Corona und was ist danach? - Ergebnis der Wahlen zum Vorstand 2020 Statistik Rechtsawälte in Bayern - Rechtsanwaltskammer Nürnberg

Die Seite wird erstellt Svenja Schröder
 
WEITER LESEN
Corona und was ist danach? - Ergebnis der Wahlen zum Vorstand 2020 Statistik Rechtsawälte in Bayern - Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Wissenswerte Informationen
                 der Rechtsanwaltskammer
                 Nürnberg

                 Corona
                 und was ist danach?

                 • Ergebnis der Wahlen zum Vorstand 2020
                 • Statistik Rechtsawälte in Bayern

          3
AUSGABE

          2020
Corona und was ist danach? - Ergebnis der Wahlen zum Vorstand 2020 Statistik Rechtsawälte in Bayern - Rechtsanwaltskammer Nürnberg
>>Mit RA-MICRO
                                     habe ich die ganze
                                     Kanzlei mit allen
                                     Akten immer dabei
                                     – selbst wenn ich
                                     mal in einem
                                     Funkloch stecke.
Corona und was ist danach? - Ergebnis der Wahlen zum Vorstand 2020 Statistik Rechtsawälte in Bayern - Rechtsanwaltskammer Nürnberg
3/2020
                                                                                                         EDITORIAL            91

Editorial
Liebe Kolleginnen und Kollegen,                                  Wie Sie wissen, haben allerdings die Landesjustizver-
                                                              waltungen Ende März 2020 empfohlen, aus Gründen des
   wir Anwälte sind keine Coronaleugner! Empfehlun-           Gesundheitsschutzes den Sitzungsbetrieb, von dringenden
gen und Weisungen der Bundes- und Landesregierung             Verfahren abgesehen, bis zum 19.4.2020 einzustellen. In
befolgen wir penibel – auch wenn diese nicht immer als        den Gerichten sei lediglich ein Notbetrieb einzurichten.
sinnvoll und zielführend erscheinen.
                                                                 Diese „Empfehlungen“ haben zwischenzeitlich zu
   Was von der Anwaltschaft nicht hingenommen werden          teils chaotischen Verhältnissen geführt: So arbeiten viele
kann, ist die Einräumung weitestgehender Kompetenzen          Zivil- und Arbeitsgerichte nur eingeschränkt oder gar
für Bundes- und Landesregierungen, die erhebliche Ein-        nicht. Exemplarisch darf ich in diesem Zusammenhang
griffe in Grundrechtspositionen der Bürger ermöglichen.       auf die Information des Präsidenten des Landgerichts
So kann nach der Neufassung des in Bundesrat und
                                                              Hannover verweisen, der ausführt, dass für die Zivil-
Bundestag eilig durchgewunkenen § 5 InfSchG der Bun-
                                                              kammern dieses Gerichtes richterliche Fristen, die vor
destag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite
                                                              dem 25. 03. nicht abgelaufen sind, als gehemmt gelten.
feststellen. Für diesen Fall wird das Bundesministerium
                                                              Die Hemmung soll am 17.4.2020 geendet haben.
für Gesundheit zu umfänglichen Maßnahmen ermäch-
tigt, die zur Bekämpfung einer Epidemie dienen sollen.
                                                                  Der Präsident des Landgerichts Lüneburg teilt mit,
                                                              dass Fristverlängerungsanträgen grundsätzlich bis ein-
   In diesem Zusammenhang stellt man sich zunächst
die Frage, wie denn eine solche epidemische Lage von          schließlich 30.4.2020 stattgegeben werde. Eine schriftliche
nationaler Tragweite definiert wird: Gilt dies nur für        Mitteilung hierüber erfolge nicht, es werde gebeten, von
klassische Virusepidemien? Wie sieht es mit den über          telefonischen Nachfragen abzusehen. Ich war bislang
70.000 Todesfällen im Jahr aus, die durch Alkoholabusus       der Auffassung, dass derartige Entscheidungen durch
verursacht worden sind? Was ist mit den über 100.000          gesetzliche Regelungen definiert und deren Anwendung
früh versterbenden Rauchern, die ihrer Sucht nicht Herr       durch unabhängige Richter erfolgt. Diese Unabhängigkeit
werden können? Und gilt auch die Volkskrankheit Nr.           ist natürlich dann nicht mehr gegeben, wenn Richterinnen
1 – Depression – als epidemische Lage? Immerhin sollen        und Richtern schlicht der Apparat zur Durchführung
an der letztgenannten Erkrankung mehr als 10 % der            ihrer Aufgaben – Schreibkanzleien, Geschäftsstellen,
Bundesbevölkerung leiden, die statistischen Erhebungen        Protokollführer – genommen wird. In diesem Fall wird
zufolge in 4 % der Fälle zum Suizit im Verlauf des Lebens     eine Empfehlung faktisch zur Weisung.
der Kranken führen soll?
                                                                Es ist mehr als bedenklich, dass nicht nur wesentliche
    Das Gesetz enthält keinerlei Anhaltspunkte für die        Bereiche der Legislative von der Exekutive besetzt wer-
„Feststellung der epidemischern Lage“ durch den Bundes-       den, sondern darüberhinaus von Verwaltungsbehörden
tag. Lediglich in den Abs. 6 und 7 der zitierten Vorschrift   der zeitliche Ablauf gerichtlicher Verfahren maßgeblich
ist davon die Rede, dass das Robert Koch Institut Emp-        beeinflusst wird.
fehlungen abgeben und die Zusammenarbeit zwischen
den Ländern und dem Bund koordinieren soll. Stellen              Eine derartige Kompetenzverschiebung dürfen wir
also im Ergebnis Virologen die Voraussetzungen für            nicht hinnehmen. Eingriffe in Grundrechte unterliegen
massive Grundrechtseinschränkungen fest? Gilt der             auch und gerade in Krisensituationen dem Vorbehalt
Vorbehalt des Gesetzes nicht mehr?                            des Gesetzes und einer effizienten Überprüfung durch
                                                              unabhängige Gerichte.
  Das – so könnte man meinen – wird wohl Gegenstand
gerichtlicher Auseinandersetzungen sein, nicht zuletzt        Mit besten kollegialen Grüßen
vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem EuGH.               Hans Link
Corona und was ist danach? - Ergebnis der Wahlen zum Vorstand 2020 Statistik Rechtsawälte in Bayern - Rechtsanwaltskammer Nürnberg
3/2020
 92      EUROPAECKE

