Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt - VGem Helmstadt
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Mitteilungsblatt Gemeinde Uettingen Freitag, 5. Juni 2020 Nummer 6 Johannes Krämer Edgar Schüttler Thomas Hoffmann Anna Kampert 2. Bürgermeister 1. Bürgermeister 3. Bürgermeister Klaus Fleischmann Neuer Gemeinderat Uettingen Gabriele Hellmann Manuel Bachmann Herbert Schätzlein Markus Wind Fotos: Edgar Schüttler Ursula Brehm Michael Schmidt Stefan Büttner Martin Mayer
Informationen der Gemeinde Uettingen Ablesung der Wasserzähler Besuche des Bürgermeisters bei Geburtstags- und Ehejubilaren; Infektionsschutz Zum Schutz unserer älteren Mitbürger, die bei der aktuellen Corona-Welle zu den Risikogruppen zählen, werden die Besu- che des Bürgermeisters bei Geburtstags- und Ehejubilaren bis auf weiteres ausgesetzt. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis und wünschen allen alles Gute und Gesundheit, vor allem derzeit in Bezug auf Corona- Infektionen. Sobald die Corona-Pandemie beendet ist, werden die Besuche natürlich in gewohnter Weise fortgeführt. Gemeindebücherei rei Uettingen Die Jahresablesung der Wasserzähler steht kurz bevor. Die Ablesekarten werden Ihnen in Kürze zugestellt. Öffnungszeiten: Bitte melden Sie nur die schwarz unterlegten Zahlen jetzt wieder (volle Kubikmeter), nicht die rot unterlegten Zahlen. jeden Montag von 15.00 – 17.30 Uhr Sie können die Zählerstände auch über das Bürgerservice-Portal der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt übermitteln: www.vgem-helmstadt.de Übermittlungszeiten: 16.06.2020 bis 02.07.2020 Vielen Dank für Ihre Mithilfe Impressum Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen erscheint monatlich Ihre VGem Helmstadt jeweils am 1. Freitag und wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt. Herausgeber: MaGeTA-Verlag, Maria Geyer (v.i.S.d.P.) Mittlerer Dallenbergweg 19, 97082 Würzburg Abfallentsorgung im Auftrag der Gemeinde Uettingen Verantwortlich für den gemeindlichen Teil ist der 1. Bürgermeister, Veröffentlichungen der Vereine liegen in deren eigener Verantwortung. Restmüll: 10. und 24. Juni Grafik, Layout und Anzeigenbetreuung: Iris Mende, Bioabfall: 4. und 17. Juni und 1. Juli Tel. 0176 577 209 40, E-Mail: vg@mageta-verlag.de Gelber Sack: 9. und 23. Juni Private Kleinanzeigen, Dank- und Familienanzeigen: Blaue Papiertonne: 29. Juni VGem Helmstadt, Frau Sporn, Tel. 09369 9079-13, E-Mail: marianne.sporn@vgem-helmstadt.bayern.de Internet: www.vghelmstadt-mageta.de/anzeigenannahme Wertstoffhof Aalbachtal Uettingen, Zu veröffentlichende Artikel: schicken Sie bitte per Post (nicht per Fax!) oder per E-Mail als Word-Datei, bzw. Text-Datei Mittlere Stämmig 7 – auch Elektroschrott (ohne jegliche Formatierung) an die VGem Helmstadt, Neue Öffnungszeiten: Im Kies 8, 97264 Helmstadt, z.Hd. Frau Sporn, Tel. 09369 9079-13, Dienstag von 9:00 – 18:00 Uhr E-Mail: marianne.sporn@vgem-helmstadt.bayern.de Mittwoch von 7:00 - 12:00 Uhrr Die Redaktion behält sich Kürzungen vor. Donnerstag von 9:00 – 18:00 Uhrr Belegexemplare der aktuellen Ausgabe können in der Verwaltungs- Freitag von 9:00 – 18:00 Uhrr gemeinschaft Helmstadt abgeholt werden. Auf Wunsch werden Samstag von 9:00 – 14:00 Uhrr Belegexemplare gegen Gebühr von 3,- Euro zugesandt. Wertstoffhof Kiesäcker Waldbüttelbrunn n Alle Informationen, Mediadaten und Erscheinungstermine Dienstag von 9:00 – 18:00 Uhrr unter www.mageta-verlag.de Mittwoch von 7:00 - 12:00 Uhrr Donnerstag von 9:00 – 18:00 Uhrr Das nächste Gemeindeblatt erscheint Freitag von 9:00 – 18:00 Uhrr am Freitag den 3. Juli 2020. Samstag von 9:00 – 14:00 Uhrr Redaktionsschluss: Mittwoch, 17. Juni 2020 2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Juni 2020
Informationen der Gemeinde Uettingen Gemeindliche Bekanntmachungen Uettinger Freibad Rathaus Uettingen (Tel. 8218) E-Mail: bgmuettingen@vgem-helmstadt.bayern.de Sprechzeiten: Dienstag von 10.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr Die erste Sprechstunde ist am Donnerstag den 04.06.2020 unter Einhaltung aller hygienischen Maßnahmen wie Mundschutz und Mindestabstand. Wenn das Rathaus nicht besetzt ist, wird Ihr Anruf an die VGem Helmstadt weitergeleitet. Aktuelles aus der Gemeinde erfahren Sie unter www.uettingen.de. Bauhof: 09369 9817290 |E-Mail: bauhof@uettingen.de Notariat Marktheidenfeld Foto Bauhof nächste Sprechtage: Donnerstag 25. Juni von 17.00 – 18.30 Uhr im Rathaus Uettingen. Liebe Uettinger Mitbürger, liebe Schwimmbadfreunde, Terminvereinbarung: 09391/98 680 heute wende ich mich mit einem Thema an euch, das vielen Uettingern und auch mir am Herzen liegt, unser Schwimmbad. Im Moment haben wir von der Bayrischen Staatsregierung noch keine Erlaubnis erhalten das Freibad zu eröffnen, da uns viele Beschränkungen durch das Corona Virus auferlegt sind. Der Bürgerbus Sollten in Bayern die Bäder wieder öffnen dürfen, würden wir gerne den Betrieb wieder aufnehmen. Unser Bauhof hat die Anlage soweit vorbereitet, dass wir in kurzer Zeit starten kön- nen. Ich beobachte die Situation in anderen Bundesländern, in denen das schon wieder möglich ist und gehe davon aus, dass es bei uns in Bayern ähnliche Auflagen geben wird. Da die- se Maßnahmen aber nur mit einem erheblichen personellen Mehraufwand zu bewältigen sind, die auch hohe Kosten nach sich ziehen, bitte ich euch um eure Mithilfe, um das stemmen Vorläufige Einstellung des Bürgerbusses zu können. Aufgrund der aktuellen Lage in Bezug auf die Regelun- Deshalb würde ich mich freuen, wenn sich einige Mitbür- gen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus ger finden, die ehrenamtlich mithelfen, damit wir unser und der klaren Zielsetzung die persönlichen Kontakte zu Schwimmbad bald wieder öffnen können. reduzieren (insbesondere zum Schutz der älteren Men- schen), war die Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt lei- Bitte meldet euch bei mir unter der Tel.Nr. 0171-711 10 17 der gezwungen, den Bürgerbus ab dem 23.03.2020 oder E-Mail bgmuettingen@vgem-helmstadt.bayern.de vorläufig bis auf Weiteres einzustellen. Ich zähle auf euch, Die derzeitige Sach- und Rechtslage ermöglicht leider noch Euer Bürgermeister keine Wiederaufnahme des Betriebs des Bürgerbusses . Edgar Schüttler Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Maßnahme. Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Juni 2020 3
