BRAO-Reform Elektronisches Gesellschaftspostfach und neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit - Rechtsanwaltskammer Nürnberg
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Wissenswerte Informationen der Rechtsanwaltskammer Nürnberg BRAO-Reform Elektronisches Gesellschaftspostfach und neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit • Wie geht‘s ... Herr Präsident Link • Ergebnis der Wahlen zum Vorstand 2022 3 AUSGABE 2022
3/2022 INHALTSVERZEICHNIS 75 Kurz zusammengefasst Inhalt Elektronisches Europaecke76 Gesellschafts- Editorial77 Postfach 78 Das Thema BRAO-Reform – elektronisches Gesellschafts- 78 Postfach und neue Möglichkeiten der Wie geht‘s ... Zusammenarbeit��������������������������������������������������� 78 Gerichte, Ämter, Ministerien 83 88 Herr Präsident Link Unbeachtliche Verteidigungsanzeige per Fax��� 83 E-Mail Kommunikation mit Mandanten����������� 83 Vorsteuerabzug aus Honorarrechnungen��������� 84 Zugang einer E-Mail – Beweislast���������������������� 84 Verhinderung des selbstvertretenden Anwalts������������������������������������������������������������������� 84 Aus der Arbeit des Vorstands 85 Rechtsanwälte in Bayern 2021����������������������������� 85 Wahlen zum Vorstand 2022��������������������������������� 86 Wie geht´s … 88 Herr Präsident Link?�������������������������������������������� 88 Personalien91 Kanzleiforum93 Anwaltsinstitut97 Fortbildungsveranstaltungen99 Zu guter Letzt 107
3/2022 76 EUROPAECKE Neues aus Brüssel Ablehnung der Vollstreckung im Ausstellungsmitgliedstaat, der Antragstellung im jeweiligen eines EuHB – EuGH insbesondere über den allgemei- Mitgliedstaat aufgehalten hat. nen Rahmen für die Ernennung Für Staatsangehörige des jewei- Der EuGH hat am 22. Februar von Richtern in diesem Mitglied- ligen Mitgliedstaates hingegen 2022 in der Rechtssache C-562/21 staat vorgenommen werden. reichen sechs Monate aus. Der PPU und C-563/21 PPU Open- EuGH stellte nun fest, dass dies baar Ministerie entschieden, In einem zweiten Prüfungsschritt keine ungerechtfertigte Diskri- dass ein Europäischer Haftbe- muss die Person, gegen die ein minierung aufgrund der Staats- fehl (EuHB) nicht pauschal auf- EuHB ergangen ist, konkrete An- angehörigkeit darstellt, weil das grund von Rechtsstaatlichkeits- haltspunkte dafür vorbringen, Ziel der Verordnung sei, eine bedenken im Zielstaat abgelehnt dass sich die systemischen oder tatsächliche Beziehung zwischen werden kann, unter bestimmten allgemeinen Mängel des Justiz- dem Antragsteller und dem Mit- Umständen sei eine Überstellung systems konkret auf die Behand- gliedstaat sicherzustellen. aber nicht möglich. Er erläutert lung ihrer Strafsache ausgewirkt die Kriterien, unter denen dies haben bzw. dass sie sich im Fall Diese bestehe bei einem Staats- der Fall sein soll. einer Übergabe konkret auswir- angehörigen zwangsläufig durch ken können. institutionelle, rechtliche, kultu- Das vorlegende Gericht hatte auf- relle, sprachliche, soziale, fami- grund der systemischen Mängel Für Zuständigkeit von Ge- liäre oder das Vermögen betref- hinsichtlich der Rechtsstaatlich- richten erforderliche Auf- fende Verbindungen. keit der Justiz, nämlich aufgrund enthaltsdauer abhängig von des Ernennungsverfahrens von Staatsangehörigkeit – EuGH Abschiebehaft in gewöhnli- Richtern, Zweifel gehabt, ob eine cher Haftanstalt – EuGH Überstellung dorthin das Recht Der EuGH hat am 10. Februar auf ein faires Verfahren des zu 2022 ein Urteil in der Rechtssa- Der EuGH hat sich in der Rechts- Überstellenden gefährden würde. che OE Gewöhnlicher Aufenthalt sache K (C-519/20) mit den An- Der EuGH entschied nun, dass eines Ehegatten – Kriterium der forderungen, welche an eine bei Vorliegen systemischer Män- Staatsangehörigkeit (C-522/20) Abschiebehafteinrichtung zu gel die Überstellung verweigert gefällt. stellen sind, befasst. Konkret werden darf, wenn es aufgrund ging es darum, ob Abzuschie- der besonderen Umstände des Im zugrundeliegenden Rechts- bende ausnahmsweise in einer Falles ernsthafte und durch Tat- streit hatte ein italienischer gewöhnlichen Hafteinrichtung sachen bestätigte Gründe für die Staatsangehöriger, ungefähr untergebracht werden könnten. Annahme gibt, dass das Grund- sechs Monate nachdem er nach Zwar könne bei Vorliegen einer recht der betroffenen Person auf Österreich gezogen war, bei ei- außergewöhnlichen Situation im ein faires Verfahren vor einem nem österreichischen Gericht Sinne der Richtlinie vom grund- unabhängigen, unparteiischen einen Antrag auf Ehescheidung sätzlichen Erfordernis einer spe- und zuvor durch Gesetz errich- mit einer deutschen Staatsan- ziellen Hafteinrichtung abgewi- teten Gericht verletzt wurde oder gehörigen gestellt. Das Ehepaar chen werden. Von einer solchen im Fall der Übergabe verletzt zu hatte zuvor gemeinsam in Irland Notlage im Sinne des Art. 18 der werden droht. gelebt. Der Antrag wurde in den Richtlinie sei im deutschen Fall ersten beiden Instanzen wegen aber eher nicht auszugehen ge- In einem ersten Prüfungsschritt fehlender Zuständigkeit abge- wesen. muss eine Gesamtwürdigung auf lehnt. Die Brüssel-IIa-Verord- der Grundlage objektiver, zuver- nung verlangt für die Zuständig- Quelle: BRAK lässiger, genauer und gebührend keit eines Gerichts in Ehesachen, Weitere Informationen un- aktualisierter Angaben über das dass der Antragsteller sich min- ter www.brak.de/newsroom/ Funktionieren des Justizsystems destens ein Jahr unmittelbar vor nachrichten-aus-bruessel q
3/2022 EDITORIAL 77 Editorial Sehr verehrte Frau Kollegin, Rechtsstaatlichkeit. Die digitale Revolution ermög- sehr geehrter Herr Kollege, licht es – unterstützt durch Rechtsprechung und Gesetzgeber – vermehrt sogenannten Paralegals in der Vorstand ist zur Hälfte für die Amtszeit 2022-2026 kaufmännisch kalkuliertem Gewinnstreben Rechts- im März neu gewählt worden. Auf Seite 86 dieser dienstleistungen anzubieten. Das hat in bestimmtem finden Sie die Zusammensetzung. Hans Link Umfang und in bestimmten Bereichen auch seine ist nach 32 Jahren Vorstandsarbeit und davon 18 Jah- Berechtigung, zumal es ja auch der Anwaltschaft ren als Präsident nicht mehr angetreten. Wir werden nicht verboten ist, sogar parallel zum Kanzleibetrieb ihn im Herbst in gebührender Weise verabschieden. solche Dienstleistungen anzubieten. So gesehen steht die Rechtsanwaltskammer Nürnberg Wenn aber das Recht und seine Durchsetzung nicht vor einer neuen Ära, die ihr eine ganze Reihe neuer als kommerzielle Handelsware verstanden wird, Herausforderungen stellen wird: sondern als die Grundlage unseres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zusammenlebens, dann