             Neues aus Brüssel
         Mitgliedstaaten ernennen neuen        werden. Dem widersprach be-          schen Sanktionen rechnen müs-
         Generalanwalt – EuGH                  reits der Generalanwalt in seinen    sen. Dadurch sei das von Art. 47
                                               Schlussanträgen Ende November        Abs. 2 EU-Grundrechtecharta
         Am 11. März 2020 haben die Ver-       2019. Auch der Gerichtshof stellte   gewährleistete Recht auf ein
         treter der Mitgliedstaaten den        fest, dass u. a. der Zweck der       faires Verfahren des Auszulie-
         Franzosen Jean Richard de la          Regelung im Rahmenbeschluss          fernden in Frage gestellt. Die
         Tour zum Generalanwalt des            über den EuHB, der die justizielle   deutschen Richter berufen sich
         Gerichtshofes der Europäischen        Zusammenarbeit vereinfachen          hierbei auf Entscheidungen des
         Union (EuGH) ernannt. Richard         soll, dies bestätigte. Ferner wür-   EuGH, der im Jahre 2018 mit der
         de la Tour übernimmt das Amt          den andernfalls Rechtssicherheit     Entscheidung in der Rechtssache
         bis 6. Oktober 2024 für die ver-      und Vorhersehbarkeit gefährdet.      C-216/18 die nationalen Gerichte
         bleibende Amtszeit von Yves Bot,      Das Kriterium der beiderseiti-       dazu verpflichtet hat, die Ge-
         der am 9. Juni 2019 verstorben ist.   gen Strafbarkeit habe die vollzie-   währleistung des Grundrechts
                                               hende Behörde aber nach Art. 2       auf ein faires Verfahren bei einer
         Anwendbares Strafmaß bei              Abs. 4 des Rahmenbeschlusses zu      Auslieferung zu prüfen und im
         Vollstreckung eines EuHB              prüfen, auch wenn kein verein-       November 2019 in der Rechtssa-
         – EuGH                                fachtes Verfahren im Sinne von       che C-192/18 die Zwangspensio-
                                               Art. 2. Abs. 2 vorliege. Sie könne   nierung von Richtern in Polen für
         Der EuGH hat am 3. März 2020          die Vollziehung nicht einfach        unionsrechtswidrig erklärt hat.
         in der Rechtssache C-717/18           ablehnen.
         (Procureur-generaal) entschie-                                             Europäischer Datenschutz-
         den, dass bei der Vollstreckung       Gericht stoppt EuHB-Ausliefe-        beauftragter veröffentlicht
         eines Europäischen Haftbefehls        rung nach Polen                      Jahresbericht
         (EuHB) auf die Gesetzesfassung,
         die zum Zeitpunkt der Verurtei-       Der 1. Strafsenat des Oberlandes-    Der Europäische Datenschutz-
         lung gilt, abzustellen ist, nicht     gerichts Karlsruhe hat Zweifel       beauftragte (EDSB) Wojciech
         hingegen auf die des Zeitpunkts       daran geäußert, ob aufgrund der      Wiewiórowski hat am 18. März
         der Ausstellung des Haftbefehls.      Justizreform in Polen die Unab-      2020 den Jahresbericht für das
         Im Fall ging es um einen spa-         hängigkeit der Justiz und das        Jahr 2019 veröffentlicht. Der Jah-
         nischen Rapper, der wegen der         Recht auf ein faires Verfahren des   resbericht stellt die Aktivitäten
         Straftat der „Verherrlichung von      Auszuliefernden gewährleistet        des Europäischen Datenschutz-
         Terrorismus und Erniedrigung          sei. Das Gericht hat deswegen        beauftragten als unabhängige
         seiner Opfer“ zu zwei Jahren          einen Haftbefehl gegen einen         Datenschutzaufsichtsbehörde
         Haft verurteilt worden war. Dies      polnischen Staatsangehörigen         für die Organe und Einrichtun-
         stellte zum Tatzeitpunkt 2012         aufgehoben und die polnischen        gen der Europäischen Union im
         und 2013 die Höchststrafe dar.        Behörden um weitere Auskunft         Jahr 2019 dar und zeigt darüber
         2015 wurde das Strafmaß auf           zu den Auswirkungen der Re-          hinaus erste Tendenzen für das
         eine Höchststrafe von drei Jahren     form auf das konkrete Verfahren      Jahr 2020 auf. Der Schwerpunkt
         heraufgesetzt. Als die spanische      ersucht.                             des Berichts liegt auf der Zu-
         Audiencia Nacional 2018 einen         Der Senat befürchtet, dass die       sammenfassung des fünfjähri-
         EuHB gegen den Rapper erließ,         Unabhängigkeit der polnischen        gen Mandats des Europäischen
         stellte sie auf dieses neue Straf-    Richter nicht gewährleistet ist,     Datenschutzbeauftragten. q
         maß ab und gab an, dass die ver-      da diese infolge des Gesetzes
         folgten Straftaten unter die Kate-    zur Änderung der Justizverfas-       Quelle: BRAK
         gorie „Terrorismus“ aus der Liste     sung vom 29.12.2019 allein auf-      weitere Informationen unter
         fallen. Somit müsse die beider-       grund ihrer Beweiswürdigung          www.brak.de (Nachrichten aus
         seitige Strafbarkeit nicht geprüft    im Verfahren mit disziplinari-       Brüssel)
3/2020
                                                                                INHALTSVERZEICHNIS                         93

Kurz zusammengefasst

                                                 Inhalt
Corona und                                       Editorial                                                       91
was ist                                          Europaecke                                                      92
danach?
                                      94         Das Thema
                                                 Corona und was ist danach?������������������������������ 94
                                                                                                                  94

                                                 Gerichte, Ämter, Ministerien                                    97
Verwaltungsrat der BRAStV
                                                 Erstreckung bei Arbeitgeberwechsel����������������� 97
   Mit Ablauf des Jahres endet die neunte        Elektronische Signatur bei Schriftsätzen���������� 98
Amtsperiode des Verwaltungsrats der Baye-        Tarifbegünstigte Veräußerung
rischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterver-
                                                 einer freiberuflichen Praxis��������������������������������� 98
sorgung (BRAStV). Für die neue am 01.01.2021
beginnende vierjährige Amtsperiode sind          Feststellung unwesentlichen Änderung����������� 99
deshalb die Mitglieder des Verwaltungsrats       Gewerblichkeit der Tätigkeit eines externen
sowie deren Stellvertreter durch das Bayeri-
sche Staatsministerium des Inneren, für Bau      Datenschutzbeauftragten���������������������������������� 100
und Verkehr neu zu berufen (Art. 3 Abs. 1        Unzulässige Bezeichnung als „Experte“
VersoG, § 5 der Satzung). Die betroffenen        oder „Spezialist“����������������������������������������������� 101
Berufskammern haben ein Vorschlagsrecht.
                                                 Aus der Arbeit des Vorstands                                   101
  Der Verwaltungsrat besteht aus 25 dem          Corona – Fortbildung gem. § 15 FAO������������� 101
Versorgungswerk angehörenden Mitgliedern,
davon müssen fünf Mitglieder der Rechtsan-       Untersuchung zum digitalen Nachlass���������� 102
waltskammer Nürnberg angehören.                  Wahlen zum Vorstand 2020������������������������������ 103

  Wenn Sie Interesse an der Mitarbeit im Ver-    Unser Bezirk                                                   103
waltungsrat haben, melden Sie sich bitte zeit-   Umsatzsteuerliche Hinweise für die
nah bei der Geschäftsstelle der RAK Nürnberg,
                                                 Rechnungslegung����������������������������������������������� 103
damit wir Sie ggf. bei den zu unterbreitenden
Vorschlägen berücksichtigen können.              Rechtsanwälte in Bayern����������������������������������� 104
                                                 Mitgliederstatistik zum 01.01.2020������������������ 106
                                                 Informationen zu Störungen im
                                                 Elektronischen Rechtsverkehr�������������������������� 106

                                                 Personalien                                                    107

                                                 Kanzleiforum                                                   108

                                                 Anwaltsinstitut                                                111

                                                 Fortbildungsveranstaltungen                                    114

                                                 Anmeldeformular                                                122

                                                 Zu guter letzt                                                 123
3/2020
 94      DAS THEMA

         Corona und was ist
         danach?
         Am 27.01.2020 meldete das bayerische Gesundheitsministerium den ersten Corona-
         virus-Fall Deutschlands: ein Mann aus Bayern hatte sich angesteckt. Was dann folgte
         wissen alle: der Lockdown in Bayern am 20.03.2020. Wenn diese         erscheint, ist
         das Schlimmste hoffentlich überstanden und das soziale und das wirtschaftliche Leben
         ist langsam wieder auf dem Weg dahin, was wir vorher immer für selbstverständlich
         und normal gehalten haben.

            Die Coronakrise wird uns si-      1. Systemrelevanz der                Freunden oder Familienange-
         cher auch in Zukunft beschäftigen,   Anwaltschaft                         hörigen, insbesondere nicht bei
         selbst wenn wir die medizinische                                          den Großeltern untergebracht
         Notlage fürs Erste überwunden           Anwältinnen und Anwälte           werden. Für viele Kolleginnen
         haben sollten. Damit sind aber       sind Organe der Rechtspflege (§      und Kollegen eine kaum lösbare
         nicht nur die wirtschaftlichen       1 BRAO) und garantieren mit ih-      Situation.
         Folgen gemeint, die jeder, sei es    rer Berufsausübung den Zugang
         direkt durch Umsatzeinbußen          zum Recht (§ 1 Abs. 2 BORA).            Der Präsident der Bundes-
         oder indirekt durch die Folgen                                            rechtsanwaltskammer, Dr. Ul-
         der staatlichen Rettungspakete          Es scheint selbstverständlich,    rich Wessels, hat sich deshalb
         zu spüren bekommen wird. Die         diese Aufgabe als systemrelevant     mit einem Brief vom 31. März
         Krise hat auch in den Köpfen viel    einzuordnen. Doch unbestritten       an die Bundeskanzlerin gewandt
         verändert. Wir wurden in unserer     blieb das im Zusammenhang            und eine ausdrückliche Erklä-
         Freiheit beschnitten und mussten     mit den Katastrophenregeln zur       rung der Anwaltschaft als sys-
         uns zum Wohl der Allgemeinheit       Coronakrise nicht. Es scheint,       temrelevant eingefordert. „Die
         massiv einschränken. Aber auch       der Gesetzgeber hat die Anwalt-      Anwaltschaft hat in dieser Krise
         vertraute Arbeitsabläufe haben       schaft hier schlicht übersehen,      als Organ der Rechtspflege eine
         nicht mehr funktioniert: Mitar-      zumindest wurde sie in entspre-      elementare Bedeutung für das
         beiterausfälle wegen Krankheit,      chenden Veröffentlichungen zu-       Funktionieren unseres Rechts-
         Quarantäne oder fehlender Kin-       nächst nicht explizit genannt. Das   staates. Dieser wichtigen Auf-
         derbetreuung mussten kompen-         blieb für zahlreiche Kolleginnen     gabe müssen Rechtsanwältinnen
         siert und Homeoffice organisiert     und Kollegen nicht ohne Folgen:      und Rechtsanwälte im Interesse
         werden. Von heute auf morgen         Notkitaplätze für ihre Kinder        der Bürgerinnen und Bürger wei-
         waren wir gezwungen, völlig          oder die ihrer Mitarbeiter gab       ter nachkommen. Sie müssen ihr
         neue Arbeitsorganisationen zu        es nicht. Nach der Ausgangs-         aber auch weiter nachkommen
         schaffen und den sozialen Um-        beschränkung anlässlich der          „können“. Deshalb müssen An-
         gang neu zu erfinden. Welche         Corona-Pandemie des Bay. Ge-         wältinnen und Anwälte, ebenso
         Auswirkungen werden die Erfah-       sundheitsministeriums wurde          deren notwendiges Personal in
         rungen auf unseren Arbeitsalltag     jeder angehalten, die physischen     den Kanzleien, Anspruch auf
         haben? Wie wird die Anwaltschaft     und sozialen Kontakte zu an-         Notbetreuung ihrer Kinder ha-
         reagieren und welche Impulse         deren Menschen außerhalb der         ben“, so Wessels.
         kann sie mitnehmen?                  Angehörigen des eigenen Haus-
                                              stands auf ein absolut nötiges          Eine schnelle Antwort blieb
           Im Folgenden sollen erste          Minimum zu reduzieren. Das           aus. Die Rechtsanwaltskammern
         Überlegungen zusammengetra-          Verlassen der eigenen Wohnung        Nürnberg und München haben
         gen werden, die vielleicht einen     war nur bei Vorliegen triftiger      sich deshalb an die bayerischen
         Anstoß für die Diskussion geben,     Gründe erlaubt. Kinder konn-         Ministerien gewandt und auf
         die nun nötig ist:                   ten damit auch nicht mehr bei        ihren jeweiligen Homepages
3/2020
                                                                                             DAS THEMA            95

