FRONLEICHNAM 2021 - Neunkirchen am Brand
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49. Jahrgang www.neunkirchen-am-brand.de • 1.6.2021 Nr. 11 FRONLEICHNAM 2021 Was feiert ihr denn da eigentlich an Fronleichnam? Das klingt schon komisch. Einer meiner Schüler vermutete: „Da geht es um einen frohen Leichnam!“ Aber ein Leichnam heutzutage ist immer tot und deshalb auch nicht froh. Mit Leichnam war früher aber nicht nur der tote, sondern auch der lebendige Mensch gemeint. Wir feiern an Fronleichnam, dass Jesus Christus unter uns Menschen lebendig ist, dass in der Eucharistie, im Abendmahl, in dem, was wir in der Kirche feiern Jesus Christus erfahrbar, gegenwärtig ist. In einem kleinen Stück Brot, in einem Schluck Wein stärkt uns Gott. Wir erahnen, dass er da ist – für uns, für alle Menschen. In Nicht Corona Zeiten wird das kleine Stück Brot (der Leib Christi) in einem wertvollen, uralten Zeigegefäß aus dem Jahr 1491 durch die Straßen Neunkirchens getragen. Wir freuen uns, dass wir Gottes Nähe so hautnah erleben dürfen. Da unter Corona Bedingungen die Prozession mit dem nötigen Abständen nicht durchführbar ist, wird auch in diesem Jahr an Fronleichnam um 10:30 Uhr der Gottesdienst in St. Michael gefeiert (auch per live Stream übertragen) und dann ziehen ein paar wenige nach außen und an der Kirchenmauer wird nochmal gebetet und Gott um seinen Beistand, um seine Hilfe für uns, für unsere Pfarrgemeinde, für unseren Ort gebeten. Wir feiern, dass Gott uns nicht allein lässt. Wir verstehen ihn nicht immer, aber wir freuen uns, dass wir Spuren von Jesus in dieser Welt entdecken können. Fronleichnam geht es um das Leben und darum, dass Gott überall zu entdecken ist. Ein schönes, entdeckungsreiches und frohes Fronleichnamsfest Joachim Cibura, katholischer Pfarrer von St. Michael
AKTUELLES AUS ner zu den Eckpfeilern des ISEK-Konzeptes. Wir möchten uns an dieser Stelle noch einmal herzlich für diese große Neue Orgel für die Aussegnungshalle § 2 Grundstücksbegriff – Die Aussegnungshalle auf dem Neuen Friedhof in Neun- Grundstückseigentümer MARKTGEMEINDERAT UND Teilnahme an unserer virtuellen Bürgerbeteiligung und kirchen hat ein neues Glanzstück erhalten. Initiiert durch (1) 1 Grundstück im Sinne dieser Satzung ist jedes räumlich für die vielen eingereichten Fragen und Anregungen be- GEMEINDEVERWALTUNG danken. Für die Entstehung des ISEK-Konzeptes ist die Herrn Winfried Hoffmann und finanziert durch den Markt Neunkirchen konnte Anfang Mai eine neue Orgel einge- zusammenhängende und einem gemeinsamen Zweck Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger enorm wichtig. dienende Grundeigentum desselben Eigentümers, das In dieser Rubrik berichten wir jeweils zum Monatsanfang baut werden. Diese ersetzt die deutlich in die Jahre ge- eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet, auch Denn sie haben als Expertinnen und Experten vor Ort über Ereignisse aus Marktgemeinde, Verwaltung und kommene und kaum mehr bespielbare alte Orgel. Bei wenn es sich um mehrere Grundstücke oder Teile von entscheidende Kenntnisse über unsere Gemeinde, die Marktgemeinderat. Nachfolgende Infos zum Stand Re- ersten Proben konnte das Instrument bereits durch sei- Grundstücken im Sinn des Grundbuchrechts handelt. sie gewinnbringend in das ISEK und somit für die positive daktionsschluss 21.05.2021. nen guten Klang überzeugen, der nun auch größeren Ver- 2 Rechtlich verbindliche planerische Festlegungen sind Weiterentwicklung Neunkirchens mit allen Ortsteilen ein- sammlungen standhält. zu berücksichtigen. bringen können. Stellenausschreibung Turn- und Sportverein Einen herzlichen Dank an Herrn Winfried Hoffmann für die (2) 1 Die Vorschriften dieser Satzung für die Grundstücks- Im Nachgang zur virtuellen Bürgerbeteiligung wird der Organisation und an die Mitarbeiter des Bauhofs für die eigentümer gelten auch für Erbbauberechtigte oder An dieser Stelle ein kleiner Hinweis. Bitte beachten Sie Markt Neunkirchen am Brand den Entwurf des ISEK - zeit- Unterstützung beim Einbau der Orgel. ähnlich zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Be- die Stellenausschreibung des Turn- und Sportvereins gleich mit der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträ- ger - nun für einen Zeitraum vom 15.06. - 15.07.2021 zur rechtigte. 2Von mehreren dinglich Berechtigten ist je- Neunkirchen am Brand e.V. zum Bundesfreiwilligendienst „Sport im Ganztag“ unter der Rubrik Vereine in diesem Einsicht im Rathaus und online auf unserer Homepage zur Verfügung stellen. Die öffentliche Auslegung erfolgt BEKANNTMACHUNGEN der berechtigt und verpflichtet; sie haften als Gesamt- schuldner. Mitteilungsblatt. Vielen Dank! zu den Öffnungszeiten des Rathauses in den Räumen der DER MARKTGEMEINDE Bauverwaltung (Klosterhof 2-4). Fragen und Anmerkun- Übungsplatz für das Feuerwehrgerätehaus Ermreuth gen können jederzeit zusätzlich gern per eMail: isek@ § 3 Begriffsbestimmungen neunkirchen-am-brand.de eingereicht werden. Die Mög- Hinweis: Die nachfolgenden Satzungen mussten aufgrund Im Sinne dieser Satzung haben die nachstehenden Begrif- In der letzten Sitzung des Bauausschusses wurde positiv lichkeit der schriftlichen Anmerkungen besteht auch noch zwischenzeitlich ergangener verwaltungsgerichtlicher Ent- fe folgende Bedeutung: über die Errichtung eines Übungsplatzes für die Freiwilli- nach dieser Auslegung. Wir hoffen, im Herbst eine weitere scheidungen, sowohl zu der Auslegung einzelner Vorschrif- ge Feuerwehr in Ermreuth abgestimmt. Auf einer Fläche Versorgungsleitungen sind die Wasserleitungen im Was- Bürgerbeteiligung in Präsenzform durchführen zu können ten der AVBWasserV als auch zu der Frage der Reichweite von 300 m² wird der Platz oberhalb des Feuerwehrgeräte- serversorgungsgebiet, von denen die Grundstücksan- und freuen uns auf weiterhin regen Austausch mit unse- der Anpassungspflicht nach § 35 AVBWasserV, neu gefasst hauses für diese Zwecke entsprechend umgebaut. Für die schlüsse abzweigen. ren Bürgerinnen und Bürgern. werden. Übungszwecke der Feuerwehr wird der Platz mit einem Ober- und Unterflurhydranten ausgestattet. Der Platz an Die Gebühren- und Beitragssätze wurden unverändert aus Grundstücksanschlüsse (= Hausanschlüsse) sind die Was- sich wird mit wasserdurchlässigem Pflaster versehen. In der bisherigen Satzung übernommen. serleitungen von der Abzweigstelle der Versorgungslei- Stand Radwegekonzept Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung wird das tung bis zur Übergabestelle; sie beginnen mit dem Aus- Parallel zum ISEK arbeitet die Gemeindeverwaltung an gangsventil und enden mit der Hauptabsperrvorrichtung. Pflastern und die Bepflanzung des Randbereiches, wenn einem eigenen Radwegekonzept für den Markt Neunkir- BEKANNTMACHUNG möglich, in Eigenleistung durch die Feuerwehr erfolgen. Gemeinsame Grundstücksanschlüsse (verzweigte Haus- Dafür herzlichen Dank. chen. Mitte April fand dazu eine Sitzung des Ausschusses Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.04.2021 anschlüsse) sind Hausanschlüsse, die über Privatgrund- für Umwelt, Energie und Mobilität statt. Hierbei wurden die nachfolgende Satzung beschlossen. Sie wurde am stücke (z. B. Privatwege) verlaufen und mehr als ein die zu behandelnden Eckpunkte des Radwegekonzeptes Vorstellung der Varianten für den Grundschulneubau 18.05.2021 durch den Ersten Bürgermeister Martin Walz Grundstück mit der Versorgungsleitung verbinden. festgelegt. Neben den Ausschuss-Mitgliedern und Mitar- ausgefertigt und wird hier öffentlich