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POSTAKTUELL – Sämtliche Haushalte

                                    Jahrgang 13                   Freitag, den 26. November 2021                                     Nummer 11

                                                                                                                      Bild: Christian Blum

                                                  Bitte beachten Sie Änderungen zu den Öffnungszeiten!

                                                                                                     Das nächste Amtsblatt
                                                                                                    erscheint am 24.12.2021

                                                                                                          Der nächste
                                                                                               Redaktionsschluss ist am 07.12.2021
                                        Region mit Herz und Zukunft.
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Bürger-Echo                                                       -2-                                                    Nr. 11/2021

                                      Informationen des Bürgermeisters

Aus den Bürgerversammlungen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
seit September konnten zehn von zwölf Bürgerversammlungen
durchgeführt werden. Teils mit großem und sehr großem Inter-
                                                                      Mit einem kurzen Rückblick zu
                                                                      den Geschehnissen im Jahre
esse, im Einzelfall leider auch mit sehr geringer Teilnahme. Vie-     2020 zum Einstieg folgten die Ak-
le Themen wurden besprochen und ein transparenter Überblick           tuellen Zahlen unserer Gemein-
über unsere Gemeinde, die Finanzen und die Ziele der kommen-          de. Neben der Einwohnerzahl
den Jahre dargeboten.                                                 und Fläche auch der Blick auf
                                                                      die große Anzahl vorgehaltener
Leider haben die neuen Regelungen und das diffuse Infektionsge-       Strukturen, wie 18 Spielplätze, 16
schehen eine Fortführung der Bürgerversammlungen unmöglich            Friedhöfe, zehn Feuerwehren sowie viele weitere Gemeindeob-
gemacht. Mein Ansatz ist es, dass es jedem Bürger möglich sein        jekte und Gemeindestraßen. Aufgrund unserer vielen kleinteili-
soll, ungehindert und frei von ausschließenden Beschränkungen,        gen Dörfer haben wir, im Vergleich zu anderen Gemeinden, ein
sich zu informieren und ins Gespräch zu kommen.                       vielfaches an Gebäuden, Wegen und Plätzen zu bewirtschaften.
                                                                      Die Unterhaltung und Sanierung dieser Liegenschaften wird die
Die beiden verbliebenen Bürgerversammlungen in den Ortstei-           große Aufgabe der kommenden Jahre.
len Großenlupnitz und Wenigenlupnitz, werden im Frühjahr unter
hoffentlich günstigeren Bedingungen nachgeholt.                                                         Auch der Aufbau unseres
                                                                                                        Haushalts und der reelle
Ich möchte Ihnen und all denjenigen, die nicht teilnehmen konn-                                         Einfluss auf das Zahlenwerk
ten, einen kleinen Überblick zu den Inhalten der Bürgerversamm-                                         war ein Thema. Im Bild der
lungen geben.                                                                                           Verwaltungshaushalt 2021
                                                                                                        mit einem Volumen von 10,5
Nach der Begrüßung und Vorstellung der Tagesordnung folgten                                             Millionen Euro - davon aus-
jeweils die Informationen der Ortsteilbürgermeister. Dabei wurden                                       gegraut die Positionen, auf
in der Regel Projekte und Aktivitäten der jeweiligen Ortsteilräte                                       die wir wenig bis keinen Ein-
vorgestellt und Anregungen an die Gemeindeverwaltung gegeben.                                           fluss haben und in roter Fär-
Anschließend wurden als „Bürger des Jahres 2020“ gewürdigt:                                             bung die Positionen, die wir
                                                                                                        beeinflussen können, wobei
                                                                                                        auch hier der Großteil durch
                                                                                                        Verträge bereits gebunden
                                                                                                        ist. Im Durchschnitt bleiben
                                                                                                        dann 150.000 - 200.000 €
                                                                                                        für unsere 17 Dörfer übrig.

-   Herr Wolfgang Schwerdt aus Behringen für 40 Jahre stilles
    Ehrenamt als Wettermelder,
-   Herr Kevin Schenk aus Behringen für den besonderen Ein-
    satz in der Arbeitsgruppe Bevölkerungsschutz, u.a. um-
    fassende Risikoanalyse im März 2020, Erstellung eines
    Stufenplans für unsere Rettungskräfte, Erstellung und Fort-
    schreibung der Infektionsschutzkonzepte,
-   Rainer und Mario Böse aus Hastrungsfeld, durch Aufmerk-
    samkeit und schnelles Handeln, das Leben und die Habe der
    Nachbarn beim Großbrand in Hastrungsfeld gerettet,
-   Frau Gisela Rockstuhl aus Tüngeda für über 20 jährige
    ehrenamtliche Seniorenbetreuung,
-   Herr Dieter Drieseberg aus Craula für die Belebung der Dorfge-
    meinschaft und besonderer Einsatz für Jung und Alt im Ortsteil.
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Bürger-Echo                                               -3-                                                    Nr. 11/2021
Ein weiteres Thema war die Entwicklung der Rücklage und den   Welche Ziele setzen wir uns und welche Stellschrauben müssen
damit verbundenen Gestaltungsmöglichkeiten - also des Spar-   wir dazu betätigen. Aber auch weitere Informationen zum jewei-
guthabens der Gemeinde sowie die Entwicklung der Gewerbe-     ligen Ortsteil, wie die aktualisierten Abwasserbeseitigungskon-
steuern und der Hilfen des Landes (Schlüsselzuweisungen) an   zepte der Wasserverbände oder der Flächennutzungsplan.
unsere Gemeinde. Dass sich aus den Gewerbesteuern noch
Umlagen an das Land mit ca. 20% und an den Bund mit ca. 15%
ergeben, war vielen Besuchern bis Dato unbekannt.

                                                              Zum Abschluss der Bürgerversammlungen konnten im Gespräch
                                                              Sorgen und Nöte, Hinweise und Anliegen vorgetragen werden.
                                                              Vieles konnte beantwortet, Manches muss an andere Behörden
                                                              oder Verbände verwiesen und Einiges muss aus der Vergangen-
                                                              heit selbstkritisch bewertet werden.

                                                              Gerade aus den Bürgerversammlungen heraus hat sich gezeigt,
                                                              dass die Thüringer Kommunalordnung (die gesetzliche Grundla-
                                                              ge von Gemeinden und Landkreisen) ein guter Leitfaden für die
                                                              Entwicklung unsere Gemeinde darstellt.

                                                              Die Aufgabe der harmonischen Gestaltung der Gemeindeent-
                                                              wicklung ist und soll die Grundlage für einen dezentralen Rah-
                                                              men sein, die das Dorf- und Vereinsleben lebendig machen und
                                                              durch Sie, liebe Bürger ausgefüllt werden muss.

                                                              Frage und Aufgabe zu gleich ist: Wie wollen Sie Ihre Dörfer und
                                                              das Leben darin gestalten?

                                                              Ihr Bürgermeister

                                                              Christian Blum
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Bürger-Echo                                                                                      -4-                                                   Nr. 11/2021

