Gemeindekurier - Marktgemeinde Paternion
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Amtliche Mitteilung • Zugestellt durch Post.at Jahrgang 58, Oktober 2022 • Folge 252 Mitteilungen der Marktgemeinde Paternion Gemeindekurier Blumenschmuckwettbewerb Blumenschmuckwettbewerb 2022 FF Feistritz/Drau – Landesmeistertitel Silber A
Amtliches Geschätzte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger! Werte Freunde unserer Gemeinde, liebe Jugend! Ein ereignisreicher Sommer liegt hinter uns und der Herbst hielt bereits zukunftsträchtig einzusetzen. Denn nur so können wir darauf hoffen, Einzug. Ich hoffe, dass Sie in den sonnigen Monaten dieses Jahres die dass die Saat von heute in der Zukunft Ertrag bringt. Gelegenheit fanden, ausreichend persönliche Energie zu tanken. Das generelle Thema Energie beschäftigt uns in den bevorstehenden, Anmerken darf ich, dass sich die Gemeinden als wichtiger Motor für die naturgemäß kälteren Monaten, in diesem Jahr sehr. Nicht nur heimische Wirtschaft etabliert haben. Unsere finanziellen Mittel werden mit drohenden Engpässen, sondern wohl auch mit spekulativen zum überwiegenden Teil in die lokale Wirtschaft investiert. Es gibt in Interventionen ist es zu erklären, dass Preise für Strom und Heizmittel einem föderalistisch geführten System keine Ebene, die so nah am derartige Steigerungen verzeichnen. Selbstverständlich stecken wir Bürger und so direkt an der Wirtschaft ist, wie es die Gemeinden sind. noch immer in unruhigen Zeiten, aber dies sollte nicht bedeuten, dass sich dadurch sämtliche Bereiche von der gewohnten Normalität Erstrebenswert ist es daher, die Autonomie und die Finanzkraft der verabschieden. Kommunen zu stärken. Geht es den Gemeinden gut, geht es dem gesamten Staat gut. Land und Bund versuchen privaten Haushalten mit Teuerungsausgleichen unter die Arme zu greifen. Natürlich ein Mittel aber wohl eher nur ein Wir stehen also vor weiteren Aufgaben, aber ich bin mir sicher, dass wir „Schmerz- und kein Heilmittel“. Viele Großkonzerne haben in den diese gemeinsam meistern werden. letzten Monaten und Jahren gewaltige Gewinne angehäuft. Auch im Gemeinderat wird es im Herbst wieder richtungsweisende In einer solidarischen Gesellschaft kann es nicht funktionieren, dass Entscheidungen geben. Ich bin dankbar, dass wir hier auf einer die breite Masse für Krisen bezahlen muss, wohingegen eine kleinere sachlichen und lösungsorientierten Basis arbeiten können. Anzahl an Konzernen Gewinne auf die „hohe Kante“ legt. In den vergangenen Monaten war positiv zu bemerken, dass sich die Gefährlich ist dabei auch, dass die Europäische Zentralbank die Anzahl an Veranstaltungen und Feierlichkeiten deutlich gesteigert Geldmengen erhöht, sprich weiterhin fleißig Geld druckt. Dies hat. Speziell als Bürgermeister merkt man, wenn das gesellschaftliche beschleunigt den Inflationsmotor und trifft dadurch private Haushalte Leben wieder zur Normalität zurückkehrt. Oftmals kommt es dabei enorm. Wenn die Zentralbanken dann wieder an der Zinsschraube jedoch zu Terminkollisionen. Dies ist beispielsweise auch beim Termin drehen und zu Zinserhöhungen greifen, mag dies wohl einen des traditionellen Paternioner Kirchtags und dem Altstadtfest in unserer mittelfristigen Effekt auf galoppierende Inflationszahlen haben. Partnergemeinde Ladenburg der Fall. Andererseits bedeuten höhere Zinsen auch steigende Belastungen für Finanzierungsnehmer. Alles in allem ist die Volkswirtschaft also Nachdem unser letzter offizieller Besuch in Ladenburg, auf Grund der ein fragiles Konstrukt mit vielen kleinen Rädchen. Verdreht sich dabei Corona-Situation, im Jahr 2019 erfolgte, war es heuer wieder an der ein kleines Rad, hat das unweigerliche Auswirkungen auf die gesamte Zeit, eine Abordnung nach Ladenburg zu entsenden. Immer wieder ein Entwicklung. freundschaftlich geführtes Treffen mit überaus respektvollem Umgang. Bilder dazu wird es dann in der nächsten Ausgabe des Gemeindekuriers Aber wie wir wissen, kann man ein Rad auf zwei Seiten drehen und geben. warum sollte es uns gemeinsam nicht gelingen, alles wieder ins Lot zu bringen?! Natürlich braucht es dazu große Anstrengungen und vor Es bleibt zu hoffen, dass wir im diesjährigen Herbst und Winter ohne allem Solidarität. große Einschränkungen leben dürfen. Ein dritter Winter mit drastischen COVID-Maßnahmen würde wohl auf noch mehr Widerstand treffen und Wir Menschen mussten auch in der jüngeren Geschichte zahlreiche noch größere wirtschaftliche Probleme hervorrufen. gesellschaftliche Herausforderungen meistern. Oftmals ging man gestärkt aus diesen Zeiten. Diesen starken Weg zu finden, bleibt unsere Jedenfalls sollten wir uns in Zuversicht üben. Positiv denken bedeutet Aufgabe. nicht, dass man immer gut drauf sein muss, es bedeutet nur, dass man sich an schlechten Tagen bewusst macht, dass auch wieder gute Tage Wie eingangs erwähnt, versuchen Bund und Länder durch kommen werden. Sonderzahlungen an Privatpersonen, gewisse finanzielle Engpässe abzufedern. Gemeinden sind von Teuerung und Mindereinnahmen ebenfalls stark betroffen, werden jedoch nicht im dafür notwendigen Ausmaß unterstützt. Die Finanzkraft der Kommunen hat sich in den Alles Gute und herzliche Grüße! letzten Jahren eher stagnierend bis rücklaufend gezeigt. Mit den Ihr (Dein) vorhandenen Mitteln wurde immer sorgfältig umgegangen, jedoch erfordert die derzeitige Situation eine noch effektivere Planung bzw. ein noch genaueres Hinsehen. Ziel dabei ist, jeden investierten Euro Manuel Müller 2
Amtliches Inhaltsverzeichnis Amtliches DEINE Aus dem Gemeinderat .............................................................................4 Referatsaufteilung .................................................................................. 10 GLEITSICHT- Bundespräsidentenwahl 09.10.2022 ............................................... 12 BRILLE . Informationen UNSER Kärnten Bonus 2022 ............................................................................... 16 BESTPREIS. Blumenschmuckwettbewerb ............................................................. 20 Gemeindewandertag ............................................................................ 25 Veranstaltungskalender ....................................................................... 34 Kräuterworkshop..................................................................................... 38 M a rke n - tg lä se r Menschenbilder ....................................................................................... 