Frühjahrstagung DGRM Nord - Kiel, 25.-26. Mai 2018 - r-km Riegger-Kongressmanagement

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Frühjahrstagung DGRM Nord - Kiel, 25.-26. Mai 2018 - r-km Riegger-Kongressmanagement
27. Frühjahrstagung DGRM Nord

    UNIVERSITÄTSKLINIKUM
    Schleswig-Holstein

                           Kiel, 25.-26. Mai 2018
   www.uksh.de/rechtsmedizin
Frühjahrstagung DGRM Nord - Kiel, 25.-26. Mai 2018 - r-km Riegger-Kongressmanagement
Veranstaltungsort:                          Wissenschaftliche Leitung:

Hörsaal im Institut für Rechtsmedizin       Prof. Dr. med.
des UKSH, Campus Kiel                       Johanna Preuß-Wössner
                                            Institut für Rechtsmedizin Kiel
Arnold-Heller-Str. 12
24105 Kiel                                  Telefon: 0451/500 159 61
                                            E-Mail: rmed-ki@uksh.de

Tagungssekretariat                          Öffnungszeiten des
und Ansprechpartnerin vor Ort:              Tagungssekretariats:

Frau Marion Stuhr                           Freitag, 25.05.2018
Institut für Rechtsmedizin Kiel             12 - 17 Uhr

                                            Samstag, 26.05.2018
                                            8 - 14 Uhr

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Frühjahrstagung DGRM Nord - Kiel, 25.-26. Mai 2018 - r-km Riegger-Kongressmanagement
Herzlich Willkommen in Kiel...

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden Sie herzlich zur 27. Frühjahrstagung der Region Nord der Deutschen Gesellschaft
für Rechtsmedizin an die Kieler Förde ein.

Da die letzte Frühjahrstagung in Kiel im Jahr 2003 stattfand und damit schon eine Weile her
ist, freuen wir uns außerordentlich, Sie in unserer traditionsreichen Hafenstadt begrüßen zu
dürfen.

Neben dem klassischen wissenschaftlichen Programm über zwei Tage haben wir uns auf-
grund der guten Erfahrungen der letzten zwei Jahre entschlossen, das erstmals in Rostock
angebotene Assistententreffen am Donnerstagabend ebenfalls anzubieten, um dem wissen-
schaftlichen Nachwuchs die Gelegenheit zu geben, untereinander eigene Fälle zu diskutieren
oder Belange der Assistenten zu besprechen.

Die Tagung findet in unserem Institut in Kiel statt, welches erst in diesem Jahr baulich instand
gesetzt worden ist. Insbesondere der Hörsaal ist mit Mitteln der Medizinischen Fakultät unter
anderem mit neuer Lüftung und Technik ausgestattet worden. Diese Maßnahmen sind neben
anderen Dingen ein deutliches Bekenntnis für die Rechtsmedizin in Schleswig-Holstein.

Bewusst haben wir auf eine Schwerpunktsetzung beim wissenschaftlichen Programm verzich-
tet, um allen Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit zu bieten, interessante Kasuistiken aus
ihrem Bereich oder auch systematische Untersuchungen oder Beobachtungen zu präsentie-
ren.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch, auf zahlreiche Beiträge aus allen Bereichen unseres Faches
und einen anregenden Erfahrungsaustausch.

                                                    Herzliche Grüße im Namen aller Mitarbeiter,
                                                              Prof. Dr. Johanna Preuß-Wössner

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Frühjahrstagung DGRM Nord - Kiel, 25.-26. Mai 2018 - r-km Riegger-Kongressmanagement
Programm

                    Freitag, 25.05.2018
12:00 - 13:00 Uhr   Anmeldung
13:00 - 13:30 Uhr   Begrüßung
                    Prof. Dr. J. Preuß-Wössner
                    Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Direktorin des Institutes für Rechtsmedizin

                    Prof. Dr. Th. Schwarz
                    Prodekan der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität Kiel

                    Dr. S. Sütterlin-Waack
                    Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung
                    des Landes Schleswig-Holstein

                    Prof. Dr. Th. Bajanowski
                    Präsident der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin

13:30 - 15:20 Uhr   Morphologie I
                    Vorsitz: Ch. Meißner / S. Anders
V1                  Ein ungewöhnlicher Fall einer fulminanten Lungenembolie in Kombination mit einer
                    paradoxen Embolie bei persistierndem Foramen ovale
                    K. Wöllner, V. Preuss, M. Klintschar, B. Vennemann
                    Institut für Rechtsmedizin, Medizinische Hochschule Hannover, Außenstelle Oldenburg

V2                  Tötungsdelikt oder Alleinunfall - Rekonstruktion eines ungewöhnlichen
                    Unfallgeschehens
                    S. Stockhausen1, B. Deeken2, M. Mousa1, M. Klintschar1, B. Vennemann1
                    1Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover, Außenstelle Oldenburg
                    2Ingienieurbüro Schmedding GmbH, Oldenburg

V3                  Strangulationsverletzungen bei einer aus dem Wasser geborgenen Frau - über
                    die Relevanz einer sorgfältigen Rekonstruktion
                    1L. Rößler , 2M. Windgassen, 2M. Tsokos
                    1Gewaltschutzambulanz,     Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle, Charité – Universitätsmedizin Berlin
                    2 Institut für Rechtsmedizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin

V4                  Akzidentielle Handverletzung nach Messersuizid
                    AL. Reißhauer, C. Buschmann, J. Jarmer, M. Tsokos
                    Charité – Universitätsmedizin Berlin, Institut für Rechtsmedizin

V5                  Suizid mit Teilamputation der linken Hand
                    K. Janßen, M. A. Rothschild, T. Kamphausen
                    Institut für Rechtsmedizin Köln

V6                  Retrospektive Analyse todesursächlicher Kopfverletzungen
                    K. V. Kronsbein1, J. Budczies2, H. Pfeiffer1, D. Wittschieber1
                    1 Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Münster
                    2 Institut für Pathologie, Charité - Universitätsmedizin Berlin

V7                  Todesfälle blinder Passagiere in Flugzeugen
                    T. Kals, H. Held, M. A. Verhoff, S. Plenzig
                    Institut für Rechtsmedizin Frankfurt am Main

V8                  Tod durch Elektrizität am Beispiel eines Arbeitsunfalls
                    M. Hagen, D. Wittschieber, S. Schmidt, H. Pfeiffer
                    Institut für Rechtsmedizin Münster

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Programm

                    Freitag, 25.05.2018
                    Morphologie I
V9                  Die Hand im Wels, der Schädel am Ufer! Wo ist der Rest?
                    V. Hachmann, S. Heide, R. Lessig, U.-D. Immel, M. Weber
                    Institut für Rechtsmedizin, Halle (Saale)

V10                 Amphetamin-assoziierter Todesfall eines 62 Jahre alten Mannes im Rahmen eines
                    Agitiertheitszustandes
                    S. Anders1, M. Ohl1, J. Matschke2, S. Iwersen-Bergmann1
                    1Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Rechtsmedizin, Butenfeld 34, 22529 Hamburg
                    2Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Neuropathologie, Martinistraße 52, 20246 Hamburg

V11                 The additional benefit of postmortem computed tomography: A comparison of findings
                    of bony injuries in homicide cases
                    S. Heinbuch¹, B. Bodelle², A. M. Bucher², S. Plenzig¹, F. Ramsthaler³, M. A. Verhoff¹, S. C. Kölzer¹
                    1 Department of Legal Medicine, University Hospital of Frankfurt, Goethe University, Kennedyallee 104,

                    D-60596 Frankfurt/ Main
                    2 Department of Diagnostic and Interventional Radiology, University Hospital of Frankfurt, Goethe University,

                    Theodor- Stern-Kai 7, D-60590 Frankfurt/Main
                    3 Department of Legal Medicine, University Hospital of Homburg, Building 80.2, D-66421 Homburg/Saar

