KobVGEMEINSAM STÄRKER - KOBV im neuen Design! - Ausgabe 1/2017, Nr. 392 / 61. Jahrgang

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KobVGEMEINSAM STÄRKER - KOBV im neuen Design! - Ausgabe 1/2017, Nr. 392 / 61. Jahrgang
KobV
            Das Service-Magazin des Kriegsopfer- und Behindertenver-
                    bandes für Wien, Niederösterreich und Burgenland
                      Ausgabe 1/2017, Nr. 392 / 61. Jahrgang

            GEMEINSAM STÄRKER

 KOBV im neuen Design!
KobVGEMEINSAM STÄRKER - KOBV im neuen Design! - Ausgabe 1/2017, Nr. 392 / 61. Jahrgang
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    ANZEIGEN      KOBV - Wir bewegen

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KobVGEMEINSAM STÄRKER - KOBV im neuen Design! - Ausgabe 1/2017, Nr. 392 / 61. Jahrgang
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       KOBV - Wir bewegen                                                              AUS DEM INHALT

Aus dem Inhalt
Seite 5                                  Seiten 23 - 24
Plan B für Menschen                      Menschen sind nicht behindert –
mit Behinderungen                        Menschen werden behindert

Seiten 6                                 Seite 25                                   Seiten 17-18
KOBV Werbelinie Neu                      Special Olympics World                     Die ausgebildeten BVP -
                                         Winter Games                               Jahrgang 2016
Seiten 7 - 8
Sozialversicherungs-                     Seiten 26
Änderungsgesetz 2016                     KOBV Trafikbörse

Seiten 8 - 9                             Seiten 28 - 29
Sozialversicherung aktuell               Die Orthopädische Sprechstunde

Seite 12                                 Seite 30                                   Seiten 22-23
                                                                                    Schloss Freiland da tut sich was
Rundfunkgebührenbefreiung                Gegen jedes Leiden ist
                                         ein Kraut gewachsen
Seiten 13 - 14
Rententabelle Kriegsopferversor-         Seite 43 - 45
gungsgesetz                              Wir gratulieren

Seite 15                                 Seiten 48 - 49
Pensionshunderter für Kriegsopfer        Behindertenberatung von A-Z
ohne Pension                             Sprechtagstermine
                                                                                    Seite 31 - 43
                                                                                    Aus den Untergruppen
Seite 16                                 Seite 50
Einfach nachgedacht                      Telefonverzeichnis

Impressum                                Redaktion: Elisabeth Schrenk, KOBV       Redaktionsschluss Ausgabe 2/2017:
Alleineigentümer:                        Tel: +43 1 406 15 86 - 37 DW; Rubrik -   Donnerstag 27. April 2017
KOBV Der Behindertenverband für Wien,    Sozialrecht: Dr. Regina Baumgartl,
NÖ und Bgld.                             KOBV Tel.: +43 1 406 15 86 – 35 DW       Anzeigen, Layout, Satz und Druck:
1080 Wien, Lange Gasse 53                Redaktionssekretariat: Frau Manuela      Die Medienmacher GmbH
Tel: +43 1 406 15 86, Fax: DW - 12       Bütterich, KOBV Tel: +43 1 406 15 86 –   Oberberg 128, 8151 Hitzendorf
E-Mail: redaktion@kobv.at                28 DW, E-Mail: redaktion@kobv.at         Filiale: Römerstraße 8, 4800 Attnang-P.
Vorstand: http://www.kobv.at/html_WNB/   Kleinanzeigen: Eveline Deutsch-          Tel.: +43 7674 62900
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ZVR Zahl: 868148653                      10 DW, E-Mail: edp@kobv.at               www.diemedienmacher.co.at

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       KOBV - Wir bewegen                                                                            AKTUELL

                                        Plan B für Menschen
                                        mit Behinderungen?
                                                                               von Präsident Mag. Michael SVOBODA

                                        ders erwähnenswert sind die Pläne        kratisch erreichbare Unterstützungs-
                                        zur Beschäftigung von älteren Perso-     angebote für Unternehmen dazu
                                        nen (50+), bei denen die Arbeitslo-      führen sollen, mehr MmB, die im
                                        sigkeit besonders hoch ist und unter     Übrigen vielfach der Altersgruppe
                                        denen auch viele Menschen mit            50+ angehören, zu einer Beschäfti-
Liebe Leserin ! Lieber Leser !          Behinderungen zu finden sind, die        gung zu verhelfen.
                                        es besonders schwer haben, in der        Ich denke, dass die im Regierungs-
Die österreichische Bundesregierung     Arbeitswelt (wieder) Fuß fassen zu       programm vorgesehenen Maß-
hat sich, nach einigen inhaltlichen     können. Der Leiter des AMS Öster-        nahmen für ältere Arbeitslose Sinn
und atmosphärischen Turbulenzen         reich Mag. Johannes Kopf sprach          machen und positive Auswirkungen
im Vorfeld der Verhandlungen, auf       im Zusammenhang mit der Arbeits-         zeigen werden, und es dringend an-
ein Regierungsprogramm geeinigt,        losenquote älterer Menschen von          gezeigt ist, auch für arbeitslose MmB
das bei genauer Betrachtung durch-      „komischen Vorurteilen“ von Unter-       (Anstieg der Arbeitslosenquote bei
aus geeignet erscheint, aktuelle und    nehmen dieser Personengruppe             diesen Menschen zuletzt um knapp
zukünftige Herausforderungen zu         gegenüber, und dass Unternehmen          10 %) einen „Plan B(ehinderte)“ im
meistern. Der Schwerpunkt dieses        damit Chancen für erfolgreiches          Sinne des KOBV-Positionspapiers zu
Programmes und seiner Maßnah-           Wirtschaften vergeben. Diese von         entwickeln. Zahlreiche Gespräche
men liegt eindeutig darin, die Rah-     ihm angesprochenen Vorurteile            mit politischen Verantwortungsträ-
menbedingungen dafür zu schaffen,       treffen noch in gesteigertem Ausmaß      gern und den Sozialpartnern sowie
die Wirtschaftsleistung in Österreich   auf die Beschäftigung von Menschen       Absichtserklärungen von Sozialmi-
anzukurbeln und im Sinne ökosozi-       mit Behinderungen (MmB) zu. Der          nister Alois Stöger machen mich zu-
aler und zukunftsorientierter Grund-    KOBV-Österreich hat, gestützt auf        versichtlich, dass es gelingt, noch im
sätze aufzustellen. Mit der Ankur-      die Ergebnisse einer Studie des So-      heurigen Jahr einen solchen „Plan
belung der Wirtschaftsleistung auch     zialministeriums, bereits im Oktober     B(ehinderte)“ gegen Arbeitslosigkeit
in Verbindung mit Vorschlägen zur       2015 auf diese Vorbehalte bei der        umzusetzen. Die Erwartungen der
Verbesserung der Ausbildungsmög-        Beschäftigung von Menschen mit           Betroffenen sind unüberhörbar. ˜
lichkeiten, beginnend vom Gratiskin-    Behinderungen hingewiesen und in
dergarten bis hin zur Forcierung von    seinem Positionspapier „Behinder-                Ihr Mag. Michael SVOBODA
Weiterbildung und Eröffnung von         tenbeschäftigung: Weg vom Nega-               Präsident des Kriegsopfer- und
Jobchancen für ältere Menschen,         tivimage“ (nachzulesen auf unserer          Behindertenverbandes Österreich
soll es gelingen, und das ist nicht     Homepage www.kobv.at ) eine Reihe
minder wichtig, zusätzliche Arbeits-    von Maßnahmen vorgeschlagen, die
plätze zu schaffen und damit gegen      durch ökonomische Anreize (z.B.
die nach wie vor steigende Arbeitslo-   Prämien für die Übererfüllung der
sigkeit (plus 4,6 %) anzukämpfen.       Beschäftigungspflicht von MmB)
In diesem Zusammenhang beson-           UND flächendeckende und unbüro-                   Mag. Michael Svoboda
                                                                                                                          bezahlte Anzeige