                                                                                 Amtlicher Teil

                                          Wichtige Rufnummern
 Polizei-Notruf110                                                                                SORGENTELEFON
 Feuerwehr, Rettungsdienst,                                                                        für Kinder und Jugendliche (gebührenfrei)    0800-0080080
 Krankentransport, Notarzt:  112                                                                  Kinder- und Jugendzentrum „Krokotreff“, Behringen
                                                                                                   Hauptstraße 95a
 Kontaktbereichsbeamter der Gemeinde  036254-859915                                               Leiterin: Frau Birgitt Suck                  036254-71174
 Polizeiinspektion Eisenach039691-2610
 Ortsbrandmeister Herr Harseim         0173-3826710                                               Kindergärten
                                                                                                   Kinder-Arche Wenigenlupnitz                   036920-80209
                                                                                                   Kinder-Arche Großenlupnitz                    036920-80252
 Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung
                                                                                                   Kinder-Arche Sättelstädt                      03622-907345
                                                                                                   Kindertagesstätte Behringen                   036254-71546
 Beachten Sie die Änderungen auf Seite 5.                                                          Kindertagesstätte Reichenbach                 036254-81486
                                                                                                   Kindertagesstätte Wolfsbehringen              036254-70344
 Schiedsamt
 Enrico Schack                                                                                    Standesamt
 E-Mail:               schiedsstelle@hoerselberg-hainich.de                                       Stadtverwaltung Eisenach, Markt 22, 99817 Eisenach
 tel. Rückfragen über Gemeindeverwaltung     036254-73023                                         Anmeldung Eheschließungen                   03691-670334
                                                                                                   Sterbefallbearbeitung                       03691-670335
 Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich                                                             Aufgaben der Urkundenstelle                 03691-670331
 Bürgermeister036254-7300
 Geschäftsleitende Beamtin            036254-73023                                                Wertstoffhof, Grünschnittannahmestelle
 Hauptverwaltung, Bürgerhäuser        036254-73010                                                Müllumladestation des Abfallwirtschaftszweckverbandes
                                                                                                   Wartburgkreis OT Großenlupnitz
 Öffentlichkeitsarbeit                036254-73021
                                                                                                   Montag - Freitag                          08:00 - 16:00 Uhr
 Finanzverwaltung036254-73024                                                                     Samstag                                   09:00 - 13:00 Uhr
 Kasse                                036254-73022                                                Grünschnittannahmestelle OT Behringen, Gewerbegebiet
 Einwohnermeldeamt                    036254-73015                                                Mittwoch und Samstag                      13:00 - 16:00 Uhr
 Friedhofsverwaltung                  036254-73014
 Steuern                              036254-73036                                                OHRA Energie Havarietelefon                     03622-6216
 Bauverwaltung                        036254-73031                                                TEAG Thüringer Energie AG
 Ordnungsamt/Fundbüro                 036254-73027                                                Gasstörungen                                   0800-6861177
 Liegenschaften                       036254-73033                                                Stromstörungen                                0800 6861166
 Bau- und Pflegehof                   036254-73029                                                Abrechnungsfragen
 Fax                                  036254-73013                                                Mo - Fr 07:00 - 19:00 Uhr                    03641-8171111

 Trink- und AbwasserVerband Eisenach-Erbstromtal                                                   Deutsche Telekom                            0800-3301000
 Havarietelefon                           036928-9610                                             Revierförster
 Gebühren                              036928-961433                                              Behringen - Herr Hüttner                    0172-3480182
 Beiträge                              036928-961103                                              Hörselberg - Frau Kruspe                    0172-3480181
                                                                                                   Bibliothek Wenigenlupnitz                   036920-80377
 Kaufmännischer Bereich                036928-961458
                                                                                                   Mittwoch                                16:00 - 18:00 Uhr
 Technischer Bereich - Wasser          036928-961220                                              Bibliothek Sättelstädt (Sondraer Straße 103)
 Technischer Bereich - Abwasser        036928-961422                                              wegen Umbauarbeiten derzeit geschlossen
                                                                                                   Bibliothek Behringen                        036254-85082
 Wasser- und Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal                                               Dienstag                                14:00 - 18:00 Uhr
 Störungs- und Bereitschaftsdienst
 (24 Stunden)                                                          0172-6420240               Bürgertelefon der Flugplatzgesellschaft
 Geschäftsstelle036254-86560                                                                      Eisenach-Kindel mbH                          036920-709916
 Gebühren und Beiträge 036254-865611                                                              Tierheim Eisenach                              03691-89005

          Impressum
Amtsblatt der Gemeinde Hörselberg- Hainich
Herausgeber: Gemeinde Hörselberg-Hainich Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien
KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0
36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Redaktion
der Gemeinde Hörselberg-Hainich, E-Mail über: amtsblatt@hoerselberg-hainich.de, Telefon:
036254 / 73021, Fax: 03 62 54 / 73 0 13, Hauptstraße 90A, 99820 Hörselberg-Hainich Ver-
antwortlich für den nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau | Für weitere
nichtamtliche Texte ist der jeweilige Einsender verantwortlich. Verantwortlich für den Anzei-
genverkauf: Stefanie Barth, erreichbar unter Tel.: 0157 80668356, E-Mail: s.barth@wittich-
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HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können
Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Des-           Verkehr Hainich OHG
halb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezüg-               Ansprechpartner: Andreas Döring
liche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise
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Bürger-Echo                                                       -5-                                                      Nr. 11/2021
                                                                        „Freiwillige Feuerwehr OT Ettenhausen/Nesse“
  Sprechzeiten                                                          „Freiwillige Feuerwehr OT Großenlupnitz“
  der Gemeinde Hörselberg-Hainich                                       „Freiwillige Feuerwehr OT Kälberfeld“
  Aufgrund der aktuell erforderlichen Maßnahmen zur Eindäm-             „Freiwillige Feuerwehr OT Reichenbach“
  mung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-Cov-2 sind                  „Freiwillige Feuerwehr OT Sättelstädt/Soncira“
  die Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung bis auf Weiteres              „Freiwillige Feuerwehr OT Tüngeda“
  außer Kraft gesetzt. Zur Bearbeitung ihrer Anliegen ist unbe-         „Freiwillige Feuerwehr OT Wenigenlupnitz“
  dingt vorab telefonisch ein Termin zu vereinbaren.                    „Freiwillige Feuerwehr OT Wolfsbehringen“
  Die bestehenden Hygienevorschriften sind zu beachten!             (2) Die Freiwillige Feuerwehr Hörselberg-Hainich steht unter der
  Änderungen und Informationen zu aktuellen Regelungen fin-         Gesamtleitung des Ortsbrandmeisters der Gemeinde Hörsel-
  den Sie auf unserer Internetseite www.hoerselberg-hainich.de.     berg-Hainich. Die Ortsteilfeuerwehren werden durch den jewei-
                                                                    ligen Wehrführer geleitet. Der Bürgermeister ist oberste Dienst-
  gez. Christian Blum                                               behörde und Dienstvorgesetzter der nach dieser Satzung zu
  Bürgermeister                                                     ernennenden Ehrenbeamten.
                                                                    (3) Zur Gewinnung der notwendigen Anzahl von Feuerwehran-
                                                                    gehörigen bedienen sie sich der Unterstützung der Feuerwehr-
  Behördenschließtage                                               vereine (§ 17).
  der Gemeindeverwaltung                                                                           §2
  Vom 24. bis 31. Dezember 2021 bleibt die Gemeindeverwal-                       Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr
  tung Hörselberg-Hainich geschlossen.                              (1) Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr umfassen den ab-
                                                                    wehrenden Brandschutz, die technische Unfallhilfe sowie die Hil-
  Wir bitten um Ihr Verständnis!                                    feleistung bei anderen
                                                                    Vorkommnissen im Sinne der §§ 1 und 9 ThürBKG und die
  gez. Christian Blum                                               Sicherheitswache (§ 22 ThürBKG).
  Bürgermeister                                                     (2) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat die Gemeinde Hörselberg-
                                                                    Hainich die aktiven Feuerwehrangehörigen nach den geltenden
                                                                    Feuerwehr-Dienstvorschriften und sonstigen einschlägigen Vor-
Bekanntmachung                                                      schriften aus- und fortzubilden.

