sondernohe                                      Aufbau der Body Weight Station durch den Bauhof

      Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 12/2021                                                       9
Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden
Durch die Förderung konnten auch ingesamt 28 neue
                                                                  Ruhebänke, sowie zwei Tische für Rund 14.000 € für
                                                                  das gesamte Gemeindegebiet beschafft werden. Die
                                                                  Maßnahme wurde mit ca. 8.400 € bezuschusst.
                                                                  Ingesamt erhielt der Markt Flachslanden eine Förde-
                                                                  rung in Höhe von 26.326,11 € aus dem Regional-
                                                                  budget. Wir hoffen, auch im nächsten Jahr wieder
                                                                  einige Projekte in unserer Gemeinde mit Hilfe des
                                                                  Regionalbudgets umsetzen zu können.

                                                                  Gemeinderatssitzung vom 28.09.2021 –
                                                                  öffentlicher Teil
                                                                  1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Be-
                                                                     schlussfähigkeit
                                                                     Alle Mitglieder sind ordnungsgemäß geladen wor-
                                                                     den. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Mehrheit
                                                                     der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist.
Verschiedene Geräte ermöglichen ein abwechslungsreiches Trai-
ning                                                                 Das Gremium ist daher beschlussfähig. Der Vorsit-
                                                                     zende erklärt die Sitzung für eröffnet. Die Bericht-
Einige Bürger und Bürgerinnen haben sich an                          erstattung erfolgt grundsätzlich durch den Vorsit-
verschiedenen Stellen neue Sitzgelegenheiten                         zenden, sollte in der Niederschrift kein anderer o-
gewünscht.                                                           der zusätzlicher Berichterstatter benannt sein.

                                                                  2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom
                                                                     24.08.2021 – öffentlicher Teil
                                                                     Erster Bürgermeister Henninger bittet um Geneh-
                                                                     migung der Niederschrift der Sitzung vom
                                                                     24.08.2021– öffentlicher Teil. Der Marktgemein-
                                                                     derat erhebt keine Einwände.
                                                                     Beschluss: einstimmig
                                                                     Die Niederschrift der Sitzung vom 24.08.2021 – öf-
                                                                     fentlicher Teil wird genehmigt.

                                                                3. Baupläne
                                                                3.1. Bauvorhaben Waldhier – Errichtung eines Büro-
                                                                     gebäudes mit Betriebsleiterwohnung; Kellerfeld
                                                                     16
                                                                     Die Bauherrin beabsichtigt den Bau eines Büroge-
                                                                     bäudes (Architekturbüro) mit Betriebsleiterwoh-
                                                                     nung. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb
                                                                     des rechtsgültigen Bebauungsplans „Kellerfeld, 2.
                                                                     Änderung“. Das Gebiet ist als Gewerbegebiet aus-
                                                                     gewiesen. Nach Prüfung der Bauunterlagen hält
                                                                     das Bauvorhaben sämtliche Vorgaben des Bebau-
                                                                     ungsplans ein. Es handelt sich auch nicht um einen
                                                                     Sonderbau, so dass gemäß Art. 58 BayBO der An-
                                                                     trag im Genehmigungsfreistellungsverfahren be-
                                                                     handelt werden kann. Die Erschließung des Bau-
Die neubeschafften Bänke und Tischen laden zum verweilen ein