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    KOBV Werbelinie Neu!
    Der überwiegende Anteil der Neu-          der Gesellschaft und Politik darstellt,
    beitritte ist auf den ehrenamtlichen      wenn es um Menschen mit Behin-
    Einsatz und das unermüdliche Enga-        derungen in Österreich geht. Diesen
    gement unserer Funktionärinnen und        beiden Polen trägt das neue Design
    Funktionäre in den Untergruppen           Rechnung“, bekräftigt Geschäftsfüh-
    zurückzuführen. An dieser Stelle          rerin Elisabeth Schrenk. Einerseits
    einen aufrichtigen Dank verbun-           sind wohlbekannte Elemente und
    den mit der Bitte Mitgliedergewin-        Farben weitergeführt, andererseits
    nung weiterhin zu betreiben. Zur          spiegelt das Design die Rolle des
    Unterstützung der Werbeaktionen in        KOBV im heutigen Umfeld wieder.
    den Orts- und Bezirksgruppen hat          Unser kraftvoller Slogan „Wir bewe-
    der KOBV Werbeausschuss gemein-           gen“ zeigt sich sowohl in der Bilder-
    sam mit den ExpertInnen der Public        auswahl als auch in der grafischen
    Health PR-Projektgesellschaft mbH         Gestaltung.
    einen neuen visuellen Auftritt entwi-
    ckelt, den wir Ihnen hiermit vorstellen   Die Eigenschaften des
    dürfen:                                   KOBV werden verbildlicht!
                                              Der KOBV ist ein Verband, der             ten Kommunikation (Logo-Slogan,
    „Wir sind die kompetente Interes-         sich für seine Mitglieder mit Stärke,     Plakate, Folder, Leistungskatalog,
    senvertretung für Menschen mit            Selbstbewusstsein und viel Enga-          Roll Up, etc.) wird auf einen aktiven,
    Behinderungen und der Motor für           gement einsetzt, der Umgang mit           kurzen und prägnanten, lösungsori-
    die Sozial- und Behindertenpolitik in     den Mitgliedern ist sehr persönlich       entierten und aktivierenden Sprach-
    Österreich, dies gilt es in den Herzen    und ebenso von viel Engagement            stil gesetzt.
    und Köpfen der Menschen mit und           getragen. Um diese „Persönlichkeit“
    ohne Behinderungen weiter zu ver-         des KOBV auch in der Bildwelt zu
    ankern“, appelliert KOBV Präsident        kommunizieren, wurde auf – „Bewe-
    Mag. Michael Svoboda. Der neue vi-        gung“ – „Kraft&Stärke“ – „Menschen“
    suelle Auftritt signalisiert Stärke und   und – „selbstbewusster Blick in die
    Selbstbewusstsein und entspricht          Zukunft“ gesetzt, erläutert Mag.
    somit genau dem Image des KOBV.           Michael Leitner, MAS, Geschäftsfüh-
    Unser neues Logo:                         rer der Public Health PR-Projektge-
                                              sellschaft mbH. Dementsprechend
                                              finden Sie kräftige Farben, schwung-
                                              volle Elemente, Abbildungen von
                                              Menschen, die mitten im Leben
                                              stehen und sich von ihrer Behinde-
                                              rung nicht eingeschränkt zeigen &
                                              positive Ausstrahlung, Lebensfreude
                                              & Selbstbewusstsein haben, eine
                                              Mischung der Altersstrukturen, eine
                                              Bilderwelt verschiedener Arbeits-
                                              und Freizeit-Situationen, immer dem       Auf vielfachen Wunsch haben wir
                                              aktiven Leben zugewandt, keine            wieder KOBV Aufkleber (Durchmes-
    Warum gibt es jetzt KOBV                  Behinderung versteckt, aber nicht als     ser 11 cm) aufgelegt. Folder, Plakate
    im neuen Look?                            hinderlich dargestellt. Die Wortwelt      und Aufkleber können jederzeit im
    „Der KOBV ist ein Verband, der            des neuen Auftritts setzt ebenso auf      Verbandsbüro kostenlos abgeholt
    eine lange Geschichte hat und viele       die oben genannten Werte und kann         oder angefordert werden. (Frau Ma-
    Wandlungen durchlaufen hat, aber          zusätzlich „Empowerment“ in Wor-          nuela Bütterich Tel.: 01/406 15 86-28
    dabei gleichzeitig eine Konstante in      ten kommunizieren. In der gesam-          DW oder m.buetterich@kobv.at). ˜

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       KOBV - Wir bewegen                                                                                  AKTUELL

   Sozialversicherungs-Änderungs-
   gesetz 2016 - SVÄG 2016
   Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitation bei (drohender)
   Invalidität (Berufsunfähigkeit)

Als neue Pflichtleistung aus dem           Personen, die bisher noch keine             Neuregelung der Mindest-
Versicherungsfall der geminder-            Pflichtversicherungsmonate einer            versicherungszeit nach dem
ten Arbeitsfähigkeit gebührt die           Erwerbstätigkeit haben, sind leider         Allgemeinen Pensionsgesetz
pensionsvermeidende berufliche             weiterhin von einem Rechtsanspruch          ( APG)
Rehabilitation, wenn auf Grund des         auf berufliche Rehabilitation ausge-        Vor der Gesetzesänderung wurden
Gesundheitszustandes einer Per-            schlossen. In diesen Fällen bleibt die      für die Erfüllung der Mindestversiche-
son anzunehmen ist, dass sie die           berufliche Rehabilitation eine freiwilli-   rungszeit für den Anspruch auf eine
Voraussetzungen für die Invaliditäts-      ge Leistung ohne Rechtsanspruch.            Alterspension nach § 4 Abs. 1 APG
oder Berufsunfähigkeitspension (in                                                     grundsätzlich nur Versicherungs-
absehbarer Zeit) erfüllen wird oder        Die Maßnahmen der beruflichen               zeiten berücksichtigt, die ab dem 1.
aktuell erfüllt und darüber hinaus         Rehabilitation müssen ausreichend           Jänner 2005 (= Zeitpunkt des Inkraft-
wahrscheinlich ist, dass durch die         und zweckmäßig sein, um das                 tretens des Allgemeinen Pensionsge-
Maßnahmen der beruflichen Rehabi-          Rehabilitationsziel zu erreichen,           setzes) erworben wurden. Lediglich
litation Invalidität (Berufsunfähigkeit)   dürfen aber das Maß des Notwen-             Ersatzzeiten der Kindererziehung
vermieden bzw. beseitigt werden            digen nicht überschreiten. Sie sind         und bestimmte Pflegezeiten, die mit
kann. Diese beruflichen Maßnah-            vom Pensionsversicherungsträger             einer Selbst- oder Weiterversiche-
men der Rehabilitation stehen auch         unter Berücksichtigung des Arbeits-         rung verbunden sind, wurden nach
Personen ohne Berufsschutz offen,          marktes und ihrer Zumutbarkeit für          § 16 Abs. 3a und 3b APG auch dann
wenn sie zumindest zwölf Pflichtver-       den Versicherten zu erbringen. Die          für die Erfüllung der Mindestversi-
sicherungsmonate auf Grund einer           Zumutbarkeit richtet sich zum einen         cherungszeit berücksichtigt, wenn
Erwerbstätigkeit in einem erlernten        nach Dauer, Umfang und Kosten               sie vor dem Jahr 2005 lagen. Nach
oder angelernten Beruf bzw. als            der ins Auge gefassten Ausbildung.          der Gesetzesänderung werden nun
Angestellte/r innerhalb der letzten        Zum anderen sind dabei das Alter,           sämtliche Versicherungszeiten, die
drei Jahre vor dem Stichtag oder           die Ausbildung, die Qualifikation und       vor dem Jahr 2005 erworben wurden,
mindestens 36 Pflichtversicherungs-        der soziale und wirtschaftliche Status      für die Erfüllung der Anspruchsvor-
monate auf Grund einer solchen             zu berücksichtigen. Eine berufli-           aussetzungen für die Alterspension
Erwerbstätigkeit in den letzten 15         che Rehabilitation „nach unten“ ist         nach § 4 Abs. 1 APG herangezogen.
Jahren vor dem Stichtag erworben           grundsätzlich nicht zulässig. Soll eine
haben.                                     Ausbildung zu einer Berufstätigkeit         Höhere Ausgleichszulage für
                                           führen, die das bisherige Qualifikati-      Pensionsberechtigte aus ei-
Die versicherte Person hat somit           onsniveau wesentlich unterschreitet,        gener Pensionsversicherung
künftig einen Rechtsanspruch auf           so darf diese Maßnahme nur mit              mit langdauernder Erwerbs-
Rehabilitation, wenn sie die Vor-          Zustimmung der versicherten Person          tätigkeit
aussetzungen für eine Invaliditäts-        durchgeführt werden.
oder Berufsunfähigkeitspension (in                                                     Bisher spielte die Dauer der Erwerbs-
absehbarer Zeit) erfüllen wird oder        Im Bereich des Arbeitslosenversiche-        tätigkeit im Ausgleichszulagenrecht
aktuell erfüllt und darüber hinaus         rungsgesetzes wurde die Regelung            keine Rolle.
wahrscheinlich ist, dass durch die         über den Anspruch auf Umschu-               Für Personen, die einen längeren
Maßnahmen der beruflichen Rehabi-          lungsgeld (§39 b AlVG) an den               Versicherungsverlauf aufweisen
litation Invalidität (Berufsunfähigkeit)   neuen Rechtsanspruch auf berufliche         (nämlich mindestens 30 Beitragsjahre
vermieden bzw. beseitigt werden            Rehabilitation angepasst.                   der Erwerbstätigkeit), deren Beitrags-
kann.                                                                                  grundlagen auf Grund ihrer Erwerbs- u