15:20—16:00 Uhr     Pause + Posterbegehung

16:00 - 17:20 Uhr   Toxikologie
                    Vorsitz: B. Babel / G. Rochholz
V12                 Nachweis von Antidepressiva und Neuroleptika bei Suiziden - Darstellung und
                    Häufigkeit toxikologischer Befunde
                    M. Methling, F. Krumbiegel, S. Hartwig, M. Tsokos
                    Institut für Rechtsmedizin der Charité Berlin, Abteilung Forensische Toxikologie

V13                 Das EU-Projekt ADEBAR zur Substanzidentifizierung und Datenbereitstellung
                    S. Fischmann, F. Westphal
                    EU-Projekt ADEBAR im Landeskriminalamt Schleswig-Holstein, SG 432 (Betäubungsmittel/ Toxikologie), Kiel

V14                 Fatalities involving transdermal fentanyl patches
                    J. Geile, E. Doberentz, B. Madea
                    Institute of Forensic Medicine, University of Bonn

V15                 Medizinische Einnahme von Amphetamin - ADHS-Therapie oder Schutzbehauptung?
                    S. Jung.1, F. Stahlkopf1, G. Rochholz1, M. Böttcher2
                    1 Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Kiel
                    2 MVZ Labor Dessau GmbH, Dessau

V16                 Ethanol und Ethylglucuronid Konzentrationen in post mortem Femoralblut, Urin und
                    Glaskörperflüssigkeit
                    J. Neumann1, Th. Keller2, M. Böttcher1
                    1 MVZ Labor Dessau GmbH, Dessau 2 Gerichtsmedizin Salzburg, Salzburg

V17                 Vorkommen und Bedeutung von Pregabalin bei Verkehrsdelikten -
                    Eine Prävalenzstudie
                    A. Szewczyk1, C. Hof2, A. Müller1, D. Kocyigit1, S. Iwersen-Bergmann1, H. Andresen-Streichert1, 2
                    1 Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
                    2 Institut für Rechtsmedizin, Uniklinik Köln

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Frühjahrstagung DGRM Nord - Kiel, 25.-26. Mai 2018 - r-km Riegger-Kongressmanagement
Programm

                      Freitag, 25.05.2018
                      Toxikologie
V18                   Todesfall nach Carfentanyl - ein Zufallsbefund
                      F. Stahlkopf1, G. Rochholz1, L. Huppertz2, M. Wilde2, Ch. Meißner1
                      1Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein
                      2Institut für Rechtsmedizin, Sektion Forensische Toxikologie, Universitätsklinikum Freiburg

V19                   Hydromorphon und Codein in Speichelproben von Patienten in Substitol®therapie,
                      Beigebrauch oder "steady state"?
                      S. Lierheimer, M. Böttcher
                      MVZ Labor Dessau GmbH, Dessau

19:30 Uhr             Abendessen
(Einlass 19:00 Uhr)   SCHÖNE AUSSICHTEN

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Programm

                    Samstag, 26.05.2018
9:00 - 10:20 Uhr    Varia
                    Vorsitz: U. Schmidt / D. Boy
V20                 Simulationstraining "Die ärztliche Leichenschau" im Medizinstudium
                    U. Flössel1, H. Pich², C. Clas1
                    1 Institut für Rechtsmedizin, Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus, TU Dresden
                    2 Medizinisches Interprofessionelles Trainingszentrum, Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus, TU Dresden

V21                 Fliegen im Schnee - Forensische Entomologie in der kalten Jahreszeit
                    M. Schwarz1, - C. Babian1,– J. Dreßler1, - J. Seibt2
                    1 Institut für Rechtsmedizin Leipzig
                    2 Institut für Rechtsmedizin Dresden

V22                 T.O.R.P.E.d.O-Register - aktueller Stand
                    C. Buschmann
                    Institut für Rechtsmedizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin

V23                 Leichen als Direktimport
                    M. Windgassen1, P. Larscheid3, M. Tsokos1,2,
                    1 Institut für Rechtsmedizin, Charité-Universitätsmedizin Berlin
                    2 Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin Berlin
                    3 Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Abteilung Wirtschaft Gesundheit und Integration, Gesundheitsamt

V24                 "Geschichte der Rechtsmedizin" - eine neue Arbeitsgemeinschaft der DGRM
                    K. Albrecht1, J. Preuß-Wössner2
                    1 Brandenburgisches Landesinstitut für Rechtsmedizin (BLR), Potsdam
                    2 Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein

V25                 Tätowierende als Identifizierende?
                    C. Birngruber CG1, T. Ohlwärther1, S. Kölzer2, F. Holz 2
                    1 Institut für Rechtsmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen
                    2 Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Frankfurt am Main, Goethe Universität

V26                 Wenn der Tatverdächtige das Kleidungsstück nur verliehen haben will - eine Studie
                    zu DNA-Ergebnissen von Schweißbändern mit mehreren Trägern
                    M. Poetsch, M. Pfeifer, H. Konrad, Th. Bajanowski, J. Helmus
                    Institut für Rechtsmedizin, Essen

V27                 Die molekulare Autopsie als wesentlicher Beitrag zur Todesursachenklärung - ein
                    weiteres Beispiel mit Detektion einer bislang unbekannten Mutation am Gen des
                    Ryanodinrezeptors Typ 2
                    N. Mahlke1, S. Dittmann2, E. Schulze-Bahr2, S. Ritz-Timme1, B. Hartung1
                    1 Institut für Rechtsmedizin Düsseldorf, Universitätsklinikum Düsseldorf
                    2 Institut für Genetik und Herzerkrankungen, Department für Kardiologie und Angiologie,

                    Universitätsklinikum Münster

10:20 - 11:00 Uhr   Pause + Posterbegehung

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Programm

                    Samstag, 26.05.2018
11:00 - 12:00 Uhr   Klinische Rechtsmedizin
                    Vorsitz: N. Wilke-Schalhorst / I. Tzimas
V28                 Vom Dunkel- ins Hellfeld - Datenanalyse der Anzeigefälle im Netzwerk ProBeweis
                    S. Hoyer, S. Stockhausen, A.S. Debertin
                    Institut für Rechtsmedizin, Medizinische Hochschule Hannover, Hannover, Deutschland

V29                 Woher kamen die "dicken Lippen" nach der Partynacht?
                    A.S. Schröder1, H. Andresen-Streichert2, S. Anders1
                    1 Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
                    2 Institut für Rechtsmedizin, Uniklinik Köln

V30                 Die Bedeutung der Rechtsmedizin im Kinderschutz
                    D. Brackrock, M. Dokter, C. Eckhoff, K.-P. Philipp, B. Bockholdt
                    Institut für Rechtsmedizin, Greifswald

V31                 Ein typischer Fall von Kindesmisshandlung?
                    V. Preuss, M. Klintschar, B. Vennemann
                    Institut für Rechtsmedizin, Medizinischen Hochschule Hannover, Außenstelle Oldenburg

V32                 Einen Schnuller kann man so oder so verwenden…
                    P. Markwerth, I. Tzimas, Th. Bajanowski
                    Institut für Rechtsmedizin, Essen

V33                 Kindliche vaginale Blutung verursacht durch Spielen am Brunnen?
                    C. Motz, N. Wilke-Schalhorst, N. Zimak, J. Preuß-Wössner
                    Institut für Rechtsmedizin, Lübeck

12:00 - 12:15 Uhr   Pause

12:15 - 13:55 Uhr   Morphologie II

                    Vorsitz: M. Graw / Ch. Birngruber

V34                 Differentialdiagnostische Ursachen einer Lungenblutung mit Hämatothorax - eine
                    Kasuistik
                    N. Wilke-Schalhorst, J. Preuß-Wössner
                    Institut für Rechtsmedizin UKSH- Campus Lübeck

V35                 Zur Klassifikation der Todesart durch freiwilligen Verzicht auf Nahrung und
                    Flüssigkeit (FVNF)
                    R. Dettmeyer
                    Institut für Rechtsmedizin, Justus-Liebig-Universität Gießen, D-35392 Gießen

V36                 Hellrote Totenflecke bei Todeseintritt 28 Stunden nach dem Brandereignis - trotz
                    intensivmedizinischer Maßnahmen?
                    K. Burkhard, J. Schuster, M. A. Verhoff, M. Richl
                    Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Frankfurt, Goethe-Universität, Frankfurt am Main

