Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt - VGem Helmstadt

 
WEITER LESEN
Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt - VGem Helmstadt
Mitteilungsblatt
Gemeinde Uettingen
Freitag, 5. Juni 2020                                                                       Nummer 6

                        Johannes Krämer    Edgar Schüttler          Thomas Hoffmann
  Anna Kampert          2. Bürgermeister   1. Bürgermeister          3. Bürgermeister   Klaus Fleischmann

                             Neuer Gemeinderat Uettingen

Gabriele Hellmann                                                                       Manuel Bachmann

Herbert Schätzlein                                                                        Markus Wind

                                           Fotos: Edgar Schüttler

  Ursula Brehm           Michael Schmidt                              Stefan Büttner      Martin Mayer
Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt - VGem Helmstadt
Informationen der Gemeinde Uettingen

    Ablesung der Wasserzähler                                     Besuche des Bürgermeisters bei
                                                                  Geburtstags- und Ehejubilaren;
                                                                  Infektionsschutz
                                                                 Zum Schutz unserer älteren Mitbürger, die bei der aktuellen
                                                                 Corona-Welle zu den Risikogruppen zählen, werden die Besu-
                                                                 che des Bürgermeisters bei Geburtstags- und Ehejubilaren bis
                                                                 auf weiteres ausgesetzt.
                                                                 Wir bitten dafür um Ihr Verständnis und wünschen allen alles
                                                                 Gute und Gesundheit, vor allem derzeit in Bezug auf Corona-
                                                                 Infektionen.
                                                                 Sobald die Corona-Pandemie beendet ist, werden die Besuche
                                                                 natürlich in gewohnter Weise fortgeführt.

                                                                  Gemeindebücherei
                                                                               rei
                                                                  Uettingen
Die Jahresablesung der Wasserzähler steht kurz bevor.
Die Ablesekarten werden Ihnen in Kürze zugestellt.                                     Öffnungszeiten:
Bitte melden Sie nur die schwarz unterlegten Zahlen                                        jetzt wieder
(volle Kubikmeter), nicht die rot unterlegten Zahlen.
                                                                           jeden Montag von 15.00 – 17.30 Uhr
Sie können die Zählerstände auch über das Bürgerservice-Portal
der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt übermitteln:
                    www.vgem-helmstadt.de
        Übermittlungszeiten: 16.06.2020 bis 02.07.2020
Vielen Dank für Ihre Mithilfe
                                                                  Impressum
                                                                  Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen erscheint monatlich
Ihre VGem Helmstadt                                               jeweils am 1. Freitag und wird kostenlos an alle erreichbaren
                                                                  Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt.
                                                                  Herausgeber: MaGeTA-Verlag, Maria Geyer (v.i.S.d.P.)
                                                                  Mittlerer Dallenbergweg 19, 97082 Würzburg

    Abfallentsorgung                                              im Auftrag der Gemeinde Uettingen
                                                                  Verantwortlich für den gemeindlichen Teil ist der 1. Bürgermeister,
                                                                  Veröffentlichungen der Vereine liegen in deren eigener Verantwortung.
    Restmüll:                              10. und 24. Juni       Grafik, Layout und Anzeigenbetreuung: Iris Mende,
    Bioabfall:                    4. und 17. Juni und 1. Juli     Tel. 0176 577 209 40, E-Mail: vg@mageta-verlag.de
    Gelber Sack:                             9. und 23. Juni      Private Kleinanzeigen, Dank- und Familienanzeigen:
    Blaue Papiertonne:                              29. Juni      VGem Helmstadt, Frau Sporn, Tel. 09369 9079-13,
                                                                  E-Mail: marianne.sporn@vgem-helmstadt.bayern.de
                                                                  Internet: www.vghelmstadt-mageta.de/anzeigenannahme

    Wertstoffhof Aalbachtal Uettingen,                             Zu veröffentlichende Artikel: schicken Sie bitte per Post
                                                                  (nicht per Fax!) oder per E-Mail als Word-Datei, bzw. Text-Datei
    Mittlere Stämmig 7 – auch Elektroschrott
                                                                  (ohne jegliche Formatierung) an die VGem Helmstadt,
    Neue Öffnungszeiten:                                           Im Kies 8, 97264 Helmstadt, z.Hd. Frau Sporn, Tel. 09369 9079-13,
    Dienstag         von     9:00 – 18:00 Uhr                     E-Mail: marianne.sporn@vgem-helmstadt.bayern.de
    Mittwoch         von      7:00 - 12:00 Uhrr                   Die Redaktion behält sich Kürzungen vor.
    Donnerstag       von     9:00 – 18:00 Uhrr
                                                                  Belegexemplare der aktuellen Ausgabe können in der Verwaltungs-
    Freitag          von     9:00 – 18:00 Uhrr                    gemeinschaft Helmstadt abgeholt werden. Auf Wunsch werden
    Samstag          von     9:00 – 14:00 Uhrr                    Belegexemplare gegen Gebühr von 3,- Euro zugesandt.
    Wertstoffhof Kiesäcker Waldbüttelbrunn n                       Alle Informationen, Mediadaten und Erscheinungstermine
    Dienstag        von    9:00 – 18:00 Uhrr                      unter www.mageta-verlag.de
    Mittwoch        von     7:00 - 12:00 Uhrr
    Donnerstag      von    9:00 – 18:00 Uhrr                      Das nächste Gemeindeblatt erscheint
    Freitag         von    9:00 – 18:00 Uhrr                      am Freitag den 3. Juli 2020.
    Samstag         von    9:00 – 14:00 Uhrr
                                                                  Redaktionsschluss: Mittwoch, 17. Juni 2020

2                                                                                      Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Juni 2020
Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt - VGem Helmstadt
Informationen der Gemeinde Uettingen

                                                                   Gemeindliche
                                                                   Bekanntmachungen
 Uettinger Freibad
                                                                            Rathaus Uettingen (Tel. 8218)
                                                                        E-Mail: bgmuettingen@vgem-helmstadt.bayern.de

                                                                                         Sprechzeiten:
                                                                            Dienstag            von 10.00 bis 12.00 Uhr
                                                                            Donnerstag          von 16.00 bis 18.00 Uhr

                                                                  Die erste Sprechstunde ist am Donnerstag den 04.06.2020
                                                                    unter Einhaltung aller hygienischen Maßnahmen wie
                                                                              Mundschutz und Mindestabstand.

                                                                   Wenn das Rathaus nicht besetzt ist, wird Ihr Anruf an die
                                                                              VGem Helmstadt weitergeleitet.

                                                                        Aktuelles aus der Gemeinde erfahren Sie unter
                                                                                       www.uettingen.de.

                                                                    Bauhof:      09369 9817290 |E-Mail: bauhof@uettingen.de

                                                                              Notariat Marktheidenfeld
                                                    Foto Bauhof                         nächste Sprechtage:
                                                                           Donnerstag 25. Juni von 17.00 – 18.30 Uhr
                                                                                       im Rathaus Uettingen.
Liebe Uettinger Mitbürger,
liebe Schwimmbadfreunde,                                                       Terminvereinbarung: 09391/98 680

heute wende ich mich mit einem Thema an euch, das vielen
Uettingern und auch mir am Herzen liegt, unser Schwimmbad.
Im Moment haben wir von der Bayrischen Staatsregierung
noch keine Erlaubnis erhalten das Freibad zu eröffnen, da uns
viele Beschränkungen durch das Corona Virus auferlegt sind.
                                                                   Der Bürgerbus
Sollten in Bayern die Bäder wieder öffnen dürfen, würden wir
gerne den Betrieb wieder aufnehmen. Unser Bauhof hat die
Anlage soweit vorbereitet, dass wir in kurzer Zeit starten kön-
nen. Ich beobachte die Situation in anderen Bundesländern, in
denen das schon wieder möglich ist und gehe davon aus, dass
es bei uns in Bayern ähnliche Auflagen geben wird. Da die-
se Maßnahmen aber nur mit einem erheblichen personellen
Mehraufwand zu bewältigen sind, die auch hohe Kosten nach
sich ziehen, bitte ich euch um eure Mithilfe, um das stemmen      Vorläufige Einstellung des Bürgerbusses
zu können.
                                                                  Aufgrund der aktuellen Lage in Bezug auf die Regelun-
Deshalb würde ich mich freuen, wenn sich einige Mitbür-           gen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus
ger finden, die ehrenamtlich mithelfen, damit wir unser           und der klaren Zielsetzung die persönlichen Kontakte zu
Schwimmbad bald wieder öffnen können.                              reduzieren (insbesondere zum Schutz der älteren Men-
                                                                  schen), war die Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt lei-
Bitte meldet euch bei mir unter der Tel.Nr. 0171-711 10 17
                                                                  der gezwungen, den Bürgerbus ab dem 23.03.2020
oder E-Mail bgmuettingen@vgem-helmstadt.bayern.de
                                                                  vorläufig bis auf Weiteres einzustellen.
Ich zähle auf euch,
                                                                  Die derzeitige Sach- und Rechtslage ermöglicht leider noch
Euer Bürgermeister                                                keine Wiederaufnahme des Betriebs des Bürgerbusses .
Edgar Schüttler                                                   Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Maßnahme.

Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Juni 2020                                                                              3
Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt - VGem Helmstadt
Informationen der Gemeinde Uettingen

                                                                      Herr Herbert Schätzlein, vor, indem er dem ersten Bürgermeis-
    Aus dem Gemeinderat                                               ter folgenden Eid abnahm:
                                                                      „Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik
                                                                      Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwö-
                                                                      re gelobe, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten
                                                                      gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre gelobe, die Rechte der Selbst-
Sitzung vom 22. April 2020                                            verwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen.“

Archäologische Betreuung der Mauersanierung der
Evang. Kirche in Uettingen,
Gewährung eines Investitionskostenzuschusses                          Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder

Mit Schreiben vom 20.03.2020 hat das Evang.-Luth. Kirchen-            Der erste Bürgermeister begrüßt die Gemeinderatsmitglieder
gemeindeamt mitgeteilt, dass im Rahmen der Sanierung der              und wünscht ihnen Ausdauer, Kraft aber auch Freude bei Ihrer
Kirchhofmauer vom Landesamt für Denkmalpflege eine Be-                Tätigkeit zum Wohl der Allgemeinheit.
gleitung der Maßnahme von einer Fachfirma für Archäologie             Der Gemeinderat solle sich in der Wahlperiode 2020 – 2026
gefordert wurde.                                                      als Team mit Entscheidungsfreude verstehen. Auch in den
Für die Maßnahme sind Kosten i.H.v. ca. 25.632,30 € angefal-          kommenden Jahren stehen in der Gemeinde Aufgaben an, die
len. Von der Landeskirche München wird ein Zuschuss i.H.v. ca.        durch den Gemeinderat angegangen und eine Lösung zuge-
8.500 € erwartet. Der Evang.-Luth. Kirchengemeinde verbleibt          führt werden sollen. Es gilt daher die Entscheidungen wohl
demnach ein Kostenanteil von ca. 16.500,00 €.                         zu überlegen und diesen Fakten zugrunde zu legen. Dennoch
                                                                      wird Kritik nicht ausbleiben. Es ist daher wichtig, dass gefasste
Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde bittet um eine möglichst             Beschlüsse in der Öffentlichkeit von allen Gemeinderatsmit-
großzügige finanzielle Unterstützung der Gemeinde um die              gliedern einheitlich vertreten werden.
Maßnahme auch finanziell stemmen zu können.
                                                                      Die dabei zu gebenden Informationen beschränken sich grund-
Bei der Gewährung von Investitionskostenzuschüssen handelt            sätzlich auf den Inhalt des öffentlichen Teils der Sitzungen; die
es sich um freiwillige Leistungen der Gemeinde, die sie nur im        Beratungsgegenstände aus dem nicht öffentlichen Teil unter-
Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit gewähren kann            liegen der Verschwiegenheitspflicht so lange, bis der Grund für
bzw. darf. Im Haushalt 2020 wurden hierfür keine Haushalts-           die Geheimhaltung entfällt.
mittel eingeplant.
                                                                      Zur Beförderung der Effizienz der Arbeit im Gremium wird sich
Richtlinien für die Gewährung von Investitionskostenzuschüs-          der Vorsitzende bemühen mit den Sitzungseinladungen auch
sen in derartigen Fällen wurden vom Gemeinderat der Ge-               Beschlussvorlagen und sonstige Anlagen zu übersenden bzw.
meinde Uettingen nicht beschlossen. Sofern der Gemeinderat            im Ratsinformationssystem bereit zu stellen. Zur Vorbereitung
bereits heute der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Uettingen ei-          auf die Sitzung und zur effektiven Ablaufgestaltung wird vor-
nen Zuschuss in Aussicht stellen möchte, wird folgende Vorge-         ausgesetzt, dass die Unterlagen zur Kenntnis genommen wur-
hensweise vorgeschlagen:                                              den. Im Übrigen gilt es ferner zu beachten, dass die Sitzungen
Der Gemeinderat beschließt, der Evang.-Luth. Kirchengemeinde für      pünktlich beginnen und ein diszipliniertes Diskussionsverhal-
die archäologische Begleitung bei der Sanierung der Kirchhofmauer     ten erwartet wird.
einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 2.500 € in Aussicht zu   Die einzelnen Regelungen zum Sitzungsverlauf/-ablauf können
stellen. Der Investitionskostenzuschuss wird in den Haushalt 2021     aus der heute zu beschließenden Geschäftsordnung entnom-
eingeplant und unmittelbar nach rechtsaufsichtlicher Würdigung/       men werden.
Genehmigung des Haushaltes 2021 angewiesen.
                                                                      Nun nahm der erste Bürgermeister nahm den neu gewählten
                                                                      Gemeinderatsmitgliedern den in Art. 31 Abs. 4 GO vorgeschrie-
                                                                      benen Eid ab.
Abbruchanzeige: Abriss des Pfarr- und Gemeindehauses                  „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik
auf Fl.Nr. 329/5, Obertorstraße 1 von Uettingen                       Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich
Mit Unterlagen vom 01.04.2020, eingegangen am 07.04.2020,             schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten
wird der beabsichtigte Abriss des Pfarr- und Gemeindehau-             gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwal-
ses auf Fl.Nr. 329/5, Obertorstraße 1 von Uettingen angezeigt.        tung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir
Der beabsichtigte Abbruch des Gebäudes stellt kein genehmi-           Gott helfe.“
gungspflichtiges Vorhaben dar, eine Einvernehmens-Entschei-
dung durch den Gemeinderat ist daher nicht erforderlich.

                                                                      Beschlussfassung über die Zahl der weiteren
                                                                      Bürgermeister(innen)
Sitzung vom 6. Mai 2020                                               Der erste Bürgermeister weist darauf hin, dass der Gemeinde-
                                                                      rat einen zweiten Bürgermeister wählen muss und noch einen
Vereidigung des ersten Bürgermeisters                                 weiteren (= dritten) Bürgermeister wählen kann.

Die Vereidigung nahm das älteste Mitglied des Gemeinderates,          Der Gemeinderat beschließt einen dritten Bürgermeister zu wählen.

4                                                                                           Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Juni 2020
Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt - VGem Helmstadt
Informationen der Gemeinde Uettingen

