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Foreign Law & Investments AUS DER LUTHER WELT INDONESIEN AUSTRALIEN MALAYSIA CHINA MYANMAR ESTLAND SINGAPUR INDIEN Newsletter 4. Quartal 2015 Rechtsberatung. Steuerberatung. Luther.
Newsletter 4. Quartal 2015 Foreign Law & Investments AUS DER LUTHER WELT INDONESIEN Vorträge/Veranstaltungen Indonesien nimmt stark umstrittene Regelungen Seite 3 zu Foreign Workers zurück Seite 31 Veranstaltungshinweise – „Save the Date“ Seite 5 Neue BKPM Verordnung zur Kontrolle der Umsetzung von Investitionsvorhaben In Memoriam Eva Drewes Seite 33 Seite 6 MALAYSIA AUSTRALIEN Die Entlassung von Managing Directors Ausländisches Investment in Australien: in Malaysia Rechtliche Grundlagen und aktuelle Reformen Seite 34 Seite 7 Final Call für die Registrierung medizinischer CHINA Produkte Neue Wirtschaftsimpulse in China? Seite 36 Seite 11 MYANMAR Cross-Border E-Commerce Plattformen – der Rechtliche Veränderungen in Myanmar neue Weg zum chinesischen Verbraucher Seite 38 Seite 14 SINGAPUR Das neue Lebensmittelsicherheitsgesetz Weiterer Abbau bürokratischer Hürden, Seite 17 reduzierte Kosten und bessere „Corporate Governance“ Verwaltungsmaßnahme zur Verhinderung von Seite 41 Steuerumgehungen (General Anti-Avoidance Rules, „GAAR“) Singapur als Zentrum für internationale Seite 20 Streitbeilegung Seite 43 Chinas 13. Fünfjahresplan (2016 - 2020) – Ein Ausblick Seite 24 ESTLAND E-Stonia – Die einfachste Unternehmensgründung der Welt Seite 26 INDIEN Zwei indische Parteien dürfen Schiedsverfahren im Ausland wählen Seite 28 Investorenfreundliche Änderungen des indi- schen Schiedsgerichtsgesetzes (Arbitration and Conciliation Act 1996) Seite 30 2
AUS DER LUTHER WELT Vorträge/Veranstaltungen India Day 2015 am 16. Juni 2015 in Köln Nach der Wahl Narendra Modis zum neuen Premierminister war die Erwartungshaltung an die neue Regierung groß. Was aber hat sich tatsächlich geändert seit der Übernahme der Amtsgeschäfte durch die neue Regierung? Ein Jahr nach dem Regierungswechsel zogen die Referenten des India Day 2015 Bilanz und gaben Einblicke in die Entwicklungen Indiens nach der Wahl. So berichtete Herr Rolf J. Jenny, Senior Vice President der Ammann Gruppe, über den Markteintritt eines Familien Paul Linnarz, Leiter des Regionalprogramms Soziale unternehmens und die Herausforderungen auf dem Subkon- Ordnungspolitik in Asien (SOPAS) und des Auslandsbüros tinent Indiens. In den anschließenden Vorträgen und hochka- in Japan, Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. rätig besetzten Diskussionsrunden bezogen renommierte Indi- enkenner aus Wirtschaft und Politik sodann Stellung zur „Ma- ke in India“ Initiative und anderen Themen wie dem Umgang mit Korruption. In dem Vortrag von Paul Linnarz, Leiter des Re- gionalprogramms Soziale Ordnungspolitik in Asien und des Auslandsbüros Japan der Konrad-Adenauer-Stiftung, wurde zudem das japanische Engagement in Indien näher beleuch- tet und die sich daraus ergebenden Chancen für deutsche Unternehmer erörtert. Abgerundet wurde der India Day 2015 mit einem Rollenspiel zu den interkulturellen Herausforderun- gen im deutsch-indischen Geschäftsverkehr. Podiumsdiskussion zum Thema „Vision und Wirklichkeit in Indien“ von links nach rechts: Ashwandi Pande (Koelnmesse), Dr. Henri- Jacques Topf (Schneider International), Rolf Jenny (Ammann), J. Corona Garcia (Air Liquide Medical), Klaus Maier (M+V Maier Vidorno) Ein besonderer Schwerpunkt der Paneldiskussionen waren die typischen Risiken im Indiengeschäft und praktische Tipps zur Gestaltung von Investitionen in Indien. Die Teilnehmer hatten zudem die Gelegenheit, strategische Überlegungen und aktu- elle Fragen zum Tagesgeschäft mit den Referenten und Veran- Raveesh Kumar, Generalkonsul der Republik Indien staltern auch in Einzelgesprächen zu erörtern. in Frankfurt am Main bei seiner Begrüßung 3
Newsletter 4. Quartal 2015 Foreign Law & Investments Delegation der singapurischen Swiss Business Association nach „Iskandar“ am 29. Oktober 2015 in Malaysia Am 29. Oktober 2015 leitete die Luther Partnerin Birgitta von Dresky eine Delegation der singapurischen Swiss Business As- sociation nach „Iskandar“ in Malaysia. Iskandar liegt in unmittel- barer Nachbarschaft zum Stadtstaat Singapur. Neben einer gu- ten Infrastruktur bietet Iskandar vor allem Platz für Expansio- nen, der in Singapur rar und teuer geworden ist. Die Delegation verschaffte sich einen Eindruck über die Rahmenbedingungen für Investitionen. Sie besuchte Unternehmen wie Alcon und SUKANO, die bereits erfolgreich in Iskandar produzieren, und den Nusajaya Tech Park, der State of the Art Räumlichkeiten für die Ansiedlung von Unternehmen bietet. Podiumsdiskussion zum Thema „Elephant turns Lion – A grand opportunity to get engaged with India“ von links nach rechts: Oliver Wack (VDMA), Thomas Block (Remondis Aqua), Thomas Weidlich (Luther), Mohan Murti (Reliance Industries) Chinesische Delegation am 9. September 2015 zu Besuch bei Luther in Köln Am 9. September 2015 empfing Luther in Köln eine Delegation chinesischer Unternehmer, die sich im Rahmen ihres vierwöchi- gen Deutschlandaufenthalts neben dem Aufbau von Geschäfts- beziehungen auch über die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland informierten. Neben allgemeinen Themen zum Markteintritt in Deutschland gaben Philipp Dietz, Katja Neumül- ler und SHEN Yuan in ihrem Vortrag und der anschließenden Vortrag von Birgitta von Dresky in Iskandar Diskussionsrunde zudem Einblicke in die (rechtlichen) Heraus- forderungen im deutsch-chinesischen Geschäftsverkehr. 66. Lateinamerikatag am 5./6. November 2015 in Hamburg Am 5. und 6. November 2015 fand in Hamburg der 66. Latein- amerikatag statt. Über 1.000 Personen nahmen an der zweitä- tigen Konferenz teil, um sich über wichtige Themen in den Wirt- schaftsbeziehungen zwischen Deutschland und Lateinamerika auszutauschen. Für Luther waren Hermann Knott, Philipp Dietz, Carolina Gabriel und Ulrich Klemm bei der Konferenz dabei. Zusätzlich zu der Präsenz auf der Hauptveranstaltung wurde ein Briefing zu Geschäftsmöglichkeiten in Mexiko organisiert. Die Referenten hielten Vorträge über die aktuelle Entwicklung auf dem Energiesektor und im Steuersystem Mexikos. Die Ver- anstaltung wurde abgerundet durch den Bericht des Vertreters eines deutschen Mittelständlers, der als Automobilzulieferer einen Produktionsbetrieb in Mexiko aufgebaut hat. In der an- 4
