TÄTIGKEITS- AIM International association of mutual ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
TÄTIGKEITS- 2017 2020 BERICHT - Inhalt Wort des Präsidenten 3 Vorwort der Direktorin 4 1. 2017-2020 5 1.1 Unsere Stimme wird louter 6 1.2 Neue Mitglieder 7 2. Arbeitsgruppen 9 2.1 Europäische Angelegenheiten 10 2.2 Gegenseitigkeitsgesellschaften 15 2.3 Arzneimittel und Medizinprodukte 18 2.4 Prävention 24 2.5 Langzeitpflege 34 2.6 Betrugskämpfung 37 3. Regionen 39 3.1 Afrika und Mittlerer Osten 40 3.2 Lateinamerika 46 4. Studienreisen 48 4.1 Gesundheitsreformen 49 4.2 E-Health 50 5. Kommnikation 51 6. Gremien der AIM 54 7. Finanzen 59 8. Anhänge 62 8.1 Familienbilder 63 8.2 List der Veröffentlichungen 66 8.3 Credits 68
Ich hatte die Ehre, eine zweite Amtszeit als Präsident der AIM bestreiten zu dürfen. Ich blicke auf drei sehr intensive und fruchtbare Jahre zurück. Zu beobachten war, dass die Arbeit an den nachhaltigen Entwicklungszielen zunehmende Bedeutung erlangte. So wird deren Umsetzung auch in den Tätigkeitsbeschreibungen der neuen EU-Kommissare hohe Priorität eingeräumt: Gesundheit und Wohlergehen: Wir arbeiten daran, den Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle zu verbessern. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Arbeit aller AIM-Arbeitsgruppen, die sich der Sicherung des Zugangs zu einer qualitativ hochwertigen, erschwinglichen und nachhaltigen Gesundheitsversorgung widmen. Sauberes Wasser und Hygiene: Unsere Mitglieder begegnen globalen Herausforderungen. Der Klimawandel trifft uns immer stärker. Luft- und Wasserverschmutzung stellen eine ernste gesundheitliche Bedrohung Einzelner und letzten Endes der gesamten Gesellschaft dar. Menschenwürdie Arbeit: Sich ändernde Arbeitsmärkte und zunehmend unsichere Arbeits-verhältnisse erfordern weltweit konzertierte Maßnahmen, um Gesundheits- und Sozialleistungen für alle zu sichern. Verringerung von Ungleichheit: Soziale Werte und Solidarität sind bedroht. Weltweit demonstrieren Menschen für eine bessere Welt: für soziale Rechte, aber auch für sofortige Maßnahmen gegen den Klimawandel. Versicherungs- gesellschaften auf Gegenseitigkeit und Mutualitäten verringern Ungleichheit, indem sie Gesundheit in allen Politik- bereichen und einen gerechten Zugang zu Pflege für alle fördern. Frieden, Gerechtigkeit, stabile Institutionen: Gegenseitigkeitsgesellschaften müssen eine starke Rolle spielen, als nachhaltige Geschäftsmodelle befähigen sie ihre Versicherten und binden diese in Entscheidungen ein. Solidar- itätsbasierte Systeme sind das Rückgrat einer friedlichen Gesellschaft und starker Institutionen, deren Priorität Gerechtigkeit ist. Partnerschaften: Die AIM hat weltweit Partnerschaften gebildet. Die Schaffung von Allianzen in Europa wie in Lateinamerika, Afrika und dem Mittleren Osten verleiht uns eine starke Stimme. Partnerschaften ermöglichen Er- fahrungs- und Informationsaustausch, sie tragen zur gegenseitigen Unterstützung bei der Bewältigung gesellschaft- licher Herausforderungen durch Altern, Klimawandel und technologische Entwicklungen bei. Wir als Krankenversicherungsvereine auf Gegenseitigkeit erreichen diese Ziele über unsere Werte, über Solidar- ität, Demokratie und Selbstverwaltung. Wir helfen die gesundheitlichen und sozialen Lebensverhältnisse weltweit stetig zu verbessern. Als fester Ansprechpartner der internationalen und EU-Institutionen haben wir an Bedeutung gewonnen. Wir können stolz auf die Erfolge der vergangenen drei Jahre sein. Ich danke allen Mitgliedern, unseren Freunden und dem Team der AIM für die Unterstützung in dieser Amtszeit. Die weltweite Gesundheitsbedrohung durch die COVID-19 Pandemie im Jahr 2020 hat gezeigt, wie bedeutsam Gesundheit in allen Politikbereichen ist. Sie hat die Arbeit zu den Nachhaltigkeitszielen nicht verändert, wohl aber unser Arbeitsprogramm für das Jahr 2020. Mehr denn je gefragt sind der Austausch bewährter Verfahren unter den Mitgliedern der AIM und die Kooperation mit gleichgesinnten Organisationen. Ich wünsche der AIM den Erfolg, den sie verdient. Auf dass sie ihren Weg fortsetzt zu einer besseren, hochwertigen und universellen gesundheitli- chen Versorgung, die erschwinglich und gerecht für alle ist. Christian Zahn Wort des Präsidenten
Sehr geehrte Mitglieder, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir nähern uns dem Ende einer sehr intensiven Phase der europäischen Geschichte und auch der AIM. Christian Zahn beendet die Amtszeit 2017 bis 2020, seine zweite als Präsident der AIM. Angesichts der COVID-19 Pandemie waren er und das Präsidium bereit, ihr Mandat bis November 2020 zu verlängern. Europa wurde von einer Welle aus Skepsis und Populismus getroffen, erstmalig in der Geschichte der EU entschieden sich die Bürger eines Landes, aus der Union auszutreten. Eine Entscheidung, die 2020 Wirklichkeit wurde. Wir stehen weiterhin einer globalen Gesundheitsbedrohung gegenüber, die weltweit bereits viele Op- fer gefordert hat und weiterhin fordern wird. Die AIM widmete sich in diesen Jahren zahlreichen Aktivitäten auf europäischer wie internationaler Ebene. Aus der Zeit vor der COVID-19 Pandemie gilt es drei Meilensteine hervorzuheben: die Vorbere- itung eines Memorandums, das einer neuen europäischen Führung den Weg bereitete, die Konferenz in Lomé, Togo, die in der Lomé-Plattform mündete, sowie der Vorschlag eines ‚Fair Pricing-Modells‘ für Arzneimittel. Das Memorandum für die europäischen Wahlen zeichnet die Prioritäten der AIM für das aktuelle Man- dat des EU-Parlaments und der neuen Kommission. Es wurde umfassend verbreitet und den Parla- mentsabgeordneten sowie den neuen Kommissaren zugestellt. Die Lomé-Plattform unterstützt die Gegenseitigkeitsbewegung in Afrika und hilft unseren afrikanischen Mitgliedern, die Werte der Ge- genseitigkeit zu fördern. Das Fair-Pricing-Modell der Arbeitsgruppe Arzneimittel soll gegen steigende Arzneimittelpreise wirken und den Einfluss solidaritätsbasierter Krankenkassen für einen nachhaltigen und erschwinglichen Zugang zu Arzneimitteln in Europa und weltweit sichern. Das Team passte sich in kürzester Zeit den neuen Umständen infolge der COVID-19 Pandemie an. Wir haben unser Arbeitsprogramm neu justiert und eine Reihe an Dokumenten veröffentlicht, die den besonderen Umständen, in denen wir weiterhin leben, Rechnung tragen. Seit Juni 2019 bin ich nun Direktorin der AIM. Ich bin dankbar der Familie der Mutualitäten und Kran- kenversicherungen auf Gegenseitigkeit anzugehören, es erfüllt mich mit Stolz, ein derart engagiertes und motiviertes Team zu leiten. Mit der AIM setzen wir uns dafür ein, unsere Werte zu fördern und die führende Stimme der Kranken- und Sozialkassen zu werden. Ich danke Ihnen allen für Ihre Beiträge über die letzten drei Jahre, sei es in Arbeitsgruppen, auf Veranstaltungen, bei der Erstellung von Posi- tionspapieren oder gemeinsamen Erklärungen. Das Team der AIM freut sich darauf, die anstehenden Aufgaben für Sie zu erfüllen und neue Allianzen zu bilden, um uns auf europäischer wie internationaler Ebene noch stärkeres Gehör zu verschaffen. Sibylle Reichert Vorwort der Direktorin
