Die Freusburg - Wanderadresse am DRUIDENSTEIG - nr.:23/2018 - Verbandsgemeinde Kirchen

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Die Freusburg - Wanderadresse am DRUIDENSTEIG - nr.:23/2018 - Verbandsgemeinde Kirchen
Backes
  Am Birker

   Jahrgang 24

nr.:   23/2018
Freitag, 08.06.2018

             Die Freusburg
   - Wanderadresse am DRUIDENSTEIG
Die Freusburg - Wanderadresse am DRUIDENSTEIG - nr.:23/2018 - Verbandsgemeinde Kirchen
Kirchen aktuell                                               2                                                            Nr. 23/2018

                                                                  Um 14:00 Uhr wird gewandert. Die Heimatfreunde
                                                                  Daadener Land laden zu einer geführten Wanderung
                                                                  durch die Bergbaustadt Daaden ein. Eine Spurensuche
                                                                  auf alten Bergmannspfaden. Treffpunkt ist die
                                                                  Infogabione am Druidensteig vor dem Heimatmuseum im
                                                                  Schützenhof in Daaden.
                                                                  Pünktlich      zum     10-jährigen      Jubiläum       des
                                                                  Druidensteiges wird auch ein neuer Wanderführer
                                                                  und eine neue Wanderkarte vorgestellt.
                                                                  Der 88 Seiten umfassende geologische Wanderführer
                                                                  beschreibt alle sechs Etappen des Druidensteiges und
                                                                  geht dabei ausführlich auf die bergbaulichen, historischen
                                                                  und geologischen Besonderheiten entlang der ca. 84 km
                                                                  langen GEOROUTE von Kirchen-Freusburg, über
                                                                  Sassenroth (Bergbaumuseum des Kreis Altenkirchen),
                                                                  Herdorf, Daaden, Friedewald, Elkenroth, Kausen, Alsdorf,
                                                                  Betzdorf, Steineroth, Dickendorf, Steinebach (Grube
                                                                  Bindweide), Malberg, Limbach, Marienstatt bis
                                                                  Hachenburg (Landschaftsmuseum Westerwald) ein.
                                                                  Der Wanderführer und die Wanderkarte sind ab dem
                                                                  10.06.2018 am Infostand des Druidensteiges sowie in
                                                                  allen Touristinformationen im Druidenland und beim
                                                                  Nationalen      GEOPARK         Westerwald-Lahn-Taunus
                                                                  erhältlich.
                                                                  Die sechs Routen verlaufen wie folgt: 1. Kirchen-Freusburg
                                                                  bis Herdorf-Sassenroth (16,8 km) / 2. Herdorf-Sassenroth bis
           10 Jahre Druidensteig –                                Daaden (13,1 km) / 3. Daaden bis Elkenrother Weiher (13,2
                                                                  km) / 4. Elkenrother Weiher bis Betzdorf (14,4 km) / 5.
    Ein Qualitätswanderweg vom Siegtal                            Betzdorf bis Steinebach a.d. Sieg (9,1 km) / 6. Steinebach a.d.
      auf die Höhen des Westerwaldes                              Sieg bis Hachenburg (16,7 km).
                                                                  Mit dem Druidensteig ist eine Wanderwegeverbindung vom
 Die GEOROUTE Druidensteig begeht im Jahr 2018 ihren              Natursteig Sieg zum Westerwaldsteig gegeben.
 10. Geburtstag. Gefeiert wird dies mit einer „GEOPARK-
 Meile“ des Nationalen GEOPARKs Westerwald-Lahn-
 Taunus auf der „KULINARISCHEN MEILE“ in Daaden,
 die sich am Sonntag, 10. Juni 2018, in der Zeit von
 11:00 Uhr bis 20:00 Uhr (verkaufsoffen von 13:00 Uhr
 bis 18:00 Uhr), den Gästen präsentiert.
 Für eine breite Auswahl an Verpflegung ist dort gesorgt.
 Auf der GEOPARK-Meile präsentieren sich zahlreiche
 Geoinformationszentren mit Informationsständen. Hier
 gibt es auch Spannendes zu entdecken.
 Mitmachstationen und die Grubenschmiede des
 Besucherbergwerks Grube Bindweide sorgen für ein
 besonderes Erlebnis.
 Um 12:00 Uhr wird es vor dem Schützenhof in Daaden
 dann feierlich. Denn das Heimatmuseum Daaden wird
 zum offiziellen Geoinfopunkt im Nationalen GEOPARK
 Westerwald-Lahn-Taunus ernannt. Zudem erhält der
 Druidensteig auch zum dritten Mal in Folge das
 Wanderwegprädikat         „Qualitätsweg     Wanderbares
 Deutschland“, das durch den Deutschen Wanderverband
 mit der offiziellen Überreichung einer Urkunde anlässlich
 der Fachmesse „TourNatur“ am 31. August 2018 in
 Düsseldorf verliehen wird. Die Nachricht über die
 erfolgreiche Zertifizierung darf aber schon jetzt gefeiert
 werden.
Die Freusburg - Wanderadresse am DRUIDENSTEIG - nr.:23/2018 - Verbandsgemeinde Kirchen
Kirchen aktuell                                               3                                                        Nr. 23/2018

                                                                  demonstrieren!            Die           Niederfischbacher
                                                                  Aktionsgemeinschaft versteht sich lediglich als die
                                                                  Gruppe, die die Initiative ergriffen und die Organisation
                                                                  nunmehr in die Hand genommen hat – und zwar für den
                                                                  Landkreis (und gerne auch für alle darüber hinaus)!
                                                                  Demzufolge ist die Demo selbstredend auch absolut
                                                                  überparteilich! „Hier ziehen alle an einem Strang – und
                                                                  zwar in die gleiche Richtung!“, so die Verantwortlichen.
                                                                  Aufgerufen sind also alle, die sich über die maroden
                                                                  Zustände unserer Straßen ärgern und zumindest einen
                                                                  adäquaten Anteil ihrer entrichteten Steuergelder hier
                                                                  investiert sehen wollen – ganz gleich, aus welcher
                                                                  Gemeinde.
                                                                  Getroffen wird sich am 10.06.2018 um 14.00
                                                                  Uhr im Bereich der Industriestraße in
                                                                  Niederfischbach-Fischbacherhütte.      Um
                                                                  14:30 Uhr führt der Weg über die Konrad-
                                                                  Adenauer-Str. zum Bürgerpark, hier findet
                                                                  dann um 16:00 Uhr die Abschluss-
                                                                  Kundgebung statt.

                                                                  Während des Demonstrations-
                                                                  marsches sind Industriestraße,
 „Auf die Straße – für bessere Straßen!“                          Konrad-Adenauer-Straße und
 Unter diesem Motto findet am 10.06.2018 in                       Mühlenstraße gesperrt!
 Niederfischbach eine Demonstration statt, die auf den            Die Buslinien können die Haltepunkte in
 desolaten Zustand zahlloser Straßen im Kreis                     diesem Zeitraum nicht anfahren.
 aufmerksam machen soll. Seit Jahren – zum Teil schon             Wir bitte alle Verkehrsteilnehmer um
 seit     Jahrzehnten        verfallen   viele     wichtige       Verständnis.
 Hauptverkehrsstraßen im Kreis zusehends, und die
 wichtigste bisher getroffene Maßnahme ist entweder das
 notdürftige Ausbessern der Schlaglöcher bis zur
 nächsten Frostperiode oder aber das Aufstellen von
 Tempo-Dreißig-Begrenzungen. Das Organisationsteam
 (in erster Linie die Aktionsgemeinschaft Niederfischbach)
 hat bereits in den ersten Vorbereitungen ungeheure
 Resonanz erfahren: viele Bürgerinnen und Bürger haben
 schon Schäden an ihren Fahrzeugen erlitten oder sind
 gar mit dem Rad gestürzt. Auf manchen Straßen ist es
 schon gar nicht mehr möglich, die Schlaglöcher zu
 umfahren. Kurzum: eine Erhaltung bzw. Erneuerung
 wurde seitens der Landesregierung und des
 Landesbetriebs Mobilität so lange vernachlässigt, dass
 es nun an der Zeit sei, eine deutliches Signal an die
 Verantwortlichen zu senden – so die Organisatoren. Ein
 weiteres Aufschieben und Totschweigen soll nicht länger
 geduldet werden. So sind nun alle Bürgerinnen und
 Bürger aufgefordert, sich an der Demonstration zahlreich
 zu beteiligen: je mehr Teilnehmer mitziehen, desto
 nachdrücklicher wird die Wirkung sein! Dabei betonen die
 Verantwortlichen, dass es sich bei der Demo keinesfalls
 um eine „interne“ Niederfischbacher Veranstaltung
 handelt: alle Bewohner der umliegenden Gemeinden aus
 dem nördlichen Rheinland-Pfalz sind aufgerufen, mit zu
Die Freusburg - Wanderadresse am DRUIDENSTEIG - nr.:23/2018 - Verbandsgemeinde Kirchen
Kirchen aktuell                                                         4                                                               Nr. 23/2018

  Für die kommunalen Kindertagesstätten sowie die Grundschulen in der Verbandsgemeinde
  Kirchen (Sieg) suchen wir ab sofort als Urlaubs- und Krankheitsvertretung zuverlässige

                                          Reinigungskräfte (m/w)
                                           (für die Unterhaltsreinigung)

                  © construiremalin.com

  Als Reinigungskraft sind Sie nach Abstimmung mit der Kita-Leitung bzw. der
  Verbandsgemeindeverwaltung zuständig für die Reinigung und Pflege der zugewiesenen
  Räumlichkeiten und des Mobiliars gemäß dem einrichtungsspezifischen Reinigungsplan.