                                                                                                  §3
Ausfertigung                                                                     Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr
Die vom Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich in der          Die Freiwillige Feuerwehr Hörselberg-Hainich gliedert sich in fol-
Sitzung am 05.10.2021 beschlossene Satzung der Gemeinde             gende Abteilungen:
Hörselberg-Hainich über die Freiwillige Feuerwehr und den Was-      1. Einsatzabteilung,
serwehrdienst wurde dem Landratsamt des Wartburgkreises als         2. Alters- und Ehrenabteilung,
zuständige Aufsichtsbehörde angezeigt.                              3. Jugendabteilung.
Die Aufsichtsbehörde hat mit dem Schreiben vom 08.11.2021
unter dem Aktenzeichen 17 098 G 350-484/21 (Te) gemäß
§ 21 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der                                      §4
derzeit geltenden Fassung die sofortige öffentliche Bekanntma-         Persönliche Ausrüstung, Anzeigepflichten bei Schäden
chung zugelassen.                                                   (1) Die Feuerwehrangehörigen haben die empfangene per-
Die Satzung wurde daher ausgefertigt und nachfolgend öffentlich     sönliche Ausrüstung pfleglich zu behandeln und nach dem
bekannt gemacht.                                                    Ausscheiden aus dem Feuerwehrdienst zurückzugeben. Für
                                                                    verlorengegangene oder durch außerdienstlichen Gebrauch be-
Hörselberg-Hainich, 09.11.2021                                      schädigteoderunbrauchbargewordeneTeilederAusrüstungkanndie
gez. Christian Blum                                                 Gemeinde Ersatz verlangen.
Bürgermeister                                                       (2) Die Feuerwehrangehörigen haben dem Ortsbrandmeister
                                                                    oder Wehrführer unverzüglich anzuzeigen
 Satzung der Gemeinde Hörselberg-Hainich über die                   - im Dienst erlittene Körper- und Sachschäden,
  Freiwillige Feuerwehr und den Wasserwehrdienst                    - Verluste der oder Schäden an der persönlichen oder sonsti-
                                                                        gen Ausrüstung.
Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI.           Soweit Ansprüche für oder gegen die Gemeinde in Frage kom-
S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23.       men, ist die
März 2021 (GVBI. S. 115), des § 1 Abs. 1 Nr. 2 und des § 14 Abs.    Anzeige an die Gemeindeverwaltung weiterzuleiten.
1 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemei-
ne Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) in der Fassung                                         §6
vom 05. Februar 2008 (GVBI. S. 22), zuletzt geändert durch Arti-                    Aufnahme in die Einsatzabteilung
kel 1 des Gesetzes vom 23. November 2020 (GVBI. S. 559) und                             der Freiwilligen Feuerwehr
§ 55 Thüringer Wassergesetz (ThürVVG) in der Fassung der Be-        (1) Die Einsatzabteilung setzt sich zusammen aus den aktiven An-
kanntmachung vom 28. Mai 2019 (GVBI. S. 74) zuletzt geändert        gehörigen der Freiwilligen Feuerwehr. In die Einsatzabteilung können
durch Artikel 17 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBI. S. 277,      Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen zur Beratung
285) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich in         der Freiwilligen Feuerwehr aufgenommen werden (Fachberater).
seiner Sitzung am 05.10.2021 folgende Satzung (Feuerwehrsat-        (2) Als aktive Feuerwehrangehörige können in der Regel nur
zung und Wasserwehrdienstsatzung) beschlossen:                      Personen aufgenommen werden, die ihren Wohnsitz in der Ge-
                                                                    meinde Hörselberg-Hainich haben (Einwohner) oder regelmäßig
                                §1                                  für Einsätze in der Gemeinde Hörselberg-Hainich zur Verfügung
                    Organisation, Bezeichnung                       stehen. Sie müssen den Anforderungen des Feuerwehrdiens-
(1) Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hörselberg-Hainich       tes geistig und körperlich gewachsen sein. Sie müssen das 16.
ist als öffentliche Feuerwehr (§ 3 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 ThürBKG)   Lebensjahr vollendet haben und dürfen in der Regel das 60.
eine rechtlich unselbständige gemeindliche Einrichtung (§ 9 Abs.    Lebensjahr nicht überschritten haben. Soweit es zur Erfüllung
1 S. 2 ThürBKG) und führt die Bezeichnung                           der Aufgaben der Gemeinde nach § 3 erforderlich ist, kann auf
           „Freiwillige Feuerwehr Hörseiberg-Hainich“               Antrag des Feuerwehrangehörigen die Ausübung des Feuer-
Sie gliedert sich in nachfolgend bezeichnete Ortsteilfeuerweh-      wehrdienstes in der Einsatzabteilung bis zur Vollendung des 67.
ren:                                                                Lebensjahres durch den Bürgermeister zugelassen werden, so-
     „Freiwillige Feuerwehr OT Behringen“                           weit die erforderliche geistige und körperliche Einsatzfähigkeit in
                                                                    diesem Fall jährlich durch ärztliches Attest nachgewiesen wird
     „Freiwillige Feuerwehr OT Craula“                              (§ 13 Abs. 1 ThürBKG).
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(3) Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr müssen Einwoh-            (3) Neu aufgenommene Feuerwehrangehörige dürfen vor Ab-
ner der Gemeinde Hörselberg-Hainich sein.                               schluss der feuerwehrtechnischen Ausbildung (Grundausbil-
(4) Die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr ist schriftlich beim      dung) nur im Zusammenwirken mit ausgebildeten und erfahre-
jeweiligen Wehrführer zu beantragen. Minderjährige haben mit            nen aktiven Feuerwehrangehörigen eingesetzt werden.
dem Aufnahmeantrag die schriftliche Zustimmungserklärung ih-            (4) Absätze 2 und 3 gelten nicht für die Fachberater im Sinne des
rer gesetzlichen Vertreter vorzulegen.                                  § 5 Abs. 1 Satz 2.
(5) Bei Zweifeln über die geistige oder körperliche Tauglichkeit kann   (5) Durch die Gemeinde Hörselberg-Hainich wird ein maximaler
die Vorlage einer amtsärztlichen Bescheinigung verlangt werden.         Entschädigungssatz für Verdienstausfälle bei Selbständigen in
(6) Auf Vorschlag des Wehrführers entscheidet der Bürgermeis-           Höhe von 32,00 €/Stunde gezahlt (§ 14 Abs. 2 S. 5 ThürBKG).
ter über die
Aufnahme und verpflichtet den ehrenamtlichen Feuerwehrange-                                            §8
hörigen durch Handschlag zur ordnungsgemäßen Erfüllung sei-                                 Ordnungsmaßnahmen
ner Aufgaben (§ 13 Abs. 3 ThürBKG).                                     Verletzt ein Angehöriger der Einsatzabteilung seine Dienstpflicht,
(7) Die Verpflichtung, den Empfang des Feuerwehrausweises               so kann der Ortsbrandmeister oder Wehrführer im Einverneh-
und der Satzung über die Freiwillige Feuerwehr und den Was-             men mit dem Bürgermeister ihm
serwehrdienst bestätigt der Feuerwehrangehörige durch seine             a) eine Ermahnung,
Unterschrift.
                                                                        b) einen mündlichen Verweis
                                 §6                                     aussprechen.
     Beendigung der Angehörigkeit zur Einsatzabteilung                  Die Ermahnung wird unter vier Augen ausgesprochen. Vor dem
(1) Die Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung endet mit                    Verweis ist dem Betroffenen Gelegenheit zur schriftlichen oder
                                                                        mündlichen Stellungnahme zu geben.
a) der Vollendung des 60. Lebensjahres bzw.
b) in den Fällen des § 13 Absatz 1 S. 2 ThürBKG spätestens mit                                           §9
    Vollendung des 67. Lebensjahres                                                         Alters- und Ehrenabteilung
c) dem Austritt,                                                        (1) In die Alters- und Ehrenabteilung wird unter Überlassung der
d) mit der Entpflichtung durch den Bürgermeister oder                   Dienstkleidung übernommen, wer wegen Erreichens der Alters-
e) mit dem Tod.                                                         grenzen gern. § 5 Abs. 2, dauernder Dienstunfähigkeit oder aus
(2) Der Austritt muss schriftlich gegenüber dem jeweils zuständi-       sonstigen wichtigen persönlichen Gründen aus der Einsatzabtei-
gen Wehrführer erklärt werden.                                          lung ausscheidet.
(3) Der Bürgermeister kann die ehrenamtlichen Feuerwehran-              (2) Die Zugehörigkeit zur Alters- und Ehrenabteilung endet
gehörigen aus wichtigem Grund nach Anhörung des jeweiligen              a) durch Austritt, der schriftlich gegenüber dem Ortsbrandmeis-
Wehrführers und des Ortsbrandmeisters, durch schriftlichen, mit              ter oder jeweiligen Wehrführer erklärt werden muss,
Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheid               b) durch Entpflichtung (§ 6 Abs. 3 Satz 1 gilt entsprechend)
aus der Freiwilligen Feuerwehr entpflichten. Mit der Entpflichtung      c) durch den Tod.
endet die Zugehörigkeit zur Feuerwehr.
Wichtige Gründe sind insbesondere:                                      (3) Angehörige der Alters- und Ehrenabteilung können zu
                                                                        Mitgliedern des Feuerwehrausschusses gewählt werden.
- Mehrfaches unentschuldigtes Fernbleiben vom Einsatz, von
    der Ausbildung und von angesetzten Übungen,                                                         § 10
- die eingetretene gesundheitliche und geistige Nichteignung,                                    Jugendabteilung
- grobe Verletzung der Dienstpflicht,                                   (1) Die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Hörselberg-
- dem Ansehen der Feuerwehr schädigendes Verhalten,                     Hainich führt den Namen „Jugendfeuerwehr Hörselberg-Hainich“
