Föderalisierung - eine Vorstufe zur Teilung Belgiens?
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Dritte Folge 37 Frankfurter Montags- Vorlesungen Politische Streitfragen in zeitgeschichtlicher Perspektive Föderalisierung – eine Vorstufe zur Teilung Belgiens? Egbert Jahn 17. Dezember 2018 Adresse des Autors: Prof. em. Dr. Egbert Jahn Goethe-Universität Frankfurt am Main Fachbereich 03 Gesellschaftswissenschaften Institut für Politikwissenschaft Theodor W. Adorno-Platz 6 D-60323 Frankfurt Tel.: +49-69-798 36653 (Sekretariat) E-mail-Adresse: e.jahn@soz.uni-frankfurt.de http://www.fb03.uni-frankfurt.de/46500384/ejahn © 2018 Egbert Jahn – Zitieren bitte nur unter Angabe der Quelle
2 Zusammenfassung Seit Jahrzehnten wird über eine Teilung Belgiens spekuliert. Vier Modelle werden dabei erör- tert: zwei (oder drei) unabhängige Staaten Flandern und Wallonien (plus Stadtstaat Brüssel), der Beitritt Walloniens zu Frankreich und Flanderns zu den Niederlanden oder ein unabhän- giger Staat Flandern und eine sich Frankreich anschließende Region Wallonien. Die Teilungs- spekulationen haben durch das Ergebnis der jüngsten Parlamentswahlen in Belgien neue Nah- rung erhalten. Am 25. Mai 2014 erhielten die „Neu-Flämische Allianz“ (Nieuw-Vlaamse Alli- antie, N-VA) und die radikal-nationale Partei „Flämische Interessen“ (Vlaams Belang, VB), die beide in unterschiedlicher Weise für die Unabhängigkeit Flanderns eintreten, zusammen 23,9 Prozent der Stimmen und 36 von 150 Parlamentssitzen in Belgien. Allerdings fordert die N-VA als Übergangslösung lediglich eine Umwandlung des Bundesstaates in einen Staaten- bund mit gemeinsamer Monarchie, Außen- und Sicherheitspolitik. Die ursprüngliche sozialökonomische und sprachlich-kulturelle Hegemonie der Wallonen im Königreich Belgien wurde seit Jahrzehnten schrittweise von den Flamen überwunden. Heute stellen die Flamen die demographisch und ökonomisch vorherrschende Ethnonation dar; der Staat wurde in mehreren Etappen zum Zwei-Ebenen-Bundesstaat, bestehend aus drei Regio- nen (Flandern, Wallonien, Brüssel) und drei Sprachgemeinschaften (der flämischen, franzö- sisch- und der deutschsprachigen) umgewandelt. Seit Jahrzehnten ist das Parteiwesen vorran- gig ethnonational, aber sekundär auch in das in Europa übliche Parteienspektrum gegliedert. Vermutlich wird die Autonomie der Regionen und Sprachgemeinschaften in den kommenden Jahren weiter gestärkt, die föderale Regierungsebene geschwächt. Gegen eine völlige Auf- spaltung spricht zweierlei: die Schwierigkeit, die überwiegend französischsprachige, aber von Flandern umgebene Region Brüssel nationalterritorial zuzuordnen oder aufzuteilen. Außer- dem dürfte der Status der Stadt Brüssel als Sitz der meisten europäischen Institutionen ein Druckmittel der anderen Staaten, Belgien als Staat zu erhalten, sein. Zudem ist das belgische Staatsbewußtsein vorerst in der Mehrheit beider großen ethnonationalen Gruppen weiterhin stärker als das ethnonationale Separationsverlangen, auch bei den Flamen, die die treibende Kraft der Schwächung des belgischen Zentralstaats waren und sind. Staatsstabilisierend wirkt sich auch aus, daß es keinen nennenswerten Irredentismus in Frankreich und in den Nieder- landen gibt, im deutlichen Unterschied zum 19. Jahrhundert. Eine Reform des Wahlrechts und des Parteiensystems sowie sozioökonomische Veränderungen könnten die belgische Einheit in den kommenden Jahrzehnten durchaus stärken, obwohl in scheinbar paradoxer Weise die europäische Integration den ethnonationalen Separatismus begünstigt. © 2018 Egbert Jahn – Zitieren bitte nur unter Angabe der Quelle
3 1 Eine seltene Kombination von territorialem und personalem Föderalismus Seit Jahrzehnten wird über eine Teilung Belgiens spekuliert, eines Landes mit 11,0 Mill. Ein- wohnern (2011) und einer Fläche von fast 33.000 qkm. Belgien ist also etwa so umfangreich und bevölkert wie Baden-Württemberg. Seit 1963 sind drei Sprachgemeinschaften als konsti- tutive Teile des belgischen Staatsvolkes anerkannt. Die niederländischsprachigen Flamen machten bei der Volkszählung 2001 59 % der Staatsbürger Belgiens aus, die französischspra- chigen Wallonen 40 % und die Deutschsprachigen im Osten Walloniens (die ehemaligen preußischen Landkreise Eupen und Malmedy, die 1925 Belgien angegliedert wurden) über 1 Prozent. Seit August 1980 ist Belgien ein Staat, der sowohl aus drei Regionen (Flandern, Wallonien, Brüssel) als auch aus drei Sprachgemeinschaften besteht. 1993 wurde er schließ- lich zum Bundesstaat reformiert.1 Allerdings vertritt das flämische Parlament gleichzeitig auch Flandern, so daß es insgesamt fünf föderative, substaatliche Parlamente und Regierun- gen gibt. Somit ist Belgien durch die außergewöhnliche Konstruktion eines Zwei-Ebenen- Bundesstaates ausgezeichnet, in dem es neben einer territorial-föderalen eine personal- föderale Ebene gibt. Die Zusammensetzung der Organe der Sprachgemeinschaften ergibt sich jedoch aus den Ergebnissen der Regionalwahlen. Die Region Flandern (Vlaanderen/Flandre) umfaßt fünf Provinzen mit 13.500 qkm und 6,2 Mill. Einwohnern (2008). Die Region Wallonien (Wallonie/Wallonië) besteht ebenfalls aus fünf Provinzen mit 16.800 qkm, aber nur 3,5 Mill. Einwohnern. Die Region Brüssel- Hauptstadt (Brussels/Bruxelles) besteht aus 19 Gemeinden auf 161 qkm mit 1,1 Mill. Ein- wohnern. Diese Region ist offiziell zweisprachig, aber die französischsprachige Bevölkerung überwiegt eindeutig, wie das Wahlverhalten indirekt ausweist. Die Parteien der französischen Sprachgruppe stellen 72 Abgeordnete, die flämische 17. Wie viele Flamen in Wallonien leben und wie viele Wallonen in Flandern ist anscheinend nicht statistisch ermittelt worden. Der ethno- oder sprachnationale Konflikt zwischen Flamen und Wallonen (oder richtiger: Frankophonen, denn die Brüsseler Französischsprachigen gelten im Süden nicht als Wallo- nen) wird durch eine weitere politisch-administrative Besonderheit kompliziert. Er wird oft als Sprachenkonflikt verharmlost; aber in Wirklichkeit geht es um nationale Politik, also um das Streben nach flämischer und wallonischer Staatlichkeit, sei es nach innerbelgischer, sei es nach unabhängiger Staatlichkeit. In der Regel stellt jede Provinz einen Wahlkreis dar, so daß in flämischen Provinzen nur flämische Parteien und in wallonischen Provinzen nur walloni- sche Parteien gewählt werden können. Der westliche Teil der Provinz Flämisch-Brabant, das Arrondissement Halle-Vilvoorde, war bis zum 22. 8. 2012 mit der Region Brüssel zu einem © 2018 Egbert Jahn – Zitieren bitte nur unter Angabe der Quelle
