Die Freusburg - Wanderadresse am DRUIDENSTEIG - nr.:23/2018 - Verbandsgemeinde Kirchen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Backes Am Birker Jahrgang 24 nr.: 23/2018 Freitag, 08.06.2018 Die Freusburg - Wanderadresse am DRUIDENSTEIG
Kirchen aktuell 2 Nr. 23/2018 Um 14:00 Uhr wird gewandert. Die Heimatfreunde Daadener Land laden zu einer geführten Wanderung durch die Bergbaustadt Daaden ein. Eine Spurensuche auf alten Bergmannspfaden. Treffpunkt ist die Infogabione am Druidensteig vor dem Heimatmuseum im Schützenhof in Daaden. Pünktlich zum 10-jährigen Jubiläum des Druidensteiges wird auch ein neuer Wanderführer und eine neue Wanderkarte vorgestellt. Der 88 Seiten umfassende geologische Wanderführer beschreibt alle sechs Etappen des Druidensteiges und geht dabei ausführlich auf die bergbaulichen, historischen und geologischen Besonderheiten entlang der ca. 84 km langen GEOROUTE von Kirchen-Freusburg, über Sassenroth (Bergbaumuseum des Kreis Altenkirchen), Herdorf, Daaden, Friedewald, Elkenroth, Kausen, Alsdorf, Betzdorf, Steineroth, Dickendorf, Steinebach (Grube Bindweide), Malberg, Limbach, Marienstatt bis Hachenburg (Landschaftsmuseum Westerwald) ein. Der Wanderführer und die Wanderkarte sind ab dem 10.06.2018 am Infostand des Druidensteiges sowie in allen Touristinformationen im Druidenland und beim Nationalen GEOPARK Westerwald-Lahn-Taunus erhältlich. Die sechs Routen verlaufen wie folgt: 1. Kirchen-Freusburg bis Herdorf-Sassenroth (16,8 km) / 2. Herdorf-Sassenroth bis 10 Jahre Druidensteig – Daaden (13,1 km) / 3. Daaden bis Elkenrother Weiher (13,2 km) / 4. Elkenrother Weiher bis Betzdorf (14,4 km) / 5. Ein Qualitätswanderweg vom Siegtal Betzdorf bis Steinebach a.d. Sieg (9,1 km) / 6. Steinebach a.d. auf die Höhen des Westerwaldes Sieg bis Hachenburg (16,7 km). Mit dem Druidensteig ist eine Wanderwegeverbindung vom Die GEOROUTE Druidensteig begeht im Jahr 2018 ihren Natursteig Sieg zum Westerwaldsteig gegeben. 10. Geburtstag. Gefeiert wird dies mit einer „GEOPARK- Meile“ des Nationalen GEOPARKs Westerwald-Lahn- Taunus auf der „KULINARISCHEN MEILE“ in Daaden, die sich am Sonntag, 10. Juni 2018, in der Zeit von 11:00 Uhr bis 20:00 Uhr (verkaufsoffen von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr), den Gästen präsentiert. Für eine breite Auswahl an Verpflegung ist dort gesorgt. Auf der GEOPARK-Meile präsentieren sich zahlreiche Geoinformationszentren mit Informationsständen. Hier gibt es auch Spannendes zu entdecken. Mitmachstationen und die Grubenschmiede des Besucherbergwerks Grube Bindweide sorgen für ein besonderes Erlebnis. Um 12:00 Uhr wird es vor dem Schützenhof in Daaden dann feierlich. Denn das Heimatmuseum Daaden wird zum offiziellen Geoinfopunkt im Nationalen GEOPARK Westerwald-Lahn-Taunus ernannt. Zudem erhält der Druidensteig auch zum dritten Mal in Folge das Wanderwegprädikat „Qualitätsweg Wanderbares Deutschland“, das durch den Deutschen Wanderverband mit der offiziellen Überreichung einer Urkunde anlässlich der Fachmesse „TourNatur“ am 31. August 2018 in Düsseldorf verliehen wird. Die Nachricht über die erfolgreiche Zertifizierung darf aber schon jetzt gefeiert werden.
Kirchen aktuell 3 Nr. 23/2018 demonstrieren! Die Niederfischbacher Aktionsgemeinschaft versteht sich lediglich als die Gruppe, die die Initiative ergriffen und die Organisation nunmehr in die Hand genommen hat – und zwar für den Landkreis (und gerne auch für alle darüber hinaus)! Demzufolge ist die Demo selbstredend auch absolut überparteilich! „Hier ziehen alle an einem Strang – und zwar in die gleiche Richtung!“, so die Verantwortlichen. Aufgerufen sind also alle, die sich über die maroden Zustände unserer Straßen ärgern und zumindest einen adäquaten Anteil ihrer entrichteten Steuergelder hier investiert sehen wollen – ganz gleich, aus welcher Gemeinde. Getroffen wird sich am 10.06.2018 um 14.00 Uhr im Bereich der Industriestraße in Niederfischbach-Fischbacherhütte. Um 14:30 Uhr führt der Weg über die Konrad- Adenauer-Str. zum Bürgerpark, hier findet dann um 16:00 Uhr die Abschluss- Kundgebung statt. Während des Demonstrations- marsches sind Industriestraße, „Auf die Straße – für bessere Straßen!“ Konrad-Adenauer-Straße und Unter diesem Motto findet am 10.06.2018 in Mühlenstraße gesperrt! Niederfischbach eine Demonstration statt, die auf den Die Buslinien können die Haltepunkte in desolaten Zustand zahlloser Straßen im Kreis diesem Zeitraum nicht anfahren. aufmerksam machen soll. Seit Jahren – zum Teil schon Wir bitte alle Verkehrsteilnehmer um seit Jahrzehnten verfallen viele wichtige Verständnis. Hauptverkehrsstraßen im Kreis zusehends, und die wichtigste bisher getroffene Maßnahme ist entweder das notdürftige Ausbessern der Schlaglöcher bis zur nächsten Frostperiode oder aber das Aufstellen von Tempo-Dreißig-Begrenzungen. Das Organisationsteam (in erster Linie die Aktionsgemeinschaft Niederfischbach) hat bereits in den ersten Vorbereitungen ungeheure Resonanz erfahren: viele Bürgerinnen und Bürger haben schon Schäden an ihren Fahrzeugen erlitten oder sind gar mit dem Rad gestürzt. Auf manchen Straßen ist es schon gar nicht mehr möglich, die Schlaglöcher zu umfahren. Kurzum: eine Erhaltung bzw. Erneuerung wurde seitens der Landesregierung und des Landesbetriebs Mobilität so lange vernachlässigt, dass es nun an der Zeit sei, eine deutliches Signal an die Verantwortlichen zu senden – so die Organisatoren. Ein weiteres Aufschieben und Totschweigen soll nicht länger geduldet werden. So sind nun alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, sich an der Demonstration zahlreich zu beteiligen: je mehr Teilnehmer mitziehen, desto nachdrücklicher wird die Wirkung sein! Dabei betonen die Verantwortlichen, dass es sich bei der Demo keinesfalls um eine „interne“ Niederfischbacher Veranstaltung handelt: alle Bewohner der umliegenden Gemeinden aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz sind aufgerufen, mit zu
