Frohe - wünschen Gemeinderat, Bürgermeister und Stadtverwaltung

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Frohe - wünschen Gemeinderat, Bürgermeister und Stadtverwaltung
STADTNACHRICHTEN
      Amtsblatt der Stadt Renningen
      mit den Stadtteilen Renningen und Malmsheim

          Mittwoch, 05. April 2023 | Woche 14

     Frohe

         wünschen
Gemeinderat, Bürgermeister
  und Stadtverwaltung

                          Diese Ausgabe erscheint auch online
Frohe - wünschen Gemeinderat, Bürgermeister und Stadtverwaltung
2   Woche 14 | Mittwoch, 05. April 2023
                                                                                                      STADTNACHRICHTEN
                                                                                                      RENNINGEN

           Augen!blick Veranstaltungen kurz notiert              Stadtverwaltung Renningen
                                                                 Hauptstraße 1, 71272 Renningen
 Blutspende                                                      Postfach 1240, 71265 Renningen
 06. April 2023, 14:30-19:30 Uhr, Festhalle Stegwiesen,          Info-Zentrale 07159 924-0
 DRK-Ortsverband Renningen                                       info@renningen.de
 Gottesdienst                                                    www.renningen.de
 09. April 2023, 10:30 Uhr, Bergwaldhalle,
 Freie evangelische Gemeinde
                                                                 Ansprechpartner
 Osterweg durch die Kirche
 02.-10. April 2023, 10:00-17:00 Uhr, Evangelische Kirche        Bürgermeister, Beigeordneter und Fachbereichsleiter
 Malmsheim, Evang. Kirchengemeinde Malmsheim                     Während der ganzen Woche nach telefonischer Verein-
                                                                 barung, gerne auch im Rathaus Malmsheim.
        Bitte beachten Sie bei den Veranstaltungen               Herzliche Einladung!
       die Anmeldeinformationen des Veranstalters!
                                                                 Bürgermeister
                                                                 Wolfgang Faißt, Tel. 924-120,
                     Den gesamten Veranstaltungskalender der
                                                                 wolfgang.faisst@renningen.de
                     Stadt Renningen und weitere Infos finden
                     Sie unter www.renningen.de                  Erster Beigeordneter
                                                                 Peter Müller, Tel. 924-118,
                                                                 peter.mueller@renningen.de
                                                                 Leiter Fachbereich Bürger und Recht
                                                                 Marcello Lallo, Tel. 924-127,
 Die Stadtverwaltung informiert                                  marcello.lallo@renningen.de
                                                                 Leiter Fachbereich Planen-Technik-Bauen
                                                                 Hartmut Marx, Tel. 924-131,
                                                                 hartmut.marx@renningen.de
                                                                 Leiterin Fachbereich Finanzen und Zentrale Dienste
Aus den Gemeinderatsfraktionen                                   Carmen Lörcher, Tel. 924-114,
                                                                 carmen.loercher@renningen.de
Bericht der SPD-Gemeinderatsfraktion                             Besuche im Bürgerbüro Renningen und Malmsheim sind
Klimaschutz nimmt Formen an – Konzept befürwortet                nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
                                                                 Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, einen Termin online zu
Es ist beschlossen – einstimmig! Nach einer über einjäh-
                                                                 vereinbaren:
rigen Vorbereitung und Bürgerbeteiligung (vielen Dank für
die professionelle Begleitung an die Klimaschutzmanagerin
der Stadt Renningen Ina Reinhard und den Einsatz des AK
Klimaschutz!) zeigt das im Gemeinderat beschlossene Klima-
schutzkonzept einen Pfad auf, wie Renningen bis 2040 weit-
gehend treibhausgasneutral werden kann. Der Weg dorthin
ist kein Selbstläufer und ist noch mit vielen Unsicherheiten
versehen, aber: Er lohnt sich! Schwerpunkte sind der Ausbau
von erneuerbaren Energien, Einsparungen beim Verbrauch,
ein umweltfreundlicher Verkehr, die Sanierung kommunaler
Liegenschaften, eine Wärmeplanung und die Gewinnung von
Privateigentümern und Gewerbetreibenden für die Mitwirkung       In dringenden Angelegenheiten nehmen Sie bitte telefonisch
am Klimaschutzkonzept. Wir freuen uns auf den Prozess,           oder per E-Mail Kontakt auf.
messen lassen müssen wir uns die kommenden Jahre an
den Ergebnissen (und ggfs. nachsteuern) und dabei immer          Öffnungszeiten
im Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern bleiben.            Bürgerbüro Rathaus Renningen
Das gesamte Konzept ist im Bürgerinformationssystem der          Termine unter Tel. 924-104 / -123 / -148 oder
Stadt Renningen zu finden.                                       buergerbuero.renningen@renningen.de
Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie hier:          Montag – Freitag                      08.00 – 11.30 Uhr
www.spd-renningen.de/ihre-stadtraete/                            Dienstag                              13.30 – 17.00 Uhr
Ihre SPD-Gemeinderatsfraktion                                    Donnerstag                            13.30 – 18.00 Uhr
Jan Hambach, Dennis Metzulat, Thomas Mauch und Mika              Bürgerbüro Rathaus Malmsheim
Mia Sharif                                                       Termine unter Tel. 924-711 / -712
 Hinweis: Verantwortlich für den Inhalt der Beiträge der         buergerbuero.malmsheim@renningen.de
 Fraktionen in der Rubrik „Aus den Gemeinderatsfraktio-          Montag – Freitag                  08.00 – 11.30 Uhr
 nen“ sind die jeweiligen Fraktionen selbst.                     Donnerstag                        15.30 – 18.00 Uhr
                                                                 Fachabteilungen Rathaus Renningen
                                                                 mit Außenstelle Abteilung Hoch- und Tiefbau sowie
Sperrung Riedstraße ab 11. April                                 (Furtwiesen 1)
Ab Dienstag, 11. April 2023, werden an der Wasserversor-         Rathaus Malmsheim
gungsleitung in der Riedstraße umfangreiche Instandsetzungsar-   (Perouser Straße 1)
beiten von der Firma Metzger Tief- und Rohrleitungsbau GmbH      Montag – Mittwoch                    08.00 – 11.30 Uhr
im Auftrag der Stadt Renningen vorgenommen. Hierzu wird          Donnerstag      08.00 – 11.30 Uhr u. 15.30 – 18.00 Uhr
die Riedstraße für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt. Die An-    Freitag                              08.00 – 11.30 Uhr
wohner werden gebeten, in der ca. 6-wöchigen Bauphase die
Mülltonnen an den markierten „Müllsammelplätzen“ abzustellen.    Wasserversorgung           0163 7061153
Mülltonnen, die im Bereich der Maßnahme stehen, werden nicht     Ausfall Straßenbeleuchtung 0176 15151191
geleert. Wir sind bemüht, die Einschränkungen, Behinderungen
und Störungen so gering wie möglich zu halten.
Frohe - wünschen Gemeinderat, Bürgermeister und Stadtverwaltung
STADTNACHRICHTEN
RENNINGEN
                                                                Woche 14 | Mittwoch, 05. April 2023   3

Ostergruß des Bürgermeisters
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

nachdem die letzten drei Jahre das Osterfest corona-bedingt unter anderen Umständen statt-
finden musste, freue ich mich, dass wir dieses Jahr wieder näher zusammenrücken können.
Auch wenn das Virus erst einmal seinen großen Schrecken verloren hat, so sollten wir trotz-
dem aufmerksam bleiben und aufeinander aufpassen. Auch der anhaltende Krieg und die
gravierenden Auswirkungen auf die Menschen in der Ukraine, die politischen Entwicklungen
hinsichtlich des Klimaschutzes, die Inflation und zahlreiche weitere aktuelle Themen treiben
viele von uns in diesen Tagen um.
Trotz der vielen schlechten Nachrichten hoffe ich, dass Sie weiterhin optimistisch bleiben.
Das Engagement in unserer Stadt, zwischen den Vereinen, Organisationen und Institutionen
und auch untereinander beispielsweise in der Nachbarschaft, ist erfreulich und zeigt, dass die
Gemeinschaft zusammensteht.
Gerade in schwierigen Zeiten fällt es schwer, zu hoffen und zu glauben. Sorgen, Ängste und
Zweifel sind uns allen nicht fremd. Wir wissen nicht, was uns noch erwartet, wie sich unser
Leben in den nächsten Jahren verändern wird. Aber wir wissen, auf jede Nacht folgt ein Tag
und jedes Dunkel hat sein Licht. Erfreuliche Nachrichten gibt es trotzdem immer wieder, hier
bei uns in der Stadt aber auch im gesamten Weltgeschehen.
Wenn nun im Frühling die Natur wieder erwacht, erfüllt uns das mit Lebensfreude und Hoff-
nung. Nicht umsonst gilt Ostern als das Fest des Neuanfangs. In diesem Sinne wünsche ich
uns allen friedliche und gesegnete Osterfeiertage.

