4/2021 COVID-19-Pandemie: Langfriststrategie für Bildung, Kultur und Sport erforderlich Kreisfinanzen im Coronakrisenjahr 2020 Schwerpunkt ...
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4/2021 ● COVID-19-Pandemie: Langfriststrategie für Bildung, Kultur und Sport erforderlich ● Kreisfinanzen im Coronakrisenjahr 2020 ● Schwerpunkt „Familienpolitik in den Kreisen“
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EILDIENST 4/2021 Auf ein Wort Konferenzen der Spitzen von Bund und Ländern und andere Herausforderungen Video- oder Telefonschaltkonferenzen der Bundeskanzlerin mit den Regierungs- chefinnen und Regierungschefs der Länder tauchen im Grundgesetz nicht auf. Eine Ministerpräsidentenkonferenz – abgekürzt MPK –, die der Koordination im födera- len Staat dient, wurde durchaus vielfach auch schon vor der Pandemie genutzt, vor allem zur Vorabstimmung bei Konflikten zwischen der Mehrheit im Bundestag und den Mehrheiten unter den Regierungschefs der Länder, die ihrerseits die Mehrheit im Bundesrat stellen. Ministerpräsidentenkonferenzen – MPKs – haben seit dem Beginn der Corona-Pan- demie eine ungeahnte Bedeutung gewonnen. Letztlich werden in diesem Gremium Entscheidungen getroffen, die für die Bürger und Unternehmen sowie für den Staatshaushalt von allerhöchster Relevanz sind; Grundrechtseingriffe gravierendster Art werden hier politisch beschlossen. Diese wurden bzw. werden rechtlich erst später durch die Legislativorgane Bundestag und Bundesrat in Kraft gesetzt. Wobei „später“ in der Pandemie in bestimmten Fällen auch nur „wenige Tage später“ hieß, um eine konkrete Krisensituation gesetzlich und damit wirksam in den Griff zu bekommen. Etliche Staatsrechtslehrer haben bereits grundsätzliche Zweifel an der Richtigkeit dieses Vorgehens und an der Legitimität dieses Gremiums geäußert. Inwieweit diese zutreffend sind, soll hier nicht vertieft werden. Jedenfalls bestehen große tatsächliche Zweifel, ob diese Form der Politikkoordination geeignet ist, die aktuellen Probleme unseres Landes – also konkret die Aufgabe Pandemiebekämpfung – erfolgreich zu lösen. Insbesondere der Verlauf der MPK in der Nacht vom 22. auf den 23. März 2021, der Inhalt ihrer Beschlüsse, die Reaktionen der Menschen und Medien in den folgenden Tagen und die eilige Rücknahme eines wesentlichen Beschlussbestandteils – der sogenannten „Erweiterten Ruhezeit zu Ostern“ – geben Anlass zur Frage, ob die praktizierte Verfahrensweise von Bund und Ländern der richtige Weg ist. Mitten in der Nacht verkündeten die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder Berlin und Bayern, dass es weitere Kontaktbeschränkungen an den Ostertagen geben müsse. Dabei war noch das geringste Problem, dass niemand wusste, was „Ruhetage“ sind oder sein sollen, zu denen Gründonnerstag und Karsamstag qua Beschluss „definiert“ wurden. Löst bereits die Art und Weise der Verkündung einer solchen beträchtlichen Freiheits- einschränkung durch ein Gremium, das die Verfassung nicht kennt, erhebliche Irritation aus, gilt dies erst recht für Inhalt und Begründung. Für wachsende Teile der Bevölkerung sind die Beschlüsse nicht mehr nachvollziehbar und auch mit gutem Willen fällt es immer schwerer, die offensichtlichen Widersprüche und Ungereimtheiten aufzulösen oder zumindest ver- ständlich zu erklären. Exemplarisch erwähnt sei nur der Umstand, dass Flugreisen auf die Balearen legal sind, ein Urlaub in einer Ferienwohnung an der Nordsee aber nicht. Zur Begründung der Beschlüsse wird auf ein „starkes Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik“, eine „wahrscheinliche Überlastung des Gesundheitswesens“ sowie eine nach – „aktu- ellen wissenschaftlichen Erkenntnissen – deutlich höhere Sterblichkeit der in Deutschland nun führenden Mutante B.1.1.7“ abgestellt. In der öffentlichen Kommunikation herrscht der Eindruck vor, dass die Politik vor allem weiterhin starr auf Inzi- denzwerte fixiert ist und andere Faktoren praktisch keine Rolle spielen. Der Eindruck ist nicht von der Hand zu weisen, dass immer mehr Menschen die Entscheidungen für sich nicht mehr nach- vollziehen können oder wollen, sich deshalb von der Politik abwenden oder gar in immer radikalere Abwehrhaltungen gehen. Dies gibt Veranlassung zu Besorgnis. Was ist zu tun? Vor allem ist weiterhin differenziert und angepasst an die spezifische Situation vor Ort vorzugehen. Die Landesregierung hat in den letzten Monaten versucht, so zu handeln, etwa im Hinblick auf die Öffnung und Schließung der Schulen. Erneute Schulschließungen wurden nur dort genehmigt, wo die jeweilige Gesamtsituation dies erforderte. Zudem mussten neben Schulschließungen weitere lokale Maßnahmen ergriffen werden, um ein dynamisches Infektionsgeschehen vor Ort zu bekämpfen. Auch wenn die Landesregierung dafür viel Kritik erfahren hat, ist und bleibt diese differenzierte und risikobasierte Vorgehensweise unter Abwägung aller relevanten Gesichtspunkte richtig. Letztlich ist die politische Kommunikation, also die Darstellung in der Öffentlichkeit, entscheidend. Es muss plausibel gemacht werden, dass differenziertes und verhältnismäßiges Vorgehen nicht nur rechtlich geboten ist – und von den Gerichten auch eingefordert wird –, sondern auch in der Sache Sinn macht. Es ist ein kommunikatives Gesetz, dass im Zuge von Vereinfachungen eine Tendenz dazu besteht, die notwendige Differenzierung außer Betracht zu lassen. Hier muss eine Kommunikationsstrategie ansetzen, die erklärt, weshalb im einen Fall so und im anderen Fall anders zu handeln ist. Dies ist und bleibt eine Aufgabe, der sich Bund, Länder und Kommunen gemeinsam stellen müssen. Dr. Martin Klein Hauptgeschäftsführer des Landkreistages Nordrhein-Westfalen 161