4 Wahlkreis Brüssel-Halle-Vilvoorde zusammengefaßt, in dem sowohl flämische als auch wal- lonische Parteien zur Wahl antreten konnten. Diese Situation hatte sich historisch aus der ethnonationalen Teilung Brabants und der komplizierten alten Wahlordnung Belgiens erge- ben. Sie hatte zur Folge, daß die französischsprachigen Bewohner des Arrondissements Halle- Vilvoorde wallonische Parteien wählen konnten. Da außerdem viele wohlhabendere, franzö- sischsprachige Brüsseler in südliche Randgemeinden umgesiedelt waren, die zur Provinz Flämisch-Brabant gehören, wo sie mittlerweile in fünf Gemeinden die Mehrheit darstellen, befürchten viele Flamen eine weitere Französisierung von flämischem Gebiet in Fortsetzung der Französisierungspolitik früherer Jahrzehnte. Sie forderten deshalb die Teilung des Wahl- kreises entlang der regionalen Grenzen, so daß die französisierten Gemeinden Flämisch- Brabants einem Reflamisierungsdruck in der Schulpolitik ausgesetzt werden können. Sie be- stehen darauf, daß die Region Brüssel von einer flämischsprachigen Provinz Flämisch- Brabant umgeben bleibt, um im Falle der Unabhängigkeit Flanderns Brüssel als ihre Haupt- stadt beanspruchen zu können. Im Gegenzug forderten viele Wallonen eine Angliederung von zumindest fünf heute mehrheitlich französischsprachigen Gemeinden rund um Brüssel an Wallonien, womit eine direkte territoriale Verknüpfung zwischen Wallonien und der mehr- heitlich französischsprachigen Region Brüssel hergestellt werden könnte. Dabei handelt es sich um sogenannte Fazilitäten-Gemeinden, in denen eine Sprachminderheit von mindestens 30 % eine andere Landessprache spricht als die Regionalsprache und deshalb manche sprach- politischen Erleichterungen in den Schulen und im Umgang mit den Behörden trotz der Vor- herrschaft der regionalen Sprache genießt. Sie erhielten mittlerweile auch das Recht, französi- sche Parteilisten zu wählen. Die politischen Gegensätze in dieser Frage rund um eine Auflösung des Wahlkreises Brüssel- Halle-Vilvoorde trugen wesentlich zum Bruch der Regierungskoalitionen im Juli 2008 und im April 2010 bei. Die dabei eingenommenen politischen Positionen scheinen verdeckt oder auch offen Ansprüche auf Brüssel als flandrische oder wallonische Hauptstadt in Falle einer Tei- lung Belgiens auszudrücken. Von der konkreten Grenzziehungsfrage abgesehen werden grundsätzlich vier Modelle einer Teilung Belgiens erörtert: zwei unabhängige Staaten Flandern und Wallonien, der Beitritt Walloniens zu Frankreich und Flanderns zu den Niederlanden oder ein unabhängiger Staat Flandern und eine sich Frankreich anschließende Region Wallonien. Eine weitere Variante der Teilungsüberlegungen sieht eine Dreistaatenlösung mit einem Stadtstaat Brüssel vor. Die © 2018 Egbert Jahn – Zitieren bitte nur unter Angabe der Quelle
5 Teilungsspekulationen haben durch das Ergebnis der beiden letzten Parlamentswahlen und der Kommunalwahlen im Oktober 2012 in Belgien neue Nahrung erhalten.2 Am 25. Mai 2014 erhielten die „Neu-Flämische Allianz“ (Nieuw-Vlaamse Alliantie, N-VA) unter der Führung von Bart de Wever, der bereits 2013 Bürgermeister von Antwerpen wurde, und die radikal-nationale Partei „Flämische Interessen“ (Vlaams Belang,VB), die beide in unterschiedlicher Weise für die Unabhängigkeit Flanderns eintreten, zusammen 23,9 Prozent der Stimmen und 36 von 150 Parlamentssitzen in Belgien. Die gemäßigtere N-VA wurde mit 33 Mandaten die stärkste Partei im neuen belgischen Parlament. Sie fordert als Übergangslö- sung zur Unabhängigkeit lediglich eine Umwandlung des Bundesstaates in einen Staatenbund mit gemeinsamer Monarchie, Außen- und Sicherheitspolitik.3 Erst anderthalb Jahre nach den Wahlen von 2010 kam eine Regierungskoalition der wallonischen Sozialisten mit Premier Elio di Rupo, die zwar nur 13,7 Prozent der Stimmen, aber 26 Mandate erhielten, den flämi- schen Sozialisten (13 Mandate) und den flämischen und wallonischen Parteien der Liberalen und Christdemokraten zustande.4 An den Regierungsverhandlungen waren auch die grünen Parteien beteiligt, um die für die sechste Staats- und Verfassungsreform erforderliche Zwei- drittelmehrheit im Parlament zu gewinnen. Hierbei traten die flämischen Parteien außer für die Teilung des Wahlkreises Brüssel-Halle-Vilvoorde für eine Stärkung der finanziellen Au- tonomie des ökonomisch erfolgreicheren Flanderns ein, während die Wallonen einen finanzi- ellen Ausgleich zugunsten der Region Brüssel und Walloniens wollten. Schließlich gelang eine Entschärfung des Sprachenstreits durch die Teilung des Wahlkreises Brüssel-Halle- Vilvoorde und eine Erhöhung des Budgets der Regionen zu Lasten des Bundes. Dennoch er- rang die N-VA den Parlamentswahlen am 25.5.2014 weitere Erfolge5 und wurde erstmals anstelle der frankophonen Sozialisten an der Regierung beteiligt, ehe sie vor wenigen Tagen wegen der belgischen Unterzeichnung des UN-Migrationspakts wieder aus ihr ausschied.6 Gegenwärtig steht weder ein politischer Antrag im Parlament oder ein Volksbegehren zur Unabhängigkeit Flanderns noch gar ein Bürgerkrieg in Aussicht. Da in der Verfassung eine Regierung aus flämischen und wallonischen Parteien gefordert wird, können Politiker von beiden Seiten durch Obstruktion bei den Verhandlungen über eine Regierung eine ernsthafte Staatskrise hervorrufen, die den Fortbestand Belgiens als Bundesstaat auf „friedliche Weise“ in Frage stellen könnte. In einem langsamen historischen Prozeß wandelte sich Belgien seit seiner Unabhängigkeit im Jahre 1830 von einem durch seine französischsprachige Kultur und Elite dominierten Ein- heitsstaat in einen dreisprachigen und dreiregionalen Bundesstaat im Jahre 1993.7 Es stellt © 2018 Egbert Jahn – Zitieren bitte nur unter Angabe der Quelle
