Freiwillige Feuerwehren: Zweiter Truppmann Teil I - Lehrgang erfolgreich absolviert - in Leuna

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Freiwillige Feuerwehren: Zweiter Truppmann Teil I - Lehrgang erfolgreich absolviert - in Leuna
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                                                        Stadt
                                                                                               Mittwoch, den 24. Februar 2021

                                                            Anzeiger
                                                        Mitteilungsblatt der Stadt Leuna mit den Ortschaften
                                                        Friedensdorf, Günthersdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Kötzschau,
                                                        Kreypau, Rodden, Spergau, Zöschen und Zweimen

                Saaleradweg erhält neue Schilder       Christian Groß ist neuer Ortsbürger-   Hausmeister Herr Piotrowski errich-
                Lesen Sie auf Seite 8                  meister von Zöschen (2. v. l.)         tet einen Spielzeugschuppen für die
                                                       Lesen Sie auf Seite 8                  Kita Witzschersdorf
                                                                                              Lesen Sie auf Seite 21

                   Freiwillige Feuerwehren: Zweiter Truppmann Teil I -
                              Lehrgang erfolgreich absolviert

               Lehrgangsabschluss noch vor dem Lockdown geschafft

               Lesen Sie auf Seite 20.
Freiwillige Feuerwehren: Zweiter Truppmann Teil I - Lehrgang erfolgreich absolviert - in Leuna
Nr. 2/2021 | 2    LEUNAER STADTANZEIGER

                                                           Aus dem Inhalt
  Aus dem Rathaus                Seite 2          Aktuelles                         Seite 15    Kirchliche Nachrichten        Seite 25
  Wahlen                         Seite 9          Feuerwehr                         Seite 19    Wissenswertes                 Seite 29
  Aus dem Stadtrat und seinen                    Schulen und Kindereinrichtungen   Seite 21    Wir gratulieren               Seite 34
    Ausschüssen                   Seite 11         Parteien, Vereine und
  Informationen                                    Verbände                          Seite 22
    aus den Ortschaften           Seite 12

Rathaus Leuna
Rathausstraße 1, 06237 Leuna
Zentrale                                                                                 03461 840-0         info@leuna.de
Redaktion Stadtanzeiger                      Frau Groß                                   03461 24950-70      stadtanzeiger@leuna.de
Fax Stadtverwaltung                                                                      03461 813-222

Bürgermeisterin
Bürgermeisterin                              Frau Dr. Hagenau                            03461 840-100       dr.hagenau@leuna.de
                                                                                         0151 14559431
Büro Bürgermeisterin                         Frau Rumpel                                 03461 840-101       info@leuna.de
                                                                                                             s.rumpel@leuna.de
Datenschutzbeauftragter                      Herr Weißmann                               03461 840-133       datenschutz@leuna.de

Fachbereich I - Allgemeine Verwaltung und Bürgerservice
Fachbereichsleiter                   Herr Lörzer                                         03461 24950-40      loerzer@leuna.de
(Sitz Verwaltungsaußenstelle Leuna,                                                      0151 14559432
Rudolf-Breitscheid-Str. 18)
Bürgerservice                        Frau Swinka (Standesamt)                            03461 840-134       buergerservice@leuna.de
                                     Frau Lange (Einwohnermeldeamt)                      03461 840-135
                                     Frau Sperber (Einwohnermeldeamt)                    03461 840-136
                                     Herr Weißmann (Gewerbeamt)                          03461 840-133
Kultur/Öffentlichkeitsarbeit         Frau Hickmann                                       03461 840-148       h.hickmann@leuna.de
                                                                                         0151 14559143
Ratsbüro, Versicherungen                     Frau Kaiser                                 03461 840-132       kaiser@leuna.de

Fachbereich II - Finanzen
Fachbereichsleiter                           Herr Leonhardt                              03461 840-210       m.leonhardt@leuna.de
                                                                                         0151 14559441
Stadtkasse                                   Frau Vorreyer                               03461 840-202       k.vorreyer@leuna.de
                                             Frau Jöhnk                                  03461 840-203       joehnk@leuna.de
Vollstreckung                                Herr Zillig                                 03461 840-207       vollstreckung@leuna.de
                                                                                         0151 14559445
                                             Frau Oertel                                 03461 840-208
Steuern                                      Frau Hähnel                                 03461 840-204       haehnel@leuna.de
Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung            Frau Frank                                  03461 840-212       frank@leuna.de

                                             Frau Patzer                                 03461 840-205       i.patzer@leuna.de
                                             Herr Störer                                 03461 840-214       s.stoerer@leuna.de
Beteiligungsmanagement                       Herr Gutzeit                                03461 840-200       h.gutzeit@leuna.de
Vergabestelle                                Frau Mangold                                03461 840-209       vergabestelle@leuna.de
                                             Frau Albrecht                               03461 840-266       b.albrecht@leuna.de

Fachbereich III - Soziales, Jugend, Sicherheit und Ordnung
Fachbereichsleiter                     Herr Dr. Stein                                    03461 840-141       dr.stein@leuna.de
                                                                                         0151 14559433
Kitas und Sport Kernstadt, Soziales          Frau Dathe                                  03461 840-150       dathe@leuna.de
Kitas und Sport Ortschaften, Soziales        Frau Trabitzsch                             03461 840-151       trabitzsch@leuna.de
Vermietung Dorfgemeinschaftshäuser           Frau Zuber                                  03461 840-138       d.zuber@leuna.de
                                                                                         0151 14559 146
Freiwillige Feuerwehren: Zweiter Truppmann Teil I - Lehrgang erfolgreich absolviert - in Leuna
LEUNAER STADTANZEIGER        3 | Nr. 2/2021

Verwaltungsaußenstelle Leuna - im Gesundheitszentrum
Rudolf-Breitscheid-Str. 18, 06237 Leuna
Hauptgebäude 2. OG
Fachbereich I - Allgemeine Verwaltung und Bürgerservice
Fachbereichsleiter                  Herr Lörzer              03461 24950-40    loerzer@leuna.de
                                                             0151 14559432
Personal                              Frau Schwich           03461 24950-41    schwich@leuna.de
Organisation                          Frau Nerenberg         03461 24950-42    j.nerenberg@leuna.de
Entgelt                               Frau Herzog            03461 24950-43    herzog@leuna.de
Zentrale Dienste                      Frau Weigel            03461 24950-46    c.weigel@leuna.de
Zentrale Dienste und IT               Herr Henze             03461 24950-47    a.henze@leuna.de
                                                             0151 14559443
Westflügel (Glasgebäude) 1. OG
Fachbereich I - Allgemeine Verwaltung und Bürgerservice
Stadtarchiv                         Herr Dr. Schade          03461 24950-60    stadtarchiv@leuna.de
(im Kellergeschoss)                 Frau Schwope             03461 24950-61    schwope@leuna.de

Fachbereich III - Soziales, Jugend, Sicherheit und Ordnung
Brandschutz, Sicherheit und Ordnung Herr Schröter            03461 24950-30    schroeter@leuna.de
                                                             0151 14559442
Sicherheit und Ordnung,               Frau Braunsdorf        03461 24950-31    c.braunsdorf@leuna.de
Fundsachen,                                                  0151 14559448
Straßenverkehrsangelegenheiten,       Herr Richter           03461 24950-32    k.richter@leuna.de
Sondernutzungen                                              0151 14559448

Fachbereich IV - Bau
Fachbereichsleiter                    Herr Lämmerhirt        03461 24950-10    laemmerhirt@leuna.de
                                                             0151 14559434
Tiefbau                               Herr Hartmann          03461 24950-16    f.hartmann@leuna.de
                                                             0151 14559153
                                      Herr Rumpel            03461 24950-17    f.rumpel@leuna.de
                                                             0151 14559154
Hochbau                               Herr Pforte            03461 24950-15    pforte@leuna.de
                                                             0151 14559156
                                      Frau Müller            03461 24950-22    c.mueller@leuna.de
                                                             0151 14559157
Stadtplanung, Gartenstadt,            Frau Noßke             03461 24950-14    nosske@leuna.de
Kommunales Förderprogramm
Stadtplanung, Bauordnung              Frau Lux               03461 24950-12    lux@leuna.de
Friedhöfe, Gebühren und Beiträge      Herr Reichenbecher     03461 24950-19    reichenbecher@leuna.de
Liegenschaften, Pachten,              Herr Schmidt           03461 24950-13    m.schmidt@leuna.de
Kommunale Wohnungen                                          0151 14559159
                                      Frau Luft              03461 24950-11    k.luft@leuna.de
                                      Frau Helm              03461 24950-24    s.helm@leuna.de
Natur- und Landschaftsschutz          Frau Kraft             03461 24950-20    s.kraft@leuna.de
                                                             0151 14559158
                                      Herr Ohse              03461 24950-23    a.ohse@leuna.de
Straßenunterhaltung, Winterdienst     Herr Tauche            03461 24950-18    tauche@leuna.de

