Frohe - wünschen Gemeinderat, Bürgermeister und Stadtverwaltung
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
STADTNACHRICHTEN Amtsblatt der Stadt Renningen mit den Stadtteilen Renningen und Malmsheim Mittwoch, 05. April 2023 | Woche 14 Frohe wünschen Gemeinderat, Bürgermeister und Stadtverwaltung Diese Ausgabe erscheint auch online
2 Woche 14 | Mittwoch, 05. April 2023 STADTNACHRICHTEN RENNINGEN Augen!blick Veranstaltungen kurz notiert Stadtverwaltung Renningen Hauptstraße 1, 71272 Renningen Blutspende Postfach 1240, 71265 Renningen 06. April 2023, 14:30-19:30 Uhr, Festhalle Stegwiesen, Info-Zentrale 07159 924-0 DRK-Ortsverband Renningen info@renningen.de Gottesdienst www.renningen.de 09. April 2023, 10:30 Uhr, Bergwaldhalle, Freie evangelische Gemeinde Ansprechpartner Osterweg durch die Kirche 02.-10. April 2023, 10:00-17:00 Uhr, Evangelische Kirche Bürgermeister, Beigeordneter und Fachbereichsleiter Malmsheim, Evang. Kirchengemeinde Malmsheim Während der ganzen Woche nach telefonischer Verein- barung, gerne auch im Rathaus Malmsheim. Bitte beachten Sie bei den Veranstaltungen Herzliche Einladung! die Anmeldeinformationen des Veranstalters! Bürgermeister Wolfgang Faißt, Tel. 924-120, Den gesamten Veranstaltungskalender der wolfgang.faisst@renningen.de Stadt Renningen und weitere Infos finden Sie unter www.renningen.de Erster Beigeordneter Peter Müller, Tel. 924-118, peter.mueller@renningen.de Leiter Fachbereich Bürger und Recht Marcello Lallo, Tel. 924-127, Die Stadtverwaltung informiert marcello.lallo@renningen.de Leiter Fachbereich Planen-Technik-Bauen Hartmut Marx, Tel. 924-131, hartmut.marx@renningen.de Leiterin Fachbereich Finanzen und Zentrale Dienste Aus den Gemeinderatsfraktionen Carmen Lörcher, Tel. 924-114, carmen.loercher@renningen.de Bericht der SPD-Gemeinderatsfraktion Besuche im Bürgerbüro Renningen und Malmsheim sind Klimaschutz nimmt Formen an – Konzept befürwortet nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, einen Termin online zu Es ist beschlossen – einstimmig! Nach einer über einjäh- vereinbaren: rigen Vorbereitung und Bürgerbeteiligung (vielen Dank für die professionelle Begleitung an die Klimaschutzmanagerin der Stadt Renningen Ina Reinhard und den Einsatz des AK Klimaschutz!) zeigt das im Gemeinderat beschlossene Klima- schutzkonzept einen Pfad auf, wie Renningen bis 2040 weit- gehend treibhausgasneutral werden kann. Der Weg dorthin ist kein Selbstläufer und ist noch mit vielen Unsicherheiten versehen, aber: Er lohnt sich! Schwerpunkte sind der Ausbau von erneuerbaren Energien, Einsparungen beim Verbrauch, ein umweltfreundlicher Verkehr, die Sanierung kommunaler Liegenschaften, eine Wärmeplanung und die Gewinnung von Privateigentümern und Gewerbetreibenden für die Mitwirkung In dringenden Angelegenheiten nehmen Sie bitte telefonisch am Klimaschutzkonzept. Wir freuen uns auf den Prozess, oder per E-Mail Kontakt auf. messen lassen müssen wir uns die kommenden Jahre an den Ergebnissen (und ggfs. nachsteuern) und dabei immer Öffnungszeiten im Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern bleiben. Bürgerbüro Rathaus Renningen Das gesamte Konzept ist im Bürgerinformationssystem der Termine unter Tel. 924-104 / -123 / -148 oder Stadt Renningen zu finden. buergerbuero.renningen@renningen.de Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie hier: Montag – Freitag 08.00 – 11.30 Uhr www.spd-renningen.de/ihre-stadtraete/ Dienstag 13.30 – 17.00 Uhr Ihre SPD-Gemeinderatsfraktion Donnerstag 13.30 – 18.00 Uhr Jan Hambach, Dennis Metzulat, Thomas Mauch und Mika Bürgerbüro Rathaus Malmsheim Mia Sharif Termine unter Tel. 924-711 / -712 Hinweis: Verantwortlich für den Inhalt der Beiträge der buergerbuero.malmsheim@renningen.de Fraktionen in der Rubrik „Aus den Gemeinderatsfraktio- Montag – Freitag 08.00 – 11.30 Uhr nen“ sind die jeweiligen Fraktionen selbst. Donnerstag 15.30 – 18.00 Uhr Fachabteilungen Rathaus Renningen mit Außenstelle Abteilung Hoch- und Tiefbau sowie Sperrung Riedstraße ab 11. April (Furtwiesen 1) Ab Dienstag, 11. April 2023, werden an der Wasserversor- Rathaus Malmsheim gungsleitung in der Riedstraße umfangreiche Instandsetzungsar- (Perouser Straße 1) beiten von der Firma Metzger Tief- und Rohrleitungsbau GmbH Montag – Mittwoch 08.00 – 11.30 Uhr im Auftrag der Stadt Renningen vorgenommen. Hierzu wird Donnerstag 08.00 – 11.30 Uhr u. 15.30 – 18.00 Uhr die Riedstraße für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt. Die An- Freitag 08.00 – 11.30 Uhr wohner werden gebeten, in der ca. 6-wöchigen Bauphase die Mülltonnen an den markierten „Müllsammelplätzen“ abzustellen. Wasserversorgung 0163 7061153 Mülltonnen, die im Bereich der Maßnahme stehen, werden nicht Ausfall Straßenbeleuchtung 0176 15151191 geleert. Wir sind bemüht, die Einschränkungen, Behinderungen und Störungen so gering wie möglich zu halten.