Kirchen aktuell 4 Nr. 23/2018 Für die kommunalen Kindertagesstätten sowie die Grundschulen in der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) suchen wir ab sofort als Urlaubs- und Krankheitsvertretung zuverlässige Reinigungskräfte (m/w) (für die Unterhaltsreinigung) © construiremalin.com Als Reinigungskraft sind Sie nach Abstimmung mit der Kita-Leitung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung zuständig für die Reinigung und Pflege der zugewiesenen Räumlichkeiten und des Mobiliars gemäß dem einrichtungsspezifischen Reinigungsplan. Auskünfte über Arbeitsbeginn und Arbeitsdauer sowie zum konkreten Arbeitsablauf erteilen Ihnen gerne die Leiterinnen der Kindertagestätten bzw. die Verbandsgemeindeverwaltung. Die Vergütung erfolgt im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung: Ansprechpartner Adresse Telefon E-Mail Verbandsgemeindeverwaltung Sachbearbeiter Lindenstraße 1 02741/688-334 p.zoeller@kirchen-sieg.de Kirchen (Sieg) Kitas Patrick Zöller 57548 Kirchen Verbandsgemeindeverwaltung Sachbearbeiterin Lindenstraße 1 02741/688-337 s.thiel@kirchen-sieg.de Kirchen (Sieg) Grundschulen Sarah Thiel 57548 Kirchen Kindertagesstätte Leiterin Lilienweg 2 02741/62920 info@kitawirbelwindfreusburg.de „Wirbelwind“, Freusburg Kerstin Bäcker 57548 Kirchen Kindertagesstätte Leiterin Im Wiesengrund 1b 0274160111 info@kita-imwiesengrund.de „Im Wiesengrund“, Herk./Offh. Elke Graf 57548 Kirchen Kindertagesstätte Leiterin Rosenstraße 20 02745/1837 info@kita-sonnenschein.de Sonnenschein“, Mudersbach Edeltrud Pilnei 57555 Mudersbach Kindertagesstätte Leiterin Hauptstraße 27a 0271/3510482 info@kita-regenbogen-birken.de „Regenbogen“, Birken Simone Becher 57555 Mudersbach Kindertagesstätte Leiterin Eisenweg 15 02734/6589 kiga-niederfischbach@freenet.de „Sonnenschein, Niederfischbach Regina Bähner 57572 Niederfischbach Ihre Kurzbewerbung richten Sie bitte postalisch an die Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg) Fachbereich 1.1 – Organisation und Personal Lindenstraße 1 57548 Kirchen (Sieg) oder elektronisch an: personalstelle@kirchen-sieg.de ©grandreinigung.ch
Kirchen aktuell 5 Nr. 23/2018 ■ Feuerwehren notrufe/bereitschaftsdienste einheitlicher Notruf 112 Direktwahl zur integrierten Leitstelle (ILS) in Montabaur..................................................................... 02602 / 19222 ■ Allgemeiner Notruf Verbandsgemeindewehrleiter ALLGEMEINER NOTRUF Ralf Rötter .................................................................. Tel. 0175/2658987 POLIZEI............................................................................................. 110 Stellv. Wehrleiter Thomas Wickler............................. Tel. 0160/253 92 01 Polizeiinspektion Betzdorf ................................................. 02741 / 926-0 Stellv. Wehrleiter Steffen Kappes........................... Tel. 0151/52 46 02 59 Kriminalinspektion Betzdorf .......................................... 02741 / 926-200 krankenhÄuser ■ Verbandsgemeindewerke kirchen drk krankenhaus kirchen wasserversorgung - abwasserbeseitigung Bahnhofstr. 24, 57548 Kirchen .......................................... 02741 / 682-0 (nach Dienstschluss - 16.00 bis 07.00 Uhr - und an Samstagen sowie Diakonie Klinikum Ev. Jung-Stilling-Krankenhaus, Sonn- und Feiertagen) Siegen ................................................................................ 0271 / 333-3 Rufbereitschaft - Rufnr.: 0800 - 314 10 00 St. Marienkrankenhaus, Siegen........................................... 0271 / 231-0 Kreisklinikum Siegen GmbH, Haus Hüttental. ..................... 0271 / 705-0 ■ Verein wasserwerk brachbach e.V. Bethesda-Krankenhaus Freudenberg................................ 02734 / 279-0 bereitschaft: 02745/8619 DRK Kinderklinik Siegen ................................................... 0271 / 2345-0 Festnetz (AB) mit Kanalisierung der Ansprechpartner. giftnotruf in notfällen auch an Sonn- und Feiertagen: informationsstellen für Vergiftungsfragen: .........................................................02745 / 93 10 89 - Festnetz-Telefon; nrw: ............................................................................... 0800 4112244 ....................................0151 / 407 55 092 und 0151 / 424 95 747 - mobil; uni-klinik, bonn: ................................................................ 0228-19240 info@wasserwerk-brachbach.de; uni-mainz: ........................................................................ 06131 19240 E-Mail wird sofort auf Mobilgerät übermittelt. ■ hausärztlicher notdienst ■ Verein wasserwerk e.V. mudersbach Telefon s.o. ....................................................................... 02741 / 19292 auch an Sonn- und Feiertagen ......................................... 0171 4965764 und ................................................................................. 0151 12447801 ■ drk-rettungsdienst/krankentransport (aus allen Ortsnetzen) ....................................................................... 112 ■ Wasserbeschaffungsverband Birken, 57555 Mudersbach in Notfällen: ■ Kinderärztliche Notdienstzentrale Josef Baumeister ................................................. mobil: 0152/01958342 oberer Westerwald in Kirchen Franz-Josef Mockenhaupt ...................................... mobil: 0171/2832910 Telefon: ....................................................................... 0 18 05 / 112 057 Johannes Steiner ................................................... mobil: 0173/8779854 mi. 14:00 Uhr bis do. 8:00 Uhr; fr. 18:00 Uhr bis mo. 8:00 Uhr; an Feierta- gen vom Vortag 18:00 Uhr bis zum nächsten Tag 8:00 Uhr. ■ stromversorgung eam ■ Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Stromversorgung .......................................................... 0561/9330-9330 Betzdorf/Kirchen Netz und Einspeisung ................................................... 0800/32 505 32* Telefon: 116117 (ohne Vorwahl) Entstörungsdienst: Öffnungszeiten (ganzwöchig): Mo 19:00 bis Di 07:00 Uhr; Strom ............................................................................ 0800/34 101 34* Di 19:00 bis Mi 07:00 Uhr; Mi 14:00 bis *Kostenfreie Rufnummern Do 07:00 Uhr; Do 19:00 bis Fr 07:00 Uhr; Deutscher Kinderschutzbund OV Betzdorf-Kirchen e.V. Fr 16:00 bis Mo 07:00 Uhr; Vortag Feiertag 18:00 bis zum Viktoriastraße 3, 57518 Betzdorf, Tel. 02741/6725, Fax 02741/60424; Folgetag 07:00 Uhr. E-Mail: kinderschutzbund-betzdorf@t-online.de . Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwer- Öffnungszeiten: Di, Do, Fr ab 09:30 Uhr bis12:00 Uhr; jeden ersten den, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der Donnerstag im Monat 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr; kinderlädchen: Di u. Fr. rettungsdienst unter der nummer 112 angefordert werden. 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr; Beratung in Familien- und Erziehungsfragen: standort: DRK Krankenhaus Kirchen, Bahnhofstraße 24, Do von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr. 57548 Kirchen (Sieg); Eingang re. neben dem Haupteingang; Kontaktdaten u. Öffnungszeiten der BDZ in RLP: ■ Kinderschutzdienst im Kreis Altenkirchen http://www.kv-rlp.de/260557. Brückenstraße 5, 57548 Kirchen (Sieg) .................. 02741/930046 u. 47 ■ SIEGEN – ZENTRALSTELLE ■ pflege stützpunkt kirchen Ärztlicher notfalldienst siegen Brückenstr. 3, Kirchen Die Notfall-Praxis befindet sich im St. Marienkrankenhaus Siegen, Franz-Josef Heer ....................................................Tel.: 02741 / 93 01 67 Kampenstraße 51, 57072 Siegen; Ines Wölki ............................................................Tel.: 02741 / 93 74 74 0 · Augenärztlichen Notfalldienst, Termine nach telefonischer Vereinbarung · HNO-Notfalldienst, Beratung & Hilfe rund um das Thema Pflege · kinder- und jugendmedizinischen Notfalldienst (bundeseinheitliche kostenlose rufnummer) ....................... 