schließenden Podiumsdiskussion zwischen den Referenten Veranstaltungshinweise – und den Teilnehmern wurden die Themen vertieft. „Save the Date“ „Doing Business and Investing in Myanmar“ am 15. Dezember 2015 in Zürich Die Liberalisierung der Wirtschaft Myanmars bietet einmalige Möglichkeiten für ausländische Investoren in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise dem Tourismus, der Infrastruk- tur oder der Landwirtschaft sowie im Bildungs-, Transport- und Telekommunikationssektor. Als Entwicklungsland wird Myanmar Podiumsdiskussion während des Mexiko Briefings durch vielfältige politische und soziale Faktoren geprägt. Vor diesem Hintergrund ist es für ausländische Investoren unerläss- lich, auf dem neuesten Stand zu Gesetzen, Steuervorgaben, 1,3 Milliarden Kunden? China-Veranstaltung Beschäftigungsrichtlinien und der dortigen Geschäftspraxis zu am 16. November 2015 in Aachen sein. Die Veranstaltung „Doing Business and Investing in Myan- mar“ gibt einen Überblick über aktuelle und für ausländische In- China als zweitgrößte Volkswirtschaft und zweitgrößter Absatz- vestoren relevante Themen bei einem Investment in Myanmar. markt der Welt stand im Fokus einer gemeinsam von der Spar- Nähere Informationen finden Sie unter http://www.sacc.ch/ kasse Aachen, dem German Centre Shanghai und der IHK Aa- events/category/upcoming-events/ chen organisierten Veranstaltung. Den etwa 50 Zuhörern wur- den neben den klassischen Vertriebsstrukturen auch neue Mar- ketingstrategien vorgestellt, insbesondere E-Commerce und „India Day 2016“ am 28. Juni 2016 in Köln alle Formen des Vertriebs über das Internet sowie die jüngst er- folgte Öffnung auch für ausländische Investoren beschäftigen Save derzeit viele Unternehmen. Die Luther-Partner Thomas Weid- lich (Köln) und Liao Yuhui (Shanghai) beleuchteten in ihrem india the Vortrag typische Stolperfallen beim Vertrieb in China und ga- day2016 ben Tipps für die richtige Vertragsgestaltung. Date das unternehmerforum Thomas Weidlich, LL.M. (Hull) 28. Juni 2016 | Köln | Kongress-Centrum Nord Koelnmesse | 9 - 18 Uhr Partner Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Köln Unternehmer diskutieren praxisnah Herausforderungen und Telefon +49 221 9937 16280 Chancen auf dem indischen Markt von Markteintrittsstrategien, thomas.weidlich@luther-lawfirm.com Vertriebsstrukturen, Finanzierungsmöglichkeiten bis zu kulturel- len Herausforderungen. Neben der Möglichkeit persönliche Fragen an ausgewählte In- dien-Experten zu stellen, dient der India Day dem gegenseiti- gen Erfahrungsaustausch und dem Netzwerken unter den jähr- lich rund 200 indieninteressierten Teilnehmern. Der India Day 2016 findet am 28. Juni 2016 im Congress Cent- rum Nord der Koelnmesse statt. Weitere Informationen finden Sie unter: www.indiaday.de 5
Newsletter 4. Quartal 2015 Foreign Law & Investments In Memoriam Dr. Eva Drewes war Counsel im Shanghaier Büro von Lu- ther, wo sie über viele Jahre unsere deutsch-chinesische Beratungstätigkeit geprägt hat. Sie verstarb am 25. Septem- ber 2015 im Alter von 51 Jahren nach schwerer Krankheit in Shanghai. Eva Drewes kam Ende der 1980er Jahre als Studentin nach Tai- wan und war danach in Peking tätig, u. a. für verschiedene Pro- jekte mit der Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (heu- te GIZ). Sie hat zahlreiche deutsche und chinesische Juristen ausgebildet und in ihrer beruflichen Entwicklung begleitet. Als Vizedirektorin des Deutsch-Chinesischen Instituts für Rechts- wissenschaften an der Universität Nanjing und Partnerprofes- sorin am Lehrstuhl für Wirtschaftsprivatrecht des Chinesisch- Deutschen Hochschulkollegs der Tongji Universität hat sie sich aktiv in den deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialog einge- bracht, einige Jahre war sie auch im Vorstand der deutschen Handelskammer Shanghai. Wir haben mit Eva Drewes eine überaus engagierte und liebens- werte Persönlichkeit verloren, die alle Kolleginnen und Kollegen immer in Erinnerung behalten werden. 6
AUSTRALIEN gung durch das FIRB daher regelmäßig eine aufschiebende Bedingung sein. Ausländisches Investment Ob eine Investition generell anzeigepflichtig ist oder nur, sobald in Australien: Rechtliche bestimmte Wertgrenzen überschritten werden, hängt von dem Wirtschaftssektor ab, in dem die Investition getätigt werden soll. Grundlagen und aktuelle Ein weiterer Faktor ist, ob es sich bei dem ausländischen Inves- tor um eine private Foreign Person oder einen Foreign Govern- Reformen ment Investor handelt. Die Anforderungen für einen sog. For- eign Government Investor sind dabei strenger als für private ausländische Investoren. Auslandsinvestitionen sind in Australien Foreign Persons generell willkommen. Bestimmte Inves- Als Foreign Persons im Sinne des FATA und der Policy gelten: titionen müssen jedoch vor Vollzug der natürliche Personen, die nicht in Australien wohnhaft sind. Transaktion den Behörden angezeigt wer- Um als in Australien wohnhaft zu gelten, muss die Person den. Auch wenn ein Vorhaben selten un- ein unbeschränktes Aufenthaltsrecht in Australien haben (permanent residency) und in den letzten 12 Monaten zumin- tersagt wird, ist es wichtig, das gesetz- dest 200 Tage dort gelebt haben; und lich vorgeschriebene Verfahren einzuhal- Gesellschaften, an welchen eine ausländische natürliche ten, da bei Nichtbeachtung empfindliche oder juristische Person (alleine oder zusammen mit verbun- Sanktionen drohen. Unter welchen Vor- denen Personen – associates), einen sog. Substantial Inter- est hält. Ein Substantial Interest liegt vor, wenn eine Person aussetzungen eine Investition angezeigt mindestens 15 % der ausgegebenen Anteile oder Stimm- werden muss, richtet sich nach dem For- rechte der Gesellschaft (20 % nach der Reform) oder meh- rere Personen in Summe mindestens 40 % der ausgegebe- eign Acquisitions and Takeovers Act 1975 nen Anteile oder Stimmrechte der Gesellschaft kontrollieren. (Cth) („FATA“), welcher zum 1. Dezem- Foreign Government Investors ber 2015 umfassend reformiert wurde. Als Foreign Government Investor im Sinne des FATA und der Policy gelten: Überblick über die rechtlichen Grundlagen politische Gremien, die nicht in Australien ansässig sind; und Die gesetzliche Grundlage ist der FATA, welcher durch die Aus- tralia’s Foreign Investment Policy („Policy“) ergänzt wird. Die Gesellschaften, an denen eine ausländische Regierung min- Policy hat zwar keinen Gesetzesstatus, legt jedoch wichtige destens 15 % der ausgegebenen Anteile oder Stimmrechte Definitionen und Grundsätze dar, die in der Praxis bei der Ent- hält oder die Regierungen mehrerer ausländischer Staaten scheidung berücksichtigt werden. Zuständige Behörde für die in Summe mindestens 40 % der ausgegebenen Anteile oder Prüfung von Auslandsinvestitionen ist der Treasurer, der hier- Stimmrechte halten. bei von dem Foreign Investment Review Board („FIRB“) unter- stützt wird. Foreign Government Investors müssen generell jedes Direktin- vestment dem FIRB vorlegen. Als Direktinvestment gelten al- Zustimmungsbedürftige Investitionen le Investitionen, bei denen mindestens 10 % der Anteile an der Welche Investitionen dem FIRB angezeigt werden müssen, Zielgesellschaft erworben werden. ist im FATA abschließend geregelt. Wichtig ist hierbei, dass die Anzeige – falls eine solche erforderlich ist – vor dem Voll- Die nachstehende Tabelle bietet eine Übersicht über die rele- zug der Investition erfolgen muss. Bei der Vertragsgestaltung vanten monetären Schwellenwerte, die erreicht sein müssen, einer anzeigepflichtigen Transaktion wird die Genehmi- damit eine Transaktion anzeigepflichtig ist: 7