10                                                              Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 12/2021
vorhabens ist gesichert. Die Nachbarunterschrif-               Das Ergebnis des Bodengutachtens und der Än-
  ten sind nicht vollständig in den Bauunterlagen                derungen im Bebauungsplan wird dann dem
  vorhanden. Die Bauherrin hat zugesichert die                   Marktgemeinderat bekanntgegeben.
  Nachbarunterschriften nach der Entscheidung im
                                                                 Beschluss zur Beteiligung Träger Öffentlicher
  Gemeinderat nachzuholen.
                                                                 Belange Nummer 5: einstimmig
  Beschluss: einstimmig
                                                                 Beschluss zur Beteiligung Träger Öffentlicher
  Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche
                                                                 Belange Nummer 6 + 7: 13 Ja-Stimmen / 1 Nein-
  Einvernehmen zum Bauantrag. Der Antrag wird im
                                                                 Stimme
  Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt.
                                                                 Hierzu wurde der Sicherheitsabstand der Solar-
                                                                 module zu den angrenzenden Wald/Bäumen
4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark
                                                                 thematisiert. Der Abstand beträgt teilweise 10 m
   Borsbach-Rosenbach“ und 3. Änderung des Flä-
                                                                 (ein Solarmodul). Es wird seitens des Marktge-
   chennutzungsplans
                                                                 meinderats angefragt, ob ein größerer Sicher-
4.1. Beratung, Abwägung und Beschlussfassung zu
                                                                 heitsabstand sinnvoll wäre. Das wirtschaftliche
     den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlich-
                                                                 Risiko wird aufgrund einer möglichen Versiche-
     keit sowie der Behörden und sonstigen Träger
                                                                 rung als sehr gering eingeschätzt. Der Abstand
     öffentlicher Belange eingegangenen Stellung-
                                                                 wurde so gewählt um möglichst eine hohe Nutz-
     nahmen
                                                                 fläche zu generieren und auch, weil ein Risiko für
    Zusätzliche Berichterstatter: Frau Grabner (Inge-            Leib und Leben nicht besteht. Die Solarmodule
    nieurbüro Heller), Herr Zeilinger (Naturenergie              werden per Fernwartung bedient. Ein Aufenthalt
    Zeilinger UG)                                                von Menschen ist in diesem Bereich nicht zu er-
                                                                 warten. Alternativ könnte man noch überlegen,
    Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
                                                                 ob das Solarmodul mit den geringsten Abstand
    „Solarpark Borsbach-Rosenbach“ wurden die
                                                                 zum angrenzenden Wald an eine andere Stelle
    Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behör-
                                                                 (Damm am Weiher) versetzt wird. Dies wird im
    den und sonstigen Träger öffentlicher Belange
                                                                 Planungsprozess geprüft.
    durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit und der
    Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-               Beschluss zur Beteiligung Träger Öffentlicher
    lange gingen Stellungnahmen ein, über deren In-              Belange Nummer 8: einstimmig
    halt eine Beratung und Abwägung erforderlich
                                                                 Beschluss zur Beteiligung Träger Öffentlicher
    ist. Die Abwägungstabelle wurde mit der Sit-
                                                                 Belange Nummer 10-12: einstimmig
    zungseinladung übersandt. Für die erforderli-
    chen Abwägungen sind entsprechende Be-
                                                             4.2. Beschlussfassung über die erneute Auslegung
    schlüsse zu fassen. Die erforderliche Abstim-
                                                                  gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Be-
    mung erfolgt jeweils als Einzelbeschluss im An-
                                                                  hörden und sonstigen Träger öffentlichen Be-
    schluss an den jeweiligen Sachvortrag mit Erör-
                                                                  lange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
    terung. Die Abwägungstabelle in der Fassung
    vom 28.09.2021 ist Bestandteil der Nieder-                   Beschluss: einstimmig
    schrift. Die Beschlüsse werden einzeln zu den je-            Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solar-
    weiligen Randnummern in der Abwägungsta-                     park Borsbach-Rosenbach“ mit seinen Anlagen
    belle gefasst.                                               und die 3. Änderung des Flächennutzungsplans
                                                                 in der Fassung vom 28.09.2021 sind gem. § 3
    Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung Num-
                                                                 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteili-
    mer 1 + 2: einstimmig
                                                                 gung der Behörden und sonstigen Träger öffent-
    Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung Num-                licher Belange gem. §4 Abs. 2 BauGB ist durch-
    mer 3: 13 Ja-Stimmen / 1 Nein-Stimme                         zuführen. Die Auslegung und Beteiligung erfol-
                                                                 gen nach Vorlage des Blendgutachtens und evtl.
    Beschluss zur Beteiligung Träger Öffentlicher
                                                                 Änderungen im Bebauungsplan.
    Belange Nummer 1: einstimmig
    Beschluss zur Beteiligung Träger Öffentlicher            5. Radwegebau – Beschluss über die Vereinbarung
    Belange Nummer 2 + 3: einstimmig                            zum Bau des Radweges Ansbach – Rügland so-
    Beschluss zur Beteiligung Träger Öffentlicher               wie der Kostenbeteiligung des Marktes Flachs-
    Belange Nummer 4: einstimmig                                landen
    Hierzu wird aktuell ein Blendgutachten erstellt,            Die Planung für den Radweg Ansbach-Rügland
    welches dann in den Bebauungsplan mit den                   läuft schon seit vielen Jahren. Neben der Klärung
    entsprechenden Auflagen aufgenommen wird.                   der Zuständigkeit mussten auch viele weitere

     Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 12/2021                                                      11
Probleme und Unwägbarkeiten aus dem Weg ge-                   Bürgermeister Henninger erläutert noch einmal
     räumt werden. Auch Landrat Dr. Ludwig schal-                  den langwierigen und schwierigen Weg bis zu
     tete sich ein, als die Planung über Jahre nicht vo-           dieser Vereinbarung und bittet um Zustimmung.
     rankam. Letztendlich wurde eine Vereinbarung
                                                                   Beschluss: 13 Ja-Stimmen / 1 Nein-Stimme
     zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch
                                                                   Der Marktgemeinderat stimmt der aktuell vorge-
     das Staatliche Bauamt, sowie den Kommunen,
                                                                   stellten Planung des Radweges Ansbach-Rügland
     die v.a. vom Radweg profitieren und diesen for-
                                                                   sowie der Vereinbarung dazu zwischen dem Frei-
     derten, erarbeitet.
                                                                   staat Bayern, der Stadt Ansbach, dem Markt
     Dem Markt Flachslanden liegen nun die Unterla-                Lehrberg, dem Markt Flachslanden, der Ge-
     gen über die Planung und den Bau des Radweges                 meinde Rügland sowie der Gemeinde Weihenzell
     sowie die Vereinbarung vor. Die aktuelle Planung              zu. Die Kostenbeteiligung in Höhe von maximal
     wird der Sitzung vorgestellt. Der Radweg verläuft             55.000 € wird zugesichert.
     an der Ostseite des Birkenfelser Forstes auf der
     östlichen Seite der St 2255 und somit knapp nicht         6. Bauleitplanung – Beteiligung der Träger öffent-
     über das Gebiet des Marktes Flachslanden. Trotz-             licher Belange – Markt Obernzenn zum vorha-
     dem profitiert der Markt Flachslanden, genauso               benbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 „PV Es-
     wie die Gemeinden Rügland und Weihenzell, so-                bach Himmelreich“ und 8. Änderung des Flä-
     wie der Markt Lehrberg vom Bau des Radwegs.                  chennutzungsplans – 2. Auslegung mit Abwä-
     Durch ihn werden die Ortsteile Birkenfels. Ket-              gungen
     tenhöfstetten und Ruppersdorf an Ansbach an-
                                                                   Der Marktgemeinderat hat sich mit der Sache be-
     gebunden.
                                                                   reits in seiner Sitzung am 22.06.2021 beschäftigt
     Die Kosten des Geh- und Radweges stellen sich                 und Beschluss gefasst. Der Markt Obernzenn hat
     wie folgt dar:                                                die eingegangen Stellungnahmen abgewogen
     Gesamtkosten des Geh- und Radweges                            und führt nunmehr die Beteiligung nach § 4 Abs.
     3.055.000 € brutto                                            2 BauGB durch. Der Markt Flachslanden hat im
     Davon Baunebenkosten 225.000 € brutto                         Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Ein-
     Davon Grunderwerb 158.000 € brutto                            wände gegen die Aufstellung des vorhabenbezo-
     Davon Mehrbreite für Wirtschaftsweg 341.664 €                 genen Bebauungsplans erhoben. Änderungen,
     brutto                                                        die den Markt Flachslanden betreffen, wurden
     Davon Kostenanteil Stadt Ansbach 230.000    €                 nicht durchgeführt. Es wird daher empfohlen
     brutto                                                        entsprechend dem Beschluss vom 22.06.2021 zu
     Davon Kostenanteil NorA-Gemeinden 615.000 €                   verfahren.
     brutto
                                                                   Beschluss: einstimmig
     Die restlichen Kosten übernimmt der Freistaat                 Der Marktgemeinderat nimmt die Aufstellung
     Bayern. Vom Kostenanteil der NorA-Gemeinden                   des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV Es-
     entfallen auf den Markt Lehrberg 450.000 €, da                bach Himmelreich“ und die Abwägung der einge-
     die Kosten für den Grunderwerb und die Mehr-                  gangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und er-
     breite für den Wirtschaftsweg komplett vom                    hebt keine Einwände.
     Markt Lehrberg getragen werden. Die restlichen
     165.000 € sind in gleichen Teilen auf die Ge-             7. Bodenschutzrecht – Frühere Hausmülldeponie
     meinde Weihenzell, die Gemeinde Rügland und                  Wippenau – Vertrag zum Rückbau der Grund-
     den Markt Flachslanden aufzuteilen. Somit ver-               wassermessstellen
     bleibt beim Markt Flachslanden ein Kostenanteil
                                                                   Der Zuschussvertrag betrifft die Detailuntersu-
     in Höhe von maximal 55.000 €.
                                                                   chung Teil B – Rückbau von Grundwassermess-
     Der Marktgemeinderat sieht den Radweg grund-                  stellen der stillgelegten Hausmülldeponie am
     sätzlich als erforderlich und positiv an. Es wird je-         Hagweiher. Die veranschlagten Gesamtkosten
     doch angefragt, ob andere Möglichkeiten erwägt                betragen auf Grundlage der Kostenschätzung ins-
     wurden, als den Radweg an der Straßenmündung                  gesamt bis zu 50.000 Euro brutto. Diese Kosten
     nach Egloffswinden enden zu lassen. Ursprüng-                 sind vollständig (zu 100 %) förderfähig. Die Höhe
     lich war angedacht, den Radweg bis zum Klinikum               des zu leistenden Eigenanteils der Gemeinde be-
     Ansbach auszubauen. Über Egloffswinden müs-                   trägt 23.477,68 Euro. Im Rahmen der Detailun-
     ste man einen Umwege fahren, um nach Ansbach                  tersuchung Teil A wurde dieser von der Ge-
     zu kommen. Weiterhin wäre fraglich, ob Flachs-                meinde bereits vollständig erbracht, somit be-
     landen tatsächlich in diesem Ausmaß vom Rad-                  trägt der Eigenanteil der Gemeinde bis zur max.
     weg profitiert, um die Kosten zu rechtfertigen.               Förderhöhe 0 €. Die Vergabe des Auftrags hat bis

