Der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol 20 - Rechtsschutzbericht 2020

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Der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol 20 - Rechtsschutzbericht 2020
20                    Rechtsschutzbericht 2020
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol
Der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol 20 - Rechtsschutzbericht 2020
Rechtsschutzbericht                                                                    20
                                                       INHALT
                                                      Vorwort....................................................................... 3

                                                      Arbeitsrecht................................................................ 4

                                                      Betriebsservice........................................................... 8

                                                      Sozialrecht................................................................ 11

                                                      Lehrlinge & Jugend................................................... 13

                                                      Wirtschaftspolitik...................................................... 16

                                                      Konsumentenpolitik.................................................. 18

                                                      Wohn- & Mietrecht.................................................... 22

                                                      Impressum
                                                      Medieninhaber und Verleger:
                                                      Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol
                                                      Maximilianstraße 7, 6020 Innsbruck
                                                      Verfasser: AK Tirol

Soweit in den folgenden Ausführungen personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind,
beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

                                                                                                                                         1
AK RECHTSSCHUTZ
Bericht über den von der Kammer für Arbeiter und Angestellte
 für Tirol gemäß § 7 AKG 1992 und gemäß § 14 Rechtsschutz-
              regulativ im Jahr 2020 gewährten Rechtsschutz
VORWORT

Der Rechtsschutzbericht 2020 gibt noch einmal in Zahlen wieder,
was die AK Tirol im vergangenen Jahr für ihre Mitglieder geleistet hat.

Es sind Zahlen, die für ein schwieriges Jahr stehen, in dem tausende
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund der Corona-Krise den
Rat und die Hilfe der AK Expertinnen und Experten benötigt haben.

Gerade in schweren Zeiten bewährt sich die Kraft der Arbeiterkammer,
die auf der Solidarität ihrer Mitglieder beruht: Denn die Summe der
AK Beiträge – durchschnittlich 7 Euro AK Beitrag pro Monat – ermöglicht
Schutz und Sicherheit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!

Egal ob im Arbeits-, Sozial-, Pensions-, Konsumenten-, Miet-, Wohn- oder
Steuerrecht sowie in Bildungsfragen – auch 2020 konnten viele Erfolge für
die Mitglieder erkämpft und viele Millionen Euro hereingebracht werden.

Besonders wichtig ist der AK Rechtsschutz, wenn es um Konsumenten-
schutz, um Patienten- sowie um Miet- und Wohnrecht geht, denn hier
sind die Risiken und Streitwerte für Privatpersonen kaum noch
zu bewältigen.

Daneben steht die AK den Menschen in Fragen zu Krankheit
oder Pflege und zur Pension bestmöglich zur Seite.

Wer immer auch Rat und Hilfe sucht: In der AK Tirol
wird er damit nicht alleingelassen.

Denn Gerechtigkeit muss sein!

Mit freundlichen Grüßen

AK Präsident Erwin Zangerl

                                                                            3
ARBEITSRECHT

    ARBEITSRECHT
    ABLAUF DES ARBEITSRECHTLICHEN                               Immer wieder ist aber auch ein rechtskräftiges Ge-
    RECHTSSCHUTZES                                              richtsurteil noch nicht ausreichend, um den Arbeitge-
                                                                ber zu einer Zahlung zu veranlassen. Es muss dann
    Die Leistungen der AK Tirol im Rahmen des arbeits-          noch Exekution geführt werden, bei deren Erfolgslo-
    rechtlichen Rechtsschutzes lassen sich in drei Phasen       sigkeit ein Insolvenzantrag gestellt und letztlich eine
    gliedern: Die Beratungs-, die Interventions- und die        Zahlung der Ansprüche beim Insolvenz-Entgelt-Fonds
    Klagsphase.                                                 beantragt wird. All diese Verfahrensschritte sind von
                                                                der Klagsphase mitumfasst.
    Die Beratungsphase
    Zunächst erfolgt eine arbeitsrechtliche Beratung un-        Die Rechtsschutzleistungen der AK Tirol werden nicht
    serer Mitglieder, die entweder als telefonische, schrift-   nur jenen Personen gewährt, die zum Zeitpunkt ihrer
    liche oder als persönliche Beratung durchgeführt wird.      Vorsprache als Mitglieder der AK Tirol gemeldet sind,
    Hier erkundigen sich Arbeitnehmer über die geltende         sondern auch jenen, die als AK Mitglieder hätten ge-
    Rechtslage, oftmals über die Richtigkeit des vom Ar-        führt werden müssen. Dies ist etwa bei Scheinselbst-
    beitgeber vorgelegten Arbeitsvertrages. Auch wird bei       ständigen oder jenen Arbeitnehmern der Fall, die
    der Beratung abgeklärt, welche Ansprüche überhaupt          rechtswidrig nicht zur Sozialversicherung angemeldet
    zustehen, ob der Arbeitgeber richtig abgerechnet hat        wurden. Das bedeutet: Die Rechtsschutzleistungen
    und ob noch Ansprüche offen sind.                           der AK Tirol stehen mehr als 100 % der offiziell in Tirol
                                                                gemeldeten Arbeitnehmern zur Verfügung.
    Die Interventionsphase
    Ergibt sich aus der Beratung, dass arbeitsrechtliche        Insgesamt gewährleistet daher der arbeitsrechtliche
    Ansprüche gegen den Arbeitgeber unbeglichen sind,           Rechtsschutz der AK Tirol, dass jeder Tiroler Arbeit-
    verfassen die Arbeitsrechtsexperten der AK Tirol            nehmer binnen kurzer Zeit eine unmittelbare arbeits-
    Schreiben an die betroffenen Arbeitgeber, in denen die      rechtliche Beratung direkt von einem Arbeitsrechts-
    Ansprüche der Arbeitnehmer dargelegt und geltend            experten erhält und die arbeitsrechtlichen Ansprüche
    gemacht werden. In der Regel erhält damit jeder Ar-         gegebenenfalls bei Gericht durch AK MitarbeiterInnen
    beitgeber die Gelegenheit, zu den eingeforderten An-        oder auf dieses Fachgebiet spezialisierte Rechtsan-
    sprüchen aus seiner Sicht schriftlich Stellung zu neh-      wälte vertreten werden, ohne dafür Kosten bezahlen
    men (Ausnahme: unbedingte Wahrung gerichtlicher             zu müssen.
    Klagsfristen). Daraus kann sich auch ein mehrfacher
    Schriftwechsel entwickeln, bei dem die Argumente            Die im Rechtsschutzbericht ausgewiesenen Erfolgs-
    wechselseitig ausgetauscht werden.                          beträge sind aber weniger eine „Erfolgsbilanz“ der
                                                                AK Tirol, sondern vielmehr eine „Leistungsbilanz“ der
    In vielen Fällen wird bereits während dieser vorgericht-    Tiroler Arbeitnehmerschaft. Denn vor Gericht können ja
    lichen „Interventionsphase“ ein Erfolg für unsere Mit-      nur jene Ansprüche durchgesetzt werden, die Arbeit-
    glieder erzielt. Falls aber berechtigte Ansprüche trotz     nehmer vorher erarbeitet haben und die ihnen bislang
    schriftlicher Intervention vom Arbeitgeber nicht bezahlt    rechtswidrig vorenthalten wurden. Und von den erstrit-
    werden, verbleibt nur mehr die gerichtliche Klage.          tenen Beträgen werden selbstverständlich Sozialversi-
                                                                cherungsbeiträge und Steuern bezahlt, sodass damit
    Die Klagsphase                                              auch ein wichtiger Beitrag zum Funktionieren unseres
    Die Rechtsvertretung der Mitglieder vor Gericht erfolgt     Sozialwesens geleistet wird.
    bei Übernahme des Prozesskostenrisikos durch die AK
    Tirol entweder durch Juristen der AK Tirol oder durch

                                                                                 71.290
    Rechtsanwälte. Dabei erhält das Mitglied spätestens
    binnen einer Woche einen Termin beim AK Vertreter,
    damit die Klage möglichst rasch bei Gericht einge-
    bracht werden kann.
                                                                Beratungen in der AK Innsbruck