  Auskünfte über Arbeitsbeginn und Arbeitsdauer sowie zum konkreten Arbeitsablauf erteilen
  Ihnen gerne die Leiterinnen der Kindertagestätten bzw. die Verbandsgemeindeverwaltung.

  Die Vergütung erfolgt im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung nach dem Tarifvertrag für
  den öffentlichen Dienst (TVöD). Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen für Rückfragen zur
  Verfügung:
                                            Ansprechpartner    Adresse                   Telefon            E-Mail
  Verbandsgemeindeverwaltung                Sachbearbeiter     Lindenstraße 1            02741/688-334      p.zoeller@kirchen-sieg.de
  Kirchen (Sieg)  Kitas                    Patrick Zöller     57548 Kirchen
  Verbandsgemeindeverwaltung                Sachbearbeiterin   Lindenstraße 1            02741/688-337      s.thiel@kirchen-sieg.de
  Kirchen (Sieg)  Grundschulen             Sarah Thiel        57548 Kirchen
  Kindertagesstätte                         Leiterin           Lilienweg 2               02741/62920        info@kitawirbelwindfreusburg.de
  „Wirbelwind“, Freusburg                   Kerstin Bäcker     57548 Kirchen
  Kindertagesstätte                         Leiterin           Im Wiesengrund 1b         0274160111         info@kita-imwiesengrund.de
  „Im Wiesengrund“, Herk./Offh.             Elke Graf          57548 Kirchen
  Kindertagesstätte                         Leiterin           Rosenstraße 20            02745/1837         info@kita-sonnenschein.de
  Sonnenschein“, Mudersbach                 Edeltrud Pilnei    57555 Mudersbach
  Kindertagesstätte                         Leiterin           Hauptstraße 27a           0271/3510482       info@kita-regenbogen-birken.de
  „Regenbogen“, Birken                      Simone Becher      57555 Mudersbach
  Kindertagesstätte                         Leiterin           Eisenweg 15               02734/6589         kiga-niederfischbach@freenet.de
  „Sonnenschein, Niederfischbach            Regina Bähner      57572 Niederfischbach

  Ihre Kurzbewerbung richten Sie bitte postalisch an die

                                          Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg)
                                          Fachbereich 1.1 – Organisation und Personal
                                                        Lindenstraße 1
                                                     57548 Kirchen (Sieg)

  oder elektronisch an: personalstelle@kirchen-sieg.de
                                                                                       ©grandreinigung.ch
Die Freusburg - Wanderadresse am DRUIDENSTEIG - nr.:23/2018 - Verbandsgemeinde Kirchen
Kirchen aktuell                                                                                            5                                                                                      Nr. 23/2018

                                                                                                               ■ Feuerwehren
       notrufe/bereitschaftsdienste                                                                            einheitlicher Notruf 112
                                                                                                               Direktwahl zur integrierten Leitstelle (ILS)
                                                                                                               in Montabaur..................................................................... 02602 / 19222
■ Allgemeiner Notruf                                                                                           Verbandsgemeindewehrleiter
ALLGEMEINER NOTRUF                                                                                             Ralf Rötter .................................................................. Tel. 0175/2658987
POLIZEI............................................................................................. 110       Stellv. Wehrleiter Thomas Wickler............................. Tel. 0160/253 92 01
Polizeiinspektion Betzdorf ................................................. 02741 / 926-0                     Stellv. Wehrleiter Steffen Kappes........................... Tel. 0151/52 46 02 59
Kriminalinspektion Betzdorf .......................................... 02741 / 926-200
krankenhÄuser                                                                                                  ■ Verbandsgemeindewerke kirchen
drk krankenhaus kirchen                                                                                        wasserversorgung - abwasserbeseitigung
Bahnhofstr. 24, 57548 Kirchen .......................................... 02741 / 682-0                         (nach Dienstschluss - 16.00 bis 07.00 Uhr - und an Samstagen sowie
Diakonie Klinikum Ev. Jung-Stilling-Krankenhaus,                                                               Sonn- und Feiertagen)
Siegen ................................................................................ 0271 / 333-3           Rufbereitschaft - Rufnr.: 0800 - 314 10 00
St. Marienkrankenhaus, Siegen........................................... 0271 / 231-0
Kreisklinikum Siegen GmbH, Haus Hüttental. ..................... 0271 / 705-0                                  ■ Verein wasserwerk brachbach e.V.
Bethesda-Krankenhaus Freudenberg................................ 02734 / 279-0                                 bereitschaft: 02745/8619
DRK Kinderklinik Siegen ................................................... 0271 / 2345-0                      Festnetz (AB) mit Kanalisierung der Ansprechpartner.
giftnotruf                                                                                                     in notfällen auch an Sonn- und Feiertagen:
informationsstellen für Vergiftungsfragen:                                                                     .........................................................02745 / 93 10 89 - Festnetz-Telefon;
nrw: ............................................................................... 0800 4112244              ....................................0151 / 407 55 092 und 0151 / 424 95 747 - mobil;
uni-klinik, bonn: ................................................................ 0228-19240                  info@wasserwerk-brachbach.de;
uni-mainz: ........................................................................ 06131 19240                E-Mail wird sofort auf Mobilgerät übermittelt.

■ hausärztlicher notdienst                                                                                     ■ Verein wasserwerk e.V. mudersbach
Telefon s.o. ....................................................................... 02741 / 19292             auch an Sonn- und Feiertagen ......................................... 0171 4965764
                                                                                                               und ................................................................................. 0151 12447801
■ drk-rettungsdienst/krankentransport
(aus allen Ortsnetzen) ....................................................................... 112             ■ Wasserbeschaffungsverband Birken, 57555 Mudersbach
                                                                                                               in Notfällen:
■ Kinderärztliche Notdienstzentrale                                                                            Josef Baumeister ................................................. mobil: 0152/01958342
   oberer Westerwald in Kirchen                                                                                Franz-Josef Mockenhaupt ...................................... mobil: 0171/2832910
Telefon: ....................................................................... 0 18 05 / 112 057             Johannes Steiner ................................................... mobil: 0173/8779854
mi. 14:00 Uhr bis do. 8:00 Uhr; fr. 18:00 Uhr bis mo. 8:00 Uhr; an Feierta-
gen vom Vortag 18:00 Uhr bis zum nächsten Tag 8:00 Uhr.                                                        ■ stromversorgung
                                                                                                               eam
■ Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale                                                                        Stromversorgung .......................................................... 0561/9330-9330
Betzdorf/Kirchen                                                                                               Netz und Einspeisung ................................................... 0800/32 505 32*
Telefon: 116117 (ohne Vorwahl)                                                                                 Entstörungsdienst:
Öffnungszeiten (ganzwöchig): Mo 19:00 bis Di 07:00 Uhr;                                                        Strom ............................................................................ 0800/34 101 34*
Di 19:00 bis Mi 07:00 Uhr; Mi 14:00 bis                                                                        *Kostenfreie Rufnummern
Do 07:00 Uhr; Do 19:00 bis Fr 07:00 Uhr;                                                                       Deutscher Kinderschutzbund OV Betzdorf-Kirchen e.V.
Fr 16:00 bis Mo 07:00 Uhr; Vortag Feiertag 18:00 bis zum                                                       Viktoriastraße 3, 57518 Betzdorf, Tel. 02741/6725, Fax 02741/60424;
Folgetag 07:00 Uhr.                                                                                            E-Mail: kinderschutzbund-betzdorf@t-online.de .
Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwer-                                             Öffnungszeiten: Di, Do, Fr ab 09:30 Uhr bis12:00 Uhr; jeden ersten
den, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der                                             Donnerstag im Monat 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr; kinderlädchen: Di u. Fr.
rettungsdienst unter der nummer 112 angefordert werden.                                                        09:30 Uhr bis 12:30 Uhr; Beratung in Familien- und Erziehungsfragen:
standort: DRK Krankenhaus Kirchen, Bahnhofstraße 24,                                                           Do von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
57548 Kirchen (Sieg); Eingang re. neben dem Haupteingang;
Kontaktdaten u. Öffnungszeiten der BDZ in RLP:                                                                 ■ Kinderschutzdienst im Kreis Altenkirchen
http://www.kv-rlp.de/260557.                                                                                   Brückenstraße 5, 57548 Kirchen (Sieg) .................. 02741/930046 u. 47

