KobVGEMEINSAM STÄRKER - KOBV im neuen Design! - Ausgabe 1/2017, Nr. 392 / 61. Jahrgang
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KobV Das Service-Magazin des Kriegsopfer- und Behindertenver- bandes für Wien, Niederösterreich und Burgenland Ausgabe 1/2017, Nr. 392 / 61. Jahrgang GEMEINSAM STÄRKER KOBV im neuen Design!
1/17 KOBV - Wir bewegen AUS DEM INHALT Aus dem Inhalt Seite 5 Seiten 23 - 24 Plan B für Menschen Menschen sind nicht behindert – mit Behinderungen Menschen werden behindert Seiten 6 Seite 25 Seiten 17-18 KOBV Werbelinie Neu Special Olympics World Die ausgebildeten BVP - Winter Games Jahrgang 2016 Seiten 7 - 8 Sozialversicherungs- Seiten 26 Änderungsgesetz 2016 KOBV Trafikbörse Seiten 8 - 9 Seiten 28 - 29 Sozialversicherung aktuell Die Orthopädische Sprechstunde Seite 12 Seite 30 Seiten 22-23 Schloss Freiland da tut sich was Rundfunkgebührenbefreiung Gegen jedes Leiden ist ein Kraut gewachsen Seiten 13 - 14 Rententabelle Kriegsopferversor- Seite 43 - 45 gungsgesetz Wir gratulieren Seite 15 Seiten 48 - 49 Pensionshunderter für Kriegsopfer Behindertenberatung von A-Z ohne Pension Sprechtagstermine Seite 31 - 43 Aus den Untergruppen Seite 16 Seite 50 Einfach nachgedacht Telefonverzeichnis Impressum Redaktion: Elisabeth Schrenk, KOBV Redaktionsschluss Ausgabe 2/2017: Alleineigentümer: Tel: +43 1 406 15 86 - 37 DW; Rubrik - Donnerstag 27. April 2017 KOBV Der Behindertenverband für Wien, Sozialrecht: Dr. Regina Baumgartl, NÖ und Bgld. KOBV Tel.: +43 1 406 15 86 – 35 DW Anzeigen, Layout, Satz und Druck: 1080 Wien, Lange Gasse 53 Redaktionssekretariat: Frau Manuela Die Medienmacher GmbH Tel: +43 1 406 15 86, Fax: DW - 12 Bütterich, KOBV Tel: +43 1 406 15 86 – Oberberg 128, 8151 Hitzendorf E-Mail: redaktion@kobv.at 28 DW, E-Mail: redaktion@kobv.at Filiale: Römerstraße 8, 4800 Attnang-P. Vorstand: http://www.kobv.at/html_WNB/ Kleinanzeigen: Eveline Deutsch- Tel.: +43 7674 62900 wien_noe_bgld.html Pummer, KOBV, Tel.: +43 1 406 15 86 - Mail: office@diemedienmacher.co.at ZVR Zahl: 868148653 10 DW, E-Mail: edp@kobv.at www.diemedienmacher.co.at www.kobv.at 3
1/17 KOBV - Wir bewegen AKTUELL Plan B für Menschen mit Behinderungen? von Präsident Mag. Michael SVOBODA ders erwähnenswert sind die Pläne kratisch erreichbare Unterstützungs- zur Beschäftigung von älteren Perso- angebote für Unternehmen dazu nen (50+), bei denen die Arbeitslo- führen sollen, mehr MmB, die im sigkeit besonders hoch ist und unter Übrigen vielfach der Altersgruppe denen auch viele Menschen mit 50+ angehören, zu einer Beschäfti- Liebe Leserin ! Lieber Leser ! Behinderungen zu finden sind, die gung zu verhelfen. es besonders schwer haben, in der Ich denke, dass die im Regierungs- Die österreichische Bundesregierung Arbeitswelt (wieder) Fuß fassen zu programm vorgesehenen Maß- hat sich, nach einigen inhaltlichen können. Der Leiter des AMS Öster- nahmen für ältere Arbeitslose Sinn und atmosphärischen Turbulenzen reich Mag. Johannes Kopf sprach machen und positive Auswirkungen im Vorfeld der Verhandlungen, auf im Zusammenhang mit der Arbeits- zeigen werden, und es dringend an- ein Regierungsprogramm geeinigt, losenquote älterer Menschen von gezeigt ist, auch für arbeitslose MmB das bei genauer Betrachtung durch- „komischen Vorurteilen“ von Unter- (Anstieg der Arbeitslosenquote bei aus geeignet erscheint, aktuelle und nehmen dieser Personengruppe diesen Menschen zuletzt um knapp zukünftige Herausforderungen zu gegenüber, und dass Unternehmen 10 %) einen „Plan B(ehinderte)“ im meistern. Der Schwerpunkt dieses damit Chancen für erfolgreiches Sinne des KOBV-Positionspapiers zu Programmes und seiner Maßnah- Wirtschaften vergeben. Diese von entwickeln. Zahlreiche Gespräche men liegt eindeutig darin, die Rah- ihm angesprochenen Vorurteile mit politischen Verantwortungsträ- menbedingungen dafür zu schaffen, treffen noch in gesteigertem Ausmaß gern und den Sozialpartnern sowie die Wirtschaftsleistung in Österreich auf die Beschäftigung von Menschen Absichtserklärungen von Sozialmi- anzukurbeln und im Sinne ökosozi- mit Behinderungen (MmB) zu. Der nister Alois Stöger machen mich zu- aler und zukunftsorientierter Grund- KOBV-Österreich hat, gestützt auf versichtlich, dass es gelingt, noch im sätze aufzustellen. Mit der Ankur- die Ergebnisse einer Studie des So- heurigen Jahr einen solchen „Plan belung der Wirtschaftsleistung auch zialministeriums, bereits im Oktober B(ehinderte)“ gegen Arbeitslosigkeit in Verbindung mit Vorschlägen zur 2015 auf diese Vorbehalte bei der umzusetzen. Die Erwartungen der Verbesserung der Ausbildungsmög- Beschäftigung von Menschen mit Betroffenen sind unüberhörbar. lichkeiten, beginnend vom Gratiskin- Behinderungen hingewiesen und in dergarten bis hin zur Forcierung von seinem Positionspapier „Behinder- Ihr Mag. Michael SVOBODA Weiterbildung und Eröffnung von tenbeschäftigung: Weg vom Nega- Präsident des Kriegsopfer- und Jobchancen für ältere Menschen, tivimage“ (nachzulesen auf unserer Behindertenverbandes Österreich soll es gelingen, und das ist nicht Homepage www.kobv.at ) eine Reihe minder wichtig, zusätzliche Arbeits- von Maßnahmen vorgeschlagen, die plätze zu schaffen und damit gegen durch ökonomische Anreize (z.B. die nach wie vor steigende Arbeitslo- Prämien für die Übererfüllung der sigkeit (plus 4,6 %) anzukämpfen. Beschäftigungspflicht von MmB) In diesem Zusammenhang beson- UND flächendeckende und unbüro- Mag. Michael Svoboda bezahlte Anzeige www.kobv.at 5
1/17 AKTUELL KOBV - Wir bewegen KOBV Werbelinie Neu! Der überwiegende Anteil der Neu- der Gesellschaft und Politik darstellt, beitritte ist auf den ehrenamtlichen wenn es um Menschen mit Behin- Einsatz und das unermüdliche Enga- derungen in Österreich geht. Diesen gement unserer Funktionärinnen und beiden Polen trägt das neue Design Funktionäre in den Untergruppen Rechnung“, bekräftigt Geschäftsfüh- zurückzuführen. An dieser Stelle rerin Elisabeth Schrenk. Einerseits einen aufrichtigen Dank verbun- sind wohlbekannte Elemente und den mit der Bitte Mitgliedergewin- Farben weitergeführt, andererseits nung weiterhin zu betreiben. Zur spiegelt das Design die Rolle des Unterstützung der Werbeaktionen in KOBV im heutigen Umfeld wieder. den Orts- und Bezirksgruppen hat Unser kraftvoller Slogan „Wir bewe- der KOBV Werbeausschuss gemein- gen“ zeigt sich sowohl in der Bilder- sam mit den ExpertInnen der Public auswahl als auch in der grafischen Health PR-Projektgesellschaft mbH Gestaltung. einen neuen visuellen Auftritt entwi- ckelt, den wir Ihnen hiermit vorstellen Die Eigenschaften des dürfen: KOBV werden verbildlicht! Der KOBV ist