STADTNACHRICHTEN RENNINGEN Woche 14 | Mittwoch, 05. April 2023 3 Ostergruß des Bürgermeisters Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, nachdem die letzten drei Jahre das Osterfest corona-bedingt unter anderen Umständen statt- finden musste, freue ich mich, dass wir dieses Jahr wieder näher zusammenrücken können. Auch wenn das Virus erst einmal seinen großen Schrecken verloren hat, so sollten wir trotz- dem aufmerksam bleiben und aufeinander aufpassen. Auch der anhaltende Krieg und die gravierenden Auswirkungen auf die Menschen in der Ukraine, die politischen Entwicklungen hinsichtlich des Klimaschutzes, die Inflation und zahlreiche weitere aktuelle Themen treiben viele von uns in diesen Tagen um. Trotz der vielen schlechten Nachrichten hoffe ich, dass Sie weiterhin optimistisch bleiben. Das Engagement in unserer Stadt, zwischen den Vereinen, Organisationen und Institutionen und auch untereinander beispielsweise in der Nachbarschaft, ist erfreulich und zeigt, dass die Gemeinschaft zusammensteht. Gerade in schwierigen Zeiten fällt es schwer, zu hoffen und zu glauben. Sorgen, Ängste und Zweifel sind uns allen nicht fremd. Wir wissen nicht, was uns noch erwartet, wie sich unser Leben in den nächsten Jahren verändern wird. Aber wir wissen, auf jede Nacht folgt ein Tag und jedes Dunkel hat sein Licht. Erfreuliche Nachrichten gibt es trotzdem immer wieder, hier bei uns in der Stadt aber auch im gesamten Weltgeschehen. Wenn nun im Frühling die Natur wieder erwacht, erfüllt uns das mit Lebensfreude und Hoff- nung. Nicht umsonst gilt Ostern als das Fest des Neuanfangs. In diesem Sinne wünsche ich uns allen friedliche und gesegnete Osterfeiertage. Wolfgang Faißt Foto: hydrangea100/iStock/Thinkstock
4 Woche 14 | Mittwoch, 05. April 2023 STADTNACHRICHTEN RENNINGEN Wochenmarktkoordinator Wolfgang Mergel wird verabschiedet Der Markttag am vergangenen Freitag war geprägt von Ab- schied. Seit vielen Jahren sorgte Wolfgang Mergel vom Ge- müsestand Stammel ehrenamtlich dafür, dass vor Ort das Marktgeschehen stets reibungslos lief. Er war Sprachrohr für die Marktkollegen und für die Verwaltung. Mit viel Feingefühl und Geschick sorgte Herr Mergel stets für ein gutes Klima. Die Zusammenarbeit über all die Jahre hätte besser nicht Die wunderschön österlich dekorierten Stände und Läden sein können. Symbolisch sollte ein Abschiedsgeschenk dies entlang der Bachstraße verbreiteten viel Vorfreude auf das zum Ausdruck bringen: Der Renninger Regenschirm (im In- bevorstehende Osterfest. Bunte, frische Frühlingsfarben do- nenbereich verziert mit Motiven aus Renningen) steht dafür, minierten den Markt. Das breite Angebot reichte von Dekora- dass Herr Mergel „keinen im Regen stehen ließ“ und sich tionsideen, bunten Ostereiern, farbenfrohen Blumengestecken stets lösungsorientiert und mit viel Ruhe und Gelassenheit und kreativer Holzkunst bis hin zu wohlduftenden Seifen und für die Zufriedenheit aller einsetzte. Auch wurde unter seiner kunterbunter Kindermode. Mitwirkung der BESONDERE WOCHENMARKT eingeführt, Auch kulinarisch war in diesem Jahr sehr viel geboten. Un- der einmal im Jahr etabliert werden soll. terschiedlichste Bewirtungsstände längs der Bachstraße bis hin zum Vorplatz der Kirche und weiter in Richtung Back- Die Stadtverwaltung bedankt sich herzlich für die gute Zu- haus sorgten dafür, dass für jeden Geschmack etwas dabei sammenarbeit und wünscht Herrn Mergel alles Gute. Nach- war. Die zahlreichen Sitzgelegenheiten luden außerdem zum folger wird Mattias Stammel sein. Herr Stammel wird künftig Verweilen ein. die Marktkoordination übernehmen. Für diese Bereitschaft Für die musikalische Untermalung sorgten in diesem Jahr der der Unterstützung bedankt sich die Stadtverwaltung schon Musikverein Malmsheim sowie der Harmonika-Spielring Malms- heute und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit. heim. Außerdem lud die evangelische Kirchengemeinde um 14.30 Uhr zum Orgelkonzert in der ev. Germanuskirche ein. Höhepunkt und Abschluss des Ostermarktes bildete wie in jedem Jahr das legendäre Entenrennen der Jugendfeu- erwehr auf dem Rankbach. Um ca. 17 Uhr fiel der Start- schuss und unzählige Quiet- sche-Entchen schwammen im Rankbach ihrem Ziel entge- gen. Wir gratulieren den glücklichen Gewinnern, die sich über Renninger Euro- Des Weiteren wurde die chips als Siegprämie freuen Bantle’s Metzgerei ver- durften! Der Erlös dieser Akti- abschiedet. Nach vielen on ist wieder für die Jugend- Jahren auf dem Ren- arbeit der Feuerwehr be- ninger Wochenmarkt stimmt. war vergangenen Frei- Ein Dank geht an das Orga- nisationsteam des GHV rund tag der letzte Markt- um Birgit Gaubisch, Harald tag des Bantle-Teams. Mann und Marcel Seyther, Auch hier bedankt sich welches es auch in diesem die Stadtverwaltung für Jahr wieder geschafft hat, ei- die jahrlange Treue zum nen großartigen Markt auf die Renninger Wochen- Beine zu stellen, ebenso wie markt und wünscht dem gesamten Team für die Zukunft al- das Team des städtischen les Gute. Nachfolger wird Herr Siegmar Mei mit seinem Team Bauhofs, das maßgeblich am sein, der künftig auf dem Wochenmarkt vertreten sein wird. Erfolg und reibungslosen Ablauf des Ostermarktes beteiligt war. Wir danken außerdem den zahlreichen Teilnehmern, die mit viel Einsatz und Ideenreichtum zum guten Gelingen des 16. Malmsheimer Ostermarkt – Ostermarktes beigetragen haben. Ausblick: die Vorfreude auf den nächsten Ostermarkt ist der bisher größte schon groß. Dieser findet im nächsten Jahr am 24.03.2024 Beim diesjährigen Malmsheimer Ostermarkt, der nun bereits wieder am Palmsonntag statt. zum 16. Mal vom Gewerbe- und Handelsverein Renningen e.V. veranstaltet wurde, war so viel geboten wie nie zuvor. Weit mehr als 60 Verkaufsstände lockten die zahlreich er- schienenen Ostermarktbesucher aus nah und fern zum Ein- Ausschreibungen der Stadt Renningen finden Sie unter: www.renningen.de/stadtentwicklung/baustellen-bauprojekte/ kaufen und Genießen an den Rankbach beim traditionell am ausschreibungen/ Palmsonntag stattfindenden Markt.
STADTNACHRICHTEN RENNINGEN Woche 14 | Mittwoch, 05. April 2023 5 Öffentlichkeitsbeteiligung II. Wochenmarkt § 6 Marktgegenstände zu Schienenlärm § 7 Marktzeiten, Marktfläche Das Eisenbahn-Bundesamt führt zurzeit die erste Phase der § 8 Vorschriften für den Verkäufer Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionspla- § 9 Vorschriften für den Marktbesucher nung, sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kom- III. Spezialmärkte munen, durch. Dabei können alle Menschen, die sich durch § 10 Kunsthandwerkermarkt Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an § 11 Weihnachtsmarkt Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis zum IV. Schlussbestimmungen 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat § 12 Ausnahmegenehmigung das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www. § 13 Ordnungswidrigkeiten 7 § 14 Inkrafttreten laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet. V. Anlagen Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht Anlage 1: Zulassungsbestimmungen zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase für den Renninger Kunsthandwerkermarkt wird sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Kommu- Anlage 2:`Zulassungsbestimmungen nen