muss An erster Stelle steht der Digitalisierungsprozess, der man den Umgang damit und seine stufenweise im Zuge der technischen Entwicklung auf breiter Basis Preisgabe an nichtanwaltliche Geschäftsleute sehr auch den anwaltlichen Alltag weiter verändern wird. kritisch beleuchten und Weichenstellungen im klaren Wir werden naturgemäß als Rechtsanwaltskammer Bewusstsein um ihre Folgen für den Rechts-, Lebens- keinen Einfluss auf die technischen Innovationen und und Wirtschaftsstandort vornehmen. deren konkreten Einsatz in den Kanzleien nehmen, aber bemüht sein, Schulungsangebote zu unterbreiten, Letztens bleibt das Thema Geldwäsche. Die in kurzen damit Sie sich mit den verschiedenen Möglichkeiten Abständen aktualisierten Regeln und Anwendungs- fachspezifisch vertraut machen können. hinweise stellen unsere Geschäftsstelle und die zustän- dige Vorstandsabteilung vor eine Herausforderung Neben der Umsetzung der Vorgaben des OZG (Online- der besonderen Natur. Dabei ist es wichtig, dass die Zugangs-Gesetz) in der Kammergeschäftsstelle und Aufsicht unserer Berufskammer übertragen bleibt der Vereinfachung von Kommunikationsmöglichkei- und nicht von anderen staatlichen Behörden ausgeübt ten mit Bürgern und Mitgliedern, werden wir uns wird, die mit dem Kerngehalt des Anwaltsberufs, darauf konzentrieren, den rechtspolitischen Diskurs wie z.B. der absoluten Verschwiegenheitspflicht, über die normative Rahmensetzung aus Bürger- und nicht in gleichem Maße vertraut sind. Wir werden Anwaltssicht mitzugestalten. Am Ende muss näm- mit personeller Verstärkung diese Aufgabe lösen. lich zumindest sichergestellt sein, dass jedermann unkomplizierten Zugang zum Recht findet und Lassen Sie uns gemeinsam und mit Zuversicht an die Entscheidungen nur von Menschen getroffen und Herausforderungen herangehen. Wenn nicht wir, die nicht nur verantwortet werden. Anwaltschaft, wer sonst soll diese Aufgaben lösen? Damit eng verbunden sehe ich die zweite zentrale Aufgabe der nächsten Zukunft, nämlich die Stärkung Ihr der Position der Anwaltschaft als tragende Säule der Dr. Uwe Wirsching
3/2022 78 DAS THEMA BRAO-Reform Elektronisches Gesellschafts-Postfach und neue Möglich- keiten der Zusammenarbeit Sie wollen eine Sozietät in Form einer GmbH & Co.KG führen? Sie möchten mit einem Diplom-Betriebswirt, Diplom-Informatiker oder Ingenieur zusammenarbeiten? Sie möchten ein elektronisches Postfach für Ihre Sozietät? Ab 01.08.2022 wird das möglich sein. Der Teil der großen BRAO- her i.e.L. auf die GbR, die PartG/ Es sollen aber nur solche Gesell- Reform (BGBl I v. 12.07.2021, S. PartGmbB oder die GmbH), sie schaften Gesellschafter werden 2363 ff), der am 1. August 2022 können sich gem. § 59b Abs. 2 dürfen, die selbst den Anfor- in Kraft treten wird, schafft neue BRAO n.F. in allen Gesellschafts- derungen der §§ 59b ff. BRAO Möglichkeiten der beruflichen formen nach deutschem oder n.F. genügen. In der Gesetzes- Zusammenarbeit von Rechtsan- europäischem Recht organisieren begründung wird ausgeführt: wälten. Diese werden im Folgen- oder auch in Gesellschaftsfor- „Durch die Beschränkung auf den dargestellt: men, die nach dem Recht eines zugelassene Berufsausübungsge- EU-Mitgliedstaats oder eines Ver- sellschaft und die damit verbun- Zusammenarbeit in allen tragsstaats des Abkommens über dene Kammerzulassung wird die Rechtsformen den Europäischen Wirtschafts- Kontrolle der Einhaltung dieser raum bestehen. Und zwar auch Vorgaben durch die Rechtsan- Die BRAO regelt in der künftig dann, wenn sie einziger Gesell- waltskammer sichergestellt.“ geltenden Fassung in den §§ 59b ff schafter dieser Berufsausübungs- (BT-Drucks. 19/27670 S. 191). das Recht der sogenannten „Be- gesellschaft sind und – wie bisher bereits zulässig – bereits einer Sozietätsfähige Berufe/ anderen Berufsausübungsgesell- Gesellschafter schaft angehören. Bisher konnten Rechtsanwälte PartGmbB Mehrstöckige Gesellschaften nur mit den in § 59a BRAO auf- gelisteten Berufsgruppen zusam- Nach § 59i Abs. 1 BRAO n.F. menarbeiten, also insbesondere ?! können zugelassene Berufsaus- Steuerberatern und Wirtschafts- übungsgesellschaften Gesell- prüfern. Ab 01.08.2022 wird der GmbH schafter einer anderen Berufs- Kreis dieser sozietätsfähigen Be- & Co.KG ausübungsgesellschaft sein. Dies rufe erheblich erweitert. Nach ermöglicht sogenannte „mehr- § 59c Abs. 1 BRAO n.F. können stöckige Gesellschaften“, also sich Rechtsanwälte nicht nur mit insbesondere die Organisation Mitgliedern einer Rechtsanwalts- in einer GmbH & Co.KG. In der kammer, Mitgliedern der Patent- rufsausübungsgesellschaften“ Gesetzesbegründung wird aus- anwaltskammer, Steuerberatern, neu und stellt klar, dass sich drücklich darauf hingewiesen, Steuerbevollmächtigten, Wirt- Rechtsanwälte zur gemeinschaft- dass hier die berufsrechtlichen schaftsprüfern und vereidigten lichen Ausübung ihres Berufs zu Vorgaben vereinheitlicht werden Buchprüfern und bestimmten „Berufsausübungsgesellschaf- sollen, z.B. bei Steuerberatern ist Angehörigen solcher Berufe aus ten“ verbinden dürfen. Anders die Organisation in einer GmbH anderen Staaten zur gemein- als bisher sind Rechtsanwälte & Co.KG nach § 50a Absatz 1 schaftlichen Berufsausübung hierbei nicht mehr in der Wahl Nummer 1 StBerG bereits zu- verbinden, sondern insbeson- der Rechtsform beschränkt (bis- lässig und wird längst genutzt. dere mit sämtlichen Personen,
3/2022 DAS THEMA 79 die einen freien Beruf ausüben. Rechtsanwälte, „aktiv“ in der Abs. 6 BRAO n.F. Ausgeschlossen § 59c Abs. 1 Nr. 4 BRAO n.F. ver- Gesellschaft mitarbeiten. Der sind alle Weisungen, die die in weist hier auf § 1 Abs. 2 PartGG. Unternehmensgegenstand § 3 Abs. 1 BRAO beschriebene kann daher gem. § 59c Abs. 2 anwaltliche Tätigkeit betreffen. Rechtsdienstleistungen dürfen BRAO n.F. neben der Beratung Dies umfasst auch die Fragen, auch hier selbstverständlich nur und Vertretung in Rechtsange- ob ein Mandat übernommen und entsprechend qualifizierte Per- legenheiten um die Ausübung fortgeführt wird. sonen erbringen, § 59k, l Abs. 2 des jeweiligen nichtanwaltlichen BRAO n.F. Die Gesellschaft muss Berufs erweitert werden. Wie Nur wenn sich die Berufs- dafür sorgen, dass Rechtsdienst- diese aktive Mitarbeit gestaltet ausübungsgesellschaft „Rechts- leistungen nur durch entspre- wird, hat der Gesetzgeber nicht anwaltsgesellschaft“ nennen chend befugte Personen er- näher geregelt und bleibt den möchte (wie bisher die nach bracht werden. Berufsfremde Gesellschaftern überlassen. In §§ 59d ff BRAO a.F. zugelasse- Gesellschafter/Geschäftsführer der Gesetzesbegründung (BT- nen anwaltlichen Kapitalgesell- erhalten keine Rechtsdienstleis- Drucks. 