AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma

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AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma
www.grimma.de                               23/2014 · 20./21. Dezember 2014 · 19. Jahrgang

 AMTSBLATT
Der Großen Kreisstadt Grimma
                                                                                                                                                 Grimma

 Liebe Bürgerinnen und Bürger,
     das Jahr 2014 neigt sich dem Ende entgegen. Dies sollte uns Anlass sein, Bilanz zu ziehen. Geprägt
waren die letzten anderthalb Jahre natürlich maßgeblich von dem Wiederaufbau unserer historischen In-
nenstadt. Anders als 2002, als man annahm, so wie prognostiziert, für die nächsten 200 Jahre nicht mehr
mit einem Hochwasser rechnen zu müssen, gestaltete sich der Wiederaufbau für uns alle trotz vielseitiger
Unterstützung privater und staatlicher Art sehr zählebig. Unser ganz besonderer Dank sollte deshalb den
Innenstadtbewohnern und Gewerbetreibenden gelten, die sich trotz mehrfacher Existenzvernichtung zu
                                                                                                                      Mutzschen
unserer Innenstadt bekannt haben. Jeder kann einen Beitrag leisten, in dem man wiedereinmal in der In-
nenstadt einkaufen geht.
     Ich glaube aber auch, dass bezüglich des Wiederaufbaus das Schwerste hinter uns liegt. Spätestens
Mitte nächsten Jahres wird sich Grimma nach abgeschlossenem Wiederaufbau im Rahmen des Landesmu-
sikfestes musikalisch umrahmt von Tausenden von Musikern aus ganz Mitteldeutschland in alter Schön-
heit und gewohntem Stolz zurückmelden.
     Trotz des Innenstadtwiederaufbaus konnten im ländlichen Raum unserer Stadt eine Vielzahl von
Maßnahmen abgeschlossen oder begonnen werden. Exemplarisch seien die Rekonstruktion bzw. der Neu-
bau des Kindergartens Dürrweitzschen, des Kindergartens Großbothen, des Jagdhauses Kössern, der Klos-
teranlage Nimbschen sowie einer Vielzahl von Kinderspielplätzen und Radwegen genannt. Eher im Stillen,
aber dennoch für unsere Stadt für die nächsten Jahrzehnte von immenser Bedeutung, hat sich die Grün-         Fremdiswalde
dung der Grimmaer Stadtwerke vollzogen. Deren Aufgabe ist es, über die nächsten Jahre die Vision der au-
tarken Energieversorgung für unsere Stadt vorzubereiten. Dank unserer aktiven Vereine konnte auch die-
ses Jahr eine Vielzahl von Veranstaltungen in Grimma stattfinden, so z.B. das 8. Internationale Musikan-
tentreffen im September oder das Grimmaer Stadtfest.
     Bedanken möchte ich mich, auch im Namen unserer Stadträtinnen und Stadträte, bei unseren Feuer-
wehrkameradinnen und -kameraden und bei all den Vereinsmitgliedern, die auch dieses Jahr an der er-
folgreichen Weiterentwicklung und Gestaltung unserer Stadt mitgewirkt haben.

Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, wünsche ich ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest und
einen guten Start in ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2015.
                                                                                                                      Großbardau
Ihr

Matthias Berger
Oberbürgermeister

                                                         WEIHNACHTSZEIT IN GRIMMA
                                                         Grimma und alle Ortsteile der Stadt erstrahlen seit dem ersten Adventswochenende in weih-
                                                         nachtlichem Glanz. Überall gibt es auf den prächtig gestalteten Weihnachts- und Advents-
                                                         märkten nicht nur gut duftende und schmeckende Leckereien wie Glühwein, gebrannte Man-
                                                         deln oder Weihnachtsgebäck, die Organisatoren lassen sich auch abwechslungsreiche Rah-
                                                         menprogramme einfallen, die jeden Gast zum Verweilen einladen. Daneben präsentieren
                                                         Händler in ihren Buden weihnachtliche und regionale Produkte, die zahlreiche Ideen für Weih-
                                                         nachtsgeschenke liefern. Unzählige Adventsveranstaltungen von Vereinen und Gruppen stim-
                                                         men mit Konzerten, Theateraufführungen und Weihnachtsmannbesuchen jeden Besucher
                                                         vollkommen auf das anstehende Weihnachtsfest ein.
                                         Nerchau         Wir waren für Sie unterwegs und haben ein paar Eindrücke von den liebevoll gestalteten
                                                         Märkten und Adventsveranstaltungen gesammelt…
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma
Seite 2                                             Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                              Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014

                                                                                                                                    Stadthausjournal

■ Was kommt 2015? Ihre Kreuze im Kalender!
04.01., 16.00 Uhr: Neujahrskonzert Jugendblasorchester | 07.02., 10.00 Uhr: Tag der offenen Tür in der Johann-Gottfried-Seume-Bibliothek | 05. bis
07.03.: 10. Muldentaler Handwerkerschau im PEP | 21.03.: Subbotnik | 28.03., 19.00 Uhr: 13. Tanzgala des Tanzclub Blau Gelb Grimma e. V. | 29.03.:
Städtelauf | 05.04., 13.00 Uhr: Historische Veranstaltung im Rahmen der Lutherdekade an der Klosterruine - Ostersonntag bei Käthe | 01.05., 11.00 Uhr:
Lämmermarkt und Morristanzfest | 09.05.: Rat fährt Rad | 08. bis 10.05.: 37. Blütenfest Dürrweitzschen | 17.05., 13.00 Uhr: Museumsfest Göschenhaus
| 29.05.: „Dankeschön - Veranstaltung“, Ehrenamtsauszeichnung | 07.06.: Landrats- und OBM-Wahlen | 07.06., 13.00 Uhr: Kindertag im Park am
Schwanenteich| 12. bis 14.06.: 1. Landesmusikfest Sachsen | 13.06. bis 21.06: Festwoche – 75 Jahre Freiwillige Feuerwehr Großbardau | 12.07.: Mul-
dental-Triathlon | 28.08.2015 bis 30.08.2015: Festival der Reformation | 25.09. bis 27.09.: Stadtfest und Handwerkermarkt in Höfgen | 07.11. und
08.11., jew. 10.00 bis 18.00 Uhr: Martinimarkt in der Klosterkirche

                                                            ■ In den neuen vier Wänden: Spatzennestkinder sind umgezogen
AUS DEM INHALT …
                                                            Großbothen. Die Kisten sind ausgepackt, die Gruppenräume der Kindertagesstätte „Spatzennest“ einge-
➜ Stadthausjournal . . . . . . . . . . . . . . . . 2-5      richtet. Der Großbothener Kindergarten zog Mitte Dezember von der Interimslösung in der Grundschule in
➜ Amtl. Bekanntmachungen . . . . . . . . .6-16              den Neubau am altbewährten Standort am Rotsteg. „Die neue Einrichtung ist wunderbar. Uns ist es gelun-
➜ Bürgerservice . . . . . . . . . . . . . . . . .16-17      gen eine optimale Raumnutzung zu konzipieren“, zeigt sich Rita Schiller, Leiterin der Einrichtung, begeis-
                                                            tert von ihrer neuen Wirkungsstätte. Knapp 14 Monate dauerte der Neubau, samt Abriss der alten „Spat-
➜ Kindertagesstätten
                                                            zennest-Villa“. Die Kosten beliefen sich auf 1,85 Millionen Euro, die zu knapp Zweidritteln aus Fördermit-
        und Schulen | Jugend . . . . . . . . . . .18-20     teln des Bundes, des Freistaates und des Landkreises finanziert werden. Die Stadt stellte 677.000 Euro Ei-
➜ Senioren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20-21   genmittel in den Haushalt ein. Im Frühjahr, wenn die Blumen blühen, soll es ein buntes Eröffnungsfest ge-
➜ Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21-22   ben. Dann sind alle herzliche eingeladen, um sich in der modernen Kindertagesstätte umzusehen.
➜ Sport und Freizeit . . . . . . . . . . . . . .23-26
➜ Heimatkundliches . . . . . . . . . . . . . . . . .27
➜ Kunst und Kultur . . . . . . . . . . . . . . 27-30
➜ Ausstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .31
➜ Veranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . .32-33
➜ Kirchliche Nachrichten . . . . . . . . . .33-35
➜ Wir gratulieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . .39