die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation für den Renninger Weihnachtsmarkt an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Auf Grund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf (GemO) i.d.F. vom 24. Juli 2000 zuletzt geändert durch seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die Gesetz vom 02.12.2020 (GBl S. 1095,1098) und den §§ 2 zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffent- und 69 der Gewerbeordnung (GewO) i.d.F. vom 22.02.1999, lichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Ent- zuletzt geändert durch Art. 6 G vom 20.07.2022 I 1174 wurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben. i.V. mit § 1 der Verordnung der Landesregierung über die Zuständigkeit nach der Gewerbeordnung (GewZuVO) vom 21.07.2020 (GBl. 658) hat der Gemeinderat am 27.03.2023 Parksituation am Sportzentrum folgende Satzung beschlossen: Die Parkmöglichkeiten am Sportzentrum in Renningen sind aufgrund der Baumaßnahme zur Errichtung der Riedwiesen- I. Allgemeines sporthalle weiterhin eingeschränkt. Wir bitten deshalb den § 1 Geltungsbereich Weg zu den Veranstaltungen im Sportzentrum nach Mög- lichkeit mit dem Fahrrad oder zu Fuß anzutreten. Damit (1) Diese Marktsatzung gilt für den Wochenmarkt sowie für kann gemeinsam die teilweise angespannte Parksituation am die Spezialmärkte der Stadt Renningen im Sinne der §§ Sportzentrum vermieden werden. Vielen Dank. 67 und 68 GewO. (2) Die Stadt Renningen ist Veranstalter von - Wochenmarkt - Kunsthandwerkermarkt - Weihnachtsmarkt Rund um’s Klima § 2 Zweck (1) Die Märkte werden als öffentliche Einrichtung betrieben. (2) Die Märkte dienen der Versorgung der Bevölkerung mit Klimasparbuch neu aufgelegt Waren der verschiedensten Art sowie der Markttradition. Sie sollen in ihrem Aufbau und in ihrer Gestaltung dem Das Klimasparbuch ist ein Ratgeber, der nun bereits zum Stadtbild Rechnung tragen. zweiten Mal vom Landkreis Böblingen in Kooperation mit (3) Die Marktsatzung regelt das Verhältnis der Gemeinde als dem oekom e.V. herausgegeben wird. Es enthält praktische Marktveranstalter zu den Marktbeschickern und dient der Tipps und Informationen rund um den Klimaschutz im Alltag. Marktordnung. Kombiniert ist der Ratgeber mit Gutscheinangeboten aus dem Landkreis Böblingen. Sie sollen zum Ausprobieren von § 3 Zulassung nachhaltigen Produkten, Dienstleistungen und Freizeitaktivi- (1) An den Märkten dürfen nur zugelassene Marktbeschicker täten anregen. Das 112-seitige Büchlein gibt Informationen teilnehmen. Die Zulassung erfolgt auf Antrag. Sie wird zum Klimaschutz vor Ort und enthält darüber hinaus 21 grundsätzlich schriftlich erteilt und gilt befristet für den Gutscheine für den nachhaltigen Einkauf im Landkreis. Auch beantragten Markt. Im Falle des Wochenmarktes wird die Akteure aus Renningen finden sich im Klimasparbuch wieder. Zulassung auf Dauer, in stets widerruflicher Weise erteilt. Das Klimasparbuch wird nach Ostern kostenfrei in den Stadt- Bei freien Plätzen sind Tageszulassungen möglich. Die und Gemeindeverwaltungen des Landkreises sowie bei allen Zulassung ist nicht übertragbar und kann mit Nebenbe- Gutscheinpartnern erhältlich sein. Das Klimasparbuch ist bei stimmungen versehen werden. der Klimaschutzbeauftragten Frau Ina Reinhard im Rathaus (2) Zugelassen werden nur solche Marktbeschicker, die die Renningen zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros erhältlich. für die Teilnahme erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Die Stadtverwaltung kann für die Prüfung oder für die Teil- nahme am Markt erforderlichen Zuverlässigkeit geeignete Nachweise verlangen, insbesondere dafür, dass die Voraus- setzungen für die Ausübung der Tätigkeit nach dem Ge- Amtliche Bekanntmachungen werberecht erfüllt werden. Die Zulassungen werden unter Berücksichtigung der Zahl der Marktbeschicker und des vorhandenen Platzes erteilt. Hierbei sind Warenart, Größe und Art des Verkaufstandes, bei vergleichbarem Warenan- Satzung über die Regelung der Märkte gebot mehrerer Bewerber auch die Ausgewogenheit und die Vielfältigkeit des Warenangebotes auf dem Markt sowie der Stadt Renningen der zeitliche Eingang der Zulassungsanträge maßgebend. (Marktordnung) (3) Das Verfahren der Erteilung der Zulassung zum Markt kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne Inhaltsverzeichnis des Gesetzes über einheitliche Ansprechpartner für das I. Allgemeines Land Baden-Württemberg abgewickelt werden; § 42a und § 1 Geltungsbereich § 71a bis 71e des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes § 2 Zweck in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung. § 3 Zulassung (4) Die Zulassung kann widerrufen werden, wenn ein sachlich § 4 Marktordnung gerechtfertigter Grund vorliegt. Ein sachlich gerechtfertig- § 5 Marktaufsicht ter Grund liegt insbesondere vor, wenn:
6 Woche 14 | Mittwoch, 05. April 2023 STADTNACHRICHTEN RENNINGEN 1. der Standplatz wiederholt, ohne dies anzuzeigen, nicht In Ausnahmefällen kann der Wochenmarkt von der Stadt- benutzt wird; verwaltung auf den Parkplatz Jahnstraße verlegt werden. 2. die Marktfläche ganz oder teilweise für bauliche Ände- In diesen Fällen ist dies rechtzeitig den Marktbeschickern rungen oder andere öffentliche Zwecke benötigt wird; anzukündigen. 3. der Inhaber der Erlaubnis oder dessen Bedienstete (2) An sonstigen Straßen und Plätzen darf ohne die Ge- oder Beauftragte erheblich oder trotz Mahnung wie- nehmigung der Ortspolizeibehörde kein Markt abgehalten derholt gegen die Bestimmungen dieser Marktsatzung werden. verstoßen haben; (3) Der Wochenmarkt beginnt um 13:00 Uhr und endet um 4. die Standinhaber die fällige Gebühr trotz Mahnung 18:00 Uhr. nicht bezahlt. (4) Die Ortspolizeibehörde kann aus besonderem Anlass die Wird die Zulassung entzogen, kann die sofortige Räu- Verkaufszeiten anders festsetzen. Eine solche Änderung mung des Standplatzes verlangt werden. ist vorher ortsüblich bekanntzugeben. (5) Waren dürfen nur von einem zugewiesenen Standplatz aus angeboten und verkauft werden. Die Standplätze § 8 Vorschriften für den Verkäufer werden nach marktbetrieblichen Erfordernissen zugeteilt. (1) Mit der Anfuhr der Ware darf frühestens 1 Stunde vor Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung und Behalten Marktbeginn begonnen werden: die Anfuhr muss bis zum eines bestimmten Platzes. Beginn des Marktes beendet sein. Die Verkäufer haben (6) Für die Teilnahme an den Märkten werden Marktgebühren ihre Fahrzeuge, sofern diese nicht als Verkaufsfahrzeuge entsprechend der Satzung über die Erhebung von Markt- hergerichtet sind, sofort nach dem Abladen, spätestens gebühren der Stadt Renningen erhoben. bis Beginn des Marktes vom Marktgelände wegzufahren. (2) Vor Marktbeginn (§ 7 Abs. 3) darf mit dem Verkauf nicht § 4 Marktordnung begonnen werden. (1) Die Marktbeschicker haben beim Marktaufbau die Ver- (3) Zum Messen und Wiegen dürfen nur geeichte Maße, kehrssicherheit zu beachten. Die für Rettungs- und Not- Waagen und Gewichte verwendet werden. fahrzeuge erforderlichen Verkehrswege sind zu gewähr- (4) Beim Ausrufen und Anbieten dürfen keine Lautsprecher leisten und Beeinträchtigungen anderer Teilnehmer zu verwendet werden. vermeiden. (5) Abfälle, Verpackungsmaterial u.s.w. sind von den Stan- (2) Als Verkaufseinrichtungen sind nur Verkaufswagen, -an- dinhabern nach Marktschluss unverzüglich zu entfernen. hänger, und Verkaufsstände zugelassen. Sonstige Fahr- Platz und Stand sind nach Beendigung des Marktes in zeuge dürfen während der Marktzeit auf den Marktflächen sauberen Zustand zu verlassen. nicht abgestellt werden. (6) Bei der Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr (3) Überdachungen und ähnliche in die Fläche hineinragende vor Ort und Stelle dürfen nur verwendet werden: Gegenstände müssen mindestens eine lichte Höhe von a) Mehrwegartikel (Gläser, Mehrwegpfandflaschen, Tassen, 2,10 m, gemessen ab Straßenoberfläche haben. Teller, Messer, Gabel, Löffel o.