4/2021 COVID-19-Pandemie: Langfriststrategie für Bildung, Kultur und Sport erforderlich Kreisfinanzen im Coronakrisenjahr 2020 Schwerpunkt ...

 
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4/2021 COVID-19-Pandemie: Langfriststrategie für Bildung, Kultur und Sport erforderlich Kreisfinanzen im Coronakrisenjahr 2020 Schwerpunkt ...
4/2021

● COVID-19-Pandemie: Langfriststrategie für Bildung, Kultur und Sport erforderlich
● Kreisfinanzen im Coronakrisenjahr 2020 ● Schwerpunkt „Familienpolitik in den Kreisen“
4/2021 COVID-19-Pandemie: Langfriststrategie für Bildung, Kultur und Sport erforderlich Kreisfinanzen im Coronakrisenjahr 2020 Schwerpunkt ...
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„Wir lernen jetzt für die digitale
 Zukunft. Und das soll Schule machen.“
Fördern, was NRW bewegt.

 Manfred vom Sondern, Chief Digital Officer von Gelsenkirchen,
 macht seine Heimatstadt zur digitalen Vorzeigekommune. Dazu
 gehören modern ausgestattete Schulen und Klassenzimmer mit
 interaktiven Whiteboards. Ermöglicht durch: die NRW.BANK –
 Förderbank für Nordrhein-Westfalen.

 Die ganze Geschichte unter: nrwbank.de/gelsenkirchen
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EILDIENST 4/2021                                                                                               Auf ein Wort

                                        Konferenzen der Spitzen von Bund und
                                        Ländern und andere Herausforderungen
                                        Video- oder Telefonschaltkonferenzen der Bundeskanzlerin mit den Regierungs-
                                        chefinnen und Regierungschefs der Länder tauchen im Grundgesetz nicht auf. Eine
                                        Ministerpräsidentenkonferenz – abgekürzt MPK –, die der Koordination im födera-
                                        len Staat dient, wurde durchaus vielfach auch schon vor der Pandemie genutzt, vor
                                        allem zur Vorabstimmung bei Konflikten zwischen der Mehrheit im Bundestag und
                                        den Mehrheiten unter den Regierungschefs der Länder, die ihrerseits die Mehrheit
                                        im Bundesrat stellen.
                                         Ministerpräsidentenkonferenzen – MPKs – haben seit dem Beginn der Corona-Pan-
                                         demie eine ungeahnte Bedeutung gewonnen. Letztlich werden in diesem Gremium
                                         Entscheidungen getroffen, die für die Bürger und Unternehmen sowie für den
                                         Staatshaushalt von allerhöchster Relevanz sind; Grundrechtseingriffe gravierendster
                                         Art werden hier politisch beschlossen. Diese wurden bzw. werden rechtlich erst
                                         später durch die Legislativorgane Bundestag und Bundesrat in Kraft gesetzt. Wobei
                                         „später“ in der Pandemie in bestimmten Fällen auch nur „wenige Tage später“
                                         hieß, um eine konkrete Krisensituation gesetzlich und damit wirksam in den Griff
                                         zu bekommen. Etliche Staatsrechtslehrer haben bereits grundsätzliche Zweifel an
der Richtigkeit dieses Vorgehens und an der Legitimität dieses Gremiums geäußert. Inwieweit diese zutreffend sind, soll hier
nicht vertieft werden. Jedenfalls bestehen große tatsächliche Zweifel, ob diese Form der Politikkoordination geeignet ist, die
aktuellen Probleme unseres Landes – also konkret die Aufgabe Pandemiebekämpfung – erfolgreich zu lösen.
Insbesondere der Verlauf der MPK in der Nacht vom 22. auf den 23. März 2021, der Inhalt ihrer Beschlüsse, die Reaktionen
der Menschen und Medien in den folgenden Tagen und die eilige Rücknahme eines wesentlichen Beschlussbestandteils
– der sogenannten „Erweiterten Ruhezeit zu Ostern“ – geben Anlass zur Frage, ob die praktizierte Verfahrensweise von
Bund und Ländern der richtige Weg ist. Mitten in der Nacht verkündeten die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der
Länder Berlin und Bayern, dass es weitere Kontaktbeschränkungen an den Ostertagen geben müsse. Dabei war noch das
geringste Problem, dass niemand wusste, was „Ruhetage“ sind oder sein sollen, zu denen Gründonnerstag und Karsamstag
qua Beschluss „definiert“ wurden. Löst bereits die Art und Weise der Verkündung einer solchen beträchtlichen Freiheits-
einschränkung durch ein Gremium, das die Verfassung nicht kennt, erhebliche Irritation aus, gilt dies erst recht für Inhalt
und Begründung. Für wachsende Teile der Bevölkerung sind die Beschlüsse nicht mehr nachvollziehbar und auch mit gutem
Willen fällt es immer schwerer, die offensichtlichen Widersprüche und Ungereimtheiten aufzulösen oder zumindest ver-
ständlich zu erklären. Exemplarisch erwähnt sei nur der Umstand, dass Flugreisen auf die Balearen legal sind, ein Urlaub in
einer Ferienwohnung an der Nordsee aber nicht. Zur Begründung der Beschlüsse wird auf ein „starkes Infektionsgeschehen
und eine exponentielle Dynamik“, eine „wahrscheinliche Überlastung des Gesundheitswesens“ sowie eine nach – „aktu-
ellen wissenschaftlichen Erkenntnissen – deutlich höhere Sterblichkeit der in Deutschland nun führenden Mutante B.1.1.7“
abgestellt. In der öffentlichen Kommunikation herrscht der Eindruck vor, dass die Politik vor allem weiterhin starr auf Inzi-
denzwerte fixiert ist und andere Faktoren praktisch keine Rolle spielen.
Der Eindruck ist nicht von der Hand zu weisen, dass immer mehr Menschen die Entscheidungen für sich nicht mehr nach-
vollziehen können oder wollen, sich deshalb von der Politik abwenden oder gar in immer radikalere Abwehrhaltungen
gehen. Dies gibt Veranlassung zu Besorgnis.
Was ist zu tun? Vor allem ist weiterhin differenziert und angepasst an die spezifische Situation vor Ort vorzugehen. Die
Landesregierung hat in den letzten Monaten versucht, so zu handeln, etwa im Hinblick auf die Öffnung und Schließung der
Schulen. Erneute Schulschließungen wurden nur dort genehmigt, wo die jeweilige Gesamtsituation dies erforderte. Zudem
mussten neben Schulschließungen weitere lokale Maßnahmen ergriffen werden, um ein dynamisches Infektionsgeschehen
vor Ort zu bekämpfen. Auch wenn die Landesregierung dafür viel Kritik erfahren hat, ist und bleibt diese differenzierte und
risikobasierte Vorgehensweise unter Abwägung aller relevanten Gesichtspunkte richtig.
Letztlich ist die politische Kommunikation, also die Darstellung in der Öffentlichkeit, entscheidend. Es muss plausibel
gemacht werden, dass differenziertes und verhältnismäßiges Vorgehen nicht nur rechtlich geboten ist – und von den
Gerichten auch eingefordert wird –, sondern auch in der Sache Sinn macht. Es ist ein kommunikatives Gesetz, dass im Zuge
von Vereinfachungen eine Tendenz dazu besteht, die notwendige Differenzierung außer Betracht zu lassen. Hier muss eine
Kommunikationsstrategie ansetzen, die erklärt, weshalb im einen Fall so und im anderen Fall anders zu handeln ist. Dies ist
und bleibt eine Aufgabe, der sich Bund, Länder und Kommunen gemeinsam stellen müssen.