  Das nächste Amtsblatt:
  ➜ Herausgabe: 17. Januar 2015
  ➜ Redaktionsschluss: 05. Januar 2015

Impressum: Stadtverwaltung Grimma, Markt 16/17 |
04668 Grimma, Redaktion Amtsblatt,
Sebastian Bachran
Tel.:       03437/ 98 58 215
E-Mail: bachran.sebastian@grimma.de
                                                            ■ Abriss der Papierfabrik Golzern denkmalschutzrechtlich genehmigt
Theresa Lorenz
                                                            Grimma. Die Landesdirektion Sachsen hat Ende November auf Antrag der Stadt Grimma den Abriss der
Tel.:       03437/ 98 58 106                                Papierfabrik Golzern denkmalschutzrechtlich genehmigt. Der Abriss war mit Erfordernissen des Hochwas-
Fax:        03437/ 98 58 226                                serschutzes begründet worden. Dabei hat die Landesdirektion Sachsen die kulturgeschichtliche Bedeu-
E-Mail: lorenz.theresa@grimma.de                            tung der Papierfabrik Golzern nicht verkannt. Die denkmalschutzrechtlichen Belange wurden in die Prü-
                                                            fung und Entscheidungsfindung einbezogen. An dem Erhalt des Kulturdenkmales besteht durchaus aus
Satz, Druck, Anzeigenannahme, Vertrieb:                     geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse. Da die Stadt
                                                            Grimma den Abrissantrag mit Erfordernissen des Hochwasserschutzes begründet hatte, war von der Lan-
Riedel KG, Heinrich-Heine-Str. 13a, 09247 Chemnitz,
                                                            desdirektion abzuwägen, ob die Belange des Hochwasserschutzes das Interesse am Erhalt des Denkmals
Tel.: (03722) 50 50 9-0. Kostenlose Verteilung an die       überwiegen. Im Ergebnis muss festgestellt werden, dass von der Papierfabrik Golzern im Hochwasserfall
frei zugängigen Haushalte. Bitte beachten Sie, dass         erhebliche Gefahren ausgehen. So ist durch den Rückbau der Fabrik eine Wasserspiegelabsenkung von 6
sich die Redaktion Veränderungen und Anpassungen            bis 8 Zentimetern zu erwarten. Der Rückbau würde zudem weitere positive Effekte durch die Beseitigung
vorbehält. Auflage 17.500 Stück.                            einer Engstelle mit hohen Fließgeschwindigkeiten und vielfältigen Strömungswechseln in der Nähe der
                                                            Werkshallen und zwischen den Gebäuden bewirken. Risiken durch Eisstau und Treibgut können verhindert
                                                            werden. Durch die Einengung der Mulde, die durch die Anlagen der Papierfabrik und das Wehr Golzern ver-
                                                            schärft würden, kommt es zu einem erheblichen Rückstau im Hochwasserfall und nachfolgend zu Gefah-
■ PINNWAND                                                  ren in den oberhalb von Golzern liegenden Gemeindeteilen. Weitere Gefahren ergeben sich dadurch, dass
                                                            die Papierfabrik aufgrund ihrer Lage an und in der Mulde im relevanten Hochwasserkatastrophenfall we-
Grimmaer Wochenmarkt
                                                            der erreichbar noch verteidigbar sei. Schließlich könnten sich Gefahren für Leib und Leben auch dadurch
jeden Dienstag und Donnerstag, Markt.
                                                            ergeben, dass der Hochwasserabfluss unzulängliche Gebäudeteile zerstören könnte. Gebäudeteile könnten
Öffnungszeiten: 08.00 - 14.00 Uhr
                                                            abgetrieben werden und die unterliegende Stadt Trebsen und deren Bürger, aber auch die Einsatzkräfte
Anmeldung/Standvergabe:                                     der Wasserwehren erheblich gefährden. Zusammenfassend kommt die Landesdirektion Sachsen zu der                   C
                                                                                                                                                                             M
Utz Leischnig, Tel.: 0175/ 233 13 77                        Einschätzung, dass die Papierfabrik Golzern einen nicht zu verantwortenden Gefahrenpunkt auf dem Ge-             Y
                                                                                                                                                                             K

                                                            meindegebiet der Stadt Grimma darstellt.
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma
Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014                               Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                                            Seite 3

         Stadthausjournal

      ■ Sächsischer Ministerpräsident übernimmt Schirmherrschaft
        für das 1. Landesmusikfest in Grimma
    Grimma/Dresden. Stanislaw Tillich, Ministerpräsi-       Klingen bringen. Was den Musikern in Sachsen bis-
    dent des Freistaates Sachsen, übernimmt die             her fehlt, ist eine richtig große Plattform, auf der
    Schirmherrschaft für das 1. Landesmusikfest vom         sie sich treffen, präsentieren und austauschen
    12. bis zum 14. Juni 2015 in Grimma. Das bestätig-      können. Das Landesmusikfest schließt diese Lücke
    te der Ministerpräsident in einem Schreiben an          für die Laienmusikkultur und stellt sich als Festival
    Oberbürgermeister Matthias Berger. „Die Übernah-        mit Fest- und Präsentationscharakter vor.
    me der Schirmherrschaft durch Herrn Tillich be-
    deutet für das Ereignis im nächsten Jahr eine er-        Kontakt: Festivalbüro Landesmusikfest Sach-
    hebliche Aufwertung und hebt dessen Bedeutung            sen 2015 | Nicolaiplatz 13 | 04668 Grimma |
    hervor. Zum 1. Landesmusikfest Sachsens wird             Tel.: 03437/ 98 58 286 | E-Mail: info@landes-
    Grimma eine Musikstadt und meldet sich mit Pau-          musikfest-grimma.de | www.landesmusikfest-
    ken und Trompeten zurück“, so Matthias Berger.           sachsen.de
    Im Jahr 2015 wird das Landesmusikfest Sachsen in
    Grimma seine Premiere feiern. Bis zu 3.000 Musi-                          Quelle: Sächsische Staatskanzlei /
    ker und Sänger werden die Grimmaer Altstadt zum                                            Jürgen Jeibmann

    ■ Projekt „Lutherweg in Sachsen“ erhält Leipziger Tourismuspreis 2014 –
      Spiritueller Wanderweg mit zweitem Platz ausgezeichnet
    Leipzig. Seit 2011 wird er aufgebaut, 2015 wird er fertig gestellt sein – der
    „Lutherweg in Sachsen“. Der spirituelle Wanderweg verbindet künftig 27 Orte
    - unter anderem Grimma, die als Projektpartner zusammen auf das Wirken Dr.
    Martin Luthers und seiner Weggefährten hinweisen. Auf 550 km wird erfahrbar
    sein, was es mit der Reformation auf sich hat und wie diese Entwicklungen das
    Zusammenleben in unserer heutigen Gesellschaft grundlegend verändert haben
    und prägen. Seit 2002 vergibt die Leipzig Tourismus und Marketing GmbH (LTM)
    den Ehrenpreis an Unternehmen und Institutionen – seit 2012 auch an Personen
    – die sich in besonderem Maße um den Tourismus in Leipzig verdient gemacht
    haben und eine möglichste hohe Resonanz in den Medien fanden. Für das Enga-
    gement um das Projekt „Lutherweg in Sachsen“ wurde der Tourismusverband
    „Sächsisches Burgen- und Heideland“ e.V. mit dem zweiten Platz des Tourismus-
    preises der Leipzig Tourismus und Marketing GmbH ausgezeichnet.
    Die Nominierung des Projektes erfolgte, da der Verband „mit dem Aufbau des
    überregional bedeutsamen Weges ein einzigartiges Thema, welches durch eine            Stellvertretend für den Träger des Projektes, den Tourismusverband „Sächsi-
    qualitativ hochwertige Marketingkampagne die Reformation für zahlreiche               sches Burgen- und Heideland“ e.V. war das Team vom „Lutherweg in Sachsen“
    Zielgruppen aufbereitet“ erschließt und dabei „die touristischen Leistungsträ-        Manuela Kolster (2. v.l.), Daniel Masiak (3. v.l) und Kristin Zschäbitz (3. v.r.) in
    ger aktiv bei der Kundenakquise unterstützt“. Die Bandbreite des Angebotes            Leipzig anwesend und bedankte sich bei den Initiatoren des Tourismuspreises
    unterstütze zudem die Stadt Leipzig und die Region Leipzig vorbildlich.               für die besondere Anerkennung. Foto: Bernd Görne