19/27670, S. 175) wird schaften), dann müssen nach tungsbefugnis. Und natürlich ausgeführt: „So soll es beispiels- § 59p BRAO n.F. mehrheitlich ist die gemeinsame Berufsaus- weise auch zukünftig möglich Rechtsanwälte Mitglieder des übung dann ausgeschlossen, sein, dass eine Gesellschafterin Geschäftsführungsorgans sein wenn in der Vergangenheit in oder ein Gesellschafter sich etwa und die Mehrheit der Stimm- schwerwiegender Weise gegen auf das Kanzleimanagement oder rechte haben. Berufspflichten verstoßen wurde, die Mandatsakquise konzentriert § 59d Abs. 4 und 5 BRAO n.F. oder dass Gesellschafterinnen oder diese Person z.B. aufgrund und Gesellschafter aus Alters- einer strafrechtlichen Verurtei- gründen nur noch in geringem lung als unwürdig i.S.d. § 7 Nr. Umfang für die Gesellschaft tätig Zulassungs- 5 BRAO angesehen würde. Und: werden.“ pflicht Nach § 59c Abs. 5 ist im Gesell- schaftsvertrag der Ausschluss Keine Mehrheitserfordernisse von Gesellschaftern vorzusehen, die in schwerwiegender Weise Weder in der Geschäftsfüh- oder wiederholt gegen die Be- rung, noch bei den Gesellschaf- rufspflichten nach Absatz 1 bis tern der Berufsausübungsgesell- 3 verstoßen. Damit wird sicher- schaft müssen Rechtsanwälte in Zulassungspflicht gestellt, dass die rechtsanwalt- der Mehrheit sein. Allerdings lichen Gesellschafterinnen und müssen dem Geschäftsführungs- Generell bedürfen die Berufs- Gesellschafter die Möglichkeit organ der Berufsausübungs- ausübungsgesellschaften der haben, die Zusammenarbeit mit gesellschaft Rechtsanwälte in Zulassung durch die zustän- anderen Gesellschafterinnen und vertretungsberechtigter Zahl dige Rechtsanwaltskammer, Gesellschaftern zu beenden, die angehören, § 59j Abs. 3 BRAO § 59f Abs. 1 BRAO n.F. Hiervon die anwaltlichen Berufspflichten n.F.. Zudem muss am Sitz der ausgenommen sind aber nach missachten. Berufsausübungsgesellschaft Absatz 2 Gesellschaften ohne ein geschäftsführender Rechts- Haftungsbeschränkung mit Ge- Festzuhalten ist auch: alle anwalt tätig sein, § 59m Abs. 1 sellschaftern/Geschäftsführern, Gesellschafter müssen in der BRAO n.F.. Und die Unabhän- die bisher sozietätsfähigen Beru- Gesellschaft beruflich tätig sein, gigkeit der dort tätigen Rechts- fen, also insbesondere Steuerbe- eine reine Kapitalbeteiligung anwälte muss gesichert sein, bei rater und/oder Wirtschaftsprü- an einer Berufsausübungsge- der Beratung und Vertretung in fer, angehören. sellschaft bleibt also wie bisher Rechtsangelegenheiten sind Wei- unzulässig. Eine Abhängigkeit sungen von Personen, die keine Dies bedeutet: von reinen Kapitalgebern soll Rechtsanwälte sind, gegenüber • GmbH, AG, UG (haftungsbe- nach wie vor verhindert werden. Rechtsanwälten ebenso unzuläs- schränkt): zulassungspflich- Nach § 59c BRAO n.F. müssen sig wie Einflussnahmen durch tig – bereits bestehende und alle Gesellschafter, auch Nicht- Gesellschafter, § 59j Abs. 1 S. 2, als Rechtsanwaltsgesellschaft
3/2022 80 DAS THEMA zugelassene GmbHs und cherung abzuschließen und zu BRAO n.F. 500.000 Euro für jeden AGs gelten gem. § 209a Abs. unterhalten. Bisher war eine Ver- Versicherungsfall – unabhängig 1 BRAO n.F. als zugelassene sicherungspflicht nur für den von der Anzahl der dort tätigen Berufsausübungsgesellschaft, einzelnen Rechtsanwalt vorge- Berufsträger. eine Antragstellung ist nicht schrieben, § 51 BRAO, und für erforderlich. die in einer GmbH organisierten Die Jahreshöchstleistung kann • PartG mbB: zulassungspflich- Rechtsanwälte, § 59j BRAO a.F. nach § 59o Abs. 4 BRAO n.F. tig – gem. § 209a Abs. 2 BRAO Für die Partnerschaftsgesell- auf den Betrag der jeweiligen n.F. müssen bestehende Part- schaft mit beschränkter Berufs- Mindestversicherungssumme, nerschaftsgesellschaften mit haftung war eine solche Versi- vervielfacht mit der Zahl der Ge- beschränkter Berufshaftung cherung vorgeschrieben, um sellschafter und der Geschäfts- ! bis spätestens 01. November so die Haftungsprivilegierung führer, die nicht Gesellschaf- 2022 die Zulassung als Berufs- nach § 8 Abs. 4 PartGG i.V.m. ter sind, begrenzt werden. Bei ausübungsgesellschaft bean- § 51a BRAO zu bekommen. mehrstöckigen Gesellschaften tragen. ist die Anzahl der Gesellschafte- Für alle anderen Sozietäten war rinnen und Gesellschafter sowie Alle bestehenden Partner- dies bisher zwar möglich, aber der Geschäftsführerinnen und schaftsgesellschaften mit be- nicht gesetzlich vorgeschrieben. Geschäftsführer sowohl in der schränkter Berufshaftung müs- Mutter- als auch in der Toch- sen bis 01.11.2022 die Zulassung Die vorzuhaltende Mindest- tergesellschaft für die Berech- als Berufsausübungsgesellschaft versicherungssumme ist nach nung der Jahreshöchstleistung beantragen! § 59o BRAO n.F. abhängig von zu berücksichtigen (BT-Drucks. der Rechtsform und der Zahl 19/27670, S 199). Alle anderen Gesellschafts- der in der Berufsausübungs- formen, in denen Rechtsanwälte gesellschaft tätigen Personen. Achtung persönliche Haftung! beruflich zusammenarbeiten, Haftet rechtsformbedingt keine also insbesondere die Partner- natürliche Person für Schäden Wird die Berufshaftpflicht- schaftsgesellschaft (ohne be- wegen fehlerhafter Berufsaus- versicherung nicht oder nicht in schränkte Berufshaftung) und übung oder ist die Haftung be- dem vorgeschriebenen Umfang die Gesellschaft bürgerlichen schränkt, beträgt die Mindest- unterhalten, so haften neben der Rechts, müssen dann nicht als versicherungssumme demnach Berufsausübungsgesellschaft die Berufsausübungsgesellschaft zu- 2,5 Millionen Euro. Sind dort Gesellschafter und die Mitglieder gelassen werden, sofern die Part- nicht mehr als zehn (anwaltliche des Geschäftsführungsorgans ner Rechtsanwälte, Mitglied einer und nichtanwaltliche) Berufs- persönlich in Höhe des fehlen- Patentanwaltskammer, Steuer- träger in der Gesellschaft tätig, den Versicherungsschutzes, berater, Steuerbevollmächtigte, verringert sich die Mindestver- § 59n Abs. 3 BRAO n.F. Wirtschaftsprüfer und/oder ver- sicherungssumme auf 1 Mio eidigte Buchprüfer sind. Euro. In der Gesetzesbegrün- Wichtig anzumerken ist auch, dung wird ausdrücklich darauf dass der regelmäßig in den Be- Die nicht zulassungspflichti- hingewiesen, dass es auf die dingungen der Versicherungen gen Gesellschaften können aber Zahl der in der Gesellschaft tä- vorgesehene Ausschluss der die Zulassung als Berufsaus- tigen Personen ankommt, nicht Deckung wissentlicher Pflicht- übungsgesellschaft beantragen, auf die Zahl der Gesellschafter. verletzungen gem. § 59n Abs. 2 wenn sie dies möchten (§ 59f Abs. Auch der Umfang der Tätigkeit BRAO n.F. nur in nicht haftungs- 1 S. 2 BRAO n.F.). ist hier irrelevant, so dass auch beschränkten Berufsausübungs- angestellte Berufsträger, Freie gesellschaften vorgesehen wer- Berufshaftpflichtversicherung Mitarbeiter und Teilzeitkräfte den kann. mitzuzählen sind (nicht aber § 59n Abs. 1 BRAO n.F. nor- dort tätige Referendare). Es ist empfehlenswert, sich mit miert die Pflicht aller Berufs- einem Versicherungsvertreter/- ausübungsgesellschaften, ob Ohne Haftungsbeschränkung makler in Verbindung zu setzen zugelassen oder nicht, eine beträgt die Mindestversiche- und eine Überprüfung bzw. An- eigene Berufshaftpflichtversi- rungssumme nach § 59o Abs. 3 passung der bestehenden Berufs-