                                                                             Dr. Martin Klein
                                                                             Hauptgeschäftsführer
                                                                             des Landkreistages Nordrhein-Westfalen

                                                                                                                         161
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Inhalt EILDIENST 4/2021

 Kavalleriestraße 8
                                                    AUF EIN WORT                                             161
 40213 Düsseldorf                                   ______________________________________________________________
 Telefon 0211/ 300 491-0
 Telefax 02 11/ 300 491-660
 E-Mail: presse@lkt-nrw.de                          THEMA AKTUELL
 Internet: www.lkt-nrw.de
                                                    Kreisfinanzen im Coronakrisenjahr 2020                   164
 IMPRESSUM                                          ______________________________________________________________

 EILDIENST – Monatszeitschrift
 des Landkreistages                                 AUS DEM LANDKREISTAG
 Nordrhein-Westfalen

 Herausgeber:                                       Schul-, Kultur- und Sportausschuss
 Hauptgeschäftsführer                               setzt sich für Langfriststrategie ein                    176
 Dr. Martin Klein
                                                    ______________________________________________________________
 Redaktion:
 Erster Beigeordneter Dr. Marco Kuhn
 Beigeordneter Dr. Kai Friedrich Zentara
 Referent Karim Ahajliu                             SCHWERPUNKT:
 Hauptreferent Dr. Markus Faber
 Hauptreferentin Dr. Andrea Garrelmann              Familienpolitik in den Kreisen                           178
 Hauptreferentin Dorothée Heimann
 Pressereferentin Rosa Moya                         ______________________________________________________________
 Referent Christian Müller
 Referent Roman Shapiro
 Referent Martin Stiller
                                                    Vernetzung, Austausch und Beratung –
                                                    das „Bündnis für Familie Rhein-Berg“ als wichtiger Standortfaktor 180
 Quelle Titelbild:                                  ______________________________________________________________
 Adobe Stock dmshpak
                                                    Familienfreundlichkeit ist eine Daueraufgabe,
 Redaktionsassistenz:
 Gaby Drommershausen                                die man tagtäglich leben muss                            182
 Astrid Hälker                                      ______________________________________________________________
 Heike Schützmann

 Herstellung:                                       Digitale Bildungsangebote in Zeiten der Corona-Pandemie
 ALBERSDRUCK GMBH & CO KG                           durch das Dienstleistungszentrum Bildung                 185
 Leichlinger Straße 11
 40591 Düsseldorf
                                                    ______________________________________________________________
 www.albersdruck.de
                                                    Wie die Bildungsregion Minden-Lübbecke die
 ISSN 1860-3319
                                                    Ausnahmesituation Corona meistert                        186
                                                    ______________________________________________________________

                                                    „Corona veränderte nichts – außer alles“ –
                                                    LWL-Förderschulen nach einem Jahr der Pandemie           187
                                                    ______________________________________________________________

                                                    THEMEN

                                                    Kommunale Spitzenverbände zur Novelle
                                                    des Klimaschutzgesetzes NRW                              189
                    Kreise in Nordrhein-Westfalen
                                                    ______________________________________________________________

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EILDIENST 4/2021                                                    Inhalt

Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände
zum Entwurf für ein Klimafolgenanpassungsgesetz NRW      191
______________________________________________________________

Wie sich Schule und Familie besser verständigen können   193
______________________________________________________________

DAS PORTRÄT

Anna Katharina Bölling, Landrätin des Kreises Minden-Lübbecke:
„Das Schönste an der Kommunalebene ist die Unmittelbarkeit
zu den Menschen.“                                             194
______________________________________________________________

IM FOKUS

Geprüfte Qualität, die Leben rettet – Rettungsdienst des
Kreises Paderborn zum vierten Mal in Folge zertifiziert  197
______________________________________________________________

MEDIENSPEKTRUM                                              199
______________________________________________________________

KURZNACHRICHTEN                                             200
______________________________________________________________

PERSÖNLICHES

Kreisdirektorin Susanne Koch für acht Jahre im Amt bestätigt 207
______________________________________________________________

HINWEISE AUF VERÖFFENTLICHUNGEN                             208
______________________________________________________________

                                                                      163
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Thema aktuell                                                                                                           EILDIENST 4/2021

Kreisfinanzen im Coronakrisenjahr 2020

   Die COVID-19-Pandemie hat große Teile der deutschen Wirtschaft im vergangenen Jahr unvermittelt und deutlich zum
   Stocken gebracht und löste in der Folge auch bei den kommunalen Finanzen ein mittelstarkes Beben aus. Bei der in
   den vergangenen Jahren insgesamt durchaus positiven und stabilen Entwicklung der Finanzen bei Bund, Ländern und
   Kommunen hat die Pandemie zu einem deutlichen Einschnitt geführt. Die Rückzahlung der in der Krise aufgenommen
   Schulden wird Bund, Länder und Kommunen lange belasten und die finanziellen Spielräume für Jahre einschränken.
   Der nachfolgende Bericht schließt an die Darstellung in EILDIENST LKT NRW Nr. 4/April 2020, S. 182 ff., an.

D    ie vergangenen fünf Jahre sind
     wirtschaftlich für die Bundesrepu-
blik Deutschland sehr positiv verlaufen.
                                               lings-, Inklusions- und Sozialbereich gut
                                               abfedern. Vor diesem Hintergrund fragte
                                               der Finanzbericht des LKT zum Jahresbe-
                                                                                                                 DIE AUTOREN

Befeuert durch die globale, insbesondere       ginn 2019 (EILDIENST LKT NRW Nr. 3/
chinesische Nachfrage nach deutschen           März 2019, S. 145 ff.) sogar, ob hinsicht-
Gütern und unterstützt durch die lockere       lich der Kreisfinanzen „goldene Zeiten“
Geldpolitik der EZB nahm das Bruttoin-         anbrächen.                                                        Dr. Martin Klein,
                                                                                                                 Hauptgeschäftsführer,
landsprodukt seit 2015 jedes Jahr um 1,2
                                                                                                                 und
- 2,9 % zu. Dadurch verbesserte sich auch      Zumindest ganz passable Zeiten prognosti-
die Finanzlage von Bund und Ländern im         zierten die Indikatoren zunächst auch für
abgelaufenen Quinquennium erheblich.           das Jahr 2020; alle Vorhersagen gingen
Die Gesamtsteuereinnahmen stiegen im           davon aus, dass die Entwicklungen im Jahr
Zeitraum 2014 – 2019 von 643 Milliar-          2020 wie in den früheren Jahren weiter-
den Euro auf 799 Milliarden Euro, eine         verlaufen würden. Der positive Trend der
Steigerung von knapp 25 %. Dadurch             vergangenen Jahre in der deutschen Wirt-                          Martin Stiller,
gelang es der Bundes- und Landesebene          schaft sollte sich zwar wegen der aufzie-                         Referent,
wiederholt, ausgeglichene Haushalte vor-       henden Handelsstreitigkeiten zwischen                             Landkreistag NRW
zulegen, Überschüsse zu erwirtschaften         den USA und China sowie der gesteiger-
und teilweise sogar Schulden abzubauen.        ten Lohnstückkosten etwas eintrüben, der     Basierend auf den Referenzperioden der
Auf der kommunalen Ebene in Nord­              Sachverständigenrat zur Begutachtung der     ertragsreichen Vorjahre wurden die Ent-
rhein-Westfalen zeigte sich das finanzielle    gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ging      wicklungslinien im Bereich der Kreisumlage
Gesamtpanorama in den vergangenen              in seinem Jahresgutachten im November        weitestgehend fortgeschrieben.
Vor-Pandemie-Jahren nicht ganz so hell         2019 für das Jahr 2020 allerdings immer
und freundlich wie auf der Bundesebe-          noch von einem tragfähigen Wachstum          So vergrößerten sich die Umlagegrundla-
ne und der Ebene anderer Länder. Den           des Bruttoinlandsproduktes (BIP) um 0,9 %    gen im Verhältnis zum Vorjahr um 4,7 %
auch hier erfolgten Steuereinnahme- und        aus. Die Gesamtsteuereinnahmen, so die       (insgesamt 794 Millionen Euro) im Durch-
Zuweisungszuwächsen im Rahmen des              Schätzung des Arbeitskreises “Steuer-        schnitt aller Kreise. Bis auf den Kreis Düren,
Gemeindefinanzierungsgesetzes         (GFG)    schätzungen“ in seiner Sitzung im Oktober    bei dem keine Steigerung eintrat, ver-
standen und stehen große finanzielle Bela-     2019, sollten im Jahr 2020 um 2,5 % zum      zeichneten alle anderen 30 Kreise einen
stungen im Familien-, Schul-, Flüchtlings-     Vorjahr auf 816 Milliarden Euro ansteigen.   Anstieg bei den Umlagegrundlagen (siehe
und Sozial­bereich entgegen, die die Städte,   Für die Kommunen in NRW sah der Ori-         Abbildung 1). Auf dieser Basis gelang es
Kreise und Gemeinden unter den erschwer-       entierungsdatenerlass des Ministeriums für   zwölf Kreisen, den Hebesatz um bis zu
ten Bedingungen eines sich hinziehenden        Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen         einen Prozentpunkt im Vergleich zu 2019
Strukturwandels im Ruhrgebiet und hohen        (MHKBG) vom 2. August 2019 für das Jahr      zu senken; weitere zehn Kreise konnten
Integrationskosten in den Ballungszentren      2020 eine Zunahme der Steuererträge um       den Umlagesatz stabil halten und lediglich
zu leisten haben und die insgesamt zu          0,7 % auf 29,7 Milliarden Euro vor. Die      neun Kreise mussten kleinere Anhebun-
einer bereits lange anhaltenden struktu-       Verbundmasse des GFG 2020 erfuhr eine        gen der Kreisumlage vornehmen (siehe
rellen Unterfinanzierung der kommunalen        Steigerung um 3,54 % auf 12,815 Milliar-     Abbildung 2). Folglich entwickelte sich der
Familie in NRW geführt haben. Auch wenn        den Euro und die Kreise erhielten nach der   Durchschnittshebesatz der allgemeinen
sich die Lage in den einzelnen Kommunen        Festsetzung zum GFG 2020 1,261 Milliar-      Umlage in einer Seitwärtsbewegung und
in NRW unterschiedlich darstellt, befanden     den Euro Schlüsselzuweisungen.               verharrte auf den schon im Vorjahr ver-
sich die Finanzen der meisten nordrhein-                                                    zeichneten 35 % im Gesamtdurchschnitt
westfälischen Kommunen vor dem Jahr            Auch die von der Geschäftsstelle des LKT     (siehe Abbildung 3). Der Hebesatz der
2020 jedoch zumindest auf einem solide-        NRW in der jährlichen Haushaltsdatenab-      Kreisjugendamtsumlage erfuhr hingegen
stabilen Niveau. Auch und insbesondere         frage Anfang 2020 erhobenen Fundamen-        bei durchschnittlicher Betrachtung von
die 31 Kreise in NRW konnten aufgrund          taldaten der Haushaltsplanung der Kreise     dem bereits hohen Niveau von 21,3 % in
der steigenden Steuereinnahmen und der         für das Jahr 2020 konnten noch an die        2019 eine weitere Steigerung auf 22,17 %
ebenso steigenden Zuweisungen aus dem          erfreulichen vergangenen Jahre anknüpfen     in 2020; eine Reduktion des Aufwands in
GFG in den Jahren bis 2019 die angespro-       und wiesen noch keine Anzeichen der am       der Jugendhilfe ist weiterhin und gerade
chenen finanziellen Mehrkosten im Flücht-      Horizont aufziehenden Coronakrise auf.       angesichts der Coronakrise nicht in Sicht.