Newsletter 4. Quartal 2015 Foreign Law & Investments Zielgruppe Foreign government Foreign persons Aufgrund von Freihandels- investors abkommen bevorzugte In- vestoren Unternehmen Australische Unternehmen Investition ist stets anzeige- Wenn mindestens 15 % der Gilt für Investoren aus den unabhängig vom Sektor pflichtig, wenn mindestens Zielgesellschaft erworben USA, Neuseeland, Japan, Ko- 10 % der Zielgesellschaft er- werden (20 % nach der Re- rea und Chile: Wenn mindes- worben werden form) und die Zielgesellschaft tens 15 % der Zielgesellschaft einen Wert (gross assets) von erworben werden (20 % mindestens AUD 252 Millio- nach der Reform) und die nen hat Zielgesellschaft einen Wert (gross assets) von mindes- tens AUD 1.094 Millionen hat Mediensektor Investition ist stets anzeige- Investition ist stets anzeige- Investition ist stets anzeige- pflichtig, wenn mindestens pflichtig, wenn mindestens pflichtig, wenn mindestens 5 % der Zielgesellschaft er- 5 % der Zielgesellschaft er- 5 % der Zielgesellschaft er- worben werden. worben werden. worben werden. Bestimmte sensible Sekto- Investition ist stets anzeige- Investition ist stets anzeige- Gilt für Investoren aus den ren (Banking, Luftfahrt, und pflichtig pflichtig USA, Neuseeland, Japan, Schifffahrt) Korea und Chile: unabhän- gig von der Höhe des An- teilserwerbs, wenn die Zielgesellschaft einen Wert (gross assets) von mindes- tens AUD 252 Millionen hat. Grundvermögen Wohnimmobilien Investition ist stets anzeige- Investition ist stets anzeige- Investition ist stets anzeige- pflichtig pflichtig pflichtig Unbebautes Land Investition ist stets anzeige- Investition ist stets anzeige- Investition ist stets anzeige- pflichtig pflichtig pflichtig Gewerbliche Immobilien Investition ist stets anzeige- Wertgrenze beträgt AUD Wertgrenze beträgt AUD pflichtig 55 Millionen. 1.094 Millionen. Wertgrenze von AUD 5 Mil- Wertgrenze von AUD 5 Mil- lionen für Immobilien unter lionen für Immobilien unter Denkmalschutz (entfällt mit Denkmalschutz (entfällt mit der Reform) der Reform) Unternehmen, deren Investition ist stets anzeige- Investition ist stets anzeige- Investition ist stets anzeige- Vermögenswerte zumindest pflichtig pflichtig pflichtig zu 50 % aus urbanem Land bestehen Landwirtschaftlich genutztes Investition ist stets anzeige- Wenn der Investor landwirt- Gilt für Investoren aus den Land pflichtig schaftlich genutztes Land im USA, Neuseeland, Chile, Sin- Wert von mindestens AUD gapur und Thailand: Anzei- 15 Millionen erwirbt. gepflichtig wenn mindestens 15 % der Zielgesellschaft er- worben werden (20 % nach der Reform) und das Land mindestens einen Wert von AUD 1.094 Millionen hat. 8
Zielgruppe Foreign government Foreign persons Aufgrund von Freihandels- investors abkommen bevorzugte In- vestoren Unternehmen, deren Investition ist stets anzeige- Wenn der Investor landwirt- Gilt für Investoren aus den Vermögenswerte zumindest pflichtig schaftlich genutztes Land im USA, Neuseeland und Chi- zu 50 % aus landwirtschaft- Wert von mindestens AUD le: wenn mindestens 15 % lich genutztem Land bestehen 15 Millionen erwirbt. der Zielgesellschaft erwor- ben werden (20 % nach der Reform) und Wert der Zielgesellschaft mindestens AUD 1,094 Millionen beträgt. Anzeige- und Prüfungsprozess setzungen abhängig machen will. Die Anzeige beim FIRB sollte daher so früh wie möglich eingereicht werden, um etwaige Ver- Sobald ein Investitionsvorhaben die in der Tabelle genannten zögerungen des Transaktionsprozesses zu vermeiden. Läuft Kriterien erfüllt, muss die geplante Transaktion von dem aus- die 40 Tagesfrist ab, ohne dass der Treasurer den Antragsstel- ländischen Investor beim FIRB angezeigt werden. Insbesonde- ler über eine Fristverlängerung informiert hat, so kann die ge- re müssen die folgenden Informationen und Unterlagen beim plante Transaktion durchgeführt werden und der Treasurer ver- FIRB eingereicht werden: liert sein Recht zum Widerspruch. Bei der Frage, ob eine Inves- tition untersagt wird, richtet sich das FIRB und der Treasurer Detaillierte Informationen über alle Beteiligten (Käufer, Ver- nach dem nationalen Interesse. Hierbei werden die folgenden käufer und Zielobjekt der Investition); Punkte berücksichtigt: Kopien der aktuellen Jahresabschlüsse des Käufers und Nationale Sicherheit – Beeinflusst die Investition Austra- der Zielgesellschaft; liens Möglichkeiten, die eigenen Sicherheitsinteressen zu schützen? Gesellschaftsstruktur (und Strukturdiagramme) des Käufers und der Zielgesellschaft; Sicherung des Wettbewerbs – Welchen Einfluss auf Markt- preise und ähnliches kann der Investor durch die Transak- Details der geplanten Investition (einschließlich Standorte in tion gewinnen? Könnte die angestrebte Investition zu mo- Australien und alle besonderen Rechte, die mit der Investiti- nopolähnlichen Stellungen in Australien oder auf den Welt- on erworben werden); markt führen? Details zur Finanzierung der Akquisition; Einfluss auf andere Staatsziele (z. B. Steuern und Umwelt) – Ist die Investition mit den allgemeinen Staatszielen verein- Wert der Transaktion (einschließlich des maximalen, erwar- bar? Besondere Relevanz liegt in der Frage, ob die Inves- teten Kaufpreises); tition zu einem Verlust an Steuereinnahmen führen könnte (zum Beispiel durch Funktionsverlagerung ins Ausland). Angaben über die strategischen Absichten des Investors be- züglich des Zielobjektes; und Einfluss auf die Wirtschaft und die Gesellschaft – Plant der Investor Umstrukturierungen des Unternehmens und wird Angaben über mögliche Auswirkungen der Transaktion auf sich die Aktivität des Unternehmens in Australien verän- das nationale Interesse Australiens. dern? Besonders wichtig ist der Einfluss auf eventuell di- rekt betroffene Personengruppen, wie die Angestellten Die Prüfung einer angezeigten Transaktion muss innerhalb von des Unternehmens. 30 Tagen abgeschlossen sein, wobei der Treasurer zehn zu- sätzliche Tage hat, um den Antragssteller über die getroffene Charakter des Investors – Operiert der Investor auf einer Entscheidung zu informieren. Darüber hinaus kann der Trea- transparenten Basis? Die Grundsätze der Unternehmens surer den Prüfungsprozess um 90 Tage verlängern, insbeson- führung des Investors werden untersucht. dere dann, wenn er die Genehmigung von besonderen Voraus- 9
