Corona und was ist danach? - Ergebnis der Wahlen zum Vorstand 2020 Statistik Rechtsawälte in Bayern - Rechtsanwaltskammer Nürnberg
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Wissenswerte Informationen der Rechtsanwaltskammer Nürnberg Corona und was ist danach? • Ergebnis der Wahlen zum Vorstand 2020 • Statistik Rechtsawälte in Bayern 3 AUSGABE 2020
>>Mit RA-MICRO habe ich die ganze Kanzlei mit allen Akten immer dabei – selbst wenn ich mal in einem Funkloch stecke.
3/2020 EDITORIAL 91 Editorial Liebe Kolleginnen und Kollegen, Wie Sie wissen, haben allerdings die Landesjustizver- waltungen Ende März 2020 empfohlen, aus Gründen des wir Anwälte sind keine Coronaleugner! Empfehlun- Gesundheitsschutzes den Sitzungsbetrieb, von dringenden gen und Weisungen der Bundes- und Landesregierung Verfahren abgesehen, bis zum 19.4.2020 einzustellen. In befolgen wir penibel – auch wenn diese nicht immer als den Gerichten sei lediglich ein Notbetrieb einzurichten. sinnvoll und zielführend erscheinen. Diese „Empfehlungen“ haben zwischenzeitlich zu Was von der Anwaltschaft nicht hingenommen werden teils chaotischen Verhältnissen geführt: So arbeiten viele kann, ist die Einräumung weitestgehender Kompetenzen Zivil- und Arbeitsgerichte nur eingeschränkt oder gar für Bundes- und Landesregierungen, die erhebliche Ein- nicht. Exemplarisch darf ich in diesem Zusammenhang griffe in Grundrechtspositionen der Bürger ermöglichen. auf die Information des Präsidenten des Landgerichts So kann nach der Neufassung des in Bundesrat und Hannover verweisen, der ausführt, dass für die Zivil- Bundestag eilig durchgewunkenen § 5 InfSchG der Bun- kammern dieses Gerichtes richterliche Fristen, die vor destag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite dem 25. 03. nicht abgelaufen sind, als gehemmt gelten. feststellen. Für diesen Fall wird das Bundesministerium Die Hemmung soll am 17.4.2020 geendet haben. für Gesundheit zu umfänglichen Maßnahmen ermäch- tigt, die zur Bekämpfung einer Epidemie dienen sollen. Der Präsident des Landgerichts Lüneburg teilt mit, dass Fristverlängerungsanträgen grundsätzlich bis ein- In diesem Zusammenhang stellt man sich zunächst die Frage, wie denn eine solche epidemische Lage von schließlich 30.4.2020 stattgegeben werde. Eine schriftliche nationaler Tragweite definiert wird: Gilt dies nur für Mitteilung hierüber erfolge nicht, es werde gebeten, von klassische Virusepidemien? Wie sieht es mit den über telefonischen Nachfragen abzusehen. Ich war bislang 70.000 Todesfällen im Jahr aus, die durch Alkoholabusus der Auffassung, dass derartige Entscheidungen durch verursacht worden sind? Was ist mit den über 100.000 gesetzliche Regelungen definiert und deren Anwendung früh versterbenden Rauchern, die ihrer Sucht nicht Herr durch unabhängige Richter erfolgt. Diese Unabhängigkeit werden können? Und gilt auch die Volkskrankheit Nr. ist natürlich dann nicht mehr gegeben, wenn Richterinnen 1 – Depression – als epidemische Lage? Immerhin sollen und Richtern schlicht der Apparat zur Durchführung an der letztgenannten Erkrankung mehr als 10 % der ihrer Aufgaben – Schreibkanzleien, Geschäftsstellen, Bundesbevölkerung leiden, die statistischen Erhebungen Protokollführer – genommen wird. In diesem Fall wird zufolge in 4 % der Fälle zum Suizit im Verlauf des Lebens eine Empfehlung faktisch zur Weisung. der Kranken führen soll? Es ist mehr als bedenklich, dass nicht nur wesentliche Das Gesetz enthält keinerlei Anhaltspunkte für die Bereiche der Legislative von der Exekutive besetzt wer- „Feststellung der epidemischern Lage“ durch den Bundes- den, sondern darüberhinaus von Verwaltungsbehörden tag. Lediglich in den Abs. 6 und 7 der zitierten Vorschrift der zeitliche Ablauf gerichtlicher Verfahren maßgeblich ist davon die Rede, dass das Robert Koch Institut Emp- beeinflusst wird. fehlungen abgeben und die Zusammenarbeit zwischen den Ländern und dem Bund koordinieren soll. Stellen Eine derartige Kompetenzverschiebung dürfen wir also im Ergebnis Virologen die Voraussetzungen für nicht hinnehmen. Eingriffe in Grundrechte unterliegen massive Grundrechtseinschränkungen fest? Gilt der auch und gerade in Krisensituationen dem Vorbehalt Vorbehalt des Gesetzes nicht mehr? des Gesetzes und einer effizienten Überprüfung durch unabhängige Gerichte. Das – so könnte man meinen – wird wohl Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen sein, nicht zuletzt Mit besten kollegialen Grüßen vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem EuGH. Hans Link
3/2020 92 EUROPAECKE Neues aus Brüssel Mitgliedstaaten ernennen neuen werden. Dem widersprach be- schen Sanktionen rechnen müs- Generalanwalt – EuGH reits der Generalanwalt in seinen sen. Dadurch sei das von Art. 47 Schlussanträgen Ende November Abs. 2 EU-Grundrechtecharta Am 11. März 2020 haben die Ver- 2019. Auch der Gerichtshof stellte gewährleistete Recht auf ein treter der Mitgliedstaaten den fest, dass u. a. der Zweck der faires Verfahren des Auszulie- Franzosen Jean Richard de la Regelung im Rahmenbeschluss fernden in Frage gestellt. Die Tour zum Generalanwalt des über den EuHB, der die justizielle deutschen Richter berufen sich Gerichtshofes der Europäischen Zusammenarbeit vereinfachen hierbei auf Entscheidungen des Union (EuGH) ernannt. Richard soll, dies bestätigte. Ferner wür- EuGH, der im Jahre 2018 mit der de la Tour übernimmt das Amt den andernfalls Rechtssicherheit Entscheidung in der Rechtssache bis 6. Oktober 2024 für die ver- und Vorhersehbarkeit gefährdet. C-216/18 die nationalen Gerichte bleibende Amtszeit von Yves Bot, Das Kriterium der beiderseiti- dazu verpflichtet hat, die Ge- der am 9. Juni 2019 verstorben ist. gen Strafbarkeit habe die vollzie- währleistung des Grundrechts hende Behörde aber nach Art. 2 auf ein faires Verfahren bei einer Anwendbares Strafmaß bei Abs. 4 des Rahmenbeschlusses zu Auslieferung zu prüfen und im Vollstreckung eines EuHB prüfen, auch wenn kein verein- November 2019 in der Rechtssa- – EuGH fachtes Verfahren im Sinne von che C-192/18 die Zwangspensio- Art. 2. Abs. 2 vorliege. Sie könne nierung von Richtern in Polen für Der EuGH hat am 3. März 2020 die Vollziehung nicht einfach unionsrechtswidrig erklärt hat. in der Rechtssache C-717/18 ablehnen. (Procureur-generaal) entschie- Europäischer Datenschutz- den, dass bei der Vollstreckung Gericht stoppt EuHB-Ausliefe- beauftragter veröffentlicht eines Europäischen Haftbefehls rung nach Polen Jahresbericht (EuHB) auf die Gesetzesfassung, die zum Zeitpunkt der Verurtei- Der 1. Strafsenat des Oberlandes- Der Europäische Datenschutz- lung gilt, abzustellen ist, nicht gerichts Karlsruhe hat Zweifel beauftragte (EDSB) Wojciech hingegen auf die des Zeitpunkts daran geäußert, ob aufgrund der Wiewiórowski hat am 18. März der Ausstellung des Haftbefehls. Justizreform in Polen die Unab- 2020 den Jahresbericht für das Im Fall ging es um einen spa- hängigkeit der Justiz und das Jahr 2019 veröffentlicht. Der Jah- nischen Rapper, der wegen der Recht auf ein faires Verfahren des resbericht stellt die Aktivitäten Straftat der „Verherrlichung von Auszuliefernden gewährleistet des Europäischen