6 sich nun die Frage, ob die sechste Verfassungs- und Staatsreform diesen Bundesstaat dauer- haft stabilisiert hat oder ob die Föderation nur ein historisch kurzlebiges Übergangsstadium zur Aufteilung des Staates in unabhängige Staaten war, so wie im Falle der Tschechoslowa- kei, Jugoslawiens und der Sowjetunion. 2 Föderalismus als Verhinderung oder Förderung von nationalem Separatismus In der Debatte erst über die Krise und dann über die vollzogene Auflösung der drei kommuni- stischen multinationalen Bundesstaaten wurden und werden völlig entgegengesetzte Positio- nen vertreten. Sieht man von der ethnisch-fundamentalistischen These ab, die auch in Belgien viele Befürworter hat, daß multinationale Staaten grundsätzlich anachronistisch und in der Moderne nur Nationalstaaten mit einer dominanten Ethnonation wie Frankreich, Deutschland, Polen angemessen seien, so sahen viele Kommentatoren im Falle der Sowjetunion und der Tschechoslowakei eine unzureichende Föderalisierung mit zu geringen Kompetenzen der fö- derierten Gliedstaaten und einer zu starken Begünstigung der demographisch stärksten Ethno- nation (Russen, Tschechen) als Ursache des Scheiterns des multinationalen Föderalismus. Andere sahen hingegen die multinationale Föderalisierung als zu weitgehend an, oder sie hiel- ten es gar für einen grundsätzlichen Fehler, ein Land in ethnonationale Teilstaaten aufzuglie- dern anstatt in willkürlich geschaffene administrative Einheiten; sie waren entweder Verfech- ter eines Einheitsstaates oder einer multiregionalen statt einer multinationalen Föderation, bei der die Grenzziehung zwischen den Teilstaaten keinerlei Rücksicht auf die Grenzen der ethni- schen Siedlungsgebiete nehmen sollte. Im Falle Jugoslawiens waren die Stimmen stärker, die eine zu starke Föderalisierung mit weitreichenden Kompetenzen der nationalen Gliedstaaten als Ursache des Scheiterns des Staates ansahen. Sie besaß seit 1974 fast schon den Charakter einer Konföderalisierung. Aber auch hier gab es Stimmen, die die ethnonational unausgewo- gene Föderalisierung (in Hinblick auf das Kosovo) und das serbische Übergewicht im Verfas- sungssystem als eine wichtige Ursache des Scheiterns des Bundesstaats bezeichneten. Es ist unklar, wie stark die prinzipiellen Gegner jeglichen multinationalen Bundesstaates in Belgien sind. In der Regel findet der nationale Separatismus unter den kleineren, politisch schwächeren Ethnonationen in einem Staat stärkere Sympathien als bei der demographisch größten, politisch dominierenden. Neben der oft rechtlichen, manchmal aber auch nur sozial faktischen Privilegierung der Sprache und Kultur der größten Ethnonation spielen auch die sozioökonomischen Ungleichheiten zwischen den Sprachgruppen eine große Rolle bei der © 2018 Egbert Jahn – Zitieren bitte nur unter Angabe der Quelle
7 Entstehung von nationalem Separatismus. Sie können aufgrund unterschiedlicher historischer Entwicklungspfade (Bildungstraditionen, Mentalitäten usw.) und natürlicher Ressourcenaus- stattung, Veränderungen der Technologien und Verwerfungen in weltwirtschaftlichen Prozes- sen entstehen, sie können sich aber auch infolge staatlicher Wirtschafts-, Steuer- und Sozial- politik im Interesse der dominanten Sprachgruppe oder Ethnie entwickeln. In der Regel wird die sozioökonomische Rückständigkeit der eigenen Ethnie auf Diskriminierung oder auf die wirtschaftsgeographisch bessere Lage der dominanten Ethnie zurückgeführt. Manchmal bringen aber auch die sozioökonomisch sich in einer besseren Situation befindli- chen Ethnien, wie z. B. die Slowenen und Kroaten in Jugoslawien, die baltischen Völker in der Sowjetunion oder die Katalanen in Spanien, einen nationalen Separatismus hervor. Sie sehen nicht ein, weshalb sie von ihrem mühsam erwirtschafteten Reichtum an die als unfähi- ger oder fauler angesehenen anderen Völker im Staat durch eine „ungerechte Steuerpolitik“ abgeben müssen. Für sie ist die multinationale Staatlichkeit eine Fessel nationaler, nicht nur kultureller, sondern auch sozioökonomischer Entwicklungsfähigkeit. Slowenische und kroati- sche Separatisten in Jugoslawien argumentierten gern mit den entgangenen Entwicklungs- möglichkeiten im Vergleich zu Österreich, während die baltischen Separatisten den Vergleich mit Finnland anführten. Dabei kam allerdings auch die gesellschaftspolitische Systemfrage kommunistische Planwirtschaft versus demokratische Marktwirtschaft noch ins Spiel. In Belgien herrscht gegenwärtig eine völlig andere Situation als in den ehemaligen multina- tionalen Staaten im östlichen Europa oder auch in Kanada. In Belgien ist es die demogra- phisch und sozioökonomisch stärkste Ethnie, die flämische, in der der nationale Separatismus stärkere Verbreitung gefunden hat8 als in der schwächeren, wallonischen Ethnie.9 Bei einer Meinungsumfrage im September 2007 sprachen sich nur noch 49,6 Prozent der Flamen für den Erhalt des belgischen Staates aus. Die entsprechende Zahl der Wallonen war wohl bedeu- tend geringer. Aus der Mitteilung über die Umfrage geht nicht hervor, ob es sich um eine grundsätzliche Haltung zum belgischen Staat oder nur zu seiner gegenwärtigen Verfassung handelt. Die These Filip Dewinters, des Fraktionsvorsitzenden von Vlaams Belang im Parla- ment Flanderns, daß es keine belgische Identität, keine belgische Sprache und kein belgisches Volk gäbe, also nur ein flämisches und ein wallonisches Volk, dürfte auch unter den Flamen keine Mehrheit finden. Aber sein Buchtitel von 1989 „Das eigene Volk zuerst“ (Eigen volk eerst) spricht sicherlich vielen von ihnen aus dem Herzen. Im Unterschied zur Situation in der Tschechoslowakei in ihren letzten Jahren, als zwar noch die Mehrheit der Tschechen und Slowaken bei Meinungsumfragen für einen gemeinsamen © 2018 Egbert Jahn – Zitieren bitte nur unter Angabe der Quelle
