Der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol 20 - Rechtsschutzbericht 2020
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Rechtsschutzbericht 20 INHALT Vorwort....................................................................... 3 Arbeitsrecht................................................................ 4 Betriebsservice........................................................... 8 Sozialrecht................................................................ 11 Lehrlinge & Jugend................................................... 13 Wirtschaftspolitik...................................................... 16 Konsumentenpolitik.................................................. 18 Wohn- & Mietrecht.................................................... 22 Impressum Medieninhaber und Verleger: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol Maximilianstraße 7, 6020 Innsbruck Verfasser: AK Tirol Soweit in den folgenden Ausführungen personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. 1
AK RECHTSSCHUTZ Bericht über den von der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol gemäß § 7 AKG 1992 und gemäß § 14 Rechtsschutz- regulativ im Jahr 2020 gewährten Rechtsschutz
VORWORT Der Rechtsschutzbericht 2020 gibt noch einmal in Zahlen wieder, was die AK Tirol im vergangenen Jahr für ihre Mitglieder geleistet hat. Es sind Zahlen, die für ein schwieriges Jahr stehen, in dem tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund der Corona-Krise den Rat und die Hilfe der AK Expertinnen und Experten benötigt haben. Gerade in schweren Zeiten bewährt sich die Kraft der Arbeiterkammer, die auf der Solidarität ihrer Mitglieder beruht: Denn die Summe der AK Beiträge – durchschnittlich 7 Euro AK Beitrag pro Monat – ermöglicht Schutz und Sicherheit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer! Egal ob im Arbeits-, Sozial-, Pensions-, Konsumenten-, Miet-, Wohn- oder Steuerrecht sowie in Bildungsfragen – auch 2020 konnten viele Erfolge für die Mitglieder erkämpft und viele Millionen Euro hereingebracht werden. Besonders wichtig ist der AK Rechtsschutz, wenn es um Konsumenten- schutz, um Patienten- sowie um Miet- und Wohnrecht geht, denn hier sind die Risiken und Streitwerte für Privatpersonen kaum noch zu bewältigen. Daneben steht die AK den Menschen in Fragen zu Krankheit oder Pflege und zur Pension bestmöglich zur Seite. Wer immer auch Rat und Hilfe sucht: In der AK Tirol wird er damit nicht alleingelassen. Denn Gerechtigkeit muss sein! Mit freundlichen Grüßen AK Präsident Erwin Zangerl 3
ARBEITSRECHT ARBEITSRECHT ABLAUF DES ARBEITSRECHTLICHEN Immer wieder ist aber auch ein rechtskräftiges Ge- RECHTSSCHUTZES richtsurteil noch nicht ausreichend, um den Arbeitge- ber zu einer Zahlung zu veranlassen. Es muss dann Die Leistungen der AK Tirol im Rahmen des arbeits- noch Exekution geführt werden, bei deren Erfolgslo- rechtlichen Rechtsschutzes lassen sich in drei Phasen sigkeit ein Insolvenzantrag gestellt und letztlich eine gliedern: Die Beratungs-, die Interventions- und die Zahlung der Ansprüche beim Insolvenz-Entgelt-Fonds Klagsphase. beantragt wird. All diese Verfahrensschritte sind von der Klagsphase mitumfasst. Die Beratungsphase Zunächst erfolgt eine arbeitsrechtliche Beratung un- Die Rechtsschutzleistungen der AK Tirol werden nicht serer Mitglieder, die entweder als telefonische, schrift- nur jenen Personen gewährt, die zum Zeitpunkt ihrer liche oder als persönliche Beratung durchgeführt wird. Vorsprache als Mitglieder der AK Tirol gemeldet sind, Hier erkundigen sich Arbeitnehmer über die geltende sondern auch jenen, die als AK Mitglieder hätten ge- Rechtslage, oftmals über die Richtigkeit des vom Ar- führt werden müssen. Dies ist etwa bei Scheinselbst- beitgeber vorgelegten Arbeitsvertrages. Auch wird bei ständigen oder jenen Arbeitnehmern der Fall, die der Beratung abgeklärt, welche Ansprüche überhaupt rechtswidrig nicht zur Sozialversicherung angemeldet zustehen, ob der Arbeitgeber richtig abgerechnet hat wurden. Das bedeutet: Die Rechtsschutzleistungen und ob noch Ansprüche offen sind. der AK Tirol stehen mehr als 100 % der offiziell in Tirol gemeldeten Arbeitnehmern zur Verfügung. Die Interventionsphase Ergibt sich aus der Beratung, dass arbeitsrechtliche Insgesamt gewährleistet daher der arbeitsrechtliche Ansprüche gegen den Arbeitgeber unbeglichen sind, Rechtsschutz der AK Tirol, dass jeder Tiroler Arbeit- verfassen die Arbeitsrechtsexperten der AK Tirol nehmer binnen kurzer Zeit eine unmittelbare arbeits- Schreiben an die betroffenen Arbeitgeber, in denen die rechtliche Beratung direkt von einem Arbeitsrechts- Ansprüche der Arbeitnehmer dargelegt und geltend experten erhält und die arbeitsrechtlichen Ansprüche gemacht werden. In der Regel erhält damit jeder Ar- gegebenenfalls bei Gericht durch AK MitarbeiterInnen beitgeber die Gelegenheit, zu den eingeforderten An- oder auf dieses Fachgebiet spezialisierte Rechtsan- sprüchen aus seiner Sicht schriftlich Stellung zu neh- wälte vertreten werden, ohne dafür Kosten bezahlen men (Ausnahme: unbedingte Wahrung gerichtlicher zu müssen. Klagsfristen). Daraus kann sich auch ein mehrfacher Schriftwechsel entwickeln, bei dem die Argumente Die im Rechtsschutzbericht ausgewiesenen Erfolgs- wechselseitig ausgetauscht werden. beträge sind aber weniger eine „Erfolgsbilanz“ der AK Tirol, sondern vielmehr eine „Leistungsbilanz“ der In vielen Fällen wird bereits während dieser vorgericht- Tiroler Arbeitnehmerschaft. Denn vor Gericht können ja lichen „Interventionsphase“ ein Erfolg für unsere Mit- nur jene Ansprüche durchgesetzt werden, die Arbeit- glieder erzielt. Falls aber berechtigte Ansprüche trotz nehmer vorher erarbeitet haben und die ihnen bislang schriftlicher Intervention vom Arbeitgeber nicht bezahlt rechtswidrig vorenthalten wurden. Und von den erstrit- werden, verbleibt nur mehr die gerichtliche Klage. tenen Beträgen werden selbstverständlich Sozialversi- cherungsbeiträge und Steuern bezahlt, sodass damit Die Klagsphase auch ein wichtiger Beitrag zum Funktionieren unseres Die Rechtsvertretung der Mitglieder vor Gericht erfolgt Sozialwesens geleistet wird. bei Übernahme des Prozesskostenrisikos durch die AK Tirol entweder durch Juristen der AK Tirol oder durch 71.290 Rechtsanwälte. Dabei erhält das Mitglied spätestens binnen einer Woche einen Termin beim AK Vertreter, damit die Klage möglichst rasch bei Gericht einge- bracht werden kann. Beratungen in der AK Innsbruck 4