veröffentlicht, dass und warum       die Rechtsstaatlichkeit und deren     den können, dann sollte es keine
sie den Beruf des Rechtsanwalts      Überprüfung geben. Auch und           Denkverbote geben. Ohnehin
als systemrelevant einstufen, um     gerade für den Einzelnen.             war doch schon vor Corona klar,
den betroffenen Kolleginnen                                                dass sich unsere liebgewonnene
und Kollegen Argumente an die           Die Berufsausübung der             Arbeit an der Papierakte nicht
Hand zu geben. Ob damit Kitas        Rechtsanwältinnen und Rechts-         durchhalten lässt.
überzeugt werden konnten, ist        anwälte und deren Berufshelfer
uns leider nicht bekannt. Erst       ist relevant für die Aufrechter-         Die Anwaltschaft ist so oder
am 23.04.2020 wurde auf der          haltung unseres Systems.              so gezwungen, sich mit dem
Homepage des Bay. Staatsmi-                                                Thema Elekrtonischer Rechts-
nisteriums für Familie, Arbeit       2. Digitales Arbeiten                 verkehr zu befassen. Spätes-
und Soziales die Rechtsberatung                                            tens ab 2022 besteht nicht nur
und –vertretung ausdrücklich als        Wahrscheinlich haben wir alle      der passive Nutzungszwang
Teil der kritischen Infrastruktur    intensive Erfahrungen im Home-        des besonderen elektronischen
aufgezählt.                          office gesammelt. Für Anwälte         Rechtsverkehrs, sondern auch
                                     nichts Neues, sollte man denken,      der aktive. Für viele Kanzleien
   Es ist bedenklich, wenn ge-       haben wir alle doch Übung in          heißt das dann endgültig, sich
rade im Katastrophenfall, der auf    anwaltlicher „Heimarbeit“. Und        von vertrauten Abläufen auf dem
der einen Seite einschneidende       doch war es anders. Telefonisch       Papierweg zu verabschieden und
Eingriffe in die Grundrechte er-     weitergeleitete Besprechungs-         sich mit neuen Arbeitsabläufen
fordern kann, die Rechtsschutz-      termine, VPN-Zugänge in den           zu befassen.
garantie, die vor allem durch        Kanzleiserver, Unterschriften
die Berufstätigkeit der Rechts-      per elektronischer Signatur von          In der Geschäftsstelle haben
anwältinnen und Rechtsanwälte        zuhause aus und Postbearbei-          wir seit der Einführung von beA
gewährleistet wird, in den Hin-      tung am heimischen PC, also           viel Erfahrung gesammelt, wie
tergrund rückt. Gewiss, in der       fast Kanzleialltag zwischen           die Kollegenschaft zum elektro-
Krise geht es vordergründig um       Butterbrot und Laptop. Und es         nischen Rechtsverkehr steht und
das physische und ökonomische        geht, konnten wir feststellen und     wir stellen einen Wandel fest.
Überleben. Aber gerade in die-       vielleicht der Arbeitsweise auch      Die Zahl der beA-Verweigerer
sem Zusammenhang stellen sich        Gutes abgewinnen, zumindest           nimmt kontinuierlich ab und im-
elementare (Rechts-)fragen, die      wenn nicht parallel auch hoch         mer öfter hört man nun auch die,
zuverlässig und schnell beant-       die Kinderbetreuung gemanagt          die mit beA Zeit und vor allem
wortet werden müssen, um Un-         werden muss: Die Abläufe sind         Geld sparen. Vorbei die Zeiten, in
sicherheiten auf breiter Ebene zu    klarer strukturiert und damit effi-   denen man Abschriften für den
vermeiden. Zudem ist gerade          zienter, weil man nicht mal eben      Gegner und seinen Rechtsanwalt
die Rechtskontrolle besonders        so aus einer Überlegung gerissen      beifügen musste, vorbei die Zei-
gefordert, wenn Grundrechte          werden kann. Die Atmosphäre ist       ten, in denen man sich die Finger
zeitweise eingeschränkt werden.      entspannter, weil sich der Gang       wund wählte, weil das Fax nicht
Wie lange dürfen solche Eingriffe    zur Kaffeemaschine ein bisschen       durchgehen wollte und vorbei
andauern? Wie tief dürfen sie        wie Wochenende anfühlt und            die Zeiten, in denen man spät
einschneiden? Probleme, die nur      auch der eine oder andere pri-        abends noch zum Nachtbrief-
durch eine weiterhin funktionie-     vate Aspekt kann eingeblendet         kasten fuhr. Zugegeben: ganz
rende Anwaltschaft rechtsstaat-      werden in der festen Absicht, sich    ohne Probleme läuft beA nicht,
lich gelöst werden können, an-       dadurch nicht aus dem Rhyth-          aber sie werden weniger.
sonsten aus dem medizinischen        mus bringen zu lassen.
Katastrophenfall allzu leicht eine                                         3. Haben Sie einen
dauerhafte Rechtsstaatskrise er-        Es ist durchaus eine Überle-       Katastrophenplan?
wächst. Und das will nun wirk-       gung wert, diese Erlebnisse in
lich niemand.                        die Organisation unseres künf-           Viele Kolleginnen und Kolle-
                                     tigen Arbeitsalltages einfließen      gen hat eine drohende Quaran-
   Was lernen wir daraus: Für        zu lassen. Wenn Strukturen ver-       täne „kalt erwischt“. Die meisten
die Zukunft muss es in den Ka-       einfacht, Wohlbefinden gestärkt       von uns denken nicht darüber
tastrophenplänen auch Platz für      und Flexibilität gefördert wer-       nach, was wäre, wenn der ge-
3/2020
 96      DAS THEMA

         wohnte Kanzleibetrieb nicht
         mehr funktioniert. Als Freibe-
         rufler sind wir es gewohnt, im
                                                                         Stopp, hier sind Sie richtig!
         Zweifel auch „mit dem Kopf un-                                  Am Hallplatz in Nürnberg erhalten Sie Ihre komplette
                                                                         juristische Fachliteratur – inklusive Beratung. Unter
         ter dem Arm“ zu arbeiten, wenn                                  www.schweitzer-online.de sind wir 24h für Sie da.
         Fristen und Termine es erfordern.
         Dass unsere Kanzleien von jetzt                                 Schweitzer Fachinformationen
                                                                         Zeiser + Büttner I Hallplatz 3 I 90402 Nürnberg
         auf gleich stillstehen hat bislang                              Tel: +49 911 2368-0
         kaum einer eingeplant.                                          zeiser-buettner@schweitzer-online.de