■ SIEGEN – ZENTRALSTELLE                                                                                       ■ pflege stützpunkt kirchen
Ärztlicher notfalldienst siegen                                                                                Brückenstr. 3, Kirchen
Die Notfall-Praxis befindet sich im St. Marienkrankenhaus Siegen,                                              Franz-Josef Heer ....................................................Tel.: 02741 / 93 01 67
Kampenstraße 51, 57072 Siegen;                                                                                 Ines Wölki ............................................................Tel.: 02741 / 93 74 74 0
· Augenärztlichen Notfalldienst,                                                                               Termine nach telefonischer Vereinbarung
· HNO-Notfalldienst,                                                                                           Beratung & Hilfe rund um das Thema Pflege
· kinder- und jugendmedizinischen Notfalldienst
(bundeseinheitliche kostenlose rufnummer) ....................... 116 117                                      ■ Telefonseelsorge
Fax-nummer für sprach-                                                                                         Telefon: ............................................................................ 0800/1110111
und hörgeschädigte: ................................................... 0800 - 5895210
                                                                                                               ■ Apotheken-Notdienst
■ Augenärzte                                                                                                   Der Apotheken-Notdienstes der Landesapothekerkammer Rheinland-
Augenärztliche Notdienstzentrale für die Landkreise:                                                           Pfalz ist aus dem Festnetz und dem Mobilfunknetz über die landesweit
a) Altenkirchen und Westerwald -außer b)- Bereitschaft unter neuer                                             gültige Rufnummer
Telefon-Nummer: 01805 / 112060 erreichbar                                                                      (0 18 05) 258 825 plus postleitzahl des standortes
b) Bereich Brachbach-Mudersbach und Raum Siegen:                                                               - zum Beispiel (0 18 05) 258 825 57548 für Kirchen (Sieg) -
Augenärztlicher Notfalldienst: ..................................................... 116 117                   zu erreichen. Ein Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet 0,14 Euro
                                                                                                               pro Minute. Anrufe aus dem Mobilfunknetz sind anbieter-abhängig.
■ Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer                                                                      Auch auf der website der landesapothekerkammer rheinland-pfalz
.......................................................................................... 0180/5040308        www.lak-rlp.de steht der aktuelle Notdienstplan allen Interessierten zur
(9 Cent pro Min. aus dem Festnetz; Mobilfunkhöchstpreis 42 Cent pro Min.)                                      Verfügung. Nach Eingabe der Postleitzahl des Standortes werden alle
Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten:                                                                dienstbereiten Apotheken im Umkreis auf einer Karte angezeigt. Nach
Freitag und Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,                                                              Anklicken des Apothekensymbols werden die Adressdaten der Apo-
Samstag 8:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr, an Feiertagen                                                            theke eingeblendet und können direkt über einen Routenplaner im Orts-
von 8:00 Uhr bis zum nachfolgenden Tag 8:00 Uhr und                                                            plan angezeigt werden. Die Aktualität kann immer nur für den Tag des
an Feiertagen mit einem Brückentag von                                                                         Abrufs garantiert werden.
Donnerstag 8:00 Uhr bis Samstag 8:00 Uhr                                                                       Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 08:30 Uhr beginnt und
weitere informationen zum zahnärztlichen notfalldienst können sie                                              am folgenden Tag um 08:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen.
unter www.bzk-koblenz.de nachlesen.                                                                            Zusätzlich werden, wie bisher, die jeweils nächstliegenden notdienstbe-
Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist wie bisher                                         reiten Apotheken durch Aushang an den geschlossenen Apotheken
nach telefonischer Vereinbarung möglich.                                                                       bekannt gemacht.
                                                                                                               raum betzdorf - kirchen und umland
■ mit einer nummer schnell zum Facharzt                                                                        in der zeit vom 08.06.2018 bis 14.06.2018
MVZ - Angebot für Patienten                                                                                    08.06.2018     Markt Apotheke, Im Schützenhof 14,
unter der kostenfreien telefonnummer: ...................... 0800/3308900                                                     57567 Daaden ...................................... Tel. (02743) 3333
steht Patienten werktags von 8 bis 9 uhr ein Ansprechpartner zur Ver-                                          09.06.2018     Orchideen Apotheke, Koblenzer Straße 39,
fügung, der den Überblick über alle MVZ-Angebote und Terminmöglich-                                                           57555 Mudersbach............................... Tel. (02745) 8415
keiten hat und somit standortübergreifend Termine vergeben kann. Mehr                                          09.06.2018     Hirsch Apotheke, Mittelstraße 4,
Infos unter: mvz-termin@diakonie-sw.de                                                                                        57537 Wissen....................................... Tel. (02742) 2840
Die Freusburg - Wanderadresse am DRUIDENSTEIG - nr.:23/2018 - Verbandsgemeinde Kirchen
Kirchen aktuell                                                                                   6                                                              Nr. 23/2018