42 G le it si c h ft b is z u Wettkampfgruppe Feistritz/Drau ...................................................... 52 d a u e rh a Vereine ........................................................................................................ 53 Bücherecke ................................................................................................ 62 40 % g ü n st ig e r* Gratulationen Einser Schüler ........................................................................................... 60 Geburten .................................................................................................... 63 Hochzeiten und Hochzeitsjubiläen .................................................. 64 Geburtstage .............................................................................................. 65 D I E FAC H O P T I K E R - K E T T E Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Marktgemeinde Paternion, 9711 Paternion, Hauptstraße 83, E-Mail: paternion@ktn.gde.at. Redaktion: Marktgemeinde Paternion, Presse- stelle, 9711 Paternion. Verlags- und Herstellungsort: Villach. Zulassungsnummer 15488K75U. MARKEN-BRILLENGLÄSER, Für den Inhalt verantwortlich: Marktgemeinde Paternion. Anzeigen: Langer Medien Partnerin, Langer Ottilie, Oberdorfstraße 4, 9721 Kellerberg, Tel. 0664 / 92 00 659. Gestaltung und DAUERHAFT GÜNSTIG! Druck: Kreiner Druck, Chromstraße 8, 9500 Villach, Tel. 0 42 42 / 24 281-0. Spittal/Drau · Bahnhofstrasse 4 · Tel 04762/24 12 w w w.optiker-nitsch.at Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe des * als der Hersteller-Listenpreis. Gemeindekuriers: 24. Oktober 2022! Prompt verfügbar! Auch als Hybrid & Plug-In erhältlich! Alles außer gewöhnlich. Der neue Hyundai TUCSON. Der neue Hyundai TUCSON sorgt mit visionärer Technik und revolutionärem Design für Aufregung. Beeindruckend strahlt seine neue Lichtsignatur von außen sowie sein zukunftsweisendes Interieur von innen. Komfort, Konnektivität und modernste Sicherheitsfeatures auf neuem Niveau ergänzen die SUV-Power in Formvollendung. TUCSON Smart Line, 2WD schon ab € 26.990,–* INKL. JUBILÄUMSBONUS! Nähere Infos unter hyundai.at/30jahre-angebote MOTOR MAYERHOFER Villach, Triglavstr. 31, Tel. 04242/24867, www.motor-mayerhofer.at * 1.6 T-GDI, 2WD (T1BS0): Aktion/Preis beinhaltet bis zu € 7.500,– Hyundai Jubiläumsbonus, versionsabhängig bestehend aus Hyundai-, Finanzierungs-, Versicherungs- und Eintausch-Bonus. Finanzierungs-Bonus gültig bei Finanzierung über die Denzel Leasing GmbH. Repräsentatives Beispiel für eine Leasingfinanzierung der Denzel Leasing GmbH: TUCSON Smart Line 1.6 T-GDI, 2WD (T1BS0): Kaufpreis (inkl. NoVA, MwSt. und aller jeweils gültigen Boni): € 26.990,–, Anzahlung: € 8.097,–, Restwert: € 13.484,09, Bereitstellungsgebühr: € 269,90 (mitfinanziert), Bonitätsprüfungsgebühr: € 99,–, Laufzeit: 36 Monate, monatliche Rate: € 205,–, Sollzinssatz: 3,49% p.a. variabel, effektiver Jahreszins: 4,77% p.a., Rechtsgeschäftsgebühr: € 171,33, Gesamtfinanzierungsbetrag: € 19.162,90, Gesamtbetrag: € 29.231,27. Versicherungs-Bonus gültig bei Abschluss eines Hyundai-Versicherungs-Vorteilsets über GARANTA Versicherung-AG Österreich, bestehend aus KFZ-Haftpflicht-, Kasko- und Insassenunfallversicherung, Mindestlaufzeit 36 Monate. Eintausch-Bonus gültig bei Eintausch eines Fahrzeugs, das mind. 6 Monate auf den Käufer zugelassen war. Preis/Aktion gültig für Kaufverträge mit Zulassung vom 01.09. bis 20.12.2022 (bis auf Widerruf) solange der Vorrat reicht, bei allen teilnehmenden Hyundai-Partnern, inkl. Hersteller- und Händlerbeteiligung. Die Reichweiten und Verbräuche können abhängig von Straßenverhältnissen, Fahrstil und Temperatur deutlich variieren. Symbolabbildung. Satz- und Druckfehler vorbehalten. Modellreihe TUCSON: CO2: 136 - 178 g/km, Verbrauch: 5,2 l - 7,8 l/100 km. (nach WLTP) Jubiläumsbonus: bis zu € 6.000,– Hyundai-Bonus, € 1.000,– Finanzierungs-Bonus, € 500,– Versicherungs-Bonus und bis zu € 1.000,– Eintausch-Bonus. 3
Amtliches Aus dem Gemeinderat Bericht aus der zweiten Gemeinderatssitzung im Jahr 2022, die am 14. Juli 2022 im Götz Stadel in Paternion stattgefunden hat: Bericht des Infrastrukturausschusses Der Infrastrukturausschuss der Marktgemeinde Paternion tagte Weiters besichtigten die Mitglieder des Umweltausschusses die unter dem Vorsitz seines Obmannes Vbgm. Diethard Nagelschmied Firma Peter Seppele und erhielten interessante Eindrücke zu am 24.05.2022 und beschäftigte sich neben den im Jahr 2022 firmeninternen Abläufen der Abfallverwertung sowie in den Ablauf eingebrachten Anträgen auf Abänderung des rechtskräftigen des größten Arbeitgebers in der Marktgemeinde Paternion. Flächenwidmungsplanes noch mit folgenden Punkten: Bericht des Kontrollausschusses 1. Beteiligung der Grundeigentümer an den durch die Änderung Der Kontrollausschuss tagte unter dem Vorsitz seines Obmannes GR des Flächenwidmungs- oder Bebauungsplanes zu erwartenden Stefan Schweiger am 13.06.2022 und empfahl dem Gemeinderat, Planungskosten dass zukünftig alle Fahrzeuge und Geräte, die einen Einkaufspreis Im Zuge des neuen Raumordnungsgesetzes besteht die Möglichkeit von über EUR 5.000,00 beim Ausscheiden dieser Geräte den der Beteiligung der Grundeigentümer an den durch die Änderung Versuch zu unternehmen, diese über eine namhafte Plattform zu des Flächenwidmungs- oder Bebauungsplanes zu erwartenden versteigern. Weiters wurde die Durchführung der Prüfungen gemäß Planungskosten. den Bestimmungen der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung für den Prüfungszeitraum 31.03.2022 bis 31.06.2022 erledigt. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, die Beteiligung der Grundeigentümer an den durch die Änderung des Flächenwidmungs- Karl-W.-Müller-Weg, Nikelsdorf – Erlassen einer Straßen- oder Bebauungsplanes zu erwartenden Planungskosten mit einer bezeichnungsverordnung Klassifizierung ohne Aufzahlung der Unterpunkte ab 01.01.2023 wie Diese Beschlussfassung musste wiederholt werden, da bei der folgt in Rechnung zu stellen: ersten Beschlussfassung die Parzellennummern falsch bezeichnet waren. Somit gilt die Verordnung über die Wegbezeichnung Bauland: über 800m² EUR 900,00 Karl-W.-Müller-Weg in Nikelsdorf ab 18.07.2022 in folgender Form: bis 800m² EUR 600,00 Grünland: EUR 400,00 VERORDNUNG Von Amts wegen eingeleitete Widmungsverfahren werden ohne des Gemeinderates der Marktgemeinde Paternion vom 14. Juli Kostenbeteiligung durchgeführt. Weiters werden zukünftig die 2022, Zahl: 665/4/412/2022/Eb/Sa, mit welcher für das Grundstück gesamten Kosten für integrierte Verfahren bzw. Teilbebauungspläne KG Nikelsdorf, die Straßenbezeichnung „Karl-W.