ARBEITSRECHT außergerichtliche 596 Interventionen § neue Rechtsschutzakten 3.099 AUS DER GERICHTLICHEN RECHTSSCHUTZ- Seitens der AK Tirol wurde dabei TÄTIGKEIT DES JAHRES 2020 KANN IM folgende Argumentation vertreten: BESONDEREN VON FOLGENDEN FÄLLEN Die Regelung des § 45a AMFG bezweckt, dass sich BERICHTET WERDEN: das AMS rechtzeitig auf die Arbeitsvermittlung und Be- treuung von Arbeitslosen einstellen und bereits vorab Musterverfahren zur Schwellwertgrenze notwendige Maßnahmen ergreifen kann, da bei einer, des AMS-Kündigungsfrühwarnsystems die dort festgelegten Schwellwerte überschreitenden Auflösung von Arbeitsverhältnissen, die Arbeitsmarkt- Nach § 45a AMFG muss ein Arbeitgeber das AMS ver- integration als erheblich erschwert anzusehen ist. Dies ständigen, falls er beabsichtigt, innerhalb von 30 Tagen ist gemäß § 45a Abs 1 Z 4 AMFG unter anderem dann eine bestimmte, größere Anzahl von Arbeitsverhältnis- der Fall, falls die Arbeitsverhältnisse von mindestens sen aufzulösen. 5 Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet ha- ben, aufgelöst werden sollen. Diese Schwellwerte betragen ■ mindestens 5 Arbeitnehmer in Betrieben Für die betroffenen Arbeitnehmer über dem 50. Lebens- mit mehr als 20 bis 100 Arbeitnehmern; jahr können damit vom AMS rechtzeitig entsprechende ■ mindestens 5 % der Arbeitnehmer in Betrieben Maßnahmen in Angriff genommen werden. Falls nun mit 100 bis 600 Arbeitnehmern; zusätzlich zu den 5 über 50-jährigen noch weitere und ■ mindestens 30 Arbeitnehmer in Betrieben im konkreten Fall sogar beinahe 50-jährige Arbeitneh- mit mehr als 600 Arbeitnehmern; mer desselben Betriebes regional am gleichen Stand- ■ mindestens 5 Arbeitnehmer über dem ort ebenfalls und zeitgleich gekündigt werden, dann 50. Lebensjahr. wird die Arbeitsmarktsituation für die über 50-jährigen drastisch schlechter. Es würde daher den Gesetzes- Falls der Arbeitgeber diese Anzeige unterlässt, hat dies zweck ad absurdum führen, falls man eine schwierigere die Rechtsunwirksamkeit der Kündigungen und/oder Arbeitsmarktsituation rechtlich harmloser betrachten der über Initiative des Arbeitgebers abgeschlossenen würde, als eine einfachere. einvernehmlichen Auflösungen zur Folge. Zunächst sind zwei erstinstanzliche Gerichte der Ein Arbeitgeber mit mehr als 100 Mitarbeitern hat in Argumentation des Arbeitgebers gefolgt, und die Kla- einer ersten Kündigungswelle 10 Arbeitnehmer gekün- gen der AK Tirol wurden abgewiesen. In beiden Fällen digt, davon waren 7 Arbeitnehmer älter als 50 und die wurde Berufung eingebracht. anderen 3 Arbeitnehmer knapp unter 50. Die AK Tirol hat wegen Rechtsunwirksamkeit aller Kündigungen Während nun ein Innsbrucker OLG-Senat den Beru- (sohin auch der unter 50-jährigen) Klagen auf Fest- fungsargumenten der AK Tirol vollinhaltlich gefolgt ist, stellung des aufrechten Bestandes des Arbeitsver- daher die erstinstanzliche Entscheidung „umgedreht“ hältnisses eingebracht. Der Arbeitgeber hat zunächst und die ordentliche Revision an den OGH wegen noch die Rechtsunwirksamkeit der Kündigungen der über nicht entschiedener Rechtssache zugelassen hat, hat 50-jährigen Arbeitnehmer anerkannt. Bei den übrigen der andere Innsbrucker OLG-Senat die erstinstanzliche drei unter 50-jährigen Arbeitnehmern hat der Arbeit- Entscheidung bestätigt und die ordentliche Revision an geber aber weiterhin den Rechtsstandpunkt vertre- den OGH nicht zugelassen. ten, dass diese Kündigungen rechtskonform sind. Die bislang von der höchstgerichtlichen Rechtsprechung Letztlich hat der OGH leider im Sinne des Arbeitgebers noch nicht entschiedene Rechtsfrage bestand dar- entschieden und die Kündigungen der unter 50-jähri- in, ob bei Überschreiten des Schwellwerts für über gen Arbeitnehmer als zulässig erachtet. Das Höchst- 50-jährige Arbeitnehmer und Unterlassen der Meldung gericht meint zwar, dass die von der AK Tirol vertrete- an das AMS auch die Kündigungen der unter 50-jäh- ne Argumentation durchaus sinnvoll sei, aber es nicht rigen Arbeitnehmer rechtsunwirksam sind, falls dabei Aufgabe der Gerichte sei, rechtspolitisch wünschens- die anderen Schwellwerte nicht überschritten werden. werte Ergebnisse entgegen dem Gesetzeswortlaut zu 5
ARBEITSRECHT 33.070 Beratungen in den Bezirkskammern erzielen. Eine Argumentation, die der OGH in jüngerer Der OGH hat in seinem Urteil 9 ObA 29/18g vom Zeit immer wieder vertritt, wenn es um die Interpreta- 17.5.2018 entschieden, dass die Umkleidezeiten und tion von Bestimmungen nach dem Gesetzeszweck die damit verbundenen innerbetrieblichen Wegzeiten geht. in Krankenanstalten als zu entlohnende Arbeitszeiten zu werten sind, da nach den Vorschriften des Arbeit- Denn abschließend: Der Wortlaut des § 45a AMFG ist gebers die Dienstkleidung ausschließlich im Kran- zu dieser Rechtsfrage keinesfalls eindeutig. kenhaus angezogen oder gewechselt werden darf. Hier wird auch auf hygienerechtliche Vorgaben Bezug Feststellungsklage ZBR Tirol Kliniken, wonach Um- genommen. kleidezeiten und die dafür erforderlichen Wegzeiten als Arbeitszeit gelten In einer jüngeren OGH-Entscheidung, 9 ObA 13/20g vom 25.5.2020, geht das Höchstgericht einen Schritt Die Tirol Kliniken weigern sich bei allen Gesundheits- weiter. Zunächst wird in dieser Entscheidung im Allge- berufen, die Zeit des Einkleidens und Auskleidens der meinen ausgeführt: Zusammengefasst formuliert sind Dienstkleidung samt der damit erforderlichen Wegzei- Zeiten, die ein Arbeitnehmer benötigt, um sich im Be- ten als Arbeitszeit anzuerkennen. Hiebei sind nach der trieb die vom Arbeitgeber vorgeschriebene Dienstklei- Dienstkleiderordnung der Tiroler Kliniken folgende Be- dung an- bzw. wieder abzulegen sowie die allenfalls schäftigtengruppen zu unterscheiden: in diesem Zusammenhang stehenden innerbetriebli- chen Wegzeiten zwischen dem jeweiligen Umkleideort ■ Mitarbeiter mit türkiser Dienstkleidung im Betrieb (zB Umkleideraum, Garderobe) und dem Dabei handelt es sich um Mitarbeiter auf den konkreten Arbeitsplatz dann als Arbeitszeit anzuse- Intensivstationen. Ihre Bereichskleidung liegt auf hen, wenn das Umkleiden bei Gesamtbetrachtung der Station bereit; diese Dienstkleidung darf nicht aller Umstände ein solches Mindestmaß an Intensität mit nach Hause genommen werden. Das erstma- der Fremdbestimmung erreicht, dass eine arbeitsleis- lige Einkleiden mit der Dienstkleidung sowie das tungsspezifische Tätigkeit oder Aufgabenerfüllung für letztmalige Auskleiden mit der Dienstkleidung gilt den Arbeitgeber zu bejahen ist. Dies ist auch dann der nicht als Arbeitszeit. Fall, wenn zwar der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer er- laubt, die von ihm vorgeschriebene Dienstkleidung zu ■ Mitarbeiter mit hellblauer Dienstkleidung Hause an- bzw. abzulegen (und damit auf dem Arbeits- Dabei handelt es sich um Mitarbeiter im Opera- weg zu tragen), es dem Arbeitnehmer aber objektiv un- tionsbereich; mit dieser Kleidung darf man den zumutbar ist, die Dienstkleidung auch am Arbeitsweg Operationsbereich nicht verlassen und darf daher zu tragen. auch nicht mit nach Hause genommen werden; die Kleidung liegt auf der Station bereit. Und zur Frage der Unzumutbarkeit