Datenschutz- Terrorismus und Erniedrigung sei. Das Gericht hat deswegen beauftragten als unabhängige seiner Opfer“ zu zwei Jahren einen Haftbefehl gegen einen Datenschutzaufsichtsbehörde Haft verurteilt worden war. Dies polnischen Staatsangehörigen für die Organe und Einrichtun- stellte zum Tatzeitpunkt 2012 aufgehoben und die polnischen gen der Europäischen Union im und 2013 die Höchststrafe dar. Behörden um weitere Auskunft Jahr 2019 dar und zeigt darüber 2015 wurde das Strafmaß auf zu den Auswirkungen der Re- hinaus erste Tendenzen für das eine Höchststrafe von drei Jahren form auf das konkrete Verfahren Jahr 2020 auf. Der Schwerpunkt heraufgesetzt. Als die spanische ersucht. des Berichts liegt auf der Zu- Audiencia Nacional 2018 einen Der Senat befürchtet, dass die sammenfassung des fünfjähri- EuHB gegen den Rapper erließ, Unabhängigkeit der polnischen gen Mandats des Europäischen stellte sie auf dieses neue Straf- Richter nicht gewährleistet ist, Datenschutzbeauftragten. q maß ab und gab an, dass die ver- da diese infolge des Gesetzes folgten Straftaten unter die Kate- zur Änderung der Justizverfas- Quelle: BRAK gorie „Terrorismus“ aus der Liste sung vom 29.12.2019 allein auf- weitere Informationen unter fallen. Somit müsse die beider- grund ihrer Beweiswürdigung www.brak.de (Nachrichten aus seitige Strafbarkeit nicht geprüft im Verfahren mit disziplinari- Brüssel)
3/2020 INHALTSVERZEICHNIS 93 Kurz zusammengefasst Inhalt Corona und Editorial 91 was ist Europaecke 92 danach? 94 Das Thema Corona und was ist danach?������������������������������ 94 94 Gerichte, Ämter, Ministerien 97 Verwaltungsrat der BRAStV Erstreckung bei Arbeitgeberwechsel����������������� 97 Mit Ablauf des Jahres endet die neunte Elektronische Signatur bei Schriftsätzen���������� 98 Amtsperiode des Verwaltungsrats der Baye- Tarifbegünstigte Veräußerung rischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterver- einer freiberuflichen Praxis��������������������������������� 98 sorgung (BRAStV). Für die neue am 01.01.2021 beginnende vierjährige Amtsperiode sind Feststellung unwesentlichen Änderung����������� 99 deshalb die Mitglieder des Verwaltungsrats Gewerblichkeit der Tätigkeit eines externen sowie deren Stellvertreter durch das Bayeri- sche Staatsministerium des Inneren, für Bau Datenschutzbeauftragten���������������������������������� 100 und Verkehr neu zu berufen (Art. 3 Abs. 1 Unzulässige Bezeichnung als „Experte“ VersoG, § 5 der Satzung). Die betroffenen oder „Spezialist“����������������������������������������������� 101 Berufskammern haben ein Vorschlagsrecht. Aus der Arbeit des Vorstands 101 Der Verwaltungsrat besteht aus 25 dem Corona – Fortbildung gem. § 15 FAO������������� 101 Versorgungswerk angehörenden Mitgliedern, davon müssen fünf Mitglieder der Rechtsan- Untersuchung zum digitalen Nachlass���������� 102 waltskammer Nürnberg angehören. Wahlen zum Vorstand 2020������������������������������ 103 Wenn Sie Interesse an der Mitarbeit im Ver- Unser Bezirk 103 waltungsrat haben, melden Sie sich bitte zeit- Umsatzsteuerliche Hinweise für die nah bei der Geschäftsstelle der RAK Nürnberg, Rechnungslegung����������������������������������������������� 103 damit wir Sie ggf. bei den zu unterbreitenden Vorschlägen berücksichtigen können. Rechtsanwälte in Bayern����������������������������������� 104 Mitgliederstatistik zum 01.01.2020������������������ 106 Informationen zu Störungen im Elektronischen Rechtsverkehr�������������������������� 106 Personalien 107 Kanzleiforum 108 Anwaltsinstitut 111 Fortbildungsveranstaltungen 114 Anmeldeformular 122 Zu guter letzt 123
3/2020 94 DAS THEMA Corona und was ist danach? Am 27.01.2020 meldete das bayerische Gesundheitsministerium den ersten Corona- virus-Fall Deutschlands: ein Mann aus Bayern hatte sich angesteckt. Was dann folgte wissen alle: der Lockdown in Bayern am 20.03.2020. Wenn diese erscheint, ist das Schlimmste hoffentlich überstanden und das soziale und das wirtschaftliche Leben ist langsam wieder auf dem Weg dahin, was wir vorher immer für selbstverständlich und normal gehalten haben. Die Coronakrise wird uns si- 1. Systemrelevanz der Freunden oder Familienange- cher auch in Zukunft beschäftigen, Anwaltschaft hörigen, insbesondere nicht bei selbst wenn wir die medizinische den Großeltern untergebracht Notlage fürs Erste überwunden Anwältinnen und Anwälte werden. Für viele Kolleginnen haben sollten. Damit sind aber sind Organe der Rechtspflege (§ und Kollegen eine kaum lösbare nicht nur die wirtschaftlichen 1 BRAO) und garantieren mit ih- Situation. Folgen gemeint, die jeder, sei es rer Berufsausübung den Zugang direkt durch Umsatzeinbußen zum Recht (§ 1 Abs. 2 BORA). Der Präsident der Bundes- oder indirekt durch die Folgen rechtsanwaltskammer, Dr. Ul- der staatlichen Rettungspakete Es scheint selbstverständlich, rich Wessels, hat sich deshalb zu spüren bekommen wird. Die diese Aufgabe als systemrelevant mit einem Brief vom 31. März Krise hat auch in den Köpfen viel einzuordnen. Doch unbestritten an die Bundeskanzlerin gewandt verändert. Wir wurden in unserer blieb das im Zusammenhang und eine ausdrückliche Erklä- Freiheit beschnitten und mussten mit den Katastrophenregeln zur rung der Anwaltschaft als sys- uns zum Wohl der Allgemeinheit Coronakrise nicht. Es scheint, temrelevant eingefordert. „Die massiv einschränken. Aber auch der Gesetzgeber hat die Anwalt- Anwaltschaft hat in dieser Krise vertraute Arbeitsabläufe haben schaft hier schlicht übersehen, als Organ der Rechtspflege eine nicht mehr funktioniert: Mitar- zumindest wurde sie in entspre- elementare Bedeutung für das beiterausfälle wegen Krankheit, chenden Veröffentlichungen zu- Funktionieren unseres Rechts- Quarantäne oder fehlender Kin- nächst nicht explizit genannt. Das staates. Dieser wichtigen Auf- derbetreuung mussten kompen- blieb für zahlreiche Kolleginnen gabe müssen Rechtsanwältinnen siert und Homeoffice organisiert und Kollegen nicht ohne Folgen: und Rechtsanwälte im Interesse werden. Von heute auf morgen Notkitaplätze für ihre Kinder der Bürgerinnen und Bürger wei- waren wir gezwungen, völlig oder die ihrer Mitarbeiter gab ter nachkommen. Sie müssen ihr neue Arbeitsorganisationen zu es nicht. Nach der Ausgangs- aber auch weiter nachkommen schaffen und den sozialen Um- beschränkung anlässlich der „können“. Deshalb müssen An- gang neu zu erfinden. Welche Corona-Pandemie des Bay. Ge- wältinnen und Anwälte, ebenso Auswirkungen werden die Erfah- sundheitsministeriums wurde deren notwendiges Personal in rungen auf unseren Arbeitsalltag jeder angehalten, die physischen den Kanzleien, Anspruch auf haben? Wie wird die Anwaltschaft und sozialen Kontakte zu an- Notbetreuung ihrer Kinder ha- reagieren und welche Impulse deren Menschen außerhalb der ben“, so Wessels. kann sie mitnehmen? Angehörigen des eigenen Haus- stands auf ein absolut nötiges Eine schnelle Antwort blieb Im Folgenden sollen erste Minimum zu reduzieren. Das aus. Die Rechtsanwaltskammern Überlegungen zusammengetra- Verlassen der eigenen Wohnung Nürnberg und München haben gen werden, die vielleicht einen war nur bei Vorliegen triftiger sich deshalb an die bayerischen Anstoß für die Diskussion geben, Gründe erlaubt. Kinder konn- Ministerien gewandt und auf die nun nötig ist: ten damit auch nicht mehr bei ihren jeweiligen Homepages