ein Verband, der ten Kommunikation (Logo-Slogan, „Wir sind die kompetente Interes- sich für seine Mitglieder mit Stärke, Plakate, Folder, Leistungskatalog, senvertretung für Menschen mit Selbstbewusstsein und viel Enga- Roll Up, etc.) wird auf einen aktiven, Behinderungen und der Motor für gement einsetzt, der Umgang mit kurzen und prägnanten, lösungsori- die Sozial- und Behindertenpolitik in den Mitgliedern ist sehr persönlich entierten und aktivierenden Sprach- Österreich, dies gilt es in den Herzen und ebenso von viel Engagement stil gesetzt. und Köpfen der Menschen mit und getragen. Um diese „Persönlichkeit“ ohne Behinderungen weiter zu ver- des KOBV auch in der Bildwelt zu ankern“, appelliert KOBV Präsident kommunizieren, wurde auf – „Bewe- Mag. Michael Svoboda. Der neue vi- gung“ – „Kraft&Stärke“ – „Menschen“ suelle Auftritt signalisiert Stärke und und – „selbstbewusster Blick in die Selbstbewusstsein und entspricht Zukunft“ gesetzt, erläutert Mag. somit genau dem Image des KOBV. Michael Leitner, MAS, Geschäftsfüh- Unser neues Logo: rer der Public Health PR-Projektge- sellschaft mbH. Dementsprechend finden Sie kräftige Farben, schwung- volle Elemente, Abbildungen von Menschen, die mitten im Leben stehen und sich von ihrer Behinde- rung nicht eingeschränkt zeigen & positive Ausstrahlung, Lebensfreude & Selbstbewusstsein haben, eine Mischung der Altersstrukturen, eine Bilderwelt verschiedener Arbeits- und Freizeit-Situationen, immer dem Auf vielfachen Wunsch haben wir aktiven Leben zugewandt, keine wieder KOBV Aufkleber (Durchmes- Warum gibt es jetzt KOBV Behinderung versteckt, aber nicht als ser 11 cm) aufgelegt. Folder, Plakate im neuen Look? hinderlich dargestellt. Die Wortwelt und Aufkleber können jederzeit im „Der KOBV ist ein Verband, der des neuen Auftritts setzt ebenso auf Verbandsbüro kostenlos abgeholt eine lange Geschichte hat und viele die oben genannten Werte und kann oder angefordert werden. (Frau Ma- Wandlungen durchlaufen hat, aber zusätzlich „Empowerment“ in Wor- nuela Bütterich Tel.: 01/406 15 86-28 dabei gleichzeitig eine Konstante in ten kommunizieren. In der gesam- DW oder m.buetterich@kobv.at). 6 www.kobv.at
1/17 KOBV - Wir bewegen AKTUELL Sozialversicherungs-Änderungs- gesetz 2016 - SVÄG 2016 Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitation bei (drohender) Invalidität (Berufsunfähigkeit) Als neue Pflichtleistung aus dem Personen, die bisher noch keine Neuregelung der Mindest- Versicherungsfall der geminder- Pflichtversicherungsmonate einer versicherungszeit nach dem ten Arbeitsfähigkeit gebührt die Erwerbstätigkeit haben, sind leider Allgemeinen Pensionsgesetz pensionsvermeidende berufliche weiterhin von einem Rechtsanspruch ( APG) Rehabilitation, wenn auf Grund des auf berufliche Rehabilitation ausge- Vor der Gesetzesänderung wurden Gesundheitszustandes einer Per- schlossen. In diesen Fällen bleibt die für die Erfüllung der Mindestversiche- son anzunehmen ist, dass sie die berufliche Rehabilitation eine freiwilli- rungszeit für den Anspruch auf eine Voraussetzungen für die Invaliditäts- ge Leistung ohne Rechtsanspruch. Alterspension nach § 4 Abs. 1 APG oder Berufsunfähigkeitspension (in grundsätzlich nur Versicherungs- absehbarer Zeit) erfüllen wird oder Die Maßnahmen der beruflichen zeiten berücksichtigt, die ab dem 1. aktuell erfüllt und darüber hinaus Rehabilitation müssen ausreichend Jänner 2005 (= Zeitpunkt des Inkraft- wahrscheinlich ist, dass durch die und zweckmäßig sein, um das tretens des Allgemeinen Pensionsge- Maßnahmen der beruflichen Rehabi- Rehabilitationsziel zu erreichen, setzes) erworben wurden. Lediglich litation Invalidität (Berufsunfähigkeit) dürfen aber das Maß des Notwen- Ersatzzeiten der Kindererziehung vermieden bzw. beseitigt werden digen nicht überschreiten. Sie sind und bestimmte Pflegezeiten, die mit kann. Diese beruflichen Maßnah- vom Pensionsversicherungsträger einer Selbst- oder Weiterversiche- men der Rehabilitation stehen auch unter Berücksichtigung des Arbeits- rung verbunden sind, wurden nach Personen ohne Berufsschutz offen, marktes und ihrer Zumutbarkeit für § 16 Abs. 3a und 3b APG auch dann wenn sie zumindest zwölf Pflichtver- den Versicherten zu erbringen. Die für die Erfüllung der Mindestversi- sicherungsmonate auf Grund einer Zumutbarkeit richtet sich zum einen cherungszeit berücksichtigt, wenn Erwerbstätigkeit in einem erlernten nach Dauer, Umfang und Kosten sie vor dem Jahr 2005 lagen. Nach oder angelernten Beruf bzw. als der ins Auge gefassten Ausbildung. der Gesetzesänderung werden nun Angestellte/r innerhalb der letzten Zum anderen sind dabei das Alter, sämtliche Versicherungszeiten, die drei Jahre vor dem Stichtag oder die Ausbildung, die Qualifikation und vor dem Jahr 2005 erworben wurden, mindestens 36 Pflichtversicherungs- der soziale und wirtschaftliche Status für die Erfüllung der Anspruchsvor- monate auf Grund einer solchen zu berücksichtigen. Eine berufli- aussetzungen für die Alterspension Erwerbstätigkeit in den letzten 15 che Rehabilitation „nach unten“ ist nach § 4 Abs. 1 APG herangezogen. Jahren vor dem Stichtag erworben grundsätzlich nicht zulässig. Soll eine haben. Ausbildung zu einer Berufstätigkeit Höhere Ausgleichszulage für führen, die das bisherige Qualifikati- Pensionsberechtigte aus ei- Die versicherte Person hat somit onsniveau wesentlich unterschreitet, gener Pensionsversicherung künftig einen Rechtsanspruch auf so darf diese Maßnahme nur mit mit langdauernder Erwerbs- Rehabilitation, wenn sie die Vor- Zustimmung der versicherten Person tätigkeit aussetzungen für eine Invaliditäts- durchgeführt werden. oder Berufsunfähigkeitspension (in Bisher spielte die Dauer der Erwerbs- absehbarer Zeit) erfüllen wird oder Im Bereich des Arbeitslosenversiche- tätigkeit im Ausgleichszulagenrecht aktuell erfüllt und darüber hinaus rungsgesetzes wurde die Regelung keine Rolle. wahrscheinlich ist, dass durch die über den Anspruch auf Umschu- Für Personen, die einen längeren Maßnahmen der beruflichen Rehabi- lungsgeld (§39 b AlVG) an den Versicherungsverlauf aufweisen litation Invalidität (Berufsunfähigkeit) neuen Rechtsanspruch auf berufliche (nämlich mindestens 30 Beitragsjahre vermieden bzw. beseitigt werden Rehabilitation angepasst. der Erwerbstätigkeit), deren Beitrags- kann. grundlagen auf Grund ihrer Erwerbs- u www.kobv.at 7