V37                 Subakute allergische Reaktion auf eine Eiseninjektion?
                    J. Helmus, D. Westerwick, A. Freislederer, Th. Bajanowski
                    Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinik Essen

V38                 Tödlicher Verlauf einer zweimaligen Fehltransfusion
                    S. Lauscher, M. Hohner, W. Grellner
                    Abteilung Rechtsmedizin, Universitätsmedizin Göttingen, Robert-Koch-Str. 40, 37075 Göttingen

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Programm

            Samstag, 26.05.2018
            Morphologie II
V39         Fatal complications of cardiac catheterization
            J. Geile, E. Doberentz, B. Madea
            Institute of Forensic Medicine, University of Bonn

V40         Erstickungstod bei Wechseln der Beatmungskanüle
            G. Curic, E. Doberentz, B. Madea
            Institut für Rechtsmedizin der Universität Bonn

V41         Cholezystitis als Verlegenheitsdiagnose
            I. Tzimas1, H. Baba2
            1 Institut für Rechtsmedizin Universitätsklinikum Essen
            2 Institut für Pathologie, Essen

V42         Sekundär sklerosierende Cholangitis als Folge einer längeren Intensivtherapie nach
            Polytrauma - eine relativ neue Todesursache
            V. Blaas, F. Zack, A. Büttner
            Institut für Rechtsmedizin, Universitätsmedizin Rostock

V43         Splenomegalie als autoptisches Zeichen einer hämato-onkologischen Erkrankung
            A. Fitzek, B. Wulff, J. Sperhake
            Institut für Rechtsmedizin Hamburg

14:00 Uhr   Ende der Tagung
            Abschiedsimbiss

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Vorträge

 V1
 Ein ungewöhnlicher Fall einer fulminanten Lungenembolie in Kombination mit einer paradoxen
 Embolie bei persistierendem Foramen ovale

 K. Wöllner, V. Preuss, M. Klintschar, B. Vennemann
 Institut für Rechtsmedizin, Medizinische Hochschule Hannover, Außenstelle Oldenburg

 Paradoxe Embolien entstehen durch Übertritt von venösen Thromben in den großen Kreislauf bei beste-
 hendem Rechts-Links-Shunt. Dieser entsteht meist durch einen Defekt im Bereich der Herzscheidewand
 in Kombination mit einer Druckerhöhung im Lungenkreislauf, z.B. durch eine Lungenarterienembolie und/
 oder heftiges Pressen beim Stuhlgang.

 In unserem Institut wurde die Leiche eines 26 Jahre alt gewordenen Mannes obduziert, der durch seine
 Mutter leblos im Hausflur zwischen Badezimmer und Schlafzimmer aufgefunden worden sei. Etwa an-
 derthalb Wochen vor seinem Tod sei er aufgrund von Rückenschmerzen, schnellem Puls und Atembe-
 schwerden bei seinem Hausarzt gewesen. Dieser habe ihn krankgeschrieben und an einen Kardiologen
 überwiesen, der keine Herzerkrankung festgestellt habe. Am Tag vor seinem Tod sei der junge Mann
 erneut bei seinem Hausarzt gewesen, da es ihm schlechter gegangen sei und er eine stationäre Be-
 handlung gewünscht habe. Der Hausarzt habe hierfür keine Notwendigkeit gesehen.

 Bei der Obduktion zeigte sich als todesursächlicher Befund eine beidseitige fulminante Lungenarterien-
 embolie. Zudem zeigte sich ein Infarkt des rechten Lungenunterlappens. Darüber hinaus fiel ein offenes
 Foramen ovale auf, in dem ein 6 cm langer Thrombembolus eingeklemmt war. Als Zeichen eines voraus-
 gegangenen Übertrittes von Blutgerinnseln in den Körperkreislauf fanden sich ein Infarkt der linken Niere
 sowie Thrombemboli in den Schlagadern, die den Zwölffingerdarm und die Milz versorgen. Als Embolie-
 quelle konnte eine tiefe Beinvenenthrombose im linken Unterschenkel nachgewiesen werden.

 Paradoxe Embolien mit im Foramen ovale befindlichem Thrombembolus stellen eine Rarität im rechts-
 medizinischen Sektionsgut dar. Als Todesursache kommt meist eine fulminante Lungenembolie in Be-
 tracht. Bei Übertritt von Thromben in den Körperkreislauf kann es jedoch auch zu tödlichen Myokardin-
 farkten oder Hirninfarkten kommen. Bei mehrfachem Aufsuchen von Ärzten aufgrund der oben beschrie-
 benen Symptomatik bestand im vorliegenden Fall zudem der Anfangsverdacht eines ärztlichen Fehlver-
 haltens.

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V2
Tötungsdelikt oder Alleinunfall – Rekonstruktion eines ungewöhnlichen Unfallgeschehens

S. Stockhausen1, B. Deeken2, M. Mousa1, M. Klintschar1, B. Vennemann1
1Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover, Außenstelle Oldenburg
2Ingienieurbüro Schmedding GmbH, Oldenburg

Laut aktueller polizeilicher Unfallstatistik gab es im Jahr 2017 in Niedersachsen 403 Verkehrsunfälle mit
Todesfolge. Schwierigkeiten bei Feststellung der Unfallursache können insbesondere die sogenannten
Alleinunfälle bereiten. Eine enge Zusammenarbeit zwischen technischen Sachverständigen und Rechts-
medizinern ist in diesen Fällen besonders bedeutsam.

Es wird der Fall einer 67 Jahre alt gewordenen Frau vorgestellt, die tot unter ihrem Auto aufgefunden
wurde, wobei der Kopf zwischen linkem Vorderrad und Kotflügel eingeklemmt war, während der Körper
unter dem Auto hervorragte. Der Motor des Autos lief und es war der Rückwärtsgang des Automatikge-
triebes eingelegt. Ein Tötungsdelikt konnte laut polizeilicher Ermittlungen zunächst nicht ausgeschlossen
werden.

Im Rahmen der Obduktion konnte festgestellt werden, dass es zu einer Überrollung des linken Unter-
schenkels mit Ausbildung einer Fraktur und letztlich zu einer todesursächlichen Brustkorbkompression
gekommen war. In Kombination mit den polizeilichen Ermittlungen und dem technischen Sachverständi-
gengutachten konnte der Vorfallhergang rekonstruiert und ein Fremdverschulden ausgeschlossen wer-
den. Der Unfall musste als Alleinunfall gewertet werden.

Die Ergebnisse der ausführlichen Rekonstruktion werden dargestellt und die Bedeutung der Zusammen-
arbeit der verschiedenen Disziplinen hervorgehoben.

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V3
Strangulationsverletzungen bei einer aus dem Wasser geborgenen Frau – über die Relevanz einer
sorgfältigen Rekonstruktion

1L. Rößler, 2M. Windgassen, 2M. Tsokos
1Gewaltschutzambulanz,    Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle, Charité – Universitätsmedizin Berlin
2Institut für Rechtsmedizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin

Wir berichten von dem Fall einer Wasserleiche, die am frühen Nachmittag des 7. November 2017 im
Teltowkanal in Berlin entdeckt wurde. Die alarmierten Rettungskräfte konnten den weiblichen Leichnam
bergen, die anschließenden Reanimationsmaßnahmen durch den Notarzt wurden nach einer Stunde
erfolglos abgebrochen. Am Leichnam fanden sich keine äußerlich sichtbaren Verletzungen, die auf eine
Gewalteinwirkung durch fremde Hand hinwiesen. Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass es sich
bei der Verstorbenen um eine bereits seit den Morgenstunden vermisste, 62 Jahre alt gewordene Frau
aus Berlin handelte. Der Ehemann berichtete von depressiven Störungen seiner Frau, von der Polizei
konnten Benzodiazepine in der Wohnung der Verstorbenen festgestellt werden, sodass von ermittlungs-
technischer Seite ein Suizid angenommen wurde.