bekanntgemacht. In der Marktgemeinderatssitzung vom 19.05.2021 stell- beitern der Gemeindeverwaltung standen jeweils ein Ver- Anschlussvorrichtung ist die Vorrichtung zur Wasserent- te die Architektengemeinschaft Bayer & Obel, die den treter des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs und des Satzung für die öffentliche Wasserversor- nahme aus der Versorgungsleitung, umfassend Anbohr- Grundschulneubau planen, die beiden verbliebenen Vor- Bund Naturschutzes (Ortsgruppe Neunkirchen und Um- gungseinrichtung des Marktes Neunkirchen schelle mit integrierter oder zusätzlicher Absperrarmatur entwurfsvarianten den Marktgemeinderäten ausführlich gebung) beratend zur Seite. Über folgende Schwerpunkte oder Abzweig mit Absperrarmatur samt den dazugehöri- am Brand (Wasserabgabesatzung - WAS -) vor. Die umfangreiche Vorvariantenstudie mit Erläuterun- wurde dabei beraten: gen technischen Einrichtungen. gen der Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten wur- Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und • Prüfung der Voraussetzungen zum Beitritt des Marktes Ausgangsventil ist die erste Absperrarmatur hinter dem den in diesen beiden Varianten weiterentwickelt. Der Ge- Abs. 2 bis 4 der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Neunkirchen zur „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreund- Wasserzähler. meindeverwaltung ist es von Beginn des Bauvorhabens Neunkirchen am Brand folgende Satzung: liche Kommune“ an besonders wichtig, die Bürgerinnen und Bürger über Hauptabsperrvorrichtung ist die erste Armatur auf dem • Kurzfristiger Handlungsbedarf an Radwegen (z.B. Grä- § 1 Öffentliche Einrichtung Grundstück, mit der die gesamte nachfolgende Wasser- die Planungsfortschritte auf dem Laufenden zu halten. Der erste Bürgermeister Martin Walz wird dafür auf dem fenberger Straße, Erlanger Straße/Henkerstegstraße) (1) Der Markt Neunkirchen am Brand betreibt eine öffent- verbrauchsanlage einschließlich Wasserzähler abgesperrt YouTube-Kanal der Gemeinde ein eigenes Video zu den liche Einrichtung zur Wasserversorgung für das Gebiet werden kann. • Bestellung eines Radverkehrsbeauftragten für die Ge- Entwurfsvarianten und zum Stand der Planungen online meinde der Übergabestelle ist das Ende des Grundstücksanschlusses stellen. Das Video wird auch auf der Internetseite der Ge- • Gemeindeteile Neunkirchen am Brand mit Ebers- hinter dem Ausgansventil im Grundstück/Gebäude. meinde entsprechend verlinkt werden. Gern können die • Vorwegnahme von Maßnahmen (z.B. Leitsystem, Rad- weg Rosenbach) bach, Großenbuch und Baad sowie Wasserzähler sind Messgeräte zur Erfassung des durchge- Bürger Ihre Fragen zum Grundschulneubau auch jederzeit per eMail unter der info@neunkirchen-am-brand.de ein- • der Gemeindeteile Ermreuth, Gleisenhof und Rödlas. flossenen Wasservolumens. Absperrventile und Wasser- In nächster Zeit werden die Ziele und Maßnahmen des reichen. zählerbügel sind nicht Bestandteile der Wasserzähler. Radwegekonzeptes weiter finalisiert. Die Fortschrit- (2) Art und Umfang dieser Wasserversorgungseinrichtung te werden wir zeitnah im Mitteilungsblatt bzw. auf der bestimmt der Markt. Anlagen des Grundstückseigentümers (= Verbrauchslei- Informationen zum ISEK Homepage der Gemeinde kommunizieren. Gern nehmen tungen) sind die Gesamtheit der Anlagenteile in Grundstü- (3) Zur Wasserversorgungseinrichtung gehören auch wir zum Radwegekonzept Anregungen und Fragen der cken in Gebäuden hinter der Übergabestelle; als solche Am 05.05.2021 wurde der Entwurf des integrierten städ- die im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Bürgerinnen und Bürger per eMail unter info@neunkir- gelten auch Eigengewinnungsanlagen, wenn sie sich ganz tebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für den Markt Grundstücksanschlüsse, soweit nichts Abweichendes chen-am-brand.de auf. oder teilweise im gleichen Gebäude befinden. Neunkirchen der Öffentlichkeit in Form einer virtuellen vereinbart ist. Bürgerbeteiligung vorgestellt. Rund 250 Zuschauer ver- folgten dabei während des YouTube-Livestreams die Aus- § 4 Anschluss- und Benutzungsrecht führungen der Gemeindeverwaltung und der Städtepla- (1) Jeder Grundstückseigentümer kann verlangen, dass
sein bebautes, bebaubares, gewerblich genutztes § 6 Befreiung vom Anschluss- oder § 9 Grundstücksanschluss § 11 Zulassung und Inbetriebsetzung der An- oder gewerblich nutzbares Grundstück nach Maßgabe Benutzungszwang lage des Grundstückseigentümers dieser Satzung an die Wasserversorgungseinrichtung (1) 1 Der Grundstücksanschluss wird vom Markt herge- angeschlossen und mit Wasser beliefert wird. (1) Von der Verpflichtung zum Anschluss oder zur Benut- 1 stellt, angeschafft, verbessert, unterhalten, erneuert, (1) 1 Bevor die Anlage des Grundstückseigentümers her- zung wird auf Antrag ganz oder zum Teil befreit, wenn geändert, abgetrennt und beseitigt. 2Er muss zugäng- gestellt oder wesentlich geändert wird, sind dem (2) 1 Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich der Anschluss oder die Benutzung aus besonderen lich und vor Beschädigungen geschützt sein. Markt folgende Unterlagen in doppelter Fertigung ein- nur auf solche Grundstücke, die durch eine Versor- Gründen auch unter Berücksichtigung der Erforder- zureichen: gungsleitung erschlossen werden. 2Der Grundstücksei- (2) 1 Der Markt bestimmt Zahl, Art, Nennweite und Führung nisse des Gemeinwohls nicht zumutbar ist. 2Der Antrag der Grundstücksanschlüsse sowie deren Änderung. 2Er gentümer kann unbeschadet weitergehender bundes- a) eine Beschreibung der geplanten Anlage des Grund- auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bestimmt auch, wo und an welche Versorgungsleitung oder landesgesetzlicher Vorschriften nicht verlangen, stückseigentümers und ein Lageplan, beim Markt einzureichen. anzuschließen ist. 3Der Grundstückseigentümer ist dass eine neue Versorgungsleitung hergestellt oder b) der Name des Unternehmers, der die Anlage errich- eine bestehende Versorgungsleitung geändert wird. (2) Die Befreiung kann befristet, unter Bedingungen, Auf- vorher zu hören; seine berechtigten Interessen sind nach Möglichkeit zu wahren. 4Soll der Grundstücks- ten soll, 3 Welche Grundstücke durch die Versorgungsleitung er- lagen und Widerrufsvorbehalt erteilt werden. schlossen werden, bestimmt der Markt. 4Rohwasser- anschluss auf Wunsch des Grundstückseigentümers c) Angaben über eine etwaige Eigenversorgung, und Fernwasserleitungen stellen keine zum Anschluss nachträglich geändert werden, so kann der Markt ver- § 7 Beschränkung der Benutzungspflicht langen, dass die näheren Einzelheiten einschließlich d) im Falle des § 4 Abs. 3 die Verpflichtung zur Über- berechtigenden Versorgungsleitungen dar. nahme der Mehrkosten. der Kostentragung vorher in einer gesonderten Ver- (1) 1 Auf Antrag wird die Verpflichtung zur Benutzung auf (3) Der Markt kann den Anschluss eines Grundstücks an einbarung geregelt werden. 2 Die einzureichenden Unterlagen haben den beim einen bestimmten Verbrauchszweck oder Teilbedarf eine bestehende Versorgungsleitung versagen, wenn Markt aufliegenden Mustern zu entsprechen. 3Alle beschränkt, soweit das für die öffentliche Wasserver- (3) 1 Der Grundstückseigentümer hat die baulichen Vor- die Wasserversorgung wegen der Lage des Grund- Unterlagen sind von den Bauherren und den Planfer- sorgung wirtschaftlich zumutbar ist und nicht andere aussetzungen für die sichere Errichtung des Grund- stücks oder aus sonstigen technischen oder betrieb- tigern zu unterschreiben. Rechtsvorschriften oder Gründe der Volksgesundheit stücksanschlusses zu schaffen. 