Verwaltungsaußenstelle Günthersdorf
Merseburger Landstraße 38, 06237 Leuna OT Günthersdorf
Zentrale                                                     034638 56-0
Bürgerservice                                                034638 56-108
Klimaschutz,                          Herr Walther           034638 56-109     t.walther@leuna.de
Technische Gebäudeausrüstung                                 0151 14559150
Freiwillige Feuerwehren: Zweiter Truppmann Teil I - Lehrgang erfolgreich absolviert - in Leuna
Nr. 2/2021 | 4   LEUNAER STADTANZEIGER

Corona-Pandemie
Bitte beachten Sie die coronabedingten Öffnungszeiten der Stadtverwaltung auf www.leuna.de

Corona-Hotline Saalekreis:              Tel.: 03461 402727       Bereitschaftsdienste
Montag - Freitag 9:00 - 15:00 Uhr
                                                                  Stadt Leuna                                0151 14559444
Corona-Impfung Saalekreis:                                        nur im Notfall, außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung
Zentrale Telefonhotline zur Terminvereinbarung: Tel. 116 117     Stadtwerke Leuna GmbH                       0800 7726633
auch online unter www.impfterminservice.de                        Trinkwasser und Abwasser: Kernstadt Leuna
                                                                  Abwasser: Dölkau, Göhren, Günthersdorf, Horburg-Maßlau,
                                                                  Kötschlitz, Möritzsch, Rodden, Zschöchergen, Zweimen
Öffnungszeiten Jugendfreizeitzentrum Leuna                        MIDEWA NL Saale-Weiße Elster                03461 352111
                                                                  Trinkwasser: Dölkau, Göhren, Günthersdorf, Horburg-Maß-
Carl-Bosch-Str. 1, 06237 Leuna                                    lau, Kötschlitz, Möritzsch, Rodden, Zöschen, Zscherneddel,
Montag bis Freitag 15 – 21 Uhr                                    Zschöchergen, Zweimen
Samstag             13 – 18 Uhr                                   ZWA Bad Dürrenberg                          0163 5425020
Sonntag             geschlossen                                   Trinkwasser und Abwasser: Friedensdorf, Kötzschau, Krey-
Für Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 27 Jahren.          pau, Rampitz, Schladebach, Spergau, Thalschütz, Witz-
Jugendclubs: Friedensdorf, Günthersdorf, Kötzschau, Krey-         schersdorf, Wölkau, Wüsteneutzsch
pau, Zöschen, Zweimen                                             Abwasser: Zöschen, Zscherneddel
Herr Weigel:        03461 434381                                  Mitnetz Strom                               0800 2305070
Herr Hellbach:      03461 434380                                  Mitnetz Gas                                 0800 2200922
Mobil:              0151 14559141                                 TOTAL Raffinerie
E-Mail:             jfz@leuna.de, weigel@leuna.de                 Mitteldeutschland GmbH                      0800 4848112
                                                                  Immissionsschutz
                                                                  bei besonderen, unüblichen Lärm- oder Geruchsbelästigun-
Das Einwohnermeldeamt informiert                                  gen
                                                                  Leitstelle Chemiestandort Leuna             03461 434333
Ablauf der Gültigkeit und Neuerungen ab 01.01.2021                Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt         0345 5142510
                                                                  (Bereich Immissionsschutz)
Personalausweise, die im Jahr 2011 beantragt worden sind,
                                                                  Landkreis Saalekreis                        03461 401410
verlieren 2021 ihre Gültigkeit.
                                                                  (Umweltamt)
Bitte prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Dokumentes. Das Gültig-
                                                                  Landkreis Saalekreis                        03461 401255
keitsdatum finden Sie auf der Seite mit dem Passbild, links
                                                                  (Kreisleitstelle)
über der Unterschrift.
Bei der Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen
und Kinderreisepässen ist es unter anderem erforderlich, fol-
gende Unterlagen vorzulegen:
                                                                 Information aus dem Sachgebiet öffentliche
- Personenstandsurkunden wie z. B. Geburts- oder Eheur-
   kunde (Buch der Familie)
                                                                 Sicherheit & Ordnung, Brandschutz
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Gebühr                                                         Leinenpflicht für Hunde
   • für Personalausweise                                        Ab dem 1. März 2021 gilt wieder die jährliche Leinenpflicht für
       (bis zu einem Alter von 24 Jahren)        22,80 Euro     Hunde in Feld und Wald. Grund ist die sogenannte Brut- und
   • für Personalausweise                                        Aufzuchtzeit der Wildtiere. Die Leinenpflicht endet am 15. Juli
       (ab einem Alter von 24 Jahren)      37,00 Euro (neu)     2021.
   • für Reisepässe                                              Der Frühling naht, die ersten Blumen blühen und der Auslauf
       (bis zu einem Alter von 24 Jahren)        37,50 Euro     für den „besten Freund des Menschen“ in der freien Natur wird
   • für Reisepässe                                              wieder vollumfänglich ausgeschöpft. Doch Vorsicht – Es droht
       (ab einem Alter von 24 Jahren)            59,00 Euro     Gefahr! Der Grund ist das Landeswaldgesetz des Landes Sach-
                                                                 sen-Anhalt. In § 28 Abs. 2 findet sich folgende Regelung:
Änderungen gem. § 28 PassG zum 01.01.2021                        „Es ist verboten, Hunde in der freien Landschaft einschließlich
Die Ausstellung von Kinderreisepässen sowie eine Verlänge-       angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu las-
rung der Kinderreisepässe erfolgt nur noch für 1 Jahr (neu).     sen. Hunde sind in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli anzulei-
Diese Dokumente können nur bis zum 12. Lebensjahr aus-           nen.“
gestellt werden.                                                 Freilebende Tiere sind in dieser Zeit besonders störempfindlich.
Die Beantragung von Dokumenten muss jede Person per-             Bleiben die Rufe von Frauchen oder Herrchen ungehört und der
sönlich durchführen.                                             Jagdtrieb erwacht, können freilaufende Hunde großen Schaden
Bitte beachten Sie, dass unter Umständen noch weitere Un-        anrichten.
terlagen vorzulegen sind (insbesondere für Kinderreisepässe,     Darüber hinaus ist in der Gefahrenabwehrverordnung für das
Reisepässe bis zum 18. Lebensjahr und Personalausweise           Gebiet der Stadt Leuna die Leinenpflicht auf Straßen und Anla-
bis zum 16. Lebensjahr).                                         gen innerhalb bebauter Ortslagen festgelegt.
Weitere Hinweise zur Beantragung von Personaldokumenten          Zuwiderhandlungen können bei beiden Regelungen mit einer
erhalten Interessenten telefonisch unter                         Geldbuße geahndet werden.
Rathaus Leuna
Telefon: 03461 840135 (Frau Lange)                               SG öffentliche Sicherheit & Ordnung, Brandschutz
Telefon: 03461 840136 (Frau Sperber)
Verwaltungsaußenstelle Günthersdorf
Telefon: 034638 56108 (Frau Lange)
Freiwillige Feuerwehren: Zweiter Truppmann Teil I - Lehrgang erfolgreich absolviert - in Leuna
LEUNAER STADTANZEIGER              5 | Nr. 2/2021