      Kontakt: Tourismusverband „Sächsisches Burgen- und Heideland“ e.V. | Niedermarkt 1 | 04736 Waldheim | Tel.: 034327/9660 | Fax: 034327/96619 | E-Mail:
      info@saechsisches-burgenland.de | Internet: www.lutherweg-sachsen.de

    ■ Neue Linde vor der Wehrkirche Höfgen
                                                                                                                          ■ Eine Dreckecke weniger
    Höfgen. Nachdem im Juni 2013 bei einem Unwet-
    ter in Höfgen die alte Linde vor der Kirche umge-                                                                     Grimma. Der Weg zwischen dem Oberen
    stürzt ist, pflanzte die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Dö-                                                                  Bahnhof und der Schwimmhalle ist nicht
    ben-Höfgen nun vor der Kirche eine neue Linde.                                                                        wiederzuerkennen. In den letzten Monaten
    Sie ist noch klein und es wird viele Jahre dauern bis                                                                 räumte der kommunale Bauhof ordentlich
    sie die Größe und Pracht der alten erreicht hat, sie                                                                  auf und entsorgte hunderte Kubikmeter
    soll aber ein Zeichen der Hoffnung sein und Mut                                                                       Schrott, Müll und unansehnliche Hinterlas-
    geben. Viele Menschen haben nach dem Hochwas-                                                                         senschaften. Die verlassenen Gärten waren
    ser mit angepackt und gerade die Betroffenen ha-                                                                      teilweise eingestürzt oder wurden in Brand
    ben viel Willensstärke gezeigt, um wieder neu an-                                                                     gesteckt. Letztendlich nutzten Mitmenschen
    zufangen. Die Schäden sind nicht von jetzt auf                                                                        die Grundstücke nur noch als Anlaufpunkt
    dann beseitigt, sondern der Wiederaufbau wächst                                                                       zur Müllablagerung. Der Wildwuchs vieler
    langsam, aber stetig. Dazu braucht es auch Geduld,                                                                    Bäume wurde ausgedünnt, die Fläche ange-
    vergleichbar mit dem Wachstum der Linde, die mit                                                                      passt und der Weg zur Schwimmhalle nach-
C   Geduld den Blick in die Zukunft wendet.                                                                               haltig ausgebaut. Die Beräumung der
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                                                                                                                          Schmuddelecke kostete 35.000 Euro.
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma
Seite 4                                            Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                             Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014

                                                                                                                                 Stadthausjournal

■ Verbesserung der                                       ■ Grimma auf der Grünen Woche präsent
  Breitbandversorgung
                                                         Grimma/Berlin. Vom 16. bis 25. Januar 2015 präsentieren sich Grimmaer Firmen, Touristiker und Selbster-
Grimma. Besseres Netz für den ländlichen Raum -          zeuger auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin, der weltgrößten Messe für Ernährung, Landwirtschaft
die Bundesregierung kündigte den Ausbau von              und Gartenbau. Die Stadt Grimma nimmt die Gelegenheit wahr, am Stand der Tourismus Marketing Gesell-
schnellen Breitband-Internetverbindungen bis 2018        schaft Sachsen mbH zu zeigen, was die Stadt für die Großstädter zu bieten hat, und dass ein Besuch absolut
an. Daraufhin startete der Freistaat Sachsen die „Di-    lohnenswert ist. Mit besonderen Reiseangeboten und Veranstaltungen sowie Rad-, Wander- oder Bootsaus-
gitale Offensive Sachsen – DiOS“, um dieses Projekt      flügen an und auf der Mulde soll für die Region geworben werden. Laut Ausstellerverzeichnis buchten die
zielgerecht umzusetzen und auch zu fördern. Vor          Obstland Dürrweitzschen AG, Viehweg Spezialitäten mit Großbardauer Highland-Rind-Spezialitäten und die
diesem Hintergrund möchte die Stadt Grimma den           Fensterprofis der Perfecta-Fester Vertriebs und Montage GmbH eine Präsentationsfläche auf der Messe.
Auf- und Ausbau einer zukunftsträchtigen digitalen
Infrastruktur erneut in Angriff nehmen und sich zu-
nächst über die geforderte Bedarfsstudie an diesem
                                                         ■ Sachsens größter Indoor-Hochseilgarten eröffnet
Projekt beteiligen. Der Verwaltungsausschuss gab         Grimma. Grimma ist um eine Freizeit-Attraktion         schiedene Angebote für Besucher bereit: Kinder-
jetzt die Mittel in Höhe von 21.300 Euro für eine        reicher. Am Sonnabend, 13. Dezember, öffnete in        spielwelt, Beachvolleyball, Kletterwand, Badmin-
Analyse der Breitbandversorgung im ländlichen            der Kinder-, Sport-, und Freizeithalle in der Süd-     toncourt, Fußballkunstrasenfeld, Solarium, Sauna,
Raum frei. Etwa 16.000 Euro werden durch bean-           straße 80 Sachsens größter Hallen-Hochseilgar-         Tischtennis, Squashfelder und Bistro.
tragte Fördergelder finanziert. Die Stadt Grimma         ten. Im Hochseilgarten gilt es unter dem Hallen-
hat einen Eigenanteil von 5.300 Euro zu leisten.         dach Mut zu beweisen. Für Kinder, Anfänger, als                                         Foto: Ingolf Hedtke
                                                         auch für den fortgeschrittenen Abenteurer stehen
                                                         verschiedene Kurse mit 52 Kletterelementen zur
■ Straße Am Lerchenberg                                  Auswahl. Die Strecken des Hochseilgartens sind
                                                         mit mehreren Brücken, Plattformen und Seilrut-