Wahl des/der zweiten Bürgermeisters/Bürgermeisterin              dass er nachdem keine verbindlichen Wahlvorschläge vorlie-
                                                                 gen, Herrn Thomas Hoffmann vorschlägt. Auf den für die Wahl
Der erste Bürgermeister erläutert, dass die Wahl in geheimer
                                                                 des 3. Bürgermeisters/der 3. Bürgermeisters vorbereiteten
Abstimmung mit Stimmzetteln zu erfolgen hat und dass es kei-
                                                                 Stimmzetteln, kann dieser Wahlvorschlag angekreuzt oder auf
ne verbindlichen Wahlvorschläge gibt. Er legte außerdem dar,
                                                                 der dafür vorgesehenen Zeile auch ein anderer Name eingetra-
wer zum weiteren Bürgermeister wählbar ist. Ferner schlug
                                                                 gen und angekreuzt werden. Der Vorsitzende ließ die Stimm-
der erste Bürgermeister vor, zu seiner Unterstützung bei der
                                                                 zettel austeilen und forderte dazu auf, einzeln den Stimmzettel
Durchführung der Wahl einen Wahlausschuss zu bilden, dem
                                                                 in der Wahlkabine auszufüllen und ihn zweifach gefaltet in die
folgende Mitglieder angehören sollen:
                                                                 Wahlurne zu werfen. Die Stimmabgabe wurde in einem Ver-
Büttner Ralf                                                     zeichnis vermerkt.
Schüttler Edgar
                                                                 Von den anwesenden
Der Gemeinderat erhob dagegen keine Einwendungen.
                                                                 13 Mitgliedern des Gemeinderates (einschließlich dem ersten
Der erste Bürgermeister gibt dem Gemeinderat zur Kenntnis,          Bürgermeister) haben
dass er nachdem keine verbindlichen Wahlvorschläge vorlie-       13 den Stimmzettel abgegeben. Die Zahl der abgegebenen
gen, Frau Anna Kampert für die Wahl zur zweiten Bürgermeis-         Stimmzettel stimmt mit der Zahl der Abstimmungsvermer-
terin vorschlägt. Auf den für die Wahl des 2. Bürgermeisters        ke überein.
vorbereiteten Stimmzetteln, kann dieser Wahlvorschlag ange-      Die Stimmzettel wurden nun geöffnet und auf ihre Gültigkeit
kreuzt oder auf der dafür vorgesehenen Zeile auch ein anderer    überprüft. Es wurde festgestellt, dass keine Stimmzettel un-
Name eingetragen und angekreuzt werden. Der Vorsitzende          gültig sind.
ließ die Stimmzettel austeilen und forderte dazu auf, einzeln
den Stimmzettel in der Wahlkabine auszufüllen und ihn zwei-      Die gültigen Stimmzettel wurden nun verlesen. Es entfielen auf
fach gefaltet in die Wahlurne zu werfen. Die Stimmabgabe         Hoffmann Thomas:            12 Stimmen
wurde in einem Verzeichnis vermerkt.
                                                                 Meyer Martin:              1 Stimme
Von den anwesenden
13 Mitgliedern des Gemeinderates (einschließlich dem ersten      Der erste Bürgermeister verkündete nun das Wahlergebnis
   Bürgermeister) haben                                          und stellte fest, dass Herr Thomas Hoffmann die Mehrheit
                                                                 der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit
13 den Stimmzettel abgegeben. Die Zahl der abgegebenen
                                                                 zum dritten Bürgermeister gewählt ist.
   Stimmzettel stimmt mit der Zahl der Abstimmungsvermer-
   ke überein.                                                   Er fragte den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Der Gewähl-
Die Stimmzettel wurden nun geöffnet und auf ihre Gültigkeit       te erklärt, dass er die Wahl annehme.
überprüft. Es wurde festgestellt, dass keine Stimmzettel un-
gültig sind.
Die gültigen Stimmzettel wurden nun verlesen. Es entfielen auf
Krämer Johannes:               9 Stimmen                         Vereidigung der weiteren Bürgermeister(innen)
Kampert Anna:                  4 Stimmen                         Im Anschluss an die Wahl vereidigte der erste Bürgermeister
                                                                 die weiteren Bürgermeister(innen) gemäß Art. 1 Abs. 1, Art. 2
Der erste Bürgermeister verkündete nun das Wahlergebnis
                                                                 Nr. 1 und Art. 27 KWBG.
und stellte fest, dass Herr Johannes Krämer die Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum          „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik
zweiten Bürgermeister gewählt ist.                               Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich
                                                                 schwöre den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten
Er fragte den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Der Gewähl-
                                                                 gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre die Rechte der Selbstverwal-
te erklärt, dass er die Wahl annehme.
                                                                 tung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir
                                                                 Gott helfe.“

Wahl des/der dritten Bürgermeisters/Bürgermeisterin
Der erste Bürgermeister erläutert, dass die Wahl in geheimer     Festlegung der weiteren Stellvertreter
Abstimmung mit Stimmzetteln zu erfolgen hat und dass es kei-
                                                                 Gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO bestimmt der Gemeinderat die
ne verbindlichen Wahlvorschläge gibt. Er legte außerdem dar,
                                                                 weiteren Stellvertreter aus der Mitte der Gemeinderatsmitglie-
wer zum weiteren Bürgermeister wählbar ist. Ferner schlug
                                                                 der, die Deutsche im Sinn des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind.
der erste Bürgermeister vor, zu seiner Unterstützung bei der
                                                                 Die Bestimmung ist keine Pflicht, aber ratsam, um die Hand-
Durchführung der Wahl einen Wahlausschuss zu bilden, dem
                                                                 lungsfähigkeit zu sichern.
folgende Mitglieder angehören sollen:
                                                                 Die Organisationshoheit eröffnet dem Gemeinderat alle Mög-
Büttner Ralf
                                                                 lichkeiten, wie z.B. eine namentliche Festlegung der Reihenfol-
Schüttler Edgar                                                  ge in der weiteren Stellvertretung (vgl. § 12 Abs. 2 MusterGe-
                                                                 schO VGem-Mitgliedsgemeinden 2020 BayGT), eine Regelung,
Der Gemeinderat erhob dagegen keine Einwendungen.
                                                                 dass das jeweils älteste Ratsmitglied weiterer Stellvertreter ist
Der erste Bürgermeister gibt dem Gemeinderat zur Kenntnis,       oder auch eine Kombination.

Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Juni 2020                                                                                5
Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt - VGem Helmstadt
Informationen der Gemeinde Uettingen

Entschädigung des ehrenamtlichen ersten Bürgermeisters              Gewährung von Reisekosten
Ehrenamtliche erste Bürgermeister haben einen Rechtsan-             Neben den genannten Regelungen erhalten kommunale Wahl-
spruch auf eine Entschädigung (vgl. Art. 53 ff. KWBG). Auf diese     beamte nach Art. 48 KWBG Reise- und Umzugskosten auf der
Entschädigung kann weder ganz noch teilweise verzichtet wer-        Basis des Bayerischen Reisekostengesetzes.
den. Sie muss sich innerhalb der in der Anlage 3 zum KWBG
                                                                    Im Zusammenhang mit der Gewährung von Reisekosten ist
festgelegten Rahmensätze bewegen und ist angemessen fest-
                                                                    es im kommunalen Bereich durchaus üblich, dass von den
zusetzen. Kriterien für die Festsetzung der Entschädigung sind
                                                                    Regelungen des Art. 19 Bayerisches Reisekostengesetz und
zum einen die Einwohnerzahl, zum anderen Inhalt und Schwie-
                                                                    damit von der Pauschalierung Gebrauch gemacht wird. Hier-
rigkeitsgrad der Verwaltungsaufgaben. Die Entschädigung ist
                                                                    zu ist es allerdings erforderlich, über einen repräsentativen
vom Gemeinderat durch Beschluss (im Regelfall in nicht-öf-
                                                                    Zeitraum (in der Regel drei Monate) Aufzeichnungen über
fentlicher Sitzung) mit Einvernehmen des Bürgermeisters/der
                                                                    regelmäßig wiederkehrende Fahrten in Form eines Fahrten-
Bürgermeisterin festzusetzten (vgl. hierzu Art. 54 KWBG). Der
                                                                    buchs zu führen.
Bürgermeister ist von der Beratung und Abstimmung nach Art.
49 Abs. 1 GO ausgeschlossen.                                        Im Regelfall orientiert man sich hierbei an den Fahrten inner-
                                                                    halb des Landkreisgebietes, aber auch andere Festsetzungen
Sollte innerhalb von zwei Monaten nach Beginn der Amtszeit
                                                                    sind verstellbar, wenn es sich hierbei um regelmäßig wieder-
ein solcher Beschluss nicht zustande kommen, wird die Ent-
                                                                    kehrende Fahrten handelt. Dies bedeutet, dass in den ersten
schädigung von der Rechtsaufsichtsbehörde festgesetzt (vgl.
                                                                    drei Monaten eine Spitzabrechnung der Reisekosten erfolgt.
Art. 54 Abs. 1 Satz 2, Art. 46 Abs. 2 Satz 2 KWBG). Bei einer
                                                                    Liegen die Aufzeichnungen vor, wird die sich hieraus ergeben-
wesentlichen Änderung der Verwaltungsverhältnisse ist eine
                                                                    de durchschnittliche Fahrleistung mit dem derzeit geltenden
neue Festsetzung der Entschädigung auch während der lau-
                                                                    Satz von 0,35 Euro multipliziert. Die errechnete Fahrtkosten-
fenden Periode möglich. Bei einer vollständigen oder teilwei-
                                                                    pauschale wird dann durch Beschluss des Gemeinderats fest-
sen Verhinderung wird die Entschädigung nach Art. 53 Abs. 5
                                                                    gesetzt.
Satz 1 KWBG zwei Monate weiter gewährt. Bei längeren Ab-
wesenheiten besteht für den Gemeinderat die Möglichkeit, die
Entschädigung aufgrund eines Beschlusses ganz oder teilweise
weiter zu gewähren.
Die hier geschilderten Grundsätze gelten unter Berücksich-
tigung des Art. 53 Abs. 4 KWBG auch für weitere, das heißt,         Satzung zur Regelung von Fragen
für zweite und dritte Bürgermeister/-innen. Zu beachten ist in      des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
diesem Zusammenhang, dass hier keine Rahmenbeträge vor-             Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemein-
gegeben sind, sondern Art. 53 Abs. 4 Satz 2 KWBG bestimmt,          deverfassungsrechts enthält insbesondere eine Regelung zur
dass die Entschädigung eines weiteren Bürgermeisters zusam-         Entschädigung ehrenamtlicher Gemeinderatsmitglieder. Da-
men mit der Entschädigung als Gemeinderatsmitglied nicht            neben können auch Regelungen über die zu bildenden Aus-
mehr betragen darf, als die Entschädigung oder die Summe            schüsse und deren Sitzstärke, die Rechtsstellung des ersten
von Grundgehalt, Familienzuschlag der Stufe 1 und Dienstauf-        und der weiteren Bürgermeister sowie über berufsmäßige Ge-
wandsentschädigung des zu vertretenden ersten Bürgermeis-           meinderatsmitglieder aufgenommen werden.
ters/ der zu vertretenden ersten Bürgermeisterin.
                                                                    Jedem Mitglied des Gemeinderates wurde mit der Einladung
Im Rahmen der ausführlichen Diskussion und Würdigung der            zur heutigen Sitzung ein Entwurf der Satzung zur Regelung von
besonderen Anforderungen an das Amt schlägt Gemeinderat             Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts zugestellt.
Herbert Schätzlein eine monatliche Entschädigung für den ers-       Die einzelnen Bestimmungen der Satzung wurden erläutert.
ten Bürgermeister von 4.000,00 € zur Beschlussfassung vor.
                                                                    Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Regelung von Fragen
Die Entschädigung des ersten Bürgermeisters wird gemäß Art. 53      des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der vorgelegten Fas-
Abs. 1 und 2 KWBG i.V.m. der Anlage 3 zur Art. 53 Abs. 2 KWBG auf   sung.
monatlich 4.000,00 € festgesetzt.