1.1 Unsere Stimme wird lauter In den vergangenen drei Jahren vertrat die AIM auf europäischer und internationaler Bühne die Prioritäten ihrer Mitglieder. Unsere Mitglieder spielen eine wesentliche Rolle bei der Gestaltung der Gesundheitsver- sorgung, ihre Expertise trägt zu erschwinglichem und zugänglichem Gesundheits- und Sozialschutz bei. Ge- genseitigkeitsgesellschaften stehen für Solidarität, ein Wert der europäischen Bürger. Dieser Wert spiegelt sich in dem Vermögen, unter demokratischer Leitung gesundheitliche Benachteiligung zu überwinden und gemeinsame Standards zu schaffen. Ziel der AIM war es daher, Gesundheit und den Zugang zu Pflege und sozialen Leistungen für alle im Herzen der EU-Sozialpolitik zu bewahren. Wir forderten Zugangsgerechtigkeit ungeachtet von Status und Einkom- men sowie die Verringerung bestehender Ungleichheiten zwischen den EU-Staaten über verstärkte Gesund- heitsförderung und Prävention als Teil von ‚Gesundheit in allen Politikbereichen‘. Wir setzten uns dafür ein, Auswirkungen anderer Politikfelder auf Gesundheit zu berücksichtigen. Weiteres Kernanliegen waren die steigenden Arzneimittelkosten und der daraus resultierende Druck auf nationale Gesundheitssysteme. Die AIM unternahm große Anstrengungen im Bereich fairer Preisbildung und präsentierte im Dezember 2019 ein eigenes Berechnungsmodell (s. Arbeitsgruppe Arzneimittel). Weiteres Hauptarbeitsfeld war Innovation. Neben neuen Arzneimitteln und Medizintechnik forderte die AIM europäische Forschungsprogramme, um die Reform der Gesundheitssysteme zu beschleunigen und deren Effizienz zu verbessern. Die Anerkennung von Kranken- und Sozialkassen, deren Beitrag zu Gesundheits- und Sozialleistungen und die Realisierung der nachhaltigen Entwicklungsziele standen weiterhin ganz oben auf unserer Agenda. Die AIM forderte die EU auf, die Spezifikationen sozialwirtschaftlicher Unternehmen wie Gegenseitigkeits-gesellschaften anzu- erkennen und ihnen die gleichberechtigte Teilnahme am Binnenmarkt zu ermöglichen. Der Einzigartigkeit von Gemeinnützigkeit als ideales Modell für moderne Solidarität erfordert eine geeignete Regulierung und Besteuerung. In diesem Sinne unterstützte die AIM auch ihre Mitglieder in Afrika, dem Mittleren Osten und Lateinamerika bei der Schaffung und Bewahrung eines geeigneten rechtlichen- und finanziellen Rahmens und betonte Rolle und Potenzial von Gegenseitigkeitsgesellschaften für eine bessere Gesundheitssicherung. 6
1.2 Neue Mitglieder APM Redemut Der portugiesische Verband der Gegenseitigkeitsgesellschaften APM vertritt die Interessen seiner Mitglie- der, er definiert als gesellschaftliche Solidaritätsbewegung mutualistische Strategien und Leitlinien, die sein- en Mitgliedern wirksamen und erschwinglichen Sozialschutz garantieren. Um den sozialen Nutzen der Bewegung zu sichern, bekennt sich der APM täglich auf der Basis kooperativer Zusammenarbeit zur Gegenseitigkeit als effektive Lösung zum Schutz der Bürger und zur Förderung von Synergien zwischen seinen Mitgliedern. Ein Ergebnis dieser Arbeit ist REDEMUT. REDEMUT entstammt einer Initiative der Gegenseitigkeitsgesellschaften im Kreis des APM und verfolgt das Ziel, ein Netzwerk aus gesundheitlichen und sozialen Diensten „aller Beteiligten mit- und füreinander“ bereitzustellen. Fédération des Mutuelles Professionnelles et Caisses de Solidarité Der im Juni 2005 gegründete Verband der Berufskranken- und Solidarkassen (FMP/B) vereinigt über 30 Berufskrankenkassen aus sieben Einzelverbänden. Als Dachverband vertritt und fördert er die Weiter- entwicklung seiner Mitglieder. Dies geschieht über Treffen mit Verwaltungsbehörden, auf denen die Gegen- seitigkeitsinteressen verteidigt werden, über die Zusammenfassung von Expertise und Erfahrungswerten sowie die Teilnahme an nationalen Arbeitstreffen zur Implementierung des flächendeckenden Gesundheits- schutzes. 7
HIO Die Vision des HIO ist, dass jeder zypriotische Bürger durch die Umsetzung des nationalen Krankenversi- cherungssystems (GHS) einen lebenslangen, gleichberechtigten und ungehinderten Zugang zu qualitativ hochwertigen Gesundheitsdiensten hat. Die Aufgabe des HIO besteht in der Umsetzung des GHS, eines auf den Menschen ausgerichteten Systems, das modernes Denken und moderne Praktiken widerspiegelt und auf den Prinzipien der sozialen Solidarität, Gerechtigkeit und Universalität sowohl hinsichtlich der Beiträge als auch der Deckung beruht. Das GHS ist ein umfassendes und finanziell nachhaltiges Gesundheitssystem. Es zielt darauf ab, die Erwar- tungen der zypriotischen Bürger an einen gleichberechtigten Zugang zur Behandlung und die Bereitstellung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung zu erfüllen, indem alle verfügbaren Ressourcen best- möglich genutzt werden. InterMutuelles Assistance Die IMA-Gruppe gestaltet und implementiert Assistenzlösungen im Namen ihrer Anteilseigner und Klient- en, u.a. französische und internationale Unternehmen der Versicherungsbranche. Die Gruppe bietet ihren Versicherten ein umfassendes Leistungsportfolio von Notfallassistenz bis langfristige Unterstützung in den Bereichen Mobilität (Reisen), Wohnen (Vernetzung) und Gesundheit (gesunde Lebensgewohnheiten) sowie Kundenbeziehungen. Damit die Anspruchsberechtigten der Anteilseigner und Partner täglich und ortsuna- bhängig Unterstützung erhalten können, hat sich die IMA-Gruppe in ihren 14 verschiedenen Geschäfts- feldern international aufgestellt. Die Präsenz auf den nationalen Märkten erlaubt der IMA-Gruppe, den kulturellen Eigenheiten und Erwartungen eines jeden Landes Rechnung zu tragen. 8