4
ARBEITSRECHT

                                                                                            außergerichtliche

  596
                                                                                            Interventionen

§          neue
           Rechtsschutzakten
                                                                          3.099
AUS DER GERICHTLICHEN RECHTSSCHUTZ-                        Seitens der AK Tirol wurde dabei
TÄTIGKEIT DES JAHRES 2020 KANN IM                          folgende Argumentation vertreten:
BESONDEREN VON FOLGENDEN FÄLLEN                            Die Regelung des § 45a AMFG bezweckt, dass sich
BERICHTET WERDEN:                                          das AMS rechtzeitig auf die Arbeitsvermittlung und Be-
                                                           treuung von Arbeitslosen einstellen und bereits vorab
Musterverfahren zur Schwellwertgrenze                      notwendige Maßnahmen ergreifen kann, da bei einer,
des AMS-Kündigungsfrühwarnsystems                          die dort festgelegten Schwellwerte überschreitenden
                                                           Auflösung von Arbeitsverhältnissen, die Arbeitsmarkt-
Nach § 45a AMFG muss ein Arbeitgeber das AMS ver-          integration als erheblich erschwert anzusehen ist. Dies
ständigen, falls er beabsichtigt, innerhalb von 30 Tagen   ist gemäß § 45a Abs 1 Z 4 AMFG unter anderem dann
eine bestimmte, größere Anzahl von Arbeitsverhältnis-      der Fall, falls die Arbeitsverhältnisse von mindestens
sen aufzulösen.                                            5 Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet ha-
                                                           ben, aufgelöst werden sollen.
Diese Schwellwerte betragen
■ mindestens 5 Arbeitnehmer in Betrieben                   Für die betroffenen Arbeitnehmer über dem 50. Lebens-
   mit mehr als 20 bis 100 Arbeitnehmern;                  jahr können damit vom AMS rechtzeitig entsprechende
■ mindestens 5 % der Arbeitnehmer in Betrieben             Maßnahmen in Angriff genommen werden. Falls nun
   mit 100 bis 600 Arbeitnehmern;                          zusätzlich zu den 5 über 50-jährigen noch weitere und
■ mindestens 30 Arbeitnehmer in Betrieben                  im konkreten Fall sogar beinahe 50-jährige Arbeitneh-
   mit mehr als 600 Arbeitnehmern;                         mer desselben Betriebes regional am gleichen Stand-
■ mindestens 5 Arbeitnehmer über dem                       ort ebenfalls und zeitgleich gekündigt werden, dann
   50. Lebensjahr.                                         wird die Arbeitsmarktsituation für die über 50-jährigen
                                                           drastisch schlechter. Es würde daher den Gesetzes-
Falls der Arbeitgeber diese Anzeige unterlässt, hat dies   zweck ad absurdum führen, falls man eine schwierigere
die Rechtsunwirksamkeit der Kündigungen und/oder           Arbeitsmarktsituation rechtlich harmloser betrachten
der über Initiative des Arbeitgebers abgeschlossenen       würde, als eine einfachere.
einvernehmlichen Auflösungen zur Folge.
                                                           Zunächst sind zwei erstinstanzliche Gerichte der
Ein Arbeitgeber mit mehr als 100 Mitarbeitern hat in       Argumentation des Arbeitgebers gefolgt, und die Kla-
einer ersten Kündigungswelle 10 Arbeitnehmer gekün-        gen der AK Tirol wurden abgewiesen. In beiden Fällen
digt, davon waren 7 Arbeitnehmer älter als 50 und die      wurde Berufung eingebracht.
anderen 3 Arbeitnehmer knapp unter 50. Die AK Tirol
hat wegen Rechtsunwirksamkeit aller Kündigungen            Während nun ein Innsbrucker OLG-Senat den Beru-
(sohin auch der unter 50-jährigen) Klagen auf Fest-        fungsargumenten der AK Tirol vollinhaltlich gefolgt ist,
stellung des aufrechten Bestandes des Arbeitsver-          daher die erstinstanzliche Entscheidung „umgedreht“
hältnisses eingebracht. Der Arbeitgeber hat zunächst       und die ordentliche Revision an den OGH wegen noch
die Rechtsunwirksamkeit der Kündigungen der über           nicht entschiedener Rechtssache zugelassen hat, hat
50-jährigen Arbeitnehmer anerkannt. Bei den übrigen        der andere Innsbrucker OLG-Senat die erstinstanzliche
drei unter 50-jährigen Arbeitnehmern hat der Arbeit-       Entscheidung bestätigt und die ordentliche Revision an
geber aber weiterhin den Rechtsstandpunkt vertre-          den OGH nicht zugelassen.
ten, dass diese Kündigungen rechtskonform sind. Die
bislang von der höchstgerichtlichen Rechtsprechung         Letztlich hat der OGH leider im Sinne des Arbeitgebers
noch nicht entschiedene Rechtsfrage bestand dar-           entschieden und die Kündigungen der unter 50-jähri-
in, ob bei Überschreiten des Schwellwerts für über         gen Arbeitnehmer als zulässig erachtet. Das Höchst-
50-jährige Arbeitnehmer und Unterlassen der Meldung        gericht meint zwar, dass die von der AK Tirol vertrete-
an das AMS auch die Kündigungen der unter 50-jäh-          ne Argumentation durchaus sinnvoll sei, aber es nicht
rigen Arbeitnehmer rechtsunwirksam sind, falls dabei       Aufgabe der Gerichte sei, rechtspolitisch wünschens-
die anderen Schwellwerte nicht überschritten werden.       werte Ergebnisse entgegen dem Gesetzeswortlaut zu

                                                                                                                      5
ARBEITSRECHT

                    33.070
    Beratungen in den Bezirkskammern

    erzielen. Eine Argumentation, die der OGH in jüngerer    Der OGH hat in seinem Urteil 9 ObA 29/18g vom
    Zeit immer wieder vertritt, wenn es um die Interpreta-   17.5.2018 entschieden, dass die Umkleidezeiten und
    tion von Bestimmungen nach dem Gesetzeszweck             die damit verbundenen innerbetrieblichen Wegzeiten
    geht.                                                    in Krankenanstalten als zu entlohnende Arbeitszeiten
                                                             zu werten sind, da nach den Vorschriften des Arbeit-
    Denn abschließend: Der Wortlaut des § 45a AMFG ist       gebers die Dienstkleidung ausschließlich im Kran-
    zu dieser Rechtsfrage keinesfalls eindeutig.             kenhaus angezogen oder gewechselt werden darf.
                                                             Hier wird auch auf hygienerechtliche Vorgaben Bezug
    Feststellungsklage ZBR Tirol Kliniken, wonach Um-        genommen.
    kleidezeiten und die dafür erforderlichen Wegzeiten
    als Arbeitszeit gelten                                   In einer jüngeren OGH-Entscheidung, 9 ObA 13/20g
                                                             vom 25.5.2020, geht das Höchstgericht einen Schritt
    Die Tirol Kliniken weigern sich bei allen Gesundheits-   weiter. Zunächst wird in dieser Entscheidung im Allge-
    berufen, die Zeit des Einkleidens und Auskleidens der    meinen ausgeführt: Zusammengefasst formuliert sind
    Dienstkleidung samt der damit erforderlichen Wegzei-     Zeiten, die ein Arbeitnehmer benötigt, um sich im Be-
    ten als Arbeitszeit anzuerkennen. Hiebei sind nach der   trieb die vom Arbeitgeber vorgeschriebene Dienstklei-
    Dienstkleiderordnung der Tiroler Kliniken folgende Be-   dung an- bzw. wieder abzulegen sowie die allenfalls
    schäftigtengruppen zu unterscheiden:                     in diesem Zusammenhang stehenden innerbetriebli-
                                                             chen Wegzeiten zwischen dem jeweiligen Umkleideort
    ■ Mitarbeiter mit türkiser Dienstkleidung                im Betrieb (zB Umkleideraum, Garderobe) und dem
      Dabei handelt es sich um Mitarbeiter auf den           konkreten Arbeitsplatz dann als Arbeitszeit anzuse-
      Intensivstationen. Ihre Bereichskleidung liegt auf     hen, wenn das Umkleiden bei Gesamtbetrachtung
      der Station bereit; diese Dienstkleidung darf nicht    aller Umstände ein solches Mindestmaß an Intensität
      mit nach Hause genommen werden. Das erstma-            der Fremdbestimmung erreicht, dass eine arbeitsleis-
      lige Einkleiden mit der Dienstkleidung sowie das       tungsspezifische Tätigkeit oder Aufgabenerfüllung für
      letztmalige Auskleiden mit der Dienstkleidung gilt     den Arbeitgeber zu bejahen ist. Dies ist auch dann der
      nicht als Arbeitszeit.                                 Fall, wenn zwar der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer er-
                                                             laubt, die von ihm vorgeschriebene Dienstkleidung zu
    ■ Mitarbeiter mit hellblauer Dienstkleidung              Hause an- bzw. abzulegen (und damit auf dem Arbeits-
      Dabei handelt es sich um Mitarbeiter im Opera-         weg zu tragen), es dem Arbeitnehmer aber objektiv un-
      tionsbereich; mit dieser Kleidung darf man den         zumutbar ist, die Dienstkleidung auch am Arbeitsweg
      Operationsbereich nicht verlassen und darf daher       zu tragen.
      auch nicht mit nach Hause genommen werden;
      die Kleidung liegt auf der Station bereit.             Und zur Frage der Unzumutbarkeit führt der OGH in
                                                             dieser Entscheidung aus, dass sich diese im Einzel-
    ■ Mitarbeiter in mittelblauer Dienstkleidung             fall etwa daraus ergibt, dass die Dienstkleidung nach
      Dabei handelt es sich um alle sonstigen Gesund-        außen durch Embleme, Logos oder sonstige Farben
      heitsberufe. Ihre mittelblaue Dienstkleidung darf      erkennbar einen spezifischen Firmenbezug herstellt
      zu Hause nicht gewaschen werden. Dafür gibt es         oder sonst (besonders) auffällig oder ungewöhnlich ist.
      einen Wäscheautomaten in der Klinik, wobei die         Je „auffälliger“ eine vom Arbeitgeber vorgeschriebene
      Wege zum Wäscheautomaten als Arbeitszeit gel-          Dienstkleidung ist, desto intensiver ist das Ausmaß der
      ten. Zwischen 1.7.2019 und 30.6.2020 durfte man        Fremdbestimmung des Arbeitnehmers.
      mit getragener Dienstkleidung nach Hause gehen
      (daher gilt die Umkleidezeit nicht als Dienstzeit),
      seit dem 1.7.2020 darf man mit getragener Dienst-
      kleidung das Haus nicht mehr verlassen, aber
      man darf mit gereinigter Kleidung (die man vorher
      mitgenommen hat) in das Unternehmen kommen.