116 117 ■ Telefonseelsorge Fax-nummer für sprach- Telefon: ............................................................................ 0800/1110111 und hörgeschädigte: ................................................... 0800 - 5895210 ■ Apotheken-Notdienst ■ Augenärzte Der Apotheken-Notdienstes der Landesapothekerkammer Rheinland- Augenärztliche Notdienstzentrale für die Landkreise: Pfalz ist aus dem Festnetz und dem Mobilfunknetz über die landesweit a) Altenkirchen und Westerwald -außer b)- Bereitschaft unter neuer gültige Rufnummer Telefon-Nummer: 01805 / 112060 erreichbar (0 18 05) 258 825 plus postleitzahl des standortes b) Bereich Brachbach-Mudersbach und Raum Siegen: - zum Beispiel (0 18 05) 258 825 57548 für Kirchen (Sieg) - Augenärztlicher Notfalldienst: ..................................................... 116 117 zu erreichen. Ein Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet 0,14 Euro pro Minute. Anrufe aus dem Mobilfunknetz sind anbieter-abhängig. ■ Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer Auch auf der website der landesapothekerkammer rheinland-pfalz .......................................................................................... 0180/5040308 www.lak-rlp.de steht der aktuelle Notdienstplan allen Interessierten zur (9 Cent pro Min. aus dem Festnetz; Mobilfunkhöchstpreis 42 Cent pro Min.) Verfügung. Nach Eingabe der Postleitzahl des Standortes werden alle Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten: dienstbereiten Apotheken im Umkreis auf einer Karte angezeigt. Nach Freitag und Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Anklicken des Apothekensymbols werden die Adressdaten der Apo- Samstag 8:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr, an Feiertagen theke eingeblendet und können direkt über einen Routenplaner im Orts- von 8:00 Uhr bis zum nachfolgenden Tag 8:00 Uhr und plan angezeigt werden. Die Aktualität kann immer nur für den Tag des an Feiertagen mit einem Brückentag von Abrufs garantiert werden. Donnerstag 8:00 Uhr bis Samstag 8:00 Uhr Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 08:30 Uhr beginnt und weitere informationen zum zahnärztlichen notfalldienst können sie am folgenden Tag um 08:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen. unter www.bzk-koblenz.de nachlesen. Zusätzlich werden, wie bisher, die jeweils nächstliegenden notdienstbe- Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist wie bisher reiten Apotheken durch Aushang an den geschlossenen Apotheken nach telefonischer Vereinbarung möglich. bekannt gemacht. raum betzdorf - kirchen und umland ■ mit einer nummer schnell zum Facharzt in der zeit vom 08.06.2018 bis 14.06.2018 MVZ - Angebot für Patienten 08.06.2018 Markt Apotheke, Im Schützenhof 14, unter der kostenfreien telefonnummer: ...................... 0800/3308900 57567 Daaden ...................................... Tel. (02743) 3333 steht Patienten werktags von 8 bis 9 uhr ein Ansprechpartner zur Ver- 09.06.2018 Orchideen Apotheke, Koblenzer Straße 39, fügung, der den Überblick über alle MVZ-Angebote und Terminmöglich- 57555 Mudersbach............................... Tel. (02745) 8415 keiten hat und somit standortübergreifend Termine vergeben kann. Mehr 09.06.2018 Hirsch Apotheke, Mittelstraße 4, Infos unter: mvz-termin@diakonie-sw.de 57537 Wissen....................................... Tel. (02742) 2840
Kirchen aktuell 6 Nr. 23/2018 09.06.2018 Amts Apotheke, Wilhelmstraße 2, ■ Öffnungszeiten: 57627 Hachenburg ............................... Tel. (02662) 6458 bürgerbüro 10.06.2018 Fleming Apotheke, Decizer Straße 4, Montag und Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr (durchgehend) 57518 Betzdorf ................................... Tel. (02741) 24488 Dienstag und Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr (durchgehend) 10.06.2018 Adler Apotheke, Marktstraße 1, und Freitag 8.00 bis 14.00 Uhr (durchgehend) 57537 Wissen................................... Tel. (02742) 910572 kfz-zulassungsstelle 10.06.2018 Apothekenbetriebs OHG Löwen-Apotheke, Montag bis Mittwoch: 08.00 Uhr – 16.00 Uhr (durchgehend) Steinweg 3, 57627 Hachenburg ........... Tel. (02662) 7780 Donnerstag: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr (durchgehend) 11.06.2018 Adler-Apotheke, Konrad-Adenauer-Straße 142, Freitag: 08.00 Uhr – 12.00 uhr (durchgehend). Niederfischbach................................ Tel. (02734) 574411 übrige Verwaltung: 11.06.2018 Olymp-Apotheke, Nisterstraße 2, Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr 57537 Wissen................................. Tel. (02742) 9683030 Donnerstagnachmittag 13.30 bis 16.00 Uhr 12.06.2018 Heller Apotheke, Hauptstraße 17, Jugendpflege der Verbandsgemeinde kirchen im Rathaus 57562 Herdorf.................................... Tel. (02744) 9226-0 Felix Garcia-Diaz, 12.06.2018 Westerwald Apotheke, Hachenburger Str. 7, Dipl.-Soz.-Päd. 57580 Gebhardshain ........................ Tel. (02747) 911496 Tel.: 02741/688-103, 12.06.2018 Einhorn Apotheke, Neumarkt 8, Zimmer: 103 57627 Hachenburg ............................... Tel. (02662) 1830 E-Mail: jugendpflege@kirchen-sieg.de ; 13.06.2018 Dom Apotheke, Konrad-Adenauer-Str. 146, mitteilungsblatt „Aktuell“ der Verbandsgemeinde Kirchen Niederfischbach.................................... Tel. (02734) 5393 E-Mail: mitteilungsblatt@kirchen-sieg.de 14.06.2018 Bären Apotheke, Viktoriastraße 22, 57518 Betzdorf ...................................Tel. (02741) 22112. ■ Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) informiert: apothekendienste in kirchen Die Büros der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg) einschließ- Im Zuge der Neuordnung der hausärztlichen Notdienstzentrale mit dem lich der Kfz-Zulassungsstelle, Standesamt und das Bürgerbüro sind Standort DRK Klinikum Westerwald, Krankenhaus Kirchen, Bahnhofstraße am Freitag, 15. Juni 2018, für den gesamten publikumsverkehr 24, 57548 Kirchen, haben folgende Apotheken in Kirchen (Sieg) regelmä- geschlossen. ßig jeden Samstag geöffnet: in der Zeit von 08:00 uhr bis 13:00 uhr Kirchen (Sieg), 28.05.2018 Maik Köhler, Bürgermeister druiden apotheke, bahnhofstraße 13, 57548 kirchen ....................................................... tel. (0 27 41) 6 16 16 ■ Öffentliche Bekanntmachung gertruden apotheke, bahnhofstraße 16, zur 22. Sitzung des Werkausschusses 57548 kirchen ......................................................... tel. (02741) 6 17 55 der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) Der Apotheken-Notdienst bleibt von dieser Regelung unberührt. sitzungstermin: donnerstag, 14.06.2018, raum brachbach - mudersbach 18:00 uhr siehe Raum Betzdorf-Kirchen und Umland als auch Raum Niederfisch- raum, ort: Villa kraemer bach - Harbach und Freudenberg – Siegen. großer saal, Auch hier ist in der Zwischenzeit eine internet-abfrage zum notdienst- lindenstraße 7, kalender der apothekenkammer westfalen-lippe möglich. Nutzen 57548 kirchen (sieg) Sie hierzu die Seite www.akwl.de .Im Notdienstkalender können Sie Ort tagesordnung oder Postleitzahl (PLZ) und das Datum (Tag/Monat/Jahr) eingeben. Sie Öffentliche sitzung erhalten dann mit Kartenübersicht verschiedene Apotheken im Notdienst 1. Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung. angezeigt.Per Telefon ist eine Abfrage unter der rufnummer 0800 00 22 2. Informationen der Verwaltung. 8 33 möglich. Nach Versenden einer SMS mit dem Inhalt „apo“ an die 22 3. Informationen aus Verbänden. 8 33 (69 ct/SMS) werden Sie mit einer Text-SMS um Zustimmung für die 4. Weitere Vorgehensweise bei der Wasserversorgung des Ortsteils Ortung Ihres Standortes gebeten. Senden Sie dazu „Ja“ an die 22833. Locherhof der Ortsgemeinde Harbach. Danach werden Ihnen per SMS die nächstgelegenen Notdienst-Apothe- 5. Verschiedenes. ken mit Adresse, Öffnungszeiten und Telefonnummer übermittelt. nichtöffentliche sitzung raum niederfischbach - harbach - Freudenberg - siegen 1. Informationen der Verwaltung. in der zeit vom 08.06.2018 bis 14.06.2018 2. Weitere Vorgehensweise bezüglich der Altlasten im Gewerbegebiet 08.06.2018 easy-Apotheke, Sandstraße 163, „Wehbach-Süd“ in der Stadt Kirchen. 57072 Siegen .....................................Tel. (0271) 7700050 3. Verschiedenes. 09.06.2018 Stern Apotheke, Freudenberger Straße 454, Kirchen (Sieg), 04. Juni 2018 Maik Köhler Siegen-Seelbach ................................Tel. (0271) 3757342 Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) Bürgermeister 09.06.2018 Hellerthaler-Hirsch-Apotheke, Kölner Straße 197, 57290 Neunkirchen ............................Tel. (02735) 785959 ■ Öffentliche Bekanntmachung 10.06.2018 Schwanen Apotheke, Eiserntalstraße 23, Die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2016 der Verbandsgemeinde- 57080 Siegen-Eiserfeld ........................Tel. (0271) 381325 werke Kirchen (Sieg) 11.06.2018 Adler-Apotheke, Konrad-Adenauer-Straße 142, a) betriebszweig wasserversorgung Niederfischbach..................................Tel. (02734) 574411 b) betriebszweig abwasserbeseitigung 11.06.2018 Jung-Stilling Apotheke, Frankfurter Straße 17, wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner Siegen, ................................................Tel. (0271) 230610 GmbH als Abschlussprüfer geprüft. 12.06.2018 Rosen Apotheke, Bahnhofstraße 25, Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde für beide Abschlüsse Freudenberg ...........................................Tel. (02734) 2626 erteilt. 12.06.2018 Linden-Apotheke, Schulstraße 34, Der Verbandsgemeinderat hat in der Sitzung am 28. September 2017 57080 Siegen-Eisern..............................Tel. (0271) 39187 folgende Beschlüsse herbeigeführt: 13.06.2018 Dom Apotheke, Konrad-Adenauer-Str. 146, a) betriebszweig wasserversorgung Niederfischbach......................................Tel. (02734) 5393 Die Bilanz zum 31. Dezember 2016 wird in Aktiva und Passiva auf 13.06.2018 Sonnen Apotheke, Bahnhofstraße 41, 17.148.198,16 EURO festgesetzt. Freudenberg ...........................................Tel. (02734) 7332 Der Jahresgewinn 2016 in Höhe von 206.475,74 EURO wird der allge- 13.06.2018 Bären-Apotheke im Real-Center, meinen Rücklage zugeführt. Eiserfelder Straße 170, Siegen...........Tel. (0271) 3180574 Weiterhin wird der vorhandene Verlustvortrag aus 2014 in Höhe von 14.06.2018 Bären Apotheke, Bahnhofstraße 51, 243.306,14 EURO durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage Freudenberg .......................................Tel. (02734) 489177 ausgeglichen. 14.06.2018 Roland-Apotheke, Gärtnerstraße 6, Der Lagebericht gemäß § 289 HGB und § 26 EigAnVO Rheinland-Pfalz Siegen-Weidenau, .................................Tel. (0271) 73188. sowie der Anhang gemäß § 284 ff. HGB und § 25 EigAnVO Rheinland- Pfalz werden zur Kenntnis genommen. b) betriebszweig abwasserbeseitigung amtliche bekanntmachungen Die Bilanz zum 31. Dezember 2016 wird in Aktiva und Passiva auf 44.912.599,09 EURO festgesetzt. Der Jahresgewinn 2016 in Höhe von 442.769,71 EURO wird der allge- meinen Rücklage zugeführt. Der Lagebericht gemäß § 289 HGB und § 26 EigAnVO Rheinland-Pfalz sowie der Anhang gemäß § 284 ff. HGB und § 25 EigAnVO Rheinland- Pfalz werden zur Kenntnis genommen. In der Zeit vom 11. Juni 2018 bis 22. Juni 2018 liegen die Jahresab- schlüsse 2016, die Lageberichte, die Bestätigungsvermerke und der ■ Bürgermeister: Maik Köhler Bestätigungsbericht des Wirtschaftsprüfers zu jedermanns Einsicht- RATHAUS, Lindenstr. 1, 57548 Kirchen nahme während der Dienststunden im Zimmer 409 des Rathauses Kir- E-Mail: VG-Kirchen@kirchen-sieg.de chen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg) öffentlich aus. tel.: 02741/688-0, Telefax: 02741/688-255 Kirchen (Sieg), 30. Mai 2018 Bürgerbüro:...................................................................... 02741/688-800 Verbandsgemeindewerke Kirchen (Sieg) Marco Hörter Kfz-Zulassungsstelle: ....................................................... 02741/688-810 - Wasserversorgung - Abwasserbeseitigung - Werkleiter
Kirchen aktuell 7 Nr. 23/2018 weitere kontakte bei selbstanlieferung: ■ Stellenausschreibung betriebs- und wertstoffhof nauroth (bwh), Die Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg) sucht zum nächst- Zum Alten Sand, 57583 Nauroth, Tel.: 02681-813071. möglichen Zeitpunkt eine/n remondis Sachbearbeiter/in im Fachbereich 4 Graf-Zeppelin-Straße 9-11, 57610 Altenkirchen, Tel.: 02681-954011. „Bauen“ -Stabsstelle Wirtschaftsförderung- für Kleingeräte, Bildschirmgeräte (wie Fernseher und PC Monitore). Die kompletten Ausschreibungstexte finden Sie unter www.kirchen-sieg.de. ■ Radarkontrollen in der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum In der Woche vom 11.06. - 15.06.2018 werden an folgenden Orten 29.06.2018 erbeten an: Radarkontrollen durchgeführt. Verbandsgemeindeverwaltung kirchen (sieg) tag Messort sachgebietsleitung organisation, Frau petra urigshardt 11.06.2018 Mudersbach lindenstraße 1 12.06.2018 Kirchen 57548 kirchen (sieg) 13.06.2018 Kirchen, Ortsteile oder 14.06.2018 Brachbach, Harbach per e-mail an: personalstelle@kirchen-sieg.de 15.06.2018 Niederfischbach Wir behalten uns allerdings vor, aus Gründen der Verkehrssicherheit kurzfristig auch an anderen Stellen Radarkontrollen durchzuführen. Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg) ■ Stellenausschreibung als örtliche Ordnungsbehörde Die Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) sucht ab 06. august 2018 für die „Martin-Luther-Grundschule“ in Mudersbach eine/n Schulsekretär/Schulsekretärin das aufgabengebiet umfasst insbesondere folgende tätigkeiten: • Erledigung des Schrift-, Telefon- und Postverkehrs • Verwaltung der Schülerakten • Materialbeschaffung ■ Ortsbürgermeister: Josef Preußer • Durchführung der Schulbuchausleihe Gemeindebüro, Am Bähnchen 4, 57555 Brachbach, • Allgemeine Schulverwaltungsaufgaben Tel.: 02745/329, Fax: 02745/1442, Tel. (mobil): 0171/3322747, erwartet werden unter anderem: E-Mail: og.brachbach@freenet.de • Eine abgeschlossene Ausbildung im Büro- oder Verwaltungsbereich Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag: 08.15 uhr bis 11:15 uhr. • EDV-Kenntnisse, insbesondere in den MS-Office-Programmen An den anderen Tagen ist das Gemeindebüro durch den Ortsbürger- Word und Excel meister unregelmäßig besetzt. • Gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift sprechstunden des ortsbürgermeisters: • Freude am Umgang mit Kindern Jeden Mittwoch von 16:00 bis 18:00 Uhr • Identifikation mit den Aufgaben der Grundschule (sowie nach telefonischer Vereinbarung). • Einsatzbereitschaft, Eigenverantwortlichkeit und Belastbarkeit • Einfühlungsvermögen und Organisationsgeschick Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 7,5 Stunden und ist in den Vormittagsstunden in Abstimmung mit der Schulleitung abzuleisten. Die Schulferien sind grundsätzlich frei. Zum Ausgleich dieser über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinausgehenden freien Tage wer- den in den Schulwochen Mehrarbeitsstunden geleistet. Die oben ■ Ortsbürgermeister: Norbert Klaes angegebenen Wochenarbeitsstunden beinhalten bereits die Mehrar- Gemeindebüro, Rathausweg 2, 51598 Friesenhagen beitsstunden. Telefon: 02734/1464, Telefax: 02734/40249 Die Grundlage für das angebotene Arbeitsverhältnis bildet der Tarif- E-Mail: gemeinde@friesenhagen.de, Internet: www.friesenhagen.eu vertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Öffnungszeiten: Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung Montag u. Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr, bevorzugt berücksichtigt. Dienstag und Freitag: 10:30 Uhr - 12:30 Uhr, Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne der Fachbereich 1.1 „Organisa- Donnerstag: 8 Uhr - 12 Uhr und 14:00 Uhr -16:00 Uhr, tion und Personal“, Frau Thiel, Tel.: 02741/688-337, E-Mail: s.thiel@ sprechstunden des ortsbürgermeisters: kirchen-sieg.de. z.Zt. nach Vereinbarung über das Gemeindebüro. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 30.06.2018 an die ■ Informationen zum Grünabfall Lagerplatz Verbandsgemeindeverwaltung kirchen (sieg) liebe mitbürgerinnen und mitbürger, Fachbereich 1.1 - Frau thiel nach der Grundreinigung und Ertüchtigung unseres Grünabfalllagerplat- lindenstraße 1 zes, wurde ein Entsorgungsversuch mittels Grünabfallcontainer unter- 57548 kirchen (sieg) nommen, der sich nicht als zielführend herausstellte. Daher haben wir oder per E-Mail an: s.thiel@kirchen-sieg.de aktuell wieder Bereiche auf dem Platz gekennzeichnet in denen der Grün- Bitte senden Sie uns nur Kopien ohne Bewerbungsmappen, da keine abfall getrennt abgelegt werden kann. Bitte trennen Sie häckselfähiges Rücksendung erfolgt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wer- Material, (etwas dickeres Astwerk) und nicht häckselfähiges Material, den alle Unterlagen vernichtet. (Heckenschnitte und kleinere Äste), sowie Wurzelwerk. Für diese 3 Grün- abfallsorten stehen abgegrenzte und beschilderte Flächen zur Verfügung. kein lagergut sind: ■ Annahmestellen für Elektrokleingeräte Grasschnitt, Blumen, Gemüse, Obst, Baumstämme, Haus-, Sperrmüll, im Bereich der Verbandsgemeinde Kirchen Papier und Kunststoff, etc. städtischer bauhof der stadt kirchen (sieg), austraße , kirchen (sieg) Öffnungszeiten: annahmezeiten: montags von 10.00 bis 12.00 Uhr und mittwochs von Der Grünabfallplatz ist bis auf weiteres jeden Samstag durchgehend 16.00 bis 18.00 Uhr, und: geöffnet. bauhof der ortsgemeinde mudersbach in niederschelderhütte, regeln: hüttenweg 2-4, mudersbach Bitte legen Sie ihren Grünabfall möglichst, im abgegrenzten Bereich, annahmezeiten: dienstags von 10.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags weit hinten ab, so das unser Bauhof nicht ständig Grünabfall zusammen von 16.00 bis 18.00 Uhr. schieben muß, weil Nutzer einfach bequem den Anhänger aufmachen Die Entsorgung ist kostenlos. und einige Meter vor dem eigentlichen Grünabfallhaufen ihren Grünab- Die Vorschriften des AWB Landkreis Altenkirchen sind zu beachten fall ablegen. Im Interesse aller Nutzer bitten wir den Grünabfallplatz sau- (siehe Aufkleber auf dem Container). ber und ordentlich zu halten. Illegale Müllablagerungen werden Straf- abholung rechtlich verfolgt. Grundstückseigener Grünabfall darf von Eigentümern Für jeden Haushalt besteht einmal pro Quartal (4 x jährlich) die Möglich- nicht auf fremden Grundstücken entsorgt werden. Ein werfen und ent- keit Elektrogroßgeräte, Kühlgeräte und Metallschrott kostenlos abholen zu sorgen über den Zaun, sollte der Platz einmal geschlossen sein, stellt lassen. Elektrokleingeräte können bei der Abholung der Großgeräte bei- eine illegale Müllablagerung dar und wird zukünftig geahndet. Bitte gelegt werden. Elektro- und Metallschrott werden gemeinsam abgeholt. beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Grünabfallentsor- Wichtig! gungstermine des AWB unter www.awb-ak.de. Hier kann man 5x im Die Abholung muss rechtzeitig angemeldet werden. Alle Anmeldungen Jahr bis zu 2 Kubikmeter Grünabfall, kostenlos am Grundstück abholen die bis 3 Werktage vor Abfuhrtermin registriert sind können für die lassen. Wir möchten für unsere Bürger eine flexible und gute Möglichkeit nächste Abfuhr berücksichtigt werden. der Grünabfallentsorgung bieten, bitten aber auch alle Bürger sich an Bitte rechtzeitig zum Abfuhrtermin ab 06:00 Uhr morgens bereitstellen. einer ordentlichen, sauberen und geregelten Abwicklung, durch Einhal- Anmeldung unter Telefon: 02681/81-3033 oder über das Internet unter tung der Regeln zu beteiligen. www.awb-ak.de, E-Mail: bestellannahme@awb-kreis-ak.de. anmelden. Ihr Ortsbürgermeister Für eine zügige Abwicklung bitte Kundenkonto angeben. Norbert Klaes