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Abbildung 1: Differenz Umlagegrundlagen 2020/2019 (Mio. €).                Quelle: LKT NRW

Abbildung 2: Differenz Hebesatz Allgemeine Umlage 2020/2019 (%-Punkte).    Quelle: LKT NRW

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Thema aktuell                                                                                               EILDIENST 4/2021

Abbildung 3: Entwicklung des Durchschnittshebesatzes der Allgemeinen Umlage/Jugendamtsumlage der Kreise in Nordrhein-West­
falen 2000 bzw. 2009-2020.                                                                                  Quelle: LKT NRW

Abbildung 4: Differenz Aufkommen Allgemeine Umlage 2020/2019 (Mio. €).                                        Quelle: LKT NRW

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Abbildung 5: Planmäßig verbleibende Ausgleichsrücklage der Kreise in NRW (per Stichtag 31.12.) in T€.    Quelle: LKT NRW

Abbildung 6: Differenz Gesamtaufwendungen 2020/2019 (Mio. €).                                            Quelle: LKT NRW

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Thema aktuell                                                                                                          EILDIENST 4/2021

In der Summe führten Umlagegrundlagen          einanderstrebt, mithin die Bedeutung der       dere bei der Hilfe zur Pflege ein rasanter
und -Satz zu einem Anstieg des durch-          Kreisumlage als Finanzierungsweg entge-        Anstieg zwischen dem Jahr 2018 und 2019
schnittlichen Aufkommens in den Kreisen        gen der gesetzlichen Vorstellung abnimmt.      um 11 % auf insgesamt 451 Millionen Euro
um 4,5 % (insgesamt 264 Millionen Euro).       Wuchs das Umlageaufkommen der Kreise           zu verzeichnen. Die Kinder- und Jugendhil-
Bis auf den Kreis Gütersloh, der ein verrin-   im Vergleich 2019/2020 um 4 %, so              fe kostet die Kreise in NRW im Jahr 2019
gertes Aufkommen hatte, und den Kreis          er­
                                                 fuhren die Gesamtaufwendungen der            immerhin 410 Millionen Euro mehr. Die
Düren, bei dem das Aufkommen unverän-          Kreise (s.o.) eine Steigerung im Vergleichs-   Soziallasten nehmen insgesamt um 6,3 %
dert blieb, erhöhte sich bei allen anderen     zeitraum um 6 %.                               im Verhältnis zum Vorjahr zu. Abbildung
Kreisen das Aufkommen der Umlage, wie                                                         10 verdeutlicht diesen stetigen Aufwuchs
Abbildung 4 verdeutlicht. Die Ausgleichs-      Wie in den vergangenen Jahren zeigte sich      bei den Soziallasten in unverkennbarer
rücklagen der Kreise konnten infolge der       auch 2020, dass ein beträchtlicher Teil des    Weise. Auch die Betrachtung der Kosten
positiven Entwicklung weiter aufgefüllt        Kreishaushaltes durch die Landschaftsum-       der Unterkunft für Flüchtlinge (Abbildung
werden (Abbildung 5). Allerdings sahen         lage belastet ist (siehe Abbildung 8). Hier-   11) zeigt auf, unter welch hohem finanzi-
sich die Kreise in ihrer Planung auch ver-     bei ist zu konstatieren, dass die Umlage des   ellen Belastungsdruck die Kreise weiterhin
anlasst, ihre Gesamtaufwendungen im            Landschaftsverbands Rheinland – anders         durch den Flüchtlingszustrom der vergan-
Vergleich 2019/2020 – von der Ausnahme         als beim Landschaftsverband Westfalen-         genen Jahre stehen. Die in den vergan-
des Kreises Mettmann abgesehen – deut-         Lippe – von 2019 auf 2020 noch zusätzlich      genen Jahren auf hohem Niveau einge-
lich zu steigern (siehe Abbildung 6). Die      angestiegen ist. Beide Landschaftsverbän-      pendelten Kosten stiegen im Jahr 2020
Gesamtaufwendungen der Kreise stiegen          de heben im Jahr 2021 die Umlage an –          im Vergleich zu den Vorjahren um einen
um durchschnittlich 6 %, insgesamt bei         was zu einer zusätzlichen Belastung der        deutlichen Wert an. Zwar übernimmt der
allen Kreisen um 910 Millionen auf den         Städte, Kreise und Gemeinden in der Coro-      Bund die Finanzierung dieser spezifischen
Gesamtbetrag von 16,1 Milliarden Euro.         nakrise führt (siehe Abbildung 9).             flüchtlingsbezogenen Kosten der Unter-
Kam es im Jahr 2019 lediglich im Kreis                                                        kunft (KdU) nach dem SGB II noch bis
Düren zu einer Steigerung der Gesamtauf-       Leider setzte sich der stabile Steigerungs-    zum Jahresende 2021. Darüber hinaus
wendungen um über 40 Millionen Euro,           trend der vergangenen Jahre trotz vor-         gibt es jedoch noch keine weiterführende
wurde diese Grenze im Jahr 2020 von fünf       züglicher Wirtschaftsentwicklung auch          Regelung. Angesichts der auch durch die
Kreisen durchbrochen.                          bei den Soziallasten fort, die einen erheb-    Coronakrise hervorgerufenen zusätzlichen
                                               lichen Teil der jährlichen Kreisaufwendun-     Probleme für die Integration von Flücht-
Abbildung 7 zeigt, dass die Entwicklung        gen ausmachen. Bei Analyse der Tabelle 1       lingen in den Arbeitsmarkt jenseits prekä-
der Gesamtaufwendungen und des Umla-           (Übersichts­entwicklung ausgewählter So-       rer Beschäftigungsverhältnisse bedarf es
geaufkommens der Kreise weiterhin aus-         ziallasten der Kreise in NRW) ist insbeson-    erneuter politischer Verhandlungen, damit

Abbildung 7: Entwicklung Umlageaufkommen und Gesamtaufwendungen der Kreise in Nordrhein-Westfalen in T€ 2007-2020.
                                                                                                           Quelle: LKT NRW

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Abbildung 8: Aufkommen von Allgemeiner Kreisumlage und Landschaftsumlage im Vergleich.      Quelle: LKT NRW

Abbildung 9: Entwicklung der Hebesätze der Landschaftsumlagen von LWL und LVR 2000-2021.    Quelle: LKT NRW