- grobes unkameradschaftliches Verhalten,                               in Verbindung mit dem Ortsteilnamen.
- Nichtbefolgen von Weisungen der Vorgesetzten,                         (2) Die Jugendfeuerwehr ist der freiwillige Zusammenschluss
- wiederholter Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften.              von Jugendlichen im Alter vom vollendeten 6. Lebensjahr bis - in
                                                                        der Regel - zum vollendeten 16. Lebensjahr. Sie gestaltet ihr Ju-
(4) Beim Ausscheiden sowie einer Entpflichtung aus der Freiwil-         gendleben als selbständige Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr
ligen Feuerwehr sind die erhaltene Ausrüstung sowie der Dienst-         nach ihrer eigenen Jugendordnung.
ausweis innerhalb von 1 Monat beim zuständigen Wehrführer               (3) Als Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr Hörselberg-Hai-
abzugeben. § 9 Abs. 1 bleibt unberührt. Sollte dies nicht erfolgen.     nich untersteht die Jugendfeuerwehr der fachlichen Aufsicht und
wird durch die Gemeinde Hörselberg-Hainich die Ausrüstung               der Betreuung durch den Gemeindejugendfeuerwehrwart und
kostenpflichtig eingezogen und in Rechnung gestellt.                    den jeweils zuständigen Wehrführer, die sich dazu einem oder
                                                                        mehrerer Jugendfeuerwehrwarte bedienen können.
                                §7
                                                                        (4) Der Jugendfeuerwehrwart soll mindestens 18 Jahre alt sein
Rechte und Pflichten der Angehörigen der Einsatzabteilung
                                                                        und wird vom Wehrführer ernannt. Er muss Angehöriger der
(1) Die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feu-
                                                                        Einsatzabteilung sein, den Gruppenführerlehrgang gern. § 13
erwehr der Gemeinde Hörselberg-Hainich wählen aus ihrer Mitte
                                                                        ThürFwOrgVO mit Erfolg abgelegt haben und sollte einen Lehr-
den Ortsbrandmeister sowie dessen 1. und 2. Stellvertreter. Die An-
                                                                        gang (Jugendgruppenleiter) an einer Jugendbildungsstätte be-
gehörigen der Einsatzabteilungen der Ortsteilfeuerwehren wählen
                                                                        sucht haben.
aus ihrer Mitte den jeweiligen Wehrführer und den stellvertretenden
Wehrführer sowie die Mitglieder des Feuerwehrausschusses.               (5) Die Jugendfeuerwehrwarte der Ortsteilfeuerwehren schlagen
(2) Die Angehörigen der Einsatzabteilung haben die in § 2 be-           dem Ortsbrandmeister aus ihrer Mitte einen gemeinsamen Ver-
zeichneten Aufgaben nach Anweisung des Ortsbrandmeisters                treter vor, welcher die Arbeit der Jugendfeuerwehren koordiniert.
oder der sonst zuständigen Vorgesetzten gewissenhaft durchzu-           Er führt die Bezeichnung „Gemeindejugendfeuerwehrwart“ und
führen.                                                                 wird vom Bürgermeister berufen.
Sie haben insbesondere
                                                                                                       § 11
a) die für den Dienst geltenden Vorschriften und Weisungen (z.          Ortsbrandmeister, stellvertretende Ortsbrandmeister, Wehr-
    B. Dienstvorschriften, Ausbildungsvorschriften, Unfallverhü-                                      führer,
    tungsvorschriften) sowie Anweisungen des Ortsbrandmeis-                              stellvertretender Wehrführer
    ters oder der sonst zuständigen Vorgesetzten zu befolgen,           (1) Gesamtleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hör-
b) bei Alarm sofort zu erscheinen und den für den Alarmfall gel-        selberg-Hainich ist der Ortsbrandmeister.
    tenden Anweisungen und Vorschriften Folge zu leisten,               (2) Der Ortsbrandmeister wird von den aktiven Angehörigen der
c) am Unterricht, an Übungen und sonstigen dienstlichen Ver-            Freiwilligen Feuerwehr auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
    anstaltungen teilzunehmen,                                          (3) Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt.
d) sich gegenüber allen Feuerwehrangehörigen kamerad-                   (4) Gewählt werden kann nur, wer einer Einsatzabteilung der
    schaftlich zu verhalten,                                            Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hörselberg-Hainich ange-
e) das Ansehen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde                hört, die Voraussetzungen nach § 13 Abs. 3 ThürFwOrgVO erfüllt
    nicht zu schädigen.                                                 und das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
                                                                        (5) Der Ortsbrandmeister wird zum Ehrenbeamten auf Zeit der
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Bürger-Echo                                                      -7-                                                     Nr. 11/2021
Gemeinde Hörselberg-Hainich ernannt. Er ist verantwortlich                                         § 13
für die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr der Ge-                            Wehrführerausschuss
meinde Hörselberg-Hainich und die Ausbildung ihrer Angehöri-         (1) Die Gemeinde Hörselberg-Hainich hat mehrere Ortsteilfeu-
gen. Er hat für die ordnungsgemäße Ausstattung sowie für die         erwehren. Deshalb wird ein Wehrführerausschuss gebildet, der
Instandhaltung der Einrichtungen und Anlagen der Feuerwehr           aus dem Ortsbrandmeister, den Wehrführern, deren Stellvertre-
zu sorgen und den Bürgermeister in allen Fragen des Brand-           tern und dem Leiter des Wasserwehrdienstes besteht und die
schutzes zu beraten. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben haben         Aufgabe hat, sämtliche Angelegenheiten des Brandschutzes und
ihn die stellvertretenden Ortsbrandmeister, die Wehrführer, sons-    der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hörselberg-Hainich zu
tige Führungskräfte einschließlich der Leiter der Wasserwehr zu      koordinieren.
unterstützen. Er ist grundsätzlich mit der Gesamteinsatzleitung      (2) Der Ortsbrandmeister beruft die Sitzungen des Wehrführer-
i. S. des § 23 Abs. 1 Nr. 1 ThürBKG beauftragt, soweit und so-       ausschusses ein.
lange der Bürgermeister die Gesamteinsatzleitung nicht im Ein-       Zwischen dem Tag des Zugangs der Einladung und dem Tag der
zelfall an sich zieht. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben haben ihn   Sitzung müssen mindestens vier volle Kalendertage liegen. Er
die Wehrführer und sonstige Führungskräfte der Feuerwehr zu          hat eine Wehrführerausschusssitzung einzuberufen, wenn dies
unterstützen.                                                        von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Ausschusses schrift-
(6) Es werden ein Erster stellvertretender Ortsbrandmeister so-      lich unter Angabe von Gründen beantragt wird.
wie ein Zweiter stellvertretender Ortsbrandmeister von den An-       (3) Über die Sitzung des Wehrführerausschusses ist eine Nieder-
gehörigen der Einsatzabteilung auf die Dauer von fünf Jahren         schrift zu fertigen.
gewählt. Die stellvertretenden Ortsbrandmeister haben den Orts-      Eine Kopie der Niederschrift ist der Gemeindeverwaltung inner-
brandmeister bei Verhinderung in der Reihenfolge zu vertreten,       halb einer Woche zu übergeben.
dass im Falle der Verhinderung der Erste Stellvertreter die Aufga-
be wahrnimmt; bei dessen Verhinderung der Zweite Stellvertre-                                      § 14
ter. Den zwei stellvertretenden Ortsbrandmeistern können Auf-               Jahreshauptversammlung der Ortsteilfeuerwehr
gaben zur dauernden eigenständigen Wahrnehmung übertragen            (1) Unter dem Vorsitz des Wehrführers findet jährlich eine Jah-
werden. Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt.                    reshauptversammlung der Ortsteilfeuerwehr statt.
Die zwei stellvertretenden Ortsbrandmeister werden zu Ehren-         (2) Die Jahreshauptversammlung wird vom jeweiligen Wehrfüh-
beamten auf Zeit der Gemeinde Hörselberg-Hainich ernannt.            rer einberufen. Er hat einen Bericht über das abgelaufene Jahr
(7) Die Wehrführer führen die Freiwillige Feuerwehr in den Orts-     zu erstatten.
teilen nach Weisung des Ortsbrandmeisters. Der Wehrführer            (3) Eine Jahreshauptversammlung ist innerhalb von zwei Wo-
wird von den aktiven Angehörigen der Ortsteilfeuerwehr grund-        chen einzuberufen, wenn dies mindestens ein Drittel der Mitglie-
sätzlich in einer Jahreshauptversammlung der Ortsteilfeuerwehr       der der Einsatzabteilung schriftlich unter Angabe von Gründen
(§ 14 Abs. 1) auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Gewählt         verlangt.
werden kann nur, wer der Einsatzabteilung der Ortsteilfeuerwehr      (4) Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung jeder Jahreshauptver-
angehört und die erforderlichen Fachkenntnisse durch erfolg-         sammlung sind den Feuerwehrangehörigen, dem Ortsbrand-
reichen Besuch der nach der ThürFwOrgVO vorgeschriebenen             meister und dem Bürgermeister mindestens zwei Wochen vorher
                                                                     schriftlich bekannt zu geben.
Lehrgänge besitzt.
                                                                     (5) Stimmberechtigt in der Jahreshauptversammlung sind die
(8) Der stellvertretende Wehrführer hat den Wehrführer im Ver-
                                                                     Angehörigen der Einsatzabteilung. Die Versammlung ist be-
hinderungsfalle zu vertreten. Er wird von den Angehörigen der
                                                                     schlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Angehörigen der
Einsatzabteilung der jeweiligen Ortsteilfeuerwehr grundsätzlich
                                                                     Einsatzabteilung anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist eine
in einer Jahreshauptversammlung der Ortsteilfeuerwehr (§ 14