  wieder offen
                                                         schen verbunden. Auf eintausend Quadratmetern
                                                         und zwei Ebenen gilt es zahlreiche Hürden zu über-
Grimma. Nach gut drei Monaten ist die Sanierung
                                                         winden. In drei Wochen wurde der Hochseilgarten
der Straße Am Lerchenberg abgeschlossen. Durch
                                                         durch die Profis der Firma KristallTurm Hochseilgär-
wild abfließendes Oberflächenwasser im Sommer
                                                         ten GmbH & Co. KG. aufgebaut. Die Kletteranlage ist
2013 stieg das Grundwasser so stark an, dass die
                                                         auf dem modernsten Stand der Kletter- und Sicher-
Fahrbahn, die Borden und auch die Gehwege den
                                                         heitstechnik. Während der Bauphase begleitete der
Wassermassen nicht mehr standhielten. Für
                                                         TÜV die Montage. Die Anlage ist TÜV-geprüft.
185.000 Euro konnte die Straße mit einer Fahrbahn-
                                                         Der Hochseilgarten ist das ganze Jahr über geöff-
breite von sieben Meter grundhaft wiederherge-
                                                         net. Die Sport und Freizeithalle hält weiterhin ver-
stellt werden. Neben den zur geregelten Nieder-
schlagsableitung erforderlichen Borden erfolgte die
Wiederherstellung des Gehweges. Die Kosten wur-
den zu einhundert Prozent aus dem Aufbauhilfe-           ■ Öffnungszeiten in den Bürgerbüros Mutzschen und Dürrweitzschen
fonds der Bundesrepublik Deutschland und des Frei-
staates Sachsen zur Verfügung gestellt.                  Mutzschen/Dürrweitzschen. Für die Bürgerbüros Dürrweitzschen und Mutzschen gelten bis auf Wider-
                                                         ruf folgende neuen Öffnungszeiten: das Bürgerbüro in Mutzschen (Tel.: 034385/ 807 0) öffnet jeden Mon-
                                                         tag in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr und das Bürgerbüro in Dürrweitzschen (Tel.: 034386/ 50 921) hat
■ Wohin mit dem ausgedienten                             immer mittwochs von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Bereits beantragte Dokumente (Personalausweis, Rei-
                                                         sepass) können damit ab sofort auch wieder in Mutzschen und Dürrweitzschen abgeholt werden. Die Bür-
  Weihnachtsbaum?                                        gerinnen und Bürger werden in diesen Fällen um eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme unter
                                                         03437/98 58-258 oder -259 gebeten.
Ab dem 05. Januar sammelt der städtische Bauhof
die ausgedienten Weihnachtsbäume ein. Bis zum 25.
Januar besteht die Möglichkeit die Bäume an den je-      ■ Informationen aus der Stadtverwaltung
weiligen Containerstellplätzen in Grimma und den
Ortsteilen zur Abholung bereitzulegen. Die Entsor-       •   Die Kommunale Kleiderkammer der Stiftung „St. Georgenhospital“ bleibt vom 18. Dezember bis ein-
gung ist kostenfrei. Wichtig ist, dass die Weihnachts-       schließlich 13. Januar geschlossen
bäume vollständig abgeschmückt werden, damit eine        •   Die Johann-Gottfried-Seume-Bibliothek ist vom 24.12. bis einschließlich 27.12. sowie vom 31.12.
umweltgerechte Verwertung möglich ist. Gesellige             bis einschließlich 02.01. nicht geöffnet.
Traditionsfeuer finden an folgenden Orten statt:         •   Die Gemeindebibliothek Großbothen bleibt am 29.12. geschlossen.
• 10. Januar, 17.00 Uhr, Feuerwehrgerätehaus             •   Das Stadtarchiv hat ab dem 24.12. geschlossen und öffnet wieder am 05.01.
     Großbothen                                          •   Die Stadtverwaltung bleibt am 24.12., 31.12 und am 02.01. geschlossen.
• 10. Januar, 18.00 Uhr, Sportanlage Hohnstädt           •   Das Bürgerbüro in Nerchau mit Wohngeldstelle und Standesamt bleibt am 24.12., 27.12., 31.12,
• 17. Januar, 15.30 Uhr, Pfarrhof Döben                      02.01. und 03.01. geschlossen.
• 17. Januar, 16.00 Uhr, Rittergut Böhlen                •   Die Stadtinformation, Markt 23, bleibt am 02.01. geschlossen. Im Januar und Februar gelten in der
• 17. Januar, 17.00 Uhr, Sportplatz Leipnitz                 Stadtinformation zudem sonnabends Winteröffnungszeiten von 10.00 -14.00 Uhr. Montags bis frei-
• 24. Januar, 17.00 Uhr, Dorfplatz gegenüber                 tags bleibt wie gewohnt von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
     dem Jagdhaus in Kössern
• 24. Januar, 17.00 Uhr, Sportplatz Großbar-
     dau (Sammlungen durch die Ortsfeuerwehr an          ■ Informationen des Landratsamtes
     beiden Wochenenden zuvor, jeweils bis 10.00
     Uhr morgens)                                        •   Die Ämter des Landratsamtes sind am 24. und 31.12.2014 sowie am 02.01.2015 geschlossen.
• 31. Januar, 17.00 Uhr, Schützenhütte Dürr-             •   Am 24.12.2014 sind alle Wertstoffhöfe im Landkreis Leipzig geschlossen. Die Wertstoffhöfe in Bor-
     weitzschen (Einsammeln der Weihnachtsbäu-               na, Frohburg, Grimma, Groitzsch, Markkleeberg und Wurzen haben am 31.12.2014 von 9.00 Uhr bis                C
                                                                                                                                                                          M
     me 11.01. 10.00 Uhr)                                    12.00 Uhr geöffnet. Alle anderen Wertstoffhöfe bleiben am 31.12.2014 geschlossen. Die Wertstoffhö-           Y
                                                                                                                                                                          K
• 31. Januar, 18.00 Uhr, Feuerwehr Zschoppach                fe, die regulär freitags geöffnet haben, sind auch am 02.01.2015 geöffnet.
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma
Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014                             Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                                  Seite 5