Im Zuge der Obduktion kamen jedoch neben Ertrinkungszeichen auch Zeichen einer komprimierenden
Gewalt gegen den Hals in Gestalt von diskret unterbluteten Brüchen beider Kehlkopfoberhörner zur
Darstellung. Bei fehlender schlüssiger Erklärung für diese Befunde rückte zunächst eine fremdhändige
Gewaltbeibringung in den Fokus. Für diese ergaben sich aber trotz intensiver polizeilicher Ermittlungen
keine weiteren Anhaltspunkte.

Zur weiteren Klärung der Todesumstände wurde deshalb, nebst toxikologischer Zusatzuntersuchungen
zur Beurteilung der Handlungsfähigkeit, die Leichenbergung mittels eines Dummies rekonstruiert, um
auch die Möglichkeit einer akzidentellen Verursachung der Kehlkopfverletzungen im Sinne einer Ber-
gungsverletzung zu überprüfen.

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V4
Akzidentielle Handverletzungen nach Messersuizid

AL. Reißhauer, C. Buschmann, J. Jarmer, M. Tsokos
Charité – Universitätsmedizin Berlin, Institut für Rechtsmedizin

Wir beschreiben und diskutieren zwei Fälle von Suiziden durch scharfe Gewalt mittels Messer. Diese
Variante der Selbsttötung ist an sich nicht ganz selten; die Suizidenten hatten sich jedoch beim Heraus-
ziehen des Stichwerkzeuges aus dem Körper durch Griff in die Messerklinge akzidentielle Verletzungen
an den Händen zugezogen, die als aktive Abwehrverletzungen fehlinterpretiert wurden, so dass zu-
nächst von einem Tötungsdelikt ausgegangen werden musste. Die außergewöhnlichen Befunde werden
vorgestellt und diskutiert.

V5
Suizid mit Teilamputation der linken Hand

K. Janßen, M. A. Rothschild, T. Kamphausen
Institut für Rechtsmedizin, Köln

Bei dem Todesfall einer 76 Jahre alt gewordenen Frau war es aufgrund der außergewöhnlichen Auffin-
desituation mit einem ausgeprägten Blutspurenmuster sowie Verletzungen durch mehrere scharfe Ge-
walteinwirkungen an verschiedenen Körperregionen zunächst fraglich, ob es sich um eine Selbst- oder
Fremdbeibringung der Verletzungen handelt. Durch eine Blutspurenmusteranalyse und die Obduktion
konnte eine Fremdbeibringung ausgeschlossen werden, sodass sich zusammenfassend ein Verbluten
nach Außen durch massive, selbstbeigebrachte Verletzungen ergab. Die ungewöhnliche subtotale Am-
putation der nicht-dominanten „Haltehand“ mit massiven Schnitt- und Sägeverletzungen zählt zu den
sehr seltenen, im Rahmen eines Suizides zu verzeichnenden Befunden, insbesondere unter Berücksich-
tigung der Tatsache, dass in den postmortal durchgeführten chemisch-toxikologischen Untersuchungen
lediglich Opipramol nachgewiesen werden konnte.

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V6
Retrospektive Analyse todesursächlicher Kopfverletzungen

K. V. Kronsbein1, J. Budczies2, H. Pfeiffer1, D. Wittschieber1
1 Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Münster
2 Institut für Pathologie, Charité - Universitätsmedizin Berlin

In den letzten Jahren hat in Deutschland die Anzahl an todesursächlichen Kopfverletzungen wieder
zugenommen und betrug 2015 9,2 Todesfälle pro 100.000 Einwohner. Zu den Umständen, Risiken und
Einflussfaktoren dieser Entwicklung sind aktuell nur wenig rechtsmedizinische Daten verfügbar.

Für die vorliegende Studie wurden daher die Obduktionsfälle des Instituts für Rechtsmedizin Münster der
Jahre 2006 - 2015 hinsichtlich des Vorliegens todesursächlicher Kopfverletzungen analysiert und daraus
ein Studienkollektiv definiert. Für diese Fälle wurden die epidemiologischen und ätiopathogenetischen
Charakteristika ermittelt, die Verletzungsmuster dokumentiert und anschließend das gewonnene Daten-
material systematisch statistisch ausgewertet.

Im Ergebnis waren 372 Fälle (10,3 %) mit einem todesursächlich kausalen Schädel-Hirn-Trauma (SHT)
festzustellen. Davon entfallen 187 Fälle (50,3 %) auf ein SHT infolge eines Verkehrstraumas, mehrheit-
lich war das SHT unfallbedingt. Schädelfrakturen lagen in 291 Fällen (78,2 %) vor und intrakranielle
Blutungen konnten in 300 Fällen (80,6 %) beobachtet werden.

Weitere wesentliche Ergebnisse der statischen Analyse werden vorgestellt und im Kontext der aktuellen
Studienlage diskutiert.

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V7
Todesfälle blinder Passagiere in Flugzeugen

T. Kals, H. Held, M. A. Verhoff, S. Plenzig
Institut für Rechtsmedizin Frankfurt am Main

Einleitung: Die vermutlich früheste Erwähnung eines blinden Passagiers im Fahrwerk eines
Flugzeuges ist datiert auf das Jahr 1947: ein 30-jähriger Mann reiste auf diese Art von
Lissabon nach Brasilien und überlebte.

In der nachfolgenden Studie wurden letal verlaufende Reisen blinder Passagiere im Fahrwerkschacht
von Passagier- und Frachtflugzeugen mit Schwerpunkt auf den Ergebnissen der gerichtlichen Leichen-
öffnung, insbesondere hinsichtlich Hypothermie, Sauerstoffmangel und Verletzungen ausgewertet. Au-
ßerdem wurden Flugrouten, -höhen und -dauer analysiert.

Material und Methoden: Mit der Software forensik® erfolgte eine Durchsuchung der Sektionen des Zeit-
raums 1994-2017 des Instituts für Rechtsmedizin Frankfurt am Main mit den Begriffen „Flugzeug“,
„fliegen“ und „Fahrwerkschacht“. Danach wurden Sektionsprotokolle, ergänzende rechtsmedizinische
Gutachten und polizeiliche Ermittlungsergebnisse ausgewertet.

Ergebnisse: Fünf Fälle konnten in die Studie eingeschlossen werden. Dabei handelte es sich ausschließ-
lich um Männer in einem Alter zwischen 14 und 26 Jahren. Vier der Verstorbenen wurden am Flughafen
Frankfurt im Fahrwerkschacht eines Flugzeuges entdeckt, bei der fünften Person befand sich der Fund-
ort im Wald in einer der Einflugschneisen des Frankfurter Flughafens. Zwei der Männer verstarben infol-
ge eines hypoxischen Erstickens, ggfs. mit Unterkühlungskomponente, einer aufgrund eines Polytrau-
mas bei Einklemmung zwischen dem Fahrwerk nach Einklappen in den Fahrwerkschacht. Bei einem Fall
war die Todesursache bei der Sektion makroskopisch nicht zu eruieren und in einem Fall fand keine
Obduktion statt. Bei der Auswertung der Flugrouten mit -höhen und -dauer ergab sich, dass es sich um
außereuropäische Flüge handelte, die Höhenangaben variierten zwischen 7.000 m und 10.500 m bei
Flugdauern zwischen 4 h und 9,5 h.

Diskussion: Die in großer Höhe bestehenden Umgebungsbedingungen werden in dem nicht druckausge-
glichenen Fahrwerkschacht selten überlebt, wobei das hypoxische Ersticken für den Todeseintritt eine
höhere Relevanz haben dürfte als eine Hypothermie. Selbst wenn der eigentliche Flug überlebt wird,
kann das Wiederausfahren des Fahrwerks vor der Landung durch Herausstürzen für den möglicherweise
bewusstlosen blinden Passagier tödlich enden. In Fällen von Herausfallen aus dem Fahrwerkschacht
beim Starten oder Landen sind Sektion und Tatortarbeit essentiell zur Aufklärung des Herganges.