                                                                         Öffnungszeiten:
            Wer sich vorher schon mit                                    Mo bis Fr 8.00-19.00 Uhr
         Compliance in seiner Kanzlei                                    Sa 9.30-19.00 Uhr

         beschäftigt hat, der hat auch ein                                                               Anzeige
         QMS, ein Qualitäts-Management-
         System installiert. Dort ist zwin-   Gesundheitsbehörden bei einer           formiert, die zu einem Infizierten
         gend in einem Kapitel geregelt,      „epidemischen Lage von natio-           Kontakt hatten. Ziel: Wer infor-
         wer, was in welchen Notfällen zu     naler Tragweite“ zu erlauben,           miert ist, kann sich entsprechend
         veranlassen und wie ein Notbe-       Kontaktpersonen von Erkrankten          verhalten. Ob bei einem entspre-
         trieb organisiert und am Laufen      anhand von Handy-Standortda-            chenden gesellschaftlichen Druck
         gehalten werden kann.                ten zu ermitteln, dadurch ihre          von Freiwilligkeit gesprochen
                                              Bewegung zu verfolgen und sie           werden kann, ist fraglich. Aber
            Wohl denen, die auf solche        im Verdachtsfall zu kontaktieren.       bei dieser Lösung sollen wenigs-
         Vorsorgepläne zurückgreifen                                                  tens Identität oder Telefonnum-
         konnten, die im Sinne einer ge-         Ein Eingriff in geschützte Da-       mer eines Smartphone-Besitzers
         wissenhaften Berufsausübung          ten, der noch vor der Corona-           oder der Ort, an dem der Kon-
         gem. § 43 S. 1 BRAO ebenso erfor-    krise für die meisten undenkbar         takt zwischen zwei Smartphones
         derlich sind wie nach dem Maß-       gewesen wäre. Handydaten von            stattgefunden hat, nicht gespei-
         stab der „organisatorischen Vo-      allen, auch von Unbeteiligten,          chert werden und die anonym
         raussetzungen“ für den Betrieb       sollen erhoben werden, im In-           gespeicherten Kontakte sollen
         einer Kanzlei nach § 5 BORA.         teresse des Gemeinwohls und             automatisch nach 20 Tagen ge-
                                              im Vertrauen darauf, dass sie           löscht werden, ohne dass die ge-
            Also auch hier haben wir im       nicht zweckwidrig verwendet             warnten Personen identifizierbar
         Zweifel etwas gelernt, nämlich,      werden. In einer Umfrage des            gewesen sind.
         wie man einen Notbetrieb orga-       Meinungsforschungsinstituts
         nisiert und eine Kanzlei in der      YouGov im Auftrag der Deut-                Krisensituationen erfordern
         Krisensituation am Leben erhält.     schen Presseagentur Ende März           sicher außergewöhnliche Maß-
         Das sollte Motivation genug sein,    sagten nun aber immerhin 50 %           nahmen und auch die Einschrän-
         spätestens jetzt ein QMS aufzu-      der Befragten, sie hielten die Or-      kung von Freiheitsrechten im
         setzen und im Kanzleialltag zu       tung von Kontaktpersonen von            Interesse des Gemeinwohls.
         installieren.                        Infizierten über die Standortda-        Grundrechtseingriffe dürfen aber
                                              ten für sinnvoll. Nur 38 Prozent        auch in Ausnahmesituationen
         4. Handyortung                       fänden das unangemessen, 12             nicht leichtfertig toleriert werden,
                                              Prozent machten keine Angaben.          sie müssen immer ultima ratio
            Südkorea hat es vorgemacht:                                               bleiben. Eine Handyortung stellt
         Handyortung und Tracking, um            Nach heftigem Widerstand             einen massiven Eingriff in das
         die Kontakte von Infizierten zu      vor allem von Datenschützern            durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1
         ermitteln und so die Verbreitung     ist man von der Idee der Handy-         Abs. 1 GG geschützte Recht auf
         des Virus aufzuhalten. Und es        überwachung abgerückt. An ihre          informationelle Selbstbestim-
         hat auch in Deutschland nicht        Stelle soll eine freiwillige App        mung dar. Zwar mag es zutref-
         lange gedauert, bis die Idee         treten, die via Bluetooth unter         fen, dass Einschränkungen umso
         aufgegriffen wurde. Mitte März       Beachtung des Datenschutzes             früher ein Ende finden können,
         hatte Bundesgesundheitsminis-        zeitlich befristet Daten sammelt        je eher eine Eindämmung der
         ter Spahn vorgeschlagen, den         und diejenigen automatisch in-          Verbreitung gelingt. Es darf aber
3/2020
                                                                GERICHTE, ÄMTER, MINISTERIEN                 97

nicht übersehen werden, dass        nannte Umfrage zeigt, viele nur       „Als unabhängiger Berater
auf diesem Weg ein umfassendes      allzu leichtfertig bereit wären,   und Vertreter hat der Rechts-
Bewegungsprofil von jedem an-       ihre Daten preiszugeben und        anwalt seine Mandanten vor
gelegt werden kann, das auch zu     Grundrechtseingriffe hinzuneh-     Rechtsverlusten zu schützen, […]
anderen Zwecken als den formu-      men, sind Anwälte gefragt, genau   und gegen verfassungwidrige
lierten genutzt werden kann. Ein    hinzusehen und ein kritisches      Beeinträchtigungen und staatli-
Zweck wurde bereits genannt:        Auge darauf zu haben, dass dem     che Machtüberschreitungen zu
die Überprüfung, ob Ausgangs-       Rechtsstaats- und Verhältnis-      sichern“.
sperren eingehalten werden. Und     mäßigkeitsprinzip entsprochen
die App-Lösung zeigt, dass es       wird.                                Wir alle müssen durch diese
andere minimalinvasive Mög-                                            schwierige Zeit. Bleibt die Hoff-
lichkeiten gibt.                       Besonders in Krisenzeiten       nung, dass wir sie schnell und
                                    sollten wir uns darauf besinnen,   gut überstehen.
  Gerade wenn Angst ein             welche Aufgabe uns als Organ       
schlechter Berater unserer Man-     der Rechtspflege nach § 1 Abs.     
danten ist und, wie die obenge-     3 BORA zukommt:                                          quw/pp

Erstreckung bei Arbeitgeberwechsel
Bay. Anwaltsgerichtshof, Urt. v. 06.05.2019 – BayAGH III-4-13/2018

   Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg (RAK)           jedoch weder im Gesetzeswortlaut noch in der Ge-
erlässt auch bei einem Arbeitgeberwechsel auf       setzessystematik Anhaltpunkte. Denn § 46b Abs.
Antrag einen Erstreckungsbescheid. § 46b Abs. 3     3 BRAO habe lediglich zur Voraussetzung, dass
BRAO ist nach Auffassung der RAK dahin-             zeitlich nach einer Zulassung nach § 46a BRAO
gehend auszulegen, dass auch der Abschluss          weitere Arbeitsverhältnisse als Syndikusanwalt
eines neuen Arbeitsvertrages eine Aufnahme          aufgenommen würden. Für eine Erstreckung sei
eines weiteren Arbeitsverhältnisses im Sinne der    nach dem Gesetzeswortlaut nicht erforderlich, dass
Norm sei. Dagegen wandte sich die Deutsche          dieses Arbeitsverhältnis neben dem der Zulassung
Rentenversicherung Bund mit ihrer Klage zum         zugrundeliegenden Arbeitsverhältnis bestehe.
Anwaltsgerichtshof. Nach ihrer Auffassung
komme eine Erstreckung nach § 46b Abs. 3 BRAO          Ein Grund, die bestehende Zulassung gem. § 46b
nur in Betracht, wenn nach einer Zulassung          Abs. 2 S. 2 BRAO nach Beendigung des zugrunde-
nach § 53 a BRAO weitere Arbeitsverhältnisse        liegenden Arbeitsverhältnisses zu widerrufen, habe
als Syndikus aufgenommen würden, wobei es           zu keinem Zeitpunkt vorgelegen. Für die Frage des
erforderlich sei, dass das Arbeitsverhältnis, für   Widerrufs komme es auf die Fortdauer der Voraus-
das eine Zulassung als Syndikus erteilt wurde,      setzungen des § 46 BRAO an, so dass kein Widerruf
weiter bestehe und zumindest ein weiteres Ar-       erfolge, wenn die Zulassungsvoraussetzungen durch-
beitsverhältnis hinzutrete.                         gehend, mithin auch im neuen Arbeitsverhältnis
                                                    fortbestünden.
  Mit seinem Urteil folgte der BayAGH der
Rechtsansicht der RAK. Zwar solle nach der            Im Übrigen erscheine es auch unter dem Gesichts-
von der DRV zitierten BT-Drucksache 18/5201         punkt der Verwaltungsvereinfachung vorzugswür-
(Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des          dig, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen
Rechts der Syndikusrechtsanwälte) § 46b Abs.        den Erstreckungsbescheid anstatt eines Widerrufsbe-
3 BRAO klarstellen, dass sich die Zulassung         scheids mit anschließender Neuzulassungsprüfung
auf Antrag nur auf anwaltliche Tätigkeit in-        ausreichen zu lassen.
nerhalb weiterer nachträglich hinzutretender                                                        q
Arbeitsverhältnisse unter den dort genannten          
Voraussetzungen erstrecke. Hierfür finden sich      Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
3/2020
 98      GERICHTE, ÄMTER, MINISTERIEN

         Elektronische Signatur bei Schriftsätzen
         OLG Koblenz, Beschl. v. 18.06.2019 – 9 UF 244/19

