Aus dem Inhalt Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein

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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein

                               23. Jahrgang        Freitag, den 5. Januar 2018            Nummer 01

Aus dem Inhalt
LINUS WITTICH Medien KG
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Aus dem Inhalt Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein
Greifensteiner Nachrichten                                        –2–                                                       Nr. 01/2018

                        Amtliche Bekanntmachungen
   Satzung über die Erhebung von                                      (9) Für die in Hessen wohnhaften Mitglieder des Landesverbandes
                                                                          Hessischer Imker e.V. (LHI) wird die Zahl der Bienenvölker durch
   Tierseuchenkassenbeiträgen                                             den LHI erfasst und gemeldet.
sowie über die Vorauszahlung für Kostenanteile zur                    (10) Wird die Haltung einer Tierart zwischen zwei Stichtagen auf
Beseitigung von Falltieren für das Wirtschaftsjahr 2018                    Dauer (mindestens zwölf Monate) aufgegeben, so endet auf
Aufgrund des § 5 Abs. 2, 4, 5 und 6 und des § 12 des Hessischen            schriftlichen Antrag des Tierhalters die Beitragspflicht mit
Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (HAGTier                     dem Ende des Monats, in dem der Antrag bei der Tierseuchen-
GesG) sowie des § 8 Abs. 3 und 4 des Hessischen Ausführungs-               kasse eingeht. Der Antrag muss auch Angaben über den Ver-
gesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz                    bleib der Tiere enthalten. Bei Beträgen unter 5  oder wenn
(HAGTierNebG), jeweils in der Fassung vom 14.Dezember 2010,                die Beiträge durch Leistungen aufgebraucht sind, unterbleibt
zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung der Hessischen              eine anteilige Rückerstattung.
Ausführungsgesetze zum Tierische Nebenprodukte-Beseiti-               (11) Von der Erhebung von Beiträgen kann abgesehen werden,
gungsgesetz und zum Tiergesundheitsgesetz vom 24. März 2015,               wenn die Tiere nur vorübergehend oder saisonal in Hessen
hat der Verwaltungsrat der Hessischen Tierseuchenkasse folgen-             gehalten werden und der Tierhalter nachweislich seiner Mel-
de Satzung beschlossen:                                                    de- und Beitragspflicht in einer anderen Tierseuchenkasse
                                                                           im Geltungsbereich des deutschen Tiergesundheitsgesetzes
                                   §1
                                                                           für das Jahr 2018 nachgekommen ist. Tierhalter haben in
(1) Für die Berechnung der Beiträge sowie der Vorauszahlung für
                                                                           diesem Fall für die Tiere, einschließlich deren Nachzucht, kei-
    Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren ist maßgebend,
                                                                           nen Anspruch auf freiwillige Leistungen der Hessischen Tier-
    wie viele Tiere am Tag der von der Tierseuchenkasse durchge-
                                                                           seuchenkasse.
    führten amtlichen Erhebung vorhanden waren.
                                                                                                        §2
(2) Zum Stichtag der amtlichen Erhebung wird der 01.01.2018           (1) Die Tierseuchenkassenbeiträge sowie die Kostenanteile für
    bestimmt.                                                             die Beseitigung von Falltieren werden wie folgt festgesetzt:
(3) Halter von Einhufern, Schafen, Schweinen, Ziegen, Bienen,          1. Einhufer (Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel)
    Geflügel und Gehegewild, die diese Tiere im Lande Hessen              a) Beitrag je Tier                                0,65 
    halten, sind verpflichtet                                             b) Kostenanteil je Tier                           1,35 
    a) der Tierseuchenkasse Name, Anschrift sowie die Art und          2. Rinder (einschl. Bisons, Wisente und Wasserbüffel)
       die Zahl der bei ihnen am Stichtag vorhandenen Tiere –             a) Beitrag je Tier                                4,50 
       nach Tierarten gegliedert – innerhalb von 2 Wochen nach            b) Kostenanteil je Tier                           1,50 
       dem Stichtag mitzuteilen. Die Meldung ist entweder auf          3. Schafe
       dem von der Tierseuchenkasse ausgegebenen amtlichen                3.1 unter 9 Monate alt
       Erhebungsbogen oder per Internet unter www.hessischetier           a) Beitrag je Tier                                0,13 
       seuchenkasse.de vorzunehmen.                                       b) Kostenanteil je Tier                           0,50 
    b) schriftlich oder online bei der Hessischen Tierseuchenkasse,       3.2. über 9 Monate alt
       Mainzer Str. 17, 65185 Wiesbaden, oder unter                       a) Beitrag je Tier                                0,29 
       www.hessischetierseuchenkasse.de ihre Tierhaltung anzu-            b) Kostenanteil je Tier                           0,96 
       zeigen, wenn sie bis zum 10.01.2018 keinen Meldebogen           4. Schweine
       erhalten haben,                                                    4.1 Ferkel (bis 30 kg Lebendgewicht)
(4) Viehhändler melden 4 v.H. der Anzahl der im Vorjahr umge-             a) Beitrag je Tier                                0,15 
    setzten Tiere als den für die Berechnung der Beiträge maßge-          b) Kostenanteil je Tier                           0,35 
    benden Tierbestand.                                                   4.2 Schweine
(5) Die Berechnung der Beiträge sowie der Vorauszahlung für               a) Beitrag je Tier                                0,34 
    Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren erfolgt aufgrund         b) Kostenanteil je Tier                           0,71 
    der Angaben des Tierhalters.                                       5. Ziegen
    Tierhalter ist diejenige Person, die ein Tier hält, betreut           5.1 unter 9 Monate alt
    oder zu betreuen hat, mithin also die tatsächliche                    a) Beitrag je Tier                                beitragsfrei
    Verfügungsgewalt über ein Tier hat.                                   b) Kostenanteil je Tier                           0,00 
(6) Liegt der Tierseuchenkasse bis zum 15.02.2018 keine Tier-             5.2 über 9 Monate alt
    bestandsmeldung für das Beitragsjahr vor, so kann der Tier-           a) Beitrag je Tier                                1,22 
    bestand des Vorjahres oder der jeweiligen Datenbank                   b) Kostenanteil je Tier                           1,38 
    Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT)        6. Bienen und Hummeln je Volk                        ausgesetzt
                                                                       7. Geflügel
    für die Beitragsveranlagung zugrunde gelegt werden.
                                                                          a) Beitrag je Bestand                             7,00 
    Die der Tierseuchenkasse durch Fristversäumnisse von Tier-
                                                                          b) Beitrag je Tier für
    haltern im Melde- und Erhebungsverfahren entstehenden Kos-
                                                                             7.1 Legehennen                                 0,04 
    ten werden dem Tierhalter auferlegt.
                                                                             7.2 Masthühner                                 0,015 
(7) Der Tierseuchenkasse ist weiterhin zum Zwecke der Veranla-               7.3 Puten                                      0,10 
    gung unverzüglich mitzuteilen, wenn nach dem Stichtag                    7.4 Gänse                                      0,06 
    a) sich die Zahl der Tiere einer Tierart um mehr als 10 vom              7.5 Enten je Tier                              0,04 
       Hundert, mindestens jedoch 5 Tiere, erhöht,                           7.6 Laufvögel (Strauße, Emus u. Nandus) 0,15 
    b) ein Tierbestand neu begründet wird oder                               7.7 Fasanen, Perl-/Rebhühner, Wachteln,
    c) Tiere einer anderen Art in den Bestand aufgenommen wer-                      Tauben                                  0,03 
       den.                                                            8. Süßwasserfische                                   ausgesetzt
    Die Veranlagung aus der Nachmeldung erfolgt anteilmäßig ab         9. Gehegewild
    dem Monat, in dem die Veränderung eintritt.                           9.1 unter 12 Monate alt
(8) Halter von Rindern melden ihre Rinder zum Stichtag sowie bei          a) Beitrag je Tier                                beitragsfrei
    Bestandsveränderungen nicht. Die Bestandszahlen der rinder-           9.2 über 12 Monate alt
    haltenden Betriebe am Stichtag sowie die Bestands-                    a) Beitrag je Tier                                1,00 
    veränderungen übernimmt die Tierseuchenkasse aus der Da-          10. Mindestbeitrag je Bescheid
    tenbank Herkunftssicherungs- und Informationssystem für               für Tierhalter                                    5,00 
    Tiere (HIT)                                                           für Viehhändler                                   50,00 
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Nr. 01/2018                                                       –3–                                      Greifensteiner Nachrichten