3/2022 DAS THEMA 81 an das elektronische Postfach der Berufsausübungsgesellschaft zustellen. In der Berufsaus- übungsgesellschaft werden so Zustellungen zentral eingehen, Stopp, hier sind Sie richtig! ein eventueller Wechsel des sach- bearbeitenden Rechtsanwalts im Juristische Fachliteratur und Datenbanken inklusive Beratung: Mandat ist unproblematisch und Schweitzer Fachinformationen I Nürnberg nur in der internen Postbearbei- Hallplatz 3 I 90402 Nürnberg tung der Berufsausübungsgesell- www.schweitzer-online.de schaft zu organisieren. Bisher sieht § 21 Abs. 3 RA- Anzeige Besuche unseren Webshop! VPV n.F. vor, dass die Berufs- www.schweitzer-online.de haftpflichtversicherung besondere auch die Namen der ausübungsgesellschaft der ! vorzunehmen. Gesellschafter und deren Beruf. Rechtsanwaltskammer die Na- Es wird also künftig auch für men der vertretungsberechtig- Alle bestehenden Sozi- die Rechtsuchenden ersichtlich ten Rechtsanwälte mitteilen soll, etäten sind verpflichtet, sein, wer Gesellschafter einer die befugt sein sollen, für die eine Berufshaftpflichtver- zugelassenen Berufsausübungs- Berufsausübungsgesellschaft sicherung abzuschließen, auch gesellschaft ist, welchen Berufs- Dokumente mit einer nicht- die Gesellschaften, die nicht als gruppen diese angehören und qualifizierten elektronischen Berufsausübungsgesellschaften auch welche Geschäftsführungs- Signatur auf einem sicheren zugelassen sind! und/oder Vertretungsorgane für Übermittlungsweg zu versen- die Berufsausübungsgesellschaft den. Die Namen dieser Personen Die Pflicht zur Unterhaltung handeln. sollen gem. § 31 b Abs. 2 BRAO einer Berufshaftpflichtversi- an die Bundesrechtsanwalts- cherung zur Aufrechterhaltung Elektronisches kammer übermittelt werden, der Zulassung zur Rechtsan- Gesellschaftspostfach so dass die BRAK diesen Per- waltschaft der in der Berufs- sonen Rechte im elektronischen ausübungsgesellschaft tätigen Nach § 31b BRAO n.F. richtet Postfach einräumen könnte. Die Rechtsanwälte nach §§ 14 Abs. die Bundesrechtsanwaltskammer Bundesrechtsanwaltskammer 2 Nr. 9, 51 BRAO bleibt daneben für jede im Gesamtverzeichnis hält dies zu Recht für einen Sys- bestehen! eingetragene Berufsausübungs- tembruch, der Postfachinhaber gesellschaft ein besonderes elek- allein soll Rechte im Postfach Veröffentlichung im tronisches Anwaltspostfach emp- einrichten dürfen. Es wurde Rechtsanwaltsregister fangsbereit ein. Ab 01.08.2022 bereits eine Gesetzesänderung erhalten somit alle zugelassenen angeregt, um sicherzustellen, Jede zugelassene Berufsaus- Berufsausübungsgesellschaften dass die Vergabe von Rechten übungsgesellschaft wird ab automatisch ein eigenes elekt- dem Postfachinhaber, also der 01.08.2022 im Rechtsanwalts- ronisches Postfach, für das eine Berufsausübungsgesellschaft, register gesondert aufgeführt, gesonderte beA-Karte bestellt und den dazu von ihm berechtig- § 31 BRAO n.F. Dieses wird elek- werden muss – neben den be- ten Personen vorbehalten bleibt. tronisch geführt und ist unter stehenden beAs der dort tätigen Die Umsetzung dieser Anregung www.rechtsanwaltsregister.org Rechtsanwälte mit deren per- war zu Redaktionsschluss noch einsehbar. Die Einsicht ist, wie sönlichen beA-Karten und ggf. offen, darf aber erwartet werden. in § 31b BRAO vorgeschrieben, Mitarbeiterkarten, die Rechte an Auf unserer Homepage werden unentgeltlich möglich. Nach diesen beAs zugewiesen bekom- wir hierüber informieren, sobald § 31b Abs. 4 BRAO n.F. werden men haben. Die Justiz muss sich die Änderung ratifiziert wurde. in das Register nicht nur Name, also ab 01.08.2022 keinen sachbe- Rechtsform und Zulassungsda- arbeitenden Rechtsanwalt einer Zugelassene Berufsaus- tum der Berufsausübungsgesell- Sozietät mehr für Zustellungen übungsgesellschaften erhalten schaft eingetragen, sondern ins- suchen, sondern wird künftig ein eigenes elektronisches Post-
3/2022 82 DAS THEMA fach, an das Behörden und (BT-Drucks. 19/27670, S. 195). der einer Rechtsanwaltskammer, Gerichte elektronische Zustel- Sanktionierbar wird ein Verstoß Mitglieder der Patentanwalts- lungen vornehmen können. gegen Berufspflichten für eine kammer, Steuerberater, Steuer- Die Bearbeitung und Rech- Berufsausübungsgesellschaft bevollmächtigte, Wirtschafts- tevergabe für die Berufsaus- dann, wenn entweder eine Lei- prüfer, vereidigten Buchprüfer übungsgesellschaft muss also tungsperson gegen Berufspflich- und manche Angehörige solcher organisiert werden! ten verstößt oder die Verstöße Berufe aus anderen Staaten. Ab der Gesellschaft wegen unzu- 01.08.2022 wird es möglich sein, Die persönlichen beA-Postfä- reichender Organisations- und sich mit sämtlichen insbeson- cher der in der Berufsausübungs- Aufsichtsmaßnahmen zurechen- dere auch gewerblichen Beru- gesellschaft tätigen Rechtsan- bar sind. fen in einer Bürogemeinschaft wälte bleiben daneben bestehen unter Nutzung gemeinsamer und müssen ebenso kontrolliert Die zugelassene Berufsaus- Betriebsmittel zu organisieren. und der Posteingang entspre- übungsgesellschaft selbst wird Ausgeschlossen sind dann le- chend bearbeitet werden! Mitglied der Rechtsanwalts- diglich Berufe, die gem. § 7 Nr. kammer, § 59f Abs. 3, § 60 Abs. 8 BRAO mit dem Anwaltsberuf Nicht unerwähnt bleiben soll, 2 Nr. 2 BRAO n.F.. Ebenso die unvereinbar sind, also insbe- dass die Berufsausübungsgesell- nichtanwaltlichen Mitglieder der sondere die Berufsgruppen der schaft zudem für Zweigstellen Geschäftsführung der Berufsaus- Versicherungsmakler, Finanz- die Einrichtung weiterer geson- übungsgesellschaften, § 60 Abs. berater und Immobilienmakler derter elektronischer Postfächer 2 Nr. 3 BRAO. Diese sind gem. (Zusammenfassung s. Dahns beantragen kann, § 31b Abs. 4 § 59j Abs. 4f BRAO n.F. an die NJW-spezial 2020, 702). BRAO n.F. anwaltlichen Berufspflichten gebunden und unterliegen der Nach § 59q Abs. 3 BRAO n.F. Berufsausübungsgesellschaft Berufsaufsicht der Kammer, sie sind die in der Bürogemeinschaft ist Träger von Berufspflichten können durch die Rechtsanwalts- tätigen