Wolfgang Faißt

                                                                                                          Foto: hydrangea100/iStock/Thinkstock
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4   Woche 14 | Mittwoch, 05. April 2023
                                                                                                        STADTNACHRICHTEN
                                                                                                        RENNINGEN

Wochenmarktkoordinator
Wolfgang Mergel wird verabschiedet
Der Markttag am vergangenen Freitag war geprägt von Ab-
schied. Seit vielen Jahren sorgte Wolfgang Mergel vom Ge-
müsestand Stammel ehrenamtlich dafür, dass vor Ort das
Marktgeschehen stets reibungslos lief. Er war Sprachrohr für
die Marktkollegen und für die Verwaltung. Mit viel Feingefühl
und Geschick sorgte Herr Mergel stets für ein gutes Klima.
Die Zusammenarbeit über all die Jahre hätte besser nicht         Die wunderschön österlich dekorierten Stände und Läden
sein können. Symbolisch sollte ein Abschiedsgeschenk dies        entlang der Bachstraße verbreiteten viel Vorfreude auf das
zum Ausdruck bringen: Der Renninger Regenschirm (im In-          bevorstehende Osterfest. Bunte, frische Frühlingsfarben do-
nenbereich verziert mit Motiven aus Renningen) steht dafür,      minierten den Markt. Das breite Angebot reichte von Dekora-
dass Herr Mergel „keinen im Regen stehen ließ“ und sich          tionsideen, bunten Ostereiern, farbenfrohen Blumengestecken
stets lösungsorientiert und mit viel Ruhe und Gelassenheit       und kreativer Holzkunst bis hin zu wohlduftenden Seifen und
für die Zufriedenheit aller einsetzte. Auch wurde unter seiner   kunterbunter Kindermode.
Mitwirkung der BESONDERE WOCHENMARKT eingeführt,                 Auch kulinarisch war in diesem Jahr sehr viel geboten. Un-
der einmal im Jahr etabliert werden soll.                        terschiedlichste Bewirtungsstände längs der Bachstraße bis
                                                                 hin zum Vorplatz der Kirche und weiter in Richtung Back-
Die Stadtverwaltung bedankt sich herzlich für die gute Zu-
                                                                 haus sorgten dafür, dass für jeden Geschmack etwas dabei
sammenarbeit und wünscht Herrn Mergel alles Gute. Nach-          war. Die zahlreichen Sitzgelegenheiten luden außerdem zum
folger wird Mattias Stammel sein. Herr Stammel wird künftig      Verweilen ein.
die Marktkoordination übernehmen. Für diese Bereitschaft         Für die musikalische Untermalung sorgten in diesem Jahr der
der Unterstützung bedankt sich die Stadtverwaltung schon         Musikverein Malmsheim sowie der Harmonika-Spielring Malms-
heute und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.               heim. Außerdem lud die evangelische Kirchengemeinde um
                                                                 14.30 Uhr zum Orgelkonzert in der ev. Germanuskirche ein.

                                                                                                Höhepunkt und Abschluss
                                                                                                des Ostermarktes bildete wie
                                                                                                in jedem Jahr das legendäre
                                                                                                Entenrennen der Jugendfeu-
                                                                                                erwehr auf dem Rankbach.
                                                                                                Um ca. 17 Uhr fiel der Start-
                                                                                                schuss und unzählige Quiet-
                                                                                                sche-Entchen schwammen im
                                                                                                Rankbach ihrem Ziel entge-
                                                                                                gen. Wir gratulieren den
                                                                                                glücklichen Gewinnern, die
                                                                                                sich über Renninger Euro-
                                    Des Weiteren wurde die                                      chips als Siegprämie freuen
                                    Bantle’s Metzgerei ver-                                     durften! Der Erlös dieser Akti-
                                    abschiedet. Nach vielen                                     on ist wieder für die Jugend-
                                    Jahren auf dem Ren-                                         arbeit der Feuerwehr be-
                                    ninger     Wochenmarkt                                      stimmt.
                                    war vergangenen Frei-                                       Ein Dank geht an das Orga-
                                                                                                nisationsteam des GHV rund
                                    tag der letzte Markt-
                                                                                                um Birgit Gaubisch, Harald
                                    tag des Bantle-Teams.
                                                                                                Mann und Marcel Seyther,
                                    Auch hier bedankt sich                                      welches es auch in diesem
                                    die Stadtverwaltung für                                     Jahr wieder geschafft hat, ei-
                                    die jahrlange Treue zum                                     nen großartigen Markt auf die
                                    Renninger       Wochen-                                     Beine zu stellen, ebenso wie
markt und wünscht dem gesamten Team für die Zukunft al-                                         das Team des städtischen
les Gute. Nachfolger wird Herr Siegmar Mei mit seinem Team                                      Bauhofs, das maßgeblich am
sein, der künftig auf dem Wochenmarkt vertreten sein wird.       Erfolg und reibungslosen Ablauf des Ostermarktes beteiligt
                                                                 war. Wir danken außerdem den zahlreichen Teilnehmern, die
                                                                 mit viel Einsatz und Ideenreichtum zum guten Gelingen des
16. Malmsheimer Ostermarkt –                                     Ostermarktes beigetragen haben.
                                                                 Ausblick: die Vorfreude auf den nächsten Ostermarkt ist
der bisher größte                                                schon groß. Dieser findet im nächsten Jahr am 24.03.2024
Beim diesjährigen Malmsheimer Ostermarkt, der nun bereits        wieder am Palmsonntag statt.
zum 16. Mal vom Gewerbe- und Handelsverein Renningen
e.V. veranstaltet wurde, war so viel geboten wie nie zuvor.
Weit mehr als 60 Verkaufsstände lockten die zahlreich er-
schienenen Ostermarktbesucher aus nah und fern zum Ein-           Ausschreibungen der Stadt Renningen finden Sie unter:
                                                                  www.renningen.de/stadtentwicklung/baustellen-bauprojekte/
kaufen und Genießen an den Rankbach beim traditionell am          ausschreibungen/
Palmsonntag stattfindenden Markt.
Frohe - wünschen Gemeinderat, Bürgermeister und Stadtverwaltung
STADTNACHRICHTEN
RENNINGEN
                                                                                      Woche 14 | Mittwoch, 05. April 2023    5
Öffentlichkeitsbeteiligung                                     II. Wochenmarkt
                                                               § 6 Marktgegenstände
zu Schienenlärm                                                § 7 Marktzeiten, Marktfläche
Das Eisenbahn-Bundesamt führt zurzeit die erste Phase der      § 8 Vorschriften für den Verkäufer
Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionspla-       § 9 Vorschriften für den Marktbesucher
nung, sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kom-      III. Spezialmärkte
munen, durch. Dabei können alle Menschen, die sich durch       § 10 Kunsthandwerkermarkt
Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an      § 11 Weihnachtsmarkt
Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis zum            IV. Schlussbestimmungen
24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat      § 12 Ausnahmegenehmigung
das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.         § 13 Ordnungswidrigkeiten 7 § 14 Inkrafttreten
laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
                                                               V. Anlagen
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht
                                                               Anlage 1: Zulassungsbestimmungen
zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase               für den Renninger Kunsthandwerkermarkt
wird sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Kommu-            Anlage 2:`Zulassungsbestimmungen
nen die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation               für den Renninger Weihnachtsmarkt
an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der
Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das     Auf Grund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf           (GemO) i.d.F. vom 24. Juli 2000 zuletzt geändert durch
seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die        Gesetz vom 02.12.2020 (GBl S. 1095,1098) und den §§ 2
zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffent-    und 69 der Gewerbeordnung (GewO) i.d.F. vom 22.02.1999,
lichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Ent-    zuletzt geändert durch Art. 6 G vom 20.07.2022 I 1174
wurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.        i.V. mit § 1 der Verordnung der Landesregierung über die
                                                               Zuständigkeit nach der Gewerbeordnung (GewZuVO) vom
                                                               21.07.2020 (GBl. 658) hat der Gemeinderat am 27.03.2023
Parksituation am Sportzentrum                                  folgende Satzung beschlossen:
Die Parkmöglichkeiten am Sportzentrum in Renningen sind
aufgrund der Baumaßnahme zur Errichtung der Riedwiesen-        I. Allgemeines
sporthalle weiterhin eingeschränkt. Wir bitten deshalb den                         § 1 Geltungsbereich
Weg zu den Veranstaltungen im Sportzentrum nach Mög-
lichkeit mit dem Fahrrad oder zu Fuß anzutreten. Damit         (1) Diese Marktsatzung gilt für den Wochenmarkt sowie für
kann gemeinsam die teilweise angespannte Parksituation am          die Spezialmärkte der Stadt Renningen im Sinne der §§
Sportzentrum vermieden werden. Vielen Dank.                        67 und 68 GewO.
                                                               (2) Die Stadt Renningen ist Veranstalter von
                                                                   - Wochenmarkt
                                                                   - Kunsthandwerkermarkt
                                                                   - Weihnachtsmarkt
Rund um’s Klima                                                                          § 2 Zweck
                                                               (1) Die Märkte werden als öffentliche Einrichtung betrieben.
                                                               (2) Die Märkte dienen der Versorgung der Bevölkerung mit
Klimasparbuch neu aufgelegt                                        Waren der verschiedensten Art sowie der Markttradition.
                                                                   Sie sollen in ihrem Aufbau und in ihrer Gestaltung dem
Das Klimasparbuch ist ein Ratgeber, der nun bereits zum            Stadtbild Rechnung tragen.
zweiten Mal vom Landkreis Böblingen in Kooperation mit         (3) Die Marktsatzung regelt das Verhältnis der Gemeinde als
dem oekom e.V. herausgegeben wird. Es enthält praktische           Marktveranstalter zu den Marktbeschickern und dient der
Tipps und Informationen rund um den Klimaschutz im Alltag.         Marktordnung.
Kombiniert ist der Ratgeber mit Gutscheinangeboten aus
dem Landkreis Böblingen. Sie sollen zum Ausprobieren von                                  § 3 Zulassung
nachhaltigen Produkten, Dienstleistungen und Freizeitaktivi-   (1) An den Märkten dürfen nur zugelassene Marktbeschicker
täten anregen. Das 112-seitige Büchlein gibt Informationen         teilnehmen. Die Zulassung erfolgt auf Antrag. Sie wird
zum Klimaschutz vor Ort und enthält darüber hinaus 21              grundsätzlich schriftlich erteilt und gilt befristet für den
Gutscheine für den nachhaltigen Einkauf im Landkreis. Auch         beantragten Markt. Im Falle des Wochenmarktes wird die
Akteure aus Renningen finden sich im Klimasparbuch wieder.         Zulassung auf Dauer, in stets widerruflicher Weise erteilt.
Das Klimasparbuch wird nach Ostern kostenfrei in den Stadt-        Bei freien Plätzen sind Tageszulassungen möglich. Die
und Gemeindeverwaltungen des Landkreises sowie bei allen           Zulassung ist nicht übertragbar und kann mit Nebenbe-
Gutscheinpartnern erhältlich sein. Das Klimasparbuch ist bei       stimmungen versehen werden.
der Klimaschutzbeauftragten Frau Ina Reinhard im Rathaus       (2) Zugelassen werden nur solche Marktbeschicker, die die
Renningen zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros erhältlich.        für die Teilnahme erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Die
                                                                   Stadtverwaltung kann für die Prüfung oder für die Teil-
                                                                   nahme am Markt erforderlichen Zuverlässigkeit geeignete
                                                                   Nachweise verlangen, insbesondere dafür, dass die Voraus-
                                                                   setzungen für die Ausübung der Tätigkeit nach dem Ge-
 Amtliche Bekanntmachungen                                         werberecht erfüllt werden. Die Zulassungen werden unter
                                                                   Berücksichtigung der Zahl der Marktbeschicker und des
                                                                   vorhandenen Platzes erteilt. Hierbei sind Warenart, Größe
                                                                   und Art des Verkaufstandes, bei vergleichbarem Warenan-
  Satzung über die Regelung der Märkte                             gebot mehrerer Bewerber auch die Ausgewogenheit und
                                                                   die Vielfältigkeit des Warenangebotes auf dem Markt sowie
          der Stadt Renningen                                      der zeitliche Eingang der Zulassungsanträge maßgebend.
            (Marktordnung)                                     (3) Das Verfahren der Erteilung der Zulassung zum Markt
                                                                   kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne
Inhaltsverzeichnis                                                 des Gesetzes über einheitliche Ansprechpartner für das
I. Allgemeines                                                     Land Baden-Württemberg abgewickelt werden; § 42a und
§ 1 Geltungsbereich                                                § 71a bis 71e des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes
§ 2 Zweck                                                          in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung.
§ 3 Zulassung                                                  (4) Die Zulassung kann widerrufen werden, wenn ein sachlich
§ 4 Marktordnung                                                   gerechtfertigter Grund vorliegt. Ein sachlich gerechtfertig-
§ 5 Marktaufsicht                                                  ter Grund liegt insbesondere vor, wenn:
Frohe - wünschen Gemeinderat, Bürgermeister und Stadtverwaltung
6   Woche 14 | Mittwoch, 05. April 2023
                                                                                                         STADTNACHRICHTEN
                                                                                                         RENNINGEN