-Müller-Weg“ dem Widmungswerber bzw. dem Grundeigentümer in Rechnung festgelegt wird (Straßenbezeichnungsverordnung) gestellt. Gemäß § 3 Abs. 2 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – 2. Erhöhung der Bebauungsverpflichtungen K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Bebauungsverpflichtung 80/2020, wird verordnet: auf EUR 10,00 pro m² anzuheben und eine Vereinbarung über die widmungsgemäße Bebauung für Bauland über 500 m² §1 abzuschließen, egal ob es sich um Bauland für Wohnzwecke bzw. Geltungsbereich gewerbliche Nutzung oder um eine Hofstelle handelt. Die Parzellen 438/1 und 1769, KG Nikelsdorf, wie im nachstehenden Lageplan, der als integrierender Bestandteil dieser Verordnung gilt, rot Bericht des Umweltausschusses gekennzeichnet, erhalten die Wegbezeichnung „Karl-W.-Müller-Weg“. Der Umweltausschuss der Marktgemeinde Paternion tagte unter dem Vorsitz seines Obmannes GR Peter Lassnig am 10.06.2022 und hatte unter anderem den aus der Gemeinderatssitzung zugewiesenen selbstständigen Antrag von GR David Campidell folgenden Inhalts zu behandeln: "Jeder Bürger der Marktgemeinde Paternion soll für den Erwerb des „Klimatickets“ eine Subvention von EUR 100,00 durch die Marktgemeinde Paternion erhalten. Weiters soll der Rufbus Unteres Drautal interkommunal – RUDi miteingebunden werden." Zu diesem Punkt kamen sowohl die Mitglieder des Infrastrukturausschusses als auch des Gemeinderates überein, dass derzeit die budgetären Mittel für eine diesbezügliche Unterstützung fehlen und grundsätzlich Förderungen dieser Art diskutiert und überdacht werden sollten. Jegliche Förderungen §2 für den öffentlichen Verkehr werden durchwegs positiv im Inkrafttreten Gemeinderat angenommen. Der gegenständliche Antrag wird jedoch aus den vorgenannten Gründen derzeit abgelehnt. Diese Verordnung tritt mit 18. Juli 2022 in Kraft. 4
Amtliches Volksschule Feistritz/Drau – Festlegung der Betreuungssätze §5 für die schulische Nachmittagsbetreuung für das Schuljahr Soziale Staffelung 2022/2023 In der Volksschule Feistritz/Drau wird die schulische Für ein in derselben Einrichtung betreutes Geschwisterkind wird Tagesbetreuung von der „Kindernest“ gemeinnützigen eine Ermäßigung in Höhe von 30 %, für ein zweites Geschwisterkind Kinderbetreuungsgesellschaft m.b.H. für die Marktgemeinde eine solche in Höhe von 50 % auf die obigen Beiträge gewährt. Paternion organisiert. Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend, müssen die Eltern- und Verpflegungsbeiträge durch den §6 Schulerhalter, somit die Marktgemeinde Paternion, durch Inkrafttreten Verordnung festgelegt werden. Diese Verordnung tritt mit 18. Juli 2022 in Kraft. Der Gemeinderat legt folgende Tarife einstimmig fest: Festlegung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr VERORDNUNG 2022/2023 Einstimmig erfolgte die Festlegung nachstehender Verordnung, des Gemeinderates der Marktgemeinde Paternion vom 14. Juli mit der die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 2022, Zahl: 200/7/2022/Eb/Sa, mit der die Tarifordnung für die festgelegt werden. schulische Tagesbetreuung ausgeschrieben wird. Auf Grund des § 5 Abs. 3 des Schulorganisationsgesetzes – SchoG – VERORDNUNG BGBl.Nr. 242/1962, idgF, in Verbindung mit § 68 Abs. 1a des Kärntner Schulgesetzes – K-SchgG, LGBl.Nr. 58/2000, idgF, wird verordnet: des Gemeinderates der Marktgemeinde Paternion vom 14. Juli 2022, Zahl: 281/3/2022/Eb/Sa, mit der die monatlichen Elternbeiträge für §1 das Kindergartenjahr 2022/2023 (Kindergartenbeitragsverordnung) Beitragsgrund erlassen werden: Für den Besuch des Betreuungsteiles und die Verpflegung §1 in der schulischen Tagesbetreuung an der Volksschule Tarife Feistritz/Drau werden die Beiträge durch die „Kindernest“ gem. Die monatlichen Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 Kinderbetreuungs Ges.m.b.H., Görzer Allee 32, 9020 Klagenfurt, gelten wie folgt: von den Erziehungsberechtigten eingehoben. Kindergarten- bisher Erhöhung jahr 2022/2023 §2 Beitragshöhe 5 Tage/Woche - halb- EUR 97,00 EUR 3,00 EUR 100,00 tägig ohne Verpflegung Für das Schuljahr 2022/2023 werden die Beiträge gemäß § 1 wie 5 Tage/Woche - halb- EUR 138,00 EUR 4,00 EUR 142,00 tägig mit Verpflegung folgt festgesetzt und eingehoben: 5 Tage/Woche - halb- EUR 142,00 EUR 5,00 EUR 147,00 tägig mit Verpflegung a) Betreuung an 5 Tagen pro Monat EUR 84,00 bis 13.00 Uhr b) Betreuung an 4 Tagen pro Monat EUR 71,00 5 Tage/Woche - ganz- EUR 154,00 EUR 5,50 EUR 159,50 c) Betreuung an 3 Tagen pro Monat EUR 63,00 tägig mit Verpflegung d) Betreuung an 2 Tagen pro Monat EUR 50,00 e) Betreuung an 1 Tag pro Monat EUR 40,00 5 Tage/Woche - halb- EUR 124,00 EUR 4,00 EUR 128,00 tägig ohne Ver- Alle Beträge verstehen sich inkl. Ust. und ohne Verpflegung. pflegung (zweijährige) 5 Tage/Woche - halb- EUR 164,00 EUR 6,00 EUR 170,00 §3 tägig mit Verpflegung Essensbeiträge (zweijährige) 5 Tage/Woche - ganz- EUR 170,00 EUR 6,00 EUR 176,00 a) Betreuung an 5 Tagen pro Monat EUR 71,00 tägig mit Verpflegung b) Betreuung an 4 Tagen pro Monat EUR 57,00 (zweijährige) c) Betreuung an 3 Tagen pro Monat EUR 44,00 d) Betreuung an 2 Tagen pro Monat EUR 29,00 3 Tage/Woche - halb- EUR 94,00 EUR 3,00 EUR 97,00 e) Betreuung an 1 Tag pro Monat EUR 17,00 tägig ohne Ver- pflegung (zweijährige) §4 3 Tage/Woche - halb- EUR 122,00 EUR 4,00 EUR 126,00 Arbeitsmittel tägig mit Verpflegung (zweijährige) a) Betreuung an 5 Tagen pro Monat EUR 4,00 3 Tage/Woche - ganz- EUR 134,00 EUR 5,00 EUR 139,00 b) Betreuung an 4 Tagen pro Monat EUR 4,00 tägig mit Verpflegung (zweijährige) c) Betreuung an 3 Tagen pro Monat EUR 3,00 d) Betreuung an 2 Tagen pro Monat EUR 3,00 e) Betreuung an 1 Tag pro Monat EUR 2,00 Essensbeitrag EUR 41,00 EUR 1,00 EUR 42,00 5
