Das Begehbare Geschichtsbuch, der Kirschenland-Weg - VG Oberes Glantal

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Das Begehbare Geschichtsbuch, der Kirschenland-Weg - VG Oberes Glantal
Oberes Glantal • Der Südkreis
                                                                Amtliche Bekanntmachungen
50. Jahrgang - 22. Woche -                                 der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
5. Juni 2021

Wanderwege der Verbandsgemeinde Oberes Glantal

Das Begehbare Geschichtsbuch, der Kirschenland-Weg
-Im Obstgarten des Westrichs-

                   Eine Wande-      len. Der Kirschenland-Wanderweg       rückläufig ist, blühen im April/Mai   Dokumentation zur Auswande-
                  rung auf dem      führt auf einer Rundstrecke ca. 23    im Kohlbachtal noch immer über        rung nach Amerika zu sehen. Der
                  Kirschenland-     km durch die Gemarkungen der          30.000 Obstbäume, darunter al-        Naturlehrpfad (ca. 5,3 km) führt
                   Weg bietet Ih-   drei Kohlbachtal-Gemeinden Al-        lein 15.000 Kirschbäume. Der          am      Kirschenland-Wanderweg
                  nen viele Ein-    tenkirchen, Dittweiler und Frohn-     Rundwanderweg ist ganzjährig          entlang. Auch der Panoramaweg
                  blicke und Aus-   hofen und ist in zwei Teilabschnit-   begehbar, aber eine Wanderung         (ca. 11,7 km), der Diamantschlei-
                 blicke in die      ten von je 12,5 km begehbar. Die      zur Zeit der Kirschblüte erhöht den   fer-Weg (ca.21 km) und der Berg-
Schönheiten der Landschaften        Landschaft ist hier durch ausge-      Erlebnischarakter der Wander-         mannsbauern-Weg (ca. 33 km)
des Pfälzer Berglandes. Tauchen     dehnte Streuobstwiesen geprägt.       tour. Der Wanderweg führt zu den      verlaufen ebenfalls in unmittelba-   tung und auf der Homepage der
Sie auf der Wegstrecke ein in die   In alten Aufzeichnungen wird das      schönen Naherholungsanlagen           rer Nähe zum Kirschenland-Weg.       Verbandsgemeinde Oberes Glan-
Geschichte unserer Vergangen-       Kohlbachtal auch als „Obstgarten      Entenweiher in Frohnhofen, Hö-        Weitere Informationen zum Kir-       tal unter www.vgog.de. Beachten
heit. Auf Ihrem Wanderweg wer-      des Westrichs“ bezeichnet. Der        belgraben in Altenkirchen, Römer-     schenland-Weg erhalten Sie im        Sie bitte bei Ihrer Wanderung die
den Sie immer wieder auf histori-   seit etwa 1800 in stärkerem Maße      weiher und Elschbrunnen in Ditt-      Tourismusbüro der Verbandsge-        aktuell geltenden Corona-Regeln.
sche Orte und Sehenswürdigkei-      betriebene      Süßkirschenanbau      weiler. Im Heimatmuseum Alten-        meinde Oberes Glantal, Rathaus-
ten treffen, welche mit Hilfe von   gab dabei dem Wanderweg den           kirchen ist eine reichhaltige         straße 8, Schönenberg-Kübel-         Ihre Verbandsgemeinde Oberes
Hinweistafeln die Geschichte aus    Namen. Obwohl der Obstanbau in        Sammlung aus dem früheren All-        berg, sowie in allen Bürgerbüros     Glantal
längst vergangenen Tagen erzäh-     den letzten Jahren weitgehend         tagsleben und eine umfangreiche       der    Verbandsgemeindeverwal-

Kirschblüte im Kohlbachtal

Heimatmuseum in Altenkirchen

                                               Aktuelle Informationen rund um das Thema Coronavirus sind im Internet auf
                                                      unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar.
                                                                    Bürgerbusse im Oberen Glantal
                                                               Wieder unterwegs Dienstag und Donnerstag
                                              Die Bürgerbusse stehen aktuell für alle „medizinischen“ Fahrten zur Verfügung.
                                                   Anmeldung: Montag und Mittwoch, 14:00-16:00 Uhr: 06373-504 108
                                                          buchung@buergerbus-og.de; www.buergerbus-og.de
Das Begehbare Geschichtsbuch, der Kirschenland-Weg - VG Oberes Glantal
Seite 2                                                                                 AMTSBLATT                                                                                          5. Juni 2021