           1. Bei der Übermittlung eines Schriftsatzes an        – dagegen treffen, dass elektronische Dokumente
         das Elektronische Gerichts- und Verwaltungs-            nicht ordnungsgemäß signiert übermittelt werden.
         postfach (EGVP) des Familiengerichts über eine                                                       q
         Anwendung, die auf OSCI beruht, handelt es sich
         nicht um einen sicheren Übermittlungsweg im
         Sinne von § 130a Abs. 3 Alt. 2 ZPO.
                                                                 Tarifbegünstigte
            2. Durch Übermittlung an das Elektronische
                                                                 Veräußerung einer
         Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des
         Familiengerichts über eine Anwendung, die auf
                                                                 freiberuflichen
         OSCI beruht, kann eine Beschwerde nur dann form-
         gerecht eingereicht werden, wenn die als elektro-       Praxis
         nisches Dokument übermittelte Beschwerdeschrift         BFH, Beschl. v. 11.2.2020 – VIII B 131/19
         mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ver-
         sehen ist. Insoweit reicht eine Container-Signatur
         seit dem 1. Januar 2018 nicht mehr aus. Dies gilt          „1. Die tarifbegünstigte Veräußerung einer freibe-
         selbst dann, wenn dem Gericht lediglich mit der         ruflichen Praxis (§ 18 Abs. 3 i.V.m. § 34 EStG) setzt
         signierten Nachricht nur ein einziges Dokument          voraus, dass der Steuerpflichtige die wesentlichen
         übermittelt wird.                                       vermögensmäßigen Grundlagen seiner bisherigen
                                                                 Tätigkeit entgeltlich und definitiv auf einen ande-
            3. Das gesetzliche Verbot der Container-Signatur     ren überträgt. Hierzu muss der Veräußerer seine
         ist mit dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3      freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen
         GG sowie dem in Art. 19 Abs. 4 GG verankerten           Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit
         Justizgewährleistungsanspruch zu vereinbaren.           einstellen. Wann eine „definitive“ Übertragung
            4. Ein Verstoß gegen das gesetzliche Verbot der      der wesentlichen Betriebsgrundlagen vorliegt,
         Container-Signatur ist nicht nach §§ 14 Abs. 2 Satz     hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalls
         2 FamFG, 130a Abs. 6 Satz 2 ZPO zu heilen.              ab. Eine starre zeitliche Grenze, nach der die Tä-
                                                                 tigkeit steuerunschädlich wieder aufgenommen
           5. Hinsichtlich des seit dem 1. Januar 2018 gelten-   werden kann, besteht nicht. Dementsprechend
         den gesetzlichen Verbots der Container-Signatur lag     ist auch keine „Wartezeit“ von mindestens drei
         auch vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs        Jahren einzuhalten (Anschluss an BFH-Urteil vom
         vom 15. Mai 2019 – XII ZB 573/18 – schon keine          21.08.2018 – VIII R 2/15, BFHE 262, 380, BStBl II
         unklare Rechtslage vor.                                 2019, 64).
                                                                    2. NV: Grundsätzlich unschädlich ist es, wenn der
            6. Von einem Verfahrensbevollmächtigten ist zu       Veräußerer als Arbeitnehmer oder als freier Mitar-
         erwarten, dass er Container- und Einzelsignatu-         beiter im Auftrag und für Rechnung des Erwerbers
         ren zu erkennen, voneinander abzugrenzen und            tätig wird. Auch eine geringfügige Fortführung
         diese juristisch einzuordnen, mithin sich von einer     der bisherigen freiberuflichen Tätigkeit steht der
         ordnungsgemäßen und den einschlägigen Form-             Annahme einer begünstigten Praxisveräußerung
         vorschriften entsprechenden Signatur in jedem           nicht entgegen (Anschluss an BFH-Urteil in BFHE
         Einzelfall zu überzeugen, vermag. Denn so wie           262, 380, BStBl II 2019, 64), und zwar auch dann
         ein Rechtsanwalt Vorkehrungen dagegen treffen           nicht, wenn sie die Betreuung neuer Mandate
         muss, dass Schriftstücke nicht versehentlich in         umfasst (gegen BMF).“                             q
         den Postausgang geraten und ohne Unterschrift
         bei Gericht eingereicht werden, muss er auch Vor-        Volltext unter www.bundesfinanzhof.de
         kehrungen – im Sinne einer Kontrolle im Einzelfall
inar
Web

 eA Live!
b                                                                                                                                  e   rüste
                                                                                                                                               t
                                                                                                                              ausg
                                                                                                                    e   stens
                                                                                                         nd   Sie b
                                                                                                   ns si
                                                                                             Mit u
                                                                                                                                                   H
                                                                                                               AU S                 Gmb
                                                                                                         E M H             N B E RG
                                                                                                    SYST                ÜR
                                                                                                                   EI N
                                                                                                          R K ANZL
                                                                                                     R DE
                                                                                             PA RTNE

Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an: 0800 4 888 111
Sulzbacher Straße 48 · 90489 Nürnberg · www.K2L-GmbH.de                                Ihr                                Vor-Ort-Partner

                                                                                                                         Anzeige

   Feststellung unwesentliche Änderung
   Bay. Anwaltsgerichtshof, Urt. v. 11.12.2019 – BayAGH III-4-4/2019

      Gemäß § 46b Abs. 3 BRAO ist die Rechtsanwalts-      logische Auslegung ergebe, dass die Feststellung
   kammer zuständig für die Erstreckung der Zulas-        der unwesentlichen Änderung vom Tatbestand
   sung eines Syndikusrechtsanwalts, sofern weitere       des § 46b Abs. 3 S. 1. 2. Alt. BRAO mit umfasst
   Arbeitsverhältnisse aufgenommen werden oder            sei. Denn die Feststellung, dass die erteilte Zulas-
   innerhalb bereits bestehender Arbeitsverhältnisse      sung die nach der Unternehmensverschmelzung
   eine wesentliche Änderung der Tätigkeit eintritt.      auszuübende, unveränderte anwaltliche Tätigkeit
   Nicht geregelt in § 46b Abs. 3 S. 1, 2. Alt BRAO ist   mit umfasse, sei ein Weniger zu dem in § 46 Abs.
   jedoch der Fall, wenn sich die Tätigkeit eines Syn-    3 BRAO geregelten Sachverhalt. Dass die RAK
   dikusrechtsanwalts in Folge einer Verschmelzung        sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben des Mittels des
   nicht wesentlich geändert hat. Gleichwohl konnte       feststellenden Verwaltungsakts bedienen könne,
   die Rechtsanwaltskammer Nürnberg (RAK) einen           obwohl dies nicht ausdrücklich in § 46b Abs. 3
   Bescheid auf Feststellung einer unwesentlichen         BRAO erwähnt sei, entspreche ständiger Recht-
   Änderung des bestehenden Arbeitsverhältnisses          sprechung des BVerwG, wenn sich die Befugnis
   erlassen.                                              dem Gesetz im Wege der Auslegung entnehmen
                                                          lasse.                                           q
     Bei scheinbaren Gesetzeslücken stünden auch im
   Bereich des Verwaltungsrechts die herkömmlichen
   Auslegungsmethoden zur Verfügung. Die teleo-           Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
3/2020
 100     GERICHTE, ÄMTER, MINISTERIEN

         Gewerblichkeit der Tätigkeit eines
         externen Datenschutzbeauftragten
         BFH, Urt. v. 14.1.2020 – VIII R 27/17

            „1. Ein externer Datenschutzbeauftragter übt         und anderer Vorschriften über den Datenschutz
         auch dann, wenn er zugleich als Rechtsanwalt            hinzuwirken. Er habe insbesondere die ordnungs-
         tätig ist, keinen in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten   gemäße Anwendung der Datenverarbeitungspro-
         Katalogberuf aus.                                       gramme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten
            2. Da ein Datenschutzbeauftragter ohne eine          verarbeitet werden sollen, zu überwachen und die
         akademische Ausbildung tätig werden kann, übt           bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
         er auch keine dem Beruf des Rechtsanwalts ähnli-        tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen
         che Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG    mit den Vorschriften des BDSG sowie anderen
         aus […]                                                 Vorschriften über den Datenschutz und mit den
            3. Die Tätigkeit des externen Datenschutzbe-         jeweiligen besonderen Erfordernissen des Da-
         auftragten ist auch nicht den sonstigen selbstän-       tenschutzes vertraut zu machen. Diese Tätigkeit
         digen Tätigkeiten i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG       sei – auch wenn sie in der von ihm ausgeübten
         zuzuordnen.“                                            Art und Weise im Schwerpunkt rechtsberatend
                                                                 sei – nicht für den Beruf des Rechtsanwalts be-
         Aus den Gründen:                                        rufstypisch, insbesondere ist sie dem Beruf des
           Der Kläger sei in Bezug auf seine Tätigkeit als       Rechtsanwalts nicht vorbehalten. Vielmehr übe
         externer Datenschutzbeauftragter gewerblicher           der Kläger insoweit einen eigenständigen – von
         Unternehmer i.S. des § 141 Abs. 1 AO, denn er           seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt abzugrenzenden
         übe keine freiberufliche Tätigkeit i.S. des § 18        – Beruf aus. Dies folge daraus, dass die Tätigkeit
         Abs. 1 Nr. 1 EStG aus. Der Kläger übe als Daten-        des Datenschutzbeauftragten (weiterhin) durch
         schutzbeauftragter weder eine dem Beruf des             eine Beratung in interdisziplinären Wissensge-
         Rechtsanwalts vorbehaltene noch eine diesem             bieten gekennzeichnet sei, ohne dass hierfür eine
         Beruf ähnliche Tätigkeit aus. Seine Tätigkeit als       spezifische akademische Ausbildung, wie diese z.B.
         Datenschutzbeauftragter sei auch nicht § 18 Abs.        für die Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts
         1 Nr. 3 EStG zuzuordnen.                                notwendig ist, nachgewiesen werden müsse.