(2) Gemäß § 5 Abs.4 HAGTierGesG wird für Bienen und Süß-              im Ergebnishaushalt
    wasserfische die Erhebung von Beiträgen ausgesetzt.                   im ordentlichen Ergebnis
(3) Die Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Fall-         mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf               6.497.450 
    tieren wird zusammen mit den Beiträgen erhoben.                       mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 6.161.000 
    Eine Verrechnung erfolgt verursachergerecht mit den tatsäch-          mit einem Saldo von                                  336.450 
    lich angefallenen Kostenanteilen bei den jeweiligen Tierhal-          im außerordentlichen Ergebnis
    tern im Wirtschaftsjahr mit der Beitragsforderung für das Jahr        mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                   4.600 
    2019. Sollte eine Verrechnung nicht möglich sein, erfolgt kei-        mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf              6.000 
    ne Nachforderung bzw. Rückvergütung -im Beitragsjahr- bei             mit einem Saldo von                                    1.400 
    Beträgen unter 5 .                                                   mit einem Überschuss von                             335.050 
(4) Für die Tierarten Ziegen (unter 9 Monate alt), Geflügel und       im Finanzhaushalt
    Gehegewild wird keine Vorauszahlung für Kostenanteile zur             mit dem Saldo aus den Einzahlungen und
    Beseitigung von Falltieren erhoben. Die angefallenen Kosten           Auszahlungen aus laufender Verwaltungs-
    für die Beseitigung von Falltieren werden – nach Abschluss            tätigkeit auf                                      1.126.750 
    des Wirtschaftsjahres – mit den jeweiligen Verursachern – voll-       und dem Gesamtbetrag der
    ständig abgerechnet.                                                  Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf           565.900 
(5) Der Tierhalter ist an den Kosten der in Anspruch genomme-             Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf         4.688.000 
    nen Leistungen der Tierkennzeichnung nach VO (EU) Nr. 702/            mit einem Saldo von                                4.122.100 
    2014 Artikel 14, Nr. 3a zu beteiligen.                                Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf        3.000.000 
    Den Eigenanteil des Tierhalters rechnet die Tierseuchenkasse          Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf          624.800 
    einmal jährlich mit dem Tierhalter ab.                                mit einem Saldo von                                2.375.200 
(6) Der Beitragssatz für Viehhändler beträgt 10 % des Beitrags-           mit einem Finanzmittelfehlbedarf des
    satzes der jeweiligen Tierart.                                        Haushaltsjahres von                                  620.150 
                               §3                                     festgesetzt.
Für Tiere, die dem Bund oder einem Bundesland gehören sowie                                           §2
                                                                      Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr
für Schlachtvieh, dass Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt
                                                                      2018 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför-
ist, werden keine Beiträge erhoben.
                                                                      derungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.000.000  fest-
                              §4                                      gesetzt.
Die Beiträge an die Tierseuchenkasse werden mit Zugang des                                            §3
Bescheides fällig. Die Zahlungsfrist beträgt zwei Wochen.             Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haus-
                                §5                                    haltsjahr 2018 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jah-
(1) Der Anspruch auf eine Leistung der Tierseuchenkasse ent-          ren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird
    fällt, wenn schuldhaft fehlerhafte oder verspätete Angaben        auf 990.000  festgesetzt.
    gemacht oder Angaben unterlassen werden die nach § 1 vor-                                         §4
    geschrieben sind, die Beitragspflicht nach § 2 nicht erfüllt      Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2018
    wird, insbesondere die Beiträge nicht, nicht rechtzeitig oder     zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genom-
    nicht vollständig gezahlt worden sind.                            men werden dürfen, wird auf 1.000.000  festgesetzt.
    § 18 Abs. 1 und 2 des Tiergesundheitsgesetzes in der Fas-                                         §5
    sung vom 22. Mai 2013 (BGBl. Teil I, Nr. 25, S. 1324) bleiben     Im allen vier Einrichtungsgebieten wird eine gesplittete Abwasser-
    hiervon unberührt.                                                gebühr erhoben. Diese Gebühr setzt sich wie folgt zusammen:
(2) Ein schuldhafter Verstoß gegen die Melde- und Beitragspflicht     Sinn-Edingen                  2,07 /m³ Frischwasser
    zur Tierseuchenkasse liegt auch dann vor, wenn Fehler bei der     Sinn-Edingen                  0,67 /m² gebührenpflichtige Fläche
    Meldung zum Stichtag nicht spätestens zwei Monate vor dem         Greifenstein-Nenderoth        4,52 /m³ Frischwasser
    Schadensfall berichtigt und die dann fälligen zusätzlichen        Greifenstein-Nenderoth        0,79 /m² gebührenpflichtige Fläche
    Beiträge nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustel-         Herborn-Seelbach              2,27 /m³ Frischwasser
    lung der entsprechenden Beitragsbescheide entrichtet wor-         Herborn-Seelbach              0,65 /m² gebührenpflichtige Fläche
    den sind.                                                         Herborn-Guntersdorf           3,12 /m³ Frischwasser
(3) Eine Aufrechnung von Leistungsansprüchen des Tierhalters          Herborn-Guntersdorf           0,62 /m² gebührenpflichtige Fläche
    gegen Beitragsforderungen der Tierseuchenkasse wird aus-          Die Abwasserbeiträge für das Verschaffen einer erstmaligen An-
    geschlossen.                                                      schlussmöglichkeit an eine Sammelleitung betragen für die Ein-
(4) Für zusätzlich notwendigen Personal- und Sachaufwand              richtungsgebiete:
    durch schuldhaft nicht fristgerecht erfolgte Meldung des Tier-
                                                                      Sinn-Edingen                  4,65 /m² Grundstücksfläche und
    bestands wird von dem jeweiligen Tierhalter eine Verwaltungs-
                                                                                                    Geschossfläche
    gebühr in Höhe von 10,00  erhoben.
                                                                      Greifenstein-Nenderoth        3,78 /m² Grundstücksfläche und
                                §6                                                                  Geschossfläche
Die Satzung tritt am 01. Januar 2018 in Kraft.                        Herborn-Seelbach              3,58 /m² Grundstücksfläche und
Wiesbaden, den 23.10.2017                                                                           Geschossfläche
Der Vorsitzende des Verwaltungsrates der Hessischen                   Herborn-Guntersdorf           3,53 /m² Grundstücksfläche und
Tierseuchenkasse                                                                                    Geschossfläche
Friedhelm Schneider                                                   Die Abwasserbeiträge für das Verschaffen einer erstmaligen An-
                                                                      schlussmöglichkeit an die öffentliche Behandlungsanlage betra-
                                                                      gen für die Einrichtungsgebiete:
   Haushaltssatzung 2018
                                                                      Sinn-Edingen                  1,47 /m² Grundstücksfläche
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
                                                                      Greifenstein-Nenderoth        1,02 /m² Grundstücksfläche und
in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl.
                                                                                                    Geschossfläche
2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
                                                                      Herborn-Seelbach              4,13 /m² Grundstücksfläche
15. September 2016 (GVBl. 2016 Nr. 12 S. 167 ff.S. 618), hat die
                                                                      Herborn-Guntersdorf           1,51 /m² Grundstücksfläche
Verbandsversammlung am 23. November 2017 folgende Haus-
haltssatzung beschlossen:                                             Der Abwasserbeitrag für die Erneuerung und Erweiterung der
                                §1                                    Behandlungsanlage beträgt für das Einrichtungsgebiet:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird                     Herborn-Seelbach              2,18 /m² Geschossfläche
Aus dem Inhalt Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein
Greifensteiner Nachrichten                                        –4–                                                       Nr. 01/2018

