Freiwillige Feuerwehren: Zweiter Truppmann Teil I - Lehrgang erfolgreich absolviert - in Leuna
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PA sämtl. HH Jahrgang 12 · Nummer 2 Stadt Mittwoch, den 24. Februar 2021 Anzeiger Mitteilungsblatt der Stadt Leuna mit den Ortschaften Friedensdorf, Günthersdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Kötzschau, Kreypau, Rodden, Spergau, Zöschen und Zweimen Saaleradweg erhält neue Schilder Christian Groß ist neuer Ortsbürger- Hausmeister Herr Piotrowski errich- Lesen Sie auf Seite 8 meister von Zöschen (2. v. l.) tet einen Spielzeugschuppen für die Lesen Sie auf Seite 8 Kita Witzschersdorf Lesen Sie auf Seite 21 Freiwillige Feuerwehren: Zweiter Truppmann Teil I - Lehrgang erfolgreich absolviert Lehrgangsabschluss noch vor dem Lockdown geschafft Lesen Sie auf Seite 20.
Nr. 2/2021 | 2 LEUNAER STADTANZEIGER Aus dem Inhalt Aus dem Rathaus Seite 2 Aktuelles Seite 15 Kirchliche Nachrichten Seite 25 Wahlen Seite 9 Feuerwehr Seite 19 Wissenswertes Seite 29 Aus dem Stadtrat und seinen Schulen und Kindereinrichtungen Seite 21 Wir gratulieren Seite 34 Ausschüssen Seite 11 Parteien, Vereine und Informationen Verbände Seite 22 aus den Ortschaften Seite 12 Rathaus Leuna Rathausstraße 1, 06237 Leuna Zentrale 03461 840-0 info@leuna.de Redaktion Stadtanzeiger Frau Groß 03461 24950-70 stadtanzeiger@leuna.de Fax Stadtverwaltung 03461 813-222 Bürgermeisterin Bürgermeisterin Frau Dr. Hagenau 03461 840-100 dr.hagenau@leuna.de 0151 14559431 Büro Bürgermeisterin Frau Rumpel 03461 840-101 info@leuna.de s.rumpel@leuna.de Datenschutzbeauftragter Herr Weißmann 03461 840-133 datenschutz@leuna.de Fachbereich I - Allgemeine Verwaltung und Bürgerservice Fachbereichsleiter Herr Lörzer 03461 24950-40 loerzer@leuna.de (Sitz Verwaltungsaußenstelle Leuna, 0151 14559432 Rudolf-Breitscheid-Str. 18) Bürgerservice Frau Swinka (Standesamt) 03461 840-134 buergerservice@leuna.de Frau Lange (Einwohnermeldeamt) 03461 840-135 Frau Sperber (Einwohnermeldeamt) 03461 840-136 Herr Weißmann (Gewerbeamt) 03461 840-133 Kultur/Öffentlichkeitsarbeit Frau Hickmann 03461 840-148 h.hickmann@leuna.de 0151 14559143 Ratsbüro, Versicherungen Frau Kaiser 03461 840-132 kaiser@leuna.de Fachbereich II - Finanzen Fachbereichsleiter Herr Leonhardt 03461 840-210 m.leonhardt@leuna.de 0151 14559441 Stadtkasse Frau Vorreyer 03461 840-202 k.vorreyer@leuna.de Frau Jöhnk 03461 840-203 joehnk@leuna.de Vollstreckung Herr Zillig 03461 840-207 vollstreckung@leuna.de 0151 14559445 Frau Oertel 03461 840-208 Steuern Frau Hähnel 03461 840-204 haehnel@leuna.de Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung Frau Frank 03461 840-212 frank@leuna.de Frau Patzer 03461 840-205 i.patzer@leuna.de Herr Störer 03461 840-214 s.stoerer@leuna.de Beteiligungsmanagement Herr Gutzeit 03461 840-200 h.gutzeit@leuna.de Vergabestelle Frau Mangold 03461 840-209 vergabestelle@leuna.de Frau Albrecht 03461 840-266 b.albrecht@leuna.de Fachbereich III - Soziales, Jugend, Sicherheit und Ordnung Fachbereichsleiter Herr Dr. Stein 03461 840-141 dr.stein@leuna.de 0151 14559433 Kitas und Sport Kernstadt, Soziales Frau Dathe 03461 840-150 dathe@leuna.de Kitas und Sport Ortschaften, Soziales Frau Trabitzsch 03461 840-151 trabitzsch@leuna.de Vermietung Dorfgemeinschaftshäuser Frau Zuber 03461 840-138 d.zuber@leuna.de 0151 14559 146
LEUNAER STADTANZEIGER 3 | Nr. 2/2021 Verwaltungsaußenstelle Leuna - im Gesundheitszentrum Rudolf-Breitscheid-Str. 18, 06237 Leuna Hauptgebäude 2. OG Fachbereich I - Allgemeine Verwaltung und Bürgerservice Fachbereichsleiter Herr Lörzer 03461 24950-40 loerzer@leuna.de 0151 14559432 Personal Frau Schwich 03461 24950-41 schwich@leuna.de Organisation Frau Nerenberg 03461 24950-42 j.nerenberg@leuna.de Entgelt Frau Herzog 03461 24950-43 herzog@leuna.de Zentrale Dienste Frau Weigel 03461 24950-46 c.weigel@leuna.de Zentrale Dienste und IT Herr Henze 03461 24950-47 a.henze@leuna.de 0151 14559443 Westflügel (Glasgebäude) 1. OG Fachbereich I - Allgemeine Verwaltung und Bürgerservice Stadtarchiv Herr Dr. Schade 03461 24950-60 stadtarchiv@leuna.de (im Kellergeschoss) Frau Schwope 03461 24950-61 schwope@leuna.de Fachbereich III - Soziales, Jugend, Sicherheit und Ordnung Brandschutz, Sicherheit und Ordnung Herr Schröter 03461 24950-30 schroeter@leuna.de 0151 14559442 Sicherheit und Ordnung, Frau Braunsdorf 03461 24950-31 c.braunsdorf@leuna.de Fundsachen, 0151 14559448 Straßenverkehrsangelegenheiten, Herr Richter 03461 24950-32 k.richter@leuna.de Sondernutzungen 0151 14559448 Fachbereich IV - Bau Fachbereichsleiter Herr Lämmerhirt 03461 24950-10 laemmerhirt@leuna.de 0151 14559434 Tiefbau Herr Hartmann 03461 24950-16 f.hartmann@leuna.de 0151 14559153 Herr Rumpel 03461 24950-17 f.rumpel@leuna.de 0151 14559154 Hochbau Herr Pforte 03461 24950-15 pforte@leuna.de 0151 14559156 Frau Müller 03461 24950-22 c.mueller@leuna.de 0151 14559157 Stadtplanung, Gartenstadt, Frau Noßke 03461 24950-14 nosske@leuna.de Kommunales Förderprogramm Stadtplanung, Bauordnung Frau Lux 03461 24950-12 lux@leuna.de Friedhöfe, Gebühren und Beiträge Herr Reichenbecher 03461 24950-19 reichenbecher@leuna.de Liegenschaften, Pachten, Herr Schmidt 03461 24950-13 m.schmidt@leuna.de Kommunale Wohnungen 0151 14559159 Frau Luft 03461 24950-11 k.luft@leuna.de Frau Helm 03461 24950-24 s.helm@leuna.de Natur- und Landschaftsschutz Frau Kraft 03461 24950-20 s.kraft@leuna.de 0151 14559158 Herr Ohse 03461 24950-23 a.ohse@leuna.de Straßenunterhaltung, Winterdienst Herr Tauche 03461 24950-18 tauche@leuna.de Verwaltungsaußenstelle Günthersdorf Merseburger Landstraße 38, 06237 Leuna OT Günthersdorf Zentrale 034638 56-0 Bürgerservice 034638 56-108 Klimaschutz, Herr Walther 034638 56-109 t.walther@leuna.de Technische Gebäudeausrüstung 0151 14559150