09.06.2018       Amts Apotheke, Wilhelmstraße 2,                                                      ■ Öffnungszeiten:
                 57627 Hachenburg ............................... Tel. (02662) 6458                   bürgerbüro
10.06.2018       Fleming Apotheke, Decizer Straße 4,                                                  Montag und Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr (durchgehend)
                 57518 Betzdorf ................................... Tel. (02741) 24488                Dienstag und Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr (durchgehend)
10.06.2018       Adler Apotheke, Marktstraße 1,                                                       und Freitag 8.00 bis 14.00 Uhr (durchgehend)
                 57537 Wissen................................... Tel. (02742) 910572                  kfz-zulassungsstelle
10.06.2018       Apothekenbetriebs OHG Löwen-Apotheke,                                                Montag bis Mittwoch: 08.00 Uhr – 16.00 Uhr (durchgehend)
                 Steinweg 3, 57627 Hachenburg ........... Tel. (02662) 7780                           Donnerstag: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr (durchgehend)
11.06.2018       Adler-Apotheke, Konrad-Adenauer-Straße 142,                                          Freitag: 08.00 Uhr – 12.00 uhr (durchgehend).
                 Niederfischbach................................ Tel. (02734) 574411                  übrige Verwaltung:
11.06.2018       Olymp-Apotheke, Nisterstraße 2,                                                      Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
                 57537 Wissen................................. Tel. (02742) 9683030                   Donnerstagnachmittag 13.30 bis 16.00 Uhr
12.06.2018       Heller Apotheke, Hauptstraße 17,                                                     Jugendpflege der Verbandsgemeinde kirchen im Rathaus
                 57562 Herdorf.................................... Tel. (02744) 9226-0                Felix Garcia-Diaz,
12.06.2018       Westerwald Apotheke, Hachenburger Str. 7,                                            Dipl.-Soz.-Päd.
                 57580 Gebhardshain ........................ Tel. (02747) 911496                      Tel.: 02741/688-103,
12.06.2018       Einhorn Apotheke, Neumarkt 8,                                                        Zimmer: 103
                 57627 Hachenburg ............................... Tel. (02662) 1830                   E-Mail: jugendpflege@kirchen-sieg.de ;
13.06.2018       Dom Apotheke, Konrad-Adenauer-Str. 146,                                              mitteilungsblatt „Aktuell“ der Verbandsgemeinde Kirchen
                 Niederfischbach.................................... Tel. (02734) 5393                E-Mail: mitteilungsblatt@kirchen-sieg.de
14.06.2018       Bären Apotheke, Viktoriastraße 22,
                 57518 Betzdorf ...................................Tel. (02741) 22112.                ■ Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) informiert:
apothekendienste in kirchen                                                                           Die Büros der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg) einschließ-
Im Zuge der Neuordnung der hausärztlichen Notdienstzentrale mit dem                                   lich der Kfz-Zulassungsstelle, Standesamt und das Bürgerbüro sind
Standort DRK Klinikum Westerwald, Krankenhaus Kirchen, Bahnhofstraße                                  am Freitag, 15. Juni 2018, für den gesamten publikumsverkehr
24, 57548 Kirchen, haben folgende Apotheken in Kirchen (Sieg) regelmä-                                geschlossen.
ßig jeden Samstag geöffnet: in der Zeit von 08:00 uhr bis 13:00 uhr                                   Kirchen (Sieg), 28.05.2018                  Maik Köhler, Bürgermeister
druiden apotheke, bahnhofstraße 13,
57548 kirchen ....................................................... tel. (0 27 41) 6 16 16          ■ Öffentliche Bekanntmachung
gertruden apotheke, bahnhofstraße 16,                                                                    zur 22. Sitzung des Werkausschusses
57548 kirchen ......................................................... tel. (02741) 6 17 55             der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)
Der Apotheken-Notdienst bleibt von dieser Regelung unberührt.                                         sitzungstermin:       donnerstag, 14.06.2018,
raum brachbach - mudersbach                                                                                                 18:00 uhr
siehe Raum Betzdorf-Kirchen und Umland als auch Raum Niederfisch-                                     raum, ort:            Villa kraemer
bach - Harbach und Freudenberg – Siegen.                                                                                    großer saal,
Auch hier ist in der Zwischenzeit eine internet-abfrage zum notdienst-                                                      lindenstraße 7,
kalender der apothekenkammer westfalen-lippe möglich. Nutzen                                                                57548 kirchen (sieg)
Sie hierzu die Seite www.akwl.de .Im Notdienstkalender können Sie Ort                                 tagesordnung
oder Postleitzahl (PLZ) und das Datum (Tag/Monat/Jahr) eingeben. Sie                                  Öffentliche sitzung
erhalten dann mit Kartenübersicht verschiedene Apotheken im Notdienst                                 1. Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung.
angezeigt.Per Telefon ist eine Abfrage unter der rufnummer 0800 00 22                                 2. Informationen der Verwaltung.
8 33 möglich. Nach Versenden einer SMS mit dem Inhalt „apo“ an die 22                                 3. Informationen aus Verbänden.
8 33 (69 ct/SMS) werden Sie mit einer Text-SMS um Zustimmung für die                                  4. Weitere Vorgehensweise bei der Wasserversorgung des Ortsteils
Ortung Ihres Standortes gebeten. Senden Sie dazu „Ja“ an die 22833.                                        Locherhof der Ortsgemeinde Harbach.
Danach werden Ihnen per SMS die nächstgelegenen Notdienst-Apothe-                                     5. Verschiedenes.
ken mit Adresse, Öffnungszeiten und Telefonnummer übermittelt.                                        nichtöffentliche sitzung
raum niederfischbach - harbach - Freudenberg - siegen                                                 1. Informationen der Verwaltung.
in der zeit vom 08.06.2018 bis 14.06.2018                                                             2. Weitere Vorgehensweise bezüglich der Altlasten im Gewerbegebiet
08.06.2018 easy-Apotheke, Sandstraße 163,                                                                  „Wehbach-Süd“ in der Stadt Kirchen.
                57072 Siegen .....................................Tel. (0271) 7700050                 3. Verschiedenes.
09.06.2018 Stern Apotheke, Freudenberger Straße 454,                                                  Kirchen (Sieg), 04. Juni 2018                           Maik Köhler
                Siegen-Seelbach ................................Tel. (0271) 3757342                   Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)                       Bürgermeister
09.06.2018 Hellerthaler-Hirsch-Apotheke, Kölner Straße 197,
                57290 Neunkirchen ............................Tel. (02735) 785959                     ■ Öffentliche Bekanntmachung
10.06.2018 Schwanen Apotheke, Eiserntalstraße 23,                                                     Die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2016 der Verbandsgemeinde-
                57080 Siegen-Eiserfeld ........................Tel. (0271) 381325                     werke Kirchen (Sieg)
11.06.2018 Adler-Apotheke, Konrad-Adenauer-Straße 142,                                                a) betriebszweig wasserversorgung
                Niederfischbach..................................Tel. (02734) 574411                  b) betriebszweig abwasserbeseitigung
11.06.2018 Jung-Stilling Apotheke, Frankfurter Straße 17,                                             wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner
                Siegen, ................................................Tel. (0271) 230610            GmbH als Abschlussprüfer geprüft.
12.06.2018 Rosen Apotheke, Bahnhofstraße 25,                                                          Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde für beide Abschlüsse
                Freudenberg ...........................................Tel. (02734) 2626              erteilt.
12.06.2018 Linden-Apotheke, Schulstraße 34,                                                           Der Verbandsgemeinderat hat in der Sitzung am 28. September 2017
                57080 Siegen-Eisern..............................Tel. (0271) 39187                    folgende Beschlüsse herbeigeführt:
13.06.2018 Dom Apotheke, Konrad-Adenauer-Str. 146,                                                    a) betriebszweig wasserversorgung
                Niederfischbach......................................Tel. (02734) 5393                Die Bilanz zum 31. Dezember 2016 wird in Aktiva und Passiva auf
13.06.2018 Sonnen Apotheke, Bahnhofstraße 41,                                                         17.148.198,16 EURO festgesetzt.
                Freudenberg ...........................................Tel. (02734) 7332              Der Jahresgewinn 2016 in Höhe von 206.475,74 EURO wird der allge-
13.06.2018 Bären-Apotheke im Real-Center,                                                             meinen Rücklage zugeführt.
                Eiserfelder Straße 170, Siegen...........Tel. (0271) 3180574                          Weiterhin wird der vorhandene Verlustvortrag aus 2014 in Höhe von
14.06.2018 Bären Apotheke, Bahnhofstraße 51,                                                          243.306,14 EURO durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
                Freudenberg .......................................Tel. (02734) 489177                ausgeglichen.
14.06.2018 Roland-Apotheke, Gärtnerstraße 6,                                                          Der Lagebericht gemäß § 289 HGB und § 26 EigAnVO Rheinland-Pfalz
                Siegen-Weidenau, .................................Tel. (0271) 73188.                  sowie der Anhang gemäß § 284 ff. HGB und § 25 EigAnVO Rheinland-
                                                                                                      Pfalz werden zur Kenntnis genommen.
                                                                                                      b) betriebszweig abwasserbeseitigung
     amtliche bekanntmachungen                                                                        Die Bilanz zum 31. Dezember 2016 wird in Aktiva und Passiva auf
                                                                                                      44.912.599,09 EURO festgesetzt.
                                                                                                      Der Jahresgewinn 2016 in Höhe von 442.769,71 EURO wird der allge-
                                                                                                      meinen Rücklage zugeführt.
                                                                                                      Der Lagebericht gemäß § 289 HGB und § 26 EigAnVO Rheinland-Pfalz
                                                                                                      sowie der Anhang gemäß § 284 ff. HGB und § 25 EigAnVO Rheinland-
                                                                                                      Pfalz werden zur Kenntnis genommen.
                                                                                                      In der Zeit vom 11. Juni 2018 bis 22. Juni 2018 liegen die Jahresab-
                                                                                                      schlüsse 2016, die Lageberichte, die Bestätigungsvermerke und der
■ Bürgermeister: Maik Köhler                                                                          Bestätigungsbericht des Wirtschaftsprüfers zu jedermanns Einsicht-
RATHAUS, Lindenstr. 1, 57548 Kirchen                                                                  nahme während der Dienststunden im Zimmer 409 des Rathauses Kir-
E-Mail: VG-Kirchen@kirchen-sieg.de                                                                    chen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg) öffentlich aus.
tel.: 02741/688-0, Telefax: 02741/688-255                                                             Kirchen (Sieg), 30. Mai 2018
Bürgerbüro:...................................................................... 02741/688-800       Verbandsgemeindewerke Kirchen (Sieg)                       Marco Hörter
Kfz-Zulassungsstelle: ....................................................... 02741/688-810           - Wasserversorgung - Abwasserbeseitigung -                   Werkleiter
Die Freusburg - Wanderadresse am DRUIDENSTEIG - nr.:23/2018 - Verbandsgemeinde Kirchen
Kirchen aktuell                                                             7                                                                 Nr. 23/2018

                                                                                weitere kontakte bei selbstanlieferung:
 ■ Stellenausschreibung                                                         betriebs- und wertstoffhof nauroth (bwh),
 Die Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg) sucht zum nächst-                Zum Alten Sand, 57583 Nauroth, Tel.: 02681-813071.
 möglichen Zeitpunkt eine/n                                                     remondis
     Sachbearbeiter/in im Fachbereich 4                                         Graf-Zeppelin-Straße 9-11, 57610 Altenkirchen, Tel.: 02681-954011.
  „Bauen“ -Stabsstelle Wirtschaftsförderung-                                    für Kleingeräte, Bildschirmgeräte (wie Fernseher und PC Monitore).
 Die kompletten Ausschreibungstexte finden Sie unter
 www.kirchen-sieg.de.                                                           ■ Radarkontrollen in der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)
 Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum                         In der Woche vom 11.06. - 15.06.2018 werden an folgenden Orten
 29.06.2018 erbeten an:                                                         Radarkontrollen durchgeführt.
 Verbandsgemeindeverwaltung kirchen (sieg)                                      tag                Messort
 sachgebietsleitung organisation, Frau petra urigshardt                         11.06.2018         Mudersbach
 lindenstraße 1                                                                 12.06.2018         Kirchen
 57548 kirchen (sieg)                                                           13.06.2018         Kirchen, Ortsteile
 oder                                                                           14.06.2018         Brachbach, Harbach
 per e-mail an: personalstelle@kirchen-sieg.de                                  15.06.2018         Niederfischbach
                                                                                Wir behalten uns allerdings vor, aus Gründen der Verkehrssicherheit
                                                                                kurzfristig auch an anderen Stellen Radarkontrollen durchzuführen.
                                                                                Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg)
 ■ Stellenausschreibung                                                         als örtliche Ordnungsbehörde
 Die Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) sucht ab 06. august 2018 für
 die „Martin-Luther-Grundschule“ in Mudersbach eine/n