Rechtsanwälte verpflich- kammer ebenso gerügt werden tet, „angemessene organisatori- Neu im reformierten Be- wie die Berufsausübungsgesell- sche, personelle und technische rufsrecht wird die Berufsaus- schaft selbst und die dort tätigen Maßnahmen zu treffen, die die übungsgesellschaft als zentrale Rechtsanwälte. In § 59e Abs. 4 Einhaltung ihrer Berufspflichten Organisationsform anwaltlichen BRAO n.F. wird klargestellt, dass gewährleisten“, so insbesondere Handelns anerkannt. Anknüp- die persönliche berufsrechtliche die Pflicht zur Verschwiegen- fungspunkt der berufsrechtlichen Verantwortlichkeit der Gesell- heit. In der Gesetzesbegründung Regulierung sind künftig nicht schafter, Organmitglieder und wird ausgeführt (BT-Durchs. mehr ausschließlich die einzelnen sonstigen Mitarbeiter der Berufs- 19/27670, S. 200): „Hierzu gehört Berufsträger, sondern „auch die ausübungsgesellschaft von diesen insbesondere eine Trennung der Entität, in der diese ihren Beruf Regelungen unberührt bleibt. Arbeitssphären und EDV-Zu- ausüben“ (BT-Drucks. 19/27670, griffsrechte, um die Einhaltung S. 2). Berufsausübungsgesell- Bürogemeinschaften der Verschwiegenheitspflicht schaften sind künftig folglich abzusichern.“ nicht nur postulationsfähig Viele Rechtsanwälte nutzen (§ 59l BRAO n.F.), sondern selbst Räumlichkeiten gemeinsam, um Auch ist darauf zu achten, Träger von Berufspflichten. Ge- sich die Kanzleikosten zu teilen. dass jeder Bürogemeinschafter mäß § 59e BRAO n.F. können Diese sogenannten Bürogemein- rechtlich selbständig bleibt und gegen zugelassene Berufsaus- schaften werden in § 59q Abs. insbesondere kein gemeinsamer übungsgesellschaften künftig 1 BRAO n.F. erstmals definiert. Briefbogen verwendet wird. auch berufsrechtliche Maßnah- Bisher war die Bürogemeinschaft men ergriffen werden. Sorgt die lediglich in § 59a Abs. 3 BRAO Gesellschaft zum Beispiel nicht a.F. erwähnt und beschränkte Achtung Briefbogenkontrolle! dafür, dass Rechtsdienstleistun- den Kreis der zugelassenen Bü- gen nur durch eine hierfür be- rogemeinschafter auf die in Abs. Vielfach werden Briefbögen fugte Person erbracht werden, 1 und 2 aufgelisteten sozietäts- verwendet, bei denen durch wäre dies ein Berufsrechtsverstoß fähigen Berufe, also auf Mitglie- die namentliche Nennung dort
3/2022 GERICHTE, ÄMTER, MINISTERIEN 83 (im Innenverhältnis angestellter Ausblick: MoPeG das Zulassungsverfahren der oder frei mitarbeitender oder Berufsausübungsgesellschaften in Bürogemeinschaft) tätiger Im Zusammenhang mit der Beschuss gefasst. Sie wurden Rechtsanwälte angenommen Reform des anwaltlichen Sozie- am 30.03.2022 veröffentlicht. Die werden könnte, diese würden tätsrechts wurde auch das Per- Gebühr für die Zulassung einer ihren Beruf zusammen in einer sonengesellschaftsrecht refor- Berufsausübungsgesellschaft Sozietät ausüben. Diese müs- miert. Das sogenannte Gesetz beträgt demnach EUR 1.000,00. sen sich ggf. nach Außen hin so zur Modernisierung des Perso- behandeln lassen, als seien sie nengesellschaftsrechts (BGBl. I eine Sozietät, haften also nach v. 17.08.2021, S. 3436 ff) regelt Rechtsscheinsgrundsätzen ggf. insbesondere in § 107 HGB n.F. als Gesamtschuldner für Berufs- i.V.m. § 161 Abs. 2 HGB, dass fehler, Stichwort „Scheinsozi- auch freiberufliche Gesellschaf- etät“. (vgl. Baldringer AnwBl. ten ohne Gewerbebetrieb in das 2005, 676 ff m.w.N.; BGH NJW Handelsregister eingetragen wer- Die entsprechenden Zulas- 2001, 165; BGH Urt. v. 6.11.2013 den. Das MoPeG tritt erst am sungsformulare sind ab sofort auf Az. 1 ZR 147/12). 01.01.2024 in Kraft. unserer homepage www.rak-nbg. de veröffentlicht. Die Anträge Prüfen Sie daher den von Anträge und können ab sofort eingereicht Ihnen verwendeten Briefbo- Verwaltungsgebühr werden, Zulassungen erfolgen gen und sprechen Sie wegen dann aber erst ab 01.08.2022. eventueller Haftungsgefah- In der Kammerversammlung ren mit dem Vertreter Ihrer am 26.03.2022 wurde über die qRAin Jungmeier, Berufshaftpflichtversicherung! neuen Verwaltungsgebühren für Geschäftsführerin Unbeachtliche Ver- E-Mail Kommunika- teidigungsanzeige tion mit Mandanten per Fax BGH, Beschl. v. 18.11.2021 – I ZR 125/21 LG Frankfurt am Main, Urteil v. 19.01.2022 – Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die ihre 2-13 O 60/21 Mandanten via Email anschreiben, um sie auf eine ablaufende Rechtsmittelfrist hinzuweisen und die Einlegung von Rechtsmitteln anzuraten, müssen „Ein bei Gericht nach dem 1.1.2022 nicht in der durch die Anforderung einer Lesebestätigung Form des § 130d ZPO als elektronisches Dokument sicherstellen, dass die Mandantschaft die Email eingereichter Schriftsatz ist formunwirksam und zur Kenntnis genommen hat. damit unbeachtlich. Eine per Fax eingereichte Ver- teidigungsanzeige kann daher ein Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren nicht verhindern.“ q q (Leitsatz der Redaktion)
3/2022 84 GERICHTE, ÄMTER, MINISTERIEN Recht zum Vorsteuerabzug aus Honorar- rechnungen EuGH, Urt. v. 10.02.2022 – C 9/20 Rechtsanwaltskanzleien, die ihren Gewinn durch norarrechnungen bezahlt. Dies gilt allerdings nur Einnahmen/Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. dann, wenn die Rechtsanaltskanzlei den Antrag 3 EStG ermitteln, können beantragen, dass sie auf Ist-Besteuerung gestellt hat. umsatzsteuerlich der Ist-Besteuerung unterliegen (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 UStG). Die Ist-Besteuerung be- Üblicherweise ist aus den Gebühren der Rechts- deutet, dass die Umsatzsteuer aus Honoraren erst anwaltskanzlei nicht ersichtlich, ob die Rechts- für den Monat anzumelden und an das Finanzamt anwaltskanzlei der Ist-Besteuerung gem. § 20 abzuführen ist, in dem die Honorarzahlungen in UStG unterliegt oder der Soll-Besteuerung. Der der Rechtsanwaltskanzlei eingehen. Mandant läuft deswegen Gefahr, in rechtswidriger Wiese die Vorsteuer zu früh geltend zu machen. Der Gegensatz zur Ist-Besteuerung ist die Soll- Es ist deswegen zu empfehlen, dass die Gebüh- Besteuerung. Die Umsatzsteuer ist dann – unab- renrechnungen der Rechtsanwaltskanzleien, die hängig von gestellten Honorarrechnungen – für der Ist-Besteuerung unterliegen, folgenden Zusatz den Monat zu erklären und an das Finanzamt enthalten: abzuführen, in dem die anwaltliche Leistung voll- ständig erbracht worden ist. „Vorsteuern aus dieser Rechnung können erst bei Zahlung geltend gemacht werden (EuGH vom Der EuGH hat durch Urteil vom 10.02.2022 – C 10.02.2022, C 9/20)“. 9/20 entschieden, dass – entgegen der bisher prak- q tizierten Rechtslage – der Mandant die Vorsteuer aus ihm gestellten Honorarrechnungen erst dann Mitgeteilt von Rechtsanwalt Dr. Klaus Otto, Nürn- geltend machen kann, wenn und soweit er die Ho- berg, Entscheidung abgedruckt in DStR 2022, 255 Zugang einer E-Mail Verhinderung des – Beweislast selbstvertretenden LAG Köln, Urt. v. 11.01.2022 – 4 Sa 315/21 Anwalts BGH, Urt. v. 2.12.2021 - IX ZR 53/21 1. Den Absender einer E-Mail trifft gemäß § 130 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die E-Mail dem Empfänger zugegangen ist. „Ein Rechtsanwalt, der sich selbst vertritt und Ihm kommt nicht dadurch die Beweiserleichterung wegen einer länger andauernden Erkrankung an des Anscheinsbeweises zugute, dass er nach dem einem Termin nicht teilnehmen kann, muss sich Versenden keine Meldung über die Unzustellbar- vertreten lassen, es sei denn, er legt gewichtige keit der E-Mail erhält. Gründe dar, welche seine Anwesenheit erfordern.“ 2. […] q q Volltext unter www.justiz.nrw.de Volltext unter www.bundesgerichtshof.de