ä.; (4) Die zugewiesene Verkaufsfläche darf nur in einer Tiefe bis b) essbare Behältnisse (z.B. Waffelschalen, Spritztüten, 4 m benutzt werden. aufgeschnittene Brötchen); (5) Die aufgebauten Verkaufseinrichtungen dürfen die Über- c) Holzprodukte (z.B. Holzgabeln, Holzstäbchen) sicht über die Marktfläche oder dahinterliegende Ver- (7) Die Verkäufer sind mit dem Betreten des Marktgeländes kaufsstände nicht beeinträchtigen. den Bestimmungen dieser Satzung unterworfen. (6) Beim Anbieten der Waren sind die lebensmittelrecht- lichen und sonstigen Bestimmungen, insbesondere der § 9 Vorschriften für die Marktbesucher Gewerbeordnung, die Preisauszeichnungsverordnung, das Jeder Besucher des Marktes hat sich so zu verhalten, dass Lebensmittel-, Hygiene- und Baurecht einzuhalten. der Marktverkehr nicht behindert oder gestört wird. Besucher (7) Der Standplatz muss von den Marktbeschickern sauber sind mit dem Betreten des Marktgeländes den Bestimmun- gehalten werden. gen dieser Satzung unterworfen. (8) Die Standinhaber haben an ihren Verkaufseinrichtungen an gut sichtbarer Stelle ihren Familiennamen und mindestens III. Spezialmärkte einen ausgeschriebenen Vornamen sowie ihre Anschrift in deutlich lesbarer Schrift anzubringen. Standinhaber, die § 10 Kunsthandwerkermarkt eine Firma führen, haben ihre Firma in der vorgenannten Weise anzubringen. (1) Auf dem Kunsthandwerkermarkt dürfen Kunstgegenstän- (9) Alle Teilnehmer am Marktverkehr haben diese Marktsat- de und handwerkliche Gegenstände aller Art feilgeboten zung und die in der Zulassung erhaltenen Nebenbestim- werden. Die Kunstgegenstände und die handwerklichen mungen zu beachten. Gegenstände müssen einen Ausdruck schöpferischer und individueller Gestaltung vermitteln. In Massenfertigung § 5 Marktaufsicht oder industriell hergestellte Artikel sind nicht zugelassen. (1) Die Marktaufsicht obliegt der Stadtverwaltung. Den An- (2) Der Kunsthandwerkermarkt findet auf dem Kirchplatz ordnungen des Aufsichtspersonales ist Folge zu leisten. und rund um das Rathaus Renningen statt. Innenräu- (2) Die Marktaufsicht hat drohende Störungen der Marktord- me können individuell im Haus am Rankbach oder im nung zu verhindern oder Verstöße zu beseitigen. Evangelischen Gemeindehaus (je nach Absprache mit der Kirchengemeinde und der Leitung des Pflegeheims) hin- II. Wochenmarkt zugezogen werden. Je nach Standort der Innenplätze ist ein Teil der Kleinen Gasse oder ein Teil der Hauptstraße § 6 Marktgegenstände Bestandteil des Marktes. Auf dem Wochenmarkt dürfen (3) Der Kunsthandwerkermarkt findet am Pfingstmontag statt. a) Lebensmittel im Sinne von § 1 Lebensmittel- und Bedarfs- Der Kunsthandwerkermarkt beginnt um 11:00 Uhr und gegenständegesetz; endet um 18:00 Uhr. Die Einfahrt auf das Marktgelände, b) Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Fort- um Waren anzuliefern und den Marktstand aufzubauen, wirtschaft und der Fischerei sowie ist von 8:00 Uhr – 11.00 Uhr zulässig. Aus Gründen c) rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des großen Viehs der Verkehrssicherheit sind Beschränkungen im Einzelfall feilgeboten werden. möglich. Der Abbau muss zwischen 18:00 - 20:00 Uhr (1) Das Feilbieten und Verkaufen von Waren, die nicht Ge- erfolgen. genstand des Wochenmarktverkehrs sind, ist auf dem (4) Weitere Zulassungsbestimmungen, die aus der Anlage 1 Marktgelände verboten. ersichtlich sind, sind Bestandteil dieser Satzung. § 7 Marktzeiten, Marktflächen § 11 Weihnachtsmarkt (1) Der Wochenmarkt findet regelmäßig jeden Freitag auf (1) Auf dem Weihnachtsmarkt dürfen neue oder selbstgefer- dem Ernst-Bauer-Platz statt. An Feiertagen findet der tigte weihnachtsbezogene Artikel feilgeboten werden. Wochenmarkt am Tag zuvor (donnerstags) auf dem Ernst- (2) Marktgelände für den Weihnachtsmarkt ist der Kirchplatz Bauer-Platz statt. und der Rathausvorplatz.
STADTNACHRICHTEN RENNINGEN Woche 14 | Mittwoch, 05. April 2023 7 (3) Der Weihnachtsmarkt findet am 2. Adventswochenende Im Außenbereich sind Marktstände mit Überdachungen (z.B. von Samstag bis Sonntag statt. Der Weihnachtsmarkt be- Pavillon) mitzubringen. Die Aufstellung von Tischen ohne ginnt samstags um 15.00 Uhr und endet um 21:00 Uhr. Überdachung ist nicht zugelassen. Die dekorative Gestaltung Sonntags beginnt der Markt um 11:00 Uhr und endet um der Marktstände obliegt den Ausstellern. Verlängerungskabel 19:00 Uhr. Die Einfahrt auf das Marktgelände, um Waren für Stromanschlüsse sind von den Ausstellern mitzubringen. anzuliefern und den Marktstand zu dekorieren, ist sams- Die in der Festsetzung als Spezialmarkt gem. § 68 Abs.2 tags ab 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr zulässig. Aus Gründen der Gewerbeordnung festgelegten Bestimmungen durch das der Verkehrssicherheit sind Beschränkungen im Einzelfall Landratsamt Böblingen gelten unabhängig. Die Abteilung möglich. Der Abbau muss sonntags zwischen 19:00 – Kultur, Freizeit & Sport informiert mit der Zulassung zur 22:00 Uhr erfolgen. Teilnahme am Kunsthandwerkermarkt über die jeweils fest- (4) Weitere Zulassungsbestimmungen die aus der Anlage 2 gesetzten Bestimmungen des Landratsamtes. ersichtlich sind, sind Bestandteil dieser Satzung. Bei einer Absage seitens des Künstlers/Kunsthandwerkers IV. Schlussbestimmungen wird folgende Stornogebühr erhoben: Bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung 50 % der Standgebühr § 12 Ausnahmegenehmigung Bei weniger als 1 Woche 100 % der Standgebühr Die Stadtverwaltung kann in begründeten Fällen Ausnahme- genehmigungen von § 3, 4, 7, 10 und 11 erteilen. Anlage 2 § 13 Ordnungswidrigkeiten Zulassungsbestimmungen und Hinweise für den Renninger Weihnachtsmarkt Ordnungswidrig im Sinne des § 142 Abs. 1 der Gemeinde- ordnung von Baden-Württemberg handelt, wer 1. Markt-/Verkaufszeiten: 1. an einem Markt teilnimmt, ohne die erforderliche Zu- Der Renninger Weihnachtsmarkt findet am zweiten Ad- lassung zu besitzen (§ 3 Abs. 1); ventswochenende in der Zeit von 15:00 bis 21:00 Uhr 2. die Zulassung einem anderen überlässt (§ 3 Abs. 1); (samstags) und 11.00 bis 19.00 Uhr (sonntags) statt. Der 3. Waren von einem nicht zugewiesenen Standplatz an- Verkaufsstand muss während der gesamten Marktdauer bietet und verkauft, (§3 Abs. 5); geöffnet sein. Auf die Einhaltung der Marktzeiten ist zu 4. gegen die Marktordnung verstößt (§ 4); achten, insbesondere darf am Sonntag vor 11:00 Uhr 5. nicht zum Verkauf zugelassene Waren feilbietet (§§ 6, kein Verkauf stattfinden. Der Betrieb von Lautsprechern 10 Abs. 1, 11 Abs. 1) oder ist generell nicht zugelassen. 