2.1 Europäische Angelegenheiten Europäische Säule sozialer Rechte Präsident Juncker schlug die Einrichtung einer Europäischen Säule sozialer Rechte vor, welche die sich ändernden Realitäten der europäischen Gesellschaften und die Entwicklungen in der Arbeitswelt berücksichtigt. Die AIM beteiligte sich 2016 an einer umfangreichen öffentlichen Konsultation zu diesem Thema und wurde in der Evaluierung der Konsultation von der Kommission zitiert. Die Säule sozialer Rechte wurde am 17. November 2017 gemeinsam von EU-Parlament, Rat und Kommission auf dem EU-Sozialgipfel in Göteborg verkündet. Seitdem arbeitet die AIM daran, die Prinzipien der Säule umzusetzen, insb. den Sozialschutzzugang für Plattformarbeiter, die Revision der EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sowie die Europäische Arbeitsbehörde. Zudem beschäftigte die AIM sich mit der Europäischen Sozialversicherungsnummer (ESSN). Im Dezember 2017 eröffnete die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation, welche die für die Koordinierung der sozialen Sicherheit notwendige Identifizierung im Ausland tätiger Personen über eine zügige und akkurate Überprüfung des jeweiligen Sozialversicherungsstatus erleichtern soll. Die AIM wies die Kommission darauf hin, dass den Gesundheitssystemen der Mitgliedstaaten durch die ESSN keine Kosten entstehen und die Gesundheitssysteme nicht beeinträchtigt werden dürften. Derzeit befindet sich das Projekt im Wartestand. Januar 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung zu einem sozialen Europa, die von der Konsultation „Soziales Europa: Äußern Sie Ihre Meinung!“ flankiert wurde. Im Rahmen dieser Konsultation konnten Interessengruppen konkrete Vorschläge einbringen, wie die Europäische Säule sozialer Rechte umzusetzen sei. Die AIM hat auf diese Konsultation geantwortet. Ergebnisse: • Konsultation über die Säule sozialer Rechte – Antwort des internationalen und europäischen Verbands der Krankenkassenverbände und Krankenversicherungen auf Gegenseitigkeit (AIM) und Implementierung der Säule ab Dezember 2016 • Teilnahme und mündlicher Beitrag bei der Anhörung der EU-Kommission zum Zugang zu Sozialschutz am 15. Dezember 2017 mit Ana Carla Pereira, Referatsleiterin Modernisierung von Sozialschutzsystemen, GD EMPL, und Ragnar Horn, Fachreferent für Sozialschutzzugang, DG EMPL • Empfehlung der AIM für Systeme zur „Sicherung des Zugangs zu Sozialschutz in einer sich ändernden Arbeitswelt“, Dezember 2019 • Teilnahme an der Konsultation über den Vorschlag einer Verordnung zur europäischen Sozialversicherungsnummer 10
Europäische Normung bei Gesundheitsdienstleistungen Das Europäische Komitee für Normung (CEN) hat für das Gesundheitswesen Standards im Bereich Medizinprodukte und E-Health-Anwendungen entwickelt. Diese unterstützen die Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften bzw. die Interoperabilität und Wirksamkeit von ICT-Lösungen in der Pflege. Das CEN verstärkte die Normung im Bereich gesundheitlicher Dienstleistungen. Der technische Ausschuss CEN/TC 403 (chirurgische und nicht chirurgische Dienstleistungen in der ästhetischen Chirurgie) wollte 2017 eine Norm für nicht-operative medizinisch-ästhetische Verfahren abschließen. Daneben arbeiteten die Ausschüsse CEN/TC 449 (Qualität der Pflege für ältere Menschen in Wohneinrichtungen) und CEN/TC 450 (Mindestanforderungen in Bezug auf Patienteneinbeziehung bei personenzentrierter Versorgung) an weiteren Standards für Gesundheitsdienstleistungen. Alle als Beobachter geladenen europäischen Interessenverbände (European Hospitals Federation- HOPE, Ständiger Ausschuss der europäischen Ärztinnen und Ärzte – CPME, Rat der europäischen Zahnärzte – CED, Europäischer Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst – EPSU, Europäischer Gewerkschaftsbund – EGB, European Social Insurance Platform - ESIP, sowie die AIM), äußerten große Bedenken hinsichtlich der europäischen Normung im Gesundheitswesen. Das CEN richtete daher eine Schwerpunktgruppe für gesundheitliche Leistungen ein, die Vorschläge für eine übergreifende Herangehensweise und Methodik bei deren Normung erarbeiten sollte. Im Juli 2017 erstellte die AIM mit anderen Organisationen des Gesundheitswesens ein gemeinsames Schreiben, in dem die Normung im Gesundheitswesen begrüßt wird, sofern sie sich mit ICT und technischen Fragen beschäftigt. Dort könne dort sich als sehr nützlich erweisen. Die Normung gesundheitlicher Dienstleistungen und deren Folgen für Patientensicherheit und Pflegequalität hingegen werden abgelehnt. Nach monatelangem intensivem Lobbying sah das CEN von der Einrichtung der Schwerpunktgruppe ab und verringerte seine Arbeit zu gesundheitlichen Diensten. Ergebnisse: • Gemeinsames Schreiben von AIM, HOPE, CPME, CED, EPSU, ETUC, ESIP an die CEN- Schwerpunktgruppe Gesundheitsdienstleistungen (HSFG), Wien 21./22. März 2017 • Offener Brief von AIM, HOPE, CPME, CED, EPSU, ETUC, ESIP an die CEN-Schwerpunktgruppe Gesundheitsdienstleistungen (HSFG) im Juli 2017 • 2017 - Teilnahme an den ordentlichen Sitzungen von CEN/HSFG 11
Digitale Gesundheit & Künstliche Intelligenz (AI) im Gesundheitswesen Digitale Gesundheit Die AIM antwortete auf eine öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission zum „Wandel in Gesundheitswesen und Pflege im digitalen Binnenmarkt“, die von Juli bis Oktober 2017 lief. Basierend auf der Konsultation verfasste die AIM ein Positionspapier zur Kommissionsmitteilung vom 25. April 2018 über die „Ermöglichung der digitalen Umgestaltung der Gesundheitsversorgung und Pflege im digitalen Binnenmarkt, die aufgeklärte Mitwirkung der Bürger und den Aufbau einer gesünderen Gesellschaft”. Die Kommission verabschiedete eine Mitteilung zur Entwicklung eines Aktionsplans im Bereich digitale Gesundheit, der in den kommenden Jahren entsprechende Maßnahmen wie den unterstützten Austausch elektronischer Verschreibungen und Patienteninformationen, grenzüberschreitende E-Patientenakten, freiwillige Koordinierung geteilter Daten und Ressourcen für Prävention und Forschung, Aufbau von Kapazitäten für Innovation und bewährte Verfahren sowie deren Austausch unter den Gesundheitsbehörden ermöglichen soll. Die AIM betont in ihrem Papier, dass Patienten die Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten behalten müssten, das Einverständnis des Patienten sei jederzeit einzuholen, sobald Daten erfasst, verarbeitet oder aufgerufen werden. Kontrolle beinhalte auch das Wissen darum, wer Zugriff auf die Daten hat, und zwar auf einfache und benutzerfreundliche Weise. Die AIM begrüßte die Bemühungen der EU-Kommission, die Digitalisierung z.B. bei elektronischen