    1. der Standplatz wiederholt, ohne dies anzuzeigen, nicht        In Ausnahmefällen kann der Wochenmarkt von der Stadt-
       benutzt wird;                                                 verwaltung auf den Parkplatz Jahnstraße verlegt werden.
    2. die Marktfläche ganz oder teilweise für bauliche Ände-        In diesen Fällen ist dies rechtzeitig den Marktbeschickern
       rungen oder andere öffentliche Zwecke benötigt wird;          anzukündigen.
    3. der Inhaber der Erlaubnis oder dessen Bedienstete         (2) An sonstigen Straßen und Plätzen darf ohne die Ge-
       oder Beauftragte erheblich oder trotz Mahnung wie-            nehmigung der Ortspolizeibehörde kein Markt abgehalten
       derholt gegen die Bestimmungen dieser Marktsatzung            werden.
       verstoßen haben;                                          (3) Der Wochenmarkt beginnt um 13:00 Uhr und endet um
    4. die Standinhaber die fällige Gebühr trotz Mahnung             18:00 Uhr.
       nicht bezahlt.                                            (4) Die Ortspolizeibehörde kann aus besonderem Anlass die
    Wird die Zulassung entzogen, kann die sofortige Räu-             Verkaufszeiten anders festsetzen. Eine solche Änderung
    mung des Standplatzes verlangt werden.                           ist vorher ortsüblich bekanntzugeben.
(5) Waren dürfen nur von einem zugewiesenen Standplatz
    aus angeboten und verkauft werden. Die Standplätze                          § 8 Vorschriften für den Verkäufer
    werden nach marktbetrieblichen Erfordernissen zugeteilt.     (1) Mit der Anfuhr der Ware darf frühestens 1 Stunde vor
    Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung und Behalten              Marktbeginn begonnen werden: die Anfuhr muss bis zum
    eines bestimmten Platzes.                                        Beginn des Marktes beendet sein. Die Verkäufer haben
(6) Für die Teilnahme an den Märkten werden Marktgebühren            ihre Fahrzeuge, sofern diese nicht als Verkaufsfahrzeuge
    entsprechend der Satzung über die Erhebung von Markt-            hergerichtet sind, sofort nach dem Abladen, spätestens
    gebühren der Stadt Renningen erhoben.                            bis Beginn des Marktes vom Marktgelände wegzufahren.
                                                                 (2) Vor Marktbeginn (§ 7 Abs. 3) darf mit dem Verkauf nicht
                       § 4 Marktordnung                              begonnen werden.
(1) Die Marktbeschicker haben beim Marktaufbau die Ver-          (3) Zum Messen und Wiegen dürfen nur geeichte Maße,
    kehrssicherheit zu beachten. Die für Rettungs- und Not-          Waagen und Gewichte verwendet werden.
    fahrzeuge erforderlichen Verkehrswege sind zu gewähr-        (4) Beim Ausrufen und Anbieten dürfen keine Lautsprecher
    leisten und Beeinträchtigungen anderer Teilnehmer zu             verwendet werden.
    vermeiden.                                                   (5) Abfälle, Verpackungsmaterial u.s.w. sind von den Stan-
(2) Als Verkaufseinrichtungen sind nur Verkaufswagen, -an-           dinhabern nach Marktschluss unverzüglich zu entfernen.
    hänger, und Verkaufsstände zugelassen. Sonstige Fahr-            Platz und Stand sind nach Beendigung des Marktes in
    zeuge dürfen während der Marktzeit auf den Marktflächen          sauberen Zustand zu verlassen.
    nicht abgestellt werden.                                     (6) Bei der Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr
(3) Überdachungen und ähnliche in die Fläche hineinragende           vor Ort und Stelle dürfen nur verwendet werden:
    Gegenstände müssen mindestens eine lichte Höhe von               a) Mehrwegartikel (Gläser, Mehrwegpfandflaschen, Tassen,
    2,10 m, gemessen ab Straßenoberfläche haben.                        Teller, Messer, Gabel, Löffel o.ä.;
(4) Die zugewiesene Verkaufsfläche darf nur in einer Tiefe bis       b) essbare Behältnisse (z.B. Waffelschalen, Spritztüten,
    4 m benutzt werden.                                                 aufgeschnittene Brötchen);
(5) Die aufgebauten Verkaufseinrichtungen dürfen die Über-           c) Holzprodukte (z.B. Holzgabeln, Holzstäbchen)
    sicht über die Marktfläche oder dahinterliegende Ver-        (7) Die Verkäufer sind mit dem Betreten des Marktgeländes
    kaufsstände nicht beeinträchtigen.                               den Bestimmungen dieser Satzung unterworfen.
(6) Beim Anbieten der Waren sind die lebensmittelrecht-
    lichen und sonstigen Bestimmungen, insbesondere der                    § 9 Vorschriften für die Marktbesucher
    Gewerbeordnung, die Preisauszeichnungsverordnung, das        Jeder Besucher des Marktes hat sich so zu verhalten, dass
    Lebensmittel-, Hygiene- und Baurecht einzuhalten.            der Marktverkehr nicht behindert oder gestört wird. Besucher
(7) Der Standplatz muss von den Marktbeschickern sauber          sind mit dem Betreten des Marktgeländes den Bestimmun-
    gehalten werden.                                             gen dieser Satzung unterworfen.
(8) Die Standinhaber haben an ihren Verkaufseinrichtungen an
    gut sichtbarer Stelle ihren Familiennamen und mindestens     III. Spezialmärkte
    einen ausgeschriebenen Vornamen sowie ihre Anschrift in
    deutlich lesbarer Schrift anzubringen. Standinhaber, die
                                                                                   § 10 Kunsthandwerkermarkt
    eine Firma führen, haben ihre Firma in der vorgenannten
    Weise anzubringen.                                           (1) Auf dem Kunsthandwerkermarkt dürfen Kunstgegenstän-
(9) Alle Teilnehmer am Marktverkehr haben diese Marktsat-            de und handwerkliche Gegenstände aller Art feilgeboten
    zung und die in der Zulassung erhaltenen Nebenbestim-            werden. Die Kunstgegenstände und die handwerklichen
    mungen zu beachten.                                              Gegenstände müssen einen Ausdruck schöpferischer und
                                                                     individueller Gestaltung vermitteln. In Massenfertigung
                      § 5 Marktaufsicht                              oder industriell hergestellte Artikel sind nicht zugelassen.
(1) Die Marktaufsicht obliegt der Stadtverwaltung. Den An-       (2) Der Kunsthandwerkermarkt findet auf dem Kirchplatz
    ordnungen des Aufsichtspersonales ist Folge zu leisten.          und rund um das Rathaus Renningen statt. Innenräu-
(2) Die Marktaufsicht hat drohende Störungen der Marktord-           me können individuell im Haus am Rankbach oder im
    nung zu verhindern oder Verstöße zu beseitigen.                  Evangelischen Gemeindehaus (je nach Absprache mit der
                                                                     Kirchengemeinde und der Leitung des Pflegeheims) hin-
II. Wochenmarkt                                                      zugezogen werden. Je nach Standort der Innenplätze ist
                                                                     ein Teil der Kleinen Gasse oder ein Teil der Hauptstraße
                    § 6 Marktgegenstände                             Bestandteil des Marktes.
Auf dem Wochenmarkt dürfen                                       (3) Der Kunsthandwerkermarkt findet am Pfingstmontag statt.
a) Lebensmittel im Sinne von § 1 Lebensmittel- und Bedarfs-          Der Kunsthandwerkermarkt beginnt um 11:00 Uhr und
   gegenständegesetz;                                                endet um 18:00 Uhr. Die Einfahrt auf das Marktgelände,
b) Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Fort-            um Waren anzuliefern und den Marktstand aufzubauen,
    wirtschaft und der Fischerei sowie                               ist von 8:00 Uhr – 11.00 Uhr zulässig. Aus Gründen
c) rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des großen Viehs               der Verkehrssicherheit sind Beschränkungen im Einzelfall
   feilgeboten werden.                                               möglich. Der Abbau muss zwischen 18:00 - 20:00 Uhr
(1) Das Feilbieten und Verkaufen von Waren, die nicht Ge-            erfolgen.
    genstand des Wochenmarktverkehrs sind, ist auf dem           (4) Weitere Zulassungsbestimmungen, die aus der Anlage 1
    Marktgelände verboten.                                           ersichtlich sind, sind Bestandteil dieser Satzung.

