Auswirkungen des Strukturwandels und der demografischen Entwicklung auf die Gleichstellung in Mecklenburg-Vorpommern und abzuleitende Optionen für ...

 
WEITER LESEN
Oktober 2010

Auswirkungen des
Strukturwandels und der
demografischen Entwicklung
auf die Gleichstellung in
Mecklenburg-Vorpommern
und abzuleitende Optionen
für die Landespolitik

Arbeitsmaterialien der
Friedrich-Ebert-Stiftung
Mecklenburg-Vorpommern
Studie im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung
Landesbüro Mecklenburg-Vorpommern

Auswirkungen des
Strukturwandels und der
demografischen Entwicklung
auf die Gleichstellung in
Mecklenburg-Vorpommern
und abzuleitende Optionen
für die Landespolitik

Conchita Hübner-Oberndörfer
Friedrich-Ebert-Stiftung

       Inhaltsverzeichnis

    Abkürzungsverzeichnis                                                                                    4

    Vorbemerkung                                                                                             5

    1. Ausgangssituation für Frauen 1990 – Emanzipation made in GDR                                          7
       1.1 Emanzipationsverständnis ostdeutscher Frauen                                                      7
       1.2 Stand der Gleichstellung der Geschlechter in der DDR                                              8
       1.3 Von der friedlichen Revolution zur deutschen Einheit – Erwartungen ostdeutscher Frauen            9

    2. Systemtransformation – Folgen des Beitritts zum Geltungsbereich des
    Grundgesetzes                                                                                          11
       2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen des Transformationsprozesses                                        11
       2.2 Arbeitsmarkt und soziale Lage                                                                    12

    3. Institutionalisierung der Frauen- und Gleichstellungspolitik in Mecklenburg-
    Vorpommern                                                                                             15
       3.1 Rechtlicher Rahmen für die Implementierung von Frauen- und Gleichstellungspolitik in MV          15
       3.2 Die Institutionalisierung der Frauen- und Gleichstellungspolitik auf Landes- und
       kommunaler Ebene in MV                                                                               15
       3.3 Konzeption des Landes MV zur Gleichstellung von Frauen und Männern                               18

    4. Die Entstehung von Institutionen und Verbänden von und für Frauen in
    Mecklenburg-Vorpommern                                                                                 21
       4.1 Frauen helfen Frauen e.V., Die Beginen e.V., FrauenTechnikZentrum                                21
       4.2 Landesfrauenrat MV e.V.                                                                         22
       4.3 Frauen in die Wirtschaft e.V.                                                                   23
       4.4 Frauenbildungsnetz Mecklenburg-Vorpommern e.V.                                                  23
            4.4.1 GM-CONSULT MV                                                                            23
            4.4.2 Berufe haben (k)ein Geschlecht                                                           24
            4.4.3 „Die Kunst von der Kunst zu leben“                                                       24
       4.5 Fazit                                                                                           25

    Dieses Arbeitsmaterial wird von dem Landesbüro Mecklenburg-Vorpommern der Abteilung
    Dialog Ostdeutschland der Friedrich-Ebert-Stiftung veröffentlicht. Die Ausführungen und
    Schlussfolgerungen sind von den Autoren in eigener Verantwortung vorgenommen worden.

       Impressum: © Friedrich-Ebert-Stiftung Herausgeber: Abteilung Dialog Ostdeutschland der
       Friedrich-Ebert-Stiftung Landesbüro Mecklenburg-Vorpommern Arsenalsstraße 8 19053
       Schwerin Tel.: 0385 512596 www.fes-mv.de Fotos: Harry Hardenberg (Umschlagrück-
       seite), Simone Herbst (S.37) fotolia.de: © Claude Beaubien, © artaxx, © Brigitte Wegner, ©
       Naturfreund, © Ralf Gosch, © Gina Sanders (alle Umschlagvorderseite) Gestaltung: Adebor
2      Verlag Druck: Altstadt-Druck Rostock ISBN: 978-3-86872-370-0
       Gefördert durch die Landeszentrale für Politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern
Landesbüro Mecklenburg-Vorpommern

5. Einflüsse der demografischen Entwicklung und des Strukturwandels in Mecklenburg-
Vorpommern auf die Gleichstellung von Frauen und Männern                                             26
   5.1 Bevölkerungsentwicklung und Strukturwandel in Mecklenburg-Vorpommern                          26
   5.2 Gleichstellung von Frauen und Männern unter den demografischen und strukturellen
   Gegebenheiten in Mecklenburg-Vorpommern                                                           27
         5.2.1 Gemeinsamer Arbeitskreis Frauengesundheit MV (GAF-MV)                                 27
         5.2.2 Kompetenzzentrum Vereinbarkeit Leben in MV                                            29

6. Ergebnisse von 20 Jahren Frauen- und Gleichstellungspolitik in MV                                 32
   6.1. Von der patriarchalen Frauen- und Familienpolitik der SED zur Gleichstellung von Frauen
   und Männern in Mecklenburg-Vorpommern                                                             32
         6.1.1 Situation auf dem Arbeitsmarkt                                                        32
         6.1.2 Eigenständige Interessenvertretung                                                    33
   6.2 Fortschritte bei der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst             34

7 Akteurinnen und Akteure                                                                            37
   7.1 Dr. Margret Seemann (Parlamentarische Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung in
   der Landesregierung MV)                                                                           39
   7.2 Karla Staszak (Parlamentarische Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung in der
   Landesregierung MV a.D.)                                                                          41
   7.3 Brigitte Thielk (Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Rostock)                           42
   7.4 Dr. Renate Hill (Geschäftsführerin des Landesfrauenrates e.V. MV)                             44
   7.5 Marion Richter (Geschäftsführerin des Frauenbildungsnetzes MV e.V)                            45
   7.6 Christiane Luipold (von 1998 bis 2009 Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in
   der Agentur für Arbeit Rostock, seit 2009 Leiterin des Stabes Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
   bei der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg)                                                     47
   7.7 Yvonne Griep / Dirk Siebernik (Gender Fachstelle MV)                                          49
   7.8 Fazit                                                                                         50

8. Ausblick – neue Herausforderungen                                                                 51
   8.1 Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie                                          51
   8.2 Maßnahmen gegen die Abwanderung von Fachkräften                                               51
   8.3 Bewältigung der Folgen der Alterung der Bevölkerung                                           53
   8.4 Eröffnung von Karrierechancen für Frauen                                                      54
   8.5 Entwicklung des ländlichen Raumes                                                             54
   8.6 Geschlechtergerechtigkeit als Querschnittsaufgabe der Politik                                 55

Literatur- und Quellenverzeichnis                                                                    56

Namensverzeichnis                                                                                    60

Die Autorin                                                                                          62

                                                                                                          3
Friedrich-Ebert-Stiftung

    Abkürzungsverzeichnis

    ASP            Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklungsprogramm
    BVMW           Bundesverband mittelständische Wirtschaft
    CDU            Christlich Demokratische Union
    DDR            Deutsche Demokratische Republik
    EU             Europäische Union
    FAR            FRAU und ARBEIT REGIONAL
    FBN MV e.V.    Frauenbildungsnetz Mecklenburg-Vorpommern
    FDP            Freie Demokratische Partei
    GAF-MV         Gemeinsamer Arbeitskreis Frauengesundheit Mecklenburg-Vorpommern
    GG             Grundgesetz
    GVOBl.         Gesetz- und Verordnungsblatt
    HWK            Handwerkskammer
    IHK            Industrie- und Handelskammer
    KVL.MV         Kompetenzzentrum Vereinbarkeit Leben in Mecklenburg-Vorpommern
    LAG            Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbeauftragten
                   Mecklenburg-Vorpommern
    LaKoF          Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen
    LFR            Landesfrauenrat
    MV             Mecklenburg-Vorpommern
    SED            Sozialistische Einheitspartei Deutschlands
    SPD            Sozialdemokratische Partei Deutschlands
    UFV            Unabhängiger Frauenverband
    VdU            Verband deutscher Unternehmerinnen
    WHO            Weltgesundheitsorganisation