Informationen der Gemeinde Uettingen Herr Herbert Schätzlein, vor, indem er dem ersten Bürgermeis- Aus dem Gemeinderat ter folgenden Eid abnahm: „Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwö- re gelobe, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre gelobe, die Rechte der Selbst- Sitzung vom 22. April 2020 verwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen.“ Archäologische Betreuung der Mauersanierung der Evang. Kirche in Uettingen, Gewährung eines Investitionskostenzuschusses Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder Mit Schreiben vom 20.03.2020 hat das Evang.-Luth. Kirchen- Der erste Bürgermeister begrüßt die Gemeinderatsmitglieder gemeindeamt mitgeteilt, dass im Rahmen der Sanierung der und wünscht ihnen Ausdauer, Kraft aber auch Freude bei Ihrer Kirchhofmauer vom Landesamt für Denkmalpflege eine Be- Tätigkeit zum Wohl der Allgemeinheit. gleitung der Maßnahme von einer Fachfirma für Archäologie Der Gemeinderat solle sich in der Wahlperiode 2020 – 2026 gefordert wurde. als Team mit Entscheidungsfreude verstehen. Auch in den Für die Maßnahme sind Kosten i.H.v. ca. 25.632,30 € angefal- kommenden Jahren stehen in der Gemeinde Aufgaben an, die len. Von der Landeskirche München wird ein Zuschuss i.H.v. ca. durch den Gemeinderat angegangen und eine Lösung zuge- 8.500 € erwartet. Der Evang.-Luth. Kirchengemeinde verbleibt führt werden sollen. Es gilt daher die Entscheidungen wohl demnach ein Kostenanteil von ca. 16.500,00 €. zu überlegen und diesen Fakten zugrunde zu legen. Dennoch wird Kritik nicht ausbleiben. Es ist daher wichtig, dass gefasste Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde bittet um eine möglichst Beschlüsse in der Öffentlichkeit von allen Gemeinderatsmit- großzügige finanzielle Unterstützung der Gemeinde um die gliedern einheitlich vertreten werden. Maßnahme auch finanziell stemmen zu können. Die dabei zu gebenden Informationen beschränken sich grund- Bei der Gewährung von Investitionskostenzuschüssen handelt sätzlich auf den Inhalt des öffentlichen Teils der Sitzungen; die es sich um freiwillige Leistungen der Gemeinde, die sie nur im Beratungsgegenstände aus dem nicht öffentlichen Teil unter- Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit gewähren kann liegen der Verschwiegenheitspflicht so lange, bis der Grund für bzw. darf. Im Haushalt 2020 wurden hierfür keine Haushalts- die Geheimhaltung entfällt. mittel eingeplant. Zur Beförderung der Effizienz der Arbeit im Gremium wird sich Richtlinien für die Gewährung von Investitionskostenzuschüs- der Vorsitzende bemühen mit den Sitzungseinladungen auch sen in derartigen Fällen wurden vom Gemeinderat der Ge- Beschlussvorlagen und sonstige Anlagen zu übersenden bzw. meinde Uettingen nicht beschlossen. Sofern der Gemeinderat im Ratsinformationssystem bereit zu stellen. Zur Vorbereitung bereits heute der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Uettingen ei- auf die Sitzung und zur effektiven Ablaufgestaltung wird vor- nen Zuschuss in Aussicht stellen möchte, wird folgende Vorge- ausgesetzt, dass die Unterlagen zur Kenntnis genommen wur- hensweise vorgeschlagen: den. Im Übrigen gilt es ferner zu beachten, dass die Sitzungen Der Gemeinderat beschließt, der Evang.-Luth. Kirchengemeinde für pünktlich beginnen und ein diszipliniertes Diskussionsverhal- die archäologische Begleitung bei der Sanierung der Kirchhofmauer ten erwartet wird. einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 2.500 € in Aussicht zu Die einzelnen Regelungen zum Sitzungsverlauf/-ablauf können stellen. Der Investitionskostenzuschuss wird in den Haushalt 2021 aus der heute zu beschließenden Geschäftsordnung entnom- eingeplant und unmittelbar nach rechtsaufsichtlicher Würdigung/ men werden. Genehmigung des Haushaltes 2021 angewiesen. Nun nahm der erste Bürgermeister nahm den neu gewählten Gemeinderatsmitgliedern den in Art. 31 Abs. 4 GO vorgeschrie- benen Eid ab. Abbruchanzeige: Abriss des Pfarr- und Gemeindehauses „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik auf Fl.Nr. 329/5, Obertorstraße 1 von Uettingen Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich Mit Unterlagen vom 01.04.2020, eingegangen am 07.04.2020, schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten wird der beabsichtigte Abriss des Pfarr- und Gemeindehau- gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwal- ses auf Fl.Nr. 329/5, Obertorstraße 1 von Uettingen angezeigt. tung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Der beabsichtigte Abbruch des Gebäudes stellt kein genehmi- Gott helfe.“ gungspflichtiges Vorhaben dar, eine Einvernehmens-Entschei- dung durch den Gemeinderat ist daher nicht erforderlich. Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister(innen) Sitzung vom 6. Mai 2020 Der erste Bürgermeister weist darauf hin, dass der Gemeinde- rat einen zweiten Bürgermeister wählen muss und noch einen Vereidigung des ersten Bürgermeisters weiteren (= dritten) Bürgermeister wählen kann. Die Vereidigung nahm das älteste Mitglied des Gemeinderates, Der Gemeinderat beschließt einen dritten Bürgermeister zu wählen. 4 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Juni 2020
Informationen der Gemeinde Uettingen Wahl des/der zweiten Bürgermeisters/Bürgermeisterin dass er nachdem keine verbindlichen Wahlvorschläge vorlie- gen, Herrn Thomas Hoffmann vorschlägt. Auf den für die Wahl Der erste Bürgermeister erläutert, dass die Wahl in geheimer des 3. Bürgermeisters/der 3. Bürgermeisters vorbereiteten Abstimmung mit Stimmzetteln zu erfolgen hat und dass es kei- Stimmzetteln, kann dieser Wahlvorschlag angekreuzt oder auf ne verbindlichen Wahlvorschläge gibt. Er legte außerdem dar, der dafür vorgesehenen Zeile auch ein anderer Name eingetra- wer zum weiteren Bürgermeister wählbar ist. Ferner schlug gen und angekreuzt werden. Der Vorsitzende ließ die Stimm- der erste Bürgermeister vor, zu seiner Unterstützung bei der zettel austeilen und forderte dazu auf, einzeln den Stimmzettel Durchführung der Wahl einen Wahlausschuss zu bilden, dem in der Wahlkabine auszufüllen und ihn zweifach gefaltet in die folgende Mitglieder angehören sollen: Wahlurne zu werfen. Die Stimmabgabe wurde in einem Ver- Büttner Ralf zeichnis vermerkt. Schüttler Edgar Von den anwesenden Der Gemeinderat erhob dagegen keine Einwendungen. 