Newsletter 4. Quartal 2015 Foreign Law & Investments Aktuelle Reformen punkt ist der Kauf landwirtschaftlich genutzten Lands durch ei- nen ausländischen Investor genehmigungsbedürftig, wenn be- Zum 1. Dezember 2015 treten diverse gesetzliche Reformen in sagter Investor nach Tätigung der Investition Agrarland im Wert Kraft. Die Neuerungen liegen in erster Linie in der Einführung von mindestens AUD 15 Millionen besitzt. Weiterhin wurde am einer Bearbeitungsgebühr für den Prüfungsprozess, einer Ver- 1. Juli 2015 das „Register of foreign ownership of agricultur- schärfung der Sanktionen für die Nichtbeachtung der Vorschrif- al land“ eingeführt, welches von der australischen Steuerbe- ten sowie der Einführung neuer Bestimmungen für Investitio- hörde verwaltet wird. Es ist seitdem Voraussetzung, dass In- nen im Agrarsektor. vestoren aus dem Ausland existierendes und neu erworbenes Eigentum an landwirtschaftlich genutztem Land registrieren. Ab Einführung von Bearbeitungsgebühren dem 1. Dezember 2015 wird nun auch der Erwerb von Anteilen Als eine der wichtigsten Neuerungen werden nun seitens an einem Agrarunternehmen ab einer Höhe von AUD 55 Millio- dem FIRB Gebühren für den Prüfungsvorgang erhoben. Die nen anzeigepflichtig. Ausgenommen davon sind nur Investoren Gebühren reichen von AUD 10.000 bis AUD 100.000. Ihre je- aus den USA, Neuseeland und Chile. weilige Höhe richtet sich nach dem Umfang der Investition und dem Bereich,in dem die Investition getätigt wird. So liegt Zusätzliche Änderungen die Gebühr für die Prüfung beim Erwerb eines Unternehmens Zusätzlich zu diesen umfangreicheren Änderungen werden ei- zum Beispiel mindestens bei AUD 25.000 und erhöht sich auf nige kleinere Änderungen vorgenommen, um den FATA zu mo- AUD 100.000, wenn die Höhe der Investition AUD 1 Milliar- dernisieren. Hierbei werden einige Grenzen angepasst und de übersteigt. neue Definitionen eingefügt. Verschärfung der Sanktionen Die wichtigste dieser Änderungen ist, dass – wie obenste- Um die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen sicher zu stel- hend bereits erwähnt – die Schwelle für einen „substantial in- len, werden neue Strafen eingeführt und im selben Schritt auch terest“ nun statt 15 % bei 20 % liegt. Hierdurch erhöhen sich die zivilrechtlichen Bußgelder erhöht. Empfindliche Strafen und dementsprechend die Anteile, die an einem Unternehmen Bußgelder drohen, wenn: ohne Genehmigung erworben werden dürfen. eine anzeigepflichtige Transaktion nicht angezeigt wurde; Die spezielle Grenze von AUD 5 Millionen für Investitionen, die denkmalgeschützte Gebäude betreffen, wird aufgehoben. eine anzeigepflichtige Transaktion durchgeführt wird, ohne den Ablauf des Genehmigungsprozesses abzuwarten; Der Prüfungsprozess für Investitionen, die das nationale In- teresse höchstwahrscheinlich nicht betreffen, soll erleichtert eine anzeigepflichtige Transaktion durchgeführt wird, obwohl werden. Danach können ausländische Investoren, die regel- ihr widersprochen wurde; oder mäßig in Australien investieren wollen, in jährliche Program- me aufgenommen werden, bei denen unter bestimmten Vo- eine im Rahmen der Genehmigung erteilte Auflage nicht ein- raussetzungen einmal im Jahr eine Zustimmung für alle In- gehalten wird. vestitionen erteilt wird, anstatt diese für jede Investition ein- zeln einholen zu müssen. Die neuen Höchststrafen liegen nach den strafrechtlichen Vor- schriften für natürliche Personen bei bis zu AUD 135.000 oder Für bestimmte, weniger sensible gewerbliche Immobilien 3 Jahren Haft und für Unternehmen bei bis zu AUD 675.000. wird die Grenze für eine Investition ohne Zustimmung von Zivilrechtliche Strafzahlungen liegen bei bis zu AUD 45.000 für derzeit AUD 55 Millionen auf AUD 252 Millionen erhöht. Dies natürliche Personen und bis zu AUD 225.000 für Unternehmen. betrifft Büro- und Industriegebäude, aber nicht als kritisch Verstößt ein Unternehmen gegen die Vorgaben, so macht sich angesehene Bereiche, wie zum Beispiel Bergbau. auch derjenige potentiell strafbar, der die strafbare Handlung autorisiert hat. Zusätzlich zu den genannten Sanktionen kann Weiterhin werden Foreign Government Investors nun auch der Treasurer auch eine Verfügung erlassen, nach welcher die im FATA definiert. Dies ist bisher lediglich durch die Policy Transaktion rückabgewickelt werden muss (divestment order). erfolgt. Praktische Unterschiede sollten sich hieraus jedoch nicht ergeben. Neue Voraussetzungen im Agrarsektor Die Reform der Foreign Investment Regulierungen im Agrar- sektor hat bereits am 1. März 2015 begonnen. Seit diesem Zeit- 10
Fazit CHINA Durch die aktuellen Reformen ist eine sorgfältige Prüfung, ob Neue Wirtschaftsimpulse eine Transaktion anzeigepflichtig ist, besonders wichtig gewor- den, da ansonsten empfindliche Sanktionen drohen. Insbeson- in China? dere ausländische Investoren, die im landwirtschaftlichen Be- reich investieren möchten, sollten sich mit den neuen Regelun- gen vertraut machen und darüber hinaus beachten, dass eine Inmitten der andauernden Diskussion Eintragung in das bereits im Juli eingeführte Register auch für über die Verlangsamung des Wachstums bereits existierendes Eigentum an landwirtschaftlich genutztem Land erfolgen muss. Für ausländische Investitionen in ande- ist China derzeit dabei, neue Wirtschafts ren Bereichen haben sich die Kriterien, wann eine Transakti- impulse zu setzen, die insbesondere on angezeigt werden muss, jedoch kaum geändert und werden durch die diversen Anhebungen der Beteiligungsgrenzen eher auch Vorteile für ausländische Investo- lockerer. Weiterhin sollten die neu eingeführten Gebühren bei ren mit sich bringen (sollen). Neben einer der Kalkulation der Transaktionskosten berücksichtigt werden. weiteren Öffnung des Immobiliensektors Dr. Angelika Yates geht es insbesondere um Erleichterungen Addisons des Genehmigungsverfahrens. Was aber Sydney steckt tatsächlich dahinter? Telefon: +61 2 8915 1067 