BAUHANDBUCH - STAND: JULI 2014 - BAD WINDSHEIM

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BAUHANDBUCH - STAND: JULI 2014 - BAD WINDSHEIM
BauHandbuch
  Praxisratgeber zum Planen, Bauen und Sanieren

              014
Stand: Juli 2
BAUHANDBUCH - STAND: JULI 2014 - BAD WINDSHEIM
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    Vorwort

    Liebe Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Bauinteressenten,
    vor Ihnen liegt die neueste Ausgabe unseres Bauhandbuches. Wir wollen Ihnen damit eine Pla-
    nungs- und Gestaltungshilfe an die Hand geben, die Ihnen als Wegweiser durch die bevorstehen-
    den vielfältigen Entscheidungen und Behördengänge dienen soll.

    Mit diesem Ratgeber wollen wir Sie auf dem Weg zur Realisierung Ihres Bauvorhabens im Land-
    kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim unterstützen. Unsere Zielvorgabe war, ein kompetentes
    Nachschlagewerk für Bauherren, Hausbesitzer, Endverbraucher, öffentliche Institutionen und
    Einrichtungen, Architekten, Ingenieure etc. zu erstellen. Das Handbuch bietet Ihnen gebündelte
    Fachkompetenz für individuelle und vielfältige Lösungen rund um Ihr Projekt. Es gibt Bauwilligen
    wichtige Informationen zu allen Themen rund ums Bauen und erspart Ihnen somit Zeit und Wege.

    In übersichtlich gegliederter Form finden sich im ersten Abschnitt wichtige allgemeine und recht-
    liche Informationen mit allen zuständigen Ansprechpartnern. Im zweiten Teil ist das reichhaltige
    Angebot an erschwinglichen Wohnbauflächen in den Städten und Gemeinden unseres Landkrei-
    ses dargelegt. Abschließend stellt sich unsere überaus leistungsfähige Wirtschaft als sach- und
    fachkundiger Partner für Ihr Bauprojekt vor.

    Ich bedanke mich sehr herzlich bei allen, die die Auflage dieses Nachschlagewerks tatkräftig
    und professionell unterstützt haben, den beteiligten Sachgebieten meines Hauses sowie allen
    Städten und Gemeinden unseres Landkreises. Mein besonderer Dank gilt den Unternehmen, die
    die Herausgabe dieses Handbuches durch ihre Anzeige wirkungsvoll unterstützt haben.

    Ich wünsche mir, dass dieser Ratgeber vielen zukünftigen Bauherren eine wertvolle Hilfe auf dem
    Weg zur Verwirklichung ihrer Vorhaben sein wird.

    Ihr

    Helmut Weiß
    Landrat
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Inhalt

4    Der Landkreis
8    Die Bau- und Umweltabteilung im Landratsamt
10   Der Weg zur Baugenehmigung
16   Wohnraumförderung
18   Die Energiewende
23   Rechtlicher Hintergrund beim energieeffizienten Bauen und Sanieren
26   Energieeffizient bauen und sanieren
30   Gewässerschutz
34   Bauen für ein ganzes Leben
38   Tipps der Abfallwirtschaft
40   Rechtsfragen rund um das private Baurecht
44   Tipps zum Versicherungsschutz
49   Gewerbeflächen
50   Wohnbauflächen
56   Fördermöglichkeiten der Gemeinden
60   Denkmalpflege
67   Naturschutz, Gartenbau und Landschaftspflege
68   Firmenverzeichnis
85   Immobilienbörse
86   Impressum
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    Der Landkreis

    Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
    Vielfalt als Markenzeichen
    Von Jahr zu Jahr mehr Ausflügler aus den nahege-      Von der Bocksbeutelstraße zum Land der
    legenen Ballungsräumen und Touristen aus ganz         tausend Teiche
    Deutschland besuchen den Landkreis Neustadt
    a.d.Aisch-Bad Windsheim. Dank seiner Vielfalt an      Wohl kaum ein Landkreis in Nordbayern bietet ein so
    landschaftlichen und kulinarischen Reizen und eines   abwechslungsreiches Landschaftsbild wie die Region
    wachsenden kulturellen Angebots entwickelt sich der   zwischen dem Gollachgau und dem östlichen Aisch-
    Landkreis immer mehr zu einem beliebten Reiseziel.    grund. Während im Westen ausgedehnte Weinberge
    Nicht zu befürchten brauchen Gäste und Einwohner      bei mildem und sonnenreichem Klima der Landschaft
    aber lange Autoschlangen und andere Schattenseiten    bis in den Herbst ein fast mediterranes Flair verleihen,
    des Tourismus. Denn Fremdenverkehr wird hier mit      bestimmen weiter östlich im Aischgrund zahllose Tei-
    Augenmaß betrieben. Statt auf Massentourismus         che das Landschaftsbild. Mit den Naturparks Steiger-
    setzt man auf die Vielfalt der Angebote und eine      wald und Frankenhöhe besitzt der Kreis nördlich und
    umweltfreundliche Vermarktung.                        südlich des Aischtales gleich zwei wertvolle Natur-
                                                          landschaften.
    Der Landkreis im Tourismusverband                     Die sanfte Mittelgebirgslandschaft mit vielen Tälern,
    Steigerwald                                           Mühlen und Dörfern ist ein beliebtes Erholungsge-
                                                          biet. Vor allem Radler und Wanderer kommen hier auf
    Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim        ihre Kosten. Auch weil ein dichtes und gut ausgebau-
    gehört zum Tourismusverband Steigerwald, der aus      tes Netz von Wander- und Radwegen den Landkreis
    mehreren kleineren Gebieten besteht. Insgesamt        durchzieht und mit benachbarten Regionen verbindet.
    besteht der Tourismusverband Steigerwald aus          Im Jahr 2008 kam mit dem Steigerwald-Panoramaweg
    sechs Landkreisen und konnte im Jahr 2013 stolze      zwischen Bad Windsheim und Bamberg ein Wander-
    1,75 Millionen Übernachtungen vorweisen.              weg von überregionaler Bedeutung hinzu, der vom
                                                          Deutschen Wanderverband schon mehrfach ausge-
                                                          zeichnet wurde.

                                                          Essen, Trinken und Genießen
                                                          So vielfältig wie die Landschaft, so reich ist auch das
                                                          kulinarische Angebot des Landkreises. Die Winzer der
                                                          Region haben sich an der „Mittelfränkischen Bocks-
                                                          beutelstraße“, in der „Weinwanderwelt“ im Ehegrund
                                                          und dem „Weinparadies Franken“ zusammenge-
                                                          schlossen. Bierfreunde kommen an der

                 Der Landkreis
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„Aischgründer Bierstraße“ auf ihre Kosten. Regionale
Spezialitäten warten im Herbst während der „Aisch-
gründer Karpfenschmeckerwochen“ und der „Wild-
bretwochen“ auf Gourmets.

Gesundheit, Wellness und „Zeitreisen“ in
Bad Windsheim
Die Kurstadt Bad Windsheim ist schon lange ein
gefragtes Ziel in Sachen Gesundheit. Mit der Fran-
ken-Therme hat sich die einstige freie Reichsstadt
unweit von Rothenburg ob der Tauber auch zu einem
Wellness-Zentrum in Bayern entwickelt. Für den in be-
heizten Salzsee hat die Franken-Therme im Jahr 2007
den Deutschen Tourismuspreis erhalten.
Ebenfalls in Bad Windsheim lädt das Fränkische
Freilandmuseum zu Zeitreisen in die Vergangenheit
ein. Das international renommierte Museum vermit-
telt Leben und Arbeiten seit dem Mittelalter seinen
Gästen nicht trocken hinter Vitrinen, sondern span-
nend bei zahlreichen Vorführungen in authentischen
Gebäuden.