4
Landesbüro Mecklenburg-Vorpommern

Vorbemerkung

Am 3.Oktober 1990 vollzog sich mit dem Bei-            1958 konnte sich die Politik auf das Gleichstel-
tritt der Deutschen Demokratischen Republik zur        lungsgesetz einigen. Bis dahin benötigte eine
Bundesrepublik Deutschland die deutsche Ein-           Ehefrau das Einverständnis ihres Ehemannes,
heit. Über 40 Jahre lebten die Menschen beider-        XP HLQHU EHUXÀLFKHQ 7lWLJNHLW QDFKJHKHQ RGHU
seits der innerdeutschen Grenze in grundverschie-      über ihr selbst verdientes Geld frei verfügen zu
denen gesellschaftspolitischen Systemen. Dabei         können. Dabei blieb es bis 1977, als das neue
entwickelten sich in vielen Lebensbereichen un-        Familien- und Scheidungsrecht gegen den erbit-
terschiedliche Sichtweisen der ostdeutschen und        terten Widerstand der Konservativen beschlossen
der westdeutschen Bürgerinnen und Bürger.              werden konnte. In der Folge kam es zu weiteren
      Dies betraf auch das Emanzipationsverständ-      notwendigen gesetzlichen Reformen des Abtrei-
nis der Frauen und Männer in Ost und West. So          bungsrechts, der strafrechtlichen Gleichstellung
war die Integration der Frauen in das Berufsle-        der ehelichen und außerehelichen Vergewaltigung
ben für die DDR-Regierung eine ideologische            und der Namensrechtsreform.
Notwendigkeit, während sich die westdeutschen               Nach der Wiedervereinigung musste auch
Frauen erst nach zähem Kampf das Recht auf be-         die Gleichstellungspolitik vereinheitlicht werden.
UXÀLFKH 6HOEVWYHUZLUNOLFKXQJ HUNlPSIHQ NRQQ-        Wie auch in allen anderen sozialen, gesellschaftli-
ten. Das konservative Gedankengut war lange            chen, wirtschaftlichen und politischen Bereichen
Zeit tief im Familienbild der Bundesbürger ver-        war das keine leichte Aufgabe und auch keine, die
ankert. Zusätzlich wirkte sich der Kampf der Sys-      über Nacht gelöst werden könnte. In dieser Studie
teme negativ auf die Gleichstellungsbemühungen         versucht Frau Dr. Conchita Hübner-Oberndörfer
XQGGLHEHUXÀLFKH,QWHJUDWLRQGHU)UDXHQDXV          die bisher erzielten Erfolge, aber auch die noch
      War also die Situation der Frauen in der ehe-    dringend benötigten Fortschritte in der Gleich-
maligen DDR wirklich besser als in der BRD?            stellungspolitik am Beispiel von Mecklenburg-
Die vorliegende Studie geht dieser Frage nach.         Vorpommern aufzuzeigen. Sie bezieht sich dabei
6LH ]HLJW HLQH YRQ REHQ DQJHRUGQHWH EHUXÀLFKH   auch auf die Erfahrungen und Erkenntnisse in der
Gleichstellung der Frauen. Sie beschreibt die          Gleichstellungspolitik aktiver Politikerinnen und
unbestreitbaren Erfolge der Gleichstellung bei         Vertreterinnen der Zivilgesellschaft.
GHUVFKXOLVFKHQXQGEHUXÀLFKHQ$XVELOGXQJ(U-              Die Friedrich-Ebert-Stiftung hofft, mit die-
folgreich waren auch die staatlichen Bemühun-          ser Studie einen Beitrag für weitere Fortschritte
gen, jungen Müttern die Doppelrolle als Mutter         in der Gleichstellungsdebatte – und das nicht nur
und Berufstätige zu erleichtern. Klar wird jedoch      in Mecklenburg-Vorpommern – zu leisten.
auch, dass sich das Rollenverständnis in den Köp-
fen der Menschen nicht so leicht ändern lässt.
Wenn die Doppelrolle zur Doppelbelastung wird,                                             Jürgen Peters
ändert sich nichts grundsätzlich. Dies zeigt sich                                Leiter des Landesbüros
auch darin, dass zwar die überwiegende Mehrheit                              Mecklenburg-Vorpommern
der Frauen berufstätig war, die Führungspositio-                            der Friedrich-Ebert-Stiftung
nen in Wirtschaft und Politik aber weiterhin den
Männern vorbehalten waren.
      In der alten Bundesrepublik verlief der
Gleichstellungsprozess wesentlich zäher. Erst

                                                                                                             5
Friedrich-Ebert-Stiftung

6
Landesbüro Mecklenburg-Vorpommern

1. Ausgangssituation für Frauen 1990 – Emanzipation made in GDR

1.1 Emanzipationsverständnis                                   en das richtige, proletarische Bewusstsein entwi-
    ostdeutscher Frauen                                        ckeln können und gemeinsam mit den Männern
                                                               den Weg in eine lichte, klassenlose Zukunft ge-
Das Emanzipationsverständnis von Frauen in der                 hen. Neben diesen ideologischen Motiven gab
DDR wurde durch zwei Faktoren geprägt. Zum                     es praktische Notwendigkeiten für die Orientie-
                                                               rung der SED auf Einbeziehung von Frauen in
einen wollten sie berufstätig sein, zum anderen
                                                               das Erwerbsleben. Die Wirtschaft der DDR litt
wünschten sie sich Kinder und eine Familie. Im
                                                               SHUPDQHQW XQWHU HLQHP 0DQJHO DQ TXDOL¿]LHU-
Jahr 1989 waren in der DDR mehr als 90% aller
                                                               ten) Arbeitskräften, dem durch die Erhöhung der
Frauen und Mädchen im Alter zwischen 16 und
                                                               weiblichen Erwerbsquote begegnet werden sollte.
60 Jahren erwerbstätig bzw. in Aus- und Wei-
                                                                    Frauen in der DDR nahmen die Berufsarbeit
terbildung. Bis zu ihrem 25. Lebensjahr hatten
                                                               jedoch nicht primär als politisch-ideologischen
75% der Frauen wenigstens ein Kind zur Welt
                                                               Zwang wahr, sondern sie wurde zunehmend zu
gebracht, bis zum 30. Lebensjahr waren es sogar                einem unverzichtbaren Element ihrer Lebenspla-
90%.1 Generell kann festgestellt werden, dass im               nung. Sie bedeutete Selbstbestätigung und Le-
Falle einer Mutterschaft bzw. einer Familiengrün-              EHQVVLQQVRZLH¿QDQ]LHOOH8QDEKlQJLJNHLWYRP
dung die Aufgabe der Berufstätigkeit für die in                Mann und die Chance, die eigene Lebensform frei
der DDR geborenen und aufgewachsenen Mäd-                      wählen zu können. Erwerbsarbeit war für Frauen
chen- und Frauengenerationen keine Alternative                 LQGHU''5QLFKWQXUXQWHU¿QDQ]LHOOHQ(UZlJXQ-
darstellte. So gaben bei einer Familienbefragung               gen wichtig. Für viele von ihnen war sie zu ei-
im Jahre 1982 über 60% der Zwanzig- bis Vier-                  nem Bedürfnis geworden. Die Arbeit verschaffte
zigjährigen an, dass beide Lebensbereiche für sie              ihnen soziale Kontakte und Kommunikation – ein
gleichermaßen bedeutsam seien.2                                Anspruch, der in den tagsüber verwaisten Wohn-
     Dieses Emanzipationsverständnis war nicht                 komplexen ganz und gar nicht befriedigt werden
nur ein Ergebnis der Frauen- und Familienpolitik               konnte.
der SED, sondern entsprach auch den Vorstellun-                     Im Zuge der Entwicklung der DDR war also
gen der meisten DDR-Frauen.                                    aus der Doppelbelastung des weiblichen Ge-
     Leitgedanke der SED-Frauenpolitik war die                 schlechts ein Doppelanspruch geworden. Kaum
Überzeugung gewesen, dass die Frauenfrage Teil                 eine Frau wollte ausschließlich Hausfrau sein
der sozialen Frage sei und nur mit dieser gelöst               oder für einen längeren Zeitraum aus dem Er-
werden könne. Nach der marxistisch-leninistisch-               werbsprozess ausscheiden.3
en Theorie konnte sich die Emanzipation der Frau
allein durch deren Integration in die Berufsarbeit
realisieren lassen. Auf diese Weise würden Frau-

1 Vgl. Kinder, Jugend und Familie, in: Sozialpolitik kon-
kret, Institut für Soziologie und Sozialpolitik der Akademie
für Wissenschaften der DDR, Berlin 1990, S. 28.
2 Vgl. Gysi, Jutta, Meyer, Dagmar, Leitbild: berufstätige      3 Vgl. Hübner, Conchita, Auswirkungen des Transforma-
Mutter – DDR-Frauen in Familie, Partnerschaft und Ehe, in:     tionsprozesses auf Frauen in Mecklenburg-Vorpommern,
Hellwig, Gisela, Nickel, Hildegard Maria (Hg.), Frauen in      Rostock 1997, Rostocker Hefte zur Politik und Verwaltung,
Deutschland 1945 – 1992, Berlin 1992, S.141.                   Heft 8, S. 9f..