1/17 AKTUELL KOBV - Wir bewegen tätigkeit jedoch so gering sind, dass genen Änderung nicht betroffen. Auch bezogen wurde, blieben schon bisher ihnen nur eine Pensionsleistung im ist eine entsprechende Änderung des für die Berechnung des Arbeitslosen- Bereich des derzeit geltenden Aus- Richtsatzes für Ehepaare bzw. einge- geldes außer Betracht. Dies gilt nun gleichszulagenrichtsatzes (das wären tragene Partner nicht erfolgt. auch für Zeiträume, in denen Rehabi- 2017 889,84 EUR) gebührt, gilt ab litationsgeld bezogen wurde. 1.1.2017 ein besonderer Ausgleichs- Änderung bei der Berech- zulagenrichtsatz in der Höhe von nung des Arbeitslosengeldes Die Änderungen durch das SVÄG 1000 EUR. Reine Hinterbliebenen- Zeiträume, in denen infolge einer 2016 sind mit 01.01.2017 in Kraft leistungen sind von der vorgeschla- Erkrankung nicht das volle Entgelt getreten. Sozialversicherung aktuell Rezeptgebühr gebührenbefreiung berücksichtigt keine Kostenbeteiligung. Die Rezeptgebühr beträgt ab Die Richtlinien über die Befreiung 1.1.2017 € 5,85. von der Rezeptgebühr wurden mit Zuzahlungen bei Rehabilita- 1.1.2017 dahingehend geändert, tions- und Kuraufenthalten Die Befreiung von der dass diese Anrechnung des Aus- Die Zuzahlungen bei Maßnahmen Rezeptgebühr auf Antrag gedinges bei der Rezeptgebühren- der Rehabilitation und bei Maßnah- gebührt befreiung nicht mehr durchgeführt men der Festigung der Gesundheit Alleinstehenden mit einem Einkom- wird. Somit sind seit 1.1.2017 alle und der Gesundheitsvorsorge in der men bis € 889,84 und Ausgleichszulagenbezieher ohne Kranken- und Pensionsversicherung Ehepaaren mit einem Einkommen Antrag von der Rezeptgebühr befreit. sind nach der Einkommenshöhe wie bis € 1.334,17 monatlich. folgt gestaffelt: Chronisch Kranke mit erhöhtem Rezeptgebührenobergrenze: Medikamentenbedarf sind von der Seit 1.1.2008 ist für die Entrichtung € 7,97 täglich, bei monatlichem Rezeptgebühr befreit, wenn sie der Rezeptgebühr eine Obergrenze Bruttoeinkommen von € 889,85 als Alleinstehende ein Einkommen in Höhe von 2 % des Jahresnettoein- bis € 1.471,22 von höchstens € 1.023,32 und kommens vorgesehen. Wird diese € 13,65 täglich, bei monatlichem als Ehepaare von höchstens Grenze durch die laufenden Zah- Bruttoeinkommen von € 1.471,23 € 1.534,30 monatlich haben. lungen der Rezeptgebühr erreicht, bis € 2.052,61 ist der Versicherte für den Rest des € 19,35 täglich, bei monatlichem Diese Einkommensgrenzen erhöhen Jahres von der Rezeptgebühr be- Bruttoeinkommen über € 2.052,61 sich pro unterhaltsberechtigtem Kind freit. Die Abwicklung erfolgt über das um € 137,30. e-cardSystem. Diese Obergrenze gilt Bei besonderer sozialer Schutzbe- für alle Personen, die nicht von der dürftigkeit (monatliches Bruttoein- Das Einkommen von im gemeinsa- Rezeptgebühr befreit sind. kommen unter € 889,85) ist von der men Haushalt lebenden Personen Einhebung abzusehen. Die Zuzah- wird angerechnet (Ehegatte oder Le- Heilbehelfe – Kostenanteil lungen bei Rehabilitationsaufent- bensgefährte voll, von allen anderen Der Kostenanteil des Versicherten halten sind höchsten für 28 Tage im Personen lediglich 12,5 Prozent). beträgt bei Heilbehelfen und Hilfs- Kalenderjahr zu leisten. mitteln mindestens € 33,20 und bei Bezieher einer Ausgleichszulage zu Sehbehelfen mindestens € 99,60. Service–Entgelt für die e-card einer Pension aus der Pensionsver- Für Kinder, die das 15. Lebensjahr Die Höhe des Service–Entgeltes für sicherung waren schon bisher ohne noch nicht vollendet haben und das Jahr 2018 beträgt € 11,35 und Antrag von der Rezeptgebühr befreit. schwerbehinderte Kinder sowie für wird im November 2017 eingehoben. Bisher wurde jedoch ein allfälliges Personen, die wegen besonderer Kein Service-Entgelt zahlen mitversi- Ausgedinge (z.B. bei übergebener sozialer Schutzbedürftigkeit von der cherte Kinder und PensionistInnen. Landwirtschaft) bei der Rezept- Rezeptgebühr befreit sind, gibt es 8 www.kobv.at
1/17 KOBV - Wir bewegen AKTUELL Pensionsinformation 2017 Pensionen Die Pensionen werden ab 1. Jänner 2017 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen um 0,8 % erhöht. Pensionen mit einem Stichtag im Jahr 2016 werden erst ab 1. Jänner 2018 angepasst! Höchstbemessungsgrundlage (auf Basis der „besten 29 Jahre“) beträgt ���������������������������������������������������������� € 4.194,13 Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung ������������������������������������������������������������������������������������� € 1.139,00 Richtsätze für Ausgleichszulagen Alters- und Invaliditätspensionen für Alleinstehende................................................................................................................................................... € 889,84 für Bezieher einer Eigenpension, die mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben ��������������������������������������������������������������� € 1.000,00 für Ehepaare........................................................................................................................................................ € 1.334,17 Erhöhung für jedes Kind......................................................................................................................................... € 137,30 Witwen- und Witwerpensionen........................................................................................................................... € 889,84 Waisenpensionen bis zum 24. Lebensjahr Halbwaisen............................................................................................................................................................. € 327,29 Vollwaisen.............................................................................................................................................................. € 491,43 Waisenpensionen ab dem 24. Lebensjahr Halbwaisen............................................................................................................................................................. € 581,60 Vollwaisen.............................................................................................................................................................. € 889,84 Höchstbeitragsgrundlage Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) monatlich...............................................................................................................................................................€ 4.980,-- Für Sonderzahlungen jährlich...............................................................................................................................€ 9.960,-- Für den Bereich des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG) und des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes (BSVG) monatlich ����������������������������������������������������������������������€ 5.810,-- Geringfügigkeitsgrenze Für ASVG Versicherte monatlich ............................................................................................................................................................... € 425,70 für neue Selbständige nach dem GSVG ............................................................................................................... € 425,70 Höhe der Pflegegelder 2017 Stufe 1 € 157,30 Stufe 4 € 677,60 Stufe 7 € 1.688,90 Stufe 2 € 290,-- Stufe 5 € 920,30 Stufe 3 € 451,80 Stufe 6 € 1.285,20 www.kobv.at 9