2Der Markt kann hierzu lichen Gründen dem Markt erhebliche Schwierigkeiten entgegenstehen. 2Gründe der Volksgesundheit stehen schriftlich eine angemessene Frist setzen. 3Der Grund- (2) 1 Der Markt prüft, ob die beabsichtigten Anlagen den bereitet oder besondere Maßnahmen erfordert, es einer Beschränkung der Benutzungspflicht insbeson- stückseigentümer darf keine Einwirkungen auf den Bestimmungen dieser Satzung entsprechen. 2Ist das sei denn, der Grundstückseigentümer übernimmt die dere entgegen, wenn für den jeweiligen Verbrauchs- Grundstücksanschluss vornehmen oder vornehmen der Fall, so erteilt der Markt schriftlich seine Zustim- Mehrkosten, die mit dem Bau und Betrieb zusammen- zweck oder Teilbedarf i. S. v. Satz 1 Trinkwasser oder lassen. mung und gibt eine Fertigung der eingereichten Unter- hängen, und leistet auf Verlangen Sicherheit. Wasser mit der Beschaffenheit von Trinkwasser erfor- lagen mit Zustimmungsvermerk zurück. 3Stimmt der (4) 1 Das Benutzungsrecht besteht nicht für Kühlwasser- (4) 1 Der Grundstückseigentümer und die Benutzer haben derlich ist und die Versorgung mit solchem Wasser nur Markt nicht zu, setzt er dem Bauherrn unter Angabe zwecke und den Betrieb von Wärmepumpen. 2Der jede Beschädigung des Grundstücksanschlusses, ins- durch die Benutzung der öffentlichen Wasserversor- der Mängel eine angemessene Frist zur Berichtigung. Markt kann ferner das Anschluss- und Benutzungs- besondere das Undichtwerden von Leitungen sowie gung gewährleistet wird. 4 Die geänderten Unterlagen sind sodann erneut ein- recht in begründeten Einzelfällen ausschließen oder sonstige Störungen unverzüglich dem Markt mitzutei- (2) § 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 findet entsprechende An- len. zureichen. 5Die Zustimmung und die Überprüfung einschränken, soweit nicht die Bereitstellung von Was- befreien den Grundstückseigentümer, den Bauherrn, wendung. ser in Trinkwasserqualität erforderlich ist. 3Das gilt den ausführenden Unternehmer und den Planfertiger auch für die Vorhaltung von Löschwasser. (3) Absatz 1 gilt nicht für die Versorgung von Industrie- § 10 Anlage des Grundstückseigentümers nicht von der Verantwortung für die vorschriftsmäßige unternehmen und Weiterverteilern sowie für die Vor- und fehlerfreie Planung und Ausführung der Anlagen. haltung von Löschwasser. (1) 1 Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, für die § 5 Anschluss- und Benutzungszwang ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung (3) 1 Mit den Installationsarbeiten darf erst nach schrift- (4) Vor der Errichtung oder Inbetriebnahme einer Eigen- 1 und Unterhaltung der Anlage von der Übergabestelle licher Zustimmung des Marktes begonnen werden. (1) 1 Die zum Anschluss Berechtigten (§ 4) sind verpflich- gewinnungsanlage hat der Grundstückseigentümer 2 Eine Genehmigungspflicht nach sonstigen, insbeson- tet, die Grundstücke, auf denen Wasser verbraucht ab, mit Ausnahme des Wasserzählers, zu sorgen. 2Hat dem Markt Mitteilung zu machen; dasselbe gilt, wenn er die Anlage oder Teile davon einem anderen ver- dere nach straßen-, bau- und wasserrechtlichen Be- wird, an die öffentliche Wasserversorgungseinrich- eine solche Anlage nach dem Anschluss an die öffent- stimmungen bleibt durch die Zustimmung unberührt. tung anzuschließen (Anschlusszwang). 2Ein Anschluss- mietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er liche Wasserversorgung weiterbetrieben werden soll. neben dem anderen verpflichtet. zwang besteht nicht, wenn der Anschluss rechtlich 2 Er hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, (4) 1 Die Errichtung der Anlage und wesentliche Verände- oder tatsächlich unmöglich ist. dass von seiner Eigengewinnungsanlage keine Rück- (2) Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften 1 rungen dürfen nur durch den Markt oder durch ein wirkungen in das öffentliche Wasserversorgungsnetz dieser Satzung und anderer gesetzlicher oder behörd- Installationsunternehmen erfolgen, das in ein Ins- (2) 1 Auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserver- tallateurverzeichnis des Marktes oder eines anderen sorgungseinrichtung angeschlossen sind, ist der ge- möglich sind. 3Bei einer Nachspeisung von Trinkwasser licher Bestimmungen sowie nach den anerkannten aus der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und Wasserversorgungsunternehmens eingetragen ist. samte Bedarf an Wasser im Rahmen des Benutzungs- 2 Der Markt ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten rechts (§ 4) ausschließlich aus dieser Einrichtung zu in eine Eigengewinnungsanlage ist ein freier Auslauf unterhalten werden. 2 Anlage und Verbrauchseinrich- (Luftbrücke) oder ein Rohrunterbrecher A 1 der Nach- tungen müssen so beschaffen sein, dass Störungen zu überwachen. 3Leitungen, die an Eigengewinnungs- decken (Benutzungszwang). 2Gesammeltes Nieder- anlagen angeschlossen sind, dürfen nur mit vorheriger schlagswasser darf ordnungsgemäß für Zwecke der speiseeinrichtung in das Regenauffangbecken bzw. an anderer Abnehmer oder der öffentlichen Versorgungs- sonstigen Stellen (z. B. Spülkasten) erforderlich. einrichtungen sowie Rückwirkungen auf die Güte des Zustimmung des Marktes verdeckt werden; andern- Gartenbewässerung, zur Toilettenspülung und zum falls sind sie auf Anordnung des Marktes freizulegen. Wäschewaschen verwendet werden, soweit nicht an- Trinkwassers ausgeschlossen sind. 3Der Anschluss dere Rechtsvorschriften entgegenstehen. 3§ 7 Abs. 4 wasserverbrauchender Einrichtungen jeglicher Art ge- (5) 1 Der Grundstückseigentümer hat jede Inbetriebset- ist entsprechend anzuwenden. 4Verpflichtet sind die § 8 Sondervereinbarungen schieht auf Gefahr des Grundstückseigentümers. zung der Anlagen beim Markt über das Installations- Grundstückseigentümer und alle Benutzer der Grund- (1) Ist der Grundstückseigentümer nicht zum Anschluss (3) 1 Anlagenteile, die sich vor dem Wasserzähler befinden, unternehmen zu beantragen. 2Der Anschluss der An- stücke. 5Sie haben auf Verlangen des Marktes die dafür berechtigt oder verpflichtet, so kann der Markt durch können plombiert werden. 2Ebenso können Anlagen- lage an das Verteilungsnetz und die Inbetriebsetzung erforderliche Überwachung zu dulden. Vereinbarung ein besonderes Benutzungsverhältnis teile, die zur Anlage des Grundstückseigentümers ge- erfolgen durch den Markt oder seine Beauftragten. begründen. hören, unter Plombenverschluss genommen werden, (6) Von den Bestimmungen der Absätze 1 bis 4 kann der (3) Vom Benutzungszwang ausgenommen ist die Garten- bewässerung und die Löschwasserentnahme. um eine einwandfreie Messung zu gewährleisten. 3Die Markt Ausnahmen zulassen. (2) Für dieses Benutzungsverhältnis gelten die Bestim- 1 dafür erforderliche Ausstattung der Anlage ist nach mungen dieser Satzung und der Beitrags- und Ge- den Angaben des Marktes zu veranlassen. bührensatzung entsprechend. 2 Ausnahmsweise kann in der Sondervereinbarung Abweichendes bestimmt § 12 Überprüfung der Anlage des werden, soweit dies sachgerecht ist. Grundstückseigentümers (1) 1 Der Markt ist berechtigt, die Anlage des Grundstücks-