führt der OGH in dieser Entscheidung aus, dass sich diese im Einzel- ■ Mitarbeiter in mittelblauer Dienstkleidung fall etwa daraus ergibt, dass die Dienstkleidung nach Dabei handelt es sich um alle sonstigen Gesund- außen durch Embleme, Logos oder sonstige Farben heitsberufe. Ihre mittelblaue Dienstkleidung darf erkennbar einen spezifischen Firmenbezug herstellt zu Hause nicht gewaschen werden. Dafür gibt es oder sonst (besonders) auffällig oder ungewöhnlich ist. einen Wäscheautomaten in der Klinik, wobei die Je „auffälliger“ eine vom Arbeitgeber vorgeschriebene Wege zum Wäscheautomaten als Arbeitszeit gel- Dienstkleidung ist, desto intensiver ist das Ausmaß der ten. Zwischen 1.7.2019 und 30.6.2020 durfte man Fremdbestimmung des Arbeitnehmers. mit getragener Dienstkleidung nach Hause gehen (daher gilt die Umkleidezeit nicht als Dienstzeit), seit dem 1.7.2020 darf man mit getragener Dienst- kleidung das Haus nicht mehr verlassen, aber man darf mit gereinigter Kleidung (die man vorher mitgenommen hat) in das Unternehmen kommen. 6
ARBEITSRECHT Summe der Vertretungserfolge € 9,473 Mio Nun ist davon auszugehen, dass ein Klinik-Mitarbeiter Diese Konkurrenzklausel darf und wird auch regelmä- durch die Dienstkleidung als solcher in der Öffentlich- ßig durch eine Konventionalstrafe abgesichert, wobei keit erkennbar ist und daher damit zu rechnen ist, dass erst seit dem Jahre 2016 eine gesetzliche Begrenzung die Menschen, denen ein Klinik-Mitarbeiter auf dem der Konventionalstrafe mit dem 6-fachen Nettomo- Weg zur Arbeit oder nach Hause begegnet, darauf natsentgelt existiert. Diese Begrenzung gilt aber nicht reagieren, und zwar nicht nur positiv: Es kann sein, dass rückwirkend, sondern nur für Konkurrenzklausel-Ver- Mitarbeiter Anfeindungen ausgesetzt sind, da ja nicht einbarungen, die nach dem Inkrafttreten dieser Be- wenige Menschen mit einem Krankenhaus auch nega- stimmung im Jahr 2016 abgeschlossen wurden. Und tive Erfahrungen gemacht haben oder die Mitarbeiter alle Konkurrenzklausel-Vereinbarungen dieser Rechts- als ekelerregend empfunden werden (Befinden sich schutzfälle wurden vor 2016 abgeschlossen. Krankheitskeime oder dergleichen auf der Kleidung?), sie könnten sogar Erpressungen für das Besorgen von Für die Bemessung der konkreten Höhe der vom Ar- Medikamenten, Drogen und dergleichen ausgesetzt beitnehmer zu bezahlenden Konventionalstrafe be- sein. Insgesamt ist es daher nach Auffassung der AK steht zwar ein richterliches Mäßigungsrecht, wobei Tirol für Klinik-Mitarbeiter nicht zumutbar, sich mit der auch auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Dienstkleidung außerhalb des Klinik-Areals bewegen Arbeitnehmers Rücksicht genommen wird, aber man zu müssen, sodass auch deswegen und nicht nur kann vor einem Gerichtsverfahren das konkrete Aus- wegen hygienerechtlicher Vorgaben die Umkleidezei- maß der möglichen richterlichen Mäßigung kaum pro- ten und die dafür erforderlichen Wegzeiten als Arbeits- gnostizieren. zeit zu gelten haben. Bei diesen 6 Fällen betrugen die vom Arbeitgeber einge- Rechtsschutzgewährung gegen 6 Klagen einer klagten Konventionalstrafen: € 95.181,50; € 63.734,-; Speditions-GmbH auf Zahlung von Konventional- € 58.079,10; € 54.324,20; € 50.981,40 und € 45.135,40, strafen aufgrund behaupteter Verletzungen von wobei auch darauf hinzuweisen ist, dass diese Kon- Konkurrenzklauseln ventionalstrafen von den Arbeitnehmern aus ihrem Nettoverdienst und ihren Ersparnissen bezahlt wer- Diese Rechtsschutzgewährungen stellen ein treffen- den müssten. Derartige Zahlungen und Klagen sind in des Beispiel dafür dar, wie die Konkurrenzklausel von Wahrheit existenzvernichtend. Arbeitgebern ausgenutzt wird, um mit extrem hohen Konventionalstrafen gegen Arbeitnehmer, die sich ei- Von der Vollversammlung der AK Tirol wurde bereits nen neuen Arbeitsplatz gesucht haben, existenzver- vor Jahren ein Antrag beschlossen, Konkurrenzklau- nichtend vorgehen und sich ein beachtliches „Zubrot“ seln gesetzlich zu verbieten, da es für diese in Wahrheit verschaffen zu können. keinen sachlichen Grund mehr gibt! Nach dem österreichischen Arbeitsrecht ist es zu- Aufgrund des Rechtsschutzes der AK Tirol konnten in lässig, dass eine Konkurrenzklausel vereinbart wird, allen Fällen auf Wunsch und mit Zustimmung der Ar- die es dem Arbeitnehmer untersagt, 12 Monate nach beitnehmer Vergleiche erzielt werden, mit denen cirka Beendigung des Dienstverhältnisses durch eine 80 % der eingeklagten Forderungen abgewehrt wer- eigene Kündigung im Geschäftszweig des Arbeitge- den konnten. Aber es handelt sich noch immer um sehr bers selbst- oder unselbstständig tätig zu sein. hohe Beträge, die die Arbeitnehmer bezahlt haben… Vertretungserfolge: Ergebnis außergerichtlicher Ergebnis abgeschlossener Interventionen € 6,073 Mio Rechtsschutzakten € 3,400 Mio 7
BETRIEBSSERVICE BETRIEBSSERVICE BETRIEBSRÄTE Die AK Tirol konnte gerade erst im Falle der Benach- teiligung und verschlechternden Versetzung eines Be- Festzustellen ist, dass die Tätigkeit von Betriebsräten triebsratsvorsitzenden ein positives Urteil erwirken, nicht unbedingt leichter oder einfacher wird. Immer das jedoch von der Arbeitgeberseite bedauerlicher- wieder zeigen Arbeitgeber Ambitionen, die Tätigkeit weise wiederum nicht akzeptiert und eine Berufung ein- von Betriebsräten erheblich zu erschweren, Betriebs- gebracht wurde und somit noch nicht rechtskräftig ist. räte loszuwerden oder auch Neugründungen von Be- triebsräten zu verhindern, obwohl die geltende Rechts- Einer gerichtlichen Klärung müssen auch immer wie- lage Betriebsräte eigentlich (wenn auch sanktionslos) der Sachverhalte zugeführt werden, bei denen es einen gesetzlich vorschreiben würde. gültigen Sozialplan gibt, der Arbeitgeber jedoch mit rechtlich nicht nachvollziehbaren Argumenten behaup- So werden nach wie vor von Arbeitgeberseite Klagen tet, dass der Sozialplan auf den jeweils vorliegenden auf Zustimmung zur Kündigung von Betriebsratsmit- Anlassfall nicht anwendbar sei. Hier sind gerichtliche gliedern eingebracht, verschlechternde Versetzungen Klärungen unvermeidlich. durchgeführt, aber auch die gesetzlich eindeutig nor- mierten Informations- und Mitwirkungsrechte schlicht Unverändert lässt sich feststellen, dass die Betreuung negiert oder zumindest ignoriert. Wenn es auch nicht von Betriebsräten im Zusammenhang mit dem Ab- den ersten Schritt – weder für den Betriebsrat noch für schluss von Betriebsvereinbarungen einen wesentli- die AK Tirol – darstellt, gegen solche Missachtungen chen Schwerpunkt in der Tätigkeit des Betriebsservice gesetzlich festgelegter Ansprüche vorzugehen, bleibt darstellt. letzten Endes manchmal keine andere Möglichkeit mehr offen, als gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Zum Standardprogramm der Betriebsrätebetreuung gehört