13 Mitgliedern des Gemeinderates (einschließlich dem ersten Der erste Bürgermeister gibt dem Gemeinderat zur Kenntnis, Bürgermeister) haben dass er nachdem keine verbindlichen Wahlvorschläge vorlie- 13 den Stimmzettel abgegeben. Die Zahl der abgegebenen gen, Frau Anna Kampert für die Wahl zur zweiten Bürgermeis- Stimmzettel stimmt mit der Zahl der Abstimmungsvermer- terin vorschlägt. Auf den für die Wahl des 2. Bürgermeisters ke überein. vorbereiteten Stimmzetteln, kann dieser Wahlvorschlag ange- Die Stimmzettel wurden nun geöffnet und auf ihre Gültigkeit kreuzt oder auf der dafür vorgesehenen Zeile auch ein anderer überprüft. Es wurde festgestellt, dass keine Stimmzettel un- Name eingetragen und angekreuzt werden. Der Vorsitzende gültig sind. ließ die Stimmzettel austeilen und forderte dazu auf, einzeln den Stimmzettel in der Wahlkabine auszufüllen und ihn zwei- Die gültigen Stimmzettel wurden nun verlesen. Es entfielen auf fach gefaltet in die Wahlurne zu werfen. Die Stimmabgabe Hoffmann Thomas: 12 Stimmen wurde in einem Verzeichnis vermerkt. Meyer Martin: 1 Stimme Von den anwesenden 13 Mitgliedern des Gemeinderates (einschließlich dem ersten Der erste Bürgermeister verkündete nun das Wahlergebnis Bürgermeister) haben und stellte fest, dass Herr Thomas Hoffmann die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit 13 den Stimmzettel abgegeben. Die Zahl der abgegebenen zum dritten Bürgermeister gewählt ist. Stimmzettel stimmt mit der Zahl der Abstimmungsvermer- ke überein. Er fragte den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Der Gewähl- Die Stimmzettel wurden nun geöffnet und auf ihre Gültigkeit te erklärt, dass er die Wahl annehme. überprüft. Es wurde festgestellt, dass keine Stimmzettel un- gültig sind. Die gültigen Stimmzettel wurden nun verlesen. Es entfielen auf Krämer Johannes: 9 Stimmen Vereidigung der weiteren Bürgermeister(innen) Kampert Anna: 4 Stimmen Im Anschluss an die Wahl vereidigte der erste Bürgermeister die weiteren Bürgermeister(innen) gemäß Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Der erste Bürgermeister verkündete nun das Wahlergebnis Nr. 1 und Art. 27 KWBG. und stellte fest, dass Herr Johannes Krämer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik zweiten Bürgermeister gewählt ist. Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten Er fragte den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Der Gewähl- gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre die Rechte der Selbstverwal- te erklärt, dass er die Wahl annehme. tung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“ Wahl des/der dritten Bürgermeisters/Bürgermeisterin Der erste Bürgermeister erläutert, dass die Wahl in geheimer Festlegung der weiteren Stellvertreter Abstimmung mit Stimmzetteln zu erfolgen hat und dass es kei- Gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO bestimmt der Gemeinderat die ne verbindlichen Wahlvorschläge gibt. Er legte außerdem dar, weiteren Stellvertreter aus der Mitte der Gemeinderatsmitglie- wer zum weiteren Bürgermeister wählbar ist. Ferner schlug der, die Deutsche im Sinn des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind. der erste Bürgermeister vor, zu seiner Unterstützung bei der Die Bestimmung ist keine Pflicht, aber ratsam, um die Hand- Durchführung der Wahl einen Wahlausschuss zu bilden, dem lungsfähigkeit zu sichern. folgende Mitglieder angehören sollen: Die Organisationshoheit eröffnet dem Gemeinderat alle Mög- Büttner Ralf lichkeiten, wie z.B. eine namentliche Festlegung der Reihenfol- Schüttler Edgar ge in der weiteren Stellvertretung (vgl. § 12 Abs. 2 MusterGe- schO VGem-Mitgliedsgemeinden 2020 BayGT), eine Regelung, Der Gemeinderat erhob dagegen keine Einwendungen. dass das jeweils älteste Ratsmitglied weiterer Stellvertreter ist Der erste Bürgermeister gibt dem Gemeinderat zur Kenntnis, oder auch eine Kombination. Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Juni 2020 5
Informationen der Gemeinde Uettingen Entschädigung des ehrenamtlichen ersten Bürgermeisters Gewährung von Reisekosten Ehrenamtliche erste Bürgermeister haben einen Rechtsan- Neben den genannten Regelungen erhalten kommunale Wahl- spruch auf eine Entschädigung (vgl. Art. 53 ff. KWBG). Auf diese beamte nach Art. 48 KWBG Reise- und Umzugskosten auf der Entschädigung kann weder ganz noch teilweise verzichtet wer- Basis des Bayerischen Reisekostengesetzes. den. Sie muss sich innerhalb der in der Anlage 3 zum KWBG Im Zusammenhang mit der Gewährung von Reisekosten ist festgelegten Rahmensätze bewegen und ist angemessen fest- es im kommunalen Bereich durchaus üblich, dass von den zusetzen. Kriterien für die Festsetzung der Entschädigung sind Regelungen des Art. 19 Bayerisches Reisekostengesetz und zum einen die Einwohnerzahl, zum anderen Inhalt und Schwie- damit von der Pauschalierung Gebrauch gemacht wird. Hier- rigkeitsgrad der Verwaltungsaufgaben. Die Entschädigung ist zu ist es allerdings erforderlich, über einen repräsentativen vom Gemeinderat durch Beschluss (im Regelfall in nicht-öf- Zeitraum (in der Regel drei Monate) Aufzeichnungen über fentlicher Sitzung) mit Einvernehmen des Bürgermeisters/der regelmäßig wiederkehrende Fahrten in Form eines Fahrten- Bürgermeisterin festzusetzten (vgl. hierzu Art. 54 KWBG). Der buchs zu führen. Bürgermeister ist von der Beratung und Abstimmung nach Art. 49 Abs. 1 GO ausgeschlossen. Im Regelfall orientiert man sich hierbei an den Fahrten inner- halb des Landkreisgebietes, aber auch andere Festsetzungen Sollte innerhalb von zwei Monaten nach Beginn der Amtszeit sind verstellbar, wenn es sich hierbei um regelmäßig wieder- ein solcher Beschluss nicht zustande kommen, wird die Ent- kehrende Fahrten handelt. Dies bedeutet, dass in den ersten schädigung von der Rechtsaufsichtsbehörde festgesetzt (vgl. drei Monaten eine Spitzabrechnung der Reisekosten erfolgt. Art. 54 Abs. 1 Satz 2, Art. 46 Abs. 2 Satz 2 KWBG). Bei einer Liegen die Aufzeichnungen vor, wird die sich hieraus ergeben- wesentlichen Änderung der Verwaltungsverhältnisse ist eine de durchschnittliche Fahrleistung mit dem derzeit geltenden neue Festsetzung der Entschädigung auch während der lau- Satz von 0,35 Euro multipliziert. Die errechnete Fahrtkosten- fenden Periode möglich. Bei einer vollständigen oder teilwei- pauschale wird dann durch Beschluss des Gemeinderats fest- sen Verhinderung wird die Entschädigung nach Art. 53 Abs. 5 gesetzt. Satz 1 KWBG zwei Monate weiter gewährt. Bei längeren Ab- wesenheiten besteht für den Gemeinderat die Möglichkeit, die Entschädigung aufgrund eines Beschlusses ganz oder teilweise weiter zu gewähren. Die hier geschilderten Grundsätze gelten unter Berücksich- tigung des Art. 53 Abs. 4 KWBG auch