eigentümers vor und nach ihrer Inbetriebnahme zu angeschlossenen oder zum Anschluss vorgesehenen darf ferner die Lieferung unterbrechen, um betriebs- Feuerlöschen, sondern zu anderen vorübergehenden überprüfen. 2Er hat auf erkannte Sicherheitsmängel Grundstück genutzt werden oder für die die Möglich- notwendige Arbeiten vorzunehmen. 5Soweit möglich, Zwecken entnommen werden soll, so stellt der Markt aufmerksam zu machen und kann deren Beseitigung keit der Wasserversorgung sonst wirtschaftlich vor- gibt der Markt Absperrungen der Wasserleitung vor- auf Antrag einen Wasserzähler, ggf. Absperrvorrich- verlangen. teilhaft ist. 3Die Verpflichtung entfällt, soweit die In- her öffentlich bekannt und unterrichtet die Abnehmer tung und Standrohr zur Verfügung und setzt die Bedin- anspruchnahme der Grundstücke den Eigentümer in über Umfang und voraussichtliche Dauer der Unter- gungen für die Benutzung fest. (2) Werden Mängel festgestellt, welche die Sicherheit ge- unzumutbarer Weise belasten würde. brechung. fährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist der Markt berechtigt, den Anschluss oder die (2) Der Grundstückseigentümer ist rechtzeitig über Art (4) 1 Das Wasser wird lediglich zur Deckung des Eigenbe- § 18 Haftung bei Versorgungsstörungen Versorgung zu verweigern; bei Gefahr für Leib oder Le- und Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme darfs für die angeschlossenen Grundstücke geliefert. ben ist er hierzu verpflichtet. seines Grundstücks zu benachrichtigen. 2 Die Überleitung von Wasser in ein anderes Grundstück (1) 1 Für Schäden, die ein Grundstückseigentümer durch bedarf der schriftlichen Zustimmung des Marktes; die Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Un- (3) 1 Durch Vornahme oder Unterlassung der Überprüfung (3) 1 Der Grundstückseigentümer kann die Verlegung der regelmäßigkeiten in der Belieferung erleidet, haftet Zustimmung wird erteilt, wenn nicht überwiegende der Anlage sowie durch deren Anschluss an das Vertei- Einrichtungen verlangen, wenn sie an der bisherigen der Markt aus dem Benutzungsverhältnis oder aus un- versorgungswirtschaftliche Gründe entgegenstehen. lungsnetz übernimmt der Markt keine Haftung für die Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. 2Die Kosten erlaubter Handlung im Falle Mängelfreiheit der Anlage. 2Dies gilt nicht, wenn er bei der Verlegung hat der Markt zu tragen, soweit die Ein- (5) Für Einschränkungen oder Unterbrechungen der Was- einer Überprüfung Mängel festgestellt hat, die eine Ge- richtungen nicht ausschließlich der Versorgung des serlieferung und für Änderungen des Druckes oder der 1. der Tötung oder Verletzung des Körpers oder der fahr für Leib oder Leben darstellen. Grundstücks dienen. Beschaffenheit des Wassers, die durch höhere Gewalt, Gesundheit des Grundstückseigentümers, es sei Wassermangel oder sonstige technische oder wirt- denn, dass der Schaden vom Markt oder einem Er- (4) Wird der Wasserbezug nach § 22 Abs. 2 oder 3 einge- füllungs- oder Verrichtungsgehilfen weder vorsätz- schaftliche Umstände, die der Markt nicht abwenden § 13 Abnehmerpflichten, Haftung stellt, ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, lich noch fahrlässig verursacht worden ist, kann, oder auf Grund behördlicher Verfügungen ver- nach Wahl des Marktes die Entfernung der Einrichtun- (1) 1 Der Grundstückseigentümer und die Benutzer haben anlasst sind, steht dem Grundstückseigentümer kein 2. der Beschädigung einer Sache, es sei denn, dass gen zu gestatten oder sie noch fünf Jahre unentgelt- den Beauftragten des Marktes, die sich auf Verlangen Anspruch auf Minderung verbrauchsunabhängiger Ge- der Schaden weder durch Vorsatz noch durch lich zu belassen, sofern dies nicht unzumutbar ist. auszuweisen haben, zu angemessener Tageszeit (7:30 bühren zu. grobe Fahrlässigkeit des Marktes oder eines Erfül- Uhr bis 16:00 Uhr) und im Notfall den Zutritt zu allen (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für öffentliche Ver- lungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht wor- der Wasserversorgung dienenden Einrichtungen zu kehrswege und Verkehrsflächen sowie für Grundstü- den ist, gestatten, soweit dies zur Nachschau der Wasserlei- cke, die durch Planfeststellung für den Bau von öffent- § 16 Anschlüsse und Benutzung der Wasser- lichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen bestimmt leitung für Feuerlöschzwecke 3. eines Vermögensschadens, es sei denn, dass die- tungen, zum Ablesen der Wasserzähler und zur Prü- sind. ser weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrläs- fung, ob die Vorschriften dieser Satzung und die vom (1) Sollen auf einem Grundstück private Feuerlöschan- sigkeit eines Vertretungsberechtigten Organs des Markt auferlegten Bedingungen und Auflagen erfüllt schlüsse eingerichtet werden, so sind über die nähe- Marktes verursacht worden ist. werden, erforderlich ist. 2Zur Überwachung der sat- ren Einzelheiten einschließlich der Kostentragung § 15 Art und Umfang der Versorgung 2 § 831 Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist zungsmäßigen und gesetzlichen Pflichten sind die mit besondere Vereinbarungen zwischen dem Grund- dem Vollzug dieser Satzung beauftragten Personen (1) Der Markt stellt das Wasser zu dem in der Beitrags- 1 stückseigentümer und dem Markt zu treffen. nur bei vorsätzlichem Handeln von Verrichtungsgehil- der Gemeinde berechtigt, zu angemessener Tageszeit und Gebührensatzung aufgeführten Entgelt zur Ver- fen anzuwenden. (7:30 Uhr bis 16:00 Uhr) Grundstücke, Gebäude, Anla- fügung. 2 Er liefert das Wasser als Trinkwasser unter (2) 1 Private Feuerlöscheinrichtungen werden mit Wasser- zählern ausgerüstet. 2Sie müssen auch für die Feuer- (2) Gegenüber Benutzern und Dritten, an die der Grund- gen, Einrichtungen, Wohnungen und Wohnräume im dem Druck und in der Beschaffenheit, die in dem be- wehr benutzbar sein. stückseigentümer das gelieferte Wasser im Rahmen erforderlichen Umfang zu betreten. 3Der Grundstücks- treffenden Abschnitt des Versorgungsgebietes üblich des § 15 Abs. 4 weiterleitet, haftet der Markt für Schä- eigentümer, ggf. auch die Benutzer des Grundstücks, sind, entsprechend den jeweils geltenden Rechtsvor- (3) 1 Wenn es brennt oder wenn sonst Gemeingefahr den, die diesen durch Unterbrechung der Wasserver- werden davon nach Möglichkeit vorher verständigt. schriften und den anerkannten Regeln der Technik. droht, sind die Anordnungen des Marktes, der Polizei sorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Belie- (2) 1 Der Grundstückseigentümer und die Benutzer sind (2) 1 Der Markt ist berechtigt, die Beschaffenheit und den und der Feuerwehr zu befolgen; insbesondere haben ferung entstehen, wie einem Grundstückseigentümer. verpflichtet, alle für die Prüfung des Zustandes der An- Druck des Wassers im Rahmen der gesetzlichen und die Wasserabnehmer ihre Leitungen und ihre Eigenan- lagen auf Verlangen zum Feuerlöschen zur Verfügung (3) 1 Die Absätze 1 und 2 sind auch auf Ansprüche von lagen erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 2Sie haben behördlichen Bestimmungen sowie der anerkann- zu stellen. 2Ohne zwingenden Grund dürfen sie in die- Grundstückseigentümern anzuwenden, die diese ge- die Verwendung zusätzlicher Verbrauchseinrichtun- ten Regeln der Technik zu ändern, sofern dies aus sen Fällen kein Wasser entnehmen. gen ein drittes Wasserversorgungsunternehmen aus gen vor Inbetriebnahme dem Markt mitzuteilen, so- wirtschaftlichen oder technischen Gründen zwin- unerlaubter Handlung geltend machen. 2Der Markt ist weit sich dadurch die vorzuhaltende Leistung wesent- gend erforderlich ist. 2Der Markt wird eine dauernde (4) 1 Bei Feuergefahr hat der Markt das Recht, Versor- verpflichtet, den Grundstückseigentümern auf Ver- lich erhöht. wesentliche Änderung den Wasserabnehmern nach gungseinrichtungen und Grundstücksanschlüsse vo- langen über die mit der Schadensverursachung durch Möglichkeit mindestens zwei Monate vor der Umstel- rübergehend abzusperren. 