Die Umlagesätze für Investitionen betragen:                           Aufsichtsbehördliche Genehmigung
Im Teilhaushalt 701 (Geschäftsstelle)                                 Mit Schreiben vom 12. Dezember 2017, Zeichen: 15.1. – VA -
für die Stadt Herborn               73,89 %                           232.1 teilte die Kommunalaufsicht des Lahn-Dill-Kreises, 35573
für die Gemeinde Sinn               20,75 %                           Wetzlar, folgendes mit:
für die Gemeinde Greifenstein         5,36 %                          Gemäß § 18 Abs. 1 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit
                                                                      (KGG) i. V. m. §§ 103 Abs. 2 u. 105 Abs. 2 der Hessischen Gemein-
(inkl. Klinik Waldhof)
                                                                      deordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBI. 2005
Im Teilhaushalt 702 (Einrichtungsgebiet Sinn-Edingen)                 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des dritten Gesetzes zur
für die Stadt Herborn              73,31 %                            Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasser-
für die Gemeinde Sinn              24,15 %                            verbandsgesetz vom 15. September 2016 (GVBI. 2016 Nr.12 S.
für die Gemeinde Greifenstein       2,54 %                            167 ff.), erteile ich dem Verbandsvorstand des Zweckverbandes
(inkl. Klinik Waldhof)                                                „Abwasserverband Mittlere Dill“ die
Im Teilhaushalt 703 (Einrichtungsgebiet Greifenstein-Nenderoth)                                   Genehmigung
für die Gemeinde Greifenstein      100 %                              a) zur Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitions-
Im Teilhaushalt 704 (Einrichtungsgebiet Herborn-Seelbach)                förderungsmaßnahmen im Rahmen des § 2 der Haushalts-
für die Stadt Herborn              100 %                                 satzung 2018 im zunächst im geminderten Gesamtbetrag von
                                                                                                 1.400.000,00 
Im Teilhaushalt 705 (Einrichtungsgebiet Herborn-Guntersdorf)
                                                                             (in Worten: eine Million vierhunderttausend Euro).
für die Stadt Herborn              100 %
                                                                      b) zur Aufnahme von Kassenkrediten zur rechtzeitigen Zahlung
                              §6
                                                                         von Auszahlungen im Sinne von § 4 der Haushaltssatzung
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushalts-
                                                                         2018 bis zu einem Höchstbetrag von
plans beschlossene Stellenplan.
                                                                                                 1.000.000,00 
                              §7                                                          (in Worten: eine Million Euro).
Als erheblich im Sinne des § 100 (1) Satz 3 HGO gelten Beträge,       c) zur Inanspruchnahme der im Rahmen des § 3 der Haushalts-
die im Einzelfall 10 v.H. des betreffenden Budgets, bei über-            satzung für das Haushaltsjahr 2018 veranschlagten Verpflich-
planmäßigen Ausgaben mindestens den Betrag von 20.000  und              tungsermächtigungen gem. § 102 HGO im zunächst gemin-
bei außerplanmäßigen Ausgaben den Betrag von 10.000  über-              derten Gesamtbetrag von
schreiten.                                                                                        190.000,00 
Der Verbandsvorstand wird ermächtigt, für die in § 2 der Haushalts-             (in Worten: Einhundertneunzigtausend Euro)
satzung vorgesehenen Kredite zur Finanzierung von Investitio-
                                                                      unter folgenden Auflagen:
nen und Investitionsförderungsmaßnahmen und in § 4 der
Haushaltssatzung vorgesehene Kassenkredite Angebote einzu-            Auflagen
holen und entsprechende Kreditverträge abzuschließen. Der             1. Die Haushaltsbegleitverfügung ist in Anlehnung an § 50 Abs.
Verbandsversammlung ist in der nächsten Sitzung über die Kredit-         3 HGO den Mitgliedern der Verbandsversammlung in geeigne-
aufnahme zu berichten.                                                   ter Weise bekannt zu machen; hierüber sowie über die Veröf-
                                                                         fentlichung sind gem. § 97 Abs. 5 HGO Nachweise bis zum 31.
Herborn-Hörbach, 23. November 2017                                       Januar 2018 vorzulegen.
Abwasserverband Mittlere Dill                                         2. Die im Umfang von 1.600.000  für die Maßnahme „Neubau
Benner, Vorsitzender                                                     Betriebsgebäude“) vorgesehenen Kredite werden unter Hin-
Öffentliche Bekanntmachung                                               weis auf die Vorgaben des § 103 Abs. 4 HGO i.V. m. § 12
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018              GemHVO meinerseits unter Einzelkreditgenehmigungsvor-
wird hiermit gemäß § 114 d HGO in Verbindung mit § 97 HGO                behalt gestellt.
öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung enthält in § 2       3. Den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen habe ich
„Gesamtbetrag der Kredite“, § 3 „Verpflichtungsermächtigungen“           nur in geminderter Form genehmigt und bezüglich der Maß-
sowie in § 4 „Aufnahme von Kassenkrediten“ genehmigungs-                 nahme „Neubau Nacheindicker“ (800.000,00 ) unter Einzel-
pflichtige Bestandteile. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnah-        genehmigungsvorbehalt gestellt.
                                                                      4. Mir ist bis zum 31. Januar 2018 ein um die Nr. 20 ergänzter
me in der Zeit vom 08. Januar 2018 bis einschließlich 16. Januar
                                                                         Finanzhaushalt vorzulegen (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO).
2018 während der Dienststunden in der Geschäftsstelle des Ab-
                                                                      5. Bis zum 31. Juli 2018 ist mir ein Bericht im Sinne des § 28
wasserverbandes Mittlere Dill, 35745 Herborn-Hörbach, Im Brei-
                                                                         GemHVO über die Entwicklung im Haushaltsvollzug zum Stich-
ten Boden 8, öffentlich aus.
                                                                         tag 30. Juni 2018 vorzulegen und gehe davon aus, dass der
Herborn-Hörbach, 12. Dezember 2017                                       Bericht auch eine Baukostenkontrolle bezüglich der Umset-
Abwasserverband Mittlere Dill                                            zung der geplanten Investitionen beinhaltet.
gez. Benner, Vorsitzender                                             gez. Jochem, Verwaltungsoberrat

                    Aus dem Rathaus wird berichtet
   58. Hessentag in Korbach                                           38, Zimmer-Nr. 18, Frau Göbel, Tel. 02779 9124-13, anfordern.
                                                                      Die Anmeldebögen müssen bis spätestens 7. Februar 2018 ab-
– Teilnahme am Festzug –                                              gegeben werden.
Der 58. Hessentag findet in der Zeit vom 25.05. bis 03.06.2018 in
Korbach statt. Der Festzug am 3. Juni 2018 startet voraussicht-          Kursangebote der Lahn-Dill-Akademie
lich um 12.30 Uhr.
Die Gemeinde würde die Teilnahme von heimischen Abordnun-             Im 1. Semester 2018 werden von der Lahn-Dill-Akademie inner-
gen an dem Hessentagsfestzug 2018 ausdrücklich begrüßen.              halb der Gemeinde Greifenstein folgende Kurse angeboten:
Jeder Gruppe wird nach dem Hessentag                                  81302010GN
eine Teilnehmerpauschale ausgezahlt.                                  Wirbelsäulengymnastik und Entspannung
Vereine und Gruppen, die beabsichtigen, am 58. Hessentag teil-        Dorfgemeinschaftshaus Odersberg, Kursleitung: Ingrid Heinrich,
zunehmen, können weitere Informationen und Anmeldeformula-            Mi 31.01.2018 – Mi 30.05.2018 von 18.00 bis 19.00 Uhr, 18 Ter-
re bei der Gemeindeverwaltung im OT Beilstein, Herborner Str.         mine, 24 U-Std.
Aus dem Inhalt Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein
Nr. 01/2018                                                       –5–                                        Greifensteiner Nachrichten

81302025GN                                                            Die Ausbildungskosten übernimmt der DRK Kreisverband Dill-
Rückentraining & Pilates                                              kreis e.V. Hospitationen in den bestehenden DRK-Gruppen und
Ulmtalhalle, OT Allendorf, Kursleitung: Jennifer Schleifer, Do        ein Erste-Hilfe-Kurs sind Teil der Ausbildung.
01.02.2018 – Do 07.06.2018 von 18.30 bis 19.30 Uhr, 15 Termi-         Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DRK Kreisverband Dill-
ne, 20 U-Std.                                                         kreis e.V., Gerberei 4, 35683 Dillenburg, Birgit Göbel, Telefon
81302011GN                                                            02771 303-39, E-Mail: birgit.goebel@drk-dillenburg.de.
Wirbelsäulengymnastik und Entspannung
Dorfgemeinschaftshaus Odersberg, Kursleitung: Ingrid Heinrich,           Informationen zur Bescheidschreibung
Do 01.02.2018 – Do 14.06.2018 von 19.30 bis 20.30 Uhr, 18                sowie Erhebung der Gemeindesteuern und
Termine, 24 U-Std.
81302003GN
                                                                         Abgaben im Jahr 2018
Wirbelsäulengymnastik und Entspannung am Vormittag                    Auslesung digitaler Wasserzähler (Funkzähler)
Die Wirbelsäule trainieren – den Rücken stärken. Dorfgemein-          Die Auslesung der installierten Funkzähler erfolgt in der 1.
schaftshaus Arborn, Kursleitung: Jennifer Schleifer, Do               Kalenderwoche 2018. Da die digitalen Zähler auch die Zähler-
22.02.2018 – Do 07.06.2018 von 10.30 bis 12.00 Uhr, 12 Termi-         stände aus der Vergangenheit speichern, wird exakt der Stand
ne, 24 U-Std.                                                         vom 31.12.2017 ermittelt und abgerechnet.
Weitere Kursangebote, Anmeldeformulare sowie die Nutzungs-            Wasser- und Kanalabrechnung
ordnung finden Sie in den Programmheften und auf der Home-            Die diesjährigen Bescheide sind datiert auf den 22. Januar 2018.
page: www.lahn-dill-akademie.de. Die neuen Programmhefte er-          Der Versand erfolgt sodann per Post direkt durch das Rechenzen-
halten Sie in Stadt- und Gemeindeverwaltungen, der Lahn-Dill-         trum in Gießen. Zahlen Sie zu den angegebenen Fälligkeits-
Akademie, bei Banken, Sparkassen sowie der Kreisverwaltung in         terminen bitte ausschließlich die unter „Fälligkeitstermine im lau-
Dillenburg und Wetzlar.                                               fenden Jahr“ ausgewiesenen Summen.
Die Anmeldung sollte 14 Tage vor Kursbeginn der Geschäftsstel-        Alle weiteren Daten sind Rechenwege oder rein informativ. Wenn
le vorliegen. Bitte melden Sie sich rechtzeitig an. Nur dadurch ist   Sie der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung (Lastschrift-
gewährleistet, dass der Kurs Ihrer Wahl auch zustande kommt.          mandat) erteilt haben, so erfolgt die Abbuchung zu den angege-
Nutzen Sie die kostenlose Beratung durch die pädagogischen            benen Terminen. Gutschriften werden berücksichtigt.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Geschäftsstelle: Bahnhofstraße      Sollte Ihnen ausnahmsweise bis zur ersten Quartalsfälligkeit am
10, 35683 Dillenburg, Tel. 02771 407-750, Fax 02771 407-830.          15.02.2018 kein Bescheid zugestellt worden sein bitten wir zu
Die Musikschule, Abt. der Lahn-Dill-Akademie, finden Sie im           beachten, dass bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides Zah-
Internet unter: www.musikschule.lahn-dill-kreis.de.                   lungen für die folgenden Zeiträume in Höhe der letzten Fälligkeit(en)
                                                                      zu leisten sind.
   DRK Kreisverband Dillkreis e.V. –                                  Das bedeutet, dass jeder Veranlagungsbescheid bis zur Erteilung
                                                                      eines neuen Bescheides Gültigkeit behält und die darin festge-
   „Lange gut leben“                                                  setzten Beträge auch für die nachfolgenden Zeiträume fällig wer-
Gesundheitsprogramme Gymnastik – Yoga –                               den. Nichtbeachtung würde eine Mahnung auslösen. Bei Abbuch-
Gedächtnistraining – Wassergymnastik – Geselliges Tanzen              ern stellt sich dieses Problem nicht.
Freude an Bewegung? Spaß an Begegnungen?                              Grundsteuer
Werden Sie Übungsleiter/in beim Deutschen Roten Kreuz.                Für Objekte ohne Wasser- und Kanal-Abrechnung werden Jahres-
Wir suchen interessierte Menschen bis 65 Jahre, die selbst Freu-      bescheide für Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke)
de an der Bewegung haben und sich für Menschen in der zweiten         und Grundsteuer B (bebaute sowie unbebaute Grundstücke) mit
Lebenshälfte engagieren möchten.                                      Datum 22.01.2018 erstellt. Der Versand erfolgt direkt durch das
Sie finden                                                            Rechenzentrum in Gießen.
– ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet,                             Gewerbesteuer
– dankbare Menschen, denen Sie helfen können ihre Beweglich-          Es werden Jahresbescheide erstellt mit Datum 04.01.2018. Der
  keit zu erhalten oder wiederzugewinnen,                             Versand erfolgt direkt durch das Rechenzentrum in Gießen.
– nette Kollegen/innen, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.   Hundesteuer
Die dreigliedrige Ausbildung beginnt mit dem Grundlehrgang            Es werden Jahresbescheide erstellt mit Datum 05.01.2018. Der
Bewegung vom 9. – 13. März 2018 in Grünberg.                          Versand erfolgt von der Gemeindeverwaltung aus. Mit den Be-
Die zukünftigen Übungsleiter/innen erlernen verschiedene Bewe-        scheiden werden neue Hundesteuermarken zugestellt. Diese sind
gungsmöglichkeiten sowie Vermittlungstechniken kennen und             wie bisher 5 Jahre gültig, d.h. von 01.01.2018 – 31.12.2022.
üben, wie sie andere zum Mitmachen anregen können.                    Bei Ende der Steuerpflicht (Abmeldung eines Hundes bzw. Weg-
                                                                                               zug aus der Gemeinde Greifenstein) ist
                                                                                               die zugeordnete Marke dem Steueramt
                                                                                               zurückzugeben.
                                                                                               Änderungen
                                                                                               Sollten sich Besteuerungsgrundlagen
                                                                                               ändern, ergehen entsprechende Ände-
                                                                                               rungsbescheide.
                                                                                               Bis zur Erteilung eines Änderungsbe-
                                                                                               scheides behält in jedem Fall der zuletzt
                                                                                               erteilte Bescheid Gültigkeit.
                                                                                               Überweisung/Bankeinzug
                                                                                               Beachten und verwenden Sie für Über-
                                                                                               weisungen unbedingt das im Bescheid
                                                                                               rechts oben angegebene vollständige
                                                                                               Kassenzeichen. Wenn Sie der Gemeinde-
                                                                                               kasse eine Einzugsermächtigung erteilt
                                                                                               haben, so erfolgt die Abbuchung zu den
                                                                                               angegebenen Terminen.
                                                                                               Bitte nutzen Sie die Vorteile des Bankein-
                                                                                               zugsverfahrens und erteilen Sie der Ge-
Aus dem Inhalt Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein
Greifensteiner Nachrichten                                      –6–                                                     Nr. 01/2018