für weitere, das heißt, Satzung zur Regelung von Fragen für zweite und dritte Bürgermeister/-innen. Zu beachten ist in des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts diesem Zusammenhang, dass hier keine Rahmenbeträge vor- Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemein- gegeben sind, sondern Art. 53 Abs. 4 Satz 2 KWBG bestimmt, deverfassungsrechts enthält insbesondere eine Regelung zur dass die Entschädigung eines weiteren Bürgermeisters zusam- Entschädigung ehrenamtlicher Gemeinderatsmitglieder. Da- men mit der Entschädigung als Gemeinderatsmitglied nicht neben können auch Regelungen über die zu bildenden Aus- mehr betragen darf, als die Entschädigung oder die Summe schüsse und deren Sitzstärke, die Rechtsstellung des ersten von Grundgehalt, Familienzuschlag der Stufe 1 und Dienstauf- und der weiteren Bürgermeister sowie über berufsmäßige Ge- wandsentschädigung des zu vertretenden ersten Bürgermeis- meinderatsmitglieder aufgenommen werden. ters/ der zu vertretenden ersten Bürgermeisterin. Jedem Mitglied des Gemeinderates wurde mit der Einladung Im Rahmen der ausführlichen Diskussion und Würdigung der zur heutigen Sitzung ein Entwurf der Satzung zur Regelung von besonderen Anforderungen an das Amt schlägt Gemeinderat Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts zugestellt. Herbert Schätzlein eine monatliche Entschädigung für den ers- Die einzelnen Bestimmungen der Satzung wurden erläutert. ten Bürgermeister von 4.000,00 € zur Beschlussfassung vor. Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Regelung von Fragen Die Entschädigung des ersten Bürgermeisters wird gemäß Art. 53 des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der vorgelegten Fas- Abs. 1 und 2 KWBG i.V.m. der Anlage 3 zur Art. 53 Abs. 2 KWBG auf sung. monatlich 4.000,00 € festgesetzt. Erlass der Geschäftsordnung Entschädigung des ehrenamtlichen zweiten Bürgermeisters Die Geschäftsordnung des Gemeinderats, die zu Beginn einer Die laufende monatliche Entschädigung wird für den 2. Bürger- jeden Wahlperiode neu zu erlassen ist, enthält in Ergänzung meister Johannes Krämer auf 250,00 € festgesetzt. Damit sind der grundlegenden Bestimmungen der Bayerischen Gemein- alle Dienstgeschäfte abgegolten. deordnung wichtige Regeln zu Vorbereitung, Ablauf und Nach- Neben der Entschädigung wird ab dem ersten Tag der Ur- bereitung der Gemeinderatssitzungen. In ihr werden die „Spiel- laubs- oder Krankheitsvertretung des ersten Bürgermeisters regeln“ für eine Zusammenarbeit in den nächsten sechs Jahren eine Entschädigung in Höhe eines 1/30 der Entschädigung des festgeschrieben. Hierfür stellt der Bayerische Gemeindetag ersten Bürgermeisters gewährt. seinen Mitgliedern auch vor der Wahlperiode 2020 bis 2026 wieder Muster zur Verfügung, die zwischenzeitliche rechtliche Änderungen, aktuelle Rechtsprechung sowie praxisrelevante Entwicklungen abbilden. Entschädigung des ehrenamtlichen dritten Bürgermeisters Dazu wurde nach bewährtem Verfahren ein Arbeitskreis aus erfahrenen ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern Die laufende monatliche Entschädigung für den 3. Bürgermeis- sowie Verwaltungsfachleuten aus Gemeinden und Städten ter Thomas Hoffmann wird auf 50,00 € festgesetzt. 6 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Juni 2020
Informationen der Gemeinde Uettingen gebildet, der die Muster aus dem Jahre 2014 auf Änderungs- meindlichen Selbstverwaltungsrechts, das die sog. Geschäfts- bedarf hin geprüft und entsprechend angepasst hat. An der ordnungsautonomie beinhaltet. bisherigen Konzeption eines Musters für kleinere und eines In der Vergangenheit hatte die vom Bayerischen Staatsminis- für größere Gemeinden/Städte wurde dabei festgehalten. Der terium des Innern jeweils rechtzeitig vor Beginn einer kommu- wesentliche Unterschied zwischen den beiden Mustern be- nalen Wahlperiode herausgegebene Mustergeschäftsordnung steht darin, dass das Muster für größere Gemeinden/Städte (vgl. zuletzt Bekanntmachung vom 20.02.1990, AllMBl. S. 291) Regelungen zur Bildung und Zuständigkeit von Ausschüssen zu einer Vereinheitlichung der gemeindlichen Geschäftsord- vorsieht. nungen beigetragen. Jeder Gemeinderat hat daher nach den örtlichen Verhältnissen Nachdem das Innenministerium aus Gründen der „Verwal- selbst zu entscheiden, ob er das eine oder das andere Muster tungsvereinfachung“ bzw. der „schlanken Verwaltung“ mit oder eine Kombination aus beiden verwenden will. Selbstver- dieser Tradition im Jahre 1996 gebrochen hat (vgl. Bekanntma- ständlich steht es jedem Gemeinderat frei, auch eigenständig chung vom 04.03.1997, AllMBl. S. 268), wird das Muster einer Regelungen vorzunehmen, solange die Vorgaben der Bayeri- Geschäftsordnung -wie bereits eingangs festgehalten- nun- schen Gemeindeordnung und sonstigen höherrangigen Rechts mehr seit 2002 vom Bayerischen Gemeindetag mit Unterstüt- sowie der Rechtsprechung hierzu beachtet werden. zung eines Arbeitskreises aus erfahrenen Bürgermeisterinnen Ein zentrales Thema im Arbeitskreis war die weitere Erleich- und Bürgermeistern sowie Verwaltungsfachleuten aus Ge- terung der Digitalisierung der Gremienarbeit, indem eine meinden verschiedener Größenklassen fortentwickelt. elektronische Ladung per Ratsinformationssystem ermöglicht Die Geschäftsordnung wird von der herrschenden Meinung wird. In diesem Zusammenhang wurden die hierzu bereits als interne Organisationsvorschrift angesehen. Da sie also 2014 entwickelten Anlagen „Zugangseröffnung für die elekt- grundsätzlich keine Wirkung für Dritte entfaltet, bedarf sie nach ronische Kommunikation“ und „Muster Datenschutzbelehrung herrschender Ansicht auch keiner amtlichen Bekanntmachung Ratsinformationssystem“ überarbeitet und aktualisiert. Neu (vgl. Kuhn, KommP BY 1990, 123; BVerwG, Beschl. v. 15.09.1987, hinzugekommen ist ein Muster, mit dem die Gemeinden da- FSt. 1988, Rn. 165). Allerdings wirken die Regelungen über die tenschutzkonform personenbezogene Daten der Ratsmitglie- Art der gemeindlichen Bekanntmachungen über den rein inter- der erheben und gegebenenfalls die erforderliche Einwilligung nen Bereich hinaus. Eine nicht unbedeutende Mindermeinung zu deren Veröffentlichung einholen können. Allerdings wird empfiehlt deshalb, die Geschäftsordnung öffentlich bekannt zu man auch die kommende Wahlperiode als Übergangsphase machen. Das Geschäftsordnungsmuster geht einen Mittelweg. auf dem Weg zur Digitalisierung betrachten müssen, weil die Es wird vorgeschlagen, die Geschäftsordnung zur allgemeinen bestehenden technischen Möglichkeiten, die Ausstattung der Einsicht in der Verwaltung der Gemeinde aufzulegen. In jedem Gemeinden und nicht zuletzt die Einstellung der Ratsmitglie- Fall kann die Geschäftsordnung als eine im Rang unter dem der zu diesem Thema unterschiedlich sind. Auch hier gilt: Jeder Landesgesetz stehende Rechtsvorschrift Gegenstand verwal- Gemeinderat entscheidet selbst innerhalb der durch Gemein- tungsgerichtlicher Überprüfung sein (vgl. z.B. VGH Bayern, deordnung und Datenschutz vorgegebenen „Leitplanken“. Beschl. v. 17.01.1989, BayVBl. 