selbstverständlich auch die Gewährung von Das Arbeitsverfassungsgesetz enthält für (einige Rechtsschutz und die Vertretung vor Gericht im Zu- wenige) Tatbestände sogar eine eigene Verwaltungs- sammenhang mit dem so genannten „Besonderen strafbestimmung, vor deren Anwendung Betriebsräte Feststellungsverfahren“. Solche Feststellungskla- jedoch zumeist zurückschrecken, da sie (berechtigte) gen bieten dem Betriebsrat ein wichtiges Instrument Sorge haben, das an sich schon schlechte Gesprächs- zur Abklärung von Rechtsfragen, wenn vom gleichen klima dann noch weiter zu verschlechtern. Die Ableh- Sachverhalt zumindest drei Beschäftigte betroffen nung mancher Arbeitgeber Betriebsräten gegenüber sind, ohne dass die einzelnen Arbeitnehmer als Kläger ist nicht nachvollziehbar, könnten sie doch von einem auftreten müssen. guten und konstruktiven Miteinander in vielfältiger Weise stark profitieren, was ja bei vielen Betrieben in lobenswerter Weise ja auch im praktischen Leben unter Beweis gestellt wird – es ist also möglich! schriftlich 460 15.830 Beratungen in der AK Innsbruck und in den Bezirkskammern telefonisch 13.650 8
BETRIEBSSERVICE persönlich 1.720 INSOLVENZEN Bisher wurde in der Insolvenzvertretung davon ausge- gangen, dass das persönliche Beratungsgespräch mit Trotz der Corona-Krise und aller damit verbundenen unseren Mitgliedern und die Anwesenheit vor Ort durch Stundungen und Förderungen hat der Pleitegeier Tirol nichts zu ersetzen ist. im Jahr 2020 nicht verschont. Mag auch die Zahl der von den Gerichten eröffneten Insolvenzverfahren stark Aufgrund rascher und flexibler Vorgangsweise auch zurück gegangen sein, so ist die Zahl der betroffenen während der Lockdown-Phasen konnte für unsere Arbeitnehmer fast so hoch wie im Jahr 2019, welches Mitglieder weiterhin eine rasche Verfahrensabwicklung aus der Sicht der Arbeitnehmerschaft als insolvenz- und Auszahlung durch den Insolvenzfonds sicherge- starkes Jahr in die Statistik eingegangen ist. stellt werden. Die gute und jahrelang gepflegte Vernet- zung mit den Insolvenzverwaltern, Lohnverrechnern, Neben bekannten Namen wie beispielsweise der tra- der ÖGK und den Sachbearbeitern beim Insolvenz- ditionsreichen „Oberhammer Maschinenfabrik GmbH“, fonds und allen anderen an den Verfahren Beteiligten der „ELECTRON Technology GmbH“ mit über 100 war dabei für die bestmögliche Betreuung unserer Mit- Arbeitnehmern und der im Bezirk Kitzbühel ansässigen glieder unersetzlich. Das Mobiltelefon und der Laptop Klausner-Gruppe mit ihren beiden verbundenen Unter- wurden zu unseren wichtigsten Arbeitsgeräten. nehmen „Klausner Nordamerika Beteiligungs GmbH“ und „Klausner Trading International GmbH“ schlitter- Für die Optimierung der Abläufe und die gegen- ten 2020 sehr viele Kleinbetriebe in die Insolvenz. seitige Unterstützung wurde zusätzlich eine österreich- weite Plattform ins Leben gerufen. In diesem als Das Jahr 2020 wird gerade bei Gastronomiebetrieben „Denkfabrik“ bezeichneten Forum werden in regelmä- als schwarzes Jahr in die Geschichte eingehen. Durch ßigen Abständen von erfahrenen Insolvenzreferenten die Lockdowns und die der Corona-Krise geschulde- aller Bundesländer komplexe Themen und Rechts- ten zusätzlichen Maßnahmen und Auflagen war die fragen bezüglich der Insolvenzvertretung und organi- Sanierung insolventer Gastronomiebetriebe so gut satorischen Abwicklung diskutiert und an Lösungs- wie unmöglich und das Insolvenzgericht musste deren modellen gearbeitet. Schließung anordnen. An dieser Stelle sind beispiels- weise die in Innsbruck ansässigen bekannten Bier- 15 lokale „Elferhaus“ und „Theresienbräu“ anzuführen. Oberstes Gebot in der Insolvenzvertretung ist es, unse- § ren Mitgliedern möglichst schnell und unbürokratisch zu helfen. Ein zeitnahes Erhalten der offenen Beträge, für die unsere Mitglieder tagtäglich ihre Arbeitskraft neue zur Verfügung gestellt haben, ist nicht nur für ihre wirt- Rechtsschutzakten schaftliche Situation von elementarer Bedeutung. Die jahrelange Praxis in der Insolvenzbetreuung hat ge- zeigt, dass die Angst vor ausbleibenden Zahlungen, Verlust des Arbeitsplatzes und wirtschaftlichen Proble- men auch familiär und sozial destabilisierend wirkt. Da- her führen wir, wenn erforderlich, für unsere Mitglieder auch Gespräche mit Banken und Vermietern, um bis zum Erhalt von Zahlungen durch den Insolvenzfonds Zahlungsaufschübe und Stundungen zu erwirken. 9
BETRIEBSSERVICE 914 Insolvenzvertretungen erzielte Insolvenzgelder € 6,364 Mio Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass Für die bestmögliche Vertretung unserer Mitglieder ist die moderne Technik in der Insolvenzvertretung bis- eine gute und seit Jahren gepflegte Vernetzung von her ungeahnte Möglichkeiten bietet. Diese sollten elementarer Bedeutung. Neben der selbstverständlich nach Bewältigung der Corona-Krise als sinnvolle und erforderlichen fachlichen Expertise ist das persönliche notwendige Ergänzung betrachtet und keinesfalls als Gespräch mit den Insolvenzverwaltern, Lohnbuchhal- gleichwertiger Ersatz für den persönlichen Kontakt tern, Insolvenzfondsreferenten und allen anderen an mit unseren Mitgliedern gesehen werden. Umfassende den Verfahren Beteiligten durch nichts zu ersetzen. Betreuung in Insolvenzverfahren ist nämlich mehr als Dadurch ist es in Tirol möglich, die Zahl der Prüfungs- die rechtliche Beratung und das Geltend- und Ein- klagen und Prozesse nach negativen Bescheiden sehr bringlichmachen von Ansprüchen. gering zu halten. Dies verkürzt insbesondere die Ver- fahrensdauer für unsere Mitglieder und wirkt sich auch In der Insolvenzbetreuung ist der Faktor „Zeit“ von be- positiv auf das Rechtsschutzbudget der AK Tirol aus. sonderer Wichtigkeit. Alle unsere Mitglieder, die durch die Insolvenz des Arbeitgebers den ihnen zustehenden Da eine Insolvenz des Arbeitgebers unsere Mitglie- und redlich erarbeiteten Lohn bzw. Gehalt nicht ausbe- der in ihrer gesamten wirtschaftlichen und oftmals zahlt erhalten, haben laufende Fixkosten zur Bestrei- familiären Existenz erschüttert, ist eine bestmögliche tung ihres Lebensunterhalts. und alle Rechtsbereiche übergreifende Betreuung von elementarer Bedeutung. Daher ist die Insolvenzvertre- Daher ist gemäß dem Grundsatz „wer schnell hilft, hilft tung als einer der Eckpfeiler des Rechtsschutzes zu doppelt“ eine rasche Erstzahlung durch den Fonds von betrachten, der laufend evaluiert und optimiert wird. besonderer Bedeutung. Dazu tragen insbesondere auch die regelmäßigen Tagungen und Schulungen gemeinsam mit den Re- Zur Linderung der Notfälle werden daher oft auch bei ferenten der anderen Bundesländer bei. Gerade für Vorliegen unzureichender Lohndaten Teilanträge ge- Berater kleinerer Kammern ist dieser fachliche länder- stellt, damit die von der Insolvenz betroffenen Mitglie- übergreifende Erfahrungsaustausch besonders wichtig. der rasch einen ersten Anteil erhalten. 10