                                                                    Erlass der Geschäftsordnung
Entschädigung des ehrenamtlichen zweiten Bürgermeisters
                                                                    Die Geschäftsordnung des Gemeinderats, die zu Beginn einer
Die laufende monatliche Entschädigung wird für den 2. Bürger-       jeden Wahlperiode neu zu erlassen ist, enthält in Ergänzung
meister Johannes Krämer auf 250,00 € festgesetzt. Damit sind        der grundlegenden Bestimmungen der Bayerischen Gemein-
alle Dienstgeschäfte abgegolten.                                    deordnung wichtige Regeln zu Vorbereitung, Ablauf und Nach-
Neben der Entschädigung wird ab dem ersten Tag der Ur-              bereitung der Gemeinderatssitzungen. In ihr werden die „Spiel-
laubs- oder Krankheitsvertretung des ersten Bürgermeisters          regeln“ für eine Zusammenarbeit in den nächsten sechs Jahren
eine Entschädigung in Höhe eines 1/30 der Entschädigung des         festgeschrieben. Hierfür stellt der Bayerische Gemeindetag
ersten Bürgermeisters gewährt.                                      seinen Mitgliedern auch vor der Wahlperiode 2020 bis 2026
                                                                    wieder Muster zur Verfügung, die zwischenzeitliche rechtliche
                                                                    Änderungen, aktuelle Rechtsprechung sowie praxisrelevante
                                                                    Entwicklungen abbilden.
Entschädigung des ehrenamtlichen dritten Bürgermeisters             Dazu wurde nach bewährtem Verfahren ein Arbeitskreis aus
                                                                    erfahrenen ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern
Die laufende monatliche Entschädigung für den 3. Bürgermeis-
                                                                    sowie Verwaltungsfachleuten aus Gemeinden und Städten
ter Thomas Hoffmann wird auf 50,00 € festgesetzt.

6                                                                                       Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Juni 2020
Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt - VGem Helmstadt
Informationen der Gemeinde Uettingen