1/17 AKTUELL KOBV - Wir bewegen Die Verlängerung des Pflegefonds Der Pflegefonds wird bis zum Jahr mehrstündigen Alltagsbegleitung tes Pflege- und Gesundheitsper- 2021 verlängert und schrittweise auf und Entlastungsdienste explizit als sonal zur Verfügung steht und 417 Mio. € aufgestockt. Die Dotie- Dienstleistungsangebot, für die der auch während der Nachtstunden rung soll im Jahr 2017 wie bisher Zweckzuschuss aus Mitteln des zumindest eine qualifizierte Person 350 Mio. € betragen. Danach ist eine Pflegefonds gewährt werden kann, anwesend bzw. rasch verfügbar ist. schrittweise Anhebung der Mittel um aufgenommen wird. Somit können Betroffene Bestimmungen: § 3a rund 4,5% jährlich vorgesehen. 2018 nun auch mehrstündige Alltagsbeglei- Abs. 4 und 5 PFG werden 366 Mio. €, 2019 382 Mio. tungen im häuslichen Umfeld sowie Überdies werden die Länder dazu €, 2020 399 Mio. € und im Endaus- Entlastungsdienste für pflegende An- verpflichtet, dass bei der Vor- bau 2021 schließlich 417 Mio. € gehörige abgerechnet werden. Unter schreibung von Kostenbeiträgen zur Verfügung stehen. Wie bisher mehrstündigen Alltagsbegleitungen im Bereich mobiler Betreuungs- übernimmt der Bund zwei Drittel der und Entlastungsdiensten sind Ange- und Pflegedienste soziale Aspekte Kosten.Mit den Mitteln des Pflege- bote zur mehrstündigen Betreuung im berücksichtigt werden. fonds werden Aufwendungen der häuslichen Umfeld der Klienten und Betroffene Bestimmung: § 3a Länder und Gemeinden für Langzeit- Klientinnen zur Förderung und Auf- Abs. 2 PFG pflege finanziert. rechterhaltung einer selbstbestimm- Die Länder haben weiters darauf ten Lebensführung zu verstehen. hinzuwirken, dass pflegebedürf- Zusätzlich werden für die nächs- tigen Personen ab Vorliegen der te Finanzausgleichsperiode 2017 Weiters soll durch Steuerungsele- Pflegegeldstufe 4 die Aufnahme bis 2021 jährlich 18 Mio. € für ein mente die Qualität der Pflege sicher- in eine stationäre Einrichtung ohne erweitertes Angebot im Bereich gestellt werden. Dienstleistungsan- eine weitere Prüfung offen steht. In der Hospiz- und Palliativbetreuung gebote der Länder im Bereich der allen anderen Fällen sind die zweckgebunden bereitgestellt, wobei Langzeitpflege sollen im Sinne einer pflegerische Notwendigkeit und die sich Bund, Länder und Sozialversi- bundesweiten Vereinheitlichung der soziale Indikation vor der Aufnah- cherungsträger diese Summe zu je für die Betroffenen wesentlichen me gesondert zu prüfen. einem Drittel teilen. Rahmenbedingungen bei der Erbrin- Betroffene Bestimmung: § 3a gung des Dienstleistungsangebotes Abs. 6 PFG Auch die Laufzeit der gemeinsamen beitragen. So sollen für die Gewäh- Förderung der 24-Stunden-Betreu- rung des Zweckzuschusses an die Zur Sicherstellung der bedarfsge- ung durch Bund und Länder wird Länder ab dem Jahr 2018 folgende rechten Versorgung und zum Wohl durch einen Verzicht auf die Kündi- Bestimmungen gelten: der pflegebedürftigen Personen und gung der bisherigen Vereinbarung de ihrer Angehörigen wird der Richt- facto bis Ende 2021 verlängert. Die Länder haben dafür Sorge zu versorgungsgrad für die Jahre 2017 tragen, dass in stationären Pfle- bis 2021 auf 60% angehoben(§ 2a Neu ist, dass das Angebot der geeinrichtungen genug diplomier- PFG). bezahlte Anzeige 10 www.kobv.at
1/17 KOBV - Wir bewegen bezahlte Anzeige www.kobv.at ANZEIGEN bezahlte Anzeige bezahlte Anzeige bezahlte Anzeige 11
1/17 AKTUELL KOBV - Wir bewegen Änderung der Richtlinien für die Gewäh- rung von Zuwendungen zur Unterstüt- zung pflegender Angehöriger ab 1.1.2017 Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds können Ersatzpflege für diese Personengruppen um jeweils Personen, die nahe Angehörige mit Anspruch auf Pflege- € 300,-- angehoben. geld der Stufe 3 (bzw. der Stufe 1 bei demenziell erkrank- ten Personen oder minderjährigen Personen) überwie- Die Höchstzuwendungen bei Pflege dieses Personenkrei- gend pflegen und die wegen Krankheit, Urlaub oder ses betragen somit ab 1. Jänner 2017 bei Anspruch auf sonstigen wichtigen Gründen an der Pflege verhindert Pflegegeld sind, für die Kosten der Ersatzpflege gewährt werden. Die Pflege von Menschen mit demenziellen Syndromen der Stufe 1, 2 oder 3 € 1.500,-- sowie von pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen der Stufe 4 € 1.700,-- stellt besonders hohe Anforderungen an die Pflege- der Stufe 5 € 1.900,-- person. Im Interesse der pflegenden Angehörigen von der Stufe 6 € 2.300,-- demenziell erkrankten oder minderjährigen Pflegebedürf- der Stufe 7 € 2.500,-- tigen wurden die jährlichen Höchstzuwendungen für die Rundfunkgebührenbefreiung Zuschuss zum Fernsprechentgelt und Befreiung von der Ökostrompauschale Nach Abzug der Miete und außergewöhnlicher Belastungen beträgt die Einkommensgrenze bei einem Haushalt mit 1 Person........................................................................................................................................................... € 996,62 mit 2 Personen.................................................................................................................................................... € 1.494,27 für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person �������������������������������������������������������������������������������� € 153,78 Das Haushalts-Nettoeinkommen des das ausschließliche Recht auf Allen Beziehern des Zuschusses zu ist das Nettoeinkommen ALLER in eine monatliche Gutschrift auf das den Fernsprechentgelten steht seit einem Haushalt lebenden Personen. vom Betreiber in Rechnung gestell- 1. Juli 2012 (Inkrafttreten des neuen Leistungen auf Grund des Famili- te Entgelt. Eine Auszahlung an den Ökostromgesetzes) eine Befreiung enlastenausgleichsgesetzes, Impf- Anspruchsberechtigten ist nicht zu- von der Entrichtung der sogenannten schadengesetzes, Kriegsopferrenten, lässig. Derzeit können anspruchsbe- Ökostrompauschale, sowie von der Heeresversorgungsrenten, Opferfür- rechtigte Personen zwischen folgen- Bezahlung des 20 Euro übersteigen- sorgerenten, Verbrechensopferrenten den Betreibern wählen: A1 Telekom den Teils des Ökostromförderbeitrags sowie Unfallrenten und das Pflege- Austria AG (A1 Festnetz u. Mobil / zu. geld sind jedoch nicht anzurechnen. bob), AICALL Telekomm.-Dienstleis- tungs GmbH, Hutchison Drei Austria Wie bisher erwirbt der Anspruchsbe- GmbH, Kabel-TV Amstetten GmbH, Weitere Informationen: rechtigte bei Vorlage des Beschei- T-Mobile Austria GmbH. www.gis.at 12 www.kobv.at