meindekasse eine Einzugsermächtigung.
Diese Zahlungsweise hat sich seit langem
als zuverlässig und unkompliziert bewährt
und vermeidet das Mahnverfahren (Mahn-
gebühr mind. 6,00 ).
Fragen? Infos?
Für Fragen zur Zahlungsweise oder Ih-
rem Steuerkonto stehen Ihnen unsere
Mitarbeiterinnen der Gemeindekasse,
Frau Hild und Frau Moser, Zimmer 20,
gerne zur Verfügung. Durchwahl 02779
912414 oder 02779 912415, margarita.
hild@greifenstein.de.
Zu Fragen bezüglich der Wasser- und
Kanalabrechnung bzw. der Veranlagung
Ihrer Grundbesitzabgaben wenden Sie
sich bitte an unser Steueramt. Frau
Schmidt und Frau Sedlaczek, Zimmer 22,
werden Ihnen gerne Auskunft erteilen.
Durchwahl 02779 912417 oder 02779
912418, heike.schmidt@greifenstein.de
oder christina. sedlaczek@greifenstein.de.                          Neun Tagesmütter und ein Tagesvater haben jetzt das Modell-
                                                                    programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
Im Januar beginnt ein neuer Qualifizierungskurs                     und Gesundheit „Weil die Kleinsten große Nähe brauchen“ er-
   Kindertagespflege: Modellprogramm                                folgreich abgeschlossen.
                                                                    Von links: Anette Jakob (Projektkoordinatorin), Roswitha Zoth
   erfolgreich abgeschlossen
                                                                    (Tagespflegebüro Nord), Siglinde Jung (Leun), Nora Bär (Eibach),
„Es war anstrengend, aber es hat sich gelohnt.“ Einstimmig fiel     Gabriele Titze (Solms), Kirsten Reim (Solms), Sandra Thielmann
das Urteil der zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus, die jetzt   (Burg), Jennifer Möller (Haiger), Tugba Güclü (Greifenstein-Allen-
nach einem Jahr das Modellprogramm des Bundesministeriums           dorf), Ayhan Tarlaek (Aßlar), Katharina Damm (Tagespflegebüro
für Familie, Senioren, Frauen und Gesundheit „Weil die Kleinsten    Süd). Vorne kniend: Nicole Förster (Niederbiel), Sinje Peter (Her-
große Nähe brauchen“ erfolgreich abgeschlossen haben.               born). (Foto: privat)
Der Lahn-Dill-Kreis beteiligt sich so am Qualifizierungsausbau im
                                                                    Kontakte
Bereich der Kindertagespflege. Die zeitlichen und inhaltlichen
Anforderungen zum Erlangen des Zertifikates der „Kindertages-       • Tagespflegebüro Süd: Katharina Damm, Tel. 06441 5693669,
pflegeperson“ sind damit mehr als verdoppelt worden.                  E-Mail katharina.damm@sozialwerk-hessen.de
Nachdem alle Teilnehmenden – neun Frauen und ein Mann – schon       • Tagespflegebüro Nord: Roswitha Zoth, Tel. 02772 959614,
im Juni den ersten Teil der Qualifizierung mit Erfolg absolviert      E-Mail r.zoth@awo-lahn-dill.de
hatten, konnten sie nun auch den tätigkeitsbegleitenden
                                                                    Fragen zur Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme beant-
Qualifizierungsanteil erfolgreich beenden. Insgesamt 300 Unter-
                                                                    wortet auch die zuständige Koordinatorin Anette Jakob, Tel. 02772
richtseinheiten, 80 Stunden Praktikum und 140 Selbstlern-
                                                                    959643, E-Mail a.jakob@awo-lahn-dill.de.
einheiten liegen hinter den Kindertagespflegepersonen. „Wir
werden die gemeinsamen Treffen vermissen“, so das einhellige
Resümee der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Gruppe wuchs
während des Modellprogramms enorm zusammen. Private Nach-
treffen des Kurses sind schon fest vereinbart.
Im Januar 2018 beginnt ein neuer Qualifizierungskurs. Frauen
und Männer, die Interesse an der Qualifizierung zur Kindertages-
pflegeperson im nächsten Jahr haben, können sich noch für ein
Erstgespräch Anfang Januar bei den zuständigen Mitarbeiterinnen
anmelden.