            Die Voraussetzungen des § 141 AO lägen vor.             Dieser Einordnung der Tätigkeit des Daten-
         Der Kläger sei in Bezug auf seine Tätigkeit als         schutzbeauftragten stehe die aktuelle Recht-
         externer Datenschutzbeauftragter gewerblicher           sprechung des BGH zur Zulassung von Daten-
         Unternehmer. Seine Tätigkeit sei nicht als Aus-         schutzbeauftragten als Syndikusrechtsanwalt
         übung eines Katalogberufs – insbesondere dem            nicht entgegen. Danach könne eine Tätigkeit als
         des Rechtsanwalts – bzw. einer diesem ähnliche          interner Datenschutzbeauftragter grundsätzlich
         Tätigkeit anzusehen. Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG       die für eine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt
         gehöre zu den freiberuflichen Tätigkeiten u.a. die      erforderlichen Tätigkeitsmerkmale des § 46 Abs.
         selbständige Berufstätigkeit des Rechtsanwalts,         3 Nrn. 1 bis 4 BRAO erfüllen und das Arbeitsver-
         vorausgesetzt die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit       hältnis von diesen Merkmalen auch geprägt sein.
         ist für diesen Beruf berufstypisch, d.h. sie ist in     Dies sei für die steuerliche Qualifizierung der
         besonderer Weise charakterisierend und diesem           Tätigkeit als solche i.S. des § 18 EStG allerdings
         Katalogberuf vorbehalten. Dies sei beim externen        nicht maßgebend.
         Datenschutzbeauftragten nicht der Fall. Der Da-                                                        q
         tenschutzbeauftragte, der sowohl als interner wie
         externer Beauftragter bestellt werden könne, habe        Volltext unter www.bundesfinanzhof.de
         gemäß § 4g BDSG auf die Einhaltung des BDSG
3/2020
                                                                AUS DER ARBEIT DES VORSTANDS                  101

Unzulässige Bezeichnung als „Experte“
oder „Spezialist“
AnwG Frankfurt a. M., Beschl. v. 09.01.2020 – IV AG 27/19

Orientierungssätze:                                   gen, selbst wenn die Gefahr einer Verwechslung
   1. Die Verwendung der Begriffe „Experte“ oder      mit der Bezeichnung „Fachanwalt“ bestehe. Dem
„Spezialist“ stellt keine Verwechslungsgefahr gem.    gegenüber fordere der Anwaltssenat des BGH,
§ 7 Absatz II BORA in Bezug auf Fachanwalt-           dass ein Anwalt nur dann die Bezeichnung „Spe-
schaften dar, da dem kundigen Rechtsuchenden          zialist“ verwenden dürfe, wenn seine Kenntnisse
zuzutrauen ist, dass er den Fachanwalt nicht mit      und praktischen Erfahrungen auf dem jeweiligen
diesem Begriffen gleichsetzt.                         Gebiet diejenigen eines „nur Fachanwalts“ nicht
   2. Die Verwendung der vorgenannten Begriffe als    nur unerheblich überschreite.
qualifizierende Zusätze gem. § 7 Absatz I 2 BORA         Ob der Kritik an der die erhöhten Anforderungen
setzt voraus, dass der Rechtsanwalt Kenntnisse        fordernden Rechtsprechung zu folgen ist, könne
aufweist, die denen eines Fachanwalts entspre-        dahingestellt bleiben. Unstreitig sei, dass der sich
chen. Andernfalls liegt eine Irreführung i.S.d. § 7   selbst als Spezialist bezeichnende Rechtsanwalt
Absatz II BORA vor.                                   für die Richtigkeit seiner Selbsteinschätzung die
   3. Für die Richtigkeit seiner Selbsteinschät-      Darlegungs- und Beweislast trage.                q
zung trägt der Rechtsanwalt die Darlegungs- und
Beweislast. Dem Nachweis des Vorliegens der
Voraussetzungen des § 7 Absatz I 2 BORA wird
der Rechtsanwalt nicht dadurch gerecht, dass er
die Teilnahme an einem Fachanwaltskurs belegt.
Vielmehr sind auch das erfolgreiche Bestehen der
                                                      Corona – Fort-
Leistungskontrollen und die praktischen Erfah-
rungen nachzuweisen.
   4. Die Verwendung der Begriffe „Experte“ und
                                                      bildungspflicht
„Spezialist“ ohne Vorliegen der Voraussetzung
des § 7 Absatz I 2 BORA stellt eine irreführende      gemäß § 15 FAO
Werbung iSd § 43b BRAO dar.

Aus den Gründen:                                      In der Geschäftsstelle häufen sich die An-
   Bei den Benennungen „Spezialist“ und „Experte“     fragen, ob für 2020 trotz zahlreicher abge-
handle es sich zunächst um qualifizierende Zusätze    sagter Fortbildungsveranstaltungen und
i.S.d. § 7 Absatz 1 S. 2 BORA, wobei beide Begriffe
                                                      den verhängten Ausgangsbeschränkun-
gleichzusetzen sind (BGH, AnwBl. 2015, Seite 266).
                                                      gen weiterhin die Fortbildungspflicht mit
   Welche Anforderungen im Einzelnen an die           einem Umfang von 15 Zeitstunden für das
Kenntnisse des Rechtsanwalts zu stellen wären,        Kalenderjahr besteht. Die Antwort lautet
sei umstritten. Der 1. Zivilrechtssenat des BGH       Stand heute: ja. Es gibt verschiedene Mög-
stelle auf die Anforderungen ab, die an einen         lichkeiten der Fortbildung, die nach der
Fachanwalt zu stellen sind. Entsprächen die Fähig-    FAO anerkannt werden können.
keiten eines Rechtsanwalts, der sich als Spezialist
auf einem Rechtsgebiet bezeichnet, für das eine
Fachanwaltschaft besteht, den an einen Fachan-        Online-Fortbildung
walt zu stellenden Anforderungen, bestehe keine         Ist es einem Fachanwalt infolge der Coronakrise
Veranlassung, dem Rechtsanwalt die Führung            nicht möglich, eine für seine Zwecke geeignete
einer entsprechenden Bezeichnung zu untersa-          Präsenzveranstaltung zu besuchen, besteht für
3/2020
 102     AUS DER ARBEIT DES VORSTANDS

         ihn die inzwischen von zahlreichen Veranstaltern          Publikationen
         angebotene Möglichkeit einer Teilnahme an Online-         Des Weiteren besteht alternativ die Möglichkeit,
         Kursen bzw. Webinaren. Zudem gibt es Angebote           wissenschaftlich zu publizieren.
         für textorientierte Online-Kurse, Online-Vorträge
         (Live oder zum Selbststudium) und interaktive              Sollte es einmalig gleichwohl nicht möglich
         Module. Auf diesem Weg lassen sich in allen Gebie-      sein, z.B. wegen Erkrankung die 15 Stunden in
         ten der Fachanwaltsordnung Pflichtfortbildungen         einem Kalenderjahr zu absolvieren, wenden Sie
         absolvieren, die den Anforderungen des § 15 FAO         sich bitte rechtzeitig und unaufgefordert an uns.
         hinreichend Rechnung tragen.                            Auch wenn eine Nachholung der Fortbildung
                                                                 im Folgejahr eine Verletzung der Fortbildungs-
            Selbststudium                                        pflicht rückwirkend nicht heilt, kann nach einer
            Zudem können Fachanwälte kalenderjährlich            Entscheidung des BGH (Beschluss v. 05.05.2014,
         bis zu 5 Stunden ihre Fortbildungspflicht im Wege       AnwZ (Brfg) 76/13) in begründeten Ausnahme-
         des Selbststudiums erfüllen, sofern eine Lerner-        fällen die einmalige „Pflichtverletzung“ in einem
         folgskontrolle erfolgt. Hierfür bieten die Veran-       Kalenderjahr durch eine entsprechend verstärkte
         stalter regelmäßig kurze Tests an, mit denen das        Fortbildung im Folgejahr kompensiert werden.
         Gelernte abgefragt wird. Lerninhalte werden in          
         der Regel durch Webinare oder schriftliche Un-          
         terlagen vermittelt.                                                                                   q

         Der digitale Nachlass:
         Eine Untersuchung aus recht-
         licher und technischer Sicht
         Wir möchten Sie auf eine Untersuchung aufmerksam machen, die das Fraunhofer-Insti-
         tut für Sichere Informationstechnologie zusammen mit der Universität Bremen/IGMR
         und der Universität Regensburg im Dezember 2019 herausgegeben hat.