SOZIALRECHT § neue SOZIALRECHT Rechtsschutzakten 1.478 Dem Rechtsschutz in sozialrechtlichen Angelegenhei- ten kommt neben der telefonischen und der persönli- Aus der Vielzahl der Rechtsschutzfälle vor dem chen Beratung der Ratsuchenden immer mehr Bedeu- Landesgericht Innsbruck als Arbeits- und Sozialge- tung zu. richt dürfen für das Jahr 2020 zwei Verfahren be- sonders hervorgehoben werden: Wenngleich im Jahr 2020 gegenüber den Vorjahren von der Zahl her keine merkliche Steigerung an an die Ab- Beim ersten Fall drehte es sich um die Frage, ob der teilung Sozialrecht herangetragenen Rechtsschutzfälle Kläger im maßgeblichen Zeitraum die für die Zuerken- zu verzeichnen war, so darf an dieser Stelle nicht über- nung einer Schwerarbeitspension notwendige Anzahl sehen werden, dass durch die ab März 2020 gege- von Schwerarbeitsmonaten erreicht hat oder nicht. bene Situation in Bezug auf die Corona-Krise ein erheb- Er hat den Beruf des Metzgers erlernt und in weiterer licher zeitlicher Mehraufwand bei der Aufnahme und Folge sein ganzes Berufsleben zwar in verschiedenen Abwicklung jedes einzelnen Rechtsschutzfalles zu regi- Betrieben, aber immer als Metzger gearbeitet. Aus sei- strieren war. Eine Vielzahl der Fälle musste über tele- ner täglichen Erfahrung war für ihn klar, dass es sich fonischen Kontakt und Schriftverkehr bewältigt werden. dabei um eine schwere körperliche Arbeit handelt. Auch hat die Situation im Frühjahr 2020 zu einer länge- Er stellte daher beim zuständigen Sozialversicherungs- ren Dauer der Verfahren geführt. träger einen Antrag auf Anerkennung seiner Versiche- rungszeiten als Schwerarbeit, um dann in weiterer Die Verfahren vor dem Landesgericht als Arbeits- und Folge bei Erreichung des entsprechenden Alters die Sozialgericht befassten sich naturgemäß wie auch in Schwerarbeitspension in Anspruch nehmen zu können. den Jahren davor hauptsächlich mit Streitfällen zu den Themen Pension (Invaliditätspension, Berufsunfähig- Die Schwerarbeitspension ermöglicht nämlich Perso- keitspension, Rehabilitationsgeld, Schwerarbeit), Pfle- nen, frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres, gegeld, Ausgleichszulage und Versehrtenrente aus der mit geringen oder (derzeit noch) in bestimmten Fällen Unfallversicherung. sogar ohne Abschlag in Pension gehen zu können, wenn zum maßgeblichen Zeitpunkt (Stichtag) 45 Ver- Wobei an dieser Stelle angeführt werden darf, dass sicherungsjahre vorliegen und in den letzten 20 Jahren sich die Fragestellungen in Bezug auf das Rehabili- vor dem Pensionsstichtag mindestens 10 Schwerar- tationsgeld schwerpunktmäßig geändert haben. War beitsjahre erworben wurden. Als Schwerarbeitszeiten seit Einführung des Rehabilitationsgeldes, es löste sind dabei u.a. jene Zeiten zu verstehen, während wel- die befristete Invaliditäts-/ Berufsunfähigkeitspension chen innerhalb eines 8-stündigen Arbeitstages mehr für ab 01.01.1964 geborene Versicherte ab, die Frage als 2.000 Arbeitskalorien (bei Männern) bzw. 1.400 Ar- der Zuerkennung desselben im Fokus, so hat sich im beitskalorien (bei Frauen) verbraucht wurden. Jahr 2020 der Schwerpunkt auf jene Fälle bezogen, in denen das Rehabilitationsgeld in Folge der Wiederher- Seitens des zuständigen Sozialversicherungsträgers stellung der Arbeitsfähigkeit entzogen wurde. wurde dieser Kalorienverbrauch als nicht erwiesen er- achtet und daher in weiterer Folge die Anerkennung Die vor dem Bundesverwaltungsgericht abgewickelten von Schwerarbeitszeiten abgelehnt. Der Kläger wandte Gerichtsverfahren befassten sich im Jahr 2020 zum sich daraufhin an die AK Tirol und wurde ihm Rechts- Großteil mit Fragen der Zugehörigkeit zum Kreis der schutz gewährt. begünstigten Behinderten, der Ausstellung eines Be- hindertenpasses sowie der Unzumutbarkeit der Benüt- Im anhängigen Sozialgerichtsverfahren erfolgte so- zung eines öffentlichen Verkehrsmittels. wohl die Einvernahme des Klägers als auch die seiner Dienstgeber im maßgeblichen Zeitraum zu den vom Kläger ausgeübten Tätigkeiten. Im Anschluss daran wurde, nachdem die Ausführungen den Schluss zu- 11
SOZIALRECHT Summe der Vertretungserfolge: Ergebnis abgeschlossener Rechtsschutzakten € 26,006 Mio gelassen haben, dass tatsächlich schwere körperliche Aus diesem Grund hat er unter dem Titel „Vorsorge- Arbeit verrichtet wurde, ein Sachverständigengutach- untersuchung“ dem Kläger eine Rechnung gestellt und ten zur Frage eingeholt, ob durch die aufgezeigten auch den entsprechenden Betrag erhalten. Seitens des Tätigkeiten der geforderte Arbeitskalorienverbrauch Klägers wurden die Rechnungen umgehend beim zu- erbracht wurde oder nicht. ständigen Sozialversicherungsträger vorgelegt und um Kostenersatz ersucht. In seinem Gutachten kam der gerichtlich beeidete Sachverständige zum Schluss, dass die vom Kläger Dieser lehnte im gegenständlichen Fall einen Kosten- ausgeübte Tätigkeit vom Kalorienverbrauch her jene zuschuss mit der Begründung ab, dass eine Kranken- Werte überschreitet, die eine rechtliche Qualifizierung behandlung nicht vorliege. Somit hat er sich der Mei- als Schwerarbeit zulassen. Basierend auf den glaub- nung des behandelnden Arztes angeschlossen und würdigen Angaben des Klägers, der Dienstgeber und war in weiterer Folge die Beschreitung des Rechtswe- den Ausführungen des Sachverständigen in seinem ges notwendig. Gerade in diesem Fall ist eine rechtli- gerichtlichen Gutachten war es dem Gericht möglich, che Abklärung notwendig gewesen, zumal hinsichtlich die vom Kläger geltend gemachten Versicherungszei- der Durchführung einer Krankenbehandlung und der ten als Schwerarbeitszeiten anzuerkennen. Durchführung einer reinen Vorsorgeuntersuchung un- terschiedliche gesetzliche und vertragliche Regelun- Gerade der Ablauf dieses Verfahrens zeigt auf, dass es gen bestehen. im Zusammenhang mit der Anerkennung von Zeiten der Schwerarbeit für jeden einzelnen von größter Bedeutung Im durchgeführten Sozialgerichtsverfahren wurde die ist, dass er sich nicht nur über die geltenden rechtlichen Frage, ob es sich bei den durchgeführten Behand- Bestimmungen laufend informiert, sondern darüber hin- lungen um tatsächlich notwendige, zweckmäßige aus auch entsprechende Aufzeichnungen führt. Behandlungen im Rahmen einer Krankenbehandlung oder um eine reine Vorsorgeuntersuchung gehandelt Das zweite, ebenso interessante aber noch offene Ver- hat, durch Einholung eines Sachverständigengutach- fahren befasst sich mit Fragen in Bezug auf die Kran- tens aus dem Fachgebiet der Dermatologie abgeklärt. kenversicherung. Der Sachverständige hat in seinem Gutachten klar und Bei der klagenden Partei, vertreten durch die AK Tirol, deutlich aufgezeigt und dargelegt, dass in Fällen, wie wurden in der Vergangenheit mehrfach Melanome an dem der