Patientenakten mit einer Übersicht über den Gesundheitszustand des Patienten und vergangenen Behandlungen, Verschreibungen und stationären Aufenthalten voranzutreiben. Diese könnten eine zügigere und bessere Diagnose sowie eine angemessene Behandlungsentscheidung ermöglichen. Im Bereich Rückerstattung forderte die AIM von der Kommission, die Übereinstimmung in der EU angebotener und genutzter Apps mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung zu sichern. Anwendungen mit medizinisch-therapeutischem Zweck sollten als Medizingeräte klassifiziert werden und unter die entsprechende Verordnung fallen. Die AIM schlug der Kommission die Förderung eines freiwilligen Netzwerkes der Mitgliedstaaten zum Austausch nationaler Verfahren bei der Erstattung digitaler Interventionen vor. Im Juni 2019 traf die AIM die stellvertretende Leiterin der Abteilung E-Gesundheit, Wohlergehen und Altern an der GD CNECT, Ceri Thompson, und sprach mit ihr über ihre Kenntnisse und Einschätzung zum Thema elektronische Patientenakten. In der WHO-Konsultation „Global Strategy on Digital Health” vom April 2019 bemerkte die AIM, dass Akteure des Gesundheitswesens in der Liste der Interessenvertreter als Teil der strategischen Ziele nicht erwähnt würden, gemeinnützige Organisationen wie z.B. AIM-Mitglieder eingenommen. Sie würden häufig übersehen, obwohl ihnen eine wichtige Rolle zukommen könne. Daher sei es wichtig, alle Personen und Gruppen, die sich mit Gesundheit befassen, in eine solche Liste aufzunehmen. Im Mai 2019 nahm die AIM als einzige nicht industrielle Organisation an den Treffen der GD GROW zum Aktionsplan bezüglich strategischer Wertschöpfungsketten im Bereich Smart Health teil. Im Juni 2019 hatte AIM ein Treffen mit der DG CNECT über elektronische Gesundheitsakten, um ihr Fachwissen anzubieten und einen Austausch zu ermöglichen. Ende 2020 wird die AIM ein Positionspapier zum Austausch von Gesundheitsdaten publizieren. Hauptgegenstand ist die Frage des Datenaustauschs mit der Industrie, weiteres Thema die Schaffung eines europäischen Gesundheitsdatenraums. Das Dokument wurde dem Berater für Digitales im Kabinett von der Leyen zugestellt, der bereits im Vorfeld der Veröffentlichung großes Interesse an dem Papier bekundete. 12
Künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen Die AIM trug zu zwei Konsultationen über Künstliche Intelligenz (KI) im Gesundheitswesen bei, die ab 19.02.2020 liefen: die Europäische Datenstrategie sowie das Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz. Nach Veröffentlichung ihrer Position zu Künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen nahm die AIM am 21. April 2020 auf Einladung der EU-Kommission an einem Arbeitstreffen der hochrangigen Ex- pertengruppe für KI im Gesundheitswesen teil. Die Expertengruppe entwickelte Strategie- und In- vestitionsempfehlungen für KI. Im Juli 2020 wurden die Empfehlungen um einen Anhang zu Künstli- cher Intelligenz im Gesundheitswesen ergänzt, den die AIM kommentierte. Ergebnisse • Öffentliche Konsultation der EU-Kommission zum „Wandel in Gesundheitswesen und Pflege im digitalen Binnenmarkt“, Juli – Oktober 2017 • Der digitale Wandel muss solidaritätsbasierte Gesundheitssysteme unterstützen – Positionspapier der AIM zur digitalen Gesundheitspflege • WHO-Konsultation „Global Strategy on Digital Health”, April 2019 • Beitrag der AIM zum Aktionsplan der GD GROW bezüglich strategischer Wertschöpfungsketten im Bereich Smart Health, Mai 2019 • AIM-Positionspapier zu Künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen • Beitrag der AIM zur Konsultation über die Europäische Datenstrategie • Beitrag der AIM zur Konsultation über das Weißbuch zu Künstlicher Intelligenz Europäische Wahlen Das AIM-Memorandum aus dem Jahr 2018 formulierte im Hinblick auf die EU-Wahlen im Mai 2019 Empfehlungen für ein sozialeres und gesünderes Europa in fünf prioritären Feldern: eine Schlüsselrolle bei Prävention, nachhaltiger Arzneimittelzugang, Gesundheitsinnovationen auf EU-Ebene, Einnahme einer internationalen Perspektive und Anerkennung von Krankenversicherungen auf Gegenseitigkeit als Akteure der Sozialwirtschaft. Das Memorandum wurde EU-Gesundheitskommissar Andriukaitis auf der AIM- Vorstandssitzung im November 2018 vorgestellt. Ergebnisse: • AIM Memorandum – Gesundheit im Herzen eines sozialen Europas • Video – AIM-Memorandum zu den Europäischen Wahlen • Vorstellung des Memorandums in Sylvain Girauds Abteilung 13
Öffentliche Veranstaltung Gemeinsam mit EuroHealthNet, EMSA, CED, EPF, HOPE, CPME, PGEU und ESIP lud die AIM zu einer öffentlichen Veranstaltung ins EU-Parlament, zu der die Gastgeber Peter Liese (MdEP, EVP) und Sara Cerdas (MdEP, S&D) rund 80 Teilnehmer begrüßten. Zwei Podiumsdebatten widmeten sich den vorrangigen Herausforderungen zukünftiger Gesundheitsversorgung und betonten die Notwendigkeit EU-weiter Zusammenarbeit. Das Event unterstrich den Zusammenhalt und die Einigkeit der Gesundheitsgemeinschaft, die so ein vertrauenswürdiger Partner der EU-Institutionen bleibt. Ergebnisse: • 9. Oktober 2019 – „Von der Leyen 2019-2023: EU-Gesundheitschampions gesucht!“ Empfehlungen der AIM zur Pandemie In Bezug auf die Pandemie, die im Februar 2020 in Europa ausbrach, erstellte die AIM ein Papier mit dem Titel „Nur mit Solidarität sind Pandemien zu bewältigen“, welches Empfehlungen zur Rolle der EU und der Mitgliedstaaten im Bereich Gesundheit enthält. Sie umfassen die Themen Arzneimittel, E-Health, Prävention und Langzeitpflege. Zur Entwicklung des Papiers richtete die AIM eine Task Force ein. Die Empfehlungen werden bei der Generalversammlung im November 2020 veröffentlicht. 14