                                                                                                                           7
Friedrich-Ebert-Stiftung

    1.2 Stand der Gleichstellung der                      Kindern in bestimmte Positionen einzustellen,
        Geschlechter in der DDR                           weil diese „ineffektiv arbeiteten“, „ihre Privilegi-
                                                          en missbrauchten“, „ständig krank feierten“ und
    Die Doppelorientierung der DDR-Frauen auf Be-         „zu keiner Versammlung kämen“.7
    ruf und Familie sagt allerdings wenig aus über             Geht man allein vom formalen Bildungsab-
    ihre qualitativen Vorstellungen von Erwerbstätig-     schluss aus, so waren gegen Ende der DDR Frau-
    keit. In den 70er Jahren ging es den meisten Frau-    en bis etwa zum 45. Lebensjahr im Durchschnitt
    en nicht um eine Arbeit an sich, sondern immer        genauso hoch gebildet wie gleichaltrige Männer.
    auch um ein möglichst angenehmes Arbeitsklima         99% der weiblichen und männlichen Jugendlichen
    und vor allem bei jungen Erwerbstätigen ohne          begannen nach dem Abschluss der Schule eine
    Kind auch um interessante Arbeitsinhalte.             Lehre oder wechselten an die zum Abitur führen-
                                                          de Erweiterte Oberschule bzw. in eine Berufsaus-
         In dieser Zeit kam es zu einer Neuorien-
                                                          bildung mit Abitur. Etwa 84% der Schüler/innen
    tierung in der Frauen- und Familienpolitik der
                                                          nahmen eine Lehre auf, wobei Mädchen sich häu-
    SED. Sie war diesmal primär an arbeitsmarkt-
                                                          ¿JHU IU IUDXHQW\SLVFKH )DFKVFKXODXVELOGXQJHQ
    politischen und demographischen Erfordernis-
                                                          entschieden, besonders für pädagogische Berufe
    sen ausgerichtet. Frauen sollten nun nicht mehr
                                                          und Medizin. Real wurden Männer in einigen at-
    schlechthin berufstätig sein, sondern sich auch
                                                          traktiven Bildungsgängen bevorzugt. Auch waren
    TXDOL¿]LHUHQ6SlWHVWHQVVHLW0LWWHGHUHU-DKUH
                                                          Frauen für traditionelle Männerberufe nicht genü-
    ]HLJWHVLFKDQHLQLJHQVLJQL¿NDQWHQ6\PSWRPHQ
                                                          gend sozialisiert. Während der 70er Jahre war das
    dass diese Politik nicht die erwünschten Resulta-
                                                          Berufswahlfeld für Mädchen vor allem hinsicht-
    te gebracht hatten.4 Die Geburtenrate sank rapide,
                                                          lich technischer Berufe stark erweitert worden.
    die Zahl der Ehescheidungen nahm zu und immer
                                                          Seit Beginn der 80er Jahre beschränkte es sich
    mehr verheiratete Frauen und Mütter bemühten
                                                          jedoch im Wesentlichen wieder auf traditionelle
    sich um Teilzeitarbeit. Zum Ende der DDR wa-
                                                          Frauenberufe.8 Dies geschah u.a. als Reaktion auf
    UHQGHU)UDXHQYHUNU]WEHUXÀLFKWlWLJ,KUH
                                                          die hohen Ausfallquoten weiblicher Beschäftigter
    Zahl wäre noch weitaus höher gewesen, wenn in
                                                          infolge der nur auf Frauen fokussierten sozialen
    den Betrieben mehr Teilzeitbeschäftigungen an-
                                                          Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und
    geboten worden wären. Die Betriebsleiter hatten
                                                          %HUXI %DE\MDKU)UHLVWHOOXQJ]XU3ÀHJHHUNUDQN-
    jedoch die Order, die Teilzeitwünsche der Frauen
                                                          ter Kinder etc.). Ferner wurden Frauen in ihrer
    nicht ‚ausufern‘ zu lassen.5                          sozialen Stellung, d.h. hinsichtlich ihrer Kompe-
         Die Ursachen für die o.g. Entwicklung wa-        WHQ]HQ XQG (LQÀXVVEHUHLFKH EHQDFKWHLOLJW 'DV
    ren vielfältig, eine war jedoch allen drei Erschei-   YHUVFKlUIWH VLFK GXUFK KlX¿JH =XZHLVXQJ YRQ
    QXQJHQJHPHLQVDP%HUXÀLFKHJHVHOOVFKDIWOLFKH       zweitrangigen Arbeitsplätzen im erlernten Beruf,
    und häusliche Aufgaben zu vereinbaren, blieb ein      ZHLO)UDXHQGXUFKGLHJHVFKOHFKWVVSH]L¿VFKH$U-
    Problem, das Frauen weitgehend allein zu lösen        beitsteilung gegenüber Männern eine geringere
    hatten.                                               Flexibilität und Verfügbarkeit aufwiesen. Wurden
         $XFK ZHQQ LQ GHQ RI¿]LHOOHQ 9HUODXWED-      Frauen als berufstätige Mütter hoch gepriesen,
    rungen der „Mythos von der bereits erfolgreich        so waren sie real und vor allem im Erwerbsle-
    abgeschlossenen Emanzipation der Frau“6 ver-          ben gerade wegen ihrer Mutterschaft immer zu-
    breitet wurde, gab es in der Realität zunehmend       gleich auch in eine „natürliche“ Zweitrangigkeit
    frauenfeindliche Praktiken. So weigerte sich das      gestellt.9 Die in den 80er Jahren vorgenommene
    Leitungspersonal in den Betrieben, Frauen mit
                                                          7   Vgl. ebenda.
    4   Gysi, Meyer, S. 142f.
                                                          8 Vgl. dazu auch Nickel, Hildegard Maria „Mitgestal-
    5   Hellwig, S.15.                                    terinnen des Sozialismus“ – Frauenarbeit in der DDR, in:
                                                          Frauen in Deutschland 1945 - 1992, S. 239.
    6 Behrendt, Hanna, Frauenemanzipation made in GDR,
    in: EigenArtige Ostfrauen, Bielefeldt 1994, S. 40.    9   Nickel, S.234.

8
Landesbüro Mecklenburg-Vorpommern

Konzentration der Frauenpolitik auf das Verein-              sitionen vertreten13, so dass sich insgesamt ein
barkeitsproblem (Haushalt, Kinder, Familie, Be-              deutliches Lohngefälle zuungunsten der Frauen
ruf) wirkte sich auf die Frauen sehr negativ aus.            HUJDE 'DV JDOW DXFK EHL JOHLFKHU 4XDOL¿NDWLRQ
Sie stützte das Klischee von der Hauptverantwor-             von Frauen und Männern. So verdienten männ-
tung der Mutter, weil die Adressaten dieser Leis-            liche Hoch- und Fachschulabsolventen im Jahr
tungen ausschließlich Frauen waren.10                        1988 im Schnitt fast 20% mehr als ihre weiblich-
     Die patriarchale Gleichstellungspolitik war             en Pendants.14
die strukturelle Grundlage dafür, dass Frauen und
Männer in der DDR im Erwerbsleben sozial Un-
gleiche blieben. So war z.B. „Gleicher Lohn für              1.3 Von der friedlichen Revolution
gleiche Leistung“ eine viel zitierte Formel. In der              zur deutschen Einheit – Erwartungen
Realität vollzog sich die Einkommensentwick-                     ostdeutscher Frauen
lung jedoch nach Wirtschaftszweigen und Berufs-
gruppen differenziert und umgekehrt proportional             Die Unterordnung der Frauenfrage unter die so-
zum Frauenanteil in den jeweiligen Bereichen.                ziale Frage hatte zur Konsequenz, dass wichtige
Lag das durchschnittliche Monatseinkommen in                 Probleme der Frauen in der DDR nicht behandelt
der DDR im Jahr 1989 bei 1 136 Mark (Netto), so              wurden. So spielten Themen wie Gewalt gegen
verdienten die Beschäftigten im Handel mit 1 004             Mädchen und Frauen, die Konsequenzen der
Mark und im Post- und Fernmeldewesen mit 1                   weiblichen Mehrfachbelastung, Diskriminierung
040 Mark deutlich weniger, während die Einkünf-              am Arbeitsplatz oder mangelnde Aufstiegschan-
te im Bereich Verkehr mit 1 234 Mark deutlich                cen sowie Unterrepräsentation in politischen und
über dem Durchschnitt lagen.11 Im Handel waren               wirtschaftlichen Entscheidungsgremien kaum
71,9% der Erwerbstätigen Frauen, im Post- und                eine Rolle. Die Nichtexistenz politisch relevanter
Fernmeldewesen 69,0%.12 (Vgl. Tab. 1)                        Frauenorganisationen führte zur Nichtartikulati-
     Darüber hinaus waren Frauen unterdurch-                 on von Fraueninteressen. Frauen wurden in der
schnittlich in den besser dotierten Leitungspo-              DDR eher als Objekt denn als Subjekt von der
                                                             Politik wahrgenommen. Daran änderte auch die
10 Hildebrand, Karin, Historischer Exkurs zur Frauenpoli-    Mitgliedschaft einer (!) Frau, Inge Lange, im Po-
tik der SED, in: EigenArtige Ostfrauen, S.27.
11 Vgl. Frauenreport `90, Berlin 1990, S.87.                 13 Vgl. ebenda, Tab. 1, S.236.
12 Vgl. Nickel, S.241.                                       14 Vgl. dazu auch Frauenreport `90, S.93.

    Tabelle 1

    Durchschnittliche monatliche Arbeitseinkommen der vollbeschäftigten Arbeiter und Angestell-
    ten in volkseigenen Betrieben nach Wirtschaftsbereichen (in Mark)
    Frauenanteil (in %) nach Wirtschaftsbereichen (Stand: 1989)
                     Insgesamt Industrie         Bau-         Land- und Verkehr           Post- und      Handel
                                                 industrie    Forstwirt-                  Fernmel-
                                                              schaftft                    dewesen
    Brutto           1.311          1.324        1.310        1.242          1.436        1.206          1.168

    Netto            1.136          1.150        1.135        1.090          1.234        1.040          1.004

    Frauenanteil 48,9               41,0         17,2         37,4           26,4         69,0           71,9

    Quelle: Frauenreport ´90, S.87 und S.66.