angelika.yates@addisonslawyers.com.au Ankündigung der Ausweitung des Negativlisten-Systems Mit der Errichtung der ersten Freihandelszone in Shanghai im Lukas Buchholz Jahr 2013 wurde auch in China erstmals die Negativliste für den Addisons Bereich des Marktzugangs eingeführt und damit der Grundsatz, Sydney dass Unternehmen im Regelfall in bestimmten Geschäftsberei- Telefon: +61 2 8916 2000 chen ohne weiteres tätig werden dürfen. Zukünftig soll es al- lukas.buchholz@addisonslawyers.com.au so keines langwierigen Genehmigungsprozesses mehr bedür- fen, sofern die angestrebte Tätigkeit nicht als verboten oder be- schränkt unter die Negativliste fällt. Die im Jahr 2013 in Kraft getretene Negativliste galt zunächst nur für die Freihandelszo- ne Shanghai, ehe sie am 8. Mai 2015 vom Staatsrat durch ei- ne einheitliche Negativliste ersetzt wurde, die gleichwohl eini- ge Lockerungen wieder rückgängig machte, gleichzeitig aber in anderen Bereichen weitere Lockerungen vorsah. Die einheitli- che Negativliste gilt neben Shanghai nunmehr auch für die Frei- handelszonen Tianjin, Fujian und Guangdong (siehe hierzu den Beitrag in Foreign Law & Investments 02/2015, S. 15). Um die Umsetzung der Negativliste weiter voranzutreiben, hat der Staatsrat am 19. Oktober 2015 eine Leitlinie zur Durchfüh- rung eines Negativlisten-Systems erlassen. Ziel ist es, dass ab dem Jahr 2018 im gesamten Land das System der Negativlis- te im Bereich des Marktzugangs gilt. Das Negativlisten-Sys- tem soll sich dabei in zwei Bereiche unterteilen: neben einer all- gemeinen Negativliste für in- und ausländische Unternehmen 11
Newsletter 4. Quartal 2015 Foreign Law & Investments soll es zudem eine spezielle Negativliste nur für ausländische Infolge der neuen Vorschriften sind die für ausländische Inves- Unternehmen geben. toren geltenden Beschränkungen teilweise gelockert worden. So wurden für den Erwerb einer Immobilie zur Eigennutzung In der für China typischen Praxis werden auch bei der Einfüh- mehr Möglichkeiten geschaffen und die bisher geltenden Be- rung eines Negativlisten-Systems zunächst einzelne Gebie- schränkungen (wie z. B. die absolute Begrenzung der Anzahl te bestimmt, die das angestrebte Negativlisten-System auf ih- und des Standorts der Immobilienobjekte) gelockert, sofern der re Durchführbarkeit testen. Für den Beginn dieser Testphase ist Erwerb „zum Eigenbedarf“ erfolgt. Der unmittelbare Erwerb ei- der 1. Dezember 2015 vorgesehen. Bisher sind die Gebiete so- ner Immobilie durch einen ausländischen Investor (d. h. Käu- wie die Vorgaben für diese Testphase noch nicht bekannt ge- fer ohne chinesischen Wohnsitz) bleibt jedoch weiterhin unter- geben worden, so dass abzuwarten bleibt, ob die Einführung sagt. Daneben müssen noch weitere allgemeine (örtliche) Be- eines Negativlisten-Systems als Ersatz für den Investitionslen- schränkungen beachtet werden. So gilt in Shanghai beispiels- kungskatalog für ausländische Unternehmen generell zu einer weise, dass der Erwerb von Immobilien zu Wohnzwecken nur wesentlichen Marktöffnung führt. den eigenen angemeldeten Einwohnern zulässig ist und dass jeder Haushalt nur ein solches Objekt kaufen darf (ansonsten ist die Eintragung ins Grundbuch nicht möglich). China öffnet (erneut) den Immobilienmarkt für ausländische Investoren Immobilienentwicklung Während die letzte Fassung des Lenkungskatalogs (gültig vom Daneben arbeitet China erneut daran, den Immobilienmarkt so- 30. Januar 2012 bis zum 9. April 2015) die Immobilienentwick- wohl für inländische als auch für ausländische Investoren at- lung sowie den Bau und Betrieb von bestimmten Immobilien- traktiver zu machen und so weitere neue Wirtschaftsimpulse zu typen (hochwertige Hotels und Bürohäuser und internationale setzen. So sehen die im regelmäßig angepassten Lenkungs- Messen- und Konferenzzentralen) durch ausländische Inves- katalog für ausländische Investitionen verankerten Richtlini- toren nur mit Auflagen wie einer Joint Venture-Pflicht oder ei- en vor, dass ausländische Investitionen auf dem chinesischen ner zusätzlichen Genehmigung für zulässig erklärte, bleibt heu- Immobilienmarkt weiter liberalisiert werden. Dies betrifft nicht te nur noch der Bau von Golfplätzen und Villen – als Luxus- nur Immobilienkäufe und die Immobilienentwicklung, sondern produkte unterliegen beide ohnehin neben einer Genehmigung auch weitere Dienstleistungen wie die Immobilienvermarktung. auch für inländische Investoren strengen Auflagen – außerhalb Neben den Richtlinien wurden zudem Verwaltungsvorschrif- der erlaubten bzw. beschränkt erlaubten Investitionskategorien ten umgesetzt, wie beispielsweise eine im August 2015 erlas- ausländischen Investoren verschlossen. sene Vorschrift zur Anpassung der von mehreren Ministerien im Jahr 2006 gemeinsam beschlossenen speziellen Regelung Um Immobilienspekulationen einzudämmen, mussten in der zur Beschränkung ausländischer Investitionstätigkeiten auf dem Vergangenheit in China gegründete Immobilienentwicklungsge- chinesischen Immobilienmarkt. sellschaften anspruchsvolle Anforderungen an die Zeichnung und Einzahlung des Stammkapitals erfüllen. Auch für die Auf- Immobilienkäufe nahme von Bankdarlehen durch FIE-Immobilienentwicklungs- Ausländische Unternehmen und Organisationen durften bis- gesellschaften und die Übernahme bestehender Immobilienun- her in China keine Immobilien erwerben. Als Ausnahme galt ternehmen galten zahlreiche Auflagen. Mit der teilweisen Ab- lediglich der Erwerb von Immobilien zur Eigennutzung, so- schaffung der Auflagen dürfen FIE-Immobilienentwicklungs- fern das Unternehmen bzw. die Organisation ein eigenes Ver- gesellschaften nunmehr ihr Vorhaben mit mehr Fremdkapital tretungsbüro oder eine eigene Niederlassung in China be- finanzieren, und auch der Devisentransfer ist für sie verein- saß. Das Erwerbsverbot galt auch für ausländische natürli- facht worden. che Personen, die sich nur kurzfristig, also weniger als ein Jahr in China aufhielten. Zum Erwerb von Immobilien für ei- Dienstleistungen im Immobiliensektor ne Fremdnutzung (wie z. B. zum Vermieten oder zur weiteren Abgeschafft wurden zudem alle bisherigen Beschränkungen Veräußerung) mussten ausländische Investoren zunächst eine zur Erbringung von Bau- und anderen Dienstleistungen im Gesellschaft in China unter Beachtung der Vorgaben für aus- Immobiliensektor durch FIEs. Positiv auswirken wird sich dies ländisches Investment gründen (Foreign Invested Enterprise – insbesondere für Immobilienmakler. „FIE“), und den Immobilienhandel dann über die chinesische Gesellschaft tätigen. 12