Nr. 2/2021 | 4 LEUNAER STADTANZEIGER Corona-Pandemie Bitte beachten Sie die coronabedingten Öffnungszeiten der Stadtverwaltung auf www.leuna.de Corona-Hotline Saalekreis: Tel.: 03461 402727 Bereitschaftsdienste Montag - Freitag 9:00 - 15:00 Uhr Stadt Leuna 0151 14559444 Corona-Impfung Saalekreis: nur im Notfall, außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung Zentrale Telefonhotline zur Terminvereinbarung: Tel. 116 117 Stadtwerke Leuna GmbH 0800 7726633 auch online unter www.impfterminservice.de Trinkwasser und Abwasser: Kernstadt Leuna Abwasser: Dölkau, Göhren, Günthersdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Möritzsch, Rodden, Zschöchergen, Zweimen Öffnungszeiten Jugendfreizeitzentrum Leuna MIDEWA NL Saale-Weiße Elster 03461 352111 Trinkwasser: Dölkau, Göhren, Günthersdorf, Horburg-Maß- Carl-Bosch-Str. 1, 06237 Leuna lau, Kötschlitz, Möritzsch, Rodden, Zöschen, Zscherneddel, Montag bis Freitag 15 – 21 Uhr Zschöchergen, Zweimen Samstag 13 – 18 Uhr ZWA Bad Dürrenberg 0163 5425020 Sonntag geschlossen Trinkwasser und Abwasser: Friedensdorf, Kötzschau, Krey- Für Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 27 Jahren. pau, Rampitz, Schladebach, Spergau, Thalschütz, Witz- Jugendclubs: Friedensdorf, Günthersdorf, Kötzschau, Krey- schersdorf, Wölkau, Wüsteneutzsch pau, Zöschen, Zweimen Abwasser: Zöschen, Zscherneddel Herr Weigel: 03461 434381 Mitnetz Strom 0800 2305070 Herr Hellbach: 03461 434380 Mitnetz Gas 0800 2200922 Mobil: 0151 14559141 TOTAL Raffinerie E-Mail: jfz@leuna.de, weigel@leuna.de Mitteldeutschland GmbH 0800 4848112 Immissionsschutz bei besonderen, unüblichen Lärm- oder Geruchsbelästigun- Das Einwohnermeldeamt informiert gen Leitstelle Chemiestandort Leuna 03461 434333 Ablauf der Gültigkeit und Neuerungen ab 01.01.2021 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 0345 5142510 (Bereich Immissionsschutz) Personalausweise, die im Jahr 2011 beantragt worden sind, Landkreis Saalekreis 03461 401410 verlieren 2021 ihre Gültigkeit. (Umweltamt) Bitte prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Dokumentes. Das Gültig- Landkreis Saalekreis 03461 401255 keitsdatum finden Sie auf der Seite mit dem Passbild, links (Kreisleitstelle) über der Unterschrift. Bei der Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und Kinderreisepässen ist es unter anderem erforderlich, fol- gende Unterlagen vorzulegen: Information aus dem Sachgebiet öffentliche - Personenstandsurkunden wie z. B. Geburts- oder Eheur- kunde (Buch der Familie) Sicherheit & Ordnung, Brandschutz - 1 aktuelles biometrisches Passbild - Gebühr Leinenpflicht für Hunde • für Personalausweise Ab dem 1. März 2021 gilt wieder die jährliche Leinenpflicht für (bis zu einem Alter von 24 Jahren) 22,80 Euro Hunde in Feld und Wald. Grund ist die sogenannte Brut- und • für Personalausweise Aufzuchtzeit der Wildtiere. Die Leinenpflicht endet am 15. Juli (ab einem Alter von 24 Jahren) 37,00 Euro (neu) 2021. • für Reisepässe Der Frühling naht, die ersten Blumen blühen und der Auslauf (bis zu einem Alter von 24 Jahren) 37,50 Euro für den „besten Freund des Menschen“ in der freien Natur wird • für Reisepässe wieder vollumfänglich ausgeschöpft. Doch Vorsicht – Es droht (ab einem Alter von 24 Jahren) 59,00 Euro Gefahr! Der Grund ist das Landeswaldgesetz des Landes Sach- sen-Anhalt. In § 28 Abs. 2 findet sich folgende Regelung: Änderungen gem. § 28 PassG zum 01.01.2021 „Es ist verboten, Hunde in der freien Landschaft einschließlich Die Ausstellung von Kinderreisepässen sowie eine Verlänge- angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu las- rung der Kinderreisepässe erfolgt nur noch für 1 Jahr (neu). sen. Hunde sind in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli anzulei- Diese Dokumente können nur bis zum 12. Lebensjahr aus- nen.“ gestellt werden. Freilebende Tiere sind in dieser Zeit besonders störempfindlich. Die Beantragung von Dokumenten muss jede Person per- Bleiben die Rufe von Frauchen oder Herrchen ungehört und der sönlich durchführen. Jagdtrieb erwacht, können freilaufende Hunde großen Schaden Bitte beachten Sie, dass unter Umständen noch weitere Un- anrichten. terlagen vorzulegen sind (insbesondere für Kinderreisepässe, Darüber hinaus ist in der Gefahrenabwehrverordnung für das Reisepässe bis zum 18. Lebensjahr und Personalausweise Gebiet der Stadt Leuna die Leinenpflicht auf Straßen und Anla- bis zum 16. Lebensjahr). gen innerhalb bebauter Ortslagen festgelegt. Weitere Hinweise zur Beantragung von Personaldokumenten Zuwiderhandlungen können bei beiden Regelungen mit einer erhalten Interessenten telefonisch unter Geldbuße geahndet werden. Rathaus Leuna Telefon: 03461 840135 (Frau Lange) SG öffentliche Sicherheit & Ordnung, Brandschutz Telefon: 03461 840136 (Frau Sperber) Verwaltungsaußenstelle Günthersdorf Telefon: 034638 56108 (Frau Lange)
LEUNAER STADTANZEIGER 5 | Nr. 2/2021 Ruhestörender Lärm Die Regelungen zum ruhestörenden Lärm sind in verschiedenen Gesetzen wiederzufinden. So regeln das Gesetz über Ordnungswidrigkei- ten, das Bundes-Immissionsschutzgesetz und das Gesetz über Sonn- und Feiertage des Landes Sachsen-Anhalt den ruhestörenden Lärm. In der Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung finden sich für Gartenfreunde und Hauseigentümer einige Regeln die zu beachten sind. Die Verordnung besagt, dass Geräte und Maschinen nur in Betrieb genommen werden dürfen, wenn sie mit der CE-Kennzeichnung und der Angabe des garantierten Schallleistungspegels versehen sind und ihnen eine EG-Konformitätsbeschei- nigung beigefügt ist. Für Gartengeräte und andere Geräte sowie Maschinen, die insbesondere im häuslichen Bereich verwendet werden, gelten folgende Einschränkungen der Benutzungszeit: Ruhezeiten für in Wohngebieten benutzte Geräte Geräte- und Maschinen werktags werktags werktags werktags sonn- und feiertags von 20 Uhr von 7 Uhr von 13 Uhr von 17 Uhr ganztägig bis 7 Uhr bis 9 Uhr bis 15 Uhr bis 7 Uhr Rasenmäher X X Heckenscheren X X Motorkettensägen X X Betonmischer X X Rasentrimmer4) X X Vertikutierer X X Schredder X X Freischneider1) X X Freischneider2) X X X X X Grastrimmer1), 3) X X Grastrimmer2), 3) X X X X X Laubbläser/sammler1) X X Laubbläser/sammler2) X X X X X Kreissäge X X 1) Geräte mit EG-Umweltzeichen 2) Geräte ohne EG-Umweltzeichen 3) Geräte mit Verbrennungsmotor 4) Geräte mit Elektromotor Das Gesetz über Sonn- und Feiertage des Landes Sachsen-Anhalt beinhaltet grundlegende Regelungen zur Sonn- und Feier- tagsruhe. Die wichtigsten Bestimmungen sollen hier auszugsweise dargelegt werden: Dieses Gesetz regelt u. a., dass die Sonntage, die staatlich anerkannten Feiertage und die religiösen Feiertage besonders geschützt sind. An diesen Tagen ist besonders darauf zu achten, dass Lärmbelästigung vermieden wird. Staatlich anerkannte Feiertage sind: 1. der Neujahrstag, 7. der Pfingstmontag, 2. der Tag Heilige Drei Könige (6. Januar), 8. der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober), 3. der Karfreitag, 9. der Reformationstag (31. Oktober), 4. der Ostermontag, 10. der 1. Weihnachtsfeiertag, 5. der 1. Mai, 11. der 2. Weihnachtsfeiertag 6. der Tag Christi Himmelfahrt, Allgemeine Arbeitsruhe: Die Sonntage und die staatlich anerkannten Feiertage sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe. Öffentlich bemerkbare Arbeiten und Hand- lungen, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen sind nur erlaubt, soweit sie nicht ge- werbsmäßige Betätigung in Haus und Garten darstellen. An Sonntagen und den staatlich anerkannten Feiertagen sind während der Zeit des vormittäglichen Hauptgottesdienstes alle Veranstaltungen und Handlungen in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Einrichtungen untersagt, die den Gottesdienst stören könnten. Erhöhter Schutz: Am a) Karfreitag ganztägig, b) Volkstrauertag (dem vorletzten Sonntag vor dem ersten Advent) ab 5 Uhr, c) Buß- und Bettag ab 5 Uhr, d) Totensonntag (dem letzten Sonntag vor dem 1. Advent) ab 5 Uhr und e) Heiligabend ab 16 Uhr, sind neben den Einschränkungen durch das Gesetz über Sonn- und Feiertage zusätzlich untersagt: 1. Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, 2. öffentliche sportliche Veranstaltungen sowie 3. alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer wenn sie der Würdigung des Feiertages oder der Kunst, Wissenschaft und Volksbildung dienen und auf den Charakter des Tages Rücksicht nehmen. Die vorgenannten Vorschriften stellen ein umfassendes Regelwerk dar. Die meisten Bürger halten diese Regeln ein. Speziell im Sommerhalbjahr sollten die anliegenden Arbeiten in Haus, Hof und Garten mit Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft erfolgen. Bei Feierlichkeiten und Grillabenden ist es ratsam, im Vorfeld die Nachbarn zu informieren. Hier auch ein Wort an die Jugendlichen: Es ist ganz natürlich, dass im Sommer wieder die Jugendtreffpunkte belebt werden, aber dabei soll- te Rücksichtnahme erfolgen und z. B. die Automusikanlage nicht in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern auf volle Leistung aufgedreht werden. Bei Einhaltung der oben genannten Grundsätze und gegenseitiger Rücksichtnahme kann die Freiluftsaison von jedermann nach seiner Fasson in vollen Zügen genossen werden. SG öffentliche Sicherheit & Ordnung
Nr. 2/2021 | 6 LEUNAER STADTANZEIGER Straßenreinigung 2021 Aktion „Impf-Taxi“ Es ist beabsichtigt, ab der 11. KW 2021 wieder die Straßen- Sie möchten Ihren Impftermin (Coronaschutzimpfung) reinigung im Stadtgebiet der Kernstadt Leuna nach Tourenplan wahrnehmen, sind aber nicht mehr in der Lage, allein durchzuführen. den Impf-Ort aufzusuchen? # Bei Frost erfolgt keine Straßenreinigung Die Stadt Leuna übernimmt die Fahrtkosten mit dem Taxiun- # Laubentsorgung ist nicht Bestandteil der Straßenreinigung ternehmen „Funktaxen Merseburg“. Voraussetzung ist, dass Es werden wieder wie alle Jahre zuvor die Straßen in 4 Kehrbe- das Taxi durch die Stadtverwaltung beauftragt wird. reiche aufgeteilt. Jeder Kehrbereich wird 1mal im Monat gerei- nigt. In allen Bereichen werden 3 Tage vor der Straßenreinigung das • Sie sind allein nicht mehr in der Lage, das Impfzentrum Verkehrszeichen 283-50 „Halteverbot“ mit dem Kehrtag „Diens- aufzusuchen tag“ von 7.00 - 15.00 Uhr befestigt. • Sie haben bereits einen Impftermin Bei diesen Varianten ist berücksichtigt, dass der ruhende Fahr- • Sie rufen in der Stadtverwaltung (Zentrale) an: Telefon zeugverkehr in die unmittelbare angrenzenden Straßen auswei- 03461 8400 chen kann. • Das Taxi holt Sie pünktlich vor Ihrem Termin Zuhause ab Straßenreinigung Tourenplan der Stadt Leuna für 2021 Wichtig: bitte informieren Sie den/die Mitarbeiter*in am Emp- fang des Impfzentrums, dass Sie für die Rückfahrt ein Taxi Alle Termine finden Sie auch auf unserer Internetseite www. ausschließlich der „Funktaxen Merseburg“ benötigen. Dazu leuna.de. ist die Rufnummer (Merseburg) 73 73 73 zu wählen. Der Taxi- Kehrbereich 1: fahrer übergibt Ihnen eine Karte mit der Telefonnummer. Straßennamen: Die Aktion „Impf-Taxi“ ist eine Aktion des Landkreises Saa- An der alten Festwiese lekreis und der Saalesparkasse. Die Stadt Leuna hat dazu Am Hügel Unterstützung in Höhe von 2.500,- Euro erhalten. Auestraße An der Bahn (ehem. Bahnhofstraße) Stadt Leuna Jahnstraße Die Bürgermeisterin Bauernstraße Blumenstraße Bitte bleiben Sie gesund! Brückenstraße Carl-von-Basedow-Straße Emil-Fischer-Straße (von der Van’t-Hoff-Str. bis zur Liebigstraße) Neue Informationsbroschüre ist da Feldstraße Die Stadt Leuna hat gemeinsam Finkenweg mit dem BVB-Verlag eine neue Franz-Lehmann-Straße Informationsbroschüre her- Friedrich-Ebert-Straße (außer Stichstraße Nr.12 bis 22) ausgegeben. Die Neuauflage Gaußstraße (von der Liebigstraße zur Rosenstraße) 2021/2022 liegt kostenlos in der Gewerbestraße Stadtinformation, im Rathaus Goethestraße und in öffentlichen Einrichtun- Göhlitzsch gen zur Mitnahme aus. Industrietor In der Broschüre stellt sich die Joliot-Curie-Straße Stadt Leuna mit ihren zehn Ort- Kötzschener Weg schaften vor, wichtige Informa- Leibnizstraße tionen zu Ansprechpartnern in Lindenplatz der Verwaltung sind ebenso zu Leunatorstraße (südliche Seite) finden wie Hinweise zu High- Leunatorstraße (nördliche Seite bis zur Teichstraße) lights in den Ortschaften. Mit Maurerstraße Unterstützung von Industrie Meisenweg und Gewerbe am Standort Leu- Malerstraße na durch Werbeanzeigen konn- Sattlerstraße komplett te die neue Broschüre finanziert Schlosserstraße werden. Dafür ein herzlicher Schillerstraße Dank an alle Inserenten! Spergauer Straße Teichstraße Heike Hickmann Tischlerstraße Redaktion Stadtanzeiger Uhlandstraße Van`t-Hoff-Straße Wattstraße (von der Liebigstraße zur Gaußstraße) Windmühlenstraße Die nächste Ausgabe erscheint am: Wöhlerstraße Mittwoch, dem 31. März 2021 Wasserwerkstraße Zimmererstraße Rössen Dorfplatz Annahmeschluss für redaktionelle Rössen Dorfstraße Beiträge und Anzeigen: Kehrtage für Bereich 1: gelbe Tour Montag, der 15. März 2021 16.03.2021 03.08.2021 13.04.2021 31.08.2021 11.05.2021 28.09.2021