          Unsere Jubilare
                      Wir gratulieren
             Die Gemeinde gratuliert nachstehend
         aufgeführten Einwohnern zu deren Ehrentag
            recht herzlich und wünscht alles Gute:
        7. Januar 2018
        Herrn Erhard Krauß, OT Allendorf,
        Bahnhofstraße 34                           75
        12. Januar 2018
        Herrn Rudolf Kursawe, OT Holzhausen,
        Auf dem Tor 8                              90
Aus dem Inhalt Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein
Nr. 01/2018                                                        –7–                                         Greifensteiner Nachrichten

                                          Bereitschaftsdienste
   Sprechstunden der Gemeindeverwaltung                                Es wird darauf hingewiesen, dass darüber hinaus für die ärztliche Not-
                                                                       versorgung die
OT Beilstein, Herborner Straße 38
                                                                                 Klinik Waldhof Elgershausen, Tel. 06449 927-0,
Montag – Freitag                    08.30 – 12.00 Uhr                  mit ihrem Ärztepersonal sowie den dazugehörigen Einrichtungen in An-
Montag und Dienstag                 13.30 – 15.30 Uhr                  spruch genommen werden kann.
Donnerstag                          13.30 – 17.30 Uhr
Die Gemeindeverwaltung ist unter Tel. 02779 9124-0, Fax 02779 9124-
40 sowie E-Mail: mail@greifenstein.de, zu erreichen.
Die Finanzabteilung sowie die Kasse sind nach vorheriger Terminab-       Pflegedienst Mobil
sprache erreichbar (Telefon-Nr. siehe Telefonverzeichnis).
                                                                         Heike Lang
                                                                         exam. Krankenschwester, Tel. 06477 1426
   Wichtige Rufnummern und Notrufe
                                                                         Wochenenddienst am 6. und 7. Januar 2018
Feuerwehr und Rettungsdienst        112
                                                                         Schwester Florou Kalliopi, Telefon 0171 4626385
Polizei                             110
Gemeindeverwaltung                  02779 9124-0
Nach Dienstschluss:
                                                                           Apothekendienst
Bürgermeister Kröckel               02779 510745                       am 06.01.18 Westerwald-Apotheke, Herborn, Tel. 02772 53824
                                                                       am 07.01.18 Schloss-Apotheke, Driedorf, Tel. 02775 234
Bauhof:
                                                                       An Wochentagen außerhalb der normalen Geschäftszeiten kann ebenfalls
Leitung: Burkhard Fey               0177 2007419
                                                                       der Notdienst in Anspruch genommen werden.
Helmut Hopf                         01578 6895709
Polizeistation Herborn              02772 47050                            Tierärztlicher Bereitschaftsdienst
DILL-KLINIKEN                       – Dillenburg 02771 396-0               für Groß- und Kleintiere
Klinikum Wetzlar-Braunfels          – Standort Wetzlar 06441 791       Den tierärztlichen Bereitschaftsdienst erfragen Sie bitte bei Ihrem
                                                                       Haustierarzt.
                                    – Standort Braunfels 06442 302-0
Krankenhaus Ehringshausen           06443 8280                             Forstdienstbereitschaft
Pneumologische Klinik Waldhof                                          Notfall-Nummer      0151 10860734
Elgershausen Greifenstein           06449 927-0
Kreiskrankenhaus Weilburg           06471 313-0
                                                                           Ortsgerichte
Hebammen Weilburg –
                                                                       Greifenstein I
                                                                       zuständig für den Ortsteil Allendorf
24 Stunden erreichbar               06471 918881
                                                                       Vorsteher: Rainer Schleifer, Allendorf, Hasenohrweg 3,
Entstörungsdienst Strom:                                               Tel. 06478 277731
Energienetz Mitte GmbH              0800 3410134                       Stellvertr.: Maik Peter, Allendorf, Dammweg 18, Tel. 06478 4734913
*kostenfreie Rufnummer                                                 Greifenstein II
                                                                       zuständig für die Ortsteile Holzhausen und Ulm
                                                                       Vorsteher: Norbert Klumpp, Holzhausen, Auf Jakobsgarten 5,
                                                                       Tel. 06478 440
                                                                       Stellvertr.: Otto Schäfer, Ulm, Am Hang 6, Tel. 06478 2288
  Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                       Greifenstein III
  an Wochenenden, Feiertagen sowie an Werktagen in                     zuständig für die Ortsteile Beilstein, Greifenstein, Rodenberg und
                                                                       Rodenroth
  der Zeit von 18.00 bis 07.00 Uhr für alle Ortsteile der              Vorsteher: Martin Koob, Beilstein, Friedhofstraße 16,
  Gemeinde Greifenstein.                                               Tel. 02779 1402
                                                                       Stellvertr.: Matthias Gimbel, Rodenberg, Hohler Weg 13,
  Ärztliche Dispositionszentrale Hessen, Kassel                        Tel. 0151 25337300
  Ärztlicher Notdienst Dillenburg                                      Greifenstein IV
  Dillkliniken, Rotebergstraße                                         zuständig für die Ortsteile Arborn, Nenderoth und Odersberg
                                                                       Vorsteher: Manfred Tropp, Arborn, Schlagwiese 6, Tel. 06477 1266
  Telefon 116 117
                                                                       Beglaubigungen im Ortsgerichtsbezirk Greifenstein IV
                                                                       können auch für den Ortsteil Nenderoth von Herrn Mark Schmidt-
                                                                       Conrad, Kastanienweg 5, Tel. 06477 1270, und für den Ortsteil
                                                                       Odersberg von Herrn Mario Becker, In der Hofeck 4, Tel. 06477
  Zahnärztliche Notdienstzentrale                                      911731, vorgenommen werden.
  Tel. 01805 607011
                                                                           Schiedsmänner
                                                                       Udo Becker, Mühlenweg 7, OT Holzhausen, Tel. 06478 1537,
                                                                       zuständig für die Ortsteile Allendorf, Holzhausen, Ulm, Greifenstein
  Annahmeschluss Greifensteiner                                        Karl Georg Jung-Seibel, Lindenstraße 17, OT Holzhausen, Tel. 06478 607
  Nachrichten: Montags 12 Uhr                                          zuständig für die Ortsteile Arborn, Beilstein, Nenderoth, Oders-
                                                                       berg, Rodenberg, Rodenroth
Aus dem Inhalt Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein
Greifensteiner Nachrichten                                      –8–                                                     Nr. 01/2018

                                  Kirchliche Nachrichten
   Ev. Kirchengemeinde Greifenstein                                    Evangelische Kirchengemeinde
Wort der Woche                                                         Beilstein-Rodenroth
„Welche der Geist Gottes treibt, die sind Gottes Kinder.“           Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen in der Woche
(Römer 8,14)                                                        vom 06. – 13.01.2018
Ein Kind Gottes ist nicht nur zu Weihnachten ein „Krippenkind.“     Sonntag, 7. Januar 2018
Man muss in Gottes Kinderkrippe gehen! Vom Menschenkind zum         10.00 Uhr Gottesdienst in der ev. Schlosskirche in Beilstein
Gotteskind wird man allein durch Adoption. Gott will nicht ein
                                                                    Mittwoch, 10. Januar 2018
Kind in der Krippe: Er will ganz viele „Krippenkinder“ haben, die
                                                                    17.00 Uhr Bürostunde im Gemeindebüro, Herrenpferchstraße 9
„Vater“ zu ihm sagen.
                                                                                 (bis 18.30 Uhr)
Sonntag, 7. Januar 2018                                             19.30 Uhr Kreativ-Gruppe im ev. Gemeindehaus in Rodenroth
11.00 Uhr Gottesdienst in der Winterkirche im ev.
                                                                    Freitag, 12. Januar 2018
             Gemeindehaus mit Pfr.i.R. Dr. Wolfgang Leineweber
                                                                    10.00 Uhr Bürostunde im Gemeindebüro, Herrenpferchstraße 9
Samstag, 13. Januar 2018, Aktion Christbaum der ev.                              (bis 12.00 Uhr)
Jugend Edingen                                                      Besuchen Sie uns online:
Auch in diesem Jahr gehen die Jugendlichen der Kirchengemein-       www. kirche-beilstein-rodenroth.ekhn.de
de von Haus zu Haus, klingeln vormittags ab 10.30 Uhr und neh-
men Ihren abgeschmückten Weihnachtsbaum zum Entsorgen mit,          Kontakte
wenn Sie möchten. Wir freuen uns über eine Spende, die zur          Pfarrer Ralf Peter Jäkel, Gemeindebüro, Herrenpferchstraße 9,
Hälfte für die eigene Jugendarbeit und zur anderen Hälfte für die   35753 Greifenstein-Beilstein, Tel. 02779 331, Mail: ev-kirche-
Unterstützung unserer Partner von Celebrate Hope Ministries in      beilstein@t-online.de.
Uganda bestimmt ist.                                                Weitere wichtige Kontaktadressen in der Gemeinde
Die Gruppen und Kreise in der Gemeinde haben noch Ferien!           – Stellvertretender Vorsitzender des Kirchenvorstands:
                                                                      Johannes Knoll, Beilstein, Tel. 02779 1669
Ansprechpartner in der Gemeinde                                     – Organistin: Martha Schmidt, Beilstein, Tel. 02779 256
– Ev. Pfarramt: Pfarrer Dr. Armin Kistenbrügge (06449 802)          – Küsterin Schlosskirche Beilstein: Renate Eckert, Beilstein,
– Gemeindepädagoge: Christoph Buskies (06449 921457)                  Tel. 02779 1306
– Kirchmeisterin: Carola Reese (06449 6713)                         – Küsterin Kirche/Gemeindehaus Rodenroth: Siegrid Mehl,
– Küster: Tamara Becker-Warter und Hans Peter Warter (6346)           Rodenroth, Tel. 02779 911122
– Ansprechpartnerin für Vermietungen des Gemeindehauses:            – Hausmeister Martin-Luther-Haus Beilstein: Michael Fleck,
  Carola Reese (s.o.)                                                 Beilstein, Tel. 02779 510801
– Ansprechpartnerin für Vermietungen der Schlosskirche für          – Posaunenchor: Armin Hemann, Beilstein, Tel. 02779 1230
  Trauungen: Hannelore Beard, Tel. 06449 6472                       – Ev. Kindertagesstätte Beilstein, Westerwaldstraße 30, Beilstein,
Besuchen sie unsere Gemeinde auch im Internet: www.kirche-            Tel. 02779 477, Fax 02779 510843,
greifenstein.de                                                       Mail: ev.kita.beilstein@ekhn-net.de
Aus dem Inhalt Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein
Nr. 01/2018                                                       –9–                                       Greifensteiner Nachrichten