                                                                                                               www.kobv.at      7
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    AKTUELL                                                                          KOBV - Wir bewegen

    tätigkeit jedoch so gering sind, dass   genen Änderung nicht betroffen. Auch     bezogen wurde, blieben schon bisher
    ihnen nur eine Pensionsleistung im      ist eine entsprechende Änderung des      für die Berechnung des Arbeitslosen-
    Bereich des derzeit geltenden Aus-      Richtsatzes für Ehepaare bzw. einge-     geldes außer Betracht. Dies gilt nun
    gleichszulagenrichtsatzes (das wären    tragene Partner nicht erfolgt.           auch für Zeiträume, in denen Rehabi-
    2017 889,84 EUR) gebührt, gilt ab                                                litationsgeld bezogen wurde.
    1.1.2017 ein besonderer Ausgleichs-     Änderung bei der Berech-
    zulagenrichtsatz in der Höhe von        nung des Arbeitslosengeldes              Die Änderungen durch das SVÄG
    1000 EUR. Reine Hinterbliebenen-        Zeiträume, in denen infolge einer        2016 sind mit 01.01.2017 in Kraft
    leistungen sind von der vorgeschla-     Erkrankung nicht das volle Entgelt       getreten. ˜

    Sozialversicherung aktuell
    Rezeptgebühr                            gebührenbefreiung berücksichtigt         keine Kostenbeteiligung.
    Die Rezeptgebühr beträgt ab             Die Richtlinien über die Befreiung
    1.1.2017 € 5,85.                        von der Rezeptgebühr wurden mit          Zuzahlungen bei Rehabilita-
                                            1.1.2017 dahingehend geändert,           tions- und Kuraufenthalten
    Die Befreiung von der                   dass diese Anrechnung des Aus-           Die Zuzahlungen bei Maßnahmen
    Rezeptgebühr auf Antrag                 gedinges bei der Rezeptgebühren-         der Rehabilitation und bei Maßnah-
    gebührt                                 befreiung nicht mehr durchgeführt        men der Festigung der Gesundheit
    ˜ Alleinstehenden mit einem Einkom-     wird. Somit sind seit 1.1.2017 alle      und der Gesundheitsvorsorge in der
      men bis € 889,84 und                  Ausgleichszulagenbezieher ohne           Kranken- und Pensionsversicherung
    ˜ Ehepaaren mit einem Einkommen         Antrag von der Rezeptgebühr befreit.     sind nach der Einkommenshöhe wie
      bis € 1.334,17 monatlich.                                                      folgt gestaffelt:
    Chronisch Kranke mit erhöhtem           Rezeptgebührenobergrenze:
    Medikamentenbedarf sind von der         Seit 1.1.2008 ist für die Entrichtung    € 7,97 täglich, bei monatlichem
    Rezeptgebühr befreit, wenn sie          der Rezeptgebühr eine Obergrenze         Bruttoeinkommen von € 889,85
    ˜ als Alleinstehende ein Einkommen      in Höhe von 2 % des Jahresnettoein-      bis € 1.471,22
      von höchstens € 1.023,32 und          kommens vorgesehen. Wird diese           € 13,65 täglich, bei monatlichem
    ˜ als Ehepaare von höchstens            Grenze durch die laufenden Zah-          Bruttoeinkommen von € 1.471,23
      € 1.534,30 monatlich haben.           lungen der Rezeptgebühr erreicht,        bis € 2.052,61
                                            ist der Versicherte für den Rest des     € 19,35 täglich, bei monatlichem
    Diese Einkommensgrenzen erhöhen         Jahres von der Rezeptgebühr be-          Bruttoeinkommen über € 2.052,61
    sich pro unterhaltsberechtigtem Kind    freit. Die Abwicklung erfolgt über das
    um € 137,30.                            e-cardSystem. Diese Obergrenze gilt      Bei besonderer sozialer Schutzbe-
                                            für alle Personen, die nicht von der     dürftigkeit (monatliches Bruttoein-
    Das Einkommen von im gemeinsa-          Rezeptgebühr befreit sind.               kommen unter € 889,85) ist von der
    men Haushalt lebenden Personen                                                   Einhebung abzusehen. Die Zuzah-
    wird angerechnet (Ehegatte oder Le-     Heilbehelfe – Kostenanteil               lungen bei Rehabilitationsaufent-
    bensgefährte voll, von allen anderen    Der Kostenanteil des Versicherten        halten sind höchsten für 28 Tage im
    Personen lediglich 12,5 Prozent).       beträgt bei Heilbehelfen und Hilfs-      Kalenderjahr zu leisten.
                                            mitteln mindestens € 33,20 und bei
    Bezieher einer Ausgleichszulage zu      Sehbehelfen mindestens € 99,60.          Service–Entgelt für die e-card
    einer Pension aus der Pensionsver-      Für Kinder, die das 15. Lebensjahr       Die Höhe des Service–Entgeltes für
    sicherung waren schon bisher ohne       noch nicht vollendet haben und           das Jahr 2018 beträgt € 11,35 und
    Antrag von der Rezeptgebühr befreit.    schwerbehinderte Kinder sowie für        wird im November 2017 eingehoben.
    Bisher wurde jedoch ein allfälliges     Personen, die wegen besonderer           Kein Service-Entgelt zahlen mitversi-
    Ausgedinge (z.B. bei übergebener        sozialer Schutzbedürftigkeit von der     cherte Kinder und PensionistInnen. ˜
    Landwirtschaft) bei der Rezept-         Rezeptgebühr befreit sind, gibt es

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       KOBV - Wir bewegen                                                                                                                               AKTUELL

Pensionsinformation 2017
Pensionen
Die Pensionen werden ab 1. Jänner 2017 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen um 0,8 % erhöht.
Pensionen mit einem Stichtag im Jahr 2016 werden erst ab 1. Jänner 2018 angepasst!

Höchstbemessungsgrundlage (auf Basis der „besten 29 Jahre“) beträgt	���������������������������������������������������������� € 4.194,13
Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung	������������������������������������������������������������������������������������� € 1.139,00

Richtsätze für Ausgleichszulagen
Alters- und Invaliditätspensionen
für Alleinstehende................................................................................................................................................... € 889,84
für Bezieher einer Eigenpension, die mindestens 360 Beitragsmonate der
Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben	��������������������������������������������������������������� € 1.000,00
für Ehepaare........................................................................................................................................................ € 1.334,17
Erhöhung für jedes Kind......................................................................................................................................... € 137,30

Witwen- und Witwerpensionen........................................................................................................................... € 889,84
Waisenpensionen bis zum 24. Lebensjahr
Halbwaisen............................................................................................................................................................. € 327,29
Vollwaisen.............................................................................................................................................................. € 491,43

Waisenpensionen ab dem 24. Lebensjahr
Halbwaisen............................................................................................................................................................. € 581,60
Vollwaisen.............................................................................................................................................................. € 889,84

Höchstbeitragsgrundlage
Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG)
monatlich...............................................................................................................................................................€ 4.980,--
Für Sonderzahlungen jährlich...............................................................................................................................€ 9.960,--
Für den Bereich des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG)
und des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes (BSVG) monatlich	����������������������������������������������������������������������€ 5.810,--

Geringfügigkeitsgrenze
Für ASVG Versicherte
monatlich ............................................................................................................................................................... € 425,70

für neue Selbständige nach dem GSVG ............................................................................................................... € 425,70

Höhe der Pflegegelder 2017
˜ Stufe 1               € 157,30                             ˜ Stufe 4               € 677,60                             ˜   Stufe 7             € 1.688,90
˜ Stufe 2               € 290,--                             ˜ Stufe 5               € 920,30
˜ Stufe 3               € 451,80                             ˜ Stufe 6               € 1.285,20