                                                                     zweite Versammlung nach Ablauf einer Woche einzuberufen, die
Abs. 1) auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Gewählt werden
                                                                     ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Angehörigen der
kann nur, wer der Einsatzabteilung der jeweiligen Ortsteilfeuer-
                                                                     Einsatzbeteiligung beschlussfähig ist. Beschlüsse der Jahres-
wehr angehört und die erforderlichen Fachkenntnisse durch er-
                                                                     hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit ge-
folgreichen Besuch der nach der ThürFwOrgVO vorgeschriebe-           fasst. Die Jahreshauptversammlung beschließt auf entsprechen-
nen Lehrgänge besitzt.                                               den Antrag im Einzelfall darüber, ob eine Abstimmung geheim
(9) Für den Wehrführer und dessen Stellvertreter gilt Abs. 5 Satz    erfolgen soll.
1 entsprechend.
                                                                                                   § 15
                               § 12                                             Gemeinsame Jahreshauptversammlung
                     Feuerwehrausschuss                              (1) Unter Vorsitz des Ortsbrandmeisters kann jährlich eine ge-
(1) Zur Unterstützung und Beratung des Ortsbrandmeisters und         meinsame Jahreshauptversammlung aller Freiwilligen Feuer-
der Wehrführer bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wird für die Orts-   wehren der Gemeinde Hörselberg-Hainich stattfinden. Bei dieser
teilfeuerwehren der Gemeinde Hörselberg-Hainich je ein Feuer-        Versammlung hat der Ortsbrandmeister einen Bericht über das
wehrausschuss gebildet.                                              abgelaufene Jahr zu erstatten.
(2) Der Feuerwehrausschuss besteht aus dem Wehrführer als            (2) Die gemeinsame Jahreshauptversammlung wird vom Orts-
Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, aus Angehörigen der Ein-        brandmeister einberufen. Sie ist innerhalb von zwei Wochen ein-
satzabteilung, einem Vertreter der Alters- und Ehrenabteilung        zuberufen, wenn dies mindestens ein Drittel der Mitglieder der
und dem Jugendfeuerwehrwart der Ortsteilfeuerwehr.                   Einsatzabteilungen schriftlich unter Angabe von Gründen ver-
(3) Die Wahl der Vertreter der Einsatzabteilung, des Vertreters      langt.
der Alters- und Ehrenabteilung und des Jugendfeuerwehrwartes         (3) Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der Jahreshauptversamm-
erfolgt in einer Jahreshauptversammlung der Ortsteilfeuerwehr        lung sind den Feuerwehrangehörigen und dem Bürgermeister
auf die Dauer von fünf Jahren.                                       mindestens 2 Wochen vorher schriftlich bekanntzugeben.
Wahlberechtigt sind die Angehörigen der Einsatzabteilung und         (4) Stimmberechtigt in der Jahreshauptversammlung sind die
der Alters- und Ehrenabteilung.                                      Angehörigen aller Einsatzabteilungen. Die Versammlung ist be-
(4) Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Feuerwehraus-           schlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Angehörigen der
schusses ein.                                                        Einsatzabteilungen anwesend sind. Ist die einberufene Jahres-
Zwischen dem Tag des Zugangs der Einladung und dem Tag der           hauptversammlung nicht beschlussfähig findet unmittelbar hie-
Sitzung müssen mindestens vier volle Kalendertage liegen. Er         ran eine weitere Jahreshauptversammlung mit gleicher Tages-
hat den Feuerwehrausschuss einzuberufen, wenn dies mehr als          ordnung statt, die unabhängig von der Zahl der anwesenden
die Hälfte seiner Mitglieder schriftlich mit Begründung beantragt.   Mitglieder der Einsatzabteilung beschlussfähig ist. Hierauf muss
Die Sitzungen sind nichtöffentlich. Der Vorsitzende kann jedoch      in der Einladung zur gemeinsamen Jahreshauptversammlung
Angehörige der einzelnen Abteilungen der Freiwilligen Feuer-         hingewiesen werden. Die Jahreshauptversammlung beschließt
wehr oder andere Personen zu Sitzungen einladen.                     auf entsprechenden Antrag im Einzelfall darüber, ob eine Ab-
(5) Der Ortsbrandmeister und seine Stellvertreter haben das          stimmung geheim erfolgen soll.
Recht, jederzeit an Sitzungen teilzunehmen. Sitzungstermine
sind ihnen rechtzeitig bekannt zu geben. Zwischen dem Tag des
Zugangs der Einladung und dem Tag der Sitzung müssen min-
destens vier volle Kalendertage liegen. Über die Sitzungen des
Feuerwehrausschusses ist eine Niederschrift zu fertigen.
Bitte beachten Sie Änderungen zu den Öffnungszeiten! - Region mit Herz und Zukunft.
Bürger-Echo                                                     -8-                                                      Nr. 11/2021
                                § 16                                Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein
      Wahl des Ortsbrandmeisters, der stellvertretenden             in den Wahlbriefumschlag, verschließt den Wahlbriefumschlag
   Ortsbrandmeister, der Wehrführer, der stellvertretenden          und übersendet den Wahlbrief rechtzeitig an die Gemeindever-
            Wehrführer, der zu wählenden Mitglieder                 waltung Hörselberg-Hainich. Bei verbundenen Wahlen werden
                   des Feuerwehrausschusses                         alle unterschriebenen Wahlscheine und Stimmzettelumschläge
(1) Die nach dem ThürBKG und nach dieser Satzung durchzu-           in den gemeinsamen Wahlbriefumschlag gelegt. In der Benach-
führenden Wahlen werden von einem Wahlleiter geleitet, den die      richtigung nach Satz 7 wird der Wähler darüber hinaus informiert,
jeweilige Versammlung bestimmt.                                     bis wann die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bei der Gemein-
(2) Die Briefwahl des Ortsbrandmeisters und der stellvertreten-     deverwaltung eingegangen sein müssen und unter welchen Vor-
den Ortsbrandmeister wird durch die Gemeindeverwaltung nach         aussetzungen Wahlbriefe zurückzuweisen sind oder die Stimm-
den Vorgaben des Absatzes 7 organisiert. In diesen Fällen ist der   abgabe ungültig ist. Wahlbriefe sind zurückzuweisen, wenn
Bürgermeister der Wahlleiter, sofern er nicht einen Mitarbeiter     a) der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingegangen ist,
aus der Gemeindeverwaltung hierzu bestimmt.
                                                                    b) dem Wahlbriefumschlag kein oder kein gültiger Wahlschein
(3) Die Wahlberechtigten sind vom Zeitpunkt und Ort der Wahl
                                                                        beiliegt,
mindestens eine Woche vorher schriftlich zu verständigen. Hin-
sichtlich der Beschlussfähigkeit der Versammlung gilt § 15 Abs. 4   c) dem Wahlbriefumschlag kein amtlicher Stimmzettelumschlag
Satz 2 und 3 entsprechend.                                              beigefügt ist oder sich ein Stimmzettel außerhalb des Stimm-
(4) Der Ortsbrandmeister, seine Stellvertreter, die Wehrführer,         zettelumschlags befindet,
die stellvertretenden Wehrführer, der Vertreter der Alters- und     d) der Wahlbriefumschlag nicht verschlossen ist,
Ehrenabteilung für den Feuerwehrausschuss und der Jugend-           e) der Wahlbriefumschlag mehrere Stimmzettelumschläge,
feuerwehrwart werden einzeln nach Stimmenmehrheit gewählt.              aber nicht eine gleiche Anzahl gültiger Wahlscheine mit der
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Wahl der übri-           geforderten unterschriftlichen Versicherung, dass der Stimm-
gen zu wählenden Mitglieder des Feuerwehrausschusses wird               zettel allein und unbeobachtet von Anderen ausgefüllt wurde,
als Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung durch-              enthält,
geführt. Jeder Wahlberechtigte hat so viel Stimmen, wie sonstige    f) der Wähler die vorgeschriebene Versicherung, dass der
Mitglieder des Feuerwehrausschusses zu wählen sind. in den              Stimmzettel allein und unbeobachtet von Anderen ausgefüllt
Feuerwehrausschuss sind diejenigen gewählt, die die meisten             wurde, auf dem Wahlschein nicht unterschrieben hat,
Stimmen erhalten. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.        g) der Wahlschein erkennbar nicht amtlich hergestellt ist,
(5) Gewählt wird schriftlich und geheim. Bei den Einzelwahlen       h) ein Stimmzettelumschlag benutzt worden ist, der offensicht-
(Absatz 4 Satz 1) kann, wenn nur ein Bewerber zur Wahl steht            lich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von
und die Wahlberechtigten einstimmig zustimmen, durch Hand-              den übrigen abweicht oder einen deutlichen fühlbaren Ge-
zeichen gewählt werden.                                                 genstand enthält.
(6) Über sämtliche Wahlen ist eine Niederschrift anzufertigen.      Die Einsender dieser Wahlbriefe werden nicht als Wähler gezählt;
Die Niederschrift über die Wahl des Ortsbrandmeisters, seiner       ihre Stimmen gelten als nicht abgegeben. Die Stimmabgabe ist
Stellvertreter, der Wehrführer und der stellvertretenden Wehrfüh-   darüber hinaus ungültig, wenn der Stimmzettel
rer ist innerhalb einer Woche nach der Wahl dem Bürgermeister
zur Ernennung zum Ehrenbeamten sowie zur Vorlage an den             i) erkennbar nicht amtlich hergestellt ist,
Gemeinderat zu übergeben.                                           j) mit einem äußeren Merkmal versehen ist,
(7) Ist eine Briefwahl nach Absatz 2 durchzuführen, so wird mit     k) den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt,
einer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde         I) einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.
Hörselberg-Hainich über die anstehende Wahl - soweit mehrere        Die Stimmabgabe eines Wählers wird nicht dadurch ungültig,
Wahlen verbunden werden, über die anstehenden Wahlen - in-          dass er vor oder an dem Wahltag stirbt oder seine Wahlberech-
formiert. Die Interessenten werden aufgefordert innerhalb von 4     tigung verliert. Die Ergebnisermittlung und das Wahlergebnis
Wochen schriftlich gegenüber der Gemeindeverwaltung zu er-          werden in einer Niederschrift dokumentiert. Stellt sich ein Feu-