           Stadthausjournal

    Feuerwehr-Team des Monats
    ■ Einsatzübung der Freiwilligen Feuerwehr Nerchau                                                           ■ Herausgabe des
    Gornewitz/Würschwitz. Anfang November er-
                                                                                                                  Amtsblattes im Jahr 2015
    folgte auf der Verbindungsstraße zwischen Gorne-
    witz und Würschwitz eine Einsatzübung der Frei-                                                             Januar – 1. Herausgabe: 17.01. • Redakti-
    willigen Feuerwehr Nerchau. Es wurde ein Ver-                                                               onsschluss: 05.01. • 2. Herausgabe: 31.01. •
    kehrsunfall durch einen Frontalzusammenstoß                                                                 Redaktionsschluss: 19.01.
    zweier Fahrzeuge mit zwei beteiligten Personen -                                                            Februar – 1. Herausgabe: 14.02. • Redakti-
    davon eine Person eingeklemmt – simuliert. Wie                                                              onsschluss: 02.02. • 2. Herausgabe: 28.02.
    Ortswehrleiter Patrick Hirsch mitteilte, zählte zu                                                          • Redaktionsschluss: 16.02.
    den Aufgaben der Kameraden die Sicherung und
    Ausleuchtung der Einsatzstelle, die Sicherung der                                                           März – 1. Herausgabe: 14.03. • Redakti-
    Fahrzeuge, die Betreuung der Personen, die Her-                                                             onsschluss: 02.03. • 2. Herausgabe: 28.03.
    stellung der Löschbereitschaft, die Befreiung der                                                           • Redaktionsschluss: 16.03.
    verunfallten Person und die Säuberung der Ein-                                                              April – 1. Herausgabe: 11.04. • Redaktions-
    satzstelle. Die Qualität der Übung mit 18 beteilig-                                                         schluss: 26.03. (Donnerstag) • 2. Herausga-
    ten Kameraden war vorbildlich. „Besonderer Dank                                                             be: 25.04. • Redaktionsschluss: 13.04.
    gilt der Firma Müller & Müller GbR aus Grimma für
    den gesponserten PKW VW Golf, der Stadtverwal-                                                              Mai – 1. Herausgabe: 09.05. • Redaktions-
    tung Grimma für den zur Verfügung gestellten VW                                                             schluss: 24.04. (Freitag) • 2. Herausgabe:
    Transporter, der Firma Auto-Kullig aus Nerchau für                                                          23.05. • Redaktionsschluss: 06.05. (Mittwoch)
    die Zwischenlagerung und Vorbereitung der betei-                                                            Juni – 1. Herausgabe: 06.06. • Redaktions-
    ligen Fahrzeuge, der Nerchauer Fahrzeugtechnik                                                              schluss: 26.05. (Dienstag) • 2. Herausgabe:
    für die Bearbeitung des Golfes zum Unfallwagen                                                              20.06. • Redaktionsschluss: 08.06.
    und dem Autohaus Thomas aus Neichen für das
    Schleppen der Fahrzeuge zur Unfallstelle und zu-                                                            Juli – 1. Herausgabe: 04.07. • Redaktions-
    rück“, sagte der Wehrleiter Patrick Hirsch.                                                                 schluss: 22.06. • 2. Herausgabe: 18.07. •
                                                                                                                Redaktionsschluss: 06.07.
                                                                                                                August – Herausgabe: 22.08. • Redaktions-
       SITZUNGSTERMINE                                                                                          schluss: 10.08.
                                                                                                                September – 1. Herausgabe: 05.09. • Re-
       •    Sitzung des Stadtrates: Donnerstag, 22.01.2015 • Sitzungsbeginn: 17.00 Uhr
                                                                                                                daktionsschluss: 24.08. • 2. Herausgabe:
            Beratungsort: Rathaussaal Grimma
                                                                                                                19.09. • Redaktionsschluss: 07.09.
       •    Sitzung des Technischen Ausschusses: Montag, 05.01.2015 • Sitzungsbeginn: 17.00 Uhr                 Oktober – 1. Herausgabe: 03.10. • Redakti-
            Beratungsort: Sitzungszimmer Rathaus Grimma                                                         onsschluss: 21.09. • 2. Herausgabe: 17.10. •
                                                                                                                Redaktionsschluss: 05.10.
       •    Sitzung des Verwaltungsausschusses: Montag, 12.01.2015 • Sitzungsbeginn: 17.00 Uhr
                                                                                                                November – 1. Herausgabe: 07.11. • Re-
            Beratungsort: Sitzungszimmer Rathaus Grimma
                                                                                                                daktionsschluss: 26.10. • 2. Herausgabe:
                                                                                                                21.11. • Redaktionsschluss: 06.11. (Freitag)
       Sitzungen der Ortschaftsräte:                                                                            Dezember: 1. Herausgabe: 05.12. • Redakti-
                                                                                                                onsschluss: 23.11. • 2. Herausgabe: 19.12.,
       Beiersdorf: 29.01., 19.00 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus „Villa Beiersdorf“, Neue Grimmaer Straße 28         Redaktionsschluss: 07.12.
       • Böhlen: 19.01., 19.30 Uhr, Feuerwehrraum Böhlen, Am Rodelberg 7 • Döben: 15.01., 19.30 Uhr,
       Begegnungsstätte Döben, Kirchberg 19 • Dürrweitzschen: 21.01., 19.00 Uhr, Bürgerbüro Dürrweitz-
       schen, Obstland-Straße 30 • Großbardau: 13.01., 18.30 Uhr, Feuerwehrgerätehaus Kleinbardau, Zur
       Alten Schmiede 9 • Großbothen: 26.01., 19.30 Uhr, Bürgerbüro Großbothen, Colditzer Landstraße 1        ■ Baureport
       • Höfgen: 21.01., 19.00 Uhr, Versammlungsraum Kaditzsch, Teichstraße 7 • Kössern: 26.01.,
       19.00 Uhr, Jagdhaus Kössern, Kösserner Dorfstr.1 • Leipnitz: 28.01., 19.30 Uhr, Gaststätte „Zur Lin-   Kanalbau in Waldbardau
       de“, Leipnitzer Hauptstraße 9 • Mutzschen: 13.01., 19.30 Uhr, Bürgerbüro Mutzschen (ehemaliges
       Standesamt), Untere Hauptstraße 9 • Nerchau: 21.01., 18.30 Uhr, Bürgerzentrum Nerchau, Ner-            Waldbardau. Die Kanalbauarbeiten in Waldbardau
       chauer Hauptstr. 18 • Ragewitz: 20.01., 19.00 Uhr, Feuerwehrraum Ragewitz, Ragewitzer Straße 13        werden fortgesetzt. Auf Grund der Verlegung der
       • Zschoppach: 03.02., 19.30 Uhr, Feuerwehr Zschoppach, Dorfteichstraße 1                               Schmutz- und Trinkwasserleitungen ist die Wald-
                                                                                                              straße abschnittsweise voll gesperrt. Die Zufahrt
                                                                                                              für Anwohner wird gewährleistet. Die Arbeiten
                                                                                                              sollen bis 31. Mai 2015 abgeschlossen sein.
    ■ Das IHK-Regionalbüro zieht um
    Grimma. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig verlegt den Sitz ihres Regionalbüros inner-     Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
    halb der Stadt Grimma. Der neue Standort befindet sich in der Karl-Marx-Straße 8. Die Telefon- und        am Vogelberg
    Faxnummern bleiben unverändert. Ab 2. Januar 2015 ist das Regionalbüro an der neuen Adresse zu den
    gewohnten Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag: 09.00 bis 18.00 Uhr, Freitag: 09.00 bis 16.00 Uhr)      Grimma. Aufgrund eines Neubaus des Trafo-Häus-
    besetzt. Der IHK-Sprechtag für Existenzgründer findet im neuen Jahr weiterhin mittwochs von 09.00 bis     chens am Vogelberg kommt es ab dem 26. Novem-
    17.00 Uhr statt. Während der Zeit des Umzuges in den kommenden Wochen können weiterhin Beratungs-         ber zu Beeinträchtigungen der vorhandenen Park-
C   termine individuell vereinbart werden, telefonisch unter: 03437/7604-45 oder per E-Mail an lk-            möglichkeiten auf der stadteinwärtigen Fahrbahn-
M
Y
    leipzig@leipzig.ihk.de. Kontakt ab 2. Januar 2015: IHK-Regionalbüro Grimma | Karl-Marx-Straße 8 |         seite. Die Bauarbeiten sollen bis zum 23. Dezember
K

    04668 Grimma | Telefon: 03437 7604-45 | Telefax: 0341 1267-31502 | E-Mail: lk-leipzig@leipzig.ihk.de      abgeschlossen sein.
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma
Seite 6                                          Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                              Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014

                                                                                                           Amtliche Bekanntmachungen

■ Stellenausschreibung als LeiterIn im Kindergarten Bienenhaus Döben
  der Stadtverwaltung Grimma
Die Stadtverwaltung Grimma sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/-n               Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (unter anderem: Lebenslauf,
KindergartenleiterIn. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 35 Stunden. Die           Zeugnisabschriften, lückenloser Tätigkeitsnachweis) senden Sie bitte bis zum
Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) in          21.01.2015 an die
der S07. Die BewerberInnen müssen einen Berufsabschluss als staatlich aner-
kannte ErzieherIn mit dem Nachweis zum Führen und Leiten einer Kinderta-             ■ Stadtverwaltung Grimma, Haupt- und Personalamt
gesstätte besitzen. Wünschenswert ist der der Abschluss der Heilpädagogi-              Markt 16/17, 04668 Grimma
schen Zusatzqualifikation. Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Be-             oder: erdmann.giselle@grimma.de
lastbarkeit, Durchsetzungsvermögen, sicheres Auftreten, Teamfähigkeit, Sorg-
falt, Kommunikationsfähigkeit sowie eigenverantwortliches Arbeiten sind              Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn ein ausreichend
wichtige Grundvoraussetzungen, welche die BewerberInnen mitbringen soll-             frankierter Rückumschlag in entsprechender Größe beiliegt. Aufwendungen, ins-
ten. Der Schwerpunkt bei dieser Stelle, liegt bei der Entwicklung und Umset-         besondere Reisekosten, in Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht über-
zung der Konzeption und des organisatorischen Ablaufes, der Mitarbeiterfüh-          nommen. Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen Frau Erdmann telefonisch unter
rung, der Zusammenarbeit mit Eltern und die Darstellung der pädagogischen            03437/ 98 58 208 gern zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Arbeit in der Öffentlichkeit. Die Leitung ist zuständig für die Gewährleistung
sorgfältiger, pädagogisch-inhaltlicher Planung, gemäß dem Sächsischen Bil-
dungsplanes, und der täglichen Gestaltung des Zusammenlebens mit den Kin-            Ute Kabitzsch
dern und die Zusammenarbeit mit dem Träger und dem Mitarbeiterteam.                  Beigeordnete