12                                                           Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 12/2021
spätestens 30.11.2021 zu erfolgen. Die Maß-                  Beschluss: einstimmig
   nahme muss bis spätestens zum 30.09.2022 be-                 Der Marktgemeinderat stimmt der Antragstel-
   endet und vollständig abgerechnet sein.                      lung zur Förderung eines Kanalkatasters im Sinne
                                                                des Art. 54 BayWG nach RZWas2018 zu. Die Ent-
   Beschluss: 13 Ja-Stimmen / 1 Nein-Stimme
                                                                scheidung über die Erstellung eines Kanalkatas-
   Der Marktgemeinderat stimmt dem Vertragsent-
                                                                ters erfolgt nach Bewilligung der Förderung.
   wurf der GAB Nr. 2-541-Detailuntersuchung Teil
   B – Rückbau von Grundwassermessstellen- zu.
                                                             9. Bekanntgaben/Sonstiges
   Die Verwaltung wird beauftragt, den Rückbau der
   Grundwassermessstellen entsprechend den Ver-
                                                                Treffen zur LAG-Gründung auf NorA-Ebene am
   tragsbedingungen durchzuführen.
                                                                Mittwoch, 20.10. um 14.00 Uhr in Weihenzell
                                                                Im Allianzrat wurde besprochen, dass aus jeder
8. Abwasserbeseitigung – Erstellung eines Kanal-
                                                                Gemeinde drei Personen teilnehmen können.
   katasters für die gemeindlichen Abwasserlei-
                                                                Vom Markt Flachslanden werden Erster Bürger-
   tungen; Einreichung des Förderantrags
                                                                meister Henninger, Zweite Bürgermeisterin Gug-
   Die Betreiber von öffentlichen Abwasserbehand-               genberger und Dritter Bürgermeister Hein teil-
   lungsanlagen haben ein Abwasserkataster nach                 nehmen.
   Art. 54 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
                                                                Schreiben von Anwohnern aus Rosenbach/Kel-
   zu führen, in dem die Informationen über die Ein-
                                                                lern wg. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen
   leiter in die Abwasseranlagen in jeweils aktuali-
                                                                Es soll zunächst das Geschwindigkeitsmessgerät
   sierter Form enthalten sind. Das Abwasserkatas-
                                                                im Bereich des Bushäuschens angebracht wer-
   ter besteht mindestens aus dem Kanalkataster, in
                                                                den, um eine Messung vornehmen zu können
   dem
                                                                und dann das Gespräch mit den Antragstellern
   - der Kanalbestand,
                                                                gesucht werden.
   - die Sonderbauwerke,
   - die maschinellen Einrichtungen,                            Künftige Gestaltung der gemeindlichen Grünflä-
   - die Messeinrichtungen,                                     chen
   - und die die wesentlichen Einleitungen in die Ka-           Es gab hierzu immer wieder Vorstöße von Markt-
   nalisation, das sind die nach § 58 WHG genehmi-              gemeinderat Meßlinger und Marktgemeinderat
   gungspflichtigen Einleitungen und die nach den               Kirschbaum. Mehrere Broschüren des Bayer. Um-
   Einleitungsbedingungen vorbehandlungspflichti-               weltministeriums und des Bundesamts für Natur-
   gen oder besonders überwachungspflichtigen                   schutz liegen vor, die Beispiele und praktische
   Einleitungen, und die Einleitungsstellen in die Ge-          Umsetzungen aufzeigen. Die Stadt Herrieden und
   wässer sowie der Zustand der Anlagen zu be-                  die Gemeinde Röckingen sind in diesem Bereich
   schreiben und in Übersichtsplänen darzustellen               schon aktiv. Es wird vorgeschlagen, eine Arbeits-
   sind (Art. 54 Abs. 3 BayWG).                                 gruppe zu gründen und bis zum kommenden Jahr
                                                                Vorschläge zu erarbeiten.
   Der Markt Flachslanden hat aktuell kein Abwas-
   serkataster und wird deshalb laufend bei der                 Dies wird grundsätzlich befürwortet. Das erste
   Überprüfung der Kläranlagen vom WWA Ansbach                  Treffen zur konzeptionellen Orientierung und
   beanstandet. Nach der RZWas2018 ist die Erstel-              Festlegung der Maßnahmen sollte im Rahmen
   lung eines Katasters im Sinn des Art. 54 BayWG               des Bau- und Umweltausschusses stattfinden.
   mit 1 € pro laufendem Kanalmeter förderfähig.                Der Bau- und Umweltausschuss wird hierzu ein-
   Der Förderantrag muss jedoch bis Ende des Jah-               geladen.
   res gestellt werden, da die RZWas2018 zum Ende
                                                                Weitere Bekanntgaben/Anfragen/Anregungen
   2021 ausläuft und durch die RZWas2021 ersetzt
                                                                aus dem Marktgemeinderat
   wird (in der RZWas2021 besteht diese Förder-
   möglichkeit nicht mehr). Die Kostenschätzung für             Es wird angefragt, ob die Möglichkeit besteht, die
   die Erstellung eines Kanalkatasters beläuft sich             Friedhofssatzung dahingehend anzupassen, dass
   aktuell auf 200.000 €. Die Förderung würde sich              nicht mehr gepflegte Gräber begrünt/eingesät
   auf insgesamt 29.417 € belaufen. In welcher Art              werden können. Es gibt einige Gräber auf dem
   und Weise ein Kanalkataster für den Markt                    Neuen Friedhof in Flachslanden, die nicht mehr
   Flachslanden erstellt wird, muss noch wegen der              durch Angehörige gepflegt werden können. Eine
   hohen Kosten entschieden werden. Auf Grund                   entsprechende Änderung wird geprüft und in ei-
   der Förderfrist zum Jahresende muss jedoch der               ner der nächsten Sitzungen vorgestellt.
   Förderantrag zumindest gestellt werden.                      Es sollte über die Öffnungszeiten der Grüngutan-
                                                                nahme gesprochen werden. Der Verwaltung liegt

     Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 12/2021                                                     13
hierzu bereits ein Antrag vor, die Grüngutan-              öffnet. Die Berichterstattung erfolgt grundsätz-
     nahme zukünftig im Wertstoffhof zu betreiben.              lich durch den Vorsitzenden, sollte in der Nieder-
     Der Antrag wird in der nächsten Sitzung behan-             schrift kein anderer oder zusätzlicher Berichter-
     delt.                                                      statter benannt sein.

                                                            2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom
                                                               28.09.2021 – öffentlicher Teil
                                                                Erster Bürgermeister Henninger bittet um Ge-
                                                                nehmigung der Niederschrift der Sitzung vom
                                                                28.09.2021– öffentlicher Teil. Der Marktgemein-
                                                                derat erhebt keine Einwände.
                                                                Beschluss: einstimmig
                                                                Die Niederschrift der Sitzung vom 28.09.2021 –
                                                                öffentlicher Teil wird genehmigt.

                                                            3. Baupläne
                                                            3.1. Bauvorhaben Bodächtel GmbH – Neubau eines
                                                                 Ausstellungspavillons; Industriestraße, Flachs-
                                                                 landen
                                                                 Die Bauherrin beabsichtigt den Bau eines Aus-
                                                                 stellungspavillons an der Ecke Industriestraße in
                                                                 Richtung Fa. Buck. Das Bauvorhaben befindet
                                                                 sich innerhalb des rechtsgültigen Bebauungs-
                                                                 plans Nr. 7 „Gründlein“. Das Gebiet ist als Ge-
                                                                 werbegebiet ausgewiesen. Nach Prüfung der
                                                                 Bauunterlagen hält das Bauvorhaben sämtliche
                                                                 Vorgaben des Bebauungsplans ein. Es handelt
                                                                 sich auch nicht um einen Sonderbau, so dass
                                                                 nach Art. 58 BayBO der Antrag im Genehmi-
                                                                 gungsfreistellungsverfahren behandelt werden
                                                                 kann. Die Erschließung des Bauvorhabens ist ge-
                                                                 sichert. Die Nachbarunterschriften sind vollstän-
                                                                 dig in den Bauunterlagen vorhanden.