klären, dass eine Bereitschaft besteht, sich zur Wahl aufstellen    erwehrangehöriger zur Wahl, der gleichzeitig Mitarbeiter der Ge-
zu lassen.                                                          meindeverwaltung ist, so darf dieser nicht an der Ergebnisermitt-
Soweit Wahlberechtigte nicht in der Gemeinde Hörselberg-Hai-        lung teilnehmen. Die Niederschrift ist durch den Bürgermeister
nich wohnen, werden sie per Brief hierüber informiert. Die Ge-      anzufertigen.
meindeverwaltung stellt das Vorliegen der Wählbarkeitsvoraus-
setzungen nach § 15 Abs. 2 Satz 2 und 3 ThürBKG, § 13 Abs.                                         § 17
3 ThürFwOrgVO und dieser Satzung fest. Ist mindestens eine                                 Feuerwehrvereine
Person bereit sich zur Wahl zu stellen und liegen für diese Per-    Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr können sich zu pri-
son die Wählbarkeitsvoraussetzungen vor, macht die Gemeinde         vatrechtlichen Feuerwehrvereinen zusammenschließen. Nähe-
ortsüblich öffentlich bekannt, dass eine Briefwahl durchgeführt     res regelt die Vereinssatzung.
wird und bestimmt den Auszählungstag (Wahltag). In der Be-
kanntmachung ist die jeweilige Wahl - bei verbundenen Wahlen                                       § 18
sind die jeweiligen Wahlen zu bezeichnen und die Frist zu be-                               Wasserwehrdienst
nennen, bis wann die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bei der       (1) Die Gemeinde Hörselberg-Hainich richtet einen Wasserwehr-
Gemeindeverwaltung angekommen sein müssen. Die Wahlbe-              dienst nach § 55 ThürWG ein. Die Aufgabe des Wasserwehr-
rechtigten werden zeitgleich mit der ortsüblichen öffentlichen      dienstes wird durch die Feuerwehr wahrgenommen. Der Wasser-
Bekanntmachung nach Satz 5 schriftlich von der Durchführung         wehrdienst umfasst die Schaffung der erforderlichen personellen
der Briefwahl benachrichtigt. Sollte ein Feuerwehrangehöriger       und sachlichen Voraussetzungen sowie die organisatorischen
keine Benachrichtigung erhalten, hat er die Gemeindeverwaltung      Vorkehrungen zur Abwehr von Wassergefahren durch Über-
Hörselberg-Hainich hiervon in Kenntnis zu setzen. Der Benach-       schwemmungen oder andere Ereignisse im Gemeindegebiet,
richtigung sind                                                     soweit dies im öffentlichen Interesse geboten ist.
a) ein Wahlschein,                                                  (2) Maßnahmen des Wasserwehrdienstes sind geboten, wenn
b) ein amtlicher Stimmzettel,                                       eine abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
                                                                    vorliegt oder Störungen dieser bereits eingetreten sind.
c) ein amtlicher Stimmzettelumschlag,
d) ein Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift der Gemeinde-                                     § 19
     verwaltung angegeben ist und                                                 Aufgaben des Wasserwehrdienstes
e) ein Informationsblatt für die Briefwahl                          (1) Die Gemeinde trifft zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Wasser-
beigefügt. Bei verbundenen Wahlen erhält der Wahlberechtigte        wehrdienst die erforderlichen Maßnahmen.
die unter den Buchstaben a bis c aufgeführten Unterlagen für        (2) Sie hält die Ausrüstung der Einsatzkräfte sowie die techni-
jede Wahl. Der Wähler kennzeichnet persönlich seinen Stimm-         sche Ausstattung zur Gefahrenabwehr bereit. Der Gemeinde
zettel, legt den Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag und ver-    obliegt die Aus- und Weiterbildung der Kräfte des Wasserwehr-
schließt diesen. Sodann unterschreibt der Wähler die auf dem        dienstes.
Wahlschein gedruckte Versicherung, dass der Stimmzettel per-        (3) Zur Abwehr von Wassergefahren obliegen dem gemeindli-
sönlich gekennzeichnet wurde, steckt den verschlossenen             chen Wasserwehrdienst insbesondere folgende Aufgaben:
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Bürger-Echo                                                     -9-                                                       Nr. 11/2021
a) Über die Warnhinweise und Wasserstandsmeldungen des              dem Bürgermeister in den Wasserwehrdienst regulär die Bewoh-
    Landes hinausgehende Beobachtung der örtlichen Wasser-          ner der Gemeinde ab dem 18. Lebensjahr unter angemessener
    standentwicklung und Eisführung sowie Beurteilung dieser        Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse aufnehmen.
    im Hinblick auf die Bedrohung der Bevölkerung, deren Hab        Die Aufgenommenen bilden zusammen mit der Feuerwehr den
    und Gut, der Gewerbeflächen und der Verkehrswege,               regulären
b) Warnung betroffener Personen (z. B. Bevölkerung, Gewerbe-        Wasserwehrdienst.
    betriebe, Industrie) bei Überschwemmungsgefahren,               (4) Personen, die im Hochwasserfall aufgefordert oder freiwillig
c) Kontrolle der Situation an wasserwirtschaftlichen Anlagen,       mit Zustimmung des Einsatzleiters bei der Gefahrenbekämpfung
d) Beobachtung gefährdeter Objekte,                                 Hilfe leisten, gehören für die Dauer des Einsatzes dem Wasser-
                                                                    wehrdienst temporär an. Im Fall der Gefährdung eines Deiches
e) Bei Verschärfung: Einrichtung von Wachdiensten,
                                                                    und nach Anordnung durch die Wasserbehörde aufgrund von §
f) Bekämpfung bestehender Auswirkungen von Wassergefah-             89 Abs. 2 ThürWG werden die Bewohner der bedrohten und der
    ren durch Überschwemmungen,                                     benachbarten Gemeinden zum temporären Wasserwehrdienst
g) Sicherung von Schadstellen an gefährdeten Objekten,              herangezogen.
h) Übungen der Alarmierungswege und der Abwehrmaßnah-               (5) Personen, die nach Abs. 2 regulär in den Wasserwehrdienst
    men zur praktischen Überprüfung der Alarm- und Einsatz-         aufgenommen wurden oder nach Abs. 3 aufgefordert oder frei-
    planungen,                                                      willig Hilfe leisten, werden hierbei im Auftrag der Gemeinde tätig.
i) Anleitung zur Selbsthilfe der Bevölkerung.                       Sie unterstehen für die Dauer und im Rahmen ihres Dienstes der
(4) Die Gemeinde stellt einen Organisationsplan der Kräfte des      Weisungsbefugnis des Leiters des Einsatzes oder einer von ihm
Wasserwehrdienstes auf, der mindestens folgende Angaben ent-        beauftragten Person.
hält:                                                               (6) Personen, die nach Abs. 2 regulär in den Wasserwehrdienst
a) die Beschreibung und Bezeichnung der Deich- und Flussab-         aufgenommen wurden, nehmen, soweit erforderlich, an Schulun-
    schnitte sowie der Anlagen an den Gewässern,                    gen des Landes und der Kommunen sowie an Übungen teil.
b) die Beschreibung und Bezeichnung der gefährdeten Inf-
                                                                                                   § 22
    rastruktur im innerörtlichen Bereich gemäß der bisherigen
                                                                                         Ordnungswidrigkeiten
    Ereignisse und der vorliegenden Hochwassergefahren- und
                                                                    (1) Ordnungswidrig handelt (§ 19 Abs. 1 Satz 4 ThürKO), wer
    Hochwasserrisikokarten,
                                                                    die Hilfeleistung verweigert außer, wer durch sie eine erhebliche
c) den Leiter des Einsatzes, seinen Stellvertreter und die vorge-   Gefahr befürchten oder andere, höherrangige Pflichten verletzen
    planten Kräfte sowie deren Erreichbarkeit,                      müsste.
d) die Art der Alarmierung,                                         (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 19 Abs. 1 Satz 5 Thür-
e) den Sammlungsort,                                                KO mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet wer-
f) die Ablösung und Versorgung,                                     den.
g) die Lagerorte der Hochwasserbekämpfungsmittel,                   (3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Ge-
h) das Verzeichnis der Hochwasserbekämpfungsmittel,                 setzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) ist die Gemeinde.
i) die Art und Weise der Nachrichtenübermittlung.
                                                                                                  § 23
Der Organisationsplan ist zusammen mit der Satzung ortsüblich
                                                                                        Gleichstellungsklausel
öffentlich bekannt zu machen.
                                                                    Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten
(5) Für die Alarmierung und den Einsatz des Wasserwehrdiens-
tes stellt die Gemeinde auf der Grundlage des Organisations-        jeweils in männlicher und weiblicher Form.
planes der Kräfte des Wasserwehrdienstes einen Hochwasser-
                                                                                                     § 24
alarm- und Einsatzplan auf, der mindestens folgende Angaben
                                                                                                 Inkrafttreten
enthält:
                                                                    (1) Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntma-
a) die örtliche Gefährdung und die Gefahrenbereiche,                chung in Kraft.
b) den Beginn und die Art der Gefährdung (Bezugspegel),             (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 24.01.2017 zuletzt geändert
c) die einzuleitenden Maßnahmen,                                    mit der 1. Änderungssatzung vom 10.01.2018 außer Kraft.
d) die erforderlichen Kräfte und Mittel,
e) die zu alarmierenden Personen und die Sammlungsorte.             Hörselberg-Hainich, 09.11.2021
Die Gemeinde schreibt den Hochwasseralarm- und Einsatzplan
mindestens alle drei Jahre oder aus konkretem Anlass fort. Die
Fortschreibung ist dem betreffenden Personenkreis bekannt zu
geben.