                                                                         IM NOTFALL
                                                                       - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR -
                                          berg-Kübelberg, Rathausstraße 8, Te-     Haus der Diakonie Landstuhl                                                       L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten
 Verbandsgemeinde                         lefon 112.
                                                                                                                            Rufbereitschaft der                      und Freunde von Alkoholkranken, Kai-
 Oberes Glantal                                                                    Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl           Verbandsgemeindewerke
                                          Polizei (Raum Schönenberg-Kübel-         Tel.: 06371/2846                                                                  serslautern, Conradstr. 2
 Rufnummer Zentrale:                      berg / Waldmohr - Südkreis Kusel): Po-                                             Eigenbetrieb                            Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag,
                                                                                   Email:slb.landstuhl@diakonie-pfalz.de
 06373/504-0                              lizeiwache Schönenberg-Kübelberg,        Unsere Beratungsangebote                  Wasser | Abwasser                       19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und
 Feuerwehr                                Herzogstraße 8, Telefon 06373/8220       Sozial- und Lebensberatung                Bereich Wasser                          06356/1224
 Verbandsgemeinde                         Rufbereitschaft                          Schwangerschafts- und Schwager-           (VG Oberes Glantal)
 Oberes Glantal                           Entstörungsdienst:                       schaftskonfliktberatung                   Treten außerhalb der allgemeinen Bü-    Aids-Hilfe-Kaiserslautern:    Pariser
                                          Telefon-Nr. für Störungen                (staatl. anerkannt)                       rozeiten Probleme bei der Wasserver-    Str.23, Tel. 0631/18099, Email: in-
 - Notruf 112 -                           Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl            Kurberatung                               sorgung (Rohrbrüche, Undichtigkei-      fo@kaiserslautern.aidshilfe.de (Mon-
                                          Strom: Telefon 0800/7977777              (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind-         ten, Druckabfälle usw.) auf oder er-    tag + Freitag 12.00 - 15.00 Uhr, Mitt-
Zahnärztlicher Notfalldienst:             APOTHEKEN-NOTDIENST                      Kuren, Kinder- und Jugenderholun-         kennen Sie sonstige Unregelmäßig-       woch 09.00 - 12.00 Uhr)
Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an         Deutsches Festnetz:                      gen, Familienerholungen)                  keiten an öffentlichen Anlagen (Aus-    Hotline 0180/3319411
Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00      0180-5-258825-PLZ (0,14 Euro/Min.)       Termine nach Vereinbarung                 fall der Straßenbeleuchtung, plötzli-
Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not-   Mobilfunknetz:                           Vertraulich-kostenfrei - auf              che Fahrbahnänderungen usw.) so ru-     Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger:
falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/      0180-5-258825-PLZ                        Wunsch anonym                             fenSiefürdasGebietderVerbandsge-        Gruppe Kusel. Weitere Information:
893770                                    (max. 0,42 Euro/Min.)                    Haus der Diakonie Kaiserslautern          meinde Oberes Glantal dieTelefon-Nr.    Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie im
                                          Internet: www.lak-rlp.de                 Interventionsstelle gegen Gewalt          0171 / 5065303 an.                      Internet unter www.ilco.de
Augenärztlicher Notfalldienst:            Der Notdienst wechselt jeweils mor-      in engen sozialen Beziehungen             Bereich Abwasser
zu erfragen ist der jeweilige Notdienst   gens um 8.30 Uhr                         und Stalking                              (Gebiet Süd und Nord):                  Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz:
unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929                                                  Tel.: 0631/37108425                       Treten außerhalb der allgemeinen        Hausfrühförderung, häusliche Pflege,
                                           Schönenberg-Kübelberger Tafel           Email: interventionsstelle.kaiserslau-    Bürozeiten Probleme bei der Ent-        Betreuung und Beratung für Behinder-
Ärztlicher Notfalldienst:                  für bedürftige Menschen in der Ver-     tern@diakonie-pfalz.de                    wässerung (Verstopfungen, Rück-         te sowie therapeutische Versorgung
Zuständig ist der Bereitschaftsdienst-     bandsgemeinde Oberes Glantal.           Vertraulich-kostenfrei -                  stau usw.) auf oder erkennen Sie        nach Schlaganfall/Hirnverletzung.
zentrale im Westpfalzklinikum Kusel, I.                                            auf Wunsch anonym                         sonstige Unregelmäßigkeiten in Zu-      66849 Landstuhl, Am Rothenborn, Tel.
Flur 1, Tel.: 116 117.                     Ausgabestelle:                                                                    sammenhang mit der Abwasserbe-          06371/934275-276, Fax 06371-
                                           Zum Krämel 7, 66904 Brücken             Ambulanter Pflege- und                    seitigung oder an Gewässern (z.B.       934424.
Wir bitten in jedem Erkrankungsfall        (neben ev. Kirche)                      Betreuungsdienst                          Gewässerverschmutzungen, Öl-            Störungen Erdgasversorgung
um telefonische Vorankündigung                                                     Inhaber W. Tremmel & M. Tremmel           spuren) so rufen Sie für den Bereich    Stadtwerke Homburg GmbH
Dienstzeiten:                              Öffnungszeiten:                         St. Wendeler Straße 16,                   der Ortsgemeinden:                      Rufbereitschaft: Tel.: 06841/694-0
Montag                       19.00 Uhr     Dienstag     10:00-11:00 Uhr und        66892 Bruchmühlbach-Miesau,               * Breitenbach, Dunzweiler, Wald-        Fragen zur Erdgasversorgung:
bis Dienstag                 07.00 Uhr     Donnerstag 16:00-17:00 Uhr              Tel. 06372/995751                           mohr, Frohnhofen, Altenkirchen,       Energieberatung-Stadtwerke
Dienstag                     19.00 Uhr                                             Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr,              Dittweiler und Schönenberg-Kü-        Homburg: 06841/694-220
bis Mittwoch                 07.00 Uhr     Bedürftigkeit:                          Tel. 06373/508641 Wir sind rund             belberg die Telefon-Nr. 06373 /       Tierschutzverein im Landkreis Kusel
Mittwoch                     14.00 Uhr     Anträge gibt es in den Bürgerbü-                                                    8290320 an (Gebiet Süd).              e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel
bis Donnerstag               07.00 Uhr                                             um die Uhr für Sie erreichbar.
Donnerstag                   19.00 Uhr     ro’s der Verbandsgemeinde                                                         * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs-        Telefonnummern:
bis Freitag                  07.00 Uhr                                             Sozialverband VdK Rheinland-                born, Glan-Münchweil., Hensch-        1. Vorsitzende Christine Fauß,
Freitag                      16.00 Uhr     Auskünfte z. Bedürftigkeit:             Pfalz Kreisverband Kusel                    tal, Herschweiler-Pettersheim,        Tel.: 0175/4117712
bis Montag                   07.00 Uhr     VG-Verwaltung, Herr Tobias Weber,                                                   Hüffler, Krottelbach, Langenbach,     Schatzmeister Jutta Keller
Vortag eines Feiertages      18.00 Uhr                                             Geschäftsstelle Lehnstraße 34,
                                           Tel.: 06373-504-201,                    66869 Kusel                                 Matzenbach, Nanzdietschweiler,        Tel.: 0160/94838930
bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr
Sprechstunden:                             t.weber@vgog.de                         Telefonische Erreichbarkeit:                Quirbach/Pfalz, Steinbach am          www.tierschutz-kusel.de
Samstag und Sonntag                                                                Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr            Glan, Rehweiler und Wahnwegen
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und                                                    Freitags geschlossen                        die Telefon-Nr. 06383/927681 an        Beratungsstellen im Haus
von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr                Deutsches Rotes Kreuz                   1. Mittwoch im Monat Servicenach-           (Gebiet Nord).                         der Diakonie
Die Bereitschaftsdienste der im Raum       Kreisverband Kusel e.V.                 mittag für Arbeitnehmer von 14.00         Sie wollen eine Störung melden?          Marktstr. 31 in 66869 Kusel
Bruchmühlbach/Miesau praktizieren-         Haushaltsassistenz:                     - 17.30 Uhr                               Dann wählen Sie die entsprechen-         Tel.-Nr.: 06381/422900
den Ärzte u. Zahnärzte können beim         Hauswirtschaftliche Dienstleistun-      Telefon: 06381/425 044 - 0                de Telefonnummer. Der Telefonan-         Fax-Nr.: 06381/4229099
Anrufbeantworter des jeweiligen Haus-      gen, Fahrdienst und Betreuungsan-       Telefax: 06381/425 044 - 29               ruf wird von einer Sprachbox ange-
arztes in Erfahrung gebracht werden.       gebotefürSenioren,Pflegebedürftige      E-Mail: kv-kusel@vdk.de                   nommen. Bitte teilen Sie Ihren Na-       Erziehungs-
                                           und Familien, Unterstützung für Kran-   Termin nur nach telefonischer             men sowie Ihre Telefonnummer, un-        und Familienberatung
Deutsche Rheuma-Liga                       ke, Genesende, Behinderte.              Vereinbarung                              ter der Sie erreichbar sind, mit.        Email: erziehungsberatung.kusel@
Arbeitsgemeinschaft Kusel                  Hausnotrufsystem:                                                                 Nennen Sie uns den festgestellten        diakonie-pfalz.de
Hauptstr. 59, 66909 Nanzdietschweiler      Sicherheit für Senioren, Kranke, Be-    Mobilitas                                 Schaden (z.B. Wasser tritt aus dem       Suchtberatung, Jugend- und Dro-
Tel.: 06383/1386                           hinderte, Alleinstehende.               ambulanter Pflege- und Betreu-            Gehweg aus) mit Ortsbezug (Stra-         genberatung, Angehörigenbera-
Email: kusel@rheuma-liga-rlp.de            Essen auf Rädern:                       ungsdienst         Schönenberg-Kü-        ße, Hausnummer sowie Gemein-             tung, Prävention
                                           Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diätkost.   belbg., Glanstr.44., Frau Schmidt         de). Sie werden umgehend (in der         Email: fachstellesucht.kus@diako-
Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz Ku-       Sozialkaufhaus:                         Kerstin. Mo - Fr 09.15 - 14.30 Uhr,       Regel nicht länger als 3 bis 10 Mi-      nie-pfalz.de
sel, Marktplatz 4: dienstags und frei-     Secondhandbekleidung und -möbel.        Tel. 06373/829992                         nuten) vom Rufbereitschaftsperso-        Fachdienst Glückspielsucht
tags ab 20.00 Uhr                          Geschäftsstelle:                        Beratung kostenlos und neutral!           nal zurückgerufen.                       Email: fachstellesucht.kus@diako-
                                           Trierer Str. 39, Kusel,                 Pflegerufbereitschaft rund um d.                                                   nie-pfalz.de
Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus        Tel. 06381/9246-20                      Uhr. Wir pflegen bei Ihnen zu Hause      Bürgerbusse im Oberen Glantal             Schwangeren- und Schwanger-
für bedrohte und mißhandelte Frauen        Kleiderkammer:                                                                   Wieder unterwegs Dienstag und Don-        schaftskonfliktberatung
und deren Kinder: 0631/17000               Industriestr. 45 (Gewerbegebiet),       ANONYM-VERTRAULICH                       nerstag. Die Bürgerbusse stehen ak-       (staatlich anerkannt)
                                           Kusel, Tel. 06381/ 425861               Evangelische - Katholische               tuell für alle „medizinischen“ Fahrten    Email:slb.kusel@diakonie-pfalz.de
                                                                                   Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr         zur Verfügung.                            Sozial- und Lebensberatung
Ehrenamtsbörse                                                                                                              Anmeldung: Montag und Mittwoch,           Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
des Landkreises Kusel                      Pflegestützpunkt                        gebührenfrei - vertraulich
                                           Öffentliche Beratungsstelle rund        Tel.: 0800/111 0 111                     14.00 – 16.00 Uhr: 06373-504-108          Kindererholung, Müttergenesungs-
Vielseitige Dienste für hilfebedürtige                                                                                      buchung@buergerbus-og.de                  und Mutter-Kind-Kuren
Personen                                   um das Thema Pflege                     und 0800/111 0 222
                                           Paulengrunder Straße 7a                                                          www.buergerbus-og.de                      Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
Kontakte
in den Verbandsgemeinden:                  66904 Brücken                           Schuldner- und Insolvenzberatung
                                           Tel.: 06386/40 40 364                   Deutsches Rotes Kreuz                     Ambulanter Hospiz- und Palliativer
Glan-Münchweiler            06384/323                                                                                        Beratungsdienst Kusel-Altenglan,         Ökumenische Sozialstation
Initiative des Kreisseniorenrates Kusel    und 06386/40 40 073                     Kreisverband Kusel e.V.
                                           Die Beratung erfolgt kostenlos,         Trierer Str. 39, 66869 Kusel              Oberes Glantal, Lauterecken-Wolf-        Brücken e.V.
Unfall-, Rettungsdienst- und Kranken-      neutral und vertraulich                 Tel: 06381/924615                         stein, Bruchmühlbach-Miesau, Ram-        Ambulante-Hilfe-Zentrum
transporte (Tag und Nacht einsatzbe-                                                                                         stein-Miesenbach und Landstuhl           Pflegedienst, hauswirtschaftliche
reit): DRK-Rettungswache Schönen-                                                  AWO Betreuungsverein                      Beratung und Unterstützung               Hilfe, Tagesbegegnungsstätte, Be-
                                                                                   Trierer Str. 60, 66869 Kusel              schwerkranker und sterbender             ratung, Service warmer Mittags-
                                                                                   Tel.: 06381/993277/78                     Menschen bei Schmerzen und psy-          tisch, Familienpflege. Paulengrun-
                                                                                   Email:betreuungsverein-kusel@             chosozialen Problemen, Remigius-         der Str. 7a, 66904 Brücken
 Rettungsdienst/Krankentransport                                                   t-online.de                               bergstr. 10, 66869 Kusel Telefon:        Telefon: 06386/9219-0
                                                                                   Fax: 06381/993279                         06381/9961147. Email: hospiz.ku-         Rund um die Uhr für Sie erreichbar
 DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg                        Telefon 112                                                  sel@caritas-speyer.de                    www.sozialstation-bruecken.de

                                                                                                                                                                                            obg_hp02_amtsb.01
Das Begehbare Geschichtsbuch, der Kirschenland-Weg - VG Oberes Glantal
9. Januar 2021
5.
9. Juni 2021
   Januar 2021
                                                                                            AMTSBLATT
                                                                                            AMTSBLATT                                                                                                   Seite 3
                                                                                                                                                                                                        Seite 33
                                                                                                                                                                                                        Seite

                                           Verbandsgemeinde
                                           Verbandsgemeinde Oberes
                                                              Oberes Glantal
                                                                      Glantal
                              Gemeinsame
                              Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen
                                         Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen

    Hinweis
    Hinweis     für
                für    alle
                       alle    amtlichen
                               amtlichen        Bekanntmachungen
                                                Bekanntmachungen                   gemäß
                                                                                   gemäß      §
                                                                                              §   27
                                                                                                  27    aa VwVfG
                                                                                                            VwVfG
       Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse
              Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse
                                                         www.vgog.de abrufbar
                                                         www.vgog.de abrufbar

 Bekanntmachung                                                                     Das Friedhofsamt informiert
    Öffentliche
    Öffentliche Bekanntmachung
                Bekanntmachung der
                                                                                     Errichtung von Grabmalen bzw. alle baulichen Änderungen an einer Grab-

                               der
 Am Donnerstag, den 10.06.2021, um 17:30 Uhr, findet im Sit-
 zungssaal des Rathauses, Rathausstraße 14, 66914 Wald-                              stätte
 mohr eine Sitzung des Fachausschusses Dorfentwicklung der                                 An die Nutzungsberechtigten rungen einer Grabstätte dürfen stätte können auch ggf. mit einer

    Verbandsgemeinde
    Verbandsgemeinde Oberes
                      Oberes Glantal
 Verbandsgemeinde Oberes Glantal statt. Während der gesam-                                 einer Grabstätte,                          von fachlich qualifizierten Gewer- Geldbuße geahndet werden.