1/17 KOBV - Wir bewegen AKTUELL Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 Behinderteneinstellungsgesetz zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalen- derjahr 2017 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeber mit 25 bis 99 Dienstnehmern monatlich 253 Euro, für Dienstgeber mit 100 bis 399 Dienstnehmern monatlich 355 Euro und für Dienstgeber mit 400 oder mehr Dienstnehmern monatlich 377 Euro. Kriegsopferversorgungsgesetz Leistungen und Einkommensgrenzen 2017 BESCHÄDIGTENVERSORGUNG Grundrente Zusatzrente MdE Gesamtrente § 11 Abs. 1 § 12 Abs. 2 20 v.H. 54,30 € - 54,30 € 30 v.H. 108,60 € - 108,60 € 40 v.H. 162,90 € - 162,90 € 50 v.H. 217,20 € 889,80 € 1.107,00 € 60 v.H. 271,50 € 889,80 € 1.161,30 € 70 v.H. 325,70 € 889,80 € 1.215,50 € 80 v.H. 434,30 € 889,80 € 1.324,10 € EU-Rente 542,90 € 889,80 € 1.432,70 € Alterszulage/Erschwerniszulage § 11 Abs. 2 und 3 ab Minderung der Erwerbsfähigkeit Vollendung des 50 v.H. 60 v.H. 70 v.H. 80 v.H. 90/100 v.H. 60. Lebensjahr 22,30 € 22,30 € 22,30 € 22,30 € 22,30 € 65. Lebensjahr 24,30 € 40,60 € 49,20 € 65,20 € 81,30 € 70. Lebensjahr 49,30 € 81,10 € 92,20 € 108,80 € 130,00 € 75. Lebensjahr 90,00 € 122,10 € 136,00 € 151,90 € 168,40 € 80. Lebensjahr 130,00 € 163,10 € 179,10 € 195,50 € 211,90 € Einkommensgrenze für Zusatzrente 889,80 € Schwerstbeschädigtenzulage § 11a Abs. 4 Erhöhung je Angehörigen (Gatte[in] bzw. Kinder) 43,10 € a) bei einer Summe der MdE von min. 130 € 162,90 b) bei einer Summe der MdE von min. 160 € 217,20 Familienzulage § 16 c) bei einer Summe der MdE von min. 190 € 271,50 (Gatte[in] bzw. Kinder) nur zur Zusatzrente 85,60 € d) bei einer Summe der MdE von min. 220 € 325,70 e) bei einer Summe der MdE von min. 250 € 380,00 f) bei einer Summe der MdE von min. 280 € 434,30 u www.kobv.at 13
1/17 AKTUELL KOBV - Wir bewegen Pflege- und Blindenzulage §§ 18 und 19: Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V V erhöht 713,50 € 1.069,60 € 1.426,60 € 1.783,60 € 2.139,60 € 2.852,80 € Blindenführzulage § 20 159,30 € Diätzuschuss §§ 14 und 46 b – nur zur Zusatzrente, erhöhten Waisenrente und Elternrente: Kleider- und Wäschepauschale § 20 a 34,00 € oder Ziffer 1: 23,90 € Ziffer 2: 38,00 € Ziffer 3: 63,90 € bei Zuckerkrankheit je nach MdE 67,80 € oder bei Nierenerkrankung mit Dialysebehandlung 102,00 € Taschengeld § 56 Abs. 4 bei Rentenumwandlung bis zu 228,10 € bei Nieren-, Magen-, Darm-, Gallenblasen-, Leberleiden ab MdE 50 v.H. 228,10 € HINTERBLIEBENENVERSORGUNG Witwen- (Witwer-) Versorgung § 35 Abs. 2 und 3 Grundrente volle Zusatzrente Gesamtrente 217,20 € 889,80 € 1.107,00 € Zusatzrente Einkommensgrenze € 882,80 Erhöhung je waisenrentenberechtigtes Kind € 136,20 Witwen-(Witwer-)Zulage § 35 a / Einkommensgrenze nach Pflege-(Blinden-)Zulagenempfängern der Stufe III IV V V erhöht 2.058,10 € 2.296,10 € 2.533,40 € 3.008,90 € und beträgt höchstens nach Pflege-(Blinden-)Zulagenempfängern der Stufe III IV V V erhöht 951,10 € 1.189,10 € 1.426,40 € 1.901,90 € Waisenversorgung § 42 Rente Erhöhung Waisen Gesamt § 42 Abs. 1 § 42 Abs. 3 Einfache Waise 98,10 € 462,70 € 560,80 € Doppelwaise 195,40 € 694,00 € 889,40 € Sterbegeld § 47 Tod als Dienstbeschädigungsfolge Wenn Tod nicht Dienstbeschädigungsfolge, oder unabhängig davon ab MdE 60 v.H. 936,00 € aber MdE 50 v.H., oder nach Hinterbliebenen 468,00 € bezahlte Anzeige 14 www.kobv.at
1/17 KOBV - Wir bewegen AKTUELL „Pensionshunderter“ – für versorgungs- berechtigte Kriegsopfer ohne Pensionsanspruch Im Dezember 2016 wurde vom versorgungsberechtigten Kriegsop- dem Sozialministerium so überein Nationalrat beschlossen, dass alle fern zukommen zu lassen, die keine gekommen, dass in diesen Fällen PensionistInnen mit gewöhnlichem Pension beziehen, also ausschließ- die Einmalzahlung in Höhe von € Aufenthalt im Inland, die im Dezem- lich ihre Kriegsopferrente beziehen. 100,-- aus den Unterstützungsmit- ber 2016 einen Pensionsanspruch Es gab aber bei der Umsetzung ein teln für Kriegsopfer, die dem KOBV haben, eine Einmalzahlung in der EDV technisches Problem, da nur seitens des Sozialministeriums zur Höhe von € 100,-- erhalten sollen. BezieherInnen der vollen Zusatzren- Verfügung gestellt werden, ausbe- Diese Einmalzahlung wurde mit der te nach dem KOVG erfasst werden zahlt werden. laufenden Pensionszahlung zum konnten. Damit auch jene Kriegsop- 30.12.2016 ausbezahlt. fer, die zwar keine Pension von einer Versorgungsberechtigte Kriegsopfer, Sozialversicherung aber trotzdem die im Dezember 2016 Anspruch auf Bereits im Oktober 2016 hat uns nicht die volle Zusatzrente erhalten die volle Zusatzrente haben, erhalten Sozialminister Alois Stöger in einem weil zum Beispiel ein Wohnrecht vom Sozialministeriumservice die persönlichen Gespräch versichert angerechnet wird, diese Einmalzah- Einmalzahlung in Höhe von € 100,-- diese Zusatzzahlung auch jenen lung erhalten können, sind wir mit im 1. Quartal 2017 ausbezahlt. Pensionshunderter nur gegen Vorlage Rentenabschnitt! Liebe versorgungsberechtigte Kriegsopfer, die nicht die volle Zusatzrente und auch keine Pen- sion erhalten, bitte schicken Sie uns Ihren letzten Rentenabschnitt oder geben diesen in der Orts- oder Bezirksgruppe ab, damit wir Ihnen diese Einmalzahlung in Höhe von € 100,-- ausbe- zahlen können. Der Rentenabschnitt kann auch bei einem unserer Verbandssprechtage (siehe Seiten 48 – 49) abgegeben werden. Erhöhung der Entschädigungszahlung für Kriegsgefangene Das Kriegsgefangenenentschä- ausländischen Macht aus politischen Zweiten Weltkrieges angehalten wur- digungsgesetz (KGEG) sieht für oder militärischen Gründen festge- den, monatliche Geldleistungen vor. österreichische StaatsbürgerInnen, nommen und angehalten wurden, Diese monatlichen Entschädigungs- die im Verlauf des Ersten oder Zwei- oder sich auf Grund politischer Ver- zahlungen für ehemalige Kriegsge- ten Weltkrieges in Kriegsgefangen- folgung oder drohender politischer fangene werden ab 2017 um rund schaft gerieten, oder im Verlauf des Verfolgung, außerhalb des Gebietes 15 % angehoben. Je nach Dauer der Zweiten Weltkrieges oder während der Republik Österreich befanden Kriegsgefangenschaft erhalten die der Zeit der Besetzung Österreichs und von einer ausländischen Macht BezieherInnen nun zwischen 17,50 € durch die Alliierten Mächte von einer festgenommen und nach Beginn des und 43 € monatlich. www.kobv.at 15