                              § 20                                                     Organisationsplan
          Zuständigkeit für den Wasserwehrdienst
Zur Abwehr von Wassergefahren im Gemeindegebiet ist der Lei-
ter des Wasserwehrdienstes zuständig. Er ruft in Abstimmung                           für die Wasserwehr
mit dem Ortsbrandmeister den Einsatzfall für den Wasserwehr-                    der Gemeinde Hörselberg-Hainich
dienst aus. Der Leiter des Einsatzes nimmt die Befugnisse und                                     Inhalt
Aufgaben der Gemeinde am Einsatzort wahr und leitet nach
den Weisungen des Gesamteinsatzleiters die Maßnahmen des            a. Grundlagen
Wasserwehrdienstes am Einsatzort. Der Einsatzleiter trifft nach     b. Beschreibung und Bezeichnung der Fluss- und Bachab-
pflichtgemäßem Ermessen die notwendigen Entscheidungen                 schnitte und Anlagen an den Gewässern
über die Einsatzmaßnahmen am Gefahren- oder Einsatzort.             c. Leiter der Wasserwehr bzw. dessen Beauftragter oder deren
Über eingeleitete Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung sind           Stellvertreter und die zugeteilten Kräfte sowie deren Erreich-
die zuständigen Stellen zu informieren.                                barkeit
                                                                    d. Alarmierungsart
                              § 21                                  e. Sammlungsorte
                Beteiligte am Wasserwehrdienst                      f. Ablösung und Versorgung
(1) Der Leiter des Wasserwehrdienstes wird durch den Wehr-
führerausschuss vorgeschlagen und durch den Bürgermeister           g. Lagerorte für Hochwasserbekämpfungsmittel
ernannt. Er hat den Ortsbrandmeister bei besonderen Gefahren-       h. Verzeichnis der Hochwasserbekämpfungsmittel
lagen zu unterstützen.                                              i. Art und Weise der Nachrichtenübermittlung
(2) Als Leiter Wasserwehrdienst kann nur vorgeschlagen werden,
wer die Befähigung/Fachkunde im Bereich der Gefahrenabwehr,         a) Grundlagen
Katastrophenschutz oder ähnlich gelagerte qualifizierte Eignun-     Gemäß § 55 Thüringer Wassergesetz in der Fassung vom
gen nachweist und das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.      28.05.2019 haben Gemeinden einen Wasserwehrdienst einzu-
(3) Der Leiter des Wasserwehrdienstes kann in Abstimmung mit        richten und erforderliche Hilfsmittel bereitzuhalten, wenn sie er-
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Bürger-Echo                                                - 10 -                                             Nr. 11/2021
fahrungsgemäß durch Überschwemmungen gefährdet sind.            -   Buchbach
Hierzu wurde eine Satzung über die Freiwillige Feuerwehr &      -   Apfelbach
Wasserwehr der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschlossen.         -   Harsbach
Ungeachtet dessen ist jede Person, die durch Hochwasser be-
troffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutba-     -   Weihersbach
ren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor    -   Dorfgraben
nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu      -   Tieftalsgraben
treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den mög-     -   Schafhausgraben
lichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte    -   Himmelsbach
durch Hochwasser anzupassen.                                    -   Naustergraben
                                                                -   Golberggraben
b)   Beschreibung    und   Bezeichnung    der   Fluss-
                                                                -   Marbach
und Bachabschnitte und Anlagen an den Gewässern
                                                                -   Graben am Ehlsee
                                                                -   Bergbach
Gemarkungen:       Sättelstädt
                                                                -   Mückenbach
                   Sondra
                                                                -   Quiergraben
                   Kälberfeld
                                                                -   Feldwiesengraben
                   Burla
                                                                -   Spichelsgraben
                   Hastrungsfeld
                                                                -   Unterer Spichelsgraben
zuständig:                                                      -   Hörselberggraben
Löscheinheit 1 mit den Freiwilligen Feuerwehren Sättelstädt     -   Riedsgraben
und Kälberfeld                                                  -   Steinbachsgraben
Gewässer 1. Ordnung:                                            -   Triftgraben
                                                                -   Höchpelsgraben
- Hörsel mit ihren Zuflüssen
                                                                -   Windsteggraben
                                                                -   Mühlgraben
Gewässer 2. Ordnung:
- Emse                                                          Teiche:
- Noßbach
                                                                - Feuerlöschteich Bolleroda
- Geyersbach
                                                                - Wehranlage Nessemühle Großenlupnitz
- Erlichsgraben
                                                                - Teich im Rieth
- Graben an der Ebenheimer Straße
- Dorfgraben                                                    
- Graben hinterm Dorf                                           Gemarkungen:      Behringen
- Steingraben 1                                                                   Hütscheroda
- Steingraben 2                                                                   Wolfsbehringen
- Krötenbach                                                    zuständig:
- Grundgraben                                                   Löscheinheit 3 mit den Feuerwehren Behringen und Wolfs-
- Mühlgraben                                                    behringen
- Meebach
- Ernstgraben                                                   Gewässer 2. Ordnung:
- Umleitungsgraben                                              - Bieberbach mit Schwemme in Hütscheroda
- Auegraben                                                     - Bögenbach (Hinterbach) mit Schwemme in Großenbehringen
- Pfarrgraben                                                   - Lubeisbach
- Rennbach                                                      - Espichbach
- Arnsbach                                                      - Wespichbach
                                                                - Umflutgraben
Teiche:                                                         - Wenigenfeldgraben
- Feuerlöschteich Hastrungsfeld                                 - Seeberbach
- Hansiteich im Gewerbegebiet                                   - Graben am Steinweg
- Teich in Meebach                                              - Kirchgraben
- Teich in Burla                                                - Paradiesgraben
                                                               - Zufluss zum Paradiesgraben
Gemarkungen:      Ettenhausen                                   - Triftgraben
                  Melborn                                       - Schlossgraben
                  Wenigenlupnitz                                - Karnbach
                  Großenlupnitz                                 - Arme Leute Bach
                  Bolleroda                                     - Aspach
                  Beuernfeld                                    - Landwehrgraben (Bach)
                                                                - Annenriethgraben
zuständig:                                                      - Graben hinter dem Schloss
Löscheinheit 2 mit den Feuerwehren Ettenhausen, Wenigen-        - Weidenbach
lupnitz, Großenlupnitz                                          - Graben am Flugplatz
                                                                - Augraben
Gewässer 1. Ordnung:
                                                                - Zufluss zum Annrieth
- Nesse mit ihren Zuflüssen
                                                                Teiche:
Gewässer 2. Ordnung:
                                                                - Lehmgrube
- Böber                                                         - Schlossteich
- Mater                                                         - Inselteich an B84
- Stakelsgraben                                                 - Privatteich Hoffmann an 684
- Kreuzbach                                                     - Schwertsteiche
Bürger-Echo                                                - 11 -                                                     Nr. 11/2021
Gemarkungen:      Craula                                        Wehrführer       Darr,         OT Kälberfeld      0157-
                  Reichenbach                                                    Andreas                          35858391
                  Tüngeda                                       stellv.          Schreiber,    OT Reichenbach     0174-
                                                                Wehrführer       Steffen                          3864068
zuständig:                                                      Wehrführer       Wittenberg,OT Sättelstädt,       0176-
Löscheinheit 4 mit den Feuerwehren Craula, Reichenbach,                          Alexander  Sondra,               55397753
Tüngeda                                                                                     Hastrungsfeld,
                                                                                            Burla
Gewässer 2. Ordnung:                                            Wehrführer       Bornscheu- OT Tüngeda            0151-
- Mittagswasser                                                                  er,                              11641932
                                                                                 Ronny
- Kesselgraben
                                                                Wehrführer       Schall,    OT Wenigenlup-        0176-
- Haidegraben                                                                    Marko      nitz,                 96972249
- Craulagraben                                                                              Melborn
- Flussgraben                                                   Wehrführer       Agricola,  OT Wolfsbehrin-       0172-
- Gucksgraben                                                                    Roy        gen                   6095131
- Harthberggraben
- Ziegenberggraben                                              d) Alarmierungsart
- Schindersgraben                                               Die Alarmierung erfolgt über die Leitstelle an die örtliche Feuer-
- Grundgraben mit Stau                                          wehr über Sirene, Funkmeldeempfänger und Handyalarmierung.
- Schmidsgraben                                                 Die Feuerwehr informiert telefonisch den Bürgermeister oder
- Hopfengraben                                                  Vertreter im Amt. Daraus folgt eine weitere Alarmierung der wei-
- Töllbach                                                      teren Kräfte der Wasserwehr über Handyalarmierung; der Bau-
                                                                hof und die Gemeindeverwaltung sowie eventuell die Partner der
- Mollborngraben                                                Wasserwehr werden telefonisch informiert.
- Weinberggraben
- Nährtalgraben                                                 e) Sammlungsorte
- Steingraben                                                   Sammlungsort ist das jeweilige Feuerwehrgerätehaus des Ein-
- Tiergartengraben                                              satzortes und die Betriebsstätten des Bau- und Pflegehofes für
- Kesselbuschgraben                                             die Mitarbeiter der Verwaltung:
- Graben Mühlhäuser Straße                                      Feuerwehrgerätehaus im OT Behringen, Inselsbergblick 46
- Bunsengraben                                                  Feuerwehrgerätehaus im OT Craula, Behringer Straße 1
                                                                Feuerwehrgerätehaus im OT Ettenhausen, Triftweg
                                                                Feuerwehrgerätehaus im OT Großenlupnitz, Langensalzaer Str. 146
Teiche:                                                         Feuerwehrgerätehaus im OT Kälberfeld, Kirchweg 9
- Nährtalteiche                                                 Feuerwehrgerätehaus im OT Reichenbach, Landstraße 70 B
- Teich am Spielplatz Craula                                    Feuerwehrgerätehaus im OT Sättelstädt, Sondraer Straße 103
- Teich am Waidstein Craula                                     Feuerwehrgerätehaus im OT Tüngeda, Kirchgasse 1A
- Teich am Waidich Reichenbach                                  Feuerwehrgerätehaus im OT Wenigenlupnitz, Gutshof 7
- Schwemme in Tüngeda                                           Feuerwehrgerätehaus im OT Wolfsbehringen, Dorfstraße 78A
                                                                Bauhofgebäude im OT Behringen, Inselsbergblick 46
- Bunsenteich
                                                                Bauhofgebäude im OT Großenlupnitz, Hörselbergblick 6