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Tabelle 1: Übersicht Entwicklung ausgewählter Soziallasten der Kreise in NRW 2007-2019.                           Quelle: LKT NRW

Abbildung 10: Entwicklung der Sozialaufwendungen der Kreise (Ausgewählte Hilfearten – kumulierte Darstellung – netto – T€).
                                                                                                                 Quelle: LKT NRW

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Abbildung 11: Gesamtentwicklung des Übergangs von Flüchtlingen in den Rechtskreis SGB II und der Kosten der Unterkunft von
Flüchtlingen in NRW im Zeitraum August 2016 bis Oktober 2020.                                               Quelle: LKT NRW

eine Fortführung dieser Kostenübernahme        Allzeithoch bei 13.744 Punkten, rauschte     nehmen und Beschäftigte während der
erreicht werden kann. Dies betrifft auch die   er bis zum 16. März auf 8928 Punkte          Krise möglichst gering zu halten, haben
Frage nach einer Fortsetzung der Integra­      herunter – 35 % Verlust innerhalb eines      der Bund und die Länder eine Vielzahl an
tionspauschale des Bundes, die nach einem      Zeitraums von knapp über einem Monat.        finanziellen Unterstützungsmaßnahmen in
Volumen von 2 Mrd. Euro im Jahr 2019           Die Krise hielt mit Ausnahme der Som-        Form von Direktzuschüssen, Darlehen und
noch 700 Mio. Euro im Jahr 2020 und 500        mermonate über das Jahr 2020 an und          sonstigen Rettungsmaßnahmen angescho-
Mio. Euro im Jahr 2021 betrug.                 hatte für die deutsche Wirtschaft gewalti-   ben. Diese Hilfen haben dafür gesorgt, dass
                                               ge Folgen, wie Berechnungen des Instituts    die Wirtschaft und Arbeitnehmer bisher
                                               der deutschen Wirtschaft zeigen. Danach      im Großen und Ganzen relativ glimpflich
Finanzielle Zeitenwende                        beläuft sich der Wohlfahrtsverlust für das   durch die Krise gekommen sind – ohne die
                                               Jahr 2020 auf 250 Milliarden Euro. Mehr      Hilfen wären deutlich mehr Unternehmen
Seit dem Ausbruch des COVID-19 Virus           als 16.000 Unternehmen mussten bereits       existenziell bedroht gewesen. Die Kehrsei-
in China und der weltweiten Verbreitung        Insolvenz anmelden, hinzu kommen 5.000       te der Medaille ist, dass diese Soforthilfen
innerhalb kürzester Zeit ist es mit der        sog. Zombieunternehmen, die eigentlich       und Konjunkturmaßnahmen Bund und
skizzierten positiv-soliden Entwicklung        hätten Insolvenz anmelden müssen, aber       Länder enorm über das Jahr verschuldet
der vergangenen Jahre schlagartig vor-         aufgrund der Pandemie-Regelungen noch        haben. Der öffentliche Gesamthaushalt
bei. Von einem Moment auf den ande-            weiterbestehen konnten. Das Statistische     hat ein Defizit von knapp 140 Milliarden
ren wurden sämtliche öffentliche Veran-        Bundesamt hat für das vergangene Jahr        Euro erwirtschaftet. Gemessen am Brutto-
staltungen wie Bundesliga und Konzerte         einen Konsumrückgang der privaten Haus-      inlandsprodukt errechnet sich damit eine
abgesagt sowie Einrichtungen wie Museen        halte um 5 % berechnet – der stärkste        Defizitquote von 4,2 % für 2020.
und Schwimmbäder geschlossen. Ganze            Rückgang seit 1970. Als Folge dieser wirt-
Wirtschaftszweige, z.B. die Gastronomie,       schaftlichen Ausnahmesituation prognosti-    Die Finanzen der Kommunen in NRW
Hotellerie und Einzelhandel, wurden voll-      zierte der Arbeitskreis “Steuerschätzung“    nahm die Pandemie von zwei Seiten in die
ständig heruntergefahren; im produzie-         einen Rückgang der Gesamtsteuerein-          Zange. Einerseits entstanden den Städ-
renden Gewerbe standen innerhalb von           nahmen im Jahr 2020 um knapp 9 %; die        ten, Kreisen und Gemeinden zur Bewäl-
Tagen die Bänder still, Millionen Menschen     Gemeinden haben mit knapp 10 Milliarden      tigung der Krise zusätzliche Ausgaben:
befanden sich plötzlich in Kurzarbeit. Als     Euro weniger Steuereinnahmen als im Vor-     Vor allem die Gesundheitsämter sind seit
Seismograph dieser gesamtwirtschaftli-         jahr auszukommen (siehe Abbildung 12).       Februar 2020 mit kurzfristig dazugewon-
chen Situation kann die Entwicklung des                                                     nenen Kräften im Dauer-(Wochenend-)
Aktienindex DAX dienen: Stand der DAX          Um den wirtschaftlichen Lockdown abzu-       Einsatz, führen eine Vielzahl von kosten-
am 10. Februar 2020 noch bei seinem            federn und die Auswirkungen für Unter-       intensiven Tests durch, kauften umfang-

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Abbildung 12: Historische und prognostizierte Entwicklung der jährlichen Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden (in
Mrd. Euro) und Realsteuereinnahmen der Gemeinden sowie Schlüsselzuweisungen in NRW (in Mio. Euro).             Quelle: LKT NRW

Abbildung 13: Vergleich coronabedingte Mehraufwendungen und Mindererträge zu Minderaufwendungen.                Quelle: LKT NRW

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Abbildung 14: Sinkende Erträge/Einzahlungen sowie steigende/zusätzliche Aufwendungen/Auszahlungen – Summe Kreise per
21.12.2020 in T€.                                                                                      Quelle: LKT NRW

reich Schutzausrüstung und schufen Vor-      konstatieren. Die geringere Nachfrage         immerhin ein profiliertes Gesamtbild der
sorge für Hilfskrankenhäuser und sonstige    nach Verwaltungsleistungen während            finanziellen Folgen der Pandemie für die
Behelfseinrichtungen zur Pandemiebe-         der Krise (z.B. KFZ-Zulassungen) führt zu     Kreise, das zwar nicht alle Details ausleuch-
kämpfung, so insbesondere Test- bzw.         einem weiteren Minus.                         tet, aber zumindest gesicherte Aussagen
Abstrichzentren. Daneben mussten kom-                                                      über ein Mindestvolumen an zusätzlichen
munale Einrichtungen von der Kita über       Diese qualitativen Aussagen über die finan-   Aufwendungen und gesunkenen Erträgen
die Museen bis zum öffentlichen Nahver-      ziellen Auswirkungen der Coronakrise auf      zulässt.
kehr gestützt werden. Passend dazu zeigt     die kommunale Landschaft in Nordrhein-
die vierteljährliche Kassenstatistik aller   Westfalen lassen sich auch quantitativ        Die Gesamtsumme der von den Kreisen
Kreise in NRW im Bereich der Auszahlun-      belegen. Die Geschäftsstelle des LKT NRW      erhobenen Mehraufwendungen und Min-
gen für Sach- und Dienstleistungen für das   hat aufbauend auf einer Blitzumfrage          dereinnahmen bis zum 31.12.2020 betrug
1.-3. Quartal 2020 eine im Vergleich zum     aus dem März 2020 eine weitergehende          315 Millionen Euro. Diese Kosten wur-
Vorjahreszeitraum um knapp 9 % erhöhte       Umfrage zu den coronabedingten Kosten         den reduziert um den Betrag der corona-
Auszahlungssumme. Spiegelbildlich zu den     in den Kreisen im Sommer und nochmals         bedingten Minderaufwendungen (bis
gesteigerten Auszahlungen waren weg-         zum Ende des Jahres 2020 durchgeführt.        31.12.2020: 29 Millionen Euro), sodass
brechende Kommunaleinnahmen durch            Alle Kreise haben sich an der Umfrage         der Nettobetrag der Belastungen durch die
geringere Steuer-, Gebühren- und Bei-        beteiligt. Zwar zeigen die Rückläufe aus      COVID-19 Pandemie bis zum 31.12.2020
tragserträge zu verzeichnen. Gerade der      den Kämmereien, dass bei einigen Kreisen      mindestens 286 Millionen Euro ausmachte
Sinkflug der Gewerbesteuereinnahmen hat      in mehreren Bereichen keine verlässlichen     (siehe Abbildung 13 und aufgeschlüsselt
ein massives Einnahmeloch bei den Städ-      Daten über die entstandenen Minderein-        nach Bereichen Abbildung 14).
ten und Gemeinden in Nordrhein-Westfa-       nahmen bzw. Mehraufwendungen gelie-
len hervorgerufen.                           fert werden konnten.                          Wie Abbildung 15 zeigt, belaufen sich
                                                                                           die sinkenden Erträge zum Stichtag
Die Städte und Gemeinden nahmen nach         So bleiben die nicht unerheblichen Kosten     31.12.2020 auf 82 Millionen Euro. Dabei
Angaben von IT.NRW im vergangenen            im ÖPNV-Bereich unberücksichtigt, um          entfällt der Löwenanteil auf die Minderein-
Jahr 19,8 % weniger Gewerbesteuern ein       die Aussagekraft der Umfrage nicht zu ver-    nahmen (vor allem in den Bereichen Ver-
als 2019. Neben diesen Steuerrückgängen      fälschen, da hier unterschiedliche Regeln     waltungsgebühren, Bußgelder, Rettungs-
müssen insbesondere die Kreise sinkende      für den Verlustausgleich bezogen auf die      dienst, etc.). Bei den gesunkenen Beiträ-
Erträge u.a. bei den ausfallenden Kita-      Kernhaushalte der Kreise bzw. die kreis-      gen im Kita-Bereich und bei den Offenen
Gebühren, den Beiträgen für Musikschu-       lichen Verkehrsunternehmen gelten. Im         Ganztagsschulen sind die vom Land gelei-
len und Volkshochschulen sowie im ÖPNV       Ergebnis zeichnet die Umfrage allerdings      steten Kompensationen bereits verrechnet.