Inhalt EILDIENST 4/2021 Kavalleriestraße 8 AUF EIN WORT 161 40213 Düsseldorf ______________________________________________________________ Telefon 0211/ 300 491-0 Telefax 02 11/ 300 491-660 E-Mail: presse@lkt-nrw.de THEMA AKTUELL Internet: www.lkt-nrw.de Kreisfinanzen im Coronakrisenjahr 2020 164 IMPRESSUM ______________________________________________________________ EILDIENST – Monatszeitschrift des Landkreistages AUS DEM LANDKREISTAG Nordrhein-Westfalen Herausgeber: Schul-, Kultur- und Sportausschuss Hauptgeschäftsführer setzt sich für Langfriststrategie ein 176 Dr. Martin Klein ______________________________________________________________ Redaktion: Erster Beigeordneter Dr. Marco Kuhn Beigeordneter Dr. Kai Friedrich Zentara Referent Karim Ahajliu SCHWERPUNKT: Hauptreferent Dr. Markus Faber Hauptreferentin Dr. Andrea Garrelmann Familienpolitik in den Kreisen 178 Hauptreferentin Dorothée Heimann Pressereferentin Rosa Moya ______________________________________________________________ Referent Christian Müller Referent Roman Shapiro Referent Martin Stiller Vernetzung, Austausch und Beratung – das „Bündnis für Familie Rhein-Berg“ als wichtiger Standortfaktor 180 Quelle Titelbild: ______________________________________________________________ Adobe Stock dmshpak Familienfreundlichkeit ist eine Daueraufgabe, Redaktionsassistenz: Gaby Drommershausen die man tagtäglich leben muss 182 Astrid Hälker ______________________________________________________________ Heike Schützmann Herstellung: Digitale Bildungsangebote in Zeiten der Corona-Pandemie ALBERSDRUCK GMBH & CO KG durch das Dienstleistungszentrum Bildung 185 Leichlinger Straße 11 40591 Düsseldorf ______________________________________________________________ www.albersdruck.de Wie die Bildungsregion Minden-Lübbecke die ISSN 1860-3319 Ausnahmesituation Corona meistert 186 ______________________________________________________________ „Corona veränderte nichts – außer alles“ – LWL-Förderschulen nach einem Jahr der Pandemie 187 ______________________________________________________________ THEMEN Kommunale Spitzenverbände zur Novelle des Klimaschutzgesetzes NRW 189 Kreise in Nordrhein-Westfalen ______________________________________________________________ 162
EILDIENST 4/2021 Inhalt Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zum Entwurf für ein Klimafolgenanpassungsgesetz NRW 191 ______________________________________________________________ Wie sich Schule und Familie besser verständigen können 193 ______________________________________________________________ DAS PORTRÄT Anna Katharina Bölling, Landrätin des Kreises Minden-Lübbecke: „Das Schönste an der Kommunalebene ist die Unmittelbarkeit zu den Menschen.“ 194 ______________________________________________________________ IM FOKUS Geprüfte Qualität, die Leben rettet – Rettungsdienst des Kreises Paderborn zum vierten Mal in Folge zertifiziert 197 ______________________________________________________________ MEDIENSPEKTRUM 199 ______________________________________________________________ KURZNACHRICHTEN 200 ______________________________________________________________ PERSÖNLICHES Kreisdirektorin Susanne Koch für acht Jahre im Amt bestätigt 207 ______________________________________________________________ HINWEISE AUF VERÖFFENTLICHUNGEN 208 ______________________________________________________________ 163
Thema aktuell EILDIENST 4/2021 Kreisfinanzen im Coronakrisenjahr 2020 Die COVID-19-Pandemie hat große Teile der deutschen Wirtschaft im vergangenen Jahr unvermittelt und deutlich zum Stocken gebracht und löste in der Folge auch bei den kommunalen Finanzen ein mittelstarkes Beben aus. Bei der in den vergangenen Jahren insgesamt durchaus positiven und stabilen Entwicklung der Finanzen bei Bund, Ländern und Kommunen hat die Pandemie zu einem deutlichen Einschnitt geführt. Die Rückzahlung der in der Krise aufgenommen Schulden wird Bund, Länder und Kommunen lange belasten und die finanziellen Spielräume für Jahre einschränken. Der nachfolgende Bericht schließt an die Darstellung in EILDIENST LKT NRW Nr. 4/April 2020, S. 182 ff., an. D ie vergangenen fünf Jahre sind wirtschaftlich für die Bundesrepu- blik Deutschland sehr positiv verlaufen. lings-, Inklusions- und Sozialbereich gut abfedern. Vor diesem Hintergrund fragte der Finanzbericht des LKT zum Jahresbe- DIE AUTOREN Befeuert durch die globale, insbesondere ginn 2019 (EILDIENST LKT NRW Nr. 3/ chinesische Nachfrage nach deutschen März 2019, S. 145 ff.) sogar, ob hinsicht- Gütern und unterstützt durch die lockere lich der Kreisfinanzen „goldene Zeiten“ Geldpolitik der EZB nahm das Bruttoin- anbrächen. Dr. Martin Klein, Hauptgeschäftsführer, landsprodukt seit 2015 jedes Jahr um 1,2 und - 2,9 % zu. Dadurch verbesserte sich auch Zumindest ganz passable Zeiten prognosti- die Finanzlage von Bund und Ländern im zierten die Indikatoren zunächst auch für abgelaufenen Quinquennium erheblich. das Jahr 2020; alle Vorhersagen gingen Die Gesamtsteuereinnahmen stiegen im davon aus, dass die Entwicklungen im Jahr Zeitraum 2014 – 2019 von 643 Milliar- 2020 wie in den früheren Jahren weiter- den Euro auf 799 Milliarden Euro, eine verlaufen würden. Der positive Trend der Steigerung von knapp 25 %. Dadurch vergangenen Jahre in der deutschen Wirt- Martin Stiller, gelang es der Bundes- und Landesebene schaft sollte sich zwar wegen der aufzie- Referent, wiederholt, ausgeglichene Haushalte vor- henden Handelsstreitigkeiten zwischen Landkreistag NRW zulegen, Überschüsse zu erwirtschaften den USA und China sowie der gesteiger- und teilweise sogar Schulden abzubauen. ten Lohnstückkosten etwas eintrüben, der Basierend auf den Referenzperioden der Auf der kommunalen Ebene in Nord Sachverständigenrat zur Begutachtung der ertragsreichen Vorjahre wurden die Ent- rhein-Westfalen zeigte sich das finanzielle gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ging wicklungslinien im Bereich der Kreisumlage Gesamtpanorama in den vergangenen in seinem Jahresgutachten im November weitestgehend fortgeschrieben. Vor-Pandemie-Jahren nicht ganz so hell 2019 für das Jahr 2020 allerdings immer und freundlich wie auf der Bundesebe- noch von einem tragfähigen Wachstum So vergrößerten sich die Umlagegrundla- ne und der Ebene anderer Länder. Den des Bruttoinlandsproduktes (BIP) um 0,9 % gen im Verhältnis zum Vorjahr um 4,7 % auch hier erfolgten Steuereinnahme- und aus. Die Gesamtsteuereinnahmen, so die (insgesamt 794 Millionen Euro) im Durch- Zuweisungszuwächsen im Rahmen des Schätzung des Arbeitskreises “Steuer- schnitt aller Kreise. Bis auf den Kreis Düren, Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) schätzungen“ in seiner Sitzung im Oktober bei dem keine Steigerung eintrat, ver- standen und stehen große finanzielle Bela- 2019, sollten im Jahr 2020 um 2,5 % zum zeichneten alle anderen 30 Kreise einen stungen im Familien-, Schul-, Flüchtlings- Vorjahr auf 816 Milliarden Euro ansteigen. Anstieg bei den Umlagegrundlagen (siehe und Sozialbereich entgegen, die die Städte, Für die Kommunen in NRW sah der Ori- Abbildung 1). Auf dieser Basis gelang es Kreise und Gemeinden unter den erschwer- entierungsdatenerlass des Ministeriums für zwölf Kreisen, den Hebesatz um bis zu ten Bedingungen eines sich hinziehenden Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen einen Prozentpunkt im Vergleich zu 2019 Strukturwandels im Ruhrgebiet und hohen (MHKBG) vom 2. August 2019 für das Jahr zu senken; weitere zehn Kreise konnten Integrationskosten in den Ballungszentren 2020 eine Zunahme der