klagenden Partei, eine Kontrolle des gesam- ein und derselben Körperstelle durch einen Facharzt ten Körpers notwendig ist. Das heißt, dass nicht nur für Dermatologie diagnostiziert und mussten diese der betroffene Körperteil sondern der gesamte Körper einer operativen Behandlung zugeführt werden. einer Nachkontrolle bedarf. In diesem Sinne ist die durchgeführte Behandlung als Nachbehandlung anzu- Selbstverständlich war es notwendig, nach jeder der sehen. Operationen in regelmäßigen Abständen eine Kon- trolle durchzuführen. Diese Kontrollen wurden vom be- Mit dem Vorliegen einer endgültigen Entscheidung in handelnden Facharzt auch regelmäßig am gesamten diesem interessanten Verfahren ist allerdings erst im Körper durchgeführt, jedoch von diesem die Ansicht Jahr 2021 zu rechnen. vertreten, dass nur die Inspektion des betroffenen Kör- perteils und nicht die des gesamten Körpers im Sinne einer Nachbehandlung zu bewerten ist, sodass sich für ihn die Untersuchungen der übrigen Körperstellen als reine Vorsorgeuntersuchungen darstellte. Vertretungen vor Gericht 1.624 12
LEHRLINGE & JUGEND LEHRLINGE & JUGEND Motiviert durch Treue und Loyalität sowie Vertröstun- 6.560 Beratungen in der AK Innsbruck gen und Versprechungen seitens der verbliebenen Geschäftsleitung wagen sie nicht, diesen unhaltbaren Zustand zu beenden. Erst im Zuge der Insolvenzeröff- nung kommt es zu Lehrvertragslösungen. Die Vertre- und in den Bezirkskammern tung durch die AK Tirol sichert die offenen Ansprüche über den Insolvenzentgeltfonds und macht den Weg frei für neue Ausbildung und Beschäftigung im Tourismus. Die Vertretungs- und Interventionstätigkeit der Jugendabteilung war im Jahr 2020 stark von der Co- Ein Platten- und Fliesenleger-Lehrling wird mit dem vid-Pandemie geprägt. Insbesondere die telefonischen Argument eines schuldhaft versäumten Berufsschul- Anfragen betrafen im hohen Ausmaß Fragen zur Kurz- tages entlassen. Während dieser Entlassungsgrund arbeit, deren Entlohnung usw. rechtlich nicht verfängt, da es wegen des starken Schneefalls am besagten Berufsschultag einen Ent- Ganz grundsätzlich unterscheidet sich die Tätigkeit schuldigungsgrund gab, der auch von der Berufsschule der Jugendabteilung in diesem Bereich etwa von jener gedeckt ist, lagen doch auch auf Seiten des Lehrlings der arbeitsrechtlichen Abteilung dadurch, dass mit den einige Pflichtversäumnisse vor, die die Berechtigung ei- jugendlichen Mitgliedern ein stärkerer persönlicher ner Entlassung zumindest nicht zweifelsfrei ausschlos- Kontakt aufgebaut wird, was teilweise zu monatelan- sen. Der gerichtliche Vergleich ergab immerhin noch gen „Beziehungen“ über telefonische oder E-Mail- € 2.000,- für den Lehrling. Kontakte führt. Die Mitarbeiter der Jugendabteilung sind somit in arbeitsrechtlichen Fragen nicht nur als Regelmäßig muss die Jugendabteilung Ansprüche von Experten und Rechtsvertreter gefragt, sondern auch Lehrlingen auf Entfernungszulagen gemäß dem Kollek- als kundige Ansprechpartner, Betreuer und manchmal tivvertrag im Eisen- und Metallverarbeitenden Gewerbe sogar als Seelentröster. einfordern, wie beispielhaft im Falle eines Innsbrucker Elektrikerlehrlings, für den aufgrund der Verfallsfristen des Kollektivvertrages nur noch € 630,- einbringlich BEISPIELHAFTE FÄLLE AUS DER gemacht werden konnten. BERATUNGS- UND VERTRETUNGSPRAXIS DER JUGENDABTEILUNG Ein Oberländer Einzelhandelslehrling leistete 200 Überstunden (teilweise noch als Jugendliche, deshalb Ein Restaurantlehrling wird nach seinem Ausschei- verboten) und erhielt diese mit € 1.200,- viel zu niedrig den aus dem Lehrbetrieb mit einer Forderung von ca. und obendrein „schwarz“ bezahlt. Damit konfrontiert, € 1.500,- konfrontiert, da er „offene Tische laut Bo- leugnete der Betrieb vorab sowohl die Überstunden nierkasse“ zu verantworten hätte, im Ergebnis also als auch die Schwarzzahlung. Schließlich wurden die zu Lasten des Betriebes falsches Inkasso betrieben Überstunden anerkannt und offiziell abgerechnet. Da hätte. Die Jugendabteilung konnte argumentieren, der Betrieb aber weiterhin die tatsächlich erfolgte ur- dass ein- und derselbe Bonierschlüssel im betrieb- sprüngliche Schwarzzahlung nicht eingestehen wollte, lichen Kassensystem von den verschiedensten Mitar- erhielt der Lehrling seine Überstunden gewissermaßen 131 beitern benützt worden war und deshalb eine scha- doppelt… denersatzrechtliche Inanspruchnahme des Lehrlings schon aus Gründen der fehlenden erwiesenen Kausa- lität des Schadens nicht rechtens sei. Daraufhin ließ der Betrieb die Forderung fallen. außergerichtliche Drei Lehrlinge eines ehemals noblen, zwischenzeitlich aber insolvent gewordenen Innsbrucker Stadthotels Interventionen sind über Monate ohne Ausbildung und Entlohnung. in der AK Innsbruck und in den Bezirkskammern 13
LEHRLINGE & JUGEND § Ein Unterländer KFZ-Techniker verursachte mit einem 7 neue Rechtsschutzakten Auch Ausbildungsprobleme führen zu Interventions- Kundenfahrzeug beim Verlassen der Werkstatt einen fällen. Etwa im Fall einer Innsbrucker Hotel- und Gast- Schaden. Durch Verkettung unglücklicher Umstände gewerbeassistentin die – wie im Beruf leider üblich waren letztendlich zwei Fahrzeuge und das Garagen- – nicht ausreichend an der Rezeption und im Büro aus- tor beschädigt. Die Firma verklagt den Lehrling auf gebildet wurde. Die AK Tirol unterstützte den Lehrling fast € 10.000,-. Nachdem der AK Tirol im Arbeitsge- im darauf gestützten Austritt aus dem Lehrvertrag. richtsverfahren gelungen ist klarzustellen, dass die In- betriebnahme des Fahrzeugs immerhin auf ausdrückli- Immer wieder werden Beendigungsansprüche von che Anordnung eines Vorgesetzten erfolgte, wurde ein Lehrlingen seitens der Betriebe mit Ansprüchen auf Vergleich geschlossen und die Schadenshaftung des Ersatz für angeblich von den Lehrlingen verursachte Lehrlings auf € 2.500,- vermindert. Schäden gegen gerechnet. Meist ist die Angelegenheit in derartigen Fällen aber durch Androhung einer ge- Auch einem Einzelhandels-Lehrmädchen wurde ein richtlichen Auseinandersetzung rasch zu erledigen, wie Schaden zur Last gelegt. Konkret wurden seitens des im Fall einer Oberländer Bürokauffrau, der anlässlich Betriebes € 300,- für angebliche Kassenfehlbestände der Beendigung der Zusammenarbeit ein unverschul- in Rechnung gestellt. Die AK Tirol konnte nachweisen, deter und im übrigen längst pardonierter und schließ- dass der Lehrling an dieser Kasse nicht allein zustän- lich fast ein Jahr vergangener Schadensfall zur Last dig war und damit die Kausalität für den Schadensein- gelegt wurde, um auf diese Weise die Endabrechnung tritt fehlte. Der abgezogene Betrag wurde zurücküber- einzusparen. wiesen. In der ersten Phase der Corona-Pandemie im Früh- Ein Lehrmädchen im neuen Lehrberuf Bautechnische jahr 2020 wurde ein Lehrling aufgrund eines