1990, 53). Die Mitgliedsgemeinden der VGem haben sich bereits im Jahr Während der Wahlperiode sind Änderungen der Geschäfts- 2007, insbesondere mit Blick auf die möglichen und auch tat- ordnung jederzeit zulässig. Es genügt allerdings nicht, ganz sächlich erreichten Einsparungen beim Sach- und Personalauf- einfach im praktischen Vollzug von der Geschäftsordnung wand im Bereich des Sitzungsmanagements dafür entschie- abzuweichen und darin eine (konkludente) Änderung der Ge- den, einen digitalen (seit dem Jahr 2014), sogar vollständig schäftsordnung zu sehen. Vielmehr muss die Änderung der papierlosen Sitzungsdienst vollumfänglich einzuführen. Um Geschäftsordnung nach den Regeln der ordnungsgemäßen die digitale Zusammenarbeit der Gremiumsmitglieder in den Ladung als eigenständiger Punkt auf die Tagesordnung gesetzt VGem-Bereich noch attraktiver zu machen, wurde deshalb im und entsprechend beschlussmäßig behandelt werden. Dezember 2013 und erneut im Jahr 2017 der Kauf von iPads durch die Gemeinschaftsversammlung der VGem Helmstadt Eine Änderung der Geschäftsordnung ist jedoch nur insoweit beschlossen, welche den Mitgliedern der (Markt-)Gemeinderä- zulässig, als dadurch nicht gegen zwingende Rechtsvorschrif- ten i.d.R. für eine Amtsperiode überlassen werden. ten der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) verstoßen wird. Gleiches gilt, wenn ausnahmsweise im Einzelfall durch Be- In jeder Gemeinde muss sich der Gemeinderat zu Beginn der schluss von Regelungen der Geschäftsordnung abgewichen Wahlperiode eine Geschäftsordnung geben (Art. 45 Abs. 1 GO), die werden soll. Gemeint ist damit zum Beispiel ein Abweichen von grundsätzlich nur für die Dauer der laufenden Wahlperiode gilt. der Abstimmungsreihenfolge im Einzelfall. Für eine solche ein- zelfallbezogene Abweichung von der Geschäftsordnung ist es Die Geschäftsordnung muss mindestens Bestimmungen über natürlich nicht erforderlich, diese Abweichung als eigenen Ta- die Frist und Form der Einladung zu den Sitzungen sowie über gesordnungspunkt in der Einladung zu bezeichnen. Vielmehr den Geschäftsgang des Gemeinderats und seiner Ausschüsse genügt dafür ein einfacher Geschäftsordnungsantrag, der mit enthalten (Art. 45 Abs. 2 Satz 1 GO). Darüber hinaus präzisiert der nötigen Mehrheit der Abstimmenden angenommen wird. sie die in der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) enthaltenen Die Geschäftsordnung als solche bleibt unverändert. grundsätzlichen Regelungen zu den Gemeinderatssitzungen und trägt zur exakten Abgrenzung der Aufgabenbereiche Jedem Mitglied des Gemeinderates wurde mit der Einladung des ersten Bürgermeisters und des Gemeinderats bzw. seiner zur heutigen Sitzung die Mustergeschäftsordnung des Bayer. Ausschüsse bei. Dazu sind die besonderen örtlichen Verhält- Gemeindetages zugestellt. Die einzelnen Bestimmungen der nisse, insbesondere die Größe der Gemeinde, der Umfang Mustergeschäftsordnung wurden erläutert. der von der Gemeinde selbst erledigten Aufgaben und auch Erfahrung und Kompetenz der Gemeindeverwaltung, an deren Der Gemeinderat beschließt die Geschäftsordnung in der vorgeleg- Spitze der erste Bürgermeister steht, zu berücksichtigen. Dem- ten Fassung. Eine ausgefertigte Fassung der Geschäftsordnung soll entsprechend ist der genaue Inhalt der Geschäftsordnung von den Mitgliedern des Gemeinderates mit der nächsten Sitzungsein- Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Das ist Ausfluss des ge- ladung zugestellt werden. Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Juni 2020 7
Informationen der Gemeinde Uettingen Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses Gemäß der Bekanntmachung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung vom 31.07.2019 betrug für Der Gemeinderat hat unter Tagesordnungspunkt 4 beschlos- die Kommunalwahl 2020 zugrunde zu legende fortgeschriebe- sen, einen aus fünf Mitgliedern bestehenden Rechnungsprü- ne Einwohnerzahl der Gemeinde Uettingen 1.868 Einwohner fungsausschuss einzurichten. (Stand 31.03.2019). In den Rechnungsprüfungsausschuss werden berufen: Zu bestellen sind somit gem. Art. 6 Abs. 2 VGemO drei Vertre- Schmidt Michael Stellvertreterin: Kampert Anna ter, wobei der 1. Bürgermeister kraft Amtes Mitglied ist. Wind Markus Stellvertreter: Büttner Stefan In die Gemeinschaftsversammlung werden die folgenden Vertreter Krämer Johannes Stellvertreter: Bachmann Manuel entsandt: Hellmann Gabriele Stellvertreter: Fleischmann Klaus 1. Bgm. Schüttler Edgar Stellvertreter: Wind Markus Schätzlein Herbert Stellvertreterin: Brehm Ursula 2. Bgm. Krämer Johannes Stellvertreter: Schätzlein Herbert Als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses wird Herr 3. Bgm. Hoffmann Thomas Stellvertreterin: Brehm Ursula Michael Schmidt bestimmt. Verbandsversammlung des Schulverbandes Helmstadt Bestellung der in Organe von Körperschaften In die Verbandsversammlung werden die ersten Bürgermeis- zu entsendenden Mitglieder ter der am Schulverband beteiligten Gemeinden entsandt. Da- Unter den nachfolgenden Tagesordnungspunkten erfolgt die neben entsenden Gemeinden, aus denen am 1. Oktober jeden Bestellung von gemeindlichen Vertretern in die Gemeinschafts- Jahres 51 bis 100 Schülerinnen und Schüler die Verbandsschu- versammlung der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt und in le besuchen (Verbandsschüler), einen und für jedes weitere an- die Verbandsversammlung des Schulverbands Helmstadt. gefangene Hundert Verbandsschüler nochmals einen weiteren Verbandsrat in die Verbandsversammlung. Stellt eine Gemein- Dabei sind die jeweils einschlägigen Vorschriften zu beach- de wegen Rückgangs ihrer Verbandsschüler zum Stichtag zu ten. Für die Entsendung von gemeindlichen Vertretern in die viele Verbandsräte, sind sie durch den Gemeinderat vor der Gemeinschaftsversammlung einer Verwaltungsgemeinschaft nächsten Verbandsversammlung abzuberufen (Art. 9 Abs. 3 findet Art. 6 Abs. 2 Satz 2 VGemO, für die Bestellung von Mit- BaySchFG). gliedern in die Verbandsversammlung eines Schulverbandes findet Art. 9 Abs. 3 des Bayerischen Schulfinanzierungsgeset- Die Zahl der Verbandsschüler der Gemeinde Uettingen betrug zes (BaySchFG) und für die Zusammensetzung der Verbands- zum Stichtag 1. Oktober 2019 50 Verbandsschüler. Zu bestel- versammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Roß- len ist somit neben dem ersten Bürgermeister (= Mitglied kraft brunn-Uettingen findet Art. 31 KommZG Anwendung. Amtes) derzeit kein weiteres Mitglied. Es sollte jedoch formell ein Stellvertreter für den ersten Bürgermeister benannt wer- Hinzuweisen ist auf Art. 49 Abs. 2 Nr. 2 GO, nach dem eine Be- den. fangenheit des betreffenden Mitglieds des Gemeinderats nicht gilt für Beschlüsse, mit denen der Gemeinderat Mitglieder ei- In die Schulverbandsversammlung wurden die folgenden Vertreter nes Ausschusses bestellt oder eine Person zur Wahrnehmung entsandt: von Interessen der Gemeinde in eine andere Einrichtung ent- 1. Bgm. Schüttler Edgar Stellvertreter: 2. Bgm. Krämer Johannes sendet. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gemeinschaftsversammlung Abwasserbeseitigung Roßbrunn-Uettingen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Roßbrunn-Uettingen Gemäß Art. 6 Abs. 1 VGemO wird die Verwaltungsgemeinschaft wird durch die Verbandsversammlung verwaltet, soweit nicht durch die Gemeinschaftsversammlung verwaltet, soweit nicht der Verbandsvorsitzende zuständig ist. Die Verbandsversamm- der Gemeinschaftsvorsitzende zuständig ist. Die Gemein- lung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den übrigen schaftsversammlung besteht aus den Vertretern der Mitglieds- Verbandsräten (Art. 31 KommZG). Eine Gemeinde wird in der gemeinden. Vertreter sind die ersten Bürgermeister und je ein Verbandsversammlung durch den ersten Bürgermeister kraft Gemeinderatsmitglied; für jedes volle Tausend ihrer Einwoh- Amtes vertreten. Mit Zustimmung des ersten Bürgermeisters ner entsenden die Mitgliedsgemeinden ein weiteres Gemein- und ihrer gewählten Stellvertreter kann eine beteiligte Gebiets- deratsmitglied. Die ersten Bürgermeister werden im Fall der körperschaft andere Personen als ihre Vertreter bestellen. Die Verhinderung durch ihre Stellvertreter vertreten. Für jedes der Verbandsräte kraft Amtes werden im Fall ihrer Verhinderung übrigen Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung ist für den durch ihre Stellvertreter vertreten; mit deren Zustimmung Fall, daß es verhindert ist oder den ersten Bürgermeister nach können die Gebietskörperschaften auch andere Stellvertreter Satz 3 vertritt, ein Stellvertreter aus der Mitte des Gemeinde- bestellen. Für die anderen Verbandsräte bestellen die entsen- rats zu bestellen. Bei der Bestellung der übrigen Mitglieder und denden Verbandsmitglieder jeweils Stellvertreter. ihrer Stellvertreter gelten Art. 33 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 der Ge- meindeordnung (GO) entsprechend. Jede Mitgliedsgemeinde Zu bestellen sind gemäß der Verbandssatzung des Zweckver- hat so viele einzeln abzugebende Stimmen, als Vertreter von bandes Abwasserbeseitigung Roßbrunn-Uettingen neben dem ihr anwesend sind (Art. 6 Abs. 2 VGemO). ersten Bürgermeister drei weitere Vertreter. 8 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Juni 2020
Informationen der Gemeinde Uettingen In die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbe- dazugehörigem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 be- seitigung Roßbrunn-Uettingen werden die folgenden Vertreter ent- schlossen. sandt: Mit der Sitzungsladung wurde die Haushaltssatzung 2020 1. Bgm. Schüttler Edgar Stellvertreter: 2. Bgm. Krämer Johannes übersandt. Büttner Stefan Stellvertreter: Bachmann Manuel Meyer Martin Stellvertreter: Schätzlein Herbert Fleischmann Klaus Stellvertreter: 3. Bgm. Hoffmann Thomas Rechenschaftsberichts der Gemeinde Uettingen für das Haushaltsjahr 2019 Der Gemeinderat der Gemeinde Uettingen hat den Rechen- schaftsbericht für das Haushaltsjahr 2019 bereits in seiner Vorschlag zur Bestellung des ersten Bürgermeisters zum öffentlichen Sitzung am 29.01.2020 zur Kenntnis genommen. Eheschließungsstandesbeamten Mit der Sitzungseinladung wurde den Mitgliedern des Gemein- derates der Rechenschaftsbericht 2019, als Information für die Gem. § 2 Abs. 3 AVPStG können Gemeinden ihre Bürgermeister neu gewählten Gemeinderatsmitglieder, nochmals elektro- zum Standesbeamten vorschlagen bzw. Verwaltungsgemein- nisch übermittelt. schaften die Bürgermeister ihrer Mitgliedsgemeinden zu Stan- desbeamten bestellen, auch wenn sie die Bestellungsvoraus- setzungen nach § 2 Abs. Abs. 1 AVPStG nicht erfüllen, sofern ihr Aufgabenbereich als Standesbeamte auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartner- Bericht vom 03.08.2017 über die überörtliche Prüfung der schaften beschränkt wird. Sie sind befugt, im Zusammenhang Jahresrechnungen 2010 mit 2016 der Gemeinde Uettingen mit der Eheschließung sowohl erforderliche Beurkundungen Der Bericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des und Eintragungen im Eheregister als auch erstmals Personen- Landkreises Würzburg vom 03.08.2017 wurde den Mitgliedern standsurkunden auszustellen sowie Namenserklärungen an- des Gemeinderates in der öffentlichen Sitzung am 23.08.2017 lässlich der Eheschließung und darauf bezogene Anschlusser- zur Kenntnis genommen. Prüfungsfeststellungen/-beanstan- klärungen zu beglaubigen oder zu beurkunden. dungen bzw. Textziffern waren im Berichtszeitraum nicht not- Die Bestellung erfolgt durch Beschlussfassung der Gemein- wendig. schaftsversammlung in der konstituierenden Sitzung der Ver- Mit der Sitzungseinladung wurde den Mitgliedern des Gemein- waltungsgemeinschaft Helmstadt. Der 1. Bürgermeister ist we- derates der Bericht, als Information für die neu gewählten Ge- gen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der meinderatsmitglieder, nochmals elektronisch übermittelt. Beratung und Beschlussfassung auszuschießen. Der Gemeinderat beschließt den 1. Bürgermeister Edgar Schüttler der Gemeinschaftsversammlung der VGem Helmstadt für die Neu- bestellung als Standesbeamter mit dem Aufgabenbereich Vornah- Arbeitssicherung und Gesundheitsschutz; Pflichten und me von Eheschließungen vorzuschlagen. Verantwortlichkeiten des Bürgermeisters Vielen Vorgaben im Bereich Arbeitssicherheit und Gesund- heitsschutz