Kunst, Kultur, Feiern und Feste
An historischen Zeugnissen mangelt es auch außer-
halb der zahlreichen Museen nicht. Schlösser und        Ausführliche Informationen zum Landkreis, dem
Burgen, wie das Schloss Schwarzenberg bei Schein-       Tourismusverband Steigerwald sowie zu Orten, Unter-
feld oder die Burg Hoheneck bei Ipsheim, und zahlrei-   künften und Veranstaltungen bietet der Tourismus­
che kunsthistorisch bedeutende Kirchen und Klöster,     verband Steigerwald in Scheinfeld an. Dort ist auch
allen voran das ehemalige Kloster Münchsteinach,        die Buchung von Pauschalangeboten möglich.
sind bekannte Ausflugsziele.
Sie bilden häufig auch bei zahlreichen Konzerten und
anderen Kulturveranstaltungen die eindrucksvolle
Kulisse. Hinzu kommt eine Vielzahl an traditionellen
Festen.
                                                                     Tourismusverband Steigerwald
                                                                     Hauptstraße 1
                                                                     91443 Scheinfeld
                                                                     Tel. 09162 124-24
                                                                     Fax 09162 124-33
                                                                     info@steigerwald-info.de
                                                                     www.steigerwald-info.de

                                                                                                              Der Landkreis
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Tragwerksplanung Konstruktionsplanung
                    Baustatik Bauphysik Bebauungsplan SiGeKo
                    Thermografie Blower Door Energieberatung
                    Brandschutz Baugutachten Beurteilung

                    Bahnhofstraße 45
                    91413 Neustadt an der Aisch
                    Tel: 09161 / 38 40
                    Fax: 09161 / 6 08 82
                    E-Mail: info@rausch-partner.net
                    www.rausch-partner.net

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                Wohlfüh

                                                                                                                                              rmacher
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                                                                                                              rself -S
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                                                        Kor k                                                  en- und
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                                                                                                                                                       ll u n g | Handel |        e rv ic e
                                                                                                                                               Herste                     rself-S
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Der Landkreis

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                           Der Landkreis
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        Die Bau- und Umweltabteilung
        im Landratsamt

        In der Bau- und Umweltabteilung am Landratsamt
        sind im Grunde alle Fachbereiche zusammengefasst,           Immissions-
        die notwendig sind, um den Bauherren und sein ge-
        plantes Bauvorhaben umfassend zu betreuen. Soweit
        die Beteiligung von anderen Fachbehörden, wie z. B.
                                                                    schutzrecht
        Wasserwirtschaftsamt oder Landwirtschaftsamt, im            Vollzug Immissionsschutz/Verfahren
        Genehmigungsverfahren notwendig ist, wird dies              Martin Herr
        ebenfalls vom Landratsamt übernommen. Der Bau-              Zimmer A 205, Tel. 09161 92-437
        herr hat damit im Landratsamt und dessen Bau- und           Andrea Spindler
        Umweltabteilung einen zentralen und kompetenten             Zimmer A 205, Tel. 09161 92-439
        Ansprechpartner.                                            Claudia Schmidt
                                                                    Zimmer A 206, Tel. 09161 92-438

                                                                    Genehmigungsverfahren für:
                           Helmut Weiß
                                                                    ƒƒ Intensivtierhaltungen
                                                                    ƒƒ Abfallbetriebe
                              Landrat                               ƒƒ Feuerungsanlagen
                           Behördenleiter                           ƒƒ Ziegeleien
                                                                    ƒƒ Betonwerke
                                                                    ƒƒ Motorsportgelände
                                                                    ƒƒ Windkraftanlagen
                        Abteilungsleiter 4                          ƒƒ Biogasanlagen
                           Dr. Anton Achatz                         ƒƒ …
                            Zimmer A 103,
                          Tel. 09161 92-400
                                                                    Umweltingenieur
                                                                    Armin Gundel
         Sachgebiet 43                      Sachgebiet 44
                                                                    Zimmer A 203, Tel. 09161 92-481
       Staatl. Bauverwaltung –          Hochbauverwaltung –         Johannes Basel
    Immissionsschutz, rechtliche         technische Fragen          Zimmer A 204, Tel. 09161 92-480
    Fragen und Verfahrensfragen                                     Technischer Umweltschutz:
                                                                    ƒƒ Luftreinhaltung
       Leiter: Hermann Popp            Leiter: Armin Gackstetter    ƒƒ Lärmschutz, Störfallvorsorge
           Zimmer A 222,                    Zimmer A 207,           ƒƒ Strahlenschutz
        Tel. 09161 92-430                 Tel. 09161 92-442

                      Die Bau- und Umweltabteilung im Landratsamt
BAUHANDBUCH - STAND: JULI 2014 - BAD WINDSHEIM
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Staatliche Bauverwaltung (Bauamt)
In baurechtlichen und bautechnischen Fragen (z. B. Bauanträge, Bauvoranfragen, Abbruch,
bautechnische Fragen, Bauaufsicht) steht Ihnen das jeweils örtlich zuständige Bauteam zur              Team B:
Verfügung:
                                                                                                   Peter Engelbrecht
                                                                                                       (Baurecht)
                          Team A:
                                                                                                     Zimmer A 221,
                                                                                                   Tel. 09161 92-431
                        Nadine Stark
                         (Baurecht)
                                                                                                   Armin Gackstetter
                       Zimmer A 220,
                                                                                                      (Bautechnik)
                     Tel. 09161 92-432
                                                                                                        Zi. A207,
                                                                                                   Tel. 09161 92-442
                       Claudia Seiler
                        (Bautechnik)
                       Zimmer A 219,
                     Tel. 09161 92-444

                                                                                                       Team C:
                                                                                                   Martin Hahnbaum
                                                                                                       (Baurecht)
                                                                                                     Zimmer A 217,
                                                                                                   Tel. 09161 92-433

                                                                                                       Armin Krug
                                                                                                      (Bautechnik)
                                                                                                     Zimmer A 219,
                                                                                                   Tel. 09161 92-441

                                                                               Die Bau- und Umweltabteilung im Landratsamt
BAUHANDBUCH - STAND: JULI 2014 - BAD WINDSHEIM
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     Der Weg zur Baugenehmigung

                                                              II. Genehmigungsfreistellungsverfahren
     A. Verfahren
                                                              Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Be-
     Neben den verfahrensfreien Bauvorhaben werden            bauungsplanes, die keine Sonderbauten* sind, sind
     folgende Verfahren unterschieden:                        genehmigungsfrei gestellt, wenn sie den Festsetzun-
     ƒƒ Genehmigungsfreistellungsverfahren                    gen des Bebauungsplanes voll entsprechen und die
     ƒƒ Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren                Erschließung gesichert ist.
     ƒƒ (Umfassendes) Baugenehmigungsverfahren                In diesem Fall sind zwar Unterlagen wie bei einem
                                                              Bauantrag bei der Gemeinde einzureichen; eine
                                                              Prüfung öffentlich-rechtlicher Vorschriften in einem
     I. Verfahrensfreie Bauvorhaben                           Genehmigungsverfahren erfolgt jedoch nicht. Mit dem
                                                              Bauvorhaben darf einen Monat nach Vorlage der er-
     Die BayBO enthält eine lange Liste von Bauvorhaben,      forderlichen Unterlagen bei der Gemeinde begonnen
     die verfahrensfrei errichtet werden dürfen.              werden, es sei denn die Gemeinde teilt dem Bauherrn
     In diesen Fällen ist kein Bauantrag erforderlich.        bereits früher mit, dass kein Genehmigungsverfahren
     Mit dem Vorhaben kann ohne Genehmigung sofort            durchgeführt werden soll.
     begonnen werden.                                         Baubeginn und Aufnahme der Nutzung sind jedoch
     Verfahrensfrei sind z. B.:                               anzuzeigen. Soweit erforderlich ist mit der Bau-
     ƒƒ Gebäude mit einem Bruttorauminhalt bis zu 75 m3,      beginnanzeige die Bescheinigung des Standsicher-
        außer im Außenbereich                                 heitsnachweises und des Brandschutznachweises
     ƒƒ Grenzgaragen bis zu 50 m2, außer im Außenbereich      vorzulegen. Mit der Anzeige der Nutzungsaufnahme
     ƒƒ Einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb zur    sind – soweit erforderlich – die Bescheinigungen über
        Unterbringung von Sachen dienende Gebäude             die ordnungsgemäße Bauausführung hinsichtlich der
        bis 100 m2 Grundfläche und 140 m2 überdachter         Standsicherheit und des Brandschutzes vorzulegen.
        Fläche, auch im Außenbereich
     ƒƒ Mauern und Einfriedungen bis zu einer Höhe von        * Siehe IV. Umfassendes Genehmigungsverfahren
        2 m, außer im Außenbereich