Ruhestörender Lärm
Die Regelungen zum ruhestörenden Lärm sind in verschiedenen Gesetzen wiederzufinden. So regeln das Gesetz über Ordnungswidrigkei-
ten, das Bundes-Immissionsschutzgesetz und das Gesetz über Sonn- und Feiertage des Landes Sachsen-Anhalt den ruhestörenden Lärm.
In der Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung finden sich für Gartenfreunde und Hauseigentümer einige Regeln die zu
beachten sind. Die Verordnung besagt, dass Geräte und Maschinen nur in Betrieb genommen werden dürfen, wenn sie mit der
CE-Kennzeichnung und der Angabe des garantierten Schallleistungspegels versehen sind und ihnen eine EG-Konformitätsbeschei-
nigung beigefügt ist. Für Gartengeräte und andere Geräte sowie Maschinen, die insbesondere im häuslichen Bereich verwendet
werden, gelten folgende Einschränkungen der Benutzungszeit:
Ruhezeiten für in Wohngebieten benutzte Geräte
 Geräte- und Maschinen          werktags               werktags           werktags          werktags          sonn- und feiertags
                                von 20 Uhr             von 7 Uhr          von 13 Uhr        von 17 Uhr        ganztägig
                                bis 7 Uhr              bis 9 Uhr          bis 15 Uhr        bis 7 Uhr
 Rasenmäher                     X                                                                             X
 Heckenscheren                  X                                                                             X
 Motorkettensägen               X                                                                             X
 Betonmischer                   X                                                                             X
 Rasentrimmer4)                 X                                                                             X
 Vertikutierer                  X                                                                             X
 Schredder                      X                                                                             X
 Freischneider1)                X                                                                             X
 Freischneider2)                X                      X                  X                 X                 X
 Grastrimmer1), 3)              X                                                                             X
 Grastrimmer2), 3)              X                      X                  X                 X                 X
 Laubbläser/sammler1)           X                                                                             X
 Laubbläser/sammler2)           X                      X                  X                 X                 X
 Kreissäge                      X                                                                             X
1)
   Geräte mit EG-Umweltzeichen
2)
   Geräte ohne EG-Umweltzeichen
3)
   Geräte mit Verbrennungsmotor
4)
   Geräte mit Elektromotor
Das Gesetz über Sonn- und Feiertage des Landes Sachsen-Anhalt beinhaltet grundlegende Regelungen zur Sonn- und Feier-
tagsruhe. Die wichtigsten Bestimmungen sollen hier auszugsweise dargelegt werden:
Dieses Gesetz regelt u. a., dass die Sonntage, die staatlich anerkannten Feiertage und die religiösen Feiertage besonders geschützt
sind. An diesen Tagen ist besonders darauf zu achten, dass Lärmbelästigung vermieden wird.
Staatlich anerkannte Feiertage sind:
1. der Neujahrstag,                          7. der Pfingstmontag,
2. der Tag Heilige Drei Könige (6. Januar), 8. der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober),
3. der Karfreitag,                           9. der Reformationstag (31. Oktober),
4. der Ostermontag,                          10. der 1. Weihnachtsfeiertag,
5. der 1. Mai,                               11. der 2. Weihnachtsfeiertag
6. der Tag Christi Himmelfahrt,
Allgemeine Arbeitsruhe:
Die Sonntage und die staatlich anerkannten Feiertage sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe. Öffentlich bemerkbare Arbeiten und Hand-
lungen, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen sind nur erlaubt, soweit sie nicht ge-
werbsmäßige Betätigung in Haus und Garten darstellen. An Sonntagen und den staatlich anerkannten Feiertagen sind während der Zeit
des vormittäglichen Hauptgottesdienstes alle Veranstaltungen und Handlungen in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst
dienenden Einrichtungen untersagt, die den Gottesdienst stören könnten.
Erhöhter Schutz:
Am
a) Karfreitag ganztägig,
b) Volkstrauertag (dem vorletzten Sonntag vor dem ersten Advent) ab 5 Uhr,
c) Buß- und Bettag ab 5 Uhr,
d) Totensonntag (dem letzten Sonntag vor dem 1. Advent) ab 5 Uhr und
e) Heiligabend ab 16 Uhr,
sind neben den Einschränkungen durch das Gesetz über Sonn- und Feiertage zusätzlich untersagt:
1. Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen,
2. öffentliche sportliche Veranstaltungen sowie
3. alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer wenn sie der Würdigung des Feiertages oder der Kunst, Wissenschaft und
    Volksbildung dienen und auf den Charakter des Tages Rücksicht nehmen.
Die vorgenannten Vorschriften stellen ein umfassendes Regelwerk dar. Die meisten Bürger halten diese Regeln ein. Speziell im
Sommerhalbjahr sollten die anliegenden Arbeiten in Haus, Hof und Garten mit Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft erfolgen. Bei
Feierlichkeiten und Grillabenden ist es ratsam, im Vorfeld die Nachbarn zu informieren.
Hier auch ein Wort an die Jugendlichen: Es ist ganz natürlich, dass im Sommer wieder die Jugendtreffpunkte belebt werden, aber dabei soll-
te Rücksichtnahme erfolgen und z. B. die Automusikanlage nicht in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern auf volle Leistung aufgedreht werden.
Bei Einhaltung der oben genannten Grundsätze und gegenseitiger Rücksichtnahme kann die Freiluftsaison von jedermann nach
seiner Fasson in vollen Zügen genossen werden.

SG öffentliche Sicherheit & Ordnung
Freiwillige Feuerwehren: Zweiter Truppmann Teil I - Lehrgang erfolgreich absolviert - in Leuna
Nr. 2/2021 | 6   LEUNAER STADTANZEIGER

                                                                   Straßenreinigung 2021
 Aktion „Impf-Taxi“
                                                                   Es ist beabsichtigt, ab der 11. KW 2021 wieder die Straßen-
 Sie möchten Ihren Impftermin (Coronaschutzimpfung)                reinigung im Stadtgebiet der Kernstadt Leuna nach Tourenplan
 wahrnehmen, sind aber nicht mehr in der Lage, allein              durchzuführen.
 den Impf-Ort aufzusuchen?                                         # Bei Frost erfolgt keine Straßenreinigung
 Die Stadt Leuna übernimmt die Fahrtkosten mit dem Taxiun-         # Laubentsorgung ist nicht Bestandteil der Straßenreinigung
 ternehmen „Funktaxen Merseburg“. Voraussetzung ist, dass          Es werden wieder wie alle Jahre zuvor die Straßen in 4 Kehrbe-
 das Taxi durch die Stadtverwaltung beauftragt wird.               reiche aufgeteilt. Jeder Kehrbereich wird 1mal im Monat gerei-
                                                                   nigt.
                                                                   In allen Bereichen werden 3 Tage vor der Straßenreinigung das
 •     Sie sind allein nicht mehr in der Lage, das Impfzentrum     Verkehrszeichen 283-50 „Halteverbot“ mit dem Kehrtag „Diens-
       aufzusuchen                                                 tag“ von 7.00 - 15.00 Uhr befestigt.
 •     Sie haben bereits einen Impftermin                          Bei diesen Varianten ist berücksichtigt, dass der ruhende Fahr-
 •     Sie rufen in der Stadtverwaltung (Zentrale) an: Telefon     zeugverkehr in die unmittelbare angrenzenden Straßen auswei-
       03461 8400                                                  chen kann.
 •     Das Taxi holt Sie pünktlich vor Ihrem Termin Zuhause ab
                                                                   Straßenreinigung Tourenplan der Stadt Leuna
                                                                   für 2021
 Wichtig: bitte informieren Sie den/die Mitarbeiter*in am Emp-
 fang des Impfzentrums, dass Sie für die Rückfahrt ein Taxi        Alle Termine finden Sie auch auf unserer Internetseite www.
 ausschließlich der „Funktaxen Merseburg“ benötigen. Dazu          leuna.de.
 ist die Rufnummer (Merseburg) 73 73 73 zu wählen. Der Taxi-       Kehrbereich 1:
 fahrer übergibt Ihnen eine Karte mit der Telefonnummer.           Straßennamen:
 Die Aktion „Impf-Taxi“ ist eine Aktion des Landkreises Saa-       An der alten Festwiese
 lekreis und der Saalesparkasse. Die Stadt Leuna hat dazu          Am Hügel
 Unterstützung in Höhe von 2.500,- Euro erhalten.                  Auestraße
                                                                   An der Bahn (ehem. Bahnhofstraße)
 Stadt Leuna                                                       Jahnstraße
 Die Bürgermeisterin                                               Bauernstraße
                                                                   Blumenstraße
 Bitte bleiben Sie gesund!
                                                                   Brückenstraße
                                                                   Carl-von-Basedow-Straße
                                                                   Emil-Fischer-Straße (von der Van’t-Hoff-Str. bis zur Liebigstraße)
Neue Informationsbroschüre ist da                                  Feldstraße
                                Die Stadt Leuna hat gemeinsam      Finkenweg
                                mit dem BVB-Verlag eine neue       Franz-Lehmann-Straße
                                Informationsbroschüre       her-   Friedrich-Ebert-Straße (außer Stichstraße Nr.12 bis 22)
                                ausgegeben. Die Neuauflage         Gaußstraße (von der Liebigstraße zur Rosenstraße)
                                2021/2022 liegt kostenlos in der   Gewerbestraße
                                Stadtinformation, im Rathaus       Goethestraße
                                und in öffentlichen Einrichtun-    Göhlitzsch
                                gen zur Mitnahme aus.              Industrietor
                                In der Broschüre stellt sich die   Joliot-Curie-Straße
                                Stadt Leuna mit ihren zehn Ort-    Kötzschener Weg
                                schaften vor, wichtige Informa-    Leibnizstraße
                                tionen zu Ansprechpartnern in      Lindenplatz
                                der Verwaltung sind ebenso zu      Leunatorstraße (südliche Seite)
                                finden wie Hinweise zu High-       Leunatorstraße (nördliche Seite bis zur Teichstraße)
                                lights in den Ortschaften. Mit     Maurerstraße
                                Unterstützung von Industrie        Meisenweg
                                und Gewerbe am Standort Leu-       Malerstraße
                                na durch Werbeanzeigen konn-       Sattlerstraße komplett
                                te die neue Broschüre finanziert   Schlosserstraße
                                werden. Dafür ein herzlicher       Schillerstraße
                                Dank an alle Inserenten!           Spergauer Straße
                                                                   Teichstraße
                                Heike Hickmann                     Tischlerstraße
                                Redaktion Stadtanzeiger            Uhlandstraße
                                                                   Van`t-Hoff-Straße
                                                                   Wattstraße (von der Liebigstraße zur Gaußstraße)
                                                                   Windmühlenstraße
     Die nächste Ausgabe erscheint am:                             Wöhlerstraße
     Mittwoch, dem 31. März 2021                                   Wasserwerkstraße
                                                                   Zimmererstraße
                                                                   Rössen Dorfplatz
     Annahmeschluss für redaktionelle                              Rössen Dorfstraße
     Beiträge und Anzeigen:                                        Kehrtage für Bereich 1: gelbe Tour
     Montag, der 15. März 2021                                     16.03.2021                      03.08.2021
                                                                   13.04.2021                      31.08.2021
                                                                   11.05.2021                      28.09.2021
Freiwillige Feuerwehren: Zweiter Truppmann Teil I - Lehrgang erfolgreich absolviert - in Leuna
LEUNAER STADTANZEIGER           7 | Nr. 2/2021