            Das Bundesministeriums für          und wie sie über ihren digitalen   setzliche Änderungen notwendig
         Justiz und Verbraucherschutz           Nachlass verfügen können.          sind. Sie umfasst Handlungsemp-
         (BMJV) schreibt dazu: „Die                                                fehlungen für Erblasser und Er-
         Rechte und Pflichten, die im              Ziel der vorliegenden Studie    ben, für Vorsorgebevollmächtigte
         Zusammenhang mit der Nut-              ist es, das Thema des digitalen    und Betreuer, für Unternehmen
         zung von IT-Systemen stehen,           Nachlasses in Bezug auf erb-       sowie für den Gesetzgeber und
         bilden im Todesfall den digitalen      rechtliche, datenschutzrechtli-    die Verwaltung. Schließlich bietet
         Nachlass eines Menschen. Der           che, verbraucherschutzrechtliche   die Studie auch Textvorlagen für
         digitale Nachlass kann sowohl          und technische Fragestellungen     die Vorsorgevollmacht und für
         finanzielle Werte (PayPal-Gutha-       aufzuarbeiten und Empfehlun-       letztwillige Verfügungen.“
         ben, E-Books, ...), als auch ideelle   gen für den Umgang mit dem
         Werte (Facebook-Profil, ...) um-       digitalen Nachlass zu geben. Es      Die Studie kann über die
         fassen. Heute befasst sich kaum        braucht technische Maßnahmen       Homepage des BMJV unter
         ein Mensch mit dem Thema des           und rechtliche Vorkehrungen, um    (https://www.bmjv.de/DE/
         digitalen Nachlasses. Dies liegt       den digitalen Nachlass zu regeln   Service/Fachpublikationen/
         insbesondere daran, dass vielen        und praktisch umzusetzen. Diese    Studie_digitaler_Nachlass.html)
         Menschen nicht bewusst ist, dass       Studie untersucht auch, ob ge-     abgerufen werden.
3/2020
                                                                                       UNSER BEZIRK          103

Wahlen zum Vorstand 2020
Vom 26.03. – 09.04.2020 fand erstmals die elektronische Wahl zum Vorstand statt.

   Mit Schreiben vom 28.01.2020      schulden wir aber RA Dr. Klaus      Vorstand wird in seiner nächsten
hat der Wahlausschuss die erste      Uhl. Er war seit 1992 und damit     auf die Wahl folgenden Sitzung
Wahlbekanntmachung sowie den         28 Jahre Mitglied im Vorstand der   vss. am 16.05.2020 aus seiner
Wahlvorschlagschein versandt.        Rechtsanwaltskammer und seit        Mitte das Präsidium neu wählen.
Wahlvorschläge konnten vom           28.04.1998 deren Schatzmeister.     Das Ergebnis dieser Wahl werden
29.01.2020 bis zum 28.02.2020                                            wir unmittelbar nach der Wahl
eingereicht werden. Zu wählen          Die neue Amtszeit wird am         auf unserer Homepage unter
waren turnusgemäß 11 Vorstands-      01.05.2020 und damit nach Re-       www.rak-nbg.de veröffentlichen.
mitgleider, davon 8 aus dem LG-      daktionsschluss beginnen. Der                                    q
Bezirk Nürnberg-Fürth, 2 aus dem
LG-Bezirk Regensburg und ein
Mitglied aus dem LG-Bezirk Wei-        Gewählt wurden:
den. Innerhalb dieser Frist gingen
15 Wahlvorschläge ein:                 Für den LG Bezirk Nürnberg-Fürth

  Wahlzeitraum war der 26.03.          RAin Dr. Christina Chlepas, Nürnberg
2020, 12:00 Uhr bis 09.04.2020,        RA Daniel Fries, Nürnberg
12:00 Uhr. Insgesamt haben 514         RA Franz Heinz, Nürnberg
Mitglieder gewählt. Das ent-           RAin Dr. Renate Kropp, Rückersdorf
spricht einer Wahlbeteiligung          RA Robert Nentwich, Nürnberg
von 10,66 %.                           RA Hendrik Pächtner, Nürnberg
                                       RAin Melanie Sandhöfer, Fürth
   Frau Kollegin Gunreben und          RA Stefan Wolf, Nürnberg
die Kollegen Kallweit und Dr. Uhl
standen für eine weitere Amts-         Für den LG-Bezirk Regensburg
zeit nicht mehr zur Verfügung.         RAin Stefanie Haizmann, Regensburg
Sie sind mit dem 30.04.2020 aus        RA Christoph Mackenrodt, Regensburg
dem Vorstand ausgeschieden.
Ihnen gebührt Dank für ihr En-         Für den LG-Bezirk Weiden
gagement im Interesse der Kol-
legenschaft. Besonderen Dank           RA Stephan Wanninger, Weiden

Umsatzsteuerliche Hinweise für die
Rechnungslegung
  Auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gelten die Regelungen des Umsatzsteuergesetzes,
aus dem sich insbesondere Anforderungen für die zu stellenden Rechnungen, für den Vorsteuerabzug
und für den Umgang mit Reise- und Bewirtungskosten ergeben. Der Beitrag soll einen Überblick über
die wichtigsten Regelungen geben und die sich daraus ergebenen Konsequenzen für die anwaltliche
Praxis aufzeigen.
  Der Ausschuss Steuerrecht bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat umsatzsteuerliche Hin-
weise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte erarbeitet, die Sie auf unserer Homepage
unter https://www.rak-nbg.de/services-infomaterial abrufen können.                            q
3/2020
 104     UNSER BEZIRK

         Rechtsanwälte                                                           Bamberg
                                                                           (Einw. 2,4 Mio)

         in Bayern
         Das Bayerische Ministerium für
         Justiz und Verbraucherschutz hat die
         Zulassungszahlen für das Jahr 2019
         bekanntgegeben.                                                         Nürnberg (Einw. 3,1 Mio)

            2019 wurden in Bayern 1.221
         Bewerber zur Rechtsanwaltschaft
         (2017: 1.234, 2018: 1.195) und 22
         Gesellschaften mit beschränk-
         ter Haftung (2017: 12, 2018: 25)
         als Rechtsanwaltsgesellschaften
                                                                                   München (Einw. 7,3 Mio)
         zugelassen. Damit entspricht die
         Zulassungszahl, auch bei den Ge-
         sellschaften, in etwa dem Vorjahr.

           Da die Zahl der Abgänge
         (Verzicht, Tod oder Zulas-
         sungswechsel) auch im letzten
         Jahr hinter der Zulassungszahl
         zurückgeblieben ist, ist die Ge-
         samtmitgliederzahl der bayeri-                                                     erneut um 334 auf 29.697 (2018:
         schen Rechtsanwaltskammern                                                         29.363) gestiegen, wobei die
                                                                                            Mitgliederzahlen in Nürnberg
         Mitglieder zum 31.12.2019:                                                         und Bamberg unter dem Vorjahr
                                                                                            lagen. Die Zahl beinhaltet auch
          Rechtsanwaltskammer                                                      in %     ausländische Mitglieder nach
                                                                                            § 2 EURAG, Mitglieder nach § 11
          München                                                       22.264    74,97 %
                                                                                            EURAG (Rechtsanwälte nach
          Nürnberg                                                       4.778    16,09 %   Eignungsprüfung), ausländische
          Bamberg                                                        2.655     8,94 %   Mitglieder nach § 206 BRAO,
          Gesamt                                                        29.697              Rechtsbeistände nach § 209
                                                                                            BRAO, Mitglieder nach § 60
         Entspricht in etwa der prozentualen Verteilung der Vorjahre.                       Abs. 1 BRAO (Geschäftsführer von
                                                                                            Rechtsanwaltsgesellschaften) so-
         Die Neuzulassungen (natürliche Personen und Rechtsanwalts-                         wie Rechtsanwaltsgesellschaften.
         gesellschaften mbH) verteilen sich in Bayern:
                                                                                               Die Mitglieder der Rechtsan-
                                                                                            waltskammer München konzen-
          Rechtsanwaltskammer                                                               trieren sich wie bisher auf den
          München                                                         977               Raum München. Ende 2018 wa-
          Nürnberg                                                        212               ren in der Stadt und im Landkreis
          Bamberg                                                          54               München 14.684 Mitglieder zu-
                                                                                            gelassen; das entspricht 49,45 %.
          Gesamt                                                        1.243
                                                                                                                          q
3/2020
                                                                                        UNSER BEZIRK         105

Prüferaufruf
Das Landesjustizprüfungsamt (LJPA) benötigt zur Bewäl-                       Ehrungen von
tigung der Juristischen Staatsprüfungen dringend weite-
re Prüfer aus allen Prüfungsbereichen, insbesondere mit
                                                                             Kanzleimitar-
dem Prüfungsgebiet „Öffentliches Recht“.                                     beiterinnen