     Trotz Verfahrensfreiheit müssen jedoch die öffentlich-   III. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
     rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Es kann
     auch sein, dass ein Vorhaben zwar nach Baurecht ver-     Handelt es sich bei der geplanten Baumaßnahme um
     fahrensfrei ist, nach anderen Vorschriften aber eine     ƒƒ kein verfahrensfreies Vorhaben [vgl. I.],
     Genehmigung erforderlich wird (z. B. Wasserrecht, Ab-    ƒƒ kein Vorhaben im Genehmigungsfreistellungs­
     fallrecht, Naturschutzrecht, Straßen- und Wegerecht).       verfahren [vgl. II.] und
     Es empfiehlt sich daher im Zweifel immer, kurz beim      ƒƒ keinen Sonderbau [vgl. IV. Umfassendes Genehmi-
     Landratsamt nachzufragen, ob tatsächlich keine              gungsverfahren],
     Genehmigung erforderlich ist. Das geht schnell und       wird ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren
     schafft Rechtssicherheit für den Bauherrn!               durchgeführt.

                   Der Weg zur Baugenehmigung
11

In diesem Fall ist ein Bauantrag erforderlich, die Prü-   V. Abbruch
fung öffentlich-rechtlicher Vorschriften im Baugeneh-
migungsverfahren erfolgt jedoch nur eingeschränkt.        a) Verfahrensfreier Abbruch
Mit Inkrafttreten der neuen Bayerischen Bauordnung        Die Beseitigung (= vollständiger Abbruch) von folgen-
zum 01.01.2008 (BayBO 2008) wurde das vereinfach-         den baulichen Anlagen ist verfahrensfrei möglich:
te Verfahren weiter gestrafft, die Baugenehmigung         ƒƒ Verfahrensfrei (genehmigungsfrei) errichtete
kann damit schneller und für den Bauherrn kosten-            bauliche Anlagen
günstiger erteilt werden. Gleichzeitig wird die Eigen-    ƒƒ Freistehende Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 3
verantwortung von Bauherr und Entwurfsverfasser              („geringe Höhe“)
gestärkt.                                                 ƒƒ Sonstige bauliche Anlagen mit einer Höhe bis
Geprüft wird grundsätzlich nur noch, ob gebaut wer-          zu 10 m
den darf (Bauplanungsrecht, andere öffentlich-recht-      In diesem Fall sind weder Antrag oder Anzeige noch
liche Anforderungen, die von der Baugenehmigung           Mitteilung über den Baubeginn notwendig.
miterfasst werden, z. B. Anbauverbote nach Wasser-
oder Straßenrecht).                                       b) Anzeigepflichtiger Abbruch
Wie gebaut werden darf (Bauordnungsrecht), wird da-       Die Beseitigung (= vollständiger Abbruch) sonstiger
gegen nicht mehr von Amts wegen geprüft. Lediglich        baulicher Anlagen – insbesondere von Gebäuden,
über gesondert beantragte Abweichungen von bau-           die an andere angebaut sind – ist mindestens einen
ordnungsrechtlichen Vorschriften wird entschieden.        Monat vorher der Gemeinde und dem Landratsamt
Für die Einhaltung der sonstigen bauordnungsrecht-        anzuzeigen. Zu diesem Zweck sind eine Abbruch-
lichen Vorschriften wie z. B. Abstandsflächen- und        anzeige und ein Lageplan, der die Lage der abzu­
Stellplatzanforderungen sowie der sonstigen öffent-       brechenden baulichen Anlage darstellt, vorzulegen.
lich-rechtlichen Anforderungen, die im vereinfachten      Darüber hinaus ist das Landratsamt mindestens eine
Verfahren nicht geprüft werden, sind der Bauherr und      Woche vorher über den Beginn der Abbrucharbeiten
sein Entwurfsverfasser selbst verantwortlich.             mit Baubeginnanzeige zu informieren.
Mit dem Bau darf erst nach Vorliegen der Baugeneh-
migung begonnen werden. Baubeginn und Aufnahme            c) Genehmigungspflichtiger Abbruch
der Nutzung sind anzuzeigen. Die Geltungsdauer der        Sobald ein Gebäude nicht vollständig beseitigt wird
Baugenehmigung beträgt 4 Jahre. Die Frist kann auf        (= Teilabbruch), ist das Vorhaben baugenehmigungs-
schriftlichen Antrag jeweils bis zu 2 Jahre verlängert    pflichtig (siehe III–IV).
werden.                                                   Die erforderlichen Formulare können im Internet
                                                          heruntergeladen werden:
                                                          22 www.stmi.bayern.de/service/formulare
IV. Umfassendes Baugenehmigungsverfahren                  22 www.kreis-nea.de
Eine Baugenehmigung mit umfassender Prüfung wird
nur noch bei sogenannten Sonderbauten erteilt.
Darunter fallen z. B.:
ƒƒ Krankenhäuser
ƒƒ Kindergärten, Schulen
ƒƒ Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen
ƒƒ Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Betten
ƒƒ Gebäude mit mehr als 1.600 m2 Grundfläche

                                                                                                 Der Weg zur Baugenehmigung
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                                              Rohbau � Schlüsselfertigbau � Betonarbeiten
                                                                                                                                                    qualitätsbewusst
                                            �

                                            � Maurerarbeiten � Balkonerneuerung

                                            � Plattenbeläge � Hof- und Gehwegbeläge

                                            � Reparatur- und Ausbesserungsarbeiten

                                            � Abdichtung von Kelleraußenwänden

                                            � Baggerarbeiten mit Minibagger

                                            91456 Diespeck � Schleifmühlstr. 25 � Tel. (0 91 61) 26 46
                                            Fax 75 07 � info@schroedl-bau.de � www.schroedl-bau.de
                                                                                                                                                         �
                                                                                                                                                    fachmännisch
                                                                         Ne ustadt/Ai

                                                                                                           dsheim

                                                                                                                          Die Hand-in-Hand-Werker
                                                                                                        Win

                                                                                    h
                                                                                                       ad
                                                                              sc

                                                                                                       B
                                                                                        BA
                                                                                             UINNUNG
13