LEUNAER STADTANZEIGER 7 | Nr. 2/2021 08.06.2021 26.10.2021 Erkergasse 06.07.2021 23.11.2021 Friedensstraße 21.12.2021 Gartenweg Kehrbereich 2: Graßhoffstraße Straßennamen: Grüner Weg Albert-Einstein-Straße Haberstraße Amselweg Heinrich-Heine-Straße Bunsenstraße (südliche Seite von der Walter-Bauer-Straße bis Kramerstraße Bayernring) Kirschberg Gaußstraße (vom Bayernring zur Liebigstraße) Knietschweg Heimweg Kreypauer Straße Liebigstraße Krähenberg Lilienweg Kurze Gasse Merseburger Straße Rathausstraße (von der Rosenstraße bis zur neuen Turnhalle) Nordanlage Rosenstraße Rudolf-Breitscheid-Straße Schulstraße Sachsenplatz Spergauer Weg bis zur Straßenbahn Sachsenstraße Torweg Starenweg Walter-Bauer-Straße (vom Haupttor zum Pfalzplatz) Sonnenplatz Nr. 1-11 Wendenstraße Turmgasse Wattstraße (von der Clara-Zetkin-Straße bis Liebigstraße) Webergasse Am Haupttor – Anliegerweg Wesselinger Straße Am Haupttor – Platz Kehrtage für Bereich 2: rote Tour Kehrtage für Bereich 4: blaue Tour 23.03.2021 10.08.2021 06.04.2021 24.08.2021 20.04.2021 07.09.2021 04.05.2021 21.09.2021 18.05.2021 05.10.2021 01.06.2021 19.10.2021 15.06.2021 02.11.2021 29.06.2021 16.11.2021 13.07.2021 30.11.2021 27.07.2021 14.12.2021 28.12.2021 Kehrbereich 3: Tauche Straßennamen: Sachbearbeiter An der Bahn Nr. 1-12 Bayernring Anhang zur Straßenreinigung im Jahr 2021 Bunsenstraße (nördliche Seite von der Walter-Bauer-Straße bis In Absprache mit der Entsorgungsgesellschaft Saalekreis mbH Webergasse) kommt an den nachfolgenden Terminen in den jeweiligen Ort- Carl-Bosch-Straße schaften eine Kehrmaschine zum Einsatz. Carl-von-Linde-Straße Bereich Bauhof – OT Spergau ab 07:00 Uhr Clara-Zetkin-Straße 22.03.2021 OT Spergau Drosselweg Emil-Fischer-Straße (von der Liebigstraße bis zur C.-Bosch- Bereich Bauhof – OT Kötzschau ab 07:00 Uhr Straße) 23.03.2021 OT Friedensdorf; OT Kreypau; OT Wölkau; Hockergasse OT Wüsteneutzsch Kirchgasse 24.03.2021 OT Kötzschau; OT Schladebach; OT Rampitz; Lerchenweg OT Thalschütz; OT Witzschersdorf Merseburger Straße (Nr. 114 – 130) 25.03.2021 OT Kötzschau; OT Schladebach; OT Rampitz; Nelkenweg OT Thalschütz; OT Witzschersdorf Preußenstraße Bereich Bauhof – OT Kötschlitz ab 07:00 Uhr Rabengasse 26.03.2021 OT Zöschen und GGG Rathausstraße (von Sachsenplatz bis Rosenstraße) 06.04.2021 OT Göhren; OT Zweimen; OT Dölkau; OT Horburg- Sonnengasse Maßlau, OT Kötschlitz Sonnenplatz Nr. 2 bis 12 07.04.2021 OT Günthersdorf; OT Zschöchergen; OT Möritzsch; Tulpenweg OT Rodden-Pissen Uferstraße 08.04.2021 allgemeine Reinigung der B 181 sowie der L 185 in Walter-Bauer-Straße (von Pfalzplatz bis Haupttor) den jeweiligen Ortslagen Wickenweg An allen Einsatztagen wird ein Mitarbeiter des jeweiligen Bau- K.-Barth-Straße hofes mitfahren. Kirchplatz Kehrtage für Bereich 3: grüne Tour Tauche 30.03.2021 17.08.2021 Fachbereich Bau 27.04.2021 14.09.2021 25.05.2021 12.10.2021 22.06.2021 09.11.2021 20.07.2021 07.12.2021 Verteilung Kehrbereich 4: Direkt in Ihren Straßennamen: Briefkasten. An der Gärtnerei Daspig – Dorfplatz LINUS WITTICH Daspig – Siedlung Medien KG Dürrenberger Straße
Nr. 2/2021 | 8 LEUNAER STADTANZEIGER Christian Groß ist neuer Ortsbürgermeister Auf den Tafeln sind QR-Codes angebracht. Scannt man diese mittels Smartphone oder I-Phone ab, erhält man ausführliche- von Zöschen re Informationen zum jeweiligen Thema. Dies soll einladen, die Christian Groß, bisher Ortschaftsratsmitglied in Zöschen, wur- Gartenstadt weiter zu erkunden. de am 13. Januar 2021 in der Ortschaftsratssitzung einstimmig zum Ortsbürgermeister gewählt und vom stellvertretenden Bür- Heike Hickmann germeister der Stadt Leuna, Dr. Volker Stein, in das Ehrenbe- Redaktion Stadtanzeiger amtenverhältnis auf Zeit berufen. Grund für die Neuwahl ist das Ausscheiden von Andrea Engelmann zum 31. Dezember 2020. Kommunale Förderrichtlinie der Stadt Leuna Grund hierfür sind persönliche Veränderungen von Frau Engel- mann. „Zukunft Leuna“ Daniel Thiele wurde als neues Ortschaftsratsmitglied verpflichtet und nimmt nun diese ehrenamtliche Tätigkeit wahr. Die Stadt gratuliert Herrn Groß herzlich zur Wahl in das Ehrenamt und wünscht ihm alles Gute und viele Erfolge in seiner Tätigkeit als Ortsbürgermeister. Ebenfalls alles Gute für den weiteren per- sönlichen und beruflichen Lebensweg wünscht die Stadt Leuna der ausgeschiedenen Ortsbürgermeisterin Andrea Engelmann, die in der Stadtratssitzung im Dezember durch Bürgermeisterin Für eine nachhaltige, energieeffiziente sowie generationenüber- Dr. Dietlind Hagenau verabschiedet wurde. greifende Wohnraumentwicklung innerhalb aller Ortschaften der Heike Hickmann Stadt Leuna. Redaktion Stadtanzeiger Der 1. Zuwendungsbescheid wurde am 12.03.2013 von der Bürgermeisterin, Frau Dr. Hagenau, unterschrieben und seitdem sind viele, viele weitere gefolgt und bildeten somit die Grundlage Touristische Hinweisschilder erneuert für die Weiterreichung von kommunalen Mitteln an private Bau- Die Stadt Leuna erneuert derzeit die Beschilderung am Saa- herren für Baumaßnahmen im Rahmen: leradweg, der von Kröllwitz kommend unterhalb des Parks mit 1. des Klimaschutzes (z. B. Erneuerung der Heizungsanlage, Plastiken nach Merseburg führt. Ende Dezember wurde bereits energetische Sanierung…) der Aufsteller am Bootsanleger überarbeitet. 2. der Innenentwicklung (z. B. Erwerb, Sanierung oder Neu- Weitere sechs Hinweisschilder entlang des Saaleradweges bau Wohnhaus …), werden in diesen Tagen - so es Frost und Schnee zulassen - 3. des Demografischen Wandels (z. B. altersgerechter/barri- ausgetauscht. Sie geben insbesondere Radwanderern an den erefreier Umbau …) Ortseingängen einen Überblick über die Kernstadt aber auch Spaziergängern Hinweise auf Sehenswertes wie zum Beispiel Auch in diesem Jahr sind bereits über entsprechende Bescheide die Gartenstadt. 35.000,00 Euro gebunden. Dies war allerdings nur möglich dank der Entscheidung des Stadtrates ausreichend Mittel auch im Haushaltsplan 2021 für die kommunale Förderung ein zu stellen. Mit dem Beginn der kommunalen Förderung 2013 sind hilfreiche Erläuterungen zu den Möglichkeiten der verschiedensten Förde- rungen aber auch die Richtlinie selbst mit den zugehörigen For- mularen u. a. auf der Internetseite der Stadt Leuna eingestellt und veröffentlicht, zu finden unter: www.leuna.de -> Bürger und Verwaltung -> Bekanntmachungen und Veröffentlichungen -> Förderrichtlinien: Kommunales Förderprogramm „Zukunft Leuna“ Die Verwaltung ist stets bemüht zeitnah nach Posteingang des Förderantrages eine Entscheidung über die Förderung und de- ren Höhe treffen zu können. Ein zügiger Ablauf der Bearbeitung setzt allerdings einen vollständigen Antrag voraus. Hierfür gilt es die Voraussetzungen zu beachten, die im Pkt. 2 der Förderricht- linie näher erklärt sind. Des Weiteren ist von großer Bedeutung die Einhaltung der in der Anlage 2 der Richtlinie aufgezeigten Verfahrensabläufe bei der Antragsstellung i. R. d. Komplementärförderung, also a.) Kapital- Darlehen und b.) KfW-Zuschuss bzw. bei c.) dem BAFA-Zuschuss. Auch hier gilt es dies zu beachten und einzuhalten, denn nur dann, wenn die aufgezeigten Schritte 1 bis 5 vom Antragsteller belegt und nachgewiesen sind kann von einem vollständigen Antrag aus- gegangen werden … und, Nachforderungen durch die Verwaltung können dadurch vermieden werden und führen letztendlich zeitlich auch zu einem schnelleren Abschluss der Bearbeitung. Wichtig zu wissen ist auch der Zeitpunkt der Bauausführung. Erfolgt die Finanzierung über ein Kapital-Darlehen oder über ei- nen KfW-Zuschuss, so darf erst begonnen werden, nachdem die Stadt den Zuwendungsbescheid erstellt und ausgehändigt hat. Abweichend hierzu ist bei einem BAFA-Zuschuss zunächst die bauliche Maßnahme durchzuführen und wird dann mit dem Bewilligungsbescheid der BAFA bei der Stadt beantragt. Die in Anlage 2 der Förderrichtlinie aufgezeigten Schritte 1 bis 5 sind daher unbedingt einzuhalten!