                             Glantal
 ten Sitzung besteht Maskenpflicht.                                                                                                  betreibenden ausgeführt werden. Die jeweiligen Satzungsregelun-
 Die Sitzung ist nicht öffentlich.                                                         aus gegebenem Anlass weisen wir Ohne Genehmigung aufgestellte gen aller Ortsgemeinden der VG
                                                                                           darauf hin, dass gemäß den gülti- Grabmale,                  Grababdeckungen, Oberes Glantal können Sie beim
     Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
  Tagesordnung:                                                                            gen Friedhofssatzungen der ein- Einfassungen, Einfriedungen u. ä. Friedhofsamt (06373/504-203) er-
     Vollzug
  nicht
     1.   öffentlich
         Teiländerungdes Baugesetzbuches
                                     dereines                 (BauGB)
                                            Gesamtfortschreibung                 des Flächennutzungsplanes
                                                                                           zelnen Ortsgemeinden, jede bau-      derkönnen
                                                                                                                                       ehemaligen
                                                                                                                                                auf Kosten  Verbandsgemeinde
                                                                                                                                                               des oder der fragen oder    Waldmohr
                                                                                                                                                                                              auf unserer Homepage
  1. 1.  Teiländerung
      Antrag     auf Gewährung       der Gesamtfortschreibung
                                                   Zuschusses zum Abriss eines   des Flächennutzungsplanes
                                                                                           liche Veränderung einer Grabstät-    derVerpflichteten
                                                                                                                                       ehemaligen(§9Verbandsgemeinde
                                                                                                                                                                BestG) bzw. (www.vgog.de)  Waldmohrunter der Rubrik
      Gebäudes
     Der              (Abrissprämie)
          Verbandsgemeinderat              hat in Unbeachtlich werden
     Der  Verbandsgemeinderat              hat   in  Unbeachtlich    werden                teDarlegung
                                                                                               (auch diedes
                                                                                             Darlegung   des
                                                                                                               die Verletzung
                                                                                                            Errichtung
                                                                                                               die Verletzung
                                                                                                                               be- schädigungspflichtigen
                                                                                                                        von Grab-
                                                                                                                               be-   des Nutzungsberechtigten
                                                                                                                                    schädigungspflichtigen
                                                                                                                                                                     bean-vonlischt,
                                                                                                                                                                     bean-   lischt,
                                                                                                                                                                                      wenn nicht innerhalb
                                                                                                                                                                                Rathaus/Satzungen
                                                                                                                                                                                      wenn   nicht innerhalb
                                                                                                                                                                                                               von
                                                                                                                                                                                                       nachlesen.
                                                                                                                                                                                                               von
     seiner Sitzung am 13.10.2020 1. eine nach § 214 Abs. 1 BauGB malen)                     gründenden     Sachverhalts
                                                                                                      der Sachverhalts    geltend
                                                                                                             vorherigen geltend     tragt.   Entschädigungsleistungen        drei  Jahren nach  Ablauf
                                                                                                                                     der Friedhofsverwaltung entferntdrei Jahren nach Ablauf des Kalen-
                                                                                                                           Zustim- tragt.                                                               des Kalen-
     seiner
  Schönenberg   Sitzung      am 13.10.2020
                       – Kübelberg,
     den Feststellungsbeschluss            zur 1.26.1.Mai
                                           den          eine2021
                                                             nach § Verletzung
                                                        beachtliche   214 Abs. 1der
                                                                                  BauGB      gründenden
                                                                                     dort gemacht      worden sind (§ 215     Abs. in GeldEntschädigungsleistungen
                                                                                                                                               sind ab Fälligkeit mit 2 derjahres, in dem die bezeichne-
     den  Feststellungsbeschluss           zur 1.       beachtliche Verletzung   der dort  mung der worden
                                                                                                       Friedhofsverwaltung      be- inwerden.    Nichtabgenehmigte   mitbauli-  Ihre Friedhofsverwaltung
  gez.  Christoph
     Teiländerung        Lothschütz
                           der Gesamtfort-              bezeichneten    Verfahrens-   und gemacht
                                                                                             1 BauGB).           sind (§ 215 Abs.   vomGeld    sind
                                                                                                                                          Hundert    über Fälligkeit
                                                                                                                                                           dem Basiszins- 2 derjahres,    in dem die bezeichne-
                                                                                                                                                                             ten Vermögensnachteile      eingetre-
     Teiländerung
     schreibung des- der
  -Bürgermeister                    Gesamtfort-
                            Flächennutzungs-            bezeichneten Verfahrens-
                                                        Formvorschriften   und        und dürfen.
                                                                                             1 BauGB).
                                                                                             Gem.  §§Diese
                                                                                                       39 bisbaulichen
                                                                                                                42 BauGBVerände-    vom   Hundert
                                                                                                                                     che nach
                                                                                                                           entste- satz    Änderungenüberdes
                                                                                                                                                 § 247     dem
                                                                                                                                                            an   Basiszins-  ten Vermögensnachteile
                                                                                                                                                                 einer Grab-ten
                                                                                                                                                              Bürgerlichen         sind, die Fälligkeit eingetre-
                                                                                                                                                                                                          des An-
     schreibung      des Flächennutzungs-
     planes der ehemaligen            Verbands- 2. Formvorschriften
                                                        nach § 214 Abs.und  3 BauGB be- Gem. hen §§Entschädigungsansprüche
                                                                                                       39 bis 42 BauGB entste- satz       nach § 247
                                                                                                                                    Gesetzbuchs          des Bürgerlichen
                                                                                                                                                      jährlich  zu verzin- ten     sind,herbeigeführt
                                                                                                                                                                             spruchs      die Fälligkeitwird
                                                                                                                                                                                                          des(§ An-
                                                                                                                                                                                                                 44
     planes    derWaldmohr
                    ehemaligen        Verbands-      2. nach §Mängel
                                                                 214 Abs.des3Abwägungs-
                                                                              BauGB be- nach hen Eintritt
                                                                                                     Entschädigungsansprüche        Gesetzbuchs       jährlich zu verzin-    spruchs    herbeigeführt wird (§ 44
     gemeinde
     gemeinde
     PlanbereichWaldmohr
Kennenlerntag
     Planbereich
     zu  entnehmen.   ist Gem.
                                   gefasst.
                            beigefügter
                                              Der achtliche
                                   gefasst.Karte
                      ist beigefügter         Der achtliche
                                            Karte wenn
                                    § 6 Bauge-       vorgangs,
                                                                                    Elternabend für die Eltern der
                                                     vorgangs,Mängel des Abwägungs- nach
                                                            sie nicht innerhalb eines rechtigte
                                                                                                   Eintritt
                                                                                             nachteils.
                                                                                                              eines Vermögens- sen.
                                                                                                              eines Vermögens- sen.
                                                                                                         Der Entschädigungsbe-
                                                                                             nachteils. kann
                                                                                                         Der Entschädigungsbe-
                                                                                                                                            Ist Entschädigung
                                                                                                                                            Ist Entschädigung
                                                                                                                                    Übernahme
                                                                                                                                    Übernahme
                                                                                                               die Fälligkeit des leisten,
                                                                                                                                                    des Grundstücks
                                                                                                                                              findetdesaufGrundstücks
                                                                                                                                                                     durch Abs.
                                                                                                                                                                     durch
                                                                                                                                                           die Verzinsung
                                                                                                                                                                                    4 BauGB).
                                                                                                                                                                         zu Abs. 4 BauGB).
                                                                                                                                                                         zu Schönenberg-Kübelberg,             den
     zu  entnehmen.
     setzbuch
     Planunterlagen
                    (BauGB)
     setzbuch (BauGB)
     desplanungsbehörde
                           Gem.wurden
                            der
                                    § 6 Bauge-
                                   wurden Lan-
                                  Unteren
                                               die wenn
                                                     Jahres sie
Liebe Eltern und Erziehungsbe- meldung eingeladen, sich einen
     Planunterlagen         der Unterenbei Lan-
                                                             seit nicht
                                                                   Bekanntmachung
                                               die Flächennutzungsplanes
                                                     Jahres seit Bekanntmachung
                                                     Flächennutzungsplanes
                                               derNachmittag
                                                     gegenüberinder
                                                                                    zukünftigen Erstklässler
                                                                         innerhalb eines
                                                                                      des rechtigte
                                                                               schriftlich
                                                                               schriftlich
                                                                        Gemeinde
                                                                                             Anspruchskann
                                                                                      des dass
                                                                                             Anspruchs
                                                                                    unter dass
                                                                                                  er  die
                                                                                                  er die
                                                                                             digung
                                                                                                               die Fälligkeit
                                                                                                          dadurch
                                                                                                          dadurch
                                                                                                           Leistung  der
                                                                                                           Leistungbei
                                                                                                      schriftlich
                                                                                                                               des leisten,
                                                                                                                    herbeiführen,
                                                                                                                    herbeiführen,
                                                                                                                         Entschä-
                                                                                                                     derdem
                                                                                                                         Entschä-
                                                                                                                                    § 99 Abs.
                                                                                                                                    §
                                                                                                                                    44
                                                                                                                              Ent- 44
                                                                                                                                    Ein
                                                                                                                                       99 Abs.
                                                                                                                                        Abs.
                                                                                                                                        Abs.
                                                                                                                                              findet
                                                                                                                                              3 BauGB).
                                                                                                                                              3 BauGB).
                                                                                                                                                       auf die Verzinsung
                                                                                                                                                 3 Anwendung