6. gegen die festgelegten Zeitvorgaben verstößt (§§ 7 2. Marktstände, Dekoration und Warenangebot Abs. 3, 10 Abs. 3, 11 Abs. 3) a) Die Stadt baut die städtischen Marktstände bis Frei- Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu tagnachmittag auf, die Stromanschlüsse für die ein- 500,00 € geahndet werden. zelnen Stände werden am Samstagmorgen hergestellt. Mit dem Aufbau und dem Schmücken der eigenen § 14 Inkrafttreten Stände darf erst am Samstag ab 8:00 Uhr begonnen Diese Satzung tritt zum 01.04.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt werden und sollte bis spätestens 14:00 Uhr beendet die bisherige Satzung über die Wochenmarkt-Ordnung in der sein. Der im Plan angegebene Standort ist nicht maß- Fassung vom 01.01.2002 außer Kraft. stabsgerecht dargestellt. Anweisungen zur Aufstellung Renningen, den 27.03.2023 vor Ort durch die Marktaufsicht bleiben ausdrücklich vorbehalten. Standabbau am Sonntag: nicht vor 19:00 gez. Uhr mit dem Pkw das Marktgelände befahren (Schutz Wolfgang Faißt Bürgermeister der Marktbesucher). b) Marktaufsicht hat die Stadtverwaltung Renningen. Die Hinweis: Marktaufsicht kann bei Gefährdungen des Marktbe- Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- triebs Teilnehmer und Besucher mit sofortiger Wirkung ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom Markt ausschließen. Bei Ausschluss vom Markt- oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvor- betrieb besteht kein Anspruch auf Erstattung bezahlter schriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § Standgebühren. 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder c) Deckreisig zur Schmückung der Stände wird von der elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung Stadt in begrenztem Umfang ebenfalls am Sams- dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht tagmorgen nur zwischen 9.30 und 10.00 Uhr an der worden ist; dieser Sachverhalt, der die Verletzung begründen Hauptstraße (beim Rathaus) ausgegeben. Das Deckrei- soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften sig (oder sonstiges Deko-Material) muss an die Stände über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder festgebunden oder mit Reißzwecken befestigt werden. die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Klammern/Nägel dürfen nicht zur Befestigung verwendet werden (Verletzungsgefahr beim Abbau der Stände). V. Anlagen 3. Gebühren/Strom Für die Bereitstellung der Markstände wird eine Stand- Anlage 1: gebühr erhoben. Die Höhe der Standgebühr richtet sich nach der jeweils geltenden Satzung über die Erhebung Zulassungsbestimmungen für den von Marktgebühren der Stadt Renningen. Renninger Kunsthandwerkermarkt Die Stromkosten für die Standbeleuchtung sind in der Zum Renninger Kunsthandwerkermarkt werden nur frei- Standgebühr enthalten. Der Anschluss von elektrischen schaffende und selbstständige Künstlerinnen und Künstler, Heizgeräten ist ausdrücklich untersagt. Stromverbraucher Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker zugelassen. Die dürfen nur in der bei der Anmeldung angegebenen bzw. Künstler verpflichten sich mit ihrer Unterschrift auf dem An- vor dem Weihnachtsmarkt besonders vereinbarten Kapa- tragsformular am Markttag persönlich anwesend zu sein. Es dürfen nur die Objekte aus der Kunstrichtung ausgestellt und zität angeschlossen werden. Der Veranstalter behält sich vertrieben werden, für die sich der Künstler bei der Stadt vor, beim Auftreten von Störungen der Stromversorgung beworben hat. Bei Zuwiderhandlung wird künftig keine Zu- die Weiterbenutzung einzelner Geräte zu untersagen. lassung mehr erteilt. Stromnutzer müssen selbst Verlängerungskabel mitbrin- gen. Kabeltrommeln sind vollständig abzuwickeln. Von Die Stadt Renningen stellt für die Durchführung des Kunst- den Teilnehmern selbst verlegte Kabel sind so abzusi- handwerkermarktes zur Verfügung: chern, dass Gefahren für Besucher, insbesondere das 1. Stromanschluss (wenn angemeldet) Stolpern über die Kabel vermieden werden. Für Schäden, 2. Tische (in den Innenräumen, je nach Anmeldung) die durch selbst verlegte Kabel entstehen, haftet der Teil- 3. Standplatz nehmer, der die Kabel verlegt.
8 Woche 14 | Mittwoch, 05. April 2023 STADTNACHRICHTEN RENNINGEN 4. Abgabe von Speisen und Getränken § 2 Gebührenhöhe Speisen und Getränke dürfen nicht in Einweggeschirr ab- (1) Die Höhe der Benutzungsgebühr richtet sich nach dem gegeben werden. Von der Stadt wird das Geschirrmobil dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. Dieses eingesetzt und von der Freiwilligen Feuerwehr Renningen ist Bestandteil der Satzung. bedient. Alle Standinhaber, die Speisen und Getränke (2) Die Benutzungsgebühren für den Wochenmarkt werden anbieten, sind deshalb zur Benutzung des Geschirrmobils als Jahresgebühr, in Einzelfällen als Tagesgebühren er- verpflichtet. Gläser sind von den Standinhabern selbst hoben. Die Gebühren für die Spezialmärkte werden als bereitzustellen, können aber im Geschirrmobil gespült Tagesgebühren erhoben. werden. Für Glühwein und ähnliche Heißgetränke stehen (3) Die Gebühren für die Spezialmärkte werden nach der auf die Kaffeebecher des Geschirrmobils zur Verfügung. Wei- dem Marktgelände überlassenen Fläche auf der Basis tere Infos erhalten die Teilnehmer nach der Anmeldung. laufender Meter Standfläche berechnet. Die Gebühr für 5. Reinigung/Streupflicht/Abfallentsorgung/offene Feuerstellen den Wochenmarkt als Pauschalbetrag pro Stellplatz. a) Abfälle im Bereich der Marktstände hat jeder Standin- (4) Die Gebühren für die Überlassung eines Stromanschlusses haber selbst zu beseitigen. Ein Abfallcontainer für Ver- werden entsprechend der Nutzungsart täglich, je benutzter packungsmüll oder zurückgelassenen Standschmuck Steckdose erhoben. Bei den Jahresbeschickern werden die steht nicht zur Verfügung. Zurückgelassener Abfall wird Gebühren jährlich je Steckdose und Nutzungsart erhoben. auf Kosten des Standinhabers entsorgt. (5) Die Stadt kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen. b) Aufkommende Eis- und Schneeglätte ist der Marktauf- sicht zu melden; die Stadtverwaltung sorgt dann in § 3 Umsatzsteuer den Hauptdurchgangsbereichen für die notwendige Soweit Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Verkehrssicherheit. Im unmittelbaren Nahbereich der Gebühren, Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnah- einzelnen Stände ist dies Aufgabe der Standinhaber. men (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteu- 6. Feuerschutz er) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. a) Für Kochstellen mit Fett sind Löschdecken zum Spritz- schutz bereitzulegen. Falls nicht vorhanden, können § 4 Entstehung, Fälligkeit und Zahlung der Gebührenschuld diese beim Bauhof bestellt werden. (1) Die Tagesgebühren entstehen und werden fällig mit der b) Offene Feuerstellen sind auf dem Marktgelände nicht Überlassung eines Verkaufsplatzes (Zulassung zum Markt) zugelassen. Wer gasbetriebene Brennstellen verwendet oder der Inanspruchnahme eines Stromanschlusses. (zum Kochen), ist verpflichtet, einen geprüften und Soweit ein Gebührenbescheid erlassen wird, werden die funktionsfähigen 6-kg-Pulverlöscher im Stand bereitzu- Gebühren zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer, mit halten. der Bekanntgabe fällig. 