Amtliches §2 des Bundesministers für Finanzen vom 19. Oktober 2015, BGBl. Inkrafttreten Nr. 313/2015 (VRV 2015) idgF., mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder und (1) Diese Verordnung tritt mit 01. September 2022 in Kraft. Gemeinden geregelt werden. Er besteht daher ab dem Jahr 2020 (2) Mit Inkrafttreten dieser Kindergartenbeitragsverordnung tritt aus einem Ergebnishaushalt und einem Finanzierungshaushalt. die bestehende Tarifordnung vom 08. Juli 2021 außer Kraft. Der Vermögenshaushalt wird hingegen erst im Rahmen des Rechnungsabschlusses dargestellt. Die bis zum Jahr 2019 geltende Diese Elternbeiträge reduzieren sich noch um das Kärntner Aufteilung in ordentlichen und außerordentlichen Voranschlag Kinderstipendium, welches vom Land Kärnten gewährt wird. entfällt zur Gänze, jedoch erfolgt ab dem Jahre 2020 erstmals die gesonderte Darstellung bestimmter Vorhaben (Projekte) in einem Beschlussfassung über den 1. Nachtragsvoranschlag 2022 Investitionsnachweis. Aufgrund des § 8 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, LGBI. Nr. 80/2019, ist ein Nachtragsvoranschlag zu erstellen, wenn durch Der Voranschlag gliedert sich in 10 Gruppen (0 – 9). Jede außerplanmäßige oder überplanmäßige Mittelaufbringungen und Gruppe gliedert sich gemäß Anlage 2 der VRV 2015 ihrerseits in Mittelverwendungen der Voranschlag wesentlich verändert wird Abschnitte und Unterabschnitte, womit der Voranschlagsansatz oder eine wesentliche Störung des Ausgleiches des Haushaltes bezeichnet wird. Die Voranschlagskonten bestehen gemäß Anlage droht. 3b der VRV 2015 aus jenen Einheiten, in welchen die Erträge/ Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen nach ihrer Gemäß § 9 Abs.3 K-GHG sind folgende textlichen Erläuterungen Entstehung und Zusammengehörigkeit innerhalb der Ansätze dem 1. Nachtragsvoranschlag 2022 anzuschließen: zusammengefasst werden. Voranschlagsansatz und Konto ergeben die Voranschlagsstelle. 1. Wesentliche Ziele und Strategien Der Nachtragsvoranschlag beinhaltet die laufenden Erträge/ Aufgrund des § 8 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG – Einzahlungen und die aus diesen zu bestreitenden laufenden ist ein Nachtragsvoranschlag zu erstellen, wenn durch Aufwendungen/Auszahlungen. außerplanmäßige oder überplanmäßige Mittelaufbringungen und Im Investitionsnachweis werden die das Anlagevermögen Mittelverwendungen der Voranschlag wesentlich verändert wird betreffende (aktivierbare) Projekte bzw. Vorhaben dargestellt. oder eine wesentliche Störung des Haushaltsausgleiches droht. Die Erstellung eines 1. Nachtragsvoranschlages wurde erforderlich, da 3. Stand und Entwicklung des Haushaltes in unterschiedlichen Bereichen Abweichungen zum Voranschlag Wie bereits eingangs erwähnt, konnte bei der Erstellung des aufgetreten sind. Voranschlages 2022 davon ausgegangen werden, dass aufgrund der zu erwartenden wirtschaftlichen Entspannung sich auch die Der ursprüngliche Voranschlag 2022 der Marktgemeinde Paternion, Finanzsituation der Marktgemeinde Paternion etwas verbessert. welcher durch den Gemeinderat am 16.12.2021 beschlossen Doch durch die in der Zwischenzeit aufgetretene Ukrainekrise ist wurde, stand ganz im Zeichen der wirtschaftlichen Erholung davon auszugehen, dass das Haushaltsjahr 2022 die Marktgemeinde nach der schwierigen Budgetsituation durch die erschwerten Paternion noch vor große finanzielle Herausforderungen stellen Bedingungen seit dem Auftreten der Corona-Krise. So wurden wird. Außerdem werden die extremen Preissteigerungen (bei im Vergleich zum Voranschlag 2021 sowohl die Ertragsanteile, als Rohstoffen, Treibstoffen, Energie, etc.) das Budget schwer belasten. auch die Bedarfszuweisungsmittel angehoben. Dabei ist jedoch zu beachten, dass zwischenzeitlich die Ukrainekrise aufgetreten Zunächst sollte ein kurzer Blick auf die größten zu erwartenden ist, deren Auswirkungen auf das Budget noch nicht absehbar Einnahmen und Ausgaben im 1. Nachtragsvoranschlag gerichtet sind. Außerdem ist festzuhalten, dass durch die momentan hohe werden: Inflation das Budget zusätzlich belastet wird. Einnahmenseitig: Im Wesentlichen wurde trotzdem versucht, besonderes Die wichtigste Einnahmequelle der Marktgemeinde Paternion – Augenmerk auf die wesentlichen Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, nämlich die Ertragsanteile – wurde für 2022 mit rund Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit zu legen. Trotz der EUR 5,4 Millionen budgetiert und auch in dieser Größenordnung Einnahmensteigerungen war es jedoch nicht möglich, belassen. Nach derzeitigem Stand wäre es aber nicht seriös zu einen ausgeglichenen Voranschlag im Ergebnis- und sagen, ob diese veranschlagten Budgeteinnahmen erreicht Finanzierungshaushalt zu erstellen. werden können, da wie bereits erwähnt die Ukrainekrise nun die Rahmenbedingungen wiederum geändert hat. Freiwillige Leistungen wurden unter besonderer Beachtung des Haushaltsausgleiches nur insofern veranschlagt, als sie im Im 1. Nachtragsvoranschlag musste jedoch die Verwendung der öffentlichen Interesse gelegen sind bzw. nach den besonderen vom Land zugesicherten Bedarfszuweisungsmittel in Höhe von Verhältnissen der Gemeinde ihre Abweisung nicht vertretbar EUR 362.250,00 abgeändert werden, da dies bereits vorgenommene gewesen wäre (Instandhaltungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen). Bei Gemeinderatsbeschlüsse und Gemeindevorstandsbeschlüsse der Erstellung des 1. Nachtragsvoranschlages 2022 wurde nach den erforderlich machten. Die entsprechende Verwendung dieser Bestimmungen des Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG – auf Fördermittel wird bei den investiven Projekten dargestellt. Im den mittelfristigen Ergebnis-, Investitions- und Finanzierungsplan Straßenbereich konnten Landesmittel in der Größenordnung von Bedacht genommen. ca. EUR 37.500,00 an Mehreinnahmen lukriert werden. 2. Aufbau des Nachtragsvoranschlages Bei den Transferzahlungen gab es im Bereich der Sozialhilfe, laut Der Aufbau des Nachtragsvoranschlages entspricht der Verordnung Mitteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung – Abteilung 5, 6
Amtliches ein bereits überwiesenes Guthaben aus der Sozialhilfeabrechnung Weitere Ausgabenerhöhungen bzw. -kürzungen und 2021 in Höhe von EUR 93.000,00. Einnahmenerhöhungen bzw. -kürzungen sind bei der Erstellung des 1. Nachtragsvoranschlages 2022 aufgrund von Beschlüssen Der bereits zur Auszahlung gelangte Zweckzuschuss für eine im Gemeinderat und Gemeindevorstand notwendig geworden kommunale Impfkampagne in der Höhe von EUR 45.400,00 wurde bzw. wurden einzelne Budgetansätze bereits überschritten z.B. ebenfalls eingebaut. Hier ist jedoch zu beachten, dass dieser Ortbildpflege, Kulturpflege (Operettengala), Gemeindezuschüsse Betrag zurückzuerstatten ist, sollten die Aufwendungen in dieser zu Alternativenergien, Draufähre, usw. und daher sind diese Größenordnung nicht nachgewiesen werden können. Des Weiteren Positionen im Detailnachweis des 1. Nachtragsvoranschlages 2022 wurden Corona-Vergütungen (Verdienstentgang) in Höhe von ersichtlich. EUR 4.000,00 im 1. Nachtragsbudget 2022 berücksichtigt. Im investiven Haushalt sind nachstehende drei Projekte geplant: Weiters konnten die Budgetansätze bei der Kommunalsteuer um EUR 20.000,00 auf insgesamt EUR 1.400.000,00 und die Grundsteuer B Drehleiter Feuerwehr Feistritz/Drau um EUR 3.300,00 auf insgesamt EUR 365.900,00 erhöht werden. 