   Schulsekretär/Schulsekretärin
 das aufgabengebiet umfasst insbesondere folgende tätigkeiten:
 • Erledigung des Schrift-, Telefon- und Postverkehrs
 • Verwaltung der Schülerakten
 • Materialbeschaffung                                                          ■ Ortsbürgermeister: Josef Preußer
 • Durchführung der Schulbuchausleihe                                           Gemeindebüro, Am Bähnchen 4, 57555 Brachbach,
 • Allgemeine Schulverwaltungsaufgaben                                          Tel.: 02745/329, Fax: 02745/1442, Tel. (mobil): 0171/3322747,
 erwartet werden unter anderem:                                                 E-Mail: og.brachbach@freenet.de
 • Eine abgeschlossene Ausbildung im Büro- oder Verwaltungsbereich              Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag: 08.15 uhr bis 11:15 uhr.
 • EDV-Kenntnisse, insbesondere in den MS-Office-Programmen                     An den anderen Tagen ist das Gemeindebüro durch den Ortsbürger-
    Word und Excel                                                              meister unregelmäßig besetzt.
 • Gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift                  sprechstunden des ortsbürgermeisters:
 • Freude am Umgang mit Kindern                                                 Jeden Mittwoch von 16:00 bis 18:00 Uhr
 • Identifikation mit den Aufgaben der Grundschule                              (sowie nach telefonischer Vereinbarung).
 • Einsatzbereitschaft, Eigenverantwortlichkeit und Belastbarkeit
 • Einfühlungsvermögen und Organisationsgeschick
 Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 7,5 Stunden und
 ist in den Vormittagsstunden in Abstimmung mit der Schulleitung
 abzuleisten.
 Die Schulferien sind grundsätzlich frei. Zum Ausgleich dieser über
 den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinausgehenden freien Tage wer-
 den in den Schulwochen Mehrarbeitsstunden geleistet. Die oben                  ■ Ortsbürgermeister: Norbert Klaes
 angegebenen Wochenarbeitsstunden beinhalten bereits die Mehrar-                Gemeindebüro, Rathausweg 2, 51598 Friesenhagen
 beitsstunden.                                                                  Telefon: 02734/1464, Telefax: 02734/40249
 Die Grundlage für das angebotene Arbeitsverhältnis bildet der Tarif-           E-Mail: gemeinde@friesenhagen.de, Internet: www.friesenhagen.eu
 vertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).                                    Öffnungszeiten:
 Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung                    Montag u. Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr,
 bevorzugt berücksichtigt.                                                      Dienstag und Freitag: 10:30 Uhr - 12:30 Uhr,
 Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne der Fachbereich 1.1 „Organisa-            Donnerstag: 8 Uhr - 12 Uhr und 14:00 Uhr -16:00 Uhr,
 tion und Personal“, Frau Thiel, Tel.: 02741/688-337, E-Mail: s.thiel@          sprechstunden des ortsbürgermeisters:
 kirchen-sieg.de.                                                               z.Zt. nach Vereinbarung über das Gemeindebüro.
 Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis
 zum 30.06.2018 an die                                                          ■ Informationen zum Grünabfall Lagerplatz
 Verbandsgemeindeverwaltung kirchen (sieg)                                      liebe mitbürgerinnen und mitbürger,
 Fachbereich 1.1 - Frau thiel                                                   nach der Grundreinigung und Ertüchtigung unseres Grünabfalllagerplat-
 lindenstraße 1                                                                 zes, wurde ein Entsorgungsversuch mittels Grünabfallcontainer unter-
 57548 kirchen (sieg)                                                           nommen, der sich nicht als zielführend herausstellte. Daher haben wir
 oder per E-Mail an: s.thiel@kirchen-sieg.de                                    aktuell wieder Bereiche auf dem Platz gekennzeichnet in denen der Grün-
 Bitte senden Sie uns nur Kopien ohne Bewerbungsmappen, da keine                abfall getrennt abgelegt werden kann. Bitte trennen Sie häckselfähiges
 Rücksendung erfolgt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wer-                 Material, (etwas dickeres Astwerk) und nicht häckselfähiges Material,
 den alle Unterlagen vernichtet.                                                (Heckenschnitte und kleinere Äste), sowie Wurzelwerk. Für diese 3 Grün-
                                                                                abfallsorten stehen abgegrenzte und beschilderte Flächen zur Verfügung.
                                                                                kein lagergut sind:
■ Annahmestellen für Elektrokleingeräte                                         Grasschnitt, Blumen, Gemüse, Obst, Baumstämme, Haus-, Sperrmüll,
    im Bereich der Verbandsgemeinde Kirchen                                     Papier und Kunststoff, etc.
städtischer bauhof der stadt kirchen (sieg), austraße , kirchen (sieg)          Öffnungszeiten:
annahmezeiten: montags von 10.00 bis 12.00 Uhr und mittwochs von                Der Grünabfallplatz ist bis auf weiteres jeden Samstag durchgehend
16.00 bis 18.00 Uhr, und:                                                       geöffnet.
bauhof der ortsgemeinde mudersbach in niederschelderhütte,                      regeln:
hüttenweg 2-4, mudersbach                                                       Bitte legen Sie ihren Grünabfall möglichst, im abgegrenzten Bereich,
annahmezeiten: dienstags von 10.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags                weit hinten ab, so das unser Bauhof nicht ständig Grünabfall zusammen
von 16.00 bis 18.00 Uhr.                                                        schieben muß, weil Nutzer einfach bequem den Anhänger aufmachen
Die Entsorgung ist kostenlos.                                                   und einige Meter vor dem eigentlichen Grünabfallhaufen ihren Grünab-
Die Vorschriften des AWB Landkreis Altenkirchen sind zu beachten                fall ablegen. Im Interesse aller Nutzer bitten wir den Grünabfallplatz sau-
(siehe Aufkleber auf dem Container).                                            ber und ordentlich zu halten. Illegale Müllablagerungen werden Straf-
abholung                                                                        rechtlich verfolgt. Grundstückseigener Grünabfall darf von Eigentümern
Für jeden Haushalt besteht einmal pro Quartal (4 x jährlich) die Möglich-       nicht auf fremden Grundstücken entsorgt werden. Ein werfen und ent-
keit Elektrogroßgeräte, Kühlgeräte und Metallschrott kostenlos abholen zu       sorgen über den Zaun, sollte der Platz einmal geschlossen sein, stellt
lassen. Elektrokleingeräte können bei der Abholung der Großgeräte bei-          eine illegale Müllablagerung dar und wird zukünftig geahndet. Bitte
gelegt werden. Elektro- und Metallschrott werden gemeinsam abgeholt.            beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Grünabfallentsor-
Wichtig!                                                                        gungstermine des AWB unter www.awb-ak.de. Hier kann man 5x im
Die Abholung muss rechtzeitig angemeldet werden. Alle Anmeldungen               Jahr bis zu 2 Kubikmeter Grünabfall, kostenlos am Grundstück abholen
die bis 3 Werktage vor Abfuhrtermin registriert sind können für die             lassen. Wir möchten für unsere Bürger eine flexible und gute Möglichkeit
nächste Abfuhr berücksichtigt werden.                                           der Grünabfallentsorgung bieten, bitten aber auch alle Bürger sich an
Bitte rechtzeitig zum Abfuhrtermin ab 06:00 Uhr morgens bereitstellen.          einer ordentlichen, sauberen und geregelten Abwicklung, durch Einhal-
Anmeldung unter Telefon: 02681/81-3033 oder über das Internet unter             tung der Regeln zu beteiligen.
www.awb-ak.de, E-Mail: bestellannahme@awb-kreis-ak.de. anmelden.                                                                     Ihr Ortsbürgermeister
Für eine zügige Abwicklung bitte Kundenkonto angeben.                                                                                        Norbert Klaes
Die Freusburg - Wanderadresse am DRUIDENSTEIG - nr.:23/2018 - Verbandsgemeinde Kirchen
Kirchen aktuell                                                              8                                                               Nr. 23/2018