3/2020 DAS THEMA 95 veröffentlicht, dass und warum die Rechtsstaatlichkeit und deren den können, dann sollte es keine sie den Beruf des Rechtsanwalts Überprüfung geben. Auch und Denkverbote geben. Ohnehin als systemrelevant einstufen, um gerade für den Einzelnen. war doch schon vor Corona klar, den betroffenen Kolleginnen dass sich unsere liebgewonnene und Kollegen Argumente an die Die Berufsausübung der Arbeit an der Papierakte nicht Hand zu geben. Ob damit Kitas Rechtsanwältinnen und Rechts- durchhalten lässt. überzeugt werden konnten, ist anwälte und deren Berufshelfer uns leider nicht bekannt. Erst ist relevant für die Aufrechter- Die Anwaltschaft ist so oder am 23.04.2020 wurde auf der haltung unseres Systems. so gezwungen, sich mit dem Homepage des Bay. Staatsmi- Thema Elekrtonischer Rechts- nisteriums für Familie, Arbeit 2. Digitales Arbeiten verkehr zu befassen. Spätes- und Soziales die Rechtsberatung tens ab 2022 besteht nicht nur und –vertretung ausdrücklich als Wahrscheinlich haben wir alle der passive Nutzungszwang Teil der kritischen Infrastruktur intensive Erfahrungen im Home- des besonderen elektronischen aufgezählt. office gesammelt. Für Anwälte Rechtsverkehrs, sondern auch nichts Neues, sollte man denken, der aktive. Für viele Kanzleien Es ist bedenklich, wenn ge- haben wir alle doch Übung in heißt das dann endgültig, sich rade im Katastrophenfall, der auf anwaltlicher „Heimarbeit“. Und von vertrauten Abläufen auf dem der einen Seite einschneidende doch war es anders. Telefonisch Papierweg zu verabschieden und Eingriffe in die Grundrechte er- weitergeleitete Besprechungs- sich mit neuen Arbeitsabläufen fordern kann, die Rechtsschutz- termine, VPN-Zugänge in den zu befassen. garantie, die vor allem durch Kanzleiserver, Unterschriften die Berufstätigkeit der Rechts- per elektronischer Signatur von In der Geschäftsstelle haben anwältinnen und Rechtsanwälte zuhause aus und Postbearbei- wir seit der Einführung von beA gewährleistet wird, in den Hin- tung am heimischen PC, also viel Erfahrung gesammelt, wie tergrund rückt. Gewiss, in der fast Kanzleialltag zwischen die Kollegenschaft zum elektro- Krise geht es vordergründig um Butterbrot und Laptop. Und es nischen Rechtsverkehr steht und das physische und ökonomische geht, konnten wir feststellen und wir stellen einen Wandel fest. Überleben. Aber gerade in die- vielleicht der Arbeitsweise auch Die Zahl der beA-Verweigerer sem Zusammenhang stellen sich Gutes abgewinnen, zumindest nimmt kontinuierlich ab und im- elementare (Rechts-)fragen, die wenn nicht parallel auch hoch mer öfter hört man nun auch die, zuverlässig und schnell beant- die Kinderbetreuung gemanagt die mit beA Zeit und vor allem wortet werden müssen, um Un- werden muss: Die Abläufe sind Geld sparen. Vorbei die Zeiten, in sicherheiten auf breiter Ebene zu klarer strukturiert und damit effi- denen man Abschriften für den vermeiden. Zudem ist gerade zienter, weil man nicht mal eben Gegner und seinen Rechtsanwalt die Rechtskontrolle besonders so aus einer Überlegung gerissen beifügen musste, vorbei die Zei- gefordert, wenn Grundrechte werden kann. Die Atmosphäre ist ten, in denen man sich die Finger zeitweise eingeschränkt werden. entspannter, weil sich der Gang wund wählte, weil das Fax nicht Wie lange dürfen solche Eingriffe zur Kaffeemaschine ein bisschen durchgehen wollte und vorbei andauern? Wie tief dürfen sie wie Wochenende anfühlt und die Zeiten, in denen man spät einschneiden? Probleme, die nur auch der eine oder andere pri- abends noch zum Nachtbrief- durch eine weiterhin funktionie- vate Aspekt kann eingeblendet kasten fuhr. Zugegeben: ganz rende Anwaltschaft rechtsstaat- werden in der festen Absicht, sich ohne Probleme läuft beA nicht, lich gelöst werden können, an- dadurch nicht aus dem Rhyth- aber sie werden weniger. sonsten aus dem medizinischen mus bringen zu lassen. Katastrophenfall allzu leicht eine 3. Haben Sie einen dauerhafte Rechtsstaatskrise er- Es ist durchaus eine Überle- Katastrophenplan? wächst. Und das will nun wirk- gung wert, diese Erlebnisse in lich niemand. die Organisation unseres künf- Viele Kolleginnen und Kolle- tigen Arbeitsalltages einfließen gen hat eine drohende Quaran- Was lernen wir daraus: Für zu lassen. Wenn Strukturen ver- täne „kalt erwischt“. Die meisten die Zukunft muss es in den Ka- einfacht, Wohlbefinden gestärkt von uns denken nicht darüber tastrophenplänen auch Platz für und Flexibilität gefördert wer- nach, was wäre, wenn der ge-
3/2020 96 DAS THEMA wohnte Kanzleibetrieb nicht mehr funktioniert. Als Freibe- rufler sind wir es gewohnt, im Stopp, hier sind Sie richtig! Zweifel auch „mit dem Kopf un- Am Hallplatz in Nürnberg erhalten Sie Ihre komplette juristische Fachliteratur – inklusive Beratung. Unter ter dem Arm“ zu arbeiten, wenn www.schweitzer-online.de sind wir 24h für Sie da. Fristen und Termine es erfordern. Dass unsere Kanzleien von jetzt Schweitzer Fachinformationen Zeiser + Büttner I Hallplatz 3 I 90402 Nürnberg auf gleich stillstehen hat bislang Tel: +49 911 2368-0 kaum einer eingeplant. zeiser-buettner@schweitzer-online.de Öffnungszeiten: Wer sich vorher schon mit Mo bis Fr 8.00-19.00 Uhr Compliance in seiner Kanzlei Sa 9.30-19.00 Uhr beschäftigt hat, der hat auch ein Anzeige QMS, ein Qualitäts-Management- System installiert. Dort ist zwin- Gesundheitsbehörden bei einer formiert, die zu einem Infizierten gend in einem Kapitel geregelt, „epidemischen Lage von natio- Kontakt hatten. Ziel: Wer infor- wer, was in welchen Notfällen zu naler Tragweite“ zu erlauben, miert ist, kann sich entsprechend veranlassen und wie ein Notbe- Kontaktpersonen von Erkrankten verhalten. Ob bei einem entspre- trieb organisiert und am Laufen anhand von Handy-Standortda- chenden gesellschaftlichen Druck gehalten werden kann. ten zu ermitteln, dadurch ihre von Freiwilligkeit gesprochen Bewegung zu verfolgen und sie werden kann, ist fraglich. Aber Wohl denen, die auf solche im Verdachtsfall zu kontaktieren. bei dieser Lösung sollen wenigs- Vorsorgepläne zurückgreifen tens Identität oder Telefonnum- konnten, die im Sinne einer ge- Ein Eingriff in geschützte Da- mer eines Smartphone-Besitzers wissenhaften Berufsausübung ten, der noch vor der Corona- oder der Ort, an dem der Kon- gem. § 43 S. 1 BRAO ebenso erfor- krise für die meisten undenkbar takt zwischen zwei Smartphones derlich sind wie nach dem Maß- gewesen wäre. Handydaten von stattgefunden hat, nicht gespei- stab der „organisatorischen Vo- allen, auch von Unbeteiligten, chert werden und die anonym raussetzungen“ für den Betrieb sollen erhoben werden, im In- gespeicherten Kontakte sollen einer Kanzlei nach § 5 BORA. teresse des Gemeinwohls und automatisch nach 20 Tagen ge- im Vertrauen darauf, dass sie löscht werden, ohne dass die ge- Also auch hier haben wir im nicht zweckwidrig verwendet warnten Personen identifizierbar Zweifel etwas gelernt, nämlich, werden. In einer Umfrage des gewesen sind. wie man einen