Der Weg zur
Baugenehmigung

B. Der Bauantrag                                       C. Die Bauvoranfrage

Ist das Vorhaben genehmigungspflichtig, muss ein       Bestehen Zweifel, ob ein Bauvorhaben überhaupt
entsprechender Bauantrag eingereicht werden.           verwirklicht werden kann, empfiehlt es sich, vor der
Der Bauantrag ist schriftlich und in dreifacher Aus-   Stellung des eigentlichen Bauantrags einen schrift-
fertigung bei der Gemeinde einzureichen, in der das    lichen Antrag auf Vorbescheid zu stellen. In diesem
Baugrundstück liegt. Amtliche Vordrucke sind im        Verfahren können dann die konkreten Fragen zur
Buchhandel, bei Ihrem Planfertiger oder im Internet    Zulässigkeit des Vorhabens geklärt werden.
unter
22 www.stmi.bayern.de/service/formulare                Der positive Vorbescheid gilt 3 Jahre. Solange ist dann
                                                       Zeit, um einen entsprechenden Bauantrag einzurei-
22 www.kreis-nea.de                                    chen. Der Vorteil dabei ist, dass die bereits im Vorbe-
erhältlich.                                            scheid geklärten Fragen in der Baugenehmigung ohne
                                                       nochmalige Prüfung rechtsverbindlich übernommen
Dem Antrag sind beizufügen:                            werden können.
ƒƒ Ein amtlicher Lageplan mit Eigentümerverzeichnis
   und einem beglaubigten Auszug aus dem Kataster-     Weitere Vorteile:
   kartenwerk (erhältlich beim Vermessungsamt) im      ƒƒ Kostspielige Planunterlagen müssen noch nicht
   Maßstab 1:1.000. Das Vorhaben ist in eine Kopie        erstellt werden.
   des Lageplans einzuzeichnen.                        ƒƒ Die Gebühr für den Vorbescheid wird in der Regel
ƒƒ Die Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 mit                zur Hälfte mit der Baugenehmigungsgebühr ver-
   Grundrissen, Ansichten und Schnitten. Häufig           rechnet.
   ist es erforderlich, die Abstandsflächen in die     Damit lässt sich auch das Kostenrisiko einer eventu-
   Grundrisszeichnungen einzutragen.                   ellen Ablehnung in Grenzen halten. Die Voranfrage
ƒƒ Die Baubeschreibung anhand der amtlichen            muss in dreifacher Ausfertigung bei der Gemeinde
   Vordrucke.                                          eingereicht werden.
ƒƒ Im Einzelfall weitere Unterlagen wie Entwässe-
   rungsplan, Freiflächengestaltungsplan, Gelände-     Folgende Unterlagen werden benötigt:
   schnitte usw.                                       ƒƒ Antragsformular (wie beim Bauantrag, hier nur
Im vereinfachten Genehmigungsverfahren müssen die         Vorbescheid ankreuzen)
erforderlichen Nachweise über Statik, Wärme- und       ƒƒ Lageplan im Maßstab 1:1.000
Schallschutz sowie vorbeugenden Brandschutz nicht      ƒƒ Baubeschreibung
mehr zur Prüfung vorgelegt werden. Sie müssen aber     ƒƒ Bauentwurfsskizze
auf der Baustelle vorliegen. Verantwortlich hierfür    ƒƒ Nachbarbeteiligung
sind der private Entwurfsverfasser und private Sach-
verständige. Bei Sonderbauten ist die Vorlage der
bautechnischen Nachweise jedoch weiterhin
erforderlich.
22 www.stmi.bayern.de/service/formulare
22 www.kreis-nea.de

                                                                                               Der Weg zur Baugenehmigung
14

     Der Weg zur Baugenehmigung

                                      D. Der Standort des Vorhabens
                                      Wesentlich ist natürlich auch, wo das geplante Bau-
                                      vorhaben entstehen soll. Der Standort entscheidet
                                      maßgeblich darüber, ob und wie ein Grundstück be-
                                      baut werden darf. Das Baurecht schränkt insoweit die
                                      sogenannte Baufreiheit ein. Damit kann grundsätzlich
                                      nur im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder
                                      im sogenannte Innenbereich gebaut werden.

                                      Bebauungspläne
                                      Den Städten und Gemeinden im Landkreis obliegt die
                                      sogenannte Planungshoheit. Das heißt, sie können
                                      die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke
                                      im Stadt- oder Gemeindegebiet vorbereiten und fest-
                                      legen.
                                      Für den Bauherrn entscheidend sind dabei die von den
                                      Städten und Gemeinden aufgestellten Bebauungsplä-
                                      ne. Bebauungspläne sind – vereinfacht ausgedrückt
                                      – Grundstückspläne mit zeichnerischen und textlichen
                                      Festsetzungen, aus denen sich das konkrete Baurecht
                                      für ein Grundstück ergibt. Festgesetzt werden können
                                      zum Beispiel Wohngebiete, Gewerbegebiete oder
                                      Industriegebiete, in denen jeweils nur eine bestimmte
                                      Art von baulichen Nutzungen zulässig ist.

                                      Daneben können Bebauungspläne auch regeln:
                                      ƒƒ die bebaubare Grundstücksfläche,
                                      ƒƒ das Maß der baulichen Nutzung (Grundflächen­
                                         größe, Zahl der Vollgeschosse oder maximale
                                         Gebäudehöhe),
                                      ƒƒ die Verkehrsflächen
                                      ƒƒ sowie die Baugestaltung (zum Beispiel Dachform,
                                         Begrünung etc.).
                                      Oft ist die Regelungsdichte der Bebauungspläne aber
                                      so gewählt, dass noch genügend Gestaltungsspiel-
                                      raum für den Bauherrn bleibt. Eingesehen werden
                                      können die Bebauungspläne bei der jeweiligen
                                      Gemeinde oder beim Landratsamt.

         Der Weg zur Baugenehmigung
15

Der Innenbereich                                          Sie sollte aber eines gezeigt haben: Für (fast) alle
                                                          Fragen, die sich Ihnen als Bauherr stellen, steht Ihnen
Der Innenbereich umfasst die zusammenhängend              in der Bau- und Umweltabteilung am Landratsamt ein
bebauten Ortsteile. Maßstab für die bauliche Nutzung      kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Auch
eines Grundstücks im Innenbereich ist – wenn kein         für Bereiche, die nicht unmittelbar mit Ihrem Bauvor-
Bebauungsplan im obigen Sinne existiert – die Um-         haben zu tun haben.
gebungsbebauung. Fügt sich das geplante Vorhaben
in die umgebende Bebauung ein, ist die bauliche Nut-      Also: Fragen Sie uns!
zung an dieser Stelle regelmäßig zulässig. Dennoch
sind auch hier die bestehenden örtlichen Bauvor-
schriften zu beachten, wie z. B. Baugestaltungssat-
zungen oder Stellplatzsatzungen der Gemeinden. In
den historisch gewachsenen innerörtlichen Bereichen
werden auch häufig die Denkmalpflege und die Orts-
planung (z. B. Stadtsanierung oder Dorferneuerung)
eine gewichtige Rolle spielen.

Der Außenbereich
Alle Grundstücke, die nicht im Geltungsbereich eines
Bebauungsplans oder im Innenbereich liegen, sind
dem Außenbereich zuzuordnen. Dies sind im Grunde
alle Bereiche außerhalb der zusammenhängend be-
bauten Ortsteile, also die freie Landschaft.
Aber auch innerorts kann „Außenbereich“ existieren,
wenn die unbebaute Fläche eine entsprechende
Größe einnimmt (sogenannter Außenbereich im
Innenbereich)!
Allgemeiner Grundsatz im Außenbereich ist, dass hier
nicht gebaut werden soll, um eine Zersiedlung der
freien Landschaft zu vermeiden. Ausnahmen hiervon
gelten nur sehr eingeschränkt. Die wichtigste Ausnah-
me ist die berufsmäßig betriebene Landwirtschaft.
Auch für den Standort des Bauvorhabens gilt: Er-
kundigen Sie sich möglichst frühzeitig bei Ihrer Stadt-
oder Gemeindeverwaltung oder dem Landratsamt, ob
und wie Ihr Grundstück bebaut werden kann. Diese
kurze Übersicht kann und soll nicht auf alle Fragen
und Probleme, die zum Thema Bauen bestehen, eine
Antwort geben.

                                                                                                  Der Weg zur Baugenehmigung
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                  Wohnraumförderung

               Ansprechpartner:                              Staatliche Förderprogramme
               Jürgen Aumüller                               22 Stand Januar 2014
               Wohnraumförderung                             Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt als Förder-
               Sachgebiet 12                                 institut für das Wohnungswesen und den Städtebau
               Zimmer B 100, Tel. 09161 92-125               im Freistaat Bayern bietet im Rahmen staatlicher und
                                                             eigener Förderprogramme zinsgünstige Darlehen zur
                                                             Finanzierung selbst genutzter Wohnungen an. An-
                                                             tragsberechtigt sind Familien, deren Gesamteinkom-
     Im Rahmen der Wohnungsbau- und Umweltpolitik des        men bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt
     Bundes und der Länder bestehen vielfältige Möglich-     (z. B. junge Familie mit 2 Kindern ca. 70.000 € Brutto-
     keiten, staatliche Fördergelder zur Durchführung von    jahreseinkommen). Das Darlehen ist vor Baubeginn
     Baumaßnahmen in Anspruch zu nehmen.                     beim Landratsamt zu beantragen!
     Die folgende Übersicht soll einen groben Überblick
     über die staatlichen Finanzhilfen bei Neubau und Kauf
                                                             I. Bayerisches Wohnungsbauprogramm
     von Wohnraum, bei der Gebäude- und Wohnraum-
     änderung sowie beim Erhalten und Modernisieren
                                                             22 Zinsloses Darlehen (0,5 % Zinsen als Verwaltungs-
     von Wohnraum geben. Anhand dieser Förderpalette
                                                                kostenbeitrag), 15 Jahre Bindung
     können Sie schnell feststellen, für welches Vorhaben
     grundsätzlich eine staatliche Förderung in Betracht
     kommt. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur    Der Förderbetrag richtet sich nach Einkommen, Woh-
     Verfügung.                                              nungsgröße und Bauort und wird im konkreten Einzel-
                                                             fall in der Höhe gewährt, die zur Erzielung einer auf
                                                             Dauer tragbaren Belastung erforderlich ist.
                                                             22 Weitere Info unter www.wohnen.bayern.de

                                                             Im Zusammenhang mit einem Darlehen aus dem
                                                             Bayerischen Wohnungsbauprogramm wird für
                                                             jedes vorhandene Kind zusätzlich ein Zuschuss
                                                             von 2.500 € gewährt.