LEUNAER STADTANZEIGER 9 | Nr. 2/2021 Unter Beachtung der Vorgaben der Förderrichtlinie i.V.m. der EEG-Umlage und damit der Strompreise einsetzen. Außerdem Anlage 2 ist das Einreichen des Antrages auf Förderung auf wird die steuerliche Entfernungspauschale angehoben und eine keinen bestimmten Tag fixiert sondern immer möglich und er Mobilitätsprämie gewährt sowie Maßnahmen des Klimaschutz- muss im Original vorgelegt werden. programms 2030 gefördert – etwa für einen klimafreundlichen Es sei noch einmal darauf verwiesen, dass die Förderung neben Verkehr und energieeffiziente Gebäude. der Vollständigkeit der Antragsunterlagen zudem auch davon abhängig sein wird, wieviel Geld für die kommunale Förderung Patricia Lux im jeweiligen Haushaltsplan bereitgestellt ist. Bisheriges Ziel des FB Bau Stadtrates ist es, auch weiterhin kommunale Mittel für private Baumaßnahmen vorhalten zu wollen. Abschließend wird auf eine Änderung in der Zuständigkeit des Ansprechpartners bei der Stadt Leuna hingewiesen. Für Wahlen das Programm ist nun Frau Noßke zuständig und zu erreichen unter den Kontaktdaten auf Seite 3 des Stadt-Anzeigers. Das Einwohnermeldeamt informiert Noßke FB Bau Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl Auswirkungen der kommenden zum 20. Deutschen Bundestag am 26.09.2021 CO2-Bepreisung Nach § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebe- Mit dem Pariser Klimaabkommen, das im November 2016 in hörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahl- Kraft trat (Vereinte Nationen, 2019), hat sich die internationale vorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen Staatengemeinschaft darauf verständigt, den Anstieg der glo- auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl balen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C im Ver- oder Abstimmung vorangehenden Monaten Gruppenauskunft gleich zum vorindustriellen Zeitalter zu beschränken. Zur Errei- aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktor- chung dieses Ziels ist eine deutliche Reduktion der weltweiten grad und Anschriften von Gruppen Wahlberechtigter erteilen, Treibhausgasemissionen, insbesondere der CO2-Emissionen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestim- notwendig. Zur Begrenzung der Erwärmung auf maximal 2 °C mend ist. müsste laut IPCC (2018) etwa um das Jahr 2070 Klimaneutralität Den Betroffenen ist nach § 50 Abs. 5 BMG ein Widerspruchs- erreicht werden. recht gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten einge- Um langfristige Klimaziele zu erreichen, kommt der Bepreisung räumt. Wenn Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch ma- von Treibhausgasemissionen eine entscheidende Rolle zu. In chen möchten, können Sie dazu den folgenden Widerspruch Deutschland ist ein nationales Brennstoff-Emissionshandelssys- gegen die Übermittlung von Daten in besonderen Fällen nutzen tems geplant, welches ab 2021 insbesondere für die Sektoren und im Einwohnermeldeamt abgeben. Verkehr und Wärme eingeführt wird. Wichtiger Hinweis: Der Widerspruch hat bis zu seinem aus- Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde das “Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoff- drücklichen Widerruf Gültigkeit, das heißt bereits früher im Zu- emissionen”/ Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit ei- sammenhang mit Wahlen eingelegte Widersprüche haben wei- ner CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas, Benzin, terhin Gültigkeit. Diesel und Heizöl beschlossen. Bitte beachten Sie, dass das Rathaus und die Verwaltungs- Jedes Unternehmen, welches diese Brennstoffe einsetzt wird ab außenstelle in Günthersdorf aktuell für den allgemeinen 2021 mit einer Preissteigerung von 25 Euro je Tonne CO2 betrof- Besucherverkehr geschlossen sind. Termine sind nur nach fen sein. Dieser Preis wird bis 2025 jährlich erhöht. Danach setzt vorheriger Anmeldung möglich. ein nationaler Emissionshandel mit einem Preiskorridor von 55- 65 Euro pro Tonne CO2 ein. Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel in den Markt bringen, bezahlen ab 2021 dafür einen CO2-Preis. Sie werden verpflichtet, für den Treibhausgas- Bürgerzeitung Wochenblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen Ausstoß, den diese Brennstoffe verursachen, Emissionsrechte der Kommunalverwaltung zu erwerben. Das geschieht über den neuen nationalen Emissi- onshandel. Kohlendioxid Das Brennstoff-Emissionshandelsge- Die Bürgerzeitung erscheint monatlich. setz legt dar, wie das nationale Emissionshandelssystem (EHS) - Herausgeber: Stadt Leuna, Rathausstraße 1, 06237 Leuna ausgestaltet werden soll. Die Bundesregierung setzt auf einen - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: moderaten Einstieg, um zu hohe finanzielle Belastungen für Bür- Die Bürgermeisterin gerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu verhindern. Nach der Einführungsphase müssen die Verschmutzungsrechte - Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, per Auktion ersteigert werden. Die Gesamtmenge der Zertifika- IMPRESSUM Telefon: 0 35 35 / 4 89 -0, te für den CO2-Ausstoß wird entsprechend den Klimazielen be- Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen. grenzt. Der Preis bildet sich dann am Markt durch Angebot und Nachfrage. - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Kohlendioxid LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Der neue CO2-Preis wird den Verbrauch von fossilen Heiz- und vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan Kraftstoffen teurer machen. Damit wird die Nutzung klimascho- www.wittich.de/agb/herzberg nender Technologien wie Wärmepumpen und Elektromobilität, Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allge- das Sparen von Energie und die Nutzung erneuerbarer Energie meinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreis- lohnender. liste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert Durch Fördermaßnahmen und parallele Entlastungen soll es werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, in Deutschland insgesamt nicht zu einer Mehrbelastung kom- sind ausdrücklich ausgeschlossen. „Die veröffentlichten Meinungen müssen nicht mit der Meinung der LSA- men, denn alle Einnahmen werden den Bürgerinnen und Bür- Redaktion übereinstimmen.“ gern zurückgegeben. Die Bundesregierung wird die Einnahmen Für den Inhalt der Artikel sind die Autoren selbst verantwortlich. aus der CO2-Bepreisung vor allem für eine Entlastung bei der