Notbetrieb orga- Meinungsforschungsinstituts nisiert und eine Kanzlei in der YouGov im Auftrag der Deut- Krisensituationen erfordern Krisensituation am Leben erhält. schen Presseagentur Ende März sicher außergewöhnliche Maß- Das sollte Motivation genug sein, sagten nun aber immerhin 50 % nahmen und auch die Einschrän- spätestens jetzt ein QMS aufzu- der Befragten, sie hielten die Or- kung von Freiheitsrechten im setzen und im Kanzleialltag zu tung von Kontaktpersonen von Interesse des Gemeinwohls. installieren. Infizierten über die Standortda- Grundrechtseingriffe dürfen aber ten für sinnvoll. Nur 38 Prozent auch in Ausnahmesituationen 4. Handyortung fänden das unangemessen, 12 nicht leichtfertig toleriert werden, Prozent machten keine Angaben. sie müssen immer ultima ratio Südkorea hat es vorgemacht: bleiben. Eine Handyortung stellt Handyortung und Tracking, um Nach heftigem Widerstand einen massiven Eingriff in das die Kontakte von Infizierten zu vor allem von Datenschützern durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 ermitteln und so die Verbreitung ist man von der Idee der Handy- Abs. 1 GG geschützte Recht auf des Virus aufzuhalten. Und es überwachung abgerückt. An ihre informationelle Selbstbestim- hat auch in Deutschland nicht Stelle soll eine freiwillige App mung dar. Zwar mag es zutref- lange gedauert, bis die Idee treten, die via Bluetooth unter fen, dass Einschränkungen umso aufgegriffen wurde. Mitte März Beachtung des Datenschutzes früher ein Ende finden können, hatte Bundesgesundheitsminis- zeitlich befristet Daten sammelt je eher eine Eindämmung der ter Spahn vorgeschlagen, den und diejenigen automatisch in- Verbreitung gelingt. Es darf aber
3/2020 GERICHTE, ÄMTER, MINISTERIEN 97 nicht übersehen werden, dass nannte Umfrage zeigt, viele nur „Als unabhängiger Berater auf diesem Weg ein umfassendes allzu leichtfertig bereit wären, und Vertreter hat der Rechts- Bewegungsprofil von jedem an- ihre Daten preiszugeben und anwalt seine Mandanten vor gelegt werden kann, das auch zu Grundrechtseingriffe hinzuneh- Rechtsverlusten zu schützen, […] anderen Zwecken als den formu- men, sind Anwälte gefragt, genau und gegen verfassungwidrige lierten genutzt werden kann. Ein hinzusehen und ein kritisches Beeinträchtigungen und staatli- Zweck wurde bereits genannt: Auge darauf zu haben, dass dem che Machtüberschreitungen zu die Überprüfung, ob Ausgangs- Rechtsstaats- und Verhältnis- sichern“. sperren eingehalten werden. Und mäßigkeitsprinzip entsprochen die App-Lösung zeigt, dass es wird. Wir alle müssen durch diese andere minimalinvasive Mög- schwierige Zeit. Bleibt die Hoff- lichkeiten gibt. Besonders in Krisenzeiten nung, dass wir sie schnell und sollten wir uns darauf besinnen, gut überstehen. Gerade wenn Angst ein welche Aufgabe uns als Organ schlechter Berater unserer Man- der Rechtspflege nach § 1 Abs. danten ist und, wie die obenge- 3 BORA zukommt: quw/pp Erstreckung bei Arbeitgeberwechsel Bay. Anwaltsgerichtshof, Urt. v. 06.05.2019 – BayAGH III-4-13/2018 Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg (RAK) jedoch weder im Gesetzeswortlaut noch in der Ge- erlässt auch bei einem Arbeitgeberwechsel auf setzessystematik Anhaltpunkte. Denn § 46b Abs. Antrag einen Erstreckungsbescheid. § 46b Abs. 3 3 BRAO habe lediglich zur Voraussetzung, dass BRAO ist nach Auffassung der RAK dahin- zeitlich nach einer Zulassung nach § 46a BRAO gehend auszulegen, dass auch der Abschluss weitere Arbeitsverhältnisse als Syndikusanwalt eines neuen Arbeitsvertrages eine Aufnahme aufgenommen würden. Für eine Erstreckung sei eines weiteren Arbeitsverhältnisses im Sinne der nach dem Gesetzeswortlaut nicht erforderlich, dass Norm sei. Dagegen wandte sich die Deutsche dieses Arbeitsverhältnis neben dem der Zulassung Rentenversicherung Bund mit ihrer Klage zum zugrundeliegenden Arbeitsverhältnis bestehe. Anwaltsgerichtshof. Nach ihrer Auffassung komme eine Erstreckung nach § 46b Abs. 3 BRAO Ein Grund, die bestehende Zulassung gem. § 46b nur in Betracht, wenn nach einer Zulassung Abs. 2 S. 2 BRAO nach Beendigung des zugrunde- nach § 53 a BRAO weitere Arbeitsverhältnisse liegenden Arbeitsverhältnisses zu widerrufen, habe als Syndikus aufgenommen würden, wobei es zu keinem Zeitpunkt vorgelegen. Für die Frage des erforderlich sei, dass das Arbeitsverhältnis, für Widerrufs komme es auf die Fortdauer der Voraus- das eine Zulassung als Syndikus erteilt wurde, setzungen des § 46 BRAO an, so dass kein Widerruf weiter bestehe und zumindest ein weiteres Ar- erfolge, wenn die Zulassungsvoraussetzungen durch- beitsverhältnis hinzutrete. gehend, mithin auch im neuen Arbeitsverhältnis fortbestünden. Mit seinem Urteil folgte der BayAGH der Rechtsansicht der RAK. Zwar solle nach der Im Übrigen erscheine es auch unter dem Gesichts- von der DRV zitierten BT-Drucksache 18/5201 punkt der Verwaltungsvereinfachung vorzugswür- (Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des dig, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Rechts der Syndikusrechtsanwälte) § 46b Abs. den Erstreckungsbescheid anstatt eines Widerrufsbe- 3 BRAO klarstellen, dass sich die Zulassung scheids mit anschließender Neuzulassungsprüfung auf Antrag nur auf anwaltliche Tätigkeit in- ausreichen zu lassen. nerhalb weiterer nachträglich hinzutretender q Arbeitsverhältnisse unter den dort genannten Voraussetzungen erstrecke. Hierfür finden sich Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
3/2020 98 GERICHTE, ÄMTER, MINISTERIEN Elektronische Signatur bei Schriftsätzen OLG Koblenz, Beschl. v. 18.06.2019 – 9 UF 244/19 1. Bei der Übermittlung eines Schriftsatzes an – dagegen treffen, dass elektronische Dokumente das Elektronische Gerichts- und Verwaltungs- nicht ordnungsgemäß signiert übermittelt werden. postfach (EGVP) des Familiengerichts über eine q Anwendung, die auf OSCI beruht, handelt es sich nicht um einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne von § 130a Abs. 3 Alt. 2 ZPO. Tarifbegünstigte 2. Durch Übermittlung an das Elektronische Veräußerung einer Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Familiengerichts über eine Anwendung, die auf freiberuflichen OSCI beruht, kann eine Beschwerde nur dann form- gerecht eingereicht werden, wenn die als elektro- Praxis nisches Dokument übermittelte Beschwerdeschrift BFH, Beschl. v. 11.2.2020 – VIII B 131/19 mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ver- sehen ist. Insoweit reicht eine Container-Signatur seit dem 1. Januar 2018 nicht mehr aus. Dies gilt „1. Die tarifbegünstigte Veräußerung einer freibe- selbst dann, wenn dem Gericht lediglich mit der ruflichen Praxis (§ 18 Abs. 3 i.V.m. § 34 EStG) setzt signierten Nachricht nur ein einziges Dokument voraus, dass der Steuerpflichtige die wesentlichen übermittelt wird. vermögensmäßigen Grundlagen seiner bisherigen Tätigkeit entgeltlich und definitiv auf einen ande- 3. Das gesetzliche Verbot der Container-Signatur ren überträgt. Hierzu muss der Veräußerer seine ist mit dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen GG sowie dem in Art. 19 Abs. 4 GG verankerten Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit Justizgewährleistungsanspruch zu vereinbaren. einstellen. Wann eine „definitive“ Übertragung 4. Ein Verstoß gegen das gesetzliche Verbot der der wesentlichen Betriebsgrundlagen vorliegt, Container-Signatur ist nicht nach §§ 14 Abs. 2 Satz hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalls 2 FamFG, 130a Abs. 6 Satz 2 ZPO zu heilen. ab. Eine starre zeitliche Grenze, nach der die Tä- tigkeit steuerunschädlich wieder aufgenommen 5. Hinsichtlich des seit dem 1. Januar 2018 gelten- werden kann, besteht nicht. Dementsprechend den gesetzlichen Verbots der Container-Signatur lag ist auch keine „Wartezeit“ von mindestens drei auch vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs Jahren einzuhalten (Anschluss an BFH-Urteil vom vom 15. Mai 2019 – XII ZB 573/18 – schon keine 21.08.2018 – VIII R 2/15, BFHE 262, 380, BStBl II unklare Rechtslage vor. 2019, 64). 