                                                                                 § 2 - Fördergeber/bewilligung
                                                                                 Fördergeber ist die Stadt Kirchen (Sieg).
                                                                                 Über die Bewilligung der jährlichen Fördermittel (Haushaltsmittel) ent-
                                                                                 scheidet der Haupt - und Finanzausschuss der Stadt Kirchen/ Stadtrat.
                                                                                 Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
                                                                                 § 3 - anreiz
■ Ortsbürgermeister: Andreas Buttgereit                                          Die finanzielle Förderung ist unabhängig vom Einkommen.
Erlenhof 1, 57572 Harbach, Tel.: 02734/437405, Fax: 02734/437406.                Es erfolgt eine Erhöhung des Fördergrundbetrages entsprechend der
                                                                                 Anzahl der Kinder unter 14 Jahren zum Zeitpunkt der Antragstellung.
■ Kreisstraße K 88 zwischen Harbach (Hinhausen)                                  Eine gleichzeitige Förderung mit anderen Fördertöpfen ist möglich.
   und der Landesstraße 279                                                      § 4 - antragsberechtigt:
   wieder für den Verkehr freigegeben                                            Eigentümer und Selbstnutzer, die Objekte ausschließlich zur eigenen
                                              Der Landesbetrieb Mobili-          Wohnraumnutzung durch Sanierung, Ankauf, Abriss und Neubau von
                                              tät Diez teilt mit, dass die       Wohnraum herstellen wollen (Erwerber). Antragsberechtigt ist jede voll
                                              Bauarbeiten an der Kreis-          geschäftsfähige natürliche Person (Privatperson), die beabsichtigt,
                                              straße 88 zwischen Har-            einen nach dieser Richtlinie förderungsfähigen Erwerb oder die Sanie-
                                              bach (Hinhausen) und der           rung von Wohnraum durchzuführen.
                                              Landesstraße 279 abge-             § 5 - abgabe des antrages auf Förderung
                                              schlossen sind. Somit              Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen
                                              kann der Verkehr ab                § 6 - geförderte maßnahmen
                                              sofort wieder ungehindert          1. häuser (ankauf von wohnhäusern zur eigenwohnnutzung)
                                              rollen.                                abriss von unbewohnten altgebäuden und neubau von wohn-
                                              Auf der Kreisstraße wurde              raum zur eigenwohnnutzung an gleicher stelle, soweit keine
                                              auf einer Länge von ca.                gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Denkmalschutz) entgegenstehen
                                              1.250 m die Fahrbahn               2. sanierung von wohngebäuden und eigentumswohnungen zum
                                              durch eine neue Asphalt-               zwecke der wohnraumerhaltung und zur eigenwohnnutzung
tragschicht verstärkt. Anschließend wurde eine neue Asphaltdeckschicht           3. wohnungen (Ankauf von Wohnungseigentum zur Eigenwohnnutzung)
aufgebracht.                                                                     § 7 - Fördervoraussetzungen
Die Investitionen des Kreises Altenkirchen für die Straßenbaumaß-                • Maßnahmenkosten müssen mindestens 50.000,00 euro betragen.
nahme zwischen Harbach und der L 279 belaufen sich auf ca.                       • Die zu fördernden Gebäude, Häuser und Wohnungen müssen min-
150.000,00 €.                                                                       destens 40 Jahre alt sein. Anzurechnen ist das Alter der ersten
Für das aufgebrachte Verständnis der Beeinträchtigungen während den                 erteilten Baugenehmigung.
Bauarbeiten dankt der LBM Diez.                                                  • Bei der Sanierung von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen
                                                                                    werden die voraussichtlichen Kosten im Rahmen eines Kostenvoran-
■ Die Ortsgemeinde Harbach informiert                                               schlages von einer qualifizierten Fachfirma/ Gutachter vorab
Neuregelung für den astablagerungsplatz am alten sägewerk in der                    geschätzt (mindestens 50.000,00 €).
Locherhofer Straße. Neue Öffnungszeiten: Jeden zweiten und vierten               • Die Sanierungsarbeiten müssen nach der vorläufigen Förderzusage
Samstag im Monat; Uhrzeit: 13.00 - 14.30 uhr.                                       innerhalb von sechs monaten abschließend durchgeführt und sei-
Anlieferung möglich für alle Bürgerinnen und Bürger aus Harbach,                    tens des Antragstellers durch Rechnungen belegt werden. Die Vor-
Locherhof, Winnersbach, Rosenthal und Scheuernhof!                                  lage der Rechnungen ist dabei u.a. Grundlage zur Gewährung der
dezember - Februar geschlossen. Einzelanlieferungen nach Abspra-                    Förderung. Die eingebrachte Eigenleistung wird nicht berücksichtigt.
che mit Ortsbürgermeister Andreas Buttgereit oder dessen Vertretung.             • Die Gebäude, Häuser und Wohnungen müssen nach dem Kauf bzw.
nächste termine: 09.06.2018 u. 23.06.2018.                                          der Sanierung vom Antragsteller zu Wohnzwecken (Eigennutzung) für
Ihre Ortsgemeinde                                                                   mindestens 10 Jahre genutzt und der Hauptwohnsitz begründet wer-
                                                                                    den. Fristbeginn ist der Tag der Ummeldung anhand der vorgelegten
                                                                                    Meldebescheinigung und/ oder die Gewährung der Fördermittel.
                                                                                 § 8 - rückzahlungsverpflichtung
                                                                                 • Der Zuwendungsempfänger ist zur Rückzahlung verpflichtet, wenn die
                                                                                    Förderung durch falsche Angaben herbeigeführt wurde.
                                                                                 • Sollte die Eigennutzung der geförderten Wohnung vor Ablauf von 10
                                                                                    Jahren (Nutzungsverpflichtung) beendet werden, ist der Förderungs-
■ Stadtbürgermeister: Andreas Hundhausen                                            zuschuss ebenfalls in vollem Umfang zurückzuzahlen.
Gemeindebüro der Stadt Kirchen, Lindenstr. 7, 57548 Kirchen, tel.                • Wird das geförderte Objekt innerhalb von zehn Jahren nach Auszah-
02741/9572-0, Fax 02741/62103, E-Mail: stadt.kirchen@kirchen-sieg.de.               lung der Förderung veräußert oder vermietet, hat der Fördernehmer
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag                   die Förderung innerhalb von drei Monaten zurückzuzahlen (Aus-
nachmittags 14.00 bis 16.30 Uhr.                                                    schluss von Spekulationen).
sprechstunden des stadtbürgermeisters: Nach telefonischer Verein-                • Im Falle einer Rückzahlungsverpflichtung ist der zurückgeforderte För-
barung im Stadtbüro Kirchen, Tel. 02741/9572-0.                                     derungsbetrag mit 4,0 % pro abgelaufenes Förderjahr zu verzinsen.
                                                                                 § 9 - antragstellung, bewilligung und auszahlung:
■ Öffentliche Bekanntmachung                                                     • Die Zuwendung ist schriftlich (antragsformular) vor beginn der
Die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2016 der Stadtwerke Kirchen                   maßnahme bei der Verbandsgemeinde Kirchen zu beantragen. Mit
(Sieg) AöR wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dorn-                 dem Antrag sind Unterlagen zur Beurteilung der Förderfähigkeit (z.B.
bach & Partner GmbH als Abschlussprüfer geprüft. Der uneinge-                       Grundbuchauszug, Notarvertrag, Pläne, Kostenvoranschlag, Bauge-
schränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.                                        nehmigungen usw.) spätestens innerhalb von vier wochen nach Ein-
Der Verwaltungsrat der Stadtwerke Kirchen (Sieg) AöR hat in der Sit-                gang des Antrages vorzulegen. Nicht vorgelegte Unterlagen zur Beur-
zung am 12. Dezember 2017 folgende Beschlüsse herbeigeführt:                        teilung der Förderfähigkeit führen nach Ablauf der Vorlagefrist zur
Jahresabschluss zum 31.12.2016                                                      Nichtigkeit des Antrages.
Die Bilanz zum 31. Dezember 2016 wird in Aktiva und Passiva auf                  • Nach der Antragstellung darf nach Rücksprache mit der Verwaltung
99.243,10 EURO festgesetzt. Das Jahresergebnis beträgt 0,00 EURO.                   und der Erteilung der vorläufigen Förderzusage mit der Maßnahme
Dem Vorstand Herrn Christoph Weber (bis zum 30.06.2016) sowie Sven Wolff            (z.B. Sanierungsarbeiten) begonnen werden.
(ab dem 30.06.2016) wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.          • Anträge werden in der Reifenfolge des Posteingangs bearbeitet und
Der Lagebericht gemäß § 289 HGB und § 26 EigAnVO Rheinland-Pfalz                    vorab auf Förderfähigkeit geprüft. Nach dem Vorliegen der Fördervor-
sowie der Anhang gemäß § 284 ff. HGB und § 25 EigAnVO Rheinland-                    aussetzungen wird von der Verwaltung eine „vorläufige Förderzusage“
Pfalz werden zur Kenntnis genommen.                                                 an den Antragsteller erteilt. Diese begründet jedoch keinen Anspruch
In der Zeit vom 11. Juni 2018 bis 22. Juni 2018 liegt der Jahresab-                 auf Auszahlung der Förderung.
schluss 2016, der Lagebericht, der Bestätigungsvermerk und der Bestä-            • Im Rahmen der Antragsprüfung wird keine Einkommens-/ Fremdfi-
tigungsbericht des Wirtschaftsprüfers zu jedermanns Einsichtnahme                   nanzierungsüberprüfung von der Verwaltung vorgenommen.
während der Dienststunden am Dienstsitz der Stadtwerke im stadtbüro              • Die Unterlagen beim Kauf von Wohnungen (Verträge, Kostenvoran-
kirchen, Lindenstraße 7, 57548 Kirchen (Sieg) während der üblichen                  schläge u.s.w.) dürfen nicht älter als drei monate sein.
Dienstzeiten öffentlich aus.                                                     • Durch die Abgabe des Antrages auf Zuwendung wird kein Rechtsan-
Kirchen (Sieg), 30. Mai 2018                                                        spruch auf Bewilligung und Auszahlung der Zuwendung begründet.
Stadtwerke Kirchen (Sieg) AöR                        Sven Wolff, Vorstand        • Bei Sanierungsmaßnahmen muss die Höhe der voraussichtlichen
                                                                                    Kosten aufgrund eines Kostenvoranschlages über die beabsichtigten
■ Richtlinie zur Förderung des Wohnens                                              Sanierungsarbeiten vorgelegt werden und nach dem Abschluss der
   in der Stadt Kirchen vom 06.04.2017                                              Sanierungsarbeiten durch den Antragsteller mittels Rechnungen
§ 1 - Förderziel                                                                    nachgewiesen werden.
Schaffung von Anreizen zum Erhalt und Zuzug von Personen in die                  • Die Auszahlung der Förderung (Einmalzahlung) erfolgt erst nach Vor-
Stadt Kirchen/Stadtteile/ Ortsbezirke und die Eigenheimförderung für                lage aller notwendigen Unterlagen, dem Abschluss der Maßnahme
Einwohner. Ziel der Förderung ist eine Belebung der Stadt Kirchen, der              und dem Nachweis des Antragstellers zur Begründung des Haupt-
angrenzenden Stadtgebiete/ Ortsbezirke im Rahmen der Erhaltung von                  wohnsitzes in das geförderte Objekt. Der Nachweis ist vom Antrag-
Wohnraum bei älteren Wohngebäuden.                                                  steller schriftlich zu erbringen (z.B. Meldebescheinigung).
Die Freusburg - Wanderadresse am DRUIDENSTEIG - nr.:23/2018 - Verbandsgemeinde Kirchen
Kirchen aktuell                                                                          9                                                                Nr. 23/2018