2Dem von der Absperrung (3) Der Grundstückseigentümer und die Benutzer haften ein drittes Unternehmen zusammenhängenden Tatsa- lung schriftlich bekannt geben und die Belange der betroffenen Wasserabnehmer steht hierfür kein Ent- dem Markt für von ihnen verschuldete Schäden, die chen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihm bekannt Anschlussnehmer möglichst berücksichtigen. 3Die schädigungsanspruch zu. auf eine Verletzung ihrer Pflichten nach dieser Satzung sind oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt wer- Grundstückseigentümer sind verpflichtet, ihre Anla- zurückzuführen sind. den können und seine Kenntnis zur Geltendmachung gen auf eigene Kosten den geänderten Verhältnissen des Schadensersatzes erforderlich ist. anzupassen. § 17 Wasserabgabe für vorübergehende § 14 Grundstücksbenutzung Zwecke, Wasserabgabe aus öffentlichen (4) Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter fünfzehn (3) 1 Der Markt stellt das Wasser im Allgemeinen ohne Be- Entnahmestellen Euro. (1) 1 Der Grundstückseigentümer hat das Anbringen und schränkung zu jeder Tag- und Nachtzeit am Ende des Verlegen von Leitungen einschließlich Zubehör zur Hausanschlusses zur Verfügung. 2Dies gilt nicht, soweit (1) 1 Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwas- (5) Schäden sind dem Markt unverzüglich mitzuteilen. Zu- und Fortleitung von Wasser über sein im Versor- und solange der Markt durch höhere Gewalt, durch Be- ser oder zu sonstigen vorübergehenden Zwecken ist gungsgebiet liegendes Grundstück sowie sonstige triebsstörungen, Wassermangel oder sonstige tech- rechtzeitig beim Markt zu beantragen. 2Muss das Was- nische oder wirtschaftliche Umstände, deren Beseiti- § 19 Wasserzähler Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen, wenn ser von einem anderen Grundstück bezogen werden, und soweit diese Maßnahmen für die örtliche Wasser- gung ihm nicht zumutbar ist, an der Wasserversorgung so ist die schriftliche Zustimmung des Grundstücks- (1) Der Wasserzähler ist Eigentum des Marktes. 2Die Liefe- 1 versorgung erforderlich sind. 2Diese Pflicht betrifft gehindert ist. 3Der Markt kann die Belieferung ableh- eigentümers beizubringen. 3Über die Art der Wasser- rung, Aufstellung, technische Überwachung, Unterhal- nur Grundstücke, die an die Wasserversorgung an- nen, mengenmäßig und zeitlich beschränken oder un- abgabe entscheidet der Markt; er legt die weiteren Be- tung, Auswechslung und Entfernung der Wasserzähler geschlossen oder anzuschließen sind, die vom Eigen- ter Auflagen und Bedingungen gewähren, soweit dies dingungen für den Wasserbezug fest. sind Aufgabe des Marktes; er bestimmt auch Art, Zahl tümer im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem zur Wahrung des Anschluss- und Benutzungsrechtes und Größe der Wasserzähler sowie ihren Aufstellungs- der anderen Berechtigten erforderlich ist. 4Der Markt (2) Falls Wasser aus öffentlichen Hydranten nicht zum ort. 3Bei der Aufstellung hat der Markt so zu verfahren,
dass eine einwandfreie Messung gewährleistet ist; er § 22 Änderungen; Einstellung des 4. gegen die vom Markt nach § 15 Abs. 3 Satz 3 an- § 2 Beitragstatbestand hat den Grundstückseigentümer zuvor anzuhören und Wasserbezugs geordneten Verbrauchseinschränkungen oder Ver- seine berechtigten Interessen zu wahren. brauchsverbote verstößt. Der Beitrag wird erhoben für (1) Jeder Wechsel des Grundstückseigentümers ist dem 1. bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder (2) 1 Der Markt ist verpflichtet, auf Verlangen des Grund- Markt unverzüglich schriftlich mitzuteilen. (2) Nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Ord- stückseigentümers die Wasserzähler zu verlegen, nungswidrigkeitentatbestände bleiben unberührt. gewerblich nutzbare Grundstücke, wenn für sie nach wenn dies ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien (2) Will ein Grundstückseigentümer, der zur Benutzung § 4 WAS ein Recht zum Anschluss an die Wasserversor- Messung möglich ist. 2Der Markt kann die Verlegung der Wasserversorgungseinrichtung nicht verpflichtet gungseinrichtung besteht, oder davon abhängig machen, dass der Grundstückseigen- ist, den Wasserbezug aus der öffentlichen Wasser- § 25 Anordnungen für den Einzelfall, 2. tatsächlich angeschlossene Grundstücke tümer sich verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. versorgung vollständig einstellen, so hat er das min- Zwangsmittel destens eine Woche vor dem Ende des Wasserbezugs (3) 1 Der Grundstückseigentümer haftet für das Abhan- (1) Der Markt kann zur Erfüllung der nach dieser Satzung schriftlich dem Markt zu melden. § 3 Entstehen der Beitragsschuld denkommen und die Beschädigung der Wasserzähler, bestehenden Verpflichtungen Anordnungen für den soweit ihn hieran ein Verschulden trifft. 2Er hat den (3) Will ein zum Anschluss oder zur Benutzung Verpflich- Einzelfall erlassen. (1) 1 Die Beitragsschuld entsteht mit Verwirklichung des Verlust, Beschädigungen und Störungen dieser Ein- teter den Wasserbezug einstellen, hat er beim Markt Beitragstatbestandes. 2 Ändern sich die für die Bei- Befreiung nach § 6 zu beantragen. (2) Für die Erzwingung der in dieser Satzung vorgeschrie- richtungen dem Markt unverzüglich mitzuteilen. 3Er ist tragsbemessung maßgeblichen Umstände im Sinne benen Handlungen, eines Duldens oder Unterlassens verpflichtet, sie vor Abwasser, Schmutz- und Grund- des Art. 5 Abs. 2a KAG, entsteht die -zusätzliche- Bei- gelten die Vorschriften des Bayerischen Verwaltungs- wasser sowie vor Frost zu schützen. tragsschuld mit dem Abschluss der Maßnahme. § 23 Einstellung der Wasserlieferung zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes. (4) 1 Die Wasserzähler werden von einem Beauftragten (2) Wird erstmals eine wirksame Satzung erlassen und ist (1) Der Markt ist berechtigt, die Wasserlieferung ganz der Beitragstatbestand vor dem Inkrafttreten dieser des Marktes möglichst in gleichen Zeitabständen oder oder teilweise fristlos einzustellen, wenn der Grund- § 26 Inkrafttreten Satzung erfüllt, entsteht die Beitragsschuld erst mit auf Verlangen des Marktes vom Grundstückseigentü- stückseigentümer oder Benutzer dieser Satzung oder dem Inkrafttreten dieser Satzung. mer selbst abgelesen. 2Dieser hat dafür zu sorgen, dass (1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntma- sonstigen die Wasserversorgung betreffenden Anord- die Wasserzähler leicht zugänglich sind. chung in Kraft. nungen zuwiderhandelt und die Einstellung erforder- lich ist, um (2) Gleichzeitig tritt die Satzung für die öffentliche Wasser- § 4 Beitragsschuldner § 20 Messeinrichtungen an der 1. eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von versorgungseinrichtung des Marktes Neunkirchen am Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens Grundstücksgrenze Personen oder Anlagen abzuwenden, Brand (Wasserabgabesatzung – WAS-) vom 07.12.2007 der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder außer Kraft. (1) Der Markt kann verlangen, dass der Grundstückseigen- 2. den Verbrauch von Wasser unter Umgehung, Beein- Erbbauberechtigter ist. tümer auf eigene Kosten an der Grundstücksgrenze flussung oder vor Anbringung der Messeinrichtun- Markt Neunkirchen am Brand, 18.05.2021 nach seiner Wahl einen geeigneten Wasserzähler- gen zu verhindern oder gez. schacht oder Wasserzählerschrank anbringt, wenn Martin Walz § 5 Beitragsmaßstab 3. zu gewährleisten, dass Störungen anderer Abneh- 1. Bürgermeister (1) 1 Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der 1. das Grundstück unbebaut ist oder mer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. 