2. NV: Grundsätzlich unschädlich ist es, wenn der 6. Von einem Verfahrensbevollmächtigten ist zu Veräußerer als Arbeitnehmer oder als freier Mitar- erwarten, dass er Container- und Einzelsignatu- beiter im Auftrag und für Rechnung des Erwerbers ren zu erkennen, voneinander abzugrenzen und tätig wird. Auch eine geringfügige Fortführung diese juristisch einzuordnen, mithin sich von einer der bisherigen freiberuflichen Tätigkeit steht der ordnungsgemäßen und den einschlägigen Form- Annahme einer begünstigten Praxisveräußerung vorschriften entsprechenden Signatur in jedem nicht entgegen (Anschluss an BFH-Urteil in BFHE Einzelfall zu überzeugen, vermag. Denn so wie 262, 380, BStBl II 2019, 64), und zwar auch dann ein Rechtsanwalt Vorkehrungen dagegen treffen nicht, wenn sie die Betreuung neuer Mandate muss, dass Schriftstücke nicht versehentlich in umfasst (gegen BMF).“ q den Postausgang geraten und ohne Unterschrift bei Gericht eingereicht werden, muss er auch Vor- Volltext unter www.bundesfinanzhof.de kehrungen – im Sinne einer Kontrolle im Einzelfall
inar Web eA Live! b e rüste t ausg e stens nd Sie b ns si Mit u H AU S Gmb E M H N B E RG SYST ÜR EI N R K ANZL R DE PA RTNE Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an: 0800 4 888 111 Sulzbacher Straße 48 · 90489 Nürnberg · www.K2L-GmbH.de Ihr Vor-Ort-Partner Anzeige Feststellung unwesentliche Änderung Bay. Anwaltsgerichtshof, Urt. v. 11.12.2019 – BayAGH III-4-4/2019 Gemäß § 46b Abs. 3 BRAO ist die Rechtsanwalts- logische Auslegung ergebe, dass die Feststellung kammer zuständig für die Erstreckung der Zulas- der unwesentlichen Änderung vom Tatbestand sung eines Syndikusrechtsanwalts, sofern weitere des § 46b Abs. 3 S. 1. 2. Alt. BRAO mit umfasst Arbeitsverhältnisse aufgenommen werden oder sei. Denn die Feststellung, dass die erteilte Zulas- innerhalb bereits bestehender Arbeitsverhältnisse sung die nach der Unternehmensverschmelzung eine wesentliche Änderung der Tätigkeit eintritt. auszuübende, unveränderte anwaltliche Tätigkeit Nicht geregelt in § 46b Abs. 3 S. 1, 2. Alt BRAO ist mit umfasse, sei ein Weniger zu dem in § 46 Abs. jedoch der Fall, wenn sich die Tätigkeit eines Syn- 3 BRAO geregelten Sachverhalt. Dass die RAK dikusrechtsanwalts in Folge einer Verschmelzung sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben des Mittels des nicht wesentlich geändert hat. Gleichwohl konnte feststellenden Verwaltungsakts bedienen könne, die Rechtsanwaltskammer Nürnberg (RAK) einen obwohl dies nicht ausdrücklich in § 46b Abs. 3 Bescheid auf Feststellung einer unwesentlichen BRAO erwähnt sei, entspreche ständiger Recht- Änderung des bestehenden Arbeitsverhältnisses sprechung des BVerwG, wenn sich die Befugnis erlassen. dem Gesetz im Wege der Auslegung entnehmen lasse. q Bei scheinbaren Gesetzeslücken stünden auch im Bereich des Verwaltungsrechts die herkömmlichen Auslegungsmethoden zur Verfügung. Die teleo- Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
3/2020 100 GERICHTE, ÄMTER, MINISTERIEN Gewerblichkeit der Tätigkeit eines externen Datenschutzbeauftragten BFH, Urt. v. 14.1.2020 – VIII R 27/17 „1. Ein externer Datenschutzbeauftragter übt und anderer Vorschriften über den Datenschutz auch dann, wenn er zugleich als Rechtsanwalt hinzuwirken. Er habe insbesondere die ordnungs- tätig ist, keinen in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten gemäße Anwendung der Datenverarbeitungspro- Katalogberuf aus. gramme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten 2. Da ein Datenschutzbeauftragter ohne eine verarbeitet werden sollen, zu überwachen und die akademische Ausbildung tätig werden kann, übt bei der Verarbeitung personenbezogener Daten er auch keine dem Beruf des Rechtsanwalts ähnli- tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen che Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG mit den Vorschriften des BDSG sowie anderen aus […] Vorschriften über den Datenschutz und mit den 3. Die Tätigkeit des externen Datenschutzbe- jeweiligen besonderen Erfordernissen des Da- auftragten ist auch nicht den sonstigen selbstän- tenschutzes vertraut zu machen. Diese Tätigkeit digen Tätigkeiten i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG sei – auch wenn sie in der von ihm ausgeübten zuzuordnen.“ Art und Weise im Schwerpunkt rechtsberatend sei – nicht für den Beruf des Rechtsanwalts be- Aus den Gründen: rufstypisch, insbesondere ist sie dem Beruf des Der Kläger sei in Bezug auf seine Tätigkeit als Rechtsanwalts nicht vorbehalten. Vielmehr übe externer Datenschutzbeauftragter gewerblicher der Kläger insoweit einen eigenständigen – von Unternehmer i.S. des § 141 Abs. 1 AO, denn er seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt abzugrenzenden übe keine freiberufliche Tätigkeit i.S. des § 18 – Beruf aus. Dies folge daraus, dass die Tätigkeit Abs. 1 Nr. 1 EStG aus. Der Kläger übe als Daten- des Datenschutzbeauftragten (weiterhin) durch schutzbeauftragter weder eine dem Beruf des eine Beratung in interdisziplinären Wissensge- Rechtsanwalts vorbehaltene noch eine diesem bieten gekennzeichnet sei, ohne dass hierfür eine Beruf ähnliche Tätigkeit aus. Seine Tätigkeit als spezifische akademische Ausbildung, wie diese z.B. Datenschutzbeauftragter sei auch nicht § 18 Abs. für die Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts 1 Nr. 3 EStG zuzuordnen. notwendig ist, nachgewiesen werden müsse. Die Voraussetzungen des § 141 AO lägen vor. Dieser Einordnung der Tätigkeit des Daten- Der Kläger sei in Bezug auf seine Tätigkeit als schutzbeauftragten stehe die aktuelle Recht- externer Datenschutzbeauftragter gewerblicher sprechung des BGH zur Zulassung von Daten- Unternehmer. Seine Tätigkeit sei nicht als Aus- schutzbeauftragten als Syndikusrechtsanwalt übung eines Katalogberufs – insbesondere dem nicht entgegen. Danach könne eine Tätigkeit als des Rechtsanwalts – bzw. einer diesem ähnliche interner Datenschutzbeauftragter grundsätzlich Tätigkeit anzusehen. Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG die für eine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt gehöre zu den freiberuflichen Tätigkeiten u.a. die erforderlichen Tätigkeitsmerkmale des § 46 Abs. selbständige Berufstätigkeit des Rechtsanwalts, 3 Nrn. 1 bis 4 BRAO erfüllen und das Arbeitsver- vorausgesetzt die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit hältnis von diesen Merkmalen auch geprägt sein. ist für diesen Beruf berufstypisch, d.h. sie ist in Dies sei für die steuerliche Qualifizierung der besonderer Weise charakterisierend und diesem Tätigkeit als solche i.S. des § 18 EStG allerdings Katalogberuf vorbehalten. Dies sei beim externen nicht maßgebend. Datenschutzbeauftragten nicht der Fall. Der Da- q tenschutzbeauftragte, der sowohl als interner wie externer Beauftragter bestellt werden könne, habe Volltext unter www.bundesfinanzhof.de gemäß § 4g BDSG auf die Einhaltung des BDSG