1/17 EINFACH NACHGEDACHT KOBV - Wir bewegen Einfach nachgedacht! Kolumne von Hon. Prof. Hofrat Dr. Josef Kandlhofer Eine gute Nachricht und Ein Vertrag zwischen der Sozialver- viele Baustellen! sicherung und den Ländern sichert die Finanzierung. Wir dürfen uns Wir leben leider in einer Zeit und freuen, dass dieses Vorhaben, das in einer Welt, in der wir mit vielen einen Vorlauf über viele Jahre hatte, schlechten Meldungen und Nach- nunmehr umgesetzt wird. Für Kin- richten überschüttet werden. So- der und Jugendliche, die in Zukunft wohl national als auch international. eine Rehabilitation brauchen, wird In Österreich müht sich die Regie- eine altersgerechte Rehabilitation rung, zu einem neuen Aufbruch zu angeboten. Allen Beteiligten, den kommen, international werden wir Vertretern von Politik, Sozialversi- von Meldungen aus den Vereinigten cherung und Ländern gebührt dafür Staaten, aus der EU, aus Groß- Dank und Anerkennung. Versorgungslücken. Oft kann man britannien, aus der Türkei, Syrien lesen, dass Vertragsarztstellen von erschüttert. Leider gibt es aber auch viele den Kassen nicht mehr besetzt Baustellen im Gesundheitswesen. werden können. Die Gesundheits- In einer solchen Zeit tut eine gute Die Einführung der Elektronischen politik wird die Versorgungsstruk- Nachricht gut. Heute habe ich für Gesundheitsakte (ELGA), die für die turen kritisch hinterfragen müssen. Sie eine sehr gute Nachricht. Diese PatientInnen einen Quantensprung Ein geeigneter Weg könnten die sehr gute Nachricht lautet: „Endlich in der Qualität der Versorgung Primärversorgungszentren sein, in kommt die Rehabilitation für Kinder bringen wird, holpert. Nach wie vor denen nicht nur Ärzte sondern auch und Jugendliche in Österreich“. Die gibt es viele Bedenkenträger und andere Berufsgruppen wie Schwes- Versorgungszentren für die Versor- einen hinhaltenden Widerstand tern, PflegerInnen und verschiedene gungszonen Nord (Oberösterreich, der ärztlichen Standesvertretung. TherapeutInnen integriert sind. Ziel Salzburg), Ost (Niederösterreich, Natürlich muss die Benutzerfreund- muss sein, die Spitalsambulanzen Wien, Nördliches Burgenland) und lichkeit dieses Systems gegeben zu entlasten und statt dessen Ver- Süd (Steiermark, Kärnten, Südli- sein. Der Datenschutz muss der sorgungsstrukturen im niedergelas- ches Burgenland) sind beschlossen. bestmögliche sein, handelt es sich senen Bereich aufzubauen. Die Realisierung steht unmittelbar doch bei den Gesundheitsdaten um bevor. Wir dürfen davon ausgehen die sensibelsten Daten überhaupt. Österreich hat die größte Betten- und hoffen, dass in 2 Jahren die Hier muss das Menschenmöglichste dichte im Spitalsbereich, europa- Kinder- und Jugendlichen-Rehab- geleistet werden. Die Versorgungs- weit. Trotzdem diskutieren wir über zentren ihren Betrieb aufnehmen qualität, aber auch die Ökonomie Gangbetten. Da kann doch in der werden. Voraussetzung für die der Versorgung, wird damit zweifel- Organisation etwas nicht stimmen. Realisierung dieses Vorhabens war los verbessert. Die Spitalshäufigkeit liegt in Ös- die Sicherstellung der Finanzie- terreich bei fast 30 %, das heißt, rung. Sowohl die Bundesländer als Die ärztliche Versorgung der Be- fast 30 von 100 ÖsterreicherInnen auch die Sozialversicherung waren völkerung ist auf einem kritischen sind einmal im Jahr im Spital. Der bisher für Leistungen im Bereich Pfad. Obwohl sich die Zahl der EU-Durchschnitt liegt bei 18 %. der stationären Rehabilitation für Ärzte seit 1970 fast vervierfacht hat, Ein breites Betätigungsfeld für die Kinder und Jugendliche zuständig. gibt es im ländlichen Raum bereits Gesundheitspolitik. Wir danken den nachfolgenden Firmen und Institutionen für einen Druckkostenbeitrag: Stadtgemeinde Berndorf, 2560 Berndorf Gemeinde Deutsch Jahrndorf, 2423 Deutsch-Jahrndorf Gemeinde Grafenschachen, 7423 Grafenschachen Gemeinde Wörterberg, 8293 Wörterberg 16 www.kobv.at
1/17 KOBV - Wir bewegen BVP BVP Zertifizierung 2016 Weitere 42 „ausgebildete Behindertenvertrauenspersonen“ ausgezeichnet! KOBV Präsident AK Präsident Rudi Kaske Sektionsleiter Stellv. Mag. Michael Svoboda Dr. Hansjörg Hofer Am 5.12.2016 wurden wieder Behin- Pichler vom ÖGB, die Leiterin des den Schulungsangebot zu reagieren. dertenvertrauenspersonen (BVP) vor Sozialministeriumservice Wien Frau Insbesondere die Kombination aus den Vorhang geholt und ausgezeich- Dr.in Andrea Schmon, der Leiter des rechtlichem Fachwissen und dem net. 42 Behindertenvertrauensper- Sozialministeriumservice Steiermark Lernen und Trainieren der Soft Skills sonen und Behindertenvertrauens- Herr Dr. Diethart Schliber und KOBV steigert die Handlungskompetenz personenstellvertreterInnen haben Präsident Mag. Michael Svoboda der Behindertenvertrauenspersonen. 2016 das Aus- und Weiterbildungs- begrüßt werden. Denn eines ist unbestritten, engagier- programm von AK, KOBV, ÖGB und te und gut geschulte Behindertenver- Sozialministeriumservice erfolgreich Seit 16 Jahren wird dieses Aus- und trauenspersonen fördern die Sensi- abgeschlossen und erhielten im Weiterbildungsprogramm von AK, bilität im Bereich der Beschäftigung Festsaal des Sozialministerium- ÖGB und KOBV mit finanzieller von Menschen mit Behinderungen, service das Zertifikat „ausgebildete Unterstützung des Sozialministeri- bekämpfen Vorurteile, erhalten und Behindertenvertrauensperson“ umservice den Behindertenvertrau- schaffen Arbeitsplätze für Menschen feierlich überreicht. Als Ehrengäste enspersonen angeboten. Über 3.100 mit Behinderungen. konnten diesmal in Vertretung von BVP und BVP StellvertreterInnen Herrn Bundesminister Alois Stöger, nutzten bisher dieses Bildungs- Alle FestrednerInnen sprachen den Herr Sektionsleiterstellvertreter Dr. angebot. Die Kooperation mit AK, Behindertenvertrauenspersonen Hansjörg Hofer, Herr AK Präsident Sozialministeriumservice, KOBV für ihren tagtäglichen Einsatz zum Rudi Kaske, Herr Bundesbehinder- und ÖGB macht es möglich, auf die Wohle der Kolleginnen und Kollegen tenanwalt Dr. Erwin Buchinger, Herr geänderten Rahmenbedingungen in mit Behinderungen einen herzlichen Leitender Sekretär Mag. Roland der Arbeitswelt mit einem umfassen- Dank aus. Sowohl bei den Ausge- u www.kobv.at 17