                § 7 Marktzeiten, Marktflächen                                        § 11 Weihnachtsmarkt
(1) Der Wochenmarkt findet regelmäßig jeden Freitag auf          (1) Auf dem Weihnachtsmarkt dürfen neue oder selbstgefer-
    dem Ernst-Bauer-Platz statt. An Feiertagen findet der            tigte weihnachtsbezogene Artikel feilgeboten werden.
    Wochenmarkt am Tag zuvor (donnerstags) auf dem Ernst-        (2) Marktgelände für den Weihnachtsmarkt ist der Kirchplatz
    Bauer-Platz statt.                                               und der Rathausvorplatz.
Frohe - wünschen Gemeinderat, Bürgermeister und Stadtverwaltung
STADTNACHRICHTEN
RENNINGEN
                                                                                         Woche 14 | Mittwoch, 05. April 2023   7
(3) Der Weihnachtsmarkt findet am 2. Adventswochenende            Im Außenbereich sind Marktstände mit Überdachungen (z.B.
    von Samstag bis Sonntag statt. Der Weihnachtsmarkt be-        Pavillon) mitzubringen. Die Aufstellung von Tischen ohne
    ginnt samstags um 15.00 Uhr und endet um 21:00 Uhr.           Überdachung ist nicht zugelassen. Die dekorative Gestaltung
    Sonntags beginnt der Markt um 11:00 Uhr und endet um          der Marktstände obliegt den Ausstellern. Verlängerungskabel
    19:00 Uhr. Die Einfahrt auf das Marktgelände, um Waren        für Stromanschlüsse sind von den Ausstellern mitzubringen.
    anzuliefern und den Marktstand zu dekorieren, ist sams-       Die in der Festsetzung als Spezialmarkt gem. § 68 Abs.2
    tags ab 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr zulässig. Aus Gründen          der Gewerbeordnung festgelegten Bestimmungen durch das
    der Verkehrssicherheit sind Beschränkungen im Einzelfall      Landratsamt Böblingen gelten unabhängig. Die Abteilung
    möglich. Der Abbau muss sonntags zwischen 19:00 –             Kultur, Freizeit & Sport informiert mit der Zulassung zur
    22:00 Uhr erfolgen.                                           Teilnahme am Kunsthandwerkermarkt über die jeweils fest-
(4) Weitere Zulassungsbestimmungen die aus der Anlage 2           gesetzten Bestimmungen des Landratsamtes.
    ersichtlich sind, sind Bestandteil dieser Satzung.
                                                                   Bei einer Absage seitens des Künstlers/Kunsthandwerkers
IV. Schlussbestimmungen                                            wird folgende Stornogebühr erhoben:
                                                                   Bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung 50 % der Standgebühr
               § 12 Ausnahmegenehmigung                            Bei weniger als 1 Woche 100 % der Standgebühr
Die Stadtverwaltung kann in begründeten Fällen Ausnahme-
genehmigungen von § 3, 4, 7, 10 und 11 erteilen.                  Anlage 2
                § 13 Ordnungswidrigkeiten                         Zulassungsbestimmungen und Hinweise
                                                                  für den Renninger Weihnachtsmarkt
Ordnungswidrig im Sinne des § 142 Abs. 1 der Gemeinde-
ordnung von Baden-Württemberg handelt, wer                        1. Markt-/Verkaufszeiten:
   1. an einem Markt teilnimmt, ohne die erforderliche Zu-            Der Renninger Weihnachtsmarkt findet am zweiten Ad-
      lassung zu besitzen (§ 3 Abs. 1);                               ventswochenende in der Zeit von 15:00 bis 21:00 Uhr
   2. die Zulassung einem anderen überlässt (§ 3 Abs. 1);             (samstags) und 11.00 bis 19.00 Uhr (sonntags) statt. Der
   3. Waren von einem nicht zugewiesenen Standplatz an-               Verkaufsstand muss während der gesamten Marktdauer
      bietet und verkauft, (§3 Abs. 5);                               geöffnet sein. Auf die Einhaltung der Marktzeiten ist zu
   4. gegen die Marktordnung verstößt (§ 4);                          achten, insbesondere darf am Sonntag vor 11:00 Uhr
   5. nicht zum Verkauf zugelassene Waren feilbietet (§§ 6,           kein Verkauf stattfinden. Der Betrieb von Lautsprechern
      10 Abs. 1, 11 Abs. 1) oder                                      ist generell nicht zugelassen.
   6. gegen die festgelegten Zeitvorgaben verstößt (§§ 7          2. Marktstände, Dekoration und Warenangebot
      Abs. 3, 10 Abs. 3, 11 Abs. 3)                                   a) Die Stadt baut die städtischen Marktstände bis Frei-
Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu                tagnachmittag auf, die Stromanschlüsse für die ein-
500,00 € geahndet werden.                                                 zelnen Stände werden am Samstagmorgen hergestellt.
                                                                          Mit dem Aufbau und dem Schmücken der eigenen
                      § 14 Inkrafttreten                                  Stände darf erst am Samstag ab 8:00 Uhr begonnen
Diese Satzung tritt zum 01.04.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt           werden und sollte bis spätestens 14:00 Uhr beendet
die bisherige Satzung über die Wochenmarkt-Ordnung in der                 sein. Der im Plan angegebene Standort ist nicht maß-
Fassung vom 01.01.2002 außer Kraft.                                       stabsgerecht dargestellt. Anweisungen zur Aufstellung
Renningen, den 27.03.2023                                                 vor Ort durch die Marktaufsicht bleiben ausdrücklich
                                                                          vorbehalten. Standabbau am Sonntag: nicht vor 19:00
gez.
                                                                          Uhr mit dem Pkw das Marktgelände befahren (Schutz
Wolfgang Faißt
Bürgermeister                                                             der Marktbesucher).
                                                                      b) Marktaufsicht hat die Stadtverwaltung Renningen. Die
Hinweis:                                                                  Marktaufsicht kann bei Gefährdungen des Marktbe-
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-               triebs Teilnehmer und Besucher mit sofortiger Wirkung
ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)                      vom Markt ausschließen. Bei Ausschluss vom Markt-
oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvor-                     betrieb besteht kein Anspruch auf Erstattung bezahlter
schriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach §                  Standgebühren.
4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder           c) Deckreisig zur Schmückung der Stände wird von der
elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung              Stadt in begrenztem Umfang ebenfalls am Sams-
dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht                    tagmorgen nur zwischen 9.30 und 10.00 Uhr an der
worden ist; dieser Sachverhalt, der die Verletzung begründen             Hauptstraße (beim Rathaus) ausgegeben. Das Deckrei-
soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften          sig (oder sonstiges Deko-Material) muss an die Stände
über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder                festgebunden oder mit Reißzwecken befestigt werden.
die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.                     Klammern/Nägel dürfen nicht zur Befestigung verwendet
                                                                         werden (Verletzungsgefahr beim Abbau der Stände).
V. Anlagen                                                        3. Gebühren/Strom
                                                                      Für die Bereitstellung der Markstände wird eine Stand-
Anlage 1:                                                             gebühr erhoben. Die Höhe der Standgebühr richtet sich
                                                                      nach der jeweils geltenden Satzung über die Erhebung
Zulassungsbestimmungen für den
                                                                      von Marktgebühren der Stadt Renningen.
Renninger Kunsthandwerkermarkt
                                                                      Die Stromkosten für die Standbeleuchtung sind in der
Zum Renninger Kunsthandwerkermarkt werden nur frei-
                                                                      Standgebühr enthalten. Der Anschluss von elektrischen
schaffende und selbstständige Künstlerinnen und Künstler,
                                                                      Heizgeräten ist ausdrücklich untersagt. Stromverbraucher
Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker zugelassen. Die
                                                                      dürfen nur in der bei der Anmeldung angegebenen bzw.
Künstler verpflichten sich mit ihrer Unterschrift auf dem An-
                                                                      vor dem Weihnachtsmarkt besonders vereinbarten Kapa-
tragsformular am Markttag persönlich anwesend zu sein. Es
dürfen nur die Objekte aus der Kunstrichtung ausgestellt und          zität angeschlossen werden. Der Veranstalter behält sich
vertrieben werden, für die sich der Künstler bei der Stadt            vor, beim Auftreten von Störungen der Stromversorgung
beworben hat. Bei Zuwiderhandlung wird künftig keine Zu-              die Weiterbenutzung einzelner Geräte zu untersagen.
lassung mehr erteilt.                                                 Stromnutzer müssen selbst Verlängerungskabel mitbrin-
                                                                      gen. Kabeltrommeln sind vollständig abzuwickeln. Von
Die Stadt Renningen stellt für die Durchführung des Kunst-            den Teilnehmern selbst verlegte Kabel sind so abzusi-
handwerkermarktes zur Verfügung:                                      chern, dass Gefahren für Besucher, insbesondere das
1. Stromanschluss (wenn angemeldet)                                   Stolpern über die Kabel vermieden werden. Für Schäden,
2. Tische (in den Innenräumen, je nach Anmeldung)                     die durch selbst verlegte Kabel entstehen, haftet der Teil-
3. Standplatz                                                         nehmer, der die Kabel verlegt.
Frohe - wünschen Gemeinderat, Bürgermeister und Stadtverwaltung
8   Woche 14 | Mittwoch, 05. April 2023
                                                                                                          STADTNACHRICHTEN
                                                                                                          RENNINGEN