                                                                                                                                         Entschädigungsanspruch
                                                                                                                                                                  BauGB (§ Schönenberg-Kübelberg,
                                                                                                                                                 3 Anwendung BauGB (§ gez.
                                                                                                                                                                             09.01.2021
                                                                                                                                                                             09.01.2021
                                                                                                                                                                         er- gez.
                                                                                                                                                                                   Lothschütz
                                                                                                                                                                                   Lothschütz
                                                                                                                                                                             Bürgermeister
                                                                                                                                                                                                               den

rechtigte       unserer zukünftigen                                 der Ganztagsschule                                                                                          • Unterrichtsmaterial
     desplanungsbehörde
     Kreisverwaltung         Kusel   zur       der gegenüber der Gemeinde unter Liebe
                                       beiGeneh-                                                  Eltern,
                                                                                             digung   schriftlich bei dem Ent- Ein   17.06.2021      - 19:30 Uhr
                                                                                                                                         Entschädigungsanspruch          er- Bürgermeister
Erstklässler der Grundschule anzuschauen.                                                                                            Kindertagesstätte „Kleine Strol- • Unterrichtszeiten
     Kreisverwaltung
     migung vorgelegt.Kuselim        zur Geneh-
Schönenberg-Kübelberg                   Schul- Wir bitten Sie um telefonische An- hiermit möchte ich Sie darüber in- che“ / Prot. Kindertagestätte Gries • Allgemeine Hinweise für den
     migung     vorgelegt.
jahrMit   Schreiben
      2021/2022          vomFreitag,
                         am      07. Dezember
                                           den meldung (06373-9871) oder per formieren, dass der geplante El-                                                                      Schulalltag
     Mit  Schreiben      vom 07.      Dezember
25.06.2021 um 12:00 5/55/610-10
     2020,    Aktenzeichen        Uhr findet Mail (sekretariat@grundschule- ternabend vom 17.06.2021, wie Sie erhalten dafür über Ihre, bei der • und vieles mehr...
     2020, Aktenzeichen
     FNP-Waldmohr         1.      5/55/610-10
                               TÄnd.GF-1,      hat
ein Kennenlernnachmittag in der sk.bildung-rp.de) zu diesem Ken- folgt digital stattfindet:                                          Schulanmeldung angegebene E- Der Kennenlernnachmittag für un-
     FNP-Waldmohr         1. TÄnd.GF-1, hat
     die Untere Landesplanungsbehör-
Ganztagsschule         in Angebotsform nenlernnachmittag.                                  15.06.2021      - 19:30  Uhr              Mail  Adresse den Zugangslink ca. 1 sere zukünftigen Ganztagskinder
     diegem.
         Untere  § 6Landesplanungsbehör-
der deGrundschule     Abs.Schönenberg-
                              1 BauGB, in derLaut unseres Hygienekonzeptes Ev. Kindertagesstätte „Regenbo- Woche vorher zugeschickt. Dieser
                                                                                                                                                                                findet am Freitag, den 25.06.2021
     de  gem.    §
     Fassungstatt. 6  Abs.    1  BauGB,    in  der
                   der Bekanntmachungbesteht Maskenpflicht.
Kübelberg                                                                                  gen“ / Waldkindergarten Sch-Kbg Abend dient dazu, Ihnen wichtige In- von 12.00 Uhr bis 15.30 Uhr in
     Fassung
     vom   03.     der Bekanntmachung
                November       2017    (BGBI.I  S.
Dieser Nachmittag endet um                                                                 16.06.2021 - 19:30 Uhr                    formationen über den Schulbeginn den Räumlichkeiten der Ganztags-
     vom
     1728),03. November 2017 (BGBI.I S.
15.30   Uhr.i.V.m. § 203 Abs. 3 BauGBMit freundlichen Grüßen                               Kath.  Kindertagesstätte       „St.  Va-  Ihres Kindes an die Hand zu geben: schule statt.
     1728), § i.V.m.
     und alle      der§ Landesverordnung
                1herzlich 203 Abs. 3 BauGB
Es sind                        nach tel. An- Sabine Gutzeit, Rektorin                      lentin“                                   • Lehrwerke                                Das Schulleitungsteam
     und    §   1  der    Landesverordnung
     über die Zuständigkeiten nach
     über
     dem die  BauGB Zuständigkeiten
                           (BBauGZustV nach     RP
Damit das Löschwasser nicht ausgeht Bekanntmachung
     dem die
     2007)
     2007)
              BauGB        (BBauGZustV
                   1. Teiländerung
              die 1. Teiländerung
     samtfortschreibung
     samtfortschreibung
                                         der Ge-
                                         der Ge-
                                  des Flächen-
                                                RP

     nutzungsplanes derdes              Flächen-
                                    ehemaligen
Versicherungskammer
     nutzungsplanes derWaldmohr
     Verbandsgemeinde               ehemaligenBayern
                                               ge-
                                                           übergibt Schwimmsauger
     Verbandsgemeinde            Waldmohr      ge-                                                                                      Am Dienstag, den 08.06.2021, um 19:00 Uhr, findet im Saal des
Die nehmigt.
      heißen und  Die Genehmigungsertei-
                         trockenen Som- „Ohne Löschwasser kann die bes- gepumpt werden. Dadurch das Dorfgemeinschaftshauses, Schulstraße 11, 66909 Hüffler eine
     nehmigt.
merlung
      der wird    Die
            letzten    Genehmigungsertei-
                  hiermit
                        Jahre gem.    § 6 Abs.
                                  führten    zu 5te Feuerwehr nicht löschen“               Wasser an der Oberfläche ent-
Wald-lungund
     BauGB wird   hiermit gem.
                ortsüblich
                 Flächenbränden       § 6 Abs.
                                bekannt    gege-
                                           und    5Mit dem Schwimmsauger kann die nommen wird, wird zudem der Ge- Sitzung des Haupt-, Finanz, Bau- & Umweltausschusses der Ver-
     BauGB
lies ben.       ortsüblich
      mancherorts        auchbekannt       gege-Feuerwehr künftig Löschwasser wässerboden geschont. Der 7kg bandsgemeinde Oberes Glantal statt. Während der gesamten
                                  das Lösch-
     ben.                                                                                                                              Sitzung besteht Maskenpflicht.
     Die 1.
wasser         Teiländerung
           knapp     werden. der    DerGesamt-
                                          Was- auch bei geringem Wasserstand leichte Schwimmsauger besteht Die Sitzung ist – mit Ausnahme des Tagesordnungspunktes 4 –
     Die 1.war
serstand       Teiländerung
     fortschreibungin vielen       der
                             des Bächen Gesamt-
                                    Flächennut-
                                             so aus Gewässern pumpen, auch aus einem 60 cm langen Polyethy- öffentlich.
     fortschreibung
     zungsplanes
niedrig,   dass mitder       des    Flächennut-
                              ehemaligen
                          herkömmlichen       Ver-wenn der Wasserstand nur noch 5 len-Körper und wird anstelle eines
     zungsplanes
     bandsgemeinde
Mitteln   der Feuerwehrder Waldmohr,
                              ehemaligen
                                 kein Lösch-  Ver-cm beträgt. Bisher waren mindes- herkömmlichen Saugkorbes aus
                                             wird
     bandsgemeinde
     mit mehr
wasser    der öffentlichen
                   entnommen  Waldmohr,
                                   Bekanntma-
                                      werden wirdtens 30 cm notwendig. Der Metall am Saugschlauch ange- Tagesordnung:
     mit derin öffentlichen        Bekanntma-                                                                                          öffentlich
     chung
konnte.          Kraft gesetzt und       kann abSchwimmsauger ist dafür eine bracht. Dieser Saugschlauch wird 1. Fahrzeugbeschaffung Feuerwehr
Daherchung
     sofort   in Kraft
             bei der
          stellt        gesetzt    und
                    dieVerbandsgemeinde- kann   ab
                           Versicherungs- einfache, aber geniale Erfindung. an der Pumpe des Feuerwehrfahr- a) Auftragsvergabe für zwei Mannschaftstransportfahrzeuge
     sofortBayern
kammer       bei derOberes
     verwaltung        Verbandsgemeinde-
                        nun den   Glantal,
                                       PfälzerRat-Eine ausreichende Löschwasser- zeuges angeschlossen.
     verwaltung      Oberes       Glantal,    Rat-                                                                                           für die FF Schönenberg-Kübelberg sowie Altenkirchen
     haus Waldmohr,
Feuerwehren                   Zimmer
                   Schwimmsauger         Nr. im
                                              W1-versorgung ermöglicht es der Feu- Zusätzlich ist auch das Absaugen b) Auftragsvergabe für ein Mehrzwecktransportfahrzeug 2 für
Werthaus
       von Waldmohr,
     2.04,     Rathausstraße
            75.000      € zur Zimmer  14Nr.Wald-
                                 Verfügung.   W1-erwehr eine Brandausbreitung zu von Wasser bei Überschwemmun-
                                                                                                                                             die FF Herschweiler-Pettersheim (Zentrale Kleiderkammer –
     2.04,
Achtmohr,    zuRathausstraße
                  den allgemeinen
       Schwimmsauger                  14 Dienst-
                                  wurden   Wald-
                                             an verhindern und damit Schäden an gen möglich.
     mohr,   zu                                                                                                                              Umsetzung      Hygienekonzept).
die zeiten    vonden
     Feuerwehren       allgemeinen
                   montags                Dienst-Gebäuden und der Umwelt zu mi- An dieser Stelle möchten wir uns
                                 bis mittwochs
                         des Landkreises                                                                                               2. Neufassung Hauptsatzung VG
Kuselzeiten
     von mit  von  montags
           8.30 seinen           bis
                  Uhr bis Verbandsge- mittwochs
                               12.00 Uhr undnimieren.                                      im Namen Verbandsgemeinde 3. Informationen
     von 14:00
     von
meinden    8.30   Uhr
                    Uhrbisbis 12.00
            Oberes-Glantal,     16.00   Uhr
                                        Uhr,und
                                     Lautere-  so-Da nicht überall Hydranten vor- Oberes Glantal bei der Versiche-
     von  14:00 Uhr
     wie donnerstags
cken-Wolfstein        und bisvon16.00
                              Kusel8.30 Uhr,
                                          Uhr so-
                                       Alteng- bishanden sind, muss das Löschwas- rungskammer Bayern für diese nicht öffentlich
     wie donnerstags
     12.00    Uhr und von
lan ausgehändigt.            von14.00
                                   8.30 Uhr
                                          Uhr bis
                                               bisser oft aus Bächen oder Teichen Sachspende bedanken.
     12.00 Uhr                                                                                                                         4. Vertragsangelegenheiten
     18.00    Uhr und
                    und von      14.00von
                            freitags     Uhr8.30
                                               bis
     18.00
     Uhr  bisUhr    undUhr
                12.00       freitags   von 8.30
                               von jedermann
     Uhr  bis 12.00      Uhr von jedermann                                                                                             Schönenberg – Kübelberg, den 25. Mai 2021
     eingesehen      werden
     eingesehen werden                     Lesen       Sie  das     Amtsblatt       online:                                            gez. Christoph Lothschütz
                           www.wochenblatt-reporter.de/amtsblatt                                                                 -Bürgermeister -
                                                                                                                                                                                                          10558958_30_3