2.2 Gegenseitigkeitsgesellschaften Strategie zur Förderung der Gegenseitigkeit im Rahmen der Sozialwirtschaft Seit Langem plädiert die Arbeitsgruppe für ein Europäisches Statut für Gegenseitigkeits-gesellschaften (EMS). Da ein solches Statut für Krankenversicherungen auf Gegenseitigkeit bisher nicht geschaffen wurde, schloss sich die AIM mit anderen Akteuren der Sozialwirtschaft zusammen. Ziel ist die EU-weite Anerkennung von Gegenseitigkeitsmodell und sozialwirtschaftlichen Unternehmen einschließlich ihrer Werte und Prinzipien. Auf dem Sozialwirtschaftsevent der AIM, das am 8. März 2018 im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) in Brüssel stattfand, wurde besprochen, dass nicht (nur) die politischen Entscheidungsträger auf die Hürden bei grenzüberschreitenden Aktivitäten von Krankenkassen hinzuweisen seien, sondern ein Gerichtsverfahren zur Klärung rechtlicher Fragen notwendig sei. Diesbezüglich wurde ein Bericht von Laetitia Driguez, außerordentliche Professorin an der Pariser Sorbonne, erörtert, der eine neues Konzept für geringe Profitabilität fordert. So beziehe sich Art. 54 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zur Niederlassungsfreiheit von Unternehmen einzig auf gewinnorientierte und gemeinnützige Unternehmen. Organisationen auf Gegenseitigkeit mit ihrer Eigenschaft, keine Gewinne an ihre Mitglieder auszuschütten, scheinen von dieser Definition nicht erfasst zu werden. Driguez‘ Bericht sowie die Arbeit der AIM weckten das Interesse der Europäischen Kommission, was zu zahlreichen Treffen und regem Austausch führte. Im Monat Mai 2017 wurde die Bewerbung der AIM um die Entsendung eines Mitglieds in die Expertengruppe der EU-Kommission zu sozialem Unternehmertum (GECES) angenommen. Die Gruppe assistiert der Kommission bei der Umsetzung der bestehenden EU-Gesetzgebung und von Programmen sowie politischen Strategien in Bezug auf Unternehmen der Sozialwirtschaft. Ergebnisse • AIM-Event zu Sozialwirtschaft und deren Zugang zum Binnenmarkt, 8. März 2018 • Mitgliedschaft in der Expertengruppe der EU-Kommission zu sozialem Unternehmertum (GECES), Mai 2017 15
Governance von Gegenseitigkeitsgesellschaften Gemeinsam mit Divina Pastora organisierte die AIM am 28.09.2018 in Valencia eine Veranstaltung zu „Gegenseitigkeitsgovernance“. Mitglieder der AIM sprachen CIRIEC-Spanien (Int. Forschungs- und Informations- zentrum für öffentliche, soziale und genossenschaftliche Wirtschaft) über Grundprinzipien und Herausforderungen von Gegenseitigkeitsgesellschaften im Bereich Governance. Die Bereichsleiterin Genehmigungen und Verwaltungssysteme am spanischen Generaldirektorat für Versicherungs- und Pensionsfonds, referierte über mutualistische Governance und gemeinsame internationale Standards. AIM- Mitglieder aus Frankreich, Spanien, Portugal, Slowenien und Belgien erläuterten ihre Herausforderungen. Weitere Events zu Gegenseitigkeit und Solvency II sollen folgen. Am 29. März 2019 nahm die AIM an einem Expertentreffen der Abteilung Soziales Unternehmertum an der GD GROW teil, um die Herausforderungen der Gegenseitigkeit zu erörtern. Laut Kommission stünden diese ganz oben auf der Agenda. Die AIM bat einen Anwalt, Rechtsmittel zur Anerkennung von Gegenseitigkeitsgesellschaften zu prüfen. Gemeinsam mit ihrem Anwalt und der Kommission unterbreitete die AIM in einem Non-Paper alternative Vorschläge für die mögliche rechtliche Anerkennung von Gegenseitigkeitsgesellschaften durch die EU, z.B. nicht länger auf eine einstimmige Haltung der Mitgliedstaaten zu warten, sondern die Kooperation mit bereitwilligen Staaten zu intensivieren. Zu einer solchen verstärkten Zusammenarbeit bedarf es der Zustimmung durch mindestens neun EU-Mitglieder, sie dient dazu, die „Verwirklichung der Ziele der Union zu fördern, ihre Interessen zu schützen und ihren Integrationsprozess zu stärken“. EU-Staaten können in einem vereinbarten Kooperationsfeld bestimmte Ziele in eigenem Tempo verfolgen und so eine Lähmung der EU überwinden, die durch die Blockadehaltung einzelner Länder oder einer kleinen Gruppe von Staaten entstehen kann. Entsprechende Initiativen müssen sich dabei im Rahmen der geltenden EU-Verträge bewegen. Es wurde beschlossen, mit einer bereits bestehenden Gruppe aus 14 EU-Staaten zu arbeiten, die aktiv die Sozialwirtschaft auf nationaler und EU- Ebene entwickelt. Diese könnte sich mit einem rechtlichen Rahmen für Gegenseitigkeitsgesellschaften und Verbände (da diese zwei Gruppen einen Status erhalten wollen) befassen. Ergebnisse: • AIM – Divina Pastora Event „Gegenseitigkeitsgovernance“, Valencia, 28 September 2018 • Expertentreffen mit EU-Kommission und Anwalt Patrick Rodrigues, 29. März 2019 • Non-paper: Vorschlag über einen möglichen rechtlichen Rahmen für eine neue europäische Initiative für Gegenseitigkeitsgesellschaften, Juni 2019 16
Social Economy Europe Social Economy Europe (SEE) erstellte einen Aktionsplan zur Sozialwirtschaft, der im Juli 2018 verabschiedet und der EU-Kommission vorgelegt werden sollte. Die AIM beteiligte sich aktiv an der Erarbeitung des Dokuments und an den verschiedenen SEE-Veranstaltungen zum Thema. 17
2.3 Arzneimittel und Medizinprodukte Gesundheitstechnologiebewertung (HTA) Die AIM brachte sich in vorderster Linie in die Diskussionen über den Kommissionsvorschlag zur Gesundheitstechnologiebewertung ein, der im Januar 2018 erfolgte. Hervorstechendstes Element des Entwurfs ist die EU-weite Verpflichtung zu gemeinsamer wissenschaftlicher Bewertung der klinischen Aspekte von Gesundheitstechnologien. Andere Aspekte (der ökonomischen Bewertung) sollen in nationaler Verantwortung verbleiben, während die Möglichkeit zu einer freiwilligen Kooperation auf europäischer Ebene besteht. Die AIM teilt das übergeordnete Ziel des Vorschlags, die HTA-Kooperation auf EU-Ebene weiterzuentwickeln, formuliert jedoch Bedingungen. So seien verpflichtende wissenschaftliche Bewertungen klinischer Aspekte nur möglich, wenn die Mitgliedstaaten zusätzliche kontext-gebundene klinische Studien anlegen könnten. Die Verordnung müsse die zeitliche Planung und Methodik gemeinsamer klinischer Bewertungen näher bestimmen, zu sichern sei die Transparenz von Untersuchungsergebnissen und Datengrundlagen. Wesentlich sei zudem eine Konsultation der Interessenvertreter zu kritischen Fragen im Vorfeld und im Anschluss an die Bewertungen. Die Forderung der AIM nach geeigneten Bestimmungen für die gemeinsame klinische Bewertung fand Eingang in die Stellungnahme des Europäischen Parlaments zum Vorschlag der Kommission. Allerdings ist die Einbindung der Interessengruppen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesichert. Mit den Hauptakteuren im Kontext des HTA-Vorschlags kam die AIM zu häufigen Treffen zusammen, so z.B. im EU- Parlament zu einem Meinungsaustausch mit NRO des Gesundheitswesens, gefolgt von bilateralen Gesprächen zwischen AIM und einzelnen Abgeordnetenbüros. Im April 2018 lud Gesundheitskommissar Andriukaitis die AIM ein, ihm ihre Sicht auf den Vorschlag zu erläutern. Neben der Arbeit zum HTA-Vorschlag betätigte sich die AIM in verschiedenen Netzwerken im Bereich Gesundheitstechnologiebewertung. So vertrat die AIM die Perspektive ihrer Mitglieder zu einer europäischen HTA-Kooperation im