■ Stellenausschreibung als SachbearbeiterIn für die 1-Euro-Jobs in der Stadtverwaltung Grimma
In der Stadtverwaltung Grimma, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stel-          Zeugnisabschriften, lückenloser Tätigkeitsnachweis) senden Sie bitte bis zum
le als SachbearbeiterIn für die 1-Euro-Jobs zu besetzen. Die Stelle ist als          06.01.2015 an die
Krankheitsvertretung bis Genesung befristet. Die wöchentliche Arbeitszeit be-
trägt 30 Stunden. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentli-          ■ Stadtverwaltung Grimma, Haupt- und Personalamt,
chen Dienstes (TVöD). Die BewerberInnen sollten einen Berufsabschluss als              Markt 16/17, 04668 Grimma
Verwaltungsfachangestellte/-r Fachrichtung Kommunal-, Landes- oder Bun-                oder: erdmann.giselle@grimma.de
desverwaltung, einen Berufsabschluss als Fachangestellte/-r für Bürokommu-
nikation sowie eine Ausbildung im pädagogischen Bereich nachweisen kön-              Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn ein ausrei-
nen. Kommunikationsfähigkeit, Organisationsgeschick, Zuverlässigkeit, Sorg-          chend frankierter Rückumschlag in entsprechender Größe beiliegt. Sollten Sie
falt, Belastbarkeit, Teamfähigkeit, eine entsprechende Allgemeinbildung sowie        Ihre Bewerbung per E-Mail senden, dann achten Sie bitte darauf, dass Sie le-
eigenverantwortliches Arbeiten sind wichtige Grundvoraussetzungen, welche            diglich einen E-Mailanhang haben. Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen
die BewerberInnen mitbringen sollten. Zu den Aufgaben gehören u.a. folgende          Frau Erdmann telefonisch unter 03437/ 98 58 208 gern zur Verfügung. Auf-
Schwerpunkte:                                                                        wendungen, insbesondere Reisekosten, in Zusammenhang mit der Bewerbung
- Organisation, Koordination und Kontrolle der TeilnehmerInnen,                      werden nicht übernommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
- Bearbeitung der monatlichen Abrechnungen der Maßnahmen sowie
- Zusammenarbeit mit dem kommunalen Job-Center.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (unter anderem: Lebenslauf,                 Ute Kabitzsch, Beigeordnete

■ Stellenausschreibung als SachbearbeiterIn im Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Grimma
In der Stadtverwaltung Grimma, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stel-          -   ordnungsgemäße Ablage der Vorgänge im Melde- sowie Pass-und Aus-
le als SachbearbeiterIn für das Einwohnermeldeamt zu besetzen. Die Stelle ist            weisrecht,
als Krankheitsvertretung bis Genesung befristet. Die wöchentliche Arbeitszeit        - Führung einer Handkasse sowie
beträgt 40 Stunden. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentli-        - Bearbeitung Rechnungseingang.
chen Dienstes (TVöD). Die BewerberInnen sollten einen Berufsabschluss als            Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (unter anderem: Lebenslauf,
Verwaltungsfachangestellte/-r Fachrichtung Kommunal-, Landes- oder Bun-              Zeugnisabschriften, lückenloser Tätigkeitsnachweis) senden Sie bitte bis zum
desverwaltung oder einen Berufsabschluss als Fachangestellte/-r für Büro-            06.01.2015 an die
kommunikation nachweisen können. Kommunikationsfähigkeit, Organisati-
onsgeschick, Zuverlässigkeit, Sorgfalt, Belastbarkeit, Teamfähigkeit, eine ent-      ■ Stadtverwaltung Grimma, Haupt- und Personalamt
sprechende Allgemeinbildung sowie eigenverantwortliches Arbeiten sind                  Markt 16/17, 04668 Grimma
wichtige Grundvoraussetzungen, welche die BewerberInnen mitbringen soll-               oder: erdmann.giselle@grimma.de
ten. Zu den Aufgaben gehören u.a. folgende Schwerpunkte:
- Sachbearbeitung im Bereich Melderecht,                                             Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn ein ausrei-
- ordnungsgemäße Führung des Melderegisters,                                         chend frankierter Rückumschlag in entsprechender Größe beiliegt. Sollten Sie
- Erteilung von Auskünften im Bereich Melderecht sowie Erstellung von                Ihre Bewerbung per E-Mail senden, dann achten Sie bitte darauf, dass Sie le-
     Statistiken,                                                                    diglich einen E-Mailanhang haben. Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen
- Sachbearbeitung im Pass- und Ausweisrecht,                                         Frau Erdmann telefonisch unter 03437/ 98 58 208 gern zur Verfügung. Auf-
- Entgegennahme von Anträgen mit Prüfung auf Vollständigkeit und Bestä-              wendungen, insbesondere Reisekosten, in Zusammenhang mit der Bewerbung
     tigung nach dem Meldegesetz,                                                    werden nicht übernommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
- Sachbearbeitung Müllabfuhr,
- Bearbeitung von Anträgen für den Familienpass des Freistaates Sachsen
     und den Sozialpass der Stadt Grimma,                                                                                                                                C
                                                                                                                                                                         M
- Beglaubigungen,                                                                                                                                                        Y
                                                                                                                                                                         K
- Führung Fundbüro,                                                                  Ute Kabitzsch, Beigeordnete
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma
Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014                                Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                                        Seite 7

         Amtliche Bekanntmachungen

    ■ Stellenausschreibung als SachbearbeiterIn Regiebetrieb Kultur der Stadtverwaltung Grimma
    In der Stadtverwaltung Grimma, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle           ■ Stadtverwaltung Grimma, Haupt- und Personalamt
    als SachbearbeiterIn für den Regiebetrieb Kultur zu besetzen. Die Stelle ist als         Markt 16/17, 04668 Grimma
    Krankheitsvertretung bis Genesung befristet. Die wöchentliche Arbeitszeit be-            oder: erdmann.giselle@grimma.de
    trägt 30 Stunden. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen
    Dienstes (TVöD). Die BewerberInnen sollten einen Berufsabschluss als Verwal-           Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn ein ausrei-
    tungsfachangestellte/-r Fachrichtung Kommunal-, Landes- oder Bundesverwal-             chend frankierter Rückumschlag in entsprechender Größe beiliegt. Sollten Sie
    tung, einen Berufsabschluss als Fachangestellte/-r für Bürokommunikation oder          Ihre Bewerbung per E-Mail senden, dann achten Sie bitte darauf, dass Sie le-
    eine Ausbildung im Bereich Marketing/Medien nachweisen können. Kommuni-                diglich einen E-Mailanhang haben. Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen
    kationsfähigkeit, Organisationsgeschick, Zuverlässigkeit, Sorgfalt, Belastbarkeit,     Frau Erdmann telefonisch unter 03437/ 98 58 208 gern zur Verfügung. Auf-
    Teamfähigkeit, eine entsprechende Allgemeinbildung sowie eigenverantwortli-            wendungen, insbesondere Reisekosten, in Zusammenhang mit der Bewerbung
    ches Arbeiten sind wichtige Grundvoraussetzungen, welche die BewerberInnen             werden nicht übernommen.
    mitbringen sollten. Zu den Aufgaben gehören u.a. folgende Schwerpunkte:
    - Erteilen von Auskünften zu Veranstaltungen                                           Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
    - Organisation von kulturellen Veranstaltungen
    - Verkauf von Werbe- und Informationsartikeln
    - Erledigung verwaltungstechnischer Aufgaben nach Weisung
    Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (unter anderem: Lebenslauf,
    Zeugnisabschriften, lückenloser Tätigkeitsnachweis) senden Sie bitte bis zum           Ute Kabitzsch
    06.01.2015 an die                                                                      Beigeordnete