                                                                                                                                                                                                          10558958_30_3

                                                                                                                                                                                                  wal_b103_amtsb.03
                                                                                                                                                                                                  wal_b103_amtsb.03
                                                                                                                                                                                                  obg_hp03_amtsb.02
Das Begehbare Geschichtsbuch, der Kirschenland-Weg - VG Oberes Glantal
Seite 4                                                                              AMTSBLATT                                                                          5. Juni 2021

 Freiwilliges Soziales Jahr                                                                                             Öffentliche
 Teilnehmer (m/w/d) gesucht!
 Das Interkulturelle Kompetenzzentrum Rhein-              erkannt werden. Auch kann es bei der Vergabe
                                                                                                                        Bekanntmachung
 land-Pfalz mit Sitz in Kusel GmbH (IKOKU) bietet         von Studienplätzen angerechnet werden.                        Der Verbandsgemeinderat Oberes Glantal, Rathausstr. 8,
 in Kooperation mit der Verbandsgemeinde Obe-                                                                           66901 Schönenberg-Kübelberg, hat in der Sitzung vom
 res Glantal im Schuljahr 2021/2022 folgende              BITTE BEWERBEN SIE SICH!                                      18.05.2021 folgende Beschlüsse über die Jahresrechnung
 Plätze zur Leistung eines Freiwilligen Sozialen          Interessenten richten ihre vollständige Bewer-                2016 der ehemaligen Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler
 Jahres (FSJ) an:                                         bung mit Angabe der bevorzugten Einsatzstelle                 gefasst:
 • Grundschule Altenkirchen mit Ganztagsschule            an:
 • Grundschule Breitenbach mit Nachmittagsbe-             Interkulturelles Kompetenzzentrum Rheinland-                  1. Der Jahresabschluss 2016 der ehemaligen Verbandsge-
   treuung                                                Pfalz                                                            meinde Glan-Münchweiler wird mit folgenden Werten fest-
 • Grundschule Brücken mit Ganztagsschule                 IKOKU GmbH                                                       gestellt:
 • Grundschule Herschweiler-Pettersheim mit               Trierer Str. 49 – 51, 66869 Kusel
   Nachmittagsbetreuung                                   Ansprechpartnerin:                                            Ergebnisrechnung:
 • Grundschule Schönenberg-Kübelberg mit                  Frau Dr. Martina Drumm                                        Jahresüberschuss                               85.414,79 €
   Ganztagsschule                                         Telefon: 06381-91 75 30 21
 • Grundschule Waldmohr mit Ganztagsschule                Email: martina.drumm@ikoku.de                                 Finanzrechnung:
 • Gemeindekindertagesstätte Altenkirchen                                                                               Veränderung des Finanzmittelbestandes        -342.554,62 €
 • Gemeindekindertagesstätte Breitenbach                  Hinweis: Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich
 • Gemeindekindertagesstätte Dittweiler                   einverstanden, dass die Bewerbungsunterla-                    Bilanz:
 • Gemeindekindertagesstätte Dunzweiler                   gen an die möglichen Einsatzstellen weiterge-                 Aktiva                                     24.124.707,60 €
 • Gemeindekindertagesstätte Schönenberg-                 leitet werden.                                                Passiva                                    24.124.707,60 €
   Kübelberg (Sand)
                                                                                                                        Eigenkapital:                               4.834.735,92 €
 • Gemeindekindertagesstätte Wahnwegen                    Hinweise: Aus Kostengründen kann eine Rück-
 • Gemeindekindertagesstätte I und II Wald-               sendung der Bewerbungsunterlagen grund-                       2. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten der ehemaligen
   mohr                                                   sätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine                  Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler - soweit diese den
 • Jugendzentrum Schönenberg-Kübelberg                    Originale und keine Bewerbungsmappen oder                        Bürgermeister vertreten haben - wird die Entlastung gemäß
 • Jugendhaus Waldmohr (hier ist die Fahrer-              Folien einzureichen. Die Verarbeitung der per-                   § 114 Abs. 1 GemO erteilt.
   laubnis Klasse B erwünscht)                            sonenbezogenen Daten richtet sich nach der
                                                          EU-DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz.                     Der Jahresabschluss 2016 der ehemaligen Verbandsgemeinde
 Das FSJ beginnt am 01.09.2021 und richtet sich           Bewerbungs-, Vorstellungs- und Reisekosten                    Glan-Münchweiler liegt vom 07.06. bis 15.06.2021 während
 an Jugendliche zwischen 16 und 27 Jahren. Ein            werden nicht erstattet.                                       der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeinde-
 FSJ dauert in der Regel 12 Monate. Es handelt            Die IKOKU GmbH ist anerkannte Beschäfti-                      verwaltung Oberes Glantal, Rathausstraße 8, 66901 Schönen-
 sich um eine Vollzeitbeschäftigung; die Freiwil-         gungsstelle im Freiwilligen Sozialen Jahr und                 berg-Kübelberg, Zimmer S1-5.10, zur Einsichtnahme aus.
 ligen erhalten ein Taschengeld, die Sozialversi-         wird gefördert vom
 cherungsbeiträge werden übernommen.                                                                                    Schönenberg-Kübelberg, den 20.05.2021
 Ein FSJ gilt als Orientierungs- und Entschei-                                                                          Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
 dungshilfe für die berufliche Zukunft und kann                                                                         gez. Christoph Lothschütz
 für einige Ausbildungsgänge als Praktikum an-                                                                          Bürgermeister