richten sich an Unternehmerinnen und Unterneh- mer. Dies ist auch im kommunalen Bereich der Fall, gemeint sind in der Regel Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Wa- Informationsveranstaltung „Nutzung Rats-Informations- rum das so ist und welche Pflichten und Verantwortlichkeiten system (RIS) und Mandatos-App“ für Markt-/Gemeinde- sich daraus ergeben, ist in einem Artikel aus der Fachzeitschrift ratsmitglieder im VGem-Bereich Unfallversicherung aktuell 1/2020, welcher mit der Sitzungs- einladung übermittelt wurde, zusammengefasst. Damit die Markt-/Gemeinderatsmitglieder im VGem-Bereich das von der VGem eingesetzte Rats-Informationssystem (RIS) und insbesondere die Mandatos-App optimal nutzen und alle Vorteile des Systems tatsächlich in Anspruch nehmen können, wird am Donnerstag, 28.05.2020 um 18.00 Uhr hierzu eine In- formationsveranstaltung in der Hans-Böhm-Halle des Marktes Helmstadt stattfinden. Frauenhaus im SkF Herr Sven Runge von der Firma Living-Data wird zusammen mit der VGem-Verwaltung „Session-Session-Net und Manda- Schutz vor häuslicher Gewalt tos-App“ eingehend vorstellen, die Möglichkeiten aufzeigen für Frauen und deren Kinder und für alle Fragen im Umgang mit dem System zur Verfügung stehen. 09 31- 45 00 777 Erreichbarkeit rund um die Uhr. fh@skf-wue.de | www.frauenhaus.skf-wue.de Träger Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Haushaltssatzung der Gemeinde Uettingen für das Haus- Spendenkonto haltsjahr 2020 IBAN DE60 7509 0300 1003 0091 14 | BIC GENODEF1M05 | Stichwort Frauenhaus Der Gemeinderat der Gemeinde Uettingen hat in seiner öf- wir leben helfen fentlichen Sitzung am 11.03.2020 die Haushaltssatzung mit Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Juni 2020 9
Informationen der Gemeinde Uettingen Trinkwasseranalysen Gemeinde Uettingen 10 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Juni 2020
Informationen der Gemeinde Uettingen Ameisenschutz im Gemeindewald Uettingen Eine sehr große Kolonie der Kahlrückigen Waldameise (Formica hatte, konnte schlussendlich am 13.05.2020 der Schutz aufge- polyctena) hat im Gemeindewald in der Abteilung Hohenroth baut werden. Frau Höhne, Herr Schölch und Herr Renz von der in einem sehr kleinen Fichtenbestand seit Jahren ihr Zuhau- Forstbetriebsgemeinschaft stellten diesen in wenigen Stunden se. Sie ernährt sich hauptsächlich von den Sekreten (Honigtau) auf. von Läusen. Ihr Bau besteht vorwiegend aus Baumnadeln. Hoffen wir, dass uns die Waldameisen noch lange erhalten Durch die Dürre der letzten 2 Jahre ist ein Großteil der Fichten bleiben. vertrocknet oder vom Borkenkäfer befallen worden. Im Som- mer 2019 wurde ein Großteil der dürren Fichten entfernt. Die Interessant: In einem Staat der Kahlrückigen Waldameise le- noch gesund erscheinenden Bäume sind für die Ameisen ste- ben, im Gegensatz zur Roten Waldameise (Formica Rufa), eini- hen geblieben. Mittlerweile sind auch diese gestorben, so dass ge tausend Königinnen, die je bis zu 30 Eier am Tag legen und die Sorge groß war, dass die Ameisen ihrer Lebensgrundlage bis zu 25 Jahre alt werden können. Auch neigt sie zur Kolonie- beraubt wurden. bildung und dringt bis tief in den Wald vor. Ameisen im Allge- meinen erfüllen wichtige Funktionen im Ökosystem Wald. Sie Zum Glück wurde durch den zuständigen Revierleiter vom sind Futterquelle für viele Vogelarten, vertilgen große Mengen AELF Würzburg, Wolfgang Schölch, der Kontakt zu Frau Sylvia Schadinsekten, fördern Honigtauinsekten und steigern so den Höhne, Ameisenhegerin der Ameisenschutzwarte Landes- Ertrag an Waldhonig und verbreiten Samen von Waldkräutern verband Bayern e.V., hergestellt. Nach der Kontaktaufnahme und fördern somit die Artenvielfalt. kümmerte sie sich um die Ameisen, dass diese nicht verhun- gern. In der Zwischenzeit hatten Wildschweine die Baue massiv Wer sich für Ameisen interessiert kann sich an die Ameisen- umgegraben, so dass klar war: Ein Schutz muss her. Nachdem warte in Bayern wenden oder direkt an Frau Höhne: www. der Gemeindebauhof das Material an Ort und Stelle gebracht ameisenfreunde.de oder s.hoehne@posteo.de Bilder: Sylvia Höhne Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Juni 2020 11
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Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt Öffnungszeiten der VGem Helmstadt Öko-Modellregion Im Kies 8, 97264 Helmstadtt 09369 9079-0 (Vermittlung) ung) Waldsassengau Die Öko-Modellregion Waldsassengau ist ein Projekt des Ge- Montag bis Freitag 8.30 – 12.00 Uhr meindeverbundes „Allianz Waldsassengau. Montag und Mittwoch 13.30 – 15.30 Uhr Das Ziel ist die Stärkung des Öko-Landbaus in der Region mit Donnerstag: 13.30 – 18.00 Uhr Hilfe von Info-Veranstaltungen, Vernetzung und Öffentlich- keitsarbeit. Wir wollen u.a. die Direktvermarktung fördern, Termine außerhalb unserer Öffnungszeiten denn aus unserer Sicht ist „bio + regional = optimal“. nach Vereinbarung. Besuchen Sie unsere Homepage www.oekomodellregionen.bayern Nutzen Sie unsere Online-Dienste im Internet. www.vgem-helmstadt.de und erfahren Sie mehr über unsere aktuellen Projekte und Veranstaltungen! Auch dort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Auf der Homepage der Allianz www.allianz-waldsassengau.de poststelle@vgem-helmstadt.bayern.de finden Sie weitere interessante Artikel zu den ökologischen Themen der Region. Die Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt ist am Freitag, 12. Juni 2020, geschlossen Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt bietet derzeit einen „kontaktarmen Dienstbetrieb“ an. In diesem Rahmen werden wir unsere Aufgaben vollumfäng- lich, unter der Maßgabe einer weitgehenden Reduzierung von persönlichen Kontakten, wahrnehmen. Sofern eine persönliche Vorsprache notwendig ist, kann dies nur nach Vereinbarung eines Termins erfolgen. Dieser kann mit den zuständigen Mitarbeitern telefonisch oder per Mail vereinbart werden. Der Zugang ins VGem-Gebäude ist nur in kontrollierter Form möglich, d.h. unsere Mitarbeiter werden Sie zum Zeitpunkt Ih- res Termins am Eingang abholen. Das Betreten des VGem-Gebäudes setzt voraus, dass eine Mund-Nasenbedeckung, eine sogenannte „Community- Maske“, getragen wird. Ferner sind die Hände mit dem bereitgestellten Desinfektions- Ev. luth. Kirchengemeinde mittel zu desinfizieren und die vorbereitete schriftliche Erklä- rung zur Notwendigkeit des Besuchs ist auszufüllen. + BUND Naturschutz - Wir wollen mit diesen Maßnahmen den Gesundheits- und Ar- Ortsgruppe Remlingen beitsschutz für die Mitarbeiter, aber auch für die Besucher ge- währleisten. Der Besser Leben Ohne Plastik-Stammtisch Bitte nutzen Sie die vorhandenen Kommunikationstechniken, „BLOP“ um mit uns in Kontakt zu treten: Wegen „Corona“ entfällt über E-Mail: poststelle@vgem-helmstadt.bayern.de der Stammtisch bis auf Weiteres. per Telefon 09369 9079-0 oder auch Ansprechpersonen: über das Bürgerserviceportal auf unserer Homepage Ajuna Bauer Tel.: 0160-9231 67 67 www.vgem-helmstadt.de E-Mail: ajunabauer@yahoo.de Wir bitten Sie weiterhin um Ihr Verständnis. Evi Stenke E-Mail: bnremlingen@t-online.de Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Juni 2020 13