                                                                                                                                  173
Thema aktuell                                                                                               EILDIENST 4/2021

Abbildung 15: Gesunkene Erträge/Einzahlungen in den Kreisen NRW – Summen per 31.12.2020 in T€.                  Quelle: LKT NRW

Abbildung 16: Gestiegene/zusätzliche Aufwendungen bzw. Auszahlungen der Kreise – Summen per 31.12.2020 in T€.   Quelle: LKT NRW

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EILDIENST 4/2021                                                                                                         Thema aktuell

Bei den steigenden Aufwendungen (insge-         der Digitalisierung enthalten. Die beiden      mäßig stabil gehalten werden. Der anfangs
samt bis 31.12.2020: 225 Millionen Euro)        vom Umfang her wesentlichsten Hilfen           teilweise von einigen befürchtete finanziel-
entfällt ein wesentlicher Teil auf gestiegene   – KdU-Entlastung und Gewerbesteuer-            le Knock-out wurde abgewendet und die
Kosten im öffentlichen Gesundheitsdienst        kompensation – wurden durch Gesetzes-          Kommunen konnten ihre Rolle als wesent-
(130 Millionen Euro). Insbesondere die          beschluss und Grundgesetzänderung am           liche Akteure bei der Krisenbekämpfung
kurzfristig beschafften Schutzausrüstun-        17.09.2020 durch den Bundestag und am          erfüllen. Allerdings bleibt festzuhalten,
gen (69 Millionen Euro) sowie die perso-        18.09.2020 durch den Bundesrat auf den         dass die Isolierung pandemiebeding-
nelle Aufstockung des Gesundheitsamts           Weg gebracht. Entsprechend der Forde-          ter Belastungen lediglich eine Bilanzhilfe
mit eigenen Kräften aus anderen Ämtern          rung der kommunalen Spitzenverbände            darstellt. Die haushaltsmäßige Belastung
und neuen, rasch eingestellten Kräften zur      trat die erhöhte Bundesbeteiligung an den      bleibt angelegt und vermag lediglich in der
Pandemiebekämpfung haben sich deutlich          Kosten der Unterkunft für das gesamte          Zukunft abgeschrieben zu werden. Eine
niedergeschlagen. Im Bereich der Kosten         Jahr 2020 ein. Auf Basis des nord­   rhein-    insofern gewährte echte Finanzhilfe des
der Unterkunft/SGB II sind den Kreisen          westfälischen Gewerbesteuerausgleichs-         Landes ist ausgeblieben, so dass die nun-
Mehrkosten in Höhe von 22 Millionen             gesetzes standen in NRW insgesamt 2,72         mehr isolierten finanziellen Verluste in der
Euro entstanden. Eine exakte Berechnung,        Mrd. Euro zum Ausgleich der Minderein-         Zukunft etwa durch den Einsatz von Rück-
welcher Anteil der im Vergleich zum Vor-        nahmen bei der Gewerbesteuer zur Verfü-        lagen ausgeglichen werden.
jahr gestiegenen Kosten tatsächlich auf die     gung und wurden Ende des Jahres an die
Pandemie zurückzuführen ist, ist unmög-         Kommunen ausgezahlt. Für die Berech-
lich: Denn es ist nicht zu ermitteln, wer       nung des Schadens wurden die tatsächli-        Ausblick
seine Arbeit wegen der Krise oder zwar          chen Einnahmen der Kommunen aus 2020
während der Krise, aber aus anderem             mit einem hypothetischen Wert, der ohne        Der Blick auf den Beginn des Jahres 2021
Grund verloren hat (siehe Abbildung 16).        die Corona-Pandemie erzielt worden wäre,       macht deutlich, dass die Krise noch längst
                                                verglichen. Bei der Ermittlung der Steuer-     nicht überwunden ist und weiterhin auch
Die Minderaufwendungen der Kreise in            kraftmesszahl im kommunalen Finanzaus-         enorme wirtschaftliche Einbußen hervor-
der Coronakrise entfallen im Wesentlichen       gleich wurden die Ausgleichszahlungen          ruft. Die Impfaktion läuft mangels hinrei-
auf die Bereiche Soziales, Schule und aus-      hälftig für 2021 und 2022 berücksichtigt.      chend verfügbaren Impfstoffs schleppend;
gefallene Veranstaltungen.                      Die Umlagewirksamkeit und Periodenge-          die Teststrategie ist mangels lange fehlen-
                                                rechtigkeit war eine der wesentlichen Posi-    der Ressourcen bzw. wegen erst jüngst
Vor dem Hintergrund dieser immensen             tionen in der gemeinsamen Stellungnahme        unmittelbar für die Bevölkerung freigege-
finanziellen Belastungen richtete sich          der kommunalen Spitzenverbände in der          bener Verwendung erst am Beginn ihrer
der Blick der Kommunen recht bald nach          Anhörung zum Gesetzentwurf.                    Umsetzung. Hinzu kommen mehrere
Beginn der Pandemie auf Land und Bund.                                                         gefährliche Mutationen des Coronavirus,
Zwar spannten beide staatlichen Ebe-            Das Land NRW unterstützte die Kommu-           die deutlich ansteckender wirken als das
nen zügig umfangreiche Rettungsschirme          nen darüber hinaus mit der hälftigen Über-     Ursprungsvirus. Und vor allem fehlt es an
über die Wirtschaft, bei der Unterstüt-         nahme der Kita-Elternbeiträge in den Früh-     digitalen Lösungen für eine effektive Kon-
zung der Kommunen zögerten sie jedoch           jahrsmonaten, in denen die Kitas geschlos-     taktnachverfolgung, die der Landkreistag
bis in den Frühsommer hinein. Der Koali-        sen waren, sowie einem Zuschuss von            NRW seit Dezember 2020 auch in Bezug
tionsausschuss der Regierungsparteien           insgesamt 342 Millionen Euro an die im         auf eine Öffnungsstrategie mit Blick auf
im Bund einigte sich am 3. Juni 2020 auf        Stärkungspakt Stadtfinanzen befindlichen       Kultur, Sport, Freizeit und Gastronomie
ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur            Kommunen. Neben diesen unmittelba-             fordert. Weiterhin sind wichtige Branchen
Entlastung der kommunalen Ebene in der          ren Finanzhilfen ergänzte das MHKBG die        wie Gastronomie, Veranstaltungsgewerbe
Krise (vgl. EILDIENST LKT NRW Nr. 7-8/          Maßnahmen um Regelungen zum kommu-             und Einzelhandel jenseits der Geschäfte für
Juli-August 2020, S. 322 ff.).                  nalen Haushaltsrecht. Mit dem im Landtag       den täglichen Bedarf fast vollständig her-
                                                im Herbst verabschiedeten NKF-CIG wer-         untergefahren. Es droht mittelfristig eine
Die Vereinbarung sah zur dauerhaften Ent-       den die pandemiebedingten Finanzschä-          Insolvenzwelle; unklar ist, wann die Fahr-
lastung der Kreise und kreisfreien Städte       den in den Haushalten der Kommunen             gastzahlen im ÖPNV und Besucherzahlen
vor, dass der Bund insgesamt bis zu 75 %        mittels eines außerordentlichen Ergebnis-      in den Kultureinrichtungen wie Opern und
der Kosten der Unterkunft im bestehen-          ses im Jahresabschluss isoliert, dieses wird   Museen wieder das Vorkrisenniveau errei-
den System übernimmt, ohne dass ein             in der Bilanz in einem gesonderten Posten      chen. Die Kommunen werden nochmals
Umschlagen in Bundesauftragsverwal-             aktiviert (Bilanzierungshilfe) und dessen      starke Einbußen bei der Gewerbesteuer
tung erfolgt. Bis dahin hatte die maximale      Auflösung in Form von linearer Abschrei-       verzeichnen, deren Schleifspuren aller Vor-
Kostenbeteiligung des Bundes bei 49 %           bung über einen Zeitraum von bis zu 50         aussicht nach auch im Jahr 2022 erkennbar
gelegen.                                        Jahren aufgelöst. Damit konnten – parallel     bleiben. Die von Bund und Ländern aufge-
                                                zum NRW-Rettungsschirm – die coronabe-         nommenen Schulden zur Bewältigung der
Diese Regelung bewirkt für NRW einen            dingten Schäden aus den Kernhaushalten         Krise werden deren Haushalte langfristig
Entlastungseffekt von ca. 1 Milliarden Euro     den Städte, Kreise und Gemeinden heraus-       belasten und sich absehbar aufgrund der
p.a. und erfüllt eine seit langem erhobe-       gehalten werden und ansonsten drohende         bestehenden Interdependenzen mittelfri-
ne Forderung des LKT NRW. Weiterhin             haushalterische Verschärfungen verhindert      stig auch auf der kommunalen Ebene aus-
einigten sich die Koalitionsspitzen auf die     werden (vgl. EILDIENST LKT NRW Nr. 9/          wirken. Der Beginn der Zwanziger Jahre
hälftige Übernahme der krisenbedingten          September 2020, S. 384 ff.).                   des 21. Jahrhunderts ist von der Pandemie
Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen                                                            als historische Zäsur überschattet: Es bre-
in 2020 durch Bund und Land. Im Paket           Durch diese Hilfen von Bund und Land           chen ernste Zeiten an.
waren außerdem Mittel für die Stärkung          NRW konnten die Finanzen der Städte,
der Krankenhäuser, der Gesundheitsämter,        Kreise und Gemeinden im vergangenen                      EILDIENST LKT NRW
des öffentlichen Personennahverkehrs und        Pandemiejahr 2020 insgesamt verhältnis-              Nr. 4/April 2021   20.32.01.1