                                                                                                                     9
Friedrich-Ebert-Stiftung

     litbüro der SED nichts. Auch unter den politisch                 können. Prioritär war für die meisten Frauen der
     eher zweitrangigen Ministern gab es zum Ende                     Wunsch, die „Errungenschaften des Sozialismus“
     der DDR lediglich eine Frau, Margot Honecker,                    zu erhalten. Dabei ging es u.a. um die Beibehal-
     die Gattin von Erich Honecker, des SED-Gene-                     tung der Regelungen zum Schwangerschaftsab-
     ralsekretärs und Vorsitzenden des Staats- und Na-                bruch, die Aufrechterhaltung der Kinderbetreu-
     tionalen Verteidigungsrates. Kein Kombinat, kein                 XQJGLH)UHLVWHOOXQJ]XU3ÀHJHHUNUDQNWHU.LQGHU
     Großbetrieb wurde Ende der 80er Jahre in der                     und den monatlichen Haushaltstag. Anders ge-
     DDR von einer Frau geleitet. Sieht man also von                  sagt, die überwiegende Mehrheit der DDR-Frauen
     GHU HUUHLFKWHQ ZLUWVFKDIWOLFKHQ XQG ¿QDQ]LHOOHQ             hielt an ihrer Vorstellung von Emanzipation fest.
     Unabhängigkeit der Frauen ab, kann nicht davon                   Sie wollten berufstätig sein und Kinder haben.
     gesprochen werden, dass die Frauenfrage in der                   Der Staat sollte auch weiterhin die notwendigen
     DDR gelöst wurde.                                                Rahmenbedingungen dafür garantieren.
          Als im Oktober 1989 hunderttausende DDR-                         Der Anteil der zwischen Beruf und Familie
     Bürgerinnen und Bürger auf den Strassen gegen                    „vereinbarungsorientierten“ Frauen hat nach der
     die Politik der SED protestierten, wurde sichtbar,               Vereinigung nicht ab – sondern weiter zugenom-
     GDVVIUDXHQVSH]L¿VFKH,QWHUHVVHQQXUVHOWHQRIIHQ               men. Im Jahre 1992 sprachen sich in einer Fa-
     artikuliert wurden. Es gab in dieser Zeit kaum Or-               milienbefragung 76% aller bis zu 40 Jahre alten
     ganisationen, die sich Frauen-Themen explizit auf                Frauen für eine Gleichgewichtigkeit zwischen
     die Fahnen geschrieben hatten. Eine Ausnahme                     Erwerbsarbeit und Familie mit Kindern aus. Im
     bildete der Unabhängige Frauenverband (UFV),                     Jahr 1996 waren es sogar 81%.18 Die Zahl der
     zu dessen Gründerinnen im Dezember 1989 in                       familienorientierten Frauen – also der Frauen,
     Berlin Pat Wunderlich15 und in Mecklenburg-Vor-                  für die in der Hierarchie die Familie den ersten
     pommern (Frühjahr 1990) u.a. Anette Niemeyer                     Rang einnahm – reduzierte sich von 38% (1982
     und Marion Richter16 gehörten. 17 Allerdings blieb               und 1988) auf 13 % (1996).19 Die Gruppe der
                                                                      vorrangig berufsorientierten Frauen stieg dage-
     die Unterstützung für ihn eher marginal.
                                                                      gen nur um ein Prozent auf nunmehr 2%.20 Auf
          In der Konsequenz versäumten es die ostdeut-
                                                                      der anderen Seite hielten jedoch auch nur 5% der
     schen Frauen in der Phase der friedlichen Revo-
                                                                      ostdeutschen Frauen das Hausfrauendasein für
     lution, ihre Probleme, Forderungen und Wünsche
                                                                      erstrebenswert.21
     offen zu artikulieren und politisch durchzusetzen.
     Hier machte es sich bemerkbar, dass die patriar-
     chale Frauenpolitik, die von der einzigen Frau-
     enorganisation der DDR, dem Demokratischen
     Frauenbund, unkritisch mitgetragen und exeku-
     tiert wurde, dazu geführt hatten, dass viele ost-
     deutsche Frauen es nicht für nötig hielten, sich
     aktiv für ihre eigenen Interessen einzusetzen.
          Spekulativ bleibt die Frage, ob sie ihre Aus-
     gangspositionen in der Phase des endgültigen
     Zusammenbruchs der DDR und der einsetzenden
     Orientierung auf die Herstellung der deutschen
     Einheit dadurch hätten wesentlich verbessern
                                                                      18 Frauen wollen Arbeit und Kinder, in: Norddeutsche
                                                                      Neueste Nachrichten (NNN),27.03.1996.
     15 Sie leitet heute in Rostock eine Reiseagentur, die Bil-
     dungsreisen speziell für Frauen organisiert. (http://wunderli-   19 Ebenda.
     che-frauenreisen.de/).
                                                                      20 Vgl. Gysi, Meyer, S.142.
     16 Sie wird in Kapitel 7.5 porträtiert.
                                                                      21 Vgl. dazu Hübner, Conchita, Gerdes, Johannes, Gen-
     17 Vgl. dazu Unabhängiger Frauenverband, http://www.             schow, Barbara, Lebensplanung von Mädchen und jungen
     ddr89.de/ddr89/ufv/UFV.html (05.03.2010).                        Frauen in Mecklenburg-Vorpommern, Rostock 1998, S. 5.

10
Landesbüro Mecklenburg-Vorpommern

2. Systemtransformation – Folgen des Beitritts zum Geltungsbereich
   des Grundgesetzes

Das Ergebnis der Wahlen zur Volkskammer der               UHQ$QVFKXE¿QDQ]LHUXQJZXUGHYRQGHU%XQGHV-
DDR im März 1990 war zugleich ein Votum der               republik übernommen.23
Mehrheit der DDR-Bürgerinnen und Bürger für                    Der 2. Staatsvertrag, der Vertrag zwischen der
den Weg zur deutschen Einheit nach Artikel 23             Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen
des Grundgesetzes der Bundesrepublik.22 Bis               Demokratischen Republik über die Herstellung
zum Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des              der Einheit Deutschlands, wurde am 31. August
Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 galt es zu-              1990 unterzeichnet und am 20. September 1990
nächst die notwendigen Anpassungsmaßnahmen                zeitgleich von der DDR-Volkskammer und dem
LPUHFKWOLFKHQZLUWVFKDIWOLFKHQ¿QDQ]LHOOHQXQG        Deutschen Bundestag jeweils mit 2/3-Mehrheit
sozialen Bereich vorzunehmen.                             UDWL¿]LHUW24 Er enthielt verschiedene Übergangs-
                                                          und Anpassungsmaßnahmen. Besonders relevant
                                                          für ostdeutsche Frauen war Kapitel VII Artikel 31
2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen des                      „Familie und Frauen“. Darin wurde festgelegt,
Transformationsprozesses                                  dass der gesamtdeutsche Gesetzgeber, die Auf-
                                                          gabe habe, die „Gesetzgebung zur Gleichberech-
Die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbe-               tigung zwischen Männern und Frauen weiterzu-
dingungen änderten sich bereits mit dem in Kraft          entwickeln.“ Darüber hinaus sollte er, angesichts
Treten des 1. Staatsvertrages (Wirtschafts-, Wäh-         unterschiedlicher rechtlicher und institutioneller
UXQJVXQG6R]LDOXQLRQ DP-XOLVLJQL¿-           Ausgangssituationen bei der Erwerbstätigkeit
kant. Mit der Schaffung eines einheitlichen Wäh-          von Müttern und Vätern, die „Rechtslage unter
rungsgebietes – der Einführung der D-Mark – kam           dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Fami-
die Regierung der Bundesrepublik Deutschland              lie und Beruf (…) gestalten.“ Um die Weiterfüh-
den Wünschen vieler DDR-Bürgerinnen und                   rung der Einrichtungen zur Tagesbetreuung von
Bürger entgegen, die seit dem Fall der Berliner           Kindern im Beitrittsgebiet zu gewährleisten, war
Mauer im November 1989 kaum noch an die ei-               der Bund bereit, sich für eine Übergangszeit bis
genständige Weiterexistenz der DDR glaubten.              zum 30. Juni 1991 an den Kosten dieser Einrich-
Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen für die           tungen zu beteiligen. Darüber hinaus wurde der
Umwandlung der (zusammenbrechenden) sozi-                 gesamtdeutsche Gesetzgeber beauftragt, „spätes-
alistischen Planwirtschaft in eine soziale Markt-         tens bis zum 31. Dezember 1992 eine Regelung
wirtschaft geschaffen und nicht zuletzt begann            zu treffen, die den Schutz vorgeburtlichen Le-
die letzte DDR-Regierung im sozialen Bereich              bens und die verfassungskonforme Bewältigung
mit der Gründung von Institutionen, die kom-              YRQ.RQÀLNWVLWXDWLRQHQVFKZDQJHUHU)UDXHQYRU
patibel zu den entsprechenden bundesdeutschen             allem durch rechtlich gesicherte Ansprüche für
Einrichtungen waren, wie z. B. der Renten-, der           Frauen, insbesondere auf Beratung und soziale
Kranken- und der Arbeitslosenversicherung. De-            Hilfen besser gewährleistet, als dies in beiden
                                                          Teilen Deutschlands derzeit der Fall ist“. Zur Ver-
22 Den Weg zur deutschen Einheit über Artikel 23 GG
präferierten die Allianz für Deutschland (CDU, DA, DSU)
                                                          23 Vgl. Korte, Die Chance genutzt?, S. 182.
– 47,8% der Wählerstimmen – sowie der Bund freier De-
mokraten (LDP, Deutsche Forumspartei, Ost-FDP) – 5,3 %    24 Vgl. dazu Handbuch zur deutschen Einheit 1949-1989-
der Wählerstimmen. Vgl. Korte, Karl-Rudolf, Die Chance    1999, (Hg.) Weidenfeld, Werner, Korte, Karl-Rudolf, Frank-
genutzt?, Frankfurt am Main / New York 1994, S. 120 ff.   furt am Main 1999, S. 783ff.