3/2020 AUS DER ARBEIT DES VORSTANDS 101 Unzulässige Bezeichnung als „Experte“ oder „Spezialist“ AnwG Frankfurt a. M., Beschl. v. 09.01.2020 – IV AG 27/19 Orientierungssätze: gen, selbst wenn die Gefahr einer Verwechslung 1. Die Verwendung der Begriffe „Experte“ oder mit der Bezeichnung „Fachanwalt“ bestehe. Dem „Spezialist“ stellt keine Verwechslungsgefahr gem. gegenüber fordere der Anwaltssenat des BGH, § 7 Absatz II BORA in Bezug auf Fachanwalt- dass ein Anwalt nur dann die Bezeichnung „Spe- schaften dar, da dem kundigen Rechtsuchenden zialist“ verwenden dürfe, wenn seine Kenntnisse zuzutrauen ist, dass er den Fachanwalt nicht mit und praktischen Erfahrungen auf dem jeweiligen diesem Begriffen gleichsetzt. Gebiet diejenigen eines „nur Fachanwalts“ nicht 2. Die Verwendung der vorgenannten Begriffe als nur unerheblich überschreite. qualifizierende Zusätze gem. § 7 Absatz I 2 BORA Ob der Kritik an der die erhöhten Anforderungen setzt voraus, dass der Rechtsanwalt Kenntnisse fordernden Rechtsprechung zu folgen ist, könne aufweist, die denen eines Fachanwalts entspre- dahingestellt bleiben. Unstreitig sei, dass der sich chen. Andernfalls liegt eine Irreführung i.S.d. § 7 selbst als Spezialist bezeichnende Rechtsanwalt Absatz II BORA vor. für die Richtigkeit seiner Selbsteinschätzung die 3. Für die Richtigkeit seiner Selbsteinschät- Darlegungs- und Beweislast trage. q zung trägt der Rechtsanwalt die Darlegungs- und Beweislast. Dem Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen des § 7 Absatz I 2 BORA wird der Rechtsanwalt nicht dadurch gerecht, dass er die Teilnahme an einem Fachanwaltskurs belegt. Vielmehr sind auch das erfolgreiche Bestehen der Corona – Fort- Leistungskontrollen und die praktischen Erfah- rungen nachzuweisen. 4. Die Verwendung der Begriffe „Experte“ und bildungspflicht „Spezialist“ ohne Vorliegen der Voraussetzung des § 7 Absatz I 2 BORA stellt eine irreführende gemäß § 15 FAO Werbung iSd § 43b BRAO dar. Aus den Gründen: In der Geschäftsstelle häufen sich die An- Bei den Benennungen „Spezialist“ und „Experte“ fragen, ob für 2020 trotz zahlreicher abge- handle es sich zunächst um qualifizierende Zusätze sagter Fortbildungsveranstaltungen und i.S.d. § 7 Absatz 1 S. 2 BORA, wobei beide Begriffe den verhängten Ausgangsbeschränkun- gleichzusetzen sind (BGH, AnwBl. 2015, Seite 266). gen weiterhin die Fortbildungspflicht mit Welche Anforderungen im Einzelnen an die einem Umfang von 15 Zeitstunden für das Kenntnisse des Rechtsanwalts zu stellen wären, Kalenderjahr besteht. Die Antwort lautet sei umstritten. Der 1. Zivilrechtssenat des BGH Stand heute: ja. Es gibt verschiedene Mög- stelle auf die Anforderungen ab, die an einen lichkeiten der Fortbildung, die nach der Fachanwalt zu stellen sind. Entsprächen die Fähig- FAO anerkannt werden können. keiten eines Rechtsanwalts, der sich als Spezialist auf einem Rechtsgebiet bezeichnet, für das eine Fachanwaltschaft besteht, den an einen Fachan- Online-Fortbildung walt zu stellenden Anforderungen, bestehe keine Ist es einem Fachanwalt infolge der Coronakrise Veranlassung, dem Rechtsanwalt die Führung nicht möglich, eine für seine Zwecke geeignete einer entsprechenden Bezeichnung zu untersa- Präsenzveranstaltung zu besuchen, besteht für
3/2020 102 AUS DER ARBEIT DES VORSTANDS ihn die inzwischen von zahlreichen Veranstaltern Publikationen angebotene Möglichkeit einer Teilnahme an Online- Des Weiteren besteht alternativ die Möglichkeit, Kursen bzw. Webinaren. Zudem gibt es Angebote wissenschaftlich zu publizieren. für textorientierte Online-Kurse, Online-Vorträge (Live oder zum Selbststudium) und interaktive Sollte es einmalig gleichwohl nicht möglich Module. Auf diesem Weg lassen sich in allen Gebie- sein, z.B. wegen Erkrankung die 15 Stunden in ten der Fachanwaltsordnung Pflichtfortbildungen einem Kalenderjahr zu absolvieren, wenden Sie absolvieren, die den Anforderungen des § 15 FAO sich bitte rechtzeitig und unaufgefordert an uns. hinreichend Rechnung tragen. Auch wenn eine Nachholung der Fortbildung im Folgejahr eine Verletzung der Fortbildungs- Selbststudium pflicht rückwirkend nicht heilt, kann nach einer Zudem können Fachanwälte kalenderjährlich Entscheidung des BGH (Beschluss v. 05.05.2014, bis zu 5 Stunden ihre Fortbildungspflicht im Wege AnwZ (Brfg) 76/13) in begründeten Ausnahme- des Selbststudiums erfüllen, sofern eine Lerner- fällen die einmalige „Pflichtverletzung“ in einem folgskontrolle erfolgt. Hierfür bieten die Veran- Kalenderjahr durch eine entsprechend verstärkte stalter regelmäßig kurze Tests an, mit denen das Fortbildung im Folgejahr kompensiert werden. Gelernte abgefragt wird. Lerninhalte werden in der Regel durch Webinare oder schriftliche Un- terlagen vermittelt. q Der digitale Nachlass: Eine Untersuchung aus recht- licher und technischer Sicht Wir möchten Sie auf eine Untersuchung aufmerksam machen, die das Fraunhofer-Insti- tut für Sichere Informationstechnologie zusammen mit der Universität Bremen/IGMR und der Universität Regensburg im Dezember 2019 herausgegeben hat. Das Bundesministeriums für und wie sie über ihren digitalen setzliche Änderungen notwendig Justiz und Verbraucherschutz Nachlass verfügen können. sind. Sie umfasst Handlungsemp- (BMJV) schreibt dazu: „Die fehlungen für Erblasser und Er- Rechte und Pflichten, die im Ziel der vorliegenden Studie ben, für Vorsorgebevollmächtigte Zusammenhang mit der Nut- ist es, das Thema des digitalen und Betreuer, für Unternehmen zung von IT-Systemen stehen, Nachlasses in Bezug auf erb- sowie für den Gesetzgeber und bilden im Todesfall den digitalen rechtliche, datenschutzrechtli- die Verwaltung. Schließlich bietet Nachlass eines Menschen. Der che, verbraucherschutzrechtliche die Studie auch Textvorlagen für digitale Nachlass kann sowohl und technische Fragestellungen die Vorsorgevollmacht und für finanzielle Werte (PayPal-Gutha- aufzuarbeiten und Empfehlun- letztwillige Verfügungen.“ ben, E-Books, ...), als auch ideelle gen für den Umgang mit dem Werte (Facebook-Profil, ...) um- digitalen Nachlass zu geben. Es Die Studie kann über die fassen. Heute befasst sich kaum braucht technische Maßnahmen Homepage des BMJV unter ein Mensch mit dem Thema des und rechtliche Vorkehrungen, um (https://www.bmjv.de/DE/ digitalen Nachlasses. Dies liegt den digitalen Nachlass zu regeln Service/Fachpublikationen/ insbesondere daran, dass vielen und praktisch umzusetzen. Diese Studie_digitaler_Nachlass.html) Menschen nicht bewusst ist, dass Studie untersucht auch, ob ge- abgerufen werden.