                                                                                                                                                              www.kobv.at            9
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     Die Verlängerung des Pflegefonds
     Der Pflegefonds wird bis zum Jahr      mehrstündigen Alltagsbegleitung           tes Pflege- und Gesundheitsper-
     2021 verlängert und schrittweise auf   und Entlastungsdienste explizit als       sonal zur Verfügung steht und
     417 Mio. € aufgestockt. Die Dotie-     Dienstleistungsangebot, für die der       auch während der Nachtstunden
     rung soll im Jahr 2017 wie bisher      Zweckzuschuss aus Mitteln des             zumindest eine qualifizierte Person
     350 Mio. € betragen. Danach ist eine   Pflegefonds gewährt werden kann,          anwesend bzw. rasch verfügbar ist.
     schrittweise Anhebung der Mittel um    aufgenommen wird. Somit können            Betroffene Bestimmungen: § 3a
     rund 4,5% jährlich vorgesehen. 2018    nun auch mehrstündige Alltagsbeglei-      Abs. 4 und 5 PFG
     werden 366 Mio. €, 2019 382 Mio.       tungen im häuslichen Umfeld sowie       ˜ Überdies werden die Länder dazu

     €, 2020 399 Mio. € und im Endaus-      Entlastungsdienste für pflegende An-      verpflichtet, dass bei der Vor-
     bau 2021 schließlich 417 Mio. €        gehörige abgerechnet werden. Unter        schreibung von Kostenbeiträgen
     zur Verfügung stehen. Wie bisher       mehrstündigen Alltagsbegleitungen         im Bereich mobiler Betreuungs-
     übernimmt der Bund zwei Drittel der    und Entlastungsdiensten sind Ange-        und Pflegedienste soziale Aspekte
     Kosten.Mit den Mitteln des Pflege-     bote zur mehrstündigen Betreuung im       berücksichtigt werden.
     fonds werden Aufwendungen der          häuslichen Umfeld der Klienten und        Betroffene Bestimmung: § 3a
     Länder und Gemeinden für Langzeit-     Klientinnen zur Förderung und Auf-        Abs. 2 PFG
     pflege finanziert.                     rechterhaltung einer selbstbestimm-     ˜ Die Länder haben weiters darauf

                                            ten Lebensführung zu verstehen.           hinzuwirken, dass pflegebedürf-
     Zusätzlich werden für die nächs-                                                 tigen Personen ab Vorliegen der
     te Finanzausgleichsperiode 2017        Weiters soll durch Steuerungsele-         Pflegegeldstufe 4 die Aufnahme
     bis 2021 jährlich 18 Mio. € für ein    mente die Qualität der Pflege sicher-     in eine stationäre Einrichtung ohne
     erweitertes Angebot im Bereich         gestellt werden. Dienstleistungsan-       eine weitere Prüfung offen steht. In
     der Hospiz- und Palliativbetreuung     gebote der Länder im Bereich der          allen anderen Fällen sind die
     zweckgebunden bereitgestellt, wobei    Langzeitpflege sollen im Sinne einer      pflegerische Notwendigkeit und die
     sich Bund, Länder und Sozialversi-     bundesweiten Vereinheitlichung der        soziale Indikation vor der Aufnah-
     cherungsträger diese Summe zu je       für die Betroffenen wesentlichen          me gesondert zu prüfen.
     einem Drittel teilen.                  Rahmenbedingungen bei der Erbrin-         Betroffene Bestimmung: § 3a
                                            gung des Dienstleistungsangebotes         Abs. 6 PFG
     Auch die Laufzeit der gemeinsamen      beitragen. So sollen für die Gewäh-
     Förderung der 24-Stunden-Betreu-       rung des Zweckzuschusses an die         Zur Sicherstellung der bedarfsge-
     ung durch Bund und Länder wird         Länder ab dem Jahr 2018 folgende        rechten Versorgung und zum Wohl
     durch einen Verzicht auf die Kündi-    Bestimmungen gelten:                    der pflegebedürftigen Personen und
     gung der bisherigen Vereinbarung de                                            ihrer Angehörigen wird der Richt-
     facto bis Ende 2021 verlängert.        ˜   Die Länder haben dafür Sorge zu     versorgungsgrad für die Jahre 2017
                                                tragen, dass in stationären Pfle-   bis 2021 auf 60% angehoben(§ 2a
     Neu ist, dass das Angebot der              geeinrichtungen genug diplomier-    PFG). ˜
                                                                                                                             bezahlte Anzeige

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     Änderung der Richtlinien für die Gewäh-
     rung von Zuwendungen zur Unterstüt-
     zung pflegender Angehöriger ab 1.1.2017

     Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds können                                            Ersatzpflege für diese Personengruppen um jeweils
     Personen, die nahe Angehörige mit Anspruch auf Pflege-                                    € 300,-- angehoben.
     geld der Stufe 3 (bzw. der Stufe 1 bei demenziell erkrank-
     ten Personen oder minderjährigen Personen) überwie-                                       Die Höchstzuwendungen bei Pflege dieses Personenkrei-
     gend pflegen und die wegen Krankheit, Urlaub oder                                         ses betragen somit ab 1. Jänner 2017 bei Anspruch auf
     sonstigen wichtigen Gründen an der Pflege verhindert                                      Pflegegeld
     sind, für die Kosten der Ersatzpflege gewährt werden.
     Die Pflege von Menschen mit demenziellen Syndromen                                        ˜ der Stufe 1, 2 oder 3             € 1.500,--
     sowie von pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen                                      ˜ der Stufe 4		                     € 1.700,--
     stellt besonders hohe Anforderungen an die Pflege-                                        ˜ der Stufe 5		                     € 1.900,--
     person. Im Interesse der pflegenden Angehörigen von                                       ˜ der Stufe 6		                     € 2.300,--
     demenziell erkrankten oder minderjährigen Pflegebedürf-                                   ˜ der Stufe 7		                     € 2.500,--
     tigen wurden die jährlichen Höchstzuwendungen für die

     Rundfunkgebührenbefreiung
     Zuschuss zum Fernsprechentgelt und Befreiung von der Ökostrompauschale

     Nach Abzug der Miete und außergewöhnlicher Belastungen beträgt die Einkommensgrenze bei einem Haushalt

     mit 1 Person........................................................................................................................................................... € 996,62
     mit 2 Personen.................................................................................................................................................... € 1.494,27
     für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person	�������������������������������������������������������������������������������� € 153,78

     Das Haushalts-Nettoeinkommen                                des das ausschließliche Recht auf                            Allen Beziehern des Zuschusses zu
     ist das Nettoeinkommen ALLER in                             eine monatliche Gutschrift auf das                           den Fernsprechentgelten steht seit
     einem Haushalt lebenden Personen.                           vom Betreiber in Rechnung gestell-                           1. Juli 2012 (Inkrafttreten des neuen
     Leistungen auf Grund des Famili-                            te Entgelt. Eine Auszahlung an den                           Ökostromgesetzes) eine Befreiung
     enlastenausgleichsgesetzes, Impf-                           Anspruchsberechtigten ist nicht zu-                          von der Entrichtung der sogenannten
     schadengesetzes, Kriegsopferrenten,                         lässig. Derzeit können anspruchsbe-                          Ökostrompauschale, sowie von der
     Heeresversorgungsrenten, Opferfür-                          rechtigte Personen zwischen folgen-                          Bezahlung des 20 Euro übersteigen-
     sorgerenten, Verbrechensopferrenten                         den Betreibern wählen: A1 Telekom                            den Teils des Ökostromförderbeitrags
     sowie Unfallrenten und das Pflege-                          Austria AG (A1 Festnetz u. Mobil /                           zu. ˜
     geld sind jedoch nicht anzurechnen.                         bob), AICALL Telekomm.-Dienstleis-
                                                                 tungs GmbH, Hutchison Drei Austria
     Wie bisher erwirbt der Anspruchsbe-                         GmbH, Kabel-TV Amstetten GmbH,                                 Weitere Informationen:
     rechtigte bei Vorlage des Beschei-                          T-Mobile Austria GmbH.                                         www.gis.at

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Ausgleichstaxe nach dem
Behinderteneinstellungsgesetz
Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 Behinderteneinstellungsgesetz zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalen-
derjahr 2017 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre,

˜ für Dienstgeber mit 25 bis 99 Dienstnehmern monatlich 253 Euro,
˜ für Dienstgeber mit 100 bis 399 Dienstnehmern monatlich 355 Euro und
˜ für Dienstgeber mit 400 oder mehr Dienstnehmern monatlich 377 Euro. ˜

    Kriegsopferversorgungsgesetz
    Leistungen und Einkommensgrenzen 2017

BESCHÄDIGTENVERSORGUNG
                                      Grundrente                   Zusatzrente
               MdE                                                                            Gesamtrente
                                      § 11 Abs. 1                  § 12 Abs. 2
               20 v.H.                    54,30 €                            -                   54,30 €
               30 v.H.                   108,60 €                            -                   108,60 €
               40 v.H.                   162,90 €                            -                   162,90 €
               50 v.H.                   217,20 €                      889,80 €                 1.107,00 €
               60 v.H.                   271,50 €                      889,80 €                 1.161,30 €
               70 v.H.                   325,70 €                      889,80 €                 1.215,50 €
               80 v.H.                   434,30 €                      889,80 €                 1.324,10 €
             EU-Rente                    542,90 €                      889,80 €                 1.432,70 €