4. Abgabe von Speisen und Getränken                                                      § 2 Gebührenhöhe
   Speisen und Getränke dürfen nicht in Einweggeschirr ab-       (1)   Die Höhe der Benutzungsgebühr richtet sich nach dem
   gegeben werden. Von der Stadt wird das Geschirrmobil                dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. Dieses
   eingesetzt und von der Freiwilligen Feuerwehr Renningen             ist Bestandteil der Satzung.
   bedient. Alle Standinhaber, die Speisen und Getränke          (2)   Die Benutzungsgebühren für den Wochenmarkt werden
   anbieten, sind deshalb zur Benutzung des Geschirrmobils             als Jahresgebühr, in Einzelfällen als Tagesgebühren er-
   verpflichtet. Gläser sind von den Standinhabern selbst              hoben. Die Gebühren für die Spezialmärkte werden als
   bereitzustellen, können aber im Geschirrmobil gespült               Tagesgebühren erhoben.
   werden. Für Glühwein und ähnliche Heißgetränke stehen         (3)   Die Gebühren für die Spezialmärkte werden nach der auf
   die Kaffeebecher des Geschirrmobils zur Verfügung. Wei-             dem Marktgelände überlassenen Fläche auf der Basis
   tere Infos erhalten die Teilnehmer nach der Anmeldung.              laufender Meter Standfläche berechnet. Die Gebühr für
5. Reinigung/Streupflicht/Abfallentsorgung/offene Feuerstellen         den Wochenmarkt als Pauschalbetrag pro Stellplatz.
   a) Abfälle im Bereich der Marktstände hat jeder Standin-      (4)   Die Gebühren für die Überlassung eines Stromanschlusses
      haber selbst zu beseitigen. Ein Abfallcontainer für Ver-         werden entsprechend der Nutzungsart täglich, je benutzter
      packungsmüll oder zurückgelassenen Standschmuck                  Steckdose erhoben. Bei den Jahresbeschickern werden die
      steht nicht zur Verfügung. Zurückgelassener Abfall wird          Gebühren jährlich je Steckdose und Nutzungsart erhoben.
      auf Kosten des Standinhabers entsorgt.                     (5)   Die Stadt kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen.
   b) Aufkommende Eis- und Schneeglätte ist der Marktauf-
      sicht zu melden; die Stadtverwaltung sorgt dann in                               § 3 Umsatzsteuer
      den Hauptdurchgangsbereichen für die notwendige            Soweit Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten
      Verkehrssicherheit. Im unmittelbaren Nahbereich der        Gebühren, Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnah-
      einzelnen Stände ist dies Aufgabe der Standinhaber.        men (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind,
                                                                 tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteu-
6. Feuerschutz                                                   er) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe.
   a) Für Kochstellen mit Fett sind Löschdecken zum Spritz-
      schutz bereitzulegen. Falls nicht vorhanden, können        § 4 Entstehung, Fälligkeit und Zahlung der Gebührenschuld
      diese beim Bauhof bestellt werden.                         (1) Die Tagesgebühren entstehen und werden fällig mit der
   b) Offene Feuerstellen sind auf dem Marktgelände nicht            Überlassung eines Verkaufsplatzes (Zulassung zum Markt)
      zugelassen. Wer gasbetriebene Brennstellen verwendet           oder der Inanspruchnahme eines Stromanschlusses.
      (zum Kochen), ist verpflichtet, einen geprüften und            Soweit ein Gebührenbescheid erlassen wird, werden die
      funktionsfähigen 6-kg-Pulverlöscher im Stand bereitzu-         Gebühren zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer, mit
      halten.                                                        der Bekanntgabe fällig.
7. Haftpflicht                                                   (2) Die Jahresgebühren zzgl. der jeweils geltenden Umsatz-
   Der Marktbeschicker haftet für alle in seinem Verantwor-          steuer entstehen mit der Zuweisung eines Jahresver-
   tungsbereich entstehenden Personen-, Sach- und Ver-               kaufsplatzes. Sie werden mit der Bekanntgabe des Ge-
   mögensschäden, die in Zusammenhang mit dem Weih-                  bührenbescheids fällig. Dies gilt für die Gebühren des
   nachtsmarkt stehen. Die Stadt wird von allen Ansprüchen           Stromanschlusses entsprechen.
   Dritter, einschließlich aller Prozesskosten, freigestellt.    (3) Wird ein bereitgehaltener Verkaufsplatz nicht oder nur teil-
8. Parken                                                            und zeitweise belegt, so begründet dies keinen Anspruch
   Ein Parken vor den Zugängen zum Weihnachtsmarkt kann              auf Ermäßigung oder Erstattung der Gebühr.
   nicht erfolgen. Auf dem Gelände des Weihnachtsmarktes                               § 5 Inkrafttreten
   dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden. Dies gilt auch
                                                                 Diese Satzung tritt zum 01.04.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt
   für die Marktbeschicker.
                                                                 die bisherige Satzung über die Erhebung von Marktgebühren
9. Nachtwache                                                    vom 01.01.2002 außer Kraft.
   Die Organisation einer Nachtwache obliegt der Stadt. Für
   evtl. in den Marktständen über Nacht belassene Ware           Renningen, den 27.03.2023
   wird jedoch keine Haftung übernommen.                         gez.
                                                                 Wolfgang Faißt
                   Satzung                                       Bürgermeister
    über die Erhebung von Marktgebühren                          Hinweis:
                                                                 Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-
             der Stadt Renningen                                 ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt-            oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvor-
temberg (GemO) i.d.F. vom 24. Juli 2000 (GBL. S. 581 ber.        schriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach §
S. 698), zuletzt geändert am 02.12.2020 (GBl. S 1095, 1098)      4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder
in Verbindung mit den §§ 67 bis 17 der Gewerbeordnung in         elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung
der Fassung vom 22.02.1999, zuletzt geändert durch Art. 6        dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht
G vom 20.07.2022 (BGl. I 1174) und § 2 des Kommunalab-           worden ist; dieser Sachverhalt, der die Verletzung begründen
gabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung         soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften
vom 17.03.2005 /GesBl. 2005 S. 206) hat der Gemeinderat          über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder
am 27.03.2023 folgende Satzung beschlossen:                      die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
                          §1
                  Erhebungsgrundsatz                             Anlage
Zur Deckung des Aufwands für die Abhaltung des Wochen-
marktes und der Spezialmärkte (Kunsthandwerkermarkt und          Gebührenverzeichnis zur Satzung
Weihnachtsmarkt) werden von der Stadt Marktgebühren nach         über die Erhebung von Marktgebühren
den folgenden Bestimmungen erhoben.
                                                                 1. Gebühren des Wochenmarktes
            § 2 Gebührenpflicht, Gebührenschuldner               1.1. Tagesgebühren pro Markttag                          10,00 €
(1) Zur Zahlung der Marktgebühren ist verpflichtet, wer auf      1.2. Jahresgebühr                                       250,00 €
    dem Wochenmarkt oder den Spezialmärkten (Weihnachts-
    markt und Kunsthandwerkermarkt) Waren verkauft oder          2. Gebühren des Kunsthandwerkermarktes
    feilbietet.                                                  2.1. je lfd. Meter Standfläche Außenbereich                 20,00   €
(2) Gebührenschuldner ist der Antragsteller oder derjenige,      2.2. je Tisch im Innenbereich                               30,00   €
    der einen Verkaufsplatz oder einen Stromanschluss in         2.3. je zusätzlich lfd. Meter Standfläche im Innenbereich   10,00   €
    Anspruch nimmt. Mehrere Gebührenschuldner haften als         2.4. je Stromanschluss im Außenbereich                      15,00   €
    Gesamtschuldner.                                             2.5. je Stromanschluss im Innenbereich                      10,00   €
Frohe - wünschen Gemeinderat, Bürgermeister und Stadtverwaltung
STADTNACHRICHTEN
RENNINGEN
                                                                                         Woche 14 | Mittwoch, 05. April 2023   9
3. Gebühren des Weihnachtsmarktes                                Hinweis:
3.1. großer Stand (2,5 x 3,5m) Stadt*                            Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif-
     ausschließlich Speisen & Getränke /                         ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
     überwiegend Warenangebot            100,00 € / 80,00 €      oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften
3.2. kleiner Stand (2,5 x 2,5m) Stadt*                           beim Zustandekommen dieser Rechtsverordnung wird nach
     ausschließlich Speisen & Getränke /                         §4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
     überwiegend Warenangebot             85,00 € / 65,00 €      innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser
3.3. Standplatz eigener Stand (bis 9 m²)                         Rechtsverordnung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht
     ausschließlich Speisen & Getränke /                         worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen
     überwiegend Warenangebot             70,00 € / 50,00 €      soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften
3.4. Standplatz eigener Stand (über 9                            über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder
     m²) ausschließlich Speisen & Ge-                            Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
     tränke / überwiegend Warenangebot 95,00 € / 75,00 €
3.5. Anteil Geschirrmobil