                                                                                                                                      175
Aus dem Landkreistag                                                                                                    EILDIENST 4/2021

Schul-, Kultur- und Sportausschuss setzt sich
für Langfriststrategie ein

   Der Schul-, Kultur- und Sportausschuss des Landkreistags NRW tauschte sich in einer Videoschalte über die Bund-Län-
   der-Beschlüsse vom 3. März 2021 aus. Dabei forderten die Bildungsexperten des LKT NRW eine Langfriststrategie für
   Bildung, Kultur und Sport. Darüber hinaus wurde das Projekt „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“ vorgestellt.

D   ie als Videokonferenz unter großer
    Beteiligung der Mitglieder durchge-
führte Frühjahrssitzung des Schul-, Kultur-
                                              insbesondere die Möglichkeit von Öffnun-
                                              gen im Schul-, Kultur- und Sportbereich
                                              im März 2021 nach dem sogenannten
                                                                                            Kreis) und des als dessen Stellvertreter
                                                                                            wiedergewählten Herrn Kreisdirektor Ingo
                                                                                            Schabrich (Kreis Viersen) stattgefunden
und Sportausschusses stand hauptsächlich      Lockdown. Dieses Thema bildete folglich       hatte.
unter dem Eindruck des Beschlusses der        den Schwerpunkt der Sitzung, die erstmals
Konferenz der Bundeskanzlerin mit den         unter Leitung des von den Ausschussmit-       Zur Wiederaufnahme des Unterrichtsbe-
Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsi-     gliedern neu gewählten Ausschussvorsit-       triebs ist festzustellen, dass die Schulträger
denten vom 03.03.2021. Dieser eröffnete       zenden Landrat Frank Rock (Rhein-Erft-        weiterhin große Anstrengungen unterneh-
                                                                                            men, um die Schülerinnen und Schüler, die
                                                                                            bereits im Präsenzunterricht beschult wer-
                                                                                            den, sowie das Personal an den Schulen
                                                                                            bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem
                                                                                            Corona-Virus zu schützen. Noch vor dem
                                                                                            Feststehen einer Teststrategie des Landes
                                                                                            NRW haben sich einige Kreise aufgemacht,
                                                                                            eigene Testungen in den Schulen zu orga-
                                                                                            nisieren, um möglicherweise unentdeckte
                                                                                            Fälle asymptomatisch infizierter Schülerin-
                                                                                            nen und Schüler bzw. Personals zu identi-
                                                                                            fizieren.

                                                                                            Um die Akzeptanz dieser Testangebote zu
                                                                                            steigern, wurden diese vielerorts freiwillig
                                                                                            unterbreitet und bei Bedarf für die Anwen-
                                                                                            dung zu Hause kurz vor dem Schulweg den
                                                                                            jeweiligen Personen mitgegeben. Testen
                                                                                            wird insbesondere mit Blick auf die Berufs-
                                                                                            kollegs erforderlich, da viele Bildungs-
                                                                                            gänge aufgrund ihrer praktischen Anfor-
                                                                                            derungen nicht in einem Wechselmodell
                                                                                            umgesetzt werden konnten. Doch auch für
                                                                                            die Förderschulen stellen Testungen einen
                                                                                            wertvollen Beitrag für einen bestmögli-
                                                                                            chen Infektionsschutz dar, wenngleich die
                                                                                            Umsetzung dort anspruchsvoller ist.

                                                                                            Damit der Kultur- und Sportbetrieb eine
                                                                                            nachhaltige Perspektive haben kann,
                                                                                            forderten die Ausschussmitglieder eine
                                                                                            verläss­
                                                                                                   liche Test- und Impfstrategie. Bis
                                                                                            dahin muss den Kultureinrichtungen und
                                                                                            Sportvereinen – in der Politik und in der
                                                                                            öffentlichen Darstellung der Medien –
                                                                                            genügend Vorlauf für die Anpassung
                                                                                            ihrer Hygienekonzepte auf die aktuelle
                                                                                            Beschlusslage eingeräumt werden, um
                                                                                            einen größtmöglichen Infektionsschutzes
                                                                                            gewährleisten zu können.

Der neu gewählte Ausschussvorsitzende Landrat Frank Rock, Rhein-Erft-Kreis.                 Ein weiteres Thema waren die Elternbeiträ-
                                                                Quelle: Rhein-Erft-Kreis   ge im Bereich der Ganztagsbetreuung. Im

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EILDIENST 4/2021                                                                                               Aus dem Landkreistag

Januar 2021 wurden den Eltern die Beiträ-
ge für die Betreuung in den Kindertages-
stätten sowie für die Ganztagsbetreuung in
den Schulen in Abstimmung mit den kom-
munalen Spitzenverbänden erlassen, wobei
das Land hälftig die Kosten übernommen
hat. Diese Entscheidung hat den Kommu-
nen sowie den Eltern eine entsprechende
Finanzplanung ermöglicht. Eine Entschei-
dung des Landes für den Monat Februar
2021 lag hingegen zum Zeitpunkt der Aus-
schusssitzung noch immer nicht vor. Die
Ausschussmitglieder kritisierten vor diesem
Hintergrund, dass Abstimmungsprozesse
zwischen den Landesressorts nicht effektiv
durchgeführt würden.

Auch die aktuellen Herausforderungen
der Schuldigitalisierung wurden erörtert.
Diese waren bereits ein zentrales Thema
in den vergangenen Ausschusssitzungen.
Die Kreise stellten fest, dass im Zuge der
sachlichen Ausstattung der Schülerinnen
und Schüler auch der technische Support         Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen.             Quelle: Stiftung Haus der Geschichte NRW

mitgedacht werden müsse. So löse die
Anschaffung digitaler Endgeräte in den
darauffolgenden Jahren erhebliche Sup-
portkosten aus, die nicht vollständig zula-
sten der Kreise und Kommunen gehen
dürften. Vor dem Hintergrund der aktu-
ellen Entwicklungen habe sich überdies
gezeigt, dass das Konstrukt der Schulfi-
nanzierung sowie die bisherige Aufteilung
zwischen inneren und äußeren Schulange-
legenheiten nicht mehr zeitgemäß sei und
auf neue Beine gestellt werden müsse. Nur
wenn die Schuldigitalisierung sowie deren
Finanzierung neu gedacht würden, ließe
sich eine zukunftsfähige (digitale) Schulbil-
dung realisieren.