3/2022 AUS DER ARBEIT DES VORSTANDS 85 Rechtsanwälte Bamberg (Einw. 2,4 Mio) in Bayern 2021 Das Bayerische Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat die Zulassungszahlen für das Jahr 2021 bekanntgegeben. Nürnberg (Einw. 3,1 Mio) 2021 wurden in Bayern 1.169 Bewerber zur Rechtsanwaltschaft (2019: 1.221, 2020: 1.185) und 21 Gesellschaften mit beschränkter Haftung (2019: 22, 2020: 24) als Rechtsanwalts- gesellschaften zugelassen. Damit entspricht die Zulassungszahl bei den Gesellschaf- ten in etwa dem Vorjahr, bzw. ist leicht München (Einw. 7,3 Mio) rückläufig. Die Zahl beinhaltet auch ausländische Mitglieder nach § 2 EURAG, Mitglieder nach § 11 EURAG (Rechtsanwälte nach Eignungsprüfung), ausländische Mit- glieder nach § 206 BRAO, Rechtsbei- stände nach § 209 BRAO, Mitglieder nach § 60 Abs. 1 BRAO (Geschäftsfüh- rer von Rechtsanwaltsgesellschaften). Mitglieder zum 31.12.2021: Rechtsanwaltskammer in % Die Mitglieder der Rechtsan- waltskammer München konzen- München 22.683 75,40 % trieren sich wie bisher auf den Nürnberg 4.762 15,83 % Raum München. Bamberg 2.637 8,77 % Gesamt 30.082 Ende 2021 waren in der Stadt und im Landkreis München Das entspricht in etwa der prozentualen Verteilung der Vorjahre, wobei eine leichte Verschiebung zugunsten 15.246 Mitglieder zugelassen; der RAK München festzustellen ist. (2020: 29.935) das entspricht 50,68 % und damit Die Neuzulassungen (natürliche Personen und Rechtsanwalts- mehr als der Hälfte. gesellschaften mbH) verteilen sich in Bayern: Rechtsanwaltskammer München 924 Nürnberg 190 Bamberg 76 Gesamt 1.169 q
3/2022 86 AUS DER ARBEIT DES VORSTANDS Wahlen zum Vorstand 2022 Vom 17.03. – 29.03.2022 fand zum zweiten Mal die elektronische Wahl zum Vorstand statt. Die Wahlbeteiligung lag bei 7,8 % und damit um über zwei Prozentpunkte niedriger im Vergleich zur ersten elektronischen Wahl vor zwei Jahren. Mit Schreiben vom 24.01.2022 hat der Wahlausschuss die erste Wahlergebnisse 2022 Vorstand der Wahlbekanntmachung sowie den Rechtsanwaltskammer Nürnberg Wahlvorschlagsschein versandt. Wahlvorschläge konnten vom Für den LG-Bezirk Amberg 24.01.2022 bis zum 25.02.2022, RA Jörg Jendricke, Amberg 12:00 Uhr eingereicht werden. Zu wählen waren turnusge- Für den LG-Bezirk Ansbach mäß 11 Vorstandsmitglieder, RA Wolfgang Ott, Ansbach davon 7 aus dem LG-Bezirk Nürnberg-Fürth, 2 aus dem LG- Für den LG Bezirk Nürnberg-Fürth Bezirk Regensburg und jeweils RA Dominic Baumüller, Nürnberg ein Mitglied aus dem LG-Bezirk RA Dr. Erik Besold, Nürnberg Amberg und Ansbach. RA Joachim Exner, Nürnberg Innerhalb dieser Frist gingen RAin Karin Jelito, Cadolzburg 14 Wahlvorschläge ein: RA Jürgen Lubojanski, Nürnberg RAin Dr. Sonja Sojka, Nürnberg Wahlzeitraum war vom RA Dr. Uwe Wirsching, Nürnberg 17.03.2022, 12:00 Uhr bis 29.03.2022, 12:00 Uhr. Insgesamt Für den LG-Bezirk Regensburg wurden 372 Stimmen abgegeben. Das entspricht einer Wahlbetei- RA Thorsten Berg, Regensburg ligung von 7,80 %. RA Ralf Weinmann, Regensburg Frau Kollegin Schenk sowie die Kollegen Link, Dreßler und unmittelbar nach der Wahl auf keine Selbstverständlichkeit, sich Edelthalhammer standen für unserer Homepage unter www. über viele Jahre hinweg ehren- eine weitere Amtszeit leider rak-nbg.de veröffentlichen. amtlich für die Kollegenschaft nicht mehr zur Verfügung. Sie zu engagieren. sind mit dem 30.04.2022 aus dem Allen ausgeschiedenen Vor- Vorstand ausgeschieden. standsmitgliedern unser herzli- ches Dankeschön! Es ist wahrlich q Präsidium Die neue Amtszeit wird am 01.05.2020 und damit nach Re- Wir trauern um unsere verstorbenen daktionsschluss beginnen. Der Kolleginnen und Kollegen Vorstand wird in seiner nächsten auf die Wahl folgenden Sitzung am 06.05.2022 aus seiner Mitte Dr. Günter Bauer, Fürth verst. 06.03.2022 das Präsidium neu wählen. Das Wilhelm Freller, Wednelstein verst. 06.04.2022 Ergebnis dieser Wahl werden wir
3/2022 AUS DER ARBEIT DES VORSTANDS 87 Herzlichen Dank an RA Hans Link Nach 32 Jahren im Vorstand, davon sechs Jahre als Vizepräsident und 18 Jahre als Präsident, ist Rechtsanwalt Hans Link mit dem 30.04.2022 ausgeschieden. Bereits 1990, keine acht Jahre nach seiner Zulassung zur Anwaltschaft, wurde Herr Kollege Link in den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg gewählt. Seit 1998 bekleidete er das Amt des Vizepräsidenten/ Schriftführer, 2004 wurde er zum Präsidenten gewählt und vertrat in die- ser Zeit engagiert die Interessen der Kolleginnen und Kollegen, sowohl regional als auch auf Bundesebene bei der BRAK. Herzlichen Dank an RAin Christine Schenk Fast genauso lange war Frau Kollegin Christine Schenk Mitglied im Vorstand, die erste und lange Zeit die einzige Frau in diesem Gremium. 31 Jahre lang engagierte sie sich in verschiedenen Abteilungen, insbesondere der Abteilung Berufsaufsicht II und der Abteilung für Ausbildungsfragen. Herzlichen Dank an RA Michael Dreßler Herr Kollege Michael Dreßler wurde 2005 erstmals in den Vorstand gewählt. Von 2016 – 2020 bekleidete er zudem das Amt des Vizepräsiden- ten/Schriftführer. Über viele Jahre engagierte sich Herr Kollege Dreßler in einer der beiden Abteilungen für Vergütungsrecht, zuletzt als deren Vorsitzender sowie im Bereich Mediation und Datenschutz. Herzlichen Dank an RA Klaus Edelthalhammer Auch Herr Kollege Klaus Edelthalhammer hat sich entschieden, nach zwei Amtsperioden nicht noch einmal zu kandidieren. In den letzten acht Jahren war er in einer der beiden Gebührenabteilungen mit zahlreichen gebührenrechtlichen Anfragen und Gutachten befasst. Zudem war er seit vielen Jahren, auch schon vor seiner Wahl in den Vorstand, als „un- ser Außenminister“ tätig und repräsentierte die Rechtsanwaltskammer Nürnberg bei den Tagungen der Fédération des Barreaux d‘Europe (FBE).