7. Haftpflicht (2) Die Jahresgebühren zzgl. der jeweils geltenden Umsatz- Der Marktbeschicker haftet für alle in seinem Verantwor- steuer entstehen mit der Zuweisung eines Jahresver- tungsbereich entstehenden Personen-, Sach- und Ver- kaufsplatzes. Sie werden mit der Bekanntgabe des Ge- mögensschäden, die in Zusammenhang mit dem Weih- bührenbescheids fällig. Dies gilt für die Gebühren des nachtsmarkt stehen. Die Stadt wird von allen Ansprüchen Stromanschlusses entsprechen. Dritter, einschließlich aller Prozesskosten, freigestellt. (3) Wird ein bereitgehaltener Verkaufsplatz nicht oder nur teil- 8. Parken und zeitweise belegt, so begründet dies keinen Anspruch Ein Parken vor den Zugängen zum Weihnachtsmarkt kann auf Ermäßigung oder Erstattung der Gebühr. nicht erfolgen. Auf dem Gelände des Weihnachtsmarktes § 5 Inkrafttreten dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden. Dies gilt auch Diese Satzung tritt zum 01.04.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt für die Marktbeschicker. die bisherige Satzung über die Erhebung von Marktgebühren 9. Nachtwache vom 01.01.2002 außer Kraft. Die Organisation einer Nachtwache obliegt der Stadt. Für evtl. in den Marktständen über Nacht belassene Ware Renningen, den 27.03.2023 wird jedoch keine Haftung übernommen. gez. Wolfgang Faißt Satzung Bürgermeister über die Erhebung von Marktgebühren Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- der Stadt Renningen ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvor- temberg (GemO) i.d.F. vom 24. Juli 2000 (GBL. S. 581 ber. schriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § S. 698), zuletzt geändert am 02.12.2020 (GBl. S 1095, 1098) 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder in Verbindung mit den §§ 67 bis 17 der Gewerbeordnung in elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Fassung vom 22.02.1999, zuletzt geändert durch Art. 6 dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht G vom 20.07.2022 (BGl. I 1174) und § 2 des Kommunalab- worden ist; dieser Sachverhalt, der die Verletzung begründen gabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften vom 17.03.2005 /GesBl. 2005 S. 206) hat der Gemeinderat über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder am 27.03.2023 folgende Satzung beschlossen: die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. §1 Erhebungsgrundsatz Anlage Zur Deckung des Aufwands für die Abhaltung des Wochen- marktes und der Spezialmärkte (Kunsthandwerkermarkt und Gebührenverzeichnis zur Satzung Weihnachtsmarkt) werden von der Stadt Marktgebühren nach über die Erhebung von Marktgebühren den folgenden Bestimmungen erhoben. 1. Gebühren des Wochenmarktes § 2 Gebührenpflicht, Gebührenschuldner 1.1. Tagesgebühren pro Markttag 10,00 € (1) Zur Zahlung der Marktgebühren ist verpflichtet, wer auf 1.2. Jahresgebühr 250,00 € dem Wochenmarkt oder den Spezialmärkten (Weihnachts- markt und Kunsthandwerkermarkt) Waren verkauft oder 2. Gebühren des Kunsthandwerkermarktes feilbietet. 2.1. je lfd. Meter Standfläche Außenbereich 20,00 € (2) Gebührenschuldner ist der Antragsteller oder derjenige, 2.2. je Tisch im Innenbereich 30,00 € der einen Verkaufsplatz oder einen Stromanschluss in 2.3. je zusätzlich lfd. Meter Standfläche im Innenbereich 10,00 € Anspruch nimmt. Mehrere Gebührenschuldner haften als 2.4. je Stromanschluss im Außenbereich 15,00 € Gesamtschuldner. 2.5. je Stromanschluss im Innenbereich 10,00 €
STADTNACHRICHTEN RENNINGEN Woche 14 | Mittwoch, 05. April 2023 9 3. Gebühren des Weihnachtsmarktes Hinweis: 3.1. großer Stand (2,5 x 3,5m) Stadt* Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif- ausschließlich Speisen & Getränke / ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) überwiegend Warenangebot 100,00 € / 80,00 € oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften 3.2. kleiner Stand (2,5 x 2,5m) Stadt* beim Zustandekommen dieser Rechtsverordnung wird nach ausschließlich Speisen & Getränke / §4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich überwiegend Warenangebot 85,00 € / 65,00 € innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser 3.3. Standplatz eigener Stand (bis 9 m²) Rechtsverordnung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht ausschließlich Speisen & Getränke / worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen überwiegend Warenangebot 70,00 € / 50,00 € soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften 3.4. Standplatz eigener Stand (über 9 über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder m²) ausschließlich Speisen & Ge- Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. tränke / überwiegend Warenangebot 95,00 € / 75,00 € 3.5. Anteil Geschirrmobil ! ausschließlich Speisen & Getränke/ e Sie überwiegend Warenangebot 50,00 € / 15,00 € n .d *Gebühr beinhaltet Stellplatz, Auf- und Abbau, Nachwache c h en n n i n ge su re Wir w . Stadt Renningen Kreis Böblingen ww Rechtsverordnung Wir suchen für den Fachbereich Planen-Technik- der Stadt Renningen über die Bauen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Festsetzung der Sperrzeit für die Außenbewirtschaftung Sachbearbeiter/in von Gaststätten im Bereich Baurecht (m,w,d) Aufgrund der §§ 18 und 28 des Gaststättengesetzes (GastG) in Teilzeit (50 %), unbefristet in der Fassung vom 20.11.1998 (BGBl I 1998, 3418), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10.03.2017 (BGBl S. 420) in Verbindung mit § 11 der Verordnung der Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen: Landesregierung zur Ausführung des Gaststättengesetzes • allgemeine Sekretariatsaufgaben (GastVO) in der Fassung vom 18.02.1991 (GBl. 1991, 195, • Beantwortung von Anfragen, Erteilung von Auskünften ber. 1992 S. 227), zuletzt geändert am 20.11.2012 (GBl. S. • Entgegennahme und Bearbeitung von Bauanträgen 604, 623), hat der Gemeinderat der Stadt Renningen am • Bearbeitung von Vorkaufsrechten, Teilungsgeneh- 27.03.2023 folgende Rechtsverordnung beschlossen: migungen u. Baulasten § 1 Geltungsbereich • Vor- und Nachbereitung von Ausschuss-Sitzungen, Die Rechtsverordnung gilt für alle Gaststätten mit dem Be- trieb einer Außenbewirtschaftung (insbesondere Gartenwirt- inklusive Protokollführung schaft, Freiterrasse, Straßenbewirtschaftung). • Beschaffung und Zusammenstellung von Daten als Grundlage für die Immobilienbewertung § 2 Festsetzung der Sperrzeit Für die Außenbewirtschaftung der Schank- und Speisewirt- • Führen der Kaufpreissammlung schaften Stadtgebiet wird der Beginn der Sperrzeit wie folgt festgesetzt: Ihr Profil: 1. im städtischen Innenbereich auf 23.00 Uhr • Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r 2. im städtischen Außenbereich oder vergleichbare Ausbildung (ohne angrenzende Wohnbebauung) auf 24.00 Uhr • Sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise § 3 Geltungsdauer • Teamfähigkeit und Engagement Die Rechtsverordnung gilt vom • sicherer Umgang mit den gängigen 01.05.2023 bis zum 31.12.2023. Office Programmen (Word, Excel, Outlook) § 4 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften und • idealerweise Berufserfahrung im Bereich Gutach- weitergehende Regelungen terausschuss und Baurecht (1) Soweit im Einzelfall in der Gaststättenerlaubnis andere Zeiten festgesetzt sind, bleiben diese unberührt. Für wei- Wir bieten Ihnen: tergehende Ausnahmen (Verlängerung, Verkürzung, Aufhe- • eine vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit bung, Befristung) finden die §§ 11, 12 der Gaststätten- verordnung BW Anwendung. • Mitarbeit in einem kollegialen und offenen Team (2) Die gesetzlichen Pflichten der Gaststättenbetreiber, ins- • Anstellung nach TVöD mit einer Vergütung bis EG besondere die sich aus den baurechtlichen Vorschriften, 6 TVöD dem Bundesimmissionsschutzgesetz, den hierzu ergange- • einen ÖPNV-Zuschuss nen Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungs- • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten vorschriften über Immissionsrichtwerte ergebenden Pflich- ten, bleiben von dieser Rechtsverordnung unberührt. Nähere Auskünfte erhalten Sie gerne von Helmut § 5 Ordnungswidrigkeiten Gaul, Abteilungsleiter Baurecht und Umwelt, unter Zuwiderhandlungen gegen § 2 dieser Rechtsverordnung sind Tel. 07159 924-133 oder Stadtbaumeister Marx un- Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 28 Abs. 1 Nr. 12 ter Tel. 07159 924-131. GastG. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen § 6 Inkrafttreten Diese Rechtsverordnung tritt am 01.05.2023 in Kraft. Unterlagen bis spätestens 30.04.2023 an die Stadt- verwaltung Renningen - Abteilung Personal und Or- 71272 Renningen, den 28.03.2023 ganisation, Hauptstr. 1, 71272 Renningen oder per gez. Wolfgang Faißt E-Mail an Bewerbung@Renningen.de. Bürgermeister
10 Woche 14 | Mittwoch, 05. April 2023 STADTNACHRICHTEN RENNINGEN ! e ! e Sie Sie n .d n .d c h en n n i n ge c h en n n i n ge su re su re Wir Wir w . w . ww ww Wir suchen für die Abteilung „Öffentliche Ordnung Wir suchen für unseren städtischen Bauhof zum und Straßenverkehr“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sachgebietsleiter/in (m,w,d) eine/n Gärtner/in (m,w,d) für das Sachgebiet Straßenverkehr in Vollzeit, unbefristet in Vollzeit, unbefristet Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen: Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen: • Neuanpflanzung und ganzjährige Pflege der städ- • sämtliche Aufgaben der örtlichen (unteren) tischen Grünanlagen Straßenverkehrsbehörde • Unterstützung bei Veranstaltungen (Auf- und Abbau) • Anordnung von Verkehrsbeschränkungen • Mitarbeit im Winterdienst für Baumaßnahmen u. a. • Erarbeitung von Stellungnahmen Ihr Profil: für Straßenbauprojekte und Baumaßnahmen • abgeschlossene Berufsausbildung zum/r Gärtner/ • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und in mit der Fachrichtung Garten- und Landschafts- versch. Erlaubnissen bau oder vergleichbare Ausbildung • Durchführung von Verkehrsschauen und • Motorsägeschein AS Baum I -untersuchungen • Führerschein der Klasse B, vorzugsweise BE • Erarbeitung von Maßnahmen zur Optimierung • Engagement und Teamfähigkeit von Verkehrsregelungen Wir bieten Ihnen: • Genehmigungen und Kontrolle von Veranstaltungen • eine unbefristete Vollzeitstelle im öffentlichen (Straßen-)Raum • eine Vergütung bei Vorliegen der persönlichen und • Mitwirkung bei ÖPNV-, Mobilitäts- und tarifrechtlichen Voraussetzungen bis EG 5 TVöD Radwegkonzeptionen • Mitarbeit in einem kollegialen, motivierten Team • Gremienarbeit zu den aufgeführten Themen • Unterstützung bei der Wohnungssuche • Mitwirkung bei Angelegenheiten des Ordnungs- rechts sowie der Organisation von Wahlen • ÖPNV-Zuschuss, finanzieller Zuschuss bei Fahr- radkauf Ihr Profil: • Ausbildung zum/r Verwaltungsfachwirt/in oder Nähere Auskünfte erhalten Sie gerne von Stavros Verwaltungsfachangestellten mit einschlägiger Kallias, Leiter des städtischen Bauhofs, unter Tel. Berufserfahrung oder Abschluss als Bachelor of 07159 924-145. Arts - Public Management Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen • fundierte Kenntnisse im Straßenverkehrsrecht Unterlagen bis spätestens 30.04.2023 an die Stadt- • Engagement, Teamfähigkeit, Belastbarkeit und verwaltung Renningen - Abteilung Personal und Or- Durchsetzungsvermögen ganisation, Hauptstr. 1, 71272 Renningen oder per • Zuverlässigkeit, selbstständige Arbeitsweise E-Mail an Bewerbung@Renningen.de. • hohe soziale Kompetenz und Teamfähigkeit Wir bieten Ihnen: • eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit • eine leistungsgerechte Vergütung bei Vorliegen Fundsachen in Malmsheim der fachlichen und persönlichen Voraussetzungen 1 Roller bis EG 9c TVöD 1 Handschuh • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten 1 Paar Kinderhandschuhe • einen ÖPNV-Zuschuss, finanzieller Zuschuss bei 1 Schlüsselbund Fahrradkauf 2 zugelaufene Hasen • Unterstützung bei der Wohnungssuche Bitte wenden Sie sich an das Bürgerbüro Nähere Auskünfte erhalten Sie gerne von Christina im Rathaus Malmsheim, Tel.: 07159 924-711 / -712. Baumert, Abteilungsleitung Öffentliche Ordnung und Straßenverkehr, unter Tel. 07159 924-715. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Fundsachen in Renningen Unterlagen bis spätestens 23.04.2023 an die Stadt- 1 Kinderspielzeug verwaltung Renningen - Abteilung Personal und Or- 1 Fahrrad ganisation, Hauptstr. 1, 71272 Renningen oder per E-Mail an Bewerbung@Renningen.de. Bitte wenden Sie sich an das Bürgerbüro Renningen, Tel. 07159 924-104 /-123 /-148.
STADTNACHRICHTEN RENNINGEN Woche 14 | Mittwoch, 05. April 2023 11 GEÄNDERTE ABFAHRTSZEIT ABFAHRT ist in MALMSHEIM 12.00 Uhr, Nachrichten des Standesamtes in RENNINGEN am Ernst-Bauer-Platz um 12.10 Uhr Eine Anmeldung ist nicht erforderlich Weitere Angebote Nachrichten des Standesamts Im Haus am Rankbach, Schwanenstr. 22 im Monat Februar Mittagstisch in der Cafeteria ab 12.00 Uhr von Montag bis Freitag Anmeldung gerne unter Tel. 92630 Geburten Cafeteria Merle Janina Ott, Tochter der Janina Sabine Ott geb. Pfeiffer Jeden Mittwoch und Sonntag und des Patrick Tobias Ott von 14.30 bis 17.00 Uhr Das Team freut sich auf Ihren Besuch. Eheschließungen Offenes Liedersingen für Senioren - ein Angebot Susanne Christine Kottucz und Klaus Adolf Eisenhard des Gesangsvereins Liederkranz Renningen Eingeladen sind alle Senioren aus Renningen und Umge- bung, die Lust am Singen haben. Sterbefälle Chorerfahrung ist keine Voraussetzung. Für Vereinsmitglieder des Gesangvereins ist die Teilnahme frei, für Nicht-Mitglieder 3 €. Edith Obermeier geb. Wurmbauer, 80 Jahre alt, StT Malmsheim Wann? An jedem 2. Mittwoch in den ungeraden Wochen ab Karl-Heinz Treinies, 73 Jahre alt, 14.30 Uhr in der Hinterriedstr. 37 – nicht in den Schulferien. früher wohnhaft in Renningen Termine 2023: 19. April, ff. Jutta Poulitschek-Strötgen geb. Poulitschek, 72 Jahre alt, Bei Rückfragen und für weitere Informationen wenden sich StT Malmsheim Interessenten an Johanna Vogelgsang, Tel. 8682. Elsa Cardillo geb. Schmidt, 89 Jahre alt Antonia Bova, 78 Jahre alt Senioren gut beraten Karl Willi Hartmann, 83 Jahre alt, früher wohnhaft in Renningen iav-Stelle (Informations,-Anlauf,-und Vermittlungsstelle) Kleine Gasse 5, 71272 Renningen Kostenlose, Vertrauliche, individuelle und Soziales und Gesundheit unabhängige Beratung zu verschiedensten Themen im Alter. Termine nach Vereinbarung von Mo - Fr. Ingrid Schmidt, Tel: (07159 – 924 215) ingrid.schmidt@renningen.de Senioren aktiv Pflegestützpunkt Leonberg Samstag, 8. April 2023 Pflegestützpunkt Standort Unsere Osterwanderung führt uns ins Tal der Alb. Leonberg, Neukölner 5, Von Bad Herrenalb aus wandern wir auf dem Klosterpfad 71229 Leonberg zunächst nach Frauenalb. Kostenlose, neutrale und unabhängige Beratung unter An- derem zu pflegerischen Themen in der Häuslichkeit und in Einrichtungen. Die Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht. Bei Be- darf: Vermittlung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme benötigter Hilfen. Der Pflegestützpunkt Landkreis Böblingen bietet zusätzlich längerfristige Planung, Begleitung und Koordinierung von Hil- fen zur Sicherstellung der Versorgung im Sinne der Pflege- beratung nach § 7a SGB XI. Die Beratung kann persönlich, nach Absprache auch zuhau- se oder telefonisch stattfinden. Beratungen durch den Pfle- gestützpunkt sind, nach vorheriger Terminabsprache, jeden ersten und dritten Donnerstag von 14:00 – 18:00 Uhr auch im Rathaus Renningen möglich. 