6
ARBEITSRECHT

               Summe der Vertretungserfolge

€ 9,473 Mio
Nun ist davon auszugehen, dass ein Klinik-Mitarbeiter       Diese Konkurrenzklausel darf und wird auch regelmä-
durch die Dienstkleidung als solcher in der Öffentlich-     ßig durch eine Konventionalstrafe abgesichert, wobei
keit erkennbar ist und daher damit zu rechnen ist, dass     erst seit dem Jahre 2016 eine gesetzliche Begrenzung
die Menschen, denen ein Klinik-Mitarbeiter auf dem          der Konventionalstrafe mit dem 6-fachen Nettomo-
Weg zur Arbeit oder nach Hause begegnet, darauf             natsentgelt existiert. Diese Begrenzung gilt aber nicht
reagieren, und zwar nicht nur positiv: Es kann sein, dass   rückwirkend, sondern nur für Konkurrenzklausel-Ver-
Mitarbeiter Anfeindungen ausgesetzt sind, da ja nicht       einbarungen, die nach dem Inkrafttreten dieser Be-
wenige Menschen mit einem Krankenhaus auch nega-            stimmung im Jahr 2016 abgeschlossen wurden. Und
tive Erfahrungen gemacht haben oder die Mitarbeiter         alle Konkurrenzklausel-Vereinbarungen dieser Rechts-
als ekelerregend empfunden werden (Befinden sich            schutzfälle wurden vor 2016 abgeschlossen.
Krankheitskeime oder dergleichen auf der Kleidung?),
sie könnten sogar Erpressungen für das Besorgen von         Für die Bemessung der konkreten Höhe der vom Ar-
Medikamenten, Drogen und dergleichen ausgesetzt             beitnehmer zu bezahlenden Konventionalstrafe be-
sein. Insgesamt ist es daher nach Auffassung der AK         steht zwar ein richterliches Mäßigungsrecht, wobei
Tirol für Klinik-Mitarbeiter nicht zumutbar, sich mit der   auch auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des
Dienstkleidung außerhalb des Klinik-Areals bewegen          Arbeitnehmers Rücksicht genommen wird, aber man
zu müssen, sodass auch deswegen und nicht nur               kann vor einem Gerichtsverfahren das konkrete Aus-
wegen hygienerechtlicher Vorgaben die Umkleidezei-          maß der möglichen richterlichen Mäßigung kaum pro-
ten und die dafür erforderlichen Wegzeiten als Arbeits-     gnostizieren.
zeit zu gelten haben.
                                                            Bei diesen 6 Fällen betrugen die vom Arbeitgeber einge-
Rechtsschutzgewährung gegen 6 Klagen einer                  klagten Konventionalstrafen: € 95.181,50; € 63.734,-;
Speditions-GmbH auf Zahlung von Konventional-               € 58.079,10; € 54.324,20; € 50.981,40 und € 45.135,40,
strafen aufgrund behaupteter Verletzungen von               wobei auch darauf hinzuweisen ist, dass diese Kon-
Konkurrenzklauseln                                          ventionalstrafen von den Arbeitnehmern aus ihrem
                                                            Nettoverdienst und ihren Ersparnissen bezahlt wer-
Diese Rechtsschutzgewährungen stellen ein treffen-          den müssten. Derartige Zahlungen und Klagen sind in
des Beispiel dafür dar, wie die Konkurrenzklausel von       Wahrheit existenzvernichtend.
Arbeitgebern ausgenutzt wird, um mit extrem hohen
Konventionalstrafen gegen Arbeitnehmer, die sich ei-        Von der Vollversammlung der AK Tirol wurde bereits
nen neuen Arbeitsplatz gesucht haben, existenzver-          vor Jahren ein Antrag beschlossen, Konkurrenzklau-
nichtend vorgehen und sich ein beachtliches „Zubrot“        seln gesetzlich zu verbieten, da es für diese in Wahrheit
verschaffen zu können.                                      keinen sachlichen Grund mehr gibt!

Nach dem österreichischen Arbeitsrecht ist es zu-           Aufgrund des Rechtsschutzes der AK Tirol konnten in
lässig, dass eine Konkurrenzklausel vereinbart wird,        allen Fällen auf Wunsch und mit Zustimmung der Ar-
die es dem Arbeitnehmer untersagt, 12 Monate nach           beitnehmer Vergleiche erzielt werden, mit denen cirka
Beendigung des Dienstverhältnisses durch eine               80 % der eingeklagten Forderungen abgewehrt wer-
eigene Kündigung im Geschäftszweig des Arbeitge-            den konnten. Aber es handelt sich noch immer um sehr
bers selbst- oder unselbstständig tätig zu sein.            hohe Beträge, die die Arbeitnehmer bezahlt haben…

Vertretungserfolge:
Ergebnis außergerichtlicher                            Ergebnis abgeschlossener
Interventionen      € 6,073 Mio                        Rechtsschutzakten € 3,400 Mio

                                                                                                                        7
BETRIEBSSERVICE

    BETRIEBSSERVICE
    BETRIEBSRÄTE                                              Die AK Tirol konnte gerade erst im Falle der Benach-
                                                              teiligung und verschlechternden Versetzung eines Be-
    Festzustellen ist, dass die Tätigkeit von Betriebsräten   triebsratsvorsitzenden ein positives Urteil erwirken,
    nicht unbedingt leichter oder einfacher wird. Immer       das jedoch von der Arbeitgeberseite bedauerlicher-
    wieder zeigen Arbeitgeber Ambitionen, die Tätigkeit       weise wiederum nicht akzeptiert und eine Berufung ein-
    von Betriebsräten erheblich zu erschweren, Betriebs-      gebracht wurde und somit noch nicht rechtskräftig ist.
    räte loszuwerden oder auch Neugründungen von Be-
    triebsräten zu verhindern, obwohl die geltende Rechts-    Einer gerichtlichen Klärung müssen auch immer wie-
    lage Betriebsräte eigentlich (wenn auch sanktionslos)     der Sachverhalte zugeführt werden, bei denen es einen
    gesetzlich vorschreiben würde.                            gültigen Sozialplan gibt, der Arbeitgeber jedoch mit
                                                              rechtlich nicht nachvollziehbaren Argumenten behaup-
    So werden nach wie vor von Arbeitgeberseite Klagen        tet, dass der Sozialplan auf den jeweils vorliegenden
    auf Zustimmung zur Kündigung von Betriebsratsmit-         Anlassfall nicht anwendbar sei. Hier sind gerichtliche
    gliedern eingebracht, verschlechternde Versetzungen       Klärungen unvermeidlich.
    durchgeführt, aber auch die gesetzlich eindeutig nor-
    mierten Informations- und Mitwirkungsrechte schlicht      Unverändert lässt sich feststellen, dass die Betreuung
    negiert oder zumindest ignoriert. Wenn es auch nicht      von Betriebsräten im Zusammenhang mit dem Ab-
    den ersten Schritt – weder für den Betriebsrat noch für   schluss von Betriebsvereinbarungen einen wesentli-
    die AK Tirol – darstellt, gegen solche Missachtungen      chen Schwerpunkt in der Tätigkeit des Betriebsservice
    gesetzlich festgelegter Ansprüche vorzugehen, bleibt      darstellt.
    letzten Endes manchmal keine andere Möglichkeit mehr
    offen, als gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.      Zum Standardprogramm der Betriebsrätebetreuung
                                                              gehört selbstverständlich auch die Gewährung von
    Das Arbeitsverfassungsgesetz enthält für (einige          Rechtsschutz und die Vertretung vor Gericht im Zu-
    wenige) Tatbestände sogar eine eigene Verwaltungs-        sammenhang mit dem so genannten „Besonderen
    strafbestimmung, vor deren Anwendung Betriebsräte         Feststellungsverfahren“. Solche Feststellungskla-
    jedoch zumeist zurückschrecken, da sie (berechtigte)      gen bieten dem Betriebsrat ein wichtiges Instrument
    Sorge haben, das an sich schon schlechte Gesprächs-       zur Abklärung von Rechtsfragen, wenn vom gleichen
    klima dann noch weiter zu verschlechtern. Die Ableh-      Sachverhalt zumindest drei Beschäftigte betroffen
    nung mancher Arbeitgeber Betriebsräten gegenüber          sind, ohne dass die einzelnen Arbeitnehmer als Kläger
    ist nicht nachvollziehbar, könnten sie doch von einem     auftreten müssen.
    guten und konstruktiven Miteinander in vielfältiger
    Weise stark profitieren, was ja bei vielen Betrieben
    in lobenswerter Weise ja auch im praktischen Leben
    unter Beweis gestellt wird – es ist also möglich!                                                  schriftlich