• Nachdem die im jeweiligen Haushaltsjahr bereit gestellten Fördermit-                       unter folgenden links können sie uns finden:
  tel aufgebraucht wurden, besteht keine Möglichkeit mehr auf Auszah-                        http://www.stadt-kirchen.de/
  lung für noch laufende Anträge. Eine Übertragung der Anträge ins                           https://www.facebook.com/stadtkirchensieg/
  nächste Haushaltsjahr erfolgt nicht.                                                       https://www.instagram.com/stadtkirchen/
§ 10 - Förderungshöhe                                                                        https://twitter.com/kirchensieg
• Sanierung von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen zum Zwe-
  cke der Wohnraumerhaltung
                                                                                              ■ Stellenausschreibung
• Ankauf von Wohnhäusern und Wohnungen zur Eigenwohnnutzung
                                                                                              Die Stadt Kirchen (Sieg) sucht zum 01.10.2018
• Abriss von Altgebäuden und Neubau von Wohnraum:
pauschalförderung von 5000,00 € pro maßnahme bei maßnahme-                                               einen/eine zuverlässige Raumpfleger/in
kosten von über 50.000,00 €                                                                   für das Stadtbüro in der Villa Kraemer in Kirchen (Sieg).
Kinderzuschlag für jedes unter 14 Jahren im Haushalt lebende Kind                             Das Aufgabengebiet umfasst die laufende Unterhaltsreinigung der
zum Zeitpunkt des Umzuges                                                                     Villa Kraemer.
gemäß Meldebescheinigung: .................................................. 1500,00 €        Die regelmäßige durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt
(maximal für alle Kinder unter 14 Jahren zusammen = .......... 4000,00 €)                     12 Stunden wöchentlich.
§ 11 - inkrafttreten:                                                                         Auf das Beschäftigungsverhältnis finden die Bestimmungen des
Die Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.                            Tarifvertrages öffentlicher Dienst (TVöD) Anwendung.
Stadt Kirchen,                                            Andreas Hundhausen,                 Für ergänzende Auskünfte zu aufgabenbezogenen Fragen erhalten
den 12.04.2017                                                 Stadtbürgermeister             Sie von Herrn Wolff (Tel.Nr. 02741 95720) bzw. zu personalwirt-
                                                                                              schaftlichen Fragen von Frau Ernst (Tel.Nr. 02741 688346).
■ Bekanntmachung                                                                              Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis spätestens
Am dienstag, 25.06.2018, 19.30 uhr, findet im Bürgerhaus Katzen-                              18.06.2018 erbeten an:
bach, Dorfstraße 75, 57548 Kirchen-Katzenbach, die 9. öffentliche /                           stadt kirchen (sieg)
nicht öffentliche sitzung des Ortsbeirates Katzenbach statt.                                  lindenstraße 7
tagesordnung:                                                                                 57548 kirchen (sieg)
Öffentlicher teil                                                                             stadt.kirchen@kirchen-sieg.de
1. Verpflichtung eines neuen Ortsbeiratsmitgliedes
2. Informationen des Ortsvorstehers
3. Genehmigung der Niederschrift der 8. öffentlichen Sitzung des
     Ortsbeirates vom 27.03.2017.
4. Verschiedenes
5. Bürgerfragestunde noch § 16 GemO
nichtöffentlicher teil
1. Informationen des Ortsvorstehers
2. Genehmigung der Niederschrift der 8. nicht öffentlichen Sitzung des                       ■ Ortsbürgermeister: Maik Köhler
     Ortsbeirates vom 27.03.2017.                                                            Öffnungszeiten: Gemeindebüro Niederschelderhütte, Hüttenweg 2 - 4
3. Verschiedenes                                                                             Mo. bis Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr, Mo. nachm. von 13:00 bis 16:00 Uhr
Kirchen (Sieg), 04.06.2018                                                                   und Do. nachm. von 13:00 bis 17:00 Uhr, tel.: 0271/35777,
Stadt Kirchen (Sieg)                                      Jürgen Irlich                      Telefax 0271/356287; e-mail: post@mudersbach.net
Ortsbezirk Katzenbach                                    Ortsvorsteher                       Homepage: www.mudersbach.net
                                                                                             Gemeindebüro Mudersbach, Konrad-Adenauer-Straße 22 - 24,
                                                                                             montags und mittwochs: 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.30 bis 17.00
                                                                                             Uhr, tel.: 02745/8305,
                                                                                             e-mail: post@mudersbach.net
                                                                                             bürgersprechstunde des ortsbürgermeisters:
                                                                                             Gemeindebüro Mudersbach, freitags 16:00 bis 17:00 Uhr
                                                                                             Gemeindebüro Niederschelderhütte, freitags 17:00 bis 18:00 Uhr.
                                                                                             sprechtag des notars
                                                                                             An jedem zweiten Dienstag im Monat (bei entsprechender Resonanz
                                                                                             auch häufiger) findet im Gemeindebüro Niederschelderhütte, Hüttenweg
                                                                                             2, nachmittags der Sprechtag des Notars Volker Puderbach aus Betz-
                                                                                             dorf statt. Termine sind vorab telefonisch mit dem Notariat Volker Puder-
                                                                                             bach in Betzdorf, Bismarckstr. 9, unter der Telefonnummer 0 27 41 / 93
                                                                                             98 00 abzustimmen.
                                                                                             Volksbildungswerk mudersbach
                                                                                             Telefon: 0271 / 30382765
                                                                                             naturfreibad schinderweiher
                                                                                             Telefon: 0271 / 3177373