Deutsches Rotes Kreuz                                                                                                   Öffentliche
„weil ich erste berufliche Erfahrungen sammeln will“
Das Rote Kreuz bietet in Kooperati-     Die Freiwilligendienste des DRK-       Rettungsdienst. Während ihres
                                                                                                                        Bekanntmachung
on mit der Glantalschule in Glan-       Landesverbandes         Rheinland-     Dienstes sind die Freiwilligen sozial-
Münchweiler zwei attraktive Stellen     Pfalz e.V. bieten mit dem Freiwilli-   und haftpflichtversichert und erhal-     Der Verbandsgemeinderat Oberes Glantal, Rathausstr. 8,
im Freiwilligendienst 04.05.2021.       gen Sozialen Jahr (FSJ) und dem        ten ein monatliches Taschengeld. In      66901 Schönenberg-Kübelberg, hat in der Sitzung am
Das rheinland-pfälzische Rote           Bundesfreiwilligendienst (BFD)         Bildungsseminaren tauschen sie           18.05.2021 den nachstehend abgedruckten Beschluss über
Kreuz bietet ab dem 1.8.2021            zwei Jugendfreiwilligendienste.        sich über ihre Erfahrungen in den        die Jahresrechnung der ehemaligen Verbandsgemeinde Wald-
zwei attraktive Stellen im Freiwilli-   Beide sind als Bildungs- und Be-       Einsatzstellen aus und erarbeiten        mohr für das Haushaltsjahr 2016 gefasst:
gendienst an der Glantalschule in       rufsorientierungsjahr für junge        mit viel Spaß und Methodenvielfalt
Glan-Münchweiler. Das Angebot           Menschen im Alter von 16 bis 26        inderGruppeselbstgewähltegesell-         1. Der Jahresabschluss 2016 der ehemaligen Verbandsgemein-
richtet sich an junge Erwachsene        möglich. Zudem bietet das Rote         schaftspolitische Themen.
                                                                                                                           de Waldmohr wird mit folgenden Zahlen festgesellt:
ab 18 Jahren, die als Freiwillige       Kreuz mit dem Bundesfreiwilligen-      Interessiert?
Lehrer*innen in ihrer pädagogi-         dienst (BFD) 27plus Interessierten     Bewerben geht ganz einfach on-
schen Arbeit unterstützen, den          ab 27 Jahren die Möglichkeit einer     line auf                                 Aktiva:                                    40.451.356,46 €
Bereich der Ganztagsschule um-          beruflichen Neuorientierung. Oft-      www.freiwilligendienste-rlp.de.          Passiva:                                   40.451.356,46 €
fassend kennen lernen und erste         mals ist eine sinnstiftende Tätig-     Nähere Informationen zum kon-            Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Erfahrungen in einem pädagogi-          keit auch der Einstieg in ein lang-    kreten Einsatzbereich gibt es bei        Fehlbetrag                                 - 9.253.430,71 €
schen Berufsfeld sammeln möch-          fristiges ehrenamtliches Engage-       Frau Saraceni, unter 06383               Sonderposten, als eigenkapitalähnliche Position:
ten. Voraussetzungen sind das In-       ment. Die Einsatzgebiete liegen in     925960,                                                                               4.187.315,86 €
teresse daran, Schulkinder zu be-       der Alten- und Krankenpflege, der      sekretariat@glantalschule.de,
gleiten und aktiv zu fördern sowie      Kinder und Jugendarbeit, dem           Galnstraße 9, 66907 Glan-Münch-          2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.357.098,66 € wird auf
Freude und Engagement.                  Ganztagsschulbereich sowie im          weiler.                                     die Rechnung des Jahres 2017 vorgetragen.
                                                                                                                        3. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten der ehemaligen
                                                                                                                           Verbandsgemeinde Waldmohr, wird die Entlastung gemäß §
                                                                                                                           114 Abs. 1 GemO erteilt.
                                                                                                                        Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie der
                                                                                                                        Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegt
                                                                                                                        gem. § 114 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 07.06 bis 15.06 .2021
               Sie erhalten das Amtsblatt nicht regelmäßig?                                                             bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, Rat-
                                                                                                                        hausstr. 8, (Zimmer S1-5.09) während der allgemeinen Öff-
                          Melden Sie sich bei uns unter 0621 572498-40                                                  nungszeiten öffentlich aus.
                              wochenblatt-reporter.de/zustellung
                                                                                                                        Schönenberg-Kübelberg, den 20.05.2021
                                                                                                                        gez. Christoph Lothschütz
                                                                                                                        Bürgermeister

                                                                                                                                                                         obg_hp04_amtsb.03
Das Begehbare Geschichtsbuch, der Kirschenland-Weg - VG Oberes Glantal
5. Juni 2021                                                                       AMTSBLATT                                                                                 Seite 5

Vollsperrung Frutzweiler Straße in Steinbach am Glan
Sehr geehrte Anwohner der Frutzwei-
ler Straße in Steinbach am Glan,

sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie darüber informieren,
dass die Bauarbeiten in der Frutzweiler
Straße in Steinbach am Glan zwecks
Straßensanierung/ Straßenausbau am
Montag, den 07.06.2021 beginnen.
Die ausführende Baufirma wird im ers-
ten Bauabschnitt starten, hiervon be-
troffen sind die Anwesen Frutzweiler
Straße Hausnummer 22 und 25 bis 31.
Für diesen Bereich wird eine Vollsper-
rung errichtet, welche ca. acht bis 10
Wochen andauern soll.
In dieser Zeit sind diese Anwesen nicht
mit dem Fahrzeug erreichbar. Zudem
wird eine Müllsammelstelle vor der
Baustelle eingerichtet.
Über die weiteren Bauabschnitte wer-
den wir Sie frühzeitig informieren,
hoffen auf Ihr Verständnis für diese
unumgängliche Maßnahme und ste-
hen Ihnen bei Rückfragen (06373/
504-231 oder strassenverkehrsbeho-
erde@vgog.de) gerne zur Verfügung.

Ihre Straßenverkehrsbehörde der
Verbandsgemeinde Oberes Glantal

LAG Vorstand fördert zehn                                                                                            Das Fundamt
Bürgerprojekte                                                                                                       Schönenberg-Kübelberg
Bei der Vorstandssitzung der Lo-
kalen Aktionsgruppe (LAG) We-
                                      ten Projekten, wie dem begehba-
                                      ren Geschichtsbuch, verwendet
                                                                             durch die LAG mit 19.237,79 € ge-
                                                                             fördert. So hat sich der Vorstand       meldet
strich-Glantal wurden am Diens-       werden. Ein anderes Projekt, wel-      entschieden, einen weiteren Pro-
tag, den 18.05.2021 zehn Ehren-       ches ebenfalls mit der Höchstför-      jektaufruf für Ehrenamtliche Bür-       Im Bürgerbüro Schönenberg-     tend machen kann, meldet
amtliche Bürgerprojekte ausge-        derung bedacht wurde, ist das          gerprojekte im Jahr 2021 zu star-       Kübelberg wurde eine Katze     sich bitte im Bürgerbüro Schö-
wählt, die sich auf den 8. Projekt-   „Schenk- und Teil-Schopp/ Sha-         ten. Ab dem 12.08.2021 startet          (Fundort: Altenkirchen) als    nenberg-Kübelberg der Ver-
aufruf beworben hatten. Insge-        ring Hub“. Hier soll in Henschtal      der 9. Projektaufruf der LAG We-        Fundtier gemeldet.             bandsgemeinde Oberes Glan-
samt standen bei diesem Aufruf        im ehemaligen Ortsteil Trahweiler      strich-Glantal. Hier können sich        Wer Eigentumsansprüche gel-    tal, Tel. 06373/504-210
30.000 € zu Verfügung.                ein kleiner „Schuppen / Schopp“        bis zum 01.10.2021 lokale Akteu-
Von den zehn Projekten wurden         zum Teilen von Waren und Gütern        re mit ihren Projekten bewerben.
vier mit der Höchstförderung von      eingerichtet werden. Dabei soll es     Insgesamt stehen bei diesem Pro-
3.000 € unterstützt. Darunter ist     sich hauptsächlich um Bücher,          jektaufruf 10.762,21 € zu Verfü-                            IMPRESSUM
ein Projekt des Heimatverein          Gartenerzeugnisse und Tonträger        gung, die dann wiederum durch             Amtsblatt der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
Steinbach am Glan und Umge-           handeln. Weitere Waren und Hilfe-      den Vorstand der LAG unter den          Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil ist
bung e.V.: „Erinnerungs-, Bil-        leistungen können an einer Ta-         Bewerbenden vergeben werden.            die Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, 66901
dungs,- und Öffentlichkeitsarbeit     fel/Pinwand angeboten werden.          Weitere Informationen zu den För-       Schönenberg- Kübelberg , Christoph Lothschütz (V.i.S.d.P.),
Jüdisches Leben in Steinbach am       „Nimm was Du brauchst, gib was         derbedingungen finden Sie unter:        Rathausstraße 8, Tel. 06373 504-0.
Glan“. Hier soll ein hochwertiger     Du kannst“ soll das Motto dieses       www.westrich-glantal.de. Bei Fra-
Kurz-Film über das christliche-jü-    Projektes sein. So soll ein niedrig-   gen steht Ihnen das Regionalma-
dische Miteinander in Steinbach       schwelliges Angebot geschaffen         nagement der LAG Westrich-Glan-         Verlag: SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH &
am Glan produziert werden. Die-       werden, das Menschen aller Al-         tal gerne zur Verfügung. Bitte wen-     Co. KG
ser soll nicht nur im jüdischen Mu-   tersgruppen ein zwangloses auf-        den Sie sich an Anne-Marie Kilpert      Herstellung: Druck-und Versanddienstleistungen Südwest
seum Steinbach gezeigt, sondern       einander zugehen ermöglicht. Ins-      (anne-marie.kilpert@entra.de).          GmbH,
auch in anderen LEADER-geförder-      gesamt werden die zehn Projekte        Die Region freut sich auf Ihre Ideen!   67071 Ludwigshafen

                                                                                                                     Zustellung: PVG Ludwigshafen; zustellreklamation@sue-
Das Friedhofsamt informiert über                                                                                     we.de oder Tel. 0621 572498-40 oder -41.
                                                                                                                     Das Amtsblatt Oberes Glantal erscheint wöchentlich frei-
                                                                                                                     tags/ samstags außer an Feiertagen. Das Amtsblatt Oberes
ordnungsgemäß zu entsorgenden Müll                                                                                   Glantal wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der
                                                                                                                     Verbandsgemeinde Oberes Glantal verteilt. Aufage 16.030
Die Nutzungsberechtigten der Grabstätten auf den        zungsberechtigten keine Trennung vornehmen und               Exemplare.
Friedhöfen innerhalb der Verbandsgemeinde Obe-          die Ortsgemeinden deswegen Mehrarbeit bei der                Sofern eine Zustellung des Amtsblattes aufgrund von unvor-
res Glantal werden dringend gebeten, den bei der        Entsorgung leisten müssen. Wir bitten Sie, Ihrer             hersehbaren Störungen nicht erfolgt sein sollte, kann das je-
Grabpflege entstehenden Müll ordnungsgemäß zu           Ortsgemeinde und der Umwelt zuliebe, eine Tren-              weils aktuelle Amtsblatt in der Verbandsgemeindeverwal-
trennen und zu entsorgen. Der nicht pflanzliche/or-     nung bei der Müllentsorgung vorzunehmen.                     tung Oberes Glantal sowie bei der SÜWE Vertriebs- und
ganische Müll soll bitte in den ebenfalls bereitge-     Vielen Dank!                                                 Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG in Ludwigshafen
stellten Restmüllbehälter entsorgt werden.                                                                           bezogen werden.
Leider kommt es immer häufiger vor, dass die Nut-       Ihre Friedhofsverwaltung