                                                                                           460
                    15.830
    Beratungen in der AK Innsbruck
    und in den Bezirkskammern
                                                                         telefonisch

                                                              13.650
8
BETRIEBSSERVICE

                persönlich

               1.720
INSOLVENZEN                                                  Bisher wurde in der Insolvenzvertretung davon ausge-
                                                             gangen, dass das persönliche Beratungsgespräch mit
Trotz der Corona-Krise und aller damit verbundenen           unseren Mitgliedern und die Anwesenheit vor Ort durch
Stundungen und Förderungen hat der Pleitegeier Tirol         nichts zu ersetzen ist.
im Jahr 2020 nicht verschont. Mag auch die Zahl der
von den Gerichten eröffneten Insolvenzverfahren stark        Aufgrund rascher und flexibler Vorgangsweise auch
zurück gegangen sein, so ist die Zahl der betroffenen        während der Lockdown-Phasen konnte für unsere
Arbeitnehmer fast so hoch wie im Jahr 2019, welches          Mitglieder weiterhin eine rasche Verfahrensabwicklung
aus der Sicht der Arbeitnehmerschaft als insolvenz-          und Auszahlung durch den Insolvenzfonds sicherge-
starkes Jahr in die Statistik eingegangen ist.               stellt werden. Die gute und jahrelang gepflegte Vernet-
                                                             zung mit den Insolvenzverwaltern, Lohnverrechnern,
Neben bekannten Namen wie beispielsweise der tra-            der ÖGK und den Sachbearbeitern beim Insolvenz-
ditionsreichen „Oberhammer Maschinenfabrik GmbH“,            fonds und allen anderen an den Verfahren Beteiligten
der „ELECTRON Technology GmbH“ mit über 100                  war dabei für die bestmögliche Betreuung unserer Mit-
Arbeitnehmern und der im Bezirk Kitzbühel ansässigen         glieder unersetzlich. Das Mobiltelefon und der Laptop
Klausner-Gruppe mit ihren beiden verbundenen Unter-          wurden zu unseren wichtigsten Arbeitsgeräten.
nehmen „Klausner Nordamerika Beteiligungs GmbH“
und „Klausner Trading International GmbH“ schlitter-         Für die Optimierung der Abläufe und die gegen-
ten 2020 sehr viele Kleinbetriebe in die Insolvenz.          seitige Unterstützung wurde zusätzlich eine österreich-
                                                             weite Plattform ins Leben gerufen. In diesem als
Das Jahr 2020 wird gerade bei Gastronomiebetrieben           „Denkfabrik“ bezeichneten Forum werden in regelmä-
als schwarzes Jahr in die Geschichte eingehen. Durch         ßigen Abständen von erfahrenen Insolvenzreferenten
die Lockdowns und die der Corona-Krise geschulde-            aller Bundesländer komplexe Themen und Rechts-
ten zusätzlichen Maßnahmen und Auflagen war die              fragen bezüglich der Insolvenzvertretung und organi-
Sanierung insolventer Gastronomiebetriebe so gut             satorischen Abwicklung diskutiert und an Lösungs-
wie unmöglich und das Insolvenzgericht musste deren          modellen gearbeitet.
Schließung anordnen. An dieser Stelle sind beispiels-
weise die in Innsbruck ansässigen bekannten Bier-

                                                                                 15
lokale „Elferhaus“ und „Theresienbräu“ anzuführen.

Oberstes Gebot in der Insolvenzvertretung ist es, unse-

                                                                                §
ren Mitgliedern möglichst schnell und unbürokratisch
zu helfen. Ein zeitnahes Erhalten der offenen Beträge,
für die unsere Mitglieder tagtäglich ihre Arbeitskraft                                     neue
zur Verfügung gestellt haben, ist nicht nur für ihre wirt-                                 Rechtsschutzakten
schaftliche Situation von elementarer Bedeutung. Die
jahrelange Praxis in der Insolvenzbetreuung hat ge-
zeigt, dass die Angst vor ausbleibenden Zahlungen,
Verlust des Arbeitsplatzes und wirtschaftlichen Proble-
men auch familiär und sozial destabilisierend wirkt. Da-
her führen wir, wenn erforderlich, für unsere Mitglieder
auch Gespräche mit Banken und Vermietern, um bis
zum Erhalt von Zahlungen durch den Insolvenzfonds
Zahlungsaufschübe und Stundungen zu erwirken.

                                                                                                                       9
BETRIEBSSERVICE

                                                                      914
                                                                      Insolvenzvertretungen

                    erzielte Insolvenzgelder

     € 6,364 Mio
     Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass             Für die bestmögliche Vertretung unserer Mitglieder ist
     die moderne Technik in der Insolvenzvertretung bis-        eine gute und seit Jahren gepflegte Vernetzung von
     her ungeahnte Möglichkeiten bietet. Diese sollten          elementarer Bedeutung. Neben der selbstverständlich
     nach Bewältigung der Corona-Krise als sinnvolle und        erforderlichen fachlichen Expertise ist das persönliche
     notwendige Ergänzung betrachtet und keinesfalls als        Gespräch mit den Insolvenzverwaltern, Lohnbuchhal-
     gleichwertiger Ersatz für den persönlichen Kontakt         tern, Insolvenzfondsreferenten und allen anderen an
     mit unseren Mitgliedern gesehen werden. Umfassende         den Verfahren Beteiligten durch nichts zu ersetzen.
     Betreuung in Insolvenzverfahren ist nämlich mehr als       Dadurch ist es in Tirol möglich, die Zahl der Prüfungs-
     die rechtliche Beratung und das Geltend- und Ein-          klagen und Prozesse nach negativen Bescheiden sehr
     bringlichmachen von Ansprüchen.                            gering zu halten. Dies verkürzt insbesondere die Ver-
                                                                fahrensdauer für unsere Mitglieder und wirkt sich auch
     In der Insolvenzbetreuung ist der Faktor „Zeit“ von be-    positiv auf das Rechtsschutzbudget der AK Tirol aus.
     sonderer Wichtigkeit. Alle unsere Mitglieder, die durch
     die Insolvenz des Arbeitgebers den ihnen zustehenden       Da eine Insolvenz des Arbeitgebers unsere Mitglie-
     und redlich erarbeiteten Lohn bzw. Gehalt nicht ausbe-     der in ihrer gesamten wirtschaftlichen und oftmals
     zahlt erhalten, haben laufende Fixkosten zur Bestrei-      familiären Existenz erschüttert, ist eine bestmögliche
     tung ihres Lebensunterhalts.                               und alle Rechtsbereiche übergreifende Betreuung von
                                                                elementarer Bedeutung. Daher ist die Insolvenzvertre-
     Daher ist gemäß dem Grundsatz „wer schnell hilft, hilft    tung als einer der Eckpfeiler des Rechtsschutzes zu
     doppelt“ eine rasche Erstzahlung durch den Fonds von       betrachten, der laufend evaluiert und optimiert wird.
     besonderer Bedeutung.                                      Dazu tragen insbesondere auch die regelmäßigen
                                                                Tagungen und Schulungen gemeinsam mit den Re-
     Zur Linderung der Notfälle werden daher oft auch bei       ferenten der anderen Bundesländer bei. Gerade für
     Vorliegen unzureichender Lohndaten Teilanträge ge-         Berater kleinerer Kammern ist dieser fachliche länder-
     stellt, damit die von der Insolvenz betroffenen Mitglie-   übergreifende Erfahrungsaustausch besonders wichtig.
     der rasch einen ersten Anteil erhalten.