Nr. 2/2021 | 10 LEUNAER STADTANZEIGER ✁ Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten in besonderen Fällen Erklärung der meldepflichtigen Person: Familienname: Geburtsname: Vorname: Geburtsdatum: Anschrift: Ich widerspreche hiermit folgenden Datenübermittlungen: ❑ A ❑ B ❑ C ❑ D - alle ❑ D - nur Ehejubiläen ❑ D - nur Altersjubiläen ❑ E Erläuterungen: A Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit (i. V. m.) § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen. B Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die melde- pflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i. V. m. § 42 Abs. 2 BMG widersprechen. C Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i. V. m. § 50 Abs. 1 BMG widersprechen. D Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i. V. m. § 50 Abs. 2 BMG widersprechen. E Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i. V. m. § 50 Abs. 3 BMG widersprechen. Sofern Sie Widerspruch erheben, gilt dieser jeweils bis zum Widerruf. Datum, Unterschrift der meldepflichtigen Person oder einer Person mit Betreuungsvollmacht
LEUNAER STADTANZEIGER 11 | Nr. 2/2021 Rahmenplan für die Arbeit des Stadtrates der Stadt Leuna und seiner Ausschüsse im Jahr 2021 (Stand 01.10.2020) (i. d. R. jeden (i. d. R. jeden (i. d. R. jeden (i. d. R. jeden (i. d. R. jeden 3. Mo./Monat) 1. Do./Monat) 1. Di./Monat) 2. Di./Monat) letzten Do./Monat) 17:30 Uhr 17:30 Uhr 17:30 Uhr 17:30 Uhr 17:30 Uhr 2021 Hauptausschuss Finanzausschuss Bau-, Wirtschafts-, Schul-, Kultur-, Stadtratssitzung Stadtentwicklungs- u. Sport- u. Sozial- Umweltausschuss ausschuss März 15.03.21 04.03.21 02.03.21 09.03.21 25.03.21 April 19.04.21 01.04.21 06.04.21 13.04.21 29.04.21 Mai 17.05.21 06.05.21 04.05.21 11.05.21 27.05.21 Juni 14.06.21 03.06.21 01.06.21 08.06.21 24.06.21 Juli 19.07.21 01.07.21 06.07.21 13.07.21 29.07.21 August 16.08.21 05.08.21 03.08.21 10.08.21 26.08.21 September 20.09.21 02.09.21 07.09.21 14.09.21 30.09.21 Oktober 18.10.21 07.10.21 05.10.21 12.10.21 28.10.21 November 15.11.21 04.11.21 02.11.21 09.11.21 25.11.21 Dezember 06.12.21 02.12.21 07.12.21 14.12.21 16.12.21 * Abweichung vom Plan Gesetzliche Feiertage im gesamten Bundesgebiet: 13.05.21 Christi Himmelfahrt 02.04.21 Karfreitag 24.05.21 Pfingstmontag 05.04.21 Ostermontag 03.10.21 Tag der Deutschen Einheit 01.05.21 Tag der Arbeit 25.12.21 1. Weihnachtstag 26.12.21 2. Weihnachtstag informativ: 01.04.21 Gründonnerstag Gesetzliche Feiertage in Sachsen-Anhalt: 31.10.21 Reformationstag Bekanntmachung der gefassten Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Leuna aus der Sitzung vom 17.12.2020 öffentliche Beschlüsse BV 17/90/20 BV 14/74/20 Erstellung der Jahresabschlüsse der Stadt Leuna für die Jahre Vereinbarung über die Bildung einer Arbgeitsgemeinschaft nach 2013 bis 2020 im erleichterten Verfahren § 2 Abs. 2 GKG LSA der Städte Leuna und Bad Dürrenberg Beschluss: Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt, die mit Runderlass des Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt, eine dem Entwurf entspre- MI LSA zur Erleichterung der Aufstellung und Prüfung von Jah- chende Vereinbarung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft resabschlüssen (JA) der Kommunen vom 15.10.2020 gewährten gem. § 2 Abs. 2 GKG LSA mit der Stadt Bad Dürrenberg zu schließen. Erleichterungen unter Berücksichtigung des als Anlage beige- fügten Umsetzungsplanes anzuwenden. gez. i. V. Dr. Stein Dr. Dietlind Hagenau gez. Daniel Krug gez. i. V. Dr. Stein Bürgermeisterin Stadtratsvorsitzender Dr. Dietlind Hagenau gez. Daniel Krug Bürgermeisterin Stadtratsvorsitzender BV 03/21/19 B Beschluss über die Billigung und Auslegung des Entwurfs des BV 17/96/20 Bebauungsplanes Nr. 58 der Stadt Leuna „Wohnbebauung Entsendung von Personen in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Kötzschau - Feldweg“ Leuna GmbH (SWL GmbH) Beschluss: Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Leuna entsendet nachfolgend genannte Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt in seiner Sitzung am Personen für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Leuna GmbH 17.12.2020 die Billigung und die Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 58 „Wohnbebauung Kötzschau – Feld- 1. Frau Dr. Dietlind Hagenau (geborenes Mitglied) weg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den text- 2. Herrn Andreas Reimer – Fraktion „Die Linke“ lichen Festsetzungen (Teil B) mit örtlichen Bauvorschriften (An- 3. Herrn Torsten Malberg – Fraktion BfL/FDP/STATT-Partei lage 1) und der Begründung (Anlage 2). Anlage 1 und Anlage 2 4. Herrn Daniel Krug – Fraktion BfL/FDP/STATT-Partei sind Bestandteil des Beschlusses. 5. Herrn Andreas Eimann – Fraktion SPD/Engelmann 6. Herrn Dr. Udo Bilkenroth – Fraktion AfD gez. i. V. Dr. Stein 7. Ronald Schönbrodt – Fraktion CDU Dr. Dietlind Hagenau gez. Daniel Krug gez. i. V. Dr. Stein Bürgermeisterin Stadtratsvorsitzender Dr. Dietlind Hagenau gez. Daniel Krug Bürgermeisterin Stadtratsvorsitzender
Nr. 2/2021 | 12 LEUNAER STADTANZEIGER BV 27/173/16 B 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Leuna für die Entsorgungsgebiete auf dem Gebiet der Kernstadt Leuna so- wie der Ortschaften Günthersdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Rodden und Zweimen - Abwassergebührensatzung - AwGebS - OrtsbürgermeisterInnen und Beschluss: deren Rufnummern in den Ortschaften Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt den Entwurf der 1. Sat- zung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebüh- Ortschaft Friedensdorf ren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Leuna für die Entsor- Ortsbürgermeister gungsgebiete auf dem Gebiet der Kernstadt Leuna sowie der Herr Michael Bedla Ortschaften Günthersdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Rodden Tel.: 034639 20360 und Zweimen - Abwassergebührensatzung - AwGebS - als Sat- Fax: 034639 20360 zung. Dies betrifft das Entsorgungsgebiet II. Sprechzeit: jeden 1. Montag im Monat von 17:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung gez. i. V. Dr. Stein Ortschaft Günthersdorf Dr. Dietlind Hagenau gez. Daniel Krug Ortsbürgermeister Bürgermeisterin Stadtratsvorsitzender Herr Udo Zuber Mobil: 0151 14559 49 Sprechzeit: nach Vereinbarung BV 35/217/17 A 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Ortschaft Horburg-Maßlau Kostenerstattungen für Grundstücksanschlusskanäle auf dem Ortsbürgermeister Gebiet der Kernstadt Leuna sowie der Ortschaften Günthers- Herr Frank Kramer dorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Rodden und Zweimen – Kos- Mobil: 0176 84350439 tenerstattungssatzung E-Mail: f.kramer@leuna.rathaus-app.de Beschluss: Sprechzeit: jeder 1. Mittwoch im Monat von 16.00 – 18.00 Uhr Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt den Entwurf der 1. Sat- und nach Vereinbarung zung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten- Ortschaft Kötschlitz erstattungen für Grundstücksanschlusskanäle auf dem Gebiet Ortsbürgermeister der Kernstadt Leuna sowie den Ortschaften Günthersdorf, Hor- Herr Andreas Stolle burg-Maßlau, Kötschlitz, Rodden und Zweimen - Kostenerstat- Telefon: 034638 20417 tungssatzung - als Satzung. Fax: 034638 21853 Sprechzeit: jeden letzten Dienstag im Monat von 17:00 - 18:00 Uhr gez. i. V. Dr. Stein und nach Vereinbarung Dr. Dietlind Hagenau gez. Daniel Krug Ortschaft Kötzschau Bürgermeisterin Stadtratsvorsitzender Ortsbürgermeister Herr Wolfgang Weise BV 16/80/20 Mobil: 0151 14559144 Berufung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Kötzschau Sprechzeit: jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 17:00 - 18:00 Uhr Beschluss: Ortschaft Kreypau Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt, Herrn André Klinge Ortsbürgermeister zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Kötzschau für die Dauer Herr Peter Engel von 6 Jahren zu berufen. Tel.: 03462 80348 Fax: 03462 80348 gez. i. V. Dr. Stein Sprechzeit: jeden 1. Donnerstag im Monat von 14:00 - 17:00 Uhr Dr. Dietlind Hagenau gez. Daniel Krug und nach Vereinbarung Bürgermeisterin Stadtratsvorsitzender Ortschaft Rodden Ortsbürgermeister BV 17/97/20 Herr Ralf Gawlak Breitbandversorgung der Stadt Leuna Tel.: 034638 20617 hier: Antrag der Fraktionen BfL/FDP/STATT-Partei und der CDU Sprechzeit: nach Vereinbarung Beschluss: Ortschaft Spergau Der Stadtrat beauftragt die Bürgermeisterin: Ortsbürgermeister 1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, einen Lösungsvor- Herr Matthias Jenzsch schlag zur Verbesserung der Breitbandversorgung im Mobil: 0151 1455952 Stadtgebiet Leuna unter Mitwirkung der aus dem Stadtrat E-Mail: m.jenzsch@leuna.rathaus-app.de herauszubildenden Arbeitsgruppe zu erarbeiten. Sprechzeit: jeden Dienstag von 15:30 Uhr - 17:00 Uhr 2. die Geschäftsführungen der städtischen Gesellschaften Ortschaft Zöschen anzufragen, ob sie sich kurz-, mittel- oder langfristig (also Ortsbürgermeister konzeptionell) ein Geschäftsfeld „Breitbandverbesserung“ Herr Christian Groß in ihrer Gesellschaft vorstellen können. Die Antworten sollen Mobil: 0151 14559145 begründet werden. Sprechzeit: nach Vereinbarung gez. i. V. Dr. Stein Ortschaft Zweimen Dr. Dietlind Hagenau gez. Daniel Krug Ortsbürgermeister Bürgermeisterin Stadtratsvorsitzender Herr Rüdiger Patzsch Tel.: 0172 7923476 Sprechzeit: jeden 1. Freitag im Monat von 17:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung
LEUNAER STADTANZEIGER 13 | Nr. 2/2021 Das Rittergut in Kreypau mit seinem Waffenepitaph des Karl von Dieskau Anfang so um die Jahre 600 entstanden rechts der Saale viele Slawensiedlungen. Die Slawen hatten ihre eigenen Götter, die sie in einem Tempel verehrten. So um die Jahre 1000 gab es viele Überfälle und es fanden Kämpfe statt. Man wollte das be- arbeitete Land der Sorben erobern und die Christianisierung der Menschen erreichen, was auch gelang und so wurde im Jahre 1194 Kreypau geboren. Es entstand ein Bauerndorf mit allem Glückwünsche was zu einem Bauerndorf gehört, Bäcker, Müller, Schmied, Stell- Zur „Diamantenen Hochzeit“ von Brigitte und Gerhard Nille macher, Gastwirtschaft usw. in Schladebach am 21.01.2021 Im 12. Jahrhundert gründete das Kloster Petri in der Altenburg in gratulierte Herr Schärschmidt im Namen Merseburg ein Vorwerk in Crypowe, so nannte man damals Krey- von Ortsbürgermeister Herrn Weise und überreichte pau. Alte Flurnamen und die beiden Fischerdeiche, heute kaum ein Geschenk und Blumen. zu sehen zeugen noch von der Arbeit der Mönche. Später wurde das Vorwerk in ein Rittergut mit Lehnsherren verwaldet. 1467 belehnt Bischof Thilo von Trotha den Otto von Werder damit. Von 1507 – 1603 sitzt die Familie Harstall darauf. In dieser Zeit, wurde auch die Kreypauer Kirche gebaut. Von 1613 – 1660 war die Familie Wolfersdorf Lehnsherr. Es war die Zeit des 30-jähri- gen Krieges. In dieser Zeit wurde auch in Crypowe geraubt und geplündert. Nach Wolfersdorf kamen die von Dieskaus. Die von Dieskaus wurden 1225 erstmals genannt und urkundlich 1265 erwähnt. Der Stammsitz war das Schloss Dieskau in Dieskau. Ein Ableger der von Dieskau, Karl Wilhelm von Dieskau war von 1660 bis 1703 Wirtschafter auf dem Rittergut. Karl war Braun- schweigischer-Lüneburgischer Oberwachmeister zu Ross, ihm wurde das Pferd in einer Schlacht unter dem Leibe erschossen und danach wurde er von seiner eigenen Esquadron zertreten. Daran ist er am 08.11.1695 gestorben und wurde in Kreypau in einer Gruft beigesetzt. Diese Gruft wurde 1953 entfernt. Das Epitaph des Karl Wilhelm von Dieskau zählt zu den Waffe- nepitaphien, es war Langezeit verschwunden. 2020 wurde es gefunden neu restauriert und nun hängt es würdig in der Krey- pauer Kirche. Nach den von Dieskaus gehört das Gut den Bünaus, ein Fräulein von Bünau verfügte 1760 die Schenkung einer Waldfläche an die Kirche, heute noch bekannt unter den Namen Kirchenholz in Kreypau. 1763 wurde das Gut zwangsversteigert, der Amtmann Sehr geehrte Einwohner von Wölkau, Klarus erstand es und war Besitzer des Gutes bis 1869. Ab 1869 kamen die neuen Besitzer, Friedrich Bertram übernahm das Gut. Wüsteneutzsch und Kreypau, Diese Familie liegt in Kreypau begraben. Friedrich Bertram ver- ich hoffe, Sie haben die Corona-Pandemie bisher alle gut über- kaufte das Gut nun an die Familie Hellmut 1913. Im Jahr 1918 standen. Obwohl es inzwischen einen Impfstoff gibt, wird uns erlebte das Gut ein Großbrand. Eine Tochter der Familie Hell- dieses Thema noch lange begleiten. mut heiratete einen Seibicke und waren so bis 1953 die letzten Liebe Seniorinnen und Senioren, wenn ihr einen Impftermin habt Gutsbesitzer. Ab 1953 wurde das Gut von der damaligen LPG und ihr nicht wisst, wie ihr zu diesem Termin nach Merseburg Clara Zetkin bewirtschaftet. Nach der Wende 1989, es war kein kommt, besteht die Möglichkeit, über die Stadt Leuna - Telefon Rittergut mehr, erwarb die Baumschule Sachsen Baum mit der 03461 8400 - ein Impf-Taxi zu bestellen. Die Fahrtkosten wer- Familie Feuerstein die Gebäude. 