1/17 BVP KOBV - Wir bewegen Leiter des Sozialministeriumservice Leitender ÖGB Sekretär Bundesbehindertenanwalt Wien Dr.in Andrea Schmon Mag. Roland Pichler Dr. Erwin Buchinger zeichneten, den Veranstaltern als (Borealis – Agro Melamin), Günter chenzentrum), Manfred Sallaberger auch den zahlreichen Gästen waren Haslinger (NÖ Pressehaus), Franz (Borealis – Agro Melamin), Roland Wertschätzung, Anerkennung und Hölzl (Elin GmbH), Johannes Hoppe Scheutz (Rail Cargo ÖBB), Manfred Freude hautnah zu spüren. Mit (ORF), Theresia Hrdliczka (Lan- Schorn (Mildok KdoGeb FML), Silvia einem kleinen Imbiss vom Catering despflegeheim Wr. Neustadt), Ing. Schrottenbacher (Uniqua Versiche- Service Die Festwirte, Fuith und Karl Kapferer (TIWAG – Netz AG), rung), Gerhard Schwaiger (Sandoz Mark, ging eine gelungene Veran- Ferdinand Kitzler (Stadt Traun), GmbH), Karl Schwarzl (Universität staltung, die von Mag. Josef Beze- Petra Koch-Pfeifhofer (Landeskli- für Musik und darstellende Kunst), redj, KOBV Servicestelle charmant nikum Neunkirchen), Sotiris Kustrin Renate Shebaro (Erzdiözese Wien), moderiert wurde, zu Ende (Flughafen Wien Zollamt Eisenstadt), Elisabeth Spacek (Bundesministe- Helene Lahner (Innenministerium), rium für Land- und Forstwirtschaft, Die „ausgebildeten BVP“ Leopold Lang (Wirtschaftsuniversi- Umwelt und Wasserwirtschaft), Hel- Jahrgang 2016: tät Wien), Gerhard Lehner (Ebner mut Steiner ( Magistrat Salzburg), Friedrich Berger (Borealis – Agro Industrieofenbau), Isabella Liepold Gabriele Stelzer (Erzdiözese Wien), Melamin), Ursula Dienstbier (Di- (NÖGKK), Mag.a Eva Magometsch- Katharina T. (bfi Wien), Robert Völk özese St. Pölten), Mag. Michael nigg (Land Salzburg), Dagmar (BMW – Motoren GmbH), Wolfgang Durich (BAWAG/PSK), Martin Fi- Mayrhofer (BH Neunkirchen), Wachter (Wirtschftshof MA 13), scher (Erzherzog Johann Kaserne), Susanne Meindl ( Landesgericht Josef Weber (Fachberufsschule Hubert-Andreas Gruber (Bundesmi- Korneuburg), Renate Peterka-Koc- Klagenfurt), Manuela Winkler (sIT nisterium für Landesverteidigung und sis (AUVA Wien), Mag.a Nathalie Solutions AT Spardat GmbH), Ro- Sport), Thomas Grundtner (Zoll- Podda (Ombudsstelle für Studieren- land Zmug (Geislinger GmbH). amt Eisenstadt), Günter Haderer de), Mag.a Brigitta Rössl (Bundesre- Vor den Vorhang 2016 ÖGB NÖ und AK Niederösterreich zeichneten BetriebsrätInnen und PersonalvertreterInnen aus BetriebsrätInnen und Personalver- © Kromus/AK NÖ treterInnen stellen das Rückgrat des ÖGB NÖ und der Arbeiterkammer Niederösterreich dar. „Sie sind die erste Ansprechstelle für die Kollegin- nen und Kollegen am Arbeitsplatz, oft auch für Probleme, die über den betrieblichen Bereich hinausgehen“, so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus 18 www.kobv.at
1/17 KOBV - Wir bewegen BVP © Kromus/AK NÖ Wieser anlässlich der Preisverlei- hung „Vor den Vorhang“ im Arbeit- nehmerInnenzentrum St. Pölten. Die ArbeitnehmerInnen in den NÖ Betrieben waren heuer wieder ein- geladen, besondere Leistungen und großes Engagement zu würdigen und ihre Belegschaftsvertretungen für die Auszeichnung vorzuschlagen. Eine fachkundige Jury hat die zahl- reichen Einreichungen gesichtet und eine Entscheidung getroffen. Am 10. November 2016 überreich- ten AK NÖ Präsident und ÖGB NÖ Vorsitzender Markus Wieser, ÖGB Präsident Erich Foglar und ÖGB NÖ Landessekretär Christian Fartho- v.l.n.r.: Alfred Kermer, Markus Wieser, Alfred Schöls, Sandra Hermann, Erich Foglar, Helmut Guth, Christian Fahrthofer fer die Preise mit großem Dank für die erbrachten Leistungen an die Skulptur des niederösterreichischen Unter den PreisträgerInnen Frau BetriebsrätInnen. Insgesamt gab Künstlers Günter Wolfsberger. Mo- Sandra Hermann, Behinderten- es heuer sieben PreisträgerInnen derator Serge Falck führte charmant vertrauensperson Landhaus St. in drei verschiedenen Kategorien, durch den Abend. Pölten und KOBV Funktionärin in sie erhielten eine Urkunde und eine der Ortsgruppe Altlengbach. Ein Projekt des Kriegs- Mag. Jozsef opfer- und Behinderten- Bezeredj-Babarczy verbandes Österreich, Tel.: 01/406 15 80 / 27 gefördert vom Sozialmi- Mail: j.bezeredj@kobv.at nisteriumservice. Karin Fessl (Sekretariat) Liebe Behinderten- Tel.: 01/406 15 80-46 vertrauensperson, Mail: k.fessl@kobv.at zögern Sie nicht, uns www.kobv.at/BVP.html bei Fragen, Wünschen, Einladungen, Anregun- gen zu kontaktieren! Dr. Stephanie Laimer Tel.: 01/406 15 80 / 25 Mail: s.laimer@kobv.at www.kobv.at 19
1/17 SERVICE KOBV - Wir bewegen Baumgartner Fahrzeugbau: Mobile Freiheit für Menschen mit Einschränkungen © Baumgartner GmbH © Baumgartner GmbH Selbstbestimmung. Durch Hightech- schon beim Kauf eines Neuwagens Lösung im eigenen Fahrzeug ist für nachträgliche Umbauten beraten dies selbst Personen mit geringen zu lassen. Wir helfen in diesem Fall Restkräften oder minimalen Bewe- gerne und beraten beim Autokauf gungsfähigkeiten. Mit Space Drive II und das Händler unabhängig. Das werden Bremse, Gas und Lenkung entscheidet vielfach die Umbaumög- durch mikroprozessorgesteuerte lichkeiten.“ Fahrhilfen sicher und präzise be- dient. In Nanosekunden werden die Im Beratungsgespräch werden Signale digital an einen Servomotor Pakete geschnürt, die Komfortlösun- für Bremse und Gas sowie an einen gen wie Schwenk- oder Drehsitze Mobilität bedeutet Freiheit. Wer weiteren Servomotor für die Lenkung oder ausfahrbare Trittstufe ebenso körperlich beeinträchtigt ist, muss übertragen. Einbauen lässt sich die beinhalten können wie behinderten- nicht zwangsläufig aufs Autofahren Space Drive Steuerung grundsätz- gerechte Lösungen. verzichten. Dies stellte der Familien- lich bei allen Fahrzeugmarken. Ein betrieb Baumgartner Fahrzeugbau weiteres Highlight stellt die Sprach- Über Baumgartner aus Wiener Neudorf (NÖ) bei der steuerung Paravan Voice Control für Fahrzeugbau Vienna Autoshow unter Beweis. das Lenken von Fahrzeugen dar. Das Familienunternehmen Baum- gartner Fahrzeugbau mit Sitz im Unabhängigkeit beim Werkstätte als Berater Industriezentrum in Wiener Neu- Autofahren Eine wichtige Rolle nimmt der lokale dorf (NÖ) mit 18 Mitarbeitern wird Am Messestand gab Baumgartner Händler ein. Die Mitarbeiter bei von Ing. Markus Baumgartner in 2. Fahrzeugbau bei der Vienna Auto- Baumgartner Fahrzeugbau greifen Generation geführt. Autohandel der show einen Einblick in die Zukunft auf eine über 30jährige Erfahrung Marken Mitsubishi und Hyundai, der Fahrzeugsteuerung, die heute zurück. Umbauten wurden anfangs Werkstätte. Seit 2009 Lizenzpartner schon möglich ist. Ausgestellt wurde vor allem bei Nutzfahrzeugen von Paravan mit vier Mitarbeitern im eine Mercedes V-Klasse mit Space gemacht, seit acht Jahren ist man Li- Fahrzeugbau, bis zu 80 Fahrzeug- Drive Steuerung. „Mit dieser Form zenzpartner von Paravan. Seit 2015 umbauten pro Jahr und eigenem der drive-by-wire Steuerung wird es gibt es am Standort im Industriezent- barrierefreiem Schauraum. Personen mit schweren körperlichen rum in Wiener Neudorf einen Schau- Einschränkungen ermöglicht, aktiv raum in einer 1.000 m² großen Halle. Weitere Infos unter: am Straßenverkehr teilnehmen zu Hier werden barrierefrei behinderten- können“, so Baumgartner. Autofah- gerechte Umbauten für verschiedene www.paravan-partner.at ren und Mobilität stehen für Unab- Fahrzeugtypen gezeigt. Ing. Markus www.baumgartner-fahrzeuge.at hängigkeit, Selbstständigkeit und Baumgartner rät: „Wichtig ist es, sich 20 www.kobv.at