10
SOZIALRECHT

                                                                             §          neue

SOZIALRECHT                                                                             Rechtsschutzakten

                                                                             1.478
Dem Rechtsschutz in sozialrechtlichen Angelegenhei-
ten kommt neben der telefonischen und der persönli-        Aus der Vielzahl der Rechtsschutzfälle vor dem
chen Beratung der Ratsuchenden immer mehr Bedeu-           Landesgericht Innsbruck als Arbeits- und Sozialge-
tung zu.                                                   richt dürfen für das Jahr 2020 zwei Verfahren be-
                                                           sonders hervorgehoben werden:
Wenngleich im Jahr 2020 gegenüber den Vorjahren von
der Zahl her keine merkliche Steigerung an an die Ab-      Beim ersten Fall drehte es sich um die Frage, ob der
teilung Sozialrecht herangetragenen Rechtsschutzfälle      Kläger im maßgeblichen Zeitraum die für die Zuerken-
zu verzeichnen war, so darf an dieser Stelle nicht über-   nung einer Schwerarbeitspension notwendige Anzahl
sehen werden, dass durch die ab März 2020 gege-            von Schwerarbeitsmonaten erreicht hat oder nicht.
bene Situation in Bezug auf die Corona-Krise ein erheb-    Er hat den Beruf des Metzgers erlernt und in weiterer
licher zeitlicher Mehraufwand bei der Aufnahme und         Folge sein ganzes Berufsleben zwar in verschiedenen
Abwicklung jedes einzelnen Rechtsschutzfalles zu regi-     Betrieben, aber immer als Metzger gearbeitet. Aus sei-
strieren war. Eine Vielzahl der Fälle musste über tele-    ner täglichen Erfahrung war für ihn klar, dass es sich
fonischen Kontakt und Schriftverkehr bewältigt werden.     dabei um eine schwere körperliche Arbeit handelt.

Auch hat die Situation im Frühjahr 2020 zu einer länge-    Er stellte daher beim zuständigen Sozialversicherungs-
ren Dauer der Verfahren geführt.                           träger einen Antrag auf Anerkennung seiner Versiche-
                                                           rungszeiten als Schwerarbeit, um dann in weiterer
Die Verfahren vor dem Landesgericht als Arbeits- und       Folge bei Erreichung des entsprechenden Alters die
Sozialgericht befassten sich naturgemäß wie auch in        Schwerarbeitspension in Anspruch nehmen zu können.
den Jahren davor hauptsächlich mit Streitfällen zu den
Themen Pension (Invaliditätspension, Berufsunfähig-        Die Schwerarbeitspension ermöglicht nämlich Perso-
keitspension, Rehabilitationsgeld, Schwerarbeit), Pfle-    nen, frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres,
gegeld, Ausgleichszulage und Versehrtenrente aus der       mit geringen oder (derzeit noch) in bestimmten Fällen
Unfallversicherung.                                        sogar ohne Abschlag in Pension gehen zu können,
                                                           wenn zum maßgeblichen Zeitpunkt (Stichtag) 45 Ver-
Wobei an dieser Stelle angeführt werden darf, dass         sicherungsjahre vorliegen und in den letzten 20 Jahren
sich die Fragestellungen in Bezug auf das Rehabili-        vor dem Pensionsstichtag mindestens 10 Schwerar-
tationsgeld schwerpunktmäßig geändert haben. War           beitsjahre erworben wurden. Als Schwerarbeitszeiten
seit Einführung des Rehabilitationsgeldes, es löste        sind dabei u.a. jene Zeiten zu verstehen, während wel-
die befristete Invaliditäts-/ Berufsunfähigkeitspension    chen innerhalb eines 8-stündigen Arbeitstages mehr
für ab 01.01.1964 geborene Versicherte ab, die Frage       als 2.000 Arbeitskalorien (bei Männern) bzw. 1.400 Ar-
der Zuerkennung desselben im Fokus, so hat sich im         beitskalorien (bei Frauen) verbraucht wurden.
Jahr 2020 der Schwerpunkt auf jene Fälle bezogen, in
denen das Rehabilitationsgeld in Folge der Wiederher-      Seitens des zuständigen Sozialversicherungsträgers
stellung der Arbeitsfähigkeit entzogen wurde.              wurde dieser Kalorienverbrauch als nicht erwiesen er-
                                                           achtet und daher in weiterer Folge die Anerkennung
Die vor dem Bundesverwaltungsgericht abgewickelten         von Schwerarbeitszeiten abgelehnt. Der Kläger wandte
Gerichtsverfahren befassten sich im Jahr 2020 zum          sich daraufhin an die AK Tirol und wurde ihm Rechts-
Großteil mit Fragen der Zugehörigkeit zum Kreis der        schutz gewährt.
begünstigten Behinderten, der Ausstellung eines Be-
hindertenpasses sowie der Unzumutbarkeit der Benüt-        Im anhängigen Sozialgerichtsverfahren erfolgte so-
zung eines öffentlichen Verkehrsmittels.                   wohl die Einvernahme des Klägers als auch die seiner
                                                           Dienstgeber im maßgeblichen Zeitraum zu den vom
                                                           Kläger ausgeübten Tätigkeiten. Im Anschluss daran
                                                           wurde, nachdem die Ausführungen den Schluss zu-

                                                                                                                    11
SOZIALRECHT

               Summe der Vertretungserfolge:
               Ergebnis abgeschlossener Rechtsschutzakten

               € 26,006 Mio
     gelassen haben, dass tatsächlich schwere körperliche         Aus diesem Grund hat er unter dem Titel „Vorsorge-
     Arbeit verrichtet wurde, ein Sachverständigengutach-         untersuchung“ dem Kläger eine Rechnung gestellt und
     ten zur Frage eingeholt, ob durch die aufgezeigten           auch den entsprechenden Betrag erhalten. Seitens des
     Tätigkeiten der geforderte Arbeitskalorienverbrauch          Klägers wurden die Rechnungen umgehend beim zu-
     erbracht wurde oder nicht.                                   ständigen Sozialversicherungsträger vorgelegt und um
                                                                  Kostenersatz ersucht.
     In seinem Gutachten kam der gerichtlich beeidete
     Sachverständige zum Schluss, dass die vom Kläger             Dieser lehnte im gegenständlichen Fall einen Kosten-
     ausgeübte Tätigkeit vom Kalorienverbrauch her jene           zuschuss mit der Begründung ab, dass eine Kranken-
     Werte überschreitet, die eine rechtliche Qualifizierung      behandlung nicht vorliege. Somit hat er sich der Mei-
     als Schwerarbeit zulassen. Basierend auf den glaub-          nung des behandelnden Arztes angeschlossen und
     würdigen Angaben des Klägers, der Dienstgeber und            war in weiterer Folge die Beschreitung des Rechtswe-
     den Ausführungen des Sachverständigen in seinem              ges notwendig. Gerade in diesem Fall ist eine rechtli-
     gerichtlichen Gutachten war es dem Gericht möglich,          che Abklärung notwendig gewesen, zumal hinsichtlich
     die vom Kläger geltend gemachten Versicherungszei-           der Durchführung einer Krankenbehandlung und der
     ten als Schwerarbeitszeiten anzuerkennen.                    Durchführung einer reinen Vorsorgeuntersuchung un-
                                                                  terschiedliche gesetzliche und vertragliche Regelun-
     Gerade der Ablauf dieses Verfahrens zeigt auf, dass es       gen bestehen.
     im Zusammenhang mit der Anerkennung von Zeiten der
     Schwerarbeit für jeden einzelnen von größter Bedeutung       Im durchgeführten Sozialgerichtsverfahren wurde die
     ist, dass er sich nicht nur über die geltenden rechtlichen   Frage, ob es sich bei den durchgeführten Behand-
     Bestimmungen laufend informiert, sondern darüber hin-        lungen um tatsächlich notwendige, zweckmäßige
     aus auch entsprechende Aufzeichnungen führt.                 Behandlungen im Rahmen einer Krankenbehandlung
                                                                  oder um eine reine Vorsorgeuntersuchung gehandelt
     Das zweite, ebenso interessante aber noch offene Ver-        hat, durch Einholung eines Sachverständigengutach-
     fahren befasst sich mit Fragen in Bezug auf die Kran-        tens aus dem Fachgebiet der Dermatologie abgeklärt.
     kenversicherung.
                                                                  Der Sachverständige hat in seinem Gutachten klar und
     Bei der klagenden Partei, vertreten durch die AK Tirol,      deutlich aufgezeigt und dargelegt, dass in Fällen, wie
     wurden in der Vergangenheit mehrfach Melanome an             dem der klagenden Partei, eine Kontrolle des gesam-
     ein und derselben Körperstelle durch einen Facharzt          ten Körpers notwendig ist. Das heißt, dass nicht nur
     für Dermatologie diagnostiziert und mussten diese            der betroffene Körperteil sondern der gesamte Körper
     einer operativen Behandlung zugeführt werden.                einer Nachkontrolle bedarf. In diesem Sinne ist die
                                                                  durchgeführte Behandlung als Nachbehandlung anzu-
     Selbstverständlich war es notwendig, nach jeder der          sehen.
     Operationen in regelmäßigen Abständen eine Kon-
     trolle durchzuführen. Diese Kontrollen wurden vom be-        Mit dem Vorliegen einer endgültigen Entscheidung in
     handelnden Facharzt auch regelmäßig am gesamten              diesem interessanten Verfahren ist allerdings erst im
     Körper durchgeführt, jedoch von diesem die Ansicht           Jahr 2021 zu rechnen.
     vertreten, dass nur die Inspektion des betroffenen Kör-
     perteils und nicht die des gesamten Körpers im Sinne
     einer Nachbehandlung zu bewerten ist, sodass sich für
     ihn die Untersuchungen der übrigen Körperstellen als
     reine Vorsorgeuntersuchungen darstellte.                                  Vertretungen vor Gericht