Anpassung einiger Verwaltungsvorschriften FIE-Einzelhandelsunternehmen infolge der Novellierung des Die Bedingungen für den Erlass einer Genehmigung zur Eröff- Gesellschaftsgesetzes 2014 nung einer Niederlassung (d. h. eines Ladens) durch ein FIE- Einzelhandelsunternehmen wurden vereinfacht. Unter ande- Zum 28. Oktober 2015 sind eine Vielzahl an Änderungen von rem wurde hierzu das Erfordernis der vollständigen Einzah- Verwaltungsvorschriften in Kraft getreten, überwiegend zum lung des registrierten Kapitals des FIE-Einzelhandelsunterneh- Vorteil ausländisch investierter Unternehmen. Bei den Neue- mens abgeschafft rungen handelt es sich vorwiegend zwar um – teilweise nach- trägliche – Klarstellungen der jüngsten Novellierung des Gesell- FIE-Holdingsgesellschaft: schaftsgesetzes 2014 und nicht um eine unbegrenzte Öffnung Die FIE-Holdinggesellschaft soll nunmehr auch in der Rechts- des Marktzugangs für ausländische Investoren, jedoch sind in form einer Aktiengesellschaft zulässig sein. Bisher konn- vielen Bereichen Erleichterungen und Klarstellungen zugunsten te eine FIE-Holdinggesellschaft nur in der Rechtsform einer von ausländischen Investoren erfolgt. Dies betrifft beispielswei- Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet werden. Auch se die endgültige Abschaffung des Mindestkapitals und dessen die Einzahlung eines Mindestkapitals von bisher USD 30 Millio- Einzahlungsfrist, sowie die weitere Öffnung von ausländischen nen innerhalb von 2 Jahren soll nicht mehr gelten. Investoren nur beschränkt zugänglichen Industrien. Nachfol- gend findet sich ein Auszug aus den wesentlichen Neuerungen Weitere Maßnahmen zur Lockerung der Anforderungen bei im Überblick: Auslandsinvestitionen Schließlich soll es auch in verschiedenen Industriezwei- FIE-Aktiengesellschaft gen (wie beispielsweise Auktion, Speditionsagentur, Logis- Die Anforderung an das Mindestkapital von bisher RMB 30 Mil- tik, Leasing, etc.) eine Lockerung der Anforderungen bei lionen wurde für FIEs gänzlich abgeschafft. Zudem gilt auch Auslandsinvestitionen geben. Dies betrifft sowohl den Grün- keine absolute Beschränkung mehr für ausländische Investo- dungsprozess (Anforderungen an das Mindestkapital), die stra- ren an einer FIE-Aktiengesellschaft mindestens 25 % der Ge- tegische Ausrichtung von Auslandsinvestitionen in börsengelis- schäftsanteile halten zu müssen. tete chinesische Unternehmen, als auch den Umfang der Tätig- keiten von FIEs in bestimmten „empfindlichen“ Bereichen (wie Inlandsreinvestition durch FIEs beispielsweise Öl, Immobilien, etc.). Bisher gab es teilweise widersprüchliche Regelungen und Im- plementierungen für Inlandsreinvestitionen von FIEs. Nunmehr ist klar geregelt, dass ein FIE in China eine Reinvestition täti- Fazit gen kann, auch wenn das registrierte Kapital nicht vollständig eingezahlt ist. Zudem wird die Reinvestition nicht mehr wie frü- China ist bemüht, neue Wirtschaftsimpulse zu setzen und den her auf eine Gesamtsumme von 50 % des Nettovermögens der Marktzugang für ausländische Investoren weiter zu erleichtern. FIE beschränkt. Bis ausländische Investoren die positive Wirkung der verschie- denen Reformen wie die Einführung eines Negativlisten-Sys- Fusion und Abspaltung von FIEs tems sowie weiterer Erleichterungen in merkbarer Weise spü- Auch bei bestimmten Restrukturierungsmaßnahmen von FIEs ren, wird es sicherlich noch eine Weile dauern. Die aktuelle war bisher vorgesehen, dass das registrierte Kapital vollständig Skepsis liegt insbesondere darin, dass die Durchführung der eingezahlt sein musste und eine tatsächliche Inbetriebnahme Reformen durch ausländische Investoren vorwiegend als eine des Unternehmens stattgefunden hatte. Diese Voraussetzun- Vereinfachung der Formalitäten wahrgenommen wird und von gen sollen nun nicht mehr gelten. einer wesentlichen Lockerung der in China herrschenden Bü- rokratie immer noch nicht die Rede sein kann. Mit Blick auf den FIE-Venture Capital Unternehmen Immobilienmarkt lässt sich eine aktivere Mitwirkung der örtli- Bei der Gründung von FIE-Venture Capital Unternehmen muss- chen Behörden aber erwarten, da dieser Bereich als eine der te bisher ein registriertes Kapital von USD 10 Millionen (wenn wichtigsten Entwicklungssäulen betrachtet und insbesondere das Venture Capital Unternehmen keine juristische Person ist) auf Provinz- und Stadtebene in überdurchschnittlicher Weise bzw. USD 5 Millionen (wenn das Venture Capital Unternehmen „gefördert“ wird. in der Rechtsform einer juristischen Person gegründet wurde) innerhalb einer Frist von 5 Jahren eingezahlt werden. Diese An- forderungen sind nun nicht mehr erforderlich. 13
Newsletter 4. Quartal 2015 Foreign Law & Investments Cross-Border E-Commerce Plattfor- LIAO Yuhui, LL.M. (Zhongshan) Partner (China) men – der neue Weg zum Luther Law Offices Shanghai chinesischen Verbraucher Telefon +86 21 50106597 liaoyuhui@cn.luther-lawfirm.com Mit der wirtschaftlichen Entwicklung Chi- Katja Neumüller Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nas und dem wachsenden Einkommen Köln der chinesischen Verbraucher beschränkt Telefon +49 221 9937 25039 katja.neumueller@luther-lawfirm.com sich der Einkauf von ausländischen Pro- dukten nicht mehr auf internationale Luxusmarken, die bei Reisen im Ausland erstanden werden. Ausländische Ver- braucherprodukte und Lebensmittel für den Alltag sind immer beliebter. Gekauft werden nicht nur Produkte, die bereits nach China importiert wurden, sondern auch und insbesondere solche, die im Ausland typischerweise lokal vertrieben werden. Denn nach der Vorstellung vie- ler Chinesen entsprechen nur im Ausland produzierte Waren wirklich den höheren Qualitätsstandards der westlichen Län- der. Dies gilt insbesondere für Lebens- mittel, die nach den vielen Skandalen mit chinesischen Lebensmittelprodukten in den letzten Jahren massiv an Vertrauen in der chinesischen Bevölkerung verloren haben. Mit steigender Nachfrage wachsen auch das Angebot und die Verkaufskanäle. Der sog. Shopping-Agent („Dai Gou“) kauft im Ausland ein und schickt die Waren direkt an den Auftraggeber nach China, also den chinesischen Verbraucher. Mit dem neu- en Phänomen „Hai Tao“ (Einkauf aus Übersee) kaufen vor al- lem Englisch sprechende Chinesen direkt bei Online-Versand- händlern in Übersee. 2014 soll die Anzahl der Dai Gou- und Hai 14