1630/04000 € 486.000,00 1630/30321 Landesförderung KLFV € 185.900,00 Diese Mehreinzahlungen bzw. Mehrerträge wurden bei der 1630/30110 Gde.Paternion BZ i.R. (42,45 %) € 42.000,00 Erstellung des 1. Nachtragsvoranschlages 2022 berücksichtigt 1630/30120 Gde.Paternion BZ a.R. € 40.000,00 und sind hauptverantwortlich für die positive Entwicklung der 9120/895001 RL.Entnahme Allgem.RL. € 45.300,00 Gemeindefinanzen im Ergebnishaushalt im Haushaltsjahr 2022. 1630/30200 Gde.Weißenstein (21,39 %) € 64.200,00 1630/30201 Gde.Ferndorf (15,38 %) € 46.200,00 1630/30202 Gde.Stockenboi (11,85 %) € 35.600,00 Ausgabenseitig: 1630/30203 Gde.Fresach (8,93 %) € 26.800,00 Ausgabenseitig war es zunächst wichtig im 1. Nachtragsvoranschlag € 486.000,00 € 486.000,00 2022 Beträge für dringend notwendige Maßnahmen wie Sanierungen, Instandhaltungen oder Reparaturen vorzusehen. Hier Eintritt-Komplettsystem Schwimmbad seien beispielsweise die Gemeindestraßen, die Straßenbeleuchtung, 8310/0420 € 50.000,00 das Schwimmbad, die Instandhaltungen beim Kreuznerbach und 8310/3011 BZ i.R. € 43.000,00 Weißenbach und die Toranlage im Wirtschaftshof zu erwähnen. 9120/895001 Rückl.Entnahme Allgem.RL. € 7.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 Besonders die Ausgabensteigerungen im Bereich der Transferzahlungen an das Land belasten den 1. Nachtragsvoranschlag Aufschließungen u. Sanierungen Gemeindestraßen 2022 2022. So mussten rund EUR 26.000,00 an Nachzahlungen für 6124/0020 € 140.000,00 Sozialhilfe (Abteilung 4) budgetiert werden. Im Bereich der Volks- 6124/3011 BZ i.R. € 75.000,00 und Hauptschulen, Kindergärten und Kinderbetreuung waren rund 6124/3010 Landesmittel (35 % Förd.Abt.10) € 37.500,00 EUR 32.000,00 an zusätzlichen Ausgaben im 1. Nachtragsbudget zu 6124/8299 Zuschüsse operative Gebarung € 27.500,00 berücksichtigen. € 140.000,00 € 140.000,00 Dringend erhöht werden musste auch der Budgetansatz für die Bei diesen drei investiven Projekten ist somit eindeutig Schneeräumung, welcher im Ergebnishaushalt um EUR 40.000,00 erkennbar, dass diese nur in Angriff genommen werden können, und im Finanzierungshaushalt um EUR 70.000,00 vorgesehen ist. wenn die dafür vorgesehenen Landesmittel lukriert werden können, da der operative Ergebnis- und Finanzierungshaushalt im So wurden im 1. Nachtragsvoranschlag 2022 im Ergebnishaushalt Haushaltsjahr 2022 negativ bilanzieren wird und die Rücklagen Erträge in Höhe von EUR 190.100,00 sowie Aufwendungen größtenteils aufgebraucht sind! in Höhe von EUR 167.200,00 und eine Rücklagenentnahme von EUR 33.500,00 nachveranschlagt. Unter Berücksichtigung Zusätzlich sind im 1. Nachtragsvoranschlag 2022 (Sonstige dieser vorgenommenen finanziellen Maßnahmen hat sich das Investitionen gem. § 15 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz) noch Gesamtminus im Ergebnishaushalt von minus EUR – 1.140.500,00 folgende unbedingt notwendige „Sonstige Investitionen“ in Höhe auf minus EUR - 1.084.100,00 verringert. von EUR 59.700,00 vorzusehen, die durch Rücklagenentnahmen, Landesmittel und Zuführungen aus der operativen Gebarung Gleichfalls wurden im 1. Nachtragsbudget 2022 Einzahlungen (Konto 7299) finanziert werden. in Höhe von EUR 243.200,00 sowie Auszahlungen von EUR 324.200,00 nachveranschlagt, mit dem Ergebnis, dass sich das Sonstige Investitionen: Minus im Finanzierungshaushalt von EUR – 422.800,00 auf minus Notstromaggregat u. Anhänger EUR 40.000,00 EUR - 503.800,00 vergrößert hat. Musikinstrumente (Universalpauken) EUR 2.500,00 Gaswarngerät EUR 3.000,00 Grundsätzlich ist jedoch noch zu erwähnen, dass die Fahrzeugankauf EUR 4.200,00 Transferzahlungen an das Land (Abgangsdeckung Krankenanstalten, Kombidämpfer u. Geschirrspüler EUR 10.000,00 Sozialhilfe Kopfquote, Kinderbetreuung Kopfquote,…) extrem ------------------------ ansteigen und eine Verminderung der Transferleistungen nicht zu Gesamtinvestitionen EUR 59.700,00 erwarten ist. Somit ist eine Verschlechterung und Sichtbarwerden einer angespannten Finanzsituation, wie wohl bei allen Kärntner Gemeinden, zu erwarten. 7
Amtliches 4. Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag 2022 5. Dokumentation zum Vermögen, den Bewertungsmethoden (inklusive 1. Nachtragsvoranschlag 2022) und Abweichungen von der Nutzungsdauertabelle gemäß Anlage 7 VRV 2015 4.1 Übersicht Finanzierungs- und Ergebnisvoranschlag Die VRV 2015 sieht den sogenannten Drei-Komponenten-Haushalt vor. So gibt es neben dem Finanzierungs- und Ergebnishaushalt Ergebnis- Finanzierungs- auch einen Vermögenshaushalt. Auf Grund dieser Tatsache war es haushalt haushalt notwendig, die Vermögenswerte der Marktgemeinde Paternion Erträge Einzahlungen € 11.859.300,00 € 12.480.900,00 entsprechend zu erfassen und zu bewerten. Aufwen- Auszahlungen € 13.025.900,00 € 12.925.000,00 Die Erfassung der Vermögenswerte wurde unter Berücksichtigung dungen der Verwaltungsökonomie vorgenommen, d.h. die Kosten der Netto- Nettofinan- Wertermittlung (die Beschaffung verlässlicher Unterlagen usw.) € -1.166.600,00 € - 444.100,00 ergebnis zierungssaldo erfolgte im verhältnismäßigen Aufwand zum voraussichtlichen Wert des Vermögensgegenstandes. Grundsätzlich wurde jeder Entnahme Einzahlungen größere Vermögenswert für sich einzeln erfasst und bewertet. von aus der € 122.500,00 € - Bei Vermögensgegenständen, die mit Investitionszuschüssen Haushalts- Finanzierungs- rücklagen tätigkeit angeschafft bzw. hergestellt wurden, sind diese Investitionszuschüsse (Kapitaltransfers) entsprechend der Nutzungsdauer des Zuweisung Auszahlungen Vermögensgegenstandes erfasst worden, damit diese in weiterer an aus der € 40.000,00 € 59.700,00 Folge entsprechend abgeschrieben werden können. Haushalts- Tilgung von rücklagen Finanzschulen Dort wo es möglich war, wurden die Vermögensgegenstände mit den fortgeschriebenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten Netto- Geldfluss aus bewertet. Das bedeutet, die Anschaffungs- und Herstellungskosten ergebnis der wurden um die bereits angefallene kumulierte Abschreibung nach voranschlags- € - 1.084.100,00 € - 503.800,00 reduziert. Vermögensgegenstände, die bereits vollständig Haushalts- wirksamen rücklagen Gebarung abgeschrieben, aber noch in Verwendung sind, wurden mit Null angesetzt. 