08.06.2021                   26.10.2021                         Erkergasse
06.07.2021                   23.11.2021                         Friedensstraße
                             21.12.2021                         Gartenweg
Kehrbereich 2:                                                  Graßhoffstraße
Straßennamen:                                                   Grüner Weg
Albert-Einstein-Straße                                          Haberstraße
Amselweg                                                        Heinrich-Heine-Straße
Bunsenstraße (südliche Seite von der Walter-Bauer-Straße bis    Kramerstraße
Bayernring)                                                     Kirschberg
Gaußstraße (vom Bayernring zur Liebigstraße)                    Knietschweg
Heimweg                                                         Kreypauer Straße
Liebigstraße                                                    Krähenberg
Lilienweg                                                       Kurze Gasse
Merseburger Straße                                              Rathausstraße (von der Rosenstraße bis zur neuen Turnhalle)
Nordanlage                                                      Rosenstraße
Rudolf-Breitscheid-Straße                                       Schulstraße
Sachsenplatz                                                    Spergauer Weg bis zur Straßenbahn
Sachsenstraße                                                   Torweg
Starenweg                                                       Walter-Bauer-Straße (vom Haupttor zum Pfalzplatz)
Sonnenplatz Nr. 1-11                                            Wendenstraße
Turmgasse                                                       Wattstraße (von der Clara-Zetkin-Straße bis Liebigstraße)
Webergasse                                                      Am Haupttor – Anliegerweg
Wesselinger Straße                                              Am Haupttor – Platz
Kehrtage für Bereich 2: rote Tour                               Kehrtage für Bereich 4: blaue Tour
23.03.2021                    10.08.2021                        06.04.2021                     24.08.2021
20.04.2021                    07.09.2021                        04.05.2021                     21.09.2021
18.05.2021                    05.10.2021                        01.06.2021                     19.10.2021
15.06.2021                    02.11.2021                        29.06.2021                     16.11.2021
13.07.2021                    30.11.2021                        27.07.2021                     14.12.2021
                              28.12.2021
Kehrbereich 3:                                                  Tauche
Straßennamen:                                                   Sachbearbeiter
An der Bahn Nr. 1-12
Bayernring                                                      Anhang zur Straßenreinigung im Jahr 2021
Bunsenstraße (nördliche Seite von der Walter-Bauer-Straße bis   In Absprache mit der Entsorgungsgesellschaft Saalekreis mbH
Webergasse)                                                     kommt an den nachfolgenden Terminen in den jeweiligen Ort-
Carl-Bosch-Straße                                               schaften eine Kehrmaschine zum Einsatz.
Carl-von-Linde-Straße
                                                                Bereich Bauhof – OT Spergau ab 07:00 Uhr
Clara-Zetkin-Straße
                                                                22.03.2021 OT Spergau
Drosselweg
Emil-Fischer-Straße (von der Liebigstraße bis zur C.-Bosch-     Bereich Bauhof – OT Kötzschau ab 07:00 Uhr
Straße)                                                         23.03.2021 OT Friedensdorf; OT Kreypau; OT Wölkau;
Hockergasse                                                                  OT Wüsteneutzsch
Kirchgasse                                                      24.03.2021 OT Kötzschau; OT Schladebach; OT Rampitz;
Lerchenweg                                                                   OT Thalschütz; OT Witzschersdorf
Merseburger Straße (Nr. 114 – 130)                              25.03.2021 OT Kötzschau; OT Schladebach; OT Rampitz;
Nelkenweg                                                                    OT Thalschütz; OT Witzschersdorf
Preußenstraße                                                   Bereich Bauhof – OT Kötschlitz ab 07:00 Uhr
Rabengasse                                                      26.03.2021 OT Zöschen und GGG
Rathausstraße (von Sachsenplatz bis Rosenstraße)                06.04.2021 OT Göhren; OT Zweimen; OT Dölkau; OT Horburg-
Sonnengasse                                                                  Maßlau, OT Kötschlitz
Sonnenplatz Nr. 2 bis 12                                        07.04.2021 OT Günthersdorf; OT Zschöchergen; OT Möritzsch;
Tulpenweg                                                                    OT Rodden-Pissen
Uferstraße                                                      08.04.2021 allgemeine Reinigung der B 181 sowie der L 185 in
Walter-Bauer-Straße (von Pfalzplatz bis Haupttor)                            den jeweiligen Ortslagen
Wickenweg                                                       An allen Einsatztagen wird ein Mitarbeiter des jeweiligen Bau-
K.-Barth-Straße                                                 hofes mitfahren.
Kirchplatz
Kehrtage für Bereich 3: grüne Tour                              Tauche
30.03.2021                    17.08.2021                        Fachbereich Bau
27.04.2021                    14.09.2021
25.05.2021                    12.10.2021
22.06.2021                    09.11.2021
20.07.2021                    07.12.2021                                                              Verteilung
Kehrbereich 4:                                                                                      Direkt in Ihren
Straßennamen:
                                                                                                     Briefkasten.
An der Gärtnerei
Daspig – Dorfplatz                                                                                    LINUS WITTICH
Daspig – Siedlung                                                                                       Medien KG
Dürrenberger Straße
Freiwillige Feuerwehren: Zweiter Truppmann Teil I - Lehrgang erfolgreich absolviert - in Leuna
Nr. 2/2021 | 8   LEUNAER STADTANZEIGER