                                                                                                                                                                       obg_hp05_amtsb.04
Das Begehbare Geschichtsbuch, der Kirschenland-Weg - VG Oberes Glantal
Seite 6                                                                              AMTSBLATT                                                                                 5. Juni 2021

Verkehrsraumeinschränkungen
im Gebiet der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
1. Ort, Straße:       Börsborn, Siedlungsstraße
Art der Sperrung:     Vollständige Sperrung des Gesamtverkehrs
Zeitraum:             07.06.2021 – 25.06.2021

In der Zeit vom 07.06.2021 bis 25.06.2021 wird in Börsborn die Siedlungsstraße vollständig ge-
sperrt.
Eine Umleitung ist leider nicht möglich, da es sich hier um eine Sackgasse handelt.
Information an die Anlieger erfolgt zeitnah durch die bauausführende Firma.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Oberes Glantal un-
ter 06373/ 504-231 gerne zur Verfügung.

2. Ort, Straße:     Börsborn, Ortsdurchfahrt (Hauptstraße – Kreisstraße 8)
Art der Sperrung:   Vollständige Sperrung des Gesamtverkehrs
Zeitraum:           14.06.2021 bis voraussichtlich 05.11.2021

In der Zeit vom 14.06.2021 bis voraussichtlich 05.11.2021 wird in Börsborn die Hauptstraße (Orts-
durchfahrt – K 8), Teilabschnitt Einmündung Siedlungsstraße bis Steinbacher Straße wegen Was-
serleitungserneuerungsarbeiten und Verlegung eines Regenwasserkanals für den Durchgangsver-
kehr vollständig gesperrt.
Die offizielle Umleitungsstrecke erfolgt über Schönenberg-Kübelberg und Gries sowie Nanzdiet-
schweiler und wird ausgeschildert.

Bei Rückfragen steht Ihnen die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Oberes Glantal un-
ter 06373/ 504-231 gerne zur Verfügung.

                                                  Dittweiler                                                                                   Dunzweiler

 Stellenausschreibung                                                                                               Personalratswahlen 2021
 Die Gemeindekindertagesstätte Wir bieten Ihnen
 „Blütenzauber“ der Ortsgemeinde Die Vergütung erfolgt nach den
                                                                              Für Rückfragen steht Ihnen der
                                                                              Ortsbürgermeister Herr Winfried
                                                                                                                    derKita „Die wilden Zwerge“
 Dittweiler sucht ab sofort        Bestimmungen des Tarifvertra-              Cloß      unter    Tel.     Nr.       Im April fanden die Personalrats-    Ergebnis der Wahl. Zur Personalrä-
                                   ges für den öffentlichen Dienst            0157/85553214 gerne zur Ver-          wahlen der Kita „die Wilden Zwer-    tin wurde Bianca Molter gewählt,
    eine/n Erzieher/in (m/w/d)     (TVÖD) und beinhaltet alle im öf-          fügung.                               ge“ der Ortsgemeinde Dunzwei-        stellvertr. Personalrätin Vanessa Ja-
         -Vollzeit, befristet-     fentlichen Dienst üblichen Sozi-                                                 lerder statt, aufgrund der Corona-   nik. Nachrücker falls einer der bei-
                                   alleistungen. Schwerbehinderte                                                   Pandemie fand die Wahl aus-          den von seinem Amt ausscheidet
 Kindergarten „Blütenzauber“       Menschen werden bei entspre-               Hinweis: Aus Kostengründen
 - 2 gruppige Einrichtung mit 35 chender Eignung bevorzugt be-                kann eine Rücksendung der Be-         schließlich als Briefwahl statt.     oder zurücktritt Herr Ralf Molter.
   Plätzen                         rücksichtigt.                              werbungsunterlagen grundsätz-
 - Öffnungszeiten: 7:00 Uhr bis    Je nach Eingang der Bewerbun-              lich nicht erfolgen. Wir bitten da-
   16:00 Uhr                       gen kann auch eine Teilzeitver-            her keine Originale und keine Be-
 - Engagiertes und kollegiales     einbarung getroffen werden.
   Team                                                                       werbungsmappen oder Folien ein-
                                                                              zureichen. Die Verarbeitung der
                                   Bitte richten Sie Ihre Bewerbung           personenbezogenen Bewerberda-
 Das bringen Sie mit               bis spätestens 09.06.2021 unter
 - eine staatliche Anerkennung Beifügung der üblichen Unterla-                ten richtet sich nach der DSGVO
   als Erzieher/in oder einen ver- gen an die                                 und dem Landesdatenschutzge-
   gleichbaren Abschluss                                                      setz. Bewerbungs-, Vorstellungs-
 - Flexibilität, Engagement und Verbandsgemeindeverwaltung                    und Reisekosten werden nicht er-
   Leidenschaft für Kinder sowie Oberes Glantal                               stattet.
   Spaß und Freude an der Arbeit Fachbereich 1A.2 – Personal
 - soziale Kompetenzen, Kommu- Rathausstr. 8
   nikations- und Teamfähigkeit 66901 Schönenberg-Kübelberg                   66903 Dittweiler, im Mai 2021
   und zugleich die Fähigkeit zum oder per Email an bewer-                    gez. Winfried Cloß
   selbständigen Arbeiten                                                     Ortsbürgermeister
                                   bung@vgog.de (bevorzugt als PDF).

                                                                                         Frohnhofen

 Neues aus dem Ortsgemeinderat Frohnhofen
 Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO         Ortsgemeinderat dem Forstwirt-                          mäß Verwaltungsvorschrift zu §114 Ge-     b) Der Bericht über die Prüfung des Jah-
 – Unterrichtung der Einwohner über die     schaftsplan 2021 in der vorliegen-                      mO, des Bürgermeisters und der Beige-        resabschlusses 2018 wird vorgetra-
 Ergebnisse der Ratssitzung sowie Be-       den Form zustimmt.                                      ordneten der Verbandsgemeinde.               gen und zur Kenntnis genommen.
 kanntgabe der in nichtöffentlicher Sit- b) Die Verwaltung empfiehlt, dass der                      a) Bekanntgabe der Jahresrechnung         c) Der Jahresabschluss 2018 der Orts-
 zung gefassten Beschlüsse.                 Ortsgemeinderat den Brennholzprei-                      2018                                         gemeinde Frohnhofen wird mit fol-
 Der Ortsgemeinderat Frohnhofen hat in      sen für 2021 zustimmt.                                  b) Bericht über die Prüfung des Jahres-      genden Zahlen festgestellt und be-
 seiner Sitzung am 29.04.2021 folgende Beratung und Beschlussfassung über                              abschlusses 2018                          schlossen:
 Beschlüsse gefasst:                      den Jahresabschluss 2018 der Orts-                        c) Feststellung des Jahresabschlusses     Aktiva:               = 2.856.526,92 €
                                          gemeinde Frohnhofen                                          2018                                   Passiva:              = 2.856.526,92 €
 öffentlich                              Vollzug der §§110 ff. GemO; Prüfung                        d) Entlastungserteilung und nachträgli-
  Beratung und Beschlussfassung über und Feststellung des Jahresabschlus-                              che Ge nehmigung der Haushalts-        Eigenkapital:              = 772.515,43 €
   den Forstwirtschaftsplan 2021 und ses 2018 der Ortsgemeinde Frohnhofen                              überschreitungen
                                                                                                                                              Sonderposten:          = 864.142,43 €
   die Brennholzpreise 2021              sowie Entlastung des Ortsbürgermeis-                       a) Die Jahresrechnung wird bekannt ge-    (Als eigenkapitalähnliche Position)
 a) Die Verwaltung empfiehlt, dass der ters und den Beigeordneten und, ge-                             geben und zur Kenntnis genommen.       Jahresüberschuss:        = 61.829,61 €