Alterszulage/Erschwerniszulage § 11 Abs. 2 und 3

            ab                                      Minderung der Erwerbsfähigkeit
       Vollendung
           des             50 v.H.                60 v.H.          70 v.H.          80 v.H.         90/100 v.H.
       60. Lebensjahr     22,30 €                 22,30 €         22,30 €           22,30 €              22,30 €
       65. Lebensjahr     24,30 €                 40,60 €         49,20 €           65,20 €              81,30 €
       70. Lebensjahr     49,30 €                 81,10 €         92,20 €          108,80 €          130,00 €
       75. Lebensjahr     90,00 €             122,10 €            136,00 €         151,90 €          168,40 €
       80. Lebensjahr     130,00 €            163,10 €            179,10 €         195,50 €          211,90 €

Einkommensgrenze für Zusatzrente                    889,80 €   Schwerstbeschädigtenzulage § 11a Abs. 4
Erhöhung je Angehörigen (Gatte[in] bzw. Kinder)      43,10 €   a) bei einer Summe der MdE von min. 130       € 162,90
                                                               b) bei einer Summe der MdE von min. 160       € 217,20
Familienzulage § 16                                            c) bei einer Summe der MdE von min. 190       € 271,50
(Gatte[in] bzw. Kinder) nur zur Zusatzrente          85,60 €   d) bei einer Summe der MdE von min. 220       € 325,70
                                                               e) bei einer Summe der MdE von min. 250       € 380,00
                                                               f) bei einer Summe der MdE von min. 280       € 434,30 u

                                                                                                         www.kobv.at   13
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     Pflege- und Blindenzulage §§ 18 und 19:

          Stufe I                Stufe II           Stufe III              Stufe IV          Stufe V          V erhöht
          713,50 €               1.069,60 €        1.426,60 €              1.783,60 €       2.139,60 €         2.852,80 €

     Blindenführzulage § 20                               159,30 €   Diätzuschuss §§ 14 und 46 b – nur zur Zusatzrente,
                                                                     erhöhten Waisenrente und Elternrente:
     Kleider- und Wäschepauschale § 20 a                                                                        34,00 € oder
     Ziffer 1: 23,90 € Ziffer 2: 38,00 € Ziffer 3: 63,90 €           bei Zuckerkrankheit je nach MdE            67,80 € oder
                                                                     bei Nierenerkrankung mit Dialysebehandlung     102,00 €
     Taschengeld § 56 Abs. 4
     bei Rentenumwandlung bis zu                          228,10 €   bei Nieren-, Magen-, Darm-, Gallenblasen-, Leberleiden
                                                                     ab MdE 50 v.H.                                   228,10 €

     HINTERBLIEBENENVERSORGUNG
     Witwen- (Witwer-) Versorgung § 35 Abs. 2 und 3

                 Grundrente                               volle Zusatzrente                       Gesamtrente
                      217,20 €                                  889,80 €                             1.107,00 €

     Zusatzrente
     Einkommensgrenze                                     € 882,80   Erhöhung je waisenrentenberechtigtes Kind         € 136,20

     Witwen-(Witwer-)Zulage § 35 a / Einkommensgrenze nach Pflege-(Blinden-)Zulagenempfängern der Stufe

                    III                           IV                               V                     V erhöht
              2.058,10 €                       2.296,10 €                      2.533,40 €                 3.008,90 €

     und beträgt höchstens nach Pflege-(Blinden-)Zulagenempfängern der Stufe

                    III                           IV                               V                     V erhöht
               951,10 €                        1.189,10 €                      1.426,40 €                 1.901,90 €

     Waisenversorgung § 42

                                                 Rente                        Erhöhung
              Waisen                                                                                      Gesamt
                                              § 42 Abs. 1                     § 42 Abs. 3
           Einfache Waise                       98,10 €                         462,70 €                   560,80 €
            Doppelwaise                         195,40 €                        694,00 €                   889,40 €

     Sterbegeld § 47
     Tod als Dienstbeschädigungsfolge                                Wenn Tod nicht Dienstbeschädigungsfolge,
     oder unabhängig davon ab MdE 60 v.H.                 936,00 €   aber MdE 50 v.H., oder nach Hinterbliebenen       468,00 €
                                                                                                                                  bezahlte Anzeige

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„Pensionshunderter“ – für versorgungs-
berechtigte Kriegsopfer ohne
Pensionsanspruch
Im Dezember 2016 wurde vom              versorgungsberechtigten Kriegsop-       dem Sozialministerium so überein
Nationalrat beschlossen, dass alle      fern zukommen zu lassen, die keine      gekommen, dass in diesen Fällen
PensionistInnen mit gewöhnlichem        Pension beziehen, also ausschließ-      die Einmalzahlung in Höhe von €
Aufenthalt im Inland, die im Dezem-     lich ihre Kriegsopferrente beziehen.    100,-- aus den Unterstützungsmit-
ber 2016 einen Pensionsanspruch         Es gab aber bei der Umsetzung ein       teln für Kriegsopfer, die dem KOBV
haben, eine Einmalzahlung in der        EDV technisches Problem, da nur         seitens des Sozialministeriums zur
Höhe von € 100,-- erhalten sollen.      BezieherInnen der vollen Zusatzren-     Verfügung gestellt werden, ausbe-
Diese Einmalzahlung wurde mit der       te nach dem KOVG erfasst werden         zahlt werden.
laufenden Pensionszahlung zum           konnten. Damit auch jene Kriegsop-
30.12.2016 ausbezahlt.                  fer, die zwar keine Pension von einer   Versorgungsberechtigte Kriegsopfer,
                                        Sozialversicherung aber trotzdem        die im Dezember 2016 Anspruch auf
Bereits im Oktober 2016 hat uns         nicht die volle Zusatzrente erhalten    die volle Zusatzrente haben, erhalten
Sozialminister Alois Stöger in einem    weil zum Beispiel ein Wohnrecht         vom Sozialministeriumservice die
persönlichen Gespräch versichert        angerechnet wird, diese Einmalzah-      Einmalzahlung in Höhe von € 100,--
diese Zusatzzahlung auch jenen          lung erhalten können, sind wir mit      im 1. Quartal 2017 ausbezahlt. ˜

                   Pensionshunderter nur gegen Vorlage Rentenabschnitt!
       Liebe versorgungsberechtigte Kriegsopfer, die nicht die volle Zusatzrente und auch keine Pen-
        sion erhalten, bitte schicken Sie uns Ihren letzten Rentenabschnitt oder geben diesen in der
       Orts- oder Bezirksgruppe ab, damit wir Ihnen diese Einmalzahlung in Höhe von € 100,-- ausbe-
       zahlen können. Der Rentenabschnitt kann auch bei einem unserer Verbandssprechtage (siehe
                                     Seiten 48 – 49) abgegeben werden.

Erhöhung der Entschädigungszahlung
für Kriegsgefangene
Das Kriegsgefangenenentschä-            ausländischen Macht aus politischen     Zweiten Weltkrieges angehalten wur-
digungsgesetz (KGEG) sieht für          oder militärischen Gründen festge-      den, monatliche Geldleistungen vor.
österreichische StaatsbürgerInnen,      nommen und angehalten wurden,           Diese monatlichen Entschädigungs-
die im Verlauf des Ersten oder Zwei-    oder sich auf Grund politischer Ver-    zahlungen für ehemalige Kriegsge-
ten Weltkrieges in Kriegsgefangen-      folgung oder drohender politischer      fangene werden ab 2017 um rund
schaft gerieten, oder im Verlauf des    Verfolgung, außerhalb des Gebietes      15 % angehoben. Je nach Dauer der
Zweiten Weltkrieges oder während        der Republik Österreich befanden        Kriegsgefangenschaft erhalten die
der Zeit der Besetzung Österreichs      und von einer ausländischen Macht       BezieherInnen nun zwischen 17,50 €
durch die Alliierten Mächte von einer   festgenommen und nach Beginn des        und 43 € monatlich. ˜

                                                                                                        www.kobv.at     15
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     Einfach nachgedacht!
                               Kolumne von Hon. Prof. Hofrat Dr. Josef Kandlhofer