                                 Wohnraumförderung
17

II. Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm
zur Förderung von Eigenwohnraum

22 Darlehen mit individueller Zinsverbilligung.
   Zinsfestschreibung wahlweise für die Dauer von
   10 oder 15 Jahren
   * Aktueller Zinssatz unter www.labo-bayern.de

Das Darlehen beträgt bis zu 30 % der Gesamtkosten,
höchstens aber 150.000 €. Für den Zweiterwerb (Ge-
brauchtimmobilie) gilt: Die Gesamtkosten der Woh-
nung (ggf. einschließlich erforderlicher Renovierungs-
maßnahmen) müssen angemessen sein und dürfen
in der Regel die Gesamtkosten eines vergleichbaren
Neubaues nicht übersteigen (weitere Info unter
www.labo-bayern.de).

III. Anpassung von Wohnraum für schwer­
behinderte oder schwerkranke Menschen

22 Zuschuss bis 10.000 €

Für bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohn-
raum für schwerbehinderte oder schwerkranke
Menschen, die durch Art und Grad der Behinderung
notwendig werden, können Eigentümer von Eigen-
wohnungen einen Zuschuss bis zu 10.000 € erhalten.
Dazu zählen zum Beispiel der Einbau behinderten-
gerechter sanitärer und solcher baulicher Anlagen,
die die Folgen einer Behinderung oder Erkrankung
mildern (weitere Info unter www.wohnen.bayern.de).

                                                         Wohnraumförderung
18

     Die Energiewende

     Die Energiewende                                       Energien in der Regel dezentral aufstellen. Über
                                                            Beteiligungsmodelle wie Bürgerwindparks und Bür-
     (aus www.wikipedia.de)                                 gersolarparks sind viele Bürger direkt in der Energie-
                                                            erzeugung involviert, Photovoltaikanlagen können
                                                            sogar von Einzelpersonen errichtet werden. Bei
                                                            Stadtwerken und anderen Unternehmen in öffentli-
     Der Begriff „Energiewende“ war Titel einer vom         cher Hand sind die Bürger ebenfalls indirekt an der
     Öko-Institut 1980 erarbeiteten wissenschaftlichen      Energieerzeugung beteiligt, während bei der konven-
     Prognose zur vollständigen Abkehr von Kernenergie      tionellen Energiewirtschaft vergleichsweise wenige
     und Energie aus Erdöl; diese wurde auch als Taschen-   Aktionäre profitieren. Nicht zuletzt ermöglicht die
     buch veröffentlicht. In den darauffolgenden Jahr-      dezentrale Errichtung der erneuerbaren Energien eine
     zehnten erweiterte sich der Begriffsumfang; er geht    Wertschöpfung in der Region und eine Stärkung des
     in der heutigen Form wenigstens auf das Jahr 2002      ländlichen Raumes, so dass Kapitalabflüsse aus der
     zurück. In jenem Jahr fand am 16. Februar in Berlin    Region minimiert werden. Daher spielen erneuerbare
     die Fachtagung „Energiewende – Atomausstieg und        Energien in der kommunalen Energiepolitik eine zu-
     Klimaschutz“ statt, veranstaltet vom Bundesministe-    nehmend große Rolle und werden von der Lokalpolitik
     rium für Umwelt, Naturschutz und Reaktor­sicherheit    häufig gefördert.
     (BMU).

     „Energiewende“ benennt eine deutliche Veränderung
                                                            Die Energiewende aus Sicht der Agrarpolitik
     der Energiepolitik: Durch einen Wechsel von einer
     nachfrageorientierten zu einer angebotsorientierten    (www.stmelf.bayern.de)
     Energiepolitik und einen Übergang von zentralisti-     Ziel ist es, dass in Bayern bis zum Jahr 2021 mehr als
     scher zu dezentraler Energieerzeugung (z. B. der       50 % Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird.
     gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung – Kraft-         Deshalb müssen wir konsequent alle Möglichkeiten
     Wärme-Kopplung – in sehr kleinen Blockheizkraft-       nutzen, die uns die erneuerbaren Energien bieten.
     werken bis hin zu größeren Heizkraftwerken) soll es    Gerade der Land- und Forstwirtschaft kommt dabei
     anstelle von Überproduktion und vermeidbarem Ener-     eine Schlüsselrolle zu.
     giekonsum zu Energiesparmaßnahmen und höherer
     Effizienz kommen. Diese anfangs stark bekämpften       Die Energieversorgung der Zukunft ist auf die Flächen
     Ansichten des Öko-Instituts sind nach und nach ener-   der Landwirte und Waldbauern angewiesen.
     giepolitisches Allgemeingut geworden.                  Ob Biomasse, Windkraft, Photovoltaik oder Geother-
                                                            mie: Die Energiewende findet vor allem in den länd-
     Im weiteren Sinn umfasst die Energiewende auch die     lichen Räumen statt.
     Demokratisierung der Energiegewinnung. Während
     in der traditionellen Energiewirtschaft wenige Groß-   Die Energiewende gelingt dann, wenn wir es schaffen,
     konzerne mit zentralen Großkraftwerken den Markt       die Menschen zu überzeugen und mitzunehmen.
     als Oligopol beherrschen und damit einhergehend
     eine kartellrechtlich wie politisch bedenklich große
     Machtfülle anhäuften, lassen sich die erneuerbaren