   Evangelische Kirchengemeinde Ulmtal                                Wochenspruch
                                                                      Die Finsternis vergeht, und das wahre Licht scheint jetzt.
Ein gutes Wort                                                        1. Johannes 2,8
Gott spricht: Ich will dem Durstigen geben von der Quelle des
lebendigen Wassers umsonst.                                           Sonntag, 7. Januar 2018, Epiphanias
Offenbarung 21,6 – Jahreslosung 2018                                  09.30 Uhr Gottesdienst in Arborn
                                                                      10.30 Uhr Gottesdienst in Odersberg
Sonntag, 7. Januar 2018
10.00 Uhr Gottesdienst in Holzhausen mit Abendmahl                    Mittwoch, 10. Januar 2018
                                                                      15.00 Uhr Frauenstunde in Arborn, es fährt der Bus ab 14.45
Mittwoch, 10. Januar 2018
                                                                                  Uhr an der jeweiligen Haltestelle
19.00 Uhr Abendgebet in Ulm
                                                                      Donnerstag, 11. Januar 2018
Donnerstag, 11. Januar 2018
                                                                      16.00 Uhr Jahresauftakt-Feier aller Kinderchorgruppen mit
19.00 Uhr Jahreshauptversammlung des Kirchenchores in Ulm
                                                                                  Eltern und Geschwistern
Freitag, 12. Januar 2018                                              18.30 Uhr Probe GC Hoffnung Nenderoth
16.00 Uhr Gottesdienst im Haus Ulmtal
Hinweise                                                                 Kath. Kirchort Maria Himmelfahrt Driedorf
Ulmtaler Gebetsabende                                                 Freitag, 5. Januar 2018
Vom Dienstag, dem 16.01., bis zum Donnerstag, dem 18.01., fei-        08.30 Uhr Hl. Messe Herborn – Krypta
ern die ev. Gemeinschaft Allendorf und die ev. Kirchengemeinde
Ulmtal die Ulmtaler Gebetsabende. Das Thema lautet: „Als Pilger       Samstag, 6. Januar 2018, Hochfest der Erscheinung des Herrn
und Fremde unterwegs.“ Am Dienstag ist der Gebetsabend in             16.30 Uhr Wortgottesdienst im Haus des Lebens in Driedorf
Holzhausen, am Mittwoch in Ulm und am Donnerstag in Allen-            17.30 Uhr Hl. Messe in Breitscheid
dorf. Beginn ist jeweils 19.30 Uhr. Herzliche Einladung!              Sonntag, 7. Januar 2018, Taufe des Herrn
Mitarbeiterfeier                                                      09.00 Uhr Hl. Messe mit den Sternsingern – es singt der MGV
Die Mitarbeiter der evangelischen Kirchengemeinde Ulmtal sind                     Driedorf – Oberrod; anschl. Neujahrsempfang im
ganz herzlich zur Mitarbeiterfeier am Freitag, dem 19.01.2018,                    Pfarrsaal
um 19.00 Uhr im evang. Gemeindehaus in Ulm eingeladen.                            Kollekte für die Pfarrgemeinde
Gottesdienst mit Abendmahl                                            09.00 Uhr Hl. Messe in Sinn
Das Presbyterium hat beschlossen, dass in der Regel in jedem          10.30 Uhr Hl. Messe in Bicken und Herborn
Monat entweder in Holzhausen oder in Ulm oder in Allendorf            Freitag, 12. Januar 2018
Abendmahl gefeiert wird. Die nächsten Gottesdienste mit Abend-        08.30 Uhr Hl. Messe Herborn - Krypta
mahl sind am 07.01. in Holzhausen, am 04.02. in Allendorf und         Samstag, 13. Januar 2018
an Gründonnerstag, Karfreitag und Ostern.                             17.30 Uhr Hl. Messe in Breitscheid
Abholung zum Gottesdienst
                                                                      Kirchenchor
Falls jemand zum Gottesdienst abgeholt werden will, wende sich
                                                                      Der Kirchenchor probt in der Regel jeden Freitag um 19.30 Uhr im
bitte an die Küsterinnen oder den Pfarrer.
                                                                      Pfarrsaal.
Geburtsläuten
                                                                      Die Sternsinger kommen am 5. und 6. Januar 2018
Wenn in unserer Kirchengemeinde ein Kind zur Welt gekommen
ist, bieten wir an, anlässlich der Geburt zu läuten. Die jeweiligen   „Segen bringen, Segen sein“ – Beispielland in diesem Jahr ist
Eltern werden gebeten, sich bei den Küsterinnen zu melden.            Indien und weltweit – Gemeinsam gegen Kinderarbeit. Die ge-
                                                                      sammelten Spenden werden an das Kindermissionswerk „Die
Hausbesuch                                                            Sternsinger“ weitergeleitet. Wenn sie den Besuch der Sternsinger
Wer einen Hausbesuch des Pfarrers wünscht, wird gebeten, sich         wünschen, bitten wir um Anmeldung in der Kontaktstelle: 02775
entweder an Pfr. Weiß, die Presbyterinnen und Presbyter, die          324 oder 02772 583930.
Besuchsdienstkreismitarbeiter oder die Küsterinnen zu wenden.
                                                                      Kinder- und Jugendaktion: Einladung zum Lego Tag 2018
Kontakte
                                                                      Am Samstag, 10. Februar von 10.00 bis 18.30 Uhr im Pfarrsaal
– Pfarrer Jochen Weiß, Kirchstr. 8, Greifenstein-Ulm, Tel. 721
                                                                      Bicken. Komm mit deinen Freunden und mach mit.
– Mitarbeiterin für Kinder- und Jugendarbeit Eva Meis,
                                                                      Sonntag, 11. Februar, 10.30 Uhr, Familiengottesdienst, ansch.
   Tel. 0170 5216748
                                                                      feierl. Eröffnung und Besichtigung der Stadt. Bauen – Spielen –
– Küsterin Annegret Burkert, Ulmbachstr. 4, Ulm, Tel. 681
– Küsterin Susanne Schmidt, Taunussstr. 1, Holzhausen, Tel. 2674      Essen – Bibelgeschichten. Anmeldung bis 5. Februar in dem Pfarr-
– Küsterin Katrin Gras, Fliederstr. 5, Allendorf, Tel. 2768833        büros. Bei Fragen: Tel. 02772 583930.
Unsere Homepage: www. Ev-Kirchengemeinde-Ulmtal.de                    Notfallnummer
Besuchen Sie uns doch mal auf unserer Homepage!                       Für alle dringenden seelsorglichen Notfälle wie Bitte um Kranken-
                                                                      salbung, Sterbebegleitung oder auch den Beerdigungsdienst steht
                                                                      Ihnen ab Januar eine Notfallnummer zur Verfügung, unter wel-
   Evangelische Kirchengemeinde Nenderoth                             cher Sie umgehend mit dem                               - Anzeige -
Arborn, Mengerskirchen, Nenderoth, Odersberg und Winkels              Handy eines unserer Seelsor-
Kontakte: Pfarrer Reiner Lepper, Ev. Pfarramt Nenderoth, Hauptstr.    ger verbunden werden. Gege-
47, 35753 Greifenstein-Nenderoth, Tel. 06477 435, Fax 06477           benenfalls werden sie inner-
911498, Mail: ev.kirchengemeinde.nenderoth@ekhn-net.de                halb kurzer Zeit zurückgeru-
Öffnungszeiten Gemeindebüro: Frau Franz: Donnerstag von 09.00         fen. In der Regel wird die Per-
bis 12.00 Uhr und Freitag von 15.00 bis 17.00 Uhr                     son, die den Notfalldienst hat,
                                                                      auch die Beerdigung überneh-
Stellvertretende Vorsitzende: Frau Mahr, Tel. 06477 1279              men. So wird sichergestellt,       Abfallwirtschaft
Küster: Arborn und Nenderoth: Frau Diebel, Tel. 06477 1243
Odersberg: Herr Klees, Tel. 06477 379
                                                                      dass im Wechsel auch Pfarrer
                                                                      Schade und ich in unserer
                                                                                                            Lahn-Dill
Jahreslosung 2018                                                     Pfarrei St. Petrus beerdigen
Gott spricht: Ich will dem Durstigen geben von der Quelle des         können und auch außerhalb
lebendigen Wassers umsonst.                                           der Büroöffnungszeiten bzw.
Offenbarung 21,6                                                      am Wochenende eine Seel-
Montag, 1. Januar 2018                                                sorgerin oder ein Seelsorger
Es findet kein Gottesdienst statt!                                    erreicht werden kann. Diese
Aus dem Inhalt Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein
Greifensteiner Nachrichten                                       – 10 –                                                                            Nr. 01/2018