Kirchen aktuell 8 Nr. 23/2018 § 2 - Fördergeber/bewilligung Fördergeber ist die Stadt Kirchen (Sieg). Über die Bewilligung der jährlichen Fördermittel (Haushaltsmittel) ent- scheidet der Haupt - und Finanzausschuss der Stadt Kirchen/ Stadtrat. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. § 3 - anreiz ■ Ortsbürgermeister: Andreas Buttgereit Die finanzielle Förderung ist unabhängig vom Einkommen. Erlenhof 1, 57572 Harbach, Tel.: 02734/437405, Fax: 02734/437406. Es erfolgt eine Erhöhung des Fördergrundbetrages entsprechend der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren zum Zeitpunkt der Antragstellung. ■ Kreisstraße K 88 zwischen Harbach (Hinhausen) Eine gleichzeitige Förderung mit anderen Fördertöpfen ist möglich. und der Landesstraße 279 § 4 - antragsberechtigt: wieder für den Verkehr freigegeben Eigentümer und Selbstnutzer, die Objekte ausschließlich zur eigenen Der Landesbetrieb Mobili- Wohnraumnutzung durch Sanierung, Ankauf, Abriss und Neubau von tät Diez teilt mit, dass die Wohnraum herstellen wollen (Erwerber). Antragsberechtigt ist jede voll Bauarbeiten an der Kreis- geschäftsfähige natürliche Person (Privatperson), die beabsichtigt, straße 88 zwischen Har- einen nach dieser Richtlinie förderungsfähigen Erwerb oder die Sanie- bach (Hinhausen) und der rung von Wohnraum durchzuführen. Landesstraße 279 abge- § 5 - abgabe des antrages auf Förderung schlossen sind. Somit Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen kann der Verkehr ab § 6 - geförderte maßnahmen sofort wieder ungehindert 1. häuser (ankauf von wohnhäusern zur eigenwohnnutzung) rollen. abriss von unbewohnten altgebäuden und neubau von wohn- Auf der Kreisstraße wurde raum zur eigenwohnnutzung an gleicher stelle, soweit keine auf einer Länge von ca. gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Denkmalschutz) entgegenstehen 1.250 m die Fahrbahn 2. sanierung von wohngebäuden und eigentumswohnungen zum durch eine neue Asphalt- zwecke der wohnraumerhaltung und zur eigenwohnnutzung tragschicht verstärkt. Anschließend wurde eine neue Asphaltdeckschicht 3. wohnungen (Ankauf von Wohnungseigentum zur Eigenwohnnutzung) aufgebracht. § 7 - Fördervoraussetzungen Die Investitionen des Kreises Altenkirchen für die Straßenbaumaß- • Maßnahmenkosten müssen mindestens 50.000,00 euro betragen. nahme zwischen Harbach und der L 279 belaufen sich auf ca. • Die zu fördernden Gebäude, Häuser und Wohnungen müssen min- 150.000,00 €. destens 40 Jahre alt sein. Anzurechnen ist das Alter der ersten Für das aufgebrachte Verständnis der Beeinträchtigungen während den erteilten Baugenehmigung. Bauarbeiten dankt der LBM Diez. • Bei der Sanierung von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen werden die voraussichtlichen Kosten im Rahmen eines Kostenvoran- ■ Die Ortsgemeinde Harbach informiert schlages von einer qualifizierten Fachfirma/ Gutachter vorab Neuregelung für den astablagerungsplatz am alten sägewerk in der geschätzt (mindestens 50.000,00 €). Locherhofer Straße. Neue Öffnungszeiten: Jeden zweiten und vierten • Die Sanierungsarbeiten müssen nach der vorläufigen Förderzusage Samstag im Monat; Uhrzeit: 13.00 - 14.30 uhr. innerhalb von sechs monaten abschließend durchgeführt und sei- Anlieferung möglich für alle Bürgerinnen und Bürger aus Harbach, tens des Antragstellers durch Rechnungen belegt werden. Die Vor- Locherhof, Winnersbach, Rosenthal und Scheuernhof! lage der Rechnungen ist dabei u.a. Grundlage zur Gewährung der dezember - Februar geschlossen. Einzelanlieferungen nach Abspra- Förderung. Die eingebrachte Eigenleistung wird nicht berücksichtigt. che mit Ortsbürgermeister Andreas Buttgereit oder dessen Vertretung. • Die Gebäude, Häuser und Wohnungen müssen nach dem Kauf bzw. nächste termine: 09.06.2018 u. 23.06.2018. der Sanierung vom Antragsteller zu Wohnzwecken (Eigennutzung) für Ihre Ortsgemeinde mindestens 10 Jahre genutzt und der Hauptwohnsitz begründet wer- den. Fristbeginn ist der Tag der Ummeldung anhand der vorgelegten Meldebescheinigung und/ oder die Gewährung der Fördermittel. § 8 - rückzahlungsverpflichtung • Der Zuwendungsempfänger ist zur Rückzahlung verpflichtet, wenn die Förderung durch falsche Angaben herbeigeführt wurde. • Sollte die Eigennutzung der geförderten Wohnung vor Ablauf von 10 Jahren (Nutzungsverpflichtung) beendet werden, ist der Förderungs- ■ Stadtbürgermeister: Andreas Hundhausen zuschuss ebenfalls in vollem Umfang zurückzuzahlen. Gemeindebüro der Stadt Kirchen, Lindenstr. 7, 57548 Kirchen, tel. • Wird das geförderte Objekt innerhalb von zehn Jahren nach Auszah- 02741/9572-0, Fax 02741/62103, E-Mail: stadt.kirchen@kirchen-sieg.de. lung der Förderung veräußert oder vermietet, hat der Fördernehmer Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag die Förderung innerhalb von drei Monaten zurückzuzahlen (Aus- nachmittags 14.00 bis 16.30 Uhr. schluss von Spekulationen). sprechstunden des stadtbürgermeisters: Nach telefonischer Verein- • Im Falle einer Rückzahlungsverpflichtung ist der zurückgeforderte För- barung im Stadtbüro Kirchen, Tel. 02741/9572-0. derungsbetrag mit 4,0 % pro abgelaufenes Förderjahr zu verzinsen. § 9 - antragstellung, bewilligung und auszahlung: ■ Öffentliche Bekanntmachung • Die Zuwendung ist schriftlich (antragsformular) vor beginn der Die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2016 der Stadtwerke Kirchen maßnahme bei der Verbandsgemeinde Kirchen zu beantragen. Mit (Sieg) AöR wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dorn- dem Antrag sind Unterlagen zur Beurteilung der Förderfähigkeit (z.B. bach & Partner GmbH als Abschlussprüfer geprüft. Der uneinge- Grundbuchauszug, Notarvertrag, Pläne, Kostenvoranschlag, Bauge- schränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt. nehmigungen usw.) spätestens innerhalb von vier wochen nach Ein- Der Verwaltungsrat der Stadtwerke Kirchen (Sieg) AöR hat in der Sit- gang des Antrages vorzulegen. Nicht vorgelegte Unterlagen zur Beur- zung am 12. Dezember 2017 folgende Beschlüsse herbeigeführt: teilung der Förderfähigkeit führen nach Ablauf der Vorlagefrist zur Jahresabschluss zum 31.12.2016 Nichtigkeit des Antrages. Die Bilanz zum 31. Dezember 2016 wird in Aktiva und Passiva auf • Nach der Antragstellung darf nach Rücksprache mit der Verwaltung 99.243,10 EURO festgesetzt. Das Jahresergebnis beträgt 0,00 EURO. und der Erteilung der vorläufigen Förderzusage mit der Maßnahme Dem Vorstand Herrn Christoph Weber (bis zum 30.06.2016) sowie Sven Wolff (z.B. Sanierungsarbeiten) begonnen werden. (ab dem 30.06.2016) wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt. • Anträge werden in der Reifenfolge des Posteingangs bearbeitet und Der Lagebericht gemäß § 289 HGB und § 26 EigAnVO Rheinland-Pfalz vorab auf Förderfähigkeit geprüft. Nach dem Vorliegen der Fördervor- sowie der Anhang gemäß § 284 ff. HGB und § 25 EigAnVO Rheinland- aussetzungen wird von der Verwaltung eine „vorläufige Förderzusage“ Pfalz werden zur Kenntnis genommen. an den Antragsteller erteilt. Diese begründet jedoch keinen Anspruch In der Zeit vom 11. Juni 2018 bis 22. Juni 2018 liegt der Jahresab- auf Auszahlung der Förderung. schluss 2016, der Lagebericht, der Bestätigungsvermerk und der Bestä- • Im Rahmen der Antragsprüfung wird keine Einkommens-/ Fremdfi- tigungsbericht des Wirtschaftsprüfers zu jedermanns Einsichtnahme nanzierungsüberprüfung von der Verwaltung vorgenommen. während der Dienststunden am Dienstsitz der Stadtwerke im stadtbüro • Die Unterlagen beim Kauf von Wohnungen (Verträge, Kostenvoran- kirchen, Lindenstraße 7, 57548 Kirchen (Sieg) während der üblichen schläge u.s.w.) dürfen nicht älter als drei monate sein. Dienstzeiten öffentlich aus. • Durch die Abgabe des Antrages auf Zuwendung wird kein Rechtsan- Kirchen (Sieg), 30. Mai 