Steuererträge um den Umlagesatz stabil halten und lediglich zu leisten haben und die insgesamt zu 0,7 % auf 29,7 Milliarden Euro vor. Die neun Kreise mussten kleinere Anhebun- einer bereits lange anhaltenden struktu- Verbundmasse des GFG 2020 erfuhr eine gen der Kreisumlage vornehmen (siehe rellen Unterfinanzierung der kommunalen Steigerung um 3,54 % auf 12,815 Milliar- Abbildung 2). Folglich entwickelte sich der Familie in NRW geführt haben. Auch wenn den Euro und die Kreise erhielten nach der Durchschnittshebesatz der allgemeinen sich die Lage in den einzelnen Kommunen Festsetzung zum GFG 2020 1,261 Milliar- Umlage in einer Seitwärtsbewegung und in NRW unterschiedlich darstellt, befanden den Euro Schlüsselzuweisungen. verharrte auf den schon im Vorjahr ver- sich die Finanzen der meisten nordrhein- zeichneten 35 % im Gesamtdurchschnitt westfälischen Kommunen vor dem Jahr Auch die von der Geschäftsstelle des LKT (siehe Abbildung 3). Der Hebesatz der 2020 jedoch zumindest auf einem solide- NRW in der jährlichen Haushaltsdatenab- Kreisjugendamtsumlage erfuhr hingegen stabilen Niveau. Auch und insbesondere frage Anfang 2020 erhobenen Fundamen- bei durchschnittlicher Betrachtung von die 31 Kreise in NRW konnten aufgrund taldaten der Haushaltsplanung der Kreise dem bereits hohen Niveau von 21,3 % in der steigenden Steuereinnahmen und der für das Jahr 2020 konnten noch an die 2019 eine weitere Steigerung auf 22,17 % ebenso steigenden Zuweisungen aus dem erfreulichen vergangenen Jahre anknüpfen in 2020; eine Reduktion des Aufwands in GFG in den Jahren bis 2019 die angespro- und wiesen noch keine Anzeichen der am der Jugendhilfe ist weiterhin und gerade chenen finanziellen Mehrkosten im Flücht- Horizont aufziehenden Coronakrise auf. angesichts der Coronakrise nicht in Sicht. 164
EILDIENST 4/2021 Thema aktuell Abbildung 1: Differenz Umlagegrundlagen 2020/2019 (Mio. €). Quelle: LKT NRW Abbildung 2: Differenz Hebesatz Allgemeine Umlage 2020/2019 (%-Punkte). Quelle: LKT NRW 165
Thema aktuell EILDIENST 4/2021 Abbildung 3: Entwicklung des Durchschnittshebesatzes der Allgemeinen Umlage/Jugendamtsumlage der Kreise in Nordrhein-West falen 2000 bzw. 2009-2020. Quelle: LKT NRW Abbildung 4: Differenz Aufkommen Allgemeine Umlage 2020/2019 (Mio. €). Quelle: LKT NRW 166
EILDIENST 4/2021 Thema aktuell Abbildung 5: Planmäßig verbleibende Ausgleichsrücklage der Kreise in NRW (per Stichtag 31.12.) in T€. Quelle: LKT NRW Abbildung 6: Differenz Gesamtaufwendungen 2020/2019 (Mio. €). Quelle: LKT NRW 167
Thema aktuell EILDIENST 4/2021 In der Summe führten Umlagegrundlagen einanderstrebt, mithin die Bedeutung der dere bei der Hilfe zur Pflege ein rasanter und -Satz zu einem Anstieg des durch- Kreisumlage als Finanzierungsweg entge- Anstieg zwischen dem Jahr 2018 und 2019 schnittlichen Aufkommens in den Kreisen gen der gesetzlichen Vorstellung abnimmt. um 11 % auf insgesamt 451 Millionen Euro um 4,5 % (insgesamt 264 Millionen Euro). Wuchs das Umlageaufkommen der Kreise zu verzeichnen. Die Kinder- und Jugendhil- Bis auf den Kreis Gütersloh, der ein verrin- im Vergleich 2019/2020 um 4 %, so fe kostet die Kreise in NRW im Jahr 2019 gertes Aufkommen hatte, und den Kreis er fuhren die Gesamtaufwendungen der immerhin 410 Millionen Euro mehr. Die Düren, bei dem das Aufkommen unverän- Kreise (s.o.) eine Steigerung im Vergleichs- Soziallasten nehmen insgesamt um 6,3 % dert blieb, erhöhte sich bei allen anderen zeitraum um 6 %. im Verhältnis zum Vorjahr zu. Abbildung Kreisen das Aufkommen der Umlage, wie 10 verdeutlicht diesen stetigen Aufwuchs Abbildung 4 verdeutlicht. Die Ausgleichs- Wie in den vergangenen Jahren zeigte sich bei den Soziallasten in unverkennbarer rücklagen der Kreise konnten infolge der auch 2020, dass ein beträchtlicher Teil des Weise. Auch die Betrachtung der Kosten positiven Entwicklung weiter aufgefüllt Kreishaushaltes durch die Landschaftsum- der Unterkunft für Flüchtlinge (Abbildung werden (Abbildung 5). Allerdings sahen lage belastet ist (siehe Abbildung 8). Hier- 11) zeigt auf, unter welch hohem finanzi- sich die Kreise in ihrer Planung auch ver- bei ist zu konstatieren, dass die Umlage des ellen Belastungsdruck die Kreise weiterhin anlasst, ihre Gesamtaufwendungen im Landschaftsverbands Rheinland – anders durch den Flüchtlingszustrom der vergan- Vergleich 2019/2020 – von der Ausnahme als beim Landschaftsverband Westfalen- genen Jahre stehen. Die in den vergan- des Kreises Mettmann abgesehen – deut- Lippe – von 2019 auf 2020 noch zusätzlich genen Jahren auf hohem Niveau einge- lich zu steigern (siehe Abbildung 6). Die angestiegen ist. Beide Landschaftsverbän- pendelten Kosten stiegen im Jahr 2020 Gesamtaufwendungen der Kreise stiegen de heben im Jahr 2021 die Umlage an – im Vergleich zu den Vorjahren um einen um durchschnittlich 6 %, insgesamt bei was zu einer zusätzlichen Belastung der deutlichen Wert an. Zwar übernimmt der allen Kreisen um 910 Millionen auf den Städte, Kreise und Gemeinden in der Coro- Bund die Finanzierung dieser spezifischen Gesamtbetrag von 16,1 Milliarden Euro. nakrise führt (siehe Abbildung 9). flüchtlingsbezogenen Kosten der Unter- Kam es im Jahr 2019 lediglich im Kreis kunft (KdU) nach dem SGB II noch bis Düren zu einer Steigerung der Gesamtauf- Leider setzte sich der stabile Steigerungs- zum Jahresende 2021. Darüber hinaus wendungen um über 40 Millionen Euro, trend der vergangenen Jahre trotz vor- gibt es jedoch noch keine weiterführende wurde diese Grenze im Jahr 2020 von fünf züglicher Wirtschaftsentwicklung auch Regelung. Angesichts der auch durch die Kreisen durchbrochen. bei den Soziallasten fort, die einen erheb- Coronakrise hervorgerufenen zusätzlichen lichen Teil der jährlichen Kreisaufwendun- Probleme für die Integration von Flücht- Abbildung 7 zeigt, dass die Entwicklung gen ausmachen. Bei Analyse der Tabelle 1 lingen in den Arbeitsmarkt jenseits prekä- der Gesamtaufwendungen und des Umla- (Übersichtsentwicklung ausgewählter So- rer Beschäftigungsverhältnisse bedarf es geaufkommens der Kreise weiterhin aus- ziallasten der Kreise in NRW) ist insbeson- erneuter politischer Verhandlungen, damit Abbildung 7: Entwicklung Umlageaufkommen und Gesamtaufwendungen der Kreise in Nordrhein-Westfalen in T€ 2007-2020. Quelle: LKT NRW 168
EILDIENST 4/2021 Thema aktuell Abbildung 8: Aufkommen von Allgemeiner Kreisumlage und Landschaftsumlage im Vergleich. Quelle: LKT NRW Abbildung 9: Entwicklung der Hebesätze der Landschaftsumlagen von LWL und LVR 2000-2021. Quelle: LKT NRW 169