                                                                                             ■ Bekanntmachung
                                                                                             über den erlass einer Veränderungssperre für das gebiet „barbara-
                                                                                             straße“, ortsgemeinde mudersbach
                                                                                             bekanntmachung nach § 16 abs. 2 baugesetzbuch (baugb)
                                                                                             Mit Beschluss des Ortsgemeinderates Mudersbach vom 29.05.2018
                                                                                             wurde der Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet „Barbara-
                                                                                             straße“, Ortsgemeinde Mudersbach als Satzung beschlossen.
                                                                                             Die Satzung zur Veränderungssperre wird hiermit gemäß § 16 Abs. 2
                                                                                             Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung
                                                                                             tritt die Veränderungssperre in Kraft.
                                                                                             Die Unterlagen zur Veränderungssperre für das Gebiet „Barbarastraße“,
                                                                                             Ortsgemeinde Mudersbach werden nach der Veröffentlichung dieser
                                                                                             Bekanntmachung in der Bauabteilung Fachbereich 4 der Verbandsge-
                                                                                             meindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, Zimmer 306 während der
                                                                                             Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und auf Verlangen
                                                                                             wird Auskunft über den Inhalt erteilt.
                                                                                             In der nachstehenden Übersicht ist die Satzung und der Geltungsbe-
                                                                                             reich der Veränderungssperre aufgezeigt.
                                                                                             satzung über die Veränderungssperre für das gebiet „barbarastr.“
                                                                                             Auf Grund von § 14 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der
                                                                                             Bekanntmachung Baugesetzbuch, Neugefasst durch Bekanntmachung
                                                                                             vom 03.November 2017 (BGBl. I S. 3634) hat der Ortsgemeinderat
■ Folgen Sie uns über unsere Website                                                         Mudersbach folgende Veränderungssperre am 29.05.2018 als Satzung
    oder „Social Medias“!                                                                    beschlossen:
Ob Website, Facebook, Instagram oder Twitter, hier finden Sie aktuelle                       § 1 - anordnung der Veränderungssperre
Ereignisse, Neuigkeiten oder Events zur Stadt Kirchen (Sieg). Nutzen                         Zur Sicherung der Planung im künftigen Geltungsbereich des Bebau-
Sie die Möglichkeit neben den physischen Medien (Tageszeitungen, Mit-                        ungsplanes Nr. 19, „barbarastraße“ wird eine Veränderungssperre
teilungsblatt, Flyern etc.) an aktuelle Geschehnisse der Stadt Kirchen                       angeordnet.
(Sieg) zu kommen. Ob am Computer, übers Tablet oder Handy, hier wer-                         § 2 - räumlicher geltungsbereich der Veränderungssperre
den Sie meist aus erster Hand informiert. Neben dem Abrufen von Infor-                       (1) Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist im Süden
mationen, besteht für Sie die Möglichkeit direkt mit der Stadt in Kontakt                    durch das Flurstück Nr. 126/7 begrenzt, das mit einer Kindertagesstätte
zu treten. Wir würden uns freuen!                                                            bebaut ist. Im Westen wird der Geltungsbereich durch das Flurstück Nr.
Die Freusburg - Wanderadresse am DRUIDENSTEIG - nr.:23/2018 - Verbandsgemeinde Kirchen
Kirchen aktuell                                                             10                                                                       Nr. 23/2018

135/3 begrenzt, das durch die Giebelwaldhalle bebaut ist. Im Norden              geltend gemacht worden ist. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass
wird das Plangebiet durch die Barbarastraße, Flurstück Nr. 506/4 und im          eine Verletzung der Bestimmungen über die Ausschlussgründe nach §
Osten durch die Barbarastraße, Flurstück Nr. 97/3 begrenzt, bzw.                 22 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO), die Einberufung und die Tages-
bezieht das Plangebiet Teile der Flächen der Barbarastraße mit ein.              ordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) unbeacht-
(2) Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst                 lich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen
dabei folgende Flurstücke ganz:                                                  Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tat-
Gemarkung Mudersbach, Flur 17, Nr. 97/3 und 135/4                                sachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegen-
und folgendes Flurstück teilweise:                                               über der Ortsgemeinde geltend gemacht worden ist.
Gemarkung Mudersbach, Flur 17, Nr. 506/4 (zu ca. 612 m²).                        Mudersbach, den 05.06.2018                               Maik Köhler
(3) Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre ist der            Ortsgemeinde Mudersbach                            Ortsbürgermeister
Lageplan mit Datum vom 16.05.2018 maßgeblich, der den Geltungsbe-
reich des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes „Barbara-                  ■ Naturfreibad „Schinderweiher“
straße“ umfasst.                                                                     am Freitag, 01. Juni 2018, eröffnet
                                                                                 Die diesjährige badesaison am naturfreibad schinderweiher in Nie-
                                                                                 derschelderhütte hat am Freitag, 01. Juni 2018, begonnen. Besondere
                                                                                 Attraktionen des Bades sind die Breitwellenrutsche, die Schwimminsel,
                                                                                 die Sprungtürme und die Fontäne.

                                                                                 die Öffnungszeiten sind außerhalb der Sommerferien von montags bis
                                                                                 freitags von 13.00 bis 19.00 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feierta-
                                                                                 gen von 10.00 bis 19.00 Uhr. mit beginn der sommerferien ist das
                                                                                 Freibad täglich von 10.00 bis 19.00 uhr geöffnet.
                                                                                 Familienkarten sind bereits für € 5 erhältlich. Außerdem gibt es kurz-
                                                                                 badetarife ab 17.00 Uhr, für Kinder € 0,50 und für Erwachsene € 1.
                                                                                 zehnerkarten sind für Erwachsene ab € 20 und für Kinder ab € 8,50
                                                                                 erhältlich. Mit Eintrittspreisen von € 1 für Kinder und € 2,50 für Erwach-
                                                                                 sene ist ein preiswerter Badespaß für alle Besucher am Schinderweiher
                                                                                 garantiert. saisonkarten werden zum Preis von 25 Euro für Kinder und
                                                                                 Jugendliche sowie für 55 Euro für Erwachsene angeboten. Essen, kalte
                                                                                 Getränke und Eis werden im Kiosk durch Familie Höfer angeboten.
                                                                                 das Freibad ist telefonisch erreichbar unter der telefonnummer:
                                                                                 0271-3177373.

§ 3 - inhalt und rechtswirkungen der Veränderungssperre
                                                                                     impressum
(1) Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen:                     die heimat- und bürgerzeitung mit den öffentlichen bekannt-
                                                                                     machungen sowie der zweckverbände nach § 27 der gemeinde-
a. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauli-
                                                                                     ordnung für rhld.-pfalz (gemo) vom 31. Jan. 1994 -gVbl. s. 153
      che Anlagen nicht beseitigt werden;
                                                                                     ff.- und den bestimmungen der hauptsatzungen in den jeweils gel-
b. keine erheblichen oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen                    tenden Fassungen, erscheint wöchentlich.
      von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung
      nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigenpflichtig ist, vor-             Herausgeber, Druck und Verlag: linus wittich medien kg
      genommen werden.                                                               56195 Höhr-Grenzhausen, Postfach 1451 (PLZ 56203 Rheinstraße 41)
(2) Vorhaben, die vor dem In-Kraft-Treten der Veränderungssperre bau-                Telefon: 0 26 24 / 911-0, Fax: 0 26 24 / 911-195, www.wittich.de
                                                                                     Internet-Adresse: www.wittich.de
rechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Ortsge-
meinde Mudersbach nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis                        Anzeigen: anzeigen@wittich-hoehr.de
erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem In-Kraft-Treten der Verän-              Redaktion: kirchen@wittich-hoehr.de
derungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsar-                   Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der
beiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden                    Bürgermeister. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Ralf Wirz, un-
von der Veränderungssperre nicht berührt.                                            ter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annet-
(3) In Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre               te Steil, unter Anschrift des Verlages. Innerhalb der Verbandsgemeinde
eine Ausnahme zugelassen werden, wenn keine überwiegenden öffentlichen               wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelver-
Belange entgegen stehen. Die Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmi-            sand durch den Verlag 0,70 Euro zzgl. Versandkosten.
gungsbehörde im Einvernehmen mit der Ortsgemeinde Brachbach.                         Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen über-
§ 4 - in-kraft-treten                                                                nimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und An-
Die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre tritt mit der                  schrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich
ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft (§ 16 Abs. 2 Satz 2 BauGB).                     über die Verbandsgemeinde eingereicht werden. Gezeichnete Artikel
§ 5 - geltungsdauer                                                                  geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist.
Für die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist § 17 BauGB maßgebend.               Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedin-
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB                   gungen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Rich-
über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprü-                   tigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag er-
che für Eingriffe in bisher zulässige Nutzungen durch diese Satzung und              stellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für
über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird aufmerksam                      Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten
gemacht. Gemäß § 215 BauGB ist eine Verletzung der in § 214 Abs. 1                   unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Z.
                                                                                     gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Ver-
Satz 1 Nr. 1-3, Abs. 2, Abs.2a und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten
                                                                                     schulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Un-
Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung unbe-
                                                                                     ruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine An-
achtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb eines Jahres seit Bekannt-             sprüche gegen den Verlag.
machung der Satzung schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde Brach-
bach unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes
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