8 Staat votierten, allerdings unterschiedliche Vorstellungen von einem zukunftsfähigen gemein- samen Staat hatten, aber kaum gemeinsame politische Aktivitäten für dieses Ziel entfalteten und nicht einmal große Demonstrationen organisierten, gibt es in Belgien zahlreiche, beacht- liche politische Veranstaltungen, die die Einheit des Staates stärken wollen und ein belgisches Nationalbewußtsein zum Ausdruck bringen. Die Monarchie ist nicht nur ein ausgehöhltes Symbol belgischer Staatlichkeit, auch wenn sie nicht so populär ist wie manche andere Mon- archie in West- und Nordeuropa. Somit kann man nicht ausschließen, daß weitere Reformen des föderativen Systems in Belgien den Staat dauerhaft stabilisieren könnten, aber er könnte doch noch auseinanderbrechen. Der erfolgreiche nationale Separatismus in der Tschechoslo- wakei, in der Sowjetunion und in der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien und dann auch in der stark verkleinerten Bundesrepublik Jugoslawien (Montenegro, Kosovo) hat unzweifelhaft den national-separatistischen Kräften unter den Flamen und abgeschwächter auch unter den Wallonen Auftrieb verliehen. Das bisherige Scheitern einer Wiedervereini- gung Zyperns trägt hierzu wohl auch bei. Moderner Föderalismus war ursprünglich ein politischer Weg, um unabhängige Staaten zu einem gemeinsamen Staat unter Wahrung einer weitreichenden Autonomie der Gliedstaaten zusammenzuschließen. Diesen Weg beschritten 1789 die Neu-England-Staaten, 1848 die Schweizer Staaten, 1871 die deutschen Staaten und noch einige andere mehr. Allerdings han- delt es sich bei diesen Staaten nicht um multinationale, sondern (vorwiegend) um multiregio- nale Staaten. Auch in der Schweiz sind nicht die Territorien der vier offiziellen Sprachgrup- pen föderiert, sondern 26 bzw. 23 Kantone, die meist innerhalb der Sprachgebiete, manchmal auch sprachgebietsübergreifend eine eigene territoriale Identität besitzen. Nur selten sind die Sprachgrenzen auch kantonale Grenzen. Hätte man in Belgien 1993 die neun Provinzen (die Provinz Brabant wurde erst 1995 in eine flämische und eine wallonische aufgeteilt), die durchaus auf einer starken regionalgeschichtlichen Grundlage beruhen, zu Föderationssubjek- ten gemacht, wäre der belgische Bundesstaat wohl stabiler als heute. Bei der Bundesstaats- gründung war aber der flämisch-wallonische ethnonationale Konflikt schon zu tief verankert, als daß eine multiregionale Föderalisierung ernsthaft in Erwägung gezogen werden konnte. 3 Von der wallonischen zur flämischen Hegemonie Der flämisch-wallonische Konflikt hat eine sehr lange Vorgeschichte. Er wird durch zwei Strukturelemente bestimmt: zum einen durch die über tausendjährige, einigermaßen konstante französisch-niederfränkische bzw. seit etwa dem 12. Jahrhundert niederländische Sprachgren- © 2018 Egbert Jahn – Zitieren bitte nur unter Angabe der Quelle
9 ze zwischen dem Norden und dem Süden, zum anderen durch die mehrhundertjährige territo- rialgeschichtliche Verbundenheit seiner Landesteile (Herzogtümer, Grafschaften, Bistümer) im Rahmen des lotharingischen Reiches und des römisch-deutschen Kaiserreichs. 1477 erbten die Habsburger das Herzogtum Burgund und damit auch die Niederlande, d.h. die niederrhei- nischen Lande, die nun zu ihren oberrheinischen Landen hinzutraten. 1555 übergab Karl V. die niederrheinischen Lande an die spanischen Habsburger, gegen die dann 1566 die achtzig- jährige Rebellion der sieben nördlichen, protestantisch-calvinistischen Provinzen ausbrach, die sich schließlich zur Republik der Vereinigten Niederlande konstituierten und 1648 aus dem Römisch-deutschen Reich ausschieden. Nach dem spanischen Erbfolgekrieg gelangten die südlichen Niederlande 1714 wieder zu Österreich. Der Versuch Kaiser Joseph II., das Habsburger Reich in den Jahren 1780-1790 in einen modernen Zentralstaat im Geiste des auf- geklärten Absolutismus mit einheitlicher Verwaltungssprache (Deutsch statt Latein) zu ma- chen, wie das vor ihm die spanischen, französischen und englischen Könige getan hatten, war ein wesentlicher Impuls für die Ausbreitung des ungarischen und belgischen Nationalismus, sowohl in alter ständischer, als auch in moderner demokratisch-egalitärer Form. Unter dem Einfluß der französischen Revolution wurde im Januar 1790 die „Souveräne Re- publik der Vereinigten Belgischen Staaten“ proklamiert, die jedoch noch im Dezember des- selben Jahres wieder von österreichischen Truppen unterworfen wurde. 1793 eroberten dann französische Truppen das Land und annektierten es 1794 als von der französischen Sprache geprägtes Land. Demgegenüber behielt die ebenfalls eroberte nördliche Republik der Verei- nigten Niederlande als Batavische Republik und später als Königreich Holland ihre territoriale und eine gewisse kulturelle Eigenständigkeit. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts hatte Frankreich bereits die südwestlichen Teile der spanischen Niederlande auf Dauer annektiert. Der Wiener Kongreß stellte die Grenzen von 1793 wieder her, fügte jedoch die ehemals öster- reichischen Niederlande mit dem Herzogtum Luxemburg in das Vereinigte Königreich Nie- derlande ein, um im Norden ein starkes Gegengewicht gegen Frankreichs Expansionsbestre- ben zu schaffen. König Wilhelm I. betrieb wohl ganz im modernen Geiste der sprachlichen Vereinheitlichung des Staates, vielleicht auch als Vergeltung für die Französisierungspolitik im revolutionären und napoleonischen Imperium, eine rigide Niederlandisierungspolitik in den wallonischen Gebieten, die neben allgemein republikanischen Motiven wesentlich zur belgischen Revolution in der Folge der französischen Julirevolution 1830 beitrug, aus der unter der Protektion Großbritanniens das Königreich Belgien mit einem Monarchen aus dem Hause Sachsen-Coburg-Gotha hervorging. Belgien erhielt auch den größeren, frankophonen © 2018 Egbert Jahn – Zitieren bitte nur unter Angabe der Quelle
10 Teil des Herzogtums Luxemburg. Das war wohl die erste Teilung eines modernen Staates nach sprachlich-kulturellen Kriterien. Der neue Staat betrieb nunmehr als zentralistischer Ein- heitsstaat seinerseits eine rigide Französisierungspolitik, gegen die sich dann bald ein flämi- scher Widerstand regte.10 Hinzutrat der Gegensatz zwischen dem Antiklerikalismus, der im Süden vorherrschte und dem tief verankerten Katholizismus unter den Flamen. Französisch war die einzige Landessprache und auch die einzige Unterrichtssprache in den Sekundarschu- len und Universitäten. Dementsprechend war die bürokratische, militärische und gesellschaft- liche Elite französischsprachig, auch in den flämischen Gebieten. Die Herrschaft des franko- phonen Großbürgertums gegenüber der Mehrheit der Flamen wurde durch das Zensuswahl- recht abgesichert. Dessen Abschwächung (1848) und die Einführung des allgemeinen Män- nerwahlrechts als Mehrstimmenrecht (1892) und dann als