Tao-Chinesen über 18 Millionen erreicht haben und der Umsatz ter Versand aus Übersee und Import unter Zollverschluss. Bei über RMB 140 Milliarden. Es wird erwartet, dass der Umsatz beiden Modellen vertreiben die ausländischen Unternehmen bis 2018 die Grenze von RMB 1.000 Milliarden überschreiten (Verkäufer) einen eigenen Warenshop auf der Online-Plattform. wird. Im Vergleich zum konventionellen Importgeschäft unter- Beim direkten Versand aus Übersee bestellen die chinesischen liegen jedoch die Waren durch Dai Gou und Hai Tao keiner Gü- Käufer bei der Online-Plattform und die bestellte Ware wird tereinfuhrkontrolle, insbesondere bezüglich der Zollpapiere. Die vom ausländischen Verkäufer direkt nach China zum chinesi- Entwicklung und das Potenzial des neuen Marktes beobach- schen Verbraucher versandt. Beim Import unter Zollverschluss tet auch die chinesische Regierung mit dem Ziel einer recht- verschickt der ausländische Verkäufer zunächst die Waren in lichen Regulierung. So hat der Staatsrat im Juni 2015 seine das Zollverschlusslager in China. Nach Bestellung des chine- Leitansichten zur Förderung der gesunden und raschen Ent- sischen Käufers bei der Online-Plattform wird die Ware durch wicklung von Cross-Border E-Commerce („Leitansichten“) ver- eine inländische Logistikfirma aus dem Zollverschlusslager an kündet und darin den grenzüberschreitenden elektronischen ihn versandt. Bei beiden Modellen wird die Zahlung über die Handel anerkannt. Gefördert wird jedoch nicht nur die Einfuhr Plattform abgewickelt: der chinesische Käufer zahlt inländisch nach China durch E-Commerce-Plattformen, sondern vor allem an die Plattform mit RMB und die Plattform zahlt wiederum an auch die Ausfuhr von chinesischen Waren ins Ausland. den ausländischen Verkäufer in Übersee (je nach der Verein- barung z. B. in EUR oder USD). Unterschiede bestehen insbe- Nachfolgend wird erläutert, welche Chancen die auf Import ge- sondere in der Logistik hinsichtlich der Dauer und Kosten. Beim richteten grenzüberschreitenden E-Commerce-Plattformen für direkten Versandmodell wird die bestellte Ware einzeln durch europäische Produzenten und Händler bieten, aber auch wel- internationale Logistikfirma versandt, während bei Nutzung des che Hindernisse bzw. Risiken zu beachten sind. Zollverschlusslagers die Waren in Massen verschickt und im Lager unter Zollverschluss deponiert werden. Cross-Border E-Commerce Da bei beiden Modellen rechtlich gesehen ein Kaufverhältnis und Online-Plattformen direkt zwischen dem Verbraucher in China und dem ausländi- schen Verkäufer zustande kommt, wird die gekaufte Ware vom Der Staatsrat folgt dem bewährten Muster und lässt grenzüber- Zollamt grundsätzlich als Gegenstand zum persönlichen Ge- schreitende E-Commerce-Plattformen zunächst in ausgewähl- brauch behandelt und von Zöllen und Steuern befreit, wenn der ten Städten bzw. Zonen erproben. Anschließend soll dies dann Zollbetrag unter RMB 50 und der Warenwert unter RMB 1.000 auf weitere Städte erweitert werden. Die erste Pilotzone liegt ist. Im Vergleich zum konventionellen Importgeschäft hat eine in der Stadt Hangzhou, in der die Hauptverwaltung von Aliba- grenzüberschreitende E-Commerce Plattform daher Kosten- ba ansässig ist. Inzwischen wurde das Pilotprojekt bereits auf vorteile, die auch unter Kalkulierung der Lagerkosten zwischen weitere sieben Städte ausgeweitet: Shanghai, Ningbo, Zhengz- 20 % - 30 % liegen. Zudem haben die Verbraucher mehr Ver- hou, Chongqing, Guangzhou und Shenzhen sowie Tianjin. In trauen hinsichtlich des Ursprungs der Waren, da diese unmittel- den Leitansichten werden die Förderungsmaßnahmen abs- bar und mittelbar aus Übersee an diese versandt werden. Bei- trakt formuliert und die konkrete Durchsetzung den verschie- de Modelle stehen dem ausländischen Unternehmen zur freien denen Überwachungsbehörden (vor allem für Zölle, Güterprü- Auswahl, welches u. a. unter Berücksichtigung der Eigenschaf- fung, Devisen) überlassen. Die Pilotstädte haben auch ihre ei- ten der Waren selbst und der Kosten sowie der eigenen Ka- genen Maßnahmen erlassen, so dass die lokale Handhabung pazität hinsichtlich der Logistik entschieden wird. Viele grenz- unterschiedlich ist. Die großen Player der chinesischen E-Com- überschreitende E-Commerce Plattformen bieten zusätzliche merce Unternehmen, wie etwa Tmall, JD, Netease, Suning, ha- Dienstleistungen an, wie z. B. internationale Spedition, Zollver- ben den grenzüberschreitenden E-Commerce Markt längst ent- schlusslager, Zollerklärung beim Verlass der Zollverschluss- deckt und eigene Plattformen dafür eingerichtet. Mittlerweile zone und inländische Logistik, oder haben Partner, die solche sind über 5.000 Plattformen auf dem chinesischen Markt tätig. Dienstleistungen anbieten. Davon wirklich bekannt sind jedoch nur ca. 30. Potenzielle Risiken für die Geschäftsmodelle der Cross-Border ausländischen Warenanbieter E-Commerce Plattformen Die E-Commerce Plattformen bieten ausländischen Produzen- Inzwischen haben sich zwei Hauptgeschäftsmodelle etabliert, ten und Händlern insbesondere im Bereich Einzelhandel neue die fast von allen großen Plattformen angeboten werden: direk- 15
Newsletter 4. Quartal 2015 Foreign Law & Investments Vertriebschancen, bergen jedoch auch Risiken, die zu beach- unterliegen der Produkthaftung sowie dem Verbraucherschutz- ten sind. recht in China. Da die rechtliche Durchsetzung bei Streitfällen für die chinesischen Verbraucher schwierig ist, wird den Platt- Wahl der E-Commerce Plattform formbetreibern eine gewisse Überwachungsrolle übertragen. Obwohl die rechtliche Grundlage des grenzüberschreitenden Diesen obliegt nach dem chinesischen Verbraucherschutzge- E-Commerce Vertriebs erst kürzlich geschaffen wurde, schie- setz die Schadensersatzpflicht, wenn sie Namen/Firma, Ad- ßen die Plattformbetreiber wie Pilze aus dem Boden. Ne- resse und die Kontaktdaten des eigentlichen (ausländischen) ben der Reichweite und Reputation sollten die ausländischen Warenverkäufers nicht nennen können. Um Kunden zu gewin- Unternehmen insbesondere bei der Auswahl der Plattforman- nen, bieten viele Plattformbetreiber meist bessere Konditio- bieter beachten, ob die Plattformbetreiber die erforderliche nen für den Austausch oder die Rückgabe von Waren an. Dies Lizenz für sog. value-added telecommunication services ha- wird wiederum durch Serviceverträge und AGB auf die auslän- ben, in welchen Städten ein Zollverschlusslager unterhalten dischen Warenanbieter abgewälzt. So verlangen einige Platt- wird und ob das Stammkapital der örtlichen Anforderung der formbetreiber als Eintrittsvoraussetzung die Errichtung einer in- einzelnen Pilotstädte entspricht. Auch sollten die meistens vor- ländischen Kundenservice-Stelle. Andere verlangen eine Kauti- formulierten Serviceverträge und AGB der Plattformbetreiber on für eventuelle Kundenreklamationsfälle