                   Die Energiewende
19

Energiewende findet im ländlichen Raum statt             Die Energiewende auf Landkreisebene
Der Umbau der Energieversorgung wird Auswirkungen        Wie ein großer Marktplatz mutet die Arbeit rund um
auf Landschaftsbild und Landnutzung haben. Auch          das Thema Energie an, bunt und vielfältig. Dahinter
dazu brauchen wir die Zustimmung der Bevölkerung.        stecken die unterschiedlichsten Köpfe mit innovati-
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung,          ven, oftmals außergewöhnlichen Ideen. Wie auf dem
Landwirtschaft und Forsten kann zum Gelingen der         Wochenmarkt gibt es ein gemeinsames Ziel, das alle
Energiewende beitragen und Folgendes anbieten:           antreibt: Regionalität, kurze Wege, Unabhängigkeit
Es bietet mit seinen nachgeordneten Behörden und         von endlichen Rohstoffen.
seiner Flächenpräsenz einen breiten Zugang zu den
Menschen vor Ort.                                        Dieses gemeinsame Anliegen zieht immer weitere
                                                         Kreise. Da sind die vielen Aktiven, die sich intensiv
Es bietet im Rahmen der ländlichen Entwicklung die       um Bürgeranlagen kümmern, und all die Privatleute,
passenden Instrumente, um etwa interkommunale            die ihre Wohngebäude energieeffizient sanieren. Da
Energiekonzepte voranzutreiben und weitgehend            sind die Menschen, die den Energieeffizienzgedan-
energieautarke Regionen zu etablieren.                   ken in der Landwirtschaft, in den Schulen, in den
Diese Kompetenzen können wir gezielt für den Aus-        Unternehmen und in den Gemeinden, ja sogar in den
bau der erneuerbaren Energien in den ländlichen          sozialen Bereichen des Lebens vorantreiben, z.B. in
Räumen nutzen. Dabei stehen folgende Leitlinien          Form der Klimawerkstätten 2012.
im Vordergrund:
ƒƒ Dezentrale Energieerzeugung und Verbrauch:            Zum aktiven Netzwerk gehören, neben dem Arbeits-
   Dies schafft kurze Transportwege und spart teure      kreis Energie und der Wirtschaftsförderung des
   Leitungen.                                            Landkreises, der Arbeitskreis Energieberater sowie
ƒƒ Effiziente Nutzung der begrenzt verfügbaren           der Bund Naturschutz des Landkreises. Neu ist
   Fläche: Dies führt zu einem ausgewogenen Mix          das Netzwerk Energiewendeberater der Städte und
   aller erneuerbaren Energieträger.                     Gemeinden im Landkreis. Je nach Projekt kommen
ƒƒ Vorbild und Impulsgeber: Dies können zum Bei-         neue Partner hinzu. Zeitweilig sind einige Gemeinden
   spiel weitgehend energieautarke Regionen sein.        dabei, das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
ƒƒ Bürgermodelle unterstützen: Aus Betroffenen Be-       Forsten oder Unternehmen, die sich für die lokalen
   teiligte machen, die sich mit ihrer Windkraft- oder   Ereignisse interessieren. Der Ausschuss für Energie,
   Photovoltaikanlage identifizieren – das stärkt die    Umweltfragen und Planung hat 2010 den Beschluss
   Akzeptanz.                                            zu 100 % erneuerbaren Energien bis 2020 gefasst.
                                                         Der Beschluss wurde vom Kreistag im November
                                                         2012 bestätigt.

                                                         Dieses Ziel können wir nur gemeinsam erreichen.
                                                         Das bedeutet, die Netzwerke weiter auszubauen,
                                                         noch enger zusammenzurücken, die Gedanken
                                                         noch intensiver auszutauschen.

                                                                                                            Die Energiewende
ENERGIEBERATUNG
                           für Wohngebäude und Gewerbeobjekte

Mitglied u.a. in der Energieagentur Oberfranken
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                       Die Schreinerwerkstatt Kaufmann & Hofmann oHG
                       Ipsheimer Str. 17 · 91438 Bad Windsheim
                       Tel. 09841/2054 · Fax 09841/2056
                       kontakt@dieschreinerwerkstatt.de · www.dieschreinerwerkstatt.de
21

Die Energiewende

Unter der E³-Flagge – Energie sparen, Energie effizient   2012 konnten die ersten Klimawerkstätten im Land-
nutzen und erneuerbare Energien einsetzen – sieht         kreis zusammen mit mareg markt + region installiert
sich die Wirtschaftsförderung des Landkreises als         werden. Gemeinsam in Gruppen z. B. in einer Gemein-
ein Motor von vielen in diesem großen, spannenden         de wird Klimaschutz zum Alltagsexperiment, in dem
Getriebe.                                                 sich jeder sein Ziel formuliert, das er im Laufe von
                                                          6–8 Monaten erreichen will. Aktionen und Ausflüge
Die E³-Vortragsreihe bietet von Januar bis April          stillen den Wissensdurst, und: gemeinsam macht
Vorträge zu den verschiedensten Themen im Be-             alles viel mehr Spaß, und Änderungen im Alltag fallen
reich Sanierung und deren Fördermöglichkeiten. Im         einem dadurch viel leichter.
Bereich Neubau werden Ihnen Passivhäuser, Sonnen-
häuser und Speichermöglichkeiten vorgestellt. Bei         Klimawerkstätten können in jeder Gemeinde entste-
der Wärmeerzeugung geht es um unterschiedlichste          hen. Fragen Sie doch Ihre Nachbarn, ob sie nicht auch
Heizungssysteme, auch gekoppelt mit der Strom-            Lust haben, gemeinsam an Klimaschutzthemen heran-
erzeugung (Kraft-Wärme-Kopplung), oder Heizen mit         zugehen, oder rufen Sie an.
Erdwärme. Da die Förderung einiger Sanierungsmaß-
nahmen an eine Energieberatung vor Ort gekoppelt          22 Alle Termine werden rechtzeitig im Amtsblatt/
ist, lernen Sie in den E³-Vorträgen die Energieberater       Landkreis-Journal veröffentlicht.
des Landkreises als Referenten näher kennen.

In Form einer Bürgerplattform werden im Rahmen der
E³-Reihe Impulsvorträge von Bürgern für Bürger ange-
boten. Lernen, wie es die anderen machen, soll gute
Projekte im Landkreis schneller verbreiten. Haben Sie
Ihr Haus besonders effizient saniert? Haben Sie eine
Idee umgesetzt, die andere vielleicht auch interessie-
ren würde? Bitte melden Sie sich doch. Die Bürger-
plattform steht jedem Projekt zum Klimaschutz offen.

2011 und 2012 wurden Energiewendeabende an-
geboten. Kunden und Interessierte wurden in die
Filialen der Banken und Sparkassen eingeladen, sich
über Impulsvorträge ein Bild über aktuelle Themen
der Energiewende zu informieren.

Einkommensschwache Haushalte können eine
kostenlose Energieberatung vor Ort erhalten. Bitte
melden Sie sich unter der unten angegebenen                                        Ansprechpartner
Telefonnummer.
                                                                                   Dr. Renate Kapune
                                                                                   Wirtschaftsförderung
                                                                                   Tel. 09161 92-141
                                                                                   renate.kapune@kreis-nea.de

                                                                                                             Die Energiewende
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                                                                                                         ängige
                                                                                                   unabh G I E
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                                                                                                   E N E        !
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                                                         architekturbüro. energieberatung.
                                                         werbeagentur. grafik-design-studio.

        ung
Ausstell Beratu ng g
                                                         architekturbüro.                energieberatung.

                lanu n
                                                         • entwurfsplanung               • energieberatung

       f · 3D- P                                         • baueingabeplanung             • energieausweise

Verkau                                                   • werkplanung.
                                                         • bauüberwachung.
                                                                                         • förderberatung
                                                                                         • energiekonzepte
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        · Verfugungen · Materialhandel                   • 2/3d visualisierung.          • kfw-bestätigungen
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        · Mosaik- und Natursteinarbeiten                 • statik. vermessung.           • BAFA „vor-ort-beratung“

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Telefax 09161 664473
Mobil 0173 9750368
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23

Rechtlicher Hintergrund
beim energieeffizienten
Bauen und Sanieren

1. Energieeinsparverordnung EnEV                       Der Wärmedurchgangskoeffizient U-Wert (früher
                                                       k-Wert) beschreibt nun, wie viel Wärme in Watt bei
Deutschland ist einer der Unterzeichnerstaaten des     einem Temperaturunterschied von 1 Kelvin (bzw. Grad
Kyoto-Protokolls. Damit hat sich die Bundesregierung   Celsius) zwischen Innen- und Außenluft je m² verloren
verpflichtet, den CO2-Ausstoß in den nächsten Jahren   geht (Transmissionswärmeverlust). Je kleiner der
deutlich zu verringern.                                U-Wert, desto besser ist der Wärmeschutz!