gebildet, der die Muster aus dem Jahre 2014 auf Änderungs-         meindlichen Selbstverwaltungsrechts, das die sog. Geschäfts-
bedarf hin geprüft und entsprechend angepasst hat. An der          ordnungsautonomie beinhaltet.
bisherigen Konzeption eines Musters für kleinere und eines
                                                                   In der Vergangenheit hatte die vom Bayerischen Staatsminis-
für größere Gemeinden/Städte wurde dabei festgehalten. Der
                                                                   terium des Innern jeweils rechtzeitig vor Beginn einer kommu-
wesentliche Unterschied zwischen den beiden Mustern be-
                                                                   nalen Wahlperiode herausgegebene Mustergeschäftsordnung
steht darin, dass das Muster für größere Gemeinden/Städte
                                                                   (vgl. zuletzt Bekanntmachung vom 20.02.1990, AllMBl. S. 291)
Regelungen zur Bildung und Zuständigkeit von Ausschüssen
                                                                   zu einer Vereinheitlichung der gemeindlichen Geschäftsord-
vorsieht.
                                                                   nungen beigetragen.
Jeder Gemeinderat hat daher nach den örtlichen Verhältnissen       Nachdem das Innenministerium aus Gründen der „Verwal-
selbst zu entscheiden, ob er das eine oder das andere Muster       tungsvereinfachung“ bzw. der „schlanken Verwaltung“ mit
oder eine Kombination aus beiden verwenden will. Selbstver-        dieser Tradition im Jahre 1996 gebrochen hat (vgl. Bekanntma-
ständlich steht es jedem Gemeinderat frei, auch eigenständig       chung vom 04.03.1997, AllMBl. S. 268), wird das Muster einer
Regelungen vorzunehmen, solange die Vorgaben der Bayeri-           Geschäftsordnung -wie bereits eingangs festgehalten- nun-
schen Gemeindeordnung und sonstigen höherrangigen Rechts           mehr seit 2002 vom Bayerischen Gemeindetag mit Unterstüt-
sowie der Rechtsprechung hierzu beachtet werden.                   zung eines Arbeitskreises aus erfahrenen Bürgermeisterinnen
Ein zentrales Thema im Arbeitskreis war die weitere Erleich-       und Bürgermeistern sowie Verwaltungsfachleuten aus Ge-
terung der Digitalisierung der Gremienarbeit, indem eine           meinden verschiedener Größenklassen fortentwickelt.
elektronische Ladung per Ratsinformationssystem ermöglicht         Die Geschäftsordnung wird von der herrschenden Meinung
wird. In diesem Zusammenhang wurden die hierzu bereits             als interne Organisationsvorschrift angesehen. Da sie also
2014 entwickelten Anlagen „Zugangseröffnung für die elekt-          grundsätzlich keine Wirkung für Dritte entfaltet, bedarf sie nach
ronische Kommunikation“ und „Muster Datenschutzbelehrung           herrschender Ansicht auch keiner amtlichen Bekanntmachung
Ratsinformationssystem“ überarbeitet und aktualisiert. Neu         (vgl. Kuhn, KommP BY 1990, 123; BVerwG, Beschl. v. 15.09.1987,
hinzugekommen ist ein Muster, mit dem die Gemeinden da-            FSt. 1988, Rn. 165). Allerdings wirken die Regelungen über die
tenschutzkonform personenbezogene Daten der Ratsmitglie-           Art der gemeindlichen Bekanntmachungen über den rein inter-
der erheben und gegebenenfalls die erforderliche Einwilligung      nen Bereich hinaus. Eine nicht unbedeutende Mindermeinung
zu deren Veröffentlichung einholen können. Allerdings wird          empfiehlt deshalb, die Geschäftsordnung öffentlich bekannt zu
man auch die kommende Wahlperiode als Übergangsphase               machen. Das Geschäftsordnungsmuster geht einen Mittelweg.
auf dem Weg zur Digitalisierung betrachten müssen, weil die        Es wird vorgeschlagen, die Geschäftsordnung zur allgemeinen
bestehenden technischen Möglichkeiten, die Ausstattung der         Einsicht in der Verwaltung der Gemeinde aufzulegen. In jedem
Gemeinden und nicht zuletzt die Einstellung der Ratsmitglie-       Fall kann die Geschäftsordnung als eine im Rang unter dem
der zu diesem Thema unterschiedlich sind. Auch hier gilt: Jeder    Landesgesetz stehende Rechtsvorschrift Gegenstand verwal-
Gemeinderat entscheidet selbst innerhalb der durch Gemein-         tungsgerichtlicher Überprüfung sein (vgl. z.B. VGH Bayern,
deordnung und Datenschutz vorgegebenen „Leitplanken“.              Beschl. v. 17.01.1989, BayVBl. 1990, 53).
Die Mitgliedsgemeinden der VGem haben sich bereits im Jahr         Während der Wahlperiode sind Änderungen der Geschäfts-
2007, insbesondere mit Blick auf die möglichen und auch tat-       ordnung jederzeit zulässig. Es genügt allerdings nicht, ganz
sächlich erreichten Einsparungen beim Sach- und Personalauf-       einfach im praktischen Vollzug von der Geschäftsordnung
wand im Bereich des Sitzungsmanagements dafür entschie-            abzuweichen und darin eine (konkludente) Änderung der Ge-
den, einen digitalen (seit dem Jahr 2014), sogar vollständig       schäftsordnung zu sehen. Vielmehr muss die Änderung der
papierlosen Sitzungsdienst vollumfänglich einzuführen. Um          Geschäftsordnung nach den Regeln der ordnungsgemäßen
die digitale Zusammenarbeit der Gremiumsmitglieder in den          Ladung als eigenständiger Punkt auf die Tagesordnung gesetzt
VGem-Bereich noch attraktiver zu machen, wurde deshalb im          und entsprechend beschlussmäßig behandelt werden.
Dezember 2013 und erneut im Jahr 2017 der Kauf von iPads
durch die Gemeinschaftsversammlung der VGem Helmstadt              Eine Änderung der Geschäftsordnung ist jedoch nur insoweit
beschlossen, welche den Mitgliedern der (Markt-)Gemeinderä-        zulässig, als dadurch nicht gegen zwingende Rechtsvorschrif-
ten i.d.R. für eine Amtsperiode überlassen werden.                 ten der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) verstoßen wird.
                                                                   Gleiches gilt, wenn ausnahmsweise im Einzelfall durch Be-
In jeder Gemeinde muss sich der Gemeinderat zu Beginn der          schluss von Regelungen der Geschäftsordnung abgewichen
Wahlperiode eine Geschäftsordnung geben (Art. 45 Abs. 1 GO), die   werden soll. Gemeint ist damit zum Beispiel ein Abweichen von
grundsätzlich nur für die Dauer der laufenden Wahlperiode gilt.    der Abstimmungsreihenfolge im Einzelfall. Für eine solche ein-
                                                                   zelfallbezogene Abweichung von der Geschäftsordnung ist es
Die Geschäftsordnung muss mindestens Bestimmungen über
                                                                   natürlich nicht erforderlich, diese Abweichung als eigenen Ta-
die Frist und Form der Einladung zu den Sitzungen sowie über
                                                                   gesordnungspunkt in der Einladung zu bezeichnen. Vielmehr
den Geschäftsgang des Gemeinderats und seiner Ausschüsse
                                                                   genügt dafür ein einfacher Geschäftsordnungsantrag, der mit
enthalten (Art. 45 Abs. 2 Satz 1 GO). Darüber hinaus präzisiert
                                                                   der nötigen Mehrheit der Abstimmenden angenommen wird.
sie die in der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) enthaltenen
                                                                   Die Geschäftsordnung als solche bleibt unverändert.
grundsätzlichen Regelungen zu den Gemeinderatssitzungen
und trägt zur exakten Abgrenzung der Aufgabenbereiche              Jedem Mitglied des Gemeinderates wurde mit der Einladung
des ersten Bürgermeisters und des Gemeinderats bzw. seiner         zur heutigen Sitzung die Mustergeschäftsordnung des Bayer.
Ausschüsse bei. Dazu sind die besonderen örtlichen Verhält-        Gemeindetages zugestellt. Die einzelnen Bestimmungen der
nisse, insbesondere die Größe der Gemeinde, der Umfang             Mustergeschäftsordnung wurden erläutert.
der von der Gemeinde selbst erledigten Aufgaben und auch
Erfahrung und Kompetenz der Gemeindeverwaltung, an deren           Der Gemeinderat beschließt die Geschäftsordnung in der vorgeleg-
Spitze der erste Bürgermeister steht, zu berücksichtigen. Dem-     ten Fassung. Eine ausgefertigte Fassung der Geschäftsordnung soll
entsprechend ist der genaue Inhalt der Geschäftsordnung von        den Mitgliedern des Gemeinderates mit der nächsten Sitzungsein-
Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Das ist Ausfluss des ge-         ladung zugestellt werden.

Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Juni 2020                                                                                 7
Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt - VGem Helmstadt
Informationen der Gemeinde Uettingen

Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses                         Gemäß der Bekanntmachung des Bayerischen Landesamtes
                                                                   für Statistik und Datenverarbeitung vom 31.07.2019 betrug für
Der Gemeinderat hat unter Tagesordnungspunkt 4 beschlos-
                                                                   die Kommunalwahl 2020 zugrunde zu legende fortgeschriebe-
sen, einen aus fünf Mitgliedern bestehenden Rechnungsprü-
                                                                   ne Einwohnerzahl der Gemeinde Uettingen 1.868 Einwohner
fungsausschuss einzurichten.
                                                                   (Stand 31.03.2019).
In den Rechnungsprüfungsausschuss werden berufen:
                                                                   Zu bestellen sind somit gem. Art. 6 Abs. 2 VGemO drei Vertre-
Schmidt Michael            Stellvertreterin: Kampert Anna          ter, wobei der 1. Bürgermeister kraft Amtes Mitglied ist.
Wind Markus                Stellvertreter: Büttner Stefan          In die Gemeinschaftsversammlung werden die folgenden Vertreter
Krämer Johannes            Stellvertreter: Bachmann Manuel         entsandt:
Hellmann Gabriele          Stellvertreter: Fleischmann Klaus       1. Bgm. Schüttler Edgar     Stellvertreter: Wind Markus
Schätzlein Herbert         Stellvertreterin: Brehm Ursula
                                                                   2. Bgm. Krämer Johannes     Stellvertreter: Schätzlein Herbert
Als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses wird Herr        3. Bgm. Hoffmann Thomas Stellvertreterin: Brehm Ursula
Michael Schmidt bestimmt.

                                                                   Verbandsversammlung des Schulverbandes Helmstadt
Bestellung der in Organe von Körperschaften                        In die Verbandsversammlung werden die ersten Bürgermeis-
zu entsendenden Mitglieder                                         ter der am Schulverband beteiligten Gemeinden entsandt. Da-
Unter den nachfolgenden Tagesordnungspunkten erfolgt die           neben entsenden Gemeinden, aus denen am 1. Oktober jeden
Bestellung von gemeindlichen Vertretern in die Gemeinschafts-      Jahres 51 bis 100 Schülerinnen und Schüler die Verbandsschu-
versammlung der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt und in           le besuchen (Verbandsschüler), einen und für jedes weitere an-
die Verbandsversammlung des Schulverbands Helmstadt.               gefangene Hundert Verbandsschüler nochmals einen weiteren
                                                                   Verbandsrat in die Verbandsversammlung. Stellt eine Gemein-
Dabei sind die jeweils einschlägigen Vorschriften zu beach-        de wegen Rückgangs ihrer Verbandsschüler zum Stichtag zu
ten. Für die Entsendung von gemeindlichen Vertretern in die        viele Verbandsräte, sind sie durch den Gemeinderat vor der
Gemeinschaftsversammlung einer Verwaltungsgemeinschaft             nächsten Verbandsversammlung abzuberufen (Art. 9 Abs. 3
findet Art. 6 Abs. 2 Satz 2 VGemO, für die Bestellung von Mit-     BaySchFG).
gliedern in die Verbandsversammlung eines Schulverbandes
findet Art. 9 Abs. 3 des Bayerischen Schulfinanzierungsgeset-      Die Zahl der Verbandsschüler der Gemeinde Uettingen betrug
zes (BaySchFG) und für die Zusammensetzung der Verbands-           zum Stichtag 1. Oktober 2019 50 Verbandsschüler. Zu bestel-
versammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Roß-            len ist somit neben dem ersten Bürgermeister (= Mitglied kraft
brunn-Uettingen findet Art. 31 KommZG Anwendung.                   Amtes) derzeit kein weiteres Mitglied. Es sollte jedoch formell
                                                                   ein Stellvertreter für den ersten Bürgermeister benannt wer-
Hinzuweisen ist auf Art. 49 Abs. 2 Nr. 2 GO, nach dem eine Be-     den.
fangenheit des betreffenden Mitglieds des Gemeinderats nicht
gilt für Beschlüsse, mit denen der Gemeinderat Mitglieder ei-      In die Schulverbandsversammlung wurden die folgenden Vertreter
nes Ausschusses bestellt oder eine Person zur Wahrnehmung          entsandt:
von Interessen der Gemeinde in eine andere Einrichtung ent-        1. Bgm. Schüttler Edgar     Stellvertreter: 2. Bgm. Krämer Johannes
sendet.