                                                                                           !
     ausschließlich Speisen & Getränke/                                                                    e
                                                                                       Sie
     überwiegend Warenangebot             50,00 € / 15,00 €                                       n   .d
*Gebühr beinhaltet Stellplatz, Auf- und Abbau, Nachwache
                                                                             c h en n n i n    ge

                                                                          su       re
                                                                    Wir        w   .
 Stadt Renningen                            Kreis Böblingen                 ww
 Rechtsverordnung
                                                                  Wir suchen für den Fachbereich Planen-Technik-
 der Stadt Renningen über die                                     Bauen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
 Festsetzung der Sperrzeit
 für die Außenbewirtschaftung                                                   Sachbearbeiter/in
 von Gaststätten                                                           im Bereich Baurecht (m,w,d)
Aufgrund der §§ 18 und 28 des Gaststättengesetzes (GastG)                      in Teilzeit (50 %), unbefristet
in der Fassung vom 20.11.1998 (BGBl I 1998, 3418), zuletzt
geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10.03.2017
(BGBl S. 420) in Verbindung mit § 11 der Verordnung der
                                                                  Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
Landesregierung zur Ausführung des Gaststättengesetzes            • allgemeine Sekretariatsaufgaben
(GastVO) in der Fassung vom 18.02.1991 (GBl. 1991, 195,           • Beantwortung von Anfragen, Erteilung von Auskünften
ber. 1992 S. 227), zuletzt geändert am 20.11.2012 (GBl. S.        • Entgegennahme und Bearbeitung von Bauanträgen
604, 623), hat der Gemeinderat der Stadt Renningen am
                                                                  • Bearbeitung von Vorkaufsrechten, Teilungsgeneh-
27.03.2023 folgende Rechtsverordnung beschlossen:
                                                                    migungen u. Baulasten
§ 1 Geltungsbereich                                               • Vor- und Nachbereitung von Ausschuss-Sitzungen,
Die Rechtsverordnung gilt für alle Gaststätten mit dem Be-
trieb einer Außenbewirtschaftung (insbesondere Gartenwirt-          inklusive Protokollführung
schaft, Freiterrasse, Straßenbewirtschaftung).                    • Beschaffung und Zusammenstellung von Daten
                                                                    als Grundlage für die Immobilienbewertung
§ 2 Festsetzung der Sperrzeit
Für die Außenbewirtschaftung der Schank- und Speisewirt-          • Führen der Kaufpreissammlung
schaften Stadtgebiet wird der Beginn der Sperrzeit wie folgt
festgesetzt:
                                                                  Ihr Profil:
1. im städtischen Innenbereich auf 23.00 Uhr                      • Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r
2. im städtischen Außenbereich                                       oder vergleichbare Ausbildung
   (ohne angrenzende Wohnbebauung) auf 24.00 Uhr                  • Sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise
§ 3 Geltungsdauer                                                 • Teamfähigkeit und Engagement
Die Rechtsverordnung gilt vom                                     • sicherer Umgang mit den gängigen
01.05.2023 bis zum 31.12.2023.                                       Office Programmen (Word, Excel, Outlook)
§ 4 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften und                  • idealerweise Berufserfahrung im Bereich Gutach-
    weitergehende Regelungen                                         terausschuss und Baurecht
(1) Soweit im Einzelfall in der Gaststättenerlaubnis andere
    Zeiten festgesetzt sind, bleiben diese unberührt. Für wei-    Wir bieten Ihnen:
    tergehende Ausnahmen (Verlängerung, Verkürzung, Aufhe-        • eine vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit
    bung, Befristung) finden die §§ 11, 12 der Gaststätten-
    verordnung BW Anwendung.
                                                                  • Mitarbeit in einem kollegialen und offenen Team
(2) Die gesetzlichen Pflichten der Gaststättenbetreiber, ins-     • Anstellung nach TVöD mit einer Vergütung bis EG
    besondere die sich aus den baurechtlichen Vorschriften,         6 TVöD
    dem Bundesimmissionsschutzgesetz, den hierzu ergange-         • einen ÖPNV-Zuschuss
    nen Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungs-           • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
    vorschriften über Immissionsrichtwerte ergebenden Pflich-
    ten, bleiben von dieser Rechtsverordnung unberührt.           Nähere Auskünfte erhalten Sie gerne von Helmut
§ 5 Ordnungswidrigkeiten                                          Gaul, Abteilungsleiter Baurecht und Umwelt, unter
Zuwiderhandlungen gegen § 2 dieser Rechtsverordnung sind          Tel. 07159 924-133 oder Stadtbaumeister Marx un-
Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 28 Abs. 1 Nr. 12              ter Tel. 07159 924-131.
GastG.
                                                                  Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen
§ 6 Inkrafttreten
Diese Rechtsverordnung tritt am 01.05.2023 in Kraft.              Unterlagen bis spätestens 30.04.2023 an die Stadt-
                                                                  verwaltung Renningen - Abteilung Personal und Or-
71272 Renningen, den 28.03.2023                                   ganisation, Hauptstr. 1, 71272 Renningen oder per
gez. Wolfgang Faißt                                               E-Mail an Bewerbung@Renningen.de.
Bürgermeister
Frohe - wünschen Gemeinderat, Bürgermeister und Stadtverwaltung
10   Woche 14 | Mittwoch, 05. April 2023
                                                                                                     STADTNACHRICHTEN
                                                                                                     RENNINGEN