                                                                                                                                                                               obg_hp06_amtsb.05
Das Begehbare Geschichtsbuch, der Kirschenland-Weg - VG Oberes Glantal
5. Juni 2021                                                                AMTSBLATT                                                                                       Seite 7

 d) Dem Ortsbürgermeister und den          b) Der Bericht über die Prüfung des Jah-    Änderung der Satzung über das beson-          gemäß § 2 Abs.1 BauGB den Aufstel-
    Ortsbeigeordneten sowie dem Bür-          resabschlusses 2019 wird vorgetra-       dere Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1          lungsbeschluss für den Bebauungsplan
    germeister und den Beigeordneten          gen und zur Kenntnis genommen.           Nr. 2 BauGB (Vorkaufsrechtssatzung) an        „Ortskern“. Der Geltungsbereich ist
    der Verbandsgemeinde wird Entlas-      c) Der Jahresabschluss 2019 der Orts-       den Grundstücken in der Ortslage              dem beigefügten Lageplan zu entneh-
    tung erteilt. Soweit Haushaltsüber-       gemeinde Frohnhofen wird mit fol-        Frohnhofen, Gewanne „In den Mühlwie-          men (Anlage A).
    schreitungen entstanden sind, wer-        genden Zahlen festgestellt und be-       sen“ und „In der Klause“ sowie im Be-         Zu b)
    den diese nachträglich genehmigt.         schlossen:                               reich westlich des Gemeindepfades             Der Ortsgemeinderat beschließt den
  Beratung und Beschlussfassung über                                                   zwischen der L 352 und der L 354 wird         Erlass einer Veränderungssperre für den
   den Jahresabschluss 2019 der Orts-      Aktiva                   = 3.378.551,07 €   beschlossen.                                  Geltungsbereich des aufzustellenden
   gemeinde Frohnhofen                     Passiva                  = 3.378.551,07 €     Erstellung einer neuen Homepage für         Bebauungsplanes       „Ortskern“.    Er
 Vollzug der §§110 ff. GemO; Prüfung                                                     die Ortsgemeinde                            stimmt dem vorgelegten Satzungsent-
 und Feststellung des Jahresabschlus-      Eigenkapital             = 754.419,81 €     Das Unternehmen MediaMill wird mit            wurf zu und beschließt die Satzung
                                           Sonderposten          = 1.132.771,21 €
 ses 2019 der Ortsgemeinde Frohnhofen      (als eigenkapitalähnliche Position)         der Erstellung einer Homepage für die         über die Veränderungssperre.
 sowie Entlastung des Ortsbürgermeis-      Jahresfehlbetrag         = -18.095,62 €     Ortsgemeinde entsprechend des vorlie-         Zu c)
 ters und den Beigeordneten und, ge-       d) Dem Ortsbürgermeister und den            genden Angebotes beauftragt. Inhaltli-        a) Dem als Anlage zu diesem Tagesord-
 mäß Verwaltungsvorschrift zu §114 Ge-         Ortsbeigeordneten sowie dem Bür-        che Arbeiten der Homepage werden                  nungspunkt vorgelegten Entwurf
 mO, des Bürgermeisters und der Beige-         germeister und den Beigeordneten        vom Ausschuss für Digitalisierung und             wird zugestimmt und die Satzung ge-
 ordneten der Verbandsgemeinde.                der Verbandsgemeinde wird Entlas-       Infrastruktur übernommen. Zudem wer-              mäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (Vor-
 a) Bekanntgabe der Jahresrechnung             tung erteilt. Soweit Haushaltsüber-     den weitere Kosten in Höhe von 170 € +            kaufsrechtssatzung) für den Bereich
    2019                                       schreitungen entstanden sind, wer-      Mwst für einen Belegungsplan des Dorf-            „Ortskern“ wird beschlossen.
 b) Bericht über die Prüfung des Jahres-       den diese nachträglich genehmigt.       gemeinschaftshauses einkalkuliert.              Information
    abschlusses 2019                         Änderung der bestehenden Vorkaufs-        Bebauungsplan „Ortskern“
 c) Feststellung des Jahresabschlusses       rechtssatzung gültig für den Bereich      a) Aufstellungsbeschluss                      nicht öffentlich
    2019                                     der Gewanne „In den Mühlwiesen“           b) Erlass Veränderungssperre                   Grundstücksangelegenheit
 d) Entlastungserteilung und nachträgli-     und „In der Klause“ sowie für den Be-     c) Erlass einer Satzung nach § 25 Abs.1       Der Ortsgemeinderat beschließt über
    che Genehmigung der Haushalts-           reich westlich des Gemeindepfades            Nr.2 BauGB über ein besonderes Vor-        den Erwerb eines Grundstückes.
    überschreitungen                         zwischen der L 352 und der L 354             kaufsrecht im Bereich des Bebau-            Mietangelegenheit
 a) Die Jahresrechnung 2019 wird be-       Dem als Anlage zu diesem Tagesord-             ungsplangebietes „Ortskern“                Der Ortsgemeinderat beschließt über
    kannt gegeben und zur Kenntnis ge-     nungspunkt vorgelegten Entwurf wird         Zu a)                                         eine Mietangelegenheit.
    nommen.                                zugestimmt und die erste Satzung zur        Der Ortsgemeinderat Frohnhofen fasst

 Bekanntmachung                                                                                                         Gries

 Am Donnerstag, den 10.06.2021, um 19:00 Uhr, findet, unter
 Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, im Sitzungssaal
 des Bürgerzentrums „Am Kohlbach“, St. Wendeler Straße 12,
                                                                       Öffentliche Bekanntmachung
 66903 Frohnhofen eine Sitzung des Ortsgemeinderates der               über den Ablauf der Ruhezeit und Beseitigungsverfügung von Grabstät-
 Ortsgemeinde Frohnhofen statt.                                        ten auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Gries
 Die Sitzung ist öffentlich.
                                                                       Bei den nachstehend aufgeführten Grabstätten          203) bitte bis spätestens 11.07.2021 in Verbin-
 Tagesordnung:                                                         ist die Ruhezeit bzw. das Grabnutzungsrecht           dung zu setzen.
 öffentlich                                                            abgelaufen und die Beseitigung angeordnet.            Sollte sich kein Verantwortlicher melden, so
 1. Stellungnahme der Ortsgemeinde zur Presseberichtserstat-           Friedhof Gries:                                       wird die Einebnung durch die Friedhofsverwal-
    tung der Rheinpfalz                                                - Grabnummer C/2/1, Schulz Franziska                  tung angeordnet. Sofern Grabstätten von der
 2. Nachwahl eines Mitglieds für den Haupt- und                        - Grabnummer C/2/3, Heil Frieda                       Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat
    Finanzausschuss                                                    - Grabnummer C/2/12, Eheleute Bossle                  der jeweilige Verpflichtende die Kosten zu tra-
 3. Übertragung der Revierleitung des Gemein-                          - Grabnummer C/2/11, Namentlich nicht mehr            gen.
    dewaldes im Zuge der Neuabgrenzung des                               gekennzeichnet                                      Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Bommer gerne
    Forstreviers Glantal                                               - Grabnummer B/5, Namentlich nicht mehr ge-           zur Verfügung.
 4. Winterdienst ab 2021/2022                                            kennzeichnet                                        Wir bitten um Verständnis für diese unvermeid-
 5. Angebot zur Wartung der Klima- und Lufttechnischen Anla-           Verantwortliche, die zur Beseitigung verpflich-       bare Maßnahme.
    gen im Dorfladen                                                   tet sind, werden hiermit aufgefordert, sich mit
                                                                       der Friedhofsverwaltung der Verbandsgemein-           Ihr Olaf Klein
 Hinweis:                                                              de Oberes Glantal, Frau Bommer (06373/ 504-           Bürgermeister der Ortsgemeinde Gries
 Während der gesamten Sitzung besteht Maskenpflicht!

 Beschränkung der Teilnehmerzahl
 Die Ratssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gemäß                                                   Langenbach
 § 35 Abs. I GemO aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus
 Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Inter-
 essen Einzelner, die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus
 Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund               Stromabschaltung
 der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapa-
 zitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die     Sehr geehrter Anschlussnutzer,       (z.B. Computer, TV-Geräte, Tele-      • Elektrische Wecker, oft auch
 notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleis-            hiermit informieren wir Sie, dass    fonanlagen), indem Sie diese Ge-        Zeitschaltuhren an Haushaltsge-
 ten zu können, ist die Besucherzahl daher begrenzt.                  die Pfalzwerke Netz AG gemäß §       räte vom Netz trennen (z.B. durch       räten bzw. Alarmanlagen, schal-
                                                                      17 Niederspannungsanschluss-         Ziehen des Netzsteckers) und erst       ten sich aus und müssen neu ge-
 Frohnhofen, den 26. Mai 2021                                         verordnung (NAV) dringende War-      wieder zuschalten, nachdem die          stellt werden
                                                                      tungs- und Sanierungsarbeiten im     regelmäßige       Stromversorgung     • Kühlschränke und Tiefkühlgerä-
 gez. Thomas Weyrich
                                                                      Stromversorgungsnetz        durch-   wiederhergestellt ist. Bei ortsfes-     te sollten Sie während der Unter-
 Ortsbürgermeister                                                    führt. Diese Wartungsarbeiten        ten Geräten (z.B. Heizungsanla-         brechung möglichst nicht öffnen
                                                                      werden am Freitag den 11.06.21       gen, Antennenanlagen, Durch-          • Werden zentrale Telefon-, Anten-
                                                                      und Freitag, den 18.06.21, in der    lauferhitzer) ist die Steuersiche-      nen-, Aufzugs-, Warmwasser-
                                                                      Gemeinde Langenbach in der Zeit      rung auszuschalten. Beachten Sie        oder Heizungsanlagen betrie-
                                                                      zwischen 12:00 Uhr und 14:00         hierzu die jeweilige Bedienungs-        ben, informieren Sie bitte den je-
          Senden Sie Ihre Beiträge für                                Uhr erfolgen. Während der Zeit       anleitung des Herstellers und           weiligen Betreiber
                                                                      der Arbeitsausführung findet kei-    schalten Sie die Steuersicherung      • Bei Fotovoltaikanlagen und
              das Amtsblatt an:                                       ne Belieferung mit elektrischer      erst wieder ein, nachdem die re-        Blockheizkraftwerken beachten
                                                                      Energie statt. Eine Einspeisung      gelmäßige Stromversorgung wie-          Sie bitte die Betriebsanleitung
            wochenblatt@vgog.de                                       aus Eigenerzeugungsanlagen ist       derhergestellt ist.                   Für Rückfragen steht Ihnen die
                                                                      während der Durchführung der Ar-     Beachten Sie darüber hinaus ins-      Servicekoordination, unter der
                                                                      beiten nicht möglich. Bitte schüt-   besondere auch unsere zusätzli-       Tel.-Nr.: 0621-585 2560 zur Verfü-
                                                                      zen Sie Ihre empfindlichen Geräte    chen Hinweise:                        gung.

                                                                                                                                                                      obg_hp07_amtsb.06
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