3/2020 UNSER BEZIRK 103 Wahlen zum Vorstand 2020 Vom 26.03. – 09.04.2020 fand erstmals die elektronische Wahl zum Vorstand statt. Mit Schreiben vom 28.01.2020 schulden wir aber RA Dr. Klaus Vorstand wird in seiner nächsten hat der Wahlausschuss die erste Uhl. Er war seit 1992 und damit auf die Wahl folgenden Sitzung Wahlbekanntmachung sowie den 28 Jahre Mitglied im Vorstand der vss. am 16.05.2020 aus seiner Wahlvorschlagschein versandt. Rechtsanwaltskammer und seit Mitte das Präsidium neu wählen. Wahlvorschläge konnten vom 28.04.1998 deren Schatzmeister. Das Ergebnis dieser Wahl werden 29.01.2020 bis zum 28.02.2020 wir unmittelbar nach der Wahl eingereicht werden. Zu wählen Die neue Amtszeit wird am auf unserer Homepage unter waren turnusgemäß 11 Vorstands- 01.05.2020 und damit nach Re- www.rak-nbg.de veröffentlichen. mitgleider, davon 8 aus dem LG- daktionsschluss beginnen. Der q Bezirk Nürnberg-Fürth, 2 aus dem LG-Bezirk Regensburg und ein Mitglied aus dem LG-Bezirk Wei- Gewählt wurden: den. Innerhalb dieser Frist gingen 15 Wahlvorschläge ein: Für den LG Bezirk Nürnberg-Fürth Wahlzeitraum war der 26.03. RAin Dr. Christina Chlepas, Nürnberg 2020, 12:00 Uhr bis 09.04.2020, RA Daniel Fries, Nürnberg 12:00 Uhr. Insgesamt haben 514 RA Franz Heinz, Nürnberg Mitglieder gewählt. Das ent- RAin Dr. Renate Kropp, Rückersdorf spricht einer Wahlbeteiligung RA Robert Nentwich, Nürnberg von 10,66 %. RA Hendrik Pächtner, Nürnberg RAin Melanie Sandhöfer, Fürth Frau Kollegin Gunreben und RA Stefan Wolf, Nürnberg die Kollegen Kallweit und Dr. Uhl standen für eine weitere Amts- Für den LG-Bezirk Regensburg zeit nicht mehr zur Verfügung. RAin Stefanie Haizmann, Regensburg Sie sind mit dem 30.04.2020 aus RA Christoph Mackenrodt, Regensburg dem Vorstand ausgeschieden. Ihnen gebührt Dank für ihr En- Für den LG-Bezirk Weiden gagement im Interesse der Kol- legenschaft. Besonderen Dank RA Stephan Wanninger, Weiden Umsatzsteuerliche Hinweise für die Rechnungslegung Auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gelten die Regelungen des Umsatzsteuergesetzes, aus dem sich insbesondere Anforderungen für die zu stellenden Rechnungen, für den Vorsteuerabzug und für den Umgang mit Reise- und Bewirtungskosten ergeben. Der Beitrag soll einen Überblick über die wichtigsten Regelungen geben und die sich daraus ergebenen Konsequenzen für die anwaltliche Praxis aufzeigen. Der Ausschuss Steuerrecht bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat umsatzsteuerliche Hin- weise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte erarbeitet, die Sie auf unserer Homepage unter https://www.rak-nbg.de/services-infomaterial abrufen können. q
3/2020 104 UNSER BEZIRK Rechtsanwälte Bamberg (Einw. 2,4 Mio) in Bayern Das Bayerische Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat die Zulassungszahlen für das Jahr 2019 bekanntgegeben. Nürnberg (Einw. 3,1 Mio) 2019 wurden in Bayern 1.221 Bewerber zur Rechtsanwaltschaft (2017: 1.234, 2018: 1.195) und 22 Gesellschaften mit beschränk- ter Haftung (2017: 12, 2018: 25) als Rechtsanwaltsgesellschaften München (Einw. 7,3 Mio) zugelassen. Damit entspricht die Zulassungszahl, auch bei den Ge- sellschaften, in etwa dem Vorjahr. Da die Zahl der Abgänge (Verzicht, Tod oder Zulas- sungswechsel) auch im letzten Jahr hinter der Zulassungszahl zurückgeblieben ist, ist die Ge- samtmitgliederzahl der bayeri- erneut um 334 auf 29.697 (2018: schen Rechtsanwaltskammern 29.363) gestiegen, wobei die Mitgliederzahlen in Nürnberg Mitglieder zum 31.12.2019: und Bamberg unter dem Vorjahr lagen. Die Zahl beinhaltet auch Rechtsanwaltskammer in % ausländische Mitglieder nach § 2 EURAG, Mitglieder nach § 11 München 22.264 74,97 % EURAG (Rechtsanwälte nach Nürnberg 4.778 16,09 % Eignungsprüfung), ausländische Bamberg 2.655 8,94 % Mitglieder nach § 206 BRAO, Gesamt 29.697 Rechtsbeistände nach § 209 BRAO, Mitglieder nach § 60 Entspricht in etwa der prozentualen Verteilung der Vorjahre. Abs. 1 BRAO (Geschäftsführer von Rechtsanwaltsgesellschaften) so- Die Neuzulassungen (natürliche Personen und Rechtsanwalts- wie Rechtsanwaltsgesellschaften. gesellschaften mbH) verteilen sich in Bayern: Die Mitglieder der Rechtsan- waltskammer München konzen- Rechtsanwaltskammer trieren sich wie bisher auf den München 977 Raum München. Ende 2018 wa- Nürnberg 212 ren in der Stadt und im Landkreis Bamberg 54 München 14.684 Mitglieder zu- gelassen; das entspricht 49,45 %. Gesamt 1.243 q
3/2020 UNSER BEZIRK 105 Prüferaufruf Das Landesjustizprüfungsamt (LJPA) benötigt zur Bewäl- Ehrungen von tigung der Juristischen Staatsprüfungen dringend weite- re Prüfer aus allen Prüfungsbereichen, insbesondere mit Kanzleimitar- dem Prüfungsgebiet „Öffentliches Recht“. beiterinnen Die Bestellung kann nur für (§ 30 Abs. 2 Satz 2 bzw. § 64 Abs. 1 eine oder auch - bei Vorliegen Satz 2) auf ein verträgliches Maß 10-jähriges Jubiläum der Voraussetzungen - für beide zu begrenzen; für den schrift- Bianca Pahl Staatsprüfungen erfolgen. lichen Teil der Zweiten Juris- Möstl & Krimalowski tischen Staatsprüfung beträgt Max-Reger-Straße 2 a Voraussetzung für eine Bestel- das angestrebte Maximaldeputat 92637 Weiden lung zum Prüfer sind: beispielsweise 60 Erst- und 60 • grundsätzlich mindestens Zweitbewertungen. "vollbefriedigend" (9 Punkte) Christine Kurz in beiden Examen; im Aus- In der mündlichen Prüfung Stilla Sturm nahmefall würde es ggf. auch erfolgt pro Kampagne im Schnitt Birte Jessen ausreichen, wenn in einem Ex- eine Einteilung für 1 bis 2 Prü- Wagner & Dr. Lehner GbR amen 9 Punkte und im anderen fungstermine in der Ersten Ju- Ditthornstr. 