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Wir suchen für die Abteilung „Öffentliche Ordnung        Wir suchen für unseren städtischen Bauhof zum
und Straßenverkehr“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt        nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/n
         Sachgebietsleiter/in (m,w,d)                              eine/n Gärtner/in (m,w,d)
     für das Sachgebiet Straßenverkehr                                      in Vollzeit, unbefristet
                    in Vollzeit, unbefristet
                                                         Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:              • Neuanpflanzung und ganzjährige Pflege der städ-
• sämtliche Aufgaben der örtlichen (unteren)               tischen Grünanlagen
  Straßenverkehrsbehörde                                 • Unterstützung bei Veranstaltungen (Auf- und Abbau)
• Anordnung von Verkehrsbeschränkungen                   • Mitarbeit im Winterdienst
  für Baumaßnahmen u. a.
• Erarbeitung von Stellungnahmen                         Ihr Profil:
  für Straßenbauprojekte und Baumaßnahmen                • abgeschlossene Berufsausbildung zum/r Gärtner/
• Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und                   in mit der Fachrichtung Garten- und Landschafts-
  versch. Erlaubnissen                                      bau oder vergleichbare Ausbildung
• Durchführung von Verkehrsschauen und                   • Motorsägeschein AS Baum I
  -untersuchungen                                        • Führerschein der Klasse B, vorzugsweise BE
• Erarbeitung von Maßnahmen zur Optimierung              • Engagement und Teamfähigkeit
  von Verkehrsregelungen
                                                         Wir bieten Ihnen:
• Genehmigungen und Kontrolle von Veranstaltungen
                                                         • eine unbefristete Vollzeitstelle
  im öffentlichen (Straßen-)Raum
                                                         • eine Vergütung bei Vorliegen der persönlichen und
• Mitwirkung bei ÖPNV-, Mobilitäts- und
                                                           tarifrechtlichen Voraussetzungen bis EG 5 TVöD
  Radwegkonzeptionen
                                                         • Mitarbeit in einem kollegialen, motivierten Team
• Gremienarbeit zu den aufgeführten Themen
                                                         • Unterstützung bei der Wohnungssuche
• Mitwirkung bei Angelegenheiten des Ordnungs-
  rechts sowie der Organisation von Wahlen               • ÖPNV-Zuschuss, finanzieller Zuschuss bei Fahr-
                                                           radkauf
Ihr Profil:
• Ausbildung zum/r Verwaltungsfachwirt/in oder           Nähere Auskünfte erhalten Sie gerne von Stavros
   Verwaltungsfachangestellten mit einschlägiger         Kallias, Leiter des städtischen Bauhofs, unter Tel.
   Berufserfahrung oder Abschluss als Bachelor of        07159 924-145.
   Arts - Public Management                              Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen
• fundierte Kenntnisse im Straßenverkehrsrecht           Unterlagen bis spätestens 30.04.2023 an die Stadt-
• Engagement, Teamfähigkeit, Belastbarkeit und           verwaltung Renningen - Abteilung Personal und Or-
   Durchsetzungsvermögen                                 ganisation, Hauptstr. 1, 71272 Renningen oder per
• Zuverlässigkeit, selbstständige Arbeitsweise           E-Mail an Bewerbung@Renningen.de.
• hohe soziale Kompetenz und Teamfähigkeit
Wir bieten Ihnen:
• eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle
   Tätigkeit
• eine leistungsgerechte Vergütung bei Vorliegen     Fundsachen in Malmsheim
   der fachlichen und persönlichen Voraussetzungen
                                                     1   Roller
   bis EG 9c TVöD
                                                     1   Handschuh
• Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten              1   Paar Kinderhandschuhe
• einen ÖPNV-Zuschuss, finanzieller Zuschuss bei     1   Schlüsselbund
   Fahrradkauf                                       2   zugelaufene Hasen
• Unterstützung bei der Wohnungssuche
                                                     Bitte wenden Sie sich an das Bürgerbüro
Nähere Auskünfte erhalten Sie gerne von Christina    im Rathaus Malmsheim, Tel.: 07159 924-711 / -712.
Baumert, Abteilungsleitung Öffentliche Ordnung und
Straßenverkehr, unter Tel. 07159 924-715.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen     Fundsachen in Renningen
Unterlagen bis spätestens 23.04.2023 an die Stadt-   1 Kinderspielzeug
verwaltung Renningen - Abteilung Personal und Or-    1 Fahrrad
ganisation, Hauptstr. 1, 71272 Renningen oder per
E-Mail an Bewerbung@Renningen.de.                    Bitte wenden Sie sich an das Bürgerbüro Renningen,
                                                     Tel. 07159 924-104 /-123 /-148.
STADTNACHRICHTEN
RENNINGEN
                                                                                     Woche 14 | Mittwoch, 05. April 2023   11
                                                                GEÄNDERTE ABFAHRTSZEIT
                                                                ABFAHRT ist in MALMSHEIM 12.00 Uhr,
 Nachrichten des Standesamtes                                   in RENNINGEN am Ernst-Bauer-Platz um 12.10 Uhr
                                                                Eine Anmeldung ist nicht erforderlich

                                                                Weitere Angebote
Nachrichten des Standesamts                                     Im Haus am Rankbach, Schwanenstr. 22
im Monat Februar                                                Mittagstisch in der Cafeteria ab 12.00 Uhr
                                                                von Montag bis Freitag
                                                                Anmeldung gerne unter Tel. 92630
Geburten
                                                                Cafeteria
Merle Janina Ott, Tochter der Janina Sabine Ott geb. Pfeiffer   Jeden Mittwoch und Sonntag
und des Patrick Tobias Ott                                      von 14.30 bis 17.00 Uhr
                                                                Das Team freut sich auf Ihren Besuch.
Eheschließungen                                                 Offenes Liedersingen für Senioren - ein Angebot
Susanne Christine Kottucz und Klaus Adolf Eisenhard             des Gesangsvereins Liederkranz Renningen
                                                                Eingeladen sind alle Senioren aus Renningen und Umge-
                                                                bung, die Lust am Singen haben.
Sterbefälle                                                     Chorerfahrung ist keine Voraussetzung. Für Vereinsmitglieder des
                                                                Gesangvereins ist die Teilnahme frei, für Nicht-Mitglieder 3 €.
Edith Obermeier geb. Wurmbauer, 80 Jahre alt, StT Malmsheim
                                                                Wann? An jedem 2. Mittwoch in den ungeraden Wochen ab
Karl-Heinz Treinies, 73 Jahre alt,
                                                                14.30 Uhr in der Hinterriedstr. 37 – nicht in den Schulferien.
früher wohnhaft in Renningen
                                                                Termine 2023: 19. April, ff.
Jutta Poulitschek-Strötgen geb. Poulitschek, 72 Jahre alt,      Bei Rückfragen und für weitere Informationen wenden sich
StT Malmsheim                                                   Interessenten an Johanna Vogelgsang, Tel. 8682.
Elsa Cardillo geb. Schmidt, 89 Jahre alt
Antonia Bova, 78 Jahre alt                                      Senioren gut beraten
Karl Willi Hartmann, 83 Jahre alt,
früher wohnhaft in Renningen                                    iav-Stelle
                                                                (Informations,-Anlauf,-und Vermittlungsstelle)
                                                                Kleine Gasse 5, 71272 Renningen
                                                                Kostenlose, Vertrauliche, individuelle und
 Soziales und Gesundheit                                        unabhängige Beratung zu verschiedensten
                                                                Themen im Alter.
                                                                Termine nach Vereinbarung von Mo - Fr.
                                                                Ingrid Schmidt, Tel: (07159 – 924 215)
                                                                ingrid.schmidt@renningen.de
Senioren aktiv
                                                                Pflegestützpunkt Leonberg
Samstag, 8. April 2023
                                                                Pflegestützpunkt Standort
Unsere Osterwanderung führt uns ins Tal der Alb.                Leonberg, Neukölner 5,
Von Bad Herrenalb aus wandern wir auf dem Klosterpfad           71229 Leonberg
zunächst nach Frauenalb.
                                                                Kostenlose, neutrale und unabhängige Beratung unter An-
                                                                derem zu pflegerischen Themen in der Häuslichkeit und in
                                                                Einrichtungen.
                                                                Die Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht. Bei Be-
                                                                darf: Vermittlung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme
                                                                benötigter Hilfen.
                                                                Der Pflegestützpunkt Landkreis Böblingen bietet zusätzlich
                                                                längerfristige Planung, Begleitung und Koordinierung von Hil-
                                                                fen zur Sicherstellung der Versorgung im Sinne der Pflege-
                                                                beratung nach § 7a SGB XI.
                                                                Die Beratung kann persönlich, nach Absprache auch zuhau-
                                                                se oder telefonisch stattfinden. Beratungen durch den Pfle-
                                                                gestützpunkt sind, nach vorheriger Terminabsprache, jeden
                                                                ersten und dritten Donnerstag von 14:00 – 18:00 Uhr auch
                                                                im Rathaus Renningen möglich.
                                                                07031/663-1184 (Annemarie Kreß) oder 07031/663-1182
                                                                (Dagmar Birbalt) psp-leonberg@lrabb.de