Männer-Einstimmenrecht (1919) – das allgemeine Wahlrecht wurde erst 1948 in Belgien eingeführt – verliehen der flämischen Bewegung Auftrieb und mehr politische Machtentfaltung. Die niederländische Sprache galt als niederrangige Bauernsprache. In Belgien herrschen andere Dialekte als in den Niederlan- den vor, so daß einige nationalbewußte Flamen seit dem 19. Jahrhundert begannen, die Diffe- renz zwischen Flamen, ein Ausdruck, der sich auch erst seit dieser Zeit für die niederlan- dophonen Belgier durchgesetzt hat, und Niederländern auch sprachpolitisch hervorzuheben. Die lange territoriale Eigenständigkeit der niederrheinischen Gebiete gegenüber Frankreich seit der Teilung des karolingischen Reiches am Ende des 9. Jahrhunderts und der spanisch- österreichischen Niederlande im Grunde seit 1566, bei der der konfessionelle Gegensatz zwi- schen den katholischen Flamen und den lange im Norden vorherrschenden Protestanten und die Gemeinsamkeit mit den katholischen Wallonen eine verstärkende Rolle spielte – heute ist die Mehrheit der nicht mehr allzu zahlreichen Christen in den Niederlanden katholisch –, ist verantwortlich dafür, daß französisches Nationalbewußtsein in Wallonien und niederländi- sches Nationalbewußtsein in Flandern (in seinen gegenwärtigen Grenzen) stets äußerst schwach blieb. Auch der Irredentismus in Frankreich und in den Niederlanden, also das Bestreben, die „unerlösten“ französisch- bzw. niederländischsprachigen Gebiete zu befreien, blieb eine Episode in der Frühzeit des europäischen Nationalismus. Die kurze Zeit eines deut- schen Irredentismus in der Weimarer Republik und im Dritten Reich gegenüber dem von Bel- gien 1925 annektierten und ihm im Versailler Friedensvertrag zugesprochenen Gebiet Eupen- Malmedy („Ostbelgien“)11 – der Erwerb weiteren Gebiets bis zum Rhein als Kompensation für die deutsche Besetzung Belgiens bei Beginn des Ersten Weltkrieges wurde Belgien da- mals verwehrt – war eine historische Episode. Von großer Bedeutung für die Unabhängigkeit © 2018 Egbert Jahn – Zitieren bitte nur unter Angabe der Quelle
11 der kleinen Staaten war zweifellos stets das Interesse Großbritanniens, auf der Gegenküste des Kanals die Festsetzung Frankreichs oder Deutschlands zu verhindern. Die wallonische Hegemonie im neugegründeten Belgien beruhte auf dreierlei: erstens der herausragenden Rolle der französischen Sprache und Kultur im damaligen Europa, die Fort- schritt, Aufklärung und bürgerliche Freiheit repräsentierten, zweitens der französisch gebilde- ten Elite und Bürokratie im neuen Staat, drittens der Industrialisierung in den wallonischen Bergbaugebieten und bei der Herstellung von Textilien, die Wallonien zum reicheren und ökonomisch fortschrittlicheren Landesteil Belgiens machte. Auf die Dauer war jedoch die wallonische Minderheitenherrschaft im Zeitalter der Demokratisierung nicht zu wahren. 1873 konnte die flämische Nationalbewegung erstmals ein Gesetz zur Anerkennung der niederlän- dischen Sprache erringen; 1898 wurde es zur zweiten offiziellen Landessprache. Erst 1930 wurde eine niederlandophone Universität Gent gegründet. Die erst frankophone Katholische Universität Löwen (Leuven/Louvain) ließ schon früh auch niederlandophone Lehrveranstal- tungen zu. Dennoch eskalierte wiederholt der Sprachenstreit an ihr, bis schließlich 1968 die frankophone Universitätsabteilung nach Wallonien „auswandern“ mußte, wo für sie eine ei- gene, neue Stadt gegründet wurde: Louvain-La-Neuve. Weitere kleine Fortschritte fanden in den kommenden Jahrzehnten statt. Der Durchbruch in Richtung von mehr ethnonationaler Gleichheit erfolgte jedoch erst nach dem Niedergang der Montan- und Textilindustrie in den 1950er und 1960er Jahren. Nunmehr wurde allmählich die flämische Ökonomie (Dienstleistungen, Seehandel) zum florierenden und prosperierenden Teil der belgischen Wirtschaft und verlieh dem flämischen Nationalbewußtsein stärkeres Selbstvertrauen. Die bis dahin gesamtbelgischen Parteien spalteten sich in den Jahren 1968- 1978 ethnonational auf, erst die Christdemokraten, dann die Liberalen und schließlich auch die Sozialisten, so daß das belgische Parteiensystem sich analog zum tschechoslowakischen der Ersten ČSR von 1918-1938 nicht nur entlang der in westeuropäischen Gesellschaften sonst üblichen Bruchlinien von sozialen und weltanschaulichen Interessen aufgliederte (nur die kommunistische Partei blieb seinerzeit in der ČSR gesamtstaatlich), sondern zusätzlich entlang der ethnonationalen Bruchlinie.12 Schließlich entstanden auch rechte ethnonationale Parteien sowohl bei den Flamen als auch bei den Wallonen. Die neu entstandenen grünen Par- teien waren von Anfang ebenfalls ethnonational getrennt. Ethnonational getrennt sind auch die Medien, die Zeitungen und Funkanstalten, so daß es völlig getrennte politische Öffent- lichkeiten und Debatten gibt. Es gibt nicht einmal gesamtbelgische Medienprogramme wie etwa das deutsch-französische des Fernsehsenders „arte“. Lediglich die Arbeitgeberverbände © 2018 Egbert Jahn – Zitieren bitte nur unter Angabe der Quelle
12 und Gewerkschaften sind gesamtbelgisch, letztere allerdings weltanschaulich getrennt (christ- demokratische, sozialistische, liberale Gewerkschaften). Seit Jahrzehnten gibt es also keine gesamtbelgische, staatsnationale Partei mehr, nur noch ethnonationale Parteien: christdemokratische, liberale, sozialistische und grüne, zudem rechtspopulistische bzw. rechtsradikale. Demgegenüber sind die Parteien in der Schweiz ge- samtstaatlich, wenn auch regional und damit sprachgruppenorientiert untergliedert. Seit 1970 konnten die Flamen in sechs Verfassungs- und Staatsreformen ihre Position im belgischen Verfassungssystem schrittweise stärken, um den Transfer von Steuermitteln aus dem reiche- ren Norden in den ärmeren wallonischen Süden und in die Hauptstadt einzuschränken. Schwere Belastungen für die interethnischen Beziehungen riefen die beiden Weltkriege her- vor, in denen Belgien zweimal von deutschen Truppen besetzt wurde, die viele Greueltaten verübten. Im Ersten Weltkrieg verstanden viele flämische Soldaten ihre frankophonen Offi- ziere nicht, so daß zahlreiche unnötige Menschenverluste eintraten. Im Zweiten Weltkrieg kollaborierten zahlreiche rechtsradikale, mit dem Nationalsozialismus