Christian Groß ist neuer Ortsbürgermeister                          Auf den Tafeln sind QR-Codes angebracht. Scannt man diese
                                                                    mittels Smartphone oder I-Phone ab, erhält man ausführliche-
von Zöschen                                                         re Informationen zum jeweiligen Thema. Dies soll einladen, die
Christian Groß, bisher Ortschaftsratsmitglied in Zöschen, wur-      Gartenstadt weiter zu erkunden.
de am 13. Januar 2021 in der Ortschaftsratssitzung einstimmig
zum Ortsbürgermeister gewählt und vom stellvertretenden Bür-        Heike Hickmann
germeister der Stadt Leuna, Dr. Volker Stein, in das Ehrenbe-       Redaktion Stadtanzeiger
amtenverhältnis auf Zeit berufen. Grund für die Neuwahl ist das
Ausscheiden von Andrea Engelmann zum 31. Dezember 2020.             Kommunale Förderrichtlinie der Stadt Leuna
Grund hierfür sind persönliche Veränderungen von Frau Engel-
mann.                                                               „Zukunft Leuna“
Daniel Thiele wurde als neues Ortschaftsratsmitglied verpflichtet
und nimmt nun diese ehrenamtliche Tätigkeit wahr.
Die Stadt gratuliert Herrn Groß herzlich zur Wahl in das Ehrenamt
und wünscht ihm alles Gute und viele Erfolge in seiner Tätigkeit
als Ortsbürgermeister. Ebenfalls alles Gute für den weiteren per-
sönlichen und beruflichen Lebensweg wünscht die Stadt Leuna
der ausgeschiedenen Ortsbürgermeisterin Andrea Engelmann,
die in der Stadtratssitzung im Dezember durch Bürgermeisterin
                                                                    Für eine nachhaltige, energieeffiziente sowie generationenüber-
Dr. Dietlind Hagenau verabschiedet wurde.
                                                                    greifende Wohnraumentwicklung innerhalb aller Ortschaften der
Heike Hickmann                                                      Stadt Leuna.
Redaktion Stadtanzeiger                                             Der 1. Zuwendungsbescheid wurde am 12.03.2013 von der
                                                                    Bürgermeisterin, Frau Dr. Hagenau, unterschrieben und seitdem
                                                                    sind viele, viele weitere gefolgt und bildeten somit die Grundlage
Touristische Hinweisschilder erneuert
                                                                    für die Weiterreichung von kommunalen Mitteln an private Bau-
Die Stadt Leuna erneuert derzeit die Beschilderung am Saa-          herren für Baumaßnahmen im Rahmen:
leradweg, der von Kröllwitz kommend unterhalb des Parks mit         1. des Klimaschutzes (z. B. Erneuerung der Heizungsanlage,
Plastiken nach Merseburg führt. Ende Dezember wurde bereits              energetische Sanierung…)
der Aufsteller am Bootsanleger überarbeitet.                        2. der Innenentwicklung (z. B. Erwerb, Sanierung oder Neu-
Weitere sechs Hinweisschilder entlang des Saaleradweges                  bau Wohnhaus …),
werden in diesen Tagen - so es Frost und Schnee zulassen -          3. des Demografischen Wandels (z. B. altersgerechter/barri-
ausgetauscht. Sie geben insbesondere Radwanderern an den                 erefreier Umbau …)
Ortseingängen einen Überblick über die Kernstadt aber auch
Spaziergängern Hinweise auf Sehenswertes wie zum Beispiel           Auch in diesem Jahr sind bereits über entsprechende Bescheide
die Gartenstadt.                                                    35.000,00 Euro gebunden. Dies war allerdings nur möglich dank
                                                                    der Entscheidung des Stadtrates ausreichend Mittel auch im
                                                                    Haushaltsplan 2021 für die kommunale Förderung ein zu stellen.
                                                                    Mit dem Beginn der kommunalen Förderung 2013 sind hilfreiche
                                                                    Erläuterungen zu den Möglichkeiten der verschiedensten Förde-
                                                                    rungen aber auch die Richtlinie selbst mit den zugehörigen For-
                                                                    mularen u. a. auf der Internetseite der Stadt Leuna eingestellt
                                                                    und veröffentlicht, zu finden unter:
                                                                    www.leuna.de -> Bürger und Verwaltung -> Bekanntmachungen
                                                                    und Veröffentlichungen -> Förderrichtlinien:
                                                                    Kommunales Förderprogramm „Zukunft Leuna“
                                                                    Die Verwaltung ist stets bemüht zeitnah nach Posteingang des
                                                                    Förderantrages eine Entscheidung über die Förderung und de-
                                                                    ren Höhe treffen zu können. Ein zügiger Ablauf der Bearbeitung
                                                                    setzt allerdings einen vollständigen Antrag voraus. Hierfür gilt es
                                                                    die Voraussetzungen zu beachten, die im Pkt. 2 der Förderricht-
                                                                    linie näher erklärt sind.
                                                                    Des Weiteren ist von großer Bedeutung die Einhaltung der in der
                                                                    Anlage 2 der Richtlinie aufgezeigten Verfahrensabläufe bei der
                                                                    Antragsstellung i. R. d. Komplementärförderung, also a.) Kapital-
                                                                    Darlehen und b.) KfW-Zuschuss bzw. bei c.) dem BAFA-Zuschuss.
                                                                    Auch hier gilt es dies zu beachten und einzuhalten, denn nur dann,
                                                                    wenn die aufgezeigten Schritte 1 bis 5 vom Antragsteller belegt
                                                                    und nachgewiesen sind kann von einem vollständigen Antrag aus-
                                                                    gegangen werden … und, Nachforderungen durch die Verwaltung
                                                                    können dadurch vermieden werden und führen letztendlich zeitlich
                                                                    auch zu einem schnelleren Abschluss der Bearbeitung.
                                                                    Wichtig zu wissen ist auch der Zeitpunkt der Bauausführung.
                                                                    Erfolgt die Finanzierung über ein Kapital-Darlehen oder über ei-
                                                                    nen KfW-Zuschuss, so darf erst begonnen werden, nachdem
                                                                    die Stadt den Zuwendungsbescheid erstellt und ausgehändigt
                                                                    hat. Abweichend hierzu ist bei einem BAFA-Zuschuss zunächst
                                                                    die bauliche Maßnahme durchzuführen und wird dann mit dem
                                                                    Bewilligungsbescheid der BAFA bei der Stadt beantragt. Die in
                                                                    Anlage 2 der Förderrichtlinie aufgezeigten Schritte 1 bis 5 sind
                                                                    daher unbedingt einzuhalten!
Freiwillige Feuerwehren: Zweiter Truppmann Teil I - Lehrgang erfolgreich absolviert - in Leuna
LEUNAER STADTANZEIGER              9 | Nr. 2/2021

Unter Beachtung der Vorgaben der Förderrichtlinie i.V.m. der          EEG-Umlage und damit der Strompreise einsetzen. Außerdem
Anlage 2 ist das Einreichen des Antrages auf Förderung auf            wird die steuerliche Entfernungspauschale angehoben und eine
keinen bestimmten Tag fixiert sondern immer möglich und er            Mobilitätsprämie gewährt sowie Maßnahmen des Klimaschutz-
muss im Original vorgelegt werden.                                    programms 2030 gefördert – etwa für einen klimafreundlichen
Es sei noch einmal darauf verwiesen, dass die Förderung neben         Verkehr und energieeffiziente Gebäude.
der Vollständigkeit der Antragsunterlagen zudem auch davon
abhängig sein wird, wieviel Geld für die kommunale Förderung          Patricia Lux
im jeweiligen Haushaltsplan bereitgestellt ist. Bisheriges Ziel des   FB Bau
Stadtrates ist es, auch weiterhin kommunale Mittel für private
Baumaßnahmen vorhalten zu wollen.
Abschließend wird auf eine Änderung in der Zuständigkeit
des Ansprechpartners bei der Stadt Leuna hingewiesen. Für
                                                                                                       Wahlen
das Programm ist nun Frau Noßke zuständig und zu erreichen
unter den Kontaktdaten auf Seite 3 des Stadt-Anzeigers.
                                                                      Das Einwohnermeldeamt informiert
Noßke
FB Bau                                                                Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger
                                                                      von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl
Auswirkungen der kommenden                                            zum 20. Deutschen Bundestag am 26.09.2021
CO2-Bepreisung                                                        Nach § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebe-
Mit dem Pariser Klimaabkommen, das im November 2016 in                hörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahl-
Kraft trat (Vereinte Nationen, 2019), hat sich die internationale     vorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
Staatengemeinschaft darauf verständigt, den Anstieg der glo-          auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl
balen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C im Ver-         oder Abstimmung vorangehenden Monaten Gruppenauskunft
gleich zum vorindustriellen Zeitalter zu beschränken. Zur Errei-      aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktor-
chung dieses Ziels ist eine deutliche Reduktion der weltweiten        grad und Anschriften von Gruppen Wahlberechtigter erteilen,
Treibhausgasemissionen, insbesondere der CO2-Emissionen,              soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestim-
notwendig. Zur Begrenzung der Erwärmung auf maximal 2 °C              mend ist.
müsste laut IPCC (2018) etwa um das Jahr 2070 Klimaneutralität        Den Betroffenen ist nach § 50 Abs. 5 BMG ein Widerspruchs-
erreicht werden.                                                      recht gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten einge-
Um langfristige Klimaziele zu erreichen, kommt der Bepreisung         räumt. Wenn Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch ma-
von Treibhausgasemissionen eine entscheidende Rolle zu. In            chen möchten, können Sie dazu den folgenden Widerspruch
Deutschland ist ein nationales Brennstoff-Emissionshandelssys-        gegen die Übermittlung von Daten in besonderen Fällen nutzen
tems geplant, welches ab 2021 insbesondere für die Sektoren           und im Einwohnermeldeamt abgeben.
Verkehr und Wärme eingeführt wird.
                                                                      Wichtiger Hinweis: Der Widerspruch hat bis zu seinem aus-
Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde das
“Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoff-       drücklichen Widerruf Gültigkeit, das heißt bereits früher im Zu-
emissionen”/ Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit ei-          sammenhang mit Wahlen eingelegte Widersprüche haben wei-
ner CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas, Benzin,        terhin Gültigkeit.
Diesel und Heizöl beschlossen.                                        Bitte beachten Sie, dass das Rathaus und die Verwaltungs-
Jedes Unternehmen, welches diese Brennstoffe einsetzt wird ab         außenstelle in Günthersdorf aktuell für den allgemeinen
2021 mit einer Preissteigerung von 25 Euro je Tonne CO2 betrof-       Besucherverkehr geschlossen sind. Termine sind nur nach
fen sein. Dieser Preis wird bis 2025 jährlich erhöht. Danach setzt    vorheriger Anmeldung möglich.
ein nationaler Emissionshandel mit einem Preiskorridor von 55-
65 Euro pro Tonne CO2 ein. Unternehmen, die Heizöl, Erdgas,
Benzin und Diesel in den Markt bringen, bezahlen ab 2021 dafür
einen CO2-Preis. Sie werden verpflichtet, für den Treibhausgas-                                             Bürgerzeitung
                                                                                           Wochenblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen
Ausstoß, den diese Brennstoffe verursachen, Emissionsrechte                                          der Kommunalverwaltung
zu erwerben. Das geschieht über den neuen nationalen Emissi-
onshandel. Kohlendioxid Das Brennstoff-Emissionshandelsge-                        Die Bürgerzeitung erscheint monatlich.