  Die Bestellung kann nur für         (§ 30 Abs. 2 Satz 2 bzw. § 64 Abs. 1
eine oder auch - bei Vorliegen        Satz 2) auf ein verträgliches Maß
                                                                             10-jähriges Jubiläum
der Voraussetzungen - für beide       zu begrenzen; für den schrift-
                                                                             Bianca Pahl
Staatsprüfungen erfolgen.             lichen Teil der Zweiten Juris-
                                                                             Möstl & Krimalowski
                                      tischen Staatsprüfung beträgt
                                                                             Max-Reger-Straße 2 a
  Voraussetzung für eine Bestel-      das angestrebte Maximaldeputat
                                                                             92637 Weiden
lung zum Prüfer sind:                 beispielsweise 60 Erst- und 60
• grundsätzlich mindestens            Zweitbewertungen.
  "vollbefriedigend" (9 Punkte)
                                                                             Christine Kurz
  in beiden Examen; im Aus-              In der mündlichen Prüfung
                                                                             Stilla Sturm
  nahmefall würde es ggf. auch        erfolgt pro Kampagne im Schnitt
                                                                             Birte Jessen
  ausreichen, wenn in einem Ex-       eine Einteilung für 1 bis 2 Prü-
                                                                             Wagner & Dr. Lehner GbR
  amen 9 Punkte und im anderen        fungstermine in der Ersten Ju-
                                                                             Ditthornstr. 5
  mindestens 8,5 Punkte erzielt       ristischen Staatsprüfung am
                                                                             93055 Regensburg
  wurden                              Prüfungsort Erlangen-Nürnberg
• regelmäßig eine gewisse Be-         bzw. bis zu 3 Prüfungstermine in
  rufserfahrung (Erste Juristi-       der Zweiten Juristischen Staats-
                                                                             Christiane Kollar
  sche Staatsprüfung: ca. 3 Jahre,    prüfung. Dies gilt, sofern man –
                                                                             Rechtsanwältin
  Zweite Juristische Staatsprü-       was selbstverständlich möglich
                                                                             Christine Schenk
  fung: ca. 8 Jahre)                  ist – im Rahmen der Abfrage der
                                                                             Gustav-Schickedanz-Str. 15
• keine gleichzeitige Mitwir-         Bereitschaft zur Teilnahme nicht
                                                                             90762 Fürth
  kung bei einem privaten Repe-       angibt, diesmal nur für weni-
  titorium, sei es als Veranstalter   ger Termine zur Verfügung zu
  oder als Dozent.                    stehen.                                20-jähriges Jubiläum

   Hinsichtlich des zeitlichen           Wenn Sie Interesse an der           Susanne Lärtz
Aufwands, der mit der Prüfer-         Mitwirkung als Prüfer haben            Dr. Reiner & Kollegen
tätigkeit verbunden ist, teilt das    schicken Sie uns bitte Ihre Un-        Schmausenbuckstr.76
LJPA mit:                             terlagen (Beruflicher Lebenslauf       90480 Nürnberg
                                      und Zeugnisse der beider Staats-
   Jeder Prüfer erhält vom LJPA       examina) zu. Wir leiten diese
vor jeder schriftlichen wie münd-     dann gerne an das LJPA weiter.
lichen Prüfungskampagne ein                                        q
Formblatt, in dem er angeben
kann, ob er bereit und zeitlich
in der Lage ist, in diesem Ter-              Wir trauern um unsere verstorbenen Kollegen
min zu prüfen; dadurch ist eine
Koordination der Prüfertätigkeit
mit der Belastung im Hauptamt
                                        Bernd Leibinger, Fürth			                      verst. 15.02.2020
möglich. In den schriftlichen Prü-
fungen wird nach Möglichkeit            Prof. Dr. Dietrich Boxdorfer, Nürnberg	        verst. 16.03.2020
versucht, die Größe der auf ei-         Heike Pöllath, Nürnberg                        verst. 14.04.2020
nen Prüfer entfallenden Deputate
3/2020                                                                 Abrufbar unter www.brak.de/stat
  106       UNSER BEZIRK                                                                                   istiken
                                                                       In den Mitte Juni erscheinenden
                                                                                                         BRAK-
                                                                       Mitteilungen folgt ein ausführlic
                                                                                                         her
                                                                       Bericht.

            Mitgliederstatistik zum 01.01.2020
            Insgesamt leichter Zuwachs bei Mitgliederzahlen: Einzelzulassungen rückläufig, Zunah-
            me bei Syndizi und Anstieg des Frauenanteils

Neue Fachanwälte                               Zum Stichtag 01.01.2020           Einzelzulassung (34,14 %) und ist
                                            verzeichneten die 28 Rechtsan-       im Vergleich zum Vorjahr weiter
FA für Arbeitsrecht                         waltskammern insgesamt 167.234       angestiegen: 44,29 % der doppelt
                                            Mitglieder. Im Vergleich zum         Zugelassenen und sogar 55,72 %
RA Oliver Bleisteiner, Lauf a. d. Pegnitz   Vorjahr (166.375) bedeutet dies      der reinen Syndikusrechtsan-
RA Matthias Meister, Dietfurt               nur einen geringen Zuwachs von       wälte sind weiblich.
RAin Katharina Kastenhuber, Nürnberg        0,52 %. Insgesamt waren 165.901
FA für Bank- und Kapitalmarktrecht          Rechtsanwälte zugelassen, davon         Wie schon in den letzten Jahren
                                            59.002 Rechtsanwältinnen. Dies       ist die Anzahl der Anwaltsnotare
RAin Sonja Horn, Nürnberg                   bedeutet einen weiteren Anstieg      weiter rückläufig: Mit 5.226 liegt
                                            des Frauenanteils auf 35,56 %        sie um 2,3 % unter dem Vorjahr
FA für Bau- und Architektenrecht            (Vorjahr: 35,13 %).                  (5.349).
RA Ludwig Martin Bittner, Nürnberg             Im Vergleich zum Vorjahr ha-         Die Anzahl derjenigen Kolle-
RA Patrick Konze, Weiden                    ben sich die Einzelzulassungen       ginnen und Kollegen, die neben
FA für Familienrecht                        als Rechtsanwalt/Rechtsanwäl-        ihrem Anwaltsberuf zugleich als
                                            tin zugunsten der Syndikus-Zu-       Wirtschaftsprüfer, Steuerbera-
RAin Mareike Schätzlein, Nürnberg           lassungen erneut deutlich ver-       ter oder vereidigter Buchprüfer
RAin Sibylle Möller, Schwabach              ringert. Zum 01.01.2020 gab es       tätig sind, verringerte sich zum
RA Daniel Barth, Nürnberg                   146.795 (Vorjahr: 148.227) Rechts-   01.01.2020: So waren 513 (Vor-
                                            anwälte und Rechtsanwältinnen,       jahr: 574) Rechtsanwälte auch als
FA für für Miet- und WEG-Recht
                                            15.475 (Vorjahr: 14.013) Kollegin-   Wirtschaftsprüfer, 2.062 (Vorjahr:
RAin Daniela Häring, Straubing              nen und Kollegen mit Doppelzu-       2.137) auch als Steuerberater und
                                            lassung (Syndikusrechtsanwalt        355 (Vorjahr: 370) zugleich als
FA für Steuerrecht                          und Rechtsanwalt) und 3.631          vereidigte Buchprüfer tätig.
                                            (Vorjahr: 2.864) Syndikusrechts-        Deutliche Zuwächse gab es
RAin Friederike Barthels-Riedl,             anwälte. Der Frauenanteil liegt      bei den Rechtsanwalts-GmbHs
Tirschenreuth                               bei den Syndizi deutlich höher       (1.018, Vorjahr: 947).         q
RA Dr. Johannes Kalb, Ansbach               als bei den Rechtsanwälten mit       Quelle: BRAK

FA für Strafrecht
RAin Narine Schulz, Regensburg
RA Wolfgang Wittmann, Nürnberg                Informationen zu Störungen im Elektronis
FA für Verkehrsrecht                             Sollten beim Versand einer beA-     Ausfallzeiten des beA bekannt. Dazu
RAin Elisabeth Freundorfer,                   Nachricht Probleme auftreten, gibt     korrespondierend führt die BRAK
Schwarzach                                    es eine Reihe von Informationsquel-    eine umfassende Störungs- und Aus-
                                              len, anhand derer Sie herausfinden     falldokumentation. Sie enthält alle
FA für Versicherungsrecht                     können, ob gerade eine Störung des     Zeiten, in denen das beA nicht oder
                                              beA-Systems oder eine auf Seiten       nur eingeschränkt zur Verfügung
RAin Jeanette Groß, Schwabach
                                              des Empfängers vorliegt:               steht – sei es wegen System-Updates
RAin Verena Möhring, Gunzenhausen
                                                                                     oder wegen Störungen.
FA für Verwaltungsrecht                          Auf der beA-Infoseite gibt die
                                              BRAK aktuelle Informationen zu    Darüber hinaus finden Sie auf
RAin Antonia Fellenzer, Nürnberg              Störungen und wartungsbedingten der Seite www.egvp.justiz.de ak-
RA Oliver Schmidl, Schierling
Sie können auch lesen