                                                                                                                       11
Friedrich-Ebert-Stiftung

     wirklichung dieser Ziele sollte im Beitrittsgebiet        war die Freisetzung einer großen Zahl von Ar-
     VRIRUWGDPLWEHJRQQHQZHUGHQPLWÄ¿QDQ]LHOOHU           beitskräften.26
     +LOIHGHV%XQGHVHLQÀlFKHQGHFNHQGHV1HW]YRQ                 Ostdeutsche Frauen besaßen zu Beginn des
     Beratungsstellen verschiedener Träger“ aufzu-             Transformationsprozesses die eindeutig schlechte-
     bauen. Die Beratungsstellen sollten personell und         ren Ausgangspositionen als ostdeutsche Männer.
     ¿QDQ]LHOO VR DXVJHVWDWWHW ZHUGHQ GDVV VLH LKUHU   Erste „Opfer“ des Untergangs der DDR und der
     Aufgabe gerecht werden konnten, „schwangere               Umgestaltung der DDR-Wirtschaft waren neben
     Frauen zu beraten und ihnen notwendige Hilfen             dem Staatsapparat, den Ministerien und den ge-
     – auch über den Zeitpunkt der Geburt hinaus – zu          sellschaftlichen Organisationen vor allem Unter-
     leisten“.25                                               nehmen und Betriebe in der Nahrungsgüterwirt-
           Durch diesen Vertrag wurden die Grundzüge           schaft und der Textil- und Bekleidungsindustrie,
     der künftigen Entwicklung in den durch Volks-             die unter den marktwirtschaftlichen Bedingungen
     kammerbeschluss vom 20. Juli 1990 wieder ein-             nicht mehr konkurrenzfähig waren. In Rostock
     geführten ostdeutschen Ländern Brandenburg,               wurde z.B. als einer der ersten großen Betriebe
     Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-                 ein Unternehmen geschlossen, in dem Bekleidung
     Anhalt und Thüringen präjudiziert.                        für Jugendliche produziert worden war. Betroffen
           In der Folgezeit kam es zu einem massiven           waren in allen Bereichen überwiegend Frauen.
     Institutionentransfer nach bundesdeutschem Mus-           Aber nicht nur in diesen frauentypischen Berei-
     ter. Viele Gesetze und Verordnungen mussten den           chen wurden Frauen in größerem Umfang entlas-
     veränderten Gegebenheiten angepasst werden.               sen. Auch in anderen Zweigen waren sie oft die
     Beim Aufbau der neuen Strukturen erhielten die            ersten, die gehen mussten, verrichteten sie doch
     ostdeutschen Länder umfassende personelle Un-             KlX¿J 7lWLJNHLWHQ GLH ZHJUDWLRQDOLVLHUW ZHUGHQ
     terstützung aus den „alten“ Ländern.                      konnten oder automatisiert wurden. Eine weitere
                                                               Ursache für die rasch ansteigende Zahl arbeitslo-
                                                               ser Frauen war der bereits kurz nach der Verei-
     2.2 Arbeitsmarkt und soziale Lage                         nigung einsetzende Verdrängungswettbewerb in
                                                               den Bereichen, die bis dahin frauendominiert wa-
     Bereits der 1. Staatsvertrag vom 1. Juli 1990 führ-       ren, wie Handel, Banken und Versicherungen.27
     WH ]X VLJQL¿NDQWHQ bQGHUXQJHQ GHU ([LVWHQ]EH-        Hier wurden frei werdende oder neu geschaffe-
     dingungen in der DDR. Die Ökonomie war von                QH6WHOOHQLPPHUKlX¿JHUGXUFK0lQQHUEHVHW]W
     einem Tag auf den anderen dem Konkurrenz-                 (Vgl. Tab. 2)
     druck des internationalen Wettbewerbs ausge-                   Im September 1993 lag die Arbeitslosenquote
     setzt. Wirtschaft und Gesellschaft erlebten einen         in den neuen Bundesländern bei Frauen mit 22%
     schwer verkraftbaren Modernisierungsschock. So            doppelt so hoch wie die der Männer (11%).28
     ¿HOHQLQYLHOHQ%HUHLFKHQGHU:LUWVFKDIWVWDDWOL-              Die niedrigen Einkommen, die Frauen in der
     che Subventionen weg. Die Preise orientierten             DDR hatten, führten dazu, dass sie im Falle von
     sich an Angebot und Nachfrage und weite Tei-              Arbeitslosigkeit weniger Geld als Männer erhiel-
     le der Industrie und Landwirtschaft waren nicht           ten. Vor allem für allein erziehende Mütter (in der
     mehr konkurrenzfähig. Im Industriesektor sank             DDR gab es 1989 ca. 340 00029) und geschiedene
     im 2. Halbjahr 1990 die Produktion um die Hälfte          Frauen war damit der Weg in die Armut vorge-
     und in der Landwirtschaft wurden in 12 Monaten
                                                               26 Vgl. Korte, Karl-Rudolf, Die Chance genutzt?, S.181f.
     so viele landwirtschaftliche Flächen stillgelegt
     wie in der Europäischen Gemeinschaft innerhalb            27 Vgl. Hellwig, Nickel, S. 247 - 254.
     von fünf Jahren. Konsequenz dieser Entwicklung            28 Engelbrecht, Gabriele, Frauenerwerbslosigkeit in den
                                                               neuen Bundesländern, Folgen und Auswege, in: Aus Politik
                                                               und Zeitgeschichte (ApuZ), Beilage zur Wochenzeitung Das
     25 Vgl. Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland
                                                               Parlament, B 6/1994, S.22.
     und der Deutschen Demokratischen Republik über die Her-
     stellung der deutschen Einheit, Kap VII, Artikel 31.      29 Frauenreport `90, S. 112f.

12
Landesbüro Mecklenburg-Vorpommern

    Tabelle 2

    Frauenanteil an den Beschäftigten nach Wirtschaftsbereichen (in %) in den
    neuen Bundesländern
                                                  November         November           November           Differenz
                                                  1990             1991               1992               90-92

    Landwirtschaft                                40,6             42,5               36,0               - 4,6

    Bergbau, Energiegewinnung                     31,4             32,5               23,0               - 8,1

    Bauwirtschaft                                 19,1             16,8               11,0               - 8,1

    Metall-, Elektrobranche                       30,4             24,9               19,0               - 11,4

    übriges verarbeitendes Gewerbe                49,0             43,0               36,0               - 13,0

    Handel                                        70,0             64,8               58,0               - 22,0

    Verkehr, Bahn, Post                           34,1             32.2               28,0               - 6,1

    Banken, Versicherungen                        83,6             74,1               71,0               - 12,6

    andere Dienstleistungen                       69,5             70,9               67,0               - 2,5

    Gesamt                                        48,5             48,0               43,0               - 5,5

    Datenbasis: Arbeitsmarkt-Monitor30

zeichnet. Während erstere in der DDR ohnehin                    deutsche Frauen nicht in ihr Schicksal, sondern
schon über geringe Haushaltseinkommen verfüg-                   HQWZLFNHOWHQ 6WUDWHJLHQ XP LKUH ¿QDQ]LHOOH XQG
ten, wurde ihre Situation durch den Wegfall sub-                ökonomische Unabhängigkeit zu erhalten. Der
ventionierter Waren (z. B. Kinderbekleidung) und                neuen Situation begegneten sie zunächst mit ei-
sozialpolitischer Maßnahmen, wie Freistellung                   nem „Gebärstreik“, d.h. allein bis 1994 nahm
bei der Erkrankung des Kindes oder des Haus-                    die Zahl der Geburten z. B. in Mecklenburg-
haltstags, deutlich erschwert. Steigende Preise                 Vorpommern um ca. 75% ab. Wurden 1990 noch
für die Kinderbetreuung und die Unsicherheit auf                23.503 Babys geboren, so waren es 1994 nur
dem Arbeitsmarkt führten dazu, dass viele von ih-               noch 8.934.32 Zum anderen entwickelten Frauen
nen, einmal aus den Unternehmen verdrängt, nur                  in MV eine hohe Mobilität, d.h. sie waren bereit
schwer wieder Arbeit fanden.30                                  GDV/DQG]XYHUODVVHQXP$UEHLW]X¿QGHQ6HLW
     Frauen avancierten in dieser Zeit sehr schnell             1990 wanderten deutlich mehr (junge) Frauen aus
                                                                Mecklenburg-Vorpommern ab als zu.33
zu den „Verliererinnen“ der Einheit. Geht man
von der Zentralität von Erwerbsarbeit im Leben
                                                                Ute, Ostdeutsche Frauen im Transformationsprozeß, in: Aus
ostdeutscher Frauen aus, so ist diese Beschrei-                 Politik und Zeitgeschichte (APuZ), B 20/95, S. 31 - 42.
bung zutreffend.31 Andererseits ergaben sich ost-
                                                                32 Kück, Ursula, Fischer, Hartmut, Karpinski, Jan, Bevöl-
                                                                kerung in Mecklenburg-Vorpommern: Bilanz nach 15 Jahren
30 Vgl. Ungleichheit und Sozialpolitik, Berichte der            und Ausblick, http://www.wiwi.uni-rostock.de/~stat/sonsti-
Kommission zur Erforschung des sozialen und politischen         ge/MH_01-2006.pdf (03.03.2010).
Wandels in den neuen Bundesländern e.V., Opladen 1996,
                                                                33 Von 1990 bis 1996 ergab sich bei Frauen ein Wande-
S.328.
                                                                rungssaldo in Höhe von Minus 46.200 und bei Männern von
31 Immerhin bezeichneten sich 35% der ostdeutschen Frau-        Minus 30.700. Vgl. Frauen in Mecklenburg-Vorpommern
en selbst als Verliererinnen der Einheit. Vgl. dazu Schröter,   im Spiegel der Zahlen, Statistische Sonderhefte, 7. Jahrgang