Thema aktuell EILDIENST 4/2021 Tabelle 1: Übersicht Entwicklung ausgewählter Soziallasten der Kreise in NRW 2007-2019. Quelle: LKT NRW Abbildung 10: Entwicklung der Sozialaufwendungen der Kreise (Ausgewählte Hilfearten – kumulierte Darstellung – netto – T€). Quelle: LKT NRW 170
EILDIENST 4/2021 Thema aktuell Abbildung 11: Gesamtentwicklung des Übergangs von Flüchtlingen in den Rechtskreis SGB II und der Kosten der Unterkunft von Flüchtlingen in NRW im Zeitraum August 2016 bis Oktober 2020. Quelle: LKT NRW eine Fortführung dieser Kostenübernahme Allzeithoch bei 13.744 Punkten, rauschte nehmen und Beschäftigte während der erreicht werden kann. Dies betrifft auch die er bis zum 16. März auf 8928 Punkte Krise möglichst gering zu halten, haben Frage nach einer Fortsetzung der Integra herunter – 35 % Verlust innerhalb eines der Bund und die Länder eine Vielzahl an tionspauschale des Bundes, die nach einem Zeitraums von knapp über einem Monat. finanziellen Unterstützungsmaßnahmen in Volumen von 2 Mrd. Euro im Jahr 2019 Die Krise hielt mit Ausnahme der Som- Form von Direktzuschüssen, Darlehen und noch 700 Mio. Euro im Jahr 2020 und 500 mermonate über das Jahr 2020 an und sonstigen Rettungsmaßnahmen angescho- Mio. Euro im Jahr 2021 betrug. hatte für die deutsche Wirtschaft gewalti- ben. Diese Hilfen haben dafür gesorgt, dass ge Folgen, wie Berechnungen des Instituts die Wirtschaft und Arbeitnehmer bisher der deutschen Wirtschaft zeigen. Danach im Großen und Ganzen relativ glimpflich Finanzielle Zeitenwende beläuft sich der Wohlfahrtsverlust für das durch die Krise gekommen sind – ohne die Jahr 2020 auf 250 Milliarden Euro. Mehr Hilfen wären deutlich mehr Unternehmen Seit dem Ausbruch des COVID-19 Virus als 16.000 Unternehmen mussten bereits existenziell bedroht gewesen. Die Kehrsei- in China und der weltweiten Verbreitung Insolvenz anmelden, hinzu kommen 5.000 te der Medaille ist, dass diese Soforthilfen innerhalb kürzester Zeit ist es mit der sog. Zombieunternehmen, die eigentlich und Konjunkturmaßnahmen Bund und skizzierten positiv-soliden Entwicklung hätten Insolvenz anmelden müssen, aber Länder enorm über das Jahr verschuldet der vergangenen Jahre schlagartig vor- aufgrund der Pandemie-Regelungen noch haben. Der öffentliche Gesamthaushalt bei. Von einem Moment auf den ande- weiterbestehen konnten. Das Statistische hat ein Defizit von knapp 140 Milliarden ren wurden sämtliche öffentliche Veran- Bundesamt hat für das vergangene Jahr Euro erwirtschaftet. Gemessen am Brutto- staltungen wie Bundesliga und Konzerte einen Konsumrückgang der privaten Haus- inlandsprodukt errechnet sich damit eine abgesagt sowie Einrichtungen wie Museen halte um 5 % berechnet – der stärkste Defizitquote von 4,2 % für 2020. und Schwimmbäder geschlossen. Ganze Rückgang seit 1970. Als Folge dieser wirt- Wirtschaftszweige, z.B. die Gastronomie, schaftlichen Ausnahmesituation prognosti- Die Finanzen der Kommunen in NRW Hotellerie und Einzelhandel, wurden voll- zierte der Arbeitskreis “Steuerschätzung“ nahm die Pandemie von zwei Seiten in die ständig heruntergefahren; im produzie- einen Rückgang der Gesamtsteuerein- Zange. Einerseits entstanden den Städ- renden Gewerbe standen innerhalb von nahmen im Jahr 2020 um knapp 9 %; die ten, Kreisen und Gemeinden zur Bewäl- Tagen die Bänder still, Millionen Menschen Gemeinden haben mit knapp 10 Milliarden tigung der Krise zusätzliche Ausgaben: befanden sich plötzlich in Kurzarbeit. Als Euro weniger Steuereinnahmen als im Vor- Vor allem die Gesundheitsämter sind seit Seismograph dieser gesamtwirtschaftli- jahr auszukommen (siehe Abbildung 12). Februar 2020 mit kurzfristig dazugewon- chen Situation kann die Entwicklung des nenen Kräften im Dauer-(Wochenend-) Aktienindex DAX dienen: Stand der DAX Um den wirtschaftlichen Lockdown abzu- Einsatz, führen eine Vielzahl von kosten- am 10. Februar 2020 noch bei seinem federn und die Auswirkungen für Unter- intensiven Tests durch, kauften umfang- 171
Thema aktuell EILDIENST 4/2021 Abbildung 12: Historische und prognostizierte Entwicklung der jährlichen Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden (in Mrd. Euro) und Realsteuereinnahmen der Gemeinden sowie Schlüsselzuweisungen in NRW (in Mio. Euro). Quelle: LKT NRW Abbildung 13: Vergleich coronabedingte Mehraufwendungen und Mindererträge zu Minderaufwendungen. Quelle: LKT NRW 172
EILDIENST 4/2021 Thema aktuell Abbildung 14: Sinkende Erträge/Einzahlungen sowie steigende/zusätzliche Aufwendungen/Auszahlungen – Summe Kreise per 21.12.2020 in T€. Quelle: LKT NRW reich Schutzausrüstung und schufen Vor- konstatieren. Die geringere Nachfrage immerhin ein profiliertes Gesamtbild der sorge für Hilfskrankenhäuser und sonstige nach Verwaltungsleistungen während finanziellen Folgen der Pandemie für die Behelfseinrichtungen zur Pandemiebe- der Krise (z.B. KFZ-Zulassungen) führt zu Kreise, das zwar nicht alle Details ausleuch- kämpfung, so insbesondere Test- bzw. einem weiteren Minus. tet, aber zumindest gesicherte Aussagen Abstrichzentren. Daneben mussten kom- über ein Mindestvolumen an zusätzlichen munale Einrichtungen von der Kita über Diese qualitativen Aussagen über die finan- Aufwendungen und gesunkenen Erträgen die Museen bis zum öffentlichen Nahver- ziellen Auswirkungen der Coronakrise auf zulässt. kehr gestützt werden. Passend dazu zeigt die kommunale Landschaft in Nordrhein- die vierteljährliche Kassenstatistik aller Westfalen lassen sich auch quantitativ Die Gesamtsumme der von den Kreisen Kreise in NRW im Bereich der Auszahlun- belegen. Die Geschäftsstelle des LKT NRW erhobenen Mehraufwendungen und Min- gen für Sach- und Dienstleistungen für das hat aufbauend auf einer Blitzumfrage dereinnahmen bis zum 31.12.2020 betrug 1.-3. Quartal 2020 eine im Vergleich zum aus dem März 2020 eine weitergehende 315 Millionen Euro. Diese Kosten wur- Vorjahreszeitraum um knapp 9 % erhöhte Umfrage zu den coronabedingten Kosten den reduziert um den Betrag der corona- Auszahlungssumme. Spiegelbildlich zu den in den Kreisen im Sommer und nochmals bedingten Minderaufwendungen (bis gesteigerten Auszahlungen waren weg- zum Ende des Jahres 2020 durchgeführt. 