sympathisierende Fla- men mit den Deutschen. König Leopold III. vermied die Emigration und bemühte sich, durch Kompromisse mit der deutschen Besatzungsmacht die Situation in seinem Lande etwas zu bessern. Dies wurde ihm nach dem Krieg angelastet. Bei einer Volksabstimmung 1949 spra- chen sich 72 Prozent der Flamen für seinen Verbleib auf dem Königsthron aus, aber 58 Pro- zent der Wallonen dagegen.13 Dieser Gegensatz drohte zur gewaltsamen Auseinandersetzung zu eskalieren. Erst die Abdankung Leopolds zugunsten seines Sohnes Balduin I.. (Baudouin, Boudewijn 1951-1993) beruhigte die Situation und beendete auch die gefährliche Verknüp- fung von ethnonationaler Innenpolitik und Außenpolitik, denn danach blieben die enge Ver- knüpfung mit den Niederlanden und Luxemburg in einer Wirtschafts- und Zollunion und die Mitgliedschaft in der NATO und in den EG bzw. in der EU unumstritten und spaltete poli- tisch nicht mehr die Sprachgruppen. 4 Die Gefahr einer Aushöhlung des Föderalismus Eine erhebliche Stärkung der ökonomisch-finanziellen Autonomie der drei Regionen könnte den belgischen Föderalismus aushöhlen und ihn faktisch zu einem Konföderalismus umwan- deln, wie das 1974 in Jugoslawien vorexerziert wurde. Die Teilung des Wahlkreises Brüssel- Halle-Vilvoorde leistet einerseits dem Prinzip der Erhaltung und Wiederherstellung der sprachlich-kulturellen Hegemonie in den historischen Grenzen des flämischen Sprachgebiets © 2018 Egbert Jahn – Zitieren bitte nur unter Angabe der Quelle
13 (in Flämisch-Brabant) Vorschub, wirkt damit der Bildung eines französischsprachigen Korri- dors zwischen Brüssel und Wallonien entgegen, schwächt aber gleichzeitig die Stellung der Flamen in Brüssel. Eine Südausweitung der Region Brüssel um die faktisch französischspra- chigen Gemeinden würde eine territoriale Verbindung zwischen Brüssel und Wallonien her- stellen und damit den Anspruch Walloniens auf Brüssel im Falle einer Staatsteilung stärken. Die Flamen hingegen berufen sich darauf, daß Brüssel von flämischem Gebiet umgeben ist und damit im Falle einer Spaltung des Staates Hauptstadt von Flandern werden müsse. Da die Strategien beider ethnonationaler Bestrebungen durchsichtig sind, jede Verfassungs- und Staatsreform aber die Zustimmung von größeren, einflußreichen Parteien beider Seiten erfor- dert, wird sich weder die eine noch die andere Maximalposition auf friedlich- parlamentarischem Weg durchsetzen lassen. Zwar kommt es hin oder wieder zu ethnonationa- len Prügeleien, aber auf keiner Seite ist eine Bereitschaft oder geistige und materielle Rüstung zum Bürgerkrieg erkennbar. Dies spricht dafür, daß wechselseitige parteipolitische Obstrukti- on und Lähmung der gesamtstaatlichen Politik aus ethnonationalem Patriotismus die größte Gefahr für Belgien und indirekt auch für die europäische Politik darstellt. Bislang wurde dies durch eine lange Tradition und Erfahrung von Kompromißbereitschaft verhindert. Das ist aber längst keine Garantie für zukünftige Kompromisse. Denn solange es darum ging, eine anachronistische Diskriminierung der Flamen im Zeitalter der bürgerlichen Gleichbe- rechtigung und der Gleichheit der Sprachen, Kulturen und Ethnien zu überwinden, konnten die Flamen im Namen allgemeiner Prinzipien durchaus Positionsgewinne verzeichnen. Da sie nunmehr aber selbst die demographisch und sozioökonomisch dominierende Ethnie geworden sind, können sie weit weniger mit einem Entgegenkommen der Wallonen und mit einer Un- terstützung der internationalen öffentlichen Meinung in Europa rechnen. Die Teilung der Tschechoslowakei war unschwer, da die Trennlinie zwischen der Slowakei und den böhmischen Ländern historisch und ethno-demographisch unstrittig war. Dies ist im Falle einer Teilung Belgiens nicht der Fall. Die beiderseitigen Ansprüche auf Brüssel sind unvereinbar; die Stadt ließe sich nicht einmal so teilen wie Jerusalem, da es keinen strikt flä- mischen Stadtteil gibt, der von einem strikt frankophonen trennbar ist. Somit läßt sich Belgien und seine Hauptstadt nicht auf konsensuale, friedliche oder plebiszitäre Weise spalten. Auch wenn heute keine Bürgerkriegsbereitschaft besteht, so wäre es doch fahrlässig, die Entstehung einer solchen prinzipiell auszuschließen. In der Geschichte gab es durchaus Episoden ernst- hafter Bürgerkriegsgefahr. Außerdem ist keine friedliche Zivilisation derart gefestigt, daß ein Rückfall in barbarische Verhaltensweisen gänzlich ausgeschlossen werden kann. © 2018 Egbert Jahn – Zitieren bitte nur unter Angabe der Quelle
14 Für das Verhältnis der Sprachgruppen ist ein weiterer Faktor bedeutsam. Die Frankophonen sahen aufgrund der kulturellen und politischen Überlegenheit des Gebrauchs des Französi- schen, die durch das Gewicht des benachbarten großen Frankreichs bestärkt wurde, nur selten einen Anlaß, die niederländische Sprache zu erlernen, während mehr Flamen traditionell das Französische erlernten, um ihre sozialen Chancen im In- und Ausland zu erhöhen. In den letz- ten Jahrzehnten sind jedoch die Französisch-Kenntnisse unter den Flamen zurückgegangen, so daß immer mehr das Englische zur eigentlichen belgischen Landessprache im gesellschaftli- chen Verkehr wird, wenn auch nicht als parlamentarische und Gesetzessprache. Ähnliche Tendenzen sind in der Schweiz zu beobachten und gelten auch für Zypern. Aber die wechsel- seitige Unkenntnis der zweiten Landessprache ist sicherlich ein Faktor, der den belgischen staatsnationalen Zusammenhalt schwächt. 