     Eine gute Nachricht und                 Ein Vertrag zwischen der Sozialver-
     viele Baustellen!                       sicherung und den Ländern sichert
                                             die Finanzierung. Wir dürfen uns
     Wir leben leider in einer Zeit und      freuen, dass dieses Vorhaben, das
     in einer Welt, in der wir mit vielen    einen Vorlauf über viele Jahre hatte,
     schlechten Meldungen und Nach-          nunmehr umgesetzt wird. Für Kin-
     richten überschüttet werden. So-        der und Jugendliche, die in Zukunft
     wohl national als auch international.   eine Rehabilitation brauchen, wird
     In Österreich müht sich die Regie-      eine altersgerechte Rehabilitation
     rung, zu einem neuen Aufbruch zu        angeboten. Allen Beteiligten, den
     kommen, international werden wir        Vertretern von Politik, Sozialversi-
     von Meldungen aus den Vereinigten       cherung und Ländern gebührt dafür
     Staaten, aus der EU, aus Groß-          Dank und Anerkennung.                    Versorgungslücken. Oft kann man
     britannien, aus der Türkei, Syrien                                               lesen, dass Vertragsarztstellen von
     erschüttert.                            Leider gibt es aber auch viele           den Kassen nicht mehr besetzt
                                             Baustellen im Gesundheitswesen.          werden können. Die Gesundheits-
     In einer solchen Zeit tut eine gute     Die Einführung der Elektronischen        politik wird die Versorgungsstruk-
     Nachricht gut. Heute habe ich für       Gesundheitsakte (ELGA), die für die      turen kritisch hinterfragen müssen.
     Sie eine sehr gute Nachricht. Diese     PatientInnen einen Quantensprung         Ein geeigneter Weg könnten die
     sehr gute Nachricht lautet: „Endlich    in der Qualität der Versorgung           Primärversorgungszentren sein, in
     kommt die Rehabilitation für Kinder     bringen wird, holpert. Nach wie vor      denen nicht nur Ärzte sondern auch
     und Jugendliche in Österreich“. Die     gibt es viele Bedenkenträger und         andere Berufsgruppen wie Schwes-
     Versorgungszentren für die Versor-      einen hinhaltenden Widerstand            tern, PflegerInnen und verschiedene
     gungszonen Nord (Oberösterreich,        der ärztlichen Standesvertretung.        TherapeutInnen integriert sind. Ziel
     Salzburg), Ost (Niederösterreich,       Natürlich muss die Benutzerfreund-       muss sein, die Spitalsambulanzen
     Wien, Nördliches Burgenland) und        lichkeit dieses Systems gegeben          zu entlasten und statt dessen Ver-
     Süd (Steiermark, Kärnten, Südli-        sein. Der Datenschutz muss der           sorgungsstrukturen im niedergelas-
     ches Burgenland) sind beschlossen.      bestmögliche sein, handelt es sich       senen Bereich aufzubauen.
     Die Realisierung steht unmittelbar      doch bei den Gesundheitsdaten um
     bevor. Wir dürfen davon ausgehen        die sensibelsten Daten überhaupt.        Österreich hat die größte Betten-
     und hoffen, dass in 2 Jahren die        Hier muss das Menschenmöglichste         dichte im Spitalsbereich, europa-
     Kinder- und Jugendlichen-Rehab-         geleistet werden. Die Versorgungs-       weit. Trotzdem diskutieren wir über
     zentren ihren Betrieb aufnehmen         qualität, aber auch die Ökonomie         Gangbetten. Da kann doch in der
     werden. Voraussetzung für die           der Versorgung, wird damit zweifel-      Organisation etwas nicht stimmen.
     Realisierung dieses Vorhabens war       los verbessert.                          Die Spitalshäufigkeit liegt in Ös-
     die Sicherstellung der Finanzie-                                                 terreich bei fast 30 %, das heißt,
     rung. Sowohl die Bundesländer als       Die ärztliche Versorgung der Be-         fast 30 von 100 ÖsterreicherInnen
     auch die Sozialversicherung waren       völkerung ist auf einem kritischen       sind einmal im Jahr im Spital. Der
     bisher für Leistungen im Bereich        Pfad. Obwohl sich die Zahl der           EU-Durchschnitt liegt bei 18 %.
     der stationären Rehabilitation für      Ärzte seit 1970 fast vervierfacht hat,   Ein breites Betätigungsfeld für die
     Kinder und Jugendliche zuständig.       gibt es im ländlichen Raum bereits       Gesundheitspolitik. ˜

                        Wir danken den nachfolgenden Firmen und Institutionen
                                    für einen Druckkostenbeitrag:
              Stadtgemeinde Berndorf, 2560 Berndorf ˜ Gemeinde Deutsch Jahrndorf, 2423 Deutsch-Jahrndorf
               ˜ Gemeinde Grafenschachen, 7423 Grafenschachen ˜ Gemeinde Wörterberg, 8293 Wörterberg

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BVP Zertifizierung 2016
Weitere 42 „ausgebildete Behindertenvertrauenspersonen“ ausgezeichnet!

                   KOBV Präsident                   AK Präsident Rudi Kaske                    Sektionsleiter Stellv.
              Mag. Michael Svoboda                                                              Dr. Hansjörg Hofer

Am 5.12.2016 wurden wieder Behin-       Pichler vom ÖGB, die Leiterin des     den Schulungsangebot zu reagieren.
dertenvertrauenspersonen (BVP) vor      Sozialministeriumservice Wien Frau    Insbesondere die Kombination aus
den Vorhang geholt und ausgezeich-      Dr.in Andrea Schmon, der Leiter des   rechtlichem Fachwissen und dem
net. 42 Behindertenvertrauensper-       Sozialministeriumservice Steiermark   Lernen und Trainieren der Soft Skills
sonen und Behindertenvertrauens-        Herr Dr. Diethart Schliber und KOBV   steigert die Handlungskompetenz
personenstellvertreterInnen haben       Präsident Mag. Michael Svoboda        der Behindertenvertrauenspersonen.
2016 das Aus- und Weiterbildungs-       begrüßt werden.                       Denn eines ist unbestritten, engagier-
programm von AK, KOBV, ÖGB und                                                te und gut geschulte Behindertenver-
Sozialministeriumservice erfolgreich    Seit 16 Jahren wird dieses Aus- und   trauenspersonen fördern die Sensi-
abgeschlossen und erhielten im          Weiterbildungsprogramm von AK,        bilität im Bereich der Beschäftigung
Festsaal des Sozialministerium-         ÖGB und KOBV mit finanzieller         von Menschen mit Behinderungen,
service das Zertifikat „ausgebildete    Unterstützung des Sozialministeri-    bekämpfen Vorurteile, erhalten und
Behindertenvertrauensperson“            umservice den Behindertenvertrau-     schaffen Arbeitsplätze für Menschen
feierlich überreicht. Als Ehrengäste    enspersonen angeboten. Über 3.100     mit Behinderungen.
konnten diesmal in Vertretung von       BVP und BVP StellvertreterInnen
Herrn Bundesminister Alois Stöger,      nutzten bisher dieses Bildungs-       Alle FestrednerInnen sprachen den
Herr Sektionsleiterstellvertreter Dr.   angebot. Die Kooperation mit AK,      Behindertenvertrauenspersonen
Hansjörg Hofer, Herr AK Präsident       Sozialministeriumservice, KOBV        für ihren tagtäglichen Einsatz zum
Rudi Kaske, Herr Bundesbehinder-        und ÖGB macht es möglich, auf die     Wohle der Kolleginnen und Kollegen
tenanwalt Dr. Erwin Buchinger, Herr     geänderten Rahmenbedingungen in       mit Behinderungen einen herzlichen
Leitender Sekretär Mag. Roland          der Arbeitswelt mit einem umfassen-   Dank aus. Sowohl bei den Ausge-    u