4.2 Analyse des Finanzierungs- und Ergebnisvoranschlages Die Grundstücke wurden, sofern noch Unterlagen vorhanden Der Finanzierungs- und Ergebnisvoranschlag wird auf allen waren, nach Möglichkeit zu den tatsächlichen Anschaffungskosten Ebenen in Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen bewertet. Für viele Grundstücke waren die Anschaffungskosten gegliedert. Für den Finanzierungsvoranschlag werden sie als nicht oder nur schwer zu ermitteln, sodass die Bewertung Ein- und Auszahlungsgruppen und für den Ergebnisvoranschlag nach einer plausiblen internen Wertfeststellung oder mittels als Ertrags- und Aufwendungsgruppen bezeichnet. Der Schätzwertverfahrens erfolgte. Finanzierungsvoranschlag stellt den Zahlungsfluss an liquiden Mitteln dar. Eine Einzahlung ist ein Zufluss und eine Auszahlung ein Bei den Gemeindestraßen wurden die Straßen mit der Decke, Abfluss an liquiden Mitteln. der Tragschicht und dem Unterbau als eine Einheit bewertet. Des Weiteren wurden diese unter Heranziehung des durchschnittlichen Im Finanzierungsvoranschlag eines jeden Voranschlagsjahres Wiederbeschaffungspreises je m2 Straße bewertet. Damit man ein beginnt jedes Konto bei null. Somit trifft dieser die Aussage möglichst getreues Bild der Vermögenslage der Gemeindestraßen darüber, ob in einem Jahr liquide Mittel auf- oder abgebaut bekommt, war es darüber hinaus notwendig, bei der Bewertung wurden. Der Finanzierungsvoranschlag stellt somit eine die Paramater eines Straßenzustandskatasters, welcher den jahresweise Betrachtungsweise dar, da es keinen Übertrag aus den tatsächlichen technischen Wert der Straßen berücksichtigt, Vorjahren gibt. Somit muss ein negativer Finanzierungshaushalt miteinfließen zu lassen. Das heißt, der durchschnittliche nicht zwangsweise bedeuten, dass schlecht gewirtschaftet wurde, Wiederbeschaffungswert pro Quadratmeter wurde um einen sondern können die liquiden Mittel bereits in den Vorjahren Abschlag in Prozent vermindert. Bei der Erfassung der Brücken angespart worden sein. wurde zwischen Holz- und Massivbaubrücken unterschieden, für diese wiederum der durchschnittliche Wiederbeschaffungswert Im Ergebnishaushalt werden die Erträge und Aufwendungen herangezogen und die Brücken in weiterer Folge entsprechend gegenübergestellt. Diese Differenz wird als Nettoergebnis ihres Zustandes mit einem Abschlag versehen. bezeichnet, welches in weiterer Folge im Vermögenshaushalt abzuschließen ist. Ein Ertrag stellt einen Wertzuwachs und ein Aufwand einen Werteinsatz dar. Der Ergebnishaushalt beinhaltet VERORDNUNG gegenüber dem Finanzierungsvoranschlag die planmäßige Abschreibung, Rücklagenentnahmen, Rücklagenzuführungen des Gemeinderates der Marktgemeinde Paternion vom und Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen. Nicht 14.07.2022, ZI. 900-1-2022/Kö, mit der der 1. Nachtrags- enthalten sind, im Gegensatz zum Finanzierungsvoranschlag, die voranschlag für das Haushaltsjahr 2022 erlassen wird Investitionstätigkeiten, Darlehensaufnahmen und -tilgungen. (1. Nachtragsvoranschlagsverordnung 2022) Enorm belastet wird der Ergebnisvoranschlag 2022 der Marktgemeinde Paternion durch die Abschreibungen, welche Gemäß § 6 in Verbindung mit § 8 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – bereinigt um die Auflösung aus Investitionszuschüssen, EUR K-GHG, LGBI. Nr. 80/2019, wird verordnet: 1.121.800,00 betragen. 8
Amtliches Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Ronald Ronald Humitsch Humitsch Vermessungsbüro Vermessungsbüro 9800 9800Spittal/Drau, Rizzistraße Spittal/Drau, 1a Rizzistraße 1a StaatlichStaatlich befugter befugter und beeideter und beeideter Telefon: Telefon:0 4704762/2601 62 / 26 01 Zivilgeometer Zivilgeometer Mail: office@vermessung-humitsch.at office@vermessung-humitsch.at §1 (1) Aufwendungen die den Sachaufwand eines Abschnittes Geltungsbereich betreffen sind gegenseitig deckungsfähig bzw. werden für Diese Verordnung regelt den 1. Nachtragsvoranschlag für das gegenseitig deckungsfähig erklärt. Finanzjahr 2022. (2) Die Personalaufwendungen eines Abschnittes sind gegenseitig deckungsfähig bzw. werden für gegenseitig deckungsfähig §2 erklärt. Ergebnis- und Finanzierungsnachtragsvoranschlag (3) Für Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit und investive (1) Die Erträge und Aufwendungen werden in Summe wie folgt Einzelvorhaben besteht Deckungsfähigkeit nur für Konten festgelegt: innerhalb des einzelnen Betriebes mit marktbestimmter Erträge: EUR 190.100,00 Tätigkeit oder des einzelnen investiven Einzelvorhabens. Aufwendungen: EUR 167.200,00 ------------------------ §4 Entnahmen von Haushaltsrücklagen: EUR 33.500,00 Kontokorrentrahmen Zuweisung an Haushaltsrücklagen: EUR 0,00 ------------------------ Gemäß § 37 Abs 2 K-GHG wird der Kontokorrentrahmen wie folgt Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen: EUR 56.400,00 festgelegt: EUR 1.000.000,00 (2) Die Einzahlungen und Auszahlungen werden in Summe wie folgt festgelegt: §5 Einzahlungen: EUR 243.200,00 Nachtragsvoranschlag, Anlagen und Beilagen Auszahlungen: EUR 324.200,00 ------------------------ Der Nachtragsvoranschlag, alle Anlagen und Beilagen sind in der Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Anlage zur Verordnung, die einen integrierten Bestandteil dieser Gebarung: EUR - 81.000,00 Verordnung bildet, dargestellt. §3 §6 Deckungsfähigkeit Inkrafttreten Gemäß § 14 Abs 1 K-GHG wird für folgende Abschnitte gegenseitige Diese Verordnung tritt am 18.07.2022 in Kraft. Deckungsfähigkeit festgelegt: 9
Amtliches Referatsaufteilung der Marktgemeinde Paternion Seit der Gemeinderatswahl im Jahr 2021 besteht die gegenständliche Referatsaufteilung der Marktgemeinde Paternion, bei der die Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde auf alle Gemeindevorstandsmitglieder folgendermaßen verteilt wurden. Sie können sich daher gerne mit Ihren jeweiligen Anliegen an die zuständigen Referenten und Referentinnen wenden: REFERAT 2: REFERAT 3: Erster Vizebürgermeister Diethard NAGELSCHMIED Zweite Vizebürgermeisterin Mag.a Claudia DIDL • alle Angelegenheiten des • Fremdenverkehr, Fremdenverkehrsförderung, Flächenwidmungsplanes und der Fremdenverkehrswerbung einschließlich Bebauungspläne, Hoch- und Tiefbau Prospektmaterial, Zimmerpreislisten, • Wohn- und Siedlungswesen Fremdenverkehrsveranstaltungen • alle Angelegenheiten der Orts- und • Angelegenheiten der Region Villach GesmbH Regionalentwicklung/ORE und des Verkehrs • Ausbau und Markierung von Wanderwegen • Park- und Gartenanlagen • Veranstaltungskalender • öffentliche Straßenbeleuchtung • Ortsbild und Ortsverschönerung • Straßen- und Ortsbenennungen • Blumenschmuckwettbewerbe • alle Angelegenheiten des Kultur- und Vereinswesens, Pflege