Nummer lautet: 02772 5839321. Bitte nennen Sie stets Ihren                  Pfarrei St. Petrus, Herborn/Kath. Kirche
Namen und Ihre Telefonnummer.
                                                                            St. Michael, Sinn
Sprechzeiten in der Kontaktstelle
Montag und Freitag 14.00 – 16.00 Uhr (Frau Weier).                    Sternsinger-Aktion
                                                                      Da sich für Greifenstein noch keine Kinder gemeldet haben, wer-
Unsere Adresse                                                        den voraussichtlich 2018 in Greifenstein keine Sternsinger
Zum Rosengarten 13, 35759 Driedorf. Unsere Telefon-Nr. 02775          unterwegs sein.
324, Fax-Nr. 02775 577821.
Unsere Adresse im Internet: www.maria-himmelfahrt-driedorf.de.        Sonntag, 7. Januar 2018
                                                                      09.00 Uhr Hl. Messe – Dankgottesdienst der Sternsinger
Unsere E-Mail-Adresse: Pastoralreferentin Ursula Dörner Bramer,
Tel. 02772 5839314, u.doerner-bramer@herborn.bistumlimburg.de,        Kontakt
e.weier@herborn.bistumlimburg.de.                                     Kath. Pfarrbüro Sinn, Hochstr. 11, 35764 Sinn, Tel 02772 51862,
                                                                      Fax 02772 570443, E-Mail st.michael-sinn@web.de. Bürozeiten:
                                                                      Montag und Freitag, 10.00 – 12.00 Uhr.
   Evangelische Kirchengemeinde
   Driedorf-Rodenberg                                                       Ev.-Luth. St. Paulsgemeinde Allendorf
Wochenspruch                                                          Selbständige Ev.-Luth. Kirche (SELK)
Welche der Geist Gottes treibt, die sind Gottes Kinder.
                                                                      Sonntag, 7. Januar 2018, Epiphanias
Römer 8,14
                                                                      10.00 Uhr Gottesdienst
Sonntag, 7. Januar 2018
                                                                      Dienstag, 9. Januar 2018
09.00 Uhr Gottesdienst in Heiligenborn (Schütz)                       19.00 Uhr Jugendkreis
09.30 Uhr Gottesdienst in Gusternhain mit Abendmahl (Theiß)           19.30 Uhr Posaunenchor
10.15 Uhr Gottesdienst in Driedorf (Schütz)
10.45 Uhr Gottesdienst in Waldaubach mit Abendmahl (Theiß)            Mittwoch, 10. Januar 2018
                                                                      15.00 Uhr Frauenkreis
Mittwoch, 10. Januar 2018
14.30 Uhr Frauenkreis im Betsaal Driedorf                             Hinweis „Gottesdienst zum Nachhören“
                                                                      Predigten können über unsere Homepage www.selk-allendorf-
Vertretung                                                            ulm.de im Internet „nachgehört“ werden.
Pfarrer Zlamal hat vom 5. bis 14. Januar Urlaub. Die Vertretung hat
                                                                      Geistliches Wort
Pfrin. Theiß, Tel. 291.
                                                                      Wie bin ich doch so herzlich froh, dass mein Schatz ist das A und
Öffnungszeit des Gemeindebüros                                        O, der Anfang und das Ende. Er wird mich doch zu seinem Preis
Fr. Gimbel erreichen Sie am Donnerstag, 11. Januar, von 15.00 bis     aufnehmen in das Paradeis; des klopf ich in die Hände. Amen,
16.00 Uhr im Gemeindebüro (Tel. 02775 261, Fax 02775 577920,          Amen, komm, du schöne Freudenkrone, bleib nicht lange; deiner
per Mail: pfarrbuero@evkirchengemeindedriedorf.de) und nach           wart ich mit Verlangen.
Vereinbarung oder wenden Sie sich an Pfarrer Zlamal, Tel. 261,        (Philipp Nicolai)
oder an Pfarrerin Theiß, Tel. 291.                                    Kontakt
Kontakt                                                               Pfarrer Sebastian Anwand, Fußgarten 9, 35753 Greifenstein-Allen-
Pfr. Michael Zlamal, Zum Rosengarten 45, Driedorf, Tel. 02775         dorf, Tel. 06478 2266, Mail: allendorf.ulm@selk.de, Homepage:
261.                                                                  www.selk-allendorf-ulm.de.

   Katholische Kirchengemeinde St. Anna                                     Evangelische Gemeinschaft Allendorf
   Braunfels, Kirchort: Maria Himmelfahrt Leun                        Heimlingstraße 3, www.eg-allendorf.de
Samstag, 6. Januar 2018, Fest Erscheinung des Herrn                   Sonntag, 7. Januar 2018
18.00 Uhr Eucharistiefeier in der St. Anna Kirche, Braunfels, mit     10.00 Uhr Gottesdienst mit Hartmut Pöpke (Bistro)
          den Sternsingern zum Abschluss der Sternsingeraktion        Die restlichen Gruppenstunden machen Winterferien!
Sonntag, 7. Januar 2018                                               Kontakt
10.30 Uhr EUCHARISTIEFEIER – Der Bus fährt auf Anforderung!           Karlheinz Kremer, Pastor, Tel. 06478 2769396, E-Mail: karlheinz.
          Bitte rufen Sie bis Freitagmittag, 12.00 Uhr, im            kremer@eg-allendorf.de.
          Pfarrbüro an, um sich zur Mitfahrt anzumelden!              Internet macht’s möglich
Mittwoch, 10. Januar 2018                                             Unter www.eg-allendorf.de finden Sie allgemeine Infos zu den
16.00 Uhr EUCHARISTIEFEIER in Holzhausen                              einzelnen Gruppen und den aktuellen Veranstaltungsplan.
20 * C + M + B + 18
Noch bis zum 06.01. sind die Sternsinger unserer Pfarrei in den
Ortschaften unterwegs um den Segen Gottes in die Häuser zu
bringen!
Pfarrbüro
Das Pfarrbüro in Leun ist in der Regel donnerstags und freitags
von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Bitte wenden Sie sich mit Ihren
Anliegen auch an das zentrale Pfarrbüro in Braunfels!
Kontakt
Adalbert-Stifter-Str. 2, 35638 Leun, Telefon 06442 9535323, E-
                                                                          DELPHI-FILMTHEATER WEILBURG
Mail: M.Menge@braunfels.bistumlimburg.de, A.Ferincevic@braun              Hainallee 10 · 35781 Weilburg · Tel. 06471 30090 o. 922600 ab 14.00 Uhr · www.oberlahn.de
fels.bistumlimburg.de
Öffnungszeiten des zentralen Pfarrbüros in Braunfels,
                                                                          TOP-FILME vom 04.01. bis 10.01.2018
Hubertusstr. 8                                                                           • Jumanji, Willkommen im Dschungel 3D •
In den Ferien nur vormittags geöffnet! Montag – Freitag 10.00 –
                                                                             • Star Wars: Die letzten Jedi 3D • Dieses bescheuerte Herz •
12.00 Uhr. Tel. 06442 953530, Fax 06442 9535319, E-Mail:
st.anna@braunfels.bistumlimburg.de, Homepage: www.st-anna-                • Coco – Lebendiger als das Leben • Ferdinand – geht Stierisch ab •
braunfels.de.
Nr. 01/2018                                                    – 11 –                                     Greifensteiner Nachrichten