31.12.2020: 29 Millionen Euro), sodass brechende Kommunaleinnahmen durch Alle Kreise haben sich an der Umfrage der Nettobetrag der Belastungen durch die geringere Steuer-, Gebühren- und Bei- beteiligt. Zwar zeigen die Rückläufe aus COVID-19 Pandemie bis zum 31.12.2020 tragserträge zu verzeichnen. Gerade der den Kämmereien, dass bei einigen Kreisen mindestens 286 Millionen Euro ausmachte Sinkflug der Gewerbesteuereinnahmen hat in mehreren Bereichen keine verlässlichen (siehe Abbildung 13 und aufgeschlüsselt ein massives Einnahmeloch bei den Städ- Daten über die entstandenen Minderein- nach Bereichen Abbildung 14). ten und Gemeinden in Nordrhein-Westfa- nahmen bzw. Mehraufwendungen gelie- len hervorgerufen. fert werden konnten. Wie Abbildung 15 zeigt, belaufen sich die sinkenden Erträge zum Stichtag Die Städte und Gemeinden nahmen nach So bleiben die nicht unerheblichen Kosten 31.12.2020 auf 82 Millionen Euro. Dabei Angaben von IT.NRW im vergangenen im ÖPNV-Bereich unberücksichtigt, um entfällt der Löwenanteil auf die Minderein- Jahr 19,8 % weniger Gewerbesteuern ein die Aussagekraft der Umfrage nicht zu ver- nahmen (vor allem in den Bereichen Ver- als 2019. Neben diesen Steuerrückgängen fälschen, da hier unterschiedliche Regeln waltungsgebühren, Bußgelder, Rettungs- müssen insbesondere die Kreise sinkende für den Verlustausgleich bezogen auf die dienst, etc.). Bei den gesunkenen Beiträ- Erträge u.a. bei den ausfallenden Kita- Kernhaushalte der Kreise bzw. die kreis- gen im Kita-Bereich und bei den Offenen Gebühren, den Beiträgen für Musikschu- lichen Verkehrsunternehmen gelten. Im Ganztagsschulen sind die vom Land gelei- len und Volkshochschulen sowie im ÖPNV Ergebnis zeichnet die Umfrage allerdings steten Kompensationen bereits verrechnet. 173
Thema aktuell EILDIENST 4/2021 Abbildung 15: Gesunkene Erträge/Einzahlungen in den Kreisen NRW – Summen per 31.12.2020 in T€. Quelle: LKT NRW Abbildung 16: Gestiegene/zusätzliche Aufwendungen bzw. Auszahlungen der Kreise – Summen per 31.12.2020 in T€. Quelle: LKT NRW 174
EILDIENST 4/2021 Thema aktuell Bei den steigenden Aufwendungen (insge- der Digitalisierung enthalten. Die beiden mäßig stabil gehalten werden. Der anfangs samt bis 31.12.2020: 225 Millionen Euro) vom Umfang her wesentlichsten Hilfen teilweise von einigen befürchtete finanziel- entfällt ein wesentlicher Teil auf gestiegene – KdU-Entlastung und Gewerbesteuer- le Knock-out wurde abgewendet und die Kosten im öffentlichen Gesundheitsdienst kompensation – wurden durch Gesetzes- Kommunen konnten ihre Rolle als wesent- (130 Millionen Euro). Insbesondere die beschluss und Grundgesetzänderung am liche Akteure bei der Krisenbekämpfung kurzfristig beschafften Schutzausrüstun- 17.09.2020 durch den Bundestag und am erfüllen. Allerdings bleibt festzuhalten, gen (69 Millionen Euro) sowie die perso- 18.09.2020 durch den Bundesrat auf den dass die Isolierung pandemiebeding- nelle Aufstockung des Gesundheitsamts Weg gebracht. Entsprechend der Forde- ter Belastungen lediglich eine Bilanzhilfe mit eigenen Kräften aus anderen Ämtern rung der kommunalen Spitzenverbände darstellt. Die haushaltsmäßige Belastung und neuen, rasch eingestellten Kräften zur trat die erhöhte Bundesbeteiligung an den bleibt angelegt und vermag lediglich in der Pandemiebekämpfung haben sich deutlich Kosten der Unterkunft für das gesamte Zukunft abgeschrieben zu werden. Eine niedergeschlagen. Im Bereich der Kosten Jahr 2020 ein. Auf Basis des nord rhein- insofern gewährte echte Finanzhilfe des der Unterkunft/SGB II sind den Kreisen westfälischen Gewerbesteuerausgleichs- Landes ist ausgeblieben, so dass die nun- Mehrkosten in Höhe von 22 Millionen gesetzes standen in NRW insgesamt 2,72 mehr isolierten finanziellen Verluste in der Euro entstanden. Eine exakte Berechnung, Mrd. Euro zum Ausgleich der Minderein- Zukunft etwa durch den Einsatz von Rück- welcher Anteil der im Vergleich zum Vor- nahmen bei der Gewerbesteuer zur Verfü- lagen ausgeglichen werden. jahr gestiegenen Kosten tatsächlich auf die gung und wurden Ende des Jahres an die Pandemie zurückzuführen ist, ist unmög- Kommunen ausgezahlt. Für die Berech- lich: Denn es ist nicht zu ermitteln, wer nung des Schadens wurden die tatsächli- Ausblick seine Arbeit wegen der Krise oder zwar chen Einnahmen der Kommunen aus 2020 während der Krise, aber aus anderem mit einem hypothetischen Wert, der ohne Der Blick auf den Beginn des Jahres 2021 Grund verloren hat (siehe Abbildung 16). die Corona-Pandemie erzielt worden wäre, macht deutlich, dass die Krise noch längst verglichen. Bei der Ermittlung der Steuer- nicht überwunden ist und weiterhin auch Die Minderaufwendungen der Kreise in kraftmesszahl im kommunalen Finanzaus- enorme wirtschaftliche Einbußen hervor- der Coronakrise entfallen im Wesentlichen gleich wurden die Ausgleichszahlungen ruft. Die Impfaktion läuft mangels hinrei- auf die Bereiche Soziales, Schule und aus- hälftig für 2021 und 2022 berücksichtigt. chend verfügbaren Impfstoffs schleppend; gefallene Veranstaltungen. Die Umlagewirksamkeit und Periodenge- die Teststrategie ist mangels lange fehlen- rechtigkeit war eine der wesentlichen Posi- der Ressourcen bzw. wegen erst jüngst Vor dem Hintergrund dieser immensen tionen in der gemeinsamen Stellungnahme unmittelbar für die Bevölkerung freigege- finanziellen Belastungen richtete sich der kommunalen Spitzenverbände in der bener Verwendung erst am Beginn ihrer der Blick der Kommunen recht bald nach Anhörung zum Gesetzentwurf. Umsetzung. Hinzu kommen mehrere Beginn der Pandemie auf Land und Bund. gefährliche Mutationen des Coronavirus, Zwar spannten beide staatlichen Ebe- Das Land NRW unterstützte die Kommu- die deutlich ansteckender wirken als das nen zügig umfangreiche Rettungsschirme nen darüber hinaus mit der hälftigen Über- Ursprungsvirus. Und vor allem fehlt es an über die Wirtschaft, bei der Unterstüt- nahme der Kita-Elternbeiträge in den Früh- digitalen Lösungen für eine effektive Kon- zung der Kommunen zögerten sie jedoch jahrsmonaten, in denen die Kitas geschlos- taktnachverfolgung, die der Landkreistag bis in den Frühsommer hinein. Der Koali- sen waren, sowie einem Zuschuss von NRW seit Dezember 2020 auch in Bezug tionsausschuss der Regierungsparteien insgesamt 342 Millionen Euro an die im auf eine Öffnungsstrategie mit Blick auf im Bund einigte sich am 3. Juni 2020 auf Stärkungspakt Stadtfinanzen befindlichen Kultur, Sport, Freizeit und Gastronomie ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Kommunen. Neben diesen unmittelba- fordert. Weiterhin sind wichtige Branchen Entlastung der kommunalen Ebene in der ren Finanzhilfen ergänzte das MHKBG die wie Gastronomie, Veranstaltungsgewerbe Krise (vgl. EILDIENST LKT NRW Nr. 7-8/ Maßnahmen um Regelungen zum kommu- und Einzelhandel jenseits der Geschäfte für Juli-August 2020, S. 322 ff.). nalen Haushaltsrecht. Mit dem im Landtag den täglichen Bedarf fast vollständig her- im Herbst verabschiedeten NKF-CIG wer- untergefahren. Es droht mittelfristig eine Die Vereinbarung sah zur dauerhaften Ent- den die pandemiebedingten Finanzschä- Insolvenzwelle; unklar ist, wann die Fahr- lastung der Kreise und kreisfreien Städte den in den Haushalten der