oder sehen Regress- unter die Lupe genommen werden. Diese schreiben fast immer klauseln vor. Ausländische Hersteller und Händler sollten sich das chinesische Recht als anwendbares Recht vor. Für die Bei- daher mit den einschlägigen Regelungen des chinesischen legung von Streitigkeiten soll der Weg vor die ordentlichen Ge- Rechts vertraut machen. richte vermieden und möglichst eine Schiedsklausel vereinbart werden. Dr. SHEN Yuan, LL.M. (Köln) Importkontrolle und Zahlungsabwicklung Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Waren, die zum persönlichen Gebrauch gekauft werden und Köln die genannten Grenzwerte nicht überschreiten, unterliegen kei- Telefon +49 221 9937 25075 ner Importkontrolle wie bei der konventionellen Einfuhr von Gü- yuan.shen@luther-lawfirm.com tern. Somit entfällt bei dem ersten Modell direkten Versands aus Übersee grundsätzlich das Erfordernis von Zollpapieren. Beim zweiten Modell des Imports unter Zollverschluss muss bei der Einfuhr in die Zollverschlusszone die dafür vorgesehe- ne Zollerklärung abgegeben werden. Die Verfahren und die Gü- CHEN Chao, LL.M (Freie Universität Berlin) terprüfung sind je nach den Vorgaben der Zone unterschiedlich. Luther Law Offices Derzeit wird noch die Meinung vertreten bzw. entsprechend ge- Shanghai handhabt, dass die Waren, die über grenzüberschreitende E- Telefon +86 21 5010 6555 Commerce Plattformen verkauft werden, nicht mit chinesischen chenchao@cn.luther-lawfirm.com Etiketten versehen werden müssen. Die chinesische Regierung möchte jedoch sicherstellen, dass die Qualitäts- und Sicher- heitsstandards des chinesischen Rechts eingehalten werden. Strengere Regelungen werden daher erwartet. Da die Waren in RMB zum Kauf angeboten werden und die Plattformbetreiber die Zahlung in RMB abwickeln, jedoch spä- ter oft in EUR oder USD an die ausländischen Verkäufer wei- terleiten, entstehen auch Risiken hinsichtlich des Wechselkur- ses. Außerdem sehen einige (insbesondere die großen) Platt- formbetreiber Zahlungsziele mit dem ausländischen Verkäufer von mehreren Wochen oder sogar Monaten vor, was zu einem nicht unerheblichen verzögerten Kapitalrückfluss führen kann. Haftung gegenüber chinesischen Verbrauchern Ausländische Hersteller und Händler, deren Waren über grenz- überschreitende E-Commerce Plattformen verkauft werden, 16
Das neue Lebensmittel der Lebensmittelsicherheit. Vor der Neufassung wurde die Lebensmittelsicherheit von verschiedenen Behörden, wie der sicherheitsgesetz Behörde für Qualitätskontrolle und Quarantäne, der Behörde für Industrie und Handel und der Behörde für Nahrungs- und Arzneimittel (China Food und Drug Administration – „CF- Am 24. April 2015 erließ China ein neu- DA“) kontrollier t. Nach der Gesetzesänderung wird die es Lebensmittelsicherheitsgesetz, wel- Lebensmittelsicherheit bei der Herstellung, Verbreitung und da- mit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen (sog. Food ches seit dem 1. Oktober 2015 in Kraft and Beverage Services „F&B Services“) einheitlich nun von der ist. Hintergrund der Gesetzesänderung CFDA verwaltet. Tatsächlich begann China schon im Jahr 2013 mit dieser Implementierung. Durch die Gesetzesänderung wur- sind die gewaltigen Herausforderun- de diese Änderung in der Zuständigkeit für die Überwachung gen, vor denen die Lebensmittelindustrie der Lebensmittelsicherheit nun umgesetzt. in China steht: Die Bevölkerung wurde in den vergangenen Jahren immer wie- Bestimmungen für den Lebensmittelhandel über Onlineplattformen der durch Lebensmittelskandale verunsi- chert. Aber auch neue Konsumformen in Aufgrund der schnellen Entwicklung des E-Commerce in Chi- na enthält das neue Lebensmittelsicherheitsgesetz Regelungen der Lebensmittelindustrie, wie die Mög- zum Kauf und Verkauf von Lebensmitteln über Onlineplattfor- men. Diese sind zur Überprüfung ihrer Verkäufer verpflichtet. lichkeit der Bestellung von Lebensmitteln Den Bestimmungen zufolge haben die Plattformanbieter gewis- über Onlineplattformen, stellen die chine- se Prüfungs- und Aufsichtspflichten. So haben die Plattforman- bieter die Namen der Verkäufer auf den Plattformen zu regis- sische Regierung vor die Aufgabe, auch trieren und deren Geschäftslizenz bzw. Betriebslizenzen zu über solche Distributionswege die Quali- überprüfen. Rechtswidrige Handlungen von Verkäufern sind an die Behörde für Nahrungs- und Arzneimittel zu melden. Sollte tät von Nahrungsmitteln sicherzustellen. ein Gesetzesverstoß durch eine Partei erfolgt sein, so kann ein Verbot verhängt werden, welches untersagt, weitere Leistun- Die neue Fassung des Lebensmittelsicherheitsgesetzes war gen über die Plattform anzubieten. Können die Verkäufer die- sehr umfangreich: mehr als 90 % der Paragraphen des alten se Verpflichtungen nicht erfüllen, werden sie entweder mit einer Lebensmittelsicherheitsgesetzes wurden geändert. Zudem ka- Geldstrafe, dem Entzug der Lizenz oder anderen administrati- men viele neue Bestimmungen hinzu. Anstelle der ursprüngli- ven Sanktionen bestraft. Sollten zusätzlich durch diese Hand- chen 104 Paragraphen umfasst das neue Lebensmittelgesetz lungen auch die Rechte und das Interesse der Verbraucher ver- nunmehr 154 Paragraphen. letzt worden sein, so können auch die Anbieter der Onlineplatt- formen haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Dieser Artikel beschäftigt sich mit den wesentlichen Änderun- gen des Lebensmittelsicherheitsgesetzes und dem Einfluss auf Unternehmen, vor allem die in China investierenden ausländi- Regelungen für Anbieter von F&B Services schen Unternehmen. Nachfolgend finden sich die wichtigsten Änderungen des neuen Lebensmittelsicherheitsgesetzes, die Das Lebensmittelsicherheitsgesetz enthält gewisse Anforde- unter anderem auch für den Export von Lebensmitteln nach rungen an die Anbieter von F&B Services. Danach haben sol- China relevant sind: che Dienstleister die Lebensmittelsicherheit beim Kauf der Roh- stoffe, bei der Lebensmittelverarbeitung und der Anlagenwar- tung zu garantieren. Diese Anforderungen wurden bereits zuvor Umfassendes Kontrollsystem zur in anderen Vorschriften geregelt, die jedoch nicht die rechtliche Nachverfolgbarkeit von Lebensmitteln Stellung einer gesetzlichen Regelung innerhalb des Lebensmit- telgesetzes hatten. Das Lebensmittelsicherheitsgesetz nahm Das neue Lebensmittelsicherheitsgesetz beinhaltet ein um- diese Bestimmungen mit in das neue Regelwerk auf und ver- fassendes Kontrollsystem zur besseren Gewährleistung schärfte die Haftung: Es können danach Geldstrafen in Höhe 17
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