                         Aus Vereinen und Verbänden
   Familienabend des Männerchores Ulmtal                            Leider war Markus Thor verhindert, der für 25 Jahre Mitglied-
                                                                    schaft ausgezeichnet werden sollte. Philipp Krauß verlas die zehn
Allendorf: Rudolf Anschütz seit 70 Jahren im Verein                 Grundregeln eines Sängers, und hatte die „Lacher“ auf seiner
Der Vorsitzende Herwig Tuma vom „Liederfreund“ Ulm konnte           Seite.
etwa 50 Mitglieder beider Vereine (Chorgemeinschaft zwischen        Es folgte ein Sketch – vorgetragen von Margit Tropp, Renate und
„Harmonie“ Allendorf und „Liederfreund“ Ulm) zu ihrem Familien-     Karl-Heinz Dampf – als Oma, Opa und Enkel beim Weihnachts-
abend in dem Konfirmandensaal in Ulm begrüßen. Nach dem Es-         essen. Der stimmungsvolle und vorweihnachtliche Abend wurde
sen brachte der Chor einige Weihnachtslieder zu Gehör.              schließlich mit einer Bild-Präsentation vom abgelaufenen Jahr
Herwig Tuma bedankte sich im Namen des Chores bei ihrem Chor-       des Chores von Karl-Heinz Dampf abgerundet.
leiter Tobias Erbe für seinen unermüdlichen Einsatz im abgelaufe-
nen Jahr. Durch das Weihnachtskonzert vor 14 Tagen in der
Ulmtalhalle habe er zuvor über 30 zusätzliche Chorproben durch-
führen müssen, welches für ihn eine zusätzliche Belastung dar-
stelle, zumal er zu jeder Gesangstunde schließlich von Mainz an-
reise. Auch dem Notenwart Heinz Römershäuser wurde ein „Dan-        Ortsteil
keschön“ für seine geleistete Arbeit zuteil, ehe Karl-Heinz Dampf
im Namen des Chores dem „Vize-Dirigent“ Herwig Tuma für sei-
nen Einsatz bei Abwesenheit des Chorleiters ein Geschenk über-
                                                                    BEILSTEIN
reichte.
                                                                        Wechsel in Zuständigkeitsbereich
                                                                        der DRK Bereitschaften
                                                                    DRK Bereitschaft Beilstein stellt
                                                                    ihre Arbeit zum 31.12.2017 ein und
                                                                    die DRK Bereitschaft Herborn-Sinn
                                                                    übernimmt die Aufgaben des DRK vor Ort
                                                                    Die ehrenamtliche Rotkreuzarbeit wird ab Januar 2018 vor Ort
                                                                    neu organisiert, da die DRK Bereitschaft Beilstein zum Jahresen-
                                                                    de ihre Arbeit vor Ort einstellen wird. Damit die DRK Arbeit vor Ort
                                                                    weitergehen kann, übernimmt die DRK Bereitschaft Herborn-Sinn
                                                                    die Aufgaben und Zuständigkeiten von der Bereitschaft Beilstein.
                                                                    „Allen langjährigen ehrenamtlichen HelferInnen und Helfer der
                                                                    Bereitschaft Beilstein sagen wir DANKE für ihre geleistete Arbeit
                                                                    in der Bereitschaft Beilstein und somit für die Menschen vor Ort“,
                                                                    so Oliver Scheld Kreisbereitschaftsleiter des DRK Kreisverbandes
                                                                    Dillkreis e.V.
                                                                    „Die Mitglieder der Bereitschaft Beilstein haben sich dazu ent-
                                                                    schlossen, in einem langen Entscheidungsprozess, auf Grund
                                                                    der gestiegenen Anforderungen an Aus- und Weiterbildung und
Karl-Heinz Dampf bedankt sich bei dem Vize-Chorleiter Herwig        Durchführung von Aufgaben, Altersstruktur und fehlendem Nach-
Tuma. Rechts daneben Heinz Römershäuser und der Chorleiter          wuchs, ihre ehrenamtliche aktive Arbeit einzustellen, dies finden
Tobias Erbe                                                         wir bedauerlich aber müssen diese Entscheidung akzeptieren“,
Dann standen Ehrungen auf dem Programm. Für 70 Jahre Vereinst-      so Scheld weiter.
reue zum Gesangverein „Harmonie“ Allendorf wurde Rudolf An-         Die Gemeinde Greifenstein ist dem DRK wichtig, daher habe man
schütz ausgezeichnet. In seiner Laudatio hob Dampf hervor, dass     parallel nach Möglichkeiten gesucht, die Arbeit des DRK im eh-
er dem Verein immer sehr nahe gestanden habe und fast bei jeder     renamtlichen Bereich weiterführen zu können. Leider keine leich-
Veranstaltung anwesend gewesen sei. Für 60 Jahre Vereinstreue       te Aufgabe, da gerade den Hilfsorganisationen, genau wie ande-
wurde Horst Helsper ausgezeichnet. Hier erwähnte er, dass Horst     ren Vereinen auch, der Nachwusch fehlt.
Helper fast 60 Jahre aktiv im Chor gesungen habe und somit          Der Findungsprozess ist aber erfolgreich gewesen. Alle Aufgaben
einen erheblichen Beitrag zum aktiven Chorgesang geleistet habe.    der Bereitschaft Beilstein werden künftig von der Bereitschaft
Die beiden Jubilare erhielten eine Urkunde und ein Präsent.         Herborn-Sinn mit übernommen. Blutspendetermine, Sanitäts-
                                                                    dienste, Öffentlichkeitsarbeit und Nachwuchsarbeit werden von
                                                                    nun rund 27 aktiven ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer aus-
                                                                    geführt. Die Bereitschaft Herborn-Sinn ist neben dem Bereich der
                                                                    Bereitschaft Beilstein zuständig für die Gemeinde Sinn, Driedorf
                                                                    und den Großteil der Stadt Herborn.
                                                                    Aktiv arbeitet die Bereitschaft im Katastrophenschutz mit und
                                                                    verfügt somit über Material, Gerät und Fahrzeuge die auch für die
                                                                    Bereitschaftsarbeit der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer
                                                                    genutzt werden können.
                                                                    In der Bereitschaft Herborn-Sinn werden Betreuungsdienst,
                                                                    Verpflegungsdienst, Sanitätsdienst und Technik/Sicherheit als
                                                                    Fachdienste ausgeführt, die entsprechenden Aus- und Weiter-
                                                                    bildungen werden den ehrenamtlichen Mitgliedern kostenfrei an-
                                                                    geboten.
                                                                    Die Arbeit der ehrenamtlichen vor Ort ist aber nur dann möglich,
V.l.n.r.: Ingo Kraus vom geschäftsführenden Vorstand, die Geehr-    wenn passive und fördernde Mitglieder die Arbeit der Bereitschaft
ten Horst Helsper und Rudolf Anschütz, sowie Karl-Heinz Dampf,      vor Ort unterstützen. Wer nicht ausreichend Zeit hat um sich aktiv
der die Laudatien hielt                                             einbringen zu können, kann sich mit seinem Mitgliedsbeitrag als
Greifensteiner Nachrichten                                      – 12 –                                                     Nr. 01/2018

passives Mitglied (direkt bei der DRK Bereitschaft Herborn-Sinn)     Voltigierer beim Showabend der hessischen Vereine mit dabei.
oder als förderndes Mitglied (beim DRK Kreisverband Dillkreis)       Sie starteten als erste Gruppe in den Showabend und präsentier-
einbringen und so die Arbeit des DRK stützen.                        ten Voltigieren in all seinen Fassetten vom Breiten-, über den Ein-
„Wir würden uns sehr freuen, wenn aktive ehrenamtliche Helfer-       zel- bis hin zum Gruppen-Leistungssport der Klasse S. In der 7-
innen und Helfer sowie die passiven Mitglieder der Bereitschaft      minütigen Story überzeugte Nic seinen Fußballkollegen Lukas,
Beilstein ihr Engagement in der Bereitschaft Herborn-Sinn fort-      dass Fußball nicht Alles ist, sondern der Mannschaftssport Volti-
führen. Die Arbeit vor Ort kann langfristig nur geleistet werden,    gieren, die Akrobatik auf den galoppierenden Pferden mitreißend
wenn sich Menschen finden, die das DRK stützten, sei es durch        sein kann. 5 herausgeputzte Pferde und 55 Voltigiererinnen hal-
aktive Mitarbeit oder passive Unterstützung!“ so Oliver Scheld,      fen ihm dabei. Die Zuschauer sahen sie auf Platz 6, die Jury fand
Kreisbereitschaftsleiter.                                            mit Platz 8, dass Dabeisein alles ist. Voltis, Trainerinnen, betreu-
Die DRK Bereitschaft Herborn-Sinn ist sehr vielfältig und bietet     ende Eltern und Pferde fanden das nach diesem wunderbaren
für Interessierte einige Möglichkeiten sich aktiv ehrenamtlich zu    geglückten Auftritt auch und fuhren müde, aber glücklich heim.
engagieren. Den zeitlichen Umfang und die Tätigkeitsfelder kön-      Komm, ich zeig dir meine Welt, den Voltigiersport!
nen und werden an die Möglichkeiten und Wünsche angepasst.           (Bild Hanno Herzler)
Ihr Ansprechpartner für die DRK Arbeit vor Ort sind die Mitglieder
der Bereitschaftsleitung und Verwaltungsgruppe. Jean-Luc
Kramer und Ilka Rumpf (beide Beilstein) koordinieren die Arbeit
der DRK Bereitschaft Herborn-Sinn als Leitungskräfte. Für die
Organisation und Durchführung von Blutspendeterminen ist
Sabine Hartmann (Beilstein) zuständig.                               Ortsteil
Wir bedanken uns für ihr bisheriges Vertrauen und die Zusam-
menarbeit und wünschen uns eine Fortführung auch mit der Be-         NENDEROTH
reitschaft Herborn-Sinn.

Ortsteil
HOLZHAUSEN
   Gesangverein „Liederkranz“ Holzhausen
Zur Jahreshauptversammlung laden wir alle Mitglieder recht herz-
lich ein. Wann: Samstag, den 22.01.2018 um 19.30 Uhr. Wo:
Dorfgemeinschaftshaus, Holzhausen (Übungsraum).
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Jahresbericht der Schriftführerin
4. Kassenbericht
   a) Bericht der Kassiererin
   b) Bericht der Kassenprüfer mit Antrag auf Entlastung
   des Vorstandes
5. Ehrungen
6. Teilvorstandswahlen
   1. Vorsitzende/r, Kassierer/in, 2 Beisitzer/innen
7. Verschiedenes
   Vorhaben 2018
Der Vorstand

   Pferdesport Voltigieren
Alles bewegt sich im Kreis – Greifensteiner Voltis präsentier-
ten den Voltigiersport in der Frankfurter Festhalle
Unter dem Motto: Alles bewegt sich im Kreis – Ein Fußballer erlebt
die Faszination Pferde und Voltigiersport waren die Greifensteiner

                                                                     Ortsteil
                                                                     ULM
                                                                         Gesangverein „Liederfreund“ Ulm
                                                                     Herzliche Einladung des MGV „Liederfreund“ Ulm zur Jahres-
                                                                     hauptversammlung für das Jahr 2017 am 20. Januar 2018 um
                                                                     19.30 Uhr im Gasthaus „Zum Laternchen“.
                                                                     Tagesordnung:
                                                                      1. Eröffnung und Begrüßung
                                                                      2. Totenehrung
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