c) Leiter der Wasserwehr bzw. dessen Beauftragter oder          f) Ablösung und Versorgung
deren Stellvertreter und die zugeteilten Kräfte sowie deren     Über eine Ablösung entscheidet der örtliche Einsatzleiter und
Erreichbarkeit                                                  leitet die dafür erforderlichen Schritte im Einvernehmen mit dem
                                                                Leiter der Wasserwehr ein. Die Versorgung übernimmt ein Ver-
Funktion       Name         örtliche         Erreichbar-        treter der Gemeindeverwaltung auf Anweisung des Leiters der
                            Zuständigkeit    keit               Wasserwehr bzw. dessen Stellvertreters.
Leiter         noch nicht
               benannt                                          g) Lagerorte für Hochwasserbekämpfungsmittel
                                                                Lagerorte sind die Gerätehäuser der Feuerwehren im Ort sowie
Bürgermeister Blum,         Gemeindegebiet   0176-              die Standorte des gemeindlichen Bau- und Pflegehofes (Ziffer e).
               Christian                     99919715
1. Beigeord-   Thomas,      Gemeindegebiet   0162-              h) Verzeichnis der Hochwasserbekämpfungsmittel
neter          Michael                       5434858
                                                                OT Behringen, Feuerwehrgerätehaus
2. Beigeord-   Brohm,       Gemeindegebiet   0173-
neter          Thomas                        3918688            - Sandsäcke
Ortsbrandmeis- Harseim,     Gemeindegebiet   0173-              - Pumpe
ter            Fabian                        3826710            - Handwerkzeuge
1. stellver-   Barthel,     Gemeindegebiet   0172-              - Maschinen- und Fahrzeugtechnik
tretender      Sebastian                     3740015            OT Behringen, Bau- und Pflegehof
Ortsbrandmeis-                                                  - Maschinen- und Fahrzeugtechnik
ter                                                             OT Craula, Feuerwehrgerätehaus
2. stellver-   Niehage,     Gemeindegebiet   0151-              - Pumpe
tretender      Andy                          70306856           - Handwerkzeuge
Ortsbrandmeis-                                                  - Maschinen- und Fahrzeugtechnik
ter                                                             OT Ettenhausen, Feuerwehrgerätehaus
Wehrführer     Nippold,     OT Behringen,    0162-              - Sandsäcke
               Robert       OT Hütscheroda   5952032
                                                                - Pumpe
Wehrführer     Schwabe,     OT Craula        0172-
                                                                - Handwerkzeuge
               Marko                         3446574
                                                                - Sandbehälter
Wehrführer     Tost,        OT Ettenhausen   0170-
               Marcel                        8268082            - Maschinen- und Fahrzeugtechnik
Wehrführer     Dell,        OT Großenlup-    0151-              OT Großenlupnitz, Feuerwehrgerätehaus
               Enrico       nitz,            65653341           - Sandsäcke
                            Beuernfeld,                         - Sandbehälter mit Füllmaterial
                            Bolleroda                           - Pumpen
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