Kommunen gastzahlen im ÖPNV und Besucherzahlen vor, dass der Bund insgesamt bis zu 75 % mittels eines außerordentlichen Ergebnis- in den Kultureinrichtungen wie Opern und der Kosten der Unterkunft im bestehen- ses im Jahresabschluss isoliert, dieses wird Museen wieder das Vorkrisenniveau errei- den System übernimmt, ohne dass ein in der Bilanz in einem gesonderten Posten chen. Die Kommunen werden nochmals Umschlagen in Bundesauftragsverwal- aktiviert (Bilanzierungshilfe) und dessen starke Einbußen bei der Gewerbesteuer tung erfolgt. Bis dahin hatte die maximale Auflösung in Form von linearer Abschrei- verzeichnen, deren Schleifspuren aller Vor- Kostenbeteiligung des Bundes bei 49 % bung über einen Zeitraum von bis zu 50 aussicht nach auch im Jahr 2022 erkennbar gelegen. Jahren aufgelöst. Damit konnten – parallel bleiben. Die von Bund und Ländern aufge- zum NRW-Rettungsschirm – die coronabe- nommenen Schulden zur Bewältigung der Diese Regelung bewirkt für NRW einen dingten Schäden aus den Kernhaushalten Krise werden deren Haushalte langfristig Entlastungseffekt von ca. 1 Milliarden Euro den Städte, Kreise und Gemeinden heraus- belasten und sich absehbar aufgrund der p.a. und erfüllt eine seit langem erhobe- gehalten werden und ansonsten drohende bestehenden Interdependenzen mittelfri- ne Forderung des LKT NRW. Weiterhin haushalterische Verschärfungen verhindert stig auch auf der kommunalen Ebene aus- einigten sich die Koalitionsspitzen auf die werden (vgl. EILDIENST LKT NRW Nr. 9/ wirken. Der Beginn der Zwanziger Jahre hälftige Übernahme der krisenbedingten September 2020, S. 384 ff.). des 21. Jahrhunderts ist von der Pandemie Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen als historische Zäsur überschattet: Es bre- in 2020 durch Bund und Land. Im Paket Durch diese Hilfen von Bund und Land chen ernste Zeiten an. waren außerdem Mittel für die Stärkung NRW konnten die Finanzen der Städte, der Krankenhäuser, der Gesundheitsämter, Kreise und Gemeinden im vergangenen EILDIENST LKT NRW des öffentlichen Personennahverkehrs und Pandemiejahr 2020 insgesamt verhältnis- Nr. 4/April 2021 20.32.01.1 175
Aus dem Landkreistag EILDIENST 4/2021 Schul-, Kultur- und Sportausschuss setzt sich für Langfriststrategie ein Der Schul-, Kultur- und Sportausschuss des Landkreistags NRW tauschte sich in einer Videoschalte über die Bund-Län- der-Beschlüsse vom 3. März 2021 aus. Dabei forderten die Bildungsexperten des LKT NRW eine Langfriststrategie für Bildung, Kultur und Sport. Darüber hinaus wurde das Projekt „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“ vorgestellt. D ie als Videokonferenz unter großer Beteiligung der Mitglieder durchge- führte Frühjahrssitzung des Schul-, Kultur- insbesondere die Möglichkeit von Öffnun- gen im Schul-, Kultur- und Sportbereich im März 2021 nach dem sogenannten Kreis) und des als dessen Stellvertreter wiedergewählten Herrn Kreisdirektor Ingo Schabrich (Kreis Viersen) stattgefunden und Sportausschusses stand hauptsächlich Lockdown. Dieses Thema bildete folglich hatte. unter dem Eindruck des Beschlusses der den Schwerpunkt der Sitzung, die erstmals Konferenz der Bundeskanzlerin mit den unter Leitung des von den Ausschussmit- Zur Wiederaufnahme des Unterrichtsbe- Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsi- gliedern neu gewählten Ausschussvorsit- triebs ist festzustellen, dass die Schulträger denten vom 03.03.2021. Dieser eröffnete zenden Landrat Frank Rock (Rhein-Erft- weiterhin große Anstrengungen unterneh- men, um die Schülerinnen und Schüler, die bereits im Präsenzunterricht beschult wer- den, sowie das Personal an den Schulen bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen. Noch vor dem Feststehen einer Teststrategie des Landes NRW haben sich einige Kreise aufgemacht, eigene Testungen in den Schulen zu orga- nisieren, um möglicherweise unentdeckte Fälle asymptomatisch infizierter Schülerin- nen und Schüler bzw. Personals zu identi- fizieren. Um die Akzeptanz dieser Testangebote zu steigern, wurden diese vielerorts freiwillig unterbreitet und bei Bedarf für die Anwen- dung zu Hause kurz vor dem Schulweg den jeweiligen Personen mitgegeben. Testen wird insbesondere mit Blick auf die Berufs- kollegs erforderlich, da viele Bildungs- gänge aufgrund ihrer praktischen Anfor- derungen nicht in einem Wechselmodell umgesetzt werden konnten. Doch auch für die Förderschulen stellen Testungen einen wertvollen Beitrag für einen bestmögli- chen Infektionsschutz dar, wenngleich die Umsetzung dort anspruchsvoller ist. Damit der Kultur- und Sportbetrieb eine nachhaltige Perspektive haben kann, forderten die Ausschussmitglieder eine verläss liche Test- und Impfstrategie. Bis dahin muss den Kultureinrichtungen und Sportvereinen – in der Politik und in der öffentlichen Darstellung der Medien – genügend Vorlauf für die Anpassung ihrer Hygienekonzepte auf die aktuelle Beschlusslage eingeräumt werden, um einen größtmöglichen Infektionsschutzes gewährleisten zu können. Der neu gewählte Ausschussvorsitzende Landrat Frank Rock, Rhein-Erft-Kreis. Ein weiteres Thema waren die Elternbeiträ- Quelle: Rhein-Erft-Kreis ge im Bereich der Ganztagsbetreuung. Im 176
EILDIENST 4/2021 Aus dem Landkreistag Januar 2021 wurden den Eltern die Beiträ- ge für die Betreuung in den Kindertages- stätten sowie für die Ganztagsbetreuung in den Schulen in Abstimmung mit den kom- munalen Spitzenverbänden erlassen, wobei das Land hälftig die Kosten übernommen hat. Diese Entscheidung hat den Kommu- nen sowie den Eltern eine entsprechende Finanzplanung ermöglicht. Eine Entschei- dung des Landes für den Monat Februar 2021 lag hingegen zum Zeitpunkt der Aus- schusssitzung noch immer nicht vor. Die Ausschussmitglieder kritisierten vor diesem Hintergrund, dass Abstimmungsprozesse zwischen den Landesressorts nicht effektiv durchgeführt würden. Auch die aktuellen Herausforderungen der Schuldigitalisierung wurden erörtert. Diese waren bereits ein zentrales Thema in den vergangenen Ausschusssitzungen. Die Kreise stellten fest, dass im Zuge der sachlichen Ausstattung der Schülerinnen und Schüler auch der technische Support Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen. Quelle: Stiftung Haus der Geschichte NRW mitgedacht werden müsse. So löse die Anschaffung digitaler Endgeräte in den darauffolgenden Jahren erhebliche Sup- portkosten aus, die nicht vollständig zula- sten der Kreise und Kommunen gehen dürften. Vor dem Hintergrund der aktu- ellen Entwicklungen habe sich überdies gezeigt, dass das Konstrukt der Schulfi- nanzierung sowie die bisherige Aufteilung zwischen inneren und äußeren Schulange- legenheiten nicht mehr zeitgemäß sei und auf neue Beine gestellt werden müsse. Nur wenn die Schuldigitalisierung sowie deren Finanzierung neu gedacht würden, ließe sich eine zukunftsfähige (digitale) Schulbil- dung realisieren. Mit Blick auf den Kulturbetrieb herrschte Einigkeit, dass eine baldige Wiederauf- nahme unter gleichzeitiger Wahrung des Infektionsschutzes ein starkes Signal für die Besucherinnen und Besucher sowie die Einrichtungen sei. Im Zeichen dieser Hoff- nung steht auch das Projekt „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“, wel- ches der Vorsitzende des Präsidiums, Prof. Prof. Dr. Hans Walter Hütter, Vorsitzender des Präsidiums des Projekts „Haus der Dr. Hans Walter Hütter, in der Ausschuss- Geschichte Nordrhein-Westfalen“. Quelle: Privat sitzung vorstellte. 