Missver- Assistenz wurde seitens des Betriebes auf Fortbil- ständnisses bezüglich seines anscheinend positiv ge- dungskurse geschickt. Die Kosten dieser Ausbildungen testeten Vaters entlassen. Der Lehrling begab sich in wurden dem Lehrling nach Beendigung der Zusam- 14-tägige Quarantäne. Der Betrieb verlangte daraufhin menarbeit in Rechnung gestellt. Die AK Tirol musste vom Lehrling den schriftlichen Absonderungsbescheid die Argumentation, dass vom Lehrberechtigten ange- der BH, welchen der Lehrling jedoch nicht erhielt. ordnete Ausbildungsmaßnahmen selbstverständlich Nachträglich stellte sich heraus, dass der Test seines ein Teil der Ausbildungsverpflichtung sind und keiner Vaters negativ war und dieser die Bekanntgabe des Ausbildungskostenrückerstattung unterliegen können, Testergebnisses falsch verstanden hatte. Somit wäre gerichtlich durchsetzen. Zu einer Verhandlung kam es die Quarantäne gar nicht notwendig gewesen. Durch aber nie, weil der Betrieb den gerichtlichen Zahlungs- die Unterstützung seitens der AK Tirol erhielt der Lehr- befehl erfüllte. ling eine Kündigungsentschädigung und konnte im Sommer zur Lehrabschlussprüfung antreten, da sein Gar nicht selten kommt vor, dass Lehrlinge sehr verspä- Lehrverhältnis ohnehin drei Monate nach der Entlas- tet und unregelmäßig entlohnt werden, ihren Lehrplatz sung geendet hätte. aber nicht verlieren möchten. Im Falle einer Unterlän- der Friseurin musste die Jugendabteilung nicht weni- ger als sieben Mal schriftlich intervenieren, um die je- weilige monatliche Zahlung zumindest mit Verspätung einbringlich zu machen. Begleitet von bedauerlichen Bettelbriefen und Klagsdrohungen konnte der Lehrling schließlich erfolgreich die Ausbildung beenden. 14
LEHRLINGE & JUGEND Zwei Elektrotechniklehrlinge derselben Firma wurden Eine Herausforderung im Jahr 2020 war auch immer gleichzeitig wegen angeblich verspäteter Abgabe von wieder der Umgang von Betrieben mit dem Thema Arbeitsberichten und Zuspätkommen auf Baustellen Berufsschule und Distance-Learning. So wandte sich entlassen. Aufgrund der unklaren Beweislage und ein Fitnessbetreuerlehrling an die Jugendabteilung der widersprüchlichen Darstellungen der Situation wur- AK Tirol, weil sein Chef ihn zwingen wollte, während de die Entlassung in eine einvernehmliche Lösung seines Krankenstandes in die Berufsschule zu gehen. umgewandelt. Darüber hinaus erhielten die Lehrlinge Die Berufsschule war in Salzburg und der Lehrling mit noch eine Kündigungsentschädigung vom Betrieb und Schiene und Krücken allerdings nicht im Stande, dort- konnten die Lehre in anderen Betrieben fortsetzen. hin zu kommen. Als dann der Unterricht auf Distance- Learning umgestellt wurde, versuchte der Betrieb er- Eine einmalige Bonuszahlung von maximal € 500,- neut, den Lehrling unter Druck zu setzen und drohte gewährte das Land Tirol im Frühjahr Beschäftigten in mit Entlassung. Dass der Lehrling allerdings schon Gesundheits- und Pflegeberufen in öffentlichen Kran- 6 Wochen die Schule nicht besuchen konnte, störte kenhäusern, Wohn- und Pflegeheimen sowie Einrich- den Betrieb dabei nicht. Durch die Rechtsvertretung tungen der mobilen Dienste im Pflegebereich zur Be- des Lehrlings durch die AK Tirol konnte geklärt wer- wältigung der Covid-19-Pandemie. Anspruch darauf den, dass dies nicht möglich gewesen war. hatten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch Praktikanten. Obwohl die Prämie zunächst von der Betreuungseinrichtung ausbezahlt und anschlie- ßend vom Land Tirol refundiert werden sollte, melde- ten sich einige Praktikantinnen und Praktikanten bei der AK Tirol Jugendabteilung, die vergeblich auf die Prämie gewartet haben. Als die AK Tirol schriftlich bei den Pflegeheimen intervenierte und die Rechtslage er- läuterte, erhielten auch sie ihre wohlverdiente Prämie. Summe der Vertretungserfolge € 198.010 Vertretungserfolge: Ergebnis außergerichtlicher Interventionen € 129.580 Ergebnis abgeschlossener Rechtsschutzakten € 26.970 Ergebnis erzielter Insolvenzgelder € 41.460 15
WIRTSCHAFTSPOLITIK WIRTSCHAFTSPOLITIK AUSSERGERICHTLICHE INTERVENTION: FREIWILLIGER GERICHTLICHER RECHTSSCHUTZ: Erfolg beim AMS zum Export Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten von Arbeitslosengeld zur Arbeitssuche in der Pflege Einem slowakischen Ehepaar, welches in Österreich In einem bereits seit Ende 2018 laufenden Verfahren gearbeitet hat und aufgrund einer Wiedereinstellungs- in Vertretung des Betriebsrates des Krankenhauses zusage nach einer Corona-bedingten Kündigung hier St. Johann i.T. konnte ein Zwischenerfolg durch ein geblieben ist, wurde vom AMS das Arbeitslosengeld positives Urteil des Erstgerichtes erreicht werden. Das verweigert, als sie, nachdem die Wiedereinstellung aus OLG Innsbruck hatte die Rechtssache zur weiteren wirtschaftlichen Gründen beim Arbeitgeber scheiterte, Sachverhaltserörterung an die erste Instanz zurückver- den Antrag stellten, das österreichische Arbeitslosen- wiesen und die Klagsparteien aufgefordert, detaillierte geld zur Arbeitssuche in die Slowakei mitzunehmen. Zahlen über die von der behaupteten europarechts- Nach vergeblicher Arbeitssuche von mindestens vier widrigen Diskriminierung betroffenen Teilzeitbeschäf- Wochen in Österreich besteht europarechtlich ein An- tigten zu liefern, um eventuell auch eine Geschlechter- spruch auf Mitnahme des Arbeitslosengeldes in einen diskriminierung nachzuweisen. In der Folge hat die AK anderen EU-Staat für die maximale Dauer von drei Tirol einen ausführlichen Schriftsatz mit entsprechen- Monaten, um dort Arbeit zu suchen. den statistischen Daten und Einzelfallbeschreibungen beim Landesgericht Innsbruck eingebracht. Das AMS verweigerte diese Mitnahme trotz mehrfa- cher Anfrage durch die beiden Arbeitnehmer und auch Das LG Innsbruck stellte nun (nicht rechtskräftig) fest, nach der ersten Intervention durch die AK Tirol. dass, bei den Zuschlägen für ungeplante Nacht-, Sonn- tags- und Feiertagsdienste, das Tiroler Gemeinde- Erst ein zweites Schreiben mit entsprechend fundierter vertragsbedienstetengesetz Teilzeitbeschäftigte gegen- rechtlicher Argumentation hat schließlich zum Erfolg über Vollzeitbeschäftigten diskriminiert. Das Gericht geführt. Das Ehepaar befand sich zwischenzeitlich be- teilte die Meinung der AK Tirol, dass auch den Teilzeit- reits wieder in der Slowakei und war bei der dortigen beschäftigten, die einen großen Teil der Beschäftigten Arbeitsmarktverwaltung gemeldet, jedoch noch ohne in der Pflege nicht nur im Krankenhaus St. Johann i.T. Bezug. ausmachen, bei Überstunden, die sich aufgrund von Einspringdiensten in der Nacht oder an Sonn- und Feiertagen ergeben, ein 100%iger Zuschlag wie bei Vollzeitbeschäftigten zusteht. Das G-VBG sieht bislang nur einen 25%igen Zuschlag vor. EUROPARECHT STATISTIK 289 Gesetzesbegutachtungen STEUERRECHT UMWELT & VERKEHR 16