In Anbetracht der Tatsache, dass die CO2-Emissio-      Bei Beantragung von zinsgünstigen Krediten oder
nen europaweit eher steigen als fallen, ist das 1998   Investitionszuschüssen über die Kreditanstalt für
vereinbarte Ziel der Regierung, die CO2-Emissionen     Wiederaufbau KfW für Sanierungs- oder Baumaßnah-
über die Kyoto-Verpflichtung hinaus bis 2012 um ins-   men müssen die technischen Mindestanforderungen
gesamt 30% zu senken, nur mit wirkungsvollen und       eingehalten werden. Auch ohne Inanspruchnahme
tiefgreifenden Maßnahmen zu erreichen.                 von KfW-Mitteln dürfen bestimmte U-Werte nicht
                                                       überschritten werden. Ihr Architekt oder Energie­
Rund ein Drittel des Gesamtenergieverbrauchs in        berater wird Ihnen gerne weiterhelfen.
Deutschland wird durch Heizen und Warmwasserbe-
reitung in Gebäuden verursacht. Ein Großteil dieser    Die Wärmegewinnung in einem Gebäude erfolgt
Energie könnte eingespart werden: durch moderne        meistens durch eine Heizung oder die Sonnenein-
Gebäudetechnik und fachgerechte Sanierung.             strahlung durch Fenster oder durch die Bewohner
Mit der Energieeinsparverordnung wird die Gesamt-      (z. B. Körperwärme, Kochen). Häuser wie das Sonnen-
bilanz eines Gebäudes bezüglich Anlagentechnik und     haus, das Passivhaus oder das Energieplushaus be-
baulichem Wärmeschutz gewissermaßen verrechnet.        rücksichtigen die Gewinne und Verluste und können
D.h. schlechte Wärmedämmung wird mit einer effizi-     so über eine Reduzierung der Wärmebrücken auf ein
enten Heizanlage ausgeglichen und umgekehrt.           Minimum und die Ausnutzung der Gebäudelage sowie
Die Hauptanforderungsgröße der EnEV ist der Jahres-    der Sonnenenergie nahezu ohne Heizungstechnik
primärenergiebedarf für ein Gebäude.                   auskommen. Ab 2019 sollen Passivhäuser, in welcher
Die EnEV stellt auch Anforderungen an den sommer-      Form auch immer, Pflicht werden.
lichen Wärmeschutz und ermöglicht die Berücksichti-    Die neue Energieeinsparverordnung 2014 ist am
gung solarer Wärmegewinnung.                           1. Mai 2014 in Kraft getreten. Erhöhte Anforderungen
                                                       ergeben sich für den Neubau.
Wesentliche Verluste der Wärme, sogenannte             Bei der Sanierung von Gebäuden wurden die Anforde-
Transmissions­verluste, an einem Gebäude lassen        rungen nicht verschärft. Allerdings müssen Gas- und
sich über die Wände, die Kellerdecke sowie das Dach    Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, zum 1. Januar
und die Fenster ausmachen. Zusätzlich verliert ein     2015 außer Betrieb genommen werden. Ihr Schorn-
Gebäude Wärme über das Lüften und Undichtigkeiten      steinfeger, Energieberater oder Architekt wird Ihnen
von Türen und Fenstern.                                die wesentlichen Änderungen sowie die Ausnahme­
                                                       regelungen bei Bedarf sicherlich gerne erläutern.
                                                       22 Eine ausführliche Darstellung der Energieeinspar-
                                                            verordnung bietet z. B. www.wikipedia.de –
                                                            Energieeinsparverordnung.

                                                          Rechtlicher Hintergrund beim energieeffizienten Bauen und Sanieren
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architekturbüro. energieberatung.
werbeagentur. grafik-design-studio.

architekturbüro.                energieberatung.
• entwurfsplanung               • energieberatung
• baueingabeplanung             • energieausweise
• werkplanung.                  • förderberatung
                                                            Wie wählen Sie Ihren Baupartner?
• bauüberwachung.               • energiekonzepte
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91459 markt erlbach fax: 0 91 06 . 234 889                  Tel. 09163 / 99 76 - 0
kontakt@archiprint.de • www.archiprint.de                   info@lechner-massivhaus.de
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Rechtlicher Hintergrund
beim energieeffizienten
Bauen und Sanieren

2. Der Energieausweis                                      Bei Beantragung von KfW-Mitteln für die Sanierung
                                                           eines Wohngebäudes muss ein Energiekonzept als
Wie viel Benzin das eigene Auto verbraucht, wissen         Fahrplan für die Sanierung von einem Energieberater
die meisten. Was die eigene Wohnung jedoch an              erstellt werden. Für das sanierte Gebäude stellt Ihnen
Energie „schluckt“, können nur wenige sagen. Der           der Energieberater dann einen Energiebedarfsaus-
Energieausweis für Wohngebäude gibt ab sofort              weis aus.
Mietern, Käufern und Eigentümern Auskunft. Der
Energieausweis für Wohngebäude ist seit 1. Januar          Seit dem 1.5.2014 ist die neue Energieeinsparverord-
2009 Pflicht. Er ist ein Schritt, um die Energieeinspar-   nung in Kraft getreten. „Die wichtigsten Änderungen
verordnung umzusetzen, indem die Energieeffizienz          zum Energieausweis sind: Neuskalierung mit Angabe
der Gebäude verbessert wird.                               von Energieeffizienzklassen im Bandtacho. Vorlage-
                                                           pflicht bei Vermietung und Verkauf bis hin zu Pflicht-
Es wird zwischen Energieverbrauchs- und Energie-           angaben zur Energieeffizienz bei Immobilienanzeigen.
bedarfsausweis unterschieden. Der Energiever-              Wenn zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung (gemeint
brauchsausweis zeigt, wie sparsam die Bewohner die         sind Inserate in kommerziellen Medien gleich welcher
Heizwärme und den Strom nutzen. Er sagt nichts über        Art) kein gültiger Energiepass vorliegt, dann müssen die
die Gebäudehülle aus. Diese Informationen liefert der      Angaben gem. EnEV 2014 nicht in der Anzeige aufge-
Energiebedarfsausweis. Der Energiebedarfsausweis           führt sein. Ein gültiger Ausweis muss spätestens beim
wird beim Neubau gleich mit ausgestellt.                   Besichtigungstermin vorliegen. Für die Einhaltung der
                                                           Pflicht ist der Verkäufer oder der Vermieter verantwort-
Bei Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten           lich. Bei Wohngebäuden sind diese Pflichtangaben:
kann als Energieausweis gewählt werden zwischen            a) die Art des Energieausweises (Energiebedarfsausweis
Energieverbrauchsausweis und Energiebedarfs-               oder Energieverbrauchsausweis),
ausweis. Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf             b) den im Energieausweis genannten Endenergiebe-
Wohneinheiten kann zwischen den beiden Energie-            darfs- oder Endenergieverbrauchswert für das Gebäude,
ausweisen gewählt werden, wenn das Gebäude der             c) die im Energieausweis genannten wesentlichen Ener-
Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht. Alle            gieträger für die Heizung des Gebäudes,
anderen Wohngebäude müssen den Energiebedarfs-             d) das im Energieausweis genannte Baujahr und
ausweis beantragen.                                        e) die im Energieausweis genannte Energieeffizienz-
22 Einen Online-Check, welchen Energieausweis Ihr          klasse.
   Haus braucht, finden Sie unter www. zukunft-            Diese Angaben können abgekürzt werden, wenn diese
   haus.info/de/verbraucher/rund-um-den-energie-           Abkürzungen unmissverständlich sind oder wenn in der
   ausweis.html, den Internetseiten der Deutschen          Publikation ein erklärendes Verzeichnis ist. Mögliche
   Energieagentur dena.                                    Abkürzungen sind
                                                           1. Art des Energieausweises
                                                           a) Verbrauchsausweis: Vb) Bedarfsausweis: B
                                                           2. Der Energiebedarfs- oder Energieverbrauchswert aus
                                                           der Skala des Energieausweises in kWh/(m²a). (§ 16a
                                                           Abs. 1 Nr. 2 EnEV), z.B. 227,5 kWh
                                                           3. Der wesentliche Energieträger (§ 16a Abs. 1 Nr. 3
                                                           EnEV)“
                                                           22 Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Energieein-
                                                               sparverordnung

                                                              Rechtlicher Hintergrund beim energieeffizienten Bauen und Sanieren
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     Energieeffizient bauen
     und sanieren