                                                                              1.624
12
LEHRLINGE & JUGEND

LEHRLINGE & JUGEND
                                                         Motiviert durch Treue und Loyalität sowie Vertröstun-

                6.560
Beratungen in der AK Innsbruck
                                                         gen und Versprechungen seitens der verbliebenen
                                                         Geschäftsleitung wagen sie nicht, diesen unhaltbaren
                                                         Zustand zu beenden. Erst im Zuge der Insolvenzeröff-
                                                         nung kommt es zu Lehrvertragslösungen. Die Vertre-
und in den Bezirkskammern                                tung durch die AK Tirol sichert die offenen Ansprüche
                                                         über den Insolvenzentgeltfonds und macht den Weg frei
                                                         für neue Ausbildung und Beschäftigung im Tourismus.
Die Vertretungs- und Interventionstätigkeit der
Jugendabteilung war im Jahr 2020 stark von der Co-       Ein Platten- und Fliesenleger-Lehrling wird mit dem
vid-Pandemie geprägt. Insbesondere die telefonischen     Argument eines schuldhaft versäumten Berufsschul-
Anfragen betrafen im hohen Ausmaß Fragen zur Kurz-       tages entlassen. Während dieser Entlassungsgrund
arbeit, deren Entlohnung usw.                            rechtlich nicht verfängt, da es wegen des starken
                                                         Schneefalls am besagten Berufsschultag einen Ent-
Ganz grundsätzlich unterscheidet sich die Tätigkeit      schuldigungsgrund gab, der auch von der Berufsschule
der Jugendabteilung in diesem Bereich etwa von jener     gedeckt ist, lagen doch auch auf Seiten des Lehrlings
der arbeitsrechtlichen Abteilung dadurch, dass mit den   einige Pflichtversäumnisse vor, die die Berechtigung ei-
jugendlichen Mitgliedern ein stärkerer persönlicher      ner Entlassung zumindest nicht zweifelsfrei ausschlos-
Kontakt aufgebaut wird, was teilweise zu monatelan-      sen. Der gerichtliche Vergleich ergab immerhin noch
gen „Beziehungen“ über telefonische oder E-Mail-         € 2.000,- für den Lehrling.
Kontakte führt. Die Mitarbeiter der Jugendabteilung
sind somit in arbeitsrechtlichen Fragen nicht nur als    Regelmäßig muss die Jugendabteilung Ansprüche von
Experten und Rechtsvertreter gefragt, sondern auch       Lehrlingen auf Entfernungszulagen gemäß dem Kollek-
als kundige Ansprechpartner, Betreuer und manchmal       tivvertrag im Eisen- und Metallverarbeitenden Gewerbe
sogar als Seelentröster.                                 einfordern, wie beispielhaft im Falle eines Innsbrucker
                                                         Elektrikerlehrlings, für den aufgrund der Verfallsfristen
                                                         des Kollektivvertrages nur noch € 630,- einbringlich
BEISPIELHAFTE FÄLLE AUS DER                              gemacht werden konnten.
BERATUNGS- UND VERTRETUNGSPRAXIS
DER JUGENDABTEILUNG                                      Ein Oberländer Einzelhandelslehrling leistete 200
                                                         Überstunden (teilweise noch als Jugendliche, deshalb
Ein Restaurantlehrling wird nach seinem Ausschei-        verboten) und erhielt diese mit € 1.200,- viel zu niedrig
den aus dem Lehrbetrieb mit einer Forderung von ca.      und obendrein „schwarz“ bezahlt. Damit konfrontiert,
€ 1.500,- konfrontiert, da er „offene Tische laut Bo-    leugnete der Betrieb vorab sowohl die Überstunden
nierkasse“ zu verantworten hätte, im Ergebnis also       als auch die Schwarzzahlung. Schließlich wurden die
zu Lasten des Betriebes falsches Inkasso betrieben       Überstunden anerkannt und offiziell abgerechnet. Da
hätte. Die Jugendabteilung konnte argumentieren,         der Betrieb aber weiterhin die tatsächlich erfolgte ur-
dass ein- und derselbe Bonierschlüssel im betrieb-       sprüngliche Schwarzzahlung nicht eingestehen wollte,
lichen Kassensystem von den verschiedensten Mitar-       erhielt der Lehrling seine Überstunden gewissermaßen

                                                                                      131
beitern benützt worden war und deshalb eine scha-        doppelt…
denersatzrechtliche Inanspruchnahme des Lehrlings
schon aus Gründen der fehlenden erwiesenen Kausa-
lität des Schadens nicht rechtens sei. Daraufhin ließ
der Betrieb die Forderung fallen.
                                                                                        außergerichtliche
Drei Lehrlinge eines ehemals noblen, zwischenzeitlich
aber insolvent gewordenen Innsbrucker Stadthotels                                       Interventionen
sind über Monate ohne Ausbildung und Entlohnung.
                                                                     in der AK Innsbruck
                                                                     und in den Bezirkskammern
                                                                                                                     13
LEHRLINGE & JUGEND

                                                                                  §
     Ein Unterländer KFZ-Techniker verursachte mit einem
                                                                7      neue
                                                                       Rechtsschutzakten

                                                                Auch Ausbildungsprobleme führen zu Interventions-
     Kundenfahrzeug beim Verlassen der Werkstatt einen          fällen. Etwa im Fall einer Innsbrucker Hotel- und Gast-
     Schaden. Durch Verkettung unglücklicher Umstände           gewerbeassistentin die – wie im Beruf leider üblich
     waren letztendlich zwei Fahrzeuge und das Garagen-         – nicht ausreichend an der Rezeption und im Büro aus-
     tor beschädigt. Die Firma verklagt den Lehrling auf        gebildet wurde. Die AK Tirol unterstützte den Lehrling
     fast € 10.000,-. Nachdem der AK Tirol im Arbeitsge-        im darauf gestützten Austritt aus dem Lehrvertrag.
     richtsverfahren gelungen ist klarzustellen, dass die In-
     betriebnahme des Fahrzeugs immerhin auf ausdrückli-        Immer wieder werden Beendigungsansprüche von
     che Anordnung eines Vorgesetzten erfolgte, wurde ein       Lehrlingen seitens der Betriebe mit Ansprüchen auf
     Vergleich geschlossen und die Schadenshaftung des          Ersatz für angeblich von den Lehrlingen verursachte
     Lehrlings auf € 2.500,- vermindert.                        Schäden gegen gerechnet. Meist ist die Angelegenheit
                                                                in derartigen Fällen aber durch Androhung einer ge-
     Auch einem Einzelhandels-Lehrmädchen wurde ein             richtlichen Auseinandersetzung rasch zu erledigen, wie
     Schaden zur Last gelegt. Konkret wurden seitens des        im Fall einer Oberländer Bürokauffrau, der anlässlich
     Betriebes € 300,- für angebliche Kassenfehlbestände        der Beendigung der Zusammenarbeit ein unverschul-
     in Rechnung gestellt. Die AK Tirol konnte nachweisen,      deter und im übrigen längst pardonierter und schließ-
     dass der Lehrling an dieser Kasse nicht allein zustän-     lich fast ein Jahr vergangener Schadensfall zur Last
     dig war und damit die Kausalität für den Schadensein-      gelegt wurde, um auf diese Weise die Endabrechnung
     tritt fehlte. Der abgezogene Betrag wurde zurücküber-      einzusparen.
     wiesen.
                                                                In der ersten Phase der Corona-Pandemie im Früh-
     Ein Lehrmädchen im neuen Lehrberuf Bautechnische           jahr 2020 wurde ein Lehrling aufgrund eines Missver-
     Assistenz wurde seitens des Betriebes auf Fortbil-         ständnisses bezüglich seines anscheinend positiv ge-
     dungskurse geschickt. Die Kosten dieser Ausbildungen       testeten Vaters entlassen. Der Lehrling begab sich in
     wurden dem Lehrling nach Beendigung der Zusam-             14-tägige Quarantäne. Der Betrieb verlangte daraufhin
     menarbeit in Rechnung gestellt. Die AK Tirol musste        vom Lehrling den schriftlichen Absonderungsbescheid
     die Argumentation, dass vom Lehrberechtigten ange-         der BH, welchen der Lehrling jedoch nicht erhielt.
     ordnete Ausbildungsmaßnahmen selbstverständlich            Nachträglich stellte sich heraus, dass der Test seines
     ein Teil der Ausbildungsverpflichtung sind und keiner      Vaters negativ war und dieser die Bekanntgabe des
     Ausbildungskostenrückerstattung unterliegen können,        Testergebnisses falsch verstanden hatte. Somit wäre
     gerichtlich durchsetzen. Zu einer Verhandlung kam es       die Quarantäne gar nicht notwendig gewesen. Durch
     aber nie, weil der Betrieb den gerichtlichen Zahlungs-     die Unterstützung seitens der AK Tirol erhielt der Lehr-
     befehl erfüllte.                                           ling eine Kündigungsentschädigung und konnte im
                                                                Sommer zur Lehrabschlussprüfung antreten, da sein
     Gar nicht selten kommt vor, dass Lehrlinge sehr verspä-    Lehrverhältnis ohnehin drei Monate nach der Entlas-
     tet und unregelmäßig entlohnt werden, ihren Lehrplatz      sung geendet hätte.
     aber nicht verlieren möchten. Im Falle einer Unterlän-
     der Friseurin musste die Jugendabteilung nicht weni-
     ger als sieben Mal schriftlich intervenieren, um die je-
     weilige monatliche Zahlung zumindest mit Verspätung
     einbringlich zu machen. Begleitet von bedauerlichen
     Bettelbriefen und Klagsdrohungen konnte der Lehrling
     schließlich erfolgreich die Ausbildung beenden.