                                                                   Verbandsversammlung des Zweckverbandes
Gemeinschaftsversammlung
                                                                   Abwasserbeseitigung Roßbrunn-Uettingen
der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt
                                                                   Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Roßbrunn-Uettingen
Gemäß Art. 6 Abs. 1 VGemO wird die Verwaltungsgemeinschaft
                                                                   wird durch die Verbandsversammlung verwaltet, soweit nicht
durch die Gemeinschaftsversammlung verwaltet, soweit nicht
                                                                   der Verbandsvorsitzende zuständig ist. Die Verbandsversamm-
der Gemeinschaftsvorsitzende zuständig ist. Die Gemein-
                                                                   lung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den übrigen
schaftsversammlung besteht aus den Vertretern der Mitglieds-
                                                                   Verbandsräten (Art. 31 KommZG). Eine Gemeinde wird in der
gemeinden. Vertreter sind die ersten Bürgermeister und je ein
                                                                   Verbandsversammlung durch den ersten Bürgermeister kraft
Gemeinderatsmitglied; für jedes volle Tausend ihrer Einwoh-
                                                                   Amtes vertreten. Mit Zustimmung des ersten Bürgermeisters
ner entsenden die Mitgliedsgemeinden ein weiteres Gemein-
                                                                   und ihrer gewählten Stellvertreter kann eine beteiligte Gebiets-
deratsmitglied. Die ersten Bürgermeister werden im Fall der
                                                                   körperschaft andere Personen als ihre Vertreter bestellen. Die
Verhinderung durch ihre Stellvertreter vertreten. Für jedes der
                                                                   Verbandsräte kraft Amtes werden im Fall ihrer Verhinderung
übrigen Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung ist für den
                                                                   durch ihre Stellvertreter vertreten; mit deren Zustimmung
Fall, daß es verhindert ist oder den ersten Bürgermeister nach
                                                                   können die Gebietskörperschaften auch andere Stellvertreter
Satz 3 vertritt, ein Stellvertreter aus der Mitte des Gemeinde-
                                                                   bestellen. Für die anderen Verbandsräte bestellen die entsen-
rats zu bestellen. Bei der Bestellung der übrigen Mitglieder und
                                                                   denden Verbandsmitglieder jeweils Stellvertreter.
ihrer Stellvertreter gelten Art. 33 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 der Ge-
meindeordnung (GO) entsprechend. Jede Mitgliedsgemeinde            Zu bestellen sind gemäß der Verbandssatzung des Zweckver-
hat so viele einzeln abzugebende Stimmen, als Vertreter von        bandes Abwasserbeseitigung Roßbrunn-Uettingen neben dem
ihr anwesend sind (Art. 6 Abs. 2 VGemO).                           ersten Bürgermeister drei weitere Vertreter.

8                                                                                       Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Juni 2020
Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt - VGem Helmstadt
Informationen der Gemeinde Uettingen

In die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbe-                dazugehörigem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 be-
seitigung Roßbrunn-Uettingen werden die folgenden Vertreter ent-         schlossen.
sandt:
                                                                         Mit der Sitzungsladung wurde die Haushaltssatzung 2020
1. Bgm. Schüttler Edgar        Stellvertreter: 2. Bgm. Krämer Johannes   übersandt.
Büttner Stefan                 Stellvertreter: Bachmann Manuel
Meyer Martin                   Stellvertreter: Schätzlein Herbert
Fleischmann Klaus              Stellvertreter: 3. Bgm. Hoffmann Thomas    Rechenschaftsberichts der Gemeinde Uettingen für das
                                                                         Haushaltsjahr 2019
                                                                         Der Gemeinderat der Gemeinde Uettingen hat den Rechen-
                                                                         schaftsbericht für das Haushaltsjahr 2019 bereits in seiner
Vorschlag zur Bestellung des ersten Bürgermeisters zum                   öffentlichen Sitzung am 29.01.2020 zur Kenntnis genommen.
Eheschließungsstandesbeamten                                             Mit der Sitzungseinladung wurde den Mitgliedern des Gemein-
                                                                         derates der Rechenschaftsbericht 2019, als Information für die
Gem. § 2 Abs. 3 AVPStG können Gemeinden ihre Bürgermeister
                                                                         neu gewählten Gemeinderatsmitglieder, nochmals elektro-
zum Standesbeamten vorschlagen bzw. Verwaltungsgemein-
                                                                         nisch übermittelt.
schaften die Bürgermeister ihrer Mitgliedsgemeinden zu Stan-
desbeamten bestellen, auch wenn sie die Bestellungsvoraus-
setzungen nach § 2 Abs. Abs. 1 AVPStG nicht erfüllen, sofern
ihr Aufgabenbereich als Standesbeamte auf die Vornahme
von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartner-                  Bericht vom 03.08.2017 über die überörtliche Prüfung der
schaften beschränkt wird. Sie sind befugt, im Zusammenhang               Jahresrechnungen 2010 mit 2016 der Gemeinde Uettingen
mit der Eheschließung sowohl erforderliche Beurkundungen                 Der Bericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des
und Eintragungen im Eheregister als auch erstmals Personen-              Landkreises Würzburg vom 03.08.2017 wurde den Mitgliedern
standsurkunden auszustellen sowie Namenserklärungen an-                  des Gemeinderates in der öffentlichen Sitzung am 23.08.2017
lässlich der Eheschließung und darauf bezogene Anschlusser-              zur Kenntnis genommen. Prüfungsfeststellungen/-beanstan-
klärungen zu beglaubigen oder zu beurkunden.                             dungen bzw. Textziffern waren im Berichtszeitraum nicht not-
Die Bestellung erfolgt durch Beschlussfassung der Gemein-                wendig.
schaftsversammlung in der konstituierenden Sitzung der Ver-              Mit der Sitzungseinladung wurde den Mitgliedern des Gemein-
waltungsgemeinschaft Helmstadt. Der 1. Bürgermeister ist we-             derates der Bericht, als Information für die neu gewählten Ge-
gen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der              meinderatsmitglieder, nochmals elektronisch übermittelt.
Beratung und Beschlussfassung auszuschießen.

Der Gemeinderat beschließt den 1. Bürgermeister Edgar Schüttler
der Gemeinschaftsversammlung der VGem Helmstadt für die Neu-
bestellung als Standesbeamter mit dem Aufgabenbereich Vornah-            Arbeitssicherung und Gesundheitsschutz; Pflichten und
me von Eheschließungen vorzuschlagen.                                    Verantwortlichkeiten des Bürgermeisters
                                                                         Vielen Vorgaben im Bereich Arbeitssicherheit und Gesund-
                                                                         heitsschutz richten sich an Unternehmerinnen und Unterneh-
                                                                         mer. Dies ist auch im kommunalen Bereich der Fall, gemeint
                                                                         sind in der Regel Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Wa-
Informationsveranstaltung „Nutzung Rats-Informations-                    rum das so ist und welche Pflichten und Verantwortlichkeiten
system (RIS) und Mandatos-App“ für Markt-/Gemeinde-                      sich daraus ergeben, ist in einem Artikel aus der Fachzeitschrift
ratsmitglieder im VGem-Bereich                                           Unfallversicherung aktuell 1/2020, welcher mit der Sitzungs-
                                                                         einladung übermittelt wurde, zusammengefasst.
Damit die Markt-/Gemeinderatsmitglieder im VGem-Bereich
das von der VGem eingesetzte Rats-Informationssystem (RIS)
und insbesondere die Mandatos-App optimal nutzen und alle
Vorteile des Systems tatsächlich in Anspruch nehmen können,
wird am Donnerstag, 28.05.2020 um 18.00 Uhr hierzu eine In-
formationsveranstaltung in der Hans-Böhm-Halle des Marktes
Helmstadt stattfinden.
                                                                             Frauenhaus          im SkF
Herr Sven Runge von der Firma Living-Data wird zusammen
mit der VGem-Verwaltung „Session-Session-Net und Manda-                       Schutz vor häuslicher Gewalt
tos-App“ eingehend vorstellen, die Möglichkeiten aufzeigen                    für Frauen und deren Kinder
und für alle Fragen im Umgang mit dem System zur Verfügung
stehen.
                                                                              09 31- 45 00 777
                                                                              Erreichbarkeit rund um die Uhr.
                                                                              fh@skf-wue.de | www.frauenhaus.skf-wue.de