5 mindestens 8,5 Punkte erzielt ristischen Staatsprüfung am 93055 Regensburg wurden Prüfungsort Erlangen-Nürnberg • regelmäßig eine gewisse Be- bzw. bis zu 3 Prüfungstermine in rufserfahrung (Erste Juristi- der Zweiten Juristischen Staats- Christiane Kollar sche Staatsprüfung: ca. 3 Jahre, prüfung. Dies gilt, sofern man – Rechtsanwältin Zweite Juristische Staatsprü- was selbstverständlich möglich Christine Schenk fung: ca. 8 Jahre) ist – im Rahmen der Abfrage der Gustav-Schickedanz-Str. 15 • keine gleichzeitige Mitwir- Bereitschaft zur Teilnahme nicht 90762 Fürth kung bei einem privaten Repe- angibt, diesmal nur für weni- titorium, sei es als Veranstalter ger Termine zur Verfügung zu oder als Dozent. stehen. 20-jähriges Jubiläum Hinsichtlich des zeitlichen Wenn Sie Interesse an der Susanne Lärtz Aufwands, der mit der Prüfer- Mitwirkung als Prüfer haben Dr. Reiner & Kollegen tätigkeit verbunden ist, teilt das schicken Sie uns bitte Ihre Un- Schmausenbuckstr.76 LJPA mit: terlagen (Beruflicher Lebenslauf 90480 Nürnberg und Zeugnisse der beider Staats- Jeder Prüfer erhält vom LJPA examina) zu. Wir leiten diese vor jeder schriftlichen wie münd- dann gerne an das LJPA weiter. lichen Prüfungskampagne ein q Formblatt, in dem er angeben kann, ob er bereit und zeitlich in der Lage ist, in diesem Ter- Wir trauern um unsere verstorbenen Kollegen min zu prüfen; dadurch ist eine Koordination der Prüfertätigkeit mit der Belastung im Hauptamt Bernd Leibinger, Fürth verst. 15.02.2020 möglich. In den schriftlichen Prü- fungen wird nach Möglichkeit Prof. Dr. Dietrich Boxdorfer, Nürnberg verst. 16.03.2020 versucht, die Größe der auf ei- Heike Pöllath, Nürnberg verst. 14.04.2020 nen Prüfer entfallenden Deputate
3/2020 Abrufbar unter www.brak.de/stat 106 UNSER BEZIRK istiken In den Mitte Juni erscheinenden BRAK- Mitteilungen folgt ein ausführlic her Bericht. Mitgliederstatistik zum 01.01.2020 Insgesamt leichter Zuwachs bei Mitgliederzahlen: Einzelzulassungen rückläufig, Zunah- me bei Syndizi und Anstieg des Frauenanteils Neue Fachanwälte Zum Stichtag 01.01.2020 Einzelzulassung (34,14 %) und ist verzeichneten die 28 Rechtsan- im Vergleich zum Vorjahr weiter FA für Arbeitsrecht waltskammern insgesamt 167.234 angestiegen: 44,29 % der doppelt Mitglieder. Im Vergleich zum Zugelassenen und sogar 55,72 % RA Oliver Bleisteiner, Lauf a. d. Pegnitz Vorjahr (166.375) bedeutet dies der reinen Syndikusrechtsan- RA Matthias Meister, Dietfurt nur einen geringen Zuwachs von wälte sind weiblich. RAin Katharina Kastenhuber, Nürnberg 0,52 %. Insgesamt waren 165.901 FA für Bank- und Kapitalmarktrecht Rechtsanwälte zugelassen, davon Wie schon in den letzten Jahren 59.002 Rechtsanwältinnen. Dies ist die Anzahl der Anwaltsnotare RAin Sonja Horn, Nürnberg bedeutet einen weiteren Anstieg weiter rückläufig: Mit 5.226 liegt des Frauenanteils auf 35,56 % sie um 2,3 % unter dem Vorjahr FA für Bau- und Architektenrecht (Vorjahr: 35,13 %). (5.349). RA Ludwig Martin Bittner, Nürnberg Im Vergleich zum Vorjahr ha- Die Anzahl derjenigen Kolle- RA Patrick Konze, Weiden ben sich die Einzelzulassungen ginnen und Kollegen, die neben FA für Familienrecht als Rechtsanwalt/Rechtsanwäl- ihrem Anwaltsberuf zugleich als tin zugunsten der Syndikus-Zu- Wirtschaftsprüfer, Steuerbera- RAin Mareike Schätzlein, Nürnberg lassungen erneut deutlich ver- ter oder vereidigter Buchprüfer RAin Sibylle Möller, Schwabach ringert. Zum 01.01.2020 gab es tätig sind, verringerte sich zum RA Daniel Barth, Nürnberg 146.795 (Vorjahr: 148.227) Rechts- 01.01.2020: So waren 513 (Vor- anwälte und Rechtsanwältinnen, jahr: 574) Rechtsanwälte auch als FA für für Miet- und WEG-Recht 15.475 (Vorjahr: 14.013) Kollegin- Wirtschaftsprüfer, 2.062 (Vorjahr: RAin Daniela Häring, Straubing nen und Kollegen mit Doppelzu- 2.137) auch als Steuerberater und lassung (Syndikusrechtsanwalt 355 (Vorjahr: 370) zugleich als FA für Steuerrecht und Rechtsanwalt) und 3.631 vereidigte Buchprüfer tätig. (Vorjahr: 2.864) Syndikusrechts- Deutliche Zuwächse gab es RAin Friederike Barthels-Riedl, anwälte. Der Frauenanteil liegt bei den Rechtsanwalts-GmbHs Tirschenreuth bei den Syndizi deutlich höher (1.018, Vorjahr: 947). q RA Dr. Johannes Kalb, Ansbach als bei den Rechtsanwälten mit Quelle: BRAK FA für Strafrecht RAin Narine Schulz, Regensburg RA Wolfgang Wittmann, Nürnberg Informationen zu Störungen im Elektronis FA für Verkehrsrecht Sollten beim Versand einer beA- Ausfallzeiten des beA bekannt. Dazu RAin Elisabeth Freundorfer, Nachricht Probleme auftreten, gibt korrespondierend führt die BRAK Schwarzach es eine Reihe von Informationsquel- eine umfassende Störungs- und Aus- len, anhand derer Sie herausfinden falldokumentation. Sie enthält alle FA für Versicherungsrecht können, ob gerade eine Störung des Zeiten, in denen das beA nicht oder beA-Systems oder eine auf Seiten nur eingeschränkt zur Verfügung RAin Jeanette Groß, Schwabach des Empfängers vorliegt: steht – sei es wegen System-Updates RAin Verena Möhring, Gunzenhausen oder wegen Störungen. FA für Verwaltungsrecht Auf der beA-Infoseite gibt die BRAK aktuelle Informationen zu Darüber hinaus finden Sie auf RAin Antonia Fellenzer, Nürnberg Störungen und wartungsbedingten der Seite www.egvp.justiz.de ak- RA Oliver Schmidl, Schierling
Sie können auch lesen