    ■ Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Grimma über die erneute öffentliche Auslegung
      des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 82 „Lagerhaltung und
      Photovoltaik Hohnstädt“
    Der Stadtrat der Stadt Grimma hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.04.2014         -    Rote Liste der Biotoptypen Sachsens (LfULG 2010)
    mit Beschluss Nr. SR 012/ 04.14 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebau-               -    Karte der potentiellen natürlichen Vegetation Sachsens im Internet unter:
    ungsplanes Nr. 82 „Lagerhaltung und Photovoltaik Hohnstädt“ bestehend aus                   http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/24728.htm#article24767
    der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem             -    Handlungsempfehlung z. Bewertung u. Bilanzierung von Eingriffen im Frei-
    Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom                          staat Sachsen (SMUL 2009) unter: www.umwelt.sachsen.de/umwelt/na-
    24.02.2014 gemäß § 2 Abs. 4 BauGB gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2                     tur/8516.htm
    BauGB zur Offenlage bestimmt. Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerich-            -    Artenschutzgutachten durch das Büro für Naturschutz, F. Hensen Mark-
    tes vom 18.07.2013 wurde der formelle Inhalt des Bekanntmachungstextes zur                  kleeberg 2014
    öffentlichen Auslegung in Bezug auf die umweltbezogenen Informationen defi-            -    Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft anerkannter Naturschutz-
    niert. Es ist deshalb eine nochmalige Auslegung erforderlich. Sie dient dazu die            verbände Sachsens (LAG)
    Bevölkerung darüber zu informieren, welche umweltbezogenen Informationen
    oder Stellungnahmen sowie welche Fachgutachten im Bauleitverfahren verfüg-             Schutzgebiete und Schutzobjekte
    bar sind und dadurch eine breitere Öffentlichkeit für Entscheidungsverfahren im        - Interaktive Karte der Europäischen Schutzgebiete Natura 2000 des Säch-
    Umweltbereich zu interessieren und eine Beteiligungsbereitschaft im Bebau-                sischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie im Inter-
    ungsplanverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 82 „Lagerhal-                 net unter: www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/24920.htm
    tung und Photovoltaik Hohnstädt“ zu fördern. Mit der Aufstellung des vorhaben-         - Raumplanungsinformationssystem RAPIS Umwelt im Internet unter der
    bezogenen Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen                  Adresse: http://egov.rpl.sachsen.de/rapis_portal.html
    für die landwirtschaftliche Wiedernutzung der vorhandenen Gebäude, ein-
    schließlich Lagerhaltung und der photovoltaischer Nutzung der Dachflächen ge-          Mensch und seine Gesundheit
    schaffen. Eine Änderung der Planung und der Ziele erfolgt nicht. Folgende Arten        - Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
    von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
                                                                                           Die detaillierten Angaben und Auswertungen der umweltrelevanten Informatio-
    Boden                                                                                  nen sind im Umweltbericht dargestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr.
    - digitale Bodenkarte 1:50.000 (BK50), systematische bodenkundliche Lan-               82 „Lagerhaltung und Photovoltaik Hohnstädt„ in der Fassung vom 24.02.2014,
       desaufnahme in der aktuellen Nomenklatur der bodenkundlichen Kartier-
       anleitung, 5. Auflage (KA5), Stand: 2012 (LfULG, 2012-A) unter:
       www.umwelt.sachsen.de/umwelt/boden/28325.htm#article2836
    - digitale Auswertekarten Bodenschutz 1:50.000 (BBW50), unter der Inter-
       netadresse: www.umwelt.sachsen.de/umwelt/boden/26192.htm in der ak-
       tuellen Nomenklatur der bodenkundlichen Kartieranleitung, 5. Auflage
       (KA5), Stand: 2012 (LfULG, 2012-B)
    - Stellungnahme des Landratsamtes Landkreis Leipzig

    Grundwasser
    - Karte der Grundwassergefährdung 1:50.000, Blatt 1207-1/2 Grimma/Nerchau
    - interaktive Karte Grundwasser, Oberflächenwasser, Hochwasser zu finden
       im Internet: www.umwelt.sachsen.de/umwelt/wasser/6103.htm
    - Stellungnahme des Landkreises Leipzig
C
M   Biotope, Flora ,Fauna
Y
K   - Vor-Ort-Kartierung durch LPB Dr. Bormann & Partner GmbH (2014)
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma
Seite 8                                           Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                               Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014

                                                                                                            Amtliche Bekanntmachungen

bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, der Begrün-        geltend gemacht werden können. Das Plangebiet befindet sich im nördlichen
dung und dem Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan und den vorlie-         Bereich des Stadtgebietes von Grimma in der Gemarkung Hohnstädt. Der Gel-
genden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen                                   tungsbereich umfasst teilweise das Flurstück 438/1 und teilweise das Flur-
• Landratsamt Landkreis Leipzig                                                      stück 441/30 der Gemarkung Hohnstädt und weist eine Fläche von ca. 1,4 ha
• Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie                                  auf. Der Geltungsbereich ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
• Landesarbeitsgemeinschaft anerkannter Naturschutzverbände
liegen in der Zeit vom 05.01.2015 bis zum 05.02.2015 in der Stadtverwal-             Gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)
tung Grimma, Stadtentwicklungsamt, Zimmer 2.03, Markt 17 öffentlich aus.             ergeht nachfolgender Hinweis: Satzungen, sonstiges Ortsrecht und Flächen-
Für Rückfragen steht neben den Mitarbeitern des Stadtentwicklungsamtes das           nutzungspläne, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
beauftragte Landschaftsplanungsbüro Dr. Bormann und Partner, Marktgasse 7,           zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von
04668 Grimma, Tel.: 03437/911156, Fax 03437/918497, E-Mail: mail@dr-                 Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:
bormann.de zur Verfügung. Stellungnahmen können von jedermann während                1. die Ausfertigung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.           2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder
Dies kann während der Dienstzeiten                                                       die Bekanntmachung verletzt worden sind,
                                                                                     3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwid-
    Montag              9.00 – 12.00 Uhr und13.00 – 16.00 Uhr                            rigkeit widersprochen hat,
    Dienstag            9.00 – 12.00 Uhr und13.00 – 18.00 Uhr                        4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
    Mittwoch            9.00 – 12.00 Uhr und13.00 – 16.00 Uhr                            a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    Donnerstag          9.00 – 12.00 Uhr und13.00 – 16.00 Uhr                            b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der
    Freitag             9.00 – 12.00 Uhr                                                     Großen Kreisstadt Grimma unter Bezeichnung des Sachverhalts, der
                                                                                             die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
erfolgen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be-
schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag           Grimma, den 27.11.2014
nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit
ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rah-
men der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten           Matthias Berger, Oberbürgermeister

■ Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Grimma über die öffentliche Auslegung
  des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 81 „Sportzentrum Husarenkaserne“ der Stadt Grimma
Der Stadtrat der Stadt Grimma hat in seiner öffentlichen Sitzung am                  -    digitale Auswertekarten Bodenschutz 1:50.000 (BBW50), unter der Inter-
20.11.2014 mit Beschluss Nr. SR 11.14 – V 059 den Entwurf des Bebauungspla-               netadresse: www.umwelt.sachsen.de/umwelt/boden/26192.htm in der ak-
nes Nr. 81 „Sportzentrum Husarenkarserne“ in der Fassung vom 23.10.2014,                  tuellen Nomenklatur der bodenkundlichen Kartieranleitung, 5. Auflage
bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht                     (KA5), Stand: 2012 (LfULG, 2012)
mit dem Grünordnungsplan und den vorliegenden, wesentlichen umweltbezo-
genen Stellungnahmen:                                                                Grundwasser
• Landratsamt Landkreis Leipzig                                                      Die Informationen zum Themenbereich Wasser wurden folgenden Quellen
• Landesdirektion Sachsen                                                            entnommen:
• Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie                                  - Stellungnahme des Landratsamtes Landkreis Leipzig vom16.07.2014
gemäß § 2 Abs. 4 BauGB gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Of-           - Stellungnahme des Sächs. Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und
fenlage bestimmt. Gleichzeitig werden die Beteiligung der Behörden und sons-             Geologie vom14.07.2014
tiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung           - Karte der Grundwassergefährdung 1:50.000, Blatt 1207-1/2 Grimma/Ner-
berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3                chau und im Internet: www.umwelt.sachsen.de/umwelt/wasser/6103.htm
BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
durchgeführt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, der eine Fläche von            Biotope, Flora, Fauna
4,12 ha aufweist, soll ein Hauptspielfeld (68m x 105m) mit Naturrasen und ei-        Die Informationen zum Themenbereich Biotope, Flora wurden folgenden Quel-
nem zweigeschossigen Tribünengebäude sowie überdachten Sitzplätzen er-               len entnommen:
richtet werden. Es wird von einem Fassungsvermögen von 3.000 Zuschauern              - Vor-Ort-Kartierung durch LPB Dr. Bormann & Partner GmbH 2014
ausgegangen. Zur Absicherung des Trainingsbetriebes sind ein Trainingsspiel-         - Rote Liste der Biotoptypen Sachsens (LfULG 2010)
feld (68m x 105m) mit Kunstrasen und für den Nachwuchs ein Kunstrasen-               - Karte der potentiellen natürlichen Vegetation Sachsens unter:
Kleinspielfeld (40m x 60m) vorgesehen. Neben den Trainings- und Wettkampf-                http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/24728.htm#article24767
einrichtungen werden Parkplätze für Zuschauer und Offizielle sowie Stellplät-        - Handlungsempfehlung z. Bewertung u. Bilanzierung von Eingriffen im
ze für Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr und der Sicherheitsdienste             Freistaat Sachsen (SMUL 2009) unter: www.umwelt.sachsen.de/umwelt/na-
geschaffen. Mit dem Bebauungsplan soll im Plangebiet die planungsrechtli-                 tur/8516.htm
che Voraussetzung für die Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes mit der         Informationen zum Themenbereich Fauna wurde dem Artenschutzrechtlichen
Zusatzbezeichnung „Stadion“ geschaffen werden. Folgende Arten von um-                Gutachten zum B-Plan „Sportzentrum Husarenkaserne“ durch das Natur-
weltbezogenen Informationen sind verfügbar:                                          schutzinstitut Leipzig (2014) entnommen. Es ist mit dem Gutachten eine Fest-
                                                                                     stellung und eine naturschutzfachliche Bewertung der durch das Bebauungs-
Boden                                                                                planvorhaben möglichen Beeinträchtigung geschützter und/oder streng ge-
Die Informationen zum Themenbereich Boden wurden folgenden Quellen ent-              schützter Tierarten vorgenommen worden.
nommen:
- Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom14.07.2014                            Mensch und menschliche Gesundheit
- Stellungnahme des Sächs. Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und                Informationen zum Themenbereich Mensch und menschliche Gesundheit wur-
     Geologie vom 14.07.2014                                                         den folgenden Quellen entnommen:
- digitale Bodenkarte1:50.000 (BK50), systematische Bodenkundliche Lan-              - Stellungnahme des Landratsamtes Landkreis Leipzig vom 16.07.2014
     desaufnahme in der aktuellen Nomenklatur der bodenkundlichen Kartier-           - Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 14.07.2014                           C
                                                                                                                                                                          M
     anleitung, 5. Auflage (KA5), Stand: 2012 (LfULG, 2012-A) unter www.um-          - Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 81 „Sportzentrum Husa-              Y
                                                                                                                                                                          K
     welt.sachsen.de/umwelt/boden/28325.htm#article2836                                  renkaserne“ in 04668 Grimma vom 22.10.2014 GORITZKA AKUSTIK (2014).
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma
Ausgabe 23 | 20./21. Dezember 2014                              Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                                        Seite 9

         Amtliche Bekanntmachungen

    Mit der Schallimmissionsprognose wurde die Berechnung der sich einstellen-           zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von
    den Geräuschsituation an der vorhandenen Wohnbebauung herrührend von                 Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:
    der Sportanlage in den Beurteilungszeiträumen tags (06:00 bis 20:00 Uhr) und         1. die Ausfertigung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
    nachts (22:00 bis 06:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen- Verlängerung der               2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder
    Nachtzeit auf 22:00 bis 07:00 Uhr) erstellt.                                             die Bekanntmachung verletzt worden sind,
    - Mündliche Aussagen zur Altlastensituation von Frau Ballmann LRA Land-              3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwid-
        kreis Leipzig                                                                        rigkeit widersprochen hat,
                                                                                         4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
    Schutzgebiete und Schutzobjekte                                                          a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    Informationen zum Themenbereich Schutzgebiete und Schutzobjekte wurden                   b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der
    folgenden Quellen entnommen:                                                                 Großen Kreisstadt Grimma unter Bezeichnung des Sachverhalts, der
    - Interaktive Karte des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirt-                        die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
        schaft und Geologie im Internet unter: www.umwelt.sachsen.de/um-
        welt/natur/24920.htm und das
    - Raumplanungsinformationssystem RAPIS Umwelt im Internet unter der                  Grimma, den 28.11.2014
        Adresse: http://egov.rpl.sachsen.de/rapis portal.html

    Die detaillierten Angaben und Auswertungen der umweltrelevanten Informa-             Matthias Berger
    tionen sind im Umweltbericht dargestellt. Der Bebauungsplan Nr. 81 „Sport-           Oberbürgermeister
    zentrum Husarenkarserne“ in der Fassung vom 23.10.2014, bestehend aus der
    Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht mit dem Grünord-
    nungsplan und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in
    der Zeit vom 05.01.2015 bis zum 05.02.2015 in der Stadtverwaltung Grim-
    ma, Stadtentwicklungsamt, Zimmer 2.03, Markt 17 öffentlich aus. Für Rück-
    fragen steht neben den Mitarbeitern des Stadtentwicklungsamtes das beauf-
    tragte Landschaftsplanungsbüro Dr. Bormann und Partner, Marktgasse 7,
    04668 Grimma, Tel.: 03437/911156, Fax 03437/918497, E-Mail: mail@dr-
    bormann.de zur Verfügung. Stellungnahmen können von jedermann während
    der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
    Dies kann während der Dienstzeiten

         Montag             9.00 – 12.00 Uhr und13.00 – 16.00 Uhr
         Dienstag           9.00 – 12.00 Uhr und13.00 – 18.00 Uhr
         Mittwoch           9.00 – 12.00 Uhr und13.00 – 16.00 Uhr
         Donnerstag         9.00 – 12.00 Uhr und13.00 – 16.00 Uhr
         Freitag            9.00 – 12.00 Uhr

    erfolgen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be-
    schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag
    nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit
    ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen
    der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten gel-
    tend gemacht werden können. Das Plangebiet befindet sich im westlichen Be-
    reich des Stadtgebietes von Grimma an der Lausicker Straße. Der Geltungsbe-
    reich umfasst das Flurstück 1287/2 und teilweise das Flurstück 1287/1 der Ge-
    markung Grimma. Der Geltungsbereich ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.

    Gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)
    ergeht nachfolgender Hinweis: Satzungen, sonstiges Ortsrecht und Flächen-
    nutzungspläne, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften

    ■ Öffentliche Bekanntmachung der Ausführungsanordnung, Landratsamt Landkreis Leipzig,
      Vermessungsamt, Sachgebiet Ländliche Neuordnung; Ländliche Neuordnung:
      Zschadraß (Hochwasser) – Ortslage; Stadt: Colditz; Aktenzeichen: LNO-8461.69-MT/LN 17

    I.   Ausführungsanordnung                              sung wird die Ausführung des Neuordnungsplanes           deren örtlicher Lage ausgewiesenen neuen Grund-
                                                           angeordnet. Die rechtlichen Wirkungen des                stücke über (§ 68 Abs. 1 FlurbG).
    Auf Grundlage des § 61 des Flurbereinigungsgeset-      Neuordnungsplans treten mit Ablauf des 31.               Rechtswirksame Verfügungen können von diesem
    zes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung         Dezember 2014 in Kraft (§ 61 Satz 2 FlurbG).             Zeitpunkt an nur noch über die neuen Grundstücke
    vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der derzeit     Zu diesem Zeitpunkt tritt der im Neuordnungsplan         getroffen werden.
    gültigen Fassung i.V.m.                                vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des         Wird der ausgeführte Neuordnungsplan unan-
    § 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbe-     bisherigen. Die Teilnehmer werden zu diesem Zeit-        fechtbar geändert, wirkt diese Änderung in rechtli-
    reinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zu-          punkt Eigentümer der ihnen durch den Neuord-             cher Hinsicht auf den 01.01.2015 zurück (§ 63 Abs.
C   ständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpas-           nungsplan zugewiesenen neuen Grundstücke. So-            2 FlurbG).
M
Y   sungsgesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994               weit örtlich gebundene öffentliche Lasten auf den        Die gemäß Ziffer II. Nr. 3 Buchstaben a) bis d) auf-
K
    (SächsGVBl. S. 1429), in der heute geltenden Fas-      alten Grundstücken ruhen, gehen diese auf die in         geführten zeitweiligen Einschränkungen bezüglich
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma
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