3/2022 88 IM GESPRÄCH Wie geht´s … Herr Präsident Link? : 1990, also gerade mal acht reich und spannend empfunden. Jahre nach Ihrer Zulassung, wur- Ich halte es für wichtig, dass wir den Sie zum ersten Mal in den uns für die Belange der Anwalt- Vorstand gewählt. Wie sind sie schaft, für die Interessen unserer damals darauf gekommen, sich Kolleginnen und Kollegen, selbst dort ehrenamtlich engagieren zu aktiv einbringen und die anste- wollen und was hat Sie an dieser henden Aufgaben, insbesondere Arbeit besonders gereizt? die Berufsaufsicht, nicht staatli- chen Stellen überlassen. Link: Damals hatten mich die Kollegen Gerhard Ferling und Aber wer sich dafür interessiert Fritz Weißenfels angesprochen, muss sich auch im Klaren sein, ob ich nicht kandidieren wolle. dass mit der Arbeit schon ein Gerhard Ferling war für die CSU nicht unerheblicher zeitlicher im Stadtrat der Stadt Nürnberg, Aufwand verbunden ist, für den Fritz Weißenfels gehörte politisch es so gut wie keine Entlohnung eher dem anderen Lager an. Ich gibt. hatte mir dann gedacht: wenn die Anregungen schon aus zwei : An welches Erlebnis in : Sie haben sich entschieden, so politisch entgegengesetzten Ihrer Vorstandszeit können Sie nach – man kann schon sagen Lagern kämen, dann müsste ich sich am besten erinnern? Jahrzehnten – nicht mehr für den Wünschen wohl entsprechen. den Vorstand zu kandidieren. Link: Es gab viele Erlebnisse in Ihre Amtszeit endet in wenigen Zum damaligen Zeitpunkt hatte meiner Vorstandszeit, die ich Wochen. Wie geht es Ihnen mit ich nur rudimentäre Vorstellun- gerne erinnere. Sie hatten alle dieser Entscheidung? gen von der Arbeit eines Kam- damit zu tun, dass ich interes- mervorstandes. Die Kammer- sante Persönlichkeiten aus dem Link: Mich hat zwar niemand geschäftsstelle, damals noch im In- und Ausland kennen lernen gebeten oder dazu gedrängt, zweiten Stock des Nürnberger durfte – und zwar nicht nur Kol- nicht nochmals für eine weitere Justizgebäudes, kannte ich nur leginnen und Kollegen, sondern Amtsperiode zu kandidieren. von außen. Aber die Tätigkeit hat auch Wissenschaftler, Politiker Auf der anderen Seite hat aber mich gereizt, weil ich Einfluss auf und hohe und höchste Richter auch niemand Bedauern über die Gestaltung des Berufsrechts und Staatsanwälte. meine Entscheidung geäußert nehmen wollte, nachdem es 1987 oder mich gar gebeten, erneut zu durch die Rechtsprechung des Ich erinnere mich aber auch sehr kandidieren. Daraus schließe ich, Bundesverfassungsgerichts ja gerne an die Arbeit mit den Kol- dass der Zeitpunkt gerade noch weitgehend atomisiert worden leginnen und Kollegen im Vor- der richtige war. war. stand, an die vielen, manchmal auch mit Vehemenz, aber immer Im Übrigen wird schon jetzt das : Was würden Sie heute jun- mit Respekt geführten Diskussio- Gefühl der Wehmut von dem gen Kolleginnen und Kollegen nen. Die meisten von uns verbin- der Erleichterung, es geschafft sagen, die sich für die Vorstands- det nach den vielen Jahren nicht zu haben, verdrängt. arbeit interessieren? nur kollegiale Wertschätzung, sondern auch ein freundschaft- Zusammengefasst: es geht mir Link: Die Vorstandsarbeit habe liches Verhältnis. wirklich gut! ich immer als sehr abwechslungs-
Ihre Empfehlung ist etwas wert! AUS DER ARBEIT DES VORSTANDS 3/2022 89 Jede Empfehlung, die zu einem Neuvertrag führt, wird belohnt. Rufen Sie uns an! An rund 70.000 Arbeitsplätzen wird täglich erfolgreich gearbeitet mit 88 111 ne : 0 800 4 8 er tion e ra ten Sie g a n s f orma Wir b Tr gitale ß e n de di Flie mbH M H AU S RG G SYSTE N Ü RNBE ZLEI R KAN ER DE PARTN Anzeige : 32 Jahre Vorstandsarbeit, in jedem Fall die Unterstützung gehabt, habe ich jedenfalls nie davon 18 Jahre als Präsident – der Kanzlei und auch der Familie. vernommen. das ist ja keine Kleinigkeit und Irgendjemand muss die Arbeit ja kostet viel Zeit. Wie schwer ist es, erledigen, wenn man selbst viele : Die Zeiten ändern sich die Arbeit als Präsident mit den Stunden, manchmal Tage nicht gefühlt immer schneller, man Anforderungen in der Kanzlei im Büro ist. denke aktuell nur an den Elek- unter einen Hut zu bringen? tronischen Rechtsverkehr. Was Ich muss meinen Partnern da- waren Ihrer Meinung nach die Link: Das ist zugegebenermaßen für danken, dass sie meine Vor- wichtigsten Veränderungen im nicht ganz einfach. Man braucht standstätigkeit immer unterstützt anwaltlichen Berufsrecht wäh- haben und nie Klage geführt ha- rend Ihrer Amtszeit? Was waren ben, dass meine Abwesenheit zu die wichtigsten Meilensteine in Problemen geführt hat – obwohl Ihrer Zeit als Präsident? das natürlich ab und an durchaus der Fall war. Link: Wenige Monate nach mei- ner Wahl zum Präsidenten ist Vermieden werden musste natür- das Rechtsanwaltsvergütungs- lich unter allen Umständen auch gesetz in Kraft getreten. Es war eine Vernachlässigung der Man- noch nicht ein Jahr vergangen, als danten. Ab meiner Wahl zum sechs neue Fachanwaltsbezeich- Präsidenten hat deshalb meine nungen eingeführt worden sind. „Rückrufdisziplin“ sicher zuge- Im Jahr 2007 hat dann das Gesetz nommen. Den Vorwurf meiner zur Stärkung der Selbstverwal- Mandanten, ich hätte wohl mehr tung der Anwaltschaft eine ganze Interesse an meiner Präsiden- Reihe zusätzlicher Aufgaben für tentätigkeit, als an ihrem Fall die Kammer geschaffen.