                                                                              Träger Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Haushaltssatzung der Gemeinde Uettingen für das Haus-                         Spendenkonto
haltsjahr 2020                                                                IBAN DE60 7509 0300 1003 0091 14 | BIC GENODEF1M05 | Stichwort Frauenhaus
Der Gemeinderat der Gemeinde Uettingen hat in seiner öf-                                                                            wir leben helfen
fentlichen Sitzung am 11.03.2020 die Haushaltssatzung mit

Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Juni 2020                                                                                                         9
Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt - VGem Helmstadt
Informationen der Gemeinde Uettingen

 Trinkwasseranalysen Gemeinde Uettingen

10                                          Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Juni 2020
Informationen der Gemeinde Uettingen

 Ameisenschutz im Gemeindewald Uettingen

Eine sehr große Kolonie der Kahlrückigen Waldameise (Formica       hatte, konnte schlussendlich am 13.05.2020 der Schutz aufge-
polyctena) hat im Gemeindewald in der Abteilung Hohenroth          baut werden. Frau Höhne, Herr Schölch und Herr Renz von der
in einem sehr kleinen Fichtenbestand seit Jahren ihr Zuhau-        Forstbetriebsgemeinschaft stellten diesen in wenigen Stunden
se. Sie ernährt sich hauptsächlich von den Sekreten (Honigtau)     auf.
von Läusen. Ihr Bau besteht vorwiegend aus Baumnadeln.
                                                                   Hoffen wir, dass uns die Waldameisen noch lange erhalten
Durch die Dürre der letzten 2 Jahre ist ein Großteil der Fichten
                                                                   bleiben.
vertrocknet oder vom Borkenkäfer befallen worden. Im Som-
mer 2019 wurde ein Großteil der dürren Fichten entfernt. Die       Interessant: In einem Staat der Kahlrückigen Waldameise le-
noch gesund erscheinenden Bäume sind für die Ameisen ste-          ben, im Gegensatz zur Roten Waldameise (Formica Rufa), eini-
hen geblieben. Mittlerweile sind auch diese gestorben, so dass     ge tausend Königinnen, die je bis zu 30 Eier am Tag legen und
die Sorge groß war, dass die Ameisen ihrer Lebensgrundlage         bis zu 25 Jahre alt werden können. Auch neigt sie zur Kolonie-
beraubt wurden.                                                    bildung und dringt bis tief in den Wald vor. Ameisen im Allge-
                                                                   meinen erfüllen wichtige Funktionen im Ökosystem Wald. Sie
Zum Glück wurde durch den zuständigen Revierleiter vom
                                                                   sind Futterquelle für viele Vogelarten, vertilgen große Mengen
AELF Würzburg, Wolfgang Schölch, der Kontakt zu Frau Sylvia
                                                                   Schadinsekten, fördern Honigtauinsekten und steigern so den
Höhne, Ameisenhegerin der Ameisenschutzwarte Landes-
                                                                   Ertrag an Waldhonig und verbreiten Samen von Waldkräutern
verband Bayern e.V., hergestellt. Nach der Kontaktaufnahme
                                                                   und fördern somit die Artenvielfalt.
kümmerte sie sich um die Ameisen, dass diese nicht verhun-
gern. In der Zwischenzeit hatten Wildschweine die Baue massiv      Wer sich für Ameisen interessiert kann sich an die Ameisen-
umgegraben, so dass klar war: Ein Schutz muss her. Nachdem         warte in Bayern wenden oder direkt an Frau Höhne: www.
der Gemeindebauhof das Material an Ort und Stelle gebracht         ameisenfreunde.de oder s.hoehne@posteo.de

Bilder: Sylvia Höhne

Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Juni 2020                                                                             11
Anzeigen

           Ihr Testament ermöglicht Großes
           Großwerden ohne Armut zum Beispiel.
           Schenken Sie Kindern eine gerechte Zukunft.

           Sprechen Sie uns an:
           Milena Feingold
           030 30 86 93-12 | feingold@dkhw.de
           www.dkhw.de/gutes-hinterlassen

12                                   Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Juni 2020
Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt

  Öffnungszeiten der VGem Helmstadt                                               Öko-Modellregion
                Im Kies 8, 97264 Helmstadtt
            09369 9079-0 (Vermittlung)
                                   ung)                                          Waldsassengau
                                                                      Die Öko-Modellregion Waldsassengau ist ein Projekt des Ge-
  Montag bis Freitag   8.30 – 12.00 Uhr
                                                                      meindeverbundes „Allianz Waldsassengau.
  Montag und Mittwoch 13.30 – 15.30 Uhr
                                                                      Das Ziel ist die Stärkung des Öko-Landbaus in der Region mit
  Donnerstag:         13.30 – 18.00 Uhr
                                                                      Hilfe von Info-Veranstaltungen, Vernetzung und Öffentlich-
                                                                      keitsarbeit. Wir wollen u.a. die Direktvermarktung fördern,
      Termine außerhalb unserer Öffnungszeiten                         denn aus unserer Sicht ist „bio + regional = optimal“.
                nach Vereinbarung.                                               Besuchen Sie unsere Homepage
                                                                                www.oekomodellregionen.bayern
  Nutzen Sie unsere Online-Dienste im Internet.
             www.vgem-helmstadt.de                                    und erfahren Sie mehr über unsere aktuellen Projekte und
                                                                      Veranstaltungen!
        Auch dort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
                                                                      Auf der Homepage der Allianz www.allianz-waldsassengau.de
               poststelle@vgem-helmstadt.bayern.de                    finden Sie weitere interessante Artikel zu den ökologischen
                                                                      Themen der Region.

    Die Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt
    ist am Freitag, 12. Juni 2020, geschlossen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt bietet derzeit einen
„kontaktarmen Dienstbetrieb“ an.

In diesem Rahmen werden wir unsere Aufgaben vollumfäng-
lich, unter der Maßgabe einer weitgehenden Reduzierung von
persönlichen Kontakten, wahrnehmen.

Sofern eine persönliche Vorsprache notwendig ist, kann
dies nur nach Vereinbarung eines Termins erfolgen. Dieser
kann mit den zuständigen Mitarbeitern telefonisch oder
per Mail vereinbart werden.

Der Zugang ins VGem-Gebäude ist nur in kontrollierter Form
möglich, d.h. unsere Mitarbeiter werden Sie zum Zeitpunkt Ih-
res Termins am Eingang abholen.

Das Betreten des VGem-Gebäudes setzt voraus, dass eine
Mund-Nasenbedeckung, eine sogenannte „Community-
Maske“, getragen wird.

Ferner sind die Hände mit dem bereitgestellten Desinfektions-
                                                                       Ev. luth. Kirchengemeinde
mittel zu desinfizieren und die vorbereitete schriftliche Erklä-
rung zur Notwendigkeit des Besuchs ist auszufüllen.                    + BUND Naturschutz -
Wir wollen mit diesen Maßnahmen den Gesundheits- und Ar-               Ortsgruppe Remlingen
beitsschutz für die Mitarbeiter, aber auch für die Besucher ge-
währleisten.
                                                                      Der Besser Leben Ohne Plastik-Stammtisch
Bitte nutzen Sie die vorhandenen Kommunikationstechniken,                              „BLOP“
um mit uns in Kontakt zu treten:
                                                                                  Wegen „Corona“ entfällt
über E-Mail: poststelle@vgem-helmstadt.bayern.de                              der Stammtisch bis auf Weiteres.
per Telefon 09369 9079-0 oder auch
                                                                                           Ansprechpersonen:
über das Bürgerserviceportal auf unserer Homepage
                                                                                    Ajuna Bauer Tel.: 0160-9231 67 67
www.vgem-helmstadt.de
                                                                                      E-Mail: ajunabauer@yahoo.de
Wir bitten Sie weiterhin um Ihr Verständnis.                                    Evi Stenke E-Mail: bnremlingen@t-online.de

Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Juni 2020                                                                              13
Anzeigen

                                                                  Leinacher Süß- und Sauerkirschen
                                                                   sowie Zwetschgen zu verkaufen
                                                                         Carolin & Christian Schmitt
                                                                           Tel. Nr.: 0160/2345493
                                                                      E-Mail: leinacher-kirschen@web.de

                                                               Büro und Lager in Waldbüttelbrunn
                                                                   ca. 90 qm Büro, ca. 250 qm Lagerfläche,
                                                                      ab 01.07.2020 zu vermieten.
                                                                         Tel. 0177-70 69 411

                                                                                  Unser Familien-
                                                                                 unternehmen ist
                                                                                                      tner
                                                                             Ihr zuverlässiger Par
                                                                                            H[L EHO XQ G
      WIR BEWEGEN :$6Ȃ
                                                                               DP  %D Xȵ
                                                                                   termingerecht.