EUnetHTA, das nationale HTA-Behörden, Forschungsinstitute und Gesundheitsministerien miteinander vernetzt, um einen wirksamen Informationsaustausch zu sichern und die politischen Entscheidungen der Mitgliedstaaten zum therapeutischen Wert von Arzneimitteln zu stützen. Das HTA-Netzwerk ist enger gefasst, es verbindet lediglich die nationalen Agenturen für Gesundheitstechnologiebewertung. Die AIM gehört dem Stakeholder-Pool des Netzwerkes an. Ergebnisse: • Februar 2018 – AIM-Positionspapier zum Vorschlagsentwurf der Europäischen Kommission • März 2018 – Treffen von NRO des Gesundheitswesens im EU-Parlament mit der Berichterstatterin des HTA-Vorschlags • März 2018 – Bilaterales Treffen zwischen AIM und dem politischer Berater der S&D-Gruppe • April 2018 - Bilaterales Treffen zwischen AIM und der Schattenberichterstatterin des HTA-Vorschlags im ENVI-Ausschuss • April 2018 – Austausch mit EU-Gesundheitskommissar Andriukaitis über den HTA-Vorschlag der Kommission • Juni 2018 – AIM-Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung über Gesundheitstechnologiebewertung und zum Berichtsentwurf des ENVI-Ausschusses des EU-Parlaments zum Thema • Oktober 2018 – AIM-Positionspapier zur Abstimmung des EP über den HTA-Vorschlag 18
Faire Preisbildung Im Dezember 2019 hat die AIM im Europäischen Parlament einen Vorschlag für ein Berechnungsmodell zur Ermittlung fairer Arzneimittelhöchstpreise in der EU vorgestellt. Der Entwurf geht auf die aktuelle Preisentwicklung bei Pharmazeutika zurück. Der Anstieg des absoluten Preisniveaus hauptsächlich bei Medikamenten für onkologische Therapien und seltene Krankheiten wird von dem Zweifel begleitet, ob neuzugelassene Arzneimittel gegenüber bereits verfügbaren Produkten einen therapeutischen Mehrwert erbringen. Zudem schließen hohe Preise den Zugang in finanziell schwächeren Staaten aus. Nur schwer nachvollziehbar ist die Preisstruktur entsprechender Produkte, insbesondere hinsichtlich des F&E- Kostenanteils. Der Entwurf der AIM begegnet dieser Frage mit einem Berechnungsmodell, das eine faire Arzneimittelpreisbildung verfolgt und reale F&E-Kosten, Patientenzahlen, Herstellungs- und Gemeinkosten, Verkauf und medizinische Information, Gewinn vor Steuern sowie Innovationsboni für einen therapeutischen Mehrwert berücksichtigt. Die Veranstaltung der AIM war bestens besucht. Rund 50 Vertreter verschiedenster Organisationen des Gesundheitswesens aus ganz Europa sowie den EU-Institutionen besprachen die Herausforderungen des aktuellen Preisbildungsmodells und mögliche Lösungen. Der Vorschlag der AIM weckte das Interesse bei Presse, Interessenvertretern und politischen Entscheidungsträgern in Brüssel, da er ein konkretes Modell präsentiert, wie die Preisbildung bei medizinischen Produkten besser zu regulieren sei, und der zudem zu einem Zeitpunkt kommt, an dem eine zunehmende Anzahl an Mitgliedstaaten die Zahlungen für neue onkologische Arzneimittel oder Medikamente für seltene Krankheiten nicht mehr leisten können. Für zusätzliche Aufmerksamkeit sorgte, dass die neue EU-Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, zuständig für die Versorgung mit bezahlbaren Arzneimitteln, bereits einige Tage nach Amtsantritt einen ersten klaren Vorschlag erhielt. Seit Dezember 2019 bewirbt die AIM über verschiedene Aktivitäten ihr Modell. Flankiert werden diese von der Erarbeitung eines Aktionsplans, der Sensibilisierung von Interessenverbänden des Gesundheitswesens und der EU-Institutionen sowie einer Weiterentwicklung des Modells. Ergebnisse: • September 2017 – AIM-Positionspapier zu fairen Arzneimittelpreisen • Dezember 2019 - Vorschlag der AIM für ein Berechnungsmodell zur Bildung fairer und transparenter Arzneimittelpreise in der EU • Dezember 2019 – Vorstellung des AIM-Vorschlags für ein Berechnungsmodell zur Bildung fairer und transparenter EU-Arzneimittelpreise im Europäischen Parlament • Juli 2020 – Empfehlungen der AIM und elf weiterer Gesundheitsorganisationen zu fairer Preisbildung 19
EU-Arzneimittelstrategie Die AIM ist intensiv in die Gestaltung und Annahme der EU-Arzneimittelstrategie, Schlüsseldossier des Kommissionskollegs, eingebunden. Im Juni 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission den Fahrplan und startete eine öffentliche Konsultation. Der Fahrplan beschreibt die Ziele für die EU-Pharmamärkte, er will die Verfügbarkeit sicherer und erschwinglicher Arzneimittel gewährleisten sowie die Pharmabranche als Innovator fördern. Die AIM reagierte mit der deutlichen Forderung, dass die Europäische Arzneimittelstrategie zuvorderst eine gesundheitspolitische Strategie zu sein habe, welche eine Pharmaindustrie formt, die zu einer verbesserten Gesundheit beiträgt – eine Strategie mit folgenden Kernpunkten: Zugang zu erschwinglichen Arzneimitteln für alle – inklusive fairer Preisbildung; Sicherung einer EU-weiten Arzneimittelversorgung; Marktzugang für Medikamente, die dem Bedarf der Gesundheitssysteme entsprechen; Nutzung des Potenzials realer Daten für hochwertige Pharmazeutika. Die AIM konnte ihrer Position in verschiedenen Gesprächen mit Vertretern der Europäischen Kommission, darunter der Kommissarin sowie der stellvertretenden Generaldirektorin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Nachdruck verleihen. Ergebnisse: • Juni 2020 – Reaktion der AIM auf den Fahrplan zur Europäischen Arzneimittelstrategie • Juni 2020 – Treffen mit der stellvertretenden Generaldirektorin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit • Juli 2020 – AIM-Empfehlungen zur EU-Arzneimittelstrategie • September 2020 – Beitrag zur Öffentlichen Konsultation über die EU-Arzneimittelstrategie 20