2. die Versorgung des Gebäudes mit Grundstücks- des Marktes oder Dritter oder Rückwirkungen auf 2 Die beitragspflichtige Grundstücksfläche wird bei anschlüssen erfolgt, die unverhältnismäßig (über die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind. Grundstücken von mindestens 2.500 m² Fläche (über- 40m) lang sind oder nur unter besonderen Er- (2) 1 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei BEKANNTMACHUNG große Grundstücke) in unbeplanten Gebieten schwernissen verlegt werden können, oder Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mah- Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.04.2021 • bei bebauten Grundstücken auf das 2,6.-fache der 3. kein Raum zur frostsicheren Unterbringung des nung, ist der Markt berechtigt, die Versorgung zwei die nachfolgende Satzung beschlossen. Sie wurde am beitragspflichtigen Geschossfläche mindestens je- Wasserzählers vorhanden ist Wochen nach Androhung einzustellen. 2Dies gilt nicht, 18.05.2021 durch den Ersten Bürgermeister Martin Walz doch 2.500 m², wenn die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur ausgefertigt und wird hier öffentlich bekanntgemacht. (2) Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die Ein- Schwere der Zuwiderhandlung stehen und hinreichen- • bei unbebauten Grundstücken auf 2.500. m² richtungen in ordnungsgemäßem Zustand und jeder- de Aussicht besteht, dass der Grundstückseigentümer begrenzt. zeit zugänglich zu halten. seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Markt kann Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasser- (2) 1 Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der mit der Mahnung zugleich die Einstellung der Versor- abgabesatzung des Marktes Neunkirchen am Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. 2Keller gung androhen. werden mit der vollen Fläche herangezogen. 3Dach- § 21 Nachprüfung der Wasserzähler Brand (BGS – WAS) (3) Der Markt hat die Versorgung unverzüglich wieder auf- geschosse werden nur herangezogen, soweit sie aus- (1) Der Grundstückseigentümer kann jederzeit die Nach- 1 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengeset- gebaut sind. 4Gebäude oder selbständige Gebäudetei- zunehmen, sobald die Gründe für die Einstellung ent- prüfung der Wasserzähler durch eine Eichbehörde zes (KAG) erlässt der Markt Neunkirchen am Brand folgen- le, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach fallen sind. oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des de Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesat- Anschluss an die Wasserversorgung auslösen oder § 40 des Mess- und Eichgesetzes verlangen. 2Stellt der zung (BGS – WAS): die an die Wasserversorgung nicht angeschlossen Grundstückseigentümer den Antrag auf Prüfung nicht § 24 Ordnungswidrigkeiten § 1 Beitragserhebung werden dürfen, werden nicht herangezogen; das gilt beim Markt, so hat er diesen vor Antragstellung zu be- nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich nachrichtigen. (1) Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 GO kann mit Geldbuße bis zu Der Markt erhebt zur Deckung seines Aufwandes für die 2500 Euro belegt werden, wer vorsätzlich einen Wasseranschluss haben. 5Balkone, Loggien und Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung für das Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie (2) Der Markt braucht dem Verlangen auf Nachprüfung 1. den Vorschriften über den Anschluss- und Benut- Gebiet der über die Gebäudefluchtlinie hinausragen. der Wasserzähler nur nachzukommen, wenn der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, die Kosten zungszwang in § 5 zuwiderhandelt, • Gemeindeteile Neunkirchen am Brand mit Ebers- (3) 1 Bei Grundstücken, für die nur eine gewerbliche Nut- zu übernehmen, falls die Abweichung die gesetzlichen 2. eine der in § 9 Abs. 4, § 11 Abs. 1, § 13 Abs. 2 und § bach, Großenbuch und Baad sowie zung ohne Bebauung zulässig ist, sowie bei sonstigen Verkehrsfehlergrenzen nicht überschreitet. 22 Abs. 1 und 2 festgelegten oder hierauf gestütz- unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken wird • der Gemeindeteile Ermreuth, Gleisenhof und Rödlas ten Melde-, Auskunfts-, Nachweis- oder Vorlage- als Geschossfläche ein Viertel der Grundstücksfläche pflichten verletzt, einen Beitrag. in Ansatz gebracht. 2Grundstücke, bei denen die zu- 3. entgegen § 11 Abs. 3 vor Zustimmung des Marktes lässige oder für die Beitragsbemessung maßgebliche mit den Installationsarbeiten beginnt, vorhandene Bebauung im Verhältnis zur gewerblichen
Nutzung nur untergeordnete Bedeutung hat, gelten der jeweils tatsächlichen Höhe zu erstatten. wenn jahres fällig im Rahmen der Endabrechnung mit dem als gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke i. S. tatsächlichen Verbrauch des Vorjahres verrechnet. (2) 1 Der Erstattungsanspruch entsteht mit Abschluss der 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder d. Satzes 1, Alternative 1. 3 Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt der jeweiligen Maßnahme. 2Schuldner ist, wer im Zeitpunkt 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung Markt die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung (4) 1 Ein zusätzlicher Beitrag entsteht mit der nachträgli- des Entstehens des Erstattungsanspruchs Eigentümer nicht ermöglicht wird, oder des Jahresgesamtverbrauches fest. chen Änderung der für die Beitragsbemessung maß- des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist; meh- geblichen Umstände, soweit sich dadurch der Vorteil rere Schuldner (Eigentümer oder Erbbauberechtigte) 3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass erhöht. 2Eine Beitragspflicht entsteht insbesondere, sind Gesamtschuldner. 3§ 7 gilt entsprechend. der Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch § 14 Mehrwertsteuer nicht angibt. • im Fall der Vergrößerung eines Grundstücks für die (3) Der Erstattungsanspruch kann vor seinem Entstehen 1 Zu den Beiträgen, Kostenerstattungsansprüche, Gebüh- zusätzlichen Flächen, soweit für diese bisher noch abgelöst werden. 2Der Ablösungsbetrag richtet sich (3) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger bewegli- ren und der Pauschale für Bauwasser wird die Mehrwert- keine Beiträge geleistet worden sind, nach der voraussichtlichen Höhe des Erstattungsan- cher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr steuer in der jeweils gesetzlichen Höhe erhoben. spruchs. 3Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht 2,10 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. • im Falle der Geschossflächenvergrößerung für die nicht. zusätzlich geschaffenen Geschossflächen sowie im (4) Für einen Bauwasseranschluss wird bis zu einem Falle des Absatzes 1 Satz 2 für die sich aus ihrer Ver- umbauten Raum von 1.500 cbm eine pauschale Ver- § 15 Pflichten der Beitrags- und vielfachung errechnende zusätzliche Grundstücks- § 9 Gebührenerhebung brauchsgebühr von 78,64 € erhoben. Bei größeren Gebührenschuldner fläche, Baumaßnahmen erhöht sich die Pauschale im Verhält- Der Markt erhebt für die Benutzung der Wasserversor- nis entsprechend. Die Pauschale wird nur erhoben, Die Beitrags- und Gebührenschuldner sind verpflichtet, • im Falle der Nutzungsänderung eines bisher bei- gungseinrichtung Grundgebühren (§ 9 a) und Verbrauchs- dem Markt für die Höhe der Abgabe maßgebliche Verän- wenn keine Wasserzählung und damit Festsetzung tragsfreien Gebäudes oder Gebäudeteils i. S. d. § 5 gebühren (§ 10). derungen unverzüglich zu melden und über den Umfang nach Absatz 4 erfolgt. Abs. 2 Satz 4, soweit infolge der Nutzungsänderung dieser Veränderungen – auf Verlangen auch unter Vorlage die Voraussetzungen für die Beitragsfreiheit entfal- entsprechender Unterlagen - Auskunft zu erteilen. len. § 9 a Grundgebühr § 11 Entstehen der Gebührenschuld (5) Wird ein unbebautes, aber bebaubares Grundstück, 1 (1) 1 Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss (1) Die Verbrauchsgebührenschuld entsteht mit der Was- § 16 Inkrafttreten für das ein Beitrag nach Absatz 3 festgesetzt worden (Q3) beziehungsweise dem Nenndurchfluss (Qn) der serentnahme. ist, später bebaut, so wird der Beitrag nach Abzug verwendeten Wasserzähler berechnet. 2Befinden sich (1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntma- der nach Absatz 3 berücksichtigten Geschossflächen auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend meh- (2) 1 Die Grundgebühr entsteht erstmals mit dem Tag, der chung in Kraft. und den nach Abs. 1 Satz 2 begrenzten Grundstücks- rere Hauptwasserzähler im Sinne des § 19 WAS, so auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung des Anschlusses folgt; der Markt teilt dem Gebühren- (2) Gleichzeitig tritt die Beitrags- und Gebührensatzung flächen neu berechnet. 2Dieser Betrag ist nachzuent- wird die Grundgebühr für jeden Hauptwasserzähler schuldner diesen Tag schriftlich mit. 2Im Übrigen ent- zur Wasserabgabesatzung (BGS – WAS) des Marktes richten. 3Ergibt die Gegenüberstellung ein Weniger an berechnet. 3Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, steht die Grundgebühr mit dem Beginn eines jeden Neunkirchen am Brand vom 07.12.2007 mit allen hier- Geschossflächen, so ist für die Berechnung des Erstat- wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, Tages in Höhe eines Tagesbruchteils der Jahresgrund- zu ergangen Änderungen außer Kraft. tungsbetrages auf den Beitragssatz abzustellen, nach um die mögliche Wasserentnahme messen zu können. dem der ursprüngliche Beitrag entrichtet worden ist. gebührenschuld neu. (2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Markt Neunkirchen am Brand, 18.05.2021 Wasserzählern mit Nenngröße (Qn) bzw. Dauerdurch- gez. § 6 Beitragssatz fluss (Q3): § 12 Gebührenschuldner Martin Walz Der Beitrag beträgt Nenngröße (Qn) Grundgebühr (1) Gebührenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Ent- 1. Bürgermeister in m³/h in €/Jahr stehens der Gebührenschuld Eigentümer des Grund- a) pro m² Grundstücksfläche 1,63 € stücks oder ähnlich zur Nutzung des Grundstücks 2,5 18,41 netto b) pro m² Geschossfläche 9,02 €. 6 30,68 netto dinglich berechtigt ist. BEKANNTMACHUNGEN 10 61,36 netto (2) Gebührenschuldner ist auch der Inhaber eines auf dem Grundstück befindlichen Betriebs. VON BEHÖRDEN § 7 Fälligkeit über 10 306,78 netto (3) Gebührenschuldner ist auch die Wohnungseigentü- Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bei- mergemeinschaft. tragsbescheides fällig. (4) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. Dauerdurchfluss (Q3) Grundgebühr in m³/h in €/Jahr (5) Die Gebührenschuld ruht für alle Gebührenschulden, Zweckverband zur § 7a Beitragsablösung Wasserversorgung der die gegenüber den in den Abs. 1 bis 4 genannten Ge- 4 18,41 netto 1 Der Beitrag kann vor dem Entstehen der Beitragspflicht bührenschuldnern festgesetzt worden sind, als öffent- Marloffsteiner Gruppe abgelöst werden. 2Der Ablösungsbetrag richtet sich nach 10 30,68 netto liche Last auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht der voraussichtlichen Höhe des Beitrages. 3Ein Rechtsan- (Art. 8 Abs. 8 i. V. m. Art. 5 Abs. 7 KAG). Weitere Sanierungsmaßnahmen bei der 16 61,36 netto spruch auf Ablösung besteht nicht. Trinkwasserversorgung über 16 306,78 netto § 13 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung Sehr geehrte Mitbürger*innen, § 8 Erstattung des Aufwandes für (1) 1 Der Verbrauch wird jährlich abgerechnet. 2Die Grund- sehr geehrte Kunden*innen im Versorgungsgebiet, Grundstücksanschlüsse § 10 Verbrauchsgebühr und Verbrauchsgebühr werden einen Monat nach Be- mit dieser zweiten Information möchte ich Ihnen einen (1) 1 Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus kanntgabe des Gebührenbescheides fällig. Überblick verschaffen, welche Maßnahmen und Investi- (1) Der Aufwand für die Herstellung, Anschaffung, Ver- der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen tionen in den nächsten Jahren durch den Zweckverband besserung, Erneuerung, Veränderung, Stilllegung und (2) 1 Auf die Gebührenschuld sind zum 15. April, 15. Juni, Wassers berechnet. 2Die Gebühr beträgt 2,10 € pro abzuarbeiten sind. Ebenso erläutern wir Ihnen hier die Beseitigung sowie für die Unterhaltung der Grund- 15. August, 15. Oktober und 15. Dezember jeden Jah- Kubikmeter entnommenen Wassers. Schwerpunkte aus dem Sanierungsprogramm I. stücksanschlüsse i. S. d. § 3 WAS ist mit Ausnahme des res Vorauszahlungen in Höhe eines Sechstels des Jah- Aufwands, der auf die im öffentlichen Straßengrund (2) 1 Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasser- resverbrauchs der Jahresabrechnung des Vorjahres zu liegenden Teile der Grundstücksanschlüsse entfällt, in zähler ermittelt. Er ist durch den Markt zu schätzen, leisten. 2Das letzte Sechstel wird im Februar des Folge- Erste Sanierungsmaßnahmen
Seit 2015 haben wir mit großen Bau- und Sanierungsmaß- Jahre ausgelegt und wird insgesamt mindestens ca. 9,697 Maßnahmen Wasserbereitstellung) Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und wünsche Ihnen nahmen kontinuierlich in die technischen Anlagenteile so- Mio. € betragen. Eines der wichtigsten Projekte in diesem alles Gute. - Weiher: Im Grund ab Habernhofer Weg bis Ecke Schwa- wie in das Rohrnetz investiert. Diese Maßnahmen waren Sanierungskonzept ist die Errichtung eines neuen Wasser- bachstr. - 146.260 Euro (2022) Ihr über das gesamte Verbandsgebiet verteilt. Schwerpunkte werks, das eine tragende Rolle zur Versorgungssicherheit Holger Bezold lagen überwiegend in der Sanierung der Hochbehälter in hat. Das neue Wasserwerk wird das bisherige, welches - Weiher: Hutäckerstr. Ecke Siedlerstr. bis im Grund Hsnr. Vorsitzender des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Rosenbach und Atzelsberg, sowie verschiedener Rohrnet- seit 45 Jahren in Betrieb ist, nach seiner Fertigstellung ab- 10 - 148.526 Euro (2022) ze oder deren Erneuerungen in Marloffstein, Atzelsberg, lösen. - Rathsberg: Nußbaumweg – 237.106 Euro (2022) Weiher und Dormitz. Des Weiteren wurden Steuerkabel Mit beigefügter Auflistung möchten wir Ihnen gerne eine vom Wasserwerk Weiher zum Hochbehälter Rosenbach - Rathsberg: Zum Aussichtsturm – 298.006,81 Euro (2023) Übersicht über die anstehenden Sanierungsmaßnahmen verlegt und die Brunnen mit Frequenzumformer nach- geben: - Dormitz: Rosenbacher Straße – 219.924,57 Euro (2023) Terminhinweise der gerüstet, um einen schonenderen Betrieb zu gewähren. - Rathsberg: Am Rundblick – 137.792,87 Euro (2024) Wirtschaftsförderung des Zusätzlich zu diesen Maßnahmen aus dem ersten Sanie- rungskonzept wurde eine Notverbindung zwischen Maßnahmen der Wasserbereitstellung Landkreises Forchheim - Rosenbach: Ortseingang bis Kreuzung Neunkirchen – der Wasserversorgung der Gemeinde Langensendel- 334.920,83 Euro (2024) • Im Bereich der Wasserbereitstellung sind 8 Maßnah- Juni 2021 bach und dem Hochbehälter Atzelsberg hergestellt, um men geplant welche teilweise mehrere Einzelmaß- - Rathsberg: Am Ziegelacker Hsnr. 22 bis Ecke Schloßweg die Hochdruckzone jederzeit mit Wasser versorgen zu Terminhinweise nahmen beinhalten. Im Zeitraum 2021 – 2025 entste- – 162,298,37 Euro (2025) können. In diesem Zusammenhang erfuhr die Leitung zwi- hen so Kosten in Höhe von ca. 7,015 Millionen. Euro. Telefonische Beratungen zur Existenzgründung, -si- schen dem Hochbehälter und dem Wasserturm eine Er- - Dormitz: Beethovenstr. 