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V8
Tod durch Elektrizität am Beispiel eines Arbeitsunfalls

M. Hagen, D. Wittschieber, S. Schmidt, H. Pfeiffer
Institut für Rechtsmedizin, Münster

Ein 49 Jahre alt gewordener Elektrikermeister wurde beauftragt, Wartungsarbeiten an Schaltanlagen im
Transformationshaus eines Zementwerkes durchzuführen. Ein Kollege fand ihn leblos in einem Schalt-
schrank auf. Im Verlauf der Ermittlungen stellte sich heraus, dass im oberen Teil dieses Schrankes elekt-
rische Kontakte mit anliegender Hochspannung zugänglich waren. Der Arbeitsplatz stellte sich im Übri-
gen ordnungsgemäß dar. Die Obduktion des Leichnams erfolgte zum Ausschluss eines Fremdverschul-
dens am Tode des Betroffenen.

Im Rahmen der Obduktion fielen typische Strommarken im Bereich beider Hände auf. Es konnten dar-
über hinaus auch Ansengungen der Körperbehaarung am rechten Unterarm sowie beiderseits ausgebil-
dete brandbedingte Textildefekte der Arbeitshose an der Vorderseite der unteren Oberschenkeldrittel
nachgewiesen werden. Histologisch ließen sich mit einer Stromeinwirkung vereinbare Hautveränderun-
gen bestätigen.

Bei Ausschluss anderer Todesursachen ist die Einwirkung des elektrischen Stroms angesichts des zu
rekonstruierenden Stromflusses zwischen oberen und unteren Extremitäten auch bei nur kurzer Kontakt-
zeit zwanglos geeignet, den Tod des Betroffenen hervorgerufen zu haben. Die festgestellten Befunde
werden vorgestellt und der mögliche Geschehensablauf diskutiert.

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V9
Die Hand im Wels, der Schädel am Ufer! Wo ist der Rest?

V. Hachmann, S. Heide, R. Lessig, U.-D. Immel, M. Weber
Institut für Rechtsmedizin, Halle (Saale)

Zur rechtsmedizinischen Routinetätigkeit zählt die Beurteilung von aufgefundenen Leichenteilen und
Skelettfunden. Im Magen eines in der Elbe bei Wittenberg gefangenen Welses fand sich eine menschli-
che Hand. ca. ein Jahr später wurde am Ufer der Elbe ein menschlicher Schädel aufgefunden, welcher
dieser Hand zugeordnet werden konnte. Es wird über die weiteren Untersuchungen der Leichenteile
berichtet. Dabei werden auch Aspekte der Bestattungsgesetze und Identifizierung in dieser speziellen
Fallkonstellation diskutiert.

V10
Amphetamin-assoziierter Todesfall eines 62 Jahre alten Mannes im Rahmen eines
Agitiertheitszustandes

S. Anders1, M. Ohl1, J. Matschke2, S. Iwersen-Bergmann1
1Universitätsklinikum   Hamburg-Eppendorf, Institut für Rechtsmedizin, Butenfeld 34, 22529 Hamburg
2Universitätsklinikum   Hamburg-Eppendorf, Institut für Neuropathologie, Martinistraße 52, 20246 Hamburg

Wir berichten über den Fall eins 62 Jahre alt gewordenen Mannes, der seit 13 Jahren Amphetamin kon-
sumiert und wenigstens zeitweise Symptome einer Amphetamin-induzierten Psychose aufgewiesen
haben soll. Der Mann ist vor seiner Wohnung auf einem Laubengang inmitten umgeworfener Blumentöp-
fe aufgefunden worden. Nach Ansprache durch Rettungskräfte habe er ungezielt um sich geschlagen,
keinerlei Schmerzentäußerungen gezeigt und seinen Kopf auf den Boden und gegen die Wand geschla-
gen. Im Rahmen des Versuchs, den Mann vor weiteren Selbstverletzungen zu schützen, sei es zu einem
plötzlichen Atem- und Kreislaufstillstand gekommen. Im Rahmen der Fallvorstellung berichten wir über
die näheren Umstände, die postmortalen Befunde sowie die Ergebnisse der chemisch-toxikologischen
Untersuchungen.

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V11
The additional benefit of postmortem computed tomography: A comparison of findings of bony
injuries in homicide cases

S. Heinbuch¹, B. Bodelle², A. M. Bucher², S. Plenzig¹, F. Ramsthaler³, M. A. Verhoff¹, S. C. Kölzer¹
1 Department of Legal Medicine, University Hospital of Frankfurt, Goethe University, Kennedyallee 104,

60596 Frankfurt/ Main, Germany
2 Department of Diagnostic and Interventional Radiology, University Hospital of Frankfurt, Goethe University,

Theodor- Stern-Kai 7, 60590 Frankfurt/Main, Germany
3 Department of Legal Medicine, University Hospital of Homburg, Building 80.2, 66421 Homburg/Saar, Germany

Background The benefit of postmortem imaging has been widely discussed since its beginnings at the
end of the previous century. The aim of this study was to show its additional benefit in detecting bony
injuries in homicide cases, especially for specific categories of fatal trauma.

Methods Our department’s database forensik® was searched for homicide cases with corresponding
postmortem computed tomography (PMCT) scans documented in the radiological database. A total of 99
full-body PMCT examinations performed between 2007 and 2015 were included. All scans had been
acquired with first, second, and third generation dual-source scanners with equivalent reconstruction and
corresponding acquisition parameters and covered the full body scan range. All datasets were recon-
structed in both 1 mm (increment: 0.75 mm) and 3 mm (increment: 2 mm) axial section series in bone
window. Additionally, sagittal and coronal section series at 3 mm (increment: 2 mm) were available for all
datasets. All PMCT-scans were retrospectively interpreted for the presence of bony injuries by a single
board-certified observer for subjective rating. In each case, the findings from the autopsy data and the
radiologist’s interpretations were compared in total as well as separately for four categories of fatal trau-
ma.

Results The study included 99 cases. A significant difference between autopsy and PMCT findings was
observed (t-test: p < 0.001). Regarding bone lesions, more injuries were detected with autopsy than with
PMCT (autopsy: 619, CT: 349). The percentage of autopsy-detected lesions missed with PMCT (36.80
%, 203/552) was higher than the percentage of CT-detected lesions missed at autopsy (11.70 %,
82/701). The greatest difference in results was observed in the strangulation category: here, the percent-
age of autopsy-detected bony injuries missed with PMCT (81.82 %, 9/11) was significantly higher than
the percentage of CT-detected injuries missed at autopsy (9.09 %, 1/11).

Conclusions A substantial number of bone lesions were not detected by PMCT or autopsy alone. Espe-
cially in cases of strangulation, PMCT was inferior to autopsy. In summary, both methods are required to
accurately detect all bony lesions and to correct for false-positive results, particularly found in PMCT
scans.

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V12
Nachweis von Antidepressiva und Neuroleptika bei Suiziden – Darstellung und Häufigkeit
toxikologischer Befunde

M. Methling, F. Krumbiegel, S. Hartwig, M. Tsokos
Institut für Rechtsmedizin der Charité Berlin, Abteilung Forensische Toxikologie

Zielstellung:
Der Einsatz psychoaktiver Substanzen zur Behandlung mentaler Erkrankungen wird seit Jahren auf-
grund ihres Nebenwirkungsprofils und des Risikos möglicher suizid-fördernder Wirkung kontrovers disku-
tiert. Die vorliegende Querschnittsstudie untersucht die Prävalenz des Nachweises von antidepressiv
und antipsychotisch wirkenden Psychopharmaka in Suiziden.

Methode:
Für den Zeitraum 2012-2015 wurden Fälle aus dem Sektionsgut des Institutes für Rechtsmedizin der
Charité Universitätsmedizin Berlin und des Landesinstitutes für gerichtliche und soziale Medizin Berlin in
die Untersuchung eingeschlossen. Alle Fälle (n=447) mit einem positiven Nachweis von Antidepressiva
oder Neuroleptika in Vollblut oder Organen wurden eingeschlossen. Dabei wurden n=235 Suizide er-
fasst. Die Häufigkeiten der nachgewiesenen Substanzen werden dargestellt.