Beziehungen zur Europäischen Arzneimittelagentur Die AIM war gemeinsam mit der European Social Insurance Platform (ESIP), MEDEV sowie dem Verfahren für den koordinierten Arzneimittelzugang (engl. Mechanism of Coordinated Access, MoCA) in multilaterale Gespräche mit der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) eingebunden. Mit den Kostenträgern und der EMA konnten so zwei wesentliche Interessenvertreter im Bereich Vermarktung Fragen von gemeinsamem Interesse erörtern und bewerten, wie Synergien der verschiedenen Markteintrittsaspekte nutzbar werden. Im Nachgang zu diesen Gesprächen erstellte die EMA Leitlinien für ein gemeinsames Verständnis von therapeutischen Indikationen für Arzneimittel. Vor dem Hintergrund ihrer Arbeit mit der EMA antwortete die AIM auf die öffentliche Konsultation der Agentur zu deren Strategie bis 2025. Die AIM forderte die Stärkung nachweisbasierter Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Marktzulassung, stringente Anforderungen zur Nachverfolgung des therapeutischen Beitrags von Unternehmen und die Berücksichtigung der Auswirkungen auf Pflegesetting und Behandlungsprozess insgesamt. Die AIM empfahl der EMA, Überlegungen zur Einrichtung dauerhafter Arbeitsstrukturen und Verfahren zum Informationsaustausch zwischen EMA und Kostenträgern einzurichten, welche die relevanten Ziele, Pläne und Verantwortlichkeiten umfassen. Ergebnisse: • September 2017 - Treffen von EMA und Kostenträgern in London • Juni 2019 - Treffen von EMA und Kostenträgern in Amsterdam • Juni 2019 –AIM-Antwort auf die öffentliche EMA-Konsultation ‘Regulatory Science to 2025’ • August 2020 – Antwort der AIM auf die EMA-Netzwerkstrategie 2025 21
Preistransparenz Die AIM ist aktives Mitglied im EURIPID-Stakeholder-Netzwerk. EURIPID ist eine auf Freiwilligkeit und Gemeinnützigkeit basierende Zusammenarbeit europäischer Staaten zu Bildung und Unterhalt einer Datenbank, die in standardisierter Form Informationen über nationale Arzneimittelpreise und Preisbildungsverordnungen bereithält. Mit Israel, Norwegen und der Schweiz beteiligen sich ebenfalls Drittstaaten. Auf dem ersten Treffen des Netzwerkes präsentierte die AIM eine Erklärung zur Fortsetzung der EURIPID-Kooperation. Mit ihrer Erklärung unterstreicht die AIM, dass EURIPID allgemein zu mehr Transparenz beitragen sollte. Derzeit erfasst die Datenbank lediglich offizielle Listenpreise, während die Mitgliedstaaten insgeheim mit Preisnachlässen agierten. Dadurch werde die Verlässlichkeit der Daten eingeschränkt. Laut AIM müsse die EURIPID-Datenbank die realen Nettopreise abbilden, unter Berücksichtigung aller kommerziellen Konditionen seitens des Herstellers. Die Berechnungsgrundlagen sollten allen interessierten Akteuren zugänglich sein, der Inhalt der Datenbank sollte mit mehr Interessengruppen geteilt werden als nur mit den Behörden der Mitgliedstaaten. Die AIM beteiligt sich an den EURIPID-Arbeitsabläufen im Bereich Transparenz und steht mit den Projektverantwortlichen in Kontakt, um Möglichkeiten eines verbesserten Datenzugangs zu erörtern. In einer Pressemitteilung vom Monat Mai 2019 nahm die AIM Stellung zur Diskussion über eine Resolution der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Transparenz von Arzneimittelpreisen, F&E-Kosten, Patentstatus und Vertriebskosten. Darin drängte die AIM auf die Verabschiedung einer ambitionierten Resolution, während einige WHO-Staaten den Originaltext zu verwässern versuchten. Die Resolution wurde letztendlich am 28. Mai 2019 verabschiedet. In der abschließenden Formulierung findet sich weiterhin die Forderung nach transparenten Arzneimittelmärkten, diese bezieht sich jedoch nur auf Preistransparenz und klammert die F&E-Kosten aus. Ergebnisse: • April 2019 - AIM-Erklärung aus Anlass des Treffens der EURIPID-Stakeholder • April 2019 - Teilnahme am Treffen der EURIPID-Stakeholder • May 2019 - Pressemitteilung der AIM zur Diskussion und Annahme der WHO-Resolution „Verbesserung der Märkte für Arzneimittel, Impfstoffe und andere Gesundheitsprodukte“ 22
Erweiterte Etikettierung älterer Medizinprodukte 2018 startete die EU-Kommission eine Initiative zur Umnutzung von Arzneimitteln. Damit sollen gemeinnützige Organisationen Unterstützung erhalten, die auf Grundlage wissenschaftlicher Daten eine neue medizinische Indikation eines Arzneimittels belegen können und diese auf dem Produkt auszeichnen lassen möchten. Ziel der Initiative ist die Umnutzung etablierter Arzneien in Fällen, in denen die Industrie nicht zur Ausführung von Studien bereit ist, die für eine erweiterte Etikettierung notwendig sind. Der neue Rahmen liefert Leitlinien für gemeinnützige Organisationen, die trotz begrenzter regulatorischer Kenntnisse eine erweiterte Anwendung von Arzneimitteln anstreben. Die Pilotphase des Kommissionsprojekts startete im Juli 2019. Die AIM ist Mitglied einer Beobachtungsgruppe, die Schlussfolgerungen aus der praktischen Umsetzung des Umnutzungsrahmens zieht und den Austausch darüber fördert. Daneben berichtet die Gruppe über Herausforderungen und Fortschritte sowie die Möglichkeiten, die der neue Rahmen bietet. Durch entsprechende Empfehlungen soll zudem die Zusammenarbeit der Akteure vereinfacht werden. Ergebnis: • Juli 2019 - Teilnahme am Treffen des Umnutzungsrahmens (Repurposing framework) 23
2.4 Prävention Werbung Die AG Prävention setzte gemeinsam mit einer breiten Koalition aus NRO des Gesundheitssektors ihren Einsatz bei der Überarbeitung der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD) fort. Im Mai 2018 verabschiedete die Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der AVMD-Richtlinie, welche u.a. Werbung für stark salz-, fett- und zuckerhaltige Nahrungsmittel sowie alkoholische Getränke reguliert, die sich an Kinder und Jugendliche richtet. Die AVMD-Koalition betonte in einem Schreiben an den leitenden Ausschuss (CULT) die Bedeutung wirksamer Regeln, um den Einfluss gesundheitsschädlicher Werbung zu begrenzen. Die Beschränkung von Werbung in den Hauptsendezeiten sowie von Sponsoring und Product-Placement schütze Minderjährige und helfe deren Eltern, ihnen einen gesunden Lebensstil zu vermitteln. Im ENVI-Ausschuss wurden verschiedene Änderungsanträge zur Abstimmung gestellt, einige wurden angenommen. Daneben wies die AIM in einem gemeinsamen Schreiben an die Minister darauf hin, dass die Revision der Richtlinie die Gelegenheit sei, kommerzielle Werbung für potenziell gesundheitsschädliche Produkte, die sich an Europas Kinder richtet, einzuschränken – eine Gelegenheit, die es zu ergreifen gelte. Die AIM versuchte über Gespräche mit den Institutionen, ihre Interessen in die Trialoge einzubringen. Die Koalition arbeitet derzeit an einem Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Vermarktung von alkoholhaltigen Erzeugnissen und ungesunden Lebensmitteln für Kinder, welcher an der neuen EU-Kommission und anderen Institutionen durchzusetzen sein wird. Ergebnis: • 2017 - Gemeinsame Schreiben und Änderungsvorschläge zur AVMD-Richtlinie 24