setz legt dar, wie das nationale Emissionshandelssystem (EHS)                     - Herausgeber: Stadt Leuna, Rathausstraße 1, 06237 Leuna
ausgestaltet werden soll. Die Bundesregierung setzt auf einen
                                                                                  - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
moderaten Einstieg, um zu hohe finanzielle Belastungen für Bür-                     Die Bürgermeisterin
gerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu verhindern.
Nach der Einführungsphase müssen die Verschmutzungsrechte                         - Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG,
                                                                                    04916 Herzberg, An den Steinenden 10,
per Auktion ersteigert werden. Die Gesamtmenge der Zertifika-
                                                                      IMPRESSUM

                                                                                    Telefon: 0 35 35 / 4 89 -0,
te für den CO2-Ausstoß wird entsprechend den Klimazielen be-                        Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedin-
                                                                                    gungen.
grenzt. Der Preis bildet sich dann am Markt durch Angebot und
Nachfrage.                                                                        - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
Kohlendioxid                                                                        LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg,
                                                                                    An den Steinenden 10,
Der neue CO2-Preis wird den Verbrauch von fossilen Heiz- und                        vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan
Kraftstoffen teurer machen. Damit wird die Nutzung klimascho-                       www.wittich.de/agb/herzberg
nender Technologien wie Wärmepumpen und Elektromobilität,                         Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allge-
das Sparen von Energie und die Nutzung erneuerbarer Energie                       meinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreis-
lohnender.                                                                        liste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer
                                                                                  Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert
Durch Fördermaßnahmen und parallele Entlastungen soll es                          werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz,
in Deutschland insgesamt nicht zu einer Mehrbelastung kom-                        sind ausdrücklich ausgeschlossen.
                                                                                  „Die veröffentlichten Meinungen müssen nicht mit der Meinung der LSA-
men, denn alle Einnahmen werden den Bürgerinnen und Bür-                          Redaktion übereinstimmen.“
gern zurückgegeben. Die Bundesregierung wird die Einnahmen                        Für den Inhalt der Artikel sind die Autoren selbst verantwortlich.
aus der CO2-Bepreisung vor allem für eine Entlastung bei der
Freiwillige Feuerwehren: Zweiter Truppmann Teil I - Lehrgang erfolgreich absolviert - in Leuna
Nr. 2/2021 | 10   LEUNAER STADTANZEIGER

✁

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten in besonderen Fällen
Erklärung der meldepflichtigen Person:

Familienname:

Geburtsname:

Vorname:

Geburtsdatum:

Anschrift:

Ich widerspreche hiermit folgenden Datenübermittlungen:

❑     A

❑     B

❑     C

❑     D - alle

❑     D - nur Ehejubiläen

❑     D - nur Altersjubiläen

❑     E

Erläuterungen:
A Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
  Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der
  Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit (i. V. m.) § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes
  widersprechen.
B Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die melde-
  pflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person
  Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i. V. m. § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.
C Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und
  Abstimmungen
  Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i. V. m. § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.
D Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse
  oder Rundfunk
  Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i. V. m. § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.
E Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
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LEUNAER STADTANZEIGER              11 | Nr. 2/2021

Rahmenplan für die Arbeit des Stadtrates der Stadt Leuna und seiner Ausschüsse
im Jahr 2021 (Stand 01.10.2020)
                       (i. d. R. jeden     (i. d. R. jeden           (i. d. R. jeden       (i. d. R. jeden       (i. d. R. jeden
                       3. Mo./Monat)       1. Do./Monat)             1. Di./Monat)         2. Di./Monat)         letzten Do./Monat)
                       17:30 Uhr           17:30 Uhr                 17:30 Uhr             17:30 Uhr             17:30 Uhr
2021                   Hauptausschuss      Finanzausschuss           Bau-, Wirtschafts-,   Schul-, Kultur-,      Stadtratssitzung
                                                                     Stadtentwicklungs- u. Sport- u. Sozial-
                                                                     Umweltausschuss       ausschuss
 März             15.03.21                 04.03.21                  02.03.21              09.03.21              25.03.21
 April            19.04.21                 01.04.21                  06.04.21              13.04.21              29.04.21
 Mai              17.05.21                 06.05.21                  04.05.21              11.05.21              27.05.21
 Juni             14.06.21                 03.06.21                  01.06.21              08.06.21              24.06.21
 Juli             19.07.21                 01.07.21                  06.07.21              13.07.21              29.07.21
 August           16.08.21                 05.08.21                  03.08.21              10.08.21              26.08.21
 September        20.09.21                 02.09.21                  07.09.21              14.09.21              30.09.21
 Oktober          18.10.21                 07.10.21                  05.10.21              12.10.21              28.10.21
 November         15.11.21                 04.11.21                  02.11.21              09.11.21              25.11.21
 Dezember         06.12.21                 02.12.21                  07.12.21              14.12.21              16.12.21
* Abweichung vom Plan
Gesetzliche Feiertage im gesamten Bundesgebiet:
                             13.05.21 Christi Himmelfahrt
02.04.21    Karfreitag       24.05.21 Pfingstmontag
05.04.21    Ostermontag      03.10.21 Tag der Deutschen Einheit
01.05.21    Tag der Arbeit   25.12.21 1. Weihnachtstag
                             26.12.21 2. Weihnachtstag
informativ:
01.04.21 Gründonnerstag

Gesetzliche Feiertage in Sachsen-Anhalt:
31.10.21   Reformationstag

Bekanntmachung der gefassten Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Leuna
aus der Sitzung vom 17.12.2020
öffentliche Beschlüsse                                                BV 17/90/20
BV 14/74/20                                                           Erstellung der Jahresabschlüsse der Stadt Leuna für die Jahre
Vereinbarung über die Bildung einer Arbgeitsgemeinschaft nach         2013 bis 2020 im erleichterten Verfahren
§ 2 Abs. 2 GKG LSA der Städte Leuna und Bad Dürrenberg                Beschluss:
Beschluss:                                                            Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt, die mit Runderlass des
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt, eine dem Entwurf entspre-    MI LSA zur Erleichterung der Aufstellung und Prüfung von Jah-
chende Vereinbarung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft        resabschlüssen (JA) der Kommunen vom 15.10.2020 gewährten
gem. § 2 Abs. 2 GKG LSA mit der Stadt Bad Dürrenberg zu schließen.    Erleichterungen unter Berücksichtigung des als Anlage beige-
                                                                      fügten Umsetzungsplanes anzuwenden.
gez. i. V. Dr. Stein
Dr. Dietlind Hagenau            gez. Daniel Krug                      gez. i. V. Dr. Stein
Bürgermeisterin                 Stadtratsvorsitzender                 Dr. Dietlind Hagenau            gez. Daniel Krug
                                                                      Bürgermeisterin                 Stadtratsvorsitzender
BV 03/21/19 B
Beschluss über die Billigung und Auslegung des Entwurfs des           BV 17/96/20
Bebauungsplanes Nr. 58 der Stadt Leuna „Wohnbebauung                  Entsendung von Personen in den Aufsichtsrat der Stadtwerke
Kötzschau - Feldweg“                                                  Leuna GmbH (SWL GmbH)
                                                                      Beschluss:
Beschluss:
                                                                      Der Stadtrat der Stadt Leuna entsendet nachfolgend genannte
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt in seiner Sitzung am
                                                                      Personen für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Leuna GmbH
17.12.2020 die Billigung und die Auslegung des Entwurfs des
Bebauungsplanes Nr. 58 „Wohnbebauung Kötzschau – Feld-                1. Frau Dr. Dietlind Hagenau (geborenes Mitglied)
weg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den text-          2. Herrn Andreas Reimer – Fraktion „Die Linke“
lichen Festsetzungen (Teil B) mit örtlichen Bauvorschriften (An-      3. Herrn Torsten Malberg – Fraktion BfL/FDP/STATT-Partei
lage 1) und der Begründung (Anlage 2). Anlage 1 und Anlage 2          4. Herrn Daniel Krug – Fraktion BfL/FDP/STATT-Partei
sind Bestandteil des Beschlusses.                                     5. Herrn Andreas Eimann – Fraktion SPD/Engelmann
                                                                      6. Herrn Dr. Udo Bilkenroth – Fraktion AfD
gez. i. V. Dr. Stein                                                  7. Ronald Schönbrodt – Fraktion CDU
Dr. Dietlind Hagenau            gez. Daniel Krug                      gez. i. V. Dr. Stein
Bürgermeisterin                 Stadtratsvorsitzender                 Dr. Dietlind Hagenau            gez. Daniel Krug
                                                                      Bürgermeisterin                 Stadtratsvorsitzender
Nr. 2/2021 | 12    LEUNAER STADTANZEIGER