                                                                                                       www.kobv.at      17
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       Leiter des Sozialministeriumservice                     Leitender ÖGB Sekretär               Bundesbehindertenanwalt
                Wien Dr.in Andrea Schmon                           Mag. Roland Pichler                   Dr. Erwin Buchinger

     zeichneten, den Veranstaltern als        (Borealis – Agro Melamin), Günter          chenzentrum), Manfred Sallaberger
     auch den zahlreichen Gästen waren        Haslinger (NÖ Pressehaus), Franz           (Borealis – Agro Melamin), Roland
     Wertschätzung, Anerkennung und           Hölzl (Elin GmbH), Johannes Hoppe          Scheutz (Rail Cargo ÖBB), Manfred
     Freude hautnah zu spüren. Mit            (ORF), Theresia Hrdliczka (Lan-            Schorn (Mildok KdoGeb FML), Silvia
     einem kleinen Imbiss vom Catering        despflegeheim Wr. Neustadt), Ing.          Schrottenbacher (Uniqua Versiche-
     Service Die Festwirte, Fuith und         Karl Kapferer (TIWAG – Netz AG),           rung), Gerhard Schwaiger (Sandoz
     Mark, ging eine gelungene Veran-         Ferdinand Kitzler (Stadt Traun),           GmbH), Karl Schwarzl (Universität
     staltung, die von Mag. Josef Beze-       Petra Koch-Pfeifhofer (Landeskli-          für Musik und darstellende Kunst),
     redj, KOBV Servicestelle charmant        nikum Neunkirchen), Sotiris Kustrin        Renate Shebaro (Erzdiözese Wien),
     moderiert wurde, zu Ende                 (Flughafen Wien Zollamt Eisenstadt),       Elisabeth Spacek (Bundesministe-
                                              Helene Lahner (Innenministerium),          rium für Land- und Forstwirtschaft,
     Die „ausgebildeten BVP“                  Leopold Lang (Wirtschaftsuniversi-         Umwelt und Wasserwirtschaft), Hel-
     Jahrgang 2016:                           tät Wien), Gerhard Lehner (Ebner           mut Steiner ( Magistrat Salzburg),
     Friedrich Berger (Borealis – Agro        Industrieofenbau), Isabella Liepold        Gabriele Stelzer (Erzdiözese Wien),
     Melamin), Ursula Dienstbier (Di-         (NÖGKK), Mag.a Eva Magometsch-             Katharina T. (bfi Wien), Robert Völk
     özese St. Pölten), Mag. Michael          nigg (Land Salzburg), Dagmar               (BMW – Motoren GmbH), Wolfgang
     Durich (BAWAG/PSK), Martin Fi-           Mayrhofer (BH Neunkirchen),                Wachter (Wirtschftshof MA 13),
     scher (Erzherzog Johann Kaserne),        Susanne Meindl ( Landesgericht             Josef Weber (Fachberufsschule
     Hubert-Andreas Gruber (Bundesmi-         Korneuburg), Renate Peterka-Koc-           Klagenfurt), Manuela Winkler (sIT
     nisterium für Landesverteidigung und     sis (AUVA Wien), Mag.a Nathalie            Solutions AT Spardat GmbH), Ro-
     Sport), Thomas Grundtner (Zoll-          Podda (Ombudsstelle für Studieren-         land Zmug (Geislinger GmbH). ˜
     amt Eisenstadt), Günter Haderer          de), Mag.a Brigitta Rössl (Bundesre-

     Vor den Vorhang 2016
     ÖGB NÖ und AK Niederösterreich zeichneten BetriebsrätInnen
     und PersonalvertreterInnen aus

     BetriebsrätInnen und Personalver-
                                              © Kromus/AK NÖ

     treterInnen stellen das Rückgrat des
     ÖGB NÖ und der Arbeiterkammer
     Niederösterreich dar. „Sie sind die
     erste Ansprechstelle für die Kollegin-
     nen und Kollegen am Arbeitsplatz,
     oft auch für Probleme, die über den
     betrieblichen Bereich hinausgehen“,
     so AK Niederösterreich-Präsident
     und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus

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Wieser anlässlich der Preisverlei-
hung „Vor den Vorhang“ im Arbeit-
nehmerInnenzentrum St. Pölten.
Die ArbeitnehmerInnen in den NÖ
Betrieben waren heuer wieder ein-
geladen, besondere Leistungen und
großes Engagement zu würdigen
und ihre Belegschaftsvertretungen
für die Auszeichnung vorzuschlagen.
Eine fachkundige Jury hat die zahl-
reichen Einreichungen gesichtet und
eine Entscheidung getroffen.

Am 10. November 2016 überreich-
ten AK NÖ Präsident und ÖGB NÖ
Vorsitzender Markus Wieser, ÖGB
Präsident Erich Foglar und ÖGB NÖ
Landessekretär Christian Fartho-               v.l.n.r.: Alfred Kermer, Markus Wieser, Alfred Schöls, Sandra Hermann,
                                                                         Erich Foglar, Helmut Guth, Christian Fahrthofer
fer die Preise mit großem Dank für
die erbrachten Leistungen an die       Skulptur des niederösterreichischen       Unter den PreisträgerInnen Frau
BetriebsrätInnen. Insgesamt gab        Künstlers Günter Wolfsberger. Mo-         Sandra Hermann, Behinderten-
es heuer sieben PreisträgerInnen       derator Serge Falck führte charmant       vertrauensperson Landhaus St.
in drei verschiedenen Kategorien,      durch den Abend.                          Pölten und KOBV Funktionärin in
sie erhielten eine Urkunde und eine                                              der Ortsgruppe Altlengbach. ˜

   Ein Projekt des Kriegs-   Mag. Jozsef
   opfer- und Behinderten-   Bezeredj-Babarczy
   verbandes Österreich,     Tel.: 01/406 15 80 / 27
   gefördert vom Sozialmi-   Mail: j.bezeredj@kobv.at
   nisteriumservice.
                             Karin Fessl (Sekretariat)
   Liebe Behinderten-        Tel.: 01/406 15 80-46
   vertrauensperson,         Mail: k.fessl@kobv.at
   zögern Sie nicht, uns     www.kobv.at/BVP.html
   bei Fragen, Wünschen,
   Einladungen, Anregun-
   gen zu kontaktieren!

   Dr. Stephanie Laimer
   Tel.: 01/406 15 80 / 25
   Mail: s.laimer@kobv.at

                                                                                                          www.kobv.at                 19
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                     Baumgartner Fahrzeugbau: Mobile Freiheit
                     für Menschen mit Einschränkungen
© Baumgartner GmbH

                                                                                                                                         © Baumgartner GmbH
                                                              Selbstbestimmung. Durch Hightech-        schon beim Kauf eines Neuwagens
                                                              Lösung im eigenen Fahrzeug ist           für nachträgliche Umbauten beraten
                                                              dies selbst Personen mit geringen        zu lassen. Wir helfen in diesem Fall
                                                              Restkräften oder minimalen Bewe-         gerne und beraten beim Autokauf
                                                              gungsfähigkeiten. Mit Space Drive II     und das Händler unabhängig. Das
                                                              werden Bremse, Gas und Lenkung           entscheidet vielfach die Umbaumög-
                                                              durch mikroprozessorgesteuerte           lichkeiten.“
                                                              Fahrhilfen sicher und präzise be-
                                                              dient. In Nanosekunden werden die        Im Beratungsgespräch werden
                                                              Signale digital an einen Servomotor      Pakete geschnürt, die Komfortlösun-
                                                              für Bremse und Gas sowie an einen        gen wie Schwenk- oder Drehsitze
                     Mobilität bedeutet Freiheit. Wer         weiteren Servomotor für die Lenkung      oder ausfahrbare Trittstufe ebenso
                     körperlich beeinträchtigt ist, muss      übertragen. Einbauen lässt sich die      beinhalten können wie behinderten-
                     nicht zwangsläufig aufs Autofahren       Space Drive Steuerung grundsätz-         gerechte Lösungen.
                     verzichten. Dies stellte der Familien-   lich bei allen Fahrzeugmarken. Ein
                     betrieb Baumgartner Fahrzeugbau          weiteres Highlight stellt die Sprach-    Über Baumgartner
                     aus Wiener Neudorf (NÖ) bei der          steuerung Paravan Voice Control für      Fahrzeugbau
                     Vienna Autoshow unter Beweis.            das Lenken von Fahrzeugen dar.           Das Familienunternehmen Baum-
                                                                                                       gartner Fahrzeugbau mit Sitz im
                     Unabhängigkeit beim                      Werkstätte als Berater                   Industriezentrum in Wiener Neu-
                     Autofahren                               Eine wichtige Rolle nimmt der lokale     dorf (NÖ) mit 18 Mitarbeitern wird
                     Am Messestand gab Baumgartner            Händler ein. Die Mitarbeiter bei         von Ing. Markus Baumgartner in 2.
                     Fahrzeugbau bei der Vienna Auto-         Baumgartner Fahrzeugbau greifen          Generation geführt. Autohandel der
                     show einen Einblick in die Zukunft       auf eine über 30jährige Erfahrung        Marken Mitsubishi und Hyundai,
                     der Fahrzeugsteuerung, die heute         zurück. Umbauten wurden anfangs          Werkstätte. Seit 2009 Lizenzpartner
                     schon möglich ist. Ausgestellt wurde     vor allem bei Nutzfahrzeugen             von Paravan mit vier Mitarbeitern im
                     eine Mercedes V-Klasse mit Space         gemacht, seit acht Jahren ist man Li-    Fahrzeugbau, bis zu 80 Fahrzeug-
                     Drive Steuerung. „Mit dieser Form        zenzpartner von Paravan. Seit 2015       umbauten pro Jahr und eigenem
                     der drive-by-wire Steuerung wird es      gibt es am Standort im Industriezent-    barrierefreiem Schauraum. ˜
                     Personen mit schweren körperlichen       rum in Wiener Neudorf einen Schau-
                     Einschränkungen ermöglicht, aktiv        raum in einer 1.000 m² großen Halle.
                                                                                                        Weitere Infos unter:
                     am Straßenverkehr teilnehmen zu          Hier werden barrierefrei behinderten-
                     können“, so Baumgartner. Autofah-        gerechte Umbauten für verschiedene        www.paravan-partner.at
                     ren und Mobilität stehen für Unab-       Fahrzeugtypen gezeigt. Ing. Markus        www.baumgartner-fahrzeuge.at
                     hängigkeit, Selbstständigkeit und        Baumgartner rät: „Wichtig ist es, sich