Kennzeichnung alkoholischer Produkte Gemeinsam mit zahlreichen anderen NRO schuf die AIM an der EU-Kommission das Bewusstsein für eine angemessene Kennzeichnung alkoholhaltiger und nicht alkoholhaltiger Lebensmittel. Die Europäische Kommission stellte in einem Bericht vom März 2017 eindeutig fest, dass keine objektiven Gründe für das Fehlen von Inhaltsstoff- und Nährwertangaben auf alkoholischen Getränken vorlägen. Die EU-Kommission räumte den Herstellern alkoholhaltiger Produkte eine einjährige Frist ein, einen Vorschlag zur Selbstregulierung zu unterbreiten, der die gesamte Branche abdecke. Im März 2018 folgte ein erster Vorschlag der Industrie, der allerdings keinen einheitlichen Ansatz für die Branche darstellte, sondern bereichsspezifische Anhänge enthielt. Zudem stellt der Vorschlag den Nahrungsmittelunternehmen frei, auf welche Weise sie die entsprechenden Informationen ausweisen. Über Social-Media-Kanäle und durch Lobbying an der EU-Kommission schuf die AIM im Verbund mit anderen NRO ein Bewusstsein für die Unzweckmäßigkeit des Vorschlags. Am 5. Juni 2019 folgte eine gemeinsame Presseerklärung zum Thema. Ergebnis: • März 2017 – Gemeinsame Presserklärung – Alkoholindustrie: Angst vor eigenen Zutaten? 25
Impfung Anfang Dezember 2017 veranstaltete die AIM ein Seminar zum Thema Impfskepsis, um mit WHO, EU-Kommission, dem ständigen Ausschuss der europäischen Ärztinnen und Ärzte (CPME) und Vaccines Europe eine der Jahrhundertherausforderungen für die öffentliche Gesundheit zu erörtern. Die AIM veröffentlichte eine Pressemitteilung über das Event und ein Positionspapier zu Impfskepsis. Daneben wurde die AIM offizieller Partner der Gemeinsamen Aktion für Impfung. Die Arbeitsgruppe wird sich an den Arbeitspaketen 4, 5 und 8 der Gemeinsamen Aktion beteiligen, deren Partner in einer Erhebung zu ihrer spezifischen Rolle bei Impfprogrammen und Impfschutz befragt wurden. Die AIM befragte ihre Mitglieder zur eigenen Rolle beim Impfschutz und ihrer Sichtweise. Die Ergebnisse dienten als Grundlage für das AIM-Positionspapier, das im April 2020 aus Anlass der Europäischen Impfwoche veröffentlicht wurde. Ergebnisse: • Dezember 2017 –AIM-Seminar zum Thema Impfskepsis • Januar 2018 – AIM-Antwort auf die Konsultation zur Verstärkung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von durch Impfung vermeidbaren Krankheiten • PM – Impfskepsis: eine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit, die durch bereichsübergreifende Zusammenarbeit anzugehen ist • Positionspapier – AIM begrüßt Kommissionsvorschlag zur Verstärkung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von durch Impfung vermeidbaren Krankheiten • Positionspapier – EU-Zusammenarbeit im Bereich Impfschutz aus Sicht der AIM • Dezember 2018 – AIM wird offizieller Partner der Gemeinsamen Aktion der Europäischen Kommission für Impfung • November 2019 – Artikel „AIM calls for European Action with regard to Vaccine Hesitancy“ – veröffentlicht in The European Files (Novemberausgabe, Nr. 60) • April 2020 – AIM-Positionspapier zum Thema Impfschutz 26
Gesundheit in allen Politikbereichen Im Juni 2018 verabschiedete die AIM eine Erklärung zu Gesundheit in allen Politikbereichen, die eine Politik der Mitgliedstaaten und europäische Bestimmungen fordert, die über sektorenübergreifende Zusammenarbeit in der Politikgestaltung und deren Umsetzung alle gesundheitlichen Einflussfaktoren angehen. Wirksam werde eine derartige Kooperation durch neue, geeignete Finanzierungsmodelle, die ein langfristiges Engagement und eine portfolioübergreifende Budgetierung erleichtern. Daneben markiert das Papier die Einbindung lokaler Ebenen, Bottom-up-Ansätze und einen Wandel in der Wahrnehmung von Gesundheit als notwendig. Prävention, chronische Krankheiten und frühzeitige Intervention sollten Priorität erhalten, zudem enthält das Dokument Empfehlungen für eine höhere Gesundheitsbildung und die Messung von Gesundheitsergebnissen. Zum Abschluss betont die AIM das Potenzial lebensweltbezogener Ansätze und von Big Data für die Entwicklung wirksamerer Maßnahmen und Politiken für eine bessere Gesundheit. Im Zuge der Verabschiedung ihrer Erklärung traf die AIM den Ausschuss für Regulierungskontrolle, der mit der Folgenabschätzung aller neuen bzw. überarbeiteten EU-Bestimmungen beauftragt ist. Der Austausch erbrachte ein besseres Verständnis, wie Auswirkungen auf die Gesundheit berücksichtigt werden, und schuf ein Bewusstsein für die Bedeutung von Gesundheit in allen Politikbereichen. Ergebnisse • Juni 2018 – Erklärung zu Gesundheit in allen Politikbereichen • Juli 2018 - Treffen mit dem Ausschuss für Regulierungskontrolle 27
Ernährung Die AIM beteiligte sich im Dezember 2017 an einer öffentlichen Konsultation über die Initiative zur Begrenzung industrieller Transfette in der EU. Dazu veröffentlichte die AIM ein Positionspapier sowie ein Video. In ihrem Papier fordert die AIM die Europäische Kommission auf, den Anteil industrieller Transfette (TFS) in vorverpackten und nicht vorverpackten Nahrungsmitteln mithilfe gesetzlich verpflichtender Bestimmungen zu begrenzen, eine Pflicht zur eindeutigen Kennzeichnung von TFS-Anteilen auf der Verpackung zu erlassen, das Wissen über Ernährung und das Bewusstsein der Bevölkerung hinsichtlich gesundheitlicher Auswirkungen von TFS zu erhöhen, gesündere Entscheidungen erhältlicher und erschwinglicher zu machen sowie Nahrungsmittelprodukte EU-weit zu verbessern. Lebensmittelunternehmen seien Anreize zu bieten, sich für veränderte Rezepturen einzusetzen und umweltschonendere und gesündere Alternativen zu teilweise gehärteten Fetten zu entwickeln. Einer höheren Besteuerung stark transfetthaltiger Produkte steht die AIM positiv gegenüber. Die neue Verordnung von Mai 2019 begrenzt TFS auf 2 g pro 100 g des gesamten Fettanteils. Im Rahmen des EU Green Deal lancierte die Europäischen Kommission die Strategie „Vom Hof auf den Teller“, die auf eine faire, gesunde und umweltfreundliche Gestaltung der Lebensmittelsysteme abzielt. Die AIM reagierte im März 2020 auf den EU-Fahrplan. Im Mai 2020 folgte eine Pressmitteilung, in der die AIM die Ziele der Strategie als Schlüssel auf dem Weg zu den Nachhaltigen Entwicklungszielen und der erfolgreichen Umsetzung des Grüner Deals begrüßte. Ergebnisse: • PM - Initiative der EU-Kommission zur Begrenzung industrieller Transfettsäuren, Gelegenheit für eine verbesserte Gesundheit der europäischen Bevölkerung • Video – TFS? Empfehlungen der AIM • März 2020 – Reaktion der AIM auf den Fahrplan „Vom Hof auf den Teller“ • Mai 2020 – Pressemitteilung: „AIM begrüßt Vorschlag zur Strategie ‚Vom Hof auf den Teller‘ als weiteren Schritt in die richte Richtung 28
Sie können auch lesen