     Kredit- und Zuschussprogramme                             des Tilgungszuschusses nutzt. Der Jahresprimärener-
                                                               giebedarf der Immobilie wird hierbei in Relation zu
     „Energieeffizient bauen und sanie-                        einem vergleichbaren Neubau gesetzt. Dabei gilt: je
     ren“ und „Erneuerbare Energien“                           niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz.
                                                               Beispielsweise hat das KfW-Effizienzhaus 70 einen
     Die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW des Bundes         Jahresprimärenergiebedarf von höchstens 70 % eines
     bietet verschiedene Kredit- und Zuschussprogramme         vergleichbaren Neubaus, der nach den Vorgaben der
     zum energieeffizienten Bauen und Sanieren sowie           Energieeinsparverordnung gebaut wird. Es benötigt
     zum altersgerechten Umbauen. Da die Kredite eine          im Vergleich also weniger Energie für Heizung und
     limitierte Obergrenze haben, können sie kombiniert        Warmwasser.
     werden mit anderen KfW-Krediten.
                                                               Jedes Haus ist sehr individuell. Deshalb können
     Bitte achten Sie darauf, Ihren Antrag an die KfW vor      gleiche Sanierungsmaßnahmen an verschiedenen
     Beginn Ihres Vorhabens zu stellen!                        Gebäuden zu unterschiedlichen KfW-Effizienzhaus-
                                                               Standards führen.
     Außerdem brauchen Sie einen Energieberater. Er            Beispielsweise zählen zu einem Energieeffizienz-
     plant mit Ihnen die Sanierungsmaßnahmen und be-           haus 115 als Standard eine Gas-Brennwertheizung
     stätigt die Einhaltung der technischen Mindestanfor-      mit Solaranlage für Trinkwassererwärmung, Außen-
     derungen gegenüber der KfW. Das bedeutet bei der          wanddämmung, Dachdämmung und neue Fenster mit
     energetischen Sanierung: ohne Energieberater kein         Doppelverglasung.
     Kredit.                                                   Den Energieeffizienzhaus-Standard 85 kann man
     Ein Antrag auf Investitionszuschuss kann nur mit          schon erreichen, wenn die Solaranlage zusätzlich
     Ihrem Energieberater online gestellt oder unter           zur Heizungsunterstützung genutzt wird. Bei einem
     Tel:0800-539 9002 bestellt werden. Kredite werden         Energieeffizienzhaus 55 hat man eine Heizung mit
     mit Ihrer Hausbank beantragt.                             Biomasse/Holzpellets oder eine Wärmepumpe, und
                                                               die Fenster haben bereits eine Dreifachverglasung
     22 Die Liste der Energieberater auch aus dem Land-
                                                               mit einem Spezialrahmen.
         kreis finden Sie unter:
         www.energie-effizienz-experten.de.
                                                               Da Fördermaßnahmen einem ständigen Wandel unter-
     Es ist im Moment eine gute Zeit, besonders zinsgüns-      liegen, informieren Sie sich bitte immer aktuell bei
     tig zu finanzieren. Die Zinssätze liegen zwischen 1,0 %   Ihrem Handwerker, Ihrem Energieberater oder in der
     und 2,22 % effektiv pro Jahr je nach KfW-Programm.        Wirtschaftsförderung, Bereich Energie bei:
     Nutzen Sie diese hervorragenden Angebote!

     Grundsätzlich kann man sagen, je energieeffizienter
     die Maßnahmen, desto höher der Tilgungszuschuss
     bzw. desto höher der Investitionszuschuss.
                                                                          Ansprechpartner
     Die Wohnimmobilien werden von der KfW in soge-
     nannte Energieeffizienzhäuser eingeteilt. Es handelt                 Dr. Renate Kapune
     sich um einen technischen Standard, den die KfW                      Wirtschaftsförderung
     z. B. in den Kredit-Förderprogrammen zur Bestimmung                  Zimmer B 107, Tel. 09161 92-141
                                                                          renate.kapune@kreis-nea.de

                   Energieeffizient bauen und sanieren
27

1. Energieeffizient sanieren                           Energieeffizient Sanieren,
                                                       Kredit für Einzelmaßnahmen – KfW-Programm 152
Energieeffizient Sanieren, Baubegleitung –
                                                       Für Einzelmaßnahmen, wie z. B. eine Dachsanierung,
KfW-Programm 431                                       können Sie in diesem Programm einen Kredit bis zu
Für eine qualifizierte Baubegleitung einer energe-     50.000 € pro energetische Einzelmaßnahme bei einem
tischen Sanierung im KfW-Programm 430 – Investi-       Zinssatz ab 1,00 % effektiv pro Jahr beantragen.
tionszuschuss oder im Programm 151 – Kredit – durch
einen Sachverständigen übernimmt die KfW 50 % der      Energetische Gebäudesanierung –
Kosten, maximal 4.000 € pro Antragsteller und Vorha-   sozial investieren – KfW-Programm 219
ben, allerdings nur in Kombination mit den Program-
men 151/152, 430 sowie 167.                            Gemeinnützige Organisationen werden bei einer
                                                       energetischen Komplettsanierung oder bei Einzel-
                                                       maßnahmen für Gebäude der sozialen Infrastruktur
Energieeffizient Sanieren, Investitionszuschuss –
                                                       zu einen KfW-Effizienzhaus 55, 70, 85 oder 100 oder
KfW-Programm 430                                       im Denkmalschutz unterstützt mit einem zinsgünsti-
Bis zu 18.750 € pro Wohneinheit können Eigentümer      gen Kredit und einem Tilgungszuschuss bis zu 12,5 %
einer Wohnimmobilie als Selbstnutzer für die energe-   je nach erreichtem Gebäudestandard.
tische Sanierung zu einem KfW-Energieeffizienzhaus
bekommen. Bei energetischen Einzelmaßnahmen, wie       CO2-Minderungsprogramm der N-Ergie
eine Dachsanierung, werden 7,5 % der Investitions-
                                                       Als Kunde der N-Ergie können Sie einerseits die ganze
kosten, maximal 5.000 € pro Wohneinheit, über-
                                                       Palette an Beratungen zu Energiethemen in Anspruch
nommen, allerdings nur für Eigentümer von Ein- bis
                                                       nehmen und andererseits Zuschüsse für die ener-
Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen in
                                                       getische Sanierung, Heizanlagen, solarthermische
Selbstnutzung oder Vermietung.
                                                       Anlagen, Kleinwasseranlagen sowie Gas- und Elektro­
                                                       autos. Weitere Informationen erhalten Sie unter
Energieeffizient Sanieren, Kredit –                    Tel. 0911 80258222 oder auf den Internetseiten
KfW-Programm 151                                       der N-Ergie: www.n-ergie.de/privatkunden/energie-
                                                       beratung/foerderprogramm.html.
In diesem Programm bekommen Sie einen Kredit bis
zu 75.000 € pro Wohneinheit plus Tilgungszuschuss
bei einem Zinssatz ab 1,00 % effektiv pro Jahr für     2. Energieeffizient bauen
eine energetische Sanierung, auch eines denkmalge-
schützten Wohnhauses, zu einem KfW-Effizienzhaus       Energieeffizient Bauen, Kredit – KfW-Programm 153
oder für den Kauf eines KfW-Effizienzhauses. Der
Tilgungszuschuss kann bis zu 12,5 % der Kreditsum-     Dieses Programm sieht einen Kredit vor mit einem
me betragen, je nachdem welches Energieeffizienz-      Zinssatz ab 1,51 % (Stand Mai 2014) effektiv pro
haus-Niveau erreicht wird.                             Jahr, bis zu 50.000 € pro Wohneinheit plus Tilgungs-
Kombinierbar ist dieser Kredit mit dem aus dem         zuschuss für den Bau oder den Kauf eines KfW-Effi-
KfW-Ergänzungskredit aus dem Programm 167, wenn        zienzhauses 70, 55, 40 oder eines Passivhauses. Je
Sie zusätzlich Ihre Heizung auf Erneuerbare Energien   nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Niveau kann der
umstellen möchten, mit bis zu 50.000 Euro pro Wohn-    Tilgungszuschuss bis zu 10 % betragen. Der Kredit ist
einheit zu 2,22 % effektivem Jahreszins.               mit anderen Förderkrediten flexibel kombinierbar.

                                                                                         Energieeffizient bauen und sanieren
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