2014 wurde das Objekt erneut den von der Stadt Leuna übernommen. versteigert. Der neue Eigentümer ist Herr Phillip. Nach vielen Jahren hat uns nun einmal wieder der Winter in sei- nem Würgegriff. Was früher ganz normal war, kommt uns heute Ortschronist S. Meißel wie eine Katastrophe vor. Hoffen wir, dass uns nach den vielen Schneemassen im Anschluss nicht wieder ein Hochwasser er- eilt. Wetterbedingt stehen unsere Baustellen (Bushaltestelle Krey- Ihr Amts- und Mitteilungsblatt pau) still. Sowie das Wetter aufbricht, wird es auch in Kreypau und anschließend in Wölkau weitergehen. Der sehnsüchtig erwartete Breitbandausbau soll in diesem Jahr Jetzt als ePaper lesen noch realisiert werden. Der Stadtrat hat im Dezember die Wei- chen gestellt, damit die letzten weißen Flecken im Breitbandaus- bau (Rodden, Pissen, Daspig und Wüsteneutzsch) verschwin- auf Ihrem PC, Laptop oder Smartphone. den. Ich bleibe dran und werde Sie informieren. Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich zurzeit bis auf Weiteres Das Amts- und Mitteilungsblatt im keine Bürgermeistersprechstunde durchführe. Sie können mich gewohnten Zeitungsformat. Sieht aus wie die gedruckte Ausgabe. Aber mit allen aber immer telefonisch unter 0172 9880850 erreichen. nützlichen digitalen Zusatz-Anwendungen. Bleiben Sie gesund! Lesen sie gleich los: epaper.wittich.de/2786 Peter Engel Ortsbürgermeister
Nr. 2/2021 | 14 LEUNAER STADTANZEIGER Im Januar 2021 konnte Frau Kathrin Krüger im Namen des Ortschaftsrates herzliche Glückwünsche und eine kleines Präsent an Lotte Sabsch zum 90. Geburtstag und Lieschen Abrahamczyk zum 80. Geburtstag überreichen. Im Febru- ar folgte dann noch Elfriede Bley mit ihrem 85. Geburtstag Liebe Zöschener, liebe Leser und ich beglückwünschte Frau Hildegard Heyn zum 80. Ge- des Stadtanzeigers, burtstag. Auch wenn Corona vieles nicht möglich macht, so möchten wir diese Tradition auch unter Einhaltung der Aufla- auch wenn die Pandemie das öffentliche Leben stark einschränkt, gen fortführen. so steht es nicht komplett still. So erfolgte am 13.01.2021 unter Einhaltung der Hygieneauflagen eine Ortschaftsratssitzung. Zu dieser war neben Herrn Dr. Stein als Verwaltungsbeamter der Stadt Leuna auch unsere ehemalige Ortsbürgermeisterin Andrea Engelmann anwesend. Nachdem Daniel Thiele als neues Ort- schaftsratsmitglied vereidigt wurde, erfolgte die Wahl des neuen Ortsbürgermeisters. Dazu hatte ich mich zur Wahl gestellt und wurde vom Ortschaftsrat auch einstimmig gewählt. Für das ent- gegengebrachte Vertrauen sage ich ganz herzlichen Dank. Nach dem auch ich vereidigt wurde, begann gleich die Übernahme der Ortschaftsratssitzung. In dieser gab der Ortschaftsrat sein Votum zum Flächennutzungsplan ab. Dieser ist für Zöschen sehr wichtig, da darin eventuell neu bebaubare Flächen ausgewiesen werden. Dennoch wird noch viel Zeit vergehen, bis wir erste Er- gebnisse sehen werden. Also müssen wir geduldig sein, auch wenn die Frage nach bebaubaren Grundstücken ein Dauerbren- ner ist. Frau Abrahamczyk Foto: Kathrin Krüger Manch einer wird sich jetzt fragen, „Christian Groß ist neuer Ortbürgermeister - Wer ist das?“ Mit meinem eigentlichen Na- men kennen mich recht Wenige, aber mit meinem Spitznamen „Bob“ bin ich den Meisten bekannt. Und wer mich nun trotzdem noch nicht zuordnen kann, den lade ich recht herzlich zu einer der nächsten Ortschaftsratssitzungen ein. Natürlich können Sie mich auch über die bekannte Ortbürgermeister-Telefonnummer (0151 14559145) bei Fragen oder Anregungen erreichen. In den ersten 4 Wochen meiner Amtszeit habe ich mich mit mei- nen neuen Aufgaben vertraut gemacht und erste Termine absol- viert. Dabei erhielt ich viel Unterstützung durch die Vereine, die Verwaltung oder auch von Einwohnern aus Zöschen. Auch für die vielen Glückwünsche sage ich Danke und gleichzeitig bitte ich um ein wenig Verständnis, wenn ich nicht immer gleich den passenden Namen und oder die entsprechende Auskunft parat habe - auch für mich ist trotz der Arbeit im Ortschaftsrat vieles noch Neuland. Frau Bley Foto: Kathrin Krüger In den nächsten Monaten werden den Ortschaftsrat und mich wieder viele Themen beschäftigen. So müssen die Planungen für den Bau der Stromtrasse Süd-Ost Link weiter begleitet wer- den, um sicherzustellen, dass die zukünftige Trasse so weit weg wie möglich von Zöschen verläuft und die Belastungen für unser Zöschen erträglich bleiben. Hier hat in den letzten Jahren die Bürgerinitiative, gemeinsam mit dem Ortschaftsrat und der Ver- waltung schon viel erreicht. Ein weiteres neues Thema wird mit den Planungen der neuen B181n auf uns zu kommen. Auch wenn die Planungen erst be- gonnen haben, so kommt durch eine geänderte Trassenführun- gen die geplante Trasse unserem Ortsteil Zscherneddel sehr nahe. Dies gilt es zu hinterfragen und unsere Einwände vorzu- bringen. Sobald es hier etwas Neues gibt, werde ich Sie infor- Frau Heyn Foto: Christian Groß mieren. Weitere Themen die uns beschäftigen, sind der Erhalt und die Modernisierung unserer Dorfgemeinschafthäuser und der Erhalt unseres Dr.Dieck-Park´s, um nur einige zu nennen. Natürlich wollen wir auch in Zukunft die für unsere Dorfgemein- Zum Schluss noch ein wichtiger Termin zum vormerken: Am schaft so wichtigen Vereine fördern und haben mit der neuen 27.03.2021 planen wir wieder einen Frühjahrsputz in Zöschen Vereinsförderung bessere finanzielle Möglichkeiten. Auch wenn durchzuführen. Über eure Hilfe würden wir uns sehr freuen, also sich der Kuchenessenverein leider zur Auflösung entschlossen Termin schon mal merken und auf die entsprechenden Aushän- hat, wurde bereits ein neues Festkomitee gegründet. Hier lau- ge und aktuelle Infos achten. fen die Vorbereitungen auf Hochtouren und natürlich freut man Dies soll es bis zur nächsten Ausgabe des SAZ erst mal gewe- sich dort auch über weitere Helfer oder zukünftig auch Vereins- sen sein! mitglieder. Wer Lust hat, kann sich gern bei mir oder dem Ort- schaftsrat melden. Dies geht nun auch unter der Mailadresse: Ihr Ortsbürgermeister OSR-Zoeschen@web.de. Christian Groß
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