Mit Blick auf den Kulturbetrieb herrschte
Einigkeit, dass eine baldige Wiederauf-
nahme unter gleichzeitiger Wahrung des
Infektionsschutzes ein starkes Signal für
die Besucherinnen und Besucher sowie die
Einrichtungen sei. Im Zeichen dieser Hoff-
nung steht auch das Projekt „Haus der
Geschichte Nordrhein-Westfalen“, wel-
ches der Vorsitzende des Präsidiums, Prof.      Prof. Dr. Hans Walter Hütter, Vorsitzender des Präsidiums des Projekts „Haus der
Dr. Hans Walter Hütter, in der Ausschuss-       Geschichte Nordrhein-Westfalen“.                                      Quelle: Privat
sitzung vorstellte.
                                                2022 im als ehemaliges „Mannesmann-           Als weitere Themen behandelt wurden die
Das Haus der Geschichte solle die bewegte       Haus“ bekannten Behrens-Bau in Düssel-        Zukunft der Schulsozialarbeit, die schuli-
Landesgeschichte in acht Themenbereichen        dorf gezeigt werden.                          sche Inklusion, Fragestellungen zur Struk-
einer breiten interessierten Öffentlichkeit                                                   tur der Schulaufsicht, das Vorhaben des
veranschaulichten. Dabei sollen sich die        Anschließend werde eine Wanderaus-            Landes zur Schaffung eines Kulturgesetz-
Besucherinnen und Besucher anhand von           stellung in den 53 Kreisen und kreisfreien    buchs sowie der Gesetzentwurf zur Weiter-
Darstellungen der großen Herausforderun-        Städten präsentiert. Im anschließenden        entwicklung des Weiterbildungsgesetzes.
gen der vergangenen 75 Jahre ein eigenes        Gespräch verdeutlichen die Ausschussmit-      Die Herbstsitzung des Schul-, Kultur- und
– auch kritisches – Bild der Geschichte ihres   glieder, dass die Landesgeschichte in ihrer   Sportausschusses des Landkreistages NRW
Bundeslandes machen können. Die große           Vielfalt auch und gerade durch den ländli-    wurde auf den 22.09.2021 terminiert.
Jubiläumsausstellung zum 75-jährigen            chen Raum geprägt sei. Die Kreise sehen
Bestehen des Landes Nordrhein-Westfalen         daher einer Kooperation insbesondere mit                EILDIENST LKT NRW
soll von Ende August 2021 bis Ende Mai          Blick auf die Wanderausstellung entgegen.            Nr. 4/April 2021   00.11.05

                                                                                                                                        177
Schwerpunkt: „Familienpolitik in den Kreisen“                                                                         EILDIENST 4/2021

Familienpolitik in den Kreisen

    Familien in ihrer ganzen Vielfalt stehen im Mittelpunkt der Politik der Landesregierung. Eltern dabei zu unterstützen,
    ihr eigenes Familienmodell leben zu können, ist für uns – und für mich persönlich – ein zentrales Anliegen.

F  amilien sind das Rückgrat unserer
   Gesellschaft. Auch in dieser Pandemie
haben die Familien einen wichtigen Beitrag
                                              Als Land haben wir deshalb u.a. in der
                                              Pandemie eine wichtige Lücke geschlos-
                                              sen: Zur Entlastung der Familien in der
                                                                                             DER AUTOR
                                                                                             Dr. Joachim Stamp, stellvertretender
zur Bekämpfung der Pandemie geleistet.        Pandemie hat der Bundesgesetzgeber für
                                                                                             Ministerpräsident und Minister für
Insbesondere die doppelte Belastung durch     gesetzlich Versicherte die Zahl der Kinder-    Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integra-
Arbeit und gleichzeitig Betreuung bzw.        krankentage nach § 45 Sozialgesetzbuch         tion des Landes Nordrhein-Westfalen
Homeschooling hat Familien stark gefor-       V verdoppelt. Sie können zudem nicht
dert. Nicht wenige haben sich parallel auch   nur dann genommen werden, wenn das
noch um ältere Verwandte gekümmert.           Kind erkrankt ist, sondern auch, wenn die     ebenso wie freiwillig gesetzlich Versicherte
All das verdient großen Dank und Aner-        Schule oder Kindertagesbetreuung pan-         ohne Anspruch auf Krankengeld, Landwir-
kennung, aber auch tatkräftige, gezielte      demiebedingt geschlossen oder nur ein-        te ohne Anspruch auf Krankengeld und
Unterstützung von Familien, dort wo sie       geschränkt geöffnet ist. Leider gehen bei     auch gesetzlich Versicherte, deren Kinder
gebraucht wird – in der Pandemie und dar-     dieser Bundesregel privat Versicherte (bei-   privat versichert sind, leer aus. Als einzi-
über hinaus.                                  spielsweise Selbständige und Freiberufler)    ges Bundesland haben wir deshalb mit
                                                                                            der „Betreuungsentschädigung NRW“ ein
                                                                                            eigenes Programm aufgelegt, um auch
                                                                                            diese erwerbstätigen Eltern finanziell zu
                                                                                            unterstützen, die ihr Kind pandemiebe-
                                                                                            dingt zu Hause betreuen. Denn das Virus
                                                                                            unterscheidet nicht nach Versichertensta-
                                                                                            tus, sondern zwingt alle gleichermaßen
                                                                                            zur Kontaktreduzierung. Die NRW-Betreu-
                                                                                            ungsentschädigung kann unbürokratisch
                                                                                            und digital rückwirkend ab dem 5. Januar
                                                                                            2021 beantragt werden. Der Tagessatz ori-
                                                                                            entiert sich am Höchstsatz der Verdienst­
                                                                                            ausfallentschädigung nach § 56 Infek-
                                                                                            tionsschutzgesetz und beträgt pauschal 92
                                                                                            Euro.

                                                                                            Das Thema Vereinbarkeit bleibt grundsätz-
                                                                                            lich eine der größten Herausforderungen
                                                                                            für Familien. Mit unserer Landesinitiative
                                                                                            chancen-durch-vereinbarkeit      unterstüt-
                                                                                            zen wir seit längerem Arbeitgeber dabei,
                                                                                            familienfreundliche Maßnahmen in ihren
                                                                                            Betrieben vor Ort zu implementieren.
                                                                                            Dabei arbeiten wir mit Unternehmerinnen
                                                                                            und Unternehmern, Wirtschaftsförde-
                                                                                            rungsgesellschaften und Forschungsinsti-
                                                                                            tuten eng zusammen. Begleitet durch wis-
                                                                                            senschaftliche Expertise haben wir im Rah-
                                                                                            men unserer Initiative lokale Tandems aus
                                                                                            Unternehmen des Mittelstands gegrün-
                                                                                            det – Lernpartnerschaften, in denen neue
                                                                                            familienfreundliche Instrumente vor Ort
                                                                                            umgesetzt werden und erfahrene Unter-
                                                                                            nehmen weniger erfahrene Betriebe coa-
                                                                                            chen. In Filmen, Podcasts und Interviews
                                                                                            stellen wir auf unserem Portal www.chan-
                                                                                            cen-durch-vereinbarkeit.nrw.de die guten
                                                                                            Beispiele zur Vereinbarkeit von Familie
                                                                                            und Beruf öffentlich vor und unterstützen
Dr. Joachim Stamp, stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Kinder, Familie,    mit Informationen, Checklisten und Aus-
Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.            Quelle: MKFFI NRW   tausch. Insbesondere während der Covid-

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EILDIENST 4/2021                                                                     Schwerpunkt: „Familienpolitik in den Kreisen“