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Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt Grußwort von Landrat Thomas Eberth zum Amtsantritt Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, seit dem 1. Mai 2020 habe ich die verantwortungsvolle Aufga- be, dem Landkreis Würzburg als Landrat zu dienen. Ich bedan- ke mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen und freue mich auf die nächsten sechs Jahre, ganz besonders auch auf die interkommunale Zusammenarbeit mit allen Landkreisge- meinden. Den gewählten Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern so- wie Gemeinderätinnen und Gemeinderäten gratuliere ich nochmals ganz herzlich. Lassen Sie uns gemeinsam Verant- wortung für die Menschen in der Region tragen. Ich freue mich auf ein konstruktives Miteinander! Mein Amtsantritt steht, wie überhaupt unser gesamtes öf- fentliches Leben, unter dem Eindruck der Corona-Pandemie. Dem umsichtigen Krisenmanagement meines geschätzten Vorgängers Eberhard Nuß verdanke ich, dass wir dem Virus im Landkreis Würzburg entschieden entgegentreten sind. Das professionell aufgestellte Team der Führungsgruppe Katastro- me nötig sein, versuchen wir aber auch das nach Rücksprache phenschutz und die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitar- einzurichten. Wenn Sie zu uns ins Haus kommen, beachten Sie beiter im Gesundheitsamt sind tagtäglich für Ihr Wohlergehen bitte die geltende Maskenpflicht, die wir zu Ihrem Schutz und im Einsatz. zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erlassen haben. Gemeinsam durch die Krise Regionale Angebote stärken Danke an dieser Stelle auch an die Helden des Alltags, an die Die notwendigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens Familienmütter und -väter, die den Spagat zwischen Home-Of- haben ihre Spuren natürlich auch im Wirtschaftsleben unse- fice, Kinderbetreuung und Heimunterricht leisten. Danke an die rer Region hinterlassen. Viele Gastronomen, Einzelhändler und Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte in den Krankenhäusern und Unternehmen haben aber sehr kreativ auf die Krise reagiert Seniorenwohnheimen, die sich in diesen schwierigen Zeiten um und spezielle Angebote eingerichtet, wie zum Beispiel einen Patienten und Risikogruppen kümmern. Danke an die Blaulicht- Lieferservice für Gäste und Kunden. organisationen, die zum Beispiel die Logistik der Schutzausrüs- Stärken wir unsere Region, indem wir lokal einkaufen und auf tungen sicherstellen. Danke an die Nachbarschaftshilfen, die heimische Produkte zurückgreifen. Damit leisten wir einen Einkäufe und Alltagsbesorgungen erledigen. Und danke auch Beitrag zur Wirtschaftskraft, die unseren Landkreis zu einem allen Vereinen für ihr Verständnis, dass Jubiläen und Feste nicht attraktiven Wohn- und Arbeitsort macht. Und wir erhalten die wie gewohnt gefeiert werden können. Sie alle, liebe Mitbürge- Vielfalt, auf die wir in unserer Region stolz sind. rinnen und Mitbürger, erbringen Großartiges! Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bleibt die Zahl der Neuinfektio- nen auf niedrigem Niveau, über 700 Patientinnen und Patien- Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles Gute. Bleiben Sie ten konnten in Stadt und Landkreis als gesund entlassen wer- gesund! den, bei über 2.500 Personen hob unser Gesundheitsamt seit Ihr Ausbruch des Virus die Quarantäne oder Isolation auf (Stand 15. Mai 2020). Ihr verantwortliches Handeln, liebe Bürgerinnen und Bürger, verhinderte eine noch dramatischere Situation. Landrat Thomas Eberth Daher bitte ich Sie auch: Verspielen wir diesen Erfolg nicht leichtfertig! Hier können Sie sich informieren Halten Sie sich weiter an die Maßnahmen, die zu Ihrem Schutz getroffen werden. Sie tun damit nicht nur Ihrer eigenen Ge- • Das Bürgertelefon von Stadt und Landkreis ist montags bis sundheit einen Gefallen, sondern leisten auch Fürsorge Ihren freitags von 9 bis 15 Uhr besetzt. Telefon: 0931 8003-5100 Mitmenschen gegenüber. • Eine Liste häufig gestellter Fragen ist – wie auch weitere Informationen zum Coronavirus – auf www.landkreis-wu- Wir alle wünschen uns, sobald als möglich zur Normalität zu- erzburg.de/Coronavirus einzusehen rückkehren zu können. Die Unsicherheit belastet uns und das ist nur allzu verständlich. Gerade in diesen schwierigen Zeiten • Weitere Informationen zum Coronavirus: www.rki.de; steht Ihnen das Landratsamt als Dienstleistungszentrum zur www.stmgp.de Seite. In diesen Tagen freuen wir uns besonders über einen • Der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Bun- Anruf oder eine E-Mail - sollte eine persönliche Kontaktaufnah- desvereinigung ist unter 116 117 erreichbar. Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Juni 2020 15
DIE TEAM-ORANGE-APP AKTUELLE INFOS IM Diese und viele weitere Fragen rund um die Abfallwirtschaft im Land- kreis Würzburg beantwortet die HOSENTASCHENFORMAT team-orange-App. Profitieren Sie außerdem von der individuellen Erinnerungsfunktion und verpassen Sie nie mehr einen Abfuhrtermin. Wann wird Wo wird meine Papiertonne Gartenfolie richtig Die Anwendung ist kostenfrei geleert? entsorgt? verfügbar für Smartphones, Tablets sowie Apple Watches und steht in den jeweiligen AppStores zum Download bereit. Wann hat der nächste Woher bekomme Einfach den QR-Code Wertstoffhof scannen und die ich neue geöffnet? team-orange-App Gelbe Säcke? installieren Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Abfallwirtschaftsbetrieb | Am Güßgraben 9 | 97209 Veitshöchheim Tel. & Fax 0931 / 6156 400 | info@team-orange.info www.team-orange.info | Öffnungszeiten: Mo – Do 8 –16 Uhr, Fr 8 –12 Uhr Auszubildende für 2021 gesucht! 16 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen Juni 2020
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