und • Marktwesen einschließlich örtliche Marktpolizei Förderung der Kunst, Ausstellungen und Vorträge, Kultur- und • EU-Agenden – Förderwesen Sportveranstaltungen • alle Angelegenheiten des Umweltschutzes und der Sicherheit, • Angelegenheiten des Sports und Sportstätten soweit sie nicht in die Kompetenz des Bürgermeisters fallen • Gemeindeschwimmbad und dazugehörende Anlagen • Klimabündnis • Schiliftanlagen • e5-Gemeinde Für Ihre Anliegen zu den oben genannten Themen stehe ich • ARGE Unteres Drautal/KEM/AMUD Ihnen gerne unter T: 0664/526 21 67 zur Verfügung • alle Angelegenheiten der Energieversorgung Für Ihre Anliegen zu den oben genannten Themen stehe ich Ihnen gerne unter T: 0664/343 00 58 zur Verfügung REFERAT 4: REFERAT 5: Drittes Vorstandsmitglied Cornelia PESENTHEINER Viertes Vorstandsmitglied Anton GASSER • alle Angelegenheiten des Sozialwesens • Schneeräumung • sämtliche Angelegenheiten der Jugend, • Straßenreinigung Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge • Abfallbeseitigung und Müllentsorgung • Angelegenheiten der Kindergärten • Kanalisation • gemeindeeigene Spielplätze • Gemeindewasserversorgungsanlage • Seniorenbetreuung • Löschwasserversorgung • Erwachsenenbildung - Vorträge • Angelegenheiten der Friedhöfe • Gesunde Gemeinde • Verwaltung des Kommunalfriedhofes Feistritz/Drau • Gemeindebücherei • Bestattungswesen Für Ihre Anliegen zu den oben genannten Themen stehe ich • Verwaltung der Gemeinschaftshäuser Feistritz/Drau, Feffernitz und Ihnen gerne unter T: 0699/113 997 72 zur Verfügung Paternion Für Ihre Anliegen zu den oben genannten Themen stehe ich Ihnen gerne unter T: 0677/628 009 49 zur Verfügung 10
Amtliches REFERAT 6: REFERAT 1: Fünftes Vorstandsmitglied Alfred URBAN Bürgermeister Manuel Müller • Alle Angelegenheiten der Land- und Alle Angelegenheiten des eigenen Wirkungs- Forstwirtschaft bereiches der Gemeinde, die nicht taxativ einem • Nutztierhaltung und Tierzuchtförderung Referenten bzw. einer Referentin zugewiesen • Veterinärwesen wurden, fallen in die Zuständigkeit des • Verwaltung des gemeindeeigenen Bürgermeisters. Fischwassers Insbesondere zählen dazu: • Jagdwesen • die Vertretung der Marktgemeinde Paternion • Imkereiwesen • sämtliche Personalangelegenheiten • Wildbachbegehungen und Ausführung des jeweils auf Bundes- • alle Angelegenheiten der Finanzwirtschaft und Landesebene geltenden Forstgesetzes, soweit eine • Wohnungsvergaben Kompetenz der Gemeinde gegeben ist • Feuerwehr- und Feuerlöschwesen • Angelegenheiten der Wald- und Flurpolizei • Bauangelegenheiten Für Ihre Anliegen zu den oben genannten Themen stehe ich • Verwaltung des öffentlichen Gutes Ihnen gerne unter T: 0699/110 977 89 zur Verfügung • etc. Sitzung des Umweltausschusses mit anschließender Betriebs- besichtigung bei der Firma Peter Seppele Gesellschaft m.b.H. Welche Abfälle und Altstoffe werden beim heimischen Abfallentsorgungsunternehmen Peter Seppele gesammelt? Wie gewinnt man aus Abfall Energie und wie wird dadurch nachhaltig die Umwelt geschützt? Mit diesen und weiteren Fragen zur Abfallwirtschaft und dem Umweltschutz beschäftigten sich die Mitglieder des Umweltausschusses am Freitag, dem 10. Juni 2022 im Zuge einer dortigen Betriebsbesichtigung. Begrüßt wurden die Ausschussmitglieder sowie 2. Vbgm.in Mag.a Claudia Didl, GVin Cornelia Pesentheiner, GV Anton Gasser und der Gemeindebedienstete Leon Löscher vom Firmenchef Ing. Mag. Peter Seppele jun. höchstpersönlich. Nach einer sicherheitstechnischen Unterweisung und einem kurzen theoretischen Input über das Unternehmen begleiteten die beiden Mitarbeiter Bernhard Schmuck (Kundenberater, Schrott und Bundmetalle) sowie Gottfried Schneeberger (Vertriebsleiter Schrott- und Buntmetalle) die Mandatare durch die unterschiedlichen Bereiche des Firmenareals. Auch der abfallrechtliche Geschäftsführer, Herr DI Dr. Hannes Menapace, sowie die Vertriebsleiterin für Abfallwirtschaft, Frau Adelinde Kofler, Bei dieser Führung erhaschte man einen Blick hinter die Kulissen des standen den „Besuchern“ auch mit Rat und Tat zur Seite und konnten die Recyclingunternehmens und auf die Vielzahl an Anlagen (wie Splitt-, noch offenen Fragen beantworten. Sortier-, Altholzaufbereitung- und Autotrockenlegungsanlage) und Ablagerungsplätze für Bauschutt, Elektroschrott, diverse Metalle, Glas und Die Firma Peter Seppele GmbH schafft seit 1929 heimische Arbeitsplätze und Holz, die den Abfall auf höchstem Niveau behandeln. So konnten Theorie ist zugleich der größte Arbeitgeber in unserer Gemeinde. Der Nahentsorger und Praxis zu einem Bild zusammengefügt und entsprechend tiefere und beschäftigt rund 200 MitarbeiterInnen an drei Standorten und kümmert anschaulichere Informationen zu Wertstoff-Kreisläufen geliefert und die sich mit 70 Spezialfahrzeugen um den fachgerechten Mülltransport grundlegenden Schritte des Recyclingprozesses kennengelernt werden. und die umweltfreundliche Verwertung in der Region. Weiters legen sie besonderen Wert darauf, dass das gesamte Leistungsspektrum durch ein Die Haupttätigkeitsfelder der Firma Peter Seppele liegen in den Bereichen umfassendes Umwelt- und Qualitätsmanagementsystem abgesichert ist. Abfallwirtschaft, Brennstoffe und Dämmstoffe. In allen Bereichen arbeiten sie von jeher ganz nach dem Motto "Rohstoffe wieder verwenden statt Im Namen des Umweltausschusses möchten wir uns an dieser Stelle verschwenden"! Die Firmengeschichte hängt eng mit der Verantwortung nochmals recht herzlich für die freundliche Aufnahme und vor allem gegenüber den Mitmenschen, der Umwelt und unserer Heimat kompetente Betriebsführung sowie für den kulinarischen Abschluss, bei zusammen. Das Unternehmen entwickelt sich stets am Puls der Zeit Ing. Mag. Peter Seppele jun. und seinem Team, bedanken. DANKE, dass Sie weiter, da nur zukunftsweisende Lösungen zu einem nachhaltigen Verantwortung für die Menschen und die Umwelt übernehmen und somit Umweltschutz führen. proaktiv die Zukunft mitgestalten. 11