5 Die Binationalität der Region Brüssel und ihre europäischen Funktionen als Chance für den Erhalt Belgiens Daraus ist die Schlußfolgerung zu ziehen, daß die Erhaltung des bi- bzw. trinationalen Staates Belgien einer Stärkung des belgischen staatsnationalen Bewußtseins und einer Konsolidierung der föderalen Strukturen bedarf. Was könnte dafür getan werden? Eine Beseitigung der An- omalie des Wahlkreises Brüssel-Halle-Vilvoorde, der die wallonischen Parteien bevorzugt und den Wallonen in dem Wahlkreis politische Optionen eröffnet, die die Flamen in Walloni- en nicht haben, war auf die Dauer unvermeidlich. Zusätzlich könnte durch eine gründliche Reform des Wahlrechts, das die Wahlkreise in ihrer jetzigen Form als Provinzwahlkreise überhaupt beseitigt, wie das einige Politikwissenschaftler vorschlagen, die politischen Optio- nen jeden Bürgers erhöht werden, für jede beliebige Partei in Belgien ihre Stimme mit Aus- sicht auf angemessenes Gewicht abzugeben, nicht nur für die in der Provinz jeweils dominie- renden ethnonationalen Parteien. Flämische Stimmen in Wallonien für flämische Parteien und wallonische Stimmen in Flandern für wallonische Parteien fänden dann bei der Mandatsver- teilung Berücksichtigung. Dadurch könnte sich die rigide Regionalisierung der ethnonationa- len Politik abschwächen, zumal dann Flamen aus Protest gegen ihre „angestammten“ Parteien auch wallonische Parteien wählen könnten und umgekehrt. Fragt man nach den Geheimnissen, weshalb die Schweiz so viel stabiler ist als Belgien, Ka- nada oder gar Zypern und Bosnien-Herzegowina, so gehören dazu zahlreiche Gegebenheiten, die nicht imitiert werden können: so etwa das starke kantonale Traditionsbewußtsein, die re- gionale, die nicht ethnische (sprachgruppenorientierte) Struktur des Kantone-Systems, das © 2018 Egbert Jahn – Zitieren bitte nur unter Angabe der Quelle
15 Fehlen heftiger ethno- bzw. sprachnationaler Konflikte in der Vergangenheit als Alpdruck in den Köpfen der gegenwärtigen Generation. Das Verbot von regionalen, ethnonationalen Par- teien wie in Rußland und in einigen anderen Ländern wäre sicherlich ein undemokratisches und zudem in Hinblick auf ihre Wirkung ein ungeeignetes Mittel, um staatsnationales Be- wußtsein zu erzeugen. Doch kann die Gründung von gesamtbelgischen Landesparteien durch- aus ein geeignetes Mittel zur Abschwächung des ethnonationalen Separatismus sein. Entspre- chende Erfahrungen wurden in Nordirland oder im Baskenland und in Katalonien gemacht. Ein wichtiger Stabilitätsfaktor in der Schweiz ist zweifellos die langfristige Kontinuität der Sprachgrenzen (außer der rätoromanischen), die durch das Prinzip der hergebrachten sprach- lich-kulturellen Hegemonie in der jeweiligen Gemeinde, nicht nur im Kanton gesichert wird, daß die Vorherrschaft der jeweiligen Ortssprache in den Schulen und Behörden gewährleistet, der sich Zuwanderer zu unterwerfen haben bei aller Freiheit des individuellen Sprachge- brauchs. Dadurch wird ein erheblicher Assimilationsdruck auf Zuwanderer aus anderen Teilen der Schweiz ausgeübt. Auch in der Schweiz entstehen jeweils heftige Sprachenkonflikte, wenn sich die sprachlichen Mehrheitsverhältnisse zu ändern drohen. Es lassen sich sicherlich noch sinnvolle Maßnahmen zur Konsolidierung historisch überlieferter Sprachgrenzen in Bel- gien finden, die den flämisch-wallonischen Konflikt und wechselseitige Majorisierungsängste erheblich mäßigen könnten. Es ist vielleicht bislang noch nicht näher untersucht worden, inwieweit die europäischen Insti- tutionen in Brüssel zur Mäßigung des flämisch-wallonischen Konflikts beigetragen haben. Das Französische als privilegierte europäische Kommunikationssprache begünstigt und festigt zweifellos die frankophone Hegemonie in Brüssel. Es wäre interessant zu erfahren, welchen Anteil Flamen und Wallonen an den belgischen Vertretern in den Brüsseler Behörden haben, etwa, ob es hier einen ethnischen Proporz gibt oder die Sprachkenntnisse karriererelevant sind. Manche nichtbelgischen europäischen Politiker könnten angesichts sich verschärfender querelles belgiques versucht sein, mit dem Abzug europäischer Institutionen zu drohen, vor allem wenn der Konflikt auch die Infrastruktur in der Stadt Brüssel tiefgreifend beeinträchti- gen würde. Bislang haben sich die Nichtbelgier gehütet, in den flämisch-wallonischen Kon- flikt einzugreifen, sicher aus wohlbegründeten Überlegungen. Einerseits wäre ein ausländi- scher Druck auf die belgischen Konfliktparteien wohl eher kontraproduktiv und könnte zur Verhärtung von Positionen beitragen. Vor allem wären aber die nichtbelgischen Europäer sicherlich gespalten, wenn sie eher den Flamen als den Wallonen oder umgekehrt eher den Wallonen die Schuld an einer Eskalation des Konflikts zusprechen sollten, es sei denn, in ei- © 2018 Egbert Jahn – Zitieren bitte nur unter Angabe der Quelle
16 ner der beiden Ethnien dominiert eindeutig eine entschieden rechtsradikale, zudem ausländer- feindliche und antieuropäische Partei. Die dominanten ethnonationalen Parteien sind aller- dings proeuropäisch und wollen das Europa der Ethnonationen und Regionalstaaten stärken. Die Erhaltung Belgiens ist sicher auch eine Frage einer dem ethnonationalen Konflikt ange- messenen staatsnationalen Erziehung, die die multinationale Einheit Belgiens und Europas betont, aber nicht nach dem radikalen Prinzip: „Wir kennen kein flämisches und wallonisches Volk mehr, nur noch Belgier und Europäer“, sondern ein gestaffeltes Nationalbewußtsein fördert, ein flämisches, wallonisches (und auch deutschsprachiges) innerhalb eines belgischen Nationalbewußtseins und eines europäischen Supranationalbewußtseins, das human-global eingebettet ist. In Belgien ist sicherlich die Chance noch groß, Konzeptionen für ein solches gestaffeltes Nationalbewußtsein nicht nur unter intellektuellen Minderheiten, sondern auch in den staatlichen Schulen und in den Universitäten zu entwickeln und zu verbreiten. Dazu dürf- ten auch das Erlernen beider Landessprachen in den Schulen Belgiens sowie Schüleraus- tauschprogramme dienlich sein. Sollte der Konflikt zwischen Flamen und Wallonen dennoch eines Tages die Teilung Belgiens unvermeidlich machen, so könnte die Auseinandersetzung um die Region Brüssel wohl nur dadurch friedlich geregelt werden, daß Brüssel weder Flandern noch Wallonien zugeschlagen wird, sondern analog zum District of Columbia mit Washington in den USA zur europäischen Hauptstadt gemacht wird, die zu keinem Mitgliedsstaat Europas gehört. 6 Die Dauerhaftigkeit eines relativ zivilisierten nationalen Konflikts zwischen Wallonen und Flamen Nichts spricht dafür, daß die sechste Verfassungs- und Staatsreform den ethnonationalen Kon- flikt in Belgien endgültig beigelegt hat. Sie hat zweifellos die Macht der beiden großen Re- gionen weiter gestärkt, somit auch die der ethnonationalen Parteien in ihren jeweiligen ethni- schen Revieren. So spricht alles für eine Fortsetzung und Dauerhaftigkeit des ethnonationalen Konflikts in relativ zivilisierten, im Prinzip gewaltarmen Formen, von gelegentlichen Prüge- leien und individuellen Gewalttaten abgesehen, die in Belgien weitaus seltener sind als in den meisten ethnonational gespaltenen Staaten. Wiederholte gemeinsame probelgische Demon- strationen von Flamen und Wallonen lassen Belgien stabiler erscheinen als die Tschechoslo- wakei nach 1991. Aber wie schon angedeutet, sollte man auch nicht die Möglichkeit und Ge- fahr einer Paralysierung des politischen Systems Belgiens ausschließen, die automatisch die Stellung der funktionsfähigen regionalen Regierungen, vielleicht mit Ausnahme Brüssels, © 2018 Egbert Jahn – Zitieren bitte nur unter Angabe der Quelle