                                                                                                                               13
Friedrich-Ebert-Stiftung

     Dieser Entwicklung versuchten sowohl die
     Bundesregierung als auch die Landesregierung
     Mecklenburg-Vorpommerns durch verschiedene
     Maßnahmen zu begegnen. Seitens des Bundes
     ZXUGHQ ¿QDQ]LHOOH 0LWWHO IU DUEHLWVPDUNWSROLWL-
     sche Maßnahmen (ABM etc.) zur Verfügung ge-
     VWHOOW ,Q 0HFNOHQEXUJ9RUSRPPHUQ SUR¿WLHUWHQ
     vor allem Frauen davon.34
          Nachteilig wirkte es sich jedoch aus, dass
     in den Jahren unmittelbar nach dem Beitritt der
     DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes
     weder Institutionen, wie Frauen- und Gleichstel-
     lungsbeauftragte, noch Vereine, die sich um die
     Artikulation und Durchsetzung von frauenspezi-
     ¿VFKHQ$QOLHJHQJHNPPHUWKlWWHQH[LVWLHUWHQ

     1997, Heft 8, Schwerin, S. 11.
     34 Ebenda, S. 54.

14
Landesbüro Mecklenburg-Vorpommern

3. Institutionalisierung der Frauen- und Gleichstellungspolitik in
   Mecklenburg-Vorpommern

Zunächst kam es darauf an, die rechtlichen und            sächlichen Gleichstellung von Frauen und Män-
strukturellen Grundlagen für die Etablierung der          nern ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden und
Frauen- und Gleichstellungspolitik in MV zu               Kreise sowie der anderen Träger der öffentlichen
schaffen.                                                 Verwaltung. Dies gilt insbesondere für die Beset-
                                                          zung von öffentlich-rechtlichen Beratungs- und
                                                          Beschlussorganen.“35
3.1 Rechtlicher Rahmen für die
    Implementierung von Frauen- und
    Gleichstellungspolitik in MV                          3.2 Die Institutionalisierung der Frauen-
                                                              und Gleichstellungspolitik auf
Neben den o.g. Übergangs- bzw. Anpassungs-                    Landes- und kommunaler Ebene in
gesetzen (Kap. 2.1) bildete das Grundgesetz mit               Mecklenburg-Vorpommern
dem Beitritt der DDR zu seinem Geltungsbereich
die verfassungsrechtliche Grundlage auch für die          Die erste Regierungskoalition (Oktober 1990
künftige Gleichstellungspolitik in den ostdeut-           - Oktober 1994) in Mecklenburg-Vorpommern
schen Ländern. Dabei war vor allem Artikel 3 GG           wurde gemeinsam von CDU und FDP gebildet.
ausschlaggebend. Darin heißt es:                          An der Spitze stand zunächst Prof. Dr. Alfred
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.             Gomolka, der im Zuge der Werftenkrise 1992 zu-
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.              rücktrat und von Dr. Berndt Seite (CDU) ersetzt
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung           wurde.
der Gleichberechtigung von Frauen und Männern                  Seitens der SPD-Landtagsfraktion wurde
und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nach-           schon auf der 1. Sitzung des Landtages am 26.
teile hin.                                                November 1990 ein Antrag mit dem Ziel einge-
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, sei-          bracht, eine Landesbeauftragte für Frauenfragen
ner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache,             zu ernennen. In der Begründung des Antrages
seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens,              hieß es: “Vierzig Jahre verfehlte sogenannte so-
seiner religiösen oder politischen Anschauungen           zialistische Politik, vierzig Jahre Diktatur und
benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand              Planwirtschaft einer Partei haben für die Stellung
darf wegen seiner Behinderung benachteiligt               der Frau und die Rolle der Familie in der Gesell-
werden.                                                   schaft in besonderem Maße negative Folgen. Das
     Insbesondere Absatz 2 des Artikels erforder-         Wort „Gleichberechtigung“ wurde zwar in Geset-
te auch von den Ländern und Kommunen aktive               zen festgeschrieben und in der Agitation immer
Maßnahmen, um die Gleichstellung von Männern              wieder verbal gebraucht. Die Wahrheit in den
und Frauen zu realisieren.                                neuen Bundesländern und auch in Mecklenburg-
     Das Land Mecklenburg-Vorpommern nahm                 Vorpommern ist jedoch anders.
eine entsprechende Formulierung in seine Verfas-               In der gleichberechtigten Stellung der Frau
sung vom 23. Mai 1993 auf. Kapitel III (Staats-           in der Gesellschaft gibt es ebenso wie in der
]LHOH  $UWLNHO  HQWKLHOW GLH 9HUSÀLFKWXQJ GLH   Behandlung von wesentlichen Fragen der Fa-
Gleichstellung von Frauen und Männern zu för-
dern. Konkret hieß es: „Die Förderung der tat-            35 GVOBl. MV 1993, S. 372.

                                                                                                               15
Friedrich-Ebert-Stiftung

     milienpolitik einen ganz beträchtlichen Rück-              Kultusministerium fungieren. Sie sollte eine Rei-
     stand gegenüber den alten Bundesländern. Hinzu             he Kompetenzen erhalten, wie z.B. das Recht
     kommt, daß gerade die Fragen der Frauen- und               zur Teilnahme an Kabinettssitzungen sowie die
     Familienpolitik von sozialen Problemen berührt             Möglichkeit, selbst Kabinettsvorlagen einbringen
     und bestimmt werden, die gegenwärtig und vor-              und einsehen zu können. Sie sollte dazu befugt
     aussehbar für längere Zeiträume die besondere              sein, Stellungnahmen abzugeben, mit allen Res-
     Aufmerksamkeit verdienen.“36                               sorts auf allen Ebenen zusammenzuarbeiten und
          Bereits wenige Tage später, am 30. Novem-             an ressortübergreifenden Arbeitsgruppen (auch
     ber 1990, verkündete Alfred Gomolka in seiner              federführend) teilzunehmen.39
     Regierungserklärung vor dem Landtag, dass im                    Nicht übernommen wurde die Forderung der
     Sozialministerium eine Abteilung Frauen und Fa-            SPD-Fraktion, der Landesbeauftragten auch die
     milie eingerichtet werde solle, „von der die Belan-        Aufgabe zu übertragen, an der „Weiterentwick-
     ge der Frauen aufgegriffen und wahrgenommen                lung der Gesetzgebung zu Gleichstellung zwi-
     werden. Die Abteilungsleiterin soll Frauenbeauf-           schen Männern und Frauen“ mitzuwirken und in
     tragte der Landesregierung werden.“37 Die Positi-          GLHVHP6LQQH(LQÀXVVDXIGLH5HJLHUXQJVSROLWLN
     on wurde mit Dr. Gabriele Kriese besetzt.                  zu nehmen. Auch das Recht auf Einspruch und
          Die SPD-Landtagsfraktion begrüßte einer-              Vertagung – wie im SPD-Antrag gefordert – wur-
     seits die Einrichtung einer solchen Stelle, kriti-         de ihr nicht eingeräumt.40
     sierte jedoch deren eingeschränkte Kompetenzen                  Obwohl das Parlament am 8. Januar 1991
     und Befugnisse.                                            einstimmig beschloss, zum 1. April 1991 eine
          Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, So-             Landesbeauftragte für Frauenfragen, die dem Mi-
     ziales und Familie, an den der o.g. SPD-Antrag             nisterpräsidenten direkt unterstellt sein sollte, zu
     zur Beratung überwiesen worden war, forderte               ernennen41 und in den Landeshaushalt 1991 ein
     die Landesregierung im Januar 1991 auf, „ent-              entsprechender Posten42 eingestellt worden war,
     sprechend der Zielsetzung des Artikels 31 des              kam es in der 1. Legislaturperiode weder zur Er-
     Einigungsvertrages eine Landesbeauftragte für              weiterung der Kompetenzen der Landesbeauf-
     Frauenfragen zu ernennen und sie mit folgenden             tragten noch zur politischen Aufwertung ihrer
     Kompetenzen zu betrauen:                                   Position innerhalb der Landesregierung.43
     Vertretung der besonderen sozialen Interessen der               Als im Jahr 1994 die CDU den Koalitions-
       Familie und Frauen;                                      partner wechselte und gemeinsam mit der SPD
     Verantwortung für speziell gefährdete Gruppen;             eine Große Koalition bildete, fand ein Paradig-
                                                                menwechsel statt. Karla Staszak44 wurde im
     Entwicklung von Beispielprojekten für die Lö-
                                                                November 1994 zur ersten Parlamentarischen
       sung wichtiger sozialer Probleme im Bereich
                                                                Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung
       der Familie und Frauen;
                                                                der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpom-
     Zusammenarbeit mit den Gleichstellungsbeauf-
       tragten in den Kommunen des Landes Meck-                 39 Vgl. ebenda.
       lenburg-Vorpommern.“38
                                                                40 Vgl. Landtag Mecklenburg-Vorpommern, 1. Wahlperio-
     Darüber hinaus sollte die Landesbeauftragte als            de, Drucksache 1/10 (neu), 16.10.1990.
     Verbindungsperson zwischen dem Ministerium                 41 Vgl. die kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr.
     für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem              Tschirch, Drucksache 1/451.
                                                                42 Vgl. Beschlussfassung des Finanzausschusses, Druck-
     36 Landtag Mecklenburg-Vorpommern, 1. Wahlperiode,         sache 1/243.
     Drucksache 1/10 (neu), 16.10.1990.
                                                                43 Vgl. Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfra-
     37 Regierungserklärung Ministerpräsident Plenarprotokoll   ge der Abgeordneten Frau Dr. Tschirch, Drucksache 1/510.
     1/5 30.11.1990.
                                                                44 Sie war zuvor Kommunale Gleichstellungsbeauftragte
     38 Landtag Mecklenburg-Vorpommern, 1. Wahlperiode,         der Hansestadt Rostock. In Kapitel 7.2 wird sie näher vorge-
     Drucksache1/98, 04.01.1991.                                stellt.