2022 im als ehemaliges „Mannesmann- Als weitere Themen behandelt wurden die Das Haus der Geschichte solle die bewegte Haus“ bekannten Behrens-Bau in Düssel- Zukunft der Schulsozialarbeit, die schuli- Landesgeschichte in acht Themenbereichen dorf gezeigt werden. sche Inklusion, Fragestellungen zur Struk- einer breiten interessierten Öffentlichkeit tur der Schulaufsicht, das Vorhaben des veranschaulichten. Dabei sollen sich die Anschließend werde eine Wanderaus- Landes zur Schaffung eines Kulturgesetz- Besucherinnen und Besucher anhand von stellung in den 53 Kreisen und kreisfreien buchs sowie der Gesetzentwurf zur Weiter- Darstellungen der großen Herausforderun- Städten präsentiert. Im anschließenden entwicklung des Weiterbildungsgesetzes. gen der vergangenen 75 Jahre ein eigenes Gespräch verdeutlichen die Ausschussmit- Die Herbstsitzung des Schul-, Kultur- und – auch kritisches – Bild der Geschichte ihres glieder, dass die Landesgeschichte in ihrer Sportausschusses des Landkreistages NRW Bundeslandes machen können. Die große Vielfalt auch und gerade durch den ländli- wurde auf den 22.09.2021 terminiert. Jubiläumsausstellung zum 75-jährigen chen Raum geprägt sei. Die Kreise sehen Bestehen des Landes Nordrhein-Westfalen daher einer Kooperation insbesondere mit EILDIENST LKT NRW soll von Ende August 2021 bis Ende Mai Blick auf die Wanderausstellung entgegen. Nr. 4/April 2021 00.11.05 177
Schwerpunkt: „Familienpolitik in den Kreisen“ EILDIENST 4/2021 Familienpolitik in den Kreisen Familien in ihrer ganzen Vielfalt stehen im Mittelpunkt der Politik der Landesregierung. Eltern dabei zu unterstützen, ihr eigenes Familienmodell leben zu können, ist für uns – und für mich persönlich – ein zentrales Anliegen. F amilien sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Auch in dieser Pandemie haben die Familien einen wichtigen Beitrag Als Land haben wir deshalb u.a. in der Pandemie eine wichtige Lücke geschlos- sen: Zur Entlastung der Familien in der DER AUTOR Dr. Joachim Stamp, stellvertretender zur Bekämpfung der Pandemie geleistet. Pandemie hat der Bundesgesetzgeber für Ministerpräsident und Minister für Insbesondere die doppelte Belastung durch gesetzlich Versicherte die Zahl der Kinder- Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integra- Arbeit und gleichzeitig Betreuung bzw. krankentage nach § 45 Sozialgesetzbuch tion des Landes Nordrhein-Westfalen Homeschooling hat Familien stark gefor- V verdoppelt. Sie können zudem nicht dert. Nicht wenige haben sich parallel auch nur dann genommen werden, wenn das noch um ältere Verwandte gekümmert. Kind erkrankt ist, sondern auch, wenn die ebenso wie freiwillig gesetzlich Versicherte All das verdient großen Dank und Aner- Schule oder Kindertagesbetreuung pan- ohne Anspruch auf Krankengeld, Landwir- kennung, aber auch tatkräftige, gezielte demiebedingt geschlossen oder nur ein- te ohne Anspruch auf Krankengeld und Unterstützung von Familien, dort wo sie geschränkt geöffnet ist. Leider gehen bei auch gesetzlich Versicherte, deren Kinder gebraucht wird – in der Pandemie und dar- dieser Bundesregel privat Versicherte (bei- privat versichert sind, leer aus. Als einzi- über hinaus. spielsweise Selbständige und Freiberufler) ges Bundesland haben wir deshalb mit der „Betreuungsentschädigung NRW“ ein eigenes Programm aufgelegt, um auch diese erwerbstätigen Eltern finanziell zu unterstützen, die ihr Kind pandemiebe- dingt zu Hause betreuen. Denn das Virus unterscheidet nicht nach Versichertensta- tus, sondern zwingt alle gleichermaßen zur Kontaktreduzierung. Die NRW-Betreu- ungsentschädigung kann unbürokratisch und digital rückwirkend ab dem 5. Januar 2021 beantragt werden. Der Tagessatz ori- entiert sich am Höchstsatz der Verdienst ausfallentschädigung nach § 56 Infek- tionsschutzgesetz und beträgt pauschal 92 Euro. Das Thema Vereinbarkeit bleibt grundsätz- lich eine der größten Herausforderungen für Familien. Mit unserer Landesinitiative chancen-durch-vereinbarkeit unterstüt- zen wir seit längerem Arbeitgeber dabei, familienfreundliche Maßnahmen in ihren Betrieben vor Ort zu implementieren. Dabei arbeiten wir mit Unternehmerinnen und Unternehmern, Wirtschaftsförde- rungsgesellschaften und Forschungsinsti- tuten eng zusammen. Begleitet durch wis- senschaftliche Expertise haben wir im Rah- men unserer Initiative lokale Tandems aus Unternehmen des Mittelstands gegrün- det – Lernpartnerschaften, in denen neue familienfreundliche Instrumente vor Ort umgesetzt werden und erfahrene Unter- nehmen weniger erfahrene Betriebe coa- chen. In Filmen, Podcasts und Interviews stellen wir auf unserem Portal www.chan- cen-durch-vereinbarkeit.nrw.de die guten Beispiele zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf öffentlich vor und unterstützen Dr. Joachim Stamp, stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Kinder, Familie, mit Informationen, Checklisten und Aus- Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: MKFFI NRW tausch. Insbesondere während der Covid- 178