                0Ζ7*5˜ß7(0VERGNÜGEN

            6WHLQEUXFKEHWULHE                 %DXVWR΍UHF\FOLQJ
            1DWXUVWHLQKDQGHO                  =LHUVFKRWWHU
            $EEUXFK                           6SOLWW                            TELEFON ɋɋ 
                                                                                  FAX ɋɋ 
            (UGDUEHLWHQ                       6DQG
                                                                                  MAILLQIR#ȴUPHQJUXSSHKDDIGH
            (QWVRUJXQJXQG&RQWDLQHUGLHQVW    %HWRQ]DSIVWHOOH                   ZZZȴUPHQJUXSSHKDDIGH

14                                                                            Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Juni 2020
Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt

 Grußwort von Landrat Thomas Eberth zum Amtsantritt
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
seit dem 1. Mai 2020 habe ich die verantwortungsvolle Aufga-
be, dem Landkreis Würzburg als Landrat zu dienen. Ich bedan-
ke mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen und freue
mich auf die nächsten sechs Jahre, ganz besonders auch auf
die interkommunale Zusammenarbeit mit allen Landkreisge-
meinden.
Den gewählten Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern so-
wie Gemeinderätinnen und Gemeinderäten gratuliere ich
nochmals ganz herzlich. Lassen Sie uns gemeinsam Verant-
wortung für die Menschen in der Region tragen. Ich freue mich
auf ein konstruktives Miteinander!
Mein Amtsantritt steht, wie überhaupt unser gesamtes öf-
fentliches Leben, unter dem Eindruck der Corona-Pandemie.
Dem umsichtigen Krisenmanagement meines geschätzten
Vorgängers Eberhard Nuß verdanke ich, dass wir dem Virus
im Landkreis Würzburg entschieden entgegentreten sind. Das
professionell aufgestellte Team der Führungsgruppe Katastro-          me nötig sein, versuchen wir aber auch das nach Rücksprache
phenschutz und die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitar-            einzurichten. Wenn Sie zu uns ins Haus kommen, beachten Sie
beiter im Gesundheitsamt sind tagtäglich für Ihr Wohlergehen          bitte die geltende Maskenpflicht, die wir zu Ihrem Schutz und
im Einsatz.                                                           zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erlassen
                                                                      haben.

Gemeinsam durch die Krise                                             Regionale Angebote stärken
Danke an dieser Stelle auch an die Helden des Alltags, an die         Die notwendigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens
Familienmütter und -väter, die den Spagat zwischen Home-Of-           haben ihre Spuren natürlich auch im Wirtschaftsleben unse-
fice, Kinderbetreuung und Heimunterricht leisten. Danke an die        rer Region hinterlassen. Viele Gastronomen, Einzelhändler und
Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte in den Krankenhäusern und           Unternehmen haben aber sehr kreativ auf die Krise reagiert
Seniorenwohnheimen, die sich in diesen schwierigen Zeiten um          und spezielle Angebote eingerichtet, wie zum Beispiel einen
Patienten und Risikogruppen kümmern. Danke an die Blaulicht-          Lieferservice für Gäste und Kunden.
organisationen, die zum Beispiel die Logistik der Schutzausrüs-       Stärken wir unsere Region, indem wir lokal einkaufen und auf
tungen sicherstellen. Danke an die Nachbarschaftshilfen, die          heimische Produkte zurückgreifen. Damit leisten wir einen
Einkäufe und Alltagsbesorgungen erledigen. Und danke auch             Beitrag zur Wirtschaftskraft, die unseren Landkreis zu einem
allen Vereinen für ihr Verständnis, dass Jubiläen und Feste nicht     attraktiven Wohn- und Arbeitsort macht. Und wir erhalten die
wie gewohnt gefeiert werden können. Sie alle, liebe Mitbürge-         Vielfalt, auf die wir in unserer Region stolz sind.
rinnen und Mitbürger, erbringen Großartiges!
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bleibt die Zahl der Neuinfektio-
nen auf niedrigem Niveau, über 700 Patientinnen und Patien-           Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles Gute. Bleiben Sie
ten konnten in Stadt und Landkreis als gesund entlassen wer-          gesund!
den, bei über 2.500 Personen hob unser Gesundheitsamt seit            Ihr
Ausbruch des Virus die Quarantäne oder Isolation auf (Stand
15. Mai 2020). Ihr verantwortliches Handeln, liebe Bürgerinnen
und Bürger, verhinderte eine noch dramatischere Situation.

                                                                      Landrat Thomas Eberth
Daher bitte ich Sie auch:
Verspielen wir diesen Erfolg nicht leichtfertig!
                                                                      Hier können Sie sich informieren
Halten Sie sich weiter an die Maßnahmen, die zu Ihrem Schutz
getroffen werden. Sie tun damit nicht nur Ihrer eigenen Ge-             • Das Bürgertelefon von Stadt und Landkreis ist montags bis
sundheit einen Gefallen, sondern leisten auch Fürsorge Ihren             freitags von 9 bis 15 Uhr besetzt. Telefon: 0931 8003-5100
Mitmenschen gegenüber.                                                 • Eine Liste häufig gestellter Fragen ist – wie auch weitere
                                                                         Informationen zum Coronavirus – auf www.landkreis-wu-
Wir alle wünschen uns, sobald als möglich zur Normalität zu-
                                                                         erzburg.de/Coronavirus einzusehen
rückkehren zu können. Die Unsicherheit belastet uns und das
ist nur allzu verständlich. Gerade in diesen schwierigen Zeiten        • Weitere Informationen zum Coronavirus: www.rki.de;
steht Ihnen das Landratsamt als Dienstleistungszentrum zur               www.stmgp.de
Seite. In diesen Tagen freuen wir uns besonders über einen             • Der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Bun-
Anruf oder eine E-Mail - sollte eine persönliche Kontaktaufnah-          desvereinigung ist unter 116 117 erreichbar.

Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Juni 2020                                                                                 15
DIE TEAM-ORANGE-APP
     AKTUELLE INFOS IM                                                  Diese und viele weitere Fragen rund
                                                                        um die Abfallwirtschaft im Land-
                                                                        kreis Würzburg beantwortet die
     HOSENTASCHENFORMAT                                                 team-orange-App. Profitieren Sie
                                                                        außerdem von der individuellen
                                                                        Erinnerungsfunktion und verpassen
                                                                        Sie nie mehr einen Abfuhrtermin.
           Wann wird                        Wo wird
        meine Papiertonne              Gartenfolie richtig              Die Anwendung ist kostenfrei
            geleert?                       entsorgt?                    verfügbar für Smartphones, Tablets
                                                                        sowie Apple Watches und steht in
                                                                        den jeweiligen AppStores zum
                                                                        Download bereit.

                                            Wann hat
                                           der nächste
       Woher bekomme                                                                           Einfach den QR-Code
                                           Wertstoffhof                                        scannen und die
          ich neue
                                            geöffnet?                                          team-orange-App
        Gelbe Säcke?                                                                           installieren

                                       Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg
                                       Abfallwirtschaftsbetrieb | Am Güßgraben 9 | 97209 Veitshöchheim
                                       Tel. & Fax 0931 / 6156 400 | info@team-orange.info
                                       www.team-orange.info | Öffnungszeiten: Mo – Do 8 –16 Uhr, Fr 8 –12 Uhr

     Auszubildende für 2021 gesucht!

16                                                                        Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Juni 2020
Sie können auch lesen