07031/663-1184 (Annemarie Kreß) oder 07031/663-1182 (Dagmar Birbalt) psp-leonberg@lrabb.de Das Kloster der adeligen Stiftsdamen zeigt noch heute ein barockes Gesicht, die beiden Türme des Damenstifts künden immer noch von der Bedeutung der Anlage. Frauenalb ist Stadtseniorenrat eine Idylle mit Bahnhof, Gaststätte, Pflegeheim und Wohn- häusern und ein beliebtes Ausflugsziel. Über dem Hochtal des Flüsschens Alb wandern wir nach Marxzell, wo uns der Kontaktdaten Seniorenrat Kleinbus abholt und nach Herrenalb bringt. Dort wandern Der Stadtseniorenrat tritt für die Interessen älterer Menschen wir durch den Klosterhof und kehren zum Abschluss unserer gegenüber der Politik und Wirtschaft in der Stadt ein. Tour im Landgasthof Klosterhof ein. Ansprechpartnerin ist Ute Geiger (07159 6539, Dauer der Wanderung 2 ½ Stunden. Der Unkostenbeitrag für info@stadtseniorenrat-renningen.de) die Busfahrt beträgt 15 €/ Pers., er wird im Bus kassiert. www.stadtseniorenrat-renningen.de
12 Woche 14 | Mittwoch, 05. April 2023 STADTNACHRICHTEN RENNINGEN Bericht Mitgliederversammlung Jugendsozialarbeit Renningen Am 29.03.2023 fand die Mitgliederversammlung des Stadt- Humboldtstr. 8 Tim Dietterle seniorenrates statt. Nach der Begrüßung und Bekanntgabe Mobil: 0163/ 8383915 der Tagesordnung wurden von Frau Scheef-Blessing in ei- Büro: 07031/ 2181 658 ner Ergebnispräsentation die Ziele, Aktivitäten und Identifi- info@jugendsozialarbeit-renningen.de kation von Brennpunkten aus unserer Klausurtagung vom 21.01.2023 vorgetragen. Anschließend folgte der Bericht der 1. Vorsitzenden über die Projekte und Aktivitäten seit der letzten Mitgliederversammlung. Hervorzuheben sind, neben vielen Veranstaltungen, unsere Initiative für ein Repair-Café Freiwillige Feuerwehr Renningen in Zusammenarbeit mit dem AK Klimaschutz der Renninger Agenda. Es ist uns tatsächlich gelungen die Mindestvor- www.feuerwehr-renningen.de aussetzung von 30 freiwilligen Personen zu erreichen. Auch für einen Parkplatz im Friedhofsbereich Renningen für Men- Notruf Feuer: 112 schen mit Gehbehinderungen haben wir uns stark gemacht. Ab sofort dürfen Menschen mit einer Geheinschränkung vor und während Trauerfeiern entlang der Einfahrt zur Ausseg- Abteilung Renningen nungshalle parken. Ebenfalls wurde unseren Verbesserungs- Montag, 11.04.23, 19:30 Uhr: Maschinisten-Fahren vorschlägen für das Freibad mit 3-4 blickgeschützten Dusch- Donnerstag, 13.04.23, 19:30 Uhr: DL-Fahren kabinen und mehreren Haken für Badetücher zugestimmt und sollten bis zum Start der Freibadsaison montiert sein. Einsatz 21-2023, Mo., 27.03.23, 4:34 Uhr Momentan sind wir mit Herrn BM Faißt in Verhandlungen Baum liegt auf Straße wegen einer öffentlichen Toilette beim Ernst-Bauer-Platz wäh- Die Polizei forderte die Feuerwehr Montagnacht auf die B464 rend des Wochenmarkts und während Veranstaltungen. Frau in Richtung Magstadt an. Ein zum großen Teil morscher Bentel (Schatzmeisterin) gab einen Überblick über unsere Baum war umgestürzt und bedeckte eine Fahrtrichtung der Finanzen und Frau Lembeck (Kassenprüferin) bescheinigte Verkehrsfläche zur Gänze. Die Feuerwehr zersägte den Baum eine einwandfreie Buch- und Kassenführung. Einstimmige und lagerte ihn im Straßengraben. Nach der Reinigung der Entlastungen der Schatzmeisterin und des Vorstands folgten. Straße konnte der Einsatz beendet werden. Die Neuwahlen gingen zügig über die Bühne. Alle zur Wahl stehenden Positionen wurden per Handzeichen einstimmig Einsatz 22-2023, Mi., 29.03.23, 8:04 Uhr bestätigt: Notfalltüröffnung - 1. Stellvertretende Vorsitzende: Frau Resi Berger-Bäuerle Am Mittwochmorgen wurde die Feuerwehr zu einer Notfall- - 2. Stellvertretender Vorsitzender: Herr Harmut Schab türöffnung in die Heidestraße gerufen. Zwar konnte vor Ort - Stellvertretende Schriftführerin: Frau Christel Blessing ein Haustürschlüssel vom Nachbarn organisiert werden, den- - Stellvertretender Schatzmeister: Herr Rainer Pliefke noch musste die abgeschlossene Wohnungstüre gewaltsam geöffnet werden. Glücklicherweise konnte die Bewohnerin Herzlichen Glückwunsch allen Amtsinhabern! Neu gewählt ist augenscheinlich wohlauf angetroffen und dem Rettungsdienst unsere stellvertretende Schriftführerin Frau Christel Blessing. zur Untersuchung übergeben werden. Wir freuen uns, dass sie sich zur Verfügung gestellt hat. Sehr gefreut haben wir uns über die Teilnahme von Herrn BM Faißt. Er berichtete über die vier laufenden „Großpro- jekte“ der Stadt Renningen und über die Problematik zur Ansiedelung eines Kinderarztes und die allgemeine hausärzt- Bereitschaftsdienste liche Lage. Die Vorsitzende bedankte sich bei allen, die sich hier ein- bringen und unsere Arbeit mittragen. Einen besonderen Dank für die gute Zusammenarbeit gilt auch Herrn Bürgermeister Ärztlicher Notfalldienst Faißt und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zu guter Letzt, aber sehr wichtig, ein herzliches Dankeschön an die (allgemein-, kinder-, augen- und HNO-ärztlicher Notfalldienst) gesamte Vorstandschaft! (Ute Geiger) telefonisch unter 116117 (Anruf ist kostenlos) Notfallpraxis im Krankenhaus Leonberg, Rutesheimer Straße 50, 71229 Leonberg Veranstaltungshinweise: Öffnungszeiten: Donnerstag, 20.04.2023 von 15:00 - 16:30 Uhr, Mo., Di., Do.: 18 – 22 Uhr Vortrag Apps für Handys in der Mediathek Mi.: 14 – 22 Uhr Samstag, 22.04.2023 von 9:00 - 12:00 Uhr Pedelec-Sicher- Fr.: 16 – 22 Uhr heitstraining beim Vereinsdorf. Teilnehmergebühr 35€ Sa., So., Feiertage: 8 – 22 Uhr Anmeldungen über info@stadtseniorenrat-renningen.de IMPRESSUM Verantwortlich für den amtlichen Verein für Jugendhilfe Herausgeber: Teil, alle sonstigen Verlautbarun- gen und Mitteilungen: Stadt Renningen. Für die Stadtteile Bürgermeister Wolfgang Faißt, Renningen und Malmsheim 71272 Renningen, Hauptstraße 1 Schulsozialarbeit Renningen Druck und Verlag: oder sein Vertreter im Amt. Jahnstr. 9 Nussbaum Medien Weil der Stadt Verantwortlich für „Was sonst noch GmbH & Co. KG, interessiert“ und den Anzeigen- Kasem Khraibani (Grund- und Werkrealschule) Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot, teil: Klaus Nussbaum, Opelstraße 29, khraibani@vfj-bb.de www.nussbaum-medien.de 68789 St. Leon-Rot 0163/8383918 Anna-Sophie Schaer (Grundschulen) INFORMATIONEN schaer@vfj-bb.de Vertrieb (Abonnement und E-Mail: info@gsvertrieb.de 0163/8383947 Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Internet: www.gsvertrieb.de Josef-Beyerle-Str. 2, Anzeigenverkauf: Joachim Widmann (Gymnasium und Realschule) 71263 Weil der Stadt, widmann@vfj-bb.de wds@nussbaum-medien.de Tel.: 07033 6924-0, 0163/8383928
Sie können auch lesen