14
LEHRLINGE & JUGEND

Zwei Elektrotechniklehrlinge derselben Firma wurden       Eine Herausforderung im Jahr 2020 war auch immer
gleichzeitig wegen angeblich verspäteter Abgabe von       wieder der Umgang von Betrieben mit dem Thema
Arbeitsberichten und Zuspätkommen auf Baustellen          Berufsschule und Distance-Learning. So wandte sich
entlassen. Aufgrund der unklaren Beweislage und           ein Fitnessbetreuerlehrling an die Jugendabteilung der
widersprüchlichen Darstellungen der Situation wur-        AK Tirol, weil sein Chef ihn zwingen wollte, während
de die Entlassung in eine einvernehmliche Lösung          seines Krankenstandes in die Berufsschule zu gehen.
umgewandelt. Darüber hinaus erhielten die Lehrlinge       Die Berufsschule war in Salzburg und der Lehrling mit
noch eine Kündigungsentschädigung vom Betrieb und         Schiene und Krücken allerdings nicht im Stande, dort-
konnten die Lehre in anderen Betrieben fortsetzen.        hin zu kommen. Als dann der Unterricht auf Distance-
                                                          Learning umgestellt wurde, versuchte der Betrieb er-
Eine einmalige Bonuszahlung von maximal € 500,-           neut, den Lehrling unter Druck zu setzen und drohte
gewährte das Land Tirol im Frühjahr Beschäftigten in      mit Entlassung. Dass der Lehrling allerdings schon
Gesundheits- und Pflegeberufen in öffentlichen Kran-      6 Wochen die Schule nicht besuchen konnte, störte
kenhäusern, Wohn- und Pflegeheimen sowie Einrich-         den Betrieb dabei nicht. Durch die Rechtsvertretung
tungen der mobilen Dienste im Pflegebereich zur Be-       des Lehrlings durch die AK Tirol konnte geklärt wer-
wältigung der Covid-19-Pandemie. Anspruch darauf          den, dass dies nicht möglich gewesen war.
hatten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber
auch Praktikanten. Obwohl die Prämie zunächst von
der Betreuungseinrichtung ausbezahlt und anschlie-
ßend vom Land Tirol refundiert werden sollte, melde-
ten sich einige Praktikantinnen und Praktikanten bei
der AK Tirol Jugendabteilung, die vergeblich auf die
Prämie gewartet haben. Als die AK Tirol schriftlich bei
den Pflegeheimen intervenierte und die Rechtslage er-
läuterte, erhielten auch sie ihre wohlverdiente Prämie.

                                                    Summe der Vertretungserfolge

                                     € 198.010
                                      Vertretungserfolge:
                                      Ergebnis außergerichtlicher Interventionen                  € 129.580
                                      Ergebnis abgeschlossener Rechtsschutzakten                  € 26.970
                                      Ergebnis erzielter Insolvenzgelder                          € 41.460

                                                                                                                   15
WIRTSCHAFTSPOLITIK

     WIRTSCHAFTSPOLITIK
     AUSSERGERICHTLICHE INTERVENTION:                         FREIWILLIGER GERICHTLICHER RECHTSSCHUTZ:

     Erfolg beim AMS zum Export                               Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten
     von Arbeitslosengeld zur Arbeitssuche                    in der Pflege

     Einem slowakischen Ehepaar, welches in Österreich        In einem bereits seit Ende 2018 laufenden Verfahren
     gearbeitet hat und aufgrund einer Wiedereinstellungs-    in Vertretung des Betriebsrates des Krankenhauses
     zusage nach einer Corona-bedingten Kündigung hier        St. Johann i.T. konnte ein Zwischenerfolg durch ein
     geblieben ist, wurde vom AMS das Arbeitslosengeld        positives Urteil des Erstgerichtes erreicht werden. Das
     verweigert, als sie, nachdem die Wiedereinstellung aus   OLG Innsbruck hatte die Rechtssache zur weiteren
     wirtschaftlichen Gründen beim Arbeitgeber scheiterte,    Sachverhaltserörterung an die erste Instanz zurückver-
     den Antrag stellten, das österreichische Arbeitslosen-   wiesen und die Klagsparteien aufgefordert, detaillierte
     geld zur Arbeitssuche in die Slowakei mitzunehmen.       Zahlen über die von der behaupteten europarechts-
     Nach vergeblicher Arbeitssuche von mindestens vier       widrigen Diskriminierung betroffenen Teilzeitbeschäf-
     Wochen in Österreich besteht europarechtlich ein An-     tigten zu liefern, um eventuell auch eine Geschlechter-
     spruch auf Mitnahme des Arbeitslosengeldes in einen      diskriminierung nachzuweisen. In der Folge hat die AK
     anderen EU-Staat für die maximale Dauer von drei         Tirol einen ausführlichen Schriftsatz mit entsprechen-
     Monaten, um dort Arbeit zu suchen.                       den statistischen Daten und Einzelfallbeschreibungen
                                                              beim Landesgericht Innsbruck eingebracht.
     Das AMS verweigerte diese Mitnahme trotz mehrfa-
     cher Anfrage durch die beiden Arbeitnehmer und auch      Das LG Innsbruck stellte nun (nicht rechtskräftig) fest,
     nach der ersten Intervention durch die AK Tirol.         dass, bei den Zuschlägen für ungeplante Nacht-, Sonn-
                                                              tags- und Feiertagsdienste, das Tiroler Gemeinde-
     Erst ein zweites Schreiben mit entsprechend fundierter   vertragsbedienstetengesetz Teilzeitbeschäftigte gegen-
     rechtlicher Argumentation hat schließlich zum Erfolg     über Vollzeitbeschäftigten diskriminiert. Das Gericht
     geführt. Das Ehepaar befand sich zwischenzeitlich be-    teilte die Meinung der AK Tirol, dass auch den Teilzeit-
     reits wieder in der Slowakei und war bei der dortigen    beschäftigten, die einen großen Teil der Beschäftigten
     Arbeitsmarktverwaltung gemeldet, jedoch noch ohne        in der Pflege nicht nur im Krankenhaus St. Johann i.T.
     Bezug.                                                   ausmachen, bei Überstunden, die sich aufgrund von
                                                              Einspringdiensten in der Nacht oder an Sonn- und
                                                              Feiertagen ergeben, ein 100%iger Zuschlag wie bei
                                                              Vollzeitbeschäftigten zusteht. Das G-VBG sieht bislang
                                                              nur einen 25%igen Zuschlag vor.