1/17 KOBV - Wir bewegen SERVICE Wohnen in den eigenen vier Wänden – so lange wie möglich! Was gibt es schöneres als nach einem längeren Urlaub oder Aufenthalt außer Haus in die eigenen vier Wände zurückzukehren. Vertraute Gegenstände und der Ge- ruch der eigenen Wohnung geben uns ein Gefühl der Geborgenheit und des Daheimseins. Dieses Gefühl will man auch im Alter oder bei sonstigen körperlichen Einschränkungen wie etwa nach Unfällen nicht missen. Aber manchmal wird die eigene Wohnung zum Hindernis. Nämlich dann, wenn sie sich nicht den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner anpasst. Damit in der Wohnung nichts zu hoch oder zu schmal ist, ist ein Umbau zu einer barrierefreien Wohnung eine sinn- volle und zukunftsorientierte Maßnahme. Denn barriere- jemanden dazu zwingen, sein Heim zu verlassen. Es ist freies Wohnen heißt, in allen Lebensphasen ein selbstbe- nie zu spät aber auch nie zu früh, seine vier Wände bar- stimmtes und sicheres Leben führen zu können, um auch rierefrei zu gestalten. Eine Investition in eine barrierefreie mit körperlichen Einschränkungen am gesellschaftlichen Wohnung, steigert nicht nur den Wohnkomfort, sondern Leben teilhaben zu können. Gerade in Altbauten oder be- auch den Wert der Immobilie. stehenden Häusern ist es nicht immer einfach Bad oder Küche barrierefrei zu gestalten und notwendige Bewe- Das Team von Böhm „Barrierefrei Wohnen“ berät Sie gungsflächen zu schaffen. Zu den größten Hindernissen gerne! Kontakt: zählen etwa Türschwellen, schmale Gänge, Türen oder Aufzüge, Eingangsbereiche mit unüberwindbaren Höhen- Kundencenter: unterschieden, unerreichbare Schalter, Steckdosen oder Fensteröffner, die schlechte Erreichbarkeit von Küchen- Brünner Str. 70, 1210 Wien schränken oder ungeeignete Bodenbeläge. Hotline: 0800 20 16 40 http://barrierefrei.boehmgmbh.at/ Ein rutschender Bodenbelag oder eine Türschwelle barrierefrei@boehmgmbh.at sollten nicht zu unüberwindbaren Barrieren werden und Keine weitere KOBV-Urlaubsaktion in Punat/Kroatien Wie bereits berichtet, wird das Hotel mer sehr stark angehoben. Unsere chendes Entgegenkommen nicht Park derzeit von der Fa. Falkenstei- Anfrage an die Fa. Falkensteiner, ob möglich ist. Wir bedauern daher, ner zu einem 4 * Hotel umgebaut in Anbetracht unserer jahrzehntelan- mitteilen zu müssen, dass wir diese und wurden die Preise für die Saison gen Vertragsbeziehung für unsere Urlaubsaktion nicht mehr anbieten 2017 nach Wiedereröffnung im Juni Mitglieder günstigere Preise gewährt können. in Anbetracht der geplanten Stan- werden können, wurde nun dahinge- darderhöhung vom Hoteleigentü- hend beantwortet, dass ein entspre- www.kobv.at 21
1/17 SERVICE KOBV - Wir bewegen Schloss Freiland „Da tut sich was!“ Wir dürfen auf ein sehr erfolgreich abgelaufenes Jahr zurückblicken. Viele neue KOBV-Mitglieder nützten die attraktiven Angebote im Schloss Freiland. Sehr beliebt ist der neue Ruheplatz beim Freibad. Bei gro- ßer Hitze im Sommer kann man an dieser Woche ist: freuen uns sehr, wenn auch in diesem diesem schattigen Plätzchen den Tag „Gemeinsam statt einsam“. Jahr viele Ortsgruppen einen Aus- wunderbar genießen. Die Radwege flug zum Adventmarkt nach Schloss vor unserem Haus laden unsere Gäs- Der Silvesterturnus war auch in die- Freiland unternehmen. Bitte um Ihre te zu einer gemütlichen Radtour ein. sem Jahr ausgebucht. Das vorberei- Anmeldung bei uns in der Rezeption. Sechs hauseigene Fahrräder warten tete Programm konnte in diesem Jahr auf unsere Gäste. Besondere Freude leider nicht wie geplant durchgeführt Baulich wurde auch im letzten Jahr machen uns jedes Jahr die Ortsgrup- werden, da uns der Grippevirus ziem- vieles erneuert. Die Terrasse im pen, die uns besuchen kommen. Ob lich mitgenommen hat. Ein großes Schloss wurde komplett renoviert. es bei einem Tagesausflug ist oder Dankeschön an das Schloss Freiland Tische, Sessel und ein Sonnenschirm natürlich bei einer gemeinsam ver- Team und die ehrenamtlichen Mitar- wurden aufgestellt, unsere Gäste lie- brachten Woche in Freiland. beiterInnen Elisabeth Zolles und Gün- ben diesen neuen Ort für gemütliche ter Hauer. Mit dieser Unterstützung Spielenachmittage oder Lesestunden. Das Angebot für einen Computerkurs konnten wir unsere Mitglieder auch in Die Stützmauer zum Lama Gehege im Schloss Freiland wurde so gut an- diesem Jahr glücklich und zufrieden mussten wir aus Sicherheitsgründen genommen, dass wir 2017 schon vier ins Neue Jahre begleiten. Falls auch entfernen. Als Alternative gibt es Kurse in unser Programm aufnehmen Sie eine wunderschöne Silvesterwo- jetzt eine schöne Blumenwiese. Die konnten. Wir haben großes Glück mit che erleben wollen, bitte jetzt schon Toiletten im Schloss, 3. Stock wurden unserem Kursleiter Markus Baum- bei der Rezeption in Freiland anmel- ausgetauscht und ab sofort sind diese gartner. Die KursteilnehmerInnen sind den. Badezimmer auch rollstuhlgerecht. von seiner ruhigen und geduldigen Diese Arbeiten waren sehr wichtig, da Arbeitsweise begeistert. Danke Mar- Der Adventmarkt im Schloss die Nachfrage nach behindertenge- kus für deinen ehrenamtlichen Einsatz Freiland hat schon seine Tradition im rechten Zimmern laufend im Steigen im Schloss Freiland. Die Aktivwochen Traisental. Über 50 Aussteller begeis- begriffen ist. mit einem reichhaltigen Angebot sind terten auch 2016 unsere Besucher. nicht nur bei den Kriegsopfern und Das künstlerische Programm wurde Ein Blick in das Jahr 2017 Kriegerwitwen beliebt, viele Mitglieder mit viel Liebe und Übersicht von Frau Unser regelmäßiges Wochenwohl- nützen diese Wochen zur Erholung im Christa Scharf-Himmler geplant und fühlgrogramm haben wir mit einigen Schloss Freiland. Das Programm in durchgeführt. Die Rückmeldungen neuen Angeboten erweitert: dieser Woche ist sehr abwechslungs- waren wie immer sehr gut und wir reich und für jeden Gast ein gewisser freuen uns schon auf den 8. Advent- Vortrag REIKI mit Möglichkeit zu einer Höhepunkt im Jahr. Unser Motto in markt, 24. – 26. November 2017. Wir Behandlung, Bewegung mit Musik, 22 www.kobv.at
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