16
Landesbüro Mecklenburg-Vorpommern

mern ernannt. Sie hatte das Amt bis 2002 inne.                im öffentlichen Dienst“ gegeben werden. Dazu
Ihre Nachfolgerin wurde Dr. Margret Seemann.                  sollte „sechs Monate vor Abgabe des Berichtes
Wichtigstes Anliegen der Frauen- und Gleichstel-              beim Landtag eine Analyse der Beschäftigten-
lungsbeauftragten der Landesregierung war zu-                 struktur“ der öffentlichen Einrichtungen einge-
nächst die Erarbeitung eines Gesetzes zur Gleich-             reicht werden. Sie sollte u.a. Daten zur Zahl der
stellung von Frauen und Männern im öffentlichen               beschäftigten Männer und Frauen getrennt nach
Dienst. Bereits in der 1. Legislaturperiode hatte             Lohn-, Vergütungs – und Gehaltsgruppe enthal-
die SPD-Landtagsfraktion einen entsprechenden                 ten sowie zur Zahl der höher gruppierten Män-
Entwurf vorgelegt45, der im Innenausschuss dis-               ner und Frauen und zur Gremienmitgliedschaft.50
kutiert, überarbeitet, ergänzt und schließlich 1994           Wichtigstes Instrument zur Umsetzung dieses
vom Landtag angenommen wurde.46 Durch die-                    Gesetzes war der Gleichstellungsförderplan51, zu
ses Gesetz sollte, wie es in § 2 Absatz 1 hieß, die           dem es in § 3 hieß: „Im Gleichstellungsförderplan
„Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen                 ist mindestens festzulegen, in welcher Zeit und
und Männern im öffentlichen Dienst des Lan-                   mit welchen personellen, organisatorischen und
des Mecklenburg-Vorpommern (…) gefördert“                     fortbildenden Maßnahmen die Gleichstellungs-
werden. In Absatz 2 wurden die öffentlichen                   YHUSÀLFKWXQJ QDFK †  LQQHUKDOE GHU MHZHLOLJHQ
Einrichtungen47 GD]X YHUSÀLFKWHW ÄDNWLY DXI GLH        Einrichtung gefördert werden kann. Es sind für
Gleichstellung von Frauen und Männern in der                  jeweils zwei Jahre Vorgaben zur Erhöhung des
Beschäftigung und auf die Beseitigung bestehen-               Frauenanteils je Besoldungs-, Vergütungs- oder
der Unterrepräsentanzen hinzuwirken“. Die Ver-                Lohngruppe der einzelnen Laufbahn- oder Be-
antwortung für die Erfüllung dieser Aufgabe lag               rufsfachrichtungen festzulegen. Bei der Festle-
in den Händen der Beschäftigten in Leitungsposi-              gung der Zielvorgaben ist davon auszugehen, wie
tionen.48 Um den Fortschritt bei der Gleichstellung           viele Stellen frei werden, wie viele in der Dienst-
von Frauen und Männern zu dokumentieren, wur-                 stelle beschäftigte Frauen die zur Ausfüllung der
de in § 15 Absatz 1 geregelt, dass die Landesregie-           6WHOOH HUIRUGHUOLFKH 4XDOL¿NDWLRQ EHUHLWV KDEHQ
rung „dem Landtag im Abstand von zwei Jahren                  erwerben werden oder erwerben können und in
über die Durchführung dieses Gesetzes“ Bericht                welchem Umfang voraussichtlich Außenbewer-
erstattet.49 In ihm sollte laut Absatz 2 „Auskunft            berinnen für die Besetzung freiwerdender Stellen
über die bisherigen und geplanten Maßnahmen                   gewonnen werden können. Es ist weiter zu prog-
zur Durchführung dieses Gesetzes, insbesondere                nostizieren, wieviele Frauen an konkreten Qua-
über die Entwicklung des Frauenanteils in den                 OL¿NDWLRQVPD‰QDKPHQWHLOQHKPHQN|QQHQ³52 Die
Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen der                  nach § 11 in jeder „Dienststelle, in der eine Perso-
einzelnen Besoldungs- und Berufsfachgruppen                   nalvertretung oder ein Richterrat zu wählen ist“,
                                                              von den weiblichen Beschäftigten zu wählende
45 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache             Gleichstellungsbeauftragte war nach Absatz 5 an
1/2336 vom 25.09.1992.                                        „der Erstellung von Gleichstellungsförderplänen
46 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses       nach § 3 und bei allen Vorlagen, Berichten und
(2. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD –    Stellungnahmen zu Fragen der Frauenförderung
Drucksache 1/2336 -, Drucksache 1/3996 vom 19.01.1994.
                                                              zu beteiligen.“ Darüber hinaus war sie von der
47 Landesverwaltung, landesunmittelbare öffentlich-recht-     jeweiligen Dienststellenleitung rechtzeitig über
liche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, der Präsi-
dent des Landtages, der Landesdatenschutzbeauftragte, der
Landesrechnungshof sowie die Gerichte des Landes MV.          50 Vgl. Anlage zur Drucksache 1/3996 vom 19.01.1994.
Vgl. ebenda.
                                                              51 In der Fassung der Bekanntmachung des GlG MV vom
48 Vgl. ebenda.                                               27. Juli 1998 wurde der Begriff Gleichstellungsförderplan
                                                              durch den Begriff Frauenförderplan ersetzt. Vgl. GVOBl.
49 Im Jahr 2006 einigte man sich auf einen fünfjährigen
                                                              MV 1998, S. 697.
Berichtszeitraum. Vgl. Bericht über die Umsetzung des Ge-
setzes zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen   52 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses
Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache          (2. Ausschuß) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD –
4/2290, 14.06.2006, S. 2.                                     Drucksache 1/2336 -, Drucksache 1/3996 vom 19.01.1994.