BV 27/173/16 B
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Leuna für die
Entsorgungsgebiete auf dem Gebiet der Kernstadt Leuna so-
wie der Ortschaften Günthersdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz,
Rodden und Zweimen - Abwassergebührensatzung - AwGebS -               OrtsbürgermeisterInnen und
Beschluss:                                                            deren Rufnummern in den Ortschaften
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt den Entwurf der 1. Sat-
zung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebüh-            Ortschaft Friedensdorf
ren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Leuna für die Entsor-       Ortsbürgermeister
gungsgebiete auf dem Gebiet der Kernstadt Leuna sowie der             Herr Michael Bedla
Ortschaften Günthersdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Rodden          Tel.: 034639 20360
und Zweimen - Abwassergebührensatzung - AwGebS - als Sat-             Fax: 034639 20360
zung. Dies betrifft das Entsorgungsgebiet II.                         Sprechzeit: jeden 1. Montag im Monat von 17:00 - 18:00 Uhr
                                                                      und nach Vereinbarung
gez. i. V. Dr. Stein                                                  Ortschaft Günthersdorf
Dr. Dietlind Hagenau            gez. Daniel Krug                      Ortsbürgermeister
Bürgermeisterin                 Stadtratsvorsitzender                 Herr Udo Zuber
                                                                      Mobil: 0151 14559 49
                                                                      Sprechzeit: nach Vereinbarung
BV 35/217/17 A
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von             Ortschaft Horburg-Maßlau
Kostenerstattungen für Grundstücksanschlusskanäle auf dem             Ortsbürgermeister
Gebiet der Kernstadt Leuna sowie der Ortschaften Günthers-            Herr Frank Kramer
dorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Rodden und Zweimen – Kos-           Mobil: 0176 84350439
tenerstattungssatzung                                                 E-Mail: f.kramer@leuna.rathaus-app.de
Beschluss:                                                            Sprechzeit: jeder 1. Mittwoch im Monat von 16.00 – 18.00 Uhr
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt den Entwurf der 1. Sat-       und nach Vereinbarung
zung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten-           Ortschaft Kötschlitz
erstattungen für Grundstücksanschlusskanäle auf dem Gebiet            Ortsbürgermeister
der Kernstadt Leuna sowie den Ortschaften Günthersdorf, Hor-          Herr Andreas Stolle
burg-Maßlau, Kötschlitz, Rodden und Zweimen - Kostenerstat-           Telefon: 034638 20417
tungssatzung - als Satzung.                                           Fax: 034638 21853
                                                                      Sprechzeit: jeden letzten Dienstag im Monat von 17:00 - 18:00 Uhr
gez. i. V. Dr. Stein                                                  und nach Vereinbarung
Dr. Dietlind Hagenau            gez. Daniel Krug                      Ortschaft Kötzschau
Bürgermeisterin                 Stadtratsvorsitzender                 Ortsbürgermeister
                                                                      Herr Wolfgang Weise
BV 16/80/20                                                           Mobil: 0151 14559144
Berufung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Kötzschau              Sprechzeit: jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 17:00 - 18:00 Uhr
Beschluss:                                                            Ortschaft Kreypau
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt, Herrn André Klinge           Ortsbürgermeister
zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Kötzschau für die Dauer          Herr Peter Engel
von 6 Jahren zu berufen.                                              Tel.: 03462 80348
                                                                      Fax: 03462 80348
gez. i. V. Dr. Stein                                                  Sprechzeit: jeden 1. Donnerstag im Monat von 14:00 - 17:00 Uhr
Dr. Dietlind Hagenau            gez. Daniel Krug                      und nach Vereinbarung
Bürgermeisterin                 Stadtratsvorsitzender
                                                                      Ortschaft Rodden
                                                                      Ortsbürgermeister
BV 17/97/20                                                           Herr Ralf Gawlak
Breitbandversorgung der Stadt Leuna                                   Tel.: 034638 20617
hier: Antrag der Fraktionen BfL/FDP/STATT-Partei und der CDU          Sprechzeit: nach Vereinbarung
Beschluss:                                                            Ortschaft Spergau
Der Stadtrat beauftragt die Bürgermeisterin:                          Ortsbürgermeister
1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, einen Lösungsvor-             Herr Matthias Jenzsch
     schlag zur Verbesserung der Breitbandversorgung im               Mobil: 0151 1455952
     Stadtgebiet Leuna unter Mitwirkung der aus dem Stadtrat          E-Mail: m.jenzsch@leuna.rathaus-app.de
     herauszubildenden Arbeitsgruppe zu erarbeiten.                   Sprechzeit: jeden Dienstag von 15:30 Uhr - 17:00 Uhr
2. die Geschäftsführungen der städtischen Gesellschaften              Ortschaft Zöschen
     anzufragen, ob sie sich kurz-, mittel- oder langfristig (also    Ortsbürgermeister
     konzeptionell) ein Geschäftsfeld „Breitbandverbesserung“         Herr Christian Groß
     in ihrer Gesellschaft vorstellen können. Die Antworten sollen    Mobil: 0151 14559145
     begründet werden.                                                Sprechzeit: nach Vereinbarung
gez. i. V. Dr. Stein                                                  Ortschaft Zweimen
Dr. Dietlind Hagenau            gez. Daniel Krug                      Ortsbürgermeister
Bürgermeisterin                 Stadtratsvorsitzender                 Herr Rüdiger Patzsch
                                                                      Tel.: 0172 7923476
                                                                      Sprechzeit: jeden 1. Freitag im Monat von 17:00 - 18:00 Uhr
                                                                      und nach Vereinbarung
LEUNAER STADTANZEIGER            13 | Nr. 2/2021

                                                                   Das Rittergut in Kreypau mit seinem
                                                                   Waffenepitaph des Karl von Dieskau
                                                                   Anfang so um die Jahre 600 entstanden rechts der Saale viele
                                                                   Slawensiedlungen. Die Slawen hatten ihre eigenen Götter, die
                                                                   sie in einem Tempel verehrten. So um die Jahre 1000 gab es
                                                                   viele Überfälle und es fanden Kämpfe statt. Man wollte das be-
                                                                   arbeitete Land der Sorben erobern und die Christianisierung der
                                                                   Menschen erreichen, was auch gelang und so wurde im Jahre
                                                                   1194 Kreypau geboren. Es entstand ein Bauerndorf mit allem
                      Glückwünsche                                 was zu einem Bauerndorf gehört, Bäcker, Müller, Schmied, Stell-
  Zur „Diamantenen Hochzeit“ von Brigitte und Gerhard Nille        macher, Gastwirtschaft usw.
                in Schladebach am 21.01.2021                       Im 12. Jahrhundert gründete das Kloster Petri in der Altenburg in
           gratulierte Herr Schärschmidt im Namen                  Merseburg ein Vorwerk in Crypowe, so nannte man damals Krey-
     von Ortsbürgermeister Herrn Weise und überreichte             pau. Alte Flurnamen und die beiden Fischerdeiche, heute kaum
                  ein Geschenk und Blumen.                         zu sehen zeugen noch von der Arbeit der Mönche. Später wurde
                                                                   das Vorwerk in ein Rittergut mit Lehnsherren verwaldet. 1467
                                                                   belehnt Bischof Thilo von Trotha den Otto von Werder damit.
                                                                   Von 1507 – 1603 sitzt die Familie Harstall darauf. In dieser Zeit,
                                                                   wurde auch die Kreypauer Kirche gebaut. Von 1613 – 1660 war
                                                                   die Familie Wolfersdorf Lehnsherr. Es war die Zeit des 30-jähri-
                                                                   gen Krieges. In dieser Zeit wurde auch in Crypowe geraubt und
                                                                   geplündert. Nach Wolfersdorf kamen die von Dieskaus. Die von
                                                                   Dieskaus wurden 1225 erstmals genannt und urkundlich 1265
                                                                   erwähnt. Der Stammsitz war das Schloss Dieskau in Dieskau.
                                                                   Ein Ableger der von Dieskau, Karl Wilhelm von Dieskau war von
                                                                   1660 bis 1703 Wirtschafter auf dem Rittergut. Karl war Braun-
                                                                   schweigischer-Lüneburgischer Oberwachmeister zu Ross, ihm
                                                                   wurde das Pferd in einer Schlacht unter dem Leibe erschossen
                                                                   und danach wurde er von seiner eigenen Esquadron zertreten.
                                                                   Daran ist er am 08.11.1695 gestorben und wurde in Kreypau in
                                                                   einer Gruft beigesetzt. Diese Gruft wurde 1953 entfernt.
                                                                   Das Epitaph des Karl Wilhelm von Dieskau zählt zu den Waffe-
                                                                   nepitaphien, es war Langezeit verschwunden. 2020 wurde es
                                                                   gefunden neu restauriert und nun hängt es würdig in der Krey-
                                                                   pauer Kirche.
                                                                   Nach den von Dieskaus gehört das Gut den Bünaus, ein Fräulein
                                                                   von Bünau verfügte 1760 die Schenkung einer Waldfläche an
                                                                   die Kirche, heute noch bekannt unter den Namen Kirchenholz in
                                                                   Kreypau. 1763 wurde das Gut zwangsversteigert, der Amtmann
Sehr geehrte Einwohner von Wölkau,                                 Klarus erstand es und war Besitzer des Gutes bis 1869. Ab 1869
                                                                   kamen die neuen Besitzer, Friedrich Bertram übernahm das Gut.
Wüsteneutzsch und Kreypau,                                         Diese Familie liegt in Kreypau begraben. Friedrich Bertram ver-
ich hoffe, Sie haben die Corona-Pandemie bisher alle gut über-     kaufte das Gut nun an die Familie Hellmut 1913. Im Jahr 1918
standen. Obwohl es inzwischen einen Impfstoff gibt, wird uns       erlebte das Gut ein Großbrand. Eine Tochter der Familie Hell-
dieses Thema noch lange begleiten.                                 mut heiratete einen Seibicke und waren so bis 1953 die letzten
Liebe Seniorinnen und Senioren, wenn ihr einen Impftermin habt     Gutsbesitzer. Ab 1953 wurde das Gut von der damaligen LPG
und ihr nicht wisst, wie ihr zu diesem Termin nach Merseburg       Clara Zetkin bewirtschaftet. Nach der Wende 1989, es war kein
kommt, besteht die Möglichkeit, über die Stadt Leuna - Telefon     Rittergut mehr, erwarb die Baumschule Sachsen Baum mit der
03461 8400 - ein Impf-Taxi zu bestellen. Die Fahrtkosten wer-      Familie Feuerstein die Gebäude. 2014 wurde das Objekt erneut
den von der Stadt Leuna übernommen.                                versteigert. Der neue Eigentümer ist Herr Phillip.
Nach vielen Jahren hat uns nun einmal wieder der Winter in sei-
nem Würgegriff. Was früher ganz normal war, kommt uns heute        Ortschronist S. Meißel
wie eine Katastrophe vor. Hoffen wir, dass uns nach den vielen
Schneemassen im Anschluss nicht wieder ein Hochwasser er-
eilt.
Wetterbedingt stehen unsere Baustellen (Bushaltestelle Krey-           Ihr Amts- und Mitteilungsblatt
pau) still. Sowie das Wetter aufbricht, wird es auch in Kreypau
und anschließend in Wölkau weitergehen.
Der sehnsüchtig erwartete Breitbandausbau soll in diesem Jahr                           Jetzt als ePaper lesen
noch realisiert werden. Der Stadtrat hat im Dezember die Wei-
chen gestellt, damit die letzten weißen Flecken im Breitbandaus-
bau (Rodden, Pissen, Daspig und Wüsteneutzsch) verschwin-             auf Ihrem PC, Laptop oder Smartphone.
den. Ich bleibe dran und werde Sie informieren.
Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich zurzeit bis auf Weiteres                                 Das Amts- und Mitteilungsblatt im
keine Bürgermeistersprechstunde durchführe. Sie können mich                                    gewohnten Zeitungsformat. Sieht aus
                                                                                               wie die gedruckte Ausgabe. Aber mit allen
aber immer telefonisch unter 0172 9880850 erreichen.                                           nützlichen digitalen Zusatz-Anwendungen.
Bleiben Sie gesund!                                                                            Lesen sie gleich los:
                                                                                               epaper.wittich.de/2786
Peter Engel
Ortsbürgermeister
Nr. 2/2021 | 14    LEUNAER STADTANZEIGER