Amtliches Bundespräsidentenwahl am 09.10.2022 KUNDMACHUNG über die von der Gemeindewahlbehörde der Marktgemeinde Paternion in der Sitzung vom 06. September 2022 getroffenen Verfügungen gemäß den Bestimmungen des § 10 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971, BGBl. Nr. 57, betreffend die Durchführung der Bundespräsidentenwahl am 09. Oktober 2022 sowie der allenfalls erforderlichen Stichwahl am 06. November 2022. Zur Durchführung der Bundespräsidentenwahl am 09. Oktober 2022 sowie des allenfalls erforderlichen 2. Wahlganges am 06. November 2022 wird das Gebiet der Marktgemeinde Paternion in nachstehende Wahlsprengel mit folgenden Wahllokalen, Verbotszonen und Wahlzeiten eingeteilt: Wahlsprengel 1: Paternion Schulstraße 137, 147, 161, 195, 207, 223, 278, 295, 341, 345, 443, 496 Wahllokal: GÖTZ STADEL PATERNION Staudacherweg 445, 446, 447, 448, 453, 460, 463, 464 in 9711 Paternion, Bahnhofstraße 200 Tauernweg 95, 172, 174, 178, 182, 186, 192, 219 Wahlzeit: von 07.00 bis 16.00 Uhr Villacher Straße 176, 177, 213, 250 Zum Wahlsprengel Paternion gehören die Ortschaften: Hinweis: Das Wahllokal für den Wahlsprengel 3: Feistritz/Drau II Paternion, Patendorf, Aifersdorf, Kamering und Tragail 1 ist barrierefrei zu erreichen. Hinweis: Das Wahllokal für den Wahlsprengel 1: Paternion ist barrierefrei zu erreichen. Wahlsprengel 4: Feffernitz Wahlsprengel 2: Feistritz/Drau I Wahllokal: FREIZEITZENTRUM FEFFERNITZ in 9710 Mühlboden, Mühlenweg 32 Wahllokal: GEMEINSCHAFTSHAUS FEISTRITZ/DRAU Wahlzeit: von 07.00 bis 16.00 Uhr in 9710 Feistritz/Drau, Villacher Straße 250 Zum Wahlsprengel Feffernitz gehören die Ortschaften: Wahlzeit: von 07.00 bis 16.00 Uhr Neu-Feffernitz, Feffernitz, Pobersach und Mühlboden Zum Wahlsprengel Feistritz/Drau I gehören die Ortschaften: Hinweis: Das Wahllokal für den Wahlsprengel 4: Feffernitz ist Feistritz/Drau mit den Hausnummern 1 – 538 barrierefrei zu erreichen. außer den unter Wahlsprengel 3, Feistritz/Drau II, eingetragenen Hausnummern, Duel Wahlsprengel 5: Kreuzen Hinweis: Das Wahllokal für den Wahlsprengel 2: Feistritz/Drau I ist barrierefrei zu erreichen. Wahllokal: FEUERWEHRRÜSTHAUS KREUZEN in 9711 Kreuzen, Kreuzen 79 Wahlzeit: von 08.00 bis 11.00 Uhr Wahlsprengel 3: F e i s t r i t z / D r a u II Zum Wahlsprengel Kreuzen gehören die Ortschaften: Wahllokal: VOLKSSCHULE FEISTRITZ/DRAU, Kreuzen und Boden Turnsaal, Parterre in 9710 Feistritz/Drau, Schulstraße 223 Hinweis: Das Wahllokal für den Wahlsprengel 5: Kreuzen ist nicht Wahlzeit: von 07.00 bis 16.00 Uhr barrierefrei zu erreichen. Das nächstgelegene behindertengerechte Wahllokal für Sie ist das Gemeinschaftshaus Feistritz an der Drau Zum Wahlsprengel Feistritz/Drau II gehören die Ortschaften: (Wahlsprengel 2: Feistritz/Drau I). Es darf jedoch darauf aufmerksam Feistritz an der Drau - Neusiedlung, Pogöriach, gemacht werden, dass bei Aufsuchen eines anderen Wahllokals die von Feistritz/Drau die Hausnummern: Beantragung einer Wahlkarte erforderlich ist. Bauhofweg 169, 209, 225, 291,500, 530 Dr.-Kaltenegger-Weg 163, 276, 283, 344, 455 Grubenweg 310, 503, 504, 512, 518, 520, 522, 523, 536 Wahlsprengel 6: Nikelsdorf Dr.-Albin-Thaler Weg 412, 413, 414, 415, 416, 417, 418, 419, 422, 423, 424, 425, 426, 427, 428, 466, 467, 468, 469, 472, Wahllokal: VOLKSSCHULE PATERNION, 486, 488, 489, 492,493, 506, 507 Turnsaal, Kellergeschoss Hermann-Scheidenberger Straße 329 bis 339, 351 bis 363, 411 in 9711 Paternion, Bahnhofstraße 7 Kreuzner Straße 4, 153, 165, 175, 189, 199, 203, 208, 210, Wahlzeit: von 07.00 bis 16.00 Uhr 212, 215, 227, 256, 257, 272, 287, 289, 347, 365, 380, 470, 532, 538 Zum Wahlsprengel Nikelsdorf gehören die Ortschaften: Gustav-Pötsch-Straße 430, 431, 432, 433, 434, 435, 440, 441, 534 Nikelsdorf, Pöllan und Tragin Muldenweg 173, 181, 183, 188, 194, 196 Nockweg 222, 232, 444 Hinweis: Das Wahllokal für den Wahlsprengel 6: Nikelsdorf Pestalozzistraße 293, 294, 296, 299, 301, 302, 494 ist barrierefrei zu erreichen. 12
Amtliches Wahlsprengel 7: Rubland Während der Wahlzeit ist die Stimmenabgabe durchlaufend möglich. Als Urkunden oder amtliche Bescheinigungen zur Wahllokal: EHEMALIGE VOLKSSCHULE Feststellung der Identität kommen insbesondere in Betracht: IN RUBLAND Personalausweise, Pässe und Führerscheine, überhaupt alle in 9710 Rubland, Rubland 31 amtlichen Lichtbildausweise. Wahlzeit: von 08.00 bis 11.00 Uhr Der Meldezettel ist zum Nachweis der Identität nicht geeignet. Zum Wahlsprengel Rubland gehören die Ortschaften: Rubland und Ebenwald Verbotszone Hinweis: Das Wahllokal für den Wahlsprengel 7: Rubland ist nicht Die Verbotszone für alle vorstehend angeführten Wahlsprengel beträgt barrierefrei zu erreichen. Das nächstgelegene behindertengerechte 50 m im Umkreis des Wahllokales. Im Gebäude des Wahllokales und Wahllokal für Sie, ist die Volksschule Feistritz an der Drau (Wahllokal in dem oben angeführten Umkreis um das Wahllokal (Verbotszone) für den Wahlsprengel 3: Feistritz an der Drau II). Es darf jedoch darauf ist am Wahltag jede Art der Wahlwerbung, insbesondere auch aufmerksam gemacht werden, dass bei Aufsuchen eines anderen durch Ansprachen an die Wähler, durch Anschlag oder Verteilen von Wahllokals die Beantragung einer Wahlkarte erforderlich ist. Wahlaufrufen oder von Kandidatenlisten und dergleichen, ferner jede Ansammlung von Personen sowie das Tragen von Waffen jeder Art verboten. Wahllokal für WahlkartenwählerInnen: Das Verbot des Tragens von Waffen bezieht sich nicht auf jene Waffen, die am Wahltag von im Dienst befindlichen Organen des öffentlichen WahlkartenwählerInnen können ihre Stimme in jedem Wahllokal Sicherheitsdienstes und Justizwachebeamten nach ihren dienstlichen abgeben. Vorschriften getragen werden müssen. Übertretungen dieser Verbote werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu Besondere Wahlbehörde EUR 218,00, im Fall der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis Für die Ausübung der Wahl durch bettlägrige Wahlkartenwähler zu zwei Wochen geahndet. ist gemäß § 73 Abs. 1 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO, BGBl. Nr. 471/1992, zuletzt geändert durch BGBl I Nr. 101/2022, eine Die vorstehend angeführten Verfügungen gelten auch für einen „Besondere Wahlbehörde“ einzurichten. Zeitraum innerhalb dessen allenfalls erforderlichen 2. Wahlgang am 06. November 2022. die besondere Wahlbehörde Wähler zum Zwecke der Stimmenabgabe aufsucht: 10.00 bis 12.00 Uhr MELDE- und STANDESAMT, STAATSBÜRGERSCHAFTSWESEN, WAHLEN Als Wahlbehörde, die die bei der „Besonderen Wahlbehörde“ 9711 Paternion abgegebenen Stimmen auswertet, wird die Sprengelwahlbehörde Hauptstraße 83 Nr. 1 – Paternion, bestimmt. www.paternion.gv.at Auskunft Stefan Fojan T 04245 2888 12 F 04245 2888 40 E stefan.fojan@ktn.gde.at Ihr verlässlicher Partner für Neubau und Renovierung auch kleinerer Feistritz an der Drau Tel. +43 4245 6111 Projekte. Qualität aus einer Hand. www.gmbau.com Schlüsselfertig und zum Fixpreis. IHR REGIONALER Offizieller Partnerbetrieb SPITTAL T +43 4762 420 00 MIELE KUNDENDIENST VILLACH IN KÄRNTEN T +43 4242 340 00 13
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