17 stärken würde. Obstruktion im föderalen politischen System kann durchaus ein Mittel der schleichenden Erringung von regionaler Staatlichkeit sein und zum langen Siechtum und schließlich zum unmerklichen Absterben der belgischen Staatlichkeit führen. Gegen ein belgi- sches Commonwealth mit einer gemeinsamen Monarchie ohne reale Macht könnten sich unter Umständen nicht einmal die radikalsten Ethnonationalisten mehr öffentlichkeitswirksam em- pören. Unter den gegenwärtigen Umständen ist jedoch eine zuverlässige Prognose über den zukünftigen Verlauf des ethnonationalen Konflikts in Belgien unmöglich. Vielfach wird verkannt, daß die europäische Integration ethnonationale, regionale Spaltungen eher begünstigt als verhindert. Denn die Folgen einer staatlichen Teilung bleiben relativ be- grenzt. Verteidigungs- und sicherheitspolitisch ist es fast irrelevant, ob es eine gemeinsame oder getrennte nationale Armeen auf dem Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei, in Belgi- en oder selbst im ehemaligen Jugoslawien gibt. Immer mehr politische Angelegenheiten wer- den sowieso in der Europäischen Union geregelt, deren Mitgliedschaft die neuen Staaten wie auch die EU anstreben werden. In Belgien müßte bei einer staatlichen Teilung nicht einmal die Währung geändert werden. An den Wirtschaftsbeziehungen zum abgetrennten Gebiet wie auch zu den anderen Staaten muß sich bei einer Staatsteilung nicht viel ändern. Lediglich die EU hat bei ihrer derzeitigen Struktur ein Problem damit, daß sich das Stimmengewicht der bei der Staatenteilung entstehenden neuen Staaten gegenüber dem bisherigen Stimmengewicht des gemeinsamen Staates vergrößert, zu Lasten der größeren und der etablierten Staaten. Sah man in früheren Jahrzehnten die Trennung von Menschen durch Staatsgrenzen als einen Fak- tor an, der Konflikt und Krieg fördert, die Beseitigung von Staatsgrenzen und die Etablierung einer gemeinsamen innerstaatlichen Rechtsordnung als friedenstiftend, so ist es heute manchmal umgekehrt: internationale, d. h. zwischenstaatliche Beziehungen können manchmal friedensförderlicher sein als innerstaatliche, interethnische Beziehungen. Deshalb kann man aus friedenspolitischer Perspektive in der EU oder im Erweiterungsraum der EU gelassener auf die seit zwei Jahrhunderten anhaltende Tendenz zur Desintegration und Teilung von Staa- ten blicken. Eine eventuelle Abspaltung Grönlands oder der Färöer wird wohl nicht zum Bür- gerkrieg im Königreich Dänemark führen. Nichtsdestotrotz sollten die Bestrebungen zur Er- haltung und Stabilisierung bestehender Staaten durch dezentralisierende autonomistische oder föderative Reformen Vorrang haben, weil Staatsteilungen bisher oftmals nur nach grauenhaf- ten, blutigen Auseinandersetzungen durchgesetzt werden konnten. Das galt allerdings auch für eine Staatserhaltung, die einem separationswilligen Bevölkerungsteil mit barbarischer Gewalt aufgezwungen wurde. © 2018 Egbert Jahn – Zitieren bitte nur unter Angabe der Quelle
18 1 Zur Geschichte Belgiens siehe Koll, Johannes (ed.) 2007: Belgien. Geschichte – Politik – Kultur – Wirtschaft, Münster: Aschendorff; Erbe, Michael 2009: Belgien, Luxemburg, München; Hooghe, Liesbet 1993: Belgium: from regionalism to federalism, in: Coakley, John (ed.): The Territorial Management of Ethnic Conflict, London, S. 44-68; Fitzmaurice, John 1996: The Politics of Belgium. A Unique Federalism, London, S. 121-169. 2 Cendrowicz, Leo 2010: No Love Lost: Is Belgium About to Break in Two?, in: Time, 30. Juni; Charlemagne 2010: An Artificial Kingdom Moves Closer to its End, in: The Economist, 14. Juni; siehe auch: Berge, Frank/ Grasse, Alexander 2003: Belgien – Zerfall oder föderales Zukunftsmodell? Der flämisch-wallonische Konflikt und die Deutschsprachige Gemeinschaft, Opladen. 3 Busse, Nikolaus 2010: Bart De Wever wollte mehr, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 6. September. 4 Sie wurde 2014 durch eine Koalition aus wallonischen und flämischen Liberalen (MR und Open Vld), flämi- schen Christdemokraten (CD&V) und der Neu-Flämischen Allianz (N-VA) unter Charles Michel (MR) abgelöst. 5 Vlaams Belang verlor hingegen 9 ihrer 12 Mandate. 6 Die Regierung von Charles Michel von den frankophonen Liberalen fungiert jedoch seit dem 9. Dezember vorerst als Minderheitenregierung mit den flämischen Liberalen und Christdemokraten weiter, Zampa, Clément 2018: Koalition zerbricht. Belgiens Regierung ohne Mehrheit, in: Aachener Nachrichten vom 9. Dezember, https://www.aachener-nachrichten.de/nrw-region/belgien/belgiens-regierung-ohne-mehrheit_aid-35009407. 7 Falter, Rolf 1998: Belgium’s Peculiar Way to Federalism, in: Deprez, Kas/ Vos, Louis (ed.): Nationalism in Belgium, Basingstoke, S. 177-197. 8 Vos, Louis 1998: The Flemish National Question, in: Deprez/ Vos 2010 (Anm. 4), S. 83-95. 9 Kosteloot, Chantal 1998: Growth of the Walloon Movement, in: Deprez/ Vos 2010 (Anm. 4), S. 139-152. 10 Koll, Johannes (ed.) 2005: Nationale Bewegungen in Belgien. Ein historischer Überblick, Münster: Waxmann. 11 Begenat-Neuschäfer, Anne (ed.) 2010: Die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens. Eine Bestandsaufnahme, Frankfurt a. M., insbesondere S. 47-86. 12 Delwit, Pascal/ Pilet, Jean-Benoit/ Haute, Emilie van (ed.) 2011: Les parties politiques en Belgique, Brüssel. 13 Fix, Elisabeth 1991: Niedergang des Nationalstaates? Zur konstitutiven Rolle des nation-building für die Ge- nese von Regionalismen. Das Paradigma Belgien, Frankfurt u.a., S. 145. © 2018 Egbert Jahn – Zitieren bitte nur unter Angabe der Quelle
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