Ergebnisse:
In der Gruppe der Suizide wurden trizyklische Antidepressiva (48.1 %) am häufigsten nachgewiesen,
gefolgt von atypischen Neuroleptika (37.0%), selektiven Serotonin-Inhibitoren (28.1 %), typischen Neuro-
leptika (17.4 %), tetrazyklischen Antidepressiva (16.2 %) und weiteren Substanzen (8.9 %). Die häufigste
Todesursache waren Medikamentenintoxikationen (35.6 %) neben Polytraumata (26.8 %) und einem
Tod durch Strangulation (18.5 %). Mentale Erkrankungen waren in 22.9 % der Suizide bekannt. Die
häufigsten Versterbeorte waren die eigene Wohnung (63.8%), die Öffentlichkeit (28.1 %) und das Kran-
kenhaus (8.1 %). Die 5 meist nachgewiesenen Medikamente waren Doxepin (20,0 %), Citalopram (15.3
%), Mirtazapin (14.9 %), Quetiapin (13.6 %) und Amitriptylin (12.3 %). Alkohol wurde in 37.2 % der Suizi-
de nachgewiesen.

Fazit:
Toxikologische Befunde aus Querschnittsstudien können einen informativen Blick auf die Korrelation des
Nachweises von Antidepressiva und Neuroleptika und Suiziden werfen. Sie sind als komplementärer
Ansatz der Untersuchung des Suizidrisikos unter Medikamenteneinnahme zu sehen, da andere Vorge-
hen (Toxizitätsprofile von Substanzen, Untersuchung des Suizidverhaltens oder suizidaler Gedanken)
ähnliche Stärken und Limitierungen aufweisen.

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V13
Das EU-Projekt ADEBAR zur Substanzidentifizierung und Datenbereitstellung

S. Fischmann, F. Westphal
EU-Projekt ADEBAR im Landeskriminalamt Schleswig-Holstein, SG 432
(Betäubungsmittel/ Toxikologie), Kiel

Das Projekt ADEBAR (Aufbau analytischer Datenbanken, Erhebung und bundesweite Bereitstellung von
analytischen Daten und Referenzmaterialien im Bereich neuer psychoaktiver Stoffe) ist ein durch die
Europäische Union über zwei Jahre gefördertes Projekt zur Strukturaufklärung unbekannter Substanzen.
Bei dem am 01. Juli 2017 gestarteten Projekt handelt es sich um ein Kooperationsprojekt zwischen dem
Bundes-kriminalamt (BKA), sieben Landeskriminalämtern (LKÄ) und dem Zoll. Im Projekt ADEBAR wer-
den strukturanalytische Arbeiten für neu auf dem Drogenmarkt auftretende Stoffe koordiniert und valide
analytische Vergleichsdaten zur zweifelsfreien Identifizierung erstellt. Die Ergebnisse und Daten werden
allen polizei- und zollkriminaltechnischen Untersuchungslaboren sowie forensisch-chemisch arbeitenden
Untersuchungslaboren in elektronisch importierbarer Form in nationalen und internationalen Foren zur
Verfügung gestellt.

In dem Vortrag wird auf den Projektaufbau und die Projektdurchführung eingegangen. Zudem werden
die internationale Datenbereitstellungsplattform (Data-Hub), die in dem Projekt ADEBAR entwickelt wird,
und die Zugangsmöglichkeit dazu vorgestellt. Weiterhin wird über die Ergebnisse des ersten Projekthalb-
jahres und den aktuellen Stand berichtet. Dabei wird ein spezielles Augenmerk auf das Auftreten neuer
Fentanylderivate in Deutschland und Europa gelegt. In den ersten sieben Monaten des Projekts sind
sieben neu in Deutschland aufgetretene Fentanylderivate zur Analyse im Projekt eingegangen, wovon
eines zum ersten Mal überhaupt in Europa festgestellt worden ist.

                                  Das Projekt ADEBAR wird aus Mitteln des
                                  Fonds für die Innere Sicherheit der Europäi-
                                  schen Union kofinanziert.
                                  (Fördernummer: IZ25-5793-2016-27).

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V14
Fatalities involving transdermal fentanyl patches

J. Geile, E. Doberentz, B. Madea
Institute of Forensic Medicine, University of Bonn

Background
Fentanyl is a potent rapid-acting synthetic opioid which is commonly used for intraoperative analgesia
and fentanyl patches are widely utilized for chronic pain management. Furthermore the potential for
abuse is well-known and cases of fatalities associated with fentanyl are accumulating. Accidental fenta-
nyl overdoses due to transdermal fentanyl patches are comparatively rare.
In January 2018 we encountered a case of a 17 year old teenager who died due to an excessive use of
fentanyl patches which he acquired from his grandmother. He was found with dead with froth at the nos-
trils and vomit in the mouth. Three fentanyl patches (100 µg/hour) have been applied to the upper back.
In addition we identified 26 more cases of deaths in which transdermal fentanyl patches had been ap-
plied.

Methods
An autopsy and toxicological investigations were conducted. Furthermore we retrospectively examined
the other 26 cases regarding pathological and toxicological findings.

Results
The result of the autopsy performed on the 17 year old teenager revealed a pulmonary and cerebral
edema as well as 600 ml of urine in the bladder and was declared macroscopically unclear with suspect-
ed intoxication. Toxicological investigations revealed a femoral blood fentanyl concentration of 29.3 ng/ml
and a urine concentration of 177 ng/ml. Furthermore citalopram and valsartan were found in toxic femo-
ral blood concentrations (427 ng/ml and 36.200 ng/ml, respectively). The cause of death was eventually
considered as combined fentanyl and valsartan intoxication.
In the other 26 cases examined, the cause of death remained macroscopically unclear in almost one
third of the cases. Pulmonary edema was present in 17, cerebral edema in 9 and a fluid filled bladder in
4 cases. Fentanyl was detected in 8 of the 26 cases. In 3 of these 8 cases the cause of death was initial-
ly considered macroscopically unclear. After toxicological investigations all of these 3 cases were consid-
ered drug intoxications.

Conclusions
Accidental opioid overdoses due to transdermal fentanyl patches are unusual events but they might be
more common than assumed. If transdermal fentanyl patches are applied and signs of an opioid over-
dose are present, toxicological investigations of fentanyl concentrations are recommended, especially if
the autopsy result initially remains macroscopically unclear.

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V15
Medizinische Einnahme von Amphetamin - ADHS-Therapie oder Schutzbehauptung?

S. Jung1, F. Stahlkopf1, G. Rochholz1, M. Böttcher2
1 Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Kiel
2 MVZ Labor Dessau GmbH, Dessau

Amphetaminhaltige Präparate können gemäß Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)
durch einen Arzt verschrieben werden. Neben den in Deutschland erhältlichen Präparaten Attentin ®
(Dexamphetaminhemisulfat) und Elvanse® (Lisdexamphetamin) sind Zubereitungen mit weiteren Amphe-
taminsalzen auf dem Markt, in den USA z.B. Benzedrine®, Adderall®, Aktedron®. Zudem können Individu-
alrezepturen mit Amphetaminsulfat (Saft, Kapseln) oder Dexamphetamin (Tropfen) angefertigt werden.
Die Präparate werden zur Behandlung von ADHS und Narkolepsie angewendet. In der Regel liegen die
maximalen Tagesdosierungen bei 20 – 40 mg (Dexamphetamin) bzw. 70 mg (Lisdexamphetamin).

Es werden zwei Fälle aus dem Straßenverkehr vorgestellt, bei denen die Aufnahme von Elvanse ® bzw.
von Elvanse® und Attentin® angegeben war und Amphetamin-Konzentrationen von 45 ng/ml und 13 ng/
ml nachgewiesen werden konnten. Mittels Enantio-merentrennung im MVZ-Labor Dessau konnte gezeigt
werden, dass in einem Fall tatsächlich keine Einnahme von illegalem racemischen Amphetamin statt-
fand, wohingegen im zweiten Fall D- und L-Amphetamin zu etwa gleichen Teilen vorlag, was nicht mit
der alleinigen Einnahme eines medizinisch verordneten Amphetaminderivates vereinbar ist.