                                                                 Beschluss: einstimmig
                                                                 Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche
                                                                 Einvernehmen zum Bauantrag. Der Antrag wird
                                                                 im Genehmigungsfreistellungsverfahren behan-
                                                                 delt.
                                                                 Marktgemeinderat Bodächtel nimmt an der Ab-
                                                                 stimmung nicht teil.

                                                            3.2. Bauvorhaben Hecht – Neubau von zwei Gau-
Gemeinderatssitzung vom 19.10.2021 –                             ben; Neustetten, Hauptstraße
öffentlicher Teil                                                Der Bauherr beabsichtigt den Bau von zwei
                                                                 Dachgauben an einem Satteldach. Die Gauben
1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Be-
                                                                 sind in der Größe baugenehmigungspflichtig.
   schlussfähigkeit
                                                                 Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich
     Alle Mitglieder sind ordnungsgemäß geladen                  nach § 34 BauGB und fügt sich in die nähere Um-
     worden. Der Vorsitzende stellt fest, dass die               gebung ein. Rechtliche Bedenken gegen das
     Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimm-                 Bauvorhaben bestehen nicht. Die Nachbarunter-
     berechtigt ist. Das Gremium ist daher beschluss-            schriften sind vollständig auf den Bauunterlagen
     fähig. Der Vorsitzende erklärt die Sitzung für er-          vorhanden. Die Erschließung ist gesichert.
                                                                 Beschluss: einstimmig

14                                                        Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 12/2021
Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche               Der Markt Flachslanden beschließt die Verfah-
    Einvernehmen zum Bauantrag.                                 renseröffnung für das Projekt boden:ständig.
                                                                Grundlage ist der vorgestellte Maßnahmenplan
    Marktgemeinderat Hecht nimmt an der Abstim-
                                                                vom 19.10.2021 mit möglichen Ergänzungen.
    mung nicht teil.
                                                                TOP 8 wird vor TOP 5 behandelt.
3.3. Bauvorhaben Weihmann – Errichtung einer Ter-
     rassenüberdachung an ein bestehendes Wohn-              5. Sonderprogramm Trinkbrunnen – Anschaffung
     haus; Bergleiner Weg, Flachslanden                         von zwei Trinkbrunnen
     #Der Bauherr beabsichtigt den Bau einer Terras-