7 – 11 – 77.435,01 Euro (2025) neuerung, da die bisherige marode und nicht ausreichend • Wasserwerk Weiher III – ca. 4,05 Mio. Euro (Baukosten cherung und Unternehmensnachfolge durch die IHK dimensioniert war. mit Anlagetechnik ca. 3.33 Mio. Euro - Dormitz: Schubertstraße – 110.187,31 Euro (2025) für Oberfranken gemeinsam mit den Wirtschaftsexperten der Aktivsenioren Bayern e. V. • + Planungskosten ca. 720.000 Euro) (2021 – 2023) - Dormitz: Mozartstr. 2 -8 – 110.187,31 Euro (2025) Bisherige Investitionssumme Termin / Ort: Donnerstag, 24. Juni 2021, • Sanierung Hochbehälter Rosenbach I ca. 750.000 Euro ab 09.00 Uhr Zwischen 2015 und 2019 hat der Wasserzweckverband für (2025) Finanzierung Investitionen und den Unterhalt ein Gesamtvolumen von Informationen: Die Beratungen sind kostenfrei. Termin- • Verbindungsleitungen nach Marloffstein ca. 245.000 Für alle Kommunen im Verbandsgebiet, aber auch die 11,0 Mio. € (inkl. Kosten für den laufenden Betrieb) um- vergabe jeweils bis 15:00 Uhr. Ihre Daten Euro (2021) + (Maßnahme „Marloffstein Bürger*innen kommen daher weitere, finanzielle Belas- gesetzt. werden nur zum Zwecke der Terminver- – HB Rosenbach“ mit 355.000 Euro im Jahr 2021 siehe tungen zu. Um die aufzubringende Summe zu reduzieren, einbarung erhoben und weiterverarbeitet! Das erste Sanierungspaket wurde über Gebühren, Beiträ- Maßnahmen Wasserverteilung) werden staatliche Fördergelder für die Sanierungsmaß- ge und Verbesserungsbeiträge sowie Umlagen an die Was- nahme beantragt. Die verbleibenden Kosten müssen über Anmeldung: Vorherige Anmeldung erforderlich • Kabelarbeiten HB Rosenbach – Marloffstein ca. 200.000 Gebühren, Verbesserungsbeiträge und durch eine Umlage bei der Wirtschaftsförderung unter sergäste finanziert. Für die Verbesserungsmaßnahmen Euro (2021) wurde Beiträge von ca. 2,0 Mio. € erhoben. Die Endabrech- auf die Wassergäste finanziert werden. Die genaue Höhe Tel. 09191 86-1021 oder E-Mail an: nung steht noch aus. Ein Auftrag für die Kalkulation einer • Entleerungsleitung Wasserturm Marloffstein ca. 20.000 der Kosten für den Einzelnen kann zum heutigen Zeit- Wifoe@Lra-Fo.de. möglichen Schlussrate für den Verbesserungsbeitrag aus Euro (2023) punkt noch nicht beziffert werden. Als Nächstes werden dem ersten Sanierungspaket wurde von der Verbandsver- wir die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten ana- • Konzept „oberhalb HB Rosenbach“ sammlung am 30.03.2021 beschlossen und bereits an ein lysieren und der Verbandsversammlung vorstellen. Zu (WT Marloffstein stilllegen) diesem Zwecke hat der Zweckverband ebenso ein Sat- Neues aus der WiR – Satzungsbüro vergeben. Über mögliche Schlusszahlun- gen werden wir Sie wieder informieren. • HB Marloffstein mit Räumlichkeiten für DEA/Notstrom zungsbüro mit der Kalkulation des Verbesserungsbeitrags Wirtschaftsregion 880.000 Euro (2023 – 2025) beauftragt. Bamberg-Forchheim Zweites Sanierungsprogramm • Neue DEA Hochdruckzone ca. 60.000 Euro (2025) Verehrte Kunden im Verbandsgebiet, es ist mir ein großes Anliegen, dass durch die Kostenaufteilung niemand über- WiR. – Wirtschaftsregion Bamberg Forchheim Wie bereits mit dem ersten Sanierungskonzept angekün- • Notstromversorgung HB Marloffstein ca. 60.000 Euro mäßigen Belastungen ausgesetzt ist. Auch die Verbands- Seminarreihe Einzelhandel: digt wurde, wird es zur Behebung der größten Schäden (2025) räte des Zweckverbandes, die geschlossen hinter den Online-Marketing – Google my Business und zur Beseitigung von Mängeln, welche die Trinkwas- • Umbindung von Hausanschlüssen ca. 200.000 Euro Maßnahmen stehen und die Beschlüsse einstimmig mit- serversorgung beeinträchtigen, ein weiteres (Sanierungs- (2025) getragen haben, vertreten diese Ansicht. Termin: Dienstag, 22. Juni 2021, konzept II) benötigen. 09.00 – 13.30 Uhr online • Ertüchtigung Brunnen ca. 550.000 Euro (2022 + 2025) Für den Zweckverband der Marloffsteiner Gruppe, wel- Die in Prioritätsstufen aufgeteilten Maßnahmen haben weitere 60.000 für 2026 vorgemerkt cher nun seit über 60 Jahren besteht, sind diese beiden Informationen: Neben der eigenen Homepage oder es dem Zweckverband erlaubt, nur die vordringlichsten Sanierungskonzepte die größten Sanierungsmaßnahmen Social Media-Kanälen, spielen auch Maßnahmen über das Sanierungskonzept I abzuwickeln. seit seinem Bestehen. Nun stehen wir vor der großen He- Dienste wie Google my Business (GMB), Maßnahmen der Wasserverteilung (Wasserleitungen) Analyse-Tools oder das Schalten von An- Das zweite Sanierungskonzept ist ausgearbeitet und wur- rausforderung und der Aufgabe die Trinkwasserversor- - Bei der Wasserverteilung sind 14 Maßnahmen (Lei- gung für unsere Mitgliedsgemeinden derart herzustellen, zeigen eine wichtige Rolle in der eigenen de der Verbandsversammlung erstmalig am 04.08.2020 tungssanierungen) in den Jahren 2021 bis 2025 ein- dass auch die Versorgung unserer künftigen Generatio- Onlinestrategie. Die Veranstaltung rich- vorgestellt. In der Zwischenzeit wurde das Konzept geplant, hierfür entstehen voraussichtliche Kosten nen gewährleistet werden kann. tet den Fokus zum einen auf GMB, da nochmals überarbeitet und der Verbandsversamm- in Höhe von ca. 2,682 Millionen Euro. der Service mehr als nur ein Branchen- lung am 30.03.2021 in aktualisierter Fassung vorgelegt. Es ist der Auftrag des Verbandes, aber auch mein Ziel, die eintrag ist. Zum anderen erfahren Sie, Die Verbandsversammlung hat das Sanierungskonzept - Weiher: Gartenstr. von Hsnr. 1 bis Ecke Bachstr. - 112.900 Trinkwasserversorgung im Verbandsgebiet langfristig si- welche weiteren Möglichkeiten es gibt, II anschließend in seiner Sitzung am 27.04.2021 ohne Euro (2021) cher zu stellen, die Anlagen in einen zeitgemäßen Zustand sich kostenfrei listen zu lassen, welche Gegenstimme beschlossen. Es stehen weitere wichti- zu bringen und somit den Verband und die Wasserversor- - Weiher: Richtung Habernhofer Mühle ab Ende der Sa- Tools beim Schalten von Anzeigen hilf- ge Investitionen an, um die Versorgungssicherheit mit gung Fit für die Zukunft zu machen. Wir werden Sie weiter- nierung bis Leitungsende - 231.600 Euro (2023) reich sind und welche das Nutzerverhal- Trinkwasser und auch die Qualität des Wassers weiterhin hin über die Details und Hintergründe informieren, damit ten analysieren. gewährleisten zu können. Das erneute Investitionsvolu- - Marloffstein – HB Rosenbach: Rosenbacher Str. zwi- Sie die Entscheidungen des Verbandes nachvollziehen men für den Wasserzweckverband liegt bei 7,015 Mio. € schen Übergabeschacht und FlNr. 454 - 355.500 Euro können. Über die weiteren Schritte werden wir Sie eben- Referent: Arno Schimmelpfennig, ASS Marketing für die Wassergewinnung und weiteren 2,682 Mio. € für die (2021) + (Maßnahme Verbindungsleitung nach Marloff- falls auf dem Laufenden halten. Wasserverteilung. Das Konzept ist auf die kommenden 5 stein in Höhe von 245.000 Euro im Jahr 2021 – siehe
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