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V16
Ethanol und Ethylglucuronid Konzentrationen in post mortem Femoralblut, Urin und
Glaskörperflüssigkeit
J. Neumann1, Th. Keller2, M. Böttcher1
1 MVZ Labor Dessau GmbH, Dessau, 2 Gerichtsmedizin Salzburg, Salzburg

Hintergrund: Die Interpretation einer post mortem Alkohol Konzentration (K) im Blut oder Urin (U) kann
bedingt durch postmortale Alkoholbildung während des Verwesungsprozesses schwierig sein. Glaskör-
perflüssigkeit (GF) ist als Matrix bekannt, die auch in fortgeschrittenen Verwesungsstadien relativ stabil
ist und gut für toxikologische Untersuchungen genutzt werden kann. Die Korrelation der K zwischen GF
und Blut ist bekanntermaßen sehr gut für Ethanol (EtOH), jedoch unbekannt für Ethylglucuronid (EtG).
Genau wie die EtOH-K kann auch die EtG-K im Blut durch bakterielle Aktivitäten beeinflusst werden.
Das Ziel der vorliegenden Studie ist die Gewinnung weiterer Erkenntnisse über EtG in der GF als zusätzlichen Marker
in der Bewertung eines ante mortem Alkoholkonsums.
Methoden: GF-, U- und Femoralblut (FB)- Proben wurden bei 117 konsekutiven Autopsien gesammelt und mit GC-
FID-Headspace auf EtOH analysiert. EtG im FB und GF (Cutoff: 1ng/mL) und im U (Cutoff: 100 ng/mL) wurde mit
einer forensisch akkreditierten UPLC-MS/MS Methode bestimmt. Die EtG-K wurde kreatininkorrigiert.
Resultate: EtG war in 62 Fällen in allen Matrices positiv, EtOH in 38 Fällen. In 37 Fällen war EtG in allen drei Matri-
ces negativ, EtOH in 58 Fällen. Die EtOH-K im FB und GF und im FB und U korreliert gut miteinander, dies konnte für
das EtG nicht bestätigt werden. Trägt man die EtG-K in der GF und im FB gegeneinander auf, zeigen sich fünf ver-
schiedene Gruppen:
                             Gruppe 1            Gruppe 2           Gruppe 3            Gruppe 4            Gruppe 5
                             (n = 11)            (n = 12)           (n = 9)             (n = 6)             (n = 79)
EtG-K [ng/mL]
GF Mittelwert                7627                999                1447                346                 35,9
GF Median                    8264                960                1283                343                 0
FB Mittelwert                6308                7096               803                 627                 28,4
FB Median                    4604                6560               683                 628                 0
U [ng/mg] Mittelwert         728849              412220             330289              785725              5996
U [ng/mg] Median             654285              288411             336181              77010               0
EtOH-K [g/L]
GF Mittelwert                2,46                2,31               1,28                1,75                >0,05
GF Median                    2,67                2,33               0,70                1,96                >0,05
FB Mittelwert                1,96                1,84               1,05                1,49                >0,05
FB Median                    2,20                1,92               0,87                1,58                >0,05
U Mittelwert                 3,19                2,42               1,72                1,92                >0,05
U Median                     3,22                2,20               1,74                2,02                >0,05

In 8 Fällen konnte EtG nur in der GF nachgewiesen werden, in 5 Fällen in GF und U, in 2 Fällen nur in GF und FB und
in 2 Fällen nur im U.
Schlussfolgerung: Eine mögliche Erklärung für die beobachteten Gruppen könnte das Stadium des EtOH-
Metabolismus bzw. der EtG-Elimination zum Todeszeitpunkt sein. Davon ausgehend repräsentieren die verschiede-
nen Gruppen möglicherweise folgende Stadien:
Gruppe 1: EtG- und EtOH-Konzentrationen sind für beide Analyten quasi im Gleichgewicht
         (bei hohen K).
Gruppe 2: Die maximale EtG-K im GF wurde noch nicht erreicht.
Gruppe 3: EtOH und EtG sind im Blut bereits in der Eliminationsphase, EtG-K in der GF ist höher
         resultierend aus zurückliegendem Alkoholkonsum.
Gruppe 4: Einmaliger EtOH Missbrauch, keine EtG Akkumulation aus vorangegangenem
         Alkoholkonsum.
Gruppe 5: nicht definiert.
Die Daten unterstützen die Vermutung, dass es eine verzögerte Gleichgewichtseinstellung der EtG-K zwischen Blut
und GF gibt.

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V17
Vorkommen und Bedeutung von Pregabalin bei Verkehrsdelikten - eine Prävalenzstudie

A. Szewczyk1, C. Hof2, A. Müller1, D. Kocyigit1, S. Iwersen-Bergmann1, H. Andresen-Streichert1, 2
1 Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
2 Institut für Rechtsmedizin, Uniklinik Köln

Einleitung: Das Antikonvulsivum Pregabalin ist in der EU zur Behandlung neuropathischer Schmer-
zen, Epilepsie und generalisierter Angststörungen zugelassen. Pregabalin senkt die neuronale Erreg-
barkeit durch Bindung an präsynaptischen Kalzium-Kanälen und die damit reduzierte Freisetzung der
Neurotransmitter Glutamat, Noradrenalin und Substanz P. Aufgrund der gleichzeitig sedierenden und
euphorisierenden Wirkung des Pregabalins wurde ihm schon früh nach Markteinführung 2004 ein Ab-
hängigkeitspotential zugeschrieben. Mittlerweile häufen sich Berichte über die missbräuchliche Anwen-
dung von Pregabalin. So begründen Konsumenten die Einnahme mit der Linderung von Opioid-
Entzugssymptomen, der Wirkverstärkung anderer Drogen, sowie der psychotropen Wirkung des Prega-
balins allein.
Mit dieser Arbeit sollte die Relevanz des Pregabalins im Straßenverkehr im Hinblick auf Prävalenz und
Auswirkungen auf die Fahrsicherheit untersucht werden.

Material/Methode: Retrospektiv, von Januar 2016 bis Dezember 2017, wurden Polizeifälle mit Ver-
kehrsauffälligkeiten nach § 316 StGB und § 315c StGB aus den Einzugsbereichen Hamburg (HH), Köln
(K) und Aachen (AC) in die Untersuchung eingeschlossen.
Die Analyse der Serumproben erfolgte nach einer Proteinfällung mit dem Chromsystems MassTox
TDM Series A Kit mittels LC-MS/MS.

Ergebnisse: Es wurden insgesamt 704 Fälle untersucht, 23 Fälle waren positiv für Pregabalin (26%
w/74% m), was einer Gesamt-Prävalenz von 3,3 % entspricht (HH: 4/230 (1,7%); K: 11/261 (4,2%);
AC: 8/213 (3,8%)). Nur acht von 23 Personen hatten eine Einnahme angegeben (35%).
In fünf der Fälle (22%) lagen die Konzentrationen deutlich oberhalb des therapeutischen Bereiches (2
-5 mg/L). Bei 87% der positiven Fälle zeigte sich ein Gebrauch von mindestens einer weiteren Sub-
stanz, bei 48% von mindestens 3 weiteren Substanzen.

Diskussion/Zusammenfassung: Die für die hier untersuchten Einzugsgebiete ermittelte Prävalenz
liegt mit 3,3% leicht unter der finnischen Studie mit 5,3% (Kriikku et al. 2014). Auffällig waren ein mul-
tipler Substanzgebrauch (v.a. mit Alkohol, Methadon, Cocain, Amphetamin, Cannabis) und damit der
Verdacht eines häufig missbräuchlichen Konsums von Pregabalin.
Ob Pregabalin alleine zu einer Fahrunsicherheit führt, kann nicht sicher beurteilt werden, da der
Mischkonsum eine entscheidende Rolle spielt. Dennoch sollte in Zukunft bei Verkehrsdelikten ein
höheres Augenmerk auf eine Pregabalin-Einnahme gelegt werden.