     EUROPARECHT
     STATISTIK
                                                                               289
                                                                              Gesetzesbegutachtungen
     STEUERRECHT
     UMWELT & VERKEHR

16
WIRTSCHAFTSPOLITIK

                                                                                      15.690
                 13.560
Beratungen in den Bezirkskammern
                                                                     Beratungen in der AK Innsbruck

Keine Scheinkarenz bei Umzug nach                           OLG-Erfolg zur Nicht-Vergleichbarkeit
Norwegen - Kinderbetreuungsgeld steht                       des bayerischen Familiengeldes mit dem
auch bei befristeter Karenz zu                              österreichischen Kinderbetreuungsgeld

Nicht nur das Landesgericht Innsbruck, sondern auch         Nach dem Obsiegen in erster Instanz durch die AK
das Oberlandesgericht gab der AK Tirol dahingehend          Tirol ist nun auch das Oberlandesgericht Innsbruck
Recht, dass die Tatsache, dass ein Dienstverhältnis         dem Rechtsstandpunkt der AK Tirol, der im Rahmen
befristet ist, nicht dazu führen kann, dass eine recht-     der Berufungsbeantwortung nochmals ausführlich dar-
mäßig angetretene Karenz nur aus dem Grund zu               gelegt wurde, gefolgt. Inhaltlich geht es darum, dass
einer Scheinkarenz wird, da sie im Ausland (Norwegen)       die ÖGK bei Zahlung von bayerischem Familiengeld an
verbracht wird. Die Krankenkasse des bei der AK Tirol       Grenzgänger dieses beim österreichischen Kinderbe-
hilfesuchenden Mitglieds hatte die Rolle Österreichs als    treuungsgeld in Abzug gebracht hat. Im konkreten Fall
Beschäftigungsstaat und somit ihre Zuständigkeit für        erfolgte die Anrechnung erst im Nachhinein, was zu
Familienleistungen verneint, obwohl sich die klagende       einer Rückforderung von Kinderbetreuungsgeld bei der
Mutter bis zum Ende der Befristung für 9 Monate in          betroffenen Familie geführt hat. Es ging um die Rechts-
Karenz befand. Sie argumentierte damit, dass wegen          frage der Vergleichbarkeit der beiden Leistungen, da
voraussichtlicher Nichtrückkehr an den karenzierten         das bayerische Familiengeld erst ab dem 1. Lebens-
Arbeitsplatz eine Scheinkarenz vorliegen würde. Sie         jahr, also nach Ablauf des einkommensabhängigen
verneinte daher für Österreich die Rolle als Beschäf-       Kinderbetreuungsgeldes gezahlt wird. Dazu bestand
tigungsstaat, nur weil das karenzierte Beschäftigungs-      noch keine Judikatur, aber viele Familien, bei denen
verhältnis während der Karenz ausläuft.                     ein Elternteil Grenzgänger ist, waren davon betroffen.
                                                            In der Folge des OLG-Urteils wurde ein bereits anhän-
Die Gerichte urteilten jedoch rechtskräftig, dass bis zu    giges gleichartiges Verfahren beim Landesgericht Inns-
diesem Zeitpunkt das Dienstverhältnis noch aufrecht         bruck Ende August 2020 verglichen und die Forderung
war und Österreich als Beschäftigungsstaat der Mut-         seitens der ÖGK anerkannt. Die ÖGK hat auch auf die
ter für Familienleistungen nachrangig zuständig bleibt,     Einbringung einer außerordentlichen Revision gegen
auch wenn die betroffene Arbeitnehmerin in dieser Zeit      das OLG-Urteil verzichtet und wird in Zukunft von einer
zu ihrem Mann nach Norwegen zieht, der an eine dor-         Anrechnung des bayerischen Familiengeldes absehen.
tige Universität (befristet) als Professor berufen wurde.   Das bisher zu Recht angerechnete deutsche Elterngeld
Das Dienstverhältnis der Mutter bei der Universität         wird aber natürlich weiterhin mit dem österreichischen
Innsbruck war bereits mehrmals befristet worden und         Kinderbetreuungsgeld gegengerechnet, um einen
bestand schon seit neun Jahren.                             Doppelbezug zu vermeiden.

                                                            Die Rechtsschutzverfahren im Europarecht wurden alle
                                                            von der Wirtschaftspolitischen Abteilung in Eigenver-
                                                            tretung geführt.

               Summe

€ 4,172 Mio
                                                                                                                      17
KONSUMENTENPOLITIK

     KONSUMENTENPOLITIK
     AK KONSUMENTENSCHUTZ:                                       KONSUMENTEN-AUFREGER 2020
     INFORMATION, BERATUNG, INTERVENTION,
     RECHTSDURCHSETZUNG                                          Reisen
                                                                 Das Corona-Virus sorgte dafür, dass sich im Berichts-
     Die AK-Konsumentenschützer helfen, wenn Konsu-              jahr 2020 besonders viele Konsumenten mit Fragen
     menten nicht zu ihrem Recht kommen. Unternehmen,            und Beschwerden zu gebuchten (Urlaubs-)Reisen,
     die besonders dreist agieren, negativ auffallen oder        aber auch zu sich laufend ändernden Grenzöffnungs-
     mit rechtlich unzulässigen Vertragsklauseln versuchen,      szenarien gemeldet haben. Dies führte zu stark stei-
     Konsumenten zu übervorteilen, werden auch geklagt.          genden Anfragen/Beschwerden und einer Vielzahl von
     Freiwillige Rechtsschutzdeckung für besondere, über         Interventionen in diesem Bereich, auch die Medien-
     den Einzelfall hinausgehende oder musterhafte Sach-         arbeit dazu wurde verstärkt, um betroffene Reisende
     verhalte, wird übernommen, um rechtlich unzulässige         bestmöglich zu informieren. Ebenso wurden etwa zur
     Vorgangsweisen, die eine Vielzahl von Konsumenten           Frage, ob bzw. wann man kostenfrei von einer Reise
     betreffen, effektiv zu begegnen und für Rechtssicher-       zurücktreten kann, im Rahmen des freiwilligen Rechts-
     heit zu sorgen.                                             schutzes Musterverfahren bei Gericht zur Klärung der
                                                                 Rechtslage angestrengt.

     BILANZ KONSUMENTENSCHUTZ                                    Finanzdienstleistungen
     DER AK TIROL 2020                                           Undurchsichtige bzw. missverständliche Finanzpro-
                                                                 dukte, Kreditverträge, (Lebens-)Versicherungen, frag-
     Gesamt 68.750 Beratungen und                                würdige Veranlagungsberatungen, zweifelhafte Spe-
     2.860 außergerichtliche Interventionen.                     sen, hohe Gebühren oder unseriöse/betrügerische
                                                                 Finanzangebote waren auch im Berichtsjahr 2020
     Freiwilliger Rechtsschutz / Vertretungen bei Gericht        stark vertreten. Dazu kamen viele Fragen zu Mahnun-
     gemäß AK Rechtsschutzregulativ:                             gen, Inkassoforderungen oder Stundungsmöglichkei-
                                                                 ten – unter anderem auch im Zusammenhang mit den
     Führen von Musterklagen, Abmahn- bzw. Verbands-             (neuen) gesetzlichen Stundungsregelungen im Zuge der
     klageverfahren im Auftrag der AK Tirol sowie Über-          COVID-19-Pandemie.
     nahme von Passivdeckungen bei drohenden Klagen
     gegen Konsumenten.                                          Dienstleister
                                                                 Probleme mit diversen Dienstleistern wie Handwerker,
     Gesamt € 2,951.290                                          Online-Partnervermittlungsinstitute, Lieferdienste, Fit-
     an Summe erzielter Vertretungserfolge,                      nessstudios, Kursanbieter, diverse Freizeitdienstleis-
     davon € 1,278.140                                           ter etc. wegen mangelhaften Leistungen, überhöhten
     erzielte außergerichtliche Vertretungserfolge               Preisen oder unklaren/unzulässigen Kündigungsmoda-
     und € 1,673.150                                             litäten führten auch 2020 zu zahlreichen Beschwerde-
     erzielte gerichtliche Vertretungserfolge.                   fällen. Ebenso war das Berichtsjahr geprägt von An-
                                                                 fragen zu Ansprüchen aufgrund der behördlichen, für
     Zusätzlich konnten die AK-Konsumentenschützer mit           einen bestimmten Zeitraum angeordneten Betriebs-
     (rechtlichen) Fachinformationen und wertvollen Tipps        schließungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
     bei unklaren Ansprüchen oder zweifelhaften Forderun-
     gen effektiv „Hilfe zur Selbsthilfe“ leisten. Das brachte   Kaufverträge
     für Tiroler Konsumenten in Summe zusätzlich hundert-        2020 ebenso stark vertreten waren Beschwerden zu
     tausende Euro an Ersparnis.                                 mangelhaften Waren, zu Problemen bei der Durchset-
                                                                 zung von Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen,
                                                                 zu Lieferverzögerungen oder zu nicht akzeptierten
                                                                 Rücktrittsrechten.

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