2018 spruch auf Bewilligung und Auszahlung der Zuwendung begründet. Stadtwerke Kirchen (Sieg) AöR Sven Wolff, Vorstand • Bei Sanierungsmaßnahmen muss die Höhe der voraussichtlichen Kosten aufgrund eines Kostenvoranschlages über die beabsichtigten ■ Richtlinie zur Förderung des Wohnens Sanierungsarbeiten vorgelegt werden und nach dem Abschluss der in der Stadt Kirchen vom 06.04.2017 Sanierungsarbeiten durch den Antragsteller mittels Rechnungen § 1 - Förderziel nachgewiesen werden. Schaffung von Anreizen zum Erhalt und Zuzug von Personen in die • Die Auszahlung der Förderung (Einmalzahlung) erfolgt erst nach Vor- Stadt Kirchen/Stadtteile/ Ortsbezirke und die Eigenheimförderung für lage aller notwendigen Unterlagen, dem Abschluss der Maßnahme Einwohner. Ziel der Förderung ist eine Belebung der Stadt Kirchen, der und dem Nachweis des Antragstellers zur Begründung des Haupt- angrenzenden Stadtgebiete/ Ortsbezirke im Rahmen der Erhaltung von wohnsitzes in das geförderte Objekt. Der Nachweis ist vom Antrag- Wohnraum bei älteren Wohngebäuden. steller schriftlich zu erbringen (z.B. Meldebescheinigung).
Kirchen aktuell 9 Nr. 23/2018 • Nachdem die im jeweiligen Haushaltsjahr bereit gestellten Fördermit- unter folgenden links können sie uns finden: tel aufgebraucht wurden, besteht keine Möglichkeit mehr auf Auszah- http://www.stadt-kirchen.de/ lung für noch laufende Anträge. Eine Übertragung der Anträge ins https://www.facebook.com/stadtkirchensieg/ nächste Haushaltsjahr erfolgt nicht. https://www.instagram.com/stadtkirchen/ § 10 - Förderungshöhe https://twitter.com/kirchensieg • Sanierung von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen zum Zwe- cke der Wohnraumerhaltung ■ Stellenausschreibung • Ankauf von Wohnhäusern und Wohnungen zur Eigenwohnnutzung Die Stadt Kirchen (Sieg) sucht zum 01.10.2018 • Abriss von Altgebäuden und Neubau von Wohnraum: pauschalförderung von 5000,00 € pro maßnahme bei maßnahme- einen/eine zuverlässige Raumpfleger/in kosten von über 50.000,00 € für das Stadtbüro in der Villa Kraemer in Kirchen (Sieg). Kinderzuschlag für jedes unter 14 Jahren im Haushalt lebende Kind Das Aufgabengebiet umfasst die laufende Unterhaltsreinigung der zum Zeitpunkt des Umzuges Villa Kraemer. gemäß Meldebescheinigung: .................................................. 1500,00 € Die regelmäßige durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt (maximal für alle Kinder unter 14 Jahren zusammen = .......... 4000,00 €) 12 Stunden wöchentlich. § 11 - inkrafttreten: Auf das Beschäftigungsverhältnis finden die Bestimmungen des Die Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Tarifvertrages öffentlicher Dienst (TVöD) Anwendung. Stadt Kirchen, Andreas Hundhausen, Für ergänzende Auskünfte zu aufgabenbezogenen Fragen erhalten den 12.04.2017 Stadtbürgermeister Sie von Herrn Wolff (Tel.Nr. 02741 95720) bzw. zu personalwirt- schaftlichen Fragen von Frau Ernst (Tel.Nr. 02741 688346). ■ Bekanntmachung Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis spätestens Am dienstag, 25.06.2018, 19.30 uhr, findet im Bürgerhaus Katzen- 18.06.2018 erbeten an: bach, Dorfstraße 75, 57548 Kirchen-Katzenbach, die 9. öffentliche / stadt kirchen (sieg) nicht öffentliche sitzung des Ortsbeirates Katzenbach statt. lindenstraße 7 tagesordnung: 57548 kirchen (sieg) Öffentlicher teil stadt.kirchen@kirchen-sieg.de 1. Verpflichtung eines neuen Ortsbeiratsmitgliedes 2. Informationen des Ortsvorstehers 3. Genehmigung der Niederschrift der 8. öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates vom 27.03.2017. 4. Verschiedenes 5. Bürgerfragestunde noch § 16 GemO nichtöffentlicher teil 1. Informationen des Ortsvorstehers 2. Genehmigung der Niederschrift der 8. nicht öffentlichen Sitzung des ■ Ortsbürgermeister: Maik Köhler Ortsbeirates vom 27.03.2017. Öffnungszeiten: Gemeindebüro Niederschelderhütte, Hüttenweg 2 - 4 3. Verschiedenes Mo. bis Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr, Mo. nachm. von 13:00 bis 16:00 Uhr Kirchen (Sieg), 04.06.2018 und Do. nachm. von 13:00 bis 17:00 Uhr, tel.: 0271/35777, Stadt Kirchen (Sieg) Jürgen Irlich Telefax 0271/356287; e-mail: post@mudersbach.net Ortsbezirk Katzenbach Ortsvorsteher Homepage: www.mudersbach.net Gemeindebüro Mudersbach, Konrad-Adenauer-Straße 22 - 24, montags und mittwochs: 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.30 bis 17.00 Uhr, tel.: 02745/8305, e-mail: post@mudersbach.net bürgersprechstunde des ortsbürgermeisters: Gemeindebüro Mudersbach, freitags 16:00 bis 17:00 Uhr Gemeindebüro Niederschelderhütte, freitags 17:00 bis 18:00 Uhr. sprechtag des notars An jedem zweiten Dienstag im Monat (bei entsprechender Resonanz auch häufiger) findet im Gemeindebüro Niederschelderhütte, Hüttenweg 2, nachmittags der Sprechtag des Notars Volker Puderbach aus Betz- dorf statt. Termine sind vorab telefonisch mit dem Notariat Volker Puder- bach in Betzdorf, Bismarckstr. 9, unter der Telefonnummer 0 27 41 / 93 98 00 abzustimmen. Volksbildungswerk mudersbach Telefon: 0271 / 30382765 naturfreibad schinderweiher Telefon: 0271 / 3177373 ■ Bekanntmachung über den erlass einer Veränderungssperre für das gebiet „barbara- straße“, ortsgemeinde mudersbach bekanntmachung nach § 16 abs. 2 baugesetzbuch (baugb) Mit Beschluss des Ortsgemeinderates Mudersbach vom 29.05.2018 wurde der Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet „Barbara- straße“, Ortsgemeinde Mudersbach als Satzung beschlossen. Die Satzung zur Veränderungssperre wird hiermit gemäß § 16 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt die Veränderungssperre in Kraft. Die Unterlagen zur Veränderungssperre für das Gebiet „Barbarastraße“, Ortsgemeinde Mudersbach werden nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in der Bauabteilung Fachbereich 4 der Verbandsge- meindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, Zimmer 306 während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und auf Verlangen wird Auskunft über den Inhalt erteilt. In der nachstehenden Übersicht ist die Satzung und der Geltungsbe- reich der Veränderungssperre aufgezeigt. satzung über die Veränderungssperre für das gebiet „barbarastr.“ Auf Grund von § 14 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung Baugesetzbuch, Neugefasst durch Bekanntmachung vom 03.November 2017 (BGBl. I S. 3634) hat der Ortsgemeinderat ■ Folgen Sie uns über unsere Website Mudersbach folgende Veränderungssperre am 29.05.2018 als Satzung oder „Social Medias“! beschlossen: Ob Website, Facebook, Instagram oder Twitter, hier finden Sie aktuelle § 1 - anordnung der Veränderungssperre Ereignisse, Neuigkeiten oder Events zur Stadt Kirchen (Sieg). Nutzen Zur Sicherung der Planung im künftigen Geltungsbereich des Bebau- Sie die Möglichkeit neben den physischen Medien (Tageszeitungen, Mit- ungsplanes Nr. 19, „barbarastraße“ wird eine Veränderungssperre teilungsblatt, Flyern etc.) an aktuelle Geschehnisse der Stadt Kirchen angeordnet. (Sieg) zu kommen. Ob am Computer, übers Tablet oder Handy, hier wer- § 2 - räumlicher geltungsbereich der Veränderungssperre den Sie meist aus erster Hand informiert. Neben dem Abrufen von Infor- (1) Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist im Süden mationen, besteht für Sie die Möglichkeit direkt mit der Stadt in Kontakt durch das Flurstück Nr. 126/7 begrenzt, das mit einer Kindertagesstätte zu treten. Wir würden uns freuen! bebaut ist. Im Westen wird der Geltungsbereich durch das Flurstück Nr.