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       KOBV - Wir bewegen                                                                                SERVICE

Wohnen in den eigenen vier Wänden –
so lange wie möglich!
Was gibt es schöneres als nach einem längeren Urlaub
oder Aufenthalt außer Haus in die eigenen vier Wände
zurückzukehren. Vertraute Gegenstände und der Ge-
ruch der eigenen Wohnung geben uns ein Gefühl der
Geborgenheit und des Daheimseins. Dieses Gefühl
will man auch im Alter oder bei sonstigen körperlichen
Einschränkungen wie etwa nach Unfällen nicht missen.
Aber manchmal wird die eigene Wohnung zum Hindernis.
Nämlich dann, wenn sie sich nicht den Bedürfnissen der
Bewohnerinnen und Bewohner anpasst.

Damit in der Wohnung nichts zu hoch oder zu schmal ist,
ist ein Umbau zu einer barrierefreien Wohnung eine sinn-
volle und zukunftsorientierte Maßnahme. Denn barriere-      jemanden dazu zwingen, sein Heim zu verlassen. Es ist
freies Wohnen heißt, in allen Lebensphasen ein selbstbe-    nie zu spät aber auch nie zu früh, seine vier Wände bar-
stimmtes und sicheres Leben führen zu können, um auch       rierefrei zu gestalten. Eine Investition in eine barrierefreie
mit körperlichen Einschränkungen am gesellschaftlichen      Wohnung, steigert nicht nur den Wohnkomfort, sondern
Leben teilhaben zu können. Gerade in Altbauten oder be-     auch den Wert der Immobilie. ˜
stehenden Häusern ist es nicht immer einfach Bad oder
Küche barrierefrei zu gestalten und notwendige Bewe-        Das Team von Böhm „Barrierefrei Wohnen“ berät Sie
gungsflächen zu schaffen. Zu den größten Hindernissen       gerne! Kontakt:
zählen etwa Türschwellen, schmale Gänge, Türen oder
Aufzüge, Eingangsbereiche mit unüberwindbaren Höhen-
                                                              Kundencenter:
unterschieden, unerreichbare Schalter, Steckdosen oder
Fensteröffner, die schlechte Erreichbarkeit von Küchen-       Brünner Str. 70, 1210 Wien
schränken oder ungeeignete Bodenbeläge.                       Hotline: 0800 20 16 40
                                                              http://barrierefrei.boehmgmbh.at/
Ein rutschender Bodenbelag oder eine Türschwelle              barrierefrei@boehmgmbh.at
sollten nicht zu unüberwindbaren Barrieren werden und

Keine weitere KOBV-Urlaubsaktion
in Punat/Kroatien
Wie bereits berichtet, wird das Hotel   mer sehr stark angehoben. Unsere          chendes Entgegenkommen nicht
Park derzeit von der Fa. Falkenstei-    Anfrage an die Fa. Falkensteiner, ob      möglich ist. Wir bedauern daher,
ner zu einem 4 * Hotel umgebaut         in Anbetracht unserer jahrzehntelan-      mitteilen zu müssen, dass wir diese
und wurden die Preise für die Saison    gen Vertragsbeziehung für unsere          Urlaubsaktion nicht mehr anbieten
2017 nach Wiedereröffnung im Juni       Mitglieder günstigere Preise gewährt      können. ˜
in Anbetracht der geplanten Stan-       werden können, wurde nun dahinge-
darderhöhung vom Hoteleigentü-          hend beantwortet, dass ein entspre-

                                                                                                            www.kobv.at      21
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     Schloss Freiland
     „Da tut sich was!“
     Wir dürfen auf ein sehr erfolgreich
     abgelaufenes Jahr zurückblicken.

     Viele neue KOBV-Mitglieder nützten
     die attraktiven Angebote im Schloss
     Freiland. Sehr beliebt ist der neue
     Ruheplatz beim Freibad. Bei gro-
     ßer Hitze im Sommer kann man an           dieser Woche ist:                        freuen uns sehr, wenn auch in diesem
     diesem schattigen Plätzchen den Tag       „Gemeinsam statt einsam“.                Jahr viele Ortsgruppen einen Aus-
     wunderbar genießen. Die Radwege                                                    flug zum Adventmarkt nach Schloss
     vor unserem Haus laden unsere Gäs-        Der Silvesterturnus war auch in die-     Freiland unternehmen. Bitte um Ihre
     te zu einer gemütlichen Radtour ein.      sem Jahr ausgebucht. Das vorberei-       Anmeldung bei uns in der Rezeption.
     Sechs hauseigene Fahrräder warten         tete Programm konnte in diesem Jahr
     auf unsere Gäste. Besondere Freude        leider nicht wie geplant durchgeführt    Baulich wurde auch im letzten Jahr
     machen uns jedes Jahr die Ortsgrup-       werden, da uns der Grippevirus ziem-     vieles erneuert. Die Terrasse im
     pen, die uns besuchen kommen. Ob          lich mitgenommen hat. Ein großes         Schloss wurde komplett renoviert.
     es bei einem Tagesausflug ist oder        Dankeschön an das Schloss Freiland       Tische, Sessel und ein Sonnenschirm
     natürlich bei einer gemeinsam ver-        Team und die ehrenamtlichen Mitar-       wurden aufgestellt, unsere Gäste lie-
     brachten Woche in Freiland.               beiterInnen Elisabeth Zolles und Gün-    ben diesen neuen Ort für gemütliche
                                               ter Hauer. Mit dieser Unterstützung      Spielenachmittage oder Lesestunden.
     Das Angebot für einen Computerkurs        konnten wir unsere Mitglieder auch in    Die Stützmauer zum Lama Gehege
     im Schloss Freiland wurde so gut an-      diesem Jahr glücklich und zufrieden      mussten wir aus Sicherheitsgründen
     genommen, dass wir 2017 schon vier        ins Neue Jahre begleiten. Falls auch     entfernen. Als Alternative gibt es
     Kurse in unser Programm aufnehmen         Sie eine wunderschöne Silvesterwo-       jetzt eine schöne Blumenwiese. Die
     konnten. Wir haben großes Glück mit       che erleben wollen, bitte jetzt schon    Toiletten im Schloss, 3. Stock wurden
     unserem Kursleiter Markus Baum-           bei der Rezeption in Freiland anmel-     ausgetauscht und ab sofort sind diese
     gartner. Die KursteilnehmerInnen sind     den.                                     Badezimmer auch rollstuhlgerecht.
     von seiner ruhigen und geduldigen                                                  Diese Arbeiten waren sehr wichtig, da
     Arbeitsweise begeistert. Danke Mar-       Der Adventmarkt im Schloss               die Nachfrage nach behindertenge-
     kus für deinen ehrenamtlichen Einsatz     Freiland hat schon seine Tradition im    rechten Zimmern laufend im Steigen
     im Schloss Freiland. Die Aktivwochen      Traisental. Über 50 Aussteller begeis-   begriffen ist.
     mit einem reichhaltigen Angebot sind      terten auch 2016 unsere Besucher.
     nicht nur bei den Kriegsopfern und        Das künstlerische Programm wurde         Ein Blick in das Jahr 2017
     Kriegerwitwen beliebt, viele Mitglieder   mit viel Liebe und Übersicht von Frau    Unser regelmäßiges Wochenwohl-
     nützen diese Wochen zur Erholung im       Christa Scharf-Himmler geplant und       fühlgrogramm haben wir mit einigen
     Schloss Freiland. Das Programm in         durchgeführt. Die Rückmeldungen          neuen Angeboten erweitert:
     dieser Woche ist sehr abwechslungs-       waren wie immer sehr gut und wir
     reich und für jeden Gast ein gewisser     freuen uns schon auf den 8. Advent-      Vortrag REIKI mit Möglichkeit zu einer
     Höhepunkt im Jahr. Unser Motto in         markt, 24. – 26. November 2017. Wir      Behandlung, Bewegung mit Musik,

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