                                                                      Im Januar 2021 konnte Frau Kathrin Krüger im Namen des
                                                                      Ortschaftsrates herzliche Glückwünsche und eine kleines
                                                                      Präsent an Lotte Sabsch zum 90. Geburtstag und Lieschen
                                                                      Abrahamczyk zum 80. Geburtstag überreichen. Im Febru-
                                                                      ar folgte dann noch Elfriede Bley mit ihrem 85. Geburtstag
Liebe Zöschener, liebe Leser                                          und ich beglückwünschte Frau Hildegard Heyn zum 80. Ge-
des Stadtanzeigers,                                                   burtstag. Auch wenn Corona vieles nicht möglich macht, so
                                                                      möchten wir diese Tradition auch unter Einhaltung der Aufla-
auch wenn die Pandemie das öffentliche Leben stark einschränkt,       gen fortführen.
so steht es nicht komplett still. So erfolgte am 13.01.2021 unter
Einhaltung der Hygieneauflagen eine Ortschaftsratssitzung. Zu
dieser war neben Herrn Dr. Stein als Verwaltungsbeamter der
Stadt Leuna auch unsere ehemalige Ortsbürgermeisterin Andrea
Engelmann anwesend. Nachdem Daniel Thiele als neues Ort-
schaftsratsmitglied vereidigt wurde, erfolgte die Wahl des neuen
Ortsbürgermeisters. Dazu hatte ich mich zur Wahl gestellt und
wurde vom Ortschaftsrat auch einstimmig gewählt. Für das ent-
gegengebrachte Vertrauen sage ich ganz herzlichen Dank. Nach
dem auch ich vereidigt wurde, begann gleich die Übernahme
der Ortschaftsratssitzung. In dieser gab der Ortschaftsrat sein
Votum zum Flächennutzungsplan ab. Dieser ist für Zöschen sehr
wichtig, da darin eventuell neu bebaubare Flächen ausgewiesen
werden. Dennoch wird noch viel Zeit vergehen, bis wir erste Er-
gebnisse sehen werden. Also müssen wir geduldig sein, auch
wenn die Frage nach bebaubaren Grundstücken ein Dauerbren-
ner ist.                                                                        Frau Abrahamczyk Foto: Kathrin Krüger
Manch einer wird sich jetzt fragen, „Christian Groß ist neuer
Ortbürgermeister - Wer ist das?“ Mit meinem eigentlichen Na-
men kennen mich recht Wenige, aber mit meinem Spitznamen
„Bob“ bin ich den Meisten bekannt. Und wer mich nun trotzdem
noch nicht zuordnen kann, den lade ich recht herzlich zu einer
der nächsten Ortschaftsratssitzungen ein. Natürlich können Sie
mich auch über die bekannte Ortbürgermeister-Telefonnummer
(0151 14559145) bei Fragen oder Anregungen erreichen.
In den ersten 4 Wochen meiner Amtszeit habe ich mich mit mei-
nen neuen Aufgaben vertraut gemacht und erste Termine absol-
viert. Dabei erhielt ich viel Unterstützung durch die Vereine, die
Verwaltung oder auch von Einwohnern aus Zöschen. Auch für
die vielen Glückwünsche sage ich Danke und gleichzeitig bitte
ich um ein wenig Verständnis, wenn ich nicht immer gleich den
passenden Namen und oder die entsprechende Auskunft parat
habe - auch für mich ist trotz der Arbeit im Ortschaftsrat vieles
noch Neuland.                                                                       Frau Bley Foto: Kathrin Krüger
In den nächsten Monaten werden den Ortschaftsrat und mich
wieder viele Themen beschäftigen. So müssen die Planungen
für den Bau der Stromtrasse Süd-Ost Link weiter begleitet wer-
den, um sicherzustellen, dass die zukünftige Trasse so weit weg
wie möglich von Zöschen verläuft und die Belastungen für unser
Zöschen erträglich bleiben. Hier hat in den letzten Jahren die
Bürgerinitiative, gemeinsam mit dem Ortschaftsrat und der Ver-
waltung schon viel erreicht.
Ein weiteres neues Thema wird mit den Planungen der neuen
B181n auf uns zu kommen. Auch wenn die Planungen erst be-
gonnen haben, so kommt durch eine geänderte Trassenführun-
gen die geplante Trasse unserem Ortsteil Zscherneddel sehr
nahe. Dies gilt es zu hinterfragen und unsere Einwände vorzu-
bringen. Sobald es hier etwas Neues gibt, werde ich Sie infor-
                                                                                    Frau Heyn Foto: Christian Groß
mieren.
Weitere Themen die uns beschäftigen, sind der Erhalt und die
Modernisierung unserer Dorfgemeinschafthäuser und der Erhalt
unseres Dr.Dieck-Park´s, um nur einige zu nennen.
Natürlich wollen wir auch in Zukunft die für unsere Dorfgemein-
                                                                     Zum Schluss noch ein wichtiger Termin zum vormerken: Am
schaft so wichtigen Vereine fördern und haben mit der neuen
                                                                     27.03.2021 planen wir wieder einen Frühjahrsputz in Zöschen
Vereinsförderung bessere finanzielle Möglichkeiten. Auch wenn
                                                                     durchzuführen. Über eure Hilfe würden wir uns sehr freuen, also
sich der Kuchenessenverein leider zur Auflösung entschlossen
                                                                     Termin schon mal merken und auf die entsprechenden Aushän-
hat, wurde bereits ein neues Festkomitee gegründet. Hier lau-
                                                                     ge und aktuelle Infos achten.
fen die Vorbereitungen auf Hochtouren und natürlich freut man
                                                                     Dies soll es bis zur nächsten Ausgabe des SAZ erst mal gewe-
sich dort auch über weitere Helfer oder zukünftig auch Vereins-
                                                                     sen sein!
mitglieder. Wer Lust hat, kann sich gern bei mir oder dem Ort-
schaftsrat melden. Dies geht nun auch unter der Mailadresse:         Ihr Ortsbürgermeister
OSR-Zoeschen@web.de.                                                 Christian Groß
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