     senüberdachung an das bestehende Wohnhaus.                 Der Gemeinderat hat beschlossen, zwei Trink-
     Die Terrassenüberdachung ist in der geplanten              brunnen im Rahmen des Förderprogramms des
     Größe baugenehmigungspflichtig. Das Bauvor-                bay. Staatsministeriums für Umwelt und Verbrau-
     haben befindet sich im Innenbereich nach § 34              cherschutz anzuschaffen. Die Verwaltung hat da-
     BauGB und fügt sich in die nähere Umgebung                 raufhin Angebote von verschiedenen Anbietern
     ein. Rechtliche Bedenken gegen das Bauvorha-               eingeholt. Das Angebot der Firma AVR Anlagen &
     ben bestehen nicht. Die Nachbarunterschriften              Verschleißtechnik Rettenmeier e. K. beträgt
     sind vollständig auf den Bauunterlagen vorhan-             3.451,00 Euro brutto und ist das günstigste Ange-
     den. Die Erschließung ist gesichert.                       bot. Es gibt sechs weitere Anbieter mit unter-
                                                                schiedlichen Ausführungen von Trinkbrunnen. Be-
    Beschluss: einstimmig                                       dingung für die Förderung ist das Anbringen einer
    Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche               Infotafel. Für diese Tafel wurden ebenfalls Ange-
    Einvernehmen zum Bauantrag.                                 bote eingeholt. Das günstigste Angebot beträgt
                                                                59,50 Euro für eine Tafel in der Stärke 3,0 mm von
4. Hochwasserschutz – boden:ständig – Vorstellung               der Firma Eckart GmbH. Es liegen weitere Ange-
   der Maßnahmen für die nächsten Jahre                         bote vor. Die Zuwendung beträgt 90 % der förder-
   Peter Böhm von Baader Konzept stellt die Maß-                fähigen Kosten, maximal 15.000 Euro je Trink-
   nahmen für das Projekt boden:ständig für die                 brunnen. Gefördert werden max. zwei Trinkbrun-
   nächsten Jahre vor. Das Förderverfahren wurde                nen pro Gemeinde.
   bereits angestoßen. Die Maßnahmen müssen ab-                 Der Marktgemeinderat möchte mehr Wert auf die
   gestimmt sein und ins Verfahren beim ALE einge-              Gestaltung des Brunnens legen und nicht unbe-
   bracht werden. Änderungen sind im Anschluss nur              dingt den günstigsten Brunnen beschaffen. Es sol-
   noch bedingt möglich. Es wird nochmal klarge-                len noch weitere Angebote eingeholt werden, da
   stellt, dass es einen höheren Fördersatz durch das           es auch günstigere Steinbrunnen gibt. Die Ange-
   ALE gibt, wenn die Maßnahmen eine ökologische                bote sollen in der nächsten Sitzung vorgestellt
   Aufwertung aufweisen. Es ist z.B. angedacht bei              werden.
   Ruppersdorf einige Tümpel herzustellen, sodass
   diese auch als Brutstätte für Amphibien genutzt              Der Beschluss zu diesem TOP wird vertagt.
   werden können. Die Pflege dieser Maßnahmen ist
   weiterhin möglich.                                        6. Beschaffungswesen – Ausstattung des Rathauses
                                                                mit neuer IT-Hardware; Angebotsvorlage und
   Es wird weiter über eine Maßnahme bei Borsbach
                                                                Vergleich mit dem Outsourcingangebot der
   gesprochen. Hier gäbe es je nach Möglichkeit des
                                                                AKDB „Next Go“
   Grundstückskaufs mehrere Alternativen. Es geht
   um den Sedimentfang eines großen Ackers. Bes-                Der Verwaltung liegt ein aktuelles Angebot der
   tenfalls soll die Erde bei einem Starkregenereignis          AKDB bzw. der LivingData für den Austausch der
   auf dem Acker verbleiben. Der Marktgemeinderat               gesamten Rathaus-Hardware vor. Die Hardware
   möchte noch weitere Maßnahmen ins Verfahren                  am Arbeitsplatz und die Serverhardware sind
   einbringen. Der Weiher zwischen Flachslanden                 mittlerweile 5 Jahre alt und sind zu erneuern, zu-
   und Wippenau (1. Weiher) soll auch ins Verfahren             mal wichtige Updates und Garantien für die Hard-
   aufgenommen werden, da dort mit kleinen Maß-                 ware auslaufen, bzw. bereits abgelaufen sind. Die
   nahmen viel Wasservolumen zurückgehalten wer-                Verwaltung hat dabei zwei Möglichkeiten geprüft.
   den kann. Ebenfalls solle die darunter liegenden             Erstens, die klassische Beschaffung neuer Hard-
   Fläche (sog. Krampferli) mit aufgenommen wer-                ware und damit den „1:1“ Austausch der vorhan-
   den.                                                         denen Hardware, und zweitens die Möglichkeit
                                                                die Serverinfrastruktur teilweise an die AKDB ab-
   Beschluss: einstimmig
                                                                zugeben (Outsourcing).

     Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 12/2021                                                     15
Erste Alternative (reiner Hardwareaustausch):               In der letzten Marktgemeinderatsitzung wurde
     Hardware Arbeitsplätze: 16.256,59 € brutto                  die Pflicht zur Grabpflege, welche sich aus den §§
     Enthalten ist hier auch ein neuer Bildschirm für die        15 und 20 der Friedhofsatzung ergeben, themati-
     Präsentationen im Bürgerbüro und ein PC-Arbeits-            siert. Die Pflicht zur Pflege der Grabstätten gilt
     platz für den Bauhof mit Netzanschluss. Geplant             grundsätzlich für die gesamte Dauer der Ruhefrist
     ist eine E-Mail-Erreichbarkeit des Bauhofes unter           nach § 28 der Friedhofssatzung (20 Jahre). Auf
     einer Funktionsadresse, z.B. bauhof@flachslan-              Grund von geänderten Lebensumständen kommt
     den.de                                                      es immer häufiger vor, dass die Gräber über diese
     Hardware Server: 23.792,86 € brutto                         relativ lange Zeit nicht dauerhaft gepflegt und ord-
     Austausch des gesamten Servers mit Server-Rack,             nungsgemäß durch die Angehörigen unterhalten
     NAS und Softwarelizenzen.                                   werden können.
     Systembetreuungsvertrag (auf 5 Jahre): 21.134,40
                                                                 Auf dem Friedhof an der Rosenbacher Straße hat
     € brutto
                                                                 man zwar die Wahl zwischen klassischen Gräbern
     Gesamt: 61.183,85 € brutto
                                                                 mit Bepflanzung und Gräbern mit einer Grab-
     Zweite Alternative (Outsourcing Next Go):                   platte bzw. Urnengräbern ohne Bepflanzung (Ei-
     Hardwarebeschaffung:20.236,78 € brutto (oder                chenhain). Wenn man sich jedoch für ein klassi-
     monatlich 439,03 €)                                         sches Grab oder Urnengrab entschieden hat, bie-
                                                                 tet die bisherige Satzung über die gesamte Ruhe-
     Auch für die Next Go-Variante muss neue Hard-
                                                                 zeit keine Erleichterung. Die Satzung soll nun da-
     ware für das Rathaus beschafft werden. Hier wer-
                                                                 hingehend geändert werden, dass bereits nach 10
     den teilweise sogar höhere Anforderungen ge-
                                                                 Jahren Ruhezeit die Gräber durch die Angehörigen
     stellt, bzw. es müssen andere Komponenten (Tab-
                                                                 abgeräumt werden können. Die Ruhezeit soll wei-
     lets für Ausweisarbeitsplatz) beschafft werden,
                                                                 terhin bei 20 Jahren verbleiben.
     was sich im höheren Preis niederschlägt. Dafür
     entfällt die Beschaffung der neuen Serverinfra-             Die Satzung soll wie folgt geändert werden (die
     struktur. MDM (Mobile Device Management) Ver-               neuen Satzungsteile sind fett und kursiv markiert):
     trag: 378,42 € brutto
                                                                 § 15 Abs. 1:
     Einmalige Systemumstellung: 10.353,00 € brutto
                                                                 Jede Grabstätte ist spätestens sechs Monate nach
     Monatlicher Bereitstellungspreis: 1.403,69    €
                                                                 Beisetzung würdig herzurichten, gärtnerisch anzu-
     brutto (ohne Hardware)
                                                                 legen und in diesem Zustand zu erhalten.
     Gesamt: 30.968,20 € + 1.403,69 € (monatl.)
                                                                 § 15 Abs. 2:
     brutto
                                                                 Bei allen Grabstätten sind der Nutzungsberech-
     Auf fünf Jahre gerechnet würde die Next Go-Alter-           tigte oder – sofern dieser verstorben ist – die in §
     native insgesamt 115.189,60 € kosten und damit              14 Abs. 2 genannten Personen zur ordnungsgemä-
     erheblich teurer sein, als der reine Hardwareaus-           ßen Anlage, Pflege und Instandhaltung des Grabes
     tausch.                                                     verpflichtet.
                                                                 § 15 Abs. 3:
     Der Marktgemeinderat empfiehlt ein zweites An-
                                                                 Kommen der Nutzungsberechtigte oder die sonst
     gebot für einen Vergleich einzuholen. Weiterhin
                                                                 Verpflichteten im Sinne von § 14 Abs. 2 ihrer Ver-
     soll die Beschaffung von Tablets für die Marktge-
                                                                 pflichtung nicht nach, kann sie der Markt Flachs-
     meinderatsmitglieder geprüft werden. Es sollen
                                                                 landen unter Fristsetzung auffordern, den ord-
     nach Möglichkeit alle Marktgemeinderatsmitglie-
                                                                 nungsgemäßen Zustand herzustellen. Nach Ablauf
     der mit einem Tablet ausgestattet werden. Hierzu
                                                                 der Frist können zur Herbeiführung des ordnungs-
     wird ein gesondertes Angebot, unabhängig vom
                                                                 gemäßen Zustandes erforderliche Maßnahmen
     Hardwarekauf eingeholt.
                                                                 auf Kosten der Verpflichteten getroffen werden.
     Beschluss: 13 Ja-Stimmen / 1 Nein-Stimme                    § 15 Abs. 4:
     Der Markt Flachslanden beschafft für das Rathaus            Die Verpflichtung nach den Absätzen 1-3 gilt für
     neue Hardware als reinen Hardwareaustausch                  die Zeit von 10 Jahren. § 28 gilt insofern nicht.
     (Erste Alternative) bei der Firma LivingData zu ei-         Sollte die ordnungsgemäße Pflege und Instand-
     nem Gesamtpreis von 40.049,45 € brutto.                     haltung der Grabstätte nach dieser Zeit nicht
                                                                 mehr möglich sein, ist diese vollständig durch
7. Ortsrecht – Änderung der Satzung über die Be-                 den Nutzungsberechtigten oder durch die in § 14
   nutzung des Friedhofs an der Rosenbacher                      Abs. 2 genannten Personen abzuräumen. Zur
   Straße und der Bestattungseinrichtungen (Fried-               vollständigen Abräumung gehört die Entfernung
   hofssatzung)                                                  aller Gegenstände, sowie nachträglich bereitge-
                                                                 stellten Pflanzen oder sonstigen Anlagen auf der

16                                                          Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 12/2021
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