19-Pandemie haben die positive Resonanz        Die Landesregierung hat schon vor der            ment für Familien“ an. Fast 200 Akteure
und die sprunghaft gestiegenen Zugriffs-       Pandemie begonnen, die Digitalisierung           aus allen Landesteilen und Kommunenty-
zahlen deutlich gemacht, dass wir hier auf     der Verwaltung für Familien offensiv vor-        pen Nordrhein-Westfalens haben dieses
dem richtigen Weg sind.                        antreiben. Sie unterstützt die Kommunen          Angebot genutzt und vor Ort ganz unter-
                                               dabei mit dem Aufbau eines zentralen             schiedliche Maßnahmen umgesetzt. Nach
Besonders gefordert sind Alleinerziehende:     Kommunalportals, um Onlinedienste z.B.           Aufhebung der Kontaktbeschränkungen
Schon in normalen Zeiten ist es herausfor-     auch für kleine Kommunen nutzbar zu              infolge der Pandemie führen wir dieses
dernd, neben Beruf und Alltag die Erzie-       machen. Ergänzend bauen wir ein Famili-          Qualifizierungsangebot fort.
hungs- und Familienaufgaben im Alltag          enportal auf, das perspektivisch alle fami-
allein zu bewältigen. Durch die Restriktio-    lienbezogenen Leistungen bündelt. Ich            Als ein für Familien besonders hilfreiches
nen, die allen die Pandemie aufzwingt, ist     möchte, dass die vielen verschiedenen            Angebot hat sich bei der Arbeit der Fami-
diese Aufgabe noch einmal größer gewor-        Angebote für Familien in Nordrhein-West-         lienmanagerinnen und Familienmanager
den. Deshalb haben wir hier schnell reagiert   falen bequem von zu Hause aus auffindbar         in Nordrhein-Westfalen das Konzept des
und fördern seit beinahe einem Jahr eine       und unbürokratisch zugänglich sind.              kommunalen Familienbüros erwiesen. Das
Krisen-Hotline für Alleinerziehende beim                                                        Familienbüro dient Familien als niedrig-
Verband alleinerziehender Mütter und           Denn entscheidend für die Lebensqualität         schwellige Service- und Lotsenstelle und
Väter NRW e.V. Sie leistet psychosoziale       von Familien sind vor allem die Lebensbe-        trägt so zu einer verbesserten Informati-
Hilfestellungen und fungiert als Wegweiser     dingungen und Lebenschancen vor Ort.             onslage für Familien bei. Der Aufbau eines
bei allen Fragen zu finanziellen Leistungen    Hierauf haben sich Städte, Kreise und            Familienbüros ist aber häufig zugleich
des Staates während der Covid-19-Pande-        Gemeinden seit langem eingestellt und            auch ein Anlass, innerhalb der Verwaltung
mie. Außerdem ist es uns sehr wichtig, das     ein breites Angebotsspektrum entwickelt.         und Trägerlandschaft konzeptionell und
umfangreiche psychosoziale Unterstüt-          Wir wollen sie angesichts des Wandels            zielorientiert(er) zusammen zu arbeiten.
zungs- und Beratungsangebot für Fami-          der Familienbilder sowie der Bedingun-           Insgesamt wird auf diese Weise das Quer-
lien in Nordrhein-Westfalen gerade auch        gen, unter denen Familie gelebt wird, auch       schnittsthema Familienpolitik in viele Berei-
während der Pandemie sicherzustellen. So       künftig in ihrer Familienpolitik stärken und     che der Verwaltung getragen.
haben wir die Förderung in diesem Bereich      nachhaltig dabei unterstützen, die Famili-
fortgesetzt, zudem auch digitale Formate       enpolitik der Zukunft zu gestalten.              Wir haben uns aus diesem Grund entschie-
unterstützt und einen umfangreichen                                                             den, beim Programm „kinderstark“ eine
Rettungsschirm gespannt für Träger der         Im Zentrum dieser Unterstützung steht das        Fördermöglichkeit für die Erst-, Ergän-
Schwangeren- und Familienberatung und          Bemühen, ein strategisches Vorgehen in           zungs- und Ersatzbeschaffungsmaßnah-
der Familienbildung. Familien nutzen in der    der kommunalen Familienpolitik zu stär-          men, kleine bauliche Maßnahmen sowie
aktuellen Krise diese Angebote.                ken. Hierbei kommt es weniger auf Einzel-        die konzeptionelle Weiterentwicklung der
                                               projekte oder ganz bestimmte Maßnahmen           Familienbüros zu schaffen. Das Programm
Die Herausforderungen für Familien waren       an. Vielmehr steht die Entwicklung einer         „kinderstark“ ist eine auf Dauer angelegte
aber auch schon vor der Corona-Krise           Gesamtstrategie beim Querschnittsthema           Neuausrichtung der Präventionspolitik des
hoch: Ob steigende Anforderungen bei           Familienpolitik im Mittelpunkt. Bedarfs-         Landes und gibt den Kommunen neue
der Kindererziehung, höhere Erwartun-          feststellung, Beteiligung, Zielformulierung      Handlungsspielräume zum Aufbau von
gen an ein gelingendes Familienleben, die      und ein zielorientierter Maßnahmenka-            Präventionsketten. Gefördert werden vor-
stärkere Ausdifferenzierung von Lebensla-      talog sowie Ressourceneinsatz sind wich-         rangig strukturbildende Maßnahmen zur
gen und Lebensphasen, mitunter Hilfe für       tige Bestandteile eines solchen strategi-        Stärkung kommunaler Vernetzung und
pflegebedürftige Eltern oder der Wandel        schen Vorgehens. Das ist wichtig, weil in        Koordinierung in Hinblick auf die fachbe-
der Arbeitswelt: Diese vielfältigen Verän-     jedem Kreis, in jeder Kommune zahlreiche         reichsübergreifende Zusammenarbeit und
derungen machen ein differenziertes, aber      Akteure mit dem Thema befasst sind bzw.          Unterstützung von Kindern, Jugendlichen
vor allem vernetztes Unterstützungsange-       befasst sein sollten. Sie sollten möglichst      und Familien. Aufgabe ist die Bündelung
bot für Familien notwendig. Ausgerechnet       alle an einem Strang ziehen, um Familien-        vorhandener Akteure und die Optimierung
die Corona-Pandemie ist es, die dabei auch     politik vor Ort voran zu bringen.                der örtlichen Angebote besonders aus den
Chancen aufzeigt: Durch neue digitale                                                           Bereichen Gesundheit, Bildung, Kinder-
Möglichkeiten des mobilen und flexiblen        Dabei ist für uns klar, dass es für die Bewäl-   und Jugendhilfe, Stadtentwicklung und
Arbeitens haben viele Familien die Chance,     tigung dieser Zukunftsaufgaben keine vor-        Soziales.
ihre eigenen Lebensmodelle noch besser         gefertigten Lösungen geben kann, sondern
verwirklichen zu können, zum Beispiel eine     dass es darum geht, in Kreisen, Städten          Wichtig ist uns als Landesregierung dar-
bessere Vereinbarkeit leben zu können und      und Gemeinden jeweils einen eigenen, den         über hinaus, für die Arbeit vor Ort inhaltli-
ihren Wohnort dabei auch freier wählen zu      jeweiligen Möglichkeiten in den Kreisen          che Impulse zu geben und die kommuna-
können. Wir sollten dies gemeinsam unter-      und Kommunen und den Bedürfnissen der            len Akteure bei der Umsetzung von Maß-
stützen. Solche Entwicklungen bieten nicht     Familien entsprechenden Weg zu gehen.            nahmen zu begleiten. Wir werden deshalb
zuletzt auch große Chancen für den länd-       Wir stellen aber einen Rahmen zur Ver-           in der zweiten Jahreshälfte in unterschied-
lichen Raum, wie wir bereits jetzt sehen       fügung, in dem kommunale Akteure sich            lichen Formaten einen interkommunalen
können. Mobiles Arbeiten und der damit         über Erfahrungen mit erprobten Ansätze           Austausch zu den Themen Familienzeitpo-
verbundene teilweise Wegfall von Pendel-       austauschen und gemeinsam neue Maß-              litik, Digitalisierung, wirtschaftliche Situa-
strecken hat ein Leben auf dem Land für        nahmen entwickeln und umsetzen können.           tion von Familien sowie Zusammenleben
viele Familien wieder attraktiver gemacht.                                                      von Generationen anbieten. Dazu möchte
Jetzt kommt es darauf an, das Angebot für      Für die Stärkung einer strategisch aus-          ich Sie schon heute herzlich einladen!
Familien in den kleinen und mittelgroßen       gerichteten, nachhaltigen kommunalen
Gemeinden und Städten auch mit Hilfe der       Familienpolitik bieten wir seit Jahren den                 EILDIENST LKT NRW
Digitalisierung auszubauen.                    Zertifikatskurs „Kommunales Manage-                      Nr. 4/April 202   51.01.02

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