                                                                                                                          17
Friedrich-Ebert-Stiftung

     alle wesentlichen mit ihren Aufgaben in Zusam-            zwölf Landkreisen und in 24 Städten und Ge-
     menhang stehenden Angelegenheiten zu unter-               meinden Mecklenburg-Vorpommerns Gleich-
     richten, insbesondere vor einer abschließenden            stellungsbeauftragte berufen. Die kommunalen
     Entscheidung.53 Die öffentlichen Einrichtungen            Gleichstellungsbeauftragten schlossen sich zu
     ZXUGHQ YHUSÀLFKWHW GLH Ä*OHLFKVWHOOXQJVEHDXI-         einer Landesarbeitsgemeinschaft zusammen, die
     tragte (…) mit den zur Erfüllung ihrer Aufgaben           Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft der
     notwendigen räumlichen und sächlichen Mitteln             kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wurde.
     auszustatten“.54 1998 wurden weitere wichtige             Sprecherinnen sind derzeit (2010) die Gleichstel-
     Regelungen in das Gesetz aufgenommen. Dabei               lungsbeauftragten der Hansestadt Rostock (Bri-
     ging es vor allem darum, den Frauenförderplänen           gitte Thielk57), des Landkreises Müritz (Cornelia
     eine größere Verbindlichkeit zu geben. So wurde           Grosch), des Landkreises Vorpommern (Christel
     der o.g. § 3 durch die Absätze (5) und (6) ergänzt.       Langschwager) und der Stadt Schwerin (Petra
     Darin wurde u.a. festgelegt, dass im Falle der            Willert).58
     Nichtumsetzung der Vorgaben des Frauenförder-
     plans, die Gründe dafür bei der Aufstellung des
     nächsten Frauenförderplans darzulegen und der
                                                               3.3 Konzeption des Landes Mecklenburg-
     vorgesetzten Dienststelle zu melden seien. Sollten
     die Vorgaben bezüglich der Einstellung und Be-                Vorpommern zur Gleichstellung von
     förderung von Frauen in Beschäftigungsgruppen,                Frauen und Männern
     in denen sie unterrepräsentiert waren, innerhalb
     des vorgegebenen Zeitraumes nicht erfüllt wor-            Um die Gleichstellung von Frauen und Männern
     den sein, musste bei jeder weiteren Einstellung           auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen
     oder Beförderung eines Mannes die Zustimmung              voranzutreiben, beschloss der Landtag Mecklen-
     der vorgesetzten Dienststelle eingeholt werden.55         burg-Vorpommern am 3. März 1999 auf Antrag
          Mit diesem Gesetz wurde die Gleichstel-              der damals regierenden SPD/PDS-Koalition die
     lungspolitik in Mecklenburg-Vorpommern zu-                Erarbeitung einer Konzeption zur Umsetzung
     mindest im Bereich des öffentlichen Dienstes auf          der Gleichstellung von Frau und Mann für das
     ein tragfähiges Fundament gestellt.                       Land Mecklenburg-Vorpommern. Sie sollte „ne-
          ,QGHU)ROJHZXUGHQLQDOOHQGD]XYHUSÀLFK-          ben grundsätzlichen Aussagen zur Umsetzung
     teten öffentlichen Institutionen Gleichstellungs-         der Chancengleichheit Maßnahmen zur Verbes-
     beauftragte gewählt.                                      serung der Gleichstellung in allen politischen
          Auf der kommunalen Ebene wurde mit der               Bereichen enthalten“.59 Ziel war die Umsetzung
     Verabschiedung der Kommunalverfassung im                  von Gender Mainstreaming, einem Konzept,
     Jahr 1994 geregelt, dass alle hauptamtlich ver-           das im Jahr 1996 Einzug in die Politik der Eu-
     walteten Gemeinden und Landkreise mit mehr                ropäischen Union gehalten hatte. Danach sollten
     als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern                  bereits im „Vorfeld der Implementierung neuer
     hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu be-           Politiken diese auf ihre Auswirkungen hinsicht-
     stellen haben.56 In der Folgezeit wurden in den           lich der Gleichstellung von Frauen und Männern
                                                               systematisch überprüft und ggf. entsprechend an-
     53 Vgl. ebenda § 11 (6).
     54 Vgl. Ebenda § 11 (7).                                  57 Sie wird in Kap. 7.6 noch genauer vorgestellt.
     55 Gesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann im öf-     58 Kommunale Gleichstellungsbeauftragte des Landes
     fentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern       Mecklenburg-Vorpommern, unter: http://www.regierung--
     (Gleichstellungsgesetz – GlG MV) In der Fassung der Be-   mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/
     kanntmachung vom 27. Juli 1998, GVOBl. MV 1998, S.        fg/_Service/Gleichstellungsbeauftragte_in_MV/index.jsp
     697.                                                      (12.03.2010).
     56 Kommunalverfassung für das Land MV (Kommunal-          59 Gleichstellungskonzeption der Landesregierung Meck-
     verfassung – KV MV) in der Fassung der Bekanntmachung     lenburg-Vorpommern, Drucksache 3/1443, 28.07. 2000,
     vom 8. Juni 2004, GVOBl. MV 2004, S. 205.                 S.3.

18
Landesbüro Mecklenburg-Vorpommern

gepasst werden. Eine derartige Überprüfung hat               chenland Mecklenburg-Vorpommern viele Orte
auch bei der Durchführung, Überwachung, sowie                nur noch mit dem Auto erreichbar. Ziel des FAR
Evaluation aller Politiken auf allen Ebenen zu               Projektes war es, einerseits bereits vorhandene
erfolgen.“60 Für die Bundesrepublik Deutschland              Strukturen stärker zu vernetzen und andererseits
und für MV gewann das Konzept im Jahr 1997                   in Zusammenarbeit mit regionalen Aktionsbünd-
an Relevanz. Damals forderte das Europäische                 nissen gegen Arbeitslosigkeit Synergieeffekte zu
Parlament alle Mitgliedsstaaten per Beschluss                erzielen, um den Landfrauen den Zugang zum Ar-
dazu auf, „Maßnahmen im Sinne des Gender                     beitsmarkt zu erleichtern.65
Mainstreaming Konzepts in der Politik sowohl                      Daneben war vorgesehen, das bereits seit
auf lokaler, regionaler als auch nationaler Ebene            1996 existierende Existenzgründerinnenpro-
zu implementieren“61. In der Konsequenz kam es               gramm „mit verbesserter Qualität im Rahmen des
zur Erarbeitung des Gleichstellungskonzeptes für             Beteiligungsprogramms der mittelständischen
MV. Nunmehr ging es darum, „auch bisher als                  Beteiligungsgesellschaften“66 fortzusetzen, um
scheinbar geschlechtsneutral geltende Entschei-              Frauen den Weg in die Selbstständigkeit zu er-
dungen zu hinterfragen“.62 Dabei sollte nicht die            leichtern.
Durchführung von Einzel- oder Sondermaßnah-                       Zur Weiterentwicklung der Chancengleich-
men für Frauen zum Maßstab gemacht werden,                   heit in den Betrieben sollte der in einem zwei-
sondern es ging darum, alle Entscheidungen,                  MlKULJHQ 5K\WKPXV VWDWW¿QGHQGH :HWWEHZHUE
Programme, Beschlüsse der Landesregierung                    „Frauenfreundlicher Betrieb“ als Bestandteil des
LQ %H]XJ DXI LKUH JHVFKOHFKWVVSH]L¿VFKHQ $XV-           europäischen best practice Projektes fortgeführt
wirkungen zu überprüfen.63 Gleichstellung wur-               werden. Hier wurden Betriebe ausgezeichnet, die
de damit zur Querschnittsaufgabe. In insgesamt               Hürden und Schranken abgebaut und Frauen ge-
                                                             fördert hatten. Der Wettbewerb war ein wichtiger
zehn Themenbereichen64 wurde Handlungsbe-
                                                             öffentlichkeitswirksamer Anreiz, um mehr Unter-
darf festgestellt und entsprechende Maßnahmen
                                                             nehmer zu einem Umdenken zu bewegen.67
vorgeschlagen. So sollte z.B. das Modellprojekt
                                                                  Darüber hinaus sollte zur besseren Umset-
„FRAU und ARBEIT REGIONAL“ (FAR) zur
                                                             zung des Gleichstellungsgesetzes innerhalb der
Verbesserung der Erwerbssituation von Frauen
                                                             Landesverwaltung allen Personen, die Führungs-
im ländlichen Raum beitragen. Landfrauen haben
                                                             positionen innehatten oder Personalverantwor-
EHVRQGHUH6FKZLHULJNHLWHQ$UEHLW]X¿QGHQRGHU
                                                             tung trugen, die Möglichkeit eingeräumt wer-
an Umschulungs- bzw. Weiterbildungsmaßnah-
                                                             den, an Fortbildungsveranstaltungen zum Thema
men teilzunehmen. Sie leben oft isoliert und in
                                                             Gleichstellung bzw. Gleichstellungsgesetz teil-
ökonomischer Abhängigkeit von ihren erwerbstä-
                                                             zunehmen, die von der Fachhochschule Güstrow
tigen Partnern. Ihre Situation wird durch mang-
                                                             und anderen Bildungsträgern68, wie z. B. dem
elnde Mobilität erschwert. Heute sind im Flä-
                                                             1996 gegründeten Frauenbildungsnetz Mecklen-
                                                             burg-Vorpommern e.V.69, angeboten wurden.
60 Gender Fachstelle MV, unter: http://www.gender-mv.
                                                                  Als erste Landesregierung in der Bundes-
de/historie.html (10.03.2010); Mitteilung der Europäischen
Kommission Einbindung der Chancengleichheit im sämt-         republik fasste die Mecklenburg-Vorpommerns
liche politischen Konzepte und Maßnahmen der Gemein-         im November 2001 den Beschluss, im Rahmen
schaft, Brüssel 1996, KOM(96) 67, (10.03.2010).              des Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklungspro-
61 Vgl. Gender Fachstelle MV, unter: http://www.gender-
mv.de/historie.html (10.03.2010).
                                                             65 Gleichstellungskonzeption der Landesregierung Meck-
62 Gleichstellungskonzeption der Landesregierung Meck-       lenburg-Vorpommern, S. 9.
lenburg-Vorpommern, Drucksache 3/1443, 28.07. 2000,
                                                             66 Ebenda. S. 11.
S.3.
                                                             67 Vgl. ebenda.
63 Ebenda.
                                                             68 Vgl. ebenda, S. 25.
64 Arbeitsmarkt, Wirtschaft, Ländlicher Raum, Bildung,
Gleichgeschlechtliche Lebensweisen, Sozialer Bereich, Be-    69 Vgl. http://www.frauenbildungsnetz.de/startseite.html
reich Inneres, Umwelt, Kultur, Gewalt. Vgl. ebenda.          (11.03.2010).

                                                                                                                        19
Sie können auch lesen