3/2022 90 IM GESPRÄCH Das Bundessozialgericht hat uns Einzug. Fluch oder Segen für die Gott sei Dank hindert mich aber dann im Jahr 2014 mit mehreren Arbeit des Rechtsanwalts? die Verschwiegenheitspflicht da- Entscheidungen zur Befreiung ran, darüber zu berichten. Im der Syndikusrechtsanwälte von Link: Natürlich beides. Fluch Übrigen bin ich überzeugt davon, der gesetzlichen Rentenversi- deshalb, weil unsere Arbeit na- dass die Erinnerung viele Vor- cherung ein zusätzliches weites türlich ganz anders getaktet ist, gänge verklären wird und dass Aufgabenfeld beschert. Zuletzt wie noch vor zehn Jahren. Wenn viele positive die wenigen nega- ging die Einführung des beA, wir damals noch mit Tages- oder tiven Dinge verdrängen werden. wie sie wissen, nicht ganz rei- gar Wochenfristen gearbeitet ha- bungslos über die Bühne. Viele ben so wird von unseren Man- : Sie haben viel Erfahrung Kolleginnen und Kollegen ha- danten heute verlangt, rechtliche gesammelt, regional und auf ben sich doch über einen relativ Probleme am besten gestern zu Bundesebene. Gibt es einen Tipp, langen Zeitraum geweigert, die bearbeiten, oder wie es so schön den Sie Ihrer Nachfolgerin oder Erstregistrierung ihres Postfa- neudeutsch heißt „asap“, as soon ihrem Nachfolger im Amt gerne ches durchzuführen und es zu as possible oder „ebd“, at the end mit auf den Weg geben wollen? nutzen. Hier war viel Überzeu- oft the businessday. gungsarbeit, Unterstützung und Link: Ratschläge für meine Nach- in manchen Fällen auch Zwang Segen deshalb, weil der elek- folgerin oder meinen Nachfolger erforderlich. Aber der Aufwand tronische Rechtsverkehr viele im Amt gibt es nicht. Ein kluger hat sich gelohnt. Inzwischen liegt Dinge erleichtert. Die Korrespon- Kollege aus unserem Bezirk hat die Teilnahmequote in unserem denz mit Mandanten, Gerichten dies einmal so formuliert, dass Bezirk bei nahezu 100 %. und Behörden funktioniert we- Derartiges regelmäßig mehr sentlich schneller. Umfängliche Schläge als Rat beinhaltet. Al- Über Corona und die damit nicht Recherchemöglichkeiten in Da- lenfalls kann ich die Weisheit nur für die Anwaltschaft verbun- tenbanken zwingen uns nicht unseres schon lange verstorbe- denen Probleme will ich an dieser mehr dazu, wie früher, Stunden nen Vizepräsidenten und meines Stelle gar nicht weiter sprechen. in Bibliotheken zu verbringen. Freundes Hannes Prager weiter- Die Pandemie hat auch in der geben, die da lautet: Du kannst Anwaltschaft erhebliche wirt- : Bald ist Ihre Amtszeit es nicht allen recht machen, also schaftliche Schäden verursacht, beendet. Was war der schönste versuch es erst gar nicht! allerdings auch die Digitalisie- Moment- woran erinnern Sie sich rung heftig angestoßen. nur ungern zurück? : Künftig finden für Sie keine Vorstandssitzungen oder : Gibt es etwas, das Sie heute Link: Schöne Momente gab es Konferenzen an den Wochenen- anders machen würden? viele. An ein herausragendes den mehr statt. Haben Sie schon Highlight erinnere ich mich nicht. eine Idee, was Sie mit der dazuge- Link: Die große Linie hat – meine Dinge, an die ich mich ungern wonnenen Zeit machen wollen? ich – gepasst. Natürlich habe ich erinnere, gibt es natürlich auch. mich gelegentlich gegenüber Kol- Link: Ich scheide ja nur aus dem leginnen und Kollegen, Behör- Amt, nicht aus dem Anwaltsle- den oder sonstigen öffentlichen ben. So sehr viel Freizeit werde Stellen im Ton vergriffen. Mög- ich deshalb nicht dazu gewinnen. licherweise würde ich die eine Nutzen will ich sie, wie auch oder andere Kritik heute milder schon bisher, mit meiner Familie, formulieren, in der Sache aber insbesondere mit meinen neun daran festhalten, dass eine Kam- Enkeln, die gerne mit ihrem Opa mergeschäftsstelle nicht wie eine zum Wandern oder Skifahren ins Behörde zu führen ist, sondern Gebirge gehen. eher wie ein Kleinunternehmen oder wie eine Kanzlei. : Lieber Herr Präsident Link, vielen Dank, dass Sie sich : Der Elektronische Rechts- die Zeit für dieses Interview ge- verkehr hält mit großen Schritten nommen haben. Im Namen aller
3/2022 PERSONALIEN 91 Kammermitglieder danke ich Ih- mir nur, Ihnen nun eine schöne nen herzlich für Ihren Einsatz für kammerfreie Zeit zu wünschen! uns, die Kolleginnen und Kolle- gen, in den letzten 32 Jahren und persönlich für die stets vertrau- q Das Interview führte HGFin ensvolle Zusammenarbeit. Bleibt Katja Popp Neue Fachanwälte FA für Arbeitsrecht FA für Handels- und FA für Miet- und Gesellschaftsrecht Wohnungseigentumsrecht RAin Alexandra Tiles, Nürnberg RAin Ulrike Böhm-Rößler, Regens- RA Darius Dubiel, Fürth RAin Hilâl Özdemir, Nürnberg burg RA Andreas Sturm, Regensburg RA Tassilo Haas, Nürnberg RA Florian Bley, Regensburg RA Richard Beckstein, Nürnberg FA für Strafrecht RA Manuel Ast, Nürnberg FA für Bau- und Architektenrecht RAin Nadine Lubojanski, Nürnberg FA für Informationstechnologierecht RAin Julia Schoberth, Fürth RA Harald Bleicher, Nürnberg RA Markus Becker, Gunzenhausen RA Tomas Krause, Nürnberg FA für Verkehrsrecht FA für Erbrecht FA für Insolvenzrecht RA Jochen Kaiser, Uffenheim RA Matthias Beck, Weiden RA Dr. Tobias Wittmann, Nürnberg FA für Vergaberecht RA Manuel Ast, Nürnberg FA für Medizinrecht RA Dr. Florian Schrems, Regensburg FA für Familienrecht RAin Dr. Katja Heintz-Koch, Pielen- FA für Versicherungsrecht RA Matthias Meister, Dietfurt hofen RA Andreas Fischer, Nürnberg RAin Carola Engl, Sinzing RAin Anja Schweiger, Regensburg Mitgliederentwicklung Mitgliederstand zum 11.04.2022 (einschließlich Rechtsbeistände): 4.804 AUFNAHMEN/ Heiger, Verena (Leinburg) ^ Logiewa, Arno (Kemnath) ZULASSUNGEN (53) Hensel, Alexander (Schwabach) Lohr, Daniel (Cham) Heuss, Lukas (Erlangen) Lohwasser, Thomas (Nürnberg) Rechtsanwälte (42) Hümmer, Verena (Gunzen- Lucius, Benedict (Erlangen) Rechtsanwälte u. Syndikus- hausen) Müller, Max (Nürnberg) rechtsanwälte (3) Jung, Corinna LL.M. (Nürnberg) Mümmler, Moritz (Neumarkt/ Krammer, Markus (Sulzbach-Ro- Opf.) Bock, Hans-Joachim (Straubing) senberg) Nikiforow, Petra (Regensburg) Caglar, Tugba (Nürnberg) Lerchl, Philipp (Regensburg) Patzelt, Christopher (Ansbach) Fandler, Cathrin (Weiden) Link, Felix (Nürnberg) Raak, Stefanie (Schwabach) Forster, Stefan (Amberg) Radermacher, Christian (Nürn- Gernoth, Sabrina (Regensburg) zugleich Syndikusrechtsanwalt ^ berg) kanzleipflichtbefreit * Gesell, Maximilian (Erlangen) WHO-Anwalt nach § 206 BRAO ° Rosner, Carolin (Kemnath) Mitglied nach § 60 II S. 3 BRAO ° ° Hayhurst, Birgit LL.M. (Grafen- Rechtsbeistand ** Rudolph, Florian (Nürnberg) wöhr) Sandner, Marc-Oliver (Nürnberg)
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