EILDIENST 4/2021 Schwerpunkt: „Familienpolitik in den Kreisen“ 19-Pandemie haben die positive Resonanz Die Landesregierung hat schon vor der ment für Familien“ an. Fast 200 Akteure und die sprunghaft gestiegenen Zugriffs- Pandemie begonnen, die Digitalisierung aus allen Landesteilen und Kommunenty- zahlen deutlich gemacht, dass wir hier auf der Verwaltung für Familien offensiv vor- pen Nordrhein-Westfalens haben dieses dem richtigen Weg sind. antreiben. Sie unterstützt die Kommunen Angebot genutzt und vor Ort ganz unter- dabei mit dem Aufbau eines zentralen schiedliche Maßnahmen umgesetzt. Nach Besonders gefordert sind Alleinerziehende: Kommunalportals, um Onlinedienste z.B. Aufhebung der Kontaktbeschränkungen Schon in normalen Zeiten ist es herausfor- auch für kleine Kommunen nutzbar zu infolge der Pandemie führen wir dieses dernd, neben Beruf und Alltag die Erzie- machen. Ergänzend bauen wir ein Famili- Qualifizierungsangebot fort. hungs- und Familienaufgaben im Alltag enportal auf, das perspektivisch alle fami- allein zu bewältigen. Durch die Restriktio- lienbezogenen Leistungen bündelt. Ich Als ein für Familien besonders hilfreiches nen, die allen die Pandemie aufzwingt, ist möchte, dass die vielen verschiedenen Angebot hat sich bei der Arbeit der Fami- diese Aufgabe noch einmal größer gewor- Angebote für Familien in Nordrhein-West- lienmanagerinnen und Familienmanager den. Deshalb haben wir hier schnell reagiert falen bequem von zu Hause aus auffindbar in Nordrhein-Westfalen das Konzept des und fördern seit beinahe einem Jahr eine und unbürokratisch zugänglich sind. kommunalen Familienbüros erwiesen. Das Krisen-Hotline für Alleinerziehende beim Familienbüro dient Familien als niedrig- Verband alleinerziehender Mütter und Denn entscheidend für die Lebensqualität schwellige Service- und Lotsenstelle und Väter NRW e.V. Sie leistet psychosoziale von Familien sind vor allem die Lebensbe- trägt so zu einer verbesserten Informati- Hilfestellungen und fungiert als Wegweiser dingungen und Lebenschancen vor Ort. onslage für Familien bei. Der Aufbau eines bei allen Fragen zu finanziellen Leistungen Hierauf haben sich Städte, Kreise und Familienbüros ist aber häufig zugleich des Staates während der Covid-19-Pande- Gemeinden seit langem eingestellt und auch ein Anlass, innerhalb der Verwaltung mie. Außerdem ist es uns sehr wichtig, das ein breites Angebotsspektrum entwickelt. und Trägerlandschaft konzeptionell und umfangreiche psychosoziale Unterstüt- Wir wollen sie angesichts des Wandels zielorientiert(er) zusammen zu arbeiten. zungs- und Beratungsangebot für Fami- der Familienbilder sowie der Bedingun- Insgesamt wird auf diese Weise das Quer- lien in Nordrhein-Westfalen gerade auch gen, unter denen Familie gelebt wird, auch schnittsthema Familienpolitik in viele Berei- während der Pandemie sicherzustellen. So künftig in ihrer Familienpolitik stärken und che der Verwaltung getragen. haben wir die Förderung in diesem Bereich nachhaltig dabei unterstützen, die Famili- fortgesetzt, zudem auch digitale Formate enpolitik der Zukunft zu gestalten. Wir haben uns aus diesem Grund entschie- unterstützt und einen umfangreichen den, beim Programm „kinderstark“ eine Rettungsschirm gespannt für Träger der Im Zentrum dieser Unterstützung steht das Fördermöglichkeit für die Erst-, Ergän- Schwangeren- und Familienberatung und Bemühen, ein strategisches Vorgehen in zungs- und Ersatzbeschaffungsmaßnah- der Familienbildung. Familien nutzen in der der kommunalen Familienpolitik zu stär- men, kleine bauliche Maßnahmen sowie aktuellen Krise diese Angebote. ken. Hierbei kommt es weniger auf Einzel- die konzeptionelle Weiterentwicklung der projekte oder ganz bestimmte Maßnahmen Familienbüros zu schaffen. Das Programm Die Herausforderungen für Familien waren an. Vielmehr steht die Entwicklung einer „kinderstark“ ist eine auf Dauer angelegte aber auch schon vor der Corona-Krise Gesamtstrategie beim Querschnittsthema Neuausrichtung der Präventionspolitik des hoch: Ob steigende Anforderungen bei Familienpolitik im Mittelpunkt. Bedarfs- Landes und gibt den Kommunen neue der Kindererziehung, höhere Erwartun- feststellung, Beteiligung, Zielformulierung Handlungsspielräume zum Aufbau von gen an ein gelingendes Familienleben, die und ein zielorientierter Maßnahmenka- Präventionsketten. Gefördert werden vor- stärkere Ausdifferenzierung von Lebensla- talog sowie Ressourceneinsatz sind wich- rangig strukturbildende Maßnahmen zur gen und Lebensphasen, mitunter Hilfe für tige Bestandteile eines solchen strategi- Stärkung kommunaler Vernetzung und pflegebedürftige Eltern oder der Wandel schen Vorgehens. Das ist wichtig, weil in Koordinierung in Hinblick auf die fachbe- der Arbeitswelt: Diese vielfältigen Verän- jedem Kreis, in jeder Kommune zahlreiche reichsübergreifende Zusammenarbeit und derungen machen ein differenziertes, aber Akteure mit dem Thema befasst sind bzw. Unterstützung von Kindern, Jugendlichen vor allem vernetztes Unterstützungsange- befasst sein sollten. Sie sollten möglichst und Familien. Aufgabe ist die Bündelung bot für Familien notwendig. Ausgerechnet alle an einem Strang ziehen, um Familien- vorhandener Akteure und die Optimierung die Corona-Pandemie ist es, die dabei auch politik vor Ort voran zu bringen. der örtlichen Angebote besonders aus den Chancen aufzeigt: Durch neue digitale Bereichen Gesundheit, Bildung, Kinder- Möglichkeiten des mobilen und flexiblen Dabei ist für uns klar, dass es für die Bewäl- und Jugendhilfe, Stadtentwicklung und Arbeitens haben viele Familien die Chance, tigung dieser Zukunftsaufgaben keine vor- Soziales. ihre eigenen Lebensmodelle noch besser gefertigten Lösungen geben kann, sondern verwirklichen zu können, zum Beispiel eine dass es darum geht, in Kreisen, Städten Wichtig ist uns als Landesregierung dar- bessere Vereinbarkeit leben zu können und und Gemeinden jeweils einen eigenen, den über hinaus, für die Arbeit vor Ort inhaltli- ihren Wohnort dabei auch freier wählen zu jeweiligen Möglichkeiten in den Kreisen che Impulse zu geben und die kommuna- können. Wir sollten dies gemeinsam unter- und Kommunen und den Bedürfnissen der len Akteure bei der Umsetzung von Maß- stützen. Solche Entwicklungen bieten nicht Familien entsprechenden Weg zu gehen. nahmen zu begleiten. Wir werden deshalb zuletzt auch große Chancen für den länd- Wir stellen aber einen Rahmen zur Ver- in der zweiten Jahreshälfte in unterschied- lichen Raum, wie wir bereits jetzt sehen fügung, in dem kommunale Akteure sich lichen Formaten einen interkommunalen können. Mobiles Arbeiten und der damit über Erfahrungen mit erprobten Ansätze Austausch zu den Themen Familienzeitpo- verbundene teilweise Wegfall von Pendel- austauschen und gemeinsam neue Maß- litik, Digitalisierung, wirtschaftliche Situa- strecken hat ein Leben auf dem Land für nahmen entwickeln und umsetzen können. tion von Familien sowie Zusammenleben viele Familien wieder attraktiver gemacht. von Generationen anbieten. Dazu möchte Jetzt kommt es darauf an, das Angebot für Für die Stärkung einer strategisch aus- ich Sie schon heute herzlich einladen! Familien in den kleinen und mittelgroßen gerichteten, nachhaltigen kommunalen Gemeinden und Städten auch mit Hilfe der Familienpolitik bieten wir seit Jahren den EILDIENST LKT NRW Digitalisierung auszubauen. Zertifikatskurs „Kommunales Manage- Nr. 4/April 202 51.01.02 179
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