Das Kloster der adeligen Stiftsdamen zeigt noch heute ein
barockes Gesicht, die beiden Türme des Damenstifts künden
immer noch von der Bedeutung der Anlage. Frauenalb ist          Stadtseniorenrat
eine Idylle mit Bahnhof, Gaststätte, Pflegeheim und Wohn-
häusern und ein beliebtes Ausflugsziel. Über dem Hochtal
des Flüsschens Alb wandern wir nach Marxzell, wo uns der        Kontaktdaten Seniorenrat
Kleinbus abholt und nach Herrenalb bringt. Dort wandern         Der Stadtseniorenrat tritt für die Interessen älterer Menschen
wir durch den Klosterhof und kehren zum Abschluss unserer       gegenüber der Politik und Wirtschaft in der Stadt ein.
Tour im Landgasthof Klosterhof ein.                             Ansprechpartnerin ist Ute Geiger (07159 6539,
Dauer der Wanderung 2 ½ Stunden. Der Unkostenbeitrag für        info@stadtseniorenrat-renningen.de)
die Busfahrt beträgt 15 €/ Pers., er wird im Bus kassiert.      www.stadtseniorenrat-renningen.de
12    Woche 14 | Mittwoch, 05. April 2023
                                                                                                                   STADTNACHRICHTEN
                                                                                                                   RENNINGEN

Bericht Mitgliederversammlung                                     Jugendsozialarbeit Renningen
Am 29.03.2023 fand die Mitgliederversammlung des Stadt-           Humboldtstr. 8 Tim Dietterle
seniorenrates statt. Nach der Begrüßung und Bekanntgabe           Mobil: 0163/ 8383915
der Tagesordnung wurden von Frau Scheef-Blessing in ei-           Büro: 07031/ 2181 658
ner Ergebnispräsentation die Ziele, Aktivitäten und Identifi-     info@jugendsozialarbeit-renningen.de
kation von Brennpunkten aus unserer Klausurtagung vom
21.01.2023 vorgetragen. Anschließend folgte der Bericht der
1. Vorsitzenden über die Projekte und Aktivitäten seit der
letzten Mitgliederversammlung. Hervorzuheben sind, neben
vielen Veranstaltungen, unsere Initiative für ein Repair-Café     Freiwillige Feuerwehr Renningen
in Zusammenarbeit mit dem AK Klimaschutz der Renninger
Agenda. Es ist uns tatsächlich gelungen die Mindestvor-           www.feuerwehr-renningen.de
aussetzung von 30 freiwilligen Personen zu erreichen. Auch
für einen Parkplatz im Friedhofsbereich Renningen für Men-        Notruf Feuer: 112
schen mit Gehbehinderungen haben wir uns stark gemacht.
Ab sofort dürfen Menschen mit einer Geheinschränkung vor
und während Trauerfeiern entlang der Einfahrt zur Ausseg-         Abteilung Renningen
nungshalle parken. Ebenfalls wurde unseren Verbesserungs-         Montag,           11.04.23, 19:30 Uhr: Maschinisten-Fahren
vorschlägen für das Freibad mit 3-4 blickgeschützten Dusch-       Donnerstag,       13.04.23, 19:30 Uhr: DL-Fahren
kabinen und mehreren Haken für Badetücher zugestimmt
und sollten bis zum Start der Freibadsaison montiert sein.        Einsatz 21-2023, Mo., 27.03.23, 4:34 Uhr
Momentan sind wir mit Herrn BM Faißt in Verhandlungen             Baum liegt auf Straße
wegen einer öffentlichen Toilette beim Ernst-Bauer-Platz wäh-     Die Polizei forderte die Feuerwehr Montagnacht auf die B464
rend des Wochenmarkts und während Veranstaltungen. Frau           in Richtung Magstadt an. Ein zum großen Teil morscher
Bentel (Schatzmeisterin) gab einen Überblick über unsere          Baum war umgestürzt und bedeckte eine Fahrtrichtung der
Finanzen und Frau Lembeck (Kassenprüferin) bescheinigte           Verkehrsfläche zur Gänze. Die Feuerwehr zersägte den Baum
eine einwandfreie Buch- und Kassenführung. Einstimmige            und lagerte ihn im Straßengraben. Nach der Reinigung der
Entlastungen der Schatzmeisterin und des Vorstands folgten.       Straße konnte der Einsatz beendet werden.
Die Neuwahlen gingen zügig über die Bühne. Alle zur Wahl
stehenden Positionen wurden per Handzeichen einstimmig            Einsatz 22-2023, Mi., 29.03.23, 8:04 Uhr
bestätigt:                                                        Notfalltüröffnung
- 1. Stellvertretende Vorsitzende: Frau Resi Berger-Bäuerle       Am Mittwochmorgen wurde die Feuerwehr zu einer Notfall-
- 2. Stellvertretender Vorsitzender: Herr Harmut Schab            türöffnung in die Heidestraße gerufen. Zwar konnte vor Ort
- Stellvertretende Schriftführerin: Frau Christel Blessing        ein Haustürschlüssel vom Nachbarn organisiert werden, den-
- Stellvertretender Schatzmeister: Herr Rainer Pliefke            noch musste die abgeschlossene Wohnungstüre gewaltsam
                                                                  geöffnet werden. Glücklicherweise konnte die Bewohnerin
Herzlichen Glückwunsch allen Amtsinhabern! Neu gewählt ist        augenscheinlich wohlauf angetroffen und dem Rettungsdienst
unsere stellvertretende Schriftführerin Frau Christel Blessing.   zur Untersuchung übergeben werden.
Wir freuen uns, dass sie sich zur Verfügung gestellt hat.
Sehr gefreut haben wir uns über die Teilnahme von Herrn
BM Faißt. Er berichtete über die vier laufenden „Großpro-
jekte“ der Stadt Renningen und über die Problematik zur
Ansiedelung eines Kinderarztes und die allgemeine hausärzt-        Bereitschaftsdienste
liche Lage.
Die Vorsitzende bedankte sich bei allen, die sich hier ein-
bringen und unsere Arbeit mittragen. Einen besonderen Dank
für die gute Zusammenarbeit gilt auch Herrn Bürgermeister         Ärztlicher Notfalldienst
Faißt und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zu guter
Letzt, aber sehr wichtig, ein herzliches Dankeschön an die        (allgemein-, kinder-, augen- und HNO-ärztlicher Notfalldienst)
gesamte Vorstandschaft!
(Ute Geiger)                                                      telefonisch unter 116117 (Anruf ist kostenlos)
                                                                  Notfallpraxis im Krankenhaus Leonberg,
                                                                  Rutesheimer Straße 50, 71229 Leonberg
Veranstaltungshinweise:
                                                                  Öffnungszeiten:
Donnerstag, 20.04.2023 von 15:00 - 16:30 Uhr,                     Mo., Di., Do.:                         18 – 22 Uhr
Vortrag Apps für Handys in der Mediathek                          Mi.:                                   14 – 22 Uhr
Samstag, 22.04.2023 von 9:00 - 12:00 Uhr Pedelec-Sicher-          Fr.:                                   16 – 22 Uhr
heitstraining beim Vereinsdorf. Teilnehmergebühr 35€              Sa., So., Feiertage:                    8 – 22 Uhr
Anmeldungen über info@stadtseniorenrat-renningen.de

                                                                   IMPRESSUM                               Verantwortlich für den amtlichen
Verein für Jugendhilfe                                             Herausgeber:
                                                                                                           Teil, alle sonstigen Verlautbarun-
                                                                                                           gen und Mitteilungen:
                                                                   Stadt Renningen. Für die Stadtteile     Bürgermeister Wolfgang Faißt,
                                                                   Renningen und Malmsheim                 71272 Renningen, Hauptstraße 1
Schulsozialarbeit Renningen                                        Druck und Verlag:                       oder sein Vertreter im Amt.
Jahnstr. 9                                                         Nussbaum Medien Weil der Stadt          Verantwortlich für „Was sonst noch
                                                                   GmbH & Co. KG,                          interessiert“ und den Anzeigen-
Kasem Khraibani (Grund- und Werkrealschule)                        Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot,      teil: Klaus Nussbaum, Opelstraße 29,
khraibani@vfj-bb.de                                                www.nussbaum-medien.de                  68789 St. Leon-Rot
0163/8383918
Anna-Sophie Schaer (Grundschulen)                                  INFORMATIONEN
schaer@vfj-bb.de                                                   Vertrieb (Abonnement und                E-Mail: info@gsvertrieb.de
0163/8383947                                                       Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH,       Internet: www.gsvertrieb.de
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Joachim Widmann (Gymnasium und Realschule)                         71263 Weil der Stadt,
widmann@vfj-bb.de                                                                                          wds@nussbaum-medien.de
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