WIRTSCHAFTSPOLITIK 15.690 13.560 Beratungen in den Bezirkskammern Beratungen in der AK Innsbruck Keine Scheinkarenz bei Umzug nach OLG-Erfolg zur Nicht-Vergleichbarkeit Norwegen - Kinderbetreuungsgeld steht des bayerischen Familiengeldes mit dem auch bei befristeter Karenz zu österreichischen Kinderbetreuungsgeld Nicht nur das Landesgericht Innsbruck, sondern auch Nach dem Obsiegen in erster Instanz durch die AK das Oberlandesgericht gab der AK Tirol dahingehend Tirol ist nun auch das Oberlandesgericht Innsbruck Recht, dass die Tatsache, dass ein Dienstverhältnis dem Rechtsstandpunkt der AK Tirol, der im Rahmen befristet ist, nicht dazu führen kann, dass eine recht- der Berufungsbeantwortung nochmals ausführlich dar- mäßig angetretene Karenz nur aus dem Grund zu gelegt wurde, gefolgt. Inhaltlich geht es darum, dass einer Scheinkarenz wird, da sie im Ausland (Norwegen) die ÖGK bei Zahlung von bayerischem Familiengeld an verbracht wird. Die Krankenkasse des bei der AK Tirol Grenzgänger dieses beim österreichischen Kinderbe- hilfesuchenden Mitglieds hatte die Rolle Österreichs als treuungsgeld in Abzug gebracht hat. Im konkreten Fall Beschäftigungsstaat und somit ihre Zuständigkeit für erfolgte die Anrechnung erst im Nachhinein, was zu Familienleistungen verneint, obwohl sich die klagende einer Rückforderung von Kinderbetreuungsgeld bei der Mutter bis zum Ende der Befristung für 9 Monate in betroffenen Familie geführt hat. Es ging um die Rechts- Karenz befand. Sie argumentierte damit, dass wegen frage der Vergleichbarkeit der beiden Leistungen, da voraussichtlicher Nichtrückkehr an den karenzierten das bayerische Familiengeld erst ab dem 1. Lebens- Arbeitsplatz eine Scheinkarenz vorliegen würde. Sie jahr, also nach Ablauf des einkommensabhängigen verneinte daher für Österreich die Rolle als Beschäf- Kinderbetreuungsgeldes gezahlt wird. Dazu bestand tigungsstaat, nur weil das karenzierte Beschäftigungs- noch keine Judikatur, aber viele Familien, bei denen verhältnis während der Karenz ausläuft. ein Elternteil Grenzgänger ist, waren davon betroffen. In der Folge des OLG-Urteils wurde ein bereits anhän- Die Gerichte urteilten jedoch rechtskräftig, dass bis zu giges gleichartiges Verfahren beim Landesgericht Inns- diesem Zeitpunkt das Dienstverhältnis noch aufrecht bruck Ende August 2020 verglichen und die Forderung war und Österreich als Beschäftigungsstaat der Mut- seitens der ÖGK anerkannt. Die ÖGK hat auch auf die ter für Familienleistungen nachrangig zuständig bleibt, Einbringung einer außerordentlichen Revision gegen auch wenn die betroffene Arbeitnehmerin in dieser Zeit das OLG-Urteil verzichtet und wird in Zukunft von einer zu ihrem Mann nach Norwegen zieht, der an eine dor- Anrechnung des bayerischen Familiengeldes absehen. tige Universität (befristet) als Professor berufen wurde. Das bisher zu Recht angerechnete deutsche Elterngeld Das Dienstverhältnis der Mutter bei der Universität wird aber natürlich weiterhin mit dem österreichischen Innsbruck war bereits mehrmals befristet worden und Kinderbetreuungsgeld gegengerechnet, um einen bestand schon seit neun Jahren. Doppelbezug zu vermeiden. Die Rechtsschutzverfahren im Europarecht wurden alle von der Wirtschaftspolitischen Abteilung in Eigenver- tretung geführt. Summe € 4,172 Mio 17
KONSUMENTENPOLITIK KONSUMENTENPOLITIK AK KONSUMENTENSCHUTZ: KONSUMENTEN-AUFREGER 2020 INFORMATION, BERATUNG, INTERVENTION, RECHTSDURCHSETZUNG Reisen Das Corona-Virus sorgte dafür, dass sich im Berichts- Die AK-Konsumentenschützer helfen, wenn Konsu- jahr 2020 besonders viele Konsumenten mit Fragen menten nicht zu ihrem Recht kommen. Unternehmen, und Beschwerden zu gebuchten (Urlaubs-)Reisen, die besonders dreist agieren, negativ auffallen oder aber auch zu sich laufend ändernden Grenzöffnungs- mit rechtlich unzulässigen Vertragsklauseln versuchen, szenarien gemeldet haben. Dies führte zu stark stei- Konsumenten zu übervorteilen, werden auch geklagt. genden Anfragen/Beschwerden und einer Vielzahl von Freiwillige Rechtsschutzdeckung für besondere, über Interventionen in diesem Bereich, auch die Medien- den Einzelfall hinausgehende oder musterhafte Sach- arbeit dazu wurde verstärkt, um betroffene Reisende verhalte, wird übernommen, um rechtlich unzulässige bestmöglich zu informieren. Ebenso wurden etwa zur Vorgangsweisen, die eine Vielzahl von Konsumenten Frage, ob bzw. wann man kostenfrei von einer Reise betreffen, effektiv zu begegnen und für Rechtssicher- zurücktreten kann, im Rahmen des freiwilligen Rechts- heit zu sorgen. schutzes Musterverfahren bei Gericht zur Klärung der Rechtslage angestrengt. BILANZ KONSUMENTENSCHUTZ Finanzdienstleistungen DER AK TIROL 2020 Undurchsichtige bzw. missverständliche Finanzpro- dukte, Kreditverträge, (Lebens-)Versicherungen, frag- Gesamt 68.750 Beratungen und würdige Veranlagungsberatungen, zweifelhafte Spe- 2.860 außergerichtliche Interventionen. sen, hohe Gebühren oder unseriöse/betrügerische Finanzangebote waren auch im Berichtsjahr 2020 Freiwilliger Rechtsschutz / Vertretungen bei Gericht stark vertreten. Dazu kamen viele Fragen zu Mahnun- gemäß AK Rechtsschutzregulativ: gen, Inkassoforderungen oder Stundungsmöglichkei- ten – unter anderem auch im Zusammenhang mit den Führen von Musterklagen, Abmahn- bzw. Verbands- (neuen) gesetzlichen Stundungsregelungen im Zuge der klageverfahren im Auftrag der AK Tirol sowie Über- COVID-19-Pandemie. nahme von Passivdeckungen bei drohenden Klagen gegen Konsumenten. Dienstleister Probleme mit diversen Dienstleistern wie Handwerker, Gesamt € 2,951.290 Online-Partnervermittlungsinstitute, Lieferdienste, Fit- an Summe erzielter Vertretungserfolge, nessstudios, Kursanbieter, diverse Freizeitdienstleis- davon € 1,278.140 ter etc. wegen mangelhaften Leistungen, überhöhten erzielte außergerichtliche Vertretungserfolge Preisen oder unklaren/unzulässigen Kündigungsmoda- und € 1,673.150 litäten führten auch 2020 zu zahlreichen Beschwerde- erzielte gerichtliche Vertretungserfolge. fällen. Ebenso war das Berichtsjahr geprägt von An- fragen zu Ansprüchen aufgrund der behördlichen, für Zusätzlich konnten die AK-Konsumentenschützer mit einen bestimmten Zeitraum angeordneten Betriebs- (rechtlichen) Fachinformationen und wertvollen Tipps schließungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. bei unklaren Ansprüchen oder zweifelhaften Forderun- gen effektiv „Hilfe zur Selbsthilfe“ leisten. Das brachte Kaufverträge für Tiroler Konsumenten in Summe zusätzlich hundert- 2020 ebenso stark vertreten waren Beschwerden zu tausende Euro an Ersparnis. mangelhaften Waren, zu Problemen bei der Durchset- zung von Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen, zu Lieferverzögerungen oder zu nicht akzeptierten Rücktrittsrechten. 18
Sie können auch lesen