                                                   24
V18
Todesfall nach Aufnahme von Carfentanyl - ein Zufallsbefund

F. Stahlkopf1, G. Rochholz1, L. Huppertz2, M. Wilde2, Ch. Meißner1
1Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein
2Institut für Rechtsmedizin, Sektion Forensische Toxikologie, Universitätsklinikum Freiburg

Carfentanyl oder auch Carfentanil (Wildnil®) ist ein synthetisches Opioid, welches in der Veterinärmedi-
zin zur Immobilisierung großer Wildtiere eingesetzt wird. In in-vitro Rezeptor-bindungsstudien zeigte
Carfentanyl eine Potenz von Morphin x 10.000, Heroin x 4.000 und Fentanyl x 100. Für die Anwendung
am Menschen ist es nicht zugelassen und äußerst gefährlich, da es schon in sehr geringen Konzentratio-
nen stark atemdepressiv wirkt. Bei Überdosierung und fehlender intensivmedizinischer Behandlung tritt
in wenigen Minuten der Tod durch Atemlähmung ein.

In der Literatur sind Berichte über Todesfälle nach Missbrauch v.a. in den USA und Großbritannien zu
finden. In Deutschland sind Todesfälle mit Beteiligung von Carfentanyl bisher nicht beschrieben.

Ein 25-jähriger Mann wurde am späten Vormittag von seinem Vater tot in seinem Bett aufgefunden. Er
sei Kampfsportler gewesen und mit einer Erkältung von einem Sporturlaub in Thailand zurückgekom-
men. Danach habe er anhaltende Beschwerden gehabt, sei aber trotzdem zur Arbeit und zum Sport
gegangen. Am Abend vor seinem Tod habe er sich bei Freunden aufgehalten und sei in der Nacht nach
Hause zurückgekehrt, da er sich mehrfach habe übergeben müssen. Es hätten sich diverse Nahrungser-
gänzungsmittel, Pregabalin-Tabletten und weitere unbeschriftete Tabletten gefunden.

Bei der Obduktion zeigten sich ein Herz- und Lungenödem, eine akute Blutstauung aller inneren Organe
sowie eine prallvolle Harnblase als Hinweise auf eine Intoxikation.

Bei der toxikologischen Untersuchung konnten zunächst nur geringe Mengen von Pregabalin, Kokain-
Abbauprodukten, Loperamid und Spuren von Amphetamin nachgewiesen werden. Aufgrund eines Hin-
weises auf Methyl-Amphetamin im Urin beim Screening mittels LC/MSn („ToxTyper®“) wurde das Blut
zur Untersuchung in das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg übersandt. Der
Hinweis auf Methyl-Amphetamin ließ sich nicht bestätigen, jedoch erbrachte eine Analyse mittels TOF
Hinweise auf Carfentanyl sowie ein Methylethcathinon-Isomer. Im Femoralblut wurde mittels LC/MS/MS
eine Carfentanyl-Konzentration von 0,4 ng/ml bestimmt, in den Herzbluten konnten 0,2 ng/ml (rechts)
bzw. 0,28 ng/ml (links) nachgewiesen werden, womit im vorliegenden Fall die Aufnahme von Carfentanyl
als todesursächlich einzustufen ist.

                                                   25
V19
Hydromorphon und Codein in Speichelproben von Patienten in Substitol®therapie,
Beigebrauch oder „steady state“?

S. Lierheimer, M. Böttcher
MVZ Labor Dessau GmbH, Dessau

Hintergrund:
Seit April 2015 wird Substitol® (Morphinsulfat) in Deutschland in der Substitutionstherapie opiatabhängiger Pat. verord-
net. Das missbrauchsrelevante Opioidanalgetikum Hydromorphon (H), welches auch ein „minor metabolite“ des Mor-
phins (M) ist, sowie Codein (C), dass als Verunreinigung im Substitol® (
V20
Simulationstraining „Die ärztliche Leichenschau“ im Medizinstudium

U. Flössel1, H. Pich², S. Clas1
1 Institut für Rechtsmedizin, Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus, TU Dresden
2 Medizinisches Interprofessionelles Trainingszentrum, Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus,

TU Dresden

Der Forderung nach mehr Praxisbezug im Medizinstudium steht in Dresden die stetig steigende Anzahl
von Studierenden gegenüber. Im Curriculum der Medizinischen Fakultät der TU Dresden ist das Fach
Rechtsmedizin bereits im 5. Fachsemester (1. klinisches Semester) mit 10 Vorlesungen und einem Prak-
tikum (90 Minuten) vertreten. Die nachhaltige Vermittlung praktischer Fähigkeiten ist aufgrund der Grup-
penstärke (bis zu 25 Studierende) und des Ausbildungsstandes der Studierenden nur eingeschränkt
möglich. In Kooperation mit dem Medizinischen Interprofessionellen Trainingszentrum (MITZ) wurde
daher eine Übungsstation „Die ärztliche Leichenschau“ entwickelt.

Die Station ist in den Rotationsbetrieb eines Trainingstages im 8. Fachsemester eingebettet. Zur Vorbe-
reitung und Wiederholung der theoretischen Grundlagen steht den Studierenden ein umfangreiches
Skript mit einer detaillierten Anleitung zur Durchführung der Leichenschau, rechtlichen Rahmenbedin-
gungen und Hinweisen zum Ausfüllen der Todesbescheinigung zur Verfügung.

Nach einer kurzen Einweisung durch einen ausgebildeten, studentischen Tutor erhalten die Studieren-
den die Beschreibung des Szenarios und ihrer Aufgabe. Bei Betreten des Übungsraumes finden sie eine
typische Situation in der Häuslichkeit vor. Als Verstorbener dient ein 70 kg schwerer, vollständig beklei-
deter Dummy, der normalerweise in der Ausbildung von Pflegekräften zur Anwendung kommt. Eine
Schauspielerin mimt die hinterbliebene Ehefrau. Als Lernziele sind u.a. der empathievolle Umgang mit
den Angehörigen, die Durchführung einer vollständigen Leichenschau, die Bestimmung von Todesursa-
che und Todesart sowie das korrekte Ausfüllen der Todesbescheinigung definiert. Der Tutor überprüft
mit Hilfe einer Checkliste die einzelnen Arbeitsschritte. Am Ende der Übung erhalten die Studierenden
eine Auswertung durch den Tutor und ein Feedback von der Schauspielerin.

Neben den praktischen Fähigkeiten bei der Durchführung einer Leichenschau werden insbesondere
kommunikative Fähigkeiten im Umgang mit Hinterbliebenen trainiert.

Perspektivisch ist die erweiterte Nutzung des Settings im Rahmen der Aus- und Fortbildung von Polizei-
bzw. Kriminalbeamten geplant. Durch entsprechende Anpassung der Szenarien können weitere fachspe-
zifische Lernziele, wie z.B. die kriminaltechnische Arbeit, leicht integriert werden. Im weiteren Verlauf
wird die interdisziplinäre und interprofessionelle Zusammenarbeit durch gemeinsames Training von
Ärzten und Polizeibeamten angestrebt.

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V21
Fliegen im Schnee – Forensische Entomologie in der kalten Jahreszeit

M. Schwarz1, C. Babian1, J. Dreßler, Jan1, J. Seibt2
1 Institut für Rechtsmedizin Leipzig
2 Institut für Rechtsmedizin Dresden

Auch bei fühlbar kälteren Temperaturen, im späten Herbst und Winter, werden im Sektionsgut Leichen
festgestellt, welche eine zum Teil erhebliche Besiedlung mit Insektenlarven aufweisen. Auch hier kann
die Forensische Entomologie aufgrund der langsamen Entwicklung der Insektenlarven noch nach Wo-
chen und Monaten Aussagen zu Liegezeit und Todeszeitpunkt treffen. Dabei spielen vor allem einige
kältetolerante Fliegenarten eine entscheidende Rolle. Am Beispiel eines Leichenfundes in einer Vermiss-
tensache werden die Verfahrensweisen erläutert und die Rekonstruktion der Besiedlung dargestellt: von
einem Jagdpächter wurde Mitte April eine leblose Person aufgefunden, welche bereits seit Ende Januar
als vermisst gemeldet war. Die Leiche befand sich in einem Zustand der fortgeschrittenen Verwesung.
Im Gesicht fand sich ein starker Insektenbefall durch Maden. Da im Umkreis des Fundortes keine Pup-
penhüllen festgestellt wurden und durch die Polizei vor Ort, nach Anleitung des Entomologen, exakt
asserviert worden war, konnte der Todeszeitraum später genau eingegrenzt werden.

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