Kirchen aktuell 10 Nr. 23/2018 135/3 begrenzt, das durch die Giebelwaldhalle bebaut ist. Im Norden geltend gemacht worden ist. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass wird das Plangebiet durch die Barbarastraße, Flurstück Nr. 506/4 und im eine Verletzung der Bestimmungen über die Ausschlussgründe nach § Osten durch die Barbarastraße, Flurstück Nr. 97/3 begrenzt, bzw. 22 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO), die Einberufung und die Tages- bezieht das Plangebiet Teile der Flächen der Barbarastraße mit ein. ordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) unbeacht- (2) Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst lich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen dabei folgende Flurstücke ganz: Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tat- Gemarkung Mudersbach, Flur 17, Nr. 97/3 und 135/4 sachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegen- und folgendes Flurstück teilweise: über der Ortsgemeinde geltend gemacht worden ist. Gemarkung Mudersbach, Flur 17, Nr. 506/4 (zu ca. 612 m²). Mudersbach, den 05.06.2018 Maik Köhler (3) Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre ist der Ortsgemeinde Mudersbach Ortsbürgermeister Lageplan mit Datum vom 16.05.2018 maßgeblich, der den Geltungsbe- reich des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes „Barbara- ■ Naturfreibad „Schinderweiher“ straße“ umfasst. am Freitag, 01. Juni 2018, eröffnet Die diesjährige badesaison am naturfreibad schinderweiher in Nie- derschelderhütte hat am Freitag, 01. Juni 2018, begonnen. Besondere Attraktionen des Bades sind die Breitwellenrutsche, die Schwimminsel, die Sprungtürme und die Fontäne. die Öffnungszeiten sind außerhalb der Sommerferien von montags bis freitags von 13.00 bis 19.00 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feierta- gen von 10.00 bis 19.00 Uhr. mit beginn der sommerferien ist das Freibad täglich von 10.00 bis 19.00 uhr geöffnet. Familienkarten sind bereits für € 5 erhältlich. Außerdem gibt es kurz- badetarife ab 17.00 Uhr, für Kinder € 0,50 und für Erwachsene € 1. zehnerkarten sind für Erwachsene ab € 20 und für Kinder ab € 8,50 erhältlich. Mit Eintrittspreisen von € 1 für Kinder und € 2,50 für Erwach- sene ist ein preiswerter Badespaß für alle Besucher am Schinderweiher garantiert. saisonkarten werden zum Preis von 25 Euro für Kinder und Jugendliche sowie für 55 Euro für Erwachsene angeboten. Essen, kalte Getränke und Eis werden im Kiosk durch Familie Höfer angeboten. das Freibad ist telefonisch erreichbar unter der telefonnummer: 0271-3177373. § 3 - inhalt und rechtswirkungen der Veränderungssperre impressum (1) Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen: die heimat- und bürgerzeitung mit den öffentlichen bekannt- machungen sowie der zweckverbände nach § 27 der gemeinde- a. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauli- ordnung für rhld.-pfalz (gemo) vom 31. Jan. 1994 -gVbl. s. 153 che Anlagen nicht beseitigt werden; ff.- und den bestimmungen der hauptsatzungen in den jeweils gel- b. keine erheblichen oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen tenden Fassungen, erscheint wöchentlich. von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigenpflichtig ist, vor- Herausgeber, Druck und Verlag: linus wittich medien kg genommen werden. 56195 Höhr-Grenzhausen, Postfach 1451 (PLZ 56203 Rheinstraße 41) (2) Vorhaben, die vor dem In-Kraft-Treten der Veränderungssperre bau- Telefon: 0 26 24 / 911-0, Fax: 0 26 24 / 911-195, www.wittich.de Internet-Adresse: www.wittich.de rechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Ortsge- meinde Mudersbach nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis Anzeigen: anzeigen@wittich-hoehr.de erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem In-Kraft-Treten der Verän- Redaktion: kirchen@wittich-hoehr.de derungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsar- Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der beiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden Bürgermeister. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Ralf Wirz, un- von der Veränderungssperre nicht berührt. ter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annet- (3) In Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre te Steil, unter Anschrift des Verlages. Innerhalb der Verbandsgemeinde eine Ausnahme zugelassen werden, wenn keine überwiegenden öffentlichen wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelver- Belange entgegen stehen. Die Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmi- sand durch den Verlag 0,70 Euro zzgl. Versandkosten. gungsbehörde im Einvernehmen mit der Ortsgemeinde Brachbach. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen über- § 4 - in-kraft-treten nimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und An- Die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre tritt mit der schrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft (§ 16 Abs. 2 Satz 2 BauGB). über die Verbandsgemeinde eingereicht werden. Gezeichnete Artikel § 5 - geltungsdauer geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist § 17 BauGB maßgebend. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedin- Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB gungen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Rich- über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprü- tigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag er- che für Eingriffe in bisher zulässige Nutzungen durch diese Satzung und stellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird aufmerksam Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten gemacht. Gemäß § 215 BauGB ist eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Ver- Satz 1 Nr. 1-3, Abs. 2, Abs.2a und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten schulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Un- Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung unbe- ruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine An- achtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb eines Jahres seit Bekannt- sprüche gegen den Verlag. machung der Satzung schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde Brach- bach unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes
Sie können auch lesen